# DA Direkt Tierversicherung Krankenschutz Premium Plus: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-da-direkt-krankenschutz-premium-plus.php
- Rechtlicher Träger: DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-da-direkt-krankenschutz-premium-plus.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Tarifblatt und Allgemeine Versicherungsbedingungen der DA Direkt Tierkrankenversicherung (Hund), ATB](https://www.da-direkt.de/zurichinsur200c-zwpdadd1dc-prodf075-c74a/media/project/zurich-headless/dadirekt/website/dateien-pdf/versicherungen-pds/tier/da-direkt_tkv_hund_tarifblatt-und-atb.pdf?t=1638282203&sc_lang=de-de), Fassung Tarifblatt und ATB Fassung 01.11.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung) | ja | Versicherungsfall ist jede veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung oder Operation Ihres versicherten Tieres aufgrund einer Gesundheitsschädigung wegen Krankheit oder | Ziffer 2, Seite 4 |
| Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tier | ja | Versicherungsfähig sind Hunde und Katzen, die zu Beginn des Versicherungsschutzes nicht jünger als 8 Wochen sind. | Ziffer 1.1, Seite 4 |
| Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammen | ja, bis zur Versicherungssumme | Ab dem 2. Versicherungsjahr unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt | Tarifblatt, Leistungsbegrenzungen, Seite 2 |
| Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operation | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel) | ja, bis 1.500 € | Im 1. Versicherungsjahr maximal 500 EUR 1.000 EUR 1.500 EUR | Tarifblatt, Leistungsbegrenzungen; Ziffer 3.8, Seite 2 |
| Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fach | ja | bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der je nach gewähltem Tarif vereinbarten Höhe. | Ziffer 3.2.5, Seite 4 |
| Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent) | ja | Erstattungssatz 60 % 80 % 100 % | Tarifblatt, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr) | keine | Erstattungssatz 60 % 80 % 100 % | Tarifblatt, Seite 1 |
| Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr) | nicht geregelt |  |  |
| Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinik | ja | Sie können den Tierarzt sowie die Tierklinik frei wählen. | Ziffer 3.2.3, Seite 4 |
| Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinik | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit für Krankheiten | keine | Wartezeiten bestehen nicht. | Ziffer 4, Seite 6 |
| Wartezeit für Operationen | keine | Wartezeiten bestehen nicht. | Ziffer 4, Seite 6 |
| Wartezeit bei Unfällen | keine | Wartezeiten bestehen nicht. | Ziffer 4, Seite 6 |
| Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren) | keine | Wartezeiten bestehen nicht. | Ziffer 4, Seite 6 |
| Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen) | ja | nicht jünger als 8 Wochen sind. | Ziffer 1.1, Seite 4 |
| Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalter | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antrag | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierung | ja | Transponder-Code, Chip- oder Kennzeichnungsnummer des behandelten Tieres | Ziffer 10.1.5, Seite 8 |
| Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge) | ja | Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Rasse des versicherten Tieres | Tarifblatt, Versicherungsbeiträge, Seite 2 |
| Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerden | nein | deren Notwendigkeit Ihnen bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes bekannt war | Ziffer 6.1, Seite 6 |
| Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Erbliche Erkrankungen | ja, bis 2.500 € | Je Fehlentwicklung leisten wir einen Zuschuss (s. Tarifblatt), sofern der erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnosestellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt. | Ziffer 3.5, Seite 5 |
| Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungen | ja, bis 2.500 € | Je Fehlentwicklung leisten wir einen Zuschuss (s. Tarifblatt), sofern der erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnosestellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt. | Ziffer 3.5, Seite 5 |
| Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED) | ja, bis 2.500 € | Gesamtbetrag (je FE) 2.500 EUR 2.500 EUR 2.500 EUR | Tarifblatt, Seite 1 |
| Kreuzbandriss und Kreuzbandoperation | nicht geregelt |  |  |
| Patellaluxation | ja, bis 2.500 € | Je Fehlentwicklung leisten wir einen Zuschuss (s. Tarifblatt), sofern der erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnosestellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt. | Ziffer 3.5, Seite 5 |
| Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation) | ja, bis 2.500 € | Je Fehlentwicklung leisten wir einen Zuschuss (s. Tarifblatt), sofern der erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnosestellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt. | Ziffer 3.5, Seite 5 |
| Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahre | nicht geregelt |  |  |
| Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung) | nicht geregelt |  |  |
| Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnung | ja, bis 240 € | Verhaltenstherapeutische Maßnahmen für das versicherte Tier, | Ziffer 3.7, Seite 5 |
| Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind der Eingriff unter Narkose / Sedierung mit mehr als punktförmiger Durchtrennung von Haut und darunterliegendem Gewebe sowie minimalinvasive Operationsmethoden. | Ziffer 2, Seite 4 |
| Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher) | ja, bis zur Versicherungssumme | Veterinärmedizinisch notwendige Operationen inklusive Vor- und Nachbehandlungen | Ziffer 3.3.1, Seite 5 |
| Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Veterinärmedizinisch notwendige Operationen inklusive Vor- und Nachbehandlungen | Ziffer 3.3.1, Seite 5 |
| Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | Arznei- und Verbandmittel, sofern vom Tierarzt verordnet | Ziffer 3.3.1, Seite 5 |
| Stationäre Unterbringung in der Tierklinik | ja, bis zur Versicherungssumme | Medizinisch notwendige Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis | Ziffer 3.3.2, Seite 5 |
| Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grund | ja, bis zur Versicherungssumme | bei medizinischer Indikation erfolgt eine Erstattung gemäß Ziffer 3.3. | Ziffer 3.6, Seite 5 |
| Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss) | ja, bis 120 € | Kastration oder Sterilisation oder Kaiserschnitt ohne medizinische Indikation; | Ziffer 3.6, Seite 5 |
| Kaiserschnitt und Geburtshilfe | ja, bis zur Versicherungssumme | Kastration oder Sterilisation oder Kaiserschnitt ohne medizinische Indikation; | Ziffer 3.6, Seite 5 |
| Magendrehung und Fremdkörperoperation | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen | Ziffer 3.3.1, Seite 4 |
| Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | Arznei- und Verbandmittel, sofern vom Tierarzt verordnet | Ziffer 3.3.1, Seite 5 |
| Labor, Röntgen und Ultraschall | ja, bis zur Versicherungssumme | beispielsweise Röntgen, EKG, Sonografie oder Laboruntersuchungen | Ziffer 3.3.2, Seite 5 |
| Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT) | nicht geregelt |  |  |
| Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitation | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Erstattung von Heilmitteln ist je Versicherungsfall begrenzt auf insgesamt 5 Sitzungen à 45 min. | Ziffer 3.3.1, Seite 5 |
| Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker) | ja, bis 120 € | Alternative Behandlungsmethoden (beispielsweise Homöopathie, Osteopathie oder Heilpraktikerleistungen), | Ziffer 3.6, Seite 5 |
| Diätfutter auf tierärztliche Verordnung | nein | Vitaminpräparate, Spezialfutter oder Futterzusätze | Ziffer 6.2, Seite 7 |
| Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen) | ja, bis 500 € | Zuschuss von bis zu 500 EUR auf die Prothese gewähren. | Ziffer 3.3.1, Seite 5 |
| Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion) | ja, bis zur Versicherungssumme | Schmerzstillende Zahnbehandlungen | Ziffer 3.4, Seite 4 |
| Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Medizinisch notwendige Extraktion von Zähnen | Ziffer 3.4, Seite 5 |
| Professionelle Zahnreinigung als Vorsorge | ja, bis 120 € | Zahnprophylaxe, Zahnsteinentfernung | Ziffer 3.6, Seite 5 |
| Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck) | ja, bis 120 € | Gesundheitsbudget* Erstattungssatz 100 % 100 % 100 % | Tarifblatt, Seite 1 |
| Impfungen | ja, bis 120 € | Schutzimpfung, Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge | Ziffer 3.6, Seite 5 |
| Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken) | ja, bis 120 € | Schutzimpfung, Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge | Ziffer 3.6, Seite 5 |
| Jährliche Gesundheitsuntersuchung | ja, bis 120 € | Gesundheitscheck, Vorsorgeuntersuchung | Ziffer 3.6, Seite 5 |
| Notdienstgebühr und Notdienstzuschläge | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satz | nicht geregelt |  |  |
| Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit) | ja | Während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht, bis zu 12 Monate (ab Ausreisedatum) weltweit Versicherungsschutz. | Ziffer 1.2, Seite 4 |
| Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus muss | ja, bis 240 € | Tier-Pensionskosten, wenn Sie aus medizinischen Gründen stationär im Krankenhaus behandelt werden | Ziffer 3.7, Seite 5 |
| Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn) | ja, bis 240 € | Vermisstenmeldung, Such- und Bergungskosten | Ziffer 3.7, Seite 6 |
| Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Einschläferung auf tierärztlichen Rat | ja, bis 240 € | Euthanasie (Sterbehilfe) | Ziffer 3.7, Seite 6 |
| Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Tierhalterhaftpflicht mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfall | ja | Unser Recht, den Vertrag außerordentlich (z. B. nach Eintritt des Versicherungsfalls) zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. | Ziffer 5.5, Seite 6 |
| Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieres | ja | Wird das versicherte Tier 3 bzw. 6 Jahre alt, ist ab der folgenden Zahlungsperiode der für die jeweilige Altersstufe gültige Beitrag zu zahlen. | Tarifblatt; Ziffer 8.1, Seite 2 |
| Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT) | ja | Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Anpassungen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzubeziehen. | Ziffer 9, Seite 8 |
| Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigungsfristen | ja | Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Versicherungsmonats in Textform zu kündigen. | Ziffer 5.4, Seite 6 |
| Frist zum Einreichen von Rechnungen | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschluss | ja | sofern der Nachweis eines Impfschutzes durch einen internationalen Impfpass nicht erbracht wird. | Ziffer 6.2, Seite 7 |

## Volltext der Bedingungen: Tarifblatt und Allgemeine Versicherungsbedingungen der DA Direkt Tierkrankenversicherung (Hund), ATB

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                                         Tarifblatt zur DA Direkt Tierkrankenversicherung (Hund)
                                         in der Fassung vom 01.11.2025

                                         Dieses Tarifblatt ist Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der
                                         DA Direkt Tierkrankenversicherung (ATB) in der Fassung vom 01.11.2025


                                         Versicherungsleistungen
                                         Versicherungsleistungen                                                      Komfort                   Premium                 Premium Plus

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                                          bei Verkehrsunfall

                                          OP-Schutz                              Ohne digitale                                         60 %                    80 %               100 %
                                          bei Krankheit und Unfall*              Erstberatung

                                                                                 Nach digitaler                                        80 %                   100 %               100 %
                                                                                 Erstberatung

                                          Veterinärmedizinisch                   Ohne digitale                                         60 %                    80 %               100 %
                                          notwendige ambulante                   Erstberatung
                                          und stationäre
                                          Heilbehandlungen                       Nach digitaler                                        80 %                   100 %               100 %
                                          sowie schmerzstillende                 Erstberatung
                                          Zahnbehandlungen*

                                          Mitversicherung von                    Ohne digitale                                         60 %                    80 %               100 %
                                          Fehlentwicklungen (FE)*                Erstberatung
                                          u. a. Hüftdysplasie,
                                          Ellenbogendysplasie,                   Nach digitaler                                        80 %                   100 %               100 %
                                          rassetypische Anomalien                Erstberatung

                                                                                 Gesamtbetrag (je FE)                            2.500 EUR              2.500 EUR             2.500 EUR

                                          Gesundheitsbudget*                     Erstattungssatz                                      100 %                   100 %               100 %
                                          u. a. Vorsorgeunter-
                                          suchung, Impfung,                      Höchstbetrag                                      80 EUR                  100 EUR              120 EUR
                                          Wurmkur, Zahnprophy-                   (je VJ)
                                          laxe, Chippen,
                                          Alternativmedizin,
DA Direkt_TKV_Tarifblatt_Hund_187_0126


                                          Orthesen
                                         VJ = Versicherungsjahr (Zeitraum von 12 Monaten)
                                         * Bitte beachten Sie die jeweilige Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahr auf der nächsten Seite.


                                         DA Deutsche Allgemeine                          Sitz der Gesellschaft                          Angaben zur Umsatzsteuer
                                         Versicherung Aktiengesellschaft                 Frankfurt am Main                              UStID-Nr. DE 811493175
                                                                                         Amtsgericht Frankfurt am Main                  Versicherungsbeiträge sind
                                                                                         (HRB 112118)                                   umsatzsteuerfrei
                                                                                         Aufsichtsratsvorsitzender                      Vers.St-Nr. 807/V90807001512
                                                                                         Dr. Carsten Schildknecht                       Bankverbindung
                                                                                         Vorstand Peter Stockhorst (Vors.),             Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
                                                                                         René Billing, Michael Reuter,                  IBAN: DE78 5007 0010 0094 0684 05
                                                                                         Martin Schmidt-Schön                           BIC: DEUTDEFFXXX

                                                                                                                 Seite 1 von 2

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 SOS-Budget*                            Erstattungssatz                                   100 %              100 %             100 %
 u. a. Tier-Pensionskosten
 bei med. Verhinderung                  Höchstbetrag                                    160 EUR          200 EUR            240 EUR
 der Betreuung, Such-                   (je VJ)
 und Bergungskosten,
 Traumabehandlung

 Videosprechstunde mit Erstattungssatz                                                    100 %              100 %             100 %
 Online-Tierarzt über
 unseren Servicepartner       Anzahl Video-                                           unbegrenzt       unbegrenzt         unbegrenzt
 u. a. digitale Erstberatung, sprechstunden
 Überweisung zur Weiter-
 behandlung
VJ = Versicherungsjahr (Zeitraum von 12 Monaten)
* Bitte beachten Sie die jeweilige Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahr.


Leistungsbegrenzungen
Erstattungsbeträge                                                           Komfort               Premium           Premium Plus

 Im 1. Versicherungsjahr maximal                                                       500 EUR          1.000 EUR          1.500 EUR

 Ab dem 2. Versicherungsjahr                                                          unbegrenzt       unbegrenzt         unbegrenzt


Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit Fehlentwicklungen sowie das Gesundheits- und SOS-Budget
unterliegen ebenfalls den Leistungsbegrenzungen. Diese Begrenzungen entfallen jedoch für Behandlungen,
die infolge eines Verkehrsunfalls notwendig werden.


Versicherungsbeiträge
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Rasse des versicherten Tieres und ist nach Altersstufen
gestaffelt.
Wird das versicherte Tier 3 bzw. 6 Jahre alt, ist ab der folgenden Zahlungsperiode der für die jeweilige
Altersstufe gültige Beitrag zu zahlen.
Die genaue Beitragshöhe für die jeweilige Altersstufe entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.


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                             Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
                             Tierkrankenversicherung der DA Deutsche Allgemeine
                             Versicherung Aktiengesellschaft (ATB)
                             Stand: 01.11.2025


                             Inhaltsverzeichnis


                             1.    Versicherungsschutz

                             2.    Versicherungsfall

                             3.    Leistungsumfang

                             4.    Wartezeiten

                             5.    Laufzeit, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

                             6.    Leistungsausschlüsse

                             7.    Auszahlung der Versicherungsleistungen

                             8.    Beiträge

                             9.    Anpassung der Beiträge

                             10.   Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen

                             11.   Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Ansprüchen gegen Dritte

                             12.   Willenserklärungen und Anzeigen

                             13.   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

                             14.   Verjährung
DA Direkt_TKV_ATB_191_0126


                             DA Deutsche Allgemeine            Sitz der Gesellschaft                    Angaben zur Umsatzsteuer
                             Versicherung Aktiengesellschaft   Frankfurt am Main                        UStID-Nr. DE 811493175
                                                               Amtsgericht Frankfurt am Main            Versicherungsbeiträge sind
                                                               (HRB 112118)                             umsatzsteuerfrei
                                                               Aufsichtsratsvorsitzender                Vers.St-Nr. 807/V90807001512
                                                               Dr. Carsten Schildknecht                 Bankverbindung
                                                               Vorstand Peter Stockhorst (Vors.),       Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
                                                               René Billing, Michael Reuter,            IBAN: DE78 5007 0010 0094 0684 05
                                                               Martin Schmidt-Schön                     BIC: DEUTDEFFXXX

                                                                                                    Seite 1 von 7

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1. Versicherungsschutz                                                    3.2 Versicherungsleistungen
                                                                          3.2.1 Erstattungsfähigkeit
Die DA Direkt Tierkrankenversicherung ist eine Sachversicherung, die      Erstattungsfähig sind Aufwendungen für veterinärmedizinisch
versicherte Kosten im Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge und            notwendige Diagnostik, veterinärmedizinisch notwendige ambulante
Gesundheitsschädigung oder Unfall des versicherten Tieres erstattet.      und stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem                  Medikation sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen inkl.
Versicherungsschein, den Versicherungsbedingungen inklusive               notwendiger Zahnextraktion und Maßnahmen im Rahmen des
Tarifblatt sowie den gesetzlichen Vorschriften.                           Gesundheits- und SOS-Budgets.
                                                                          Die Aufwendungen für die veterinärmedizinisch notwendige
1.1 Versicherungsfähigkeit                                                Unterbringung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis sind ebenfalls
Versicherungsfähig sind Hunde und Katzen, die zu Beginn des               erstattungsfähig.
Versicherungsschutzes nicht jünger als 8 Wochen sind.                     Die Untersuchungs-, Operations- und Behandlungsmethoden und die
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Tier, wenn          vom Tierarzt verschriebenen Medikamente und Verbrauchsmaterialien
Versicherungsfähigkeit besteht.                                           sowie verordneten Heil- und Hilfsmittel müssen nach dem aktuellen
                                                                          und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen
1.2 Geltungsbereich                                                       Wissenschaft in Deutschland für das jeweilige Krankheitsbild
                                                                          beziehungsweise die Unfallfolge veterinärmedizinisch notwendig,
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland.           zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein.
Während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht
bis zu 12 Monate (ab Ausreisedatum) weltweit Versicherungsschutz.         3.2.2 Erstattungshöhe (Leistungsumfang)
                                                                          Wir ersetzen im Versicherungsfall die erstattungsfähigen
Bei Behandlungen im Ausland ist eine Erstattung auf die in                Aufwendungen im Umfang des gewählten Tarifs (s. Tarifblatt).
Deutschland in der jeweils gültigen Fassung geltende Gebühren-
ordnung für Tierärzte (GOT) begrenzt.                                     3.2.3 Anerkannte Tierärzte und Behandler
                                                                          Operationen und Heilbehandlungen müssen durch einen staatlich
2. Versicherungsfall                                                      zugelassenen Tierarzt erfolgen. Sie können den Tierarzt sowie die
                                                                          Tierklinik frei wählen.
Im Versicherungsfall ersetzen wir die erstattungsfähigen Aufwendun-
gen in Höhe des Leistungsumfangs des gewählten Tarifes.                   Alternative Behandlungsmethoden oder Physiotherapie und
                                                                          Osteopathie gemäß Ziffer 3.6 können auch von einem nicht-
Versicherungsfall ist jede veterinärmedizinisch notwendige Heil-          tierärztlichen Behandler (z. B. Tier-Heilpraktiker, Tier-
behandlung oder Operation Ihres versicherten Tieres aufgrund einer        Physiotherapeuten oder Tier-Osteopathen) erbracht werden.
Gesundheitsschädigung wegen Krankheit oder Unfall.
                                                                          Im Ausland können die im jeweiligen Land zur tierärztlichen
Der Versicherungsfall muss eingetreten sein:                              Behandlung zugelassenen Tierärzte in Anspruch genommen werden.
•    nach Beginn des Versicherungsschutzes
                                                                          3.2.4 Videosprechstunde mit Online-Tierarzt (Telemedizin)
•    vor Ende des Vertrages                                               Der Leistungsanspruch erhöht sich, je nach gewähltem Tarif
Eine Operation ist ein chirurgischer Eingriff am oder im Körper des       (s. Tarifblatt), bei Inanspruchnahme einer
versicherten Tieres zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes.       •    digitalen Erstberatung (Online Videosprechstunde) und
Versichert sind der Eingriff unter Narkose / Sedierung mit mehr als
punktförmiger Durchtrennung von Haut und darunterliegendem                •    Überweisung zur Weiterbehandlung an einen Tierarzt oder
Gewebe sowie minimalinvasive Operationsmethoden.                               in eine Tierklinik

Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle    durch einen Online-Tierarzt über unseren Servicepartner vor
Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft.                            Behandlungsbeginn. Telemedizin ist jede tierärztliche Telediagnostik
                                                                          oder -therapie.
Der Versicherungsfall beginnt mit der Diagnostik und der notwendigen
Heilbehandlung durch den Tierarzt; er endet, wenn nach veterinär-         Die Videosprechstunden über unseren Servicepartner sind in Bezug
medizinischem Befund eine Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr             auf das versicherte Tier für Sie unentgeltlich und werden nicht auf die
besteht, spätestens jedoch, wenn der Versicherungsvertrag endet.          Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahr angerechnet.

Die Versicherungsleistungen des Gesundheits- und SOS-Budgets              3.2.5 Gebührenrahmen
gelten, unabhängig von einer veterinärmedizinischen Notwendigkeit,        Wir ersetzen im Versicherungsfall die erstattungsfähigen Aufwen-
ebenfalls als Versicherungsfall.                                          dungen nach Maßgabe und bis zu den Höchstsätzen der jeweils
                                                                          gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der je nach gewähl-
3. Leistungsumfang                                                        tem Tarif vereinbarten Höhe.
                                                                          Im Ausland erbrachte tierärztliche Leistungen sind nach den im
Zusammen mit der Vorleistung anderer Kostenträger ersetzen
                                                                          jeweiligen Land üblichen Abrechnungsbestimmungen erstattungs-
wir die erstattungsfähigen Aufwendungen in Höhe des vereinbarten
                                                                          fähig. Es gilt jedoch die Bestimmung gemäß Ziffer 1.2, wonach wir
Leistungsumfangs, maximal jedoch 100 % des Rechnungsbetrages.
                                                                          höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleiben, die wir bei
                                                                          einer tierärztlichen Behandlung in Deutschland zu erbringen hätten.
3.1 Subsidiarität
Soweit im Leistungsfall eine Entschädigung aus anderen                    3.3 Ambulante und stationäre Heilbehandlungen
Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese
                                                                          3.3.1 Ambulante Heilbehandlungen
Leistungspflichten vor und werden von unserer Leistung abgezogen.
                                                                          Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen beispielsweise:
                                                                          •    Veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen


                                                                   Seite 2 von 7

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•    Veterinärmedizinisch notwendige Operationen inklusive Vor- und         Liegt der oben genannte Zeitpunkt vor Beginn des
     Nachbehandlungen                                                       Versicherungsschutzes, so wird für die jeweilige Fehlentwicklung und
                                                                            deren Folgen dauerhaft kein Zuschuss gewährt.
•    Arznei- und Verbandmittel, sofern vom Tierarzt verordnet
                                                                            Eine Fehlentwicklung stellt eine Abweichung vom erwünschten oder
•    Heilmittel (beispielsweise Massage, Physiotherapie oder Kranken-
                                                                            normalen Ablauf eines Entwicklungsprozesses oder eines Wachstums-
     gymnastik), wenn diese im Rahmen einer Nachbehandlung einer
                                                                            vorgangs dar, die gemäß dem aktuellen und allgemein anerkannten
     versicherten Operation von einem Tierarzt verordnet worden sind.
                                                                            Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland
     Unsere Erstattung von Heilmitteln ist je Versicherungsfall
                                                                            pathologischen Charakter hat.
     begrenzt auf insgesamt 5 Sitzungen à 45 min.
                                                                            Dabei kann eine Fehlentwicklung auf angeborenen, erblich bzw.
•    Tierärztlich verordnete Hilfsmittel in Form von Prothesen, wobei
                                                                            genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen.
     wir während der gesamten Vertragslaufzeit einmalig einen
     Zuschuss von bis zu 500 EUR auf die Prothese gewähren.
                                                                            3.6 Gesundheitsbudget
     Orthesen und weitere Hilfsmittel werden im Rahmen des
     Gesundheitsbudgets erstattet.                                          Pro Versicherungsjahr steht Ihnen in Abhängigkeit vom gewählten Tarif
                                                                            ein Gesundheitsbudget zur Verfügung, das Sie frei einsetzen können
3.3.2 Stationäre Heilbehandlungen                                           (s. Tarifblatt).
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen beispielsweise:
                                                                            Die Leistungen des Gesundheitsbudgets umfassen ambulante
•    Medizinisch notwendige Aufnahme, Unterbringung und                     und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen, weitere Heilbehandlungs-
     Verpflegung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis                    maßnahmen zur Gesunderhaltung oder Gesundwerdung sowie
                                                                            Maßnahmen zur Registrierung des versicherten Tieres.
•    Kosten der Untersuchungen, die notwendig zur Feststellung einer
     Krankheit sind, beispielsweise Röntgen, EKG, Sonografie oder           Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen des Gesundheitsbudgets
     Laboruntersuchungen                                                    zählen beispielsweise:
•    Medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Operationen                •   Gesundheitscheck, Vorsorgeuntersuchung
     unter Teil- und/oder Vollnarkose
                                                                            •   Schutzimpfung, Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge
•    Medizinisch notwendige stationäre Nachbehandlung durch einen
                                                                            •   Zahnprophylaxe, Zahnsteinentfernung
     Tierarzt.
                                                                            •   Chippen, Ausstellung EU-Heimtierausweis
Alle Untersuchungen müssen Teil der notwendigen Behandlung und
Genesung des versicherten Tieres sein.                                      •   Heilmittel (unabhängig von einer Operation), sofern von einem
                                                                                Tierarzt verordnet oder verschrieben
3.3.3 OP-Schutz bei Verkehrsunfall
                                                                            •   Alternative Behandlungsmethoden (beispielsweise Homöopathie,
Sofern für das versicherte Tier Versicherungsschutz nach Komfort oder
                                                                                Osteopathie oder Heilpraktikerleistungen), wenn deren
Premium besteht, erhöht sich der Leistungsumfang für versicherte
                                                                                Wirksamkeit veterinärwissenschaftlich nachgewiesen ist und sie
Operationen auf 100 % unter der Voraussetzung, dass für die veterinär-
                                                                                entsprechend dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand
medizinische notwendige Operation ein nach Beginn des
                                                                                der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland von
Versicherungsschutzes eingetretener Verkehrsunfall mit Beteiligung
                                                                                einem Tierarzt verordnet oder verschrieben werden
des versicherten Tieres ursächlich ist.
                                                                            •   Goldakupunktur/ -implantation
Der Anspruch auf den erhöhten Leistungsumfang beginnt mit der
erforderlichen Untersuchung zur Vorbereitung einer versicherten             •   Lasertherapie nach einer Operation
veterinärmedizinisch notwendigen Operation und endet mit Ablauf von
                                                                            •   Kastration oder Sterilisation oder Kaiserschnitt ohne medizinische
45 Kalendertagen nach der versicherten Operation
                                                                                Indikation; bei medizinischer Indikation erfolgt eine Erstattung
(Nachbehandlungszeitraum).
                                                                                gemäß Ziffer 3.3.
Sind wegen desselben Unfalles mehrere Operationen veterinär-
medizinisch notwendig, so zählen diese Operationen als ein zusam-           Ein nicht voll ausgeschöpftes Budget kann nicht in darauffolgende
menhängender Versicherungsfall. Der Anspruch auf den erhöhten               Versicherungsjahre übertragen werden.
Leistungsumfang endet am 45. Kalendertag nach der letzten
versicherten Operation.                                                     3.7 SOS-Budget
Nach Ablauf des versicherten Nachbehandlungszeitraums für                   Zusätzlich zum Gesundheitsbudget steht Ihnen in Abhängigkeit vom
verkehrsunfallbedingte Operationen haben Sie Schutz für die weitere         gewählten Tarif pro Versicherungsjahr ein SOS-Budget zur Verfügung
Nachbehandlung als ambulante Heilbehandlung.                                (s. Tarifblatt).
Die Leistungen des Tarif Premium Plus für den OP-Schutz erhöhen             Das SOS-Budget umfasst Notfall-Leistungen, die Sie im Zusammen-
sich durch einen Verkehrsunfall nicht.                                      hang mit dem versicherten Tier in Anspruch nehmen können.
                                                                            Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen des SOS-Budgets zählen
3.4 Schmerzstillende Zahnbehandlungen
                                                                            beispielsweise:
Zu den erstattungsfähigen Maßnahmen zählen:
                                                                            •   Tier-Pensionskosten, wenn Sie aus medizinischen Gründen
•    Schmerzstillende Zahnbehandlungen                                          stationär im Krankenhaus behandelt werden
•    Medizinisch notwendige Extraktion von Zähnen                           •   Kosten für Tiersitter bei Ihrer medizinisch bedingten
                                                                                Gehunfähigkeit
3.5 Mitversicherung von Fehlentwicklungen
                                                                            •   Notfall-Transport zum Tierarzt/Tierklinik
Je Fehlentwicklung leisten wir einen Zuschuss (s. Tarifblatt), sofern der
                                                                            •   Verhaltenstherapeutische Maßnahmen für das versicherte Tier,
erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnose-
                                                                                wenn diese aufgrund eines nach Beginn des
stellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.


                                                                    Seite 3 von 7

[Seite 6]
     Versicherungsschutzes eingetretenen traumatischen Ereignisses        Diese Regelung gilt auch entsprechend bei Vertragsänderungen.
     von einem Tierarzt verordnet und von einem anerkannten               Das heißt, bei Vertragsänderungen gelten hinzukommende Ver-
     Verhaltenstherapeuten erbracht werden                                sicherungsleistungen oder ein erhöhter Leistungsumfang nur für
                                                                          die nach Wirksamwerden der Vertragsänderung eingetretene
•    Vermisstenmeldung, Such- und Bergungskosten
                                                                          Versicherungsfälle.
•    Euthanasie (Sterbehilfe)
                                                                          5.4 Kündigung des Versicherungsvertrages durch den
Ein nicht voll ausgeschöpftes Budget kann nicht in darauffolgende             Versicherungsnehmer
Versicherungsjahre übertragen werden.
                                                                          Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer
                                                                          Frist zum Ende des laufenden Versicherungsmonats in Textform zu
3.8 Leistungsbegrenzung
                                                                          kündigen.
Im ersten Versicherungsjahr begrenzen wir unsere Erstattung der
                                                                          Sofern Sie innerhalb der ersten 12 Monate nach Beginn des
Aufwendungen nach den Ziffern 3.3 bis 3.7 auf den im jeweiligen Tarif
                                                                          Versicherungsschutzes für das versicherte Tier eine
festgelegten Höchstbetrag (s. Tarifblatt).
                                                                          Erstattungsleistung empfangen oder eine Videosprechstunde mit
Versicherungsleistungen des Gesundheits- und des SOS-Budgets              einem Online-Tierarzt in Anspruch genommen haben, können Sie den
fallen ebenfalls unter die jeweilige Leistungsbegrenzung.                 Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist frühestens zum Ende
                                                                          des 12. Monats nach Versicherungsbeginn in Textform kündigen.
Die Leistungsbegrenzung entfällt für Behandlungen, die nachweislich
auf einen nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetretenen und         Sie können den Versicherungsvertrag nach Eintritt eines Versiche-
durch einen Polizeibericht festgestellten Verkehrsunfall zurückzuführen   rungsfalles kündigen, sofern die Kündigungsmöglichkeit aufgrund der
sind. Die in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen werden bei         Leistungsinanspruchnahme innerhalb der ersten 12 Monate nach
einer späteren, verkehrsunfallunabhängigen Behandlung nicht auf die       Vertragsbeginn nicht ausgeschlossen ist.
Leistungsbegrenzung angerechnet.
                                                                          Für die Kündigung ist der von Ihnen angegebene Zeitpunkt maßgeb-
Beantragen Sie für das versicherte Tier einen nahtlosen Wechsel aus       lich, frühestens der Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns.
einem Tarif der DA Direkt Tierkrankenversicherung in einen anderen
Tarif der DA Direkt Tierkrankenversicherung (Zieltarif), so werden die    5.5 Kündigung des Versicherungsvertrages durch uns
bisherige Versicherungsdauer (Vorversicherungszeit) sowie die bisher
                                                                          Wir verzichten auf unser Recht, den Versicherungsvertrag ordentlich zu
gezahlten Leistungen des laufenden Versicherungsjahres auf die
                                                                          kündigen. Unser Recht, den Vertrag außerordentlich (z. B. nach Eintritt
Leistungsbegrenzung und die Höchstbeträge des Zieltarifs
                                                                          des Versicherungsfalls) zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
angerechnet.
                                                                          Ist Ihre Kündigungsmöglichkeit gemäß Ziffer 5.4 ausgeschlossen,
4. Wartezeiten                                                            verzichten wir auf unser außerordentliches Kündigungsrecht nach
                                                                          Eintritt des Versicherungsfalls, sofern Sie lediglich Leistungen aus dem
Wartezeiten bestehen nicht.                                               Gesundheitsbudget in Anspruch genommen haben.
                                                                          Die Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls ist nur bis zum
5. Laufzeit, Beginn und Ende des                                          Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die
   Versicherungsschutzes                                                  Entschädigung zulässig. Wir haben eine Kündigungsfrist von einem
                                                                          Monat einzuhalten.
5.1 Vertragslaufzeit
Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.           5.6 Beendigung des Versicherungsvertrages

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.                            Bei Veräußerung (beispielsweise durch Verkauf oder Schenkung)
                                                                          oder Tod des versicherten Tieres endet zu diesem Zeitpunkt der
Gemäß Ziffer 5.4 kann der Versicherungsvertrag innerhalb der              Versicherungsvertrag.
Mindestvertragslaufzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des
laufenden Versicherungsmonats gekündigt werden, sofern bisher             Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn Sie versterben.
keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind.                        Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungs-
5.2 Versicherungsjahr                                                     vertrages.

Das erste Versicherungsjahr beginnt für das versicherte Tier mit dem      6. Leistungsausschlüsse
im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet nach
Ablauf von 12 Monaten. Jedes weitere Versicherungsjahr umfasst            6.1 Behandlungsmaßnahmen mit vor Beginn des
ebenfalls einen Zeitraum von 12 Monaten.                                      Versicherungsschutzes feststehender Notwendigkeit
Veränderungen des Versicherungsverhältnisses (z. B. Tarifwechsel)         Wir ersetzen keine Aufwendungen für:
bleiben ohne Einfluss auf Beginn und Ende des Versicherungsjahres.
                                                                          •    Behandlungsmaßnahmen (inklusive chronische Erkrankungen),
5.3 Beginn des Versicherungsschutzes                                           deren Notwendigkeit Ihnen bereits vor Beginn des
                                                                               Versicherungsschutzes bekannt war bzw. die vor Beginn des
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein                  Versicherungsschutzes tierärztlich angeraten oder bereits
genannten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor                    begonnen wurden
Abschluss des Versicherungsvertrages, insbesondere dem Zugang
des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahme-               •    Behandlungsmaßnahmen oder Operationen zur Korrektur von
erklärung.                                                                     bereits bei Beginn des Versicherungsschutzes vorhandenen
                                                                               schwerwiegenden Beeinträchtigungen, die voraussichtlich länger
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes               als ein Jahr bestehen werden, und eine Verbesserung dieses
eingetreten sind, wird nicht geleistet.                                        Zustands nicht zu erwarten ist (Invalidität)


                                                                   Seite 4 von 7

[Seite 7]
•    Behandlungsmaßnahmen oder Operationen, die der Herstellung             7.4 Empfangsberechtigte Person
     des jeweiligen Zucht- oder Rassestandards dienen
                                                                            Empfangsberechtigt für Versicherungsleistungen ist der
Diese Regelungen gelten entsprechend bei Vertragsänderungen.                Versicherungsnehmer.
Nach Tarifwechsel hinzukommende Versicherungsleistungen oder ein
erhöhter Leistungsumfang gelten nicht für vor Wirksamwerden der             7.5 Überweisung-/Übersetzungskosten
Vertragsänderung bereits bekannte bzw. tierärztlich angeratene oder
                                                                            Wir rechnen die in ausländischer Währung entstandenen Kosten zum
begonnene Heilbehandlungsmaßnahmen.
                                                                            Tageskurs in Euro um, an welchem die Belege bei uns eingehen.
6.2 Sonstige Leistungsausschlüsse
                                                                            Mehrkosten für die Überweisung der Versicherungsleistungen auf
Wir ersetzen zudem keine Aufwendungen für:                                  ein ausländisches Konto und für Übersetzungen können von den
                                                                            Versicherungsleistungen abgezogen werden.
•    Tier-Transportkosten, Wegegeld oder Reisekosten des Tierarztes
•    Maßnahmen zum Zahnersatz und zur Korrektur von Kiefer- und             7.6 Zeitliche Zurechnung
     Zahnfehlstellungen
                                                                            Die vom Versicherungsschutz umfassten Leistungen werden dem
•    Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten                     Zeitpunkt zugerechnet, in dem sie erbracht, bezogen oder in Anspruch
                                                                            genommen wurden. Die Zeitpunkte von Rechnungsstellung und
•    Vitaminpräparate, Spezialfutter oder Futterzusätze
                                                                            Rechnungseinreichung bei uns sind für die zeitliche Zurechnung nicht
•    Tierzubehör wie z. B. Tragehilfen, Geschirr oder Pflegemittel          maßgebend.
•    Vorsätzlich herbeigeführte Erkrankungen und Unfälle
     einschließlich deren Folgen
                                                                            8. Beiträge
•    Behandlungen durch Sie, Ehegatten, Lebenspartner gemäß § 1             8.1 Berechnung der Beiträge
     Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene
     Sachkosten und Auslagen erstatten wir tarifgemäß.                      Die Höhe des Beitrages ist nach Altersstufen gestaffelt und richtet sich
                                                                            nach der Rasse des versicherten Tieres.
•    Behandlungen, die durch Epidemien oder Pandemien entstehen
                                                                            Erreicht das versicherte Tier die nächste Altersstufe, ist in der
•    Behandlungen, die durch Terror- oder Kriegsereignisse jeder Art,       folgenden Zahlungsperiode der für diese Altersstufe gültige Beitrag zu
     Aufruhr, Aufstand und Gewalt anlässlich einer öffentlichen             zahlen.
     Ansammlung oder Kundgebung oder durch Streik oder
     Entziehung entstehen                                                   Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer.
                                                                            Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
•    Behandlungen, die durch Kernenergie entstehen
                                                                            Der fällige Versicherungsbeitrag wird im jeweils gültigen Ver-
•    Behandlungen von Gesundheitsschädigungen, die durch                    sicherungsschein ausgewiesen.
     unterlassene Vorsorgemaßnahmen verursacht wurden
•    Behandlungen von Gesundheitsschädigungen, die beim Hund                8.2 Zahlungsart
     durch Staupe, Hepatitis (HCC), Leptospirose, Parvovirose,              Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag. Die Zahlung des Beitrages erfolgt
     Zwingerhusten oder Tollwut und bei der Katze durch                     über die im Versicherungsschein genannte Zahlungsmethode.
     Panleukopenie, Katzenschnupfen, Leukose oder Tollwut
     entstanden sind, sofern der Nachweis eines Impfschutzes durch          Widerruft der Beitragszahler seine hierfür gegebene Einwilligung, so ist
     einen internationalen Impfpass nicht erbracht wird.                    der Beitrag auf ein von uns angegebenes deutsches Konto zu zahlen.
                                                                            Ist der Einzug der Beiträge im Lastschriftverfahren vereinbart und
Außerhalb des Gesundheitsbudgets ersetzen wir keine                         kommt es zu zwei oder mehr fehlgeschlagenen Einzugsversuchen,
Aufwendungen für:                                                           können wir die Zahlung der ausstehenden und künftigen Beiträge
•    Ambulante und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen                          durch Überweisung verlangen. Zu weiteren Einzugsversuchen sind wir
                                                                            bis auf Widerruf durch den Beitragszahler berechtigt, aber nicht
7. Auszahlung der Versicherungsleistungen                                   verpflichtet.

7.1 Nachweise                                                               8.3 Fälligkeit des Erstbeitrages

Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von uns geforderten        Mit Zugang des Versicherungsscheines wird der Erstbeitrag fällig,
Nachweise erbracht sind; diese werden unser Eigentum.                       jedoch nicht vor dem in dem Versicherungsschein angegebenen
                                                                            Versicherungsbeginn.
7.2 Fälligkeit der Versicherungsleistungen
                                                                            8.4 Folgen von nicht rechtzeitiger Zahlung des Erstbeitrages
Die Versicherungsleistungen sind fällig, sobald der Versicherungsfall
und der Umfang der Versicherungsleistungen durch uns festgestellt           Solange der fällige Erstbeitrag nicht gezahlt ist, können wir von dem
wurden. Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit      Versicherungsvertrag zurücktreten.
unserer Leistungen aus § 14 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).              In diesem Fall können wir eine angemessene Geschäftsgebühr
                                                                            verlangen. Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns
7.3 Umsatzsteuer                                                            nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Wir erstatten die Umsatzsteuer nur dann, wenn diese auch tatsächlich        Ist der fällige Erstbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht
anfällt. Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt     gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch
sind.                                                                       gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen Hinweis im
                                                                            Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des


                                                                     Seite 5 von 7

[Seite 8]
Erstbeitrages aufmerksam gemacht haben, es sei denn, Sie haben die         die letzte uns bekannte Anschrift senden, drei Tage nach Absendung
Nichtzahlung nicht zu vertreten.                                           als zugegangen.

8.5 Fälligkeit der Folgebeiträge                                           10.1.2 Zustimmung zu weiteren Tierkrankenversicherungen
                                                                           Jedes Bestehen oder jeder Abschluss einer weiteren Kranken- oder
Die Folgebeiträge sind jeweils zu Beginn der vereinbarten Zahlungs-
                                                                           Operationsversicherung für Ihr versichertes Tier bei einem anderen
periode fällig und zu entrichten.
                                                                           Versicherer ist uns unter Nennung des Unternehmens, der Vertrags-
                                                                           nummer sowie der Art des Versicherungsschutzes unverzüglich
8.6 Folgen von nicht rechtzeitiger Zahlung der Folgebeiträge
                                                                           mitzuteilen.
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, werden wir Sie
auffordern, den rückständigen Folgebeitrag innerhalb von zwei              10.1.3 Tierhaltung
Wochen ab Zugang des Aufforderungsschreibens zu zahlen                     Sie müssen vor Eintritt eines Leistungsfalls alle möglichen und
(Zahlungsfrist). Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der          zumutbaren Maßnahmen zur tierart-, tierschutz- und rassegerechten
Mahnung entstandenen Kosten geltend zu machen.                             Unterbringung sowie Versorgung Ihres versicherten Tieres mit Futter
                                                                           und Wasser ergreifen.
Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete
Zahlung nicht zu vertreten haben.
                                                                           10.1.4 Schadenminderung
Sind Sie mit der Zahlung des Folgebeitrags nach Ablauf der zwei-           Nach Eintritt eines Versicherungsfalles haben Sie nach Möglichkeit für
wöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit          die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und alle
sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen. Unsere Kündigung wird         Handlungen zu unterlassen, die der Genesung des versicherten Tieres
unwirksam, wenn Sie sämtliche bereits fälligen Folgebeiträge innerhalb     hinderlich sind oder ihr entgegenstehen.
eines Monats ab Zugang des Kündigungsschreibens zahlen.
                                                                           Soweit möglich, haben Sie hierfür unsere Weisungen einzuholen und
Für Versicherungsfälle, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen       danach auch zu handeln, soweit es Ihnen zumutbar ist.
Zahlungsfrist bis zur Zahlung eintreten, besteht kein Versicherungs-
schutz.                                                                    10.1.5 Auskünfte und Nachweise
                                                                           Sie haben uns auf unsere Anforderung hin alle Nachweise zu erbringen
9. Anpassung der Beiträge                                                  und alle Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungs-
                                                                           falles und des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich sind.
Die Ausgaben für Heilbehandlungsmaßnahmen können sich, z. B.               Dies umfasst auch Nachfragen zu Zeitpunkten und Abläufen, die zur
wegen steigender Kosten oder einer häufigeren Inanspruchnahme              Notwendigkeit einer Heilbehandlung geführt haben.
von Heilbehandlungsmaßnahmen, ändern.
                                                                           Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn alle von uns geforderten
Wir sind berechtigt und verpflichtet, die Beiträge für laufende Verträge   Nachweise erbracht sind. Die Nachweise können uns elektronisch
nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und           übermittelt werden. Wir haben das Recht, die Belege auch im Original
Versicherungstechnik jährlich zu überprüfen, neu zu kalkulieren und        anzufordern. Die Belege gehen in unser Eigentum über.
anzupassen.
                                                                           Folgende Informationen müssen aus der Rechnung vollständig
Zweck dieser Neukalkulation ist es, eine sachgemäße Berechnung der         hervorgehen:
Beiträge und eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus
                                                                           •    Name und Anschrift der Tierarzt-Praxis bzw. Tier-Klinik
den Versicherungsverträgen sicherzustellen.
                                                                           •    Name und Anschrift des Tierhalters
Wir richten uns bei der Neukalkulation nach der bisherigen – sowie der
voraussichtlichen – Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten        •    Rechnungsdatum mit Rechnungsnummer
Überprüfung. Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Anpassungen
                                                                           •    Name, Geburtsdatum, Tierart und Rasse des behandelten Tieres
der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzubeziehen.
                                                                           •    Transponder-Code, Chip- oder Kennzeichnungsnummer des
Die Änderung der Beiträge werden wir Ihnen unter Angabe der maß-
                                                                                behandelten Tieres
geblichen Gründe in Textform mitteilen. Die Änderungen werden zu
Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf unsere Mitteilung folgt.        •    Diagnose/n
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Sonder-                •    Datum der erbrachten Leistungen (Behandlungstage)
kündigungsrecht.
                                                                           •    berechnete Leistungspositionen inkl. Gebührenziffer gemäß der
Erhöht sich Ihr Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungs-           geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mit Angabe des
schutzes entsprechend ändert, können Sie den Versicherungsvertrag               Steigerungsfaktors
innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zu
                                                                           •    Rechnungsbetrag einschließlich der ausgewiesenen
dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragserhöhung wirksam wird.
                                                                                Umsatzsteuer
Bei Erhöhung des Beitrags darf dieser den zum Zeitpunkt der
                                                                           •    Rechnungsbetrag brutto, netto und Steuersatz
Erhöhung für Neuverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem
Deckungsumfang geltenden Beitragssatz nicht übersteigen.                   •    Zeitpunkt des Geldeingangs, wenn Zahlung vor Rechnungs-
                                                                                erstellung erfolgt
10. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits-                           •    Erstattungsvermerk eines anderen Kostenträgers (sofern
    verletzungen                                                                vorhanden)

10.1 Obliegenheiten                                                        Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres spezielle Labor-
                                                                           untersuchungen oder spezielle diagnostische Verfahren (EKG,
10.1.1 Anzeige Adress-/ E-Mail-/ Namensänderung                            Röntgen, Ultraschall etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden
Der Versicherungsnehmer hat Änderungen seiner Anschrift, seiner E-         sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden Untersuchungs-
Mail-Adresse oder seines Namens unverzüglich mitzuteilen.                  dokumente vorzulegen.
Andernfalls gelten Erklärungen, die wir mit eingeschriebenem Brief an


                                                                    Seite 6 von 7

[Seite 9]
10.1.6 Tierärztliche Untersuchung                                         oder bei Klagen gegen uns auch wahlweise das Gericht an unserem
Sie sind auf unser Verlangen verpflichtet, die behandelnden Tierärzte     Geschäftssitz.
von ihrer ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden und das Tier auf
                                                                          Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
unsere Kosten durch einen von uns beauftragten Tierarzt untersuchen
                                                                          einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
zu lassen, soweit dies zur Beurteilung unserer Leistungspflicht erfor-
                                                                          Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts-
derlich ist. Die Untersuchung beschränkt sich dabei immer auf die für
                                                                          raum ist, oder ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
die Beurteilung unserer Leistungspflicht konkret in Frage stehende
                                                                          Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht an unserem
Heilbehandlungsmaßnahme.
                                                                          Geschäftssitz zuständig.
10.2 Folgen von Obliegenheitsverletzungen
                                                                          14. Verjährung
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit nach Abschnitt 10.1.3
sind wir berechtigt, unsere Leistung entsprechend der Schwere des         Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren regelmäßig in drei Jahren.
Verschuldens zu kürzen. Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir nicht zur
Leistung verpflichtet.                                                    Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der
                                                                          Anspruch entstanden ist und der Berechtigte Kenntnis von den
Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Abschnitt 10.1.4 – 10.1.6 werden   Umständen, die den Anspruch begründen, erlangt hat, bzw. ohne grobe
wir mit den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG vorgeschriebenen Einschränkun-       Fahrlässigkeit hätte erlangen können.
gen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei.
                                                                          Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet
Wird die in Abschnitt 10.1.4. genannte Obliegenheit verletzt, so können   worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem
wir das Versicherungsverhältnis zudem, unter der Voraussetzung des        unsere Entscheidung dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
§ 28 Abs. 1 VVG, innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der
Obliegenheitsverletzung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

11. Obliegenheiten und Folgen von Verletzungen
    der Obliegenheiten bei Ansprüchen gegen
    Dritte

11.1 Abtretung bei Ansprüchen gegenüber Dritten
Haben Sie Ersatzansprüche gegen Dritte, so besteht, unbeschadet des
gesetzlichen Forderungsübergangs gemäß § 86 VVG, die Verpflich-
tung, diese Ansprüche bis zur Höhe, in der aus dem Versicherungs-
vertrag Ersatz (Kostenerstattung sowie Sach- und Dienstleistung) zu
leisten ist, an uns schriftlich abzutreten.

11.2 Pflicht zur Mitwirkung
Sie müssen einen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses
Anspruchs dienendes Recht wahren. Dabei müssen Sie geltende
Form- und Fristvorschriften beachten und uns bei der Durchsetzung
der Ansprüche, soweit erforderlich, unterstützen.

11.3 Folgen von Obliegenheitsverletzungen
Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Ziffer 11.1 bzw. 11.2 werden wir
mit den in § 86 Abs. 2 und 3 VVG vorgeschriebenen Einschränkungen
ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, soweit wir
infolge der Obliegenheitsverletzung keinen Ersatz von dem Dritten
erlangen können.

11.4 Anspruch auf Rückzahlung gegen den Leistungserbringer
Steht Ihnen ein Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen Grund
gezahlter Entgelte gegen den Erbringer von Leistungen zu, für die wir
aufgrund des Versicherungsvertrages Erstattungsleistungen erbracht
haben, gelten die Abschnitte 11.1 bis 11.3 entsprechend.

12. Willenserklärungen und Anzeigen

Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Textform (z. B. per E-Mail oder Brief).

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht.
Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist das Gericht, in
dessen Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zuständig


                                                                   Seite 7 von 7
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