# agencio optimum RS: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-agencio-optimum-rs.php
- Rechtlicher Träger: agencio (Deckungskonzept), Ammerländer Versicherung VVaG (Risikoträger laut Satzungsbeilage)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-agencio-optimum-rs.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [agencio THV Bedingungswerk optimum RS V9 (AHB THV 2023 agencio)](https://agencio.de/pdf/tierhalter/agencio_THV_Bedingungswerk_optimum_RS_V9.pdf), Fassung Bedingungswerk Hundehalterhaftpflicht Tarif natura optimum, Stand 01.02.2023 (THV 02.23)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | ja, bis 50 Mio. € | Die Versicherungssumme beträgt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 50.000.000,- EURO, bei Personenschäden jedoch max. 15.000.000,- EURO je geschädigte Person. | A1-5.1, Seite 18 |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. | A1-6.36.1, Seite 24 |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | ja, bis 100 Mio. € | Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. | A1-5.2, Seite 18 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | keine | Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). | A1-5.4, Seite 18 |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes) | ja | b) der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers gemäß A1-7.4 a), c) aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häusliche Gemeinschaft lebenden Personen. | A1-2.1 b), c), Seite 17 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Die Hundehalterhaftpflicht gilt weltweit. | Produktinformationsblatt, Seite 4 |
| Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Länder | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu fünf Jahren eingetreten sind, innerhalb der EU unbegrenzt. | A1-6.35.1, Seite 25 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeige | ja, bis 50 Mio. € | Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 auf den Betrag von 50.000.000, - EURO für Personen-, Sach und Vermögensschäden | A1-9.2, Seite 28 |
| Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser waren | ja | Sollte sich im Schadensfall herausstellen, dass die versicherte Person durch die Vertragsbedingungen zur Hundehalterhaftpflichtversicherung des Vorvertrages beim vorherigen Versicherer | A1-6.33.1, Seite 24 |
| Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mit | ja | als der Versicherer anbietet, wird der Versicherer im Schadenfall a) den Versicherungsschutz erweitern | A1-6.32.1, Seite 23 |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | ja | Werden die dieser Hundehalterhaftpflichtversicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. | A1-6.26, Seite 21 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | ja | erfolgt für den Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit im Sinne des Arbeitsförderungsrechtes für maximal drei Jahre eine Befreiung von der Beitragszahlung bei unverändertem Versicherungsschutz. | A1-6.25.1, Seite 21 |
| Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hund | ja | die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde | A1-1, Seite 16 |
| Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | ja | Der Versicherungsschutz für den Halter einer Hündin umfasst auch dessen Haftpflicht als Halter der Welpen eines Wurfes bis zu einem Alter von 18 Monaten. | A1-6.23, Seite 21 |
| Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sind | nicht geregelt |  |  |
| Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probe | nicht geregelt |  |  |
| Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderung | ja | Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche, die aus dem Gebrauch eigener Blindenhunde entstehen. | A1-1, Seite 17 |
| Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis) | ja | Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Nutzung des versicherten Hundes zu therapeutischen Zwecken. | A1-6.13, Seite 20 |
| Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildung | ja | Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Einsatz des versicherten Hundes als Rettungs- oder Suchhund sowie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten. | A1-6.14, Seite 20 |
| Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildung | nein | Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht. | A1-1, Seite 16 |
| Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtraining | ja | Mitversichert sind Haftpflichtpflichtansprüche von anderen Teilnehmern und Figuranten der in A1-6.7 | A1-6.10, Seite 20 |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichert | ja | Versichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht a) des fremden nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft | A1-2.1 a), Seite 17 |
| Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionen | nein | a) des fremden nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft | A1-2.1 a), Seite 17 |
| Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut) | ja, bis 2.500 € | Mitversichert sind insoweit von A1-7.3 c) und A1-7.4 a) abweichend, die gesetzlichen Haftpflichtansprüche der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer bis max. 2.500 EURO je Schadenereignis. | A1-6.22, Seite 20 |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie) | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer a) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören | A1-7.4 a), Seite 26 |
| Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskosten | ja | Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde. | A1-1, Seite 17 |
| Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden) | ja | eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A1-3.1, Seite 17 |
| Tierarztkosten für verletzte fremde Tiere | nicht geregelt |  |  |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten) | ja | Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die sich aus einem Deckakt mit einem versicherten Hund ergeben. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um einen gewollten oder ungewollten Deckakt handelt. | A1-6.6, Seite 20 |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | ja | Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die sich aus einem Deckakt mit einem versicherten Hund ergeben. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um einen gewollten oder ungewollten Deckakt handelt. | A1-6.6, Seite 20 |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächen | ja | Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Flurschäden, wie z. B. an landwirtschaftlichen Flächen, Weiden, Forsten, Feldern und Gärten. | A1-6.21, Seite 21 |
| Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter) | ja | Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde. | A1-1, Seite 17 |
| Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot) | nein | Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden ... an Kraft-, Luft und Wasserfahrzeugen | A1-6.4.2 c), Seite 19 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern) | ja, bis 50 Mio. € | den Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG | A2-1.1, Seite 29 |
| Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände) | ja | Mietsachschäden ausschließlich an Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten/gepachteten Räumen in Gebäuden. | A1-6.3.1, Seite 19 |
| Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisen | ja, bis 250.000 € | Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften (Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer, Pension, | A1-6.4.1 a), Seite 19 |
| Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventar | ja, bis 250.000 € | Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften (Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer, Pension, | A1-6.4.1 a), Seite 19 |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachen | ja, bis 250.000 € | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geliehen oder gepachtet werden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. | A1-6.4.1, Seite 19 |
| Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urin | ja | Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden durch tierische Ausscheidungen. | A1-6.5, Seite 20 |
| Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein) | ja | Mitversichert sind die gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins oder einer Hundeschule. | A1-6.9, Seite 20 |
| Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungen | ja | Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden, infolge der Teilnahme an Hundesportveranstaltungen, wie z. B. Geschicklichkeitswettbewerben (Agility), Rennen (Hundeschlittenrennen) und Turnieren, sowie die Trainings hierzu. | A1-6.7, Seite 20 |
| Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim Führen des Hundes ohne Leine und ohne Maulkorb/-schlaufe. | A1-6.20, Seite 21 |
| Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim Führen des Hundes ohne Leine und ohne Maulkorb/-schlaufe. | A1-6.20, Seite 21 |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund) | ja | Ergänzend zu A1-6.13 und A1-6.14 gilt die freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem versicherten Hund betrieben wird, als mitversichert. Die Jahresumsatzsumme ist auf 15.000,- EURO begrenzt. | A1-6.15, Seite 20 |
| Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht) | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | ja | Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine gemäß A1-2 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung vom Hund eines Dritten geschädigt wird | A3-1.1, Seite 29 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | ja | Der Versicherungsschutz umfasst a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, b) die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und c) die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. | A1-4.1, Seite 17 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschaden | ja | Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. | A1-4.3, Seite 18 |
| Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamt | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführschein | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | ja | Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche erhoben worden sind. | B3-2.2.2 a), Seite 37 |
| Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung) | ja | Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt. | B2-1.5, Seite 35 |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. | B2-1.2, Seite 34 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum) | ja | Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. | A1-7.1, Seite 25 |

## Volltext der Bedingungen: agencio THV Bedingungswerk optimum RS V9 (AHB THV 2023 agencio)

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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                                         Bedingungswerk für die
                          Hundehalterhaftpflichtversicherung

                                               Tarif natura optimum

                                                       (Stand 01.02.2023)

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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Hey,

vielen Dank für dein Interesse an unserer


agencio/natura Tarifwelt.


Die Basis unseres beidseitigen Vertrages


bilden die


     •   agencio Hundehalterhaftpflichtversicherungsbedingungen (THV 02.23),
     •   sowie einige gesetzliche Bestimmungen.


Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind
im Versicherungsschein ausgeführt.

Soweit wir in den Versicherungsunterlagen die männliche Form der Bezeichnung
(z. B. Versicherungsnehmer, Ehegatte) verwenden, ist dabei auch immer die weibliche und die
diverse Bezeichnung mit gemeint.

Bei allen Fragen zu unserer Produktwelt steht euch euer Vermittler zur Verfügung.

Eure

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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       Inhaltsverzeichnis

                    Produktinformationsblatt                                                                       4

                    Kundeninformation                                                                              6

                    Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung                               10

                    Widerrufsbelehrung                                                                             11

                    Leistungsübersicht Hundehalterhaftpflichtversicherung                                          13

                    Allgemeine Hundehalterhaftpflicht Versicherungsbedingungen (AHB THV 2023 agencio)              15

                    Bedingungen zur Spezial-Schadenersatzrechtsschutz                                              41

                    Satzung der Ammerländer Versicherung VVaG                                                      43

                    Nachhaltigkeit der agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung natura fair und natura optimum   47


                                  TOP-Schutz
                                  Der Schutzschild zeigt dir die vielen Besonderheiten der
                                  agencio Hundehalterhaftpflicht


                                  Nachhaltige Mehrleistungen
                                  Das Logo zeigt dir die besonderen
                                  Nachhaltigkeitsleistungen der agencio Hundehalterhaftpflicht

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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  Hundehalterhaftpflichtversicherung


  Deutschland


 Dieses Blatt dient deiner Information und gibt dir einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte deiner Versicherung. Die
 vollständigen Informationen findest du in deinen Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und
 Versicherungsbedingungen). Damit du umfassend informiert bist, lesen bitte alle Unterlagen durch.

 Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
    Wir bieten dir eine Hundehalterhaftpflichtversicherung an. Diese schützt dich vor den finanziellen Folgen durch Schäden deines
    versicherten Tiers.


               Was ist versichert?                                                  Was ist nicht versichert?

               Versicherte Sachen                                                   X Nicht versichert sind beispielsweise:
                               in der Hundehalterhaftpflicht das                       X gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene
                                                                                          Tiere.
                  im Versicherungsschein angegebene Risiko.
                                                                                       X Diensthunde, die als Spürhunde arbeiten
                                                                                       X Jagdhunde im Jagdeinsatz
                                                                                       X Wir leisten nur bis zur vereinbarten
                                                                                          Versicherungssumme. Sollte eine
                                                                                          Selbstbeteiligung vereinbart sein, so wird
                                                                                          diese bei einer Schadenszahlung in Abzug
                                                                                          gebracht.


                                                                                    ! Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der


                                                                                       schlossen sind zum Beispiel:
                  Die Höhe der vereinbarten                                            ! vorsätzliche Handlungen des Tierhalters
                  Versicherungssummen kannst du deinem                                 ! Schäden zwischen Mitversicherten
                  Antrag oder auch deinem
                  Versicherungsschein entnehmen

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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               Wo bin ich versichert?
                  Die Hundehalterhaftpflicht gilt weltweit. Auch wenn du während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen
                  Haftpflichtschaden verursachts, bist du geschützt.


               Welche Verpflichtungen habe ich?


                  Du musst die Kosten des Schadens gering halten.


                  ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.


               Wann und wie zahle ich?

                                                                                                                ahlen. Wann du die
               weiteren Beiträge zahlen musst, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das
               monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Du kannst uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen,
               den Beitrag von deinem Konto einzuziehen.


               Wann beginnt und wann endet die Deckung?

                                                                                                                         Hat dein
               Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
               Ausnahme: Du oder wir haben den Vertrag gekündigt.
               Hat dein Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann kannst du deinen Vertrag am Ende des dritten Jahres
               kündigen. Deine Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.


               Wie kann ich den Vertrag kündigen?
               Du oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate
               vorher geschehen). Du oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem
               Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

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                                   agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

                                   S e i t e |6

                                                                                                           Hast Du uns ermächtigt, die Beiträge von deinem Konto
                                                                                                           abzubuchen, musst du dich um die rechtzeitige Überweisung der
                                   Was du über deinen                                                      Beiträge nicht kümmern. Beim Lastschriftverfahren tritt Erfüllung
                                                                                                           ein, sobald dein Konto wirksam belastet wurde. Ist die
                                   Versicherer wissen                                                      Abbuchung von dem uns angegebenen Konto nicht möglich,
                                                                                                           entstehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten müssen wir
                                   sollst                                                                  dir in Rechnung stellen.

                                     Identität des Risikoträgers:                                         Wann der
                                     Ammerländer Versicherung VVaG
                                     Bahnhofstr. 8
                                                                                                          Versicherungsschutz
                                     26655 Westerstede                                                    beginnt
                                     Telefon: 04488-53737- 0
                                     E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
                                                                                                           Wenn du den Versicherungsschein von uns erhalten hast, ist
                                     www.ammerlaender-versicherung.de
                                                                                                           dies die Bestätigung, dass wir deinen Antrag auf Abschluss eines
                                                                                                           Vertrages geprüft und angenommen haben. Es bedeutet nicht,
                                     Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Die Ammerländer                dass du ab sofort versichert bist. Der Versicherungsschutz
                                     Versicherung ist im Handelsregister beim Amtsgericht Oldenburg        beginnt vielmehr zu dem im Versicherungsschein bezeichneten
                                     unter der Nummer HRB 201743 eingetragen.                              Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass du den ersten Beitrag
                                                                                                           rechtzeitig gezahlt oder uns ermächtigt hast, die Beiträge
                                     Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Schaden- und       abzubuchen.
                                     Unfallversicherungen.
                                                                                                           Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des
                                                                                                           Versicherungsschutzes      kannst      du       den
                                                                                                           Versicherungsbedingungen entnehmen, die dem Vertrag

                                   Was du über deinen                                                      zugrunde liegen.


                                   Assekuradeur wissen
                                                                                                          Laufzeit des Vertrages
                                   sollst
                                                                                                          und Kündigungs-
                                     Identität des Konzeptanbieters & Assekuradeur
                                     agencio Versicherungsservice AG. Für die oben genannten              bedingungen
                                     Versicherer handeln wir namens und in Vollmacht als dein
                                     Konzeptanbieter aus Westerstede:                                      Du bist ein Versicherungsverhältnis für einen vereinbarten
                                                                                                           Zeitraum eingegangen. Diesen Zeitraum kannst du dem Antrag
                                     agencio Versicherungsservice AG                                       und dem Versicherungsschein entnehmen. Eine Kündigung ist
                                     Bahnhofstr. 2                                                         für dich und für uns erstmals zum Ende dieses Zeitraums möglich,
                                     26655 Westerstede                                                     sofern wir nichts anderes vereinbart haben.
                                     Telefon: 04488-7389100
                                     E-Mail: hey@agencio.de
                                                                                                           Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, haben wir
                                     www.agencio.de
                                                                                                           zusätzlich eine Verlängerung von Jahr zu Jahr für den Fall
                                                                                                           vereinbart, dass der Vertrag nicht gekündigt wird. Du und wir
                                     Vorstand: Holger Koppius (Sprecher), Gerold Saathoff
                                                                                                           können      immer     zum      Schluss     des      laufenden
                                     Aufsichtsrat: Axel Eilers (Vors.),
                                                                                                           Versicherungsjahres kündigen.
                                     Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler (Stv.), Jürgen Schulz

                                     Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handelsregister    Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnimmst du bitte den
                                     beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer HRB 219062                Versicherungsbedingungen, die deinem Vertrag zugrunde liegen.
                                     eingetragen.
                                                                                                           Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte bestehen.
                                                                                                           Einzelheiten entnimmst du bitte den Versicherungsbedingungen,
                                                                                                           die deinem Vertrag zugrunde liegen.


                                   Wann du deine Beiträge                                                 Was du tun kannst, wenn es
                                   zahlen musst                                                           zwischen dir und uns zu
                                     Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes    Streitigkeiten kommt
                                     Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für dich gilt, hängt
                                     davon ab, was wir mit dir vereinbart haben. Dies kannst du im         Wenn du mit unserer Entscheidung nicht zufrieden bist oder eine
                                     Versicherungsschein und dem Antrag entnehmen.                         Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von dir gewünschten
                                                                                                           Ergebnis  geführt    hat,  steht   dir   die   nachfolgenden
Allgemeine Vertragsinformationen


                                     Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich,              Beschwerdemöglichkeiten offen.
                                     wann du den ersten Beitrag und dann regelmäßig wiederkehrend
                                     die folgenden Beiträge zahlen musst. Den ersten oder den
                                     einmaligen Beitrag musst du - unabhängig von dem Bestehen eines
                                     Widerrufrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten
                                     und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns
                                     Deine Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag
                                     erhalten.

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

S e i t e |7
Unser Beschwerdemanagement                                               dem Gericht geltend machen, das für deinen Wohnsitz örtlich
                                                                         zuständig ist. Wenn du den Versicherungsvertrag für deinen
  Unsere interne Beschwerdestelle steht dir hierzu zur Verfügung. Du     Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen hast, können
  erreichst diese derzeit wie folgt:                                     wir uns alternativ auch an das Gericht des Ortes wenden, an dem
                                                                         sich der Sitz oder die Niederlassung deines Betriebes befindet.
  agencio Versicherungsservice AG
  - Beschwerdemanagement-                                                Für den Fall, dass Du nach Vertragsabschluss deinen Wohnsitz
  Bahnhofstr. 2                                                          oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des
  26655 Westerstede                                                      Versicherungsvertragsgesetzes verlegt oder dein Wohnsitz oder
  E-Mail: beschwerde@agencio.de                                          gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
                                                                         bekannt ist, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand
                                                                         Westerstede.
Versicherungsombudsmann

  Wenn du Verbraucher bist, kannst du dich an den Ombudsmann           In welcher Sprache wir
  für Versicherungen wenden. Diesen erreichst du wie folgt:
                                                                       mit Dir kommunizieren
  Versicherungsombudsmann e.V.                                           Wir kommunizieren mit dir in deutscher Sprache.
  Postfach 080632
  10006 Berlin

  E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet:
                                                                       Geltungsbereich -
  www.versicherungsombudsmann.de                                       Zeichnungsgebiet
  Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für         In den Sparten WoMobil-, Fahrrad-Vollkasko-, Unfall-,
  Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben        Privathaftpflicht- und Hundehalterhaftpflichtversicherung können
  uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.           wir nur Versicherungsschutz gewähren, wenn der Hauptwohnsitz
                                                                         des Versicherungsnehmers (VN) in Deutschland ist. In den
  Wenn du Verbraucher bist und diesen Vertrag online (z.                 Sparten Wohngebäude (VGV) und Hausrat (VHV) können wir
  B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen hast, kannst      nur Versicherungsschutz gewähren, wenn das zu versichernde
  du mit deiner Beschwerde auch online an die Plattform                  Gebäude (VGV) oder der gewöhnliche Versicherungsort (VHV)
  http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Deine Beschwerde            sich in Deutschland befinden.
  wird       dann     über     diese      Plattform    an      den
  Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
                                                                       Hinweise zum
Versicherungsaufsicht
                                                                       Datenschutz
  Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
  Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf,
  kannst du dich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden.       Vorbemerkung
  Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
  Bundesanstalt      für   Finanzdienstleistungsaufsicht.    Die         Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe
  Kontaktdaten sind:                                                     der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so
                                                                         lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und
  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)                wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren
  Sektor Versicherungsaufsicht                                           Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen
  Graurheindorfer Straße 108                                             Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die
  53117 Bonn                                                             Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu deiner Person
  E-Mail: poststelle@bafin.de                                            wird durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung
                                                                         (DSGVO) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und Nutzung
  Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne     zulässig, wenn die DSGVO oder eine andere Rechtsvorschrift sie
  Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.                        erlaubt.

Rechtsweg                                                                Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich in der
                                                                         Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und
  Außerdem hast du die Möglichkeit, den Rechtsweg zu                     dem Telemediengesetz (TMG).
  beschreiten.
                                                                         Verantwortlicher ist die
                                                                         agencio Versicherungsservice AG
Welches Recht für deinen                                                 Bahnhofstraße 2
                                                                         26655 Westerstede
Vertrag gilt und welches                                                 Telefon: 04488-7389100
                                                                         E-Mail: hey@agencio.de
Gericht bei Rechtsstreitig-                                              Der Verantwortliche wird vertreten durch den
keiten zuständig ist                                                     Vorstand Holger Koppius(Sprecher), Gerold Saathoff

                                                                         Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Artikel 37 DSGVO ist
  Es gilt deutsches Recht.
                                                                         DataCo GmbH
  Deine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kannst du                 Dachauer Straße 65
  entweder bei dem Gericht deines Wohnsitzes geltend machen              80335 München
  oder bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz örtlich            www.dataguard.de
  zuständig ist.                                                         E-Mail: datenschutz@agencio.de

  Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können wir bei           Telefon: +49 89 7400 45840

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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Einwilligungserklärung                                                       entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein,
                                                                             andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende
  Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden                         Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in
  Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere                        bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher
  Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in deinem                    Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines
  Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO             Austausches von personen- bezogenen Daten unter den
  aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des                     Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen
                                                                             weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen,
  Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der                 Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben
  Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des                   zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag.
  Antrags oder durch deinen jederzeit möglichen Widerruf. Wird die           Versicherungsverträgen, die einen Schutzbrief oder eine
  Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise              Ausfalldeckung        enthalten,        werden         deine
  gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss.               personenbezogenen Daten an den Schutzbrief- oder
  Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener                       Ausfalldeckungs-Versicherer weitergegeben, damit du im
  Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -                   Schadensfall die Schutzbrief- oder Ausfalldeckungs-
  nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in             Leistungen unmittelbar beim jeweiligen Versicherer
  der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.                                    beantragen und abrufen kannst.


Schweigepflichtentbindungserklärung
                                                                          4. Datenübermittlung an Versicherungsvermittler
  Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B.               Du wirst in deiner Versicherungsangelegenheit durch einen
  beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle               Vermittler betreut, der dich mit deiner Einwilligung auch
  Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus.              berät. Vermittler in diesem Sinn sind Versicherungsmakler.
  In     der     Lebens-,     Kranken-       und    Unfallversicherung       Der Makler führt eine nach den im Versicherungsgewerbe
  (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine                       üblichen Grundsätzen ordnungsgemäße Betreuung des
  Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen           Versicherungsnehmers          und      Verwaltung       des
  wir Dir einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -       Versicherungsvertrages durch. Um seine Aufgaben
  nutzung nennen.                                                            ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu
                                                                             diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung
  1. Datenspeicherung bei deinem Versicherer                                 notwendigen Angaben aus deinen Antrags-, Vertrags- und
      Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag                  Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art
      notwendig sind. Das sind zunächst deine Angaben im Antrag              des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der
      (Antragsdaten).        Weiter     werden       zum      Vertrag        Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen.
      versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part-                  Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der
      nernummer),      Versicherungssumme,        Versicherungsdauer,        Personenversicherung können an den zuständigen
      Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben          Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Jeder
      eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen         Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die
      oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem                   Bestimmungen der DSGVO und seine besonderen
      Versicherungsfall speichern wir deine Angaben zum Schaden              Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und
      und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt              Datengeheimnis) zu beachten.
      ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung
      deiner Reparaturwerk statt über einen Kfz-Totalschaden oder         5. weitere Versicherer:
      bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag              Das versicherte Risiko wird nicht von uns getragen. Es ist
      (Leistungsdaten).                                                      daher erforderlich, deine Vertrags- und ggfs. Schadendaten
                                                                             an den jeweiligen Versicherer zu übermitteln, damit dieser
                                                                             sich ein eigenes Bild über das Risiko oder Versicherungsfall
  2. Datenübermittlung an Rückversicherer                                    machen kann. Wir übermitteln deine Daten an den
      Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer           Versicherer nur soweit dies für die Erfüllung des
      stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken             Versicherungsvertrages mit dir erforderlich ist bzw. im zur
      achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken      Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlichen
      an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese                        Umfang. Nähere Informationen zum Versicherer ergeben
      Rückversicherer     benötigen      ebenfalls     entsprechende         sich aus deinem Versicherungsschein.
      versicherungstechnische      Angaben        von     uns,      wie
      Versicherungsnummer,             Beitrag,        Art          des      Vermittler:
      Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags              Soweit du hinsichtlich deiner Versicherungsverträge von
      sowie im Einzelfall auch deine Personalien. Soweit                     einem Vermittler betreut wirst, verarbeitet dein Vermittler die
      Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung                 zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages
      mitwirken, werden dir auch die dafür erforderlichen                    benötigten Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Auch
                                                                             übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die dich
      Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen
                                                                             betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu
      sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie
                                                                             deiner Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und
      ebenfalls entsprechende Daten übergeben.                               Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.


  3. Datenübermittlung an andere Versicherer
      Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Ver-
      sicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im
      Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des
      Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände
      anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und
      Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere
      Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder
      gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern,
      eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten
      aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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      Externe Dienstleister:                                               Versicherungsvertrages erforderlich ist.

      Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und         •   meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit erforderlich – an
      gesetzlichen Pflichten des Versicherers – insbesondere im
                                                                           Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten
      Rahmen der Bearbeitung des Leistungs- bzw. Schadenfalls -
                                                                           Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich
      zum Teil der Unterstützung externer Gutachter und
      Sachverständiger. Ferner werden wir im Zusammenhang mit              die für die agencio tätigen Personen im Hinblick auf die
      der Aktenlagerung, der Aktenvernichtung, bei IT-                     Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter
      Dienstleistungen, beim Druck und Versand von Unterlagen              Daten          von          ihrer          Schweigepflicht.
      sowie bei Marketingaktionen und der Marktforschung ggf.
      von externen Dienstleistern unterstützt.                         •   die agencio meine Daten – auch Gesundheitsdaten – und
      Weitere Empfänger: Darüber hinaus können wir deine                   sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben
      personenbezogenen Daten an weitere Empfänger                         genannten Fällen – so- weit erforderlich – an den für mich
      übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher         zuständigen selbst- ständigen Versicherungsvermittler
      Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger,               übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu
      Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).                       Beratungszwecken        genutzt        werden       dürfen.

      Dauer der Datenspeicherung                                       •   die agencio meine Daten – auch Gesundheitsdaten – an die in
      Wir löschen deine personenbezogenen Daten, sobald sie für            der im Internet veröffentlichten Liste genannten Stellen
      die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.              übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die
      Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten                 angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet
      für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen               und genutzt werden, wie die agencio dies tun dürfte. Soweit
      unser Unternehmen geltend gemacht werden können                      erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der agencio und
      (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig           sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von
      Jahren). Zudem speichern wir deine personenbezogenen                 Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter
      Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind.                 Daten von ihrer Schweigepflicht.
      Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten
      ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch,
      der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die                     Unsere Datenschutzerklärung klärt dich als Nutzer
      Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre nach               (betroffene Person) über die Art, den Umfang und Zwecke
      Beendigung des Vertrages.                                            der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
                                                                           durch uns, die agencio (Verantwortliche), auf. Die
      Betroffenenrechte                                                    Datenschutzerklärung         findest      Du       unter
      Du kannst unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu               agencio.de/datenschutz
      deiner Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber
      hinaus kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die
      Berichtigung oder die Löschung deiner Daten verlangen. Dir
      kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der
      Verarbeitung deiner Daten sowie ein Recht auf Herausgabe
      der von dir bereitgestellten Daten in einem strukturierten,
      gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

      Datenaustausch mit früheren Versicherern
      Um die Angaben des Versicherungsnehmers bei Abschluss
      des Versicherungsvertrages (z. B. zur Mitnahme eines
      Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung)
      bzw. die Angaben des Versicherungsnehmers bei Eintritt
      des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen
      zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein
      Austausch von personenbezogenen Daten, mit dem vom
      Versicherungsnehmer im Antrag benannten, früheren
      Versicherer erfolgen.

      Weitere Auskünfte und Erläuterungen über deine Rechte

      Du hast als Betroffener nach der DSGVO neben dem eingangs
      erwähnten Widerrufsrechts ein Recht auf Auskunft sowie
      unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf
      Berichtigung, Sperrung oder Löschung deiner in einer Datei
      gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte
      und Erläuterungen wende dich bitte an den betrieblichen
      Datenschutzbeauftragten deines Versicherers. Richte du auch
      ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung
      oder Löschung wegen der beim Rückversicherer
      gespeicherten Daten stets an deinen Versicherer.

      Einwilligungsklausel nach der Europäischen Datenschutz-
      Grundverordnung (DSGVO)

      Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass

  •   die agencio die von mir in diesem Antrag und künftig
      mitgeteilten Daten – auch Gesundheitsdaten – erhebt,
      speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur
      Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses

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                                                                   agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

                                                                   S e i t e | 10


                                                                       Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer
                                                                       Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5
                                                                       Versicherungsvertragsgesetz
                                                                       Hey,                                                                 2. Kündigung
                                                                                                                                                 Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil du die
                                                                       damit wir deinen Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen                 vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig
                                                                       können, ist es notwendig, dass du die beiliegenden Fragen                 oder schuldlos verletzt hast, können wir den Vertrag
                                                                       wahrheitsgemäß und vollständig beantwortest. Es sind auch                 unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
                                                                       solche Umstände anzugeben, denen du nur geringe Bedeutung                 Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir
                                                                       zuschreibst. Bitte beachte, dass du deinen Versicherungsschutz            den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                       gefährden kannst, wenn du unrichtige oder unvollständige                  Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
                                                                       Angaben machst. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer                   geschlossen hätten.
                                                                       Verletzung der Anzeigepflicht kannst du der nachstehenden
                                                                       Information entnehmen.
                                                                                                                                            3.   Vertragsänderung
                                                                                                                                             Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
                                                                       Welche vorvertraglichen Anzeige-                                      Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                       pflichten bestehen?                                                   Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
                                                                                                                                             geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen
                                                                       Du bist bis zur Abgabe deiner Vertragserklärung verpflichtet, alle    auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Hast du die
                                                                       deine bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir            Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen
                                                                       in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig             Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Hast du
                                                                       anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor           die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen
                                                                       Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen                    Bedingungen         erst      ab       der      laufenden
                                                                       Umständen fragen, bist du auch insoweit zur Anzeige                   Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich
                                                                       verpflichtet.                                                         durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10
                                                                                                                                             % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
                                                                                                                                             angezeigten Umstand aus, kannst du den Vertrag
                                                                       Welche Folgen können eintreten, wenn                                  innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung
                                                                       eine vorvertragliche Anzeigepflicht                                   über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses
                                                                                                                                             Recht werden wir dich in unserer Mitteilung hinweisen.
                                                                       verletzt wird?
                                                                                                                                            4.   Ausübung unserer Rechte
                                                                       1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzt
                                                                                                                                             Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
                                                                           du die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag
                                                                                                                                             oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats
                                                                           zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn du nachweist, dass
                                                                                                                                             schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem
                                                                           weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei
                                                                                                                                             Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
                                                                           grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir
                                                                                                                                             Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
                                                                           kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei
                                                                                                                                             begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer
                                                                           Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
                                                                                                                                             Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir
                                                                           anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des
                                                                                                                                             unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir
                                                                           Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir
                                                                                                                                             nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese
                                                                           den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben
                                                                                                                                             die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns
                                                                           wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn du nachweist,
                                                                                                                                             auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
                                                                           dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung


                                                                                                                                             Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht
                                                                           • weder für den Eintritt oder die Feststellung des                angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der
                                                                              Versicherungsfalles
                                                                                                                                             Anzeige kannten.
                                                                           • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
                                                                              Leistungspflicht
                                                                           ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn    5.    Stellvertretung durch eine andere Person
                                                                           du die Anzeigepflicht arglistig verletzt hast. Bei einem          Lässt du dich bei Abschluss des Vertrages durch eine
                                                                           Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis     andere Person vertreten, so sind bezüglich der
                                                                           zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen            Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der
                                                                           Vertragszeit entspricht.                                          rückwirkenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist
                                                                                                                                             für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist
                                                                                                                                             deines Stellvertreters als auch deine eigene Kenntnis und
                                                                                                                                             Arglist zu berücksichtigen. Du kannst dich darauf, dass
                                                                                                                                             die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
                                                                                                                                             verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder deinem
                                                                                                                                             Stellvertreter noch dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
                                                                                                                                             zur Last fällt.

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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                                                                            INFORMATIONEN
   WIDERRUFSBELEHRUNG                                                       Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren
                                                                            Informationen werden die Informationspflichten im
                                                                            Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
   ABSCHNITT 1
                                                                       INFORMATIONSPFLICHTEN BEI ALLEN
WIDERRUFSRECHT, WIDERRUFSFOLGEN UND                                    VERSICHERUNGSZWEIGEN
BESONDERE HINWEISE WIDERRUFSRECHT
                                                                            Der Versicherer (wir) hat dir folgende Informationen zur
   Du kannst deine Vertragserklärung innerhalb einer Frist                  Verfügung zu stellen:
   von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
   (z.B. E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt,
   nachdem       Ihnen    der    Versicherungsschein, die                       1. die Identität des Versicherers und der etwaigen
   Vertragsbestimmungen einschließlich der für das                                   Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen
   Vertragsverhältnis         geltenden          Allgemeinen                         werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister,
   Versicherungsbedingungen,           diese        wiederum                         bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die
   einschließlich der Tarifbestimmungen, diese Belehrung,                            zugehörige Registernummer;
   das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, und die
   weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen jeweils                   2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und
   in Textform zugegangen sind.                                                      jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung
                                                                                     zwischen dem Versicherer und dir maßgeblich ist, bei
   Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige                            juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -
   Absendung des Widerrufs.Der Widerruf ist zu richten an:                           gruppen        auch       den        Namen       eines
                                                                                     Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch
   agencio Versicherungsservice AG                                                   Übermittlung        der         Vertragsbestimmungen
   Bahnhofstraße 2                                                                   einschließlich            der             Allgemeinen
   26655 Westerstede                                                                 Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
   E-Mail: hey@agencio.de                                                            Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
                                                                                     gestalteten Form;

WIDERRUFSFOLGEN                                                                 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;

   Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der                                 4. die         wesentlichen        Merkmale       der
   Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die                           Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über
   Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der                              Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des
   Prämien, wenn du zugestimmt hast, dass der                                        Versicherers;
   Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist
   beginnt.
                                                                                5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich
   Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des                          aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei
   Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten.                        die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das
   Dabei handelt es sich um den im Versicherungsschein                               Versicherungsverhältnis    mehrere     selbständige
   ausgewiesenen Betrag, der anteilmäßig entsprechend der                            Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein
   Tage der Risikotragung berechnet wird. Der Versicherer                            genauer Preis nicht angegeben werden kann,
   (wir) hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich,                                  Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die
   spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu                                  Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
   erstatten.
                                                                                6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der
   Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der                            Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der
   Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zurFolge, dass                          Prämien;
   empfangene       Leistungen    zurückzugewähren      und
   gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.                         7. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt,
                                                                                     insbesondere über den Beginn der Versicherung und
   Hast    du    dein   Widerrufsrecht    hinsichtlich  des                          des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der
   Versicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so bist du                               Frist, während der der Antragsteller an den Antrag
   auch an einen mit dem Versicherungsvertrag                                        gebunden sein soll;
   zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden.
   Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen                       8. das       Bestehen     oder     Nichtbestehen    eines
   Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und einen                              Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten
   Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf                            der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift
   Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und                             derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu
   dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder                          erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs
   vereinbart noch verlangt werden.                                                  einschließlich Informationen über den Betrag, den du
                                                                                     im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen
BESONDERE HINWEISE                                                                   hast; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
                                                                                     Vertragsbestimmungen          einschließlich     der
   Dein Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf deinen                         Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt,
   ausdrücklichen Wunsch sowohl von dir als auch von uns                             bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen
   vollständig erfüllt ist, bevor du dein Widerrufsrecht                             und deutlich gestalteten Form;
   ausgeübt hast.
                                                                                9.          -    Angaben zur Laufzeit des Vertrages
   ABSCHNITT 2                                                                              -    Angaben     zur Mindestlaufzeit des
                                                                                                  Vertrages;
   AUFLISTUNG DER FÜR DEN
   FRISTBEGINN ERFORDERLICHEN WEITEREN

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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       10. Angaben       zur Beendigung des Vertrages,
            insbesondere        zu      den     vertraglichen
            Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger
            Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch
            Übermittlung       der    Vertragsbestimmungen
            einschließlich          der         Allgemeinen
            Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
            Informationen einer       hervorgehobenen und
            deutlich gestalteten Form;

       11. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
            deren Recht der Versicherer der Aufnahme von
            Beziehungen zu dir vor Abschluss des
            Versicherungsvertrages     zugrunde     legt;


       12. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine
            Vertragsklausel über das auf den Vertrag
            anwendbare Recht oder über das zuständige
            Gericht;

       13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen
            und die in diesem Abschnitt genannten
            Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die
            Sprachen,                in              denen
            sich der Versicherer verpflichtet, mit deiner
            Zustimmung die Kommunikation während der
            Laufzeit dieses Vertrages zu führen;

       14. einen möglichen Zugang für dich zu einem
            außergerichtlichen       Beschwerde-     und
            Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die
            Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist
            ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die
            Möglichkeit für dich, den Rechtsweg zu
            beschreiten, hiervon unberührt bleibt;

       15. Name       und   Anschrift   der   zuständigen
            Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer
            Beschwerdebei dieser Aufsichtsbehörde.

                 ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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Leistungsübersicht zur Hundehalterhaftpflichtversicherung


                                                                          natura fair      natura optimum
     Versicherungssummen
     Personenschäden                                                   10.000.000 Euro    50.000.000 Euro
     Personenschäden pro Person/Jahr                                   10.000.000 Euro    15.000.000 Euro
     Sachschäden                                                       10.000.000 Euro    50.000.000 Euro
     Vermögensschäden                                                  10.000.000 Euro    50.000.000 Euro
     Vorsorgeversicherung                                                                       
     Mietsachschäden                                                   10.000.000 Euro    50.000.000 Euro
     Mietsachschäden an beweglichen Sachen                               10.000 Euro       250.000 Euro
     Garantien
     Innovationsgarantie                                                                         
     Erfüllung GDV Standard                                                    --                 
     Erfüllung Arbeitskreis Beratungsprozesse                                  --                 
     Best-Leistungsgarantie                                                    --                 
     Besitzstandsgarantie                                                      --                 
     Nachhaltigkeitsgarantie                                                                     
     Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit                                    --         bis zu 36 Monaten
     Versicherungsschutz für Welpen                                    bis zu 12 Monate   bis zu 18 Monaten
     Besonderheiten
     Rettungs- und Bergungskosten                                             --                   
     Unterbringung in einer Hundepension                                      --            bis 5.000 Euro
     Gewerbliche Nutzung                                                      --           bis 15.000 Euro
     Neuwertentschädigung                                                     --            bis 2.500 Euro
     Summen- Konditionsdifferenzdeckung                                       --                   
     Therapeutische Zwecke                                                                        
     Zuschuss bei Neuerwerb eines Hundes nach Schadensfall                    --                   
     Versichertes Risiko
     Verzicht auf Mithaftung des Versicherungsnehmers                          --            bis 500 Euro
     Schäden durch gewollten / ungewollten Deckakt                             --                  
     Flurschäden                                                                                  
     Tierische Ausscheidungen                                                  --                  
     Kein Leinenzwang                                                                             
     Kein Maulkorbzwang                                                        --                  
     Figuranten                                                                --                  
     Teilnahme an Hundesportveranstaltungen                                                       
     Teilnahme an Schauvorführungen / Turnieren                                                   
     Teilnahme Hundeschule                                                                        
     Versehentliche Obliegenheitsverletzung                                    --                  
     Forderungsausfalldeckung                                           ab 1.500 Euro              
     Fremdhütung                                                               --                  
     Auslandsdeckung innerhalb der EU                                    bis zu 1 Jahr        unbegrenzt
     Auslandsdeckung weltweit                                            bis zu 1 Jahr      bis zu 5 Jahre
           =         versichert                                                                  Stand:02/23
--          =         nicht versichert

Die hier dargestellten Leistungen sind nur ein Auszug aus den Bedingungen.
Grundsätzlich gilt, dass die geschriebenen und im Versicherungsschein dokumentierten
Versicherungsbedingungen als Grundlage für den Versicherungsschutz dienen.

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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        Nachhaltigkeit
              Die Institut für Umwelt- und Klimaschutz der Versicherungs-      ✔      Die Policierung erfolgt agil und ressourcenschonend. Über Ökostrom
              wirtschaft e.V. -Tarifwelt hat den Anspruch, dass Ihre                  und in Kooperation mit dem gemeinnützigen Verein Institut für Umwelt-
              Versicherung mehr als klimaneutral ist, nämlich klimaaktiv!             und Klimaschutz der Versicherungswirtschaft e.V. wird der
                                                                                      Energieverbrauch und CO2-Fußabdruck klimaaktiv minimiert.
              Wir sorgen mit verschiedenen Maßnahmen dafür, dass du mit
   deinem Antrag, der Versicherungsprämie und später im Leistungsfall dem      ✔      Die Kapitalanlagen und einen Teil Ihrer Prämie investieren wir in
   Klima nicht schadest, sondern etwas Gutes tust!                                    Kooperation mit dem gemeinnützigen Verein Institut für Umwelt- und
                                                                                      Klimaschutz der Versicherungswirtschaft e.V. zu 100 % in Projekte
                                                                                      und Unternehmen, die den Klimaschutz voranbringen. Wir grenzen uns
                                                                                      ausdrücklich vom „Greenwashing“ ab.
                                                                               ✔      Die Ammerländer Versicherung ist ein Versicherungsverein auf
                                                                                      Gegenseitigkeit mit genossenschaftlichem Charakter. Hier siehst du,
                                                                                      wie ökologisch und sozial nachhaltig das Unternehmen handelt.
     Produktdetails                                                                                      Optimum
     (Maßgebend sind die Bedingungen und Klauseln)                             Base

   K-Bonus: Beziehst du Ökostrom, besitzt du ein Öko-Bankkonto, ÖPNV-
   Ticket, eine Bahncard oder bist im ADFC? Dann erhältst du einen Nachlass
                                                                                          5%                                    5%
   von bis zu
   K-Check: Alle versicherten Personen können einmalig kostenfrei und
   bedarfsgerecht ihre bestehenden Versicherungen auf die ökologische
                                                                                                                                
   Wirksamkeit hin prüfen lassen
 K-Service: In Kooperation mit der IKV empfiehlt agencio dir oder dem
 Geschädigten eine Firma, die dich oder den Geschädigten zu
 klimafreundlicher Reparatur/Ersatz, Energieeffizienz, baubiologisch
 unbedenkliche Produkte und worauf man sonst nach einem Schadenfall                                                             
 achten sollte, berät, um zum Klimaschutz beitragen zu können.
   Nachhaltiger Schadenersatz: Garantiert höhere Erstattung bei nachhaltiger
   Reparatur oder Wiederbeschaffung durch geschädigte Person, wenn diese
   nachweislich berücksichtigt:
                                                                                                                         25% über Zeitwert
    • Umweltsiegel (z.B. das GOTS-SiegeI, das FSC Siegel, etc.)                            --
                                                                                                                           (max. 1.000 €)
    • Fairtrade-Siegel: Siegel für den fairen Einkauf
    • Klimafreundliche Materialien


    = generell bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert
   - = nicht versichert


   sofern vereinbart = gegen Zuschlag versicherbar

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             Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Hundehalterhaftpflichtversicherung
                  (AVB Private HundehalterHV) agencio Versicherungsservice AG natura optimum

Inhaltsverzeichnis

Teil A

Abschnitt A1 – privates Hundehalterhaftpflichtrisiko
A1-1        Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko)
A1-2        Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Verhältnis zwischen den Versicherten
            (Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen)
A1-3        Versicherungsschutz, Versicherungsfall
A1-4        Leistungen der Versicherung und Vollmacht des Versicherers
A1-5        Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, Jahreshöchstersatzleistung, Serienschaden,
            Selbstbeteiligung)
A1-6        Besondere Regelungen für einzelne private Risiken des privaten Hundehalters (Versicherungsschutz,
            Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse)
A1-6.1      Allgemeines Umweltrisiko
A1-6.2      Abwässer
A1-6.3      Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden)
A1-6.4      Schäden an sonstigen gemieteten, gepachteten oder geliehenen beweglichen Sachen
A1-6.5      Tierische Ausscheidungen
A1-6.6      Deckschäden
A1-6.7      Teilnahme an Hundesportveranstaltungen
A1-6.8      Teilnahme an Schauvorführungen und Turnieren
A1-6.9      Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins
A1-6.10     Ansprüche von Teilnehmern und Figuranten
A1-6.11     Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern
A1-6.12     Schäden durch Nutzung des Hundes als Zugtier
A1-6.13     Therapeutische Zwecke
A1-6.14     Einsatz als Rettungs-/Suchhund sowie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten
A1-6.15     Gewerbliche Nutzung
A1-6.16     Bergungs- und Rettungskosten
A1-6.17     Kosten für die Nottötung und/oder der Bestattung
A1-6.17.1   Ersatzleistung für die Neuanschaffung auf Grund eines Sachschadens
A1-6.18     Unterbringungskosten in einer Hundepension
A1-6.19     Keine Anrechnung einer Mithaftung
A1-6.20     Führen ohne Leine und ohne Maulkorb
A1-6.21     Flurschäden
A1-6.22     Schadenersatzansprüche des Tierhüters gegen den Versicherungsnehmer
A1-6.23     Versicherungsschutz für Welpen
A1-6.24      Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
A1-6.25      Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit
A1-6.26      Bedingungsverbesserungen für die Zukunft
A1-6.27      Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen
A1-6.28      Mindeststandards Arbeitskreis Beratungsprozesse
A1-6.29      Versehentliche Obliegenheitsverletzung
A1-6.30      Neuwertentschädigung
A1-6.31      Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
A1-6.32      Best-Leistungsgarantie
A1-6.33      Besitzstandsgarantie
A1-6.34      Versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
A1-6.35     Schäden im Ausland
A1-6.36     Vermögensschäden
A1-7        Allgemeine Ausschlüsse
A1-7.1      Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
A1-7.2      Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
A1-7.3      Ansprüche der Versicherten untereinander
A1-7.4      Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers und von wirtschaftlich verbundenen Personen
A1-7.5      Verbotene Eigenmacht
A1-7.6      Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
A1-7.7      Asbest
A1-7.8      Gentechnik
A1-7.9      Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
A1-7.10     Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskriminierung

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A1-7.11          Übertragung von Krankheiten
A1-7.12          Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen
A1-7.13          Strahlen
A1-7.14          Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
A1-7.15          Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze
A1-7.16          Wasserfahrzeuge
A1-7.17          Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten
A1-8             Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen)
A1-9             Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung)
A1-10            Fortsetzung der Hundehalterhaftpflichtversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers

Abschnitt A2 - Besonderes Umweltrisiko
A2-1        Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz
A2-2        Ausland
A2-3        Ausschlüsse

Abschnitt A3 – Forderungsausfallrisiko

A3-1             Gegenstand der Forderungsausfalldeckung
A3-2             Leistungsvoraussetzungen
A3-3             Umfang der Forderungsausfalldeckung
A3-4             Räumlicher Geltungsbereich
A3-5             Besondere Ausschlüsse für das Forderungsausfallrisiko
A3-6             Erweiterte Forderungsausfalldeckung (Opferschutz)
A3-7             Tierarztkosten-Ausfalldeckung

Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A
A(GB)-1   Abtretungsverbot
A(GB)-2   Veränderungen des versicherten Risikos und Auswirkung auf den Beitrag (Beitragsregulierung)
A(GB)-3   Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsangleichung

Teil B Allgemeiner Teil

Abschnitt B1 - Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
B1-1        Beginn des Versicherungsschutzes
B1-2        Beitragszahlung, Versicherungsperiode
B1-3        Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung
B1-4        Folgebeitrag
B1-5        Lastschriftverfahren
B1-6        Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Abschnitt B2 - Dauer und Ende des Vertrags / Kündigung
B2-1        Dauer und Ende des Vertrags
B2-2        Kündigung nach Versicherungsfall
B2-3        Veräußerung und deren Rechtsfolgen

Abschnitt B3 - Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten
B3-1        Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss
B3-2        Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Abschnitt B4 - Weitere Regelungen
B4-1        Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
B4-2        Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
B4-3        Verjährung
B4-4        Örtlich zuständiges Gericht
B4-5        Anzuwendendes Recht
B4-6        Embargobestimmung
B4-7        An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?

Präambel

Wir garantieren dir als Versicherungsnehmer, dass die zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen
dieser Hundehalterhaftpflichtversicherung dich in keinem Punkt schlechterstellen, als die empfohlenen
Musterbedingungen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Bitte lies dir die
Versicherungsbedingungen vollständig und gründlich durch und bewahre diese sorgfältig auf. Wir als Versicherer
kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten aber, dass du deine
Versicherung gut verstehst. Zögere nicht, uns bei Unklarheiten anzusprechen.

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Teil A                                                                            eingetretenen Schadenereignisses
                                                                                  (Versicherungsfall), das einen Personen-,
                                                                                  Sach- oder sich daraus ergebenden
                                                                                  Vermögensschaden zur Folge hatte,
Abschnitt A1 Privates Hundehalterhaftpflichtrisiko                                aufgrund

A1-1             Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten                               gesetzlicher
                 (versichertes Risiko)                                          Haftpflichtbestimmungen
                                                                                privatrechtlichenInhalts
                 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden
                 Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht                         von einem Dritten auf Schadensersatz in
                 des Versicherungsnehmers als Hundehalter                         Anspruch genommen wird.
                 der im Versicherungsschein bezeichneten
                 Hunde. Versicherungsschutz besteht auch                          Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen
                 für Haftpflichtansprüche, die aus dem                            Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar
                 Gebrauch eigener Blindenhunde entstehen.                         entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der
                                                                                  Schadenverursachung, die zum
                 Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht                 Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht
                 des Versicherungsnehmers als Halter von                          an.
                 Jagdhunden, wenn bereits
                 Versicherungsschutz durch eine                        A1-3.2     Kein Versicherungsschutz besteht für
                 Jagdhaftpflichtversicherung besteht.                             Ansprüche, auch wenn es sich um
                                                                                  gesetzliche Ansprüche handelt,
                                                                                  a) auf Erfüllung von Verträgen,
A1-2             Regelungen zu mitversicherten Personen                              Nacherfüllung, aus Selbstvornahme,
                 und zum Verhältnis zwischen den                                     Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz
                 Versicherten (Versicherungsnehmer und                               statt der Leistung;
                 mitversicherten Personen)                                        b) wegen Schäden, die verursacht werden,
                                                                                     um die Nacherfüllung durchführen zu
A1-2.1           Versichert ist die gleichartige gesetzliche                         können;
                 Haftpflicht                                                      c) wegen des Ausfalls der Nutzung des
                                                                                     Vertragsgegenstandes oder wegen des
                 a) des fremden nicht gewerbsmäßig tätigen                           Ausbleibens des mit der Vertragsleistung
                     Hundehüters in dieser Eigenschaft,                              geschuldeten Erfolges;
                 b) der Familienangehörigen des                                   d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
                    Versicherungsnehmers gemäß A1-7.4 a),                            im Vertrauen auf ordnungsgemäße
                 c) aller sonstigen mit dem                                          Vertragserfüllung;
                    Versicherungsnehmer in häusliche                              e) auf Ersatz von Vermögensschäden
                    Gemeinschaft lebenden Personen.                                  wegen Verzögerung der Leistung;
                                                                                  f) wegen anderer an die Stelle der
A1-2.2           Alle für den Versicherungsnehmer geltenden                          Erfüllung tretender Ersatzleistungen.
                 Vertragsbestimmungen sind auf die
                 mitversicherten Personen entsprechend                 A1-3.3     Kein Versicherungsschutz besteht für
                 anzuwenden. Dies gilt nicht für die                              Ansprüche, soweit sie aufgrund einer
                 Bestimmungen über die                                            vertraglichen Vereinbarung oder Zusage
                 Vorsorgeversicherung (A1-9), wenn das                            über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht
                 neue Risiko nur für eine mitversicherte                          des Versicherungsnehmers hinausgehen.
                 Person entsteht.
                                                                       A1-4       Leistungen der Versicherung und
A1-2.3           Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen                         Vollmacht des Versicherers
                 für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in
                 der Person des Versicherungsnehmers oder              A1-4.1     Der Versicherungsschutz umfasst
                 einer mitversicherten Person vorliegen,
                 entfällt der Versicherungsschutz sowohl für                      a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,
                 den Versicherungsnehmer als auch für die                         b) die Abwehr unberechtigter
                 mitversicherten Personen.                                           Schadensersatzansprüche und
                                                                                  c) die Freistellung des
A1-2.4           Die Rechte aus diesem                                               Versicherungsnehmers von berechtigten
                 Versicherungsvertrag darf nur der                                   Schadensersatzverpflichtungen.
                 Versicherungsnehmer ausüben. Für die
                 Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der                     Berechtigt sind
                 Versicherungsnehmer als auch die                                 Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn
                 mitversicherten Personen verantwortlich.                         der Versicherungsnehmer aufgrund
                                                                                  Gesetzes, rechtskräftigen Urteils,
A1-3             Versicherungsschutz, Versicherungsfall                           Anerkenntnisses oder Vergleichs zur
                                                                                  Entschädigung verpflichtet ist und der
A1-3.1           Versicherungsschutz besteht für den Fall,                        Versicherer hierdurch gebunden ist.
                 dass der Versicherungsnehmer wegen eines                         Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom
                 während der Wirksamkeit der Versicherung                         Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des

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                 Versicherers abgegeben oder geschlossen               A1-5.3   Mehrere während der Wirksamkeit der
                 worden sind, binden den Versicherer nur,                       Versicherung eintretende Versicherungsfälle
                 soweit der Anspruch auch ohne                                  gelten als ein Versicherungsfall
                 Anerkenntnis oder Vergleich bestanden                          (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten
                 hätte.                                                         dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,
                                                                                wenn diese
                 Ist die Schadensersatzverpflichtung des                        a) auf derselben Ursache,
                 Versicherungsnehmers mit bindender                             b) auf gleichen Ursachen mit innerem,
                 Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat                      insbesondere sachlichem und zeitlichem
                 der Versicherer den Versicherungsnehmer                            Zusammenhang oder
                 binnen zwei Wochen vom Anspruch des                            c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen
                 Dritten freizustellen.                                             Mängeln beruhen.

A1-4.2           Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm          A1-5.4   Falls vereinbart, beteiligt sich der
                 zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr                        Versicherungsnehmer bei jedem
                 der Schadensersatzansprüche zweckmäßig                         Versicherungsfall an der
                 erscheinenden Erklärungen im Namen des                         Entschädigungsleistung des Versicherers mit
                 Versicherungsnehmers abzugeben.                                einem im Versicherungsschein und seinen
                                                                                Nachträgen festgelegten Betrag
                 Kommt es in einem Versicherungsfall zu                         (Selbstbeteiligung). Auch wenn die
                 einem Rechtsstreit über                                        begründeten Haftpflichtansprüche aus einem
                 Schadensersatzansprüche gegen den                              Versicherungsfall die Versicherungssumme
                 Versicherungsnehmer, ist der Versicherer                       übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom
                 bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der                     Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche
                 Versicherer führt dann den Rechtsstreit auf                    abgezogen. A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt.
                 seine Kosten im Namen des
                 Versicherungsnehmers.                                          Soweit nicht etwas anderes vereinbart
                                                                                wurde, bleibt der Versicherer auch bei
A1-4.3           Wird in einem Strafverfahren wegen eines                       Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung
                 Schadensereignisses, das einen unter den                       nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter
                 Versicherungsschutz fallenden                                  Schadensersatzansprüche verpflichtet.
                 Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann,
                 die Bestellung eines Verteidigers für den             A1-5.5   Die Aufwendungen des Versicherers für
                 Versicherungsnehmer von dem Versicherer                        Kosten werden nicht auf die
                 gewünscht oder genehmigt, so trägt der                         Versicherungssummen angerechnet.
                 Versicherer die gebührenordnungsmäßigen
                 oder die mit ihm besonders vereinbarten               A1-5.6   Übersteigen die begründeten
                 höheren Kosten des Verteidigers.                               Haftpflichtansprüche aus einem
                                                                                Versicherungsfall die Versicherungssumme,
A1-4.4           Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine                      trägt der Versicherer die Prozesskosten im
                 mitversicherte Person das Recht, die                           Verhältnis der Versicherungssumme zur
                 Aufhebung oder Minderung einer zu                              Gesamthöhe dieser Ansprüche.
                 zahlenden Rente zu fordern, so ist der
                 Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht              A1-5.7   Hat der Versicherungsnehmer an den
                 auszuüben.                                                     Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten
                                                                                und übersteigt der Kapitalwert der Rente die
A1-5             Begrenzung der Leistungen                                      Versicherungssumme oder den nach Abzug
                 (Versicherungssumme,                                           etwaiger sonstiger Leistungen aus dem
                 Jahreshöchstersatzleistung,                                    Versicherungsfall noch verbleibenden
                 Serienschaden, Selbstbeteiligung)                              Restbetrag der Versicherungssumme, so
                                                                                wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis
A1-5.1           Die Entschädigungsleistung des                                 der Versicherungssumme bzw. ihres
                 Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall                   Restbetrages zum Kapitalwert der Rente
                 auf die vereinbarten Versicherungssummen                       vom Versicherer erstattet.
                 begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der
                 Versicherungsschutz auf mehrere                                Für die Berechnung des Rentenwertes gilt
                 entschädigungspflichtige Personen erstreckt.                   die entsprechende Vorschrift der Verordnung
                 Die Versicherungssumme beträgt für                             über den Versicherungsschutz in der
                 Personen-, Sach- und Vermögensschäden                          Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der
                 50.000.000,- EURO, bei Personenschäden                         jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des
                 jedoch max. 15.000.000,- EURO je                               Versicherungsfalls.
                 geschädigte Person.
                                                                                Bei der Berechnung des Betrages, mit dem
A1-5.2           Die Entschädigungsleistungen des                               sich der Versicherungsnehmer an laufenden
                 Versicherers sind für alle Versicherungsfälle                  Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der
                 eines Versicherungsjahres auf das                              Kapitalwert der Rente die
                 Zweifache der vereinbarten                                     Versicherungssumme oder die nach Abzug
                 Versicherungssumme begrenzt.                                   sonstiger Leistungen verbleibende
                                                                                Restversicherungssumme übersteigt,

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                 werden die sonstigen Leistungen mit ihrem                        Mietsachschäden     ausschließlich   an
                 vollen Betrag von der Versicherungssumme                         Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen,
                 abgesetzt.                                                       Wohnräumen und sonstigen zu privaten
                                                                                  Zwecken gemieteten/gepachteten Räumen in
A1-5.8           Falls die von dem Versicherer verlangte                          Gebäuden.
                 Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch
                 Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich                        Die         Versicherungssumme            für
                 am Verhalten des Versicherungsnehmers                            Mietsachschäden beträgt je Versicherungsfall
                 scheitert, hat der Versicherer für den von der                   50.000.000,-           EURO.              Die
                 Weigerung an entstehenden Mehraufwand                            Höchstersatzleistung         für         alle
                 an Entschädigungsleistung, Zinsen und                            Versicherungsfälle                     eines
                 Kosten nicht aufzukommen.                                        Versicherungsjahres beträgt das Zweifache
                                                                                  der Versicherungssumme. Es erfolgt eine
A1-6             Besondere Regelungen für einzelne                                Anrechnung        auf    die      Pauschal-
                 Risiken des privaten Hundehalters                                Versicherungssumme je Versicherungsfall
                 (Versicherungsschutz,                                            sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
                 Risikobegrenzungen und besondere
                 Ausschlüsse)                                          A1-6.3.2   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
                                                                                  sind Haftpflichtansprüche wegen
                 A1-6 regelt den Versicherungsschutz für
                 einzelne private Risiken, deren                                  a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger
                 Risikobegrenzungen und die für diese                                Beanspruchung;
                 Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.                        b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-,
                                                                                     Kessel- und
                 Soweit A1-6 keine abweichenden                                      Warmwasserbereitungsanlagen sowie an
                 Regelungen enthält, finden auch auf die in                          Elektro- und Gasgeräten und allen sich
                 A1-6 geregelten Risiken alle anderen                                daraus ergebenden Vermögensschäden;
                 Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B.                            c) Glasschäden, soweit sich der
                 A1-4 – Leistungen der Versicherung oder                             Versicherungsnehmer hiergegen
                 A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).                                     besonders versichern kann;
                                                                                  d) Schäden infolge von Schimmelbildung.
A1-6.1           Allgemeines Umweltrisiko
                                                                       A1-6.4     Schäden an sonstigen gemieteten,
                 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht                       gepachteten oder geliehenen
                 privatrechtlichen Inhalts des                                    beweglichen Sachen
                 Versicherungsnehmers wegen Schäden
                 durch Umwelteinwirkung.                               A1-6.4.1   Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
                                                                                  wegen Schäden an fremden beweglichen
                 Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor,                       Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet,
                 wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen,                          geliehen oder gepachtet werden oder
                 Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe,                        Gegenstand eines besonderen
                 Wärme oder sonstige Erscheinungen                                Verwahrungsvertrages sind.
                 verursacht werden, die sich in Boden, Luft
                 oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet                         Hierzu zählen insbesondere Sachen, wie z.
                 haben.                                                           B.:

                 Zu Schäden nach dem                                              a) Einrichtungsgegenstände in
                 Umweltschadensgesetz siehe Abschnitt A2                             Ferienunterkünften (Ferienwohnung/-
                 (besondere Umweltrisiken).                                          haus, Hotelzimmer, Pension,
                                                                                     Schiffkabinen, Schlafwagenabteil sowie
A1-6.2           Abwässer                                                            fest installierter Wohnwagen und
                                                                                     Campingcontainer;
                 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des                   b) Hundeanhänger, Hundekutschen und
                 Versicherungsnehmers wegen Schäden                                  Hundeschlitten.
                 durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies
                 ausschließlich für Schäden durch häusliche                       Die Höchstentschädigung für derartige
                 Abwässer.                                                        Schäden beträgt je Schadenereignis max.
                                                                                  250.000,- EURO.

A1-6.3           Schäden an gemieteten/gepachteten                     A1-6.4.2   Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche
                 Sachen (Mietsachschäden)                                         wegen Schäden

                 Mietsachschäden sind Schäden an fremden,                         a)   durch Abnutzung, Verschleiß und
                 vom Versicherungsnehmer                                               übermäßige Beanspruchung;
                 gemieteten/gepachteten Sachen und alle                           b)   an Sachen, die der versicherten Person
                 sich daraus ergebenden                                                länger als 3 Monate überlassen wurden;
                 Vermögensschäden.                                                c)   an Kraft-, Luft und Wasserfahrzeugen;
A1-6.3.1         Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des
                 Versicherungsnehmers                    wegen

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                 d)   Schäden an Sachen, die dem Beruf                 A1-6.12   Schäden durch Nutzung des Hundes als
                      oder Gewerbe einer versicherten Person                     Zugtier
                      dienen;
                 e)   Ansprüche wegen Abhandenkommen;                            Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
                 f)   an Schmuck- und Wertsachen, auch                           der versicherten Person aus der
                      Geld;                                                      Verwendung des versicherten Hundes als
                 g)   sowie alle sich daraus ergebenden                          Zugtier von eigenen oder fremden
                      Vermögensschäden.                                          Fuhrwerken (Schlitten, Sulky, Kutschen,
                                                                                 Dog-Cart etc.). Vom Versicherungsschutz
                                                                                 ausgeschlossen sind Schäden an eigenen
A1-6.5           Tierische Ausscheidungen                                        Fuhrwerken.

                 Mitversichert sind gesetzliche                        A1-6.13   Therapeutische Zwecke
                 Haftpflichtansprüche aus Schäden durch
                 tierische Ausscheidungen.                                       Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
                                                                                 aus der privaten Nutzung des versicherten
A1-6.6           Deckschäden                                                     Hundes zu therapeutischen Zwecken.

                 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht         A1-6.14   Einsatz als Rettungs-/Suchhund sowie
                 des Versicherungsnehmers wegen Schäden,                         bei ehrenamtlichen Tätigkeiten
                 die sich aus einem Deckakt mit einem
                 versicherten Hund ergeben. Hierbei ist es                       Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht
                 unerheblich, ob es sich um einen gewollten                      aus dem privaten Einsatz des versicherten
                 oder ungewollten Deckakt handelt.                               Hundes als Rettungs- oder Suchhund sowie
                                                                                 bei ehrenamtlichen Tätigkeiten.
A1-6.7           Teilnahme an Hundesportveranstaltungen
                                                                       A1-6.15   Gewerbliche Nutzung
                 Mitversichert sind gesetzliche
                 Haftpflichtansprüche aus Schäden, infolge                       Ergänzend zu A1-6.13 und A1-6.14 gilt die
                 der Teilnahme an                                                freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit,
                 Hundesportveranstaltungen, wie z. B.                            die auf eigene Rechnung und auf Dauer mit
                 Geschicklichkeitswettbewerben (Agility),                        der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem
                 Rennen (Hundeschlittenrennen) und                               versicherten Hund betrieben wird, als
                 Turnieren, sowie die Trainings hierzu.                          mitversichert. Die Jahresumsatzsumme ist
                                                                                 auf 15.000,- EURO begrenzt.
A1-6.8           Teilnahme an Schauvorführungen und
                 Turnieren                                                       Ausgeschlossen ist die gesetzliche
                                                                                 Haftpflicht als Halter von Hunden für die
                 Mitversichert sind gesetzliche                                  gewerbliche Nutzung zur Jagd.
                 Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge
                 der Teilnahme an Schauvorführungen und                A1-6.16   Bergungs- und Rettungskosten
                 Turnieren, sowie die Vorbereitungen hierzu.
                                                                                 Mitversichert sind Kosten für Such-,
A1-6.9           Teilnahme am Unterricht eines                                   Rettungs- oder Bergungseinsätze von
                 Hundevereins                                                    öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich
                                                                                 organisierten Rettungsdiensten, soweit
                 Mitversichert sind die gesetzlichen                             hierfür üblicherweise Gebühren berechnet
                 Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme am                       werden, und für dem im
                 Unterricht eines Hundevereins oder einer                        Versicherungsvertrag bezeichneten und
                 Hundeschule.                                                    gehaltenen Hund zu dessen Bergung
                                                                                 und/oder Rettung zu erbringen sind.
A1-6.10          Ansprüche von Teilnehmern und                                   Zusätzlich ist die gesetzliche Haftpflicht aus
                 Figuranten                                                      Schäden, die durch Rettungs- und
                                                                                 Bergungskosten entstehen, mitversichert.
                 Mitversichert sind Haftpflichtpflichtansprüche
                 von anderen Teilnehmern und Figuranten                          Die Höchstersatzleistung beträgt je
                 der in A1-6.7 – A1-6.9 genannten                                Versicherungsfall und Versicherungsjahr
                 Veranstaltungen.                                                maximal 5.000,- EURO.

A1-6.11          Besitz und Gebrauch von nicht                         A1-6.17   Kosten für die Nottötung und/oder der
                 versicherungspflichtigen                                        Bestattung
                 Hundetransportanhängern
                                                                                 Wenn ein versicherter Hund durch einen
                 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht                   versicherten Schadenfall getötet oder so
                 der versicherten Person aus dem Besitz und                      schwer verletzt wird, dass eine Nottötung
                 Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen                     durch einen Tierarzt angeraten wird, werden
                 Hundetransportanhängern.                                        die entstandenen Kosten für die Nottötung
                                                                                 und/oder der Bestattung übernommen.
                                                                                 Eingeschlossen sind die Verbringungskosten

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                 an den Ort der Bestattung oder Nottötung.                         Mitversichert sind insoweit von A1-7.3 c) und
                 Die nachzuweisenden Kosten sind auf                               A1-7.4 a) abweichend, die gesetzlichen
                 maximal 500,- EURO je Versicherungsfall                           Haftpflichtansprüche der Tierhüter gegen
                 begrenzt.                                                         den Versicherungsnehmer bis max. 2.500
                                                                                   EURO je Schadenereignis. Ansprüche des
A1-6.17.1        Ersatzleistung für eine Neuanschaffung auf                        Tierhüters werden gegenüber den
                 Grund eines Sachschadens                                          Ansprüchen von Sozialversicherungsträgern
                                                                                   und Arbeitgebern vorrangig behandelt.
                 Wenn der versicherte Hund aufgrund eines
                 versicherten Schadenfalles, innerhalb von 2                       Die sonstigen Ausschlussbestimmungen der
                 Monaten nach Schadeneintritt stirbt, so                           Ziffern A1-7.3 und A1-7.4 bleiben bestehen.
                 erhält der Versicherungsnehmer für die
                 Neuanschaffung eines Hundes eine Leistung                         Außerdem sind von der Erweiterung des
                 von bis zu 1.000 Euro. Der                                        Versicherungsschutzes folgende Schäden
                 Versicherungsnehmer muss die tatsächlich                          ausgeschlossen:
                 entstandenen Kosten durch den Kaufvertrag
                 nachweisen. Der Kaufvertrag muss auf den                          a)   an Immobilien;
                 Versicherungsnehmer ausgestellt sein. Es                          b)   an Gegenständen mit
                 werden nur die Kosten für den reinen                                   Miteigentumsanteil;
                 Hundeerwerb erstattet. Es wird keine                              c)   an Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen;
                 Leistung erbracht, sofern der                                     d)   durch Abnutzung, Verschleiß und
                 Versicherungsnehmer eine Erstattung durch                              übermäßige Beanspruchung;
                 Dritte erhält. Sollte der Betrag der Erstattung                   e)   an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen;
                 unter 1.000 Euro sein, erstattet der                              f)   wegen Abhandenkommen;
                 Versicherer die Differenz bis zu 1.000 Euro.                      g)   Schäden an Sachen, die dem Beruf
.                Die Neuanschaffung muss innerhalb eines                                oder dem Gewerbe einer versicherten
                 Zeitraums von 12 Monaten nach Todesfall                                Person dienen;
                 erfolgen.                                                         h)   an Schmuck- und Wertsachen, auch
                                                                                        Geld;
                                                                                   i)   sowie alle sich daraus ergebenden
                                                                                        Vermögensschäden.
A1-6.18          Unterbringungskosten in einer
                 Hundepension
                                                                       A1-6.23     Versicherungsschutz für Welpen
                 Kann sich der Versicherungsnehmer
                 aufgrund eines stationären Aufenthalts in                         Der Versicherungsschutz für den Halter einer
                 einem Krankenhaus oder einer                                      Hündin umfasst auch dessen Haftpflicht als
                 Rehabilitationseinrichtung infolge eines                          Halter der Welpen eines Wurfes bis zu
                 Unfalls oder einer Krankheit nicht um das                         einem Alter von 18 Monaten. Danach
                 versicherte Tier kümmern, so werden für die                       besteht Versicherungsschutz nur, wenn die
                 nachgewiesenen Unterbringungskosten in                            Welpen gegen Beitrag in die bestehende
                 einer Tierpension, max. 5.000,- EURO je                           Hundehalterhaftpflichtversicherung
                 Versicherungsfall und Versicherungsjahr                           eingeschlossen werden.
                 geleistet.
                                                                       A1-6.24     Regressansprüche von
A1-6.19          Keine Anrechnung einer Mithaftung                                 Sozialversicherungsträgern

                 Falls vom Versicherungsnehmer gewünscht,                          Mitversichert sind Regressansprüche aus
                 wird die Mithaftung nach § 254 BGB bis zu                         übergegangenem Recht von Trägern der
                 einer Schadenhöhe von 500,- EURO nicht                            Sozialversicherung und Sozialhilfe, privaten
                 angerechnet.                                                      Krankenversicherungsträgern, privaten und
                                                                                   öffentlichen Arbeitgebern/Dienstherren
A1-6.20          Führen ohne Leine und ohne Maulkorb                               wegen Personenschäden.

                 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim       A1-6.25     Beitragsbefreiung bei unverschuldeter
                 Führen des Hundes ohne Leine und ohne                             Arbeitslosigkeit
                 Maulkorb/-schlaufe.
                                                                       A1-6.25.1   Sofern der Versicherungsnehmer seinen
A1-6.21          Flurschäden                                                       Wohnsitz und dauerhaften Aufenthalt in der
                                                                                   Bundesrepublik Deutschland hat, erfolgt für
                 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht                     den Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit im
                 wegen Flurschäden, wie z. B. an                                   Sinne des Arbeitsförderungsrechtes für
                 landwirtschaftlichen Flächen, Weiden,                             maximal drei Jahre eine Befreiung von der
                 Forsten, Feldern und Gärten.                                      Beitragszahlung       bei    unverändertem
                                                                                   Versicherungsschutz. Voraussetzung ist,
A1-6.22          Schadenersatzansprüche des Tierhüters                             dass die Arbeitslosigkeit frühestens sechs
                 gegen den Versicherungsnehmer                                     Monate nach Vertragsbeginn eingetreten ist
                                                                                   (Wartezeit), es sich um eine Arbeitslosigkeit

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                 von mindestens sechs Wochen handelt und                         wenn der Versicherr in einem solchen Fall die
                 der Vertrag noch nicht gekündigt wurde.                         Fortdauer der Arbeitslosigkeit nicht innerhalb
                                                                                 von zwei Wochen
A1-6.25.2        Der Anspruch auf Beitragsbefreiung setzt des                    nachgewiesen wird.
                 Weiteren voraus, dass der Arbeitnehmer vor
                 Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 18           A1-6.26   Bedingungsverbesserungen           für    die
                 Monate       ununterbrochen         in      einem               Zukunft
                 sozialversicherungspflichtigen,
                 ungekündigten       und     nicht      befristeten              Werden                die             dieser
                 Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von                     Hundehalterhaftpflichtversicherung zugrunde
                 mindestens 15 Wochenstunden stand. Ein                          liegenden Bedingungen ausschließlich zum
                 Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht nicht,                   Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne
                 wenn      der    Versicherungsnehmer           als              Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen
                 Wehrpflichtiger,           Zivildienstleistender,               Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für
                 Auszubildender, Mitarbeiter eines Saison-                       diesen Vertrag.
                 oder Kampagnebetriebes, bei seinem
                 Ehegatten oder                                        A1-6.27   Leistungsgarantie gegenüber              GDV-
                 einem in direkter Linie Verwandten                              Musterbedingungen
                 beschäftigt war. Ebenfalls kein Anspruch auf
                 Beitragsbefreiung      besteht,      wenn      bei              Der Versicherer garantiert, dass die dieser
                 Versicherungsbeginn bereits eine Kündigung                      Hundehalterhaftpflichtversicherung zugrunde
                 des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen war.                     liegenden                        Allgemeinen
                 Der Anspruch auf Beitragsbefreiung bei                          Versicherungsbedingungen         für      die
                 unverschuldeter Arbeitslosigkeit entsteht                       Hundehalterhaftpflichtversicherung
                 wieder, wenn nach Beendigung des                                ausschließlich      zum       Vorteil    der
                 gekündigten       Arbeitsverhältnisses         die              Versicherungsnehmer von den durch den
                 Voraussetzungen gemäß A1-6.25.1 und A1-                         Gesamtverband der Versicherungswirtschaft
                 6.25.2 erneut erfüllt sind.                                     (GDV)        empfohlenen        Bedingungen
                                                                                 abweichen.
A1-6.25.3        Das Vorliegen der unter Nr. A1-6.25.1 und
                 A1-6.25.2 genannten Voraussetzungen muss              A1-6.28   Mindeststandards Arbeitskreis
                 durch entsprechende Bescheinigungen der                         Beratungsprozesse
                 zuständigen    Arbeitsagentur  und    des
                 Arbeitgebers nachgewiesen werden.                               Der Versicherer bestätigt, dass die
                                                                                 Mindeststandards des Arbeitskreises
A1-6.25.4        Im Falle wiederholter Arbeitslosigkeit muss                     Beratungsprozesse erfüllt werden.
                 der Versicherungsnehmer vor Beginn der
                 erneuten           Arbeitslosigkeit     die           A1-6.29   Versehentliche Obliegenheitsverletzung
                 Voraussetzungen gemäß A1-6.25.1 und A1-
                 6.25.2 erfüllt haben.                                           In Erweiterung von B3-2 bleibt der
                                                                                 Versicherungsschutz bei versehentlicher
A1-6.25.5        Der Anspruch auf Beitragsbefreiung ist                          Obliegenheitsverletzung in vollem Umfang
                 unverzüglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit                 bestehen, wenn die Erfüllung der
                 schriftlich                                                     Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich
                 vom Versicherungsnehmer geltend zu                              nachgeholt wurde.
                 machen. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen
                 beginnt                                               A1-6.30   Neuwertentschädigung
                 die Beitragsbefreiung mit dem auf den Eintritt
                 der          Arbeitslosigkeit        folgenden                  Der Versicherer leistet auf schriftlichen
                 Kalendermonat,                                                  Wunsch des Versicherungsnehmers für
                 frühestens jedoch mit Eingang der                               Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert.
                 schriftlichen Anzeige der Arbeitslosigkeit                      Die Höchstentschädigung ist auf 2.500,-
                 beim      Versicherer.    Der    Beginn      der                EURO je Versicherungsfall und
                 Beitragsbefreiung wird schriftlich bestätigt.                   Versicherungsjahr begrenzt. Der
                 Bis dahin sind die Versicherungsbeiträge                        beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum
                 bedingungsgemäß zu entrichten; überzahlte                       Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht
                 Beiträge                                                        älter als 12 Monate ab (Erst)-Kaufdatum
                 werden mit zu diesem Zeitpunkt offenen                          sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt
                 Posten verrechnet.                                              dem Versicherungsnehmer. Kann das
                                                                                 Kaufdatum nicht nachgewiesen werden,
A1-6.25.6        Über das Ende der Arbeitslosigkeit muss der                     besteht lediglich Anspruch auf
                 Versicherungsnehmer       den    Versicherer                    Zeitwertentschädigung. Ausgeschlossen
                 unverzüglich schriftlich informieren. Er ist                    bleiben Schäden an elektrischen bzw.
                 verpflichtet, dem Versicherer jederzeit auf                     elektronischen Geräten aller Art.
                 Anforderung Nachweise über die Fortdauer
                 der     Arbeitslosigkeit  vorzulegen.   Die           A1-6.31   Summen- und
                 Beitragsbefreiung tritt mit Ende des                            Konditionsdifferenzdeckung
                 Kalendermonates, in dem der Versicherer die
                 Nachweise angefordert hat, außer Kraft,

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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A1-6.31.1        Der Versicherer ergänzt die für den                               Die übrigen in den
                 Versicherungsnehmer anderweitig                                   Versicherungsbedingungen des
                 bestehende                                                        Vorversicherers genannten Obliegenheiten,
                 Hundehalterhaftpflichtversicherung                                die vom Versicherungsnehmer bzw. den
                 (Vorversicherung) im nachstehend                                  versicherten Personen zu beachten sind,
                 beschriebenen Umfang (Summen- und                                 bleiben unverändert bestehen. Insbesondere
                 Konditionsdifferenzdeckung):                                      hat der Versicherungsnehmer nach
                                                                                   Aufforderung durch den Vorversicherer die
A1-6.31.2        Voraussetzungen                                                   erforderlichen Auskünfte zur Feststellung der
                                                                                   Entschädigungspflicht
                 Die Summen- und                                                   zu erteilen, sowie die zur Feststellung der
                 Konditionsdifferenzdeckung ist unter                              Leistungshöhe notwendigen Unterlagen des
                 folgenden Voraussetzungen möglich:                                Vorversicherers bei uns einzureichen.

                 a)   der Antrag zur                                   A1-6.31.4   Beginn und Dauer der Summen- und
                      Hundehalterhaftpflichtversicherung wird                      Konditionsdifferenzdeckung
                      von uns angenommen und vom
                      Versicherungsnehmer nicht widerrufen                         Die Summen- und
                      und                                                          Konditionsdifferenzdeckung beginnt am Tag
                 b)   zum Zeitpunkt der Antragstellung                             der Ausfertigung des Versicherungsscheins
                      besteht für den Versicherungsnehmer                          durch uns. Sie endet zum Ablauftermin des
                      bei einem anderen                                            Vorvertrages, spätestens jedoch 12 Monate
                      Versicherungsunternehmen                                     nach Antragstellung. Eine Beendigung der
                      (Vorversicherer) ein                                         Vorversicherung vor dem Ablauftermin ist
                      Hundehalterhaftpflichtversicherungsvertr                     uns unverzüglich, spätestens innerhalb von
                      ag (Vorvertrag) für denselben Hund und                       14 Kalendertagen, in Textform anzuzeigen.
                 c)   der Ablauf des Vorvertrages entspricht
                      dem Beginn unseres Vertrages.                    A1-6.31.5   Einschränkungen oder Ausschlüsse zur
                                                                                   Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
A1-6.31.3        Leistungsumfang und Verhalten im
                 Schadenfall                                                       Versicherungsschutz im Rahmen der
                                                                                   Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
                 Der Versicherer leistet für solche                                besteht nicht
                 Schadenereignisse, die in dem bei uns
                 beantragten Tarif bedingungsgemäß                                 a)   für Schadenereignisse, welche bereits
                 versichert, jedoch in dem Vorvertrag                                   vor Antragsstellung zur
                 bedingungsgemäß                                                        Hundehalterhaftpflichtversicherung
                 nicht oder nicht im vollen Umfang versichert                           eingetreten sind,
                 sind. Dabei wird die Höhe der                                     b)   für Streitigkeiten aus Ihrem Vorvertrag
                 Entschädigungsleistung als Differenz aus                               mit Ihrem Vorversicherer,
                 dem Betrag des Schadensersatzanspruches                           c)   wenn Ihr Vorversicherer wegen
                 und der geleisteten Entschädigungszahlung                              Verzuges in der Beitragszahlung,
                 des Vorversicherers ermittelt                                          Verletzung der Obliegenheit, einer
                 (Subsidiärdeckung). Die im Vorvertrag                                  arglistigen Täuschung oder eines
                 vereinbarten Selbstbeteiligungen bleiben                               Vergleichs von seiner Leistungspflicht
                 bestehen und werden durch uns nicht                                    ganz oder teilweise befreit ist.
                 erstattet.
                 Maßgeblich für die vertraglich vereinbarten           A1-6.32     Best-Leistungsgarantie
                 Leistungen aus der Vorversicherung ist der
                 Versicherungsumfang des Vorvertrages,                 A1-6.32.1   Sofern zum Zeitpunkt des
                 zum Zeitpunkt der Antragstellung zur                              Schadensereignisses ein in Deutschland
                 Hundehalterhaftpflichtversicherung bei uns.                       zum Betrieb zugelassener Versicherer eine
                 Nachträglich vorgenommene                                         allgemein zugängliche
                 Änderungen der Vorversicherung, die den                           Hundehalterhaftpflichtversicherung mit
                 Versicherungsumfang der Summen- und
                 Konditionsdifferenzdeckung für uns                                -    weitergehendem Leistungsumfang,
                 erweitern, werden nicht berücksichtigt.
                 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet                          -    höheren Entschädigungsgrenzen
                 einen Schadenfall zunächst dem                                         (Sublimits) oder
                 Vorversicherer anzuzeigen und dort die
                 Ansprüche geltend zu machen. Die                                  -    geringeren Selbstbeteiligungen
                 Mitteilung des Vorversicherers, dass ein
                 gemeldeter Schadenfall dort nicht oder nicht                      als der Versicherer anbietet, wird der
                 in vollem Umfang versichert ist, muss dem                         Versicherer im Schadenfall
                 Versicherer unverzüglich, spätestens
                 innerhalb von 14 Kalendertagen nach                               a)   den Versicherungsschutz erweitern,
                 Mitteilung des Vorversicherers an den                             b)   Entschädigungsgrenzen (Sublimits) bis
                 Versicherungsnehmer, in Textform vorlegen.                             zur Höhe der Entschädigungsgrenzen
                                                                                        des anderweitigen Versicherers, jedoch

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

S e i t e | 24

                      nur maximal bis zu der diesem Vertrag                        Bezug auf den Versicherungsumfang
                      zugrunde liegenden generellen                                bessergestellt gewesen wäre, wird der
                      Versicherungssumme erweitern,                                Versicherer nach den Vertragsbedingungen
                 c) Selbstbeteiligungen, sofern es sich nicht                      des letzten Vertragsstandes des direkten
                      um eine generell zum Vertrag                                 Vorvertrags regulieren.
                      vereinbarte Selbstbeteiligung handelt,
                      auf die Höhe solcher eines                       A1-6.33.2   Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall
                      anderweitigen Vertrages reduzieren.                          die Bedingungen des Vorversicherers zur
                 Dies gilt nicht für beitragspflichtige                            Verfügung zu stellen.
                 Leistungserweiterungen des anderen
                 Versicherers sowie andere Tarife des                  A1-6.33.3   Die Besitzstandsgarantie gilt nur so weit,
                 Risikoträgers.                                                    dass

A1-6.32.2        Voraussetzung ist, dass der                                       a)   ununterbrochen Versicherungsschutz
                 Versicherungsnehmer die weitergehenden                                 bestand;
                 Leistungen, höheren                                               b)   die Vorversicherung bei Antragsstellung
                 Entschädigungsgrenzen oder geringeren                                  angegeben wurde;
                 Selbstbeteiligungen in Form von                                   c)   die beim Risikoträger versicherte
                 Versicherungsbedingungen, Klauseln oder                                Versicherungssumme die
                 Risikobeschreibungen schriftlich nachweist.                            Höchstersatzleistung darstellt;
                                                                                   d)   beitragspflichtige Einschlüsse beim
A1-6.32.3        Von der Erweiterung des                                                Vorvertrag unberücksichtigt bleiben.
                 Versicherungsschutzes ausgeschlossen sind
                 Haftpflichtansprüche                                  A1-6.33.4   Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie
                                                                                   nicht für Schäden im Zusammenhang mit
                 a)   aus im Ausland vorkommenden
                      Schadensereignissen;                                         a)   im Ausland vorkommenden
                 b)   wegen der Befriedigung von                                        Schadensereignissen;
                      Ansprüchen über die gesetzliche                              b)   beruflichen und gewerblichen Risiken;
                      Haftpflicht hinaus;                                          c)   Vorsatz;
                 c)   aufgrund beruflicher und gewerblicher                        d)   vertraglicher Haftung;
                      Risiken;                                                     e)   Haftpflichtansprüchen aus Risiken, die
                 d)   wegen Vorsatz;                                                    der Versicherungs- oder
                 e)   wegen vertraglicher Haftung;                                      Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
                 f)   wegen Eigenschäden (auch                                     f)   Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
                      Forderungsausfall);                                               und/oder Arbeitsunfähigkeit;
                 g)   aufgrund des Haltens und des                                 g)   Risiken, für die der Versicherer eine
                      Gebrauchs von versicherungspflichtigen                            gesonderte Zulassung benötigt (z. B.
                      Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen;                              Rechtsschutz, Kfz, Luftfahrzeuge).
                 h)   aus Schäden, die durch
                      Krankheitsübertragungen auf Menschen             A1-6.34     Nicht versicherungspflichtige
                      und Tiere herbeigeführt wurden;                              Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
                 i)   für Risiken, für die der Versicherer eine
                      gesonderte Zulassung benötigt (z. B.             A1-6.34.1   Versichert ist – abweichend von A1-7.14 –
                      Rechtsschutz, Kfz, Luftfahrzeuge,                            die gesetzliche Haftpflicht des
                      Tieroperations- und                                          Versicherungsnehmers wegen Schäden, die
                      Tierkrankenversicherung).                                    verursacht werden durch den Gebrauch
                                                                                   ausschließlich von folgenden nicht
                 Der mitversicherte Personenkreis gemäß A1-                        versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen
                 2 kann durch die Leistungsgarantie nicht                          und Kraftfahrzeug-Anhängern:
                 erweitert werden.                                                 a) nur auf nicht öffentlichen Wegen und
                                                                                   Plätzen verkehrenden Kraftfahrzeuge ohne
A1-6.32.4        Sowohl der Versicherungsnehmer als auch                           Rücksicht auf eine bauartbedingte
                 der Versicherer können diese Klausel                              Höchstgeschwindigkeit;
                 jederzeit in Textform kündigen. Die                               b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h
                 Kündigung wird einen Monat nach Zugang                            bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
                 wirksam. Kündigt der Versicherer, so kann                         c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h
                 der Versicherungsnehmer den gesamten                              bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
                 Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang                        d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht
                 der Erklärung des Versicherers zum selben                         mehr als 20 km/h bauartbedingter
                 Zeitpunkt kündigen.                                               Höchstgeschwindigkeit;
                                                                                   e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht
A1-6.33          Besitzstandsgarantie                                              zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht
                                                                                   öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.
A1-6.33.1        Sollte sich im Schadensfall herausstellen,
                 dass die versicherte Person durch die                 A1-6.34.2   Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
                 Vertragsbedingungen zur
                 Hundehalterhaftpflichtversicherung des                            Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem
                 Vorvertrages beim vorherigen Versicherer in                       berechtigten Fahrer gebraucht werden.

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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                 Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug                         Vermögensschäden, die weder durch
                 mit Wissen und Willen des                                         Personen- noch durch Sachschäden
                 Verfügungsberechtigten gebrauchen darf.                           entstanden sind.
                 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
                 dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht              A1-6.36.2   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
                 von einem unberechtigten Fahrer gebraucht                         sind Ansprüche wegen Vermögensschäden
                 wird.
                                                                                   a) durch vom Versicherungsnehmer (oder
                 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das                                    in seinem Auftrag oder für seine
                 Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder                                 Rechnung von Dritten) hergestellte oder
                 Plätzen nur mit der erforderlichen                                   gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten
                 Fahrerlaubnis benutzen. Der                                          oder sonstige Leistungen;
                 Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür                       b) aus planender, beratender, bau- oder
                 zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von                                 montageleitender, prüfender oder
                 einem Fahrer benutzt wird, der die                                   gutachterlicher Tätigkeit;
                 erforderliche Fahrerlaubnis hat.                                  c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder
                                                                                      Weisungen an wirtschaftlich verbundene
                 Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser                             Unternehmen;
                 Obliegenheiten verletzt, gilt B3-2.3                              d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
                 (Rechtsfolgen bei Verletzung von                                  e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung
                 Obliegenheiten).                                                     sowie Reiseveranstaltung;
                                                                                   f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-,
A1-6.35          Schäden im Ausland                                                   Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen
                                                                                      wirtschaftlichen Geschäften, aus
A1-6.35.1        Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des                       Zahlungsvorgängen aller Art, aus
                 Versicherungsnehmers wegen im Ausland                                Kassenführung sowie aus Untreue oder
                 eintretender Versicherungsfälle                                      Unterschlagung;
                 ausschließlich, wenn diese bei einem                              g) aus Rationalisierung und
                 vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu                            Automatisierung;
                 fünf Jahren eingetreten sind, innerhalb der                       h) aus der Verletzung von gewerblichen
                 EU unbegrenzt. Versichert sind hierbei auch                          Schutzrechten und Urheberrechten
                 Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer                              sowie des Kartell- oder
                 aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.                                      Wettbewerbsrechts;
                                                                                   i) aus der Nichteinhaltung von Fristen,
A1-6.35.2        Hat der Versicherungsnehmer bei einem                                Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
                 Versicherungsfall im Ausland durch                                j) aus Pflichtverletzungen, die mit der
                 behördliche Anordnung eine Kaution zur                               Tätigkeit als ehemalige oder
                 Sicherstellung von Leistungen aufgrund                               gegenwärtige Mitglieder von Vorstand,
                 seiner gesetzlichen Haftpflicht zu                                   Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat
                 hinterlegen, stellt der Versicherer dem                              oder anderer vergleichbarer Leitungs-
                 Versicherungsnehmer den erforderlichen                               oder Aufsichtsgremien/Organe im
                 Betrag bis zu einer Höhe von 60.000,- EURO                           Zusammenhang stehen;
                 zur Verfügung.                                                    k) aus bewusstem Abweichen von
                 Der Kautionsbetrag wird auf eine vom                                 gesetzlichen oder behördlichen
                 Versicherer zu leistende                                             Vorschriften, von Anweisungen oder
                 Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die                            Bedingungen des Auftraggebers oder
                 Kaution höher als der zu leistende                                   aus sonstiger bewusster
                 Schadenersatz, ist der Versicherungsnehmer                           Pflichtverletzung;
                 verpflichtet, den Differenzbetrag                                 l) aus dem Abhandenkommen von Sachen,
                 zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die                           auch z. B. von Geld, Wertpapieren und
                 Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die                            Wertsachen;
                 Durchsetzung nicht versicherter                                   m) aus Schäden durch ständige Emissionen
                 Schadenersatzforderungen einbehalten wird                            (z. B. Geräusche, Gerüche,
                 oder die Kaution verfallen ist.                                      Erschütterungen).

A1-6.35.3        Die Leistungen des Versicherers erfolgen in           A1-6.36.3   Die Versicherungssumme für
                 Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der                        Vermögensschäden beträgt je
                 Staaten, die der Europäischen                                     Versicherungsfall 50.000.000,- EURO. Die
                 Währungsunion angehören, liegt, gelten die                        Höchstersatzleistung für alle
                 Verpflichtungen des Versicherers mit dem                          Versicherungsfälle eines
                 Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag                     Versicherungsjahres beträgt das Zweifache
                 bei einem in der Europäischen                                     der Versicherungssumme.
                 Währungsunion gelegenen Geldinstitut
                 angewiesen ist.                                       A1-7        Allgemeine Ausschlüsse

A1-6.36          Vermögensschäden                                                  Falls im Versicherungsschein oder seinen
                                                                                   Nachträgen nicht ausdrücklich etwas
A1-6.36.1        Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des                    anderes bestimmt ist, sind vom
                 Versicherungsnehmers wegen                                        Versicherungsschutz ausgeschlossen:

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                                                                                - Adoptiveltern und -kinder,
A1-7.1           Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
                                                                                - Schwiegereltern und -kinder,
                 Ausgeschlossen sind
                 Versicherungsansprüche aller Personen, die                     - Stiefeltern und -kinder,
                 den Schaden vorsätzlich herbeigeführt
                 haben.                                                         - Großeltern und Enkel,

                 A1-2.3 findet keine Anwendung.                                 - Geschwister sowie

A1-7.2           Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder                             - Pflegeeltern und -kinder (Personen, die
                 Schädlichkeit von Erzeugnissen, Arbeiten                       durch ein familienähnliches, auf längere
                 und sonstigen Leistungen                                       Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und
                                                                                Kinder miteinander verbunden sind).
                 Ausgeschlossen sind
                 Versicherungsansprüche aller Personen, die                     b) von seinen gesetzlichen Vertretern oder
                 den Schaden dadurch verursacht haben,                             Betreuern, wenn der
                 dass sie in Kenntnis von deren                                    Versicherungsnehmer eine
                 Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit                               geschäftsunfähige, beschränkt
                                                                                   geschäftsfähige oder betreute Person ist;
                 − Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder                     c) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn
                                                                                   der Versicherungsnehmer eine
                 − Arbeiten oder sonstige Leistungen                               juristische Person des privaten oder
                                                                                   öffentlichen Rechts oder ein nicht
                 erbracht haben.                                                   rechtsfähiger Verein ist;
                                                                                d) von seinen unbeschränkt persönlich
                 A1-2.3 findet keine Anwendung.                                    haftenden Gesellschaftern, wenn der
                                                                                   Versicherungsnehmer eine Offene
A1-7.3           Ansprüche der Versicherten                                        Handelsgesellschaft,
                 untereinander                                                     Kommanditgesellschaft oder
                                                                                   Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
                 Ausgeschlossen sind Ansprüche                                  e) von seinen Partnern, wenn der
                                                                                   Versicherungsnehmer eine eingetragene
                 a) des Versicherungsnehmers selbst oder                           Partnerschaftsgesellschaft ist;
                    der in A1-7.4 benannten Personen gegen                      f) von seinen Liquidatoren, Zwangs- und
                    die mitversicherten Personen,                                  Insolvenzverwaltern.
                 b) zwischen mehreren
                    Versicherungsnehmern desselben                              Die Ausschlüsse unter (b) bis (f) gelten auch
                    Versicherungsvertrags.                                      für Ansprüche von Angehörigen der dort
                 c) zwischen mehreren mitversicherten                           genannten Personen, die mit diesen in
                    Personen desselben                                          häuslicher Gemeinschaft leben.
                    Versicherungsvertrags.
                                                                       A1-7.5   Verbotene Eigenmacht
                 Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf
                 Ansprüche von Angehörigen der                                  Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
                 vorgenannten Personen, die mit diesen in                       Schäden an fremden Sachen und allen sich
                 häuslicher Gemeinschaft leben.                                 daraus ergebenden Vermögensschäden,
                                                                                wenn der Versicherungsnehmer oder ein
A1-7.4           Schadenfälle von Angehörigen des                               Bevollmächtigter oder Beauftragter des
                 Versicherungsnehmers und von                                   Versicherungsnehmers diese Sachen durch
                 wirtschaftlich verbundenen Personen                            verbotene Eigenmacht erlangt hat.

                 Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den               A1-7.6   Schäden an hergestellten oder gelieferten
                 Versicherungsnehmer                                            Sachen, Arbeiten und sonstigen
                 a) aus Schadenfällen seiner Angehörigen,                       Leistungen
                     die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
                     leben oder die zu den im                                   Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
                     Versicherungsvertrag mitversicherten                       Schäden an vom Versicherungsnehmer
                     Personen gehören;                                          hergestellten oder gelieferten Sachen,
                                                                                Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge
                 Als Angehörige gelten                                          einer in der Herstellung, Lieferung
                                                                                oder Leistung liegenden Ursache und alle
                 - Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des                        sich daraus ergebenden
                   Lebenspartnerschaftsgesetzes oder                            Vermögensschäden. Dies gilt auch dann,
                   vergleichbare Partnerschaften nach dem                       wenn die Schadenursache in einem
                   Recht anderer Staaten,                                       mangelhaften Einzelteil der Sache oder in
                                                                                einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur
                 - Eltern und Kinder,                                           Beschädigung oder Vernichtung der Sache
                                                                                oder Leistung führt.

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                 Dieser Ausschluss findet auch dann                              a) Senkungen von Grundstücken oder
                 Anwendung, wenn Dritte im Auftrag oder für                         Erdrutschungen,
                 Rechnung des Versicherungsnehmers die                           b) Überschwemmungen stehender oder
                 Herstellung oder Lieferung der Sachen oder                         fließender Gewässer.
                 die Arbeiten oder sonstigen Leistungen
                 übernommen haben.                                     A1-7.13   Strahlen

A1-7.7           Asbest                                                          Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
                                                                                 Schäden, die in unmittelbarem oder
                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                             mittelbarem Zusammenhang mit
                 Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige                          energiereichen ionisierenden Strahlen
                 Substanzen oder Erzeugnisse                                     stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven
                 zurückzuführen sind.                                            Stoffen oder Röntgenstrahlen).

A1-7.8           Gentechnik                                            A1-7.14   Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger

                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                             Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
                 Schäden, die zurückzuführen sind auf                            Schäden, die der Versicherungsnehmer,
                                                                                 eine mitversicherte Person oder eine von
                 a) gentechnische Arbeiten,                                      ihnen bestellte oder beauftragte Person
                 b) gentechnisch veränderte Organismen                           durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs
                    (GVO),                                                       oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen.
                 c) Erzeugnisse, die
                 - Bestandteile aus GVO enthalten,                               Eine Tätigkeit der vorstehend genannten
                 - aus GVO oder mit Hilfe von GVO                                Personen an einem Kraftfahrzeug oder
                   hergestellt wurden.                                           Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch
                                                                                 im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine
A1-7.9           Persönlichkeits- und                                            dieser Personen Halter oder Besitzer des
                 Namensrechtsverletzungen                                        Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug
                                                                                 hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
                 Schäden aus Persönlichkeits- oder                     A1-7.15   Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze
                 Namensrechtsverletzungen
                                                                                 Ausgeschlossen sind Ansprüche

A1-7.10          Anfeindung, Schikane, Belästigung und                           a)   wegen Schäden, die der
                 sonstige Diskriminierung                                             Versicherungsnehmer, eine
                                                                                      mitversicherte Person oder eine von
                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                                  ihnen bestellte oder beauftragte Person
                 Schäden aus Anfeindung, Schikane,                                    durch den Gebrauch eines Luft- oder
                 Belästigung, Ungleichbehandlung oder                                 Raumfahrzeugs
                 sonstigen Diskriminierungen.                                         verursachen oder für die sie als Halter
                                                                                      oder Besitzer eines Luft- oder
A1-7.11          Übertragung von Krankheiten                                          Raumfahrzeugs in Anspruch genommen
                                                                                      werden.
                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                             b)   wegen Schäden an Luft- oder
                                                                                      Raumfahrzeugen, der mit diesen
                 a) Personenschäden, die aus der                                      beförderten Sachen, der
                    Übertragung einer Krankheit des                                   Insassen und allen sich daraus
                    Versicherungsnehmers resultieren,                                 ergebenden Vermögensschäden sowie
                 b) Sachschäden, die durch Krankheit der                              wegen sonstiger
                    dem Versicherungsnehmer gehörenden,                               Schäden durch Luft- oder
                    von ihm gehaltenen oder veräußerten                               Raumfahrzeuge aus
                    Tiere entstanden sind.
                                                                                 -    der Planung oder Konstruktion,
                 In beiden Fällen besteht                                             Herstellung oder Lieferung von Luft- oder
                 Versicherungsschutz, wenn der                                        Raumfahrzeugen
                 Versicherungsnehmer beweist, dass er                                 oder Teilen von Luft- oder
                 weder vorsätzlich noch grob fahrlässig                               Raumfahrzeugen, soweit die Teile
                 gehandelt hat.                                                       ersichtlich für den Bau von Luft- oder
                                                                                      Raumfahrzeugen oder den Einbau in
A1-7.12          Senkungen, Erdrutschungen,                                           Luft- oder Raumfahrzeugen bestimmt
                 Überschwemmungen                                                     waren,

                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                             -    Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung,
                 Sachschäden und alle sich daraus                                     Inspektion, Überholung, Reparatur,
                 ergebenden Vermögensschäden, welche                                  Beförderung) an Luft- oder
                 entstehen durch                                                      Raumfahrzeugen oder deren Teilen.

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                                                                                -    für sonstige Risiken, die der
                 c)   gegen den Versicherungsnehmer als                              Versicherungs- oder
                      Eigentümer, Mieter, Pächter,                                   Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
                      Leasingnehmer und Nutznießer von
                      Luftlandeplätzen.                                A1-8.2   aus Erhöhungen des versicherten Risikos
                                                                                durch Änderung bestehender oder Erlass
                 Eine Tätigkeit der vorstehend genannten                        neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist
                 Personen an einem Luft- oder                                   der Versicherer berechtigt, das
                 Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne                        Versicherungsverhältnis unter Einhaltung
                 dieser Bestimmung, wenn keine dieser                           einer Frist von einem Monat zu kündigen.
                 Personen Halter oder Besitzer des                              Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht
                 Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug                            innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt
                 hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.                         an ausgeübt wird, in welchem der
                                                                                Versicherer von der Erhöhung Kenntnis
A1-7.16          Wasserfahrzeuge                                                erlangt hat.

                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                   A1-9     Neu hinzukommende Risiken
                 Schäden, die der Versicherungsnehmer,                          (Vorsorgeversicherung)
                 eine mitversicherte Person oder eine von
                 ihnen bestellte oder beauftragte Person               A1-9.1   Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die
                 durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs                       gesetzliche Haftpflicht des
                 verursachen oder für die sie als Halter oder                   Versicherungsnehmers aus Risiken, die
                 Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch                     nach Abschluss des Versicherungsvertrags
                 genommen werden.                                               neu entstehen, sofort versichert.

                 Eine Tätigkeit der vorstehend genannten                        Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
                 Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein                      nach Aufforderung des Versicherers jedes
                 Gebrauch                                                       neue Risiko innerhalb eines Monats
                 im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine                         anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit
                 dieser Personen Halter oder Besitzer des                       der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt
                 Wasserfahrzeugs ist und wenn das                               der Versicherungsnehmer die rechtzeitige
                 Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb                        Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für
                 gesetzt wird.                                                  das neue Risiko rückwirkend ab dessen
                                                                                Entstehung.
A1-7.17          Schäden im Zusammenhang mit der
                 Übertragung elektronischer Daten                               Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das
                                                                                neue Risiko angezeigt wurde, so hat der
                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                            Versicherungsnehmer zu beweisen, dass
                 Schäden aus dem Austausch, der                                 das neue Risiko erst nach Abschluss der
                 Übermittlung und der Bereitstellung                            Versicherung und zu einem Zeitpunkt
                 elektronischer Daten, soweit es sich handelt                   hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist
                 um Schäden aus                                                 noch nicht verstrichen war.

                 a)   Löschung, Unterdrückung,                                  Der Versicherer ist berechtigt, für das neue
                      Unbrauchbarmachung oder                                   Risiko einen angemessenen Beitrag zu
                      Veränderung von Daten,                                    verlangen. Kommt eine Einigung über die
                 b)   Nichterfassen oder fehlerhaftem                           Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von
                      Speichern von Daten,                                      einem Monat nach Eingang der Anzeige
                 c)   Störung des Zugangs zum elektrischen                      nicht zustande, entfällt der
                      Datenaustausch,                                           Versicherungsschutz für das neue Risiko
                 d)   Übermittlung vertraulicher Daten oder                     rückwirkend ab dessen Entstehung.
                      Informationen.
                                                                       A1-9.2   Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist
A1-8             Veränderungen des versicherten Risikos                         von ihrer Entstehung bis zur Einigung im
                 (Erhöhungen und Erweiterungen)                                 Sinne von A1-9.1 Absatz 4 auf den Betrag
                                                                                von 50.000.000, - EURO für Personen-,
                 Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht                Sach – und Vermögensschäden – bei
                 des Versicherungsnehmers                                       Personenschäden jedoch max. 15.000.000, -
                                                                                EURO je geschädigte Person, begrenzt.
A1-8.1           aus Erhöhungen oder Erweiterungen des
                 versicherten Risikos. Dies gilt nicht                 A1-9.3   Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt
                                                                                nicht für
                 -    für Risiken aus dem Halten oder
                      Gebrauch von versicherungspflichtigen                     a)   Risiken aus dem Eigentum, Besitz,
                      Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen                            Halten oder Führen eines Kraft-, Luft-
                      sowie                                                          oder Wasserfahrzeugs, soweit diese
                                                                                     Fahrzeuge der Zulassungs-,
                                                                                     Führerschein- oder Versicherungspflicht
                                                                                     unterliegen;

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                 b)   Risiken aus dem Eigentum, Besitz,                            Versicherungsschutz für Umweltschäden
                      Betrieb oder Führen von Bahnen;                              durch Lagerung, Verwendung oder anderen
                 c)   Risiken, die der Versicherungs- oder                         Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter
                      Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;                         ausschließlich dann, wenn der
                 d)   Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen                    Umweltschaden auf einen Konstruktions-,
                      werden und deshalb im Rahmen von                             Produktions- oder Instruktionsfehler dieser
                      kurzfristigen Versicherungsverträgen zu                      Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch
                      versichern sind;                                             besteht kein Versicherungsschutz, wenn der
                 e)   Risiken aus betrieblicher, beruflicher,                      Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens
                      dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.                        der Erzeugnisse nach dem Stand von
                                                                                   Wissenschaft und Technik nicht hätte
                                                                                   erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
A1-10            Fortsetzung der
                 Hundehalterhaftpflichtversicherung nach                           Versichert sind darüber hinaus den
                 dem Tod des Versicherungsnehmers                                  Versicherungsnehmer betreffende Pflichten
                                                                                   oder Ansprüche wegen Umweltschäden an
                 Für den mitversicherten Ehegatten des                             eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten
                 Versicherungsnehmers oder den                                     oder geliehenen Grundstücken, soweit diese
                 eingetragenen Lebenspartner und/oder                              Grundstücke vom Versicherungsschutz
                 Kinder des Versicherungsnehmers bzw. des                          dieses Vertrags erfasst sind.
                 eingetragenen Lebenspartners besteht der
                 bedingungsgemäße Versicherungsschutz im               A2-2        Ausland
                 Falle des Todes des Versicherungsnehmers
                 bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort. Wird                    Versichert sind im Umfang von A1-6.35 die
                 der nächste Beitrag durch den überlebenden                        im Geltungsbereich der EU-
                 Partner eingelöst, so wird dieser                                 Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG)
                 Versicherungsnehmer.                                              eintretenden Versicherungsfälle.

Abschnitt A2 Besonderes Umweltrisiko                                   A2-3        Ausschlüsse

A2-1             Der Versicherungsschutz für Schäden nach              A2-3.1      Ausgeschlossen sind
                 dem Umweltschadensgesetz (USchadG)                                Versicherungsansprüche aller Personen, die
                 besteht im Umfang von Abschnitt A1 und                            den Schaden dadurch verursacht haben,
                 den folgenden Bedingungen.                                        dass sie bewusst von Gesetzen,
                                                                                   Verordnungen oder an den
                 Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen                    Versicherungsnehmer gerichteten
                 Inhalts des Versicherungsnehmers wegen                            behördlichen Anordnungen oder
                 Schäden durch Umwelteinwirkungen                                  Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen,
                 (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.1.                          abweichen.

                 Ein Umweltschaden im Sinne des                                    A1-2.3 findet keine Anwendung.
                 Umweltschadengesetzes (USchadG) ist eine
                                                                       A2-3.2      Ausgeschlossen sind Pflichten oder
                 a)   Schädigung von geschützten Arten und                         Ansprüche wegen Schäden
                      natürlichen Lebensräumen,
                 b)   Schädigung der Gewässer                                      a)   die durch unvermeidbare, notwendige
                      einschließlich Grundwasser,                                       oder in Kauf genommene Einwirkungen
                 c)   Schädigung des Bodens.                                            auf die Umwelt entstehen,
                                                                                   b)    für die der Versicherungsnehmer aus
                                                                                        einem anderen Versicherungsvertrag (z.
A2-1.1           Versichert sind – abweichend von A1-3.1 -                              B.
                 den Versicherungsnehmer betreffende                                    Gewässerschadenhaftpflichtversicherun
                 öffentlich-rechtliche Pflichten oder                                   g) Versicherungsschutz hat oder hätte
                 Ansprüche zur Sanierung von                                            erlangen können.
                 Umweltschäden gemäß USchadG, soweit
                 während der Wirksamkeit des                           A2-4        Die Versicherungssumme beträgt je
                 Versicherungsvertrags                                             Versicherungsfall 50.000.000,- EURO und
                                                                                   die Höchstersatzleistung für alle
                 −    die schadenverursachenden Emissionen                         Versicherungsfälle eines
                      plötzlich, unfallartig und                                   Versicherungsjahres betragt das Zweifache
                      bestimmungswidrig in die Umwelt                              der Versicherungssumme.
                      gelangt sind oder
                                                                       Abschnitt A3 Forderungsausfallrisiko
                 −    die sonstige Schadenverursachung
                      plötzlich, unfallartig und                       A3-1        Gegenstand der
                      bestimmungswidrig erfolgt ist.                               Forderungsausfalldeckung

                 Auch ohne Vorliegen einer solchen                     A3-1.1      Versicherungsschutz besteht für den Fall,
                 Schadenverursachung besteht                                       dass der Versicherungsnehmer oder eine

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                 gemäß A1-2 mitversicherte Person während                       - eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen
                 der Wirksamkeit der Versicherung vom Hund                        Befriedigung geführt hat,
                 eines Dritten geschädigt wird
                 (Versicherungsfall) unter folgenden                            - eine Zwangsvollstreckung aussichtslos
                 Voraussetzungen:                                                 erscheint, da der schadenersatzpflichtige
                                                                                  Dritte in den letzten drei Jahren die
                 -   der wegen dieses Schadenereignisses in                       eidesstattliche Versicherung über seine
                     Anspruch genommene Dritte kann seiner                        Vermögensverhältnisse abgegeben hat
                     Schadenersatzverpflichtung ganz oder                         oder
                     teilweise nicht nachkommen, weil die
                     Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des                    - ein gegen den schadensersatzpflichtigen
                     schadenersatzpflichtigen Dritten                             Dritten durchgeführtes Insolvenzverfahren
                     festgestellt worden ist und                                  nicht zur vollen Befriedigung geführt hat
                                                                                  oder ein solches Verfahren mangels Masse
                 -   die Durchsetzung der Forderung gegen                         abgelehnt wurde, und
                     den Dritten ist gescheitert.
                                                                       A3-2.3   an den Versicherer die Ansprüche gegen
                 Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das                      den schadensersatzpflichtigen Dritten in
                 einen Personen-, Sach- oder daraus                             Höhe der Versicherungsleistung abgetreten
                 resultierenden Vermögensschaden zur Folge                      werden und die vollstreckbare Ausfertigung
                 hat und für den der Dritte aufgrund                            des Urteils oder Vergleichs ausgehändigt
                 gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen                           wird. Der Versicherungsnehmer hat an der
                 privatrechtlichen Inhalts zum                                  Umschreibung des Titels auf den Versicherer
                 Schadensersatz verpflichtet ist                                mitzuwirken.
                 (schädigender Dritter).
                                                                       A3-3     Umfang der Forderungsausfalldeckung
A3-1.2           Der Versicherer ist in dem Umfang
                 leistungspflichtig, in dem der                        A3-3.1   Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe
                 schadensersatzpflichtige Dritte                                der titulierten Forderung.
                 Versicherungsschutz im Rahmen und
                 Umfang der in Abschnitt A1 geregelten                 A3-3.2   Die Entschädigungsleistung des
                 Hundehalterhaftpflichtversicherung des                         Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall
                 Versicherungsnehmers hätte. Daher finden                       auf die im Versicherungsschein und seinen
                 im Rahmen der Forderungsausfalldeckung                         Nachträgen vereinbarten
                 für die Person des Schädigers auch die                         Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt
                 Risikobeschreibungen und Ausschlüsse                           auch dann, wenn sich der
                 Anwendung, die für den                                         Versicherungsschutz auf mehrere
                 Versicherungsnehmer gelten. So besteht                         entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
                 insbesondere kein Versicherungsschutz,
                 wenn der Schädiger den Schaden im                     A3-3.3   Dem schadensersatzpflichtigen Dritten
                 Rahmen seiner beruflichen oder                                 stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
                 gewerblichen Tätigkeit verursacht.
                                                                       A3-4     Räumlicher Geltungsbereich
A3-2             Leistungsvoraussetzungen
                                                                                Versicherungsschutz besteht für
                 Der Versicherer ist gegenüber dem                              Schadenereignisse, die in einem
                 Versicherungsnehmer oder einer gemäß A1-                       Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der
                 2 mitversicherten Person leistungspflichtig,                   Schweiz, Norwegens, Island oder
                 wenn                                                           Liechtenstein eintreten.

A3-2.1           die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil        A3-5     Besondere Ausschlüsse für das
                 oder einen vollstreckbaren Vergleich vor                       Forderungsausfallrisiko
                 einem ordentlichen Gericht in der
                 Bundesrepublik Deutschland oder einem                 A3-5.1    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
                 anderen Mitgliedsstaat der Europäischen                        sind Ansprüche wegen Schäden an
                 Union, der Schweiz, Norwegens, Island und
                 Liechtenstein festgestellt worden ist.                         a)   Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeug-
                 Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und                                Anhängern, Luft- und
                 gerichtliche Vergleiche sowie vergleichbare                         Wasserfahrzeugen;
                 Titel der vorgenannten Länder binden den                       b)   Immobilien;
                 Versicherer nur, soweit der Anspruch auch                      c)   Sachen, die ganz oder teilweise einem
                 ohne einen dieser Titel bestanden hätte,                            Betrieb, Gewerbe, Beruf, Dienst oder
                                                                                     Amtes des Versicherungsnehmers oder
A3-2.2           der schädigende Dritte zahlungs- oder                               einer mitversicherten Person
                 leistungsunfähig ist. Dies ist der Fall, wenn                       zuzurechnen sind.
                 der Versicherungsnehmer oder eine
                 mitversicherte Person nachweist, dass                 A3-5.2   Der Versicherer leistet keine Entschädigung
                                                                                für

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                 a)   Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten                       Wird der versicherte Hund durch einen
                      der Rechtsverfolgung;                                        fremden Hund verletzt und muss daraufhin
                 b)   Forderungen aufgrund eines                                   von einem Tierarzt behandelt werden,
                      gesetzlichen oder vertraglichen                              erstatten wir die anfallenden Kosten der
                      Forderungsübergangs;                                         Behandlung bis zu einem Höchstbetrag von
                 c)   Ansprüche, soweit sie darauf beruhen,                        5.000,- EURO je Versicherungsfall und
                      dass berechtigte Einwendungen oder                           Versicherungsfall.
                      begründete Rechtsmittel nicht oder nicht
                      rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt           A3-7.1      Der Versicherer ist gegenüber dem
                      wurden;                                                      Versicherungsnehmer nur dann
                 d)   Ansprüche aus Schäden, zu deren                              leistungspflichtig, wenn der Halter des
                      Ersatz                                                       fremden Hundes nicht in Anspruch
                                                                                   genommen werden kann, weil
                      - ein anderer Versicherer Leistungen zu
                      erbringen hat (z. B. der
                      Schadensversicherer des                                      - der Halter zahlungsunfähig ist und auch
                      Versicherungsnehmers) oder                                   über keinen Versicherungsschutz einer
                                                                                   Hundehalterhaftpflichtversicherung verfügt
                      - ein Sozialversicherungsträger oder                         und
                      Sozialleistungsträger Leistungen zu
                      erbringen hat, auch nicht, soweit es sich                    - die Durchsetzung der Forderung gegen den
                      um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche                        Dritten gescheitert ist.
                      oder ähnliche Ansprüche von Dritten
                      handelt.

A3-6             Erweiterte Forderungsausfalldeckung                   Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A
                 (Opferschutz)
                                                                       A(GB)-1     Abtretungsverbot
A3-6.1           Ergänzend zu A3-1.1 besteht auch dann                             Der Freistellungsanspruch darf vor seiner
                 Versicherungsschutz, wenn der                                     endgültigen Feststellung ohne Zustimmung
                 Schadenersatzanspruch des                                         des Versicherers weder abgetreten noch
                 Versicherungsnehmers aufgrund eines                               verpfändet werden. Eine Abtretung an den
                 Personenschadens nicht durchgesetzt                               geschädigten Dritten ist zulässig.
                 werden kann, weil das schädigende Tier
                 und/oder dessen Halter nicht bekannt ist.             A(GB)-2     Veränderungen des versicherten Risikos
                                                                                   und Auswirkung auf den Beitrag
A3-6.2           Der Versicherer ist gegenüber dem                                 (Beitragsregulierung)
                 Versicherungsnehmer oder einer gemäß A1-
                 2 versicherten Person nur dann                        A(GB)-2.1   Der Versicherungsnehmer hat nach
                 leistungspflichtig, wenn                                          Aufforderung mitzuteilen, ob und welche
                                                                                   Änderungen des versicherten Risikos
                 a)   der Schädiger eine vorsätzliche Straftat                     gegenüber den früheren Angaben
                      begangen hat;                                                eingetreten sind. Diese Aufforderung kann
                 b)   aufgrund dessen eine Strafanzeige vom                        auch durch einen Hinweis auf der
                      Versicherungsnehmer oder der                                 Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben
                      versicherten (verletzten) Person gestellt                    sind innerhalb eines Monats nach Zugang
                      wurde;                                                       der Aufforderung zu machen und auf
                 c)   das polizeiliche Ermittlungsverfahren                        Wunsch des Versicherers nachzuweisen. Bei
                      eingestellt wurde und der schriftliche                       unrichtigen Angaben zum Nachteil des
                      Einstellungsbescheid vorliegt;                               Versicherers kann dieser vom
                 d)   der Versicherer Einblick in die                              Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in
                      polizeiliche Ermittlungsakte erhalten hat;                   dreifacher Höhe des festgestellten
                 e)   der Schädiger unbekannt bleibt.                              Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt
                                                                                   nicht, wenn der Versicherungsnehmer
A3-6.3           Die Entschädigungsleistung des                                    beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der
                 Versicherers ist auf 50.000,- EURO je                             Angaben kein Verschulden trifft.
                 Versicherungsfall und Versicherungsjahr
                 begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der           A(GB)-2.2   Aufgrund der Änderungsmitteilung des
                 Versicherungsschutz auf mehrere                                   Versicherungsnehmers oder sonstiger
                 entschädigungspflichtige Personen erstreckt.                      Feststellungen wird der Beitrag ab dem
                                                                                   Zeitpunkt der Veränderung berichtigt
A3-6.4           Der Versicherer leistet keine Entschädigung                       (Beitragsregulierung), beim Wegfall
                 für                                                               versicherter Risiken jedoch erst ab dem
                                                                                   Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim
                 a)   psychische Folgeschäden,                                     Versicherer. Der vertraglich vereinbarte
                 b)   Sachschäden.                                                 Mindestbeitrag darf dadurch nicht
                                                                                   unterschritten werden. Alle entsprechend
A3-7             Tierarztkosten-Ausfalldeckung                                     A(GB)-3.1 nach dem
                                                                                   Versicherungsabschluss eingetretenen

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                 Erhöhungen und Ermäßigungen des                                   jedem der letzten fünf Kalenderjahre um
                 Mindestbeitrags werden berücksichtigt.                            einen geringeren Prozentsatz als denjenigen
                                                                                   erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese
A(GB)-2.3        Unterlässt der Versicherungsnehmer die                            Jahre nach A(GB)-3.2 ermittelt hat, so darf
                 rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer                     der Versicherer den Folgejahresbeitrag nur
                 für den Zeitraum, für den die Angaben zu                          um den Prozentsatz erhöhen, um den sich
                 machen waren, eine Nachzahlung in Höhe                            der Durchschnitt seiner Schadenzahlungen
                 des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung                       nach seinen unternehmenseigenen Zahlen
                 gestellten Beitrags verlangen. Werden die                         im letzten Kalenderjahr erhöht hat; diese
                 Angaben nachträglich gemacht, findet eine                         Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten,
                 Beitragsregulierung statt. Ein vom                                die sich nach dem vorstehenden Absatz
                 Versicherungsnehmer zu viel gezahlter                             ergeben würde.
                 Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die
                 Angaben innerhalb von zwei Monaten nach               A(GB)-3.4   Liegt die Veränderung nach A(GB)-3.2 oder
                 Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags                       A(GB)-3.3 unter 5 Prozent entfällt eine
                 erfolgten.                                                        Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist
                                                                                   jedoch in den folgenden Jahren zu
A(GB)-2.4        Die vorstehenden Bestimmungen finden                              berücksichtigen.
                 auch Anwendung auf Versicherungen mit
                 Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.              A(GB)-3.5   Erhöht sich der Beitrag aufgrund der
                                                                                   Beitragsangleichung gemäß A(GB)-3.3, ohne
A(GB)-3          Beitragsangleichung und                                           dass sich der Umfang des
                 Kündigungsrecht nach                                              Versicherungsschutzes ändert, kann der
                 Beitragsangleichung                                               Versicherungsnehmer den
                                                                                   Versicherungsvertrag innerhalb eines
A(GB)-3.1        Die Versicherungsbeiträge unterliegen der                         Monats nach Zugang der Mitteilung des
                 Beitragsangleichung. Soweit die Beiträge                          Versicherers mit sofortiger Wirkung,
                 nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme                                 frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt
                 berechnet werden, findet keine                                    kündigen, in dem die Beitragserhöhung
                 Beitragsangleichung statt. Mindestbeiträge                        wirksam werden sollte.
                 unterliegen unabhängig von der Art der
                 Beitragsberechnung der                                            Der Versicherer hat den
                 Beitragsangleichung.                                              Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf
                                                                                   das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die
A(GB)-3.2        Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt                             Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer
                 jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli                       spätestens einen Monat vor dem
                 fälligen Beiträge, um welchen Prozentsatz                         Wirksamwerden der Beitragserhöhung
                 sich im vergangenen Kalenderjahr der                              zugehen.
                 Durchschnitt der Schadenzahlungen aller
                 zum Betrieb der Allgemeinen                                       Eine Erhöhung der Versicherungssteuer
                 Haftpflichtversicherung zugelassenen                              begründet kein Kündigungsrecht.
                 Versicherer gegenüber dem vorvergangenen
                 Jahr erhöht oder vermindert hat. Den                  TeilB-AllgemeinerTeil
                 ermittelten Prozentsatz rundet er auf die
                 nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze          Abschnitt B1 Beginn des Versicherungsschutzes,
                 Zahl ab.                                              Beitragszahlung

                 Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die            B1-1        Beginn des Versicherungsschutzes
                 speziell durch den einzelnen Schadenfall
                 veranlassten Ausgaben für die Ermittlung                          Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im
                 von Grund und Höhe der                                            Versicherungsschein angegebenen
                 Versicherungsleistungen.                                          Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der
                 Durchschnitt der Schadenzahlungen eines                           Regelungen über die Folgen verspäteter
                 Kalenderjahres ist die Summe der in diesem                        Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder
                 Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt                         Einmalbeitrags.
                 durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum
                 neu angemeldeten Schadenfälle.                        B1-2        Beitragszahlung, Versicherungsperiode

A(GB)-3.3        Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer           B1-2.1      Beitragszahlung
                 berechtigt, im Falle einer Verminderung
                 verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den                       Je nach Vereinbarung werden die Beiträge
                 sich aus A(GB)-3.2 ergebenden Prozentsatz                         im Voraus gezahlt, entweder durch laufende
                 zu verändern (Beitragsangleichung). Der                           Zahlungen monatlich, vierteljährlich,
                 veränderte Folgejahresbeitrag wird dem                            halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.
                 Versicherungsnehmer mit der nächsten
                 Beitragsrechnung bekannt gegeben.                     B1-2.2      Versicherungsperiode

                 Hat sich der Durchschnitt der                                     Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.
                 Schadenzahlungen des Versicherers in                              Das gilt auch, wenn die vereinbarte

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                 Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die                 gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-
                 vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein                       Mail oder Brief) oder durch einen auffälligen
                 Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode                   Hinweis im Versicherungsschein auf diese
                 der Vertragsdauer.                                             Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags
                                                                                aufmerksam gemacht hat.
B1-2.3           Versicherungsjahr
                                                                                Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der
                 Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr.                        Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu
                 Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht                    vertreten hat.
                 aus ganzen Jahren, wird das erste
                 Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.              B1-4     Folgebeitrag
                 Die folgenden Versicherungsjahre bis zum
                 vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils              B1-4.1   Fälligkeit
                 ganze Jahre.
                                                                                Ein Folgebeitrag wird entsprechend der
B1-3             Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags,                      vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu
                 Folgen verspäteter Zahlung oder                                Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder
                 Nichtzahlung                                                   Jahresbeginn oder zu einem anderen
                                                                                vereinbarten Zeitpunkt fällig.
B1-3.1           Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags                       Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur
                                                                                Fälligkeit veranlasst wird.
                 Der erste oder einmalige Beitrag ist
                 unverzüglich nach dem Zeitpunkt des                   B1-4.2   Verzug und Schadensersatz
                 vereinbarten und im Versicherungsschein
                 angegebenen Versicherungsbeginns zu                            Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig
                 zahlen. Dies gilt unabhängig von dem                           gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer
                 Bestehen eines Widerrufrechts.                                 ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn
                                                                                er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
                 Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des
                 Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss,                      Ist der Versicherungsnehmer mit der
                 ist der erste oder einmalige Beitrag                           Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist
                 unverzüglich nach Vertragsschluss zu                           der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm
                 zahlen.                                                        durch den Verzug entstandenen Schadens
                                                                                zu verlangen.
                 Zahlt der Versicherungsnehmer nicht
                 unverzüglich nach dem in Absatz 1 oder 2              B1-4.3   Mahnung
                 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der
                 Versicherungsschutz erst, nachdem die                          Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig
                 Zahlung veranlasst ist.                                        gezahlt, kann der Versicherer den
                                                                                Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in
                 Weicht der Versicherungsschein vom Antrag                      Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zur
                 des Versicherungsnehmers oder getroffenen                      Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist
                 Vereinbarungen ab, ist der erste oder                          bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist
                 einmalige Beitrag frühestens einen Monat                       muss von mindestens zwei Wochen ab
                 nach Zugang des Versicherungsscheins zu                        Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
                 zahlen.
                                                                                Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der
B1-3.2           Rücktrittsrecht des Versicherers bei                           Versicherer je Vertrag die rückständigen
                 Zahlungsverzug                                                 Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und
                                                                                Kosten im Einzelnen beziffert und auf die
                 Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht                    Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und
                 rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der                   Kündigungsrecht) hinweist.
                 Versicherer vom Vertrag zurücktreten,
                 solange der Versicherungsnehmer die                   B1-4.4   Leistungsfreiheit nach Mahnung
                 Zahlung nicht veranlasst hat.
                                                                                Tritt nach Ablauf der in der Mahnung
                 Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der                     gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall
                 Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht                     ein und ist der Versicherungsnehmer bei
                 zu vertreten hat.                                              Eintritt des Versicherungsfalls mit der
                                                                                Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder
B1-3.3           Leistungsfreiheit des Versicherers                             Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von
                                                                                der Verpflichtung zur Leistung frei.
                 Wenn der Versicherungsnehmer den ersten
                 oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig             B1-4.5   Kündigung nach Mahnung
                 nach B1-3.1 zahlt, so ist der Versicherer für                  Ist der Versicherungsnehmer mit der
                 einen vor Zahlung des Beitrags                                 Zahlung der geschuldeten Beträge in
                 eingetretenen Versicherungsfall nicht zur                      Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf
                 Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist,                      der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist
                 dass er den Versicherungsnehmer durch                          den Vertrag ohne Einhaltung einer

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                 Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung                B1-6.1     Allgemeiner Grundsatz
                 kündigen.
                                                                                  Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags
                 Die Kündigung kann mit der Bestimmung der                        steht dem Versicherer nur derjenige Teil des
                 Zahlungsfrist verbunden werden. Mit                              Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in
                 Fristablauf wird die Kündigung wirksam,                          dem der Versicherungsschutz bestanden
                 wenn der Versicherungsnehmer zu diesem                           hat.
                 Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist.
                 Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der           B1-6.2     Beitrag oder Geschäftsgebühr bei
                 Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.                              Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und
                                                                                  fehlendem versicherten Interesse
B1-4.6           Zahlung des Beitrags nach Kündigung
                                                                       B1-6.2.1   Widerruft der Versicherungsnehmer seine
                 Die Kündigung wird unwirksam, wenn die                           Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen,
                 Zahlung innerhalb eines Monats nach der                          hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach
                 Kündigung veranlasst wird. Wenn die                              Zugang der Widerrufserklärung entfallenden
                 Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden                        Teil der Beiträge zu erstatten.
                 worden ist, wird sie unwirksam, wenn die                         Voraussetzung ist, dass der Versicherer in
                 Zahlung innerhalb eines Monats nach                              der Widerrufsbelehrung auf das
                 Fristablauf veranlasst wird.                                     Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des
                                                                                  Widerrufs und den zu zahlenden Betrag
                 Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach                      hingewiesen und der Versicherungsnehmer
                 B1-4.4 bleibt bis zur Zahlung bestehen.                          zugestimmt hat, dass der
                                                                                  Versicherungsschutz vor Ende der
B1-5             Lastschriftverfahren                                             Widerrufsfrist beginnt.

B1-5.1           Pflichten des Versicherungsnehmers                               Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2
                                                                                  unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich
                 Ist zur Einziehung des Beitrags das                              den für das erste Versicherungsjahr
                 Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat                      gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt
                 der Versicherungs-nehmer zum Zeitpunkt                           nicht, wenn der Versicherungsnehmer
                 der Fälligkeit des Beitrags für eine                             Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in
                 ausreichende Deckung des Kontos zu                               Anspruch genommen hat.
                 sorgen.
                                                                       B1-6.2.2   Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer
                 Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden                      vorvertraglichen Anzeigepflicht vom
                 des Versicherungsnehmers vom Versicherer                         Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm
                 nicht eingezogen werden, ist die Zahlung                         der Beitrag bis zum Zugang der
                 auch dann noch rechtzeitig, wenn sie                             Rücktrittserklärung zu.
                 unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-                    Wird der Versicherungsvertrag durch
                 Mail oder Brief) abgegebenen                                     Rücktritt des Versicherers beendet, weil der
                 Zahlungsaufforderung des Versicherers                            einmalige oder der erste Beitrag nicht
                 erfolgt.                                                         rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem
                                                                                  Versicherer eine angemessene
B1-5.2           Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug                               Geschäftsgebühr zu.
                                                                       B1-6.2.3   Wird der Versicherungsvertrag durch
                 Hat es der Versicherungsnehmer zu                                Anfechtung des Versicherers wegen
                 vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge,                       arglistiger Täuschung beendet, so steht dem
                 trotz wiederholtem Einziehungsversuch,                           Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der
                 nicht eingezogen werden können, ist der                          Anfechtungserklärung zu.
                 Versicherer berechtigt, das SEPA-
                 Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail           B1-6.2.4   Fällt das versicherte Interesse nach dem
                 oder Brief) zu kündigen.                                         Beginn der Versicherung vollständig und
                                                                                  dauerhaft weg, steht dem Versicherer der
                 Der Versicherer hat in der Kündigung darauf                      Beitrag zu, den er hätte beanspruchen
                 hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer                        können, wenn die Versicherung nur bis zu
                 verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag                       dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu
                 und zukünftige Beiträge selbst zu                                dem der Versicherer vom Wegfall des
                 übermitteln.                                                     Interesses Kenntnis erlangt hat.

                 Von Kreditinstituten erhobene                         B1-6.2.5   Der Versicherungsnehmer ist nicht zur
                 Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen                        Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das
                 Lastschrifteinzug können dem                                     versicherte Interesse bei Beginn der
                 Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt                         Versicherung nicht besteht, oder wenn das
                 werden.                                                          Interesse bei einer Versicherung, die für ein
                                                                                  künftiges Unternehmen oder für ein anderes
B1-6             Beitrag bei vorzeitiger                                          künftiges Interesse genommen ist, nicht
                 Vertragsbeendigung                                               entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine
                                                                                  angemessene Geschäftsgebühr verlangen.

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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                                                                                b)    der Versicherer den Anspruch des
                 Hat der Versicherungsnehmer ein nicht                               Versicherungsnehmers auf Freistellung
                 bestehendes Interesse in der Absicht                                zu Unrecht abgelehnt hat, oder
                 versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen                  c)   dem Versicherungsnehmer eine Klage
                 Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der                            über einen versicherten Anspruch
                 Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in                           gerichtlich zugestellt wird.
                 diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt
                 zu, zu dem er von den die Nichtigkeit                          Die Kündigung muss dem Vertragspartner in
                 begründenden Umständen Kenntnis erlangt.                       Textform (z. B. E-Mail oder Brief) spätestens
                                                                                einen Monat nach der Zahlung, der
Abschnitt B2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung                              Ablehnung oder der Zustellung der Klage
                                                                                zugegangen sein.
B2-1             Dauer und Ende des Vertrags
                                                                       B2-2.2   Kündigung durch Versicherungsnehmer
B2-1.1           Vertragsdauer
                                                                                Kündigt der Versicherungsnehmer, wird
                 Der Vertrag ist für den im                                     seine Kündigung mit ihrem Zugang beim
                 Versicherungsschein angegebenen Zeitraum                       Versicherer wirksam. Der
                 abgeschlossen.                                                 Versicherungsnehmer kann jedoch
                                                                                bestimmen, dass die Kündigung zu einem
B2-1.2           Stillschweigende Verlängerung                                  späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum
                                                                                Ende der laufenden Versicherungsperiode,
                 Bei einer Vertragsdauer von mindestens                         wirksam wird.
                 einem Jahr verlängert sich der Vertrag um
                 jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht,           B2-2.3   Kündigung durch Versicherer
                 wenn einer der Vertragsparteien spätestens
                 drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen                      Eine Kündigung des Versicherers wird einen
                 Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen                     Monat nach ihrem Zugang beim
                 ist.                                                           Versicherungsnehmer wirksam.

B2-1.3           Vertragsdauer von weniger als einem                   B2-3     Veräußerung und deren Rechtsfolgen
                 Jahr
                                                                       B2-3.1   Übergang der Versicherung
                 Bei einer Vertragsdauer von weniger als
                 einem Jahr endet der Vertrag zum                               Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der
                 vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer                     Erwerber an Stelle des
                 Kündigung bedarf.                                              Versicherungsnehmers in die während der
                                                                                Dauer seines Eigentums sich aus dem
B2-1.4           Kündigung bei mehrjährigen Verträgen                           Versicherungsvertrag ergebenden Rechte
                                                                                und Pflichten ein.
                 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei
                 Jahren kann der Versicherungsnehmer den                        Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen
                 Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder                     aufgrund eines Nießbrauchs, eines
                 jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die                    Pachtvertrags oder eines ähnlichen
                 Kündigung muss dem Versicherer                                 Verhältnisses von einem Dritten
                 spätestens drei Monate vor dem Ablauf des                      übernommen wird.
                 jeweiligen Jahres zugegangen sein.
                                                                       B2-3.2   Kündigung
B2-1.5           Wegfall des versicherten Interesses
                                                                                Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber
                 Fällt ein versichertes Interesse nach dem                      gegenüber den Versicherungsvertrag unter
                 Beginn der Versicherung vollständig und                        Einhaltung einer Frist von einem Monat in
                 dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich                     Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu
                 dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem                     kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt,
                 der Versicherer vom Wegfall des Interesses                     wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der
                 Kenntnis erlangt.                                              Kenntnis des Versicherers von der
                                                                                Veräußerung ausgeübt wird.
B2-2             Kündigung nach Versicherungsfall
                                                                                Der Erwerber ist berechtigt, den
B2-2.1           Kündigungsrecht                                                Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung
                                                                                oder bis zum Schluss der laufenden
                 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt                        Versicherungsperiode in Textform zu
                 werden, wenn                                                   kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt,
                 a) vom Versicherer eine                                        wenn es nicht innerhalb eines Monats nach
                     Schadensersatzzahlung oder eine                            dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des
                     Zahlung von Sanierungskosten von                           Erwerbers vom Bestehen der Versicherung
                     Umweltschäden geleistet wurde,                             innerhalb eines Monats ab Erlangung der
                                                                                Kenntnis, ausgeübt wird.

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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B2-3.3           Beitrag                                                          Vertreters als auch die Kenntnis und die
                                                                                  Arglist des Versicherungsnehmers zu
                 Der Veräußerer und der Erwerber haften für                       berücksichtigen.
                 den Beitrag als Gesamtschuldner, wenn der
                 Übergang auf den Erwerber während einer                          Der Versicherungsnehmer kann sich darauf,
                 laufenden Versicherungsperiode erfolgt.                          dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder
                                                                                  grob fahrlässig verletzt worden ist, nur
                 Wenn der Versicherungsvertrag gekündigt                          berufen, wenn weder dem Vertreter noch
                 wird, haftet der Veräußerer allein für die                       dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder
                 Zahlung des Beitrags.                                            grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

B2-3.4           Anzeigepflichten                                      B3-1.2     Rechtsfolgen der Verletzung der
                                                                                  Anzeigepflicht
                 Die Veräußerung ist dem Versicherer vom
                 Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in              B3-1.2.1   Rücktritt und Wegfall des
                 Textform (z. B. E-Mail oder Brief)                               Versicherungsschutzes
                 anzuzeigen.
                                                                                  Verletzt der Versicherungsnehmer seine
                 Bei einer schuldhaften Verletzung der                            Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1, kann
                 Anzeigepflicht besteht kein                                      der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Im
                 Versicherungsschutz, wenn der                                    Fall des Rücktritts besteht auch für die
                 Versicherungsfall später als einen Monat                         Vergangenheit kein Versicherungsschutz.
                 nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die
                 Anzeige dem Versicherer hätte zugehen                            Der Versicherer hat jedoch kein
                 müssen. Der Versicherer muss hierzu                              Rücktrittsrecht, wenn der
                 nachweisen, dass er den mit dem                                  Versicherungsnehmer nachweist, dass er die
                 Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem                           unrichtigen oder unvollständigen Angaben
                 Erwerber nicht geschlossen hätte.                                weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
                                                                                  gemacht hat.
                 Der Versicherer bleibt zur Leistung
                 verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu                        Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen
                 dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die                        grob fahrlässiger Verletzung der
                 Anzeige hätte zugehen müssen. Der                                Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der
                 Versicherer bleibt ebenfalls zur Leistung                        Versicherungsnehmer nachweist, dass der
                 verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintrittes des                   Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis
                 Versicherungsfalls die Frist für seine                           der nicht angezeigten Umstände zu gleichen
                 Kündigung abgelaufen war und er nicht                            oder anderen Bedingungen geschlossen
                 gekündigt hat.                                                   hätte.

Abschnitt B3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere                               Tritt der Versicherer nach Eintritt des
            Obliegenheiten                                                        Versicherungsfalls zurück, darf er den
                                                                                  Versicherungsschutz nicht versagen, wenn
B3-1             Anzeigepflichten des                                             der Versicherungsnehmer nachweist, dass
                 Versicherungsnehmers oder seines                                 der unvollständig oder unrichtig angezeigte
                 Vertreters bis zum Vertragsschluss                               Umstand weder für den Eintritt des
                                                                                  Versicherungsfalls noch für die Feststellung
B3-1.1           Vollständigkeit und Richtigkeit von                              oder den Umfang der Leistung ursächlich
                 Angaben über gefahrerhebliche                                    war. Auch in diesem Fall besteht aber kein
                 Umstände                                                         Versicherungsschutz, wenn der
                                                                                  Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht
                 Der Versicherungsnehmer hat bis zur                              arglistig verletzt hat.
                 Abgabe seiner Vertragserklärung dem
                 Versicherer alle ihm bekannten                        B3-1.2.2   Kündigung
                 Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen
                 der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail                        Verletzt der Versicherungsnehmer seine
                 oder Brief) gefragt hat und die für den                          Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht
                 Entschluss des Versicherers erheblich sind,                      fahrlässig oder schuldlos, kann der
                 den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu                       Versicherer den Vertrag kündigen.
                 schließen. Diese Anzeigepflicht gilt auch                        Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen,
                 dann, wenn der Versicherer dem                                   wenn der Versicherungsnehmer nachweist,
                 Versicherungsnehmer nach seiner                                  dass der Versicherer den Vertrag auch bei
                 Vertragserklärung, aber vor der                                  Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu
                 Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1                        gleichen oder anderen Bedingungen
                 in Textform stellt.                                              geschlossen hätte.

                 Wird der Vertrag von einem Vertreter des              B3-1.2.3   Vertragsänderung
                 Versicherungsnehmers geschlossen, so sind
                 bei der Anwendung von Absatz 1 und B3-1.2                        Hat der Versicherungsnehmer seine
                 sowohl die Kenntnis und die Arglist des                          Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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                 vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer                   erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach
                 bei Kenntnis der nicht angezeigten                               Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen
                 Gefahrumstände den Vertrag auch zu                               nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf
                 anderen Bedingungen geschlossen, so                              dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt
                 werden die anderen Bedingungen auf                               zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer
                 Verlangen des Versicherers rückwirkend                           oder sein Vertreter die Anzeigepflicht
                 Vertragsbestandteil. Bei einer vom                               vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
                 Versicherungsnehmer unverschuldeten
                 Pflichtverletzung werden die anderen                  B3-2       Obliegenheiten des
                 Bedingungen ab der laufenden                                     Versicherungsnehmers
                 Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
                                                                       B3-2.1     Obliegenheiten vor Eintritt des
                 Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der                      Versicherungsfalls
                 Beitrag um mehr als 10 Prozent oder
                 schließt der Versicherer die                          B3-2.1.1   Besonders gefahrdrohende Umstände hat
                 Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten                      der Versicherungsnehmer auf Verlangen des
                 Umstand aus, so kann der                                         Versicherers innerhalb angemessener Frist
                 Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb                        zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die
                 eines Monats nach Zugang der Mitteilung                          Beseitigung unter Abwägung der
                 des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist                     beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein
                 kündigen. In dieser Mitteilung hat der                           Umstand, der zu einem Schaden geführt hat,
                 Versicherer den Versicherungsnehmer auf                          gilt ohne weiteres als besonders
                 dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.                              gefahrdrohend.

B3-1.3           Frist und Form für die Ausübung der                   B3-2.1.2   Rechtsfolgen
                 Rechte des Versicherers
                                                                                  Verletzt der Versicherungsnehmer
                 Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung                          vorsätzlich oder grob fahrlässig eine
                 oder zur Vertragsänderung muss der                               Obliegenheit, die er vor Eintritt des
                 Versicherer innerhalb eines Monats                               Versicherungsfalls gegenüber dem
                 schriftlich geltend machen. Dabei hat er die                     Versicherer zu erfüllen hat, so kann der
                 Umstände anzugeben, auf die er seine                             Versicherer innerhalb eines Monats,
                 Erklärung stützt. Zur Begründung kann er                         nachdem er von der Verletzung Kenntnis
                 nachträglich weitere Umstände innerhalb                          erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen.
                 eines Monats nach deren Kenntniserlangung
                 angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem                         Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht,
                 Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der                        wenn der Versicherungsnehmer nachweist,
                 Verletzung der Anzeigepflicht und der                            dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich
                 Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm                       noch grob fahrlässig verletzt hat.
                 jeweils geltend gemachte Recht begründen.
                                                                       B3-2.2     Obliegenheiten bei und nach Eintritt des
B3-1.4           Hinweispflicht des Versicherers                                  Versicherungsfalls
                 Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
                 oder zur Vertragsänderung stehen dem                             Der Versicherungsnehmer hat bei und nach
                 Versicherer nur zu, wenn er den                                  Eintritt des Versicherungsfalls folgende
                 Versicherungsnehmer durch gesonderte                             Obliegenheiten zu erfüllen:
                 Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder
                 Brief) auf die Folgen der Verletzung der              B3-2.2.1   Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung
                 Anzeigepflicht hingewiesen hat.                                  und Minderung des Schadens zu sorgen.
                                                                                  Dabei hat der Versicherungsnehmer
B3-1.5           Ausschluss von Rechten des                                       Weisungen des Versicherers, soweit für ihn
                 Versicherers                                                     zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen –
                                                                                  ggf. auch mündlich oder telefonisch –
                 Der Versicherer kann sich auf seine Rechte                       einzuholen, wenn die Umstände dies
                 zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur                            gestatten. Erteilen mehrere an dem
                 Vertragsänderung nicht berufen, wenn er                          Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer
                 den nicht angezeigten Gefahrumstand oder                         unterschiedliche Weisungen, hat der
                 die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.                            Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem
                                                                                  Ermessen zu handeln.
B3-1.6           Anfechtung
                                                                       B3-2.2.2   Zusätzlich zu B3-2.2.1 gilt:
                 Das Recht des Versicherers, den Vertrag
                 wegen arglistiger Täuschung anzufechten,                         a) Jeder Versicherungsfall ist dem
                 bleibt bestehen.                                                 Versicherer innerhalb einer Woche
                                                                                  anzuzeigen, auch wenn noch keine
B3-1.7           Erlöschen der Rechte des Versicherers                            Schadensersatzansprüche erhoben worden
                                                                                  sind. Das Gleiche gilt, wenn gegen den
                 Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt,                       Versicherungsnehmer Haftpflichtansprüche
                 zur Kündigung und zur Vertragsänderung                           geltend gemacht werden.

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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                 b) Er hat dem Versicherer ausführliche und
                 wahrheitsgemäße Schadenberichte zu                    Abschnitt B4 Weitere Regelungen
                 erstatten und ihn bei der Schadenermittlung
                 und -regulierung zu unterstützen. Alle                B4-1        Mehrere Versicherer,
                 Umstände, die nach Ansicht des                                    Mehrfachversicherung
                 Versicherers für die Bearbeitung des
                 Schadens wichtig sind, müssen mitgeteilt              B4-1.1      Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn
                 sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke                      das Risiko in mehreren
                 übersandt werden.                                                 Versicherungsverträgen versichert ist.
                 c) Wird gegen den Versicherungsnehmer ein
                 staatsanwaltschaftliches, behördliches oder           B4-1.2      Wenn die Mehrfachversicherung zustande
                 gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein                          gekommen ist, ohne dass der
                 Mahnbescheid erlassen oder ihm gerichtlich                        Versicherungsnehmer dies wusste, kann er
                 der Streit verkündet, hat er dies unverzüglich                    die Aufhebung des später geschlossenen
                 anzuzeigen.                                                       Vertrags verlangen.
                 d) Gegen einen Mahnbescheid oder eine
                 Verfügung von Verwaltungsbehörden auf                 B4-1.3      Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der
                 Schadensersatz muss der                                           Versicherungsnehmer es nicht innerhalb
                 Versicherungsnehmer fristgemäß                                    eines Monats geltend macht, nachdem er
                 Widerspruch oder die sonst erforderlichen                         von der Mehrfachversicherung Kenntnis
                 Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung des                         erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem
                 Versicherers bedarf es nicht.                                     Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit
                 e) Wird gegen den Versicherungsnehmer ein                         der sie verlangt wird, dem Versicherer
                 Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend                           zugeht.
                 gemacht, hat er die Führung des Verfahrens
                 dem Versicherer zu überlassen. Der
                 Versicherer beauftragt im Namen des                   B4-2        Erklärungen und Anzeigen,
                 Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt.                          Anschriftenänderung
                 Der Versicherungsnehmer muss dem
                 Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle                     B4-2.1      Form, zuständige Stelle
                 erforderlichen Auskünfte erteilen und die
                 angeforderten Unterlagen zur Verfügung                            Die für den Versicherer bestimmten
                 stellen.                                                          Erklärungen und Anzeigen, die den
                                                                                   Versicherungsvertrag betreffen und die
B3-2.3           Leistungsfreiheit bei                                             unmittelbar gegenüber dem Versicherer
                 Obliegenheitsverletzung                                           erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail oder
                                                                                   Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit
B3-2.3.1         Verletzt der Versicherungsnehmer eine                             gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag
                 Obliegenheit nach B3-2.1 oder B3-2.2                              etwas anderes bestimmt ist.
                 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der
                 Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob                         Erklärungen und Anzeigen sollen an die
                 fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist                      Hauptverwaltung des Versicherers oder an
                 der Versicherer berechtigt, seine Leistung in                     die im Versicherungsschein oder in dessen
                 dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere                         Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle
                 des Verschuldens des                                              gerichtet werden. Die gesetzlichen
                 Versicherungsnehmers entspricht.                                  Regelungen über den Zugang von
                                                                                   Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
B3-2.3.2         Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach
                 Eintritt des Versicherungsfalls bestehende            B4-2.2      Nichtanzeige einer Anschriften- oder
                 Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist                      Namensänderung
                 der Versicherer nur dann vollständig oder
                 teilweise leistungsfrei, wenn er den                              Hat der Versicherungsnehmer eine
                 Versicherungsnehmer durch gesonderte                              Änderung seiner Anschrift dem Versicherer
                 Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder                         nicht mitgeteilt, genügt für eine
                 Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen                          Willenserklärung, die dem
                 hat.                                                              Versicherungsnehmer gegenüber
                                                                                   abzugeben ist, die Absendung eines
B3-2.3.3         Der Versicherer bleibt zur Leistung                               eingeschriebenen Briefs an die letzte dem
                 verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer                        Versicherer bekannte Anschrift. Die
                 nachweist, dass er die Obliegenheit nicht                         Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung
                 grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch,                     des Briefs als zugegangen. Dies gilt
                 wenn der Versicherungsnehmer nachweist,                           entsprechend für den Fall einer dem
                 dass die Verletzung der Obliegenheit weder                        Versicherer nicht angezeigten
                 für den Eintritt oder die Feststellung des                        Namensänderung des
                 Versicherungsfalls noch für die Feststellung                      Versicherungsnehmers.
                 oder den Umfang der dem Versicherer
                 obliegenden Leistung ursächlich war. Das              B4-2.3      Nichtanzeige der Verlegung der
                 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die                      gewerblichen Niederlassung
                 Obliegenheit arglistig verletzt hat.

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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                 Hat der Versicherungsnehmer die                                Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche
                 Versicherung unter der Anschrift seines                        Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
                 Gewerbebetriebs abgeschlossen, findet bei                      nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche
                 einer Verlegung der gewerblichen                               Zuständigkeit für Klagen aus dem
                 Niederlassung B4-2.2 entsprechend                              Versicherungsvertrag gegen den
                 Anwendung.                                                     Versicherungsnehmer nach dem Sitz des
                                                                                Versicherers oder seiner für den
                                                                                Versicherungsvertrag zuständigen
B4-3             Verjährung                                                     Niederlassung.
                 Die Ansprüche aus dem
                 Versicherungsvertrag verjähren in drei                B4-5     Anzuwendendes Recht
                 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem
                 Schluss des Jahres, in dem der Anspruch                        Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
                 entstanden ist und der Gläubiger von dem
                 Anspruch begründenden Umständen und der               B4-6     Embargobestimmung
                 Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die
                 grob fahrlässige Unkenntnis steht der                          Es besteht – unbeschadet der übrigen
                 Kenntnis gleich.                                               Vertragsbestimmungen –
                                                                                Versicherungsschutz nur, soweit und
                 Ist ein Anspruch aus dem                                       solange dem keine auf die Vertragsparteien
                 Versicherungsvertrag bei dem Versicherer                       direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels-
                 angemeldet worden, zählt bei der                               oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der
                 Fristberechnung der Zeitraum zwischen                          Europäischen Union oder der
                 Anmeldung und Zugang der in Textform (z.                       Bundesrepublik Deutschland
                 B. E-Mail oder Brief) mitgeteilten                             entgegenstehen.
                 Entscheidung des Versicherers beim
                 Anspruchsteller nicht mit.                                     Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
                                                                                Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch
                 Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach                    die Ver-einigten Staaten von Amerika im
                 den allgemeinen Vorschriften des                               Hinblick auf den Iran erlassen werden,
                 Bürgerlichen Gesetzbuchs.                                      soweit dem nicht europäische oder deutsche
                                                                                Rechtsvorschriften entgegenstehen.
B4-4             Örtlich zuständiges Gericht
                                                                       B4-7     An wen kannst du dich wenden, wenn du
B4-4.1           Klagen gegen den Versicherer                                   mit uns einmal nicht zufrieden bist?
                                                                                Wenn du mit unserer Entscheidung nicht
                 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag                        zufrieden bist oder eine Verhandlung mit uns
                 gegen den Versicherer bestimmt sich die                        einmal nicht zu dem von dir gewünschten
                 gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des                   Ergebnis geführt hat, stehen dir
                 Versicherers oder seiner für den                               insbesondere die nachfolgenden
                 Versicherungsvertrag zuständigen                               Beschwerdemöglichkeiten offen.
                 Niederlassung.

                 Ferner ist auch das Gericht zuständig, in             B4-7.1   Versicherungsombudsmann
                 dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur                      Wenn du Verbraucher bist, kannst du dich an
                 Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz                   den Ombudsmann für Versicherungen
                 seiner Niederlassung oder seinen Wohnsitz                      wenden. Diesen erreichst du derzeit wie
                 oder, in Ermangelung eines solchen, seinen
                                                                                folgt: Versicherungsombudsmann e.V.
                 gewöhnlichen Aufenthalt hat.
                                                                                Postfach 080632
                 Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer                         10006 Berlin
                 nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz                     E-Mail:
                 seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder,                    beschwerde@versicherungsombudsmann.d
                 in Ermangelung eines solchen, seinen                           e
                 gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind                      Internet:
                 die Gerichte des Staates zuständig, in dem                     www.versicherungsombudsmann.de
                 der Versicherer seinen Sitz hat.                               Der Ombudsmann für Versicherungen ist
                                                                                eine unabhängige und für Verbraucher
B4-4.2           Klagen gegen Versicherungsnehmer                               kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir
                                                                                haben uns verpflichtet, an dem
                 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag                        Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
                 gegen den Versicherungsnehmer bestimmt
                 sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem          B4-7.2   Wenn du Verbraucher bist und diesen
                 Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem                      Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder
                 Wohnsitz des Ver-sicherungsnehmers; fehlt                      per E-Mail) abgeschlossen hast, kannst du
                 ein solcher, nach seinem gewöhnlichen                          dich mit ihrer Beschwerde auch online an die
                 Aufenthalt.                                                    Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
                                                                                wenden. Deine Beschwerde wird dann über
                                                                                diese Plattform an den

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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                 Versicherungsombudsmann weitergeleitet.

B4-7.3           Versicherungsaufsicht
                 Bist du mit unserer Betreuung nicht zufrieden
                 oder treten Meinungsverschiedenheiten bei
                 der Vertragsabwicklung auf, kannst du dich
                 auch an die für uns zuständige Aufsicht
                 wenden. Als Versicherungsunternehmen
                 unterliegen wir der Aufsicht der
                 Bundesanstalt für
                 Finanzdienstleistungsaufsicht. Die
                 derzeitigen Kontaktdaten sind:


                 Bundesanstalt für
                 Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
                 Sektor Versicherungsaufsicht
                 Graurheindorfer Straße 108
                 53117 Bonn
                 E-Mail: poststelle@bafin.de

                 Bitte beachte, dass die BaFin keine
                 Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht
                 verbindlich entscheiden kann.

B4-7.4           Rechtsweg
                 Außerdem hast du die Möglichkeit, den
                 Rechtsweg zu beschreiten.

B4-7.5           Unser Beschwerdemanagement
                 Unabhängig hiervon kannst du dich jederzeit
                 auch an uns wenden. Unsere interne
                 Beschwerdestelle steht dir hierzu zur
                 Verfügung. Du erreichst diese derzeit wie
                 folgt:
                 agencio Versicherungsservice AG
                 - Beschwerdemanagement-
                 Bahnhofstr. 2
                 26655 Westerstede
                 E-Mail: beschwerde@agencio.de

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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C Spezial-Schadenersatzrechtsschutz                                             Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später
                                                                                als zwei Jahre nach Beendigung des
C1-1             Die agencio Versicherungsservice AG hat für                    Versicherungsschutzes für den betroffenen
                 die Versicherten der Privaten                                  Gegenstand der Versicherung geltend
                 Haftpflichtversicherung einen                                  gemacht wird.
                 Rahmenvertrag über eine Spezial-                      C1-3     Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
                 Schadenersatzrechtsschutz-Versicherung                         Rechtsschutz besteht nicht für die
                 mit der Itzehoer Versicherung/Brandgilde                       Wahrnehmung rechtlicher Interessen
                 abgeschlossen. Diesem Rahmenvertrag                   C1-3.1   im Zusammenhang mit Erwerb,
                 liegen die unten stehenden Bedingungen                         Veräußerung, Planung, Errichtung eines
                 zugrunde. Der Beitrag für die Spezial-                         Gebäudes oder Gebäudeteils oder im
                 Schadenersatzrechtsschutz-Versicherung ist                     Zusammenhang mit Bergbauschäden;
                                                                       C1-3.2   mehrerer Versicherungsnehmer oder
                 im Beitrag für die Private
                                                                                mitversicherter Personen desselben
                 Haftpflichtversicherung enthalten. Im Falle
                                                                                Versicherungsvertrages untereinander,
                 der Beendigung der Privaten                                    nichtehelicher und ehelicher Lebenspartner
                 Haftpflichtversicherung endet auch der                         gegeneinander im ursächlichen
                 Versicherungsschutz der Spezial-                               Zusammenhang mit der
                 Schadenersatzrechtsschutz-Versicherung                         Lebensgemeinschaft, auch nach deren
C1-1.1           Versicherungsnehmer:                                           Beendigung;
                 agencio Versicherungsservice AG                       C1-3.3   in Enteignungs-, Planfeststellungs-,
C1-1.2           Versicherte Personen:                                          Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch
                 Versichert sind der jeweilige                                  geregelten Angelegenheiten;
                 Versicherungsnehmer und die                           C1-3.4   vor Verfassungsgerichten, supranationalen
                 versicherten Personen einer über die                           oder internationalen Gerichten.
                 agencio Versicherungsservice AG                       C1-4     Leistungsumfang
                 bestehenden Privaten                                           Der Versicherer trägt die zur
                 Haftpflichtversicherung.                                       Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten
                                                                       C1-4.1   eines für den Versicherten tätigen
C1-1.3           Versicherer:
                                                                                Rechtsanwaltes bis zur Höhe der
                 Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691
                                                                                gesetzlichen Vergütung eines am Ort des
                 Versicherungsverein a.G.                                       zuständigen Gerichtes ansässigen
                 Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe,                                 Rechtsanwaltes;
                 Tel.: +49 4821 773-0                                  C1-4.2   des Gerichts einschließlich der
C1-2             Hinweis auf die zugrunde liegenden                             Entschädigung für Zeugen und
                 Bedingungen:                                                   Sachverständige, die vom Gericht
C1-2.1           Ist die gerichtliche Durchsetzung eines                        herangezogen werden sowie die Kosten des
                 Schadenersatzanspruches im Rahmen                              Gerichtsvollziehers;
                 dieser Ausfalldeckung nicht durch eine                C1-4.3   der Reisen des Versicherten zu einem
                 anderweitig bestehende                                         ausländischen Gericht, wenn sein
                 Rechtsschutzversicherung gedeckt, hält der                     Erscheinen als Partei angeordnet ist, in
                 Versicherer eine gerichtliche Durchsetzung                     Höhe von maximal 2.600 EUR pro
                 nach Prüfung der eingereichten                                 Versicherungsfall;
                 Schadenunterlagen für erforderlich, leitet der        C1-4.4   die dem Gegner durch die Wahrnehmung
                 Versicherer die Unterlagen für eine                            seiner rechtlichen Interessen entstandenen
                 Deckungsprüfung im Schadenersatz-                              sind, soweit der Versicherte zu deren
                 Rechtsschutz unmittelbar an die Itzehoer                       Erstattung verpflichtet ist;
                 Versicherung/Brandgilde weiter. Itzehoer              C1-4.5   eines Zwangsvollstreckungsschrittes. Die
                 Versicherung / Brandgilde leistet                              Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall
                 Schadenersatzrechtsschutz gemäß den                            auf 150.000 EUR begrenzt. Zahlungen für
                 nachfolgenden Bedingungen (subsidiäre                          den Versicherten und mitversicherte
                 Deckung), sofern der Streitwert 0 EUR                          Personen aufgrund desselben
                 übersteigt. Anspruch auf Rechtsschutz                          Rechtsschutzfalles werden hierbei
                 besteht von dem ersten Ereignis an, durch                      zusammengerechnet. Dies gilt auch für
                 das der Schaden verursacht wurde, soweit                       Zahlungen aufgrund mehrerer
                 dieses Ereignis nach Vertragsbeginn und vor                    Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich
                 Vertragsbeendigung eintritt. Erstreckt sich                    zusammenhängen. Der Versicherer trägt
                 der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist                  nicht
                 dessen Beginn maßgeblich. Sind für die                         • Kosten, die im Zusammenhang mit einer
                 Wahrnehmung rechtlicher Interessen                                 einverständlichen Erledigung entstanden
                 mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der                      sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des
                 erste entscheidend, wobei jedoch jeder                             vom Versicherten angestrebten
                 Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der                        Ergebnisses zum erzielten Ergebnis
                 länger als ein Jahr vor Beginn des                                 entsprechen, es sei denn, dass eine
                 Versicherungsschutzes für den betroffenen                          hiervon abweichende Kostenverteilung
                 Gegenstand der Versicherung eingetreten ist                        gesetzlich vorgeschrieben ist;
                 oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über                    •   Kosten aufgrund von
                 einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Es                          Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die
                 besteht kein Versicherungsschutz, wenn der                         später als ein Jahr nach Rechtskraft des

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                     Vollstreckungstitels eingeleitet werden;                     bestehenden Versicherungsschutzes.
                 •   Kosten, die der Versicherungsnehmer                          Ergreift der Versicherte Maßnahmen zur
                     ohne Rechtspflicht übernommen hat;                           Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen,
                 • Kosten, die aufgrund der vierten oder                          bevor der Versicherer den Umfang des
                     jeder weiteren                                               Rechtsschutzes bestätigt, und entstehen
                     Zwangsvollstreckungsmaßnahme je                              durch solche Maßnahmen Kosten, trägt der
                     Vollstreckungstitel entstehen;                               Versicherer nur die Kosten, die er bei einer
                 •   Kosten, zu deren Übernahme ein anderer                       Rechtsschutzbestätigung vor Einleitung
                     Rechtsschutzversicherer verpflichtet                         dieser Maßnahmen zu tragen hätte.
                     wäre, wenn der Spezial- Schadenersatz-            C1-6       Stichentscheid
                     Rechtsschutzvertrag nicht bestünde.               C1-6.1     Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz ab
                 Der Versicherer zahlt in jedem                        C1-6.1.1   weil der durch die Wahrnehmung der
                 Rechtsschutzfall höchstens die vereinbarte                       rechtlichen Interessen voraussichtlich
                 Versicherungssumme. Zahlungen für die                            entstehende Kostenaufwand unter
                 versicherte Person aufgrund desselben                            Berücksichtigung der berechtigten Belange
                 Rechtsschutzfalles werden hierbei                                der Versichertengemeinschaft in einem
                 zusammengerechnet. Dies gilt auch für                            groben Missverhältnis zum angestrebten
                 Zahlungen aufgrund mehrerer                                      Erfolg steht oder
                 Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich        C1-6.1.2   weil im Schadenersatz-Rechtsschutz die
                 zusammenhängen. Bei Auslandsbezug sorgt                          Wahrnehmung der rechtlichen Interessen
                 der Versicherer für                                              keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat,
C1-4.5.1         die Übersetzung der für die Wahrnehmung                          ist dies der versicherten Person unverzüglich
                 der rechtlichen Interessen des                                   unter Angabe der Gründe schriftlich
                 Versicherungsnehmers notwendigen                                 mitzuteilen.
                 schriftlichen Unterlagen und trägt die dabei          C1-6.2     Hat der Versicherer seine Leistungspflicht
                 anfallenden Kosten;                                              gemäß C1-6.1 verneint und stimmt die
C1-4.5.2         die Bestellung eines für die Wahrnehmung                         versicherte Person der Auffassung des
                 der rechtlichen Interessen des Versicherten                      Versicherers nicht zu, kann er den für ihn
                 erforderlichen Dolmetschers und trägt die für                    tätigen oder von ihm noch zu
                 dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.                            beauftragenden Rechtsanwalt auf Kosten
C1-5             Verhalten nach Eintritt eines                                    des Versicherers veranlassen, diesem
                 Rechtsschutzfalles                                               gegenüber eine begründete Stellungnahme
                 Der Versicherte hat                                              abzugeben, ob die Wahrnehmung rechtlicher
C1-5.1           mit der Wahrnehmung seiner Interessen                            Interessen in einem angemessenen
                 beauftragten Rechtsanwalt vollständig über                       Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und
                 die Sachlage zu unterrichten, ihm die                            hinreichende Aussichten auf Erfolg
                 Beweismittel anzugeben, die möglichen                            verspricht. Die Entscheidung ist für beide
                 Auskünfte zu erteilen und die notwendigen                        Teile bindend, es sei denn, dass sie offenbar
                 Unterlagen zu beschaffen;                                        von der wirklichen Sach- oder Rechtslage
C1-5.2           soweit seine Interessen nicht unbillig                           erheblich abweicht.
                 beeinträchtigt werden,                                C1-6.3     Der Versicherer kann der versicherten
C1-5.2.1         vor Erhebung von Klagen oder Einlegung                           Person eine Frist von mindestens einem
                 von Rechtsmitteln die Zustimmung des                             Monat setzen, binnen der der
                 Versicherers einzuholen;                                         Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt
C1-5.2.2         alles zu vermeiden, was die unnötige                             vollständig und wahrheitsgemäß über die
                 Erhöhung von Kosten oder die Erschwerung                         Sachlage zu unterrichten und die
                 ihrer Erstattung verursachen könnte.                             Beweismittel anzugeben hat, damit dieser
C1-5.3           Ansprüche des Versicherten gegen Dritte auf                      die Stellungnahme gemäß Ziffer C1-6.2
                 Erstattung von Kosten, die der Versicherer                       abgeben kann. Kommt die versicherte
                 getragen hat, gehen mit ihrer Erstattung auf                     Person dieser Verpflichtung nicht innerhalb
                 den Versicherer über. Die für die                                der vom Versicherer gesetzten Frist nach,
                 Geltendmachung der Ansprüche                                     entfällt der Versicherungsschutz. Der
                 notwendigen Unterlagen hat der Versicherte                       Versicherer ist verpflichtet, die versicherte
                 auszuhändigen und bei dessen Maßnahmen                           Person ausdrücklich auf die mit dem
                 auf Verlangen mitzuwirken.                                       Fristablauf verbundene Rechtsfolge
C1-5.4           Verletzt der Versicherte diese Pflichten, kann                   hinzuweisen.
                 der Versicherer von der Verpflichtung zur
                 Leistung frei werden, es sei denn, die                C2         Alle Ansprüche aus dieser Ausfalldeckung
                 Verletzung beruhte weder auf Vorsatz noch                        mit subsidiärem Schadenersatzrechtschutz
                 auf grober Fahrlässigkeit. Bei vorsätzlicher                     verfallen, wenn sie nicht binnen 2 Jahren ab
                 oder grob fahrlässiger Verletzung bleibt der                     dem Versicherungsfall beim Versicherer in
                 Versicherer insoweit verpflichtet, als die                       Textform angemeldet worden sind. Im
                 Verletzung Einfluss weder auf die                                Übrigen gelten die AVB A1, A2 und A3
                 Feststellung des Rechtsschutzfalles noch auf                     Bedingungen zur
                 die Feststellung oder den Umfang der dem                         Hundehalterhaftpflichtversicherung.
                 Versicherer obliegenden Leistungen gehabt
                 hat.
C1-5.6           Der Versicherer bestätigt dem Versicherten
                 den Umfang des für den Rechtsschutzfall

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               Satzung der
                                                                                      2.      Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder
                                                                                              gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied
                                                                                              gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Im
                                                                                              Regelfall sollte zur Vertretung der Vorstandsvorsitzende
                                                                                              gehören.
                                                                                              Der Vorstand ist mit Genehmigung des Aufsichtsrates
                                                                                              berechtigt, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte zu
                                                                                              bestellen.
                                                                                      3.      Das Verhältnis der Vorstandsmitglieder zum Verein
                                                                                              regelt sich nach dem Inhalt der vom Aufsichtsrat mit
            I.        Allgemeine Bestimmungen
                                                                                              ihnen abzuschließenden Anstellungsverträge.

          §1       Name und Sitz
                                                                                     §7       Aufgaben des Vorstandes
            1.        Der im Jahre 1923 gegründete Verein ist ein
                      Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des                    Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung des
                      Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten                          Vereins. Hierzu zählen u. a. folgende Aufgaben:
                      Versicherungsunternehmen (VAG).                                         1. die Entscheidung über die Aufnahme neuer
                      Der Name lautet: Ammerländer Versicherung – Ver-                           Mitglieder,
                      sicherungsverein a. G. (VVaG)
                                                                                              2. die Entscheidung über die Kündigung von Mitgliedern,
            2.        Sitz des Vereins ist Westerstede.
                                                                                              3. die Ausführung der Beschlüsse der
                                                                                                 Mitgliedervertreterversammlung,
          §2       Zweck und Geschäftsgebiet
                                                                                              4. die Anlegung des Vereinsvermögens,
                                                                                              5. die Festsetzung der Versicherungsbeiträge,
            1.        Der Verein betreibt die Sach- und Unfallversicherung. Er ist
                      ferner berechtigt, Versicherungen gegen festes Entgelt                  6. die Änderung der allgemeinen
                      derart abzuschließen, dass der Versicherungsnehmer                         Versicherungsbedingungen.
                      nicht   Mitglied    des    Vereins    wird    und    aktive
                      Rückversicherungen zu betreiben. Auf diese Versicherungen               Ausgenommen sind Aufgaben, die gemäß Satzung
                      darf    zusammen          höchstens      15      %      der             ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder der
                      Gesamtbeitragseinnahme entfallen.                                       Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
            2.        Der Verein darf für übernommene Versicherungen
                      Rückversicherungsverträge abschließen.                         §8    Aufsichtsrat
            3.        Der Verein hat das Recht, durch seine Organisation
                      Versicherungen in allen Sparten zu vermitteln.                          1. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und
            4.        Das Geschäftsgebiet umfasst die Bundesrepublik                             höchstens sechs Personen, die Mitglieder des
                      Deutschland sowie die übrigen Mitgliedstaaten der                          Vereins sein müssen. Sie werden von der
                      Europäischen Union (EU Staaten).                                           Mitgliedervertreterversammlung bis zur Beendigung
                                                                                                 der Mitgliedervertreterversammlung gewählt, die über
          §3          Geschäftsjahr und Bekanntmachung                                           die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der
                                                                                                 Wahl beschließt.
            1.        Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
                                                                                                 Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
            2.        Veröffentlichungen des Vereins sind grundsätzlich im
                                                                                                 beginnt, nicht mitgerechnet. Wiederwahl ist zulässig.
                      elektronischen Bundesanzeiger zu machen.
                                                                                                 Für alle Aufsichtsratsmitglieder wird nur ein
                                                                                                 Ersatzmitglied gewählt.
                                                                                              2. Scheiden Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer
            II.       Mitgliedschaft                                                             Amtszeit aus, so bedarf es der Berufung einer
                                                                                                 außerordentlichen Mitgliedervertreterversammlung zur
          §4          Erwerb und Ende der Mitgliedschaft                                         Vornahme der Ersatzwahl nur dann, wenn weniger als
                      Die Mitgliedschaft beginnt mit Abschluss eines                             drei Aufsichtsratsmitglieder vorhanden sind. In
                      Versicherungsvertrages und endet mit dessen Ablauf.                        diesem      Fall    dauert   die    Amtsdauer    des
                      Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf                        Ersatzmitgliedes so lange, wie das Amt des
                      das Vereinsvermögen.                                                       Ausgeschiedenen gewährt hätte, an dessen Stelle er
                                                                                                 getreten ist.
                                                                                              3. Der Aufsichtsrat wählt in der ersten auf die
            III.      Organe und Geschäftsführung                                                Mitgliedervertreterversammlung folgenden Aufsichts-
                                                                                                 ratssitzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und
                                                                                                 einen Stellvertreter.
          §5          Organe
                      Organe des Vereins sind:                                                4. Zu seinen Sitzungen versammelt sich der Aufsichtsrat
                      1. der Vorstand                                                            durch schriftliche Einladung des Vorsitzenden. Der
                      2. der Aufsichtsrat,                                                       Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
                      3. die Mitgliedervertreterversammlung.                                     Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit
                                                                                                 Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt
          §6       Vorstand                                                                      die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Art der
                                                                                                 Abstimmung bestimmt der Vorsitzende. Die Sitzungen
                                                                                                 des Aufsichtsrates finden statt, so oft die Geschäfte es er-
            1.        Der aus mindestens zwei Personen bestehende Vorstand                       fordern.    Der      Aufsichtsrat      soll   einmal     im
                      wird vom Aufsichtsrat bestellt. Dieser bestimmt auch die                   Kalendervierteljahr, er muss einmal im Kalenderhalbjahr
                      Anzahl der Vorstandsmitglieder. Er bestimmt einen von ihnen                zusammentreten. Die Einberufung muss unverzüglich
                      zum Vorsitzenden des Vorstandes. Der Vorstand ist                          erfolgen,     wenn      der      Vorstand      oder     ein
                      beschlussfähig,       wenn          mindestens         zwei
                                                                                                 Aufsichtsratsmitglied dieses verlangt. Die Sitzung hat
                                                                                                 binnen zwei Wochen nach Einberufung stattzufinden.
Satzung

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agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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         5. Der Vorsitzende des Vorstandes oder einzelne Mitglieder                Mitgliedervertreterversammlung       einzureichen.    Ein
             des Vorstandes nehmen an den Sitzungen des                            Wahlvorschlag muss von 250 Mitgliedern unterzeichnet
             Aufsichtsrates auf Aufforderung oder Einladung teil.                  sein.
         6. Willenserklärungen des Aufsichtsrates erfolgen durch             4.    Scheiden Mitgliedervertreter vorzeitig aus, so kann die
             den Vorsitzenden. Über Willenserklärungen und                         Mitgliedervertretung         in       der       nächsten
             Beschlüsse des Aufsichtsrates ist ein Protokoll zu                    Mitgliedervertreterversammlung Ersatzmitgliedervertreter
             fertigen. Das Protokoll ist von den anwesenden                        wählen. Die Amtszeit der Ersatzmitglieder währt so lange,
             Mitgliedern zu unterzeichnen.                                         wie das Amt der ausgeschiedenen gewährt hätte, an deren
         7. Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf eine                    Stelle sie getreten sind.
             Vergütung und die Erstattung von Barauslagen. Die               5.    Mitgliedervertreter können wegen grober Verletzung ihrer
             Höhe      der      Vergütung     wird     von      der                Pflichten oder aus einem anderen wichtigen Grund von
             Mitgliedervertreterversammlung festgesetzt.                           der Mitgliedervertretung mit einer Mehrheit von 2/3 der
                                                                                   abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden. Als
                                                                                   wichtiger Grund gelten vor allem die Zahlungsunfähigkeit
§9     Aufgaben des Aufsichtsrates                                                 des Mitgliedervertreters oder die Beteiligung an der
                                                                                   Verwaltung      oder      Vertretung    eines    anderen
                                                                                   Versicherungsunternehmens.
  1.      Den Aufsichtsrat treffen die ihn durch Gesetz und Satzung          6.    Das Amt des Mitgliedervertreters ist ein Ehrenamt.
          zugewiesenen Rechte und Pflichten.                                       Auslagen werden erstattet.
          Ihm obliegen insbesondere
          Überwachung der Geschäftsführung,
          a) Prüfung des Jahresabschlusses, des Vorschlages über             § 11 Mitgliedervertreterversammlung
             die Überschussverteilung und des Geschäftsberichtes
             sowie       die        Berichterstattung      an     die        1.    Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliedervertretung
             Mitgliedervertreterversammlung,                                       werden in ordentlichen und außerordentlichen
          b) Feststellung des Jahresabschlusses und des                            Mitgliedervertreterversammlungen gefasst.
             Lageberichtes,                                                  2.    Die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung findet
          c) Bestellung des Vorstandes und Regelung seines                         alljährlich innerhalb der ersten acht Monate statt.
             Dienstverhältnisses,                                            3.    Die Mitgliedervertreterversammlung wird vom Vorstand
          d) Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand.                       schriftlich unter Angabe der Zeit, des Ortes und der
  2.      Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist erforderlich für                   Tagesordnung einberufen. Im Übrigen gelten die
          a) Erwerb,      Veräußerung        und     Belastung   von               Bestimmungen der §§ 121 ff. des Aktiengesetzes.
             Grundeigentum,                                                  4.    Über             die          Verhandlungen             der
          b) Festsetzung von Nachschussbeiträgen,                                  Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll
          c) Bestellung und Abberufung von Prokuristen und                         aufzunehmen
             Handlungsbevollmächtigten,                                      5.    Außerordentliche Mitgliedervertreterversammlungen finden
          d) Änderung der allgemeinen                                              statt, wenn der Aufsichtsrat oder der Vorstand dieses
             Versicherungsbedingungen.                                             beschließen oder wenn mindestens 1/3 der gewählten
  3.      Der Aufsichtsrat ist weiterhin ermächtigt                                Mitgliedervertreter dieses schriftlich beantragen.
          a) die Satzung zu ändern, soweit die Änderungen nur die            6.    Die Mitgliedervertreterversammlung findet vorzugs-
             Fassung betreffen,                                                    weise am Sitz des Vereines statt.
          b) Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, durch
             welche die Satzung geändert werden, so- weit               § 12 Beschlussfähigkeit
             abzuändern, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt,
          c) sich eine Geschäftsordnung zuzulegen.                           1.    Die Mitgliedervertreterversammlung ist ohne Rücksicht
                                                                                   auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter
§ 10 Mitgliedervertretung                                                          beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen ist.
                                                                                   Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der
                                                                                   abgegebenen Stimmen – soweit diese Satzung nichts
  1.      Die Mitgliedervertretung vertritt als oberstes Organ die
                                                                                   anderes bestimmt – durch Handzeichen oder, wenn
          Gesamtheit der Mitglieder. Sie beschließt über alle
                                                                                   Einspruch erhoben wird, durch Stimmzettel gefasst. Bei
          Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit des Vorstandes
                                                                                   Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Eine 2/3-
          hinaus reichen und die ihr nach Gesetz oder Satzung
                                                                                   Mehrheit ist jedoch erforderlich bei Beschlüssen gemäß §
          ausdrücklich vorbehalten sind.
                                                                                   10.5 sowie § 16.7. Eine 3/4-Mehrheit ist erforderlich bei
  2.      Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und
                                                                                   Beschlüssen gemäß § 16.10.
          höchstens 33 von ihr selbst gewählten Mitgliedern. Für die
          Mitgliedervertretung ist jedes Mitglied wählbar, das weder    2.         Wahlen finden durch Abgabe von Stimmzetteln statt,
          Angestellter noch Vertreter des Vereins ist bzw. an der                  sofern gegen eine andere Abstimmungsart Widerspruch
          Verwaltung      oder       Vertretung    eines     anderen               erhoben wird. Wird im ersten Wahlgang keine absolute
          Versicherungsunternehmens beteiligt ist. In besonderen                   Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden erzielt, so
          Fällen kann die Mitgliedervertretung Ausnahmen                           findet eine zweite Wahl zwischen den beiden zur Wahl
          zulassen.                                                                stehenden Mitgliedervertretern statt, die die meisten
                                                                                   Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit
  3.      Die Mitgliedervertreter werden auf 7 Jahre mit einfacher
                                                                                   entscheidet         das       Los,        das     der
          Stimmenmehrheit gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
                                                                                   Verhandlungsleiter     zieht.  Der    Vorsitzende der
          Zur Wahl der Mitgliedervertreter sind die Vereinsmitglieder
                                                                                   Mitgliedervertreterversammlung ernennt 2 Stimmzähler.
          spätestens einen Monat vor dem Versammlungstermin
          durch                 Bekanntmachung                     im
          elektronischen Bundesanzeiger einzuladen. Die Einladung         § 13 Stimmrecht und Vertretung
          muss den vom Vorstand im Einvernehmen mit
          dem Aufsichtsrat aufgestellten Wahlvorschlag enthalten             1.    Eine Stellvertretung in der Mitgliedervertretung ist nur durch
          und      gleichzeitig    dazu       auffordern,    weitere               einen anderen Mitgliedervertreter zulässig, jedoch kann ein
          Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor der                            Mitgliedervertreter höchstens einen an der Teilnahme

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         verhinderten Mitgliedervertreter vertreten.                     § 19 Nachschüsse
  2.     Ein Mitgliedervertreter ist nicht stimmberechtigt, wenn seine
         Versicherung ruht oder er die bürgerlichen Ehrenrechte            1.    Reichen die Einnahmen sowie die Rückstellungen und
         nicht besitzt oder wenn die Beschlussfassung die                        die verfügbaren Rücklagen zur Deckung der Ausgaben
         Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit ihm oder die                        in einem Geschäftsjahr nicht aus, so sind die Mitglieder
         Einleitung oder Erledigung eines Rechtsgeschäftes                       verpflichtet, Nachschuss-Beiträge bis zur Höhe eines
         zwischen ihm und den Verein betrifft.                                   Jahresbeitrages nach dem Verhältnis der im letzten
                                                                                 Geschäftsjahr gezahlten Beträge zu leisten.
  § 14 Vorsitz                                                             2.    Zu den Nachschuss-Beiträgen haben auch die im Laufe
                                                                                 des     Geschäftsjahres   ausgeschiedenen      Mitglieder
         Den Vorsitz in der Mitgliedervertreterversammlung führt                 beizutragen.
         der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder sein
                                                                           3.    Zur Zahlung des Nachschussbeitrages sind die Mitglieder
         Stellvertreter. Die Versammlungsleitung kann vom
                                                                                 in der gleichen Weise aufzufordern, wie zur Zahlung der
         Aufsichtsrat dem Vorstandsvorsitzenden übertragen
                                                                                 laufenden Jahresbeiträge. Die Verzugsfolgen richten sich
         werden.
                                                                                 nach dem aktuellen Versicherungsvertragsgesetz.
  § 15 Anträge                                                             4.    Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe
                                                                                 entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des
                                                                                 Aufsichtsrates.
         Mitglieder des Vereins können Anträge, die nicht Fragen der
         Geschäftsführung betreffen, zur Beschlussfassung durch
         die Mitgliedervertreterversammlung spätestens am 1.             § 20 Verlustrücklagen
         Februar des jeweiligen Jahres beim Vorstand schriftlich
         einreichen. Ggf. kann ein Mitgliedervertreter mit der             1.    Zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlustes aus dem
         Begründung beauftragt werden oder das Vereinsmitglied in                Geschäftsbetrieb wird eine Rücklage gemäß §193
         die Mitgliedervertreterversammlung eingeladen werden.                   (Verlustrücklage) des Versicherungsaufsichtsgesetzes
         Entsprechende Anträge müssen von mindestens 200                         (VAG) mindestens in Höhe von                 20%     der
         Mitgliedern des Vereins unter Angabe der Mitglieds-Nr.                  Beitragseinnahmen auf eigene Rechnung gebildet.
         unterzeichnet sein. Anträge, welche nicht auf dem                       Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch
         Tagesordnungs- punkt stehen, können in der                              nicht erreicht oder nach Entnahme noch nicht wieder
         Mitgliedervertreterversammlung nur dann zum Beschluss                   erreicht hat, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu.
         gefasst werden, wenn sich dagegen kein Widerspruch                      Ergibt sich nach Erreichung der Mindestrücklage beim
         erhebt.                                                                 Ablauf eines Geschäftsjahres, dass die Einnahmen des
                                                                                 Ver- eins die Ausgaben übersteigen, so fließen
  § 16 Aufgabe der Mitgliedervertreterversammlung                                mindestens 10 % des Überschusses dieser Rücklage so
                                                                                 lange zu, bis diese 20 % der Beitragseinnahmen für
  Zur Zuständigkeit der Mitgliedervertreterversammlung gehören                   eigene Rechnung erreicht oder wieder erreicht hat. Die
       insbesondere                                                              Mitgliedervertretung kann darüber hinaus – auf Vorschlag
  1.   Entgegennahme         des      Geschäftsberichtes,      des               des Vorstandes – weitere Teile des Jahresüberschusses
       Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrates                     der Verlustrücklage zuführen.
       über die Prüfung des Jahresabschlusses.                             2.    Diese Rücklage darf in einem Jahr nur bis 25 % ihrer
  2.   Feststellung des Jahresabschlusses, wenn Vorstand und                     Gesamtsumme verwendet werden und auch nur in-
       Aufsichtsrat sich für die Feststellung durch die                          soweit, als sie den Betrag der Mindestrücklage nicht
       Hauptversammlung entschieden haben oder der Aufsichtsrat                  unterschreitet. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde
       den Jahresabschluss nicht billigt.                                        kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen
  3.   Verteilung der Überschüsse.                                               werden.
  4.   Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.                   3.    Neben      der     Verlustrücklage     können    andere
  5.   Wahlen zum Aufsichtsrat.                                                  Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
  6.   Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates.
  7.   Änderung der Satzung sowie Einführung neuer Ver-                  § 21 Überschüsse
       sicherungszweige.
  8.   Wahl von Mitgliedervertretern sowie evtl. Ausschlüsse von           1.    Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist der nach
       Mitgliedern aus wichtigem Grund.                                          der Vornahme der Abschreibungen, Wertberichtigungen,
  9.   Bestellung / Wahl eines Abschlussprüfers.                                 Rücklagen und Rückstellungen verbliebene Überschuss
  10. Auflösung des Vereins.                                                     zuzuführen. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung
                                                                                 darf nur für Beitragsrückerstattungen Verwendung finden.
                                                                           2.    Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe
                                                                                 Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen
  IV. Finanz- und Vermögensverwaltung                                            an die Mitglieder auszuzahlen oder auf die Beiträge und
                                                                                 Nachschüsse         des    folgenden       Geschäftsjahres
§ 17 Einnahmen                                                                   anzurechnen sind.
        Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:                            3.    Die Verteilung hat im Verhältnis zu der Höhe der geleisteten
        1. den im Voraus zu zahlenden Beiträgen,                                 Beiträge zu erfolgen. Rückerstattungsberechtigt sind alle
        2. den ggf. zu zahlenden Nachschüssen,                                   Versicherungsnehmer,        die     am     Anfang      eines
        3. den sonstigen Einnahmen                                               Geschäftsjahres, in dem die Beitragsrückerstattung gewährt
                                                                                 wird, Mitglieder des Vereins sind und es auch während des
                                                                                 gesamten vorherigen Geschäftsjahres waren.
§ 18 Beiträge                                                              4.    Wird beschlossen, die Beitragsrückerstattung auf
                                                                                 Nachschüsse anzurechnen, sind alle nachschuss-
         Die Mitglieder haben jährlich im Voraus Beiträge nach                   pflichtigen Versicherungsnehmer rückerstattungsberechtigt.
         Maßgabe der vom Vorstand beschlossenen Tarife zu
         entrichten. Für den Fall des Verzuges eines Mitgliedes gilt
         das Versicherungsvertragsgesetz.

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§ 22 Anlage des Vereinsvermögens

          Das Vereinsvermögen ist, soweit es nicht für die             § 25 Liquidation
          Bedürfnisse des Versicherungsbetriebes flüssig zu halten
          ist, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und
          der Vorschriften der Aufsichtsbehörde anzulegen.               1.      Nach der Auflösung des Vereins findet die Liquidation durch
          Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der                                 den      Vorstand      statt,    jedoch       kann      die
          Aufsichtsbehörde.                                                      Mitgliedervertreterversammlung auch andere Personen
                                                                                 zu Liquidatoren bestellen, die ihre Beschlüsse mit
                                                                                 Stimmenmehrheit                                     fassen.
  V.     Änderungen der Satzung und
                                                                         2.      Ergibt sich nach Beendigung der Liquidation ein
         der Allgemeinen Versicherungsbedingungen                                Überschuss, so wird dieser nach dem Verhältnis der im
                                                                                 letzten Geschäftsjahr gezahlten Beiträge – nicht vor
§ 23 Satzungsänderungen                                                          Ablauf   eines   Jahres    nach   Genehmigung       des
                                                                                 Auflösungsbeschlusses – an die Mitglieder verteilt. Ein
  1.     Beschlüsse über Änderungen der Satzung und die                          etwaiger Fehlbetrag ist in gleicher Weise durch
         Aufnahme neuer Versicherungszweige bedürfen einer                       Nachschüsse zu decken.
         Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen der
         Mitgliedervertreterversammlung.
  2.     Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung,             Genehmigt mit Urkunde der Bundesanstalt für
         die nur die Fassung betreffen, vorzunehmen. Er ist                   Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn, vom 18. Oktober
         weiterhin ermächtigt für den Fall, dass die                          2022, Geschäftszeichen: VA 31 - I 5002 5068-2022/0001
         Aufsichtsbehörde Änderungen verlangt bevor sie einen
         Änderungsbeschluss der Mitgliedervertreterversammlung
         genehmigt, zu entsprechen.


  Auflösung des Vereins


§ 24 Auflösung und Bestandsübertragung


  1.     Die Auflösung des Vereins kann nur in einer hierzu
         einberufenen                Mitgliedervertreterversammlung
         beschlossen werden. Auf den besonderen Zweck dieser
         Mitgliedervertreterversammlung ist in der Einladung
         hinzuweisen. Der Auflösungsantrag muss einstimmig vom
         Vorstand oder von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter
         gestellt werden. Die Mitgliedervertreterversammlung ist nur
         dann beschlussfähig, wenn 3/4 der Mitgliedervertreter
         anwesend sind. Ist die Beschlussfähigkeit der
         Mitgliedervertreterversammlung nicht gegeben, so ist
         binnen         vier         Wochen          eine      neue
         Mitgliedervertreterversammlung anzuberaumen, die ohne
         Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter
         beschlussfähig ist.
  2.     Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen
         Mitgliedervertreter      dafür     stimmen       und    die
         Aufsichtsbehörde die Genehmigung dazu erteilt hat. Mit
         dem Beschluss über die Auflösung des Vereins kann auch
         der Beschluss über eine Bestandsübertragung auf ein
         anderes Unternehmen verbunden werden.
  3.     Die zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern
         bestehenden Versicherungsverträge erlöschen, sofern
         keine Bestandsübertragung erfolgt, vier Wochen nach
         der Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde
         genehmigten Auflösungsbeschlusses.

[Seite 47]
agencio Hundehalterhaftpflichtversicherung optimum, Stand 01.02.2023

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