# DFV TierkrankenSchutz Hunde-Krankenversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-dfv-hundekranken.php
- Rechtlicher Träger: DFV Deutsche Familienversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-dfv-hundekranken.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen für die Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV-TierkrankenSchutz](https://www.deutsche-familienversicherung.de/fileadmin/media/pdf/produkte/tierkranken/versicherungsbedingungen.pdf), Fassung Fassung vom 01.03.2025
- Original beim Versicherer (PDF): [DFV-TierkrankenSchutz, Anhang zu den Versicherungsbedingungen](https://www.deutsche-familienversicherung.de/fileadmin/media/pdf/produkte/tierkranken/versicherungsbedingungen-anhang.pdf), Fassung Fassung vom 01.03.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung) | ja | Nichtchirurgische veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen einschließlich | Anhang, Seite 1 |
| Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tier | ja | Versicherungsfähig sind Hunde mit einer dauerhaften Kennzeichnung (Transponder-Code), | B. Ziffer 1, Seite 6 |
| Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammen | ja, bis 5.000 € | Ab dem 3. Versicherungsjahr 5.000 € 5.000 € | Anhang, Seite 1 |
| Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operation | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel) | ja, bis 1.000 € | Im 1. Versicherungsjahr 1.000 € 1.000 € Im 2. Versicherungsjahr 2.000 € 2.000 € | Anhang, Seite 1 |
| Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fach | ja | nach Maßgabe und bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). | B. Ziffer 3.1, Seite 7 |
| Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent) | ja | Selbstbehalt (ausgenommen Gesundheitspauschale) 10 % 10 % | Anhang, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr) | ja | Selbstbehalt (ausgenommen Gesundheitspauschale) 10 % 10 % | Anhang, Seite 1 |
| Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr) | nicht geregelt |  |  |
| Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinik | nicht geregelt |  |  |
| Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinik | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit für Krankheiten | ja | Es gilt eine Wartezeit von einem Monat. | B. Ziffer 6, Seite 7 |
| Wartezeit für Operationen | ja | Es gilt eine Wartezeit von einem Monat. | B. Ziffer 6, Seite 7 |
| Wartezeit bei Unfällen | keine | Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Behandlungen und Operationen. | B. Ziffer 6, Seite 7 |
| Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren) | keine | Es gilt eine Wartezeit von einem Monat. | B. Ziffer 6, Seite 7 |
| Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen) | ja | und die nicht jünger als acht Wochen sind. | B. Ziffer 1, Seite 6 |
| Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze) | ja | Ab 10 Jahren 29,90 € 99,90 € | Anhang, Seite 2 |
| Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalter | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antrag | ja | müssen Sie unsere Fragen nach gefahrerheblichen Umständen (z. B. Gesundheitsfragen), | A. Ziffer 8.1, Seite 4 |
| Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierung | ja | Die Kennzeichnungsnummer (Transponder-Code) muss uns vor unserer Bearbeitung Ihres ersten Erstattungsantrags mitgeteilt werden. | B. Ziffer 10.2, Seite 9 |
| Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge) | nicht geregelt |  |  |
| Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerden | nein | die Behandlung oder Operation von Krankheiten oder Unfällen, die mit bei Vertragsabschluss vorhandenen Symptomen im Zusammenhang stehen; | B. Ziffer 9, Seite 8 |
| Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Erbliche Erkrankungen | nein | die Behandlung oder Operation zur Korrektur von angeborenen, im Erbgut angelegten bzw. genetischen oder auf entwicklungsbedingten Anomalien beruhenden Fehlentwicklungen und deren Folgen; | B. Ziffer 9, Seite 8 |
| Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungen | nein | die Behandlung oder Operation zur Korrektur von angeborenen, im Erbgut angelegten bzw. genetischen oder auf entwicklungsbedingten Anomalien beruhenden Fehlentwicklungen und deren Folgen; | B. Ziffer 9, Seite 8 |
| Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED) | nein | Fehlbildung der Hüftgelenkspfanne (Hüftdysplasie (HD)); Fehlbildung des Ellenbogengelenks (Ellbogendysplasie (ED)). | B. Ziffer 9, Seite 8 |
| Kreuzbandriss und Kreuzbandoperation | nicht geregelt |  |  |
| Patellaluxation | nicht geregelt |  |  |
| Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation) | nicht geregelt |  |  |
| Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahre | nicht geregelt |  |  |
| Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung) | nicht geregelt |  |  |
| Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnung | ja, bis zur Versicherungssumme | Verhaltenstherapie durch Tierärzte | B. Ziffer 3.2, Seite 7 |
| Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ein chirurgischer Eingriff liegt dann vor, wenn die Haut oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt wird | B. Ziffer 3.1, Seite 6 |
| Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher) | ja, bis zur Versicherungssumme | die im Zeitraum von 10 Tagen vor dem geplanten chirurgischen Eingriff durchgeführt wurden. | B. Ziffer 3.1, Seite 6 |
| Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage) | ja, bis zur Versicherungssumme | die innerhalb von 30 Tagen nach dem chirurgischen Eingriff durchgeführt wurden. | B. Ziffer 3.1, Seite 6 |
| Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel; | B. Ziffer 3.1, Seite 6 |
| Stationäre Unterbringung in der Tierklinik | ja, bis zur Versicherungssumme | die Unterbringung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis; | B. Ziffer 3.2, Seite 6 |
| Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grund | nicht geregelt |  |  |
| Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss) | ja, bis 100 € | Chemische Kastration | B. Ziffer 3.3, Seite 7 |
| Kaiserschnitt und Geburtshilfe | nicht geregelt |  |  |
| Magendrehung und Fremdkörperoperation | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Erstattungsfähig sind Aufwendungen für veterinärmedizinisch notwendige: Heilbehandlungen; | B. Ziffer 3.2, Seite 7 |
| Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel Zahnextraktion | B. Ziffer 3.2, Seite 7 |
| Labor, Röntgen und Ultraschall | nicht geregelt |  |  |
| Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT) | nicht geregelt |  |  |
| Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitation | ja, bis zur Versicherungssumme | Physiotherapie/Osteopathie durch Tierärzte | B. Ziffer 3.2, Seite 7 |
| Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker) | ja, bis zur Versicherungssumme | Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie durch Tierärzte | B. Ziffer 3.2, Seite 7 |
| Diätfutter auf tierärztliche Verordnung | nein | Ergänzungsfuttermittel, Vitaminpräparate und Diätfutter; | B. Ziffer 9, Seite 8 |
| Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Prothesen und Implantate (ausgenommen Zahnersatz) Orthesen | B. Ziffer 3.2, Seite 7 |
| Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion) | ja, bis zur Versicherungssumme | im Falle von veterinärmedizinisch notwendigen Zahnextraktionen, Wurzelbehandlungen inkl. notwendiger Zahnfüllungen und Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien. | B. Ziffer 3.1, Seite 6 |
| Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnextraktionen, Wurzelbehandlungen inkl. notwendiger Zahnfüllungen | B. Ziffer 3.1, Seite 6 |
| Professionelle Zahnreinigung als Vorsorge | ja, bis 100 € | Zahnprophylaxe Chemische Kastration | B. Ziffer 3.3, Seite 7 |
| Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck) | ja, bis 100 € | Gesundheitspauschale höchstens pro Kalenderjahr x 100 € | Anhang, Seite 1 |
| Impfungen | ja, bis 100 € | Schutzimpfungen Wurmkur Floh- und Zeckenvorsorge | B. Ziffer 3.3, Seite 8 |
| Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken) | ja, bis 100 € | Wurmkur Floh- und Zeckenvorsorge | B. Ziffer 3.3, Seite 8 |
| Jährliche Gesundheitsuntersuchung | ja, bis 100 € | Gesundheitscheck und alterstypische Vorsorgeuntersuchung | B. Ziffer 3.3, Seite 7 |
| Notdienstgebühr und Notdienstzuschläge | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satz | nicht geregelt |  |  |
| Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit) | ja | in Europa für die gesamte Dauer des Aufenthaltes und außerhalb Europas für 12 Monate. | B. Ziffer 7, Seite 7 |
| Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus muss | nicht geregelt |  |  |
| Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Einschläferung auf tierärztlichen Rat | ja, bis zur Versicherungssumme | Einschläfern durch Injektion (nach Unfall oder bei Krankheit) | B. Ziffer 3.2, Seite 7 |
| Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Tierhalterhaftpflicht mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfall | ja | Sie und wir können den Versicherungsvertrag auch nach einem Versicherungsfall innerhalb von einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung kündigen. | A. Ziffer 7.1, Seite 3 |
| Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieres | ja | Erreicht das versicherte Tier die nächste Altersstufe, ist vom Beginn des folgenden Monats an der entsprechend neue Beitrag zu zahlen. | B. Ziffer 11, Seite 10 |
| Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT) | ja | Wir können die Beiträge anpassen, wenn wir nicht nur als vorübergehend anzusehende Veränderungen des Leistungs- bzw. Schadenbedarfs | A. Ziffer 4, Seite 3 |
| Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigungsfristen | ja | Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen (Mindestvertragslaufzeit). | A. Ziffer 6, Seite 3 |
| Frist zum Einreichen von Rechnungen | ja | innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Versicherungsjahres an uns zu übermitteln. | B. Ziffer 10.3, Seite 9 |
| Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschluss | ja | für das versicherte Tier eine nach der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfohlene Grundimmunisierung durchgeführt wurde. | B. Ziffer 10.3, Seite 9 |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen für die Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV-TierkrankenSchutz

```text
[Seite 1]
                      Versicherungsbedingungen
                      für die Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV-TierkrankenSchutz

                      in der Fassung vom 01.03.2025


                      Inhaltsverzeichnis

                      A. Allgemeine Versicherungsbedingungen

                      1.  Versicherungsbeiträge
                      2.  Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versicherungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen
                          Zahlung des Erstbeitrages
                      3. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
                      4. Anpassung der Versicherungsbeiträge
                      5. Anpassung der Versicherungsbedingungen
                      6. Laufzeit des Versicherungsvertrages
                      7. Kündigung und Beendigung des Versicherungsvertrages
                      8. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Antragstellung
                      9. Willenserklärungen und Anzeigen
                      10. Gerichtsstand
                      11. Anzuwendendes Recht
                      12. Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag
                      13. Digitale Kommunikation
                      14. Versicherungsmissbrauch


                      B. Besondere Versicherungsbedingungen für die Hunde-OP- und
                          Hundekranken-Versicherung DFV-TierkrankenSchutz

                      1. Versicherungsfähigkeit
                      2. Versicherungsfall
                      3. Versicherungsleistungen
                      4. Jahreshöchstentschädigung
                      5. Selbstbehalt
                      6. Wartezeiten
                      7. Geltungsbereich
                      8. Subsidiärer Schutz
                      9. Leistungsausschlüsse
                      10. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen nach Vertragsschluss
                      11. Berechnung der Vesicherungsbeiträge
                      12. Beendigung des Versicherungsvertrages
SV_DFV_VB_1038_2501


                                                                                                                              Seite 1 von 10

[Seite 2]
Sehr geehrte Versicherungsnehmerin,                             2.3   Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Erst-
sehr geehrter Versicherungsnehmer,                                    beitrages

diese Versicherungsbedingungen inklusive deren Anhang                 Solange der fällige Erstbeitrag nicht gezahlt ist, kön-
konkretisieren den Versicherungsschutz des mit Ihnen ab-              nen wir von dem Versicherungsvertrag zurücktreten.
geschlossenen Versicherungsvertrages in dem Umfang,                   In diesem Fall können wir eine angemessene Ge-
wie er sich aus dem Versicherungsschein und den gesetz-               schäftsgebühr verlangen. Unser Rücktrittsrecht ist
lichen Bestimmungen ergibt.                                           ausgeschlossen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie
                                                                      die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Um die Versicherungsbedingungen sprachlich verständlich
abzufassen, werden Sie direkt angesprochen. Mit der An-         3.    Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht
rede „Sie“ oder „Ihnen“ ist, soweit nichts anderes bestimmt           rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
ist, der Versicherungsnehmer, mit „wir“ oder „uns“ die Deut-
sche Familienversicherung gemeint.                              3.1   Fälligkeit der Folgebeiträge

                                                                      Die Folgebeiträge sind, je nach vereinbarter Zah-
A.       Allgemeine Versicherungsbedingungen                          lungsweise, jeweils monatlich, vierteljährlich, halb-
                                                                      jährlich oder jährlich nach dem vereinbarten Versi-
1.      Versicherungsbeiträge                                         cherungsbeginn fällig.
        Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem ge-
                                                                3.2   Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folge-
        wählten und im Versicherungsschein dokumentier-
                                                                      beiträge
        ten Tarif.
                                                                      Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, er-
        Den zu zahlenden Versicherungsbeitrag können                  halten Sie eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist
        Sie dem jeweils gültigen Versicherungsschein ent-             von zwei Wochen. Die Mahnung enthält die rück-
        nehmen.                                                       ständigen Beiträge, Zinsen und Kosten sowie eine
                                                                      Belehrung über die nachstehenden Rechtsfolgen.
2.      Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versi-
        cherungsschutzes und Folgen der nicht rechtzei-               Haben Sie die angemahnten Beiträge, Zinsen und
        tigen Zahlung des Erstbeitrages                               Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt
                                                                      und tritt der Versicherungsfall ein, sind wir nicht
2.1     Fälligkeit des Erstbeitrages
                                                                      zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn Sie
                                                                      uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht
        Der erste Beitrag ist nach Erhalt des Versicherungs-
                                                                      zu vertreten haben.
        scheines fällig. Er ist spätestens zum im Versiche-
        rungsschein vereinbarten Versicherungsbeginn zu
                                                                      Solange die angemahnten Folgebeiträge, Zinsen
        zahlen.
                                                                      und Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht
                                                                      gezahlt sind, können wir den Vertrag ohne Einhal-
2.2     Beginn des Versicherungsschutzes
                                                                      tung einer Frist kündigen. Unser Kündigungsrecht
        Der Versicherungsschutz und das erste Versiche-               ist ausgeschlossen, wenn Sie uns nachweisen,
        rungsjahr beginnen zu dem im Versicherungs-                   dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
        schein genannten Versicherungsbeginn. Unab-
        hängig davon besteht jedoch kein Versicherungs-               Haben wir den Vertrag außerordentlich gekündigt,
        schutz, solange der Erstbeitrag nicht gezahlt wurde,          gilt Folgendes. Die Kündigung wird unwirksam,
        es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu              wenn Sie innerhalb eines Monats nach unserer
        vertreten.                                                    Kündigung die angemahnten Beiträge, Zinsen und
                                                                      Kosten zahlen. Für Versicherungsfälle, die zwi-
        Der Erstbeitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn er         schen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung
        bei Fälligkeit auf unserem Konto eingegangen ist              eingetreten sind, sind wir auch weiterhin nicht zur
        oder im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftman-            Leistung verpflichtet.
        dates von dem vereinbarten Konto abgebucht wer-
        den konnte und der Kontoinhaber der Abbuchung
        nicht widerspricht.


                                                                                                               Seite 2 von 10

[Seite 3]
4.   Anpassung der Versicherungsbeiträge                           gung der Interessen der anderen Vertragspartei eine
                                                                   unzumutbare Härte darstellen würde.
     Der Versicherungsbeitrag wird durch die in den tech-
     nischen Kalkulationsgrundlagen niedergelegten Fak-            Im Falle von Änderungen der Versicherungsbe-
     toren (z. B. Schadenaufwand und -häufigkeit, Verwal-          dingungen durch höchstrichterliche Entscheidung
     tungskostenaufwand, Bestandszusammensetzung,                  oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungs-
     Kündigungsverhalten) unter Berücksichtigung und               akt werden die neuen Regelungen zwei Wochen,
     Beachtung anerkannter Grundsätze der Versiche-                nachdem wir Ihnen die neuen Regelungen unter An-
     rungsmathematik und -technik ermittelt.                       gabe der maßgeblichen Gründe mitgeteilt haben,
                                                                   Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages.
     Wir können die Beiträge anpassen, wenn wir nicht
     nur als vorübergehend anzusehende Veränderun-           6.    Laufzeit des Versicherungsvertrages
     gen des Leistungs- bzw. Schadenbedarfs gegen-
     über unseren technischen Berechnungsgrundlagen                Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von
     feststellen. Wir können die Beiträge dann entspre-            zwei Jahren geschlossen (Mindestvertragslauf-
     chend den neuen Berechnungsgrundlagen anpas-                  zeit). Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn
     sen, um die Erfüllbarkeit der Versicherungsleistun-           Sie oder wir den Vertrag, nach Ablauf der Mindest-
     gen zu gewährleisten                                          vertragslaufzeit, nicht zum Ende eines Versiche-
                                                                   rungsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist
     Die Änderung der Beiträge werden wir Ihnen unter              kündigen.
     Angabe der maßgeblichen Gründe in Textform mit-
     teilen. Die Änderungen werden zu Beginn des zwei-             Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im
     ten Monats wirksam, der auf unsere Mitteilung folgt.          Versicherungsschein dokumentierten Versiche-
                                                                   rungsbeginn.
     Erhöht sich Ihr Beitrag aufgrund einer voran be-
     schriebenen Beitragsanpassung, können Sie den           7.    Kündigung und Beendigung des Versicherungs-
     Versicherungsvertrag in jedem Fall innerhalb von              vertrages
     2 Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung
     zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragser-       7.1   Kündigung des Versicherungsvertrages
     höhung wirksam wird.
                                                                   Sie und wir haben das Recht, den Versicherungs-
5.   Anpassung der Versicherungsbedingungen                        vertrag, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit,
                                                                   mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines
     Bei einer Änderung bestehender oder Inkrafttreten             Versicherungsjahres in Textform zu kündigen.
     neuer Rechtsvorschriften, die sich unmittelbar auf
     einzelne Bedingungen des Versicherungsvertrages               Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang
     auswirken, haben wir das Recht, die Versicherungs-            Ihrer Kündigungserklärung bei uns, maßgeblich.
     bedingungen den veränderten Verhältnissen anzu-
     passen, wenn die Änderungen zur hinreichenden                 Sie und wir können den Versicherungsvertrag auch
     Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer                   nach einem Versicherungsfall innerhalb von einem
     erforderlich sind.                                            Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die
                                                                   Entschädigung kündigen. Im Falle unserer Kündi-
     Die Änderungen von Versicherungsbedingungen                   gung wird diese einen Monat nach Zugang bei Ih-
     werden wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen                nen wirksam.
     Gründe in Textform mitteilen. Die Änderungen wer-
     den zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der                 Mit dem Ende des Vertrages endet der Versiche-
     auf unsere Mitteilung folgt.                                  rungsschutz.

     Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedin-
     gungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder
     durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für
     unwirksam erklärt worden, können wir sie durch eine
     neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung
     des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhal-
     ten an dem Versicherungsvertrag ohne neue Rege-
     lung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichti-


                                                                                                           Seite 3 von 10

[Seite 4]
7.2   Beendigung des Versicherungsvertrages                    9.    Willenserklärungen und Anzeigen

      Der Versicherungsvertrag endet, wenn das versi-                Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen zu ihrer
      cherte Interesse (versichertes Risiko) entfällt.               Wirksamkeit der Textform. Für diese nutzen Sie aus
                                                                     Nachhaltigkeitsgründen und im Interesse einer zü-
      Das versicherte Risiko richtet sich grundsätzlich              gigen Bearbeitung das DFV-Kundenportal.
      nach dem konkreten Versicherungsschutz.
                                                               10.   Gerichtsstand
      Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn Sie Ih-
      ren Erst- oder Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen.             Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist
                                                                     das Gericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohn-
      Zusätzliche, tarifspezifische Beendigungsgründe                sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder bei
      sind in den jeweiligen Besonderen Versicherungs-               Klagen gegen uns auch wahlweise das Gericht an
      bedingungen geregelt.                                          unserem Geschäftssitz, zuständig.

      Mit Beendigung des Versicherungsvertrages endet                Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Haupt-
      - auch für schwebende Versicherungsfälle - der Ver-            wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen
      sicherungsschutz.                                              Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen
                                                                     Union oder Vertragsstaat des Abkommens über
8.    Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits-                   den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder ist Ihr
      verletzungen bei Antragstellung                                Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
                                                                     Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das
8.1   Obliegenheiten bei Antragstellung                              Gericht an unserem Geschäftssitz zuständig.

      Damit wir Ihren Versicherungsantrag prüfen kön-          11.   Anzuwendendes Recht
      nen, müssen Sie unsere Fragen nach gefahrerhebli-
      chen Umständen (z. B. Gesundheitsfragen), die von              Für diesen Versicherungsvertrag gilt das Recht der
      uns vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung in Textform             Bundesrepublik Deutschland.
      gestellt werden, wahrheitsgemäß und vollständig
      beantworten. Gefahrerheblich sind alle Umstände,         12.   Verjährung von Ansprüchen aus dem Versiche-
      die für unsere Entscheidung, den Versicherungsver-             rungsvertrag
      trag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu
      schließen, erheblich sind.                                     Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
                                                                     jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
8.2   Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Antrag-               sich nach den allgemeinen Regelungen des Bürger-
      stellung                                                       lichen Gesetzbuches (BGB).

      Verletzen Sie die Anzeigepflicht vor Vertragsab-               Wenn Sie einen Anspruch bei uns angemeldet ha-
      schluss, können wir von dem Versicherungsvertrag               ben, ist die Verjährung ausgesetzt. Die Aussetzung
      zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlos-             wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu
      sen, wenn Sie die Anzeigepflicht weder vorsätzlich             dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
      noch grob fahrlässig verletzt haben. In diesem Fall
      können wir den Versicherungsvertrag unter Einhal-        13.   Digitale Kommunikation
      tung einer Frist von einem Monat kündigen.
                                                                     Sämtliche Unterlagen (z. B. Versicherungsschei-
      Erfolgt der Rücktritt von dem Versicherungsver-                ne, Vertragsinformationen, Leistungsabrechnungs-
      trag nach Eintritt des Versicherungsfalles, sind wir           schreiben, Mahnungen, Kündigungsbestätigungen)
      nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Ver-         stellen wir Ihnen ausschließlich digital über unser
      letzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen              Kundenportal zur Verfügung.
      Umstand, der weder für den Eintritt oder die Fest-
      stellung des Versicherungsfalles noch für die Fest-            Für Dokumente und Schreiben in Papierform, die
      stellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht              wir Ihnen auf Ihr Verlangen per Post zur Verfügung
      ursächlich ist. Haben Sie die Anzeigepflicht arglis-           stellen, können zusätzliche Kosten anfallen. Diese
      tig verletzt, sind wir auch in diesem Fall nicht zur           haben Sie zu tragen.
      Leistung verpflichtet.


                                                                                                           Seite 4 von 10

[Seite 5]
14.   Versicherungsmissbrauch

      Als Versicherungsnehmer bzw. versicherte Person
      haben Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz
      bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im
      Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschät-
      zung des Risikos und die Schadenabwicklung wich-
      tigen Umstände anzugeben.

      Hierzu gehören zum Beispiel frühere Krankheiten
      und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über
      gleichartige andere Versicherungen (beantragte,
      bestehende, abgelehnte oder gekündigte).

      Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, even-
      tuelle Widersprüche in Ihren Angaben aufzuklären
      oder um Lücken bei den Feststellungen zum ent-
      standenen Schaden zu schließen, kann es erforder-
      lich sein, Dritte (z. B. andere Versicherer, Behörden)
      um Auskunft zu bitten oder entsprechende Aus-
      künfte auf Anfragen zu erteilen.

      Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (z. B.
      Rückversicherungen, Doppelversicherungen, ge-
      setzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungs-
      abkommen) eines Austausches von personenbe-
      zogenen Daten mit Dritten sowie unter den Versi-
      cherern. Dabei werden personenbezogene Daten
      des Betroffenen weitergegeben (z. B. Name und
      Anschrift, Art des Versicherungsschutzes und des
      Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schaden-
      höhe und Schadentag).


                                                               Seite 5 von 10

[Seite 6]
B.	Besondere Versicherungsbedingungen für die                       Dies gilt auch, sofern bei Antragstellung Symptome
    Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV-                     einer unbekannten Ursache bekannt waren, die sich
    TierkrankenSchutz                                                nach Antragstellung als Gesundheitsschädigung,
                                                                     Krankheit oder Unfall herausstellten.
1.     Versicherungsfähigkeit
                                                                     Unabhängig von einer veterinärmedizinischen Not-
       Versicherungsfähig sind Hunde mit einer dauer-                wendigkeit gelten die Versicherungsleistungen der
       haften Kennzeichnung (Transponder-Code), die bei              Gesundheitspauschale, nach Ziffer 3.3 dieser Be-
       Antragstellung nicht an akuten oder chronischen               dingungen, als Versicherungsfall.
       Erkrankungen leiden und die nicht jünger als acht
       Wochen sind.                                            3.    Versicherungsleistungen

       Versichert ist das jeweils im Versicherungsschein             Grundsätzliche Voraussetzung für unsere Leistung
       bezeichnete Tier, vorausgesetzt es besteht Versi-             ist, dass die in den Ziffern 3.1 bis 3.3 dieser Bedin-
       cherungsfähigkeit.                                            gungen aufgeführten Behandlungen nach dem ak-
                                                                     tuellen und allgemein anerkannten Stand der vete-
       Je Tier darf nur eine Tier-OP oder Tierkrankenversi-          rinärmedizinischen Wissenschaft erfolgen.
       cherung abgeschlossen werden. Bestehen bei der
       DFV dennoch mehrere Versicherungen für dassel-          3.1   Veterinärmedizinisch notwendige chirurgische
       be Tier, kann Versicherungsleistung nur aus dem               Eingriffe (Operation)
       zuerst geschlossenen Vertrag verlangt werden.
                                                                     Im Versicherungsfall ersetzen wir die erstattungs-
2.     Versicherungsfall                                             fähigen Aufwendungen nach Maßgabe und bis zu
                                                                     den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebühren-
       Versicherungsfall ist je nach gewähltem und im                ordnung für Tierärzte (GOT). Dies gilt der Höhe
       Versicherungsschein dokumentierten Tarif der/                 nach auch für Behandlungen im Ausland.
       die veterinärmedizinisch notwendige
                                                                     Ein chirurgischer Eingriff liegt dann vor, wenn die
       • chirurgische Eingriff am oder im Körper des ver-            Haut oder das darunterliegende Gewebe mehr als
         sicherten Tieres (Operation) oder                           punktförmig durchtrennt wird sowie im Falle von ve-
       • Heilbehandlung                                              terinärmedizinisch notwendigen Zahnextraktionen,
                                                                     Wurzelbehandlungen inkl. notwendiger Zahnfüllun-
       aufgrund einer nach Abschluss des Vertrages ein-              gen und Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien.
       getretenen Gesundheitsschädigung, einer Krank-
       heit oder eines Unfalls und sofern es sich nicht um           Wir erstatten zudem Aufwendungen für operations-
       eine der nach Ziffer 9 dieser Bedingungen genann-             vorbereitende Untersuchungen und Behandlungen,
       ten Gesundheitsschädigungen oder angeborenen                  bspw. für bildgebende Verfahren oder für Labor-
       Fehlentwicklungen handelt.                                    untersuchungen, die im Zeitraum von 10 Tagen vor
                                                                     dem geplanten chirurgischen Eingriff durchgeführt
       Unter Gesundheitsschädigung oder Krankheiten im               wurden. Findet der geplante chirurgische Eingriff
       Sinne dieser Bestimmungen verstehen wir auch die              nicht statt, ersetzen wir keine Aufwendungen für
       Infektion mit Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten.         bereits durchgeführte operationsvorbereitende Un-
                                                                     tersuchungen und Behandlungen.
       Unter einem Unfall im Sinne dieser Bedingungen
       verstehen wir eine unfreiwillige Gesundheitsschä-             Im Zusammenhang mit einem versicherten chirur-
       digung des versicherten Tieres durch ein plötzlich            gischen Eingriff erstatten wir zudem Aufwendun-
       von außen auf das versicherte Tier wirkendes Er-              gen im Rahmen der Nachsorge für
       eignis (Unfallereignis).
                                                                     • veterinärmedizinisch notwendige Heilbehand-
       Nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bestim-             lungen
       mungen gelten veterinärmedizinisch notwendige                 • die Unterbringung in einer Tierklinik oder Tier-
       Heilbehandlungen, wenn bei Antragsstellung das                  arztpraxis;
       Vorliegen der Krankheit oder des Unfalls bekannt              • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel;
       war oder aus den Gesamtumständen hätte bekannt
       sein können.                                                  die innerhalb von 30 Tagen nach dem chirurgischen
                                                                     Eingriff durchgeführt wurden.


                                                                                                              Seite 6 von 10

[Seite 7]
3.2   Veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung        4.   Jahreshöchstenschädigung

      Soweit mit Ihnen vereinbart und im Versicherungs-          Für die Leistungen nach den Ziffern 3.1 und 3.2 gel-
      schein dokumentiert, ersetzen wir im Versiche-             ten die vereinbarten und im Versicherungsschein
      rungsfall die erstattungsfähigen Aufwendungen              dokumentierten Höchstbeträge je Versicherungs-
      nach Maßgabe und bis zu den Höchstsätzen der               jahr (Leistungsbudget).
      jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte
      (GOT). Dies gilt der Höhe nach auch für Behand-            Die Jahreshöchstentschädigungen finden keine
      lungen im Ausland.                                         Anwendung auf die Gesundheitspauschale nach
                                                                 Ziffer 3.3, soweit diese vereinbart und im Versiche-
      Erstattungsfähig sind Aufwendungen für veterinär-          rungsschein dokumentiert wurde.
      medizinisch notwendige:
                                                                 Der Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung bestimmt
      • Heilbehandlungen;                                        die Zuordnung zu einem Versicherungsjahr. Auf-
      • die Unterbringung in einer Tierklinik oder Tier-         wendungen, die wir nicht ersetzen, weil sie den
        arztpraxis;                                              Höchstbetrag eines Versicherungsjahres über-
      • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel                 steigen, können nicht zu einem späteren Zeitpunkt
      • Zahnextraktion, Wurzelbehandlung inkl. notwen-           mit dem Höchstbetrag eines folgenden Versicher-
        diger Zahnfüllungen und Korrektur von Zahn- und          ungsjahres verrechnet werden.
        Kieferanomalien
      • Telediagnostik und Teletherapie                     5.   Selbstbehalt
      • Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie
        durch Tierärzte                                          Für die Leistungen nach Ziffer 3.1 und 3.2 gilt ein
      • Physiotherapie/Osteopathie durch Tierärzte               vereinbarter und im Versicherungsschein doku-
      • Alternative Behandlungsmethoden durch Tier-              mentierter Selbstbehalt je Rechnung.
        ärzte
      • Verhaltenstherapie durch Tierärzte                  6.   Wartezeiten
      • Prothesen und Implantate (ausgenommen Zahn-
        ersatz)                                                  Es gilt eine Wartezeit von einem Monat.
      • Orthesen
      • Einschläfern durch Injektion (nach Unfall oder           Die Wartezeit rechnet von Versicherungsbeginn an.
        bei Krankheit)
                                                                 Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Behand-
3.3   Gesundheitspauschale                                       lungen und Operationen.

      Soweit mit Ihnen vereinbart und im Versicherungs-          Für Versicherungsfälle (mit Ausnahme der Gesund-
      schein dokumentiert, erstatten wir kalenderjährlich        heitspauschale nach Ziffer 3.3), die innerhalb der
      eine Gesundheitspauschale bis zum vereinbar-               Wartezeit eintreten, besteht auch nach Ablauf der
      ten und im Versicherungsschein dokumentierten              Wartezeit kein Versicherungsschutz. Dazu zählen
      Höchstbetrag für nachstehende veterinärmedizi-             alle hieraus hervorgehenden Heilbehandlungen,
      nische Leistungen:                                         Folgeerkrankungen und Folgeoperationen inkl. al-
                                                                 ler entstehenden Nebenkosten.
      • Gesundheitscheck und alterstypische Vorsor-
        geuntersuchung                                      7.   Geltungsbereich
      • Schutzimpfungen
      • Wurmkur                                                  Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt
      • Floh- und Zeckenvorsorge                                 besteht Versicherungsschutz
      • Zahnprophylaxe
      • Chemische Kastration                                     • in Europa für die gesamte Dauer des Aufenthal-
      • Krallen kürzen                                             tes und
      • Analbeutelentleerung                                     • außerhalb Europas für 12 Monate.

      Die beschriebenen Leistungen sind, auch im Falle
      einer veterinärmedizinischen Notwendigkeit, aus-
      schließlich im Rahmen der Gesundheitspauschale
      erstattungsfähig.


                                                                                                        Seite 7 von 10

[Seite 8]
     Unter Europa verstehen wir                                      die im Rahmen der Gesundheitspauschale ab-
                                                                     schließend genannten Leistungen;
     • die Staaten der Europäischen Union (EU);                  •   Zahnersatz, Zahnimplantate und Zahnfleisch-
     • die Vertragsstaaten des Abkommens über den                    ersatz;
       europäischen Wirtschaftsraum (EWR);                       •   Schönheits-Operationen;
     • die Schweiz;                                              •   Gesundheitscheck, alterstypische Vorsorge-
     • Vereinigtes Königreich und                                    untersuchungen, Schutzimpfungen, Wurmkur,
     • Israel.                                                       Floh- und Zeckenvorsorge, Zahnprophylaxe,
                                                                     Krallen kürzen und Analbeutelentleerung, die
     Kein vorübergehender Auslandsaufenthalt im Sin-                 chemische Kastration, ausgenommen im Rah-
     ne dieser Bestimmungen liegt vor, wenn der stän-                men der Gesundheitspauschale;
     dige Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt wird.           •   Wunsch- und Verlangensleistungen;
     Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Versicherungs-             •   Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des Tier-
     schutz mehr.                                                    arztes;
                                                                 •   Transportkosten des versicherten Tieres;
     Die in ausländischer Währung entstandenen Kos-              •   die Erstellung von Gesundheitszeugnissen und
     ten werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege                Gutachten;
     bei uns eingehen, in Euro umgerechnet. Kosten für           •   Ergänzungsfuttermittel, Vitaminpräparate und
     Übersetzungen von ausländischen Belegen ziehen                  Diätfutter;
     wir von den Versicherungsleistungen ab.                     •   Tragevorrichtungen, Gehhilfen und Geschirr so-
                                                                     wie Pflegemittel;
8.   Subsidiärer Schutz                                          •   Behandlungen von Gesundheitsschädigungen
                                                                     oder Krankheiten, die vorsätzlich herbeigeführt
     Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus              wurden;
     anderen Versicherungsverträgen beansprucht wer-             •   Behandlungen von Gesundheitsschädigungen
     den kann, gehen deren Leistungspflichten vor und                oder Krankheiten, die durch Vorsorgemaßnah-
     werden von unserer Leistung in Abzug gebracht.                  men oder eine Impfung gemäß den Empfeh-
                                                                     lungen der StiKo Vet hätten vermieden werden
9.   Leistungsausschlüsse                                            können;
                                                                 •   Behandlungen durch Nichttierärzte;
     Wir können nicht uneingeschränkt Versicherungs-             •   Behandlungen durch Ehegatten, eingetragene
     schutz gewähren. Aus diesem Grund ersetzen wir                  Lebenspartner, Eltern oder Kinder; jedoch erset-
     keine Aufwendungen für                                          zen wir nachgewiesene Sachkosten und Ausla-
                                                                     gen tarifgemäß;
     • bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder              •   Aufwendungen für Heilbehandlungen, die in ei-
       veterinärmedizinisch angeratene oder bekannte                 nem auffälligen Missverhältnis zu den erbrach-
       Behandlungen;                                                 ten Leistungen stehen oder die das medizinisch
     • die Behandlung oder Operation von Krankheiten                 notwendige Maß übersteigen; in diesen Fällen
       oder Unfällen, die mit bei Vertragsabschluss                  können wir unsere Versicherungsleistungen auf
       vorhandenen Symptomen im Zusammenhang                         einen angemessenen Betrag herabsetzen;
       stehen;                                                   •   Krankheiten und deren Folgen, die durch Epide-
     • die Behandlung oder Operation zur Korrektur                   mien oder Pandemien entstehen;
       von angeborenen, im Erbgut angelegten bzw.                •   Behandlungen, die durch Terror oder Kriegser-
       genetischen oder auf entwicklungsbedingten                    eignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalt
       Anomalien beruhenden Fehlentwicklungen und                    anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder
       deren Folgen;                                                 Kundgebung entstehen;
     • Operationen, die der Herstellung des jeweiligen           •   Behandlungen, die durch Erdbeben, Über-
       Zucht- oder Rassestandards dienen;                            schwemmung und Kernenergie entstehen.
     • Fehlbildung der Hüftgelenkspfanne (Hüftdys-
       plasie (HD));                                      10.    Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits-
     • Fehlbildung des Ellenbogengelenks (Ellbogen-              verletzungen nach Vertragsschluss
       dysplasie (ED)).
     • Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und      10.1   Obliegenheiten nach Vertragsschluss
       Behandlungen, die nicht direkt im Zusammen-
       hang mit einer Gesundheitsschädigung, Krank-              Besteht eine Versicherung für das versicherte Tier
       heit oder einem Unfall stehen, ausgenommen                bei einem anderen Versicherer oder wird eine zu-


                                                                                                         Seite 8 von 10

[Seite 9]
       sätzliche Versicherung für das versicherte Tier         die Beurteilung unserer Leistungspflicht konkret in
       nach Abschluss dieses Vertrags bei einem ande-          Frage stehende Heilbehandlungsmaßnahme.
       ren Versicherer abgeschlossen, haben Sie uns hie-
       rüber unverzüglich zu informieren (Name der Ge-         Aus der Rechnung müssen folgende Informati-
       sellschaft, Versicherungsscheinnummer und Art           onen hervorgehen:
       des Vertrages).
                                                               •   Datum der erbrachten Leistung
10.2   Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls      •   Name und Anschrift der Praxis
                                                               •   Name und Anschrift des Kunden
       Sie müssen vor Eintritt des Versicherungsfalles alle    •   Kennzeichnungsnummer (Transponder-Code)
       möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur tier-                des versicherten Tieres
       art-, tierschutz- und rassegerechten Unterbringung      •   Rasse
       sowie Versorgung des versicherten Tieres mit Fut-       •   Tierart
       ter und Wasser ergreifen.                               •   Diagnose
                                                               •   berechnete Leistungen unter Angabe der in der
       Die Kennzeichnungsnummer (Transponder-Code)                 Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) dafür vor-
       muss uns vor unserer Bearbeitung Ihres ersten Er-           gesehenen Kennziffer
       stattungsantrags mitgeteilt werden.                     •   Rechnungsbetrag sowie die ausgewiesene Um-
                                                                   satzsteuer
10.3   Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungs-         •   Rechnungsdatum
       falls                                                   •   Rechnungsnummer (einmalig und fortlau-fend)
                                                               •   Zeitpunkt Geldeingang, wenn Zahlung vor Rech-
       Sie haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles           nungserstellung
       nach Möglichkeit für die Abwendung und Minde-
       rung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen         Für Rechnungen, welche die voran beschriebenen
       zu unterlassen, die der Genesung des versicherten       Informationen nicht enthalten, besteht keine Leis-
       Tieres hinderlich sind oder ihr entgegenstehen. So-     tungspflicht unsererseits.
       weit es die Umstände gestatten, haben Sie hierfür
       unsere Weisungen einzuholen und, soweit es Ihnen        Rechnungen für veterinärmedizinisch notwendige
       zumutbar ist, danach auch zu handeln.                   Heilbehandlungen und Operationen haben Sie uns
                                                               innerhalb des Versicherungsjahres unverzüglich zu
       Auf unser Verlangen haben Sie uns jede Auskunft         übermitteln. Rechnungen, die innerhalb eines Ver-
       zu erteilen, die für die Feststellung des Versiche-     sicherungsjahres ausgestellt wurden, jedoch von
       rungsfalles und des Umfanges unserer Leistungs-         Ihnen nicht eingereicht wurden, haben Sie spätes-
       pflicht erforderlich ist.                               tens innerhalb eines Monats nach Ende des jewei-
                                                               ligen Versicherungsjahres an uns zu übermitteln.
       Sie haben uns nachzuweisen, dass
                                                               Sie haben uns – soweit dies für unsere Beurteilung
       • für das versicherte Tier ein gemäß Verordnung         erforderlich ist und Ihnen billigerweise zugemutet
         der Europäischen Union (EU) gültiger EU-Heim-         werden kann – die Kosten einer Behandlung oder
         tierausweis oder ein nationaler Impfausweis er-       Operation durch Vorlage der Originalrechnung des
         stellt wurde;                                         Tierarztes nachzuweisen. Eingereichte Belege wer-
       • für das versicherte Tier eine nach der Ständigen      den unser Eigentum.
         Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet)
         empfohlene Grundimmunisierung durchgeführt            Sie haben auf unser Verlangen an der Prüfung der
         wurde.                                                Leistungspflicht durch Verwendung der von uns
                                                               hierfür vorgegebenen, digitalen Kommunikations-
       Sie sind auf unser Verlangen verpflichtet, die be-      mittel mitzuwirken, soweit Ihnen dies billigerweise
       handelnden Tierärzte von ihrer ärztlichen Schwei-       zugemutet werden kann und Ihnen hierdurch keine
       gepflicht zu entbinden und das versicherte Tier auf     Nachteile entstehen.
       unsere Kosten durch einen neutralen Tierarzt un-
       tersuchen zu lassen, soweit dies zur Beurteilung
       unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Die Unter-
       suchung beschränkt sich in jedem Fall auf die für


                                                                                                     Seite 9 von 10

[Seite 10]
10.4   Folgen von Obliegenheitsverletzungen                     11.   Berechnung der Versicherungsbeiträge

       Verletzen Sie eine vor Eintritt des Versicherungs-             Der Versicherungsbeitrag ist nach Altersstufen ge-
       falls zu erfüllende Obliegenheit vorsätzlich oder              staffelt und richtet sich nach dem gewählten und
       grob fahrlässig, hat dies Folgen.                              im Versicherungsschein dokumentierten Tarif so-
                                                                      wie dem Alter des versicherten Tieres.
       Es steht uns dann frei, den Versicherungsvertrag in-
       nerhalb eines Monats fristlos zu kündigen. Die Frist           Die Altersstufen sind im Anhang zu diesen Bedin-
       beginnt, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis               gungen dokumentiert.
       erlangt haben.
                                                                      Erreicht das versicherte Tier die nächste Altersstu-
       Wir können nicht kündigen, wenn Sie die Obliegen-              fe, ist vom Beginn des folgenden Monats an der
       heit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt           entsprechend neue Beitrag zu zahlen.
       haben. Dies müssen Sie uns beweisen.
                                                                      Den zu zahlenden Versicherungsbeitrag können
       Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie                 Sie dem jeweils gültigen Versicherungsschein ent-
       eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt haben. Ver-             nehmen.
       letzen Sie eine Obliegenheit grob fahrlässig, sind
       wir berechtigt, die Versicherungsleistung entspre-       12.   Beendigung des Versicherungsvertrages
       chend der Schwere des Verschuldens zu kürzen.
                                                                      In Ergänzung zu Ziffer 7.2 der Allgemeinen Versi-
       Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn die Ver-           cherungsbedingungen gilt:
       letzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder
       die Feststellung des Versicherungsfalles noch für              Mit dem Tod des Tieres endet der Versicherungs-
       die Feststellung oder den Umfang unserer Leis-                 vertrag.
       tungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie
       die Obliegenheit arglistig verletzt haben.                     Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn das
                                                                      versicherte Tier von Ihnen veräußert (z. B. durch
       Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungs-            Verkauf oder Schenkung) wird. Maßgeblich für die
       falls bestehende Obliegenheit zur Auskunft oder                Beendigung ist das Datum des Vertragsschlusses.
       Aufklärung, können Sie Ihren Versicherungsschutz
       ganz oder teilweise verlieren. Dies setzt voraus,              Wir sind insoweit berechtigt, entsprechende Nach-
       dass wir Sie auf diese Rechtsfolgen hingewiesen                weise von Ihnen zu verlangen.
       haben. Der Hinweis muss durch gesonderte Mit-
       teilung in Textform erfolgt sein.

       Verletzen Sie die Mitwirkungsobliegenheit im Scha-
       denfall, führt dies zu einer Verlängerung der Bear-
       beitungszeit. Ist die Prüfung der Leistungspflicht
       ohne Ihre Mitwirkung nicht möglich, sind wir nicht
       zur Leistung verpflichtet, solange Sie Ihrer Mitwir-
       kungsobliegenheit nicht nachkommen.

       Haben Sie eine während eines Versicherungsjah-
       res erhaltene Rechnung für eine veterinärmedizini-
       sche Behandlung nicht spätestens innerhalb eines
       Monats nach Ende des jeweiligen Versicherungs-
       jahres, in welchem die Rechnung erstellt wurde,
       bei uns eingereicht, sind wir nicht zur Leistung ver-
       pflichtet.


                                                                                                            Seite 10 von 10
```

## Volltext der Bedingungen: DFV-TierkrankenSchutz, Anhang zu den Versicherungsbedingungen

```text
[Seite 1]
                                 Anhang
                                 zu den Versicherungsbedingungen
                                 für die Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV-TierkrankenSchutz

                                 in der Fassung vom 01.03.2025

                                 Dieser Anhang ist Bestandteil der Versicherungsbedingungen für die Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV Tier-
                                 krankenSchutz in der Fassung vom 01.03.2025.

                                 Versicherungsleistungen und Leistungsbegrenzungen

                                 In Ergänzung zur Ziffer 3 (Versicherungsleistungen) und zur Ziffer 4 (Jahreshöchstentschädigung) der besonderen Ver-
                                 sicherungsbedingungen für den DFV-TierkrankenSchutz gilt:

                                                                                                                   DFV-TierkrankenSchutz
                                 Versicherungsleistungen und Leistungsbegrenzungen
                                                                                                              OP                    Vollschutz
                                 Gesamtleistung pro Versicherungsjahr

                                 Im 1. Versicherungsjahr                                                    1.000 €                  1.000 €
                                 Im 2. Versicherungsjahr                                                    2.000 €                  2.000 €
                                 Ab dem 3. Versicherungsjahr                                                5.000 €                  5.000 €

                                 Veterinärmedizinisch notwendige chirurgische Eingriffe sowie Zahn-
                                 extraktionen, Wurzelbehandlungen inkl. notwendiger Zahnfüllungen
                                                                                                                                      


                                 Operationsvorbereitende Untersuchungen 10 Tage vor dem chirur-
                                 gischen Eingriff
                                                                                                                                      

                                 Nachsorge innerhalb von 30 Tagen nach dem chirurgischen Eingriff
                                 einschließlich
                                 - Unterbringung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis;
                                                                                                                                      
                                 - Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel.
                                 Nichtchirurgische veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlun-
                                 gen einschließlich
                                                                                                               x                       
                                 - Unterbringung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis;
                                 - Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel,


                                 Selbstbehalt (ausgenommen Gesundheitspauschale)                             10 %                     10 %


                                 Gesundheitspauschale höchstens pro Kalenderjahr                               x                      100 €
SV_DFV_VB_1041_2501 (10068-01)


                                                                                                                                           Seite 1 von 2

[Seite 2]
Versicherungsbeiträge

Für die Hunde-OP- und Hundekranken-Versicherung DFV-TierkrankenSchutz gilt:


                                                                              DFV-TierkrankenSchutz OP
Monatsbeitrag inkl. Versicherungssteuer
                                                                              OP                Vollschutz
0-3 Jahre                                                                 14,90 €                49,90 €
4-6 Jahre                                                                 16,90 €                59,90 €
7-9 Jahre                                                                 24,90 €                79,90 €
Ab 10 Jahren                                                              29,90 €                99,90 €


                                                                                                         Seite 2 von 2
```

