# BarmeniaGothaer Barmenia Basis-Schutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-barmenia-basis-schutz.php
- Rechtlicher Träger: Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-barmenia-basis-schutz.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [AVB THV Basis-Schutz (A 3346)](https://media.barmenia.de/media/global_media/dokumente/dokumentencenter/ba/bedingungen/A3346.pdf?2021-11-11T11%3A38%3A40Z=), Fassung AVB THV Basis-Schutz, A 3346-05 09/2021, Stand 01.09.2021

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | laut Versicherungsschein |  |  |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. | A1-6.11.1, Seite 7 |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | ja | Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache | A1-5.2, Seite 6 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | keine | an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). | A1-5.4, Seite 6 |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes) | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners. | A1-2.1.1, Seite 5 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu fünf Jahren in Staaten Europas, bis zu drei Jahren in Staaten außerhalb Europas | A1-6.10, Seite 6 |
| Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Länder | ja | bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu fünf Jahren in Staaten Europas, bis zu drei Jahren in Staaten außerhalb Europas | A1-6.10, Seite 6 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeige | ja | Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die | A1-9.2, Seite 8 |
| Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser waren | nicht geregelt |  |  |
| Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mit | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | ja | ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag | B-16, Seite 14 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hund | ja | als privater Halter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere | A1-1.1, Seite 5 |
| Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | ja | Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung von bis zu zwölf Monate alten Jungtieren des über diesen Vertrag versicherten Elterntieres. | A1-1.1, Seite 5 |
| Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP) | nein | Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht ... als Halter von so genannten Kampfhunden | A1-1.2 b), Seite 5 |
| Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sind | nicht geregelt |  |  |
| Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probe | nicht geregelt |  |  |
| Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderung | nicht geregelt |  |  |
| Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis) | nicht geregelt |  |  |
| Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildung | nicht geregelt |  |  |
| Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildung | nein | Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht a) als Halter von Jagdgebrauchshunden, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht | A1-1.2 a), Seite 5 |
| Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtraining | ja | sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche eines zum Training des versicherten Hundes eingesetzten Figuranten (Scheinverbrechers) gegen Sie. | A1-6.12.7, Seite 7 |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichert | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft. | A1-2.1.9, Seite 5 |
| Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionen | nein | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft. | A1-2.1.9, Seite 5 |
| Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut) | ja | sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters gegen Sie, sofern es sich bei dem Tierhüter nicht um mitversicherte Personen | A1-6.12.6, Seite 7 |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie) | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben | A1-7.4 a), Seite 7 |
| Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskosten | ja | das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A1-3.1, Seite 5 |
| Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden) | ja | das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A1-3.1, Seite 5 |
| Tierarztkosten für verletzte fremde Tiere | nicht geregelt |  |  |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten. | A1-6.3, Seite 6 |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten. | A1-6.3, Seite 6 |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächen | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden. | A1-6.4, Seite 6 |
| Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter) | ja | das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A1-3.1, Seite 5 |
| Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot) | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie oder ein Bevollmächtigter oder Beauftragter von Ihnen diese Sachen geleast, geliehen | A1-7.5, Seite 8 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern) | ja, bis 1 Mio. € | die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 1.000.000 EUR | A2-1.4, Seite 9 |
| Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände) | ja, Selbstbeteiligung 250 € | Sie haben von den Aufwendungen je Versicherungsfall 250 EUR selbst zu tragen. | A1-6.8.1, Seite 7 |
| Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisen | ja, Selbstbeteiligung 250 € | Sie haben von den Aufwendungen je Versicherungsfall 250 EUR selbst zu tragen. | A1-6.8.1, Seite 7 |
| Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventar | ja, Selbstbeteiligung 250 € | Sie haben von den Aufwendungen je Versicherungsfall 250 EUR selbst zu tragen. | A1-6.8.1, Seite 7 |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachen | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie oder ein Bevollmächtigter oder Beauftragter von Ihnen diese Sachen geleast, geliehen | A1-7.5, Seite 8 |
| Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urin | nicht geregelt |  |  |
| Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein) | nicht geregelt |  |  |
| Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungen | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführungen, Rennen (mit und ohne Schlitten/Wagen) und Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu (Training). | A1-6.2, Seite 6 |
| Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht beim Führen des Tieres ohne Leine und ohne Maulkorb | A1-6.12.4, Seite 7 |
| Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht beim Führen des Tieres ohne Leine und ohne Maulkorb | A1-6.12.4, Seite 7 |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund) | nein | Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder ähnlichen Zwecken finden diese Bestimmungen keine Anwendung. | A1-1.1, Seite 5 |
| Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht) | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | ja | Schadenersatzansprüche unter 5.000 EUR sind nicht versichert. | A3-3.3, Seite 10 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | ja | Der Versicherungsschutz umfasst a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und c) Ihre Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. | A1-4.1, Seite 6 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschaden | ja | fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie von uns gewünscht oder genehmigt | A1-4.3, Seite 6 |
| Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamt | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführschein | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | ja | Jedes Schadenereignis ist uns innerhalb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben worden sind. | B-3.1.1, Seite 11 |
| Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung) | ja | Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Risikos erfahren. | B-5.3, Seite 12 |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | ja | Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. | B-5.2.3, Seite 12 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum) | ja | Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. | A1-7.1, Seite 7 |

## Volltext der Bedingungen: AVB THV Basis-Schutz (A 3346)

```text
[Seite 1]
Die Barmenia-Tierhalter-Haftpflicht-
versicherung "Basis-Schutz"
für private Tierhaltung
im Überblick…
                                                                                                  Barmenia
                                                                                                  Allgemeine Versicherungs-AG

                                                                                                  Barmenia-Allee 1
                                                                                                  42119 Wuppertal


Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die
vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung.

Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung verschaffen können,
sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen ver-
bindlichen Regelungen finden Sie ab Seite 3 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflicht-
versicherung "Basis-Schutz" für private Tierhaltung (AVB THV Basis-Schutz – private Tierhaltung).

In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie
die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können.

Diese Leistung/en…                                                                        …ist/sind versichert        …finden Sie in den Ver-
                                                                                                                      sicherungsbedingungen
                                                                                                                      auf Seite          unter

A. Versicherungssummen

    Versicherungssumme                                                                Die Versicherungssumme ist          _                      _
    Vereinbart ist eine pauschale Versicherungssumme                                    im Versicherungsschein
    für Personen-, Sach- und Vermögensschäden                                                dokumentiert
    Vorsorgeversicherung                                                              bis zur Versicherungssumme          8                A1-9
    für während der Vertragslaufzeit neu entstehende Risiken
    Forderungsausfalldeckung (für Schäden ab 5.000 EUR)                               bis zur Versicherungssumme          9                     A3

B. Versicherte Personen

    Sie selbst als Versicherungsnehmer                                                                                    5              A1-1.1
    Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner                                                                       5            A1-2.1.1
    Ihr Lebenspartner (in häuslicher Gemeinschaft)                                                                        5            A1-2.1.5
    Ihre unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft le-                                         5            A1-2.1.2
    benden minderjährigen Kinder und die Ihres Ehe-/Lebenspartners (auch Pflege-,
    Stief- und Adoptivkinder)
    Ihre unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft le-                                         5            A1-2.1.2
    benden volljährigen Kinder während der Schul- oder sich daran unmittelbar an-
    schließenden beruflichen Erstausbildung
    Der nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter                                                                               5            A1-2.1.9
    Fremdreiter/Gastreiter                                                                                                5           A1-2.1.10

C. Versichert sind

    –   Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher, privatrechtlicher
        Haftpflichtbestimmungen (z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB))                                               5                A1-3
    – gegen Sie und die mitversicherten Personen
        aus der privaten Haltung der versicherten Tiere.                                                                  5          A1-1/ A1-2
    Nicht versichert ist die Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen,
    gewerblichen oder ähnlichen Zwecken.                                                                                  5                A1-1
    Die Barmenia                                                                                                          6                A1-4
    – prüft die Haftpflichtfrage,
    – wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten ab und
    – entschädigt berechtigte Schadenersatzansprüche.

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Diese Leistung/en…                                                                      …ist/sind versichert      …finden Sie in den Ver-
                                                                                                                  sicherungsbedingungen
                                                                                                                  auf Seite          unter

D. Wichtige versicherte Leistungsbereiche für Sie
   und die mitversicherten Personen

    Jungtiere (Welpen/Fohlen) des versicherten Elterntieres sind bis zum Alter von   bis zur Versicherungssumme      5              A1-1.1
    12 Monaten ohne Zusatzbeitrag mitversichert
    Einsatz des Tieres als Zugtier vor Schlitten/Kutschen                            bis zur Versicherungssumme      6              A1-6.1
    Teilnahme an Schauvorführungen und Turnieren                                     bis zur Versicherungssumme      6              A1-6.2
    Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt                                  bis zur Versicherungssumme      6              A1-6.3
    Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken               bis zur Versicherungssumme      7            A1-6.8.1
    gemieteten Räumen in Gebäuden (Eigenanteil an jedem Schaden: 250 EUR)
    Für Schäden im Ausland besteht Versicherungsschutz bei einem                     bis zur Versicherungssumme      7            A1-6.10
    vorübergehenden Aufenthalt
    – in Staaten außerhalb von Europa für bis zu 3 Jahren,
    – in Staaten in Europa für bis zu 5 Jahre
    Bei Pferden ist das Reiten/Führen mit gebissloser oder ungewöhnlicher            bis zur Versicherungssumme      7          A1-6.12.2/
    Zäumung sowie das Reiten ohne Sattel versichert                                                                  7          A1-6.12.3
    Bei Hunden ist auch das Führen ohne Leine und ohne Maulkorb/-schlaufe            bis zur Versicherungssumme      7           A1-6.12.4
    versichert

E. Wichtige Obliegenheiten

■ Melden Sie einen Schaden der Barmenia innerhalb einer Woche, auch wenn                                             11            B-3.1.1
  noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gerichtet wurden.
■ Melden Sie der Barmenia unverzüglich, wenn gegen Sie ein Verfahren eingelei-                                       11            B-3.1.2
  tet (z. B. wenn gegen Sie eine Klageschrift oder ein Mahnbescheid erlassen
  wird) oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
■ Geben Sie der Barmenia ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte                                            11              B-3.2
  und unterstützen Sie bei der Schadenermittlung und –regulierung.
■ Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens.                                         11              B-3.3
■ Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist die Führung des                                      11            B-3.4.1
  Verfahrens der Barmenia zu überlassen.
■ Legen Sie gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbe-                                          12            B-3.4.2
  hörden auf Schadenersatz fristgerecht Widerspruch oder die sonst erforderli-
  chen Rechtsbehelfe ein.
F. Weitere Besonderheiten

    Innovationsklausel                                                                                               14              B-16
    Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch
    Vertragsbestandteil
    Garantie über die Einhaltung der Leistungsstandards                                                              15              B-17
    der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
    unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen
    Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis "Beratungsprozesse"                                             15              B-18
    empfohlenen Mindestleistungsstandards


                                                                  Seite 2 von 15

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Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflicht-
versicherung "Basis-Schutz"
für private Tierhaltung
(AVB THV Basis-Schutz                                                                                          Barmenia
                                                                                                               Allgemeine Versicherungs-AG
– private Tierhaltung)                                                                                         Barmenia-Allee 1
                                                                                                               42119 Wuppertal


Stand 01.09.2021


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,               Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der
                                                        Bedingungen
hier sind die Versicherungsbedingungen für die
Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung             Teil A
"Basis-Schutz". Diese sind für den Fall formuliert,     enthält Regelungen zur Tierhalter-
dass Sie als Leser dieser Bedingungen die Tierhal-      Haftpflichtversicherung ausschließlich für die
ter-Haftpflichtversicherung "Basis-Schutz" bei uns      private Tierhaltung:
abgeschlossen haben und somit auch Versiche-
rungsnehmer des Vertrages und unser Vertrags-           –   Abschnitt A1
partner sind.                                               gilt für die allgemeinen und besonderen Risiken
                                                            aus der privaten Haltung von Tieren (Tierhalter-
Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi-              Haftpflichtrisiko);
cherungsschein und seinen Nachträgen legen diese        –   Abschnitt A2
Bedingungen den Inhalt Ihrer Tierhalter-Haftpflicht-        gilt für Gewässerschäden und Schäden gemäß
versicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente.             Umweltschadensgesetz (besondere Umweltrisi-
                                                            ken);
Bitte lesen Sie die Bedingungen daher vollständig       –   Abschnitt A3
und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig         gilt für Forderungsausfallrisiken.
auf. So können Sie auch später, besonders im
Schadensfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen.
                                                        Teil B
Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen       enthält Regelungen über allgemeine Rechte und
Sie uns bitte möglichst schnell, auch wenn noch kei-    Pflichten der Vertragsparteien wie z. B.
ne Schadenersatzansprüche gestellt worden sind.         – zu Ihren Obliegenheiten,
Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.         – zum Beginn des Versicherungsschutzes und
                                                             zur Beitragszahlung, zur Beitragsregulierung
Ihre Barmenia                                                und Beitragsangleichung,
                                                        – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/
                                                             Kündigung,
Wer ist wer?                                            – zu weiteren Bestimmungen.

–    Sie sind der Versicherungsnehmer und damit
     unser Vertragspartner und auch versicherte         Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind
     Person in dieser Tierhalter-Haftpflicht-           der gesamte Bedingungstext, der Versiche-
     versicherung.                                      rungsschein und seine Nachträge.
     Da Sie unser Vertragspartner sind, sind in den
     Versicherungsbedingungen alle Regelungen
     auf Sie bezogen.
     Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen
     gelten aber auch für die mitversicherten
     Personen (siehe unter A1-2.2 auf Seite 5).
     Welche Personen zusätzlich über diesen Ver-
     trag versichert sind, ist im Teil A, A1-2 dieser
     Bedingungen dargestellt.

–    Wir (die Barmenia) sind der Versicherer dieser
     Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Wir bieten
     die in diesen Bedingungen beschriebenen Leis-
     tungen. In den folgenden Texten ist die Barme-
     nia mit "wir" bzw. "uns" bezeichnet.

Was bedeutet "Textform"

"Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. wir Ihnen
Mitteilungen z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief zu-
kommen lassen können.


A 3346-05 09/2021                                                     Seite 3 von 15

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Inhaltsübersicht                                             Seite    Inhaltsübersicht                                                 Seite     Inhaltsübersicht                                            Seite


Teil A – Tierhalter-Haftpflichtversicherung                           Teil A – Abschnitt A2:                                                     Weitere Bestimmungen
                                                                      Besonderes Umweltrisiko
Teil A – Abschnitt A1:                                                A2-1 Sanierung von Umweltschäden                                           B-10   Abtretungsverbot.......................................14
Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko                                         gemäß Umweltschadensgesetz .................9                      B-11   Mehrfachversicherung ..............................14
A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten                                                                                                      B-12   Was ist bei Mitteilungen an uns zu
        (versichertes Risiko) sowie                                   Teil A – Abschnitt A3:                                                            beachten? Was gilt bei Änderung
        nicht versicherte Risiken ............................ 5      Forderungsausfallrisiko .......................................9                  Ihrer Anschrift?..........................................14
A1-2 Regelungen zu mitversicherten                                                                                                               B-13   Bedingungsänderung................................14
        Personen und zum Verhältnis zwischen                                                                                                     B-14   Wann verjähren die Ansprüche aus
        Ihnen und den mitversicherten Personen .. 5                   Teil B – Allgemeiner Teil                                                         diesem Vertrag?........................................14
A1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall.... 5                                                                                                B-15   Sonderfälle der Schadenfeststellung
A1-4 Leistungen der Versicherung und                                  Ihre Obliegenheiten                                                               bei gedehnten Versicherungsfällen
        Vollmacht der Barmenia............................. 6                                                                                           im Zusammenhang mit einem Wechsel
A1-5 Begrenzung der Leistungen                                        B-1      Was bedeutet die vorvertragliche                                         des Versicherers .......................................14
        (Versicherungssumme, Jahreshöchst-                                     Anzeigepflicht und welche Folgen                                  B-16   Künftige Bedingungsverbesserungen.......14
        ersatzleistung, Serienschaden,                                         hat ihre Verletzung? ................................. 11         B-17   Leistungsgarantie gegenüber
        Selbstbeteiligung) ...................................... 6   B-2      Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt                                  GDV-Musterbedingungen .........................15
A1-6 Besondere Regelungen für einzelne                                         des Versicherungsfalls zu beachten? ...... 11                     B-18   Garantie über die Erfüllung der vom Arbeits-
        Risiken des privaten Tierhalters                              B-3      Welche Obliegenheiten sind bei und                                       kreis "Beratungsprozesse" empfohlenen
        (Versicherungsschutz, Risikobegren-                                    nach Eintritt des Versicherungsfalls                                     Mindestleistungsstandards .......................15
        zungen und besondere Ausschlüsse) ....... 6                            zu beachten?............................................ 11       B-19   Welches Gericht ist zuständig? ................15
        A1-6.1 Kutsch- und Schlittenfahrten ...... 6                  B-4      Welche Rechtsfolgen hat die                                       B-20   Anzuwendendes Recht .............................15
        A1-6.2 Teilnahme an Veranstaltungen .. 6                               Verletzung von Obliegenheiten?.............. 12                   B-21   Versicherungsjahr .....................................15
        A1-6.3 Deckschäden.............................. 6                                                                                       B-22   Sanktions-/Embargoklausel ......................15
        A1-6.4 Flurschäden................................ 6          Beginn des Versicherungsschutzes/                                          B-23   Wenn Sie mit uns einmal nicht
        A1-6.5 Allgemeines Umweltrisiko .......... 6                  Dauer und Ende des Vertrages                                                      zufrieden sind............................................15
        A1-6.6 Abwässer.................................... 6
        A1-6.7 Allmählichkeitsschäden .............. 6                B-5      Wann beginnt der Versicherungsschutz?
        A1-6.8 Schäden an gemieteten/                                          Wann beginnt und wann endet der
                  gepachteten Sachen                                           Vertrag? ................................................... 12
                  (Mietsachschäden) ..................... 7
        A1-6.9 Nicht versicherungspflichtige                          Der Versicherungsbeitrag
                  Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-
                  Anhänger .................................... 7     B-6      Was müssen Sie bei der Beitrags-
        A1-6.10 Schäden im Ausland .................. 7                        zahlung beachten?
        A1-6.11 Mitversicherung von                                            Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag
                  Vermögensschäden ................... 7                       nicht rechtzeitig zahlen? .......................... 12
        A1-6.12 Klarstellende Hinweise zum                            B-7      Beitrag bei vorzeitiger
                  Versicherungsschutz .................. 7                     Vertragsbeendigung................................. 13
A1-7 Allgemeine Ausschlüsse ............................ 7            B-8      Veränderungen des versicherten
A1-8 Veränderungen des versicherten                                            Risikos und Auswirkung auf den
        Risikos (Erhöhungen und                                                Beitrag (Beitragsregulierung) ................... 13
        Erweiterungen)........................................... 8   B-9      Beitragsangleichung und Kündigungs-
A1-9 Neu hinzukommende Risiken                                                 recht nach Beitragsangleichung .............. 13
        (Vorsorgeversicherung) ............................. 8
A1-10 Versicherungsschutz für Hunde, für
        die eine Versicherungspflicht gilt ............... 9
A1-11 Fortsetzung der Tierhalter-Haftpflicht-
        versicherung nach Ihrem Tod ................... 9


Inhaltsübersicht                                                                               Seite 4 von 15

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Teil A – Tierhalter-Haftpflichtversicherung               Bei volljährigen Kindern besteht Versicherungs-         –    Die Mitversicherung für Ihren Partner und des-
                                                          schutz nur, solange sie sich noch in einer Schul-            sen Kinder, die nicht auch Ihre Kinder sind, en-
Teil A – Abschnitt A1                                     oder sich daran unmittelbar anschließenden berufli-          det mit der Aufhebung der häuslichen Gemein-
                                                          chen Erstausbildung befinden.                                schaft zwischen Ihnen und Ihrem Partner.
Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko                     Berufliche Erstausbildung bedeutet:                     –    Im Falle Ihres Todes gilt für den überlebenden
                                                          – Lehre mit Abschluss;                                       Partner und dessen Kinder A1-11 sinngemäß.
A1-1       Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten         – Lehre mit Abschluss und anschließendem Stu-
           (versichertes Risiko) sowie                         dium, auch Bachelor- und unmittelbar ange-         A1-2.1.6        Pflegebedürftige Personen
           nicht versicherte Risiken                           schlossener Masterstudiengang;                     Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem
                                                          – Studium mit Abschluss, auch Bachelor- und             Haushalt lebenden, dauernd pflegebedürftigen Per-
A1-1.1 Versichertes Risiko                                     unmittelbar angeschlossener Masterstudien-         sonen (mindestens Pflegegrad 2).
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden                     gang.
Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht                                                                         A1-2.1.7        Elternteil
(1) als privater Halter der im Versicherungsvertrag       Der Versicherungsschutz bleibt bestehen:                Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht eines in Ih-
     bezeichneten Tiere;                                  – bei einer Wartezeit von bis zu einem Jahr im          rem Haushalt lebenden Elternteiles.
(2) als Tierhüter auf Grund vertraglicher Vereinba-            Anschluss an die Schul- oder Berufsausbildung
     rungen im Sinne des § 834 des Bürgerlichen                - bis zum Erhalt eines Ausbildungs-, Studien-      A1-2.1.8        In Ihrem Haushalt beschäftigte
     Gesetzbuches (BGB), sofern Sie nicht ge-                  oder Arbeitsplatzes;                                               Personen
     werbsmäßig tätig sind.                               – bei Ableistung des Grundwehrdienstes, eines           Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem
                                                               freiwilligen Wehrdienstes, eines internationalen   Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der          oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes         aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen,
Haltung von bis zu zwölf Monate alten Jungtieren               (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr)     die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh-
des über diesen Vertrag versicherten Elterntieres.             oder des Bundesfreiwilligendienstes nach der       nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu-
Nach Vollendung des ersten Lebensjahres stellen                Schule sowie vor, während oder im Anschluss        dienst versehen.
die Jungtiere eine Erweiterung im Sinne von A1-8.1             an die Berufsausbildung;
dar und sind gemäß Teil B (B-8) gegen Zahlung der         – für Volljährige, unverheiratete Kinder nach Be-       Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen-
hierfür vorgesehenen Prämie zur Versicherung an-               endigung der Schul-/beruflichen Erstausbildung     schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und
zumelden.                                                      bei Arbeitslosigkeit in unmittelbarem Anschluss    Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem So-
                                                               an diese Ausbildungsmaßnahmen bis zu einem         zialgesetzbuch VII handelt.
Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen,                 Jahr nach deren Abschluss.
gewerblichen oder ähnlichen Zwecken finden                Unmittelbar (und keine Unterbrechung im vorste-         A1-2.1.9        Tierhüter
diese Bestimmungen keine Anwendung.                       henden Sinne) ist ein Zeitraum von bis zu einem         Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht
                                                          Jahr (Wartezeit). Während der versicherten Warte-       gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigen-
A1-1.2 Nicht versicherte Risiken                          zeiten kann eine Aushilfstätigkeit (so genanntes        schaft.
Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht         Jobben) ausgeübt werden.
a) als Halter von Jagdgebrauchshunden, für die                                                                    A1-2.1.10       Fremdreiter/Gastreiter
     bereits Versicherungsschutz durch eine Jagd-         Sofern mitversicherte Kinder kraft Gesetz zur Auf-      Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des
     haftpflichtversicherung besteht;                     sicht über eigene minderjährige Kinder verpflichtet     Fremdreiters/Gastreiters, dem ein in diesem Vertrag
b) als Halter von so genannten Kampfhunden - als          sind, sind diese ebenfalls mitversichert.               versichertes Pferd von Ihnen, Pferdeeigentümer
     solche gelten Hunde der folgenden Rassen:                                                                    oder berechtigten Besitzer unentgeltlich überlassen
     – American Pitbull-Terrier,                          Nicht versichert ist die Referendarzeit.                wurde.
     – American Staffordshire-Terrier,
     – Bullmastiff,                                       A1-2.1.3     Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepart-      A1-2.1.11      Regressansprüche von
     – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur-                        ners/eingetragenen Lebenspartners mit                     Versicherungsträgern
          Bullterrier, etc.),                                          geistiger Behinderung                      Mitversichert sind – abweichend von A1-7.3 und
     – Dogo Argentino,                                    Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihrer mit    A1-7.4 – übergangsfähige Regressansprüche von
     – Dogue de Bordeaux,                                 Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden unver-        Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, priva-
     – Fila Brasileiro,                                   heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens-     ten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und
     – Mastiff,                                           partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv-    privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden.
     – Mastin Espanol,                                    und Pflegekinder) mit geistiger Behinderung.
     – Mastino Napoletano,                                                                                        A1-2.2 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmun-
     – Pitbull-Terrier,                                   A1-2.1.4     Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepart-      gen sind auf die mitversicherten Personen entspre-
     – Rottweiler,                                                     ners/eingetragenen Lebenspartners mit      chend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestim-
     – Staffordshire-Bullterrier,                                      körperlicher Behinderung                   mungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9),
     – Tosa Inu.                                          Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der mit      wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte
                                                          Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden unver-        Person entsteht.
A1-2       Regelungen zu mitversicherten Perso-           heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens-
           nen und zum Verhältnis zwischen Ihnen          partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv-    A1-2.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzun-
           und den mitversicherten Personen               und Pflegekinder) mit einer körperlichen Behinde-       gen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse bei
                                                          rung, durch die nach einer Bescheinigung des Ver-       Ihnen oder einer mitversicherten Person vorliegen,
A1-2.1 Mitversicherte Personen                            sorgungsamtes ein Grad der Behinderung von min-         entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Sie als
A1-2.1.1 Ehegatte/eingetragener                           destens 50 vorliegt.                                    auch für die mitversicherten Personen.
             Lebenspartner
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehe-     A1-2.1.5        Ihr Lebenspartner und dessen Kinder     A1-2.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsver-
gatten oder des eingetragenen Lebenspartners.             Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres mit    trag dürfen nur Sie ausüben.
(Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in        Ihnen in häuslicher Gemeinschaft mit lebenden           Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie
einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne          Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft        als auch die mitversicherten Personen verantwort-
des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer ver-          und dessen Kinder, diese entsprechend A1-2.1.2 bis      lich.
gleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer          A1-2.1.4:
Staaten lebt.)                                            – Sie und Ihr mitversicherter Partner müssen un-        A1-3       Versicherungsschutz, Versicherungsfall
                                                               verheiratet sein.
A1-2.1.2     Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepart-        – Ihr mitversicherter Partner muss unter der glei-      A1-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall,
             ners/ eingetragenen Lebenspartners                chen Anschrift gemeldet sein wie Sie oder Sie      dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht ihrer unver-        benennen uns Ihren mitzuversichernden Part-        Versicherung eingetretenen Schadenereignisses
heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens-            ner und wir bestätigen Ihnen dessen                (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach-
partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv-           Mitversicherung in Textform.                       oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden
und Pflegekinder).                                        – Haftpflichtansprüche Ihres Partners und dessen        zur Folge hatte, auf Grund
                                                               Kinder gegen Sie sind ausgeschlossen.

Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko                           Seite 5 von 15

[Seite 6]
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen                   zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir bevoll-       verbleibende Restversicherungssumme übersteigt,
privatrechtlichen Inhalts                              mächtigt, dieses Recht auszuüben.                        werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen
von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch                                                                 Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
genommen werden.                                       A1-5     Begrenzung der Leistungen (Versiche-
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge              rungssumme, Jahreshöchstersatzleis-             A1-5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung ei-
die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden               tung, Serienschaden, Selbstbeteiligung)         nes Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Be-
ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die                                                             friedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten schei-
zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht        A1-5.1 Versicherungssummen                               tert, haben wir für den von der Weigerung an entste-
an.                                                    Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versi-       henden Mehraufwand an Entschädigungsleistung,
                                                       cherungsfall auf die vereinbarten Versicherungs-         Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
A1-3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für            summen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich
Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche An-        der Versicherungsschutz auf mehrere entschädi-           A1-6      Besondere Regelungen für einzelne
sprüche handelt,                                       gungspflichtige Personen erstreckt.                                Risiken des privaten Tierhalters
a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus                                                                        (Versicherungsschutz, Risikobegren-
    Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf          A1-5.2 Jahreshöchstersatzleistung                                  zungen und besondere Ausschlüsse)
    Schadenersatz statt der Leistung;                  Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:
b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die        Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Ver-       A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne
    Nacherfüllung durchführen zu können;               sicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das        Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese
c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags-        Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen           Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
    gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des        begrenzt.
    mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;                                                             Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen ent-
d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver-        A1-5.3 Serienschaden                                     hält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken
    trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;       Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung         alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung
e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Ver-          eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versi-     (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder
    zögerung der Leistung;                             cherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des       A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).
f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tre-      ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,
    tender Ersatzleistungen.                           wenn diese                                               A1-6.1 Kutsch- und Schlittenfahrten
                                                       a) auf derselben Ursache,                                Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
A1-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für An-        b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson-          Schäden aus dem Einsatz der über diesen Vertrag
sprüche, soweit sie auf Grund einer vertraglichen           dere sachlichem und zeitlichem Zusammen-            versicherten Tiere als Zugtiere vor Schlitten/Wagen
Vereinbarung oder Zusage über den Umfang Ihrer              hang oder                                           oder Kutschen, sofern der Einsatz nicht gegen Ent-
gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.                  c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen              gelt, sondern ausschließlich zu privaten Zwecken er-
                                                            Mängeln                                             folgt, einschließlich der Beförderung von Gästen.
A1-4      Leistungen der Versicherung und              beruhen.                                                 Nicht versichert bleiben Schäden an den gezogenen
          Vollmacht der Barmenia                                                                                eigenen oder fremden Schlitten/Wagen oder
                                                       A1-5.4 Selbstbeteiligung                                 Kutschen.
A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst                 Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi-
a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,                   cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit       A1-6.2 Teilnahme an Veranstaltungen
b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatz-            einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ-         Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
      ansprüche und                                    gen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch        Schäden aus der privaten Teilnahme an Veranstal-
c) Ihre Freistellung von berechtigten Schadener-       wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei-        tungen wie Schauvorführungen, Rennen (mit und
      satzverpflichtungen.                             nem Versicherungsfall die Versicherungssumme             ohne Schlitten/Wagen) und Turnieren sowie den
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann,     übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag       Vorbereitungen hierzu (Training).
wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Ur-       der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen.
teils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Ent-       A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt.                          A1-6.3 Deckschäden
schädigung verpflichtet sind und wir hierdurch ge-     Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei-       Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
bunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die        ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe-       Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten.
von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben             teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter
oder geschlossen worden sind, binden uns nur, so-      Schadenersatzansprüche verpflichtet.                     A1-6.4 Flurschäden
weit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder                                                                   Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Flur-
Vergleich bestanden hätte.                             A1-5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden             schäden.
Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender      nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie binnen                                                              A1-6.5 Allgemeines Umweltrisiko
zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustel-       A1-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflicht-          Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrecht-
len.                                                   ansprüche aus einem Versicherungsfall die Versi-         lichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwir-
                                                       cherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im           kung.
A1-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab-       Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthö-          Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn
wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden-         he dieser Ansprüche.                                     sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche,
ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä-                                                                 Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonsti-
rungen in Ihrem Namen abzugeben.                       A1-5.7 Haben Sie an den Geschädigten Renten-             ge Erscheinungen verursacht werden, die sich in
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem           zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert      Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausge-
Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen         der Rente die Versicherungssumme oder den nach           breitet haben.
Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen.   Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Ver-         Zu Schäden nach dem Umweltschadensgesetz sie-
Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten     sicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der         he Abschnitt A2 (besonderes Umweltrisiko).
in Ihrem Namen.                                        Versicherungssumme, so wird die zu leistende Ren-
                                                       te nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw.         A1-6.6 Abwässer
A1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines        ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von         Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
Schadenereignisses, das einen unter den Versiche-      uns erstattet.                                           Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies
rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge    Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die ent-        ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwäs-
haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für      sprechende Vorschrift der Verordnung über den            ser.
Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen        Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht-
wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns       versicherung in der jeweils gültigen Fassung zum         A1-6.7 Allmählichkeitsschäden
besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei-      Zeitpunkt des Versicherungsfalles.                       Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
digers.                                                                                                         Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Ein-
                                                       Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich        wirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder
A1-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per-      an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen,          Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß,
son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer      wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungs-        Staub und dergleichen).
                                                       summe oder die nach Abzug sonstiger Leistungen

Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko                       Seite 6 von 15

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A1-6.8    Schäden an gemieteten/gepachteten             Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im    den Person reiten, streicheln, füttern oder mit die-
          Sachen (Mietsachschäden)                      Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließ-     sem auf sonstige Weiser umgehen.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von            lich, wenn diese bei einem vorübergehenden Aus-         Dieser Versicherungsschutz besteht auch dann,
Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Beauf-       landsaufenthalt                                         wenn das Reitrisiko (z. B. bei alten Pferden) nicht
tragten gemieteten/gepachteten Sachen und alle          – bis zu fünf Jahren in Staaten Europas,                mitversichert ist.
sich daraus ergebenden Vermögensschäden.                – bis zu drei Jahren in Staaten außerhalb Euro-
                                                              pas                                               A1-6.12.6      Schäden des Tierhüters
A1-6.8.1       Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-    eingetreten sind. Versichert sind hierbei auch          Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht-
pflicht wegen Mietsachschäden ausschließlich an         Ansprüche gegen Sie aus § 110 Sozialgesetz-             ansprüche des Tierhüters gegen Sie, sofern es sich
Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken            buch VII.                                               bei dem Tierhüter nicht um mitversicherte Personen
gemieteten/gepachteten Räumen in Gebäuden. Mit-                                                                 gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.5 handelt.
versichert sind Mietsachschäden an den jeweils zu-      Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der Zah-
gehörigen Balkonen/Terrassen und an den Sachen,         lungsort außerhalb der Staaten, die der Europäi-        A1-6.12.7      Schäden von Figuranten
die mit dem der Mietsache zugehörigen Grundstück        schen Währungsunion angehören, liegt, gelten unse-      Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht-
fest verbundenen sind (z. B. Zäune, Schwimmbe-          re Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in    ansprüche eines zum Training des versicherten
cken, gemauerte Grillanlagen).                          dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen       Hundes eingesetzten Figuranten (Scheinverbre-
                                                        Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen         chers) gegen Sie.
Sie haben von den Aufwendungen je Versicherungs-        ist.
fall 250 EUR selbst zu tragen.                                                                                  A1-7      Allgemeine Ausschlüsse
                                                        A1-6.11 Mitversicherung von
A1-6.8.2       Vom Versicherungsschutz ausge-                     Vermögensschäden                              Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ-
schlossen sind Haftpflichtansprüche wegen               A1-6.11.1      Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-    gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist,
a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger                pflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch         sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
     Beanspruchung,                                     Personen- noch durch Sachschäden entstanden
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel-            sind.                                                   A1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
     und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an                                                                   Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
     Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus      A1-6.11.2      Vom Versicherungsschutz ausge-           Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige-
     ergebenden Vermögensschäden,                       schlossen sind Ansprüche wegen Vermögens-               führt haben. A1-2.3 findet keine Anwendung.
c) Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen beson-        schäden
     ders versichern können,                            a) durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche,          A1-7.2    Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder
d) Schäden infolge von Schimmelbildung.                      Gerüche, Erschütterungen);                                   Schädlichkeit von Erzeugnissen,
                                                        b) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen                       Arbeiten und sonstigen Leistungen
A1-6.9     Nicht versicherungspflichtige Kraftfahr-          oder behördlichen Vorschriften, von Anweisun-      Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
           zeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger (auch               gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder        Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha-
           zum Tiertransport)                                aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;         ben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit
A1-6.9.1         Versichert ist – abweichend von A1-    c) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch              oder Schädlichkeit
7.14 – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden,           z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;       – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
die verursacht werden durch den Gebrauch aus-           d) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als   – Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht
schließlich von folgenden nicht versicherungspflich-         ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von              haben.
tigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern:           Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Bei-     A1-2.3 findet keine Anwendung.
a) nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen              rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder
     verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf           Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang            A1-7.3  Ansprüche der Versicherten
     eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;              stehen.                                                    untereinander
b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h                                                                     Ausgeschlossen sind Ansprüche
     bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;             A1-6.12 Klarstellende Hinweise zum                      a) von Ihnen selbst oder der in A1-7.4 benannten
c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauart-                     Versicherungsschutz                               Personen gegen die mitversicherten Personen,
     bedingter Höchstgeschwindigkeit;                   A1-6.12.1      Beschädigung von                         b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern
d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht                           Gemeinschaftseigentum                        desselben Versicherungsvertrages,
     mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchst-           Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Gemein-     c) zwischen mehreren mitversicherten Personen
     geschwindigkeit;                                   schaft der Eigentümer gegen Sie als Sondereigen-            desselben Versicherungsvertrages.
e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungs-        tümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftsei-
     pflichtig sind oder nur auf nicht-öffentlichen     gentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch     Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf
     Wegen und Plätzen verkehren.                       nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemein-         Ansprüche von Angehörigen der vorgenannten Per-
                                                        schaftlichen Eigentum und alle sich daraus ergebe-      sonen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft
A1-6.9.2         Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:   nen Vermögensschäden.                                   leben.
Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten
Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist,       A1-6.12.2       Reiten und Führen mit gebissloser       A1-7.4   Schadensfälle von Ihren Angehörigen
wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü-                       oder ungewöhnlicher Zäumung                      und von wirtschaftlich verbundenen
gungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind ver-        Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen                Personen
pflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht    Schäden aus dem Reiten und Führen von Reittieren        Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie
von unberechtigten Fahrern gebraucht werden.            mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung.            a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit
                                                                                                                    Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öf-      A1-6.12.3       Reiten mit und ohne Sattel                  die zu den im Versicherungsvertrag mitversi-
fentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderli-   Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen           cherten Personen gehören;
chen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet,     Schäden aus dem Reiten von Reittieren mit und oh-           Als Angehörige gelten
dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von ei-       ne Sattel.                                                  – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
nem Fahrer benutzt werden, der nicht die erforderli-                                                                     Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver-
che Fahrerlaubnis hat.                                  A1-6.12.4       Führen ohne Leine und                            gleichbare Partnerschaften nach dem
                                                                        ohne Maulkorb                                    Recht anderer Staaten,
Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt     Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht beim Füh-       – Eltern und Kinder,
Teil B, B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Oblie-     ren des Tieres ohne Leine und ohne Maulkorb/                – Adoptiveltern und -kinder,
genheiten).                                             -schlaufe.                                                  – Schwiegereltern und -kinder,
                                                                                                                    – Stiefeltern und -kinder,
A1-6.10 Schäden im Ausland                              A1-6.12.5       Schäden von unberechtigten Dritten          – Großeltern und Enkel,
Mit Ausnahme der Regelungen in A2-1.2 (Sanierung        Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht-       – Geschwister sowie
von Umweltschäden gemäß Umweltschadensge-               ansprüche solcher Personen, die das versicherte             – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die
setz) und A3-4 (Forderungsausfallrisiko) gilt:          Tier ohne Einverständnis und auch ohne Wissen und                durch ein familienähnliches, auf längere
                                                        Willen der die tatsächliche Sachherrschaft ausüben-

Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko                        Seite 7 von 15

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           Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern        A1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung                 dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeu-
           und Kinder miteinander verbunden sind).                und sonstige Diskriminierung                     ges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Be-
b)   von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreu-      Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden               trieb gesetzt wird.
     ern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, be-           aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleich-
     schränkt geschäftsfähige oder betreute Person       behandlung oder sonstigen Diskriminierungen.              A1-7.16 Wasserfahrzeuge
     sind;                                                                                                         Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
c)   von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie ei-     A1-7.11 Übertragung von Krankheiten                       die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von
     ne juristische Person des privaten oder öffentli-   Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä-             ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den
     chen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein     den, die durch Krankheit der Ihnen gehörenden, von        Gebrauch eines Wasserfahrzeuges verursachen
     sind;                                               Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden        oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Was-
d)   von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden         sind.                                                     serfahrzeuges in Anspruch genommen werden.
     Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Han-          In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn        Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen
     delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder        Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob        an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sin-
     Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind;              fahrlässig gehandelt haben.                               ne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen
e)   von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene                                                                Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeuges ist und
     Partnerschaftsgesellschaft ist;                     A1-7.12 Senkungen, Erdrutschungen,                        wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb
f)   von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und                          Überschwemmungen                                 gesetzt wird.
     Insolvenzverwaltern.                                Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä-
                                                         den und alle sich daraus ergebenden Vermögens-            A1-7.17. Schäden im Zusammenhang mit der
Die Ausschlüsse unter b) bis f) gelten auch für An-      schäden, welche entstehen durch                                      Übertragung elektronischer Daten
sprüche von Angehörigen der dort genannten Per-          a) Senkungen von Grundstücken oder                        Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
sonen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft             Erdrutschungen                                        aus dem Austausch, der Übermittlung und der Be-
leben.                                                   b) Überschwemmungen stehender oder                        reitstellung elektronischer Daten, soweit es sich
                                                             fließender Gewässer.                                  handelt um Schäden aus
A1-7.5     Leasing, Leihe, verbotene Eigenmacht,                                                                   a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarma-
           besonderer Verwahrungsvertrag                 A1-7.13 Strahlen                                                chung oder Veränderung von Daten,
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an           Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,              b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von
fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden          die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen-                 Daten,
Vermögensschäden, wenn Sie oder ein Bevollmäch-          hang mit energiereichen ionisierenden Strahlen ste-       c) Störung des Zugangs zum elektronischen
tigter oder Beauftragter von Ihnen diese Sachen ge-      hen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder               Datenaustausch,
least, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt      Röntgenstrahlen).                                         d) Übermittlung vertraulicher Daten oder
hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwah-                                                                         Informationen.
rungsvertrages sind.                                     A1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
                                                         Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,              A1-8      Veränderungen des versicherten Risi-
A1-7.6    Schäden an hergestellten oder                  die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von                   kos (Erhöhungen und Erweiterungen)
          gelieferten Sachen, Arbeiten und               ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den
          sonstigen Leistungen                           Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-        Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an           Anhängers verursachen.
von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar-                                                               A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des
beiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der    Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen          versicherten Risikos. Dies gilt nicht
Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ur-       an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhän-          – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von
sache und alle sich daraus ergebenden Vermögens-         ger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung,              versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Was-
schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenur-        wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer                serfahrzeugen sowie
sache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache         des Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei          – für sonstige Risiken, die der Versicherungs-
oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur    nicht in Betrieb gesetzt wird.                                 oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; für
Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder                                                                            Hunde, die einer Versicherungspflicht unterlie-
Leistung führt.                                          A1-7.15 Luft- und Raumfahrzeuge,                               gen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß A1-10.
Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung,                       Luftlandeplätze
wenn Dritte Ihrem Auftrag oder Ihre Rechnung die         Ausgeschlossen sind Ansprüche                             A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos
Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Ar-       a) wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte            durch Änderung bestehender oder Erlass neuer
beiten oder sonstigen Leistungen übernommen ha-               Person oder eine von ihnen bestellte oder be-        Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berech-
ben.                                                          auftragte Person durch den Gebrauch eines            tigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung
                                                              Luft- oder Raumfahrzeuges verursachen oder           einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kün-
A1-7.7 Asbest                                                 für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft-     digungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,                  oder Raumfahrzeuges in Anspruch genommen             Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in wel-
die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder                 werden.                                              chem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Erzeugnisse zurückzuführen sind.                         b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu-
                                                              gen, der mit diesen beförderten Sachen, der In-      A1-8.3 Bei Veränderungen des versicherten
A1-7.8 Gentechnik                                             sassen und allen sich daraus ergebenden Ver-         Risikos sind die Regelungen zur Mitteilungspflicht
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,                  mögensschäden sowie wegen sonstiger Schä-            und zur Beitragsregulierung unter Ziffer B-8 zu
die zurückzuführen sind auf                                   den durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus               beachten.
a) gentechnische Arbeiten,                                    – der Planung oder Konstruktion, Herstellung
b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO),                        oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr-        A1-9      Neu hinzukommende Risiken
c) Erzeugnisse, die                                                 zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum-                  (Vorsorgeversicherung)
     – Bestandteile aus GVO enthalten,                              fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für
     – aus GVO oder mit Hilfe von GVO                               den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen          A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages ist
          hergestellt wurden.                                       oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr-        Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach
                                                                    zeugen bestimmt waren,                         Abschluss des Versicherungsvertrages neu entste-
A1-7.9   Persönlichkeits- und                                 – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In-           hen, sofort versichert.
         Namensrechtsverletzungen                                   spektion, Überholung, Reparatur, Beförde-
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden                         rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder        Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes
aus Persönlichkeits- oder Namensrechts-                             deren Teilen.                                  neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die
verletzungen.                                            c) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter,             Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung
                                                              Leasingnehmer und Nutznießer von Luftlande-          erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht
                                                              plätzen.                                             rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das
                                                         Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen          neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
                                                         an einem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Ge-
                                                         brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine

Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko                         Seite 8 von 15

[Seite 9]
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko    Teil A – Abschnitt A2                                     A2-1.3.2      Ausgeschlossen sind Pflichten oder
angezeigt wurde, so haben Sie zu beweisen, dass                                                                     Ansprüche wegen Schäden
das neue Risiko erst nach Abschluss der Versiche-         Besonderes Umweltrisiko                                   a) die durch unvermeidbare, notwendige oder in
rung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu                                                                       Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt
dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.          Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem                  entstehen.
                                                          Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im                 b) für die Sie aus einem anderen Versicherungs-
Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen ange-      Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden                     vertrag (z. B. Gewässerschadenhaftpflichtversi-
messenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini-           Bedingungen.                                                  cherung) Versicherungsschutz haben oder hät-
gung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer                                                                         ten erlangen können.
Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige            Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen In-
nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für     halts wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen              A2-1.4 Versicherungssumme
das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.         (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.5.                  Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungs-
                                                                                                                    fall 1.000.000 EUR und die Höchstersatzleistung für
A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken           A2-1      Sanierung von Umweltschäden                     alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im                    gemäß Umweltschadensgesetz                      beträgt 1.000.000 EUR.
Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die Tier-
halter-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versiche-     Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadens-
rungssumme.                                               gesetzes (USchadG) ist eine                               Teil A – Abschnitt A3
                                                          a) Schädigung von geschützten Arten und
A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung                   natürlichen Lebensräumen,                            Forderungsausfallrisiko
gilt nicht für                                            b) Schädigung der Gewässer einschließlich
a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder               Grundwasser,                                         A3-1     Gegenstand der
      Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahr-         c) Schädigung des Bodens.                                          Forderungsausfalldeckung
      zeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulas-
      sungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht     A2-1.1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 –          A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall,
      unterliegen;                                        Sie betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder      dass Sie oder eine gemäß A1-2.1 mitversicherte
b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder         Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden ge-             Person während der Wirksamkeit der Versicherung
      Führen von Bahnen;                                  mäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des           von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungs-
c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs-         Versicherungsvertrags                                     fall) unter folgenden Voraussetzungen:
      vorsorgepflicht unterliegen; für Hunde, die einer   – die schadenverursachenden Emissionen plötz-             – Der wegen dieses Schadenereignisses in An-
      Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Aus-          lich, unfallartig und bestimmungswidrig in die             spruch genommene Dritte kann seiner Scha-
      nahmeregelung gemäß A1-10.                               Umwelt gelangt sind oder                                   denersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht
d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer-         – die sonstige Schadenverursachung plötzlich,                   nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leis-
      den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen              unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.             tungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen
      Versicherungsverträgen zu versichern sind;                                                                          Dritten festgestellt worden ist und
e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstli-      Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverur-           – die Durchsetzung der Forderung gegen den
      cher und amtlicher Tätigkeit.                       sachung besteht Versicherungsschutz für Umwelt-                 Dritten ist gescheitert.
                                                          schäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen
A1-10     Versicherungsschutz für Hunde,                  Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter aus-             Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Per-
          für die eine Versicherungspflicht gilt          schließlich dann, wenn der Umweltschaden auf ei-          sonen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermö-
                                                          nen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktions-       gensschaden zur Folge hat und für den der Dritte auf
A1-10.1        Im Fall einer Erhöhung/Erweiterung         fehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch      Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-
des Risikos (A1-8) oder eines neu entstandenen Ri-        besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler         rechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet
sikos (A1-9) durch einen Hund, für den eine Versi-        im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse        ist (schädigender Dritter).
cherungspflicht gilt, besteht abweichend von A1-8.1       nach dem Stand von Wissenschaft und Technik
und A1-9.3 c) Versicherungsschutz.                        nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungs-          A3-1.2 Versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-
                                                          risiko).                                                  sprüche gegen Dritte aus der Eigenschaft des
A1-10.2        Handelt es sich bei dem Hund um ei-                                                                  Schädigers als privater Halter eines Hundes oder
ne Rasse, die wir nicht versichern (siehe Liste ge-       Versichert sind darüber hinaus Sie betreffende            Pferdes.
mäß A1-1.2 b), so endet der Versicherungsschutz           Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an           Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem
zwei Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem die Anzei-         eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder          der schadenersatzpflichtige Dritte Versicherungs-
ge- oder Mitteilungspflicht nach A1-9 oder B-8 über       geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke         schutz im Rahmen und Umfang Ihrer in den Ab-
die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde spätes-           vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst          schnitten A1 und A2 geregelten Tierhalter-
tens hätte erfüllt sein müssen.                           sind.                                                     Haftpflichtversicherung hätte. Daher finden im Rah-
                                                                                                                    men der Forderungsausfalldeckung für die Person
A1-11     Fortsetzung der Tierhalter-Haftpflicht-         A2-1.2 Ausland                                            des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und
          versicherung nach Ihrem Tod                     Versichert sind im Umfang von A1-6.10 die im Gel-         Ausschlüsse Anwendung, die für Sie gelten.
                                                          tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie              So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz,
Nach Ihrem Tod besteht der bedingungsgemäße               (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.             wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner
Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfäl-         Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden        beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht
ligkeitstermin fort. Das gilt                             Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umset-          hat.
– für Ihren mitversicherten Ehegatten oder einge-         zungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern
     tragenen Lebenspartner und/oder                      diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der             Versichert sind jedoch auch Personen- und Sach-
– für Ihre unverheirateten und nicht in einer ein-        oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.         schäden – nicht aber Vermögensschäden – die
     getragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kin-                                                                   durch vorsätzliches Handeln des schädigenden Drit-
     der.                                                 A2-1.3 Ausschlüsse                                        ten entstanden sind.
                                                          A2-1.3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsan-
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den über-         sprüche aller Personen, die den Schaden dadurch           A3-2      Leistungsvoraussetzungen
lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebens-             verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen,          Wir sind Ihnen gegenüber oder einer gemäß A1-2.1
partner beglichen, so wird dieser Versicherungs-          Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche           mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn
nehmer.                                                   Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umwelt-
                                                          schutz dienen, abweichen.                                 A3-2.1 die Forderung durch ein rechtskräftiges Ur-
                                                          A1-2.3 findet keine Anwendung.                            teil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem
                                                                                                                    ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutsch-
                                                                                                                    land oder einem anderen Staat Europas festgestellt
                                                                                                                    worden ist.
                                                                                                                    Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche
                                                                                                                    Vergleiche sowie vergleichbare Titel der vorgenann-

Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko                           Seite 9 von 15

[Seite 10]
ten Länder binden uns nur, soweit der Anspruch           –   Sachen, die ganz oder teilweise Ihrem Betrieb,
auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte.                Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt oder dem ei-
                                                             ner mitversicherten Person zuzurechnen sind.
A3-2.2 der schädigende Dritte zahlungs- oder leis-
tungsunfähig ist. Dies ist der Fall, wenn Sie oder ei-   A3-4.2 Wir leisten keine Entschädigung für
ne mitversicherte Person nachweist, dass                 a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der
– eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen                  Rechtsverfolgung;
    Befriedigung geführt hat,                            b) Forderungen auf Grund eines gesetzlichen oder
– eine Zwangsvollstreckung aussichtslos er-                  vertraglichen Forderungsübergangs;
    scheint, da der schadenersatzpflichtige Dritte in    c) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass be-
    den letzten drei Jahren die eidesstattliche Ver-         rechtigte Einwendungen oder begründete
    sicherung über seine Vermögensverhältnisse               Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorge-
    abgegeben hat oder                                       bracht oder eingelegt wurden;
– ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten         d) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz
    durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur              – ein anderer Versicherer Leistungen zu
    vollen Befriedigung geführt hat oder ein solches              erbringen hat (z. B. der Schadenversiche-
    Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde,                      rer) oder
und                                                          – ein Sozialversicherungsträger oder Sozial-
                                                                  leistungsträger Leistungen zu erbringen
A3-2.3 an uns die Ansprüche gegen den scha-                       hat, auch nicht, soweit es sich um Rück-
denersatzpflichtigen Dritten in Höhe der Versiche-                griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnli-
rungsleistung abgetreten werden und die vollstreck-               che von Dritten handelt.
bare Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs aus-
gehändigt wird. Sie haben an der Umschreibung des
Titels auf uns mitzuwirken.

A3-3        Umfang der Forderungsausfall-
            versicherung
A3-3.1 Versicherungsschutz besteht – im Rahmen
der für diese Tierhalter-Haftpflichtversicherung ver-
einbarten Versicherungssummen – bis zur Höhe der
titulierten Forderung.

A3-3.2 Unsere Entschädigungsleistung ist bei je-
dem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versi-
cherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann,
wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
entschädigungspflichtige Personen
erstreckt.

A3-3.3 Schadenersatzansprüche unter 5.000 EUR
sind nicht versichert. Beträgt der titulierte Schaden-
ersatzbetrag mindestens 5.000 EUR, wird die Ent-
schädigung im Rahmen der vereinbarten Versiche-
rungssumme ohne Abzug von 5.000 EUR geleistet.

A3-3.4 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten,
stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

A3-4      Räumlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht – abweichend von
A1-6.10 – für Schadenereignisse, die in einem Mit-
gliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz,
Norwegens, Island oder Liechtenstein eintreten.

A3-4.1    Besondere Ausschlüsse für das
          Forderungsausfallrisiko
A3-4.1.1      Nicht versichert sind Ansprüche
wegen Schäden an
a) Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern,
    Luft- und Wasserfahrzeugen;
b) Immobilien, für die in diesem Vertrag kein Ver-
    sicherungsschutz besteht;
c) Hunden, Pferden oder sonstigen Reit- oder
    Zugtieren oder an Zuchttieren;


Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko                        Seite 10 von 15

[Seite 11]
Teil B – Allgemeiner Teil                               –   noch für die Feststellung oder den Umfang un-      Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
                                                            serer Leistungspflicht                             letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
                                                        ursächlich war.
Regelungen über allgemeine Rechte und                                                                          B-1.4     Anfechtung
Pflichten der Vertragsparteien:                         Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir   Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
                                                        nicht zu Leistungen verpflichtet.                      Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
                                                                                                               richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
Ihre Obliegenheiten                                     B-1.2.2        Kündigung                               gewollt beeinflusst worden ist.
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln           Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil
(Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn       die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich    Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht     noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver-     trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-
erbringen.                                              trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat      fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-
                                                        kündigen.                                              spricht.
B-1       Was bedeutet die vorvertragliche An-
          zeigepflicht und welche Folgen hat ihre       Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn         B-1.5     Erweiterung des Versicherungsschutzes
          Verletzung?                                   wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-     Die Regelungen B-1.1. bis B-1.4 gelten entspre-
                                                        gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter     chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich
B-1.1       Vorvertragliche Anzeigepflicht              Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht     erweitert wird und deshalb eine erneute Risiko-
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-    angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-       prüfung erforderlich ist.
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen       sen hätten.
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha-                                                               B-2       Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.         B-1.2.3       Vertragsänderung                                   des Versicherungsfalls zu beachten?
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere       Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem        wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-     Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.       gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter     auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist
                                                        Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht     beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung un-
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach ge-      angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-       ter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu-
fahrerheblichen Umständen, die wir                      sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf         mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge-
– nach Ihrer Vertragserklärung,                         unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-       führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahr-
– aber noch vor Vertragsannahme                         teil.                                                  drohend.
in Textform stellen.
                                                        Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-   B-3       Welche Obliegenheiten sind bei und
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr-         treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der               nach Eintritt des Versicherungsfalls zu
erheblichen Umständen für Sie beantwortet und           laufenden Versicherungsperiode (B-6.1.1) Vertrags-               beachten?
wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand         bestandteil.
kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan-                                                             Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung
delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt       Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,         nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher
oder arglistig gehandelt.                               nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist-   die folgenden Pflichten erfüllen:
                                                        los kündigen, wenn
B-1.2    Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtver-       – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den             B-3.1     Anzeigepflichten
         letzung                                             Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder             B-3.1.1       Jedes Schadenereignis ist uns inner-
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche      – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-      halb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch kei-
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.            zeigten Umstand ausschließen.                     ne Schadenersatzansprüche erhoben worden sind.
Wir können in einem solchen Fall                                                                               Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprü-
– vom Vertrag zurücktreten,                             Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung      che geltend gemacht werden.
– den Vertrag kündigen,                                 über die Vertragsänderung hinweisen.
– den Vertrag ändern oder                                                                                      B-3.1.2        Wird gegen Sie ein Anspruch gericht-
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung               B-1.3     Voraussetzungen für die Ausübung             lich geltend gemacht, Prozesskostenhilfe beantragt
     anfechten.                                                   unserer Rechte                               oder wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, ha-
                                                        Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder        ben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt
B-1.2.1       Rücktritt                                 zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir       auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch be-
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt,       Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die    gründenden Schadensereignisses ein Ermittlungs-
können wir vom Vertrag zurücktreten.                    Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen      verfahren eingeleitet wird.
                                                        haben.
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn                                                                             B-3.2       Aufklärungspflicht
– weder eine vorsätzliche,                              Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung      Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi-
– noch eine grob fahrlässige                            oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-      cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs-
Anzeigepflichtverletzung vorliegt.                      gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei-    pflicht erforderlich ist.
                                                        ge kannten.                                            Sie müssen dabei insbesondere
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt                                                          – unsere Fragen zu den Umständen des
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn     Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-           Schadenereignisses und zu unserer Leistungs-
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin-      gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines           pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant-
gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter      Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt         worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht      mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung             Textform antworten.
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-        der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach-    – uns angeforderte Nachweise und Schriftstücke
sen hätten.                                             te Recht begründet, Kenntnis erhalten.                       vorlegen.

Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche-       Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-         B-3.3    Schadenabwendungs-/
rungsschutz.                                            stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-              Schadenminderungspflicht
                                                        zen. Zur Begründung können wir nachträglich weite-     Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-       re Umstände angeben, wenn für diese die Monats-        und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Wei-
rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol-   frist noch nicht verstrichen ist.                      sungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie
gender Voraussetzung bestehen:                                                                                 zumutbar ist.
                                                        Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-
Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf      löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung     B-3.4    Weitere Pflichten
einen gefahrerheblichen Umstand, der                    oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall   B-3.4.1        Wird gegen Sie ein Haftpflichtan-
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des      vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die    spruch gerichtlich geltend gemacht, haben Sie uns
     Versicherungsfalls,                                Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.      die Führung des Verfahrens zu überlassen. Wir be-

Teil B – Allgemeiner Teil                                             Seite 11 von 15

[Seite 12]
auftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie          den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich         – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle er-          nach Fälligkeit im Sinne von B-6.2.1 zahlen.            – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
forderlichen Auskünfte erteilen und die angeforder-                                                               Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperio-
ten Unterlagen zur Verfügung stellen.                     B-5.2    Dauer und Ende des Vertrages                   de die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens
                                                          B-5.2.1        Vertragsdauer                            ein Jahr.
B-3.4.2        Gegen einen Mahnbescheid oder eine         Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-
Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schaden-            gegebenen Zeitraum abgeschlossen.                       B-6.1.2    Versicherungsteuer
ersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die                                                                 Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-
sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer        B-5.2.2        Stillschweigende Verlängerung            cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
Weisung unsererseits bedarf es nicht.                     Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-     Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
                                                          tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr
B-4        Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung         stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-      B-6.2       Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/
           von Obliegenheiten?                            lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi-                   Erster oder einmaliger Beitrag
B-4.1      Nachteilige Auswirkungen auf unsere            gung zugegangen ist.                                    B-6.2.1       Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der
           Leistungspflicht                                                                                                   Zahlung
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies da-       B-5.2.3     Vertragsbeendigung                          Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
zu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis-        Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr      der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:                   endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung         Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-           bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.                     Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits-
      zen, sind wir nicht leistungspflichtig.                                                                     zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein
– Wenn Sie eine Obliegenheit grob fahrlässig ver-         Während der ursprünglich vereinbarten Vertrags-         angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er-
      letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu     laufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Text-     halt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der
      kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der           form kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.    Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu
      Schwere des Verschuldens.                           Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können        zahlen.
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit-       Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der
teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewie-      Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,      B-6.2       Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/
sen haben.                                                an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön-                   Erster oder einmaliger Beitrag
                                                          nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu-      B-6.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi-         kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.                     Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
cherungsschutz bestehen:                                                                                          der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig-         Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist     Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.             von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in         Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits-
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig-         Textform kündigen.                                      zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein
keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet,                                                              angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er-
wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der          B-5.2.4      Kündigung nach dem Versicherungsfall       halt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der
Obliegenheit                                              Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn          Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des        – wir eine Schadenersatzzahlung geleistet haben         zahlen.
      Versicherungsfalls                                       oder
– noch für die Feststellung oder den Umfang un-           – Ihnen eine Klage über einen unter den Versi-          B-6.2.2     Späterer Beginn des
      serer Leistungspflicht ursächlich war.                   cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch                   Versicherungsschutzes
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig           gerichtlich zugestellt wird.                       Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei-
verletzt haben.                                           Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei-        nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi-
                                                          nen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der        cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
B-4.2      Unser Kündigungsrecht                          Zustellung der Klage zugegangen sein.                   Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver-                                                                in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er-   Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam,         Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
füllen müssen, können wir zusätzlich zu den unter         sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim-
B-4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündi-       men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit-         Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete
gen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines         punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des       Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-
Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis           Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen        cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
erhalten haben, erklären.                                 Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach-                                                                  B-6.2.3     Zahlung bei abweichendem
weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder            B-5.3    Wegfall des versicherten Risikos                           Versicherungsschein
vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.             Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer-     Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag
                                                          haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich   oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste
B-4.3     Versehentliche Obliegenheitsverletzung          dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom         oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie         Wegfall des Risikos erfahren. Uns steht der Beitrag     Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
– eine Ihnen obliegende Anzeige versehentlich             zu, den wir hätten erheben können, wenn die Versi-
     unterlassen oder diese fahrlässig unrichtig ab-      cherung dieses Risikos nur bis zu dem Zeitpunkt be-     B-6.2.4      Rücktritt
     geben oder                                           antragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall erfah-      Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
– Sie fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Ob-        ren.                                                    rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-
     liegenheit unterlassen.                                                                                      rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir
Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen, dass das                                                                  können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,
Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und              Der Versicherungsbeitrag                                dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet
nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.                                                                  haben.
                                                          B-6      Was müssen Sie bei der Beitrags-
                                                                   zahlung beachten?                              B-6.2.5      Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzah-
Beginn des Versicherungsschutzes/                                  Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag                       lung des Erst- oder Einmalbeitrags
Dauer und Ende des Vertrages/                                      nicht rechtzeitig zahlen?                      Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
                                                                                                                  zu dem nach B-6.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit-
B-5       Wann beginnt der Versicherungs-                 B-6.1      Beitragszahlung/Versicherungsperiode/        punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des
          schutz?                                                    Versicherungsteuer                           Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur
          Wann beginnt und wann endet der Ver-            B-6.1.1      Die Beiträge können Sie je nach Verein-    Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte
          trag?                                           barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder    Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen
                                                          jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer       Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts-
B-5.1    Beginn des Versicherungsschutzes                 der Versicherungsperiode: Sie beträgt                   folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-          – bei Monatsbeiträgen einen Monat,                      gemacht haben.
cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie            – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,

Teil B – Allgemeiner Teil                                              Seite 12 von 15

[Seite 13]
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie         verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-      B-7.2.4        Sie sind nicht zur Zahlung des Beitra-
die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.                     nen Zahlungsaufforderung erfolgt.                  ges verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei
                                                         c)    Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-             Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn
B-6.3     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/              Lastschriftmandates bzw. der Ermächtigung          das Interesse bei einer Versicherung, die für ein
          Folgebeitrag                                         zum Beitragseinzug                                 künftiges Unternehmen oder für ein anderes künfti-
B-6.3.1     Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der                 Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-       ges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Wir
Zahlung                                                        derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug         können jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar-             widerrufen, so können wir den Vertrag zum En-      verlangen.
ten Zeitpunkt fällig.                                          de des laufenden Versicherungsmonats außer-        Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der
                                                               ordentlich kündigen.                               Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri-
B-6.3.2     Verzug                                                                                                gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     B-6.4.2      Änderung des Zahlungsweges                  nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu
len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine      Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung            dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit
Mahnung von uns erhalten haben.                          nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift        begründenden Umständen erfahren.
                                                         von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht   trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir        B-8       Veränderungen des versicherten Risi-
verschuldet haben.                                       hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-              kos und Auswirkung auf den Beitrag
                                                         den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-                (Beitragsregulierung)
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-     lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu
den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-          verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-      B-8.1      Während der Vertragslaufzeit können sich
standen ist.                                             gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf        bezüglich des versicherten Risikos Änderungen er-
                                                         einem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,        geben. So ist es z. B. denkbar, dass Ihr versichertes
B-6.3.3     Zahlungsfrist                                wenn Sie von hierzu von uns in Textform aufgefor-        Tier inzwischen Nachwuchs bekommen hat. Um sol-
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     dert wurden. Durch die Banken erhobene Bearbei-          che Dinge festzustellen, können wir Sie dazu auffor-
len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform ei-    tungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschriftein-       dern (z. B. durch einen Hinweis auf der Beitrags-
ne Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-         zug können wir Ihnen in Rechnung stellen.                rechnung), uns mitzuteilen, ob und welche Änderun-
frist muss mindestens zwei Wochen betragen.                                                                       gen des versicherten Risikos gegenüber den frühe-
                                                         B-7       Beitrag bei vorzeitiger                        ren Angaben eingetreten sind.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn                  Vertragsbeendigung                             Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns Än-
sie folgende Informationen enthält:                                                                               derungen mitteilen, und zwar innerhalb eines Mo-
– Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die           B-7.1     Allgemeiner Grundsatz                          nats, nachdem Ihnen unsere Anforderung zugegan-
      Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und      Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,      gen ist. Wenn es für die Vertragsgestaltung erforder-
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die            soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-         lich ist, müssen Sie die Änderungen auf unseren
      nach B-6.3.4 mit der Fristüberschreitung ver-      spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum       Wunsch hin nachweisen.
      bunden sind.                                       des Versicherungsschutzes entspricht.                    Wenn Sie uns bewusst falsche Angaben machen,
                                                                                                                  die uns benachteiligen (weil deshalb ein zu niedriger
B-6.3.4      Verlust des Versicherungsschutzes und       B-7.1.2         Wegfall des versicherten Interesses      Beitrag berechnet wurde), können wir von Ihnen eine
             Kündigung                                   Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der      Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-         Versicherung weg, steht uns der Beitrag zu, den wir      Beitragsunterschiedes zu dem sich nach richtiger
mahnten Betrag nicht bezahlt haben,                      hätten beanspruchen können, wenn die Versiche-           Vertragseinstufung ergebenden Beitrags verlangen.
– besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung            rung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wä-       Das gilt nicht, wenn Sie an der Mitteilung der fal-
     kein Versicherungsschutz.                           re, zu dem Sie vom Wegfall des Interesses Kenntnis       schen Angaben kein Verschulden trifft.
– können wir den Vertrag kündigen, ohne eine             erlangt haben.
     Frist einzuhalten.                                                                                           B-8.2      Auf Grund Ihrer Änderungsmitteilung oder
     Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb           B-7.2       Beitrag oder Geschäftsgebühr bei             sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem
     eines Monats den angemahnten Betrag bezah-                      Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und          Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregu-
     len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-               fehlendem versicherten Interesse             lierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch
     fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und     B-7.2.1          Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre        erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Mitteilung
     Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-           Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu wider-       bei uns. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag
     schutz.                                             rufen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zu-        darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle ent-
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-           gang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrages       sprechend B-9.1 nach dem Versicherungsabschluss
lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab-    zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Be-     eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des
lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit      lehrung über das Widerrufsrecht über die Rechtsfol-      Mindestbeitrages werden berücksichtigt.
der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie       gen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag
bei der Kündigung ausdrücklich hin.                      hingewiesen und Sie zugestimmt haben, dass der           B-8.3      Wenn Sie uns die Änderungsmitteilung
                                                         Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist be-      nicht rechtzeitig machen, können wir für den Zeit-
B-6.4     Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift-          ginnt.                                                   raum, für den die Angaben zu machen waren, eine
          mandat, PayPal oder mit Kreditkarte            Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben        Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum be-
          als Geschäftsgrundlage/                        wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche-      reits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen.
          Kündigungsrecht bei Widerruf                   rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies      Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur        gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche-        eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel
abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen         rungsvertrag in Anspruch genommen haben.                 gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die
oder von einer anderen Person durch ein SEPA-                                                                     Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang
Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar-      B-7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch           der Mitteilung des erhöhten Beitrages erfolgten.
tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs-         unseren Rücktritt beendet,
dienst PayPal ermächtigt bzw. in die Lage versetzt       - weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor            B-8.4   Die vorstehenden Bestimmungen finden
werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw.           Vertragsannahme in Textform gefragt haben,          auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitrags-
deren Konto einzuziehen.                                      nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag     vorauszahlung für mehrere Jahre.
                                                              bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung
B-6.4.1      Ihre Pflichten                                   zu.                                                 B-9       Beitragsangleichung und Kündigungs-
a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen         - weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht                  recht nach Beitragsangleichung
     Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt          rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine
     der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende            angemessene Geschäftsgebühr zu.                     B-9.1      Die Versicherungsbeiträge unterliegen der
     Deckung aufweist.                                                                                            Beitragsangleichung. Soweit die Beiträge nach
b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden       B-7.2.3       Wird das Versicherungsverhältnis           Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden,
     von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-       durch unsere Anfechtung wegen arglistiger Täu-           findet keine Beitragsangleichung statt. Mindestbei-
     lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-       schung beendet, so steht uns der Beitrag bis zum         träge unterliegen unabhängig von der Art der Bei-
                                                         Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.               tragsberechnung der Beitragsangleichung.

Teil B – Allgemeiner Teil                                              Seite 13 von 15

[Seite 14]
B-9.2      Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt          B-11.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn          in nicht unbedeutendem Maße stört und es besteht
jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen      Sie es nicht innerhalb eines Monats, nachdem Sie       keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergan-          von der Mehrfachversicherung erfahren haben, gel-      Lücke.
genen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schaden-          tend machen.
zahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haft-         Wir werden den Vertrag zu dem Tag aufheben, an         B-13.3 Keine Schlechterstellung
pflichtversicherung zugelassenen Versicherer ge-          dem wir Ihre Aufhebungserklärung erhalten.             Die angepassten Regelungen dürfen Sie als einzel-
genüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder                                                                      ne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit an-
vermindert hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet                                                               deren Bedingungen des Vertrages nicht schlechter
er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare gan-    B-12     Was ist bei Mitteilungen an uns zu            stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Re-
ze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei                      beachten? Was gilt bei Änderung               gelungen.
auch die speziell durch den einzelnen Schadensfall                 Ihrer Anschrift?
veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund                                                               B-13.4 Durchführung der Anpassung
und Höhe der Versicherungsleistungen.                     B-12.1 Formvorgaben                                    Die nach B-13.1 bis B-13.3 zulässigen Änderungen
Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalender-         Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und   werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und er-
jahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten       soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be-       läutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die
Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im          stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen    Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des
gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadensfälle.         und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be-      Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf
                                                          treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen,    Ihr Kündigungsrecht nach B-13.5 hinweisen.
B-9.3      Im Falle einer Erhöhung sind wir berech-       in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) abzu-
tigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, die       geben.                                                 B-13.5 Kündigung
Folgebeiträge um den sich aus B-9.2 ergebenden            Erklärungen und Anzeigen sollen an die im Versi-       Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung).           cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zu-       passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-
Der veränderte Folgebeitrag wird Ihnen mit der Bei-       ständig bezeichnete Stelle oder an unsere Haupt-       halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-
tragsrechnung bekannt gegeben.                            verwaltung gerichtet werden. Die gesetzlichen Rege-    lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam,
Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen der        lungen über den Zugang von Erklärungen und An-         frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwer-
Barmenia in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um       zeigen bleiben unberührt.                              dens der Bedingungsanpassung.
einen geringeren Prozentsatz als denjenigen erhöht,
den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach B-        B-12.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol-        B-14      Wann verjähren die Ansprüche aus
9.2 ermittelt hat, so darf die Barmenia die Folgebei-     gende Stellen gerichtet werden:                                  diesem Vertrag?
träge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich         – an unsere Hauptverwaltung oder
der Durchschnitt ihrer Schadenzahlungen nach ihren        – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.   B-14.1 Gesetzliche Verjährung
unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalender-               Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus   Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
jahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht          Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen          jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Ab-             Nachträgen.                                        sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürger-
satz ergeben würde.                                                                                              lichen Gesetzbuchs.
                                                          B-12.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie
B-9.4    Liegt die Veränderung nach B-9.2 oder            uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen   B-14.2 Aussetzung der Verjährung
B-9.3 unter fünf Prozent, entfällt eine Beitragsanglei-   gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol-       Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
chung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgen-        len, gilt Folgendes:                                   uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-
den Jahren zu berücksichtigen.                            Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als    hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu
                                                          zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre      dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung
B-9.5     Erhöht sich der Beitrag auf Grund der Bei-      letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.         in Textform zugeht.
tragsangleichung gemäß B-9.3, ohne dass sich der
Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können           Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres        B-15      Sonderfälle der Schadenfeststellung
Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Mo-          Namens nicht mitteilen.                                          bei gedehnten Versicherungsfällen
nats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger                                                                         im Zusammenhang mit einem Wechsel
Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündi-        B-13     Bedingungsänderung                                      des Versicherers
gen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden
sollte.                                                   Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser        Werden Sie nach dem Wechsel der Haftpflichtversi-
Wir müssen Sie in unserer Mitteilung auf das Kündi-       Versicherungsbedingungen mit Wirkung für beste-        cherung zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-
gungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen           hende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu er-      AG (Nachversicherer) wegen eines Schadenereig-
spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden              setzen (Anpassung), wenn die Voraussetzungen           nisses in Anspruch genommen, dessen genauen
der Beitragserhöhung zugehen.                             nach B-13.1 bis B-13.3 erfüllt sind:                   Eintrittszeitpunkt Sie auch durch ein Gutachten nicht
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet                                                                   bestimmen können, so ist die Barmenia Allgemeine
kein Kündigungsrecht.                                     B-13.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen              Versicherungs-AG als Nachversicherer ab dem ver-
                                                          Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen        einbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei
                                                          ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:      ihr bestehenden Vertrages für die Entschädigungs-
Weitere Bestimmungen                                      – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des             leistung eintrittspflichtig.
                                                                Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich
B-10      Abtretungsverbot                                      oder                                             Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeit-
                                                          – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,         punkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgülti-             die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-     der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Ver-
gen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder                   trifft oder                                      tragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung         – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-
an den geschädigten Dritten ist zulässig.                       dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-      B-16      Künftige Bedingungsverbesserungen
                                                                dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör-
B-11      Mehrfachversicherung                                  den im Wege eines bestandskräftigen Verwal-      Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                                tungsakts.                                       im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche-
B-11.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn          Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen inhalts-      rungsverträge die Allgemeinen Versicherungsbedin-
das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen ver-        gleiche Regelung in den Versicherungsbedingungen       gungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversi-
sichert ist.                                              eines anderen Versicherers durch eines der genann-     cherung "Basis-Schutz" für private Tierhaltung (AVB
                                                          ten Ereignisse unwirksam geworden ist.                 THV Basis-Schutz – private Tierhaltung) ausschließ-
B-11.2 Wenn die Mehrfachversicherung zu Stan-                                                                    lich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatz-
de gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten, kön-         B-13.2   Störung des Gleichgewichts zwischen           beitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Be-
nen Sie die Aufhebung des später geschlossenen                     Leistung und Gegenleistung                    dingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen
Vertrages verlangen.                                      Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-    Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintreten-
                                                          standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene        den Leistungsfälle.
                                                          Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung

Teil B – Allgemeiner Teil                                              Seite 14 von 15

[Seite 15]
B-17      Leistungsgarantie gegenüber                    hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
          GDV-Musterbedingungen                          Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
                                                         Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der die-      schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
ser Versicherung zu Grunde liegenden Allgemeinen         republik Deutschland entgegenstehen.
Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tier-
halter-Haftpflichtversicherung "Basis-Schutz" für pri-   B-23      Wenn Sie mit uns einmal nicht
vate Tierhaltung (AVB THV Basis-Schutz – private                   zufrieden sind
Tierhaltung) ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den
vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-           Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind!
wirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen –         Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie
in deren jeweils gültigen Fassung – abweichen.           bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Ange-
                                                         legenheit klären können.
B-18      Garantie über die Erfüllung der vom            Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich-
          Arbeitskreis "Beratungsprozesse" emp-          keiten:
          fohlenen Mindestleistungsstandards
                                                         B-23.1 Versicherungsombudsmann
Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Versicherung      Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbe-         nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
dingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflicht-       einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
versicherung "Basis-Schutz" für private Tierhaltung      nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
(AVB THV Basis-Schutz – private Tierhaltung) die         mann für Versicherungen wenden.
Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Ar-      Versicherungsombudsmann e. V.
beitskreis "Beratungsprozesse" (mit Stand                Postfach 08 06 32
28.09.2015) empfohlen wurden. (Der Arbeitskreis          10006 Berlin
Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist         E-Mail:
eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Ser-     beschwerde@versicherungsombudsmann.de
vicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risi-     Internet: www.versicherungsombudsmann.de
koanalysen und Mindestleistungsstandards für die         Tel.:      0800 3696000
Vermittler.)                                             Fax:       0800 3699000
                                                         (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
B-19      Welches Gericht ist zuständig?
                                                         Für Anrufe aus dem Ausland gelten die folgenden
B-19.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag           gebührenpflichtigen Rufnummern:
gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:              Tel.:    +49 30 20605899
– das Gericht am Sitz unseres Unternehmens               Fax:     +49 30 20605898.
    oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-
    trag zuständig ist.                                  Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
– das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei-         hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
    nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-          Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
    wöhnlichen Aufenthalts.                              dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

B-19.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag           Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn      eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres      ben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.                      an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
                                                         wenden. Eine solche Beschwerde wird dann über
B-20      Anzuwendendes Recht                            diese Plattform an den Versicherungsombudsmann
                                                         weitergeleitet.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
                                                         B-23.2 Versicherungsaufsicht
B-21      Versicherungsjahr                              Sind Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden
                                                         oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Ver-
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.               tragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für
Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-       uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versiche-
sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-        rungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
nen Zeitpunkt.                                           Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                         (BaFin)
Ausnahme:                                                Sektor Versicherungsaufsicht
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus          Graurheindorfer Str. 108
ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr          53117 Bonn
entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche-           E-Mail: poststelle@bafin.de
rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind      Tel.:     0228 4108-0
jeweils ganze Jahre.                                     Fax:      0228 4108-1550.
                                                         Bitte beachten: Die BaFin ist keine Schiedsstelle
     Beispiel:                                           und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
     Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-          scheiden.
     trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,
     das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.           B-23.3 Rechtsweg
                                                         Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
B-22      Sanktions-/Embargoklausel                      weg zu beschreiten.

Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-

Teil B – Allgemeiner Teil                                              Seite 15 von 15
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