# Getsafe Comfort: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-getsafe-comfort.php
- Rechtlicher Träger: Getsafe / Wefox / Friday / Clark Eigenmarken (Haftpflicht-Tarife von Insurtechs)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-getsafe-comfort.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Getsafe Vertragsbedingungen Hundehalterhaftpflichtversicherung Comfort (AVB, AHB, BB-HHV-Comfort)](https://www.hellogetsafe.com/documents/de_2025_vertragsbedingungen_hundehalterhaftpflichtversicherung_comfort.pdf), Fassung Versicherungsbedingungen Hundehaftpflicht Comfort, Stand 01.2022

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | laut Versicherungsschein |  |  |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden. Dies gilt auch, wenn diese weder durch Personenschäden noch durch Sachschäden verursacht sind (reine Vermögensschäden). | BB-HHV 6.1, Seite 15 |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | keine | Falls vereinbart, beteiligst du dich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). | AHB 3.2, Seite 9 |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes) | ja | b) deine Familienangehörigen, c) sonstige mit dir in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, in der Eigenschaft als Halter, Mithalter, Hüter oder Nutzer der im Versicherungsschein genannten Hunde. | BB-HHV 2.1.1, Seite 13 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | die bei einem vorübergehenden außereuropäischen Auslandsaufenthalt (weltweit) bis zu 5 Jahren eintreten, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird. | BB-HHV 9 b), Seite 16 |
| Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Länder | ja | die bei einem vorübergehenden außereuropäischen Auslandsaufenthalt (weltweit) bis zu 5 Jahren eintreten, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird. | BB-HHV 9 b), Seite 16 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeige | ja | Im Umfang des bestehenden Vertrags ist deine gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. | AHB 5.1, Seite 10 |
| Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser waren | nicht geregelt |  |  |
| Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mit | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | ja | Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zu deinem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag. | AVB 6.1, Seite 8 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hund | ja | Werden nach Abschluss der Versicherung weitere Hunde angeschafft, erweitert sich hierdurch das versicherte Risiko. | BB-HHV 1.2.2, Seite 11 |
| Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | ja | Bis zum Alter von 12 Monaten stellen diese jedoch keine Risikoerweiterung dar und müssen uns erst danach entsprechend Nr. 1.2.2 angezeigt werden. | BB-HHV 1.2.3, Seite 13 |
| Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sind | nicht geregelt |  |  |
| Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probe | nicht geregelt |  |  |
| Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderung | ja | Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden aus der privaten Nutzung der versicherten Hunde als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund. | BB-HHV 1.9, Seite 13 |
| Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis) | ja | Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden aus der privaten Nutzung der versicherten Hunde als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund. | BB-HHV 1.9, Seite 13 |
| Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildung | ja | Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden aus der privaten Nutzung der versicherten Hunde als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund. | BB-HHV 1.9, Seite 13 |
| Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildung | nein | Nicht versichert sind Jagdhunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht. | BB-HHV 1.1, Seite 13 |
| Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtraining | ja | Eingeschlossen sind bei der Unterrichts- und Veranstaltungsteilnahme auch Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer sowie von Figuranten (Scheinverbrechern). | BB-HHV 1.4, Seite 13 |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichert | ja | Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die in deinem Auftrag die Führung der Aufsicht über die versicherten Hunde übernommen haben | BB-HHV 2.2.1, Seite 13 |
| Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionen | ja | Für gewerbsmäßig tätige Tierhüter besteht jedoch nur Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Haftpflichtschutz erlangt werden kann. | BB-HHV 2.2.2, Seite 14 |
| Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut) | ja | Haftpflichtansprüche der nach Nr. 2.2 versicherten Tierhüter (z.B. Hüterbiss) | BB-HHV 2.3 c), Seite 14 |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie) | ja | Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander, soweit es sich um folgende Ansprüche handelt: a) Personenschäden | BB-HHV 2.3 a), Seite 13 |
| Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskosten | ja | das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | AHB 1, Seite 8 |
| Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden) | ja | das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | AHB 1, Seite 8 |
| Tierarztkosten für verletzte fremde Tiere | nicht geregelt |  |  |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten) | ja | Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt. | BB-HHV 1.7, Seite 13 |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | ja | Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt. | BB-HHV 1.7, Seite 13 |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächen | ja | Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden (z. B. an landwirtschaftlichen Nutzflächen, Gärten sowie Feldern, Forsten und Weiden). | BB-HHV 1.5, Seite 13 |
| Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter) | ja | das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | AHB 1, Seite 8 |
| Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot) | nein | Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen, | BB-HHV 5.4 e), Seite 14 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern) | ja | Versichert sind (in Erweiterung von Nr. 1 der AHB) öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), die die versicherten Personen betreffen. | BB-HHV 8.1, Seite 16 |
| Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände) | ja | Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten: | BB-HHV 5.1, Seite 14 |
| Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisen | ja | Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften (z. B. Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer) | BB-HHV 5.2, Seite 14 |
| Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventar | ja | Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften (z. B. Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer) | BB-HHV 5.2, Seite 14 |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachen | nein | wegen Schäden an Sachen, die von den versicherten Personen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen oder unberechtigt in Besitz genommen sind | BB-HHV 3 c), Seite 14 |
| Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urin | ja | Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen durch tierische Ausscheidungen. | BB-HHV 1.6, Seite 13 |
| Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein) | ja | am Unterricht eines Hundevereins oder eines gewerblichen Hundetrainers, | BB-HHV 1.3, Seite 13 |
| Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungen | ja | an Hundesportveranstaltungen, Geschicklichkeitswettbewerben, Rennen und Turnieren (z. B. Agility, Hundeschlittenrennen) oder | BB-HHV 1.3, Seite 13 |
| Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden, die beim Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe entstehen. | BB-HHV 1.8, Seite 13 |
| Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden, die beim Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe entstehen. | BB-HHV 1.8, Seite 13 |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund) | nein | Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht a) aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes | BB-HHV 3 a), Seite 14 |
| Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht) | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | ja | Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass du oder eine nach Nr. 2.1 mitversicherte Person während der Wirksamkeit dieser Versicherung von einem zahlungsunfähigen Außenstehenden (Schadenverursacher) geschädigt wird. | BB-HHV 11.1, Seite 16 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | ja | die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung deinerseits von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. | AHB 2.1, Seite 8 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschaden | ja | Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für dich von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. | AHB 2.3, Seite 8 |
| Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamt | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführschein | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | ja | Uns ist jeder Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben wurden. | AHB 6.2.1, Seite 11 |
| Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung) | ja | Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen. | AVB 3.7, Seite 5 |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | ja | Du hast das Recht, den Vertrag jederzeit (täglich) zu kündigen. | AVB 3.4, Seite 4 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum) | ja | aller versicherten Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, | BB-HHV 3 i), Seite 14 |

## Volltext der Bedingungen: Getsafe Vertragsbedingungen Hundehalterhaftpflichtversicherung Comfort (AVB, AHB, BB-HHV-Comfort)

```text
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Versicherungsbedingungen/
Kundeninformationen

Stand: 01.2022


Hundehaftpflicht
Comfort


www.hellogetsafe.com

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Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022


      Inhaltsverzeichnis
      Hundehaftpflicht
      Comfort


          Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)                     03-08

          Allgemeine Haftpflichtbedingungen (AHB)                       09-12

          Besondere Bedingungen zur Getsafe Hundehaftpflicht
          „Comfort“ (BB-HHV-Comfort)                                    13-18

          Zusatzbedingungen zur Getsafe Hundehaftpflicht –
          Erweiterung „SOS-Hilfe“ (ZB-SOS)                              19

          Allgemeine Kundeninformationen                                20-23

          Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19 Abs. 5 VVG) 24-25


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Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022


      Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
      1      Vertragsparteien
      2      Versicherungsschutz, Beitragszahlung, Versicherungsperiode, Fälligkeit, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung
      3      Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung, Beitrag bei vorzeitiger Beendigung
      4      Anzeigepflicht vor Vertragsabschluss
      5      Weitere Regelungen
      6      Bedingungsgarantien


      1      Vertragsparteien

      1.1    Du
             Du bist unser Kunde und bezahlst uns die vereinbarten Beiträge. Nach dem Gesetz bist du der „Versicherungsnehmer“.

      1.2    Wir
             Wir sind andsafe (andsafe AG) und Getsafe (Getsafe Digital GmbH).

             Als andsafe AG sind wir nach dem Gesetz der „Versicherer“ und stehen dir bei versicherten Schäden
             (Versicherungsfällen) zur Seite.

             Als Getsafe Digital GmbH, haben wir als Versicherungsvertreter die Vollmacht erteilt bekommen deine Anzeigen und
             Erklärungen entgegenzunehmen. Somit kümmern wir uns als Getsafe Digital GmbH um den Vertrieb der Produkte und
             um die Vertragsverwaltung. Darüber hinaus sind wir als Getsafe Digital GmbH berechtigt den Beitrag einzuziehen.

      1.3    Versicherte Personen
             Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich dir zu. Das gilt auch, wenn andere Personen versichert
             sind und unabhängig davon, wer den Versicherungsschein besitzt.

             Soweit andere Personen versichert sind, sind diese neben dir für die Erfüllung der damit verbundenen
             Obliegenheiten/Pflichten (insbesondere im Schadensfall) verantwortlich.

      1.4    Rechtsnachfolger
             Alle für dich geltenden Bestimmungen sind auf deinen Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchssteller entsprechend
             anzuwenden.

      2      Versicherungsschutz, Beitragszahlung,                        Versicherungsperiode,              Fälligkeit,      Folgen
             verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung
      2.1    Beginn des Versicherungsschutzes
             Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der Erst- oder
             Einmalbeitrag rechtzeitig (zur Fälligkeit) bezahlt wird. Zahlst du nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst,
             nachdem die Zahlung veranlasst ist.

      2.2    Beitragszahlung
             Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Dies erfolgt entweder durch laufende Zahlungen monatlich,
             vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.

      2.3    Versicherungsperiode
             Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist
             die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.

      2.4    Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
             Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein
             angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts.

             Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag
             unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.

             Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit eingezogen werden kann und du der Abbuchung nicht
             widersprichst.

      2.5    Unser Rücktrittsrecht bei nicht rechtzeitig gezahltem Erst- oder Einmalbeitrag
             Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach 2.4 AVB gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten,
             solange du die die Zahlung nicht veranlasst hast.

             Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn du die Nichtzahlung nicht zu vertreten hast.


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Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022


      2.6    Leistungsfreiheit bei nicht rechtzeitig gezahltem Erst- oder Einmalbeitrag
             Wenn du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig nach 2.4 AVB zahlst, sind wir für einen vor Zahlung des
             Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass wir dich durch eine
             gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese
             Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht haben.

             Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn du die Nichtzahlung zu vertreten hast.

      2.7    Fälligkeit des Folgebeitrags
             Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder
             Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig.

             Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit eingezogen werden kann und du der Abbuchung nicht
             widersprichst.

      2.8    Verzug des Folgebeitrags und Schadensersatz
             Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerätst du ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn du die verspätete
             Zahlung zu vertreten hast.

             Bist du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen
             Schadens zu verlangen.

      2.9    Mahnung
             Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir dich auf deine Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung
             auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang
             der Zahlungsaufforderung betragen.

             Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten
             im Einzelnen beziffern und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweisen.

      2.10   Leistungsfreiheit nach Mahnung
             Nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, sofern du bei
             Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug bist. Es besteht so
             lange kein Versicherungsschutz, bis die Zahlung erfolgt ist.

      2.11   Kündigung nach Mahnung
             Wir können nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger
             Wirkung kündigen, sofern du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug bist.

             Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung dann
             automatisch wirksam. Hierauf werden wir dich in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.

      2.12   Zahlung des Beitrags nach Kündigung
             Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn
             die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats
             nach Fristablauf veranlasst wird.

             Unsere Leistungsfreiheit nach 2.10 AVB bleibt bis zur Zahlung bestehen.

      2.13   Pflichten des Versicherungsnehmers
             Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hast du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des
             Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.

             Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrages über Kreditkarte oder einen anderen
             Zahlungsdienstleister (PayPal, Apple Pay, Amazon Pay, Google Pay, etc.) vereinbart wurde.

             Konnte der fällige Beitrag ohne dein Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch
             rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer von uns in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung
             erfolgt.


      2.14   Änderung der Zahlungsart / Kosten für fehlgeschlagene Einzugsversuche
             Hast du zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholter Einziehungsversuche, nicht eingezogen werden
             können, sind wir berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine
             Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
             Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass du verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige
             Beiträge selbst zu übermitteln.

             Die dadurch verursachten Kosten für fehlgeschlagene Einzugsversuche (Bearbeitungsgebühren z.B. von Kreditinstituten
             oder einem Zahlungsdienstleister) können wir dir in Rechnung stellen.


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Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022


      3        Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung, Beitrag bei vorzeitiger Beendigung

      3.1      Vertragsdauer
               Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.

      3.2      Stillschweigende Verlängerung
               Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich
               nicht, wenn einer der Vertragsparteien fristgemäß vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung
               zugegangen ist.

      3.3      Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
               Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer
               Kündigung bedarf.

      3.4      Dein Kündigungsrecht (tägliches Kündigungsrecht)
               Du hast das Recht, den Vertrag jederzeit (täglich) zu kündigen. Die Kündigung ist ab Zugang bei uns oder zu einem von
               dir gewünschten späteren Zeitpunkt wirksam (d.h. der Vertrag endet mit Ablauf des Tages, zu dem die Kündigung
               ausgesprochen wird).

      3.5      Unser Kündigungsrecht
               Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung oder jedes
               darauffolgenden Jahres zu kündigen.

      3.6      Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall
               Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können beide Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die
               Kündigung muss uns bzw. dir in Textform (z. B. E-Mail) und spätestens einen Monat nach dem Abschluss der
               Verhandlungen über die Entschädigung zugegangen sein.

               Du kannst bestimmen, ob deine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der
               laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.

               Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei dir wirksam.

      3.7      Wegfall des versicherten Interesses
               Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag
               bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen.

      3.8      Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
      3.8.1.   Allgemeiner Grundsatz
               Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in
               dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

      3.8.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
      3.8.2.1 Widerrufst du deine Vertragserklärung innerhalb der Widerrufsfrist (siehe Widerrufsbelehrung), müssen wir nur den auf
              die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der
              Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen
              haben und du zugestimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
              Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, müssen wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag
              erstatten. Dies gilt nicht, wenn du Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hast.

      3.8.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns der
              Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.

               Wird der Versicherungsvertrag durch unseren Rücktritt beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht
               rechtzeitig gezahlt worden ist, steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu.

      3.8.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht uns der Beitrag
              bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.

      3.8.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der Beitrag
              bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen.

      4        Anzeigepflicht vor Vertragsabschluss

      4.1      Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände
               Du hast bis zur Abgabe deiner Vertragserklärung uns alle dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in
               Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu
               schließen. Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn wir dir nach deiner Vertragserklärung, aber vor der
               Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellen.


                                                                   5 | 25

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Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022


      4.2     Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
      4.2.1   Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
              Verletzt du deine Anzeigepflicht nach 4.1 AVB, können wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts besteht auch
              für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz.

              Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn du nachweist, dass du die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder
              vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hast.

              Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn du nachweist, dass wir
              den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen
              hätten.

              Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn du
              nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch
              für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz, wenn
              du die Anzeigepflicht arglistig verletzt hast.

      4.2.2   Kündigung
              Verletzt du deine Anzeigepflicht nach 4.1 AVB leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Vertrag kündigen.
              Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn du nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
              angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätten.

      4.2.3   Vertragsänderung
              Ist unser Rücktrittsrecht nach 4.2.1 AVB ausgeschlossen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
              Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die werden die anderen Bedingungen auf
              unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer von dir unverschuldeten Pflichtverletzung werden die
              anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.

              Bist du mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden, kannst du den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung
              kündigen. Wir haben dich in dieser Mitteilung auf dein Kündigungsrecht hinzuweisen.

      4.3     Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte
              Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung müssen wir innerhalb eines Monats in Textform
              geltend machen. Dabei müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung
              können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die
              Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis
              erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht begründen.

      4.4     Unsere Hinweispflicht
              Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir dich durch gesonderte
              Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen haben.

      4.5     Ausschluss von unseren Rechten
              Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den
              nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.

      4.6     Anfechtung
              Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt bestehen.


      4.7     Erlöschen unserer Rechte
              Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach
              Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
              Frist beträgt zehn Jahre, wenn du (oder dein Vertreter) die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hast.

      5       Weitere Regelungen

      5.1     Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
              Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.

              Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass du dies wusstest, kannst du die Aufhebung des
              später geschlossenen Vertrags verlangen.

              Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn du es nicht innerhalb eines Monats geltend machst, nachdem du von der
              Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hast. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit
              der sie verlangt wird, uns zugeht.

      5.2     Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung

      5.2.1   Form, zuständige Stelle

                                                                  6 | 25

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              Die für uns oder für dich bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag betreffen und die
              unmittelbar gegenüber uns oder dir erfolgen, sind in Textform (z. B. über E-Mail, Getsafe-App) abzugeben. Dies gilt nicht,
              soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist.

              Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen
              Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von
              Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

      5.2.2   Änderung deiner E-Mail-Adresse, Anschrifts- oder Namensänderung
              Sollte sich deine E-Mail-Adresse, deine Anschrift oder dein Name ändern, musst du uns dies unverzüglich mitteilen bzw.
              selbst in der Getsafe-App abändern.

              Hast du uns eine Änderung deiner E-Mail-Adresse nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dir gegenüber
              abzugeben ist, eine Nachricht über dein Kundenkonto in der Getsafe-App oder die Absendung einer E-Mail an die letzte
              uns bekannte E-Mail-Adresse. Die Erklärung gilt an dem Tag der Absendung als zugegangen.

              Falls gesetzlich die Schriftform vorgegeben ist, genügt für eine Willenserklärung, die wir dir gegenüber abgeben, die
              Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der
              Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung deines Namens.

      5.3     Vollmacht des Versicherungsvertreters

      5.3.1   Erklärungen von dir
              Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von dir abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
              a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags;
              b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
              c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.

      5.3.2   Erklärungen von uns
              Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von uns ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an
              dich zu übermitteln.

      5.3.3   Zahlungen an den Versicherungsvertreter
              Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die du im Zusammenhang mit der
              Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistest. Eine Beschränkung dieser Vollmacht musst
              du nur gegen dich gelten lassen, wenn du die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kanntest oder in Folge
              grober Fahrlässigkeit nicht kanntest.

      5.4     Verjährung
              Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des
              Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der
              Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
              Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum
              zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller
              nicht mit.

              Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

      5.5     Örtlich zuständiges Gericht

      5.5.1   Klagen gegen uns
              Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz
              oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
              Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk du zur Zeit der Klageerhebung deinen Sitz, den Sitz deiner
              Niederlassung, deinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Verlegst du
              jedoch nach Vertragsschluss deinen Sitz, den Sitz deiner Niederlassung, deinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
              solchen, deinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz
              haben.

      5.5.2   Klagen gegen dich
              Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen dich bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach deinem Sitz,
              dem Sitz deiner Niederlassung oder deinem Wohnsitz; fehlt ein solcher, nach deinem gewöhnlichen Aufenthalt.

              Sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die
              gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen dich nach unserem Sitz oder unserer für den
              Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.

      5.6     Anzuwendendes Recht
              Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.

      5.7     Embargobestimmung (Sanktionsklausel)


                                                                    7 | 25

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             Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine
             auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der
             Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels-
             oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht europäische oder
             deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.

      6      Bedingungsgarantien

      6.1    Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen
             Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zu deinem
             Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen
             Vertrag.

      6.2    Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen
             Wir garantieren dir, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen mindestens den zum Zeitpunkt des
             Vertragsabschlusses      veröffentlichten   Musterbedingungen  des    Gesamtverbandes    der    Deutschen
             Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) entsprechen.

      6.3    Garantie zur Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
             Wir garantieren dir, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
             veröffentlichten, Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesses einhalten. (Der Arbeitskreis
             Beratungsprozesse       (www.beratungsprozesse.de)      ist  eine   Initiative  mehrerer   Vermittlerverbände       und
             Servicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für die Vermittler.)

      6.4    Schadenfeststellung im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers
             Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung
             eingetreten ist oder in die Gültigkeit einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, werden wir die
             Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit ablehnen.
             Können wir uns mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, treten wir im
             Rahmen des mit uns vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch im Falle
             einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Dies setzt voraus, dass du uns soweit wie
             möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützt und deine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer
             an uns abtrittst.

             Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer
             leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.


      Allgemeine Haftpflicht-Bedingungen (AHB)

      1      Gegenstand der Versicherung
      2      Versicherte Leistungen
      3      Begrenzung der Leistungen
      4      Veränderungen des versicherten Risikos
      5      Neu hinzukommende Risiken
      6      Deine Pflichten (Obliegenheiten), Folgen von Pflichtverletzungen
      7      Abtretungsverbot


      1      Gegenstand der Versicherung
             Versicherungsschutz besteht im Umfang des versicherten Risikos für den Fall, dass du

             ●   wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall),
             ●   das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte,
             ●   aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts
             ●   von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wirst.

             Als Schadenereignis wird ein Ereignis bezeichnet, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden
             ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.

      2      Versicherte Leistungen

      2.1    Leistungen

             Der Versicherungsschutz umfasst
             - die Prüfung der Haftpflichtfrage,


                                                                  8 | 25

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              -   die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
              -   die Freistellung deinerseits von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.

              Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn du aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils,
              Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet bist und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse
              und Vergleiche, die von dir ohne Zustimmung von uns abgegeben oder geschlossen worden sind, binden uns nur, soweit
              der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.

              Ist deine Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir dich binnen zwei Wochen
              vom Anspruch des Dritten freizustellen.

      2.2     Vollmachten

      2.2.1   Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig
              erscheinenden Erklärungen in deinem Namen abzugeben.

      2.2.2   Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen dich, sind wir
              bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten in deinem Namen.

      2.2.3   Erlangst du oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu
              fordern, so sind wir bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.

      2.3     Kostenbeteiligung bei Strafverfahren
              Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden
              Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für dich von uns gewünscht oder genehmigt,
              so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.


      3       Begrenzung der Leistungen

      3.1     Versicherungssumme
      3.1.1   Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein vereinbarte
              Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
              entschädigungspflichtige Personen erstreckt.

      3.1.2   Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall
              (Serienschaden), der zum Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
              - auf derselben Ursache,
              - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
              - auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen.

      3.2     Vereinbarter Selbstbehalt
              Falls vereinbart, beteiligst du dich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im
              Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung).

              Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleiben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht
              übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.

      3.3     Kosten
      3.3.1   Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.

      3.3.2   Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die
              Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.

      3.4     Rentenzahlungen
              Hast du an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die
              Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch
              verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der
              Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet.

              Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz
              in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.

              Bei der Berechnung des Betrages, mit dem du dich an laufenden Rentenzahlungen beteiligen musst, wenn der
              Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende
              Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der
              Versicherungssumme abgesetzt.

                                                                  9 | 25

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      3.5     Verursachung von Mehraufwendungen
              Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an
              deinem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an
              Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.

      4       Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen)

      4.1     Mitversicherung von Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos
              Versichert ist auch deine gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.

              Dies gilt nicht
              - für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
              - für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen (ausgenommen
                  versicherungspflichtige Hunde).

      4.2     Risikoerhöhungen durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften
              Versichert ist auch deine gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender
              oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung
              einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem
              Zeitpunkt an ausgeübt wird, in dem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben.


      4.3     Auswirkungen auf den Beitrag (Beitragsregulierung)
      4.3.1   Du hast nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren
              Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die
              Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf unseren Wunsch
              nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zu unserem Nachteil können wir von dir eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe
              des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn du beweist, dass dich an der Unrichtigkeit der
              Angaben kein Verschulden trifft.

      4.3.2   Aufgrund deiner Änderungsmitteilung oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung
              berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der
              Mitteilung bei uns.

      4.3.3   Unterlässt du die rechtzeitige Mitteilung, können wir für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine
              Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben
              nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein von dir zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet,
              wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.

      4.3.4   Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere
              Jahre.


      5       Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung)

      5.1     Im Umfang des bestehenden Vertrags ist deine gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des
              Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.

              Du bist verpflichtet, nach unserer Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung
              kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt du die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz
              für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.

              Tritt der Versicherungsfall ein, bevor uns das neue Risiko angezeigt wurde, musst du beweisen, dass das neue Risiko
              erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht
              verstrichen war.

              Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe
              des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der
              Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.

      5.2     Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Ziffer 5.1 Absatz 4 auf
              den im Versicherungsschein festgelegten Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.

      5.3     Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für
              a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese
                  Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
              b) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
              c) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu


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                 versichern sind;
              d) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.

              Bei der Neuanschaffung eines Hundes gilt der Versicherungsschutz abweichend von Absatz b) auch, wenn dieser der
              Versicherungspflicht unterliegt.


      6       Deine Pflichten (Obliegenheiten), Folgen von Pflichtverletzungen

      6.1     Pflichten vor Eintritt des Versicherungsfalls
      6.1.1   Besonders gefahrdrohende Umstände musst du auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.
              Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der
              bereits zu einem Schaden geführt hat, gilt jedoch ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.

      6.1.2   Rechtsfolgen
              Verletzt du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die du vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber uns
              zu erfüllen hast, so können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den
              Vertrag fristlos kündigen.
              Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn du nachweist, dass du die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
              verletzt hast.

      6.2     Pflichten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls
      6.2.1   Anzeige des Versicherungsfalls
              Uns ist jeder Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben
              wurden.

      6.2.2   Schadenminderung und Mithilfe
              Du musst nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Dabei sind unsere Weisungen zu
              befolgen, soweit es für dich zumutbar ist. Zudem bist du verpflichtet, uns ausführliche und wahrheitsgemäße
              Schadenberichte zu erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, die
              nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten
              Schriftstücke übersandt werden.

      6.2.3   Anzeige von gegen dich eingeleiteten Maßnahmen
              Wird gegen dich ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches
              Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder wird dir gerichtlich der Streit verkündet, musst du uns dies
              ebenfalls unverzüglich melden.

      6.2.4   Widerspruchspflicht
              Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz musst du fristgemäß
              Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Unserer Weisung bedarf es hierfür nicht.

      6.2.5   Überlassung der Prozessführung
              Wird gegen dich ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, bist du verpflichtet, uns die Führung des
              Verfahrens zu überlassen. Wir beauftragen in deinem Namen einen Rechtsanwalt. Dem Rechtsanwalt musst du die
              Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.

      6.3     Folgen von Pflichtverletzungen

              Wird eine Pflicht aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.

              Wird eine Pflicht grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der
              Schwere deines Verschuldens entspricht.

              Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen, wenn du nachweist, dass

              a) die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt wurde oder
              b) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des
                 Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.

              Die Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllenden Auskunfts- oder Aufklärungspflicht bleibt
              folgenlos, wenn wir es unterlassen hatten, dich durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen
              hinzuweisen.

      7       Abtretungsverbot
              Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder abgetreten noch
              verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig


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      Besondere Bedingungen zur Getsafe Hundehaftpflicht
      „Comfort“ (BB-HHV-Comfort)

      1       Versichertes Risiko

      1.1     Risikobeschreibung
              Wir versichern die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus privater Haltung von Hunden. Der Umfang der
              Versicherung ergibt sich aus den Allgemeingen Versicherungsbedingungen (AVB), Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen
              (AHB) und den nachstehenden Besonderen Bedingungen zur Getsafe Hundehaftpflicht (BB-HHV).

              Nicht versichert sind Jagdhunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.

      1.2     Beitragspflichtige Risiken

      1.2.1   Wir benötigen die Informationen, die wir zum Abschluss der Versicherung abgefragt haben, um deinen Beitrag berechnen
              zu können (beitragsrelevante Angaben).

      1.2.2   Werden nach Abschluss der Versicherung weitere Hunde angeschafft, erweitert sich hierdurch das versicherte Risiko.
              Die neuen Hunde sind ab ihrem Anschaffungszeitpunkt automatisch vom Versicherungsschutz umfasst und uns gemäß
              Nr. 4 der AHB nach unserer Aufforderung anzuzeigen.

      1.2.3   Jungtiere (Welpen), die nach Abschluss des Versicherungsvertrages vom versicherten Muttertier geboren werden, sind
              ab ihrer Geburt ebenfalls automatisch vom Versicherungsschutz umfasst. Bis zum Alter von 12 Monaten stellen diese
              jedoch keine Risikoerweiterung dar und müssen uns erst danach entsprechend Nr. 1.2.2 angezeigt werden.

      1.3     Teilnahme an Unterricht und Veranstaltungen
              Versicherungsschutz besteht auch bei Verwendung der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde zur Teilnahme

              •   am Unterricht eines Hundevereins oder eines gewerblichen Hundetrainers,
              •   an Hundesportveranstaltungen, Geschicklichkeitswettbewerben, Rennen             und   Turnieren   (z.   B.   Agility,
                  Hundeschlittenrennen) oder
              •   sonstigen Veranstaltungen (z. B. Hundeschauen),

              sowie der Vorbereitung hierzu (Training).

      1.4     Ansprüche von Teilnehmern und Figuranten
              Eingeschlossen sind bei der Unterrichts- und Veranstaltungsteilnahme auch Haftpflichtansprüche der anderen
              Teilnehmer sowie von Figuranten (Scheinverbrechern).

      1.5     Flurschäden
              Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden (z. B. an landwirtschaftlichen
              Nutzflächen, Gärten sowie Feldern, Forsten und Weiden).

      1.6     Tierische Ausscheidungen
              Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen durch tierische Ausscheidungen.

      1.7     Deckschäden
              Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden aus gewolltem oder ungewolltem
              Deckakt.

      1.8     Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe
              Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden, die beim Führen von Hunden ohne
              Leine oder Maulkorb/-schlaufe entstehen. Ausgeschlossen bleiben jedoch Ansprüche wegen reiner Vermögensschäden,
              soweit hierbei bewusst von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften abgewichen wird.

      1.9     Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund
              Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden aus der privaten Nutzung der
              versicherten Hunde als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund.


      2       Versicherte Personen

      2.1     Versicherte Halter

      2.1.1   Versichert sind:
              a) du,


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              b) deine Familienangehörigen,
              c) sonstige mit dir in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen,

              in der Eigenschaft als Halter, Mithalter, Hüter oder Nutzer der im Versicherungsschein genannten Hunde.

      2.1.2   Verstirbst du, besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz für die in Nr. 2.1.1. b) und c) genannten Personen
              noch für 12 Monate fort. Wird innerhalb dieser Frist die Beitragszahlung von deinem mitversicherten Ehemann / deiner
              mitversicherten Ehefrau oder Lebenspartner*in übernommen, so wird diese/r Versicherungsnehmer/in.

      2.2     Mitversicherte Tierhüter

      2.2.1   Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die in deinem Auftrag die Führung der Aufsicht über die
              versicherten Hunde übernommen haben, in deren Eigenschaft als Hüter der im Versicherungsschein bezeichneten
              Hunde.

      2.2.2   Für gewerbsmäßig tätige Tierhüter besteht jedoch nur Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Haftpflichtschutz
              erlangt werden kann.

      2.3     Gegenseitige Ansprüche
              Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander, soweit es sich um folgende
              Ansprüche handelt:
              a) Personenschäden,
              b) gesetzliche Rückgriffsansprüche aus Personen- und Sachschäden (z. B. von Versicherern oder Arbeitgebern),
              c) Haftpflichtansprüche der nach Nr. 2.2 versicherten Tierhüter (z.B. Hüterbiss),
              d) Haftpflichtansprüche gegen dich, soweit diese nicht von mit dir in häuslicher Gemeinschaft lebenden
                  Familienangehörigen erhoben werden.


      3       Ausschlüsse
              Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
              a) aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes oder einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen
                  aller Art,
              b) als Eigentümer, Halter oder Führer eines Kraft-, Wasser oder Luftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers wegen
                  Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden – soweit nicht Versicherungsschutz nach Nr.
                  4 (Fuhrwerke und Fahrzeuge) besteht,
              c) wegen Schäden an Sachen, die von den versicherten Personen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen oder
                  unberechtigt in Besitz genommen sind – soweit nicht Versicherungsschutz nach Nr. 5 (Schäden an gemieteten oder
                  geliehenen Sachen) besteht,
              d) wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden verursacht sind – soweit nicht
                  Versicherungsschutz nach Nr. 6 (Vermögensschäden) besteht,
              e) als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten
                  Stoffe – soweit nicht Versicherungsschutz nach Nr. 7 (Gewässerschäden) besteht,
              f) wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle – soweit nicht Versicherungsschutz nach Nr. 9 (Auslandsschäden)
                  besteht,
              g) wegen Sachschäden aufgrund von Krankheiten der versicherten Hunde (Versicherungsschutz besteht, wenn die
                  versicherten Personen beweisen, dass sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben),
              h) wegen Ansprüchen auf Erfüllung von Verträgen oder wegen Ansprüchen, soweit sie aufgrund einer vertraglichen
                  Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht der versicherten Personen hinausgehen,
              i) aller versicherten Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben,
              j) wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.

      4       Fuhrwerke und Fahrzeuge

      4.1     Besitz und Gebrauch von Fuhrwerken
              Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus der Verwendung der bei uns versicherten
              Hunde als Zugtiere von eigenen oder fremden Kutschen, Schlitten und sonstigen Fuhrwerken (z. B. Dog-Cart).

      4.2     Nicht versicherungspflichtige Hundetransportanhänger
              Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht
              versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern.

      5       Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Sachen

      5.1     Schäden an Immobilien
              Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an zu privaten Zwecken
              gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten:
              a) Grundstücken inkl. Schäden an deren Umzäunungen,
              b) Gebäuden,
              c) Wohnungen und Räumen in Gebäuden,


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             d) Garagen und Carports,
             e) sonstigen unbeweglichen Sachen.

      5.2    Schäden an Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften
             Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an beweglichen
             Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften (z. B. Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer) sowie in sonstigen
             Unterkünften, die für bis zu 6 Monate gemietet wurden (z. B. möbliertes Zimmer).

      5.3    Schäden an Hundetransportanhängern, Kutschen und Schlitten
             Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten
             oder geliehenen Hundetransportanhängern, Kutschen und Schlitten.

      5.4    Ausschlüsse
             Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen
             a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
             b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- und
                Gasgeräten,
             c) Glasschäden, soweit du dich hiergegen besonders versichern kannst,
             d) Schäden infolge von Schimmelbildung,
             e) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen,
             f) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen,
             g) Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

      6      Vermögensschäden

      6.1    Umfang des Versicherungsschutzes
             Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden. Dies gilt auch, wenn diese weder durch
             Personenschäden noch durch Sachschäden verursacht sind (reine Vermögensschäden).

      6.2    Einschränkungen
             Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen reiner Vermögensschäden aus
             a) Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften,
             b) Nichteinhaltung von Fristen und Terminen, Fehlbeträgen aus Kassenführung sowie Zahlungsvorgängen aller Art,
             c) Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit in Leitungs- oder Aufsichtsgremien in Zusammenhang stehen,
             d) Verletzungen gewerblicher Schutz- und Urheberrechte, bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen
                 Vorschriften und sonstigen bewussten Pflichtverletzungen.


      7      Gewässerschäden

      7.1    Versicherte Haftpflichtansprüche
             Mitversichert ist im Rahmen des versicherten Risikos die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen für
             unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen
             Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).

      7.2    Kleingebinde
             Eingeschlossen ist deine gesetzliche Haftpflicht sowie die der versicherten Hundehalter als Inhaber von Kleingebinden
             zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis 100 Liter/Kilogramm Fassungsvermögen je Einzeltank und mit einem
             Gesamtfassungsvermögen von maximal 1.000 Litern/Kilogramm sowie aus der Verwendung der darin gelagerten Stoffe.

      7.3    Rettungskosten
             Mitversichert sind Aufwendungen – auch erfolglose –, die du im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des
             Schadens für geboten halten durftest (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten. Wir ersetzen
             Rettungskosten in Erweiterung von Nr. 1 der AHB nicht nur aus privatrechtlichem Grund, sondern auch, wenn die
             versicherten Personen aus öffentlich-rechtlichem Grund zum Ersatz der Kosten verpflichtet sind. Rettungskosten
             entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des Schadenereignisses ohne Einleitung von Rettungsmaßnahmen als
             unvermeidbar angesehen werden durfte. Rettungs-, Gerichts-, Anwalts- und außergerichtliche Gutachterkosten ersetzen
             wir entsprechend Nr. 3.3 der AHB auch über die Versicherungssumme hinaus, wenn diese auf unsere Weisung
             entstanden sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn wir von dir oder Dritten ergriffene Maßnahmen zur Abwendung oder
             Minderung des Schadens lediglich billigen.

      7.4    Rückstau des Straßenkanals
             Mitversichert sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Rückstau des Straßenkanals.

      7.5    Vorsätzliches Abweichen von Vorschriften
             Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen diejenigen versicherten Personen, die den Schaden herbeigeführt
             haben, indem sie vorsätzlich von (dem Gewässerschutz dienenden) Gesetzen, Verordnungen oder (an die versicherten
             Personen gerichteten) behördlichen Anordnungen oder Verfügungen abgewichen sind.

      7.6    Gemeingefahren
             Ausgeschlossen sind zudem Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf Kriegsereignissen,
             anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, Inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem


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             Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden
             durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.

      8      Ansprüche nach Umweltschadensgesetz

      8.1    Versicherte Ansprüche
             Versichert sind (in Erweiterung von Nr. 1 der AHB) öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von
             Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), die die versicherten Personen betreffen. Versichert sind
             auch solche öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß der (auf der EU-
             Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierenden) nationalen Umsetzungsgesetze anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern
             diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der Richtlinie nicht überschreiten. Versichert sind dabei auch Pflichten oder
             Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken.

      8.2    Einschränkungen
             Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
             a) Pflichten derjenigen oder Ansprüche gegen diejenigen versicherten Personen, die den Schaden durch bewusstes
                 Abweichen von dem Gewässer- bzw. Umweltschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen oder an die versicherten
                 Personen gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeiführen,
             b) Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene
                 Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.

      8.3    Nachrangigkeit des Versicherungsschutzes
             Sofern eine spezielle Versicherung (z. B. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, Umweltschadenversicherung)
             besteht, gilt der Versicherungsschutz nach Nr. 8.1 nur, soweit die spezielle Versicherung keine oder keine ausreichende
             Leistung erbringt.

      9      Auslandsschäden

             Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle,
             a) die in den Mitgliedstaaten der EU, der EFTA oder in den europäischen Zwergstaaten eintreten oder
             b) die bei einem vorübergehenden außereuropäischen Auslandsaufenthalt (weltweit) bis zu 5 Jahren eintreten,
             soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird.


      10     Kautionsstellung
             Sofern eine versicherte Person durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund
             ihrer gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen hat, stellen wir den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 100.000 € zur
             Verfügung.

             Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der
             zu leistende Schadenersatz, ist die versicherte Person verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt,
             wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen
             einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.


      11     Forderungsausfalldeckung

      11.1   Gegenstand der Forderungsausfalldeckung
             Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass du oder eine nach Nr. 2.1 mitversicherte Person während der Wirksamkeit
             dieser Versicherung von einem zahlungsunfähigen Außenstehenden (Schadenverursacher) geschädigt wird. Als
             Außenstehende gelten Personen, die nicht über diesen Vertrag mitversichert sind.


      11.2   Umfang der Forderungsausfalldeckung
      11.2.1 Im Rahmen der Forderungsausfalldeckung wenden wir die Bestimmungen deiner Hundehalterhaftpflichtversicherung
             spiegelbildlich an. Wir erbringen unsere Leistungen so, als sei der Schadenverursacher unser Versicherungsnehmer.
             Dem Schadenverursacher stehen aber keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

      11.2.2 Für die Forderungsausfalldeckung gelten zudem folgende Erweiterungen:
             a) Der Ausschluss des Vorsatzes gemäß Nr. 3 i) findet keine Anwendung.
             b) Versicherungsschutz besteht auch in der Eigenschaft als privater Halter von Hunden, Pferden, sonstigen Reit- und
                 Zugtieren sowie wilden Tieren.
             c) Versicherungsschutz besteht auch in der Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Führer von sonstigen
                 versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen.

      11.2.3 Wir leisten jedoch keine Entschädigung für Ansprüche
             a) aus Schäden, zu deren Ersatz ein anderer Versicherer (z. B. Privathaftpflichtversicherer) oder                     ein
                 Sozialleistungsträger verpflichtet ist,
             b) die von anderen Geschädigten auf dich bzw. die nach Nr. 2.1 mitversicherte Person übergegangen sind,


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             c) die darauf beruhen, dass der Schadenverursacher berechtigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht
                oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt hat,
             d) aus Schäden, die der Schadenverursacher im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht
                hat.

      11.3   Räumlicher Geltungsbereich
             Wir gewähren im Rahmen der Forderungsausfalldeckung Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die in den
             Mitgliedstaaten der EU, der EFTA oder in den europäischen Zwergstaaten eintreten.

      11.4   Leistungsvoraussetzungen
      11.4.1 Die Forderung muss durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht
             im Geltungsbereich nach Nr. 11.3 oder ein notarielles Schuldanerkenntnis vor einem Notar einer dieser Staaten
             festgestellt sein.

      11.4.2 Die Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers wird dadurch nachgewiesen, dass
             • eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder
             • eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, z. B. weil der Schadenverursacher in den letzten 3 Jahren eine
                 eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder
             • ein Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder mangels Masse abgelehnt wurde.

      11.4.3 Die Ansprüche gegen den Schadenverursacher müssen in Höhe unserer Leistung an uns abgetreten werden. Die
             vollstreckbare Ausfertigung des Titels und alle sonstigen Unterlagen, die wir zur Beurteilung des Versicherungsfalles
             benötigen, sind uns auszuhändigen. Zudem musst du bzw. die nach Nr. 2.1 mitversicherte Person an der Umschreibung
             des Titels auf uns mitwirken.

      12     Beitragsanpassungsklausel

      12.1   Grundsatz
             Mindestens einmal im Kalenderjahr überprüfen wir, ob die Beiträge für bestehende Verträge beibehalten werden können
             oder ob sie erhöht oder abgesenkt werden müssen (Neukalkulation).

      12.2   Vorgehensweise bei der Neukalkulation
             Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und der
             Versicherungstechnik. Zusammengefasst werden die Verträge, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
             einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen. Neben der bisherigen Schadenentwicklung berücksichtigen wir bei
             der Neukalkulation auch die voraussichtliche künftige Schadenentwicklung.

      12.3   Anpassung des Beitrags
             Ist unser durchschnittlicher Schadenaufwand (Zahlungen und Reserven für Geschäftsjahresschäden einschließlich
             Schadenregulierungskosten) seit der letztmaligen Festsetzung des Beitragssatzes um mehr als 5% gestiegen oder
             gesunken, sind wir berechtigt, den Beitragssatz anzupassen. Der geänderte Beitrag darf den im Zeitpunkt der Änderung
             geltenden Tarifbeitrag für neu abgeschlossene Versicherungsverträge mit gleichen Versicherungsbedingungen,
             Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang nicht übersteigen.


      12.4   Wirksamwerden der Anpassung
             Die Anpassung des Beitrags wird für die nächste Versicherungsperiode wirksam. Wir werden dir die Anpassung
             spätestens einen Monat vor der Fälligkeit mitteilen. In dieser Mitteilung werden wir auch den alten und neuen Beitrag
             gegenüberstellen.

      13     Tarifmerkmale
             Tarifmerkmale sind alle Informationen, die wir zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Berechnung des
             Beitrages im Antrag abfragt und im Versicherungsschein dokumentiert haben.

             Der Beitrag richtet sich nach folgenden Tarifmerkmalen:
             a) Hunderasse,
             b) Anzahl der versicherten Hunde,
             c) Alter des Versicherungsnehmers,
             d) Anzahl der Vorschäden,
             e) Selbstbeteiligung,
             f) Zahlweise.

             Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
             Eine Veränderung von Tarifmerkmalen kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen.

             Wurde der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben von dir günstigeren Merkmalen zugeordnet
             oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, so wird bei Bekanntwerden der richtigen
             Umstände der Beitrag rückwirkend ab Vertragsbeginn den tatsächlichen Tarifmerkmalen angepasst.


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      Zusatzbedingungen zur Getsafe Hundehaftpflicht -
      Erweiterung „SOS-Hilfe“ (ZB-SOS)
      Sofern vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen genannt, besteht in Ergänzung zu den vereinbarten
      Bedingungen Versicherungsschutz für die Erweiterung „SOS-Hilfe“.


      1      Tierarztkosten-Ausfalldeckung
             Wird dein Hund durch einen fremden Hund verletzt und kann der/die Halter*in des fremden Hundes nicht in Anspruch
             genommen werden, weil

             -   der/die Halter*in nicht mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist oder
             -   der/die Halter*in zahlungsunfähig ist und auch keinen Versicherungsschutz                 aus   einer   Tierhalter-
                 Haftpflichtversicherung hat,

             ersetzen wir die notwendigen Kosten einer tierärztlichen Behandlung.

             Als Nachweis für die angefallen Tierarztkosten, benötigen wir die Rechnung des Tierarztes inkl. des Befundes.

             Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr 3.000 €.

      2      Such-, Rettungs- und Bergungskosten
             Wir übernehmen die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich
             organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden, und die du für deinen im
             Versicherungsvertrag bezeichneten und gehaltenen Hund zu dessen Bergung zu erbringen hast.

             Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr 3.000 €.

      3      Unterbringungskosten in einer Hundepension
             Ist während der Wirksamkeit unserer Versicherung durch Krankheit oder Unfall ein stationärer Aufenthalt in einem
             Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung für dich notwendig und kannst du dich daher nicht um deinen Hund
             kümmern, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für die Unterbringung deines Hundes in einer Tierpension bis
             3.000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.

      4      Kündigung der Erweiterung (Teilkündigungsrecht)
             Du hast jederzeit die Möglichkeit, diese Erweiterung zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird. Die
             Kündigung ist ab Zugang bei uns oder zu einem von dir genannten späteren Zeitpunkt wirksam. Wir können die
             Erweiterung mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung oder jedes darauffolgenden
             Jahres kündigen.

      5      Beendigung des Hauptversicherungsvertrages
             Dieser Versicherungsschutz ist nur gemeinsam mit einer Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließbar. Mit der
             Beendigung der Hundehalterhaftpflichtversicherung entfällt auch der Versicherungsschutz gemäß den
             Zusatzbedingungen für die Erweiterung „SOS-Hilfe“.


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      Allgemeine Kundeninformationen
      1      Information über den Versicherer (Risikoträger)
             Der Versicherer und somit dein Vertragspartner ist die andsafe AG.

             Rechtsform:                     Aktiengesellschaft
             Registergericht:                Amtsgericht Münster
             Registernummer:                 HRB 17592
             USt-IdNr.:                      DE815809102
             Sitz der Gesellschaft:          Provinzial-Allee 1, 48159 Münster (ladungsfähige Anschrift)
             Postanschrift:                  Provinzial-Allee 1, 48159 Münster
             Vorstand:                       Dr. Christian Brandt, Michael Hein, Florian Knackstedt
             Aufsichtsrat:                   Nina Schmal (Vorsitzende)

      2      Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers
             Die andsafe AG ist als Schaden- und Unfallversicherer tätig.

      3      Informationen über Getsafe Digital GmbH (Konzeptanbieter)
             Die Getsafe Digital GmbH hat vom Versicherer als dessen Versicherungsvertreter die Vollmacht erhalten, deine Anzeigen
             und Erklärungen entgegenzunehmen und kümmert sich in dessen Auftrag um die schnelle Bearbeitung in deinem Sinne.
             Das bedeutet, dass du dich in allen Anliegen, die deinen Versicherungsschutz betreffen am besten direkt an Getsafe
             Digital GmbH wendest. Darüber hinaus ist Getsafe Digital GmbH berechtigt den Beitrag einzuziehen. Zahlungen an
             Getsafe Digital GmbH sind mit befreiender Wirkung gegenüber dem Versicherer, sprich: als wäre das Geld direkt bei
             dem Versicherer eingegangen.

             Rechtsform:                     GmbH
             Registergericht:                Amtsgericht Mannheim
             Registernummer:                 HRB 723385
             USt-IdNr.:                      DE 294955956
             Haus- und Postanschrift:        Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg (zugleich ladungsfähige Anschrift)
             Geschäftsführung:               Christian Wiens, Marius Simon

             Die Hauptgeschäftstätigkeit der Getsafe Digital GmbH liegt als registrierter Versicherungsvertreter in der Vermittlung und
             Verwaltung von Versicherungsprodukten.
             Für den Fall der Beendigung der bisherigen Risikoträgerschaft erteilst du der Getsafe Digital GmbH den Auftrag und die
             Vollmacht, den Träger des Versicherungsschutzes (Risikoträger) zu wechseln. Getsafe muss dich mindestens 1 Monat
             vor dem Stichtag des beabsichtigten Risikoträgerwechsels darüber informieren (z.B. über E-Mail, in der Getsafe-App).
             Du kannst dies jederzeit widerrufen.

      4      Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen
             Für das Versicherungsverhältnis zwischen dir und uns gelten
             ● der Antrag,
             ● die gesetzlichen Bestimmungen,
             ● der Versicherungsschein inkl. etwaigen Nachträgen,
             ● die vereinbarten Versicherungsbedingungen,
             ● die Tarifbestimmungen
             ● und mit dir getroffene Zusatzvereinbarungen.

      5      Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
             Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung können dem Antrag, dem Versicherungsschein und den zugrunde
             liegenden Vertragsbestimmungen entnommen werden. Diese Unterlagen enthalten auch Angaben über Art, Umfang,
             Fälligkeit und Erfüllung der Leistung.

      6      Gesamtpreis der Versicherung / Zusätzliche Kosten
             Den Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versicherungsteuer, findest du im Antrag und im
             Versicherungsschein.
             Bei fehlgeschlagenen Abbuchungsversuchen können dir die anfallenden Kosten (z.B. Bankgebühren) in Rechnung
             gestellt werden. Weitere Gebühren oder Kosten, z. B. für die Antragsbearbeitung werden nicht erhoben.

      7      Beitragszahlung
             Dein Beitrag ist zum jeweiligen Fälligkeitstermin im Voraus zu bezahlen. Dies erfolgt entweder durch laufende Zahlungen
             (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) oder als Einmalbeitrag.
             Die Fälligkeit, die gewählte Zahlungsart und deine Zahlweise kannst du in deinem Versicherungsschein oder in der
             Getsafe-App einsehen und in der App auf Wunsch auch ändern.

      8      Gültigkeitsdauer des Angebots

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             Die Gültigkeit unseres Angebots – einschließlich des angegebenen Versicherungsbeitrags – ist auf den Tag der Abgabe
             befristet (d.h. unser Angebot gilt nur bis zum Ende des Tages, an dem du es von uns erhalten hast).

      9      Zustandekommen des Vertrags
             Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch deine und unsere inhaltlich übereinstimmende Vertragserklärung
             (Willenserklärungen) zustande, wenn du deine Vertragserklärung nicht innerhalb von 45 Tagen widerrufst.


      10     Widerrufsbelehrung
             Abschnitt 1
             (Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise)

             Widerrufsrecht
             Du kannst deine Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. über
             die Getsafe-App oder per E-Mail) widerrufen.

             Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem dir
             ● der Versicherungsschein,
             ● die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Versicherungs-bedingungen,
                 diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,
             ● diese Belehrung,
             ● das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
             ● und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen

             jeweils in Textform zugegangen sind.

             Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

             Getsafe Digital GmbH,
             Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg,
             E-Mail: support@hellogetsafe.com
             www.hellogetsafe.com

             Du kannst dein Widerrufsrecht auch auf der Getsafe-Website unter https://hellogetsafe.com/de-de/vertrag-widerrufen
             ausüben. Wenn du diese Online-Funktion nutzt, übermitteln wir dir auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine
             E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum
             und der Uhrzeit ihres Eingangs.


             Widerrufsfolgen
             Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten dir den auf die Zeit nach Zugang
             des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn du zugestimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende
             der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Beiträge, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in
             diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich je nach Zahlungsweise des Beitrags wie folgt
             errechnet:

             a) bei vereinbarter jährlicher Zahlungsweise: die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs
                multipliziert mit 1/360 des Jahresbeitrags;
             b) bei vereinbarter halbjährlicher Zahlungsweise: die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs
                multipliziert mit 1/180 des Halbjahresbeitrags;
             c) bei vereinbarter vierteljährlicher Zahlungsweise: die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des
                Widerrufs multipliziert mit 1/90 des Vierteljahresbeitrags;
             d) bei vereinbarter monatlicher Zahlungsweise: die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs
                multipliziert mit 1/30 des Monatsbeitrags.

             Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt
             der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene
             Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.

             Besondere Hinweise
             Wenn du dein Widerrufsrecht nicht ausübst, bist du an den Vertrag gebunden. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei
             Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.

             Dein Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf deinen ausdrücklichen Wunsch sowohl von dir als auch von uns
             vollständig erfüllt ist, bevor du dein Widerrufsrecht ausgeübt hast.

             Dein Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss.


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             Abschnitt 2
             (Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen)

             Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden
             im Einzelnen aufgeführt:

             Der Versicherer hat dir folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
             1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll;
                 anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige
                 Registernummer;
             2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen
                 dem Versicherer und dir maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den
                 Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen
                 einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer
                 hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
             3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
             4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der
                 Leistung des Versicherers;
             5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Beiträge
                 einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbstständige Versicherungsverträge
                 umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
                 Berechnung, die dir eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
             6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche
                 weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt
                 werden;
             7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge;
             8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer
                 befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
             9. Angaben darüber, wie der Vertrag zu Stande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des
                 Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
             10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung,
                 insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die
                 Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den du im Falle des Widerrufs
                 gegebenenfalls zu zahlen hast; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich
                 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
                 gestalteten Form;
             11. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
                 b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages (sofern vorhanden);
             12. Angaben zur Beendigung des Vertrages; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen
                 einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer
                 hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
             13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu dir vor
                 Abschluss des Versicherungsvertrages zu Grunde legt;
             14. das auf den Vertrag anwendbare Recht;
             15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen
                 mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit deiner Zustimmung die
                 Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
             16. einen möglichen Zugang für dich zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und
                 gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die
                 Möglichkeit für dich, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
             17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser
                 Aufsichtsbehörde.

             Ende der Widerrufsbelehrung


      11     Laufzeit
             Der Versicherungsvertrag läuft jeweils ein Jahr und verlängert sich stillschweigend um ein Jahr und weiter von Jahr zu
             Jahr, sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien von ihrem Kündigungsrecht gemäß den vereinbarten Bedingungen
             Gebrauch macht.

      12     Beendigung des Vertrages
             Du kannst den Vertrag täglich kündigen. Am einfachsten kannst du das in der Getsafe-App oder per E-Mail an
             support@hellogetsafe.com erledigen.

             Wir können den Vertrag zum Ablauf (Ende der Vertragslaufzeit) kündigen. Zusätzlich besteht für uns ein
             Sonderkündigungsrecht unter anderem in folgenden Fällen:
             ● im Schadenfall
             ● bei Nichtzahlung des Folgebeitrags

             Einzelheiten kannst du den Versicherungsbedingungen entnehmen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon


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             unberührt.

      13     Sprache
             Die Vertragssprache ist Deutsch (inkl. Vertragsbedingungen, Vertragsinformationen). Auch die Kommunikation während
             der Laufzeit dieser Versicherung(en) erfolgt in Deutsch.

      14     Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht
             Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

             Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Heidelberg. Als natürliche Person kannst du aber auch an dem
             Gericht klagen, in dessen Bezirk du zur Zeit der Klageerhebung deinen festen Wohnsitz hast oder in Ermangelung eines
             solchen, dein gewöhnlicher Wohnsitz liegt.

             Falls du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt hast oder dein Wohnsitz oder
             gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend von vorgenannter
             Regelung die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers.

      15     Beschwerdestellen / Aufsichtsbehörde / Streitbeteiligung
             Unser oberstes Ziel ist es, stets alle Angelegenheiten zu deiner vollsten Zufriedenheit zu erledigen. Dennoch kann es im
             Einzelfall vorkommen, dass du Anlass zur Beschwerde siehst. In solchen Fällen kannst du dich an folgende Stellen
             wenden:

             Getsafe Beschwerdemanagement
             Getsafe Digital GmbH, Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg
             E-Mail: beschwerde@hellogetsafe.com
             oder - am einfachsten – über die Getsafe-App mitteilen

             Aufsichtsbehörde
             Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
             Bereich Versicherungen
             Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
             E-Mail: poststelle@bafin.de; Tel.: 0228 4108-0; Fax: 0228 4108-1550.

             Ombudsmann
             Versicherungsombudsmann e. V.
             Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
             E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de,
             Tel.: 0800 3696000*),
             Fax: 0800 3699000*)
             *kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen.

             Online-Streitbeilegung der Europäischen Union
             Hast du als Verbraucher den Vertrag elektronisch geschlossen (z. B. über eine Internetseite, eine App oder per E-Mail),
             kannst du für deine Beschwerde auch die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Union (Online Dispute
             Resolution, ODR) nutzen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

             Deine Beschwerde wird dann über die                 Plattform   für   außergerichtliche   Online-Streitbeilegung   dem
             Versicherungsombudsmann e.V. weitergeleitet.

             Hinweis
             Wir möchten dich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Möglichkeit für dich, den Rechtsweg zu beschreiten,
             hiervon unberührt bleibt.


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      Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht
      Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht


      Damit wir deinen Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass du die von uns gestellten
      Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortest. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen du nur geringe
      Bedeutung beimisst. Bitte beachte, dass du deinen Versicherungsschutz gefährdest, wenn du unrichtige oder unvollständige
      Angaben machst. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflichten kannst du der nachstehenden
      Information entnehmen.


      Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
      Du bist bis zur Abgabe deiner Vertragserklärung verpflichtet, alle dir bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir
      in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach deiner Vertragserklärung, aber vor
      Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, bist du auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.


      Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?

      1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
      Verletzt du die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn du nachweist, dass
      weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

      Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis
      der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht
      kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung
      verpflichtet, wenn du nachweist, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
            ●     weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
            ●     noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht
      ursächlich war. Die Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn du die Anzeigepflicht arglistig verletzt hast.
      Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen
      Vertragszeit entspricht.

      2. Kündigung
      Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil du die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder
      schuldlos verletzt hast, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht
      ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen
      Bedingungen, geschlossen hätten.


      3. Vertragsänderung
      Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
      auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen
      Vertragsbestandteil. Hast du die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend
      Vertragsbestandteil. Hast du die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
      Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
      Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
      angezeigten Umstand aus, kannst du den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die
      Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir dich in der Mitteilung hinweisen.


      4. Ausübung der Rechte
      Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich
      geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns
      geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung der Rechte müssen wir die Umstände angeben,


                                                                              24 | 25

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      auf denen wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese
      die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
      Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht
      angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur
      Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor
      Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn du die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt
      hast.


      5. Stellvertretung durch eine andere Person
      Lässt du dich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des
      Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und
      Arglist deines Stellvertreters als auch deine eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Du kannst dich darauf, dass die
      Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder deinem Stellvertreter noch
      dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


                                                                    25 | 25
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