# Allianz Begräbniskostenversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-sterbegeld-allianz-begraebniskostenversicherung.php
- Rechtlicher Träger: Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-sterbegeld-allianz-begraebniskostenversicherung.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt (IPID) Begräbniskostenversicherung](https://www.allianz.at:443/content/dam/onemarketing/cee/azat/privat_pdf/IPID-begraebniskosten--09-18.pdf), Fassung Stand 07/2023

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Sterbegeld), höchste wählbare Summe | laut Polizze | Nach Eintritt des Todesfalles wird eine einmalige Kapitalleistung (Versicherungssumme) zuzüglich bereits erworbener Gewinne an den oder die Begünstigten (Bezugsberechtigten) ausbezahlt. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Lebenslanger Versicherungsschutz (keine feste Laufzeit, Leistung bei Tod in jedem Alter) | ja | Der Versicherungsschutz besteht lebenslang. | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Beitragszahlungsdauer (lebenslang, abgekürzt bis zu einem Endalter oder feste Jahre) | ja | Die Prämie ist jährlich während der vereinbarten Prämienzahlungsdauer und im Vorhinein zu bezahlen. | Wann und wie zahle ich?, Seite 2 |
| Einmalbeitrag möglich | ja | Eine einmalige, halb-, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweise können Sie vereinbaren. | Wann und wie zahle ich?, Seite 2 |
| Mindesteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich weltweit (Tod im Ausland ebenso versichert) | ja | Der Versicherungsschutz besteht weltweit. | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Dynamische Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung (Ausgleich steigender Bestattungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere versicherte Personen in einem Vertrag (Ehepaar, Familie) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder Gesundheitsprüfung bei Antrag | ja | Beantworten Sie die Antragsfragen wahrheitsgemäß und vollständig. | Verpflichtungen, Seite 2 |
| Wartezeit, in der nicht die volle Summe gezahlt wird | ja | Bei Ableben der versicherten Person in den ersten drei Jahren besteht Versicherungsschutz nur im Falle des Ablebens durch Unfall. | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Leistung bei Tod in der Wartezeit (Rückzahlung der Beiträge, gestaffelte Teilleistung) | ja | Im Fall des Ablebens aus anderen Gründen werden die einbezahlten Prämien ohne Versicherungssteuer geleistet. | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Volle Leistung bei Unfalltod auch in der Wartezeit | ja | Bei Ableben der versicherten Person in den ersten drei Jahren besteht Versicherungsschutz nur im Falle des Ablebens durch Unfall. | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Kürzere oder keine Wartezeit nach Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Neue Wartezeit für Erhöhungen der Summe | nicht geregelt |  |  |
| Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antrag (meist nur Unfalltod) | nicht geregelt |  |  |
| Auszahlung als Geldleistung an die bezugsberechtigte Person | ja | einmalige Kapitalleistung (Versicherungssumme) zuzüglich bereits erworbener Gewinne | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bestattung als Sachleistung (Versicherer oder Partnerbestatter organisiert und bezahlt die Bestattung) | nicht geregelt |  |  |
| Unfalltod-Zusatzleistung (doppelte Summe oder fester Zusatzbetrag) | nicht geregelt |  |  |
| Überführung aus dem Ausland (Kosten oder Organisation) | ja, bis 30.000 € | Bei Ableben der versicherten Person im Ausland werden die Überführungskosten nach Österreich bis zu € 30.000 übernommen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überführung im Inland zum Bestattungsort | nicht geregelt |  |  |
| Kinder mitversichert (Leistung bei Tod eines Kindes ohne eigenen Vertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Hinterlegung der Bestattungswünsche beim Versicherer oder Dienstleister | nicht geregelt |  |  |
| Trauerbegleitung oder psychologische Hilfe für Angehörige | nicht geregelt |  |  |
| Hilfe bei Behördengängen, Kündigungen, Renten und Nachlass | nicht geregelt |  |  |
| Digitaler Nachlass (Löschen oder Sichern von Konten) | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsberatung zu Testament und Erbschaft | nicht geregelt |  |  |
| Grabpflege oder Grabstein mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Reiseassistance (Hilfe bei Krankheit oder Tod auf Reisen) | nicht geregelt |  |  |
| Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Überschuss: nicht verbrauchter Teil der Summe geht an Erben oder Bezugsberechtigte | nicht geregelt |  |  |
| Überschussbeteiligung (Form: Bonussumme, Todesfallbonus, Verrechnung) | ja | zuzüglich bereits erworbener Gewinne | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Gleichbleibender Beitrag über die ganze Zahlungsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung oder Summenkürzung durch den Versicherer möglich | nicht geregelt |  |  |
| Rückkaufswert bei Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Folgen) | ja | Eine Kündigung ist frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres möglich. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsfreistellung mit herabgesetzter Summe | ja | Anstelle der Kündigung können Sie den Vertrag auch prämienfrei stellen. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Beitragsstundung oder Zahlpause | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht (widerruflich, unwiderruflich, Abtretung an Bestatter oder Treuhand) | ja | an den oder die Begünstigten (Bezugsberechtigten) ausbezahlt. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Verwertungsausschluss vor dem Tod (Schutz vor Anrechnung als Vermögen, etwa beim Sozialamt) | nicht geregelt |  |  |
| Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kann | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Rücktritt bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsausschluss bei Selbsttötung innerhalb einer Frist | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss für Tod durch vor Vertragsbeginn bekannte Krankheiten | nicht geregelt |  |  |
| Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko (Tod im Ausland bei Ausbruch eines Krieges) | ja | Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen Handlungen oder Unruhen auf Seiten der Unruhestifter | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Terroranschläge ohne Ausschluss | ja | durch Terrorismus ausgelösten Katastrophe in Österreich, bei der mehr als 1.000 Personen sterben | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss für ABC-Waffen und Massenvernichtung (Umfang) | ja | Ableben infolge einer nuklearen, biologischen, chemischen oder durch Terrorismus ausgelösten Katastrophe in Österreich, bei der mehr als 1.000 Personen sterben | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss bei Epidemien, Pandemien oder Katastrophen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Tod durch vorsätzliche Straftat der versicherten Person | nicht geregelt |  |  |
| Ortsübliche Begräbniskosten (§ 159 VersVG): Leistung an den, der die Bestattung bezahlt, bis zu dieser Grenze | nicht geregelt |  |  |
| Bestattungsdienstleister als Partner (etwa Wiener Verein): Organisation und direkte Abrechnung | nicht geregelt |  |  |
| Wegfall der Serviceleistung bei zu niedriger Summe | nicht geregelt |  |  |
| Prima natural, nivelada, mixta o única (Beitragsform und Verlauf mit dem Alter) | nicht geregelt |  |  |
| Actualización anual de capitales (Anpassung von Summe und Beitrag an die Bestattungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Geldleistung an die Erben, wenn der Dienst nicht über den Versicherer läuft (Art. 106 bis Ley 50/1980) | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl der Bestattungsfirma | nicht geregelt |  |  |
| Neugeborene ohne Wartezeit und ohne Mehrbeitrag eingeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Ausländische Residenten: Überführung ins Herkunftsland | nicht geregelt |  |  |
| Wahl zwischen Erdbestattung und Einäscherung, Grabstelle eingeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Exclusiones: Liste der Ausschlüsse und hervorgehobene, unterschriebene cláusulas limitativas | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherers mit Anrechnung der Vorversicherungszeit (keine neue carencia) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt (IPID) Begräbniskostenversicherung

```text
[Seite 1]
Stand 07/2023


Standardisiertes Informationsblatt zu Risikolebensversicherungsprodukten (LIPID) gemäß § 23 Abs. 1 LV-InfoV 2018


   Informationsblatt zur
   Begräbniskostenversicherung
   Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen gemäß § 19 LV-InfoV. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie
• im Versicherungsantrag,
• in der Versicherungspolizze und
• in den Versicherungsbedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Lebenslange Ablebensversicherung


         Was ist versichert?                                                               Was ist nicht versichert?

         Versichert ist das                                                                x Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen
         ü Ableben der versicherten Person.                                                  Handlungen oder Unruhen auf Seiten der
                                                                                             Unruhestifter
         Nach Eintritt des Todesfalles wird eine einmalige                                 x Ableben infolge einer nuklearen, biologischen,
         Kapitalleistung (Versicherungssumme) zuzüglich                                      chemischen oder durch Terrorismus ausgelö-
         bereits erworbener Gewinne an den oder die Be-                                      sten Katastrophe in Österreich, bei der mehr als
         günstigten (Bezugsberechtigten) ausbezahlt.                                         1.000 Personen sterben

         ü Bei Ableben der versicherten Person im
            Ausland werden die Überführungskosten
            nach Österreich bis zu € 30.000 übernom-
            men.

         Der Versicherungsschutz besteht lebenslang.

         Die Versicherungsleistung hängt individuell von
         der vertraglichen Vereinbarung ab.


                                                                                           Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                                           ! Bei Ableben der versicherten Person in den
                                                                                             ersten drei Jahren besteht Versicherungsschutz
                                                                                             nur im Falle des Ablebens durch Unfall. Im Fall
                                                                                             des Ablebens aus anderen Gründen werden
                                                                                             die einbezahlten Prämien ohne Versicherungs-
                                                                                             steuer geleistet.


Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: 1100 Wien, Wiedner Gürtel 9-13, Telefon: 05 9009-0, Telefax: 05
9009-70000. Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 31532x, UID: ATU 1536 2701, www.allianz.at                  Seite 1 von 2

[Seite 2]
         Wo bin ich versichert?

         ü Der Versicherungsschutz besteht weltweit.


         Welche Verpflichtungen haben ich bzw. die Bezugsberechtigten?
         • Vor Vertragsabschluss und Versicherungsbeginn:
           Beantworten Sie die Antragsfragen wahrheitsgemäß und vollständig.
         • Während der Vertragslaufzeit:
           Bezahlen Sie die Versicherungsprämien fristgerecht.
           Melden Sie uns einen Wohnortwechsel (Adressänderung) so rasch wie möglich.
         • Bei Eintritt des Versicherungsfalls und Erhebung eines Anspruchs:
           Ein Versicherungsfall ist so rasch wie möglich zu melden und an der Feststellung des Versicherungsfalles ist
           mitzuwirken (zum Beispiel Bereitstellung der Sterbeurkunde).


         Wann und wie zahle ich?
         Wann: Die Prämie ist jährlich während der vereinbarten Prämienzahlungsdauer und im Vorhinein zu bezahlen.
           Eine einmalige, halb-, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweise können Sie vereinbaren.
         Wie: Die Zahlung kann mit Einzugsermächtigung oder mit Zahlungsanweisung (per Zahlschein oder Online)
           erfolgen.


         Wann beginnt und endet die Deckung?
         Beginn: Der Beginn des Vertrages und der Deckung ist in der Versicherungspolizze angegeben. Voraussetzung ist,
           dass die Zahlung der ersten Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig erfolgt.
         Ende: Der Vertrag und die Deckung enden durch Ablauf des Vertrages, durch Eintritt des Versicherungsfalls (Able-
           ben der versicherten Person) oder wenn Sie kündigen.


         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
         Schreiben Sie uns, wenn Sie den Versicherungsvertrag kündigen möchten. Eine Kündigung ist frühestens zum
         Ende des ersten Versicherungsjahres möglich. Ihre Kündigung müssen wir spätestens drei Monate vor dem
         gewünschten Kündigungstermin (immer zum Monatsende) erhalten. Wenn Sie zum Ende eines vollen Versiche-
         rungsjahres kündigen, müssen Sie diese dreimonatige Frist nicht einhalten. Anstelle der Kündigung können Sie den
         Vertrag auch prämienfrei stellen.


Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: 1100 Wien, Wiedner Gürtel 9-13, Telefon: 05 9009-0, Telefax: 05
9009-70000. Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 31532x, UID: ATU 1536 2701, www.allianz.at                Seite 2 von 2
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