# VAV Hundehaftpflichtversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-vav-hundehaftpflicht.php
- Rechtlicher Träger: VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-vav-hundehaftpflicht.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Besondere Bedingungen Hundehaftpflicht 2024 (Langfassung)](https://www.vav.at/dam/jcr:5716d6ef-9724-4dfa-879c-6b51c0972f6b/BB_Hundehaftpflicht_2024%20lang.pdf), Fassung Besondere Bedingungen Hundehaftpflicht 2024
- Original beim Versicherer (PDF): [Besondere Bedingungen Hundehaftpflicht 2023](https://vav.at/dam/jcr:5716d6ef-9724-4dfa-879c-6b51c0972f6b/BB_Hundehaftpflicht_2023.pdf), Fassung Inhalt 2024 (nicht 2023)
- Original beim Versicherer (PDF): [Besondere Bedingungen Hundehaftpflicht 2022](https://vav.at/dam/jcr:76ea189d-6307-4628-987d-2705b367369f/BB%20Hundehaftpflicht%202022.pdf), Fassung Besondere Bedingungen Hundehaftpflicht 2022
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt (IPID) Hundehaftpflicht](https://vav.at/dam/jcr:dbf20f2d-c888-4ada-8d89-1944b15608df/IPID_Produktinformationsblatt_Hundehaftpflicht.pdf), Fassung IPID Hundehaftpflicht (ohne Datum)
- Original beim Versicherer (PDF): [Hundehaftpflichtversicherung, Informationen und rechtliche Hinweise](https://www.vav.at/dam/jcr:33315d09-4ef4-4188-b3d9-1f2e5f83e3bb/Hundehaftpflichtversicherung_Informationen_und_rechtliche_Hinweise_2022.pdf), Fassung Informationen und rechtliche Hinweise, vav.at 2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | ja, bis 10 Mio. € | Versichert im Rahmen der Hundehaftpflicht-Versicherungssumme von EUR 10.000.000,00 sind | Beratungsprotokoll, Hundehaftpflichtversicherung Premium, Seite 9 |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | nein | gerechtfertigte Schadenersatz-Ansprüche (Personen-, Sach- und dadurch verursachten Vermögensschäden) | Beratungsprotokoll, Seite 9 |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes) | ja | Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht ... der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers in häuslicher Gemeinschaft | 3, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ganze Erde. | 1, Seite 1 |
| Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Länder | ja | Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ganze Erde. | 1, Seite 1 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeige | nicht geregelt |  |  |
| Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser waren | nicht geregelt |  |  |
| Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mit | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hund | ja | die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde | 2, Seite 1 |
| Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | ja | sowie deren Hundewelpen bis zu einem Alter von 6 Monaten bei der Hundemutter. | 2, Seite 1 |
| Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sind | nicht geregelt |  |  |
| Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probe | nicht geregelt |  |  |
| Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderung | ja | Die Nutzung des Tieres als Blindenhund gilt als mitversichert, sofern eine versicherte Person diesen Hund nutzt. | 6, Seite 1 |
| Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis) | ja | Ebenso mitversichert ist die Nutzung des Tieres als Therapie- Such- oder Rettungshund (nicht gewerblich) | 6, Seite 1 |
| Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildung | ja | Ebenso mitversichert ist die Nutzung des Tieres als Therapie- Such- oder Rettungshund (nicht gewerblich) | 6, Seite 1 |
| Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildung | nicht geregelt |  |  |
| Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtraining | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichert | ja | des nicht gewerbsmäßigen fremden Tierhüters in dieser Eigenschaft. | 3.4, Seite 1 |
| Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionen | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an den Versicherungsnehmer sind mitversichert. Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet. | 7, Seite 1 |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen Schäden die den Angehörigen des Versicherungsnehmers zugefügt werden | 3, Seite 1 |
| Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | gerechtfertigte Schadenersatz-Ansprüche (Personen-, Sach- und dadurch verursachten Vermögensschäden) die der/die versicherte(n) Hund(e) verursacht. | Beratungsprotokoll, Seite 9 |
| Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden) | ja, bis zur Versicherungssumme | gerechtfertigte Schadenersatz-Ansprüche (Personen-, Sach- und dadurch verursachten Vermögensschäden) die der/die versicherte(n) Hund(e) verursacht. | Beratungsprotokoll, Seite 9 |
| Tierarztkosten für verletzte fremde Tiere | ja, bis zur Versicherungssumme | gerechtfertigte Schadenersatz-Ansprüche (Personen-, Sach- und dadurch verursachten Vermögensschäden) die der/die versicherte(n) Hund(e) verursacht. | Beratungsprotokoll, Seite 9 |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten) | nicht geregelt |  |  |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | nicht geregelt |  |  |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächen | nicht geregelt |  |  |
| Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot) | nicht geregelt |  |  |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern) | nicht geregelt |  |  |
| Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen Schäden an gemieteten Räumen. | 4, Seite 1 |
| Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisen | ja, bis zur Versicherungssumme | Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen/Inventar in Hotels und gemieteten Ferienwohnungen/Ferienhäusern. | 5, Seite 1 |
| Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventar | ja, bis zur Versicherungssumme | Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen/Inventar in Hotels und gemieteten Ferienwohnungen/Ferienhäusern. | 5, Seite 1 |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachen | nicht geregelt |  |  |
| Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urin | nicht geregelt |  |  |
| Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein) | nicht geregelt |  |  |
| Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungen | nicht geregelt |  |  |
| Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim Führen des Hundes ohne Leine und Maulkorb. | 9, Seite 1 |
| Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim Führen des Hundes ohne Leine und Maulkorb. | 9, Seite 1 |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund) | nein | Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecken besteht kein Versicherungsschutz. | 2, Seite 1 |
| Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht) | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | ja | Kosten der Feststellung und der Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung | IPID, Was ist versichert, Seite 1 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschaden | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamt | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführschein | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | ja | Jeder Schaden muss klein gehalten und der VAV Versicherungs-AG so schnell wie möglich gemeldet werden. | IPID, Welche Verpflichtungen habe ich, Seite 2 |
| Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | ja | Bei 1-Jahresverträgen besteht ein tägliches Kündigungsrecht ohne Kündigungsfrist. | IPID, Wie kann ich den Vertrag kündigen, Seite 2 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum) | ja | für den sie von einem Dritten verantwortlich gemacht werden, rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben | IPID, Was ist nicht versichert, Seite 1 |

## Volltext der Bedingungen: Besondere Bedingungen Hundehaftpflicht 2024 (Langfassung)

```text
[Seite 1]
Besondere Bedingungen
Hundehaftpflicht

Vertragsvereinbarung                    für                  die   5. Mietsachschäden an mobilen Gegenständen
Hundehaftpflichtversicherung
                                                                   Der      Versicherungsschutz      bezieht      sich      auf
In Ergänzung der Allgemeinen Bedingungen für die                   Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen
Haushaltsversicherung (ABH 2024) Abschnitt C sind                  Sachschäden                    an                   mobilen
obligatorisch bis zu einer Höhe von EUR 10 Mio.                    Einrichtungsgegenständen/Inventar      in    Hotels     und
mitversichert:                                                     gemieteten     Ferienwohnungen/Ferienhäusern.        Dieser
                                                                   Versicherungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse mit einer
1. Erweiterung Geltungsbereich                                     Höchstdauer von 1 Monat.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ganze               Der Versicherungsschutz wird in Ansehung anderweitig
Erde.                                                              bestehender Versicherungen nur subsidiär geleistet.
                                                                   Regressansprüche      nach   §   67   VersVG    oder
2. Erweiterung versichertes Risiko                                 gleichlautenden Bestimmungen gelten im Rahmen dieser
                                                                   Bedingung als mitversichert.
Versichert   ist  im   Rahmen      der   dem       Vertrag
zugrundeliegenden ABH 2024 und der folgenden                       6. Nutzung als Blindenhund und Rettungshund
Bestimmungen      die   gesetzliche    Haftpflicht    des
Versicherungsnehmers als privater Halter der im                    Die Nutzung des Tieres als Blindenhund gilt als
Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde sowie deren                mitversichert, sofern eine versicherte Person diesen Hund
Hundewelpen bis zu einem Alter von 6 Monaten bei der               nutzt. Ebenso mitversichert ist die Nutzung des Tieres als
Hundemutter.                                                       Therapie- Such- oder Rettungshund (nicht gewerblich),
                                                                   sofern eine versicherte Person diesen Hund nutzt.
Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen
oder      dergleichen       Zwecken        besteht      kein       7. Hüterbiss
Versicherungsschutz.
                                                                   Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an
3. Mitversicherter Personenkreis                                   den Versicherungsnehmer sind mitversichert. Ein
                                                                   Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht
                                                                   Schadenersatzansprüche der gemäß Pkt. 3.1, 3.2, 3.3
     3.1 der         Familienangehörigen                   des     angeführten    versicherten   Personen sind    vom
         Versicherungsnehmers      in               häuslicher     Versicherungsschutz ausgeschlossen.
         Gemeinschaft;
     3.2 aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in            8. Hüten fremder Hunde
         häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen;
                                                                   Der Versicherungsschutz erstreckt sich für den
     3.3 des Mit-Besitzers (z.B. weiterer Halter), der die         Versicherungsnehmer                  auch          auf
         tatsächliche Verfügungsgewalt über den Hund               Schadenersatzverpflichtungen aus dem Hüten fremder
         hat;                                                      Hunde             subsidiär        zu     bestehenden
                                                                   Tierhalterhaftpflichtversicherungen.
     3.4 des nicht gewerbsmäßigen fremden Tierhüters
         in dieser Eigenschaft.
                                                                   Pauschalversicherungssumme EUR 2 Mio.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf
                                                                   Örtlicher Geltungsbereich:      Europa    und    Mittelmeer-
Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen
                                                                   Anliegerstaaten
Schäden die den Angehörigen des Versicherungsnehmers
zugefügt werden (als Angehörigen gelten Verwandte in               9. Verstoß gegen Leinen- / Maulkorbpflicht
gerader aufsteigender und absteigender Linie, Schwieger-,
Adoptiv- und Stiefeltern, welche nicht im gemeinsamen              Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim Führen
Haushalt leben).                                                   des Hundes ohne Leine und Maulkorb.

4. Mietsachschäden

Der     Versicherungsschutz       bezieht      sich     auf
Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen
Schäden      an      gemieteten       Räumen.       Dieser
Versicherungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse mit einer
Höchstdauer von 1 Monat.

Der Versicherungsschutz wird in Ansehung anderweitig
bestehender Versicherungen nur subsidiär geleistet.
Regressansprüche      nach   §   67   VersVG    oder
gleichlautenden Bestimmungen gelten im Rahmen dieser
Bedingung als mitversichert.


                                                                          Besondere Vertragsbeilage Hundehaftpflicht_2024_Seite 1
```

## Volltext der Bedingungen: Besondere Bedingungen Hundehaftpflicht 2023

```text
[Seite 1]
Besondere Bedingungen
Hundehaftpflicht

Vertragsvereinbarung                    für                  die   5. Mietsachschäden an mobilen Gegenständen
Hundehaftpflichtversicherung
                                                                   Der      Versicherungsschutz      bezieht      sich      auf
In Ergänzung der Allgemeinen Bedingungen für die                   Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen
Haushaltsversicherung (ABH 2024) Abschnitt C sind                  Sachschäden                    an                   mobilen
obligatorisch bis zu einer Höhe von EUR 10 Mio.                    Einrichtungsgegenständen/Inventar      in    Hotels     und
mitversichert:                                                     gemieteten     Ferienwohnungen/Ferienhäusern.        Dieser
                                                                   Versicherungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse mit einer
1. Erweiterung Geltungsbereich                                     Höchstdauer von 1 Monat.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ganze               Der Versicherungsschutz wird in Ansehung anderweitig
Erde.                                                              bestehender Versicherungen nur subsidiär geleistet.
                                                                   Regressansprüche      nach   §   67   VersVG    oder
2. Erweiterung versichertes Risiko                                 gleichlautenden Bestimmungen gelten im Rahmen dieser
                                                                   Bedingung als mitversichert.
Versichert   ist  im   Rahmen      der   dem       Vertrag
zugrundeliegenden ABH 2024 und der folgenden                       6. Nutzung als Blindenhund und Rettungshund
Bestimmungen      die   gesetzliche    Haftpflicht    des
Versicherungsnehmers als privater Halter der im                    Die Nutzung des Tieres als Blindenhund gilt als
Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde sowie deren                mitversichert, sofern eine versicherte Person diesen Hund
Hundewelpen bis zu einem Alter von 6 Monaten bei der               nutzt. Ebenso mitversichert ist die Nutzung des Tieres als
Hundemutter.                                                       Therapie- Such- oder Rettungshund (nicht gewerblich),
                                                                   sofern eine versicherte Person diesen Hund nutzt.
Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen
oder      dergleichen       Zwecken        besteht      kein       7. Hüterbiss
Versicherungsschutz.
                                                                   Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an
3. Mitversicherter Personenkreis                                   den Versicherungsnehmer sind mitversichert. Ein
                                                                   Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht
                                                                   Schadenersatzansprüche der gemäß Pkt. 3.1, 3.2, 3.3
     3.1 der         Familienangehörigen                   des     angeführten    versicherten   Personen sind    vom
         Versicherungsnehmers      in               häuslicher     Versicherungsschutz ausgeschlossen.
         Gemeinschaft;
     3.2 aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in            8. Hüten fremder Hunde
         häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen;
                                                                   Der Versicherungsschutz erstreckt sich für den
     3.3 des Mit-Besitzers (z.B. weiterer Halter), der die         Versicherungsnehmer                  auch          auf
         tatsächliche Verfügungsgewalt über den Hund               Schadenersatzverpflichtungen aus dem Hüten fremder
         hat;                                                      Hunde             subsidiär        zu     bestehenden
                                                                   Tierhalterhaftpflichtversicherungen.
     3.4 des nicht gewerbsmäßigen fremden Tierhüters
         in dieser Eigenschaft.
                                                                   Pauschalversicherungssumme EUR 2 Mio.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf
                                                                   Örtlicher Geltungsbereich:      Europa    und    Mittelmeer-
Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen
                                                                   Anliegerstaaten
Schäden die den Angehörigen des Versicherungsnehmers
zugefügt werden (als Angehörigen gelten Verwandte in               9. Verstoß gegen Leinen- / Maulkorbpflicht
gerader aufsteigender und absteigender Linie, Schwieger-,
Adoptiv- und Stiefeltern, welche nicht im gemeinsamen              Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim Führen
Haushalt leben).                                                   des Hundes ohne Leine und Maulkorb.

4. Mietsachschäden

Der     Versicherungsschutz       bezieht      sich     auf
Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen
Schäden      an      gemieteten       Räumen.       Dieser
Versicherungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse mit einer
Höchstdauer von 1 Monat.

Der Versicherungsschutz wird in Ansehung anderweitig
bestehender Versicherungen nur subsidiär geleistet.
Regressansprüche      nach   §   67   VersVG    oder
gleichlautenden Bestimmungen gelten im Rahmen dieser
Bedingung als mitversichert.


                                                                          Besondere Vertragsbeilage Hundehaftpflicht_2024_Seite 1
```

## Volltext der Bedingungen: Besondere Bedingungen Hundehaftpflicht 2022

```text
[Seite 1]
Besondere Bedingungen
Hundehaftpflicht

Dieses Produkt gilt subsidiär zu einer bestehenden             Versicherungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse mit einer
Tierhalterhaftpflichtversicherung.                             Höchstdauer von 1 Monat.

In Ergänzung der Allgemeinen und Ergänzenden                   Der Versicherungsschutz wird in Ansehung anderweitig
Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung        bestehender Versicherungen nur subsidiär geleistet.
(AHVB und EHVB 2005) sind obligatorisch bis zu einer           Regressansprüche      nach   §   67   VersVG    oder
Höhe von EUR 10 Mio. mitversichert:                            gleichlautenden Bestimmungen gelten im Rahmen dieser
                                                               Bedingung als mitversichert.
1. Erweiterung Geltungsbereich
                                                               6. Nutzung als Blindenhund und Rettungshund
In Erweiterung von Art. 3, Pkt. 1 der AHVB 2005 erstreckt
sich der Versicherungsschutz auf die ganze Erde.               Die Nutzung des Tieres als Blindenhund gilt als
                                                               mitversichert, sofern eine versicherte Person diesen Hund
2. Erweiterung versichertes Risiko                             nutzt. Ebenso mitversichert ist die Nutzung des Tieres als
                                                               Therapie- Such- oder Rettungshund (nicht gewerblich),
Versichert   ist  im   Rahmen    der   dem     Vertrag         sofern eine versicherte Person diesen Hund nutzt.
zugrundeliegenden AHVB und EHVB 2005 und der
folgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des         7. Hüterbiss
Versicherungsnehmers als privater Halter der im
Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde sowie deren            Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an
Hundewelpen bis zu einem Alter von 6 Monaten bei der           den Versicherungsnehmer sind mitversichert. Ein
Hundemutter.                                                   Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.

Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen    Schadenersatzansprüche der gemäß Pkt. 3.1, 3.2, 3.3
oder      dergleichen       Zwecken        besteht      kein   angeführten    versicherten   Personen sind    vom
Versicherungsschutz.                                           Versicherungsschutz ausgeschlossen.

3. Mitversicherter Personenkreis                               8. Hüten fremder Hunde

Mitversichert in Abänderung der EHVB 2005/1, Abschn. B,        Der Versicherungsschutz erstreckt sich für den
Pkt. 12 ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht           Versicherungsnehmer                  auch          auf
                                                               Schadenersatzverpflichtungen aus dem Hüten fremder
     3.1 der         Familienangehörigen                des    Hunde            subsidiär         zu     bestehenden
         Versicherungsnehmers      in            häuslicher    Tierhalterhaftpflichtversicherungen.
         Gemeinschaft;
     3.2 aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in        Pauschalversicherungssumme EUR 2 Mio.
         häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen;
                                                               Örtlicher Geltungsbereich:      Europa    und    Mittelmeer-
     3.3 des Mit-Besitzers (z.B. weiterer Halter), der die     Anliegerstaaten
         tatsächliche Verfügungsgewalt über den Hund
         hat;                                                  9. Verstoß gegen Leinen- / Maulkorbpflicht

     3.4 des nicht gewerbsmäßigen fremden Tierhüters           Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim Führen
         in dieser Eigenschaft.                                des Hundes ohne Leine und Maulkorb.
4. Mietsachschäden                                             10. Sonderkündigungsrecht
In teilweiser Abänderung von Art. 7, Pkt. 10.1 AHVB            Bei Abschluss von einem 1 Jahresvertrag wird dem
bezieht sich der Versicherungsschutz auch auf                  Versicherungsnehmer ein tägliches Kündigungsrecht ohne
Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen              Kündigungsfrist eingeräumt.
Schäden       an     gemieteten       Räumen.       Dieser
Versicherungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse mit einer
Höchstdauer von 1 Monat.

Der Versicherungsschutz wird in Ansehung anderweitig
bestehender Versicherungen nur subsidiär geleistet.
Regressansprüche      nach   §   67   VersVG    oder
gleichlautenden Bestimmungen gelten im Rahmen dieser
Bedingung als mitversichert.

5. Mietsachschäden an mobilen Gegenständen

In Erweiterung von Pkt. 4 bezieht sich der
Versicherungsschutz               auch            auf
Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen
Sachschäden                  an               mobilen
Einrichtungsgegenständen/Inventar    in Hotels   und
gemieteten    Ferienwohnungen/Ferienhäusern.   Dieser


                                                                      Besondere Vertragsbeilage Hundehaftpflicht_2022_Seite 1
```

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt (IPID) Hundehaftpflicht

```text
[Seite 1]
HUNDEHAFTPFLICHT VERSICHERUNG
INFORMATIONSBLATT ZU
VERSICHERUNGSPRODUKTEN

UNTERNEHMEN: VAV VERSICHERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT
PRODUKT:     HUNDEHAFTPFLICHTVERSICHERUNG


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie
• im Versicherungsantrag,
• in der Versicherungspolizze und
• in den Versicherungsbedingungen.

Um welche Versicherung handelt es sich: Hundehaftpflichtversicherung


                 Was ist versichert?                                                                           Was ist nicht versichert?
    Die Leistungen und Versicherungssummen vereinbaren wir mit                                     Für folgende Geschehnisse wird keine Leistung erbracht, somit
    Ihnen im Versicherungsvertrag und sind zusätzlich in Ihrer Polizze                             erhalten Sie bei diesen Ereignissen keinen Versicherungsschutz:
    enthalten. Versichert sind:
                                                                                                        Schadenersatzverpflichtungen der Personen, die den Scha-
        Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als                                        den, für den sie von einem Dritten verantwortlich gemacht
        Halter von Hunden                                                                               werden, rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben

        Gerechtfertigte Schadenersatzansprüche bei Sach-, Perso-                                        Angehörigen des Versicherungsnehmers (als Angehörige
        nen- und Vermögensschäden verursacht durch Ihren Hund                                           gelten der Ehegatte, Verwandte in gerader aufsteigender und
                                                                                                        absteigender Linie, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern, im
        Personenschäden sind die Tötung, Körperverletzung oder Ge-                                      gemeinsamen Haushalt lebende Geschwister; außereheliche
        sundheitsschädigung von Menschen. Sachschäden sind die                                          Gemeinschaft ist in ihrer Auswirkung der ehelichen gleichge-
        Beschädigung oder die Vernichtung von körperlichen Sachen.                                      stellt)
        Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von Daten auf
        elektronischen Speichermedien gelten nicht als Sachschä-
        den.

    Die VAV Versicherungs-AG ersetzt:

        Kosten der Feststellung und der Abwehr einer von einem                                                 Gibt es Deckungsbeschränkungen?
        Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung
                                                                                                        bei zu niedriger Versicherungssumme
                                                                                                        bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenherbei-
                                                                                                        führung

                                                                                                   Bitte beachten Sie, dass sich diese Deckungseinschränkungen
                                                                                                   auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Die genauen Aus-
                                                                                                   wirkungen finden Sie in den zugrundeliegenden Bedingungen.


VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / info@vav.at / www.vav.at                                                 Seite 1 von 2

[Seite 2]
                 Wo bin ich versichert?
        Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort. Den versicherten Geltungsbereich finden Sie in Ihrer Polizze.


                 Welche Verpflichtungen habe ich?
    • Die VAV Versicherungs-AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während
      der Vertragslaufzeit.
    • Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahr-
      erhöhung ist dem Versicherer zu melden.
    • Jeder Schaden muss klein gehalten und der VAV Versicherungs-AG so schnell wie möglich gemeldet werden. Die Schäden sind unter
      Umständen auch den Sicherheitsbehörden zu melden.
    • An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu über-
      lassen.


                 Wann und wie zahle ich?
    Wann:        Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.

    Wie:         z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Online – wie vereinbart


                 Wann beginnt und endet die Deckung?
    Beginn:      Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.

    Ende:
      •                Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung.
      •                Vereinbarte Vertragsdauer von länger als 1 Jahr: Nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum, kommt es zu einer
    		                 automatischen Vertragsverlängerung, wenn nicht Sie oder die VAV Versicherungs-AG den Vertrag fristgerecht kündigen.
    		                 Der Versicherungsschutz endet durch die erfolgreiche Kündigung.


                 Wie kann ich den Vertrag kündigen?
    		 •               Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie den Vertrag jährlich
    			                kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.
    		 •               Bei 1-Jahresverträgen besteht ein tägliches Kündigungsrecht ohne Kündigungsfrist.
    		 •               Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form zurück-
    			                treten. Die Frist beginnt mit der Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertrags (= Zusendung der Polizze).

    Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden.


VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / info@vav.at / www.vav.at                                          Seite 2 von 2
```

## Volltext der Bedingungen: Hundehaftpflichtversicherung, Informationen und rechtliche Hinweise

```text
[Seite 1]
Informationen und rechtliche Hinweise
zum Vertragsabschluss

Bitte lesen Sie sich die angeführten Punkte sorgfältig durch, sie enthalten wichtige Informationen zum
Abschluss Ihrer Versicherung:

Vertragspartner
Vertragspartner ist die VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Münzgasse 6, in der Folge
„VAV“ genannt.
Telefonnummer:          +43.1.716 07-606
Faxnummer:              +43.1.716 07-96 606
E-Mail:                 onlineservice@vav.at

Firmenbuchnummer:       FN 118015b
Firmenbuchgericht:      Handelsgericht Wien

Zustandekommen des Versicherungsvertrages
Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zugang des Versicherungsscheins (Polizze) oder einer ge-
sonderten Annahmeerklärung zustande. Das Absenden Ihres Antrages stellt noch keine Annahme Ihres
Versicherungsantrages dar. Sollten wir Ihren Antrag nicht annehmen können, erhalten Sie von uns eine
Ablehnung Ihres Antrages.

Beginn des Versicherungsschutzes
Wenn der Versicherungsvertrag zustande kommt, besteht der Versicherungsschutz ab dem beantrag-
ten Versicherungsbeginn. Liegt der gewählte Versicherungsbeginn an einem Datum, das vor dem Zu-
standekommen des Versicherungsvertrages liegt (=Zugang des Versicherungsscheines / Polizze), so
gewährt die VAV Ihnen ab diesem Datum eine vorläufige Deckung im Umfang der beantragten Versi-
cherung.

Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage bilden die nachstehenden VAV Versicherungsbedingungen für die Hundehaftpflicht-
versicherung.

Verantwortlichkeit
Der Antragsteller ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn
eine andere Person deren Niederschrift vornimmt. Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und
Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten müssen schriftlich erfolgen.

Vorvertragliche Anzeigepflicht
Der Antragsteller und gegebenenfalls die zu versichernde(n) Person(en) ist (sind) gemäß § 16 Versi-
cherungsvertragsgesetz (VersVG) verpflichtet, die Fragen nach den gefahrenerheblichen Umständen
richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige und unrichtige Angaben hindern die VAV, die von
ihr zu übernehmende Gefahr richtig einzuschätzen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht kann die
VAV vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten und gegebenenfalls die Leistung verweigern.

Schriftlichkeit
Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers und des
Versicherten müssen schriftlich erfolgen bzw. mittels eines dem Empfänger zur Verfügung stehenden
und zugänglichen dauerhaften Datenträgers übermittelt werden. Als „schriftlich“ gilt auf der Seite des
Kunden für diese Vereinbarung neben der Schriftform auch die Zusendung von Nachrichten per E-Mail
oder Fax.Abmachungen und Erklärungen sind für den Versicherer nur verbindlich, wenn sie schriftlich
ausgefertigt und bei einer Verwaltungsstelle des Versicherers eingelangt sind. Wir empfehlen Ihnen,
bedeutsame Zusendungen (z.B. Rücktritt, Kündigung, Schadensmeldung) entweder auf dem Postweg
durchzuführen oder auf andere Weise sicherzustellen, dass uns diese zugegangen sind. Behalten Sie
sich eine Kopie Ihrer Zusendung auf einem dauerhaften Datenträger auf.


                          Informationen und rechtliche Hinweise zum Vertragsabschluss / Hundehaftpflicht vav.at / 2024 / Seite 1 von 5

[Seite 2]
Hinweis auf weitere Steuern und Gebühren
Gem. § 5 FernFinG machen wir Sie darauf aufmerksam, dass im Zusammenhang der Versicherung
möglicherweise weitere Steuern und Gebühren anfallen, die nicht über die VAV abgeführt oder verrech-
net werden.

Bestimmte Leistungen der VAV sind durch die Versicherungsprämie nicht abgedeckt. Eine Auflistung
finden Sie im Gebührenblatt.

Bindefrist
An diesen Antrag hält sich der Antragsteller (=Kunde) 6 Wochen ab Antragstellung gebunden.

Vertragssprache
Die auf das gesamte Rechtsverhältnis angewandte Sprache ist deutsch.

Aufsichtsbehörde
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht (FMA), Bereich Versicherungsaufsicht,
1090 Wien, Otto Wagner Platz 5.

Streitschlichtungsstelle
Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs bietet für Sie kostenlos Antworten auf Rechts-
fragen zu Versicherungsverträgen, Lösungsvorschläge für Versicherungsprobleme, sowie Hilfe bei Be-
schwerden gegen Versicherungen. Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs: www.vvo.at.
Wir informieren Sie darüber, dass wir in Streitfällen am Schlichtungsverfahren des Internet-Ombuds-
mann teilnehmen: www.ombudsstelle.at, Internet-Ombudsmann, Ungargasse 64-66/3/404, 1030 Wien.

Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsmann.at oder in den jeweiligen Ver-
fahrensrichtlinien:

•   Verfahrensrichtlinien der Internet Ombudsstelle für die alternative Streitbeilegung nach dem
    AStG (AStG-Schlichtungsverfahren)
•   Richtlinien für das Schlichtungsverfahren beim Internet Ombudsmann außerhalb des Anwen-
    dungsbereichs des AStG (Standard-Verfahren)

Die VAV ist zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und behält sich daher
vor, diese abzulehnen.

Beschwerdemöglichkeit
Unbeschadet Ihrer Möglichkeit den Rechtsweg zu bestreiten können Sie eine Beschwerde über das
Versicherungsunternehmen bei folgenden Stellen einreichen:

•       An die Ombudsstelle der VAV unter www.vav.at/privat/kundenservice/ombudsstelle
•       An die Beschwerdestelle über Versicherungsunternehmen im
        Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
        Konsumentenschutz
        Stubenring 1, 1010 Wien
        +43/1/71100/862501, 862504 oder 862548
        versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at

Datenschutz-Information
Bitte beachten Sie die Datenschutz-Informationen der VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft. Sie finden
diese unter www.vav.at/privat/datenschutz.

Verwaltungskosten
Unabhängig von der vertraglich vereinbarten Laufzeit des Versicherungsvertrages sind in der Prämie
Verwaltungskosten kalkuliert.

Laufzeit 1 Jahr:
Wird der Vertrag nach Ende der Laufzeit nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres
Jahr. Der Vertrag kann täglich ohne Kündigungsfrist gekündigt werden.


                          Informationen und rechtliche Hinweise zum Vertragsabschluss / Hundehaftpflicht vav.at / 2024 / Seite 2 von 5

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Rücktrittsrechte

§ 5c Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)

(1) Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
    in geschriebener Form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten.

(2) Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertra-
    ges (= Zusendung der Polizze bzw. Versicherungsschein), jedoch nicht, bevor Sie den Versiche-
    rungsschein und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämi-
    enfestsetzung oder -änderung und diese Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben.

(3) Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: VAV Versicherungs-AG, Münzgasse 6, 1030 Wien,
    T.+43.1.716 07-606, E. onlineservice@vav.at. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass
    Sie die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Die Erklärung ist auch wirksam,
    wenn sie in den Machtbereich Ihres Versicherungsvertreters gelangt.

(4) Mit dem Rücktritt enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Ihre künftigen Ver-
    pflichtungen aus dem Versicherungsvertrag. Hat der Versicherer bereits Deckung gewährt, so ge-
    bührt ihm eine der Deckungsdauer entsprechende Prämie. Wenn Sie bereits Prämien an den Ver-
    sicherer geleistet haben, die über diese Prämie hinausgehen, so hat sie Ihnen der Versicherer
    ohne Abzüge zurückzuzahlen.

(5) Ihr Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat, nachdem Sie den Versicherungsschein ein-
    schließlich dieser Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben, es sei denn, diese Belehrung
    wäre derart fehlerhaft, dass sie Ihnen die Möglichkeit nimmt, Ihr Rücktrittsrecht im Wesentlichen
    unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben.

§ 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG)

(1) Wurde der Vertrag ausschließlich im Wege des Fernabsatzes (z. B. Telefon, Internet, E-Mail, SMS,
    Direct-Mail) abgeschlossen, können Sie, als Verbraucher, vom Vertrag oder Ihrer Vertragserklä-
    rung binnen 14 Tagen zurücktreten. Verbraucher sind Sie, wenn Sie den Versicherungsvertrag
    nicht zum Betrieb eines Unternehmens abgeschlossen haben.

(2) Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Haben Sie, die Ver-
    tragsbedingungen und Vertriebsinformationen erst nach Vertragsabschluss erhalten, so beginnt
    die Rücktrittsfrist mit dem Erhalt aller dieser Bedingungen und Informationen.

(3) Die Frist ist jedenfalls gewahrt, wenn der Rücktritt schriftlich oder auf einem anderen, dem Emp-
    fänger zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträger erklärt und diese Er-
    klärung vor dem Ablauf der Frist abgesendet wird.

(4) Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei kurzfristigen Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von
    weniger als einem Monat.

(5) Treten Sie zurück, so kann die VAV von Ihnen die unverzügliche Zahlung des Entgelts für die
    vertragsgemäß tatsächlich bereits erbrachte Dienstleistung nach § 12 FernFinG verlangen.


                          Informationen und rechtliche Hinweise zum Vertragsabschluss / Hundehaftpflicht vav.at / 2024 / Seite 3 von 5

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Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
(gilt für Nicht-Lebensversicherungsverträge, die von Verbrauchern im Fernabsatz abgeschlos-
sen wurden)

Sofern nicht alle der im folgenden Absatz angeführten Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die Belehrung
über das Rücktrittsrecht nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG).

Wenn Sie (1) Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG sind, (2) den Versicherungsvertrag im
Fernabsatz (z. B. ausschließlich über das Internet) abgeschlossen haben, also ein „Fernabsatzvertrag“
im Sinne des § 3 Z 2 FAGG vorliegt, und (3) es sich dabei um keine Lebensversicherung handelt, gilt
die Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).

Die nachstehenden Belehrungen über das Widerrufsrecht gelten sinngemäß auch für Vertragsänderun-
gen mit der Maßgabe, dass im Fall eines wirksamen Widerrufs nur die Änderungen Ihres Versiche-
rungsvertrages entfallen und der Vertrag mit dem Inhalt weiterbesteht, den er vor der Änderung hatte.

Widerrufsrecht

1.   Sie können den Versicherungsvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

2.   Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrags, jedoch nicht, bevor
     Sie die Vertragsbedingungen und die Informationen, die Ihnen nach § 18a Abs. 8 FAGG in Verbin-
     dung mit den §§ 128 bis 135e VAG 2016 bzw. den Standesregeln für Versicherungsvermittlung vor
     Abschluss des Versicherungsvertrags zur Verfügung zu stellen sind, erhalten haben.

3.   Haben Sie die Vertragsbedingungen und die Informationen gemäß Pkt. 2. nicht erhalten, so endet
     die Widerrufsfrist jedenfalls zwölf Monate und 14 Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrags,
     es sei denn, Sie wurden über Ihr Widerrufsrecht nicht gemäß § 18a Abs. 1 Z 16 FAGG belehrt.

4.   Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Versicherer mittels einer eindeutigen Erklärung
     (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Versicherungsvertrag
     zu widerrufen, informieren.

5.   Die Widerrufserklärung ist zu richten an:

     VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft
     Münzgasse 6, 1030 Wien
     T. +43.1.716 07-0
     E. info@vav.at

     Haben Sie den Versicherungsvertrag über eine Online-Benutzeroberfläche (wie eine Website)
     abgeschlossen, können Sie Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.vav.at/privat/kundenser-
     vice/vertrag-widerrufen ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermittelt der Ver-
     sicherer Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine
     Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum
     und der Uhrzeit ihres Eingangs.

6.   Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Widerrufserklärung vor Ablauf der Wi-
     derrufsfrist abgeben.

7.   Sie haben kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Reise- und Gepäckversicherungen oder über
     ähnliche kurzfristige Versicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.

Widerrufsfolgen

8.   Mit dem wirksamen Widerruf enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Ihre
     künftigen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag.

9.  Wenn Sie bereits Geldleistungen aus dem Versicherungsvertrag erhalten haben, haben Sie diese
    dem Versicherer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Widerrufs,
    zu erstatten.
10. Wenn Sie bereits Prämien an den Versicherer geleistet haben, hat der Versicherer Ihnen diese
    unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach dem Erhalt der Widerrufserklärung,


                          Informationen und rechtliche Hinweise zum Vertragsabschluss / Hundehaftpflicht vav.at / 2024 / Seite 4 von 5

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    zu erstatten. Haben Sie jedoch verlangt, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Wi-
    derrufsfrist beginnt, so gebührt dem Versicherer eine der Deckungsdauer entsprechende Prä-
    mie und darf sich dieser daher den Teil der Prämie einbehalten, der auf die Zeit bis zum Erhalt
    der Widerrufserklärung entfällt; dabei handelt es sich um 1/365 der – bei nach kürzeren Zeitab-
    schnitten bemessenen Prämien entsprechend umgerechneten – Jahresprämie je Tag, an dem
    Versicherungsschutz bestanden hat.

11. Mit Zugang der Widerrufserklärung beim Versicherer verliert die ausgestellte Versicherungsbestä-
    tigung ihre Gültigkeit. Der Versicherungsnehmer hat diese unverzüglich zu vernichten und darf sie
    nicht weiterverwenden. Wird trotz Widerrufs unter Verwendung der Versicherungsbestätigung Ver-
    sicherungsschutz oder vorläufige Deckung in Anspruch genommen, ist die hierfür anfallende Prä-
    mie zu entrichten.

12. Im Falle der Nichtausübung des Widerrufsrechts bleiben Sie an den Versicherungsvertrag ge-
    bunden und ist dieser wie vereinbart zu erfüllen.

Anwendbares Recht / Erfüllungsort
Für den Versicherungsvertrag gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz des Versicherers in
Wien.


                          Informationen und rechtliche Hinweise zum Vertragsabschluss / Hundehaftpflicht vav.at / 2024 / Seite 5 von 5

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HUNDEHAFTPFLICHT VERSICHERUNG
INFORMATIONSBLATT ZU
VERSICHERUNGSPRODUKTEN

UNTERNEHMEN: VAV VERSICHERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT
PRODUKT:     HUNDEHAFTPFLICHTVERSICHERUNG


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie
• im Versicherungsantrag,
• in der Versicherungspolizze und
• in den Versicherungsbedingungen.

Um welche Versicherung handelt es sich: Hundehaftpflichtversicherung


                 Was ist versichert?                                                                           Was ist nicht versichert?
    Die Leistungen und Versicherungssummen vereinbaren wir mit                                     Für folgende Geschehnisse wird keine Leistung erbracht, somit
    Ihnen im Versicherungsvertrag und sind zusätzlich in Ihrer Polizze                             erhalten Sie bei diesen Ereignissen keinen Versicherungsschutz:
    enthalten. Versichert sind:
                                                                                                        Schadenersatzverpflichtungen der Personen, die den Scha-
        Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als                                        den, für den sie von einem Dritten verantwortlich gemacht
        Halter von Hunden                                                                               werden, rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben

        Gerechtfertigte Schadenersatzansprüche bei Sach-, Perso-                                        Angehörigen des Versicherungsnehmers (als Angehörige
        nen- und Vermögensschäden verursacht durch Ihren Hund                                           gelten der Ehegatte, Verwandte in gerader aufsteigender und
                                                                                                        absteigender Linie, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern, im
        Personenschäden sind die Tötung, Körperverletzung oder Ge-                                      gemeinsamen Haushalt lebende Geschwister; außereheliche
        sundheitsschädigung von Menschen. Sachschäden sind die                                          Gemeinschaft ist in ihrer Auswirkung der ehelichen gleichge-
        Beschädigung oder die Vernichtung von körperlichen Sachen.                                      stellt)
        Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von Daten auf
        elektronischen Speichermedien gelten nicht als Sachschä-
        den.

    Die VAV Versicherungs-AG ersetzt:

        Kosten der Feststellung und der Abwehr einer von einem                                                 Gibt es Deckungsbeschränkungen?
        Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung
                                                                                                        bei zu niedriger Versicherungssumme
                                                                                                        bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenherbei-
                                                                                                        führung

                                                                                                   Bitte beachten Sie, dass sich diese Deckungseinschränkungen
                                                                                                   auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Die genauen Aus-
                                                                                                   wirkungen finden Sie in den zugrundeliegenden Bedingungen.


VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / info@vav.at / www.vav.at                                                 Seite 1 von 2

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                 Wo bin ich versichert?
        Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort. Den versicherten Geltungsbereich finden Sie in Ihrer Polizze.


                 Welche Verpflichtungen habe ich?
    • Die VAV Versicherungs-AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während
      der Vertragslaufzeit.
    • Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahr-
      erhöhung ist dem Versicherer zu melden.
    • Jeder Schaden muss klein gehalten und der VAV Versicherungs-AG so schnell wie möglich gemeldet werden. Die Schäden sind unter
      Umständen auch den Sicherheitsbehörden zu melden.
    • An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu über-
      lassen.


                 Wann und wie zahle ich?
    Wann:        Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.

    Wie:         z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Online – wie vereinbart


                 Wann beginnt und endet die Deckung?
    Beginn:      Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.

    Ende:
      •                Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung.
      •                Vereinbarte Vertragsdauer von länger als 1 Jahr: Nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum, kommt es zu einer
    		                 automatischen Vertragsverlängerung, wenn nicht Sie oder die VAV Versicherungs-AG den Vertrag fristgerecht kündigen.
    		                 Der Versicherungsschutz endet durch die erfolgreiche Kündigung.


                 Wie kann ich den Vertrag kündigen?
    		 •               Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie den Vertrag jährlich
    			                kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.
    		 •               Bei 1-Jahresverträgen besteht ein tägliches Kündigungsrecht ohne Kündigungsfrist.
    		 •               Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form zurück-
    			                treten. Die Frist beginnt mit der Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertrags (= Zusendung der Polizze).

    Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden.


VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / info@vav.at / www.vav.at                                          Seite 2 von 2

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Hundehaftpflichtversicherung
Ihr Beratungsprotokoll

Ihr Berater                    VAV Online Service
                               onlineservice@vav.at
                               01/71607-606
                               Landstraße Hauptstraße 10
                               1030 Wien

Berater                       Online Service

Im Rahmen der von der VAV Versicherung zur Verfügung gestellten Internetseiten zu Beratung und
Vertrieb von Versicherungslösungen wurden Sie nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen befragt.
Gemäß den von Ihnen gemachten Angaben empfehlen wir Ihnen das passende VAV Produkt.
Dafür wird keine Provision verrechnet. Sie werden über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten für
die Antragserstellung informiert. Es werden alle offertrelevanten Daten im Rahmen der
Antragsberechnung gespeichert. Der Versicherungsnehmer hat jederzeit das Recht, gegen die
Speicherung zu berufen.

Vorvertragliche Informationspflichten:

Bedarf des Versicherungsnehmers                          Hundehaftpflichtversicherung.
                                                         Auf Basis der von Ihnen gemachten Angaben zu Ihren
                                                         Wünschen und Bedürfnissen auf den von der VAV zur
                                                         Verfügung gestellten Internetseiten wurden Sie über die
                                                         Deckungen des Produktes informiert und benötigen die oben
                                                         angeführte Versicherung.

Entsprechend Ihrer vorherigen Angaben und wünsche empfiehlt die VAV Versicherung Ihnen
folgenden Versicherungsschutz:

Hundehaftpflichtversicherung – Premium

✓ Sie möchten Schadenersatzverpflichtungen versichern sowie unberechtigte Forderungen abwehren, die
durch Ihren/Ihre Hunde verursacht wurden, mit weltweitem Schutz und einer maximalen
Entschädigungssumme von EUR 10 Millionen.

Deshalb empfehlen wir Ihnen die VAV Hundehaftpflichtversicherung-Premium, die die genannten
Produkteigenschaften erfüllt.

✓ Der Versicherungsschutz soll für Sie als Halter aber auch für alle berechtigten Hüter aufrecht sein, auch
dies bietet die empfohlene VAV Hundehaftpflichtversicherung.

✓ Sie möchten, dass Schadenersatzverpflichtungen aus der Beschädigung von gemieteten
Räumlichkeiten (Mietdauer max. 1 Monat) durch meinen Hund / meine Hunde versichert sein. Z.B.
Schäden am Hotelzimmer. Auch dies bietet die empfohlene VAV Hundehaftpflichtversicherung-Premium.

✓ Sie wünschen, dass gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an Sie versichert sind (Hüterbiss)
sowie Schadenersatzverpflichtungen, die aus dem Hüten fremder Hunde entstehen können, wenn der
Hund keine eigene Versicherung hat, versichert sind. Auch dies bietet die von uns empfohlene
Versicherung.

✓ Sie möchten zudem, dass die Versicherung auch beim Führen des Hundes / der Hunde ohne Leine und
ohne Maulkorb gültig ist. Auch wenn gegen die Leinen-/Maulkorbpflicht vom Halter verstoßen wird. Auch
dies bietet die empfohlene VAV Hundehaftpflichtversicherung-Premium.


    VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / F +43.1.716 07-100 / www.vav.at   Seite 1
    Bank Austria / IBAN AT89 1100 0004 0068 7000 / BIC BKAUATWW / Handelsgericht Wien / FN 118015b

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Hundehaftpflichtversicherung
Ihr Beratungsprotokoll
Hundehaftpflichtversicherung – Premium

Versichert im Rahmen der Hundehaftpflicht-Versicherungssumme von EUR 10.000.000,00 sind:

   •    gerechtfertigte Schadenersatz-Ansprüche (Personen-, Sach- und dadurch verursachten
        Vermögensschäden) die der/die versicherte(n) Hund(e) verursacht. Mitversichert sind auch deren
        Welpen bis zu einem Alter von 6 Monaten solange sie bei der Hundemutter sind.
   •    Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche
   •    Mietsachschäden, die von Ihrem Hund herbeigeführt wurden (Schäden an gemieteten Räumen
        sowie des darin befindlichen Inventars) sind versichert. Dieser Versicherungsschutz gilt für
        Mietverhältnisse mit einer Höchstdauer von 1 Monat, zum Beispiel in Hotels bzw.
        Ferienwohnungen/Ferienhäusern.
   •    Hüterbiss Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an den Versicherungsnehmer sind
        mitversichert. Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet Schadenersatzansprüche
        folgender versicherten Personen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
   •    der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers in häuslicher Gemeinschaft;
   •    aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen;
   •    des Mitbesitzers (z.B. weiterer Halter), der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Hund hat;
   •    des nicht gewerbsmäßigen fremden Tierhüters in dieser Eigenschaft.
   •    Hüten fremder Hunde
        Mitversichert sind Schadenersatzverpflichtungen aus dem Hüten fremder Hunde - wenn der
        fremde Hund keine eigene Versicherung hat (subsidiär) - bis zu einer
        Pauschalversicherungssumme von EUR 2 Millionen. Örtlicher Geltungsbereich: Europa und den
        Mittelmeeranliegerstaaten.
   •    Nutzung des Hundes als Blindenhund und Rettungshund
        Die Nutzung des Tieres als Blindenhund gilt als mitversichert, sofern eine versicherte Person
        diesen Hund nutzt. Dies gilt auch für Therapie-, Such- und Rettungshunde. Ausgenommen ist die
        gewerbliche Nutzung.
   •    Verstoß gegen Leinen-/Maulkorbpflicht
        Die Versicherung gilt auch beim Führen des Hundes ohne Leine und ohne Maulkorb. Auch wenn
        gegen eine Leinen-/Maulkorbpflicht vom Halter verstoßen wird. Z.B. Ihr Hund verursacht einen
        Schaden in einem Öffentlichen Verkehrsmittel. Die Strafe für den Verstoß ist natürlich nicht
        versichert.

Wo gilt die Versicherung:                                weltweit

Wer ist versichert:
   • der Versicherungsnehmer als Tierhalter sowie alle Personen im Haushalt,
   • der Mitbesitzer (z.B. weiterer Hundehalter), der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Hund
        hat,
   • alle nicht gewerbsmäßigen Tierhüter in dieser Eigenschaft

Was ist nicht versichert:
   • bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecken besteht kein
       Versicherungsschutz.
   • Ansprüche aus unvermeidbaren Schäden d.h., wenn etwas geschieht, für das niemand
       verantwortlich ist, gibt es dafür auch keine Haftung.
   • Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen, die rechtswidrig und
       vorsätzlich herbeigeführt wurden.

Laufzeit                                                 1 Jahr, mit täglichem Kündigungsrecht ohne Kündigungsfrist

Zahlungsweise                                            gemäß bestehender Polizze.


    VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / F +43.1.716 07-100 / www.vav.at   Seite 2
    Bank Austria / IBAN AT89 1100 0004 0068 7000 / BIC BKAUATWW / Handelsgericht Wien / FN 118015b

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Hundehaftpflichtversicherung
Ihr Beratungsprotokoll
Bankverbindung:
Gemäß der Zahlweise hat der Versicherungsnehmer seine Bankdaten bekannt zu geben. Sollte der
Versicherungsvertag von einem abweichenden Prämienzahler bezahlt werden, sind neben den Bankdaten
auch die Adresse, das Geburtsdatum und die E-Mailadresse dieser Person erforderlich. Wird die Prämie
mittels Erlagschein bezahlt, ist die Bekanntgabe der Bankdaten nicht erforderlich.

Hundehaftpflicht-Versicherung:
Ihre ausgewiesene Prämie beinhaltet alle möglichen Rabatte und ist nach Erhalt der Polizze sofort
einzuzahlen oder wird ihnen entsprechend dem Hinweis auf der Polizze von ihrem Bankkonto eingezogen

Antragsart                                               Neuantrag

Wurde Ihnen schon eine Tierhaftpflicht-                  Nein
Versicherung von einem Versicherer
gekündigt oder einvernehmlich gelöst
worden?


    VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft / Münzgasse 6 / 1030 Wien / T +43.1.716 07-0 / F +43.1.716 07-100 / www.vav.at   Seite 3
    Bank Austria / IBAN AT89 1100 0004 0068 7000 / BIC BKAUATWW / Handelsgericht Wien / FN 118015b
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