# Zurich PrivatSchutz Basis: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-zurich-privatschutz-basis.php
- Rechtlicher Träger: Zurich Insurance Europe AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierhalterhaftpflicht-zurich-privatschutz-basis.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Tierhalter-Haftpflicht (BBR-TH 2017)](https://www.zurich.de/-/media/project/zwp/germany/docs/downloads/verbraucherinformationen/privatschutz/bbr-thv_1806.pdf), Fassung BBR-TH 2017, Fassung 06.2018

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | laut Versicherungsschein |  |  |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes) | ja | Mitversichert ist die … gesetzliche Haftpflicht • Ihrer Familienangehörigen • des …, sofern er nicht … | Ziff. 8.1, Seite 2 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | bei einem unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Norwegens, der Schweiz, Liechtensteins, Islands, Monacos, San Marinos oder Andorras | Ziff. 7.1, Seite 2 |
| Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Länder | ja | bei einem Auslandsaufenthalt bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Dauer in allen anderen Staaten (weltweit) eingetreten sind. | Ziff. 7.1, Seite 2 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeige | ja | Es gelten dann die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung (Ziff. 4 AHB 2017). | Ziff. 8.2, Seite 2 |
| Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser waren | nicht geregelt |  |  |
| Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mit | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hund | ja | als Halter der/des im Versicherungsschein und dessen Nachträgen mit Rasse aufgeführten Tiere/s. | Ziff. 1, Seite 1 |
| Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | ja | Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf … Ihres versicherten Hundes. Der Versicherungsschutz endet, wenn sich die Hundewelpen nicht mehr in Ihrem Besitz befinden | Ziff. 8.2, Seite 2 |
| Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP) | nein | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Haltung folgender Hunderassen einschließlich Kreuzungen aller Art mit diesen Hunderassen | Ziff. 8.4, Seite 2 |
| Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sind | nein | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Haltung folgender Hunderassen … oder … als … festgestellte Hunde. | Ziff. 8.4, Seite 2 |
| Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probe | nicht geregelt |  |  |
| Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderung | nicht geregelt |  |  |
| Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis) | nicht geregelt |  |  |
| Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildung | nicht geregelt |  |  |
| Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildung | nein | Jagdhunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagd-Haftpflichtversicherung besteht, sind nicht mitversichert. | Ziff. 8.3, Seite 2 |
| Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtraining | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichert | ja | Mitversichert ist die … gesetzliche Haftpflicht • Ihrer Familienangehörigen • des …, sofern er nicht … | Ziff. 8.1, Seite 2 |
| Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionen | nein | Mitversichert ist die … gesetzliche Haftpflicht • Ihrer Familienangehörigen • des …, sofern er nicht … | Ziff. 8.1, Seite 2 |
| Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut) | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie) | nicht geregelt |  |  |
| Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskosten | ja | Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter der/des im Versicherungsschein und dessen Nachträgen mit Rasse aufgeführten Tiere/s. | Ziff. 1, Seite 1 |
| Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden) | ja | Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter der/des im Versicherungsschein und dessen Nachträgen mit Rasse aufgeführten Tiere/s. | Ziff. 1, Seite 1 |
| Tierarztkosten für verletzte fremde Tiere | nicht geregelt |  |  |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten) | ja | Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt des versicherten Tieres. | Ziff. 4, Seite 1 |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | ja | Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt des versicherten Tieres. | Ziff. 4, Seite 1 |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächen | nicht geregelt |  |  |
| Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot) | nein | an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen, Pferdetransportern. | Ziff. 3.2, Seite 1 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern) | ja | Mitversichert sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 … Pflichten oder … zur Sanierung von … Umweltschadensgesetz (USchadG) | Ziff. 6.1, Seite 1 |
| Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände) | ja | Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der … von gemieteten …, … und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten … in … bis zu der im Versicherungsschein oder dessen … genannten Versicherungssumme. | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisen | ja | sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventar | ja | sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachen | nein | an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen, Pferdetransportern. | Ziff. 3.2, Seite 1 |
| Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urin | nein | Ausgeschlossen sind … wegen • Abnutzung, Verschleiß und … Beanspruchung | Ziff. 3.2, Seite 1 |
| Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein) | nicht geregelt |  |  |
| Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungen | nicht geregelt |  |  |
| Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert) | nicht geregelt |  |  |
| Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert) | nicht geregelt |  |  |
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund) | nein | Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen o. dgl. Zwecken finden diese Bestimmungen keine Anwendung. | Ziff. 1, Seite 1 |
| Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht) | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschaden | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamt | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführschein | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | nicht geregelt |  |  |
| Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum) | nein | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. | Ziff. 5.1, Seite 1 |

## Volltext der Bedingungen: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Tierhalter-Haftpflicht (BBR-TH 2017)

```text
[Seite 1]
Besondere Bedingungen und
Risikobeschreibungen fr die
PrivatSchutz Tierhalter-Haftpflichtversicherung
(BBR-TH 2017)
Fassung 06.2018

Diese Bedingungen gelten nur, soweit im Versicherungsschein           5.2    Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandepltze
oder dessen Nachtrgen die Mitversicherung der Tierhalter-Haft-
pflichtversicherung ausdrcklich ausgewiesen ist.                     Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprche
                                                                      5.2.1      wegen Schden, die Sie, eine mitversicherte Person oder
                                                                      eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den
1          Welches Risiko ist versichert?                             Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder fr
Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedin-          die Sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in
gungen fr die Haftpflichtversicherung (AHB 2017) und der nach-       Anspruch genommen werden.
stehenden Besonderen Bedingungen Ihre gesetzliche Haftpflicht         5.2.2     wegen Schden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit
als Halter der/des im Versicherungsschein und dessen Nachtrgen       diesen befrderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus
mit Rasse aufgefhrten Tiere/s.                                       ergebenden Vermgensschden sowie wegen sonstiger Schden
Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen o. dgl.   durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus
Zwecken finden diese Bestimmungen keine Anwendung.                    •     der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung
                                                                            von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder
                                                                            Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich fr den Bau von
2      Welchen Umfang umfassen unsere                                       Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder
Leistungen?                                                                 Raumfahrzeugen bestimmt waren,
Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachtrgen           •     Ttigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, berho-
sowie in diesen Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibun-               lung, Reparatur, Befrderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen
gen fr die Tierhalter-Haftpflichtversicherung genannten Versiche-          oder deren Teilen.
rungssummen und Selbstbeteiligungen. Auf Ziff. 5 und Ziff. 6
                                                                      5.2.3    gegen Sie als Eigentmer, Mieter, Pchter, Leasingneh-
AHB 2017 wird hingewiesen.
                                                                      mer und Nutznießer von Luftlandepltzen.
                                                                      Eine Ttigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Luft-
3      In welchem Umfang sind                                         oder Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestim-
Mietsachschden versichert?                                           mung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahr-
                                                                      zeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt
3.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 –          wird.
Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschdigung von gemieteten
Gebuden, Wohnrumen und sonstigen zu privaten Zwecken                5.3    Wasserfahrzeuge
gemieteten Rumen in Gebuden bis zu der im Versicherungs-            Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprche wegen
schein oder dessen Nachtrgen genannten Versicherungssumme.           Schden, die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen
3.2    Ausgeschlossen sind                                            bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Was-
                                                                      serfahrzeugs verursachen oder fr die Sie als Halter oder Besitzer
Haftpflichtansprche wegen                                            eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
•     Abnutzung, Verschleiß und bermßiger Beanspruchung;            Eine Ttigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Was-
•     Schden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwas-          serfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn
      serbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgerten und       keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist
      allen sich daraus ergebenden Vermgensschden;                  und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt
                                                                      wird.
•     Glasschden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern
      knnen;
•     Schden infolge von Schimmelbildung;                            6       In welchem Umfang sind
                                                                      ffentlich-rechtliche Ansprche nach dem
•     Schden an gemieteten oder geliehenen beweglichen
      Sachen, Pferdetransportern.                                     Umweltschadengesetz (USchadG) versichert?
                                                                      6.1    Versichertes Risiko

4          Ist ein Deckakt mitversichert?                             Mitversichert sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 ffent-
                                                                      lich-rechtliche Pflichten oder Ansprche zur Sanierung von
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schden aus       Umweltschden gemß Umweltschadensgesetz (USchadG),
gewolltem oder ungewolltem Deckakt des versicherten Tieres.           soweit whrend der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages
                                                                      •     die schadenverursachenden Emissionen pltzlich, unfallartig
5       Was gilt hinsichtlich von                                           und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeug-Anhngern,                             •     die sonstige Schadenverursachung pltzlich, unfallartig und
Luft- und Raumfahrzeugen, Luftlandepltzen                                  bestimmungswidrig erfolgt ist.
und Wasserfahrzeugen?                                                 Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht
                                                                      Versicherungsschutz fr Umweltschden durch Lagerung, Ver-
5.1    Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhngern
                                                                      wendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Drit-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprche wegen           ter ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen
Schden, die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen      Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeug-
bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines            nisse zurckzufhren ist. Jedoch besteht kein Versicherungs-
Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhngers verursachen.              schutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der
                                                                      Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht
Eine Ttigkeit der vorstehend genannten Personen an einem             htte erkannt werden knnen (Entwicklungsrisiko).
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhnger ist kein Gebrauch im
Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder
Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in
Betrieb gesetzt wird.


212230952 1806                                                                                                             Seite 1 von 3

[Seite 2]
Umweltschaden ist eine                                             Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie
                                                                   Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht selbst
•     Schdigung von geschtzten Arten und natrlichen Lebens-     entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf unsere Wei-
      rumen,                                                      sung hin entstanden sind.
•     Schdigung der Gewsser einschließlich Grundwasser,          7.3    Ausschlsse
•     Schdigung des Bodens.
                                                                   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprche auf Ent-
Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017, Pflichten   schdigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exem-
oder Ansprche wegen Umweltschden an eigenen, gemieteten,         plary damages.
geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstcken, soweit
                                                                   7.4    Leistungserfllung
diese Grundstcke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages
erfasst sind.                                                      Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswhrung. Unsere Ver-
                                                                   pflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfllt, in dem der Betrag in
6.2     Hchstersatzleistung
                                                                   der Vertragswhrung bei einem inlndischen Geldinstitut ange-
Die im Versicherungsschein oder dessen Nachtrgen genannte         wiesen ist.
Versicherungssumme ist der Hchstbeitrag fr jeden Versiche-
rungsfall und fr alle whrend eines Versicherungsjahres einge-
tretenen Versicherungsflle zusammen.                              8      Welche Besondere Bedingungen gelten
6.3     Auslandsschden                                            fr Hundehalter?
                                                                   8.1 Versichert ist Ihre persnliche gesetzliche Haftpflicht aus
Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 und Ziff. 7.1
BBR-TH 2017 im Umfang dieses Versicherungsvertrages im Gel-        privater Hundehaltung.
tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) ein-     Mitversichert ist die persnliche gesetzliche Haftpflicht
tretende Versicherungsflle.
                                                                   •     Ihrer Familienangehrigen
Versicherungsschutz besteht abweichend von Ziff. 7.9 AHB
2017 auch fr Pflichten oder Ansprche gemß nationalen            •     des Hters, sofern er nicht gewerbsmßig ttig ist.
Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese        8.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Hundewel-
Pflichten oder Ansprche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie        pen Ihres versicherten Hundes. Der Versicherungsschutz endet,
nicht berschreiten.                                               wenn sich die Hundewelpen nicht mehr in Ihrem Besitz befinden,
6.4     Ausschlsse                                                sptestens jedoch nach Ablauf von 12 Monaten seit deren
                                                                   Geburt. Es gelten dann die Bestimmungen der Vorsorge-Versiche-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind                        rung (Ziff. 4 AHB 2017).
6.4.1     Pflichten oder Ansprche soweit sich diese gegen die     8.3 Jagdhunde, fr die bereits Versicherungsschutz durch eine
Personen (Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter) richten,   Jagd-Haftpflichtversicherung besteht, sind nicht mitversichert.
die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von
Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer             8.4    Deckungseinschrnkung bei gefhrlichen Hunden
gerichteten behrdlichen Anordnungen oder Verfgungen, die         Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Haltung folgen-
dem Umweltschutz dienen, abweichen.                                der Hunderassen einschließlich Kreuzungen aller Art mit diesen
6.4.2     Pflichten oder Ansprche wegen Schden                   Hunderassen:

6.4.2.1 die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf           A     Alano, Akbas, American-Pittbull-Terrier, American-Stafford-
genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.                         shire-Terrier, American Bulldog, Argentinische Dogge, Argen-
                                                                         tinischer Mastiff, Anatolischer Hirtenhund;
6.4.2.2. fr die der Versicherungsnehmer aus einem anderen
Versicherungsvertrag (z. B. Gewsserschaden-Haftpflichtversiche-   B     Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier (Standard),
rung) Versicherungsschutz hat oder htte erlangen knnen.                Brasilianischer Mastiff;
                                                                   C     Cane Corso, Cane de Presa, Cane corso Italiano, Cane di
                                                                         Maccelaio, Ca de Bou, Coban Kpegi;
7      In welchem Umfang sind
                                                                   D     Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Dogo
Auslandsschden versichert?                                              Canrio;
7.1     Umfang
                                                                   F     Fila Brasileiro;
Versichert ist – abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 – Ihre
gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland vorkommender Scha-        I     Italienische Dogge;
denereignisse, soweit diese                                        K     Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Kangal-Hirten-
•     bei einem unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb eines          hund, Kangal Coban Kpegi, Karabas, Kaukasischer Schfer-
      Mitgliedstaates der Europischen Union, Norwegens, der             hund;
      Schweiz, Liechtensteins , Islands, Monacos, San Marinos      M     Mastin(o) Espanol, Mastino Napole(i)tano, Mastiff, Mallorca
      oder Andorras                                                      Dogge, Mastin, Mastin Canario, Miniature Bull Terrier;
•     bei einem Auslandsaufenthalt bis zu der im Versicherungs-    N     Nurse Maid;
      schein oder dessen Nachtrgen genannten Dauer in allen
      anderen Staaten (weltweit) eingetreten sind.                 P     Perro de Presa, Pit-Bull, Pits, Pitbull-Terrier, Perro de Presa
                                                                         Canario, Perro de Presa Mallorquin, Perro dogo mallorqin;
Voraussetzung hierfr ist die Beibehaltung Ihres deutschen
Hauptwohnsitzes.                                                   R     Rmischer Kampfhund, Rottweiler;

7.2     USA/Kanada                                                 S     Staffordshire, Bull-Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire,
                                                                         Staff, Staffie, Sivas Kangal;
Bei den in den USA/US-Territorien und Kanada eintretenden Ver-
sicherungsfllen oder dort geltend gemachten Ansprchen            T     Tosu (Inu), The Nanny Dog, Trkischer Hirtenhund, Trkischer
werden – abweichend von Ziff. 6.5 AHB 2017 – unsere Aufwen-              Schferhund
dungen fr Kosten als Leistungen auf die Versicherungssumme        oder behrdlich als gefhrlich festgestellte Hunde.
angerechnet.
Kosten sind: Anwalts-, Sachverstndigen-, Zeugen- und Gerichts-
kosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des


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9       Welche Besondere Bedingungen gelten
fr Pferdehalter?
9.1 Versichert ist Ihre persnliche gesetzliche Haftpflicht aus
der privaten Haltung von Reit- und Zugtieren (Pferde, Klein-
pferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.).
Mitversichert ist die persnliche gesetzliche Haftpflicht
•    Ihrer Familienangehrigen
•    des Hters, sofern er nicht gewerbsmßig ttig ist.
Mitversichert sind Regressansprche aus bergegangenem Recht
von Trgern der Sozialversicherung und Sozialhilfe, privaten
Krankenversicherern, privaten und ffentlichen Arbeitgebern/
Dienstherrn wegen Personenschden.
9.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Fohlen
Ihres versicherten Pferdes. Der Versicherungsschutz endet, wenn
sich die Fohlen nicht mehr in Ihrem Besitz befinden, sptestens
jedoch nach Ablauf von sechs Monaten seit deren Geburt. Es
gelten dann die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung (Ziff.
4 AHB 2017).
9.3 Eingeschlossen ist Ihre gesetzliche Haftpflicht und die des
berechtigten Reiters aus der Teilnahme an Turnieren, Rennen
und Schauvorfhrungen mit Pferden und Ponys sowie den Vor-
bereitungen hierzu (Training), sofern hierdurch kein Einkommen
erzielt wird oder aufgrund von Vertrgen Geld- oder Sachleistun-
gen vereinnahmt werden.
9.4 Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Hal-
tung von Zugtieren mit Benutzung eigener bzw. fremder
Fuhrwerke zu privaten Zwecken einschließlich der gelegentlichen
unentgeltlichen Befrderung von Gsten.
9.5 Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der gele-
gentlichen, unentgeltlichen berlassung der Tiere an andere Per-
sonen (Fremdreiterrisiko).
Mitversichert ist – soweit ausdrcklich vereinbart und im Versi-
cherungsschein oder dessen Nachtrgen namentlich benannt –
die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihrer Reitbeteiligung.
Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Reitverhlt-
nisse ber die regelmßige Benutzung des versicherten Pferdes
gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten.


10     Welche Leistungsgarantie wird Ihnen
zugesichert?
Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegen-
den Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungs-
nehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen AVB
Private HundehalterHV und AVB Private PferdehalterHV (Stand:
April 2016) abweichen.


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