# Allianz Straf-für Unternehmensleiter: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-strafrechtsschutz-allianz-straf-rechtsschutz-unternehmensleiter.php
- Rechtlicher Träger: Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-strafrechtsschutz-allianz-straf-rechtsschutz-unternehmensleiter.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allianz IPID Straf-Rechtsschutz für Unternehmensleiter (IPID 4020)](https://goa-cdeportale.allianz.de/IPI/D-4/IPID-4020Z0.pdf.open.pdf), Fassung IPID-4020Z0 (00)
- Original beim Versicherer (PDF): [Allianz Bedingungen Straf-Rechtsschutz für Unternehmensleiter (PRS 7901)](https://goa-cdeportale.allianz.de/PRS/--7/PRS--7901Z0.pdf.open.pdf), Fassung PRS 7901Z0 (002) 10/2021

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Versicherungsfall | laut Versicherungsschein | Wir zahlen je Versicherungsfall höchstens die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme. | 1.7 (4) a), Seite 4 |
| Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Jahresmaximierung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres zusammen steht die Versicherungssumme insgesamt zweifach zur Verfügung. | 1.7 (4) a), Seite 4 |
| Eigenständiger Spezial-Straf-Rechtsschutz (nicht nur Ausschnittsdeckung in Haftpflicht oder D&O) | ja | Die folgenden Regelungen enthalten Einzelheiten zum Straf-Rechtsschutz für Unternehmensleiter. | 1.2, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | ja | Von den von uns zu tragenden Kosten ziehen wir die vereinbarte Selbstbeteiligung ab. | 2.3, Seite 4 |
| Geltungsbereich (Europa, weltweit, Ausschluss USA und Kanada) | ja | Der Versicherungsschutz besteht vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen weltweit. | 1.9, Seite 4 |
| Verfahren vor ausländischen Behörden und Gerichten mitversichert | ja | tragen wir diese Kosten bis zur Höhe des Betrages, der entstehen würde, wenn die Verfahren in | 1.7 (1), Seite 3 |
| Unternehmen selbst versichert (Verfahren gegen die Firma, Verbandsgeldbuße, Einziehung) | nicht geregelt |  |  |
| Geschäftsführer, Vorstände und gesetzliche Vertreter versichert | ja | Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf Handlungen und Unterlassungen in Ausübung Ihrer im Versicherungsschein genannten Funktion als gesetzlicher Vertreter des dort genannten | 1.3 (2), Seite 1 |
| Alle Mitarbeiter ohne Namensnennung versichert | nicht geregelt |  |  |
| Ausgeschiedene Mitarbeiter und Organe für Taten während ihrer Tätigkeit versichert | ja | Anspruch auf Versicherungsschutz besteht beitragsfrei für während einer Nachhaftungszeit von drei Jahren nach Ende des Vertrages erstmalig eintretende Versicherungsfälle | 1.6 (6), Seite 3 |
| Aufsichtsrat, Beirat und Beauftragte (Datenschutz, Umwelt, Arbeitssicherheit) versichert | ja | Versicherungsschutz besteht auch wenn Sie eine Tätigkeit - auch ehrenamtlich - in Drittunternehmen bzw. Vereinen wahrnehmen. | 1.3 (3), Seite 1 |
| Tochterunternehmen mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Neu gegründete oder erworbene Tochterunternehmen automatisch mitversichert (Vorsorge) | nicht geregelt |  |  |
| Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeiter und Praktikanten mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Strafverfahren wegen Fahrlässigkeitsvorwurf | ja, bis zur Versicherungssumme | Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie in standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren | 1.5 (2) a), Seite 1 |
| Strafverfahren wegen Vorsatzvorwurf (Vergehen und Verbrechen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, soweit Sie rechtskräftig wegen einer vorsätzlich begangen Straftat verurteilt werden. | 2.2, Seite 4 |
| Auch Verbrechen versichert (nicht nur Vergehen) | nicht geregelt |  |  |
| Rückzahlungspflicht bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz | ja | Wenn der Versicherungsschutz rückwirkend entfällt, sind Sie verpflichtet, uns die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten. | 2.2, Seite 4 |
| Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) | ja, bis zur Versicherungssumme | Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren | 1.5 (2) a), Seite 1 |
| Verfahren auf Verbandsgeldbuße oder Unternehmenssanktion (§ 30 OWiG, VbVG, art. 31 bis CP) | nicht geregelt |  |  |
| Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Leistung ab Einleitung des Ermittlungsverfahrens | ja | mit der Einleitung eines Ermittlungs- oder sonstigen versicherten Verfahrens gegen Sie; ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn es behördlich als solches verfügt wird | 1.6 (2) a) bb), Seite 2 |
| Zeugenbeistand für versicherte Personen | ja, bis zur Versicherungssumme | Beratung und Betreuung von Zeugen. Hierzu zählt auch, wenn Sie als Versicherungsnehmer sich auf eine Kronzeugenregelung berufen. | 1.5 (5), Seite 1 |
| Firmenbeistand bei Durchsuchung, Beschlagnahme oder Auskunftsersuchen ohne Beschuldigung | ja, bis zur Versicherungssumme | Tätigkeit bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen; | 1.5 (3), Seite 1 |
| Disziplinar- und standesrechtliche Verfahren | ja, bis zur Versicherungssumme | sowie in standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren | 1.5 (2) a), Seite 1 |
| Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren | ja | Verfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten versicherten Verfahren gemäß Absatz 2 a) zu unterstützen | 1.5 (4), Seite 1 |
| Umweltstrafverfahren und Umwelt-Bußgeldverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Bußgeldverfahren nach Datenschutzrecht (DSGVO) | nicht geregelt |  |  |
| Kartellbußgeldverfahren | ja, bis 30.000 € | besteht Versicherungsschutz für Ihre Verteidigung in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren auch wegen des Vorwurfs von Preis-, Markt-, Bedingungs- und Ausschreibungsabsprachen. | 1.5 (2) a), Seite 1 |
| Verfahren wegen Arbeitsunfall und Arbeitsschutz | nicht geregelt |  |  |
| Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Auslieferungsverfahren | ja, bis zur Versicherungssumme | Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit einem internationalen Haftbefehl und Auslieferungsverfahren gegen Sie. | 1.5 (18), Seite 2 |
| Kosten interner Untersuchungen nach einem Verdacht | ja, bis 30.000 € | Wir tragen außerdem nach vorheriger Zustimmung durch uns die angemessenen Kosten bis zu der unten genannten Höhe für unternehmensinterne Sachverhaltsermittlungen | 1.7 (1) k) bb), Seite 3 |
| Präventive Beratung vor Einleitung eines Verfahrens (Compliance-Beratung, Erstberatung) | ja | anwaltliche Erstberatung, wenn innerhalb der Laufzeit dieses Vertrages oder einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachhaftungszeit einer der folgenden Sachverhalte erstmalig eintritt | 1.6 (3), Seite 2 |
| Kosten als Verletzter, Nebenkläger oder Anzeigeerstatter | ja | Wir tragen die gesetzliche Vergütung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) des für den Nebenkläger tätigen | 1.7 (1) i), Seite 3 |
| Vereinbarte Honorare über der gesetzlichen Vergütung (RVG, AHR, Honorarsatz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die angemessene Vergütung eines Rechtsanwalts, der Ihre Interessen vertritt, ohne Begrenzung auf eine gesetzlich geregelte Vergütung wie zum Beispiel die gesetzliche Vergütung für Rechtsanwälte gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). | 1.7 (1) a), Seite 3 |
| Höchster erstatteter Stundensatz des Verteidigers | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Verteidiger je Verfahren oder Person | ja | Ist in einem versicherten Verfahren die Einschaltung weiterer Strafverteidiger sachdienlich, erstatten wir auch deren angemessene Vergütung nach unserer vorherigen Zustimmung. | 1.7 (1) a), Seite 3 |
| Private Sachverständigengutachten | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir übernehmen die angemessenen Kosten für von Ihnen in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten, die für Ihre Verteidigung erforderlich sind. | 1.7 (1) d), Seite 3 |
| Reisekosten von Verteidiger und versicherter Person | ja | Wir tragen die angemessenen Kosten Ihrer Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn dieses Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat. | 1.7 (1) e), Seite 3 |
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | ja | Wir tragen die übliche Vergütung eines Dolmetschers im Zusammenhang mit der Verteidigung in versicherten Verfahren im Ausland. | 1.7 (1) g), Seite 3 |
| Strafkaution als Darlehen | ja, bis zur Versicherungssumme | Dies geschieht in Form eines zinslosen Darlehens bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Höhe. | 1.7 (1) h), Seite 3 |
| Kosten für Krisen-PR und Reputationsschutz | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir tragen die angemessenen Kosten für Ihre Beratung durch einen Kommunikationsberater für Öffentlichkeitsarbeit, die erforderlich ist, um Schaden für Ihr Ansehen abzuwehren oder zu mindern. | 1.7 (1) j), Seite 3 |
| Alle Instanzen einschließlich Revision und Verfassungsbeschwerde | ja | Tätigkeit in Verfahren vor Verfassungsgerichten, soweit diese dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten Verfahren gemäß Absatz 2 a) zu unterstützen | 1.5 (6), Seite 1 |
| Geldstrafen, Geldbußen und Auflagen werden nicht übernommen | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Strafvollstreckung und Gnadenverfahren | ja, bis zur Versicherungssumme | Tätigkeit im Strafvollstreckungsverfahren; | 1.5 (9), Seite 1 |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Rückwärtsdeckung für Taten vor Vertragsbeginn, soweit bei Abschluss unbekannt | ja | Wir bieten Ihnen im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle vor erstmaligem Vertragsbeginn, wenn und soweit Ihnen vor erstmaligem Vertragsbeginn eingeleitete Ermittlungsverfahren zum Zeitpunkt des erstmaligen Vertragsabschlusses nicht bekannt waren. | 1.6 (5), Seite 2 |
| Auslöser des Versicherungsfalls (Einleitung des Verfahrens oder Tatzeitpunkt) | ja | mit der Einleitung eines Ermittlungs- oder sonstigen versicherten Verfahrens gegen Sie | 1.6 (2) a) bb), Seite 2 |
| Nachmeldefrist nach Vertragsende | ja | Anspruch auf Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die uns nach Vertragsende gemeldet werden, wenn der Versicherungsfall innerhalb der Laufzeit des Vertrages eingetreten ist. | 1.6 (8), Seite 3 |
| Anschlussdeckung bei Versichererwechsel ohne Lücke | ja | besteht, wenn der Versicherungsfall während der Laufzeit eines Vorvertrages derselben Art eingetreten ist, soweit | 1.6 (4), Seite 2 |
| Ausschluss bei Abschluss bekannter oder absehbarer Verfahren | ja | wenn und soweit Ihnen vor erstmaligem Vertragsbeginn eingeleitete Ermittlungsverfahren zum Zeitpunkt des erstmaligen Vertragsabschlusses nicht bekannt waren. | 1.6 (5), Seite 2 |
| Ausschluss von Verfahren, die das Unternehmen selbst gegen versicherte Personen betreibt | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Kartell- und Wettbewerbsverfahren | ja | für Verfahren im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Preis-, Markt-, Bedingungs- und | 2.1, Seite 4 |
| Ausschluss von Steuerstrafverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Verkehrsdelikten | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Verfahren in den USA und Kanada | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Verstoß gegen Sanktionen und Embargos | ja | Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. | 1.10, Seite 4 |
| Freie Wahl des Verteidigers | ja | Den Rechtsanwalt können Sie auswählen. | 1.8 (1), Seite 4 |
| Zustimmung des Versicherers vor Honorarvereinbarung nötig | keine | Wir können uns nicht auf die Unangemessenheit der Kosten berufen, wenn wir vorher der Kostenregelung zugestimmt haben | 1.7 (1) a), Seite 2 |
| Pflicht zur unverzüglichen Meldung des Verfahrens | ja | uns den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen, gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch. | 3.2.1 (1), Seite 5 |
| Vorschuss auf Verteidigerkosten | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgrundlage (Umsatz, Mitarbeiterzahl, Lohnsumme) | ja | Eine Gefahrerhöhung im Sinne von Ziffer 5.2 liegt insbesondere vor: bei Erhöhung der Anzahl der Mitarbeiter | 5.3, Seite 6 |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | ja | Die Kündigung muss uns mindestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres zugehen. | Informationsblatt, Wie kann ich meinen Vertrag beenden?, Seite 2 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Versicherungsfall | ja | Wenn wir unsere Leistungspflicht für mindestens 2 innerhalb von 12 Monaten eingetretenen Versicherungsfällen bejahen, sind Sie und wir berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. | 6.4 (1) b), Seite 7 |
| Spanien: Defensa penal als Garantie einer D&O- oder Defensa-jurídica-Police statt eigenem Vertrag | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allianz IPID Straf-Rechtsschutz für Unternehmensleiter (IPID 4020)

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[Seite 1]
  Rechtsschutzversicherung
  Informationsblatt zum Versicherungsprodukt Baustein Straf-Rechtsschutz
  Allianz Versicherungs-AG, Deutschland          für Unternehmensleiter

Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig.
                                                                      vollständig Die vollständigen Informationen, ﬁnden Sie
in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag bzw. Versicherungsangebot, Versicherungsschein und Versicherungsbe-
dingungen). Diese berücksichtigen auch mit Ihnen getroﬀene individuelle Vereinbarungen. Damit Sie umfassend informiert
sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Rechtsschutzversicherung an. Mit dieser sorgen wir dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen in den
von Ihnen versicherten Lebensbereichen wahrnehmen können.


       Was ist versichert?                                              Was ist nicht versichert?

       Welche Lebensbereiche sind versichert?                           x Beispielsweise:
        Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Hand-                   x Nicht versichert ist ein Versicherungsfall,
         lungen und Unterlassungen in Ausübung Ihrer                        der außerhalb der Laufzeit des Vertrages
         im Versicherungsschein genannten Funktion                          oder einer sich anschließenden vereinbarten
         als gesetzlicher Vertreter des dort genannten                      Nachhaftungszeit eintritt.
         Unternehmens.                                                    x Nicht versichert sind Unternehmensleiter-
                                                                            funktionen in Unternehmen außerhalb der
       Welche Rechtsbereiche sind versichert?                               EU/EWR.
        Der Rechtsschutz erstreckt sich auf bestimmte
         anwaltliche Tätigkeiten (z. B. Verteidigung im
                                                                        Gibt es Einschränkungen beim
         Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht;
                                                                        Versicherungsschutz?
         anwaltliche Tätigkeit bei Durchsuchungs- und
         Beschlagnahmemaßnahmen oder in Strafvoll-                      ! Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert.
         streckungsverfahren).                                            Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
                                                                          zum Beispiel:
       Welche Kosten übernehmen wir?                                      ! Ausschluss von Verfahren im Zusammenhang
        Beispielsweise:                                                    mit dem Vorwurf von Preis-, Markt-, Bedin-
          Angemessene Vergütung Ihres Anwalts.                             gungs- und Ausschreibungsabsprachen.
          Kosten für Gerichte.                                             Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit etwas
          Entschädigung für Zeugen und Sachver-                            anderes geregelt ist.
           ständige, die das Gericht heranzieht.                          ! Rückwirkender Ausschluss des Versicherungs-
          Kosten für von Ihnen in Auftrag gegebene                         schutzes, soweit Sie rechtskräftig wegen einer
           Sachverständigengutachten.                                       vorsätzlich begangen Straftat verurteilt werden.
          Übersetzungs- und Dolmetscherkosten bei                          Der Versicherungsschutz ist nicht ausge-
           Strafverfahren im Ausland.                                       schlossen, wenn ein rechtskräftiger Strafbefehl
          Reputationskosten.                                               ergeht oder wenn eine rechtskräftige Verurtei-
          Recherchekosten und bestimmte Kosten im                          lung wegen einer bedingt vorsätzlichen Straftat
           Falle des Vollzugs einer Untersuchungshaft                       zu einer Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe bis
           bis zu 30.000 EUR je Versicherungsjahr.                          zu einem Jahr auf Bewährung erfolgt.
          Eine Kaution zahlen wir in Form eines
           zinslosen Darlehens bis zur im Versicherungs-
           schein vereinbarten Höhe.

       Wie hoch ist die Versicherungssumme?
        Wir übernehmen pro Versicherungsfall und
         Versicherungsjahr Kosten bis zur Höhe der
         mit Ihnen im Versicherungsschein bzw. in
         den Versicherungsbedingungen vereinbarten
         Versicherungssummen.


                                                                                                                  Seite 1 von 2

[Seite 2]
Wo bin ich versichert?
 Der Versicherungsschutz besteht vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen weltweit.


Welche Pﬂichten habe ich?
Sie haben beispielsweise die folgenden Pﬂichten:
• Sie müssen alle Fragen, die wir Ihnen im Antrag stellen, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
  Dies betriﬀt auch Fragen, zu behördlichen Ermittlungen oder behördlichen Ermittlungsverfahren in den letzten
  5 Jahren gegen Sie und/oder andere Verantwortliche des/der von Ihnen vertretenen Unternehmens/s im
  Zusammenhang mit der beruﬂichen Tätigkeit.
• Wenn sich nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung gefahrerhebliche Umstände ändern, müssen Sie uns dies
  mitteilen. Sie erhalten von uns einen Meldebogen, in dem wir Änderungen abfragen. Wenn sich Änderungen
  ergeben haben, müssen Sie uns den ausgefüllten Meldebogen innerhalb eines Monats zurücksenden.
• Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren.
• Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden.
  Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen.

Eine Verletzung dieser Verpﬂichtungen kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Welche Rechte wir
geltend machen können, hängt davon ab, welche Pﬂichten Sie im konkreten Fall verletzt haben und inwieweit
Sie dies zu vertreten haben. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir z. B. teilweise oder vollständig
leistungsfrei sein, den Vertrag kündigen oder auch berechtigt sein, den Vertrag zu ändern. Weitere Einzelheiten
können Sie Teil B Ihrer Versicherungsbedingungen Ziﬀer 1, 3, 5 entnehmen.


Wann und wie muss ich zahlen?
• Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zahlen,
  jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten
  der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
• Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.


Wann beginnt und wann endet mein Versicherungsschutz?
• Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, den Sie mit uns vereinbaren. Diesen ﬁnden Sie in Ihrem
  Versicherungsschein. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig zahlen.
  Andernfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit der vollständigen Zahlung des Beitrags.
• Der Vertrag wird für die Dauer abgeschlossen, die Sie mit uns vereinbaren. Diese ﬁnden Sie in Ihrem
  Versicherungsschein. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr, verlängert sich Ihr Vertrag auto-
  matisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.


Wie kann ich meinen Vertrag beenden?
• Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf
  jedes Verlängerungsjahres kündigen. Außerdem haben Sie in besonderen Fällen ein Recht zur Kündigung
  (zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung aufgrund einer Beitragsanpassung, oder wenn wir innerhalb von
  12 Monaten für mindestens zwei Versicherungsfälle unsere Leistungspﬂicht bejaht haben.)
• Die Kündigung muss uns mindestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres zugehen.
• Die Kündigung bedarf der Textform, muss uns also z. B. per Brief, E-Mail oder Telefax zugehen.
                                                                                                                          IPID-4020Z0 (00)


                                                                                                          Seite 2 von 2
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## Volltext der Bedingungen: Allianz Bedingungen Straf-Rechtsschutz für Unternehmensleiter (PRS 7901)

```text
[Seite 1]
Teil A - Leistungsbausteine


  Teil A - Leistungsbausteine
                                                                       In Erweiterung von Absatz 2 bezieht sich der Versicherungsschutz
  Baustein Straf-Rechtsschutz für Unternehmens-                        auch auf Ihre Handlungen und Unterlassungen in Ausübung Ihrer
  leiter                                                               Tätigkeit in dem Drittunternehmen bzw. Verein.

                                                                       1.4              [entfällt]
 1.          Leistungsvoraussetzungen und Leis-
             tungsumfang                                               1.5              Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?

                                                                       Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Regelungen dieses
Inhalt dieses Abschnitts:                                              Vertrages für die folgenden anwaltlichen Tätigkeiten:
1.1           Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversiche-
              rung?                                                    (1) notwendige Erstberatung im Rahmen des vorbeugenden
1.2           Um welchen Rechtsschutz geht es hier?                    Rechtsschutzes gemäß Ziffer 1.6 Absatz 3;
1.3           Wer und was ist versichert?
1.4           [entfällt]                                               (2)
1.5           Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?              a) Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie
1.6           Unter welchen Voraussetzungen haben Sie An-              in standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren;
              spruch auf Versicherungsschutz?
1.7           Welche Leistungen erbringen wir nach Eintritt            Abweichend von Ziffer 2.1 besteht Versicherungsschutz für Ihre
              des Versicherungsfalls?                                  Verteidigung in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren auch
1.8           Welche Rechte haben Sie bei der Auswahl und              wegen des Vorwurfs von Preis-, Markt-, Bedingungs- und Aus-
              Beauftragung des Rechtsanwalts?                          schreibungsabsprachen. Für alle in einem Versicherungsjahr ein-
1.9           In welchen Ländern haben Sie diesen Versiche-            getretenen Versicherungsfälle zusammen, übernehmen wir für die-
              rungsschutz?                                             se Leistung Kosten bis zu höchstens 30.000 EUR.
1.10          Sanktionsklausel
                                                                       Abweichend von Ziffer 1.3 Absatz 2 besteht Versicherungsschutz
1.1            Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversiche-           für Ihre Verteidigung in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren
               rung?                                                   auch wegen Handlungen oder Unterlassungen die

Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen. Wir erbrin-        • nicht im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein ge-
gen die dafür erforderlichen Leistungen. Der Umfang unserer Leis-        nannten Funktion als gesetzlicher Vertreter des dort genannten
tungen ist im Versicherungsantrag, im Versicherungsschein und in         Unternehmens stehen und
den nachfolgenden Bedingungen beschrieben.                             • im Rahmen eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens
                                                                         gegen Sie in Ihrer versicherten Funktion oder gegen das im Ver-
1.2            Um welchen Rechtsschutz geht es hier?                     sicherungsschein genannte Unternehmen offenbar geworden
                                                                         sind.
Die folgenden Regelungen enthalten Einzelheiten zum Straf-
Rechtsschutz für Unternehmensleiter.                                   Für alle in einem Versicherungsjahr eingetretenen Versicherungs-
                                                                       fälle zusammen, übernehmen wir für diese Leistung Kosten bis zu
1.3            Wer und was ist versichert?                             höchstens 30.000 EUR.

(1) Gegenstand der Versicherung                                        b) Vertretung in folgenden sonstigen aufsichtsrechtlichen oder be-
                                                                       hördlichen strafbewehrten Verfahren: Berufsverbot, Entzug von
Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für die Verteidigung gegen        Gewerbeerlaubnis, Betriebsstilllegung, Fahrverbot, Entzug von
Vorwürfe der Verletzung von Vorschriften des Straf- und Ord-           Fahrerlaubnis, Vermögensabschöpfung (Verfall und Einziehung),
nungswidrigkeitenrechtes, des Disziplinar- und Standesrechtes so-      dinglicher Arrest (Vermögenssicherungsmaßnahmen), Dienstauf-
wie in sonstigen strafbewehrten aufsichtsrechtlichen oder in straf-    sichtsbeschwerde;
bewehrten behördlichen Verfahren deutschen oder damit ver-
gleichbaren ausländischen Rechts (Rechtsschutz). Der Versiche-         (3) Tätigkeit bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen;
rungsschutz gilt für den Fall, dass innerhalb der Laufzeit des Ver-
trages oder einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbar-     (4) Tätigkeit in verwaltungs-, steuer- und sozialrechtlichen Verfah-
ten Nachhaftungszeit ein Versicherungsfall erstmalig eintritt. Dar-    ren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dient, die
über hinaus wird auch Rechtsschutz für Versicherungsfälle wäh-         Verteidigung in eingeleiteten versicherten Verfahren gemäß Absatz
rend der Laufzeit eines Vorvertrages gemäß Ziffer 1.6 Absatz 4         2 a) zu unterstützen;
und für verdeckte Ermittlungen gemäß Ziffer 1.6 Absatz 5 geboten.
                                                                       (5) Beratung und Betreuung von Zeugen. Hierzu zählt auch, wenn
(2) Versicherte Funktion                                               Sie als Versicherungsnehmer sich auf eine Kronzeugenregelung
                                                                       berufen.
Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf Handlun-
gen und Unterlassungen in Ausübung Ihrer im Versicherungs-             Die anwaltliche Beistandsleistung für eine nicht versicherte Person
schein genannten Funktion als gesetzlicher Vertreter des dort ge-      (Entlastungszeuge) setzt Ihre Zustimmung voraus;
nannten Unternehmens.
                                                                       (6) Tätigkeit in Verfahren vor Verfassungsgerichten, soweit diese
(3) Sonderfall: Externe Mandate                                        dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten Verfahren gemäß Ab-
                                                                       satz 2 a) zu unterstützen;
Versicherungsschutz besteht auch wenn Sie eine Tätigkeit - auch
ehrenamtlich - in Drittunternehmen bzw. Vereinen wahrnehmen.           (7) Tätigkeit vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen;
Der Sitz des Drittunternehmens bzw. des Vereins muss sich inner-
halb der EU bzw. Norwegens befinden. Der Versicherungsschutz           (8) [entfällt]
besteht, soweit die Interessenwahrnehmung durch Sie im Interesse
des im Versicherungsschein genannten Unternehmens erfolgt.             (9) Tätigkeit im Strafvollstreckungsverfahren;

                                                                       (10) Tätigkeit in Wiederaufnahmeverfahren;


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Teil A - Leistungsbausteine


(11) Tätigkeit in Adhäsionsverfahren: Soweit aus einer versicherten           ee) Ziffer 1.5 Absatz 7 mit Ihrer Ladung zur Ausschusssitzung;
Straftat vermögensrechtliche Ansprüche Dritter gegen Sie erwach-
sen und im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens gemäß § 403 ff                    ff) Ziffer 1.5 Absatz 10 in Verfahren zu Ihren Gunsten mit der Stel-
der Strafprozessordnung (StPO) vor einem deutschen Gericht gel-               lung des Antrags auf Wiederaufnahme bzw. in allen anderen Fäl-
tend gemacht werden, besteht Versicherungsschutz. Wenn Sie aus                len mit der Anordnung des Gerichts zur Wiederaufnahme des Ver-
einem anderen Versicherungsvertrag (Haftpflichtversicherung)                  fahrens;
Leistungen erlangen kann, besteht insoweit kein Anspruch aus die-
sem Versicherungsvertrag;                                                     gg) Ziffer 1.5 Absatz 11 mit der gerichtlichen Geltendmachung des
                                                                              Anspruchs im Rahmen eines versicherten Verfahrens;
(12) Tätigkeit in Privatklageverfahren, wenn Sie im Rahmen einer
Privatklage gemäß § 374 ff StPO angeklagt werden, einschließlich              hh) [entfällt];
eines vorgehenden Sühneversuchs gemäß § 380 StPO;
                                                                              ii) Ziffer 1.5 Absatz 16 mit Einleitung desjenigen Verfahrens aus
(13) [entfällt]                                                               Ziffer 1.5, das dem Anspruch nach dem Gesetz über die Entschä-
                                                                              digung für Strafverfolgungsmaßnahmen zugrunde liegt;
(14) [entfällt]
                                                                              jj) Ziffer 1.5 Absatz 17 mit Eintritt des Schadensereignisses, das
(15) Beobachtung anderer Prozesse, die in unmittelbarem Zusam-                dem Anspruch zugrunde liegt.
menhang mit Verfahren gemäß Absatz 2 a) stehen und deren Be-
obachtung für die Verteidigung in diesen Verfahren erforderlich ist.          b) Mehrere Versicherungsfälle, zwischen denen ein zeitlicher und
Die Übernahme der Kosten setzt unsere vorherige Zustimmung                    ursächlicher Zusammenhang besteht, gelten als ein Versiche-
voraus.                                                                       rungsfall und als zu dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der erste
                                                                              Versicherungsfall eingetreten ist.
(16) Tätigkeit zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach dem Gesetz
über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG).                 (3) Vorbeugender Rechtsschutz
                                                                              Abweichend von Absatz 2 a) bb) besteht bereits vor Einleitung ei-
(17) Tätigkeit in Verfahren für die Geltendmachung zivilrechtlicher           nes Ermittlungsverfahrens Versicherungsschutz für eine notwendi-
Schadenersatz-, Widerrufs- und Unterlassungsansprüche wegen                   ge anwaltliche Erstberatung, wenn innerhalb der Laufzeit dieses
der Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte durch nicht versicherte            Vertrages oder einer sich daran anschließenden vertraglich verein-
Dritte. Voraussetzung ist, dass die Verletzung des Persönlichkeits-           barten Nachhaftungszeit einer der folgenden Sachverhalte erstma-
rechts in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Straf- oder Ord-               lig eintritt:
nungswidrigkeitenverfahren gegen Sie in Ihrer versicherten Funkti-
on oder gegen das im Versicherungsschein genannte Unterneh-                   a) im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen Dritte auch Ihre
men stehen und dass die Verletzung des Persönlichkeitsrechts im               Handlungen und Unterlassungen untersucht werden;
Rahmen dieser Verfahren offenbar geworden ist. Für alle in einem
Versicherungsjahr eingetretenen Versicherungsfälle zusammen,                  b) im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen gegen Sie Tat-
übernehmen wir für diese Leistung Kosten bis zu höchstens                     bestände untersucht werden, die zu einer Mitteilung an die Buß-
30.000 EUR.                                                                   geld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes führen;

(18) Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit einem inter-                 c) von Dritten im Rahmen eines gegen das im Versicherungs-
nationalen Haftbefehl und Auslieferungsverfahren gegen Sie.                   schein genannte Unternehmen rechtshängigen Zivil- oder Verwal-
                                                                              tungsgerichtsverfahrens die Verletzung von Tatbeständen des
Für anwaltliche Tätigkeiten unter ausländischem Recht, die mit den            Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts durch Sie behauptet und
unter Absatz 1 bis Absatz 18 genannten Tätigkeiten vergleichbar               mit einer Strafanzeige gedroht wird;
sind, besteht der Versicherungsschutz entsprechend.
                                                                              d) in Medien oder sonstigen der Allgemeinheit zugänglichen Publi-
1.6               Unter welchen Voraussetzungen haben Sie An-                 kationen die Verletzung von Tatbeständen des Straf- und Ord-
                  spruch auf Versicherungsschutz?                             nungswidrigkeitenrechts durch Sie behauptet wird;

(1) Voraussetzungen                                                           e) Sie sich selbst anzeigen oder auf eine Kronzeugenregelung be-
Im Rahmen der Regelungen dieses Vertrags haben Sie Anspruch                   rufen oder prüfen lassen, ob und auf welche Weise die Selbstan-
auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall innerhalb der             zeige oder Berufung auf die Kronzeugenregelung ratsam oder ge-
Laufzeit dieses Vertrages oder einer sich daran anschließenden                boten ist.
vertraglich vereinbarten Nachhaftungszeit erstmalig eintritt.
                                                                              (4) Versicherungsfall während Vorvertrages
Darüber hinaus bieten wir auch Versicherungsschutz für Versiche-              Ein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht, wenn der Versi-
rungsfälle während der Laufzeit eines Vorvertrages gemäß Absatz               cherungsfall während der Laufzeit eines Vorvertrages derselben
4 und für verdeckte Ermittlungen gemäß Absatz 5.                              Art eingetreten ist, soweit

(2) Versicherungsfall                                                         a) der Vorvertrag ohne zeitliche Unterbrechung durch diesen Ver-
a) Als eingetreten gilt der Versicherungsfall bei anwaltlicher Tätig-         trag ersetzt wurde und
keit gemäß
                                                                              b) Sie bis zum Abschluss der vorliegenden Versicherung von Ver-
aa) Ziffer 1.5 Absatz 1 zu dem Zeitpunkt, in dem die jeweiligen tat-          fahrenseinleitungen keine Kenntnis hatten und
bestandlichen Voraussetzungen gemäß Absatz 3 a) bis e) erfüllt
sind;                                                                         c) keine Leistungsablehnung des Vorversicherers wegen verspäte-
                                                                              ter oder unterbliebener Beitragszahlung erfolgt ist und
bb) Ziffer 1.5 Absatz 2, 4, 6, 9, 12, 15 und 18 mit der Einleitung ei-
nes Ermittlungs- oder sonstigen versicherten Verfahrens gegen                 d) kein Leistungsanspruch aufgrund des Vorvertrages besteht.
Sie; ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn es behörd-
                                                                              (5) Verdeckte Ermittlungsverfahren
lich als solches verfügt wird;
                                                                              Wir bieten Ihnen im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages
cc) Ziffer 1.5 Absatz 3 mit dem Beginn der Durchsuchungs- oder                Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle vor erstmaligem
Beschlagnahmeaktion bei Ihnen;                                                Vertragsbeginn, wenn und soweit Ihnen vor erstmaligem Vertrags-
                                                                              beginn eingeleitete Ermittlungsverfahren zum Zeitpunkt des erst-
dd) Ziffer 1.5 Absatz 5 mit der behördlichen oder gerichtlichen Auf-          maligen Vertragsabschlusses nicht bekannt waren.
forderung zur Zeugenaussage;


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Teil A - Leistungsbausteine


(6) Nachhaftung                                                          Für die Prüfung der Angemessenheit der Vergütung gilt § 3 a Ab-
Anspruch auf Versicherungsschutz besteht beitragsfrei für während        satz 2 RVG entsprechend. Die Angemessenheit der Vergütung be-
einer Nachhaftungszeit von drei Jahren nach Ende des Vertrages           stimmt sich danach unter Berücksichtigung aller Umstände des
erstmalig eintretende Versicherungsfälle,                                Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des
                                                                         Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit. Wir kön-
• sofern der Rechtsschutz-Vertrag mindestens 3 Jahre bei uns be-         nen uns nicht auf die Unangemessenheit der Kosten berufen,
  standen hat und                                                        wenn wir vorher der Kostenregelung zugestimmt haben und/oder
• sofern innerhalb der letzten drei Jahre vor Beendigung des Ver-        der Versicherte einen von uns benannten Anwalt beauftragt hat.
  trags kein Versicherungsfall eingetreten ist und
• sofern die dem Tatvorwurf zugrunde liegende Handlung oder              b) Vergütung anderer Interessenvertreter
  Unterlassung vor Ende der Vertragslaufzeit begangen wurde
  oder begangen worden sein soll und im Zusammenhang mit Ih-             Wenn Sie anstelle eines Rechtsanwaltes einen Steuerberater oder
  rer früheren Funktion steht und                                        einen Rechtslehrer einer deutschen Hochschule beauftragen, gel-
• sofern und soweit kein anderer Versicherungsvertrag besteht,           ten die Regelungen gemäß a) entsprechend.
  aus dem Sie Leistungen erlangen können und
• sofern zum Zeitpunkt des Endes des Vertrages keine Beitrags-           c) Gerichtskosten
  rückstände bestehen.
                                                                         Wir tragen die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für
(7) Nachhaftung bei Insolvenz oder freiwilliger Liquidation              Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen wer-
Anspruch auf Versicherungsschutz besteht, wenn im Falle der vor          den.
Ende der Vertragslaufzeit eingetretenen Insolvenz oder erfolgten
freiwilligen Liquidation des im Versicherungsschein genannten Un-        d) Kosten für Sachverständigengutachten
ternehmens der Versicherungsfall innerhalb von zwei Jahren nach
                                                                         Wir übernehmen die angemessenen Kosten für von Ihnen in Auf-
Ende des Vertrages eingetreten ist, sofern der Versicherungsfall
                                                                         trag gegebene Sachverständigengutachten, die für Ihre Verteidi-
aus Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit Ihrer
                                                                         gung erforderlich sind.
früheren Funktion resultiert.
                                                                         e) Reisekosten
(8) Unbegrenzte Nachmeldefrist
Anspruch auf Versicherungsschutz besteht auch für Versiche-
                                                                         Wir tragen die angemessenen Kosten Ihrer Reise zu einem aus-
rungsfälle, die uns nach Vertragsende gemeldet werden, wenn der
                                                                         ländischen Gericht, wenn dieses Ihr persönliches Erscheinen an-
Versicherungsfall innerhalb der Laufzeit des Vertrages eingetreten
                                                                         geordnet hat. Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur
ist.
                                                                         Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten ge-
                                                                         mäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geltenden Sät-
1.7            Welche Leistungen erbringen wir nach Eintritt
                                                                         ze.
               des Versicherungsfalls?
                                                                         f) Übersetzungskosten
(1) Leistungsumfang
Im Rahmen der Regelungen dieses Vertrages übernehmen wir zur
                                                                         Wir tragen die angemessenen Kosten für die Übersetzung der für
Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen die unter a)-l) genann-
                                                                         die Verteidigung und den Zeugenbeistand im Ausland notwendigen
ten Kosten. In Verfahren außerhalb Europas tragen wir diese Kos-
                                                                         schriftlichen Unterlagen.
ten bis zur Höhe des Betrages, der entstehen würde, wenn die
Verfahren in Deutschland stattfinden und nach den entsprechen-           g) Dolmetscherkosten
den deutschen Kosten- und Gebührensätzen ermittelt würden.
                                                                         Wir tragen die übliche Vergütung eines Dolmetschers im Zusam-
a) Vergütung des Rechtsanwalts                                           menhang mit der Verteidigung in versicherten Verfahren im Aus-
                                                                         land.
Wir übernehmen folgende Kosten:
                                                                         h) Kaution
• Die angemessene Vergütung eines Rechtsanwalts, der Ihre In-
  teressen vertritt, ohne Begrenzung auf eine gesetzlich geregelte       Um Sie vorübergehend von Strafverfolgungsmaßnahmen zu ver-
  Vergütung wie zum Beispiel die gesetzliche Vergütung für               schonen, zahlen wir für Sie - wenn nötig - eine Kaution. Dies ge-
  Rechtsanwälte gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).               schieht in Form eines zinslosen Darlehens bis zu der im Versiche-
  Ausnahme: Die Vergütung eines Rechtsanwalts in Adhäsions-              rungsschein vereinbarten Höhe. Die Kautionshöhe stellt die
  verfahren (Ziffer 1.5 Absatz 11), für seine Tätigkeit zur Durchset-    Höchstsumme je Versicherungsfall dar.
  zung von Strafverfolgungsmaßnahmen (Ziffer 1.5 Absatz 16)
  und für seine Tätigkeit in Verfahren für die Geltendmachung zi-        Übersteigt die zu stellende Kautionssumme die im Versicherungs-
  vilrechtlicher Schadenersatz-, Widerrufs- und Unterlassungsan-         schein vereinbarte Kautionshöhe, tragen wir darüber hinaus im
  sprüchen (Ziffer 1.5 Absatz 17) übernehmen wir nur im Rahmen           Rahmen der Versicherungssumme die marktüblichen Kosten (Zin-
  der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergü-                sen, Bürgschafts- und Bearbeitungskosten), die Ihnen für die Be-
  tungsgesetz (RVG).                                                     reitstellung des von uns nicht übernommenen Kautionsbetrages
• Ist in einem versicherten Verfahren die Einschaltung weiterer          entstehen.
  Strafverteidiger sachdienlich, erstatten wir auch deren angemes-
  sene Vergütung nach unserer vorherigen Zustimmung. Ausnah-             i) Nebenklagekosten
  me: Die Vergütung eines Rechtsanwalts in Adhäsionsverfahren
  (Ziffer 1.5 Absatz 11), für seine Tätigkeit zur Durchsetzung von       Wir tragen die gesetzliche Vergütung gemäß Rechtsanwaltsvergü-
  Strafverfolgungsmaßnahmen (Ziffer 1 5 Absatz 16) und für seine         tungsgesetz (RVG) des für den Nebenkläger tätigen Rechtsanwal-
  Tätigkeit in Verfahren für die Geltendmachung zivilrechtlicher         tes.
  Schadenersatz-, Widerrufs- und Unterlassungsansprüchen (Zif-
  fer 1.5 Absatz 17) übernehmen wir nur im Rahmen der gesetzli-          j) Reputationskosten
  chen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  (RVG).                                                                 Wir tragen die angemessenen Kosten für Ihre Beratung durch ei-
• Gesondert zu ersetzende Auslagen gemäß Anlage 1 Teil 7 des             nen Kommunikationsberater für Öffentlichkeitsarbeit, die erforder-
  RVG oder hiermit vergleichbaren ausländischen Regelungen.              lich ist, um Schaden für Ihr Ansehen abzuwehren oder zu mindern.
• Die angemessenen Reisekosten für notwendige Reisen, die im             Die Auswahl und Beauftragung des Kommunikationsberaters ist
  Zusammenhang mit den versicherten anwaltlichen Tätigkeiten             vorab mit uns abzustimmen. Wir können der Beauftragung nur aus
  stehen.                                                                berechtigten Gründen widersprechen.


PRS--7901Z0 (002)                                                  10/2021                                                    Seite 3 von 7

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Teil A - Leistungsbausteine


k) Recherchekosten                                                      • Ziffer 1.5 Absatz 17 Tätigkeit in Verfahren für die Geltendma-
                                                                          chung zivilrechtlicher Schadenersatz-, Widerrufs- und Unterlas-
aa) Recherche außerhalb des Unternehmens                                  sungsansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrech-
                                                                          ten;
Wir tragen nach vorheriger Zustimmung durch uns die angemesse-          • Ziffer 1.7 Absatz 1 k) bb) Recherchekosten innerhalb des Unter-
nen Kosten eigener notwendiger unternehmensexterner Ermittlun-            nehmens;
gen der Verteidiger in versicherten Verfahren gemäß Ziffer 1.5 Ab-      • Ziffer 1.7 Absatz 1 l) Leistungen während des Vollzugs der Un-
satz 2 a), zum Beispiel durch Beauftragung einer Wirtschaftsdetek-        tersuchungshaft.
tei.
                                                                        1.8           Welche Rechte haben Sie bei der Auswahl und
bb) Recherche innerhalb des Unternehmens                                              Beauftragung des Rechtsanwalts?
Wir tragen außerdem nach vorheriger Zustimmung durch uns die            (1) Auswahl des Rechtsanwalts
angemessenen Kosten bis zu der unten genannten Höhe für unter-          Den Rechtsanwalt können Sie auswählen.
nehmensinterne Sachverhaltsermittlungen, die durch nicht anwaltli-
che Dienstleister (zum Beispiel IT-Forensiker, Wirtschaftsprüfer)       Wir wählen den Rechtsanwalt aus,
erbracht werden. Für alle in einem Versicherungsjahr eingetrete-        a) wenn Sie das verlangen,
nen Versicherungsfälle zusammen, übernehmen wir für diese Leis-         b) oder wenn Sie keinen Rechtsanwalt benennen und uns die um-
tung Kosten bis zu höchstens 30.000 EUR.                                gehende Beauftragung eines Rechtsanwalts notwendig erscheint.

l) Untersuchungshaft                                                    (2) Beauftragung des Rechtsanwalts
                                                                        Wenn Sie den Rechtsanwalt nicht schon selbst beauftragt haben,
Im Falle des Vollzugs einer Untersuchungshaft gegen Sie tragen          wird dieser von uns in Ihrem Namen beauftragt. Für die Tätigkeit
wir bis zu unten genanntem Höchstbetrag angemessene Kosten              des Rechtsanwalts sind wir nicht verantwortlich.
für:
                                                                        1.9           In welchen Ländern haben Sie diesen Versiche-
• die Reise und die Unterbringung naher Angehöriger zum Ort der                       rungsschutz?
  Untersuchungshaft,
• die anwaltliche Erstberatung naher Angehöriger,                       Der Versicherungsschutz besteht vorbehaltlich anderweitiger Ver-
• Versandkosten der von Ihnen benötigten Medikamente und me-            einbarungen weltweit.
  dizinischen Hilfsmittel,
• die Einschaltung von Behörden, insbesondere von Botschaften           1.10          Sanktionsklausel
  und Konsulaten.
                                                                        Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen -
Die Kosten übernehmen wir bis zu höchstens 30.000 EUR für alle          Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die
in einem Versicherungsjahr eingetretenen Versicherungsfälle zu-         Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder
sammen.                                                                 Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder
                                                                        der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
(2) Fremde Währung
Wenn Sie Kosten des Absatzes 1 in fremder Währung bezahlt ha-           Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen
ben, erstatten wir Ihnen diese in Euro. Als Abrechnungsgrundlage        bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in
benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie die Kosten           Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäi-
verauslagt haben.                                                       sche oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.

(3) Voraussetzung für die Kostenübernahme                               Neben den Ausschlüssen und Leistungseinschränkungen in
Sie können verlangen, dass wir die von uns zu tragenden Kosten          Ziffer 1 (Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang)
übernehmen, sobald Sie nachweisen, dass Sie zu deren Zahlung            gelten folgende Ausschlüsse:
verpflichtet oder diese Verpflichtung bereits erfüllt haben.

(4) Vereinbarte Versicherungssumme als Grenze                               2.      Leistungsausschlüsse und Leistungsein-
a) Wir zahlen je Versicherungsfall höchstens die im Versicherungs-                  schränkungen
schein vereinbarte Versicherungssumme. Zahlungen aufgrund
mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusam-         Inhalt dieses Abschnitts:
menhängen, rechnen wir hierbei zusammen.                                2.1           Welche inhaltlichen Ausschlüsse gibt es?
                                                                        2.2           Was gilt, wenn Sie wegen Vorsatzes verurteilt
Für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres
                                                                                      werden?
zusammen steht die Versicherungssumme insgesamt zweifach zur
                                                                        2.3           Welche Selbstbeteiligung gilt?
Verfügung.

b) In nachfolgenden Angelegenheiten gilt abweichend von a) die in       2.1           Welche inhaltlichen Ausschlüsse gibt es?
den jeweiligen Regelungen in diesen Bedingungen genannte Ver-
                                                                        Kein Versicherungsschutz besteht für Verfahren im Zusammen-
sicherungssumme als Höchstgrenze.
                                                                        hang mit dem Vorwurf von Preis-, Markt-, Bedingungs- und Aus-
Diese Versicherungssumme gilt nicht je Versicherungsfall sondern        schreibungsabsprachen.
für alle in einem Versicherungsjahr eingetretenen Versicherungs-        Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit in Ziffer 1.5 Absatz 2 a) etwas
fälle zusammen. Sie steht außerdem nur einfach zur Verfügung            anderes geregelt ist.
und ist Teil der im Versicherungsschein genannten Versicherungs-
                                                                        2.2           Was gilt, wenn Sie wegen Vorsatzes verurteilt
summe. Sie wird nicht zusätzlich bereitgestellt. Dies gilt für:
                                                                                      werden?
• Ziffer 1.5 Absatz 2 b) Verteidigung mitversicherter natürlicher
                                                                        Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, soweit Sie rechts-
  Personen in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen
                                                                        kräftig wegen einer vorsätzlich begangen Straftat verurteilt werden.
  des Vorwurfs von Preis-, Markt-, Bedingungs- und Ausschrei-
                                                                        Bei rechtskräftiger Verurteilung sowohl wegen Vorsatzes als auch
  bungsabsprachen;
                                                                        wegen Fahrlässigkeit entfällt der Versicherungsschutz nur inso-
• Ziffer 1.5 Absatz 2 c) Verteidigung mitversicherter Organe in
                                                                        weit, als Vorsatz betroffen ist. Wenn der Versicherungsschutz rück-
  Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, wegen Handlungen
                                                                        wirkend entfällt, sind Sie verpflichtet, uns die erbrachten Leistun-
  oder Unterlassungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Be-
                                                                        gen zurückzuerstatten. Der jeweilige Anteil berechnet sich nach
  trieb der versicherten Gesellschaften stehen;
                                                                        dem Gewicht und der Bedeutung der einzelnen Vorwürfe im Ge-


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Teil A - Leistungsbausteine


samtzusammenhang (insbesondere dem Anteil am verhängten                 3.2.2            Was müssen Sie beachten, wenn Sie einen
Strafmaß).                                                                               Rechtsanwalt beauftragt haben?

Der Versicherungsschutz entfällt nicht, wenn                            Sie müssen nach Beauftragung des Rechtsanwaltes Folgendes
                                                                        tun:
• gegen Sie ein rechtskräftiger Strafbefehl ergeht.
• Sie lediglich wegen einer bedingt vorsätzlichen Straftat zu einer     a) Ihren Rechtsanwalt
  Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Be-         aa) vollständig und wahrheitsgemäß unterrichten,
  währung rechtkräftig verurteilt werden. Bei rechtkräftiger Verur-     bb) ihm die Beweismittel angeben,
  teilung sowohl zu einer Geldstrafe wegen bedingten Vorsatzes          cc) die möglichen Auskünfte erteilen und
  als auch zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder        dd) die notwendigen Unterlagen beschaffen;
  ohne Bewährung, entfällt der Versicherungsschutz nur anteilig.
  Der jeweilige Anteil berechnet sich nach dem Gewicht und der          b) uns auf Verlangen Auskunft über den Stand Ihrer Angelegenheit
  Bedeutung der einzelnen Vorwürfe im Gesamtzusammenhang                geben.
  (insbesondere nach dem Verhältnis der verhängten Einzelstra-
  fen zueinander).                                                      3.2.3            Was gilt für die Kenntnis und das Verhalten Ihres
                                                                                         Rechtsanwaltes?
2.3            Welche Selbstbeteiligung gilt?
                                                                        Sie müssen sich bei der Erfüllung Ihrer →Obliegenheiten die
Von den von uns zu tragenden Kosten ziehen wir die vereinbarte          Kenntnis und das Verhalten des von Ihnen beauftragten Rechtsan-
Selbstbeteiligung ab.                                                   walts zurechnen lassen. Dies gilt, wenn Ihr Rechtsanwalt die Ab-
                                                                        wicklung des Versicherungsfalls uns gegenüber übernimmt.

 3.          Ihre besonderen Obliegenheiten                             3.3              [entfällt]

                                                                        3.4              Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung
Inhalt dieses Abschnitts:
3.1           [entfällt]                                                Welche Rechtsfolgen haben Obliegenheitsverletzungen?
3.2           Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungs-
              falls                                                     Die Rechtsfolgen einer Verletzung der →Obliegenheiten in Ziffer
3.3           [entfällt]                                                3.2 richten sich nach Teil B Ziffer 3. Unter den dort genannten Vor-
3.4           Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung                aussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein so-
                                                                        wie ein Kündigungsrecht haben.
3.1            [entfällt]

3.2            Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungs-              4.       Rangverhältnis der Leistungen bei mehre-
               falls                                                                 ren Versicherungsverträgen
3.2.1          Was müssen Sie tun, wenn ein Versicherungsfall
                                                                        Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn Sie auch ei-
               eintritt und Sie Versicherungsschutz in Anspruch
                                                                        ne andere Versicherung in Anspruch nehmen können?
               nehmen möchten?
                                                                        Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit ei-
(1) Anzeige des Versicherungsfalles
                                                                        nem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können,
Wenn ein Versicherungsfall eintritt und Sie Versicherungsschutz
                                                                        geht dieser Anspruch unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
brauchen, müssen Sie uns den Versicherungsfall unverzüglich mit-
                                                                        Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versiche-
teilen, gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch. ("Unverzüg-
                                                                        rungsfall melden. Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden,
lich" heißt nicht unbedingt "sofort", sondern "ohne schuldhaftes Zö-
                                                                        werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung tre-
gern bzw. so schnell wie eben möglich")
                                                                        ten.
(2) Ihre Mitwirkungspflichten bei Geltendmachung des Rechts-
                                                                        Wenn Sie Ansprüche gegen einen anderen Versicherer haben,
schutzanspruchs
                                                                        müssen Sie uns dies mitteilen. Einzelheiten können Sie Teil B Zif-
Sie müssen uns
                                                                        fer 4 entnehmen.
• vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des
   Versicherungsfalls unterrichten,
• Beweismittel angeben und                                                  5.       Risikowegfall und Gefahrerhöhung
• uns Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen.

(3) Ihre weiteren Mitwirkungspflichten                                  Inhalt dieses Abschnitts:
a) Kosten verursachende Maßnahmen (Beispiel: die Beauftragung           5.1           Welche Rechtsfolgen hat der Wegfall des versi-
eines Rechtsanwalts, Erhebung einer Klage oder Einlegung eines                        cherten Interesses (Risikowegfall) für den Versi-
Rechtsmittels) müssen Sie nach Möglichkeit mit uns abstimmen,                         cherungsvertrag und für den Beitrag?
soweit dies für Sie zumutbar ist.                                       5.2           Was gilt bei Gefahrerhöhung?
                                                                        5.3           Beispiele zur Gefahrerhöhung
b) Sie müssen bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit
für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen.                    5.1              Welche Rechtsfolgen hat der Wegfall des versi-
Das heißt, Sie müssen die Kosten für die Rechtsverfolgung (zum                           cherten Interesses (Risikowegfall) für den Versi-
Beispiel Rechtsanwalts-, Gerichtskosten, Kosten der Gegenseite)                          cherungsvertrag und für den Beitrag?
so gering wie möglich halten. Hierzu können Sie uns oder Ihren
Rechtsanwalt fragen.                                                    (1) Wegfall des versicherten Interesses
                                                                        Dieser Versicherungsvertrag endet zu dem Zeitpunkt, zu dem wir
Sie müssen unsere Weisungen befolgen, soweit das für Sie zumut-         davon Kenntnis erhalten, dass das versicherte Interesse nach dem
bar ist. Außerdem müssen Sie Weisungen von uns einholen, wenn           Beginn der Versicherung weggefallen ist. Wenn der Vertrag endet,
die Umstände dies gestatten.                                            steht uns der Beitrag nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zu.

                                                                        (2) [entfällt]


PRS--7901Z0 (002)                                                 10/2021                                                      Seite 5 von 7

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Teil A - Leistungsbausteine


5.2            Was gilt bei Gefahrerhöhung?
                                                                             6.      Weitere Regelungen zur Durchführung
Abweichend von Teil B Ziffer 5 gelten im Straf-Rechtsschutz                          des Vertrages
für Unternehmensleiter folgende Regelungen zur Gefahrerhö-
hung.
                                                                         Inhalt dieses Abschnitts:
(1) Gefahrerhöhung und Anzeigepflicht des Versicherungs-                 6.1           Unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine Bei-
nehmers                                                                                tragsanpassung?
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die im Zeitpunkt der Ver-       6.2           [entfällt]
tragserklärung vorhandenen Umstände so wesentlich ändern, dass           6.3           Dürfen Sie den Anspruch aus dem Versiche-
der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des                         rungsvertrag an einen Dritten abtreten?
Schadens oder unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme wahr-             6.4           Unter welchen Voraussetzungen kann die Versi-
scheinlicher werden.                                                                   cherung nach Eintritt des Versicherungsfalls ge-
                                                                                       kündigt werden?
Gemäß § 23 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind Sie als un-            6.5           Adressaten für Beschwerden
ser Versicherungsnehmer verpflichtet uns eine Gefahrerhöhung
unverzüglich anzuzeigen. Zu Ihren Gunsten weichen wir hiervon            6.1          Unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine Bei-
ab. Sie müssen uns Gefahrerhöhungen innerhalb der EU erst nach                        tragsanpassung?
Aufforderung mitteilen. Wenn uns die Gefahrerhöhung bis zu dem
in der Aufforderung genannten Zeitpunkt angezeigt wird, haben Sie        6.1.1        Zweck und Zeitpunkt der Neukalkulation
Versicherungsschutz bis zum Abschluss der Verhandlungen ge-
                                                                         Der Beitrag wird unter Berücksichtigung von Schadenaufwand,
mäß Absatz 2 a). Gefahrerhöhungen außerhalb der EU sind nicht
                                                                         Kosten (insbesondere Provisionen, Sach- und Personalkosten,
versicherbar.
                                                                         Rückversicherungsprämien) und Gewinnansatz kalkuliert. Wir sind
Gemäß § 25 VVG sind wir berechtigt, den Beitrag anzupassen.              berechtigt, diesen Beitrag für bestehende Verträge nach Maßgabe
Übernehmen wir die höhere Gefahr nach unserem Tarif auch ge-             folgender Bestimmungen darauf zu überprüfen, ob er beibehalten
gen einen höheren Beitrag nicht, haben wir das Recht, die höhere         werden kann oder angepasst werden muss (Neukalkulation).
Gefahr auszuschließen.
                                                                         Eine Neukalkulation der Beiträge für bestehende Verträge erfolgt
(2) Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers nach An-               mindestens alle drei Kalenderjahre.
zeige der Gefahrerhöhung
                                                                         6.1.2        Vorgehensweise bei der Neukalkulation
a) Der Versicherungsschutz gemäß Absatz 1 Satz 5 bleibt bis zum
Abschluss der Verhandlungen über einen neuen Beitrag bzw. der
                                                                         Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der
Mitteilung über den Ausschluss der höheren Gefahr bestehen.
                                                                         Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Wir gehen
Kommt jedoch zwischen Ihnen und uns keine Einigung über die
                                                                         dazu wie folgt vor:
Höhe dieses Beitrags innerhalb eines Monats nach Eingang der
Anzeige zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue          Wir fassen die Rechtsschutzversicherungen aus dem Bestand der
Risiko rückwirkend ab dem Eingang der Anzeige.                           Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen
                                                                         Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zu-
b) Falls wir den Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder die Absi-
                                                                         sammen (Risikogruppen).
cherung der höheren Gefahr ausschließen, können Sie den Ver-
trag nach Maßgabe von § 25 Absatz 2 VVG kündigen.                        Falls unsere unternehmenseigenen Daten keine ausreichende
                                                                         Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische
c) Zeigen Sie uns die Gefahrerhöhung nicht innerhalb der in der
                                                                         Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungs-
Aufforderung genannten Frist an, machen Sie unrichtige Angaben
                                                                         wirtschaft e.V. herangezogen.
zu den Gefahrumständen oder verschweigen Sie sonstige Gefahr-
umstände, können wir leistungsfrei sein (§ 26 VVG).                      Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung berück-
                                                                         sichtigen wir bei der Neukalkulation auch die voraussichtliche künf-
(3) Form der Kündigung
                                                                         tige Schaden- und Kostenentwicklung.
Die Kündigung nach Absatz 2 b) bedarf der Textform. Zum Beispiel
erfüllen eine E-Mail, ein Brief oder ein Telefax die Textform, sofern    Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden.
der Absender daraus erkennbar ist.                                       Außerdem dürfen individuelle Beitragszuschläge und -abschläge
                                                                         aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
(4) Mitversicherte Gefahrerhöhungen
Die Regelungen nach Absatz (1) und (2) finden keine Anwendung,           6.1.3        Anpassung des Beitrags
wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den
Umständen als vereinbart anzusehen ist, dass die Gefahrerhöhung          Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalku-
mitversichert sein soll.                                                 lierten Schaden- und Kostenbedarf, sind wir verpflichtet, den bishe-
                                                                         rigen Beitrag um die Differenz abzusenken. Ergibt die Neukalkulati-
5.3            Beispiele zur Gefahrerhöhung                              on einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kos-
                                                                         tenbedarf, haben wir das Recht, den Beitrag um die Differenz zu
Eine Gefahrerhöhung im Sinne von Ziffer 5.2 liegt insbesondere
                                                                         erhöhen.
vor:
                                                                         6.1.4        Wirksamwerden der Anpassung
• bei Erhöhung der Anzahl der Mitarbeiter
• bei Übernahme weiterer Funktionen.                                     Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsanpas-
                                                                         sungen gelten ab dem 1. Oktober des Kalenderjahres der Neukal-
                                                                         kulation. Die Beitragsänderung wirkt sich für Ihren Vertrag ab Be-
                                                                         ginn desjenigen Versicherungsjahres aus, das jeweils am oder
                                                                         nach dem 1. Oktober beginnt. Die Anpassung unterbleibt, wenn
                                                                         seit dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbe-
                                                                         ginn noch nicht 12 Monate abgelaufen sind.

                                                                         Wir werden Ihnen eine Beitragserhöhung rechtzeitig mitteilen. Die
                                                                         Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksam-
                                                                         werden der Beitragserhöhung zugehen.


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Teil A - Leistungsbausteine


6.1.5          Ihr Kündigungsrecht bei Beitragsanpassung                    den Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ih-
                                                                            re Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler richten.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie
den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-              (2) Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen
lung über die Beitragserhöhung kündigen.                                    Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim
                                                                            Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen (Anschrift: Versi-
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung, frühes-            cherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin;
tens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitrags-              E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de; Website:
erhöhung wirksam. Wir werden Sie in der Mitteilung über die Bei-            www.versicherungsombudsmann.de). Wir nehmen am Streitbeile-
tragserhöhung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen.             gungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Das Verfahren
                                                                            kann nur von Verbrauchern durchgeführt werden. Der Beschwer-
6.2            [entfällt]                                                   dewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei Beschwerden
                                                                            über einen Versicherungsvermittler oder -berater können Sie sich
6.3            Dürfen Sie den Anspruch aus dem Versiche-                    unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
               rungsvertrag an einen Dritten abtreten?                      Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet
                                                                            in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. Entscheidet der
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit
                                                                            Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung
unserem Einverständnis abtreten. "Abtreten" heißt: Sie übertragen
                                                                            gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht über-
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegenüber
                                                                            schreitet.
haben, auf Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Person. Unser
Einverständnis bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine              Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf elektro-
E-Mail, ein Brief oder ein Telefax die Textform, sofern der Absen-          nischem Wege (z.B. über eine Website oder via E-Mail) geschlos-
der daraus erkennbar ist.                                                   sen haben, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Eu-
                                                                            ropäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplatt-
Ausnahme: Das Erfordernis zur Zustimmung entfällt, wenn Sie auf
                                                                            form (Website: www.ec.europa.eu/consumers/odr/) nutzen. Ihre
Geld gerichtete Ansprüche gegen uns haben. (Beispiel: Sie sind
                                                                            Beschwerde wird von dort an den Ombudsmann für Versicherun-
mit der Bezahlung einer Gerichtskostenrechnung ausnahmsweise
                                                                            gen weitergeleitet.
in Vorleistung getreten.)
                                                                            (3) Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Wenn wir Sie von noch nicht bezahlten Kostenrechnungen freistel-
                                                                            Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
len sollen, liegt kein auf Geld gerichteter Anspruch vor.
                                                                            Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Grau-
                                                                            rheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Email: poststelle@bafin.de,
6.4            Unter welchen Voraussetzungen kann die Versi-
                                                                            Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich
               cherung nach Eintritt des Versicherungsfalls ge-
                                                                            auch an diese wenden.
               kündigt werden?
                                                                            (4) Rechtsweg
(1) Kündigungsrecht und Kündigungsfrist
                                                                            Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Mög-
a) Ablehnung des Versicherungsschutzes
                                                                            lichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Wenn wir Ihren Versicherungsschutz ablehnen, obwohl wir zur
Leistung verpflichtet sind, können Sie den Vertrag vorzeitig kündi-
gen. Die Kündigung muss uns spätestens einen Monat, nachdem
Ihnen unsere Ablehnung zugegangen ist, zugegangen sein.

b) Bejahung des Versicherungsschutzes

Wenn wir unsere Leistungspflicht für mindestens 2 innerhalb von
12 Monaten eingetretenen Versicherungsfällen bejahen, sind Sie
und wir berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Die Kündi-
gung muss dem Vertragspartner spätestens innerhalb eines Mo-
nats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht für den zwei-
ten oder jeden weiteren Versicherungsfall bejaht haben.

(2) Form der Kündigung
Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum
Beispiel erfüllen eine E-Mail, ein Brief oder ein Telefax die Text-
form, sofern der Absender daraus erkennbar ist.

(3) Wirksamwerden der Kündigung
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung mit Zugang wirksam. Sie
können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späte-
ren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versi-
cherungsjahrs (siehe Teil C Ziffer 4), wirksam wird.

Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zu-
gang bei Ihnen wirksam.

6.5            Adressaten für Beschwerden

An wen können Sie Beschwerden richten?

Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkei-
ten zur Verfügung:

(1) Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an
uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten fin-


PRS--7901Z0 (002)                                                     10/2021                                                   Seite 7 von 7
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