# KS/AUXILIA AUXILIA: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-strafrechtsschutz-auxilia-spezial-straf-rs.php
- Rechtlicher Träger: AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-strafrechtsschutz-auxilia-spezial-straf-rs.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [AUXILIA Sondervereinbarung Spezial-Straf-Rechtsschutz (Mitglieder DGGG e.V.)](https://www.dggg.de/fileadmin/data/Mitgliedschaft/Mitgliedsantrag/Sondervereinbarung_Auxilia.pdf), Fassung Sondervereinbarung DGGG e.V. und AUXILIA (ohne Datum)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Versicherungsfall | laut Versicherungsschein |  |  |
| Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Jahresmaximierung) | nicht geregelt |  |  |
| Eigenständiger Spezial-Straf-Rechtsschutz (nicht nur Ausschnittsdeckung in Haftpflicht oder D&O) | ja | Sondervereinbarung Spezial-Straf-Rechtsschutz zwischen DGGG e.V. und KS/AUXILIA RschVers. AG, München | Kopf, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Europa, weltweit, Ausschluss USA und Kanada) | nicht geregelt |  |  |
| Verfahren vor ausländischen Behörden und Gerichten mitversichert | ja | an den Ort des zuständigen ausländischen Gerichtes, wenn dieses das persönliche Erscheinen angeordnet hat. | 2 f), Seite 1 |
| Unternehmen selbst versichert (Verfahren gegen die Firma, Verbandsgeldbuße, Einziehung) | nicht geregelt |  |  |
| Geschäftsführer, Vorstände und gesetzliche Vertreter versichert | ja | Für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten beträgt die Höchstentschädigung bei Selbstständigen, Inhabern, gesetzlichen Vertretern und Prokuristen | 2 b), Seite 1 |
| Alle Mitarbeiter ohne Namensnennung versichert | nicht geregelt |  |  |
| Ausgeschiedene Mitarbeiter und Organe für Taten während ihrer Tätigkeit versichert | nicht geregelt |  |  |
| Aufsichtsrat, Beirat und Beauftragte (Datenschutz, Umwelt, Arbeitssicherheit) versichert | nicht geregelt |  |  |
| Tochterunternehmen mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Neu gegründete oder erworbene Tochterunternehmen automatisch mitversichert (Vorsorge) | nicht geregelt |  |  |
| Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeiter und Praktikanten mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Strafverfahren wegen Fahrlässigkeitsvorwurf | ja, bis zur Versicherungssumme | wenn im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten Tätigkeit des Versicherungsnehmers in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Versicherten ermittelt wird | 1, Seite 1 |
| Strafverfahren wegen Vorsatzvorwurf (Vergehen und Verbrechen) | nicht geregelt |  |  |
| Auch Verbrechen versichert (nicht nur Vergehen) | nicht geregelt |  |  |
| Rückzahlungspflicht bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz | nicht geregelt |  |  |
| Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die AUXILIA übernimmt nachfolgende, unter „Leistungsumfang“ aufgeführten Kosten in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren | 1, Seite 1 |
| Verfahren auf Verbandsgeldbuße oder Unternehmenssanktion (§ 30 OWiG, VbVG, art. 31 bis CP) | nicht geregelt |  |  |
| Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Leistung ab Einleitung des Ermittlungsverfahrens | ja | wenn im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten Tätigkeit des Versicherungsnehmers in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Versicherten ermittelt wird | 1, Seite 1 |
| Zeugenbeistand für versicherte Personen | ja, bis 2.050 € | Im Zeugenbeistand € 2.050 | 2 b), Seite 1 |
| Firmenbeistand bei Durchsuchung, Beschlagnahme oder Auskunftsersuchen ohne Beschuldigung | ja, bis 2.600 € | Die Höchstentschädigung für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten bei Firmenstellungnahmen beträgt € 2.600 | 2 b), Seite 1 |
| Disziplinar- und standesrechtliche Verfahren | ja, bis zur Versicherungssumme | sowie in standes-, disziplinar- oder verwaltungsrechtlichen Verfahren | 1, Seite 1 |
| Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Umweltstrafverfahren und Umwelt-Bußgeldverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Bußgeldverfahren nach Datenschutzrecht (DSGVO) | nicht geregelt |  |  |
| Kartellbußgeldverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Verfahren wegen Arbeitsunfall und Arbeitsschutz | nicht geregelt |  |  |
| Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Auslieferungsverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Kosten interner Untersuchungen nach einem Verdacht | nicht geregelt |  |  |
| Präventive Beratung vor Einleitung eines Verfahrens (Compliance-Beratung, Erstberatung) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten als Verletzter, Nebenkläger oder Anzeigeerstatter | ja | die gesetzliche Vergütung des für den gegnerischen Nebenkläger tätigen Rechtsanwaltes, soweit der Versicherte durch deren Übernahme eine Einstellung des gegen ihn anhängigen Strafverfahrens erreicht hat | 2 e), Seite 1 |
| Vereinbarte Honorare über der gesetzlichen Vergütung (RVG, AHR, Honorarsatz) | ja | Im Ermittlungsverfahren € 4.100 In der Hauptverhandlung je Tag € 1.550 In gerichtlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung € 4.100 | 2 b), Seite 1 |
| Höchster erstatteter Stundensatz des Verteidigers | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Verteidiger je Verfahren oder Person | nicht geregelt |  |  |
| Private Sachverständigengutachten | ja, bis 25.000 € | jedoch höchstens bis zu einem Stundensatz des Sachverständigen von € 260, maximiert auf € 25.000 für alle Gutachten | 2 d), Seite 1 |
| Reisekosten von Verteidiger und versicherter Person | ja, bis 2.600 € | die gesetzlichen Kosten für notwendige Reisen des für den Versicherten tätigen Rechtsanwaltes an den Ort des zuständigen Gerichtes oder den Sitz der Ermittlungsbehörde, jedoch höchstens bis zu € 2.600 | 2 c), Seite 1 |
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Strafkaution als Darlehen | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Krisen-PR und Reputationsschutz | nicht geregelt |  |  |
| Alle Instanzen einschließlich Revision und Verfassungsbeschwerde | nicht geregelt |  |  |
| Geldstrafen, Geldbußen und Auflagen werden nicht übernommen | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Strafvollstreckung und Gnadenverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Rückwärtsdeckung für Taten vor Vertragsbeginn, soweit bei Abschluss unbekannt | ja | Wegen der enthaltenen Rückwärtsversicherung müssen der AUXILIA vor Vertragsabschluß alle bekannten Umstände angezeigt werden, die auf ein möglicherweise anstehendes Ermittlungsverfahren hindeuten | Hinweis, Seite 1 |
| Auslöser des Versicherungsfalls (Einleitung des Verfahrens oder Tatzeitpunkt) | nicht geregelt |  |  |
| Nachmeldefrist nach Vertragsende | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussdeckung bei Versichererwechsel ohne Lücke | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Abschluss bekannter oder absehbarer Verfahren | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Verfahren, die das Unternehmen selbst gegen versicherte Personen betreibt | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Kartell- und Wettbewerbsverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Steuerstrafverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Verkehrsdelikten | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Verfahren in den USA und Kanada | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Verstoß gegen Sanktionen und Embargos | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl des Verteidigers | nicht geregelt |  |  |
| Zustimmung des Versicherers vor Honorarvereinbarung nötig | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur unverzüglichen Meldung des Verfahrens | nicht geregelt |  |  |
| Vorschuss auf Verteidigerkosten | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgrundlage (Umsatz, Mitarbeiterzahl, Lohnsumme) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Defensa penal als Garantie einer D&O- oder Defensa-jurídica-Police statt eigenem Vertrag | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: AUXILIA Sondervereinbarung Spezial-Straf-Rechtsschutz (Mitglieder DGGG e.V.)

```text
[Seite 1]
          Sondervereinbarung Spezial-Straf-Rechtsschutz zwischen
           DGGG e.V. und KS/AUXILIA RschVers. AG, München
 für alle Mitglieder (ausgenommen sind Mitglieder, die bereits Mitglied im
                               BVF sind):
1. Gegenstand der Versicherung
Die AUXILIA übernimmt nachfolgende, unter „Leistungsumfang“ aufgeführten Kosten in Straf- und
Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie in standes-, disziplinar- oder verwaltungsrechtlichen Verfahren,
wenn im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten Tätigkeit des Versicherungsnehmers in
Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Versicherten ermittelt wird, Versicherte beschuldigt oder
als Zeugen vernommen werden oder standes- oder disziplinarrechtliche Verfahren gegen den Versicherten
eingeleitet werden.

2. Leistungsumfang
Die AUXILIA trägt

    a.) die dem Versicherten auferlegten Kosten der vom Rechtsschutz umfassten Verfahren im Rahmen von §
        5 Abs. 1 und ARB;
    b.) die Kosten eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwaltes in der nachgenannten Höhe. Für
        Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten beträgt die Höchstentschädigung bei Selbstständigen,
        Inhabern, gesetzlichen Vertretern und Prokuristen sowie nichtsselbständigen und ehrenamtlichen
        Tätigen
          Im Ermittlungsverfahren                                                      € 4.100
          In der Hauptverhandlung je Tag                                               € 1.550
          In gerichtlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung                    € 4.100
          Im Zeugenbeistand                                                            € 2.050

    Für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten beträgt die Höchstentschädigung
    bei allen übrigen Versicherten:
          Im Ermittlungsverfahren                                                      € 1.050
          In der Hauptverhandlung je Tag                                               € 1.050
          Im gerichtlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung                    € 1.050

    Die Höchstentschädigung für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten bei Firmenstellungnahmen
    beträgt € 2.600
    Die Höhe des im Einzelfall zu tragenden Betrages bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände,
    insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfanges und der Schwierigkeit der anwaltlichen
    Tätigkeit.

    c.) die gesetzlichen Kosten für notwendige Reisen des für den Versicherten tätigen Rechtsanwaltes an den
        Ort des zuständigen Gerichtes oder den Sitz der Ermittlungsbehörde, jedoch höchstens bis zu € 2.600;
    d.) die Kosten der vom Versicherten im Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten, die für seine
        Verteidigung erforderlich sind, jedoch höchstens bis zu einem Stundensatz des Sachverständigen von
        € 260, maximiert auf € 25.000 für alle Gutachten;
    e.) die gesetzliche Vergütung des für den gegnerischen Nebenkläger tätigen Rechtsanwaltes, soweit der
        Versicherte durch deren Übernahme eine Einstellung des gegen ihn anhängigen Strafverfahrens erreicht
        hat, obwohl ein hinreichender Tatverdacht bestand;
    f.) die Reisekosten des Versicherten gemäß § 5 Abs. 2h) ARB bis höchstens 2.600 an den Ort des
        zuständigen ausländischen Gerichtes, wenn dieses das persönliche Erscheinen angeordnet hat.

Hinweis:

Wegen der enthaltenen Rückwärtsversicherung müssen der AUXILIA vor Vertragsabschluß alle bekannten
Umstände angezeigt werden, die auf ein möglicherweise anstehendes Ermittlungsverfahren hindeuten
($ 16 Versicherungsvertragsgesetz: Alle Erklärungen sind der AUXILIA in Schriftform mitzuteilen)
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