# agencio fair: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-agencio-fair.php
- Rechtlicher Träger: agencio (Deckungskonzept), Ammerländer Versicherung VVaG (Risikoträger laut Satzungsbeilage)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-agencio-fair.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [agencio THV Bedingungswerk fair V9 (AHB THV 2023 agencio)](https://agencio.de/pdf/tierhalter/agencio_THV_Bedingungswerk_fair_V9.pdf), Fassung Bedingungswerk Hundehalterhaftpflicht Tarif natura fair, Stand 01.02.2023 (THV 02.23)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | ja, bis 10 Mio. € | Die Versicherungssumme beträgt für Personen-, Sach-, Vermögens und Mietsachschäden 10.000.000,- EURO. | A1-5.1, Seite 18 |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. | A1-6.14.1, Seite 20 |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | ja, bis 20 Mio. € | Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. | A1-5.2, Seite 18 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | keine | Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). | A1-5.4, Seite 18 |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes) | ja | Versichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen | A1-2.1, Seite 17 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Die Hundehalterhaftpflicht gilt weltweit. | Produktinformationsblatt, Seite 4 |
| Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Länder | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr eingetreten sind. | A1-6.13, Seite 20 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeige | ja, bis 10 Mio. € | Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 auf den Betrag von EUR 10.000.000,- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt | A1-9.2, Seite 23 |
| Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser waren | nein | Best-Leistungsgarantie -- Besitzstandsgarantie | Leistungsübersicht, Seite 13 |
| Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mit | nein | Best-Leistungsgarantie -- Besitzstandsgarantie | Leistungsübersicht, Seite 13 |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | ja | Werden die dieser Hundehalterhaftpflichtversicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. | A1-6.11, Seite 20 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | nein | Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | Leistungsübersicht, Seite 13 |
| Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hund | ja | die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde | A1-1, Seite 16 |
| Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | ja | Der Versicherungsschutz für den Halter einer Hündin umfasst auch dessen Haftpflicht als Halter der Welpen eines Wurfes bis zu einem Alter von 12 Monaten. | A1-6.9, Seite 19 |
| Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sind | nicht geregelt |  |  |
| Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probe | nicht geregelt |  |  |
| Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderung | ja | Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche, die aus dem Gebrauch eigener Blindenhunde entstehen. | A1-1, Seite 17 |
| Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis) | ja | Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Nutzung des versicherten Hundes zu therapeutischen Zwecken. | A1-6.7, Seite 19 |
| Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildung | nicht geregelt |  |  |
| Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildung | nein | Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht. | A1-1, Seite 16 |
| Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtraining | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichert | ja | des Hundehüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist. | A1-2.1, Seite 17 |
| Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionen | nein | des Hundehüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist. | A1-2.1, Seite 17 |
| Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut) | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer a) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören | A1-7.4 a), Seite 21 |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie) | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer a) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören | A1-7.4 a), Seite 21 |
| Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskosten | ja | Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde. | A1-1, Seite 17 |
| Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden) | ja | eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A1-3.1, Seite 17 |
| Tierarztkosten für verletzte fremde Tiere | nicht geregelt |  |  |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten) | nein | Schäden durch gewollten / ungewollten Deckakt | Leistungsübersicht, Seite 13 |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | nein | Schäden durch gewollten / ungewollten Deckakt | Leistungsübersicht, Seite 13 |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächen | ja | Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Flurschäden, wie z. B. landwirtschaftliche Flächen, Weiden, Forsten, Feldern und Gärten. | A1-6.8, Seite 19 |
| Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter) | ja | Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde. | A1-1, Seite 17 |
| Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot) | nicht geregelt |  |  |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern) | ja, bis 10 Mio. € | den Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG | A2-1.2, Seite 24 |
| Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände) | ja | Die Versicherungssumme beträgt für Personen-, Sach-, Vermögens und Mietsachschäden 10.000.000,- EURO. | A1-5.1, Seite 18 |
| Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisen | ja, bis 10.000 € | Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften (Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer, Pension, | A1-6.15.1 a), Seite 21 |
| Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventar | ja, bis 10.000 € | Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften (Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer, Pension, | A1-6.15.1 a), Seite 21 |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachen | ja, bis 10.000 € | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geliehen oder gepachtet werden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. | A1-6.15.1, Seite 21 |
| Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urin | nein | Tierische Ausscheidungen | Leistungsübersicht, Seite 13 |
| Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein) | ja | Mitversichert sind die gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins oder einer Hundeschule. | A1-6.4, Seite 19 |
| Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungen | ja | Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden, infolge der Teilnahme an Hundesportveranstaltungen, wie z. B. Geschicklichkeitswettbewerben (Agility), Rennen (Hundeschlittenrennen) und Turnieren, sowie die Trainings hierzu. | A1-6.6, Seite 19 |
| Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | Kein Leinenzwang | Leistungsübersicht, Seite 13 |
| Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert) | nein | Kein Maulkorbzwang | Leistungsübersicht, Seite 13 |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund) | nein | Gewerbliche Nutzung | Leistungsübersicht, Seite 13 |
| Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht) | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | ja | Es muss eine Mindesthöhe der Schadenersatzforderung von 1.500,- EURO vorliegen. | A3-2.2, Seite 26 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | ja | Der Versicherungsschutz umfasst a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, b) die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und c) die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. | A1-4.1, Seite 17 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschaden | ja | Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. | A1-4.3, Seite 18 |
| Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamt | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführschein | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | ja | Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche erhoben worden sind. | B3-2.2.2 a), Seite 32 |
| Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung) | ja | Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt. | B2-1.5, Seite 30 |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. | B2-1.2, Seite 29 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum) | ja | Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. | A1-7.1, Seite 21 |

## Volltext der Bedingungen: agencio THV Bedingungswerk fair V9 (AHB THV 2023 agencio)

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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                                          Bedingungswerk für die
                           Hundehalterhaftpflichtversicherung

                                                     Tarif natura fair

                                                         (Stand 01.02.2023)

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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Hey,

vielen Dank für dein Interesse an unserer


agencio/natura Tarifwelt.


Die Basis unseres beidseitigen Vertrages


bilden die


      •   agencio Hundehalterhaftpflichtversicherungsbedingungen (THV 02.23),
      •   sowie einige gesetzliche Bestimmungen.


Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind
im Versicherungsschein ausgeführt.

Soweit wir in den Versicherungsunterlagen die männliche Form der Bezeichnung
(z. B. Versicherungsnehmer, Ehegatte) verwenden, ist dabei auch immer die weibliche und die
diverse Bezeichnung mit gemeint.

Bei allen Fragen zu unserer Produktwelt steht euch euer Vermittler zur Verfügung.

Eure

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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        Inhaltsverzeichnis

                    Produktinformationsblatt                                                                       4

                    Kundeninformation                                                                              6

                    Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung                               10

                    Widerrufsbelehrung                                                                             11

                    Leistungsübersicht Hundehalterhaftpflichtversicherung                                          13

                    Allgemeine Hundehalterhaftpflicht Versicherungsbedingungen (AHB THV 2023 agencio)              15

                    Satzung der Ammerländer Versicherung VVaG                                                      36

                    Nachhaltigkeit der agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung natura fair und natura optimum   40


                                   TOP-Schutz
                                   Der Schutzschild zeigt dir die vielen Besonderheiten der
                                   agencio Hundehalterhaftpflicht


                                   Nachhaltige Mehrleistungen
                                   Das Logo zeigt dir die besonderen
                                   Nachhaltigkeitsleistungen der agencio Hundehalterhaftpflicht

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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  Hundehalterhaftpflichtversicherung


  Deutschland


 Dieses Blatt dient deiner Information und gibt dir einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte deiner Versicherung. Die
 vollständigen Informationen findest du in deinen Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und
 Versicherungsbedingungen). Damit du umfassend informiert bist, lesen bitte alle Unterlagen durch.

 Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
    Wir bieten dir eine Hundehalterhaftpflichtversicherung an. Diese schützt dich vor den finanziellen Folgen durch Schäden deines
    versicherten Tiers.


               Was ist versichert?                                                  Was ist nicht versichert?

               Versicherte Sachen                                                   X Nicht versichert sind beispielsweise:
                               in der Hundehalterhaftpflicht das                       X gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene
                                                                                          Tiere.
                  im Versicherungsschein angegebene Risiko.
                                                                                       X Diensthunde, die als Spürhunde arbeiten
                                                                                       X Jagdhunde im Jagdeinsatz
                                                                                       X Wir leisten nur bis zur vereinbarten
                                                                                          Versicherungssumme. Sollte eine
                                                                                          Selbstbeteiligung vereinbart sein, so wird
                                                                                          diese bei einer Schadenszahlung in Abzug
                                                                                          gebracht.


                                                                                    ! Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der


                                                                                       schlossen sind zum Beispiel:
                   Die Höhe der vereinbarten                                           ! vorsätzliche Handlungen des Tierhalters
                   Versicherungssummen kannst du deinem                                ! Schäden zwischen Mitversicherten
                   Antrag oder auch deinem
                   Versicherungsschein entnehmen.

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               Wo bin ich versichert?
                   Die Hundehalterhaftpflicht gilt weltweit. Auch wenn du während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen
                   Haftpflichtschaden verursachts, bist du geschützt.


               Welche Verpflichtungen habe ich?


                  Du musst die Kosten des Schadens gering halten.


                  ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.


               Wann und wie zahle ich?

                                                                                                                ahlen. Wann du die
               weiteren Beiträge zahlen musst, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das
               monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Du kannst uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen,
               den Beitrag von deinem Konto einzuziehen.


               Wann beginnt und wann endet die Deckung?

                                                                                                                         Hat dein
               Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
               Ausnahme: Du oder wir haben den Vertrag gekündigt.
               Hat dein Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann kannst du deinen Vertrag am Ende des dritten Jahres
               kündigen. Deine Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.


               Wie kann ich den Vertrag kündigen?
               Du oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate
               vorher geschehen). Du oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem
               Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

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                                   agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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                                   Was du über deinen                                                      abzubuchen, musst du dich um die rechtzeitige Überweisung der
                                                                                                           Beiträge nicht kümmern. Beim Lastschriftverfahren tritt Erfüllung
                                   Versicherer wissen                                                      ein, sobald dein Konto wirksam belastet wurde. Ist die
                                                                                                           Abbuchung von dem uns angegebenen Konto nicht möglich,
                                   sollst                                                                  entstehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten müssen wir
                                                                                                           dir in Rechnung stellen.
                                     Identität des Risikoträgers:

                                     Ammerländer Versicherung VVaG
                                                                                                          Wann der
                                     Bahnhofstr. 8
                                     26655 Westerstede
                                                                                                          Versicherungsschutz
                                     Telefon: 04488-53737- 0
                                     E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
                                                                                                          beginnt
                                     www.ammerlaender-versicherung.de
                                                                                                           Wenn du den Versicherungsschein von uns erhalten hast, ist
                                                                                                           dies die Bestätigung, dass wir deinen Antrag auf Abschluss eines
                                     Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Die Ammerländer                Vertrages geprüft und angenommen haben. Es bedeutet nicht,
                                     Versicherung ist im Handelsregister beim Amtsgericht Oldenburg        dass du ab sofort versichert bist. Der Versicherungsschutz
                                     unter der Nummer HRB 201743 eingetragen.                              beginnt vielmehr zu dem im Versicherungsschein bezeichneten
                                                                                                           Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass du den ersten Beitrag
                                     Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Schaden- und       rechtzeitig gezahlt oder uns ermächtigt hast, die Beiträge
                                     Unfallversicherungen.                                                 abzubuchen.

                                                                                                           Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des
                                                                                                           Versicherungsschutzes      kannst      du       den

                                   Was du über deinen                                                      Versicherungsbedingungen entnehmen, die dem Vertrag
                                                                                                           zugrunde liegen.
                                   Assekuradeur wissen
                                   sollst                                                                 Laufzeit des Vertrages
                                     Identität des Konzeptanbieters & Assekuradeur                        und Kündigungs-
                                     agencio Versicherungsservice AG. Für die oben genannten
                                     Versicherer handeln wir namens und in Vollmacht als dein             bedingungen
                                     Konzeptanbieter aus Westerstede:
                                                                                                           Du bist ein Versicherungsverhältnis für einen vereinbarten
                                     agencio Versicherungsservice AG                                       Zeitraum eingegangen. Diesen Zeitraum kannst du dem Antrag
                                     Bahnhofstr. 2                                                         und dem Versicherungsschein entnehmen. Eine Kündigung ist
                                     26655 Westerstede                                                     für dich und für uns erstmals zum Ende dieses Zeitraums möglich,
                                     Telefon: 04488-7389100                                                sofern wir nichts anderes vereinbart haben.
                                     E-Mail: hey@agencio.de
                                     www.agencio.de
                                                                                                           Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, haben wir
                                                                                                           zusätzlich eine Verlängerung von Jahr zu Jahr für den Fall
                                     Vorstand: Holger Koppius (Sprecher), Gerold Saathoff
                                                                                                           vereinbart, dass der Vertrag nicht gekündigt wird. Du und wir
                                     Aufsichtsrat: Axel Eilers (Vors.),
                                                                                                           können      immer     zum      Schluss     des      laufenden
                                     Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler (Stv.), Jürgen Schulz
                                                                                                           Versicherungsjahres kündigen.
                                     Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handelsregister
                                     beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer HRB 219062                Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnimmst du bitte den
                                     eingetragen.                                                          Versicherungsbedingungen, die deinem Vertrag zugrunde liegen.

                                                                                                           Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte bestehen.
                                                                                                           Einzelheiten entnimmst du bitte den Versicherungsbedingungen,
                                                                                                           die deinem Vertrag zugrunde liegen.

                                   Wann du deine Beiträge
                                   zahlen musst                                                           Was du tun kannst, wenn es
                                                                                                          zwischen dir und uns zu
                                     Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes
                                     Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für dich gilt, hängt     Streitigkeiten kommt
                                     davon ab, was wir mit dir vereinbart haben. Dies kannst du im
                                     Versicherungsschein und dem Antrag entnehmen.                         Wenn du mit unserer Entscheidung nicht zufrieden bist oder eine
                                                                                                           Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von dir gewünschten
Allgemeine Vertragsinformationen


                                     Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich,              Ergebnis  geführt    hat,  steht   dir   die   nachfolgenden
                                     wann du den ersten Beitrag und dann regelmäßig wiederkehrend          Beschwerdemöglichkeiten offen.
                                     die folgenden Beiträge zahlen musst. Den ersten oder den
                                     einmaligen Beitrag musst du - unabhängig von dem Bestehen eines
                                     Widerrufrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten
                                     und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns
                                     Deine Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag
                                     erhalten.

[Seite 7]
agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

S e i t e |7
Unser Beschwerdemanagement                                               dem Gericht geltend machen, das für deinen Wohnsitz örtlich
                                                                         zuständig ist. Wenn du den Versicherungsvertrag für deinen
  Unsere interne Beschwerdestelle steht dir hierzu zur Verfügung. Du     Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen hast, können
  erreichst diese derzeit wie folgt:                                     wir uns alternativ auch an das Gericht des Ortes wenden, an dem
                                                                         sich der Sitz oder die Niederlassung deines Betriebes befindet.
  agencio Versicherungsservice AG
  - Beschwerdemanagement-                                                Für den Fall, dass Du nach Vertragsabschluss deinen Wohnsitz
  Bahnhofstr. 2                                                          oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des
  26655 Westerstede                                                      Versicherungsvertragsgesetzes verlegt oder dein Wohnsitz oder
  E-Mail: beschwerde@agencio.de                                          gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
                                                                         bekannt ist, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand
                                                                         Westerstede.
Versicherungsombudsmann

  Wenn du Verbraucher bist, kannst du dich an den Ombudsmann           In welcher Sprache wir
  für Versicherungen wenden. Diesen erreichst du wie folgt:
                                                                       mit Dir kommunizieren
  Versicherungsombudsmann e.V.                                           Wir kommunizieren mit dir in deutscher Sprache.
  Postfach 080632
  10006 Berlin

  E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet:
                                                                       Geltungsbereich -
  www.versicherungsombudsmann.de                                       Zeichnungsgebiet
  Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für         In den Sparten WoMobil-, Fahrrad-Vollkasko-, Unfall-,
  Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben        Privathaftpflicht- und Hundehalterhaftpflichtversicherung können
  uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.           wir nur Versicherungsschutz gewähren, wenn der Hauptwohnsitz
                                                                         des Versicherungsnehmers (VN) in Deutschland ist. In den
  Wenn du Verbraucher bist und diesen Vertrag online (z.                 Sparten Wohngebäude (VGV) und Hausrat (VHV) können wir
  B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen hast, kannst      nur Versicherungsschutz gewähren, wenn das zu versichernde
  du mit deiner Beschwerde auch online an die Plattform                  Gebäude (VGV) oder der gewöhnliche Versicherungsort (VHV)
                                                                         sich in Deutschland befinden.
  http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Deine Beschwerde
  wird       dann     über     diese      Plattform    an      den
  Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
                                                                       Hinweise zum
Versicherungsaufsicht
                                                                       Datenschutz
  Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
  Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf,
  kannst du dich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden.       Vorbemerkung
  Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
  Bundesanstalt      für   Finanzdienstleistungsaufsicht.    Die         Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe
  Kontaktdaten sind:                                                     der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so
                                                                         lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und
  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)                wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren
  Sektor Versicherungsaufsicht                                           Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen
  Graurheindorfer Straße 108                                             Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die
  53117 Bonn                                                             Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu deiner Person
  E-Mail: poststelle@bafin.de                                            wird durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung
                                                                         (DSGVO) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und Nutzung
  Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne     zulässig, wenn die DSGVO oder eine andere Rechtsvorschrift sie
  Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.                        erlaubt.

Rechtsweg                                                                Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich in der
                                                                         Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und
  Außerdem hast du die Möglichkeit, den Rechtsweg zu                     dem Telemediengesetz (TMG).
  beschreiten.
                                                                         Verantwortlicher ist die
                                                                         agencio Versicherungsservice AG
Welches Recht für deinen                                                 Bahnhofstraße 2
                                                                         26655 Westerstede
Vertrag gilt und welches                                                 Telefon: 04488-7389100
                                                                         E-Mail: hey@agencio.de
Gericht bei Rechtsstreitig-                                              Der Verantwortliche wird vertreten durch den
keiten zuständig ist                                                     Vorstand Holger Koppius, Gerold Saathoff

                                                                         Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Artikel 37 DSGVO ist
  Es gilt deutsches Recht.
                                                                         DataCo GmbH
  Deine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kannst du                 Dachauer Straße 65
  entweder bei dem Gericht deines Wohnsitzes geltend machen              80335 München
  oder bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz örtlich            www.dataguard.de
  zuständig ist.                                                         E-Mail: datenschutz@agencio.de

  Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können wir bei           Telefon: +49 89 7400 45840

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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                                                                             entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein,
Einwilligungserklärung                                                       andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende
                                                                             Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in
  Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden                         bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher
  Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere                        Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines
  Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in deinem                    Austausches von personen- bezogenen Daten unter den
  Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO             Versicherern.                 Dabei                  werden
  aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des                     Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und
                                                                             Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes
  Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der                 und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie
  Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des                   Schadenhöhe und Schadentag.
  Antrags oder durch deinen jederzeit möglichen Widerruf. Wird die           Versicherungsverträgen, die einen Schutzbrief oder eine
  Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise              Ausfalldeckung         enthalten,       werden         deine
  gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss.               personenbezogenen Daten an den Schutzbrief- oder
  Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener                       Ausfalldeckungs-Versicherer weitergegeben, damit du im
  Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -                   Schadensfall die Schutzbrief- oder Ausfalldeckungs-
  nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in             Leistungen unmittelbar beim jeweiligen Versicherer
  der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.                                    beantragen und abrufen kannst.


Schweigepflichtentbindungserklärung

  Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B.            4. Datenübermittlung an Versicherungsvermittler
  beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle               Du wirst in deiner Versicherungsangelegenheit durch einen
  Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus.              Vermittler betreut, der dich mit deiner Einwilligung auch
  In     der     Lebens-,     Kranken-       und    Unfallversicherung       berät. Vermittler in diesem Sinn sind Versicherungsmakler.
  (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine                       Der Makler führt eine nach den im Versicherungsgewerbe
  Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen           üblichen Grundsätzen ordnungsgemäße Betreuung des
  wir Dir einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -       Versicherungsnehmers          und      Verwaltung       des
  nutzung nennen.                                                            Versicherungsvertrages durch. Um seine Aufgaben
                                                                             ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu
  1. Datenspeicherung bei deinem Versicherer                                 diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung
      Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag                  notwendigen Angaben aus deinen Antrags-, Vertrags- und
      notwendig sind. Das sind zunächst deine Angaben im Antrag              Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art
      (Antragsdaten).        Weiter     werden       zum      Vertrag        des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der
      versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part-                  Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen.
      nernummer),      Versicherungssumme,        Versicherungsdauer,        Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der
      Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben          Personenversicherung können an den zuständigen
      eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen         Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Jeder
      oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem                   Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die
      Versicherungsfall speichern wir deine Angaben zum Schaden              Bestimmungen der DSGVO und seine besonderen
      und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt              Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und
      ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung               Datengeheimnis) zu beachten.
      deiner Reparaturwerk statt über einen Kfz-Totalschaden oder
      bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag           5. weitere Versicherer:
      (Leistungsdaten).                                                      Das versicherte Risiko wird nicht von uns getragen. Es ist
                                                                             daher erforderlich, deine Vertrags- und ggfs. Schadendaten
                                                                             an den jeweiligen Versicherer zu übermitteln, damit dieser
  2. Datenübermittlung an Rückversicherer                                    sich ein eigenes Bild über das Risiko oder Versicherungsfall
      Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer           machen kann. Wir übermitteln deine Daten an den
      stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken             Versicherer nur soweit dies für die Erfüllung des
      achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken      Versicherungsvertrages mit dir erforderlich ist bzw. im zur
      an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese                        Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlichen
      Rückversicherer     benötigen      ebenfalls     entsprechende         Umfang. Nähere Informationen zum Versicherer ergeben
      versicherungstechnische      Angaben        von     uns,      wie      sich aus deinem Versicherungsschein.
      Versicherungsnummer,             Beitrag,        Art          des
      Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags              Vermittler:
      sowie im Einzelfall auch deine Personalien. Soweit                     Soweit du hinsichtlich deiner Versicherungsverträge von
      Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung                 einem Vermittler betreut wirst, verarbeitet dein Vermittler die
      mitwirken, werden dir auch die dafür erforderlichen                    zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages
      Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen          benötigten Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Auch
                                                                             übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die dich
      sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie
                                                                             betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu
      ebenfalls entsprechende Daten übergeben.
                                                                             deiner Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und
                                                                             Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.

  3. Datenübermittlung an andere Versicherer
      Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Ver-
      sicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im
      Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des
      Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände
      anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und
      Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere
      Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder
      gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern,
      eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten
      aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum

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      Externe Dienstleister:                                              Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich
      Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und            die für die agencio tätigen Personen im Hinblick auf die
      gesetzlichen Pflichten des Versicherers – insbesondere im           Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter
      Rahmen der Bearbeitung des Leistungs- bzw. Schadenfalls -           Daten         von           ihrer          Schweigepflicht.
      zum Teil der Unterstützung externer Gutachter und
      Sachverständiger. Ferner werden wir im Zusammenhang mit         •   die agencio meine Daten – auch Gesundheitsdaten – und
      der Aktenlagerung, der Aktenvernichtung, bei IT-                    sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben
      Dienstleistungen, beim Druck und Versand von Unterlagen
                                                                          genannten Fällen – so- weit erforderlich – an den für mich
      sowie bei Marketingaktionen und der Marktforschung ggf.
                                                                          zuständigen selbst- ständigen Versicherungsvermittler
      von externen Dienstleistern unterstützt.
      Weitere Empfänger: Darüber hinaus können wir deine                  übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu
      personenbezogenen Daten an weitere Empfänger                        Beratungszwecken        genutzt        werden       dürfen.
      übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher
      Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger,          •   die agencio meine Daten – auch Gesundheitsdaten – an die in
      Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).                      der im Internet veröffentlichten Liste genannten Stellen
                                                                          übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die
      Dauer der Datenspeicherung                                          angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet
      Wir löschen deine personenbezogenen Daten, sobald sie für           und genutzt werden, wie die agencio dies tun dürfte. Soweit
      die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.             erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der agencio und
      Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten                sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von
      für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen              Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter
      unser Unternehmen geltend gemacht werden können                     Daten von ihrer Schweigepflicht.
      (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig
      Jahren). Zudem speichern wir deine personenbezogenen                Unsere Datenschutzerklärung klärt dich als Nutzer
      Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind.                (betroffene Person) über die Art, den Umfang und Zwecke
      Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten                  der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
      ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch,               durch uns, die agencio (Verantwortliche), auf. Die
      der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die
                                                                          Datenschutzerklärung         findest      Du       unter
      Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre nach
                                                                          agencio.de/datenschutz
      Beendigung des Vertrages.

      Betroffenenrechte
      Du kannst unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu
      deiner Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber
      hinaus kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die
      Berichtigung oder die Löschung deiner Daten verlangen. Dir
      kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der
      Verarbeitung deiner Daten sowie ein Recht auf Herausgabe
      der von dir bereitgestellten Daten in einem strukturierten,
      gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

      Datenaustausch mit früheren Versicherern
      Um die Angaben des Versicherungsnehmers bei Abschluss
      des Versicherungsvertrages (z. B. zur Mitnahme eines
      Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung)
      bzw. die Angaben des Versicherungsnehmers bei Eintritt
      des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen
      zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein
      Austausch von personenbezogenen Daten, mit dem vom
      Versicherungsnehmer im Antrag benannten, früheren
      Versicherer erfolgen.

      Weitere Auskünfte und Erläuterungen über deine Rechte

      Du hast als Betroffener nach der DSGVO neben dem eingangs
      erwähnten Widerrufsrechts ein Recht auf Auskunft sowie
      unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf
      Berichtigung, Sperrung oder Löschung deiner in einer Datei
      gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte
      und Erläuterungen wende dich bitte an den betrieblichen
      Datenschutzbeauftragten deines Versicherers. Richte du auch
      ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung
      oder Löschung wegen der beim Rückversicherer
      gespeicherten Daten stets an deinen Versicherer.

      Einwilligungsklausel nach der Europäischen Datenschutz-
      Grundverordnung (DSGVO)

      Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass

  •   die agencio die von mir in diesem Antrag und künftig
      mitgeteilten Daten – auch Gesundheitsdaten – erhebt,
      speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur
      Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses
      Versicherungsvertrages erforderlich ist.

  •   meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit erforderlich – an
      Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten

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                                                                   agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

                                                                   S e i t e | 10


                                                                       Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer
                                                                       Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5
                                                                       Versicherungsvertragsgesetz
                                                                       Hey,                                                                 2. Kündigung
                                                                                                                                                 Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil du die
                                                                       damit wir deinen Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen                 vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig
                                                                       können, ist es notwendig, dass du die beiliegenden Fragen                 oder schuldlos verletzt hast, können wir den Vertrag
                                                                       wahrheitsgemäß und vollständig beantwortest. Es sind auch                 unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
                                                                       solche Umstände anzugeben, denen du nur geringe Bedeutung                 Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir
                                                                       zuschreibst. Bitte beachte, dass du deinen Versicherungsschutz            den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                       gefährdest, wenn du unrichtige oder unvollständige Angaben                Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
                                                                       machst. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der            geschlossen hätten.
                                                                       Anzeigepflicht kannst du der nachstehenden Information
                                                                       entnehmen.
                                                                                                                                            3.   Vertragsänderung
                                                                                                                                             Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
                                                                       Welche vorvertraglichen Anzeige-                                      Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                       pflichten bestehen?                                                   Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
                                                                                                                                             geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen
                                                                       Du bist bis zur Abgabe deiner Vertragserklärung verpflichtet, alle    auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Hast du die
                                                                       deine bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir            Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen
                                                                       in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig             Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Hast du
                                                                       anzuzeigen. Wenn wir nach deiner Vertragserklärung, aber vor          die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen
                                                                       Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen                    Bedingungen         erst      ab       der      laufenden
                                                                       Umständen fragen, bist du auch insoweit zur Anzeige                   Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich
                                                                       verpflichtet.                                                         durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10
                                                                                                                                             % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
                                                                                                                                             angezeigten Umstand aus, kannst du den Vertrag
                                                                       Welche Folgen können eintreten, wenn                                  innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung
                                                                       eine vorvertragliche Anzeigepflicht                                   über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses
                                                                                                                                             Recht werden wir dich in unserer Mitteilung hinweisen.
                                                                       verletzt wird?
                                                                                                                                            4.   Ausübung unserer Rechte
                                                                       1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzt
                                                                                                                                             Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
                                                                           du die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag
                                                                                                                                             oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats
                                                                           zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn du nachweist, dass
                                                                                                                                             schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem
                                                                           weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei
                                                                                                                                             Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
                                                                           grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir
                                                                                                                                             Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
                                                                           kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei
                                                                                                                                             begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer
                                                                           Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
                                                                                                                                             Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir
                                                                           anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des
                                                                                                                                             unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir
                                                                           Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir
                                                                                                                                             nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese
                                                                           den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben
                                                                                                                                             die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns
                                                                           wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn du nachweist,
                                                                                                                                             auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
                                                                           dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung


                                                                                                                                             Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht
                                                                           • weder für den Eintritt oder die Feststellung des                angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der
                                                                              Versicherungsfalles
                                                                                                                                             Anzeige kannten.
                                                                           • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
                                                                              Leistungspflicht
                                                                           ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn    5.    Stellvertretung durch eine andere Person
                                                                           du die Anzeigepflicht arglistig verletzt hast. Bei einem          Lässt du dich bei Abschluss des Vertrages durch eine
                                                                           Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis     andere Person vertreten, so sind bezüglich der
                                                                           zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen            Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der
                                                                           Vertragszeit entspricht.                                          rückwirkenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist
                                                                                                                                             für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist
                                                                                                                                             deines Stellvertreters als auch deine eigene Kenntnis und
                                                                                                                                             Arglist zu berücksichtigen. Du kannst dich darauf, dass
                                                                                                                                             die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
                                                                                                                                             verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder deinem
                                                                                                                                             Stellvertreter noch dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
                                                                                                                                             zur Last fällt.

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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                                                                               Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren

   WIDERRUFSBELEHRUNG                                                          Informationen werden die Informationspflichten im
                                                                               Folgenden im Einzelnen aufgeführt:

                                                                          INFORMATIONSPFLICHTEN BEI ALLEN
   ABSCHNITT 1                                                            VERSICHERUNGSZWEIGEN

WIDERRUFSRECHT, WIDERRUFSFOLGEN UND                                            Der Versicherer (wir) hat dir folgende Informationen zur
BESONDERE HINWEISE WIDERRUFSRECHT                                              Verfügung zu stellen:

   Du kannst deine Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14                  1. die Identität des Versicherers und der etwaigen
   Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. E-Mail)                              Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen
   widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen der                            werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister,
   Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich                         bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die
   der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen                                 zugehörige Registernummer;
   Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der
   Tarifbestimmungen, diese Belehrung, das Informationsblatt zu
   Versicherungsprodukten, und die weiteren in Abschnitt 2                         2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und
   aufgeführten Informationen jeweils in Textform zugegangen sind.                      jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung
                                                                                        zwischen dem Versicherer und dir maßgeblich ist, bei
                                                                                        juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -
   Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
                                                                                        gruppen        auch       den        Namen       eines
   rechtzeitige Absendung des Widerrufs.Der Widerruf
                                                                                        Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch
   ist zu richten an:
                                                                                        Übermittlung        der         Vertragsbestimmungen
                                                                                        einschließlich            der             Allgemeinen
   agencio Versicherungsservice AG                                                      Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
   Bahnhofstraße 2                                                                      Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
   26655 Westerstede                                                                    gestalteten Form;
   E-Mail: hey@agencio.de
                                                                                   3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
WIDERRUFSFOLGEN
                                                                                   4. die         wesentlichen        Merkmale       der
   Im    Falle     eines    wirksamen   Widerrufs    endet   der                        Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über
   Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit                         Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des
   nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn                        Versicherers;
   du zugestimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende
   der Widerrufsfrist beginnt.                                                     5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich
                                                                                        aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei
   Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des                             die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das
   Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dabei                     Versicherungsverhältnis    mehrere     selbständige
   handelt es sich um den im Versicherungsschein ausgewiesenen                          Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein
   Betrag, der anteilmäßig entsprechend der Tage der Risikotragung                      genauer Preis nicht angegeben werden kann,
   berechnet wird. Der Versicherer (wir) hat zurückzuzahlende                           Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die
   Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des                             dir eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
   Widerrufs, zu erstatten.
                                                                                   6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der
   Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der
                                                                                        Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der
   Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass
                                                                                        Prämien;
   empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene
   Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.
                                                                                   7. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt,
   Hast     du      dein     Widerrufsrecht     hinsichtlich    des                     insbesondere über den Beginn der Versicherung und
   Versicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so bist du auch an                          des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der
   einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden                                 Frist, während der der Antragsteller an den Antrag
   Vertrag             nicht            mehr              gebunden.                     gebunden sein soll;
   Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug
   zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und einen Dienstleistung                   8. das       Bestehen     oder     Nichtbestehen    eines
   des Versicherers oder eines Dritten auf Grundlage einer                              Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten
   Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft.                      der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift
   Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.                      derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu
                                                                                        erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs
                                                                                        einschließlich Informationen über den Betrag, den du
                                                                                        im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen
BESONDERE HINWEISE                                                                      haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
                                                                                        Vertragsbestimmungen          einschließlich     der
                                                                                        Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt,
   Dein Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf deinen                            bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen
   ausdrücklichen Wunsch sowohl von dir als auch von uns                                und deutlich gestalteten Form;
   vollständig erfüllt ist, bevor du dein Widerrufsrecht ausgeübt hast.

                                                                                   9.          -    Angaben zur Laufzeit des Vertrages
   ABSCHNITT 2                                                                                 -    Angaben     zur Mindestlaufzeit des
   AUFLISTUNG DER FÜR DEN                                                                            Vertrages;
   FRISTBEGINN ERFORDERLICHEN WEITEREN
                                                                                  10. Angaben      zur   Beendigung   des    Vertrages,
   INFORMATIONEN                                                                        insbesondere      zu     den       vertraglichen
                                                                                        Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger

[Seite 12]
agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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            Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch
            Übermittlung       der     Vertragsbestimmungen
            einschließlich         der           Allgemeinen
            Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
            Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
            gestalteten Form;

       11. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
            deren Recht der Versicherer der Aufnahme von
            Beziehungen zu dir vor Abschluss des
            Versicherungsvertrages     zugrunde     legt;


       12. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine
            Vertragsklausel über das auf den Vertrag
            anwendbare Recht oder über das zuständige
            Gericht;

       13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen


            und die in diesem Abschnitt genannten
            Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die
            Sprachen,                in              denen
            sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer
            Zustimmung die Kommunikation während der
            Laufzeit dieses Vertrages zu führen;

       14. einen möglichen Zugang für dich zu einem
            außergerichtlichen       Beschwerde-     und
            Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die
            Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist
            ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die
            Möglichkeit für dich, den Rechtsweg zu
            beschreiten, hiervon unberührt bleibt;

       15. Name       und   Anschrift   der   zuständigen
            Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer
            Beschwerdebei dieser Aufsichtsbehörde.

                 ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

[Seite 13]
agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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Leistungsübersicht zur Hundehalterhaftpflichtversicherung


                                                                       natura fair      natura optimum
     Versicherungssummen
     Personenschäden                                                10.000.000 Euro    50.000.000 Euro
     Personenschäden pro Person/Jahr                                10.000.000 Euro    15.000.000 Euro
     Sachschäden                                                    10.000.000 Euro    50.000.000 Euro
     Vermögensschäden                                               10.000.000 Euro    50.000.000 Euro
     Vorsorgeversicherung                                                                    
     Mietsachschäden                                                10.000.000 Euro    50.000.000 Euro
     Mietsachschäden an beweglichen Sachen                            10.000 Euro       250.000 Euro
     Garantien
     Innovationsgarantie                                                                      
     Erfüllung GDV Standard                                                 --                 
     Erfüllung Arbeitskreis Beratungsprozesse                               --                 
     Best-Leistungsgarantie                                                 --                 
     Besitzstandsgarantie                                                   --                 
     Nachhaltigkeitsgarantie                                                                  
     Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit                                 --         bis zu 36 Monaten
     Versicherungsschutz für Welpen                                 bis zu 12 Monate   bis zu 18 Monaten
     Besonderheiten
     Rettungs- und Bergungskosten                                          --                   
     Unterbringung in einer Hundepension                                   --            bis 5.000 Euro
     Gewerbliche Nutzung                                                   --           bis 15.000 Euro
     Neuwertentschädigung                                                  --            bis 2.500 Euro
     Summen- Konditionsdifferenzdeckung                                    --                   
     Therapeutische Zwecke                                                                     
     Zuschuss bei Neuerwerb eines Hundes nach Schadensfall                 --                   
     Versichertes Risiko
     Verzicht auf Mithaftung des Versicherungsnehmers                       --            bis 500 Euro
     Schäden durch gewollten / ungewollten Deckakt                          --                  
     Flurschäden                                                                               
     Tierische Ausscheidungen                                               --                  
     Kein Leinenzwang                                                                          
     Kein Maulkorbzwang                                                     --                  
     Figuranten                                                             --                  
     Teilnahme an Hundesportveranstaltungen                                                    
     Teilnahme an Schauvorführungen / Turnieren                                                
     Teilnahme Hundeschule                                                                     
     Versehentliche Obliegenheitsverletzung                                 --                  
     Forderungsausfalldeckung                                        ab 1.500 Euro              
     Fremdhütung                                                            --                  
     Auslandsdeckung innerhalb der EU                                 bis zu 1 Jahr        unbegrenzt
     Auslandsdeckung weltweit                                         bis zu 1 Jahr      bis zu 5 Jahre
           =         versichert                                                               Stand:02/23
--          =         nicht versichert

Die hier dargestellten Leistungen sind nur ein Auszug aus den Bedingungen.
Grundsätzlich gilt, dass die geschriebenen und im Versicherungsschein dokumentierten
Versicherungsbedingungen als Grundlage für den Versicherungsschutz dienen.

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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        Nachhaltigkeit
             Die Institut für Umwelt- und Klimaschutz der Versicherungs-       ✔   Die Policierung erfolgt agil und ressourcenschonend. Über Ökostrom
             wirtschaft e.V. -Tarifwelt hat den Anspruch, dass Ihre                und in Kooperation mit dem gemeinnützigen Verein Institut für Umwelt-
             Versicherung mehr als klimaneutral ist, nämlich klimaaktiv!           und Klimaschutz der Versicherungswirtschaft e.V. wird der
                                                                                   Energieverbrauch und CO2-Fußabdruck klimaaktiv minimiert.
              Wir sorgen mit verschiedenen Maßnahmen dafür, dass du mit
   deinem Antrag, der Versicherungsprämie und später im Leistungsfall dem      ✔   Die Kapitalanlagen und einen Teil Ihrer Prämie investieren wir in
   Klima nicht schadest, sondern etwas Gutes tust!                                 Kooperation mit dem gemeinnützigen Verein Institut für Umwelt- und
                                                                                   Klimaschutz der Versicherungswirtschaft e.V. zu 100 % in Projekte
                                                                                   und Unternehmen, die den Klimaschutz voranbringen. Wir grenzen uns
                                                                                   ausdrücklich vom „Greenwashing“ ab.
                                                                               ✔   Die Ammerländer Versicherung ist ein Versicherungsverein auf
                                                                                   Gegenseitigkeit mit genossenschaftlichem Charakter. Hier siehst du,
                                                                                   wie ökologisch und sozial nachhaltig das Unternehmen handelt.
     Produktdetails
     (Maßgebend sind die Bedingungen und Klauseln)                                   fair                               Optimum

   K-Bonus: Beziehst du Ökostrom, besitzt du ein Öko-Bankkonto, ÖPNV-
   Ticket, eine Bahncard oder bist im ADFC? Dann erhältst du einen Nachlass
                                                                                     5%                                    5%
   von bis zu
   K-Check: Alle versicherten Personen können einmalig kostenfrei und
   bedarfsgerecht ihre bestehenden Versicherungen auf die ökologische
                                                                                                                           
   Wirksamkeit hin prüfen lassen
 K-Service: In Kooperation mit der IKV empfiehlt agencio dir oder dem
 Geschädigten eine Firma, die dich oder den Geschädigten zu
 klimafreundlicher Reparatur/Ersatz, Energieeffizienz, baubiologisch
 unbedenkliche Produkte und worauf man sonst nach einem Schadenfall                                                        
 achten sollte, berät, um zum Klimaschutz beitragen zu können.
   Nachhaltiger Schadenersatz: Garantiert höhere Erstattung bei nachhaltiger
   Reparatur oder Wiederbeschaffung durch geschädigte Person, wenn diese
   nachweislich berücksichtigt:
                                                                                                                    25% über Zeitwert
    • Umweltsiegel (z.B. das GOTS-SiegeI, das FSC Siegel, etc.)                       --
                                                                                                                      (max. 1.000 €)
    • Fairtrade-Siegel: Siegel für den fairen Einkauf
    • Klimafreundliche Materialien


    = generell bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert
   - = nicht versichert


   sofern vereinbart = gegen Zuschlag versicherbar

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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           Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Hundehalterhaftpflichtversicherung
                              (AVB Private HundehalterHV) agencio natura fair
Inhaltsverzeichnis

Teil A

Abschnitt A1 – privates Hundehalterhaftpflichtrisiko
A1-1        Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko)
A1-2        Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Verhältnis zwischen den Versicherten
            (Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen)
A1-3        Versicherungsschutz, Versicherungsfall
A1-4        Leistungen der Versicherung und Vollmacht des Versicherers
A1-5        Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, Jahreshöchstersatzleistung, Serienschaden,
            Selbstbeteiligung)
A1-6        Besondere Regelungen für einzelne private Risiken des privaten Hundehalters (Versicherungsschutz,
            Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse)
A1-6.1      Allgemeines Umweltrisiko
A1-6.2      Abwässer
A1-6.3      Hundeschlitten /-rennen
A1-6.4      Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins
A1-6.5      Teilnahme an Schauvorführungen und Turnieren
A1-6.6      Teilnahme an Hundesportveranstaltungen
A1-6.7      Therapeutische Zwecke
A1-6.8      Flurschäden
A1-6-9      Versicherungsschutz für Welpen
A1-6.10     Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
A1-6.11     Bedingungsverbesserungen für die Zukunft
A1-6.12     Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
A1-6.13     Schäden im Ausland
A1-6.14     Vermögensschäden
A1-6.15     Schäden an sonstigen gemieteten, gepachteten oder geliehenen beweglichen Sachen
A1-7        Allgemeine Ausschlüsse
A1-7.1      Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
A1-7.2      Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
A1-7.3      Ansprüche der Versicherten untereinander
A1-7.4      Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers und von wirtschaftlich verbundenen Personen
A1-7.5      Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsvertrag
A1-7.6      Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
A1-7.7      Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
A1-7.8      Asbest
A1-7.9      Gentechnik
A1-7.10     Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
A1-7.11     Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskriminierung
A1-7.12     Übertragung von Krankheiten
A1-7.13     Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen
A1-7.14      Strahlen
A1-7.15      Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
A1-7.16      Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze
A1-7.17      Wasserfahrzeuge
A1-7.18      Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten
A1-8        Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen)
A1-9        Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung)
A1-10       Fortsetzung der Hundehalterhaftpflichtversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers

Abschnitt A2 - Besonderes Umweltrisiko
A2-1        Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz
A2-2        Ausland
A2-3        Ausschlüsse

Abschnitt A3 – Forderungsausfallrisiko
A3-1        Gegenstand der Forderungsausfalldeckung
A3-2        Leistungsvoraussetzungen
A3-3        Räumlicher Geltungsbereich
A3-4        Besondere Ausschlüsse für das Forderungsausfallrisiko

Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A

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 agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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 A(GB)-1          Abtretungsverbot
 A(GB)-2          Veränderungen des versicherten Risikos und Auswirkung auf den Beitrag (Beitragsregulierung)
 A(GB)-3          Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsangleichung

 Teil B Allgemeiner Teil

 Abschnitt B1 - Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
 B1-1        Beginn des Versicherungsschutzes
 B1-2        Beitragszahlung, Versicherungsperiode
 B1-3        Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung
 B1-4        Folgebeitrag
 B1-5        Lastschriftverfahren
 B1-6        Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

 Abschnitt B2 - Dauer und Ende des Vertrags / Kündigung
 B2-1        Dauer und Ende des Vertrags
 B2-2        Kündigung nach Versicherungsfall
 B2-3        Veräußerung und deren Rechtsfolgen

 Abschnitt B3 - Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten
 B3-1        Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss
 B3-2        Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

 Abschnitt B4 - Weitere Regelungen
 B4-1        Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
 B4-2        Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
 B4-3        Verjährung
 B4-4        Örtlich zuständiges Gericht
 B4-5        Anzuwendendes Recht
 B4-6        Embargobestimmung
 B4-7        An wen kannst du dich wenden, wenn du mit uns einmal nicht zufrieden bist?


Präambel

Bitte lies die Versicherungsbedingungen vollständig und gründlich durch und bewahre diese sorgfältig auf. Wir
als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir
möchten aber, dass du deine Versicherung gut verstehst. Zögere nicht, uns bei Unklarheiten anzusprechen.

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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Teil A                                                                         eingetretenen Schadenereignisses
                                                                               (Versicherungsfall), das einen Personen-,
                                                                               Sach- oder sich daraus ergebenden
                                                                               Vermögensschaden zur Folge hatte,
Abschnitt A1 Privates Hundehalterhaftpflichtrisiko                             aufgrund

A1-1             Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten                            gesetzlicher
                 (versichertes Risiko)                                       Haftpflichtbestimmungen
                                                                             privatrechtlichenInhalts
                 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden
                 Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht                      von einem Dritten auf Schadensersatz in
                 des Versicherungsnehmers als Hundehalter                      Anspruch genommen wird.
                 der im Versicherungsschein bezeichneten
                 Hunde. Versicherungsschutz besteht auch                       Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen
                 für Haftpflichtansprüche, die aus dem                         Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar
                 Gebrauch eigener Blindenhunde entstehen.                      entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der
                                                                               Schadenverursachung, die zum
                 Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht              Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht
                 des Versicherungsnehmers als Halter von                       an.
                 Jagdhunden, wenn bereits
                 Versicherungsschutz durch eine                     A1-3.2     Kein Versicherungsschutz besteht für
                 Jagdhaftpflichtversicherung besteht.                          Ansprüche, auch wenn es sich um
                                                                               gesetzliche Ansprüche handelt,
                                                                               a) auf Erfüllung von Verträgen,
A1-2             Regelungen zu mitversicherten Personen                        Nacherfüllung, aus Selbstvornahme,
                 und zum Verhältnis zwischen den                               Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz
                 Versicherten (Versicherungsnehmer und                         statt der Leistung;
                 mitversicherten Personen)                                     b) wegen Schäden, die verursacht werden,
                                                                               um die Nacherfüllung durchführen zu
A1-2.1           Versichert ist die gleichartige gesetzliche                   können;
                 Haftpflicht                                                   c) wegen des Ausfalls der Nutzung des
                                                                               Vertragsgegenstandes oder wegen des
                 - der mit dem Versicherungsnehmer in                          Ausbleibens des mit der Vertragsleistung
                 häuslicher Gemeinschaft lebenden                              geschuldeten Erfolges;
                 Familienangehörigen                                           d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im
                                                                               Vertrauen auf ordnungsgemäße
                 - des Hundehüters, sofern er nicht                            Vertragserfüllung;
                 gewerbsmäßig tätig ist.                                       e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen
                                                                               Verzögerung der Leistung;
                                                                               f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung
A1-2.2           Alle für den Versicherungsnehmer geltenden                    tretender Ersatzleistungen.
                 Vertragsbestimmungen sind auf die
                 mitversicherten Personen entsprechend              A1-3.3     Kein Versicherungsschutz besteht für
                 anzuwenden. Dies gilt nicht für die                           Ansprüche, soweit sie aufgrund einer
                 Bestimmungen über die                                         vertraglichen Vereinbarung oder Zusage
                 Vorsorgeversicherung (A1-9), wenn das                         über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht
                 neue Risiko nur für eine mitversicherte                       des Versicherungsnehmers hinausgehen.
                 Person entsteht.
                                                                    A1-4       Leistungen der Versicherung und
A1-2.3           Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen                      Vollmacht des Versicherers
                 für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in
                 der Person des Versicherungsnehmers oder           A1-4.1     Der Versicherungsschutz umfasst
                 einer mitversicherten Person vorliegen,
                 entfällt der Versicherungsschutz sowohl für                   a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,
                 den Versicherungsnehmer als auch für die                      b) die Abwehr unberechtigter
                 mitversicherten Personen.                                     Schadensersatzansprüche und
                                                                               c) die Freistellung des
A1-2.4           Die Rechte aus diesem                                         Versicherungsnehmers von berechtigten
                 Versicherungsvertrag darf nur der                             Schadensersatzverpflichtungen.
                 Versicherungsnehmer ausüben. Für die
                 Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der                  Berechtigt sind
                 Versicherungsnehmer als auch die                              Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn
                 mitversicherten Personen verantwortlich.                      der Versicherungsnehmer aufgrund
                                                                               Gesetzes, rechtskräftigen Urteils,
A1-3             Versicherungsschutz, Versicherungsfall                        Anerkenntnisses oder Vergleichs zur
                                                                               Entschädigung verpflichtet ist und der
A1-3.1           Versicherungsschutz besteht für den Fall,                     Versicherer hierdurch gebunden ist.
                 dass der Versicherungsnehmer wegen eines                      Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom
                 während der Wirksamkeit der Versicherung                      Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des

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                 Versicherers abgegeben oder geschlossen
                 worden sind, binden den Versicherer nur,           A1-5.3   Mehrere während der Wirksamkeit der
                 soweit der Anspruch auch ohne                               Versicherung eintretende Versicherungsfälle
                 Anerkenntnis oder Vergleich bestanden                       gelten als ein Versicherungsfall
                 hätte.                                                      (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten
                                                                             dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,
                 Ist die Schadensersatzverpflichtung des                     wenn diese
                 Versicherungsnehmers mit bindender                          a) auf derselben Ursache,
                 Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat               b) auf gleichen Ursachen mit innerem,
                 der Versicherer den Versicherungsnehmer                     insbesondere sachlichem und zeitlichem
                 binnen zwei Wochen vom Anspruch des                         Zusammenhang oder
                 Dritten freizustellen.                                      c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen
                                                                             Mängeln
A1-4.2           Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm                beruhen.
                 zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr
                 der Schadensersatzansprüche zweckmäßig             A1-5.4   Falls vereinbart, beteiligt sich der
                 erscheinenden Erklärungen im Namen des                      Versicherungsnehmer bei jedem
                 Versicherungsnehmers abzugeben.                             Versicherungsfall an der
                                                                             Entschädigungsleistung des Versicherers mit
                 Kommt es in einem Versicherungsfall zu                      einem im Versicherungsschein und seinen
                 einem Rechtsstreit über                                     Nachträgen festgelegten Betrag
                 Schadensersatzansprüche gegen den                           (Selbstbeteiligung). Auch wenn die
                 Versicherungsnehmer, ist der Versicherer                    begründeten Haftpflichtansprüche aus einem
                 bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der                  Versicherungsfall die Versicherungssumme
                 Versicherer führt dann den Rechtsstreit auf                 übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom
                 seine Kosten im Namen des                                   Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche
                 Versicherungsnehmers.                                       abgezogen. A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt.

A1-4.3           Wird in einem Strafverfahren wegen eines                    Soweit nicht etwas anderes vereinbart
                 Schadensereignisses, das einen unter den                    wurde, bleibt der Versicherer auch bei
                 Versicherungsschutz fallenden                               Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung
                 Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann,                   nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter
                 die Bestellung eines Verteidigers für den                   Schadensersatzansprüche verpflichtet.
                 Versicherungsnehmer von dem Versicherer
                 gewünscht oder genehmigt, so trägt der             A1-5.5   Die Aufwendungen des Versicherers für
                 Versicherer die gebührenordnungsmäßigen                     Kosten werden nicht auf die
                 oder die mit ihm besonders vereinbarten                     Versicherungssummen angerechnet.
                 höheren Kosten des Verteidigers.
                                                                    A1-5.6   Übersteigen die begründeten
A1-4.4           Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine                   Haftpflichtansprüche aus einem
                 mitversicherte Person das Recht, die                        Versicherungsfall die Versicherungssumme,
                 Aufhebung oder Minderung einer zu                           trägt der Versicherer die Prozesskosten im
                 zahlenden Rente zu fordern, so ist der                      Verhältnis der Versicherungssumme zur
                 Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht                    Gesamthöhe dieser Ansprüche.
                 auszuüben.
                                                                    A1-5.7   Hat der Versicherungsnehmer an den
A1-5             Begrenzung der Leistungen                                   Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten
                 (Versicherungssumme,                                        und übersteigt der Kapitalwert der Rente die
                 Jahreshöchstersatzleistung,                                 Versicherungssumme oder den nach Abzug
                 Serienschaden, Selbstbeteiligung)                           etwaiger sonstiger Leistungen aus dem
                                                                             Versicherungsfall noch verbleibenden
A1-5.1           Die Entschädigungsleistung des                              Restbetrag der Versicherungssumme, so
                 Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall                wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis
                 auf die vereinbarten Versicherungssummen                    der Versicherungssumme bzw. ihres
                 begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der                Restbetrages zum Kapitalwert der Rente
                 Versicherungsschutz auf mehrere                             vom Versicherer erstattet.
                 entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
                 Die Versicherungssumme beträgt für                          Für die Berechnung des Rentenwertes gilt
                 Personen-, Sach-, Vermögens und                             die entsprechende Vorschrift der Verordnung
                 Mietsachschäden 10.000.000,- EURO. Für                      über den Versicherungsschutz in der
                 Mietsachschäden, an beweglicher Sachen,                     Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der
                 beträgt die Versicherungssumme 10.000                       jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des
                 EURO.                                                       Versicherungsfalls.

A1-5.2           Die Entschädigungsleistungen des                            Bei der Berechnung des Betrages, mit dem
                 Versicherers sind für alle Versicherungsfälle               sich der Versicherungsnehmer an laufenden
                 eines Versicherungsjahres auf das                           Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der
                 Zweifache der vereinbarten                                  Kapitalwert der Rente die
                 Versicherungssumme begrenzt.                                Versicherungssumme oder die nach Abzug

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                 sonstiger Leistungen verbleibende
                 Restversicherungssumme übersteigt,                          oder Teilen resultieren, die ersichtlich für
                 werden die sonstigen Leistungen mit ihrem                   solche Anlagen bestimmt sind.
                 vollen Betrag von der Versicherungssumme
                 abgesetzt.                                                  Zu Schäden nach dem
                                                                             Umweltschadensgesetz siehe Abschnitt A2
A1-5.8           Falls die von dem Versicherer verlangte                     (besondere Umweltrisiken).
                 Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch
                 Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich          A1-6.2   Abwässer
                 am Verhalten des Versicherungsnehmers
                 scheitert, hat der Versicherer für den von der              Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des
                 Weigerung an entstehenden Mehraufwand                       Versicherungsnehmers wegen Schäden
                 an Entschädigungsleistung, Zinsen und                       durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies
                 Kosten nicht aufzukommen.                                   ausschließlich für Schäden durch häusliche
                                                                             Abwässer.
A1-6             Besondere Regelungen für einzelne
                 Risiken des privaten Hundehalters                  A1-6.3   Hundeschlittenfahrten /-rennen
                 (Versicherungsschutz,
                 Risikobegrenzungen und besondere                            Mitversichert sind gesetzliche
                 Ausschlüsse)                                                Haftpflichtansprüche infolge privaten
                                                                             Gebrauchs eigener oder fremder
                 A1-6 regelt den Versicherungsschutz für                     Hundeschlitten sowie gesetzliche
                 einzelne private Risiken, deren                             Haftpflichtansprüche, die aus der privaten
                 Risikobegrenzungen und die für diese                        Teilnahme an Hundeschlittenrennen mit den
                 Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.                   eigenen Hunden entstehen, sofern hierdurch
                                                                             keine Einkünfte erzielt werden, sowie die
                 Soweit A1-6 keine abweichenden                              Trainingsläufe hierzu. Schäden, die an den
                 Regelungen enthält, finden auch auf die in                  Schlitten selbst entstehen, sind
                 A1-6 geregelten Risiken alle anderen                        ausgeschlossen.
                 Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B.
                 A1-4 – Leistungen der Versicherung oder            A1-6.4   Teilnahme am Unterricht eines
                 A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).                             Hundevereins

A1-6.1           Allgemeines Umweltrisiko                                    Mitversichert sind die gesetzlichen
                                                                             Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme am
                 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht                  Unterricht eines Hundevereins oder einer
                 privatrechtlichen Inhalts des                               Hundeschule.
                 Versicherungsnehmers wegen Schäden
                 durch Umwelteinwirkung.                            A1-6.5   Teilnahme an Schauvorführungen und
                                                                             Turnieren
                 Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor,
                 wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen,                     Mitversichert sind gesetzliche
                 Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe,                   Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge
                 Wärme oder sonstige Erscheinungen                           der Teilnahme an Schauvorführungen und
                 verursacht werden, die sich in Boden, Luft                  Turnieren, sowie die Vorbereitungen hierzu.
                 oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet
                 haben.                                             A1-6.6   Teilnahme an Hundesportveranstaltungen

                 Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für                 Mitversichert sind gesetzliche
                 Schäden durch Umwelteinwirkung, die aus                     Haftpflichtansprüche aus Schäden, infolge
                 der Planung, Herstellung, Lieferung,                        der Teilnahme an
                 Montage, Demontage, Instandhaltung oder                     Hundesportveranstaltungen, wie z. B.
                 Wartung von                                                 Geschicklichkeitswettbewerben (Agility),
                                                                             Rennen (Hundeschlittenrennen) und
                 - Anlagen, die bestimmt sind,                               Turnieren, sowie die Trainings hierzu.
                 gewässerschädliche Stoffe herzustellen, zu
                 verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu             A1-6.7   Therapeutische Zwecke
                 befördern oder wegzuleiten (WHG-Anlagen);
                                                                             Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
                 - Anlagen gem. Anhang 1 und 2 zum                           aus der privaten Nutzung des versicherten
                 Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG-                             Hundes zu therapeutischen Zwecken.
                 Anlagen);
                                                                    A1-6.8   Flurschäden
                 - Anlagen, die nach dem Umweltschutz
                 dienenden Bestimmungen einer                                Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
                 Genehmigungs- oder Anzeigepflicht                           wegen Flurschäden, wie z. B.
                 unterliegen,                                                landwirtschaftliche Flächen, Weiden,
                                                                             Forsten, Feldern und Gärten.
                 - Abwasseranlagen

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A1-6.9           Versicherungsschutz für Welpen                                 von einem unberechtigten Fahrer gebraucht
                                                                                wird.
                 Der Versicherungsschutz für den Halter einer
                 Hündin umfasst auch dessen Haftpflicht als                     Der Fahrer des Fahrzeugs darf das
                 Halter der Welpen eines Wurfes bis zu                          Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder
                 einem Alter von 12 Monaten. Danach                             Plätzen nur mit der erforderlichen
                 besteht Versicherungsschutz nur, wenn die                      Fahrerlaubnis benutzen. Der
                 Welpen gegen Beitrag in die bestehende                         Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür
                 Hundehalterhaftpflichtversicherung                             zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von
                 eingeschlossen werden.                                         einem Fahrer benutzt wird, der die
                                                                                erforderliche Fahrerlaubnis hat.
A1-6.10          Regressansprüche von
                 Sozialversicherungsträgern                                     Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser
                                                                                Obliegenheiten verletzt, gilt B3-2.3
                 Mitversichert sind Regressansprüche aus                        (Rechtsfolgen bei Verletzung von
                 übergegangenem Recht von Trägern der                           Obliegenheiten).
                 Sozialversicherung und Sozialhilfe, privaten
                 Krankenversicherungsträgern, privaten und
                 öffentlichen Arbeitgebern/Dienstherren             A1-6.13     Schäden im Ausland
                 wegen Personenschäden.
                                                                                Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des
A1-6.11          Bedingungsverbesserungen für die                               Versicherungsnehmers wegen im Ausland
                 Zukunft                                                        eintretender Versicherungsfälle
                                                                                ausschließlich, wenn diese bei einem
                 Werden die dieser                                              vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu
                 Hundehalterhaftpflichtversicherung zugrunde                    einem Jahr eingetreten sind. Versichert sind
                 liegenden Bedingungen ausschließlich zum                       hierbei auch Ansprüche gegen den
                 Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne                      Versicherungsnehmer aus § 110
                 Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen                      Sozialgesetzbuch VII.
                 Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für
                 diesen Vertrag.                                                Die Leistungen des Versicherers erfolgen in
                                                                                Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der
                                                                                Staaten, die der Europäischen
A1-6.12          Nicht versicherungspflichtige                                  Währungsunion angehören, liegt, gelten die
                 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger                         Verpflichtungen des Versicherers mit dem
                                                                                Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag
A1-6.12.1        Versichert ist – abweichend von A1-7.15 –                      bei einem in der Europäischen
                 die gesetzliche Haftpflicht des                                Währungsunion gelegenen Geldinstitut
                 Versicherungsnehmers wegen Schäden, die                        angewiesen ist.
                 verursacht werden durch den Gebrauch
                 ausschließlich von folgenden nicht                 A1-6.14     Vermögensschäden
                 versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen
                 und Kraftfahrzeug-Anhängern:                       A1-6.14.1   Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des
                                                                                Versicherungsnehmers wegen
                 a) nur auf nicht öffentlichen Wegen und                        Vermögensschäden, die weder durch
                 Plätzen verkehrenden Kraftfahrzeuge ohne                       Personen- noch durch Sachschäden
                 Rücksicht auf eine bauartbedingte                              entstanden sind.
                 Höchstgeschwindigkeit;
                 b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h        A1-6.14.2   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
                 bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;                         sind Ansprüche wegen Vermögensschäden
                 c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h
                 bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;                         a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in
                 d) selbstfahrende Arbeitsmaschinenmit nicht                    seinem Auftrag oder für seine Rechnung von
                 mehr als 20 km/h bauartbedingter                               Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen,
                 Höchstgeschwindigkeit;                                         erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
                 e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht                           b) aus planender, beratender, bau- oder
                 zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht                    montageleitender, prüfender oder
                 öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.                      gutachterlicher Tätigkeit;
                                                                                c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder
                                                                                Weisungen an wirtschaftlich verbundene
A1-6.12.2        Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:                           Unternehmen;
                                                                                d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
                 Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem                           e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung
                 berechtigten Fahrer gebraucht werden.                          sowie Reiseveranstaltung;
                 Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug                      f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-,
                 mit Wissen und Willen des                                      Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen
                 Verfügungsberechtigten gebrauchen darf.                        wirtschaftlichen Geschäften, aus
                 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,                      Zahlungsvorgängen aller Art, aus
                 dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht

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                 Kassenführung sowie aus Untreue oder
                 Unterschlagung;                                    A1-7.1   Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
                 g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
                 h) aus der Verletzung von gewerblichen                      Ausgeschlossen sind
                 Schutzrechten und Urheberrechten sowie                      Versicherungsansprüche aller Personen, die
                 des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;                        den Schaden vorsätzlich herbeigeführt
                 i) aus der Nichteinhaltung von Fristen,                     haben.
                 Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
                 j) aus Pflichtverletzungen, die mit der                     A1-2.3 findet keine Anwendung.
                 Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige
                 Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung,         A1-7.2   Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder
                 Aufsichtsrat, Beirat oder anderer                           Schädlichkeit von Erzeugnissen, Arbeiten
                 vergleichbarer Leitungs- oder                               und sonstigen Leistungen
                 Aufsichtsgremien/Organe im
                 Zusammenhang stehen;                                        Ausgeschlossen sind
                 k) aus bewusstem Abweichen von                              Versicherungsansprüche aller Personen, die
                 gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften,                den Schaden dadurch verursacht haben,
                 von Anweisungen oder Bedingungen des                        dass sie in Kenntnis von deren
                 Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster                  Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
                 Pflichtverletzung;
                 l) aus dem Abhandenkommen von Sachen,                       − Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
                 auch z. B. von Geld, Wertpapieren und
                 Wertsachen;                                                 − Arbeiten oder sonstige Leistungen
                 m) aus Schäden durch ständige Emissionen
                 (z. B. Geräusche, Gerüche,                                  erbracht haben.
                 Erschütterungen).
                                                                             A1-2.3 findet keine Anwendung.
A1-6.14.3        Die Versicherungssumme für
                 Vermögensschäden beträgt je                        A1-7.3   Ansprüche der Versicherten
                 Versicherungsfall 10.000.000. Die                           untereinander
                 Höchstersatzleistung für alle
                 Versicherungsfälle eines                                    Ausgeschlossen sind Ansprüche
                 Versicherungsjahres beträgt 10.000.000,-
                 EUR.                                                        a) des Versicherungsnehmers selbst oder
                                                                             der in A1-7.4 benannten Personen gegen die
A1-6.15          Schäden an sonstigen gemieteten,                            mitversicherten Personen,
                 gepachteten oder geliehenen                                 b) zwischen mehreren
                 beweglichen Sachen                                          Versicherungsnehmern desselben
                                                                             Versicherungsvertrags,
A1-6.15.1        Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht                  c) zwischen mehreren mitversicherten
                 wegen Schäden an fremden beweglichen                        Personen desselben Versicherungsvertrags.
                 Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet,
                 geliehen oder gepachtet werden oder                         Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf
                 Gegenstand eines besonderen                                 Ansprüche von Angehörigen der
                 Verwahrungsvertrages sind.                                  vorgenannten Personen, die mit diesen in
                                                                             häuslicher Gemeinschaft leben.
                 Hierzu zählen insbesondere Sachen,
                 wie z. B.:                                         A1-7.4   Schadenfälle von Angehörigen des
                                                                             Versicherungsnehmers und von
                 a) Einrichtungsgegenstände in                               wirtschaftlich verbundenen Personen
                    Ferienunterkünften (Ferienwohnung/-
                    haus, Hotelzimmer, Pension,                              Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den
                    Schiffkabinen, Schlafwagenabteil sowie                   Versicherungsnehmer
                    fest installierter Wohnwagen und                         a) aus Schadenfällen seiner Angehörigen,
                    Campingcontainer;                                            die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
                 b) Hundeanhänger, Hundekutschen und                             leben oder die zu den im
                    Hundeschlitten.                                              Versicherungsvertrag mitversicherten
                                                                                 Personen gehören;
                 Die Höchstentschädigung für derartige
                 Schäden beträgt je Schadenereignis                          Als Angehörige gelten
                 max.10.000,- EURO.
                                                                             - Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
                                                                               Lebenspartnerschaftsgesetzes oder
A1-7             Allgemeine Ausschlüsse                                        vergleichbare Partnerschaften nach dem
                                                                               Recht anderer Staaten,
                 Falls im Versicherungsschein oder seinen
                 Nachträgen nicht ausdrücklich etwas                         - Eltern und Kinder,
                 anderes bestimmt ist, sind vom
                 Versicherungsschutz ausgeschlossen:                         - Adoptiveltern und -kinder,

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                                                                                  insoweit, als diese Sachen oder Teile
                 - Schwiegereltern und -kinder,                                   von ihnen unmittelbar von der Tätigkeit
                                                                                  betroffen waren;
                 - Stiefeltern und -kinder,                                  b)   die Schäden dadurch entstanden sind,
                                                                                  dass der Versicherungsnehmer diese
                 - Großeltern und Enkel,                                          Sachen zur Durchführung seiner
                                                                                  gewerblichen oder beruflichen
                 - Geschwister sowie                                              Tätigkeiten (als Werkzeug, Hilfsmittel,
                                                                                  Materialablagefläche und dgl.) benutzt
                 - Pflegeeltern und -kinder (Personen, die                        hat; bei unbeweglichen Sachen gilt
                 durch ein familienähnliches, auf längere                         dieser Ausschluss nur insoweit, als
                 Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und                       diese Sachen oder Teile von ihnen
                 Kinder miteinander verbunden sind).                              unmittelbar von der Benutzung betroffen
                                                                                  waren;
                 b) von seinen gesetzlichen Vertretern oder                  c)   die Schäden durch eine gewerbliche
                 Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer                          oder berufliche Tätigkeit des
                 eine geschäftsunfähige, beschränkt                               Versicherungsnehmers entstanden sind
                 geschäftsfähige oder betreute Person ist;                        und sich diese Sachen oder - sofern es
                 c) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn                      sich um unbewegliche Sachen handelt -
                 der Versicherungsnehmer eine juristische                         deren Teile im unmittelbaren
                 Person des privaten oder öffentlichen Rechts                     Einwirkungsbereich der Tätigkeit
                 oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;                         befunden haben; dieser Ausschluss gilt
                 d) von seinen unbeschränkt persönlich                            nicht, wenn der Versicherungsnehmer
                 haftenden Gesellschaftern, wenn der                              beweist, dass er zum Zeitpunkt der
                 Versicherungsnehmer eine Offene                                  Tätigkeit offensichtlich notwendige
                 Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft                       Schutzvorkehrungen zur Vermeidung
                 oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;                       von Schäden getroffen hatte.
                 e) von seinen Partnern, wenn der
                 Versicherungsnehmer eine eingetragene              A1-7.7   Schäden an hergestellten oder gelieferten
                 Partnerschaftsgesellschaft ist;                             Sachen, Arbeiten und sonstigen
                 f) von seinen Liquidatoren, Zwangs- und                     Leistungen
                 Insolvenzverwaltern.
                                                                             Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
                 Die Ausschlüsse unter (a) bis (f) gelten auch               Schäden an vom Versicherungsnehmer
                 für Ansprüche von Angehörigen der dort                      hergestellten oder gelieferten Sachen,
                 genannten Personen, die mit diesen in                       Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge
                 häuslicher Gemeinschaft leben.                              einer in der Herstellung, Lieferung
                                                                             oder Leistung liegenden Ursache und alle
A1-7.5           Leasing, Pacht, Leihe, verbotene                            sich daraus ergebenden
                 Eigenmacht, besonderer                                      Vermögensschäden. Dies gilt auch dann,
                 Verwahrungsvertrag                                          wenn die Schadenursache in einem
                                                                             mangelhaften Einzelteil der Sache oder in
                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                         einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur
                 Schäden an fremden Sachen und allen sich                    Beschädigung oder Vernichtung der Sache
                 daraus ergebenden Vermögensschäden,                         oder Leistung führt.
                 wenn der Versicherungsnehmer oder ein
                 Bevollmächtigter oder Beauftragter des                      Dieser Ausschluss findet auch dann
                 Versicherungsnehmers diese Sachen                           Anwendung, wenn Dritte im Auftrag oder für
                 geleast, gepachtet, geliehen, durch                         Rechnung des Versicherungsnehmers die
                 verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie                   Herstellung oder Lieferung der Sachen oder
                 Gegenstand eines besonderen                                 die Arbeiten oder sonstigen Leistungen
                 Verwahrungsvertrags sind.                                   übernommen haben.

A1-7.6           Haftpflichtansprüche wegen Schäden                 A1-7.8   Asbest
                 durch eine gewerbliche oder berufliche
                 Tätigkeit                                                   Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
                                                                             Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige
                 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche                    Substanzen oder Erzeugnisse
                 wegen Schäden an fremden Sachen und                         zurückzuführen sind.
                 allen sich daraus ergebenden
                 Vermögensschäden, wenn                             A1-7.9   Gentechnik

                 a)   die Schäden durch eine gewerbliche                     Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
                      oder berufliche Tätigkeit des                          Schäden, die zurückzuführen sind auf
                      Versicherungsnehmers an diesen
                      Sachen (Bearbeitung, Reparatur,                        a) gentechnische Arbeiten,
                      Beförderung, Prüfung und dgl.)                         b) gentechnisch veränderte Organismen
                      entstanden sind; bei unbeweglichen                     (GVO),
                      Sachen gilt dieser Ausschluss nur                      c) Erzeugnisse, die

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                 - Bestandteile aus GVO enthalten,                            Eine Tätigkeit der vorstehend genannten
                                                                              Personen an einem Kraftfahrzeug oder
                 - aus GVO oder mit Hilfe von GVO                             Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch
                 hergestellt wurden.                                          im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine
                                                                              dieser Personen Halter oder Besitzer des
A1-7.10          Persönlichkeits- und                                         Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug
                 Namensrechtsverletzungen                                     hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.

                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
                 Schäden aus Persönlichkeits- oder                  A1-7.16   Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze
                 Namensrechtsverletzungen
                                                                              Ausgeschlossen sind Ansprüche
A1-7.11          Anfeindung, Schikane, Belästigung und
                 sonstige Diskriminierung                                     a)   wegen Schäden, die der
                                                                                   Versicherungsnehmer, eine
                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                               mitversicherte Person oder eine von
                 Schäden aus Anfeindung, Schikane,                                 ihnen bestellte oder beauftragte Person
                 Belästigung, Ungleichbehandlung oder                              durch den Gebrauch eines Luft- oder
                 sonstigen Diskriminierungen.                                      Raumfahrzeugs
                                                                                   verursachen oder für die sie als Halter
A1-7.12          Übertragung von Krankheiten                                       oder Besitzer eines Luft- oder
                                                                                   Raumfahrzeugs in Anspruch genommen
                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                               werden.
                                                                              b)   wegen Schäden an Luft- oder
                 a) Personenschäden, die aus der                                   Raumfahrzeugen, der mit diesen
                 Übertragung einer Krankheit des                                   beförderten Sachen, der
                 Versicherungsnehmers resultieren,                                 Insassen und allen sich daraus
                 b) Sachschäden, die durch Krankheit der                           ergebenden Vermögensschäden sowie
                 dem Versicherungsnehmer gehörenden, von                           wegen sonstiger
                 ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere                             Schäden durch Luft- oder
                 entstanden sind.                                                  Raumfahrzeuge aus

                 In beiden Fällen besteht                                     - der Planung oder Konstruktion, Herstellung
                 Versicherungsschutz, wenn der                                oder Lieferung von Luft- oder
                 Versicherungsnehmer beweist, dass er                         Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder
                 weder vorsätzlich noch grob fahrlässig                       Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich
                 gehandelt hat.                                               für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen
                                                                              oder den Einbau in Luft- oder
A1-7.13          Senkungen, Erdrutschungen,                                   Raumfahrzeugen bestimmt waren,
                 Überschwemmungen
                                                                              - Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung,
                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                            Inspektion, Überholung, Reparatur,
                 Sachschäden und alle sich daraus                               Beförderung) an Luft- oder
                 ergebenden Vermögensschäden, welche                            Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
                 entstehen durch
                                                                              c)   gegen den Versicherungsnehmer als
                 a) Senkungen von Grundstücken oder                                Eigentümer, Mieter, Pächter,
                 Erdrutschungen,                                                   Leasingnehmer und Nutznießer von
                 b) Überschwemmungen stehender oder                                Luftlandeplätzen.
                 fließender Gewässer.
                                                                              Eine Tätigkeit der vorstehend genannten
A1-7.14          Strahlen                                                     Personen an einem Luft- oder
                                                                              Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne
                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                          dieser Bestimmung, wenn keine dieser
                 Schäden, die in unmittelbarem oder                           Personen Halter oder Besitzer des
                 mittelbarem Zusammenhang mit                                 Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug
                 energiereichen ionisierenden Strahlen                        hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
                 stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven
                 Stoffen oder Röntgenstrahlen).                     A1-7.17   Wasserfahrzeuge

A1-7.15          Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger                       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
                                                                              Schäden, die der Versicherungsnehmer,
                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                          eine mitversicherte Person oder eine von
                 Schäden, die der Versicherungsnehmer,                        ihnen bestellte oder beauftragte Person
                 eine mitversicherte Person oder eine von                     durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs
                 ihnen bestellte oder beauftragte Person                      verursachen oder für die sie als Halter oder
                 durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs                      Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch
                 oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen.                    genommen werden.

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                                                                             anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit
                 Eine Tätigkeit der vorstehend genannten                     der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt
                 Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein                   der Versicherungsnehmer die rechtzeitige
                 Gebrauch                                                    Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für
                 im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine                      das neue Risiko rückwirkend ab dessen
                 dieser Personen Halter oder Besitzer des                    Entstehung.
                 Wasserfahrzeugs ist und wenn das
                 Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb                     Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das
                 gesetzt wird.                                               neue Risiko angezeigt wurde, so hat der
                                                                             Versicherungsnehmer zu beweisen, dass
A1-7.18          Schäden im Zusammenhang mit der                             das neue Risiko erst nach Abschluss der
                 Übertragung elektronischer Daten                            Versicherung und zu einem Zeitpunkt
                                                                             hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist
                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                         noch nicht verstrichen war.
                 Schäden aus dem Austausch, der
                 Übermittlung und der Bereitstellung                         Der Versicherer ist berechtigt, für das neue
                 elektronischer Daten, soweit es sich handelt                Risiko einen angemessenen Beitrag zu
                 um Schäden aus                                              verlangen. Kommt eine Einigung über die
                                                                             Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von
                 a)   Löschung, Unterdrückung,                               einem Monat nach Eingang der Anzeige
                      Unbrauchbarmachung oder                                nicht zustande, entfällt der
                      Veränderung von Daten,                                 Versicherungsschutz für das neue Risiko
                 b)   Nichterfassen oder fehlerhaftem                        rückwirkend ab dessen Entstehung.
                      Speichern von Daten,
                 c)   Störung des Zugangs zum elektrischen          A1-9.2   Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist
                      Datenaustausch,                                        von ihrer Entstehung bis zur Einigung im
                 d)   Übermittlung vertraulicher Daten oder                  Sinne von A1-9.1 Absatz 4 auf den Betrag
                      Informationen.                                         von EUR 10.000.000,- für Personen-, Sach-
                                                                             und Vermögensschäden begrenzt, sofern
A1-8             Veränderungen des versicherten Risikos                      nicht im Versicherungsschein geringere
                 (Erhöhungen und Erweiterungen)                              Versicherungssummen festgesetzt sind.

                 Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht    A1-9.3   Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt
                 des Versicherungsnehmers                                    nicht für

A1-8.1           aus Erhöhungen oder Erweiterungen des                       a)   Risiken aus dem Eigentum, Besitz,
                 versicherten Risikos. Dies gilt nicht                            Halten oder Führen eines Kraft-, Luft-
                                                                                  oder Wasserfahrzeugs, soweit diese
                 - für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch                       Fahrzeuge der Zulassungs-,
                 von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft-                       Führerschein- oder Versicherungspflicht
                 oder Wasserfahrzeugen sowie                                      unterliegen;
                                                                             b)   Risiken aus dem Eigentum, Besitz,
                 - für sonstige Risiken, die der Versicherungs-                   Betrieb oder Führen von Bahnen;
                 oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.                   c)   Risiken, die der Versicherungs- oder
                                                                                  Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
A1-8.2           aus Erhöhungen des versicherten Risikos                     d)   Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen
                 durch Änderung bestehender oder Erlass                           werden und deshalb im Rahmen von
                 neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist                   kurzfristigen Versicherungsverträgen zu
                 der Versicherer berechtigt, das                                  versichern sind;
                 Versicherungsverhältnis unter Einhaltung                    e)   Risiken aus betrieblicher, beruflicher,
                 einer Frist von einem Monat zu kündigen.                         dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
                 Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht
                 innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt
                 an ausgeübt wird, in welchem der                   A1-10    Fortsetzung der
                 Versicherer von der Erhöhung Kenntnis                       Hundehalterhaftpflichtversicherung nach
                 erlangt hat.                                                dem Tod des Versicherungsnehmers

A1-9             Neu hinzukommende Risiken                                   Für den mitversicherten Ehegatten des
                 (Vorsorgeversicherung)                                      Versicherungsnehmers oder den
                                                                             eingetragenen Lebenspartner und/oder
A1-9.1           Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die                  Kinder des Versicherungsnehmers bzw. des
                 gesetzliche Haftpflicht des                                 eingetragenen Lebenspartners besteht der
                 Versicherungsnehmers aus Risiken, die                       bedingungsgemäße Versicherungsschutz im
                 nach Abschluss des Versicherungsvertrags                    Falle des Todes des Versicherungsnehmers
                 neu entstehen, sofort versichert.                           bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort. Wird
                                                                             der nächste Beitrag durch den überlebenden
                 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,                   Partner eingelöst, so wird dieser
                 nach Aufforderung des Versicherers jedes                    Versicherungsnehmer.
                 neue Risiko innerhalb eines Monats

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Abschnitt A2 Besonderes Umweltrisiko                                A2-3.1      Ausgeschlossen sind
                                                                                Versicherungsansprüche aller Personen, die
A2-1             Der Versicherungsschutz für Schäden nach                       den Schaden dadurch verursacht haben,
                 dem Umweltschadensgesetz (USchadG)                             dass sie bewusst von Gesetzen,
                 besteht im Umfang von Abschnitt A1 und                         Verordnungen oder an den
                 den folgenden Bedingungen.                                     Versicherungsnehmer gerichteten
                                                                                behördlichen Anordnungen oder
                 Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen                 Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen,
                 Inhalts des Versicherungsnehmers wegen                         abweichen.
                 Schäden durch Umwelteinwirkungen
                 (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.1.                       A1-2.3 findet keine Anwendung.

                 Ein Umweltschaden im Sinne des                     A2-3.2      Ausgeschlossen sind Pflichten oder
                 Umweltschadengesetzes (USchadG) ist eine                       Ansprüche wegen Schäden
                 a) Schädigung von geschützten Arten und
                     natürlichen Lebensräumen,                                  a)   die durch unvermeidbare, notwendige
                 b) Schädigung der Gewässer                                          oder in Kauf genommene Einwirkungen
                     einschließlich Grundwasser,                                     auf die Umwelt entstehen,
                 c) Schädigung des Bodens.                                      b)    für die der Versicherungsnehmer aus
                                                                                     einem anderen Versicherungsvertrag (z.
                                                                                     B.
A2-1.2           Versichert sind – abweichend von A1-3.1 -                           Gewässerschadenhaftpflichtversicherun
                 den Versicherungsnehmer betreffende                                 g) Versicherungsschutz hat oder hätte
                 öffentlich-rechtliche Pflichten oder                                erlangen können.
                 Ansprüche zur Sanierung von
                 Umweltschäden gemäß USchadG, soweit                A2-4        Die Versicherungssumme beträgt je
                 während der Wirksamkeit des                                    Versicherungsfall 10.000.000,- EUR und die
                 Versicherungsvertrags                                          Höchstersatzleistung für alle
                                                                                Versicherungsfälle eines
                 − die schadenverursachenden Emissionen                         Versicherungsjahres beträgt EUR
                 plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig                   10.000.000,-
                 in die Umwelt gelangt sind oder
                                                                    Abschnitt A3 Forderungsausfallrisiko
                 − die sonstige Schadenverursachung
                 plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig       A3-1        Gegenstand der
                 erfolgt ist.                                                   Forderungsausfalldeckung

                 Auch ohne Vorliegen einer solchen                  A3-1.1      Der Versicherer gewährt den versicherten
                 Schadenverursachung besteht                                    Personen Versicherungsschutz für den Fall,
                 Versicherungsschutz für Umweltschäden                          dass ihnen während der Wirksamkeit der
                 durch Lagerung, Verwendung oder anderen                        Versicherung vom Hund eines Dritten
                 Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter                       (Schadenverursacher) ein Haftpflichtschaden
                 ausschließlich dann, wenn der                                  im Sinne der nachstehenden Bestimmungen
                 Umweltschaden auf einen Konstruktions-,                        zugefügt wird und die daraus entstehende
                 Produktions- oder Instruktionsfehler dieser                    Schadenersatzforderung wegen
                 Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch                         Zahlungsunfähigkeit des
                 besteht kein Versicherungsschutz, wenn der                     Schadenverursachers nicht durchgesetzt
                 Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens                      werden kann.
                 der Erzeugnisse nach dem Stand von
                 Wissenschaft und Technik nicht hätte                           Auf die Art und die Höhe der Leistungen aus
                 erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).                    der Forderungsausfalldeckung finden die
                                                                                übrigen Vorschriften dieser
                 Versichert sind darüber hinaus den                             Hundehalterhaftpflichtversicherung
                 Versicherungsnehmer betreffende Pflichten                      entsprechende Anwendung.
                 oder Ansprüche wegen Umweltschäden an
                 eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten                    Versichert sind Personen- und Sachschäden
                 oder geliehenen Grundstücken, soweit diese                     des Versicherungsnehmers oder der
                 Grundstücke vom Versicherungsschutz                            mitversicherten Personen, für die der
                 dieses Vertrags erfasst sind.                                  Schädiger aufgrund gesetzlicher
                                                                                Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen
A2-2             Ausland                                                        Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist.

                 Versichert sind im Umfang von A1-6.10 die          A3-2        Leistungsvoraussetzungen
                 im Geltungsbereich der EU-
                 Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG)              A3-2.1      Voraussetzung für die Entschädigung ist,
                 eintretenden Versicherungsfälle.                               dass die versicherte Person einen
                                                                                rechtskräftigen vollstreckbaren Titel gegen
A2-3             Ausschlüsse                                                    den Schadenverursacher im streitigen
                                                                                Verfahren vor einem Gericht im

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                 Geltungsbereich oder ein notarielles                           b)   Forderungen aufgrund eines
                 Schuldanerkenntnis des                                              gesetzlichen odervertraglichen
                 Schadenverursachers vor einem Notar einer                           Forderungsübergangs;
                 dieser Staaten erwirkt hat und jede sinnvolle                  c)   Ansprüche, soweit sie darauf beruhen,
                 Zwangsvollstreckung aus diesem Titel gegen                          dass berechtigte Einwendungen oder
                 den Schadenverursacher erfolglos geblieben                          begründete Rechtsmittel nicht oder nicht
                 ist.                                                                rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt
                                                                                     wurden;
                 Vollstreckungsversuche gelten als erfolglos,                   d)   Ansprüche aus Schäden, zu deren
                 wenn die versicherte Person nachweist, dass                         Ersatz

                 - eine Zwangsvollstreckung (Sach-,                                  - ein anderer Versicherer Leistungen zu
                 Immobiliar- oder Forderungspfändung) nicht                          erbringen hat (z. B. der
                 oder nicht zur vollen Befriedigung geführt hat                      Schadensversicherer des
                 oder                                                                Versicherungsnehmers) oder

                 - eine selbst teilweise Befriedigung                                - ein Sozialversicherungsträger oder
                 aussichtslos erscheint, z. B. weil der                              Sozialleistungsträger Leistungen zu
                 Schadenverursacher in den letzten drei                              erbringen hat, auch nicht, soweit es sich
                 Jahren die eidesstattliche Versicherung                             um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche
                 abgegeben hat.                                                      oder ähnliche von Dritten handelt.

                 Die Entschädigung wird nur geleistet gegen
                 Aushändigung des Originaltitels, der
                 Original-Vollstreckungsunterlagen und              Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A
                 sonstiger Unterlagen, aus denen sich ergibt,
                 dass ein Versicherungsfall im Sinne der            A(GB)-1     Abtretungsverbot
                 Ausfalldeckung vorliegt.                                       Der Freistellungsanspruch darf vor seiner
                                                                                endgültigen Feststellung ohne Zustimmung
                 Die versicherten Personen sind verpflichtet,                   des Versicherers weder abgetreten noch
                 ihre Ansprüche gegen den                                       verpfändet werden. Eine Abtretung an den
                 Schadenverursacher in Höhe der                                 geschädigten Dritten ist zulässig.
                 Entschädigungsleistung an den Versicherer
                 abzutreten. Hierfür ist eine gesonderte            A(GB)-2     Veränderungen des versicherten Risikos
                 Abtretungserklärung abzugeben.                                 und Auswirkung auf den Beitrag
                                                                                (Beitragsregulierung)
A3-2.2           Es muss eine Mindesthöhe der
                 Schadenersatzforderung von 1.500,- EURO            A(GB)-2.1   Der Versicherungsnehmer hat nach
                 vorliegen.                                                     Aufforderung mitzuteilen, ob und welche
                                                                                Änderungen des versicherten Risikos
A3-3             Räumlicher Geltungsbereich                                     gegenüber den früheren Angaben
                                                                                eingetreten sind. Diese Aufforderung kann
                 Der Geltungsbereich der Ausfalldeckung                         auch durch einen Hinweis auf der
                 umfasst die Mitgliedstaaten der EU,                            Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben
                 Norwegen und die Schweiz.                                      sind innerhalb eines Monats nach Zugang
                                                                                der Aufforderung zu machen und auf
A3-4             Besondere Ausschlüsse für das                                  Wunsch des Versicherers nachzuweisen. Bei
                 Forderungsausfallrisiko                                        unrichtigen Angaben zum Nachteil des
                                                                                Versicherers kann dieser vom
A3-4.1           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen                         Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in
                 sind Ansprüche wegen Schäden an                                dreifacher Höhe des festgestellten
                                                                                Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt
                 a)   Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeug-                           nicht, wenn der Versicherungsnehmer
                      Anhängern, Luft- und                                      beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der
                      Wasserfahrzeugen;                                         Angaben kein Verschulden trifft.
                 b)   Immobilien;
                 c)   Sachen, die ganz oder teilweise einem         A(GB)-2.2   Aufgrund der Änderungsmitteilung des
                      Betrieb, Gewerbe, Beruf, Dienst oder                      Versicherungsnehmers oder sonstiger
                      Amtes des Versicherungsnehmers oder                       Feststellungen wird der Beitrag ab dem
                      einer mitversicherten Person                              Zeitpunkt der Veränderung berichtigt
                      zuzurechnen sind.                                         (Beitragsregulierung), beim Wegfall
                                                                                versicherter Risiken jedoch erst ab dem
A3-4.2           Der Versicherer leistet keine Entschädigung                    Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim
                 für                                                            Versicherer. Der vertraglich vereinbarte
                                                                                Mindestbeitrag darf dadurch nicht
                 a)   Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten                    unterschritten werden. Alle entsprechend
                      der Rechtsverfolgung;                                     A(GB)-3.1 nach dem
                                                                                Versicherungsabschluss eingetretenen

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                 Erhöhungen und Ermäßigungen des                                jedem der letzten fünf Kalenderjahre um
                 Mindestbeitrags werden berücksichtigt.                         einen geringeren Prozentsatz als denjenigen
                                                                                erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese
A(GB)-2.3        Unterlässt der Versicherungsnehmer die                         Jahre nach A(GB)-3.2 ermittelt hat, so darf
                 rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer                  der Versicherer den Folgejahresbeitrag nur
                 für den Zeitraum, für den die Angaben zu                       um den Prozentsatz erhöhen, um den sich
                 machen waren, eine Nachzahlung in Höhe                         der Durchschnitt seiner Schadenzahlungen
                 des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung                    nach seinen unternehmenseigenen Zahlen
                 gestellten Beitrags verlangen. Werden die                      im letzten Kalenderjahr erhöht hat; diese
                 Angaben nachträglich gemacht, findet eine                      Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten,
                 Beitragsregulierung statt. Ein vom                             die sich nach dem vorstehenden Absatz
                 Versicherungsnehmer zu viel gezahlter                          ergeben würde.
                 Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die
                 Angaben innerhalb von zwei Monaten nach            A(GB)-3.4   Liegt die Veränderung nach A(GB)-3.2 oder
                 Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags                    A(GB)-3.3 unter 5 Prozent entfällt eine
                 erfolgten.                                                     Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist
                                                                                jedoch in den folgenden Jahren zu
A(GB)-2.4        Die vorstehenden Bestimmungen finden                           berücksichtigen.
                 auch Anwendung auf Versicherungen mit
                 Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.           A(GB)-3.5   Erhöht sich der Beitrag aufgrund der
                                                                                Beitragsangleichung gemäß A(GB)-3.3, ohne
A(GB)-3          Beitragsangleichung und                                        dass sich der Umfang des
                 Kündigungsrecht nach                                           Versicherungsschutzes ändert, kann der
                 Beitragsangleichung                                            Versicherungsnehmer den
                                                                                Versicherungsvertrag innerhalb eines
A(GB)-3.1        Die Versicherungsbeiträge unterliegen der                      Monats nach Zugang der Mitteilung des
                 Beitragsangleichung. Soweit die Beiträge                       Versicherers mit sofortiger Wirkung,
                 nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme                              frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt
                 berechnet werden, findet keine                                 kündigen, in dem die Beitragserhöhung
                 Beitragsangleichung statt. Mindestbeiträge                     wirksam werden sollte.
                 unterliegen unabhängig von der Art der
                 Beitragsberechnung der                                         Der Versicherer hat den
                 Beitragsangleichung.                                           Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf
                                                                                das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die
A(GB)-3.2        Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt                          Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer
                 jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli                    spätestens einen Monat vor dem
                 fälligen Beiträge, um welchen Prozentsatz                      Wirksamwerden der Beitragserhöhung
                 sich im vergangenen Kalenderjahr der                           zugehen.
                 Durchschnitt der Schadenzahlungen aller
                 zum Betrieb der Allgemeinen                                    Eine Erhöhung der Versicherungssteuer
                 Haftpflichtversicherung zugelassenen                           begründet kein Kündigungsrecht.
                 Versicherer gegenüber dem vorvergangenen
                 Jahr erhöht oder vermindert hat. Den               TeilB-AllgemeinerTeil
                 ermittelten Prozentsatz rundet er auf die
                 nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze       Abschnitt B1 Beginn des Versicherungsschutzes,
                 Zahl ab.                                           Beitragszahlung

                 Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die         B1-1        Beginn des Versicherungsschutzes
                 speziell durch den einzelnen Schadenfall
                 veranlassten Ausgaben für die Ermittlung                       Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im
                 von Grund und Höhe der                                         Versicherungsschein angegebenen
                 Versicherungsleistungen.                                       Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der
                 Durchschnitt der Schadenzahlungen eines                        Regelungen über die Folgen verspäteter
                 Kalenderjahres ist die Summe der in diesem                     Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder
                 Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt                      Einmalbeitrags.
                 durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum
                 neu angemeldeten Schadenfälle.                     B1-2        Beitragszahlung, Versicherungsperiode

A(GB)-3.3        Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer        B1-2.1      Beitragszahlung
                 berechtigt, im Falle einer Verminderung
                 verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den                    Je nach Vereinbarung werden die Beiträge
                 sich aus A(GB)-3.2 ergebenden Prozentsatz                      im Voraus gezahlt, entweder durch laufende
                 zu verändern (Beitragsangleichung). Der                        Zahlungen monatlich, vierteljährlich,
                 veränderte Folgejahresbeitrag wird dem                         halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.
                 Versicherungsnehmer mit der nächsten
                 Beitragsrechnung bekannt gegeben.                  B1-2.2      Versicherungsperiode

                 Hat sich der Durchschnitt der                                  Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.
                 Schadenzahlungen des Versicherers in                           Das gilt auch, wenn die vereinbarte

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                 Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die              gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-
                 vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein                    Mail oder Brief) oder durch einen auffälligen
                 Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode                Hinweis im Versicherungsschein auf diese
                 der Vertragsdauer.                                          Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags
                                                                             aufmerksam gemacht hat.
B1-2.3           Versicherungsjahr
                                                                             Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der
                 Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr.                     Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu
                 Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht                 vertreten hat.
                 aus ganzen Jahren, wird das erste
                 Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.           B1-4     Folgebeitrag
                 Die folgenden Versicherungsjahre bis zum
                 vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils           B1-4.1   Fälligkeit
                 ganze Jahre.
                                                                             Ein Folgebeitrag wird entsprechend der
B1-3             Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags,                   vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu
                 Folgen verspäteter Zahlung oder                             Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder
                 Nichtzahlung                                                Jahresbeginn oder zu einem anderen
                                                                             vereinbarten Zeitpunkt fällig.
B1-3.1           Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags                    Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur
                                                                             Fälligkeit veranlasst wird.
                 Der erste oder einmalige Beitrag ist
                 unverzüglich nach dem Zeitpunkt des                B1-4.2   Verzug und Schadensersatz
                 vereinbarten und im Versicherungsschein
                 angegebenen Versicherungsbeginns zu                         Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig
                 zahlen. Dies gilt unabhängig von dem                        gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer
                 Bestehen eines Widerrufrechts.                              ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn
                                                                             er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
                 Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des
                 Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss,                   Ist der Versicherungsnehmer mit der
                 ist der erste oder einmalige Beitrag                        Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist
                 unverzüglich nach Vertragsschluss zu                        der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm
                 zahlen.                                                     durch den Verzug entstandenen Schadens
                                                                             zu verlangen.
                 Zahlt der Versicherungsnehmer nicht
                 unverzüglich nach dem in Absatz 1 oder 2           B1-4.3   Mahnung
                 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der
                 Versicherungsschutz erst, nachdem die                       Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig
                 Zahlung veranlasst ist.                                     gezahlt, kann der Versicherer den
                                                                             Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in
                 Weicht der Versicherungsschein vom Antrag                   Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zur
                 des Versicherungsnehmers oder getroffenen                   Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist
                 Vereinbarungen ab, ist der erste oder                       bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist
                 einmalige Beitrag frühestens einen Monat                    muss von mindestens zwei Wochen ab
                 nach Zugang des Versicherungsscheins zu                     Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
                 zahlen.
                                                                             Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der
B1-3.2           Rücktrittsrecht des Versicherers bei                        Versicherer je Vertrag die rückständigen
                 Zahlungsverzug                                              Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und
                                                                             Kosten im Einzelnen beziffert und auf die
                 Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht                 Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und
                 rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der                Kündigungsrecht) hinweist.
                 Versicherer vom Vertrag zurücktreten,
                 solange der Versicherungsnehmer die                B1-4.4   Leistungsfreiheit nach Mahnung
                 Zahlung nicht veranlasst hat.
                                                                             Tritt nach Ablauf der in der Mahnung
                 Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der                  gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall
                 Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht                  ein und ist der Versicherungsnehmer bei
                 zu vertreten hat.                                           Eintritt des Versicherungsfalls mit der
                                                                             Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder
B1-3.3           Leistungsfreiheit des Versicherers                          Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von
                                                                             der Verpflichtung zur Leistung frei.
                 Wenn der Versicherungsnehmer den ersten
                 oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig          B1-4.5   Kündigung nach Mahnung
                 nach B1-3.1 zahlt, so ist der Versicherer für               Ist der Versicherungsnehmer mit der
                 einen vor Zahlung des Beitrags                              Zahlung der geschuldeten Beträge in
                 eingetretenen Versicherungsfall nicht zur                   Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf
                 Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist,                   der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist
                 dass er den Versicherungsnehmer durch                       den Vertrag ohne Einhaltung einer

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                 Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung             B1-6.1     Allgemeiner Grundsatz
                 kündigen.
                                                                               Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags
                 Die Kündigung kann mit der Bestimmung der                     steht dem Versicherer nur derjenige Teil des
                 Zahlungsfrist verbunden werden. Mit                           Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in
                 Fristablauf wird die Kündigung wirksam,                       dem der Versicherungsschutz bestanden
                 wenn der Versicherungsnehmer zu diesem                        hat.
                 Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist.
                 Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der        B1-6.2     Beitrag oder Geschäftsgebühr bei
                 Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.                           Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und
                                                                               fehlendem versicherten Interesse
B1-4.6           Zahlung des Beitrags nach Kündigung
                                                                    B1-6.2.1   Widerruft der Versicherungsnehmer seine
                 Die Kündigung wird unwirksam, wenn die                        Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen,
                 Zahlung innerhalb eines Monats nach der                       hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach
                 Kündigung veranlasst wird. Wenn die                           Zugang der Widerrufserklärung entfallenden
                 Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden                     Teil der Beiträge zu erstatten.
                 worden ist, wird sie unwirksam, wenn die                      Voraussetzung ist, dass der Versicherer in
                 Zahlung innerhalb eines Monats nach                           der Widerrufsbelehrung auf das
                 Fristablauf veranlasst wird.                                  Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des
                                                                               Widerrufs und den zu zahlenden Betrag
                 Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach                   hingewiesen und der Versicherungsnehmer
                 B1-4.4 bleibt bis zur Zahlung bestehen.                       zugestimmt hat, dass der
                                                                               Versicherungsschutz vor Ende der
B1-5             Lastschriftverfahren                                          Widerrufsfrist beginnt.

B1-5.1           Pflichten des Versicherungsnehmers                            Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2
                                                                               unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich
                 Ist zur Einziehung des Beitrags das                           den für das erste Versicherungsjahr
                 Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat                   gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt
                 der Versicherungs-nehmer zum Zeitpunkt                        nicht, wenn der Versicherungsnehmer
                 der Fälligkeit des Beitrags für eine                          Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in
                 ausreichende Deckung des Kontos zu                            Anspruch genommen hat.
                 sorgen.
                                                                    B1-6.2.2   Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer
                 Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden                   vorvertraglichen Anzeigepflicht vom
                 des Versicherungsnehmers vom Versicherer                      Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm
                 nicht eingezogen werden, ist die Zahlung                      der Beitrag bis zum Zugang der
                 auch dann noch rechtzeitig, wenn sie                          Rücktrittserklärung zu.
                 unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-                 Wird der Versicherungsvertrag durch
                 Mail oder Brief) abgegebenen                                  Rücktritt des Versicherers beendet, weil der
                 Zahlungsaufforderung des Versicherers                         einmalige oder der erste Beitrag nicht
                 erfolgt.                                                      rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem
                                                                               Versicherer eine angemessene
B1-5.2           Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug                            Geschäftsgebühr zu.
                                                                    B1-6.2.3   Wird der Versicherungsvertrag durch
                 Hat es der Versicherungsnehmer zu                             Anfechtung des Versicherers wegen
                 vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge,                    arglistiger Täuschung beendet, so steht dem
                 trotz wiederholtem Einziehungsversuch,                        Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der
                 nicht eingezogen werden können, ist der                       Anfechtungserklärung zu.
                 Versicherer berechtigt, das SEPA-
                 Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail        B1-6.2.4   Fällt das versicherte Interesse nach dem
                 oder Brief) zu kündigen.                                      Beginn der Versicherung vollständig und
                                                                               dauerhaft weg, steht dem Versicherer der
                 Der Versicherer hat in der Kündigung darauf                   Beitrag zu, den er hätte beanspruchen
                 hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer                     können, wenn die Versicherung nur bis zu
                 verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag                    dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu
                 und zukünftige Beiträge selbst zu                             dem der Versicherer vom Wegfall des
                 übermitteln.                                                  Interesses Kenntnis erlangt hat.

                 Von Kreditinstituten erhobene                      B1-6.2.5   Der Versicherungsnehmer ist nicht zur
                 Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen                     Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das
                 Lastschrifteinzug können dem                                  versicherte Interesse bei Beginn der
                 Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt                      Versicherung nicht besteht, oder wenn das
                 werden.                                                       Interesse bei einer Versicherung, die für ein
                                                                               künftiges Unternehmen oder für ein anderes
B1-6             Beitrag bei vorzeitiger                                       künftiges Interesse genommen ist, nicht
                 Vertragsbeendigung                                            entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine
                                                                               angemessene Geschäftsgebühr verlangen.

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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                                                                             b)    der Versicherer den Anspruch des
                 Hat der Versicherungsnehmer ein nicht                            Versicherungsnehmers auf Freistellung
                 bestehendes Interesse in der Absicht                             zu Unrecht abgelehnt hat, oder
                 versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen               c)   dem Versicherungsnehmer eine Klage
                 Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der                         über einen versicherten Anspruch
                 Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in                        gerichtlich zugestellt wird.
                 diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt
                 zu, zu dem er von den die Nichtigkeit                       Die Kündigung muss dem Vertragspartner in
                 begründenden Umständen Kenntnis erlangt.                    Textform (z. B. E-Mail oder Brief) spätestens
                                                                             einen Monat nach der Zahlung, der
Abschnitt B2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung                           Ablehnung oder der Zustellung der Klage
                                                                             zugegangen sein.
B2-1             Dauer und Ende des Vertrags
                                                                    B2-2.2   Kündigung durch Versicherungsnehmer
B2-1.1           Vertragsdauer
                                                                             Kündigt der Versicherungsnehmer, wird
                 Der Vertrag ist für den im                                  seine Kündigung mit ihrem Zugang beim
                 Versicherungsschein angegebenen Zeitraum                    Versicherer wirksam. Der
                 abgeschlossen.                                              Versicherungsnehmer kann jedoch
                                                                             bestimmen, dass die Kündigung zu einem
B2-1.2           Stillschweigende Verlängerung                               späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum
                                                                             Ende der laufenden Versicherungsperiode,
                 Bei einer Vertragsdauer von mindestens                      wirksam wird.
                 einem Jahr verlängert sich der Vertrag um
                 jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht,        B2-2.3   Kündigung durch Versicherer
                 wenn einer der Vertragsparteien spätestens
                 drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen                   Eine Kündigung des Versicherers wird einen
                 Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen                  Monat nach ihrem Zugang beim
                 ist.                                                        Versicherungsnehmer wirksam.

B2-1.3           Vertragsdauer von weniger als einem                B2-3     Veräußerung und deren Rechtsfolgen
                 Jahr
                                                                    B2-3.1   Übergang der Versicherung
                 Bei einer Vertragsdauer von weniger als
                 einem Jahr endet der Vertrag zum                            Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der
                 vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer                  Erwerber an Stelle des
                 Kündigung bedarf.                                           Versicherungsnehmers in die während der
                                                                             Dauer seines Eigentums sich aus dem
B2-1.4           Kündigung bei mehrjährigen Verträgen                        Versicherungsvertrag ergebenden Rechte
                                                                             und Pflichten ein.
                 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei
                 Jahren kann der Versicherungsnehmer den                     Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen
                 Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder                  aufgrund eines Nießbrauchs, eines
                 jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die                 Pachtvertrags oder eines ähnlichen
                 Kündigung muss dem Versicherer                              Verhältnisses von einem Dritten
                 spätestens drei Monate vor dem Ablauf des                   übernommen wird.
                 jeweiligen Jahres zugegangen sein.
                                                                    B2-3.2   Kündigung
B2-1.5           Wegfall des versicherten Interesses
                                                                             Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber
                 Fällt ein versichertes Interesse nach dem                   gegenüber den Versicherungsvertrag unter
                 Beginn der Versicherung vollständig und                     Einhaltung einer Frist von einem Monat in
                 dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich                  Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu
                 dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem                  kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt,
                 der Versicherer vom Wegfall des Interesses                  wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der
                 Kenntnis erlangt.                                           Kenntnis des Versicherers von der
                                                                             Veräußerung ausgeübt wird.
B2-2             Kündigung nach Versicherungsfall
                                                                             Der Erwerber ist berechtigt, den
B2-2.1           Kündigungsrecht                                             Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung
                                                                             oder bis zum Schluss der laufenden
                 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt                     Versicherungsperiode in Textform zu
                 werden, wenn                                                kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt,
                 a) vom Versicherer eine                                     wenn es nicht innerhalb eines Monats nach
                     Schadensersatzzahlung oder eine                         dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des
                     Zahlung von Sanierungskosten von                        Erwerbers vom Bestehen der Versicherung
                     Umweltschäden geleistet wurde,                          innerhalb eines Monats ab Erlangung der
                                                                             Kenntnis, ausgeübt wird.

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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B2-3.3           Beitrag                                                       Vertreters als auch die Kenntnis und die
                                                                               Arglist des Versicherungsnehmers zu
                 Der Veräußerer und der Erwerber haften für                    berücksichtigen.
                 den Beitrag als Gesamtschuldner, wenn der
                 Übergang auf den Erwerber während einer                       Der Versicherungsnehmer kann sich darauf,
                 laufenden Versicherungsperiode erfolgt.                       dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder
                                                                               grob fahrlässig verletzt worden ist, nur
                 Wenn der Versicherungsvertrag gekündigt                       berufen, wenn weder dem Vertreter noch
                 wird, haftet der Veräußerer allein für die                    dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder
                 Zahlung des Beitrags.                                         grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

B2-3.4           Anzeigepflichten                                   B3-1.2     Rechtsfolgen der Verletzung der
                                                                               Anzeigepflicht
                 Die Veräußerung ist dem Versicherer vom
                 Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in           B3-1.2.1   Rücktritt und Wegfall des
                 Textform (z. B. E-Mail oder Brief)                            Versicherungsschutzes
                 anzuzeigen.
                                                                               Verletzt der Versicherungsnehmer seine
                 Bei einer schuldhaften Verletzung der                         Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1, kann
                 Anzeigepflicht besteht kein                                   der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Im
                 Versicherungsschutz, wenn der                                 Fall des Rücktritts besteht auch für die
                 Versicherungsfall später als einen Monat                      Vergangenheit kein Versicherungsschutz.
                 nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die
                 Anzeige dem Versicherer hätte zugehen                         Der Versicherer hat jedoch kein
                 müssen. Der Versicherer muss hierzu                           Rücktrittsrecht, wenn der
                 nachweisen, dass er den mit dem                               Versicherungsnehmer nachweist, dass er die
                 Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem                        unrichtigen oder unvollständigen Angaben
                 Erwerber nicht geschlossen hätte.                             weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
                                                                               gemacht hat.
                 Der Versicherer bleibt zur Leistung
                 verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu                     Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen
                 dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die                     grob fahrlässiger Verletzung der
                 Anzeige hätte zugehen müssen. Der                             Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der
                 Versicherer bleibt ebenfalls zur Leistung                     Versicherungsnehmer nachweist, dass der
                 verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintrittes des                Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis
                 Versicherungsfalls die Frist für seine                        der nicht angezeigten Umstände zu gleichen
                 Kündigung abgelaufen war und er nicht                         oder anderen Bedingungen geschlossen
                 gekündigt hat.                                                hätte.

Abschnitt B3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere                            Tritt der Versicherer nach Eintritt des
            Obliegenheiten                                                     Versicherungsfalls zurück, darf er den
                                                                               Versicherungsschutz nicht versagen, wenn
B3-1             Anzeigepflichten des                                          der Versicherungsnehmer nachweist, dass
                 Versicherungsnehmers oder seines                              der unvollständig oder unrichtig angezeigte
                 Vertreters bis zum Vertragsschluss                            Umstand weder für den Eintritt des
                                                                               Versicherungsfalls noch für die Feststellung
B3-1.1           Vollständigkeit und Richtigkeit von                           oder den Umfang der Leistung ursächlich
                 Angaben über gefahrerhebliche                                 war. Auch in diesem Fall besteht aber kein
                 Umstände                                                      Versicherungsschutz, wenn der
                                                                               Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht
                 Der Versicherungsnehmer hat bis zur                           arglistig verletzt hat.
                 Abgabe seiner Vertragserklärung dem
                 Versicherer alle ihm bekannten                     B3-1.2.2   Kündigung
                 Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen
                 der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail                     Verletzt der Versicherungsnehmer seine
                 oder Brief) gefragt hat und die für den                       Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht
                 Entschluss des Versicherers erheblich sind,                   fahrlässig oder schuldlos, kann der
                 den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu                    Versicherer den Vertrag kündigen.
                 schließen. Diese Anzeigepflicht gilt auch                     Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen,
                 dann, wenn der Versicherer dem                                wenn der Versicherungsnehmer nachweist,
                 Versicherungsnehmer nach seiner                               dass der Versicherer den Vertrag auch bei
                 Vertragserklärung, aber vor der                               Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu
                 Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1                     gleichen oder anderen Bedingungen
                 in Textform stellt.                                           geschlossen hätte.

                 Wird der Vertrag von einem Vertreter des           B3-1.2.3   Vertragsänderung
                 Versicherungsnehmers geschlossen, so sind
                 bei der Anwendung von Absatz 1 und B3-1.2                     Hat der Versicherungsnehmer seine
                 sowohl die Kenntnis und die Arglist des                       Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht

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                 vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer                erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach
                 bei Kenntnis der nicht angezeigten                            Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen
                 Gefahrumstände den Vertrag auch zu                            nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf
                 anderen Bedingungen geschlossen, so                           dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt
                 werden die anderen Bedingungen auf                            zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer
                 Verlangen des Versicherers rückwirkend                        oder sein Vertreter die Anzeigepflicht
                 Vertragsbestandteil. Bei einer vom                            vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
                 Versicherungsnehmer unverschuldeten
                 Pflichtverletzung werden die anderen               B3-2       Obliegenheiten des
                 Bedingungen ab der laufenden                                  Versicherungsnehmers
                 Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
                                                                    B3-2.1     Obliegenheiten vor Eintritt des
                 Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der                   Versicherungsfalls
                 Beitrag um mehr als 10 Prozent oder
                 schließt der Versicherer die                       B3-2.1.1   Besonders gefahrdrohende Umstände hat
                 Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten                   der Versicherungsnehmer auf Verlangen des
                 Umstand aus, so kann der                                      Versicherers innerhalb angemessener Frist
                 Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb                     zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die
                 eines Monats nach Zugang der Mitteilung                       Beseitigung unter Abwägung der
                 des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist                  beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein
                 kündigen. In dieser Mitteilung hat der                        Umstand, der zu einem Schaden geführt hat,
                 Versicherer den Versicherungsnehmer auf                       gilt ohne weiteres als besonders
                 dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.                           gefahrdrohend.

B3-1.3           Frist und Form für die Ausübung der                B3-2.1.2   Rechtsfolgen
                 Rechte des Versicherers
                                                                               Verletzt der Versicherungsnehmer
                 Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung                       vorsätzlich oder grob fahrlässig eine
                 oder zur Vertragsänderung muss der                            Obliegenheit, die er vor Eintritt des
                 Versicherer innerhalb eines Monats                            Versicherungsfalls gegenüber dem
                 schriftlich geltend machen. Dabei hat er die                  Versicherer zu erfüllen hat, so kann der
                 Umstände anzugeben, auf die er seine                          Versicherer innerhalb eines Monats,
                 Erklärung stützt. Zur Begründung kann er                      nachdem er von der Verletzung Kenntnis
                 nachträglich weitere Umstände innerhalb                       erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen.
                 eines Monats nach deren Kenntniserlangung
                 angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem                      Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht,
                 Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der                     wenn der Versicherungsnehmer nachweist,
                 Verletzung der Anzeigepflicht und der                         dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich
                 Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm                    noch grob fahrlässig verletzt hat.
                 jeweils geltend gemachte Recht begründen.
                                                                    B3-2.2     Obliegenheiten bei und nach Eintritt des
B3-1.4           Hinweispflicht des Versicherers                               Versicherungsfalls
                 Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
                 oder zur Vertragsänderung stehen dem                          Der Versicherungsnehmer hat bei und nach
                 Versicherer nur zu, wenn er den                               Eintritt des Versicherungsfalls folgende
                 Versicherungsnehmer durch gesonderte                          Obliegenheiten zu erfüllen:
                 Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder
                 Brief) auf die Folgen der Verletzung der           B3-2.2.1   Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung
                 Anzeigepflicht hingewiesen hat.                               und Minderung des Schadens zu sorgen.
                                                                               Dabei hat der Versicherungsnehmer
B3-1.5           Ausschluss von Rechten des                                    Weisungen des Versicherers, soweit für ihn
                 Versicherers                                                  zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen –
                                                                               ggf. auch mündlich oder telefonisch –
                 Der Versicherer kann sich auf seine Rechte                    einzuholen, wenn die Umstände dies
                 zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur                         gestatten. Erteilen mehrere an dem
                 Vertragsänderung nicht berufen, wenn er                       Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer
                 den nicht angezeigten Gefahrumstand oder                      unterschiedliche Weisungen, hat der
                 die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.                         Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem
                                                                               Ermessen zu handeln.
B3-1.6           Anfechtung
                                                                    B3-2.2.2   Zusätzlich zu B3-2.2.1 gilt:
                 Das Recht des Versicherers, den Vertrag
                 wegen arglistiger Täuschung anzufechten,                      a) Jeder Versicherungsfall ist dem
                 bleibt bestehen.                                              Versicherer innerhalb einer Woche
                                                                               anzuzeigen, auch wenn noch keine
B3-1.7           Erlöschen der Rechte des Versicherers                         Schadensersatzansprüche erhoben worden
                                                                               sind. Das Gleiche gilt, wenn gegen den
                 Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt,                    Versicherungsnehmer Haftpflichtansprüche
                 zur Kündigung und zur Vertragsänderung                        geltend gemacht werden.

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                 b) Er hat dem Versicherer ausführliche und         Abschnitt B4 Weitere Regelungen
                 wahrheitsgemäße Schadenberichte zu
                 erstatten und ihn bei der Schadenermittlung        B4-1        Mehrere Versicherer,
                 und -regulierung zu unterstützen. Alle                         Mehrfachversicherung
                 Umstände, die nach Ansicht des
                 Versicherers für die Bearbeitung des               B4-1.1      Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn
                 Schadens wichtig sind, müssen mitgeteilt                       das Risiko in mehreren
                 sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke                   Versicherungsverträgen versichert ist.
                 übersandt werden.
                 c) Wird gegen den Versicherungsnehmer ein          B4-1.2      Wenn die Mehrfachversicherung zustande
                 staatsanwaltschaftliches, behördliches oder                    gekommen ist, ohne dass der
                 gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein                       Versicherungsnehmer dies wusste, kann er
                 Mahnbescheid erlassen oder ihm gerichtlich                     die Aufhebung des später geschlossenen
                 der Streit verkündet, hat er dies unverzüglich                 Vertrags verlangen.
                 anzuzeigen.
                 d) Gegen einen Mahnbescheid oder eine              B4-1.3      Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der
                 Verfügung von Verwaltungsbehörden auf                          Versicherungsnehmer es nicht innerhalb
                 Schadensersatz muss der                                        eines Monats geltend macht, nachdem er
                 Versicherungsnehmer fristgemäß                                 von der Mehrfachversicherung Kenntnis
                 Widerspruch oder die sonst erforderlichen                      erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem
                 Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung des                      Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit
                 Versicherers bedarf es nicht.                                  der sie verlangt wird, dem Versicherer
                 e) Wird gegen den Versicherungsnehmer ein                      zugeht.
                 Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend
                 gemacht, hat er die Führung des Verfahrens
                 dem Versicherer zu überlassen. Der                 B4-2        Erklärungen und Anzeigen,
                 Versicherer beauftragt im Namen des                            Anschriftenänderung
                 Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt.
                 Der Versicherungsnehmer muss dem                   B4-2.1      Form, zuständige Stelle
                 Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle
                 erforderlichen Auskünfte erteilen und die                      Die für den Versicherer bestimmten
                 angeforderten Unterlagen zur Verfügung                         Erklärungen und Anzeigen, die den
                 stellen.                                                       Versicherungsvertrag betreffen und die
                                                                                unmittelbar gegenüber dem Versicherer
B3-2.3           Leistungsfreiheit bei                                          erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail oder
                 Obliegenheitsverletzung                                        Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit
                                                                                gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag
B3-2.3.1         Verletzt der Versicherungsnehmer eine                          etwas anderes bestimmt ist.
                 Obliegenheit nach B3-2.1 oder B3-2.2
                 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der                    Erklärungen und Anzeigen sollen an die
                 Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob                      Hauptverwaltung des Versicherers oder an
                 fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist                   die im Versicherungsschein oder in dessen
                 der Versicherer berechtigt, seine Leistung in                  Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle
                 dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere                      gerichtet werden. Die gesetzlichen
                 des Verschuldens des                                           Regelungen über den Zugang von
                 Versicherungsnehmers entspricht.                               Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

B3-2.3.2         Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach         B4-2.2      Nichtanzeige einer Anschriften- oder
                 Eintritt des Versicherungsfalls bestehende                     Namensänderung
                 Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist
                 der Versicherer nur dann vollständig oder                      Hat der Versicherungsnehmer eine
                 teilweise leistungsfrei, wenn er den                           Änderung seiner Anschrift dem Versicherer
                 Versicherungsnehmer durch gesonderte                           nicht mitgeteilt, genügt für eine
                 Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder                      Willenserklärung, die dem
                 Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen                       Versicherungsnehmer gegenüber
                 hat.                                                           abzugeben ist, die Absendung eines
                                                                                eingeschriebenen Briefs an die letzte dem
B3-2.3.3         Der Versicherer bleibt zur Leistung                            Versicherer bekannte Anschrift. Die
                 verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer                     Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung
                 nachweist, dass er die Obliegenheit nicht                      des Briefs als zugegangen. Dies gilt
                 grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch,                  entsprechend für den Fall einer dem
                 wenn der Versicherungsnehmer nachweist,                        Versicherer nicht angezeigten
                 dass die Verletzung der Obliegenheit weder                     Namensänderung des
                 für den Eintritt oder die Feststellung des                     Versicherungsnehmers.
                 Versicherungsfalls noch für die Feststellung
                 oder den Umfang der dem Versicherer                B4-2.3      Nichtanzeige der Verlegung der
                 obliegenden Leistung ursächlich war. Das                       gewerblichen Niederlassung
                 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die
                 Obliegenheit arglistig verletzt hat.

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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                 Hat der Versicherungsnehmer die                             nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche
                 Versicherung unter der Anschrift seines                     Zuständigkeit für Klagen aus dem
                 Gewerbebetriebs abgeschlossen, findet bei                   Versicherungsvertrag gegen den
                 einer Verlegung der gewerblichen                            Versicherungsnehmer nach dem Sitz des
                 Niederlassung B4-2.2 entsprechend                           Versicherers oder seiner für den
                 Anwendung.                                                  Versicherungsvertrag zuständigen
                                                                             Niederlassung.
B4-3             Verjährung
                 Die Ansprüche aus dem                              B4-5     Anzuwendendes Recht
                 Versicherungsvertrag verjähren in drei
                 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem                      Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
                 Schluss des Jahres, in dem der Anspruch
                 entstanden ist und der Gläubiger von dem           B4-6     Embargobestimmung
                 Anspruch begründenden Umständen und der
                 Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die                 Es besteht – unbeschadet der übrigen
                 grob fahrlässige Unkenntnis steht der                       Vertragsbestimmungen –
                 Kenntnis gleich.                                            Versicherungsschutz nur, soweit und
                                                                             solange dem keine auf die Vertragsparteien
                 Ist ein Anspruch aus dem                                    direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels-
                 Versicherungsvertrag bei dem Versicherer                    oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der
                 angemeldet worden, zählt bei der                            Europäischen Union oder der
                 Fristberechnung der Zeitraum zwischen                       Bundesrepublik Deutschland
                 Anmeldung und Zugang der in Textform (z.                    entgegenstehen.
                 B. E-Mail oder Brief) mitgeteilten
                 Entscheidung des Versicherers beim                          Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
                 Anspruchsteller nicht mit.                                  Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch
                                                                             die Ver-einigten Staaten von Amerika im
                 Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach                 Hinblick auf den Iran erlassen werden,
                 den allgemeinen Vorschriften des                            soweit dem nicht europäische oder deutsche
                 Bürgerlichen Gesetzbuchs.                                   Rechtsvorschriften entgegenstehen.

B4-4             Örtlich zuständiges Gericht                        B4-7     An wen kannst du dich wenden, wenn du
                                                                             mit uns einmal nicht zufrieden bist?
B4-4.1           Klagen gegen den Versicherer                                Wenn du mit unserer Entscheidung nicht
                                                                             zufrieden bist oder eine Verhandlung mit uns
                 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag                     einmal nicht zu dem von dir gewünschten
                 gegen den Versicherer bestimmt sich die                     Ergebnis geführt hat, stehen dir
                 gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des                insbesondere die nachfolgenden
                 Versicherers oder seiner für den                            Beschwerdemöglichkeiten offen.
                 Versicherungsvertrag zuständigen
                 Niederlassung.                                     B4-7.1   Versicherungsombudsmann
                                                                             Wenn du Verbraucher bist, kannst du dich an
                 Ferner ist auch das Gericht zuständig, in                   den Ombudsmann für Versicherungen
                 dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur                   wenden. Diesen erreichst du derzeit wie folgt:
                 Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz                Versicherungsombudsmann e.V.
                 seiner Niederlassung oder seinen Wohnsitz
                                                                             Postfach 080632
                 oder, in Ermangelung eines solchen, seinen
                                                                             10006 Berlin
                 gewöhnlichen Aufenthalt hat.
                                                                             E-Mail:
                 Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer                      beschwerde@versicherungsombudsmann.de
                 nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz                  Internet: www.versicherungsombudsmann.de
                 seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder,
                 in Ermangelung eines solchen, seinen
                 gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind                   Der Ombudsmann für Versicherungen ist
                 die Gerichte des Staates zuständig, in dem                  eine unabhängige und für Verbraucher
                 der Versicherer seinen Sitz hat.                            kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir
                                                                             haben uns verpflichtet, an dem
B4-4.2           Klagen gegen Versicherungsnehmer                            Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

                 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
                 gegen den Versicherungsnehmer bestimmt
                 sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem
                 Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem
                 Wohnsitz des Ver-sicherungsnehmers; fehlt
                 ein solcher, nach seinem gewöhnlichen              B4-7.2   Wenn du Verbraucher bist und diesen
                 Aufenthalt.                                                 Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder
                                                                             per E-Mail) abgeschlossen hast, kannst du
                 Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche                          dich mit deiner Beschwerde auch online an
                 Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung                   die Plattform

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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                 http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
                 Deine Beschwerde wird dann über diese
                 Plattform an den
                 Versicherungsombudsmann weitergeleitet.

B4-7.3           Versicherungsaufsicht
                 Bist du mit unserer Betreuung nicht zufrieden
                 oder treten Meinungsverschiedenheiten bei
                 der Vertragsabwicklung auf, kannst du dich
                 auch an die für uns zuständige Aufsicht
                 wenden. Als Versicherungsunternehmen
                 unterliegen wir der Aufsicht der
                 Bundesanstalt für
                 Finanzdienstleistungsaufsicht. Die
                 derzeitigen Kontaktdaten sind:


                 Bundesanstalt für
                 Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
                 Sektor Versicherungsaufsicht
                 Graurheindorfer Straße 108
                 53117 Bonn
                 E-Mail: poststelle@bafin.de

                 Bitte beachte, dass die BaFin keine
                 Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht
                 verbindlich entscheiden kann.

B4-7.4           Rechtsweg
                 Außerdem hast du die Möglichkeit, den
                 Rechtsweg zu beschreiten.

B4-7.5           Unser Beschwerdemanagement
                 Unabhängig hiervon kannst du dich jederzeit
                 auch an uns wenden. Unsere interne
                 Beschwerdestelle steht dir hierzu zur
                 Verfügung. Du erreichst diese derzeit wie
                 folgt:
                 agencio Versicherungsservice AG
                 - Beschwerdemanagement-
                 Bahnhofstr. 2
                 26655 Westerstede
                 E-Mail: beschwerde@agencio.de

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          agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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               Satzung der
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                                                                                      2.      Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder
                                                                                              gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied
                                                                                              gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Im
                                                                                              Regelfall sollte zur Vertretung der Vorstandsvorsitzende
                                                                                              gehören.
                                                                                              Der Vorstand ist mit Genehmigung des Aufsichtsrates
                                                                                              berechtigt, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte zu
                                                                                              bestellen.
            I.        Allgemeine Bestimmungen                                         3.      Das Verhältnis der Vorstandsmitglieder zum Verein regelt
                                                                                              sich nach dem Inhalt der vom Aufsichtsrat mit ihnen
          §1       Name und Sitz                                                              abzuschließenden Anstellungsverträge.
            1.        Der im Jahre 1923 gegründete Verein ist ein
                      Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des
                      Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten                 §7       Aufgaben des Vorstandes
                      Versicherungsunternehmen (VAG).
                      Der Name lautet: Ammerländer Versicherung – Ver-                        Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung des
                      sicherungsverein a. G. (VVaG)                                           Vereins. Hierzu zählen u. a. folgende Aufgaben:
            2.        Sitz des Vereins ist Westerstede.                                       1. die Entscheidung über die Aufnahme neuer
                                                                                                 Mitglieder,
          §2       Zweck und Geschäftsgebiet                                                  2. die Entscheidung über die Kündigung von Mitgliedern,
                                                                                              3. die Ausführung der Beschlüsse der
            1.        Der Verein betreibt die Sach- und Unfallversicherung. Er ist               Mitgliedervertreterversammlung,
                      ferner berechtigt, Versicherungen gegen festes Entgelt                  4. die Anlegung des Vereinsvermögens,
                      derart abzuschließen, dass der Versicherungsnehmer                      5. die Festsetzung der Versicherungsbeiträge,
                      nicht   Mitglied    des    Vereins    wird    und    aktive             6. die Änderung der allgemeinen
                      Rückversicherungen zu betreiben. Auf diese Versicherungen                  Versicherungsbedingungen.
                      darf    zusammen          höchstens      15      %      der             Ausgenommen sind Aufgaben, die gemäß Satzung
                      Gesamtbeitragseinnahme entfallen.                                       ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder der
            2.        Der Verein darf für übernommene Versicherungen                          Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
                      Rückversicherungsverträge abschließen.
            3.        Der Verein hat das Recht, durch seine Organisation             §8    Aufsichtsrat
                      Versicherungen in allen Sparten zu vermitteln.
            4.        Das Geschäftsgebiet umfasst die Bundesrepublik
                                                                                              1. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und
                      Deutschland sowie die übrigen Mitgliedstaaten der
                                                                                                 höchstens sechs Personen, die Mitglieder des
                      Europäischen Union (EU Staaten).
                                                                                                 Vereins sein müssen. Sie werden von der
                                                                                                 Mitgliedervertreterversammlung bis zur Beendigung
          §3          Geschäftsjahr und Bekanntmachung                                           der Mitgliedervertreterversammlung gewählt, die über
            1.         Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.                                   die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der
            2.        Veröffentlichungen des Vereins sind grundsätzlich im                       Wahl beschließt.
                      elektronischen Bundesanzeiger zu machen.                                   Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
                                                                                                 beginnt, nicht mitgerechnet. Wiederwahl ist zulässig.
                                                                                                 Für alle Aufsichtsratsmitglieder wird nur ein
            II.       Mitgliedschaft                                                             Ersatzmitglied gewählt.
                                                                                              2. Scheiden Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer
          §4          Erwerb und Ende der Mitgliedschaft                                         Amtszeit aus, so bedarf es der Berufung einer
                                                                                                 außerordentlichen Mitgliedervertreterversammlung zur
                      Die Mitgliedschaft beginnt mit Abschluss eines
                                                                                                 Vornahme der Ersatzwahl nur dann, wenn weniger als
                      Versicherungsvertrages und endet mit dessen Ablauf.
                                                                                                 drei Aufsichtsratsmitglieder vorhanden sind. In
                      Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf
                                                                                                 diesem      Fall    dauert   die    Amtsdauer    des
                      das Vereinsvermögen.
                                                                                                 Ersatzmitgliedes so lange, wie das Amt des
                                                                                                 Ausgeschiedenen gewährt hätte, an dessen Stelle er
                                                                                                 getreten ist.
            III.      Organe und Geschäftsführung                                             3. Der Aufsichtsrat wählt in der ersten auf die
                                                                                                 Mitgliedervertreterversammlung folgenden Aufsichts-
          §5          Organe                                                                     ratssitzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und
                                                                                                 einen Stellvertreter.
                      Organe des Vereins sind:                                                4. Zu seinen Sitzungen versammelt sich der Aufsichtsrat
                      1. der Vorstand                                                            durch schriftliche Einladung des Vorsitzenden. Der
                      2. der Aufsichtsrat,                                                       Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
                      3. die Mitgliedervertreterversammlung.                                     Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit
                                                                                                 Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt
          §6       Vorstand                                                                      die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Art der
                                                                                                 Abstimmung bestimmt der Vorsitzende. Die Sitzungen
            1.        Der aus mindestens zwei Personen bestehende Vorstand                       des Aufsichtsrates finden statt, so oft die Geschäfte es er-
                      wird vom Aufsichtsrat bestellt. Dieser bestimmt auch die                   fordern.    Der      Aufsichtsrat      soll   einmal     im
                      Anzahl der Vorstandsmitglieder. Er bestimmt einen von ihnen                Kalendervierteljahr, er muss einmal im Kalenderhalbjahr
                      zum Vorsitzenden des Vorstandes. Der Vorstand ist                          zusammentreten. Die Einberufung muss unverzüglich
                      beschlussfähig,       wenn          mindestens         zwei                erfolgen,     wenn      der      Vorstand      oder     ein
Satzung

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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             Aufsichtsratsmitglied dieses verlangt. Die Sitzung hat                 elektronischen Bundesanzeiger einzuladen. Die Einladung
             binnen zwei Wochen nach Einberufung stattzufinden.                     muss den vom Vorstand im Einvernehmen mit
         5. Der Vorsitzende des Vorstandes oder einzelne Mitglieder                 dem Aufsichtsrat aufgestellten Wahlvorschlag enthalten
             des Vorstandes nehmen an den Sitzungen des                             und      gleichzeitig     dazu      auffordern,     weitere
             Aufsichtsrates auf Aufforderung oder Einladung teil.                   Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor der
         6. Willenserklärungen des Aufsichtsrates erfolgen durch                    Mitgliedervertreterversammlung        einzureichen.     Ein
             den Vorsitzenden. Über Willenserklärungen und                          Wahlvorschlag muss von 250 Mitgliedern unterzeichnet
             Beschlüsse des Aufsichtsrates ist ein Protokoll zu                     sein.
             fertigen. Das Protokoll ist von den anwesenden                   4.    Scheiden Mitgliedervertreter vorzeitig aus, so kann die
             Mitgliedern zu unterzeichnen.                                          Mitgliedervertretung         in        der       nächsten
         7. Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf eine                     Mitgliedervertreterversammlung Ersatzmitgliedervertreter
             Vergütung und die Erstattung von Barauslagen. Die                      wählen. Die Amtszeit der Ersatzmitglieder währt so lange,
             Höhe       der      Vergütung     wird     von     der                 wie das Amt der ausgeschiedenen gewährt hätte, an deren
             Mitgliedervertreterversammlung festgesetzt.                            Stelle sie getreten sind.
                                                                              5.    Mitgliedervertreter können wegen grober Verletzung ihrer
                                                                                    Pflichten oder aus einem anderen wichtigen Grund von
§9     Aufgaben des Aufsichtsrates                                                  der Mitgliedervertretung mit einer Mehrheit von 2/3 der
                                                                                    abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden. Als
  1.      Den Aufsichtsrat treffen die ihn durch Gesetz und Satzung                 wichtiger Grund gelten vor allem die Zahlungsunfähigkeit
          zugewiesenen Rechte und Pflichten.                                        des Mitgliedervertreters oder die Beteiligung an der
          Ihm obliegen insbesondere                                                 Verwaltung      oder      Vertretung     eines    anderen
                                                                                    Versicherungsunternehmens.
                                                                              6.    Das Amt des Mitgliedervertreters ist ein Ehrenamt.
          a) Überwachung der Geschäftsführung,                                      Auslagen werden erstattet.
          b) Prüfung des Jahresabschlusses, des Vorschlages über
             die Überschussverteilung und des Geschäftsberichtes
             sowie       die        Berichterstattung      an     die         § 11 Mitgliedervertreterversammlung
             Mitgliedervertreterversammlung,
          c) Feststellung des Jahresabschlusses und des                       1.    Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliedervertretung
             Lageberichtes,                                                         werden in ordentlichen und außerordentlichen
          d) Bestellung des Vorstandes und Regelung seines                          Mitgliedervertreterversammlungen gefasst.
             Dienstverhältnisses,                                             2.    Die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung findet
          e) Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand.                        alljährlich innerhalb der ersten acht Monate statt.
  2.      Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist erforderlich für              3.    Die Mitgliedervertreterversammlung wird vom Vorstand
          a) Erwerb,      Veräußerung        und     Belastung   von                schriftlich unter Angabe der Zeit, des Ortes und der
             Grundeigentum,                                                         Tagesordnung einberufen. Im Übrigen gelten die
          b) Festsetzung von Nachschussbeiträgen,                                   Bestimmungen der §§ 121 ff. des Aktiengesetzes.
          c) Bestellung und Abberufung von Prokuristen und                    4.    Über             die          Verhandlungen             der
             Handlungsbevollmächtigten,                                             Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll
          d) Änderung der allgemeinen                                               aufzunehmen
             Versicherungsbedingungen.                                        5.    Außerordentliche Mitgliedervertreterversammlungen finden
  3.      Der Aufsichtsrat ist weiterhin ermächtigt                                 statt, wenn der Aufsichtsrat oder der Vorstand dieses
                                                                                    beschließen oder wenn mindestens 1/3 der gewählten
          a) die Satzung zu ändern, soweit die Änderungen nur die
                                                                                    Mitgliedervertreter dieses schriftlich beantragen.
             Fassung betreffen,
                                                                              6.    Die Mitgliedervertreterversammlung findet vorzugs-
          b) Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, durch
                                                                                    weise am Sitz des Vereines statt.
             welche die Satzung geändert werden, so- weit
             abzuändern, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt,
          c) sich eine Geschäftsordnung zuzulegen.                       § 12 Beschlussfähigkeit


§ 10 Mitgliedervertretung                                                     1.    Die Mitgliedervertreterversammlung ist ohne Rücksicht
                                                                                    auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter
                                                                                    beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen ist.
  1.      Die Mitgliedervertretung vertritt als oberstes Organ die
                                                                                    Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der
          Gesamtheit der Mitglieder. Sie beschließt über alle
                                                                                    abgegebenen Stimmen – soweit diese Satzung nichts
          Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit des Vorstandes
                                                                                    anderes bestimmt – durch Handzeichen oder, wenn
          hinaus reichen und die ihr nach Gesetz oder Satzung
                                                                                    Einspruch erhoben wird, durch Stimmzettel gefasst. Bei
          ausdrücklich vorbehalten sind.
                                                                                    Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Eine 2/3-
  2.      Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und                    Mehrheit ist jedoch erforderlich bei Beschlüssen gemäß §
          höchstens 33 von ihr selbst gewählten Mitgliedern. Für die                10.5 sowie § 16.7. Eine 3/4-Mehrheit ist erforderlich bei
          Mitgliedervertretung ist jedes Mitglied wählbar, das weder                Beschlüssen gemäß § 16.10.
          Angestellter noch Vertreter des Vereins ist bzw. an der
          Verwaltung      oder       Vertretung    eines     anderen     2.         Wahlen finden durch Abgabe von Stimmzetteln statt,
          Versicherungsunternehmens beteiligt ist. In besonderen                    sofern gegen eine andere Abstimmungsart Widerspruch
          Fällen kann die Mitgliedervertretung Ausnahmen                            erhoben wird. Wird im ersten Wahlgang keine absolute
          zulassen.                                                                 Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden erzielt, so
                                                                                    findet eine zweite Wahl zwischen den beiden zur Wahl
  3.      Die Mitgliedervertreter werden auf 7 Jahre mit einfacher
                                                                                    stehenden Mitgliedervertretern statt, die die meisten
          Stimmenmehrheit gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
                                                                                    Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit
          Zur Wahl der Mitgliedervertreter sind die Vereinsmitglieder
                                                                                    entscheidet         das       Los,        das     der
          spätestens einen Monat vor dem Versammlungstermin
                                                                                    Verhandlungsleiter     zieht.  Der    Vorsitzende der
                                                                                    Mitgliedervertreterversammlung ernennt 2 Stimmzähler.
          durch                 Bekanntmachung                      im

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung fair, Stand 01.02.2023

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  § 13 Stimmrecht und Vertretung                                            IV. Finanz- und Vermögensverwaltung

  1.     Eine Stellvertretung in der Mitgliedervertretung ist nur durch   § 17 Einnahmen
         einen anderen Mitgliedervertreter zulässig, jedoch kann ein
                                                                                  Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
         Mitgliedervertreter höchstens einen an der Teilnahme
         verhinderten Mitgliedervertreter vertreten.
                                                                                  1. den im Voraus zu zahlenden Beiträgen,
  2.     Ein Mitgliedervertreter ist nicht stimmberechtigt, wenn seine
                                                                                  2. den ggf. zu zahlenden Nachschüssen,
         Versicherung ruht oder er die bürgerlichen Ehrenrechte                   3. den sonstigen Einnahmen
         nicht besitzt oder wenn die Beschlussfassung die
         Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit ihm oder die                 § 18 Beiträge
         Einleitung oder Erledigung eines Rechtsgeschäftes
         zwischen ihm und den Verein betrifft.                                    Die Mitglieder haben jährlich im Voraus Beiträge nach
                                                                                  Maßgabe der vom Vorstand beschlossenen Tarife zu
  § 14 Vorsitz                                                                    entrichten. Für den Fall des Verzuges eines Mitgliedes gilt
                                                                                  das Versicherungsvertragsgesetz.
         Den Vorsitz in der Mitgliedervertreterversammlung führt
         der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder sein
                                                                          § 19 Nachschüsse
         Stellvertreter. Die Versammlungsleitung kann vom
         Aufsichtsrat dem Vorstandsvorsitzenden übertragen
         werden.                                                            1.    Reichen die Einnahmen sowie die Rückstellungen und
                                                                                  die verfügbaren Rücklagen zur Deckung der Ausgaben
  § 15 Anträge                                                                    in einem Geschäftsjahr nicht aus, so sind die Mitglieder
                                                                                  verpflichtet, Nachschuss-Beiträge bis zur Höhe eines
         Mitglieder des Vereins können Anträge, die nicht Fragen der              Jahresbeitrages nach dem Verhältnis der im letzten
         Geschäftsführung betreffen, zur Beschlussfassung durch                   Geschäftsjahr gezahlten Beträge zu leisten.
         die Mitgliedervertreterversammlung spätestens am 1.                2.    Zu den Nachschuss-Beiträgen haben auch die im Laufe
         Februar des jeweiligen Jahres beim Vorstand schriftlich                  des     Geschäftsjahres   ausgeschiedenen      Mitglieder
         einreichen. Ggf. kann ein Mitgliedervertreter mit der                    beizutragen.
         Begründung beauftragt werden oder das Vereinsmitglied in           3.    Zur Zahlung des Nachschussbeitrages sind die Mitglieder
         die Mitgliedervertreterversammlung eingeladen werden.                    in der gleichen Weise aufzufordern, wie zur Zahlung der
         Entsprechende Anträge müssen von mindestens 200                          laufenden Jahresbeiträge. Die Verzugsfolgen richten sich
         Mitgliedern des Vereins unter Angabe der Mitglieds-Nr.                   nach dem aktuellen Versicherungsvertragsgesetz.
         unterzeichnet sein. Anträge, welche nicht auf dem                  4.    Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe
         Tagesordnungs- punkt stehen, können in der                               entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des
         Mitgliedervertreterversammlung nur dann zum Beschluss                    Aufsichtsrates.
         gefasst werden, wenn sich dagegen kein Widerspruch
         erhebt.                                                          § 20 Verlustrücklagen

  § 16 Aufgabe der Mitgliedervertreterversammlung
                                                                            1.    Zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlustes aus dem
                                                                                  Geschäftsbetrieb wird eine Rücklage gemäß §193
  Zur Zuständigkeit der Mitgliedervertreterversammlung gehören                    (Verlustrücklage) des Versicherungsaufsichtsgesetzes
       insbesondere                                                               (VAG) mindestens in Höhe von                 20%     der
  1.   Entgegennahme         des      Geschäftsberichtes,      des                Beitragseinnahmen auf eigene Rechnung gebildet.
       Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrates                      Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch
       über die Prüfung des Jahresabschlusses.                                    nicht erreicht oder nach Entnahme noch nicht wieder
  2.   Feststellung des Jahresabschlusses, wenn Vorstand und                      erreicht hat, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu.
       Aufsichtsrat sich für die Feststellung durch die                           Ergibt sich nach Erreichung der Mindestrücklage beim
       Hauptversammlung entschieden haben oder der Aufsichtsrat                   Ablauf eines Geschäftsjahres, dass die Einnahmen des
       den Jahresabschluss nicht billigt.                                         Ver- eins die Ausgaben übersteigen, so fließen
  3.   Verteilung der Überschüsse.                                                mindestens 10 % des Überschusses dieser Rücklage so
  4.   Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.                          lange zu, bis diese 20 % der Beitragseinnahmen für
  5.   Wahlen zum Aufsichtsrat.                                                   eigene Rechnung erreicht oder wieder erreicht hat. Die
  6.   Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates.                              Mitgliedervertretung kann darüber hinaus – auf Vorschlag
  7.   Änderung der Satzung sowie Einführung neuer Ver-                           des Vorstandes – weitere Teile des Jahresüberschusses
       sicherungszweige.                                                          der Verlustrücklage zuführen.
  8.   Wahl von Mitgliedervertretern sowie evtl. Ausschlüsse von            2.    Diese Rücklage darf in einem Jahr nur bis 25 % ihrer
       Mitgliedern aus wichtigem Grund.                                           Gesamtsumme verwendet werden und auch nur in-
                                                                                  soweit, als sie den Betrag der Mindestrücklage nicht
  9.   Bestellung / Wahl eines Abschlussprüfers.
                                                                                  unterschreitet. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde
  10. Auflösung des Vereins.                                                      kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen
                                                                                  werden.
                                                                            3.    Neben      der     Verlustrücklage     können    andere
                                                                                  Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.

                                                                          § 21 Überschüsse


                                                                            1.    Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist der nach
                                                                                  der Vornahme der Abschreibungen, Wertberichtigungen,
                                                                                  Rücklagen und Rückstellungen verbliebene Überschuss
                                                                                  zuzuführen. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung
                                                                                  darf nur für Beitragsrückerstattungen Verwendung finden.
                                                                            2.    Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe
                                                                                  Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen

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         an die Mitglieder auszuzahlen oder auf die Beiträge und
         Nachschüsse         des    folgenden       Geschäftsjahres     § 25 Liquidation
         anzurechnen sind
  3.     Die Verteilung hat im Verhältnis zu der Höhe der geleisteten
                                                                          1.      Nach der Auflösung des Vereins findet die Liquidation durch
         Beiträge zu erfolgen. Rückerstattungsberechtigt sind alle
                                                                                  den      Vorstand      statt,    jedoch       kann      die
         Versicherungsnehmer,        die     am     Anfang      eines             Mitgliedervertreterversammlung auch andere Personen
         Geschäftsjahres, in dem die Beitragsrückerstattung gewährt
                                                                                  zu Liquidatoren bestellen, die ihre Beschlüsse mit
         wird, Mitglieder des Vereins sind und es auch während des                Stimmenmehrheit                                     fassen.
         gesamten       vorherigen      Geschäftsjahres       waren.
                                                                          2.      Ergibt sich nach Beendigung der Liquidation ein
  4.     Wird beschlossen, die Beitragsrückerstattung auf
                                                                                  Überschuss, so wird dieser nach dem Verhältnis der im
         Nachschüsse anzurechnen, sind alle nachschuss-                           letzten Geschäftsjahr gezahlten Beiträge – nicht vor
         pflichtigen Versicherungsnehmer rückerstattungsberechtigt.
                                                                                  Ablauf   eines   Jahres    nach   Genehmigung       des
                                                                                  Auflösungsbeschlusses – an die Mitglieder verteilt. Ein
                                                                                  etwaiger Fehlbetrag ist in gleicher Weise durch
§ 22 Anlage des Vereinsvermögens                                                  Nachschüsse zu decken.

          Das Vereinsvermögen ist, soweit es nicht für die
          Bedürfnisse des Versicherungsbetriebes flüssig zu halten             Genehmigt mit Urkunde der Bundesanstalt für
          ist, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und                  Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn, vom 18. Oktober
          der Vorschriften der Aufsichtsbehörde anzulegen.                     2022, Geschäftszeichen: VA 31 - I 5002 5068-2022/0001
          Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der
          Aufsichtsbehörde.


  V.     Änderungen der Satzung und
         der Allgemeinen Versicherungsbedingungen

§ 23 Satzungsänderungen

  1.     Beschlüsse über Änderungen der Satzung und die
         Aufnahme neuer Versicherungszweige bedürfen einer
         Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen der
         Mitgliedervertreterversammlung.
  2.     Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung,
         die nur die Fassung betreffen, vorzunehmen. Er ist
         weiterhin ermächtigt für den Fall, dass die
         Aufsichtsbehörde Änderungen verlangt bevor sie einen
         Änderungsbeschluss der Mitgliedervertreterversammlung
         genehmigt, zu entsprechen.


  Auflösung des Vereins


§ 24 Auflösung und Bestandsübertragung

  1.     Die Auflösung des Vereins kann nur in einer hierzu
         einberufenen                Mitgliedervertreterversammlung
         beschlossen werden. Auf den besonderen Zweck dieser
         Mitgliedervertreterversammlung ist in der Einladung
         hinzuweisen. Der Auflösungsantrag muss einstimmig vom
         Vorstand oder von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter
         gestellt werden. Die Mitgliedervertreterversammlung ist nur
         dann beschlussfähig, wenn 3/4 der Mitgliedervertreter
         anwesend sind. Ist die Beschlussfähigkeit der
         Mitgliedervertreterversammlung nicht gegeben, so ist
         binnen         vier         Wochen          eine      neue
         Mitgliedervertreterversammlung anzuberaumen, die ohne
         Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter
         beschlussfähig ist.
  2.     Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen
         Mitgliedervertreter      dafür     stimmen       und    die
         Aufsichtsbehörde die Genehmigung dazu erteilt hat. Mit
         dem Beschluss über die Auflösung des Vereins kann auch
         der Beschluss über eine Bestandsübertragung auf ein
         anderes Unternehmen verbunden werden.
  3.     Die zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern
         bestehenden Versicherungsverträge erlöschen, sofern
         keine Bestandsübertragung erfolgt, vier Wochen nach
         der Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde
         genehmigten Auflösungsbeschlusses.

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 Die Policierung erfolgt agil und ressourcenschonend. Über
   Ökostrom und in Kooperation mit dem gemeinnützigen Verein
   Institut   für     Umwelt-      und    Klimaschutz     der
   Versicherungswirtschaft e.V. wird der Energieverbrauch und
   CO2-Fußabdruck klimaaktiv minimiert.
 Die Kapitalanlagen und einen Teil deiner Prämie investieren wir
   in Kooperation mit dem gemeinnützigen Verein Institut für
   Umwelt- und Klimaschutz der Versicherungswirtschaft e.V. zu
   100 % in Projekte und Unternehmen, die den Klimaschutz
   voranbringen.   Wir  grenzen    uns    ausdrücklich    vom
   „Greenwashing“ ab.
 Der Risikoträger, die Ammerländer Versicherung ist ein
   Versicherungsverein        auf     Gegenseitigkeit         mit
   genossenschaftlichem Charakter. Hier siehst du, wie ökologisch
   und sozial nachhaltig das Unternehmen handelt.


K1        K-Bonus
Beziehst du Ökostrom, besitzt du ein Öko-Bankkonto, ÖPNV-Ticket,
eine Bahncard oder bist im ADFC? Dann erhältst du einen Nachlass
von bis zu 5 %.

K2        K-Check
Alle versicherten Personen können sich über agencio einmalig
kostenfrei und bedarfsgerecht ihre bestehenden Versicherungen
auf die ökologische Wirksamkeit hin prüfen lassen.

K3        K-Service
In Kooperation mit der IKV empfiehlt agencio dir oder dem
Geschädigten eine Firma, die dich oder den Geschädigten zu
klimafreundlicher Reparatur/Ersatz, Energieeffizienz, baubiologisch
unbedenkliche Produkte und worauf man sonst nach einem
Schadenfall achten sollte, berät, um zum Klimaschutz beitragen zu
können.
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