# Oberösterreichische lebenslange Ablebensversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-sterbegeld-oberoesterreichische-begraebniskostenvorsorge.php
- Rechtlicher Träger: Oberösterreichische Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-sterbegeld-oberoesterreichische-begraebniskostenvorsorge.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen für die lebenslange Ablebensversicherung (VBLLAB2022)](https://www.keinesorgen.at/fileadmin/import/pdf/vbllab2022.pdf), Fassung VBLLAB2022, Druck 26.03.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Sterbegeld), höchste wählbare Summe | laut Polizze | Bei Ableben der versicherten Person nach Ablauf von drei Jahren ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn leisten wir die vereinbarte, in der Polizze ausgewiesene Versicherungssumme. | § 1 (2), Seite 1 |
| Lebenslanger Versicherungsschutz (keine feste Laufzeit, Leistung bei Tod in jedem Alter) | ja | VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN DER LEBENSLANGEN ABLEBENSVERSICHERUNG (BEGRÄBNISKOSTENVORSORGE) | Titel, Seite 1 |
| Beitragszahlungsdauer (lebenslang, abgekürzt bis zu einem Endalter oder feste Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Einmalbeitrag möglich | ja | Die Prämien sind laufende oder einmalige Prämien. | § 2 (2), Seite 2 |
| Mindesteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich weltweit (Tod im Ausland ebenso versichert) | ja | Der Versicherungsschutz besteht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen weltweit | § 3 (1), Seite 2 |
| Dynamische Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung (Ausgleich steigender Bestattungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere versicherte Personen in einem Vertrag (Ehepaar, Familie) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder Gesundheitsprüfung bei Antrag | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit, in der nicht die volle Summe gezahlt wird | ja | Bei Ableben der versicherten Person innerhalb von drei Jahren ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn werden die einbezahlten Prämien abzüglich Versicherungssteuer und abzüglich Stückkosten rückerstattet. | § 1 (1), Seite 1 |
| Leistung bei Tod in der Wartezeit (Rückzahlung der Beiträge, gestaffelte Teilleistung) | ja | werden die einbezahlten Prämien abzüglich Versicherungssteuer und abzüglich Stückkosten rückerstattet. | § 1 (1), Seite 1 |
| Volle Leistung bei Unfalltod auch in der Wartezeit | ja | Bei Ableben der versicherten Person aufgrund eines Unfalls innerhalb von drei Jahren ab Versicherungsbeginn leisten wir anstatt der einbezahlten Prämien ebenso die vereinbarte, in der Polizze ausgewiesene Versicherungssumme. | § 1 (3), Seite 1 |
| Kürzere oder keine Wartezeit nach Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Neue Wartezeit für Erhöhungen der Summe | nicht geregelt |  |  |
| Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antrag (meist nur Unfalltod) | nicht geregelt |  |  |
| Auszahlung als Geldleistung an die bezugsberechtigte Person | ja | Leistungen erbringen wir auf ein Girokonto des Berechtigten | § 7 (3), Seite 3 |
| Bestattung als Sachleistung (Versicherer oder Partnerbestatter organisiert und bezahlt die Bestattung) | nicht geregelt |  |  |
| Unfalltod-Zusatzleistung (doppelte Summe oder fester Zusatzbetrag) | nicht geregelt |  |  |
| Überführung aus dem Ausland (Kosten oder Organisation) | ja, bis 30.000 € | Bei Ableben der versicherten Person während eines Auslandsaufenthaltes, erbringen wir zusätzlich zu einer Versicherungsleistung nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 die Kosten der Überführung an den Wohnsitz der versicherten Person in Österreich bis zu einem Höchstbetrag von EUR 30.000,00. | § 1 (5), Seite 1 |
| Überführung im Inland zum Bestattungsort | nicht geregelt |  |  |
| Kinder mitversichert (Leistung bei Tod eines Kindes ohne eigenen Vertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Hinterlegung der Bestattungswünsche beim Versicherer oder Dienstleister | nicht geregelt |  |  |
| Trauerbegleitung oder psychologische Hilfe für Angehörige | nicht geregelt |  |  |
| Hilfe bei Behördengängen, Kündigungen, Renten und Nachlass | nicht geregelt |  |  |
| Digitaler Nachlass (Löschen oder Sichern von Konten) | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsberatung zu Testament und Erbschaft | nicht geregelt |  |  |
| Grabpflege oder Grabstein mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Reiseassistance (Hilfe bei Krankheit oder Tod auf Reisen) | nicht geregelt |  |  |
| Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Überschuss: nicht verbrauchter Teil der Summe geht an Erben oder Bezugsberechtigte | nicht geregelt |  |  |
| Überschussbeteiligung (Form: Bonussumme, Todesfallbonus, Verrechnung) | ja | Die Ihrem Versicherungsvertrag zugeteilten Gewinnanteile werden verzinslich angesammelt und gleichzeitig mit einer fälligen Versicherungsleistung ausgezahlt. | § 6 (3) c., Seite 3 |
| Gleichbleibender Beitrag über die ganze Zahlungsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung oder Summenkürzung durch den Versicherer möglich | nicht geregelt |  |  |
| Rückkaufswert bei Kündigung | ja | Der Rückkaufswert entspricht dem aktuellen Geldwert der Deckungsrückstellung Ihres Versicherungsvertrages vermindert um den vereinbarten Rückkaufsabschlag. | § 9 (2), Seite 4 |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Folgen) | ja | Sie können Ihren Versicherungsvertrag in geschriebener Form, sofern nicht die Schriftform vereinbart wurde, kündigen | § 9 (1), Seite 4 |
| Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsfreistellung mit herabgesetzter Summe | ja | Voraussetzung für die Prämienfreistellung ist, dass die prämienfreie Versicherungssumme die Mindestsumme von EUR 1.000,00 nicht unterschreitet. | § 10 (2), Seite 4 |
| Beitragsstundung oder Zahlpause | ja | Eine Stundung von Prämien muss mit uns im Einzelnen ausgehandelt und in geschriebener Form vereinbart werden. | § 2 (1), Seite 2 |
| Bezugsrecht (widerruflich, unwiderruflich, Abtretung an Bestatter oder Treuhand) | ja | Sie können auch bestimmen, dass die bezugsberechtigte Person das Recht auf die künftige Leistung unwiderruflich und damit sofort erwerben soll. | § 14 (2), Seite 4 |
| Verwertungsausschluss vor dem Tod (Schutz vor Anrechnung als Vermögen, etwa beim Sozialamt) | nicht geregelt |  |  |
| Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kann | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Rücktritt bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsausschluss bei Selbsttötung innerhalb einer Frist | ja | durch Selbstmord der versicherten Person innerhalb von drei Jahren nach Abschluss, Wiederherstellung oder einer die Leistungspflicht des Versicherers erweiternden Änderung des Versicherungsvertrags. | § 3 (2) a., Seite 2 |
| Ausschluss für Tod durch vor Vertragsbeginn bekannte Krankheiten | nicht geregelt |  |  |
| Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko (Tod im Ausland bei Ausbruch eines Krieges) | ja | Es besteht jedoch dann ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung, wenn die versicherte Person diesen Ereignissen während eines Aufenthaltes außerhalb der Republik Österreich ausgesetzt und an diesen nicht aktiv beteiligt war. | § 3 (2) b., Seite 2 |
| Terroranschläge ohne Ausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss für ABC-Waffen und Massenvernichtung (Umfang) | ja | in Zusammenhang mit dem Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder dem Einsatz oder der Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen | § 3 (2) c., Seite 2 |
| Ausschluss bei Epidemien, Pandemien oder Katastrophen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Tod durch vorsätzliche Straftat der versicherten Person | ja | durch die vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person. | § 3 (2) d., Seite 2 |
| Ortsübliche Begräbniskosten (§ 159 VersVG): Leistung an den, der die Bestattung bezahlt, bis zu dieser Grenze | nicht geregelt |  |  |
| Bestattungsdienstleister als Partner (etwa Wiener Verein): Organisation und direkte Abrechnung | nicht geregelt |  |  |
| Wegfall der Serviceleistung bei zu niedriger Summe | nicht geregelt |  |  |
| Prima natural, nivelada, mixta o única (Beitragsform und Verlauf mit dem Alter) | nicht geregelt |  |  |
| Actualización anual de capitales (Anpassung von Summe und Beitrag an die Bestattungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Geldleistung an die Erben, wenn der Dienst nicht über den Versicherer läuft (Art. 106 bis Ley 50/1980) | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl der Bestattungsfirma | nicht geregelt |  |  |
| Neugeborene ohne Wartezeit und ohne Mehrbeitrag eingeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Ausländische Residenten: Überführung ins Herkunftsland | nicht geregelt |  |  |
| Wahl zwischen Erdbestattung und Einäscherung, Grabstelle eingeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Exclusiones: Liste der Ausschlüsse und hervorgehobene, unterschriebene cláusulas limitativas | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherers mit Anrechnung der Vorversicherungszeit (keine neue carencia) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen für die lebenslange Ablebensversicherung (VBLLAB2022)

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[Seite 1]
                                                                                                     Rückkaufswert
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN DER LEBENSLANGEN
                                                                                                     ist die Leistung des Versicherers, wenn der Versicherungsvertrag vor Ableben der versicherten
ABLEBENSVERSICHERUNG (BEGRÄBNISKOSTENVORSORGE) – 2022                                                Person gekündigt (rückgekauft) wird.
(VBLLAB2022)
                                                                                                     Rückstellung für Gewinnbeteiligung
Inhaltsverzeichnis                                                                                   ist eine Rückstellung in unserer Bilanz, der jährlich Überschüsse in der vom Vorstand erklärten
Sprachliche Gleichbehandlung, Verweise, Begriffsbestimmungen                                         Höhe zugewiesen werden.
§ 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall
                                                                                                     Sterbetafel
§ 2 Pflichten des Versicherungsnehmers
                                                                                                     ist die für den jeweiligen Tarif geltende Sterbetafel. Diese legt die relevanten
§ 3 Umfang und Einschränkungen des Versicherungsschutzes
                                                                                                     Wahrscheinlichkeiten für die Berechnung der Prämienanteile für das Ablebensrisiko fest. Die für
§ 4 Beginn des Versicherungsschutzes
                                                                                                     den vereinbarten Tarif geltende Sterbetafel finden Sie in Ihrem Antrag und in Ihrer Polizze.
§ 5 Bestimmungen über Prämie (Risikoprämie, tarifliche Kosten und Gebühren)
§ 6 Gewinnbeteiligung
                                                                                                     Stückkosten
§ 7 Leistungserbringung durch den Versicherer
                                                                                                     sind ein Teil der jährlichen Verwaltungskosten und werden während der Prämienzahlungsdauer
§ 8 Steuerrechtliche Offenlegungs- und Zurückhaltungspflichten
                                                                                                     fällig. Die Stückkosten berücksichtigen wir bereits bei der Kalkulation Ihrer Prämien und sind
§ 9 Kündigung und Rückkauf
                                                                                                     daher in Ihren Prämien enthalten. Die Höhe der Stückkosten finden Sie in Ihrem Antrag und in
§ 10 Kündigung und Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung
                                                                                                     Ihrer Polizze.
§ 11 Nachteile eines Rückkaufs oder einer Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung
§ 12 Verpfändung, Abtretung und Vinkulierung
                                                                                                     Versicherer (Wir)
§ 13 Erklärungen
                                                                                                     ist die Oberösterreichische Versicherung AG
§ 14 Bezugsberechtigung
                                                                                                     Generaldirektion: 4020 Linz, Gruberstraße 32
§ 15 Vertragsgrundlagen
                                                                                                     Firmensitz: Linz - Firmenbuchnummer: FN 36941a, LG Linz
§ 16 Anwendbares Recht
                                                                                                     Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
§ 17 Aufsichtsbehörde
§ 18 Erfüllungsort
                                                                                                     Versicherte Person
Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen
                                                                                                     ist die Person, deren Leben versichert ist.

Sprachliche Gleichbehandlung                                                                         Versicherungsjahr
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind,            ist die Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Versicherungsperiode. Der Beginn des
beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.                                           Versicherungsjahres ist der Jahrestag des in der Versicherungsurkunde (=Polizze) angeführten
                                                                                                     Versicherungsbeginns (Beginn der Versicherungsdauer).
Verweise                                                                                             Versicherungsnehmer (Sie)
Wird im Folgenden auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, so sind diese im Anschluss an diese        ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der Rechte und Pflichten aus dem
Bedingungen im vollständigen Wortlaut wiedergegeben. Verweise auf Paragrafen ohne nähere             Versicherungsvertrag.
Angabe beziehen sich auf diese Bedingungen.
                                                                                                     Versicherungsprämie
Begriffsbestimmungen                                                                                 ist das vom Versicherungsnehmer zu zahlende Entgelt.

Bitte lesen Sie die folgenden Begriffsbestimmungen sorgfältig durch - sie sind für das               Versicherungssumme
Verständnis dieser Versicherungsbedingungen notwendig.                                               ist die Berechnungsbasis für die im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen des
                                                                                                     Versicherers.
Bezugsberechtigte Person (Begünstigter)
ist jene Person, die für den Empfang der Leistung des Versicherers genannt ist.
                                                                                                     § 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall
Bilanzstichtag
ist jener Stichtag, zu dem unsere Bilanz erstellt wird; das ist der 31.12. jedes Jahres. Zu diesem   (1) Bei Ableben der versicherten Person innerhalb von drei Jahren ab dem vereinbarten
Stichtag werden Überschüsse aus der Rückstellung für Gewinnbeteiligung zugewiesen.                   Versicherungsbeginn werden die einbezahlten Prämien abzüglich Versicherungssteuer und
                                                                                                     abzüglich Stückkosten rückerstattet.
Deckungsrückstellung
Die Deckungsrückstellung ergibt sich aus der Summe der einbezahlten Prämien abzüglich der            (2) Bei Ableben der versicherten Person nach Ablauf von drei Jahren ab dem vereinbarten
Prämienanteile für Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Steuern und Übernahme des                     Versicherungsbeginn leisten wir die vereinbarte, in der Polizze ausgewiesene
versicherten Risikos zuzüglich der Verzinsung der Sparprämien mit dem garantierten                   Versicherungssumme.
Rechnungszinssatz. Der Versicherer bildet mit diesem Wert eine Rückstellung in seiner Bilanz zur
Deckung des vertraglich vereinbarten Anspruchs der bezugsberechtigten Person (daher der Name         (3) Bei Ableben der versicherten Person aufgrund eines Unfalls innerhalb von drei Jahren ab
"Deckungsrückstellung").                                                                             Versicherungsbeginn leisten wir anstatt der einbezahlten Prämien ebenso die vereinbarte, in der
                                                                                                     Polizze ausgewiesene Versicherungssumme.
Geschäftsplan (Tarif)                                                                                Ein Unfall im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn das Ableben unfreiwillig durch ein
ist eine detaillierte Aufstellung jener Bestimmungen und versicherungsmathematischen Formeln,        plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis eintritt. Das Ableben der versicherten
anhand derer die Leistung des Versicherers und die Gegenleistung des Versicherungsnehmers            Person aufgrund rechtmäßiger Verteidigung oder beim Bemühen zur Rettung von Menschen oder
(Versicherungsprämie) zu berechnen sind und die der FMA vorgelegt wurden.                            Sachen aus der Gefahr des Todes, einer Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung bzw. vor
Den in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Tarif finden Sie in Ihrem Antrag und in Ihrer         einer schweren Sachbeschädigung oder dem Untergang der Sache, gilt als unfreiwillig.
Polizze.                                                                                             Krankheiten gelten nicht als Unfälle, übertragbare Krankheiten auch nicht als Unfallfolgen.

Gewinnbeteiligung                                                                                    (4) Zusätzlich zu einer Versicherungsleistung gemäß der Absätze 1 bis 3 wird die bis zum Tod
sind Ihrem Versicherungsvertrag zugewiesene Überschüsse, die die garantierten                        zugeteilte Gewinnbeteiligung ausbezahlt.
Versicherungsleistungen (im Ablebens- und Rückkaufsfall) erhöhen.
                                                                                                     (5) Bei Ableben der versicherten Person während eines Auslandsaufenthaltes, erbringen wir
Prämienzahlungsdauer                                                                                 zusätzlich zu einer Versicherungsleistung nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 die Kosten der
ist der Zeitraum, in dem Prämien zu bezahlen sind.                                                   Überführung an den Wohnsitz der versicherten Person in Österreich bis zu einem Höchstbetrag
                                                                                                     von EUR 30.000,00. Wurde der Wohnsitz aufgrund von Pflegebedürftigkeit geändert, so sind auch
Rechnungszinssatz                                                                                    die Kosten der Überführung an einen früheren Wohnsitz gedeckt.
ist jener garantierte Zinssatz, der zur Kalkulation der Deckungsrückstellung verwendet wird. Der     Als Ausland gelten alle Staaten der Welt, in denen die versicherte Person zum Zeitpunkt des
nach Maßgabe des jeweiligen Tarifes verwendete Rechnungszinssatz ist in Ihrem Antrag und in          Ablebens keinen Wohnsitz innehatte. Die Kosten der Überführung sind jene bei der Bestattung
Ihrer Versicherungsurkunde (=Polizze, Versicherungsschein) ausgewiesen.                              anfallenden zusätzlichen Kosten und Gebühren, die dadurch bedingt sind, dass der Ort des
                                                                                                     Ablebens nicht der Wohnort ist und im Ausland liegt. Voraussetzung für die volle Deckung der
Rückkaufsabschlag                                                                                    Kosten der Überführung bis zu EUR 30.000,00 ist die Veranlassung der Überführung durch ein
ist jener Abschlag, der im Falle eines Rückkaufs von der Deckungsrückstellung abgezogen wird.        staatlich konzessioniertes Bestattungsunternehmen.


                                                          Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 6

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§ 2 Pflichten des Versicherungsnehmers                                                               Der Versicherungsschutz beginnt, sobald wir die Annahme Ihres Antrages durch Zustellung
                                                                                                     der Polizze auf Papier erklärt und Sie die erste oder einmalige Prämie innerhalb der Zahlungsfrist
(1) Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien (einmalige oder laufende            bezahlt haben, nach Maßgabe der in § 1 beschriebenen Versicherungsleistung. Vor dem in der
Prämien) an uns kostenfrei und bei Fälligkeit zu zahlen. Eine Stundung von Prämien muss mit          Polizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
uns im Einzelnen ausgehandelt und in geschriebener Form vereinbart werden.
                                                                                                     § 5 Bestimmungen über Prämie (Risikoprämie, tarifliche Kosten und Gebühren)
(2) Die Prämien sind laufende oder einmalige Prämien. Laufende Prämien sind Jahresprämien. Sie
können nach Vereinbarung auch halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich bezahlt werden. Im        (1) Die Versicherungssteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von Ihren
Versicherungsfall (§ 1) werden bereits fällige und die im laufenden Versicherungsjahr noch fällig    Versicherungsprämien abgezogen. Weiters verrechnen wir Ihnen für unsere Leistungen im
werdenden Prämien abgezogen.                                                                         Rahmen Ihrer Lebensversicherung Prämienanteile zur Deckung des Ablebensrisikos (lit. a),
                                                                                                     Abschluss- und Verwaltungskosten (tarifliche Kosten lit. b) entsprechend dem vereinbarten Tarif.
(3) Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der Polizze, nicht aber vor
Versicherungsbeginn fällig und ist sodann innerhalb von zwei Wochen zu bezahlen.                     a) Deckung des Ablebensrisikos:

(4) Wenn Sie die erste oder eine einmalige Prämie nicht rechtzeitig zahlen, können wir vom           Die Prämienanteile zur Deckung des Ablebensrisikos (Risikoprämien) werden jährlich von der
Versicherungsvertrag zurücktreten. Auf diese Rechtsfolgen werden wir in der Aufforderung zur         Deckungsrückstellung Ihres Versicherungsvertrages abgezogen. Sie sind abhängig vom Alter
Prämienzahlung noch einmal hinweisen. Es gilt als Rücktritt unsererseits, wenn wir die erste         der versicherten Person sowie der für den Ablebensfall vereinbarten Leistungen und dem
Prämie nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend machen.            aktuellen Geldwert der Deckungsrückstellung. Bei der Berechnung des relevanten Alters wird ein
                                                                                                     begonnenes Lebensjahr als voll gerechnet, wenn davon am Tag, an welchem laut Polizze das erste
(5) Ist die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalls und nach Ablauf der in Absatz 3         Versicherungsjahr beginnt, mehr als sechs Monate vergangen sind.
genannten Frist noch nicht gezahlt, sind wird leistungsfrei; es sei denn, dass Sie an der
rechtzeitigen Zahlung der Prämie ohne Verschulden verhindert waren. Sind Sie mit nicht mehr als      Die Risikoprämien errechnen sich jährlich aus der Differenz zwischen der für den Todesfall
10 % der Jahresprämie, höchstens aber mit EUR 60,00 in Verzug, so sind wir nicht leistungsfrei.      vereinbarten Leistungen und dem Geldwert der Deckungsrückstellung, multipliziert mit der
                                                                                                     Ablebenswahrscheinlichkeit nach Maßgabe der für den jeweiligen Tarif geltenden Sterbetafel.
(6) Folgeprämien sind innerhalb von zwei Wochen jeweils ab dem in der Polizze angegebenen
Fälligkeitstag zu bezahlen.                                                                          b) Tarifliche Kosten (Abschluss- und Verwaltungskosten)

(7) Ist vereinbart, dass die Folgeprämien monatlich bezahlt werden, so können diese nur im SEPA-     Die nach Maßgabe des vereinbarten Tarifs für die Berechnung der Kosten herangezogenen
Lastschriftverfahren gezahlt werden. Wir buchen die fälligen Prämien von dem uns angegebenen         Kostensätze sind in der Vereinbarung von Rechnungsgrundlagen in Ihrem Antrag und Polizze
Konto ab.                                                                                            ausgewiesen.

(8) Wenn Sie eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezahlen, erhalten Sie eine Mahnung, mit             Die tariflichen Kosten entnehmen wir nach Maßgabe des vereinbarten Tarifs der
welcher Ihnen eine Frist von mindestens zwei Wochen zur Zahlung gesetzt wird.                        Deckungsrückstellung bzw. den laufenden Prämien.

(9) Zahlen Sie den Rückstand nicht innerhalb der in der Mahnung festgesetzten Frist, können wir      Aufgrund der Verrechnung der Abschlusskosten in den ersten 5 Jahren ist die
den Versicherungsvertrag zum Ablauf der festgesetzten Frist kündigen. Die Wirkungen der              Deckungsrückstellung und damit auch der tarifliche Rückkaufswert oder die prämienfreie
Kündigung entfallen, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Kündigung die Zahlung nachholen,           Versicherungsleistung wesentlich geringer als die Summe Ihrer Einzahlungen. Bei einer
sofern der Versicherungsfall nicht schon eingetreten ist.                                            Beendigung Ihrer Lebensversicherung oder bei einer Umwandlung in eine prämienfreie
                                                                                                     Versicherung findet § 176 Absatz 5 VersVG (siehe Anhang) Anwendung.
(10) Zahlen Sie den Rückstand nicht innerhalb der in der Mahnung festgesetzten Frist und tritt
nach Ablauf der Frist der Versicherungsfall ein, so sind wir leistungsfrei, es sei denn, Sie waren   (2) Die in Absatz 1 genannten Prämien- und Kostenbestandteile berücksichtigen wir bereits bei
an der rechtzeitigen Zahlung ohne Verschulden verhindert. Sind Sie mit nicht mehr als 10 % der       der Kalkulation Ihrer Prämien, sie sind daher in Ihren Prämien enthalten. Bei prämienfrei
Jahresprämie, höchstens aber mit EUR 60,00 in Verzug, so sind wir nicht leistungsfrei.               gestellten Verträgen entnehmen wir die Risikoprämie und Verwaltungskosten zur Gänze der
                                                                                                     Deckungsrückstellung.
(11) Im Falle unserer Kündigung nach drei Jahren nach Vertragsabschluss vermindert sich Ihr
Versicherungsschutz auf die prämienfreie Versicherungsleistung (§10 Absatz 4). Bei                   (3) Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung aller Prämienanteile und tariflicher Kosten nach
Unterschreitung der Mindestversicherungssumme gemäß § 10 Absatz 2 dieser Bedingungen                 Maßgabe dieser Bestimmung sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen des
entfällt der Versicherungsschutz zur Gänze. Im Falle unserer Kündigung innerhalb von drei Jahren     jeweiligen Tarifes. Diese können für bestehende Verträge von uns nicht verändert werden. Ihre
nach Vertragsabschluss entfällt der Versicherungsschutz ebenfalls zur Gänze und Sie können in        korrekte Anwendung ist von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) jederzeit überprüfbar.
diesen Fällen die Auszahlung des Rückkaufswertes nach Maßgabe des § 9 verlangen.
                                                                                                     (4) Gebühren:
§ 3 Umfang und Einschränkungen des Versicherungsschutzes
                                                                                                     Für durch Sie veranlasste Mehraufwendungen verrechnen wir angemessene Gebühren. Das
(1) Der Versicherungsschutz besteht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen weltweit             Gebührenblatt bildet einen integrierenden Bestandteil des Versicherungsvertrags und ist
und nach Maßgabe der in § 1 beschriebenen Versicherungsleistung.                                     dauerhaft im Internet unter www.keinesorgen.at/bedingungen abrufbar.

(2) Ausschließlich den Rückkaufswert (§ 9 Absatz 2) - höchstens jedoch die vereinbarte               Diese Gebühren sind wertgesichert und verändern sich ab Januar eines jeden Kalenderjahres
Ablebensleistung - leisten wir bei Ableben                                                           in demselben Ausmaß, in dem sich die Indexzahl des von der STATISTIK AUSTRIA monatlich
                                                                                                     verlautbarten Verbraucherpreisindex 2000 oder ein von Amts wegen an seine Stelle tretender
a. durch Selbstmord der versicherten Person innerhalb von drei Jahren nach Abschluss,                Index gegenüber der Indexzahl für den Monat Januar des Jahres des Inkrafttretens des Tarifes
Wiederherstellung oder einer die Leistungspflicht des Versicherers erweiternden Änderung             verändert hat. Der Versicherer ist dessen unbeschadet berechtigt, geringere als die sich nach
des Versicherungsvertrags. Wird uns nachgewiesen, dass Selbstmord in einem die freie                 dieser Indexklausel ergebenden Gebühren zu verlangen, ohne dass dadurch das Recht verloren
Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit                   geht, für die Zukunft wieder die indexkonformen Gebühren zu verlangen. Aus der
begangen wurde, besteht hingegen voller Versicherungsschutz.                                         Nichtgeltendmachung über einen längeren Zeitraum können keine Rechte, insbesondere kein
                                                                                                     Verzicht, abgeleitet werden.
b. in Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen. Es besteht jedoch dann ein Anspruch auf
eine Versicherungsleistung, wenn die versicherte Person diesen Ereignissen während eines             § 6 Gewinnbeteiligung
Aufenthaltes außerhalb der Republik Österreich ausgesetzt und an diesen nicht aktiv beteiligt
war.                                                                                                 (1) Entstehung des Gewinnes:

c. in Zusammenhang mit dem Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen                 Klassische Lebensversicherungsverträge sind langjährige Versicherungsverträge. Um die
oder dem Einsatz oder der Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen,        Erbringung der vereinbarten Versicherungsleistung über die gesamte Versicherungsdauer hinweg
die das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen in so ungewöhnlichem Ausmaß            sicherzustellen, sind die Prämien vorsichtig kalkuliert. Vorsichtige Annahmen werden
gefährden oder schädigen, dass zu deren Abwehr oder Bekämpfung der Einsatz des staatlichen           insbesondere hinsichtlich der Wahrscheinlichkeiten für den Eintritt eines Versicherungsfalles, der
Krisen- und Katastrophenschutzmanagement oder vergleichbarer Einrichtungen nötig ist.                Kapitalerträge (Verzinsung) und der für die Verwaltung entstehenden Kosten getroffen.
                                                                                                     Regelmäßige Überschüsse sind die Folge der vorsichtigen Prämienkalkulation.
d. durch die vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder
Vergehens durch die versicherte Person.                                                              (2) Verteilung der Überschüsse über Gewinn- und Abrechnungsverbände:

§ 4 Beginn des Versicherungsschutzes                                                                 a. Sie nehmen im Wege der Gewinnbeteiligung an den von uns erzielten Überschüssen teil. Die
                                                                                                     Aufteilung der Überschüsse erfolgt über Gewinn- und Abrechnungsverbände, in denen alle
                                                          Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 2 / 6

[Seite 3]
gleichartigen Versicherungsverträge zusammengefasst sind. Ihre lebenslange                         Der zu Beginn eines Versicherungsjahres zugeteilte Kostengewinnanteil berechnet sich aus dem
Ablebensversicherung gehört dem in Ihrer Polizze angeführten Gewinnverband an.                     für diesen Zeitpunkt erklärten Kostengewinnsatz multipliziert mit den durchschnittlichen
                                                                                                   tariflichen Kosten ohne Stückkosten in jenem Kalenderjahr, das dem für die Zuteilung relevanten
b. An jedem Bilanzstichtag werden mindestens 85 % der im abgelaufenen Geschäftsjahr                Bilanzstichtag vorausging. Diese durchschnittlichen Kosten berechnen sich als Mittelwert
erzielten Überschüsse, die auf den Gewinnverband Ihrer lebenslangen                                der Kosten in jenem Versicherungsjahr, das im Kalenderjahr, das dem Bilanzstichtag unmittelbar
Ablebensversicherung entfallen, der Rückstellung für die Gewinnbeteiligung zugewiesen.             vorausging, geendet hat, und der Kosten in jenem Versicherungsjahr, das im Kalenderjahr, das
                                                                                                   dem Bilanzstichtag unmittelbar vorausging, begonnen hat.
(3) Zuteilung der Gewinnanteile zu Ihrem Versicherungsvertrag:
                                                                                                   e. Die Bemessungsgrundlage für die Gewinnbeteiligung nach der Lebensversicherung-
a. Die auf Ihren Versicherungsvertrag entfallenden Gewinnanteile werden auf Grundlage des für      Gewinnbeteiligungsverordnung sowie die für den jeweiligen Zeitraum erklärten
den Tarif Ihrer lebenslangen Ablebensversicherung festgelegten Gewinnplans berechnet. Dieser       Gewinnanteilssätze werden jährlich im Anhang zum Jahresabschluss angeführt und veröffentlicht
Gewinnplan wurde auf Basis der Verordnung der Finanzmarktaufsicht über die Gewinnbeteiligung       (https://www.keinesorgen.at/wir-ueber-uns).
in der Lebensversicherung (Lebensversicherung-Gewinnbeteiligungsverordnung – LV-GBV) erstellt
und der Finanzmarktaufsicht vorgelegt.                                                             (5) Anspruch auf Gewinnanteile:

b. An jedem Bilanzstichtag wird nach Maßgabe des folgenden Absatz 4 die Höhe der auf Ihre          Auf Gewinnanteile haben Sie ab dem Zeitpunkt einen verbindlichen Anspruch, in dem diese
lebenslange Ablebensversicherung entfallenden Gewinnanteile ermittelt. Diese Gewinnanteile         Ihrem Versicherungsvertrag zugeteilt wurden. Die Höhe der Ihrem Versicherungsvertrag
werden vorerst der Rückstellung für Gewinnbeteiligung zugewiesen und am auf den                    zugeteilten Gewinnanteile werden wir Ihnen in jedem Versicherungsjahr mitteilen.
Bilanzstichtag zweitfolgenden Beginn des Versicherungsjahres Ihrem Versicherungsvertrag
zugeteilt. Die erstmalige Zuteilung erfolgt somit zu Beginn des 3. Versicherungsjahres.            (6) Prognoserechnungen:

c. Die Ihrem Versicherungsvertrag zugeteilten Gewinnanteile werden verzinslich angesammelt und     Prognoserechnungen über zukünftige Gewinnanteile, die wir für Ihren Versicherungsvertrag
gleichzeitig mit einer fälligen Versicherungsleistung ausgezahlt. Eine gesonderte Auszahlung der   erstellen, dienen lediglich der Illustration möglicher künftiger Entwicklungen. Da die in den
Gewinnanteile ist nicht möglich.                                                                   künftigen Jahren erzielbare Wertentwicklung nicht vorausgesehen werden kann, beruhen
Die Verzinsung erfolgt zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres. Als Zinssatz für die           Zahlenangaben über die Gewinnbeteiligung auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen
verzinsliche Ansammlung wird der für den Gewinnabrechnungsverband Ihres                            Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Solche Angaben sind daher unverbindlich.
Lebensversicherungsvertrages für das jeweilige Versicherungsjahr deklarierte Zinssatz
(Gesamtverzinsung) verwendet.                                                                      § 7 Leistungserbringung durch den Versicherer
d. Die Gewinnbeteiligungssätze werden jährlich auf Grundlage der Höhe der Überschüsse, die im      (1) Für die Erbringung von Leistungen aus dem Versicherungsvertrag können wir die Übergabe der
abgelaufenen Bilanzjahr erwirtschaftet wurden, festgelegt und in unserem Geschäftsbericht          Polizze und Identitätsnachweise verlangen. Bei Verlust einer auf Überbringer lautenden Polizze
veröffentlicht.                                                                                    können wir die Leistungserbringung von der gerichtlichen Kraftloserklärung der Polizze abhängig
Die Bemessungsgrundlage für die Gewinnbeteiligung nach der Lebensversicherung-                     machen. Im Ablebensfall sind zusätzlich eine amtliche Sterbeurkunde und ein Nachweis über
Gewinnbeteiligungsverordnung sowie die Gewinnbeteiligungssätze und der Verteilungszeitraum         die Todesursache der versicherten Person vorzulegen. Ebenso sind allfällig geltend gemachte
werden jährlich im Anhang zum Jahresabschluss angeführt und veröffentlicht                         Kosten der Überführung anhand von Belegen des Bestattungsunternehmens durch die
(https://www.keinesorgen.at/wir-ueber-uns).                                                        bezugsberechtigte Person nachzuweisen. Zusätzlich können wir auf unsere Kosten ärztliche oder
                                                                                                   weitere amtliche Nachweise verlangen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache
(4) Zusammensetzung und Berechnung Ihrer Gewinnanteile:                                            einzureichen.

a. Jeder Gewinnanteil, dessen Höhe zu einem bestimmten Bilanzstichtag ermittelt wird, setzt        (2) Die Versicherungsleistung ist nach Eintritt des Versicherungsfalles und Abschluss der
sich aus einem Zinsgewinnanteil, einem Risikogewinnanteil und einem Kostengewinnanteil             Erhebungen zu Versicherungsfall und Leistungsumfang und nach Vorliegen aller erforderlichen
zusammen.                                                                                          Unterlagen (insbesondere Identitätsnachweise etc) fällig, nicht jedoch vor Erbringung der
                                                                                                   gemäß § 8 geforderten Nachweise über eine allfällige Steuerpflicht.
b. Zinsgewinnanteil:
                                                                                                   (3) Leistungen erbringen wir auf ein Girokonto des Berechtigten, das bei einem Kreditinstitut
Die garantierten Leistungen Ihrer lebenslangen Ablebensversicherung sind mit dem                   geführt wird, welches in einem der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen
Rechnungszinssatz kalkuliert. Dieser ist über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert und muss     Wirtschaftsraum zugelassen ist.
unter Berücksichtigung der Höchstzinssatzverordnung der Finanzmarktaufsicht vorsichtig
festgelegt werden. Aus diesem Grund können sich Erträge aus der Kapitalveranlagung                 § 8 Steuerrechtliche Offenlegungs- und Zurückhaltungspflichten
(Gesamtverzinsung) ergeben, die den garantierten Rechnungszins übersteigen. Aus diesen
Kapitalerträgen ergibt sich der Zinsgewinnanteil.                                                  (1) Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns alle Angaben und alle Änderungen der Angaben
                                                                                                   unverzüglich bekannt zu geben, die für die Beurteilung Ihrer persönlichen Steuerpflicht oder jener
Dieser Zinsgewinnanteil berechnet sich als ein Prozentsatz (Zinsgewinnsatz) eines Basiswertes.     des Leistungsempfängers relevant sein können, insbesondere
Der Basiswert ist die durchschnittliche Höhe der Deckungsrückstellung Ihres
Versicherungsvertrages in jenem Kalenderjahr, das dem Bilanzstichtag vorausging.                   a. Name,
Diese durchschnittliche Höhe berechnet sich als Mittelwert der Höhe der mit dem Rechnungszins      b. Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland,
abgezinsten Deckungsrückstellung am Beginn des Versicherungsjahres, in dem der                     c. Adresse Ihres Wohnsitzes,
Bilanzstichtag liegt, und der Höhe der mit dem Rechnungszins abgezinsten Deckungsrückstellung      d. Staat oder Staaten, in dem oder in denen Sie steuerlich ansässig sind,
am Ende dieses Versicherungsjahres.                                                                e. Steueridentifikationsnummer(n),
                                                                                                   f. entsprechende Daten allfälliger Treugeber.
c. Risikogewinnanteil:
                                                                                                   Versicherungsnehmer, die keine natürliche Person sind, sind zusätzlich verpflichtet, uns anstelle
Risikogewinne entstehen, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit für den Versicherungsfall            der Angaben gemäß Punkt (b) und (c) zu informieren über
innerhalb des Gewinn- oder Abrechnungsverbandes Ihrer lebenslangen Ablebensversicherung im
Durchschnitt niedriger ist, als bei der Kalkulation der garantierten Leistungen angenommen         g. ihren Sitz,
wurde.                                                                                             h. den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung,
                                                                                                   i. die für die Beurteilung der Steuerpflicht relevante Eigentümerstruktur, insbesondere die
Der zu Beginn eines Versicherungsjahres zugeteilte Risikogewinnanteil berechnet sich aus dem       beherrschenden Personen im Sinne von Art. 1 Z. 1 lit. ee des FATCA-Abkommens, BGBl III Nr.
für diesen Zeitpunkt erklärten Risikogewinnsatz multipliziert mit der durchschnittlichen           16/2015 (siehe Anhang) in der jeweils geltenden Fassung,
Risikoprämie in jenem Kalenderjahr, das dem für die Zuteilung relevanten Bilanzstichtag            j. ihren Status als aktive oder passive Non-Financial Foreign Entity im Sinne der Punkte VI lit. B Z.
vorausging. Die durchschnittliche Risikoprämie berechnet sich als Mittelwert der Risikoprämie in   2 bis 4 des Anhang 1 des FATCA-Abkommens (siehe Anhang), und über die für die Beurteilung der
jenem Versicherungsjahr, das im Kalenderjahr, das dem Bilanzstichtag unmittelbar vorausging,       Steuerpflicht relevanten Änderungen dieser Angaben.
geendet hat, und der Risikoprämie in jenem Versicherungsjahr, das im Kalenderjahr, das dem
Bilanzstichtag unmittelbar vorausging, begonnen hat.                                               (2) Leistungen erbringen wir nur Zug um Zug gegen Identifikation des Leistungsempfängers im
                                                                                                   gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und - falls von uns verlangt - gegen Abgabe einer Erklärung
d. Kostengewinnanteil:                                                                             des Leistungsempfängers, die die Angaben laut Absatz 1 enthält, sowie entsprechender
                                                                                                   Nachweise (z.B. Reisepass).
Kostengewinne entstehen, wenn die für die laufende Vertragsverwaltung tatsächlich anfallenden
Kosten geringer sind, als bei der Kalkulation der garantierten Leistungen angenommen wurde.        (3) Wenn und soweit der berechtigte Grund zur Annahme einer Haftung für Steuern durch uns
                                                                                                   besteht, sind wir berechtigt, den entsprechenden Teil der Versicherungsleistung bis zum

                                                        Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 3 / 6

[Seite 4]
Nachweis der Haftungsfreistellung einzubehalten oder diesen an die jeweils zuständigen in- oder    können wir im Leistungsfall verlangen, dass uns der Pfandgläubiger oder Zessionar sein Recht
ausländischen Steuerbehörden abzuführen. Wir sind nicht verpflichtet, Kosten des                   nachweist.
Leistungsempfängers, die zur Erlangung einer allfälligen Rückerstattung der abgeführten
Beträge von Steuerbehörden anfallen, zu ersetzen.                                                  (2) Eine Vinkulierung bedarf neben der Anzeige zu ihrer Wirksamkeit auch unserer Zustimmung.

§ 9 Kündigung und Rückkauf                                                                         § 13 Erklärungen
(1) Sie können Ihren Versicherungsvertrag in geschriebener Form, sofern nicht die Schriftform      (1) Für alle Ihre Mitteilungen und Erklärungen ist die geschriebene Form erforderlich, sofern und
vereinbart wurde, kündigen:                                                                        soweit nicht die Schriftform ausdrücklich und mit gesonderter Erklärung vereinbart wurde.

      jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres                          Für die geschriebene Form ist keine Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur
      während eines Versicherungsjahres mit einmonatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende,         erforderlich, wenn aus der Erklärung die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B. E-Mail oder -
      frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres.                       sofern vereinbart - elektronische Kommunikation gem. § 5a VersVG, siehe Anhang).

(2) Im Falle der Kündigung Ihres Versicherungsvertrages erhalten Sie den Rückkaufswert             Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit
zuzüglich der erworbenen Gewinnbeteiligung. Der Rückkaufswert entspricht dem aktuellen             eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
Geldwert der Deckungsrückstellung Ihres Versicherungsvertrages vermindert um den vereinbarten      gemäß § 4 Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (siehe Anhang) zugehen muss.
Rückkaufsabschlag. Prämienrückstände werden vom Rückkaufswert abgezogen.
                                                                                                   (2) Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen, andernfalls
Bei Beendigung innerhalb des ersten Versicherungsjahres sowie zum Schluss des ersten               richten wir unsere Erklärungen rechtswirksam an Ihre letzte uns bekannte Adresse.
Versicherungsjahres erhöht sich der Rückkaufswert um die rechnungsmäßig einmaligen
Abschlusskosten. Bei Rückkauf innerhalb der ersten 5 Jahre findet § 176 Absatz 5 VersVG (siehe     § 14 Bezugsberechtigung
Anhang) Anwendung.
                                                                                                   (1) Sie bestimmen, wer bezugsberechtigt ist. Mit Eintritt des Versicherungsfalles erwirbt die
Der Abschlag wird bei Antragstellung ausdrücklich vereinbart.                                      bezugsberechtigte Person das Recht auf die Versicherungsleistung. Bis dahin können Sie die
                                                                                                   Bezugsberechtigung jederzeit ändern. Änderung und Widerruf der Bezugsberechtigung sind uns
(3) Die Rückkaufswerte zum Ende eines jeden Versicherungsjahres sind in Ihrem Antrag und in        gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns schriftlich, sofern die Schriftform vereinbart
Ihrer Polizze ausgewiesen.                                                                         wurde, ansonsten in geschriebener Form, angezeigt werden.

§ 10 Kündigung und Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung                                    (2) Sie können auch bestimmen, dass die bezugsberechtigte Person das Recht auf die künftige
                                                                                                   Leistung unwiderruflich und damit sofort erwerben soll. Dann kann das Bezugsrecht nur noch mit
(1) Sie können die Umwandlung Ihres Versicherungsvertrages in eine prämienfreie Versicherung       dessen Zustimmung geändert werden.
in geschriebener Form, sofern nicht die Schriftform vereinbart wurde, beantragen:
                                                                                                   (3) Ist die Polizze auf den Überbringer ausgestellt, können wir verlangen, dass der Überbringer
      jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres,                         der Polizze uns seine Berechtigung und seine Identität nachweist. Bei Verlust der Polizze können
      innerhalb eines Versicherungsjahres mit einmonatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende,       wir vor Ausstellung einer Ersatzurkunde verlangen, dass die Originalurkunde gerichtlich für
      frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres.                       kraftlos erklärt wird. Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt erst nach Vorliegen aller
                                                                                                   nötigen Unterlagen.
(2) Voraussetzung für die Prämienfreistellung ist, dass die prämienfreie Versicherungssumme die
Mindestsumme von EUR 1.000,00 nicht unterschreitet. Im Falle der Unterschreitung wird der          § 15 Vertragsgrundlagen
Rückkaufswert ausbezahlt.
                                                                                                   Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, die Polizze und die Versicherungsbedingungen.
(3) Bei der Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung setzen wir Ihre
Versicherungsleistungen auf prämienfreie Versicherungsleistungen herab.                            § 16 Anwendbares Recht

Bei Prämienfreistellung innerhalb der ersten 5 Jahre findet § 176 Absatz 5 VersVG (siehe Anhang)   Dieser Versicherungsvertrag unterliegt österreichischem Recht ohne die Verweisungsnormen des
Anwendung.                                                                                         österreichischen internationalen Privatrechts.

(4) Die verminderte prämienfreie Versicherungssumme ergibt sich nach                               § 17 Aufsichtsbehörde
versicherungsmathematischen Grundsätzen aus der zum Prämienfreistellungszeitpunkt
                                                                                                   Der Versicherer und der diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Tarif unterliegen der
vorhandenen Deckungsrückstellung abzüglich der während der prämienfreien Zeit anfallenden
                                                                                                   Kontrolle und Aufsicht durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), 1090 Wien, Otto-Wagner-
Verwaltungskosten, der Kosten für die Übernahme des Risikos zuzüglich der Verzinsung mit dem
                                                                                                   Platz 5.
Rechnungszinssatz.

(5) Im Falle einer Prämienfreistellung erhalten Sie eine neue Polizze mit den angepassten          § 18 Erfüllungsort
Versicherungsleistungen.                                                                           Erfüllungsort für die Versicherungsleistung ist die Generaldirektion des Versicherers.

§ 11 Nachteile eines Rückkaufs oder einer Umwandlung in eine prämienfreie                          Anhang
Versicherung
Die Kündigung Ihres Versicherungsvertrages kann mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen        Auszug aus dem Bundesgesetz vom 2. Dezember 1958 über den Versicherungsvertrag
verbunden sein. Insbesondere ist auf folgende Nachteile hinzuweisen:                               (Versicherungsvertragsgesetz - VersVG) BGBl. Nr. 2/1959 idF BGBl. I Nr. 70/2022

      Ein Rückkauf kann unter anderem wegen der Deckung der tariflichen Kosten und der             § 5a. (1) Die Vereinbarung der elektronischen Kommunikation bedarf der ausdrücklichen
      Verrechnung des Rückkaufsabschlags zu Verlusten führen. Der Rückkaufswert entspricht         Zustimmung des Versicherungsnehmers, die gesondert erklärt werden muss. Sie kann von jeder
      nicht der Summe der einbezahlten Prämien, sondern errechnet sich aus den einbezahlten        der Vertragsparteien jederzeit widerrufen werden. Auf dieses Recht ist der Versicherungsnehmer
      Prämien abzüglich Versicherungssteuer, tariflicher Kosten, Risikoprämien sowie des           vor Einholung seiner Zustimmung hinzuweisen.
      Rückkaufsabschlags.                                                                          (2) Bei Vereinbarung der elektronischen Kommunikation können sich die Vertragsparteien die
      Ein Rückkauf kann unter bestimmten Voraussetzungen zu steuerlichen Nachteilen                Schriftform nur für Erklärungen, die Bestand oder Inhalt des Versicherungsverhältnisses
      führen. Diese entnehmen Sie der Beilage „Besondere Steuerliche Regelungen“ zu Ihrer          betreffen, ausbedingen, sofern dies aus Gründen der Rechtssicherheit sachlich gerechtfertigt und
      Polizze.                                                                                     für den Versicherungsnehmer nicht gröblich benachteiligend ist. Eine solche Vereinbarung der
                                                                                                   Schriftform bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Versicherungsnehmers, die gesondert
Die Rückzahlung der einbezahlten Prämien ist ausgeschlossen.                                       erklärt werden muss. Die Vereinbarung der Schriftform für Rücktrittserklärungen nach § 5c ist
                                                                                                   unzulässig.
Ebenso kann eine Prämienfreistellung aufgrund der Deckung der tariflichen Kosten mit Verlusten     (3) Bei Vereinbarung der elektronischen Kommunikation kann der Versicherer
verbunden sein.                                                                                    Versicherungsbedingungen, Versicherungsscheine nach Maßgabe gemäß den Voraussetzungen
                                                                                                   und Begrenzungen des § 3 Abs. 1, Erklärungen und andere Informationen, der
§ 12 Verpfändung, Abtretung und Vinkulierung                                                       Versicherungsnehmer Erklärungen und andere Informationen elektronisch übermitteln. Die
                                                                                                   elektronische Übermittlung durch den Versicherer kann auf einem anderen dauerhaften
(1) Eine Verpfändung oder Abtretung ist uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns      Datenträger als Papier oder über eine Website (Abs. 9) erfolgen, wenn die übrigen
angezeigt wird. Bestehen berechtigte Zweifel an einer angezeigten Verpfändung oder Abtretung,
                                                         Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 4 / 6

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Voraussetzungen des § 128a Abs. 2 Z 1 und Z 2 VAG 2016 erfüllt sind.                               bedeutet eine Börse, die von einer staatlichen Behörde, in welcher sich der Markt befindet,
(4) Auch bei Vereinbarung der elektronischen Kommunikation haben die Vertragsparteien das          offiziell anerkannt und beaufsichtigt wird und an der ein bedeutender jährlicher Wert an Anteilen
Recht, ihre Erklärungen und Informationen auf Papier zu übermitteln. Macht der Versicherer         gehandelt wird.
davon oder vom Recht des Widerrufs dieser Vereinbarung Gebrauch, so muss er den                    c. Das NFFE ist in einem US-Territorium gegründet und alle Eigentümer des Zahlungsempfängers
Versicherungsnehmer rechtzeitig elektronisch davon verständigen und ihn dabei auf die              sind tatsächlich in diesem US-Territorium ansässig(sogenannte “bona fide residents”);
Rechtsfolgen des § 10 hinweisen.                                                                   d. Das NFFE ist eine Regierung(eine andere als die US-Regierung), eine Gebietskörperschaft einer
(5) Hat der Versicherungsnehmer Versicherungsbedingungen, Versicherungsscheine, Erklärungen        solchen Regierung (wobei zur Klarstellung festgelegt wird, dass dazu auch Bundesländer,
oder andere Informationen nur elektronisch erhalten, so ist ihm auf Verlangen unentgeltlich eine   Provinzen, Bezirke oder Gemeinden zählen) oder eine öffentliche Einrichtung, die die Funktion
Papierfassung zu überlassen. Auf dieses Recht ist der Versicherungsnehmer vor Einholung seiner     einer solchen Regierung oder Gebietskörperschaftwahrnimmt, eine Regierung eines US-
Zustimmung zur elektronischen Kommunikation hinzuweisen.                                           Territoriums, eine internationale Organisation, eine nicht US-amerikanische Zentralbank oder ein
(7) Bei elektronischer Übermittlung von vertragsrelevanten Inhalten ist der Versicherungsnehmer    Rechtsträger, der vollständig von einer oder mehreren dieser Einrichtungen beherrscht wird;
klar und deutlich darauf hinzuweisen, dass die Sendung einen Versicherungsschein oder eine         e. Die Tätigkeiten des NFFE bestehen im Wesentlichen aus dem Halten aller oder eines Teils der
bestimmte andere vertragsrelevante Information betrifft.                                           ausgegebenen Aktien eines oder mehrerer Tochterunternehmen, die eine andere
(9) Bei Übermittlung von vertragsrelevanten Inhalten über eine Website muss der Versicherer        Geschäftstätigkeit als die eines Finanzinstituts ausüben, und aus der Finanzierung von und der
Versicherungsbedingungen während der gesamten Vertragslaufzeit, Erklärungen und andere             Erbringung von Dienstleistungen für solche Tochterunternehmen. Ein NFFE erfüllt diese
Informationen während der Zeit, in der sie bedeutend sind, unverändert auf der                     Voraussetzungen jedoch nicht, wenn es als Investmentfonds tätig ist (oder den Anschein eines
bekanntgegebenen Stelle dieser Website dauerhaft zur Abfrage bereitstellen und es dem              solchen vermittelt), beispielsweise als Fonds für Unternehmensbeteiligungen, für
Versicherungsnehmer auch ermöglichen, die Versicherungsbedingungen dauerhaft zu speichern          Risikobeteiligungen oder für fremdfinanzierte Übernahmen oder als sonstiges Investmentvehikel,
und laufend wiederzugeben.                                                                         dessen Zweck es ist, Gesellschaften zu erwerben oder zu finanzieren und dann die Beteiligungen
(10) Sind die Erfordernisse der Abs. 3 und 9 erfüllt und bei der Übermittlung auch beachtet        an solchen Gesellschaften als Anlagevermögen zu halten;
worden, so wird vermutet, dass die Sendung dem Empfänger elektronisch zugegangen ist.              f. Das NFFE übt noch keine Geschäftstätigkeit aus und hat auch in der Vergangenheit keine
(11) Die Abs. 1 bis 10 gelten auch für die elektronische Kommunikation zwischen dem Versicherer    Geschäftstätigkeit ausgeübt, investiert aber mit dem Ziel der Ausübung einer Geschäftstätigkeit,
und einem Versicherten oder einem sonstigen Dritten.                                               bei der es sich nicht um die eines Finanzinstituts handelt, Mittel in Vermögenswerte, wobei jedoch
                                                                                                   gilt, dass nach Ablauf einer Frist von 24 Monaten gerechnet von seiner Gründung das NFFE diese
§ 176. (5) Wird eine kapitalbildende Lebensversicherung innerhalb des ersten Jahres beendet, so    Ausnahmebestimmung nicht mehr erfüllt;
dürfen bei der Berechnung des Rückkaufswerts die rechnungsmäßig einmaligen Abschlusskosten         g. Das NFFE war in den letzten fünf Jahren kein Finanzinstitut und ist im Begriff, seine
nicht berücksichtigt werden. Wird eine kapitalbildende Lebensversicherung nach dem ersten Jahr     Vermögenswerte zu veräußern oder sich umzustrukturieren, wobei es das Ziel verfolgt, eine
und vor dem Ablauf von fünf Jahren oder einer vereinbarten kürzeren Laufzeit beendet, so dürfen    Geschäftstätigkeit, bei der es sich nicht um die eines Finanzinstituts handelt, weiterzuführen oder
bei der Berechnung des Rückkaufswerts die rechnungsmäßig einmaligen Abschlusskosten                wiederaufzunehmen;
höchstens mit jenem Anteil berücksichtigt werden, der dem Verhältnis zwischen der tatsächlichen    h. Das NFFE befasst sich im Wesentlichen mit der Finanzierung und mit Absicherungsgeschäften
Laufzeit und dem Zeitraum von fünf Jahren oder der vereinbarten kürzeren Laufzeit entspricht.      mit oder für verbundene Rechtsträger, bei denen es sich nicht um Finanzinstitute handelt, und
Ebenso sind diese Kosten bei der Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung für die              erbringt keine solchen Leistungen für nicht verbundene Rechtsträger, vorausgesetzt, dass es sich
Berechnung der Grundlage der prämienfreien Versicherungsleistung höchstens nach dem                bei der wesentlichen Geschäftstätigkeit der Gruppe solcher verbundenen Rechtsträger nicht um
Verhältnis zwischen der tatsächlichen Prämienzahlungsdauer und dem Zeitraum von fünf Jahren        die eines Finanzinstituts handelt;
oder einer vereinbarten kürzeren Prämienzahlungsdauer zu berücksichtigen.                          i. Das NFFE ist ein „befreites NFFE“ im Sinne der maßgebenden Ausführungsbestimmungen des
                                                                                                   US-Finanzministeriums; oder
Auszug aus dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten                       j. Das NFFE erfüllt alle nachstehenden Bedingungen:
Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von                    i. Das NFFE ist in der Jurisdiktion, in der es ansässig ist, ausschließlich für religiöse,
FATCA (FATCA-Abkommen) BGBl. III Nr. 16/2015:                                                      gemeinnützige, wissenschaftliche, künstlerische, kulturelle, sportliche oder bildungsrelevante
                                                                                                   Zwecke errichtet und tätig; oder das NFFE ist in der Jurisdiktion, in der es ansässig ist als eine
Begriffsbestimmungen                                                                               Berufsorganisation, ein Unternehmerverband, eine Handelskammer, eine
Artikel 1 Z. 1 ee) Der Ausdruck „beherrschende Personen“ bedeutet die natürlichen Personen,        Gewerkschaftsorganisation, eine Landwirtschafts-oder Gartenbauorganisation, ein Bürgerverband
welche die Kontrolle über einen Rechtsträger ausüben. Im Falle eines Trusts bedeutet dieser        oder eine Organisation, die ausschließlich wohltätigen Zwecken gewidmet ist, errichtet und tätig;
Ausdruck den Treugeber, die Treuhänder, (gegebenenfalls) den Protektor, die Begünstigten oder      ii. Das NFFE ist in der Jurisdiktion, in der es ansässig ist, von der Einkommensteuer befreit;
die Gruppe der Begünstigten sowie jede andere natürliche Person, welche letztlich die              iii. Das NFFE hat keine Anteilsinhaber oder Mitglieder, die Eigentums-oder Nutzungsrechte an
tatsächliche Herrschaft über den Trust ausübt, und im Falle einer anderen rechtlichen              seinen Einkünften oder Vermögenswerten haben;
Einrichtung bedeutet dieser Ausdruck die Personen in gleichwertiger oder ähnlicher Stellung. Der   iv. Das anwendbare Recht der Jurisdiktion, in der das NFFE ansässig ist, oder
Ausdruck „beherrschende Personen“ ist in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der                  die Gründungsdokumente des NFFE schließen eine Zuweisung von Einkünften oder
Arbeitsgruppe Finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche („Financial Action Task Force“)               Vermögenswerten des NFFE an Privatpersonen oder an nicht gemeinnützige Rechtsträger oder
auszulegen.                                                                                        eine Verwendung zu deren Gunsten aus, es sei denn, dies steht im Zusammenhang mit der
                                                                                                   gemeinnützigen Tätigkeit des NFFE oder es handelt sich um die Zahlung einer angemessenen
Auszug aus dem Anhang 1 des Abkommen zwischen der Republik Österreich und den                      Vergütung für geleistete Dienste oder eines marktgerechten Preises für vom NFFE erworbene
Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte                      Güter; und
Umsetzung von FATCA (Anhang 1 des FATCA-Abkommens) BGBl. III Nr. 16/2015:                          v. Das anwendbare Recht der Jurisdiktion, in der das NFFE ansässig ist, oder die
                                                                                                   Gründungsdokumente des NFFE schreiben im Falle der Liquidation oder Auflösung des NFFE vor,
Besondere Vorschriften und Begriffsbestimmungen                                                    dass die Gesamtheit seiner Vermögenswerte an eine Regierungsstelle oder an eine andere
Punkt VI lit. B                                                                                    gemeinnützige Organisation übertragen werden oder der Regierung der Jurisdiktion, in der das
2. NFFE. Der Begriff „NFFE“ (Non-Financial Foreign Entity) bezeichnet einen nicht                  NFFE ansässig ist, oder einer seiner Gebietskörperschaften anheimfallen.
USamerikanischen Rechtsträger, der gemäß der diesbezüglichen Definition in den
maßgebenden Ausführungsbestimmungen des US-Finanzministerium kein ausländisches                    Auszug aus dem Bundesgesetz über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für
Finanzinstitut ist oder bei dem es sich um einen Rechtsträgergemäß der Beschreibung in             elektronische Transaktionen (Signatur- und Vertrauensdienstegesetz – SVG) BGBl. I Nr.
Unterabsatz B(4)(j) dieses Abschnitts handelt, und schließt auch jeden nicht USamerikanischen      50/2016 idF BGBl. I Nr. 27/2019
Rechtsträger ein, derin Österreich oder einer Partnerjurisdiktion errichtet ist und kein
Finanzinstitut ist.                                                                                § 4. (1) Eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt das rechtliche Erfordernis der
3. Passives NFFE. Der Begriff „passives NFFE“ bezeichnet jedes NFFE, das (i) kein aktives NFFE     Schriftlichkeit im Sinne des § 886 ABGB. Andere gesetzliche Formerfordernisse, insbesondere
und (ii) keine ausländische Personengesellschaft mit Quellensteuerabzugsverpflichtung und kein     solche, die die Beiziehung eines Notars oder eines Rechtsanwalts vorsehen, sowie vertragliche
ausländischer Trust mit Quellensteuerabzugsverpflichtung im Sinne der maßgebenden                  Vereinbarungen über die Form bleiben unberührt.
Ausführungsbestimmungen des US-Finanzministeriums ist.                                             (2) Letztwillige Verfügungen können in elektronischer Form nicht wirksam errichtet werden.
4. Aktives NFFE. Der Begriff „aktives NFFE“ bezeichnet jedes NFFE, das eines der folgenden         Folgende Willenserklärungen können nur dann in elektronischer Form wirksam abgefasst werden,
Kriterien erfüllt:                                                                                 wenn das Dokument über die Erklärung die Bestätigung eines Notars oder eines Rechtsanwalts
a. Weniger als 50 Prozent der Bruttoeinkünfte des NFFE im vorangegangenen Kalenderjahr oder        enthält, dass er den Signator über die Rechtsfolgen seiner Signatur aufgeklärt hat:
einer anderen geeigneten Abrechnungsperiode sind passive Einkünfte und weniger als 50 Prozent      1. Willenserklärungen des Familien- und Erbrechts, die an die Schriftform oder ein strengeres
der Vermögenswerte, die vom NFFE im vorangegangenen Kalenderjahr oder einer anderen                Formerfordernis gebunden sind;
geeigneten Abrechnungsperiode gehalten wurden, sind Vermögenswerte, die passive Einkünfte          2. eine Bürgschaftserklärung (§ 1346 Abs. 2 ABGB), die von Personen außerhalb ihrer
generieren oder zur Erzielung passiver Einkünfte gehaltenwerden;                                   gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit abgegeben wird.
b. Die Aktien des NFFE werden regelmäßig an einer etablierten Wertpapierbörse gehandelt oder       (3) Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern und Verbrauchern sind Vertragsbestimmungen,
das NFFE ist ein mit einem Rechtsträger, dessen Aktien regelmäßig an einer etablierten             nach denen eine qualifizierte elektronische Signatur nicht das rechtliche Erfordernis der
Wertpapierbörse gehandelt werden, verbundener Rechtsträger. Für Zwecke dieses Abkommens            Schriftlichkeit erfüllt, für Anzeigen oder Erklärungen, die vom Verbraucher dem Unternehmer oder
werden Beteiligungen „regelmäßig gehandelt“, wenn ein bedeutendes Handelsvolumen in Bezug          einem Dritten abgegeben werden, nicht verbindlich, es sei denn, der Unternehmer beweist, dass
auf die Beteiligungen auf laufender Basis besteht, und eine „etablierte Wertpapierbörse“
                                                        Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 5 / 6

[Seite 6]
die Vertragsbestimmungen im Einzelnen ausgehandelt worden sind oder mit dem Verbraucher
eine andere vergleichbar einfach verwendbare Art der elektronischen Authentifizierung vereinbart
wurde.


                                                        Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 6 / 6
```

