# Helvetia PetCare Katze Komfort: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-tierkranken-helvetia-katze-komfort.php
- Rechtlicher Träger: Helvetia Versicherungen AG
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-tierkranken-helvetia-katze-komfort.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Helvetia Allgemeine Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Hunde und Katzen (AVB TKHK 2024)](https://durchblicker.at/downloads/hundeversicherung/helvetia/Bedingungen_TKHK_2024.pdf), Fassung AVB-TKHK 2024, Besondere Vertragsbeilage Nr. 385012

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung) | ja | Der Versicherer übernimmt für das versicherte Haustier die erforderlichen Kosten der medizinisch notwendigen Diagnostik und Heilbehandlung einschließlich Operationen und der Medikation infolge Krankheit oder Unfall. | Ziffer 4.1, Seite 2 |
| Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tier | ja | Sind die in der Polizze bezeichneten Hunde bzw. Katzen, die zum Haushalt des Versicherungsnehmers gehören. | Ziffer 1, Seite 1 |
| Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammen | ja, bis zur Versicherungssumme | Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Heilbehandlung einschließlich EUR 2.500,- unbegrenzt EUR 3.000,- EUR 2.000,- unbegrenzt | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operation | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel) | keine | Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Heilbehandlung einschließlich EUR 2.500,- unbegrenzt EUR 3.000,- EUR 2.000,- unbegrenzt | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fach | ja | Der Versicherer ersetzt die Heilbehandlungskosten wie in Punkt 4 beschrieben entsprechend der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (Österreichische Gebührenordnung) bis zum vereinbarten Satz unter Berücksichtigung der ortsüblichen Usancen. | Ziffer 8.1, Seite 5 |
| Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent) | ja | Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt. | Ziffer 8.6, Seite 6 |
| Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr) | ja | Selbstbeteiligung je gemeldetem Leistungsfall EUR 150,- EUR 150,- EUR 150,- EUR 150,- EUR 150,- | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr) | 150 € | Selbstbeteiligung je gemeldetem Leistungsfall EUR 150,- EUR 150,- EUR 150,- EUR 150,- EUR 150,- | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinik | ja | freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinik | ja | gibt der Versicherer dem Tierarzt oder der Tierklinik gegenüber, soweit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie bis zur maximalen Leistungsgrenze pro Versicherungsfall und -jahr. | Ziffer 4, Seite 2 |
| Allgemeine Wartezeit für Krankheiten | ja | Die Wartezeit beträgt drei Monate ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. | Ziffer 6.2, Seite 5 |
| Wartezeit für Operationen | ja | Die Wartezeit beträgt drei Monate ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. | Ziffer 6.2, Seite 5 |
| Wartezeit bei Unfällen | keine | Für erforderliche Untersuchungen und/oder Operationen infolge eines Unfalles entfällt die Wartezeit. | Ziffer 6.2, Seite 5 |
| Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen) | ja | Eine Annahme ist grundsätzlich nur möglich für gesunde Tiere, die den 2. Lebensmonat vollendet haben, bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschluss | ja | Eine Annahme ist grundsätzlich nur möglich für gesunde Tiere, die den 2. Lebensmonat vollendet haben, bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze) | ja | Die Aufnahme von älteren Tieren oder Tieren mit bestehenden Erkrankungen ist nur nach vorheriger Zustimmung vom Versicherer möglich. | Ziffer 2.4, Seite 1 |
| Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalter | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antrag | ja | Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherungsnehmer ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des zu versichernden Hundes oder der zu versichernden Katze auf eigene Kosten beizubringen. | Ziffer 2.5, Seite 2 |
| Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierung | ja | Der Versicherer versichert Tiere, die mit einer Tätowierung oder durch einen Mikrochip (EU Standard) bis zum Ende der 12. Lebenswoche bereits mit der Grundimmunisierung (Erstimpfung) versorgt wurden | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge) | nicht geregelt |  |  |
| Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerden | nein | Behandlung von Krankheiten, Unfallfolgen und chronischen Erkrankungen, die bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits vorhanden waren | Ziffer 5.1, Seite 4 |
| Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Erbliche Erkrankungen | nein | Krankheiten und Unfälle, sowie die Untersuchungen auf Erkrankungen, die nach dem aktuellen Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft angeboren oder erblich bedingt sind | Ziffer 5.2, Seite 4 |
| Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungen | nein | sowie Behandlung von angeborenen Fehlentwicklungen, inkl. aller Folgen dieser Erkrankungen, Unfallfolgen und Fehlentwicklungen. | Ziffer 5.1, Seite 4 |
| Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED) | nein | Im Bereich der Knochen und Gelenke: Wobbler Syndrom, Ellbogengelenksdysplasie (ED) | Ziffer 5.2.1, Seite 4 |
| Kreuzbandriss und Kreuzbandoperation | nicht geregelt |  |  |
| Patellaluxation | nein | Patellaluxation, Zervikale Spondylose (Wobbler Syndrom) | Ziffer 5.2.1, Seite 4 |
| Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation) | nein | Brachycephales Syndrom (zu enge Nasenlöcher, abnorme Nasenmuscheln, zu langes Gaumensegel, zu kleiner Kehlkopf | Ziffer 5.2.2, Seite 4 |
| Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahre | nicht geregelt |  |  |
| Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung) | nicht geregelt |  |  |
| Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnung | nein | Psychotherapeutische Behandlungen sowie Verhaltensstörungen. | Ziffer 5.15, Seite 5 |
| Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material) | ja | Ist ein chirurgischer Eingriff unter Narkose (Injektions- und Inhalationsnarkose) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes | Ziffer 1 (Operation), Seite 1 |
| Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher) | ja | Zu den Operationskosten zählen die Kosten der Untersuchung des letzten Untersuchungstages vor der Operation | Ziffer 4.1, Seite 2 |
| Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage) | ja | und die der Nachbehandlung inklusive der Unterbringungsaufwendungen nach einer Operation bis maximal 15 Tage nach dem Tag der Operation. | Ziffer 4.1, Seite 2 |
| Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operation | ja | Diagnostik und Heilbehandlung einschließlich Operationen und der Medikation infolge Krankheit oder Unfall. | Ziffer 4.1, Seite 2 |
| Stationäre Unterbringung in der Tierklinik | ja | Kosten für die ambulante und stationäre Heilbehandlung | Ziffer 4.1, Seite 2 |
| Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grund | ja | Im OP-Tarif und im Basis Tarif werden Kosten der Kastration nur bei bösartigen (malignen) Zubildungen der Geschlechtsorgane übernommen. | Ziffer 4.1, Seite 2 |
| Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss) | ja, bis 80 € | Kastration von weiblichen Tieren -- EUR 300,- -- -- EUR 80,- | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Kaiserschnitt und Geburtshilfe | nein | sowie Kosten, die im Zusammenhang mit dem Belegvorgang bei Hunde- bzw. Katzenzucht oder einer Trächtigkeit stehen | Ziffer 5.5, Seite 4 |
| Magendrehung und Fremdkörperoperation | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung) | ja | Kosten für die ambulante und stationäre Heilbehandlung | Ziffer 4.1, Seite 2 |
| Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operation | ja | Diagnostik und Heilbehandlung einschließlich Operationen und der Medikation infolge Krankheit oder Unfall. | Ziffer 4.1, Seite 2 |
| Labor, Röntgen und Ultraschall | ja | Die Diagnostik umfasst somit Vorbericht, klinische Untersuchung, sowie spezielle Untersuchungen. | Ziffer 1 (Diagnostik), Seite 1 |
| Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT) | nicht geregelt |  |  |
| Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitation | nein | Physiotherapie (nach Operationen) -- EUR 300,- -- -- -- | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker) | nein | Behandlungsmethoden wie zum Beispiel Akupunktur, Homöopathie, Lasertherapie (Ausnahme: chirurgischer Laser), Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie | Ziffer 5.14, Seite 5 |
| Diätfutter auf tierärztliche Verordnung | nein | Futtermittel generell sowie Ergänzungsfutter und Diätfutter | Ziffer 5.11, Seite 5 |
| Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen) | nicht geregelt |  |  |
| Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion) | nicht geregelt |  |  |
| Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Professionelle Zahnreinigung als Vorsorge | ja, bis 100 € | Einmalige Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, -- EUR 100,- EUR 50,- -- EUR 100,- Gesundheitscheck) pro Tier | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck) | ja, bis 100 € | Einmalige Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, -- EUR 100,- EUR 50,- -- EUR 100,- Gesundheitscheck) pro Tier | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Impfungen | ja, bis 100 € | Einmalige Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, -- EUR 100,- EUR 50,- -- EUR 100,- Gesundheitscheck) pro Tier | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken) | ja, bis 100 € | Einmalige Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, -- EUR 100,- EUR 50,- -- EUR 100,- Gesundheitscheck) pro Tier | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Jährliche Gesundheitsuntersuchung | ja, bis 100 € | Einmalige Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, -- EUR 100,- EUR 50,- -- EUR 100,- Gesundheitscheck) pro Tier | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Notdienstgebühr und Notdienstzuschläge | ja | Heilbehandlungen, die außerhalb der Praxiszeiten anfallen, es sei denn, der Tierarzt stellt fest, dass es sich um einen Notfall handelt. | Ziffer 5.7, Seite 5 |
| Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satz | ja | Ersatz nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (österreichische Gebührenordnung) auch in besonderen Fällen bzw. bei Notdiensten | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit) | ja | während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht bis zu vier Monaten ab Ausreisedatum auch ohne besondere Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz. | Ziffer 3, Seite 2 |
| Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus muss | ja, bis 150 € | Unterbringungskosten des Tieres (bei Krankenhausaufenthalt oder Reha-Maßnahmen des Tierhalters) ab 2. Tag für max. 30 Tage im -- EUR 10,- -- -- EUR 5,- Jahr. Pro Tag | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale) | nein | Leistung bei Tod oder Abhandenkommen (nur Jagdhunde) | Ziffer 4.6, Seite 4 |
| Einschläferung auf tierärztlichen Rat | ja, bis 80 € | Euthanasie nach versicherter Krankheit oder versichertem Unfall -- EUR 150,- -- -- EUR 80,- | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattung | nein | 5.22. Bestattungskosten. | Ziffer 5.22, Seite 5 |
| Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale) | nein | Leistung bei Tod oder Abhandenkommen (nur Jagdhunde) | Ziffer 4.6, Seite 4 |
| Tierhalterhaftpflicht mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieres | ja | Die Prämie steigt mit fortlaufender Dauer des Versicherungsvertrags jährlich um 9%. | Ziffer 14.1, Seite 7 |
| Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT) | ja | Die Prämie steigt mit fortlaufender Dauer des Versicherungsvertrags jährlich um 9%. | Ziffer 14.1, Seite 7 |
| Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigungsfristen | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens ein Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. | Ziffer 7.2, Seite 6 |
| Frist zum Einreichen von Rechnungen | ja | Unverzüglich innerhalb von 4 Wochen muss dem Versicherer schriftlich über den Versicherungsfall Anzeige erstattet werden. | Ziffer 13, Seite 7 |
| Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschluss | ja | Krankheiten, die infolge einer unterlassenen vorgeschriebenen Impfung (siehe Punkt 4.2.) auftreten oder aufgetreten sind. | Ziffer 5.3, Seite 4 |

## Volltext der Bedingungen: Helvetia Allgemeine Versicherungsbedingungen Tierkrankenversicherung Hunde und Katzen (AVB TKHK 2024)

```text
[Seite 1]
Besondere Vertragsbeilage Nr. 385012

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PetCare Tierkrankenversicherung von Hunden und
Katzen (AVB-TKHK 2024)

Gender Hinweis:
Die personenbezogene Schreibweise nur in männlicher Form wurde dem Gesetzestext entsprechend
übernommen, bezieht sich jedoch jedenfalls auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

1. Allgemeine Definitionen

  Wo immer die nachstehenden Begriffe in Ihren Versicherungsdokumenten verwendet werden, haben sie
  immer im Sinne dieser Bedingungen die in folgendem Text definierte Bedeutung.

  Versicherte Haustiere
  Sind die in der Polizze bezeichneten Hunde bzw. Katzen, die zum Haushalt des Versicherungsnehmers
  gehören.

  Markierung bzw. Kennzeichnung
  Bedeutet die Tätowierung oder das Einbringen eines Mikrochips durch den Tierarzt mittels Injektion unter
  die Haut des zu versichernden Tieres.

  Krankheit
  Ist ein nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft anormaler körperlicher
  Zustand, der eine medizinisch notwendige Behandlung erfordert.

  Unfall
  Darunter versteht man ein Ereignis, welches unerwartet von außen auf den Körper des versicherten
  Tieres einwirkt.
  Das kann mechanisch oder chemisch erfolgen und zieht jedenfalls eine Verletzung nach sich.
  Dazu zählen z.B. Verbrennungen, Vergiftungen, Verätzungen, Verrenkungen von Muskeln, Sehnen,
  Bändern oder Kapseln.
  Dazu zählen keine Infektionserkrankungen – übertragbare Erkrankungen gelten auch nicht als
  Unfallfolgen.

  Diagnostik
  Sind alle medizinischen Maßnahmen, die nach dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft
  geeignet erscheinen, einen Befund zu erlangen. Die Diagnostik umfasst somit Vorbericht, klinische
  Untersuchung, sowie spezielle Untersuchungen.

  Heilbehandlung
  Ist eine medizinisch notwendige Behandlung, die nach dem allgemein anerkannten Stand der
  medizinischen Wissenschaft geeignet erscheint, die Gesundheit des versicherten Tieres
  wiederherzustellen, den Zustand zu verbessern, oder eine Verschlechterung zu verhindern.
  Nicht dazu gehören komplementäre Behandlungsmethoden wie zum Beispiel Akupunktur,
  Goldimplantate, Homöopathie, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie. Diätetische
  Behandlungen, die als Reduktionsmittel des Gewichtes dienen, sind keine Heilbehandlung im Sinne
  dieser Definition.

  Operation
  Ist ein chirurgischer Eingriff unter Narkose (Injektions- und Inhalationsnarkose) zur Wiederherstellung des
  Gesundheitszustandes, darunter fallen keine diagnostischen Maßnahmen, die in Narkose durchgeführt
  werden müssen.

  Euthanasie infolge eines versicherten Unfalls bzw. einer versicherten Krankheit
  Euthanasie im Sinne dieser Bedingung ist die fachgerechte Tötung eines Tieres durch eine Tierärztin
  oder eines Tierarztes, wenn ein Weiterleben aus Gründen des Tierschutzes nicht verantwortet werden
  kann.

[Seite 2]
Besondere Vertragsbeilage Nr. 385012
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PetCare Tierkrankenversicherung
von Hunden und Katzen (AVB-TKHK 2024)
Seite 2 von 8


   Anerkannter Zuchtverband
   Ist ein Verband, welcher Mitglied im Federation Cynologique International (FCI), oder ÖKV
   (Österreichischer Kynologen Verband) und / oder vom Versicherer anerkannt ist und deren Mitglieder bei
   der Zucht die jeweilige Zuchtordnung bzw. Zuchtrichtlinie beachten.

2. Aufnahme in die Versicherung
   2.1.    Der Versicherer versichert Tiere, die mit einer Tätowierung oder durch einen Mikrochip (EU
           Standard) bis zum Ende der 12. Lebenswoche bereits mit der Grundimmunisierung (Erstimpfung)
           versorgt wurden bzw. bei denen mit der Grundimmunisierung begonnen wurde. Eine Annahme ist
           grundsätzlich nur möglich für gesunde Tiere, die den 2. Lebensmonat vollendet haben, bis zur
           Vollendung des 6. Lebensjahres.
   2.2.    Für eine Versicherung gemäß dem Jagdhundetarif ist ein Nachweis über die jagdliche Ausbildung
           des Hundehalters erforderlich. Der Hund muss einer Jagdhunderasse gemäß Liste des
           österreichischen Jagdgebrauchshundeverbandes (ÖJGV) Anhang I der Satzung, Fassung 2013
           angehören. Zusätzlich können auch sogenannte „Arbeitshunde“ wie zum Beispiel Blindenhunde,
           Rettungshunde, Therapiehunde, Suchhunde, Wachhunde oder ähnliches mit entsprechendem
           Nachweis im Spezialtarif für Jagd-/Arbeitshunde versichert werden.
   2.3.    Für den Zusatztarif "Züchter" ist eine Aufnahme bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres möglich.
   2.4.    Die Aufnahme von älteren Tieren oder Tieren mit bestehenden Erkrankungen ist nur nach
           vorheriger Zustimmung vom Versicherer möglich.
   2.5.    Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherungsnehmer ein tierärztliches Gutachten über
           den Gesundheitszustand des zu versichernden Hundes oder der zu versichernden Katze auf
           eigene Kosten beizubringen.

3. Geltungsbereich
   Der Versicherungsschutz gilt in Österreich und den angrenzenden Österreich-Nachbarstaaten, sowie
   während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht bis zu vier Monaten ab Ausreisedatum
   auch ohne besondere Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz. Bei Behandlungen im Ausland ist eine
   Erstattung auf die in Österreich geltende Gebührenverordnung begrenzt.

4. Versicherungsleistungen
   Wenn ein Schadenereignis eintritt, erbringt der Versicherer – so weit im jeweiligen Tarif vereinbart – die
   nachfolgend aufgeführten Leistungen. Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen ist der Nachweis
   der tierärztlichen Behandlung bzw. Nachweis der Maßnahme. Verändert sich der Gesundheitszustand
   des versicherten Haustieres durch Krankheit oder Unfall, so dass eine tierärztliche Behandlung
   erforderlich wird, gibt der Versicherer dem Tierarzt oder der Tierklinik gegenüber, soweit erforderlich, eine
   Kostenübernahmegarantie bis zur maximalen Leistungsgrenze pro Versicherungsfall und -jahr.
   4.1.    Kosten für die ambulante und stationäre Heilbehandlung
           Der Versicherer übernimmt für das versicherte Haustier die erforderlichen Kosten der medizinisch
           notwendigen Diagnostik und Heilbehandlung einschließlich Operationen und der Medikation infolge
           Krankheit oder Unfall. Die Kostenübernahme beginnt mit der Diagnostik und der Heilbehandlung
           durch den Tierarzt und endet, wenn nach medizinischem Befund die Notwendigkeit einer
           Heilbehandlung nicht mehr besteht, spätestens bei Vertragsende – (im OP-Tarif spätestens nach
           15 Tagen).
           Zu den Operationskosten zählen die Kosten der Untersuchung des letzten Untersuchungstages vor
           der Operation und die der Nachbehandlung inklusive der Unterbringungsaufwendungen nach einer
           Operation bis maximal 15 Tage nach dem Tag der Operation.
           Für ambulante und stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen bezieht sich die
           Kostenübernahme für das versicherte Tier pro Versicherungsjahr – abzüglich der im jeweiligen
           Tarif vereinbarten Selbstbeteiligung (Punkt 8.6.) – auf die im jeweiligen Tarif vereinbarten
           Obergrenzen. Gleiches gilt für die ambulanten und stationären Heilbehandlungen im Ausland.
           Die in Rechnung gestellten tierärztlichen Leistungen müssen dem Umfang und der Art nach den in
           der österreichischen Praxis geübten und nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der
           veterinärmedizinischen Wissenschaft in Österreich anerkannten Diagnostik- und
           Heilbehandlungsmethoden für das jeweilige Unfallgeschehen entsprechen.

[Seite 3]
Besondere Vertragsbeilage Nr. 385012
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PetCare Tierkrankenversicherung
von Hunden und Katzen (AVB-TKHK 2024)
Seite 3 von 8


           Im OP-Tarif und im Basis Tarif werden Kosten der Kastration nur bei bösartigen (malignen)
           Zubildungen der Geschlechtsorgane übernommen. Bei verhaltensbedingter Kastration, bei
           Kastration wegen Scheinträchtigkeit oder einer prophylaktischen Kastration erfolgt in diesen
           Tarifen keine Erstattung.
   4.2.    Kosten für Vorsorgemaßnahmen (Vorsorgepauschale)
           Soweit vereinbart, erstattet der Versicherer pro versichertem Tier eine einmalige
           Vorsorgepauschale maximal in Höhe der vereinbarten Entschädigungsgrenze für nachstehende
           Vorsorgeprodukte bzw. veterinärmedizinische Leistungen:
           -   Wurmkur
           -   Floh- und Zeckenvorsorge
           -   Zahnprophylaxe
           -   Gesundheitscheck
           -   Schutzimpfungen:
               - Hunde: gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten und Tollwut;
               - Katzen: gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen, Katzenleukose, und Tollwut.
           Es wird die erste eingereichte Rechnung bezahlt.

   4.3.    Ergänzende Leistungen
           Soweit vereinbart, übernehmen wir bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze die Kosten der
           4.3.1. Kastration - im Komfort Tarif bei
                  - Prophylaxe,
                  - Scheinträchtigkeit,
                  - verhaltensbedingter Kastration.
                  Dazu gehört nicht die Therapie mit hormonellen Medikamenten oder Implantaten (Chip).
           4.3.2. Physiotherapie, sowie Chiropraktik durch einen Tierarzt mit anerkannter
                  physiotherapeutischer Zusatzausbildung bzw. unter dessen Anleitung bei folgenden
                  Indikationen:
                  Nachbehandlungen von Operationen, sowie bei Lahmheit zum Beispiel bei/nach:
                  - Osteoarthrose
                  - Wirbelsäulenerkrankungen
                  - Luxationen
                  - Frakturen konservativ/OP
                  - Rupturen
                  und dadurch entstandene Verspannungen, Muskelatrophien, Einschränkungen der
                  Gelenkbeweglichkeit.
                  Lähmungen bei:
                  - Bandscheibenvorfällen
                  - Cauda equina
                  und orthopädischen Erkrankungen, die zu neurologischen Ausfällen führen und dadurch
                  entstandene Verspannungen, Atrophien, Einschränkungen oder Gelenkbeweglichkeit, sowie
                  Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen.
           Auf die Obliegenheit gemäß Punkt 9 bzw. Versicherungsvertragsgesetz wird hingewiesen.
   4.4.    Ergänzende Leistungen für Züchter
           Soweit vereinbart, übernimmt der Versicherer bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze die
           Kosten für das versicherte Tier für folgende Leistungen
           4.4.1 zuchttechnische Leistungen:
                 einmal pro Jahr für Bluttest, künstliche Befruchtung, Spermagewinnung und bis zu zweimal
                 pro Jahr für Progesterontest, Tupferproben, Abstriche, Ultraschall und Röntgen;
           4.4.2. Kaiserschnitt.
                  Das versicherte Tier muss einem in Österreich anerkannten Zuchtverband angehören.
   4.5.    Versorgung bei stationärer Behandlung oder Kur des Versicherungsnehmers
           Soweit vereinbart, übernimmt der Versicherer bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze die
           Versorgungskosten des Haustieres, wenn der Versicherungsnehmer stationär in ein Krankenhaus

[Seite 4]
Besondere Vertragsbeilage Nr. 385012
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PetCare Tierkrankenversicherung
von Hunden und Katzen (AVB-TKHK 2024)
Seite 4 von 8


           aufgenommen wird oder eine medizinische Reha–Maßnahme antritt und er eine geeignete
           Unterbringung des versicherten Haustieres in einer Tierpension, einem Tierhotel oder einer
           Hundeschule, bei Nachbarn oder ähnliches organisiert. Die Leistung ist im Jahr auf 30 Tage
           begrenzt und beginnt ab dem zweiten Tag der Unterbringung des Tieres. Es ist vom
           Versicherungsnehmer ein entsprechender Nachweis über den Krankenhaus- oder Heimaufenthalt
           und über die Kosten der Unterbringung zu führen.
   4.6.    Leistung bei Tod oder Abhandenkommen (nur Jagdhunde)
           Soweit vereinbart, leistet der Versicherer Ersatz bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze bei
           Tod oder Nottötung bzw. Abhandenkommen eines Jagdhundes, der während der Jagdausübung
           oder der Nachsuche einen tödlichen Unfall erleidet oder aufgrund eines Unfalls während der
           Jagdausübung oder während der Nachsuche notgetötet werden muss.
           Bei Verlust (Abhandenkommen) eines Jagdhundes, der während der Jagdausübung oder der
           Nachsuche innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Teilnahme an der Jagd
           nachweislich nicht auffindbar ist. Die Registrierung bei Petcard und eine Ausrüstung mit einem
           Funkortungssystem (GPS) ist Voraussetzung.
           Verendet der Hund infolge des Jagdunfalls nachweislich innerhalb eines Jahres, so besteht der
           Anspruch auf die Todesfallleistung zusätzlich zu dem Anspruch auf Tierarztkosten.
           Die Entschädigung wird ausnahmslos gegen Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung, die die
           Todesursache bzw. den Grund der Nottötung attestiert, geleistet.
   4.7.    Reiseservice
           Will der Versicherungsnehmer sein versichertes Haustier mit zum ausländischen Urlaubsort
           nehmen, informiert ihn der Versicherer- soweit vereinbart- über Einreise-, Quarantäne- und
           Impfbestimmungen des Zielortes und informiert ihn zum vorgeschriebenen Europäischen
           Gesundheitspass.

5. Leistungseinschränkungen
   Wir übernehmen keine Kosten für:
   5.1.    Behandlung von Krankheiten, Unfallfolgen und chronischen Erkrankungen, die bei Beginn des
           Versicherungsschutzes bereits vorhanden waren sowie Behandlung von angeborenen
           Fehlentwicklungen, inkl. aller Folgen dieser Erkrankungen, Unfallfolgen und Fehlentwicklungen.
   5.2.    Krankheiten und Unfälle, sowie die Untersuchungen auf Erkrankungen, die nach dem aktuellen
           Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft angeboren oder erblich bedingt sind, bzw. auf
           entwicklungsbedingten Anomalien beruhen.
   Jedenfalls ausgenommen sind:
           5.2.1. Im Bereich der Knochen und Gelenke:
                  Wobbler Syndrom, Ellbogengelenksdysplasie (ED), Osteochondrosis dissecans (OCD) /
                  Frakturierter processus coronoideus (FPC) isolierter Processus anconaeus, isolierter
                  Processus coronoideus medialis, Radius curvus, Hüftgelenksdysplasie (HD), Legg–Calve-
                  Perthes´sche Krankheit (LCP), Patellaluxation, Zervikale Spondylose (Wobbler Syndrom),
                  Wirbelmissbildungen (Schmetterlingswirbel, Keilwirbel);
           5.2.2. Im Bereich der Augen, Mundhöhle, des Kopfes:
                  Hydrozephalus, Distichiasis, Ektropium, Entropium, Cherry-Eye progressive Retina-Atrophie
                  (PRA), zu große Lidspalte, Craniomandibuläre Osteopathie (CMO), Mikrophthalmus,
                  persistierende Canini, Brachycephales Syndrom (zu enge Nasenlöcher, abnorme
                  Nasenmuscheln, zu langes Gaumensegel, zu kleiner Kehlkopf, zu geringer Durchmesser der
                  Luftröhre, Kehlkopfkollaps), Epilepsie;
           5.2.3. Angeborene Fehler wie zum Beispiel:
                  Angeborene Taubheit, Kryptorchismus, Megaösophagus, Nabelbruch, Leistenbruch,
                  Wolfskrallen.
   5.3.    Krankheiten, die infolge einer unterlassenen vorgeschriebenen Impfung (siehe Punkt 4.2.)
           auftreten oder aufgetreten sind.

[Seite 5]
Besondere Vertragsbeilage Nr. 385012
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PetCare Tierkrankenversicherung
von Hunden und Katzen (AVB-TKHK 2024)
Seite 5 von 8


   5.4.    Tierärztliche Behandlungen, deren Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Angemessenheit oder
           Verhältnismäßigkeit nach dem allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen
           Wissenschaft nicht gegeben sind.
   5.5.    Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im
           Zusammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall stehen, sowie Kosten, die im
           Zusammenhang mit dem Belegvorgang bei Hunde- bzw. Katzenzucht oder einer Trächtigkeit
           stehen (Ausnahme zuchttechnische Zusatzleistungen), ausgenommen ist auch die therapeutische
           Behandlung bei Scheinträchtigkeit.
   5.6.    Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes, es sei denn, der Tierarzt stellt
           fest, dass das Tier nicht transportfähig ist. Das Fehlen eines geeigneten Transportmittels gilt nicht
           als Transportunfähigkeit. Der Versicherungsnehmer hat den Tatbestand der Transportunfähigkeit
           nachzuweisen.
   5.7.    Heilbehandlungen, die außerhalb der Praxiszeiten anfallen, es sei denn, der Tierarzt stellt fest,
           dass es sich um einen Notfall handelt. Ein Zeitproblem des Tierbesitzers stellt keinen Grund zur
           Behandlung außerhalb der Praxiszeiten dar. Der Versicherungsnehmer hat den Tatbestand des
           Notfalls nachzuweisen.
   5.8.    Chirurgische Eingriffe, auch Maßnahmen am Gebiss des Haustieres, die der Herstellung des
           jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben, sowie kosmetische
           Zahnbehandlungen, Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien, persistierende Zähne (Milchzähne),
           sowie Zahnersatz/-aufbauten /-implantate.
   5.9.    Wenn ein Ersatzanspruch aus einer anderen Versicherung besteht.
   5.10. Schäden, die der Versicherungsnehmer bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich oder grob
         fahrlässig herbeigeführt hat bzw. für die der Versicherungsnehmer einen Anspruch arglistig
         erhoben hat.
   5.11. Futtermittel generell sowie Ergänzungsfutter und Diätfutter; probiotische Mittel, Vitamin- und
         Mineralstoffpräparate sowie Immuntherapeutikum.
   5.12. reine physio – und psychotherapeutische Heilbehandlungen;
   5.13. Alternativ medizinische Medikamente (Hanftropfen etc.).
   5.14. Behandlungsmethoden wie zum Beispiel Akupunktur, Homöopathie, Lasertherapie (Ausnahme:
         chirurgischer Laser), Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie, Goldimplantate, Bioresonanztherapie
         und ähnliche Therapieformen, Eigenblutbehandlungen, Stammzellentherapie.
   5.15. Psychotherapeutische Behandlungen sowie Verhaltensstörungen.
   5.16. Standarduntersuchungen zur Zuchttauglichkeit.
   5.17. die Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten;
   5.18. Krankheit und Unfall, die durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeit
         anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen.
   5.19. Krankheit und Unfall, die durch Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie entstehen.
   5.20. Krankheiten und Behandlungen, die infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen.
   5.21. Zusätzliche Zeitgebühren, die in der Person des Tierhalters begründet sind. Der für die Erbringung
         der Leistung erforderliche Zeitaufwand ist mit der Gebühr für die Leistung im Regelfall abgegolten.
   5.22. Bestattungskosten.

6. Wartezeit
   6.1.    Der Versicherungsschutz beginnt zu dem in der Polizze angegebenen Zeitpunkt, wenn der
           Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig zahlt, jedoch nicht vor Ablauf der
           Wartezeit.
   6.2.    Die Wartezeit beträgt drei Monate ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Für erforderliche
           Untersuchungen und/oder Operationen infolge eines Unfalles entfällt die Wartezeit.

[Seite 6]
Besondere Vertragsbeilage Nr. 385012
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PetCare Tierkrankenversicherung
von Hunden und Katzen (AVB-TKHK 2024)
Seite 6 von 8


   6.3.    Bei Erkrankungen während der Wartezeit kann der Versicherer den Versicherungsvertrag
           innerhalb eines Monats nach der Anzeige mit sofortiger Wirkung kündigen. Diese Erkrankung ist
           als vorvertragliche Erkrankung anzusehen und führt zu einem entsprechenden Ausschluss der
           Erkrankung und etwaigen Folgeerkrankungen. Sofern der Versicherungsnehmer dem Ausschluss
           der Erkrankung und deren Folgen nicht zustimmt, wird der Vertrag, ab Kenntniserlangung der
           Erkrankung, storniert. Das Kündigungsrecht beschränkt sich auf das erkrankte Tier. Der
           Versicherer hat die auf das betroffene Tier entfallende Prämie zeitanteilig zurückzuzahlen.

7. Dauer und Ende des Vertrages
   7.1.    Dauer
           Der Vertrag ist für den in der Polizze angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
   7.2.    Stillschweigende Verlängerung
           Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein
           Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens ein Monat vor dem Ablauf des jeweiligen
           Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.

8. Berechnung der Entschädigungsleistung, Selbstbeteiligung
   8.1.    Der Versicherer ersetzt die Heilbehandlungskosten wie in Punkt 4 beschrieben entsprechend der
           aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (Österreichische Gebührenordnung) bis zum vereinbarten
           Satz unter Berücksichtigung der ortsüblichen Usancen. Besondere Fälle (Punkt 8.2) und Notfälle
           (Punkt 8.3.) sind vom Tierarzt entsprechend zu begründen.
   8.2.    Besondere Fälle liegen vor, wenn die Behandlung des versicherten Tieres nur mit zusätzlichen
           tierärztlichen Leistungen bzw. nur mit einer besonderen technischen Ausstattung erbracht werden
           kann.
   8.3.    Notfälle sind alle Situationen, in denen Gefahr für Leib und Leben des betroffenen Tieres, das heißt
           des Notfallpatienten, besteht und damit eine unverzügliche Behandlung des Tieres durch einen
           Tierarzt begründet.
   8.4.    Dies gilt auch für im Ausland erbrachte Leistungen.
   8.5.    Die jährliche Entschädigung ist auf den vereinbarten Betrag beschränkt.
   8.6.    Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um
           die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt. Keine Selbstbeteiligung kommt bei den mit einem fixen
           Betrag begrenzten Leistungen zum Tragen.

9. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles:
   9.1.    Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall zu
           erfüllen hat, sind:
           9.1.1. Die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten
                  Sicherheitsvorschriften.
           9.1.2. Die Einhaltung aller vertraglich bestimmten sonstigen Obliegenheiten.
           9.1.3. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, die von einem anerkannten Tierarzt
                  empfohlenen Impf- und Vorsorgemaßnahmen gemäß Punkt 4.2. zur Vorbeugung von
                  Erkrankungen durchführen zu lassen.
           9.1.4. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, vor der Inanspruchnahme von
                  physiotherapeutischen Maßnahmen gemäß Punkt 4.3.2. das Einverständnis vom
                  Versicherer einzuholen.
           9.1.5. Der Versicherungsnehmer hat den Versicherungsfall nach Möglichkeit abzuwenden oder zu
                  mindern.
   9.2.    Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die der
           Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherungsnehmer gegenüber
           zu erfüllen hatte, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung
           Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Dieses Kündigungsrecht ist ausgeschlossen,
           wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob
           fahrlässig verletzt hat.

[Seite 7]
Besondere Vertragsbeilage Nr. 385012
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PetCare Tierkrankenversicherung
von Hunden und Katzen (AVB-TKHK 2024)
Seite 7 von 8


10. Wiederherbeigeschaffte Tiere
   10.1. Anzeigepflicht
         Wird der Verbleib abhanden gekommener Tiere ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer dies
         dem Versicherer nach Kenntniserlangung unverzüglich in geschriebener Form anzuzeigen.
   10.2. Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung
         Hat der Versicherungsnehmer den Besitz eines abhanden gekommenen Tieres zurückerlangt,
         nachdem für dieses Tier eine Entschädigung gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer
         die Entschädigung zurückzuzahlen.
   10.3. Gleichstellung
         Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die
         Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.

11. Anzuwendendes Recht
   Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches
   Recht anzuwenden. Ist der Versicherungsnehmer Unternehmer, so wird das für 1010 Wien sachlich
   zuständige Gericht vereinbart.

12. Form der Erklärungen
   Für sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers an den Versicherer ist die
   geschriebene Form erforderlich, sofern nicht die Schriftform ausdrücklich und mit gesonderter Erklärung
   vereinbart wurde. Der geschriebenen Form wird durch Zugang eines Textes in Schriftzeichen
   entsprochen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (zum Beispiel Telefax oder E – Mail).
   Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger
   Unterschrift des Erklärenden zugehen muss.

13. Schadenmeldefrist
   Unverzüglich innerhalb von 4 Wochen muss dem Versicherer schriftlich über den Versicherungsfall
   Anzeige erstattet werden.

14. Automatische Prämienanpassung während der Laufzeit
   14.1. Die Prämie steigt mit fortlaufender Dauer des Versicherungsvertrags jährlich um 9%. Die Prämie
         wird zu Versicherungsbeginn festgesetzt und wird jährlich zur Hauptfälligkeit (das ist Tag und
         Monat, die auf der Polizze unter "Ablauf der Versicherung" eingetragen sind) angehoben.
   14.2. Wird die Prämie aufgrund der Bestimmungen des Punktes 14.1. erhöht, kann der
         Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag binnen eines Monats, nachdem der Versicherer
         die erhöhte Prämie mitgeteilt hat, in Schriftform kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf eines
         Monats wirksam.

[Seite 8]
Besondere Vertragsbeilage Nr. 385012
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PetCare Tierkrankenversicherung
von Hunden und Katzen (AVB-TKHK 2024)
Seite 8 von 8


Leistungsübersicht
Versichert sind die im Versicherungsschein genannten Tarife


Der Deckungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif Basis, Komfort, Jagd-/Arbeitshunde oder Operationskosten und nach den
gewählten Zusatzleistungen für Züchter. Die Tarife beinhalten - soweit nicht im Versicherungsvertrag anders geregelt - die nachstehend
aufgeführten
Deckungsinhalte. Diese sind summarisch bis zum jeweils angegebenen Höchstbetrag mitversichert.

                                                                                 Tarife für Hunde                     Tarife für Katzen
Ambulante und stationäre Heilbehandlung                                                               Jagd-/
                                                                      Basis          Komfort                        Basis           Komfort
                                                                                                   Arbeitshunde
Jahreshöchstleistung
für ambulante und stationäre Heilbehandlung einschließlich         EUR 2.500,-     unbegrenzt       EUR 3.000,- EUR 2.000,-        unbegrenzt
Medikation sowie Operationen
freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik                           ◼               ◼               ◼             ◼                ◼
Ersatz nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte
(österreichische Gebührenordnung) auch in besonderen Fällen             ◼               ◼               ◼             ◼                ◼
bzw. bei Notdiensten
Auslandsschutz bis 4 Monate                                             ◼               ◼               ◼             ◼                ◼
Reiseservice (Informationen über Einreise-, Quarantäne- und
                                                                        ◼               ◼               ◼             ◼                ◼
Impfbestimmungen im Ausland)
                                                                    20%, mind,     20%, mind,       20%, mind,    20%, mind,       20%, mind,
Selbstbeteiligung je gemeldetem Leistungsfall
                                                                    EUR 150,-      EUR 150,-        EUR 150,-     EUR 150,-        EUR 150,-
Leistungen/Kosten mit folgendem fixen Betrag begrenzt:
Unterbringungskosten des Tieres (bei Krankenhausaufenthalt oder
Reha-Maßnahmen des Tierhalters) ab 2. Tag für max. 30 Tage im            --         EUR 10,-            --            --            EUR 5,-
Jahr. Pro Tag
Einmalige Gesundheitsvorsorgepauschale (Impfungen,
Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe,                       --         EUR 100,-        EUR 50,-         --           EUR 100,-
Gesundheitscheck) pro Tier
Kastration von männlichen Tieren                                         --         EUR 150,-           --            --           EUR 80,-
Kastration von weiblichen Tieren                                         --         EUR 300,-           --            --           EUR 80,-
Physiotherapie (nach Operationen)                                        --         EUR 300,-           --            --             --
Euthanasie nach versicherter Krankheit oder versichertem Unfall          --         EUR 150,-           --            --           EUR 80,-


Zusatzleistungen für Züchter                                                     Tarif für Hunde
Zuchttechnische Leistungen
                                                                               80 % der Kosten,
(Bluttest, künstliche Befruchtung, Spermagewinnung,
                                                                          max. EUR 50,- je Leistung,
Progesterontest, Tupferproben, Abstriche, Ultraschall und
                                                                          insgesamt max. EUR 300,-
Röntgen)
Kaiserschnitt                                                                      EUR 300,-


Operationskosten                                                                 Tarif für Hunde                       Tarif für Katzen
Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre
Behandlungen aufgrund eines chirurgischen Eingriffes inkl. der
                                                                                  EUR 3.000,-                              EUR 2.000,-
prä- und postoperativen Behandlung. Mitversichert sind die
Kosten für Unterbringung und Verpflegung für max. 15 Tage.
freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik                                          ◼                                       ◼
Selbstbeteiligung je gemeldetem Leistungsfall                                 20%, mind. EUR 150,-                 20%, mind. EUR 150,-
◼ = versichert     -- = nicht versichert
```

