# Zurich Sterbegeldversicherung (Risikoträger IDEAL): die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-sterbegeld-zurich-sterbegeldversicherung.php
- Rechtlicher Träger: IDEAL Lebensversicherung a.G. (Risikoträger laut Produktinformation)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-sterbegeld-zurich-sterbegeldversicherung.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinformation Sterbegeldversicherung in einfacher Sprache (Einmalbeitrag)](https://www.zurich.de/-/media-assets/project/zurich-headless/germany/br/documents/einfache-sprache/sterbegeldversicherung_db_2025_12.pdf), Fassung 12/2025
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinformation Sterbegeldversicherung in einfacher Sprache (laufender Beitrag)](https://edge.sitecorecloud.io/zurichinsur2cd7-zwpde6f08-prodd5db-4bb2/media/project/zurich-headless/germany/br/documents/einfache-sprache/sterbegeldversicherung_db-pb_2025_07.pdf), Fassung 07/2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Sterbegeld), höchste wählbare Summe | laut Versicherungsschein | Wenn die versicherte Person stirbt, zahlen wir einmalig die zum Zeitpunkt des Todes gültige Todesfallsumme. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Lebenslanger Versicherungsschutz (keine feste Laufzeit, Leistung bei Tod in jedem Alter) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragszahlungsdauer (lebenslang, abgekürzt bis zu einem Endalter oder feste Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Einmalbeitrag möglich | ja | Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag zahlen Sie unverzüglich nach Abschluss des Vertrages | Wann zahle ich?, Seite 2 |
| Mindesteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich weltweit (Tod im Ausland ebenso versichert) | nicht geregelt |  |  |
| Dynamische Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung (Ausgleich steigender Bestattungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere versicherte Personen in einem Vertrag (Ehepaar, Familie) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder Gesundheitsprüfung bei Antrag | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit, in der nicht die volle Summe gezahlt wird | ja | Bei laufender Beitragszahlung ist die Versicherungsleistung in den ersten 9 Monaten auf die Erstattung der gezahlten Beiträge beschränkt. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leistung bei Tod in der Wartezeit (Rückzahlung der Beiträge, gestaffelte Teilleistung) | ja | Vom 10.-18. Monat erfolgt eine prozentual anteilige Leistung (Staffelung). | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Volle Leistung bei Unfalltod auch in der Wartezeit | ja | Wir zahlen die vereinbarte Todesfallsumme sofort, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls verstirbt. | Auszahlung bei Unfalltod, Seite 2 |
| Kürzere oder keine Wartezeit nach Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Neue Wartezeit für Erhöhungen der Summe | nicht geregelt |  |  |
| Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antrag (meist nur Unfalltod) | nicht geregelt |  |  |
| Auszahlung als Geldleistung an die bezugsberechtigte Person | ja | Wenn die versicherte Person stirbt, zahlen wir einmalig die zum Zeitpunkt des Todes gültige Todesfallsumme. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bestattung als Sachleistung (Versicherer oder Partnerbestatter organisiert und bezahlt die Bestattung) | nein | Erstattung der tatsächlich anfallenden Bestattungskosten | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Unfalltod-Zusatzleistung (doppelte Summe oder fester Zusatzbetrag) | nicht geregelt |  |  |
| Überführung aus dem Ausland (Kosten oder Organisation) | ja, bis 10.300 € | erstatten wir die Rückholung der versicherten Person bis maximal 5.200 EUR (aus dem europäischen Ausland) beziehungsweise 10.300 EUR (aus dem außereuropäischen Ausland). | Kostenlose Zusatzleistungen, Seite 2 |
| Überführung im Inland zum Bestattungsort | nicht geregelt |  |  |
| Kinder mitversichert (Leistung bei Tod eines Kindes ohne eigenen Vertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Hinterlegung der Bestattungswünsche beim Versicherer oder Dienstleister | nicht geregelt |  |  |
| Trauerbegleitung oder psychologische Hilfe für Angehörige | nicht geregelt |  |  |
| Hilfe bei Behördengängen, Kündigungen, Renten und Nachlass | nicht geregelt |  |  |
| Digitaler Nachlass (Löschen oder Sichern von Konten) | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsberatung zu Testament und Erbschaft | nicht geregelt |  |  |
| Grabpflege oder Grabstein mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Reiseassistance (Hilfe bei Krankheit oder Tod auf Reisen) | ja, bis 2.560 € | Ebenfalls zahlen wir in diesem Fall die Mehrkosten, die dem Ehepartner oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner der versicherten Person gegebenenfalls bei der Rückreise entstehen, maximal bis zu 2.560 EUR. | Kostenlose Zusatzleistungen, Seite 2 |
| Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Überschuss: nicht verbrauchter Teil der Summe geht an Erben oder Bezugsberechtigte | nicht geregelt |  |  |
| Überschussbeteiligung (Form: Bonussumme, Todesfallbonus, Verrechnung) | nicht geregelt |  |  |
| Gleichbleibender Beitrag über die ganze Zahlungsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung oder Summenkürzung durch den Versicherer möglich | nicht geregelt |  |  |
| Rückkaufswert bei Kündigung | ja | Wird ein Vertrag gekündigt, zahlen wir Ihnen den Rückkaufswert Ihrer Versicherung aus. | Wie kann ich meine Versicherung kündigen?, Seite 3 |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Folgen) | ja | Sie können Ihren Vertrag monatlich zum Ersten des Folgemonats kündigen. | Wie kann ich meine Versicherung kündigen?, Seite 3 |
| Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsfreistellung mit herabgesetzter Summe | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsstundung oder Zahlpause | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht (widerruflich, unwiderruflich, Abtretung an Bestatter oder Treuhand) | nicht geregelt |  |  |
| Verwertungsausschluss vor dem Tod (Schutz vor Anrechnung als Vermögen, etwa beim Sozialamt) | nicht geregelt |  |  |
| Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kann | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Rücktritt bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsausschluss bei Selbsttötung innerhalb einer Frist | ja | die vorsätzliche Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss des Vertrages. | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Ausschluss für Tod durch vor Vertragsbeginn bekannte Krankheiten | nicht geregelt |  |  |
| Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko (Tod im Ausland bei Ausbruch eines Krieges) | nicht geregelt |  |  |
| Terroranschläge ohne Ausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss für ABC-Waffen und Massenvernichtung (Umfang) | ja | kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Ausschluss bei Epidemien, Pandemien oder Katastrophen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Tod durch vorsätzliche Straftat der versicherten Person | nicht geregelt |  |  |
| Ortsübliche Begräbniskosten (§ 159 VersVG): Leistung an den, der die Bestattung bezahlt, bis zu dieser Grenze | nicht geregelt |  |  |
| Bestattungsdienstleister als Partner (etwa Wiener Verein): Organisation und direkte Abrechnung | nicht geregelt |  |  |
| Wegfall der Serviceleistung bei zu niedriger Summe | nicht geregelt |  |  |
| Prima natural, nivelada, mixta o única (Beitragsform und Verlauf mit dem Alter) | nicht geregelt |  |  |
| Actualización anual de capitales (Anpassung von Summe und Beitrag an die Bestattungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Geldleistung an die Erben, wenn der Dienst nicht über den Versicherer läuft (Art. 106 bis Ley 50/1980) | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl der Bestattungsfirma | nicht geregelt |  |  |
| Neugeborene ohne Wartezeit und ohne Mehrbeitrag eingeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Ausländische Residenten: Überführung ins Herkunftsland | nicht geregelt |  |  |
| Wahl zwischen Erdbestattung und Einäscherung, Grabstelle eingeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Exclusiones: Liste der Ausschlüsse und hervorgehobene, unterschriebene cláusulas limitativas | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherers mit Anrechnung der Vorversicherungszeit (keine neue carencia) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Produktinformation Sterbegeldversicherung in einfacher Sprache (Einmalbeitrag)

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[Seite 1]
 Produktinformation
 gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

 zur Sterbegeldversicherung
 zur Sterbegeldversicherung gegen Einmalbeitrag


 Versicherer:             IDEAL Lebensversicherung a.G.
 Sitz der Gesellschaft:   Berlin - Kochstr. 26, 10969 Berlin
 Handelsregister:         Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Abteilung B, Nummer 2074
 Versicherer:             Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
 Sitz der Gesellschaft:   Köln
 Handelsregister:         Amtsgericht Köln, Abteilung B, Nummer 100486

Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen barrierefreien Überblick über die Versicherung. Die
hier aufgeführten Informationen sind nicht abschließend. Die Details der Ausgestaltung Ihrer
Versicherung hängen individuell von der vertraglichen Vereinbarung ab.

Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen entnehmen Sie bitte Ihren
Vertragsunterlagen. Dazu zählen der Persönliche Vorschlag, das Informationsblatt zu Versi-
cherungsprodukten, die Verbraucherinformation, der Antrag, der Versicherungsschein sowie
gegebenenfalls zusätzliche Vereinbarungen.


Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine private kapitalbildende Vorsorge für den Todesfall.


Was ist versichert?
✓ Leistung bei Tod

   Wenn die versicherte Person stirbt, zahlen wir einmalig die zum Zeitpunkt des Todes gültige
   Todesfallsumme. Bei laufender Beitragszahlung ist die Versicherungsleistung in den ersten
   9 Monaten auf die Erstattung der gezahlten Beiträge beschränkt. Vom 10.-18. Monat erfolgt
   eine prozentual anteilige Leistung (Staffelung). Bei einer Sterbegeldversicherung gegen
   Einmalbeitrag ist die Versicherungsleistung in den ersten 6 Monaten auf die Erstattung des
   gezahlten Beitrags beschränkt.


                                                                                      Seite 1 von 3

[Seite 2]
✓ Auszahlung bei Unfalltod

   Wir zahlen die vereinbarte Todesfallsumme sofort, wenn die versicherte Person infolge
   eines Unfalls verstirbt.

✓ Kostenlose Zusatzleistungen

   Wenn die versicherte Person im Ausland verstirbt, erstatten wir die Rückholung der versi-
   cherten Person bis maximal 5.200 EUR (aus dem europäischen Ausland) beziehungsweise
   10.300 EUR (aus dem außereuropäischen Ausland).

   Ebenfalls zahlen wir in diesem Fall die Mehrkosten, die dem Ehepartner oder in eheähnli-
   cher Gemeinschaft lebenden Partner der versicherten Person gegebenenfalls bei der Rü-
   ckreise entstehen, maximal bis zu 2.560 EUR.


Was ist nicht versichert?
× Erstattung der tatsächlich anfallenden Bestattungskosten
× Ausfall der Arbeitskraft
× Zudem kann der Versicherungsschutz in bestimmten Fällen ausgeschlossen oder bes-
   chränkt sein. Hierzu zählen zum Beispiel,
   -   die vorsätzliche Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss des Ver-
       trages.
   -   kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen


Wann beginnt und endet meine Versicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Tag des vereinbarten Monats. Dazu müssen fol-
gende Bedingungen erfüllt sein: Wir haben den Antrag angenommen und Sie haben den Bei-
trag rechtzeitig bezahlt. Die Versicherung endet grundsätzlich, wenn die versicherte Person
stirbt oder bei Kündigung.


Wann zahle ich?
Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag zahlen Sie unverzüglich nach Abschluss des Ver-
trages, jedoch nicht vor dem Beginn der Versicherung. Sind weitere Beiträge (Folgebeiträge) zu
zahlen, zahlen Sie wie mit uns vereinbart – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich –
im Voraus.


                                                                                          Seite 2 von 3

[Seite 3]
Kann ich meine Versicherung widerrufen?
Sie können Ihre Versicherung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt, nachdem
Sie die vorvertraglichen Informationen und den Versicherungsschein sowie die Widerrufs-
belehrung erhalten haben.


Wie kann ich meine Versicherung kündigen?
Sie können Ihren Vertrag monatlich zum Ersten des Folgemonats kündigen.

Wird ein Vertrag gekündigt, zahlen wir Ihnen den Rückkaufswert Ihrer Versicherung aus.


Sind die Kosten in den Beiträgen berücksichtigt?
Für Ihre Versicherung entstehen Kosten. Sie sind bereits in die Beiträge Ihres Versicherungs-
vertrages einkalkuliert. Die genauen Werte können dem Informationsblatt zu Versicherungspro-
dukten entnommen werden.

Für bestimmte, von Ihnen veranlasste Geschäftsvorfälle erheben wir zusätzliche Kosten. De-
taillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


                                                                                     Seite 3 von 3
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## Volltext der Bedingungen: Produktinformation Sterbegeldversicherung in einfacher Sprache (laufender Beitrag)

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[Seite 1]
 Produktinformation
 gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

 zur Sterbegeldversicherung
 zur Sterbegeldversicherung gegen Einmalbeitrag


 Versicherer:             IDEAL Lebensversicherung a.G.
 Sitz der Gesellschaft:   Berlin - Kochstr. 26, 10969 Berlin
 Handelsregister:         Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Abteilung B, Nummer 2074

 Versicherer:             Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
 Sitz der Gesellschaft:   Köln
 Handelsregister:         Amtsgericht Köln, Abteilung B, Nummer 100486

Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen barrierefreien Überblick über die Versicherung. Die hier aufge-
führten Informationen sind nicht abschließend. Die Details der Ausgestaltung Ihrer Versicherung hän-
gen individuell von der vertraglichen Vereinbarung ab.

Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen entnehmen Sie bitte Ihren Vertrags-
unterlagen. Dazu zählen der Persönliche Vorschlag, das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
die Verbraucherinformation, der Antrag, der Versicherungsschein sowie gegebenenfalls zusätzliche Ver-
einbarungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine private kapitalbildende Vorsorge für den Todesfall.

Was ist versichert?
✓ Leistung bei Tod
   Wenn die versicherte Person stirbt, zahlen wir einmalig die zum Zeitpunkt des Todes gültige Todes-
   fallsumme. Bei laufender Beitragszahlung ist die Versicherungsleistung in den ersten 9 Monaten auf
   die Erstattung der gezahlten Beiträge beschränkt. Vom 10.-18. Monat erfolgt eine prozentual anteilige
   Leistung (Staffelung). Bei einer Sterbegeldversicherung gegen Einmalbeitrag ist die Versicherungs-
   leistung in den ersten 6 Monaten auf die Erstattung des gezahlten Beitrags beschränkt.

✓ Auszahlung bei Unfalltod
   Wir zahlen die vereinbarte Todesfallsumme sofort, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls
   verstirbt.

✓ Kostenlose Zusatzleistungen
   Wenn die versicherte Person im Ausland verstirbt, erstatten wir die Rückholung der versicherten Per-
   son bis maximal 5.200 EUR (aus dem europäischen Ausland) beziehungsweise 10.300 EUR (aus
   dem außereuropäischen Ausland).

   Ebenfalls zahlen wir in diesem Fall die Mehrkosten, die dem Ehepartner oder in eheähnlicher Ge-
   meinschaft lebenden Partner der versicherten Person gegebenenfalls bei der Rückreise entstehen,
   maximal bis zu 2.560 EUR.


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[Seite 2]
Was ist nicht versichert?
×   Erstattung der tatsächlich anfallenden Bestattungskosten
×   Ausfall der Arbeitskraft
×   Zudem kann der Versicherungsschutz in bestimmten Fällen ausgeschlossen oder beschränkt sein.
    Hierzu zählen zum Beispiel,
    - die vorsätzliche Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss des Vertrages.
    - kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen

Wann beginnt und endet meine Versicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Tag des vereinbarten Monats.
Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Wir haben den Antrag angenommen und Sie haben
den Beitrag rechtzeitig bezahlt.
Die Versicherung endet grundsätzlich, wenn die versicherte Person stirbt oder bei Kündigung.

Wann zahle ich?
Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag zahlen Sie unverzüglich nach Abschluss des Vertrages, je-
doch nicht vor dem Beginn der Versicherung. Sind weitere Beiträge (Folgebeiträge) zu zahlen, zahlen
Sie wie mit uns vereinbart – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – im Voraus.

Kann ich meine Versicherung widerrufen?
Sie können Ihre Versicherung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt, nach dem Sie die
vorvertraglichen Informationen und den Versicherungsschein sowie die Widerrufsbelehrung erhalten
haben.

Wie kann ich meine Versicherung kündigen?
Sie können Ihren Vertrag monatlich zum Ersten des Folgemonats kündigen.
Wird ein Vertrag gekündigt, zahlen wir Ihnen den Rückkaufswert Ihrer Versicherung aus.

Sind die Kosten in den Beiträgen berücksichtigt?
Für Ihre Versicherung entstehen Kosten. Sie sind bereits in die Beiträge Ihres Versicherungsvertrages
einkalkuliert. Die genauen Werte können dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten entnommen
werden.

Für bestimmte, von Ihnen veranlasste Geschäftsvorfälle erheben wir zusätzliche Kosten. Detaillierte In-
formationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


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