# PETPROTECT Premium: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-petprotect-hundehaftpflicht-premium.php
- Rechtlicher Träger: PETPROTECT (Vertriebsmarke), Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (Risikoträger laut Fundstelle)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-petprotect-hundehaftpflicht-premium.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [PETPROTECT Versicherungsbedingungen Hundehaftpflicht Premium](https://www.petprotect.de/app/uploads/PETPROTECT_Versicherungsbedingungen_Hundehaftpflicht_Premium.pdf), Fassung AVB THV Premium-Schutz, A 3564-04 09/2021

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | laut Versicherungsschein |  |  |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche … wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. | A1-6.14.1, Seite 9 |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | ja | Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle … eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. | A1-5.2, Seite 7 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | keine | Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem … an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). | A1-5.4, Seite 7 |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes) | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners. | A1-2.1.1, Seite 6 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | gilt für den weltweiten unbegrenzten Auslandsaufenthalt: | A1-6.13.1, Seite 8 |
| Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Länder | ja | gilt für den weltweiten unbegrenzten Auslandsaufenthalt: | A1-6.13.1, Seite 8 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeige | ja | Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die Tierhalterhaftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssumme. | A1-9.2, Seite 12 |
| Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser waren | ja | Die "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" gilt für den Fall, dass ein Schadensfall über die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung "Premium-Schutz" aa) nicht oder | A1-6.24.1, Seite 10 |
| Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mit | ja | Tritt ein Schadensfall ein, für den wir nach diesen Versicherungsbedingungen nicht zur Leistung verpflichtet sind, so erhalten Sie durch die Barmenia-Leistungs-Garantie dann Versicherungsschutz | A1-6.23.1, Seite 10 |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | ja | zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein … berechnet wird, so gelten diese neuen … ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag | B-16, Seite 19 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | ja | Bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen … die bei Ihnen vor Vollendung des 58. … eintritt, wird der Versicherungsvertrag bei Vorliegen der nachfolgenden Kriterien | A1-6.19, Seite 9 |
| Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hund | ja | als privater Halter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere; | A1-1.1, Seite 6 |
| Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | ja | Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung von bis zu zwölf Monate alten Jungtieren des über diesen Vertrag versicherten Elterntieres. | A1-1.1, Seite 6 |
| Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP) | nein | als Halter von so genannten Kampfhunden - als solche gelten Hunde der folgenden Rassen: | A1-1.2 b), Seite 6 |
| Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sind | nicht geregelt |  |  |
| Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probe | nicht geregelt |  |  |
| Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderung | ja | als Therapie-, Assistenz- oder Besuchstier, | A1-6.16, Seite 9 |
| Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis) | ja | als Therapie-, Assistenz- oder Besuchstier, | A1-6.16, Seite 9 |
| Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildung | ja | als Rettungs- oder Suchtier, | A1-6.16, Seite 9 |
| Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildung | nein | als Halter von Jagdgebrauchshunden, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht; | A1-1.2 a), Seite 6 |
| Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtraining | ja | Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche eines zum Training des versicherten Hundes eingesetzten Figuranten (Scheinverbrechers) gegen Sie. | A1-6.15.7, Seite 9 |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichert | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft. | A1-2.1.8, Seite 6 |
| Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionen | nein | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft. | A1-2.1.8, Seite 6 |
| Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut) | ja | Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters gegen Sie | A1-6.15.6, Seite 9 |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie) | ja | Für gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden, die sich versicherte Personen untereinander zufügen besteht nur in folgenden Fällen Versicherungsschutz: | A1-2.1.11, Seite 6 |
| Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskosten | ja | das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A1-3.1, Seite 7 |
| Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden) | ja | das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A1-3.1, Seite 7 |
| Tierarztkosten für verletzte fremde Tiere | nicht geregelt |  |  |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten. | A1-6.3, Seite 8 |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten. | A1-6.3, Seite 8 |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächen | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden. | A1-6.4, Seite 8 |
| Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot) | nein | an Kraftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen mit Motor und an Luftfahrzeugen; | A1-6.11.1, Seite 8 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern) | ja, bis 5 Mio. € | Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden Bedingungen. | Abschnitt A2, Seite 13 |
| Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände) | ja | Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten/gepachteten Räumen in Gebäuden. | A1-6.8.1, Seite 8 |
| Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisen | ja | sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten/gepachteten Räumen in Gebäuden. | A1-6.8.1, Seite 8 |
| Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventar | ja | sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten/gepachteten Räumen in Gebäuden. | A1-6.8.1, Seite 8 |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachen | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht ausschließlich wegen Schäden an bisher nicht genannten fremden beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen wurden | A1-6.11.1, Seite 8 |
| Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urin | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit | A1-6.7, Seite 8 |
| Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein) | nicht geregelt |  |  |
| Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungen | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführungen, Rennen (mit und ohne Schlitten/Wagen) und Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu (Training). | A1-6.2, Seite 8 |
| Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht beim Führen des Tieres ohne Leine und ohne Maulkorb/-schlaufe. | A1-6.15.4, Seite 9 |
| Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht beim Führen des Tieres ohne Leine und ohne Maulkorb/-schlaufe. | A1-6.15.4, Seite 9 |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund) | ja | Wird ein Umsatz in Höhe von 15.000 EUR aus der gewerblichen Nutzung je Kalenderjahr überschritten, besteht auch für das Risiko aus dem Umsatz bis 15.000 EUR kein Versicherungsschutz. | A1-6.17, Seite 9 |
| Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht) | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | ja | Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie oder eine gemäß A1-2.1 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird | A3-1.1, Seite 13 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | ja | die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und | A1-4.1, Seite 7 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschaden | ja | die Bestellung eines Verteidigers für Sie von uns gewünscht oder genehmigt | A1-4.3, Seite 7 |
| Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamt | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführschein | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | ja | Jedes Schadenereignis ist uns innerhalb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben worden sind. | B-3.1.1, Seite 16 |
| Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung) | ja | Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Risikos erfahren. | B-5.3, Seite 17 |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | ja | Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. | B-5.2, Seite 17 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum) | nein | Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. | A1-7.1, Seite 11 |

## Volltext der Bedingungen: PETPROTECT Versicherungsbedingungen Hundehaftpflicht Premium

```text
[Seite 1]
 Die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversi-
 cherung "Premium-Schutz"
 für private Tierhaltung
 im Überblick…                                                                                  Risikoträger ist die
                                                                                                Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                                                                Barmenia-Allee 1
                                                                                                42119 Wuppertal


Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die
vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung.

Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung verschaffen können,
sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen ver-
bindlichen Regelungen finden Sie ab Seite 4 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversi-
cherung "Premium-Schutz" für private Tierhaltung (AVB THV Premium-Schutz – private Tierhaltung).

In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie
die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können.

 Diese Leistung/en…                                                                          …ist/sind versichert        …finden Sie in den Versiche-
                                                                                                                         rungsbedingungen
                                                                                                                         auf
                                                                                                                         Seite                  unter

 A. Versicherungssummen

     Versicherungssumme                                                                   Die Versicherungssumme ist       _                           _
     Vereinbart ist eine pauschale Versicherungssumme                                       im Versicherungsschein
     für Personen-, Sach- und Vermögensschäden                                                   dokumentiert.
     Vorsorgeversicherung                                                                 bis zur Versicherungssumme       12                       A1-9
     für während der Vertragslaufzeit neu entstehende Risiken
     Forderungsausfalldeckung (ohne Mindestschadenhöhe)                                   bis zur Versicherungssumme       13                       A3-1
     - inkl. Schadenersatzrechtsschutz (Mindeststreitwert 2.500 EUR)                            bis 150.000 EUR            14                       A3-6

 B. Versicherte Personen

     Sie selbst als Versicherungsnehmer                                                                                    6                      A1-1.1
     Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner                                                                       6                     A1-2.1.1
     Ihr Lebenspartner (in häuslicher Gemeinschaft)                                                                        6                     A1-2.1.4
     Ihre Familienangehörigen und die Ihres mitversicherten Ehe-/Lebenspartners                                            6                     A1-2.1.2
     (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), die mit Ihnen in häuslicher Gemein-
     schaft leben. Kinder, Eltern und Großeltern bleiben weiter versichert, wenn sie in
     eine Pflegeeinrichtung umziehen
     Unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende                                           6                     A1-2.1.3
     minderjährige Kinder sind auch dann versichert, wenn sie nicht mit Ihnen in
     häuslicher Gemeinschaft leben.
     Unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende                                           6                     A1-2.1.3
     volljährige Kinder sind immer während einer Schul- und Berufsausbildung mitver-
     sichert (auch Zweitausbildung/-studium), auch wenn sie nicht mit Ihnen in häusli-
     cher Gemeinschaft leben.
     In Ihrem Haushalt lebende dauernd pflegebedürftige                                                                    6                     A1-2.1.5
     Personen (mindestens Pflegegrad 2).
     Vorübergehend in den Familienverbund eingegliederte unverheiratete Personen                                           6                     A1-2.1.6
     (z. B. Au-Pair, Austauschschüler) und minderjährige Übernachtungsgäste
     Der nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter                                                                               6                     A1-2.1.8
     Fremdreiter/Gastreiter                                                                                                6                     A1-2.1.9
     Reitbeteiligte                                                                                                        6                    A1-2.1.10

A 3564-04 09/2021                                              Seite 1 von 20

[Seite 2]
Diese Leistung/en…                                                                     …ist/sind versichert      …finden Sie in den Versiche-
                                                                                                                 rungsbedingungen
                                                                                                                 auf
                                                                                                                 Seite                  unter

C. Versichert sind

   –   Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher, privatrechtlicher
       Haftpflichtbestimmungen (z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB))                                         7                    A1-3
   – gegen Sie und die mitversicherten Personen
       aus der privaten Haltung der versicherten Tiere.                                                            6               A1-1/ A1-2
   Die Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen,
   gewerblichen oder ähnlichen Zwecken ist eingeschränkt mitversichert.                                            9                  A1-6.16
                                                                                                                                  und A1-6.17
   Die Barmenia                                                                                                    7                    A1-4
   – prüft die Haftpflichtfrage,
   – wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten ab und
   – entschädigt berechtigte Schadenersatzansprüche.
D Wichtige versicherte Leistungsbereiche für Sie
  und die mitversicherten Personen

   Jungtiere (Welpen/Fohlen) des versicherten Elterntieres sind bis zum Alter von   bis zur Versicherungssumme     6                   A1-1.1
   12 Monaten ohne Zusatzbeitrag mitversichert
   Einsatz des Tieres als Zugtier vor Schlitten/Kutschen                            bis zur Versicherungssumme     7                   A1-6.1
   Teilnahme an Schauvorführungen und Turnieren                                     bis zur Versicherungssumme     8                   A1-6.2
   Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt                                  bis zur Versicherungssumme     8                   A1-6.3
   Schäden an gemieteten Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen           bis zur Versicherungssumme     8                 A1-6.8.1
   zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden
   Schäden an Stallungen, Boxen, Reithallen, Weiden und Koppeln                     bis zur Versicherungssumme     8                 A1-6.8.2
   (einschl. Einfriedungen), Führanlagen, Außenreitplätzen/Rennbahnen
   Schäden an gemieteten/geliehenen Tiertransportern und Tiertransportanhängern     bis zur Versicherungssumme     8                   A1-6.9
   Mietsachschäden an Reitutensilien und Schlitten/Wagen und Kutschen,              bis zur Versicherungssumme     8                 A1-6.10
   einschließlich "Sättel zur Probe"
   Schäden an/Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen, die          bis zur Versicherungssumme     8                 A1-6.11
   zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden (nicht
   aber z. B. an Kfz)
   Für Schäden im Ausland besteht zeitlich unbegrenzt Versicherungsschutz           bis zur Versicherungssumme     8                 A1-6.13
   Bei Pferden ist das Reiten/Führen mit gebissloser oder ungewöhnlicher            bis zur Versicherungssumme     9               A1-6.15.2/
   Zäumung sowie das Reiten ohne Sattel versichert                                                                                 A1-6.15.3
   Bei Hunden ist auch das Führen ohne Leine und ohne Maulkorb/-schlaufe            bis zur Versicherungssumme     9                A1-6.15.4
   versichert
   Einsatz als Therapie-/Assistenz-/Rettungs-/Suchtier                              bis zur Versicherungssumme     9                 A1-6.16
   Gewerbliche Nutzung des versicherten Tieres                                      bis zu einem Jahresumsatz      9                 A1-6.17
                                                                                      von bis zu 15.000 EUR
   Neuwerterstattung von Sachen, die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als                 bis 5.000 EUR            9                 A1-6.18
   12 Monate waren (gilt nicht für Brillen, Computer jeder Art, Telefone,                    Neupreis
   Fotoapparate u. Ä.)
   Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit                                                bis zu 12 Monate          9                 A1-6.19
   Bergungs-/Rettungskosten                                                         bis zur Versicherungssumme     9                 A1-6.20
   Tod des Pferdes durch Wolfsriss oder Pferderipper innhalb Deutschlands               bis zu 10.000 EUR         10                 A1-6.21
   Kosten für die Nottötung und Tierkörperbeseitigung nach einem versicherten       bis zur Versicherungssumme    10                 A1-6.22
   Schadensfall
   Gegenseitige Haftpflichtansprüche aus Personenschäden der mitversicherten                                       6                A1-2.1.11
   Personen untereinander

E. Wichtige Obliegenheiten

   Melden Sie einen Schaden der Barmenia innerhalb einer Woche, auch wenn                                         16                  B-3.1.1
   noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gerichtet wurden.
   Geben Sie uns ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte und unter-                                      16                    B-3.2
   stützen uns bei der Schadenermittlung und –regulierung.
   Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens.                                     16                    B-3.3

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Diese Leistung/en…                                                                     …ist/sind versichert   …finden Sie in den Versiche-
                                                                                                              rungsbedingungen
                                                                                                              auf
                                                                                                              Seite                  unter


   Melden Sie der Barmenia unverzüglich, wenn gegen Sie ein Verfahren eingelei-                                16                  B-3.1.2
   tet (z. B. wenn gegen Sie eine Klageschrift oder ein Mahnbescheid erlassen
   wird) oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
   Legen Sie gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbe-                                   17                  B-3.4.2
   hörden auf Schadenersatz fristgerecht Widerspruch oder die sonst erforderlichen
   Rechtsbehelfe ein.
   Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist die Führung des                               16                  B-3.4.1
   Verfahrens der Barmenia zu überlassen.

F. Weitere Besonderheiten

   Barmenia-Leistungs-Garantie                                                                                 10                 A1-6.23
   Ist ein Haftpflichtschaden über diese Bedingungen nicht versichert, wird die Bar-
   menia trotzdem leisten, wenn irgendein anderer Tierhalter-Haftpflichtversicherer
   in Deutschland den Schaden ersetzen würde. Die wenigen Einschränkungen fin-
   den Sie unter A1-6.23.4
   Barmenia-Nicht-Schlechterstellungs-Garantie                                                                 10                 A1-6.24
   beim Wechsel zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
   Barmenia-Konditions-Differenz-Versicherung                                            bis zu 15 Monate      11                 A1-6.25
   Sie gilt für den Fall, dass noch eine gekündigte/auslaufende Vorversicherung be-
   steht und Sie diese Tierhalter-Haftpflichtversicherung mit einem Beginn in der
   Zukunft abgeschlossen haben.
   Innovationsklausel                                                                                          19                    B-16
   Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch
   Vertragsbestandteil.
   Garantie über die Einhaltung der Leistungsstandards                                                         20                    B-17
   der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
   unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen
   Garantie über die Einhaltung der Mindestleistungsstandards                                                  20                    B-18
   des Arbeitskreises "Beratungsprozesse"


                                                                Seite 3 von 20

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    Allgemeine Versicherungsbedingungen
    für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflicht-
    versicherung "Premium-Schutz"
    für private Tierhaltung                                                                                   Risikoträger ist die
    (AVB THV Premium-Schutz                                                                                   Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                                                                              Barmenia-Allee 1
    – private Tierhaltung)                                                                                    42119 Wuppertal


    Stand 01.09.2021


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                 Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der
                                                          Bedingungen
hier sind die Versicherungsbedingungen für die Bar-
menia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung                  Teil A
"Premium-Schutz". Diese sind für den Fall formuliert,     enthält Regelungen zur Tierhalter-Haftpflichtversi-
dass Sie als Leser dieser Bedingungen die Tierhal-        cherung für die private
ter-Haftpflichtversicherung "Premium-Schutz" bei          Tierhaltung:
uns abgeschlossen haben und somit auch Versiche-          – Abschnitt A1
rungsnehmer des Vertrages und unser Vertrags-                  gilt für die allgemeinen und besonderen Risiken
partner sind.                                                  aus der privaten Haltung von Tieren (Tierhalter-
                                                               Haftpflichtrisiko);
Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi-
cherungsschein und seinen Nachträgen legen diese          –   Abschnitt A2
Bedingungen den Inhalt Ihrer Tierhalter-Haftpflicht-          gilt für Gewässerschäden und Schäden gemäß
versicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente.               Umweltschadensgesetz (besondere Umweltrisi-
                                                              ken);
Bitte lesen Sie die Bedingungen daher vollständig
und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig       –   Abschnitt A3
auf. So können Sie auch später, besonders im Scha-            gilt für Forderungsausfallrisiken.
densfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen.

Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen         Teil B
Sie uns bitte möglichst schnell, auch wenn noch           enthält Regelungen über allgemeine Rechte und
keine Schadenersatzansprüche gestellt worden sind.        Pflichten der Vertragsparteien wie z. B.
Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.           – zu Ihren Obliegenheiten,
                                                          – zum Beginn des Versicherungsschutzes und
Ihre Barmenia                                                  zur Beitragszahlung, zur Beitragsregulierung
                                                               und Beitragsangleichung,
                                                          – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/
Wer ist wer?                                                   Kündigung,
                                                          – zu weiteren Bestimmungen.
–     Sie sind der Versicherungsnehmer und damit
      unser Vertragspartner und auch versicherte
      Person in dieser Tierhalter-Haftpflicht-versiche-   Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind
      rung.                                               der gesamte Bedingungstext, der Versicherungs-
      Da Sie unser Vertragspartner sind, sind in den      schein und seine Nachträge.
      Versicherungsbedingungen alle Regelungen
      auf Sie bezogen.
      Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen
      gelten aber auch für die mitversicherten
      Personen (siehe unter A1-2.2 auf Seite 7).
      Welche Personen zusätzlich über diesen Ver-
      trag versichert sind, ist im Teil A, A1-2 dieser
      Bedingungen dargestellt.

–     Wir (die Barmenia) sind der Versicherer dieser
      Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Wir bieten
      die in diesen Bedingungen beschriebenen Leis-
      tungen. In den folgenden Texten ist die Barme-
      nia mit "wir" bzw. "uns" bezeichnet.

Was bedeutet "Textform"

"Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. wir Ihnen
Mitteilungen z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief zu-
kommen lassen können.


A 3564-04 09/2021                                                       Seite 4 von 20

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Inhaltsübersicht                                            Seite     Inhaltsübersicht                                               Seite     Inhaltsübersicht                                               Seite


Teil A – Tierhalter-Haftpflichtversicherung                           A1-6.21 Tod des Pferdes durch Wolfsriss                                  Beginn des Versicherungsschutzes/
                                                                              oder Pferderipper innerhalb                                      Dauer und Ende des Vertrages
Teil A – Abschnitt A1:                                                        Deutschlands ........................................ 10
Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko                                 A1-6.22 Nottötung/Tierkörperbeseitigung                                  B-5    Wann beginnt der Versicherungs-
A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten                                   nach einem versicherten                                                 schutz?
        (versichertes Risiko) sowie                                           Schadensfall ......................................... 10               Wann beginnt und wann endet der
        nicht versicherte Risiken ............................ 6      A1-6.23 Barmenia-Leistungs-Garantie............... 10                           Vertrag? ....................................................17
A1-2 Regelungen zu mitversicherten                                    A1-6.24 Nicht-Schlechterstellungs-
        Personen und zum Verhältnis zwischen                                  Garantie beim Wechsel
        Ihnen und den mitversicherten Personen .. 6                           zur Barmenia Allgemeine                                          Der Versicherungsbeitrag
A1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall.... 7                             Versicherungs-AG ................................ 10
A1-4 Leistungen der Versicherung und                                  A1 6.25 Barmenia-Konditions-                                             B-6    Was müssen Sie bei der Beitragszahlung be-
        Vollmacht der Barmenia............................. 7                 Differenz-Versicherung ......................... 11                     achten?
A1-5 Begrenzung der Leistungen                                        A1-7    Allgemeine Ausschlüsse ....................... 11                       Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag
        (Versicherungssumme, Jahreshöchstersatz-                      A1-8    Veränderungen des versicherten                                          nicht rechtzeitig zahlen? ...........................17
        leistung, Serienschaden,                                              Risikos (Erhöhungen und                                          B-7    Beitrag bei vorzeitiger
        Selbstbeteiligung) ...................................... 7           Erweiterungen)...................................... 12                 Vertragsbeendigung..................................18
A1-6 Besondere Regelungen für einzelne                                A1-9    Neu hinzukommende Risiken                                        B-8    Veränderungen des versicherten Risikos
        Risiken des privaten Tierhalters                                      (Vorsorgeversicherung) ........................ 12                      und Auswirkung auf den Beitrag
        (Versicherungsschutz, Risikobegren-                           A1-10 Versicherungsschutz für Hunde, für                                        (Beitragsregulierung) ................................18
        zungen und besondere Ausschlüsse) ....... 7                           die eine Versicherungspflicht gilt .......... 13                 B-9    Beitragsangleichung und Kündigungs-
        A1-6.1 Kutsch- und Schlittenfahrten ...... 7                  A1-11 Fortsetzung der Tierhalter-Haftpflicht-                                   recht nach Beitragsangleichung ...............18
        A1-6.2 Teilnahme an Veranstaltungen .. 8                              versicherung nach Ihrem Tod ............... 13
        A1-6.3 Deckschäden.............................. 8
        A1-6.4 Flurschäden................................ 8                                                                                   Weitere Bestimmungen
        A1-6.5 Allgemeines Umweltrisiko .......... 8                  Teil A – Abschnitt A2:
        A1-6.6 Abwässer.................................... 8         Besondere Umweltrisiken                                                  B-10   Abtretungsverbot.......................................19
        A1-6.7 Allmählichkeitsschäden .............. 8                A2-1      Sanierung von Umweltschäden                                    B-11   Mehrfachversicherung ..............................19
        A1-6.8 Sachschäden an gemieteten/ge-                                    gemäß Umweltschadensgesetz ........... 13                      B-12   Was ist bei Mitteilungen an uns zu
                  pachteten Sachen, insbesondere                                                                                                      beachten? Was gilt bei Änderung
                  Räumen (Mietsachschäden) ...... 8                                                                                                   Ihrer Anschrift?..........................................19
        A1-6.9 Sachschäden an gemieteten/                             Teil A – Abschnitt A3:                                                   B-13   Bedingungsänderung................................19
                  geliehenen Tiertransportern und                     Forderungsausfallrisiko und zugehöriger                                  B-14   Wann verjähren die Ansprüche aus
                  Tiertransportanhängern.............. 8              Spezial-Schadenersatzrechtsschutz ................ 13                           diesem Vertrag?........................................19
        A1-6.10 Sachschäden an Reitutensilien,                                                                                                 B-15   Sonderfälle der Schadenfeststellung
                  Schlitten/Wagen und Kutschen .. 8                                                                                                   bei gedehnten Versicherungsfällen
        A1-6.11 Schäden an/Abhandenkommen                             Teil B – Allgemeiner Teil                                                       im Zusammenhang mit einem Wechsel
                  von sonstigen gemieteten, ge-                                                                                                       des Versicherers .......................................19
                  leasten, gepachteten, geliehenen                    Ihre Obliegenheiten                                                      B-16   Künftige Bedingungsverbesserungen.......19
                  beweglichen Sachen .................. 8                                                                                      B-17   Leistungsgarantie gegenüber
        A1-6.12 Nicht versicherungspflichtige                         B-1         Was bedeutet die vorvertragliche                                    GDV-Musterbedingungen .........................20
                  Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-                                  Anzeigepflicht und welche Folgen                             B-18   Garantie über die Erfüllung der vom
                  Anhänger (auch zum                                              hat ihre Verletzung?.............................. 16               Arbeitskreis "Beratungsprozesse"
                  Tiertransport) .............................. 8     B-2         Welche Obliegenheiten sind vor                                      empfohlenen Mindestleistungs-
        A1-6.13 Schäden im Ausland .................. 8                           Eintritt des Versicherungsfalls zu                                  standards ..................................................20
        A1-6.14 Mitversicherung von                                               beachten? ............................................. 16   B-19   Welches Gericht ist zuständig? ................20
                  Vermögensschäden ................... 9              B-3         Welche Obliegenheiten sind bei und                           B-20   Anzuwendendes Recht .............................20
        A1-6.15 Klarstellende Hinweise zum                                        nach Eintritt des Versicherungsfalls                         B-21   Versicherungsjahr .....................................20
                  Versicherungsschutz .................. 9                        zu beachten? ........................................ 16     B-22   Sanktions-/Embargoklausel ......................20
        A1-6.16 Einsatz als Therapie-/                                B-4         Welche Rechtsfolgen hat die                                  B-23   Wenn Sie mit uns einmal nicht
                  Assistenz-/Rettungs-/Suchtier.... 9                             Verletzung von Obliegenheiten? .......... 17                        zufrieden sind............................................20
        A1-6.17 Gewerbliche Nutzung ................. 9
        A1-6.18 Neuwerterstattung ...................... 9
        A1-6.19 Beitragsbefreiung bei
                  Arbeitslosigkeit ........................... 9
        A1-6.20 Bergungs-/Rettungskosten......... 9


Inhaltsübersicht                                                                               Seite 5 von 20

[Seite 6]
Teil A – Tierhalter-Haftpflichtversicherung              cher Gemeinschaft leben und unter der gleichen An-        A1-2.1.6        Vorübergehend in die Familie
                                                         schrift behördlich gemeldet sind wie Sie.                                 eingegliederte Personen und
Teil A – Abschnitt A1                                    Als Familienangehörige gelten Verwandte in gerader                        Übernachtungsgäste
                                                         Linie und Seitenlinie sowie Verschwägerte (Eltern         Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko                    und Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin-          a) der vorübergehend in den Familienverbund ein-
                                                         der/-eltern), (Halb-)Geschwister, Neffen und Nichten,         gegliederten unverheirateten Personen (z. B.
A1-1       Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten        Onkel und Tanten sowie Cousinen und Cousins).                 Aupair, Austauschschüler) während der Dauer
           (versichertes Risiko) sowie                   Enkelkinder sind nach den gleichen Regelungen mit-            der Eingliederung (mindestens drei Übernach-
           nicht versicherte Risiken                     versichert, die für die Mitversicherung Ihrer Kinder          tungen in Ihrem Haushalt) sowie
                                                         gelten (siehe A1-2.1.3).                                  b) Ihrer minderjährigen Übernachtungsgäste wäh-
A1-1.1 Versichertes Risiko                               Kinder, Eltern und Großeltern bleiben weiter versi-           rend deren Aufenthaltsdauer in Ihrem Haushalt,
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden               chert, wenn diese in einer Pflegeeinrichtung umzie-       soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz
Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht                hen.                                                      besteht.
a) als privater Halter der im Versicherungsvertrag
     bezeichneten Tiere;                                 A1-2.1.3         Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepart-    A1-2.1.7        In Ihrem Haushalt beschäftigte
b) als Tierhüter auf Grund vertraglicher Vereinba-                        ners/eingetragenen Lebenspartners                        Personen
     rungen im Sinne des § 834 des Bürgerlichen                           außerhalb der häuslichen Gemein-         Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem
     Gesetzbuches (BGB), sofern Sie nicht gewerbs-                        schaft                                   Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten
     mäßig tätig sind.                                   Für Kinder, die nicht mit Ihnen in häuslicher Gemein-     aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen,
                                                         schaft mit leben, gilt Folgendes:                         die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh-
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der    Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht             nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu-
Haltung von bis zu zwölf Monate alten Jungtieren         a) Ihrer minderjährigen, unverheirateten und nicht        dienst versehen.
des über diesen Vertrag versicherten Elterntieres.            in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft le-       Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschä-
Nach Vollendung des ersten Lebensjahres stellen               benden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pfle-       den, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs-
die Jungtiere eine Erweiterung im Sinne von A1-8.1            gekinder) und – unter den gleichen Vorausset-        krankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialge-
dar und sind gemäß Teil B (B-8) gegen Zahlung der             zungen – die Kinder Ihres Ehepartners/einge-         setzbuch VII handelt.
hierfür vorgesehenen Prämie zur Versicherung an-              tragenen Lebenspartners;
zumelden.                                                b) der volljährigen, unverheirateten und nicht in ei-     A1-2.1.8        Tierhüter
                                                              ner eingetragenen Lebenspartnerschaft leben-         Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht ge-
Die Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, ge-            den Kindern während                                  werbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.
werblichen oder ähnlichen Zwecken ist aus-                    – ihrer Schul- und Berufsausbildung,
schließlich im Rahmen der Ziffern A1-6.16 und                 – der Ableistung des Grundwehrdienstes, ei-          A1-2.1.9        Fremdreiter/Gastreiter
A1-6.17 mitversichert.                                              nes freiwilligen Wehrdienstes, eines inter-    Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des
                                                                    nationalen oder nationalen Jugendfreiwilli-    Fremdreiters/Gastreiters, dem ein in diesem Vertrag
A1-1.2 Nicht versicherte Risiken                                    gendienstes (Freiwilliges Soziales oder        versichertes Pferd von Ihnen, dem Pferdeeigentümer
Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht                   Ökologisches Jahr) oder des Bundesfrei-        oder dem berechtigten Besitzer unentgeltlich über-
a) als Halter von Jagdgebrauchshunden, für die                      willigendienstes.                              lassen wurde.
     bereits Versicherungsschutz durch eine Jagd-
     haftpflichtversicherung besteht;                         Nach Abschluss                                       A1-2.1.10       Reitbeteiligung
b) als Halter von so genannten Kampfhunden - als              – der Schul- oder Berufsausbildung,                  Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Reitbe-
     solche gelten Hunde der folgenden Rassen:                – des Grundwehrdienstes, freiwilligen Wehr-          teiligten. Reitbeteiligungen sind Verträge über die re-
     – American Pitbull-Terrier,                                   dienstes, internationalen oder nationalen       gelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes
     – American Staffordshire-Terrier,                             Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges So-    gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten (auch
     – Bullmastiff,                                                ziales oder Ökologisches Jahr) oder des         wenn die Beteiligung in Form von Naturalleistungen
     – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur-                    Bundesfreiwilligendienstes                      erbracht wird). Eingeschlossen sind – abweichend
          Bullterrier, etc.),                                 bleibt der Versicherungsschutz bestehen bis zur      von A1-7.4 – Haftpflichtansprüche des Reitbeteilig-
     – Dogo Argentino,                                        Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, längstens      ten gegen Sie.
     – Dogue de Bordeaux,                                     jedoch für ein Jahr, auch wenn sie nicht mit
     – Fila Brasileiro,                                       Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.              A1-2.1.11       Gegenseitige Haftpflichtansprüche
     – Mastiff,                                          Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für Kin-           Für gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden,
     – Mastin Espanol,                                   der Ihres nicht eingetragenen Lebenspartners unter        die sich versicherte Personen untereinander zufügen
     – Mastino Napoletano,                               den Voraussetzungen von A1-2.1.4.                         besteht nur in folgenden Fällen Versicherungs-
     – Pitbull-Terrier,                                                                                            schutz:
     – Rottweiler,                                       A1-2.1.4        Lebenspartner und dessen Kinder           – für Ansprüche, die von Dritten erhoben werden
     – Staffordshire-Bullterrier,                        Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des mit             (z. B. gesetzliche Regressansprüche von Sozi-
     – Tosa Inu.                                         Ihnen in häuslicher Gemeinschaft mit lebenden Part-            alversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, pri-
                                                         ners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und               vaten Krankenversicherungsträgern, öffentli-
A1-2       Regelungen zu mitversicherten Perso-          dessen Kinder, diese entsprechend A1-2.1.3:                    chen und privaten Arbeitgebern wegen Perso-
           nen und zum Verhältnis zwischen Ihnen         – Sie und der mitversicherte Partner müssen un-                nenschäden),
           und den mitversicherten Personen                   verheiratet sein.                                    – bei Personenschäden für unmittelbare Ansprü-
                                                         – Ihr mitversicherter Partner muss unter der glei-             che der versicherten Personen untereinander,
A1-2.1 Mitversicherte Personen                                chen Anschrift gemeldet sein wie Sie oder Sie        – bei sonstigen Schäden, sofern Sie oder die
A1-2.1.1        Ehegatte/eingetragener                        benennen uns Ihren mitzuversichernden Part-               nach A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 mitversicherten
                Lebenspartner                                 ner und wir bestätigen Ihnen dessen Mitversi-             Familienangehörigen von den nach A1-2.1.5 bis
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehe-         cherung in Textform.                                      A1-2.1.10 mitversicherten Personen in An-
gatten oder eingetragenen Lebenspartners.                – Die Mitversicherung für Ihren Partner und des-               spruch genommen werden.
(Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in ei-        sen Kinder, die nicht auch Ihre Kinder sind, en-
ner eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne                det mit der Aufhebung der häuslichen Gemein-         Ansonsten sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus
des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer ver-              schaft zwischen Ihnen und Ihrem Partner.             Schäden; die sich versicherte Personen untereinan-
gleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer         – Im Falle Ihres Todes gilt für den überlebenden          der zufügen nach den Bestimmungen A1-7.3 und
Staaten lebt.)                                                Partner und dessen Kinder A1-11 sinngemäß.           A1-7.4 ausgeschlossen.

A1-2.1.2        Familienangehörige, die mit Ihnen in     A1-2.1.5        Pflegebedürftige Personen                 A1-2.1.12      Nachversicherungsschutz
                häuslicher Gemeinschaft leben            Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem   Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversiche-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Ihren     Haushalt lebenden dauernd pflegebedürftigen Per-          rung einer bisher nach den Regelungen A1-2.1 bis
Familienangehörigen und den Familienangehörigen          sonen (mindestens Pflegegrad 2);                          A1-2.1.5 versicherten Person (z. B. weil die Ehe
Ihres mitversicherten Ehe- oder Lebenspartners ge-                                                                 rechtskräftig geschieden wurde), so besteht
mäß A1-2.1.1 oder A1-2.1.4, die mit Ihnen in häusli-

Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko                                    Seite 6 von 20

[Seite 7]
Nachversicherungsschutz bis zum Ende des laufen-       von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben               teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter
den Versicherungsjahres.                               oder geschlossen worden sind, binden uns nur, so-        Schadenersatzansprüche verpflichtet.
                                                       weit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder
A1-2.2 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmun-       Vergleich bestanden hätte.                               A1-5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden
gen sind auf die mitversicherten Personen entspre-     Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender        nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
chend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestim-      Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie binnen
mungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9),           zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustel-         A1-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtan-
wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte       len.                                                     sprüche aus einem Versicherungsfall die Versiche-
Person entsteht.                                                                                                rungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Ver-
                                                       A1-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab-         hältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe
A1-2.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzun-          wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden-           dieser Ansprüche.
gen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse bei        ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä-
Ihnen oder einer mitversicherten Person vorliegen,     rungen in Ihrem Namen abzugeben.                         A1-5.7 Haben Sie an den Geschädigten Renten-
entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Sie als    Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem             zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert
auch für die mitversicherten Personen.                 Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen           der Rente die Versicherungssumme oder den nach
                                                       Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen.     Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versi-
A1-2.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsver-         Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten       cherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Ver-
trag dürfen nur Sie ausüben.                           in Ihrem Namen.                                          sicherungssumme, so wird die zu leistende Rente
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie                                                            nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ih-
als auch die mitversicherten Personen verantwort-      A1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines          res Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns
lich.                                                  Schadenereignisses, das einen unter den Versiche-        erstattet.
                                                       rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge      Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die ent-
A1-3      Versicherungsschutz, Versicherungsfall       haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für        sprechende Vorschrift der Verordnung über den Ver-
                                                       Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen          sicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung
A1-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall,       wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns         in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des
dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der       besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei-        Versicherungsfalles.
Versicherung eingetretenen Schadenereignisses          digers.
(Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach-                                                                 Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich
oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden           A1-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per-        an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen,
zur Folge hatte, auf Grund                             son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer        wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungs-
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen                   zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Aus-      summe oder die nach Abzug sonstiger Leistungen
privatrechtlichen Inhalts                              übung dieses Rechts bevollmächtigt.                      verbleibende Restversicherungssumme übersteigt,
von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch                                                                 werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen
genommen werden.                                       A1-5     Begrenzung der Leistungen                       Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge              (Versicherungssumme, Jahreshöchster-
die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden               satzleistung, Serienschaden, Selbstbe-          A1-5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung ei-
ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die             teiligung)                                      nes Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befrie-
zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht                                                                 digung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert,
an.                                                    A1-5.1 Versicherungssummen                               haben wir für den von der Weigerung an entstehen-
                                                       Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versi-       den Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zin-
A1-3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für            cherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssum-      sen und Kosten nicht aufzukommen.
Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche            men begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der
Ansprüche handelt,                                     Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungs-          A1-6      Besondere Regelungen für einzelne
a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus     pflichtige Personen erstreckt.                                     Risiken des privaten Tierhalters
    Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf                                                                             (Versicherungsschutz, Risiko-begren-
    Schadenersatz statt der Leistung;                  A1-5.2 Jahreshöchstersatzleistung                                  zungen und besondere Ausschlüsse)
b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die        Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:
    Nacherfüllung durchführen zu können;               Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versi-     A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne Ri-
c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags-        cherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das          siken, deren Risikobegrenzungen und die für diese
    gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des        Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen           Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
    mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;    begrenzt.
d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver-                                                                 Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen ent-
    trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;       A1-5.3 Serienschaden                                     hält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken
e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Ver-          Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung         alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung
    zögerung der Leistung;                             eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versi-     (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder
f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tre-      cherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des       A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).
    tender Ersatzleistungen.                           ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,
                                                       wenn diese                                               A1-6.1 Kutsch- und Schlittenfahrten
A1-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für An-        a) auf derselben Ursache,                                Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
sprüche, die auf Grund einer vertraglichen Vereinba-   b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson-          Schäden aus dem Einsatz der über diesen Vertrag
rung oder einer Zusage über den Umfang Ihrer                dere sachlichem und zeitlichem Zusammen-            versicherten Tiere als Zugtiere vor Schlitten/Wagen
Schadenersatzpflicht aus den gesetzlichen Haft-             hang oder                                           oder Kutschen, sofern der Einsatz nicht gegen Ent-
pflichtbestimmungen hinausgehen.                       c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen              gelt, sondern ausschließlich zu privaten Zwecken er-
                                                            Mängeln                                             folgt, einschließlich der Beförderung von Gästen.
A1-4      Leistungen der Versicherung und              beruhen.                                                 Kutsch- und Schlittenfahrten gegen Entgelt sind im
          Vollmacht der Barmenia                                                                                Umfang von Ziffer A1-6.17 mitversichert.
                                                       A1-5.4 Selbstbeteiligung                                 Wird das Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist
A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst                 Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi-   die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhal-
a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,                   cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit       ters des fremden Tieres mitversichert. Kann der
b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatzan-          einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ-         fremde Tierhalter aus einem anderen Haftpflichtver-
      sprüche und                                      gen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch        sicherungsvertrag einen Anspruch geltend machen
c) Ihre Freistellung von berechtigten Schadener-       wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei-        und unterlässt er dies, so entfällt insoweit der Versi-
      satzverpflichtungen.                             nem Versicherungsfall die Versicherungssumme             cherungsschutz aus diesem Vertrag. Dies gilt auch,
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann,     übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag       wenn er aus dem anderen Haftpflichtversicherungs-
wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Ur-       der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen.          vertrag eine Leistung erlangt.
teils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Ent-       A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt.
schädigung verpflichtet sind und wir hierdurch ge-     Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei-
bunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die        ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe-

Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko                                 Seite 7 von 20

[Seite 8]
Nicht versichert bleiben Schäden an den gezogenen          A1-6.8.3       Vom Versicherungsschutz ausge-             Sachen, die sich in Ihrem rechtmäßigen Gewahrsam
eigenen Schlitten/Wagen oder Kutschen. Schäden             schlossen sind Haftpflichtansprüche wegen                 befunden haben.
an fremden Schlitten/Wagen oder Kutschen sind              a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger
ausschließlich im Rahmen der Regelungen gemäß                   Beanspruchung,                                       Nicht versichert sind Ansprüche aus dem Abhanden-
Ziffer A1-6.10 versichert.                                 b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel-              kommen von
                                                                und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an             a) Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen,
A1-6.2 Teilnahme an Veranstaltungen                             Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus        b) Geld sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln,
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen               ergebenden Vermögensschäden, soweit sie              c) Schmuck- und Wertsachen,
Schäden aus der privaten Teilnahme an Veranstal-                – bei Ansprüchen gemäß A1-6.8.2 – nicht zu           d) Urkunden und Wertpapieren (einschließlich
tungen wie Schauvorführungen, Rennen (mit und                   den dort bezeichneten mitversicherten Sachen              Sparbüchern),
ohne Schlitten/Wagen) und Turnieren sowie den                   gehören,                                             e) Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versi-
Vorbereitungen hierzu (Training).                          c) Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen beson-               cherten Person dienen,
                                                                ders versichern kann,                                sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensfolge-
A1-6.3 Deckschäden                                         d) Schäden infolge von Schimmelbildung.                   schäden.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten.           A1-6.9     Sachschäden an gemieteten/geliehenen           A1-6.12 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahr-
                                                                      Tiertransportern und Tiertransportanhä-                   zeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger (auch
A1-6.4 Flurschäden                                                    ngern                                                     zum Tiertransport)
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Flur-      a) Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen      A1-6.12.1        Versichert ist – abweichend vom
schäden.                                                   Schäden ausschließlich an Tiertransportern und            grundsätzlichen Ausschluss in A1-7.14 – Ihre ge-
                                                           Tiertransportanhängern, die von Ihnen oder von Ih-        setzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht
A1-6.5 Allgemeines Umweltrisiko                            ren Bevollmächtigten oder Beauftragten zu privaten        werden durch den Gebrauch ausschließlich von fol-
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrecht-   Zwecken gemietet/geliehen wurden, und alle sich           genden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeu-
lichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwir-           daraus ergebenden Vermögensschäden.                       gen und Kraftfahrzeug-Anhängern:
kung.                                                      b) Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche we-         a) nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen
Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn            gen Abnutzung, Verschleiß, übermäßiger Beanspru-               verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf
sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche,              chung, regelmäßig wiederkehrender Belastung und                eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;
Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sons-            alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.             b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bau-
tige Erscheinungen verursacht werden, die sich in                                                                         artbedingter Höchstgeschwindigkeit;
Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausge-             A1-6.10 Sachschäden an Reitutensilien,                    c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbe-
breitet haben.                                                        Schlitten/Wagen und Kutschen                        dingter Höchstgeschwindigkeit;
Zu Schäden nach dem Umweltschadensgesetz                   a) Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus     d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht
siehe Abschnitt A2 (besonderes Umweltrisiko).              der Beschädigung von zu privaten Zwecken geliehe-              mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstge-
                                                           nen/gemieteten/geleasten                                       schwindigkeit;
A1-6.6 Abwässer                                            – Reitutensilien (mobile Gegenstände wie z. B.            e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungs-
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen                Sattel, Helm, Gerte, Trense). Mitversichert ist          pflichtig sind oder nur auf nicht-öffentlichen We-
Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies                auch das Abhandenkommen dieser Sachen.                   gen und Plätzen verkehren.
ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwäs-          – Schlitten/Wagen und Kutschen.
ser.                                                       Hierunter fallen auch sogenannte "Sättel zur Probe".      A1-6.12.2        Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
                                                           b) Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche we-         Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten
A1-6.7 Allmählichkeitsschäden                              gen Abnutzung, Verschleiß, übermäßiger Beanspru-          Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist,
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen          chung, regelmäßig wiederkehrender Belastung und           wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü-
Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Ein-          alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.             gungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind ver-
wirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder                                                                      pflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht
Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß,           A1-6.11 Schäden an/Abhandenkommen von                     von unberechtigten Fahrern gebraucht werden.
Staub und dergleichen).                                             sonstigen gemieteten, geleasten,
                                                                    gepachteten, geliehenen beweglichen              Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf
A1-6.8    Sachschäden an gemieteten/                                Sachen                                           öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erfor-
          gepachteten Sachen, insbesondere                 A1-6.11.1       Schäden an sonstigen gemieteten,          derlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflich-
          Räumen (Mietsachschäden)                                         geleasten, gepachteten oder geliehe-      tet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von                               nen beweglichen Sachen                    einem Fahrer benutzt werden, der nicht die erforder-
Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Beauf-          Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht ausschließ-   liche Fahrerlaubnis hat.
tragten gemieteten/gepachteten Sachen und alle             lich wegen Schäden an bisher nicht genannten frem-
sich daraus ergebenden Vermögensschäden.                   den beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten         Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt
                                                           Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen wur-       Teil B, B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Oblie-
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen          den oder die Gegenstand eines besonderen Ver-             genheiten).
Mietsachschäden ausschließlich an:                         wahrungsvertrages sind.
                                                                                                                     A1-6.13 Schäden im Ausland
A1-6.8.1      Grundstücken, Gebäuden, Wohnräu-             Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen          A1-6.13.1        Mit Ausnahme der Regelungen in
men und sonstigen zu privaten Zwecken gemiete-             Schäden                                                   A2-1.2 (Sanierung von Umweltschäden gemäß Um-
ten/gepachteten Räumen in Gebäuden. Mitversichert          a) an Kraftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen mit               weltschadensgesetz) und A3-4 (Forderungsausfallri-
sind Mietsachschäden an den jeweils zugehörigen                 Motor und an Luftfahrzeugen;                         siko) gilt für den weltweiten unbegrenzten Auslands-
Balkonen/Terrassen und an den Sachen, die mit                   Versichert bleiben Haftpflichtansprüche wegen        aufenthalt:
dem der Mietsache zugehörigen Grundstück fest                   Schäden an Elektrofahrrädern, für die keine          Eingeschlossen ist Ihre gesetzliche Haftpflicht we-
verbundenen sind (z. B. Zäune, Schwimmbecken,                   Versicherungs- und Kennzeichenpflicht besteht.       gen im Ausland eintretender Versicherungsfälle. Ver-
gemauerte Grillanlagen).                                   b) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige             sichert sind hierbei auch Ansprüche gegen Sie aus
                                                                Beanspruchung;                                       § 110 Sozialgesetzbuch VII.
A1-6.8.2        Stallungen, Boxen, Reithallen, Wei-        c) an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld;
den und Koppeln (einschließlich Einfriedungen),            sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschä-          A1-6.13.2       Haben Sie bei einem Versicherungs-
Führanlagen sowie Außenreitplätzen/Rennbahnen              den.                                                      fall im Ausland durch eine von Ihnen nachzuwei-
(einschließlich fest installierter Beregnungs-/Sprink-                                                               sende behördliche Anordnung eine Kaution zur Si-
leranlagen);                                               A1-6.11.2       Abhandenkommen von sonstigen              cherstellung von Leistungen auf Grund Ihrer gesetz-
Mitversichert sind die folgenden fest installierten                        fremden beweglichen Sachen                lichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellen wir Ihnen
Anlagen:                                                   Versichert ist – abweichend von A1-6.14.2 c) – Ihre       den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von
– Futtertröge und Tränken;                                 gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Ab-         250.000 EUR zur Verfügung.
– Pferde-Solarien;                                         handenkommen von sonstigen fremden beweglichen
– Pferdeföhn;
– Pferde-Laufbänder.

Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko                                     Seite 8 von 20

[Seite 9]
Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leis-        A1-6.15.5       Schäden von unberechtigten Dritten          A1-6.19 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
tende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die          Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht-       Bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen Arbeitslo-
Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz,        ansprüche solcher Personen, die das versicherte             sigkeit, die bei Ihnen vor Vollendung des 58. Le-
so sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag unver-     Tier ohne Einverständnis und auch ohne Wissen und           bensjahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag bei
züglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats        Willen der die tatsächliche Sachherrschaft ausüben-         Vorliegen der nachfolgenden Kriterien in dem dort
nach Auszahlung des Differenzbetrages an uns zu-         den Person reiten, streicheln, füttern oder mit die-        genannten zeitlichem Umfang bei fortbestehendem
rückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als     sem auf sonstige Weiser umgehen.                            Versicherungsschutz beitragsfrei gestellt.
Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht         Dieser Versicherungsschutz besteht auch dann,
versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten        wenn das Reitrisiko (z. B. bei alten Pferden) nicht         A1-6.19.1      Begriff der Arbeitslosigkeit
wird oder die Kaution verfallen ist. Gleiches gilt für   mitversichert ist.                                          Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn
den Fall, dass die nicht mehr benötigte Kaution an                                                                   – Sie von der Agentur für Arbeit nach den Rege-
Sie zurückbezahlt wird.                                  A1-6.15.6      Schäden des Tierhüters                           lungen des Sozialgesetzbuches (SGB) III als ar-
                                                         Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht-           beitslose Person geführt werden und
A1-6.13.3       Unsere Leistungen erfolgen in Euro.      ansprüche des Tierhüters gegen Sie, sofern es sich          – Arbeitslosengeld (gemäß SGB III) oder Arbeits-
Soweit der Zahlungsort, an dem der Leistungsemp-         bei dem Tierhüter nicht um mitversicherte Personen              losengeld II (gemäß SGB II) beziehen.
fänger wohnt, bzw. seinen Sitz hat, außerhalb der        gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 handelt.
Staaten, die der Europäischen Währungsunion an-                                                                      A1-6.19.2        Leistungsvoraussetzungen und
gehören, liegt, gelten unsere Verpflichtungen mit        A1-6.15.7      Schäden von Figuranten                                        Leistungsdauer
dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei    Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht-       – Standen Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit min-
einem in der Europäischen Währungsunion gelege-          ansprüche eines zum Training des versicherten Hun-               destens 24 Monate ununterbrochen in einem
nen Geldinstitut angewiesen ist.                         des eingesetzten Figuranten (Scheinverbrechers)                  Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige
                                                         gegen Sie.                                                       Beschäftigung) und
A1-6.14 Mitversicherung von                                                                                          – bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt
          Vermögensschäden                               A1-6.16 Einsatz als Therapie-/Assistenz-/                        der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und
A1-6.14.1      Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-               Rettungs-/Suchtier                                – ist der Beitrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit
pflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch          Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem           bezahlt,
Personen- noch durch Sachschäden entstanden              Einsatz des versicherten Tieres                             so wird der Versicherungsvertrag für maximal
sind.                                                    a) als Therapie-, Assistenz- oder Besuchstier,              12 Monate beitragsfrei gestellt. Dies gilt ab der Bei-
                                                         b) als Rettungs- oder Suchtier,                             tragsfälligkeit, die der Meldung an uns über die be-
A1-6.14.2      Vom Versicherungsschutz ausge-            c) bei ehrenamtlichen Tätigkeiten.                          stehende Arbeitslosigkeit folgt. Die Beendigung der
schlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschä-            Eingeschlossen ist auch die Überlassung des Tieres          Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
den                                                      zu diesem Zweck an Dritte inkl. deren gesetzlichen
a) durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche,           Haftpflicht als Tierhüter im Umfang der Ziffer              A1-6.19.3       Unterbrechung der
     Gerüche, Erschütterungen);                          A1-2.1.8 und A1-2.1.11.                                                     Arbeitslosigkeit
b) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen o-                                                                       Werden Sie während dieser 12 Monate von der
     der behördlichen Vorschriften, von Anweisun-        A1-6.17 Gewerbliche Nutzung                                 Agentur für Arbeit nicht mehr als arbeitslose Person
     gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder         Mitversichert gilt die freiberufliche und wirtschaftliche   geführt und sollten Sie dann in diesem Zeitraum er-
     aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;          Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und auf Dauer            neut im Sinne dieser Bedingungen arbeitslos wer-
c) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch               mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem versi-          den, wird die Beitragsfreistellung des Versicherungs-
     z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;        cherten Tier betrieben wird. Wird ein Umsatz in             vertrages fortgesetzt. Dies gilt ab der Beitragsfällig-
d) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als    Höhe von 15.000 EUR aus der gewerblichen Nut-               keit, die der Meldung an uns über die erneute Ar-
     ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von          zung je Kalenderjahr überschritten, besteht auch für        beitslosigkeit folgt.
     Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Bei-      das Risiko aus dem Umsatz bis 15.000 EUR kein               Die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages
     rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder      Versicherungsschutz.                                        ist auch bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit auf
     Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang                                                                         insgesamt maximal 12 Monate begrenzt.
     stehen.                                             A1-6.18 Neuwerterstattung
                                                         Auf Ihren Wunsch leisten wir – abweichend von               A1-6.19.4        Arbeitslosigkeit von
A1-6.15 Klarstellende Hinweise zum                       A1-3.1 – für irreparabel beschädigte Sachen (auch                            Selbstständigen
          Versicherungsschutz                            wirtschaftlicher Totalschaden), deren Neupreis nicht        Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre
A1-6.15.1      Beschädigung von                          mehr als 5.000 EUR betrug, Schadenersatz zum                selbstständige Tätigkeit, außer durch Arbeitsunfähig-
               Gemeinschaftseigentum                     Neuwert.                                                    keit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend einge-
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Gemein-                                                                  stellt haben (z. B. durch Konkurs) und sich nach bes-
schaft der Eigentümer gegen Sie als Sondereigentü-       Voraussetzung ist, dass der erstmalige Verkauf der          ten Kräften um Arbeit bemühen.
mer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigen-           beschädigten/zerstörten Sache als Neuware zum               Eine Beitragsfreistellung als Selbstständiger kann
tums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht   Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht länger als             nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch
auf Ihren Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftli-      12 Monate zurückliegt. Der Nachweis obliegt Ihnen.          genommen werden. Die Beendigung der Arbeitslo-
chen Eigentum und allen sich daraus ergebenen                                                                        sigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Vermögensschäden.                                        Ausgeschlossen von der Neuwerterstattung bleiben
                                                         Schäden an                                                  A1-6.19.5      Nachweispflicht
A1-6.15.2       Reiten und Führen mit gebissloser o-     a) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art                  Die entsprechenden Nachweise über die Erfüllung
                der ungewöhnlicher Zäumung                   (z. B. Mobiltelefone, Smartphones, Funkmelde-           der Voraussetzungen sind von Ihnen zu erbringen.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen            empfänger (Pager)),                                     Kein Anspruch auf Beitragsfreistellung besteht für
Schäden aus dem Reiten und Führen von Reittieren         b) Computern jeder Art, auch tragbare Computer-             Arbeitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits be-
mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung.                 systeme (z. B. Laptop, Tablet-PC),                      kannt oder in Textform angekündigt war.
                                                             Hiervon gilt folgende Ausnahme:
A1-6.15.3       Reiten mit und ohne Sattel                   Für einen Laptop oder Tablet-PC leisten wir             A1-6.20 Bergungs-/Rettungskosten
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen            dann Schadenersatz zum Neupreis, wenn die-              Mitversichert sind Aufwendungen, die Sie für die
Schäden aus dem Reiten von Reittieren mit und                ses Gerät der versicherten Person von der               Bergung/Rettung des über diesen Vertrag versicher-
ohne Sattel.                                                 Schule für Unterrichtszwecke zur Verfügung ge-          ten Tieres für geboten halten durften, einschließlich
                                                             stellt wurde. Dies gilt ausschließlich für die ver-     der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder ande-
A1-6.15.4       Führen ohne Leine und                        sicherte Person als Schüler bis zur Beendigung          rer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung ver-
                ohne Maulkorb                                ihrer Vollzeitschulpflicht (nicht Berufsschul-          pflichteter Institutionen.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht beim             pflicht).                                               Darüber hinaus ist mitversichert Ihre gesetzliche
Führen des Tieres ohne Leine und ohne Maul-              c) Film- und Fotoapparate,                                  Haftpflicht aus Schäden, die durch die Rettungs-/
korb/ -schlaufe.                                         d) tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte               Bergungsmaßnahmen entstehen.
                                                             (z. B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte),
                                                         e) Brillen jeder Art.


Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko                                    Seite 9 von 20

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A1-6.21 Tod des Pferdes durch Wolfsriss oder                –    Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem          Sind die Voraussetzungen für die "Nicht-Schlechter-
           Pferderipper innerhalb Deutschlands                   Halten oder Gebrauch von versicherungspflich-       stellungs-Garantie" gemäß A1-6.24.1 a) und b) er-
Wird das über diesen Vertrag versicherte Pferd in                tigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen,          füllt, werden wir uns nicht auf Leistungsausschlüsse
Deutschland                                                 –    Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Subs-        bzw. Leistungseinschränkungen in diesen Versiche-
– durch Wolfsriss oder                                           tanzen oder Erzeugnisse, Gentechnik oder            rungsbedingungen berufen, sondern den Schadens-
– widerrechtlich durch eine Person, insbesondere                 Strahlen zurückzuführen sind,                       fall nach den Bestimmungen des Vorversicherungs-
     durch sogenannten "Pferderipper", getötet,             –    Assistanceleistungen, sonstige versicherungs-       vertrages im Umfang von A1-6.24.2 und A1-6.24.3
ersetzen wir den unmittelbar vor dem tödlichen Er-               fremde Leistungen sowie von dem Vorversiche-        regulieren.
eignis bestehenden Wert des Pferdes und die Kos-                 rer extern zugekaufte Versicherungs- und
ten für die Abholung und Beseitigung des Tieres,                 Dienstleistungen.                                   A1-6.24.2      Der Leistungsfall
insgesamt höchstens 10.000 EUR.                                                                                      a) Leistungsumfang
                                                            Ein vorgenannter Ausschluss der Erweiterung des          Für die Feststellung des Leistungsumfanges sind die
A1-6.22 Nottötung/Tierkörperbeseitigung nach                Versicherungsschutzes (nach A1-6.23.1 und                Vertragsgrundlagen/Versicherungsbedingungen der
          einem versicherten Schadensfall                   A1-6.23.2) gilt dann nicht dann, wenn ein Schaden, -     Vorversicherung maßgeblich, die zum Zeitpunkt des
Wenn ein versichertes Tier durch einen über diesen          für den die Erweiterung des Versicherungsschutzes        Abschlusses dieser Tierhalter-Haftpflichtversiche-
Vertrag versicherten Schadensfall                           nach den vorgenannten Regelungen eigentlich aus-         rung "Premium-Schutz" galten. Danach beantragte
- getötet wird oder                                         geschlossen wäre (z. B. ein Schaden aus der ge-          bzw. vorgenommene Änderungen der Vorversiche-
- schwer verletzt wird und eine Nottötung des               werblichen Nutzung des versicherten Tieres) - be-        rung werden nicht berücksichtigt.
     Tieres veterinärmedizinisch angeraten ist,             reits im Rahmen dieses Barmenia-Vertrages zu ei-
übernehmen wir die für die Nottötung, die Abholung          ner niedrigeren Entschädigungsgrenze oder einem          Tritt ein Schadensfall ein, für den wir nach den gel-
und Beseitigung des Tieres entstehenden Kosten.             höheren Selbstbehalt mitversichert ist. In einem der-    tenden Versicherungsbedingungen nicht zur Leis-
                                                            artigen Fall wird bei der Entschädigungsberechnung       tung verpflichtet sind, so erhalten Sie dann eine
A1-6.23 Barmenia-Leistungs-Garantie                         die höhere Entschädigungsgrenze oder die gerin-          Leistung, wenn für den Schadensfall über die Versi-
A1-6.23.1       Tritt ein Schadensfall ein, für den wir     gere Selbstbeteiligung nach den Bedingungen des          cherungsbedingungen des unmittelbaren Vorversi-
nach diesen Versicherungsbedingungen nicht zur              anderen zugelassenen Versicherers zu Grunde ge-          cherungsvertrages Versicherungsschutz bestanden
Leistung verpflichtet sind, so erhalten Sie durch die       legt.                                                    hätte.
Barmenia-Leistungs-Garantie dann Versicherungs-
schutz aus dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung,       A1-6.23.5       Versicherungssumme/                      Gilt nach den Versicherungsbedingungen des unmit-
wenn                                                                        Selbstbeteiligung                        telbaren Vorversicherungsvertrages für einen Scha-
– ein anderer in Deutschland zum Betrieb der                Unsere Höchstersatzleistung im Rahmen der Barme-         densfall
     Haftpflichtversicherung zugelassener Versiche-         nia-Leistungs-Garantie ist die für diesen Vertrag ver-   aa) eine höhere Entschädigungsgrenze als nach
     rer zum Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rah-         einbarte Pauschal-Versicherungssumme. Es erfolgt               den geltenden Versicherungsbedingungen für
     men eines allgemein zugänglichen Tarifes zur           eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungs-                die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung
     Tierhalter-Haftpflichtversicherung (ohne bei-          summe je Versicherungsfall sowie auf die Jahres-               "Premium-Schutz" (als Leistungsgrenze inner-
     tragspflichtige Leistungserweiterungen) für den        höchstersatzleistung.                                          halb der für den Vertrag vereinbarten Versiche-
     eingetretenen Schaden eine Entschädigungs-             Ist für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteili-           rungssumme), so wird bei der Entschädigungs-
     leistung zahlen würde und                              gung vereinbart, so wird diese bei der Entschädi-              berechnung die höhere Entschädigungsgrenze
– Sie dies durch Vorlage der Versicherungsbedin-            gungsberechnung berücksichtigt.                                des Vorversicherungsvertrages zu Grunde ge-
     gungen nachweisen.                                                                                                    legt;
Bei der Entschädigungsberechnung wird die bei dem           A1-6.24 Nicht-Schlechterstellungs-Garantie               bb) für einzelne Leistungseinschlüsse eine gerin-
anderen Versicherer geltende Entschädigungs-                           beim Wechsel der Tierhalter-Haftpflicht-            gere Selbstbeteiligung als nach den geltenden
grenze (als Leistungsgrenze innerhalb der für den                      versicherung zur Barmenia Allgemeine                Versicherungsbedingungen für die Barmenia-
Vertrag vereinbarten Versicherungssumme) und/o-                        Versicherungs-AG                                    Tierhalter-Haftpflichtversicherung "Premium-
der Selbstbeteiligung zu Grunde gelegt.                     A1-6.24.1       Gegenstand und Voraussetzungen für             Schutz", so wird bei der Entschädigungsberech-
                                                                            die "Nicht-Schlechterstellungs-                nung die geringere Selbstbeteiligung des Vor-
A1-6.23.2       Gilt in der Tierhalter-Haftpflicht-versi-                   Garantie"                                      versicherungsvertrages berücksichtigt.
cherung des anderen Versicherers für einen Scha-            a) Gegenstand der "Nicht-Schlechterstellungs-
densfall, für den auch wir nach diesen Versiche-                  Garantie"                                          b) Höchstersatzleistung/Selbstbeteiligung
rungsbedingungen Versicherungsschutz bieten,                Die "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" gilt für den    Unsere Höchstersatzleistung im Rahmen dieser
– eine höhere Entschädigungsgrenze als bei uns              Fall, dass ein Schadensfall über die Barmenia-Tier-      "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" ist die für die-
    (als Leistungsgrenze innerhalb der für den Ver-         halter-Haftpflichtversicherung "Premium-Schutz"          sen Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
    trag vereinbarten Versicherungssumme), so               aa) nicht oder
    wird bei der Entschädigungsberechnung die hö-           bb) summenmäßig im Rahmen von Deckungser-                Ist für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversiche-
    here Entschädigungsgrenze des anderen Versi-                  weiterungen/Sublimits nicht ausreichend            rung "Premium-Schutz" eine generelle Selbstbeteili-
    cherers zu Grunde gelegt;                               versichert ist – der Schadensfall im Deckungsum-         gung vereinbart, so wird diese bei der Entschädi-
– eine geringere Selbstbeteiligung als bei der              fang des Ihres Vorversicherungsvertrages für das-        gungsberechnung berücksichtigt.
    uns, so wird bei der Entschädigungsberech-              selbe Risiko bei einer anderen Versicherungsgesell-
    nung die geringere Selbstbeteiligung des ande-          schaft jedoch gedeckt oder mit einer höheren Ent-        A1-6.24.3        Einschränkungen der "Nicht-
    ren Versicherers berücksichtigt.                        schädigungsgrenze oder einer geringeren Selbstbe-                         Schlechterstellungs-Garantie"
                                                            teiligung versichert war.                                a) Für Leistungen des Vorversicherungsvertrages,
A1-6.23.3       Der mitversicherte Personenkreis ge-                                                                 die bei uns nur gegen Beitragszuschlag versicherbar
mäß A1-2 kann durch die Barmenia-Leistungs-Ga-              b)   Voraussetzungen für die "Nicht-Schlechter-          sind, gilt die "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" nur
rantie nicht erweitert werden.                                   stellungs-Garantie"                                 dann, wenn diese Leistungen in die Barmenia-Tier-
                                                            Für unsere Leistung im Rahmen der "Nicht-Schlech-        halter-Haftpflichtversicherung "Premium-Schutz" ein-
A1-6.23.4     Von der Erweiterung des Versiche-             terstellungs-Garantie" müssen die folgenden weite-       geschlossen wurden.
rungsschutzes gemäß A1-6.23.1 und A1-6.23.2 sind            ren Voraussetzungen erfüllt sein:
ausgeschlossen                                              Der unmittelbare Vorversicherungsvertrag                 b) Assistanceleistungen, sonstige versicherungs-
– vorsätzlich herbeigeführte Schäden,                       aa) wurde nicht vom Vorversicherer, sondern von          fremde Leistungen sowie von dem Vorversicherer
– im Ausland eintretende Schadenereignisse,                      Ihnen gekündigt und                                 extern zugekaufte Versicherungs- und Dienstleistun-
– Schäden, die im Rahmen einer beruflichen oder             bb) muss mindestens für ein volles Versicherungs-        gen fallen nicht unter die "Nicht-Schlechterstellungs-
    gewerblichen Tätigkeit verursacht werden,                    jahr bestanden haben;                               Garantie".
– die Befriedigung von Ansprüchen                           cc) Der Zeitraum zwischen der Beendigung des un-
    – wegen Schäden, für die keine gesetzliche                   mittelbaren Vorversicherungsvertrages und           A1-6.24.4      Obliegenheiten und Folgen einer
         Haftung gegeben ist,                                    dem Beginn der Barmenia-Tierhalter-Haftpflicht-                    Obliegenheitsverletzung
    – die über die gesetzliche Haftpflicht hinaus-               versicherung "Premium-Schutz" darf nicht mehr       Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung
         gehen (z. B. Ansprüche aus vertraglichen                als drei Monate betragen.                           nicht erbringen. Im Versicherungsfall müssen Sie da-
         Haftungsvereinbarungen),                                                                                    her – zusätzlich zu den Obliegenheiten der Bar--
– Eigenschäden,

Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko                                      Seite 10 von 20

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menia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung "Premium-            oder dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung     A1-7     Allgemeine Ausschlüsse
Schutz" – insbesondere diese Pflichten erfüllen:              werden nicht berücksichtigt.
                                                         d)   Nicht ersetzt wird eine generelle Selbstbeteili-   Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ-
a)    Ihre Pflichten im Versicherungsfall                     gung, die für den gesamten Vorversicherungs-       gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist,
      Aufklärungs- und Nachweispflicht                        vertrag vereinbart wurde.                          sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi-
cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs-         A1-6.25.2     Versicherungssumme(n)/                    A1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
pflicht erforderlich ist.                                              Selbstbeteiligung                         Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
Sie müssen dabei insbesondere                            Unsere Höchstersatzleistung ist auf die mit uns ver-    Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige-
– unsere Fragen zu den Umständen des Schade-             einbarte(n) Versicherungssumme(n) begrenzt.             führt haben. A1-2.3 findet keine Anwendung.
      nereignisses und zu unserer Leistungspflicht
      wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.        Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung verein-    A1-7.2    Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder
      Wir können verlangen, dass Sie in Textform         bart, so wird diese bei der Entschädigungsberech-                 Schädlichkeit von Erzeugnissen,
      antworten.                                         nung berücksichtigt.                                              Arbeiten und sonstigen Leistungen
– uns über den Vorversicherungsvertrag                                                                           Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
      – den Versicherungsschein und                      A1-6.25.3      Versicherungsfall                        Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha-
      – die allgemeinen und speziellen Versiche-         Versicherungsfall in dieser Konditions-Differenz-Ver-   ben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit
           rungsbedingungen einreichen;                  sicherung ist die vollständige oder teilweise Ableh-    oder Schädlichkeit
– uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit            nung einer Leistung aus der bestehenden Vorversi-       – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
      es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann,      cherung durch den Vorversicherer bzw. die abschlie-     – Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht
      diese zu beschaffen.                               ßende Entschädigungszahlung des Vorversicherers              haben.
                                                         (nachweisbar durch das Leistungsablehnungsschrei-       A1-2.3 findet keine Anwendung.
b) Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung               ben des Vorversicherers oder dessen Leistungsab-
Bei vorsätzlicher Verletzung einer nach Eintritt eines   rechnung).                                              A1-7.3     Ansprüche der Versicherten
Schadensfalles zu erfüllenden Obliegenheit nach                                                                             untereinander
A1-6.24.4 a) brauchen wir nicht zu leisten.              A1-6.25.4     Einschränkungen unserer Leistungs-        Ausgeschlossen sind Ansprüche
Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, sind                  pflicht                                   a) von Ihnen selbst oder der in A1-7.4 benannten
wir berechtigt, unsere Leistung in einem der             a)   Aus dieser Konditions-Differenz-Versicherung            Personen gegen die mitversicherten Personen,
Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Ver-                besteht kein Leistungsanspruch, wenn der           b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern
hältnis zu kürzen.                                            Vorversicherer                                          desselben Versicherungsvertrages,
                                                              aa) wegen eines zwischen Ihnen und dem Vor-        c) zwischen mehreren mitversicherten Personen
Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen,                   versicherer getroffenen Vergleichs den              desselben Versicherungsvertrages.
aa) wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegen-                   Schaden nicht in vollem Umfang erstattet;      Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprü-
     heit nicht grob fahrlässig verletzt haben,               bb) wegen fehlender Nachweise lediglich eine       che von Angehörigen der vorgenannten Personen,
bb) wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheits-                  pauschale oder teilweise Entschädigung         die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft
     verletzung weder für den Eintritt oder die Fest-             erbringt oder seine Leistungspflicht voll-     leben.
     stellung des Versicherungsfalls noch für die                 ständig ablehnt;
     Feststellung oder den Umfang der Leistung ur-            cc) wegen                                          A1-7.4     Schadensfälle von Ihren Angehörigen
     sächlich war,                                                – arglistiger Täuschung und/oder                          und von wirtschaftlich verbundenen
cc) wenn wir es unterlassen hatten, Sie durch eine                – Verletzung der vorvertraglichen                         Personen
     gesonderte Mitteilung in Textform auf die vorge-                  Anzeigepflicht                            Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie
     nannten Rechtsfolgen der Obliegenheitsverlet-                von seiner Leistungspflicht befreit ist.       a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit
     zung hinzuweisen.                                                                                                Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder
Der Versicherungsschutz entfällt trotz nachgewiese-      b)   Ist der Vorversicherer wegen                            die zu den im Versicherungsvertrag mitversi-
ner fehlender Ursächlichkeit gemäß bb), wenn Sie              – Nichtzahlung des Beitrages oder                       cherten Personen gehören;
die Obliegenheit arglistig verletzt haben.                    – Obliegenheitsverletzung                               Als Angehörige gelten
                                                              von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise         – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
A1-6.25 Barmenia-Konditions-Differenz-Versi-                  befreit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leis-               Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver-
          cherung                                             tung aus der Konditions-Differenz-Versiche-                   gleichbare Partnerschaften nach dem
A1-6.25.1       Gegenstand der Konditions-Differenz-          rung. In diesen Fällen erbringen wir unsere                   Recht anderer Staaten,
                Versicherung                                  Leistung, als hätte keiner der vorgenannten             – Eltern und Kinder,
a) Diese Konditions-Differenz-Versicherung gilt für           Gründe für den Wegfall oder die Reduzierung             – Adoptiveltern und -kinder,
    den Fall, dass                                            der Leistung des Vorversicherers vorgelegen.            – Schwiegereltern und -kinder,
    – zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. An-                                                                       – Stiefeltern und -kinder,
          gebotsannahme dieser Tierhalter-Haft-          A1-6.25.5       Beginn und Ende der Konditions-Dif-          – Großeltern und Enkel,
          pflichtversicherung                                            ferenz-Versicherung                          – Geschwister sowie
    – für das gleiche Risiko                             Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt             – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die
    – noch ein weiterer, in den nächsten 15 Mo-          der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die                    durch ein familienähnliches, auf längere
          naten auslaufender bzw. gekündigter Ver-       Zeit bis zum Beginn dieser Tierhalter-Haftpflichtver-              Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern
          sicherungsvertrag bei einem anderen Ver-       sicherung bei uns, längstens für 15 Monate.                        und Kinder miteinander verbunden sind).
          sicherer (Vorversicherer) besteht.             Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre Ver-   b) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreu-
b) Mit der Konditions-Differenz-Versicherung er-         tragserklärung widerrufen oder der Vertrag (z. B. we-        ern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, be-
    halten Sie – für die Zeit bis zur Beendigung der     gen Nichtzahlung des Erstbeitrages) rückwirkend              schränkt geschäftsfähige oder betreute Person
    Vorversicherung – ausschließlich die (Mehr-)         aufgehoben wird.                                             sind;
    Leistungen im Rahmen dieser Tierhalter-Haft-                                                                 c) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie
    pflichtversicherung, die über den Versiche-          A1-6.25.6        Obliegenheiten und Folgen einer             eine juristische Person des privaten oder öffent-
    rungsumfang Ihrer Vorversicherung hinausge-                           Obliegenheitsverletzung                     lichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Ver-
    hen. Dies gilt nicht für solche Leistungen/Gefah-    Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie uns          ein sind;
    ren, die bei uns nur gegen zusätzlichen Beitrag      diesen spätestens dann anzuzeigen, wenn der Vor-        d) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden
    in den Versicherungsschutz eingeschlossen            versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teil-          Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Han-
    werden können.                                       weise abgelehnt hat. Im Übrigen gelten für die Kon-          delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder
c) Für die Feststellung des Umfangs unserer Leis-        ditions-Differenz-Versicherung die für diese Tierhal-        Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind;
    tungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen/          ter-Haftpflichtversicherung vereinbarten Obliegenhei-   e) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene
    Versicherungsbedingungen der Vorversiche-            ten (siehe unter Teil B, B-3). Die Rechtsfolgen einer        Partnerschaftsgesellschaft sind;
    rung zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw.           Verletzung von Obliegenheiten sind im Teil B unter      f) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und
    Angebotsannahme dieser Tierhalter-Haftpflicht-       B-4 beschrieben.                                             Insolvenzverwaltern;
    versicherung. Danach beantragte bzw. vorge-                                                                  Die Ausschlüsse unter b) bis f) gelten auch für An-
    nommene Änderungen der Vorversicherung                                                                       sprüche von Angehörigen der dort genannten Per-

Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko                                   Seite 11 von 20

[Seite 12]
sonen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft        hang mit energiereichen ionisierenden Strahlen ste-       b)   Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von
leben.                                                  hen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder              Daten,
                                                        Röntgenstrahlen).                                         c)   Störung des Zugangs zum elektronischen
A1-7.5 Verbotene Eigenmacht                                                                                            Datenaustausch,
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an          A1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger            d)   Übermittlung vertraulicher Daten oder
fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden         Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,                   Informationen.
Vermögensschäden, wenn Sie oder ein von Ihnen           die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von
Bevollmächtigter oder Beauftragter diese Sachen         ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den         A1-8     Veränderungen des versicherten Risi-
durch verbotene Eigenmacht erlangt hat.                 Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-                 kos (Erhöhungen und Erweiterungen)
                                                        Anhängers verursachen.
A1-7.6    Schäden an hergestellten oder                 Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen          Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht
          gelieferten Sachen, Arbeiten und              an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhän-          A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des
          sonstigen Leistungen                          ger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung,         versicherten Risikos. Dies gilt nicht
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an          wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer           – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von
von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar-    des Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei               versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Was-
beiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der   nicht in Betrieb gesetzt wird.                                 serfahrzeugen sowie
Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursa-                                                              – für sonstige Risiken, die der Versicherungs-
che und alle sich daraus ergebenden Vermögens-          A1-7.15 Luft- und Raumfahrzeuge,                               oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenur-                 Luftlandeplätze                                      Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unter-
sache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache o-     Ausgeschlossen sind Ansprüche                                  liegen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß
der in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur    a) wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte                 A1-10.
Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder                Person oder eine von ihnen bestellte oder be-
Leistung führt.                                             auftragte Person durch den Gebrauch eines             A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos
Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung,               Luft- oder Raumfahrzeuges verursachen oder            durch Änderung bestehender oder Erlass neuer
wenn Dritte in Ihrem Auftrag oder für Rechnung die          für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- o-   Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berech-
Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Ar-          der Raumfahrzeuges in Anspruch genommen               tigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung ei-
beiten oder sonstigen Leistungen übernommen ha-             werden.                                               ner Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündi-
ben.                                                    b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu-               gungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines
                                                            gen, der mit diesen beförderten Sachen, der In-       Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in wel-
A1-7.7 Asbest                                               sassen und allen sich daraus ergebenden Ver-          chem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,                mögensschäden sowie wegen sonstiger Schä-
die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder               den durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus                A1-8.3 Bei Veränderungen des versicherten
Erzeugnisse zurückzuführen sind.                            – der Planung oder Konstruktion, Herstellung          Risikos sind die Regelungen zur Mitteilungspflicht
                                                                  oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr-         und zur Beitragsregulierung unter Ziffer B-8 zu
A1-7.8 Gentechnik                                                 zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum-         beachten.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,                      fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für
die zurückzuführen sind auf                                       den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen           A1-9     Neu hinzukommende Risiken
a) gentechnische Arbeiten,                                        oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr-                  (Vorsorgeversicherung)
b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO),                      zeugen bestimmt waren,
c) Erzeugnisse, die                                         – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In-            A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages ist
     – Bestandteile aus GVO enthalten,                            spektion, Überholung, Reparatur, Beförde-       Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Ab-
     – aus GVO oder mit Hilfe von GVO                             rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder         schluss des Versicherungsvertrages neu entstehen,
          hergestellt wurden.                                     deren Teilen.                                   sofort versichert.
                                                        c) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter,
A1-7.9   Persönlichkeits- und                               Leasingnehmer und                                     Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes
         Namensrechtsverletzungen                           Nutznießer von Luftlandeplätzen.                      neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden                                                                       Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung
aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzun-        Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen          erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht
gen.                                                    an einem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Ge-             rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das
                                                        brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine             neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
A1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung               dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeu-
         und sonstige Diskriminierung                   ges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Be-        Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden             trieb gesetzt wird.                                       neue Risiko angezeigt haben, so haben Sie zu be-
aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbe-                                                                weisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss
handlung oder sonstigen Diskriminierungen.              A1-7.16 Wasserfahrzeuge                                   der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge-
                                                        Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,              kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver-
A1-7.11 Übertragung von Krankheiten                     die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von         strichen war.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                     ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den
Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen gehö-        Gebrauch eines Wasserfahrzeuges verursachen               Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen ange-
renden, von Ihnen gehaltenen oder veräußerten           oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Was-      messenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini-
Tiere entstanden sind.                                  serfahrzeuges in Anspruch genommen werden.                gung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer
In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn                                                                Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige
Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob      Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen          nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für
fahrlässig gehandelt haben.                             an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im              das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
                                                        Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Perso-
A1-7.12 Senkungen, Erdrutschungen,                      nen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeuges ist         A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken
         Überschwemmungen                               und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Be-          besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä-           trieb gesetzt wird.                                       Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die Tier-
den und alle sich daraus ergebenden Vermögens-                                                                    halter-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versiche-
schäden, welche entstehen durch                         A1-7.17. Schäden im Zusammenhang mit der                  rungssumme.
a) Senkungen von Grundstücken oder                                 Übertragung elektronischer Daten
    Erdrutschungen                                      Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden               A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung
b) Überschwemmungen stehender oder                      aus dem Austausch, der Übermittlung und der Be-           gilt nicht für
    fließender Gewässer.                                reitstellung elektronischer Daten, soweit es sich han-    a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder
                                                        delt um Schäden aus                                             Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu-
A1-7.13 Strahlen                                        a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarma-                      ges, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-,
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,                  chung oder Veränderung von Daten,                         Führerschein- oder Versicherungspflicht unter-
die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen-                                                                         liegen;

Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko                                  Seite 12 von 20

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b)   Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder       –   die schadenverursachenden Emissionen plötz-              nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leis-
     Führen von Bahnen;                                       lich, unfallartig und bestimmungswidrig in die           tungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen
c)   Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs-           Umwelt gelangt sind oder                                 Dritten festgestellt worden ist und
     vorsorgepflicht unterliegen;                         –   die sonstige Schadenverursachung plötzlich,          –   die Durchsetzung der Forderung gegen den
     Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unter-         unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.           Dritten ist gescheitert.
     liegen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß A1-
     10.                                                  Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursa-        Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Per-
d)   Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer-       chung besteht Versicherungsschutz für Umweltschä-        sonen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermö-
     den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen          den durch Lagerung, Verwendung oder anderen              gensschaden zur Folge hat und für den der Dritte auf
     Versicherungsverträgen zu versichern sind;           Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter aus-            Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-
e)   Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstli-    schließlich dann, wenn der Umweltschaden auf ei-         rechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet
     cher und amtlicher Tätigkeit.                        nen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktions-      ist (schädigender Dritter).
                                                          fehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch
A1-10     Versicherungsschutz für Hunde,                  besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler        A3-1.2 Versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-
          für die eine Versicherungspflicht gilt          im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse       sprüche gegen Dritte aus der Eigenschaft des Schä-
                                                          nach dem Stand von Wissenschaft und Technik              digers als privater Halter eines Hundes oder Pfer-
A1-10.1 Im Fall einer Erhöhung/Erweiterung des            nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsri-       des.
Risikos (A1-8) oder eines neu entstandenen Risikos        siko).                                                   Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem
(A1-9) durch einen Hund, für den eine Versiche-                                                                    der schadenersatzpflichtige Dritte Versicherungs-
rungspflicht gilt, besteht abweichend von A1-8.1 und      Versichert sind darüber hinaus Sie betreffende           schutz im Rahmen und Umfang Ihrer in den Ab-
A1-9.3 c) Versicherungsschutz.                            Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an          schnitten A1 und A2 geregelten Tierhalter-Haft-
                                                          eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder         pflichtversicherung hätte. Daher finden im Rahmen
A1-10.2 Handelt es sich bei dem Hund um eine              geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke        der Forderungsausfalldeckung für die Person des
Rasse, die wir nicht versichern (siehe Liste gemäß        vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst         Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Aus-
A1-1.2 b), so endet der Versicherungsschutz zwei          sind.                                                    schlüsse Anwendung, die für Sie gelten.
Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem die Anzeige- o-                                                                  So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz,
der Mitteilungspflicht nach A1-9 oder B-8 über die        A2-1.2 Ausland                                           wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner
Neuanschaffung des Hundes/der Hunde spätestens            Versichert sind im Umfang von A1-6.13 die im Gel-        beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht
hätte erfüllt sein müssen.                                tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie             hat.
                                                          (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.
A1-11     Fortsetzung der Tierhalter-Haftpflicht-         Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden       A3-1.3   Besondere Leistungserweiterung für Sie
          versicherung nach Ihrem Tod                     Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umset-                  als Opfer einer vorsätzlichen Handlung
                                                          zungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern                  (Opferschutz)
Nach Ihrem Tod besteht der bedingungsgemäße               diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der            A3-1.3.1      Ist bzw. sind das schädigende Tier
Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfäl-         oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.        und/oder dessen Halter bekannt, sind auch Perso-
ligkeitstermin fort. Das gilt                                                                                      nen- und Sachschäden – nicht aber Vermögens-
– für Ihren mitversicherten Ehegatten oder einge-         A2-1.3 Ausschlüsse                                       schäden – mitversichert, die durch vorsätzliches
     tragenen Lebenspartner und/oder                      A2-1.3.1       Ausgeschlossen sind Versicherungs-        Handeln des schädigenden Dritten als Tierhalter ent-
– für Ihre unverheirateten und nicht in einer ein-        ansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch        standen sind. Hierfür besteht Versicherungsschutz
     getragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kin-         verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen,         im Umfang von A3-3.
     der.                                                 Verordnungen oder an Sie gerichtete behördlichen
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den über-         Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umwelt-            A3-1.3.2        Ist bzw. sind das schädigende Tier,
lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebens-             schutz dienen, abweichen.                                und/oder dessen Halter nicht bekannt und können
partner beglichen, so wird dieser Versicherungsneh-       A1-2.3 findet keine Anwendung.                           diese oder zumindest doch der Halter auch nicht er-
mer.                                                                                                               mittelt werden, gelten folgende Besonderheiten:
                                                          A2-1.3.2      Ausgeschlossen sind Pflichten oder         a) Wir leisten ausschließlich für Personenschäden,
                                                          Ansprüche wegen Schäden                                       die Ihnen oder einer versicherten Person zuge-
Teil A – Abschnitt A2                                     a) die durch unvermeidbare, notwendige oder in                fügt wurden. Wir leisten nicht für psychische
                                                              Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt                Folgeschäden aus einem solchen Ereignis.
Besondere Umweltrisiken                                       entstehen.                                           b) Damit Sie einen Anspruch auf diese Opfer-
                                                          b) für die Sie aus einem anderen Versicherungs-               schutz-Leistung erhalten, müssen die folgenden
Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem                  vertrag (z. B. Gewässerschadenhaftpflichtversi-           Voraussetzungen erfüllt sein:
Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im                     cherung) Versicherungsschutz haben oder hät-              aa) Die schädigende Person muss mittels ei-
Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden                     ten erlangen können.                                           nes Hundes (Pferdes/Esels/Ponys) gegen
Bedingungen.                                                                                                                 Sie oder eine versicherte Person eine vor-
                                                          A2-1.4 Versicherungssumme                                          sätzliche Straftat begangen haben.
Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen In-   Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungs-              bb) Sie bzw. die versicherte Person müssen
halts wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen              fall 5.000.000 EUR und die Höchstersatzleistung für                wegen dieser Tat bei der örtlichen Polizei
(Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.5.                  alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres                  oder bei der Staatsanwaltschaft eine
                                                          beträgt 5.000.000 EUR.                                             "Strafanzeige gegen Unbekannt" gestellt
A2-1      Sanierung von Umweltschäden                                                                                        haben.
          gemäß Umweltschadensgesetz                                                                                    cc) Das polizeiliche Ermittlungsverfahren
                                                          Teil A – Abschnitt A3                                              wurde eingestellt und Sie haben uns den
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadens-                                                                               schriftlichen Einstellungsbescheid vorge-
gesetzes (USchadG) ist eine                               Forderungsausfallrisiko und zugehöriger                            legt.
a) Schädigung von geschützten Arten und                   Spezial-Schadenersatzrechtsschutz                             dd) Wir müssen Einblick in die polizeiliche Er-
     natürlichen Lebensräumen,                                                                                               mittlungsakte erhalten haben.
b) Schädigung der Gewässer einschließlich                 A3-1     Gegenstand der                                       ee) Das schädigende Tier und/oder dessen
     Grundwasser,                                                  Forderungsausfalldeckung                                  Halter bleibt bzw. bleiben unbekannt.
c) Schädigung des Bodens.                                                                                               Die unter A3-2 genannten Leistungsvorausset-
                                                          A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall,              zungen gelten nicht.
A2-1.1 Versichert sind – abweichend von                   dass Sie oder eine gemäß A1-2.1 mitversicherte           c) Umfang der Entschädigung
A1-3.1 – Siebetreffende öffentlich-rechtliche Pflich-     Person während der Wirksamkeit der Versicherung               Unsere Höchstersatzleistung für solche Perso-
ten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschä-          von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungs-             nenschäden ist im Rahmen der Versicherungs-
den gemäß USchadG, soweit während der Wirksam-            fall) unter folgenden Voraussetzungen:                        summe je Versicherungsfall – und zwar insge-
keit des Versicherungsvertrags                            – Der wegen dieses Schadenereignisses in An-                  samt für alle geschädigten Personen – und je
                                                                spruch genommene Dritte kann seiner Scha-               Versicherungsjahr auf 50.000 EUR begrenzt.
                                                                denersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht

Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko                                    Seite 13 von 20

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     Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-         d)   Sachen, die ganz oder teilweise Ihrem Betrieb,     Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten
     Versicherungssumme je Versicherungsfall so-               Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt oder dem ei-       Ereignis an, durch das der Schaden verursacht
     wie auf die Jahreshöchstersatzleistung.                   ner mitversicherten Person zuzurechnen sind.       wurde, soweit dieses Ereignis nach Vertragsbeginn
                                                                                                                  und vor Vertragsbeendigung eintritt.
A3-2      Leistungsvoraussetzungen                        A3-5.2 Wir leisten keine Entschädigung für
                                                          a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der           Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeit-
Wir sind Ihnen gegenüber oder einer gemäß A1-2.1              Rechtsverfolgung;                                   raum, ist dessen Beginn maßgeblich.
mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn           b) Forderungen auf Grund eines gesetzlichen oder        Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
                                                              vertraglichen Forderungsübergangs;                  mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der Erste
A3-2.1 die Forderung durch ein rechtskräftiges Ur-        c) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass be-       entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall
teil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem           rechtigte Einwendungen oder begründete              außer Betracht bleibt,
ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutsch-           Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorge-    – der länger als ein Jahr vor Beginn des Versi-
land oder in einem anderen europäischen Staat fest-           bracht oder eingelegt wurden;                            cherungsschutzes für den betroffenen Gegen-
gestellt worden ist.                                      d) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz                    stand der Versicherung eingetreten ist oder
Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche             – ein anderer Versicherer Leistungen zu er-         – der – soweit sich der Rechtsschutzfall über ei-
Vergleiche sowie vergleichbare Titel der vorgenann-                bringen hat (z. B. Ihr Schadenversicherer)          nen Zeitraum erstreckt – beendet ist.
ten Länder binden uns nur, soweit der Anspruch                     oder
auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte.                 – ein Sozialversicherungsträger oder Sozial-        Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der An-
                                                                   leistungsträger Leistungen zu erbringen        spruch auf Rechtsschutz erstmals später als zwei
A3-2.2 der schädigende Dritte zahlungs- oder leis-                 hat, auch nicht, soweit es sich um Rück-       Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes
tungsunfähig ist. Dies ist der Fall, wenn Sie oder                 griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnli-     für den betroffenen Gegenstand der Versicherung
eine mitversicherte Person nachweist, dass                         che von Dritten handelt.                       geltend gemacht wird.
– eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Be-
     friedigung geführt hat,                              A3-6     Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz             A3-6.5 Nicht versicherte Rechtsangelegenheiten
– eine Zwangsvollstreckung aussichtslos er-                                                                       Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung
     scheint, da der schadenersatzpflichtige Dritte in    Wir haben bei der ROLAND Rechtsschutz-Versiche-         rechtlicher Interessen
     den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versi-   rungs-AG für die Versicherten dieser Tierhalter-Haft-   – im Zusammenhang mit Erwerb, Veräußerung,
     cherung über seine Vermögensverhältnisse ab-         pflichtversicherung einen Gruppenversicherungsver-           Planung, Errichtung eines Gebäudes oder Ge-
     gegeben hat oder                                     trag über eine Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz-           bäudeteils oder im Zusammenhang mit Berg-
– ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten          Versicherung abgeschlossen. Die Versicherungsleis-           bauschäden;
     durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur          tungen aus diesem Gruppenversicherungsvertrag           – mehrerer Versicherungsnehmer oder mitversi-
     vollen Befriedigung geführt hat oder ein solches     werden Ihnen als durch diesen Vertrag versicherte            cherter Personen desselben Versicherungsver-
     Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde              Person nicht von der Barmenia Allgemeine Versiche-           trages untereinander, nichtehelicher und eheli-
und                                                       rungs-AG, sondern von der ROLAND-Rechtsschutz-               cher Lebenspartner gegeneinander im ursächli-
                                                          Versicherungs-AG als Versicherer und Risikoträger            chen Zusammenhang mit der Lebensgemein-
A3-2.3 an uns die Ansprüche gegen den schaden-            zugesagt und erbracht.                                       schaft, auch nach deren Beendigung;
ersatzpflichtigen Dritten in Höhe der Versicherungs-      Diesem Gruppenversicherungsvertrag liegen die           – In Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereini-
leistung abgetreten werden und die vollstreckbare         nachstehend unter A3-6.1 bis A3-6.8.3 aufgeführten           gungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten An-
Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs ausgehän-        Bedingungen der ROLAND Rechtsschutz-Versiche-                gelegenheiten;
digt wird. Sie haben an der Umschreibung des Titels       rungs-AG zu Grunde. Im Falle der Beendigung die-        – vor Verfassungsgerichten, supranationalen oder
auf uns mitzuwirken.                                      ser Tierhalter-Haftpflichtversicherung endet auch der        internationalen Gerichten.
                                                          Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-
A3-3      Umfang der Forderungsausfalldeckung             Rechtsschutz-Versicherung.                              A3-6.6 Leistungsumfang
                                                                                                                  Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung erfor-
A3-3.1 Versicherungsschutz besteht – im Rahmen            A3-6.1 Versicherungsnehmerin:                           derlichen Kosten
der für diese Tierhalter-Haftpflichtversicherung ver-     BARMENIA Allgemeine Versicherungs-AG,                   – eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal-
einbarten Versicherungssummen – bis zur Höhe der          Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal.                            tes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei-
titulierten Forderung.                                                                                                  nes am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi-
                                                          A3-6.2 Versicherte Personen:                                  gen Rechtsanwaltes;
A3-3.2 Unsere Entschädigungsleistung ist bei je-          Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und         – des Gerichts einschließlich der Entschädigung
dem Versicherungsfall auf die im Versicherungs-           die versicherten Personen dieser Tierhalter-Haft-             für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge-
schein und seinen Nachträgen vereinbarten Versi-          pflichtversicherung. Sie können Leistungsansprüche            richt herangezogen werden sowie die Kosten
cherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann,             aus diesem Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz                 des Gerichtsvollziehers;
wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere ent-        selbstständig gegenüber der ROLAND Rechts-              – der Reisen des Versicherten zu einem ausländi-
schädigungspflichtige Personen erstreckt.                 schutz-Versicherungs-AG geltend machen.                       schen Gericht, wenn sein Erscheinen als Partei
                                                                                                                        angeordnet ist, in Höhe von maximal
A3-3.3 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten, ste-         A3-6.3 Versicherer:                                           2.600 EUR pro Rechtsschutzfall;
hen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.                   ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG,                   – die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei-
                                                          Deutz-Kalker Str. 46, 50679 Köln,                             ner rechtlichen Interessen entstanden sind, so-
A3-4      Räumlicher Geltungsbereich                      Direktions-Schadenabteilung,                                  weit der Versicherte zu deren Erstattung ver-
                                                          Tel.: 0221 8277-6633, Fax: 0221 8277-6639                     pflichtet ist;
Versicherungsschutz besteht – abweichend von              E-Mail: schaden-dir@roland-rechtsschutz.de              – eines Zwangsvollstreckungsschrittes.
A1-6.13 – für Schadenereignisse, die in Staaten Eu-
ropas eintreten.                                          A3-6.4     Hinweis auf die zu Grunde liegenden          Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf
                                                                     Bedingungen:                                 150.000 EUR begrenzt. Zahlungen für den Versi-
A3-5      Besondere Ausschlüsse für das                   Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadener-      cherten und mitversicherte Personen auf Grund des-
          Forderungsausfallrisiko                         satzanspruches im Rahmen der Forderungsausfall-         selben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam-
                                                          deckung gemäß A3-1 der AVB THV Premium-                 mengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf
A3-5.1 Nicht versichert sind Ansprüche wegen              Schutz – private Tierhaltung nicht durch eine ander-    Grund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und
Schäden an                                                weitig bestehende Rechtsschutzversicherung ge-          ursächlich zusammenhängen.
a) Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern,               deckt, leistet der Versicherer Schadenersatz-Rechts-
    Luft- und Wasserfahrzeugen;                           schutz gemäß den nachfolgenden Bedingungen
b) Immobilien, für die in diesem Vertrag kein             (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 2.500
    Versicherungsschutz besteht;                          EUR übersteigt.
c) Hunden, Pferden oder sonstigen Reit- oder
    Zugtieren oder an Zuchttieren;


Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko                                   Seite 14 von 20

[Seite 15]
Der Versicherer trägt nicht                              A3-6.8 Stichentscheid
– Kosten, die im Zusammenhang mit einer einver-          A3-6.8.1 Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz
    ständlichen Erledigung entstanden sind, soweit       ab, weil
    sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherten        a) der durch die Wahrnehmung der rechtlichen In-
    angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergeb-        teressen voraussichtlich entstehende Kostenauf-
    nis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon      wand unter Berücksichtigung der berechtigten Be-
    abweichende Kostenverteilung gesetzlich vor-         lange der Versichertengemeinschaft in einem groben
    geschrieben ist;                                     Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht oder
– Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungs-             b) im Schadenersatz-Rechtsschutz die Wahrneh-
    maßnahmen, die später als ein Jahr nach              mung der rechtlichen Interessen keine hinreichende
    Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet     Aussicht auf Erfolg hat, ist dies der versicherten Per-
    werden;                                              son unverzüglich unter Angabe der Gründe schrift-
– Kosten, die Sie ohne Rechtspflicht übernom-            lich mitzuteilen.
    men haben;
– Kosten, die auf Grund der vierten oder jeder           A3-6.8.2 Hat der Versicherer seine Leistungspflicht
    weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je             gemäß Ziffer A3-6.8.1 verneint und stimmt die versi-
    Vollstreckungstitel entstehen;                       cherte Person der Auffassung des Versicherers nicht
– Kosten, zu deren Übernahme ein anderer                 zu, kann er den für ihn tätigen oder von ihm noch zu
    Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre,           beauftragenden Rechtsanwalt auf Kosten des Versi-
    wenn der Spezial-Schadenersatz-Rechts-               cherers veranlassen, diesem gegenüber eine be-
    schutzvertrag nicht bestünde.                        gründete Stellungnahme abzugeben, ob die Wahr-
                                                         nehmung rechtlicher Interessen in einem angemes-
Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für              senen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und
– die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer          hinreichende Aussichten auf Erfolg verspricht. Die
     rechtlichen Interessen notwendigen schriftlichen    Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei
     Unterlagen und trägt die dabei anfallenden Kos-     denn, dass sie offenbar von der wirklichen Sach- o-
     ten;                                                der Rechtslage erheblich abweicht.
– die Bestellung eines für die Wahrnehmung der
     rechtlichen Interessen des Versicherten erfor-      A3-6.8.3 Der Versicherer kann der versicherten Per-
     derlichen Dolmetschers und trägt die für dessen     son eine Frist von mindestens einem Monat
     Tätigkeit entstehenden Kosten.                      setzen, binnen der Sie den Rechtsanwalt vollständig
                                                         und wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unter-
A3-6.7   Verhalten nach Eintritt eines                   richten und die Beweismittel anzugeben haben, da-
         Rechtsschutzfalles                              mit dieser die Stellungnahme gemäß Ziffer A3-6.8.2
Der Versicherte hat                                      abgeben kann. Kommen Sie dieser Verpflichtung
– den mit der Wahrnehmung seiner Interessen              nicht innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist
    beauftragten Rechtsanwalt vollständig über die       nach, entfällt der Versicherungsschutz. Der Versi-
    Sachlage zu unterrichten, ihm die Beweismittel       cherer ist verpflichtet, Sie ausdrücklich auf die mit
    anzugeben, die möglichen Auskünfte zu erteilen       dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge hinzuwei-
    und die notwendigen Unterlagen zu beschaffen;        sen.
– soweit seine Interessen nicht unbillig beein-
    trächtigt werden,
    – vor Erhebung von Klagen oder Einlegung
         von Rechtsmitteln die Zustimmung des
         Versicherers einzuholen;
    – alles zu vermeiden, was die unnötige Erhö-
         hung von Kosten oder die Erschwerung ih-
         rer Erstattung verursachen könnte.

Ansprüche des Versicherten gegen Dritte auf Erstat-
tung von Kosten, die der Versicherer getragen hat,
gehen mit ihrer Erstattung auf den Versicherer über.
Die für die Geltendmachung der Ansprüche notwen-
digen Unterlagen hat der Versicherte auszuhändigen
und bei dessen Maßnahmen auf Verlangen mitzuwir-
ken.

Verletzt der Versicherte diese Pflichten, kann der
Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei
werden, es sei denn, die Verletzung beruhte weder
auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit. Bei vor-
sätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung bleibt
der Versicherer insoweit verpflichtet, als die Verlet-
zung weder Einfluss auf die Feststellung des
Rechtsschutzfalles noch auf die Feststellung oder
den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leis-
tungen gehabt hat.

Der Versicherer bestätigt dem Versicherten den Um-
fang des für den Rechtsschutzfall bestehenden Ver-
sicherungsschutzes. Ergreift der Versicherte Maß-
nahmen zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Inte-
ressen, bevor der Versicherer den Umfang des
Rechtsschutzes bestätigt, und entstehen durch sol-
che Maßnahmen Kosten, trägt der Versicherer nur
die Kosten, die er bei einer Rechtsschutzbestätigung
vor Einleitung dieser Maßnahmen zu tragen hätte.


Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko                                   Seite 15 von 20

[Seite 16]
Teil B – Allgemeiner Teil                                –   noch für die Feststellung oder den Umfang un-      Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
                                                             serer Leistungspflicht                             letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
                                                         ursächlich war.
Regelungen über allgemeine Rechte und                                                                           B-1.4     Anfechtung
Pflichten der Vertragsparteien:                          Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir   Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
                                                         nicht zu Leistungen verpflichtet.                      Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
                                                                                                                richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
Ihre Obliegenheiten                                      B-1.2.2 Kündigung                                      gewollt beeinflusst worden ist.
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln            Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil
(Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn        die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich    Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht      noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver-     trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-
erbringen.                                               trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat      fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-
                                                         kündigen.                                              spricht.
B-1       Was bedeutet die vorvertragliche Anzei-
          gepflicht und welche Folgen hat ihre           Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn         B-1.5     Erweiterung des Versicherungsschutzes
          Verletzung?                                    wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-     Die Regelungen B-1.1. bis B-1.4 gelten entspre-
                                                         gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter     chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich
B-1.1       Vorvertragliche Anzeigepflicht               Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht     erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprü-
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-     angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-       fung erforderlich ist.
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen        sen hätten.
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha-                                                                B-2       Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.          B-1.2.3 Vertragsänderung                                         des Versicherungsfalls zu beachten?
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere        Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem         wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-     Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.        gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter     auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist
                                                         Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht     beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung un-
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach ge-       angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-       ter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu-
fahrerheblichen Umständen, die wir                       sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf         mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge-
– nach Ihrer Vertragserklärung,                          unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-       führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdro-
– aber noch vor Vertragsannahme                          teil.                                                  hend.
in Textform stellen.
                                                         Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-   B-3       Welche Obliegenheiten sind bei und
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer-        treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der               nach Eintritt des Versicherungsfalls zu
heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn         laufenden Versicherungsperiode (B-6.1.1) Vertrags-               beachten?
diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt         bestandteil.
oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als                                                            Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung
hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt                  Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,         nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher
oder arglistig gehandelt.                                nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist-   die folgenden Pflichten erfüllen:
                                                         los kündigen, wenn
B-1.2    Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverlet-     – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den             B-3.1    Anzeigepflichten
         zung                                                 Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder             B-3.1.1 Jedes Schadenereignis ist uns innerhalb
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche       – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-      einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.             zeigten Umstand ausschließen.                     Schadenersatzansprüche erhoben worden sind. Das
Wir können in einem solchen Fall                                                                                Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche
– vom Vertrag zurücktreten,                              Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung      geltend gemacht werden.
– den Vertrag kündigen,                                  über die Vertragsänderung hinweisen.
– den Vertrag ändern oder                                                                                       B-3.1.2 Wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung                B-1.3     Voraussetzungen für die Ausübung             geltend gemacht, Prozesskostenhilfe beantragt oder
     anfechten.                                                    unserer Rechte                               wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, haben Sie
                                                         Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder        uns dies unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch,
B-1.2.1 Rücktritt                                        zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir       wenn gegen Sie wegen des den Anspruch begrün-
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt,        Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die    denden Schadensereignisses ein Ermittlungsverfah-
können wir vom Vertrag zurücktreten.                     Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen      ren eingeleitet wird.
                                                         haben.
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn                                                                              B-3.2       Aufklärungspflicht
– weder eine vorsätzliche,                               Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung      Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi-
– noch eine grob fahrlässige                             oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-      cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs-
Anzeigepflichtverletzung vorliegt.                       gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An-       pflicht erforderlich ist.
                                                         zeige kannten.                                         Sie müssen dabei insbesondere
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt                                                           – unsere Fragen zu den Umständen des
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn      Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-           Schadenereignisses und zu unserer Leistungs-
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin-       gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines           pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant-
gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter       Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt         worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht       mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung             Textform antworten.
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-         der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge-        – uns angeforderte Nachweise und Schriftstücke
sen hätten.                                              machte Recht begründet, Kenntnis erhalten.                   vorlegen.

Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche-        Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-         B-3.3     Schadenabwendungs-/
rungsschutz.                                             stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-               Schadenminderungspflicht
                                                         zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei-       Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-        tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats-      und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Wei-
rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol-    frist noch nicht verstrichen ist.                      sungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zu-
gender Voraussetzung bestehen:                                                                                  mutbar ist.
                                                         Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-
Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei-   löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung     B-3.4      Weitere Pflichten
nen gefahrerheblichen Umstand, der                       oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall   B-3.4.1 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch ge-
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des       vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die    richtlich geltend gemacht, haben Sie uns die Füh-
     Versicherungsfalls,                                 Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.      rung des Verfahrens zu überlassen. Wir beauftragen

Teil B – Allgemeiner Teil                                                    Seite 16 von 20

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in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen             Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen, dass das        Der Versicherungsbeitrag
dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderli-         Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und
chen Auskünfte erteilen und die angeforderten Un-         nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.        B-6       Was müssen Sie bei der Beitragszah-
terlagen zur Verfügung stellen.                                                                                             lung beachten?
                                                                                                                            Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag
B-3.4.2 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Ver-           Beginn des Versicherungsschutzes/                                 nicht rechtzeitig zahlen?
fügung von Verwaltungsbehörden auf Schadener-             Dauer und Ende des Vertrages
satz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die                                                                   B-6.1     Beitragszahlung/Versicherungsperiode/
sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer        B-5      Wann beginnt der Versicherungs-                          Versicherungsteuer
Weisung unsererseits bedarf es nicht.                              schutz?                                        B-6.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Vereinba-
                                                                   Wann beginnt und wann endet der Ver-           rung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jähr-
B-4        Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung                  trag?                                          lich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der
           von Obliegenheiten?                                                                                    Versicherungsperiode: Sie beträgt
B-4.1      Nachteilige Auswirkungen auf unsere            B-5.1     Beginn des Versicherungsschutzes              – bei Monatsbeiträgen einen Monat,
           Leistungspflicht                               Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-        – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies           cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie          – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis-      den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich         – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:                   nach Fälligkeit im Sinne von B-6.2.1 zahlen.            Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperi-
a) Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-                                                                  ode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchs-
     zen, sind wir nicht leistungspflichtig.              B-5.2    Dauer und Ende des Vertrages                   tens ein Jahr.
b) Verletzen Sie eine Obliegenheit grob fahrlässig,       B-5.2.1 Vertragsdauer
     verzichten wir bis zu einem Entschädigungsbe-        Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-      B-6.1.2 Versicherungsteuer
     trag in Höhe von 20.000 EUR auf den Einwand          gegebenen Zeitraum abgeschlossen.                       Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-
     der Leistungsfreiheit und auf eine Leistungskür-                                                             cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
     zung. Für den 20.000 EUR übersteigenden Teil         B-5.2.2 Stillschweigende Verlängerung                   Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
     des Entschädigungsbetrages bleiben wir be-           Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-
     rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere       tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr   B-6.2       Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/
     Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis         stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-                  Erster oder einmaliger Beitrag
     zu kürzen.                                           lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi-       B-6.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
     Dieser Verzicht auf eine Leistungskürzung gilt       gung zugegangen ist.                                    Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
     nicht für                                                                                                    der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
     - die Erfüllung Ihrer Obliegenheiten im              B-5.2.3 Vertragsbeendigung                              Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
           Rahmen eines von Ihnen geltend gemach-         Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr      Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits-
           ten Leistungsanspruchs über die Nicht-         endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung         zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein an-
           Schlechterstellungs-Garantie (A1-6.24.4)       bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.                     gegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt
     und                                                                                                          des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der
     - mit Ihnen individuell für Ihren Vertrag            Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf-     Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu
           vereinbarte und im Versicherungsschein         zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform      zahlen.
           dokumentierte Obliegenheiten.                  kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.
                                                          Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können        B-6.2.2 Späterer Beginn des
B-4.1 a) und b) gelten nur, wenn wir Sie durch ge-        Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der                 Versicherungsschutzes
sonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfol-      Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,      Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei-
gen hingewiesen haben.                                    an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön-       nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi-
                                                          nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu-      cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi-         kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.                     Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung
cherungsschutz bestehen:                                                                                          in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig-         Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist     Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.             von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig-         Textform kündigen.                                      Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete
keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet,                                                              Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-
wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der          B-5.2.4 Kündigung nach dem Versicherungsfall            cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Obliegenheit                                              Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des        – wir eine Schadenersatzzahlung geleistet haben         B-6.2.3 Zahlung bei abweichendem
      Versicherungsfalls                                       oder                                                         Versicherungsschein
– noch für die Feststellung oder den Umfang un-           – Ihnen eine Klage über einen unter den Versi-          Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag o-
      serer Leistungspflicht ursächlich war.                   cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch       der getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste o-
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig           gerichtlich zugestellt wird.                       der einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
verletzt haben.                                           Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei-        Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
                                                          nen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der
B-4.2      Unser Kündigungsrecht                          Zustellung der Klage zugegangen sein.                   B-6.2.4 Rücktritt
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver-                                                                Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er-   Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam,         rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-
füllen müssen, können wir zusätzlich zu den unter         sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim-        rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir
B-4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündi-       men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit-         können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,
gen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines         punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des       dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet
Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis           Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen        haben.
erhalten haben, erklären.                                 Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach-                                                                  B-6.2.5 Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung
weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vor-       B-5.3    Wegfall des versicherten Risikos                         des Erst- oder Einmalbeitrags
sätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.                Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer-     Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
                                                          haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich   zu dem nach B-6.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit-
B-4.3     Versehentliche Obliegenheitsverletzung          dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom         punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie         Wegfall des Risikos erfahren. Uns steht der Beitrag     Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur
– eine Ihnen obliegende Anzeige versehentlich             zu, den wir hätten erheben können, wenn die Versi-      Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte
     unterlassen oder diese fahrlässig unrichtig ab-      cherung dieses Risikos nur bis zu dem Zeitpunkt be-     Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen
     geben oder                                           antragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall erfah-      Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts-
– Sie fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Ob-        ren.                                                    folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam ge-
     liegenheit unterlassen.                                                                                      macht haben.

Teil B – Allgemeiner Teil                                                   Seite 17 von 20

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Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie         verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-      B-7.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrages
die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.                     nen Zahlungsaufforderung erfolgt.                  verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Be-
                                                         c)    Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-        ginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das
B-6.3     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/              schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum          Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti-
          Folgebeitrag                                         Beitragseinzug                                     ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges In-
B-6.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung             Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-       teresse genommen ist, nicht entsteht. Wir können je-
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar-             derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug         doch eine angemessene Geschäftsgebühr verlan-
ten Zeitpunkt fällig.                                          widerrufen, so können wir den Vertrag zum          gen.
                                                               Ende des laufenden Versicherungsmonats au-         Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der
B-6.3.2 Verzug                                                 ßerordentlich kündigen.                            Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri-
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-                                                              gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine      B-6.4.2      Änderung des Zahlungsweges                  nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu
Mahnung von uns erhalten haben.                          Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung            dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit
                                                         nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift        begründenden Umständen erfahren.
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht   von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut
verschuldet haben.                                       trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir        B-8       Veränderungen des versicherten Risi-
                                                         hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-              kos und Auswirkung auf den Beitrag
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-     den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-                (Beitragsregulierung)
den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-          lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu
standen ist.                                             verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-      B-8.1      Während der Vertragslaufzeit können sich
                                                         gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei-    bezüglich des versicherten Risikos Änderungen er-
B-6.3.3 Zahlungsfrist                                    nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,          geben. So ist es z. B. denkbar, dass Ihr versichertes
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     wenn Sie von hierzu von uns in Textform aufgefor-        Tier inzwischen Nachwuchs bekommen hat. Um sol-
len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform        dert wurden. Durch die Banken erhobene Bearbei-          che Dinge festzustellen, können wir Sie dazu auffor-
eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-       tungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschriftein-       dern (z. B. durch einen Hinweis auf der Beitrags-
frist muss mindestens zwei Wochen betragen.              zug können wir Ihnen in Rechnung stellen.                rechnung), uns mitzuteilen, ob und welche Änderun-
                                                                                                                  gen des versicherten Risikos gegenüber den frühe-
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn        B-7       Beitrag bei vorzeitiger                        ren Angaben eingetreten sind.
sie folgende Informationen enthält:                                Vertragsbeendigung                             Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns Än-
– Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die                                                                    derungen mitteilen, und zwar innerhalb eines Mo-
      Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und      B-7.1     Allgemeiner Grundsatz                          nats, nachdem Ihnen unsere Anforderung zugegan-
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die            Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,      gen ist. Wenn es für die Vertragsgestaltung erforder-
      nach B-6.3.4 mit der Fristüberschreitung ver-      soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-         lich ist, müssen Sie die Änderungen auf unseren
      bunden sind.                                       spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum       Wunsch hin nachweisen.
                                                         des Versicherungsschutzes entspricht.                    Wenn Sie uns bewusst falsche Angaben machen,
B-6.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und                                                                     die uns benachteiligen (weil deshalb ein zu niedriger
           Kündigung                                     B-7.1.2 Wegfall des versicherten Interesses              Beitrag berechnet wurde), können wir von Ihnen eine
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-         Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der      Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten
mahnten Betrag nicht bezahlt haben,                      Versicherung weg, steht uns der Beitrag zu, den wir      Beitragsunterschiedes zu dem sich nach richtiger
– besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung            hätten beanspruchen können, wenn die Versiche-           Vertragseinstufung ergebenden Beitrags verlangen.
     kein Versicherungsschutz.                           rung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden           Das gilt nicht, wenn Sie an der Mitteilung der fal-
– können wir den Vertrag kündigen, ohne eine             wäre, zu dem Sie vom Wegfall des Interesses              schen Angaben kein Verschulden trifft.
     Frist einzuhalten.                                  Kenntnis erlangt haben.
     Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei-                                                                B-8.2      Auf Grund Ihrer Änderungsmitteilung oder
     nes Monats den angemahnten Betrag bezah-            B-7.2       Beitrag oder Geschäftsgebühr bei             sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem
     len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-               Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und          Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregu-
     fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und                 fehlendem versicherten Interesse             lierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch
     Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-           B-7.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver-            erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Mitteilung
     schutz.                                             tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerru-        bei uns. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-           fen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zugang       darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle ent-
lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab-    des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrages zu er-     sprechend B-9.1 nach dem Versicherungsabschluss
lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit      statten. Voraussetzung ist, dass wir in der Belehrung    eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des
der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie       über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen des        Mindestbeitrages werden berücksichtigt.
bei der Kündigung ausdrücklich hin.                      Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen
                                                         und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs-        B-8.3      Wenn Sie uns die Änderungsmitteilung
B-6.4     Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftman-       schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.              nicht rechtzeitig machen, können wir für den Zeit-
          dat, PayPal oder mit Kreditkarte               Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben        raum, für den die Angaben zu machen waren, eine
          als Geschäftsgrundlage/                        wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche-      Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum be-
          Kündigungsrecht bei Widerruf                   rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies      reits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen.
                                                         gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche-        Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur        rungsvertrag in Anspruch genommen haben.                 eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel
abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen o-                                                               gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die
der von einer anderen Person durch ein SEPA-Last-        B-7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch           Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang
schriftmandat, durch Überlassung von Kreditkarten-       unseren Rücktritt beendet,                               der Mitteilung des erhöhten Beitrages erfolgten.
daten oder durch Anweisungen an den Zahlungs-            - weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor
dienst PayPal ermächtigt bzw. in die Lage versetzt            Vertragsannahme in Textform gefragt haben,          B-8.4   Die vorstehenden Bestimmungen finden
werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw.           nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag     auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitrags-
deren Konto einzuziehen.                                      bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung       vorauszahlung für mehrere Jahre.
                                                              zu.
B-6.4.1      Ihre Pflichten                              - weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht        B-9       Beitragsangleichung und Kündigungs-
a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen              rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine             recht nach Beitragsangleichung
     Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt          angemessene Geschäftsgebühr zu.
     der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende                                                                B-9.1      Die Versicherungsbeiträge unterliegen der
     Deckung aufweist.                                   B-7.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch           Beitragsangleichung. Soweit die Beiträge nach
b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden       unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung be-        Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden,
     von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-       endet, so steht uns der Beitrag bis zum Wirksamwer-      findet keine Beitragsangleichung statt. Mindestbei-
     lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-       den der Anfechtungserklärung zu.                         träge unterliegen unabhängig von der Art der Bei-
                                                                                                                  tragsberechnung der Beitragsangleichung.

Teil B – Allgemeiner Teil                                                   Seite 18 von 20

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B-9.2      Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt          B-11.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn          keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen      Sie es nicht innerhalb eines Monats, nachdem Sie       Lücke.
Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergange-        von der Mehrfachversicherung erfahren haben, gel-
nen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzah-         tend machen.                                           B-13.3 Keine Schlechterstellung
lungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflicht-     Wir werden den Vertrag zu dem Tag aufheben, an         Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-
versicherung zugelassenen Versicherer gegenüber           dem wir Ihre Aufhebungserklärung erhalten.             zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit
dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert                                                                   anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-
hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die        B-12     Was ist bei Mitteilungen an uns zu            ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen
nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab.              beachten? Was gilt bei Änderung               Regelungen.
Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die spezi-                  Ihrer Anschrift?
ell durch den einzelnen Schadensfall veranlassten                                                                B-13.4 Durchführung der Anpassung
Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe            B-12.1 Formvorgaben                                    Die nach B-13.1 bis B-13.3 zulässigen Änderungen
der Versicherungsleistungen.                              Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und   werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und er-
Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalender-         soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be-       läutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die
jahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten       stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen    Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des
Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im          und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be-      Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf
gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadensfälle.         treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen,    Ihr Kündigungsrecht nach B-13.5 hinweisen.
                                                          in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) abzu-
B-9.3      Im Falle einer Erhöhung sind wir berech-       geben.                                                 B-13.5 Kündigung
tigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, die       Erklärungen und Anzeigen sollen an die im Versi-       Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
Folgebeiträge um den sich aus B-9.2 ergebenden            cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zu-       passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-
Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung).           ständig bezeichnete Stelle oder an unsere Hauptver-    halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-
Der veränderte Folgebeitrag wird Ihnen mit der Bei-       waltung gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelun-    lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü-
tragsrechnung bekannt gegeben.                            gen über den Zugang von Erklärungen und Anzei-         hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen der        gen bleiben unberührt.                                 der Bedingungsanpassung.
Barmenia in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um
einen geringeren Prozentsatz als denjenigen erhöht,       B-12.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol-        B-14      Wann verjähren die Ansprüche aus
den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach           gende Stellen gerichtet werden:                                  diesem Vertrag?
B-9.2 ermittelt hat, so darf die Barmenia die Folge-      – an unsere Hauptverwaltung oder
beiträge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den           – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.   B-14.1 Gesetzliche Verjährung
sich der Durchschnitt ihrer Schadenzahlungen nach             Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus   Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
ihren unternehmenseigenen Zahlen im letzten Ka-               Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen          jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
lenderjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige          Nachträgen.                                        sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli-
nicht überschreiten, die sich nach dem vorstehenden                                                              chen Gesetzbuchs.
Absatz ergeben würde.                                     B-12.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie
                                                          uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen   B-14.2 Aussetzung der Verjährung
B-9.4    Liegt die Veränderung nach B-9.2 oder            gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol-       Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
B-9.3 unter fünf Prozent, entfällt eine Beitragsanglei-   len, gilt Folgendes:                                   uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-
chung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgen-        Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als    hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu
den Jahren zu berücksichtigen.                            zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre      dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung
                                                          letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.         in Textform zugeht.
B-9.5     Erhöht sich der Beitrag auf Grund der Bei-
tragsangleichung gemäß B-9.3, ohne dass sich der          Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres        B-15      Sonderfälle der Schadenfeststellung
Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können           Namens nicht mitteilen.                                          bei gedehnten Versicherungsfällen
Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Mo-                                                                           im Zusammenhang mit einem Wechsel
nats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger        B-13     Bedingungsänderung                                      des Versicherers
Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündi-
gen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden           Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver-   Werden Sie nach dem Wechsel der Haftpflichtversi-
sollte.                                                   sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende       cherung zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-
Wir müssen Sie in unserer Mitteilung auf das Kündi-       Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen       AG (Nachversicherer) wegen eines Schadenereig-
gungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen           (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach B-          nisses in Anspruch genommen, dessen genauen
spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden              13.1 bis B-13.3 erfüllt sind:                          Eintrittszeitpunkt Sie auch durch ein Gutachten nicht
der Beitragserhöhung zugehen.                                                                                    bestimmen können, so ist die Barmenia Allgemeine
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet            B-13.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen              Versicherungs-AG als Nachversicherer ab dem ver-
kein Kündigungsrecht.                                     Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen        einbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei
                                                          ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:      ihr bestehenden Vertrages für die Entschädigungs-
                                                          – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des             leistung eintrittspflichtig.
Weitere Bestimmungen                                            Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich o-
                                                                der                                              Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeit-
B-10      Abtretungsverbot                                – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,         punkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist
                                                                die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-     der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Ver-
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgülti-             trifft oder                                      tragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
gen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder             – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-
abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung               dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-      B-16      Künftige Bedingungsverbesserungen
an den geschädigten Dritten ist zulässig.                       dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör-
                                                                den im Wege eines bestandskräftigen Verwal-      Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
B-11      Mehrfachversicherung                                  tungsakts.                                       im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche-
                                                          Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen inhalts-      rungsverträge die Allgemeinen Versicherungsbedin-
B-11.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn          gleiche Regelung in den Versicherungsbedingungen       gungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversi-
das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen ver-        eines anderen Versicherers durch eines der genann-     cherung "Premium-Schutz" für private Tierhaltung
sichert ist.                                              ten Ereignisse unwirksam geworden ist.                 (AVB THV Premium-Schutz – private Tierhaltung)
                                                                                                                 ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür
B-11.2 Wenn die Mehrfachversicherung zu                   B-13.2     Störung des Gleichgewichts zwischen         ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese
Stande gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten,                     Leistung und Gegenleistung                  neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für
können Sie die Aufhebung des später geschlosse-           Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-    diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu ein-
nen Vertrages verlangen.                                  standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene        tretenden Leistungsfälle.
                                                          Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
                                                          in nicht unbedeutendem Maße stört und es besteht

Teil B – Allgemeiner Teil                                                   Seite 19 von 20

[Seite 20]
B-17     Leistungsgarantie gegenüber                    oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
         GDV-Musterbedingungen                          hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
                                                        Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der die-     Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
ser Versicherung zu Grunde liegenden Allgemeinen        schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tier-         republik Deutschland entgegenstehen.
halter-Haftpflichtversicherung "Premium-Schutz" für
private Tierhaltung (AVB THV Premium-Schutz – pri-      B-23      Wenn Sie mit uns einmal nicht
vate Tierhaltung) ausschließlich zu Ihrem Vorteil von             zufrieden sind
den vom Gesamtverband der Deutschen Versiche-
rungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingun-       Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind!
gen – in deren jeweils gültigen Fassung – abwei-        Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie
chen.                                                   bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele-
                                                        genheit klären können.
B-18     Garantie über die Erfüllung der vom            Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich-
         Arbeitskreis "Beratungsprozesse" emp-          keiten:
         fohlenen Mindestleistungsstandards
                                                        B-23.1 Versicherungsombudsmann
Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Versicherung     Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbe-        nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
dingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtver-   einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
sicherung "Premium-Schutz" für private Tierhaltung      nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
(AVB THV Premium-Schutz – private Tierhaltung)          mann für Versicherungen wenden.
die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom     Versicherungsombudsmann e. V.
Arbeitskreis "Beratungsprozesse" (mit Stand             Postfach 08 06 32
28.09.2015) empfohlen wurden. (Der Arbeitskreis         10006 Berlin
Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist        E-Mail:
eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Ser-    beschwerde@versicherungsombudsmann.de
vicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risi-    Internet: www.versicherungsombudsmann.de
koanalysen und Mindestleistungsstandards für die        Tel.:      0800 3696000
Vermittler.)                                            Fax:       0800 3699000
                                                        (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
B-19     Welches Gericht ist zuständig?
                                                        Für Anrufe aus dem Ausland gelten die folgenden
B-19.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag          gebührenpflichtigen Rufnummern:
gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:             Tel.:    +49 30 20605899
– das Gericht am Sitz unseres Unternehmens              Fax:     +49 30 20605898.
    oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-
    trag zuständig ist.                                 Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
– das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei-        hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
    nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-         Schlichtungsstelle.
    wöhnlichen Aufenthalts.                             Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsver-
                                                        fahren teilzunehmen.
B-19.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn     Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres     eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.                     ben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online
                                                        an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
B-20     Anzuwendendes Recht                            wenden. Eine solche Beschwerde wird dann über
                                                        diese Plattform an den Versicherungsombudsmann
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.                weitergeleitet.

B-21     Versicherungsjahr                              B-23.2 Versicherungsaufsicht
                                                        Sind Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.              oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Ver-
Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-      tragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für
sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-       uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungs-
nen Zeitpunkt.                                          unternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
                                                        Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ausnahme:                                               (BaFin)
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan-    Sektor Versicherungsaufsicht
zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-       Graurheindorfer Str. 108
sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs-        53117 Bonn
jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-      E-Mail: poststelle@bafin.de
weils ganze Jahre.                                      Tel.:     0228 4108-0
                                                        Fax:      0228 4108-1550.
    Beispiel:                                           Bitte beachten: Die BaFin ist keine Schiedsstelle
    Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-          und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
    trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,         scheiden.
    das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
                                                        B-23.3 Rechtsweg
B-22     Sanktions-/Embargoklausel                      Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
                                                        weg zu beschreiten.
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union

Teil B – Allgemeiner Teil                                                  Seite 20 von 20
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