# Hannoversche L6 Basis: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-sterbegeld-hannoversche-l6-basis.php
- Rechtlicher Träger: Hannoversche Lebensversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-sterbegeld-hannoversche-l6-basis.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen für die Sterbegeldversicherung und Steuer-Informationen](https://hannoversche.de/dam/stg/bedingungen/bedingungen-sterbegeldversicherung-2024-03.pdf), Fassung SG24, Stand 03/2024 (700.0005.27)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Sterbegeld), höchste wählbare Summe | ja, bis 25.000 € | die Erhöhungen dürfen höchstens zu einer Versicherungssumme des Vertrages von EUR 25.000 führen. | § 1 (5), Seite 4 |
| Lebenslanger Versicherungsschutz (keine feste Laufzeit, Leistung bei Tod in jedem Alter) | ja | Der Versicherungsschutz gilt lebenslang und weltweit. | § 1 (3), Seite 3 |
| Beitragszahlungsdauer (lebenslang, abgekürzt bis zu einem Endalter oder feste Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Einmalbeitrag möglich | nein | Die Beiträge zu Ihrer Sterbegeldversicherung können Sie ausschließlich bargeldlos durch laufende Beitragszahlung je nach Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zahlen. | § 6 (1), Seite 6 |
| Mindesteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich weltweit (Tod im Ausland ebenso versichert) | ja | Der Versicherungsschutz gilt lebenslang und weltweit. | § 1 (3), Seite 3 |
| Dynamische Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung (Ausgleich steigender Bestattungskosten) | ja | Sie können eine Sterbegeldversicherung auch in der Form abschließen, dass Versicherungssumme und Beitrag sich planmäßig erhöhen. | § 4 (1), Seite 5 |
| Mehrere versicherte Personen in einem Vertrag (Ehepaar, Familie) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder Gesundheitsprüfung bei Antrag | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit, in der nicht die volle Summe gezahlt wird | ja | Die Dauer der Wartezeit ist von der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung abhängig und ist im Versicherungsschein aufgeführt. | § 1 (2), Seite 3 |
| Leistung bei Tod in der Wartezeit (Rückzahlung der Beiträge, gestaffelte Teilleistung) | ja | Tritt der Todesfall in der Wartezeit ein ... In diesem Fall werden die bis dahin eingezahlten Beiträge erstattet. | § 1 (2), Seite 3 |
| Volle Leistung bei Unfalltod auch in der Wartezeit | ja | Verstirbt die versicherte Person in der Wartezeit auf Grund eines Unfalls gemäß § 14, leisten wir jedoch auch innerhalb der Wartezeit. | § 1 (2), Seite 3 |
| Kürzere oder keine Wartezeit nach Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Neue Wartezeit für Erhöhungen der Summe | ja | Für den jeweils erhöhten Teil beginnt die bei dem ursprünglichen Vertragsschluss vereinbarte Wartezeit neu zu laufen. | § 1 (5), Seite 4 |
| Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antrag (meist nur Unfalltod) | ja, bis zur Versicherungssumme | gewähren wir Ihnen bereits mit Antragstellung einen vorläufigen Versicherungsschutz für den Fall des Todes der versicherten Person auf Grund eines Unfalls gemäß § 14. | § 1 (1), Seite 3 |
| Auszahlung als Geldleistung an die bezugsberechtigte Person | ja | Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf seine Kosten auf das uns angegebene Konto. | § 13, Seite 9 |
| Bestattung als Sachleistung (Versicherer oder Partnerbestatter organisiert und bezahlt die Bestattung) | nicht geregelt |  |  |
| Unfalltod-Zusatzleistung (doppelte Summe oder fester Zusatzbetrag) | ja, bis zur Versicherungssumme | Sofern Sie mit uns die doppelte Versicherungssumme bei Unfalltod vereinbart haben, wird in diesem Fall die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt. | § 1 (3), Seite 3 |
| Überführung aus dem Ausland (Kosten oder Organisation) | nicht geregelt |  |  |
| Überführung im Inland zum Bestattungsort | nicht geregelt |  |  |
| Kinder mitversichert (Leistung bei Tod eines Kindes ohne eigenen Vertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Hinterlegung der Bestattungswünsche beim Versicherer oder Dienstleister | nicht geregelt |  |  |
| Trauerbegleitung oder psychologische Hilfe für Angehörige | nicht geregelt |  |  |
| Hilfe bei Behördengängen, Kündigungen, Renten und Nachlass | nicht geregelt |  |  |
| Digitaler Nachlass (Löschen oder Sichern von Konten) | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsberatung zu Testament und Erbschaft | nicht geregelt |  |  |
| Grabpflege oder Grabstein mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Reiseassistance (Hilfe bei Krankheit oder Tod auf Reisen) | nicht geregelt |  |  |
| Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Überschuss: nicht verbrauchter Teil der Summe geht an Erben oder Bezugsberechtigte | nicht geregelt |  |  |
| Überschussbeteiligung (Form: Bonussumme, Todesfallbonus, Verrechnung) | ja | Die laufende Überschussbeteiligung kann sowohl in der Form der Sofortgutschrift als auch in der Form der verzinslichen Ansammlung vereinbart werden. | § 18 (3) b), Seite 12 |
| Gleichbleibender Beitrag über die ganze Zahlungsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung oder Summenkürzung durch den Versicherer möglich | nicht geregelt |  |  |
| Rückkaufswert bei Kündigung | ja | Rückkaufswert abzüglich eines Stornoabzugs und gegebenenfalls zuzüglich einer Überschussbeteiligung. | § 9 (2), Seite 7 |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Folgen) | ja | Sie können Ihre Sterbegeldversicherung ganz oder teilweise jederzeit in Textform zum Schluss des laufenden Monats kündigen. | § 9 (1), Seite 7 |
| Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsfreistellung mit herabgesetzter Summe | ja | Sie können die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für Ihre Sterbegeldversicherung beantragen. | § 9 (3), Seite 8 |
| Beitragsstundung oder Zahlpause | ja | Sie können mit uns eine zinslose Stundung oder Teilstundung der Prämienzahlung unter Aufrechterhaltung des vereinbarten Versicherungsschutzes für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten während der Vertragslaufzeit vereinbaren. | § 9 (5), Seite 8 |
| Bezugsrecht (widerruflich, unwiderruflich, Abtretung an Bestatter oder Treuhand) | ja | Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine oder mehrere Personen (bspw. den Bestatter) benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter). | § 12 (2), Seite 9 |
| Verwertungsausschluss vor dem Tod (Schutz vor Anrechnung als Vermögen, etwa beim Sozialamt) | nicht geregelt |  |  |
| Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kann | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Rücktritt bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsausschluss bei Selbsttötung innerhalb einer Frist | ja | Bei vorsätzlicher Selbsttötung zahlen wir die für den Todesfall vereinbarte Leistung, wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen sind. | § 17 (1), Seite 10 |
| Ausschluss für Tod durch vor Vertragsbeginn bekannte Krankheiten | nicht geregelt |  |  |
| Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko (Tod im Ausland bei Ausbruch eines Krieges) | ja | zahlen wir die Versicherungssumme nur, wenn sie diesen während eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an diesen nicht aktiv beteiligt war. | § 16 (2), Seite 10 |
| Terroranschläge ohne Ausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss für ABC-Waffen und Massenvernichtung (Umfang) | ja | Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet gewesen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden. | § 16 (3), Seite 10 |
| Ausschluss bei Epidemien, Pandemien oder Katastrophen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Tod durch vorsätzliche Straftat der versicherten Person | ja | Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. | § 14 (3) b), Seite 9 |
| Ortsübliche Begräbniskosten (§ 159 VersVG): Leistung an den, der die Bestattung bezahlt, bis zu dieser Grenze | nicht geregelt |  |  |
| Bestattungsdienstleister als Partner (etwa Wiener Verein): Organisation und direkte Abrechnung | nicht geregelt |  |  |
| Wegfall der Serviceleistung bei zu niedriger Summe | nicht geregelt |  |  |
| Prima natural, nivelada, mixta o única (Beitragsform und Verlauf mit dem Alter) | nicht geregelt |  |  |
| Actualización anual de capitales (Anpassung von Summe und Beitrag an die Bestattungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Geldleistung an die Erben, wenn der Dienst nicht über den Versicherer läuft (Art. 106 bis Ley 50/1980) | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl der Bestattungsfirma | nicht geregelt |  |  |
| Neugeborene ohne Wartezeit und ohne Mehrbeitrag eingeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Ausländische Residenten: Überführung ins Herkunftsland | nicht geregelt |  |  |
| Wahl zwischen Erdbestattung und Einäscherung, Grabstelle eingeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Exclusiones: Liste der Ausschlüsse und hervorgehobene, unterschriebene cláusulas limitativas | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherers mit Anrechnung der Vorversicherungszeit (keine neue carencia) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen für die Sterbegeldversicherung und Steuer-Informationen

```text
[Seite 1]
Bedingungen und
Informationen

Sterbegeldversicherung / BEDSG24

Bedingungen / Steuer-Informationen


Stand 03/2024
                                     700.0005.27 Stand 03.2024

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung/SG24   1

Steuerinformation/STSG 3/24                                  11

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Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung/SG24


Inhalt SG24                                                            Eintritt des Versicherungsfalls, Rechte Dritter und Leistungsaus-
                                                                       schlüsse
Leistung und Versicherungsschutz                                       § 10 W as ist zu beachten, wenn die Versicherungssumme
§ 1 Welche Leistungen bietet der Tarif L 6-Basis?                            ausgezahlt werden soll?
§2W  elche zusätzlichen Leistungen bietet der Tarif L 6-Plus?         § 11 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
§ 3 Welche zusätzlichen Leistungen bietet der Tarif L 6-Exklusiv?      § 12 W er erhält die Versicherungsleistung
§4W  ie erhöhen sich Beitrag und Leistung bei Dynamik                       (Bezugsrecht, Abtretung, Verpfändung)?
    (Tarif-Option D)?                                                  § 13 Wie zahlen wir die Versicherungssumme aus?
Ihre Vertragspflichten                                                 § 14 W as ist ein Unfall im Sinne dieser Bedingungen und in
§5W  as gilt bei einer Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres              welchen Fällen bestehen Leistungsausschlüsse im Fall eines
    Namens und welche sonstigen Umstände müssen Sie uns                      Unfalls?
    mitteilen?                                                         § 15 W as ist nach dem Unfalltod der versicherten Person zu
Beitragszahlung und Kosten                                                   beachten?
§6W  ie können Sie Ihre Beiträge zahlen und wann ist die Zahlung      § 16 W as gilt bei Wehrdienst, Unruhen oder Krieg bzw. Freisetzen
    fällig?                                                                  von ABC-Waffen/Stoffen?
§7W  elche Kosten sind im Beitrag enthalten und was stellen wir       § 17 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?
    Ihnen gesondert in Rechnung?                                       Überschussbeteiligung
§8W  as geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig           § 18 Wie werden Sie an den von uns erwirtschafteten Überschüssen
    zahlen?                                                                  beteiligt und wie erfahren Sie den Wert Ihrer Versicherung?
Kündigung und Beitragsfreistellung                                     Sonstige Vertragsbestimmungen
§9W  ann können Sie Ihren Vertrag kündigen oder von der Pflicht       § 19 Welches Gericht ist im Streitfall zuständig?
    zur Beitragszahlung befreit werden und welche Folgen hat das?      § 20 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
                                                                       § 21 Was gilt bei Sanktionen und Embargos?
                                                                       § 22 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?


Leistung und Versicherungsschutz                                       Verstirbt die versicherte Person in der Wartezeit auf Grund eines
                                                                       Unfalls gemäß § 14, leisten wir jedoch auch innerhalb der Warte-
                                                                       zeit. In diesem Fall wird die vereinbarte Versicherungssumme
§ 1 Welche Leistungen bietet der Tarif L 6-Basis?
                                                                       ausgezahlt. Sofern Sie mit uns die doppelte Versicherungssumme
Leistung während des vorläufigen Versicherungsschutzes                 bei Unfalltod vereinbart haben, wird in diesem Fall die doppelte
(1) Grundsätzlich beginnt Ihr Versicherungsschutz gemäß § 1            Versicherungssumme auch in der Wartezeit ausgezahlt.
Absatz 4 erst mit dem Versicherungsbeginn. Abweichend hiervon
gewähren wir Ihnen bereits mit Antragstellung einen vorläufigen        (3) Leistung nach Ablauf der Wartezeit
Versicherungsschutz für den Fall des Todes der versicherten            Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der Wartezeit, zahlen wir
Person auf Grund eines Unfalls gemäß § 14. Für den Fall, dass          die vereinbarte Versicherungssumme. Sofern Sie mit uns die
eine doppelte Versicherungssumme bei Unfalltod vereinbart              doppelte Versicherungssumme bei Unfalltod vereinbart haben,
wurde, gilt dies auch im Rahmen des vorläufigen Versicherungs-         wird in diesem Fall die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.
schutzes.
Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit Eingang des             Der Versicherungsschutz gilt lebenslang und weltweit.
vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrags bei uns.
Voraussetzung für den vorläufigen Versicherungsschutz ist, dass        (4) Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungs-
der beantragte Versicherungsbeginn nicht später als zwei Monate        schein angegebenen Versicherungsbeginn, wenn
nach der Unterzeichnung des Antrags liegt. Der vorläufige Versiche-    •	der Vertrag abgeschlossen wurde, d. h. mit Annahme des
rungsschutz endet mit dem beantragten Versicherungsbeginn oder              Antrages und
mit der Ablehnung des Antrages durch uns. Im Leistungsfall wird        • der Einlösungsbeitrag gezahlt wurde.
der Erstbeitrag für die Sterbegeldversicherung einbehalten.            Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht
                                                                       gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn
Leistung während der Wartezeit                                         wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen
(2) Bei der Wartezeit handelt es sich um einen Zeitraum zu Beginn      auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge
des Versicherungsvertrages, in dem der Versicherungsschutz noch        aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt
nicht vollumfänglich gewährt werden kann. Die Wartezeit beginnt        jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausblei-
mit dem Versicherungsbeginn. Die Dauer der Wartezeit ist von der       ben der Zahlung nicht zu vertreten haben.
mit Ihnen getroffenen Vereinbarung abhängig und ist im Versiche-       Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbe-
rungsschein aufgeführt.                                                ginn besteht kein Versicherungsschutz. Ausgenommen hiervon
Tritt der Todesfall in der Wartezeit ein, wird die Versicherungssum-   sind die Regelungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in
me grundsätzlich nicht fällig. In diesem Fall werden die bis dahin     Absatz 1.
eingezahlten Beiträge erstattet.


SG24 / Stand 03.2024                                                                                                                        1

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Flex-Option                                                            Rückholung bei Tod im Ausland
(5) Sie können für Ihre Versicherung jederzeit – auch mehrfach –       (2) Die Rückholung bei Tod im Ausland ist mitversichert, wenn die
zu dem nächsten Beitragszahlungstermin gegen Zahlung eines             versicherte Person während eines beruflich oder privat bedingten
zusätzlichen Beitrags eine Erhöhung der Versicherungssumme             Aufenthalts von höchstens 45 Tagen im Ausland verstirbt. In
verlangen. Dabei ist grundsätzlich vorgesehen, dass die Erhöhung       diesem Fall werden – zusätzlich zur vereinbarten Versicherungs-
im bestehenden Versicherungsvertrag erfolgt. Wir können                summe – die tatsächlich angefallenen Kosten der Überführung zu
Erhöhungen jedoch auch nach den dann geltenden Tarifen und Ver-        dem Wohnsitz in Deutschland bzw. den Bestattungsort in Deutsch-
sicherungsbedingungen vornehmen.                                       land bis zu der Höhe der doppelten Versicherungssumme,
Für die Erhöhungen gelten folgende Voraussetzungen:                    maximal EUR 20.000 übernommen. Die Überführungskosten
•	es darf im bestehenden Vertrag keine vorgezogene Todes-             werden übernommen, wenn
    fall-Leistung beantragt worden sein,                               • die Voraussetzungen in § 10 erfüllt werden,
•	jede Erhöhung der Versicherungssumme muss mindestens                •	die versicherte Person nach Ablauf der in § 1 Absatz 2
    EUR 1.000 betragen,                                                    beschriebenen Wartezeit verstirbt oder es sich auch während
•	die versicherte Person darf nicht pflegebedürftig im Sinne von          der Wartezeit um einen Unfalltod handelt und
    § 3 sein und                                                       •	die Kosten nicht bereits von einer anderen abgeschlossenen
•	die Erhöhungen dürfen höchstens zu einer Versicherungssum-              Versicherung, wie beispielsweise einer Auslandskrankenversi-
    me des Vertrages von EUR 25.000 führen.                                cherung, gedeckt sind oder einer anderen Stelle übernommen
Für den jeweils erhöhten Teil beginnt die bei dem ursprünglichen           werden.
Vertragsschluss vereinbarte Wartezeit neu zu laufen. Stirbt die        Die Voraussetzungen sind uns durch entsprechende Nachweise
versicherte Person innerhalb der Wartezeit, werden die bis dann für    und Bestätigungen zu belegen.
die erhöhten Teile gezahlten Beiträge erstattet.
                                                                       § 3 Welche zusätzlichen Leistungen bietet der
(6) Sie können für Ihre Versicherung jederzeit – auch mehrfach –       Tarif L 6-Exklusiv?
zu dem nächsten Beitragszahlungstermin eine Reduzierung der
Versicherungssumme verlangen. Dies hat zur Folge, dass sich der        Bei dem Tarif L 6-Exklusiv können Sie die Leistungen des
Beitrag reduziert.                                                     Basis-Tarifs und des Plus-Tarifs in Anspruch nehmen. Zusätzlich
Für die Reduzierung gilt die folgende Voraussetzung:                   erhalten Sie in dem Exklusiv-Tarif folgende Leistungen:
•	die Versicherungssumme darf nach allen Reduzierungen nicht
    weniger als EUR 3.000 betragen.                                    Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit
                                                                       (1) Wird die versicherte Person im Sinne dieser Bedingungen
§ 2 Welche zusätzlichen Leistungen bietet der                          pflegebedürftig, wird der Vertrag bei weiterhin bestehendem
Tarif L 6-Plus?                                                        Versicherungsschutz beitragsfrei fortgeführt. Dies bedeutet, bei
                                                                       Pflegebedürftigkeit bleibt der Versicherungsschutz in unveränder-
Bei dem Tarif L 6-Plus können Sie die Leistungen des Basis-Tarifs      ter Höhe erhalten, obwohl Sie von der Prämienzahlungspflicht
in An­spruch nehmen. Zusätzlich erhalten Sie in dem Plus-Tarif         befreit sind. Dynamische Erhöhungen oder Nachversicherungen
folgende Leistungen:                                                   sind dann ausgeschlossen.

Kindermitversicherung                                                  (2) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der versicherten Person ein
(1) Stirbt ein Kind/Adoptivkind der versicherten Person nach           Pflegegrad 3 oder ein höherer Pflegegrad nach dem Sozialgesetz-
Ablauf der Wartezeit und während der Vertragslaufzeit, zahlen wir      buch XI in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zuerkannt
eine Versicherungssumme von EUR 3.000. Voraussetzung für die           wurde oder eine vergleichbare Einstufung durch eine private
Kindermitversicherung ist, dass der Vertrag nicht gemäß § 9            Pflegeversicherung erfolgt ist und entsprechende Leistungen aus
Absatz 3 beitragsfrei geführt wird. Die Kindermitversicherung          diesen Versicherungen bezogen werden. Wir erbringen jedoch
schließt alle Kinder/Adoptivkinder der versicherten Person ab          keine Pflegeleistung, wenn bereits vor Beantragung der Sterbegeld-
Geburt sowie totgeborene Kinder ab Erreichen der 24. Schwanger-        versicherung oder in der Wartezeit der Sterbegeldversicherung ein
schaftswoche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein.              Antrag auf die Zuerkennung eines Pflegegrades oder einer
Versichert sind alle Kinder/Adoptivkinder, auch wenn diese bei         vergleichbaren Einstufung in der privaten Pflegeversicherung
Vertragsabschluss noch nicht geboren bzw. adoptiert waren. In der      gestellt wurde oder die Zuerkennung eines Pflegegrades nach dem
Wartezeit besteht Versicherungsschutz in der Kindermitversiche-        Sozialgesetzbuch oder einer privaten Pflegeversicherung vor
rung bei Unfalltod eines Kindes in Höhe von EUR 3.000. Eine            Beantragung der Sterbegeldversicherung erfolgte. Vertragsteile die
etwaig vereinbarte doppelte Versicherungssumme bei Unfalltod           sich auf Grund von Erhöhungen gemäß § 1 Absatz 5 in der
der versicherten Person findet in der Kindermitversicherung keine      Wartezeit befinden, sind von der Beitragsbefreiung bei Pflegebe-
Anwendung. Ob ein Unfalltod gemäß den Bedingungen vorliegt,            dürftigkeit ausgeschlossen.
bestimmt sich nach § 14. Die Leistungen für die versicherte
Person bleiben von der Kindermitversicherung unberührt. Im             Der Anspruch auf die Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit
Leistungsfall ist uns die Stellung als Kind durch eine Geburtsurkun-   entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit
de oder eine Adoptionsurkunde nachzuweisen.                            eintritt. Dies haben Sie uns unverzüglich anzuzeigen; bei einer
                                                                       verspäteten Anzeige der Pflegebedürftigkeit, die unverschuldet


2                                                                                                                   SG24 / Stand 03.2024

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erfolgt ist, erbringen wir die Leistung auch rückwirkend für        § 4 Wie erhöhen sich Beitrag und Leistung bei
maximal 24 Monate.                                                  Dynamik (Tarif-Option D)?
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit endet,   (1) Sie können eine Sterbegeldversicherung auch in der Form
wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser Bedingungen                abschließen, dass Versicherungssumme und Beitrag sich planmä-
• nicht mehr vorliegt oder                                          ßig erhöhen. Die Summenerhöhung bewirkt eine Erhöhung des
• die versicherte Person stirbt oder                                Beitrages. Die Wartezeit beginnt für dynamische Erhöhungen nicht
• die Beitragszahlungsdauer abläuft.                                erneut zu laufen.

(3) Die Pflegebedürftigkeit der versicherten Person ist uns durch   (2) Die Erhöhungen der Versicherungssumme und des Beitrages
einen Nachweis zu bestätigen. Der Nachweis erfolgt beispielswei-    erfolgen jeweils zu dem Jahrestag des Versicherungsbeginns. Sie
se durch den Bescheid des medizinischen Dienstes der Kranken-       erhalten rechtzeitig – mindestens aber 14 Tage – vor dem
kassen (MDK), der die Pflegebedürftigkeit feststellt.               Erhöhungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung. Der Versiche-
                                                                    rungsschutz aus der jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungs-
(4) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen     termin.
abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls
„Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit“ notwendig sind.         (3) Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszahlungs-
                                                                    dauer. Es erfolgen keine Erhöhungen, wenn die Versicherungssum-
Vorgezogene Todesfallleistung                                       me aus der Sterbegeldversicherung durch die jeweilige Erhöhung
(5) Wir zahlen die Versicherungssumme bereits vor dem Tod der       25.000 Euro übersteigen würde.
versicherten Person, wenn
•	bei dieser eine schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen    (4) Die Erhöhung des Tarifbeitrags berechnet sich nach dem am
    erstmals ärztlich diagnostiziert wird und                       Erhöhungstermin erreichten Alter der versicherten Person und der
•	Sie die vorgezogene Todesfallleistung unverzüglich – d. h.       restlichen Beitragszahlungsdauer. Die Tarifbeiträge erhöhen sich
    ohne schuldhaftes Zögern – nach Kenntnis von der Diagnose       nicht im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen. Nach
    beantragen.                                                     einer Erhöhung können etwaige beitragsfreie Versicherungssum-
Mit der Zahlung der vorgezogenen Todesfallleistung endet der        men nicht mehr der dem Versicherungsschein beigefügten Tabelle
Versicherungsvertrag.                                               entnommen werden. Die dann aktuellen Werte werden Ihnen
Eine schwere Krankheit ist jede fortschreitende, unheilbare         zusammen mit der Erhöhung mitgeteilt.
Krankheit, die nach Ansicht des behandelnden Facharztes, unseres
Gesellschaftsarztes und im Zweifelsfall eines weiteren unabhängi-   (5) Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages getroffenen
gen Facharztes innerhalb von 12 Monaten (gerechnet ab Stellung      Vereinbarungen, insbesondere die Versicherungsbedingungen
des Leistungsantrags) zum Tode führen wird.                         sowie die Bezugsrechtsverfügung, erstrecken sich auch auf die
                                                                    jeweilige Erhöhung.
(6) Mit dem Antrag ist uns außer einer Kopie des Versicherungs-
scheins ein Zeugnis eines Facharztes – einschließlich Befunden      (6) Eine Erhöhung setzt die Frist des § 17 für eine Leistung bei
und Krankenhausberichten – einzureichen, aus dem hervorgeht,        Selbsttötung nicht erneut in Lauf.
dass bei der versicherten Person eine schwere Krankheit im Sinne
dieser Bedingungen vorliegt. Aus dem Zeugnis und aus den            (7) Eine Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie
Befunden müssen sich Ursache, Beginn, Art und Verlauf der           •	ihr spätestens 50 Tage nach dem Erhöhungstermin widerspre-
schweren Krankheit sowie eine Prognose über die verbleibende            chen oder
Lebenserwartung der versicherten Person ergeben. Sollten zur        •	den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von 50 Tagen nach
Prüfung unserer Leistungspflicht weitere Unterlagen erforderlich        dem Erhöhungstermin zahlen.
sein, sind wir berechtigt, Auskünfte der die versicherte Person
zusätzlich behandelnden Ärzte sowie sonstige notwendige             (8) Erhöhungen können bis zu viermal in Folge ausgesetzt werden.
Nachweise einzuholen.                                               Sollten Sie fünfmal nacheinander auf eine mögliche Erhöhung
                                                                    verzichten, sind weitere Erhöhungen ausgeschlossen, wenn Ihre
(7) Eine vorgezogene Todesfallleistung wird nicht gezahlt, wenn     Versicherung zu einem Tarif gehört, nach dem Verträge nicht mehr
•	der Vertrag sich noch in der Wartezeit befindet oder             neu abgeschlossen werden können.
•	die schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen auf die in
    den §§ 16 und 17 genannten Umstände oder                        (9) Es erfolgen keine Erhöhungen, wenn der Vertrag – gleich aus
•	auf Umstände, deren Falschangabe (z. B. das Alter der            welchem Grund – beitragsfrei geführt wird. Dies ist beispielsweise
    versicherten Person) uns zum Rücktritt, zur Kündigung oder      bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer, der Beitragsbefreiung
    zur Vertragsänderung berechtigt, zurückzuführen ist oder        wegen Pflegebedürftigkeit oder bei beantragter beitragsfreier
•	der Vertrag gemäß § 9 Absatz 3 beitragsfrei geführt wird.        Vertragsführung der Fall.

                                                                    (10) Eine Erhöhung ist dann nicht mehr möglich, wenn Sie einen
                                                                    Antrag auf vorgezogene Todesfall-Leistung gestellt haben.


SG24 / Stand 03.2024                                                                                                                   3

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Ihre Vertragspflichten                                                 entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise ein halbes Jahr, ein
                                                                       Vierteljahr oder einen Monat.
§ 5 Was gilt bei einer Änderung Ihrer Postanschrift                    Zahlen Sie Ihren Beitrag nicht jährlich, erheben wir für den dadurch
                                                                       entstehenden zusätzlichen Aufwand höhere Verwaltungskosten.
oder Ihres Namens und welche sonstigen Umstän-
                                                                       Diese können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen.
de müssen Sie uns mitteilen?
                                                                       (2) Die Beitragszahlung erfolgt im SEPA-Basis-Lastschriftverfah-
(1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres Namens müssen         ren. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie uns ein SEPA-Lastschrift-
Sie uns unverzüglich mitteilen. Anderenfalls können für Sie            mandat erteilen. Soweit Sie uns das SEPA-Lastschriftmandat bei
Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu richtende     Antragstellung noch nicht in Papierform erteilt haben, müssen Sie
Willenserklärung (z. B. eine Mahnung) mit eingeschriebenem Brief       dies auf unser Verlangen unverzüglich nachholen, dies gilt auch,
an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift zu senden. In diesem Fall       wenn eine andere Person für Sie die Beiträge zahlt.
gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschrie-
benen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den             (3) Etwaige Beitragsrückstände werden wir bei Fälligkeit der
Vertrag für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbli-      Versicherungsleistung verrechnen.
che Niederlassung verlegt haben.
                                                                       (4) Den ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) müssen Sie unverzüg-
(2) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung und       lich nach Abschluss des Vertrages zahlen, jedoch nicht vor dem
Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflich-        mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen
tet sind (z. B. Geldwäsche, politisch exponierte Person), müssen       Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind
Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und               jeweils zum vereinbarten Fälligkeitstag an uns zu zahlen. Beitrags­
Unterlagen bei Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsab-        rechnungen versenden wir nicht. Wenn Sie ein SEPA-Lastschrift-
schluss oder auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung stellen.         mandat bei Antragsstellung eingereicht haben, ziehen wir die
Hierzu zählen u. a.                                                    Beiträge rechtzeitig und fristgereicht für Sie ein.
• Angaben zur deutschen oder ausländischen Steuerpflicht,
• die Steueridentifikationsnummer                                      (5) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Kosten zahlen.
• Geburtsort, Geburtsland und der Wohnort,
• die Ausübung eines wichtigen öffentlichen Amtes.                     § 7 Welche Kosten sind im Beitrag enthalten und
                                                                       was stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?
Diese Informationen können u. a. maßgebend sein für die Beurtei-
lung                                                                   (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ihren
• Ihrer persönlichen Steuerpflicht,                                    Beitrag bereits enthalten. Es handelt sich um Abschluss- und
•	der Steuerpflicht dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag     Vertriebskosten sowie übrige Kosten.
    haben und                                                          Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören die Kosten für die
• der Steuerpflicht des Leistungsempfängers                            Antragsprüfung und die Provisions- oder Courtagezahlungen an
• der Eigenschaft als politisch exponierte Person oder                 den Vermittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebs-
• nach dem Geldwäschegesetz (GWG).                                     kosten zum Beispiel die Kosten für die Ausfertigung der Vertrags-
                                                                       unterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammenhang mit der
Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter   Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwendungen. Zu den
Personen, die Rechte an ihrem Vertrag haben, für Datenerhebun-         übrigen Kosten und den darin enthaltenen Verwaltungskosten
gen und Meldungen maßgeblich ist.                                      gehören beispielsweise Kosten für die laufende Vertragsverwal-
Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, müssen Sie             tung, für Korrespondenzen oder die Betreuung Ihres Vertrages.
unabhängig davon, ob tatsächlich eine Steuerpflicht besteht oder       Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie
nicht, damit rechnen, dass wir Ihre Vertragsdaten an in- oder          der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten
ausländische Behörden melden.                                          können Sie dem Informationsblatt sowie der Verbraucherinformati-
                                                                       on entnehmen.
Beitragszahlung und Kosten
                                                                       (2) Für Ihren Vertrag wenden wir das Verrechnungsverfahren nach
§ 6 Wie können Sie Ihre Beiträge zahlen und wann                       § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies bedeutet, dass
ist die Zahlung fällig?                                                wir die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und
                                                                       Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der
(1) Die Beiträge zu Ihrer Sterbegeldversicherung können Sie            ersten Beiträge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten
ausschließlich bargeldlos durch laufende Beitragszahlung je nach       des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode
Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich    und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer
zahlen. Die Beiträge werden zu Beginn einer jeden Versicherungs-       Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu
periode fällig.                                                        tilgende Betrag der Abschluss- und Vertriebskosten ist nach der
Die Versicherungsperiode umfasst bei jährlicher Beitragszahlung        Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der Summe aller
ein Versicherungsjahr, bei unterjährlicher Beitragszahlung             Tarifbeiträge beschränkt. Die beschriebene Kostenverrechnung hat


4                                                                                                                    SG24 / Stand 03.2024

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zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihres Vertrags keine oder nur          Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht
geringe Mittel für einen Rückkaufswert oder zur Bildung der               bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das
beitragsfreien Todesfallleistung vorhanden sind. Bei Beitragszah-         Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.
lungsdauern unter fünf Jahren werden die Abschluss- und
Vertriebskosten auf die tatsächliche Beitragszahlungsdauer                Rechtsfolgen des Verzuges beim Folgebeitrag
verteilt.                                                                 (4) Wenn Sie sich mit einem Folgebeitrag in Verzug befinden,
Die übrigen Kosten und die darin enthaltenen Verwaltungskosten            erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Textform.
werden über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt und aus den             Begleichen Sie die dort aufgeführten rückständigen Beiträge,
laufenden Beiträgen getilgt.                                              Zinsen oder Kosten nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten
                                                                          Frist von mindestens zwei Wochen, entfällt oder vermindert sich
(3) Alle Vertragsänderungen, die in den Bedingungen vorgesehen            Ihr Versicherungsschutz. Auf diese Rechtsfolgen werden wir Sie in
sind (bspw. die Änderung des Bezugsberechtigten bzw. die                  der Mahnung ausdrücklich hinweisen.
Beitragsfreistellung) oder gesetzlich vorgeschrieben sind, nehmen         Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag
wir für Sie unentgeltlich vor. Darüberhinausgehende Vertragsände-         ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich
rungen können wir von einer Gebühr abhängig machen.                       noch immer in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie
                                                                          bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen
§ 8 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht                           haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung
rechtzeitig zahlen?                                                       erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam,
                                                                          wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in
(1) Im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren gilt der Beitrag als               Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls
rechtzeitig gezahlt, wenn                                                 hinweisen. Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch
• der Beitrag zum Fälligkeitstermin eingezogen werden kann und            nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Die
• Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.                  Nachzahlung kann nur innerhalb eines Monats nach der Kündigung
                                                                          oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht               worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf erfolgen.
einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie           Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung
unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben             unwirksam und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle,
Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen            die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung
werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb           eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungs-
des Lastschriftverfahrens zu verlangen. In diesem Fall gilt der           schutz.
Beitrag als rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag
alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht.                     Kündigung und Beitragsfreistellung

Verzug                                                                    § 9 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen oder
(2) Kann ein Beitrag aus Gründen, die Sie zu vertreten haben (z. B.       von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit werden
bei nicht ausreichender Deckung auf Ihrem Konto), nicht fristge-
                                                                          und welche Folgen hat das?
recht eingezogen werden oder widersprechen Sie einer berechtig-
ten Einziehung von Ihrem Konto, so geraten Sie in Verzug. Zu
weiteren Abbuchungsversuchen sind wir berechtigt, aber nicht              Kündigung
verpflichtet. Erfolgt die Beitragszahlung außerhalb des SEPA-Ba-          (1) Sie können Ihre Sterbegeldversicherung ganz oder teilweise
sis-Lastschriftverfahrens, geraten Sie in Verzug, wenn Sie den            jederzeit in Textform zum Schluss des laufenden Monats
Beitrag nicht rechtzeitig zahlen und Sie dies zu vertreten haben.         kündigen. Eine Teilkündigung ist möglich, wenn die Versiche-
Die mit dem Verzug verbundenen Mahnkosten und ein eventuell               rungssumme nach erfolgter Teilkündigung mindestens EUR 3.000
weitergehender Schaden sind von Ihnen zu ersetzen.                        beträgt.
Im Falle von sich abzeichnenden Zahlungsschwierigkeiten besteht
gemäß § 9 Absatz 5 die Möglichkeit, eine Beitragsstundung zu              (2) Bei Kündigung erhalten Sie – soweit bereits entstanden – den
beantragen.                                                               Rückkaufswert abzüglich eines Stornoabzugs und gegebenenfalls
                                                                          zuzüglich einer Überschussbeteiligung. Der Rückkaufswert ist
Rechtsfolgen des Verzuges beim Einlösungsbeitrag                          das gemäß § 169 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nach den
(3) Wenn Sie sich mit dem Einlösungsbeitrag in Verzug befinden,           anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den
können wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag          Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation zum Schluss der
zurücktreten. Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die nicht                 laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital des
rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben, steht uns kein             Vertrags. Das bei der Berechnung zugrunde liegende Deckungs-
Rücktrittsrecht zu.                                                       kapital wird auf Basis des Beitrags ohne Berücksichtigung der
Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch       Überschussbeteiligung ermittelt. Bei einem Vertrag mit laufender
nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur,   Beitragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens jedoch der
wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch           Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger
einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese                Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf
                                                                          die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Beitrags-


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zahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten       •	das Deckungskapital zum Zeitpunkt der Stundung muss
auf die Beitragszahlungsdauer. In jedem Fall beachten wir die            mindestens so hoch sein wie die zu stundenden Beiträge,
aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze. Der Rückkaufswert            •	die Summe aller Stundungszeiträume über die gesamte
erreicht dabei mindestens einen bei Vertragsschluss vereinbarten         Vertragslaufzeit darf insgesamt nicht mehr als 24 Monate
Garantiebetrag, dessen Höhe vom Zeitpunkt der Beendigung des             betragen.
Vertrages abhängt (vgl. die in der Verbraucherinformation und im
Versicherungsschein abgedruckte Übersicht der Rückkaufswerte).        (6) Die gestundeten Beiträge müssen mit Ablauf des Stundungs-
Der Stornoabzug beträgt bei Versicherungsbeginn 6 % des               zeitraums nachgezahlt werden. Sie können die gestundeten
Rückkaufswertes und reduziert sich jährlich gleichmäßig bis zum       Beiträge in einem Betrag oder in einem Zeitraum von bis zu 12
bei Vertragsbeginn vereinbarten Ende der Beitragszahlungsdauer        Monaten in Raten neben den laufenden Beiträgen nachzahlen oder
auf 0 %. Bei teilweiser Kündigung fällt der Stornoabzug anteilig      ggf. durch eine Vertragsänderung (z. B. durch Verrechnung mit
für den gekündigten Teil entsprechend an. Der Abzug ist zulässig,     dem Deckungskapital oder Reduzierung der Versicherungsleis-
wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von uns nachzuwei-        tung) tilgen.
sen. Wir halten den Abzug aus nachfolgenden Gründen für
angemessen:                                                           Nachteile
•	Mit dem Abzug werden die von Ihnen nicht gezahlten                 (7) Kündigung und Befreiung von der Pflicht zur Beitragszahlung
    Beitragsteile im Deckungskapital ausgeglichen. Durch die          Ihres Vertrages können für Sie mit Nachteilen verbunden sein. Im
    Verrechnung eines Teils der Überschüsse mit den Beiträgen         ersten Versicherungsjahr stehen nur geringe Mittel für die Bildung
    ergibt sich eine Vorleistung auf zukünftige Überschüsse.          eines Rückkaufswerts oder einer beitragsfreien Versicherungs-
    Diese wird durch den Versichertenbestand zur Verfügung            summe zur Verfügung.
    gestellt. Mithilfe des Stornoabzugs stellen wir hierfür einen
    Ausgleich her.                                                    Eintritt des Versicherungsfalls, Rechte Dritter und
•	Die Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versicher-        Leistungsausschlüsse
    tenbestandes wird ausgeglichen.
•	Es wird ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital
    vorgenommen.                                                      § 10 Was ist zu beachten, wenn die Versicherungs­
                                                                      summe ausgezahlt werden soll?
Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund Ihrer Kündigung
von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss,          (1) Folgende Unterlagen müssen uns vorgelegt werden:
wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen,           • Versicherungsschein im Original.
dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.       • Amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort.
                                                                      •	Ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung                             Todesursache bei einem Unfalltod oder einer Selbsttötung im
3) Sie können die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungs-        Sinne dieser Bedingungen.
pflicht für Ihre Sterbegeldversicherung beantragen. Hat der           •	Ein Erbschein oder eine andere geeignete Urkunde zum
Versicherungsvertrag mindestens ein Jahr bestanden, wird die              Nachweis des Erbrechts, sofern die Versicherungsleistung
Versicherungssumme unter Berücksichtigung eines Stornoabzugs              nicht von einem namentlich benannten Bezugsberechtigten,
gemäß Absatz 2 auf eine beitragsfreie Summe herabgesetzt, die             sondern von dem bzw. den Erben beansprucht wird. Der Tod
mindestens eine bei Vertragsschluss vereinbarte Garantiesumme             der versicherten Person muss uns unverzüglich mitgeteilt
erreicht (vgl. die in der Verbraucherinformation und im Versiche-         werden.
rungsschein abgedruckte Übersicht der beitragsfreien Versiche-        • Personalausweis oder Reisepass des Anspruchsberechtigten
rungssummen). Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der          • Unterzeichneter Zahlungsauftrag
beitragsfreien Summe zur Verfügung stehende Betrag mindert sich
um rückständige Beiträge.                                             (2) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige
                                                                      weitere Auskünfte und Nachweise auf Kosten des Anspruchstel-
(4) Wird bei einer Fortführung der Versicherung unter vollständiger   lers verlangen und zusätzlich auch erforderliche Erhebungen
Befreiung von der Beitragspflicht oder im Fall der Teilkündigung      selbst anstellen.
der Mindestbetrag für die beitragsfreie Versicherungssumme von
EUR 2.500 nicht erreicht, wird der Auszahlungsbetrag bei Kündi-       (3) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen
gung gemäß Absatz 2 ausgezahlt und der Vertrag erlischt.              abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls
                                                                      notwendig sind. Wenn eine der in den Absätzen 1 bis 2 genannten
Beitragsstundung                                                      Pflichten nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass wir
(5) Sie können mit uns eine zinslose Stundung oder Teilstundung       nicht feststellen können, ob wir leistungspflichtig sind. Eine solche
der Prämienzahlung unter Aufrechterhaltung des vereinbarten           Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass unsere Leistung
Versicherungsschutzes für einen Zeitraum von maximal 24               nicht fällig wird.
Monaten während der Vertragslaufzeit vereinbaren.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:                   (4) Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei
•	vor der ersten Stundung muss der Vertrag mindestens ein Jahr       Jahren (vgl. § 195 BGB). Ist ein Anspruch aus dem Versicherungs-
    bestanden haben,


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vertrag bei uns angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem      § 13 Wie zahlen wir die Versicherungssumme aus?
Zeitpunkt gehemmt, zu dem unsere Entscheidung dem Anspruch-
steller in Textform zugeht.                                           Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf
                                                                      seine Kosten auf das uns angegebene Konto. Bei Überweisungen
§ 11 Welche Bedeutung hat der Versicherungs-                          in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums trägt der
schein?                                                               Empfangsberechtigte auch die damit verbundene Gefahr. Eine
                                                                      Auszahlung in anderer Weise, insbesondere in bar oder per Scheck,
(1) Der Versicherungsschein in Papierform stellt eine Urkunde dar.    ist ausgeschlossen.
Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, über
die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen, insbeson-        § 14 Was ist ein Unfall im Sinne dieser Bedingun-
dere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlan-         gen und in welchen Fällen bestehen Leistungsaus-
gen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung
                                                                      schlüsse im Fall eines Unfalls?
nachweist.

(2) Im Falle der Abtretung oder Verpfändung (§ 12 Abs. 3) müssen      (1) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
wir den Nachweis der Berechtigung nur dann anerkennen, wenn           plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfaller-
uns die Anzeige des bishe­rigen Berechtigten in Textform vorliegt.    eignis) unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erleidet.

                                                                      (2) Unsere Leistungspflicht besteht grundsätzlich unabhängig
§ 12 Wer erhält die Versicherungsleistung
                                                                      davon, wie es zu dem Unfall gekommen ist.
(Bezugsrecht, Abtretung, Verpfändung)?
                                                                      (3) Ausgenommen hiervon fallen jedoch nicht unter den Versiche-
(1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer           rungsschutz:
die Leistung erhält. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leisten wir   a) Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch
an Sie; sind Sie zugleich die versicherte Person, leisten wir bei     soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle,
Ihrem Tod an Ihre Erben.                                              epileptische Anfälle oder solche Krampfanfälle, die den ganzen
                                                                      Körper der versicherten Person ergreifen. Wir werden jedoch
Bezugsberechtigung                                                    leisten, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diese
(2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine oder         Versicherung fallendes Unfallereignis verursacht waren.
mehrere Personen (bspw. den Bestatter) benennen, die die              b) Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie
Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter).                          vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der          c) Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse
Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt    verursacht sind, oder durch innere Unruhen, wenn die versicherte
des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis        Person aufseiten der Unruhestifter teilgenommen hat.
zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen.             d) Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie
Sie können auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberech-        sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an
tigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält.    Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungs-
Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugs-         fahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstge-
recht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberech-        schwindigkeiten ankommt.
tigten geändert werden.                                               e) Selbsttötung, und zwar auch dann, wenn die versicherte Person
                                                                      die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden
Abtretung und Verpfändung                                             Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen hat.
(3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des        Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn jener Zustand durch
Versicherungsfalls ganz oder teilweise an Dritte abtreten und         ein unter die Versicherung fallendes Unfallereignis hervorgerufen
verpfänden, sofern dies rechtlich zulässig ist. Sofern Ansprüche      wurde.
aus Sterbegeldversicherungen nach § 850b Absatz 1 Nr. 4 ZPO           f) Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch vorsätzlichen
unpfändbar sind, ist eine Abtretung nach § 400 BGB nicht zulässig.    Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder
                                                                      den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von
Anzeige des Bezugsrechts                                              radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen verursacht
(4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz        sind, sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind,
2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (Absatz 3) sind uns        das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden.
gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisheri-        g) Infektionen. Wir werden jedoch leisten, wenn die Krankheitserre-
gen Berechtigten in Textform angezeigt worden sind. Der bisherige     ger durch eine unter diese Versicherung fallende Unfallverletzung
Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer.      in den Körper gelangt sind. Nicht als Unfallverletzungen gelten
Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits          dabei Haut- oder Schleimhautverletzungen, die als solche geringfü-
zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung,          gig sind und durch die Krankheitserreger sofort oder später in den
Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.                              Körper gelangen.


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[Seite 10]
(4) Ab Vollendung des 75. Lebensjahres der versicherten Person,         § 17 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten
liegt kein Unfall mehr vor, wenn dieser aus einem Sturz hervorgeht.     Person?

§ 15 Was ist nach dem Unfalltod der versicherten                        (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung zahlen wir die für den Todesfall
Person zu beachten?                                                     vereinbarte Leistung, wenn seit Abschluss des Vertrages drei
                                                                        Jahre vergangen sind.
(1) Der Unfalltod der versicherten Person ist uns unverzüglich –
möglichst innerhalb von 48 Stunden – mitzuteilen. Einzureichen          (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist
sind uns die Nachweise zum Unfallhergang und zu den Unfallfol-          besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen wir den
gen. Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige         für den Todestag berechneten Rückkaufswert der Versicherung
weitere Nachweise und Auskünfte verlangen.                              (§ 9). Wenn uns nachgewiesen wird, dass sich die versicherte
                                                                        Person in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden
(2) Uns ist das Recht zu verschaffen, ggf. eine Obduktion durch         Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit selbst getötet
einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.                    hat, besteht Versicherungsschutz.

(3) Wird vorsätzlich die Mitteilungs- und Aufklärungspflicht            (3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des
(Absatz 1 und 2) verletzt, sind wir von unserer Leistungspflicht        Vertrages erweitert wird oder der Vertrag wiederhergestellt wird,
befreit. Bei grob fahrlässigem Verhalten sind wir berechtigt, unsere    beginnt die Dreijahresfrist gemäß Absatz 1 bezüglich des erweiter-
Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden           ten oder wiederhergestellten Teils neu.
Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir durch gesonderte
Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.        Überschussbeteiligung
Wenn uns nachgewiesen wird, dass die Mitteilungs- oder Aufklä-
rungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt worden ist, bleibt unsere
                                                                        § 18 Wie werden Sie an den von uns erwirtschafte-
Leistungspflicht bestehen. Wir bleiben auch zur Leistung verpflich-
tet, soweit uns nachgewiesen wird, dass die Verletzung der              ten Überschüssen beteiligt und wie erfahren Sie
Mitteilungs- bzw. Aufklärungspflicht ohne Einfluss auf die              den Wert Ihrer Versicherung?
Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Dies
gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wird.              Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
                                                                        (1) Sie erhalten gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes
§ 16 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen oder Krieg                        (VVG) eine Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Beteiligung
bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/Stoffen?                                 an den Überschüssen und an den ggfs. vorhandenen Bewertungs-
                                                                        reserven. Die Überschüsse und die Bewertungsreserven ermitteln
(1) Grundsätzlich zahlen wir die Versicherungssumme unabhängig          wir nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und
davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir            veröffentlichen sie jährlich im Geschäftsbericht.
gewähren Versicherungsschutz insbesondere auch dann, wenn die
versicherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes           Wir erläutern Ihnen,
oder bei inneren Unruhen stirbt.                                        •	wie wir die Überschussbeteiligung für die Versicherungsneh-
                                                                            mer in ihrer Gesamtheit ermitteln (Absatz 2),
(2) Verstirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder              •	wie die Überschussbeteiligung Ihres konkreten Vertrages
mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, zahlen              erfolgt (Absatz 3) und
wir die Versicherungssumme nur, wenn sie diesen während eines           •	warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantie-
Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausge-                ren können (Absatz 4).
setzt und an diesen nicht aktiv beteiligt war. Andernfalls zahlen wir
den für den Todestag berechneten Rückkaufswert (§ 9).                   Wie ermitteln wir die Überschussbeteiligung für die Versiche-
                                                                        rungsnehmer in ihrer Gesamtheit?
(3) Wir zahlen den für den Todestag berechneten Rückkaufswert           (2) Dazu erklären wir Ihnen
der Versicherung (§ 9) auch dann, wenn die versicherte Person in        • aus welchen Quellen die Überschüsse stammen (a),
unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit                         • wie wir mit diesen Überschüssen verfahren (b) und
•	dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder            • wie Bewertungsreserven entstehen und wir diese zuordnen (c).
    chemischen Waffen oder
•	dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung         Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres
    von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen              Vertrages an den Überschüssen und den Bewertungsreserven
stirbt.                                                                 ergeben sich hieraus noch nicht.


Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet             a) Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen:
gewesen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden.       • den Kapitalerträgen (aa),
                                                                        • dem Risikoergebnis (bb) und
                                                                        • dem übrigen Ergebnis (cc).


8                                                                                                                     SG24 / Stand 03.2024

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Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit an     Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum
diesen Überschüssen gemäß der gesetzlichen Vorgaben in der           Verlustausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung
jeweils geltenden Fassung.                                           heranziehen, belasten wir die Versicher­tenbestände verursa-
                                                                     chungsorientiert.
(aa) Kapitalerträge
Von den Nettoerträgen der nach dieser Verordnung maßgeblichen        c) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der
Kapitalanlagen erhalten die Versicherungsnehmer insgesamt            Kapitalanlagen über dem Buchwert liegt. Bei Vertragsbeendigung
mindestens den dort genannten prozentualen Anteil. Derzeit sind      teilen wir Ihrem Vertrag den für diesen Zeitpunkt zugeordneten
grundsätzlich 90 % vorgeschrieben. Aus diesem Betrag werden          Anteil an den Bewertungsreserven gemäß der jeweils geltenden
zunächst die Mittel entnommen, die für die garantierten Leistun-     gesetzlichen Regelung zu. Aufsichtsrechtliche Regelungen können
gen benötigt werden. Die verbleibenden Mittel verwenden wir für      dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven
die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.                   ganz oder teilweise entfällt. Die Höhe der Bewertungsreserven
                                                                     wird monatlich neu an den Bewertungsstichtagen ermittelt. Der
(bb) Risikoergebnis                                                  Bewertungsstichtag liegt höchstens zwei Monate vor dem
Weitere Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die tatsächli-      Beendigungstermin. Im Rahmen der Festsetzung der Überschuss-
che Lebensdauer der Versicherten länger ist als die bei der          beteiligung werden alljährlich die Bewertungsstichtage festgelegt
Tarifkalkulation zugrunde gelegte. In diesem Fall müssen wir         und in unserem Geschäftsbericht, den Sie bei uns anfordern
Versicherungsleistungen später als ursprünglich angenommen           können, veröffentlicht.
zahlen und können daher die Versicherungsnehmer an dem               Soweit Bewertungsreserven vorhanden sind, teilen wir Ihrem
entstehenden Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen       Vertrag den ihm zugeordneten Anteil gemäß der jeweils geltenden
werden die Versicherungsnehmer grundsätzlich zu derzeit              gesetzlichen Regelung zu; derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine
mindestens 90 % beteiligt.                                           Beteiligung in Höhe der Hälfte der zugeordneten Bewertungsreser-
                                                                     ven vor.
(cc) Übriges Ergebnis                                                Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen
Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer grundsätz-        und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der
lich zu derzeit mindestens 50 % beteiligt. Überschüsse aus dem       Verträge zu berücksichtigen sind, werden den Verträgen nach
übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn               einem in zeitlicher sowie in betragsmäßiger Hinsicht verursa-
•	die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation angenom-   chungsorientierten Verfahren (Abs. 3) anteilig rechnerisch
    men,                                                             zugeordnet.
•	wir andere Einnahmen als aus dem Versicherungsgeschäft            Für die Beteiligung an den Bewertungsreserven kann jährlich im
    haben, z. B. Erträge aus Dienstleistungen, die wir für andere    Rahmen der Überschussdeklaration eine von der tatsächlichen
    Unternehmen erbringen.                                           Höhe der Bewertungsreserven unabhängige Mindest-Beteiligung
                                                                     (Sockelbeteiligung) festgelegt werden. Ist die der einzelnen
b) Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse          Versicherung tatsächlich zustehende Beteiligung an den Bewer-
führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu.           tungsreserven höher als die Sockelbeteiligung, wird der überstei-
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu, Schwan-      gende Teil zusätzlich zur Sockelbeteiligung ausgezahlt.
kungen der Überschüsse auszugleichen. Sie darf grundsätzlich nur
für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwen-        Wie erfolgt die Überschussbeteiligung Ihres Vertrages?
det werden. Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der             (3) a) Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. kapitalbildende
Aufsichtsbehörde können wir hiervon nach § 140 des Versiche­         Lebensversicherungen, Rentenversicherungen) zu Bestandsgrup-
rungsaufsichtsgesetzes (VAG) abweichen. Dies dürfen wir, soweit      pen zusammengefasst. Bestandsgruppen bilden wir, um die
die Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf bereits        Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen. Die
festgelegte Überschussanteile entfällt. Nach der derzeitigen         Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen Bestandsgruppen
Fassung des § 140 VAG können wir im Interesse der Versicherten       nach einem verursachungsorientierten Verfahren und zwar in dem
die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranziehen, um:         Maß, wie die Bestandsgruppen zur Entstehung von Überschüssen
• einen drohenden Notstand abzuwenden,                               beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht zur Entstehung
•	unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten           von Überschüssen beigetragen, bekommt sie keine Überschüsse
    Verträgen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen der       zugewiesen. Ihre Sterbegeldversicherung gehört zur Bestands-
    Verhältnisse zurückzuführen sind, oder                           gruppe L der Großlebensversicherungen.
•	die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rechnungs-          Für die geschlechtsneutrale Kalkulation der Beiträge und Leistun-
    grundlagen auf Grund einer unvorhersehbaren und nicht nur        gen verwenden wir eine Sterbetafel, die sich aus einer Basistafel
    vorübergehenden Änderung der Verhältnisse angepasst              und bei zusätzlicher Absicherung des Unfalltods aus einer Tafel für
    werden müssen. Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu       die Unfalltodwahrscheinlichkeiten zusammensetzt. Im Tarif
    jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz gewährleisten zu         L6-Exklusiv kommt zusätzlich eine Tafel für die Pflegeinzidenzen
    können. Die Deckungsrückstellung wird nach § 88 VAG und          zur Anwendung. Als Rechnungszins wird dabei 0,25 % für die
    § 341e und § 341f HGB sowie den dazu erlassenen Rechtsver-       Beitrags- und Deckungsrückstellungskalkulation angesetzt.
    ordnungen berechnet.                                             Die Mittel für die Überschussanteile werden der Rückstellung für


SG24 / Stand 03.2024                                                                                                                  9

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Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe der Überschussan-            gung Ihres Vertrages an den Überschüssen und den Bewertungsre-
teilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir veröffentlichen die Über-      serven bestehen nicht. Über die Entwicklung Ihrer Überschussbe-
schussanteilsätze in unserem Geschäftsbericht. Diesen können            teiligung werden wir Sie jährlich unterrichten.
Sie bei uns anfordern.
                                                                        Sonstige Vertragsbestimmungen
b) Die laufende Überschussbeteiligung kann sowohl in der Form
der Sofortgutschrift als auch in der Form der verzinslichen
                                                                        § 19 Welches Gericht ist im Streitfall zuständig?
Ansammlung vereinbart werden.

aa) Sofortgutschrift                                                    (1) Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns können Sie
Haben Sie die Gewinnverwendungsart Sofortgutschrift vereinbart,         • im Gerichtsbezirk unseres Sitzes Hannover oder
gilt im Einzelnen für die Überschussbeteiligung Ihrer Sterbegeld-       •	im Gerichtsbezirk Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen
versicherung: Die Versicherungen erhalten zu jedem Beitragszah-             Aufenthaltes (nur bei natürlichen Personen)
lungstermin laufende Überschussanteile, die wir mit Ihren               erheben.
Beiträgen verrechnen, wodurch sich der zu zahlende Beitrag
reduziert. Der Überschussanteil wird in Prozent der beitragspflichti-   (2) Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen wir
gen Versicherungssumme der einzelnen Versicherung festgesetzt.          bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen
Zusätzlich zu diesem Summengewinnanteil erhalten Sie einen              Aufenthaltes erheben.
Zinsgewinnanteil bezogen auf das gewinnberechtigte Deckungska-          Ist der Versicherungsnehmer eine juristische Person, bestimmt
pital der einzelnen Versicherung. Den Zinsgewinnanteil sammeln          sich das zuständige Gericht nach dem Sitz der Niederlassung.
wir für Sie in einem verzinslichen Guthaben an. Dieses Guthaben
wird bei Beendigung Ihres Vertrages ausgezahlt.                         (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der
                                                                        Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz, sind
bb) Verzinsliche Ansammlung                                             die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig.
Haben Sie die Gewinnverwendungsart verzinsliche Ansammlung
vereinbart, gilt im Einzelnen für die Überschussbeteiligung Ihrer       § 20 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag
Sterbegeldversicherung: Die Versicherungen erhalten Jahresge-           Anwendung?
winnanteile nach mindestens einjähriger Dauer. Diese werden für
jedes mit dem vollen tariflichen Beitrag belegte Versicherungsjahr      Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
nach dessen Ablauf gewährt. Wird die Versicherung nach mindes-          Anwendung.
tens einjähriger Dauer vor Ablauf eines Versicherungsjahres
beendet, erhält sie den zeitanteilig gekürzten Jahresgewinn. Die        § 21 Was gilt bei Sanktionen und Embargos?
Jahresgewinnanteile bestehen – wie bei der Gewinnverwendung
Sofortgutschrift – aus einem Summengewinnanteil bezogen auf             Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –
die beitragspflichtige Versicherungssumme und einem Zinsgewin-          Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die
nanteil bezogen auf das gewinnberechtigte Deckungskapitel der           Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder
einzelnen Versicherung. Im Unterschied zur Gewinnverwendung             Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der
Sofortgutschrift werden neben den Zinsgewinnanteilen auch der           Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für
Summengewinnanteil in einem verzinslichen Guthaben angesam-             Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die
melt. Dieses Guthaben wird bei Beendigung Ihres Vertrages               durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassen werden,
ausgezahlt.                                                             soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften
                                                                        entgegenstehen.
c) Bei Erlöschen der Versicherung ab dem 81. Lebensjahr kann
zusätzlich noch ein Schlussbonus gewährt werden, der in Prozent
                                                                        § 22 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner
des vorhandenen Gewinnguthabens berechnet wird.
                                                                        Bestimmungen?
d) Bei Beendigung Ihres Vertrages (durch Tod oder Kündigung)
zahlen wir den zugeteilten Anteil an den Bewertungsreserven aus.        Sollte aufgrund höchstrichterlicher Entscheidung oder bestands-
                                                                        kräftigen Verwaltungsakts eine Bestimmung in den Versicherungs-
Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht               bedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Geltung der
garantieren?                                                            übrigen Bestimmungen in Versicherungsbedingungen und
(4) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüs-        vertraglichen Vereinbarungen nicht berührt.
sen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beein-          Nur in diesen Fällen kann eine Bedingungsanpassung nach § 164
flussbar sind. Wichtige Einflussfaktoren sind die Entwicklung des       VVG erfolgen.
Kapitalmarkts und der Sterblichkeit. Aber auch die Entwicklung der
Kosten ist von Bedeutung. Die Höhe der künftigen Überschussbe-
teiligung kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch Null
Euro betragen. Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteili-


10                                                                                                                 SG24 / Stand 03.2024

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Steuerinformation Sterbegeldversicherung / STSG 3/24

A. Versicherungsteuer                                               Außerdem stehen Ehegatten/Lebenspartnern und Kindern bei
Beiträge zu Lebensversicherungen sind in Deutschland grundsätz-     „Erwerb von Todes wegen“ besondere Freibeträge zu. Unter
lich von der Versicherungsteuer befreit. Beiträge zu Versicherun-   Ehegatten/Lebenspartnern beträgt dieser Freibetrag 256.000 Euro.
gen, die Ansprüche auf Kapital-, Renten- oder sonstige Leistungen   Er wird allerdings um den Kapitalwert erbschaftsteuerfreier
für den Fall von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder       Versorgungsbezüge (z. B. Witwen- oder Witwerrente) gekürzt. Der
Erwerbsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit           Versorgungsfreibetrag für Kinder (bis 27 Jahre) ist altersabhängig
begründen, wie dies beim Sterbegeldtarif L 6-Exklusiv auf Grund     und reicht von 10.300 Euro bis 52.000 Euro.
einzelner Leistungskomponenten der Fall ist, können zu einer
Steuerpflicht der Beiträge führen. Dies ist jedoch dann nicht der   D. Meldepflichten
Fall, sofern diese Ansprüche der Versorgung der versicherten        Gesetzliche Vorschriften erfordern Meldungen unsererseits u. a. bei
Person oder der Versorgung von deren nahen Angehörigen im           • Übertragungen der Versicherungsnehmereigenschaft
Sinne des § 7 Pflegezeitgesetzes oder von deren Angehörigen im      • Abtretungen an ausländische Kreditinstitute
Sinne des § 15 Abgabenordnung dienen. Für die Sterbegeldtarife      •	Auszahlungen an andere Personen als den Versicherungs­
L 6-Basis und L 6-Plus greift die Befreiung von der Versicherung-       nehmer (Auszahlungen ab 5.000 Euro)
steuer (§ 4 Abs. 5 VersStG)                                         • Steuerpflicht im Ausland

B. Einkommensteuer                                                  E. Verfahren zur Kirchenabgeltungsteuer
Die Beiträge zu Sterbegeldversicherungen können nicht als Sonder-   Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge wird ab
ausgaben abgezogen werden. Die Erträge aus Sterbegeldversiche-      dem 01.01.2015 automatisch ein­behalten und an die steuererhe-
rungen (Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der        benden Religionsgemeinschaften abgeführt. Zur Vorbereitung des
Summe der gezahlten Beiträge ohne Zusatzbeiträge) sind              automatischen Steuerabzugs sind wir gesetzlich verpflichtet, bei
grundsätzlich bei Kündigung (Rückkauf) in vollem Umfang             einer bevorstehenden Auszahlung aus dem Vertrag beim Bundes-
steuerpflichtig. Erfolgt die Auszahlung nach Vollendung des 62.     zentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit der Kunden
Lebensjahrs und nach einer Vertragslaufzeit von 12 Jahren und       abzufragen (sog. Anlassabfrage).
enthält der Vertrag einen Mindesttodesfallschutz, unterliegen die   Sofern die Kirchensteuer nicht automatisch abgeführt, sondern
Erträge nur zu 50 % der Besteuerung. Die Besteuerung erfolgt im     von dem für Sie zuständigen Finanzamt erhoben werden soll,
Rahmen der Einkommensteuerveranlagung unter Anwendung des           können Sie einer Übermittlung Ihrer Religionszugehörigkeit
persönlichen Einkommensteuersatzes. Das Versicherungsunter-         widersprechen. Dafür steht ein amtlich vorgeschriebener Vordruck
nehmen hat stets eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % des      unter www.formulare-bfinv.de unter dem Stichwort „Kirchensteuer“
Ertrags einzubehalten. Die Kapitalertragsteuer hat abgeltende       bereit. Diese Sperrvermerkserklärung müssen Sie ausgefüllt und
Wirkung (daher „Abgeltungsteuer“). Sind nur 50 % der Erträge        unterschrieben rechtzeitig (spätestens zwei Monate vor unserer
steuerpflichtig, erfolgt eine Erstattung durch das Finanzamt über   Anlassabfrage) beim Bundeszentralamt für Steuern einreichen. Bis
die Einkommensteuerveranlagung. Bei einem persönlichen              zu Ihrem Widerruf ist damit die Übermittlung Ihrer Religionszuge-
Steuersatz von weniger als 25 % können auf Antrag beim Finanz-      hörigkeit für die aktuelle und alle folgenden Abfragen gesperrt. Wir
amt die Kapitaleinkünfte mit dem persönlichen Steuersatz            werden daraufhin keine Kirchensteuer für Sie abführen. Das für Sie
versteuert werden. Im Falle der Kirchensteuerpflicht kann der       zuständige Finanzamt wird durch das Bundeszentralamt für
Abzug der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer beim            Steuern über Ihre Sperre informiert und ist gesetzlich gehalten, Sie
Finanzamt oder bei uns beantragt werden.                            wegen Ihrer Sperre zur Abgabe einer Kirchensteuererklärung aufzu-
Für Erträge aus Lebensversicherungsverträgen lassen sich die        fordern.
Sparerpauschbeträge von 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. von
2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare nutzen.                  F. Wichtiger Hinweis für die Antragstellung!
Versicherungsleistungen im Todesfall sind stets einkommensteu-      Ist für eine Steuerbegünstigung die Einhaltung einer Mindestver-
erfrei.                                                             tragsdauer von 12 Jahren erforderlich, so beginnt die 12-Jah-
                                                                    res-Frist nach Auffassung der Finanzbehörden nur dann von dem
C. Erbschaft- und Schenkungsteuer                                   im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn an zu
Die Ansprüche oder Leistungen unterliegen der Erbschaft- und        laufen, wenn innerhalb von 3 ­ Monaten der erste Beitrag gezahlt
Schenkungsteuer, wenn sie auf­grund einer Schenkung des             wurde und der Versicherungsschein ausgestellt wurde. Wird die
Versicherungsnehmers oder bei dessen Tod als Erwerb von Todes       3-Monats-Frist überschritten, so beginnt die Mindestvertragsdauer
wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des          mit dem Zeitpunkt der ersten Beitragszahlung. Hier hilft dann nur
Nachlasses) erworben werden.                                        noch eine Verlegung von Beginn und Ablauf der Versicherung auf
Zu versteuern sind Versicherungsleistungen, wenn sie – bei          einen späteren Zeitpunkt, um nicht die Steuervorteile zu verlieren.
„Erwerb von Todes wegen“ zusammen mit dem übrigen Erbe – fol-       Wollen Sie Ihren ersten Beitrag früh­zeitig zahlen, reichen Sie bitte
gende Freibeträge des § 16 ErbStG übersteigen:                      unverzüglich den Versicherungsantrag nach. Bedenken Sie bitte,
500.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner und 400.000 Euro für       dass eine evtl. erforderliche Gesundheitsprüfung einige Zeit in
Kinder (Steuerklasse I), für weiter entfernte Verwandte gelten      Anspruch nimmt.
geringere Freibeträge.


STSG / Stand 03.2024                                                                                                                   11

[Seite 14]
Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt.
Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann nicht
übernommen werden. Für weitergehende Informationswünsche
wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Stand: März 2024

es bedeuten:
ErbStG = Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
VersStG = Versicherungsteuergesetz


12                                                               STSG / Stand 03.2024

[Seite 16]
Hannoversche     T 0511 9565-0
VHV-Platz 1      F 0511 9565-555
30177 Hannover   hannoversche.de
```

