# Württembergische Privat: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-wuerttembergische-hundehalter-hv-privat.php
- Rechtlicher Träger: Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-wuerttembergische-hundehalter-hv-privat.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen private Hundehalterhaftpflichtversicherung (AVB Hundehalter-HV privat 2020)](https://www.wuerttembergische.de/media/media/ref/pk/bedingungen_avb_1/haftpflicht/tierhalter_haftpflichtversicherung/Allgemeine_Bedingungen_private_Hundehalterhaftpflichtversicherung.pdf), Fassung AVB Hundehalter-HV privat 2026, Formular 3082, Stand 01.06.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | laut Versicherungsschein |  |  |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. | A1-6.6.1, Seite 5 |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | ja, bis zur Deckungssumme | Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Dreifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. | A1-5.2, Seite 4 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | keine | Falls besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung | A1-5.4, Seite 4 |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes) | ja | der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen in ihrer Eigenschaft als private Hüter, Mithalter und/oder Miteigentümer | A1-2.1 (2), Seite 3 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | wenn diese bei einem vorübergehenden weltweiten Auslandsaufenthalt von bis zu fünf Jahren eingetreten sind oder in Europa ohne zeitliche Begrenzung. | A1-6.5, Seite 5 |
| Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Länder | ja | wenn diese bei einem vorübergehenden weltweiten Auslandsaufenthalt von bis zu fünf Jahren eingetreten sind | A1-6.5, Seite 5 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeige | ja, bis zur Deckungssumme | Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. | A1-9.1, Seite 9 |
| Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser waren | ja | Sie können im Versicherungsfall verlangen, dass nach den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags beim Vorversicherer reguliert wird | A1-6.20.1, Seite 6 |
| Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mit | ja | Sie können im Versicherungsfall verlangen, dass nach den Versicherungsbedingungen eines anderen Versicherers reguliert wird | A1-6.21.1, Seite 7 |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | ja | Bieten wir neue Bedingungen mit abweichenden ... so gelten mit Datum ihrer Einführung jeweils die für Sie günstigeren Regelungen. | A1-6.19.1, Seite 6 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hund | nicht geregelt |  |  |
| Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter von Welpen eines gehaltenen Muttertieres bis zum Alter von 18 Monaten, ohne dass diese Welpen bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen sind. | A1-6.10, Seite 6 |
| Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sind | nicht geregelt |  |  |
| Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probe | nicht geregelt |  |  |
| Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderung | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung bzw. Überlassung Ihres Hundes als Therapie-, Assistenz-, Besuchs-, Blinden-, Rettungs- oder Suchhund, wenn diese Tätigkeit weder gewerblich noch betrieblich ausgeübt wird. | A1-6.9, Seite 6 |
| Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung bzw. Überlassung Ihres Hundes als Therapie-, Assistenz-, Besuchs-, Blinden-, Rettungs- oder Suchhund, wenn diese Tätigkeit weder gewerblich noch betrieblich ausgeübt wird. | A1-6.9, Seite 6 |
| Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildung | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung bzw. Überlassung Ihres Hundes als Therapie-, Assistenz-, Besuchs-, Blinden-, Rettungs- oder Suchhund, wenn diese Tätigkeit weder gewerblich noch betrieblich ausgeübt wird. | A1-6.9, Seite 6 |
| Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildung | ja | Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagd-Haftpflichtversicherung besteht. | A1-1, Seite 3 |
| Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtraining | ja | Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei der Teilnahme an Veranstaltungen und beim Unterricht auch auf gesetzliche Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer sowie von Figuranten (Scheinverbrechern). | A1-6.7, Seite 5 |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichert | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht (1) des nicht gewerbsmäßig tätigen Hüters, Mithalters und Miteigentümers des Hundes in dieser Eigenschaft; | A1-2.1 (1), Seite 3 |
| Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionen | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut) | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie) | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie (1) aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben | A1-7.4, Seite 7 |
| Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskosten | ja, bis zur Deckungssumme | Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A1-3.1, Seite 3 |
| Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden) | ja, bis zur Deckungssumme | Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A1-3.1, Seite 3 |
| Tierarztkosten für verletzte fremde Tiere | ja, bis zur Deckungssumme | Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A1-3.1, Seite 3 |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt. | A1-6.8, Seite 5 |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt. | A1-6.8, Seite 5 |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächen | nicht geregelt |  |  |
| Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter) | ja, bis zur Deckungssumme | Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A1-3.1, Seite 3 |
| Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot) | nein | Ansprüche wegen Schäden und dem Verlust an/von Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeugen und Anhängern und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. | A1-6.3.3 (2), Seite 4 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert sind abweichend von A1-3.1 die Sie betreffenden öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden nach USchadG | A2-2.1, Seite 9 |
| Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an ausschließlich zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Grundstücksbestandteilen, Gebäuden, Gebäudezubehör | A1-6.3.1, Seite 4 |
| Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisen | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, Vernichtung und dem Verlust von mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen und -häusern, Hotels, Pensionen | A1-6.3.2, Seite 4 |
| Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventar | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, Vernichtung und dem Verlust von mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen und -häusern | A1-6.3.2, Seite 4 |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachen | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung und dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, wenn diese Sachen ausschließlich zu privaten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast wurden. | A1-6.3.3, Seite 4 |
| Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urin | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch tierische Ausscheidungen. | A1-6.14, Seite 6 |
| Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Teilnahme an hundesportlichen Veranstaltungen ... oder aus der Teilnahme in einer Hundeschule. | A1-6.7, Seite 5 |
| Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungen | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Teilnahme an hundesportlichen Veranstaltungen (z. B. Agility), Hundeschauen, Turnieren, Hunderennen und Hundeschlittenrennen | A1-6.7, Seite 5 |
| Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht auch in den Fällen, wenn Sie Ihren Hund ohne Leine und/oder Maulkorb führen. | A1-6.15, Seite 6 |
| Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht auch in den Fällen, wenn Sie Ihren Hund ohne Leine und/oder Maulkorb führen. | A1-6.15, Seite 6 |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund) | ja | Versichert ist abweichend von A1-1 Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Nutzung/Verwendung des Hundes auch zu gewerblichen Zwecken, soweit die daraus resultierenden Einnahmen den Betrag von 25.000 EUR im Jahr nicht überschreiten. | A1-6.16, Seite 6 |
| Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht) | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | ja, bis zur Deckungssumme | Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie oder eine nach A1-2.1 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt werden | A3-1.1, Seite 10 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | ja | Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche | A1-4.1, Seite 3 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschaden | ja, bis zur Deckungssumme | so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. | A1-4.3, Seite 3 |
| Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamt | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführschein | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | ja | Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen haben, binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. | A1-4.1.1, Seite 3 |
| Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum) | ja | Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller ... die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. | A1-7.1, Seite 7 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen private Hundehalterhaftpflichtversicherung (AVB Hundehalter-HV privat 2020)

```text
[Seite 1]
Allgemeine Bedingungen private Hundehalter-Haftpflichtversicherung
(AVB Hundehalter-HV privat 2026)
Formular 3082 – Stand 01.06.2026


Inhaltsverzeichnis
Teil A                                                                  7.13 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
A1       Privates Hundehalter-Haftpflichtrisiko                         7.14 Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze
1        Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko)   7.15 Wasserfahrzeuge
2        Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Verhältnis      7.16 Übertragung elektronischer Daten
         zwischen den Versicherten (Sie als Versicherungsnehmer         7.17 Geothermie
         und die mitversicherten Personen)
                                                                        8        Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und
3        Versicherungsschutz, Versicherungsfall                                  Erweiterungen)
4        Leistungen und Vollmacht                                       9        Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung)
5        Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, Jahres-         A2       Besondere Umweltrisiken
         höchstersatzleistung, Serienschaden, Selbstbeteiligung)
                                                                        1        Gewässerschäden
6        Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten
         Hundehalters (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen          2        Sanierung von Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz
         und besondere Ausschlüsse)                                              (USchadG)
6.1      Allgemeines Umweltrisiko                                       A3       Ausfalldeckung (Forderungsausfallrisiko)
6.2      Abwässer                                                       1        Gegenstand der Ausfalldeckung
6.3      Gemietete und gepachtete Sachen (Miet-/Pachtsachschäden)       2        Leistungsvoraussetzungen
6.4      Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-   3        Umfang der Ausfalldeckung
         Anhänger                                                       4        Besondere Ausschlüsse in der Ausfalldeckung
6.5      Ausland                                                        Sofern vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert
6.6      Vermögensschäden                                               gelten zusätzlich:
6.7      Hundesportliche Veranstaltungen                                –        Besondere Bedingungen HundePlus
                                                                                 (BB HundePlus 2026)
6.8      Deckakt
                                                                        –        Besondere Bedingungen zum Sofort-Schutz
6.9      Therapie-, Assistenz-, Besuchs-, Blinden-, Rettungs- oder               (BB Sofort-Schutz 2026)
         Suchhund
6.10 Mitversicherung von Welpen                                         Gemeinsame Bestimmungen private Haftpflichtversicherungen
6.11 Rettungs- und Bergungskosten                                       Teil B
6.12 Tierarztkosten                                                     1        Abtretungsverbot
6.13 Allmählichkeitsschäden                                             2        Veränderungen des versicherten Risikos und Auswirkung auf
6.14 Tierische Ausscheidungen                                                    den Beitrag (Beitragsregulierung)
6.15 Führen ohne Leine, Maulkorb                                        3        Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsan-
6.16 Gewerbliche Nutzung/Verwendung                                              gleichung
6.17 Neuwertentschädigung                                               Teil C
6.18 Tierpension                                                        1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
6.19 Update-Garantie                                                    1.1      Beginn des Versicherungsschutzes
6.20 Besserstellungs-Garantie gegenüber Vorvertrag                      1.2      Beitragszahlung, Versicherungsperiode
6.21 Markt-Garantie                                                     1.3      Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter
                                                                                 Zahlung oder Nichtzahlung
6.22 Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen
                                                                        1.4      Folgebeitrag
7        Allgemeine Ausschlüsse
                                                                        1.5      Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
7.1      Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
                                                                        1.6      Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
7.2      Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeug-
         nissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen                      2        Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
7.3      Ansprüche der Versicherten untereinander                       2.1      Dauer und Ende des Vertrags
7.4      Schadenfälle Ihrer Angehörigen und von wirtschaftlich ver-     2.2      Kündigung nach Versicherungsfall
         bundenen Personen                                              2.3      Kündigung bei Verlegen des Wohnsitzes ins Ausland
7.5      Verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsvertrag            3        Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
7.6      Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten     3.1      Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
         und sonstigen Leistungen                                       3.2      Ihre Obliegenheiten
7.7      Asbest                                                         3.3      Versehentliche Obliegenheitsverletzung
7.8      Gentechnik                                                     4        Weitere Regelungen
7.9      Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen                  4.1      Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskriminie-        4.2      Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
     rung
                                                                        4.3      Vollmacht des Versicherungsvertreters
7.11 Übertragung von Krankheiten
                                                                        4.4      Verjährung
7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen

[Seite 2]
4.5   Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand   4.8   Zuständigkeit bei Versichererwechsel
4.6   Anzuwendendes Recht                           Glossar
4.7   Embargobestimmung

[Seite 3]
Teil A                                                                              Versichert sind auch Ansprüche nach § 906 II 2 BGB analog
A1       Privates Hundehalter-Haftpflichtrisiko                                     sowie Beseitigungsansprüche nach § 1004 I 1 BGB und An-
                                                                                    sprüche nach § 14 BImSchG, soweit diese gesetzlichen
1        Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Ri-                   Haftpflichtbestimmungen gleichstehen.
         siko)
                                                                            3.2     Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch
         Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen                    wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt,
         Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Hundehalter aus dem
         Halten von Hunden zu privaten Zwecken.                                     (1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbst-
                                                                                        vornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz
         Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter von               statt der Leistung;
         Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine
         Jagd-Haftpflichtversicherung besteht.                                      (2) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nach-
                                                                                        erfüllung durchführen zu können;
2        Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Ver-
         hältnis zwischen den Versicherten (Sie als Versiche-                       (3) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegen-
         rungsnehmer und die mitversicherten Personen)                                  standes oder wegen des Ausbleibens des mit der Ver-
                                                                                        tragsleistung geschuldeten Erfolges;
2.1      Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
                                                                                    (4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen
         (1) des nicht gewerbsmäßig tätigen                                             auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
              – Hüters,                                                             (5) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge-
              – Mithalters und                                                          rung der Leistung;
              – Miteigentümers                                                      (6) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Er-
              des Hundes in dieser Eigenschaft;                                         satzleistungen.
         (2) der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Fa-          3.3     Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie
             milienangehörigen in ihrer Eigenschaft als private Hü-                 aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage
             ter, Mithalter und/oder Miteigentümer;                                 über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausge-
                                                                                    hen.
         (3) aller sonstigen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft le-
             benden Personen in ihrer Eigenschaft als private Hüter,        4       Leistungen und Vollmacht
             Mithalter und/oder Miteigentümer;                              4.1     Der Versicherungsschutz umfasst
         (4) aus gesetzlichem Forderungsübergang wegen Ansprü-                      – die Prüfung der Haftpflichtfrage,
             chen aus Personenschäden, insbesondere von Sozial-                     – die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und
             versicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, der Bunde-
             sagentur für Arbeit, Privaten Krankenversicherungsträ-                 – die Freistellung Ihrerseits von berechtigten Schadener-
             gern, sonstigen Versicherungsunternehmen, öffentli-                      satzverpflichtungen.
             chen und privaten Arbeitgebern. Versicherungsschutz            4.1.1   Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn
             besteht in diesen Fällen auch abweichend von A1-7.3                    Sie aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkennt-
             und A1-7.4.                                                            nisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet sind
              Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschä-                       und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse und Ver-
              den, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs-                  gleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung abgegeben oder
              krankheiten in Ihrem Betrieb nach dem Sozialgesetz-                   geschlossen haben, binden uns nur, soweit der Anspruch
              buch VII handelt.                                                     auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
2.2      Alle für Sie als Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbe-                 Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung
         stimmungen sind auf die mitversicherten Personen entspre-                  für uns festgestellt, haben wir Sie binnen zwei Wochen vom
         chend anzuwenden.                                                          Anspruch des Dritten freizustellen.
         Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversi-       4.1.2   Nachhaltiger Schadenersatz durch Reparatur
         cherung (A1-9), wenn das neue Risiko nur für eine mitversi-                Bei Sachschäden wird die Durchführung einer Reparatur als
         cherte Person entsteht.                                                    nachhaltiger gegenüber einer Neuanschaffung angesehen.
2.3      Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobe-                     Wir ersetzen daher auch die Reparaturkosten, die über die
         grenzungen oder Ausschlüsse in Ihrer Person (als Versiche-                 gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, sofern sie entstanden
         rungsnehmer) oder in der Person einer mitversicherten Per-                 sind und nachgewiesen werden.
         son vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für                 Sie sind insoweit nicht zur Schadenminderung nach C-3.2.2
         Sie als auch für die mitversicherten Personen.                             verpflichtet.
2.4      Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie                  Diese Mehrleistung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Ver-
         als Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der                     sicherungssummen und beträgt 30 Prozent der berechtigten
         Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die mitversicherten                Schadenersatzverpflichtungen, höchstens 10.000 EUR.
         Personen verantwortlich.                                           4.2     Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Scha-
3        Versicherungsschutz, Versicherungsfall                                     dens oder Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmä-
3.1      Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen                   ßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.
         eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetre-                   Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit
         tenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen                    über Schadenersatzansprüche gegen Sie, sind wir bevoll-
         Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögens-                    mächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen dann den
         schaden zur Folge hatte, aufgrund                                          Rechtsstreit auf unsere Kosten in Ihrem Namen.
                gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen                        4.3     Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignis-
                      privatrechtlichen Inhalts                                     ses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden
         von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genom-                     Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, von uns die Be-
         men werden.                                                                stellung eines Verteidigers für Sie gewünscht oder geneh-
                                                                                    migt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die
         Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die                     mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei-
         Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den                 digers.
         Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadener-
         eignis geführt hat, kommt es nicht an.                             4.4     Erlangen Sie oder eine mitversicherte Person das Recht, die
                                                                                    Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu for-
                                                                                    dern, so sind wir bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.

[Seite 4]
5     Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme,                   6.1     Allgemeines Umweltrisiko
      Jahreshöchstersatzleistung, Serienschaden, Selbstbe-                     Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen In-
      teiligung)                                                               halts wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
5.1   Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versiche-                    Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie
      rungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.               durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen,
      Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf               Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verur-
      mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.                     sacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch
5.2   Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:                       Gewässer) ausgebreitet haben.
      Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versiche-                  Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
      rungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Dreifache der               aus Gewässerschäden.
      vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.                                Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltscha-
5.3   Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre-                 densgesetz siehe A2 – Besondere Umweltrisiken.
      tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall        6.2     Abwässer
      (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten dieser Versi-
      cherungsfälle eingetreten ist, wenn diese                                Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden
                                                                               durch
      – auf derselben Ursache,
                                                                               – Abwässer sowie
      – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachli-
        chem und zeitlichem, Zusammenhang                                      – Rückstau aus dem Straßenkanal.
      oder                                                                     Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch
      – auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln                       – häusliche Abwässer und
      beruhen.                                                                 – Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals.
5.4   Falls besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem        6.3     Gemietete und gepachtete Sachen (Miet-/Pachtsach-
      Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit ei-              schäden)
      nem im Versicherungsschein festgelegten Betrag (Selbstbe-                Miet-/Pachtsachschäden sind Schäden an fremden, von
      teiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche               Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Ihren Beauf-
      aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme über-                 tragten gemieteten und gepachteten Sachen und alle sich
      steigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begrün-               daraus ergebenden Vermögensschäden.
      deten Haftpflichtansprüche abgezogen. A1-5.1 Satz 1 bleibt       6.3.1   Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an
      unberührt.                                                               ausschließlich zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen,
      Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleiben wir                 gepachteten oder geleasten
      auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht                 – Grundstücken, Grundstücksbestandteilen, Gebäuden,
      übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzan-                     Gebäudezubehör (z. B. Markisen und Rollläden), Woh-
      sprüche verpflichtet.                                                      nungen, Räumen in Gebäuden, Balkone, Terrassen;
5.5   Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Ver-                 – Garagen, Stellplätzen (auch in einer Tiefgarage) und Car-
      sicherungssumme angerechnet.                                               ports;
5.6   Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei-                 und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
      nem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir
      die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme                   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflicht-
      zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.                                         ansprüche wegen
5.7   Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leis-                   – Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
      ten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versiche-               – Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warm-
      rungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leis-                    wasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasge-
      tungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Rest-                  räten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschä-
      betrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende                    den, soweit es sich hierbei um Kosten für Wartung oder
      Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ih-                    Instandhaltung dieser Anlagen und Geräte handelt;
      res Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstat-               – Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versi-
      tet.                                                                       chern können.
      Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entspre-            6.3.2   Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädi-
      chende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungs-                 gung, Vernichtung und dem Verlust von mobilen Einrich-
      schutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der je-           tungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen
      weils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungs-                  und -häusern, Hotels, Pensionen, Gästehäusern, Schiffska-
      falls.                                                                   binen, Schlafwagenabteilen, Kur- und Seniorenheimen,
      Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an lau-                Reha-Kliniken sowie nicht motorisierten Mobilheimen auf
      fenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Ka-                   Campingplätzen bei vorübergehendem Aufenthalt in diesen.
      pitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach                 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
      Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversiche-                    wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspru-
      rungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen                   chung.
      mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abge-
      setzt.                                                           6.3.3   Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädi-
                                                                               gung, der Vernichtung und dem Verlust von fremden beweg-
5.8   Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtan-              lichen Sachen, wenn diese Sachen ausschließlich zu priva-
      spruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an               ten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast
      Ihrem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weige-              wurden.
      rung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleis-
      tung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.                               Beim Verlust von Wertsachen, Schmuck, Urkunden und
                                                                               Wertpapieren beträgt die Höchstersatzleistung je Versiche-
6     Besondere Regelungen für einzelne Risiken des priva-                     rungsfall 10.000 EUR.
      ten Hundehalters (Versicherungsschutz, Risikobegren-
      zungen und besondere Ausschlüsse)                                        Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
      A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne Risiken,                (1) Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermä-
      deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken gelten-                   ßiger Beanspruchung;
      den besonderen Ausschlüsse.                                              (2) Ansprüche wegen Schäden und dem Verlust an/von
      Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, fin-                      Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeugen und Anhängern und
      den auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen                     alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
      Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistun-
      gen und Vollmacht oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).

[Seite 5]
6.3.4   Versichert ist abweichend von A1-6.3.3 (2) Ihre gesetzliche             Leistungen wegen Ihrer gesetzlichen Haftpflicht zu hinterle-
        Haftpflicht aus der Beschädigung von ausschließlich zu pri-             gen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zur Höhe
        vaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder                  von 1.000.000 EUR zur Verfügung. Die Kaution wird auf
        geleasten Hundetransportanhängern.                                      eine etwa von uns zu leistende Schadenersatzzahlung an-
        Die Höchstersatzleistung     beträgt   je   Versicherungsfall           gerechnet.
        10.000 EUR.                                                             Übersteigt die Kaution die zu leistende Schadenersatzzah-
        Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche                   lung, so ist diese Differenz uns zurückzuzahlen. Das Gleiche
        wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspru-                   gilt auch dann, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder
        chung.                                                                  für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforde-
                                                                                rungen einbehalten wird oder verfallen ist.
6.4     Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahr-
        zeug-Anhänger                                                   6.6     Vermögensschäden
6.4.1   Versichert ist abweichend von A1-7.13 Ihre gesetzliche Haft-    6.6.1   Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens-
        pflicht wegen Schäden, durch den Gebrauch ausschließlich                schäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschä-
        von nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen, sofern sie               den entstanden sind.
        zudem folgenden Voraussetzungen entsprechen:                    6.6.2   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
        (1) Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte               wegen Vermögensschäden
            Höchstgeschwindigkeit, die ausschließlich in einem                  (1) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für Ihre
            Gebiet gebraucht werden, das                                            Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa-
             – keine öffentliche Straße ist und                                     chen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
             – entweder aufgrund einer Rechtsvorschrift einzufrie-              (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten-
               den ist, um den Zugang von Unbefugten zu verhin-                     der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
               dern, oder als befriedetes Besitztum der Öffentlich-             (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an
               keit aufgrund einer Beschränkung nicht zugänglich                    wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
               ist.                                                             (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
        (2) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbeding-              (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever-
            ter Höchstgeschwindigkeit, auch Krankenfahrstühle,                      anstaltung;
            selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler;
                                                                                (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-,
        (3) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit mehr                    Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften,
            als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter                   aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung
            Höchstgeschwindigkeit;                                                  sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
        (4) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht versicherungspflich-              (7) aus Rationalisierung und Automatisierung sowie aus
            tig sind oder ausschließlich auf dem in (1) beschriebe-                 Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederher-
            nen Gebiet verkehren.                                                   stellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elekt-
6.4.2   Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:                                        ronischer Daten;
        (1) Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten                   (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten
            Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer                   und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbe-
            das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungs-                      werbsrechts;
            berechtigten gebrauchen darf. Sie sind verpflichtet da-             (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor-
            für zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von unberech-                   und Kostenanschlägen;
            tigten Fahrern gebraucht werden.
                                                                                (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe-
             Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öf-                      malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Ge-
             fentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderli-                   schäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer ver-
             chen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet da-                  gleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im
             für zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer                   Zusammenhang stehen;
             benutzt wird, der die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
                                                                                (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be-
             Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt C-                  hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedin-
             3.2.3 (Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung).                  gungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewuss-
        (2) Nicht versichert ist die Teilnahme an Kraftfahrzeugren-                  ter Pflichtverletzung;
            nen einschließlich der dazugehörigen Vorbereitungen                 (12) aus dem Verlust von Sachen, auch z. B. von Geld,
            (Training).                                                              Wertpapieren und Wertsachen;
6.5     Ausland                                                                 (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu-
        Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland                 sche, Gerüche, Erschütterungen).
        eintretender Versicherungsfälle ausschließlich,                 6.7     Hundesportliche Veranstaltungen
        – wenn diese auf Ansprüche gegen Sie aus § 110 Sozialge-                Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden
          setzbuch VII zurückzuführen sind oder                                 aus der Teilnahme an hundesportlichen Veranstaltungen
        – wenn diese bei einem vorübergehenden weltweiten Aus-                  (z. B. Agility), Hundeschauen, Turnieren, Hunderennen und
          landsaufenthalt von bis zu fünf Jahren eingetreten sind               Hundeschlittenrennen, Geschicklichkeitswettbewerben so-
          oder                                                                  wie den Vorbereitungen hierzu (Training) oder aus der Teil-
        – in Europa ohne zeitliche Begrenzung.                                  nahme in einer Hundeschule.
          Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Eu-                  Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei der Teilnahme
          ropa im geografischen Sinn zuzüglich außereuropäische                 an Veranstaltungen und beim Unterricht auch auf gesetzli-
          Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarischen Inseln,                 che Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer sowie von
          Azoren, Madeira, Französisch-Guayana, Guadeloupe,                     Figuranten (Scheinverbrechern).
          Martinique und Réunion.                                       6.8     Deckakt
        Zusätzlich gilt:                                                        Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden
        Haben Sie in einem Versicherungsfall im Ausland auf Grund               durch gewollten oder ungewollten Deckakt.
        behördlicher Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von

[Seite 6]
6.9    Therapie-, Assistenz-, Besuchs-, Blinden-, Rettungs-                     (3) Film- und Fotoapparaten,
       oder Suchhund                                                            (4) tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten (z. B.
       Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verwen-                  MP3-Player),
       dung bzw. Überlassung Ihres Hundes als Therapie-, Assis-                 (5) Wearables (z. B. Fitness-Armbänder, Smartwatches),
       tenz-, Besuchs-, Blinden-, Rettungs- oder Suchhund, wenn                     Hörgeräten und Brillen jeder Art,
       diese Tätigkeit weder gewerblich noch betrieblich ausgeübt
       wird.                                                                    sofern diese älter als ein Jahr sind.
       Soweit jedoch hierbei Einnahmen erzielt werden, die den           6.18   Tierpension
       Betrag von 25.000 EUR im Jahr nicht überschreiten, besteht               Ist während der Wirksamkeit dieser Versicherung durch
       abweichend von A1-1 Versicherungsschutz. Wird der Betrag                 Krankheit oder Unfall ein stationärer Aufenthalt in einem
       von 25.000 EUR überschritten, entfällt der Versicherungs-                Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung für Sie
       schutz (siehe auch A1-6.16).                                             notwendig und können Sie sich daher nicht um Ihren Hund
6.10   Mitversicherung von Welpen                                               kümmern, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für
                                                                                die Unterbringung Ihres Hundes in einer Tierpension.
       Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter von Wel-
       pen eines gehaltenen Muttertieres bis zum Alter von 18 Mo-               Die Höchstersatzleistung      beträgt   je Versicherungsfall
       naten, ohne dass diese Welpen bei der Beitragsberechnung                 10.000 EUR.
       zu berücksichtigen sind.                                          6.19   Update-Garantie
       Ältere Welpen stellen eine Erweiterung im Sinne A1-8.1 dar        6.19.1 Bieten wir neue Bedingungen mit abweichenden Regelun-
       und sind zur Beitragsregulierung nach B-2 anzumelden.                    gen zum versicherten Leistungsumfang an, so gelten mit
6.11   Rettungs- und Bergungskosten                                             Datum ihrer Einführung jeweils die für Sie günstigeren Re-
                                                                                gelungen.
       Wir übernehmen die Kosten für Such-, Rettungs- oder Ber-
       gungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich       6.19.2 Die Leistungsverbesserungen nach A1-6.19.1 gelten für die
       organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicher-                 Dauer von fünf Jahren ab der erstmaligen Vereinbarung der
       weise Gebühren berechnet werden, und die Sie für Ihren im                dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen. Danach gel-
       Versicherungsvertrag bezeichneten und gehaltenen Hund                    ten wieder die ursprünglich vereinbarten Leistungen.
       zu dessen Bergung zu erbringen haben.                             6.20   Besserstellungs-Garantie gegenüber Vorvertrag
       Die Höchstersatzleistung      beträgt   je   Versicherungsfall    6.20.1 Sie können im Versicherungsfall verlangen, dass nach den
       20.000 EUR.                                                              Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags beim Vorversi-
6.12   Tierarztkosten                                                           cherer reguliert wird, die zum Zeitpunkt des Versicherungs-
                                                                                beginns des Anschlussvertrags bei uns galten.
       Wird Ihr Hund durch einen fremden Hund verletzt und kann
       der Halter des fremden Hundes nicht in Anspruch genom-            6.20.2 Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
       men werden, weil er nicht mit zumutbarem Aufwand zu er-                  (1) Es handelt sich um allgemeine Versicherungsbedin-
       mitteln ist oder weil er zahlungsunfähig ist und auch keinen                 gungen einschließlich in den Vertrag eventuell einbezo-
       Versicherungsschutz aus einer anderen Haftpflichtversiche-                   gener und zur standardmäßigen Verwendung vorgese-
       rung hat, ersetzen wir Ihnen abweichend von A1-7.3 die not-                  hener besonderer Bedingungen eines in Deutschland
       wendigen Kosten einer tierärztlichen Behandlung.                             zum Betrieb zugelassenen Versicherers. Der Vorver-
       Die Höchstersatzleistung für die Tierarztkosten beträgt je                   trag unterlag deutschem Recht.
       Versicherungsfall 10.000 EUR.                                            (2) Der bei uns bestehende Vertrag schließt unmittelbar an
6.13   Allmählichkeitsschäden                                                       den Vorvertrag an.
       Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden,               (3) Die Vorversicherung wurde bei Antragstellung angege-
       die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen,                      ben.
       Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen (Rauch, Ruß,                    (4) Sie stellen uns im Versicherungsfall die Bedingungen
       Staub und dergleichen) entstanden sind.                                      des Vorvertrags im Original zur Verfügung.
6.14   Tierische Ausscheidungen                                                 (5) Der Versicherungsfall ist nicht später als fünf Jahre
       Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden                    nach Vertragsbeginn bei uns eingetreten.
       durch tierische Ausscheidungen.                                   6.20.3 Die bei uns geltenden Versicherungssummen stellen nach
6.15   Führen ohne Leine, Maulkorb                                              Abzug vereinbarter Selbstbeteiligungen die Höchstentschä-
                                                                                digungen je Versicherungsfall dar.
       Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht auch in den Fällen,
       wenn Sie Ihren Hund ohne Leine und/oder Maulkorb führen.          6.20.4 Die Besserstellungs-Garantie gegenüber Vorvertrag gilt
                                                                                nicht,
6.16   Gewerbliche Nutzung/Verwendung
                                                                                (1) soweit es sich bei den Versicherungsbedingungen des
       Versichert ist abweichend von A1-1 Ihre gesetzliche Haft-                    Vorvertrags um
       pflicht aus der Nutzung/Verwendung des Hundes auch zu
       gewerblichen Zwecken, soweit die daraus resultierenden                        – einzelvertragliche bzw. individuelle Vereinbarungen,
       Einnahmen den Betrag von 25.000 EUR im Jahr nicht über-                       – Assistance-Leistungen und sonstige Dienstleistun-
       schreiten. Wird der Betrag von 25.000 EUR überschritten,                        gen
       entfällt der Versicherungsschutz.                                             handelt;
6.17   Neuwertentschädigung                                                     (2) für Gefahren, Leistungen und Risiken, die im Vorvertrag
6.17.1 Wir leisten in Erweiterung zu A1-1 im Schadenfall für Sach-                  versichert waren, jedoch im aktuellen Vertrag bei uns
       schäden oder bei Verlust einer Sache den Schadenersatz                       nicht vereinbart werden konnten, weil diese von Ihnen
       zum Neuwert, wenn Sie dies wünschen.                                         nicht gewünscht oder von uns abgelehnt wurden;
6.17.2 Die Höchstersatzleistung      beträgt   je   Versicherungsfall           (3) für
       10.000 EUR.                                                                   – berufliche, gewerbliche, dienstliche oder amtliche
6.17.3 Der beschädigte/zerstörte oder verlorene Gegenstand darf                        Haftpflichtrisiken sowie Ansprüche wegen vertragli-
       zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung oder des Ver-                         cher Haftung;
       lusts nicht älter als zwei Jahre sein, was durch Vorlage der                  – Eigenschäden (gilt auch für die Ausfalldeckung);
       Anschaffungsrechnung nachzuweisen ist. Kann das Kaufda-
       tum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch                     – Ansprüche aus dem Halten und Gebrauch von ver-
       auf Zeitwertentschädigung.                                                      sicherungspflichtigen Kraft- und Luftfahrzeugen;
6.17.4 Kein Neuwertersatz erfolgt bei Schäden an:                                    – Ansprüche wegen Schäden aus der Planung, der
                                                                                       Errichtung oder dem Betrieb von Geothermieanla-
       (1) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobil-                       gen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wur-
           telefone),                                                                  den.
       (2) Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme
           (z. B. Notebooks, Tablets),

[Seite 7]
6.21    Markt-Garantie                                                 7     Allgemeine Ausschlüsse
6.21.1 Sie können im Versicherungsfall verlangen, dass nach den              Falls im Versicherungsschein nicht ausdrücklich etwas an-
       Versicherungsbedingungen eines anderen Versicherers re-               deres bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausge-
       guliert wird, wenn dieser im Rahmen seiner Hundehalter-               schlossen:
       Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt des Schadenereig-         7.1   Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
       nisses einen weitergehenden Versicherungsschutz bietet.
                                                                             Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso-
6.21.2 Die Markt-Garantie gilt für die Dauer von fünf Jahren ab der          nen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
       erstmaligen Vereinbarung der unserem Vertrag zugrunde
       liegenden Bedingungen.                                                A1-2.3 findet keine Anwendung.
6.21.3 Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:                   7.2   Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von
                                                                             Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
        (1) Es handelt sich um Versicherungsbedingungen, die der
            Allgemeinheit zugänglich sind und deutschem Recht                Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso-
            unterliegen.                                                     nen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie
                                                                             in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
        (2) Der Versicherer ist zum Betrieb in Deutschland zuge-
            lassen.                                                          – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
        (3) Ihr Hauptwohnsitz liegt in Deutschland.                          – Arbeiten oder sonstige Leistungen
        (4) Der Versicherer berechnet für den weitergehenden Ver-            erbracht haben.
            sicherungsschutz keinen Zusatzbeitrag.                           A1-2.3 findet keine Anwendung.
        (5) Sie weisen uns den weitergehenden Versicherungs-           7.3   Ansprüche der Versicherten untereinander
            schutz durch Vorlage der entsprechenden Versiche-                Ausgeschlossen sind Ansprüche
            rungsbedingungen nach.
                                                                             (1) von Ihnen selbst oder der in A1-7.4 benannten Perso-
6.21.4 Bei der Entschädigungsberechnung wird die bei dem ande-                   nen gegen die mitversicherten Personen;
       ren Versicherer geltende Entschädigungsgrenze und/oder
       Selbstbeteiligung zu Grunde gelegt.                                   (2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben
                                                                                 Versicherungsvertrags;
        Eine Entschädigung zahlen wir höchstens bis zu der bei uns
        vereinbarten Versicherungssumme. Etwaige bei uns verein-             (3) zwischen mehreren mitversicherten Personen dessel-
        barte Selbstbeteiligungen werden von der Entschädigung                   ben Versicherungsvertrags.
        abgezogen.                                                     7.4   Schadenfälle Ihrer Angehörigen und von wirtschaftlich
6.21.5 Die Markt-Garantie gilt nicht,                                        verbundenen Personen
        (1) soweit es sich um                                                Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie
            – einzelvertragliche oder individuelle Vereinbarungen,           (1) aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in
                                                                                 häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver-
            – Assistance-Leistungen und sonstige Dienstleistun-                  sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören.
              gen,
                                                                                 Als Angehörige gelten
            – eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder
              Arbeitsunfähigkeit                                                 – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebens-
                                                                                   partnerschaftsgesetzes oder vergleichbare Partner-
            handelt;                                                               schaften nach dem Recht anderer Staaten,
        (2) für Gefahren, Leistungen und Risiken, die Sie bei uns                – Eltern und Kinder,
            im aktuellen Vertrag hätten versichern können und die
            deshalb nicht vereinbart wurden, weil diese von Ihnen                – Adoptiveltern und -kinder,
            nicht gewünscht oder von uns abgelehnt wurden;                       – Schwiegereltern und -kinder,
        (3) für                                                                  – Stiefeltern und -kinder,
            – Ansprüche, deren Befriedigung über die gesetzliche                 – Großeltern und Enkel,
              Haftpflicht hinausgeht (z. B. Deliktsunfähigkeit, Neu-             – Geschwister sowie
              wertentschädigung);
                                                                                 – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein fa-
            – Ansprüche aus vorsätzlich begangenen Schäden;                        milienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Ver-
            – Ansprüche wegen vertraglicher Haftung;                               hältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden
            – berufliche, gewerbliche, dienstliche oder amtliche                   sind);
              Haftpflichtrisiken;                                            (2) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn
            – Eigenschäden (gilt auch für die Ausfalldeckung);                   Sie eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfä-
                                                                                 hige oder betreute Person sind;
            – Ansprüche wegen Schäden aus dem Halten und
              Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft-            (3) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie eine juris-
              oder Wasserfahrzeugen;                                             tische Person des privaten oder öffentlichen Rechts
                                                                                 oder ein nicht rechtsfähiger Verein sind;
            – Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbest-
              haltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzufüh-               (4) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden Gesell-
              ren sind;                                                          schaftern, wenn Sie eine Offene Handelsgesellschaft,
                                                                                 Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen
            – Ansprüche wegen Schäden aus der Planung, der                       Rechts sind;
              Errichtung oder dem Betrieb von Geothermieanla-
              gen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wur-            (5) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene Part-
              den.                                                               nerschaftsgesellschaft sind;
6.22    Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedin-                     (6) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwal-
        gungen                                                                   tern.
        Wir garantieren Ihnen, dass unsere Versicherungsbedingun-            Die Ausschlüsse unter (2) bis (6) gelten auch für Ansprüche
        gen Sie nicht schlechter stellen als die vom Gesamtverband           von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit die-
        der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) im                 sen in häuslicher Gemeinschaft leben.
        Schadenzeitpunkt empfohlenen Musterbedingungen.

[Seite 8]
7.5    Verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsver-                       A1-2.3 findet keine Anwendung.
       trag                                                            7.14   Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an frem-                   Ausgeschlossen sind Ansprüche
       den Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögens-
       schäden, wenn Sie oder ein Bevollmächtigter oder Beauf-                (1) wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person
       tragter von Ihnen diese Sachen durch verbotene Eigen-                      oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person
       macht erlangt haben oder sie Gegenstand eines besonde-                     durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs
       ren Verwahrungsvertrags sind.                                              verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer ei-
                                                                                  nes Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen
7.6    Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar-                      werden.
       beiten und sonstigen Leistungen
                                                                              (2) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an von                         diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich
       Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder                 daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen
       sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Liefe-              sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge
       rung oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus                  aus
       ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn
       die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der                    – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder
       Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur                  Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Tei-
       Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung                        len von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile
       führt.                                                                       ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeu-
                                                                                    gen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen
       Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn                           bestimmt waren;
       Dritte in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung die Herstel-
       lung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sons-                – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion,
       tigen Leistungen übernommen haben.                                           Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder
                                                                                    Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
7.7    Asbest
                                                                              (3) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasing-
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf                       nehmer und Nutznießer von Luftlandeplätzen.
       Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurück-
       zuführen sind.                                                         Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an ei-
                                                                              nem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne
7.8    Gentechnik                                                             dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zu-                   oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug
       rückzuführen sind auf                                                  hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
       (1) gentechnische Arbeiten,                                     7.15   Wasserfahrzeuge
       (2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO),                          Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie,
       (3) Erzeugnisse, die                                                   eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte
                                                                              oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasser-
           – Bestandteile aus GVO enthalten,                                  fahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besit-
           – aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.               zer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
7.9    Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen                          Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an ei-
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Per-                   nem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Be-
       sönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.                           stimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer
                                                                              des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug
7.10   Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskri-                 hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
       minierung
                                                                       7.16   Übertragung elektronischer Daten
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus An-
       feindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder               Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem
       sonstigen Diskriminierungen.                                           Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektro-
                                                                              nischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus
7.11   Übertragung von Krankheiten
                                                                              (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                                        Veränderung von Daten,
       (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer                     (2) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten,
           Krankheit Ihrerseits resultieren,
                                                                              (3) Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaus-
       (2) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen gehören-                    tausch,
           den, von Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tiere ent-
           standen sind.                                                      (4) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
       In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie be-      7.17   Geothermie
       weisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig ge-            Geothermieanlagen sind Anlagen, in der Erdwärme dem Un-
       handelt haben.                                                         tergrund entnommen wird. Alle oberirdischen Anlagenteile
7.12   Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen                            gehören nicht zu der Geothermieanlage im Sinne dieser Be-
                                                                              dingungen. Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und                    und Geothermie mittels Bohrung.
       alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche
       entstehen durch                                                        Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sach- und Vermö-
                                                                              gensschäden aus der Planung, Errichtung und dem Betrieb
       (1) Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,                    von Geothermieanlagen, die mittels Bohrung errichtet wer-
       (2) Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.               den oder wurden.
7.13   Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger                                 Dieser Ausschluss findet keine Anwendung für Ansprüche
       Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer,                    wegen Schäden durch
       Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraft-          – Brand oder Explosion,
       fahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den Ge-                    – oberirdische Anlagenteile von Geothermieanlagen.
       brauch des Fahrzeuges verursacht werden.
       Zum Gebrauch gehört z. B. auch
       – Ein- und Aussteigen,
       – Be- und Entladen,
       – Betanken und Aufladen,
       – Reparatur, Wartung und Reinigung,
       – Einsatz des Fahrzeugs oder seiner Einrichtungen als Ar-
         beitsmaschine.

[Seite 9]
8     Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen                1       Gewässerschäden
      und Erweiterungen)                                                1.1     Umfang des Versicherungsschutzes
      Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht                  1.1.1   Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare
8.1   aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risi-                  oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der
      kos.                                                                      Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des
      Dies gilt nicht                                                           Grundwassers (Gewässerschäden).
      – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versiche-                  Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von ge-
        rungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen so-                wässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber
        wie                                                                     Sie sind, resultieren, besteht Versicherungsschutz aus-
                                                                                schließlich für Anlagen bis 100 l/kg Inhalt (Kleingebinde) so-
      – für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder De-                   weit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Be-
        ckungsvorsorgepflicht unterliegen (ausgenommen davon                    hälter 1.000 l/kg nicht übersteigt.
        ist das Halten von Hunden);
                                                                                Wenn mit den Anlagen die oben genannten Beschränkun-
      – für Risiken im Zusammenhang mit Geothermieanlagen,                      gen überschritten werden, entfällt dieser Versicherungs-
        die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden;                       schutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsor-
8.2   aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung                    geversicherung (A1-9).
      bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In die-         1.1.2   Rettungskosten
      sen Fällen sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis
      unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.                 (1) Wir übernehmen
      Das Kündigungsrecht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb                     – Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Versi-
      eines Monats von dem Zeitpunkt an ausüben, in welchem                           cherungsfall zur Abwendung oder Minderung des
      wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben.                                    Schadens für geboten halten durften (Rettungskos-
9     Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung)                                ten), sowie
9.1   Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Ihre gesetzliche                       – außergerichtliche Gutachterkosten.
      Haftpflicht aus Risiken, die während der Laufzeit des Versi-                  Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutach-
      cherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.                            terkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung
      Für neu entstehende Risiken besteht für einen Zeitraum von                    die Versicherungssumme nicht übersteigen.
      einem Jahr ab deren Entstehung Versicherungsschutz,                       (2) Auf unsere Weisung hin aufgewendete Rettungs- und
      längstens jedoch bis zum Ende des bestehenden Vertrags.                       außergerichtliche Gutachterkosten werden auch inso-
      Sie haben uns jedes neue Risiko innerhalb von einem Jahr                      weit von uns übernommen, als sie zusammen mit der
      ab dessen Entstehung mitzuteilen. Eine Aufforderung von                       Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen.
      uns erfolgt mit der Beitragsrechnung.                                         Soweit wir Maßnahmen von Ihnen oder Dritten zur Ab-
                                                                                    wendung oder Minderung des Schadens billigen, gilt
      Nach Ablauf von einem Jahr ab Entstehung des neuen Risi-                      dies nicht als Weisung von uns.
      kos entfällt der Versicherungsschutz aus der Vorsorgeversi-
      cherung. Sofern Sie danach Versicherungsschutz für das Ri-        1.2     Ausschlüsse
      siko wünschen, kann dieser nur über eine neu von Ihnen zu         1.2.1   Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso-
      beantragende Haftpflichtversicherung geboten werden.                      nen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von dem
9.2   Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Ent-               Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an
      stehung bis zum Ablauf nach einem Jahr auf die vereinbarte                Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügun-
      Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermö-                        gen herbeigeführt haben.
      gensschäden begrenzt.                                                     A1-2.3 findet keine Anwendung.
9.3   Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für              1.2.2   Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nach-
      (1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen                  weislich
          eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese                – auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlun-
          Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versi-                    gen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem
          cherungspflicht unterliegen;                                            Streik oder
      (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen                 – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnah-
          von Bahnen;                                                             men
      (3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsor-                  beruhen.
          gepflicht unterliegen (ausgenommen davon ist das Hal-                 Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit
          ten von Hunden);                                                      sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
      (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und          2       Sanierung von Umweltschäden nach Umweltschadens-
          deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungs-                    gesetz (USchadG)
          verträgen zu versichern sind;
                                                                                Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgeset-
      (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und              zes (USchadG) ist eine
          amtlicher Tätigkeit;
                                                                                (1) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Le-
      (6) Risiken im Zusammenhang mit Geothermieanlagen,                            bensräumen,
          die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
                                                                                (2) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
A2    Besondere Umweltrisiken
                                                                                (3) Schädigung des Bodens.
      Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden – abwei-
      chend von A1-6.1 Satz 3 – und für Schäden nach dem Um-            2.1     Versichert sind abweichend von A1-3.1 die Sie betreffenden
      weltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Ab-                    öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Ansprüche zur Sanie-
      schnitt A1 und den folgenden Bedingungen.                                 rung von Umweltschäden nach USchadG, soweit während
                                                                                der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags
      Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts we-
      gen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Um-                     – die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfall-
      weltrisiko) siehe A1-6.1.                                                   artig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind
                                                                                  oder
                                                                                – die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig
                                                                                  und bestimmungswidrig erfolgt ist.

[Seite 10]
      Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung                  wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich her-
      besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch La-                beigeführt hat.
      gerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit              1.3   Versichert sind darüber hinaus Ihre gesetzlichen Haftpflicht-
      Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Umwelt-             ansprüche – abweichend von A1-7.1 und insoweit teilweise
      schaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder In-                von A3-1.2 – gegen Dritte aus Personen- und Sachschäden
      struktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Je-            bis 1.000.000 EUR, bei denen Sie und/oder die nach A1-2.1
      doch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im              mitversicherten Personen Opfer einer vorsätzlichen Gewalt-
      Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem               tat (z. B. vorsätzlich begangene Körperverletzung oder Tö-
      Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt                 tung, vorsätzliche Sachbeschädigung) durch einen Dritten
      werden können (Entwicklungsrisiko).                                    geworden sind.
      Versichert sind darüber hinaus die Sie betreffenden Pflich-      2     Leistungsvoraussetzungen
      ten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, ge-
      mieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grund-                Wir sind gegenüber Ihnen oder einer nach A1-2.1 mitversi-
      stücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungs-                   cherten Person leistungspflichtig, wenn
      schutz dieses Vertrags erfasst sind.                             2.1   die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen
2.2   Ausland                                                                vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in
                                                                             der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen euro-
      Versichert sind im Umfang von A1-6.5 die im Geltungsbe-                päischen Staat festgestellt worden ist. Anerkenntnis-, Ver-
      reich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintre-             säumnisurteile, gerichtliche Vergleiche und Feststellungen
      tenden Versicherungsfälle.                                             der Forderungen zur Insolvenztabelle sowie vergleichbare
      Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden Pflichten           Titel der vorgenannten Länder binden uns nur, soweit der
      oder Ansprüche nach nationalen Umsetzungsgesetzen an-                  Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte.
      derer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder An-              Gleiches gilt bei einem Vollstreckungsbescheid sowie bei ei-
      sprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie                    nem notariellen Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklau-
      nicht überschreiten.                                                   sel, aus der hervorgeht, dass sich der Dritte (Schädiger) per-
2.3   Ausschlüsse                                                            sönlich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesam-
      (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller                   tes Vermögen unterwirft;
          Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben,          2.2   der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig ist.
          dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an                Dies ist der Fall, wenn Sie oder eine mitversicherte Person
          Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfü-               nachweisen, dass
          gungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.                    – eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung
          A1-2.3 findet keine Anwendung.                                       geführt hat;
      (2) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen                 – eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da der
          Schäden                                                              schadenersatzpflichtige Dritte in den letzten zwei Jahren
          – die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf                   die Vermögensauskunft über seine Vermögensverhält-
            genommene Einwirkungen auf die Umwelt entste-                      nisse abgegeben hat oder
            hen;                                                             – ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten durchge-
          – für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag                 führtes Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung
            (z. B. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung)                    geführt hat oder ein solches Verfahren mangels Masse
            Versicherungsschutz haben oder hätte erlangen                      abgelehnt wurde
            können.                                                          und
      (3) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen           2.3   an uns die Ansprüche gegen den schadenersatzpflichtigen
          Schäden durch die Planung und Errichtung von Ge-                   Dritten in Höhe der Versicherungsleistung abgetreten wer-
          othermieanlagen, die mittels Bohrung errichtet werden              den und die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder
          oder wurden.                                                       Vergleichs ausgehändigt wird. Sie haben an der Umschrei-
A3    Ausfalldeckung (Forderungsausfallrisiko)                               bung des Titels auf uns mitzuwirken. Sie sind verpflichtet,
                                                                             wahrheitsgemäße und ausführliche Auskünfte zu dem Haft-
1     Gegenstand der Ausfalldeckung                                          pflichtschaden zu erteilen und uns über den gesamten
1.1   Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie oder                Schriftwechsel zu informieren sowie diesen auf Verlangen
      eine nach A1-2.1 mitversicherte Person während der Wirk-               zu übergeben.
      samkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wer-       2.4   Wir leisten – soweit die rechtliche Prüfung des Schadener-
      den (Versicherungsfall) und aufgrund dieser Schädigung                 eignisses ergibt, dass ein Schadenersatzanspruch gegen
      durch den Dritten Ansprüche stellen unter folgenden Vo-                den schädigenden Dritten besteht – die Entschädigung in
      raussetzungen:                                                         dem Umfang, in dem der Dritte Ihnen oder einer mitversi-
      – Der wegen dieses Haftpflichtschadens in Anspruch ge-                 cherten Person gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet
        nommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung                ist.
        ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil die Zah-            3     Umfang der Ausfalldeckung
        lungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatz-
        pflichtigen Dritten festgestellt worden ist und                3.1   Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten
                                                                             Forderung.
      – die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten ist
        gescheitert.                                                   3.2   Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versiche-
                                                                             rungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
      Ein Haftpflichtschaden ist ein Schadenereignis, das einen              Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf
      Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögens-                 mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
      schaden zur Folge hat und für den der schädigende Dritte
      aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrecht-       3.3   Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte
      lichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist.                     aus diesem Vertrag zu.
1.2   Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der scha-      3.4   Besteht für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Schadener-
      denersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen               satzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung kein Ver-
      und Umfang Ihrer in A1 geregelten Hundehalter-Haftpflicht-             sicherungsschutz über eine anderweitig bestehende
      versicherung hätte. Der Dritte (Schädiger) wird also so ge-            Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir im Rahmen der
      stellt, als hätte er eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung,         vereinbarten Versicherungssumme die Kosten, die bei der
      die der Ihren entspricht. Daher finden im Rahmen der Aus-              Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche nach A3-2 an-
      falldeckung für die Person des schädigenden Dritten auch               fallen.
      die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die
      für Sie gelten. So besteht insbesondere kein Versicherungs-
      schutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner
      beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat oder

[Seite 11]
4     Besondere Ausschlüsse in der Ausfalldeckung                 (2) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertrag-
4.1   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche           lichen Forderungsübergangs;
      wegen Schäden                                               (3) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte
      (1) die in ursächlichem Zusammenhang mit nuklearen und          Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht
          genetischen Schäden, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen,        oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wur-
          Terror, Streik, Aussperrung oder Erdbeben stehen;           den;
      (2) an Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich eines    (4) Ansprüche aus Schäden, soweit zu deren Ersatz
          Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes           – ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat
          von Ihnen oder einer mitversicherten Person zuzurech-         (z. B. Schadensversicherer) oder
          nen sind.                                                   – ein Sozialversicherungsträger, Sozialleistungsträ-
4.2   Wir leisten keine Entschädigung für                               ger oder die Verkehrsopferhilfe e. V. Leistungen zu
      (1) Verzugszinsen, Vertragsstrafen;                               erbringen haben, auch nicht, soweit es sich um
                                                                        Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche
                                                                        Ansprüche von Dritten handelt.

[Seite 12]
Sofern vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert gelten zu-
sätzlich:
Die nachstehenden Bedingungen gelten – sofern ausdrücklich vereinbart – zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen private Hunde-
halter-Haftpflichtversicherung (AVB Hundehalter-HV privat 2026).


Besondere Bedingungen HundePlus                                        2.2     Versicherte Kosten
(BB HundePlus 2026)                                                    2.2.1   Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist, dass
1       Vertragsgrundlagen                                                     diese objektiv beurteilt, angemessen und verhältnismäßig
        Sie haben mit uns eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung             sowie tatsächlich angefallen sind.
        nach den Allgemeinen Bedingungen private Hundehalter-                  Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und Versiche-
        Haftpflichtversicherung (AVB Hundehalter-HV privat 2026)               rungsjahr beträgt 10.000 EUR.
        vereinbart (Hauptvertrag).                                     2.2.2   Grundsätzlich sind Sie in der Wahl des Tierarztes frei.
        Ergänzend gelten folgende Bestimmungen.                                Wir können im Einzelfall Tierarztpraxen durch vorherige An-
2       Giftköder                                                              kündigung von der Behandlung des versicherten Hundes
2.1     Versicherungsumfang                                                    ausschließen.
2.1.1   Versicherungsschutz besteht für jeden im Versicherungs-                Des Weiteren haben wir das Recht, Sie an einen anderen
        schein genannten Hund. Voraussetzung ist, dass Sie Halter              Tierarzt zu verweisen, sofern berechtigte Zweifel an der
        des jeweiligen Hundes sind.                                            fachlichen Qualifikation des bisherigen Tierarztes bestehen.
2.1.2   Versicherungsfall                                              2.2.3   Wir erstatten Ihnen die Tierarztvergütungen nach der Ge-
                                                                               bührenordnung für Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des
        Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass                         Versicherungsfalles gültigen Fassung bis zur vierfachen
        – aufgrund einer Verletzung oder Vergiftung                            Höhe des Gebührensatzes.
        – durch den Kontakt oder die Aufnahme von Ködern,                      Das schließt Kosten für Telemedizin ein, sofern diese durch
        – die durch unbekannte Dritte mit Gift oder scharfen bzw.              einen Tierarzt durchgeführt wird. Gebühren für den tierärzt-
          schädlichen Gegenständen präpariert und ausgelegt                    lichen Notdienst nach § 3 a GOT sind versichert.
          wurden                                                               Andere Gebührenordnungen, Vergütungssysteme und freie
        eine Diagnostik, Behandlung oder Operation Ihres Hundes                Vereinbarungen (z. B. klinikeigene Gebührenordnungen,
        notwendig ist.                                                         ausländische Honorarempfehlungen) sind nur bis zur Höhe
                                                                               der GOT erstattungsfähig.
        Dies gilt auch bei Ködern, die zur Jagd oder der Schädlings-
        bekämpfung ausgelegt wurden.                                   2.3     Ausschlüsse
2.1.3   Voraussetzung für die Diagnostik, Behandlung oder Opera-               Kein Versicherungsschutz besteht für
        tion ist, dass diese                                           2.3.1   Diagnostik, Behandlungen und Operationen
        – ein zugelassener Tierarzt durchführt;                                – aufgrund einer Verletzung oder Vergiftung
        – nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand                   – durch den Kontakt oder die Aufnahme von Ködern, die
          der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland                 durch unbekannte Dritte mit Gift oder scharfen bzw.
          erfolgt.                                                               schädlichen Gegenständen präpariert und ausgelegt
2.1.4   Die Diagnostik umfasst alle Maßnahmen, die nach dem ak-                  wurden,
        tuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedi-             wenn
        zinischen Wissenschaft in Deutschland notwendig und ge-                (1) die Maßnahmen bereits bei Antragstellung bekannt, be-
        eignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen.                    gonnen, angeraten oder erforderlich waren.
        Hierzu zählen:
                                                                               (2) Sie oder die in A1-2.1 (1) bis (3) AVB Hundehalter-HV
        – klinische Untersuchungen,                                                privat 2026 versicherten Personen den Schaden vor-
        – Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren wie z. B.                      sätzlich herbeigeführt haben.
          Röntgen, MRT, CT, Ultraschall und Szintigraphie,                         Ist die Herbeiführung des Schadens durch ein rechts-
        – Laboruntersuchungen.                                                     kräftiges Strafurteil wegen Vorsatz festgestellt, so gilt
2.1.5   Eine Behandlung ist                                                        die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als be-
                                                                                   wiesen.
        – eine veterinärmedizinisch erforderliche oder sinnvolle
          und verhältnismäßige Heilmaßnahme,                                   (3) Sie oder die in A1-2.1 (1) bis (3) AVB Hundehalter-HV
                                                                                   privat 2026 versicherten Personen einen Anspruch arg-
        – die dazu dient, den Gesundheitszustand des versicher-                    listig geltend machen.
          ten Hundes wiederherzustellen, zu verbessern oder eine
          Verschlechterung zu vermeiden.                               2.3.2   Transportkosten für das Tier sowie Reisekosten, Wege-
                                                                               oder Verweilgeld des Tierarztes.
2.1.6   Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch erforderlicher,
        chirurgischer und mit Hilfe von medizinischen Instrumenten     3       Notfallrücktransport des Hundes
        durchgeführter Eingriff am oder im Körper des versicherten     3.1     Versicherungsumfang
        Hundes.                                                                Sollten Sie aus medizinischen Gründen aus dem Ausland
        Die Operation dient dazu, den Gesundheitszustand wieder-               nach Deutschland zurücktransportiert werden müssen und
        herzustellen.                                                          kann keine andere Person Ihren Hund rücktransportieren,
        Der Eingriff erfolgt unter Narkose, Lokalanästhesie, Sedie-            werden die Kosten für den Rücktransport Ihres Hundes nach
        rung oder einer Kombination aus Lokalanästhesie und Se-                Deutschland übernommen.
        dierung.                                                               Der Rücktransport Ihres Hundes muss ursächlich mit Ihrem
        Die Haut und das darunterliegende Gewebe muss mehr als                 Rücktransport zusammenhängen. Es muss uns glaubhaft
        punktförmig durchtrennt werden.                                        nachgewiesen werden, dass keine andere Person Ihren
                                                                               Hund hätte rücktransportieren können.
        Mitversichert sind auch folgende Eingriffe:
                                                                       3.2     Voraussetzung
        – Minimalinvasive Operationsmethoden mithilfe eines En-
          doskops,                                                             Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass
        – Wundversorgung durch Nähen (primäre und sekundäre                    – die medizinische Notwendigkeit zwingend durch ein ärzt-
          Wundnaht).                                                             liches Attest nachgewiesen wird;
        Eine Punktion und eine Biopsie sind keine Operation im                 – der Rücktransport von qualifizierten Dienstleistern oder
        Sinne des Vertrags.                                                      Organisationen durchgeführt wird;

[Seite 13]
      – der Rücktransport erst nach unserer vorherigen Geneh-         2.1   Die Leistung aus dem Sofort-Schutz berechnet sich nach
        migung erfolgt.                                                     den Bedingungen und Vereinbarungen dieses Vertrags ab-
      Ein Nachweis über den Transport, sowie eine Rechnung                  züglich einer Leistung des Vorversicherers.
      hierüber ist uns zwingend vorzulegen.                           2.2   Der Versicherungsschutz im Rahmen des Sofort-Schutzes
3.3   Nicht versicherte Kosten                                              bezieht sich nur auf den Teil des Schadens, der vom Versi-
                                                                            cherungsumfang der bereits bestehenden Versicherung
      Übersetzungskosten aus Fremdsprachen werden nicht er-                 nicht erfasst wird und/oder diesen der Höhe nach übersteigt.
      stattet.
                                                                      2.3   Eine beim Vorversicherer bestehende Selbstbeteiligung wird
3.4   Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und Versiche-           nicht vom Sofort-Schutz erfasst.
      rungsjahr beträgt 2.500 EUR.
                                                                      2.4   Eine Aufhebung der bestehenden Vorversicherung oder
4     Gassi-Service                                                         eine Minderung ihres Leistungsumfanges nach Beantragung
      Ist eine Unterbringung Ihres Hundes in einer Tierpension              dieses Vertrags bewirkt vorbehaltlich der Regelung in Zif-
      nach A1-6.18 AVB Hundehalter-HV privat 2026 nicht mög-                fer 4 keine Erhöhung des Sofort-Schutzes dieses Vertrags.
      lich, übernehmen wir die Kosten für einen Gassi-Service         2.5   Eine Leistung im Rahmen des Sofort-Schutzes kann inso-
      (Dienstleister, Hundesitter) für das tägliche Ausführen Ihres         weit nicht beansprucht werden, als der Vorversicherer we-
      Hundes.                                                               gen Pflicht- (z. B. Beitragsverzug) bzw. Obliegenheitsverlet-
      Die Kosten übernehmen wir bis zu einem Zeitraum von ei-               zungen von der Verpflichtung zur Leistung frei ist.
      nem Monat.                                                      3     Obliegenheiten
      Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und Versiche-           Sie sind verpflichtet, auf Anforderung alle Unterlagen und
      rungsjahr beträgt 500 EUR.                                            Nachträge zur bestehenden Vorversicherung einzureichen.
5     Beendigung des Hauptvertrags                                          Dazu gehören im Versicherungsfall auch die Schadenab-
      Mit Beendigung des Hauptvertrags erlischt auch der Versi-             rechnungen des Vorversicherers.
      cherungsschutz der BB HundePlus 2026.                                 Änderungen der Vorversicherung, die nach der Beantragung
                                                                            dieses Vertrags vorgenommen werden, sind uns unverzüg-
Besondere Bedingungen zum Sofort-Schutz                                     lich anzuzeigen.
(BB Sofort-Schutz 2026)                                               4     Ende
1     Anwendung                                                             Der Sofort-Schutz endet vereinbarungsgemäß zum nächst-
      Besteht für Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für das           möglichen Ablauf des Vorvertrags, spätestens jedoch nach
      im Rahmen dieses Vertrags versicherte Risiko bereits Ver-             Ablauf von drei Jahren ab Beginn dieses Vertrags.
      sicherungsschutz bei einem anderen Versicherer (Vorversi-             Wird die Vorversicherung vor dem für das Ende des Sofort-
      cherer), findet der nachfolgend beschriebene Sofort-Schutz            Schutzes vereinbarten Zeitpunkt beendet, ist dies uns un-
      Anwendung.                                                            verzüglich anzuzeigen. In diesem Fall endet der Sofort-
2     Wesen                                                                 Schutz mit dem Ende der Vorversicherung.
      Der Vertrag des Vorversicherers geht dem bei uns beste-               Mit Ende des Sofort-Schutzes beginnt der vereinbarte Ver-
      henden Vertrag im Falle eines Schadenereignisses grund-               sicherungsschutz.
      sätzlich vor. Hierbei gilt folgendes vereinbart:                      Ein für das Bestehen der Vorversicherung gewährter Bei-
                                                                            tragsrabatt entfällt ab diesem Zeitpunkt.
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