# Swiss Life Option: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-schwere-krankheiten-swiss-life-schwere-krankheiten-option.php
- Rechtlicher Träger: Swiss Life Lebensversicherung SE
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-schwere-krankheiten-swiss-life-schwere-krankheiten-option.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung (Schwere-Krankheiten-Option), AVB_BC_SKZ_2025_01](https://www.swisslife.de/content/dam/de/documents/db/18329.pdf), Fassung AVB_BC_SKZ_2025_01, Stand 01.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Kapitalleistung bei Diagnose einer versicherten schweren Krankheit) | laut Versicherungsschein | in Höhe der 12-, 24- oder 36-fachen garantierten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente | A, Seite 3 |
| Leistung als Rente statt oder neben dem Kapital | nicht geregelt |  |  |
| Mehrfachleistung: Leistung auch für eine zweite, andere schwere Krankheit | ja | Wenn bei der Versicherten Person nacheinander mehrere versicherte schwere Krankheiten eintreten, besteht unsere Leistungspflicht grundsätzlich auch für diese weiteren schweren Krankheiten. | 1.2, Seite 3 |
| Teilleistung bei leichteren Formen oder Frühstadien (zum Beispiel Carcinoma in situ, kleine Eingriffe) | nicht geregelt |  |  |
| Überlebensfrist: Leistung erst, wenn die versicherte Person eine Frist nach Diagnose überlebt | ja | Der Anspruch auf die Kapitalleistung entsteht grundsätzlich 28 Tage nach Diagnose einer bedingungsgemäßen schweren Krankheit durch einen entsprechenden Facharzt, sofern die Versicherte Person diesen Zeitpunkt erlebt | 1.1, Seite 3 |
| Todesfallleistung (Kapital oder Beitragsrückgewähr bei Tod ohne vorherige Leistung) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei unheilbarer Krankheit mit begrenzter Lebenserwartung (zum Beispiel unter 12 Monaten) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherung von Kindern der versicherten Person | nicht geregelt |  |  |
| Mindesteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Endalter des Versicherungsschutzes | ja | Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der ... endet, erlischt auch die | 14, Seite 16 |
| Weltweiter Versicherungsschutz und Wohnsitzwechsel ins Ausland | ja | Unser Versicherungsschutz besteht weltweit. | 2.4, Seite 8 |
| Eigenständiger Vertrag (nicht nur als Zusatz zu einer Lebens- oder BU-Versicherung) | nein | Unsere Schwere-Krankheiten-Option ist eine Zusatzversicherung | A, Seite 3 |
| Zahl der versicherten Krankheiten und Eingriffe laut Katalog | ja | Die nachstehend aufgeführten Krankheiten gelten als schwere Krankheiten, wenn Sie die im jeweiligen Unterpunkt (siehe 1.5 ff.) beschriebenen Voraussetzungen erfüllen | 1, Seite 3 |
| Krebs (bösartiger Tumor, histologisch gesichert) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz besteht nur, wenn ein Tumor ab einer Tumorgröße T2 nach der klinischen TNM-Klassifikation | 1.5, Seite 4 |
| Krebs im Frühstadium und Carcinoma in situ | nein | Carzinoma in situ, das heißt alle prämalignen Erkrankungen oder nicht-invasiven Krebserkrankungen | 1.5, Seite 4 |
| Hautkrebs (Melanom ab welchem Stadium, sonstiger Hautkrebs) | ja, bis zur Versicherungssumme | Maligne Melanome der Haut nach TNM Klassifikation T1a N0 M0 und T1b N0 M0 und T2a N0 M0 | 1.5, Seite 4 |
| Prostatakrebs in frühen Stadien (Gleason, TNM) | nein | früher Prostatakrebs nach TNM Klassifikation T1a N0 M0 und T1b N0 M0 | 1.5, Seite 4 |
| Herzinfarkt | ja, bis zur Versicherungssumme | Dabei muss die Diagnose durch die folgenden Kriterien gesichert sein: Typische Brustschmerzen, Erhöhung der herzmuskelspezifischen Laborwerte (Enzyme), neu aufgetretene und für einen Herzinfarkt typische EKG-Veränderungen. | 1.6, Seite 5 |
| Schlaganfall | ja, bis zur Versicherungssumme | eine der folgenden neurologischen Ausfallerscheinungen mindestens drei Monate vorgelegen hat | 1.7, Seite 5 |
| Transitorische ischämische Attacke (TIA) | nein | Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind vorübergehende ... (TIA, PRIND) | 1.7, Seite 5 |
| Bypass-Operation der Herzkranzgefäße | nicht geregelt |  |  |
| Ballondilatation oder Stent (PTCA) | nicht geregelt |  |  |
| Herzklappenoperation oder Herzklappenersatz | nicht geregelt |  |  |
| Operation der Hauptschlagader (Aorta) | nicht geregelt |  |  |
| Kardiomyopathie und schwere Herzinsuffizienz | nicht geregelt |  |  |
| Gutartiger Hirntumor | ja, bis zur Versicherungssumme | ein Gehirntumor ab WHO II | 1.5, Seite 4 |
| Multiple Sklerose | ja, bis zur Versicherungssumme | Symptome über einen Zeitraum von ... mindestens sechs Monaten vorliegen. | 1.8, Seite 5 |
| Parkinson-Krankheit | nicht geregelt |  |  |
| Alzheimer und andere Demenzen (mit Altersgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Motoneuron-Erkrankungen (zum Beispiel ALS) | nicht geregelt |  |  |
| Koma | ja, bis zur Versicherungssumme | mit Hilfe der Glasgow Coma Scale (GCS) mindestens 96 Stunden lang ein Wert von maximal acht Punkten ermittelt wurde | 1.10, Seite 6 |
| Lähmung von Gliedmaßen | ja, bis zur Versicherungssumme | Eine Querschnittslähmung im Sinne dieser Bedingungen liegt vor bei einem kompletten und irreversiblen Verlust der Muskelfunktion von zwei oder mehr Gliedmaßen | 1.9, Seite 6 |
| Blindheit | ja, bis zur Versicherungssumme | die Sehschärfe des besseren Auges 3/60 (bzw. 0,05) oder weniger auf der Snellen-Sehprobetafel beträgt | 1.11, Seite 6 |
| Taubheit | ja, bis zur Versicherungssumme | Hörverlust von mindestens 60 Dezibel bei einer Tonfrequenz von 2-kHz vorliegt. | 1.12, Seite 6 |
| Verlust der Sprache | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Verlust der Sprache muss über einen Zeitraum von sechs Monaten bestehen und durch ein neurologisches Gutachten nachgewiesen werden | 1.13, Seite 7 |
| Verlust von Gliedmaßen | nicht geregelt |  |  |
| Schwere Verbrennungen | nicht geregelt |  |  |
| Nierenversagen (dauerhafte Dialyse) | nicht geregelt |  |  |
| Transplantation eines lebenswichtigen Organs oder Warteliste | nicht geregelt |  |  |
| Chronisches Leber- oder Lungenversagen | nicht geregelt |  |  |
| Bakterielle Hirnhautentzündung und Gehirnentzündung mit bleibenden Schäden | nicht geregelt |  |  |
| HIV-Infektion durch Bluttransfusion oder bei der Berufsausübung | nicht geregelt |  |  |
| Weitere schwere Krankheiten außerhalb des Katalogs (Öffnungsklausel) | nicht geregelt |  |  |
| Diagnose durch einen Facharzt der jeweiligen Fachrichtung | ja | Die Diagnose muss durch einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung mit den nach aktuellem medizinischem Wissensstand üblichen Befunderhebungen und Testverfahren gestellt werden. | 1.3, Seite 4 |
| Histologischer Befund oder bestimmte Messwerte als Pflichtnachweis | ja | wenn ein solider Tumor durch eine feingewebliche Untersuchung (Histologie) eindeutig als bösartig (maligne) klassifiziert wurde | 1.5, Seite 4 |
| Anerkennung von Diagnosen aus dem Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Meldung der Erkrankung mit Leistungskürzung bei Versäumnis | ja | Hierfür sind uns unverzüglich einzureichen | 5.1, Seite 9 |
| Frist, in der der Versicherer über die Leistung entscheidet | ja | erklären wir innerhalb von vier Wochen, ob und ab wann wir Leistungen aus der Schwere-Krankheiten-Zusatzversicherung anerkennen. | 3, Seite 8 |
| Frist, in der der Versicherer wegen Verletzung der Anzeigepflicht zurücktreten kann | ja | Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit Vertragsabschluss ausüben. | 5.3.5, Seite 11 |
| Allgemeine Wartezeit ab Versicherungsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Wartezeit für Krebs | ja | zwischen Versicherungsbeginn | 1.5, Seite 4 |
| Ausschluss von Krankheiten mit Symptomen oder Diagnose vor Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Selbstverletzung | ja | durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit, Kräfteverfall oder Pflegebedürftigkeit, durch absichtliche Selbstverletzung oder durch versuchte Selbsttötung | 4, Seite 9 |
| Ausschluss bei Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch | ja | Koma in Folge von absichtlicher Selbstverletzung oder Alkohol- oder Drogenmissbrauch | 1.10, Seite 6 |
| Schutz bei passiver Kriegsbeteiligung (zum Beispiel auf Reisen) | ja | denen sie während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war. | 4, Seite 9 |
| Ausschluss bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen und Strahlung | ja | durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | 4, Seite 9 |
| Ausschluss von Krankheiten infolge HIV oder AIDS | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Tätigkeiten | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Beitrag über die ganze Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf ordentliche Kündigung | ja | Auf unser Anpassungs- und Kündigungsrecht, geregelt in § 19 VVG, verzichten wir dann, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht schuldlos, also nicht von Ihnen zu vertreten war. | 5.3.5, Seite 11 |
| Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Ereignissen (Heirat, Geburt, Immobilie) | nicht geregelt |  |  |
| Dynamische Erhöhung von Beitrag und Summe | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht der versicherten Person | ja | Sie können Ihre Zusatzversicherung jederzeit zum Schluss einer Versicherungsperiode ganz oder teilweise in Textform kündigen. | 15, Seite 17 |
| Beitragsfreistellung oder Rückkaufswert | ja | Bei Kündigung wird kein Rückkaufswert fällig und die Zusatzversicherung erlischt. | 16, Seite 17 |
| Zusätzliche Leistungen wie ärztliche Zweitmeinung oder Betreuung nach Diagnose | ja | Wir beraten und unterstützen Sie während der Vertragslaufzeit. | 2.3, Seite 8 |
| Österreich: nur als Zusatzversicherung zu einer Ablebens- oder fondsgebundenen Lebensversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Kostenerstattung der Behandlung schwerer Krankheiten statt Kapital (seguro de enfermedades graves im Gesundheitszweig) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: begrenzende Klauseln (cláusulas limitativas), gesondert hervorgehoben und unterschrieben (Art. 3 LCS) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung (Schwere-Krankheiten-Option), AVB_BC_SKZ_2025_01

```text
[Seite 1]
                                                  Bedingungen
                                      für die Dread-Disease-Zusatzversicherung

                                              Schwere-Krankheiten-Option

                                        Stand: 01.2025 (AVB_BC_SKZ_2025_01)


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Schwere-Krankheiten-Option entschieden haben. Diese
Allgemeinen Bedingungen stellen die rechtliche Grundlage für unseren Vertrag dar.
Wenn wir in den folgenden Kapiteln die persönliche Anrede „Sie“nutzen, sprechen wir damit unse-
ren Vertragspartner an. Wir nennen ihn auch Versicherungsnehmer. Sie tragen alle Rechte und
Pflichten aus dem Vertrag und können Vertragsänderungen beantragen. Die Versicherte Person
ist die Grundlage für die Berechnung Ihrer vertraglichen Leistungen und stellt gleichzeitig das ver-
sicherte Risiko dar.

Ein Beispiel: Tritt ein Leistungsfall bei der Versicherten Person ein, dann zahlen wir die vereinbarte
Kapitalleistung aus. Tritt ein Leistungsfall bei dem Versicherungsnehmer ein, wird keine Vertrags-
leistung fällig.

Bestimmte Begriffe und Fachwörter haben wir unterstrichen. Diese markierten Wörter finden Sie in
Kapitel H dieser Bedingungen. Dort erklären wir Ihnen diese. Die Unterstreichung bedeutet nicht,
dass nur diese Stellen für das Vertragsverhältnis relevant sind.

Eine gendergerechte Anrede ist uns wichtig. In vielen Fällen führt dies leider dazu, dass Texte
schwer lesbar oder zu lang werden. Daher verwendet Swiss Life – stellvertretend für alle Ge-
schlechter – die männliche Schreibweise bzw. eine neutrale Variante, wenn dies sprachlich mög-
lich ist.


Swiss Life Lebensversicherung SE                 Sitz: Garching b. München                     Bayerische Landesbank München
Europäische Aktiengesellschaft                   Vorstand: Dirk von der Crone (Vors.),         IBAN: DE96 7005 0000 0001 2646 27
Amtsgericht München HRB 288561                   Dr. Tobias Herwig, Stefan Holzer              BIC: BYLADEMMXXX
Zeppelinstraße 1 •85748 Garching b. München      Vorsitzender des Aufsichtsrats: Jörg Arnold   Gläubiger-ID: DE17ZZZ00002672789
www.swisslife.de

[Seite 2]
Inhalt
A     Wie funktioniert Ihre Schwere-                                       6        Wie können Sie Ihre Beiträge senken
      Krankheiten-Option?                                        3                  oder die Beitragszahlung einstellen?         12
                                                                           6.1       Welche Auswirkungen auf die
B     Unsere Leistungen und                                                          garantierten Leistungen gibt es?            12
      Einschränkungen                                            3         6.2       Wie können Sie den bisherigen Beitrag
1   Was ist eine schwere Krankheit im Sinne                                          oder die bisherige garantierte Leistung
    dieser Bedingungen?                          3                                   wiederherstellen?                           12
1.1 Wann entsteht der Leistungsanspruch?         3                         6.3       Vereinbarung eines Abzugs bei
1.2 Welche Einschränkungen gibt es für einen                                         Beitragsfreistellung                        12
      Leistungsanspruch?                         3                         6.4       Besonderheiten bei vorübergehenden
1.3 Nachweis der Beeinträchtigung                4                                   Zahlungsschwierigkeiten                     13
1.4 Schadenminderungspflicht und Hilfsmittel 4
1.5 Krebs                                        4                         D        Überschüsse, Überschussbetei-
1.6 Herzinfarkt                                  5                                  ligung und Bewertungsreserven                13
1.7 Schlaganfall                                 5                         7   Was ist eine Überschussbeteiligung?               13
1.8 Multiple Sklerose                            5                         7.1 Beteiligung an dem Überschuss                     13
1.9 Querschnittslähmung                          6                         7.2 Beteiligung an den Bewertungsreserven             14
1.10 Koma                                        6                         8   Wie teilen wir Überschussanteile vor
1.11 Blindheit                                   6                             Eintritt eines Leistungsfalls zu?                 14
1.12 Taubheit                                    6                         8.1 Beitragsverrechnung                               14
1.13 Verlust der Sprache                         7                         8.2 Bonus                                             15
1.14 Schädel-Hirn-Trauma                         7                         8.3 Welche Option haben Sie beim Über-
2   Welche Leistungen erbringen wir?             8                              schussverwendungs-System Bonus?                  15
2.1 Zahlung einer Kapitalleistung                8                         9   Warum können wir die Höhe der Über-
2.2 Rechnungsgrundlagen                          8                             schussbeteiligung nicht garantieren?              15
2.3 Welche Leistungen können Sie zusätzlich
      in Anspruch nehmen?                        8                         E        Auszahlung von Leistungen                    15
2.4 Sonstige Regelungen                          8                         10       Ab wann zahlen wir Leistungen aus?           15
3   Wann geben wir eine Erklärung zu                                       11       An wen zahlen wir Leistungen aus?            15
    unserer Leistungspflicht ab?                 8
4   In welchen Fällen ist der                                              F        Unser Vertragsverhältnis                     16
    Versicherungsschutz ausgeschlossen? 8                                  12  Welche Bedeutung hat der
5   Mitwirkungspflichten und                                                   Versicherungsschein?                              16
    Obliegenheiten                               9                         13 Wie erfolgen Anpassungen dieser
5.1 Welche Mitwirkungspflichten müssen Sie                                     Bedingungen?                                      16
      beachten, wenn Sie Leistungen wegen                                  13.1 Wann wird eine neue Bestimmung
      einer schweren Krankheit verlangen?        9                              wirksam?                                         16
5.2 Hinweis zu Arztanordnungen                   9                         14 Wie ist das Verhältnis zur
5.3 Was bedeutet die vorvertragliche                                           Hauptversicherung?                                16
      Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre
      Verletzung?                               10                         G        Kündigung der Zusatzversicherung 17
5.4 Welche Folgen hat eine Verletzung der                                  15       Wann und wie können Sie Ihre
      Mitwirkungspflicht?                       11                                  Zusatzversicherung kündigen?                 17
5.5 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das                            16       Welche Folgen hat es, wenn Sie
      Vertragsverhältnis beziehen?              12                                  kündigen?                                    17
5.6 Was gilt bei Tod der Versicherten Person? 12
                                                                           H        Erläuterung wichtiger Begriffe               18
C     Überbrückung von
      Zahlungsschwierigkeiten                                  12


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                                                   Seite 2 von 20

[Seite 3]
A     Wie funktioniert Ihre Schwere-                                                •    Schädel-Hirn-Trauma.
      Krankheiten-Option?
                                                                            1.1         Wann entsteht der Leistungsanspruch?
Unsere Schwere-Krankheiten-Option ist eine Zu-
satzversicherung, die Sie im Falle einer schweren                           Der Anspruch auf die Kapitalleistung entsteht
Krankheit im Sinne dieser Bedingungen mit einer                             grundsätzlich 28 Tage nach Diagnose einer be-
Kapitalleistung gegen die finanziellen Folgen ab-                           dingungsgemäßen schweren Krankheit durch
sichert.                                                                    einen entsprechenden Facharzt, sofern die Versi-
                                                                            cherte Person diesen Zeitpunkt erlebt und es kei-
Sie können sich bei Vertragsschluss für eine Kapi-                          ne Einschränkungen für einen Leistungsanspruch
talleistung in Höhe der 12-, 24- oder 36-fachen                             im Sinne von 1.2 gibt.
garantierten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente
der Berufsunfähigkeitsversicherung (Hauptversi-                             1.2         Welche Einschränkungen gibt es für
cherung) entscheiden.                                                                   einen Leistungsanspruch?

Beispiel: Sie haben sich bei Vertragsschluss für                            Auch nach Anerkennung einer Leistungspflicht
eine garantierte monatliche Berufsunfähigkeits-                             wegen einer schweren Krankheit besteht Ihre
rente in Höhe von 1.000 Euro und eine garantierte                           Versicherung fort. Wenn bei der Versicherten
Kapitalleistung der Schwere-Krankheiten-Option                              Person nacheinander mehrere versicherte schwe-
in Höhe der 12-fachen garantierten monatlichen                              re Krankheiten eintreten, besteht unsere Leis-
Berufsunfähigkeitsrente entschieden. Im Falle                               tungspflicht grundsätzlich auch für diese weiteren
einer schweren Krankheit im Sinne dieser Bedin-                             schweren Krankheiten. Dabei sind folgende Ein-
gungen erhalten Sie dann mindestens eine ein-                               schränkungen zu beachten:
malige Kapitalleistung in Höhe von 12.000 Euro,
sofern der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt ver-                                     •    Nach Eintritt einer schweren Krankheit gilt
einbarungsgemäß geführt wurde.                                                           eine Wartezeit von drei Monaten, das
                                                                                         heißt, der Eintritt einer weiteren schweren
                                                                                         Krankheit während dieses Zeitraums be-
B     Unsere Leistungen und Einschrän-                                                   gründet keinen neuen Versicherungsfall.
                                                                                    •    Wenn die versicherte schwere Krankheit,
      kungen
                                                                                         die bereits zur Leistungspflicht geführt
                                                                                         hat, ein weiteres Mal eintritt, kann kein
1     Was ist eine schwere Krankheit im Sinne
                                                                                         weiterer Versicherungsfall für diese
      dieser Bedingungen?
                                                                                         Krankheit geltend gemacht werden. Das
                                                                                         bedeutet, dass für jede versicherte
Die nachstehend aufgeführten Krankheiten gelten                                          schwere Krankheit maximal ein einmali-
als schwere Krankheiten, wenn Sie die im jeweili-                                        ger Leistungsanspruch entsteht.
gen Unterpunkt (siehe 1.5 ff.) beschriebenen Vo-                                    •    Alle mittelbaren und unmittelbaren Folgen
raussetzungen erfüllen:                                                                  einer eingetretenen schweren Krankheit
                                                                                         begründen keinen weiteren Versiche-
     •    Krebs                                                                          rungsfall.
     •    Herzinfarkt                                                               •    Nach einem Herzinfarkt oder einem
     •    Schlaganfall                                                                   Schlaganfall wird nach Eintritt einer der
     •    Multiple Sklerose                                                              beiden schweren Krankheiten die jeweili-
     •    Querschnittslähmung                                                            ge andere schwere Krankheit nicht mehr
     •    Koma                                                                           vom Versicherungsschutz der Schwere-
     •    Blindheit                                                                      Krankheiten-Option umfasst. Nach einem
     •    Taubheit                                                                       Schlaganfall ist außerdem der Eintritt ei-
     •    Verlust der Sprache


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                                                     Seite 3 von 20

[Seite 4]
          nes Verlustes der Sprache nicht mehr                              1.5         Krebs
          vom Versicherungsschutz der Schwere-
          Krankheiten-Option umfasst. Bei Eintritt                          Krebs im Sinne dieser Bedingungen liegt vor,
          eines Herzinfarkts besteht Ihre Versiche-                         wenn ein solider Tumor durch eine feingewebliche
          rung daher ohne Versicherungsschutz für                           Untersuchung (Histologie) eindeutig als bösartig
          die schwere Krankheit Schlaganfall fort.                          (maligne) klassifiziert wurde und durch unkontrol-
          Bei Eintritt eines Schlaganfalls besteht Ih-                      liertes Wachstum und Ausbreitung maligner Zel-
          re Versicherung daher ohne Versiche-                              len sowie durch Zerstörung von gesundem Ge-
          rungsschutz für die schweren Krankheiten                          webe charakterisiert ist. Die Diagnose muss durch
          Herzinfarkt und Verlust der Sprache fort.                         einen qualifizierten Onkologen oder Pathologen
                                                                            erfolgen. Versicherungsschutz besteht nur, wenn
1.3     Nachweis der Beeinträchtigung
                                                                                    •    ein Tumor ab einer Tumorgröße T2 nach
Der Eintritt einer schweren Krankheit im Sinne                                           der klinischen TNM-Klassifikation (oder
dieser Bedingungen muss zu nachweisbaren phy-                                            entsprechender alternativer Stadien-
sischen Veränderungen führen und damit einer                                             Einteilung) oder
objektiven Befunderhebung zugänglich sein. Die                                      •    ein Tumor mit Lymphknoten- oder Fern-
Diagnose muss durch einen Facharzt der ent-                                              metastasen oder
sprechenden Fachrichtung mit den nach aktuel-                                       •    ein Gehirntumor ab WHO II oder
lem medizinischem Wissensstand üblichen Be-                                         •    Leukämie, Morbus Hodgkin oder maligne
funderhebungen und Testverfahren gestellt wer-                                           (bösartige) Lymphome
den.
                                                                            nachgewiesen werden und zwischen Versiche-
1.4     Schadenminderungspflicht und Hilfsmit-                              rungsbeginn – bzw. Erhöhungszeitpunkt des Ver-
        tel                                                                 sicherungsschutzes bezogen auf den Erhö-
                                                                            hungsteil – und Erstdiagnosestellung ein Zeitraum
Lässt die Versicherte Person operative Behand-                              von mindestens sechs Monaten vergangen ist.
lungen, die der untersuchende oder behandelnde
Arzt anordnet, um die Heilung zu fördern oder die                           Ausdrücklich von Versicherungsschutz ausge-
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zu min-                             schlossen sind
dern, nicht durchführen, steht dies einer Anerken-
nung der Leistungen dieser Versicherung nicht                                       •    Carzinoma in situ, das heißt alle präma-
entgegen. Die Versicherte Person ist allerdings                                          lignen Erkrankungen oder nicht-invasiven
aufgrund der allgemeinen gesetzlichen Schaden-                                           Krebserkrankungen (z. B. CIN-1 bis CIN-3
minderungspflicht verpflichtet, zumutbaren ärztli-                                       bei Gebärmutterhals-veränderungen,
chen Anweisungen zur Besserung ihrer gesund-                                             Krebserkrankungen im Stadium 0),
heitlichen Verhältnisse Folge zu leisten. Als zu-                                   •    früher Prostatakrebs nach TNM Klassifi-
mutbar gelten alle Maßnahmen, die zum Zeitpunkt                                          kation T1a N0 M0 und T1b N0 M0,
des Leistungsantrags als medizinischer Standard                                     •    Maligne Melanome der Haut nach TNM
der Therapie gelten. Hierbei handelt es sich bei-                                        Klassifikation T1a N0 M0 und T1b N0 M0
spielsweise um Maßnahmen wie die Verwendung                                              und T2a N0 M0,
von orthopädischen oder anderen Heil- und Hilfs-                                    •    Hyperkeratosen, Basaliome und Spinali-
mitteln (z. B. Verwendung von Seh- und Hörhil-                                           ome,
fen).                                                                               •    alle anderen Tumorerkrankungen im Sta-
                                                                                         dium I, wenn für die Behandlung weder
                                                                                         eine Strahlen- noch eine Chemotherapie
                                                                                         erforderlich ist; die Notwendigkeit einer
                                                                                         Strahlen- oder Chemotherapie ist durch


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                                                    Seite 4 von 20

[Seite 5]
          einen Facharzt für Onkologie zu bestäti-                          schem Wissensstand nicht behebbar ist und vo-
          gen.                                                              raussichtlich auf Dauer fortbestehen wird:

Die oben beschriebenen Stadien-Einteilungen und                                     •    Lähmungen
Klassifikationen erfolgen gemäß der TNM-                                            •    Hör-, Seh-, Sprech- oder Schluckstörun-
Klassifikation nach UICC/AJCC oder der Klassifi-                                         gen
kation für Lymphknotenerkrankungen nach Ann                                         •    Geh- oder Koordinationsstörungen
Arbor.                                                                              •    Sensibilitätsstörungen
                                                                                    •    Tremor
1.6     Herzinfarkt                                                                 •    Bewusstseinsstörungen
                                                                                    •    Krampfanfälle
Ein Herzinfarkt im Sinne dieser Bedingungen ist                                     •    Epilepsie.
das Absterben von Herzmuskelgewebe in Folge
unzureichender Blutzufuhr in die betroffenen Be-                            Als neurologische Ausfallerscheinungen gelten
reiche des Herzmuskels wegen Verengung oder                                 auch gravierende Beeinträchtigungen der intellek-
Verschlusses eines oder mehrerer Herzkranzge-                               tuellen Fähigkeiten (z. B. Störungen der Merkfä-
fäße. Es muss sich um einen während der Lauf-                               higkeit oder Konzentrationsfähigkeit, Persönlich-
zeit des Vertrags akut aufgetretenen Infarkt han-                           keitsveränderungen).
deln, der sich mit den zum Zeitpunkt des Leis-                              Der Schlaganfall muss mit einer zum Zeitpunkt
tungsantrags geltenden kardiologischen bzw.                                 des Leistungsantrags geltenden bildgebenden
medizinischen Nachweisverfahren eindeutig bele-                             Diagnosetechnik (z. B. Computertomographie,
gen lässt. Dabei muss die Diagnose durch die                                Kernspintomographie) eindeutig belegt werden.
folgenden Kriterien gesichert sein: Typische
Brustschmerzen, Erhöhung der herzmuskel-                                    Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
spezifischen Laborwerte (Enzyme), neu aufgetre-                             schlossen sind vorübergehende Hirndurch-
tene und für einen Herzinfarkt typische EKG-                                blutungsstörungen (TIA, PRIND) sowie migräne-
Veränderungen.                                                              bedingte neurologische Ausfallserscheinungen.

Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-                                 1.8         Multiple Sklerose
schlossen sind stumme Herzinfarkte sowie andere
akute Koronarsyndrome (z. B. Angina pectoris).                              Multiple Sklerose im Sinne dieser Bedingungen
                                                                            liegt vor bei einer entzündlichen Erkrankung des
1.7     Schlaganfall                                                        zentralen Nervensystems mit Entmarkungsherden
                                                                            in der weißen Substanz des Gehirns und Rü-
Ein Schlaganfall (Hirninfarkt, zerebraler Insult,                           ckenmarks, die zu motorischen und/oder sensori-
apoplektischer Insult, Apoplex, Gehirnschlag) im                            schen Ausfällen führen. Es muss ärztlich diagnos-
Sinne dieser Bedingungen ist eine plötzlich auftre-                         tiziert und dokumentiert sein, dass die neurologi-
tende Schädigung des Gehirns, verursacht durch                              schen Symptome über einen Zeitraum von unun-
eine akute Minderdurchblutung des Gehirns oder                              terbrochen mindestens sechs Monaten vorliegen.
eine Hirnblutung mit der Folge des irreversiblen                            Dabei müssen mit einer zum Zeitpunkt des Leis-
Absterbens von Gehirnzellen und den daraus                                  tungsantrags geltenden Diagnosetechnik (z. B.
resultierenden neurologischen Störungen. Die                                mittels Computertomographie oder Magnetreso-
Funktionsstörungen müssen dabei in einem Be-                                nanztomographie) typische Entmarkungsherde im
reich auftreten, der durch die vom Schlaganfall                             Gehirn oder Rückenmark (Zerstörung des Ner-
betroffene Hirnregion gesteuert wird und zur Fol-                           vengewebes) nachgewiesen werden.
ge haben, dass eine der folgenden neurologi-
schen Ausfallerscheinungen mindestens drei Mo-
nate vorgelegen hat, nach aktuellem medizini-


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                                                    Seite 5 von 20

[Seite 6]
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-                                 Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
schlossen sind radiologisch oder klinisch isolierte                         schlossen sind ein medizinisch herbeigeführtes
Syndrome sowie eine isolierte optische Neuritis.                            Koma sowie ein Koma in Folge von absichtlicher
                                                                            Selbstverletzung oder Alkohol- oder Drogenmiss-
1.9       Querschnittslähmung                                               brauch.

Eine Querschnittslähmung im Sinne dieser Bedin-                             1.11 Blindheit
gungen liegt vor bei einem kompletten und irre-
versiblen Verlust der Muskelfunktion von zwei                               Ein Verlust der Sehfähigkeit der Versicherten
oder mehr Gliedmaßen als Folge einer Erkran-                                Person liegt bei dauerhafter Blindheit oder hoch-
kung oder einer traumatischen Verletzung des                                gradigem Verlust der Sehkraft beider Augen vor,
Rückenmarks oder des Gehirns. Gliedmaßen in                                 die nicht durch nichtinvasive, therapeutische
diesem Sinne sind definiert als vollständiger Arm                           Maßnahmen (z. B. medikamentöse Einstellung)
(Oberarm, Unterarm und Hand) oder vollständiges                             oder Sehhilfen (z. B. Brille, Kontaktlinsen) korri-
Bein (Oberschenkel, Unterschenkel und Fuß). Die                             giert werden kann. Ein hochgradiger Verlust der
Lähmung muss dabei für mindestens drei Monate                               Sehkraft liegt vor, wenn das Restsehvermögen
vorgelegen haben und durch einen Facharzt für                               nach optimaler Korrektur durch medizinische
Neurologie bestätigt und durch entsprechende                                Maßnahmen und unter Verwendung von Sehhil-
klinische Befunde begründet werden.                                         fen die Sehschärfe des besseren Auges 3/60
                                                                            (bzw. 0,05) oder weniger auf der Snellen-
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-                                 Sehprobetafel beträgt oder das Gesichtsfeld des
schlossen sind Lähmungen aufgrund von absicht-                              besseren Auges auf höchstens 15 Grad Abstand
lichen Selbstverletzungen oder psychischen Er-                              vom Zentrum eingeschränkt ist, so dass ein Ge-
krankungen, aufgrund eins Guillan-Barré-                                    samtgesichtsfeldwinkel von höchstens 30 Grad
Syndroms und aufgrund periodischer bzw. heredi-                             besteht. Der Verlust der Sehfähigkeit muss durch
tärer Paralysen.                                                            einen Facharzt für Augenheilkunde nachgewiesen
                                                                            werden.
1.10 Koma
                                                                            Ausdrücklich von Versicherungsschutz ausge-
Ein Koma im Sinne dieser Bedingungen liegt vor                              schlossen sind alle Fälle von psychogenem Seh-
bei einem Zustand der Bewusstlosigkeit ohne                                 verlust oder aufgrund neurotischer Fehlentwick-
Reaktion auf äußere Reize oder körpereigene                                 lungen.
Bedürfnisse, wenn
                                                                            1.12 Taubheit
      •    mit Hilfe der Glasgow Coma Scale (GCS)
           mindestens 96 Stunden lang ein Wert von                          Ein Verlust der Hörfähigkeit liegt vor, wenn bei der
           maximal acht Punkten ermittelt wurde,                            Versicherten Person – auch unter Nutzung von
      •    die Anwendung lebenserhaltender Maß-                             geeigneten Hilfsgeräten (z. B. Hörgeräte) – auf
           nahmen erforderlich ist und                                      beiden Ohren anhand eines anerkannten sprach-
      •    es zu neurologischen Ausfallerscheinun-                          audiometrischen Testverfahrens (z. B. Freiburger
           gen kommt, die länger als 30 Tage nach                           Wörtertest) ein dauerhafter Hörverlust von min-
           Beginn des Komas anhalten.                                       destens 75 Prozent nachgewiesen wird oder ein
                                                                            Hörverlust von mindestens 60 Dezibel bei einer
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muss                                   Tonfrequenz von 2-kHz vorliegt. Der Verlust der
durch einen Facharzt für Neurologie bestätigt                               Hörfähigkeit muss durch einen Facharzt für Hals-
werden.                                                                     Nasen-Ohrenheilkunde nachgewiesen werden.


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                                                 Seite 6 von 20

[Seite 7]
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-                                 Fortbewegen im Zimmer                      1 Punkt
schlossen sind alle Fälle von psychogenem Hör-                              Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person
verlust oder ein Hörverlust aufgrund neurotischer                           – auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder
Fehlentwicklung.                                                            eines Rollstuhls – die Unterstützung einer ande-
                                                                            ren Person für die Fortbewegung benötigt.
1.13 Verlust der Sprache
                                                                            Aufstehen und Zu-Bett-Gehen                1 Punkt
Ein Verlust der Sprachfähigkeit liegt vor, wenn die                         Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person
Versicherte Person ihre sprachliche Ausdrucks-                              nur mit Hilfe einer anderen Person das Bett ver-
fähigkeit nach abgeschlossenem Spracherwerb                                 lassen oder in das Bett gelangen kann.
aufgrund körperlicher Ursachen (z. B. nach einer
Kopfverletzung) völlig verloren hat oder diese                              An- und Auskleiden                         1 Punkt
auch bei Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B.                           Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person
eines Kehlkopfmikrofons) so weit eingeschränkt                              – auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung
ist, dass die Versicherte Person von einem unab-                            – sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person an-
hängigen Dritten nicht mehr verstanden wird, weil                           oder auskleiden kann.
sie keinen verständlichen sinnvollen Satz bilden
und aussprechen kann.                                                       Einnehmen von Mahlzeiten
Der Verlust der Sprache muss über einen Zeit-                               und Getränken                              1 Punkt
raum von sechs Monaten bestehen und durch ein                               Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person
neurologisches Gutachten nachgewiesen werden,                               – auch bei Benutzung krankengerechter Essbe-
bei aphasischen Störungen unter Verwendung                                  stecke und Trinkgefäße – nicht ohne Hilfe einer
entsprechender Tests, wie z. B. dem Aachener                                anderen Person essen oder trinken kann.
Aphasie-Test. nachgewiesen werden.
                                                                            Waschen, Kämmen oder Rasieren              1 Punkt
Ausdrücklich von Versicherungsschutz ausge-                                 Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person
schlossen sind alle Fälle von psychogenem                                   von einer anderen Person gewaschen, gekämmt
Sprachverlust oder ein Sprachverlust aufgrund                               oder rasiert werden muss, da sie selbst nicht
neurotischer Fehlentwicklungen.                                             mehr fähig ist, die dafür notwendigen Körper-
                                                                            bewegungen auszuführen.
1.14 Schädel-Hirn-Trauma (schwere Kopfver-
     letzung)                                                               Verrichten der Notdurft                    1 Punkt
                                                                            Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person
Eine durch ein Schädel-Hirn-Trauma hervorgeru-                              die Unterstützung einer anderen Person benötigt,
fene Schädigung des Gehirns im Sinne der Be-                                weil sie
dingungen liegt vor, wenn die Schädigung bei der
Versicherten Person dazu führt, dass                                                •   sich nach dem Stuhlgang nicht allein säu-
                                                                                        bern kann,
     •    dauerhaft drei oder mehr Aktivitäten des                                  •   ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer
          täglichen Lebens (ADL) nicht mehr                                             Bettschüssel verrichten kann oder weil
          selbstständig verrichtet werden können,                                   •   der Darm bzw. die Blase nur mit fremder
          oder                                                                          Hilfe entleert werden können.
     •    eine dauerhafte Bettlägerigkeit vorliegt
          und ein Aufstehen ohne fremde Hilfe nicht                         Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw.
          mehr möglich ist.                                                 der Blase, die durch die Verwendung von Windeln
                                                                            oder speziellen Einlagen, eines Katheters oder
Unter Aktivitäten des täglichen Lebens sind zu                              eines Kolostomiebeutels ausgeglichen werden
verstehen:                                                                  kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Not-


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                                                    Seite 7 von 20

[Seite 8]
durft kein Verlust der Aktivität „Verrichten der Not-                       2.4         Sonstige Regelungen
durft“vor.
                                                                            Unser Versicherungsschutz besteht weltweit.
Die genannten Einschränkungen müssen mindes-                                Außer den im Versicherungsschein ausgewiese-
tens drei Monate lang ärztlich dokumentiert be-                             nen garantierten Leistungen können Sie weitere
stehen. Die Diagnose des Schädel-Hirn-Traumas                               Leistungen aus der Überschussbeteiligung erhal-
muss durch einen Facharzt für Neurologie bestä-                             ten (siehe Kapitel D).
tigt und durch entsprechende bildgebende Befun-
de (z. B. Computertomographie des Gehirns)                                  Weitere Einzelheiten über Art, Umfang und Fällig-
begründet werden.                                                           keit der Versicherungsleistung finden Sie im Ver-
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-                                 sicherungsschein. Im Falle etwaiger Widersprü-
schlossen ist ein Schädel-Hirn-Trauma in Folge                              che haben die im Versicherungsschein getroffe-
eines Alkohol- oder Drogenmissbrauchs oder                                  nen Vereinbarungen vor diesen Bedingungen
einer absichtlichen Selbstverletzung.                                       Vorrang.

2     Welche Leistungen erbringen wir?                                      3       Wann geben wir eine Erklärung zu unse-
                                                                                    rer Leistungspflicht ab?
2.1     Zahlung einer Kapitalleistung
                                                                            Während der Prüfung Ihres Anspruchs auf Leis-
Erleidet die Versicherte Person während der Ver-                            tung aus der Schwere-Krankheiten-Option werden
sicherungsdauer eine schwere Krankheit im Sinne                             wir Sie jeweils innerhalb von vier Wochen nach
dieser Bedingungen, erbringen wir die vereinbarte                           Eingang von Unterlagen gemäß 5.1 über erforder-
Kapitalleistung.                                                            liche weitere Prüfungsschritte informieren oder
                                                                            Ihnen regelmäßig eine Zwischeninformation zu-
2.2     Rechnungsgrundlagen                                                 kommen lassen. Zusätzlich erinnern wir in regel-
                                                                            mäßigen Abständen – spätestens alle sechs Wo-
Die geschlechtsunabhängige Beitragskalkulation                              chen – an fehlende Unterlagen bzw. Informatio-
basiert auf unternehmenseigenen Tafeln SL                                   nen und setzen Sie darüber in Kenntnis.
2015 CI, der Sterbetafel der Deutschen Aktuar-
vereinigung DAV 2008 T und einem Rechnungs-                                 Liegen uns alle Unterlagen und die von uns ein-
zins in Höhe von 1,0 Prozent.                                               geholten Informationen (siehe 5.1) vor, erklären
                                                                            wir innerhalb von vier Wochen, ob und ab wann
2.3     Welche Leistungen können Sie zusätz-                                wir Leistungen aus der Schwere-Krankheiten-
        lich in Anspruch nehmen?                                            Zusatzversicherung anerkennen.

Unterstützung während der Anwartschafts- und                                4       In welchen Fällen ist der Versicherungs-
Leistungsphase                                                                      schutz ausgeschlossen?

Wir beraten und unterstützen Sie während der                                Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht
Vertragslaufzeit. Gerne stehen wir Ihnen auch                               unabhängig davon, auf welcher Ursache der Ver-
telefonisch zur Verfügung, wenn Sie Fragen z. B.                            sicherungsfall beruht. Soweit nicht etwas anderes
zum Versicherungsumfang, zur Beantragung von                                vereinbart ist, besteht kein Versicherungsschutz,
Leistungen oder zur Leistungsprüfung haben.                                 wenn der Versicherungsfall verursacht ist
Ebenso erhalten Sie Auskünfte zu erforderlichen
Unterlagen, Nachweisen oder zur Beschreibung                                        •    unmittelbar oder mittelbar durch Kriegser-
der beruflichen Tätigkeit und entsprechende For-                                         eignisse oder innere Unruhen, sofern die
mulare.                                                                                  Versicherte Person auf Seiten der Unru-
                                                                                         hestifter teilgenommen hat. Diese Ein-


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                                                     Seite 8 von 20

[Seite 9]
          schränkung gilt nicht, wenn die Versicher-                        5       Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten
          te Person in unmittelbarem oder mittelba-
          rem Zusammenhang mit kriegerischen                                Vor und bei Abschluss sowie während der Ver-
          Ereignissen eine schwere Krankheit erlei-                         tragslaufzeit haben Sie Mitwirkungspflichten und
          det oder stirbt, denen sie während eines                          Obliegenheiten zu beachten. Deren Verletzung
          Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik                          hat schwerwiegende Folgen.
          Deutschland ausgesetzt und an denen sie
          nicht aktiv beteiligt war.                                        5.1         Welche Mitwirkungspflichten müssen
     •    durch vorsätzliche Ausführung oder den                                        Sie beachten, wenn Sie Leistungen we-
          strafbaren Versuch eines Verbrechens                                          gen einer schweren Krankheit verlan-
          oder Vergehens durch die Versicherte                                          gen?
          Person. Dieser Ausschluss gilt nicht bei
          fahrlässigen und grob fahrlässigen Ver-                           Zur Feststellung unserer vertraglichen Verpflich-
          stößen (z. B. im Straßenverkehr).                                 tung sowie unserer Leistungspflicht muss von
     •    durch absichtliche Herbeiführung von                              Ihnen der Nachweis des Bestehens einer schwe-
          Krankheit, Kräfteverfall oder Pflegebedürf-                       ren Krankheit der Versicherten Person im Sinne
          tigkeit, durch absichtliche Selbstverlet-                         dieser Bedingungen erbracht werden. Hierfür sind
          zung oder durch versuchte Selbsttötung,                           uns unverzüglich einzureichen:
     •    durch eine widerrechtliche Handlung, mit
          welcher der Versicherungsnehmer, Be-                                      •    eine Darstellung der Ursache für den Ein-
          zugsberechtigte oder der Drittberechtigte                                      tritt einer schweren Krankheit,
          im Sinne des Strafrechts vorsätzlich so-                                  •    ausführliche Berichte der Ärzte, die die
          wie rechtswidrig den Versicherungsfall                                         Versicherte Person gegenwärtig behan-
          herbeigeführt hat,                                                             deln bzw. behandelt oder untersucht ha-
     •    durch den vorsätzlichen Einsatz von ato-                                       ben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf
          maren, biologischen oder chemischen                                            und voraussichtliche Dauer des Leidens
          Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz                                          sowie die Auswirkungen des Leidens,
          oder die vorsätzliche Freisetzung von ra-                                 •    Unterlagen über den Beruf der Versicher-
          dioaktiven, biologischen oder chemischen                                       ten Person.
          Stoffen verursacht, besteht kein Versiche-
          rungsschutz, sofern der Einsatz oder das                          Die hierdurch entstehenden Kosten hat derjenige
          Freisetzen der Stoffe darauf gerichtet ist,                       zu tragen, der die Leistungen beansprucht.
          das Leben oder die Gesundheit einer
          Vielzahl von Personen zu gefährden und                            Die Regelungen des Abschnitts „Mitwirkungs-
          zu einer nicht vorhersehbaren Verände-                            pflichten und Obliegenheiten“der Allgemei-
          rung des Leistungsbedarfs gegenüber                               nen Bedingungen der Hauptversicherung gel-
          den technischen Berechnungsgrundlagen                             ten sinngemäß auch bei Eintritt einer schwe-
          führt, so dass die Erfüllbarkeit der zuge-                        ren Krankheit.
          sagten Versicherungsleistungen nicht
          mehr gewährleistet ist und dies von einem                         5.2         Hinweis zu Arztanordnungen
          unabhängigen Treuhänder gutachterlich
          bestätigt wird.                                                   Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist
     •    durch Strahlen, die das Leben oder die                            nicht Voraussetzung für die Anerkennung der
          Gesundheit zahlreicher Menschen in so                             Leistungen aus der Zusatzversicherung. Davon
          ungewöhnlichem Maße gefährden oder
                                                                            ausgenommen sind der ärztlich empfohlene Ein-
          schädigen, dass zu deren Abwehr oder
                                                                            satz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z. B.
          Bekämpfung der Einsatz einer Katastro-
                                                                            Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen)
          phenschutzbehörde oder vergleichbaren
                                                                            sowie ärztlich empfohlene Heilbehandlungen, die
          Einrichtung nötig ist.


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                                                    Seite 9 von 20

[Seite 10]
gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen                                richtig angegeben worden sind, können wir vom
verbunden sind, wenn diese Hilfsmittel bzw. Heil-                           Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn die
behandlungen eine sichere Aussicht auf Besse-                               vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich
rung des Gesundheitszustands bieten.                                        noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob
                                                                            fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen An-
Lässt die Versicherte Person darüber hinausge-                              zeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn
hende ärztlich angeordnete, insbesondere opera-                             wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-
tive Behandlungsmaßnahmen zur Heilung oder                                  zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedin-
Minderung der Leistungspflicht nicht durchführen,                           gungen, geschlossen hätten.
steht dies einer Anerkennung der Leistungen aus
dieser Versicherung nicht entgegen.                                         Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungs-
                                                                            schutz. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des
5.3     Was bedeutet die vorvertragliche Anzei-                             Versicherungsfalls erklärt, bleibt unsere Leis-
        gepflicht und welche Folgen hat ihre                                tungspflicht jedoch bestehen, wenn der nicht oder
        Verletzung?                                                         nicht richtig angegebene Umstand weder für den
                                                                            Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs-
5.3.1     Vorvertragliche Anzeigepflicht                                    falls noch für die Feststellung oder den Umfang
                                                                            unserer Leistungspflicht ursächlich war. Haben
Wir übernehmen den Versicherungsschutz im                                   Sie oder die Versicherte Person die Anzeigepflicht
Vertrauen darauf, dass Sie alle vor Abgabe Ihrer                            arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung ver-
Vertragserklärung in Textform gestellten Fragen                             pflichtet.
wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet ha-
ben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt ins-                         Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgeho-
besondere für die Fragen nach gegenwärtigen                                 ben wird, wird keine Leistung fällig. Die Rückzah-
oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen                                lung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
Störungen und Beschwerden, ärztlichen Behand-
lungen sowie zur beruflichen Tätigkeit (z. B. Tä-                           5.3.3   Kündigung
tigkeitsmerkmale wie Arbeitsanteil im Büro, Aus-
landsaufenthalte), aber auch Fragen zur wirt-                               Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die
schaftlichen Situation (z. B. Einkommen der letz-                           Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
ten Jahre), zur Schul-/Berufsausbildung, zur Stel-                          weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit
lung im Beruf (z. B. selbstständig, Auszubilden-                            beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung
der), zum Erwerbsstatus (z. B. Schüler, Arbeits-                            einer Frist von einem Monat kündigen.
suchender), zu beruflichen Risiken (z. B. Umgang
mit Chemikalien) und zu privaten Risiken (Hobbys                            Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn wir den
mit erhöhtem Risiko wie z. B. Tauchen, Kampf-                               Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
sportarten).                                                                Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
                                                                            geschlossen hätten.
Soll das Leben einer anderen Person versichert
werden, ist auch diese – neben Ihnen – für die                              Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich
wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung                               mit der Kündigung in eine beitragsfreie Versiche-
der Fragen verantwortlich.                                                  rung um (siehe Abschnitt 6).

5.3.2     Rücktritt                                                         5.3.4   Rückwirkende Vertragsanpassung

Wenn Umstände, die für die Übernahme des Ver-                               Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil
sicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen                               wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-
oder der Versicherten Person nicht oder nicht                               zeigten Umstände, aber zu anderen Bedingun-


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                                                Seite 10 von 20

[Seite 11]
gen, geschlossen hätten, werden die anderen                                 5.3.6    Anfechtung
Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend
Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeige-                                 Wir können den Versicherungsvertrag auch an-
pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die                            fechten, falls durch unrichtige oder unvollständige
anderen Bedingungen ab der laufenden Versiche-                              Angaben bewusst und gewollt auf unsere Annah-
rungsperiode Vertragsbestandteil.                                           meentscheidung Einfluss genommen worden ist.
                                                                            Handelt es sich um Angaben der Versicherten
Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der                                 Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfech-
Beitrag um mehr als zehn Prozent oder schließen                             tung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung
wir den Versicherungsschutz für den nicht ange-                             der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis
zeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag                                 hatten. 5.3.2 gilt entsprechend.
innerhalb eines Monats nach Zugang unserer
Mitteilung fristlos in Textform kündigen. In der                            5.3.7    Leistungserweiterung und Wiederher-
Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungs-                                        stellung der Versicherung
recht hinweisen.
                                                                            Die Regelungen in 5.3.1 bis 5.3.6 gelten bei einer
5.3.5     Ausübung unserer Rechte                                           unsere Leistungspflicht erweiternden Änderung
                                                                            oder bei einer Wiederherstellung der Versiche-
Wir können die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-                             rung entsprechend. Die Fristen gemäß 5.3.5 be-
gung oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb                               ginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung
eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist                          der Versicherung bezüglich des geänderten oder
beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der                               wiederhergestellten Teils neu zu laufen.
Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns
geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis                                  5.3.8    Erklärungsempfänger
erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen
wir die Umstände angeben, auf die wir unsere                                Die Ausübung unserer vorgenannten Rechte er-
Erklärung stützen. Zur Begründung können wir                                folgt durch eine schriftliche Erklärung, die Ihnen
nachträglich weitere Umstände innerhalb eines                               gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine
Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.                                andere Person als Bevollmächtigten benannt ha-
                                                                            ben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberech-
Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Ver-                             tigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entge-
tragsanpassung sind ausgeschlossen, wenn wir                                genzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter
den nicht angezeigten Umstand oder die Unrich-                              nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht
tigkeit der Anzeige kannten.                                                ermittelt werden, können wir den Inhaber des
                                                                            Versicherungsscheins zur Entgegennahme der
Die genannten Rechte können wir nur innerhalb                               Erklärung als bevollmächtigt ansehen.
von fünf Jahren seit Vertragsabschluss ausüben.
Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist                           5.4     Welche Folgen hat eine Verletzung der
eingetreten, können wir die Rechte auch nach                                        Mitwirkungspflicht?
Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie die
Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt,                         Solange eine Mitwirkungspflicht gemäß 5.1 von
beträgt die Frist zehn Jahre.                                               Ihnen, der Versicherten Person oder dem
                                                                            Ansprucherhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird,
Auf unser Anpassungs- und Kündigungsrecht,                                  sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
geregelt in § 19 VVG, verzichten wir dann, wenn                             Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwir-
die Verletzung der Anzeigepflicht schuldlos, also                           kungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung
nicht von Ihnen zu vertreten war.                                           in einem der Schwere des Verschuldens entspre-
                                                                            chendem Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht,


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                                                Seite 11 von 20

[Seite 12]
wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Mitwir-                               6.1     Welche Auswirkungen auf die garantier-
kungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben.                                  ten Leistungen gibt es?
Die Ansprüche aus der Versicherung bleiben je-
doch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne                             Eine Senkung der Beiträge oder eine Beitragsfrei-
Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang                               stellung für die Hauptversicherung führt zu einer
sowie die Dauer unserer Leistungspflicht ist.                               Kürzung der Leistungen der Schwere-Krank-
Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird,                            heiten-Option grundsätzlich im gleichen Verhält-
sind wir ab Beginn des dann laufenden Monats                                nis, außer die beitragsfreien Mindestsummen
zur vertragsgemäßen Leistung verpflichtet.                                  werden nicht erreicht.

Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit                           6.2     Wie können Sie den bisherigen Beitrag
tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei-                                oder die bisherige garantierte Leistung
lung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewie-                                    wiederherstellen?
sen haben.
                                                                            Die Möglichkeiten zur Wiederherstellung des ur-
5.5     Was gilt für Mitteilungen, die sich auf                             sprünglichen Beitrags oder der ursprünglichen
        das Vertragsverhältnis beziehen?                                    Leistung richten sich nach den Bedingungen der
                                                                            Hauptversicherung.
Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis
betreffen, müssen stets in Textform erfolgen. Ver-                          6.3     Vereinbarung eines Abzugs bei Bei-
sicherungsvermittler sind zu ihrer Entgegennahme                                    tragsfreistellung
grundsätzlich nicht bevollmächtigt.
                                                                            Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass
5.6     Was gilt bei Tod der Versicherten Per-                              im Falle einer (teilweisen oder vollständigen)
        son?                                                                Beitragsfreistellung bzw. im Falle einer (teil-
                                                                            weisen oder vollständigen) Kündigung ein
Der Tod der Versicherten Person ist uns in jedem                            Abzug erfolgt.
Fall unverzüglich anzuzeigen. Außer dem Versi-
cherungsschein ist uns eine amtliche Sterbeur-                              Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist.
kunde im Original einzureichen, die Alter, Ge-                              Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir
burtsort und Todeszeitpunkt nennt. Zu Unrecht                               halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm
empfangene Leistungen sind an uns zurückzu-                                 die Veränderung der Risikolage des verbleiben-
zahlen.                                                                     den Versichertenbestands ausgeglichen wird.
                                                                            Zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv ge-
                                                                            stelltes Risikokapital vorgenommen. Wenn Sie
C     Überbrückung von Zahlungsschwie-                                      uns nachweisen, dass der aufgrund Ihrer Bei-
      rigkeiten                                                             tragsfreistellung von uns vorgenommene Abzug
                                                                            wesentlich niedriger liegen muss, wird er entspre-
6     Wie können Sie Ihre Beiträge senken oder                              chend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen,
      die Beitragszahlung einstellen?                                       dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist,
                                                                            entfällt er.
Die Möglichkeiten zur Überbrückung von Zah-
lungsschwierigkeiten richten sich nach den Be-
dingungen der Hauptversicherung. Die Zusatzver-
sicherung können Sie nur zusammen mit der
Hauptversicherung beitragsfrei stellen.


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                                               Seite 12 von 20

[Seite 13]
6.4     Besonderheiten bei vorübergehenden                                  Überschüsse hängt von vielen Einflüssen ab.
        Zahlungsschwierigkeiten                                             Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur
                                                                            begrenzt beeinflussbar. Somit kann die Höhe der
Stundung der Beiträge, befristete Beitragsfreistel-                         künftigen Beteiligung an dem Überschuss nicht
lung oder Beitragssenkung                                                   garantiert werden.

Die Möglichkeiten zur Überbrückung von vorüber-                             Es können Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse
gehenden Zahlungsschwierigkeiten richten sich                               erwirtschaftet werden:
nach den Bedingungen der Hauptversicherung.
                                                                                    •   Wenn wir mit dem Sicherungsvermögen
                                                                                        aller unserer Versicherungsnehmer Erträ-
D     Überschüsse, Überschussbeteiligung                                                ge erzielen, entsteht ein sogenannter
      und Bewertungsreserven                                                            Zinsüberschuss.
                                                                                    •   Wenn die Risiken in geringerem Umfang
7     Was ist eine Überschussbeteiligung?                                               eingetreten sind, als wir anfangs ange-
                                                                                        nommen haben, entsteht ein sogenannter
Die Beteiligung an dem Überschuss und an den                                            Risikoüberschuss.
Bewertungsreserven nennen wir Überschussbe-                                         •   Wenn die tatsächlich angefallenen Kosten
teiligung. Wir beteiligen Sie an dem Überschuss                                         niedriger sind als in der Kalkulation ange-
und an den Bewertungsreserven. Die Leistung                                             setzt, dann entsteht ein sogenannter Kos-
aus der Überschussbeteiligung kann auch null                                            tenüberschuss.
Euro betragen.
                                                                            Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über-
Bei Ihrer Versicherung werden die Risiken von                               schuss unseres Unternehmens (Rohüberschuss)
mehreren Versicherungsunternehmen im Rahmen                                 ermitteln wir nach handels- und aufsichtsrechtli-
eines Konsortiums gemeinsam getragen. Daher                                 chen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jah-
gehen in die Ermittlung der Beteiligung an dem                              resabschlusses legen wir fest, welcher Teil des
Überschuss und der Beteiligung an den Bewer-                                Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung
tungsreserven auch die Beteiligung an dem Über-                             aller überschussberechtigten Verträge zur Verfü-
schuss und an den Bewertungsreserven der be-                                gung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrecht-
teiligten Konsortialgesellschaften entsprechend                             lichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Ver-
den jeweiligen Konsortialanteilen ein. Die Höhe                             ordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in
der Beteiligung an dem Überschuss wird von die-                             der Lebensversicherung (Mindestzuführungsver-
sen Gesellschaften jährlich im Rahmen ihrer                                 ordnung).
Überschussdeklaration neu festgelegt. Die Bewer-
tungsreserven für den Anteil der Konsortialgesell-                          Den danach zur Verfügung stehenden Teil des
schaften werden von diesen Gesellschaften min-                              Rohüberschusses führen wir der Rückstellung für
destens einmal jährlich ermittelt.                                          Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als
                                                                            Direktgutschrift unmittelbar den überschussbe-
Die weiteren Erläuterungen beziehen sich auf die                            rechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrie-
Ermittlung und Beteiligung an dem Überschuss                                ben haben. Sinn der Rückstellung für Beitrags-
und an den Bewertungsreserven der Swiss Life                                rückerstattung ist es, Schwankungen des Über-
als Konsortialführerin.                                                     schusses über die Jahre auszugleichen. Die
                                                                            Rückstellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir
7.1     Beteiligung an dem Überschuss                                       grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung
                                                                            der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in ge-
Ein Versicherungsunternehmen erwirtschaftet                                 setzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir
Überschüsse. Die Höhe der erwirtschafteten


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                                                   Seite 13 von 20

[Seite 14]
hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde                                 Wir veröffentlichen die festgelegten Überschuss-
abweichen.                                                                  anteilsätze jährlich in unserem Geschäftsbericht.
                                                                            Sie können den Geschäftsbericht gern bei uns
Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Betei-                                anfordern oder im Internet auf unserer Website
ligung Ihres Vertrags an dem Überschuss er-                                 www.swisslife.de/geschaeftsbericht einsehen.
geben sich aus der Zuführung zur Rückstel-
lung für Beitragsrückerstattung nicht.                                      Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir
                                                                            Sie jährlich. Dabei berücksichtigen wir die Über-
Für die Beteiligung an dem Überschuss fassen wir                            schussbeteiligung Ihres Vertrags.
gleichartige Versicherungen zusammen. Zum
Beispiel ordnen wir Rentenversicherungen einer                              Lesen Sie für weitere Informationen zur Beteili-
Bestandsgruppe zu und Berufsunfähigkeits-                                   gung an dem Überschuss die Abschnitte 8 und 9.
versicherungen einer anderen Bestandsgruppe.
Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede                             7.2      Beteiligung an den Bewertungsreserven
bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen.
Bei der Verteilung des Überschusses auf die ein-                            Die Schwere-Krankheiten-Option ist eine Risiko-
zelnen Verträge wenden wir ein verursachungs-                               versicherung. Somit ist eine Schwere-Krank-
orientiertes Verfahren an. Hierzu bilden wir inner-                         heiten-Option mit laufender Beitragszahlung hin-
halb der Bestandsgruppen Gewinngruppen. Wir                                 sichtlich der Beteiligung an den Bewertungsreser-
verteilen den Überschuss in dem Maße, wie die                               ven (gemäß § 153 VVG) vor Eintritt des Leis-
Bestandsgruppen und Gewinngruppen zu seiner                                 tungsfalls nicht überschussberechtigt.
Entstehung beigetragen haben. Hat eine Be-
standsgruppe oder eine Gewinngruppe nicht zur                               8       Wie teilen wir Überschussanteile vor Ein-
Entstehung des Überschusses beigetragen, be-                                        tritt eines Leistungsfalls zu?
steht insoweit kein Anspruch auf Überschussbe-
teiligung.                                                                  Die Überschussbeteiligung besteht aus Risiko-
                                                                            und Kostenüberschussanteilen. Die Überschuss-
Diese Zusatzversicherung gehört zur Bestands-                               anteile werden von Versicherungsbeginn an er-
gruppe 125.                                                                 bracht.

Für jede Bestands- und Gewinngruppe legt der                                Sie können sich bei Antragstellung für Über-
Vorstand jedes Jahr auf Vorschlag des Verant-                               schussverwendungs-System Beitragsverrechnung
wortlichen Aktuars die Höhe der Überschussan-                               (8.1) oder für das Überschussverwendungs-
teilsätze fest (Überschussdeklaration). Abhängig                            System Bonus (8.2) entscheiden. Ein späterer
von objektiven Risikomerkmalen können unter-                                Wechsel ist nur mit unserer Zustimmung möglich.
schiedliche Überschussanteilsätze zur Anwen-
dung kommen. Dabei achtet er darauf, dass die                               8.1      Beitragsverrechnung
Verteilung verursachungsorientiert erfolgt.
                                                                            Die jährlichen Überschussanteile werden während
Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Über-                              der Beitragszahlungsdauer in Prozent der Beiträ-
schussdeklaration Anteile an dem auf Ihre Be-                               ge ausgewiesen und mit den fälligen Beiträgen
standsgruppe bzw. an dem auf Ihre Gewinngrup-                               verrechnet.
pe entfallenden Teil des Überschusses. Die Mittel
hierfür werden bei der Direktgutschrift zulasten                            Bei Umwandlung in eine beitragsfreie Versiche-
des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert,                             rung wird keine Leistung fällig. Eine beitragsfreie
ansonsten der Rückstellung für Beitragsrücker-                              Versicherung erhält keine Beteiligung an dem
stattung entnommen.                                                         Überschuss.


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                                                 Seite 14 von 20

[Seite 15]
Die Höhe der Beitragsverrechnung wird jährlich im                           also nicht garantiert werden. Sie kann auch Null
Rahmen der Überschussdeklaration neu fest-                                  Euro betragen.
gelegt und somit kann auch die Höhe des zu zah-
lenden Beitrags jährlich schwanken.
                                                                            E       Auszahlung von Leistungen
8.2     Bonus
                                                                            10      Ab wann zahlen wir Leistungen aus?
Die jährlichen Überschussanteile werden während
der Versicherungsdauer für einjährige Bonusver-                             Der Anspruch auf Kapitalleistung entsteht grund-
sicherungen verwendet, sodass nach Eintritt einer                           sätzlich 28 Tage nach Diagnose einer bedin-
schweren Krankheit im Sinne dieser Bedingungen                              gungsgemäßen schweren Krankheit durch einen
eine zusätzliche Leistung fällig wird. Die Bonus-                           entsprechenden Facharzt, sofern die Versicherte
höhe bemisst sich in Prozent der garantierten                               Person diesen Zeitpunkt erlebt und es keine Ein-
Kapitalleistung.                                                            schränkungen für einen Leistungsanspruch im
                                                                            Sinne von 1.2 gibt.
Tritt der Versicherungsfall nicht ein, werden aus
dem Bonus keine Leistungen fällig. Bei Umwand-                              Meldefrist
lung in eine beitragsfreie Versicherung wird der
Bonus in demselben Verhältnis herabgesetzt wie                              Für die Anmeldung von Leistungsansprüchen ist
die garantierte Versicherungsleistung.                                      keine Meldefrist vereinbart. Werden jedoch An-
                                                                            sprüche so spät angemeldet, dass der Eintritt
Die Höhe des Bonus wird jährlich im Rahmen der                              einer schweren Krankheit für die Vergangenheit
Überschussdeklaration neu festgelegt.                                       nicht mehr nachweisbar ist (z. B. weil Unterlagen
                                                                            nicht mehr beigebracht werden können), kann der
8.3     Welche Option haben Sie beim Über-                                  Anspruch auf Versicherungsleistungen bei Vorlie-
        schussverwendungs-System Bonus?                                     gen der übrigen Voraussetzungen frühestens mit
                                                                            dem Monat entstehen, für den entsprechende
Sinkt der in Prozent der versicherten Leistung                              Nachweise vorgelegt werden.
bemessene Bonus durch Anpassung des Über-
schussanteilsatzes, können Sie sich ohne erneute                            11      An wen zahlen wir Leistungen aus?
Gesundheitsprüfung in der Höhe so nachversi-
chern, dass Ihr bisheriger Versicherungsschutz                              Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag er-
erhalten bleibt, sofern der Leistungsfall noch nicht                        bringen wir an Sie als unseren Versicherungs-
eingetreten ist und Sie uns dies innerhalb von                              nehmer, falls Sie uns keine andere Person be-
sechs Monaten, nachdem wir Sie über die Anpas-                              nannt haben, die die Ansprüche aus dem Versi-
sung des Überschussanteilsatzes informiert ha-                              cherungsvertrag bei deren Fälligkeit erwerben soll
ben, in Textform mitteilen.                                                 und wir dem zugestimmt haben (Bezugsberechtig-
                                                                            ter). Bis zur jeweiligen Fälligkeit können Sie das
9     Warum können wir die Höhe der Über-                                   Bezugsrecht jederzeit in Textform widerrufen.
      schussbeteiligung nicht garantieren?
                                                                            Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugs-
Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von                                rechts sind uns vom bisherigen Berechtigten in
vielen Einflüssen ab. Diese sind nicht vorherseh-                           Textform anzuzeigen.
bar und von uns nur begrenzt beeinflussbar.
Wichtigster Einflussfaktor ist dabei die Entwick-                           Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der
lung des versicherten Risikos und der Kosten. Die                           Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die
Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann                               Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwer-
                                                                            ben soll. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten ha-


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                                               Seite 15 von 20

[Seite 16]
ben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zu-                               Wir haben Ihre und unsere Interessen zu berück-
stimmung des von Ihnen Benannten geändert                                   sichtigen.
werden.
                                                                            Salvatorische Klausel
Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugs-
rechts sind uns gegenüber nur und erst dann                                 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser
wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtig-                             Versicherungsbedingungen unwirksam sind, blei-
ten in Textform angezeigt worden sind.                                      ben die übrigen dennoch wirksam.

                                                                            13.1 Wann wird eine neue Bestimmung wirk-
F     Unser Vertragsverhältnis                                                   sam?

12    Welche Bedeutung hat der Versiche-                                    Eine neue Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie
      rungsschein?                                                          unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der
                                                                            Versicherungsnehmer angemessen berücksich-
Den Inhaber des Versicherungsscheins können                                 tigt.
wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus
dem Versicherungsvertrag zu verfügen. Wir kön-                              Außerdem muss auch mit der neuen Bestimmung
nen aber verlangen, dass uns der Inhaber des                                das Ziel Ihres Vertrags gewahrt bleiben. Die neue
Versicherungsscheins seine Berechtigung nach-                               Bestimmung wird Bestandteil dieses Vertrags,
weist.                                                                      sobald die beiden folgenden Bedingungen erfüllt
                                                                            sind:
Ist ein Bezugsrecht eingeräumt, brauchen wir den
Nachweis der Berechtigung nur dann anzuerken-                                       •   Wir haben Ihnen die neue Bestimmung
nen, wenn uns die schriftliche Anzeige des bishe-                                       mitgeteilt. Dabei müssen wir Ihnen auch
rigen Berechtigten vorliegt.                                                            die Gründe nennen, die für die Änderung
                                                                                        maßgeblich waren.
13    Wie erfolgen Anpassungen dieser Bedin-                                        •   Sie müssen die Mitteilung zwei Wochen
      gungen?                                                                           vorher erhalten haben.

Wie kann eine Bestimmung der Versicherungsbe-                               14      Wie ist das Verhältnis zur Hauptversiche-
dingungen unwirksam werden?                                                         rung?

Eine Bestimmung kann durch eine höchstrichterli-                            Diese Zusatzversicherung bildet mit der Haupt-
che Entscheidung oder durch einen bestandskräf-                             versicherung, zu der sie abgeschlossen worden
tigen Verwaltungsakt unwirksam werden. In die-                              ist, eine Einheit. Sie kann ohne die Hauptversi-
sem Fall können wir die unwirksame Bestimmung                               cherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens
durch eine neue Bestimmung ersetzen. Wir dürfen                             wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptver-
dies allerdings nur unter folgenden Bedingungen:                            sicherung endet, erlischt auch die Zusatzversiche-
                                                                            rung.
     •    wenn es notwendig ist, die alte durch die
          neue Bestimmung zu ersetzen, um den                               Anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus
          Vertrag fortzuführen, oder                                        dieser Zusatzversicherung werden durch Kündi-
     •    wenn es für Sie oder uns eine unzumut-                            gung oder Beitragsfreistellung nicht berührt; dies
          bare Härte darstellen würde, wenn der                             gilt auch dann, wenn eine schwere Krankheit im
          Vertrag ohne neue Bestimmung bestehen                             Sinne dieser Bedingungen bereits vor Kündigung
          bleibt.                                                           oder Beitragsfreistellung eintrat, aber erst danach
                                                                            anerkannt oder festgestellt wird.


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                                                 Seite 16 von 20

[Seite 17]
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes
bestimmt ist, finden die Allgemeinen Bedingungen
für die Hauptversicherung sinngemäß Anwen-
dung.


G     Kündigung der Zusatzversicherung

15    Wann und wie können Sie Ihre Zusatzver-
      sicherung kündigen?

Sie können Ihre Zusatzversicherung jederzeit zum
Schluss einer Versicherungsperiode ganz oder
teilweise in Textform kündigen. Falls Sie eine
vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Bei-
tragszahlung vereinbart haben, können Sie auch
früher als zum Ende einer Versicherungsperiode
kündigen, und zwar mit Frist von einem Monat
zum Ende des darauf folgenden Monats. In die-
sem Fall endet die laufende Versicherungsperiode
mit Ablauf dieser Frist.

Eine Zusatzversicherung, für die keine Beiträge
mehr zu zahlen sind (beitragsfreie Zusatz-
versicherung), können Sie nur zusammen mit der
Hauptversicherung kündigen.

16    Welche Folgen hat es, wenn Sie kündi-
      gen?

Bei Kündigung wird kein Rückkaufswert fällig und
die Zusatzversicherung erlischt.

Eine Kündigung ist mit Nachteilen für Sie ver-
bunden. Bei der Schwere-Krankheiten-
Zusatzversicherung werden die Beiträge im We-
sentlichen durch das getragene Risiko verbraucht.
Des Weiteren müssen wir die Kosten für das Ein-
ziehen der Beiträge und die Verwaltung der Versi-
cherung aus den Beiträgen bestreiten. Für die
Beratung bei Abschluss einer Versicherung, ins-
besondere durch den Vermittler und das Einrich-
ten eines Vertrags, entstehen ebenfalls Kosten.


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                Seite 17 von 20

[Seite 18]
H     Erläuterung wichtiger Begriffe                                        fen, bei denen in der Regel eine operative Entfer-
                                                                            nung des betroffenen Bereichs angeraten ist.
Aachener-Aphasie-Test (AAT)
Der Aachener-Aphasie-Test (AAT) ist ein Verfah-                             Deckungskapital
ren zur Diagnose von Aphasien (erworbene Stö-                               Ist der Wert der Verpflichtungen, die uns durch
rungen der Sprache nach abgeschlossenem                                     den Versicherungsvertrag entstehen. Es wird
Spracherwerb) infolge von Hirnschädigungen                                  nach anerkannten Regeln der Versicherungsma-
unterschiedlicher Art. In einem standardisierten                            thematik berechnet.
Verfahren werden die Leistungen des Nachspre-
chens, Schreibens, des Lesens, des Benennens                                Erklärungen
und des Sprachverstehens überprüft. Ein weiterer                            Sind Mitteilungen, die mindestens in Textform
Bestandteil des AAT ist der Token-Test, der zu-                             erfolgen müssen und einen rechtlichen Charakter
sätzliche Informationen zur Abgrenzung gegen-                               haben können. Beispiel: Mitteilung zu Änderung
über nicht-aphasischen Störungen und zur Bewer-                             des Begünstigten, Beantragung einer Beitrags-
tung des Schweregrads der Aphasie gibt. Bei den                             freistellung oder Kündigung.
einzelnen Untertests werden Punkte vergeben; je
weniger Punkte erreicht werden, desto schwerer                              Freiburger Wörtertest
ist die Aphasie.                                                            Der Freiburger Wörtertest ist eine audiometrische
                                                                            Methode, bei der das Hörvermögen einer Person
Bestandskräftiger Verwaltungsakt                                            untersucht werden kann. Dabei werden der Per-
Eine Maßnahme einer Behörde, gegen die kein                                 son einfache Wörter in definierter Lautstärke vor-
Rechtsmittel eingelegt werden kann oder ein                                 gespielt, die dann von dieser korrekt nachgespro-
Rechtsmittel erfolglos geblieben ist. Eine solche                           chen werden müssen.
Behörde sind Kartellbehörden oder die Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.                                  Glasgow Coma Scale (GCS)
                                                                            Die Glasgow Coma Scale wird insbesondere in
Bewertungsreserven                                                          der Intensivmedizin nach einer Schädel-Hirn-
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Markt-                               Verletzung verwendet. Mit ihrer Hilfe lassen sich
wert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit                            Bewusstseinsstörungen quantifizieren. Bei acht
dem die Kapitalanlagen im Geschäftsbericht aus-                             oder weniger Punkten muss von einer schweren
gewiesen sind.                                                              Funktionsstörung des Gehirns ausgegangen wer-
                                                                            den, die in der Regel eine künstliche Beatmung
Bezugsberechtigter                                                          erforderlich macht.
Ist die Person, die die Leistung erhält. Sie be-
stimmen den Begünstigten im Versicherungsver-                               Höchstrichterliche Entscheidung
trag.                                                                       Ist eine bindende Entscheidung eines obersten
                                                                            Gerichts. Ein solches Gericht kann zum Beispiel
CIN-1 bis CIN-3                                                             der Bundesgerichtshof sein.
Die Befunde der Gewebeuntersuchung, die sich
im Rahmen einer Scheidenspiegelung (Kolposko-                               Rechnungsgrundlagen
pie) mit gleichzeitiger Biopsie (Gewebeentnahme)                            Die geschlechtsunabhängige Beitragskalkulation
aus dem zu untersuchenden Bereich ergeben                                   basiert auf unternehmenseigenen Tafeln SL
haben, werden mit der Abkürzung CIN (zervikale                              2015 CI, der Sterbetafel der Deutschen Aktuar-
intraepitheliale Neoplasie) bezeichnet. CIN-1 steht                         vereinigung DAV 2008 T und einem Rechnungs-
dabei für kontrollbedürftige Befunde, bei denen                             zins in Höhe von 1,0 Prozent.
eine spontane Heilung möglich ist. Bei CIN-3
handelt es sich um fortgeschrittene Krebsvorstu-


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                                               Seite 18 von 20

[Seite 19]
Sicherungsvermögen                                                          Überschüsse
Alle unsere Vermögensgegenstände, mit denen                                 Überschüsse sind die Erträge, die wir erwirtschaf-
wir die Ansprüche unserer Versicherungsnehmer                               ten abzüglich unserer Aufwendungen. In der Le-
decken.                                                                     bensversicherung gibt es im Wesentlichen drei
                                                                            Überschussarten: Zins-, Risiko- und Kostenüber-
Textform                                                                    schüsse.
Wenn Sie uns oder wir Ihnen Mitteilungen ma-
chen, kann dies in unterschiedlicher Form ge-                               Überschussverwendungs-System
schehen. Wenn für eine Mitteilung die Textform                              Bezeichnet die Art und Weise, wie die zugeteilten
gefordert ist, bedeutet dies Folgendes: Die Mittei-                         Überschussanteile verwendet werden.
lung kann dann per Brief, E-Mail, in elektronischer
Form über unsere Website oder Telefax erfolgen.                             Unzumutbare Härte
                                                                            Ist, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Par-
TNM-Klassifikation                                                          tei unbillig oder untragbar ist. Dies kann zum Bei-
Die TNM-Klassifikation ist die medizinische Eintei-                         spiel in folgendem Fall gegeben sein: Eine un-
lung bösartiger Krebserkrankungen in Stadien:                               wirksame Bestimmung entfällt und der Vertrag ist
                                                                            dadurch nicht mehr ausgewogen, weil eine Partei
     •    „T“bezeichnet die Ausdehnung des Pri-                             einseitig begünstigt wird. Wann eine unzumutbare
          märtumors, wobei der nebenstehende                                Härte vorliegt, richtet sich nach den Umständen
          Zahlenzusatz in der Regel die Größe des                           des Einzelfalls.
          Tumors beschreibt (z. B. Tumor „T1“ist
          kleiner als Tumor „T2“).                                          Versicherte Person
     •    „N“beschreibt das Vorhandensein von                               Ist die Person, für die ein bestimmtes Risiko ver-
          regionären Lymphknotenmetastasen. Je                              sichert ist. Diese Person ist im Versicherungs-
          größer die nebenstehende Zahl ist, desto                          schein benannt. Zwei Beispiele: Bei einer Versi-
          ausgedehnter ist der Lymphknotenbefall                            cherung für den Fall des Erleidens einer schweren
          (z. B. bedeutet „N0“, dass keine Anzei-                           Krankheit versichern wir für diese Person das
          chen für einen Lymphknotenbefall vorlie-                          Risiko, dass diese Person eine schwere Krankheit
          gen).                                                             erleidet.
     •    „M“beschreibt das Vorhandensein von
          Fernmetastasen (M0 bedeutet „keine An-                            Versicherungsnehmer
          zeichen für Fernmetastasen“, M1 bedeu-                            Ist die (juristische) Person, die unser Vertrags-
          tet „Fernmetastasen vorhanden“).                                  partner ist. Sie schließt den Vertrag mit uns ab
                                                                            und erhält den Versicherungsschein. Grundsätz-
Überschussanteilsätze                                                       lich betreffen den Versicherungsnehmer alle
Dies sind die konkreten Prozentsätze, mit denen                             Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertrag
wir unsere Versicherungsnehmer an den Über-                                 ergeben. Der Versicherungsnehmer kann von der
schüssen beteiligen. Sie können sich von Jahr zu                            Versicherten Person und dem Begünstigten aus
Jahr oder auch in der Bezugsgröße unterschei-                               der Versicherung abweichen. In der betrieblichen
den. Beispiele: 1,0 Prozent des Beitrags oder                               Altersversorgung ist der Arbeitgeber der Versiche-
1,5 Prozent des Deckungskapitals.                                           rungsnehmer.

Überschussbeteiligung                                                       Versicherungsperiode
An unseren Überschüssen und den Bewertungs-                                 Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbei-
reserven beteiligen wir Sie nach den gesetzlichen                           trags- und Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten
Vorschriften.                                                               entsprechend der Beitragszahlungsweise einen
                                                                            Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                                                Seite 19 von 20

[Seite 20]
Versicherungsschein
Ist eine Urkunde über unseren Versicherungsver-
trag. Zu Beginn des Vertrags senden wir Ihnen
den Versicherungsschein zu. Er enthält wichtige
Daten zu Ihrer Versicherung, zum Beispiel: über
die Beiträge, den Beginn der Versicherung oder
die Versicherte Person. Den Versicherungsschein
müssen Sie gut aufheben, da dieser erforderlich
ist, um Leistungen aus der Versicherung zu erhal-
ten.

Versicherungsvertrag
Ist die rechtliche Grundlage für die Versicherung,
die Sie mit uns abschließen.


Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01)                                                                Seite 20 von 20
```

