# InterRisk Krebsversicherung KreVita: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-schwere-krankheiten-interrisk-krevita.php
- Rechtlicher Träger: InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group.
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-schwere-krankheiten-interrisk-krevita.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen zur Krebsversicherung KreVita (B935)](https://www.interrisk.de/wMedia/docs/krebsversicherung-downloads/versicherungsbedingungen/B935_pdf-06.26.8.pdf), Fassung Bedingungen Krebsversicherung KreVita B935, gültig ab 12.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Kapitalleistung bei Diagnose einer versicherten schweren Krankheit) | laut Versicherungsschein | Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme bei Eintritt einer Krebserkrankung (Erstdiagnose) im Sinne der Bedingungen (§ 2) der versicherten Person während der vereinbarten Versicherungsdauer | § 1 Nr. 1, Seite 2 |
| Leistung als Rente statt oder neben dem Kapital | nicht geregelt |  |  |
| Mehrfachleistung: Leistung auch für eine zweite, andere schwere Krankheit | nein | Nach Eintritt des ersten Versicherungsfalles wird keine Versicherungsleistung für weitere Versicherungsfälle erbracht. | § 2 Nr. 4, Seite 2 |
| Teilleistung bei leichteren Formen oder Frühstadien (zum Beispiel Carcinoma in situ, kleine Eingriffe) | nicht geregelt |  |  |
| Überlebensfrist: Leistung erst, wenn die versicherte Person eine Frist nach Diagnose überlebt | nicht geregelt |  |  |
| Todesfallleistung (Kapital oder Beitragsrückgewähr bei Tod ohne vorherige Leistung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Tod der versicherten Person während der vereinbarten Versicherungsdauer zahlen wir einen Betrag in Höhe von 5 % der vereinbarten Versicherungssumme | § 1 Nr. 2, Seite 2 |
| Leistung bei unheilbarer Krankheit mit begrenzter Lebenserwartung (zum Beispiel unter 12 Monaten) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherung von Kindern der versicherten Person | ja, bis 11.000 € | Für jedes Kind besteht Versicherungsschutz in Höhe von einem Drittel der entsprechenden Leistung, maximal jedoch in Höhe von 11.000 € | § 2 Nr. 5, Seite 2 |
| Mindesteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Endalter des Versicherungsschutzes | nicht geregelt |  |  |
| Weltweiter Versicherungsschutz und Wohnsitzwechsel ins Ausland | nein | Die Diagnose der Krebserkrankung im Sinne dieser Bedingungen muss von einem in Deutschland niedergelassenen Arzt erstellt worden sein | § 11 Nr. 3, Seite 7 |
| Eigenständiger Vertrag (nicht nur als Zusatz zu einer Lebens- oder BU-Versicherung) | ja | Die jeweils versicherte Summe wird bei Diagnose Krebs im Sinne dieser Bedingungen (§ 2) der versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. | Vorbemerkung, Seite 1 |
| Zahl der versicherten Krankheiten und Eingriffe laut Katalog | ja | Krebs im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn ein invasiv wachsender Krebs, der sich durch ein eigenständiges Wachstum auszeichnet und bereits in das umliegende Gewebe eingedrungen ist oder Metastasen (Fernableger) in Lymphknoten oder anderen Organen gebildet hat, eindeutig festgestellt wurde. | § 2 Nr. 1, Seite 2 |
| Krebs (bösartiger Tumor, histologisch gesichert) | ja, bis zur Versicherungssumme | Krebs im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn ein invasiv wachsender Krebs, der sich durch ein eigenständiges Wachstum auszeichnet und bereits in das umliegende Gewebe eingedrungen ist | § 2 Nr. 1, Seite 2 |
| Krebs im Frühstadium und Carcinoma in situ | nein | Bei Krebsvorstufen und Krebsfrühformen wie zum Beispiel das Carcinoma in situ (Cis), sogenannte Borderline-Tumore oder Gebärmuttermundveränderungen wie die Zervixdysplasie (CIN I-III, PAP 1-4) wird daher nicht von uns geleistet. | § 2 Nr. 1, Seite 2 |
| Hautkrebs (Melanom ab welchem Stadium, sonstiger Hautkrebs) | ja, bis zur Versicherungssumme | Hautkrebs, der nicht dem schwarzen Hautkrebs (dem malignen Melanom) zugeordnet werden kann, wie zum Beispiel der weiße Hautkrebs oder Dermatofibrosarkoma protuberans | § 2 Nr. 3, Seite 2 |
| Prostatakrebs in frühen Stadien (Gleason, TNM) | ja, bis zur Versicherungssumme | solide Tumore im prognostischen Stadium I entsprechend der AJCC/UICC-Klassifikation (8. Edition) | § 2 Nr. 3, Seite 2 |
| Herzinfarkt | nicht geregelt |  |  |
| Schlaganfall | nicht geregelt |  |  |
| Transitorische ischämische Attacke (TIA) | nicht geregelt |  |  |
| Bypass-Operation der Herzkranzgefäße | nicht geregelt |  |  |
| Ballondilatation oder Stent (PTCA) | nicht geregelt |  |  |
| Herzklappenoperation oder Herzklappenersatz | nicht geregelt |  |  |
| Operation der Hauptschlagader (Aorta) | nicht geregelt |  |  |
| Kardiomyopathie und schwere Herzinsuffizienz | nicht geregelt |  |  |
| Gutartiger Hirntumor | nein | Gehirntumore WHO Grad I. | § 2 Nr. 3, Seite 2 |
| Multiple Sklerose | nicht geregelt |  |  |
| Parkinson-Krankheit | nicht geregelt |  |  |
| Alzheimer und andere Demenzen (mit Altersgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Motoneuron-Erkrankungen (zum Beispiel ALS) | nicht geregelt |  |  |
| Koma | nicht geregelt |  |  |
| Lähmung von Gliedmaßen | nicht geregelt |  |  |
| Blindheit | nicht geregelt |  |  |
| Taubheit | nicht geregelt |  |  |
| Verlust der Sprache | nicht geregelt |  |  |
| Verlust von Gliedmaßen | nicht geregelt |  |  |
| Schwere Verbrennungen | nicht geregelt |  |  |
| Nierenversagen (dauerhafte Dialyse) | nicht geregelt |  |  |
| Transplantation eines lebenswichtigen Organs oder Warteliste | nicht geregelt |  |  |
| Chronisches Leber- oder Lungenversagen | nicht geregelt |  |  |
| Bakterielle Hirnhautentzündung und Gehirnentzündung mit bleibenden Schäden | nicht geregelt |  |  |
| HIV-Infektion durch Bluttransfusion oder bei der Berufsausübung | nicht geregelt |  |  |
| Weitere schwere Krankheiten außerhalb des Katalogs (Öffnungsklausel) | nicht geregelt |  |  |
| Diagnose durch einen Facharzt der jeweiligen Fachrichtung | ja | Die Diagnose muss durch entsprechende klinische, radiologische oder histopathologische Untersuchungen bestätigt werden sowie Unterlagen über Laboruntersuchungen enthalten. | § 11 Nr. 3, Seite 7 |
| Histologischer Befund oder bestimmte Messwerte als Pflichtnachweis | ja | Die Diagnose muss durch Vorlage des histopathologischen Befundes bestätigt werden. | § 2 Nr. 1, Seite 2 |
| Anerkennung von Diagnosen aus dem Ausland | nein | Die Diagnose der Krebserkrankung im Sinne dieser Bedingungen muss von einem in Deutschland niedergelassenen Arzt erstellt worden sein | § 11 Nr. 3, Seite 7 |
| Frist für die Meldung der Erkrankung mit Leistungskürzung bei Versäumnis | ja | Die Erkrankung oder der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzuzeigen. | § 11 Nr. 2, Seite 7 |
| Frist, in der der Versicherer über die Leistung entscheidet | nicht geregelt |  |  |
| Frist, in der der Versicherer wegen Verletzung der Anzeigepflicht zurücktreten kann | ja | Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit Vertragsabschluss ausüben. | § 6 Nr. 14, Seite 5 |
| Allgemeine Wartezeit ab Versicherungsbeginn | ja | Die Wartezeit beträgt sechs Monate ab dem Abschluss des Versicherungsvertrages. | § 1 Nr. 3, Seite 2 |
| Eigene Wartezeit für Krebs | ja | Die Wartezeit beträgt sechs Monate ab dem Abschluss des Versicherungsvertrages. | § 1 Nr. 3, Seite 2 |
| Ausschluss von Krankheiten mit Symptomen oder Diagnose vor Vertragsbeginn | ja | Sind zu einer Krebserkrankung im Sinne des § 2 bereits Symptome während der Wartezeit gemäß § 1 Nr. 3 aufgetreten, ist eine Leistung aufgrund dieser Krebserkrankung ausgeschlossen. | § 2 Nr. 6, Seite 3 |
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Selbstverletzung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch | keine | Wir leisten auch, wenn die Krebserkrankung durch einen Alkohol-, Drogen-, oder Medikamentenmissbrauch verursacht wurde oder eine Einnahme von Gift zu Grunde lag. | § 2 Nr. 2, Seite 2 |
| Schutz bei passiver Kriegsbeteiligung (zum Beispiel auf Reisen) | ja | Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres entfällt diese Einschränkung unserer Leistungspflicht | § 5 Nr. 2, Seite 4 |
| Ausschluss bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen und Strahlung | ja | Bei Erkrankung oder Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | § 5 Nr. 3, Seite 4 |
| Ausschluss von Krankheiten infolge HIV oder AIDS | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Tätigkeiten | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Beitrag über die ganze Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf ordentliche Kündigung | ja | Auf unser Anpassungs- und Kündigungsrecht, geregelt in § 19 VVG, verzichten wir dann, wenn die Verletzung der Anzeigeplicht schuldlos, also nicht von Ihnen zu vertreten war. | § 6 Nr. 11, Seite 5 |
| Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Ereignissen (Heirat, Geburt, Immobilie) | nicht geregelt |  |  |
| Dynamische Erhöhung von Beitrag und Summe | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht der versicherten Person | ja | Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode ganz oder teilweise in Textform (z. B. Papierform oder E-Mail) kündigen. | § 9 Nr. 1, Seite 6 |
| Beitragsfreistellung oder Rückkaufswert | ja | Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen, haben Sie weder einen Anspruch auf einen Rückkaufswert noch auf eine Rückzahlung der Beiträge. | § 9 Nr. 3, Seite 6 |
| Zusätzliche Leistungen wie ärztliche Zweitmeinung oder Betreuung nach Diagnose | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: nur als Zusatzversicherung zu einer Ablebens- oder fondsgebundenen Lebensversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Kostenerstattung der Behandlung schwerer Krankheiten statt Kapital (seguro de enfermedades graves im Gesundheitszweig) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: begrenzende Klauseln (cláusulas limitativas), gesondert hervorgehoben und unterschrieben (Art. 3 LCS) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen zur Krebsversicherung KreVita (B935)

```text
[Seite 1]
Bedingungen zur Krebsversicherung „KreVita“                                                                                                                   B935
Krebsversicherung für Nichtraucher:
Die jeweils versicherte Summe wird bei Diagnose Krebs im Sinne dieser Bedingungen (§ 2) der versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Nichtraucher ist,
wer in den letzten zwölf Monaten vor Vertragsabschluss weder Zigaretten, noch Zigarren, Pfeife oder sonstigen Tabak unter Feuer konsumiert hat und nicht beabsichtigt, in
Zukunft zu rauchen. Wird die versicherte Person nach Vertragsabschluss Raucher, so sind Sie – neben der versicherten Person – dazu verpflichtet, vom Eintritt dieses
Umstandes die InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group unverzüglich zu informieren, damit eine Änderung in den Rauchertarif mit dem erforderlichen
Beitrag erfolgen kann. Von dem Zeitpunkt der Änderung des Nichtraucherstatus an wird noch für zwei Monate Versicherungsschutz nach der bisherigen Versicherungssumme
geboten. Tritt nach Ablauf dieser Frist der Leistungsfall ein, ohne dass eine Änderungsanzeige erfolgt, reduziert sich die Versicherungssumme im Verhältnis des erforderlichen
zum bisherigen Beitrag.

Konsumenten von E-Zigaretten werden in den Rauchertarif eingruppiert. Für die Konsumenten von E-Zigaretten gelten deshalb ebenso die zuvor beschriebenen Regeln.

Krebsversicherung allgemein:
Wurde bei Antragstellung eine unrichtige Erklärung (insbesondere Nichtraucher-Erklärung bei einer Krebsversicherung für Nichtraucher) abgegeben, kann dies den Verlust
des Versicherungsschutzes zur Folge haben. § 6 der Allgemeinen Bedingungen für die Krebsversicherung gilt entsprechend.


Inhalt
I	Allgemeine Bedingungen zur Krebs­versicherung                                         § 18	Welche Sanktionen führen zum Ausschluss
   „KreVita“ .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 2                   des Versicherungsschutzes? . .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8
§ 1	Welche Leistungen erbringen wir?. .  .  .  .  .  .  . 2                             § 19	Was sind die Vertragsgrundlagen, welches
§ 2	Wann liegt der Versicherungsfall „Krebs­                                                  Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung
     erkrankung“ im Sinne der Bedingungen vor?.  .  . 2                                        und wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde? . .  .  . 8
§ 3	Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? . .  .  .  . 3                               § 20	Wo ist der Gerichtsstand?. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8
§ 4	Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? . .  .  .  . 4                                § 21	Welche außergerichtlichen Beschwerde- und
                                                                                               Rechtsbehelfs­verfahren stehen zur Verfügung?.  . 9
§ 5	Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen,
     Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von                                              II	Anhang der Allgemeinen Bedingungen zur
     ABC-Waffen/-Stoffen?. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 4                           Kündigung und Beitragsfreistellung Ihrer
                                                                                             Krebsversicherung.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  9
§ 6	Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht
     und welche Folgen hat ihre Ver­letzung?. .  .  .  . 4
§ 7	Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu
     beachten?. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 5
§ 8	Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht
     rechtzeitig zahlen?. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6
§ 9	Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen
     oder beitragsfrei stellen?. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6
§ 10	Wie werden die Kosten Ihres Vertrages
      verrechnet? . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6
§ 11	Was ist zu beachten, wenn eine
      Ver­sicherungsleistung verlangt wird? .  .  .  .  .  .  . 7
§ 12	Welche Bedeutung hat der
      Versicherungsschein?.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7
§ 13	Wer erhält die Versicherungsleistung?. .  .  .  .  . 7
§ 14	Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das
      Versicherungsverhältnis beziehen?. .  .  .  .  .  .  . 7
§ 15	Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und
      Ihres Namens?. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8
§ 16	Welche weiteren Mitteilungspflichten
      haben Sie?. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8
§ 17	Welche Kosten können wir Ihnen gesondert
      in Rechnung stellen?. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8


Gültig ab 12.2025

[Seite 2]
Guten Tag,                                                             3.	Nicht unter den Versicherungsschutz fallen:
als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; für                 • solide Tumore im prognostischen Stadium I entspre­
unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen.                 chend der AJCC/UICC-Klassifikation (8. Edition);
                                                                            • Leukämien oder maligne Lymphome im prognostischen
                                                                               Stadium/Schweregrad I der für die zugrunde liegende
I	Allgemeine Bedingungen zur Krebs­
                                                                               Erkrankung gültigen Klassifikation;
   versicherung „KreVita“                                                   • Hautkrebs, der nicht dem schwarzen Hautkrebs (dem
                                                                               malignen Melanom) zugeordnet werden kann, wie zum
§ 1	Welche Leistungen erbringen wir?                                          Beispiel der weiße Hautkrebs oder Dermatofibrosarkoma
1.	Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme bei                          protuberans;
    Eintritt einer Krebserkrankung (Erstdiagnose) im Sinne der              • Vorstufen von Blutkrebs, die sich noch nicht zu einer
    Bedingungen (§ 2) der versicherten Person während der                      Leukämie/Myelom transformiert/entartet sind, wie zum
    vereinbarten Versicherungsdauer, dann, wenn die Erst­                      Beispiel Polycythaemia vera (PV), essentielle Thrombozy­
    diagnose nach Ablauf der Wartezeit gemäß Nr. 3 gestellt                    thämie (ET), Monoklonale Gammopathie unklarer
    wurde.                                                                     Signifikanz (MGUS) oder myelodysplastisches Syndrom
2.	Bei Tod der versicherten Person während der vereinbarten                   (MDS) etc.;
    Versicherungsdauer zahlen wir einen Betrag in Höhe von                  • Gehirntumore WHO Grad I.
    5 % der vereinbarten Versicherungssumme, dann, wenn
                                                                       	Der feingewebliche Nachweis kann nicht ersetzt werden
    der Todesfall nach Ablauf der Wartezeit gemäß Nr. 3
                                                                         durch Testverfahren, die lediglich auf dem Nachweis von
    eingetreten ist.
                                                                         zirkulierenden Tumorzellen oder Tumor-assoziierten
3.	   Definition Wartezeit                                               Molekülen in Körperflüssigkeiten wie Blut, Speichel, Urin
	Die Wartezeit beträgt sechs Monate ab dem Abschluss des                oder Stuhl beruhen.
  Versicherungsvertrages. Dies ist der Zeitpunkt zu dem wir            4.	Bei erstmaligem Entstehen des Anspruchs auf Versiche­
  Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags                     rungsleistung zahlen wir die vereinbarte Versicherungs­
  angenommen haben, frühestens jedoch der mit Ihnen                        leistung, damit endet der gesamte Versicherungsvertrag.
  vereinbarte Versicherungsbeginn.                                         Nach Eintritt des ersten Versicherungsfalles wird keine
4.	Wenn die Erstdiagnose gemäß Nr. 1 während der Warte­                   Versicherungsleistung für weitere Versicherungsfälle
    zeit gemäß Nr. 3 gestellt wurde, erlischt der Versicherungs­           erbracht.
    vertrag zu diesem Zeitpunkt. Eine Leistung wird in diesem          	Die Versicherungsleistung wird frühestens nach der
    Fall nicht fällig.                                                   Wartezeit gemäß § 1 Nr. 3 fällig.
5.	Sobald eine der Versicherungsleistungen gemäß Nr. 1 oder           5.	Bei den in Nr. 1 und 2 definierten Krebserkrankungen
    Nr. 2 in Anspruch genommen wurde, erlischt der Vertrag.                besteht Versicherungsschutz für alle Kinder der versicher­
    Nach Ablauf der Versicherungsdauer besteht kein An­                    ten Person, wenn diese zum Zeitpunkt des Versicherungs­
    spruch aus der Versicherung.                                           falles mindestens 3 Jahre alt sind, jedoch das 18. Lebens­
                                                                           jahr noch nicht vollendet haben. Eine Leistung wird
                                                                           erbracht, wenn bei einem Kind der versicherten Person
§ 2	Wann liegt der Versicherungsfall „Krebser-
                                                                           oder einem im gemeinsamen Haushalt lebenden Stiefkind
     krankung“ im Sinne der Bedingungen vor?                               der versicherten Person eine der in Nr. 1 und 2 definierten
1.	Krebs im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn ein                  Krebserkrankungen diagnostiziert wird. Ein Anspruch
    invasiv wachsender Krebs, der sich durch ein eigenständi­              entsteht jedoch frühestens nach Ablauf der Wartezeit
    ges Wachstum auszeichnet und bereits in das umliegende                 gemäß § 1 Nr. 3.
    Gewebe eingedrungen ist oder Metastasen (Fernableger)              	Keine Leistung erfolgt, wenn der Zustand des Kindes, aus
    in Lymphknoten oder anderen Organen gebildet hat,                    dem der Anspruch abgeleitet wird, direkt oder indirekt auf
    eindeutig festgestellt wurde. Bei Krebsvorstufen und                 eine Vorerkrankung zurückzuführen ist. Eine Vorerkran­
    Krebsfrühformen wie zum Beispiel das Carcinoma in situ               kung liegt dann vor, wenn das Kind an der Krankheit
    (Cis), sogenannte Borderline-Tumore oder Gebärmutterm­               bereits vor Vertragsabschluss gelitten hat. Dabei spielt es
    undveränderungen wie die Zervixdysplasie (CIN I-III, PAP             keine Rolle, ob die Krankheit sich durch Symptome
    1-4) wird daher nicht von uns geleistet. Unter dem Begriff           bemerkbar gemacht hat oder nicht. Als Vorerkrankung gilt
    „Krebs“ verstehen wir auch bösartige Tumore des Blutes               auch, wenn die Krankheit vor dem 3. Geburtstag des
    (Leukämien), der blutbildenden Organe und des Lymphsys­              Kindes auftritt, selbst wenn das Kind vor Vertragsabschluss
    tems (Morbus Hodgkin, maligne Lymphome). Die Diagno­                 nicht daran litt. Bei rechtmäßig adoptierten Kindern gilt als
    se muss durch Vorlage des histopathologischen Befundes               Vorerkrankung eine Krankheit, an der das Kind bereits
    bestätigt werden.                                                    zum Zeitpunkt der Adoption gelitten hat. Dabei spielt es
2.	Wir leisten auch, wenn die Krebserkrankung durch einen               keine Rolle, ob die Krankheit sich durch Symptome
    Alkohol-, Drogen-, oder Medikamentenmissbrauch                       bemerkbar gemacht hat oder nicht.
    verursacht wurde oder eine Einnahme von Gift zu Grunde             	Für jedes Kind besteht Versicherungsschutz in Höhe von
    lag.                                                                 einem Drittel der entsprechenden Leistung, maximal
                                                                         jedoch in Höhe von 11.000 €, auch bei Bestehen mehrerer
                                                                         Versicherungsverträge derselben oder einer anderen
                                                                         versicherten Person.


Bedingungen zur Krebsversicherung „KreVita“                        2

[Seite 3]
	Die Leistung wird nur dann ausgezahlt, wenn bei dem                          werden Krebsversicherungen, Risikoversicherungen,
  Kind die entsprechende Krebserkrankung nach Erreichen                        Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen
  des 3. Lebensjahres und vor Erreichen des 18. Lebensjahres                   sowie die Berufsunfähigkeitsversicherungen eigenen
  auftritt. Pro Kind kann ein Versicherungsanspruch nur                        Gruppen zugeordnet. Die Verteilung des Überschusses
  einmal geltend gemacht werden.                                               für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen
	Wird ein Versicherungsanspruch für ein Kind geltend                          Gruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie
  gemacht, so wird der Vertrag unverändert fortgeführt.                        zu seiner Entstehung beigetragen haben. Den
  Die Prämien sind in unveränderter Höhe zu entrichten.                        Überschuss führen wir der Rückstellung für Beitrags­
                                                                               rückerstattung zu, soweit er nicht in Form der sog.
6.	Sind zu einer Krebserkrankung im Sinne des § 2 bereits
                                                                               Direktgutschrift bereits unmittelbar den überschussbe­
    Symptome während der Wartezeit gemäß § 1 Nr. 3
                                                                               rechtigten Versicherungen gutgeschrieben wird. Diese
    aufgetreten, ist eine Leistung aufgrund dieser Krebser­
                                                                               Rückstellung dient dazu, Ergebnisschwankungen im
    krankung ausgeschlossen.
                                                                               Zeitablauf zu glätten. Sie darf grundsätzlich nur für
                                                                               die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
§ 3	Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                                    verwendet werden. Nur in Ausnahmefällen und mit
                                                                               Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir
Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß
                                                                               hiervon nach § 140 Absatz 1 des Versicherungsauf­
§ 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an den Über­
                                                                               sichtsgesetzes (VAG) abweichen, soweit die Rückstel­
schüssen (Überschussbeteiligung). Die Überschüsse werden nach
                                                                               lung nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und jährlich
                                                                               entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des § 140
im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Der Jahresab­
                                                                               Absatz 1 VAG können wir die Rückstellung, im
schluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft
                                                                               Interesse der Versicherungsnehmer auch zur Abwen­
und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen.
                                                                               dung eines drohenden Notstandes, zum Ausgleich
                                                                               unvorhersehbarer Verluste aus den überschuss­
1.	Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteili-
                                                                               berechtigten Versicherungsverträgen, die auf allge­
    gung der Versicherungsnehmer
                                                                               meine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen
      a)	Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen                    sind, oder – sofern die Rechnungsgrundlagen auf­
          entstehen, dem Risikoergebnis, den Kapitalerträgen                   grund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorüber­
          und dem übrigen Ergebnis.                                            gehenden Änderung der Verhältnisse angepasst
		Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer in ihrer                          werden müssen – zur Erhöhung der Deckungsrück­
   Gesamtheit an diesen Überschüssen; dabei beachten                           stellung heranziehen.
   wir die Verordnung über die Mindestbeitragsrücker­
   stattung in der Lebensversicherung (Mindestzufüh­                  2.	Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteili-
   rungsverordnung) in der jeweils geltenden Fassung.                     gung Ihres Vertrage
		Überschüsse entstehen dann, wenn Leistungsfälle und                     a)	Ihre Versicherung gehört zum Gewinnverband D45 in
   Kosten niedriger sind, als bei der Tarifkalkulation                         der Bestandsgruppe 112. Die Mittel für die Über­
   angenommen. An diesen Überschüssen werden die                               schussanteile werden bei der Direktgutschrift zu
   Versicherungsnehmer angemessen beteiligt und zwar                           Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert,
   nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungs­                         ansonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung
   verordnung am Risikoergebnis (Diagnose Krebs,                               entnommen. Die Höhe der Überschussanteilsätze wird
   Sterblichkeit) grundsätzlich zu mindestens 90 % und                         jedes Jahr vom Vorstand unseres Unternehmens auf
   am übrigen Ergebnis (einschließlich Kosten) grund­                          Vorschlag des verantwortlichen Aktuars festgelegt.
   sätzlich zu mindestens 50 %.                                                Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in
		Weitere Überschüsse können aus den Erträgen der                             unserem Geschäftsbericht. Den Geschäftsbericht
   Kapitalanlagen entstehen. Von den anzurechnenden                            können Sie bei uns jederzeit anfordern.
   Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für                        b)	Die Bemessungsgrößen für die Überschussanteile
   künftige Versicherungsleistungen vorgesehen sind,                           werden nach versicherungsmathematischen Regeln
   erhalten die Versicherungsnehmer insgesamt mindes­                          mit den Rechnungsgrundlagen der Tarifkalkulation
   tens den in der Mindestzuführungsverordnung                                 ermittelt. Bei der Tarifkalkulation sind wir von der
   genannten Prozentsatz. In der derzeitigen Fassung der                       Krebstafel InterRisk 2016 M/F für Raucher bzw.
   Mindestzuführungsverordnung sind grundsätzlich                              Nichtraucher ausgegangen. Hierbei werden aus den
   90 % vorgeschrieben. Aus diesem Betrag werden                               geschlechterspezifischen Tafeln unter Ansetzung von
   zunächst die Beträge finanziert, die für die garantier­                     Mischungsverhältnissen für Männer bzw. Frauen
   ten Versicherungsleistungen benötigt werden. Aus                            geschlechtsunabhängige Unisextafeln erzeugt. Als
   den verbleibenden Mittel wird die Überschussbeteili­                        Rechnungszins wurde 1,0 % angesetzt.
   gung der Versicherungsnehmer dotiert.                                   c)	Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung
      b)	Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unter­                   besteht die Überschussbeteiligung aus einem Sofort­
          schiedlich zum Überschuss bei. Wir haben deshalb                     rabatt, der in Prozent des Bruttobeitrags gemäß
          gleichartige Versicherungen zu Gruppen zusammen­                     Zahlweise bemessen wird. Die Zuteilung erfolgt in
          gefasst. Kriterium für die Bildung einer solchen                     anteiliger Höhe gleichbleibend für das ganze Versiche­
          Gruppe ist vor allem das versicherte Risiko. Danach                  rungsjahr zu Beginn eines jeden Monats. Die inner­


Bedingungen zur Krebsversicherung „KreVita“                       3

[Seite 4]
          halb eines Zahlungsabschnitts fällig werdenden                        oder chemischen Stoffen sind wir von der Verpflichtung
          monatlichen Überschussanteile werden zu Beginn                        zur Leistung frei, sofern der Einsatz oder das Freisetzen
          dieses Zahlungsabschnitts mit den Bruttobeiträgen                     darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von
          verrechnet. Ein Rechtsanspruch auf die Überschuss­                    Personen zu gefährden. Nr. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
          anteile entsteht allerdings erst mit ihrer Zuteilung.
          Beitragsfreie Versicherungen sind nicht überschuss­
          berechtigt.                                                     § 6	Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige-
                                                                               pflicht und welche Folgen hat ihre Ver­
3.	Gewinngruppen                                                              letzung?
      Verträge mit Verrechnung
      Wartezeit:	keine                                                   Vorvertragliche Anzeigepflicht
      Risikoüberschuss:	in Prozent des Jahresbeitrags                    1.	Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen
                                                                              darauf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform
      Überschusssystem:	Verrechnung; die Überschüsse werden
                                                                              gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig
                         mit den Beiträgen verrechnet
                                                                              beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das
                                                                              gilt insbesondere für die Frage nach gegenwärtigen oder
4.	Warum können wir die Höhe der Überschussbeteili-
                                                                              früheren Erkrankungen, Funktionsstörungen und ausste­
    gung nicht garantieren?
                                                                              henden Untersuchungen sowie sonstigen risikoerhöhenden
	Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen                         Umständen (z.B. Rauchen).
  Einflüssen ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns
                                                                          2.	Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese
  nur begrenzt beeinflussbar. Wichtigster Einflussfaktor ist
                                                                              – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige
  dabei die Entwicklung des versicherten Risikos und der
                                                                              Beantwortung der Fragen verantwortlich.
  Kosten. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung
  kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch Null Euro
                                                                          Rücktritt
  betragen.
                                                                          3.	Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche­
                                                                              rungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der
§ 4	Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                                    versicherten Person (vgl. Nr. 2) nicht oder nicht richtig
                                                                              angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurück­
Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlos­
                                                                              treten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass
sen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im
                                                                              die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch
Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.
                                                                              grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger
Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger
                                                                              Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir
Beitragszahlung (vgl. § 7 Nr. 3 und 4 und § 8).
                                                                              kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass
                                                                              wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
§ 5	Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg                                  Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge­
                                                                              schlossen hätten.
     oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-
     Waffen/-Stoffen?                                                     4.	Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
                                                                              Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungs­
1.	Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig                  falles erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen,
    davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.                  wenn uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht
	Wir gewähren Versicherungsschutz insbesondere auch                          richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder
  dann wenn die versicherte Person in Ausübung des                            die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die
  Wehr- oder Polizeidienstes oder bei Inneren Unruhen den                     Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
  Tod gefunden hat, sofern sie nicht auf Seiten der Unruhe­                   ursächlich war. Haben Sie oder die versicherte Person die
  stifter teilgenommen hat.                                                   Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung
2.	Bei Erkrankung oder Ableben der versicherten Person in                    verpflichtet.
    unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit                       5.	Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird,
    kriegerischen Ereignissen sind wir allerdings von der                     erlischt sie, ohne dass ein Rückkaufswert anfällt. Die
    Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Ablauf des ersten                   Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
    Versicherungsjahres entfällt diese Einschränkung unserer
    Leistungspflicht, wenn die versicherte Person in unmittel­            Kündigung
    barem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen                 6.	Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verlet­
    Ereignissen erkrankt oder stirbt, denen sie während eines                 zung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf
    Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland                     Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können
    ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war.                    wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem
3.	Bei Erkrankung oder Ableben der versicherten Person in                    Monat kündigen.
    unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem                   7.	Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen
    vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder                     wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
    chemischen Waffen oder dem vorsätzlichen Einsatz oder                     angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun­
    der vorsätzlichen Freisetzung von radioaktiven, biologischen              gen, geschlossen hätten.


Bedingungen zur Krebsversicherung „KreVita“                           4

[Seite 5]
8.	Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der            Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung
    Kündigung in eine beitragsfreie Versicherung um (§ 9 Nr. 4         16.	Nr. 1 bis Nr. 15 gelten bei einer unsere Leistungspflicht
    bis 6).                                                                 erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung
                                                                            der Versicherung entsprechend. Die Fristen nach Nr. 14
Vertragsanpassung                                                           beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung der
9.	Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir                   Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederher­
    den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten                     gestellten Teils neu zu laufen.
    Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlossen
    hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser                   Erklärungsempfänger
    Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die           17.	Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertrags­
    Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die                 änderung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine
    anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs­                     schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber
    periode Vertragsbestandteil.                                            abgeben. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll­
10.	Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um                 mächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein
     mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz               Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung
     für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den                  entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberechtigter vorhan­
     Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer                     den oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden,
     Mitteilung fristlos kündigen. In der Mitteilung werden wir             können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als
     Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen.                                 bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.

Verzicht auf Anpassungs- und Kündigungsrecht
                                                                       § 7	Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu
11.	Auf unser Anpassungs- und Kündigungsrecht, geregelt in
     § 19 VVG, verzichten wir dann, wenn die Verletzung der                 beachten?
     Anzeigeplicht schuldlos, also nicht von Ihnen zu vertreten        1.	Die Beiträge zu Ihrer Krebsversicherung können Sie je nach
     war.                                                                  Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres-
                                                                           oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichten. Die
Ausübung unserer Rechte                                                    Versicherungsperiode umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr,
12.	Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi­               bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der
     gung und zur Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir                  Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein
     Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen            halbes Jahr.
     einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir             2.	Wenn Sie Ihre Beiträge vierteljährlich, halbjährlich oder
     müssen unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich               jährlich zahlen erhalten Sie hierfür einen entsprechenden
     geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu               Vorauszahlungsrabatt: 2 % bei vierteljährlicher, 3 % bei
     dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das                halbjährlicher und 5 % bei jährlicher Beitragszahlung.
     von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis
                                                                       3.	Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich nach
     erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die
                                                                           Abschluss des Versicherungsvertrages zu zahlen, jedoch
     Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen.
                                                                           nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungs­
     Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstän­
                                                                           schein angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren
     de innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung
                                                                           Beiträge (Folgebeiträge) werden zu Beginn der vereinbar­
     angeben.
                                                                           ten Versicherungsperiode fällig.
13.	Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsan­
                                                                       4.	Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es,
     passung sind ausgeschlossen, wenn wir den nicht ange­
                                                                           wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag
     zeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige
                                                                           bei uns eingeht. Ist die Einziehung des Beitrags von einem
     kannten.
                                                                           Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der
14.	Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf                Beitrag zu dem in Nr. 3 genannten Termin eingezogen
     Jahren seit Vertragsabschluss ausüben. Ist der Versiche­              werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht
     rungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir             widersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr
     die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.                 Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die
     Haben Sie oder die versicherte Person die Anzeigepflicht              Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg­
     vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn           lich nach unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung
     Jahre.                                                                erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wieder­
                                                                           holt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt,
Anfechtung                                                                 künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu
15.	Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten,                   verlangen.
     falls durch unrichtige oder unvollständige Angaben                5.	Bei Fälligkeit der Versicherungsleistung werden wir
     bewusst und gewollt auf unsere Annahmeentscheidung                    etwaige Beitragsrückstände verrechnen.
     Einfluss genommen worden ist. Handelt es sich um
                                                                       6.	Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr
     Angaben der versicherten Person, können wir Ihnen
                                                                           und Ihre Kosten.
     gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von
     der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine
     Kenntnis hatten. Nr. 5 gilt entsprechend.


Bedingungen zur Krebsversicherung „KreVita“                        5

[Seite 6]
§ 8	Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag                                 beträgt 80 % des Deckungskapitals. Mit diesem Abzug
     nicht rechtzeitig zahlen?                                             wird die Veränderung der Risikolage des verbleibenden
                                                                           Versichertenbestandes ausgeglichen; zudem wird damit
1.	Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen,               ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorge­
    können wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom               nommen. Weitere Erläuterungen sowie versicherungs­
    Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewie­             mathematische Hinweise zum Abzug finden Sie im
    sen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu             Anhang zu den Versicherungsbedingungen.
    vertreten haben. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen
                                                                      5.	Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitrags­
    die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführten
                                                                          zahlungspflicht verlangt und erreicht die nach Nr. 4 zu
    ärztlichen Untersuchungen verlangen.
                                                                          berechnende beitragsfreie Versicherungssumme den
2.	Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungs­             Mindestbetrag von 5.000 € nicht, erlischt die Versicherung.
    falles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung                Eine teilweise Befreiung von der Beitragszahlungspflicht
    verpflichtet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung in           können Sie nur verlangen, wenn die verbleibende beitrags­
    Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Ver­                 pflichtige Versicherungssumme mindestens 10.000 €
    sicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam                     beträgt.
    gemacht haben. Unsere Leistungspflicht besteht jedoch,
                                                                      6.	Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist mit Nach­
    wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die Nicht-Zahlung
                                                                          teilen verbunden. Der für die Bildung einer beitragsfreien
    nicht zu vertreten haben.
                                                                          Leistung zur Verfügung stehende Betrag erreicht während
3.	Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie              der Versicherungsdauer nicht die Summe der eingezahlten
    aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht recht­                Beiträge, da Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. § 10)
    zeitig gezahlt worden ist oder eingezogen werden konnte,              sowie Verwaltungskosten und eine Risikodeckung finan­
    erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in                  ziert werden müssen. Nähere Informationen zur beitrags­
    Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von               freien Versicherungssumme und ihrer Höhe können Sie
    mindestens zwei Wochen. Begleichen Sie den Rückstand                  der Ihrem Versicherungsschein bzw. Angebot beigefügten
    nicht innerhalb der gesetzten Frist, entfällt oder vermin­            Tabelle entnehmen.
    dert sich Ihr Versicherungsschutz. Auf die Rechtsfolgen
    werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.
                                                                      § 10	Wie werden die Kosten Ihres Vertrages
                                                                            verrechnet?
§ 9	Wann können Sie Ihre Versicherung
     kündigen oder beitragsfrei stellen?                              1.	Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in
                                                                          Ihren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss-
                                                                          und Vertriebskosten sowie übrige Kosten.
Kündigung
                                                                      	Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbeson­
1.	Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der
                                                                        dere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler.
    Versicherungsperiode ganz oder teilweise in Textform
                                                                        Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten
    (z. B. Papierform oder E-Mail) kündigen.
                                                                        die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der
2.	Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, ist die               Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen­
    Kündigung unwirksam, wenn die verbleibende beitrags­                hang mit der Antragsbearbeitung stehen sowie Werbeauf­
    pflichtige Versicherungssumme unter einen Mindestbetrag             wendungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere
    von 10.000 € sinkt. Wenn Sie in diesem Fall Ihre Versiche­          die Verwaltungskosten.
    rung beenden wollen, müssen Sie diese also ganz kündigen.
                                                                      	Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskos­
3.	Mit der Kündigung erlischt die Versicherung. Wenn Sie               ten sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen
    Ihre Versicherung kündigen, haben Sie weder einen                   Verwaltungskosten können Sie dem Angebot entnehmen.
    Anspruch auf einen Rückkaufswert noch auf eine Rück­
                                                                      2.	Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren
    zahlung der Beiträge.
                                                                          nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies
                                                                          bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung eines
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung
                                                                          Teils der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies
4.	Anstelle einer Kündigung nach Nr. 1 können Sie zum dort               gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für
    genannten Termin auch in Textform (z. B. Papierform oder              Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungs­
    E-Mail) verlangen, ganz oder teilweise von der Beitrags­              betriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und
    zahlungspflicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen              aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung
    wir die Versicherungssumme ganz oder teilweise auf eine               einer Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese
    beitragsfreie Summe herab, die nach anerkannten Regeln                Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstel­
    der Versicherungsmathematik für den Schluss der laufen­               lungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen während der
    den Versicherungsperiode errechnet wird.                              Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt.
	Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien       3.	Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden über
  Summe zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um                     die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt, die übrigen
  einen Abzug gemäß § 165 Abs. 2 in Verbindung mit § 169                  Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit.
  Abs. 5 VVG sowie um rückständige Beiträge. Der Abzug


Bedingungen zur Krebsversicherung „KreVita“                       6

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4.	Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass                6.	Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberech­
    in der Anfangszeit Ihres Vertrages keine Beträge zur                      tigten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder
    Bildung der beitragsfreien Versicherungssumme vorhanden                   außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der
    sind (siehe § 9). Nähere Informationen können Sie der                     Empfangsberechtigte auch die damit verbundene Gefahr.
    Ihrem Versicherungsschein bzw. Angebot beigefügten
    Tabelle entnehmen.
                                                                          § 12	Welche Bedeutung hat der Versicherungs-
                                                                                schein?
§ 11	Was ist zu beachten, wenn eine Ver­
                                                                          1.	Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als
      sicherungsleistung verlangt wird?
                                                                              berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Versiche­
1.	Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir                     rungsvertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in
    gegen Vorlage des Versicherungsscheins.                                   Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass
2.	Die Erkrankung oder der Tod der versicherten Person ist                   uns der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechti­
    uns unverzüglich anzuzeigen.                                              gung nachweist.
3.	Im Krankheitsfall im Sinne dieser Bedingungen benötigen               2.	In den Fällen des § 13 Nr. 4 brauchen wir den Nachweis
    wir die folgenden Nachweise:                                              der Berechtigung nur dann anerkennen, wenn uns die
                                                                              Anzeige des bisherigen Berechtigten in Textform
      • eine Darstellung der Ursache für den Eintritt des Ver­
                                                                              (z. B. Papierform oder E-Mail) vorliegt.
         sicherungsfalles;
      • Ausführliche Berichte der Ärzte, die die (Mit-)Versicherte
         Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder                 § 13	Wer erhält die Versicherungsleistung?
         untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art und Verlauf
                                                                          1.	Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir
         der Erkrankung. Ebenso sind uns Berichte von Rehabili­
                                                                              an Sie als unseren Versicherungsnehmer bzw. im Todesfall
         tations- und Kurkliniken, in denen Behandlungen vor
                                                                              an Ihre Erben, falls Sie uns keine andere Person benannt
         dem Leistungsfall stattfanden, vorzulegen.
                                                                              haben, die bei Eintritt des Versicherungsfalles die Ansprüche
      • Die Diagnose der Krebserkrankung im Sinne dieser                     aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll (Bezugsbe­
         Bedingungen muss von einem in Deutschland nieder­                    rechtigter). Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich
         gelassenen Arzt erstellt worden sein, der weder die                  einer Zustimmung Dritter. Bis zum Eintritt des Versicherungs­
         ver­sicherte Person selbst, der Versicherungsnehmer noch             falles können Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen.
         ein Lebens-, Ehepartner oder ein Verwandter der
                                                                          2.	Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugs­
         versicherten Person oder des Versicherungsnehmers ist.
                                                                              berechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus
      • Die Diagnose muss durch entsprechende klinische,                     dem Versicherungsvertrag erwerben soll. Sobald wir Ihre
         radiologische oder histopathologische Untersuchungen                 Erklärung erhalten haben, kann dieses Bezugsrecht nur
         bestätigt werden sowie Unterlagen über Laborunter­                   noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufge­
         suchungen enthalten.                                                 hoben werden.
	Die entstehenden Kosten für die Nachweise hat der                       3.	Sie können Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag
  Anspruchsteller zu tragen.                                                  auch abtreten oder verpfänden.
	Wir behalten uns das Recht vor – dann allerdings auf                    4.	Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts
  unsere Kosten – weitere ärztliche Untersuchungen durch                      (vgl. Nr. 1 und 2) sowie eine Abtretung oder Verpfändung
  von uns beauftragte Ärzte sowie notwendige Nachweise –                      von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag sind uns
  insbesondere zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen –                       gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom
  zu verlangen, um die Diagnose zu überprüfen. Der                            bisherigen Berechtigten in Textform (z. B. Papierform oder
  Versicherte hat Ärzte, Krankenhäuser und sonstige                           E-Mail) angezeigt worden sind.
  Krankenanstalten, bei denen er in Behandlung war oder
  sein wird, sowie Personenversicherer und Behörden zu
  ermächtigen, uns auf Verlangen Auskunft zu erteilen.                    § 14	Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das
4.	Im Todesfall benötigen wir die folgenden Nachweise:                         Versicherungsverhältnis beziehen?
      • eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende                  1.	Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen,
         Sterbeurkunde;                                                       müssen – soweit in diesen Bedingungen nicht anders ge­­-
      • ein ausführliches, ärztliches oder amtliches Zeugnis über            regelt – stets in Textform erfolgen. Bitte richten Sie alle für
         die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der                   uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen an unsere
         Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt              Hauptverwaltung.
         hat.                                                             2.	Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepu­
5.	Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwen­                   blik Deutschland aufhalten, sollten Sie uns auch in Ihrem
    dige weitere Nachweise und Auskünfte verlangen und                        Interesse eine im Inland ansässige Person benennen, die
    erforderliche Erhebungen selbst anstellen. Die mit den                    bevollmächtigt ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegen­
    Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die                    zunehmen (Zustellungsbevollmächtigter).
    Versicherungsleistung beansprucht.


Bedingungen zur Krebsversicherung „KreVita“                           7

[Seite 8]
§ 15	Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift                             • Angebotserstellung von Vertragsänderungen und deren
      und Ihres Namens?                                                        Durchführung;
                                                                            • Bearbeitung von Abtretungen und Verpfändungen.
1.	Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unver­
    züglich mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile           2.	Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem pauschalen
    entstehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklä­               Abgeltungsbetrag zugrunde liegenden Annahmen in
    rung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt                    Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen
    bekannte Anschrift senden können. In diesem Fall gilt                  oder der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind,
    unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des einge­                   entfällt der Abgeltungsbetrag bzw. wird – im letzteren
    schriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn               Falle – entsprechend herabgesetzt.
    Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen
    und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.                  § 18	Welche Sanktionen führen zum Ausschluss
2.	Bei Änderung Ihres Namens gilt Nr. 1 entsprechend.                       des Versicherungsschutzes?
                                                                       1.	Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun­
§ 16	Welche weiteren Mitteilungspflichten                                 gen – Versicherungsschutz und Anspruch auf jegliche
      haben Sie?                                                           Leistungen nur, soweit und solange dem keine auf die
                                                                           Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder
1.	Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung
                                                                           Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union,
    und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem
                                                                           der Vereinten Nationen oder der Bundesrepublik Deutsch­
    Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür
                                                                           land entgegenstehen.
    notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei
    Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsabschluss             2.	Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti­
    oder auf Nachfrage unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes              onen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika
    Zögern – zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwir­              und des Vereinigten Königreichs, soweit dem nicht Rechts-
    kung verpflichtet, soweit der Status dritter Personen, die             vorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepu­
    Rechte an ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und                 blik Deutschland entgegenstehen.
    Meldungen maßgeblich ist.
2.	Notwendige Informationen im Sinne von Nr. 1 sind derzeit           § 19	Was sind die Vertragsgrundlagen, welches
    alle Umstände, die für die Beurteilung                                   Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung
      • Ihrer persönlichen Steuerpflicht,                                   und wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde?
      • der Steuerpflicht dritter Personen, die Rechte an ihrem
                                                                       1.	Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, das zum Antrag
         Vertrag haben und
                                                                           gehörende Angebot inkl. Modellrechnung, der Versiche­
      • der Steuerpflicht des Leistungsempfängers                          rungsschein, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
	maßgebend sein können.                                                   sowie die gegebenenfalls für Ihren Vertrag geltenden
	Dazu zählen die deutsche oder ausländische Steuerpflicht,                Besonderen Versicherungsbedingungen. Für den Vertrag
  die Steueridentifikationsnummer, der Geburtsort und der                  gelten die Rechnungsgrundlagen unseres Tarifwerkes bei
  Wohnsitz.                                                                Vertragsabschluss.
	Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und               2.	Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik
  Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung                    Deutschland Anwendung.
  stellen, müssen Sie trotz einer nicht bestehenden Steuer­            3.	Wir als Versicherer und der diesem Versicherungsvertrag
  pflicht damit rechnen, dass wir Ihre Vertragsdaten an in-                zugrunde liegende Tarif unterliegen der Kontrolle und Auf­
  oder ausländische Steuerbehörden melden.                                 sicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf­
                                                                           sicht (BaFin), D-53117 Bonn, Graurheindorfer Str. 108.

§ 17	Welche Kosten können wir Ihnen gesondert
      in Rechnung stellen?                                             § 20	Wo ist der Gerichtsstand?
1.	Falls aus besonderen von Ihnen veranlassten Gründen ein            1.	Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns
    zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können                bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem
    wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden                Sitz oder der für den Versicherungsvertrag zuständigen
    Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag in Rechnung                     Niederlassung. Sind Sie eine natürliche Person, ist auch
    stellen.                                                               das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit
                                                                           der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung
	Dies gilt beispielsweise bei:
                                                                           eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
      • Ausfertigung einer Ersatzurkunde oder von Abschriften
                                                                       2.	Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem
         des Versicherungsscheines;
                                                                           Versicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben
      • schriftlicher Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folge­            werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung
         beiträgen;                                                        eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts
      • Mahnverfahren wegen Beitragsrückständen (§§ 37 und                zuständig ist. Sind Sie eine juristische Person, bestimmt
        38 VVG);                                                           sich das zuständige Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer
      • Rückläufern im Lastschriftverfahren;                               Niederlassung.


Bedingungen zur Krebsversicherung „KreVita“                        8

[Seite 9]
                       3.	Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der                 Veränderung der Risikolage
                           Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der                           ie Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf,
                                                                                                    D
                           Schweiz, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem                 dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus versicherten
                           wir unseren Sitz haben.                                                  Personen mit einem hohen und einem geringeren Risiko
                       4.	Sind der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des                    zusammensetzt. Da Personen mit einem geringen Risiko die
                           Versicherungsnehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung                      Risikogemeinschaft eher verlassen als Personen mit einem
                           nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit              hohen Risiko, wird in Form eines kalkulatorischen Ausgleichs
                           für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den                        sichergestellt, dass der Risikogemeinschaft durch die vorzeitige
                           Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder                  Vertragskündigung kein Nachteil entsteht.
                           seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Nieder­
                           lassung.                                                                 Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital
                                                                                                     ir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs­
                                                                                                    W
                                                                                                    schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil
                       § 21	Welche außergerichtlichen Beschwerde-
                                                                                                    des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch
                             und Rechtsbehelfs­verfahren stehen zur                                 den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei
                             Verfügung?                                                             Neuabschluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits
                       Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns im Mittelpunkt.               vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der
                       Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, können Sie sich             Vertrag daher Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Ver­
                       gerne an uns wenden. Dies gibt uns die Möglichkeit, für Sie eine             tragskündigung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden
                       Lösung zu finden und unseren Service zu optimieren.                          Bestand verloren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs
                                                                                                    ausgeglichen werden. Der interne Aufbau von Risikokapital ist
                       Die InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group
                                                                                                    regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste
                       ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Sie
                                                                                                    Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine
                       können damit das kostenlose außergerichtliche Streitschlich­
                                                                                                    Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre.
                       tungsverfahren in Anspruch nehmen.
                       Den Ombudsmann der Versicherungen erreichen Sie unter
                       Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, D-10006
                       Berlin oder im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de.
                       Generell steht Ihnen auch die BaFin als zuständige Aufsichts­
                       behörde in Beschwerdefällen zur Verfügung. Die Anschrift der
                       BaFin finden Sie unter § 19 Nr. 3.
                       Von der Inanspruchnahme des kostenlosen außergerichtlichen
                       Streitschlichtungsverfahrens unberührt bleibt die Möglichkeit,
                       den Rechtsweg zu beschreiten.


                       II	Anhang der Allgemeinen Bedingungen zur
                           Kündigung und Beitragsfreistellung Ihrer
                           Krebsversicherung
                       Die Kündigung oder Beitragsfreistellung Ihrer Krebsversicherung
                       ist mit Nachteilen verbunden.
                       • Im Falle einer Kündigung haben Sie keinen Anspruch auf einen
                          Rückkaufswert. Auch die Rückzahlung der Beiträge können Sie
                          nicht verlangen.
                       • Im Falle einer Beitragsfreistellung stehen nicht unbedingt
                          Mittel in der Höhe der eingezahlten Beiträge für die Bildung
                          einer beitragsfreien Versicherungssumme zur Verfügung, da
                          aus diesen auch Abschluss- und Vertriebskosten sowie Kosten
                          für die Verwaltung des gebildeten Kapitals finanziert werden
                          und der in den Allgemeinen Bedingungen erwähnte Abzug
                          erfolgt. Bei seiner Kalkulation werden folgende Umstände
                          berücksichtigt:
B935 / pdf / 06.26.8


                         InterRisk Lebensversicherungs-AG   Vorstand:                           Carl-Bosch-Straße 5
                         Vienna Insurance Group             Dr. Florian Sallmann (Vors.),       65203 Wiesbaden       Telefon: 0611 2787-0
                         Sitz / Registergericht:            Beate Krost, Christoph Wolf         Postfach 25 72        www.interrisk.de
                         Wiesbaden HRB 12059                Aufsichtsratsvors.: Hartwig Löger   65015 Wiesbaden       info@interrisk.de
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