# BarmeniaGothaer Operationskostenversicherung für Pferde: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-barmenia-pferde-op.php
- Rechtlicher Träger: Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-barmenia-pferde-op.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Operationskostenversicherung für Pferde (AVB Pferde-OP-Kosten)](https://cdn.barmeniagothaer.de/barmeniagothaer/media/tiere_freizeit/tiere/tierkranken/barmeniagothaer-avb-pferde-op-a3726-02.pdf), Fassung AVB Pferde-OP-Kosten A 3726-02, Stand 01.01.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung) | ja | Versichert ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall). | Ziffer 2.1.1.1, Seite 2 |
| Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tier | ja | Sie eine Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig über eine Lebens- oder Chipnummer als das im Versicherungsvertrag versicherte Pferd identifizierbar ist. | Ziffer 1, Seite 1 |
| Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammen | nicht geregelt |  |  |
| Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Höchstentschädigung je Operation ist abhängig vom gewählten Versicherungsschutz. Sie ist im Versicherungsschein dokumentiert. | Ziffer 2.3.1, Seite 2 |
| Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fach | ja | Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Gebührensatz. | Ziffer 2.3.1 a), Seite 2 |
| Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent) | ja | bzw. die Entschädigung wird zum vereinbarten Erstattungssatz | Ziffer 2.4, Seite 3 |
| Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr) | ja | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen, | Ziffer 2.4, Seite 3 |
| Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen, | Ziffer 2.4, Seite 3 |
| Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinik | nicht geregelt |  |  |
| Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinik | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit für Krankheiten | ja | die Wartezeit 3 Monate, für Bauchhöhlen-OPs (Kolik) 5 Tage. | Ziffer 2.2.2, Seite 2 |
| Wartezeit für Operationen | ja | die Wartezeit 3 Monate, für Bauchhöhlen-OPs (Kolik) 5 Tage. | Ziffer 2.2.2, Seite 2 |
| Wartezeit bei Unfällen | keine | besteht keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist. | Ziffer 2.2.4.1, Seite 2 |
| Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren) | ja | gilt eine besondere Wartezeit von 12 Monaten. | Ziffer 2.2.3.1, Seite 2 |
| Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherer | ja | Es besteht keine allgemeine Wartezeit, wenn vor diesem Vertrag über einen anderen Vertrag ein vergleichbarer Versicherungsschutz | Ziffer 2.2.4.2, Seite 2 |
| Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen) | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalter | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antrag | ja | Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. | Ziffer 6.1, Seite 4 |
| Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierung | ja | eindeutig über eine Lebens- oder Chipnummer als das im Versicherungsvertrag versicherte Pferd identifizierbar ist. | Ziffer 1, Seite 2 |
| Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge) | nicht geregelt |  |  |
| Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerden | nein | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbenen Fehlentwicklungen, die Ihnen bei | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Erbliche Erkrankungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Für Ihnen bei Antragstellung nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbenen Fehlentwicklungen besteht | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Für Ihnen bei Antragstellung nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbenen Fehlentwicklungen besteht | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED) | nicht geregelt |  |  |
| Kreuzbandriss und Kreuzbandoperation | nicht geregelt |  |  |
| Patellaluxation | nicht geregelt |  |  |
| Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation) | nicht geregelt |  |  |
| Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahre | nicht geregelt |  |  |
| Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung) | nicht geregelt |  |  |
| Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnung | nicht geregelt |  |  |
| Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material) | ja, bis zur Versicherungssumme | chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tiers unter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie/"Standnarkose" | Ziffer 2.1.1.1 a), Seite 2 |
| Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher) | ja, bis zur Versicherungssumme | Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, einen Befund zu | Ziffer 2.3.3, Seite 3 |
| Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Anzahl der versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage nach dem Tag der Operation) wird im Versicherungsschein dokumentiert. | Ziffer 2.3.4, Seite 3 |
| Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden. | Ziffer 2.3.5, Seite 3 |
| Stationäre Unterbringung in der Tierklinik | ja, bis zur Versicherungssumme | stationäre Unterbringungskosten, | Ziffer 2.3.2 c), Seite 2 |
| Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grund | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Ausschluss gilt nicht, wenn die Kastration bzw. Sterilisation wegen gynäkologischen, andrologischen oder onkologischen Erkrankungen durchgeführt werden muss | Ziffer 3.4, Seite 3 |
| Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss) | nein | Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration oder Sterilisation. | Ziffer 3.4, Seite 3 |
| Kaiserschnitt und Geburtshilfe | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind einmalig je versichertes Tier die Operationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kaiserschnitt entstehen, | Ziffer 3.3, Seite 3 |
| Magendrehung und Fremdkörperoperation | ja, bis zur Versicherungssumme | für Bauchhöhlen-OPs (Kolik) 5 Tage. | Ziffer 2.2.2, Seite 2 |
| Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung) | nein | Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert. | Ziffer 2.1.1.2, Seite 2 |
| Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operation | nein |  |  |
| Labor, Röntgen und Ultraschall | ja, bis zur Versicherungssumme | spezielle Untersuchungen (z. B. Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor). | Ziffer 2.3.3, Seite 3 |
| Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bildgebende Verfahren (z. B. Röntgen, CT, MRT) je Operation, | Ziffer 2.3.2 b), Seite 2 |
| Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitation | ja, bis zur Versicherungssumme | Im Rahmen der Nachbehandlung sind zusätzlich bis zu fünf physiotherapeutische Behandlungen bis je max. 60 Minuten Dauer nach Ablauf der vereinbarten Frist versichert. | Ziffer 2.3.4, Seite 3 |
| Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker) | ja, bis zur Versicherungssumme | alternative Heilmethoden/komplementäre Behandlungsmethoden. | Ziffer 2.3.2 c), Seite 2 |
| Diätfutter auf tierärztliche Verordnung | nein | Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn diese zur Behandlung eingesetzt werden, | Ziffer 3.2 f), Seite 3 |
| Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, | Ziffer 2.3.5, Seite 3 |
| Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion) | nein | Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung, Zahnersatz | Ziffer 3.2 b), Seite 3 |
| Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnextraktionen (auch von sog. Wolfszähnen) | Ziffer 2.1.1.1 a), Seite 2 |
| Professionelle Zahnreinigung als Vorsorge | nein | Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung | Ziffer 3.2 b), Seite 3 |
| Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck) | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Impfungen | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken) | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Jährliche Gesundheitsuntersuchung | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Notdienstgebühr und Notdienstzuschläge | ja, bis zur Versicherungssumme | die Notdienstgebühr nach der GOT, | Ziffer 2.3.1 b), Seite 2 |
| Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satz | ja | die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes | Ziffer 2.3.1 b), Seite 2 |
| Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit) | ja | Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht weltweit für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz. | Ziffer 2.5, Seite 3 |
| Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus muss | nicht geregelt |  |  |
| Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Einschläferung auf tierärztlichen Rat | nicht geregelt |  |  |
| Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Tierhalterhaftpflicht mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfall | ja | Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. | Ziffer 9.3, Seite 5 |
| Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieres | keine | Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn an berechnet. | Ziffer 10.6, Seite 6 |
| Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT) | ja | Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen. | Ziffer 11.2, Seite 6 |
| Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigungsfristen | ja | Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. | Ziffer 9.2.3, Seite 5 |
| Frist zum Einreichen von Rechnungen | ja | unverzüglich, spätestens 1 Monat nach Beendigung der Behandlung nachweisen. | Ziffer 4.1, Seite 3 |
| Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschluss | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Operationskostenversicherung für Pferde (AVB Pferde-OP-Kosten)

```text
[Seite 1]
    Allgemeine Versicherungsbedingungen
    für die Operationskostenversicherung
    für Pferde (AVB Pferde-OP-Kosten)
                                                                                                                                                     Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                                                                                                                     Barmenia-Allee 1
                                                                                                                                                     42119 Wuppertal


    Stand 01.01.2024


Inhaltsübersicht                                              Seite                                                                       Seite                                                                  Seite


Versichertes Risiko / Versicherungsumfang                                Ihre Pflichten und Obliegenheiten                                           Der Versicherungsbeitrag

1       Versichertes Risiko ..................................... 2      6     Was bedeutet die vorvertragliche                                      10    Was müssen Sie bei der Beitrags-
                                                                               Anzeigepflicht und welche Folgen                                            zahlung beachten?
2       Leistungsvoraussetzungen und                                           hat ihre Verletzung? .................................... 4                 Was geschieht, wenn Sie einen
        Leistungsumfang......................................... 2                                                                                         Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? ............... 5
        2.1 Wann liegt ein                                               7     Ihre Obliegenheiten ..................................... 4                 10.1 Beitrag und Versicherungsteuer......... 5
              Versicherungsfall vor? ........................ 2                7.1 Welche Obliegenheiten müssen                                            10.2 Zahlung und Folgen verspäteter
        2.2 Wartezeiten für Versicherungsfälle .... 2                                Sie vor Eintritt des Versicherungs-                                         Zahlung des Erstbeitrages oder
              2.2.1 Bedeutung und Dauer                                              falls beachten? ................................... 4                       einmaligen Beitrages .......................... 5
                    der Wartezeit ........................... 2                7.2 Welche Obliegenheiten müssen                                            10.3 Zahlung und Folgen verspäteter
              2.2.2 Allgemeine Wartezeit .............. 2                            Sie nach Eintritt des Versiche-                                             Zahlung des Folgebeitrages............... 6
              2.2.3 Besondere Wartezeiten .......... 2                               rungsfalls beachten? .......................... 4                     10.4 Beitragszahlung per SEPA-Last-
              2.2.4 Wegfall der Wartezeit .............. 2                     7.3 Was müssen Sie uns mitteilen,                                                 schriftmandat, PayPal oder mit
        2.3 Welche Kosten ersetzen wir                                               wenn Sie im Versicherungsfall                                               Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/
              im Versicherungsfall? ......................... 2                      auch eine andere Versicherung                                               Kündigungsrecht bei Widerruf ............ 6
        2.4 Selbstbeteiligung/Erstattungssatz ...... 3                               in Anspruch nehmen können?............ 4                              10.5 Beitrag bei vorzeitiger
        2.5 In welchen Ländern besteht                                         7.4 Welche Rechtsfolgen haben                                                     Vertragsbeendigung ........................... 6
              Versicherungsschutz? ........................ 3                        Obliegenheitsverletzungen? ............... 5                          10.6 Beitragsberechnung ........................... 6

3       Welche Kosten übernehmen wir nicht                               8     Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte                                11    Beitragsanpassung ..................................... 6
        (Leistungsausschlüsse).............................. 3                 auf uns über und welche Obliegenheit
        3.1 Ausschluss bekannter                                               müssen Sie dabei beachten? ..................... 5
               Beeinträchtigungen............................. 3                                                                                     Weitere Bestimmungen
        3.2 Ausgeschlossene Operationen
               und sonstige veterinärärztliche                           Die Versicherungsdauer                                                      12    Versicherung für fremde Rechnung .......... 6
               Leistungen .......................................... 3
        3.3 Beeinträchtigungen im Zusammen-                              9     Wann beginnt und wann endet der                                       13    Wann verjähren die Ansprüche
               hang mit Trächtigkeit und Geburt ...... 3                       Vertrag? ........................................................ 5         aus diesem Vertrag? ................................... 7
        3.4 Kastration, Sterilisation ....................... 3                9.1 Beginn und Ende des
                                                                                     Versicherungsschutzes ...................... 5                  14    Was ist bei Mitteilungen an uns
4       Welche Voraussetzungen müssen für                                      9.2 Dauer und Ende des Vertrages.......... 5                                zu beachten?
        die Auszahlung unsere Geldleistungen                                   9.3 Kündigung nach Versicherungsfall..... 5                                 Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift ...... 7
        erfüllt sein und wann wird diese fällig? .... 3                        9.4 Versicherungsjahr............................... 5
                                                                                                                                                     15    Bedingungsänderung ................................. 7
5       Rangverhältnis der Leistungen bei
        mehreren Versicherungsverträgen............ 4                                                                                                16    Künftige Bedingungsverbesserungen ...... 7

                                                                                                                                                     17    Welches Gericht ist zuständig? ................. 7

                                                                                                                                                     18    Welches Recht findet Anwendung? .......... 7

                                                                                                                                                     19    Sanktions-/Embargoklausel ....................... 7

                                                                                                                                                     20    Wenn Sie mit uns einmal nicht
                                                                                                                                                           zufrieden sind.............................................. 7


A 3726-02 01/2024                                                                          Seite 1 von 7

[Seite 2]
Versichertes Risiko / Versicherungsumfang              2.1.2      Beginn und Ende des                               ein vergleichbarer Versicherungsschutz bestan-
                                                                  Versicherungsfalles                               den hat und die Leistung Bestandteil des Vor-
1   Versichertes Risiko                                2.1.2.1 Beginn des Versicherungsfalls                        versicherungsvertrages war.
                                                       Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versi-    -    Bei besonderen Wartezeiten wird die beste-
Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Rege-      cherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststel-         hende Versicherungsdauer der Vorversicherung
lungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten        lung der Diagnose – die zu der Operation führt – er-         auf die Wartezeit angerechnet.
Tiere.                                                 forderlich war (s. Ziffer 2.3.3).                            Dies gilt nicht für solche Leistungsumfänge, die
                                                                                                                    über den Vorversicherungsvertrag nicht erstat-
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,         2.1.2.2 Ende des Versicherungsfalls                          tet worden wären (z. B. durch
dass dasjenige Pferd, für dessen Behandlung Sie        Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des Nachbe-           Leistungsausschlüsse, höhere Selbstbeteili-
eine Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig     handlungszeitraums.                                          gung, niedrigeren Erstattungssatz, niedrigere
über eine Lebens- oder Chipnummer als das im Ver-                                                                   Höchstentschädigung, geringeren GOT1-Satz).
sicherungsvertrag versicherte Pferd identifizierbar    2.1.2.3 Verlängerter Versicherungsfall
ist.                                                   Sind wegen derselben Krankheit oder desselben Un-       2.3 Welche Kosten ersetzen wir im
                                                       falles mehrere Operationen veterinärmedizinisch              Versicherungsfall?
2   Leistungsvoraussetzungen und                       notwendig, so zählen diese Operationen, deren je-       Voraussetzung für die Erstattung der in den Zif-
    Leistungsumfang                                    weilige operationsvorbereitende Untersuchung            fern 2.3.1 bis 2.3.6 bezeichneten Kosten ist, dass die
                                                       (siehe Ziffer 2.3.3) und deren jeweilige Nachbehand-    Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die
2.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?              lungen danach als ein zusammenhängender Versi-          vom Tierarzt verordneten/verschriebenen Medika-
                                                       cherungsfall. Dieser endet mit dem Ende des Nach-       mente und Verbrauchsmaterial nach dem aktuellen
2.1.1    Versicherungsfall                             behandlungszeitraums nach der letzten Operation.        und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedi-
2.1.1.1 Versichert ist die veterinärmedizinisch not-                                                           zinischen Wissenschaft in Deutschland für das je-
wendige Operation des versicherten Tieres wegen        2.2 Wartezeiten für Versicherungsfälle                  weilige Krankheitsbild beziehungsweise die Unfall-
Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall).             2.2.1      Bedeutung und Dauer der Wartezeit            folge medizinisch notwendig, angemessen und ver-
                                                       Der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag be-          hältnismäßig sind.
a) Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendi-    ginnt für jedes in diesem Vertrag versicherte Pferd
ger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des      erst nach Ablauf einer Wartezeit.                       2.3.1    Vergütungen des Tierarztes
versicherten Tiers unter Narkose/Sedierung/Lokalan-                                                            a) Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes
ästhesie/"Standnarkose" zur Wiederherstellung des      Die Wartezeit beginnt für das einzelne versicherte      nach der GOT bis zu dem im Versicherungsschein
Gesundheitszustandes. Hierbei muss die Haut oder       Tier mit dem für das jeweilige Tier vereinbarten Ver-   dokumentierten Gebührensatz.
darunter liegendes Gewebe mehr als punktförmig         sicherungsbeginn.
durchtrennt werden.                                                                                            b) Für tierärztliche Leistungen im Rahmen eines
Mitversichert sind auch folgende Eingriffe unter       Liegt der Zeitpunkt                                     tierärztlichen Notdienstes, die in Notfällen
Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie/"Standnar-           a) klinisch relevanter Symptome von                     erbracht werden erstatten wir – sofern dies im Versi-
kose":                                                      Erkrankungen oder                                  cherungsschein dokumentiert ist –
– Wundversorgung durch Nähen oder Klammern             b) der Diagnosestellung von Erkrankungen                – die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT
     (primäre und sekundäre Wundnaht),                 vor Beginn des Versicherungsschutzes/innerhalb der            bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes
– Zahnextraktionen (auch von sog. Wolfszähnen)         Wartezeit, so sind die jeweilige Krankheit und deren          sowie
     und                                               Folgen dauerhaft nicht mitversichert.                   – die Notdienstgebühr nach der GOT,
– Zahnwurzelbehandlungen.                                                                                      wenn die tierärztlichen Leistungen bei Nacht, am
                                                       2.2.2      Allgemeine Wartezeit                         Wochenende oder an Feiertagen gemäß den in der
b) Krankheit ist ein nach dem aktuellen und allge-     Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit           GOT definierten Zeiträumen durchgeführt wurden.
mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen      (siehe Ziffer 2.1.1.1 b)) beträgt die Wartezeit 3 Mo-   Das Vorliegen eines Notfalles ist durch den Tierarzt
Wissenschaft in Deutschland anormaler, unvorher-       nate, für Bauchhöhlen-OPs (Kolik) 5 Tage.               zu bestätigen. Liegt kein Notfall vor, erstatten wir die
sehbar eintretender, körperlicher Zustand.                                                                     Vergütungen des Tierarztes gemäß Ziffer 2.3.1 a).
                                                       2.2.3      Besondere Wartezeiten
c) Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen    2.2.3.1 Für Versicherungsfälle aufgrund von Ge-         Die Höchstentschädigung je Operation ist abhängig
auf den Körper des versicherten Tiers einwirkt und     lenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Ver-       vom gewählten Versicherungsschutz. Sie ist im Ver-
eine körperliche Schädigung des versicherten Tiers     schattungen, OC, OCD, Birkelandfrakturen, Chips         sicherungsschein dokumentiert.
nach sich zieht. Als Unfall gelten auch Gesundheits-   gilt eine besondere Wartezeit von 12 Monaten.
schäden durch die Aufnahme von Gift- oder Schad-                                                               2.3.2     Folgende Operationen, Untersuchungen
ködern.                                                2.2.3.2 Die Wartezeit beträgt 6 Monate                  oder Kosten sind ggf. eingeschränkt mitversichert.
                                                       für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden           (Ob und in welcher Höhe diese je Versicherungsfall
d) Der Versicherungsfall muss nach Beginn des          Erkrankungen bzw. für folgende Operationen:             mitversichert sind, können Sie Ihrem Versicherungs-
Versicherungsschutzes (siehe Ziffer 9.1) und vor       – Kastration, die wegen gynäkologischen, andro-         schein entnehmen.)
Vertragsende (siehe Ziffer 9.2) eingetreten sein.           logischen oder onkologischen Erkrankungen
                                                            durchgeführt werden muss (Entzündungen oder        a) Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten
2.1.1.2 Versichert ist auch die operationsvorberei-         tumoröse Veränderungen der Geschlechtsor-          Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrak-
tende Untersuchung (siehe Ziffern 2.1.2.1 und 2.3.3)        gane, hormonabhängige sonstige Tumore).            turen. Eine Begrenzung betrifft nur die Operations-
sowie die Nachbehandlung nach der Operation                                                                    kosten je Tag einschließlich Narkose. Die Vorunter-
(siehe Ziffer 2.3.3). Ihrem Versicherungsschein kön-   2.2.4     Wegfall der Wartezeit                         suchung einschl. bildgebender Verfahren und die
nen Sie entnehmen, für welchen Versicherungs-          2.2.4.1 Bei Unfällen                                    Nachuntersuchung zählen nicht dazu.
schutz Sie sich entschieden haben. Der Zeitraum für    Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen           b) Bildgebende Verfahren (z. B. Röntgen, CT,
die Nachbehandlung ist entsprechend dokumentiert.      (siehe Definitionen unter Ziffer 2.1.1.1 c)), besteht   MRT) je Operation,
Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, ist die    keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließ-      c) im Rahmen der Nachbehandlung
operationsvorbereitende Untersuchung nicht versi-      lich und nachweislich auf das Unfallereignis zurück-         - stationäre Unterbringungskosten,
chert.                                                 zuführen ist.                                                - regenerative Therapien (z. B. IRAP, PRP,
                                                                                                                       Stammzellen),
                                                       2.2.4.2 Bei Bestehen einer Vorversicherung, die              - alternative Heilmethoden/komplementäre
                                                       ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegen-               Behandlungsmethoden.
                                                       den Vertrag fortgesetzt wird:
                                                       - Es besteht keine allgemeine Wartezeit, wenn
                                                            vor diesem Vertrag über einen anderen Vertrag

1 Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte

(GOT) in der zum Zeitpunkt des Eintritts des Versi-
cherungsfalls jeweils gültigen Fassung.


A 3726-02 01/2024                                                          Seite 2 von 7

[Seite 3]
2.3.3      Kosten für operationsvorbereitende           2.4 Selbstbeteiligung/Erstattungssatz                   n) Operationen/Behandlung aufgrund von Hufabs-
           Untersuchungen                               Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von   zessen/Hufgeschwüren und deren Folgen (Operatio-
Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir      der Entschädigung abgezogen, bzw. die Entschädi-        nen aufgrund eines tierärztlich diagnostizierten Huf-
auch die Kosten                                         gung wird zum vereinbarten Erstattungssatz vorge-       krebses sind von diesem Ausschluss nicht betrof-
– der Untersuchung, die zur Feststellung der            nommen. Ihrem Versicherungsschein können Sie            fen).
     Diagnose – die zu der Operation führt – erfor-     entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbst-
     derlich war (s. Ziffer 2.1.1.2), sowie             beteiligung oder einen reduzierten Erstattungssatz      3.3 Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit
– für daran anschließende weitere Untersuchun-          vereinbart haben.                                             Trächtigkeit und Geburt
     gen, die der Operationsvorbereitung dienen.                                                                Nicht übernommen werden die Kosten für Operatio-
Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnah-       2.5 In welchen Ländern besteht                          nen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehand-
men, die geeignet erscheinen, einen Befund zu er-            Versicherungsschutz?                               lung) von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusam-
heben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Unter-    Versicherungsschutz besteht in Deutschland.             menhang mit dem Decken oder der Scheinträchtig-
suchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B.         Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht        keit stehen.
Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor).                   weltweit für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz.      Versichert sind einmalig je versichertes Tier die Ope-
                                                                                                                rationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang
Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Nar-        3   Welche Kosten übernehmen wir nicht                  mit einem Kaiserschnitt entstehen, der wegen Kom-
kose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt,        (Leistungsausschlüsse)?                             plikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch not-
auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht                                                           wendig ist.
begonnen hatte.                                         3.1 Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen
                                                        Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind             3.4 Kastration, Sterilisation
2.3.4      Kosten für Nachbehandlung                    Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch be-     Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration
Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kos-      dingte oder erworbenen Fehlentwicklungen, die           oder Sterilisation.
ten für eine sich anschließende Nachbehandlung im       Ihnen bei Antragstellung bekannt waren.                 Der Ausschluss gilt nicht, wenn die Kastration bzw.
Zusammenhang mit der Operation. Die Anzahl der          Für Ihnen bei Antragstellung nicht bekannte Krank-      Sterilisation wegen gynäkologischen, andrologischen
versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage        heiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte     oder onkologischen Erkrankungen durchgeführt wer-
nach dem Tag der Operation) wird im Versiche-           oder erworbenen Fehlentwicklungen besteht im Rah-       den muss (Entzündungen oder tumoröse Verände-
rungsschein dokumentiert.                               men dieser Versicherungsbedingungen Versiche-           rungen der Geschlechtsorgane, hormonabhängige
                                                        rungsschutz.                                            sonstige Tumore).
Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operati-                                                                Hierfür gilt die besondere Wartezeit von 6 Monaten
ven Eingriffes notwendige Behandlung, um die Ge-        Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind         (siehe Ziffer 2.2.3.2).
sundheit des versicherten Tieres wieder herzustel-      Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der vete-
len, den Zustand zu verbessern oder eine Ver-           rinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich      4   Welche Voraussetzungen müssen für die
schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch al-      bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungs-           Auszahlung unsere Geldleistungen erfüllt
ternative/komplementäre Behandlungsmethoden             bedingten Anomalien beruhen.                                sein und wann wird diese fällig?
(wie z. B. Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie,
Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera-      3.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige            4.1 Vorlage der Rechnung
pie),                                                         veterinärärztliche Leistungen                     Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,
− wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise              Für die nachfolgend genannten Operationen (inklu-       müssen Sie uns die durch die versicherte Behand-
      veterinärwissenschaftlich überprüft und doku-     sive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie          lung entstandenen Kosten durch Vorlage der Rech-
      mentiert sind und sie entsprechend dem aktuel-    sonstige veterinärärztliche Leistungen werden keine     nung unverzüglich, spätestens 1 Monat nach Been-
      len und allgemein anerkannten Stand der vete-     Kosten übernommen.                                      digung der Behandlung nachweisen.
      rinärmedizinischen Wissenschaft in Deutsch-       a) Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersu-        Aus der Rechnung muss ersichtlich sein
      land von einem Tierarzt angewandt, verschrie-     chungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zu-       – der Name des Halters des Tieres, für das die
      ben oder verordnet und                            sammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall              Leistung erbracht worden ist;
− die nach der GOT abgerechnet werden.                  stehen;                                                 – der Name und Beschreibung des Tieres (Le-
                                                        b) Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische                bens- oder Chipnummer oder ein vergleichbarer
Bei Vereinbarung des Premium-Schutzes gilt              Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von                eindeutiger Nachweis, der die Identifizierung
Folgendes:                                              Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistierende               des versicherten Tieres ermöglicht) für das die
Im Rahmen der Nachbehandlung sind zusätzlich bis        Milchcanini);                                                 Leistung erbracht worden ist;
zu fünf physiotherapeutische Behandlungen bis je        c) Operationen, die der Herstellung des jeweiligen      – die Diagnose;
max. 60 Minuten Dauer nach Ablauf der vereinbar-        Rassestandards dienen;                                  – die berechnete Leistungsposition gemäß der
ten Frist versichert. Physiotherapeutische Behand-      d) Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des be-                 geltenden GOT;
lungen können von einem Tierarzt oder einem aner-       handelnden Tierarztes;                                  – das Datum der erbrachten Leistungen.
kannten Tierphysiotherapeuten (nach Überweisung         e) Transportkosten für das Pferd;                       Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres
durch den Tierarzt) ausgeführt werden.                  f) Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn          spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle
                                                        diese zur Behandlung eingesetzt werden, und vor-        diagnostische Verfahren (EKG, Röntgen, Ultraschall
Endet der Versicherungsvertrag vor Abschluss der        beugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate;            etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden
Nachbehandlung, so bleiben laufende Nachbehand-         g) Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gut-           sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden
lungen weiter versichert.                               achten, medizinischen Auskünften, Befunden und          Untersuchungsdokumente vorzulegen.
                                                        Tierarztbriefen;
2.3.5     Medikamente, Verbrauchsmaterial und           h) Operationen aufgrund von Schäden, die Sie            4.2 Fälligkeit unserer Geldleistung
          Hilfsmittel                                   bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeige-      Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir
Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Ver-         führt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig   die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest-
brauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom        erhoben haben;                                          stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs
Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.            i) Operationen von Krankheiten oder Unfällen, die       unserer Leistungspflicht notwendig sind.
                                                        durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand
2.3.6     Kosten für Behandlung im Ausland              und Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen     4.3 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung
Wenn der Versicherungsfall während einer Reise im       Ansammlung oder Kundgebung entstehen;                   Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Mo-
Ausland eintritt (siehe Ziffer 2.5) oder eine Behand-   j) Operationen aufgrund von Krankheiten oder            nats nach Anzeige des Versicherungsfalls abge-
lung im Ausland erfolgt, erstatten wir die Kosten ge-   Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen          schlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in
mäß den Ziffern 2.3.1 bis 2.3.5 bis zur Höhe der im     und Kernenergie entstehen;                              Höhe des Betrags verlangen, den wir voraussichtlich
jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der      k) Operationen aufgrund von Krankheiten, die in-        mindestens zahlen müssen. Verzögern sich jedoch
Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der      folge von Epidemien oder Pandemien entstehen;           unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlän-
in Deutschland geltenden GOT zum vertraglich ver-       l) Goldakupunktur/Goldimplantation/Golddrahtim-         gert sich die Monatsfrist entsprechend.
einbarten Satz.                                         plantation;
                                                        m) Operationen/Kastration aufgrund von Kryp-
                                                        torchismus;


A 3726-02 01/2024                                                           Seite 3 von 7

[Seite 4]
4.4 Direktabrechnung mit                                  Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn                       Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung
      dem Tierarzt / der Tierklinik                       – weder eine vorsätzliche,                               oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-
Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die          – noch eine grob fahrlässige                             gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An-
von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten        Anzeigepflichtverletzung vorliegt.                       zeige kannten.
Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen        Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt
den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen         wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn      Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik.    wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-       gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik   gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter       Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt
ab.                                                       Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht       mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung
                                                          angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-         der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge-
5    Rangverhältnis der Leistungen bei                    sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen      machte Recht begründet, Kenntnis erlangen.
     mehreren Versicherungsverträgen                      Versicherungsschutz.                                     Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-
                                                                                                                   stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-
Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn           Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-        zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei-
Sie auch eine andere Versicherung in Anspruch             rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol-    tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats-
nehmen können?                                            gender Voraussetzung bestehen:                           frist noch nicht verstrichen ist.
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versi-
cherung mit einer anderen Versicherungsgesell-            Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei-   Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-
schaft eine Leistung beanspruchen können, geht            nen gefahrerheblichen Umstand, der                       löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
dieser Anspruch grundsätzlich unserer Leistungs-          – weder für den Eintritt oder die Feststellung des       oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall
pflicht vor. Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Ver-          Versicherungsfalls,                                 vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
sicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn           – noch für die Feststellung oder den Umfang              Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir               unserer Leistungspflicht                            Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung          ursächlich war.                                          letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
treten. Sie sind jedoch verpflichtet, uns den anderen
Versicherer zu benennen. Einzelheiten können Sie          Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt     6.4 Anfechtung
Ziffer 7.3 entnehmen.                                     unsere Leistungspflicht.                                 Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
                                                                                                                   Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
                                                          6.2.2     Kündigung                                      richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
Ihre Pflichten und Obliegenheiten, um den An-             Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil      gewollt beeinflusst worden ist.
spruch aus der Versicherung nicht zu gefährden            die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich      Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
                                                          noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver-       trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-
6    Was bedeutet die vorvertragliche                     trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat        fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-
     Anzeigepflicht und welche Folgen                     kündigen.                                                spricht.
     hat ihre Verletzung?
                                                          Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn           6.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
6.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht                        wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-       Die Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten entsprechend, wenn
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-      gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter       der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen         Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht       und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha-          angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-         ist.
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.           sen hätten.
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere                                                                  7    Ihre Obliegenheiten
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem          6.2.3    Vertragsänderung
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.         Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil        7.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor
                                                          wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin-            Eintritt des Versicherungsfalls beachten?
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach            gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter       Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maß-
gefahrerheblichen Umständen, die wir                      Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht       nahmen ergreifen (z. B. auch Einhaltung behördli-
– nach Ihrer Vertragserklärung,                           angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-         cher Sicherheitsvorschriften), um Krankheiten und
– aber noch vor Vertragsannahme                           sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf           Unfälle des versicherten Tieres zu vermeiden.
in Textform stellen.                                      unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-
                                                          teil.                                                    7.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie nach
Sind Sie als Versicherungsnehmer nicht auch Halter                                                                      Eintritt des Versicherungsfalls beachten?
des zu versichernden Tieres, so ist auch der Halter       Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-     7.2.1     Auskunftspflicht
– neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollstän-         treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der       Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,
diger Beantwortung der Fragen verpflichtet.               laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 10.1.1) Ver-      müssen Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß
                                                          tragsbestandteil.                                        jede Auskunft erteilen, die für die Feststellung des
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer-                                                                  Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-
heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn          Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,           tungspflicht erforderlich ist. Wir sind berechtigt, bei
diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt          nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist-     den Tierärzten, die das versicherte Tier behandelt
oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als      los kündigen, wenn                                       oder untersucht haben, die zur Feststellung des Ver-
hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis-      – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den               sicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-
tig gehandelt.                                                 Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder               tungspflicht erforderlichen Auskünfte in Bezug auf
                                                          – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-        das versicherte Tier einzuholen.
6.2 Mögliche Folgen einer                                      zeigten Umstand ausschließen.
      Anzeigepflichtverletzung                                                                                     7.2.2    Untersuchungsrecht
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche        Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung        Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.         über die Vertragsänderung hinweisen.                     müssen Sie uns gestatten, das Tier durch einen von
Je nach den Umständen des Einzelfalls können wir                                                                   uns bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen. Die
in einem solchen Fall                                     6.3 Voraussetzungen für die Ausübung                     Kosten dieser Untersuchung tragen wir.
– vom Vertrag zurücktreten,                                    unserer Rechte
– den Vertrag kündigen,                                   Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder          7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im
– den Vertrag ändern oder                                 zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir              Versicherungsfall auch eine andere Versi-
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung                 Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die           cherung in Anspruch nehmen können?
      anfechten.                                          Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen        Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen
                                                          haben.                                                   Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen
6.2.1     Rücktritt                                                                                                können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen.
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt,                                                                  In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzuge-
können wir vom Vertrag zurücktreten.                                                                               ben.

A 3726-02 01/2024                                                              Seite 4 von 7

[Seite 5]
7.4 Welche Rechtsfolgen haben                             Die Versicherungsdauer                                  9.3 Kündigung nach Versicherungsfall
     Obliegenheitsverletzungen?                                                                                   Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung
7.4.1      Nachteilige Auswirkungen auf unsere            9   Wann beginnt und wann endet der Vertrag?            beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie
           Leistungspflicht                                                                                       gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies           9.1 Beginn und Ende des                                 Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens
dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis-            Versicherungsschutzes                             einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:                   Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-        Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt-
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-           cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie          nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text-
     zen, sind wir nicht leistungspflichtig.              den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich         form zugegangen sein.
– Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver-          nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlen, je-
     letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu      doch nicht vor Ablauf der jeweils geltenden Warte-      Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem
     kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der            zeit für Versicherungsfälle (Ziffer 2.2).               Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim-
     Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei-                                                                  men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit-
     sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt,       Der Versicherungsschutz endet – auch für schwe-         punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden
     kürzen wir die Leistung nicht.                       bende Versicherungsfälle – mit dem Ende des Ver-        Versicherungsjahres, wirksam wird.
     Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs-       trages (Ziffer 9.2.3).
     sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver-                                                               Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach
     pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver-     9.2 Dauer und Ende des Vertrages                        ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Mit Beginn des
     letzung der Obliegenheit                             9.2.1    Vertragsdauer                                  siebten Versicherungsjahres (Ziffer 9.4) verzichten
     – weder für den Eintritt oder die Feststellung       Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-      wir als Versicherer auf unser Kündigungsrecht nach
           des Versicherungsfalls                         gegebenen Zeitraum abgeschlossen.                       einem Versicherungsfall. Dieser Kündigungsverzicht
     – noch für die Feststellung oder den Umfang                                                                  gilt für alle Verträge in der Produktlinie Premium-
           unserer Leistungspflicht ursächlich war.       9.2.2     Stillschweigende Verlängerung                 Schutz, bei denen das versicherte Pferd zu Versi-
     Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis-   Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-     cherungsbeginn maximal 7 Jahre alt war.
     tig verletzt haben.                                  tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr
                                                          stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-      9.4 Versicherungsjahr
7.4.2      Unser Kündigungsrecht                          lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi-       Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver-        gung zugegangen ist.                                    Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-
letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er-                                                           sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-
füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif-       9.2.3     Vertragsbeendigung                            nen Zeitpunkt.
fer 7.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos          Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb          endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung         Ausnahme:
eines Monats, nachdem wir von der Verletzung              bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.                     Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan-
Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist                                                               zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-
ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die             Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf-     sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs-
Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob       zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform      jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-
fahrlässig erfolgt ist.                                   kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.         weils ganze Jahre.
                                                          Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können
8    Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte               Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der            Beispiel:
     auf uns über und welche Obliegenheit                 Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,           Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-
     müssen Sie dabei beachten?                           an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön-            trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,
                                                          nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu-           das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
8.1 Übergang von Ersatzansprüchen                         kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.
Wenn Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten         Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist
zusteht, geht dieser Anspruch bis zu der Höhe auf         von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in         Der Versicherungsbeitrag
uns über, in der wir den Schaden ersetzen. Der            Textform kündigen.
Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend ge-                                                                 10   Was müssen Sie bei der Beitragszahlung
macht werden. Wenn sich Ihr Ersatzanspruch gegen          9.2.4      Verzicht auf das ordentliche Kündigungs-          beachten? Was geschieht, wenn Sie einen
eine Person richtet, mit der Sie bei Eintritt des Scha-              recht zum Ablauf durch uns, wenn Sie den          Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
dens in häuslicher Gemeinschaft leben, können wir                    Premium-Schutz vereinbart haben
den übergegangenen Anspruch gegen diese Person            Sofern das versicherte Pferd beim Versicherungsbe-      10.1 Beitrag und Versicherungsteuer
nur geltend machen, wenn sie den Schaden vorsätz-         ginn dieses Vertrages maximal 7 Jahre alt war, ver-     10.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode
lich verursacht hat.                                      zichten wir als Versicherer mit Beginn des 7. Versi-    Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die
                                                          cherungsjahres (Ziffer 9.4.) auf unser Kündigungs-      Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich,
8.2 Ihre Obliegenheit im Zusammenhang                     recht zum jeweiligen Ablauftermin gemäß Ziffer 9.2.3    halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt
     mit Ersatzansprüchen                                 mit folgenden Ausnahmen:                                sich die Dauer der Versicherungsperiode:
Nachdem der Anspruch auf uns übergegangen ist,            – Wir können Ihren Vertrag unter Einhaltung einer       Sie beträgt
müssen Sie uns bei der Durchsetzung des An-                    Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf-      – bei Monatsbeiträgen einen Monat,
spruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist.            termin kündigen, wenn wir innerhalb eines Zeit-    – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
                                                               rahmens von drei Monaten alle Versicherungs-       – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
8.3 Folgen einer Obliegenheitsverletzung                       verträge der "Operationskostenversicherung für     – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Abweichend von Ziffer 7.4 gilt bei Verletzung der Ob-          Pferde" in der Produktlinie Premium-Schutz zu
liegenheit nach Ziffer 8.2 Folgendes:                          deren jeweiligen Ablauf kündigen.                  10.1.2 Versicherungsteuer
Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich ver-       – Kündigungsrecht wegen Verletzung der vorver-          Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-
letzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflich-        traglichen Anzeigepflicht nach Ziffer 6;           cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
tet, als wir aufgrund Ihrer Obliegenheitsverletzung       – Kündigungsrecht wegen Nichtbeachtung von              Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können.                Obliegenheiten nach Ziffer 7 und
Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig        – Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung des                10.2 Zahlung und Folgen verspäteter
verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen               Erst- bzw. Folgebeitrages sowie wegen Wider-            Zahlung des Erstbeitrages oder
Ersatz verlangen können, können wir unsere Leis-               rufs der Lastschrifteinzugsermächtigung oder            einmaligen Beitrages
tung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach           sonstiger Zahlungsarten gemäß Ziffer 10.4.         10.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung un-          Die vorstehenden Ausnahmen sind von unserem             Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
terbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe          Kündigungsverzicht nicht betroffen und bleiben als      der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
Fahrlässigkeit vorliegt.                                  Rechte für uns bestehen.                                Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die
                                                                                                                  Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt
                                                                                                                  vereinbart und im Versicherungsschein angegeben


A 3726-02 01/2024                                                             Seite 5 von 7

[Seite 6]
und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi-      Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-          11.2 Regeln der Prüfung
cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un-       lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab-   Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende
verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.         lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit     Regeln:
                                                         der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie      a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der
10.2.2    Späterer Beginn des                            bei der Kündigung ausdrücklich hin.                     Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik
          Versicherungsschutzes                                                                                  an. Bei der Überprüfung werden Tier-Operations-
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu           10.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift-              kostenversicherungsverträge aus dem Bestand der
einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver-            mandat, PayPal oder mit Kreditkarte               Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG, die nach
sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.            als Geschäftsgrundlage/                           versicherungsmathematischen Grundsätzen einen
Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung              Kündigungsrecht bei Widerruf                      gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusam-
in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im      Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur       mengefasst.
Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.            abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen        Die Überprüfung richtet sich nach der bisherigen
                                                         oder von einer anderen Person durch ein SEPA-           Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete         Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar-     voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung
Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-      tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs-        bis zur nächsten Überprüfung. Wir sind dabei insbe-
cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.               dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt     sondere berechtigt, Veränderungen der Gebühren-
                                                         werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw.     ordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu
10.2.3    Zahlung bei abweichendem                       deren Konto einzuziehen.                                berücksichtigen.
          Versicherungsschein                                                                                    b) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt-
Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag          10.4.1 Ihre Pflichten                                   nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi-
oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste        a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen        cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von
oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach            Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt    uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen
Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.                    der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende      Treuhänders zu berücksichtigen.
                                                              Deckung aufweist.
10.2.4 Rücktritt                                         b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden      11.3 Beitragserhöhung
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht             von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-      Ergibt die Prüfung einen höheren Beitrag als bisher,
rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-              lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-      sind wir berechtigt, den für Ihren Vertrag geltenden
rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir        verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-      Beitrag um die Differenz anzuheben.
können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,               nen Zahlungsaufforderung erfolgt.
dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet        c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-          11.4 Beitragsermäßigung
haben.                                                        schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum          Ergibt die Prüfung einen niedrigeren Beitrag als bis-
                                                              Beitragseinzug                                     her, sind wir verpflichtet, den für Ihren Vertrag gel-
10.3 Zahlung und Folgen verspäteter                           Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-       tenden Beitrag um die Differenz abzusenken.
     Zahlung des Folgebeitrages                               derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug
10.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung             widerrufen, so können wir den Vertrag zum          11.5 Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar-            Ende des laufenden Versicherungsmonats             Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver-
ten Zeitpunkt fällig.                                         außerordentlich kündigen.                          träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie-
                                                                                                                 ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste-
10.3.2 Verzug                                            10.4.2 Änderung des Zahlungsweges                       hende und für die neu abzuschließenden Verträge
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung           die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den
len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine      nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift       gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für
Mahnung von uns erhalten haben.                          von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut     die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht   trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir       abzuschließende Verträge verlangen.
verschuldet haben.                                       hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-
                                                         den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-     11.6 Wirksamwerden der Anpassung
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-     lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu        Wir können den Beitrag im Verlauf eines Versiche-
den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-          verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-     rungsjahres einmal anpassen.
standen ist.                                             gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei-   Wir werden Ihnen die Anpassung spätestens einen
                                                         nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,         Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des angepass-
10.3.3 Zahlungsfrist                                     wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert        ten Beitrages mitteilen.
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-
len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform        gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug         11.7 Kündigung bei Beitragserhöhung
eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-       können wir Ihnen in Rechnung stellen.                   Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungs-
frist muss mindestens zwei Wochen betragen.                                                                      rechts nach Ziffer 11.1 den Beitrag, können Sie den
                                                         10.5 Beitrag bei vorzeitiger                            Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unse-
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn             Vertragsbeendigung                                 rer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die
sie folgende Informationen enthält:                      Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,     Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu
– Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die           soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-        dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung wirk-
      Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und      spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum      sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragser-
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die            des Versicherungsschutzes entspricht.                   höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam-
      nach Ziffer 10.3.4 mit der Fristüberschreitung                                                             werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht
      verbunden sind.                                    10.6 Beitragsberechnung                                 hin.
                                                         Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und wird vom Ver-     Die sonstigen Kündigungsmöglichkeiten nach diesen
10.3.4   Verlust des Versicherungsschutzes               sicherungsbeginn an berechnet.                          Bedingungen bleiben hiervon unberührt.
         und Kündigung
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-         11   Beitragsanpassung
mahnten Betrag nicht bezahlt haben,                                                                              Weitere Bestimmungen
– besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung            11.1 Prüfung der Beiträge
   kein Versicherungsschutz.                             Wir sind berechtigt und verpflichtet, mindestens ein-   12   Versicherung für fremde Rechnung
– können wir den Vertrag kündigen, ohne eine             mal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu
   Frist einzuhalten.                                    prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können       12.1 Rechte aus dem Vertrag
   Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei-         oder eine Anpassung (Erhöhung oder Absenkung)           Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine
   nes Monats den angemahnten Betrag bezah-              vorgenommen werden muss. Zweck der Prüfung ist          andere Person schließen (Versicherung für fremde
   len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-     es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge und         Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche-
   fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und       eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen   rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben.
   Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-             aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen.         Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person
   schutz.                                                                                                       den Versicherungsschein besitzt.


A 3726-02 01/2024                                                            Seite 6 von 7

[Seite 7]
12.2 Zahlung der Entschädigung                          –    es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,       19    Sanktions-/Embargoklausel
Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung             die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-
an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere               trifft oder                                        Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung      –    es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-    stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt          dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-        solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
hat.                                                         dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör-     anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
                                                             den im Wege eines bestandskräftigen Verwal-        sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
12.3 Kenntnis und Verhalten                                  tungsakts.                                         oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de-      –    Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in-       hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen           haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe-      Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten             dingungen eines anderen Versicherers durch         Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie-         eines der genannten Ereignisse unwirksam ge-       schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son-         worden ist.                                        republik Deutschland entgegenstehen.
dern auch von der anderen Person.
Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht      15.2 Störung des Gleichgewichts zwischen                20    Wenn Sie mit uns einmal nicht
an, wenn                                                      Leistung und Gegenleistung                              zufrieden sind
– der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen             Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
     worden ist oder                                    standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene         Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind!
– es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie           Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung       Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie
     rechtzeitig zu benachrichtigen.                    in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht       bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele-
Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es            keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der      genheit klären können.
dagegen an,                                             Lücke.
– wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge-           15.3 Keine Schlechterstellung                           Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich-
     schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags       Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-          keiten:
     nicht darüber informiert haben.                    zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit
                                                        anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-        20.1 Versicherungsombudsmann
13   Wann verjähren die Ansprüche                       ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen     Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
     aus diesem Vertrag?                                Regelungen.                                             nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
                                                                                                                einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
13.1 Gesetzliche Verjährung                             15.4 Durchführung der Anpassung                         nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-         Die nach den Ziffern 15.1 bis 15.3 zulässigen Ände-     mann für Versicherungen wenden.
jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet      rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben         Versicherungsombudsmann e. V.
sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli-    und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen     Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
chen Gesetzbuchs.                                       die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des         E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
                                                        Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf        Internet: www.versicherungsombudsmann.de
13.2 Aussetzung der Verjährung                          Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 15.5 hinweisen.         Tel.: 0800 3696000
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei                                                               Fax: 0800 3699000
uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-      15.5 Kündigung                                          (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu          Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung         passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-         Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-
in Textform zugeht.                                     halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-       bührenpflichtigen Rufnummern:
                                                        lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü-   Tel.: +49 30 20605899
14   Was ist bei Mitteilungen an uns zu                 hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens         Fax: +49 30 20605898.
     beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer              der Bedingungsanpassung.                                Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
     Anschrift?                                                                                                 hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
                                                        16   Künftige Bedingungsverbesserungen                  Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
14.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende                                                               dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Stellen gerichtet werden:                               Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
– an unsere Hauptverwaltung oder                        im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche-      Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
– an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.    rungsverträge die „Allgemeinen Versicherungsbedin-      eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
     Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus   gungen für die Operationskostenversicherung für         ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online
     Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen          Pferde“ ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass      an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
     Nachträgen.                                        dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten       wenden.
                                                        diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag         Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an
14.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns          auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt    den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen ge-    neu eintretenden Leistungsfälle.
genüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen,                                                               20.2 Versicherungsaufsicht
gilt Folgendes:                                         17   Welches Gericht ist zuständig?                     Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als                                                             treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre       17.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ge-        abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.          gen uns sind folgende Gerichte zuständig:               zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres         – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens              ternehmen unterliegen wir der
Namens nicht mitteilen.                                     oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-      Aufsicht der
                                                            trag zuständig ist.                                 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
15   Bedingungsänderung                                 – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie             (BaFin)
                                                            keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-      Sektor Versicherungsaufsicht
Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver-        wöhnlichen Aufenthalts.                             Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende                                                                E-Mail: poststelle@bafin.de
Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen        17.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ge-        Tel.: 0228 4108-0
(Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den          gen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn       Fax: 0228 4108-1550.
Ziffern 15.1 bis 15.3 erfüllt sind:                     Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres     Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
                                                        gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.                     stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
15.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen                                                                         scheiden kann.
Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen         18   Welches Recht findet Anwendung?
ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:                                                               20.3 Rechtsweg
– ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des              Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.                Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
      Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich                                                               weg zu beschreiten.
      oder

A 3726-02 01/2024                                                          Seite 7 von 7
```

