# Adam Riese Riesig: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-adam-riese-riesig.php
- Rechtlicher Träger: Rhion.digital / Adam Riese (W&W Digitalmarke)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-adam-riese-riesig.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die private Hundehalterhaftpflichtversicherung, Tarif Riesig (AVB HHV Riesig)](https://www.adam-riese.de/downloads/AVB_HHV_Riesig.pdf), Fassung AVB HHV 2025 Riesig, Stand 01.10.2025, Version 2.0

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | laut Versicherungsschein |  |  |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. | A1-6.6.1, Seite 6 |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | ja, bis zur Deckungssumme | Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Dreifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. | A1-5.2, Seite 4 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | keine | Falls besonders vereinbart, beteiligst Du Dich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). | A1-5.4, Seite 4 |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes) | ja | der mit Dir in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen in ihrer Eigenschaft als private Hüter, Mithalter und/oder Miteigentümer | A1-2.1 (2), Seite 3 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle | A1-6.5, Seite 5 |
| Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Länder | ja | wenn diese bei einem weltweiten Auslandsaufenthalt ohne zeitliche Begrenzung eingetreten sind | A1-6.5, Seite 5 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeige | ja, bis zur Deckungssumme | Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu | A1-9.1, Seite 11 |
| Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser waren | ja | Du kannst im Versicherungsfall verlangen, dass nach den Versicherungsbedingungen Deines Vertrags beim Vorversicherer reguliert wird, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns des Anschlussvertrags bei uns galten. | A1-6.21.1, Seite 8 |
| Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mit | ja | Bietet zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ein anderer Versicherer einen weitergehenden Versicherungsschutz an ... erweitern wir den bei unserem Vertrag vereinbarten Versicherungsumfang im Schadenfall. | A1-6.20.1, Seite 7 |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | ja | Werden wir die dieser Hundehalterhaftpflichtversicherung zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Deinem Vorteil und ohne Mehrbeitrag ändern, so gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. | A1-6.23, Seite 8 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | ja | Wenn Du Arbeitnehmer bist und arbeitslos wirst, musst Du während Deiner Arbeitslosigkeit für maximal 24 Monate keine Beiträge zu Deiner Hundehalterhaftpflichtversicherung bei uns zahlen (Beitragsfreistellung) | BBA 1, Seite 20 |
| Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hund | ja | Der Beitrag richtet sich nach folgenden Tarifmerkmalen: (1) Hunderasse, (2) Anzahl der Hunde | B-4, Seite 14 |
| Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | ja | Diese sind ab ihrer Geburt bis zum Alter von 18 Monaten automatisch beitragsfrei vom Versicherungsschutz umfasst. | A1-6.10, Seite 6 |
| Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sind | nicht geregelt |  |  |
| Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probe | nicht geregelt |  |  |
| Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderung | ja | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung bzw. Überlassung Deines Hundes als Therapie-, Assistenz- oder Besuchshund | A1-6.9, Seite 6 |
| Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis) | ja | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung bzw. Überlassung Deines Hundes als Therapie-, Assistenz- oder Besuchshund | A1-6.9, Seite 6 |
| Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildung | ja | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung bzw. Überlassung Deines Hundes als Therapie-, Assistenz- oder Besuchshund, Rettungs- oder Suchhund | A1-6.9, Seite 6 |
| Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildung | ja | Nicht versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht. | A1-1, Seite 3 |
| Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtraining | ja | Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei der Teilnahme an den Veranstaltungen und am Unterricht auch auf gesetzliche Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer sowie von Figuranten (Scheinverbrechern). | A1-6.7, Seite 6 |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichert | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht (1) des nicht gewerbsmäßig tätigen Hüters, Mithalters und Miteigentümers des Hundes in dieser Eigenschaft. | A1-2.1 (1), Seite 3 |
| Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionen | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut) | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie) | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Dich (1) aus Schadenfällen Deiner Angehörigen, die mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören. | A1-7.4, Seite 9 |
| Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskosten | ja, bis zur Deckungssumme | Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A1-3.1, Seite 3 |
| Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden) | ja, bis zur Deckungssumme | Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A1-3.1, Seite 3 |
| Tierarztkosten für verletzte fremde Tiere | ja, bis zur Deckungssumme | Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A1-3.1, Seite 3 |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt. | A1-6.8, Seite 6 |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt. | A1-6.8, Seite 6 |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächen | ja, bis zur Deckungssumme | Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus ... Flurschäden (z. B. Schäden an Feldern), die durch den Hund verursacht wurden. | A1-6.1, Seite 4 |
| Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter) | ja, bis zur Deckungssumme | Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A1-3.1, Seite 3 |
| Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot) | nein | Ansprüche wegen Schäden und dem Abhandenkommen von Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeugen und Anhängern und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. | A1-6.3.3 (2), Seite 5 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert sind abweichend von A1-3.1 die Dich betreffenden öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung ... von Umweltschäden gemäß USchadG | A2-2.1, Seite 12 |
| Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an ausschließlich zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Grundstücksbestandteilen, Gebäuden, Gebäudezubehör | A1-6.3.1, Seite 5 |
| Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisen | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, Vernichtung und dem Abhandenkommen von mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen und -häusern, Hotels, Pensionen | A1-6.3.2, Seite 5 |
| Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventar | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, Vernichtung und dem Abhandenkommen von mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen und -häusern | A1-6.3.2, Seite 5 |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachen | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung und dem Abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen ... wenn diese Sachen ausschließlich zu privaten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast wurden. | A1-6.3.3, Seite 5 |
| Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urin | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch tierische Ausscheidungen. | A1-6.11, Seite 6 |
| Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein) | ja | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Teilnahme an hundesportlichen Veranstaltungen (z.B. Agility), Schauvorführungen, Turnieren, Hunderennen und Hundeschlittenrennen, Geschicklichkeitswettbewerben sowie den Vorbereitungen hierzu (Training) oder aus der Teilnahme in einer Hundeschule. | A1-6.7, Seite 6 |
| Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungen | ja | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Teilnahme an hundesportlichen Veranstaltungen (z.B. Agility), Schauvorführungen, Turnieren, Hunderennen und Hundeschlittenrennen | A1-6.7, Seite 6 |
| Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht auch in den Fällen, in denen Du Deinen Hund ohne Leine und/oder Maulkorb führst. | A1-6.12, Seite 6 |
| Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht auch in den Fällen, in denen Du Deinen Hund ohne Leine und/oder Maulkorb führst. | A1-6.12, Seite 6 |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund) | ja | Versichert ist abweichend von A1-1.1 Deine gesetzliche Haftpflicht aus der ... Nutzung/Verwendung des Hundes auch zu gewerblichen Zwecken, soweit die daraus resultierenden Einnahmen den Betrag von 25.000 € im Jahr nicht überschreiten. | A1-6.17, Seite 7 |
| Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht) | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | ja, bis zur Deckungssumme | Der wegen dieses Haftpflichtschadens in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist | A3-1.1, Seite 12 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | ja | Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung Deinerseits von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. | A1-4.1, Seite 3 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschaden | ja, bis zur Deckungssumme | so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. | A1-4.3, Seite 4 |
| Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamt | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführschein | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | ja | Jeder Versicherungsfall ist uns innerhalb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben worden | C-3.2.2.2 (1), Seite 18 |
| Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung) | ja | Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangen. | C-1.6.2.4, Seite 16 |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | ja | Du hast das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. | C-2.1.2.1, Seite 16 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum) | nein | Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich | A1-7.1, Seite 9 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die private Hundehalterhaftpflichtversicherung, Tarif Riesig (AVB HHV Riesig)

```text
[Seite 1]
                            Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da.


Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
private Hundehalterhaftpflichtversicherung
Adam Riese Riesig (AVB HHV 2025)
Stand 01.10.2025, Version 2.0

Inhaltsverzeichnis

Teil A                                                            6.23    Update-Garantie für künftige Leistungsverbesse-
A1       Privates Hundehalterhaftpflichtrisiko                            rungen
1        Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versi-           6.24    Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbe-
         chertes Risiko)                                                  dingungen
2        Regelungen zu mitversicherten Personen und               7       Allgemeine Ausschlüsse
         zum Verhältnis zwischen den Versicherten (Du als         7.1     Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
         Versicherungsnehmer und die mitversicherten
                                                                  7.2     Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
         Personen)
                                                                          von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leis-
3        Versicherungsschutz, Versicherungsfall                           tungen
4        Leistungen und Vollmacht                                 7.3     Ansprüche der Versicherten untereinander
5        Begrenzung der Leistungen (Versicherungs-                7.4     Schadenfälle Deiner Angehörigen und von wirt-
         summe, Jahreshöchstersatzleistung, Serienscha-                   schaftlich verbundenen Personen
         den, Selbstbeteiligung)
                                                                  7.5     Verbotene Eigenmacht, besonderer Verwah-
6        Besondere Regelungen für einzelne Risiken des                    rungsvertrag
         privaten Hundehalters (Versicherungsschutz, Ri-
                                                                  7.6     Schäden an hergestellten oder gelieferten Sa-
         sikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse)
                                                                          chen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
6.1      Allgemeines Umweltrisiko
                                                                  7.7     Asbest
6.2      Abwässer
                                                                  7.8     Gentechnik
6.3      Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschä-
                                                                  7.9     Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
         den)
                                                                  7.10    Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige
6.4      Nicht versicherungspflichtige     Kraftfahrzeuge,
                                                                          Diskriminierung
         Kraftfahrzeug-Anhänger
                                                                  7.11    Übertragung von Krankheiten
6.5      Schäden im Ausland
                                                                  7.12    Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmun-
6.6      Vermögensschäden
                                                                          gen
6.7      Hundesportliche Veranstaltungen
                                                                  7.13    Strahlen
6.8      Deckakt
                                                                  7.14    Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
6.9      Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund
                                                                  7.15    Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze
6.10     Mitversicherung von Welpen
                                                                  7.16    Wasserfahrzeuge
6.11     Tierische Ausscheidungen
                                                                  7.17    Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung
6.12     Führen ohne Leine, Maulkorb                                      elektronischer Daten
6.13     Tierarztkosten – Ausfalldeckung                          8       Veränderungen des versicherten Risikos (Erhö-
6.14     Rettungs- und Bergungskosten                                     hungen und Erweiterungen)
6.15     Neuwertentschädigung                                     9       Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversiche-
6.16     Tierpension                                                      rung)

6.17     Gewerbliche Nutzung/Verwendung                           A2      Besondere Umweltrisiken

6.18     Allmählichkeitsschäden                                   1       Gewässerschäden

6.19     Keine Anrechnung einer Mithaftung                        2       Sanierung von Umweltschäden gemäß Umwelt-
                                                                          schadensgesetz (USchadG)
6.20     Best-Leistungs-Garantie
                                                                  A3      Ausfalldeckung (Forderungsausfallrisiko)
6.21     Besitzstandsgarantie
                                                                  1       Gegenstand der Ausfalldeckung
6.22     Garantie der Mindeststandards des Arbeitskreises
         Beratungsprozesse                                        2       Leistungsvoraussetzungen

[Seite 2]
3        Umfang der Ausfalldeckung
4        Besondere Ausschlüsse in der Ausfalldeckung
Teil B
1        Abtretungsverbot
2        Veränderungen des versicherten Risikos und Aus-
         wirkung auf den Beitrag (Beitragsregulierung)
3        Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach
         Beitragsangleichung
4        Tarifmerkmale
Teil C
1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszah-
         lung
1.1      Beginn des Versicherungsschutzes
1.2      Beitragszahlung, Versicherungsperiode
1.3      Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen
         verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung
1.4      Folgebeitrag
1.5      Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
1.6      Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
2        Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
2.1      Dauer und Ende des Vertrags
2.2      Kündigung nach Versicherungsfall
3        Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
3.1      Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
3.2      Deine Obliegenheiten
3.3      Versehentliche Obliegenheiten
4        Weitere Regelungen
4.1      Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
4.2      Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
4.3      Vollmacht des Versicherungsvertreters
4.4      Verjährung
4.5      Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
4.6      Anzuwendendes Recht
4.7      Embargobestimmung
4.8      Zuständigkeit bei Versichererwechsel


Zusätzlich gelten:
Besondere Bedingungen zur Beitragsfreistellung wegen
Arbeitslosigkeit (BBA)

[Seite 3]
Teil A                                                                Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genom-
A1       Privates Hundehalterhaftpflichtrisiko                        men wirst.

1        Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versi-               Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge
         chertes Risiko)                                              die Schädigung des Dritten unmittelbar entstan-
                                                                      den ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursa-
         Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Best-
                                                                      chung, die zum Schadenereignis geführt hat,
         immungen Deine gesetzliche Haftpflicht als priva-
                                                                      kommt es nicht an.
         ter Hundehalter aus dem Halten von Hunden zu
         privaten Zwecken.                                    3.2     Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche,
                                                                      auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche han-
         Nicht versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht
                                                                      delt,
         als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versi-
         cherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversi-              (1)   auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung,
         cherung besteht.                                                   aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung,
                                                                            auf Schadenersatz statt der Leistung;
2        Regelungen zu mitversicherten Personen und
                                                                      (2)   wegen Schäden, die verursacht werden, um
         zum Verhältnis zwischen den Versicherten (Du als
                                                                            die Nacherfüllung durchführen zu können;
         Versicherungsnehmer und die mitversicherten
                                                                      (3)   wegen des Ausfalls der Nutzung des Ver-
         Personen)
                                                                            tragsgegenstandes oder wegen des Ausblei-
2.1      Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht                         bens des mit der Vertragsleistung geschul-
         (1) des nicht gewerbsmäßig tätigen                                 deten Erfolges;
             – Hüters,                                                (4)   auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im
             – Mithalters und                                               Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragser-
             – Miteigentümers                                               füllung;
             des Hundes in dieser Eigenschaft.                        (5)   auf Ersatz von Vermögensschäden wegen
         (2) der mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben-                  Verzögerung der Leistung;
             den Familienangehörigen in ihrer Eigen-                  (6)   wegen anderer an die Stelle der Erfüllung
             schaft als private Hüter, Mithalter und/oder                   tretender Ersatzleistungen.
             Miteigentümer;                                   3.3     Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche,
         (3) aller sonstigen mit Dir in häuslicher Gemein-            soweit sie aufgrund einer vertraglichen Vereinba-
             schaft lebenden Personen in ihrer Eigen-                 rung oder Zusage über den Umfang Deiner ge-
             schaft als private Hüter, Mithalter und/oder             setzlichen Haftpflicht hinausgehen.
             Miteigentümer;
                                                              4       Leistungen und Vollmacht
         (4) aus übergegangenen Regressansprüchen
             von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfe-     4.1     Der Versicherungsschutz umfasst
             trägern, der Bundesagentur für Arbeit, priva-            – die Prüfung der Haftpflichtfrage,
             ten Krankenversicherungsträgern, sonstigen               – die Abwehr unberechtigter Schadenersatzan-
             Versicherungsunternehmen,         öffentlichen             sprüche und
             und privaten Arbeitgebern wegen Personen-                – die Freistellung Deinerseits von berechtigten
             schäden.                                                   Schadenersatzverpflichtungen.
2.2      Alle für Dich als Versicherungsnehmer geltenden              Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen
         Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicher-              dann, wenn Du aufgrund Gesetzes, rechtskräfti-
         ten Personen entsprechend anzuwenden.                        gen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur
         Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vor-           Entschädigung verpflichtet bist und wir hierdurch
         sorgeversicherung (A1-9), wenn das neue Risiko               gebunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche,
         nur für eine mitversicherte Person entsteht.                 die Du ohne unsere Zustimmung abgegeben oder
                                                                      geschlossen hast, binden uns nur, soweit der An-
2.3      Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für
                                                                      spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich
         Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in Deiner
                                                                      bestanden hätte.
         Person (als Versicherungsnehmer) oder in der
         Person einer mitversicherten Person vorliegen,               Ist Deine Schadenersatzverpflichtung mit binden-
         entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Dich             der Wirkung für uns festgestellt, haben wir Dich
         als auch für die mitversicherten Personen.                   binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten
                                                                      freizustellen.
2.4      Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag
         darfst nur Du als Versicherungsnehmer ausüben.       4.1.1   Nachhaltiger Schadenersatz durch Reparatur
         Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl             Bei Sachschäden wird die Durchführung einer Re-
         Du als auch die mitversicherten Personen verant-             paratur als nachhaltiger gegenüber einer Neuan-
         wortlich.                                                    schaffung angesehen. Wir ersetzen daher auch
3        Versicherungsschutz, Versicherungsfall                       die entstandenen Reparaturkosten, die über die
                                                                      gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, sofern sie
3.1      Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du
                                                                      nachgewiesen werden.
         wegen eines während der Wirksamkeit der Versi-
         cherung eingetretenen Schadenereignisses (Ver-               Du bist insoweit nicht zur Schadenminderung
         sicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder             nach C-3.2.2 verpflichtet.
         sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur                  Diese Mehrleistung erfolgt im Rahmen der verein-
         Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbe-            barten Versicherungssummen und beträgt 30 %
         stimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem               der berechtigten Schadenersatzverpflichtungen,
                                                                      höchstens 10.000 €.

[Seite 4]
4.2   Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung     5.5   Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht
      des Schadens oder Abwehr der Schadenersatzan-              auf die Versicherungssummen angerechnet.
      sprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen         5.6   Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprü-
      in Deinem Namen abzugeben.                                 che aus einem Versicherungsfall die Versiche-
      Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem               rungssumme, tragen wir die Prozesskosten im
      Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen             Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamt-
      Dich, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu füh-         höhe dieser Ansprüche.
      ren. Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere     5.7   Hast Du an den Geschädigten Rentenzahlungen
      Kosten in Deinem Namen.                                    zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der
4.3   Wird in einem Strafverfahren wegen eines Scha-             Rente die Versicherungssumme oder den nach
      denereignisses, das einen unter den Versiche-              Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem
      rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur              Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag
      Folge haben kann, von uns die Bestellung eines             der Versicherungssumme, so wird die zu leistende
      Verteidigers für Dich gewünscht oder genehmigt,            Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme
      so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder             bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der
      die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kos-            Rente von uns erstattet.
      ten des Verteidigers.                                      Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die
4.4   Erlangst Du oder eine mitversicherte Person das            entsprechende Vorschrift der Verordnung über
      Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu               den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-
      zahlenden Rente zu fordern, so sind wir bevoll-            Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen
      mächtigt, dieses Recht auszuüben.                          Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
5     Begrenzung der Leistungen (Versicherungs-                  Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Du
      summe, Jahreshöchstersatzleistung, Serienscha-             Dich an laufenden Rentenzahlungen beteiligen
      den, Selbstbeteiligung)                                    musst, wenn der Kapitalwert der Rente die Versi-
5.1   Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Ver-           cherungssumme oder die nach Abzug sonstiger
      sicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungs-          Leistungen verbleibende Restversicherungs-
      summe begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich             summe übersteigt, werden die sonstigen Leistun-
      der Versicherungsschutz auf mehrere entschädi-             gen mit ihrem vollen Betrag von der Versiche-
      gungspflichtige Personen erstreckt.                        rungssumme abgesetzt.

5.2   Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:   5.8   Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haft-
      Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle              pflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedi-
      Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf           gung oder Vergleich an Deinem Verhalten schei-
      das Dreifache der vereinbarten Versicherungs-              tert, haben wir für den von der Weigerung an ent-
      summe begrenzt.                                            stehenden Mehraufwand an Entschädigungsleis-
                                                                 tung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
5.3   Mehrere während der Wirksamkeit der Versiche-
      rung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein   6     Besondere Regelungen für einzelne Risiken des
      Versicherungsfall (Serienschaden), der im Zeit-            privaten Hundehalters (Versicherungsschutz, Ri-
      punkt des ersten dieser Versicherungsfälle einge-          sikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse)
      treten ist, wenn diese                                     A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne
      – auf derselben Ursache,                                   Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für
      – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson-             diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
        dere sachlichem und zeitlichem, Zusammen-                Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen
        hang                                                     enthält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Ri-
      oder                                                       siken alle anderen Vertragsbestimmungen An-
                                                                 wendung (z.B. A1-4 – Leistungen und Vollmacht
      – auf der Lieferung von Waren mit gleichen Män-
                                                                 oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).
        geln
                                                           6.1   Allgemeines Umweltrisiko
      beruhen.
                                                                 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht pri-
5.4   Falls besonders vereinbart, beteiligst Du Dich bei
                                                                 vatrechtlichen Inhalts wegen Schäden durch Um-
      jedem Versicherungsfall an unserer Entschädi-
                                                                 welteinwirkung.
      gungsleistung mit einem im Versicherungsschein
      festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch              Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor,
      wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus              wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräu-
      einem Versicherungsfall die Versicherungs-                 sche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder
      summe übersteigen, wird die Selbstbeteiligung              sonstige Erscheinungen verursacht werden, die
      vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprü-              sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer)
      che abgezogen. A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt.             ausgebreitet haben.

      Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde,               Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprü-
      bleiben wir auch bei Schäden, deren Höhe die               che aus Flurschäden (z. B. Schäden an Feldern),
      Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr             die durch den Hund verursacht wurden.
      unberechtigter Schadenersatzansprüche ver-                 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
      pflichtet.                                                 Ansprüche aus Gewässerschäden.

[Seite 5]
        Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Um-                  (2) Ansprüche wegen Schäden und dem Abhan-
        weltschadensgesetz siehe Abschnitt A2 – beson-                   denkommen von Kraft-, Wasser-, Luftfahr-
        deres Umweltrisiko.                                              zeugen und Anhängern und allen sich daraus
6.2     Abwässer                                                         ergebenden Vermögensschäden.

        Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen   6.3.4   Versichert ist – insoweit abweichend von A1-6.3.3
        Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt                 (2) – Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Be-
        dies ausschließlich für Schäden durch häusliche              schädigung von ausschließlich zu privaten Zwe-
        Abwässer.                                                    cken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder
                                                                     geleasten Hundetransportanhängern.
6.3     Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschä-
        den)                                                         Die Höchstersatzleistung beträgt je Versiche-
                                                                     rungsfall 10.000 €.
        Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von
        Dir oder von Deinen Bevollmächtigten oder Dei-               Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
        nen Beauftragten gemieteten Sachen und alle                  Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Ver-
        sich daraus ergebenden Vermögensschäden.                     schleiß und übermäßiger Beanspruchung.

6.3.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen   6.4     Nicht versicherungspflichtige       Kraftfahrzeuge,
        Schäden an ausschließlich zu privaten Zwecken                Kraftfahrzeug-Anhänger
        gemieteten, geliehenen, gepachteten oder ge-         6.4.1   Versichert ist abweichend von A1-7.14 Deine ge-
        leasten                                                      setzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verur-
        – Grundstücken, Grundstücksbestandteilen, Ge-                sacht werden durch den Gebrauch ausschließlich
          bäuden, Gebäudezubehör (z.B. Markisen und                  von folgenden nicht versicherungspflichtigen
          Rollläden), Wohnungen, Räumen in Gebäuden,                 Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern:
          Balkone, Terrassen;                                        (1)   nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
        – Garagen, Stellplätzen (auch in einer Tiefgarage)                 verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht
          und Carports;                                                    auf eine bauartbedingte Höchstgeschwin-
        und allen sich daraus ergebenden Vermögens-                        digkeit;
        schäden.                                                     (2)   Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h
                                                                           bauartbedingter       Höchstgeschwindigkeit;
        Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
                                                                           auch Krankenfahrstühle;
        Haftpflichtansprüche wegen
                                                                     (3)   Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbe-
        – Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Bean-                      dingter Höchstgeschwindigkeit;
          spruchung,                                                 (4)   selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht
        – Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel-                        mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchst-
          und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an                         geschwindigkeit;
          Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus              (5)   Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht versiche-
          ergebenden Vermögensschäden, soweit es sich                      rungspflichtig sind oder nur auf nicht öffent-
          hierbei um Kosten für Wartung oder Instand-                      lichen Wegen und Plätzen verkehren.
          haltung dieser Anlagen und Geräte handelt,
                                                             6.4.2   Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
        – Glasschäden, soweit Du Dich hiergegen beson-
          ders versichern kannst.                                    Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtig-
                                                                     ten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer
6.3.2   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus
                                                                     ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des
        der Beschädigung, Vernichtung und dem Abhan-
                                                                     Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Du bist
        denkommen von mobilen Einrichtungs- und Aus-
                                                                     verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge
        stattungsgegenständen in Ferienwohnungen und
                                                                     nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht wer-
        -häusern, Hotels, Pensionen, Gästehäusern,
                                                                     den.
        Schiffskabinen, Schlafwagenabteilen, Kur- und
        Seniorenheimen, Reha-Kliniken sowie nicht mo-                Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf
        torisierten Mobilheimen auf Campingplätzen bei               öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der er-
        vorübergehendem Aufenthalt in diesen.                        forderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Du bist ver-
                                                                     pflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur
        Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
                                                                     von einem Fahrer benutzt wird, der die erforderli-
        Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Ver-
                                                                     che Fahrerlaubnis hat.
        schleißes und übermäßiger Beanspruchung.
                                                                     Wenn Du eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt
6.3.3   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus
                                                                     C-3.2.3 (Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsver-
        der Beschädigung, der Vernichtung und dem Ab-
                                                                     letzung).
        handenkommen von fremden beweglichen Sa-
        chen, wenn diese Sachen ausschließlich zu priva-     6.5     Schäden im Ausland
        ten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder               Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen
        geleast wurden.                                              im Ausland eintretender Versicherungsfälle aus-
        Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind                  schließlich,

        (1)   Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung,                  – wenn diese Ansprüche gegen Dich aus § 110 So-
              Verschleiß und übermäßiger Beanspru-                     zialgesetzbuch VII zurückzuführen sind oder
              chung;                                                 – wenn diese bei einem weltweiten Auslandsauf-
                                                                       enthalt ohne zeitliche Begrenzung eingetreten
                                                                       sind oder

[Seite 6]
        – in allen EU- und EFTA-Mitgliedstaaten ohne                 (12) aus dem Abhandenkommen von Sachen,
          zeitliche Begrenzung.                                           auch z.B. von Geld, Wertpapieren und Wert-
        Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der                    sachen;
        Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Euro-             (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z.B.
        päischen Währungsunion angehören, liegt, gelten                   Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
        unsere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als er-      6.7    Hundesportliche Veranstaltungen
        füllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Eu-           Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen
        ropäischen Währungsunion gelegenen Geldinsti-                Schäden aus der Teilnahme an hundesportlichen
        tut angewiesen ist.                                          Veranstaltungen (z.B. Agility), Schauvorführun-
        Zusätzlich gilt:                                             gen, Turnieren, Hunderennen und Hundeschlit-
        Hast Du in einem Versicherungsfall im Ausland                tenrennen, Geschicklichkeitswettbewerben so-
        auf Grund behördlicher Anordnung eine Kaution                wie den Vorbereitungen hierzu (Training) oder aus
        zur Sicherstellung von Leistungen wegen Deiner               der Teilnahme in einer Hundeschule.
        gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellen             Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei der
        wir Dir den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von           Teilnahme an den Veranstaltungen und am Unter-
        1.000.000 € zur Verfügung. Die Kaution wird auf              richt auch auf gesetzliche Haftpflichtansprüche
        eine etwa von uns zu leistende Schadenersatz-                der anderen Teilnehmer sowie von Figuranten
        zahlung angerechnet.                                         (Scheinverbrechern).
        Übersteigt die Kaution die zu leistende Schaden-      6.8    Deckakt
        ersatzzahlung, so ist diese Differenz uns zurück-            Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen
        zuzahlen. Das Gleiche gilt auch dann, wenn die               Schäden durch gewollten oder ungewollten
        Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durch-             Deckakt.
        setzung nicht versicherter Schadenersatzforde-
                                                              6.9    Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund
        rungen einbehalten wird oder verfallen ist.
                                                                     Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus
6.6     Vermögensschäden
                                                                     der Verwendung bzw. Überlassung Deines Hun-
6.6.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen           des
        Vermögensschäden, die weder durch Personen-
                                                                     – als Therapie-, Assistenz- oder Besuchshund,
        noch durch Sachschäden entstanden sind.
                                                                     – Rettungs- oder Suchhund,
6.6.2   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind                  – bei ehrenamtlichen Tätigkeiten,
        Ansprüche wegen Vermögensschäden
                                                                     wenn diese Tätigkeit weder gewerblich noch be-
        (1)  durch von Dir (oder in Deinem Auftrag oder              trieblich ausgeübt wird.
             für Deine Rechnung von Dritten) hergestellte
                                                                     Soweit jedoch hierbei Einnahmen erzielt werden,
             oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten
                                                                     die den Betrag von 25.000 € im Jahr nicht über-
             oder sonstige Leistungen;
                                                                     schreiten, besteht – insoweit abweichend von A1-
        (2) aus planender, beratender, bau- oder mon-
                                                                     1 – Versicherungsschutz. Wird der Betrag von
             tageleitender, prüfender oder gutachterli-
                                                                     25.000 € überschritten, entfällt der Versiche-
             cher Tätigkeit;
                                                                     rungsschutz (siehe auch A 1-6.19).
        (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Wei-
             sungen an wirtschaftlich verbundene Unter-       6.10   Mitversicherung von Welpen
             nehmen;                                                 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als
        (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;                    Halter von Welpen, die nach Abschluss des Versi-
        (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie                cherungsvertrages vom versicherten Muttertier
             Reiseveranstaltung;                                     geboren werden. Diese sind ab ihrer Geburt bis
        (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grund-             zum Alter von 18 Monaten automatisch beitrags-
             stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaft-            frei vom Versicherungsschutz umfasst.
             lichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen
                                                                     Ältere Welpen stellen eine Erweiterung im Sinne
             aller Art, aus Kassenführung sowie aus Un-
                                                                     A1-8.1 dar und sind zur Beitragsregulierung ge-
             treue oder Unterschlagung;
                                                                     mäß B-2 anzumelden.
        (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
        (8) aus der Verletzung von gewerblichen               6.11   Tierische Ausscheidungen
             Schutzrechten und Urheberrechten sowie                  Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen
             des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;                    Schäden durch tierische Ausscheidungen.
        (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Termi-       6.12   Führen ohne Leine, Maulkorb
             nen, Vor- und Kostenanschlägen;
                                                                     Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht auch
        (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit
                                                                     in den Fällen, in denen Du Deinen Hund ohne
             als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder
                                                                     Leine und/oder Maulkorb führst.
             von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichts-
             rat, Beirat oder anderer vergleichbarer Lei-     6.13   Tierarztkosten – Ausfalldeckung
             tungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im                  Wird Dein Hund durch einen fremden Hund ver-
             Zusammenhang stehen;                                    letzt und kann der Halter des fremden Hundes
        (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen                nicht in Anspruch genommen werden, weil er
             oder behördlichen Vorschriften, von Anwei-              nicht mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist o-
             sungen oder Bedingungen des Auftragge-                  der weil er zahlungsunfähig ist und auch keinen
             bers oder aus sonstiger bewusster Pflicht-
             verletzung;

[Seite 7]
         Versicherungsschutz aus einer Tierhalterhaft-         6.16     Tierpension
         pflichtversicherung hat, ersetzen wir die notwen-              Ist während der Wirksamkeit unserer Versiche-
         digen Kosten einer tierärztlichen Behandlung.                  rung durch Krankheit oder Unfall ein stationärer
         Die Höchstersatzleistung für die Tierarztkosten                Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Re-
         beträgt je Versicherungsfall und Versicherungs-                habilitationseinrichtung für Dich notwendig und
         jahr 10.000 €.                                                 kannst Du Dich daher nicht um Deinen Hund küm-
         Sollte der versicherte Hund aufgrund der Verlet-               mern, übernehmen wir die nachgewiesenen Kos-
         zung versterben oder eine Nottötung erforderlich               ten für die Unterbringung Deines Hundes in einer
         sein, übernimmt der Versicherer die dem Versi-                 Tierpension bis 10.000 €.
         cherungsnehmer entstehenden Kosten für die er-        6.17     Gewerbliche Nutzung/Verwendung
         forderliche Nottötung und auf Wunsch auch die                  Versichert ist abweichend von A1-1.1 Deine ge-
         Kosten für eine Bestattung. Dies beinhaltet die                setzliche Haftpflicht aus der Nutzung/Verwen-
         Abholung vom jeweiligen Standort sowie die wür-                dung des Hundes auch zu gewerblichen Zwecken,
         devolle Einäscherung bzw. Bestattung des Hun-                  soweit die daraus resultierenden Einnahmen den
         des. Kosten für sonstige Leistungen und zusätzli-              Betrag von 25.000 € im Jahr nicht überschreiten.
         che Services wie z.B. Pfotenabdrücke, Fell in                  Wird der Betrag von 25.000 € überschritten, ent-
         Glasphiolen etc. sind nicht erstattungsfähig. Die              fällt der Versicherungsschutz.
         Aufzählung zu den sonstigen Leistungen und zu-
                                                               6.18     Allmählichkeitsschäden
         sätzlichen Services sind nicht abschließend.
                                                                        Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen
         Die Höchstersatzleistung liegt hierfür bei 1.000 €.
                                                                        Schäden, die durch allmähliche Einwirkung von
         Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Ver-               Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und
         sicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf                 Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und derglei-
         die Jahreshöchstersatzleistung.                                chen) entstanden sind.
6.14     Rettungs- und Bergungskosten                          6.19     Keine Anrechnung einer Mithaftung
         Wir übernehmen die Kosten für Such-, Rettungs-                 Falls von Dir gewünscht, wird die Mithaftung des
         oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich                 Geschädigten nach § 254 BGB bis zu einem Scha-
         oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiens-              denanteil von 500 € nicht angerechnet.
         ten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren be-
                                                               6.20     Best-Leistungs-Garantie
         rechnet werden, die Du für Deinen im Versiche-
         rungsvertrag bezeichneten und gehaltenen Hund         6.20.1   Gegenstand der Best-Leistungs-Garantie
         zu dessen Bergung zu erbringen hast.                           Bietet zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ein
         Die Höchstersatzleistung beträgt je Versiche-                  anderer Versicherer einen weitergehenden Versi-
         rungsfall und Versicherungsjahr 10.000 €.                      cherungsschutz an, erweitern wir den bei unse-
                                                                        rem Vertrag vereinbarten Versicherungsumfang
         Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Ver-
                                                                        im Schadenfall. Die Erweiterung des Versiche-
         sicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf
                                                                        rungsschutzes ist an folgende Voraussetzungen
         die Jahreshöchstersatzleistung.
                                                                        geknüpft:
6.15     Neuwertentschädigung
                                                                        (1)   Der andere Versicherer muss in Deutschland
6.15.1   Wir leisten – insoweit in Erweiterung zu A1-1 – im                   zum Betrieb zugelassen sein.
         Schadenfall für Sachschäden den Schadenersatz                  (2)   Der Tarif und die Versicherungsbedingungen
         zum Neuwert, wenn Du dies wünschst.                                  des anderen Versicherers müssen jedermann
6.15.2   Die Versicherungssumme je Versicherungsfall                          zugänglich sein und angeboten werden kön-
         und die Höchstersatzleistung für alle Versiche-                      nen.
         rungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt                   (3)   Der andere Versicherer erhebt für den wei-
         10.000 €.                                                            tergehenden Versicherungsschutz keinen
         Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Ver-                     Zusatzbeitrag (Zuschlagsbeitrag).
         sicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf                 (4)   Der weitergehende Versicherungsschutz
         die Jahreshöchstersatzleistung.                                      kann in Höhe und Umfang bei uns nicht ver-
                                                                              sichert werden – auch nicht gegen einen Zu-
6.15.3   Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum
                                                                              satzbeitrag.
         Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht äl-
                                                                        (5)   Du hast den weitergehenden Versicherungs-
         ter als 24 Monate sein, was durch Vorlage der An-
                                                                              schutz durch geeignete Unterlagen nachzu-
         schaffungsrechnung nachzuweisen ist. Kann das
                                                                              weisen. Als Nachweis können z.B. die Versi-
         Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht
                                                                              cherungsbedingungen, Besonderen Bedin-
         lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
                                                                              gungen und Risikobeschreibungen des ande-
6.15.4   Kein Neuwertersatz erfolgt bei Schäden an:                           ren Versicherers dienen, auf dessen Tarif Du
         (1)   mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art                        Dich berufst.
               (z.B. mobile Telefone, Pager),                  6.20.2   Umfang der Best-Leistungs-Garantie
         (2)   Computern jeder Art, auch tragbare Compu-
                                                                        (1)   Versicherte Risiken, Gefahren, Sachen, Leis-
               tersysteme (z.B. Notebook, Tablet-PC),
                                                                              tungen und Kosten
         (3)   Film- und Fotoapparaten,
         (4)   tragbaren Musik- oder Videowiedergabege-                       Die Best-Leistungs-Garantie bezieht sich auf
               räten (z.B. MP3-Player, CD-Wiedergabege-                       die bei uns im bestehenden Vertrag versi-
               räte),                                                         cherten Risiken, Gefahren, Sachen, Leistun-
         (5)   Hörgeräten und Brillen jeder Art.                              gen und Kosten.

[Seite 8]
         (2) Entschädigungsgrenzen                                     (1)   Es handelt sich um allgemeine Versiche-
             Sind Entschädigungsgrenzen unterhalb der                        rungsbedigungen einschließlich in den Ver-
             Versicherungssumme mit uns vereinbart, er-                      trag eventuell einbezogener und zur stan-
             höhen wir die Leistung entsprechend der                         dardmäßigen Verwendung vorgesehener be-
             nachgewiesenen Entschädigungsgrenze des                         sonderer Bedingungen eines in Deutschland
             anderen Versicherers.                                           zum Betrieb zugelassenen Versicherers. Der
                                                                             Vorvertrag unterlag deutschem Recht.
         (3) Versicherungssumme
                                                                       (2)   Der bei uns bestehende Vertrag schließt un-
             Die bei unserem Vertrag vereinbarte Versi-                      mittelbar an den Vorvertrag an.
             cherungssumme stellt die Höchstentschädi-                 (3)   Die Vorversicherung wurde bei Antragstel-
             gungsleistung je Versicherungsfall dar.                         lung angegeben.
         (4) Selbstbeteiligungen                                       (4)   Du stellst uns im Versicherungsfall die Be-
                                                                             dingungen des Vorvertrags im Original zur
             Wir reduzieren oder streichen Selbstbeteili-
                                                                             Verfügung.
             gungen, sofern es sich nicht um eine bei un-
                                                                       (5)   Der Versicherungsfall ist nicht später als fünf
             serem Vertrag individuell vereinbarte Selbst-
                                                                             Jahre nach Vertragsbeginn bei uns eingetre-
             beteiligung oder einen von Dir mit uns ver-
                                                                             ten.
             einbarten Selbstbeteiligungs-Tarif handelt.
                                                              6.21.3   Die bei uns geltenden Versicherungssummen
6.20.3 Ausschlüsse
                                                                       stellen nach Abzug vereinbarter Selbstbeteiligun-
         Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht, soweit es             gen die Höchstentschädigungen je Versiche-
         sich handelt um,                                              rungsfall dar.
         (1) jegliche Assistance-Leistungen wie u.a. Not-     6.21.4   Die Besitzstandsgarantie gilt nicht,
              und Handwerkerservice, juristische Hilfeleis-
                                                                       (1)   soweit es sich bei den Versicherungsbedin-
              tungen, Betreuungsleistungen;
                                                                             gungen des Vorvertrags um – einzelvertrag-
         (2) Versicherungen, die nur für bestimmte Per-
                                                                             liche bzw. individuelle Vereinbarungen, - As-
              sonen- oder Zielgruppen bestimmt sind wie
                                                                             sistance-Leistungen und sonstige Dienst-
              z.B. für Personen ab einem bestimmten Alter
                                                                             leistungen handelt;
              (z.B. Seniorentarife), für bestimmte Berufs-
                                                                       (2)   für Gefahren, Leistungen und Risiken, die im
              gruppen (z.B. Angehörige des Öffentlichen
                                                                             Vorvertrag versichert waren, jedoch im aktu-
              Dienstes), für Mitglieder eines bestimmten
                                                                             ellen Vertrag bei uns nicht vereinbart wer-
              Verbandes (z.B. VDH, Verdi etc.) oder für die
                                                                             den konnten, weil diese von Dir nicht ge-
              Belegschaft eines Unternehmens.
                                                                             wünscht oder von uns abgelehnt wurden;
         (3) Risiken, Gefahren, Sachen, Kosten und Leis-
              tungsumfänge, für die sowohl bei einem an-               (3)   für
              deren Versicherer oder bei uns Zusatzbei-                      – einzelvertragliche bzw. individuelle Ver-
              träge erhoben werden;                                              einbarungen,
         (5) Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/o-                   – berufliche, gewerbliche, dienstliche o-
              der Arbeitsunfähigkeit.                                            der amtliche Haftpflichtrisiken sowie
         (6) Ansprüche aus im Ausland vorkommenden                               Ansprüche wegen vertraglicher Haf-
              Versicherungsfällen;                                               tung;
         (7) die Befriedigung von Ansprüchen über die                        – Eigenschäden (gilt auch für die Ausfall-
              gesetzliche Haftpflicht hinaus (z.B. Neuwer-                       deckung);
              tentschädigung);                                               – Ansprüche aus dem Halten und Ge-
         (8) Ansprüche aufgrund beruflicher, gewerbli-                           brauch von versicherungspflichtigen
              cher, dienstlicher oder amtlicher Risiken;                         Kraft- und Luftfahrzeugen;
         (9) Ansprüche wegen Vorsatz;                                        – Ansprüche wegen Schäden aus der Pla-
         (10) Ansprüche wegen vertraglicher Haftung;                             nung, der Errichtung oder dem Betrieb
         (11) Ansprüche wegen Eigenschäden;                                      von Geothermie-Anlagen, die mittels
         (12) Ansprüche aufgrund des Haltens und des Ge-                         Bohrung errichtet werden oder wurden.
              brauchs von versicherungspflichtigen Kraft-,    6.22     Garantie der Mindeststandards des Arbeitskreises
              Luft- oder Wasserfahrzeugen;                             Beratungsprozesse
         (13) Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest,
                                                                       Wir garantieren Dir, dass unsere Bedingungen die
              asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse
                                                                       Mindeststandards des Arbeitskreises vom Sep-
              zurückzuführen sind.
                                                                       tember 2015 erfüllen. (Der Arbeitskreis Bera-
         Spezielle Regelungen innerhalb der Allgemeinen                tungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist
         Versicherungsbedingungen für die private Hun-                 eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und
         dehalterhaftpflichtversicherung Adam Riese XXL                Servicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt
         zur Hundehalterhaftpflichtversicherung gehen                  Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards
         diesen Ausschlüssen vor.                                      für die Vermittler.)
6.21     Besitzstandsgarantie                                 6.23     Update-Garantie für künftige Leistungsverbesse-
6.21.1   Du kannst im Versicherungsfall verlangen, dass                rungen
         nach den Versicherungsbedingungen Deines Ver-                 Werden wir die dieser Hundehalterhaftpflichtver-
         trags beim Vorversicherer reguliert wird, die zum             sicherung zugrunde liegenden Versicherungsbe-
         Zeitpunkt des Versicherungsbeginns des An-                    dingungen ausschließlich zu Deinem Vorteil und
         schlussvertrags bei uns galten.                               ohne Mehrbeitrag ändern, so gelten die Inhalte
6.21.2   Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

[Seite 9]
       der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung                         und Kinder miteinander verbunden
       auch für diesen Vertrag.                                             sind).
6.24   Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbe-                   (2)   von Deinen gesetzlichen Vertretern oder Be-
       dingungen                                                        treuern, wenn Du eine geschäftsunfähige,
                                                                        beschränkt geschäftsfähige oder betreute
       Wir garantieren, dass die unserer Hundehalter-
                                                                        Person bist;
       haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Ver-
                                                                  (3)   von Deinen gesetzlichen Vertretern, wenn
       sicherungsbedingungen ausschließlich zu Dei-
                                                                        Du eine juristische Person des privaten oder
       nem Vorteil von den durch den Gesamtverband
                                                                        öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfä-
       der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen
                                                                        higer Verein bist;
       Bedingungen – Stand April 2016 – abweichen.
                                                                  (4)   von Deinen unbeschränkt persönlich haften-
7      Allgemeine Ausschlüsse                                           den Gesellschaftern, wenn Du eine Offene
       Falls im Versicherungsschein nicht ausdrücklich                  Handelsgesellschaft,      Kommanditgesell-
       etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versiche-                   schaft oder Gesellschaft bürgerlichen
       rungsschutz ausgeschlossen:                                      Rechts bist;
                                                                  (5)   von Deinen Partnern, wenn Du eine eingetra-
7.1    Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
                                                                        gene Partnerschaftsgesellschaft bist;
       Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche al-             (6)   von Deinen Liquidatoren, Zwangs- und In-
       ler Personen, die den Schaden vorsätzlich herbei-                solvenzverwaltern.
       geführt haben.
                                                                  Die Ausschlüsse unter (2) bis (6) gelten auch für
       A1-2.3 findet keine Anwendung.                             Ansprüche von Angehörigen der dort genannten
7.2    Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit           Personen, die mit diesen in häuslicher Gemein-
       von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leis-             schaft leben.
       tungen                                               7.5   Verbotene Eigenmacht, besonderer Verwah-
       Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche al-             rungsvertrag
       ler Personen, die den Schaden dadurch verur-               Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
       sacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Man-           an fremden Sachen und allen sich daraus erge-
       gelhaftigkeit oder Schädlichkeit                           benden Vermögensschäden, wenn Du oder ein
       – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder                 Bevollmächtigter oder Beauftragter von Dir diese
       – Arbeiten oder sonstige Leistungen                        Sachen durch verbotene Eigenmacht erlangt ha-
       erbracht haben.                                            ben oder sie Gegenstand eines besonderen Ver-
                                                                  wahrungsvertrags sind.
       A1-2.3 findet keine Anwendung.
                                                            7.6   Schäden an hergestellten oder gelieferten Sa-
7.3    Ansprüche der Versicherten untereinander
                                                                  chen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
       Ausgeschlossen sind Ansprüche
                                                                  Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
       (1) von Dir selbst oder der in A1-7.4 benannten            an von Dir hergestellten oder gelieferten Sachen,
           Personen gegen die mitversicherten Perso-              Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer
           nen;                                                   in der Herstellung, Lieferung oder Leistung lie-
       (2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern                 genden Ursache und alle sich daraus ergebenden
           desselben Versicherungsvertrags;                       Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn die
       (3) zwischen mehreren mitversicherten Perso-               Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil
           nen desselben Versicherungsvertrags.                   der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung
7.4    Schadenfälle Deiner Angehörigen und von wirt-              liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der
       schaftlich verbundenen Personen                            Sache oder Leistung führt.
       Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Dich                   Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung,
                                                                  wenn Dritte in Deinem Auftrag oder für Deine
       (1)   aus Schadenfällen Deiner Angehörigen, die
                                                                  Rechnung die Herstellung oder Lieferung der Sa-
             mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben o-
                                                                  chen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen
             der die zu den im Versicherungsvertrag mit-
                                                                  übernommen haben.
             versicherten Personen gehören.
                                                            7.7   Asbest
             Als Angehörige gelten
                                                                  Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
             –   Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
                                                                  die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Er-
                 Lebenspartnerschaftsgesetzes     oder
                                                                  zeugnisse zurückzuführen sind.
                 vergleichbare Partnerschaften nach
                 dem Recht anderer Staaten,                 7.8   Gentechnik
             –   Eltern und Kinder,                               Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
                                                                  die zurückzuführen sind auf
             –   Adoptiveltern und -kinder,
                                                                  (1) gentechnische Arbeiten,
             –   Schwiegereltern und -kinder,
                                                                  (2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO),
             –   Stiefeltern und -kinder,                         (3) Erzeugnisse, die
             –   Großeltern und Enkel,                                  – Bestandteile aus GVO enthalten,
             –   Geschwister sowie                                      – aus GVO oder mit Hilfe von GVO herge-
             –   Pflegeeltern und -kinder (Personen, die                  stellt wurden.
                 durch ein familienähnliches, auf längere
                                                            7.9   Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
                 Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern

[Seite 10]
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden                       – der Planung oder Konstruktion, Herstel-
       aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverlet-                       lung oder Lieferung von Luft- oder Raum-
       zungen.                                                             fahrzeugen oder Teilen von Luft- oder
7.10   Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige                      Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersicht-
       Diskriminierung                                                     lich für den Bau von Luft- oder Raumfahr-
                                                                           zeugen oder den Einbau in Luft- oder
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
                                                                           Raumfahrzeugen bestimmt waren,
       aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleich-
                                                                         – Tätigkeiten (z.B. Montage, Wartung, In-
       behandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
                                                                           spektion, Überholung, Reparatur, Beför-
7.11   Übertragung von Krankheiten                                         derung) an Luft- oder Raumfahrzeugen o-
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                                 der deren Teilen.
                                                                     (3) gegen Dich als Eigentümer, Mieter, Pächter,
       (1) Personenschäden, die aus der Übertragung
                                                                         Leasingnehmer und Nutznießer von Luftlan-
           einer Krankheit Deinerseits resultieren,
                                                                         deplätzen.
       (2) Sachschäden, die durch Krankheit der Dir
           gehörenden, von Dir gehaltenen oder veräu-                Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Perso-
           ßerten Tiere entstanden sind.                             nen an einem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein
                                                                     Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn
       In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz,
                                                                     keine dieser Personen Halter oder Besitzer des
       wenn Du beweist, dass Du weder vorsätzlich noch
                                                                     Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei
       grob fahrlässig gehandelt hast.
                                                                     nicht in Betrieb gesetzt wird.
7.12   Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmun-
                                                              7.16   Wasserfahrzeuge
       gen
                                                                     Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sach-
                                                                     die Du, eine mitversicherte Person oder eine be-
       schäden und alle sich daraus ergebenden Vermö-
                                                                     stellte oder beauftragte Person durch den Ge-
       gensschäden, welche entstehen durch
                                                                     brauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder
       (1) Senkungen von Grundstücken oder Erdrut-                   für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasser-
           schungen,                                                 fahrzeugs in Anspruch genommen werden.
       (2) Überschwemmungen stehender oder flie-
                                                                     Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Perso-
           ßender Gewässer.
                                                                     nen an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch
7.13   Strahlen                                                      im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,                  Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahr-
       die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusam-                  zeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei
       menhang mit energiereichen ionisierenden Strah-               nicht in Betrieb gesetzt wird.
       len stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen     7.17   Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung
       oder Röntgenstrahlen).                                        elektronischer Daten
7.14   Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhängern                       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,                  aus dem Austausch, der Übermittlung und der Be-
       die Du, eine mitversicherte Person oder eine von              reitstellung elektronischer Daten, soweit es sich
       Dir bestellte oder beauftragte Person durch den               handelt um Schäden aus
       Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahr-                 (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarma-
       zeug-Anhängers verursachen.                                       chung oder Veränderung von Daten,
       Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Perso-                (2) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern
       nen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-                    von Daten,
       Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Be-                (3) Störung des Zugangs zum elektronischen
       stimmung, wenn keine dieser Personen Halter o-                    Datenaustausch,
       der Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahr-             (4) Übermittlung vertraulicher Daten oder Infor-
       zeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.                       mationen.
7.15   Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze               8      Veränderungen des versicherten Risikos (Erhö-
       Ausgeschlossen sind Ansprüche                                 hungen und Erweiterungen)

       (1) wegen Schäden, die Du, eine mitversicherte                Versichert ist auch Deine gesetzliche Haftpflicht
           Person oder eine von Dir bestellte oder be-        8.1    aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versi-
           auftragte Person durch den Gebrauch eines                 cherten Risikos. Dies gilt nicht
           Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder                 – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von
           für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft-            versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder
           oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen                     Wasserfahrzeugen sowie
           werden.                                                   – für sonstige Risiken, die der Versicherungs- o-
       (2) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu-                    der Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
           gen, der mit diesen beförderten Sachen, der
                                                              8.2    aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch
           Insassen und allen sich daraus ergebenden
                                                                     Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechts-
           Vermögensschäden sowie wegen sonstiger
                                                                     vorschriften. In diesen Fällen sind wir berechtigt,
           Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge
                                                                     das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung ei-
           aus
                                                                     ner Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kün-
                                                                     digungsrecht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb
                                                                     eines Monats von dem Zeitpunkt an ausüben, in

[Seite 11]
      welchem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt         1.1.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht für un-
      haben.                                                        mittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteili-
9     Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversiche-                  gen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines
      rung)                                                         Gewässers einschließlich des Grundwassers (Ge-
                                                                    wässerschäden).
9.1   Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Deine
      gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Ab-             Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung
      schluss des Versicherungsvertrags neu entste-                 von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen,
      hen, sofort versichert.                                       deren Betreiber Du bist, resultieren, besteht Ver-
                                                                    sicherungsschutz ausschließlich für Anlagen bis
      Du bist verpflichtet, nach Aufforderung von uns
                                                                    150 l/kg Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamt-
      jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzu-
                                                                    fassungsvermögen der vorhandenen Behälter
      zeigen. Unsere Aufforderung kann auch mit der
                                                                    5.000 l/kg nicht übersteigt.
      Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt Du die
      rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungs-             Wenn mit den Anlagen die oben genannten Be-
      schutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen              schränkungen überschritten werden, entfällt die-
      Entstehung.                                                   ser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Best-
                                                                    immungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9).
      Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Du uns das
      neue Risiko angezeigt hast, so musst Du bewei-        1.1.2   Rettungskosten
      sen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der             (1)   Wir übernehmen
      Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge-                        –    Aufwendungen, auch erfolglose, die Du
      kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht                           im Versicherungsfall zur Abwendung o-
      verstrichen war.                                                         der Minderung des Schadens für gebo-
      Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen an-                       ten halten durftest (Rettungskosten),
      gemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine                              sowie
      Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb ei-                   –    außergerichtliche Gutachterkosten.
      ner Frist von einem Monat nach Eingang der An-
                                                                          Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs-
      zeige nicht zustande, entfällt der Versicherungs-
                                                                          und Gutachterkosten zusammen mit der
      schutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen
                                                                          Entschädigungsleistung die Versicherungs-
      Entstehung.
                                                                          summe nicht übersteigen.
9.2   Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von              (2)   Auf unsere Weisung hin aufgewendete Ret-
      ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-                  tungs- und außergerichtliche Gutachterkos-
      9.1 Absatz 4 auf die vereinbarte Versicherungs-                     ten werden auch insoweit von uns übernom-
      summe für Personen-, Sach- und Vermögens-                           men, als sie zusammen mit der Entschädi-
      schäden begrenzt.                                                   gung die Versicherungssumme übersteigen.
9.3   Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht                    Soweit wir Maßnahmen von Dir oder Dritten
      für                                                                 zur Abwendung oder Minderung des Scha-
      (1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten o-                     dens billigen, gilt dies nicht als Weisung von
          der Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasser-                     uns.
          fahr-zeugs, soweit diese Fahrzeuge der            1.2     Ausschlüsse
          Zulassungs-, Führerschein- oder Versiche-         1.2.1   Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche al-
          rungspflicht unterliegen;                                 ler Personen, die den Schaden durch bewusstes
      (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb o-              Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden
          der Führen von Bahnen;                                    Gesetzen, Verordnungen, an Dich gerichtete be-
      (3) Risiken, die der Versicherungs- oder De-                  hördliche Anordnungen oder Verfügungen her-
          ckungsvorsorgepflicht unterliegen;                        beigeführt haben.
      (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen
                                                                    A1-2.3 findet keine Anwendung.
          werden und deshalb im Rahmen von kurz-
          fristigen Versicherungsverträgen zu versi-        1.2.2   Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
          chern sind;                                               die nachweislich
      (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienst-           – auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen
          licher und amtlicher Tätigkeit.                             Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Gene-
A2    Besondere Umweltrisiken                                         ralstreik, illegalem Streik oder
                                                                    – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder
      Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden –
                                                                      Maßnahmen
      abweichend von A1-6.1 Satz 3 – und für Schäden
      nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) be-                   beruhen.
      steht im Umfang von Abschnitt A1 und den folgen-              Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Ge-
      den Bedingungen.                                              walt, soweit sich elementare Naturkräfte ausge-
      Zu Deiner gesetzlichen Haftpflicht privatrechtli-             wirkt haben.
      chen Inhalts wegen Schäden durch Umweltein-           2       Sanierung von Umweltschäden gemäß Umwelt-
      wirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-                schadensgesetz (USchadG)
      6.1.
                                                                    Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltscha-
1     Gewässerschäden                                               densgesetzes (USchadG) ist eine
1.1   Umfang des Versicherungsschutzes                              (1)   Schädigung von geschützten Arten und na-
                                                                          türlichen Lebensräumen,

[Seite 12]
      (2) Schädigung der Gewässer einschließlich                          Dies gilt nur für solche Anlagen, die mittels
          Grundwasser,                                                    Bohrung errichtet werden.
      (3) Schädigung des Bodens.                            A3      Ausfalldeckung (Forderungsausfallrisiko)
2.1   Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – die         1       Gegenstand der Ausfalldeckung
      Dich betreffenden öffentlich-rechtlichen Pflich-
                                                            1.1     Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du
      ten oder Ansprüche zur Sanierung von Umwelt-
                                                                    oder eine gemäß A1-2.1 mitversicherte Person
      schäden gemäß USchadG, soweit während der
                                                                    während der Wirksamkeit der Versicherung von
      Wirksamkeit des Versicherungsvertrags
                                                                    einem Dritten geschädigt wirst (Versicherungs-
      – die schadenverursachenden Emissionen plötz-                 fall) unter folgenden Voraussetzungen:
        lich, unfallartig und bestimmungswidrig in die
                                                                    – Der wegen dieses Haftpflichtschadens in An-
        Umwelt gelangt sind oder
                                                                      spruch genommene Dritte kann seiner Scha-
      – die sonstige Schadenverursachung plötzlich,
                                                                      denersatzverpflichtung ganz oder teilweise
        unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
                                                                      nicht nachkommen, weil die Zahlungs- oder
      Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenver-                   Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflich-
      ursachung besteht Versicherungsschutz für Um-                   tigen Dritten festgestellt worden ist und
      weltschäden durch Lagerung, Verwendung oder                   – die Durchsetzung der Forderung gegen den
      anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Drit-                  Dritten ist gescheitert.
      ter ausschließlich dann, wenn der Umweltscha-
                                                                    Ein Haftpflichtschaden ist ein Schadenereignis,
      den auf einen Konstruktions-, Produktions- oder
                                                                    das einen Personen-, Sach- oder daraus resultie-
      Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzu-
                                                                    renden Vermögensschaden zur Folge hat und für
      führen ist. Jedoch besteht kein Versicherungs-
                                                                    den der schädigende Dritte aufgrund gesetzlicher
      schutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inver-
                                                                    Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen In-
      kehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand
                                                                    halts zum Schadenersatz verpflichtet ist.
      von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt
      werden können (Entwicklungsrisiko).                   1.2     Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem
                                                                    der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche-
      Versichert sind darüber hinaus die Dich betreffen-
                                                                    rungsschutz im Rahmen und Umfang Deiner in A1
      den Pflichten oder Ansprüche wegen Umwelt-
                                                                    geregelten Hundehalterhaftpflichtversicherung
      schäden an eigenen, gemieteten, geleasten, ge-
                                                                    hätte. Der Dritte (Schädiger) wird also so gestellt,
      pachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit
                                                                    als hätte er eine Hundehalterhaftpflichtversiche-
      diese Grundstücke vom Versicherungsschutz die-
                                                                    rung, die der Deinen entspricht. Daher finden im
      ses Vertrags erfasst sind.
                                                                    Rahmen der Ausfalldeckung für die Person des
2.2   Ausland                                                       schädigenden Dritten auch die Risikobeschrei-
      Versichert sind im Umfang von A1-6.5 die im Gel-              bungen und Ausschlüsse Anwendung, die für Dich
      tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie                  gelten. So besteht insbesondere kein Versiche-
      (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.                 rungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im
      Versichert sind insoweit auch die Dich betreffen-             Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tä-
      den Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen                 tigkeit verursacht hat oder wenn der Schädiger
      Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaa-                   den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt
      ten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den                hat.
      Umfang der oben genannten EU-Richtlinie nicht         1.3     Versichert sind abweichend von A1-7.1 und inso-
      überschreiten.                                                weit teilweise von A3-1.2 Deine gesetzlichen Haft-
2.3   Ausschlüsse                                                   pflichtansprüche gegen Dritte aus Personen- und
                                                                    Sachschäden bis 1.000.000 €, bei denen Du
      (1)   Ausgeschlossen sind Versicherungsansprü-
                                                                    und/oder die gemäß A1-2.1 mitversicherten Per-
            che aller Personen, die den Schaden
                                                                    sonen Opfer einer Gewalttat (z.B. vorsätzlich be-
            dadurch verursacht haben, dass sie bewusst
                                                                    gangene Körperverletzung oder Tötung, vorsätz-
            von Gesetzen, Verordnungen oder an Dich
                                                                    liche Sachbeschädigung durch einen Dritten) ge-
            gerichteten behördlichen Anordnungen o-
                                                                    worden sind.
            der Verfügungen, die dem Umweltschutz
            dienen, abweichen.                              1.4     Opferschutz

            A1-2.3 findet keine Anwendung.                  1.4.1   Ergänzend zu A3-1.1 besteht auch Versicherungs-
      (2)   Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprü-              schutz für Personenschäden bis 1.000.000 €,
            che wegen Schäden                                       wenn Du Deinen Schadenersatzanspruch nicht
                                                                    durchsetzen kannst, weil der Schädiger nicht be-
            –   die durch unvermeidbare, notwendige
                                                                    kannt ist.
                oder in Kauf genommene Einwirkungen
                auf die Umwelt entstehen;                   1.4.2   Wir sind Dir und/oder den nach A1-2.1 mitversi-
                                                                    cherten Personen im Rahmen des Opferschutzes,
            –    für die Du aus einem anderen Versiche-
                                                                    – insoweit abweichend von A3-2 – nur dann leis-
                 rungsvertrag (z.B. Gewässerschaden-
                                                                    tungspflichtig, wenn
                 haftpflichtversicherung) Versicherungs-
                 schutz hast oder hättest erlangen kön-             (1)   der Schädiger eine vorsätzliche Straftat be-
                 nen.                                                     gangen hat,
      (3)   Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprü-              (2)   aufgrund der eine Strafanzeige von Dir oder
            che wegen Schäden durch die Planung, Er-                      der versicherten Person gestellt wurde,
            richtung und dem Betrieb von Geothermie-
            anlagen, auch in der Eigenschaft als Bauherr.

[Seite 13]
        (3) das polizeiliche Ermittlungsverfahren einge-     3.2      Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Ver-
            stellt wurde und der schriftliche Einstel-                sicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungs-
            lungsbescheid vorliegt,                                   summe begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich
        (4) wir Einblick in die polizeiliche Ermittlungs-             der Versicherungsschutz auf mehrere entschädi-
            akte erhalten haben, und                                  gungspflichtige Personen erstreckt.
        (5) der Schädiger unbekannt bleibt.                  3.3      Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen
1.4.3   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind                   keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
        Schäden, die vom Täter durch den Gebrauch eines      3.4      Besteht für die gerichtliche Durchsetzung Deines
        Kraftfahrzeugs oder -anhängers verursacht wor-                Schadenersatzanspruches im Rahmen dieser
        den sind, bei denen Du oder eine nach A1-2.1 mit-             Ausfalldeckung kein Versicherungsschutz über
        versicherte Person sich an strafbaren Handlungen              eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversi-
        beteiligt hat.                                                cherung, übernehmen wir im Rahmen der verein-
2       Leistungsvoraussetzungen                                      barten Versicherungssumme die Kosten, die bei
        Wir sind gegenüber Dir oder einer gemäß A1-2.1                der Durchsetzung Deiner Schadenersatzansprü-
        mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn               che gemäß A3-2 anfallen. Die Entschädigungs-
                                                                      leistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die
2.1     die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil o-
                                                                      vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
        der einen vollstreckbaren Vergleich vor einem or-
        dentlichen Gericht in der Bundesrepublik             4        Besondere Ausschlüsse in der Ausfalldeckung
        Deutschland oder einem anderen EU- oder EFTA-        4.1      Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
        Staat festgestellt worden ist.                                Ansprüche wegen Schäden
        Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtli-               (1)   die in ursächlichem Zusammenhang mit
        che Vergleiche sowie vergleichbare Titel der vor-                   nuklearen und genetischen Schäden, Krieg,
        genannten Länder binden uns nur, soweit der An-                     Aufruhr, inneren Unruhen, Terror, Streik,
        spruch auch ohne einen dieser Titel bestanden                       Aussperrung oder Erdbeben stehen;
        hätte;                                                        (2)   an Sachen, die ganz oder teilweise dem Be-
2.2     der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungs-                    reich eines Betriebes, Gewerbes, Berufes,
        unfähig ist. Dies ist der Fall, wenn Du oder eine                   Dienstes oder Amtes von Dir oder einer mit-
        mitversicherte Person nachweist, dass                               versicherten Person zuzurechnen sind.

        – eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Be-      4.2      Wir leisten keine Entschädigung für
          friedigung geführt hat;                                     (1)   Verzugszinsen, Vertragsstrafen;
        – eine Zwangsvollstreckung aussichtslos er-                   (2)   Forderungen aufgrund eines gesetzlichen o-
          scheint, da der schadenersatzpflichtige Dritte                    der vertraglichen Forderungsübergangs;
          in den letzten zwei Jahren die Vermögensaus-
                                                                      (3)   Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass
          kunft über seine Vermögensverhältnisse abge-
                                                                            berechtigte Einwendungen oder begründete
          geben hat oder
                                                                            Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig
        – ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten
                                                                            vorgebracht oder eingelegt wurden;
          durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur
          vollen Befriedigung geführt hat oder ein sol-               (4)   Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ein
          ches Verfahren mangels Masse abgelehnt                            anderer Versicherer (z.B. Schadenversiche-
          wurde                                                             rer) oder ein Sozialversicherungsträger oder
                                                                            Sozialleistungsträger Leistungen zu erbrin-
        und
                                                                            gen hat, auch nicht, soweit es sich um Rück-
2.3     an uns die Ansprüche gegen den schadenersatz-                       griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnli-
        pflichtigen Dritten in Höhe der Versicherungsleis-                  che von Dritten handelt.
        tung abgetreten werden und die vollstreckbare
        Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs ausge-
        händigt wird. Du hast an der Umschreibung des        Teil B
        Titels auf uns mitzuwirken. Du bist verpflichtet,    1        Abtretungsverbot
        wahrheitsgemäße und ausführliche Auskünfte zu
                                                                      Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgül-
        dem Haftpflichtschaden zu erteilen und uns über
                                                                      tigen Feststellung ohne unsere Zustimmung we-
        den gesamten Schriftwechsel zu informieren so-
                                                                      der abgetreten noch verpfändet werden. Eine Ab-
        wie diesen auf Verlangen zu übergeben.
                                                                      tretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
2.4     Wir leisten soweit die rechtliche Prüfung des
                                                             2        Veränderungen des versicherten Risikos und Aus-
        Schadenereignisses ergibt, dass ein Schadener-
                                                                      wirkung auf den Beitrag (Beitragsregulierung)
        satzanspruch gegen den schädigenden Dritten
        besteht die Entschädigung nur in dem Umfang, in      2.1      Du hast nach Aufforderung mitzuteilen, ob und
        dem der Dritte Dir oder einer mitversicherten Per-            welche Änderungen des versicherten Risikos ge-
        son gegenüber tatsächlich zum Schadenersatz                   genüber den früheren Angaben eingetreten sind.
        verpflichtet ist.                                             Diese Aufforderung kann auch durch einen Hin-
                                                                      weis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die An-
3       Umfang der Ausfalldeckung
                                                                      gaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang
3.1     Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der ti-              der Aufforderung zu machen und auf unseren
        tulierten Forderung.                                          Wunsch nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben
                                                                      zu unserem Nachteil können wir von Dir eine Ver-
                                                                      tragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten

[Seite 14]
      Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht,                Der veränderte Folgebeitrag wird Dir mit der Bei-
      wenn Du beweist, dass Dich an der Unrichtigkeit                  tragsrechnung bekannt gegeben.
      der Angaben kein Verschulden trifft.                             Hat sich der Durchschnitt unserer Schadenzah-
2.2   Aufgrund Deiner Änderungsmitteilung oder sons-                   lungen in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um
      tiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeit-               einen geringeren Prozentsatz als denjenigen er-
      punkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregu-                  höht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre
      lierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch               nach B-3.2 ermittelt hat, so dürfen wir die Folge-
      erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mittei-                   beiträge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den
      lung bei uns. Der vertraglich vereinbarte Mindest-               sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen
      beitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.                nach unseren unternehmenseigenen Zahlen im
      Alle entsprechend B-3.1 nach dem Versiche-                       letzten Kalenderjahr erhöht hat. Diese Erhöhung
      rungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und                      darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach
      Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden be-                      dem vorstehenden Absatz ergeben würde.
      rücksichtigt.                                           3.4      Liegt die Veränderung nach B-3.2 oder B-3.3 un-
2.3   Unterlässt Du die rechtzeitige Mitteilung, können                ter 5 Prozent, entfällt eine Beitragsangleichung.
      wir für den Zeitraum, für den die Angaben zu ma-                 Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden
      chen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für                     Jahren zu berücksichtigen.
      diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten          3.5      Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsan-
      Beitrages verlangen. Werden die Angaben nach-                    gleichung gemäß B-3.3, ohne dass sich der Um-
      träglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung                fang des Versicherungsschutzes ändert, kannst
      statt. Ein von Dir zu viel gezahlter Beitrag wird nur            Du den Versicherungsvertrag innerhalb eines Mo-
      zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von                  nats nach Zugang unserer Mitteilung mit soforti-
      zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des er-                  ger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt
      höhten Beitrags erfolgten.                                       kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam
2.4   Die vorstehenden Bestimmungen finden auch An-                    werden sollte.
      wendung auf Versicherungen mit Beitragsvoraus-                   Wir haben Dich in der Mitteilung auf das Kündi-
      zahlung für mehrere Jahre.                                       gungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss Dir
3     Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach                     spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden
      Beitragsangleichung                                              der Beitragserhöhung zugehen.
3.1   Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Bei-                   Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begrün-
      tragsangleichung. Sie wird jeweils ab Beginn des-                det kein Kündigungsrecht.
      jenigen Versicherungsjahres wirksam, das am o-          3.6      Dein Kündigungsrecht gemäß C-2.1.2.1 bleibt da-
      der nach dem 1. Juli beginnt. Soweit die Beiträge                von unberührt.
      nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet
                                                              4        Tarifmerkmale
      werden, findet keine Beitragsangleichung statt.
      Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der                   Der Beitrag richtet sich nach folgenden Tarif-
      Art der Beitragsberechnung der Beitragsanglei-                   merkmalen:
      chung.                                                           (1)   Hunderasse,
3.2   Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich                   (2)   Anzahl der Hunde,
      mit Wirkung für die Beiträge der ab dem 1. Juli be-              (3)   Alter des Hundehalters,
      ginnenden Versicherungsjahre, um welchen Pro-                    (4)   Berufsgruppe,
      zentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der                    (5)   Anzahl der Vorschäden,
      Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum                      (6)   Zahlweise.
      Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung                  Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, so-
      zugelassenen Versicherer gegenüber dem vorver-                   lange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
      gangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Den                    Du hast uns Änderungen unverzüglich mitzutei-
      ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst                 len. Ändern sich dadurch die Tarifmerkmale, be-
      niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als               halten wir uns vor, ab dem Zeitpunkt der Ände-
      Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell                  rung den neuen Beitrag zu erheben.
      durch den einzelnen Schadenfall veranlassten
      Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe
      der Versicherungsleistungen.                            Teil C

      Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalen-          1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszah-
      derjahres ist die Summe der in diesem Jahr geleis-               lung
      teten Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl         1.1      Beginn des Versicherungsschutzes
      der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten                        Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Ver-
      Schadenfälle.                                                    sicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies
3.3   Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im                  gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen
      Falle einer Verminderung sind wir verpflichtet, die              verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst-
      Folgebeiträge um den sich aus B-3.2 ergebenden                   oder Einmalbeitrags.
      Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung).         1.2      Beitragszahlung, Versicherungsperiode
                                                              1.2.1    Beitragszahlung
                                                                       Die Beiträge können je nach Vereinbarung in ei-
                                                                       nem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch

[Seite 15]
        Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahres-                Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem
        beiträge (laufende Beiträge) entrichtet werden.                  im Versicherungsschein oder in der Beitragsrech-
        Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Ver-               nung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
        sicherungssteuer, die Du in der jeweils vom Ge-          1.4.2   Verzug und Schadenersatz
        setz bestimmten Höhe zu entrichten hast.                         Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt,
1.2.2   Versicherungsperiode                                             gerätst Du ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur,
        Die Versicherungsperiode umfasst bei Monats-                     wenn Du die verspätete Zahlung zu vertreten
        beiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen                hast.
        ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halb-               Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in
        jahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Beim Ein-                 Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch
        malbeitrag entspricht die Versicherungsperiode                   den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
        der vereinbarten Vertragsdauer.                          1.4.3   Mahnung
1.3     Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen                 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt,
        verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                            können wir Dich auf Deine Kosten in Textform
1.3.1   Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags                         (z.B. E-Mail oder Brief) zur Zahlung auffordern
        Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüg-                  und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die
        lich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang                     Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab
        des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor                Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
        dem beantragten Versicherungsbeginn (Unver-                      Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag
        züglich heißt nicht unbedingt sofort, sondern                    die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der
        ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie                     Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und
        eben möglich). Dies gilt unabhängig von dem Be-                  Dich auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und
        stehen eines Widerrufrechts.                                     Kündigungsrecht) hinweisen.
        Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versiche-            1.4.4   Leistungsfreiheit nach Mahnung
        rungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste o-               Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
        der einmalige Beitrag unverzüglich nach Ver-                     Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und bist
        tragsschluss zu zahlen.                                          Du bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zah-
        Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1                 lung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in
        oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versi-                  Verzug, so sind wir von der Verpflichtung zur Leis-
        cherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veran-                  tung frei.
        lasst ist.                                               1.4.5   Kündigung nach Mahnung
        Weicht der Versicherungsschein von Deinem An-                    Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge
        trag oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der                 in Verzug, können wir nach Ablauf der in der Mah-
        erste oder einmalige Beitrag frühestens einen                    nung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne
        Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu                    Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger
        zahlen.                                                          Wirkung kündigen.
1.3.2   Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug                               Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-
        Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht recht-               lungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird
        zeitig nach C-1.3.1 gezahlt, so können wir vom                   die Kündigung wirksam, wenn Du zu diesem Zeit-
        Vertrag zurücktreten, solange Du die Zahlung                     punkt mit der Zahlung in Verzug bist. Hierauf ha-
        nicht veranlasst hast.                                           ben wir Dich bei der Kündigung ausdrücklich hin-
        Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die                    zuweisen.
        Nichtzahlung nicht zu vertreten hast.                    1.4.6   Zahlung des Beitrags nach Kündigung
1.3.3   Leistungsfreiheit                                                Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung
        Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag                       innerhalb eines Monats nach der Kündigung ver-
        nicht rechtzeitig nach C-1.3.1 zahlst, so sind wir für           anlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zah-
        einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen                     lungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirk-
        Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.               sam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats
        Voraussetzung ist, dass wir Dich durch eine ge-                  nach Fristablauf veranlasst wird.
        sonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder                Unsere Leistungsfreiheit nach C-1.4.4 bleibt bis
        Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im                   zur Zahlung bestehen.
        Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der            1.5     Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
        Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht
                                                                 1.5.1   Deine Pflichten
        haben.
                                                                         Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto
        Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die
                                                                         vereinbart, hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit
        Nichtzahlung zu vertreten hast.
                                                                         des Beitrags für eine ausreichende Deckung des
1.4     Folgebeitrag                                                     Kontos zu sorgen.
1.4.1   Fälligkeit                                                       Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden
        Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas ande-                 von Dir nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann
        res bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbar-                 noch rechtzeitig, wenn sie rechtzeitig nach unse-
        ten Beitragszeitraums fällig.                                    rer in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abgegebe-
                                                                         nen Zahlungsaufforderung erfolgt.

[Seite 16]
          Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag              Versicherung nicht besteht, oder wenn das Inte-
          zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann                    resse bei einer Versicherung, die für ein künftiges
          und Du einer berechtigten Einziehung nicht wi-                  Unternehmen oder für ein anderes künftiges Inte-
          dersprichst.                                                    resse genommen ist, nicht entsteht. Wir können
1.5.2     Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug                              jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr ver-
                                                                          langen.
          Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere
          Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsver-                    Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der
          such, nicht eingezogen werden können, sind wir                  Absicht versichert, Dir dadurch einen rechtswidri-
          berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Text-                 gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Ver-
          form (z.B. E-Mail oder Brief) zu kündigen.                      trag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag
                                                                          bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die
          Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen,
                                                                          Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis
          dass Du verpflichtet bist, den ausstehenden Bei-
                                                                          erlangen.
          trag und zukünftige Beiträge selbst zu übermit-
          teln.                                                 2         Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
          Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsge-         2.1       Dauer und Ende des Vertrags
          bühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrif-         2.1.1     Vertragsdauer
          teinzug können Dir in Rechnung gestellt werden.
                                                                          Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein
          Ferner können wir, sofern monatliche Beitrags-                  angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
          zahlung vereinbart wurde, für die Zukunft viertel-
                                                                2.1.2     Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht
          jährliche Beitragszahlung verlangen.
                                                                          Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr,
1.6       Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
                                                                          wenn er nicht von Dir oder uns fristgerecht ge-
1.6.1     Allgemeiner Grundsatz                                           kündigt wird.
          Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns     2.1.2.1   Du hast das Recht, den Vertrag jederzeit zu kün-
          nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeit-               digen. Für die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist
          raum entspricht, in dem der Versicherungsschutz                 der von Dir angegebene Zeitpunkt, frühestens der
          bestanden hat.                                                  Zugang Deines Kündigungsschreibens bei uns
1.6.2     Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rück-                maßgeblich. Die Kündigung muss in Textform er-
          tritt, Anfechtung und fehlendem versicherten In-                folgen.
          teresse                                               2.1.2.2   Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist
1.6.2.1   Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb                 von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der
          von 14 Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach               Versicherung gemäß C-2.1.1 oder jedes darauffol-
          Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil                 genden Jahres zu kündigen. Die Kündigung muss
          der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass              in Textform erfolgen.
          wir in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufs-      2.1.3     Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
          recht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu
                                                                          Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem
          zahlenden Betrag hingewiesen und Du zuge-
                                                                          Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeit-
          stimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor
                                                                          punkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
          Ende der Widerrufsfrist beginnt.
                                                                2.1.4     Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
          Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblie-
          ben, haben wir zusätzlich den für das erste Versi-              Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren
          cherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies               kannst Du den Vertrag erstmalig zum Ablauf des
          gilt nicht, wenn Du Leistungen aus dem Versiche-                dritten Vertragsjahres kündigen.
          rungsvertrag in Anspruch genommen hast.               2.2       Kündigung nach Versicherungsfall
1.6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertragli-         2.2.1     Kündigungsrecht
        chen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag
                                                                          Der Versicherungsvertrag kann gekündigt wer-
        zurück, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang
                                                                          den, wenn:
        der Rücktrittserklärung zu.
                                                                          – von uns eine Schadenersatzzahlung oder eine
          Beenden wir den Versicherungsvertrag durch
                                                                            Zahlung von Sanierungskosten von Umwelt-
          Rücktritt, weil der einmalige oder der erste Bei-
                                                                            schäden geleistet wurde,
          trag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht
          uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu.                        – wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Un-
                                                                            recht abgelehnt haben, oder
1.6.2.3 Beenden wir den Versicherungsvertrag durch An-
        fechtung wegen arglistiger Täuschung, so steht                    – Dir eine Klage über einen versicherten An-
        uns der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungs-                     spruch gerichtlich zugestellt wird.
        erklärung zu.                                                     Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Text-
1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der                   form (z.B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Mo-
        Versicherung vollständig und dauerhaft weg, en-                   nat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zu-
        det der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom                  stellung der Klage zugegangen sein.
        Wegfall des Risikos Kenntnis erlangen. Der Bei-         2.2.2     Wirksamwerden Deiner Kündigung
        trag steht uns nur anteilig bis zur Kenntnis des                  Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zu-
        Wegfalls zu.                                                      gang bei uns wirksam. Du kannst jedoch bestim-
1.6.2.5 Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflich-                 men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit-
        tet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der                punkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden

[Seite 17]
          Versicherungsjahres, wirksam wird. Dein Kündi-                   Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu glei-
          gungsrecht gemäß C-2.1.2.1 bleibt davon unbe-                    chen oder anderen Bedingungen geschlossen
          rührt.                                                           hätten.
2.2.3     Wirksamwerden unserer Kündigung                        3.1.2.3   Vertragsänderung
          Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem                     Hast Du Deine Anzeigepflicht nach C-3.1.1 Ab-
          Zugang bei Dir wirksam.                                          satz 1 nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir bei
3         Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten                         Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände
                                                                           den Vertrag auch zu anderen Bedingungen ge-
3.1       Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
                                                                           schlossen, so werden die anderen Bedingungen
3.1.1     Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über                 auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbe-
          gefahrerhebliche Umstände                                        standteil. Bei einer von Dir unverschuldeten
          Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung                  Pflichtverletzung werden die anderen Bedingun-
          uns alle Dir bekannten Gefahrumstände anzuzei-                   gen ab der laufenden Versicherungsperiode Ver-
          gen, nach denen wir in Textform (z.B. E-Mail oder                tragsbestandteil.
          Brief) gefragt haben und die für unseren Ent-                    Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Bei-
          schluss erheblich sind, den Vertrag mit dem ver-                 trag um mehr als 10 Prozent oder schließen wir
          einbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeige-                    die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
          pflicht gilt auch dann, wenn wir Dir nach Deiner                 Umstand aus, so kannst Du den Vertrag innerhalb
          Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme                  eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung
          Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellen.                   ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser
          Wird der Vertrag von einer Person geschlossen,                   Mitteilung haben wir Dich auf Dein Kündigungs-
          die Dich vertritt, so sind bei der Anwendung von                 recht hinzuweisen.
          Absatz 1 und C-3.1.2 sowohl die Kenntnis und die       3.1.3     Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte
          Arglist Deines Vertreters als auch die Kenntnis
                                                                           Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
          und die Arglist von Dir zu berücksichtigen.
                                                                           Vertragsänderung müssen wir innerhalb eines
          Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht                   Monats schriftlich geltend machen. Dabei haben
          nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt                  wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere
          worden ist, nur berufen, wenn weder Deinem Ver-                  Erklärung stützen. Zur Begründung können wir
          treter noch Dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit                nachträglich weitere Umstände innerhalb eines
          zur Last fällt.                                                  Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.
3.1.2     Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                   Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu
                                                                           dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht
3.1.2.1   Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
                                                                           und der Umstände Kenntnis erlangen, die das von
          Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach C-3.1.1 Ab-                uns jeweils geltend gemachte Recht begründen.
          satz 1, können wir vom Vertrag zurücktreten. Im
                                                                 3.1.4     Unsere Hinweispflicht
          Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergan-
          genheit kein Versicherungsschutz.                                Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
                                                                           Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir
          Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du
                                                                           Dich durch gesonderte Mitteilung in Textform
          nachweist, dass Du die unrichtigen oder unvoll-
                                                                           (z.B. E-Mail oder Brief) auf die Folgen der Verlet-
          ständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob
                                                                           zung der Anzeigepflicht hingewiesen haben.
          fahrlässig gemacht hast.
                                                                 3.1.5     Ausschluss von unseren Rechten
          Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger
          Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn                Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt,
          Du nachweist, dass wir den Vertrag auch bei                      zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht
          Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu glei-                 berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahr-
          chen oder anderen Bedingungen geschlossen                        umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kann-
          hätten.                                                          ten.
          Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-    3.1.6     Anfechtung
          rück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht                   Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täu-
          versagen, wenn Du nachweist, dass der unvoll-                    schung anzufechten, bleibt bestehen.
          ständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder
                                                                 3.1.7     Erlöschen unserer Rechte
          für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die
          Feststellung oder den Umfang der Leistung ur-                    Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und
          sächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber                   zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von
          kein Versicherungsschutz, wenn Du die Anzeige-                   fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte
          pflicht arglistig verletzt hast.                                 erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor
                                                                           Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist be-
3.1.2.2   Kündigung
                                                                           trägt zehn Jahre, wenn die Anzeigepflicht von Dir
          Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach C-3.1.1 Ab-                oder Deinem Vertreter vorsätzlich oder arglistig
          satz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir              verletzt wurde.
          den Vertrag kündigen.
                                                                 3.2       Deine Obliegenheiten
          Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn
                                                                 3.2.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfal-
          Du nachweist, dass wir den Vertrag auch bei
                                                                           les
                                                                 3.2.1.1   Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf
                                                                           unser Verlangen innerhalb einer angemessenen

[Seite 18]
          Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Be-   3.2.3.1   Verletzt Du eine Obliegenheit nach C-3.2.1 oder C-
          seitigung unter Abwägung der beiderseitigen In-                  3.2.2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflich-
          teressen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu ei-                 tung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Ver-
          nem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als                  letzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, un-
          besonders gefahrdrohend.                                         sere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der
3.2.1.2   Rechtsfolgen                                                     Schwere Deines Verschuldens entspricht.

          Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine      3.2.3.2 Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungs-
          Obliegenheit, die Du vor Eintritt des Versiche-                falls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsob-
          rungsfalls gegenüber uns zu erfüllen hast, so kön-             liegenheit, sind wir nur dann vollständig oder teil-
          nen wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von                weise leistungsfrei, wenn wir Dich durch geson-
          der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Ver-                derte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder
          trag fristlos kündigen.                                        Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.

          Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nach-          3.2.3.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du
          weist, dass Du die Obliegenheit weder vorsätzlich              nachweist, dass Du die Obliegenheit nicht grob
          noch grob fahrlässig verletzt hast.                            fahrlässig verletzt hast. Dies gilt auch, wenn Du
                                                                         nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit
3.2.2     Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versi-
                                                                         weder für den Eintritt oder die Feststellung des
          cherungsfalls
                                                                         Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder
          Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungs-               den Umfang der uns obliegenden Leistung ur-
          falls folgende Obliegenheiten zu erfüllen:                     sächlich war. Das gilt nicht, wenn Du die Oblie-
3.2.2.1   Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und                 genheit arglistig verletzt hast.
          Minderung des Schadens zu sorgen. Dabei hast           3.3       Versehentliche Obliegenheitsverletzung
          Du unsere Weisungen, soweit für Dich zumutbar,                   Dein Versicherungsschutz bleibt bestehen, auch
          zu befolgen sowie Weisungen – ggf. auch münd-                    wenn Du
          lich oder telefonisch – einzuholen, wenn die Um-
                                                                           – eine Dir obliegende Anzeige unterlässt oder
          stände dies gestatten. Erteilen mehrere an dem
                                                                           – fahrlässig eine Anzeige unrichtig abgibst oder
          Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer un-
                                                                           – fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Oblie-
          terschiedliche Weisungen, hast Du nach pflicht-
                                                                           genheit unterlässt.
          gemäßem Ermessen zu handeln.
                                                                           Du musst jedoch nachweisen, dass das Versäum-
3.2.2.2 Zusätzlich zu C-3.2.2.1 gilt:
                                                                           nis nur auf einem Versehen beruht und nach dem
          (1)   Jeder Versicherungsfall ist uns innerhalb ei-              Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.
                ner Woche anzuzeigen, auch wenn noch
                                                                 4         Weitere Regelungen
                keine Schadenersatzansprüche erhoben
                worden sind. Das Gleiche gilt, wenn gegen        4.1       Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
                Dich Haftpflichtansprüche geltend gemacht        4.1.1     Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das
                werden.                                                    Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versi-
          (2)   Du hast uns ausführliche und wahrheitsge-                  chert ist.
                mäße Schadenberichte zu erstatten und uns        4.1.2     Wenn die Mehrfachversicherung zustande ge-
                bei der Schadenermittlung und -regulierung                 kommen ist, ohne dass Du dies wusstest, kannst
                zu unterstützen. Alle Umstände, die nach un-               Du die Aufhebung des später geschlossenen Ver-
                serer Ansicht für die Bearbeitung des Scha-                trags verlangen.
                dens wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie
                                                                 4.1.3     Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es
                alle dafür angeforderten Schriftstücke über-
                                                                           nicht innerhalb eines Monats geltend machst,
                sandt werden.
                                                                           nachdem Du von der Mehrfachversicherung
          (3)   Wird gegen Dich ein staatsanwaltschaftli-
                                                                           Kenntnis erlangt hast. Die Aufhebung wird zu dem
                ches, behördliches oder gerichtliches Ver-
                                                                           Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der
                fahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlas-
                                                                           sie verlangt wird, uns zugeht.
                sen oder Dir gerichtlich der Streit verkündet,
                hast Du dies unverzüglich anzuzeigen.            4.2       Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
          (4)   Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfü-        4.2.1     Form, zuständige Stelle
                gung von Verwaltungsbehörden auf Scha-
                                                                           Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzei-
                denersatz musst Du fristgemäß Widerspruch
                                                                           gen, die den Versicherungsvertrag betreffen und
                oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe
                                                                           die unmittelbar gegenüber uns erfolgen, sind in
                einlegen. Einer Weisung von uns bedarf es
                                                                           Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abzugeben. Dies
                dazu nicht.
                                                                           gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in
          (5)   Wird gegen Dich ein Haftpflichtanspruch ge-
                                                                           diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist.
                richtlich geltend gemacht, hast Du die Füh-
                rung des Verfahrens uns zu überlassen. Wir                 Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere
                beauftragen in Deinem Namen einen Rechts-                  Hauptverwaltung oder an die im Versicherungs-
                anwalt. Du musst dem Rechtsanwalt Voll-                    schein als zuständig bezeichnete Stelle oder an
                macht sowie alle erforderlichen Auskünfte                  unser Kundenportal gerichtet werden. Die gesetz-
                erteilen und die angeforderten Unterlagen                  lichen Regelungen über den Zugang von Erklä-
                zur Verfügung stellen.                                     rungen und Anzeigen bleiben bestehen.

3.2.3     Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung          4.2.2     Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensän-
                                                                           derung

[Seite 19]
        Hast Du eine Änderung Deiner Anschrift uns nicht            Weitere Informationen findest Du im Internet:
        mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die           www.versicherungsombudsmann.de
        wir Dir gegenüber abgeben, die Absendung eines              Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B.
        eingeschriebenen Briefs an die letzte uns be-               Makler oder Vertreter) kann der Ombudsmann ei-
        kannte Anschrift oder die Einstellung im Kunden-            nen Schlichtungsvorschlag unterbreiten.
        portal. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Ab-
                                                                    Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zu-
        sendung des Briefs oder mit der Einstellung ins
                                                                    lässig bis zu einem Beschwerdewert von
        Kundenportal als zugegangen. Dies gilt entspre-
                                                                    100.000 € und nur für Deine privaten Verträge.
        chend für den Fall einer Änderung Deines Na-
                                                                    Der Ombudsmann spricht eine Empfehlung aus,
        mens.
                                                                    die bis 10.000 € für uns bindend ist.
4.3     Vollmacht des Versicherungsvertreters
                                                                    In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte
4.3.1   Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden:              Rechtsweg zu den Gerichten offen.
        Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmäch-     4.5.2   Versicherungsaufsicht
        tigt, von Dir abgegebene Erklärungen entgegen-
                                                                    Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden
        zunehmen betreffend
                                                                    oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der
        (1)   den Abschluss bzw. den Widerruf eines                 Vertragsabwicklung auf, kannst Du Dich auch an
              Versicherungsvertrags;                                die für uns zuständige Aufsicht wenden:
        (2)   ein bestehendes Versicherungsverhältnis
                                                                    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
              einschließlich dessen Beendigung;
                                                                    (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht
        (3)   Anzeige- und Informationspflichten vor Ab-
              schluss des Vertrags und während des Ver-             Graurheindorfer Straße 108
              sicherungsverhältnisses.                              53117 Bonn
4.3.2   Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden:              E-Mail: poststelle@bafin.de
        Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmäch-             Tel.: 0228 4108-0; Fax: 0228 4108-1550
        tigt, von uns ausgefertigte Versicherungsscheine
                                                                    Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle
        an Dich zu übermitteln.
                                                                    ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
4.3.3   Zahlungen an den Versicherungsvertreter                     scheiden kann.
        Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmäch-     4.5.3   Gerichtsstand
        tigt, Zahlungen anzunehmen, die Du im Zusam-
                                                                    Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ausnahme:
        menhang mit der Vermittlung oder dem Ab-
                                                                    Wenn Dein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt o-
        schluss eines Versicherungsvertrags an ihn leis-
                                                                    der Geschäftssitz ins Ausland verlegt wurde oder
        test. Eine Beschränkung dieser Vollmacht musst
                                                                    nicht bekannt ist, können wir Dich auch vor dem
        Du nur gegen Dich gelten lassen, wenn Du die Be-
                                                                    für unseren Sitz zuständigen Gericht verklagen.
        schränkung bei der Vornahme der Zahlung kann-
        test oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht      4.6     Anzuwendendes Recht
        kanntest.                                                   Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
4.4     Verjährung                                          4.7     Embargobestimmung
        Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag                  Es besteht, unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
        verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt            stimmungen, Versicherungsschutz nur, soweit
        mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch             und solange dem keine auf die Vertragsparteien
        entstanden ist und der Gläubiger von den An-                direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder
        spruch begründenden Umständen und der Person                Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäi-
        des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahr-             schen Union oder der Bundesrepublik Deutsch-
        lässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.               land entgegenstehen.
        Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag               Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Fi-
        bei uns angemeldet worden, zählt bei der Fristbe-           nanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die
        rechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und                Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf
        Zugang unserer in Textform (z.B. E-Mail oder                den Iran erlassen werden, soweit dem nicht euro-
        Brief) mitgeteilten Entscheidung beim Anspruch-             päische oder deutsche Rechtsvorschriften entge-
        steller nicht mit.                                          genstehen.
        Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den     4.8     Zuständigkeit bei Versichererwechsel
        allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Ge-               Wirst Du nach dem Wechsel der Haftpflichtversi-
        setzbuchs.                                                  cherung zur Adam Riese GmbH wegen eines
4.5     Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand                 Schadenereignisses in Anspruch genommen, des-
4.5.1   Außergerichtliche alternative Streitbeilegung               sen genauen Eintrittszeitpunkt Du auch durch ein
                                                                    Gutachten nicht bestimmen kannst, so ist die
        Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die
                                                                    Adam Riese GmbH als Nachversicherer ab dem
        kostenlose alternative Streitbeilegung nutzen.
                                                                    vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang
        Richte dazu Dein Anliegen an den
                                                                    des bei ihr bestehenden Vertrags für die Entschä-
        Versicherungsombudsmann e. V.                               digungsleistung eintrittspflichtig.
        Postfach 08 06 32
        10006 Berlin

[Seite 20]
Zusätzlich gelten:

Die nachstehenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hundehalterhaft-
pflichtversicherung Adam Riese Riesig (AVB HHV Riesig).

Besondere Bedingungen zur Beitragsfreistellung                         Die Beitragsfreistellung ist ausgeschlossen, wenn
wegen Arbeitslosigkeit (BBA)                                           die Arbeitslosigkeit

1       Was leistet die Beitragsfreistellung wegen Ar-                 – durch Kriegsereignisse oder Terrorakte,
        beitslosigkeit?                                                – durch Streiks oder Aussperrungsmaßnahmen
        Wenn Du Arbeitnehmer bist und arbeitslos wirst,                  verursacht wurde oder
        musst Du während Deiner Arbeitslosigkeit für ma-               – die Folge einer betrieblichen Sozialmaßnahme,
        ximal 24 Monate keine Beiträge zu Deiner Hunde-                  die den Übergang von der Arbeit über die Ar-
        halterhaftpflichtversicherung bei uns zahlen (Bei-               beitslosigkeit in die Rente betrifft (Vorruhe-
        tragsfreistellung), sofern die nachfolgenden Vo-                 standsregelung), oder einer Versetzung in den
        raussetzungen vorliegen. Dein Versicherungs-                     Ruhestand ist.
        schutz bleibt während der Beitragsfreistellung         4      Für welchen Zeitraum gewähren wir die Bei-
        uneingeschränkt bestehen.                                     tragsfreistellung?
2       Welche Personen können die Beitragsfreistel-                  Die Beitragsfreistellung beginnt mit der Zahlungs-
        lung in Anspruch nehmen?                                      periode, die auf die Bewilligung von Arbeitslosen-
        Die Beitragsfreistellung kann von Dir in Anspruch             geld folgt, frühestens jedoch drei Monate nach Ein-
        genommen werden, wenn Du bei Eintritt der Ar-                 tritt der Arbeitslosigkeit. Sie erfolgt nur für die nach
        beitslosigkeit                                                diesem Zeitpunkt fällig werdenden Beiträge. Zuvor
        – nach deutschem Recht sozialversicherungs-                   geleistete Beiträge erstatten wir nicht zurück.
          pflichtiger Arbeitnehmer bist und                           Endet die Arbeitslosigkeit oder der Bezug von Ar-
        – Deinen Wohnsitz in Deutschland hast und                     beitslosengeld vor Fälligkeit der Beiträge, tritt die
        – seit mindestens 12 Monaten beim gleichen Ar-                Beitragsfreistellung nicht ein.
          beitgeber für mindestens 15 Stunden pro Wo-                 Die Beitragsfreistellung bleibt bestehen, solange
          che unbefristet beschäftigt warst.                          Du arbeitslos bist und Arbeitslosengeld beziehst.
        Keine Arbeitnehmer in diesem Sinne sind:                      Sie endet jedoch spätestens nach Ablauf von 24
        – Freiwillig Wehrdienstleistende und Teilnehmer               Monaten.
          am Bundesfreiwilligendienst sowie                    5      Welche Pflichten hast Du bei Eintritt des Versi-
        – Personen, die in einem Unternehmen beschäf-                 cherungsfalls?
          tigt sind, das von einem Ehegatten/eingetrage-              Du musst uns den Eintritt der Arbeitslosigkeit so-
          nen Lebenspartner oder von einem in direkter                wie die Bewilligung von Arbeitslosengeld durch die
          Linie Verwandten geführt wird.                              Agentur für Arbeit unverzüglich anzeigen. Außer-
        Als Beginn der Arbeitslosigkeit gilt der Tag, an              dem musst Du uns das Ende der Arbeitslosigkeit
        dem das Arbeitsverhältnis endet.                              sowie den Wegfall oder das Ruhen des Anspruchs
3      Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die                      auf Arbeitslosengeld während der Arbeitslosigkeit
       Beitragsfreistellung?                                          unverzüglich anzeigen.

        Die Beitragsfreistellung erfolgt nur, wenn                    Bei Eintritt der Arbeitslosigkeit musst Du uns un-
                                                                      verzüglich Kopien folgender Unterlagen einrei-
        – die Arbeitslosigkeit unverschuldet eingetreten              chen:
          ist und
        – die Arbeitslosigkeit nicht innerhalb von sechs              – Arbeitsvertrag und Nachweis über die Beendi-
          Monaten nach Beginn des Vertrags eingetreten                  gung des Arbeitsverhältnisses (z.B. Kündigungs-
          ist (Wartezeit) und                                           schreiben);
        – Du bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend             – Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit
          gemeldet bist und Arbeitslosengeld beziehst.                  über den Bezug von Arbeitslosengeld.

        Als unverschuldet im Sinne von Absatz 1 gilt die              Solange Du uns diese Unterlagen nicht vorgelegt
        Arbeitslosigkeit insbesondere, wenn sie Folge                 hast, bleibst Du zur Zahlung der Versicherungsbei-
                                                                      träge verpflichtet.
        – einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeit-
          gebers oder                                                 Eine Verletzung dieser Obliegenheiten zieht
        – einer einvernehmlichen Aufhebung des Ar-                    Rechtsfolgen nach sich. Unter den nachstehend
          beitsverhältnisses zur Erledigung eines Kündi-              genannten Voraussetzungen kann der Anspruch
          gungsschutzprozesses oder zur Abwendung ei-                 auf eine Beitragsfreistellung ganz oder teilweise
          ner betriebsbedingten Kündigung ist.                        entfallen und/oder ein Kündigungsrecht für uns
                                                                      entstehen:
        Als verschuldet gilt die Arbeitslosigkeit insbe-
        sondere, wenn sie                                      5.1    Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungs-
                                                                      pflicht
        – Folge einer sonstigen einvernehmlichen Auf-
          hebung des Arbeitsverhältnisses ist,                        Wenn Du eine Obliegenheit verletzt, kann dies dazu
        – aufgrund Deiner eigenen Kündigung eintritt o-               führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungs-
          der                                                         pflichtig sind. Im Einzelnen gilt:
        – durch Dein arbeitsvertragswidriges oder straf-               – Wenn Du die Obliegenheit vorsätzlich verletzt,
          bares Verhalten ausgelöst wurde.                               sind wir nicht leistungspflichtig.

[Seite 21]
      – Wenn Du die Obliegenheit grob fahrlässig ver-
        letzt, sind wir berechtigt, die Versicherungs-
        leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich
        nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann
        gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchs-
        verlust führen. Wenn Du nachweist, dass keine
        grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die
        Leistung nicht.
      Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig-
      keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet,
      als Du uns nachweist, dass die Verletzung der Ob-
      liegenheit
      – weder für den Eintritt oder die Feststellung des
        Versicherungsfalls
      – noch für die Feststellung oder den Umfang un-
        serer Leistungspflicht
      ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Du die Oblie-
      genheit arglistig verletzt hast.
5.2   Unser Kündigungsrecht
      Wenn Du eine Obliegenheit verletzt, die Du vor
      Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen musst,
      können wir zusätzlich zu den in Ziffer 5.1 genann-
      ten Rechten den Vertrag fristlos kündigen. Die
      Kündigung können wir nur innerhalb eines Mo-
      nats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis
      erlangt haben, erklären.
      Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Du
      nachweist, dass die Obliegenheitsverletzung we-
      der vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
6     Welche Regelungen sind sonst noch zu beach-
      ten?
      Bedingungsgemäße Beitragsanpassungen wäh-
      rend der Zeit der Beitragsfreistellung
      Sofern die Voraussetzungen für eine Beitragsan-
      passung vorliegen, wird diese auch während der
      Zeit der Beitragsfreistellung zum Beginn eines
      Versicherungsjahres durchgeführt.
      – Da Du während der Zeit der Beitragsfreistellung
        keine Beitragsrechnung erhältst, werden wir
        Dich zum Ende der Beitragsfreistellung darüber
        informieren. Du erhältst einen Versicherungs-
        schein mit den aktuellen Beiträgen.
      – Du kannst dann den Vertrag innerhalb eines
        Monats ab Kenntnis über die neuen Beiträge
        entweder mit sofortiger Wirkung oder mit einer
        Frist von einem Monat kündigen. Eine Erhö-
        hung der Versicherungssteuer begründet je-
        doch kein Kündigungsrecht.
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