# BarmeniaGothaer Tier-Krankenversicherung Premium Plus: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-barmenia-tier-kv-premium-plus.php
- Rechtlicher Träger: Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-barmenia-tier-kv-premium-plus.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Tier-Krankenversicherung Premium Plus (AVB Tier-KV Premium Plus)](https://cdn.barmeniagothaer.de/barmeniagothaer/media/tiere_freizeit/tiere/tierkranken/barmeniagothaer-avb-tier-kv-premiumpus-a3857-02.pdf), Fassung AVB Tier-KV Premium Plus A 3857-02, Stand 01.01.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung) | ja | A 1 Heilbehandlungskosten (ambulant und stationär) einschließlich Vorsorgepauschale und bestimmter Zahnbehandlungen | Teil A Übersicht, Seite 2 |
| Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tier | ja | Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Regelungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere. | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 1, Seite 3 |
| Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammen | ja, bis zur Versicherungssumme | Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstentschädigung je Abrechnungsjahr für Heilbehandlungskosten und/oder Operationskosten vereinbart haben. | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.8, Seite 4 |
| Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operation | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fach | ja | Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zur 3-fachen Höhe | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.1 a), Seite 3 |
| Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr) | ja | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen. | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.7, Seite 3 |
| Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen. | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.7, Seite 3 |
| Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinik | nicht geregelt |  |  |
| Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinik | ja | Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. | Teil B Ziffer 1.3, Seite 6 |
| Allgemeine Wartezeit für Krankheiten | ja | Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit beträgt die Wartezeit 30 Tage. | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.2, Seite 3 |
| Wartezeit für Operationen | ja | Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit beträgt die Wartezeit 30 Tage. | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.2, Seite 3 |
| Wartezeit bei Unfällen | keine | besteht keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist. | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.4.1, Seite 3 |
| Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren) | ja | Die Wartezeit beträgt 6 Monate für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.3.2, Seite 3 |
| Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherer | ja | Die allgemeine Wartezeit kommt nicht zur Anwendung, wenn vor diesem Vertrag über einen anderen Vertrag ein vergleichbarer Versicherungsschutz bestanden hat | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.4.2, Seite 3 |
| Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen) | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalter | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antrag | ja | Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. | Teil B Ziffer 3.1, Seite 6 |
| Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierung | ja | einen Chip mit Chipnummer oder durch eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 1, Seite 3 |
| Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge) | nicht geregelt |  |  |
| Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerden | nein | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 5.1, Seite 4 |
| Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Erbliche Erkrankungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 5.1, Seite 4 |
| Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 5.1, Seite 4 |
| Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ellbogengelenksdysplasie (ED)*; Hüftgelenksdysplasie (HD)*; | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.3.2, Seite 3 |
| Kreuzbandriss und Kreuzbandoperation | nicht geregelt |  |  |
| Patellaluxation | ja, bis zur Versicherungssumme | Patellaluxation; Radius curvus. | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.3.2, Seite 3 |
| Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation) | nein | Behandlungen oder Operationen im Zusammenhang mit dem Brachycephalen Syndrom (z. B. Operation eines zu langen Gaumensegels); | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 5.2, Seite 4 |
| Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahre | nicht geregelt |  |  |
| Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung) | nicht geregelt |  |  |
| Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnung | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Diagnose einer schweren Verhaltensstörung zahlen wir die Kosten für eine Verhaltenstherapie. | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 2.3, Seite 5 |
| Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material) | ja, bis zur Versicherungssumme | Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. | Begriffsdefinitionen, Seite 2 |
| Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher) | ja, bis zur Versicherungssumme | Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, einen Befund zu erheben. | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A2 - 2.4, Seite 6 |
| Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Anzahl der versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage nach dem Tag der Operation) wird im Versicherungsschein dokumentiert. | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A2 - 2.5, Seite 6 |
| Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden. | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.2, Seite 3 |
| Stationäre Unterbringung in der Tierklinik | ja, bis zur Versicherungssumme | Einschließlich Arzneimitteln, Verbrauchsmaterialien, Labor- und Röntgen-Diagnostik, Klinikaufenthalt, | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 2.1.1, Seite 5 |
| Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grund | ja, bis zur Versicherungssumme | Kastration/Sterilisation (operativ), die wegen gynäkologischen, andrologischen oder | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.3.2, Seite 3 |
| Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss) | ja, bis 150 € | operative Kastration/Sterilisation ohne medizinische Indikation, | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.1, Seite 5 |
| Kaiserschnitt und Geburtshilfe | ja, bis zur Versicherungssumme | Entbindung (einschließlich eines veterinärmedizinisch notwendigen Kaiserschnitts). | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 4, Seite 5 |
| Magendrehung und Fremdkörperoperation | ja, bis zur Versicherungssumme | von Fremd-/Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle. | Begriffsdefinitionen, Seite 2 |
| Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung des versicherten Tieres wegen einer Krankheit oder eines Unfalls. | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 1, Seite 5 |
| Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden. | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.2, Seite 3 |
| Labor, Röntgen und Ultraschall | ja, bis zur Versicherungssumme | Einschließlich Arzneimitteln, Verbrauchsmaterialien, Labor- und Röntgen-Diagnostik, Klinikaufenthalt, | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 2.1.1, Seite 5 |
| Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT) | nicht geregelt |  |  |
| Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitation | ja, bis zur Versicherungssumme | Je Indikation werden insgesamt bis zu 10 Behandlungen von maximal 30 | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 2.2, Seite 5 |
| Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker) | ja, bis zur Versicherungssumme | Dazu gehören auch komplementäre Behandlungsmethoden, die nicht separat unter Ziffer A1 2 aufgeführt sind (wie z. B. Akupunktur, Homöopathie, | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 2.1.1, Seite 5 |
| Diätfutter auf tierärztliche Verordnung | ja, bis zur Versicherungssumme | Ergänzungsfuttermittel einschließlich Vitaminpräparate und Diätfutter, | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.1, Seite 5 |
| Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Tragevorrichtungen, Gehhilfen und Geschirr, | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.1, Seite 5 |
| Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten, wegen Krankheit oder Unfall veterinärmedizinisch notwendigen Heilbehandlungen und/oder Operationen | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 5, Seite 5 |
| Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlung sind über die Leistungsart | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 5.2, Seite 5 |
| Professionelle Zahnreinigung als Vorsorge | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnreinigung einschließlich Zahnsteinentfernung ist über die Pauschale für Gesundheitsleistungen | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 5.2, Seite 5 |
| Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck) | ja, bis zur Versicherungssumme | Gesundheitsleistungen aus der Pauschale können je Abrechnungsjahr | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.2, Seite 5 |
| Impfungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Schutzimpfungen, | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.1, Seite 5 |
| Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken) | ja, bis zur Versicherungssumme | vorsorgliche Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge, | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.1, Seite 5 |
| Jährliche Gesundheitsuntersuchung | ja, bis zur Versicherungssumme | Vorsorgeuntersuchungen, freiwillige Untersuchungen, Gesundheitschecks einschließlich Blutuntersuchungen, | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 3.1, Seite 5 |
| Notdienstgebühr und Notdienstzuschläge | ja, bis zur Versicherungssumme | die Notdienstgebühr nach der GOT, | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.1 b), Seite 3 |
| Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satz | ja | die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.1 b), Seite 3 |
| Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit) | ja | Versicherungsschutz besteht weltweit. | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 4, Seite 4 |
| Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieres | ja, bis 1.500 € | erstatten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem Reisearrangement bis zu einer Obergrenze von | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.10, Seite 4 |
| Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus muss | ja, bis 25 € | Die Leistung beträgt maximal 25 EUR pro Tag. | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.11, Seite 4 |
| Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Einschläferung auf tierärztlichen Rat | ja, bis zur Versicherungssumme | eine Tötung durch Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hierfür angefallenen Kosten nach der GOT. | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.6, Seite 3 |
| Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattung | ja, bis 300 € | Ab dem vierten Abrechnungsjahr zahlen wir einen Bestattungskostenzuschuss von bis zu 300 EUR | Teil A Abschnitt 1 Ziffer 3.12, Seite 4 |
| Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Tierhalterhaftpflicht mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfall | ja | Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. | Teil B Ziffer 6.3, Seite 8 |
| Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieres | ja | Der Beitrag erhöht sich, wenn das versicherte Tier das Alter der nächsthöheren Altersgruppe erreicht. | Teil B Ziffer 7.6, Seite 9 |
| Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT) | ja | Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen. | Teil B Ziffer 8.2, Seite 9 |
| Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigungsfristen | ja | Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. | Teil B Ziffer 6.2.3, Seite 8 |
| Frist zum Einreichen von Rechnungen | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschluss | ja | sofern das Bestehen eines Impfschutzes für das versicherte Tier durch einen internationalen Impfpass nicht nachgewiesen werden kann. | Teil A Abschnitt 2 Ziffer A1 - 6, Seite 5 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Tier-Krankenversicherung Premium Plus (AVB Tier-KV Premium Plus)

```text
[Seite 1]
    Allgemeine Versicherungsbedingungen
    für die Tier-Krankenversicherung
    Premium Plus –
    (AVB Tier-KV Premium Plus)                                                                                                                     Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                                                                                                                   Barmenia-Allee 1
                                                                                                                                                   42119 Wuppertal


    Stand 01.01.2024


Inhaltsübersicht                                                 Seite                                                                   Seite                                                                     Seite

Begriffsdefinitionen und                                                    A1 – 4      Besondere Einschlüsse ..........................5          Die Versicherungsdauer
Erläuterungen der Fachausdrücke ........................2
                                                                            A1 – 5      Zahnbehandlungen..................................5        6    Wann beginnt und wann endet der
Teil A                                                                                                                                                  Vertrag? ........................................................ 8
                                                                            A1 – 6      Besondere Ausschlüsse .........................5                6.1 Beginn und Ende des
Abschnitt 1 – Basis-Regelungen                                                                                                                                Versicherungsschutzes ...................... 8
die für alle Leistungsarten gelten                                                                                                                      6.2 Dauer und Ende des Vertrages.......... 8
                                                                            A2          Operationskosten                                                6.3 Kündigung nach Versicherungsfall..... 8
Versichertes Risiko / Versicherungsumfang                                                                                                               6.4 Versicherungsjahr .............................. 8
                                                                            Leistungsvoraussetzungen und
1        Versichertes Risiko ..................................... 3        Leistungsumfang
                                                                                                                                                   Der Versicherungsbeitrag
2        Wartezeiten für Versicherungsfälle ........... 3                   A2 – 1      Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ..5
         2.1 Bedeutung und Dauer der Wartezeit.. 3                                                                                                 7    Was müssen Sie bei der Beitrags-
         2.2 Allgemeine Wartezeit.......................... 3               A2 – 2      Beginn und Ende des                                             zahlung beachten?
         2.3 Besondere Wartezeiten ...................... 3                             Versicherungsfalls...................................5          Was geschieht, wenn Sie einen
         2.4 Wegfall der Wartezeit ......................... 3                                                                                          Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? ............... 8
         2.5 Krankheiten und Unfälle, die zwischen                          A2 – 3      Besonderer Einschluss ...........................6              7.1 Beitrag und Versicherungsteuer......... 8
               dem Zeitpunkt des Vertragsab-                                                                                                            7.2 Zahlung und Folgen verspäteter
               schlusses (Antragstellung) und                               A2 – 4      Welche Kosten übernehmen wir nicht?                                   Zahlung des Erstbeitrages oder
               dem vereinbarten Versicherungs-                                          (Besondere Leistungsausschlüsse) ......6                              einmaligen Beitrages .......................... 8
               beginn auftreten.................................. 3                                                                                     7.3 Zahlung und Folgen verspäteter
                                                                            A2 – 5      Jahreshöchstentschädigung..................6                          Zahlung des Folgebeitrages............... 9
3        Welche Kosten ersetzen wir im                                                                                                                  7.4 Beitragszahlung per SEPA-
         Versicherungsfall? ...................................... 3                                                                                          Lastschriftmandat, PayPal oder mit
                                                                            Teil B                                                                            Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/
4        In welchen Ländern besteht                                                                                                                           Kündigungsrecht bei Widerruf ........... 9
         Versicherungsschutz? ................................ 4            1        Wann werden unsere                                                 7.5 Beitrag bei vorzeitiger
                                                                                     Geldleistungen fällig? ................................. 6               Vertragsbeendigung ........................... 9
5        Welche Kosten übernehmen wir nicht                                                                                                             7.6 Beitragsberechnung/Änderung
         (Allgemeine Leistungsausschlüsse)?                                 2        Rangverhältnis der Leistungen bei                                        des Beitrages im Vertragsverlauf ....... 9
         5.1 Ausschluss bekannter                                                    mehreren Versicherungsverträgen ........... 6
               Beeinträchtigungen............................. 4                                                                                   8    Beitragsanpassung .................................... 9
         5.2 Ausgeschlossene Operationen
               und sonstige (veterinärärztliche)                            Ihre Pflichten und Obliegenheiten
               Leistungen .......................................... 4                                                                             Weitere Bestimmungen
         5.3 Beeinträchtigungen im Zusammen-                                3        Was bedeutet die vorvertragliche
               hang mit Trächtigkeit und Geburt ....... 4                            Anzeigepflicht und welche Folgen                              9    Versicherung für fremde Rechnung .......... 9
                                                                                     hat ihre Verletzung? .................................... 6
                                                                                                                                                   10   Wann verjähren die Ansprüche
Abschnitt 2 – Die einzelnen Leistungsarten                                  4        Ihre Obliegenheiten ..................................... 7        aus diesem Vertrag? ................................. 10
                                                                                     4.1 Welche Obliegenheiten müssen
A1       Heilbehandlungskosten                                                             Sie vor Eintritt des Versicherungs-                     11   Was ist bei Mitteilungen an uns
         (ambulant und stationär)                                                          falls beachten? ................................... 7        zu beachten? Was gilt bei Änderung
                                                                                     4.2 Welche Obliegenheiten müssen                                   Ihrer Anschrift ............................................ 10
Leistungsvoraussetzungen und                                                               Sie nach Eintritt des Versiche-
Leistungsumfang                                                                            rungsfalls beachten? .......................... 7       12   Bedingungsänderung ............................... 10
                                                                                     4.3 Was müssen Sie uns mitteilen,
A1 – 1      Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ..5                                      wenn Sie im Versicherungsfall                           13   Künftige Bedingungsverbesserungen .... 10
                                                                                           auch eine andere Versicherung
A1 – 2     Versicherungsleistungen ........................5                               in Anspruch nehmen können?............ 7                14   Welches Gericht ist zuständig? ............... 10
         A1 – 2.1.1 Konservative Behandlungen .........5                             4.4 Welche Rechtsfolgen haben
         A1 – 2.1.2 Tierärztliche Telediagnostik und                                       Obliegenheitsverletzungen ................. 7           15   Welches Recht findet Anwendung? ........ 10
                   -therapie (Telemedizin) .................5
         A1 – 2.2 Physiotherapie ..............................5            5        Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte                        16   Sanktions-/Embargoklausel ..................... 10
         A1 – 2.3 Verhaltenstherapie ........................5                       auf uns über und welche Obliegenheit
                                                                                     müssen Sie dabei beachten? ..................... 8            17    Wenn Sie mit uns einmal nicht
A1 – 3      Pauschale für Gesundheitsleistungen                                                                                                          zufrieden sind............................................ 10
            (Vorsorge) .................................................5


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Begriffsdefinitionen                                   Erläuterungen der Fachausdrücke                           Teil A
                                                                                                                 enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versiche-
   Was ist der Versicherungsfall?                     Wichtiger Hinweis:                                        rungsschutzes in der Tierversicherung.
    Versicherungsfall ist ein Ereignis, dessen Ein-    Die nachfolgenden Erläuterungen sind lediglich ein
    tritt unsere Leistungspflicht aus dem Versiche-    Hilfsmittel, das die Verständlichkeit schwieriger         ■   Abschnitt 1 – Basis-Regelungen
    rungsvertrag auslöst. Der Versicherungsfall für    Fachausdrücke erleichtern soll. Sie sind weder Be-            enthält allgemeine Regelungen die für alle
    jeden einzelnen Versicherungsbaustein ist unter    standteil des Versicherungsvertrags noch eine Aus-            nachfolgenden Leistungsarten gelten, z. B.
    Teil A in den jeweiligen Regelungen zu den mit-    legungshilfe für den Vertrag. Grundlage zur Ausle-            - versichertes Risiko
    versicherten Leistungsarten beschrieben.           gung sind allein der Text der Versicherungsbedin-             - Wartezeiten
    Der Versicherungsfall und unsere Leistungs-        gungen und die dafür maßgeblichen Rechtsvor-                  - versicherte Kosten
    pflicht endet mit dem Ende des Versicherungs-      schriften.                                                    - Selbstbeteiligung
    vertrages. Rechnungen, die sich auf Behand-                                                                      - Auslandsschutz
    lungen/Operationen nach dem Ende des Versi-        –    Ektropium:                                               - Ausschlüsse
    cherungsvertrages beziehen, sind nicht erstat-          Auswärtsstülpung des Lidrandes (Roll-Lid nach
    tungsfähig.                                             außen).
                                                       –    Ellbogengelenksdysplasie (ED):                       ■   Abschnitt 2 – Die einzelnen Leistungsarten
   Was ist eine Krankheit?                                 Fehlentwicklung des Ellbogengelenks.
    Krankheit ist ein nach dem aktuellen und allge-         Als Folge können weitere Erkrankungen wie            Die nachfolgenden Leistungsarten sind nur in
    mein anerkannten Stand der veterinärmedizini-           auch Arthrosen auftreten.                            der Höhe der im Versicherungsschein dokumen-
    schen Wissenschaft in Deutschland anormaler,       –    Entropium:                                           tierten Summen versichert.
    unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zu-           Einstülpung des Lidrandes (Roll-Lid nach in-
    stand.                                                  nen).                                                –   A 1 – Heilbehandlungskosten
                                                       –    Fragmentierter Processus coronoideus medialis            (ambulant und stationär)
   Was ist ein Unfall?                                     ulnae:                                                   einschließlich. Vorsorgepauschale und
    Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen        Weitere Erkrankung, die zur Ellbogengelenk-              bestimmter Zahnbehandlungen
    auf den Körper des versicherten Tieres einwirkt         dysplasie führt.                                     –   A 2 – Operationskosten
    und eine körperliche Schädigung des versicher-     –    Hüftgelenksdysplasie (HD):
    ten Tieres nach sich zieht. Auch das Verschlu-          Die Hüftgelenksdysplasie ist eine Fehlentwick-
    cken von Fremd-/Schadkörpern und Vergiftun-             lung des Hüftgelenks.
    gen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen)      –    Isolierter Processus anconaeus (IPA):                Teil B
    gelten als Unfälle.                                     IPA bezeichnet eine von vier Erkrankungen die        enthält Regelungen über die Fälligkeit von Leistun-
                                                            zur Fehlentwicklung (Dysplasie) des Ellbogen-        gen, allgemeine Rechte und Pflichten der Vertrags-
   Was ist eine Operation?                                 gelenks führt.                                       parteien, die gleichermaßen für alle Abschnitte des
    Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendi-   –    Kryptorchismus:                                      Teils A gelten, wie z. B.
    ger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des        Ein- oder beidseitiger Fehlstand des Hodens,         – zu Ihren Obliegenheiten,
    versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/            bei dem sich der Hoden vorübergehend oder            – zum Beginn des Versicherungsschutzes und
    Lokalanästhesie zur Wiederherstellung des Ge-           dauerhaft außerhalb des Hodensacks befindet.              zur Beitragszahlung und Beitragsanpassung,
    sundheitszustandes. Hierbei muss die Haut          –    Nabelbruch:                                          – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/
    oder darunter liegendes Gewebe mehr als                 Bezeichnet einen Durchbruch in der Bauch-                 Kündigung,
    punktförmig durchtrennt werden.                         wand.                                                – zu weiteren Bestimmungen.
                                                       –    Patellaluxation:
    Als Operation gelten auch folgende Eingriffe un-        Kniegelenksverletzung (Verrenkung der Knie-
    ter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie:                  scheibe), die entwicklungsbedingt sein kann.
    – Wundversorgung durch Nähen oder Klam-            –    Persistierende Milchcanini:
         mern (primäre und sekundäre Wundnaht),             Milchfangzähne, die noch längere Zeit nach
    – Zahnextraktionen und                                  dem Durchbruch der bleibenden Fangzähne im
    – Zahnwurzelbehandlungen.                               Zahnbogen verbleiben.
                                                       –    Radius curvus:
   Was ist eine Heilbehandlung?                            Wachstumsstörung im Bereich des Unterarms,
    Eine Heilbehandlung ist die veterinärmedizi-            die zu einer Fehlstellung der Gliedermaße führt.
    nisch notwendige – nicht operative - Behand-       –    Zu langes Gaumensegel:
    lung des versicherten Tieres wegen einer                Kann insbesondere bei flachgesichtig gezüchte-
    Krankheit oder eines Unfalls.                           ten Tieren zu Problemen bei der Atmung füh-
                                                            ren.
   Was zählt zur Physiotherapie?
    In diesen Versicherungsbedingungen werden
    Behandlungen, die zur Stabilisierung und Stär-     Verweise auf andere Textstellen
    kung des Bewegungsapparates eingesetzt wer-
    den, unter dem Oberbegriff "Physiotherapie" zu-    Um Ihnen das Auffinden von Verweisen auf andere
    sammengefasst. Hierzu gehören beispielsweise       Textstellen zu erleichtern, geben wir immer die Zif-
    auch Chiropraktik und Osteopathie.                 fern an, unter denen Sie den entsprechenden Text
                                                       finden. Steht nicht "Teil A" oder "Teil B" vor dem Ver-
                                                       weis, so finden Sie ihn in dem Teil der Bedingungen,
                                                       den Sie gerade lesen.
                                                       Das Gleiche gilt für "Abschnitt 1" und "Abschnitt 2".


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Teil A                                                  –   Kastration/Sterilisation (operativ), die wegen gy-    3     Welche Kosten ersetzen wir im
                                                            näkologischen, andrologischen oder onkologi-                Versicherungsfall?
Abschnitt 1 – Basis-Regelungen,                             schen Erkrankungen durchgeführt werden muss
die für alle Leistungsarten gelten                          (ausschließlich bei Entzündungen oder tumor-          Voraussetzung für die Erstattung der in den Zif-
                                                            ösen Veränderungen der Geschlechtsorgane,             fern 3.1 bis 3.6 bezeichneten Kosten ist, dass die
Versichertes Risiko / Versicherungsumfang                   hormonabhängigen sonstigen Tumoren).                  Untersuchungs-, Operations- und Behandlungsme-
                                                            Der Ausschluss Scheinträchtigkeit (Ziffer 5.3)        thoden und die vom Tierarzt verordneten/verschrie-
1   Versichertes Risiko                                     bleibt bestehen.                                      benen Medikamente und Verbrauchsmaterialien
                                                        – Ektropium;                                              nach dem aktuellen und allgemein anerkannten
Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Rege-       – Ellbogengelenksdysplasie (ED)*;                         Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in
lungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten         – Hüftgelenksdysplasie (HD)*;                             Deutschland für das jeweilige Krankheitsbild bezie-
Tiere.                                                  – Patellaluxation;                                        hungsweise die Unfallfolge medizinisch notwendig,
                                                        – Radius curvus.                                          zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,          *Darunter fallen z. B. auch Fragmentierter Processus      sind.
dass dasjenige Tier, für dessen Behandlung Sie eine     coronoideus medialis ulnae (FPC) und Isolierter Pro-
Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig           cessus anconaeus (IPA).                                   3.1      Vergütungen des Tierarztes
identifizierbar ist. Dies ist der Fall,                                                                           a) Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes
– wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung            2.4        Wegfall der Wartezeit                          nach der GOT bis zur 3-fachen Höhe des Gebühren-
     durch einen Chip mit Chipnummer oder durch         2.4.1      Bei Unfällen                                   satzes.
     eine eintätowierte Nummer eindeutig gekenn-        Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen (Defi-
     zeichnet und entsprechend in der von Ihnen         nition auf Seite 2) besteht keine Wartezeit, sofern die   b) Für tierärztliche Leistungen im Rahmen eines
     eingereichten Rechnung des behandelnden            Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das        tierärztlichen Notdienstes, die in Notfällen erbracht
     Tierarztes durch die Angabe der identischen        Unfallereignis zurückzuführen ist.                        werden erstatten wir
     Nummer identifiziert ist, oder,                                                                              – die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT
– wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeu-         2.4.2     Bei Bestehen einer Vorversicherung, an                bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes so-
     tige Kennzeichnung des behandelten Tieres          die dieser Vertrag ohne zeitliche Unterbrechung als             wie
     mittels einer Chipnummer oder einer eintäto-       Folgeversicherung anschließt, gilt Folgendes:             – die Notdienstgebühr nach der GOT,
     wierten Nummer auf unsere Anforderung nach-        - Die allgemeine Wartezeit kommt nicht zur An-            wenn die tierärztlichen Leistungen bei Nacht, am
     geholt und von Ihnen nachgewiesen wird.                 wendung, wenn vor diesem Vertrag über einen          Wochenende oder an Feiertagen gemäß den in der
                                                             anderen Vertrag ein vergleichbarer Versiche-         GOT definierten Zeiträumen durchgeführt wurden.
2   Wartezeiten für Versicherungsfälle                       rungsschutz bestanden hat und die von Ihnen          Das Vorliegen eines Notfalles ist durch den Tierarzt
                                                             zu diesem Barmenia-Vertrag geltende ge-              zu bestätigen. Liegt kein Notfall vor, erstatten wir die
2.1        Bedeutung und Dauer der Wartezeit                 machte Leistung auch Bestandteil des Vorversi-       Vergütungen des Tierarztes gemäß Ziffer 3.1 a).
Der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag be-               cherungsvertrages war.
ginnt für jedes in diesem Vertrag versicherte Tier      - Bei besonderen Wartezeiten wird die beste-              3.2       Medikamente, Verbrauchsmaterial und
erst nach Ablauf einer Wartezeit.                            hende Versicherungsdauer der Vorversicherung                   Hilfsmittel
                                                             auf die Wartezeit angerechnet.                       Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Ver-
Die Wartezeit beginnt für das einzelne versicherte           Dies gilt nicht für solche Leistungsinhalte- und -   brauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom
Tier mit dem für das jeweilige Tier vereinbarten Ver-        umfänge, die über den Vorversicherungsvertrag        Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.
sicherungsbeginn.                                            nicht erstattet worden wären
                                                             (z. B. durch Leistungsausschlüsse, höhere            3.3        Prothesen
Liegt der Zeitpunkt                                          Selbstbeteiligung, niedrigeren Erstattungssatz,      Wir übernehmen die Kosten von Prothesen (künstli-
a) klinisch relevanter Symptome von                          niedrigere Höchstentschädigung, geringeren           che Gliedmaßen, künstliche Gelenke, künstliche Or-
     Erkrankungen oder                                       Gebührensatz nach der Gebührenordnung für            gane/Organteile, z. B. künstliches Hüftgelenk), wenn
b) der Diagnosestellung von Erkrankungen                     Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der zum         diese veterinärmedizinisch notwendig und nach Ab-
vor Beginn des nach Ablauf von Wartzeiten einset-            Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls       lauf der besonderen Wartezeit von 6 Monaten
zenden Versicherungsschutzes, so sind die jeweilige          jeweils gültigen Fassung).                           (Ziffer 2.3.1) vom Tierarzt verordnet oder verschrie-
Krankheit und deren Folgen dauerhaft nicht mitversi-                                                              ben wurden.
chert.                                                  2.4.3     Nachweispflicht
                                                        Um den Wegfall oder die Anrechnung der Wartezeit          3.4       Wegegeld und Reisekosten bei
2.2       Allgemeine Wartezeit                          prüfen zu können, müssen Sie uns folgende Unterla-                  fehlender Transportfähigkeit
Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit be-       gen einreichen:                                           Wir erstatten bei Hausbesuchen des Tierarztes die
trägt die Wartezeit 30 Tage.                            - Die Kündigungsbestätigung Ihres                         Entschädigungen für Wegegeld und Reisekosten
                                                             Vorversicherers,                                     nur, wenn das versicherte Tier nicht transportfähig
2.3      Besondere Wartezeiten                          - den Versicherungsschein Ihres Vorversicherers           war und der Tierarzt dies bestätigt. Es gilt nicht als
2.3.1    6 Monate Wartezeit                                  mit den gültigen Versicherungsbedingungen.           Transportunfähigkeit, wenn lediglich ein geeignetes
Die Wartezeit beträgt 6 Monate für folgende Behand-                                                               Transportmittel fehlt.
lungen/Operationen:                                     2.5       Krankheiten und Unfälle, die zwischen
2.3.1.1 Goldakupunktur/Goldimplantation/Gold-                     dem Zeitpunkt des Vertragsabschlus-             3.5        Kosten für Behandlung im Ausland
drahtimplantation gemäß Ziffer 3.12,                              ses (Antragstellung) und dem verein-            Wenn der Versicherungsfall während einer Reise im
2.3.1.2 das Einsetzen und Fixieren von Prothesen                  barten Versicherungsbeginn auftreten            Ausland eintritt (Ziffer 4) oder eine Behandlung im
gemäß Ziffer 3.3.                                       Für solche Fälle bieten wir – bei einem Wechsel des       Ausland erfolgt, erstatten wir die Kosten gemäß den
                                                        Versicherers – ab Beginn dieses Vertrages Versi-          Ziffern 3.1 bis 3.6 bis zur Höhe der im jeweiligen
2.3.2    Besondere Wartezeiten bei der Leistungs-       cherungsschutz, sofern die anfallenden Behandlun-         Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte,
         art Operationskosten                           gen und/oder Operationen auch beim Vorversicherer         jedoch maximal die Vergütungen nach der in
         (Abschnitt 2 Ziffer A2)                        versichert gewesen wären. Unsere Leistung ist be-         Deutschland geltenden GOT.
                                                        grenzt auf die Leistung, die der direkte Vorversiche-
Für Versicherungsfälle aufgrund der nachfolgend         rer gezahlt hätte, wenn der Vertrag dort ungekündigt      3.6     Kosten für Einschläferung durch Injektion
aufgeführten Erkrankungen gelten besondere Warte-       fortgeführt worden wäre.                                  Kann der Gesundheitszustand des versicherten Tie-
zeiten.                                                                                                           res nicht wiederhergestellt werden und ist, um das
                                                        Gilt für diese Behandlungen/Operationen eine be-          Leiden des Tieres zu beenden, eine Tötung durch
Die Wartezeit beträgt 6 Monate                          sondere Wartezeit, so werden die Kosten dafür nur         Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hier-
für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden           dann übernommen, wenn die besondere Wartezeit             für angefallenen Kosten nach der GOT.
Diagnosen bzw. für folgende Operationen:                zum Zeitpunkt des Unfalles/der Feststellung der
– Entropium;                                            Krankheit gemäß 2.4.2 bereits abgelaufen ist.             3.7       Selbstbeteiligung
– Nabelbruch;                                                                                                     Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von
                                                                                                                  der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versiche-
                                                                                                                  rungsschein können Sie entnehmen, ob und

A 3857-02 01/2024            Teil A                                         Seite 3 von 10

[Seite 4]
in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung verein-      3.12     Bestattungskostenzuschuss                     5.3        Beeinträchtigungen im Zusammenhang
bart haben.                                             Ab dem vierten Abrechnungsjahr zahlen wir einen                   mit Trächtigkeit und Geburt
Vorsorgeleistungen gemäß Abschnitt 2, Ziffer A1 – 3     Bestattungskostenzuschuss von bis zu 300 EUR in        Nicht übernommen werden die Kosten für Behand-
und der einmalige Kastrationszuschuss gemäß Ab-         Höhe der von Ihnen nachgewiesenen Kosten.              lungen oder Operationen (inklusive Voruntersuchung
schnitt 2, Ziffer A2 – 3 werden ohne Abzug einer                                                               und Nachbehandlung) von Krankheiten oder Unfäl-
Selbstbeteiligung bis zur vereinbarten Grenze erstat-   4     In welchen Ländern besteht                       len, die im Zusammenhang mit dem Decken oder
tet.                                                          Versicherungsschutz?                             der Scheinträchtigkeit des versicherten Tieres ste-
                                                                                                               hen.
3.8       Jahreshöchstentschädigung                     Versicherungsschutz besteht weltweit.
Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen,                                                                Versichert sind einmalig je versichertes Tier
ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstent-        5     Welche Kosten übernehmen wir nicht               - die Operationskosten, die in unmittelbarem Zu-
schädigung je Abrechnungsjahr für Heilbehand-                 (Allgemeine Leistungsausschlüsse)?                   sammenhang mit einem Kaiserschnitt entste-
lungskosten und/oder Operationskosten vereinbart                                                                   hen, der wegen Komplikationen bei der Geburt
haben.                                                  Die nachfolgend genannten Ausschlüsse gelten für           veterinärmedizinisch notwendig ist;
                                                        alle Leistungsarten. Besondere Leistungsaus-           - die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und
3.9        Jährliche Begrenzungen/                      schlüsse sind unter den jeweiligen Leistungsarten          Geburt.
           Abrechnungsjahr                              geregelt, diese gelten dann nur für die entspre-
Jährliche Begrenzungen (Jahreshöchstentschädi-          chende Leistungsart.
gung und andere Entschädigungsgrenzen) gelten
immer für einen Zeitraum von zwölf Monaten              5.1        Ausschluss bekannter
(Abrechnungsjahr). Dieser Zeitraum beginnt immer                   Beeinträchtigungen
an dem Tag und Monat des Versicherungsbeginns.          Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
     Beispiel: Bei einem Versicherungsbeginn am         Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch be-
     15.01.2022 beginnt das jeweilige Abrechnungs-      dingte oder erworbene Fehlentwicklungen, die Ihnen
     jahr immer am 15.01. eines Jahres.                 bis zum Beginn des Versicherungsschutzes (Teil B,
                                                        Ziffer 6.1) bekannt geworden sind.
3.10     Reiserücktritts- und Reiseabbruchkos-          Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschut-
         ten für den Fall einer unfallbedingten         zes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder ange-
         Operation des versicherten Tieres              borene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlent-
3.10.1 Nichtantritt einer Urlaubsreise                  wicklungen besteht im Rahmen dieser Versiche-
Wenn eine gebuchte Urlaubsreise wegen einer in-         rungsbedingungen Versicherungsschutz.
nerhalb der letzten 7 Tage vor dem geplanten Antritt
der Urlaubsreise durchgeführten unfallbedingten         Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind
Operation des versicherten Tieres nicht angetreten      Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der vete-
werden kann, erstatten wir die vertraglich geschulde-   rinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich
ten Stornokosten aus dem Reisearrangement bis zu        bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungs-
einer Obergrenze von 1.500 EUR.                         bedingten Anomalien beruhen.

3.10.2 Abbruch einer Urlaubsreise                       5.2        Ausgeschlossene Operationen und
Wird eine Urlaubsreise aufgrund einer unfallbeding-                sonstige (veterinärärztliche) Leistungen
ten Operation des mitgeführten, versicherten Tieres     Für die nachfolgend genannten Operationen (inklu-
vorzeitig beendet, so erstatten wir die nachweislich    sive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie
entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten nach          sonstige (veterinärärztliche) Leistungen werden
Art und Qualität der gebuchten und versicherten         keine Kosten übernommen. Dies gilt für alle versi-
Reise, sofern An- und Abreise mitgebucht sind.          cherten Leistungsarten.
Ebenso erstatten wir den anteiligen Reisepreis der      a) Behandlungen oder Operationen, die der Her-
gebuchten und nicht genutzten versicherten Reise-       stellung des jeweiligen Rassestandards dienen;
leistung vor Ort.                                       b) Behandlungen oder Operationen im Zusam-
Unsere Leistung ist auf maximal 1.500 EUR be-           menhang mit dem Brachycephalen Syndrom (z. B.
grenzt.                                                 Operation eines zu langen Gaumensegels);
                                                        c) Behandlungen oder Operationen aufgrund von
3.11       Tierunterbringung bei stationärem            Schäden, die Sie bzw. ein Familienangehöriger vor-
           Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt            sätzlich herbeigeführt haben bzw. für die Sie einen
           des Halters                                  Anspruch arglistig erhoben haben;
Muss der Halter des versicherten Tieres stationär in    d) Behandlungen oder Operationen von Krankhei-
ein Krankenhaus aufgenommen werden oder tritt er        ten oder Unfällen, die durch Kriegsereignisse jeder
eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme an, so          Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeiten anläss-
übernehmen wir                                          lich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundge-
- ab dem 2. Tag, für die Dauer des vollstationä-        bung entstehen;
     ren Krankenhaus-/Reha-Aufenthaltes,                e) Behandlungen oder Operationen aufgrund von
- längstens jedoch für eine Dauer von 30 Tagen          Krankheiten oder Unfällen, die durch Erdbeben,
     je Abrechnungsjahr,                                Überschwemmungen und Kernenergie entstehen;
- die nachgewiesenen Unterbringungskosten des           f) Behandlungen oder Operationen aufgrund von
     versicherten Tieres.                               Krankheiten, die infolge von Epidemien oder Pande-
Die Leistung beträgt maximal 25 EUR pro Tag.            mien entstehen;
                                                        g) Behandlungen oder Operationen aufgrund von
3.12       Goldakupunktur/Goldimplantation/             Kryptorchismus;
           Golddrahtimplantation                        h) Ernährungsberatung oder Rationsberechnung
Mitversichert sind Behandlungen des versicherten        ohne Indikation;
Tieres mit Goldakupunktur/Goldimplantation/Gold-        i) Sachkundenachweis für Hundehalter;
drahtimplantation, wenn diese Behandlung nach Ab-       j) Untersuchungen zur Zuchtzulassung oder zum
lauf der besonderen Wartezeit von 6 Monaten (Zif-       Feststellen der Zuchttauglichkeit;
fer 2.3) vom Tierarzt angewandt, verordnet oder ver-    k) vorsorgliche Untersuchungen zur Feststellung
schrieben wurde.                                        von rassespezifischen Erkrankungen;
                                                        l) Mittel zur Reinigung oder Schädlingsbekämp-
                                                        fung, die nicht zur direkten Behandlung am Tier ver-
                                                        wendet werden (z. B. Fogger oder Umgebungs-
                                                        sprays).

A 3857-02 01/2024            Teil A                                        Seite 4 von 10

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Abschnitt 2 – Die einzelnen Leistungsarten              Nicht versichert sind Verhaltenstherapien, die der       –   Korrekturen von Zahn- und
                                                        Ausbildung oder normalen Erziehung des Tieres die-           Kieferanomalien,
A1 – Heilbehandlungskosten                              nen.                                                     –   Zahnersatz.
    (ambulant und stationär)
                                                        A1 – 3   Pauschale für Gesundheitsleistungen             A1 – 5.1 Jahreshöchstentschädigung
Leistungsvoraussetzungen und                                     (Vorsorge)                                      Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen,
Leistungsumfang                                                                                                  ob und in welcher Höhe Sie Leistungen für die Zahn-
                                                        Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und diverse            behandlung vereinbart haben. Diese Leistung wird
A1 – 1    Wann liegt ein Versicherungsfall vor?         andere Behandlungen/Untersuchungen sind in den           auf eine bestehende Jahreshöchstentschädigung
                                                        Heilbehandlungskosten eigentlich nicht mitversi-         gemäß Abschnitt 1 Ziffer 3.8 angerechnet.
Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch not-     chert. Im Rahmen der Pauschale für Gesundheits-
wendige Heilbehandlung des versicherten Tieres          leistungen können Sie jedoch für einen Teil dieser       A1 – 5.2 Hinweise
wegen einer Krankheit oder eines Unfalls.               Behandlungen einen Zuschuss erhalten.                    Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlung sind
                                                                                                                 über die Leistungsart "Operationskosten" (A2) mit-
Der Versicherungsfall beginnt mit der notwendigen       A1 – 3.1 Folgende Behandlungen/Hilfsmittel/Präpa-        versichert.
Heilbehandlung; er endet,                               rate sind ausschließlich und unabhängig von einer        Zahnreinigung einschließlich Zahnsteinentfernung ist
- wenn nach veterinärmedizinischem Befund Be-           Indikation über die Pauschale für Gesundheitsleis-       über die Pauschale für Gesundheitsleistungen
     handlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht,         tungen (Vorsorge) versichert,                            (Ziffer A1 – 3) ggf. begrenzt mitversichert.
- spätestens jedoch, wenn der Versicherungsver-         ­ chemische Kastration (Suprelorin Chip),
     trag endet (Teil B, Ziffer 6.2.3).                 ­ operative Kastration/Sterilisation ohne                A1 – 6   Besondere Ausschlüsse
Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder              medizinische Indikation,
Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher       ­ Vorsorgeuntersuchungen, freiwillige Untersu-           Kein Versicherungsschutz besteht für
behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so               chungen, Gesundheitschecks einschließlich           - Diagnose und Behandlung von Panleukopenie,
entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.               Blutuntersuchungen,                                      Katzenschnupfen, Leukose und Tollwut bei der
                                                        ­ Schutzimpfungen,                                            Katze, sowie Staupe, Hepatitis (HCC), Lepto-
A1 – 2    Versicherungsleistungen                       ­ vorsorgliche Wurmkur,                                       spirose, Parvovirose und Tollwut beim Hund,
                                                        ­ Floh- und Zeckenvorsorge,                                   sofern das Bestehen eines Impfschutzes für
Im Versicherungsfall ersetzen wir Ihnen im Rahmen       ­ Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gut-                  das versicherte Tier durch einen internationalen
der ggf. vereinbarten Jahreshöchstentschädigung              achten, medizinischen Auskünften, Befunden               Impfpass nicht nachgewiesen werden kann.
gemäß Abschnitt 1, Ziffer 3.8 die durch tierärztliche        und Tierarztbriefen,                                - wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose-
Rechnung nachgewiesenen Kosten für                      ­ Tragevorrichtungen, Gehhilfen und Geschirr,                 und Therapiemaßnahmen.
                                                        ­ Pflegemittel,
A1 – 2.1.1 Konservative Behandlungen                    ­ Ergänzungsfuttermittel einschließlich
Einschließlich Arzneimitteln, Verbrauchsmaterialien,         Vitaminpräparate und Diätfutter,                    A2 – Operationskosten
Labor- und Röntgen-Diagnostik, Klinikaufenthalt, so-    ­ Implantation eines Transponders bzw. Mikro-
weit es sich nicht um Therapien/Behandlungen ge-             chips nach der jeweils zum Zeitpunkt des Ver-       Leistungsvoraussetzungen und
mäß Vorsorgepauschale (A1 – 3) handelt.                      tragsabschlusses gültigen ISO-Norm inklusive        Leistungsumfang
                                                             Ausstellung eines EU-Heimtierausweises,
Dazu gehören auch komplementäre Behandlungs-            ­ Zahnsteinentfernung/Zahnreinigung,                     A2 – 1   Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
methoden, die nicht separat unter Ziffer A1 – 2 auf-    ­ manuelle Entleerung des Analbeutels,
geführt sind (wie z. B. Akupunktur, Homöopathie, La-    ­ Kürzen der Krallen.                                    A2 – 1.1 Versichert ist die veterinärmedizinisch not-
sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera-                                                                 wendige Operation des versicherten Tieres wegen
pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise          A1 – 3.2 Bis zu welcher Höhe?                            Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall).
veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert    Gesundheitsleistungen aus der Pauschale können je
sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge-      Abrechnungsjahr (vgl. Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 3.9)   Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Versi-
mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen       bis zu der im Versicherungsschein dokumentierten         cherungsschutzes und vor Vertragsende eingetreten
Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an-      Summe in Anspruch genommen werden. Diese Leis-           sein (Teil B, Ziffer 6).
gewandt, verordnet oder verschrieben werden.            tung wird auf eine bestehende Jahreshöchstentschä-
                                                        digung gemäß Abschnitt 1 Ziffer 3.8 angerechnet.         A2 – 1.2 Versichert ist auch die operationsvorberei-
A1 – 2.1.2 Tierärztliche Telediagnostik und                                                                      tende Untersuchung (Ziffern A2 – 2.1 und A2 – 2.4)
            -therapie (Telemedizin)                     A1 – 4   Besondere Einschlüsse                           sowie die befristete Nachbehandlung nach der Ope-
sofern diese durch einen Tierarzt durchgeführt                                                                   ration (Ziffer A2 – 2.5). Wenn die Operation nicht
wurde. Bei Telediagnostik oder -therapie erfolgt        Der Versicherungsschutz für Behandlungen/Operati-        durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende
keine Übernahme der Notdienstgebühr nach GOT.           onen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt         Untersuchung nicht versichert.
                                                        beginnt 30 Tage nach Vertragsbeginn.
A1 – 2.2 Physiotherapie                                 Dieser Versicherungsschutz kann während der ge-          A2 – 2   Beginn und Ende des
Nach Überweisung durch den Tierarzt, ausgeführt         samten Vertragslaufzeit nur einmal für jedes versi-               Versicherungsfalls
von einem anerkannten Tierphysiotherapeuten. Je         cherte Tier in Anspruch genommen werden.
Indikation werden insgesamt bis zu 10 Behandlun-        Es besteht Versicherungsschutz bei                       A2 – 2.1 Beginn des Versicherungsfalls
gen von maximal 30 Minuten erstattet.                   - Trächtigkeit (einschließlich aller veterinärmedi-      Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versi-
Physiotherapie, die im Rahmen des versicherten                zinisch empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen)        cherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststel-
Nachbehandlungszeitraumes nach Operationen an-                und                                                lung der Diagnose – die zu der Operation führt – er-
gewandt wurde, werden nicht auf diese 10 Behand-        - Entbindung (einschließlich eines veterinärmedi-        forderlich war (Ziffer A2 – 2.4).
lungen je Indikation angerechnet.                             zinisch notwendigen Kaiserschnitts).
                                                        Die Ausschlüsse Scheinträchtigkeit und Schäden           A2 – 2.2 Ende des Versicherungsfalls
A1 – 2.3 Verhaltenstherapie                             beim Decken des versicherten Tieres (Abschnitt 1         Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des versi-
Bei Diagnose einer schweren Verhaltensstörung           Ziffer 5.3) bleiben bestehen.                            cherten Nachbehandlungszeitraums.
zahlen wir die Kosten für eine Verhaltenstherapie.
Die Verhaltenstherapie muss von einem Tierarzt an-      A1 – 5   Zahnbehandlungen                                A2 – 2.3 Verlängerter Versicherungsfall
gewandt, verordnet oder verschrieben und von ei-                                                                 Sind wegen derselben Diagnose mehrere Operatio-
nem anerkannten Tier-Verhaltenstherapeuten durch-       Versichert sind ausschließlich die nachfolgend auf-      nen veterinärmedizinisch notwendig, so zählen diese
geführt werden. Je Indikation werden bis zu sieben      geführten, wegen Krankheit oder Unfall veterinärme-      Operationen, deren jeweilige operationsvorberei-
Behandlungen von maximal 1,5 Stunden erstattet.         dizinisch notwendigen Heilbehandlungen und/oder          tende Untersuchung (Ziffer A2 – 2.4) und deren je-
Hier wird nur die reine Behandlungszeit bezahlt.        Operationen und die damit im Zusammenhang ste-           weilige Nachbehandlungen danach als ein zusam-
Fahrtkosten/Fahrtzeiten des Behandlers sind vom         hende Medikation der versicherten Tiere:                 menhängender Versicherungsfall. Dieser endet nach
Versicherungsschutz ausgeschlossen.                     – Persistierende Milchcanini,                            dem Ende des versicherten Nachbehandlungszeit-
                                                        – Zahnfüllungen,                                         raums.


A 3857-02 01/2024             Teil A                                       Seite 5 von 10

[Seite 6]
A2 – 2.4 Kosten für operationsvorbereitende                  Ziffer A1 – 3.1 (Vorsorgeleistungen) oder A1 – 5   Teil B
           Untersuchungen                                    (Zahnbehandlungen) aufgeführt sind.
Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir                                                              1    Wann werden unsere Geldleistungen fällig?
auch die Kosten                                         A2 – 5   Jahreshöchstentschädigung
– der Untersuchung, die zur Feststellung der                                                                    1.1 Fälligkeit unserer Geldleistung
     Diagnose – die zu der Operation führt – erfor-     Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen,         Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir
     derlich war (Ziffer A2 – 2.1), sowie               ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstent-        die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest-
– für daran anschließende weitere Untersuchun-          schädigung je Abrechnungsjahr für Operationen ver-      stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs
     gen, die der Operationsvorbereitung dienen.        einbart haben.                                          unserer Leistungspflicht notwendig sind.
Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnah-
men, die geeignet erscheinen, einen Befund zu er-                                                               1.2 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung
heben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Unter-                                                            Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Mo-
suchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B.                                                                 nats nach Anzeige des Versicherungsfalls abge-
Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor).                                                                           schlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in
                                                                                                                Höhe des Betrages verlangen, den wir voraussicht-
Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Nar-                                                                lich mindestens zahlen müssen. Verzögern sich je-
kose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt,                                                            doch unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden,
auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht                                                           verlängert sich die Monatsfrist entsprechend.
begonnen hatte.
                                                                                                                1.3 Direktabrechnung mit
A2 – 2.5 Kosten für Nachbehandlung                                                                                    dem Tierarzt/der Tierklinik
Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kos-                                                              Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die
ten für eine sich anschließende Nachbehandlung im                                                               von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten
Zusammenhang mit der Operation. Die Anzahl der                                                                  Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen
versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage                                                                den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen
nach dem Tag der Operation) wird im Versiche-                                                                   Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik.
rungsschein dokumentiert.                                                                                       Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik
                                                                                                                ab.
Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operati-
ven Eingriffes notwendige Behandlung, um die Ge-                                                                2    Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren
sundheit des versicherten Tieres wieder herzustel-                                                                   Versicherungsverträgen
len, den Zustand zu verbessern oder eine Ver-
schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch                                                                  Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn
komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B.                                                                    Sie auch eine andere Versicherung in Anspruch
Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, La-                                                                    nehmen können?
sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera-                                                                Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versi-
pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise                                                                  cherung mit einer anderen Versicherungsgesell-
veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert                                                            schaft eine Leistung beanspruchen können, geht
sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge-                                                              dieser Anspruch grundsätzlich unserer Leistungs-
mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen                                                               pflicht vor. Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Ver-
Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an-                                                              sicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn
gewandt, verschrieben oder verordnet werden.                                                                    Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir
Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen                                                                im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung
der Nachbehandlung einer über diesen Vertrag ver-                                                               treten. Sie sind jedoch verpflichtet, uns den anderen
sicherten Operation insgesamt auf 10 Behandlungen                                                               Versicherer zu benennen. Einzelheiten können Sie
mit maximal 30 Minuten Dauer begrenzt.                                                                          Ziffer 4.3 entnehmen.

A2 – 2.6 Endet der Versicherungsvertrag vor Ab-
schluss der Nachbehandlung, so bleiben laufende                                                                 Ihre Pflichten und Obliegenheiten
Nachbehandlungen für maximal 15 Kalendertage
nach der Operation weiter versichert.                                                                           3    Was bedeutet die vorvertragliche
Bei verlängerten Versicherungsfällen nach A2 – 2.3                                                                   Anzeigepflicht und welche Folgen
sind nur Operationen versichert, die während der                                                                     hat ihre Verletzung?
Laufzeit des Vertrages durchgeführt werden.
                                                                                                                3.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht
A2 – 3   Besonderer Einschluss                                                                                  Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-
                                                                                                                pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen
Einmaliger Zuschuss zur Kastration/Sterilisation                                                                Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha-
Wir zahlen – auch ohne medizinische Indikation –                                                                ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.
(ggf. zusätzlich zur Pauschale für Gesundheitsleis-                                                             Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere
tungen – A1 – 3.1) einmalig während der Laufzeit                                                                Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem
des Vertrages einen Zuschuss zur Kastration/Sterili-                                                            vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
sation des versicherten Tieres bis zu maximal
150 EUR.                                                                                                        Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach
                                                                                                                gefahrerheblichen Umständen, die wir
A2 – 4   Welche Kosten übernehmen wir nicht                                                                     – nach Ihrer Vertragserklärung,
         (Besondere Leistungsausschlüsse)?                                                                      – aber noch vor Vertragsannahme
                                                                                                                in Textform stellen.
Ausgeschlossene Operationen und sonstige
veterinärärztliche Leistungen                                                                                   Soll das eine andere Person als Sie selbst treffende
Im Rahmen der Operationskosten werden folgende                                                                  Operationsrisiko für das Tier versichert werden, ist
Kosten nicht übernommen:                                                                                        auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer
a) für Kastration oder Sterilisation.                                                                           und vollständiger Beantwortung der Fragen ver-
    (Ausnahmen: Ziffer A1 – 3.1 (Vorsorgeleistun-                                                               pflichtet.
    gen), Ziffer A2 – 3 (einmaliger Zuschuss) und
    Abschnitt 1, Ziffer 2.3.2 a) (Wartezeit bei be-
    stimmten Erkrankungen)).
b) Kosten für alle Behandlungen, die unter

A 3857-02 01/2024            Teil A                     Teil B             Seite 6 von 10

[Seite 7]
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer-        laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 7.1.1) Ver-       4.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie nach
heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn         tragsbestandteil.                                            Eintritt des Versicherungsfalls beachten?
diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt
oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als     Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,           4.2.1     Vorlage der Rechnung
hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis-     nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist-     Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,
tig gehandelt.                                           los kündigen, wenn                                       müssen Sie uns die durch die versicherte Behand-
                                                         – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den               lung entstandenen Kosten durch Vorlage der Rech-
3.2 Mögliche Folgen einer                                     Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder               nung nachweisen.
      Anzeigepflichtverletzung                           – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche            zeigten Umstand ausschließen.                       Aus der Rechnung muss ersichtlich sein
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.                                                                 – der Name des Halters des Tieres, für das die
Je nach den Umständen des Einzelfalls können wir         Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung              Leistung erbracht worden ist;
in einem solchen Fall                                    über die Vertragsänderung hinweisen.                     – der Name und Beschreibung des Tieres
– vom Vertrag zurücktreten,                                                                                             (Chip/Tätowierungsnummer) für das die
– den Vertrag kündigen,                                  3.3 Voraussetzungen für die Ausübung                           Leistung erbracht worden ist;
– den Vertrag ändern oder                                     unserer Rechte                                      – die Diagnose;
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung                Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder          – die berechnete Leistungsposition gemäß der
      anfechten.                                         zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir               geltenden GOT;
                                                         Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die      – das Datum der erbrachten Leistungen.
3.2.1     Rücktritt                                      Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen        Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt,        haben.                                                   spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle
können wir vom Vertrag zurücktreten.                                                                              diagnostische Verfahren (EKG, Röntgen, Ultraschall
                                                         Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung        etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn                       oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-        sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden
– weder eine vorsätzliche,                               gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An-         Untersuchungsdokumente vorzulegen.
– noch eine grob fahrlässige                             zeige kannten.
Anzeigepflichtverletzung vorliegt.                                                                                4.2.2     Auskunftspflicht
                                                         Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-       Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt    gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines       müssen Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn      Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt     jede Auskunft erteilen, die für die Feststellung des
wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-       mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung         Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-
gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter       der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge-          tungspflicht erforderlich ist. Wir sind berechtigt, bei
Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht       machte Recht begründet, Kenntnis erlangen.               den Tierärzten, die das versicherte Tier behandelt
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-                                                                  oder untersucht haben, die zur Feststellung des Ver-
sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen      Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-           sicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-
Versicherungsschutz.                                     stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-       tungspflicht erforderlichen Auskünfte in Bezug auf
                                                         zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei-         das versicherte Tier einzuholen.
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-        tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats-
rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol-    frist noch nicht verstrichen ist.                        4.2.3    Untersuchungsrecht
gender Voraussetzung bestehen:                                                                                    Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,
                                                         Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-     müssen Sie uns gestatten, das Tier durch einen von
Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei-   löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung       uns bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen. Die
nen gefahrerheblichen Umstand, der                       oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall     Kosten dieser Untersuchung tragen wir.
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des       vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
     Versicherungsfalls,                                 Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.        4.3 Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im
– noch für die Feststellung oder den Umfang              Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-        Versicherungsfall auch eine andere Versi-
     unserer Leistungspflicht                            letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.                   cherung in Anspruch nehmen können?
ursächlich war.                                                                                                   Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen
                                                         3.4 Anfechtung                                           Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen
Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt     Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere      können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen.
unsere Leistungspflicht.                                 Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-          In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzuge-
                                                         richtige oder unvollständige Angaben bewusst und         ben.
3.2.2     Kündigung                                      gewollt beeinflusst worden ist.
Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil                                                               4.4 Welche Rechtsfolgen haben
die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich      Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitra-         Obliegenheitsverletzungen?
noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver-       ges zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfech-        4.4.1      Nachteilige Auswirkungen auf unsere
trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat        tungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.                Leistungspflicht
kündigen.                                                                                                         Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies
                                                         3.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes                dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis-
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn           Die Ziffern 3.1 bis 3.4 gelten entsprechend, wenn        tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:
wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-       der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird      – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-
gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter       und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich           zen, sind wir nicht leistungspflichtig.
Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht       ist.                                                     – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver-
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-                                                                       letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu
sen hätten.                                              4   Ihre Obliegenheiten                                       kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der
                                                                                                                       Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei-
3.2.3    Vertragsänderung                                4.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor                      sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt,
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil             Eintritt des Versicherungsfalls beachten?                kürzen wir die Leistung nicht.
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin-       Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maß-                 Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs-
gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter       nahmen ergreifen (z. B. auch Einhaltung behördli-             sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver-
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht       cher Sicherheitsvorschriften), um Krankheiten und             pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver-
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-         Unfälle des versicherten Tieres zu vermeiden.                 letzung der Obliegenheit
sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf                                                                         – weder für den Eintritt oder die Feststellung
unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-                                                                             des Versicherungsfalls
teil.                                                                                                                  – noch für die Feststellung oder den Umfang
                                                                                                                             unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-                                                                   Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis-
treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der                                                                     tig verletzt haben.

A 3857-02 01/2024               Teil B                                      Seite 7 von 10

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4.4.2      Unser Kündigungsrecht                          6.2.2     Stillschweigende Verlängerung                 sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs-
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver-        Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-     jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-
letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er-   tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr   weils ganze Jahre.
füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif-       stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-
fer 4.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos          lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi-            Beispiel:
kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb          gung zugegangen ist.                                         Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-
eines Monats, nachdem wir von der Verletzung                                                                           trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,
Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist       6.2.3     Vertragsbeendigung                                 das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die             Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob       endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung
fahrlässig erfolgt ist.                                   bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.                     Der Versicherungsbeitrag

5    Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte               Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf-     7    Was müssen Sie bei der Beitragszahlung be-
     auf uns über und welche Obliegenheit                 zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform           achten? Was geschieht, wenn Sie einen Bei-
     müssen Sie dabei beachten?                           kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.              trag nicht rechtzeitig zahlen?
                                                          Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können
5.1 Übergang von Ersatzansprüchen                         Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der       7.1        Beitrag und Versicherungsteuer
Wenn Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten         Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,      7.1.1      Beitragszahlung und Versicherungsperiode
zusteht, geht dieser Anspruch bis zu der Höhe auf         an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön-       Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die
uns über, in der wir den Schaden ersetzen. Der            nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu-      Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich,
Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend ge-         kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.                     halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt
macht werden. Wenn sich Ihr Ersatzanspruch gegen          Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist     sich die Dauer der Versicherungsperiode:
eine Person richtet, mit der Sie bei Eintritt des Scha-   von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in         Sie beträgt
dens in häuslicher Gemeinschaft leben, können wir         Textform kündigen.                                      – bei Monatsbeiträgen einen Monat,
den übergegangenen Anspruch gegen diese Person                                                                    – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
nur geltend machen, wenn sie den Schaden vorsätz-         6.2.4      Unser Umwandlungsangebot im Fall der         – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
lich verursacht hat.                                                 Kündigung zum Ablauf durch uns – nach        – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
                                                                     Beginn des 4. Versicherungsjahres
5.2 Ihre Obliegenheit im Zusammenhang                     Damit Sie im Fall unserer Kündigung zum Ablauf          7.1.2    Versicherungsteuer
    mit Ersatzansprüchen                                  den Versicherungsschutz für Operationen Ihres Tie-      Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-
Nachdem der Anspruch auf uns übergegangen ist,            res nicht verlieren, werden wir Ihnen mit unserer Ab-   cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
müssen Sie uns bei der Durchsetzung des An-               laufkündigung den Abschluss einer gesonderten           Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
spruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist.       “Operationskostenversicherung für Tiere“ anbieten,
                                                          für die keine erneute Gesundheitsprüfung Ihres Tie-     7.2 Zahlung und Folgen verspäteter
5.3 Folgen einer Obliegenheitsverletzung                  res erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass wir zum        Zahlung des Erstbeitrages oder
Abweichend von Ziffer 4.4 gilt bei Verletzung der Ob-     Zeitpunkt der Kündigung im Neugeschäft weiterhin             einmaligen Beitrages
liegenheit nach Ziffer 5.2 Folgendes:                     eine vergleichbare Operationskostenversicherung für     7.2.1     Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich ver-       Tiere anbieten.                                         Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
letzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflich-   Für die Berechnung des Beitrages zur angebotenen        der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
tet, als wir aufgrund Ihrer Obliegenheitsverletzung       Operationskostenversicherung wird das Alter Ihres       Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die
von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können.           Tieres zum Beginn der gekündigten Tier-Kranken-         Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt
Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig        versicherung berücksichtigt. Zudem werden wir die       vereinbart und im Versicherungsschein angegeben
verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen          Dauer des bisherigen Tier-Krankenversicherungs-         und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi-
Ersatz verlangen können, können wir unsere Leis-          vertrages auf die besonderen Wartezeiten des ange-      cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un-
tung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach      botenen neuen Vertrages anrechnen.                      verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung un-
terbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe          6.3 Kündigung nach Versicherungsfall                    7.2.2     Späterer Beginn des
Fahrlässigkeit vorliegt.                                  Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung                   Versicherungsschutzes
                                                          beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie       Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu
                                                          gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.        einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver-
Die Versicherungsdauer                                    Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens            sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
                                                          einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines         Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung
6    Wann beginnt und wann endet der Vertrag?             Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt-         in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
                                                          nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text-    Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
6.1 Beginn und Ende des                                   form zugegangen sein.
     Versicherungsschutzes                                                                                        Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-          Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem     Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-
cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie            Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim-       cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich           men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit-
nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 7.2 zahlen, jedoch    punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden       7.2.3     Zahlung bei abweichendem
nicht vor Ablauf der jeweils geltenden Wartezeit für      Versicherungsjahres, wirksam wird.                                Versicherungsschein
Versicherungsfälle (Teil A, Abschnitt 1, Ziffer 2).                                                               Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag
                                                          Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach          oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste
Der Versicherungsschutz endet – auch für schwe-           ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.                         oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
bende oder verlängerte Versicherungsfälle – mit           Ziffer 6.2.4 gilt entsprechend für unsere Kündigung     Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
dem Ende des Vertrages (Ziffer 6.2.3).                    nach einem Schadensfall ab dem 4. Versicherungs-
Ausnahme: Laufende Nachbehandlungen im Rah-               jahr.                                                   7.2.4      Rücktritt
men eines operativen Eingriffes bleiben gemäß                                                                     Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
Teil A, Abschnitt 2, Ziffer A2 – 2.6 bis zu 15 Kalen-     6.4 Versicherungsjahr                                   rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-
dertagen nach der Operation weiter versichert.            Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.              rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir
                                                          Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-      können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,
6.2 Dauer und Ende des Vertrages                          sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-       dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet
6.2.1    Vertragsdauer                                    nen Zeitpunkt.                                          haben.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-
gegebenen Zeitraum abgeschlossen.                         Ausnahme:
                                                          Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan-
                                                          zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-


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[Seite 9]
7.3 Zahlung und Folgen verspäteter                       Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die ander-         Die Überprüfung richtet sich nach der bisherigen
     Zahlung des Folgebeitrages                          weitige Ermächtigung zum Beitragseinzug widerru-        Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der
7.3.1     Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung     fen, so können wir den Vertrag zum Ende des lau-        voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar-       fenden Versicherungsmonats außerordentlich kündi-       bis zur nächsten Überprüfung. Wir sind dabei insbe-
ten Zeitpunkt fällig.                                    gen.                                                    sondere berechtigt, Veränderungen der Gebühren-
                                                                                                                 ordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu
7.3.2      Verzug                                        7.4.2      Änderung des Zahlungsweges                   berücksichtigen.
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung           b) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt-
len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine      nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift       nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi-
Mahnung von uns erhalten haben.                          von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut     cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht   trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir       uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen
verschuldet haben.                                       hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-   Treuhänders zu berücksichtigen.
                                                         den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-     lung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu        8.3 Beitragserhöhung
den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-          verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-     Ergibt die Prüfung einen höheren Beitrag als bisher,
standen ist (Ziffer 7.3.3).                              gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei-   sind wir berechtigt, den für Ihren Vertrag geltenden
                                                         nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,         Beitrag um die Differenz anzuheben.
7.3.3     Zahlungsfrist                                  wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-         8.4 Beitragsermäßigung
len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform        gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug         Ergibt die Prüfung einen niedrigeren Beitrag als bis-
eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-       können wir Ihnen in Rechnung stellen.                   her, sind wir verpflichtet, den für Ihren Vertrag gel-
frist muss mindestens zwei Wochen betragen.                                                                      tenden Beitrag um die Differenz abzusenken.
                                                         7.5 Beitrag bei vorzeitiger
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn             Vertragsbeendigung                                 8.5 Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge
sie folgende Informationen enthält:                      Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,     Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver-
– Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die           soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-        träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie-
      Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und      spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum      ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste-
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die            des Versicherungsschutzes entspricht.                   hende und für die neu abzuschließenden Verträge
      nach Ziffer 7.3.4 mit der Fristüberschreitung                                                              die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den
      verbunden sind.                                    7.6 Beitragsberechnung/Änderung des                     gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für
                                                              Beitrages im Vertragsverlauf                       die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu
7.3.4    Verlust des Versicherungsschutzes               Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag, wird vom Versi-      abzuschließende Verträge verlangen.
         und Kündigung                                   cherungsbeginn an berechnet und ist abhängig vom
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-         Alter des versicherten Tieres bei Vertragsbeginn.       8.6 Wirksamwerden der Anpassung
mahnten Betrag nicht bezahlt haben,                                                                              Wir können den Beitrag im Verlauf eines Versiche-
– besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung            Für Tiere, die bei Vertragsbeginn das 7. Lebensjahr     rungsjahres einmal anpassen.
   kein Versicherungsschutz.                             noch nicht vollendet haben, gilt: Der Beitrag erhöht    Wir werden Ihnen die Anpassung spätestens einen
– können wir den Vertrag kündigen, ohne eine             sich, wenn das versicherte Tier das Alter der nächst-   Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des angepass-
   Frist einzuhalten.                                    höheren Altersgruppe erreicht.                          ten Beitrages mitteilen.
   Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei-         Es gibt folgende Altersgruppen:
   nes Monats den angemahnten Betrag bezah-              ab 3. Lebensmonat,                                      8.7 Kündigung bei Beitragserhöhung
   len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-     ab 1. Geburtstag,                                       Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungs-
   fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und       ab 3. Geburtstag,                                       rechts nach Ziffer 8.1 den Beitrag, können Sie den
   Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-             ab 5. Geburtstag,                                       Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unse-
   schutz.                                               ab 7. Geburtstag,                                       rer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die
                                                         ab 9. Geburtstag.                                       Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-           Ab wann ist der Beitrag der nächsten Altersgruppe       dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung wirk-
lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab-    zu zahlen? Ab Beginn des auf den Geburtstag fol-        sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragser-
lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit      genden Versicherungsjahres.                             höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam-
der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie                                                               werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht
bei der Kündigung ausdrücklich hin.                      Im Fall einer Beitragsanpassung gemäß Ziffer 8          hin.
                                                         ändern sich die Beiträge und Risikozuschläge ent-       Die sonstigen Kündigungsmöglichkeiten nach diesen
7.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift-                sprechend.                                              Bedingungen bleiben hiervon unberührt.
     mandat, PayPal oder mit Kreditkarte
     als Geschäftsgrundlage/                             8   Beitragsanpassung                                   Weitere Bestimmungen
     Kündigungsrecht bei Widerruf
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur        8.1 Prüfung der Beiträge                                9    Versicherung für fremde Rechnung
abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen         Wir sind berechtigt und verpflichtet, mindestens ein-
oder von einer anderen Person durch ein SEPA-            mal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu        9.1 Rechte aus dem Vertrag
Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar-      prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können       Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine
tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs-         oder eine Anpassung (Erhöhung oder Absenkung)           andere Person schließen (Versicherung für fremde
dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt      vorgenommen werden muss. Zweck der Prüfung ist          Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche-
werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw.      es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge und         rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben.
deren Konto einzuziehen.                                 eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen   Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person
                                                         aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen.         den Versicherungsschein besitzt.
7.4.1      Ihre Pflichten
a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen         8.2 Regeln der Prüfung                                  9.2 Zahlung der Entschädigung
Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt der      Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende            Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung
Fälligkeit des Beitrages eine ausreichende Deckung       Regeln:                                                 an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere
aufweist.                                                a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der            Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung
b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden       Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik        abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt
von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung         an. Bei der Überprüfung werden Tierkrankenversi-        hat.
auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich        cherungsverträge aus dem Bestand der Barmenia
nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungs-           Allgemeine Versicherungs-AG, die nach versiche-         9.3 Kenntnis und Verhalten
aufforderung erfolgt.                                    rungsmathematischen Grundsätzen einen gleicharti-       Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de-
c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-           gen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammenge-          ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen
schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Bei-           fasst.                                                  haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten
tragseinzug

A 3857-02 01/2024            Teil B                                         Seite 9 von 10

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gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie-         eines der genannten Ereignisse unwirksam ge-         der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son-         worden ist.                                          Deutschland entgegenstehen.
dern auch von der anderen Person.
Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht      12.2 Störung des Gleichgewichts zwischen                  17    Wenn Sie mit uns einmal nicht
an, wenn                                                      Leistung und Gegenleistung                                zufrieden sind
– der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen             Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
     worden ist oder                                    standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene           Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind!
– es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie           Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung         Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie
     rechtzeitig zu benachrichtigen.                    in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht         bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele-
Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es            keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der        genheit klären können.
dagegen an,                                             Lücke.
– wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge-                                                                     Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich-
     schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags       12.3 Keine Schlechterstellung                             keiten:
     nicht darüber informiert haben.                    Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-
                                                        zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit              17.1 Versicherungsombudsmann
10   Wann verjähren die Ansprüche                       anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-          Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
     aus diesem Vertrag?                                ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen       nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
                                                        Regelungen.                                               einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
10.1 Gesetzliche Verjährung                                                                                       nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-         12.4 Durchführung der Anpassung                           mann für Versicherungen wenden.
jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet      Die nach den Ziffern 12.1 bis 12.3 zulässigen Ände-
sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli-    rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben           Versicherungsombudsmann e. V.
chen Gesetzbuchs.                                       und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen       Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
                                                        die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des           E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
10.2 Aussetzung der Verjährung                          Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf          Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei       Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 12.5 hinweisen.           Tel.: 0800 3696000
uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-                                                                Fax: 0800 3699000
hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu          12.5 Kündigung                                            (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung         Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
in Textform zugeht.                                     passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-           Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-
                                                        halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-         bührenpflichtigen Rufnummern:
11   Was ist bei Mitteilungen an uns zu beach-          lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü-     Tel.: +49 30 20605899
     ten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?        hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens           Fax: +49 30 20605898.
                                                        der Bedingungsanpassung.
11.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende                                                                 Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
Stellen gerichtet werden:                               13   Künftige Bedingungsverbesserungen                    hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
– an unsere Hauptverwaltung oder                                                                                  Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
– an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.    Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für            dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
     Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus   neue Versicherungsverträge die „Allgemeine Versi-
     Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen          cherungsbedingungen für die Tier-Krankenversiche-         Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
     Nachträgen.                                        rung Premium Plus“ ausschließlich zu Ihren Guns-          eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
                                                        ten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet          ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online
11.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns          wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem          an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen ge-    Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab die-   wenden.
genüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen,       sem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.            Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an
gilt Folgendes:                                                                                                   den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als     14   Welches Gericht ist zuständig?
zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre                                                                 17.2 Versicherungsaufsicht
letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.          14.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ge-          Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres         gen uns sind folgende Gerichte zuständig:                 treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
Namens nicht mitteilen.                                 – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens                abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
                                                            oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-        zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
12   Bedingungsänderung                                     trag zuständig ist.                                   ternehmen unterliegen wir der
                                                        – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie               Aufsicht der
Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver-        keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-        Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende            wöhnlichen Aufenthalts.                               (BaFin)
Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen                                                                  Sektor Versicherungsaufsicht
(Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den          14.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ge-          Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Ziffern 12.1 bis 12.3 erfüllt sind:                     gen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn         E-Mail: poststelle@bafin.de
                                                        Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres       Tel.: 0228 4108-0
12.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen                 gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.                       Fax: 0228 4108-1550.
Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen                                                                   Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:       15   Welches Recht findet Anwendung?                      stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
– ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des                                                                        scheiden kann.
      Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich       Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
      oder                                                                                                        17.3 Rechtsweg
– es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,          16   Sanktions-/Embargoklausel                            Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
      die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-                                                                weg zu beschreiten.
      trifft oder                                       Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
– es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-       stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
      dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-       solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
      dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör-    anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
      den im Wege eines bestandskräftigen Verwal-       sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
      tungsakts.                                        oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
– Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in-          hen.
      haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe-     Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
      dingungen eines anderen Versicherers durch        sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten
                                                        von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften

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