# DFV Hundehaftpflicht: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-dfv-hundehaftpflicht.php
- Rechtlicher Träger: DFV Deutsche Familienversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-dfv-hundehaftpflicht.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen DFV Hundehalterhaftpflicht](https://www.deutsche-familienversicherung.de/fileadmin/media/pdf/produkte/hundehaftpflicht/versicherungsbedingungen.pdf), Fassung Fassung vom 01.03.2022

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | laut Versicherungsschein |  |  |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | ja, bis zur Deckungssumme | Die vereinbarte Versicherungssumme gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. | 3, Seite 3 |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | ja, bis zur Deckungssumme | Unsere Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres sind auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. | 3, Seite 3 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | ja, bis zur Deckungssumme | Wir ziehen bei jedem Versicherungsfall einen vereinbarten Selbstbehalt | 5, Seite 4 |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes) | ja | Außer Ihnen sind weitere Personen mitversichert. Welche Personen versichert sind, ergibt sich aus dem Anhang zu diesen Bedingungen. | 9, Seite 4 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland besteht der Versicherungsschutz ... in Europa für die gesamte Dauer des Aufenthalts ... außerhalb Europas für fünf Jahre | 6, Seite 4 |
| Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Länder | ja | Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland besteht der Versicherungsschutz ... in Europa für die gesamte Dauer des Aufenthalts ... außerhalb Europas für fünf Jahre | 6, Seite 4 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeige | ja, bis zur Deckungssumme | Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Vertrags neu entstehen, ist sofort mitversichert. Dies ist der Fall, wenn weitere Hunde in den Vertrag aufgenommen werden sollen. | 12, Seite 5 |
| Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser waren | nicht geregelt |  |  |
| Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mit | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hund | ja | als privater Halter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde | 1, Seite 2 |
| Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | ja | Die Welpen sind bis zum Alter von zwölf Monaten mitversichert. | 1, Seite 2 |
| Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sind | nicht geregelt |  |  |
| Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probe | nicht geregelt |  |  |
| Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderung | nicht geregelt |  |  |
| Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis) | ja | Versichert sind Schäden aus der privaten Nutzung der versicherten Hunde zu therapeutischen Zwecken. | 4.5, Seite 3 |
| Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildung | nicht geregelt |  |  |
| Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildung | nein | Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdgebrauchshunden | 1, Seite 2 |
| Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtraining | ja | Schäden an Scheinverbrechern, sogenannten Figuranten. | 4.2, Seite 3 |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichert | ja | sowie die gesetzliche Haftpflicht eines nicht gewerbsmäßigen Hundehüters für diese Hunde. | 1, Seite 2 |
| Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionen | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut) | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie) | ja, bis zur Deckungssumme | Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haftpflichtansprüche versicherter Personen untereinander wegen folgender Schäden | 10, Seite 4 |
| Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskosten | ja, bis zur Deckungssumme | eines Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zur Folge hatte | 1, Seite 2 |
| Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden) | ja, bis zur Deckungssumme | eines Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zur Folge hatte | 1, Seite 2 |
| Tierarztkosten für verletzte fremde Tiere | ja, bis zur Deckungssumme | eines Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zur Folge hatte | 1, Seite 2 |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert sind Schäden durch gewollte oder nicht gewollte Deckakte. | 4.3, Seite 3 |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert sind Schäden durch gewollte oder nicht gewollte Deckakte. | 4.3, Seite 3 |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächen | nicht geregelt |  |  |
| Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot) | ja, bis zur Deckungssumme | Darüber hinaus sind Schäden an beweglichen Sachen und Pkw, die keine Leasingfahrzeuge sind, versichert. | 4.4, Seite 3 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern) | nicht geregelt |  |  |
| Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert sind Schäden an Wohnräumen und sonstigen Räumen in Gebäuden. Diese müssen zu privaten Zwecken gemietet oder gepachtet sein. | 4.4, Seite 3 |
| Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisen | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventar | ja, bis zur Deckungssumme | Dies schließt auch Ferienwohnungen mit ein. | 4.4, Seite 3 |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachen | ja, bis zur Deckungssumme | Darüber hinaus sind Schäden an beweglichen Sachen und Pkw, die keine Leasingfahrzeuge sind, versichert. Diese müssen ebenfalls zu privaten Zwecken gemietet oder geliehen worden sein. | 4.4, Seite 3 |
| Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urin | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert sind Schäden, die durch Ausscheidungen der versicherten Hunde entstanden sind. | 4.7, Seite 4 |
| Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein) | ja | Teilnahme in einer Hundeschule | 4.2, Seite 3 |
| Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungen | ja | Versichert sind Schäden aus der privaten Teilnahme an folgenden Veranstaltungen | 4.2, Seite 3 |
| Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | Versichert sind Schäden beim Führen der Hunde ohne Leine und ohne Maulkorb | 4.6, Seite 4 |
| Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | Versichert sind Schäden beim Führen der Hunde ohne Leine und ohne Maulkorb | 4.6, Seite 4 |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund) | nein | als privater Halter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde | 1, Seite 2 |
| Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht) | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | ja, bis zur Deckungssumme | Fügt Ihnen ein Dritter (Schadenverursacher) mit einem Hund einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden (Vermögensfolgeschaden) zu, ist dies unter den folgenden Voraussetzungen versichert. | 13, Seite 5 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | ja | die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und | 2, Seite 2 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschaden | ja, bis zur Deckungssumme | Wir tragen bei einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen versicherten Schadenersatzanspruch zur Folge haben kann, die Kosten für einen von uns gewünschten oder genehmigten Verteidiger. | 2, Seite 2 |
| Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamt | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführschein | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | ja | Sie haben uns über den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm erfahren haben, unverzüglich zu informieren. | 16.2, Seite 7 |
| Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | ja | Sie haben das Recht, Ihren Vertrag täglich, ohne Einhaltung einer Frist, in Textform zu kündigen. | 18, Seite 8 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum) | ja | Nicht versichert sind Schadenersatzansprüche ... in Ausübung einer Straftat oder durch bewusstes Abweichen von Gesetzen, Verordnungen, behördlichen Anordnungen oder Verfügungen verursacht haben. | 1, Seite 2 |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen DFV Hundehalterhaftpflicht

```text
[Seite 1]
                                 Versicherungsbedingungen
                                 für die private Hundehalterhaftpflichtversicherung DFV-HundehaftpflichtSchutz

                                 in der Fassung vom 01.03.2022


                                 Inhaltsverzeichnis

                                 1. Art und Umfang des Versicherungsschutzes und Versicherungsfall
                                 2. Unsere Leistungen
                                 3. Versicherungssumme und Begrenzung der Leistung
                                 4. Regelungen für einzelne Risiken
                                 5. Selbstbehalt
                                 6. Geltungsbereich
                                 7. Abtretungsverbot
                                 8. Subsidiärer Schutz
                                 9. Versicherte Personen
                                 10. Ansprüche versicherter Personen untereinander
                                 11. Kaution in Europa
                                 12. Vorsorgeversicherung
                                 13. Forderungsausfall und Gewaltopferschutz
                                 14. Fälligkeit des Erstbeitrags, Beginn des Versicherungsschutzes und Folgen der nicht
                                     rechtzeitigen Zahlung des Erstbeitrags
                                 15. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
                                 16. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen
                                 17. Laufzeit des Versicherungsvertrags
                                 18. Kündigung und Beendigung des Versicherungsvertrags
                                 19. Willenserklärungen und Anzeigen
                                 20. Gerichtsstand
                                 21. Anzuwendendes Recht
                                 22. Garantieerklärung
                                 23. Embargobestimmung
SV_DFV_VB_0883_2207 (10044-02)


                                                                                                                                 Seite 1 von 8

[Seite 2]
Sehr geehrte Versicherungsnehmerin,                                   das Ereignis, durch das die Schädigung des Dritten
sehr geehrter Versicherungsnehmer,                                    unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der
                                                                      Schadenverursachung, die zum Schadenereignis
diese Bedingungen und deren Anhang konkretisieren zu-                 geführt hat, kommt es nicht an.
sammen mit dem Versicherungsschein den Inhalt Ihres
Vertrags und bilden die Grundlage für Ihren Versicherungs-            Mehrere Versicherungsfälle können als ein Versi-
schutz.                                                               cherungsfall, ein sog. Serienschaden, gelten. Dazu
                                                                      müssen alle Fälle während der Dauer des Vertrags
Um diese Bedingungen sprachlich verständlicher abzufas-               eingetreten sein. Zudem müssen alle Fälle diesel-
sen, sprechen wir Sie direkt an. Mit der Anrede „Sie“ oder            be Ursache haben oder auf gleichen Ursachen mit
„Ihnen“ ist die Person gemeint, die den Vertrag abgeschlos-           innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem
sen hat. Mit „wir“ oder „uns“ ist die Deutsche Familienver-           Zusammenhang beruhen. Der Serienschaden gilt
sicherung gemeint.                                                    als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungs-
                                                                      fälle als eingetreten.
1.      Art und Umfang des Versicherungsschutzes und
        Versicherungsfall                                        2.   Unsere Leistungen

        Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Be-                Der Versicherungsschutz umfasst:
        stimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater
        Halter der im Versicherungsschein bezeichneten                • die haftungsrechtliche Prüfung der geltend ge-
        Hunde sowie die gesetzliche Haftpflicht eines nicht             machten Schadenersatzansprüche dem Grun-
        gewerbsmäßigen Hundehüters für diese Hunde.                     de und der Höhe nach;
                                                                      • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzan-
        Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der          sprüche und
        Haltung der Welpen des über diesen Vertrag versi-             • Ihre Freistellung von berechtigten Schadener-
        cherten Muttertieres. Voraussetzung dafür ist, dass             satzverpflichtungen.
        die Welpen in Ihrem Besitz sind. Die Welpen sind
        bis zum Alter von zwölf Monaten mitversichert. Ab             Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen
        ihrem ersten Geburtstag sind die Welpen mit dem               dann, wenn sie kraft Gesetzes, durch ein rechts-
        dafür vorgesehenen Beitrag selbst zu versichern.              kräftiges Urteil, durch Anerkenntnis oder Vergleich
                                                                      festgestellt sind und wir hierdurch gebunden sind.
        Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als          Wir sind an ein Anerkenntnis oder einen Vergleich
        Halter von Jagdgebrauchshunden, für die Versi-                gebunden, soweit der Anspruch auch ohne Aner-
        cherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversi-               kenntnis und Vergleich bestanden hätte. Die Frei-
        cherung besteht.                                              stellung von Ansprüchen erfolgt innerhalb von zwei
                                                                      Wochen nach bindender Feststellung der Schaden-
        Nicht versichert sind Schadenersatzansprüche we-              ersatzpflicht.
        gen Schäden, die Sie
                                                                      Wir sind bevollmächtigt, Erklärungen im Namen der
        • vorsätzlich;                                                versicherten Personen abzugeben. Dies gilt für Er-
        • in Ausübung einer Straftat oder                             klärungen
        • durch bewusstes Abweichen von Gesetzen,
          Verordnungen, behördlichen Anordnungen oder                 • zur Abwicklung des Schadens und
          Verfügungen verursacht haben.                               • zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen.

        Versicherungsschutz besteht, wenn Sie oder eine               Kommt es in einem Versicherungsfall zum Rechts-
        mitversicherte Person (versicherte Personen) auf-             streit über einen Schadenersatzanspruch, sind wir
        grund eines Schadenereignisses (Versicherungsfall),           zur Prozessführung bevollmächtigt. Dies gilt, wenn
        das einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden              Schadenersatz von Ihnen gefordert wird.
        zur Folge hatte, von einem Dritten aufgrund gesetz-
        licher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen              Wir führen den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf
        oder öffentlich-rechtlichen Inhalts auf Schadenersatz         unsere Kosten.
        in Anspruch genommen werden.
                                                                      Wir tragen bei einem Straf- oder Ordnungswidrig-
        Das Schadenereignis muss während der Dauer                    keitsverfahren wegen eines Schadenereignisses,
        des Vertrags eingetreten sein. Schadenereignis ist            das einen versicherten Schadenersatzanspruch


                                                                                                              Seite 2 von 8

[Seite 3]
      zur Folge haben kann, die Kosten für einen von              Dies schließt die Beförderung von Gästen mit ein.
      uns gewünschten oder genehmigten Verteidiger.               Nicht versichert sind Schäden an den gezogenen
      Die Kosten tragen wir in Höhe der Gebührenord-              eigenen Schlitten oder Wagen.
      nung. Höhere Kosten tragen wir, wenn dies mit uns
      besonders vereinbart wurde.                           4.2   Teilnahme an Veranstaltungen

      Erlangen Sie das Recht zu fordern, dass eine zu             Versichert sind Schäden aus der privaten Teilnahme
      zahlende Rente aufgehoben oder gemindert wird,              an folgenden Veranstaltungen:
      so sind wir zur Ausübung dieses Rechts bevoll-
      mächtigt.                                                   • Schauvorführungen;
                                                                  • Rennen mit und ohne Schlitten oder Wagen;
      Ein Haftpflichtanspruch kann auf unser Verlangen            • Turniere (z. B. Agility) inklusive des Trainings
      durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich               hierzu;
      erledigt werden. Scheitert die Erledigung eines             • Teilnahme in einer Hundeschule sowie
      Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten, haben              • Schäden an Scheinverbrechern, sogenannten
      wir für den von der Weigerung an entstehenden                 Figuranten.
      Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen
      und Kosten nicht aufzukommen.                         4.3   Deckschäden

      Die Zahlung unserer Leistungen erfolgt in Euro.             Versichert sind Schäden durch gewollte oder nicht
                                                                  gewollte Deckakte.
      Liegt der Zahlungsort in einem Staat außerhalb
      der Europäischen Währungsunion, gilt Folgendes.       4.4   Mietsachschäden
      Unsere Verpflichtung ist erfüllt, wenn der Euro-Be-
      trag bei einem in der europäischen Währungsunion            Versichert sind Schäden an Wohnräumen und
      gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.                      sonstigen Räumen in Gebäuden. Diese müssen zu
                                                                  privaten Zwecken gemietet oder gepachtet sein.
3.    Versicherungssumme und Begrenzung der Leistung              Dies schließt auch Ferienwohnungen mit ein. Mit-
                                                                  versichert sind Mietsachschäden an den jeweils zu-
      Die vereinbarte Versicherungssumme und die Be-              gehörigen Balkonen oder Terrassen. Versichert sind
      grenzung der Leistung ergeben sich aus dem An-              auch Schäden an Sachen, die mit der Mietsache
      hang zu diesen Bedingungen.                                 fest verbunden sind (z. B. Zäune).

      Die vereinbarte Versicherungssumme gilt für Per-            Darüber hinaus sind Schäden an beweglichen Sa-
      sonen-, Sach- und Vermögensschäden.                         chen und Pkw, die keine Leasingfahrzeuge sind,
                                                                  versichert. Diese müssen ebenfalls zu privaten
      Unsere Entschädigungsleistung ist für jeden Ver-            Zwecken gemietet oder geliehen worden sein.
      sicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungs-
      summe und je geschädigter Person auf den verein-            Nicht versichert im Rahmen der Mietsachschäden
      barten Höchstbetrag begrenzt. Dies gilt auch dann,          sind Haftpflichtansprüche wegen
      wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
      entschädigungspflichtige Personen erstreckt.                • Abnutzung;
                                                                  • Verschleiß;
      Unsere Entschädigungsleistungen für alle Versiche-          • Schimmel;
      rungsfälle eines Versicherungsjahres sind auf das           • übermäßiger Beanspruchung;
      Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme               • Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und
      begrenzt.                                                     Warmwasserbereitungsanlagen;
                                                                  • Schäden an Elektro- und Gasgeräten sowie
4.    Regelungen für einzelne Risiken                             • Glasschäden, gegen die Sie sich einzeln versi-
                                                                    chern können.
4.1   Schlittenfahrten
                                                            4.5   Therapeutische Zwecke
      Versichert sind Schäden aus dem Einsatz der ver-
      sicherten Hunde als Zugtiere von Schlitten oder Wa-
                                                                  Versichert sind Schäden aus der privaten Nutzung der
      gen (z. B. Dogcart). Der Einsatz darf nicht gegen
                                                                  versicherten Hunde zu therapeutischen Zwecken.
      Gebühr, sondern nur zu privaten Zwecken erfolgen.


                                                                                                          Seite 3 von 8

[Seite 4]
4.6   Führen ohne Leine oder Maulkorb                            • in Europa für die gesamte Dauer des Aufent-
                                                                   halts und
      Versichert sind Schäden beim Führen der Hunde
      ohne Leine und ohne Maulkorb/-schlaufe. Nicht ver-         Unter Europa verstehen wir
      sichert sind Ansprüche wegen reiner Vermögens-
      schäden, wenn von gesetzlichen oder behördlichen           • die Staaten der Europäischen Union (EU);
      Vorschriften abgewichen wurde.                             • die Vertragsstaaten des Abkommens über den
                                                                   europäischen Wirtschaftsraum (EWR);
4.7   Tierische Ausscheidungen                                   • die Schweiz und
                                                                 • Israel.
      Versichert sind Schäden, die durch Ausscheidungen
      der versicherten Hunde entstanden sind.              7.    Abtretungsverbot

                                                                 Einen Freistellungsanspruch dürfen Sie, bevor er
4.8   Hundetransportanhänger und -boxen                          endgültig festgestellt ist, ohne unsere Zustimmung
                                                                 weder abtreten noch verpfänden. Ein Abtreten an
      Versichert sind Schäden aus dem Besitz und Ge-             den geschädigten Dritten steht Ihnen frei.
      brauch von eigenen und fremden Hundetransport-
      anhängern und -boxen, die nicht versicherungs-       8.    Subsidiärer Schutz
      pflichtig sind und nur zu privaten Zwecken genutzt
      werden.                                                    Falls im Versicherungsfall eine Entschädigung aus
                                                                 anderen Verträgen verlangt werden kann, geht de-
4.9   Allmählichkeitsschäden                                     ren Pflicht zu leisten vor.

      Versichert sind Sachschäden durch allmähliche        9.    Versicherte Personen
      Einwirkung von
                                                                 Außer Ihnen sind weitere Personen mitversichert.
      • Temperaturen;                                            Welche Personen versichert sind, ergibt sich aus
                                                                 dem Anhang zu diesen Bedingungen.
      • Gasen;
      • Dämpfen oder Feuchtigkeit                                Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag dürfen
                                                                 aber nur Sie ausüben.
      und von Niederschlägen wie
                                                                 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen sind
      • Rauch;                                                   auf die mitversicherten Personen entsprechend an-
      • Ruß;                                                     zuwenden.
      • Staub und dergleichen.
                                                                 Sind Voraussetzungen für Ausschlüsse oder für den
                                                                 Verlust des Versicherungsschutzes erfüllt, spielt es
5.    Selbstbehalt                                               keine Rolle, ob Sie oder eine mitversichertePerson
                                                                 diese erfüllt haben. Der Versicherungsschutz ent-
      Wir ziehen bei jedem Versicherungsfall einen ver-          fällt dann für alle versicherten
      einbarten Selbstbehalt von der Entschädigungs-             Personen.
      leistung ab.
                                                                 Scheidet eine Person aus der Versicherung aus,
      Unabhängig davon bleiben wir zur Abwehr unbe-              besteht für sie längstens für zwölf Monate nach
      rechtigter Schadenersatzansprüche verpflichtet.            Ausscheiden Versicherungsschutz.
      Dies gilt auch, wenn diese die Höhe des Selbstbe-
      halts nicht überschreiten.                           10.   Ansprüche versicherter Personen untereinander

6.    Geltungsbereich                                            Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haft-
                                                                 pflichtansprüche versicherter Personen unterein-
      Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland            ander wegen folgender Schäden:
      besteht der Versicherungsschutz
                                                                 • Versichert sind Personenschäden. Über-
                                                                   gangsfähige Regressansprüche Dritter wegen
      • außerhalb Europas für fünf Jahre.


                                                                                                         Seite 4 von 8

[Seite 5]
        Personenschäden sind hierbei versichert. Wir               zu dem Zeitpunkt, in dem das neue Risiko entstan-
        verzichten gegenüber versicherten Personen                 den ist.
        auf unseren eigenen Regressanspruch.
      • Versichert sind Sachschäden. Die Ansprüche                 Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen Mehr-
        müssen gerichtlich geltend gemacht werden.                 beitrag zu erheben. Der Mehrbeitrag ergibt sich aus
        Darüber hinaus hat ein rechtskräftiges Urteil              den jeweils gültigen Tarifbestimmungen.
        vorzuliegen. Ausgeschlossen bleiben aufge-
        wendete Kosten für die Feststellung und Ab-                Wenn Sie der Änderung des Vertrags widerspre-
        wehr der Ansprüche.                                        chen, entfällt die Vorsorgeversicherung rückwir-
      • Versichert sind Ansprüche aus Sach- und da-                kend.
        raus resultierenden Vermögensschäden. Die
                                                             13.   Forderungsausfall und Gewaltopferschutz
        Schäden haben in diesem Vertrag versicherte,
        vorübergehend in Ihrem Haushalt eingeglieder-              Fügt Ihnen ein Dritter (Schadenverursacher) mit
        te Personen erlitten. Diese machen Ansprüche               einem Hund einen Personen-, Sach- oder daraus
        gegen Sie oder die mit Ihnen in häuslicher Ge-             resultierenden Vermögensschaden (Vermögensfol-
        meinschaft lebenden versicherten Personen                  geschaden) zu, ist dies unter den folgenden Voraus-
        geltend. Den Nachweis über die Mitversiche-                setzungen versichert.
        rung haben Sie zu führen.
                                                                   Den Schaden müssen Sie in Europa erleiden.
11.   Kaution in Europa
                                                                   Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass Sie
      Wir stellen den notwendigen Betrag bereit, den Sie           über die Schadenersatzansprüche gegen den Scha-
      als Kaution zur Sicherstellung von Leistungen zu             denverursacher
      hinterlegen haben. Die Kaution hat auf behördlicher
      Anordnung zu beruhen. Ein in diesem Vertrag ver-             • ein rechtskräftiges Urteil oder
      sicherter Haftpflichtanspruch eines Dritten hat der          • einen vollstreckbaren Vergleich
      Grund für die Kautionsstellung zu sein.
                                                                   vor einem ordentlichen Gericht in Europa erwirkt
      Wir stellen die Kaution bis zum vereinbarten Höchst-         haben. Dem ist ein notarielles Schuldanerkenntnis
      betrag (siehe Anhang) als zinsloses Darlehen zur             des Schadenverursachers vor einem Notar in Euro-
      Verfügung. Die Kaution wird auf eine von uns zu              pa gleichzusetzen.
      leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist
      die Kaution höher als der zu leistende Schaden-              •   Anerkenntnisurteile;
      ersatz, haben Sie den Differenzbetrag zurückzu-              •   Versäumnisurteile;
      zahlen. Gleiches gilt, wenn die Kaution                      •   gerichtliche Vergleiche;
                                                                   •   vergleichbare Titel sowie
                                                                   •   notarielle Schuldanerkenntnisse
      • als Strafe;
      • als Geldbuße;
                                                                   binden uns nur, wenn der Anspruch auch ohne einen
      • für die Durchsetzung unversicherter Schaden-
                                                                   dieser Titel bestanden hätte.
        ersatzforderungen einbehalten wird oder
      • verfällt.                                                  Weitere Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass
                                                                   eine Zwangsvollstreckung aus dem Titel gegen den
12.   Vorsorgeversicherung                                         Schadenverursacher wegen Zahlungsunfähigkeit
                                                                   erfolglos geblieben ist. Vollstreckungsversuche
      Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach           gelten als erfolglos, wenn Sie nachweisen, dass
      Abschluss des Vertrags neu entstehen, ist sofort
      mitversichert. Dies ist der Fall, wenn weitere Hunde         • eine Zwangsvollstreckung nicht oder nicht zur
      in den Vertrag aufgenommen werden sollen.                      vollen Befriedigung der titulierten Forderungen
                                                                     geführt hat;
      Jedes neue Risiko ist uns zu melden. Die Meldung             • eine Zwangsvollstreckung aussichtslos er-
      über das neue Risiko muss uns innerhalb von zwölf              scheint, weil der Schadenverursacher in den
      Monaten nach dessen Entstehen vorliegen. Die Än-               letzten drei Jahren eine eidesstattliche Versi-
      derung des Versicherungsschutzes gilt rückwirkend              cherung abgegeben hat oder


                                                                                                           Seite 5 von 8

[Seite 6]
       • gegen den Schadenverursacher ein Insolvenz-                 vor dem im Versicherungsschein angegebenen Ver-
         verfahren eröffnet oder ein solches Verfahren               sicherungsbeginn Ihren Beitrag zahlen.
         mangels Masse abgelehnt wurde.
                                                              14.2   Beginn des Versicherungsschutzes
       Letzte Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass
       Sie uns die Ansprüche gegen den Schadenverursa-               Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Ver-
       cher in Höhe der Versicherungsleistungen abtreten             sicherungsschein genannten Zeitpunkt (Versiche-
       und uns die vollstreckbare Ausfertigung des Titels            rungsbeginn). Es besteht kein Versicherungsschutz,
       aushändigen. Sie haben an der Umschreibung des                solange Sie den ersten Beitrag nicht gezahlt haben.
       Titels auf uns mitzuwirken.                                   Sie haben aber Versicherungsschutz, wenn Sie die
                                                                     Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
       Wir gewähren Versicherungsschutz in dem Um-
       fang, in dem der Schadenverursacher Versiche-                 Der Erstbeitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn Sie
       rungsschutz als Versicherungsnehmer nach dieser               uns für den Einzug ermächtigt haben. Gleiches gilt,
       Versicherung hätte. Dies gilt auch dann, wenn der             wenn der Beitrag bei Fälligkeit per Lastschrift ein-
       Schadenverursacher mit Vorsatz gehandelt hat.                 gezogen werden konnte und der Kontoinhaber der
       Dem Schadenverursacher stehen keine Rechte aus                Abbuchung nicht widerspricht.
       diesem Vertrag zu.
                                                              14.3   Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Erst-
       Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche                beitrags
       gegen den Schadenverursacher wegen Schäden an
                                                                     Ist der fällige Erstbeitrag bei Eintritt des Versiche-
       • Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie An-                rungsfalls nicht gezahlt, besteht kein Versiche-
         hängern;                                                    rungsschutz. Voraussetzung ist, dass wir Sie durch
       • Immobilien außerhalb Deutschlands;                          eine Nachricht in Textform auf diese Rechtsfolge
       • Sachen, die ganz oder teilweise Ihrem Betrieb,              hingewiesen haben. Alternativ genügt auch ein auf-
         Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt zuzurechnen                 fälliger Hinweis darauf im Versicherungsschein. Sie
         sind.                                                       haben Versicherungsschutz, wenn Sie die Nicht-
                                                                     zahlung nicht zu vertreten haben.
       Wir leisten keine Entschädigung für
                                                                     Solange Sie den fälligen ersten Beitrag nicht ge-
       • Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der               zahlt haben, können wir vom Vertrag zurücktreten.
         Rechtsverfolgung;                                           In diesem Fall steht es uns frei, eine angemessene
       • Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder                Geschäftsgebühr zu verlangen.
         vertraglichen Forderungsübergangs;
       • Ansprüche, wenn sie darauf beruhen, dass be-                Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie
         rechtigte Einwände oder begründete Rechtsmit-               uns beweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu
         tel nicht oder nicht pünktlich vorgebracht oder             vertreten haben.
         eingelegt wurden;
       • Ansprüche, für die ein anderer Versicherer, z. B.    15.    Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht
         Ihre Schadenversicherung, zu leisten hat, und               rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
       • Ansprüche, für die ein Träger der Sozialversi-
         cherung oder Sozialhilfe zu leisten hat. Dies gilt   15.1   Fälligkeit der Folgebeiträge
         auch für Rückgriffs-, Beteiligungs- oder ähnliche
         Ansprüche von Dritten.                                      Die Folgebeiträge sind jeweils monatlich nach dem
                                                                     Beginn des Versicherungsschutzes fällig.
14.    Fälligkeit des Erstbeitrags, Beginn des Versiche-
       rungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen       15.2   Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folge-
       Zahlung des Erstbeitrags                                      beiträge

14.1   Fälligkeit des Erstbeitrags                                   Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht pünktlich, er-
                                                                     halten Sie eine qualifizierte Mahnung mit einer Zah-
       Der erste Beitrag wird fällig, wenn Sie den Versi-            lungsfrist von zwei Wochen. Es steht uns frei, die
       cherungsschein erhalten. Sie müssen aber nicht                im Zuge der Mahnung entstandenen Kosten (z. B.


                                                                                                               Seite 6 von 8

[Seite 7]
       Mahnkosten, Rücklastschriftgebühren) geltend zu                    -minderung einzuholen und zu befolgen. Dies
       machen.                                                            kann auch mündlich oder telefonisch geschehen.
                                                                      •   Falls möglich, haben Sie uns unverzüglich Aus-
       Haben Sie die angemahnten Folgebeiträge und                        kunft zu geben. Die Auskunft muss zur Feststel-
       Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist bei Eintritt                  lung des Versicherungsfalls oder des Umfangs
       des Versicherungsfalls nicht gezahlt, haben Sie
                                                                          unserer Leistungspflicht erforderlich sein. Die
       keinen Versicherungsschutz. Sie haben Versiche-
                                                                          Auskunft hat in Textform zu erfolgen. Sie haben
       rungsschutz, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu
       vertreten haben.                                                   jede Untersuchung über Ursache und Höhe des
                                                                          Schadens und über den Umfang der Entschädi-
       Solange die angemahnten Folgebeiträge und Kos-                     gungspflicht zu erlauben.
       ten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt sind,          •   Sie haben von uns angeforderte Belege beizu-
       können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist                 bringen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise
       außerordentlich kündigen. Unser Kündigungsrecht                    zumutbar ist.
       ist ausgeschlossen, wenn Sie uns nachweisen, dass              •   Wird gegen Sie ein staatsanwaltschaftliches
       Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.                     Verfahren eingeleitet, haben Sie uns dies unver-
                                                                          züglich anzuzeigen. Das gilt auch bei Einleitung
       Haben wir den Vertrag außerordentlich gekündigt,                   eines behördlichen oder gerichtlichen Verfah-
       gilt Folgendes. Der Vertrag besteht weiter, wenn Sie
                                                                          rens. Wenn gegen Sie ein Mahnbescheid erlas-
       innerhalb eines Monats nach unserer Kündigung
                                                                          sen oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet
       die angemahnten Folgebeiträge und Kosten zahlen.
       Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang                    wird, ist uns dies ebenfalls anzuzeigen.
       der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind,                •   Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie frist-
       besteht kein Versicherungsschutz.                                  gemäß Widerspruch oder die sonst notwendi-
                                                                          gen Rechtsbehelfe einlegen. Das gilt auch für
16.    Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits­                       eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf
       verletzungen                                                       Schadenersatz. Einer Weisung von uns bedarf
                                                                          es dafür nicht.
       Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der           •   Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch ge-
       Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten
                                                                          richtlich geltend gemacht, haben Sie uns die
       Personen verantwortlich.
                                                                          Führung des Verfahrens zu überlassen. Wir be-
16.1   Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls                 auftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt.
                                                                          Sie müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht er-
       Besonders gefahrdrohende Umstände haben Sie                        teilen. Sie müssen dem Rechtsanwalt auch alle
       auf unser Verlangen hin innerhalb angemessener                     nötigen Auskünfte geben und alle geforderten
       Frist zu beseitigen. Dies gilt nur, wenn das Beseiti-              Unterlagen zur Verfügung stellen.
       gen unter Abwägen der beiderseitigen Interessen
       zumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden         16.3   Folgen von Obliegenheitsverletzungen
       geführt hat, gilt ohne Weiteres als besonders ge-
       fahrdrohend.                                                   Verletzen Sie eine vor Eintritt des Versicherungs-
                                                                      falls zu erfüllende Obliegenheit vorsätzlich oder
16.2   Obliegenheiten bei      und    nach    Eintritt   des          grob fahrlässig, hat dies Folgen. Es steht uns dann
       Versicherungsfalls
                                                                      frei, den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos zu
       Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls haben             kündigen. Die Frist beginnt, nachdem wir von der
       Sie folgende Obliegenheiten zu erfüllen:                       Verletzung Kenntnis erlangt haben.

       • Sie haben nach Möglichkeit für die Abwendung                 Wir können nicht kündigen, wenn Sie die Obliegen-
         und Minderung des Schadens zu sorgen.                        heit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt
       • Sie haben uns über den Schadeneintritt, nach-                haben. Dies müssen Sie uns beweisen.
         dem Sie von ihm erfahren haben, unverzüglich
         zu informieren. Dies kann auch mündlich oder                 Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie
         telefonisch geschehen.                                       eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt haben. Bei
       • Wenn es Ihnen zumutbar ist, haben Sie Wei-                   einer grob fahrlässigen Verletzung einer Obliegen-
         sungen von uns zur Schadenabwendung oder
                                                                      heit steht es uns frei, die Leistung zu kürzen. Die


                                                                                                               Seite 7 von 8

[Seite 8]
      Kürzung der Leistung hat der Schwere des Verschul-             Aufenthalts zuständig. Bei Klagen gegen uns auch
      dens zu entsprechen.                                           wahlweise das Gericht an unserem Geschäftssitz.

      Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungs-            Auch in folgenden Fällen ist das Gericht an unserem
      falls bestehende Obliegenheit zur Auskunft oder
                                                                     Geschäftssitz zuständig:
      Aufklärung, können Sie Ihren Versicherungsschutz
      ganz oder teilweise verlieren. Dies setzt voraus,
      dass wir Sie auf diese Rechtsfolge hingewiesen                 • Sie verlegen nach Abschluss des Vertrags Ihren
      haben. Der Hinweis muss durch gesonderte Mit-                    Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
      teilung in Textform erfolgt sein.                                in einen Staat außerhalb Europas.
                                                                     • Ihr Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-
17.   Laufzeit des Versicherungsvertrags                               halt sind, wenn die Klage erhoben wird, nicht
                                                                       bekannt.
      Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlos-
      sen. Als Versicherungsperiode gilt ein Monat.
                                                               21.   Anzuwendendes Recht
18.   Kündigung und Beendigung des Versicherungs-
      vertrags                                                       Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundes­
                                                                     republik Deutschland, auch wenn Sie Leistungen
      Sie haben das Recht, Ihren Vertrag täglich, ohne               im Ausland erhalten.
      Einhaltung einer Frist, in Textform zu kündigen.
                                                               22.   Garantiererklärung
      Die Kündigung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, den
      Sie angegeben haben, frühestens aber mit Zugang                Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-
      Ihrer Kündigungserklärung bei uns.                             wirtschaft (GDV) als Interessenvertretung der Deut-
                                                                     schen Versicherungswirtschaft gibt regelmäßig
      Es steht uns frei, den Vertrag ordentlich zu kündi-
                                                                     neue Musterbedingungen heraus, die branchenweit
      gen. Die Frist beträgt einen Monat zum Ende der
      Versicherungsperiode.                                          als Mindeststandard angesehen werden.

      Wir können den Vertrag nach einem Versicherungs-               Wir garantieren, dass die vorliegenden Bedingun-
      fall kündigen. Dies können wir nur innerhalb eines             gen hinsichtlich des Umfangs des Versicherungs-
      Monats nach Ende der Verhandlungen über die Ent-               schutzes ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den
      schädigung tun. Dann wird unsere Kündigung einen               Musterbedingungen des GDV (Allgemeine Versiche-
      Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.                           rungsbedingungen für die Private Hundehalterhaft-
                                                                     pflichtversicherung; AVB Private HundehalterHV;
      Nach Ihrem Tod endet der Vertrag für alle versi-
      cherten Personen spätestens nach zwölf Monaten.                Stand: Mai 2020) abweichen.
      Dies gilt, wenn keine volljährige Person den Vertrag
      weiterführt.                                             23.   Embargobestimmung

      Mit dem Ende des Vertrags endet der Versiche-                  Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertrags-
      rungsschutz.                                                   bestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit
                                                                     und solange dem keine auf die Vertragsparteien
19.   Willenserklärungen und Anzeigen                                direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Fi-
                                                                     nanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen
      Eine Willenserklärung oder Anzeige bedarf min-
                                                                     Union oder Bundesrepublik Deutschland entgegen-
      destens der Textform (z. B. per E-Mail), soweit in
      diesen Bedingungen nichts anderes vereinbart ist.              stehen.
      Es steht Ihnen frei, diese auch schriftlich (z. B. per
      Brief) abzugeben.                                              Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Fi-
                                                                     nanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Ver-
20.   Gerichtsstand                                                  einigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den
                                                                     Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische
      Für alle Klagen aus diesem Vertrag ist das Ge-
                                                                     oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
      richt Ihres Hauptwohnsitzes oder gewöhnlichen


                                                                                                             Seite 8 von 8
```

