# DA Direkt Tierversicherung OP-Schutz Komfort: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-da-direkt-op-schutz-komfort.php
- Rechtlicher Träger: DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-da-direkt-op-schutz-komfort.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Tarifblatt und Allgemeine Versicherungsbedingungen der DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung (Hund), ATOB](https://www.da-direkt.de/zurichinsur200c-zwpdadd1dc-prodf075-c74a/media/project/zurich-headless/dadirekt/website/dateien-pdf/versicherungen-pds/tier/tarifblatt-und-avb-op-schutz-hund.pdf), Fassung Tarifblatt 01.01.2026, ATOB Stand 01.12.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung) | ja | Versicherungsfall ist jede veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres aufgrund einer Gesundheitsschädigung wegen Krankheit oder Unfall. | Ziffer 2, Seite 4 |
| Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tier | ja | Versicherungsfähig sind Hunde und Katzen, die zu Beginn des Versicherungsschutzes nicht jünger als 8 Wochen sind. | Ziffer 1.1, Seite 4 |
| Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammen | ja, bis zur Versicherungssumme | Ab dem 2. Versicherungsjahr unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt | Tarifblatt, Leistungsbegrenzungen, Seite 2 |
| Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operation | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel) | ja, bis 500 € | Im 1. Versicherungsjahr maximal 500 EUR 1.000 EUR 1.500 EUR | Tarifblatt, Leistungsbegrenzungen; Ziffer 3.8, Seite 2 |
| Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fach | ja | bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der je nach gewähltem Tarif vereinbarten Höhe. | Ziffer 3.2.5, Seite 4 |
| Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent) | ja | Erstattungssatz 60 % 80 % 100 % | Tarifblatt, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr) | ja | Erstattungssatz 60 % 80 % 100 % | Tarifblatt, Seite 1 |
| Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr) | nicht geregelt |  |  |
| Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinik | ja | Sie können den Tierarzt sowie die Tierklinik frei wählen. | Ziffer 3.2.3, Seite 4 |
| Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinik | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit für Krankheiten | keine | Wartezeiten bestehen nicht. | Ziffer 4, Seite 6 |
| Wartezeit für Operationen | keine | Wartezeiten bestehen nicht. | Ziffer 4, Seite 6 |
| Wartezeit bei Unfällen | keine | Wartezeiten bestehen nicht. | Ziffer 4, Seite 6 |
| Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren) | keine | Wartezeiten bestehen nicht. | Ziffer 4, Seite 6 |
| Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen) | ja | nicht jünger als 8 Wochen sind. | Ziffer 1.1, Seite 4 |
| Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalter | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antrag | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierung | ja | Transponder-Code, Chip- oder Kennzeichnungsnummer des behandelten Tieres | Ziffer 10.1.5, Seite 8 |
| Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge) | ja | Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Rasse des versicherten Tieres | Tarifblatt, Versicherungsbeiträge, Seite 2 |
| Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerden | nein | deren Notwendigkeit Ihnen bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes bekannt war | Ziffer 6.1, Seite 6 |
| Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Erbliche Erkrankungen | ja, bis 2.500 € | Je Fehlentwicklung leisten wir einen Zuschuss (s. Tarifblatt), sofern der erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnosestellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt. | Ziffer 3.5, Seite 5 |
| Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungen | ja, bis 2.500 € | Je Fehlentwicklung leisten wir einen Zuschuss (s. Tarifblatt), sofern der erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnosestellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt. | Ziffer 3.5, Seite 5 |
| Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED) | ja, bis 2.500 € | Gesamtbetrag (je FE) 2.500 EUR 2.500 EUR 2.500 EUR | Tarifblatt, Seite 1 |
| Kreuzbandriss und Kreuzbandoperation | nicht geregelt |  |  |
| Patellaluxation | ja, bis 2.500 € | Je Fehlentwicklung leisten wir einen Zuschuss (s. Tarifblatt), sofern der erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnosestellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt. | Ziffer 3.5, Seite 5 |
| Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation) | ja, bis 2.500 € | Je Fehlentwicklung leisten wir einen Zuschuss (s. Tarifblatt), sofern der erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnosestellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt. | Ziffer 3.5, Seite 5 |
| Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahre | nicht geregelt |  |  |
| Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung) | nicht geregelt |  |  |
| Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnung | ja, bis 160 € | Verhaltenstherapeutische Maßnahmen für das versicherte Tier, | Ziffer 3.7, Seite 6 |
| Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind der Eingriff unter Narkose / Sedierung mit mehr als punktförmiger Durchtrennung von Haut und darunterliegendem Gewebe sowie minimalinvasive Operationsmethoden. | Ziffer 2, Seite 4 |
| Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Vorbehandlung dient der Untersuchung des Zustands des Tieres und der Diagnostik unmittelbar vor einer Operation. | Ziffer 3.3.2, Seite 5 |
| Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Aufwendungen für operative Nachbehandlungen werden für längstens 45 Kalendertage nach der Operation ersetzt. | Ziffer 3.3.3, Seite 5 |
| Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | Tierärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel | Ziffer 3.3.1, Seite 5 |
| Stationäre Unterbringung in der Tierklinik | ja, bis zur Versicherungssumme | Medizinisch notwendige Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis | Ziffer 3.3.1, Seite 5 |
| Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grund | ja, bis zur Versicherungssumme | Dazu zählen auch - sofern veterinärmedizinisch notwendig - Kastration/Sterilisation oder Kaiserschnitt. | Ziffer 3.3.1, Seite 5 |
| Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss) | ja, bis 80 € | Kastration bzw. Sterilisation oder Kaiserschnitt ohne medizinische | Ziffer 3.6, Seite 5 |
| Kaiserschnitt und Geburtshilfe | ja, bis zur Versicherungssumme | Dazu zählen auch - sofern veterinärmedizinisch notwendig - Kastration/Sterilisation oder Kaiserschnitt. | Ziffer 3.3.1, Seite 5 |
| Magendrehung und Fremdkörperoperation | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung) | nein | Wundversorgung, auch unter Narkose, welche nicht in Folge einer versicherten Operation erfolgt | Ziffer 6.2, Seite 7 |
| Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operation | nein |  |  |
| Labor, Röntgen und Ultraschall | ja, bis zur Versicherungssumme | spezielle Untersuchungen (z. B. Röntgen, EKG, Endoskopie, Biopsie, Labor) | Ziffer 3.3.2, Seite 5 |
| Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT) | nicht geregelt |  |  |
| Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitation | ja, bis zur Versicherungssumme | wobei unsere Erstattung je Versicherungsfall auf insgesamt 5 Sitzungen à 45 min begrenzt ist. | Ziffer 3.3.1, Seite 5 |
| Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker) | ja, bis 80 € | Alternative Behandlungsmethoden nach einer Operation | Ziffer 3.6, Seite 5 |
| Diätfutter auf tierärztliche Verordnung | nein | Vitaminpräparate, Spezialfutter oder Futterzusätze | Ziffer 6.2, Seite 7 |
| Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen) | ja, bis 500 € | Zuschuss von bis zu 500 EUR auf die Prothese gewähren. | Ziffer 3.3.1, Seite 5 |
| Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion) | ja, bis zur Versicherungssumme | Schmerzstillende Zahnbehandlungen | Ziffer 3.4, Seite 1 |
| Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Medizinisch notwendige Extraktion von Zähnen | Ziffer 3.4, Seite 5 |
| Professionelle Zahnreinigung als Vorsorge | nein | Ambulante und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen | Ziffer 6.2, Seite 7 |
| Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck) | nein | Ambulante und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen | Ziffer 6.2, Seite 7 |
| Impfungen | nein | Ambulante und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen | Ziffer 6.2, Seite 7 |
| Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken) | nein | Ambulante und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen | Ziffer 6.2, Seite 7 |
| Jährliche Gesundheitsuntersuchung | nein | Ambulante und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen | Ziffer 6.2, Seite 7 |
| Notdienstgebühr und Notdienstzuschläge | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satz | nicht geregelt |  |  |
| Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit) | ja | Während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht, bis zu 12 Monate (ab Ausreisedatum) weltweit Versicherungsschutz. | Ziffer 1.2, Seite 4 |
| Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus muss | ja, bis 160 € | Tier-Pensionskosten, wenn Sie aus medizinischen Gründen stationär im Krankenhaus behandelt werden | Ziffer 3.7, Seite 5 |
| Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn) | ja, bis 160 € | Vermisstenmeldung, Such- und Bergungskosten | Ziffer 3.7, Seite 6 |
| Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Einschläferung auf tierärztlichen Rat | ja, bis 160 € | Euthanasie (Sterbehilfe) | Ziffer 3.7, Seite 6 |
| Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Tierhalterhaftpflicht mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfall | ja | Unser Recht, den Vertrag außerordentlich (z. B. nach Eintritt des Versicherungsfalls) zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. | Ziffer 5.5, Seite 6 |
| Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieres | ja | Wird das versicherte Tier 3 bzw. 6 Jahre alt, ist ab der folgenden Zahlungsperiode der für die jeweilige Altersstufe gültige Beitrag zu zahlen. | Tarifblatt; Ziffer 8.1, Seite 2 |
| Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT) | ja | Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Anpassungen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzubeziehen. | Ziffer 9, Seite 8 |
| Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigungsfristen | ja | Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Versicherungsmonats in Textform zu kündigen. | Ziffer 5.4, Seite 6 |
| Frist zum Einreichen von Rechnungen | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschluss | ja | sofern der Nachweis eines Impfschutzes durch einen internationalen Impfpass nicht erbracht wird. | Ziffer 6.2, Seite 7 |

## Volltext der Bedingungen: Tarifblatt und Allgemeine Versicherungsbedingungen der DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung (Hund), ATOB

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[Seite 1]
                                         Tarifblatt zur DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung
                                         (Hund)
                                         in der Fassung vom 01.01.2026

                                         Dieses Tarifblatt ist Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der
                                         DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung (ATOB) in der Fassung vom 01.12.2025


                                         Versicherungsleistungen
                                         Versicherungsleistungen                                                      Komfort                 Premium                 Premium Plus

                                          OP-Schutz
                                                                                 Erstattungssatz                                     100 %                  100 %               100 %
                                          bei Verkehrsunfall

                                          OP-Schutz
                                                                                 Erstattungssatz                                      60 %                    80 %              100 %
                                          bei Krankheit und Unfall*

                                          Veterinärmedizinisch
                                          notwendige ambulante
                                          und stationäre
                                                                                 Erstattungssatz                                      60 %                    80 %              100 %
                                          Operationen
                                          sowie schmerzstillende
                                          Zahnbehandlungen*

                                          Mitversicherung von
                                          Fehlentwicklungen (FE)* Erstattungssatz                                                     60 %                    80 %              100 %
                                          u. a. Hüftdysplasie,
                                          Ellenbogendysplasie,    Gesamtbetrag (je FE)                                          2.500 EUR             2.500 EUR             2.500 EUR
                                          rassetypische Anomalien

                                          Extra-Budget*
                                          u. a. Goldakupunktur,                 Erstattungssatz                                      100 %                  100 %               100 %
                                          Lasertherapie, Chippen,
                                          Alternativmedizin,                    Höchstbetrag (je VJ)                              80 EUR                 100 EUR              120 EUR
                                          Orthesen
                                         VJ = Versicherungsjahr (Zeitraum von 12 Monaten)
                                         * Bitte beachten Sie die Leistungsbegrenzungen im ersten Versicherungsjahr auf der nächsten Seite.
DA Direkt_TOV_Tarifblatt_Hund_174_0126


                                         DA Deutsche Allgemeine                         Sitz der Gesellschaft                         Angaben zur Umsatzsteuer
                                         Versicherung Aktiengesellschaft                Frankfurt am Main                             UStID-Nr. DE 811493175
                                                                                        Amtsgericht Frankfurt am Main                 Versicherungsbeiträge sind
                                                                                        (HRB 112118)                                  umsatzsteuerfrei
                                                                                        Aufsichtsratsvorsitzender                     Vers.St-Nr. 807/V90807001512
                                                                                        Dr. Carsten Schildknecht                      Bankverbindung
                                                                                        Vorstand Peter Stockhorst (Vors.),            Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
                                                                                        René Billing, Michael Reuter,                 IBAN: DE78 5007 0010 0094 0684 05
                                                                                        Martin Schmidt-Schön                          BIC: DEUTDEFFXXX

                                                                                                                Seite 1 von 2

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 SOS-Budget*
 u. a. Tier-Pensionskosten             Erstattungssatz                                    100 %             100 %             100 %
 bei med. Verhinderung
 der Betreuung, Such-                  Höchstbetrag (je VJ)                             160 EUR         200 EUR            240 EUR
 und Bergungskosten,
 Traumabehandlung

 Videosprechstunde mit
 Online-Tierarzt über         Erstattungssatz                                             100 %             100 %             100 %
 unseren Servicepartner
 u. a. digitale Erstberatung, Anzahl Video-                                       unbegrenzt          unbegrenzt         unbegrenzt
 Überweisung zur Weiter- sprechstunden
 behandlung
VJ = Versicherungsjahr (Zeitraum von 12 Monaten)
* Bitte beachten Sie die Leistungsbegrenzungen im ersten Versicherungsjahr.


Leistungsbegrenzungen
Erstattungsbeträge                                                            Komfort             Premium           Premium Plus

 Im 1. Versicherungsjahr maximal                                                      500 EUR          1.000 EUR          1.500 EUR

 Ab dem 2. Versicherungsjahr                                                      unbegrenzt          unbegrenzt         unbegrenzt


Versicherungsleistungen des Extra- und des SOS-Budgets fallen ebenfalls unter die Leistungsbegrenzungen.
Die Leistungsbegrenzungen entfallen für Behandlungen in Folge von verkehrsunfallbedingten Ereignissen.


Versicherungsbeiträge
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Rasse des versicherten Tieres und ist nach Altersstufen gestaffelt.
Wird das versicherte Tier 3 bzw. 6 Jahre alt, ist ab der folgenden Zahlungsperiode der für die jeweilige
Altersstufe gültige Beitrag zu zahlen.
Die genaue Beitragshöhe für die jeweilige Altersstufe entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.


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                                 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Tier-
                                 Operationskostenversicherung der DA Deutsche Allgemeine
                                 Versicherung Aktiengesellschaft (ATOB)
                                 Stand: 01.12.2025


                                 Inhaltsverzeichnis


                                 1.    Versicherungsschutz

                                 2.    Versicherungsfall

                                 3.    Leistungsumfang

                                 4.    Wartezeiten

                                 5.    Laufzeit, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

                                 6.    Leistungsausschlüsse

                                 7.    Auszahlung der Versicherungsleistungen

                                 8.    Beiträge

                                 9.    Anpassung der Beiträge

                                 10.   Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen

                                 11.   Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Ansprüchen gegen Dritte

                                 12.   Willenserklärungen und Anzeigen

                                 13.   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

                                 14.   Verjährung
DA DA Direkt_TOV_ATOB_180_1225


                                 DA Deutsche Allgemeine            Sitz der Gesellschaft                    Angaben zur Umsatzsteuer
                                 Versicherung Aktiengesellschaft   Frankfurt am Main                        UStID-Nr. DE 811493175
                                                                   Amtsgericht Frankfurt am Main            Versicherungsbeiträge sind
                                                                   (HRB 112118)                             umsatzsteuerfrei
                                                                   Aufsichtsratsvorsitzender                Vers.St-Nr. 807/V90807001512
                                                                   Dr. Carsten Schildknecht                 Bankverbindung
                                                                   Vorstand Peter Stockhorst (Vors.),       Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
                                                                   René Billing, Michael Reuter,            IBAN: DE78 5007 0010 0094 0684 05
                                                                   Martin Schmidt-Schön                     BIC: DEUTDEFFXXX

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1. Versicherungsschutz                                                       3.1 Subsidiarität
                                                                             Soweit im Leistungsfall eine Entschädigung aus anderen
Die DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung ist eine                     Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese
Sachversicherung, die versicherte Kosten im Zusammenhang mit einer           Leistungspflichten vor und werden von unserer Leistung abgezogen.
Erkrankung oder einem Unfall des versicherten Tieres erstattet.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem                     3.2 Versicherungsleistungen
Versicherungsschein, den Versicherungsbedingungen inklusive                  3.2.1 Erstattungsfähigkeit
Tarifblatt sowie den gesetzlichen Vorschriften.                              Erstattungsfähig sind Aufwendungen für veterinärmedizinisch
                                                                             notwendige Operationen inklusive operationsvorbereitender
1.1 Versicherungsfähigkeit                                                   Untersuchungen und erforderlicher OP-Nachbehandlungen,
Versicherungsfähig sind Hunde und Katzen, die zu Beginn des                  schmerzstillende Zahnbehandlungen inkl. notwendiger Zahnextraktion
Versicherungsschutzes nicht jünger als 8 Wochen sind.                        sowie Maßnahmen im Rahmen des Extra- und SOS-Budgets.

Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Tier, wenn             Die Aufwendungen für die veterinärmedizinisch notwendige
Versicherungsfähigkeit besteht.                                              Unterbringung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis infolge einer
                                                                             veterinärmedizinisch notwendigen Operation sind ebenfalls
1.2 Geltungsbereich                                                          erstattungsfähig.

Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland.              Die Untersuchungs-, Operations- und Behandlungsmethoden und die
                                                                             vom Tierarzt verschriebenen Medikamente und Verbrauchsmaterialien
Während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht,               sowie verordneten Heil- und Hilfsmittel müssen nach dem aktuellen
bis zu 12 Monate (ab Ausreisedatum) weltweit Versicherungsschutz.            und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen
Bei Behandlungen im Ausland ist eine Erstattung auf die in                   Wissenschaft in Deutschland für das jeweilige Krankheitsbild
Deutschland in der jeweils gültigen Fassung geltende Gebühren-               beziehungsweise die Unfallfolge veterinärmedizinisch notwendig,
ordnung für Tierärzte (GOT) begrenzt.                                        zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein.

2. Versicherungsfall                                                         3.2.2 Erstattungshöhe (Leistungsumfang)
                                                                             Wir ersetzen im Versicherungsfall die erstattungsfähigen
Im Versicherungsfall ersetzen wir die erstattungsfähigen Aufwendun-          Aufwendungen im Umfang des gewählten Tarifs (s. Tarifblatt).
gen in Höhe des Leistungsumfangs des gewählten Tarifes.
                                                                             3.2.3 Anerkannte Tierärzte und Behandler
Versicherungsfall ist jede veterinärmedizinisch notwendige Operation         Die Operationen sowie die damit zusammenhängenden
des versicherten Tieres aufgrund einer Gesundheitsschädigung wegen           operationsvorbereitenden Untersuchungen als auch die erforderlichen
Krankheit oder Unfall.                                                       OP-Nachbehandlungen müssen durch einen staatlich zugelassenen
Versichert sind auch operationsvorbereitende Untersuchungen sowie            Tierarzt erfolgen. Sie können den Tierarzt sowie die Tierklinik frei
die zeitlich begrenzte Nachbehandlung nach der Operation.                    wählen.

Der Versicherungsfall muss eingetreten sein:                                 Alternative Behandlungsmethoden oder Physiotherapie und
                                                                             Osteopathie gemäß Ziffer 3.6 können auch von einem nicht-
•    nach Beginn des Versicherungsschutzes                                   tierärztlichen Behandler (z. B. Tier-Heilpraktiker) erbracht werden.
•    vor Ende des Vertrages                                                  Im Ausland können die im jeweiligen Land zur tierärztlichen
Eine Operation ist ein chirurgischer Eingriff am oder im Körper des          Behandlung zugelassenen Tierärzte in Anspruch genommen werden.
versicherten Tieres zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes.
                                                                             3.2.4 Videosprechstunde mit Online-Tierarzt (Telemedizin)
Versichert sind der Eingriff unter Narkose / Sedierung mit mehr als          Für Ihr versichertes Tier bieten wir Ihnen Videosprechstunden mit
punktförmiger Durchtrennung von Haut und darunterliegendem                   einem Online-Tierarzt über unseren Servicepartner an.
Gewebe sowie minimalinvasive Operationsmethoden.
                                                                             Telemedizin ist jede tierärztliche Telediagnostik oder -therapie.
Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle
Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft.                               Die Videosprechstunden über unseren Servicepartner sind in Bezug
                                                                             auf das versicherte Tier für Sie unentgeltlich und werden nicht auf die
Der Versicherungsfall beginnt mit der erforderlichen Untersuchung zur        Leistungsbegrenzung des ersten Versicherungsjahres angerechnet.
Vorbereitung einer versicherten veterinärmedizinisch notwendigen
Operation.                                                                   3.2.5 Gebührenrahmen
Der Versicherungsfall endet mit Ablauf von 45 Kalendertagen nach der         Wir ersetzen im Versicherungsfall die erstattungsfähigen Aufwen-
versicherten Operation (Nachbehandlungszeitraum).                            dungen nach Maßgabe und bis zu den Höchstsätzen der jeweils
                                                                             gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der je nach gewähl-
Die Versicherungsleistungen des Extra- und SOS-Budgets gelten,               tem Tarif vereinbarten Höhe.
unabhängig von einer veterinärmedizinischen Notwendigkeit, ebenfalls
als Versicherungsfall.                                                       Im Ausland erbrachte tierärztliche Leistungen sind nach den im
                                                                             jeweiligen Land üblichen Abrechnungsbestimmungen erstattungs-
3. Leistungsumfang                                                           fähig. Es gilt jedoch die Bestimmung gemäß Ziffer 1.2, wonach wir
                                                                             höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleiben, die wir bei
                                                                             einer tierärztlichen Behandlung in Deutschland zu erbringen hätten.
Zusammen mit der Vorleistung anderer Kostenträger ersetzen
wir die erstattungsfähigen Aufwendungen in Höhe des vereinbarten
Leistungsumfangs, maximal jedoch 100 % des Rechnungsbetrages.


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3.3 Operationen                                                           Sind wegen desselben Unfalles mehrere Operationen veterinär-
                                                                          medizinisch notwendig, so zählen diese Operationen als ein zusam-
3.3.1 Ambulante und stationäre Operationen
                                                                          menhängender Versicherungsfall. Der Anspruch auf den erhöhten
Versichert sind veterinärmedizinisch notwendige Operationen inkl.
                                                                          Leistungsumfang endet am 45. Kalendertag nach der letzten
Verbrauchsmaterialien. Dazu zählen auch - sofern veterinärmedizinisch
                                                                          versicherten Operation.
notwendig - Kastration/Sterilisation oder Kaiserschnitt.
                                                                          3.4 Schmerzstillende Zahnbehandlungen
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen im Zusammenhang mit einer          Zu den erstattungsfähigen Maßnahmen zählen:
Operation zählen:
                                                                          •    Schmerzstillende Zahnbehandlungen
•    Medizinisch notwendige Aufnahme, Unterbringung und                   •    Medizinisch notwendige Extraktion von Zähnen
     Verpflegung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis
                                                                          3.5 Mitversicherung von Fehlentwicklungen
•    Tierärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
                                                                          Je Fehlentwicklung leisten wir einen Zuschuss (s. Tarifblatt), sofern der
•    Tierärztlich verordnete Heilmittel (beispielsweise Massagen,
                                                                          erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnose-
     Physiotherapie oder Krankengymnastik, wobei unsere Erstattung
                                                                          stellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
     je Versicherungsfall auf insgesamt 5 Sitzungen à 45 min begrenzt
     ist.                                                                 Liegt der oben genannte Zeitpunkt vor Beginn des
                                                                          Versicherungsschutzes, so wird für die jeweilige Fehlentwicklung und
•    Tierärztlich verordnete Hilfsmittel in Form von Prothesen, wobei
                                                                          deren Folgen dauerhaft kein Zuschuss gewährt.
     wir während der gesamten Vertragslaufzeit einmalig einen
     Zuschuss von bis zu 500 EUR auf die Prothese gewähren.               Eine Fehlentwicklung stellt eine Abweichung vom erwünschten oder
     Orthesen und weitere Hilfsmittel werden im Rahmen des Extra-         normalen Ablauf eines Entwicklungsprozesses oder eines Wachstums-
     Budgets erstattet.                                                   vorgangs dar, die gemäß dem aktuellen und allgemein anerkannten
                                                                          Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland
                                                                          pathologischen Charakter hat.
3.3.2 Untersuchungen zur Vorbereitung einer Operation
(Vorbehandlungen)                                                         Dabei kann eine Fehlentwicklung auf angeborenen, erblich bzw.
Die Vorbehandlung dient der Untersuchung des Zustands des Tieres          genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen.
und der Diagnostik unmittelbar vor einer Operation.
                                                                          3.6 Extra-Budget
Dazu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnahmen, die geeignet
erscheinen, einen Befund zu erheben:                                      Pro Versicherungsjahr steht Ihnen in Abhängigkeit vom gewählten Tarif
                                                                          ein Extra-Budget zur Verfügung, das Sie frei einsetzen können (s.
•    Allgemeine Untersuchungen zum Zustand des Tieres
                                                                          Tarifblatt).
•    Vorbericht, klinische Untersuchungen sowie spezielle
                                                                          Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen des Extra-Budgets zählen:
     Untersuchungen (z. B. Röntgen, EKG, Endoskopie, Biopsie, Labor)
                                                                          •    Goldakupunktur/ -implantation
Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, sind die Kosten für die
operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert.                    •    Lasertherapie nach einer Operation
Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Narkose/Operation, gilt die   •    Hilfsmittel nach einer Operation (außer Prothesen)
Operation als durchgeführt, auch wenn der chirurgische Eingriff selbst
                                                                          •    Chippen, Ausstellung EU-Heimtierausweis
noch nicht begonnen hatte.
                                                                          •    Alternative Behandlungsmethoden nach einer Operation
3.3.3 Behandlung nach einer Operation (Nachbehandlung)                         (beispielsweise Homöopathie oder Heilpraktikerleistungen), wenn
Eine Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige                    deren Wirksamkeit veterinärwissenschaftlich nachgewiesen ist
Behandlung, die unmittelbar nach einem operativen Eingriff                     und sie entsprechend dem aktuellen und allgemein anerkannten
erforderlich ist, um die Gesundheit des versicherten Tieres                    Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland
wiederherzustellen, den Zustand zu verbessern oder eine                        von einem Tierarzt verordnet oder verschrieben werden
Verschlechterung zu verhindern, z. B. Wundversorgung, Kontrolle,
                                                                          •    Kastration bzw. Sterilisation oder Kaiserschnitt ohne medizinische
Fädenziehen.
                                                                               Indikation; bei medizinischer Indikation erfolgt eine Erstattung
Die Aufwendungen für operative Nachbehandlungen werden für                     gemäß Ziffer 3.3.1.
längstens 45 Kalendertage nach der Operation ersetzt.
                                                                          Ein nicht voll ausgeschöpftes Budget kann nicht in darauffolgende
                                                                          Versicherungsjahre übertragen werden.
3.3.4 OP-Schutz bei Verkehrsunfall
Sofern für das versicherte Tier Versicherungsschutz nach Komfort oder
                                                                          3.7 SOS-Budget
Premium besteht, erhöht sich der Leistungsumfang für versicherte
Operationen auf 100% unter der Voraussetzung, dass für die                Ihnen steht in Abhängigkeit vom gewählten Tarif pro Versicherungsjahr
veterinärmedizinische notwendige Operation ein nach Beginn des            ein SOS-Budget zur Verfügung (s. Tarifblatt).
Versicherungsschutzes eingetretener Verkehrsunfall mit Beteiligung
                                                                          Das SOS-Budget umfasst Notfall-Leistungen, die Sie im Zusammen-
des versicherten Tieres ursächlich ist.
                                                                          hang mit dem versicherten Tier in Anspruch nehmen können.
Der Anspruch auf den erhöhten Leistungsumfang beginnt mit der
                                                                          Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen des SOS-Budgets zählen
erforderlichen Untersuchung zur Vorbereitung einer versicherten
                                                                          beispielsweise:
veterinärmedizinisch notwendigen Operation und endet mit Ablauf von
45 Kalendertagen nach der versicherten Operation                          •    Tier-Pensionskosten, wenn Sie aus medizinischen Gründen
(Nachbehandlungszeitraum).                                                     stationär im Krankenhaus behandelt werden


                                                                   Seite 3 von 7

[Seite 6]
•    Kosten für Tiersitter bei Ihrer medizinisch bedingten                des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahme-
     Gehunfähigkeit                                                       erklärung.
•    Notfall-Transport zum Tierarzt/Tierklinik                            Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes
                                                                          eingetreten sind, wird nicht geleistet.
•    Verhaltenstherapeutische Maßnahmen für das versicherte Tier,
     wenn diese aufgrund eines nach Beginn des Versicherungs-             Diese Regelung gilt auch entsprechend bei Vertragsänderungen.
     schutzes eingetretenen traumatischen Ereignisses von einem           Das heißt, bei Vertragsänderungen gelten hinzukommende Ver-
     Tierarzt verordnet und von einem anerkannten Verhaltens-             sicherungsleistungen oder ein erhöhter Leistungsumfang nur für
     therapeuten erbracht werden.                                         die nach Wirksamwerden der Vertragsänderung eingetretenen
                                                                          Versicherungsfälle.
•    Vermisstenmeldung, Such- und Bergungskosten
•    Euthanasie (Sterbehilfe)                                             5.4 Kündigung des Versicherungsvertrages durch den
                                                                              Versicherungsnehmer
Ein nicht voll ausgeschöpftes Budget kann nicht in darauffolgende
                                                                          Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer
Versicherungsjahre übertragen werden.
                                                                          Frist zum Ende des laufenden Versicherungsmonats in Textform zu
                                                                          kündigen.
3.8 Leistungsbegrenzung
                                                                          Sofern Sie innerhalb der ersten 12 Monate nach Beginn des
Im ersten Versicherungsjahr begrenzen wir unsere Erstattung der
                                                                          Versicherungsschutzes für das versicherte Tier eine
Aufwendungen nach den Ziffern 3.3 bis 3.7 auf den im jeweiligen Tarif
                                                                          Erstattungsleistung empfangen oder eine Videosprechstunde mit
festgelegten Höchstbetrag (s. Tarifblatt).
                                                                          einem Online-Tierarzt in Anspruch genommen haben, können Sie den
Versicherungsleistungen des Extra- und des SOS-Budgets fallen             Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist frühestens zum Ende
ebenfalls unter die jeweilige Leistungsbegrenzung.                        des 12. Monats nach Versicherungsbeginn in Textform kündigen.
Die Leistungsbegrenzung entfällt für Behandlungen, die nachweislich       Sie können den Versicherungsvertrag nach Eintritt eines Versiche-
auf einen nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetretenen und         rungsfalles kündigen, sofern die Kündigungsmöglichkeit aufgrund der
durch einen Polizeibericht festgestellten Verkehrsunfall zurückzuführen   Leistungsinanspruchnahme innerhalb der ersten 12 Monate nach
sind. Die in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen werden bei         Vertragsbeginn nicht ausgeschlossen ist.
einer späteren, verkehrsunfallunabhängigen Behandlung nicht auf die
                                                                          Für die Kündigung ist der von Ihnen angegebene Zeitpunkt maßgeb-
Leistungsbegrenzung angerechnet.
                                                                          lich, frühestens der Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns.
Beantragen Sie für das versicherte Tier einen nahtlosen Wechsel aus
einem Tarif der DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung in einen      5.5 Kündigung des Versicherungsvertrages durch uns
anderen Tarif der DA Direkt Tier-Operationskostenversicherung
                                                                          Wir verzichten auf unser Recht, den Versicherungsvertrag ordentlich zu
(Zieltarif), so werden die bisherige Versicherungsdauer
                                                                          kündigen. Unser Recht, den Vertrag außerordentlich (z. B. nach Eintritt
(Vorversicherungszeit) sowie die bisher gezahlten Leistungen der
                                                                          des Versicherungsfalls) zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
laufenden Versicherungsperiode auf die Leistungsbegrenzungen und
Höchstbeträge des Zieltarifs angerechnet.                                 Ist Ihre Kündigungsmöglichkeit gemäß Ziffer 5.4 ausgeschlossen,
                                                                          verzichten wir auf unser außerordentliches Kündigungsrecht nach
4. Wartezeiten                                                            Eintritt des Versicherungsfalls, sofern Sie lediglich Leistungen aus dem
                                                                          Extra-Budget in Anspruch genommen haben.
Wartezeiten bestehen nicht.                                               Die Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls ist nur bis zum
                                                                          Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die
5. Laufzeit, Beginn und Ende des                                          Entschädigung zulässig. Wir haben eine Kündigungsfrist von einem
   Versicherungsschutzes                                                  Monat einzuhalten.

5.1 Vertragslaufzeit                                                      5.6 Beendigung des Versicherungsvertrages
Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.           Bei Veräußerung (beispielsweise durch Verkauf oder Schenkung)
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.                            oder Tod des versicherten Tieres endet zu diesem Zeitpunkt der
                                                                          Versicherungsvertrag.
Gemäß Ziffer 5.4 kann der Versicherungsvertrag innerhalb der
Mindestvertragslaufzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des          Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn Sie versterben.
laufenden Versicherungsmonats gekündigt werden, sofern bisher             Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des
keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind.                        Versicherungsvertrages.
5.2 Versicherungsjahr
                                                                          6. Leistungsausschlüsse
Das erste Versicherungsjahr beginnt für das versicherte Tier, mit dem
im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet nach              6.1 Behandlungsmaßnahmen mit vor Beginn des
Ablauf von 12 Monaten. Jedes weitere Versicherungsjahr umfasst                Versicherungsschutzes feststehender Notwendigkeit
ebenfalls einen Zeitraum von 12 Monaten.
                                                                          Wir ersetzen keine Aufwendungen für:
Veränderungen des Versicherungsverhältnisses (z. B. Tarifwechsel)
bleiben ohne Einfluss auf Beginn und Ende des Versicherungsjahres.        •    Behandlungsmaßnahmen (inklusive chronische Erkrankungen),
                                                                               deren Notwendigkeit Ihnen bereits vor Beginn des
5.3 Beginn des Versicherungsschutzes                                           Versicherungsschutzes bekannt war bzw. die vor Beginn des
                                                                               Versicherungsschutzes tierärztlich angeraten oder bereits
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein                  begonnen wurden
genannten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor
Abschluss des Versicherungsvertrages, insbesondere dem Zugang


                                                                   Seite 4 von 7

[Seite 7]
•    Operationen zur Korrektur von bereits bei Beginn des                   7.3 Umsatzsteuer
     Versicherungsschutzes vorhandenen schwerwiegenden
                                                                            Wir erstatten die Umsatzsteuer nur dann, wenn diese auch tatsächlich
     Beeinträchtigungen, die voraussichtlich länger als ein Jahr beste-
                                                                            anfällt. Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt
     hen werden, und eine Verbesserung dieses Zustands nicht zu
                                                                            sind.
     erwarten ist (Invalidität)
•    Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder            7.4 Empfangsberechtigte Person
     Rassestandards dienen
                                                                            Empfangsberechtigt für Versicherungsleistungen ist der
Diese Regelungen gelten entsprechend bei Vertragsänderungen.                Versicherungsnehmer.
Nach Tarifwechsel hinzukommende Versicherungsleistungen oder ein
erhöhter Leistungsumfang gelten nicht für vor Wirksamwerden der             7.5 Überweisung-/Übersetzungskosten
Vertragsänderung bereits bekannte bzw. tierärztlich angeratene oder
                                                                            Wir rechnen die in ausländischer Währung entstandenen Kosten zum
begonnene Heilbehandlungsmaßnahmen.
                                                                            Tageskurs in Euro um, an welchem die Belege bei uns eingehen.
6.2 Sonstige Leistungsausschlüsse
                                                                            Mehrkosten für die Überweisung der Versicherungsleistungen auf
Wir ersetzen zudem keine Aufwendungen für:                                  ein ausländisches Konto und für Übersetzungen können von den
                                                                            Versicherungsleistungen abgezogen werden.
•    Tier-Transportkosten, Wegegeld oder Reisekosten des Tierarztes
•    Maßnahmen zum Zahnersatz und zur Korrektur von Kiefer- und             7.6 Zeitliche Zurechnung
     Zahnfehlstellungen
                                                                            Die vom Versicherungsschutz umfassten Leistungen werden dem
•    Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten                     Zeitpunkt zugerechnet, in dem sie erbracht, bezogen oder in Anspruch
                                                                            genommen wurden. Die Zeitpunkte von Rechnungsstellung und
•    Vitaminpräparate, Spezialfutter oder Futterzusätze
                                                                            Rechnungseinreichung bei uns sind für die zeitliche Zurechnung nicht
•    Tierzubehör wie z. B. Tragehilfen, Geschirr oder Pflegemittel          maßgebend.
•    Vorsätzlich herbeigeführte Erkrankungen und Unfälle
     einschließlich deren Folgen
                                                                            8. Beiträge
•    Behandlungen durch Sie, Ehegatten, Lebenspartner gemäß § 1             8.1 Berechnung der Beiträge
     Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene
     Sachkosten und Auslagen erstatten wir tarifgemäß.                      Die Höhe des Beitrages ist nach Altersstufen gestaffelt und richtet sich
                                                                            nach der Rasse des versicherten Tieres.
•    Behandlungen, die durch Epidemien oder Pandemien entstehen
                                                                            Erreicht das versicherte Tier die nächste Altersstufe, ist in der
•    Behandlungen, die durch Terror- oder Kriegsereignisse jeder Art,       folgenden Zahlungsperiode der für diese Altersstufe gültige Beitrag zu
     Aufruhr, Aufstand und Gewalt anlässlich einer öffentlichen             zahlen.
     Ansammlung oder Kundgebung oder durch Streik oder
     Entziehung entstehen                                                   Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer.
                                                                            Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
•    Behandlungen, die durch Kernenergie entstehen
                                                                            Der fällige Versicherungsbeitrag wird im jeweils gültigen Ver-
•    Behandlungen von Gesundheitsschädigungen, die durch                    sicherungsschein ausgewiesen.
     unterlassene Vorsorgemaßnahmen verursacht wurden
•    Behandlungen von Gesundheitsschädigungen, die beim Hund                8.2 Zahlungsart
     durch Staupe, Hepatitis (HCC), Leptospirose, Parvovirose,              Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag. Die Zahlung des Beitrages erfolgt
     Zwingerhusten oder Tollwut und bei der Katze durch                     über die im Versicherungsschein genannte Zahlungsmethode.
     Panleukopenie, Katzenschnupfen, Leukose oder Tollwut
     entstanden sind, sofern der Nachweis eines Impfschutzes durch          Widerruft der Beitragszahler seine hierfür gegebene Einwilligung, so ist
     einen internationalen Impfpass nicht erbracht wird.                    der Beitrag auf ein von uns angegebenes deutsches Konto zu zahlen.

•    Ambulante und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen                          Ist der Einzug der Beiträge im Lastschriftverfahren vereinbart und
                                                                            kommt es zu zwei oder mehr fehlgeschlagenen Einzugsversuchen,
•    Wundversorgung, auch unter Narkose, welche nicht in Folge einer        können wir die Zahlung der ausstehenden und künftigen Beiträge
     versicherten Operation erfolgt                                         durch Überweisung verlangen. Zu weiteren Einzugsversuchen sind wir
                                                                            bis auf Widerruf durch den Beitragszahler berechtigt, aber nicht
                                                                            verpflichtet.
7. Auszahlung der Versicherungsleistungen
                                                                            8.3 Fälligkeit des Erstbeitrages
7.1 Nachweise
                                                                            Mit Zugang des Versicherungsscheines wird der Erstbeitrag fällig,
Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von uns geforderten
                                                                            jedoch nicht vor dem in dem Versicherungsschein angegebenen
Nachweise erbracht sind; diese werden unser Eigentum.
                                                                            Versicherungsbeginn.
7.2 Fälligkeit der Versicherungsleistungen
                                                                            8.4 Folgen von nicht rechtzeitiger Zahlung des Erstbeitrages
Die Versicherungsleistungen sind fällig, sobald der Versicherungsfall
                                                                            Solange der fällige Erstbeitrag nicht gezahlt ist, können wir von dem
und der Umfang der Versicherungsleistungen durch uns festgestellt
                                                                            Versicherungsvertrag zurücktreten.
wurden. Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit
unserer Leistungen aus § 14 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).              In diesem Fall können wir eine angemessene Geschäftsgebühr
                                                                            verlangen. Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns
                                                                            nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.


                                                                     Seite 5 von 7

[Seite 8]
Ist der fällige Erstbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht     10. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits-
gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch          verletzungen
gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen Hinweis im
Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des             10.1 Obliegenheiten
Erstbeitrages aufmerksam gemacht haben, es sei denn, Sie haben die
Nichtzahlung nicht zu vertreten.                                           10.1.1 Anzeige Adress-/ E-Mail-/ Namensänderung
                                                                           Der Versicherungsnehmer hat Änderungen seiner Anschrift, seiner E-
8.5 Fälligkeit der Folgebeiträge                                           Mail-Adresse oder seines Namens unverzüglich mitzuteilen.
                                                                           Andernfalls gelten Erklärungen, die wir mit eingeschriebenem Brief an
Die Folgebeiträge sind jeweils zu Beginn der vereinbarten Zahlungs-        die letzte uns bekannte Anschrift senden, drei Tage nach Absendung
periode fällig und zu entrichten.                                          als zugegangen.

8.6 Folgen von nicht rechtzeitiger Zahlung der Folgebeiträge               10.1.2 Zustimmung zu weiteren Tierkrankenversicherungen
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, werden wir Sie            Jedes Bestehen oder jeder Abschluss einer weiteren Kranken- oder
auffordern, den rückständigen Folgebeitrag innerhalb von zwei              Operationsversicherung für Ihr versichertes Tier bei einem anderen
Wochen ab Zugang des Aufforderungsschreibens zu zahlen                     Versicherer ist uns unter Nennung des Unternehmens, der Vertrags-
(Zahlungsfrist). Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der          nummer sowie der Art des Versicherungsschutzes unverzüglich
Mahnung entstandenen Kosten geltend zu machen.                             mitzuteilen.

Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete      10.1.3 Tierhaltung
Zahlung nicht zu vertreten haben.                                          Sie müssen vor Eintritt eines Leistungsfalls alle möglichen und
Sind Sie mit der Zahlung des Folgebeitrags nach Ablauf der zwei-           zumutbaren Maßnahmen zur tierart-, tierschutz- und rassegerechten
wöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit          Unterbringung sowie Versorgung Ihres versicherten Tieres mit Futter
sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen. Unsere Kündigung wird         und Wasser ergreifen.
unwirksam, wenn Sie sämtliche bereits fälligen Folgebeiträge innerhalb
eines Monats ab Zugang des Kündigungsschreibens zahlen.                    10.1.4 Schadenminderung
                                                                           Nach Eintritt eines Versicherungsfalles haben Sie nach Möglichkeit für
Für Versicherungsfälle, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen       die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und alle
Zahlungsfrist bis zur Zahlung eintreten, besteht kein Versicherungs-       Handlungen zu unterlassen, die der Genesung des versicherten Tieres
schutz.                                                                    hinderlich sind oder ihr entgegenstehen.

9. Anpassung der Beiträge                                                  Soweit möglich, haben Sie hierfür unsere Weisungen einzuholen und
                                                                           danach auch zu handeln, soweit es Ihnen zumutbar ist.
Die Ausgaben für Heilbehandlungsmaßnahmen können sich, z. B.
wegen steigender Kosten oder einer häufigeren Inanspruchnahme              10.1.5 Auskünfte und Nachweise
von Heilbehandlungsmaßnahmen, ändern.                                      Sie haben uns auf unsere Anforderung hin alle Nachweise zu erbringen
                                                                           und alle Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungs-
Wir sind berechtigt und verpflichtet, die Beiträge für laufende Verträge   falles und des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich sind.
nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und           Dies umfasst auch Nachfragen zu Zeitpunkten und Abläufen, die zur
Versicherungstechnik jährlich zu überprüfen, neu zu kalkulieren und        Notwendigkeit einer Heilbehandlung geführt haben.
anzupassen.
                                                                           Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn alle von uns geforderten
Zweck dieser Neukalkulation ist es, eine sachgemäße Berechnung der         Nachweise erbracht sind. Die Nachweise können uns elektronisch
Beiträge und eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus     übermittelt werden. Wir haben das Recht, die Belege auch im Original
den Versicherungsverträgen sicherzustellen.                                anzufordern. Die Belege gehen in unser Eigentum über.
Wir richten uns bei der Neukalkulation nach der bisherigen – sowie der     Folgende Informationen müssen aus der Rechnung vollständig
voraussichtlichen – Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten        hervorgehen:
Überprüfung. Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Anpassungen
der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzubeziehen.                     •    Name und Anschrift der Tierarzt-Praxis bzw. Tier-Klinik

Die Änderung der Beiträge werden wir Ihnen unter Angabe der maß-           •    Name und Anschrift des Tierhalters
geblichen Gründe in Textform mitteilen. Die Änderungen werden zu           •    Rechnungsdatum mit Rechnungsnummer
Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf unsere Mitteilung folgt.
                                                                           •    Name, Geburtsdatum, Tierart und Rasse des behandelten Tieres
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Sonder-
kündigungsrecht.                                                           •    Transponder-Code, Chip- oder Kennzeichnungsnummer des
                                                                                behandelten Tieres
Erhöht sich Ihr Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungs-
schutzes entsprechend ändert, können Sie den Versicherungsvertrag          •    Diagnose/n
innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zu          •    Datum der erbrachten Leistungen (Behandlungstage)
dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragserhöhung wirksam wird.
                                                                           •    berechnete Leistungspositionen inkl. Gebührenziffer gemäß der
Bei Erhöhung des Beitrags darf dieser den zum Zeitpunkt der                     geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mit Angabe des
Erhöhung für Neuverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem               Steigerungsfaktors
Deckungsumfang geltenden Beitragssatz nicht übersteigen.
                                                                           •    Rechnungsbetrag einschließlich der ausgewiesenen
                                                                                Umsatzsteuer
                                                                           •    Rechnungsbetrag brutto, netto und Steuersatz
                                                                           •    Zeitpunkt des Geldeingangs, wenn Zahlung vor Rechnungs-
                                                                                erstellung erfolgt


                                                                    Seite 6 von 7

[Seite 9]
•    Erstattungsvermerk eines anderen Kostenträgers (sofern               12. Willenserklärungen und Anzeigen
     vorhanden)
Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres spezielle Labor-            Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
untersuchungen oder spezielle diagnostische Verfahren (EKG,               Textform (z. B. per E-Mail oder Brief).
Röntgen, Ultraschall etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden
sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden Untersuchungs-            13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
dokumente vorzulegen.
                                                                          Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht.
10.1.6 Tierärztliche Untersuchung                                         Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist das Gericht, in
Sie sind auf unser Verlangen verpflichtet, die behandelnden Tierärzte     dessen Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zuständig
von ihrer ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden und das Tier auf        oder bei Klagen gegen uns auch wahlweise das Gericht an unserem
unsere Kosten durch einen von uns beauftragten Tierarzt untersuchen       Geschäftssitz.
zu lassen, soweit dies zur Beurteilung unserer Leistungspflicht erfor-
derlich ist. Die Untersuchung beschränkt sich dabei immer auf die für     Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
die Beurteilung unserer Leistungspflicht konkret in Frage stehende        einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
Heilbehandlungsmaßnahme.                                                  Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts-
                                                                          raum ist, oder ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
10.2 Folgen von Obliegenheitsverletzungen                                 Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht an unserem
                                                                          Geschäftssitz zuständig.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit nach Abschnitt 10.1.3
sind wir berechtigt, unsere Leistung entsprechend der Schwere des         14. Verjährung
Verschuldens zu kürzen. Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir nicht zur
Leistung verpflichtet.                                                    Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren regelmäßig in drei Jahren.
Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Abschnitt 10.1.4 – 10.1.6 werden   Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der
wir mit den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG vorgeschriebenen Einschränkun-       Anspruch entstanden ist und der Berechtigte Kenntnis von den
gen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei.          Umständen, die den Anspruch begründen, erlangt hat, bzw. ohne grobe
Wird die in Abschnitt 10.1.4. genannte Obliegenheit verletzt, so können   Fahrlässigkeit hätte erlangen können.
wir das Versicherungsverhältnis zudem, unter der Voraussetzung des        Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet
§ 28 Abs. 1 VVG, innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der        worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem
Obliegenheitsverletzung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.             unsere Entscheidung dem Anspruchsteller in Textform zugeht.

11. Obliegenheiten und Folgen von Verletzungen
    der Obliegenheiten bei Ansprüchen gegen
    Dritte

11.1 Abtretung bei Ansprüchen gegenüber Dritten
Haben Sie Ersatzansprüche gegen Dritte, so besteht, unbeschadet des
gesetzlichen Forderungsübergangs gemäß § 86 VVG, die Verpflich-
tung, diese Ansprüche bis zur Höhe, in der aus dem Versicherungs-
vertrag Ersatz (Kostenerstattung sowie Sach- und Dienstleistung) zu
leisten ist, an uns schriftlich abzutreten.

11.2 Pflicht zur Mitwirkung
Sie müssen einen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses
Anspruchs dienendes Recht wahren. Dabei müssen Sie geltende
Form- und Fristvorschriften beachten und uns bei der Durchsetzung
der Ansprüche, soweit erforderlich, unterstützen.

11.3 Folgen von Obliegenheitsverletzungen
Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Ziffer 11.1 bzw. 11.2 werden wir
mit den in § 86 Abs. 2 und 3 VVG vorgeschriebenen Einschränkungen
ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, soweit wir
infolge der Obliegenheitsverletzung keinen Ersatz von dem Dritten
erlangen können.

11.4 Anspruch auf Rückzahlung gegen den Leistungserbringer
Steht Ihnen ein Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen Grund
gezahlter Entgelte gegen den Erbringer von Leistungen zu, für die wir
aufgrund des Versicherungsvertrages Erstattungsleistungen erbracht
haben, gelten die Abschnitte 11.1 bis 11.3 entsprechend.


                                                                   Seite 7 von 7
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