# degenia Hund T26 Classic: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-degenia-classic.php
- Rechtlicher Träger: degenia Versicherungsdienst AG (Assekuradeur)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-degenia-classic.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen DEG-THV Hund T26](https://www.degenia.de/wp-content/uploads/2025/11/Bedingungen_DEG-THV_Hund_T26_Stand_August_2025.pdf), Fassung Tarif T26, Stand August 2025 (DEG-THV Hund 2026)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | ja, bis 10 Mio. € | Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. | A 1-5.1, Seite 14 |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. | A 1-6.6.1, Seite 17 |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | ja, bis 10 Mio. € | Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Einfache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. | A 1-5.2, Seite 15 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | keine | Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). | A 1-5.4, Seite 15 |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes) | ja | Mitversichert als Halter/Mithalter oder Tierhüter sind a) der Ehegatte und Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz des Versicherungsnehmers; | A 1-2.1, Seite 13 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird | A 1-6.5.1, Seite 17 |
| Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Länder | ja | Vorübergehender Auslandsaufenthalt außerhalb Europas unbegrenzt | Leistungsübersicht, Seite 10 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeige | ja, bis 10 Mio. € | Im Umfang des bestehenden Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert. | A 1-9.1, Seite 22 |
| Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser waren | nein | Vorversicherungsgarantie | Leistungsübersicht, Seite 11 |
| Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mit | nein | Best-Leistungs-Garantie | Leistungsübersicht, Seite 11 |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | ja | Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur Privathaftpflichtversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag | Besondere Klausel 10, Seite 41 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | nein | Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos oder gerät er in Kurzarbeit, kann der Vertrag vorübergehend | A 1-6.10, Seite 19 |
| Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hund | ja | Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung, die im Haushalt des Versicherungsnehmers vorhanden sind, müssen zur Prämienberechnung angegeben werden | A 1-1, Seite 13 |
| Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | ja | Das Alter, bis zu dem die Haltung von Welpen der versicherten Hündin versichert ist, beträgt je nach gewählter Tarifvariante: | A 1-6.8 a), Seite 18 |
| Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP) | nein | Kein Versicherungsschutz besteht für Halter von gefährlichen Hunden sowie von Hunden, die aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen erlaubnispflichtig sind. | Leistungsübersicht, Anmerkung, Seite 11 |
| Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sind | nein | Kein Versicherungsschutz besteht für Halter von gefährlichen Hunden sowie von Hunden, die aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen erlaubnispflichtig sind. | Leistungsübersicht, Anmerkung, Seite 11 |
| Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probe | nicht geregelt |  |  |
| Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderung | nein | Einsatz als Assistenzhund | Leistungsübersicht, Seite 10 |
| Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis) | nein | Einsatz als Such- oder Rettungshund sowie zu therapeutischen Zwecken als Schulhund | Leistungsübersicht, Seite 10 |
| Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildung | nein | Einsatz als Such- oder Rettungshund sowie zu therapeutischen Zwecken als Schulhund | Leistungsübersicht, Seite 10 |
| Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildung | nicht geregelt |  |  |
| Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtraining | nein | Schäden von Figuranten (Scheinverbrecher) | Leistungsübersicht, Seite 10 |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichert | ja | der Tierhüter in dieser Eigenschaft, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist. | A 1-2.1 e), Seite 13 |
| Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionen | nein | der Tierhüter in dieser Eigenschaft, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist. | A 1-2.1 e), Seite 13 |
| Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut) | ja, bis zur Deckungssumme | auch Ansprüche der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer. | A 1-2.1, Seite 13 |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie) | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer: a) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben | A 1-7.4, Seite 20 |
| Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskosten | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter/Mithalter des bzw. der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere. | A 1-1, Seite 13 |
| Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden) | ja, bis zur Deckungssumme | das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A 1-3.1, Seite 14 |
| Tierarztkosten für verletzte fremde Tiere | nicht geregelt |  |  |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten) | nein | Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt | A 1-6.7 a), Seite 18 |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | nein | Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt | A 1-6.7 a), Seite 18 |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächen | nein | Flurschäden oder Schäden durch tierische Ausscheidungen | A 1-6.7 b), Seite 18 |
| Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot) | nein | Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Personenkraftwagen (kein Leasingfahrzeug) | Leistungsübersicht, Seite 10 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern) | ja, bis 3 Mio. € | den Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG | A 2-2.1, Seite 23 |
| Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden an Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden | A 1-6.3.1, Seite 16 |
| Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisen | ja, bis zur Deckungssumme | Schäden an fremden beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Pensionen, Ferienwohnungen und Ferienhäusern | A 1-6.3.2.2, Seite 16 |
| Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventar | ja, bis zur Deckungssumme | Schäden an fremden beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Pensionen, Ferienwohnungen und Ferienhäusern | A 1-6.3.2.2, Seite 16 |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachen | nein | Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen gemieteter oder geliehener Sachen | Leistungsübersicht, Seite 9 |
| Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urin | nein | Flurschäden oder Schäden durch tierische Ausscheidungen | Leistungsübersicht, Seite 10 |
| Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein) | ja | aus Schäden beim Besuch einer Hundeschule; | A 1-6.8 k), Seite 19 |
| Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungen | ja | wenn das Tier privat zu Vereinszwecken oder für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird, auch wenn es von einem Dritten geführt wird; | A 1-6.8 f), Seite 18 |
| Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | aus dem Führen des Hundes auch ohne Leine und Maulkorb; | A 1-6.8 i), Seite 19 |
| Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | aus dem Führen des Hundes auch ohne Leine und Maulkorb; | A 1-6.8 i), Seite 19 |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund) | nein | Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergl. Zwecke finden diese Bestimmungen keine Anwendung. | A 1-1, Seite 13 |
| Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht) | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | nein | Forderungsausfalldeckung | Leistungsübersicht, Seite 11 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | ja | Der Versicherungsschutz umfasst a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, b) die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche | A 1-4.1, Seite 14 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschaden | ja, bis zur Deckungssumme | so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. | A 1-4.3, Seite 14 |
| Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamt | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführschein | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | ja | dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder telefonisch - anzuzeigen; | B 3-3.2.2 a), Seite 34 |
| Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung) | ja | Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt. | B 2-1.5, Seite 32 |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. | B 2-1.2, Seite 32 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum) | ja | Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. | A 1-7.1, Seite 20 |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen DEG-THV Hund T26

```text
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Kundeninformation
Vertragsunterlagen


Private Hundehalter-
Haftpflichtversicherung


                   Tarif T26 (Stand August 2025)


                                                                                                        Seite 1 von 42
                                                     1
   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Produktinformationsblatt zur degenia Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand August 2025)
Unternehmen:                                                                 Produkt:
degenia Versicherungsdienst AG                                               degenia Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Deutschland

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen
Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend
informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit
Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, für die Sie verantwortlich sind.

        Was ist versichert?                                                            Was ist nicht versichert?
        Versicherte Sachen                                                              Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür
         Gegenstand der Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung                    benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.:
          ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu                     .  Gefährliche Hunde sowie Hunde, die aufgrund von
          prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und                                 Gesetzen und/oder Verordnungen einer Erlaubnispflicht
          unberechtigte Ansprüche abzuwehren.                                              unterliegen.
        Versicherungssumme                                                              Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten
        Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können                            Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung
          Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein                           vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu
          entnehmen.                                                                     berücksichtigen.


                                                                                       Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                                       Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern.
                                                                                       Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen.
                                                                                       Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
                                                                                       herausgenommen, z.B. alle Schäden:
                                                                                       ! aus vorsätzlicher Handlung;
                                                                                       ! zwischen Mitversicherten;
                                                                                       ! durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft-
                                                                                         oder Luftfahrzeugs;


        Wo bin ich versichert?
         Die Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts
          (z.B. im Urlaub) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.


        Welche Verpflichtungen habe ich?
        Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
        - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
        - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
        - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
        - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
        - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei
          der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.


        Wann und wie zahle ich?
        Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren
        Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
        sein. Bei Verträgen mit der degenia Versicherungsdienst AG ist nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich.


                                                                                                                                        Seite 2 von 42


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr).
Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung
muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das
muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen).
Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall möglich. Weitere Kündigungsrechte können
sich auch durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos - etwa durch endgültiges Abschaffen Ihres Tieres - ergeben.


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Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr.

Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG,
die Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren.
Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.

Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein
beschrieben.

Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.

Ihre
degenia Versicherungsdienst AG


Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Kundeninformationen                                                                               Seite 5

Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)                                                Seite 8
über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht

I     Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang                                               Seite 9

II    Allgemeine Versicherungsbedingungen                                                                    Seite 12
      zur Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung
      der degenia Versicherungsdienst AG
      DEG-THV Hund 2026 (Teil A) – Stand August 2025

III   Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht-                                                 Seite 30
      und Sachversicherung (Teil B) – Stand Dezember 2023

IV    Besondere Klauseln und Vereinbarungen                                                                  Seite 39
      der degenia Versicherungsdienst AG
      zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
      der Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung
      DEG-THV Hund (Teil A) – Stand August 2025


                                                                                                                 Seite 4 von 42


             degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Allgemeine Kundeninformationen
                                                                             Versicherungsombudsmann e. V.
Angaben der Gesellschaften                                                   Postfach 080632, D-10006 Berlin
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der für Ihren Vertrag möglichen      Tel.: +49 (0) 800 - 369 600 0, Fax: 0800/3699000
Gesellschaften. Die speziell für Ihren Vertrag bzw. für Ihr Angebot          E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
zutreffende Gesellschaft entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw.
Angebot.                                                                     Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns
                                                                             bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend.
I. ALTE LEIPZIGER Versicherung AG                                            Weitere    Informationen       finden     Sie   im    Internet, unter
1. Identität des Versicherers:                                               www.versicherungsombudsmann.de.
ALTE LEIPZIGER Versicherung AG
Rechtsform:                              Aktiengesellschaft                  Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen
Registergericht:                         Amtsgericht Bad Homburg             Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, den
Registernummer:                          HRB 1585                            Rechtsweg zu beschreiten.
St. – Nr.                                807/V90807004611 (VersStG)
                                         811189884 (UStG)                    Online-Streitbeilegungs-Plattform
                                                                             Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-
Vorsitzender des Aufsichtsrates:         Christoph Bohn                      Streitbeilegung (OS) bereit. Diese können Sie über den nachfolgenden
Vorstand:                                Kai Waldmann                        Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sie können diese
                                         Marcus Tersi                        Plattform unter folgenden Voraussetzungen nutzen:

Hausanschrift:                           Alte Leipziger-Platz 1,             1   Sie sind Verbraucher und leben in der Europäischen Union (EU).
                                         61440 Oberursel                     2   Sie haben einen Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg
                                         (ladungsfähige Anschrift)               (bspw. über diese Internetseite oder per E-Mail) beantragt bzw.
                                                                                 geschlossen.
2. Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter
– entfällt –                                                                 7. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
                                                                             Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der
3. Hauptgeschäftstätigkeit                                                   Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag / Antrag
Die Alte Leipziger Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen       und den Vertragsgrundlagen Ihres Konzeptanbieters.
Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-
und Rechtsschutzversicherung berechtigt.                                     8. Gesamtbeitrag
                                                                             Die Höhe des Einzelbeitrags, der zu entrichtende Gesamtbeitrag
4. Aufsichtsbehörde
                                                                             einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer und der Zeitraum für
Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
                                                                             den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im Versicherungsschein
Bereich Versicherungen                                                       ausgewiesen.
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
                                                                             9. Zusätzlich anfallende Kosten
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne      Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.                              erhoben.

5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG             Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine wei-
Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in                 teren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Beitragsverzug zusätz-
Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach:                         liche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können.

                                                                             10. Zahlweise
Anschrift:
                                                                             Je nach Vereinbarung wird der Beitrag monatlich, vierteljährlich,
degenia Versicherungsdienst AG
                                                                             halbjährlich oder jährlich gezahlt. Zuschläge für unterjährige Zahlweise
Brückes 63 – 63 A
                                                                             können hierbei berechnet werden.
55545 Bad Kreuznach
                                                                             Erstbeitrag
Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer)
                                                                             Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig,
Vorstand: Halime Koppius
                                                                             wenn sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des
Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221
                                                                             Versicherungsscheins erfolgt.
6. Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsstellen
                                                                             Folgebeitrag
Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel.
                                                                             Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im
Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an
                                                                             Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
die:
                                                                             Zeitraums bewirkt ist.
degenia Versicherungsdienst AG
                                                                             SEPA-Lastschrift-Mandat
Brückes 63 – 63 A
                                                                             Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart,
55545 Bad Kreuznach
                                                                             gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im
                                                                             Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie das
                                                                             Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten
außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch
                                                                             Einziehung nicht widersprechen.
nehmen.        Der     Risikoträger   ist    Mitglied      im   Verein
Versicherungsombudsmann e. V. und hat sich verpflichtet, an diesem
Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Die Anschrift lautet:


                                                                                                                                 Seite 5 von 42


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 6]
11. Gültigkeit                                                              Versicherungsschutz bestanden hat. Die Höhe der Prämie entnehmen
Die      Gültigkeitsdauer      der     zur   Verfügung     gestellten       Sie bitte den Vertragsunterlagen. Der Versicherer hat zurückzuzahlende
Angebotsinformationen           (Allgemeine     und       Besondere         unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu
Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags)          erstatten.
ist befristet auf längstens vier Wochen, sofern nicht im Angebot ein        Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist,
anderer Zeitraum eingeräumt worden ist.                                     so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
                                                                            zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
12. Zustandekommen des Vertrags                                             herauszugeben sind.
Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des
Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklärung durch                    Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages
Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von          wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem
Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von          Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr
Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese –               gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen
einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen             Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung
Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt.           des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer
                                                                            Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine
13. Beginn des Versicherungsschutzes                                        Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf        Besondere Hinweise
von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist.       Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen
Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht             Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt
unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt         ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte
Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor-            Abschnitt 2
mationsblatt enthalten.                                                     Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren
                                                                            Informationen
14. Bindefristen
Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages einen     Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten Informationen werden
Monat gebunden.                                                             die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
                                                                            Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen.
15. Widerrufsrecht                                                          Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu
Abschnitt 1                                                                 stellen:
                                                                           1.   die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
                                                                                die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen            Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)                  zugehörige Registernummer;
widerrufen.                                                                2.   die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen                                       Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer
-     der Versicherungsschein,                                                  und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen,
-     die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das                      Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines
      Vertragsverhältnis             geltenden             Allgemeinen          Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung
      Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der               der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
      Tarifbestimmungen,                                                        Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen
-     diese Belehrung,                                                          einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
-     das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – nur für            3.   die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
      Verbraucher                                                          4.   die    wesentlichen      Merkmale      der    Versicherungsleistung,
-     und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen                insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung
jeweils in Textform zugegangen sind.                                            des Versicherers;
                                                                           5.   den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des            sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:                                      sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbstständige
                                                                                Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis
degenia Versicherungsdienst AG                                                  nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
Brückes 63 – 63 a,                                                              Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
55545 Bad Kreuznach                                                        6.   Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,
Fax-Nr.: 0671/84003-29,                                                         insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;
E-Mail: info@degenia.de                                                    7.   die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten
                                                                                Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter
16.Widerrufsfolgen                                                              Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und       8.   Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere
der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs            über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes
entfallenden Teil der Prämie zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben,           sowie die Dauer der Frist, während der Antragsteller an den Antrag
dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.           gebunden sein soll;
Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs         9.   das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die
entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt        Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und
es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie bzw. 1/30            Anschrift derjenigen Person, gegenüber der Widerruf zu erklären ist,
der Monatsprämie multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen                und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen


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                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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    über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu     17. Laufzeit des Vertrages
    zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der            Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem
    Vertragsbestimmungen         einschließlich    der     Allgemeinen    Antrag.
    Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen
    einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;                  Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer
10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;                                   verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem
11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den             jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform
    vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger           zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder
    Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der         für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.
    Vertragsbestimmungen         einschließlich    der     Allgemeinen
    Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen          18. Beendigung eines Vertrages
    einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;                  Der Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen, ggf. auch vor
12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der           Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, von Ihnen gekündigt werden.
    Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss       Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung in Textform gegenüber
    des Versicherungsvertrages zugrunde legt;                             der degenia Versicherungsdienst AG zu erfolgen hat.
13. das auf den Vertrag anwendbare Recht; eine Vertragsklausel über
    das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige         19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
    Gericht;                                                              Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem
    Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie       Ansprüche gegen uns als Konzeptanbieter können Sie vor dem Gericht
    die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer   an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem
    Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses              zuständigen Gericht in Bad Kreuznach (Sitz der Gesellschaft) geltend
    Vertrages zu führen;                                                  machen.
15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
    Beschwerde- und Rechtbehelfsverfahren und gegebenenfalls die          20. Vertragssprache
    Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf      Die     Sprache       für     die Vertragsbedingungen, sämtliche
    hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu           Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der
    beschreiten, hiervon unberührt bleibt;                                Vertragslaufzeit ist Deutsch.
16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die
    Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
    die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über
    die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das
    Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die
    zugehörige Registernummer;
 Ende der Widerrufsbelehrung


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Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer,

damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und
vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der degenia
Versicherungsdienst AG, Brückes 63 – 63 a, 55545 Bad Kreuznach in Textform nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen.

Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Die Nachfolgende Mitteilung
gilt als solche im Namen des Risikoträgers.


Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                             Vertragsänderung
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen       Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform               bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir             anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform             Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur            Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen
Anzeige verpflichtet.                                                          rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos
                                                                               verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Welche Folgen können eintreten,           wenn     eine   vorvertragliche      Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Anzeigepflicht verletzt wird?
                                                                               Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %
Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                                oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag       Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz         Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.                                            Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein             Ausübung unserer Rechte
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht              Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,                        Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend
geschlossen hätten.                                                            machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
                                                                               Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den      begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur       wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht          Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
richtig angegebene Umstand                                                     für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.

  - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles       Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
  - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht         Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
                                                                               Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.                                       Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
                                                                               erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welche der bis zum     für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit                Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
entspricht.                                                                    arglistig verletzt haben.

Kündigung                                                                      Stellvertretung durch eine andere Person
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche        Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben,     vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der
können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat            Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
kündigen.                                                                      Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters
                                                                               als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch            sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen              verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch
Bedingungen, geschlossen hätten.                                               Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


                                                                                                                                      Seite 8 von 42


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I            Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang
Die Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist abschließbar für die Haltung von Hunden.
Der Versicherungsumfang kann wahlweise als Tarifvariante classic, premium oder optimum vereinbart werden.
Die Versicherung einzelner Positionen innerhalb einer Tarifvariante ist nicht möglich.


           Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung T26 Leistungsübersicht
    Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine
    Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des
    Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein            classic              premium                  optimum
    und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.
    Versicherungssummen
                                                                                                bis zu 20 Mio. EUR       bis zu 40 Mio. EUR,
                                                                                               max. 15 Mio. EUR für     max. 15 Mio. EUR für
    Personen, Sach- und Vermögensschäden pauschal                        bis zu 10 Mio. EUR
                                                                                                 Personenschäden          Personenschäden
                                                                                              je geschädigter Person   je geschädigter Person
    Vorsorgeversicherung in Höhe der Versicherungssumme                          ⚫                      ⚫                       ⚫
    Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos gilt auch
                                                                                 ⚫                      ⚫                       ⚫
    für versicherungspflichtige Hunde (nicht für gefährliche Hunde)
    Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung
                                                                                 ⚫                      ⚫                       ⚫
    bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften
    Nachversicherungsschutz/Fortsetzung
                                                                                 ⚫                      ⚫                       ⚫
    nach dem Tod des Versicherungsnehmers
    Mitversicherte Personen und Verhältnis zwischen den Versicherten
    Versicherungsnehmer                                                          ⚫                      ⚫                       ⚫
    Ehepartner und eingetragener Lebenspartner
                                                                                 ⚫                      ⚫                       ⚫
    des Versicherungsnehmers
    Lebensgefährte des Versicherungsnehmers
                                                                                 ⚫                      ⚫                       ⚫
    in häuslicher Gemeinschaft
    Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft                                ⚫                      ⚫                       ⚫
    Sonstige Personen in häuslicher Gemeinschaft                                 ⚫                      ⚫                       ⚫
    Tierhüter, sofern nicht gewerbsmäßig tätig                                   ⚫                      ⚫                       ⚫
    Ansprüche von Tierhaltern/Mithaltern
    gegen den Versicherungsnehmer                                                -                      ⚫                       ⚫
    Ansprüche fremder Tierhüter
                                                                                 ⚫                      ⚫                       ⚫
    gegen den Versicherungsnehmer
    Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern,
    privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen                           ⚫                      ⚫                       ⚫
    und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden
    Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener
    mitversicherter Tiere                                                        -              bis zu 3.000 EUR²        bis zu 5.000 EUR²

    Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters – Allgemeines Umweltrisiko
    Versicherungssummen                                                  bis zu 3 Mio. EUR      bis zu 3 Mio. EUR        bis zu 5 Mio. EUR
    Abwässer                                                                     ⚫                      ⚫                       ⚫
    Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube
                                                                                 ⚫                      ⚫                       ⚫
    für häusliche Abwässer
    Allmähliche Einwirkung der Temperatur von Gasen, Dämpfen,
                                                                                 ⚫                      ⚫                       ⚫
    Feuchtigkeit und von Niederschlägen
    Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters – Mietsachschäden
    Schäden an Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen und
                                                                                 ⚫                      ⚫                       ⚫
    sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden
    Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen
    gemieteter oder geliehener Sachen                                            -              bis zu 5.000 EUR²       bis zu 10.000 EUR²
    (auch an Hundewagen oder Hundetransportanhänger)
    Schäden an fremden beweglichen Sachen in Hotelzimmern,
                                                                                 ⚫                      ⚫                       ⚫
    Pensionen, Ferienwohnungen und Ferienhäusern
    Schäden an fremden beweglichen Sachen in Schiffskabinen und
                                                                                 ⚫                      ⚫                       ⚫
    Schlafwagenabteilen

                                                                                                                             Seite 9 von 42


                    degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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                            Tarifvariante                              classic             premium               optimum
Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters –
Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeug-Anhängern
Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen,
                                                                           ⚫                    ⚫                      ⚫
Kraftfahrzeug-Anhängern
Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters – Schäden im Ausland
Handlung im Inland                                                         ⚫                    ⚫                      ⚫
Handlung in Europa                                                         ⚫                    ⚫                      ⚫
Vorübergehender Auslandsaufenthalt außerhalb Europas                  unbegrenzt            unbegrenzt            unbegrenzt
Behördliche Anordnung zur Hinterlegung einer Kaution                       -             bis zu 50.000 EUR    bis zu 200.000 EUR
Sonstige besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters
Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt                            -                    ⚫                      ⚫
Flurschäden oder Schäden durch tierische Ausscheidungen                    -                    ⚫                      ⚫
Haltung von Welpen der versicherten Hündin nach Geburt              bis zu 12 Monate     bis zu 18 Monate      bis zu 18 Monate
Ausübung von Hundesport
(z.B. Agility, Dog Dance, Fly Ball, Hunde-Frisbee, Zughundesport)          -                    ⚫                      ⚫
Entgeltliche und unentgeltliche Beförderung von Gästen
bei privaten Fahrten mit eigenen oder fremden                              -                    ⚫                      ⚫
Hundefuhrwerken
Besitz und Gebrauch von eigenen und fremden
Hundefuhrwerken zu privaten Zwecken                                        -                    ⚫                      ⚫
Besitz und Gebrauch von eigenen und fremden
Hundesportanhängern                                                        -                    ⚫                      ⚫
Zurverfügungstellung zu Vereinszwecken oder für
                                                                           ⚫                    ⚫                      ⚫
Veranstaltungen
Einsatz als Assistenzhund                                                  -                    ⚫                      ⚫
Einsatz als Such- oder Rettungshund
sowie zu therapeutischen Zwecken als Schulhund                             -                    ⚫                      ⚫

Führen des Hundes ohne Leine und Maulkorb                                  ⚫                    ⚫                      ⚫
Schäden von Figuranten (Scheinverbrecher)                                  -                    ⚫                      ⚫
Schäden beim Besuch einer Hundeschule                                      ⚫                    ⚫                      ⚫
Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen
Personenkraftwagen (kein Leasingfahrzeug)                                  -                    ⚫                      ⚫

Hüter fremder Hunde (subsidiär)                                            -                    ⚫                      ⚫
Freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit zur Gewinnerzielung                          bis zu 3.000 EUR      bis zu 6.000 EUR
mit dem Hund                                                               -            Jahresumsatzsumme     Jahresumsatzsumme
Schäden durch öffentlich-rechtliche und private Bergungen                  -                    -                      ⚫
sowie Bergungskosten
Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen
                                                                                          bis zu 3.000 EUR      bis zu 5.000 EUR
(auch wirtschaftlicher Totalschaden), die zum Schadenzeitpunkt             -             Anschaffungspreis     Anschaffungspreis
nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren
                                                                                          bis zu 3.000 EUR      bis zu 5.000 EUR
Neuwertentschädigung – Differenz zwischen Neu- und Zeitwert                -             Anschaffungspreis     Anschaffungspreis
Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit                      -                    -              bis zu 12 Monate
Unterbringungskosten in einer Hundepension                                 -             bis zu 2.500 EUR       bis zu 5.000 EUR
aufgrund eines Drittschadens
Unterbringungskosten in einer Hundepension                                 -             bis zu 2.500 EUR       bis zu 5.000 EUR
aufgrund eines Unfalls
Besondere Umweltrisiken
Versicherungssumme                                                  bis zu 3 Mio. EUR    bis zu 3 Mio. EUR     bis zu 5 Mio. EUR
Haftpflicht des Versicherungsnehmers für nachteilige
Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers                       ⚫                    ⚫                      ⚫
inkl. Grundwasser (Gewässerschaden)


                                                                                                                    Seite 10 von 42


               degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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                            Tarifvariante                                        classic                      premium                         optimum
Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen,                         bis zu 50 l/kg,                bis zu 100 l/kg,                bis zu 250 l/kg,
deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist                                   max. 300 l/kg                  max. 1.000 l/kg                 max. 1.000 l/kg
                                                                            bis zu 3 Mio. EUR               bis zu 3 Mio. EUR               bis zu 5 Mio. EUR
Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG                                     Jahreshöchst-                   Jahreshöchst-                   Jahreshöchst-
                                                                             entschädigung                   entschädigung                   entschädigung
Forderungsausfallrisiko und Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz
                                                                                                                  ⚫                                ⚫
Forderungsausfalldeckung                                                             -                         500 EUR                           ohne
                                                                                                            Mindestschaden                   Mindestschaden
Gewaltopferschutz                                                                    -                              ⚫                                ⚫
Kosten aufgrund von Vergiftung von Giftköder                                         -                      bis zu 3.000 EUR                 bis zu 5.000 EUR
Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz –                                                 -                     bis zu 300.000 EUR              bis zu 300.000 EUR
Versicherungssumme je Rechtsschutzfall
Besondere Klauseln und Vereinbarungen
Abweichender Versicherungsbeginn                                                     ⚫                              ⚫                                ⚫
Best-Leistungs-Garantie                                                              -                               -                               ⚫
Einhaltung der Mindeststandards
                                                                                     ⚫                              ⚫                                ⚫
des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen                                 ⚫                              ⚫                                ⚫
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung                                               -                               -                      bis zu 15 Monate
(Exzedenten-Haftpflichtversicherung)                                                                                                           SB 500 EUR
Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen                                              ⚫                              ⚫                                ⚫
Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel                                       ⚫                              ⚫                                ⚫
Versehensklausel                                                                     -                              ⚫                                ⚫
Vorversicherungsgarantie                                                             -                              ⚫                                ⚫
Anmerkung
Kein Versicherungsschutz besteht für Halter von gefährlichen Hunden sowie von Hunden, die aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen
erlaubnispflichtig sind.
Als gefährliche Hunde gelten insbesondere:
Akbash, Alangu Mastif, Alano, Alano Espaniol, Alapaha Blue Blodd Bulldog, American Bulldog, American Bully, Argentinische Dogge, Argentinischer
Mastiff, Bandog, Boerboel, Bordeaux Mastiff, Brasilianischer Mastiff, Bulldog, Bulldog (American Bulldog), Bulldogge (Azoren-Bulldogge), Bulldogge
(Continental Bulldog), Bull-dogge (Englische Bulldogge), Bulldogge (Olde English Bulldogge), Bullmastiff, Ca (Ca de Bou), Cane (Cane Corso),
Cane Corso Italiano, Cane di Maccelaio, Cao Fila de Sao Miguel (Azores Cattle Dog), Catahoula Bulldog, Chincha Bull, Chinese Chongqing Dog,
Chinesischer Faltenhund, Chinesischer Kampfhund, Coban Köpegi, Combai, Continental Bulldog, Cursinu, Do Khyi, Dobermann, Dogge (Bordeaux Dogge),
Dogge (Brasilianische Dogge), Dogge (Englische Dogge), Dogge (Italienische Dogge), Dogge (Spanische Dogge), Dogge (Tibet Dogge),
Dogo (Dogo Argentino), Dogo (Dogo Canario), Dogo (Dogo Mallorquin), Dogue de Bordeaux, English Mastiff, Fila Brasiliero, Hirtenhund (Anatolischer
Hirtenhund), Italienische Dogge, Kangal, Kangal-Hirtenhund, Karabasch, Kaukasischer Owtscharka, Louisiana Catahoula Leopard, Dog Mallorca,
Dogge Mallorca, Mastiff, Mastiff (Spanish Mastiff), Mastin de los Pirineos, Mastin Espanol, Mastin(o) Espanol, Mastino Napole(i)tano, Mastino
Napoletano, Miniature Bull Terrier, Mittelasiatischer Owtscharka, Mittelasiatischer Schäferhund, Molosser, Moskauer Wachhund, Napoletano,
Olde English Bulldogge, Owtscharka, Perro (Perro de Presa Canario), Perro (Perro de Presa Mallorquin), Pitbull, Pitbullterrier, Plott Hound,
Pyrenäen-Mastiff, Rafeiro do Alentejo, Römischer Kampfhund, Rottweiler, Schäferhund (Zentral-Mittelasiatischer Schäferhund), Shar Pei, Shar-Pei
(Chinesischer Kampfhund), Chinesischer Faltenhund), Spanischer Mastiff, Terrier (American Pit Bull Terrier), Terrier (American Stafford Terrier),
Terrier (American Staffordshire Terrier), Terrier (Bullterrier), Terrier (Miniature Bull Terrier), Terrier (Pitbullterrier), Terrier (Schwarzer Russischer Terrier ),
Terrier (Schwarzer Terrier), Terrier (Staffordshire Bullterrier), Tibet Mastiff, Tosa (Inu), Zentralasiatischer Owtscharka, Zentralasiatischer Schäferhund
und Kreuzungen mit diesen Hunden.
⚫ mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen
-   nicht mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen
2   pro Versicherungsjahr max. das Zweifache


                                                                                                                                                 Seite 11 von 42


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II Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Privaten Hundehalterhaftpflichtversicherung
   der degenia Versicherungsdienst AG – DEG-THV Hund 2026 (Teil A) – Stand August 2025
Inhaltsverzeichnis - Teil A
Abschnitt A 1         Privates Hundehalter-Haftpflichtrisiko           Abschnitt A 2     Besondere Umweltrisiken
A 1-1                 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten           A 2-1             Gewässerschaden (außer Anlagenrisiko)
                      (versichertes Risiko)                            A 2-2             Sanierung von Umweltschäden
A 1-2                 Regelungen zu mitversicherten Personen                             gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG)
                      und zum Verhältnis zwischen den Versicherten     Abschnitt A 3     Forderungsausfallrisiko
                      (Versicherungsnehmer und mitversicherten         A 3-1             Gegenstand der Forderungsausfalldeckung
                      Personen)                                        A 3-2             Leistungsvoraussetzungen
A 1-3                 Versicherungsschutz, Versicherungsfall           A 3-3             Umfang der Forderungsausfalldeckung
A 1-4                 Leistungen der Versicherung und                  A 3-4             Vergiftung durch Giftköder
                      Vollmacht des Versicherers                       A 3-5             Räumlicher Geltungsbereich
A 1-5                 Begrenzung der Leistungen                        A 3-6             Besondere Ausschlüsse
                      (Versicherungssumme, Serienschaden,                                für das Forderungsausfallrisiko
                      Selbstbeteiligung)                               A 3-7             Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz
A 1-6                 Besondere Regelungen für einzelne Risiken        Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A
                      des privaten Tierhalters (Versicherungsschutz,   A(GB) 1           Abtretungsverbot
                      Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse)    A(GB) 2           Veränderungen des versicherten Risikos und
A 1-7                 Allgemeine Ausschlüsse                                             Auswirkung auf die Prämie (Prämienregulierung)
A 1-8                 Veränderungen des versicherten Risikos           A(GB) 3           Prämienangleichung und Kündigungsrecht
                      (Erhöhungen und Erweiterungen)                                     nach Prämienangleichung
A 1-9                 Neu hinzukommende Risiken
                      (Vorsorgeversicherung)
A 1-10                Nachversicherungsschutz/Fortsetzung
                      der Tierhalter-Haftpflichtversicherung
                      nach dem Tod des Versicherungsnehmers


                                                                                                                       Seite 12 von 42

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Teil A

Abschnitt A 1          Privates Hundehalter-Haftpflichtrisiko                   e)   der Tierhüter in dieser Eigenschaft, sofern er nicht gewerbs-
                                                                                     mäßig tätig ist.
A 1-1      Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko)   Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die
                                                                          classic                          mitversichert
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater
Halter/Mithalter des bzw. der im Versicherungsschein bezeichneten         premium                          mitversichert
Tiere.                                                                    optimum                          mitversichert
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
classic                            mitversichert                          Versichert sind (abweichend von Abschnitt A 1-7.3 DEG-THV Hund 2026
                                                                          und Abschnitt A 1-7.4 DEG-THV Hund 2026) auch Ansprüche der
premium                            mitversichert
                                                                          Tierhalter/Mithalter gegen den Versicherungsnehmer.
optimum                            mitversichert                          Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante
                                                                          gewährt:
Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergl.   Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
Zwecke finden diese Bestimmungen keine Anwendung.
                                                                          classic                          nicht mitversichert
Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung, die im Haushalt des        premium                          mitversichert
Versicherungsnehmers vorhanden sind, müssen zur Prämien-                  optimum                          mitversichert
berechnung angegeben werden, ausgenommen Jagdhunde, für die
Versicherungsschutz durch eine Jagd-Haftpflichtversicherung besteht.      Versichert sind (abweichend von Abschnitt A 1-7.3 DEG-THV Hund 2026
                                                                          und Abschnitt A 1-7.4 DEG-THV Hund 2026) auch Ansprüche der
A 1-2        Regelungen zu mitversicherten Personen und zum               Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer.
             Verhältnis zwischen den Versicherten (Versicherungsnehmer    Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante
             und mitversicherten Personen)                                gewährt:
A 1-2.1
                                                                          Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
Mitversichert als Halter/Mithalter oder Tierhüter sind
      a) der Ehegatte und Lebenspartner nach Lebenspartnerschafts-        classic                          mitversichert
           gesetz des Versicherungsnehmers;                               premium                          mitversichert
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                   optimum                          mitversichert
classic                            mitversichert
premium                            mitversichert                          Versichert sind darüber hinaus auch etwaige übergangsfähige
                                                                          Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, privaten Kranken-
optimum                            mitversichert
                                                                          versicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen
                                                                          Personenschäden.
        b) der Lebensgefährte des Versicherungsnehmers, sofern diese
           Person in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungs-       Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante
           nehmer lebt und bei ihm behördlich gemeldet ist;               gewährt:
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                     Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
classic                            mitversichert                          classic                          mitversichert
premium                            mitversichert                          premium                          mitversichert
optimum                            mitversichert                          optimum                          mitversichert

        c) Familienangehörige der in Abschnitt A 1-2.1 a) und b) DEG-     Mitversichert sind Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener,
           THV Hund 2026 genannten Personen, soweit sie mit dem           mitversicherter Tiere.
           Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben;
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                      Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante
classic                            mitversichert                          gewährt:
premium                            mitversichert                          Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze

optimum                            mitversichert                          classic                          nicht mitversichert
                                                                          premium                          bis zu 3.000 EUR
        d) sonstige Personen, die mit dem Versicherungsnehmer             optimum                          bis zu 5.000 EUR
           nicht nur kurzfristig in häuslicher Gemeinschaft leben;
Tarifvariante                        Entschädigungsgrenze                 Die Entschädigung in den Tarifvarianten premium und optimum ist je
classic                            mitversichert                          Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten
                                                                          Entschädigungsgrenze.
premium                            mitversichert
optimum                            mitversichert


                                                                                                                                 Seite 13 von 42

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A 1-2.2                                                                   A 1-4      Leistungen der Versicherung und Vollmacht des Versicherers
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen           A 1-4.1
sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden.            Der Versicherungsschutz umfasst
Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung              a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,
(Abschnitt A 1-9 DEG-THV Hund 2026), wenn das neue Risiko nur für
eine mitversicherte Person entsteht.                                              b)   die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche

A 1-2.3                                                                                und
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen
oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer                c)   die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten
mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz                     Schadensersatzverpflichtungen.
sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten
Personen.                                                                 Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der
                                                                          Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils,
A 1-2.4                                                                   Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der                   der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Versicherungsnehmer ausüben.                                              Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungs-       Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind,
nehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.              binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne
                                                                          Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
A 1-3      Versicherungsschutz, Versicherungsfall
A 1-3.1                                                                   Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer    bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer
wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen        den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des
Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder   Dritten freizustellen.
sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund
                                                                          A 1-4.2
                             gesetzlicher                                 Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens
                      Haftpflichtbestimmungen                             oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden
                      privatrechtlichen Inhalts                           Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.

von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.           Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über
                                                                          Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des     Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen.
Dritten unmittelbar entstanden ist.                                       Der Versicherer führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungs-
Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis        nehmers auf seine Kosten.
geführt hat, kommt es nicht an.
                                                                          A 1-4.3
A 1-3.2                                                                   Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um      einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur
gesetzliche Ansprüche handelt,                                            Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den
     a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbst-           Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt,
           vornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der   so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm
           Leistung;                                                      besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
     b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung
           durchführen zu können;                                         A 1-4.4
     c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes           Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das
           oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung        Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu
           geschuldeten Erfolges;                                         fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
     d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf
           ordnungsgemäße Vertragserfüllung;                              A 1-5        Begrenzung der Leistungen
     e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der                          (Versicherungssumme, Serienschaden, Selbstbeteiligung)
           Leistung;                                                      A 1-5.1
     f)    wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender            Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem
           Ersatzleistungen.                                              Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
                                                                          Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
A 1-3.3                                                                   entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie aufgrund
einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der          Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist - je nach gewählter
gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen.            Tarifvariante – begrenzt auf:
                                                                          Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
                                                                          classic                           bis zu 10.000.000 EUR
                                                                          premium                           bis zu 20.000.000 EUR
                                                                          optimum                           bis zu 40.000.000 EUR

                                                                          Für die Tarifvarianten premium und optimum gilt für Personenschäden
                                                                          eine Entschädigungsgrenze in Höhe von 15 Mio. EUR je geschädigter
                                                                          Person als vereinbart.

                                                                                                                              Seite 14 von 42

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 1-5.2                                                                     A 1-5.8
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die                       Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines
Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle       Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich
eines Versicherungsjahres auf das Einfache der vereinbarten                 am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer
Versicherungssummen begrenzt.                                               für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an
                                                                            Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
A 1-5.3
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende                A 1-6     Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten
Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des             Tierhalters (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und
ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese                          besondere Ausschlüsse)
                                                                            A 1-6
     a)    auf derselben Ursache,                                           Abschnitt A 1-6 DEG THV Hund 2026 regelt den Versicherungsschutz für
     b)    auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem       einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese
           und zeitlichem Zusammenhang oder                                 Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
     c)    auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln
beruhen.                                                                    Soweit Abschnitt A 1-6 DEG-THV Hund 2026 keine abweichenden
                                                                            Regelungen enthält, finden auch auf die in Abschnitt A 1-6 DEG-THV
A 1-5.4                                                                     Hund 2026 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen
Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem          Anwendung (z. B. Abschnitt A 1-4 DEG-THV Hund 2026 - Leistungen der
Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit        Versicherung oder Abschnitt A 1-7 DEG-THV Hund 2026 - Allgemeine
einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten             Ausschlüsse).
Betrag (Selbstbeteiligung).
                                                                            A 1-6.1 Allgemeines Umweltrisiko
Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem                    A 1-6.1.1
Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die              Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des
Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche           Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
abgezogen.
Abschnitt A 1-5.1 Satz 1 DEG-THV Hund 2026 bleibt unberührt.                Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe,
                                                                            Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer         oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft
auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur    oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben.
Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
                                                                            A 1-6.1.2 Versicherungssumme
A 1-5.5                                                                     Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchst-
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die           entschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Ver-
Versicherungssummen angerechnet.                                            sicherungssumme bei
                                                                            Tarifvariante                Entschädigungsgrenze
A 1-5.6
                                                                            classic                          bis zu 3.000.000 EUR
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem
Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die         premium                          bis zu 3.000.000 EUR
Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe           optimum                          bis zu 5.000.000 EUR
dieser Ansprüche.
                                                                            A 1-6.1.3
A 1-5.7                                                                     Vom Versicherungsschutz       ausgeschlossen     sind     Ansprüche   aus
Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu          Gewässerschäden.
leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungs-
summe oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem             Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz
Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungs-          siehe Abschnitt A 2 DEG-THV Hund 2026 (besondere Umweltrisiken).
summe, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der
Versicherungssumme bzw. ihres Rest-betrages zum Kapitalwert der             A 1-6.2 Abwässer/Rückstau- und Allmählichkeitsschäden
Rente vom Versicherer erstattet.                                            Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
                                                                            wegen Schäden
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift             a) durch Abwässer;
der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-                      Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch
Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt                  häusliche Abwässer - auch aus dem Rückstau des Straßen-
des Versicherungsfalles.                                                               kanals.
                                                                            Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungs-
nehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der               classic                          mitversichert
Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug            premium                          mitversichert
sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt,
                                                                            optimum                          mitversichert
werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der
Versicherungssumme abgesetzt.


                                                                                                                                    Seite 15 von 42

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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      b)   aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube für        A 1-6.3.2.2
           häusliche Abwässer;                                             Schäden an fremden beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Pensionen,
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                       Ferienwohnungen und Ferienhäusern sind gemäß Abschnitt A 1-6.3.1
                                                                           DEG-THV Hund 2026 je Versicherungsfall – je gewählter Tarifvariante –
classic                          mitversichert
                                                                           begrenzt auf:
premium                          mitversichert                             Tarifvariante                 Entschädigungsgrenze
optimum                          mitversichert                             classic                            mitversichert
                                                                           premium                            mitversichert
      c)   die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur,
           von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen         optimum                            mitversichert
           (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                     Schäden an fremden beweglichen Sachen in Schiffskabinen und
                                                                           Schlafwagenabteilen sind gemäß Abschnitt A 1-6.3.1 DEG-THV Hund
classic                          mitversichert
                                                                           2026 je Versicherungsfall – je gewählter Tarifvariante – begrenzt auf:
premium                          mitversichert                             Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
optimum                          mitversichert                             classic                            mitversichert
                                                                           premium                            mitversichert
A 1-6.3   Schäden an gemieteten Sachen
          (Mietsachschäden auch Glasschäden                                optimum                            mitversichert
          im selbstbewohnten Mietobjekt)
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer           A 1-6.3.2.3
gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.        Vom Versicherungsschutz bei Abschnitt A 1-6.3.2.1 und Abschnitt A 1-
                                                                           6.3.2.2 DEG-THV Hund 2026 ausgeschlossen sind:
A 1-6.3.1                                                                        a) alle sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden;
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers              b) Schäden an Sachen, die den versicherten Personen für mehr
wegen Mietsachschäden an Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen                            als, die je nach Tarifvariante in Abschnitt A 1-6.3.2.1 DEG-THV
und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden                        Hund 2026 vereinbarte Nutzungsdauer, überlassen wurden
einschließlich dazugehöriger Balkone, Terrassen und Loggien (auch                      (gilt nicht für elektrische medizinische Geräte);
Stallungen, Boxen, Zwinger) und alle sich daraus ergebenden                      c) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der
Vermögensschäden.                                                                      versicherten Person dienen;
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                             d) Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige
                                                                                       Beanspruchung;
classic                          mitversichert
                                                                                 e) Ansprüche wegen Abhandenkommens von Geld, Urkunden
premium                          mitversichert                                         und Wertpapieren.
optimum                          mitversichert
                                                                           A 1-6.4    Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge,
A 1-6.3.1.1                                                                           Kraftfahrzeug-Anhänger
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche           Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
wegen                                                                      classic                            mitversichert
     a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
                                                                           premium                            mitversichert
     b) Schäden an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus
            ergebenden Vermögensschäden.                                   optimum                            mitversichert

A 1-6.3.2                                                                  A 1-6.4.1
Für Schäden an fremden gemieteten oder geliehenen Sachen gilt:             Versichert ist abweichend zu Abschnitt A 1-7.14 DEG-THV Hund 2026 die
                                                                           gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die
A 1-6.3.2.1                                                                verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der   nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-
Vernichtung oder dem Abhandenkommen gemieteter oder geliehener             Anhängern:
Sachen (auch an Hundewagen oder Hundetransportanhänger).                         a) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende
Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der vertraglichen Ver-                     Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte
sicherungssumme je Versicherungsfall - je gewählter Tarifvariante -                   Höchstgeschwindigkeit;
begrenzt auf:                                                                    b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                               Höchstgeschwindigkeit;
                                                                                 c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter
classic                          nicht mitversichert
                                                                                      Höchstgeschwindigkeit;
premium                          bis zu 5.000 EUR                                d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. selbstfahrende Mäher,
optimum                          bis zu 10.000 EUR                                    Schneeräumgeräte, Kehrmaschinen) mit nicht mehr als 20
                                                                                      km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
Die Entschädigung in den Tarifvarianten premium und optimum ist je               e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind
Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten                         oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
Entschädigungsgrenze.                                                                 verkehren.


                                                                                                                                 Seite 16 von 42

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 1-6.4.2                                                                  Weiterhin gilt Folgendes:
Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:                                       A 1-6.5.2
                                                                           Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb
Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht         Europas durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung
werden.                                                                    von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen,
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des        stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen
Verfügungsberechtigten gebrauchen darf.                                    Betrag bis zu einer Höhe von - je nach Tarifvariante - zur Verfügung.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die        Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht werden.
                                                                           classic                          nicht mitversichert
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder     premium                          bis zu 50.000 EUR
Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.                 optimum                          bis zu 200.000 EUR
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die
Fahrzeuge nicht von einem Fahrer benutzt werden, der nicht die             Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende
erforderliche Fahrerlaubnis hat.                                           Schadenersatzzahlung angerechnet.

Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt     Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der
Abschnitt B 3-3.3 Allgemeiner Teil.                                        Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen.
                                                                           Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die
A 1-6.5 Schäden im Ausland                                                 Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten
A 1-6.5.1                                                                  wird oder die Kaution verfallen ist.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, soweit der               A 1-6.5.3
inländische Wohnsitz beibehalten wird, ausschließlich, wenn diese          Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro.
      a) auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im           Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen
           Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind;     Währungsunion angehören liegt, gelten die Verpflichtungen des
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                      Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei
classic                          mitversichert                             einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut
                                                                           angewiesen ist.
premium                          mitversichert
optimum                          mitversichert                             A 1-6.5.4
                                                                           Bei Schadenereignissen in den USA bzw. US-Territorien werden die
      b)   auf eine versicherte Handlung in Europa bzw. auf ein in         Aufwendungen des Versicherungsnehmers für Kosten der gerichtlichen
           Europa bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind.     und außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend
           Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten          gemachten Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-,
           Tarifvariante gewährt:                                          Zeugen- und Gerichtskosten als Leistungen auf die Versicherungssumme
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                     angerechnet.
classic                          mitversichert
                                                                           A 1-6.6 Vermögensschäden
premium                          mitversichert                             Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
optimum                          mitversichert                             classic                          mitversichert
                                                                           premium                          mitversichert
           oder
                                                                           optimum                          mitversichert
      c)   bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außerhalb
           Europas eingetreten sind.                                       A 1-6.6.1
           Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten          Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
           Tarifvariante gewährt:                                          wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                     Sachschäden entstanden sind.
classic                          unbegrenzt
                                                                           A 1-6.6.2
premium                          unbegrenzt                                Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
optimum                          unbegrenzt                                Vermögensschäden
                                                                                a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag
Besteht bei der degenia Versicherungsdienst AG gleichzeitig eine Privat-             oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder
Haftpflichtversicherung und ist dort ein längerer Zeitraum für den                   gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige
vorübergehenden Auslandsaufenthalt vereinbart, gilt dieser auch für                  Leistungen;
diese Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung.                              b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender,
                                                                                     prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
                                                                                c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an
                                                                                     wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
                                                                                d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
                                                                                e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever-
                                                                                     anstaltung;
                                                                                f)   aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing-
                                                                                     oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor-
                                                                                     gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder
                                                                                     Unterschlagung;

                                                                                                                                  Seite 17 von 42

                  degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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      g)   aus Rationalisierung und Automatisierung;                             c)   aus der Verwendung der versicherten Hunde als Zugtiere bei
      h)   aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und                      privaten Fahrten mit eigenen oder fremden Hundefuhr-
           Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;                  werken (z. B. Dog-Cars, Schlitten, Kutschen), einschließlich
      i)   aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und                    der gelegentlichen, entgeltlichen oder unentgeltlichen
           Kostenanschlägen;                                                          Beförderung von Gästen;
      j)   aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe-malige              Wird ein Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die
           oder      gegenwärtige      Mitglieder     von      Vorstand,              gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters des
           Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer                        fremden Tieres mitversichert.
           vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im                   Erlangt der fremde Tierhalter Versicherungsschutz aus einem
           Zusammenhang stehen;                                                       anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der
      k)   aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder                              Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
           behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder                 Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
           Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster
                                                                           classic                          nicht mitversichert
           Pflichtverletzung;
      l)   aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld,         premium                          mitversichert
           Wertpapieren und Wertsachen;                                    optimum                          mitversichert
      m)   aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche,
           Gerüche, Erschütterungen).                                            d)   Besitz und Gebrauch von eigenen und fremden Hunde-
                                                                                      fuhrwerken (z. B. Dog Cars, Schlitten, Kutschen) zu privaten
A 1-6.7    Sonstige Besondere Regelungen                                              Zwecken, einschließlich der gelegentlichen, entgeltlichen
           zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung (allgemein)                         oder unentgeltlichen Beförderung von Gästen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers                   Wird ein Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die
wegen                                                                                 gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters des
      a) Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt;                             fremden Tieres mitversichert.
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                               Erlangt der fremde Tierhalter Versicherungsschutz aus einem
classic                          nicht mitversichert                                  anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der
                                                                                      Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
premium                          mitversichert
                                                                                      Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden, deren Ursache in
optimum                          mitversichert                                        der Mangelhaftigkeit der fremden Fuhrwerke liegt;
                                                                           Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
      b) Flurschäden oder Schäden durch tierische Ausscheidungen.
                                                                           classic                          nicht mitversichert
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
                                                                           premium                          mitversichert
classic                          nicht mitversichert
                                                                           optimum                          mitversichert
premium                          mitversichert
optimum                          mitversichert                                   e)   aus Besitz und Gebrauch von eigenen oder fremden
                                                                                      Hundetransportanhängern zu privaten Zwecken, soweit sie
A 1-6.8    Besondere Regelungen                                                       nicht versicherungspflichtig sind;
           zur Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung                Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
                                                                           classic                          nicht mitversichert
      a) aus der Haltung von Welpen der versicherten Hündin sofern
            sich das versicherte Muttertier noch im Besitz des             premium                          mitversichert
            Versicherungsnehmers befindet.                                 optimum                          mitversichert
            Ältere Welpen stellen eine Erweiterung im Sinne des
            Abschnitts A 1-8 DEG-THV Hund 2026 dar und sind zur                  f)   wenn das Tier privat zu Vereinszwecken oder für
            Prämienregulierung gemäß A(GB)-3 anzumelden.                              Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird, auch wenn es
                                                                                      von einem Dritten geführt wird;
           Das Alter, bis zu dem die Haltung von Welpen der
                                                                           Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
           versicherten Hündin versichert ist, beträgt je nach gewählter
           Tarifvariante:                                                  classic                          mitversichert
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                      premium                          mitversichert
classic                          bis zu 12 Monate                          optimum                          mitversichert
premium                          bis zu 18 Monate
                                                                                 g)   aus dem Einsatz als Assistenzhund (z. B. Blindenführhund,
optimum                          bis zu 18 Monate
                                                                                      Signalhund, Behindertenbegleithund) für eigene private
                                                                                      Zwecke;
      b)   aus der Ausübung von Hundesport (z.B. Agility, Dog Dance,
                                                                           Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
           Fly Ball, Hunde-Frisbee, Zughundesport);
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                    classic                          nicht mitversichert

classic                          nicht mitversichert                       premium                          mitversichert

premium                          mitversichert                             optimum                          mitversichert

optimum                          mitversichert


                                                                                                                                  Seite 18 von 42

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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      h)   aus dem Einsatz als Such- oder Rettungshund oder zu                     o)   aus Schäden durch öffentlich-rechtliche und private
           therapeutischen Zwecken als Schulhund (in Schulen,                           Bergungen sowie der damit zusammenhängenden
           Altersheimen oder Krankenhäusern), soweit es sich dabei                      Bergungskosten:
           ausschließlich um private unentgeltliche (auch ehren-             Tarifvariante               Entschädigungsgrenze
           amtliche) Tätigkeiten handelt;
                                                                             classic                           nicht mitversichert
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                                                                             premium                           nicht mitversichert
classic                           nicht mitversichert
                                                                             optimum                           mitversichert
premium                           mitversichert
optimum                           mitversichert                              A 1-6.9 Neuwertentschädigung
                                                                             Tarifvariante               Entschädigungsgrenze
      i)   aus dem Führen des Hundes auch ohne Leine und Maulkorb;
                                                                             classic                           nicht mitversichert
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
                                                                             premium                           bis zu 3.000 EUR
classic                           mitversichert
                                                                             optimum                           bis zu 5.000 EUR
premium                           mitversichert
optimum                           mitversichert                              In Abänderung von Abschnitt A 1-3.1 DEG-THV Hund 2026 wird im
                                                                             Schadenfall, wenn der Versicherungsnehmer es wünscht, bei der
      j)   wegen Schäden von Figuranten (Scheinverbrecher);                  Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                         Totalschaden), die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach
                                                                             dem Erstkauf waren und deren Anschaffungspreis auf einen
classic                           nicht mitversichert
                                                                             Zeitwertabzug verzichtet.
premium                           mitversichert
optimum                           mitversichert                              Die Differenz zwischen Neu- und Zeitwert, wenn der Versicherungs-
                                                                             nehmer während der Wirksamkeit dieses Vertrages durch einen Dritten
      k) aus Schäden beim Besuch einer Hundeschule;                          einen Schaden erleidet und der Haftpflichtversicherer des Schädigers
                                                                             diesen zum Zeitwert reguliert hat, ersetzen wir ebenfalls – je nach
Tarifvariante                 Entschädigungsgrenze
                                                                             Tarifvariante –.
classic                           mitversichert                              Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
premium                           mitversichert                              classic                           nicht mitversichert
optimum                           mitversichert                              premium                           bis zu 3.000 EUR
                                                                             optimum                           bis zu 5.000 EUR
      l)   aus Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten oder
           geliehenen Personenkraftwagen, jedoch gelten Leasing-
           fahrzeuge hiervon vom Versicherungsschutz ausgenommen;            A 1-6.10 Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                         Tarifvariante                 Entschädigungsgrenze
classic                           nicht mitversichert                        classic                           nicht mitversichert
premium                           mitversichert                              premium                           nicht mitversichert
optimum                           mitversichert                              optimum                           bis zu 12 Monate


      m)   beim Hüten fremder Hunde, sofern der Tierhüter oder eine          Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer
           andere mitversicherte Person Versicherungsschutz aus              unverschuldet arbeitslos oder gerät er in Kurzarbeit, kann der Ver-trag
           keinem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag erhält             vorübergehend - je nach gewählter Tarifvariante - prämienfrei gestellt
           (Subsidiärdeckung);                                               werden.
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
                                                                             Voraussetzungen für die Leistung:
classic                           nicht mitversichert                             a) Der Versicherungsnehmer
premium                           mitversichert                                   •    war mindestens zwölf Monate vollbeschäftigt,
optimum                           mitversichert                                   •    geht keiner bezahlten Beschäftigung mehr nach oder befindet
                                                                                       sich nachweislich in Kurzarbeit,
                                                                                  •    ist bei der Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) als arbeitslos
      n)   aus der freiberuflichen und wirtschaftlichen Tätigkeit, die auf
                                                                                       gemeldet bzw. hat einen Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt.
           eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur
           Gewinnerzielung mit dem Hund betrieben wird.
                                                                                   b)   Die Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit dauert mindestens einen
           Ausgeschlossen ist die Nutzung zur Jagd
                                                                                        Monat an;
           Die versicherte Jahresumsatzsumme ist je gewählter
           Tarifvariante begrenzt auf:
                                                                                   c)   Die Prämie zu diesem Vertrag ist gezahlt.
Tarifvariante                      Jahresumsatzsumme
classic                           nicht mitversichert                        Sollte der Versicherungsnehmer eine berufliche Tätigkeit aufnehmen
premium                           bis zu 3.000 EUR                           bzw. zur Vollbeschäftigung zurückkehren, entfällt die Prämien-
                                                                             freistellung mit Beginn des Monats, in dem die jeweilige Änderung
optimum                           bis zu 6.000 EUR                           eingetreten ist.


                                                                                                                                     Seite 19 von 42

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 20]
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige        A 1-7.4   Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers
Tätigkeit                                                                           und von wirtschaftlich verbundenen Personen
      •    außer durch Arbeitsunfähigkeit;                                Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer:
      •    unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben          a) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in
           (z.B. durch Insolvenz).                                                  häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im
                                                                                    Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit oder der Kurzarbeit ist uns
unverzüglich anzuzeigen.                                                             Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
                                                                                     Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partner-
A 1-6.11 Unterbringungskosten in einer Hundepension                                  schaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder,
A 1-6.11.1                                                                           Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder,
Wird der Versicherungsnehmer oder der Tierhüter während der                          Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister
Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt                            sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein
(Versicherungsfall) und kann sich hierdurch, bedingt durch einen                     familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis
stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus oder Rehabilitations-                    wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind);
einrichtung, nicht um das versicherte Tier kümmern, übernehmen wir
die nachgewiesenen Kosten der Tierpension.                                     b)    von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der
                                                                                     Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt
A 1-6.11.2                                                                           geschäftsfähige oder betreute Person ist;
Wird für den Versicherungsnehmer oder den Tierhüter während der
Wirksamkeit der Versicherung durch einen Unfall ein stationärer                c)    von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungs-
Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung                nehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen
notwendig und kann sich hierdurch nicht um das versicherte Tier                      Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
kümmern, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten der Tierpension.
                                                                               d)    von     seinen    unbeschränkt        persönlich haftenden
Die jeweilige Entschädigungsleistung des Versicherers zu Abschnitt A 1-              Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene
6.11.1 und Abschnitt A 1-6.11.2 DEG-THV Hund 2026 ist auf maximal - je               Handelsgesellschaft,       Kommanditgesellschaft      oder
Tarifvariante - begrenzt.                                                            Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                                                                               e)    von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine
classic                          nicht mitversichert
                                                                                     eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist;
premium                          bis zu 2.500 EUR
optimum                          bis zu 5.000 EUR                              f)    von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern.

A 1-7      Allgemeine Ausschlüsse                                         Die Ausschlüsse unter Abschnitt A 1-7.4 b) bis f) DEG-THV Hund 2026
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich    erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der dort
etwas anderes bestimmt ist, gelten folgende Ausschlüsse vom               genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Versicherungsschutz:
                                                                          A 1-7.5   Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht,
A 1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden                                          besonderer Verwahrungsvertrag
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den        Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und
Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.                                  allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der
Abschnitt A 1-2.3 DEG-THV Hund 2026 findet keine Anwendung.               Versicherungsnehmer diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch
                                                                          verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines
A 1-7.2   Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit                besonderen Verwahrungsvertrages sind.
          von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den        A 1-7.6   Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten
Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren                    und sonstigen Leistungen
Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit                                       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom Versicherungs-
     a) Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder                          nehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen
     b) Arbeiten oder sonstige Leistungen                                 Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung
erbracht werden                                                           liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Abschnitt A 1-2.3 DEG-THV Hund 2026 findet keine Anwendung.               Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften
                                                                          Einzelteil der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur
A 1-7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander                          Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt.
Ausgeschlossen sind Ansprüche
     a) des Versicherungsnehmers selbst oder der in Abschnitt             Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte im Auftrag
          A 1-7.4 DEG-THV Hund 2026 benannten Personen gegen die          oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder
          mitversicherten Personen;                                       Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen
     b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben                  übernommen haben.
          Versicherungsvertrages;
     c) zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben              A 1-7.7 Asbest
          Versicherungsvertrages.                                         Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest,
                                                                          asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen
der vorgenannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft
leben.


                                                                                                                                Seite 20 von 42

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 1-7.8 Gentechnik                                                               c)   gegen den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter,
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind                  Pächter, Leasingnehmer und Nutznießer von Luftlande-
auf:                                                                                  plätzen.
     a) gentechnische Arbeiten;
     b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO);                        Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Luft- oder
     c) Erzeugnisse, die                                                 Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn
     •    Bestandteile aus GVO enthalten;                                keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn
     •    aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.                 das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.

A 1-7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen                    A 1-7.16 Wasserfahrzeuge
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits-         Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der
oder Namensrechtsverletzungen.                                           Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen
                                                                         bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasser-
A 1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung                               fahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines
           und sonstige Diskriminierung                                  Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung,
Schikane,    Belästigung,    Ungleichbehandlung oder sonstigen           Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasser-
Diskriminierungen.                                                       fahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine
                                                                         dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn
A 1-7.11 Übertragung von Krankheiten                                     das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der
Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren.        A 1-7.17 Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung
Das Gleiche gilt für Sachschäden, die durch Krankheit der dem                      elektronischer Daten
Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder                  Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem Aus-tausch, der
veräußerten Tiere entstanden sind.                                       Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der                   handelt um Schäden aus:
Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob              a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder
fahrlässig gehandelt hat.                                                          Veränderung von Daten;
                                                                              b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten;
A 1-7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen                          c) Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch;
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus          d) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch
     a) Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen;                  A 1-8     Veränderungen des versicherten Risikos
     b) Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.                       (Erhöhungen und Erweiterungen)
                                                                         Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs-
A 1-7.13 Strahlen                                                        nehmers
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem
oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden           A 1-8.1
Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen)   aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
stehen.                                                                  Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
                                                                         classic                           mitversichert
A 1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer,         premium                           mitversichert
Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-    optimum                           mitversichert
Anhängers durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht.
                                                                         Dies gilt nicht
A 1-7.15 Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze                              •      für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von
Ausgeschlossen sind Ansprüche                                                         versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen;
     a) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine                       •      für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder
          mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder                    Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
          beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder
          Raumfahr-zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder    A 1-8.2
          Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch            aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender
          genommen werden;                                               oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
     b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit
          diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich         In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungs-
          daraus er-gebenden Vermögensschäden sowie wegen                verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
          sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus:          Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von
                •    der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder     dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der
                     Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder        Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
                     Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die
                                                                         Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
                     Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder
                     Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder        classic                           mitversichert
                     Raumfahr-zeugen bestimmt waren;                     premium                           mitversichert
                •    Tätigkeiten (z.B. Montage, Wartung, Inspektion,     optimum                           mitversichert
                     Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft-
                     oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.


                                                                                                                               Seite 21 von 42

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 1-9     Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung)                        d)   Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb
A 1-9.1                                                                                im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu
Im Umfang des bestehenden Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht des                versichern sind;
Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des                          e)   Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und
Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.                               amtlicher Tätigkeit.

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des             A 1-10     Nachversicherungsschutz/Fortsetzung
Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.                      der Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen.                           nach dem Tod des Versicherungsnehmers
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt       A 1-10.1
der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen           Für den mitversicherten Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner,
Entstehung.                                                                 den     Lebensgefährten      des  Versicherungsnehmers    und/oder
                                                                            unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde,     lebende Kinder des Versicherungsnehmers, des Lebenspartners oder
so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst       Lebensgefährten besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz
nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt                      im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten
hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.      Prämienfälligkeitstermin fort.

Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko eine angemessene        Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante
Prämie zu verlangen.                                                        gewährt:
                                                                            Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
Kommt eine Einigung über die Höhe der Prämie innerhalb einer Frist von
                                                                            classic                          mitversichert
einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der
Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen               premium                          mitversichert
Entstehung.                                                                 optimum                          mitversichert
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
classic                           mitversichert                             A 1-10.2
                                                                            Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Prämienrechnung
premium                           mitversichert
                                                                            durch den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner oder den
optimum                           mitversichert                             Lebensgefährten eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.

A 1-9.2                                                                     Abschnitt A 2        Besondere Umweltrisiken
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur
Einigung im Sinne von Abschnitt A 1-9.1 Absatz 4 DEG-THV Hund 2026          Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden und für Schäden nach
auf den Betrag – je nach gewählter Tarifvariante – von maximal              dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                       Abschnitt und den folgenden Bedingungen.
classic                           bis zu 10.000.000 EUR
                                                                            Zur    gesetzlichen   Haftpflicht   privatrechtlichen    Inhalts  des
premium                           bis zu 20.000.000 EUR                     Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen
optimum                           bis zu 40.000.000 EUR                     (Allgemeines Umweltrisiko) siehe Abschnitt A 1-6.1 DEG-THV Hund 2026.

für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je                       A 2-1      Gewässerschaden (außer Anlagenrisiko)
Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal – je nach gewählter             A 2-1.1 Umfang des Versicherungsschutzes
Tarifvariante –                                                             Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für
                                                                            unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
                                                                            Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers
classic                           bis zu 10.000.000 EUR                     (Gewässerschäden).
premium                           bis zu 15.000.000 EUR                     Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
optimum                           bis zu 15.000.000 EUR                     classic                          mitversichert
                                                                            premium                          mitversichert
für Personenschäden je geschädigter Person und das Zweifache dieser
                                                                            optimum                          mitversichert
Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.

A 1-9.3                                                                     Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
     a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines          Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässer-
          Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge        schädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber der Versicherungs-
          der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht          nehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz aus-schließlich für
          unterliegen;                                                      Anlagen bis – gemäß Tarifvariante – Inhalt (Kleingebinde) soweit das
     b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von           Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter – gemäß
          Bahnen;                                                           Tarifvariante – nicht übersteigt.
     c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht        Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
          unterliegen - mit Ausnahme von versicherungspflichtigen           classic                          50 l/kg max. 300 l/kg
          Hunden;
                                                                            premium                          100 l/kg max. 1.000 l/kg
                                                                            optimum                          250 l/kg max. 1.000 l/kg


                                                                                                                                Seite 22 von 42

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Wenn mit den Anlagen die o. g. Beschränkungen überschritten werden,         A 2-2     Sanierung von Umweltschäden
entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen                  gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG)
über die Vorsorgeversicherung (Abschnitt A 1-9 DEG-THV Hund 2026).          Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG)
                                                                            ist eine
A 2-1.2 Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme)                             a) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem                             Lebensräumen;
Versicherungsfall im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme                    b) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser;
begrenzt auf – je Tarifvariante – pauschal für Personen-, Sach- und                c) Schädigung des Bodens.
Vermögensschäden je Versicherungsfall.
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                        A 2-2.1
                                                                            Versichert sind - abweichend zu Abschnitt A 1-3.1 DEG-THV Hund 2026 -
classic                           bis zu 3.000.000 EUR
                                                                            den Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten
premium                           bis zu 3.000.000 EUR                      oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG,
optimum                           bis zu 5.000.000 EUR                      soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages:
                                                                                  a) die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres               und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind;
beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe.
                                                                                         oder
A 2-1.3 Rettungskosten
Der Versicherer übernimmt:                                                          b)   die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und
     a) Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs-                            bestimmungswidrig erfolgt ist.
           nehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung
           des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten),         Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht
                                                                            Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung
           sowie                                                            oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich
                                                                            dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions-
      b)   außergerichtliche Gutachterkosten.                               oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.
                                                                            Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt
Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten             des Inverkehrbringens der Erzeug-nisse nach dem Stand von
zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für          Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können
Sachschäden nicht übersteigen.                                              (Entwicklungsrisiko).

Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außer-              Versichert sind darüber hinaus den Versicherungsnehmer betreffende
gerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm                   Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen,
übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die                      gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grund-stücken,
Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen.                             soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages
Eine     Billigung    des    Versicherers    von  Maßnahmen    des          erfasst sind.
Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des
Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.                           A 2-2.2 Ausland
                                                                            Versichert sind im Umfang von Abschnitt A 1-6.3 DEG-THV Hund 2026
A 2-1.4    Ausschlüsse                                                      die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG)
     a)    Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen,       eintretenden Versicherungsfälle.
           die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von den dem        Versichert sind insoweit auch die den Versicherungsnehmer betreffende
           Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den          Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen
           Versicherungsnehmer            gerichteten        behördlichen   anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den
           Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.                Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
           Abschnitt A 1-1.2 DEG-THV Hund 2026 findet keine
           Anwendung.                                                       A 2-2.3      Ausschlüsse
      b)   Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die                      a)      Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen,
           nachweislich:                                                                 die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst
                 •   auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen                         von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungs-
                      Handlungen,       Auf-ruhr,    inneren    Unruhen,                 nehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder
                      Generalstreik, illegalem Streik                                    Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
                                                                                         Abschnitt A 1-2.3 DEG-THV Hund 2026 findet keine
                      oder                                                               Anwendung.
                •     unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder                 b)   Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen
                      Maßnahmen beruhen.                                                 Schäden:
                                                                                              •    die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf
Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich                                       genommene Einwirkungen auf die Umwelt
elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.                                                            entstehen;
                                                                                              •    für die der Versicherungsnehmer aus einem
                                                                                                    anderen Versicherungsvertrag (z.B. Gewässer-
                                                                                                    schaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungs-
                                                                                                    schutz hat oder hätte erlangen können.


                                                                                                                                 Seite 23 von 42

                   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 2-2.4 Versicherungssumme                                               A 3-2.1
Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahres-             die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren
höchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Ver-         Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik
sicherungssumme bei                                                      Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                     Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen, Island und
                                                                         Liechtenstein festgestellt worden ist.
classic                          bis zu 3.000.000 EUR
                                                                         Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche sowie
premium                          bis zu 3.000.000 EUR                    vergleichbare Titel der vorgenannten Länder binden den Versicherer
optimum                          bis zu 5.000.000 EUR                    nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte.

Abschnitt A 3        Forderungsausfallrisiko                             A 3-2.2
                                                                         der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig ist.
A 3-1      Gegenstand der Forderungsausfalldeckung                       Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer oder eine
A 3-1.1                                                                  mitversicherte Person nachweist, dass
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Ver-                        a) eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung
sicherungsnehmer oder eine gemäß Abschnitt A 1-2 DEG-THV Hund                       geführt hat;
2026 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung            b) eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da der
von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) und der wegen                 schadensersatzpflichtige Dritte in den letzten drei Jahren die
dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner                       eidesstattliche Versicherung über seine Vermögens-
Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen                    verhältnisse abgegeben hat
kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadensersatz-
pflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der                oder
Forderung gegen ihn gescheitert ist.
                                                                               c)   ein    gegen    den     schadensersatzpflichtigen    Dritten
Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder               durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur vollen
daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der                Befriedigung geführt hat oder ein solches Verfahren mangels
Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen              Masse abgelehnt wurde,
Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).
                                                                                    und
A 3-1.2
Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der         A 3-2.3
schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und        an den Versicherer die Ansprüche gegen den schadensersatzpflichtigen
Umfang der in Abschnitt A 1 DEG-THV Hund 2026 geregelten Tierhalter-     Dritten in Höhe der Versicherungsleistung abgetreten werden und die
Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hätte.                  vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs ausgehändigt
Daher finden im Rahmen der Forderungsausfalldeckung für die Person       wird.
des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse             Der Versicherungsnehmer hat an der Umschreibung des Titels auf den
Anwendung, die für den Versicherungsnehmer gelten.                       Versicherer mitzuwirken.

So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz,                        A 3-3     Umfang der Forderungsausfalldeckung
     a) wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner                  A 3-3.1
           beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat        Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.

           oder                                                          A 3-3.2
                                                                         Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist innerhalb der
      b)   wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich          vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall auf die
           herbeigeführt hat.                                            vereinbarten Versicherungssummen – je nach gewählter Tarifvariante –
                                                                         begrenzt.
In Erweiterung zu Abschnitt A 3-1.2 b) DEG-THV Hund 2026 besteht für     Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden und daraus                  entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
resultierenden Vermögensschäden auch dann Versicherungsschutz,           Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
wenn ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt             classic                           nicht mitversichert
(Gewaltopferschutz).
                                                                         premium                           bis zu 20.000.000 EUR
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                         optimum                           bis zu 40.000.000 EUR
classic                          nicht mitversichert
premium                          mitversichert                           Die Entschädigungsleistung des Versicherer ist für Personen-, Sach- und
optimum                          mitversichert                           Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall, höchstens jedoch
                                                                         maximal – je nach gewählter Tarifvariante – begrenzt auf:
A 3-2 Leistungsvoraussetzungen                                           Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer         classic                           nicht mitversichert
gemäß Abschnitt A 1-2 DEG-THV Hund 2026 mitversicherten Person
                                                                         premium                           bis zu 15.000.000 EUR
leistungspflichtig, wenn
                                                                         optimum                           bis zu 15.000.000 EUR

                                                                         A 3-3.3
                                                                         Die Jahreshöchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle          eines
                                                                         Versicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Summe.


                                                                                                                                 Seite 24 von 42

                  degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 3-3.4                                                                     A 3-6.2
Die Mindestschaden beträgt - je gewählter Tarifvariante:                    Der Versicherer leistet keine Entschädigung für
Tarifvariante                    Mindestschadenhöhe                              a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung
                                                                                       (siehe jedoch Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß
classic                           nicht mitversichert
                                                                                       Abschnitt A 3-7 DEG-THV Hund 2026);
premium                           ab 500 EUR                                     b) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen
optimum                           ohne Mindestschaden                                  Forderungsübergangs;
                                                                                 c) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte
A 3-3.5                                                                                Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder
Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem                   nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden;
Vertrag zu.                                                                      d) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz:
                                                                                       •     ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat
A 3-4     Vergiftung durch Giftköder                                                         (z.B. der Schadensversicherer des Versicherungs-
Verbesserte Forderungsausfalldeckung bei Vorsatztaten (z. B. Gift-                           nehmers)
köder).
                                                                                             oder
Ergänzend zu Abschnitt A 3-3 DEG-THV Hund 2026 besteht auch dann
Versicherungsschutz,    wenn     der     Schadenersatzanspruch       des               •     ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger
Versicherungsnehmers aufgrund eines Personen- oder Sachschadens                              Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich
nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger nicht bekannt ist.                        um Rück-griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche
                                                                                             von Dritten handelt.
Sachschäden beziehen sich ausschließlich auf Schäden am versicherten
Hund z.B. bei nachweislicher Aufnahme eines Giftköders oder                 A 3-7      Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz
ausgebrachter Köder mit verletzendem Inhalt (Metallgegenstände o. ä.).      Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                            classic                           nicht mitversichert
Der Versicherer ist bei unbekanntem Schädiger gegenüber dem
Versicherungsnehmer nur dann leistungspflichtig, wenn                       premium                           nicht mitversichert
      a) aufgrund dessen eine Strafanzeige vom Versicherungsnehmer          optimum                           mitversichert
          gestellt wurde;
      b) das polizeiliche Ermittlungsverfahren eingestellt wurde und              a)   Zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des
          der schriftliche Einstellungsbescheid vorliegt;                              Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen
      c) der Versicherer Einblick in die polizeiliche Ermittlungsakte er-              wird die Forderungsausfalldeckung um einen Spezial-
          halten hat.                                                                  Schadenersatz-Rechtsschutz zur gerichtlichen Geltend-
                                                                                       machung und Durchsetzung der im Rahmen der Forderungs-
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf maximal - je                       ausfalldeckung      versicherten  Schadenersatzansprüche
Tarifvariante -je Versicherungsfall begrenzt.                                          erweitert.
Tarifvariante                       Entschädigungsgrenze                          b)   Die diesem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen für die
classic                           nicht mitversichert                                  Haftpflichtversicherung finden auch für den Spezial-
                                                                                       Schadenersatz-Rechtsschutz Anwendung, sofern nachstehend
premium                           bis zu 3.000 EUR                                     nichts anderes vereinbart ist.
optimum                           bis zu 5.000 EUR
                                                                            A 3-7.1 Risikoträger/Bearbeitung von Rechtsschutzfällen
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für psychische Folge-           Risikoträger der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz ist die Itzehoer
schäden und sonstige, nicht den versicherten Hund betreffende               Versicherung/Brandgilde von 1691 VVaG, Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe.
Sachschäden.
                                                                            Um im Leistungsfall Neutralität der Entscheidungen zu gewährleisten, ist
A 3-5      Räumlicher Geltungsbereich                                       die Bearbeitung von Rechtsschutzfällen in ein rechtlich selbständiges
Versicherungsschutz besteht – abweichend zu Abschnitt A 1-6.3 DEG-          Schadenabwicklungsunternehmen im Sinne von § 126 Versicherungs-
THV Hund 2026 – für Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher           vertragsgesetz (VVG) ausgegliedert, die
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich von
Schadenereignissen, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen                                   Itzehoer Rechtsschutz Union
Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen, Island oder                                  Schadenservice GmbH
Liechtenstein eintreten.                                                                                    Itzehoer Platz
                                                                                                           25521 Itzehoe
A 3-6     Besondere Ausschlüsse für das Forderungsausfallrisiko                                               Sitz Itzehoe
A 3-6.1                                                                                Registergericht Amtsgericht Pinneberg, HRB 13835 PI
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                                       Vers.St.Nr. 815/V90815006286
Schäden an:                                                                                           USt.-IdNr. DE134777598
      a) Kraft-, Kraftfahrzeuganhänger, Luft- und Wasserfahrzeugen;                            www.itzehoer-rechtsschutz-union.de
      b) Immobilien;
      c) Tieren;                                                            A 3-7.2    Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz
      d) Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich eines Betriebes,            a)    Der Versicherungsschutz dieses Rechtsschutzelementes
          Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes des Versicherungs-                    umfasst die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
          nehmers oder einer mitversicherten Person zuzurechnen                        vor Gerichten.
          sind.                                                                        Anderweitige bestehende Rechtsschutzverträge gehen dieser
                                                                                       Regelung vor (subsidiäre Deckung).


                                                                                                                                    Seite 25 von 42

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 26]
     b)   Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines                           am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen
          Rechtsschutzfalles von dem Schadenereignis an, das dem                          ausländischen oder eines im Inland zugelassenen
          Anspruch zugrunde liegt (Folgeereignistheorie).                                 Rechtsanwalts. Im letzteren Fall trägt der Versicherer
                                                                                          die Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung,
     c)   Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist                    die entstanden wäre, wenn das Gericht, an dessen Ort
          dessen Beginn maßgeblich.                                                       der Rechtsanwalt ansässig ist, zuständig wäre.
          Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere                         Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km
          Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend,                       Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt, und ist ein
          wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt,                      ausländischer Rechtsanwalt für den Versicherungs-
          der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes                    nehmer tätig, trägt der Versicherer weitere Kosten für
          für den betroffenen Gegenstand der Versicherung                                 einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers
          eingetreten oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen                   ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen
          Zeitraum erstreckt, beendet ist.                                                Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den
                                                                                          Verkehr mit dem ausländischen Rechtsanwalt führt.
     d)   Kein Rechtsschutz besteht, wenn der Anspruch auf                           •    die Gerichtskosten einschließlich Entschädigung für
          Rechtsschutz erstmals später als drei Jahre nach Beendigung                     Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht
          des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand                        herangezogen werden, sowie die Kosten des
          der Versicherung geltend gemacht wird.                                          Gerichtsvollziehers;
          Diese Rechtsfolge tritt nicht ein, wenn dies der                           •    die Kosten der Reisen des Versicherungsnehmers zu
          Versicherungsnehmer weder vorsätzlich noch grob-fahrlässig                      einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als
          zu vertreten hat.                                                               Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von
                                                                                          Rechtsnachteilen erforderlich ist.
A 3-7.3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten                                        •    die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen:                    rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit der
     a) in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, feindseligen                              Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet
          Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung                       ist.
          oder Erdbeben und daraus entstehenden Folgen (z. B.
          Vulkanausbruch);                                                      b)   Der Versicherer trägt nicht
     b) im Zusammenhang mit Erwerb, Veräußerung, Planung,                            •    Kosten,      die    der   Versicherungsnehmer       ohne
          Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils oder im                             Rechtspflicht übernommen hat;
          Zusammen-hang mit Bergbauschäden;                                          •    Kosten, die mit einer einverständlichen Regelung gemäß
     c) in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie                      Abschnitt A 3-7.2. b) DEG-THV Hund 2026
          im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten;                                    eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall einstanden sind,
     d) vor Verfassungsgerichten, supranationalen oder inter-                             soweit sie nicht dem Verhältnis des vom
          nationalen Gerichten;                                                           Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum
     e) soweit ein ursächlicher Zusammenhang mit einer vom                                erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass
          Versicherungsnehmer vorsätzlich begangenen Straftat                             hiervon abweichende Kostenverteilung gesetzlich
          besteht.                                                                        vorgeschrieben ist;
          Stellt sich ein solcher Zusammenhang im Nachhinein heraus,                 •    Kosten, die aufgrund der zweiten oder jeder weiteren
          ist der Versicherungsnehmer zur Rückzahlung der Leistung                        Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel
          verpflichtet, die der Versicherer für ihn erbracht hat.                         entstehen;
                                                                                     •    Kosten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen, die
                                                                                          später als 1 Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitel
A 3-7.4   Leistungsumfang                                                                 eingeleitet werden;
     a)   Der Versicherer trägt zur Wahrnehmung rechtlicher                          •    Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet
          Interessen:                                                                     wäre, wenn diese Zusatzdeckung nicht bestünde.
          •     bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die
                Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen             c)   Die Versicherungssumme ist in jedem Rechtsschutzfall auf
                Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung                maximal 300.000 EUR begrenzt.
                eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen                     Zahlungen für den Versicherten und mitversicherte Personen
                Rechtsanwalts.                                                       aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei
                Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km                        zusammengerechnet.
                Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt, und erfolgt              Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer
                eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, trägt               Rechtsschutzfälle,   die     zeitlich   und      ursächlich
                der Versicherer weitere Kosten für einen im                          zusammenhängen.
                Landgerichtsbezirk      des     Versicherungsnehmers
                ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen      A 3-7.5 Örtlicher Geltungsbereich
                Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den           Es besteht Versicherungsschutz, soweit die Wahrnehmung rechtlicher
                Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten führt;             Interessen zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche vor einem
                Wird auf den Korrespondenzanwalt verzichtet, werden        in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen
                zusätzlich zu den Kosten des Anwalts Reisekosten bis zur   Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen, Island und
                Höhe einer Korrespondenzgebühr übernommen;                 Liechtenstein gesetzlich zuständigen Gericht erfolgt.
                Reisekosten eines im jeweiligen Landgerichtsbezirk
                ansässigen Rechtsanwalts werden dann übernommen,
                wenn das Aufsuchen des Versicherungsnehmers an
                seinem Aufenthaltsort im Inland wegen Erkrankung
                oder anderer Hinderungsgründe geboten war.
          •     bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland die
                Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen,

                                                                                                                                Seite 26 von 42

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 3-7.6   Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder                               Versicherungsnehmer die kostengünstigste zu wählen,
          Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit – Stichentscheid                 indem er z.B.
     a)   Der Versicherer kann den Rechtsschutz ablehnen, wenn                              o    nicht zwei oder mehr Prozesse führt, wenn
          seiner Auffassung nach                                                                 das Ziel kosten-günstiger mit einem Prozess
          •     die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine                                 erreicht werden kann (z. B. Bündelung von
                hinreichende Aussicht auf Erfolg hat                                             Ansprüchen oder Inanspruchnahme von
                                                                                                 Gesamtschuldnern        als   Streitgenossen,
               oder                                                                              Erweiterung einer Klage statt gesonderter
                                                                                                 Klageerhebung);
          •    die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen mutwillig                         o    auf (zusätzliche) Klageanträge verzichtet, die
               ist. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn der durch die                             in der aktuellen Situation nicht oder noch
               Wahrnehmung           der    rechtlichen      Interessen                          nicht notwendig sind;
               voraussichtlich entstehende Kosten-aufwand unter                             o    vor Klageerhebung die Rechtskraft eines
               Berücksichtigung der berechtigten Belange der                                     anderen gerichtlichen Verfahrens abwartet,
               Versichertengemeinschaft       in     einem       groben                          das tatsächliche oder rechtliche Bedeutung
               Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht.                                     für den beabsichtigten Rechtsstreit haben
                                                                                                 kann;
          Die Ablehnung ist dem Versicherungsnehmer in diesen Fällen                        o    vorab nur einen angemessenen Teil der
          unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.                          Ansprüche einklagt und die etwa nötige
                                                                                                 gerichtliche Geltendmachung der restlichen
     b)   Hat der Versicherer seine Leistungspflicht gemäß Abschnitt A                           Ansprüche bis zur Rechtskraft der
          3-7.5 a) DEG-THV Hund 2026 verneint und stimmt der                                     Entscheidung über die Teilansprüche
          Versicherungsnehmer der Auffassung des Versicherers nicht                              zurückstellt;
          zu, kann er den für ihn tätigen oder noch zu beauftragenden                       o    in allen Angelegenheiten, in denen nur eine
          Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers veranlassen,                                  kurze Frist zur Erhebung von Klagen oder zur
          diesem gegenüber eine begründete Stellungnahme                                         Einlegung von Rechtsbehelfen zur Verfügung
          abzugeben, ob die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in                                steht, dem Rechtsanwalt einen unbedingten
          einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg                                  Prozessauftrag zu erteilen, der auch
          steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht.                                 vorgerichtliche Tätigkeiten mit umfasst.

          Die Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei denn, dass        Der Versicherungsnehmer hat zur Minderung des Schadens
          sie offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage                   Weisungen des Versicherers einzuholen und zu befolgen.
          erheblich abweicht.                                                    Er hat den Rechtsanwalt entsprechend der Weisung zu
                                                                                 beauftragen.
     c)   Der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer eine Frist
          von mindestens einem Monat setzen, binnen der der                 b)   Der Versicherer bestätigt den Umfang des für den
          Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt vollständig und                   Rechtsschutzfall bestehenden Versicherungsschutzes.
          wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unterrichten und die               Ergreift der Versicherungsnehmer Maßnahmen zur
          Beweismittel anzugeben hat, damit dieser die Stellungnahme             Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen, bevor der
          gemäß Abschnitt A 3-7.6 b) DEG-THV Hund 2026 abgeben                   Versicherer den Umfang des Rechtsschutzes bestätigt und
          kann.                                                                  entstehen durch solche Maßnahmen Kosten, trägt der
          Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht               Versicherer nur die Kosten, die er bei einer
          innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist nach, entfällt           Rechtsschutzbestätigung vor Einleitung dieser Maßnahmen
          der Versicherungsschutz.                                               zu tragen hätte.
          Der Versicherer ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer
          ausdrücklich auf die mit dem Fristablauf verbundene               c)   Der Versicherungsnehmer kann den zu beauftragen-den
          Rechtsfolge hinzuweisen.                                               Rechtsanwalt aus dem Kreis der Rechtsanwälte auswählen,
                                                                                 deren Vergütung der Versicherer nach Abschnitt A 3-7.4 a)
A 3-7.7   Verhalten nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles                       DEG-THV 2026 trägt.
     a)   Wird die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des                        Der Versicherer wählt den Rechtsanwalt aus,
          Versicherungsnehmers nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles            •    wenn der Versicherungsnehmer dies verlangt;
          erforderlich, hat er                                                   •    wenn der Versicherungsnehmer keinen Rechtsanwalt
          •    dem Versicherer den Rechtsschutzfall unverzüglich - ggf.               benennt und dem Versicherer die alsbaldige
               auch mündlich oder telefonisch - anzuzeigen;                           Beauftragung eines Rechts-anwaltes notwendig
          •    den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß über                    erscheint.
               sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles zu
               unterrichten sowie Beweismittel anzugeben und                d)   Wenn der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt nicht
               Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen;                bereits selbst beauftragt hat, wird dieser vom Versicherer im
          •    soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt             Namen des Versicherungsnehmers beauftragt. Für die
               werden;                                                           Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist der Versicherer nicht
          •    Kosten auslösende Maßnahmen mit dem Versicherer                   verantwortlich.
               abzustimmen, insbesondere vor der Erhebung und
               Abwehr von Klagen sowie vor der Einlegung von
               Rechtsmitteln die Zustimmung des Versicherers
               einzuholen;
          •    für die Minderung des Schadens im Sinne des § 82 VVG
               zu sorgen. Dies bedeutet, dass die Rechtsverfolgungs-
               kosten so gering wie möglich gehalten werden sollen.
               Von mehreren möglichen Vorgehensweisen hat der

                                                                                                                           Seite 27 von 42

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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e)   Der Versicherungsnehmer hat:                                    Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A
     •    den mit der Wahrnehmung seiner Interessen
          beauftragten     Rechtsanwalt     vollständig     und      A(GB)-1 Abtretungsverbot
          wahrheitsgemäß zu unterrichten, ihm die Beweismittel       Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne
          anzugeben, die möglichen Auskünfte zu erteilen und die     Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet
          notwendigen Unterlagen zu beschaffen;                      werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
     •    dem Versicherer auf Verlangen Auskunft über den Stand
          der Angelegenheit zu geben.                                A(GB)-2   Veränderungen des versicherten Risikos
                                                                               und Auswirkung auf die Prämie (Prämienregulierung)
f)   Wird eine der im Abschnitt A 3-7.7 a) DEG-THV Hund 2026         A(GB)-2.1
     oder Abschnitt A 3-7.7 g) DEG-THV Hund 2026 genannten           Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und
     Obliegenheiten      vorsätzlich    verletzt,  verliert  der     welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren
     Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz.                 Angaben eingetreten sind.
     Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der     Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der
     Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere     Prämienrechnung erfolgen.
     des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden        Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung
     Verhältnis zu kürzen.                                           zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
                                                                     Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom
     Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungs-      Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des
     schutzes hat bei der Verletzung einer nach Eintritt des         festgestellten Prämienunterschiedes verlangen.
     Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungs-     Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der
     obliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den        Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
     Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in
     Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.                 A(GB)-2.2
     Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die                 Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder
     Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der     sonstiger Feststellungen wird die Prämie ab dem Zeitpunkt der
     Versicherungsschutz bestehen.                                   Veränderung berichtigt (Prämienregulierung), beim Wegfall versicherter
                                                                     Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Ein-gangs der Mitteilung beim
                                                                     Versicherer.
     Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der          Die vertraglich vereinbarte Mindestprämie darf dadurch nicht
     Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der          unterschritten werden.
     Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des   Alle entsprechend A(GB)-3.1 DEG-THV Hund 2026 nach dem
     Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den           Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen
     Umfang, der dem Versicherer obliegenden Leistung                der Mindestprämie werden berücksichtigt.
     ursächlich war.
     Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die                A(GB)-2.3
     Obliegenheit arglistig verletzt hat.                            Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann
                                                                     der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen
g)   Der Versicherungsnehmer muss sich bei der Erfüllung seiner      waren, eine Nachzahlung in Höhe der für diesen Zeitraum bereits in
     Obliegenheiten die Kenntnis und das Verhalten des von ihm       Rechnung gestellten Prämie verlangen.
     beauftragten Rechtsanwalts zurechnen lassen, sofern dieser      Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine
     die Abwicklung des Rechtsschutzfalles gegenüber dem             Prämienregulierung statt.
     Versicherer übernimmt.                                          Eine vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlte Prämie wird nur
                                                                     zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach
h)   Ansprüche auf Rechtsschutzleistungen können nur mit             Zugang der Mitteilung der erhöhten Prämie erfolgten.
     schriftlichem Einverständnis des Versicherers abgetreten
     werden.                                                         A(GB)-2.4
                                                                     Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf
i)   Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen andere auf             Versicherungen mit Prämienvorauszahlung für mehrere Jahre.
     Erstattung von Kosten, die der Versicherer getragen hat,
     gehen mit ihrer Entstehung auf diesen über.                     A(GB)-3   Prämienangleichung und Kündigungsrecht
     Die für die Geltendmachung der Ansprüche notwendigen                      nach Prämienangleichung
     Unterlagen hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer          A(GB)-3.1
     auszuhändigen und bei dessen Maßnahmen gegen die                Die Versicherungsprämien unterliegen der Prämienangleichung.
     anderen auf Verlangen mitzuwirken.                              Soweit die Prämien nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet
     Dem Versicherungsnehmer bereits erstattete Kosten sind an       werden, findet keine Prämienangleichung statt.
     den Versicherer zurückzuzahlen.                                 Mindestprämien unterliegen unabhängig von der Art der Prämien-
     Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit             berechnung der Prämienangleichung.
     vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht    A(GB)-3.2
     verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem        Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab
     Dritten erlangen kann.                                          dem 1. Juli fälligen Prämien, um welchen Prozentsatz sich im
                                                                     vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller
                                                                     zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen
                                                                     Versicherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder
                                                                     vermindert hat.
                                                                     Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächstniedrigere, durch
                                                                     fünf teilbare ganze Zahl ab.


                                                                                                                         Seite 28 von 42

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Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den            A(GB)-3.4
einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von       Liegt die Veränderung nach A(GB)-3.2 DEG-THV Hund 2026 oder A(GB)-
Grund und Höhe der Versicherungsleistungen.                              3.3 DEG-THV Hund 2026 unter 5 Prozent entfällt eine
                                                                         Prämienangleichung.
Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Summe     Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu
der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt durch die        berücksichtigen.
Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadenfälle.

A(GB)-3.3                                                                A(GB)-3.5
Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle einer   Erhöht sich die Prämie aufgrund der Prämienangleichung gemäß A(GB)-
Verminderung verpflichtet, die Folgejahresprämie um den sich aus         3.3 DEG-THV Hund 2026, ohne dass sich der Umfang des Versicherungs-
A(GB)-3.2 DEG-THV Hund 2026 ergebenden Prozentsatz zu verändern          schutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungs-
(Prämienangleichung).Die veränderte Folgejahresprämie wird dem           vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des
Versicherungsnehmer mit der nächsten Prämienrechnung bekannt             Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens je-doch zu dem
gegeben.                                                                 Zeitpunkt kündigen, in dem die Prämienerhöhung wirksam werden
                                                                         sollte.
Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen des Versicherers in
jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz     Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das
als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach   Kündigungsrecht hinzuweisen.
A(GB)-3.2 DEG-THV Hund 2026 ermittelt hat, so darf der Versicherer die   Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat
Folgejahresprämie nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der        vor dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung zugehen.
Durchschnitt seiner Schadenzahlungen nach seinen unternehmens-
eigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat.                       Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs-
Diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach dem     recht.
vorstehenden Absatz ergeben würde.


                                                                                                                           Seite 29 von 42

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       III      Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht-
                und Sachversicherung (Teil B) – Stand Dezember 2023
Inhaltsverzeichnis - Teil B
Abschnitt B-1         Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung     Abschnitt B 4   Weitere Regelungen
B 1-1                 Beginn des Versicherungsschutzes                     B 4-1           Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
B 1-2                 Prämienzahlung, Versicherungsperiode                 B 4-2           Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
B 1-3                 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie,              B 4-3           Vollmacht des Versicherungsvertreters
                      Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                         (gilt nur für die Sachversicherung)
B 1-4                 Folgeprämie                                          B 4-4           Verjährung
B 1-5                 Lastschriftverfahren                                 B 4-5           Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
B 1-6                 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung            B 4-6           Anzuwendendes Recht
Abschnitt B 2         Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung               B 4-7           Embargobestimmung
B 2-1                 Dauer und Ende des Vertrags                          B 4-8           Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung)
B 2-2                 Kündigung nach Versicherungsfall                     B 4-9           Versicherung für fremde Rechnung
Abschnitt B 3         Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung,                                      (gilt nur für die Sachversicherung)
                      andere Obliegenheiten                                B 4-10          Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung)
B 3-1                 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers            B 4-11          Übergang von Ersatzansprüchen
                      oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss                       (gilt nur für die Sachversicherung)
B 3-2                 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung)   B 4-12          Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
B 3-3                 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers                              (gilt nur für die Sachversicherung)
                                                                           B 14-13         Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung)


                                                                                                                             Seite 30 von 42

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Teil B

Abschnitt B 1        Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung        B 1-4.2    Verzug und Schadensersatz
                                                                             Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der
B 1-1      Beginn des Versicherungsschutzes                                  Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein                verspätete Zahlung zu vertreten hat.
angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die       Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug,
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.    ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug
                                                                             entstandenen Schadens zu verlangen.
B 1-2    Prämienzahlung, Versicherungsperiode
B 1-2.1  Prämienzahlung                                                      B 1-4.3   Mahnung
Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende              Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den
Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als        Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax
Einmalprämie im Voraus gezahlt.                                              oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen
                                                                             (Mahnung).
B 1-2.2     Versicherungsperiode                                             Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.                                   Zahlungsaufforderung betragen.
Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.   Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die     rückständigen Beträge der Prämie sowie der Zinsen und Kosten im
Versicherungsperiode der Vertragsdauer.                                      Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und
                                                                             Kündigungsrecht) hinweist.
B 1-3       Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie,
            Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                     B 1-4.4    Leistungsfreiheit nach Mahnung
B 1-3.1     Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie                           Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des      Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des
vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungs-           Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten
beginns zu zahlen.                                                           in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags-       B 1-4.5    Kündigung nach Mahnung
schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach               Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in
Vertragsschluss zu zahlen.                                                   Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
                                                                             Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1        sofortiger Wirkung kündigen.
oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst,           Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden
nachdem die Zahlung veranlasst ist.                                          werden.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers           Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungs-
oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie      nehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der
frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.       Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.

B 1-3.2    Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug               B 1-4.6     Zahlung der Prämie nach Kündigung
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig nach Abschnitt B      Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats
1.3.1 Allgemeiner Teil gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag          nach der Kündigung veranlasst wird.
zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist.                      Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die           unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf
Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.                                         veranlasst wird.
                                                                             Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Abschnitt B 1-4.4 Allgemeiner
B 1-3.3    Leistungsfreiheit des Versicherers                                Teil bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht
rechtzeitig nach Abschnitt B 1-3.1 Allgemeiner Teil zahlt, so ist der        B 1-5       Lastschriftverfahren
Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen                   B 1-5.1     Pflichten des Versicherungsnehmers
Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.                           Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden,
Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte          hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für
Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen    eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der         Konnte die fällige Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom
Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.                              Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die        rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail,
Nichtzahlung zu vertreten hat.                                               Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers
                                                                             erfolgt.
B 1-4      Folgeprämie
B 1-4.1    Fälligkeit                                                        B 1-5.2    Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Eine Folgeprämie wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise            Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere
jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu    Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden
einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig.                                 können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.   Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
                                                                             Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der
                                                                             Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und
                                                                             zukünftige Prämien selbst zu übermitteln.


                                                                                                                                    Seite 31 von 42

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen        Abschnitt B 2        Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung
Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt
werden.                                                                        B 2-1     Dauer und Ende des Vertrags
                                                                               B 2-1.1   Vertragsdauer
B 1-6     Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                            Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum
B 1-6.1   Allgemeiner Grundsatz                                                abgeschlossen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur
derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der          B 2-1.2   Stillschweigende Verlängerung
Versicherungsschutz bestanden hat.                                             Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der
                                                                               Vertrag um jeweils ein Jahr.
B 1-6.2   Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf,               Rücktritt,   Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei
          Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse                      Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung
B 1-6.2.1                                                                      zugegangen ist.
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von
14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der             B 2-1.3    Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zu erstatten.                 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum
                                                                               vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das
Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden            B 2-1.4    Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass            Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der
der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.                   Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes
                                                                               darauffolgenden Jahres kündigen.
Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer       Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem
zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten.   Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem
Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.                                 B 2-1.5    Wegfall des versicherten Interesses
                                                                               Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung
B 1-6.2.2                                                                      vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen                  Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des
Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm die Prämie        Interesses Kenntnis erlangt.
bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet,        Für die Hausratversicherung gilt:
weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden      Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte
ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.             Auflösung des versicherten Hausrats.
                                                                               Dazu zählt auch:
B 1-6.2.3                                                                            a) die Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen                     Pflegeeinrichtung;
arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum
Zugang der Anfechtungserklärung zu.                                                       oder

B 1-6.2.4                                                                           b)    die    Aufgabe    einer     Zweit-    oder     Ferienwohnung.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung                          Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten
vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er                Interesses.
hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem                Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum
Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des        Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und
Interesses Kenntnis erlangt hat.                                               dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem
                                                                               Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein
B 1-6.2.5                                                                      Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet,         Versicherungsnehmer.
wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht,
oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges          B 2-2     Kündigung nach Versicherungsfall
Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht       B 2-2.1   Kündigungsrecht
entsteht.                                                                      Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien
Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.        den Versicherungsvertrag kündigen.
                                                                               Die Kündigung ist in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der             Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der
Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu      Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
verschaffen, ist der Vertrag nichtig.
Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu    B 2-2.2   Kündigung durch Versicherungsnehmer
dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.        Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang
                                                                               beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch
                                                                               bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens
                                                                               jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.

                                                                               B 2-2.3   Kündigung durch Versicherer
                                                                               Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim
                                                                               Versicherungsnehmer wirksam.


                                                                                                                                       Seite 32 von 42

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 33]
Abschnitt B 3         Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung,                            innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne
                      andere Obliegenheiten                                      Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den
                                                                                 Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.
B 3-1      Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers
           oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss                        B 3-1.3    Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers
B 3-1.1    Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben                           Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss
           über gefahrerhebliche Umstände                                        der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem          Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt.
Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen             Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines
der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat und   Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.
die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem      Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der
vereinbarten Inhalt zu schließen.                                                Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das
Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem                    von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Versicherungsnehmer nach seiner Vertragserklärung, aber vor der
Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellt.                    B 3-1.4    Hinweispflicht des Versicherers
Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers                    Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen
geschlossen, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und B 3-1.2                  dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch
Allgemeiner Teil sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch     gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die
die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen.        Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.

Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht          B 3-1.5   Ausschluss von Rechten des Versicherers
vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn          Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe              oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten
Fahrlässigkeit zur Last fällt.                                                   Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.

B 3-1.2    Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                        B 3-1.6   Anfechtung
B 3-1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                        Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1               anzufechten, bleibt bestehen.
Absatz 1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein                   B 3-1.7     Erlöschen der Rechte des Versicherers
Versicherungsschutz.                                                             Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur
Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der                        Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss.
Versicherungsnehmer nachweist, dass er die unrichtigen oder                      Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser
unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht           Frist eingetreten sind.
hat.                                                                             Die Frist beträgt 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein
                                                                                 Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der
Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist,            B 3-2      Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung)
dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten         B 3-2.1    Begriff der Gefahrerhöhung
Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.                 B 3-2.1.1
Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den   Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung
Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer                 des Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so
nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder        verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine
für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den       Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme
Umfang der Leistung ursächlich war.                                              des Versicherers wahrscheinlicher wird.
Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der
Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat.                   B 3-2.1.2
                                                                                 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - vorliegen, wenn
B 3-1.2.2 Kündigung                                                              sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1               Vertragsschluss gefragt hat.
Absatz 1 Allgemeiner Teil leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der
Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen,        B 3-2.1.3
wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den                 Eine Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.1.1 Allgemeiner Teil liegt nicht
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder        vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den
anderen Bedingungen geschlossen hätte.                                           Umständen als mitversichert gelten soll.

B 3-1.2.3 Vertragsänderung                                                       B 3-2.2   Pflichten des Versicherungsnehmers
Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 Absatz 1           B 3-2.2.1
Allgemeiner Teil nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei        Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne
Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu                vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen
anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen               oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil.
Bei einer vom Versicherungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung              B 3-2.2.2
werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode             Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige
Vertragsbestandteil.                                                             Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder
                                                                                 gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen.
Erhöht sich durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10
Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht
angezeigten Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag

                                                                                                                                          Seite 33 von 42

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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B 3-2.2.3                                                                        B 3-2.5.3
Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung                    Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,
unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem                a) soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die
Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat.                 Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des
                                                                                            Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war;
B 3-2.3    Kündigung oder Vertragsänderung durch den Versicherer
B 3-2.3.1 Kündigungsrecht                                                                   oder
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Abschnitt
B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer den Vertrag fristlos                 b)   wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für
kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich                     die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung
oder grob fahrlässig verletzt hat.                                                         nicht erfolgt war;
Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der
Versicherungsnehmer zu beweisen.                                                            oder

Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer              c)   wenn der Versicherer statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.                                     Gefahrerhöhung      eine      seinen     Geschäftsgrundsätzen
Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Abschnitt B                    entsprechende erhöhte Prämie verlangt.
3-2.2.2 und Abschnitt B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil bekannt, kann er den
Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.                   B 3-3       Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
                                                                                 B 3-3.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
B 3-2.3.2 Vertragsänderung                                                       B 3-3.1.1 Zu erfüllende Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der                    Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor
Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte            Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
Prämie verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen.                a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich
                                                                                             vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10                     b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten
Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr                    Obliegenheiten.
aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats
nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist          B 3-3.1.2 Rechtsfolgen
kündigen.                                                                        Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine
In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses         Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem
Kündigungsrecht hinzuweisen.                                                     Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats,
                                                                                 nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos
B 3-2.4   Erlöschen der Rechte des Versicherers                                  kündigen.
Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach            Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer
Abschnitt B 3-2.3 Allgemeiner Teil erlöschen, wenn diese nicht innerhalb         nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung                 verletzt hat.
ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der
Gefahrerhöhung bestanden hat.                                                    B 3-3.2   Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
                                                                                 Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
B 3-2.5     Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung                               folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
B 3-2.5.1
Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der            B 3-3.2.1
Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer        Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu
seine Pflichten nach Abschnitt B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil vorsätzlich verletzt   sorgen. Dabei hat der Versicherungsnehmer Weisungen des Versicherers,
hat.                                                                             soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen - ggf. auch mündlich
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der     oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen
Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der      mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter-
Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.                    schiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem
Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungs-            Ermessen zu handeln.
nehmer zu beweisen.
                                                                                 B 3-3.2.2
B 3-2.5.2                                                                        zusätzlich zu Abschnitt B 3-3.2.1 Allgemeiner Teil gilt:
Nach einer Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.2.2 und Abschnitt                 Der Versicherungsnehmer hat
B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil ist der Versicherer für einen Versicherungsfall,            a) dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm
der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige                   Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder
dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der                        telefonisch - anzuzeigen;
Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat.                     b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum
                                                                                             unverzüglich der Polizei anzuzeigen;
Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt            c) dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der
Abschnitt B 3-2.5.1 Satz 2 und 3 Allgemeiner Teil entsprechend.                              abhanden gekommenen Sachen einzureichen;
Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die                    d) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die
Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte                                Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den
zugegangen sein müssen, bekannt war.                                                         Versicherer freigegeben worden sind.
                                                                                             Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild
                                                                                             nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die
                                                                                             beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den
                                                                                             Versicherer aufzubewahren;


                                                                                                                                         Seite 34 von 42

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     e)    soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft in              b)    Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner
           Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur                verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen
           Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der                      Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt;
           Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede                   der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als
           Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über                        den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt
           den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten;                              entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer
     f)    vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren                         bestehen.
           Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann.                            Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus
     g)    Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers                  anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben
           einem anderen als dem Versicherungsnehmer zu, so hat dieser                     Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden
           die Obliegenheiten nach Abschnitt B 3-3.2.1 und Abschnitt                       Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen
           B 3-3.2.2 Allgemeiner Teil ebenfalls zu erfüllen - soweit ihm dies              insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der
           nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.                   Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet
                                                                                           wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden
B 3-3.3    Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung                                   wäre.
B 3-3.3.1                                                                                  Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Abschnitt B 3-3.1                  Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine
oder Abschnitt B 3-3.2 Allgemeiner Teil vorsätzlich, so ist der Versicherer                höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag
von der Verpflichtung zur Leistung frei.                                                   der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer                      gegeben worden wäre.
berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des
Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.                                    c)    Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der
                                                                                           Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen
B 3-3.3.2                                                                                  Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht
Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalles                geschlossene Vertrag nichtig.
bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer                    Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu
nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den                             dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen
Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail,                  Kenntnis erlangt.
Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
                                                                                B 4-1.4    Beseitigung der Mehrfachversicherung
B 3-3.3.3                                                                             a)   Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der                                 Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem
Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob                         Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er
fahrlässig verletzt hat.                                                                   verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben
Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die                           oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger
Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des               Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem                       durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war.                                           Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der
Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig                    Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem
verletzt hat.                                                                              Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer
                                                                                           zugeht.
Abschnitt B 4         Weitere Regelungen
                                                                                     b)    Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die
B 4-1      Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung                                       Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach
B 4-1.1    Anzeigepflicht                                                                  Abschluss     der    mehreren     Versicherungsverträge   der
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr                          Versicherungswert gesunken ist.
versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung                      Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge
unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und                gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen
die Versicherungssumme anzugeben.                                                          worden,      kann    der    Versicherungsnehmer     nur   die
                                                                                           verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und
B 4-1.2    Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                                  der Prämien verlangen.
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach Abschnitt B 4-1.1
Allgemeiner Teil vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter    B 4-2       Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
den in Abschnitt B 3-3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur       B 4-2.1     Form, zuständige Stelle
Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.               Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des        Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem
Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.          Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief)
                                                                                abzugeben.
B 4-1.3    Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung                   Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas
      a)   Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe           anderes bestimmt ist.
           Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen
           zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen           Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers
           Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem                 oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig
           Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen         bezeichnete Stelle gerichtet werden.
           wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung            Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und
           vor;                                                                 Anzeigen bleiben bestehen.


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                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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B 4-2.2     Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung               B 4-5.1   Versicherungsombudsmann
Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem                Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um
Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem       eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt:
Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines
eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift.    Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
Die Erklärung gilt 3 Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.      Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten
Namensänderung des Versicherungsnehmers.                                                           Versicherungsombudsmann e.V.
                                                                                                          Postfach 080632
B 4-2.3   Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung                                         10006 Berlin
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines                                Telefon: 0800 3696000
Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der                            E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Abschnitt B 4-2.2                          Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Allgemeiner Teil entsprechend Anwendung.
                                                                              Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei
B 4-3     Vollmacht des Versicherungsvertreters                               arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem
          (gilt nur für die Sachversicherung)                                 Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
B 4-3.1   Erklärungen des Versicherungsnehmers                                Versicherungsnehmer, die diesen Vertrag online (z.B. über eine Webseite
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungs-        oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde
nehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend                     auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
      a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;        Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den
      b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen        Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
          Beendigung;
      c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages       B 4-5.2    Versicherungsaufsicht
          und während des Versicherungsverhältnisses.                         Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht
                                                                              zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
B 4-3.2    Erklärungen des Versicherers                                       auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer           Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der
ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem                   Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Versicherungsnehmer zu übermitteln.
                                                                                              Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
B 4-3.3    Zahlungen an den Versicherungsvertreter                                                       Sektor Versicherungsaufsicht
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen,                                 Graurheindorfer Straße 108
die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder                                               53117 Bonn
dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet. Eine                                               Telefon: 0800 2 100 500
Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen                                      E-Mail: poststelle@bafin.de
sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung                               Internet: https://www.bafin.de
kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
                                                                              Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht
B 4-4      Verjährung                                                         verbindlich entscheiden.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch        B 4-5.3    Rechtsweg
entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden                Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.
Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.                    B 4.5.3.1 Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
                                                                              Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer             sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder
angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen        seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Anmeldung und Zugang der in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief)
mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.    Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungs-
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften      nehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner
des Bürgerlichen Gesetzbuchs.                                                 Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
                                                                              seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
B 4-5     Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer             Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz,
und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an       den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
die Beschwerdestelle des Versicherers wenden:                                 solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des
                                                                              Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.
                            Alte Leipziger Versicherung AG
                        Servicebeauftragter des Vorstandes                    B 4-5.3.2 Örtlich zuständiges Gericht
                                 Alte Leipziger-Platz 1                                  für Klagen gegen Versicherungsnehmer
                                   61440 Oberursel                            Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer
                    E-Mail: servicebeauftragter@alte-leipziger.de             bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der
                                                                              Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein
Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende                 solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt.
weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:


                                                                                                                                        Seite 36 von 42

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Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der                   B 4-9.3.3
Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit       Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der
für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer           Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten
nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag         geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
zuständigen Niederlassung.
                                                                                B 4-10     Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung)
B 4-6      Anzuwendendes Recht                                                  B 4-10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.                                        B 4-10.1.1
                                                                                Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs-
B 4-7     Embargobestimmung                                                     nehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur
Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –                     Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder
Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die                   die er auf Weisung des Versicherers macht.
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der                  B 4-10.1.2
Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                                      Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen, um einen unmittelbar
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.            bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen
Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf         Auswirkungen zu mindern, geltend, so leistet der Versicherer
den Iran erlassen werden, soweit dem nicht Europäische oder deutsche            Aufwendungsersatz nur, wenn diese Aufwendungen bei einer
Rechtsvorschriften entgegenstehen.                                              nachträglichen objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und
                                                                                erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf Weisung des Versicherers
B 4-8      Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung)                 erfolgten.
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses
erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungs-           B 4-10.1.3
nehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die                 Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den
Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.                    Aufwendungsersatz nach Abschnitt B 4-10.1.1 und Abschnitt B 4-10.1.2
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe der Prämie der          Allgemeiner Teil entsprechend kürzen; dies gilt jedoch nicht, soweit
Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der           Aufwendungen auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht                 B 4-10.1.4
geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu              Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen
verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu   zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position;
dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden                dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des Versicherers
Umständen Kenntnis erlangt.                                                     entstanden sind.

B 4-9       Versicherung für fremde Rechnung                                    B 4-10.1.5
            (gilt nur für die Sachversicherung)                                 Der Versicherer hat den für die Aufwendungen gemäß Abschnitt B 4-10.1.1
B 4-9.1     Rechte aus dem Vertrag                                              Allgemeiner    Teil   erforderlichen   Betrag   auf  Verlangen     des
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen                Versicherungsnehmers vorzuschießen.
Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem                        B 4-10.1.6
Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu.                         Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder
Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.            anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse
                                                                                kostenfrei zu erbringen sind.
B 4-9.2    Zahlung der Entschädigung
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den                       B 4-10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine          B 4-10.2.1
Zustimmung dazu erteilt hat.                                                    Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung           Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern
des Versicherungsnehmers verlangen.                                             diese den Umständen nach geboten waren.
                                                                                Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand
B 4-9.3    Kenntnis und Verhalten                                               hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung
B 4-9.3.1                                                                       vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von
rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung       B 4-10.2.2
auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen.        Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den
Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des                  Kostenersatz nach Abschnitt B 4-10.2.1 Allgemeiner Teil entsprechend
Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein                kürzen.
Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen
lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.         B 4-11     Übergang von Ersatzansprüchen
                                                                                           (gilt nur für die Sachversicherung)
B 4-9.3.2                                                                       B 4-11.1 Übergang von Ersatzansprüchen
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag           Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu,
ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige            geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den
Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht              Schaden ersetzt.
zumutbar war.                                                                   Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend
                                                                                gemacht werden.
                                                                                Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine
                                                                                Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt,


                                                                                                                                         Seite 37 von 42

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese            B 4-12.1.2
Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.                                Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist
                                                                              der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des
B 4-11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen                    Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung      kürzen.
dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form-
und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs        B 4-12.1.3 Für die Wohngebäudeversicherung gilt:
auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit      Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen
erforderlich mitzuwirken.                                                     Herbeiführung des Versicherungsfalles.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der      Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder
Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen    vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der           B 4-12.1.4 Für die Hausratversicherung gilt:
Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des               Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen
Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu            Herbeiführung des Versicherungsfalles.
kürzen.                                                                       Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder
Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der   vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
Versicherungsnehmer.
                                                                              B 4-12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
B 4-12      Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen                     Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der
            (gilt nur für die Sachversicherung)                               Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den
B 4-12.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des                 Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder
Versicherungsfalles                                                           zu täuschen versucht.
B 4-12.1.1                                                                    Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so    Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder
ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.                       Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen    als bewiesen.
Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die
vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.                         B 4-13    Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung)
                                                                              Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner
                                                                              Repräsentanten zurechnen lassen.


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        IV          Besondere Klauseln und Vereinbarungen
                    der degenia Versicherungsdienst AG
                    zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
                    der Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung
                    DEG-VGB 2026 (Teil A) – Stand August 2025
Inhaltsverzeichnis – Besondere Klauseln und Vereinbarungen der degenia Versicherungsdienst AG
1.         Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung                       10.      Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen
2.         Besonderheit „Online-Tarif“                                      11.      Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen
3.         Wechsel des Versicherers                                         12.      Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
4.         Beitragsanpassung                                                         (Exzedenten-Haftpflichtversicherung)
5.         Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland                      13.      Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel
6.         Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG                   14.      Versehensklausel
7.         Abweichender Versicherungsbeginn                                 15.      Vorversicherungsgarantie
8.         Best-Leistungs-Garantie
9.         Einhaltung der Mindeststandards
           des Arbeitskreises Beratungsprozesse


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1. Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung                                 Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten
Bei Verträgen mit einem generellen Selbstbehalt gilt folgende                 Versicherungsjahres in Kraft.
Vereinbarung:                                                                 Die degenia Versicherungsdienst AG teilt dem Versicherungsnehmer die
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen 1-3.                                    Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages
Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden      schriftlich mit.
Versicherungsjahres die Einstufung in die nächste höhere Stufe.               Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht zu belehren:
Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0.       Erhöht die degenia Versicherungsdienst AG die Beiträge, kann der
                                                                              Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung
Entsprechend des individuell vereinbarten Selbstbehalts gestaltet sich die    mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des
Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1-3 wie folgt (exemplarische         Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, den Versicherungsvertrag
Darstellung):                                                                 kündigen
           SF 0 SB 150 EUR
           SF 1 SB 150 EUR                                                    5. Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland
           SF 2 SB 150 EUR                                                    Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung
           SF 3 SB 0 EUR                                                      eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt
                                                                              werden.
Bei Neugeschäft mit Vorversicherung ohne Vorschäden in den letzten 5
Jahren erfolgt die Einstufung direkt in SF 2.                                 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem
                                                                              Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der
Bei Neugeschäft ohne Vorversicherung bzw. mit Vorschäden in den letzten       Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung
5 Jahren erfolgt die Einstufung in SF 1.                                      zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden
                                                                              Versicherungsperiode, wirksam wird.
Die Schadenabteilung wird im Schadenfall darüber in Kenntnis gesetzt, ob
die SB abgezogen werden kann oder nicht.                                      Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach
                                                                              ihrem Zugang wirksam.
2. Besonderheit „Online-Tarif“
Wenn dem beantragten Versicherungsschutz der sogenannte „Online-Tarif“        6.     Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG
zugrunde liegt, gilt folgendes:                                                    ▪  Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia
Dieser Tarif sieht vor, dass der Versicherungsschein und alle sonstigen               genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen
Dokumente und jede sonstige Korrespondenz an den Antragsteller                        Versicherer durch.
ausschließlich per E-Mail übersandt wird, und zwar an die E-Mail-Adresse,          ▪ degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen,
die im Rahmen der Beantragung angegeben wurde.                                        Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu
Sie erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.                                   nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu
                                                                                      gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher
Ebenso sind Sie ausdrücklich damit einverstanden, dass die E-Mail ohne                Art (z.B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben. Beiträge
besondere Verschlüsselung (Passwortschutz o.ä.) versandt wird.                        gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei degenia
                                                                                      eingegangen sind.
Der Antragsteller kann zu jedem späteren Zeitpunkt die Übersendung von             ▪ degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den
Dokumenten zu seinem Versicherungsvertrag bzw. die Führung der                        Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die
Korrespondenz dazu auf dem Postweg verlangen (E-Mail-Widerruf).                       Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären.
Sie sind ausdrücklich damit einverstanden, dass dann zur nächsten                  ▪ Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung
Beitragsfälligkeit ein Wechsel in den dafür vorgesehenen Tarif erfolgt und            aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine
ein erhöhter Versicherungsbeitrag fällig wird.                                        Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber
Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn Sie es versäumen, uns rechtzeitig eine            abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die
etwaig neue E-Mail-                                                                   letzte der degenia bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage
                                                                                      nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch
3. Wechsel des Versicherers                                                           entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des
Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne                    Versicherungsnehmers.
Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des
Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln.                          7. Abweichender Versicherungsbeginn
Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und     7.1 Sollte sich durch eine Diskrepanz des Versicherungsbeginns
bei gleichbleibendem Beitrag/ gleichbleibendem Beitragssatz.                      dieses Vertrages und des Ablaufs des Vorvertrages eine zeitliche
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens               Deckungslücke ergeben, leistet die Alte Leipziger Versicherung AG
innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen.                       auch für Schäden, die während dieser Lücke entstanden sind, in
Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein                 bedingungsgemäßem Ausmaß.
außerordentliches Kündigungsrecht.
                                                                              7.2 Sollte sich durch eine Diskrepanz des Versicherungsablaufs dieses
4. Beitragsanpassung                                                              Vertrages und des Beginns des Folgevertrages eine zeitliche
In Erweiterung der A(GB)-3 der Gemeinsamen Bestimmungen zu Teil A ist             Deckungslücke ergeben, leistet die Alte Leipziger Versicherung AG
die degenia Versicherungsdienst AG in Rücksprache mit dem Versicherer             auch für Schäden, die während dieser Lücke entstanden sind, in
berechtigt, die vertraglich vereinbarten Beiträge für Versicherungsverträge       bedingungsgemäßem Ausmaß.
mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen,
wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die             7.3. Die Deckungserweiterungen nach 1. und 2. gelten für maximal 24
Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf diese               Stunden zeitlichen Unterschied zwischen den jeweiligen Verträgen.
Verträge, überschreiten.                                                      Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                                                                              classic                            mitversichert
Die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der
Versicherungstechnik sind anzuwenden.                                         premium                            mitversichert
                                                                              optimum                            mitversichert

                                                                                                                                      Seite 40 von 42

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8. Best-Leistungs-Garantie                                                   9.    Einhaltung der Mindeststandards
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder           des Arbeitskreises Beratungsprozesse
der in diesem Vertrag mitversicherten Personen im Versicherungsfall für:     Darüber hinaus garantieren wir auch, dass die Leistungsinhalte dieser
      a) Risiken oder                                                        Versicherungsbedingungen den Empfehlungen des Arbeitskreises
      b) Deckungserweiterungen oder                                          Beratungsprozesse voll entsprechen.
      c) höhere Entschädigungsregelungen,                                    Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
die im Rahmen dieses Vertrages nicht eingeschlossen sind, jedoch durch
                                                                             classic                          mitversichert
einen Tarif eines anderen Versicherers, entsprechend dem den dortigen
Bedingungswerk eingeschlossen wären;                                         premium                          mitversichert
                                                                             optimum                          mitversichert
Versicherungsschutz besteht entsprechend den dortigen Regelungen. Die
Versicherungssumme für derartige Schäden steht im Rahmen der bei der         10. Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen
degenia Versicherungsdienst AG vereinbarten Versicherungs-summen zur         Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur
Verfügung.                                                                   Privathaftpflichtversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so
Eine Ersatzleistung darüber hinaus ist nicht möglich.                        gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen
                                                                             automatisch auch für den bestehenden Vertrag:
Voraussetzung ist jedoch, dass es sich bei dem Tarif des anderen                   a) das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum
Versicherers zum Zeitpunkt des Schadeneintritts um einen aktuellen,                     zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungs-
allgemein zugänglichen Tarif zur Privaten Hundehalter-Haftpflicht-                      verbesserungen (das kann z.B. eine Erweiterung des
versicherung eines in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherers                 Versicherungsschutzes       oder     der     Wegfall     eines
handelt.                                                                                Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein)
Für einzelne Vertriebspartner, Ver-bünde, Vereinigungen oder
Vertriebsplattformen geschriebene Konzepte gelten nicht als allgemein              und
zugänglicher Tarif.
                                                                                   b)    die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungs-
Den Nachweis über die Mitversicherung bei einem anderen in Deutschland                   verbesserungen führen für Neuverträge im Vergleich zum
zum Betrieb zugelassenen Haftpflichtversicherers hat der Versicherungs-                  bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der
nehmer in Form von Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen                       Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage.
zu erbringen.
                                                                             Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab
Ausgeschlossen innerhalb der Best-Leistungs-Garantie sind Ansprüche:         Wirksamkeit des neuen Bedingungswerks (Produkteinführung) Anwendung.
•    aus Schäden im Ausland;
                                                                             Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
•    aus beruflichen und gewerblichen Risiken;
•    über die gesetzliche Haftung hinaus;                                    classic                          mitversichert
•    aus Vorsatz;                                                            premium                          mitversichert
•    aus vertraglicher Haftung;                                              optimum                          mitversichert
•    aus Eigenschäden (auch Forderungsausfall);
•    aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungs-pflichtigen Kraft-,      11. Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen
     Luft- oder Wasserfahrzeugen;                                            Die diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
•    wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder            Versicherungsbedingungen weichen ausschließlich zum Vorteil des
     asbesthaltige Erzeugnisse zurückzuführen sind;                          Versicherungsnehmers von den entsprechenden Musterbedingungen AVB
•    aus Schäden, die bei der Alte Leipziger oder bei dem anderen            Private HundehalterHV ab, wie sie im Mai 2020 vom Gesamtverband der
     Versicherer durch zuschlagspflichtige Risiken versicherbar sind;        Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlen werden.
•    aus dem Bau einer Geothermie-Anlage mittels Bohrung;                    Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
•    aus Schäden, die durch Krankheitsübertragungen auf Mensch und Tier
     grob fahrlässig herbeigeführt wurden.                                   classic                          mitversichert
                                                                             premium                          mitversichert
Die Bestimmungen gemäß Abschnitt A 1-9 DEG-THV Hund 2026 zur                 optimum                          mitversichert
Vorsorgeversicherung finden hier keine Anwendung.
                                                                             12. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
Die Erweiterung umfasst keinen Verzicht auf Selbstbehalte. Ist im Rahmen
                                                                                   (Exzedenten-Haftpflichtversicherung)
dieses Versicherungsvertrages ein Selbstbehalt verein-bart, so gilt dieser
                                                                             Besteht      anderweitig     für    den     Versicherungsnehmer   eine
auch für die Best-Leistungs-Garantie.
                                                                             Haftpflichtversicherung, gelten die nachfolgenden Bestimmungen ab dem
                                                                             Zeitpunkt der Beantragung der Anschlussversicherung, soweit der
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst
                                                                             Vertragsbeginn nicht länger als 15 Monate in der Zukunft liegt und die
AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen.
                                                                             anderweitige Haftpflichtversicherung zum Beginn der Anschluss-
Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang wirksam.
                                                                             versicherung gekündigt wird.
Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten
Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers
                                                                             Versicherungsschutz besteht, wenn und soweit ein nach den Bestimmungen
zum selben Zeitpunkt kündigen.
                                                                             dieser Versicherung versicherter Versicherungsfall gegeben ist und die Höhe
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                       der Haftpflichtansprüche über die Versicherungssummen einer anderweitig
classic                          nicht mitversichert                         bestehenden Haftpflichtversicherung hinausgeht, und zwar für den
premium                          nicht mitversichert                         darüberhinausgehenden Teil des Schadens. Sind nach der anderweitig
                                                                             bestehenden Haftpflichtversicherung keine Leistungen zu erbringen,
optimum                          mitversichert                               besteht im Rahmen dieses Vertrages Versicherungsschutz.


                                                                                                                                    Seite 41 von 42

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 42]
Besteht zum Schadenszeitpunkt keine anderweitige Haftpflichtversicherung,        14. Versehensklausel
wird mit einer Selbstbeteiligung von 500 EUR auf Grundlage dieser                In Erweiterung zu Abschnitt B 3-2 Allgemeiner Teil bleibt der Versicherungs-
Bedingungen reguliert.                                                           schutz bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung in vollem Umfang
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                             bestehen, wenn die Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich
                                                                                 nachgeholt wurde.
classic                            nicht mitversichert
                                                                                 Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
premium                            nicht mitversichert
                                                                                 classic                           nicht mitversichert
optimum                            mitversichert
                                                                                 premium                           mitversichert
13. Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel                               optimum                           mitversichert
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden
während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die           15. Vorversicherungsgarantie
Zuständigkeit, der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung           Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass Sie durch die
fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises          Vertragsbedingungen zur Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung des
der Zuständigkeit abgelehnt.                                                     Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungs-
                                                                                 umfang bessergestellt gewesen wären, werden wir gemäß den
Kann sich die Alte Leipziger Versicherung AG nicht mit dem Vorversicherer        Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten
einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt die Alte       Vorvertrags vom Vorversicherer regulieren.
Leipziger Versicherung AG im Rahmen des mit ihr vereinbarten
Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch        Voraussetzung für eine Regulierung im Rahmen der Vorversicherungs-
im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung er-bracht worden        Garantie ist, dass:
wäre.                                                                                 a) der vorangegangene Versicherungsschutz ununterbrochen
Dies setzt voraus, dass Sie die Alte Leipziger Versicherung AG so weit wie                  bestanden hat und
möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre                       b) die Besserstellung weder bei der degenia Versicherungsdienst
diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die Alte Leipziger                    AG noch beim Vorversicherer nur gegen Prämienzuschlag
Versicherung AG abtreten.                                                                   versicherbar ist.

Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die Alte Leipziger               Die Entschädigung aus der Vorversicherungs-Garantie ist je Versicherungs-
Versicherung AG abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden           fall auf die im aktuellen Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungs-
tatsächlich nicht in die Zuständigkeit der Alte Leipziger Versicherung AG fiel   summe begrenzt.
und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung
verpflichtet war, kann die Alte Leipziger Versicherung AG von Ihnen die zu       Darüber hinaus gilt die Vorversicherungs-Garantie nicht für Schäden gemäß
viel erbrachten Leistungen zurückverlangen.                                      Abschnitt A 1-7 DEG-THV Hund 2026.
                                                                                 Im Fall der Regulierung müssen Sie uns im Vorfeld die Bedingungen des
Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist,       Vorversicherers zur Verfügung stellen.
erbringt die Alte Leipziger Versicherung AG auch eine sich gegenüber der         Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst
Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann,         AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen.
dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der Alte Leipziger Versicherung        Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
AG noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab.
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                          Kündigt die degenia Versicherungsdienst AG, so kann der
                                                                                 Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach
classic                            mitversichert
                                                                                 Zugang der Erklärung der degenia Versicherungsdienst AG zum selben
premium                            mitversichert                                 Zeitpunkt kündigen.
optimum                            mitversichert                                 Tarifvariante                Entschädigungsgrenze
                                                                                 classic                           nicht mitversichert
                                                                                 premium                           mitversichert
                                                                                 optimum                           mitversichert


                                                                                                                                         Seite 42 von 42

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
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