# AGILA Österreich Haftpflichtschutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-agila-haftpflichtschutz.php
- Rechtlicher Träger: AGILA Haustierversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-agila-haftpflichtschutz.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [AGILA Vertragswerk Österreich (barrierefreie Fassung), Juli 2026](https://www.agila.de/images/pdf/Vertragswerke/2026-07_15_AT_AGILA_Vertragswerk_barrierefrei.pdf), Fassung AHKV BB 11/2025, Vertragswerk 15.07.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | ja, bis 16 Mio. € | Pauschal 16 Mio. EUR Deckungssumme für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, max. jedoch 15 Mio. EUR für eine geschädigte Person im Versicherungsfall. | Informationsblatt, Seite 2 |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | ja, bis 16 Mio. € | Versicherungsschutz gewährt der Versicherer je Versicherungsjahr maximal bis zur Höhe der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme | AHKV § 2, Seite 24 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | 80 € | EUR pro Schadenfall in den Tarifen Haftpfichtschutz 24 und Haftpfichtschutz. | Informationsblatt, Seite 2 |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes) | ja | auf die gesetzliche Haftpﬂicht aus den Gefahren des täglichen Lebens des durch den Tierhalter beauftragten Hüters | BB § 2 Ziffer 2.1 Nr. 2, Seite 27 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Der Versicherungsschutz gilt in Österreich. Während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland bis zu einer Höchstdauer von zwölf Monaten besteht auch ohne gesonderte Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz. | AHKV § 4, Seite 24 |
| Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Länder | ja | Während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland bis zu einer Höchstdauer von zwölf Monaten besteht auch ohne gesonderte Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz. | AHKV § 4, Seite 24 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeige | nicht geregelt |  |  |
| Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser waren | nicht geregelt |  |  |
| Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mit | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hund | nicht geregelt |  |  |
| Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | ja | Welpen des versicherten Tieres sind in den ersten zwölf Lebensmonaten mitversichert, | BB § 2 Ziffer 2.2 Nr. 4, Seite 27 |
| Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sind | nicht geregelt |  |  |
| Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probe | nicht geregelt |  |  |
| Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderung | ja | während des Einsatzes des versicherten Tieres als Blinden- oder Jagdhund sowie bei der Teilnahme des versicherten Tieres an nicht gewerblichen Schlittenhunderennen. | BB § 2 Ziffer 2.1 Nr. 3, Seite 27 |
| Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis) | ja | Haftpﬂichtschutz auch als privater Züchter und Halter von Schul- und Begegnungshunden, | BB § 2 Ziffer 2.2 Nr. 1, Seite 27 |
| Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildung | nicht geregelt |  |  |
| Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildung | ja | während des Einsatzes des versicherten Tieres als Blinden- oder Jagdhund | BB § 2 Ziffer 2.1 Nr. 3, Seite 27 |
| Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtraining | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichert | ja | auf die gesetzliche Haftpﬂicht aus den Gefahren des täglichen Lebens des durch den Tierhalter beauftragten Hüters von im Versicherungsschein genannten Tieren. | BB § 2 Ziffer 2.1 Nr. 2, Seite 27 |
| Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionen | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut) | ja, bis zur Versicherungssumme | Eigenschäden des nichtgewerblichen Hüters des versicherten Tieres sind mitversichert, | BB § 2 Ziffer 2.2 Nr. 3, Seite 27 |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie) | nein | Haftpﬂichtansprüche aus Schadenfällen von Verwandten und Lebenspartnern des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, | BB § 3 Nr. 7, Seite 27 |
| Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | BB § 1 Nr. 1, Seite 26 |
| Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden) | ja, bis zur Versicherungssumme | das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | BB § 1 Nr. 1, Seite 26 |
| Tierarztkosten für verletzte fremde Tiere | ja, bis zur Versicherungssumme | das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | BB § 1 Nr. 1, Seite 26 |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten) | nein | Haftpﬂichtansprüche aus Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt | BB § 3 Nr. 4, Seite 27 |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | nein | Haftpﬂichtansprüche aus Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt | BB § 3 Nr. 4, Seite 27 |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächen | nein | Haftpﬂichtansprüche aus Flurschäden, | BB § 3 Nr. 3, Seite 27 |
| Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot) | ja, bis zur Versicherungssumme | Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen gemietet, geleast oder gepachtet haben, | BB § 2 Ziffer 2.2 Nr. 5, Seite 27 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern) | nicht geregelt |  |  |
| Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände) | ja, bis zur Versicherungssumme | Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen gemietet, geleast oder gepachtet haben, | BB § 2 Ziffer 2.2 Nr. 5, Seite 27 |
| Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisen | ja, bis zur Versicherungssumme | Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen gemietet, geleast oder gepachtet haben, | BB § 2 Ziffer 2.2 Nr. 5, Seite 27 |
| Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventar | ja, bis zur Versicherungssumme | Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen gemietet, geleast oder gepachtet haben, | BB § 2 Ziffer 2.2 Nr. 5, Seite 27 |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachen | ja, bis zur Versicherungssumme | Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen gemietet, geleast oder gepachtet haben, | BB § 2 Ziffer 2.2 Nr. 5, Seite 27 |
| Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urin | nicht geregelt |  |  |
| Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein) | nicht geregelt |  |  |
| Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungen | ja | bei der Teilnahme des versicherten Tieres an nicht gewerblichen Schlittenhunderennen. | BB § 2 Ziffer 2.1 Nr. 3, Seite 27 |
| Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert) | nein | Zur Vermeidung von Unfällen sind die allgemein gültigen/behördlichen Vorschriften zur Sicherheit des versicherten Hundes (bspw. Leinen- oder Maulkorbzwang) einzuhalten. | AHKV § 9 Nr. 1, Seite 25 |
| Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert) | nein | Zur Vermeidung von Unfällen sind die allgemein gültigen/behördlichen Vorschriften zur Sicherheit des versicherten Hundes (bspw. Leinen- oder Maulkorbzwang) einzuhalten. | AHKV § 9 Nr. 1, Seite 25 |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund) | nein | als Halter und Hüter ohne gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zweck von im Versicherungsschein genannten Tieren. | BB § 2 Ziffer 2.1 Nr. 1, Seite 27 |
| Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht) | ja | Haftpﬂichtschutz auch als privater Züchter und Halter von Schul- und Begegnungshunden, | BB § 2 Ziffer 2.2 Nr. 1, Seite 27 |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | ja | Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpﬂichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche | BB § 1 Nr. 2, Seite 26 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschaden | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamt | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführschein | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | ja | Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eintritt in geschriebener Form anzuzeigen. | AHKV § 9 Nr. 2.1, Seite 25 |
| Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung | AHKV § 3 Nr. 2, Seite 24 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum) | ja | Versicherungsansprüche aller Personen, auf deren vorsätzliches Verhalten der Schaden zurückzuführen ist, | BB § 3 Nr. 6, Seite 27 |

## Volltext der Bedingungen: AGILA Vertragswerk Österreich (barrierefreie Fassung), Juli 2026

```text
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VERTRAGSWERK
Informationsblätter zu Versicherungsprodukten

Hund
Hundehalter-Haftpfichtversicherung ..........................................................................................Seite 2

Hunde-OP-Kostenschutzversicherung .........................................................................................Seite 4

Hundekrankenschutz-Versicherung .............................................................................................Seite 6

Katze
Katzen-OP-Kostenschutzversicherung .........................................................................................Seite 8

Katzenkrankenschutz-Versicherung...........................................................................................Seite 10


Allgemein
Wichtige Information zur Anzeigepficht ..................................................................................Seite 12

Rücktrittsrechtsbelehrung ........................................................................................................Seite 13

Vertragsinformationen Hundehalter-Haftpfichtversicherung,

Hunde-OP-Kostenschutzversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung ..............................Seite 14

Vertragsinformationen Katzen-OP-Kostenschutzversicherung,

Katzenkrankenschutz-Versicherung ..........................................................................................Seite 20

Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter-Haftpfichtversicherung,

Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung

(AHKV) und Besondere Bedingungen (BB).................................................................................Seite 24

Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-Versicherung und

Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) ....................Seite 31

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HUNDEHALTER-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


AGILA Haustierversicherung AG                                                             Produkt: Haftpflichtschutz 24 (HPS24) 11/2025
Deutschland                                                                                        Haftpflichtschutz (HPS) 11/2025
                                                                                                   Haftpflichtschutz Exklusiv (HPSE) 11/2025


Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen
und vertraglichen Informationen über Ihre Hundehalter-Haftpfichtversicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen,
dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen einen Tierhalterhaftpflichtschutz für Ihren Hund an. Dieser schützt Sie in Ihrer Eigenschaft als Halter und Hüter von
Tieren gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, die Ihr Hund nach
Vertragsbeginn verursacht hat.


          Was ist versichert?                                                               Was ist nicht versichert?
  G egenstand der Hundehalterhaftpfichtversicherung ist es, gegen Sie             Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Je nach Tarif sind die Besonderen
  geltend gemachte Haftpfichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche           Bedingungen zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich in den Tarifen „Haft-
  zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.                          pfichtschutz“ und „Haftpfichtschutz Exklusiv“ eingeschlossen, gehören zu
  Versichert sind Schäden an Personen, Sachen oder sich daraus ergebende          den nichtversicherten Risiken z. B.:
  Vermögensschäden, die auf Ihren Hund zurückzuführen sind und für die Sie          Über die gesetzliche Haftpficht hinausgehende Schäden
  in Ihrer Eigenschaft als Halter oder Hüter einstehen müssen.                      Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
  Zusätzliche Leistungen im Tarif Haftpfichtschutz:                                 Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen soweit nicht
  • Haftpfichtschutz auch als privater Züchter und Halter von Schul- und            bedingungsgemäß ausdrücklich eingeschlossen
    Begegnungshunden                                                                Strafen und Bußgelder
  • Haftpfichtschutz auch während des Einsatzes des versicherten Tieres als         Eigenschäden des Hüters des versicherten Tieres
    Blinden- oder Jagdhund sowie bei der Teilnahme des versicherten Tieres an
    nicht gewerblichen Schlittenhunderennen                                         Landwirtschaftlich oder gewerblich genutzte Tiere

  • Eigenschäden des nichtgewerblichen Hüters des versicherten Tieres sind
    mitversichert
  • Welpen des versicherten Tieres sind in den ersten zwölf Lebensmonaten
    mitversichert
  • Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder mitver-
    sicherte Personen gemietet, geleast oder gepachtet haben                                Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  • Übernahme der Bergungskosten durch Polizei, Feuerwehr oder einen Drit-        Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.
    ten bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Limit, wenn bei einem      In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
    Verkehrsunfall mit einem motorisierten Kraftfahrzeug das Tier verletzt oder
    getötet wird.                                                                   Schäden, die auf Vorsatz zurückzuführen sind
                                                                                    Ansprüche mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender
  Zusätzliche Leistungen im Haftpfichtschutz Exklusiv:
                                                                                    Angehöriger
  • Übernahme der Kosten für den tierärztlichen Abbruch der Schwangerschaft
                                                                                    Terror oder Kriegsereignisse
    bei dem durch das versicherte Tier verursachten, ungewolltem Deckakt
    ohne weitere aus dem Deckakt resultierende Folgeschäden                         Innere Unruhen
                                                                                    Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel,
Versicherungssumme                                                                  Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt-
                                                                                    oder Bahnkatastrophen)
Haftpfichtschutz 24
  Pauschal 10 Mio. EUR Deckungssumme für alle Sach-, Personen- und
  Vermögensschäden.

Haftpfichtschutz
  Pauschal 16 Mio. EUR Deckungssumme für alle Sach-, Personen- und
  Vermögensschäden, max. jedoch 15 Mio. EUR für eine geschädigte Person
  im Versicherungsfall.

Haftpfichtschutz Exklusiv
  Pauschal 20 Mio. EUR Deckungssumme für alle Sach-, Personen- und
  Vermögensschäden, max. jedoch 15 Mio. EUR für eine geschädigte Person
  im Versicherungsfall.

Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadenfall?
  8 0 EUR pro Schadenfall in den Tarifen Haftpfichtschutz 24 und
  Haftpfichtschutz.


                                                                                         Hundehalter-Haftpfichtversicherung (HPS24, HPS, HPSE) 11/2025           02

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          Wo bin ich versichert?                                                        Weltweiter Versicherungsschutz während eines vorübergehenden
                                                                                        Auslandsaufenthalts:
  Versicherungsschutz in Österreich
                                                                                        • Im Tarif Haftpfichtschutz 24 von bis zu zwei Monaten
                                                                                        • In den Tarifen Haftpfichtschutz und Haftpfichtschutz Exklusiv von bis zu
                                                                                          zwölf Monaten


          Welche Verpfichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten:                                         - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat
- Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben            an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen.
  machen.                                                                             - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu
- Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig.                     mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener-
                                                                                        mittlung und -regulierung zu unterstützen.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende
  Umstände zu beseitigen.


          Wann und wie zahle ich?
Die erste Prämie müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versi-             jährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Prämien
cherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Prämien zahlen müssen, ist im           von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Beiträge überweisen.
Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, viertel-


          Wann beginnt und endet die Deckung?
                                                                                      Zahlen Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz
Vertragsbeginn:        Mit Zustandekommen des Vertrages                               frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Prämie zahlen. Der Schutz beginnt
Versicherungsschutz:   Ab Vertragsbeginn, nicht aber vor dem im Versicherungs-        gleichwohl zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn Sie an der rechtzeitigen
                       schein angegebenen Tag                                         Zahlung der Prämie ohne ihr Verschulden verhindert waren. Der Vertrag ist mit
                                                                                      einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach
                                                                                      jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Laufzeit und         kündigen. Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den
danach jeweils einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in geschriebener Form   Versicherungsvertrag kündigen.


                                                                                                 Hundehalter-Haftpfichtversicherung (HPS24, HPS, HPSE) 11/2025             03

[Seite 4]
HUNDE-OP-KOSTENSCHUTZVERSICHERUNG
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


AGILA Haustierversicherung AG                                                               Produkt: Hunde-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025
Deutschland


Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen
und vertraglichen Informationen über Ihre Hunde-OP-Kostenschutzversicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingun-
gen, dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen einen OP-Kostenschutz für Ihren Hund an.
Dieser schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Operationen Ihres versicherten Tieres infolge eines Versicherungsfalls.


          Was ist versichert?                                                                Was ist nicht versichert?
  Versichert sind gesunde Hunde aller Rassen ab einem Lebensalter von acht       Nicht versichert sind insbesondere Kosten für:
  Wochen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal acht Jahre       Behandlung von Auffälligkeiten,
  alt sind. Hunde mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit Anzeichen
  oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung sind grundsätzlich nicht        Psychotherapeutische Behandlungen,
  versicherungsfähig.                                                              Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation),
                                                                                   Prothesen des Bewegungsapparates,
  OP-Kostenschutz
                                                                                   Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen,
  Ersetzt werden Kosten für
                                                                                   Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt,
  •   Operationen im vertraglich vereinbarten Umfang bis zum 4-fachen Satz
      der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT),                                     Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen
                                                                                   Tierarztes,
  •   Nachbehandlungen eines chirurgischen Eingriffs einschließlich
      physikalischer Therapie,                                                     Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen,
                                                                                   insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen,
  •   diagnostische Maßnahmen vor der Operation,
                                                                                   Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland,
  •   s tationäre Unterbringung des versicherten Hundes in einer Tierklinik
      nach einer Operation für einen begrenzten Zeitraum.                          Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen,
  Versicherungssumme im Versicherungsjahr:                                         Angeborene Krankheiten und Defekte, soweit nicht Abweichendes in den
                                                                                   Versicherungsbedingungen geregelt
  Die Höhe der Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein
  entnehmen.
  Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr:
  Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie Ihrem Versicherungsschein
  entnehmen.

  Verkehrsunfallschutz
                                                                                             Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  Erstattung der Kosten für tierärztliche Behandlungen infolge eines Unfalls     Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.
  mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis zum            In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel
  4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie für                Schäden durch
  Nachbehandlungen.
                                                                                   Epidemien oder Pandemien
  Optionaler Zusatzbaustein „Vorsorge“                                             Terror
  Kostenersatz für Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körper-             Kriegsereignisse
  untersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh- und Zeckenschutz, Chip/               Innere Unruhen
  Kennzeichnung.
                                                                                   Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel,
                                                                                   Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt-
  Optionaler Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“
                                                                                   oder Bahnkatastrophen).
  Ersetzt werden Kosten für Physiotherapien, Strahlen- und Ultraschall-
  therapien, Orthesen oder für vergleichbare medizinische Hilfsmittel.

  Optionaler Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“
  Kosten tierärztlicher Zahnbehandlungen einschließlich dazugehörender
  Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen:
  z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion und Zahnprophylaxe.


                                                                                                                   Hunde-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025      04

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          Wo bin ich versichert?
  Versicherungsschutz in Österreich                                                   Erstattung von Kosten bis zur Höhe der im jeweiligen Land geltenden üblichen
  Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen                Vergütungen der Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der in Deutsch-
  Rücktransports des versicherten Tieres nach Österreich während eines                land geltenden GOT. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im
  vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu zwölf Monaten.                       Ausland.


          Welche Verpfichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten:                                         - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat
- Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben            an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen.
  machen.                                                                             - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu
- Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig.                     mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener-
                                                                                        mittlung und -regulierung zu unterstützen.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende
  Umstände zu beseitigen.


          Wann und wie zahle ich?
Die erste Prämie müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des                    vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die
Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Prämien zahlen müssen, ist         Prämien von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Prämien überweisen.
im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich,


          Wann beginnt und endet die Deckung?
Vertragsbeginn:        Mit Zugang der Annahmeerklärung des Versicherers, regel-       Zahlen Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Tier
                       mäßig mit Zugang des Versicherungsscheins                      frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Prämie zahlen. Der Schutz beginnt
Versicherungsschutz:   Versicherungsschutz besteht ab Versicherungsbeginn unter       gleichwohl zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn Sie an der rechtzeitigen
                       Berücksichtigung der einmonatigen allgemeinen Wartezeit        Zahlung der Prämie ohne ihr Verschulden verhindert waren.
                       und der vereinbarten besonderen Wartezeit. Die Allgemei-       Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag ver-
                       ne und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten      längert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen
                       Behandlungen und Eingriffen und dem Zusatzbaustein             den Vertrag.
                       „Vorsorge“.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Laufzeit und         kündigen. Ebenfalls können Sie nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Ver-
danach jeweils einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in geschriebener Form   sicherungsvertrag kündigen.


                                                                                                                             Hunde-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025           05

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HUNDEKRANKENSCHUTZ-VERSICHERUNG
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


AGILA Haustierversicherung AG                                                             Produkt: Hundekrankenschutz (HKS) 11/2025
Deutschland


Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen
und vertraglichen Informationen über Ihre Hundekrankenschutz-Versicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen,
dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen einen Krankenkomplettschutz für Ihren Hund an.
Dieser schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Erkrankungen Ihres versicherten Tieres infolge eines Versicherungsfalls.


          Was ist versichert?                                                                Was ist nicht versichert?
  Versichert sind gesunde Hunde aller Rassen ab einem Lebensalter von acht        Nicht versichert sind insbesondere Kosten für:
  Wochen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal acht
                                                                                    Behandlung von Auffälligkeiten,
  Jahre alt sind. Hunde mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit
  Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung sind grund-            Psychotherapeutische Behandlungen,
  sätzlich nicht versicherungsfähig.                                                Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation),
  Kranken- und Unfallschutz                                                         Prothesen des Bewegungsapparates,
  Ersetzt werden Kosten für                                                         Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen,
  •   erforderliche tierärztliche Behandlungen im vertraglich vereinbarten          Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt,
      Umfang bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte                Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen
      (GOT),                                                                        Tierarztes,
  •   für ambulante und stationäre Behandlungen von Krankheiten und                 Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen,
      Unfallfolgen einschließlich der Arzneimittel,                                 insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen,
  •   notwendige Unterbringung in einer Tierklinik,                                 Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland,
  •   notwendige Diagnostik sowie tierärztliche Videosprechstunden                  Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen,
  •   Notdienstgebühr nach GOT                                                      Angeborene Krankheiten und Defekte, soweit nicht Abweichendes in den
  Versicherungssumme im Versicherungsjahr:                                          Versicherungsbedingungen geregelt
  Die Höhe der Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein
  entnehmen.
  Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall und eingereichter Rechnung:
  Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie Ihrem Versicherungsschein
  entnehmen.
                                                                                             Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  OP-Kostenschutz
  Ersetzt werden Kosten für                                                       Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.
  •   Operationen im vertraglich vereinbarten Umfang bis zum 4-fachen Satz        In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel
      der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT),                                    Schäden durch
  •   Nachbehandlungen eines chirurgischen Eingriffs einschließlich                 Epidemien oder Pandemien
      physikalischer Therapie,                                                      Terror
  •   diagnostische Maßnahmen vor der Operation,                                    Kriegsereignisse
  •   stationäre Unterbringung des versicherten Hundes in einer Tierklinik nach     Innere Unruhen
      einer Operation für einen begrenzten Zeitraum.                                Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel,
  Auslandsschutz                                                                    Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt-
                                                                                    oder Bahnkatastrophen).
  Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen
  Rücktransports des versicherten Tieres nach Österreich während eines vorü-
  bergehenden Auslandsaufenthalts von zwölf Monaten.
  Verkehrsunfallschutz
  Erstattung der Kosten für tierärztliche Behandlungen infolge eines
  •   Unfalls mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis
      zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie für
      Nachbehandlungen.
  Optionaler Zusatzbaustein „Vorsorge“
  Kostenersatz für Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körper-
  untersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh- und Zeckenschutz, Chip/Kenn-
  zeichnung
  Optionaler Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“
  Ersetzt werden Kosten für Physiotherapie, Strahlen- und Ultraschalltherapien,
  Orthesen oder für vergleichbare Hilfsmittel.
  Optionaler Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“
  Kosten tierärztlicher Zahnbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnos-
  tik sowie Vor- und Nachbehandlungen:
  z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion, Zahnprophylaxe.


                                                                                                                        Hundekrankenschutz (HKS) 11/2025     06

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          Wo bin ich versichert?
  Versicherungsschutz in Österreich                                                   Erstattung von Kosten bis zur Höhe der im jeweiligen Land geltenden üblichen
                                                                                      Vergütungen der Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der in Deutsch-
  Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen
                                                                                      land geltenden GOT. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im
  Rücktransports des versicherten Tieres nach Österreich während eines
                                                                                      Ausland.
  vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu zwölf Monaten.


          Welche Verpfichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten:                                         - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat
- Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben            an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen.
  machen.                                                                             - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu
- Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig.                     mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener-
                                                                                        mittlung und -regulierung zu unterstützen.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende
  Umstände zu beseitigen.


          Wann und wie zahle ich?
Die erste Prämie müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versi-             jährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Prämien
cherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Prämien zahlen müssen, ist im           von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Prämien überweisen.
Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, viertel-


          Wann beginnt und endet die Deckung?
Vertragsbeginn:        Mit Zugang der Annahmeerklärung des Versicherers, regel-       Zahlen Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Tier frühes-
                       mäßig mit Zugang des Versicherungsscheins                      tens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Prämie zahlen.
Versicherungsschutz:   Versicherungsschutz besteht ab Versicherungsbeginn unter       Der Schutz beginnt gleichwohl zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn Sie
                       Berücksichtigung der einmonatigen allgemeinen Wartezeit        an der rechtzeitigen Zahlung der Prämie ohne ihr Verschulden verhindert waren.
                       und der vereinbarten besonderen Wartezeit. Die Allgemei-       Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag ver-
                       ne und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten      längert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen
                       Behandlungen und Eingriffen und dem Zusatzbaustein             den Vertrag.
                       „Vorsorge“.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Laufzeit und         kündigen. Ebenfalls können Sie nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Ver-
danach jeweils einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in geschriebener Form   sicherungsvertrag kündigen.


                                                                                                                                 Hundekrankenschutz (HKS) 11/2025              07

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KATZEN-OP-KOSTENSCHUTZVERSICHERUNG
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Deutschland


Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen
und vertraglichen Informationen über Ihre Katzen-OP-Kostenschutzversicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingun-
gen, dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen einen OP-Kostenschutz für Ihre Katze an.
Dieser schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Operationen Ihres versicherten Tieres infolge eines Versicherungsfalls.


          Was ist versichert?                                                                 Was ist nicht versichert?
  Versichert sind gesunde Katzen aller Rassen ab einem Lebensalter von acht       Nicht versichert sind insbesondere Kosten für:
  Wochen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal zehn Jahre        Behandlung von Auffälligkeiten,
  alt sind. Katzen mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit Anzeichen
  oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung sind grundsätzlich nicht         Psychotherapeutische Behandlungen,
  versicherungsfähig.                                                               Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation),
                                                                                    Prothesen des Bewegungsapparates,
  OP-Kostenschutz
                                                                                    Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen,
  Ersetzt werden Kosten für
                                                                                    Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt,
  •   Operationen im vertraglich vereinbarten Umfang bis zum 4-fachen Satz
      der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT),                                      Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen
                                                                                    Tierarztes,
  •   Nachbehandlungen eines chirurgischen Eingriffs einschließlich
      physikalischer Therapie,                                                      Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen,
                                                                                    insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen,
  •   diagnostische Maßnahmen vor der Operation,
                                                                                    Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland,
  •   stationäre Unterbringung der versicherten Katze in einer Tierklinik nach
      einer Operation für einen begrenzten Zeitraum.                                Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen,
  Versicherungssumme im Versicherungsjahr:                                          Angeborene Krankheiten und Defekte, soweit nicht Abweichendes in den
                                                                                    Versicherungsbedingungen geregelt
  Die Höhe der Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein
  entnehmen.
  Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr:
  Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie Ihrem Versicherungsschein
  entnehmen.

  Verkehrsunfallschutz
                                                                                              Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  Erstattung der Kosten für tierärztliche Behandlungen infolge eines Unfalls      Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.
  mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis zum             In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel
  4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie für                 Schäden durch
  Nachbehandlungen.
                                                                                    Epidemien oder Pandemien
  Optionaler Zusatzbaustein „Vorsorge“                                              Terror
  Kostenersatz für Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körper-              Kriegsereignisse
  untersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh- und Zeckenschutz, Chip/                Innere Unruhen
  Kennzeichnung.
                                                                                    Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel,
                                                                                    Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt-
  Optionaler Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“
                                                                                    oder Bahnkatastrophen).
  Ersetzt werden Kosten für Physiotherapien, Strahlen- und Ultraschall-
  therapien, Orthesen oder für vergleichbare medizinische Hilfsmittel.

  Optionaler Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“
  Kosten tierärztlicher Zahnbehandlungen einschließlich dazugehörender
  Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen:
  z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion und Zahnprophylaxe.


                                                                                                                    Katzen-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025     08

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          Wo bin ich versichert?
  Versicherungsschutz in Österreich                                                   Erstattung von Kosten bis zur Höhe der im jeweiligen Land geltenden üblichen
  Weltweiter Versicherungsschutz während eines vorübergehenden Auslands-              Vergütungen der Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der in Deutsch-
  aufenthalts von bis zu zwölf Monaten.                                               land geltenden GOT. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im
                                                                                      Ausland.


          Welche Verpfichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten:                                         - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat
- Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben            an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen.
  machen.                                                                             - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu
- Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig.                     mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener-
                                                                                        mittlung und -regulierung zu unterstützen.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende
  Umstände zu beseitigen.


          Wann und wie zahle ich?
Die erste Prämie müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versi              jährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Prämien
cherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Prämien zahlen müssen, ist im           von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Prämien überweisen.
Versicherungs- schein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, viertel-


          Wann beginnt und endet die Deckung?
Vertragsbeginn:        Mit Zugang der Annahmeerklärung des Versicherers,              Zahlen Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Tier
                       regelmäßig mit Zugang des Versicherungsscheins                 frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Prämie zahlen. Der Schutz beginnt
Versicherungsschutz:   Versicherungsschutz besteht ab Versicherungsbeginn unter       gleichwohl zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn Sie an der rechtzeitigen
                       Berücksichtigung der einmonatigen allgemeinen Wartezeit        Zahlung der Prämie ohne ihr Verschulden verhindert waren.
                       und der vereinbarten besonderen Wartezeit. Die Allgemei-       Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag ver-
                       ne und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten      längert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen
                       Behandlungen und Eingriffen und dem Zusatzbaustein             den Vertrag.
                       „Vorsorge“.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Laufzeit und         kündigen. Ebenfalls können Sie nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Ver-
danach jeweils einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in geschriebener Form   sicherungsvertrag kündigen.


                                                                                                                            Katzen-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025           09

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KATZENKRANKENSCHUTZ-VERSICHERUNG
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


AGILA Haustierversicherung AG                                                             Produkt: Katzenkrankenschutz (KKS) 11/2025
Deutschland


Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen
und vertraglichen Informationen über Ihre Katzenkrankenschutz-Versicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen,
dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen einen Krankenkomplettschutz für Ihre Katze an.
Dieser schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Erkrankungen Ihres versicherten Tieres infolge eines Versicherungsfalls.


          Was ist versichert?                                                                Was ist nicht versichert?
  Versichert sind gesunde Katzen aller Rassen ab einem Lebensalter von acht       Nicht versichert sind insbesondere Kosten für:
  Wochen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal zehn
                                                                                    Behandlung von Auffälligkeiten,
  Jahre alt sind. Katzen mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit
  Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung sind grund-            Psychotherapeutische Behandlungen,
  sätzlich nicht versicherungsfähig.                                                Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation),
  Kranken- und Unfallschutz                                                         Prothesen des Bewegungsapparates,
  Ersetzt werden Kosten für                                                         Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen,
  •   erforderliche tierärztliche Behandlungen im vertraglich vereinbarten          Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt,
      Umfang bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte                Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen
      (GOT),                                                                        Tierarztes,
  •   für ambulante und stationäre Behandlungen von Krankheiten und                 Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen,
      Unfallfolgen einschließlich der Arzneimittel,                                 insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen,
  •   notwendige Unterbringung in einer Tierklinik,                                 Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland,
  •   notwendige Diagnostik sowie tierärztliche Videosprechstunden,                 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen,
  •   Notdienstgebühr nach GOT                                                      Angeborene Krankheiten und Defekte, soweit nicht Abweichendes in den
  Versicherungssumme im Versicherungsjahr:                                          Versicherungsbedingungen geregelt
  Die Höhe der Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein
  entnehmen.
  Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall und eingereichter Rechnung:
  Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie Ihrem Versicherungsschein
  entnehmen.
                                                                                             Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  OP-Kostenschutz
  Ersetzt werden Kosten für                                                       Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.
  •   Operationen im vertraglich vereinbarten Umfang bis zum 4-fachen Satz        In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel
      der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT),                                    Schäden durch
  •   Nachbehandlungen eines chirurgischen Eingriffs einschließlich physika-        Epidemien oder Pandemien
      lischer Therapie,                                                             Terror
  •   diagnostische Maßnahmen vor der Operation,                                    Kriegsereignisse
  •   stationäre Unterbringung der versicherten Katze in einer Tierklinik nach      Innere Unruhen
      einer Operation für einen begrenzten Zeitraum.                                Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel,
  Auslandsschutz                                                                    Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt-
                                                                                    oder Bahnkatastrophen).
  Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen
  Rücktransports des versicherten Tieres nach Österreich während eines vor-
  übergehenden Auslandsaufenthalts von zwölf Monaten.
  Verkehrsunfallschutz
  Erstattung der Kosten für tierärztliche Behandlungen infolge eines
  •   Unfalls mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis
      zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie für
      Nachbehandlungen.
  Optionaler Zusatzbaustein „Vorsorge“
  Kostenersatz für Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körper-
  untersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh- und Zeckenschutz, Chip/Kenn-
  zeichnung.
  Optionaler Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“
  Ersetzt werden Kosten für Physiotherapie, Strahlen- und Ultraschalltherapien,
  Orthesen oder für vergleichbare Hilfsmittel.
  Optionaler Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“
  Kosten tierärztlicher Zahnbehandlungen einschließlich dazugehöriger
  Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen:
  z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion, Zahnprophylaxe.


                                                                                                                        Katzenkrankenschutz (KKS) 11/2025    10

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          Wo bin ich versichert?
  Versicherungsschutz in Österreich                                                   Erstattung von Kosten bis zur Höhe der im jeweiligen Land geltenden üblichen
                                                                                      Vergütungen der Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der in Deutsch-
  Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen
                                                                                      land geltenden GOT. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im
  Rücktransports des versicherten Tieres nach Österreich während eines
                                                                                      Ausland.
  vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu zwölf Monaten.


          Welche Verpfichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten:                                         - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat
- Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben            an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen.
  machen.                                                                             - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu
- Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig.                     mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener-
                                                                                        mittlung und -regulierung zu unterstützen.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende
  Umstände zu beseitigen.


          Wann und wie zahle ich?
Die erste Prämie müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Ver-               jährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Prämien
sicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Prämien zahlen müssen, ist im         von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Prämien überweisen.
Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, viertel-


          Wann beginnt und endet die Deckung?
Vertragsbeginn:        Mit Zugang der Annahmeerklärung des Versicherers,              Zahlen Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Tier frühes-
                       regelmäßig mit Zugang des Versicherungsscheins                 tens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Prämie zahlen.
Versicherungsschutz:   Versicherungsschutz besteht ab Versicherungsbeginn unter       Der Schutz beginnt gleichwohl zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn Sie
                       Berücksichtigung der einmonatigen allgemeinen Wartezeit        an der rechtzeitigen Zahlung der Prämie ohne ihr Verschulden verhindert waren
                       und der vereinbarten besonderen Wartezeit. Die Allgemei-       Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag ver-
                       ne und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten      längert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen
                       Behandlungen und Eingriffen und dem Zusatzbaustein             den Vertrag.
                       „Vorsorge“.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Laufzeit und         kündigen. Ebenfalls können Sie nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versiche-
danach jeweils einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in geschriebener Form   rungsvertrag kündigen.


                                                                                                                                 Katzenkrankenschutz (KKS) 11/2025             11

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Wichtige Informationen zur Anzeigepflicht
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.


     Mitteilung über die Folgen einer Verletzung der                                             oder grob fahrlässig unterblieben ist.
     gesetzlichen Anzeigepficht                                                                  Der Versicherer kann vom Vertrag auch dann zurücktreten, wenn über
     Damit der Versicherer den Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen                          einen erheblichen Umstand eine unrichtige Anzeige gemacht worden ist.
     kann, ist es notwendig, dass die Fragen im Versicherungsantrag wahr-                        Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Unrichtigkeit dem Versicherer
     heitsgemäß und vollständig beantworten werden. Es sind auch solche                          bekannt war oder die Anzeige ohne Verschulden des Versicherungsnehmers
     Umstände anzugeben, die scheinbar nur geringe Bedeutung haben.                              unrichtig gemacht worden ist.
     Zu beachten: der Versicherungsschutz ist gefährdet, wenn unrichtige                         Hatte der Versicherungsnehmer die Gefahrenumstände anhand von vom
     oder unvollständige Angaben gemacht werden. Nähere Einzelheiten                             Versicherer in geschriebener Form gestellter Fragen anzuzeigen, so kann
     zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepficht können der nach-                           der Versicherer wegen unterbliebener Anzeige eines Umstandes, nach dem
     stehenden Information entnommen werden.                                                     nicht ausdrücklich und genau umschrieben gefragt worden ist, nur im Falle
                                                                                                 arglistiger Verschweigung zurücktreten.
     Welche vorvertraglichen Anzeigepfichten bestehen?
                                                                                                 Wird der Vertrag von einem Bevollmächtigten des Versicherungsnehmers
     Der Versicherungsnehmer hat beim Abschluss des Vertrages alle ihm
                                                                                                 oder von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht abgeschlossen, so kommt
     bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind,
                                                                                                 für das Rücktrittsrecht des Versicherers nicht nur die Kenntnis und die Arg-
     dem Versicherer anzuzeigen. Erheblich sind jene Gefahrumstände, die
                                                                                                 list des Vertreters, sondern auch die Kenntnis und die Arglist des Versiche-
     geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag über-
                                                                                                 rungsnehmers in Betracht. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass
     haupt oder zu den vereinbarten Bestimmungen abzuschließen, einen
                                                                                                 die Anzeige eines erheblichen Umstandes ohne Verschulden unterblieben
     Einfuss auszuüben. Ein Umstand, nach welchem der Versicherer
                                                                                                 oder unrichtig gemacht ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch
     ausdrücklich und in geschriebener Form gefragt hat, gilt im Zweifel als
                                                                                                 ihm selbst ein Verschulden zur Last fällt.
     erheblich.
                                                                                                 Tritt der Versicherer zurück, nachdem der Versicherungsfall eingetreten ist,
     Sollte sich zwischen Antragstellung und Annahme des Vertrages eine
                                                                                                 so bleibt seine Verpfichtung zur Leistung gleichwohl bestehen, wenn der
     Veränderung des Gesundheitszustandes des zu versichernden Hundes
                                                                                                 Umstand, in Ansehung dessen die Anzeigepficht verletzt ist, keinen Einfuss
     ergeben, so ist der Versicherungsnehmer verpfichtet, den Versicherer
                                                                                                 auf den Eintritt des Versicherungsfalls oder soweit er keinen Einfuss auf den
     unverzüglich in geschriebener Form zu informieren. Der Versicherer be-
                                                                                                 Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat.
     hält sich das Recht vor, den Versicherungsschutz in diesem Fall
     anzupassen.                                                                                 2. Frist und Form für die Ausübung des Rücktrittsrechts des Versicherers
                                                                                                 Der Rücktritt ist nur innerhalb eines Monates zulässig. Die Frist beginnt mit
     Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertrag-
                                                                                                 dem Zeitpunkt, in welchem der Versicherer von der Verletzung der Anzeige-
     liche Anzeigepficht verletzt wird?
                                                                                                 pficht Kenntnis erlangt.
     1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
                                                                                                 Der Rücktritt ist gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erklären. Im Falle
     Ist den oben beschriebenen Vorschriften zuwider die Anzeige eines
                                                                                                 des Rücktrittes sind, soweit gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen
     erheblichen Umstandes unterblieben, so kann der Versicherer vom Ver-
                                                                                                 nicht in Ansehung der Prämie etwas anderes bestimmt, beide Teile ver-
     trag zurücktreten. Das Gleiche gilt, wenn die Anzeige eines erheblichen
                                                                                                 pfichtet, einander die empfangenen Leistungen zurückzugewähren; eine
     Umstandes deshalb unterblieben ist, weil sich der Versicherungsnehmer
                                                                                                 Geldsumme ist von dem Zeitpunkt des Empfanges an zu verzinsen.
     der Kenntnis des Umstandes arglistig entzogen hat.
                                                                                                 3. Anfechtung
     Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht ange-
                                                                                                 Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über
     zeigten Umstand kannte. Er ist auch ausgeschlossen, wenn die Anzeige
                                                                                                 Gefahrumstände anzufechten, bleibt unberührt.
     ohne Verschulden des Versicherungsnehmers unterblieben ist; hat jedoch
     der Versicherungsnehmer einen Umstand nicht angezeigt, nach dem der
     Versicherer nicht ausdrücklich und genau umschrieben gefragt hat, so kann
     dieser vom Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die Anzeige vorsätzlich


                                                                                                                          Wichtige Informationen zur Anzeigepficht 11/2025       12

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Rücktrittsrechtsbelehrungen
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     Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 5c VersVG                                        Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 8 Fern-
     1. Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen                         Finanzdienstleistungs-Gesetz
        ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form (z. B. Brief, Fax,                         Wenn Sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind und
        E-Mail) zurücktreten.                                                                    der Vertrag ausschließlich im Wege des Fernabsatzes (z. B. über Internet,
     2. Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Verständigung vom Zustande-kommen                    Telefon) abgeschlossen wurde, können Sie innerhalb von 14 Tagen vom
        des Versicherungsvertrages (= Zusendung der Polizze bzw.                                 Vertrag oder Ihrer Vertragserklärung zurücktreten. Die Rücktrittsfrist
        Versicherungsschein), jedoch nicht, bevor Sie den Versicherungsschein                    beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Haben Sie aber die Ver-
        und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen                         tragsbedingungen und Vertriebsinformationen (diese ﬁnden Sie bei den
        über die Prämienfestsetzung oder -änderung und diese Belehrung über                      „Vertragsinformationen“) erst nach Vertragsabschluss erhalten, so beginnt
        das Rücktrittsrecht erhalten haben.                                                      die Rücktrittsfrist mit dem Erhalt all dieser Bedingungen und Informa-
     3. Die Rücktrittserklärung ist zu richten an:                                               tionen. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie
        AGILA Haustierversicherung AG, Hanomaghof 2, 30449 Hannover                              kann gerichtet werden an: AGILA Haustierversicherung AG, Hanomaghof 2,
        (Deutschland), E-Mail: widerruf@agila.de. Zur Wahrung der Rück-                          30449 Hannover (Deutschland), E-Mail: widerruf@agila.de. Die Frist ist
        trittsfrist reicht es aus, dass Sie die Rücktrittserklärung vor Ablauf der               jedenfalls gewahrt, wenn der Rücktritt schriftlich oder auf einem anderen,
        Rücktrittsfrist absenden. Die Erklärung ist auch wirksam, wenn sie in den                Ihnen zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften
        Machtbereich Ihres Versicherungsvertreters gelangt.                                      Datenträger (z. B. E-Mail) erklärt und diese Erklärung vor dem Ablauf der
     4. Mit dem Rücktritt enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungs-                   Frist abgesendet wird.
        schutz und Ihre künftigen Verpﬂichtungen aus dem Versicherungsver-                       Wenn Sie dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ende der Rücktrittsfrist
        trag. Hat der Versicherer bereits Deckung gewährt, so gebührt ihm eine                   ausdrücklich zugestimmt haben, hat der Versicherer Ihnen im Falle eines
        der Deckungsdauer entsprechende Prämie. Wenn Sie bereits Prämien                         wirksamen Rücktrittes den auf die Zeit nach Zugang der Rücktrittserklä-rung
        an den Versicherer geleistet haben, die über diese Prämie hinausgehen,                   entfallenden Teil der Prämien zu erstatten. Den Teil der Prämie, der auf die
        so hat sie Ihnen der Versicherer ohne Abzüge zurückzuzahlen.                             Zeit bis zum Zugang der Rücktrittserklärung entfällt, darf der Ver-sicherer in
     5. Ihr Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat, nachdem Sie den                     diesem Fall einbehalten.
        Versicherungsschein einschließlich dieser Belehrung über das Rück-
                                                                                                 Die Erstattung der erhaltenen Beträge (abzüglich des dem Versicherer
        trittsrecht erhalten haben, es sei denn, diese Belehrung wäre derart
                                                                                                 zustehenden Betrages) an Sie hat unverzüglich, spätestens aber binnen 30
        fehlerhaft, dass sie Ihnen die Möglichkeit nimmt, Ihr Rücktrittsrecht im
                                                                                                 Tagen ab Erhalt der Rücktrittserklärung zu erfolgen. Auch Sie haben
        Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender
                                                                                                 unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab Absendung der
        Belehrung auszuüben.
                                                                                                 Rücktrittserklärung dem Versicherer von diesem erhaltene Geldbeträge
                                                                                                 und Gegenstände zurückzugeben.
                                                                                                 Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht nicht Gebrauch, kommt der Vertrag
                                                                                                 zustande bzw. bleibt der Vertrag aufrecht. Sie bleiben demnach an den
                                                                                                 Vertrag gebunden.
                                                                                                 Kein Rücktrittsrecht besteht bei Verträgen über Reise- und Gepäckver-
                                                                                                 sicherungen oder ähnlichen kurzfristigen Versicherungen mit einer Laufzeit
                                                                                                 von weniger als einem Monat. Kein Rücktrittsrecht besteht auch, wenn der
                                                                                                 Vertrag mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung von beiden Seiten bereits
                                                                                                 voll erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Rücktrittsrecht ausgeübt haben.


                                                                                                                                              Rücktrittsrechtsbelehrung 11/25     13

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Vertragsinformationen
Hundehalter-Haftpflichtversicherung
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1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift                                                     Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten
   AGILA Haustierversicherung AG                                                                           der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
   Hanomaghof 2 | 30449 Hannover, Deutschland                                                              gegenüber der der Rücktritt zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des
   Tel.: +49 511 93 680 377                                                                                Rücktritts einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle
   www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de                                                                des Rücktritts gegebenenfalls zu zahlen haben, fnden Sie in der Rück-
   Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor                                                                 trittsbelehrung.
   Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender)
                                                                                                       11. Laufzeit des Vertrags
   Amtsgericht Hannover
   HR B 54594                                                                                              Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen.
   VersSt-Nr. 809/V90809021025                                                                             Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate,
                                                                                                           außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten
2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers                                                                ergeben sich aus dem Antrag oder dem Versicherungsschein.
   Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in
                                                                                                       12. Beendigung des Vertrags
   der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf
                                                                                                           Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei
   Haustiere.
                                                                                                           einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Ver-
3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen                                                          trag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir spätestens einen Monat
   Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen                                      vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in
   als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für die                                      geschriebener Form (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite
   Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung                                    des Versicherers oder per Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zuge-
   und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und die Besonderen                                         gangen ist. Nach Eintritt des Versicherungsfalls haben sowohl Sie als auch
   Bedingungen (BB).                                                                                       wir das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Die Frist
                                                                                                           beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.
4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
                                                                                                       13. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht
   Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere
   Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entneh-men                                  Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen, sohin für die
   Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den                                      Aufnahme der Vertragsverhandlungen, zwischen den Parteien ist öster-
   Versicherungsbedingungen. Einen Überblick über die wesentlichen                                         reichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen anwend-
   Merkmale der Versicherung finden Sie auch im Informationsblatt zu                                       bar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Hannover.
   Versicherungsprodukten.                                                                                 Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen, in
                                                                                                           dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben oder,
5. Gesamtpreis der Versicherung                                                                            in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für den
   Die Höhe der Prämien für die jeweils vereinbarten Produkte, die zu ent-                                 Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb
   richtende Gesamtprämie einschließlich der gesetzlichen Versicherungs-                                   Österreichs verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-
   steuer und der Zeitraum, für den die Prämie zu zahlen ist, sind im Antrag                               halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich
   und im Versicherungsschein ausgewiesen.                                                                 abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständigkeit
                                                                                                           nach unserem Sitz.
6. Einzelheiten der Zahlung und der Erfüllung
                                                                                                       14. Anzuwendende Sprache
   Die Zahlung der Prämie erfolgt monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder
   jährlich per Lastschrift oder Zahlschein. Geraten Sie mit der Erst- oder                                Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher
   Folgeprämie in Verzug, kann unsere Pflicht zur Leistungserbringung                                      Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit
   entfallen (Leistungsfreiheit). Die Leistungsfreiheit und deren Voraus-                                  Ihnen in deutscher Sprache.
   setzungen sind gesetzlich in den §§ 38, 39 und 39a VersVG sowie in den                              15. Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der Bearbeitung
   Versicherungsbedingungen geregelt.                                                                      Ihrer Angelegenheiten unzufrieden? (Beschwerde- und
   Von uns zu erbringende Geldleistungen werden mit Beendigung der zur                                     Schlichtungsverfahren)
   Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des
                                                                                                           Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer
   Versicherers nötigen Erhebungen fällig. Nähere Regelungen sind in § 11                                  +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer
   VersVG sowie in den Versicherungsbedingungen zu finden                                                  Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in
7. Zusätzliche Kosten für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels                                      Textform an uns (beschwerde@agila.de).
   Etwaige zusätzliche Kosten für den Internetzugang, der für die Beantra-gung                             Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich
   erforderlich ist, sind von Ihnen zu tragen. Weitere Kosten für die Benutzung                            als Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage
   eines Fernkommunikationsmittels fallen nicht an. Treten Sie telefonisch mit                             befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32,
   uns in Kontakt, können über den Grundtarif hinaus-gehende Kosten                                        10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden.
   anfallen.                                                                                               Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten-
                                                                                                           frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an dem
8. Prämienzahlung
                                                                                                           Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entscheidungen
   Die Prämien sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine,                             des Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als verbindlich
   die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs-                                   an. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt.
   schein entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Prämienzahlung finden Sie
                                                                                                           Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per
   unter § 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
                                                                                                           E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch
9. Zustandekommen des Vertrags                                                                             online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
   Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag an-                                    Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs-
   genommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist.                                        ombudsmann weitergeleitet.
   Die Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des                                    Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als
   Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach                                Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der
   Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Rücktrittsrecht bleibt hiervon                                       Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt
   unberührt.                                                                                              für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer
                                                                                                           der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
10. Rücktrittsrecht
                                                                                                           Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach
                                                                                                           Versicherungsaufsicht:
    Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in
                                                                                                           Graurheindorfer Straße 108
                                                                                                           53117 Bonn


                                                                                                                                                                                        14

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Hundehalter-Haftpflichtversicherung
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    Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch
    wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch
    nehmen.

16. Datenschutz
    Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung,
    Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Versiche-
    rungsvertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie
    zu Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a),
    b), f) DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung,
    Direktwerbung. | Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung,
    Löschung oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen
    Verarbeitung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Spei-
    cherdauer: Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende
    Speiche- rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen
    bis Widerruf der Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte
    erfolgt im Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsver-
    arbeitung, Art. 28 DSGVO. Einzelheiten auf www.agila.de unter „Daten-
    schutz“. | Verantwortlicher: AGILA Haustierversicherung AG, vertreten
    durch den Vorstand, Hanomaghof 2, 30449 Hannover, datenschutz@ agila |
    Datenschutzbeauftragter: KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
    Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 2221830, www.kinast.eu

HPS24, HPS, HPSE 11/2025 Stand: 11/2025


                                                                                                                                                      15

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Vertragsinformationen
Hunde-OP-Kostenschutzversicherung
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1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift                                                     Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten
   AGILA Haustierversicherung AG                                                                           der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
   Hanomaghof 2 | 30449 Hannover, Deutschland                                                              gegenüber der der Rücktritt zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des
   Tel.: +49 511 93 680 377                                                                                Rücktritts einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle
   www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de                                                                des Rücktritts gegebenenfalls zu zahlen haben, fnden Sie in der Rück-
   Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor                                                                 trittsbelehrung.
   Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender)
                                                                                                       11. Laufzeit des Vertrags
   Amtsgericht Hannover
   HR B 54594                                                                                              Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen.
   VersSt-Nr. 809/V90809021025                                                                             Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate,
                                                                                                           außer Sie kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus
2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers                                                                dem Antrag oder dem Versicherungsschein.
   Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in
                                                                                                       12. Beendigung des Vertrags
   der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf
                                                                                                           Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei
   Haustiere.
                                                                                                           einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Ver-
3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen                                                          trag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir spätestens einen Monat
   Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen                                      vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in
   als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für die                                      geschriebener Form (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite
   Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung                                    des Versicherers oder per Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zuge-
   und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und die Besonderen                                         gangen ist. Nach Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie das Recht, den
   Bedingungen (BB).                                                                                       Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem
                                                                                                           Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.
4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
                                                                                                       13. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht
   Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere
   Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entneh-men                                  Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen, sohin für die
   Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den                                      Aufnahme der Vertragsverhandlungen, zwischen den Vertragsparteien
   Versicherungsbedingungen. Einen Überblick über die wesentlichen                                         ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen
   Merkmale der Versicherung finden Sie auch im Informationsblatt zu                                       anwendbar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Han-
   Versicherungsprodukten.                                                                                 nover. Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen,
                                                                                                           in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben
5. Gesamtpreis der Versicherung                                                                            oder, in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für
   Die Höhe der Prämien für die jeweils vereinbarten Produkte, der zu ent-                                 den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außer-
   richtende Gesamtprämie einschließlich der gesetzlichen Versicherungs-                                   halb Österreichs verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher
   steuer und der Zeitraum, für den die Prämie zu zahlen ist, sind im Antrag                               Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt
   und im Versicherungsschein ausgewiesen.                                                                 sich abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständig-
                                                                                                           keit nach unserem Sitz.
6. Einzelheiten der Zahlung und der Erfüllung
                                                                                                       14. Anzuwendende Sprache
   Die Zahlung der Prämie erfolgt monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder
   jährlich per Lastschrift oder Zahlschein. Geraten Sie mit der Erst- oder                                Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher
   Folgeprämie in Verzug, kann unsere Pflicht zur Leistungserbringung                                      Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit
   entfallen (Leistungsfreiheit). Die Leistungsfreiheit und deren Voraus-                                  Ihnen in deutscher Sprache.
   setzungen sind gesetzlich in den §§ 38, 39 und 39a VersVG sowie in den                              15. Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der Bearbeitung
   Versicherungsbedingungen geregelt.                                                                      Ihrer Angelegenheiten unzufrieden? (Beschwerde- und
   Von uns zu erbringende Geldleistungen werden mit Beendigung der zur                                     Schlichtungsverfahren)
   Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des
                                                                                                           Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer
   Versicherers nötigen Erhebungen fällig. Nähere Regelungen sind in § 11                                  +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer
   VersVG sowie in den Versicherungsbedingungen zu finden.                                                 Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in
7. Zusätzliche Kosten für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels                                      Textform an uns (beschwerde@agila.de).
   Etwaige zusätzliche Kosten für den Internetzugang, der für die Beantra-gung                             Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich
   erforderlich ist, sind von Ihnen zu tragen. Weitere Kosten für die Benutzung                            als Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage
   eines Fernkommunikationsmittels fallen nicht an. Treten Sie telefonisch mit                             befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32,
   uns in Kontakt, können über den Grundtarif hinaus-gehende Kosten                                        10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden.
   anfallen.                                                                                               Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten-
                                                                                                           frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an dem
8. Prämienzahlung
                                                                                                           Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entscheidungen des
   Die Prämien sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine,                             Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als verbindlich an.
   die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs-                                   Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt.
   schein entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Prämienzahlung finden Sie
                                                                                                           Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per
   unter § 5 AHKV.
                                                                                                           E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch
9. Zustandekommen des Vertrags                                                                             online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
   Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag an-                                    Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs-
   genommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist.                                        ombudsmann weitergeleitet.
   Die Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des                                    Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als
   Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach                                Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der
   Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Rücktrittsrecht bleibt hiervon                                       Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt
   unberührt.                                                                                              für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer
                                                                                                           der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
10. Rücktrittsrecht
                                                                                                           Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach
                                                                                                           Versicherungsaufsicht:
    Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in
                                                                                                           Graurheindorfer Straße 108
                                                                                                           53117 Bonn


                                                                                                                                                                                       16

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Hunde-OP-Kostenschutzversicherung
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    Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch
    wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch
    nehmen.

16. Datenschutz
    Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung,
    Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Versiche-
    rungsvertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie
    zu Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a),
    b), f) DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung,
    Direktwerbung. | Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung,
    Löschung oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen
    Verarbeitung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Spei-
    cherdauer: Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende
    Speiche- rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen
    bis Widerruf der Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte
    erfolgt im Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsver-
    arbeitung, Art. 28 DSGVO. Einzelheiten auf www.agila.de unter „Daten-
    schutz“. | Verantwortlicher: AGILA Haustierversicherung AG, vertreten
    durch den Vorstand, Hanomaghof 2, 30449 Hannover, datenschutz@ agila |
    Datenschutzbeauftragter: KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
    Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 2221830, www.kinast.eu

OPS 11/2025 Stand: 11/2025


                                                                                                                                                      17

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Vertragsinformationen
Hundekrankenschutz-Versicherung
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend.
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1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift                                                     Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten
   AGILA Haustierversicherung AG                                                                           der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
   Hanomaghof 2 | 30449 Hannover, Deutschland                                                              gegenüber der der Rücktritt zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des
   Tel.: +49 511 93 680 377                                                                                Rücktritts einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle
   www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de                                                                des Rücktritts gegebenenfalls zu zahlen haben, fnden Sie in der Rück-
   Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor                                                                 trittsbelehrung.
   Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender)
                                                                                                       11. Laufzeit des Vertrags
   Amtsgericht Hannover
   HR B 54594                                                                                              Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen.
   VersSt-Nr. 809/V90809021025                                                                             Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate,
                                                                                                           außer Sie kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus
2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers                                                                dem Antrag oder dem Versicherungsschein.
   Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in
                                                                                                       12. Beendigung des Vertrags
   der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf
                                                                                                           Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei
   Haustiere.
                                                                                                           einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Ver-
3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen                                                          trag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir spätestens einen Monat
   Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen                                      vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in
   als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für die                                      geschriebener Form (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite
   Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung                                    des Versicherers oder per Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zuge-
   und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und die Besonderen                                         gangen ist. Nach Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie das Recht, den
   Bedingungen (BB).                                                                                       Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem
                                                                                                           Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.
4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
                                                                                                       13. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht
   Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere
   Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entneh-men                                  Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen, sohin für die
   Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den                                      Aufnahme der Vertragsverhandlungen, zwischen den Parteien ist öster-
   Versicherungsbedingungen. Einen Überblick über die wesentlichen                                         reichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen anwend-
   Merkmale der Versicherung finden Sie auch im Informationsblatt zu                                       bar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Hannover.
   Versicherungsprodukten.                                                                                 Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen, in
                                                                                                           dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben oder,
5. Gesamtpreis der Versicherung                                                                            in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für den
   Die Höhe der Prämien für die jeweils vereinbarten Produkte, die zu ent-                                 Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb
   richtende Gesamtprämie einschließlich der gesetzlichen Versicherungs-                                   Österreichs verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-
   steuer und der Zeitraum, für den die Prämie zu zahlen ist, sind im Antrag                               halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich
   und im Versicherungsschein ausgewiesen.                                                                 abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständigkeit
                                                                                                           nach unserem Sitz.
6. Einzelheiten der Zahlung und der Erfüllung
                                                                                                       14. Anzuwendende Sprache
   Die Zahlung der Prämie erfolgt monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder
   jährlich per Lastschrift oder Zahlschein. Geraten Sie mit der Erst- oder                                Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher
   Folgeprämie in Verzug, kann unsere Pflicht zur Leistungserbringung                                      Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit
   entfallen (Leistungsfreiheit). Die Leistungsfreiheit und deren Voraus-                                  Ihnen in deutscher Sprache.
   setzungen sind gesetzlich in den §§ 38, 39 und 39a VersVG sowie in den                              15 Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der
   Versicherungsbedingungen geregelt.                                                                     Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten unzufrieden? (Beschwerde- und
   Von uns zu erbringende Geldleistungen werden mit Beendigung der zur                                    Schlichtungsverfahren)
   Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des
                                                                                                           Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer
   Versicherers nötigen Erhebungen fällig. Nähere Regelungen sind in § 11                                  +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer
   VersVG sowie in den Versicherungsbedingungen zu finden.                                                 Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in
7. Zusätzliche Kosten für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels Et                                   Textform an uns (beschwerde@agila.de).
   waige zusätzliche Kosten für den Internetzugang, der für die Beantra-gung                               Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich
   erforderlich ist, sind von Ihnen zu tragen. Weitere Kosten für die Benutzung                            als Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage
   eines Fernkommunikationsmittels fallen nicht an. Treten Sie telefonisch mit                             befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32,
   uns in Kontakt, können über den Grundtarif hinaus-gehende Kosten                                        10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden.
   anfallen.                                                                                               Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten-
                                                                                                           frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an dem
8. Prämienzahlung
                                                                                                           Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entscheidungen des
   Die Prämien sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine,                             Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als verbindlich an.
   die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs-                                   Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt.
   schein entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Prämienzahlung finden Sie
                                                                                                           Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per
   unter § 5 AHKV.
                                                                                                           E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch
9. Zustandekommen des Vertrags                                                                             online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
   Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag an-                                    Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs-
   genommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist.                                        ombudsmann weitergeleitet.
   Die Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des                                    Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als
   Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach                                Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der
   Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Rücktrittsrecht bleibt hiervon                                       Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt
   unberührt.                                                                                              für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer
                                                                                                           der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
10. Rücktrittsrecht
                                                                                                           Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach
                                                                                                           Versicherungsaufsicht:
    Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in
                                                                                                           Graurheindorfer Straße 108
                                                                                                           53117 Bonn


                                                                                                                                                                                       18

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Vertragsinformationen
Hundekrankenschutz-Versicherung
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein.


    Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch
    wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch
    nehmen.

16. Datenschutz
    Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung,
    Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Versiche-
    rungsvertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie
    zu Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a),
    b), f) DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung,
    Direktwerbung. | Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung,
    Löschung oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen
    Verarbeitung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Spei-
    cherdauer: Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende
    Speiche- rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen
    bis Widerruf der Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte
    erfolgt im Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsver-
    arbeitung, Art. 28 DSGVO. Einzelheiten auf www.agila.de unter „Daten-
    schutz“. | Verantwortlicher: AGILA Haustierversicherung AG, vertreten
    durch den Vorstand, Hanomaghof 2, 30449 Hannover, datenschutz@ agila |
    Datenschutzbeauftragter: KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
    Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 2221830, www.kinast.eu

HKS 11/2025 Stand: 11/2025


                                                                                                                                                      19

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Vertragsinformationen
Katzen-OP-Kostenschutzversicherung
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein.


1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift                                                     Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten
   AGILA Haustierversicherung AG                                                                           der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
   Hanomaghof 2 | 30449 Hannover, Deutschland                                                              gegenüber der der Rücktritt zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des
   Tel.: +49 511 93 680 377                                                                                Rücktritts einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle
   www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de                                                                des Rücktritts gegebenenfalls zu zahlen haben, fnden Sie in der Rück-
   Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor                                                                 trittsbelehrung.
   Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender)
                                                                                                       11. Laufzeit des Vertrags
   Amtsgericht Hannover
   HR B 54594                                                                                              Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen.
   VersSt-Nr. 809/V90809021025                                                                             Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate,
                                                                                                           außer Sie kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus
2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers                                                                dem Antrag oder dem Versicherungsschein.
   Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in
                                                                                                       12. Beendigung des Vertrags
   der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf
                                                                                                           Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei
   Haustiere.
                                                                                                           einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Ver-
3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen                                                          trag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir spätestens einen Monat
   Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen                                      vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in
   als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für                                          geschriebener Form (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite
   die Katzenkrankenschutzversicherung und Katzen-OP-Kostenschutz-                                         des Versicherers oder per Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zuge-
   versicherung (AHKV) und die Besonderen Bedingungen (BB).                                                gangen ist. Nach Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie das Recht, den
                                                                                                           Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem
4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung                                                          Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.
   Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere
                                                                                                       13. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht
   Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entneh-men
   Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den                                      Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen, sohin für die
   Versicherungsbedingungen. Einen Überblick über die wesentlichen                                         Aufnahme der Vertragsverhandlungen, zwischen den Vertragsparteien
   Merkmale der Versicherung finden Sie auch im Informationsblatt zu Ver-                                  ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen
   sicherungsprodukten.                                                                                    anwendbar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Han-
                                                                                                           nover. Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen,
5. Gesamtpreis der Versicherung                                                                            in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben
   Die Höhe der Prämien für die jeweils vereinbarten Produkte, die zu ent-                                 oder, in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für
   richtende Gesamtprämie einschließlich der gesetzlichen Versicherungs-                                   den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außer-
   steuer und der Zeitraum, für den die Prämie zu zahlen ist, sind im Antrag                               halb Österreichs verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher
   und im Versicherungsschein ausgewiesen.                                                                 Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt
                                                                                                           sich abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständig-
6. Einzelheiten der Zahlung und der Erfüllung                                                              keit nach unserem Sitz.
   Die Zahlung der Prämie erfolgt monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder
                                                                                                       14. Anzuwendende Sprache
   jährlich per Lastschrift oder Zahlschein. Geraten Sie mit der Erst- oder
   Folgeprämie in Verzug, kann unsere Pflicht zur Leistungserbringung                                      Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher
   entfallen (Leistungsfreiheit). Die Leistungsfreiheit und deren Voraus-                                  Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit
   setzungen sind gesetzlich in den §§ 38, 39 und 39a VersVG sowie in den                                  Ihnen in deutscher Sprache.
   Versicherungsbedingungen geregelt.                                                                  15. Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der
   Von uns zu erbringende Geldleistungen werden mit Beendigung der zur                                     Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten unzufrieden? (Beschwerde- und
   Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des                                  Schlichtungsverfahren)
   Versicherers nötigen Erhebungen fällig. Nähere Regelungen sind in § 11                                  Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer
   VersVG sowie in den Versicherungsbedingungen zu finden.                                                 +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer
7. Zusätzliche Kosten für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels                                      Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in
   Etwaige zusätzliche Kosten für den Internetzugang, der für die Beantra-gung                             Textform an uns (beschwerde@agila.de).
   erforderlich ist, sind von Ihnen zu tragen. Weitere Kosten für die Benutzung                            Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich
   eines Fernkommunikationsmittels fallen nicht an. Treten Sie telefonisch mit                             als Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage
   uns in Kontakt, können über den Grundtarif hinaus-gehende Kosten                                        befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32,
   anfallen.                                                                                               10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden.
                                                                                                           Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten-
8. Prämienzahlung
                                                                                                           frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an dem
   Die Prämien sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine,                             Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entscheidungen des
   die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs-                                   Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als verbindlich an.
   schein entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Prämienzahlung finden Sie                                    Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt.
   unter § 5 AHKV.
                                                                                                           Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per
9. Zustandekommen des Vertrags                                                                             E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch
   Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag an-                                    online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
   genommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist.                                        Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs-
                                                                                                           ombudsmann weitergeleitet.
   Die Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des
   Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach                                Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als
   Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon                                        Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der
   unberührt.                                                                                              Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt
                                                                                                           für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer
10. Rücktrittsrecht                                                                                        der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach                              Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in
                                                                                                           Versicherungsaufsicht:
                                                                                                           Graurheindorfer Straße 108
                                                                                                           53117 Bonn


                                                                                                                                                                                       20

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Vertragsinformationen
Katzen-OP-Kostenschutzversicherung
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein.


    Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch
    wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch
    nehmen.

16. Datenschutz
    Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung,
    Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Versiche-
    rungsvertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie
    zu Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a),
    b), f) DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung,
    Direktwerbung. | Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung,
    Löschung oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen
    Verarbeitung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Spei-
    cherdauer: Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende
    Speiche- rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen
    bis Widerruf der Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte
    erfolgt im Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsver-
    arbeitung, Art. 28 DSGVO. Einzelheiten auf www.agila.de unter „Daten-
    schutz“. | Verantwortlicher: AGILA Haustierversicherung AG, vertreten
    durch den Vorstand, Hanomaghof 2, 30449 Hannover, datenschutz@ agila |
    Datenschutzbeauftragter: KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
    Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 2221830, www.kinast.eu

OPS 11/2025 Stand: 11/2025


                                                                                                                                                      21

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Vertragsinformationen
Katzenkrankenschutz-Versicherung
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein.


1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift                                                     Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten
   AGILA Haustierversicherung AG                                                                           der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
   Hanomaghof 2 | 30449 Hannover, Deutschland                                                              gegenüber der der Rücktritt zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des
   Tel.: +49 511 93 680 377                                                                                Rücktritts einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle
   www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de                                                                des Rücktritts gegebenenfalls zu zahlen haben, fnden Sie in der Rück-
   Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor                                                                 trittsbelehrung.
   Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender)
                                                                                                       11. Laufzeit des Vertrags
   Amtsgericht Hannover
   HR B 54594                                                                                              Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen.
   VersSt-Nr. 809/V90809021025                                                                             Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate,
                                                                                                           außer Sie kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus
2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers                                                                dem Antrag oder dem Versicherungsschein.
   Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in
                                                                                                       12. Beendigung des Vertrags
   der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf
                                                                                                           Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei
   Haustiere.
                                                                                                           einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Ver-
3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen                                                          trag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir spätestens einen Monat
   Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen                                      vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in
   als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für                                          geschriebener Form (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite
   die Katzenkrankenschutzversicherung und Katzen-OP-Kostenschutz-                                         des Versicherers oder per Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zuge-
   versicherung (AHKV) und die Besonderen Bedingungen (BB).                                                gangen ist. Nach Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie das Recht, den
                                                                                                           Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem
4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung                                                          Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.
   Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere
                                                                                                       13. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht
   Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entneh-men
   Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den                                      Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen, sohin für die
   Versicherungsbedingungen. Einen Überblick über die wesentlichen                                         Aufnahme der Vertragsverhandlungen, zwischen den Parteien ist öster-
   Merkmale der Versicherung finden Sie auch im Informationsblatt zu Ver-                                  reichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen anwend-
                                                                                                           bar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Hannover.
   sicherungsprodukten.
                                                                                                           Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen, in
5. Gesamtpreis der Versicherung                                                                            dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben oder,
   Die Höhe der Beiträge für die jeweils vereinbarten Produkte, der zu ent-                                in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für den
   richtende Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versicherungs-                                  Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb
   steuer und der Zeitraum, für den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag                              Österreichs verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-
   und im Versicherungsschein ausgewiesen.                                                                 halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich
                                                                                                           abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständigkeit
6. Einzelheiten der Zahlung und der Erfüllung                                                              nach unserem Sitz.
   Die Zahlung der Prämie erfolgt monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder
                                                                                                       14. Anzuwendende Sprache
   jährlich per Lastschrift oder Zahlschein. Geraten Sie mit der Erst- oder
   Folgeprämie in Verzug, kann unsere Pflicht zur Leistungserbringung entfallen                            Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher
   (Leistungsfreiheit). Die Leistungsfreiheit und deren Voraus-setzungen sind                              Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit
                                                                                                           Ihnen in deutscher Sprache.
   gesetzlich in den §§ 38, 39 und 39a VersVG sowie in den
   Versicherungsbedingungen geregelt.                                                                  15. Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der
   Von uns zu erbringende Geldleistungen werden mit Beendigung der zur                                     Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten unzufrieden? (Beschwerde- und
   Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des                                  Schlichtungsverfahren)
   Versicherers nötigen Erhebungen fällig. Nähere Regelungen sind in § 11                                  Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer
   VersVG sowie in den Versicherungsbedingungen zu finden.                                                 +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer
7. Zusätzliche Kosten für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels                                      Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in
                                                                                                           Textform an uns (beschwerde@agila.de).
   Etwaige zusätzliche Kosten für den Internetzugang, der für die Beantra-gung
   erforderlich ist, sind von Ihnen zu tragen. Weitere Kosten für die Benutzung                            Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich
   eines Fernkommunikationsmittels fallen nicht an. Treten Sie telefonisch mit                             als Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage
   uns in Kontakt, können über den Grundtarif hinausgehen-de Kosten anfallen.                              befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32,
                                                                                                           10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden.
8. Prämienzahlung
                                                                                                           Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten-
   Die Prämien sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine,                             frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an dem
   die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs-schein                             Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entscheidungen des
   entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Prämienzahlung finden Sie unter § 5                                 Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als verbindlich an.
   AHKV.                                                                                                   Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt.

9. Zustandekommen des Vertrags                                                                             Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per
   Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag an-ge                                  E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch
   nommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist. Die                                      online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
                                                                                                           Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs-
   Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des
                                                                                                           ombudsmann weitergeleitet.
   Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach
   Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon                                        Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als
   unberührt.                                                                                              Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der
                                                                                                           Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt
10. Rücktrittsrecht                                                                                        für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach                              der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
    Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in                                      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
                                                                                                           Versicherungsaufsicht:
                                                                                                           Graurheindorfer Straße 108
                                                                                                           53117 Bonn


                                                                                                                                                                                       22

[Seite 23]
Vertragsinformationen
Katzenkrankenschutz-Versicherung
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein.


    Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch
    wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch
    nehmen.

16. Datenschutz
    Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung,
    Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Versiche-
    rungsvertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie
    zu Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a),
    b), f) DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung,
    Direktwerbung. | Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung,
    Löschung oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen
    Verarbeitung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Spei-
    cherdauer: Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende
    Speiche- rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen
    bis Widerruf der Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte
    erfolgt im Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsver-
    arbeitung, Art. 28 DSGVO. Einzelheiten auf www.agila.de unter „Daten-
    schutz“. | Verantwortlicher: AGILA Haustierversicherung AG, vertreten
    durch den Vorstand, Hanomaghof 2, 30449 Hannover, datenschutz@ agila |
    Datenschutzbeauftragter: KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
    Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 2221830, www.kinast.eu

KKS 11/2025 Stand: 11/2025


                                                                                                                                                      23

[Seite 24]
Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter-
Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung
und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und
Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


In den Allgemeinen Bedingungen für die Hundehalter-Haftpﬂichtversicherung,                               entsprechend der Zahlungsweise einen Monat. Die Versicherungsprämie enthält
Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung                                    die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen
(AHKV) werden Regelungen getroffen, die für alle drei vorgenannten Versicherungen                        Versicherungsteuersatzes ändern sich mit Inkrafttreten der Änderung folglich
gelten, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Die Besonderen Bedin-                       die Prämien entsprechend.
gungen (BB) enthalten jeweils spezielle Regelungen, die produkt- oder tarifspeziﬁsch                 2. Die Fälligkeiten der ersten Prämie und weiterer Prämien (Folgeprämien) sind im
sind und die AHKV ergänzen oder konkretisieren. Innerhalb der Hundehalter-Haft-                         Versicherungsschein benannt (Fälligkeitstermine).
pﬂichtversicherung kann der Versicherungsnehmer zwischen drei Tarifen wählen,
die jeweils in den BB beschrieben sind. Innerhalb der Produkte Hundekranken-                         3. Der Versicherungsnehmer hat eine Prämie rechtzeitig gezahlt, wenn er bis zum
schutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung können die                                    jeweiligen Fälligkeitstermin alles getan hat, damit die Prämie beim Versicherer
Zusatzbausteine „Vorsorge“, „Physiotherapie und andere Heilmethoden“ und/oder                           eingeht. Wenn die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart wurde,
„Zahnbehandlungen“ vereinbart werden, die ebenfalls in den BB beschrieben sind.                         gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig:

A Allgemeine Bedingungen (AHKV)                                                                          • Die Prämie konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und

§ 1 Gegenstand der Versicherung                                                                          • der Kontoinhaber hat einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.

Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser AHKV und der                        4. Konnte der Versicherer die fällige Prämie ohne das Verschulden des Versiche-
BB zu dem jeweils vom Versicherungsnehmer gewählten Produkt (Hundehalter-Haft-                         rungsnehmers nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn
pﬂichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und/oder Hunde-OP-                                 sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Kostenschutz-Versicherung). Die verschiedenen Produkte können nebeneinander                            Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass die Prämie wiederholt nicht
abgeschlossen werden. So kann die Hundehalter-Haftpﬂichtversicherung zusammen                          eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig die Zahlung
mit der Hundekrankenschutz-Versicherung oder der Hunde-OP-Kostenschutzver-                             außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
sicherung abgeschlossen werden. Es ist aber auch möglich, lediglich ein einzelnes                   § 6 Nicht rechtzeitige Zahlung des Beitrags
Produkt abzuschließen. Welches Produkt vereinbart ist, welcher Tarif gewählt ist                    Erste Prämie:
bzw. ob dazu Zusatzbausteine vereinbart sind, kann der Versicherungsnehmer dem
                                                                                                    1. Ist die erste oder einmalige Prämie nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem
Versicherungsschein entnehmen.
                                                                                                       Abschluss des Versicherungsvertrags und nach der Aufforderung zur Prämien-
§ 2 Grenzen der Leistungspficht des Versicherers                                                       zahlung gezahlt hat, so ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist,
Versicherungsschutz gewährt der Versicherer je Versicherungsjahr maximal bis                           berechtigt vom Vertrag zurücktreten. Es gilt als Rücktritt, wenn der Anspruch
zur Höhe der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme, sofern                               auf die Prämie nicht innerhalb dreier Monate vom Fälligkeitstag an gerichtlich
eine solche vereinbart ist. Bei der Hundehalter-Haftpﬂichtversicherung ist die Ver-                    geltend gemacht wird.
einbarung einer Versicherungssumme obligatorisch. Bei der Hundekrankenschutz-                       2. Ist die erste oder einmalige Prämie zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles
Versicherung und der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung kann der Versiche-                              und nach Ablauf der Frist nach § 6. Abs. 1 AHKV noch nicht gezahlt, so ist der
rungsnehmer bei Antragstellung wählen, ob eine Versicherungssumme vereinbart                           Versicherer von der Verpﬂichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass der Ver-
werden soll oder ob die Versicherungsleistung der Höhe nach unbegrenzt sein soll.                      sicherungsnehmer an der rechtzeitigen Zahlung der Prämie ohne sein
§ 3 Dauer der Versicherung, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes,                                 Verschulden verhindert war.
    Wartezeiten                                                                                     3. Die Aufforderung zur Prämienzahlung hat die im § 6 Abs. 1 und 2 AHKV vor-
1. Der Versicherungsvertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen                             gesehenen Rechtsfolgen nur, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer
   Zeitraum abgeschlossen.                                                                             dabei auf diese hingewiesen hat.
2. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag                    Folgebeitrag:
   um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien spätestens einen                       4. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer dem
   Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in                           Versicherungsnehmer auf dessen Kosten schriftlich eine Zahlungsfrist von
   geschriebener Form (postalisch per Brief, E-Mail, selbstständig über das Help                       mindestens zwei Wochen bestimmen. Dabei wird der Versicherer die nach § 6
   Center oder per Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zugegangen ist.                               Abs. 5 und 6 AHKV genannten Rechtsfolgen angeben, die mit Ablauf der Frist
3. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zustandekommen des Versi-                                   verbunden sind.
   cherungsvertrages unter der Berücksichtigung der im Vertrag gültigen                             5. Tritt der Versicherungsfall nach dem Ablauf der Frist ein und ist der Versiche-
   Wartezeiten, aber nicht vor dem im Versicherungsschein jeweils genannten                            rungsnehmer zur Zeit des Eintrittes mit der Zahlung der Folgeprämie im Verzug,
   Datum, wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie                                 so ist der Versicherer von der Verpﬂichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass
   rechtzeitig gemäß § 5 Absatz 3 AHKV gezahlt hat. Davon abweichend gelten                            der Versicherungsnehmer an der rechtzeitigen Zahlung ohne sein Verschulden
   für die Produkte Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kosten-                               verhindert war.
   schutzversicherung allgemeine und besondere Wartezeiten nach Maßgabe
                                                                                                    6. Der Versicherer kann nach dem Ablauf der Frist das Versicherungsverhältnis
   der Besonderen Bestimmungen (s. § 11 BB).
                                                                                                       ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Versicherungs-
4. Nach Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer das Recht,                        nehmer mit der Zahlung im Verzug ist. Die Kündigung kann bereits mit der
   den Vertrag innerhalb eines Monats in geschriebener Form zu kündigen. Die Frist                     Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf
   beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Dem                             wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer in diesem Zeitpunkt mit der
   Versicherer steht dieses Kündigungsrecht nach Eintritt des Versicherungsfalls nicht                 Zahlung im Verzug ist; darauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung
   zu. Anderes gilt für die Hundehalter-Haftpﬂichtversicherung, wo auch für den                        ausdrücklich aufmerksam zu machen.
   Versicherer eine Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls möglich ist.
                                                                                                    7. Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn der Versicherungsnehmer
§ 4 Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung, Erstattung von Schäden im Ausland                     innerhalb eines Monates nach der Kündigung oder, falls die Kündigung mit der
Der Versicherungsschutz gilt in Österreich. Während eines vorübergehenden Auf-                         Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monates nach dem
enthaltes im Ausland bis zu einer Höchstdauer von zwölf Monaten besteht auch ohne                      Ablauf der Zahlungsfrist die Zahlung nachholt, sofern nicht der Versicherungs-
gesonderte Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz. Dies gilt für alle in § 1 AHKV                   fall bereits eingetreten ist.
genannten Versicherungen, wobei sich für die Hundekrankenschutz-Versicherung
                                                                                                    § 7 Anpassung der Prämie
und die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung hinsichtlich der Erstattung von
Schäden im Ausland noch Besonderheiten aus den BB ergeben (s. § 8 BB).                               1. ––ENTFÄLLT––
§ 5 Versicherungsprämie
1. Die für das Versicherungsjahr bemessene Versicherungsprämie ist je nach
   Vereinbarung in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Prämien
   oder als Jahresprämie jeweils im Voraus zum Fälligkeitstermin zu zahlen. Welche
   Zahlungsweise vereinbart ist, kann dem Versicherungsschein entnommen wer-
   den. Die Versicherungsperiode umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten


                                                                                                                                                               AHKV BB 11/2025         24

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Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter-
Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung
und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und
Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


§ 8 Vorvertragliche Anzeigepficht                                                                   § 9 Obliegenheiten
1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände:                      1. Vor Eintritt des Versicherungsfalls:
    Der Versicherungsnehmer hat beim Abschluss des Vertrages alle ihm bekannten                          Der Versicherungsnehmer muss alle möglichen und ihm zumutbaren Maßnahmen
    Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer                           ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Hundes zu vermeiden.
    anzuzeigen. Erheblich sind jene Gefahrumstände, die geeignet sind, auf den                           Dies bedeutet zum Beispiel, dass der Versicherungsnehmer den versicherten Hund
    Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zu den vereinbarten                          ordentlich mit Wasser und Futter versorgen sowie empfohlene Impfungen des
    Bestimmungen abzuschließen, einen Einﬂuss auszuüben. Ein Umstand, nach                               Tieres und andere gesundheitliche Maßnahmen, wenn diese angeraten wer-
    welchem der Versicherer ausdrücklich und in geschriebener Form gefragt hat,                          den, vornehmen lassen muss. Zur Vermeidung von Unfällen sind die allgemein
    gilt im Zweifel als erheblich.                                                                       gültigen/behördlichen Vorschriften zur Sicherheit des versicherten Hundes (bspw.
    Sollte sich zwischen Antragstellung und Annahme des Vertrages eine Verän-                            Leinen- oder Maulkorbzwang) einzuhalten. Weitere Obliegenheiten vor Eintritt
    derung des Gesundheitszustandes des zu versichernden Hundes ergeben, so ist                          des Versicherungsfalls können sich für die einzelnen Produkte aus den BB ergeben.
    der Antragsteller (Versicherungsnehmer) verpﬂichtet, den Versicherer unverzüg-                  2. Nach Eintritt des Versicherungsfalls:
    lich in geschriebener Form zu informieren. Der Versicherer behält sich das Recht                2.1 Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Versicherungsfall unver-
    vor, den Versicherungsschutz in diesem Fall anzupassen.                                             züglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eintritt in geschriebener Form
2. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes:                                                     anzuzeigen. In der Hundekrankenschutz-Versicherung und der Hunde-OP-
                                                                                                        Kosten-Versicherung ist hinsichtlich der Form der Anzeige des Versicherungsfalls
    Ist der Vorschrift des Absatz 1 zuwider die Anzeige eines erheblichen
                                                                                                        die spezielle Obliegenheit nach § 13 Abs. 3 BB zu beachten.
    Umstandes unterblieben, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
    Das gleiche gilt, wenn die Anzeige eines erheblichen Umstandes deshalb                          2.2 Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versicherers zur Schaden-
    unterblieben ist, weil sich der Versicherungsnehmer der Kenntnis des                                abwendung/-minderung, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen.
    Umstandes arglistig entzogen hat.                                                               2.3 Weitere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls können sich für die
    Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten                        einzelnen Produkte aus den BB ergeben.
    Umstand kannte. Er ist auch ausgeschlossen, wenn die Anzeige ohne Ver-                          3. Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung
    schulden des Versicherungsnehmers unterblieben ist; hat jedoch der Versiche-
                                                                                                    Wird eine vertraglich vereinbarte Obliegenheit verletzt, ist der Versicherer nach
    rungsnehmer einen Umstand nicht angezeigt, nach dem der Versicherer nicht
                                                                                                    Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen von der Verpﬂichtung zur Leistung frei.
    ausdrücklich und genau umschrieben gefragt hat, so kann dieser vom Vertrag
    nur dann zurücktreten, wenn die Anzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig unter-                      Verletzung von Obliegenheiten, die vor Eintritt des Versicherungsfalls zu
    blieben ist.                                                                                         erfüllen sind:

    Der Versicherer kann vom Vertrag auch dann zurücktreten, wenn über einen                        3.1 Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die vor Eintritt des Versicherungsfalles
    erheblichen Umstand eine unrichtige Anzeige gemacht worden ist. Der Rücktritt                       zu erfüllen ist (§ 9 Ziffer 1) ist, tritt die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht ein,
    ist ausgeschlossen, wenn die Unrichtigkeit dem Versicherer bekannt war oder                         wenn die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Der Versicherer kann
    die Anzeige ohne Verschulden des Versicherungsnehmers unrichtig gemacht                             den Vertrag innerhalb eines Monates, nachdem er von der Verletzung Kenntnis
    worden ist.                                                                                         erlangt hat, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, es sei denn, dass
                                                                                                        die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Kündigt der Versicherer
    Hatte der Versicherungsnehmer die Gefahrenumstände an Hand von vom                                  innerhalb eines Monates nicht, so kann er sich auf die vereinbarte Leistungsfrei-
    Versicherer in geschriebener Form gestellter Fragen anzuzeigen, so kann der                         heit nicht berufen.
    Versicherer wegen unterbliebener Anzeige eines Umstandes, nach dem nicht
    ausdrücklich und genau umschrieben gefragt worden ist, nur im Falle arglistiger
    Verschweigung zurücktreten.
    Wird der Vertrag von einem Bevollmächtigten des Versicherungsnehmers oder
    von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht abgeschlossen, so kommt für
    das Rücktrittsrecht des Versicherers nicht nur die Kenntnis und die Arglist des
    Vertreters, sondern auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers
    in Betracht. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeige eines
    erheblichen Umstandes ohne Verschulden unterblieben oder unrichtig gemacht
    ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch ihm selbst ein Verschulden zur
    Last fällt.
    Tritt der Versicherer zurück, nachdem der Versicherungsfall eingetreten ist,
    so bleibt seine Verpﬂichtung zur Leistung gleichwohl bestehen, wenn der
    Umstand, in Ansehung dessen die Anzeigepﬂicht verletzt ist, keinen Einﬂuss
    auf den Eintritt des Versicherungsfalls oder soweit er keinen Einﬂuss auf den
    Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat.
3. Frist und Form für die Ausübung des Rücktritts des Versicherers:
    Der Rücktritt ist nur innerhalb eines Monates zulässig. Die Frist beginnt mit dem
    Zeitpunkt, in welchem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepﬂicht
    Kenntnis erlangt.
    Der Rücktritt ist gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erklären. Im Falle des
    Rücktrittes sind, soweit gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen nicht in
    Ansehung der Prämie etwas anderes bestimmt, beide Teile verpﬂichtet, einan-
    der die empfangenen Leistungen zurückzugewähren; eine Geldsumme ist von
    dem Zeitpunkt des Empfanges an zu verzinsen.
4. Anfechtung:
    Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über
    Gefahrumstände anzufechten, bleibt unberührt.


                                                                                                                                                                  AHKV BB 11/2025          25

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Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter-
Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung
und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und
Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


                                                                                                         anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der
3.2 Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag                              Europäischen Union oder der Republik Österreich entgegenstehen. Dies gilt auch
    zugrundeliegende Äquivalenz zwischen Risiko und Prämie aufrechterhalten soll,                        für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Verein-
    tritt die vereinbarte Leistungsfreiheit außerdem nur in dem Verhältnis ein, in dem                   igten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäi-
    die vereinbarte hinter der für das höhere Risiko tarifmäßig vorgesehenen Prämie                      schen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
    zurückbleibt. Bei der Verletzung von Obliegenheiten zu sonstigen bloßen                         2. Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind – soweit nicht ge-
    Meldungen und Anzeigen, die keinen Einﬂuss auf die Beurteilung des Risikos                         sondert geregelt – in geschriebener Form (z. B. E-Mail oder Brief) an den
    durch den Versicherer haben, tritt Leistungsfreiheit nur ein, wenn die Obliegen-                   Versicherer zu richten.
    heit vorsätzlich verletzt worden ist.                                                           3. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung
3.3 Ist eine Obliegenheit verletzt, die vom Versicherungsnehmer zum Zweck der                          gegen den Versicherer ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Sitz oder
    Verminderung der Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der Gefahr dem                           die für den Vertrag zuständige Niederlassung des Versicherers liegt. Zuständig ist
    Versicherer gegenüber – unabhängig von der Anwendbarkeit der Ziffer 3.2 – zu                       auch das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klage-
    erfüllen ist, so kann sich der Versicherer auf die vereinbarte Leistungsfreiheit                   erhebung seinen Wohnsitz hat. In Ermangelung eines Wohnsitzes ist der Ort des
    nicht berufen, wenn die Verletzung keinen Einﬂuss auf den Eintritt des Versiche-                   gewöhnlichen Aufenthalts des Versicherungsnehmers maßgeblich.
    rungsfalls oder soweit sie keinen Einﬂuss auf den Umfang der dem Versicherer                    4. Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen
    obliegenden Leistung gehabt hat.                                                                   den Versicherungsnehmer muss der Versicherer bei dem Gericht erheben, das
    Verletzung von Obliegenheiten, die nach Eintritt des Versicherungsfalls zu                         für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig ist. Wenn der Versiche-
    erfüllen sind:                                                                                     rungsnehmer keinen Wohnsitz hat, ist der Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts
    Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die nach Eintritt des Versicherungsfalles                   maßgebend.
    zu erfüllen ist (§ 9 Ziffer 2), tritt die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht ein, wenn         5. Verlegt der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz oder den Ort seines gewöhn-
    die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Wird                       lichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
    die Obliegenheit nicht mit dem Vorsatz verletzt, die Leistungspﬂicht des Ver-                      oder der Versicherungsvermittlung die Gerichte des Staates zuständig, in dem
    sicherers zu beeinﬂussen oder die Feststellung solcher Umstände zu beeinträch-                     der Versicherer seinen Sitz hat.
    tigen, die erkennbar für die Leistungspﬂicht des Versicherers bedeutsam sind,                   6. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen.
    so bleibt der Versicherer zur Leistung verpﬂichtet, soweit die Verletzung weder
    auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Feststellung oder den                  B. Besondere Bedingungen (BB)
    Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung Einﬂuss gehabt hat.                             Für die einzelnen Produkte (Hundehalter-Haftpﬂichtversicherung, Hundekranken-
§ 10 Zahlung der Entschädigung                                                                      schutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung) gelten ergänzend
1. Geldleistungen des Versicherers sind mit Beendigung der zur Feststellung des                     zu den AHKV die folgenden BB. Diese sind so aufgebaut, dass im ersten Abschnitt
   Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers nötigen                       (bei I.) die BB für die Hundehalter-Haftpﬂichtversicherung geregelt sind und im
   Erhebungen fällig. Die Fälligkeit tritt jedoch unabhängig davon ein, wenn der                    zweiten Abschnitt (bei II.) die BB für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und
   Versicherungsnehmer nach Ablauf zweier Monate seit dem Begehren nach einer                       die Hundekrankenschutz-Versicherung.
   Geldleistung eine Erklärung des Versicherers verlangt, aus welchen Gründen die                   I. Hundehalter-Haftpfichtversicherung
   Erhebungen noch nicht beendet werden konnten, und der Versicherer diesem                            Die nachfolgenden § 1 bis 4 BB gelten ausschließlich für die Hundehalter-
   Verlangen nicht binnen eines Monats entspricht.                                                     Haftpﬂichtversicherung.
2. Sind diese Erhebungen bis zum Ablauf eines Monates seit der Anzeige des Ver-
   sicherungsfalles nicht beendet, so kann der Versicherungsnehmer in Anrechnung
   auf die Gesamtforderung Abschlagszahlungen in der Höhe des Betrages verlan-                      § 1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall
   gen, den der Versicherer nach Lage der Sache mindestens zu zahlen hat.                           1. Versicherungsschutz besteht in der Hundehalter-Haftpﬂichtversicherung für den
3. Der Lauf der Frist des Abs. 2 ist gehemmt, solange die Beendigung der Erhebun-                      Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines nach Beginn des Versicherungs-
   gen infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers gehindert ist.                              schutzes gemäß § 3 Absatz 3 AHKV und während der Laufzeit der Versicherung
                                                                                                       eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-,
4. Für die Haftpﬂichtversicherung besteht eine eigene Regelung (BB I § 1 Ziff 2
                                                                                                       Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, auf-
   letzter Satz).
                                                                                                       grund gesetzlicher Haftpﬂichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem
§ 11 Verjährung                                                                                        Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Schadenereignis ist das
1. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Steht der                      Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist.
   Anspruch einem Dritten zu, so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem                    2. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpﬂichtfrage, die Abwehr
   sein Recht auf die Leistung des Versicherers bekanntgeworden ist; ist dem                           unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versiche-
   Dritten dieses Recht nicht bekanntgeworden, so verjähren seine Ansprüche                            rungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpﬂichtungen. Berechtigt sind
   erst nach zehn Jahren.                                                                              Schadensersatzverpﬂichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund
2. Ist ein Anspruch des Versicherungsnehmers beim Versicherer angemeldet                               Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädi-
   worden, so ist die Verjährung bis zum Einlangen einer in geschriebener Form                         gung verpﬂichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse
   übermittelten Entscheidung des Versicherers gehemmt, die zumindest mit der                          und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers
   Anführung einer der Ablehnung derzeit zugrunde gelegten Tatsache und                                abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der
   gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmung begründet ist. Nach zehn Jahren                          Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die
   tritt jedoch die Verjährung jedenfalls ein.                                                         Schadenersatzverpﬂichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für
                                                                                                       den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen
3. Der Versicherer ist von der Verpﬂichtung zur Leistung frei, wenn der Anspruch
                                                                                                       zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
   auf die Leistung nicht innerhalb eines Jahres gerichtlich geltend gemacht wird.
   Die Frist beginnt erst, nachdem der Versicherer dem Versicherungsnehmer                          3. Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder
   gegenüber dem erhobenen Anspruch in einer dem Abs. 2 entsprechenden Weise                           Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen
   sowie unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge                             im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Im Fall eines Rechtsstreits
   abgelehnt hat; sie ist für die Dauer von Vergleichsverhandlungen über den                           bevollmächtigt der Versicherungsnehmer den Versicherer zur Führung dieses
   erhobenen Anspruch und für die Zeit, in der der Versicherungsnehmer ohne sein                       Rechtsstreites auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
   Verschulden an der rechtzeitigen gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs                      § 2 Versicherte Gefahren und Kosten, Tarife, Selbstbeteiligung
   gehindert ist, gehemmt.
                                                                                                    Welche Gefahren und Kosten versichert sind, hängt davon ab, welcher Tarif inner-
§ 12 Schlussbestimmungen                                                                            halb des Produkts Tierhalterhaftpﬂicht-Versicherung vereinbart ist. Es sind die Tarife
1. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungs-                       Haftpﬂichtschutz 24, Haftpﬂichtschutz und Haftpﬂichtschutz Exklusiv zu unterschei-
   schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt                         den. Welcher Tarif vereinbart ist, lässt sich dem Versicherungsschein entnehmen.


                                                                                                                                                               AHKV BB 11/2025         26

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Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter-
Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung
und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und
Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


Die jeweiligen Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen je Schadenfall sind                      8. Haftpﬂichtansprüche mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer
ebenfalls dem Versicherungsschein zu entnehmen.                                                        und Eigenschäden des Hüters des versicherten Tieres; hiervon ausgenommen
2.1 Haftpﬂichtschutz 24:                                                                               sind die Tarife „Haftpﬂichtschutz“ und „Haftpﬂichtschutz Exklusiv“, soweit
1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im vereinbarten Umfang, der sich dem                         solche Ansprüche nach Maßgabe von § 2 Ziffer 2.2 oder 2.3 BB ausdrücklich
    Versicherungsschein entnehmen lässt, auf die gesetzliche Haftpﬂicht des Ver-                       mitversichert sind,
    sicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens als                    9. Strafen und Bußgelder,
    Halter und Hüter ohne gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zweck von im                       10. Schäden durch Kernenergie, Terror
    Versicherungsschein genannten Tieren.
                                                                                                    11. Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder innere Unruhen sowie
2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im vereinbarten Umfang ebenso auf die                         durch Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung),
   gesetzliche Haftpﬂicht aus den Gefahren des täglichen Lebens des durch den
   Tierhalter beauftragten Hüters von im Versicherungsschein genannten Tieren.                      12. Schäden durch Man-Made-Katastrophen (z. B. Großbrände, Explosionen,
                                                                                                        Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen),
3. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im vereinbarten Umfang ebenso während
   des Einsatzes des versicherten Tieres als Blinden- oder Jagdhund sowie bei der                   13. Schäden durch Epidemien oder Pandemien.
   Teilnahme des versicherten Tieres an nicht gewerblichen Schlittenhunderennen.                    § 4 Besondere Obliegenheiten in der Hundehalterhaftpficht-Versicherung
2.2 Haftpﬂichtschutz:                                                                               Ergänzend zu § 9 Abs. 1 und 2 AHKV trifft den Versicherungsnehmer vor Eintritt des
Über den Umfang des Tarifs Haftpﬂichtschutz 24 hinaus sind unter dem Tarif Haft-                    Versicherungsfalls in allen Tarifen des Produkts Tierhalterhaftpﬂicht-Versicherung
pﬂichtschutz folgende Gefahren und Kosten (mit-)versichert:                                         die folgende Obliegenheit: Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherungs-
1. Haftpﬂichtschutz auch als privater Züchter und Halter von Schul- und                             nehmer besonders gefahrdrohende Umstände, aus denen Haftpﬂichtansprüche
   Begegnungshunden,                                                                                entstehen können, innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, soweit der
                                                                                                    Versicherer dies billigerweise verlangen kann. Ein Umstand, welcher zu einem
2. Haftpﬂichtschutz auch während des Einsatzes des versicherten Tieres als                          Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.
   Blinden- oder Jagdhund sowie bei der Teilnahme des versicherten Tieres an
   nicht gewerblichen Schlittenhunderennen,                                                         II. BB für die Hundekrankenschutz-Versicherung
3. Eigenschäden des nichtgewerblichen Hüters des versicherten Tieres sind                               und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung
   mitversichert,                                                                                   Der nachfolgenden §§ 5 bis 13 BB gelten sowohl für die die Hundekranken-
4. Welpen des versicherten Tieres sind in den ersten zwölf Lebensmonaten                            schutz-Versicherung als auch für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung, soweit
   mitversichert,                                                                                   nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist.
5. Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder mitversicherte                       § 5 Versicherte Tiere und Aufnahme in die Versicherung
   Personen gemietet, geleast oder gepachtet haben,
                                                                                                    1. Versichert sind die Hunde, die im Versicherungsschein bezeichnet sind.
6. Übernahme der Bergungskosten durch Polizei, Feuerwehr oder einen Dritten bis
                                                                                                    2. Versicherungsfähig in der Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-
   zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Limit, wenn bei einem Verkehrs-
                                                                                                       Kostenschutzversicherung sind gesunde Hunde aller Rassen ab einem Lebens-
   unfall mit einem motorisierten Kraftfahrzeug der versicherte Hund verletzt oder
                                                                                                       alter von acht Wochen. Die Altersgrenze für die Versicherungsfähigkeit liegt bei
   getötet wird. Hierunter fallen auch nachgewiesene Leistungen privater Personen,
                                                                                                       einem Lebensalter von acht Jahren. Als nicht gesund und damit nicht versiche-
   die das Tier von der Straße retten und z. B. zum Tierarzt bringen.
                                                                                                       rungsfähig gelten Hunde mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit
2.3 Haftpﬂichtschutz Exklusiv:                                                                         Anzeichen oder Symptomen einer rassespeziﬁschen Erkrankung, es sei denn, die
Über den Umfang des Tarifs Haftpﬂichtschutz hinaus sind unter dem Tarif                                Erkrankung erfordert in Zukunft keinerlei medizinische Behandlung.
Haftpﬂichtschutz Exklusiv folgende Gefahren und Kosten versichert:                                  3. Im Einzelfall können, abweichend von Absatz 2, nach individueller Überprüfung
1. Übernahme der Kosten für den tierärztlichen Abbruch der Schwangerschaft bei                         auch Tiere mit Vorerkrankungen in einem reduzierten Umfang (z.B. mit einem
   dem durch das versicherte Tier verursachten, ungewolltem Deckakt ohne weitere                       Ausschluss von Vorerkrankungen) versichert werden. Dies liegt im freien
   aus dem Deckakt resultierende Folgeschäden.                                                         Ermessen des Versicherers. Soweit in solchen Einzelfällen der Leistungsumfang
§ 3 Nicht versicherte Gefahren und Kosten                                                              individuell begrenzt wird, indem z. B. Ausschlüsse vereinbart werden, schränken
                                                                                                       diese Begrenzungen die Leistungskataloge in der Hunde-OP-Kostenschutzver-
In allen Tarifen innerhalb des Produkts Hundehalter-Haftpﬂichtversicherung sind die                    sicherung (§ 6.1 BB) und in der Hundekrankenschutz-Versicherung (§ 6.2 BB)
folgenden Gefahren und Kosten nicht versichert:                                                        entsprechend ein.
1. Haftpﬂichtansprüche, soweit sie über den Umfang der gesetzlichen Haftpﬂicht                      § 6 Versicherte Gefahren und Kosten
   hinausgehen, insbesondere wenn sie durch Ausübung der Jagd begründet sind,
   und nicht ausdrücklich unter den Tarifen „Haftpﬂichtschutz“ und „Haftpﬂicht-                     Die versicherten Gefahren und Kosten für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung
   schutz Exklusiv“ nach Maßgabe von § 2 Ziffer 2.2 oder 2.3 BB mitversichert sind,                 und die Hundekrankenschutz-Versicherung sind in den nachfolgenden Leistungska-
                                                                                                    talogen beschrieben. Beide Versicherungen können isoliert abgeschlossen werden.
2. Ansprüche auf andere an die Stelle der Erfüllung tretende Ersatzleistungen,                      Sie können aber auch jeweils mit einer Hundehalter-Haftpﬂicht-Versicherung abge-
   z. B. Gehalt, Ruhegehalt, Lohn und sonstige festgesetzte Bezüge, Verpﬂegung,                     schlossen werden. Indes können die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und die
   ärztliche Behandlung im Falle der Dienstbehinderung, Fürsorgeansprüche sowie                     Hundekrankenschutz-Versicherung nicht zusammen abgeschlossen werden, da der
   Ansprüche aus Tumultschadengesetzen,                                                             Versicherungsschutz aus der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung von demjenigen
3. Haftpﬂichtansprüche aus Flurschäden,                                                             der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung umfasst ist.
4. Haftpﬂichtansprüche aus Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt                          Zu beiden Produkten können jeweils Zusatzbausteine (s. § 7 BB) vereinbart werden.
   (Abweichendes gilt lediglich im Tarif Haftpﬂichtschutz Exklusiv nach Maßgabe                     Bei Antragstellung kann der Versicherungsnehmer zwischen den Zusatzbausteinen
   von § 2 Ziffer 2.3, unter 1. BB),                                                                „Vorsorge“, „Physiotherapie und Heilmethoden“ und „Zahnbehandlungen“ wählen.
5. Haftpﬂichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungs-                      Welche Zusatzbausteine zu welchem Produkt und mit welchen Versicherungssum-
   nehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt                     men vereinbart sind, lässt sich dem Versicherungsschein entnehmen.
   hat oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind oder die                          6.1 Leistungskatalog der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung:
   durch eine gewerbliche oder beruﬂiche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an
   oder mit diesen Sachen entstanden sind; hiervon ausgenommen sind die Tarife                      Für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung gilt der nachfolgende Leistungskatalog:
   „Haftpﬂichtschutz“ und „Haftpﬂichtschutz Exklusiv“, soweit solche Ansprüche
                                                                                                    6.1.1. OP-Kostenschutz:
   nach Maßgabe von § 2 Ziffer 2.2 oder 2.3 BB ausdrücklich mitversichert sind,
                                                                                                    1. Tritt bei einem versicherten Hund nach Beginn des Versicherungsschutzes
6. Versicherungsansprüche aller Personen, auf deren vorsätzliches Verhalten der
                                                                                                       (§ 3 Abs. 3 AHKV) eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die aus
   Schaden zurückzuführen ist,
                                                                                                       tiermedizinischer Sicht einen chirurgischen Eingriff unter Anästhesie (Narkose,
7. Haftpﬂichtansprüche aus Schadenfällen von Verwandten und Lebenspartnern                             regionale Schmerzausschaltung) erforderlich macht, bei dem die Haut, die
   des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben,                             Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig

                                                                                                                                                              AHKV BB 11/2025            27

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Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter-
Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung
und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und
Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


    durchtrennt werden (Operation), so ersetzt der Versicherer dem Versiche-                        Für die Hundekrankenschutz-Versicherung gilt der nachfolgende Leistungskatalog:
    rungsnehmer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit dadurch                       Die Hundekrankenschutz-Versicherung umfasst die Versicherungsleistungen
    angefallenen Kosten eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen                        • des OP-Kostenschutzes gemäß Ziffer 6.1.1 und
    Satz der GOT, soweit kein Ausschluss vereinbart wurde. Der Versicherer ersetzt
    darüber hinaus die notwendigen ärztlichen Kosten für die Nachbehandlung                             • des Verkehrsunfallschutzes gemäß Ziffer 6.1.2.
    eines chirurgischen Eingriffs im Sinne von Satz 1 einschließlich der Kosten für                 Zusätzlich umfasst die Hundekrankenschutz-Versicherung den Kranken- und Unfall-
    eine physikalischen Therapie, wenn die Nachbehandlung innerhalb von maximal                     schutz gemäß Ziffer 6.2.1 und den Auslandsschutz gemäß Ziffer 6.2.2.
    der im Versicherungsschein genannten Anzahl an Tagen nach dem Eingriff                          6.2.1. Kranken- und Unfallschutz:
    durchgeführt wurde. Die Kosten für diagnostische Maßnahmen werden über-
                                                                                                    1. Tritt bei einem versicherten Hund nach Beginn des Versicherungsschutzes
    nommen, soweit die Maßnahmen bis zu im Versicherungsschein ausgewiesenen
                                                                                                       (§ 3 Abs. 3 AHKV) eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die eine
    Anzahl der versicherten Tage vor einem chirurgischen Eingriff im Sinne von
                                                                                                       tierärztliche Behandlung erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem
    Satz 1 durchgeführt wurden, sie für die Durchführung des Eingriffs notwendig
                                                                                                       Versicherungsnehmer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit
    waren und in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang mit diesem standen. Im
                                                                                                       angefallenen Kosten eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen
    Rahmen der diagnostischen Maßnahmen werden auch Kosten für tierärztliche
                                                                                                       Satz der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) für ambulante
    Videosprechstunden übernommen, soweit deren Inanspruchnahme im Vorfeld
                                                                                                       und stationäre Behandlung von Krankheits- oder Unfallfolgen einschließlich
    vom Versicherer empfohlen und in geschriebener Form freigegeben wurde.
                                                                                                       Arzneimittelkosten sowie Kosten für die notwendige Unterbringung in einer
2. Über den OP-Kostenschutz ersetzt der Versicherer auch die Kosten für die                            Tierklinik, für notwendige Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG,
   stationäre Unterbringung des versicherten Hundes in einer Tierklinik nach einer                     CT, MRT), sofern diese von einem staatlich zugelassenen Tierarzt durchgeführt
   Operation im Sinne von Absatz 1 einschließlich der Kosten für tiermedizinisch                       werden. Kosten für tierärztliche Videosprechstunden werden übernommen,
   indizierte Nachbehandlungen, Arzneimittel und Pﬂegehilfsmittel (z. B. Wund-                         soweit deren Inanspruchnahme im Vorfeld vom Versicherer empfohlen und in
   versorgungsmaterial und Druckverbände) für einen Zeitraum von bis zur im                            geschriebener Form freigegeben wurde. Eine Übernahme der Notdienstgebühr
   Versicherungsschein ausgewiesenen maximalen Anzahl an Tagen.                                        nach GOT erfolgt im Rahmen des Kranken- und Unfallschutzes. Als Schadenda-
3. Alle nach den Absätzen 1 und 2 versicherten Kosten erstattet der Versicherer                        tum gilt das jeweilige Datum der Behandlung.
   pro Versicherungsjahr maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme, sofern                             Krankheit im Sinne dieser Bedingungen ist ein nach dem aktuellen und allgemein
   eine solche vereinbart ist. Ob eine Versicherungssumme vereinbart ist, kann dem                       anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland
   Versicherungsschein entnommen werden. Bei der Hunde-OP-Kostenschutz-                                  anormaler, unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zustand. Als Unfall gilt
   versicherung ist die Versicherungssumme als Gesamtversicherungssumme zu                               im Sinne dieser Bedingungen, wenn das versicherte Tier durch ein plötzlich von
   verstehen, die auch die Leistungen aus dem Verkehrsunfallschutz mit abdeckt.                          außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig
4. Die versicherten Kosten sind dem Versicherer durch tierärztliche Rechnung                             eine Gesundheitsschädigung erleidet.
   nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen des versicherten Hundes, das                           2. Im Rahmen des Kranken- und Unfallschutzes erstattet der Versicherer sämtliche
   Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter                       nach Absatz 1 versicherte Kosten pro Versicherungsjahr maximal Kosten bis zu
   Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Ver-                         der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme, sofern eine
   brauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf                        solche vereinbart ist. Eine vereinbarte Versicherungssumme für den Kranken-
   der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte GOT beruhen.                         und Unfallschutz versteht sich dabei als Gesamtversicherungssumme für den
   Rechnungen für diagnostische Maßnahmen vor einer Operation im Sinne von                             Kranken- und Unfallschutz, den OP-Kostenschutz, den Verkehrsunfallschutz und
   Absatz 1 Satz 3 sind im Sinne einer zügigen Leistungsbearbeitung möglichst                          den Auslandsschutz nach Ziffer 6.2.2.
   zusammen mit der Rechnung für die Operation als solche einzureichen.
                                                                                                    3. Alle nach Absatz 1 versicherten Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung
6.1.2 Verkehrsunfallschutz:                                                                            nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen des versicherten Hundes, das
1. Tritt bei dem versicherten Hund nach Beginn des Versicherungsschutzes (§ 3                          Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen
   Abs. 3 AHKV) aufgrund eines Verkehrsunfalls mit einem motorisierten Fahrzeug                        unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für
   (dazu zählen auch Fahrzeuge mit Elektromotor einschließlich Elektrokleinstfahr-                     Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und
   zeuge, jedoch keine Schienenfahrzeuge) im öffentlichen Straßenverkehr eine                          auf der jeweils gültigen Fassung der GOT beruhen.
   Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die unmittelbar eine tierärztliche
                                                                                                    6.2.2 Auslandsschutz:
   Behandlung erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem Versicherungs-
   nehmer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit angefallenen                        1. In Ergänzung von § 8 BB besteht im Rahmen der Hundekrankenschutz-Ver-
   Behandlungskosten durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bis zum 4-fachen                      sicherung weltweiter Versicherungsschutz, der die Kosten für den medizinisch
   Satz der GOT. Im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes wird eine etwaige Not-                           notwendigen Rücktransport des versicherten Hundes nach Österreich während
   dienstgebühr nach GOT erstattet. Der Versicherer ersetzt darüber hinaus die                         eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes umfasst. Als ein vorübergehender
   notwendigen ärztlichen Kosten für die Nachbehandlung nach einem Verkehrs-                           Auslandsaufenthalt im Sinne von Satz 1 gilt in der Hundekrankenschutz-Versiche-
   unfall einschließlich der Kosten für eine physikalischen Therapie, wenn die                         rung ein Auslandsaufenthalt von bis zu zwölf Monaten.
   Nachbehandlung innerhalb von maximal 30 Tagen nach der Erstbehandlung im                         2. Versicherungsleistungen im Rahmen des Auslandsschutzes werden innerhalb der
   Sinne von Satz 1 durchgeführt wurde. Was den Nachweis der Kosten anbelangt,                         Versicherungssumme für den Kranken- und Unfallschutz erbracht, sofern dieser
   so gilt Ziffer 6.1.1 Absatz 4 Satz 1 und 2 entsprechend.                                            vereinbart ist. Auf Ziffer 6.2.1 Absatz 2 Satz 2 wird verwiesen.
2. Nicht erstattet werden im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes sämtliche Kosten
                                                                                                    § 7 Zusatzbausteine zur Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und zur Hunde-
   für Zahnbehandlungen oder Zahnoperationen an dem versicherten Hund. Solche
                                                                                                        krankenschutz-Versicherung
   Kosten werden ausschließlich nach Maßgabe des Zusatzbausteins „Zahn-
   behandlungen“ erstattet, sofern dieser vereinbart ist.                                           Zur Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und zur Hundekrankenschutz-Versiche-
                                                                                                    rung können jeweils die folgenden Zusatzbausteine vereinbart werden. Ob ein oder
3. Der Versicherer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungsprüfung zum Verkehrs-
                                                                                                    mehrere Zusatzbausteine vereinbart sind, kann dem Versicherungsschein entnommen
   unfallschutz die polizeilichen Unterlagen zum Verkehrsunfall anzufordern bzw.
                                                                                                    werden. Der Versicherungsschutz der Zusatzbausteine „Physiotherapie und andere
   Akteneinsicht bei den zuständigen Behörden zu nehmen.
                                                                                                    Heilmethoden“ und „Zahnbehandlungen“ beginnt erst nach Ablauf der vereinbar-
4. Der Versicherungsnehmer hat die Obliegenheit, alle ihm zumutbaren Maß-                           ten allgemeinen Wartezeit (s. Ziffer 11 BB). Die allgemeine Wartezeit beträgt einen
   nahmen zu ergreifen, um die Identität und Kontaktdaten des Schädigers zu                         Monat. Die allgemeine Wartezeit ist im Versicherungsschein angegeben. Die
   erlangen und diese dem Versicherer mitzuteilen.                                                  Allgemeine Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten Behandlungen und Eingriffen.
5. Versicherungsleistungen im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes werden bis                          7.1 Zusatzbaustein „Vorsorge“:
   zur Versicherungssumme erbracht, sofern eine solche vereinbart ist. Ob eine
                                                                                                    1. Wenn der Zusatzbaustein „Vorsorge“ vereinbart ist, ersetzt der Versicherer über
   Versicherungssumme vereinbart ist, kann dem Versicherungsschein entnommen
                                                                                                       den jeweils einschlägigen Leistungskatalog der Hunde-OP-Kostenschutzver-
   werden. Auf Ziffer 6.1.1 Absatz 3 Satz 3 wird verwiesen.
                                                                                                       sicherung bzw. der Hundekrankenschutz-Versicherung hinaus unabhängig von
6.2 Leistungskatalog der Hundekrankenschutz-Versicherung:                                              einer tiermedizinischen Indikation die Kosten ausschließlich folgender Vorsorge-
                                                                                                       maßnahmen für den versicherten Hund:

                                                                                                                                                              AHKV BB 11/2025         28

[Seite 29]
    Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter-
    Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung
    und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und
    Besondere Bedingungen (BB)
    Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
    Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


   • Impfungen,                                                                                                 • Zahnﬁsteloperationen.
   • Wurmkuren,                                                                                            2. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Zahnbehandlung“ erfolgt
   • Check-Ups (allgemeine Körperuntersuchung, Blut- und Fäkaltests),                                         pro Versicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein vereinbarten
                                                                                                              Pauschalhöchstbetrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist, kann dem
   • Floh-/Zeckenschutz, und                                                                                  Versicherungsschein entnommen werden.
   • Chip / Kennzeichnung.                                                                                 3. Für alle anderen Zahnbehandlungen, die in der obigen Aufzählung nicht genannt
2. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Vorsorge“ erfolgt pro Versiche-                            sind, besteht auch über den Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ kein
   rungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein vereinbarten Pauschalhöchstbetrag.                             Versicherungsschutz.
   Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist, kann dem Versicherungsschein                               § 8 Erstattung von Auslandbehandlungen oder -eingriffen
   entnommen werden.
                                                                                                           Kosten, die im Ausland entstanden sind, werden in der Hunde-OP-Kostenschutz-
3. Für alle anderen Vorsorgemaßnahmen, die in der obigen Aufzählung nicht genannt                          versicherung und in der Hundekrankenschutz-Versicherung nur bis zur Höhe
   sind (z.B. Flohkamm), besteht auch über den Zusatzbaustein „Vorsorge“ kein                              der im jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte erstattet.
   Versicherungsschutz.                                                                                    Höchstens werden jedoch diejenigen Vergütungen erstattet, die für die entspre-
7.2 Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“:                                               chende Behandlungen oder Eingriffe im Inland nach der in Deutschland geltenden
1. Wenn zur Hunde-OP-Kostenschutzversicherung bzw. der Hundekranken-                                       Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (im Folgenden: GOT) angefal-
   schutz-Versicherung der Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heil-                                 len wären. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.
   methoden“ vereinbart ist, ersetzt der Versicherer darüber die Kosten für ausschließ-                    § 9 Prozentualer Anteil der Kostenübernahme, Selbstbeteiligung
   lich die folgenden physiotherapeutischen Leistungen und Heilbehandlungen, sofern                        1. In der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der Hundekranken-
   diese entweder von einem Tierarzt oder nach Überweisung durch einen Tierarzt                               schutz-Versicherung kann der Versicherungsnehmer bei Antragstellung jeweils
   von einem anerkannten Tierphysiotherapeuten durchgeführt wurden:                                           einen Prozentsatz wählen, in Höhe dessen der Versicherer versicherte Kosten
   • Physikalische Therapien (je angefangene 15 Minuten): Heliotherapie, Inter-                               pro Versicherungsfall und eingereichter Rechnung übernimmt. Wählbar ist eine
     ferenzstromtherapie, Laserakupunktur, Laserbestrahlung zur Gewebe-                                       Kostenerstattung zwischen 70 % und 100 % je Versicherungsfall und je ein-
     aktivierung, Magnetfeldtherapie, Mikrowellentherapie, Ozon-Sauerstoffbe-                                 gereichter Rechnung. Zu welchem prozentualen Anteil die Kosten
     handlung (lokal oder systemisch intravenös), und                                                         übernommen werden, kann dem Versicherungsschein entnommen werden.
   • Strahlen- und Ultraschalltherapien: Radiosynoviorthese (RSO) durch intraartiku-                       2. Ab dem fünften Geburtstag des versicherten Hundes beträgt die prozentuale
     läre Injektion radioaktiver Substanzen, Radiosynoviorthese (RSO) durch Bestrah-                          Kostenübernahme im Sinne von Absatz 1 nur noch maximal 80 %. Dies gilt
     lung, Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger inklusive Ausarbeitung                            insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer bis dato einen Prozentsatz
     eines Therapieplans, Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger (kuratives                         vereinbart hatte, der höher als 80 % war, z.B. 90 % oder 100 %.
     Protokoll, ohne Planungs- oder Kontroll-CT pro Bestrahlung), Bestrahlungs-                            3. Ob für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der Hundekranken-
     therapie mittels Linearbeschleuniger (palliatives Protokoll, ohne Planungs- oder                         schutz-Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, kann ebenfalls dem
     Kontroll-CT, pro Bestrahlung), Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger                          Versicherungsschein entnommen werden. In der Hundekrankenschutz-
     (palliatives Protokoll bei Osteosarkom oder Arthrose, pro Bestrahlung), Stoß-                            Versicherung und in der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung gilt die Selbst-
     wellentherapie radial, Stoßwellentherapie, fokussiert.                                                   beteiligung je Versicherungsjahr (nicht je Versicherungsfall). Ist eine Selbst-
2. Außerdem werden nur im Rahmen des Zusatzbausteins „Physiotherapie und andere                               beteiligung vereinbart, ziehen wir diese von der Entschädigungsleistung ab.
   Heilmethoden“ die Kosten für Orthesen oder für vergleichbare medizinische Hilfs-                        4. Sind eine verringerte prozentuale Kostenübernahme nach Absatz 2 von unter
   mittel ersetzt, soweit der versicherte Hund solche nach Verordnung durch einen                             100 % und eine jährliche Selbstbeteiligung vereinbart, greift zuerst die jährliche
   Tierarzt tragen muss und diese medizinisch notwendig sind.                                                 Selbstbeteiligung. Das heißt, die verringerte prozentuale Kostenübernahme wird
3. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Physiotherapie und andere                                  auf den verbleibenden Betrag nach Abzug der Selbstbeteiligung angewendet.
   Heilmethoden“ erfolgt pro Versicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein                     § 10 Nicht versicherte Gefahren und Kosten
   vereinbarten Pauschalhöchstbetrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist,
   kann dem Versicherungsschein entnommen werden.                                                    1. Sofern nicht einzelvertraglich gesondert vereinbart oder in den Zusatzbausteinen zur
                                                                                                        Hunde-OP-Kostenschutzversicherung oder zur Hundekrankenschutz-Versicherung
4. Für alle anderen physiotherapeutischen Leistungen und Heilbehandlungen oder                          vereinbart, ersetzt der Versicherer keine Kosten für:
   Hilfsmittel, die in der obigen Aufzählung nicht genannt sind (z.B. Osteopathie
   oder Hydrotherapie), besteht über den Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere                        1. Freiwillige Untersuchungen, Konsultationen und Behandlungen, die nicht im
   Heilmethoden“ kein Versicherungsschutz.                                                                   direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehl-
                                                                                                             entwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind (z. B. Physiotherapie
    7.3 Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“:                                                                   ohne medizinische Notwendigkeit),
    1.   Wenn zur Hunde-OP-Kostenschutzversicherung bzw. der Hundekranken-                                2. Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten,
         schutz-Versicherung der Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ vereinbart ist,
         ersetzt der Versicherer die Kosten folgender tierärztliche Zahnbehandlungen                      3. Physiotherapie (soweit nicht als Nachbehandlung nach einer Operation in der
         einschließlich dazugehörender Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen:                           Hunde-OP-Kostenschutzversicherung mitversichert (s. § 6.1.1 BB))

         • Zahnfüllungen,                                                                                 4. Psychotherapeutische Behandlungen,

         • Wurzelbehandlungen,                                                                            5. Diät- und Ergänzungsfuttermittel, z. B. Hustensaft und Durchfallpräparate,

         • Zahnextraktion,                                                                                6. Pﬂegezubehör, medizinische Shampoos und Bedarfsgegenstände,

         • Zahnprophylaxe,                                                                                7. Sämtliche Vorsorgeleistungen,

         • Zahnreinigung,                                                                                 8. Zahnspangen,

         • Zahnsteinentfernung,                                                                           9. Zahnbehandlungen (z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion,
                                                                                                             Zahnprophylaxe, Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Zahnpolitur, Zahnersatz),
         • Zahnpolitur,
                                                                                                          10. Prothesen des Bewegungsapparates,
         • Zahnersatz,
                                                                                                          11. Tierheilpraktiker (z. B. Bachblütentherapie, Homöopathie, etc.),
         • Zahnkorrektur,
                                                                                                          12. Erstellen von Bescheinigungen und Gutachten, Fahrtkosten verursacht durch
         • Schienung eines luxierten Zahnes,                                                                  Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes, Rezept- und Rechnungs-
         • Freilegung eines retinierten Zahnes,                                                               gebühren, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres,
         • Gingivektomie/Paradontalbehandlung,                                                            13. Behandlungen von bei Vertragsabschluss bereits bestehenden (Vor-)Er-
         • Gingivoplastik (Lappenoperationen, Deckung paradontaler Defekte,                                   krankungen inkl. angeborenen Defekten und Krankheiten, die entweder dem
                                                                                                              Versicherungsnehmer bekannt waren, von einem Tierarzt vermerkt wurden,
         • Auffüllen paradontaler Knochendefekte) und


                                                                                                                                                                      AHKV BB 11/2025         29

[Seite 30]
Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter-
Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung
und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und
Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


        oder hinsichtlich derer erkennbare Symptome bestanden, und alle damit                         • Radius-curvus-Syndrom (verkürzte Ulna, Wachstumsstörung an Elle und
        verbundenen Folge- und Begleiterkrankungen, einschließlich sämtlicher                           Speiche, die zu krummen Vorderbeinen führt),
        Folgekosten;                                                                                  • Kreuzbandprobleme (z. B. Kreuzbandriss oder Kreuzbandruptur),
    14. Geplante und gezielte Behandlungen im Ausland,                                                • Meningitis,
    15. Chirurgische Eingriffe (auch Maßnahmen am Gebiss des Haustiers), die                          • Degenerative Bandscheibenerkrankung,
        der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen
        Charakter haben,                                                                              • Zwerchfellhernie.

    16. Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden,                                            § 12 Tierarztwahl

    17. Behandlungen und Krankheiten, die während einer vereinbarten Wartezeit                    In der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der Hundekrankenschutz-
        diagnostiziert oder durchgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind                         Versicherung ist der Versicherungsnehmer in der Wahl der Tierarztpraxis frei;
        Behandlungen wegen Unfällen sowie Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des                         es muss sich jedoch um einen staatlich zugelassenen Tierarzt handeln. Der Ver-
        Zusatzbausteins Vorsorge,                                                                 sicherer hat das Recht, einzelne Tierarztpraxen bei berechtigtem Interesse durch
                                                                                                  vorherige Ankündigung in Form einer Mitteilung in geschriebener Form an den
    18. Schäden, die dadurch entstehen, dass der Hund zur Ausübung von jagd-                      Versicherungsnehmer von der Behandlung versicherter Hunde ausschließen.
        lichen oder gewerblichen/beruﬂichen Tätigkeiten (z. B. als Wach- oder
        Spürhund) eingesetzt wird,                                                                Auf den ausdrücklichen, in geschriebener Form mitzuteilenden Wunsch des
                                                                                                  Versicherungsnehmers rechnet der Versicherer die von einem Tierarzt oder einer
    19. Alle Schäden, die durch einen oder mehrere Verstöße gegen das Tierschutz-                 Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Der Versicherer
        gesetz (TierSchG) entstanden sind oder mit solchen Verstößen im                           zahlt den ermittelten vertraglichen Entschädigungsbetrag in diesem Fall direkt und
        Zusammenhang stehen.                                                                      schuldbefreiend an die Tierarztpraxis oder die Tierklinik.
2. Im Hunde-OP-Kostenschutz und im Hundekrankenschutz werden zudem keine                          § 13 Besondere Obliegenheiten in der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung
   Kosten für Kastration und Sterilisation ersetzt, außer es liegt eine medizinische                   und Hundekrankenschutz-Versicherung
   Indikation vor. Im Hunde-OP-Kostenschutz werden überdies keine Kosten
   ersetzt für Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenprophylaxe sowie Zahnstei-                       1. In der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der Hundekranken-
   nentfernungen und Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiser-                             schutz-Versicherung gibt der Versicherungsnehmer dem Versicherer auf Verlan-
   schnitt. Als Maßnahme der Geburtshilfe gilt auch ein Eingriff zur Behandlung                      gen die Gelegenheit, Feststellungen über Grund und Höhe der Kosten zu treffen
   im Rahmen von Totgeburten.                                                                        und wird hierzu alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen, soweit
                                                                                                     diese billigerweise vom Versicherer verlangt werden können. Der Versicherungs-
3. Von der Erstattung ausgeschlossen sind ferner alle mit den Ausschlüssen                           nehmer ermächtigt die behandelnden Tierärzte alle erforderlichen Auskünfte zu
   gemäß Absatz 1 und 2 in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang stehenden                           erteilen, das umfasst alle Behandlungen des versicherten Hundes von Geburt an.
   Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen.                            Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, die erforderlichen Auskünfte/Unter-
4. Ausgeschlossen sind darüber hinaus Schäden durch Epidemien oder Pandemien                         lagen selbst beizubringen.
   oder durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürger-                        2. Zudem hat der Versicherungsnehmer die Originalrechnungen des Tierarztes
   kriege oder innere Unruhen. Ausgeschlossen sind überdies Schäden durch                            für Behandlungen des versicherten Hundes innerhalb des Versicherungsjahres
   Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung).                            unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Ver-
   Ausgeschlossen sind weiter Schäden durch Man-Made-Katastrophen (z. B.                             sicherungsjahres, an den Versicherer zu übermitteln.
   Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schiff- oder Bahnkatastrophen).
                                                                                                  3. Ergänzend zu § 9 Abs. 2 AHKV trifft den Versicherungsnehmer nach Eintritt
§ 11 Allgemeine und besondere Wartezeit                                                              des Versicherungsfalls in der Hunde-OP-Kostenschutz und im Hundekranken-
1. Der Versicherungsschutz in der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der                       schutz-Versicherung die folgende Obliegenheit hinsichtlich der Form der Anzeige
   Hundekrankenschutz-Versicherung, sowie der Zusatzbausteine „Physiotherapie                        des Versicherungsfalls: Sollte der versicherte Hund bei Vertragsabschuss bereits
   und andere Heilmethoden“ und „Zahnbehandlung“ beginnt erst nach Ablauf                            Vorerkrankungen haben, muss der Versicherungsnehmer den Schaden über
   der vereinbarten allgemeinen Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit beträgt einen                    einen der folgenden Kanäle melden: Über die AGILA-Homepage, über das
   Monat. Die allgemeine Wartezeit ist im Versicherungsschein angegeben. Die All-                    AGILA-Kundenportal oder per AGILA Kunden-App. Eine Anzeige des Schadens
   gemeine und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten Behandlungen                       per E-Mail ist in diesem Fall nicht möglich.
   und Eingriffen und dem Zusatzbaustein „Vorsorge“.
2. Unabhängig von der allgemeinen Wartezeit gilt für Behandlungen und Eingriffe
   wegen der nachfolgend abschließend aufgezählten Krankheiten eine besondere
   Wartezeit. Die Dauer der besonderen Wartezeit ist im Versicherungsschein
   angegeben. Wird eine der nachfolgend genannten Krankheiten während der
   besonderen Wartezeit diagnostiziert, gilt sie ebenfalls als Vorerkrankung;
   Leistungen für diese Krankheit sowie alle damit verbundenen Folge- und
   Begleiterkrankungen einschließlich sämtlicher Folgekosten sind dauerhaft
   ausgeschlossen, auch über das Ende der Wartezeit hinaus.
    Die besondere Wartezeit ﬁndet auf Zusatzbausteine keine Anwendung. Die
    besondere Wartezeit ist ausschließlich für die folgenden Krankheiten maßgeblich:
    • Allergien (z. B. Futtermittel-, Umwelt- oder Kontaktallergien),
    • Bandscheibenvorfall (Diskusprolaps, Vorfall einer Bandscheibe in der
      Wirbelsäule),
    • Brachyzephalie (Kurzköpﬁge Rassen mit typischen Atemwegsproblemen),
    • Ellenbogengelenksdysplasie (ED, Entwicklungsstörung des Ellenbogen-
      gelenks),
    • Fragmentierter Processus coronideus (FPC, Knochenabsplitterung im
      Ellenbogengelenk),
    • Hüftgelenksdysplasie (HD, Fehlbildung des Hüftgelenks),
    • Isolierter Processus anconeus (IPA, Knochenabsplitterung im Ellenbogen),
    • Onkologische Erkrankungen (Krebs/Tumorerkrankungen),
    • Portosystemischer Shunt (Lebershunt, PSS, Blutgefäßanomalie, bei der Blut
      die Leber umgeht),


                                                                                                                                                               AHKV BB 11/2025          30

[Seite 31]
Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-
Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung
(AHKV) und Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


In den Allgemeinen Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-Versicherung und                          4. Konnte der Versicherer die fällige Prämie ohne das Verschulden des Versiche-
Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) werden Regelungen getroffen,                                  rungsnehmers nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn
die für alle drei vorgenannten Versicherungen gelten, sofern nicht ausdrücklich                         sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Abweichendes geregelt ist. Die Besonderen Bedingungen (BB) enthalten jeweils                            Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass die Prämie wiederholt nicht
spezielle Regelungen, die produkt- oder tarifspeziﬁsch sind und die AHKV ergänzen                       eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig die Zahlung
oder konkretisieren. Innerhalb der Produkte Katzenkrankenschutz-Versicherung                            außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung können die Zusatzbausteine „Vorsorge“,                        § 6 Nicht rechtzeitige Zahlung des Beitrags
„Physiotherapie und andere Heilmethoden“ und/oder „Zahnbehandlungen“
vereinbart werden, die ebenfalls in den BB beschrieben sind.                                         Erste Prämie:

A Allgemeine Bedingungen (AHKV)                                                                      1. Ist die erste oder einmalige Prämie nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem
                                                                                                        Abschluss des Versicherungsvertrags und nach der Aufforderung zur Prämien-
§ 1 Gegenstand der Versicherung                                                                         zahlung gezahlt hat, so ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist,
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser AHKV und der                            berechtigt vom Vertrag zurücktreten. Es gilt als Rücktritt, wenn der Anspruch
BB zu dem jeweils vom Versicherungsnehmer gewählten Produkt (Katzenkranken-                             auf die Prämie nicht innerhalb dreier Monate vom Fälligkeitstag an gerichtlich
schutz-Versicherung und/oder Katzen-OP-Kostenschutzversicherung). Welches                               geltend gemacht wird.
Produkt vereinbart ist, welcher Tarif gewählt ist bzw. ob dazu Zusatzbausteine ver-                  2. Ist die erste oder einmalige Prämie zur Zeit des Eintritts des Versicherungs-
einbart sind, kann der Versicherungsnehmer dem Versicherungsschein entnehmen.                           falles und nach Ablauf der Frist nach § 6. Abs. 1 AHKV noch nicht gezahlt, so
§ 2 Grenzen der Leistungspficht des Versicherers                                                        ist der Versicherer von der Verpﬂichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass der
Versicherungsschutz gewährt der Versicherer je Versicherungsjahr maximal bis                            Versicherungsnehmer an der rechtzeitigen Zahlung der Prämie ohne sein Ver-
zur Höhe der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme, sofern                                schulden verhindert war.
eine solche vereinbart ist. Bei der Katzenkrankenschutz-Versicherung und der                         3. Die Aufforderung zur Prämienzahlung hat die im § 6 Abs. 1 und 2 AHKV vor-
Katzen-OP-Kostenschutzversicherung kann der Versicherungsnehmer bei Antrag-                             gesehenen Rechtsfolgen nur, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer
stellung wählen, ob eine Versicherungssumme vereinbart werden soll oder ob die                          dabei auf diese hingewiesen hat.
Versicherungsleistung der Höhe nach unbegrenzt sein soll.                                            Folgebeitrag:
§ 3 Dauer der Versicherung, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes,                               4. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer dem
    Wartezeiten                                                                                         Versicherungsnehmer auf dessen Kosten schriftlich eine Zahlungsfrist von
1. Der Versicherungsvertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen                              mindestens zwei Wochen bestimmen. Dabei wird der Versicherer die nach § 6
   Zeitraum abgeschlossen.                                                                              Abs. 5 und 6 AHKV genannten Rechtsfolgen angeben, die mit Ablauf der Frist
2. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag                        verbunden sind.
   um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien spätestens einen                        5. Tritt der Versicherungsfall nach dem Ablauf der Frist ein und ist der Versiche-
   Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in                            rungsnehmer zur Zeit des Eintrittes mit der Zahlung der Folgeprämie im Verzug,
   geschriebener Form (postalisch per Brief, E-Mail, selbstständig über das Help                        so ist der Versicherer von der Verpﬂichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass
   Center oder per Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zugegangen ist.                                der Versicherungsnehmer an der rechtzeitigen Zahlung ohne sein Verschulden
3. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zustandekommen des Versicherungs-                            verhindert war.
   vertrages unter der Berücksichtigung der im Vertrag gültigen Wartezeiten, aber                    6. Der Versicherer kann nach dem Ablauf der Frist das Versicherungsverhältnis
   nicht vor dem im Versicherungsschein jeweils genannten Datum, wenn der Ver-                          ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Versicherungsneh-
   sicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig gemäß § 5 Absatz                        mer mit der Zahlung im Verzug ist. Die Kündigung kann bereits mit der Bestim-
   3 AHKV gezahlt hat. Davon abweichend gelten für die Produkte Katzenkranken-                          mung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam
   schutz-Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung allgemeine und                            wird, wenn der Versicherungsnehmer in diesem Zeitpunkt mit der Zahlung im
   besondere Wartezeiten nach Maßgabe der Besonderen Bestimmungen (s. § 7 BB).                          Verzug ist; darauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich
4. Nach Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer das Recht,                         aufmerksam zu machen.
   den Vertrag innerhalb eines Monats in geschriebener Form zu kündigen. Die                         7. Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn der Versicherungsnehmer
   Frist beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.                            innerhalb eines Monates nach der Kündigung oder, falls die Kündigung mit der
   Dem Versicherer steht dieses Kündigungsrecht nach Eintritt des Versicherungs-                        Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monates nach dem
   falls nicht zu.                                                                                      Ablauf der Zahlungsfrist die Zahlung nachholt, sofern nicht der Versicherungs-
§ 4 Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung, Erstattung von Schäden im Ausland                      fall bereits eingetreten ist.

Der Versicherungsschutz gilt in Österreich. Während eines vorübergehenden                            § 7 Anpassung der Prämie
Aufenthaltes im Ausland bis zu einer Höchstdauer von zwölf Monaten besteht auch                     1. ––ENTFÄLLT––
ohne gesonderte Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz. Dies gilt sowohl für
die Katzenkrankenschutz-Versicherung als auch für die Katzen-OP-Kostenschutz-
versicherung, wobei sich hinsichtlich der Erstattung von Schäden im Ausland noch
Besonderheiten aus den BB ergeben (s. § 4 BB).
§ 5 Versicherungsbeitrag
1. Die für das Versicherungsjahr bemessene Versicherungsprämie ist je nach
   Vereinbarung in monatlichen Prämien oder als Jahresprämie jeweils im Voraus
   zum Fälligkeitstermin zu zahlen. Welche Zahlungsweise vereinbart ist, kann
   dem Versicherungsschein entnommen werden. Die Versicherungsperiode
   umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten entsprechend der Zahlungs-
   weise einen Monat. Die Versicherungsprämie enthält die jeweilige gesetzliche
   Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungsteuerssatzes
   ändern sich mit Inkrafttreten der Änderung folglich die Prämien entsprechend.
2. Die Fälligkeiten der ersten Prämie und weiterer Prämien (Folgeprämien) sind im
   Versicherungsschein benannt (Fälligkeitstermine).
3. Der Versicherungsnehmer hat eine Prämie rechtzeitig gezahlt, wenn er bis zum
   jeweiligen Fälligkeitstermin alles getan hat, damit die Prämie beim Versicherer
   eingeht. Wenn die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart wurde,
   gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig:

    - Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und
    - der Kontoinhaber hat einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.

                                                                                                                                                                AHKV BB 11/2025         31

[Seite 32]
Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-
Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung
(AHKV) und Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


§ 8 Vorvertragliche Anzeigepficht                                                                   § 9 Obliegenheiten
1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände:                      1. Vor Eintritt des Versicherungsfalls:
   Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände:                           Der Versicherungsnehmer muss alle möglichen und ihm zumutbaren Maßnah-
   Der Versicherungsnehmer hat beim Abschluss des Vertrages alle ihm bekannten                           men ergreifen, um Krankheiten und Unfälle der versicherten Katze zu vermeiden.
   Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer                            Dies bedeutet zum Beispiel, dass der Versicherungsnehmer die versicherte Katze
   anzuzeigen. Erheblich sind jene Gefahrumstände, die geeignet sind, auf den                            ordentlich mit Wasser und Futter versorgen sowie empfohlene Impfungen des
   Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zu den vereinbarten                           Tieres und andere gesundheitliche Maßnahmen, wenn diese angeraten werden,
   Bestimmungen abzuschließen, einen Einﬂuss auszuüben. Ein Umstand, nach                                vornehmen lassen muss. Zur Vermeidung von Unfällen sind die allgemein gülti-
   welchem der Versicherer ausdrücklich und in geschriebener Form gefragt hat,                           gen/behördlichen Vorschriften zur Sicherheit der versicherten Katze einzuhalten.
   gilt im Zweifel als erheblich.                                                                        Weitere Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können sich für die
    Sollte sich zwischen Antragstellung und Annahme des Vertrages eine Verände-                          einzelnen Produkte aus den BB ergeben.
    rung des Gesundheitszustandes der zu versichernden Katze ergeben, so ist der                    2. Nach Eintritt des Versicherungsfalls:
    Antragsteller (Versicherungsnehmer) verpﬂichtet, den Versicherer unverzüglich in
                                                                                                    2.1 Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Versicherungsfall unver-
    geschriebener Form zu informieren. Der Versicherer behält sich das Recht vor, den
                                                                                                        züglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eintritt in geschriebener Form
    Versicherungsschutz in diesem Fall anzupassen.
                                                                                                        anzuzeigen. In der Katzenkrankenschutz-Versicherung und der Katzen-OP-
2. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes:                                                     Kosten-Versicherung ist hinsichtlich der Form der Anzeige des Versicherungsfalls
    Ist der Vorschrift des Absatz 1 zuwider die Anzeige eines erheblichen Umstandes                     die spezielle Obliegenheit nach § 9 Abs. 3 BB zu beachten.
    unterblieben, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt,               2.2 Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versicherers zur Schaden-
    wenn die Anzeige eines erheblichen Umstandes deshalb unterblieben ist, weil sich                    abwendung/-minderung, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen.
    der Versicherungsnehmer der Kenntnis des Umstandes arglistig entzogen hat.
                                                                                                    2.3 Weitere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls können sich für die
    Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten                        einzelnen Produkte aus den BB ergeben.
    Umstand kannte. Er ist auch ausgeschlossen, wenn die Anzeige ohne Verschulden
                                                                                                    3. Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung
    des Versicherungsnehmers unterblieben ist; hat jedoch der Versicherungsnehmer
    einen Umstand nicht angezeigt, nach dem der Versicherer nicht ausdrücklich und                  Wird eine vertraglich vereinbarte Obliegenheit verletzt, ist der Versicherer nach
    genau umschrieben gefragt hat, so kann dieser vom Vertrag nur dann zurück-                      Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen von der Verpﬂichtung zur Leistung frei.
    treten, wenn die Anzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig unterblieben ist.                          Verletzung von Obliegenheiten, die vor Eintritt des Versicherungsfalls zu
    Der Versicherer kann vom Vertrag auch dann zurücktreten, wenn über einen                             erfüllen sind:
    erheblichen Umstand eine unrichtige Anzeige gemacht worden ist. Der Rücktritt                   3.1 Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die vor Eintritt des Versicherungsfalles
    ist ausgeschlossen, wenn die Unrichtigkeit dem Versicherer bekannt war oder die                     zu erfüllen ist (§ 5 Ziffer 1) ist, tritt die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht ein,
    Anzeige ohne Verschulden des Versicherungsnehmers unrichtig gemacht worden ist.                     wenn die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Der Versicherer kann
    Hatte der Versicherungsnehmer die Gefahrenumstände anhand von vom                                   den Vertrag innerhalb eines Monates, nachdem er von der Verletzung Kenntnis
    Versicherer in geschriebener Form gestellter Fragen anzuzeigen, so kann der                         erlangt hat, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, es sei denn, dass
    Versicherer wegen unterbliebener Anzeige eines Umstandes, nach dem nicht                            die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Kündigt der Versicherer
    ausdrücklich und genau umschrieben gefragt worden ist, nur im Falle arglistiger                     innerhalb eines Monates nicht, so kann er sich auf die vereinbarte Leistungsfrei-
    Verschweigung zurücktreten.                                                                         heit nicht berufen.

    Wird der Vertrag von einem Bevollmächtigten des Versicherungsnehmers oder                       3.2 Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag
    von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht abgeschlossen, so kommt für                               zugrundeliegende Äquivalenz zwischen Risiko und Prämie aufrechterhalten soll,
    das Rücktrittsrecht des Versicherers nicht nur die Kenntnis und die Arglist des                     tritt die vereinbarte Leistungsfreiheit außerdem nur in dem Verhältnis ein, in dem
    Vertreters, sondern auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers                      die vereinbarte hinter der für das höhere Risiko tarifmäßig vorgesehenen Prämie
                                                                                                        zurückbleibt. Bei der Verletzung von Obliegenheiten zu sonstigen bloßen Mel-
    in Betracht. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeige eines
                                                                                                        dungen und Anzeigen, die keinen Einﬂuss auf die Beurteilung des Risikos durch
    erheblichen Umstandes ohne Verschulden unterblieben oder unrichtig gemacht
                                                                                                        den Versicherer haben, tritt Leistungsfreiheit nur ein, wenn die Obliegenheit
    ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch ihm selbst ein Verschulden zur
                                                                                                        vorsätzlich verletzt worden ist.
    Last fällt.
                                                                                                    3.3 Ist eine Obliegenheit verletzt, die vom Versicherungsnehmer zum Zweck der
    Tritt der Versicherer zurück, nachdem der Versicherungsfall eingetreten ist, so
                                                                                                        Verminderung der Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der Gefahr dem
    bleibt seine Verpﬂichtung zur Leistung gleichwohl bestehen, wenn der Umstand,
                                                                                                        Versicherer gegenüber – unabhängig von der Anwendbarkeit der Ziffer 3.2 – zu
    in Ansehung dessen die Anzeigepﬂicht verletzt ist, keinen Einﬂuss auf den Eintritt
                                                                                                        erfüllen ist, so kann sich der Versicherer auf die vereinbarte Leistungsfreiheit
    des Versicherungsfalls oder soweit er keinen Einﬂuss auf den Umfang der Leistung
                                                                                                        nicht berufen, wenn die Verletzung keinen Einﬂuss auf den Eintritt des Versiche-
    des Versicherers gehabt hat.
                                                                                                        rungsfalls oder soweit sie keinen Einﬂuss auf den Umfang der dem Versicherer
3. Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers:                                         obliegenden Leistung gehabt hat.
    Der Rücktritt ist nur innerhalb eines Monates zulässig. Die Frist beginnt mit dem                    Verletzung von Obliegenheiten, die nach Eintritt des Versicherungsfalls zu
    Zeitpunkt, in welchem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepﬂicht                           erfüllen sind:
    Kenntnis erlangt.
                                                                                                         Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die nach Eintritt des Versicherungsfalles
    Der Rücktritt ist gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erklären. Im Falle des                        zu erfüllen ist (§ 5 Ziffer 2), tritt die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht ein, wenn
    Rücktrittes sind, soweit gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen nicht in                         die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Wird
    Ansehung der Prämie etwas anderes bestimmt, beide Teile verpﬂichtet, einander                        die Obliegenheit nicht mit dem Vorsatz verletzt, die Leistungspﬂicht des
    die empfangenen Leistungen zurückzugewähren; eine Geldsumme ist von dem
    Zeitpunkt des Empfanges an zu verzinsen.
4. Anfechtung:
    Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über
    Gefahrumstände anzufechten, bleibt unberührt.


                                                                                                                                                                    AHKV BB 11/2025           32

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Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-
Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung
(AHKV) und Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


    Versicherers zu beeinﬂussen oder die Feststellung solcher Umstände zu be-                       B. Besondere Bedingungen (BB)
    einträchtigen, die erkennbar für die Leistungspﬂicht des Versicherers bedeutsam
                                                                                                    Für die einzelnen Produkte (Katzenkrankenschutz-Versicherung und Katzen-OP-
    sind, so bleibt der Versicherer zur Leistung verpﬂichtet, soweit die Verletzung
                                                                                                    Kostenschutzversicherung) gelten ergänzend zu den AHKV die folgenden BB.
    weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Feststellung oder
    den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung Einﬂuss gehabt hat.                         Die nachfolgenden §§ 1 bis 9 BB gelten sowohl für die die Katzenkrankenschutz-
                                                                                                    Versicherung als auch für die Katzen-OP-Kostenschutzversicherung, soweit nicht
§ 10 Zahlung der Entschädigung
                                                                                                    ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist.
1. Geldleistungen des Versicherers sind mit Beendigung der zur Feststellung des
                                                                                                    § 1 Versicherte Katzen und Aufnahme in die Versicherung
   Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers nötigen
   Erhebungen fällig. Die Fälligkeit tritt jedoch unabhängig davon ein, wenn der                    1. Versichert sind die Katzen, die im Versicherungsschein bezeichnet sind.
   Versicherungsnehmer nach Ablauf zweier Monate seit dem Begehren nach einer                       2. Versicherungsfähig in der Katzenkrankenschutz-Versicherung und
   Geldleistung eine Erklärung des Versicherers verlangt, aus welchen Gründen die                      Katzen-OP-Kostenschutzversicherung sind gesunde Katzen aller Rassen ab
   Erhebungen noch nicht beendet werden konnten, und der Versicherer diesem                            einem Lebensalter von acht Wochen. Die Altersgrenze für die Versicherungs-
   Verlangen nicht binnen eines Monats entspricht.                                                     fähigkeit liegt bei einem Lebensalter von zehn Jahren. Als nicht gesund und
2. Sind diese Erhebungen bis zum Ablauf eines Monates seit der Anzeige des Ver-                        damit nicht versicherungsfähig gelten Katzen mit chronischen oder akuten
   sicherungsfalles nicht beendet, so kann der Versicherungsnehmer in Anrechnung                       Erkrankungen sowie mit Anzeichen oder Symptomen einer rassespeziﬁschen
   auf die Gesamtforderung Abschlagszahlungen in der Höhe des Betrages ver-                            Erkrankung, es sei denn, die Erkrankung erfordert in Zukunft keinerlei
   langen, den der Versicherer nach Lage der Sache mindestens zu zahlen hat.                           medizinische Behandlung.
3. Der Lauf der Frist des Abs. 2 ist gehemmt, solange die Beendigung der                            3. Im Einzelfall können, abweichend von Absatz 2, nach individueller Überprüfung
   Erhebungen infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers gehindert ist.                       auch Tiere mit Vorerkrankungen in einem reduzierten Umfang (z. B. mit einem
                                                                                                       Ausschluss von Vorerkrankungen) versichert werden. Dies liegt im freien
4. Für die Haftpﬂichtversicherung besteht eine eigene Regelung (BB I § 1 Ziff 2
                                                                                                       Ermessen des Versicherers. Soweit in solchen Einzelfällen der Leistungsumfang
   letzter Satz).
                                                                                                       individuell begrenzt wird, indem z. B. Ausschlüsse vereinbart werden, schränken
§ 11 Verjährung                                                                                        diese Begrenzungen die Leistungskataloge in der Katzen-OP-Kostenschutzver-
1. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Steht der                      sicherung (§ 2.1 BB) und in der Katzenkrankenschutz-Versicherung (§ 2.2 BB)
   Anspruch einem Dritten zu, so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein                  entsprechend ein.
   Recht auf die Leistung des Versicherers bekanntgeworden ist; ist dem Dritten dieses              § 2 Versicherte Gefahren und Kosten
   Recht nicht bekanntgeworden, so verjähren seine Ansprüche erst nach zehn Jahren.
                                                                                                    Die versicherten Gefahren und Kosten für die Katzen-OP-Kostenschutzversicherung
2. Ist ein Anspruch des Versicherungsnehmers beim Versicherer angemeldet                            und die Katzenkrankenschutz-Versicherung sind in den nachfolgenden Leistungska-
   worden, so ist die Verjährung bis zum Einlangen einer in geschriebener Form                      talogen beschrieben. Beide Versicherungen können isoliert abgeschlossen werden.
   übermittelten Entscheidung des Versicherers gehemmt, die zumindest mit der                       Indes können die Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und die Katzenkranken-
   Anführung einer der Ablehnung derzeit zugrunde gelegten Tatsache und                             schutz-Versicherung nicht zusammen abgeschlossen werden, da der Versicherungs-
   gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmung begründet ist. Nach zehn Jahren                       schutz aus der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung von
   tritt jedoch die Verjährung jedenfalls ein.                                                      demjenigen der Katzenkrankenschutz-Versicherung umfasst ist.
3. Der Versicherer ist von der Verpﬂichtung zur Leistung frei, wenn der Anspruch                    Zu beiden Produkten können jeweils Zusatzbausteine (s. § 3 BB) vereinbart werden.
   auf die Leistung nicht innerhalb eines Jahres gerichtlich geltend gemacht wird.                  Bei Antragstellung kann der Versicherungsnehmer zwischen den Zusatzbausteinen
   Die Frist beginnt erst, nachdem der Versicherer dem Versicherungsnehmer                          „Vorsorge“, „Physiotherapie und Heilmethoden“ und „Zahnbehandlungen“ wählen.
   gegenüber den erhobenen Anspruch in einer dem Abs. 2 entsprechenden Weise                        Welche Zusatzbausteine zu welchem Produkt und mit welchen Versicherungs-
   sowie unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge                          summen vereinbart sind, lässt sich dem Versicherungsschein entnehmen.
   abgelehnt hat; sie ist für die Dauer von Vergleichsverhandlungen über den
                                                                                                    2.1 Leistungskatalog der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung:
   erhobenen Anspruch und für die Zeit, in der der Versicherungsnehmer ohne sein
   Verschulden an der rechtzeitigen gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs                      Für die Katzen-OP-Kostenschutzversicherung gilt der nachfolgende Leistungskatalog:
   gehindert ist, gehemmt.                                                                          2.1.1. OP-Kostenschutz:
§ 12 Schlussbestimmungen                                                                            1. Tritt bei einer versicherten Katze nach Beginn des Versicherungsschutzes
1. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –                                         (§ 3 Abs. 3 AHKV) eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die aus
   Versicherungs- schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien                    tiermedizinischer Sicht einen chirurgischen Eingriff unter Anästhesie (Narkose,
   direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos                       regionale Schmerzausschaltung) erforderlich macht, bei dem die Haut, die
   der Europäischen Union oder der Republik Österreich entgegenstehen. Dies gilt                       Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig
   auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Ver-                        durchtrennt werden (Operation), so ersetzt der Versicherer dem Versiche-
   einigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäi-                      rungsnehmer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit dadurch
   schen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                                     angefallenen Kosten eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen
                                                                                                       Satz der GOT, soweit kein Ausschluss vereinbart wurde. Der Versicherer ersetzt
2. Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind – soweit nicht ge-
                                                                                                       darüber hinaus die notwendigen ärztlichen Kosten für die Nachbehandlung
   sondert geregelt – in geschriebener Form (z. B. E-Mail oder Brief) an den
                                                                                                       eines chirurgischen Eingriffs im Sinne von Satz 1 einschließlich der Kosten für
   Versicherer zu richten.
                                                                                                       eine physikalischen Therapie, wenn die Nachbehandlung innerhalb von maximal
3. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung                           der im Versicherungsschein genannten Anzahl an Tagen nach dem Eingriff
   gegen den Versicherer ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Sitz oder                     durchgeführt wurde. Die Kosten für diagnostische Maßnahmen werden über-
   die für den Vertrag zuständige Niederlassung des Versicherers liegt. Zuständig ist                  nommen, soweit die Maßnahmen bis zu im Versicherungsschein ausgewiesenen
   auch das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klage-                      Anzahl der versicherten Tage vor einem chirurgischen Eingriff im Sinne von
   erhebung seinen Wohnsitz hat. In Ermangelung eines Wohnsitzes ist der Ort des                       Satz 1 durchgeführt wurden, sie für die Durchführung des Eingriffs notwendig
   gewöhnlichen Aufenthalts des Versicherungsnehmers maßgeblich.                                       waren und in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang mit diesem standen. Im
4. Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen                         Rahmen der diagnostischen Maßnahmen werden auch Kosten für tierärztliche
   den Versicherungsnehmer muss der Versicherer bei dem Gericht erheben, das                           Videosprechstunden übernommen, soweit deren Inanspruchnahme im Vorfeld
   für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig ist. Wenn der Versiche-                         vom Versicherer empfohlen und in geschriebener Form freigegeben wurde.
   rungsnehmer keinen Wohnsitz hat, ist der Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts                     2. Über den OP-Kostenschutz ersetzt der Versicherer auch die Kosten für die
   maßgebend.                                                                                          stationäre Unterbringung der versicherten Katze in einer Tierklinik nach einer
5. Verlegt der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz oder den Ort seines gewöhn-                         Operation im Sinne von Absatz 1 einschließlich der Kosten für tiermedizinisch
   lichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Versicherungsvertrag                     indizierte Nachbehandlungen, Arzneimittel und Pﬂegehilfsmittel (z. B. Wund-
   oder der Versicherungsvermittlung die Gerichte des Staates zuständig, in dem                        versorgungsmaterial und Druckverbände) für einen Zeitraum von bis zur im
   der Versicherer seinen Sitz hat.                                                                    Versicherungsschein ausgewiesenen maximalen Anzahl an Tagen.
6. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen.                        3. Alle nach den Absätzen 1 und 2 versicherten Kosten erstattet der Versicherer
                                                                                                       pro Versicherungsjahr maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme, sofern


                                                                                                                                                              AHKV BB 11/2025           33

[Seite 34]
Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-
Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung
(AHKV) und Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


    eine solche vereinbart ist. Ob eine Versicherungssumme vereinbart ist, kann dem                      Gesundheitsschädigung erleidet.
    Versicherungsschein entnommen werden. Bei der Katzen-OP-Kostenschutz-                           2. Im Rahmen des Kranken- und Unfallschutzes erstattet der Versicherer sämtliche
    versicherung ist die Versicherungssumme als Gesamtversicherungssumme zu                            nach Absatz 1 versicherte Kosten pro Versicherungsjahr maximal Kosten bis zu der
    verstehen, die auch die Leistungen aus dem Verkehrsunfallschutz mit abdeckt.                       im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme, sofern eine solche
4. Die versicherten Kosten sind dem Versicherer durch tierärztliche Rechnung nach-                     vereinbart ist. Eine vereinbarte Versicherungssumme für den Kranken- und Unfall-
   zuweisen. Die Rechnung muss den Namen der versicherten Katze, das Datum der                         schutz versteht sich dabei als Gesamtversicherungssumme für den Kranken- und
   erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der                      Unfallschutz, den OP-Kostenschutz, den Verkehrsunfallschutz und den Auslands-
   Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial                      schutz nach Ziffer 2.2.2.
   und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils                         3. Alle nach Absatz 1 versicherten Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung
   gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte GOT beruhen. Rechnungen                          nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen der versicherten Katze, das Datum
   für diagnostische Maßnahmen vor einer Operation im Sinne von Absatz 1 Satz 3                        der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe
   sind im Sinne einer zügigen Leistungsbearbeitung möglichst zusammen mit der                         der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsma-
   Rechnung für die Operation als solche einzureichen.                                                 terial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils
2.1.2 Verkehrsunfallschutz:                                                                            gültigen Fassung der GOT beruhen.
1. Tritt bei der versicherten Katze nach Beginn des Versicherungsschutzes (§ 3 Abs.                 2.2.2 Auslandsschutz:
   3 AHKV) aufgrund eines Verkehrsunfalls mit einem motorisierten Fahrzeug (dazu                         1. In Ergänzung von § 4 BB besteht im Rahmen der Katzenkrankenschutz-Ver-
   zählen auch Fahrzeuge mit Elektromotor einschließlich Elektrokleinstfahrzeuge,                           sicherung weltweiter Versicherungsschutz, der die Kosten für den medizinisch
   jedoch keine Schienenfahrzeuge) im öffentlichen Straßenverkehr eine Verän-                               notwendigen Rücktransport der versicherten Katze nach Österreich während
   derung des Gesundheitszustandes auf, die unmittelbar eine tierärztliche Behand-                          eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes umfasst. Als ein vorübergehender
   lung erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die                          Auslandsaufenthalt im Sinne von Satz 1 gilt in der Katzenkrankenschutz-Ver-
   nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit angefallenen Behandlungs-                              sicherung ein Auslandsaufenthalt von bis zu zwölf Monaten.
   kosten durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bis zum 4-fachen Satz der
   GOT. Im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes wird eine etwaige Notdienstgebühr                           2. Versicherungsleistungen im Rahmen des Auslandsschutzes werden innerhalb
   nach GOT erstattet. Der Versicherer ersetzt darüber hinaus die notwendigen                               der Versicherungssumme für den Kranken- und Unfallschutz erbracht, sofern
   ärztlichen Kosten für die Nachbehandlung nach einem Verkehrsunfall einschließ-                           dieser vereinbart ist. Auf Ziffer 2.2.1 Absatz 2 Satz 2 wird verwiesen.
   lich der Kosten für eine physikalischen Therapie, wenn die Nachbehandlung                        § 3 Zusatzbausteine zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und zur
   innerhalb von maximal 30 Tagen nach der Erstbehandlung im Sinne von Satz 1                           Katzenkrankenschutz-Versicherung
   durchgeführt wurde. Was den Nachweis der Kosten anbelangt, so gilt Ziffer 2.1.1                  Zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und zur Katzenkrankenschutz-Versiche-
   Absatz 4 Satz 1 und 2 entsprechend.                                                              rung können jeweils die folgenden Zusatzbausteine vereinbart werden. Ob ein oder
2. Nicht erstattet werden Im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes sämtliche Kosten                     mehrere Zusatzbausteine vereinbart sind, kann dem Versicherungsschein entnom-
   für Zahnbehandlungen oder Zahnoperationen an der versicherten Katze. Solche                      men werden. Der Versicherungsschutz der Zusatzbausteine „Physiotherapie und
   Kosten werden ausschließlich nach Maßgabe des Zusatzbausteins „Zahnbehand-                       andere Heilmethoden“ und „Zahnbehandlungen“ beginnt erst nach Ablauf der ver-
   lungen“ erstattet, sofern dieser vereinbart ist.                                                 einbarten allgemeinen Wartezeit (s. Ziffer 7 BB). Die allgemeine Wartezeit beträgt
3. Der Versicherer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungsprüfung zum Verkehrs-                     einen Monat. Die allgemeine Wartezeit ist im Versicherungsschein angegeben. Die
   unfallschutz die polizeilichen Unterlagen zum Verkehrsunfall anzufordern bzw.                    Allgemeine Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten Behandlungen und Eingriffen.
   Akteneinsicht bei den zuständigen Behörden zu nehmen.                                            3.1 Zusatzbaustein „Vorsorge“:
4. Der Versicherungsnehmer hat die Obliegenheit, alle ihm zumutbaren Maßnah-
                                                                                                    1. Wenn der Zusatzbaustein „Vorsorge“ vereinbart ist, ersetzt der Versicherer über
   men zu ergreifen, um die Identität und Kontaktdaten des Schädigers zu erlangen
                                                                                                       den jeweils einschlägigen Leistungskatalog der Katzen-OP-Kostenschutzver-
   und diese dem Versicherer mitzuteilen.
                                                                                                       sicherung bzw. der Katzenkrankenschutz-Versicherung hinaus unabhängig von
5. Versicherungsleistungen im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes werden bis                             einer tiermedizinischen Indikation die Kosten ausschließlich folgender Vorsorge-
   zur Versicherungssumme erbracht, sofern eine solche vereinbart ist. Ob eine                         maßnahmen für die versicherte Katze:
   Versicherungssumme vereinbart ist, kann dem Versicherungsschein entnommen
                                                                                                         •   Impfungen,
   werden. Auf Ziffer 2.1.1 Absatz 3 Satz 3 wird verwiesen.
                                                                                                         •   Wurmkuren,
2.2 Leistungskatalog der Katzenkrankenschutz-Versicherung:                                               •   Check-Ups (allgemeine Körperuntersuchung, Blut- und Fäkaltests),
    Für die Katzenkrankenschutz-Versicherung gilt der nachfolgende Leistungskatalog:                     •   Floh-/Zeckenschutz, und
    Die Katzenkrankenschutz-Versicherung umfasst die Versicherungsleistungen                             •   Chip / Kennzeichnung.

    • des OP-Kostenschutzes gemäß Ziffer 2.1.1 und                                                  2. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Vorsorge“ erfolgt pro Ver-
    • des Verkehrsunfallschutzes gemäß Ziffer 2.1.2.                                                   sicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein vereinbarten Pauschalhöchst-
                                                                                                       betrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist, kann dem Versicherungs-
    Zusätzlich umfasst die Katzenkrankenschutz-Versicherung den Kranken- und                           schein entnommen werden.
    Unfallschutz gemäß Ziffer 2.2.1 und den Auslandsschutz gemäß Ziffer 2.2.2.
                                                                                                    3. Für alle anderen Vorsorgemaßnahmen, die in der obigen Aufzählung nicht
2.2.1. Kranken- und Unfallschutz:                                                                      genannt sind (z. B. Flohkamm), besteht auch über den Zusatzbaustein „Vorsorge“
1. Tritt bei einer versicherten Katze nach Beginn des Versicherungsschutzes (§ 3 Abs.                  kein Versicherungsschutz.
   3 AHKV) eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die eine tierärztliche                    3.2 Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“:
   Behandlung erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem Versicherungsneh-
   mer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit angefallenen Kosten                    1. Wenn zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung bzw. der Katzenkranken-
   eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen Satz der Gebühren-                         schutz-Versicherung der Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilme-
   ordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) für ambulante und stationäre                          thoden“ vereinbart ist, ersetzt der Versicherer darüber die Kosten für ausschließ-
   Behandlung von Krankheits- oder Unfallfolgen einschließlich Arzneimittelkosten                      lich die folgenden physiotherapeutischen Leistungen und Heilbehandlungen,
   sowie Kosten für die notwendige Unterbringung in einer Tierklinik, für notwendige                   sofern diese entweder von einem Tierarzt oder nach Überweisung durch einen
   Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT), sofern diese von                       Tierarzt von einem anerkannten Tierphysiotherapeuten durchgeführt wurden:
   einem staatlich zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden. Kosten tierärztliche                       • Physikalische Therapien (je angefangene 15 Minuten): Heliotherapie, Inter-
   Videosprechstunden werden übernommen, soweit deren Inanspruchnahme                                      ferenzstromtherapie, Laserakupunktur, Laserbestrahlung zur Gewebeaktivie-
   im Vorfeld vom Versicherer empfohlen und in geschriebener Form freigegeben                              rung, Magnetfeldtherapie, Mikrowellentherapie, Ozon-Sauerstoffbehandlung
   wurde. Eine Übernahme der Notdienstgebühr nach GOT erfolgt im Rahmen des                                (lokal oder systemisch intravenös), und
   Kranken- und Unfallschutzes. Als Schadendatum gilt das jeweilige Datum der                            • Strahlen- und Ultraschalltherapien: Radiosynoviorthese (RSO) durch
   Behandlung.                                                                                             intraartikuläre Injektion radioaktiver Substanzen, Radiosynoviorthese (RSO)
    Krankheit im Sinne dieser Bedingungen ist ein nach dem aktuellen und allgemein                         durch Bestrahlung, Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger inklusive
    anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland                               Ausarbeitung eines Therapieplans, Bestrahlungstherapie mittels Linear-
    anormaler, unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zustand. Als Unfall gilt                          beschleuniger (kuratives Protokoll, ohne Planungs- oder Kontroll-CT pro
    im Sinne dieser Bedingungen, wenn das versicherte Tier durch ein plötzlich von                         Bestrahlung), Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger (palliatives
    außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine                   Protokoll, ohne Planungs- oder Kontroll-CT, pro Bestrahlung), Bestrahlungs-

                                                                                                                                                               AHKV BB 11/2025          34

[Seite 35]
Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-
Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung
(AHKV) und Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


        therapie mittels Linearbeschleuniger (palliatives Protokoll bei Osteosarkom                    100 % und eine jährliche Selbstbeteiligung vereinbart, greift zuerst die jährliche
        oder Arthrose, pro Bestrahlung), Stoßwellentherapie radial, Stoßwellen-                        Selbstbeteiligung. Das heißt, die verringerte prozentuale Kostenübernahme wird
        therapie, fokussiert).                                                                         auf den verbleibenden Betrag nach Abzug der Selbstbeteiligung angewendet.
2. Außerdem werden nur im Rahmen des Zusatzbausteins „Physiotherapie und                            § 6 Nicht versicherte Gefahren und Kosten
   andere Heilmethoden“ die Kosten für Orthesen oder für vergleichbare medizi-                      1. Sofern nicht einzelvertraglich gesondert vereinbart oder in den Zusatzbausteinen
   nische Hilfsmittel ersetzt, soweit die versicherte Katze solche nach Verordnung                     zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung oder zur Katzenkrankenschutz-Ver-
   durch einen Tierarzt tragen muss und diese medizinisch notwendig sind.                              sicherung vereinbart, ersetzt der Versicherer keine Kosten für:
3. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Physiotherapie und andere                             1. Freiwillige Untersuchungen, Konsultationen und Behandlungen, die nicht
   Heilmethoden“ erfolgt pro Versicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein                            im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer
   vereinbarten Pauschalhöchstbetrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart                               Fehlentwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind (z. B. Physio-
   ist, kann dem Versicherungsschein entnommen werden.                                                      therapie ohne medizinische Notwendigkeit),
4. Für alle anderen physiotherapeutischen Leistungen und Heilbehandlungen oder                           2. Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten,
   Hilfsmittel, die in der obigen Aufzählung nicht genannt sind (z. B. Osteopathie
   oder Hydrotherapie), besteht über den Zusatzbaustein „Physiotherapie und                              3. Physiotherapie (soweit nicht als Nachbehandlung nach einer Operation in der
   andere Heilmethoden“ kein Versicherungsschutz.                                                           Katzen-OP-Kostenschutzversicherung mitversichert (s. § 2.1.1 BB))

3.3 Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“:                                                                   4. Psychotherapeutische Behandlungen,

1. Wenn zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung bzw. der Katzenkranken-                                   5. Diät- und Ergänzungsfuttermittel, z. B. Hustensaft und Durchfallpräparate,
   schutz-Versicherung der Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ vereinbart ist,                             6. Pﬂegezubehör, medizinische Shampoos und Bedarfsgegenstände,
   ersetzt der Versicherer die Kosten folgender tierärztliche Zahnbehandlungen                           7. Sämtliche Vorsorgeleistungen,
   einschließlich dazugehörender Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen:
                                                                                                         8. Zahnspangen,
    •   Zahnfüllungen,
                                                                                                         9. Zahnbehandlungen (z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahn-
    •   Wurzelbehandlungen,
                                                                                                            extraktion, Zahnprophylaxe, Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Zahn-
    •   Zahnextraktion,
                                                                                                            politur, Zahnersatz),
    •   Zahnprophylaxe,
    •   Zahnreinigung,                                                                                   10. Prothesen des Bewegungsapparates,
    •   Zahnsteinentfernung,                                                                             11. Tierheilpraktiker (z. B. Bachblütentherapie, Homöopathie, etc.),
    •   Zahnpolitur,
                                                                                                         12. Erstellen von Bescheinigungen und Gutachten, Fahrtkosten verursacht durch
    •   Zahnersatz,
                                                                                                             Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes, Rezept- und Rech-
    •   Zahnkorrektur,
                                                                                                             nungsgebühren, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres,
    •   Schienung eines luxierten Zahnes,
    •   Freilegung eines retinierten Zahnes,                                                             13. Behandlungen von bei Vertragsabschluss bereits bestehenden (Vor-)Erkran-
    •   Gingivektomie/Paradontalbehandlung,                                                                  kungen inkl. angeborenen Defekten und Krankheiten, die entweder dem
    •   Gingivoplastik (Lappenoperationen, Deckung paradontaler Defekte,                                     Versicherungsnehmer bekannt waren, von einem Tierarzt vermerkt wurden,
    •   Auffüllen paradontaler Knochendefekte) und                                                           oder hinsichtlich derer erkennbare Symptome bestanden, und alle damit
    •   Zahnﬁsteloperationen.                                                                                verbundenen Behandlungen;
2. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Zahnbehandlung“ erfolgt                               14. Geplante und gezielte Behandlungen im Ausland,
   pro Versicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein vereinbarten                                  15. Chirurgische Eingriffe (auch Maßnahmen am Gebiss des Haustiers), die
   Pauschalhöchstbetrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist, kann dem                               der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen
   Versicherungsschein entnommen werden.                                                                     Charakter haben,
3. Für alle anderen Zahnbehandlungen, die in der obigen Aufzählung nicht ge-                             16. Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden,
   nannt sind, besteht auch über den Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ kein
                                                                                                         17. Behandlungen und Krankheiten, die während einer vereinbarten Warte-
   Versicherungsschutz.
                                                                                                             zeit diagnostiziert oder durchgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind
§ 4 Erstattung von Auslandbehandlungen oder -eingriffen                                                      Behandlungen wegen Unfällen sowie Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des
Kosten, die im Ausland entstanden sind, werden in der Katzen-OP-Kostenschutz-                                Zusatzbausteins Vorsorge,
versicherung und in der Katzenkrankenschutz-Versicherung nur bis zur Höhe der im                         18. Schäden, die dadurch entstehen, dass die Katze zur Ausübung von jagdlichen
jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte erstattet. Höchstens                            oder gewerblichen/beruﬂichen Tätigkeiten eingesetzt wird,
werden jedoch diejenigen Vergütungen erstattet, die für die entsprechende Behand-
                                                                                                         19. Alle Schäden, die durch einen oder mehrere Verstöße gegen das Tier-
lungen oder Eingriffe im Inland nach der in Deutschland geltenden Gebührenord-
                                                                                                             schutzgesetz (TierSchG) entstanden sind oder mit solchen Verstößen im
nung für Tierärztinnen und Tierärzte (im Folgenden: GOT) angefallen wären. Nicht
                                                                                                             Zusammenhang stehen.
versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.
                                                                                                    2. Im Katzen-OP-Kostenschutz und im Katzenkrankenschutz werden zudem keine
§ 5 Prozentualer Anteil der Kostenübernahme, Selbstbeteiligung
                                                                                                       Kosten für Kastration und Sterilisation ersetzt, außer es liegt eine medizinische
1. In der Katze-OP-Kostenschutzversicherung und in der Katzenkrankenschutz-                            Indikation vor. Im Katzen-OP-Kostenschutz werden überdies keine Kosten
   Versicherung kann der Versicherungsnehmer bei Antragstellung jeweils einen                          ersetzt für Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenprophylaxe sowie Zahn-
   Prozentsatz wählen, in Höhe dessen der Versicherer versicherte Kosten pro                           steinentfernungen und Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiser-
   Versicherungsfall und eingereichter Rechnung übernimmt. Wählbar ist eine                            schnitt. Als Maßnahme der Geburtshilfe gilt auch ein Eingriff zur Behandlung im
   Kostenerstattung zwischen 70 % und 100 % je Versicherungsfall und je einge-                         Rahmen von Totgeburten.
   reichter Rechnung. Zu welchem prozentualen Anteil die Kosten übernommen
                                                                                                    3. Von der Erstattung ausgeschlossen sind ferner alle mit den Ausschlüssen gemäß
   werden, kann dem Versicherungsschein entnommen werden.
                                                                                                       Absatz 1 und 2 in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang stehenden Maß-
2. Ab dem achten Geburtstag der versicherten Katze beträgt die prozentuale                             nahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen.
   Kostenübernahme im Sinne von Absatz 1 nur noch maximal 80 %. Dies gilt
                                                                                                    4. Ausgeschlossen sind darüber hinaus Schäden durch Epidemien oder Pandemien
   insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer bis dato einen Prozentsatz
                                                                                                       oder durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege
   vereinbart hatte, der höher als 80 % war, z. B. 90 % oder 100 %.
                                                                                                       oder innere Unruhen. Ausgeschlossen sind überdies Schäden durch Naturkatast-
3. Ob für die Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und in der Katzenkranken-                             rophen (z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung). Ausgeschlossen
   schutz-Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, kann ebenfalls dem                       sind weiter Schäden durch Man-Made-Katastrophen (z. B. Großbrände, Explo-
   Versicherungsschein entnommen werden. In der Katzenkrankenschutz-Versiche-                          sionen, Einsturz-, Schiff- oder Bahnkatastrophen).
   rung und in der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung gilt die Selbstbeteiligung
                                                                                                    § 7 Allgemeine und besondere Wartezeit
   je Versicherungsjahr (nicht je Versicherungsfall). Ist eine Selbstbeteiligung verein-
   bart, ziehen wir diese von der Entschädigungsleistung ab.                                        1. Der Versicherungsschutz in der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und in der
                                                                                                       Katzenkrankenschutz-Versicherung, sowie der Zusatzbausteine „Physiotherapie
4. Sind eine verringerte prozentuale Kostenübernahme nach Absatz 2 von unter
                                                                                                       und andere Heilmethoden“ und „Zahnbehandlung“ beginnt erst nach Ablauf


                                                                                                                                                                AHKV BB 11/2025         35

[Seite 36]
    Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-
    Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung
    (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB)
    Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
    Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


   der vereinbarten allgemeinen Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit beträgt einen
   Monat. Die allgemeine Wartezeit ist im Versicherungsschein angegeben. Die Allge-
   meine und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten Behandlungen und
   Eingriffen und dem Zusatzbaustein „Vorsorge“.
2. Unabhängig von der allgemeinen Wartezeit gilt für Behandlungen und Eingriffe
   wegen der nachfolgend abschließend aufgezählten Krankheiten eine besondere
   Wartezeit. Die Dauer der besonderen Wartezeit ist im Versicherungsschein an-
   gegeben. Wird eine der nachfolgend genannten Krankheiten während der beson-
   deren Wartezeit diagnostiziert, gilt sie ebenfalls als Vorerkrankung; Leistungen für
   diese Krankheit sowie alle damit verbundenen Folge- und Begleiterkrankungen
   einschließlich sämtlicher Folgekosten sind dauerhaft ausgeschlossen, auch über das
   Ende der Wartezeit hinaus.
   Die besondere Wartezeit ﬁndet auf Zusatzbausteine keine Anwendung. Die
   besondere Wartezeit ist ausschließlich für die folgenden Krankheiten maßgeblich:
   • Allergien (z. B. Futtermittel-, Umwelt- oder Kontaktallergien),
   • Bandscheibenvorfall (Diskusprolaps, Vorfall einer Bandscheibe in der Wirbelsäule),
   • Onkologische Erkrankungen (Krebs/Tumorerkrankungen),
   • Portosystemischer Shunt (Lebershunt, PSS, Blutgefäßanomalie, bei der Blut die
     Leber umgeht),
   • Kreuzbandprobleme (z. B. Kreuzbandriss oder Kreuzbandruptur),
   • Meningitis,
   • Degenerative Bandscheibenerkrankung,
   • Zwerchfellhernie.
   § 8 Tierarztwahl
   In der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und in der Katzenkrankenschutz-Ver-
   sicherung ist der Versicherungsnehmer in der Wahl der Tierarztpraxis frei; es muss
   sich jedoch um einen staatlich zugelassenen Tierarzt handeln. Der Versicherer hat das
   Recht, einzelne Tierarztpraxen bei berechtigtem Interesse durch vorherige Ankündi-
   gung in Form einer Mitteilung in geschriebener Form an den Versicherungsnehmer
   von der Behandlung versicherter Katzen ausschließen.
   Auf den ausdrücklichen, in geschriebener Form mitzuteilenden Wunsch des Ver-
   sicherungsnehmers rechnet der Versicherer die von einem Tierarzt oder einer
   Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Der Versicherer
   zahlt den ermittelten vertraglichen Entschädigungsbetrag in diesem Fall direkt und
   schuldbefreiend an die Tierarztpraxis oder die Tierklinik.
    § 9 Besondere Obliegenheiten in der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und
        Katzenkrankenschutz-Versicherung
    1. In der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und in der Katzenkranken-
       schutz-Versicherung gibt der Versicherungsnehmer dem Versicherer auf
       Verlangen die Gelegenheit, Feststellungen über Grund und Höhe der Kosten
       zu treffen und wird hierzu alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen
       vornehmen, soweit diese billigerweise vom Versicherer verlangt werden
       können. Der Versicherungsnehmer ermächtigt die behandelnden Tierärzte
       alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, das umfasst alle Behandlungen der
       versicherten Katze von Geburt an. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit,
       die erforderlichen Auskünfte/Unterlagen selbst beizubringen.
    2. Zudem hat der Versicherungsnehmer die Originalrechnungen des Tierarztes
       für Behandlungen der versicherten Katze innerhalb des Versicherungsjahres
       unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen
       Versicherungsjahres, an den Versicherer zu übermitteln.
    3. Ergänzend zu § 9 Abs. 2 AHKV trifft den Versicherungsnehmer nach Eintritt
       des Versicherungsfalls in der Katzen-OP-Kostenschutz und im Katzenkranken-
       schutz-Versicherung die folgende Obliegenheit hinsichtlich der Form der An-
       zeige des Versicherungsfalls: Sollte die versicherte Katze bei Vertragsabschuss
       bereits Vorerkrankungen haben, muss der Versicherungsnehmer den Schaden
       über einen der folgenden Kanäle melden: Über die AGILA-Homepage, über
       das AGILA-Kundenportal oder per AGILA Kunden-App. Eine Anzeige des
       Schadens per E-Mail ist in diesem Fall nicht möglich.


                                                                                                                            AHKV BB 11/2025   36
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