# Wiener Städtische Bestattungsvorsorge: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-sterbegeld-wiener-staedtische-klv-bestattungsvorsorge.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-sterbegeld-wiener-staedtische-klv-bestattungsvorsorge.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt (LIPID) KLV Bestattungsvorsorge](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/LIPID/LIPID_KLV_Bestattungsvorsorge.pdf), Fassung Stand der Informationen 12.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Sterbegeld), höchste wählbare Summe | laut Polizze | Bei Ableben der versicherten Person wird die für den Ablebensfall für den jeweiligen Zeitpunkt vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung geleistet. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Lebenslanger Versicherungsschutz (keine feste Laufzeit, Leistung bei Tod in jedem Alter) | ja | Die Verträge sind grundsätzlich auf Lebenszeit abgeschlossen. | Ende, Seite 2 |
| Beitragszahlungsdauer (lebenslang, abgekürzt bis zu einem Endalter oder feste Jahre) | ja | jeweils ab dem in der Versicherungspolizze angegebenen Fälligkeitstag bis zum Ende der vereinbarten Prämienzahlungsdauer zu bezahlen. | Wann und wie zahle ich?, Seite 2 |
| Einmalbeitrag möglich | ja | Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der Versicherungspolizze, nicht aber vor Versicherungsbeginn fällig | Wann und wie zahle ich?, Seite 2 |
| Mindesteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich weltweit (Tod im Ausland ebenso versichert) | ja | Der Versicherungsschutz besteht weltweit. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Dynamische Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung (Ausgleich steigender Bestattungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere versicherte Personen in einem Vertrag (Ehepaar, Familie) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder Gesundheitsprüfung bei Antrag | ja | Sie und die zu versichernde Person sind verpflichtet, den Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten. | Verpflichtungen, Seite 2 |
| Wartezeit, in der nicht die volle Summe gezahlt wird | ja | Bei einem Vertrag gegen laufende Prämie besteht in den ersten zwei Jahren voller Versicherungsschutz nur im Fall des Ablebens infolge eines Unfalls. | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Leistung bei Tod in der Wartezeit (Rückzahlung der Beiträge, gestaffelte Teilleistung) | ja | Im Fall des Ablebens der versicherten Person aus anderen Gründen wird die gezahlte Versicherungsprämie zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung ausgezahlt. | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Volle Leistung bei Unfalltod auch in der Wartezeit | ja | besteht in den ersten zwei Jahren voller Versicherungsschutz nur im Fall des Ablebens infolge eines Unfalls. | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Kürzere oder keine Wartezeit nach Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Neue Wartezeit für Erhöhungen der Summe | nicht geregelt |  |  |
| Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antrag (meist nur Unfalltod) | nicht geregelt |  |  |
| Auszahlung als Geldleistung an die bezugsberechtigte Person | ja | Ein eventuell nach dieser Zahlung verbleibender Betrag wird an die genannte(n) bezugsberechtige(n) Person(en) ausgezahlt. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bestattung als Sachleistung (Versicherer oder Partnerbestatter organisiert und bezahlt die Bestattung) | ja | Die Wiener Städtische bezahlt davon den für die Besorgung der Bestattung über die WIENER VEREIN Bestattungs- und Versicherungsservicegesellschaft m.b.H. notwendigen Betrag an das jeweilige Bestattungsunternehmen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Unfalltod-Zusatzleistung (doppelte Summe oder fester Zusatzbetrag) | nicht geregelt |  |  |
| Überführung aus dem Ausland (Kosten oder Organisation) | nicht geregelt |  |  |
| Überführung im Inland zum Bestattungsort | nicht geregelt |  |  |
| Kinder mitversichert (Leistung bei Tod eines Kindes ohne eigenen Vertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Hinterlegung der Bestattungswünsche beim Versicherer oder Dienstleister | nicht geregelt |  |  |
| Trauerbegleitung oder psychologische Hilfe für Angehörige | nicht geregelt |  |  |
| Hilfe bei Behördengängen, Kündigungen, Renten und Nachlass | ja | Der WIENER VEREIN bietet den Hinterbliebenen bei der Abwicklung der Bestattung im Zuge des Ablebens der versicherten Person rasche, unbürokratische Hilfe an | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Digitaler Nachlass (Löschen oder Sichern von Konten) | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsberatung zu Testament und Erbschaft | nicht geregelt |  |  |
| Grabpflege oder Grabstein mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Reiseassistance (Hilfe bei Krankheit oder Tod auf Reisen) | nicht geregelt |  |  |
| Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Überschuss: nicht verbrauchter Teil der Summe geht an Erben oder Bezugsberechtigte | ja | Ein eventuell nach dieser Zahlung verbleibender Betrag wird an die genannte(n) bezugsberechtige(n) Person(en) ausgezahlt. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überschussbeteiligung (Form: Bonussumme, Todesfallbonus, Verrechnung) | ja | zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung geleistet. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Gleichbleibender Beitrag über die ganze Zahlungsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung oder Summenkürzung durch den Versicherer möglich | nicht geregelt |  |  |
| Rückkaufswert bei Kündigung | ja | Der Rückkaufswert entspricht nicht der Summe der gezahlten Prämien, sondern der Deckungsrückstellung zum Stichtag vermindert um einen Abschlag. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Folgen) | ja | Sie können Ihren Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres oder innerhalb eines Versicherungsjahres mit dreimonatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres schriftlich kündigen. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsfreistellung mit herabgesetzter Summe | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsstundung oder Zahlpause | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht (widerruflich, unwiderruflich, Abtretung an Bestatter oder Treuhand) | ja | an die genannte(n) bezugsberechtige(n) Person(en) ausgezahlt. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Verwertungsausschluss vor dem Tod (Schutz vor Anrechnung als Vermögen, etwa beim Sozialamt) | nicht geregelt |  |  |
| Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kann | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Rücktritt bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsausschluss bei Selbsttötung innerhalb einer Frist | ja | Bei Selbstmord der versicherten Person innerhalb von drei Jahren. | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Ausschluss für Tod durch vor Vertragsbeginn bekannte Krankheiten | nicht geregelt |  |  |
| Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko (Tod im Ausland bei Ausbruch eines Krieges) | nein | Bei kriegerischen Ereignissen oder Katastrophen. | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Terroranschläge ohne Ausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss für ABC-Waffen und Massenvernichtung (Umfang) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Epidemien, Pandemien oder Katastrophen | ja | Bei kriegerischen Ereignissen oder Katastrophen. | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Ausschluss bei Tod durch vorsätzliche Straftat der versicherten Person | nicht geregelt |  |  |
| Ortsübliche Begräbniskosten (§ 159 VersVG): Leistung an den, der die Bestattung bezahlt, bis zu dieser Grenze | nicht geregelt |  |  |
| Bestattungsdienstleister als Partner (etwa Wiener Verein): Organisation und direkte Abrechnung | ja | veranlasst die Verrechnung der Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungsleistung direkt mit den jeweiligen Bestattungsunternehmen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Wegfall der Serviceleistung bei zu niedriger Summe | nicht geregelt |  |  |
| Prima natural, nivelada, mixta o única (Beitragsform und Verlauf mit dem Alter) | nicht geregelt |  |  |
| Actualización anual de capitales (Anpassung von Summe und Beitrag an die Bestattungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Geldleistung an die Erben, wenn der Dienst nicht über den Versicherer läuft (Art. 106 bis Ley 50/1980) | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl der Bestattungsfirma | nicht geregelt |  |  |
| Neugeborene ohne Wartezeit und ohne Mehrbeitrag eingeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Ausländische Residenten: Überführung ins Herkunftsland | nicht geregelt |  |  |
| Wahl zwischen Erdbestattung und Einäscherung, Grabstelle eingeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Exclusiones: Liste der Ausschlüsse und hervorgehobene, unterschriebene cláusulas limitativas | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherers mit Anrechnung der Vorversicherungszeit (keine neue carencia) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt (LIPID) KLV Bestattungsvorsorge

```text
[Seite 1]
  BESTATTUNGSVORSORGE
  sorgenfreier.abschied
  Klassische Lebensversicherung
  Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
  WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
  Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien
  unter der FN 333376i


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu diesem Versicherungsprodukt. Die vollständigen
vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie
– im Versicherungsantrag,
– in den Versicherungsbedingungen und
– in der Versicherungspolizze.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Bestattungsvorsorge

       Was ist versichert?                                           Was ist nicht versichert?

       ✓ Versichert ist der Ablebensfall der versicherten
         Person.                                                       Der Versicherungsschutz besteht
       ✓ Bei Ableben der versicherten Person wird die für                  grundsätzlich unabhängig davon, auf
         den Ablebensfall für den jeweiligen Zeitpunkt                     welcher Ursache der Ablebensfall beruht.
         vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der bis
         dahin erworbenen Gewinnbeteiligung geleistet.                     Einschränkungen des
         Die Wiener Städtische bezahlt davon den für die                   Versicherungsschutzes
         Besorgung der Bestattung über die WIENER                          entnehmen Sie bitte dem nächsten Punkt.
         VEREIN Bestattungs- und Versicherungsservice-
         gesellschaft m.b.H. notwendigen Betrag an das
         jeweilige Bestattungsunternehmen.                           Gibt es Deckungsbeschränkungen?
         Ein eventuell nach dieser Zahlung verbleibender
         Betrag wird an die genannte(n) bezugsberechtige(n)
         Person(en) ausgezahlt.                                       !    Bei Selbstmord der versicherten Person
       ✓ Der WIENER VEREIN bietet den Hinterbliebenen                      innerhalb von drei Jahren.
         bei der Abwicklung der Bestattung im Zuge des                !    Bei Teilnahme an kriegerischen
         Ablebens der versicherten Person rasche,                          Handlungen oder Unruhen.
         unbürokratische Hilfe an und veranlasst die                  !    Bei kriegerischen Ereignissen oder
         Verrechnung der Kosten bis zur Höhe der                           Katastrophen.
         vereinbarten Versicherungsleistung direkt mit den            !    Bei einem Vertrag gegen laufende Prämie
         jeweiligen Bestattungsunternehmen.                                besteht in den ersten zwei Jahren voller
       Die individuelle Versicherungsleistung hängt von                    Versicherungsschutz nur im Fall des
       der vertraglichen Vereinbarung ab.                                  Ablebens infolge eines Unfalls. Im Fall des
                                                                           Ablebens der versicherten Person aus
                                                                           anderen Gründen wird die gezahlte
                                                                           Versicherungsprämie zuzüglich der bis
                                                                           dahin erworbenen Gewinnbeteiligung
                                                                           ausgezahlt.

                                                                     Die genauen Bestimmungen dazu sind in den
                                                                     allgemeinen Versicherungsbedingungen
                                                                     festgehalten.


       Wo bin ich versichert?
       ✓ Der Versicherungsschutz besteht weltweit.

[Seite 2]
Welche Verpflichtungen haben ich bzw. die Bezugsberechtigten?
- Sie und die zu versichernde Person sind verpflichtet, den Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen
   wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten.
- Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien an uns kostenfrei und rechtzeitig zu bezahlen.
- Vor Erbringung von Leistungen ist die bezugsberechtigte Person verpflichtet, uns eine amtliche Sterbeurkunde und
   einen Nachweis über die Todesursache vorzulegen und uns ihre Identität nachzuweisen.


Wann und wie zahle ich?
Wann:
Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der Versicherungspolizze, nicht aber vor Versicherungsbeginn
fällig und ist sodann innerhalb von zwei Wochen zu bezahlen. Folgeprämien sind innerhalb eines Monats, bei
monatlicher Prämienzahlung innerhalb von zwei Wochen, jeweils ab dem in der Versicherungspolizze angegebenen
Fälligkeitstag bis zum Ende der vereinbarten Prämienzahlungsdauer zu bezahlen.

Wie:
Die Zahlungsart (z. B.: Abbuchungsauftrag, Einziehungsermächtigung) ist vertraglich zu vereinbaren.


Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn:
Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben.
Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder
einmalige Prämie innerhalb der Zahlungsfrist von zwei Wochen bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch
dann, wenn sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch
innerhalb dieser Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn
besteht kein Versicherungsschutz.

Ende:
Die Verträge sind grundsätzlich auf Lebenszeit abgeschlossen.
Der Vertrag endet mit dem Ableben der versicherten Person oder durch Kündigung.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können Ihren Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres oder innerhalb eines
Versicherungsjahres mit dreimonatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende
des ersten Versicherungsjahres schriftlich kündigen.
Im Fall der Kündigung Ihres Versicherungsvertrages erhalten Sie den Rückkaufswert. Der Rückkaufswert entspricht
nicht der Summe der gezahlten Prämien, sondern der Deckungsrückstellung zum Stichtag vermindert um einen
Abschlag.

Stand der Informationen: 12.2024
```

