# AGILA Hundekrankenschutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-agila-hundekrankenschutz.php
- Rechtlicher Träger: AGILA Haustierversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-agila-hundekrankenschutz.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [AGILA Vertragswerk (Informationsblätter, Vertragsinformationen und Bedingungen Hund und Katze)](https://www.agila.de/images/pdf/Vertragswerke/2026-07-15_DE_AGILA_Vertragswerk_barrierefrei.pdf), Fassung Vertragswerk 15.07.2026, AHKV/BB 11/2025, Informationsblätter HKS, OPS, KKS 11/2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung) | ja | ambulante und stationäre Behandlung von Krankheits- oder Unfallfolgen einschließlich Arzneimittelkosten | BB § 6.2.1, Seite 23 |
| Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tier | ja | Versichert sind die Hunde, die im Versicherungsschein bezeichnet sind. | BB § 5 Abs. 1, Seite 22 |
| Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammen | ja, bis zur Versicherungssumme | kann der Versicherungsnehmer bei Antragstellung wählen, ob eine Versicherungssumme vereinbart werden soll oder ob die Versicherungsleistung der Höhe nach unbegrenzt sein soll. | AHKV § 2, Seite 19 |
| Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operation | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fach | ja | angefallenen Kosten eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen Satz der GOT, | BB § 6.2.1, Seite 22 |
| Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent) | ja | Wählbar ist eine Kostenerstattung zwischen 70% und 100% je Versicherungsfall und je eingereichter Rechnung. | BB § 9, Seite 24 |
| Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr) | ja | Wählbar ist eine Kostenerstattung zwischen 70% und 100% je Versicherungsfall und je eingereichter Rechnung. | BB § 9, Seite 24 |
| Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr) | ja, bis zur Versicherungssumme | gilt die Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr (nicht je Versicherungsfall). | BB § 9, Seite 24 |
| Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieres | ja | Ab dem fünften Geburtstag des versicherten Hundes beträgt die prozentuale Kostenübernahme | BB § 9, Seite 24 |
| Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinik | ja | ist der Versicherungsnehmer in der Wahl der Tierarztpraxis frei; es muss sich jedoch um einen staatlich zugelassenen Tierarzt handeln. | BB § 12, Seite 25 |
| Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinik | ja | rechnet der Versicherer die von einem Tierarzt oder einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. | BB § 12, Seite 25 |
| Allgemeine Wartezeit für Krankheiten | ja | Die allgemeine Wartezeit beträgt einen Monat. | BB § 11, Seite 24 |
| Wartezeit für Operationen | ja | Die allgemeine Wartezeit beträgt einen Monat. | BB § 11, Seite 24 |
| Wartezeit bei Unfällen | keine | gilt nicht bei unfallbedingten Behandlungen und Eingriffen | BB § 11, Seite 25 |
| Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren) | ja | Die Dauer der besonderen Wartezeit ist im Versicherungsschein angegeben. | BB § 11 Abs. 2, Seite 25 |
| Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen) | ja | ab einem Lebensalter von acht Wochen. | BB § 5 Abs. 2, Seite 22 |
| Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschluss | ja | Die Altersgrenze für die Versicherungsfähigkeit liegt bei einem Lebensalter von acht Jahren. | BB § 5 Abs. 2, Seite 22 |
| Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalter | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antrag | ja | Als nicht gesund und damit nicht versicherungsfähig gelten | BB § 5 Abs. 2, Seite 22 |
| Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge) | keine | sind gesunde Hunde aller Rassen ab einem Lebensalter von acht Wochen. | BB § 5 Abs. 2, Seite 22 |
| Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerden | nein | Behandlungen von bei Vertragsabschluss bereits bestehenden (Vor-)Erkrankungen inkl. angeborenen Defekten und Krankheiten, | BB § 10 Abs. 1 Nr. 13, Seite 24 |
| Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Erbliche Erkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Behandlungen von bei Vertragsabschluss bereits bestehenden (Vor-)Erkrankungen inkl. angeborenen Defekten und Krankheiten, | BB § 10 Abs. 1 Nr. 13, Seite 24 |
| Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED) | ja, bis zur Versicherungssumme | Hüftgelenksdysplasie (HD, Fehlbildung des Hüftgelenks), | BB § 11 Abs. 2, Seite 25 |
| Kreuzbandriss und Kreuzbandoperation | ja, bis zur Versicherungssumme | Kreuzbandprobleme (z. B. Kreuzbandriss oder Kreuzbandruptur), | BB § 11 Abs. 2, Seite 25 |
| Patellaluxation | nicht geregelt |  |  |
| Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation) | ja, bis zur Versicherungssumme | Brachyzephalie (Kurzköpfge Rassen mit typischen Atemwegsproblemen), | BB § 11 Abs. 2, Seite 25 |
| Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahre | nicht geregelt |  |  |
| Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Onkologische Erkrankungen (Krebs/Tumorerkrankungen), | BB § 11 Abs. 2, Seite 25 |
| Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnung | nein | Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten, | BB § 10 Abs. 1 Nr. 2, Seite 24 |
| Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material) | ja, bis zur Versicherungssumme | bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden (Operation), | BB § 6.1.1, Seite 22 |
| Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kosten für diagnostische Maßnahmen werden übernommen, soweit die Maßnahmen bis zu im Versicherungsschein ausgewiesenen Anzahl der versicherten Tage vor einem chirurgischen Eingriff | BB § 6.1.1, Seite 22 |
| Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage) | ja, bis zur Versicherungssumme | wenn die Nachbehandlung innerhalb von maximal der im Versicherungsschein genannten Anzahl an Tagen nach dem Eingriff durchgeführt wurde. | BB § 6.1.1, Seite 22 |
| Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | Nachbehandlungen, Arzneimittel und Pfegehilfsmittel (z. B. Wundversorgungsmaterial und Druckverbände) | BB § 6.1.1 Abs. 2, Seite 22 |
| Stationäre Unterbringung in der Tierklinik | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für die notwendige Unterbringung in einer Tierklinik, | BB § 6.2.1, Seite 23 |
| Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grund | ja, bis zur Versicherungssumme | keine Kosten für Kastration und Sterilisation ersetzt, außer es liegt eine medizinische Indikation vor. | BB § 10 Abs. 2, Seite 24 |
| Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss) | nein | keine Kosten für Kastration und Sterilisation ersetzt, außer es liegt eine medizinische Indikation vor. | BB § 10 Abs. 2, Seite 24 |
| Kaiserschnitt und Geburtshilfe | nicht geregelt |  |  |
| Magendrehung und Fremdkörperoperation | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung) | ja, bis zur Versicherungssumme | ambulante und stationäre Behandlung von Krankheits- oder Unfallfolgen | BB § 6.2.1, Seite 23 |
| Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | ambulante und stationäre Behandlung von Krankheits- oder Unfallfolgen einschließlich Arzneimittelkosten | BB § 6.2.1, Seite 23 |
| Labor, Röntgen und Ultraschall | ja, bis zur Versicherungssumme | für notwendige Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT), | BB § 6.2.1, Seite 23 |
| Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT) | ja, bis zur Versicherungssumme | für notwendige Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT), | BB § 6.2.1, Seite 23 |
| Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitation | ja, bis zur Versicherungssumme | Physikalische Therapien (je angefangene 15 Minuten): | BB § 7.2, Seite 23 |
| Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker) | nein | Tierheilpraktiker (z. B. Bachblütentherapie, Homöopathie, etc.), | BB § 10 Abs. 1 Nr. 11, Seite 24 |
| Diätfutter auf tierärztliche Verordnung | nein | Diät- und Ergänzungsfuttermittel, z. B. Hustensaft und Durchfallpräparate, | BB § 10 Abs. 1 Nr. 5, Seite 24 |
| Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen) | ja, bis zur Versicherungssumme | die Kosten für die Anfertigung und den Erwerb von Orthesen oder für vergleichbare medizinische Hilfsmittel ersetzt, | BB § 7.2, Seite 23 |
| Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion) | ja, bis zur Versicherungssumme | ersetzt der Versicherer die Kosten folgender tierärztliche Zahnbehandlungen | BB § 7.3, Seite 24 |
| Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | ersetzt der Versicherer die Kosten folgender tierärztliche Zahnbehandlungen | BB § 7.3, Seite 24 |
| Professionelle Zahnreinigung als Vorsorge | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnprophylaxe, Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Zahnpolitur, | BB § 7.3, Seite 24 |
| Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins | BB § 7.1, Seite 23 |
| Impfungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Impfungen, Wurmkuren, | BB § 7.1, Seite 24 |
| Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körperuntersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh-/Zeckenschutz, | BB § 7.1, Seite 23 |
| Jährliche Gesundheitsuntersuchung | ja, bis zur Versicherungssumme | Check-Ups (allgemeine Körperuntersuchung, Blut- und Fäkaltests), | BB § 7.1, Seite 23 |
| Notdienstgebühr und Notdienstzuschläge | ja, bis zur Versicherungssumme | Eine Übernahme der Notdienstgebühr nach GOT erfolgt im Rahmen des Kranken- und Unfallschutzes. | BB § 6.2.1, Seite 23 |
| Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satz | ja | angefallenen Kosten eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen Satz | BB § 6.2.1, Seite 22 |
| Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit) | ja | in der Hundekrankenschutz-Versicherung ein Auslandsaufenthalt von bis zu zwölf Monaten. | BB § 6.2.2, Seite 23 |
| Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus muss | nicht geregelt |  |  |
| Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Einschläferung auf tierärztlichen Rat | nicht geregelt |  |  |
| Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Tierhalterhaftpflicht mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfall | keine | verzichtet ausdrücklich auf sein Recht gemäß § 92 VVG, den Vertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu kündigen. | AHKV § 3 Abs. 4, Seite 19 |
| Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieres | ja | Prämienfaktoren (z. B. erreichtes Alter, Schadenaufwand | AHKV § 7 Abs. 1, Seite 19 |
| Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT) | ja | Der Versicherer überprüft jährlich unter Zugrundelegung der tatsächlichen Werte der letzten drei Kalenderjahre, | AHKV § 7 Abs. 2, Seite 20 |
| Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigungsfristen | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, | AHKV § 3 Abs. 2, Seite 19 |
| Frist zum Einreichen von Rechnungen | ja | spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Versicherungsjahres, | BB § 13 Abs. 2, Seite 25 |
| Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschluss | ja | empfohlene Impfungen des Tieres und andere gesundheitliche Maßnahmen, wenn diese angeraten werden, vornehmen lassen muss. | AHKV § 9 Abs. 1, Seite 20 |

## Volltext der Bedingungen: AGILA Vertragswerk (Informationsblätter, Vertragsinformationen und Bedingungen Hund und Katze)

```text
[Seite 1]
VERTRAGSWERK
Informationsblätter zu Versicherungsprodukten

Hund
Hundehalter-Haftpfichtversicherung ..........................................................................................Seite 2

Hunde-OP-Kostenschutzversicherung .........................................................................................Seite 4

Hundekrankenschutz-Versicherung .............................................................................................Seite 6

Katze
Katzen-OP-Kostenschutzversicherung .........................................................................................Seite 8

Katzenkrankenschutz-Versicherung...........................................................................................Seite 10


Allgemein
Wichtige Information zur Anzeigepficht ..................................................................................Seite 12

Widerrufsbelehrung ..................................................................................................................Seite 13

Vertragsinformationen Hundehalter-Haftpfichtversicherung,

Hunde-OP-Kostenschutzversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung ..............................Seite 14

Vertragsinformationen Katzen-OP-Kostenschutzversicherung,

Katzenkrankenschutz-Versicherung...........................................................................................Seite 17

Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter-Haftpfichtversicherung,

Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung

(AHKV) und Besondere Bedingungen (BB).................................................................................Seite 19

Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-Versicherung und

Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) ....................Seite 26

[Seite 2]
HUNDEHALTER-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


AGILA Haustierversicherung AG                                                           Produkt: Haftpflichtschutz 24 (HPS24) 11/2025
Deutschland                                                                                      Haftpflichtschutz (HPS) 11/2025
                                                                                                 Haftpflichtschutz Exklusiv (HPSE) 11/2025


Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen
und vertraglichen Informationen über Ihre Hundehalter-Haftpfichtversicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen,
dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen einen Tierhalterhaftpfichtschutz für Ihren Hund an. Dieser schützt Sie in Ihrer Eigenschaft als Halter und Hüter von
Tieren gegen fnanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, die Ihr Hund nach
Vertragsbeginn verursacht hat.


          Was ist versichert?                                                             Was ist nicht versichert?
  Gegenstand der Hundehalterhaftpfichtversicherung ist es, gegen Sie            Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Je nach Tarif sind die Besonderen
  geltend gemachte Haftpfichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche         Bedingungen zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich in den Tarifen „Haft-
  zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.                        pfichtschutz“ und „Haftpfichtschutz Exklusiv“ eingeschlossen, gehören zu
  Versichert sind Schäden an Personen, Sachen oder sich daraus ergebende        den nichtversicherten Risiken z. B.:
  Vermögensschäden, die auf Ihren Hund zurückzuführen sind und für die Sie        Über die gesetzliche Haftpficht hinausgehende Schäden
  in Ihrer Eigenschaft als Halter oder Hüter einstehen müssen.                    Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
  Zusätzliche Leistungen im Tarif Haftpfichtschutz:                               Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen soweit nicht
  • Haftpfichtschutz auch als privater Züchter und Halter von Schul- und          bedingungsgemäß ausdrücklich eingeschlossen
    Begegnungshunden                                                              Strafen und Bußgelder
  • Haftpfichtschutz auch während des Einsatzes des versicherten Tieres als       Eigenschäden des Hüters des versicherten Tieres
    Blinden- oder Jagdhund sowie bei der Teilnahme des versicherten Tieres an
    nicht gewerblichen Schlittenhunderennen                                       Landwirtschaftlich oder gewerblich genutzte Tiere
  • Eigenschäden des nichtgewerblichen Hüters des versicherten Tieres sind
    mitversichert
  • Welpen des versicherten Tieres sind in den ersten zwölf Lebensmonaten
    mitversichert
  • Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder mitver-
    sicherte Personen gemietet, geleast oder gepachtet haben
                                                                                          Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  • Übernahme der Bergungskosten durch Polizei, Feuerwehr oder einen Drit-      Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.
    ten bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Limit, wenn bei einem    In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
    Verkehrsunfall mit einem motorisierten Kraftfahrzeug das Tier verletzt
                                                                                  Schäden, die auf Vorsatz zurückzuführen sind
    oder getötet wird.
                                                                                  Ansprüche mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender
  Zusätzliche Leistungen im Haftpfichtschutz Exklusiv:
                                                                                  Angehöriger
  • Übernahme der Kosten für den tierärztlichen Abbruch der Schwangerschaft
                                                                                  Terror oder Kriegsereignisse
    bei dem durch das versicherte Tier verursachten, ungewolltem Deckakt
    ohne weitere aus dem Deckakt resultierende Folgeschäden                       Innere Unruhen
                                                                                  Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel,
Versicherungssumme                                                                Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt-
                                                                                  oder Bahnkatastrophen)
Haftpfichtschutz 24
  Pauschal 10 Mio. EUR Deckungssumme für alle Sach-, Personen- und
  Vermögensschäden.

Haftpfichtschutz
  Pauschal 16 Mio. EUR Deckungssumme für alle Sach-, Personen- und
  Vermögensschäden, max. jedoch 15 Mio. EUR für eine geschädigte Person
  im Versicherungsfall.

Haftpfichtschutz Exklusiv
  Pauschal 20 Mio. EUR Deckungssumme für alle Sach-, Personen- und
  Vermögensschäden, max. jedoch 15 Mio. EUR für eine geschädigte Person
  im Versicherungsfall.

Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadenfall?
  80 EUR pro Schadenfall in den Tarifen Haftpfichtschutz 24 und
  Haftpfichtschutz.


                                                                                       Hundehalter-Haftpfichtversicherung (HPS24, HPS, HPSE) 11/2025           02

[Seite 3]
           Wo bin ich versichert?
  Versicherungsschutz in Deutschland                                                    • In den Tarifen Haftpfichtschutz und Haftpfichtschutz Exklusiv von bis zu
  Weltweiter Versicherungsschutz während eines vorübergehenden                            zwölf Monaten
  Auslandsaufenthalts:
  • Im Tarif Haftpfichtschutz 24 von bis zu zwei Monaten


           Welche Verpfichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten:                                         - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat
- Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben            an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen.
  machen.                                                                             - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu
- Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig.                     mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener-
                                                                                        mittlung und -regulierung zu unterstützen.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende
  Umstände zu beseitigen.                                                             - Schäden müssen spätestens 1 Monat nach Ende des Vertragsjahres
                                                                                        gemeldet werden.


           Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Ver-             jährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Beiträge
sicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im        von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Beiträge überweisen.
Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, viertel-


           Wann beginnt und endet die Deckung?
Vertragsbeginn:         Mit Zustandekommen des Vertrages                              Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz
Versicherungsschutz:    Ab Vertragsbeginn, nicht aber vor dem im Versicherungs-       frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen.
                        schein angegebenen Tag                                        Der Schutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie
                                                                                      nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
                                                                                      Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag ver-
                                                                                      längert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen
                                                                                      den Vertrag.


           Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Fest- bzw. Min-      Haftpfichtschutz Exklusiv täglich in Textform kündigen. Ebenfalls können Sie und wir
destlaufzeit kündigen. Danach können Sie im Tarif Haftpfichtschutz 24 jeweils einen   nach dem Eintritt eines Schadenfalls den Versicherungsvertrag kündigen.
Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres und in den Tarifen Haftpfichtschutz und


                                                                                                 Hundehalter-Haftpfichtversicherung (HPS24, HPS, HPSE) 11/2025               03

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HUNDE-OP-KOSTENSCHUTZVERSICHERUNG
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


AGILA Haustierversicherung AG                                                               Produkt: Hunde-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025
Deutschland


Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen
und vertraglichen Informationen über Ihre Hunde-OP-Kostenschutzversicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingun-
gen, dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen einen OP-Kostenschutz für Ihren Hund an.
Dieser schützt Sie vor den fnanziellen Folgen von Operationen Ihres versicherten Tieres infolge eines Versicherungsfalls.


          Was ist versichert?                                                                Was ist nicht versichert?
  Versichert sind gesunde Hunde aller Rassen ab einem Lebensalter von acht       Nicht versichert sind insbesondere Kosten für:
  Wochen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal acht Jahre       Behandlung von Auffälligkeiten,
  alt sind. Hunde mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit Anzeichen
  oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung sind grundsätzlich nicht        Psychotherapeutische Behandlungen,
  versicherungsfähig.                                                              Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation),
                                                                                   Prothesen des Bewegungsapparates,
  OP-Kostenschutz
                                                                                   Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen,
  Ersetzt werden Kosten für
                                                                                   Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt,
  •   Operationen im vertraglich vereinbarten Umfang bis zum 4-fachen Satz
      der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT),                                     Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen
                                                                                   Tierarztes,
  •   Nachbehandlungen eines chirurgischen Eingriffs einschließlich
      physikalischer Therapie,                                                     Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen,
                                                                                   insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen,
  •   diagnostische Maßnahmen vor der Operation,
                                                                                   Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland,
  •   stationäre Unterbringung des versicherten Hundes in einer Tierklinik
      nach einer Operation für einen begrenzten Zeitraum.                          Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen,
  Versicherungssumme im Versicherungsjahr:                                         Angeborene Krankheiten und Defekte, soweit nicht Abweichendes in den
                                                                                   Versicherungsbedingungen geregelt
  Die Höhe der Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein
  entnehmen.
  Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr:
  Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie Ihrem Versicherungsschein
  entnehmen.

  Verkehrsunfallschutz
                                                                                             Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  Erstattung der Kosten für tierärztliche Behandlungen infolge eines Unfalls     Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.
  mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis zum            In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel
  4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie für                Schäden durch
  Nachbehandlungen.
                                                                                   Epidemien oder Pandemien
  Optionaler Zusatzbaustein „Vorsorge“                                             Terror
  Kostenersatz für Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körper-             Kriegsereignisse
  untersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh- und Zeckenschutz, Chip/Kenn-          Innere Unruhen
  zeichnung.
                                                                                   Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel,
                                                                                   Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt-
  Optionaler Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“
                                                                                   oder Bahnkatastrophen).
  Ersetzt werden Kosten für Physiotherapien, Strahlen- und Ultraschall-
  therapien, für die Anfertigung und den Erwerb von Orthesen oder für
  vergleichbare medizinische Hilfsmittel.

  Optionaler Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“
  Kosten tierärztlicher Zahnbehandlungen einschließlich dazugehörender
  Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen:
  z.B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion und Zahnprophylaxe.


                                                                                                                   Hunde-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025      04

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          Wo bin ich versichert?
  Versicherungsschutz in Deutschland                                                  Erstattung von Kosten bis zur Höhe der im jeweiligen Land geltenden üblichen
  Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen                Vergütungen der Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der in Deutsch-
  Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland während eines               land geltenden GOT. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im
  vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu zwölf Monaten.                       Ausland.


          Welche Verpfichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten:                                         - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat
- Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben            an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen.
  machen.                                                                             - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu
- Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig.                     mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener-
                                                                                        mittlung und -regulierung zu unterstützen.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende
  Umstände zu beseitigen.


          Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des                  vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die
Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist        Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Beiträge überweisen.
im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich,


          Wann beginnt und endet die Deckung?
Vertragsbeginn:        Mit Zugang der Annahmeerklärung des Versicherers, regel-       Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Tier
                       mäßig mit Zugang des Versicherungsscheins                      frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen.
Versicherungsschutz:   Versicherungsschutz besteht ab Versicherungsbeginn unter       Der Schutz beginnt gleichwohl zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn Sie
                       Berücksichtigung der einmonatigen allgemeinen Wartezeit        nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
                       und der vereinbarten besonderen Wartezeit. Die Allgemei-       Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag ver-
                       ne und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten      längert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen
                       Behandlungen und Eingriffen und dem Zusatzbaustein             den Vertrag.
                       „Vorsorge“.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Laufzeit und         Ebenfalls können Sie nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag
danach jeweils einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform kündigen.   kündigen.


                                                                                                                            Hunde-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025             05

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HUNDEKRANKENSCHUTZ-VERSICHERUNG
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Deutschland


Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen
und vertraglichen Informationen über Ihre Hundekrankenschutz-Versicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen,
dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen einen Krankenkomplettschutz für Ihren Hund an.
Dieser schützt Sie vor den fnanziellen Folgen von Erkrankungen Ihres versicherten Tieres infolge eines Versicherungsfalls.


          Was ist versichert?                                                                Was ist nicht versichert?
  Versichert sind gesunde Hunde aller Rassen ab einem Lebensalter von acht        Nicht versichert sind insbesondere Kosten für:
  Wochen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal acht
                                                                                    Behandlung von Auffälligkeiten,
  Jahre alt sind. Hunde mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit
  Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung sind grund-            Psychotherapeutische Behandlungen,
  sätzlich nicht versicherungsfähig.                                                Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation),
  Kranken- und Unfallschutz                                                         Prothesen des Bewegungsapparates,
  Ersetzt werden Kosten für                                                         Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen,
  •   erforderliche tierärztliche Behandlungen im vertraglich vereinbarten          Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt,
      Umfang bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte                Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen
      (GOT),                                                                        Tierarztes,
  •   für ambulante und stationäre Behandlungen von Krankheiten und                 Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen,
      Unfallfolgen einschließlich der Arzneimittel,                                 insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen,
  •   notwendige Unterbringung in einer Tierklinik,                                 Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland,
  •   notwendige Diagnostik sowie tierärztliche Videosprechstunden                  Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen,
  •   Notdienstgebühr nach GOT                                                      Angeborene Krankheiten und Defekte, soweit nicht Abweichendes in den
  Versicherungssumme im Versicherungsjahr:                                          Versicherungsbedingungen geregelt
  Die Höhe der Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein
  entnehmen.
  Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall und eingereichter Rechnung:
  Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie Ihrem Versicherungsschein
  entnehmen.
                                                                                             Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  OP-Kostenschutz
  Ersetzt werden Kosten für                                                       Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.
  •   Operationen im vertraglich vereinbarten Umfang bis zum 4-fachen Satz        In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel
      der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT),                                    Schäden durch
  •   Nachbehandlungen eines chirurgischen Eingriffs einschließlich physika-        Epidemien oder Pandemien
      lischer Therapie,                                                             Terror
  •   diagnostische Maßnahmen vor der Operation,                                    Kriegsereignisse
  •   stationäre Unterbringung des versicherten Hundes in einer Tierklinik nach     Innere Unruhen
      einer Operation für einen begrenzten Zeitraum.                                Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel,
  Auslandsschutz                                                                    Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt-
                                                                                    oder Bahnkatastrophen).
  Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen
  Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland während eines
  vorübergehenden Auslandsaufenthalts von zwölf Monaten.
  Verkehrsunfallschutz
  Erstattung der Kosten für tierärztliche Behandlungen infolge eines
  •   Unfalls mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis
      zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie für
      Nachbehandlungen.
  Optionaler Zusatzbaustein „Vorsorge“
  Kostenersatz für Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körper-
  untersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh- und Zeckenschutz, Chip/Kenn-
  zeichnung
  Optionaler Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“
  Ersetzt werden Kosten für Physiotherapie, Strahlen- und Ultraschalltherapien,
  für die Anfertigung und den Erwerb von Orthesen oder für vergleichbare
  Hilfsmittel.
  Optionaler Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“
  Kosten tierärztlicher Zahnbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnos-
  tik sowie Vor- und Nachbehandlungen:
  z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion, Zahnprophylaxe.


                                                                                                                        Hundekrankenschutz (HKS) 11/2025     06

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          Wo bin ich versichert?
  Versicherungsschutz in Deutschland                                                  Erstattung von Kosten bis zur Höhe der im jeweiligen Land geltenden üblichen
                                                                                      Vergütungen der Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der in Deutsch-
  Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen
                                                                                      land geltenden GOT. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im
  Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland während eines
                                                                                      Ausland.
  vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu zwölf Monaten.


          Welche Verpfichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten:                                         - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat
- Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben            an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen.
  machen.                                                                             - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu
- Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig.                     mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener-
                                                                                        mittlung und -regulierung zu unterstützen.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende
  Umstände zu beseitigen.


          Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Ver-             jährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Beiträge
sicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im        von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Beiträge überweisen.
Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, viertel-


          Wann beginnt und endet die Deckung?
Vertragsbeginn:        Mit Zugang der Annahmeerklärung des Versicherers, regel-       Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Tier
                       mäßig mit Zugang des Versicherungsscheins                      frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen.
Versicherungsschutz:   Versicherungsschutz besteht ab Versicherungsbeginn unter       Der Schutz beginnt gleichwohl zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn Sie
                       Berücksichtigung der einmonatigen allgemeinen Wartezeit        nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
                       und der vereinbarten besonderen Wartezeit. Die Allgemei-       Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag ver-
                       ne und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten      längert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen
                       Behandlungen und Eingriffen und dem Zusatzbaustein             den Vertrag.
                       „Vorsorge“.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Laufzeit und         Ebenfalls können Sie nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag
danach jeweils einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform kündigen.   kündigen.


                                                                                                                                 Hundekrankenschutz (HKS) 11/2025           07

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KATZEN-OP-KOSTENSCHUTZVERSICHERUNG
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


AGILA Haustierversicherung AG                                                                Produkt: Katzen-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025
Deutschland


Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen
und vertraglichen Informationen über Ihre Katzen-OP-Kostenschutzversicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbeding-
ungen, dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen einen OP-Kostenschutz für Ihre Katze an.
Dieser schützt Sie vor den fnanziellen Folgen von Operationen Ihres versicherten Tieres infolge eines Versicherungsfalls.


          Was ist versichert?                                                                 Was ist nicht versichert?
  Versichert sind gesunde Katzen aller Rassen ab einem Lebensalter von acht       Nicht versichert sind insbesondere Kosten für:
  Wochen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal zehn Jahre        Behandlung von Auffälligkeiten,
  alt sind. Katzen mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit Anzeichen
  oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung sind grundsätzlich nicht         Psychotherapeutische Behandlungen,
  versicherungsfähig.                                                               Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation),
                                                                                    Prothesen des Bewegungsapparates,
  OP-Kostenschutz
                                                                                    Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen,
  Ersetzt werden Kosten für
                                                                                    Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt,
  •   Operationen im vertraglich vereinbarten Umfang bis zum 4-fachen Satz
      der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT),                                      Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen
                                                                                    Tierarztes,
  •   Nachbehandlungen eines chirurgischen Eingriffs einschließlich
      physikalischer Therapie,                                                      Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen,
                                                                                    insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen,
  •   diagnostische Maßnahmen vor der Operation,
                                                                                    Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland,
  •   stationäre Unterbringung der versicherten Katze in einer Tierklinik nach
      einer Operation für einen begrenzten Zeitraum.                                Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen,
  Versicherungssumme im Versicherungsjahr:                                          Angeborene Krankheiten und Defekte, soweit nicht Abweichendes in den
                                                                                    Versicherungsbedingungen geregelt
  Die Höhe der Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein
  entnehmen.
  Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr:
  Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie Ihrem Versicherungsschein
  entnehmen.

  Verkehrsunfallschutz
                                                                                              Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  Erstattung der Kosten für tierärztliche Behandlungen infolge eines Unfalls      Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.
  mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis zum             In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel
  4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie für                 Schäden durch
  Nachbehandlungen.
                                                                                    Epidemien oder Pandemien
  Optionaler Zusatzbaustein „Vorsorge“                                              Terror
  Kostenersatz für Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körper-              Kriegsereignisse
  untersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh- und Zeckenschutz, Chip/Kenn-           Innere Unruhen
  zeichnung.
                                                                                    Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel,
                                                                                    Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt-
  Optionaler Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“
                                                                                    oder Bahnkatastrophen).
  Ersetzt werden Kosten für Physiotherapien, Strahlen- und Ultraschall-
  therapien, für die Anfertigung und den Erwerb von Orthesen oder für
  vergleichbare medizinische Hilfsmittel.

  Optionaler Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“
  Kosten tierärztlicher Zahnbehandlungen einschließlich dazugehörender
  Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen:
  z.B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion und Zahnprophylaxe.


                                                                                                                    Katzen-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025     08

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          Wo bin ich versichert?
  Versicherungsschutz in Deutschland                                                  Erstattung von Kosten bis zur Höhe der im jeweiligen Land geltenden üblichen
  Weltweiter Versicherungsschutz während eines vorübergehenden Auslands-              Vergütungen der Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der in Deutsch-
  aufenthalts von bis zu zwölf Monaten.                                               land geltenden GOT. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im
                                                                                      Ausland.


          Welche Verpfichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten:                                         - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat
- Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben            an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen.
  machen.                                                                             - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu
- Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig.                     mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener-
                                                                                        mittlung und -regulierung zu unterstützen.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende
  Umstände zu beseitigen.


          Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des                  vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die
Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist        Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Beiträge überweisen.
im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich,


          Wann beginnt und endet die Deckung?
Vertragsbeginn:        Mit Zugang der Annahmeerklärung des Versicherers, regel-       Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Tier
                       mäßig mit Zugang des Versicherungsscheins                      frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen.
Versicherungsschutz:   Versicherungsschutz besteht ab Versicherungsbeginn unter       Der Schutz beginnt gleichwohl zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn Sie
                       Berücksichtigung der einmonatigen allgemeinen Wartezeit        nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
                       und der vereinbarten besonderen Wartezeit. Die Allgemei-       Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag ver-
                       ne und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten      längert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen
                       Behandlungen und Eingriffen und dem Zusatzbaustein             den Vertrag.
                       „Vorsorge“.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Laufzeit und         Ebenfalls können Sie nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag
danach jeweils einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform kündigen.   kündigen.


                                                                                                                            Katzen-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025            09

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KATZENKRANKENSCHUTZ-VERSICHERUNG
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


AGILA Haustierversicherung AG                                                             Produkt: Katzenkrankenschutz (KKS) 11/2025
Deutschland


Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen
und vertraglichen Informationen über Ihre Katzenkrankenschutz-Versicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen,
dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen einen Krankenkomplettschutz für Ihre Katze an.
Dieser schützt Sie vor den fnanziellen Folgen von Erkrankungen Ihres versicherten Tieres infolge eines Versicherungsfalls.


          Was ist versichert?                                                                Was ist nicht versichert?
  Versichert sind gesunde Katzen aller Rassen ab einem Lebensalter von acht       Nicht versichert sind insbesondere Kosten für:
  Wochen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal zehn
                                                                                    Behandlung von Auffälligkeiten,
  Jahre alt sind. Katzen mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit
  Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung sind grund-            Psychotherapeutische Behandlungen,
  sätzlich nicht versicherungsfähig.                                                Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation),
  Kranken- und Unfallschutz                                                         Prothesen des Bewegungsapparates,
  Ersetzt werden Kosten für                                                         Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen,
  •   erforderliche tierärztliche Behandlungen im vertraglich vereinbarten          Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt,
      Umfang bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte                Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen
      (GOT),                                                                        Tierarztes,
  •   für ambulante und stationäre Behandlungen von Krankheiten und                 Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen,
      Unfallfolgen einschließlich der Arzneimittel,                                 insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen,
  •   notwendige Unterbringung in einer Tierklinik,                                 Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland,
  •   notwendige Diagnostik sowie tierärztliche Videosprechstunden,                 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen,
  •   Notdienstgebühr nach GOT                                                      Angeborene Krankheiten und Defekte, soweit nicht Abweichendes in den
  Versicherungssumme im Versicherungsjahr:                                        Versicherungsbedingungen geregelt
  Die Höhe der Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein
  entnehmen.
  Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall und eingereichter Rechnung:
  Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie Ihrem Versicherungsschein
  entnehmen.
                                                                                             Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  OP-Kostenschutz
  Ersetzt werden Kosten für                                                       Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.
  •   Operationen im vertraglich vereinbarten Umfang bis zum 4-fachen Satz        In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel
      der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT),                                    Schäden durch
  •   Nachbehandlungen eines chirurgischen Eingriffs einschließlich physika-        Epidemien oder Pandemien
      lischer Therapie,                                                             Terror
  •   diagnostische Maßnahmen vor der Operation,                                    Kriegsereignisse
  •   stationäre Unterbringung der versicherten Katze in einer Tierklinik nach      Innere Unruhen
      einer Operation für einen begrenzten Zeitraum.                                Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel,
  Auslandsschutz                                                                    Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt-
                                                                                    oder Bahnkatastrophen).
  Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen
  Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland während eines
  vorübergehenden Auslandsaufenthalts von zwölf Monaten.
  Verkehrsunfallschutz
  Erstattung der Kosten für tierärztliche Behandlungen infolge eines
  •   Unfalls mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis
      zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie für
      Nachbehandlungen.
  Optionaler Zusatzbaustein „Vorsorge“
  Kostenersatz für Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körper-
  untersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh- und Zeckenschutz, Chip/Kenn-
  zeichnung.
  Optionaler Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“
  Ersetzt werden Kosten für Physiotherapie, Strahlen- und Ultraschalltherapien,
  für die Anfertigung und den Erwerb von Orthesen oder für vergleichbare
  Hilfsmittel.
  Optionaler Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“
  Kosten tierärztlicher Zahnbehandlungen einschließlich dazugehöriger
  Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen:
  z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion, Zahnprophylaxe.


                                                                                                                        Katzenkrankenschutz (KKS) 11/2025    10

[Seite 11]
          Wo bin ich versichert?
  Versicherungsschutz in Deutschland                                                  Erstattung von Kosten bis zur Höhe der im jeweiligen Land geltenden üblichen
                                                                                      Vergütungen der Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der in Deutsch-
  Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen
                                                                                      land geltenden GOT. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im
  Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland während eines
                                                                                      Ausland.
  vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu zwölf Monaten.


          Welche Verpfichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten:                                         - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat
- Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben            an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen.
  machen.                                                                             - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu
- Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig.                     mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener-
                                                                                        mittlung und -regulierung zu unterstützen.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende
  Umstände zu beseitigen.


          Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Ver-             jährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Beiträge
sicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im        von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Beiträge überweisen.
Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, viertel-


          Wann beginnt und endet die Deckung?
Vertragsbeginn:        Mit Zugang der Annahmeerklärung des Versicherers,              Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Tier
                       regelmäßig mit Zugang des Versicherungsscheins                 frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen.
Versicherungsschutz:   Versicherungsschutz besteht ab Versicherungsbeginn unter       Der Schutz beginnt gleichwohl zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn Sie
                       Berücksichtigung der einmonatigen allgemeinen Wartezeit        nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
                       und der vereinbarten besonderen Wartezeit. Die Allgemei-       Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag ver-
                       ne und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten      längert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen
                       Behandlungen und Eingriffen und dem Zusatzbaustein             den Vertrag.
                       „Vorsorge“.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Laufzeit und         Ebenfalls können Sie nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag
danach jeweils einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform kündigen.   kündigen.


                                                                                                                                 Katzenkrankenschutz (KKS) 11/2025          11

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Wichtige Informationen zur Anzeigepflicht
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.


     Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer                                       3. Vertragsänderung
     Verletzung der gesetzlichen Anzeigepficht                                                   Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil der
                                                                                                 Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
     Damit der Versicherer den Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen
                                                                                                 Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen
     kann, ist es notwendig, dass die Fragen im Versicherungsantrag wahr-
                                                                                                 hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers
     heitsgemäß und vollständig beantworten werden. Es sind auch solche
                                                                                                 Vertragsbestandteil. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepficht
     Umstände anzugeben, die scheinbar nur geringe Bedeutung haben.
                                                                                                 fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Ver-
     Zu beachten: der Versicherungsschutz ist gefährdet, wenn unrichtige                         tragsbestandteil. Dies kann zu einer rückwirkenden Beitragserhöhung
     oder unvollständige Angaben gemacht werden. Nähere Einzelheiten zu                          oder zu einem rückwirkenden Ausschluss der Gefahrabsicherung für den
     den Folgen einer Verletzung der Anzeigepficht können der nachstehenden                      nicht angezeigten Umstand und insoweit zu einem rückwirkenden Weg-
     Information entnommen werden.                                                               fall des Versicherungsschutzes führen. Hat der Versicherungsnehmer die
     Welche vorvertraglichen Anzeigepfichten bestehen?                                           Anzeigepficht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst
                                                                                                 ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
     Versicherungsnehmer sind bis zur Abgabe der Vertragserklärung ver-
     pfichtet, alle bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen der                         Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10
     Versicherer in Textform gefragt hat, wahrheitsgemäß und vollständig                         Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den
     anzuzeigen. Wenn der Versicherer nach der Vertragserklärung des Ver-                        nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den
     sicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahr-                        Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die
     erheblichen Umständen fragt, sind Versicherungsnehmer auch insoweit                         Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht muss der Versicherer
     zur Anzeige verpfichtet.                                                                    den Versicherungsnehmer in seiner Mitteilung hinweisen.
     Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche                                   4. Ausübung der Rechte durch den Versicherer
     Anzeigepficht verletzt wird?                                                                Der Versicherer kann seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
                                                                                                 zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend
     1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
                                                                                                 machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer
     Verletzt der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepficht,
                                                                                                 von der Verletzung der Anzeigepficht, die das vom Versicherer geltend
     kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der
                                                                                                 gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Bei der Ausübung seiner
     Versicherungsnehmer nachweist, dass weder Vorsatz noch grobe Fahr-
                                                                                                 Rechte hat der Versicherer die Umstände anzugeben, auf die er seine
     lässigkeit vorliegt.
                                                                                                 Erklärung stützt. Zur Begründung kann der Versicherer nachträglich
     Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepficht besteht für den                          weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht
     Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag auch bei Kenntnis                        verstrichen ist.
     der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
                                                                                                 Der Versicherer kann sich auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
     geschlossen worden wäre.
                                                                                                 oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten
     Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der                        Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. Die Rechte des
     Versicherer den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls, bleibt der                  Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung er-
     Versicherer dennoch zur Leistung verpfichtet, wenn der Versicherungs-                       löschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht
     nehmer nachweist, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand                      für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
     -   weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls                     Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeige-
     -   noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspficht des                       pficht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
         Versicherers                                                                            5. Stellvertretung durch eine andere Person
     ursächlich war. Die Leistungspficht des Versicherers entfällt jedoch,                       Lässt sich der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrags durch
     wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepficht arglistig verletzt hat.                      eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepficht, des
                                                                                                 Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist
     Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, wel-                    für die Ausübung der Rechte des Versicherers die Kenntnis und Arglist
     cher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen                         des Stellvertreters als auch die Kenntnis und Arglist des Versicherungs-
     Vertragszeit entspricht.                                                                    nehmers zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf,
     2. Kündigung                                                                                dass die Anzeigepficht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt
     Kann der Versicherer nicht vom Vertrag zurücktreten, weil der Ver-                          worden ist, nur berufen, wenn weder dem Stellvertreter noch dem Ver-
     sicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepficht lediglich einfach                        sicherungsnehmer selbst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
     fahrlässig oder schuldlos verletzt hat, kann der Versicherer den Vertrag
     unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
     Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Ver-
     sicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,
     wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.


                                                                                                                        Wichtige Informationen zur Anzeigepficht 11/2025     12

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Widerrufsbelehrung
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     Abschnitt 1                                                                                 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere
     Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise                                          Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;
                                                                                                 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und
                                                                                                     sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen
     Widerrufsrecht
                                                                                                     sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbstständige Ver-
     Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne                       sicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht
     Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen.                                angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berech-
     Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen                                                       nung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
     • der Versicherungsschein,                                                                  6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere
     • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertrags-                                zur Zahlungsweise der Prämien;
         verhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese                        7. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über
         wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,                                              den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes so- wie
     • diese Belehrung,                                                                              die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag ge-
     • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,                                              bunden sein soll;
     • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen jeweils in                     8. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die
         Textform zugegangen sind.                                                                   Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und
     Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des                            Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären
     Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:                                                      ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen
                                                                                                     über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu
     AGILA Haustierversicherung AG                                                                   zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertrags-
     Hanomaghof 2                                                                                    bestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingun-
     30449 Hannover                                                                                  gen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgeho- benen und
     E-Mail: widerruf@agila.de                                                                       deutlich gestalteten Form;
                                                                                                 9. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
                                                                                                 10. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertrag-
     Widerrufsfolgen                                                                                 lichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;
     Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und                            soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen
     der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs                            einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen erfolgt,
     entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben,                          bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich ge-
     dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.                           stalteten Form;
     Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs                          11. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Ver-
     entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es                     sicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des
     sich um einen Betrag in Höhe von 0,00 EUR. Der Versicherer hat zurück-                          Versicherungsvertrages zugrunde legt;
     zuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des                         12. das auf den Vertrag anwendbare Recht;
     Widerrufs, zu erstatten.                                                                    13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem
     Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so                       Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie
     hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen                                 die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpfichtet, mit Ihrer Zu-
     zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszu-                                stimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrages
     geben sind.                                                                                     zu führen;
                                                                                                 14. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
                                                                                                     Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die
     Besondere Hinweise
                                                                                                     Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hin-
     Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen                          zuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten,
     Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist,                       hiervon unberührt bleibt;
     bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.                                                15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die
                                                                                                     Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
     Abschnitt 2
     Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren                                  Ende der Widerrufsbelehrung
     Informationen
     Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen
     werden die Informationspfichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:

     Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
     Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
     1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über
        die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das
        Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zu-
        gehörige Registernummer;
     2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift,
        die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen
        maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder
        -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die
        Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließ-
        lich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
        Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
     3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;


                                                                                                                                                 Widerrufsbelehrung 11/25     13

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Vertragsinformationen
Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein.


1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift                                                 11. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht
   AGILA Haustierversicherung AG
                                                                                                           Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen ist das Recht der
   Hanomaghof 2 | 30449 Hannover
                                                                                                           Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Der allgemeine Gerichtsstand
   Tel.: +49 511 93 680 377                                                                                für Klagen gegen uns ist Hannover. Als natürliche Person können Sie aber
   www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de                                                                auch an dem Gericht klagen, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klage-
   Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor                                                                 erhebung Ihren Wohnsitz haben oder, in Ermangelung eines solchen, Ihr
   Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender)                                                             gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder
   Amtsgericht Hannover                                                                                    gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr
   HR B 54594                                                                                              Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
   VersSt-Nr. 809/V90809021025                                                                             nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend von vorgenannter Regelung
                                                                                                           die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz.
2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers
   Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in                            12. Anzuwendende Sprache
   der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf                                    Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher
   Haustiere.                                                                                              Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit
                                                                                                           Ihnen in deutscher Sprache.
3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen
   Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen                                  13. Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der Bearbeitung
   als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für die                                      Ihrer Angelegenheiten unzufrieden?
   Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung                                    Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer
   und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und die Besonderen                                         +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer
   Bedingungen (BB).                                                                                       Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in
                                                                                                           Textform an uns (beschwerde@agila.de).
4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
   Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere                                       Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich
                                                                                                           als Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage
   Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entnehmen Sie
                                                                                                           befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32,
   bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den
                                                                                                           10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden.
   Versicherungsbedingungen.
                                                                                                           Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten-
5. Gesamtpreis der Versicherung                                                                            frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an dem
   Die Höhe der Beiträge für die jeweils vereinbarten Produkte, der zu                                     Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entscheidungen
   entrichtende Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versiche-                                    des Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als verbindlich
   rungssteuer und der Zeitraum, für den der Beitrag zu zahlen ist, sind                                   an. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt.
   im Antrag und im Versicherungsschein ausgewiesen.                                                       Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per
                                                                                                           E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch
6. Beitragszahlung
                                                                                                           online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
   Die Beiträge sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine,
                                                                                                           Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs-
   die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs-                                   ombudsmann weitergeleitet.
   schein entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Beitragszahlung finden Sie unter
                                                                                                           Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als
   § 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
                                                                                                           Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der
7. Zustandekommen des Vertrags                                                                             Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt
   Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag an-                                    für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer
   genommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist.                                        der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
   Die Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des                                    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
   Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach                                Versicherungsaufsicht:
   Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.                             Graurheindorfer Straße 108
                                                                                                           53117 Bonn
8. Widerrufsrecht
   Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach                               Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch
   Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in                                       wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch
   Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten der                            nehmen.
   Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,                                       14. Datenschutz
   gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des                                    Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung,
   Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des
                                                                                                           Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Vesichrungs-
   Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben, finden Sie in der Wider-
                                                                                                           vertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie zu
   rufsbelehrung.
                                                                                                           Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a), b),
9. Laufzeit des Vertrags                                                                                   f) DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung,
   Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der                               Direktwerbung.| Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung,
   Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie                               Löschung oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen
   oder wir kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus                                  Verarbeitung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Speicher-
                                                                                                           dauer: Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende Speiche-
   dem Antrag oder dem Versicherungsschein.
                                                                                                           rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen bis Widerruf der
10. Beendigung des Vertrags                                                                                Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im Rahmen der
    Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt.                                         Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsverarbeitung, Art. 28 DSGVO.
    Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Laufzeit verlängern sich                              Einzelheiten auf www.agila.de unter „Datenschutz“. | Verantwortlicher: AGILA
    von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf in                                  Haustierversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, Hanomaghof 2,
    Textform gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Nach                                     30449 Hannover, datenschutz@agila.de | Datenschutzbeauf-tragter: KINAST
    Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb                             Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221
    eines Monats zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Ver-                                 2221830, www.kinast.eu
    handlungen über die Entschädigung.
                                                                                                       HPS24, HPS, HPSE 11/2025 Stand: 11/2025


                                                                                                                                                                                             14

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Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein.


1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift                                                  11. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht
   AGILA Haustierversicherung AG
                                                                                                           Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen zwischen den
   Hanomaghof 2 | 30449 Hannover
                                                                                                           Vertragsparteien ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwend-
   Tel.: +49 511 93 680 377                                                                                bar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Hannover.
   www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de                                                                Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen, in
   Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor                                                                 dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben oder,
   Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender)                                                             in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für den
   Amtsgericht Hannover                                                                                    Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb
   HR B 54594                                                                                              Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf-
   VersSt-Nr. 809/V90809021025                                                                             enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich
                                                                                                           abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständigkeit
2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers
                                                                                                           nach unserem Sitz.
   Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in der
   Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf Haustiere.                         12. Anzuwendende Sprache
                                                                                                           Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher
3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen
                                                                                                           Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit
   Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen
                                                                                                           Ihnen in deutscher Sprache.
   als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für die
   Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung                                13. Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der Bearbeitung
   und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und die Besonderen                                         Ihrer Angelegenheiten unzufrieden?
   Bedingungen (BB).                                                                                       Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer
                                                                                                           +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer
4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
                                                                                                           Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in
   Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere
                                                                                                           Textform an uns (beschwerde@agila.de).
   Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entnehmen Sie
   bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den                                          Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich als
                                                                                                           Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage
   Versicherungsbedingungen.
                                                                                                           befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32,
5. Gesamtpreis der Versicherung                                                                            10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden.
   Die Höhe der Beiträge für die jeweils vereinbarten Produkte, der zu ent-                                Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten-
   richtende Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versicherungs-steuer                            frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an
   und der Zeitraum, für den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im                              dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entschei-
   Versicherungsschein ausgewiesen.                                                                        dungen des Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als
                                                                                                           verbindlich an. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt
6. Beitragszahlung                                                                                         davon unberührt.
   Die Beiträge sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine,
                                                                                                           Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per
   die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs-schein
                                                                                                           E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch
   entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Beitragszahlung finden Sie unter                                    online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
   § 5 AHKV.                                                                                               Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs-
7. Zustandekommen des Vertrags                                                                             ombudsmann weitergeleitet.
   Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag an-                                    Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als
   genommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist. Die                                    Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der
   Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des                                        Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt
   Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach                                für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer
   Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.                             der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
                                                                                                           Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
8. Widerrufsrecht
   Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach                               Versicherungsaufsicht:
   Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in                                       Graurheindorfer Straße 108
                                                                                                           53117 Bonn
   Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten der
   Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber                                 Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch
   der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs                                    wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch
   einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs                            nehmen.
   gegebenenfalls zu zahlen haben, finden Sie in der Wider-rufsbelehrung.                              14. Datenschutz
9. Laufzeit des Vertrags                                                                                   Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung,
   Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der                               Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Vesichrungs-
   Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie                               vertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie zu
   kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus dem Antrag                                Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), f)
   oder dem Versicherungsschein.                                                                           DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung, Direkt-
                                                                                                           werbung. | Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung
10. Beendigung des Vertrags                                                                                oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen Verarbei-
    Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei einer                               tung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Speicherdauer:
    Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um                                 Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende Speiche-
    jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir spätestens einen Monat vor dem                               rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen bis Wider-
    Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform                                   ruf der Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im
    (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite des Versicherers, oder per                       Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsverarbeitung,
    Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zugegangen ist. Nach Eintritt des                                Art. 28 DSGVO. Einzelheiten auf www.agila.de unter „Datenschutz“.
    Versicherungsfalls haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats zu                          | Verantwortlicher: AGILA Haustierversicherung AG, vertreten durch den
    kündigen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über die                               Vorstand, Hanomaghof 2, 30449 Hannover, datenschutz@agila
    Entschädigung.                                                                                         | Datenschutzbeauftragter: KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
                                                                                                           Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 2221830, www.kinast.eu

                                                                                                       OPS 11/2025 Stand: 11/2025


                                                                                                                                                                                        15

[Seite 16]
Vertragsinformationen
Hundekrankenschutz-Versicherung
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein.


1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift                                                  11. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht
   AGILA Haustierversicherung AG
                                                                                                           Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen zwischen den
   Hanomaghof 2 | 30449 Hannover
                                                                                                           Vertragsparteien ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwend-
   Tel.: +49 511 93 680 377                                                                                bar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Hannover.
   www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de                                                                Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen, in
   Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor                                                                 dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben oder,
   Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender)                                                             in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für den
   Amtsgericht Hannover                                                                                    Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb
   HR B 54594                                                                                              Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf-
   VersSt-Nr. 809/V90809021025                                                                             enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich
                                                                                                           abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständigkeit
2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers
                                                                                                           nach unserem Sitz.
   Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in
   der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf                                12. Anzuwendende Sprache
   Haustiere.                                                                                              Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher
                                                                                                           Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit
3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen
                                                                                                           Ihnen in deutscher Sprache.
   Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen
   als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für die                                  13. Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der Bearbeitung
   Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung                                    Ihrer Angelegenheiten unzufrieden?
   und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und die Besonderen                                         Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer
   Bedingungen (BB).                                                                                       +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer
                                                                                                           Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in
4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
                                                                                                           Textform an uns (beschwerde@agila.de).
   Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere
   Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entnehmen Sie                               Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich als
                                                                                                           Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage
   bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den
                                                                                                           befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32,
   Versicherungsbedingungen.
                                                                                                           10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden.
5. Gesamtpreis der Versicherung                                                                            Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten-
   Die Höhe der Beiträge für die jeweils vereinbarten Produkte, der zu ent-                                frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an
   richtende Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versicherungs-                                  dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entscheidun-
   steuer und der Zeitraum, für den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und                          gen des Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als
   im Versicherungsschein ausgewiesen.                                                                     verbindlich an. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt
                                                                                                           davon unberührt.
6. Beitragszahlung
                                                                                                           Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per
   Die Beiträge sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine,
                                                                                                           E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch
   die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs-
                                                                                                           online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
   schein entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Beitragszahlung finden Sie unter                             Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs-
   § 5 AHKV.                                                                                               ombudsmann weitergeleitet.
7. Zustandekommen des Vertrags                                                                             Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als
   Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag ange                                   Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der
   nommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist. Die                                      Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt
   Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des                                        für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer
   Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach                                der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
   Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.                             Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

8. Widerrufsrecht                                                                                          Versicherungsaufsicht:
   Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach                               Graurheindorfer Straße 108
                                                                                                           53117 Bonn
   Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in
   Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten der                            Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch
   Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,                                           wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch
   gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des                                    nehmen.
   Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des                        14. Datenschutz
   Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben, finden Sie in der Wider-
                                                                                                           Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung,
   rufsbelehrung.
                                                                                                           Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Vesichrungs-
9. Laufzeit des Vertrags                                                                                   vertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie zu
   Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der                               Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), f)
   Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie                               DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung, Direkt-
   kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus dem Antrag                                werbung. | Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung
   oder dem Versicherungsschein.                                                                           oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen Verarbei-
                                                                                                           tung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Speicherdauer:
10. Beendigung des Vertrags                                                                                Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende Speiche-
    Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei einer                               rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen bis Wider-
    Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um                                 ruf der Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im
    jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir spätestens einen Monat vor dem                               Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsverarbeitung,
    Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform                                   Art. 28 DSGVO. Einzelheiten auf www.agila.de unter „Datenschutz“.
    (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite des Versicherers, oder per                       | Verantwortlicher: AGILA Haustierversicherung AG, vertreten durch den
    Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zugegangen ist. Nach Eintritt des                                Vorstand, Hanomaghof 2, 30449 Hannover, datenschutz@agila
    Versicherungsfalls haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats                             | Datenschutzbeauftragter: KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
    zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über                                Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 2221830, www.kinast.eu
    die Entschädigung.
                                                                                                       HKS 11/2025 Stand: 11/2025


                                                                                                                                                                                        16

[Seite 17]
Vertragsinformationen
Katzen-OP-Kostenschutzversicherung
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein.


1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift                                                  11. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht
   AGILA Haustierversicherung AG
                                                                                                           Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen zwischen den
   Hanomaghof 2 | 30449 Hannover
                                                                                                           Vertragsparteien ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwend-
   Tel.: +49 511 93 680 377                                                                                bar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Hannover.
   www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de                                                                Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen, in
   Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor                                                                 dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben oder,
   Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender)                                                             in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für den
   Amtsgericht Hannover                                                                                    Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb
   HR B 54594                                                                                              Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf-
   VersSt-Nr. 809/V90809021025                                                                             enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich
                                                                                                           abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständigkeit
2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers
                                                                                                           nach unserem Sitz.
   Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in
   der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf                                12. Anzuwendende Sprache
   Haustiere.                                                                                              Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher
                                                                                                           Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit
3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen
                                                                                                           Ihnen in deutscher Sprache.
   Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen
   als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für die                                  13. Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der Bearbeitung
   Katzenkrankenschutz-Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutz-                                            Ihrer Angelegenheiten unzufrieden?
   versicherung (AHKV) und die Besonderen Bedingungen (BB).                                                Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer
                                                                                                           +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer
4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
                                                                                                           Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in
   Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere
                                                                                                           Textform an uns (beschwerde@agila.de).
   Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entnehmen Sie
                                                                                                           Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich als
   bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den
                                                                                                           Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage
   Versicherungsbedingungen.
                                                                                                           befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32,
5. Gesamtpreis der Versicherung                                                                            10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden.
   Die Höhe der Beiträge für die jeweils vereinbarten Produkte, der zu ent-                                Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten-
   richtende Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versicherungs-                                  frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an
   steuer und der Zeitraum, für den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und                          dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entschei-
   im Versicherungsschein ausgewiesen.                                                                     dungen des Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als
                                                                                                           verbindlich an. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt
6. Beitragszahlung                                                                                         davon unberührt.
   Die Beiträge sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine,
                                                                                                           Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per
   die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs-
                                                                                                           E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch
   schein entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Beitragszahlung finden Sie unter                             online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
   § 5 AHKV.                                                                                               Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs-
                                                                                                           ombudsmann weitergeleitet.
7. Zustandekommen des Vertrags
   Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag                                        Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als
   angenommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist.                                      Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der
   Die Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des                                    Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt
   Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach                                für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer
   Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.                             der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
                                                                                                           Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
8. Widerrufsrecht
   Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach                               Versicherungsaufsicht:
                                                                                                           Graurheindorfer Straße 108
   Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in
                                                                                                           53117 Bonn
   Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten der
   Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,                                           Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch
   gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des                                    wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch
   Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des                            nehmen.
   Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben, finden Sie in der Wider-                                  14. Datenschutz
   rufsbelehrung.
                                                                                                           Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung,
9. Laufzeit des Vertrags                                                                                   Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Vesichrungs-
   Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der                               vertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie zu
   Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie                               Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), f)
   kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus dem Antrag                                DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung, Direkt-
   oder dem Versicherungsschein.                                                                           werbung. | Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung
                                                                                                           oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen Verarbei-
10. Beendigung des Vertrags                                                                                tung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Speicherdauer:
    Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei einer                               Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende Speiche-
    Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um                                 rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen bis Wider-
    jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir spätestens einen Monat vor dem                               ruf der Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im
    Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform                                   Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsverarbeitung,
    (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite des Versicherers, oder per                       Art. 28 DSGVO. Einzelheiten auf www.agila.de unter „Datenschutz“.
    Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zugegangen ist. Nach Eintritt des                                | Verantwortlicher: AGILA Haustierversicherung AG, vertreten durch den
    Versicherungsfalls haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats                             Vorstand, Hanomaghof 2, 30449 Hannover, datenschutz@agila
    zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über                                | Datenschutzbeauftragter: KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
    die Entschädigung.                                                                                     Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 2221830, www.kinast.eu

                                                                                                       OPS 11/2025 Stand: 11/2025


                                                                                                                                                                                        17

[Seite 18]
Vertragsinformationen
Katzenkrankenschutz-Versicherung
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein.


1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift                                                  11. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht
   AGILA Haustierversicherung AG
                                                                                                           Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen zwischen den
   Hanomaghof 2 | 30449 Hannover
                                                                                                           Vertragsparteien ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwend-
   Tel.: +49 511 93 680 377                                                                                bar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Hannover.
   www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de                                                                Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen, in
   Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor                                                                 dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben oder,
   Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender)                                                             in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für den
   Amtsgericht Hannover                                                                                    Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb
   HR B 54594                                                                                              Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf-
   VersSt-Nr. 809/V90809021025                                                                             enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich
                                                                                                           abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständigkeit
2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers
                                                                                                           nach unserem Sitz.
   Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in
   der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf                                12. Anzuwendende Sprache
   Haustiere.                                                                                              Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher
                                                                                                           Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit
3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen
                                                                                                           Ihnen in deutscher Sprache.
   Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen
   als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für die                                  13. Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der Bearbeitung
   Katzenkrankenschutz-Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutz-                                            Ihrer Angelegenheiten unzufrieden?
   versicherung (AHKV) und die Besonderen Bedingungen (BB).                                                Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer
                                                                                                           +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer
4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
                                                                                                           Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in
   Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere
                                                                                                           Textform an uns (beschwerde@agila.de).
   Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entnehmen Sie
                                                                                                           Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich als
   bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den
                                                                                                           Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage
   Versicherungsbedingungen.
                                                                                                           befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32,
5. Gesamtpreis der Versicherung                                                                            10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden.
   Die Höhe der Beiträge für die jeweils vereinbarten Produkte, der zu ent-                                Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten-
   richtende Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versicherungs-                                  frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an
   steuer und der Zeitraum, für den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und                          dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entscheidun-
   im Versicherungsschein ausgewiesen.                                                                     gen des Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als
                                                                                                           verbindlich an. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt
6. Beitragszahlung                                                                                         davon unberührt.
   Die Beiträge sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine,
                                                                                                           Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per
   die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs-
                                                                                                           E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch
   schein entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Beitragszahlung finden Sie unter                             online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
   § 5 AHKV.                                                                                               Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs-
                                                                                                           ombudsmann weitergeleitet.
7. Zustandekommen des Vertrags
   Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag ange                                   Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als
   nommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist. Die                                      Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der
   Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des                                        Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt
   Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach                                für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer
   Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.                             der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
                                                                                                           Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
8. Widerrufsrecht
   Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach                               Versicherungsaufsicht:
                                                                                                           Graurheindorfer Straße 108
   Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in
                                                                                                           53117 Bonn
   Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten der
   Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,                                           Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch
   gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des                                    wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch
   Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des                            nehmen.
   Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben, finden Sie in der Wider-                                  14. Datenschutz
   rufsbelehrung.
                                                                                                           Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung,
9. Laufzeit des Vertrags                                                                                   Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Vesichrungs-
   Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der                               vertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie zu
   Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie                               Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), f)
   kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus dem Antrag                                DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung, Direkt-
   oder dem Versicherungsschein.                                                                           werbung. | Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung
                                                                                                           oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen Verarbei-
10. Beendigung des Vertrags                                                                                tung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Speicherdauer:
    Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei einer                               Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende Speiche-
    Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um                                 rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen bis Wider-
    jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir spätestens einen Monat vor dem                               ruf der Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im
    Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform                                   Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsverarbeitung,
    (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite des Versicherers, oder per                       Art. 28 DSGVO. Einzelheiten auf www.agila.de unter „Datenschutz“.
    Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zugegangen ist. Nach Eintritt des                                | Verantwortlicher: AGILA Haustierversicherung AG, vertreten durch den
    Versicherungsfalls haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats                             Vorstand, Hanomaghof 2, 30449 Hannover, datenschutz@agila
    zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über                                | Datenschutzbeauftragter: KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
    die Entschädigung.                                                                                     Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 2221830, www.kinast.eu

                                                                                                       KKS 11/2025 Stand: 11/2025


                                                                                                                                                                                        18

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Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter-
Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung
und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und
Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


In den Allgemeinen Bedingungen für die Hundehalter-Haftpfichtversicherung,                               Vereinbarung in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Beiträgen
Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung                                    oder als Jahresbeitrag jeweils im Voraus zum Fälligkeitstermin zu zahlen. Welche
(AHKV) werden Regelungen getroffen, die für alle drei vorgenannten Versicherun-                          Zahlungsweise vereinbart ist, kann dem Versicherungsschein entnommen wer-
gen gelten, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Die Besonderen                          den. Die Versicherungsperiode umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten
Bedingungen (BB) enthalten jeweils spezielle Regelungen, die produkt- oder tarifspe-                     entsprechend der Zahlungsweise einen Monat. Der Versicherungsbeitrag enthält
zifsch sind und die AHKV ergänzen oder konkretisieren. Innerhalb der Hundehal-                           die jeweilige gesetzliche Versicherungsteuer. Bei Änderung des gesetzlichen
ter-Haftpfichtversicherung kann der Versicherungsnehmer zwischen drei Tarifen                            Versicherungsteuersatzes ändern sich mit Inkrafttreten der Änderung folglich
wählen, die jeweils in den BB beschrieben sind. Innerhalb der Produkte Hundekran-                        die Beiträge entsprechend.
kenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung können die                             2. Die Fälligkeiten des ersten Beitrags und weiterer Beiträge (Folgebeiträge) sind
Zusatzbausteine „Vorsorge“, „Physiotherapie und andere Heilmethoden“ und/oder                          im Versicherungsschein benannt (Fälligkeitstermine).
„Zahnbehandlungen“ vereinbart werden, die ebenfalls in den BB beschrieben sind.
                                                                                                    3. Der Versicherungsnehmer hat einen Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn er bis zum
A Allgemeine Bedingungen (AHKV)                                                                        jeweiligen Fälligkeitstermin alles getan hat, damit der Beitrag beim Versicherer
§ 1 Gegenstand der Versicherung                                                                        eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart wurde,
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser AHKV und der                           gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig:
BB zu dem jeweils vom Versicherungsnehmer gewählten Produkt (Hundehalter-Haft-                           • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und
pfichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und/oder Hunde-OP-                                   • der Kontoinhaber hat einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.
Kostenschutz-Versicherung). Die verschiedenen Produkte können nebeneinander
abgeschlossen werden. So kann die Hundehalter-Haftpfichtversicherung zusammen                       4. Konnte der Versicherer den fälligen Beitrag ohne das Verschulden des
mit der Hundekrankenschutz-Versicherung oder der Hunde-OP-Kostenschutz-                                Versicherungsnehmers nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch recht-
Versicherung abgeschlossen werden. Es ist aber auch möglich, lediglich ein einzelnes                   zeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers
Produkt abzuschließen. Welches Produkt vereinbart ist, welcher Tarif gewählt ist                       erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt
bzw. ob dazu Zusatzbausteine vereinbart sind, kann der Versicherungsnehmer dem                         nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig die Zah-
Versicherungsschein entnehmen.                                                                         lung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.

§ 2 Grenzen der Leistungspficht des Versicherers                                                    § 6 Nicht rechtzeitige Zahlung des Beitrags

Versicherungsschutz gewährt der Versicherer je Versicherungsjahr maximal bis zur                    Erster Beitrag:
Höhe der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme, sofern eine solche                    1. Wenn der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt hat,
vereinbart ist. Bei der Hundehalter-Haftpfichtversicherung ist die Vereinbarung einer                  kann der Versicherer – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag zu-
Versicherungssumme obligatorisch. Bei der Hundekrankenschutz-Versicherung                              rücktreten, es sei denn, der Versicherungsnehmer weist nach, dass er die nicht
und der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung kann der Versicherungsnehmer bei                             rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten hat.
Antragstellung wählen, ob eine Versicherungssumme vereinbart werden soll oder                       2. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, ist
ob die Versicherungsleistung der Höhe nach unbegrenzt sein soll.                                       der Versicherer nicht zur Leistung verpfichtet. Dies gilt nur, wenn der
§ 3 Dauer der Versicherung, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes,                                 Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform
    Wartezeiten                                                                                        (z. B. Papierform, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicher-
1. Der Versicherungsvertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen                             rungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat. Die Leistungs-
   Zeitraum abgeschlossen.                                                                             pficht des Versicherers bleibt jedoch bestehen, wenn der Versicherungsnehmer
                                                                                                       ihm nachweist, dass er das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten hat.
2. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag
   um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien spätestens einen                       Folgebeitrag:
   Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in                        3. Zahlt der Versicherungsnehmer einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, kann der
   Textform (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite des Versicherers                     Versicherer ihm auf Kosten des Versicherungsnehmers in Textform eine Zah-
   oder per Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zugegangen ist. In den                               lungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
   Tarifen Haftpfichtschutz und Haftpfichtschutz Exklusiv ist die Kündigung nach                    4. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist
   Ablauf der Mindestlaufzeit täglich möglich.                                                         eintritt, entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer sich
3. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zustandekommen des Versiche-                                bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug befndet.
   rungsvertrages unter der Berücksichtigung der im Vertrag gültigen Warte-                            Voraussetzung ist, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer bereits mit
   zeiten, aber nicht vor dem im Versicherungsschein jeweils genannten Datum,                          der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
   wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig                      5. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist kann der Versicherer den Vertrag
   gemäß § 5 Absatz 3 AHKV gezahlt hat. Davon abweichend gelten für die                                ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn sich der Versicherungs-
   Produkte Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutz-                                 nehmer noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befndet.
   versicherung allgemeine und besondere Wartezeiten nach Maßgabe der                                  Voraussetzung ist, dass der Versicherer ihn bereits mit der Fristsetzung auf
   Besonderen Bestimmungen (s. § 11 BB).                                                               diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Der Versicherer kann die Kündigung bereits
4. Nach Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer das Recht,                        mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist
   den Vertrag innerhalb eines Monats in Textform zu kündigen. Die Frist beginnt                       wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt noch immer mit
   mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Der Versiche-                           der Zahlung in Verzug ist. Auf diese Rechtsfolge muss der Versicherungsnehmer
   rer verzichtet ausdrücklich auf sein Recht gemäß § 92 VVG, den Vertrag nach                         ebenfalls hingewiesen werden.
   Eintritt eines Versicherungsfalles zu kündigen. Dieser Verzicht gilt nicht für die
                                                                                                    6. Der Versicherungsnehmer kann den angeforderten Betrag auch dann noch
   Hundehalter-Haftpfichtversicherung.
                                                                                                       nachzahlen, wenn die Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen kann der
§ 4 Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung, Erstattung von Schäden im                             Versicherungsnehmer nur innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder,
    Ausland                                                                                            wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, inner-
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Während eines                          halb eines Monats nach Fristablauf. Zahlt der Versicherungsnehmer innerhalb
vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland bis zu einer Höchstdauer von zwölf                             dieses Zeitraums nach, wird die Kündigung unwirksam, und der Vertrag besteht
Monaten besteht auch ohne gesonderte Vereinbarung weltweit Versicherungs-                              fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der
schutz. Dies gilt für alle in § 1 AHKV genannten Versicherungen, wobei sich für die                    Zahlung eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.
Hundekrankenschutz-Versicherung und die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung
                                                                                                    § 7 Anpassung des Beitrages
hinsichtlich der Erstattung von Schäden im Ausland noch Besonderheiten aus den
BB ergeben (s. § 8 BB).                                                                             1. Der Beitrag für jede der drei in § 1 AHKV genannten Versicherungen wird unter
                                                                                                       Berücksichtigung der in den Kalkulationsgrundlagen des Versicherers niederge-
§ 5 Versicherungsbeitrag
                                                                                                       legten Prämienfaktoren (z. B. erreichtes Alter, Schadenaufwand und -häufgkeit,
1. Der für das Versicherungsjahr bemessene Versicherungsbeitrag ist je nach                            individueller Schadenaufwand, Verwaltungskostenaufwand, Bestandszusam-

                                                                                                                                                               AHKV BB 11/2025           19

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Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter-
Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung
und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und
Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


    mensetzung) für gleichartige Risiken unter Beachtung anerkannter Grundsätze                     4. Vertragsänderung:
    der Versicherungsmathematik und -technik ermittelt. Es können auch statisti-                         Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepficht nach Absatz 1 nicht vor-
    sche Erkenntnisse des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft                          sätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten
    e. V. zur treuhänderischen Ermittlung der durchschnittlichen Schadenzahlungen                        Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so
    aller Versicherer herangezogen werden.                                                               werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend
2. Der Versicherer überprüft jährlich unter Zugrundelegung der tatsächlichen                             Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unverschuldeten
   Werte der letzten drei Kalenderjahre, ob sich die von ihm kalkulierten Werte für                      Pfichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versiche-
   die Schaden- und Kostenentwicklung bei den bestehenden Verträgen bestätigt                            rungsperiode (§ 5 Abs. 1 AHKV) Vertragsbestandteil.
   haben oder ob sich eine Abweichung ergibt. Zusätzlich werden die im nächsten                          Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent
   Versicherungsjahr erwarteten Veränderungen der Schaden- und Kostenent-                                oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
   wicklung berücksichtigt. Der Versicherer ist berechtigt, die für die bestehen-                        Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines
   den Verträge geltenden Beiträge jährlich unter Beachtung der anerkannten                              Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist
   Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik ausgehend                             kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf
   von der von ihm festgestellten tatsächlichen Schaden- und Kostenentwicklung                           dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.
   und der auf dieser Basis erwarteten künftigen Schaden- und Kostenentwicklung
   anzupassen. Eine Anpassung erfolgt aber nur, wenn                                                5. Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers:
           a) die Abweichung auf Veränderungen der in Absatz 1 genannten                                 Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der
              Prämienfaktoren beruht, die seit Vertragsabschluss bzw. der letzten                        Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die
              Prämienanpassung eingetreten sind und für den Versicherer weder                            Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann
              vorhersehbar noch wesentlich beeinfussbar waren und                                        er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntnis-
             b) die Abweichung mindestens 5 % (sog. Bagatellgrenze) beträgt.                             erlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der
                                                                                                         Versicherer von der Verletzung der Anzeigepficht und der Umstände Kenntnis
    Die angepassten Beiträge werden mit Beginn der nächsten Versicherungs-                               erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
    periode (§ 5 Abs. 1 AHKV) wirksam (vorbehaltlich des Absatzes 3).
                                                                                                    6. Hinweispficht des Versicherers:
3. Ergibt die Anpassung gemäß Absatz 2 eine Erhöhung des Beitrags, so wird sie
   nur wirksam, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Beitragser-                             Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen
   höhung unter Kenntlichmachung des Unterschieds zwischen altem und neuem                               dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte
   Beitrag spätestens ein Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens (dem                                Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf die Folgen der Verletzung
   Beginn der nächsten Versicherungsperiode, s. § 5 Abs. 1 AHKV) mitteilt und den                        der Anzeigepficht hingewiesen hat.
   Versicherungsnehmer über sein Recht nach Absatz 6 belehrt.                                       7. Ausschluss von Rechten des Versicherers:
§ 8 Vorvertragliche Anzeigepficht                                                                        Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände:                           zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahr-
                                                                                                         umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
    Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem
    Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der                        8. Anfechtung:
    Versicherer im Antrag in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des                         Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzu-
    Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.                   fechten, bleibt bestehen.
    Diese Anzeigepficht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem Versicherungs-                     9. Erlöschen der Rechte des Versicherers:
    nehmer nach seiner Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme Fragen
                                                                                                         Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertrags-
    im Sinn von Satz 1 in Textform stellt. Wird der Vertrag von einem Vertreter des
                                                                                                         änderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese
    Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung der Sätze 1 und
                                                                                                         Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist einge-
    2 sowie den Absätzen 2 bis 4 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters
                                                                                                         treten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder
    als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksich-
                                                                                                         sein Vertreter die Anzeigepficht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
    tigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepficht nicht
    vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder                   § 9 Obliegenheiten
    dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer selbst Vorsatz oder grobe Fahr-                      1. Vor Eintritt des Versicherungsfalls:
    lässigkeit zur Last fällt.
                                                                                                         Der Versicherungsnehmer muss alle möglichen und ihm zumutbaren Maß-
2. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes:                                                      nahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Hundes zu
    Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepficht nach Absatz 1, kann der                         vermeiden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass der Versicherungsnehmer den
    Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts besteht auch für                        versicherten Hund ordentlich mit Wasser und Futter versorgen sowie empfohlene
    die Vergangenheit kein Versicherungsschutz.                                                          Impfungen des Tieres und andere gesundheitliche Maßnahmen, wenn diese
    Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer                        angeraten werden, vornehmen lassen muss. Zur Vermeidung von Unfällen sind
    nachweist, dass er die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vor-                           die allgemein gültigen/behördlichen Vorschriften zur Sicherheit des versicherten
    sätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat.                                                           Hundes (bspw. Leinen- oder Maulkorbzwang) einzuhalten. Weitere Obliegen-
    Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der                          heiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können sich für die einzelnen Produkte
    Anzeigepficht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass                            aus den BB ergeben. Sollte sich zwischen Antragstellung und Annahme des
    der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände                         Vertrages eine Veränderung des Gesundheitszustandes des zu versichernden
    zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.                                              Hundes ergeben, so ist der Antragsteller verpfichtet, den Versicherer unverzüg-
    Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den                       lich in Textform zu informieren. Der Versicherer behält sich das Recht vor, den
    Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist,                          Versicherungsschutz in diesem Fall anzupassen.
    dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt                 2. Bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls:
    des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung                   2.1 Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Versicherungsfall unver-
    ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz,                          züglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eintritt in Textform anzuzeigen.
    wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepficht arglistig verletzt hat.                              In der Hundekrankenschutz-Versicherung und der Hunde-OP-Kostenschutz-
3. Kündigung:                                                                                           versicherung ist hinsichtlich der Form der Anzeige des Versicherungsfalls die
    Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepficht nach Absatz 1 leicht                           spezielle Obliegenheit nach § 13 Abs. 3 BB zu beachten.
    fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das                       2.2 Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versicherers zur Schaden-
    Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist,                         abwendung/-minderung, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen.
    dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Um-                    2.3 Weitere Obliegenheiten bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls können
    stände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.                                      sich für die einzelnen Produkte aus den BB ergeben.

                                                                                                                                                                 AHKV BB 11/2025          20

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Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter-
Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung
und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und
Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


3. Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung                                                       § 1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall
    Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls:                                    1. Versicherungsschutz besteht in der Hundehalter-Haftpfichtversicherung für den
3.1 Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Oblie-                      Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines nach Beginn des Versicherungs-
    genheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu                   schutzes gemäß § 3 Absatz 3 AHKV und während der Laufzeit der Versicherung
    erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von                       eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-,
    der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer                Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, auf-
    hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die                      grund gesetzlicher Haftpfichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem
    Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.                                  Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Schadenereignis ist das
                                                                                                       Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist.
    Obliegenheitsverletzung bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls:
                                                                                                    2. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpfichtfrage, die Abwehr
3.2 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit bei und/oder nach Eintritt                      unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicher-
    des Versicherungsfalls vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpfichtung                    ungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpfichtungen. Berechtigt sind
    zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der                       Schadensersatzverpfichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund
    Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der                        Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschä-
    Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.                                      digung verpfichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
3.3 Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls be-                     Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustim-
    stehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann                     mung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den
    vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch                    Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich
    gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf diese Rechtsfolge                  bestanden hätte. Ist die Schadensersatzverpfichtung des Versicherungsnehmers
    hingewiesen hat.                                                                                   mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den
    Kausalitätsgegenbeweis, einfache Fahrlässigkeit, Arglist:                                          Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizu-
3.4 Für alle Obliegenheitsverletzungen gilt, dass der Versicherer zur Leistung verpfich-               stellen.
    tet bleibt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit                    3. Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder
    nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer                   Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen
    nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die                    im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Im Fall eines Rechtsstreits
    Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang                      bevollmächtigt der Versicherungsnehmer den Versicherer zur Führung dieses
    der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn                      Rechtsstreites auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
    der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.                                § 2 Versicherte Gefahren und Kosten
§ 10 Schlussbestimmungen                                                                            Welche Gefahren und Kosten versichert sind, hängt davon ab, welcher Tarif
1. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungs-                       innerhalb des Produkts Hundehalterhaftpficht-Versicherung vereinbart ist. Es sind
   schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt                         die Tarife Haftpfichtschutz 24, Haftpfichtschutz und Haftpfichtschutz Exklusiv
   anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos                           zu unterscheiden. Welcher Tarif vereinbart ist, lässt sich dem Versicherungsschein
   der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                       entnehmen. Die jeweiligen Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen sind
   Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos                    ebenfalls dem Versicherungsschein zu entnehmen.
   der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der                     2.1 Haftpfichtschutz 24:
   Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                           1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im vereinbarten Umfang, der sich dem
2. Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind – soweit nicht                                Versicherungsschein entnehmen lässt, auf die gesetzliche Haftpficht des Ver-
   gesondert geregelt – in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) an den Versicherer                        sicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens als
   zu richten.                                                                                          Halter und Hüter ohne gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zweck von im
3. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung                            Versicherungsschein genannten Tieren.
   gegen den Versicherer ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Sitz oder                  2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im vereinbarten Umfang ebenso auf die
   die für den Vertrag zuständige Niederlassung des Versicherers liegt. Zuständig ist                  gesetzliche Haftpficht aus den Gefahren des täglichen Lebens des durch den
   auch das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klage-                      Tierhalter beauftragten Hüters von im Versicherungsschein genannten Tieren.
   erhebung seinen Wohnsitz hat. In Ermangelung eines Wohnsitzes ist der Ort des                    3. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im vereinbarten Umfang ebenso während
   gewöhnlichen Aufenthalts des Versicherungsnehmers maßgeblich.                                       des Einsatzes des versicherten Tieres als Blinden- oder Jagdhund sowie bei der
4. Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen                         Teilnahme des versicherten Tieres an nicht gewerblichen Schlittenhunderennen.
   den Versicherungsnehmer muss der Versicherer bei dem Gericht erheben, das                        2.2 Haftpfichtschutz:
   für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig ist. Wenn der Versiche-
   rungsnehmer keinen Wohnsitz hat, ist der Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts                     Über den Umfang des Tarifs Haftpfichtschutz 24 hinaus sind unter dem Tarif
   maßgebend.                                                                                       Haftpfichtschutz folgende Gefahren und Kosten versichert:

5. Verlegt der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz oder den Ort seines gewöhn-                      1. Haftpfichtschutz auch als privater Züchter und Halter von Schul- und
   lichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Versicherungsvertrag                     Begegnungshunden,
   oder der Versicherungsvermittlung die Gerichte des Staates zuständig, in dem                     2. Haftpfichtschutz auch während des Einsatzes des versicherten Tieres als Blinden-
   der Versicherer seinen Sitz hat.                                                                    oder Jagdhund sowie bei der Teilnahme des versicherten Tieres an nicht gewerb-
6. Es gilt deutsches Recht.                                                                            lichen Schlittenhunderennen,
                                                                                                    3. Eigenschäden des nichtgewerblichen Hüters des versicherten Tieres sind mit-
B. Besondere Bedingungen (BB)                                                                          versichert,
Für die einzelnen Produkte (Hundehalter-Haftpfichtversicherung, Hundekranken-                       4. Welpen des versicherten Tieres sind in den ersten zwölf Lebensmonaten mit-
schutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung) gelten ergänzend                            versichert,
zu den AHKV die folgenden BB. Diese sind so aufgebaut, dass im ersten Abschnitt
(bei I.) die BB für die Hundehalter-Haftpfichtversicherung geregelt sind und im                     5. Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder mitversicherte
zweiten Abschnitt (bei II.) die BB für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und                       Personen gemietet, geleast oder gepachtet haben,
die Hundekrankenschutz-Versicherung.                                                                6. Übernahme der Bergungskosten durch Polizei, Feuerwehr oder einen Dritten bis
I. Hundehalter-Haftpfichtversicherung                                                                  zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Limit, wenn bei einem Verkehrs-
   Die nachfolgenden § 1 bis 4 BB gelten ausschließlich für die Hundehalter-                           unfall mit einem motorisierten Kraftfahrzeug der versicherte Hund verletzt oder
   Haftpfichtversicherung.                                                                             getötet wird. Hierunter fallen auch nachgewiesene Leistungen privater Personen,
                                                                                                       die das Tier von der Straße retten und z. B. zum Tierarzt bringen.


                                                                                                                                                              AHKV BB 11/2025            21

[Seite 22]
Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter-
Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung
und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und
Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


2.3 Haftpfichtschutz Exklusiv:                                                                      3. Im Einzelfall können, abweichend von Absatz 2, nach individueller Überprü-
Über den Umfang des Tarifs Haftpfichtschutz hinaus sind unter dem Tarif Haft-                          fung auch Tiere mit Vorerkrankungen in einem reduzierten Umfang (z. B. mit
pfichtschutz Exklusiv folgende Gefahren und Kosten versichert:                                         einem Ausschluss von Vorerkrankungen) versichert werden. Dies liegt im freien
                                                                                                       Ermessen des Versicherers. Soweit in solchen Einzelfällen der Leistungsumfang
1. Übernahme der Kosten für den tierärztlichen Abbruch der Schwangerschaft bei                         individuell begrenzt wird, indem z. B. Ausschlüsse vereinbart werden, schränken
   dem durch das versicherte Tier verursachten, ungewolltem Deckakt ohne weitere                       diese Begrenzungen die Leistungskataloge in der Hunde-OP-Kostenschutz-
   aus dem Deckakt resultierende Folgeschäden.                                                         versicherung (§ 6.1 BB) und in der Hundekrankenschutz-Versicherung (§ 6.2 BB)
§ 3 Nicht versicherte Gefahren und Kosten                                                              entsprechend ein.
In allen Tarifen innerhalb des Produkts Hundehalterhaftpficht-Versicherung sind die                 § 6 Versicherte Gefahren und Kosten
folgenden Gefahren und Kosten nicht versichert:                                                     Die versicherten Gefahren und Kosten für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung
1. Haftpfichtansprüche, soweit sie über den Umfang der gesetzlichen Haftpficht                      und die Hundekrankenschutz-Versicherung sind in den nachfolgenden Leistungska-
   hinausgehen, insbesondere wenn sie durch Ausübung der Jagd begründet sind,                       talogen beschrieben. Beide Versicherungen können isoliert abgeschlossen werden. Sie
   und nicht ausdrücklich unter den Tarifen „Haftpfichtschutz“ und „Haftpficht-                     können aber auch jeweils mit einer Hundehalter-Haftpfichtversicherung abge-
   schutz Exklusiv“ nach Maßgabe von § 2 Ziffer 2.2 oder 2.3 BB mitversichert sind,                 schlossen werden. Indes können die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und die
2. Ansprüche auf andere an die Stelle der Erfüllung tretende Ersatzleistungen,                      Hundekrankenschutz-Versicherung nicht zusammen abgeschlossen werden, da der
   z. B. Gehalt, Ruhegehalt, Lohn und sonstige festgesetzte Bezüge, Verpfegung,                     Versicherungsschutz aus der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung von demjenigen
   ärztliche Behandlung im Falle der Dienstbehinderung, Fürsorgeansprüche sowie                     der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung umfasst ist.
   Ansprüche aus Tumultschadengesetzen,                                                             Zu beiden Produkten können jeweils Zusatzbausteine (s. § 7 BB) vereinbart werden.
3. Haftpfichtansprüche aus Flurschäden,                                                             Bei Antragstellung kann der Versicherungsnehmer zwischen den Zusatzbausteinen
                                                                                                    „Vorsorge“, „Physiotherapie und Heilmethoden“ und „Zahnbehandlungen“ wählen.
4. Haftpfichtansprüche aus Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt
                                                                                                    Welche Zusatzbausteine zu welchem Produkt und mit welchen Versicherungssummen
   (Abweichendes gilt lediglich im Tarif Haftpfichtschutz Exklusiv nach Maßgabe
                                                                                                    vereinbart sind, lässt sich dem Versicherungsschein entnehmen.
   von § 2 Ziffer 2.3, unter 1. BB),
5. Haftpfichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungs-                      6.1 Leistungskatalog der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung:
   nehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt                     Für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung gilt der nachfolgende Leistungs-
   hat oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind oder die                          katalog:
   durch eine gewerbliche oder berufiche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an
   oder mit diesen Sachen entstanden sind; hiervon ausgenommen sind die Tarife                      6.1.1. OP-Kostenschutz:
   „Haftpfichtschutz“ und „Haftpfichtschutz Exklusiv“, soweit solche Ansprüche                      1. Tritt bei einem versicherten Hund nach Beginn des Versicherungsschutzes
   nach Maßgabe von § 2 Ziffer 2.2 oder 2.3 BB ausdrücklich mitversichert sind,                        (§ 3 Abs. 3 AHKV) eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die aus
6. Versicherungsansprüche aller Personen, auf deren vorsätzliches Verhalten der                        tiermedizinischer Sicht einen chirurgischen Eingriff unter Anästhesie (Narkose,
   Schaden zurückzuführen ist,                                                                         regionale Schmerzausschaltung) erforderlich macht, bei dem die Haut, die
7. Haftpfichtansprüche aus Schadenfällen von Verwandten und Lebenspartnern                             Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig
   des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben,                             durchtrennt werden (Operation), so ersetzt der Versicherer dem Versiche-
                                                                                                       rungsnehmer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit dadurch
8. Haftpfichtansprüche mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer                          angefallenen Kosten eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen
   und Eigenschäden des Hüters des versicherten Tieres; hiervon ausgenommen                            Satz der GOT, soweit kein Ausschluss vereinbart wurde. Der Versicherer ersetzt
   sind die Tarife „Haftpfichtschutz“ und „Haftpfichtschutz Exklusiv“, soweit                          darüber hinaus die notwendigen ärztlichen Kosten für die Nachbehandlung eines
   solche Ansprüche nach Maßgabe von § 2 Ziffer 2.2 oder 2.3 BB ausdrücklich                           chirurgischen Eingriffs im Sinne von Satz 1 einschließlich der Kosten für eine
   mitversichert sind,                                                                                 physikalischen Therapie, wenn die Nachbehandlung innerhalb von maximal der
9. Strafen und Bußgelder,                                                                              im Versicherungsschein genannten Anzahl an Tagen nach dem Eingriff durchge-
10. Schäden durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege                    führt wurde. Die Kosten für diagnostische Maßnahmen werden übernommen,
    oder innere Unruhen sowie Natur- und Man-Made-Katastrophen (z. B. Erdbeben,                        soweit die Maßnahmen bis zu im Versicherungsschein ausgewiesenen Anzahl der
    Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-,                             versicherten Tage vor einem chirurgischen Eingriff im Sinne von Satz 1 durch-
    Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen sowie Epidemien und Pandemien).                                 geführt wurden, sie für die Durchführung des Eingriffs notwendig waren und in
                                                                                                       unmittelbarem sachlichen Zusammenhang mit diesem standen. Im Rahmen der
§ 4 Besondere Obliegenheiten in der Hundehalterhaftpficht-Versicherung
                                                                                                       diagnostischen Maßnahmen werden auch Kosten für tierärztliche Videosprech-
Ergänzend zu § 9 Abs. 1 und 2 AHKV trifft den Versicherungsnehmer vor und                              stunden übernommen, soweit es sich um Anbieter handelt, die der Versicherer in
bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls in allen Tarifen des Produkts                        der AGILA Kunden-App empfohlen hat.
Hundehalterhaftpficht-Versicherung die folgende Obliegenheit: Auf Verlangen des                     2. Über den OP-Kostenschutz ersetzt der Versicherer auch die Kosten für die
Versicherers hat der Versicherungsnehmer besonders gefahrdrohende Umstände,                            stationäre Unterbringung des versicherten Hundes in einer Tierklinik nach einer
aus denen Haftpfichtansprüche entstehen können, innerhalb einer angemessenen                           Operation im Sinne von Absatz 1 einschließlich der Kosten für tiermedizinisch
Frist zu beseitigen, soweit der Versicherer dies billigerweise verlangen kann.                         indizierte Nachbehandlungen, Arzneimittel und Pfegehilfsmittel (z. B. Wund-
Ein Umstand, welcher zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders                    versorgungsmaterial und Druckverbände) für einen Zeitraum von bis zur im
gefahrdrohend.                                                                                         Versicherungsschein ausgewiesenen maximalen Anzahl an Tagen.
II. BB für die Hundekrankenschutz-Versicherung                                                      3. Alle nach den Absätzen 1 und 2 versicherten Kosten erstattet der Versicherer
    und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung                                                              pro Versicherungsjahr maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme, sofern
                                                                                                       eine solche vereinbart ist. Ob eine Versicherungssumme vereinbart ist, kann dem
Die nachfolgenden § 5 bis 13 BB gelten sowohl für die die Hundekrankenschutz-Ver-                      Versicherungsschein entnommen werden. Bei der Hunde-OP-Kostenschutz-
sicherung als auch für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung, soweit nicht                             versicherung ist die Versicherungssumme als Gesamtversicherungssumme zu
ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist.                                                                verstehen, die auch die Leistungen aus dem Verkehrsunfallschutz mitabdeckt.
§ 5 Versicherte Tiere und Aufnahme in die Versicherung                                              4. Die versicherten Kosten sind dem Versicherer durch tierärztliche Rechnung
                                                                                                       nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen des versicherten Hundes, das
1. Versichert sind die Hunde, die im Versicherungsschein bezeichnet sind.
                                                                                                       Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter
2. Versicherungsfähig in der Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-                             Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Ver-
   Kostenschutzversicherung sind gesunde Hunde aller Rassen ab einem Lebensal-                         brauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf
   ter von acht Wochen. Die Altersgrenze für die Versicherungsfähigkeit liegt bei                      der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
   einem Lebensalter von acht Jahren. Als nicht gesund und damit nicht versiche-                       Rechnungen für diagnostische Maßnahmen vor einer Operation im Sinne von
   rungsfähig gelten Hunde mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit                          Absatz 1 Satz 3 sind im Sinne einer zügigen Leistungsbearbeitung möglichst
   Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung, es sei denn, die                        zusammen mit der Rechnung für die Operation als solche einzureichen.
   Erkrankung erfordert in Zukunft keinerlei medizinische Behandlung.

                                                                                                                                                              AHKV BB 11/2025        22

[Seite 23]
Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter-
Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung
und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und
Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


6.1.2 Verkehrsunfallschutz:                                                                         6.2.2 Auslandsschutz:
1. Tritt bei dem versicherten Hund nach Beginn des Versicherungsschutzes                            1. In Ergänzung von § 4 AHKV besteht im Rahmen der Hundekrankenschutz-
   (§ 3 Abs. 3 AHKV) aufgrund eines Verkehrsunfalls mit einem motorisierten                            Versicherung weltweiter Versicherungsschutz, der die Kosten für den medizinisch
   Fahrzeug (dazu zählen auch Fahrzeuge mit Elektromotor einschließlich Elekt-                         notwendigen Rücktransport des versicherten Hundes nach Deutschland während
   rokleinstfahrzeuge, jedoch keine Schienenfahrzeuge) im öffentlichen Straßen-                        eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes umfasst. Als ein vorübergehender
   verkehr eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die unmittelbar eine                         Auslandsaufenthalt im Sinne von Satz 1 gilt in der Hundekrankenschutz-Versiche-
   tierärztliche Behandlung erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem                         rung ein Auslandsaufenthalt von bis zu zwölf Monaten.
   Versicherungsnehmer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit                        2. Versicherungsleistungen im Rahmen des Auslandsschutzes werden innerhalb der
   angefallenen Behandlungskosten durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bis                      Versicherungssumme für den Kranken- und Unfallschutz erbracht, sofern dieser
   zum 4-fachen Satz der GOT. Im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes wird eine                           vereinbart ist. Auf Ziffer 6.2.1 Absatz 2 Satz 2 wird verwiesen.
   etwaige Notdienstgebühr nach GOT erstattet. Der Versicherer ersetzt darüber
   hinaus die notwendigen ärztlichen Kosten für die Nachbehandlung nach einem                       § 7 Zusatzbausteine zur Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und zur Hundekran-
   Verkehrsunfall einschließlich der Kosten für eine physikalischen Therapie, wenn                      kenschutz-Versicherung
   die Nachbehandlung innerhalb von maximal 30 Tagen nach der Erstbehandlung                        Zur Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und zur Hundekrankenschutz-Versiche-
   im Sinne von Satz 1 durchgeführt wurde. Was den Nachweis der Kosten anbe-                        rung können jeweils die folgenden Zusatzbausteine vereinbart werden. Ob ein oder
   langt, so gilt Ziffer 6.1.1 Absatz 4 Satz 1 und 2 entsprechend.                                  mehrere Zusatzbausteine vereinbart sind, kann dem Versicherungsschein entnommen
2. Nicht erstattet werden im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes sämtliche Kosten                     werden. Der Versicherungsschutz der Zusatzbausteine „Physiotherapie und andere
   für Zahnbehandlungen oder Zahnoperationen an dem versicherten Hund.                              Heilmethoden“ und „Zahnbehandlungen“ beginnt erst nach Ablauf der vereinbarten
   Solche Kosten werden ausschließlich nach Maßgabe des Zusatzbausteins „Zahn-                      allgemeinen Wartezeit (s. Ziffer 11 BB). Die allgemeine Wartezeit ist im Versiche-
   behandlungen“ erstattet, sofern dieser vereinbart ist.                                           rungsschein angegeben. Die allgemeine Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten
3. Der Versicherer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungsprüfung zum Verkehrs-                     Behandlungen und Eingriffen.
   unfallschutz die polizeilichen Unterlagen zum Verkehrsunfall anzufordern bzw.                    7.1 Zusatzbaustein „Vorsorge“:
   Akteneinsicht bei den zuständigen Behörden zu nehmen.                                            1. Wenn der Zusatzbaustein „Vorsorge“ vereinbart ist, ersetzt der Versicherer über
4. Der Versicherungsnehmer hat die Obliegenheit, alle ihm zumutbaren Maßnah-                           den jeweils einschlägigen Leistungskatalog der Hunde-OP-Kostenschutzversi-
   men zu ergreifen, um die Identität und Kontaktdaten des Schädigers zu erlangen                      cherung bzw. der Hundekrankenschutz-Versicherung hinaus unabhängig von
6.2 Leistungskatalog der Hundekrankenschutz-Versicherung:                                              einer tiermedizinischen Indikation die Kosten ausschließlich folgender Vorsorge-
                                                                                                       maßnahmen für den versicherten Hund:
Für die Hundekrankenschutz-Versicherung gilt der nachfolgende Leistungskatalog:
Die Hundekrankenschutz-Versicherung umfasst die Versicherungsleistungen                                  • Impfungen,

    • des OP-Kostenschutzes gemäß Ziffer 6.1.1 und                                                       • Wurmkuren,

    • des Verkehrsunfallschutzes gemäß Ziffer 6.1.2.                                                     • Check-Ups (allgemeine Körperuntersuchung, Blut- und Fäkaltests),

Zusätzlich umfasst die Hundekrankenschutz-Versicherung den Kranken- und Unfall-                          • Floh-/Zeckenschutz, und
schutz gemäß Ziffer 6.2.1 und den Auslandsschutz gemäß Ziffer 6.2.2.                                     • Chip/Kennzeichnung.
6.2.1. Kranken- und Unfallschutz:                                                                   2. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Vorsorge“ erfolgt pro
1. Tritt bei einem versicherten Hund nach Beginn des Versicherungsschutzes                             Versicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein vereinbarten Pauschal-
   (§ 3 Abs. 3 AHKV) eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die eine                           höchstbetrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist, kann dem Versiche-
   tierärztliche Behandlung erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem                         rungsschein entnommen werden.
   Versicherungsnehmer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit                        3. Für alle anderen Vorsorgemaßnahmen, die in der obigen Aufzählung nicht ge-
   angefallenen Kosten eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen                        nannt sind (z. B. Flohkamm), besteht auch über den Zusatzbaustein „Vorsorge“
   Satz der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) für ambulante                        kein Versicherungsschutz.
   und stationäre Behandlung von Krankheits- oder Unfallfolgen einschließlich                       7.2 Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“:
   Arzneimittelkosten sowie Kosten für die notwendige Unterbringung in einer
                                                                                                    1. Wenn zur Hunde-OP-Kostenschutzversicherung bzw. der Hundekranken-
   Tierklinik, für notwendige Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT,
                                                                                                       schutz-Versicherung der Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere
   MRT), sofern diese von einem staatlich zugelassenen Tierarzt durchgeführt wer-
                                                                                                       Heilmethoden“ vereinbart ist, ersetzt der Versicherer darüber die Kosten für
   den. Kosten für tierärztliche Videosprechstunden werden übernommen, soweit
                                                                                                       ausschließlich die folgenden physiotherapeutischen Leistungen und Heilbehand-
   es sich um Anbieter handelt, die der Versicherer in der AGILA Kunden-App emp-
                                                                                                       lungen, sofern diese entweder von einem Tierarzt oder nach Überweisung durch
   fohlen hat. Eine Übernahme der Notdienstgebühr nach GOT erfolgt im Rahmen
                                                                                                       einen Tierarzt von einem anerkannten Tierphysiotherapeuten durchgeführt
   des Kranken- und Unfallschutzes. Als Schadendatum gilt das jeweilige Datum der
                                                                                                       wurden:
   Behandlung.
                                                                                                         • Physikalische Therapien (je angefangene 15 Minuten): Heliotherapie, Inter-
    Krankheit im Sinne dieser Bedingungen ist ein nach dem aktuellen und allgemein
                                                                                                           ferenzstromtherapie, Laserakupunktur, Laserbestrahlung zur Gewebeaktivie-
    anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland
                                                                                                           rung, Magnetfeldtherapie, Mikrowellentherapie, Ozon-Sauerstoffbehandlung
    anormaler, unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zustand. Als Unfall gilt
                                                                                                           (lokal oder systemisch intravenös), und
    im Sinne dieser Bedingungen, wenn das versicherte Tier durch ein plötzlich von
    außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig                      • Strahlen- und Ultraschalltherapien: Radiosynoviorthese (RSO) durch intraar-
    eine Gesundheitsschädigung erleidet.                                                                   tikuläre Injektion radioaktiver Substanzen, Radiosynoviorthese (RSO) durch
                                                                                                           Bestrahlung, Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger inklusive Aus-
2. Im Rahmen des Kranken- und Unfallschutzes erstattet der Versicherer sämtliche
                                                                                                           arbeitung eines Therapieplans, Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleu-
   nach Absatz 1 versicherte Kosten pro Versicherungsjahr maximal Kosten bis zu
                                                                                                           niger (kuratives Protokoll, ohne Planungs- oder Kontroll-CT pro Bestrahlung),
   der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme, sofern eine
                                                                                                           Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger (palliatives Protokoll, ohne
   solche vereinbart ist. Eine vereinbarte Versicherungssumme für den Kranken-
                                                                                                           Planungs- oder Kontroll-CT, pro Bestrahlung), Bestrahlungstherapie mittels
   und Unfallschutz versteht sich dabei als Gesamtversicherungssumme für den
                                                                                                           Linearbeschleuniger (palliatives Protokoll bei Osteosarkom oder Arthrose, pro
   Kranken- und Unfallschutz, den OP-Kostenschutz, den Verkehrsunfallschutz und
                                                                                                           Bestrahlung), Stoßwellentherapie radial, Stoßwellentherapie, fokussiert).
   den Auslandsschutz nach Ziffer 6.2.2.
                                                                                                    2. Außerdem werden nur im Rahmen des Zusatzbausteins „Physiotherapie und
3. Alle nach Absatz 1 versicherten Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung
                                                                                                       andere Heilmethoden“ die Kosten für die Anfertigung und den Erwerb von
   nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen des versicherten Hundes, das
                                                                                                       Orthesen oder für vergleichbare medizinische Hilfsmittel ersetzt, soweit der
   Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen
                                                                                                       versicherte Hund solche nach Verordnung durch einen Tierarzt tragen muss und
   unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für
                                                                                                       diese medizinisch notwendig sind.
   Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und
   auf der jeweils gültigen Fassung der GOT beruhen.                                                  3. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Physiotherapie und andere
                                                                                                         Heilmethoden“ erfolgt pro Versicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein

                                                                                                                                                               AHKV BB 11/2025        23

[Seite 24]
Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter-
Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung
und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und
Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


vereinbarten Pauschalhöchstbetrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist,                  § 10 Nicht versicherte Gefahren und Kosten
kann dem Versicherungsschein entnommen werden.                                                   1. Sofern nicht einzelvertraglich gesondert vereinbart oder in den Zusatzbausteinen zur
4. Für alle anderen physiotherapeutischen Leistungen und Heilbehandlungen                           Hunde-OP-Kostenschutzversicherung oder zur Hundekrankenschutz-Versicherung
   oder Hilfsmittel, die in der obigen Aufzählung nicht genannt sind (z. B. Osteo-                  vereinbart, ersetzt der Versicherer keine Kosten für:
   pathie oder Hydrotherapie), besteht über den Zusatzbaustein „Physiotherapie                        1. Freiwillige Untersuchungen, Konsultationen und Behandlungen, die nicht im
   und andere Heilmethoden“ kein Versicherungsschutz.                                                    direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlent-
7.3 Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“:                                                                   wicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind (z. B. Physiotherapie
1.   Wenn zur Hunde-OP-Kostenschutzversicherung bzw. der Hundekranken-                                   ohne medizinische Notwendigkeit),
     schutz-Versicherung der Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ vereinbart ist,                        2. Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten,
     ersetzt der Versicherer die Kosten folgender tierärztliche Zahnbehandlungen                      3. Physiotherapie (soweit nicht als Nachbehandlung nach einer Operation in der
     einschließlich dazugehörender Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen:                           Hunde-OP-Kostenschutzversicherung mitversichert (s. § 6.1.1 BB))
     • Zahnfüllungen,                                                                                 4. Psychotherapeutische Behandlungen,
     • Wurzelbehandlungen,                                                                            5. Diät- und Ergänzungsfuttermittel, z. B. Hustensaft und Durchfallpräparate,
     • Zahnextraktion,                                                                                6. Pfegezubehör, medizinische Shampoos und Bedarfsgegenstände,
     • Zahnprophylaxe,                                                                                7. Sämtliche Vorsorgeleistungen,
     • Zahnreinigung,                                                                                 8. Zahnspangen,
     • Zahnsteinentfernung,                                                                           9. Zahnbehandlungen (z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion,
     • Zahnpolitur,                                                                                      Zahnprophylaxe, Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Zahnpolitur, Zahnersatz),
     • Zahnersatz,                                                                                    10. Prothesen des Bewegungsapparates,
     • Zahnkorrektur,                                                                                 11. Tierheilpraktiker (z. B. Bachblütentherapie, Homöopathie, etc.),
     • Schienung eines luxierten Zahnes,                                                              12. Erstellen von Bescheinigungen und Gutachten, Fahrtkosten verursacht durch
     • Freilegung eines retinierten Zahnes,                                                               Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes, Rezept- und Rechnungs-
                                                                                                          gebühren, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres,
     • Gingivektomie/Paradontalbehandlung,
                                                                                                      13. Behandlungen von bei Vertragsabschluss bereits bestehenden (Vor-)Erkran-
     • Gingivoplastik (Lappenoperationen, Deckung paradontaler Defekte,                                   kungen inkl. angeborenen Defekten und Krankheiten, die entweder dem Ver-
     • Auffüllen paradontaler Knochendefekte) und                                                         sicherungsnehmer bekannt waren, von einem Tierarzt vermerkt wurden, oder
     • Zahnfsteloperationen.                                                                              hinsichtlich derer erkennbare Symptome bestanden, und alle damit verbundenen
                                                                                                          Folge- und Begleiterkrankungen, einschließlich sämtlicher Folgekosten;
2. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Zahnbehandlung“ erfolgt
   pro Versicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein vereinbarten Pau-                          14. Geplante und gezielte Behandlungen im Ausland,
   schalhöchstbetrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist, kann dem                           15. Chirurgische Eingriffe (auch Maßnahmen am Gebiss des Haustiers), die der
   Versicherungsschein entnommen werden.                                                                  Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter
3. Für alle anderen Zahnbehandlungen, die in der obigen Aufzählung nicht                                  haben,
   genannt sind, besteht auch über den Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ kein                         16. Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden,
   Versicherungsschutz.                                                                               17. Behandlungen und Krankheiten, die während einer vereinbarten Wartezeit
§ 8 Erstattung von Auslandbehandlungen oder -eingriffen                                                   diagnostiziert oder durchgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind Behand-
Kosten, die im Ausland entstanden sind, werden in der Hunde-OP-Kostenschutz-                              lungen wegen Unfällen sowie Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des Zusatzbau-
versicherung und in der Hundekrankenschutz-Versicherung nur bis zur Höhe                                  steins Vorsorge,
der im jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte erstattet.                        18. Schäden, die dadurch entstehen, dass der Hund zur Ausübung von jagdlichen
Höchstens werden jedoch diejenigen Vergütungen erstattet, die für die entspre-                            oder gewerblichen/berufichen Tätigkeiten (z. B. als Wach- oder Spürhund)
chende Behandlungen oder Eingriffe im Inland nach der in Deutschland geltenden                            eingesetzt wird,
Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) angefallen wären. Nicht                         19. Alle Schäden, die durch einen oder mehrere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.                                          (TierSchG) entstanden sind oder mit solchen Verstößen im Zusammenhang
§ 9 Prozentualer Anteil der Kostenübernahme, Selbstbeteiligung                                            stehen.
1. In der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der Hundekranken-                             2. Im Hunde-OP-Kostenschutz und im Hundekrankenschutz werden zudem keine
   schutz-Versicherung kann der Versicherungsnehmer bei Antragstellung jeweils                      Kosten für Kastration und Sterilisation ersetzt, außer es liegt eine medizinische In-
   einen Prozentsatz wählen, in Höhe dessen der Versicherer versicherte Kosten                      dikation vor. Im Hunde-OP-Kostenschutz werden überdies keine Kosten ersetzt für
   pro Versicherungsfall und eingereichter Rechnung übernimmt. Wählbar ist eine                     Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenprophylaxe sowie Zahnsteinentfernungen
   Kostenerstattung zwischen 70% und 100% je Versicherungsfall und je einge-                        und Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt. Als Maßnahme
   reichter Rechnung. Zu welchem prozentualen Anteil die Kosten übernommen                          der Geburtshilfe gilt auch ein Eingriff zur Behandlung im Rahmen von Totgeburten.
   werden, kann dem Versicherungsschein entnommen werden.                                        3. Von der Erstattung ausgeschlossen sind ferner alle mit den Ausschlüssen gemäß
2. Ab dem fünften Geburtstag des versicherten Hundes beträgt die prozentuale                        Absatz 1 und 2 in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang stehenden Maßnah-
   Kostenübernahme im Sinne von Absatz 1 nur noch maximal 80%. Dies gilt                            men, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen.
   insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer bis dato einen Prozentsatz                    4. Ausgeschlossen sind darüber hinaus Schäden durch Epidemien oder Pandemien
   vereinbart hatte, der höher als 80% war, z. B. 90% oder 100%.                                    oder durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder
3. Ob für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der Hundekranken-                            innere Unruhen. Ausgeschlossen sind überdies Schäden durch Naturkatastrophen
   schutz-Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, kann ebenfalls dem                    (z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung). Ausgeschlossen sind weiter
   Versicherungsschein entnommen werden. In der Hundekrankenschutz-Versi-                           Schäden durch Man-Made-Katastrophen (z. B. Großbrände, Explosionen, Einsturz-,
   cherung und in der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung gilt die Selbstbetei-                       Schiff- oder Bahnkatastrophen).
   ligung je Versicherungsjahr (nicht je Versicherungsfall). Ist eine Selbstbeteili-             § 11 Allgemeine und besondere Wartezeit
   gung vereinbart, ziehen wir diese von der Entschädigungsleistung ab.
                                                                                                 1. Der Versicherungsschutz in der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der
4. Sind eine verringerte prozentuale Kostenübernahme nach Absatz 2 von unter                        Hundekrankenschutz-Versicherung, sowie der Zusatzbausteine „Physiotherapie
   100% und eine jährliche Selbstbeteiligung vereinbart, greift zuerst die jährliche                und andere Heilmethoden“ und „Zahnbehandlung“ beginnt erst nach Ablauf der
   Selbstbeteiligung. Das heißt, die verringerte prozentuale Kostenübernahme wird                   vereinbarten allgemeinen Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit beträgt einen Monat.
   auf den verbleibenden Betrag nach Abzug der Selbstbeteiligung angewendet.                        Die allgemeine Wartezeit ist im Versicherungsschein angegeben. Die Allgemeine und


                                                                                                                                                                AHKV BB 11/2025        24

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Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter-
Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung
und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und
Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


    besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten Behandlungen und Eingriffen                    AGILA Homepage, über das AGILA Kundenportal oder per AGILA Kunden-App.
    und dem Zusatzbaustein „Vorsorge“.                                                                Eine Anzeige des Schadens per E-Mail ist in diesem Fall nicht möglich.
2. Unabhängig von der allgemeinen Wartezeit gilt für Behandlungen und Eingriffe
   wegen der nachfolgend abschließend aufgezählten Krankheiten eine besondere
   Wartezeit. Die Dauer der besonderen Wartezeit ist im Versicherungsschein
   angegeben. Wird eine der nachfolgend genannten Krankheiten während der
   besonderen Wartezeit diagnostiziert, sind alle Leistungen für diese Krankheit
   sowie alle damit verbundenen Folge- und Begleiterkrankungen einschließlich
   sämtlicher Folgekosten sind dauerhaft ausgeschlossen, auch über das Ende der
   Wartezeit hinaus.
    Die besondere Wartezeit fndet auf Zusatzbausteine keine Anwendung. Die be-
    sondere Wartezeit ist ausschließlich für die folgenden Krankheiten maßgeblich:
    • Allergien (z. B. Futtermittel-, Umwelt- oder Kontaktallergien),
    • Bandscheibenvorfall (Diskusprolaps, Vorfall einer Bandscheibe in der
      Wirbelsäule),
    • Brachyzephalie (Kurzköpfge Rassen mit typischen Atemwegsproblemen),
    • Ellenbogengelenksdysplasie (ED, Entwicklungsstörung des Ellenbogen-
      gelenks),
    • Fragmentierter Processus coronideus (FPC, Knochenabsplitterung im
      Ellenbogengelenk),
    • Hüftgelenksdysplasie (HD, Fehlbildung des Hüftgelenks),
    • Isolierter Processus anconeus (IPA, Knochenabsplitterung im Ellenbogen),
    • Onkologische Erkrankungen (Krebs/Tumorerkrankungen),
    • Portosystemischer Shunt (Lebershunt, PSS, Blutgefäßanomalie, bei der Blut
      die Leber umgeht),
    • Radius-curvus-Syndrom (verkürzte Ulna, Wachstumsstörung an Elle und
      Speiche, die zu krummen Vorderbeinen führt),
    • Kreuzbandprobleme (z. B. Kreuzbandriss oder Kreuzbandruptur),
    • Meningitis,
    • Degenerative Bandscheibenerkrankung,
    • Zwerchfellhernie.
§ 12 Tierarztwahl
In der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der Hundekrankenschutz-Ver-
sicherung ist der Versicherungsnehmer in der Wahl der Tierarztpraxis frei; es muss
sich jedoch um einen staatlich zugelassenen Tierarzt handeln. Der Versicherer hat
das Recht, einzelne Tierarztpraxen bei berechtigtem Interesse durch vorherige
Ankündigung in Form einer Mitteilung in Textform an den Versicherungsnehmer
von der Behandlung versicherter Hunde ausschließen.
Auf den ausdrücklichen, in Textform mitzuteilenden Wunsch des Versicherungs-
nehmers rechnet der Versicherer die von einem Tierarzt oder einer Tierklinik
durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab.
Der Versicherer zahlt den ermittelten vertraglichen Entschädigungsbetrag in die-
sem Fall direkt und schuldbefreiend an die Tierarztpraxis oder die Tierklinik.
§ 13 Besondere Obliegenheiten in der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung
     und Hundekrankenschutz-Versicherung
1. In der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der Hundekrankenschutz-
   Versicherung gibt der Versicherungsnehmer dem Versicherer auf Verlangen die
   Gelegenheit, Feststellungen über Grund und Höhe der Kosten zu treffen und
   wird hierzu alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen, soweit diese
   billigerweise vom Versicherer verlangt werden können. Der Versicherungsneh-
   mer ermächtigt die behandelnden Tierärzte alle erforderlichen Auskünfte zu
   erteilen, das umfasst alle Behandlungen des versicherten Hundes von Geburt an.
   Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, die erforderlichen Auskünfte/Unterla-
   gen selbst beizubringen.
2. Zudem hat der Versicherungsnehmer die Originalrechnungen des Tierarztes
   für Behandlungen des versicherten Hundes innerhalb des Versicherungsjahres
   unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Versi-
   cherungsjahres, an den Versicherer zu übermitteln.
3. Ergänzend zu § 9 Abs. 2 AHKV trifft den Versicherungsnehmer bei und/oder
   nach Eintritt des Versicherungsfalls in der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung
   und Hundekrankenschutz-Versicherung die folgende Obliegenheit hinsichtlich
   der Form der Anzeige des Versicherungsfalls: Sollte der versicherte Hund bei Ver-
   tragsabschluss bereits Vorerkrankungen haben, muss der Versicherungsnehmer
   den Schaden über einen der folgenden Kanäle melden: Über die


                                                                                                                                                         AHKV BB 11/2025       25

[Seite 26]
Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-
Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung
(AHKV) und Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


In den Allgemeinen Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-Versicherung und                         -    Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und
Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) werden Regelungen getroffen,                               -   der Kontoinhaber hat einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.
die für alle zwei vorgenannten Versicherungen gelten, sofern nicht ausdrücklich
Abweichendes geregelt ist. Die Besonderen Bedingungen (BB) enthalten jeweils                         4. Konnte der Versicherer den fälligen Beitrag ohne das Verschulden des Versi-
spezielle Regelungen, die produktspezifsch sind und die AHKV ergänzen oder                              cherungsnehmers nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,
konkretisieren. Sowohl in der Katzenkrankenschutz-Versicherung als auch in der                          wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers
Katzen-OP-Kostenschutzversicherung können die Zusatzbausteine „Vorsorge“,                               erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag wieder-
„Physiotherapie und andere Heilmethoden“ und/oder „Zahnbehandlungen“                                    holt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig die
vereinbart werden, die ebenfalls in den BB beschrieben sind.                                            Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.

A Allgemeine Bedingungen (AHKV)                                                                      § 6 Nicht rechtzeitige Zahlung des Beitrags

§ 1 Gegenstand der Versicherung                                                                      Erster Beitrag:

Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser AHKV und der                         1. Wenn der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt hat,
BB zu dem jeweils vom Versicherungsnehmer gewählten Produkt (Katzenkranken-                             kann der Versicherer – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag zu-
schutz-Versicherung oder Katzen-OP-Kostenschutz-Versicherung). Welches Produkt                          rücktreten, es sei denn, der Versicherungsnehmer weist nach, dass er die nicht
vereinbart ist und ob dazu Zusatzbausteine vereinbart sind, kann der Versicherungs-                     rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten hat.
nehmer dem Versicherungsschein entnehmen.                                                            2. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, ist
§ 2 Grenzen der Leistungspficht des Versicherers                                                        der Versicherer nicht zur Leistung verpfichtet. Dies gilt nur, wenn der Versicherer
                                                                                                        den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform
Versicherungsschutz gewährt der Versicherer je Versicherungsjahr maximal bis                            (z. B. Papierform, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche-
zur Höhe der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme, sofern                                rungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat. Die Leistungs-
eine solche vereinbart ist. Bei der Katzenkrankenschutz-Versicherung und der                            pficht des Versicherers bleibt jedoch bestehen, wenn der Versicherungsnehmer
Katzen-OP-Kostenschutz-Versicherung kann der Versicherungsnehmer bei Antrag-                            ihm nachweist, dass er das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten hat.
stellung wählen, ob eine Versicherungssumme vereinbart werden soll oder ob die
Versicherungsleistung der Höhe nach unbegrenzt sein soll.                                            Folgebeitrag:

§ 3 Dauer der Versicherung, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes,                               3. Zahlt der Versicherungsnehmer einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, kann der
    Wartezeiten                                                                                         Versicherer ihm auf Kosten des Versicherungsnehmers in Textform eine Zah-
                                                                                                        lungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
1. Der Versicherungsvertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen
   Zeitraum abgeschlossen.                                                                           4. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist
                                                                                                        eintritt, entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer sich
2. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag                        bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug befndet.
   um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien spätestens einen                           Voraussetzung ist, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer bereits mit
   Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in                            der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
   Textform (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite des Versicherers
   oder per Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zugegangen ist.                                    5. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist kann der Versicherer den Vertrag
                                                                                                        ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn sich der Versicherungs-
3. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zustandekommen des Versiche-                                 nehmer noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befndet.
   rungsvertrages unter der Berücksichtigung der im Vertrag gültigen Wartezeiten,                       Voraussetzung ist, dass der Versicherer ihn bereits mit der Fristsetzung auf
   aber nicht vor dem im Versicherungsschein jeweils genannten Datum, wenn der                          diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Der Versicherer kann die Kündigung bereits
   Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig gemäß                             mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist
   § 5 Absatz 3 AHKV gezahlt hat. Davon abweichend gelten für die Produkte                              wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt noch immer mit
   Katzenkrankenschutz-Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung                              der Zahlung in Verzug ist. Auf diese Rechtsfolge muss der Versicherungsnehmer
   allgemeine und besondere Wartezeiten nach Maßgabe der Besonderen Bestim-                             ebenfalls hingewiesen werden.
   mungen (s. § 11 BB).
                                                                                                     6. Der Versicherungsnehmer kann den angeforderten Betrag auch dann noch
4. Nach Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer das Recht,                         nachzahlen, wenn die Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen kann der
   den Vertrag innerhalb eines Monats in Textform zu kündigen. Die Frist beginnt                        Versicherungsnehmer nur innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder,
   mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Der Versiche-                            wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, inner-
   rer verzichtet ausdrücklich auf sein Recht gemäß § 92 VVG, den Vertrag nach                          halb eines Monats nach Fristablauf. Zahlt der Versicherungsnehmer innerhalb
   Eintritt eines Versicherungsfalles zu kündigen.                                                      dieses Zeitraums nach, wird die Kündigung unwirksam, und der Vertrag besteht
§ 4 Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung, Erstattung von Schäden im                              fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der
    Ausland                                                                                             Zahlung eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Während eines                        § 7 Anpassung des Beitrages
vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland bis zu einer Höchstdauer von zwölf                           1. Der Beitrag für jede der in § 1 AHKV genannten Versicherungen wird unter
Monaten besteht auch ohne gesonderte Vereinbarung weltweit Versicherungs-                               Berücksichtigung der in den Kalkulationsgrundlagen des Versicherers niederge-
schutz. Dies gilt sowohl für die Katzenkrankenschutz-Versicherung als auch für die                      legten Prämienfaktoren (z. B. erreichtes Alter, Schadenaufwand und -häufgkeit,
Katzen-OP-Kostenschutz-Versicherung, wobei sich hinsichtlich der Erstattung von                         individueller Schadenaufwand, Verwaltungskostenaufwand, Bestandszusam-
Schäden im Ausland noch Besonderheiten aus den BB ergeben (s. § 8 BB).                                  mensetzung) für gleichartige Risiken unter Beachtung anerkannter Grundsätze
§ 5 Versicherungsbeitrag                                                                                der Versicherungsmathematik und -technik ermittelt. Es können auch statistische
1. Der für das Versicherungsjahr bemessene Versicherungsbeitrag ist je nach                             Erkenntnisse des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
   Vereinbarung in monatlichen Beiträgen oder als Jahresbeitrag jeweils im Voraus                       zur treuhänderischen Ermittlung der durchschnittlichen Schadenzahlungen aller
   zum Fälligkeitstermin zu zahlen. Welche Zahlungsweise vereinbart ist, kann                           Versicherer herangezogen werden.
   dem Versicherungsschein entnommen werden. Die Versicherungsperiode                                2. Der Versicherer überprüft jährlich unter Zugrundelegung der tatsächlichen
   umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten entsprechend der Zahlungs-                             Werte der letzten drei Kalenderjahre, ob sich die von ihm kalkulierten Werte für
   weise einen Monat. Der Versicherungsbeitrag enthält die jeweilige gesetzliche                        die Schaden- und Kostenentwicklung bei den bestehenden Verträgen bestätigt
   Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes                         haben oder ob sich eine Abweichung ergibt. Zusätzlich werden die im nächsten
   ändern sich mit Inkrafttreten der Änderung folglich die Beiträge entsprechend.                       Versicherungsjahr erwarteten Veränderungen der Schaden- und Kostenent-
2. Die Fälligkeiten des ersten Beitrags und weiterer Beiträge (Folgebeiträge) sind                      wicklung berücksichtigt. Der Versicherer ist berechtigt, die für die bestehen-
   im Versicherungsschein benannt (Fälligkeitstermine).                                                 den Verträge geltenden Beiträge jährlich unter Beachtung der anerkannten
                                                                                                        Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik ausgehend
3. Der Versicherungsnehmer hat einen Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn er bis zum
                                                                                                        von der von ihm festgestellten tatsächlichen Schaden- und Kostenentwicklung
   jeweiligen Fälligkeitstermin alles getan hat, damit der Beitrag beim Versicherer
                                                                                                        und der auf dieser Basis erwarteten künftigen Schaden- und Kostenentwicklung
   eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart wurde,
                                                                                                        anzupassen. Eine Anpassung erfolgt aber nur, wenn
   gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig:
                                                                                                         a) die Abweichung auf Veränderungen der in Absatz 1 genannten Prämienfak-

                                                                                                                                                                 AHKV BB 11/2025         26

[Seite 27]
Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-
Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung
(AHKV) und Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


       toren beruht, die seit Vertragsabschluss bzw. der letzten Prämienanpassung                        Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann
       eingetreten sind und für den Versicherer weder vorhersehbar noch wesentlich                       er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kennt-
       beeinfussbar waren und                                                                            niserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der
    b) die Abweichung mindestens 5 % (sog. Bagatellgrenze) beträgt.                                      Versicherer von der Verletzung der Anzeigepficht und der Umstände Kenntnis
                                                                                                         erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Die angepassten Beiträge werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode (§
5 Abs. 1 AHKV) wirksam (vorbehaltlich des Absatzes 3).                                              6. Hinweispficht des Versicherers:

3. Ergibt die Anpassung gemäß Absatz 2 eine Erhöhung des Beitrags, so wird sie                           Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen
   nur wirksam, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Beitragser-                             dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte
   höhung unter Kenntlichmachung des Unterschieds zwischen altem und neuem                               Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der
   Beitrag spätestens ein Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens (dem                                Anzeigepficht hingewiesen hat.
   Beginn der nächsten Versicherungsperiode, s. § 5 Abs. 1 AHKV) mitteilt und                       7. Ausschluss von Rechten des Versicherers:
   den Versicherungsnehmer über sein Recht nach Absatz 6 belehrt.                                        Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
§ 8 Vorvertragliche Anzeigepficht                                                                        Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand
1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände:                           oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
   Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem                          8. Anfechtung:
   Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der                              Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufech-
   Versicherer im Antrag in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des                          ten, bleibt bestehen.
   Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
   Diese Anzeigepficht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem Versicherungs-                      9. Erlöschen der Rechte des Versicherers:
   nehmer nach seiner Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme Fragen                             Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsän-
   im Sinn von Satz 1 in Textform stellt. Wird der Vertrag von einem Vertreter des                       derung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte
   Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung der Sätze 1 und                           erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind.
   2 sowie den Absätzen 2 bis 4 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters                       Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter
   als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksich-                         die Anzeigepficht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
   tigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepficht nicht                    § 9 Obliegenheiten
   vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder
                                                                                                    1. Vor Eintritt des Versicherungsfalls:
   dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer selbst Vorsatz oder grobe Fahr-
   lässigkeit zur Last fällt.                                                                            Der Versicherungsnehmer muss alle möglichen und ihm zumutbaren Maßnah-
                                                                                                         men ergreifen, um Krankheiten und Unfälle der versicherten Katze zu vermei-
2. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes:
                                                                                                         den. Dies bedeutet zum Beispiel, dass der Versicherungsnehmer den versicherten
    Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepficht nach Absatz 1, kann der                         ordentlich mit Wasser und Futter versorgen sowie empfohlene Impfungen des
    Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts besteht auch für die                    Tieres und andere gesundheitliche Maßnahmen, wenn diese angeraten werden,
    Vergangenheit kein Versicherungsschutz.                                                              vornehmen lassen muss. Zur Vermeidung von Unfällen sind die allgemein
    Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer                        gültigen/behördlichen Vorschriften zur Sicherheit der versicherten Katze
    nachweist, dass er die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätz-                       einzuhalten. Weitere Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können
    lich noch grob fahrlässig gemacht hat.                                                               sich aus den BB ergeben. Sollte sich zwischen Antragstellung und Annahme des
                                                                                                         Vertrages eine Veränderung des Gesundheitszustandes der zu versichernden
    Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der
                                                                                                         Katze ergeben, so ist der Antragsteller verpfichtet, den Versicherer unverzüg-
    Anzeigepficht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der
                                                                                                         lich in Textform zu informieren. Der Versicherer behält sich das Recht vor, den
    Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu
                                                                                                         Versicherungsschutz in diesem Fall anzupassen.
    gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
                                                                                                    2. Bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls:
    Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den
    Ver-sicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist,                    2.1 Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Versicherungsfall
    dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt                     unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eintritt in Textform
    des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung                       anzuzeigen. Sowohl für die Katzenkrankenschutz-Versicherung als auch für die
    ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn                     Katzen-OP-Kosten-Versicherung ist hinsichtlich der Form der Anzeige des
    der Versicherungsnehmer die Anzeigepficht arglistig verletzt hat.                                   Versicherungsfalls die spezielle Obliegenheit nach § 9 Abs. 3 BB zu beachten.

3. Kündigung:                                                                                       2.2 Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versicherers zur Schadenabwen-
                                                                                                        dung/-minderung, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen.
    Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepficht nach Absatz 1 leicht
    fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kün-                  2.3 Weitere Obliegenheiten bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls können
    digungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass                       sich für die einzelnen Produkte aus den BB ergeben.
    der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu                 3. Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung
    gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.                                                 Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls:
4. Vertragsänderung:                                                                                3.1 Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Oblie-
    Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepficht nach Absatz 1 nicht vorsätzlich                     genheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu
    verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrum-                     erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der
    stände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die                           Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer
    anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbe-                          hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die
    standteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unverschuldeten Pfichtverletzung                       Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.
    werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode (§ 5                            Obliegenheitsverletzung bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls:
    Abs. 1 AHKV) Vertragsbestandteil.
                                                                                                    3.2 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit bei und/oder nach Eintritt
    Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent                          des Versicherungsfalls vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpfichtung
    oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten                       zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versi-
    Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines                            cherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere
    Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist                      des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
    kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf
                                                                                                    3.3 Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls be-
    dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.
                                                                                                        stehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann
5. Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers:                                         vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch
    Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der                          gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf diese Rechtsfolge
    Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die                     hingewiesen hat.


                                                                                                                                                                   AHKV BB 11/2025         27

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Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-
Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung
(AHKV) und Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


    Kausalitätsgegenbeweis, einfache Fahrlässigkeit, Arglist:                                       Welche Zusatzbausteine zu welchem Produkt und mit welchen Versicherungssummen
3.4 Für alle Obliegenheitsverletzungen gilt, dass der Versicherer zur Leistung ver-                 vereinbart sind, lässt sich dem Versicherungsschein entnehmen.
    pfichtet bleibt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegen-                  2.1 Leistungskatalog der Katzen-OP-Kostenschutz-Versicherung:
    heit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherungs-                Für die Katzen-OP-Kostenschutz-Versicherung gilt der nachfolgende Leistungskatalog:
    nehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt
    oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den                 2.1.1. OP-Kostenschutz:
    Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,                 1. Tritt bei einer versicherten Katze nach Beginn des Versicherungsschutzes
    wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.                              (§ 3 Abs. 3 AHKV) eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die aus
§ 10 Schlussbestimmungen                                                                               tiermedizinischer Sicht einen chirurgischen Eingriff unter Anästhesie (Narkose,
                                                                                                       regionale Schmerzausschaltung) erforderlich macht, bei dem die Haut, die
1. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungs-                          Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig
   schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt                            durchtrennt werden (Operation), so ersetzt der Versicherer dem Versiche-
   anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos                              rungsnehmer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit dadurch
   der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                          angefallenen Kosten eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen
   Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos                       Satz der GOT, soweit kein Ausschluss vereinbart wurde. Der Versicherer ersetzt
   der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der                        darüber hinaus die notwendigen ärztlichen Kosten für die Nachbehandlung eines
   Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                              chirurgischen Eingriffs im Sinne von Satz 1 einschließlich der Kosten für eine
2. Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind – soweit nicht geson-                        physikalischen Therapie, wenn die Nachbehandlung innerhalb von maximal der
   dert geregelt – in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) an den Versicherer zu richten.                im Versicherungsschein genannten Anzahl an Tagen nach dem Eingriff durchge-
3. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung                           führt wurde. Die Kosten für diagnostische Maßnahmen werden übernommen,
   gegen den Versicherer ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Sitz oder                     soweit die Maßnahmen bis zu im Versicherungsschein ausgewiesenen Anzahl der
   die für den Vertrag zuständige Niederlassung des Versicherers liegt. Zuständig ist                  versicherten Tage vor einem chirurgischen Eingriff im Sinne von Satz 1 durch-
   auch das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klage-                      geführt wurden, sie für die Durchführung des Eingriffs notwendig waren und in
   erhebung seinen Wohnsitz hat. In Ermangelung eines Wohnsitzes ist der Ort des                       unmittelbarem sachlichen Zusammenhang mit diesem standen. Im Rahmen der
   gewöhnlichen Aufenthalts des Versicherungsnehmers maßgeblich.                                       diagnostischen Maßnahmen werden auch Kosten für tierärztliche Videosprech-
                                                                                                       stunden übernommen, soweit es sich um Anbieter handelt, die der Versicherer in
4. Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen                         der AGILA Kunden-App empfohlen hat.
   den Versicherungsnehmer muss der Versicherer bei dem Gericht erheben, das
   für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig ist. Wenn der Versiche-                      2. Über den OP-Kostenschutz ersetzt der Versicherer auch die Kosten für die
   rungsnehmer keinen Wohnsitz hat, ist der Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts                        stationäre Unterbringung der versicherten Katze in einer Tierklinik nach einer
   maßgebend.                                                                                          Operation im Sinne von Absatz 1 einschließlich der Kosten für tiermedizinisch
                                                                                                       indizierte Nachbehandlungen, Arzneimittel und Pfegehilfsmittel (z. B. Wund-
5. Verlegt der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz oder den Ort seines gewöhn-                         versorgungsmaterial und Druckverbände) für einen Zeitraum von bis zur im
   lichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Versicherungsvertrag                     Versicherungsschein ausgewiesenen maximalen Anzahl an Tagen.
   oder der Versicherungsvermittlung die Gerichte des Staates zuständig, in dem
   der Versicherer seinen Sitz hat.                                                                 3. Alle nach den Absätzen 1 und 2 versicherten Kosten erstattet der Versicherer
                                                                                                       pro Versicherungsjahr maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme, sofern
6. Es gilt deutsches Recht.                                                                            eine solche vereinbart ist. Ob eine Versicherungssumme vereinbart ist, kann dem
B. Besondere Bedingungen (BB)                                                                          Versicherungsschein entnommen werden. Bei der Katzen-OP-Kostenschutz-
Für die einzelnen Produkte (Katzenkrankenschutz-Versicherung und Katzen-OP-                            Versicherung ist die Versicherungssumme als Gesamtversicherungssumme zu
Kostenschutz-Versicherung) gelten ergänzend zu den AHKV die folgenden BB.                              verstehen, die auch die Leistungen aus dem Verkehrsunfallschutz mitabdeckt.

Die nachfolgenden §§ 1 bis 9 BB gelten sowohl für die die Katzenkranken-                            4. Die versicherten Kosten sind dem Versicherer durch tierärztliche Rechnung
schutz-Versicherung als auch für die Katzen-OP-Kostenschutzversicherung, soweit                        nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen der versicherten Katze, das
nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist.                                                          Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter
                                                                                                       Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Ver-
§ 1 Versicherte Katzen und Aufnahme in die Versicherung
                                                                                                       brauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf
1. Versichert sind die Katzen, die im Versicherungsschein bezeichnet sind.                             der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte GOT beruhen.
2. Versicherungsfähig in der Katzenkrankenschutz-Versicherung und Katzen-OP-                           Rechnungen für diagnostische Maßnahmen vor einer Operation im Sinne von
   Kostenschutz-Versicherung sind gesunde Katzen aller Rassen ab einem Lebens-                         Absatz 1 Satz 3 sind im Sinne einer zügigen Leistungsbearbeitung möglichst
   alter von acht Wochen. Die Altersgrenze für die Versicherungsfähigkeit liegt bei                    zusammen mit der Rechnung für die Operation als solche einzureichen.
   einem Lebensalter von zehn Jahren. Als nicht gesund und damit nicht versiche-                    2.1.2 Verkehrsunfallschutz:
   rungsfähig gelten Katzen mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit
                                                                                                    1. Tritt bei der versicherten Katze nach Beginn des Versicherungsschutzes (§ 3 Abs.
   Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung, es sei denn, die
                                                                                                       3 AHKV) aufgrund eines Verkehrsunfalls mit einem motorisierten Fahrzeug (dazu
   Erkrankung erfordert in Zukunft keinerlei medizinische Behandlung.
                                                                                                       zählen auch Fahrzeuge mit Elektromotor einschließlich Elektrokleinstfahrzeuge,
3. Im Einzelfall können, abweichend von Absatz 2, nach individueller Überprü-                          jedoch keine Schienenfahrzeuge) im öffentlichen Straßenverkehr eine Verände-
   fung auch Tiere mit Vorerkrankungen in einem reduzierten Umfang (z. B. mit                          rung des Gesundheitszustandes auf, die unmittelbar eine tierärztliche Behand-
   einem Ausschluss von Vorerkrankungen) versichert werden. Dies liegt im freien                       lung erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die
   Ermessen des Versicherers. Soweit in solchen Einzelfällen der Leistungsumfang                       nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit angefallenen Behandlungs-
   individuell begrenzt wird, indem z. B. Ausschlüsse vereinbart werden, schränken                     kosten durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bis zum 4-fachen Satz der
   diese Begrenzungen die Leistungskataloge in der Katzen-OP-Kostenschutz-                             GOT. Im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes wird eine etwaige Notdienstgebühr
   Versicherung (§ 2.1 BB) und in der Katzenkrankenschutz-Versicherung (§ 2.2 BB)                      nach GOT erstattet. Der Versicherer ersetzt darüber hinaus die notwendigen
   entsprechend ein.                                                                                   ärztlichen Kosten für die Nachbehandlung nach einem Verkehrsunfall einschließ-
§ 2 Versicherte Gefahren und Kosten                                                                    lich der Kosten für eine physikalischen Therapie, wenn die Nachbehandlung
                                                                                                       innerhalb von maximal 30 Tagen nach der Erstbehandlung im Sinne von Satz 1
Die versicherten Gefahren und Kosten für die Katzen-OP-Kostenschutz-Versicherung
                                                                                                       durchgeführt wurde. Was den Nachweis der Kosten anbelangt, so gilt Ziffer 2.1.1
und die Katzenkrankenschutz-Versicherung sind in den nachfolgenden Leistungs-
                                                                                                       Absatz 4 Satz 1 und 2 entsprechend.
katalogen beschrieben. Beide Versicherungen können isoliert abgeschlossen werden.
Indes können die Katzen-OP-Kostenschutz-Versicherung und die Katzenkran-                            2. Nicht erstattet werden im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes sämtliche Kosten
kenschutz-Versicherung nicht zusammen abgeschlossen werden, da der Versiche-                           für Zahnbehandlungen oder Zahnoperationen an der versicherten Katze. Solche
rungsschutz aus der Katzen-OP-Kostenschutz-Versicherung von demjenigen der                             Kosten werden ausschließlich nach Maßgabe des Zusatzbausteins „Zahnbehand-
Katzen-OP-Kostenschutz-Versicherung umfasst ist.                                                       lungen“ erstattet, sofern dieser vereinbart ist.
                                                                                                    3. Der Versicherer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungsprüfung zum Verkehrs-
Zu beiden Produkten können jeweils Zusatzbausteine (s. § 3 BB) vereinbart werden.
                                                                                                       unfallschutz die polizeilichen Unterlagen zum Verkehrsunfall anzufordern bzw.
Bei Antragstellung kann der Versicherungsnehmer zwischen den Zusatzbausteinen
                                                                                                       Akteneinsicht bei den zuständigen Behörden zu nehmen.
„Vorsorge“, „Physiotherapie und Heilmethoden“ und „Zahnbehandlungen“ wählen.
                                                                                                    4. Der Versicherungsnehmer hat die Obliegenheit, alle ihm zumutbaren Maßnah-


                                                                                                                                                              AHKV BB 11/2025           28

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Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-
Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung
(AHKV) und Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


    men zu ergreifen, um die Identität und Kontaktdaten des Schädigers zu erlangen                  3.1 Zusatzbaustein „Vorsorge“:
    und diese dem Versicherer mitzuteilen.                                                          1. Wenn der Zusatzbaustein „Vorsorge“ vereinbart ist, ersetzt der Versicherer
5. Versicherungsleistungen im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes werden bis                             über den jeweils einschlägigen Leistungskatalog der Katzen-OP-Kostenschutz-
   zur Versicherungssumme erbracht, sofern eine solche vereinbart ist. Ob eine                         versicherung bzw. der Katzenkrankenschutz-Versicherung hinaus unabhängig
   Versicherungssumme vereinbart ist, kann dem Versicherungsschein entnommen                           von einer tiermedizinischen Indikation die Kosten ausschließlich folgender
   werden. Auf Ziffer 2.1.1 Absatz 3 Satz 3 wird verwiesen.                                            Vorsorgemaßnahmen für die versicherte Katze:
2.2 Leistungskatalog der Katzenkrankenschutz-Versicherung:                                               •   Impfungen,
    Für die Katzenkrankenschutz-Versicherung gilt der nachfolgende Leistungskatalog:                     •   Wurmkuren,
                                                                                                         •   Check-Ups (allgemeine Körperuntersuchung, Blut- und Fäkaltests),
    Die Katzenkrankenschutz-Versicherung umfasst die Versicherungsleistungen                             •   Floh-/Zeckenschutz, und
    • des OP-Kostenschutzes gemäß Ziffer 2.1.1 und                                                       •   Chip/Kennzeichnung.
    • des Verkehrsunfallschutzes gemäß Ziffer 2.1.2.                                                2. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Vorsorge“ erfolgt pro Versi-
    Zusätzlich umfasst die Katzenkrankenschutz-Versicherung den Kranken- und                           cherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein vereinbarten Pauschalhöchst-
    Unfallschutz gemäß Ziffer 3.2.1 und den Auslandsschutz gemäß Ziffer 2.2.2.                         betrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist, kann dem Versicherungs-
2.2.1. Kranken- und Unfallschutz:                                                                      schein entnommen werden.

1. Tritt bei einer versicherten Katze nach Beginn des Versicherungsschutzes (§ 3 Abs.               3. Für alle anderen Vorsorgemaßnahmen, die in der obigen Aufzählung nicht ge-
   3 AHKV) eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die eine tierärztliche                       nannt sind (z. B. Flohkamm), besteht auch über den Zusatzbaustein „Vorsorge“
   Behandlung erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem Versicherungs-                        kein Versicherungsschutz.
   nehmer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit angefallenen                        3.2 Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“:
   Kosten eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen Satz der                         1. Wenn zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung bzw. der Katzenkrankenschutz-
   Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) für ambulante und                             Versicherung der Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“
   stationäre Behandlung von Krankheits- oder Unfallfolgen einschließlich Arznei-                      vereinbart ist, ersetzt der Versicherer darüber die Kosten für ausschließlich die
   mittelkosten sowie Kosten für die notwendige Unterbringung in einer Tierklinik,                     folgenden physiotherapeutischen Leistungen und Heilbehandlungen, sofern diese
   für notwendige Diagnostik (u. a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT),                        entweder von einem Tierarzt oder nach Überweisung durch einen Tierarzt von
   sofern diese von einem staatlich zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden.                         einem anerkannten Tierphysiotherapeuten durchgeführt wurden:
   Kosten für tierärztliche Videosprechstunden werden übernommen, soweit es sich
   um Anbieter handelt, die der Versicherer in der AGILA Kunden-App empfohlen                            • Physikalische Therapien (je angefangene 15 Minuten): Heliotherapie, Inter-
   hat. Eine Übernahme der Notdienstgebühr nach GOT erfolgt im Rahmen des                                  ferenzstromtherapie, Laserakupunktur, Laserbestrahlung zur Gewebeaktivie-
   Kranken- und Unfallschutzes. Als Schadendatum gilt das jeweilige Datum der                              rung, Magnetfeldtherapie, Mikrowellentherapie, Ozon-Sauerstoffbehandlung
   Behandlung.                                                                                             (lokal oder systemisch intravenös), und

    Krankheit im Sinne dieser Bedingungen ist ein nach dem aktuellen und allgemein                       • Strahlen- und Ultraschalltherapien: Radiosynoviorthese (RSO) durch intraar-
    anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland anor-                         tikuläre Injektion radioaktiver Substanzen, Radiosynoviorthese (RSO) durch
    maler, unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zustand. Als Unfall gilt im Sinne                     Bestrahlung, Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger inklusive Aus-
    dieser Bedingungen, wenn das versicherte Tier durch ein plötzlich von außen auf                        arbeitung eines Therapieplans, Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleu-
    das versicherte Tier wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesund-                     niger (kuratives Protokoll, ohne Planungs- oder Kontroll-CT pro Bestrahlung),
    heitsschädigung erleidet.                                                                              Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger (palliatives Protokoll, ohne
                                                                                                           Planungs- oder Kontroll-CT, pro Bestrahlung), Bestrahlungstherapie mittels
2. Im Rahmen des Kranken- und Unfallschutzes erstattet der Versicherer sämtliche                           Linearbeschleuniger (palliatives Protokoll bei Osteosarkom oder Arthrose, pro
   nach Absatz 1 versicherte Kosten pro Versicherungsjahr maximal Kosten bis zu der                        Bestrahlung), Stoßwellentherapie radial, Stoßwellentherapie, fokussiert.
   im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme, sofern eine solche
   vereinbart ist. Eine vereinbarte Versicherungssumme für den Kranken- und Unfall-                 2. Außerdem werden nur im Rahmen des Zusatzbausteins „Physiotherapie und
   schutz versteht sich dabei als Gesamtversicherungssumme für den Kranken- und                        andere Heilmethoden“ die Kosten für die Anfertigung und den Erwerb von
   Unfallschutz, den OP-Kostenschutz, den Verkehrsunfallschutz und den Auslands-                       Orthesen oder für vergleichbare medizinische Hilfsmittel ersetzt, soweit die
   schutz nach Ziffer 2.2.2.                                                                           versicherte Katze solche nach Verordnung durch einen Tierarzt tragen muss und
                                                                                                       diese medizinisch notwendig sind.
3. Alle nach Absatz 1 versicherten Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung
   nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen der versicherten Katze, das Datum                      3. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Physiotherapie und andere
   der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe                      Heilmethoden“ erfolgt pro Versicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein
   der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchs-                         vereinbarten Pauschalhöchstbetrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart
   material und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der                           ist, kann dem Versicherungsschein entnommen werden.
   jeweils gültigen Fassung der GOT beruhen.                                                        4. Für alle anderen physiotherapeutischen Leistungen und Heilbehandlungen oder
2.2.2 Auslandsschutz:                                                                                  Hilfsmittel, die in der obigen Aufzählung nicht genannt sind (z. B. Osteopathie
                                                                                                       oder Hydrotherapie), besteht über den Zusatzbaustein „Physiotherapie und
    1. In Ergänzung von § § 4 AHKV besteht im Rahmen der Katzenkranken-                                andere Heilmethoden“ kein Versicherungsschutz.
       schutz-Versicherung weltweiter Versicherungsschutz, der die Kosten für den
       medizinisch notwendigen Rücktransport der versicherten Katze nach Deutsch-                   3.3 Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“:
       land während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes umfasst. Als ein                     1. Wenn zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung bzw. der Katzenkranken-
       vorübergehender Auslandsaufenthalt im Sinne von Satz 1 gilt in der Katzen-                      schutz-Versicherung der Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ vereinbart ist,
       krankenschutz-Versicherung ein Auslandsaufenthalt von bis zu zwölf Monaten.                     ersetzt der Versicherer die Kosten folgender tierärztliche Zahnbehandlungen
    2. Versicherungsleistungen im Rahmen des Auslandsschutzes werden innerhalb                         einschließlich dazugehörender Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen:
       der Versicherungssumme für den Kranken- und Unfallschutz erbracht, sofern                         •   Zahnfüllungen,
       dieser vereinbart ist. Auf Ziffer 2.2.1 Absatz 2 Satz 2 wird verwiesen.                           •   Wurzelbehandlungen,
§ 3 Zusatzbausteine zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und zur                                       •   Zahnextraktion,
    Katzenkrankenschutz-Versicherung                                                                     •   Zahnprophylaxe,
                                                                                                         •   Zahnreinigung,
Zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und zur Katzenkrankenschutz-Versi-                                •   Zahnsteinentfernung,
cherung können jeweils die folgenden Zusatzbausteine vereinbart werden. Ob                               •   Zahnpolitur,
ein oder mehrere Zusatzbausteine vereinbart sind, kann dem Versicherungsschein                           •   Zahnersatz,
entnommen werden. Der Versicherungsschutz der Zusatzbausteine „Physiotherapie                            •   Zahnkorrektur,
und andere Heilmethoden“ und „Zahnbehandlungen“ beginnt erst nach Ablauf der                             •   Schienung eines luxierten Zahnes,
vereinbarten allgemeinen Wartezeit (s. Ziffer 7 BB). Die allgemeine Wartezeit ist im                     •   Freilegung eines retinierten Zahnes,
Versicherungsschein angegeben. Die allgemeine Wartezeit gilt nicht bei unfallbe-                         •   Gingivektomie/Paradontalbehandlung,
dingten Behandlungen und Eingriffen.                                                                     •   Gingivoplastik (Lappenoperationen, Deckung paradontaler Defekte,
                                                                                                         •   Auffüllen paradontaler Knochendefekte) und
                                                                                                         •   Zahnfsteloperationen.
                                                                                                                                                               AHKV BB 11/2025        29

[Seite 30]
Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-
Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung
(AHKV) und Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


2. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Zahnbehandlung“ erfolgt                               14. Geplante und gezielte Behandlungen im Ausland,
   pro Versicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein vereinbarten Pauschal-                        15. Chirurgische Eingriffe (auch Maßnahmen am Gebiss des Haustiers), die der
   höchstbetrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist, kann dem Versiche-                             Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter
   rungsschein entnommen werden.                                                                             haben,
3. Für alle anderen Zahnbehandlungen, die in der obigen Aufzählung nicht genannt                    16. Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden,
   sind, besteht auch über den Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ kein Versiche-
   rungsschutz.                                                                                     17. Behandlungen und Krankheiten, die während einer vereinbarten Wartezeit diag-
                                                                                                        nostiziert oder durchgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind Behandlungen
§ 4 Erstattung von Auslandbehandlungen oder -eingriffen                                                 wegen Unfällen sowie Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des Zusatzbausteins
Kosten, die im Ausland entstanden sind, werden in der Katzen-OP-Kostenschutz-                           Vorsorge,
versicherung und in der Katzenkrankenschutz-Versicherung nur bis zur Höhe der im                    18. Alle Schäden, die durch einen oder mehrere Verstöße gegen das Tierschutzge-
jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte erstattet. Höchstens                       setz (TierSchG) entstanden sind oder mit solchen Verstößen im Zusammenhang
werden jedoch diejenigen Vergütungen erstattet, die für die entsprechende Behand-                       stehen.
lungen oder Eingriffe im Inland nach der in Deutschland geltenden Gebührenord-
nung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) angefallen wären. Nicht versichert ist                   2. Im Katzen-OP-Kostenschutz und im Katzenkrankenschutz werden zudem keine
die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.                                                      Kosten für Kastration und Sterilisation ersetzt, außer es liegt eine medizinische
                                                                                                       Indikation vor. Im Katzen-OP-Kostenschutz werden überdies keine Kosten
§ 5 Prozentualer Anteil der Kostenübernahme, Selbstbeteiligung                                         ersetzt für Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenprophylaxe sowie Zahnstei-
1. Sowohl in der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung als auch in der Katzen-                            nentfernungen und Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt.
   krankenschutz-Versicherung kann der Versicherungsnehmer bei Antragstellung                          Als Maßnahme der Geburtshilfe gilt auch ein Eingriff zur Behandlung im Rahmen
   jeweils einen Prozentsatz wählen, in Höhe dessen der Versicherer versicherte                        von Totgeburten.
   Kosten pro Versicherungsfall und eingereichter Rechnung übernimmt. Wählbar ist                   3. Von der Erstattung ausgeschlossen sind ferner alle mit den Ausschlüssen gemäß
   eine Kostenerstattung zwischen 70% und 100% je Versicherungsfall und je ein-                        Absatz 1 und 2 in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang stehenden Maßnah-
   gereichter Rechnung. Zu welchem prozentualen Anteil die Kosten übernommen                           men, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen.
   werden, kann dem Versicherungsschein entnommen werden.
                                                                                                    4. Ausgeschlossen sind darüber hinaus Schäden durch Epidemien oder Pandemien
2. Ab dem achten Geburtstag der versicherten Katze beträgt die prozentuale                             oder durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege
   Kostenübernahme im Sinne von Absatz 1 nur noch maximal 80%. Dies gilt                               oder innere Unruhen. Ausgeschlossen sind überdies Schäden durch Naturkatast-
   insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer bis dato einen Prozentsatz                          rophen (z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung). Ausgeschlossen
   vereinbart hatte, der höher als 80% war, z. B. 90% oder 100%.                                       sind weiter Schäden durch Man-Made-Katastrophen (z. B. Großbrände, Explo-
3. Ob für die Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und in der Katzenkranken-                             sionen, Einsturz-, Schiff- oder Bahnkatastrophen).
   schutz-Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, kann ebenfalls dem                    § 7 Allgemeine und besondere Wartezeit
   Versicherungsschein entnommen werden. In der Katzenkrankenschutz-Versicher-
   ung und in der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung gilt die Selbstbeteiligung je                  1. Der Versicherungsschutz in der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und in der
   Versicherungsjahr (nicht je Versicherungsfall). Ist eine Selbstbeteiligung verein-                  Katzenkrankenschutz-Versicherung, sowie der Zusatzbausteine „Physiotherapie
   bart, ziehen wir diese von der Entschädigungsleistung ab.                                           und andere Heilmethoden“ und „Zahnbehandlung“ beginnt erst nach Ablauf
                                                                                                       der vereinbarten allgemeinen Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit beträgt einen
4. Sind eine verringerte prozentuale Kostenübernahme nach Absatz 2 von unter                           Monat. Die allgemeine Wartezeit ist im Versicherungsschein angegeben. Die All-
   100% und eine jährliche Selbstbeteiligung vereinbart, greift zuerst die jährliche                   gemeine und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten Behandlungen
   Selbstbeteiligung. Das heißt, die verringerte prozentuale Kostenübernahme wird                      und Eingriffen und dem Zusatzbaustein „Vorsorge“.
   auf den verbleibenden Betrag nach Abzug der Selbstbeteiligung angewendet.
                                                                                                    2. Unabhängig von der allgemeinen Wartezeit gilt für Behandlungen und Eingriffe
§ 6 Nicht versicherte Gefahren und Kosten                                                              wegen der nachfolgend abschließend aufgezählten Krankheiten eine besonde-
1. Sofern nicht einzelvertraglich gesondert vereinbart oder in den Zusatzbausteinen                    re Wartezeit. Die Dauer der besonderen Wartezeit ist im Versicherungsschein
   zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung oder zur Katzenkrankenschutz-Ver-                            angegeben. Wird eine der nachfolgend genannten Krankheiten während der
   sicherung vereinbart, ersetzt der Versicherer keine Kosten für:                                     besonderen Wartezeit diagnostiziert, sind alle Leistungen für diese Krankheit
    1. Freiwillige Untersuchungen, Konsultationen und Behandlungen, die nicht im                       sowie alle damit verbundenen Folge- und Begleiterkrankungen einschließlich
       direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehl-                        sämtlicher Folgekosten sind dauerhaft ausgeschlossen, auch über das Ende der
       entwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind (z. B. Physiothera-                    Wartezeit hinaus.
       pie ohne medizinische Notwendigkeit),                                                             Die besondere Wartezeit fndet auf Zusatzbausteine keine Anwendung. Die be-
    2. Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten,                                                         sondere Wartezeit ist ausschließlich für die folgenden Krankheiten maßgeblich:

    3. Physiotherapie (soweit nicht als Nachbehandlung nach einer Operation in der                       • Allergien (z. B. Futtermittel-, Umwelt – oder Kontaktallergien),
       Katzen-OP-Kostenschutzversicherung mitversichert (s. § 2.1.1 BB))                                 • Bandscheibenvorfall (Diskusprolaps, Vorfall einer Bandscheibe in der Wirbelsäule),
    4. Psychotherapeutische Behandlungen,                                                                • Onkologische Erkrankungen (Krebs/Tumorerkrankungen),
    5. Diät- und Ergänzungsfuttermittel, z. B. Hustensaft und Durchfallpräparate,                        • Portosystemischer Shunt (Lebershunt, PSS, Blutgefäßanomalie, bei der Blut
    6. Pfegezubehör, medizinische Shampoos und Bedarfsgegenstände,                                         die Leber umgeht),

    7. Sämtliche Vorsorgeleistungen,                                                                     • Kreuzbandprobleme (z. B. Kreuzbandriss oder Kreuzbandruptur),

    8. Zahnspangen,                                                                                      • Meningitis,

    9. Zahnbehandlungen (z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnext-                               • Degenerative Bandscheibenerkrankung,
       raktion, Zahnprophylaxe, Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Zahnpolitur,                         • Zwerchfellhernie.
       Zahnersatz),                                                                                 § 8 Tierarztwahl
    10. Prothesen des Bewegungsapparates,                                                           In der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und in der Katzenkrankenschutz-
    11. Tierheilpraktiker (z. B. Bachblütentherapie, Homöopathie, etc.),                            Versicherung ist der Versicherungsnehmer in der Wahl der Tierarztpraxis frei; es muss
    12. Erstellen von Bescheinigungen und Gutachten, Fahrtkosten verursacht durch                   sich jedoch um einen staatlich zugelassenen Tierarzt handeln. Der Versicherer hat das
        Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes, Rezept- und Rechnungs-                 Recht, einzelne Tierarztpraxen bei berechtigtem Interesse durch vorherige Ankün-
        gebühren, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres,                              digung in Form einer Mitteilung in Textform an den Versicherungsnehmer von der
                                                                                                    Behandlung versicherter Katzen ausschließen.
    13. Behandlungen von bei Vertragsabschluss bereits bestehenden (Vor-)Erkrank-
        ungen inkl. angeborenen Defekten und Krankheiten, die entweder dem                          Auf den ausdrücklichen, in Textform mitzuteilenden Wunsch des Versicherungsneh-
        Versicherungsnehmer bekannt waren, von einem Tierarzt vermerkt wurden,                      mers rechnet der Versicherer die von einem Tierarzt oder einer Tierklinik durchge-
        oder hinsichtlich derer erkennbare Symptome bestanden, und alle damit                       führten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Der Versicherer zahlt den ermittelten
        verbundenen Folge- und Begleiterkrankungen, einschließlich sämtlicher                       vertraglichen Entschädigungsbetrag in diesem Fall direkt und schuldbefreiend an die
        Folgekosten;                                                                                Tierarztpraxis oder die Tierklinik.


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Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-
Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung
(AHKV) und Besondere Bedingungen (BB)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden.
Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint.


§ 9 Besondere Obliegenheiten in der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und
    Katzenkrankenschutz-Versicherung
1. In der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und in der Katzenkrankenschutz-
   Versicherung gibt der Versicherungsnehmer dem Versicherer auf Verlangen die
   Gelegenheit, Feststellungen über Grund und Höhe der Kosten zu treffen und
   wird hierzu alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen, soweit
   diese billigerweise vom Versicherer verlangt werden können. Der Versiche-
   rungsnehmer ermächtigt die behandelnden Tierärzte alle erforderlichen
   Auskünfte zu erteilen, das umfasst alle Behandlungen der versicherten Katze
   von Geburt an. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, die erforderlichen
   Auskünfte/Unterlagen selbst beizubringen.
2. Zudem hat der Versicherungsnehmer die Originalrechnungen des Tierarztes
   für Behandlungen der versicherten Katze innerhalb des Versicherungsjahres
   unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen
   Versicherungsjahres, an den Versicherer zu übermitteln.
3. Ergänzend zu § 9 Abs. 2 AHKV trifft den Versicherungsnehmer bei und/oder
   nach Eintritt des Versicherungsfalls in der Katzen-OP-Kostenschutz und im
   Katzenkrankenschutz-Versicherung die folgende Obliegenheit hinsichtlich
   der Form der Anzeige des Versicherungsfalls: Sollte die versicherte Katze bei
   Vertragsabschluss bereits Vorerkrankungen haben, muss der Versicherungs-
   nehmer den Schaden über einen der folgenden Kanäle melden: Über die AGILA
   Homepage, über das AGILA Kundenportal oder per AGILA Kunden-App. Eine
   Anzeige des Schadens per E-Mail ist in diesem Fall nicht möglich.


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