# Wiener Städtische Bestattungsvorsorge für Kinder: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-sterbegeld-wiener-staedtische-klv-bestattungsvorsorge-kind.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-sterbegeld-wiener-staedtische-klv-bestattungsvorsorge-kind.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt (LIPID) KLV Bestattungsvorsorge Kind 329](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/LIPID/LIPID_KLV_Bestattungsvorsorge_Kind_329.pdf), Fassung Stand der Informationen 02.2020

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Sterbegeld), höchste wählbare Summe | laut Polizze | Die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der erworbenen Gewinnanteile wird bei Ableben sofort fällig. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Lebenslanger Versicherungsschutz (keine feste Laufzeit, Leistung bei Tod in jedem Alter) | nein | Der Vertrag endet mit dem Ableben der versicherten Person, spätestens zum Ende jenes Versicherungsjahres in dem die versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet oder durch Kündigung. | Ende, Seite 2 |
| Beitragszahlungsdauer (lebenslang, abgekürzt bis zu einem Endalter oder feste Jahre) | ja | bis zum Ende der vereinbarten Prämienzahlungsdauer zu bezahlen. | Wann und wie zahle ich?, Seite 2 |
| Einmalbeitrag möglich | ja | Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der Versicherungspolizze, nicht aber vor Versicherungsbeginn fällig | Wann und wie zahle ich?, Seite 2 |
| Mindesteintrittsalter | ja | Der Versicherungsschutz und der vorläufige Sofortschutz beginnen frühestens mit dem 7. Lebensmonat. | Beginn, Seite 2 |
| Höchsteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich weltweit (Tod im Ausland ebenso versichert) | ja | Der Versicherungsschutz besteht weltweit. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Dynamische Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung (Ausgleich steigender Bestattungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere versicherte Personen in einem Vertrag (Ehepaar, Familie) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder Gesundheitsprüfung bei Antrag | ja | Sie und die zu versichernde Person sind verpflichtet den Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten. | Verpflichtungen, Seite 2 |
| Wartezeit, in der nicht die volle Summe gezahlt wird | keine | Die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der erworbenen Gewinnanteile wird bei Ableben sofort fällig. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leistung bei Tod in der Wartezeit (Rückzahlung der Beiträge, gestaffelte Teilleistung) | nicht geregelt |  |  |
| Volle Leistung bei Unfalltod auch in der Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Kürzere oder keine Wartezeit nach Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Neue Wartezeit für Erhöhungen der Summe | nicht geregelt |  |  |
| Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antrag (meist nur Unfalltod) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ab Eingang Ihres Versicherungsantrages bei uns, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn, besteht ein vorläufiger Sofortschutz in Höhe der beantragten Versicherungssumme. | Beginn, Seite 2 |
| Auszahlung als Geldleistung an die bezugsberechtigte Person | ja | Ein eventuell nach Zahlung verbleibender Betrag wird an eine als bezugsberechtigt zu bezeichnende Person ausgezahlt. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bestattung als Sachleistung (Versicherer oder Partnerbestatter organisiert und bezahlt die Bestattung) | ja | Die Wiener Städtische bezahlt davon den für die Besorgung der Bestattung über die WIENER VEREIN Bestattungs- und Versicherungsservicegesellschaft m.b.H. notwendigen Betrag an das jeweilige Bestattungsunternehmen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Unfalltod-Zusatzleistung (doppelte Summe oder fester Zusatzbetrag) | nicht geregelt |  |  |
| Überführung aus dem Ausland (Kosten oder Organisation) | ja, bis zur Versicherungssumme | Überführungskosten bis zum sechsfachen der Versicherungssumme für Bestattungskosten | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überführung im Inland zum Bestattungsort | nicht geregelt |  |  |
| Kinder mitversichert (Leistung bei Tod eines Kindes ohne eigenen Vertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Hinterlegung der Bestattungswünsche beim Versicherer oder Dienstleister | nicht geregelt |  |  |
| Trauerbegleitung oder psychologische Hilfe für Angehörige | nicht geregelt |  |  |
| Hilfe bei Behördengängen, Kündigungen, Renten und Nachlass | ja | Der WIENER VEREIN bietet den Hinterbliebenen bei der Abwicklung der Bestattung im Zuge des Ablebens der versicherten Person rasche, unbürokratische Hilfe an | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Digitaler Nachlass (Löschen oder Sichern von Konten) | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsberatung zu Testament und Erbschaft | nicht geregelt |  |  |
| Grabpflege oder Grabstein mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Reiseassistance (Hilfe bei Krankheit oder Tod auf Reisen) | nicht geregelt |  |  |
| Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Überschuss: nicht verbrauchter Teil der Summe geht an Erben oder Bezugsberechtigte | ja | Ein eventuell nach Zahlung verbleibender Betrag wird an eine als bezugsberechtigt zu bezeichnende Person ausgezahlt. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überschussbeteiligung (Form: Bonussumme, Todesfallbonus, Verrechnung) | ja | Die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der erworbenen Gewinnanteile wird bei Ableben sofort fällig. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Gleichbleibender Beitrag über die ganze Zahlungsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung oder Summenkürzung durch den Versicherer möglich | nicht geregelt |  |  |
| Rückkaufswert bei Kündigung | nein | Durch die Kündigung endet der Versicherungsschutz mit Ablauf der Kündigungsfrist und der Vertrag tritt ohne Rückvergütungsanspruch außer Kraft. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Folgen) | ja | Sie können Ihren Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres oder innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres schriftlich kündigen. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsfreistellung mit herabgesetzter Summe | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsstundung oder Zahlpause | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht (widerruflich, unwiderruflich, Abtretung an Bestatter oder Treuhand) | ja | wird an eine als bezugsberechtigt zu bezeichnende Person ausgezahlt. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Verwertungsausschluss vor dem Tod (Schutz vor Anrechnung als Vermögen, etwa beim Sozialamt) | nicht geregelt |  |  |
| Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kann | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Rücktritt bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsausschluss bei Selbsttötung innerhalb einer Frist | ja | Bei Selbstmord der versicherten Person innerhalb von drei Jahren. | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Ausschluss für Tod durch vor Vertragsbeginn bekannte Krankheiten | nicht geregelt |  |  |
| Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko (Tod im Ausland bei Ausbruch eines Krieges) | nein | Bei Krieg oder Teilnahme an Aufruhr, Aufstand oder Unruhen. | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Terroranschläge ohne Ausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss für ABC-Waffen und Massenvernichtung (Umfang) | ja | Bei Groß-Katastrophen und Kernenergie-Strahlungen. | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Ausschluss bei Epidemien, Pandemien oder Katastrophen | ja | Bei Groß-Katastrophen und Kernenergie-Strahlungen. | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Ausschluss bei Tod durch vorsätzliche Straftat der versicherten Person | nicht geregelt |  |  |
| Ortsübliche Begräbniskosten (§ 159 VersVG): Leistung an den, der die Bestattung bezahlt, bis zu dieser Grenze | nicht geregelt |  |  |
| Bestattungsdienstleister als Partner (etwa Wiener Verein): Organisation und direkte Abrechnung | ja | veranlasst die Verrechnung der Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungsleistung direkt mit den jeweiligen Bestattungsunternehmen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Wegfall der Serviceleistung bei zu niedriger Summe | nicht geregelt |  |  |
| Prima natural, nivelada, mixta o única (Beitragsform und Verlauf mit dem Alter) | nicht geregelt |  |  |
| Actualización anual de capitales (Anpassung von Summe und Beitrag an die Bestattungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Geldleistung an die Erben, wenn der Dienst nicht über den Versicherer läuft (Art. 106 bis Ley 50/1980) | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl der Bestattungsfirma | nicht geregelt |  |  |
| Neugeborene ohne Wartezeit und ohne Mehrbeitrag eingeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Ausländische Residenten: Überführung ins Herkunftsland | nicht geregelt |  |  |
| Wahl zwischen Erdbestattung und Einäscherung, Grabstelle eingeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Exclusiones: Liste der Ausschlüsse und hervorgehobene, unterschriebene cláusulas limitativas | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherers mit Anrechnung der Vorversicherungszeit (keine neue carencia) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt (LIPID) KLV Bestattungsvorsorge Kind 329

```text
[Seite 1]
   KINDERRISIKOVERSICHERUNG
   BESTATTUNGSVORSORGE MIT
   ÜBERFÜHRUNGSSCHUTZ
   Klassische Lebensversicherung
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
   Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien
   unter der FN 333376i

ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu diesem Versicherungsprodukt. Die vollständigen vorvertraglichen
und vertraglichen Informationen finden Sie
– im Versicherungsantrag,
– in den Versicherungsbedingungen und
– in der Versicherungspolizze.


Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Kinderrisikoversicherung – Bestattungsvorsorge mit Überführungsschutz

         Was ist versichert?                                            Was ist nicht versichert?

           Versichert ist der Ablebensfall der versicherten             Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich
            Person.                                                         unabhängig davon, auf welcher Ursache der
           Die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich                    Ablebensfall beruht.
            der erworbenen Gewinnanteile wird bei Ableben                   Einschränkungen des Versicherungsschutzes
            sofort fällig.                                                  entnehmen Sie bitte dem nächsten Punkt.
            Die Wiener Städtische bezahlt davon den für die
            Besorgung der Bestattung über die WIENER                    Bei Ablauf ohne Eintritt eines Leistungsfalles erlischt
            VEREIN Bestattungs- und                                     der Vertrag ohne Anspruch auf Leistung.
            Versicherungsservicegesellschaft m.b.H.
            notwendigen Betrag an das jeweilige
            Bestattungsunternehmen.                                     Gibt es Deckungsbeschränkungen?
            Ein eventuell nach Zahlung verbleibender Betrag
            wird an eine als bezugsberechtigt zu                        !   Bei Selbstmord der versicherten Person
            bezeichnende Person ausgezahlt.                                 innerhalb von drei Jahren.
           Überführungskosten bis zum sechsfachen der                  !   Bei Krieg oder Teilnahme an Aufruhr, Aufstand
            Versicherungssumme für Bestattungskosten                        oder Unruhen.
           Der WIENER VEREIN bietet den                                !   Bei Groß-Katastrophen und Kernenergie-
            Hinterbliebenen bei der Abwicklung der                          Strahlungen.
            Bestattung im Zuge des Ablebens der                         !   Bei langfristigen Aufenthalten außerhalb der EU
            versicherten Person rasche, unbürokratische                     ohne besondere Vereinbarung.
            Hilfe an und veranlasst die Verrechnung der
            Kosten bis zur Höhe der vereinbarten                        Die genauen Bestimmungen dazu sind in den
            Versicherungsleistung direkt mit den jeweiligen             allgemeinen Versicherungsbedingungen
            Bestattungsunternehmen.                                     festgehalten.
            Die Organisation einer eventuell notwendigen
            Überführung, die für die Hinterbliebenen oft
            große Probleme bereitet, führt der WIENER
            VEREIN auf Wunsch im Rahmen des
            Überführungskostenschutzes als Serviceleistung
            weltweit durch. Bis zur Höhe der
            Versicherungssumme werden die dadurch
            notwendigen Kosten übernommen.

         Die individuelle Versicherungsleistung hängt von
         der vertraglichen Vereinbarung ab.

[Seite 2]
Wo bin ich versichert?
 Der Versicherungsschutz besteht weltweit.


Welche Verpflichtungen haben ich bzw. die Bezugsberechtigten?
-   Sie und die zu versichernde Person sind verpflichtet den Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen
    wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten.
-   Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien an uns kostenfrei und rechtzeitig zu bezahlen.
-   Vor Erbringung von Leistungen ist die bezugsberechtigte Person verpflichtet uns eine amtliche Sterbeurkunde und
    einen Nachweis über die Todesursache vorzulegen und uns ihre Identität nachzuweisen.


Wann und wie zahle ich?
Wann:
Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der Versicherungspolizze, nicht aber vor Versicherungsbeginn
fällig und ist sodann innerhalb von zwei Wochen zu bezahlen. Folgeprämien sind innerhalb eines Monats, bei
monatlicher Prämienzahlung innerhalb von zwei Wochen, jeweils ab dem in der Versicherungspolizze angegebenen
Fälligkeitstag bis zum Ende der vereinbarten Prämienzahlungsdauer zu bezahlen.
Laufende Prämien sind Jahresprämien. Sie können nach Vereinbarung auch in halbjährlichen, vierteljährlichen oder
monatlichen Raten bezahlt werden, dann jedoch mit dem jeweils vertraglich festgelegten Zuschlag (= Unterjährig-
keitszuschlag).

Wie:
Die Zahlungsart (z.B.: Abbuchungsauftrag, Einziehungsermächtigung) ist vertraglich zu vereinbaren.


Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn:
Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben.
Der Versicherungsschutz beginnt, sobald wir die Annahme Ihres Versicherungsantrages durch Zustellung der
Versicherungspolizze bestätigt oder ausdrücklich erklärt haben und Sie die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig
bezahlt haben. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein
Versicherungsschutz.

Sofortschutz: Ab Eingang Ihres Versicherungsantrages bei uns, frühestens aber mit dem beantragten
Versicherungsbeginn, besteht ein vorläufiger Sofortschutz in Höhe der beantragten Versicherungssumme.
Der Versicherungsschutz und der vorläufige Sofortschutz beginnen frühestens mit dem 7. Lebensmonat. Bei Ableben
der versicherten Person vor dem 7.Lebensmonat werden die eingezahlten Prämien rückerstattet.

Ende:
Der Vertrag endet mit dem Ableben der versicherten Person, spätestens zum Ende jenes Versicherungsjahres in dem
die versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet oder durch Kündigung.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können Ihren Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres oder innerhalb eines
Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des
ersten Versicherungsjahres schriftlich kündigen.
Durch die Kündigung endet der Versicherungsschutz mit Ablauf der Kündigungsfrist und der Vertrag tritt ohne
Rückvergütungsanspruch außer Kraft.

Stand der Informationen: 02.2020
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