# die Bayerische Hunde OP-Versicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-die-bayerische-hunde-op-unfall.php
- Rechtlicher Träger: BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG, Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (Risikoträger laut Bedingungen)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-die-bayerische-hunde-op-unfall.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen Hunde OP-Versicherung Unfall (AVB Hunde-OP-Kosten-Unfall)](https://www.diebayerische.de/dam/jcr:0b8e5d09-5f9f-4f1b-8fd7-5aaccba59a97/bedingungen_hunde-op-versicherung_unfall.pdf), Fassung AVB Hunde-OP-Kosten-Unfall A 3685-02, Stand 01.09.2022

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung) | ja | Versichert ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Unfall (Versicherungsfall). | Ziffer 2.1.1.1, Seite 2 |
| Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tier | ja | Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Regelungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde. | Ziffer 1, Seite 2 |
| Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammen | nicht geregelt |  |  |
| Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operation | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fach | ja | für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls jeweils gültigen Fassung bis zur 3-fachen Höhe des Gebührensatzes. | Ziffer 2.2.1 a), Seite 2 |
| Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr) | ja | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen. | Ziffer 2.3, Seite 2 |
| Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen. | Ziffer 2.3, Seite 2 |
| Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinik | nicht geregelt |  |  |
| Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinik | ja | Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. | Ziffer 4.3, Seite 3 |
| Allgemeine Wartezeit für Krankheiten | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit für Operationen | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit bei Unfällen | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen) | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalter | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antrag | ja | Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. | Ziffer 6.1, Seite 3 |
| Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierung | ja | einen Chip mit Chipnummer oder durch eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet | Ziffer 1, Seite 2 |
| Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge) | nicht geregelt |  |  |
| Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerden | nein | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Unfälle des Hundes, die Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes bekannt waren. | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Erbliche Erkrankungen | nein | Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungen | nein | Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED) | nein | Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Kreuzbandriss und Kreuzbandoperation | nicht geregelt |  |  |
| Patellaluxation | nein | Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation) | nein | Brachycephalen Syndrom (z. B. Operation eines zu langen | Ziffer 3.2, Seite 3 |
| Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahre | nein | Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung) | nein | Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnung | nicht geregelt |  |  |
| Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material) | ja, bis zur Versicherungssumme | Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie zur Wiederherstellung | Ziffer 2.1.1.1 a), Seite 2 |
| Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher) | ja, bis zur Versicherungssumme | Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, einen Befund zu | Ziffer 2.2.2, Seite 2 |
| Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Anzahl der versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage nach dem Tag der Operation) wird im Versicherungsschein | Ziffer 2.2.3, Seite 2 |
| Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden. | Ziffer 2.2.4, Seite 2 |
| Stationäre Unterbringung in der Tierklinik | nicht geregelt |  |  |
| Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grund | nein | Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration oder Sterilisation. | Ziffer 3.4, Seite 3 |
| Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss) | nein | Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration oder Sterilisation. | Ziffer 3.4, Seite 3 |
| Kaiserschnitt und Geburtshilfe | nein | Nicht übernommen werden die Kosten für Operationen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehandlung) aufgrund von Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Decken, der Trächtigkeit, | Ziffer 3.3, Seite 3 |
| Magendrehung und Fremdkörperoperation | ja, bis zur Versicherungssumme | Auch das Verschlucken von Fremd-/ Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle. | Ziffer 2.1.1.1 c), Seite 2 |
| Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung) | nein | Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert. | Ziffer 2.1.1.2, Seite 2 |
| Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operation | nein |  |  |
| Labor, Röntgen und Ultraschall | ja, bis zur Versicherungssumme | spezielle Untersuchungen (z. B. Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor). | Ziffer 2.2.2, Seite 2 |
| Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT) | nicht geregelt |  |  |
| Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitation | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen der Nachbehandlung | Ziffer 2.2.3, Seite 2 |
| Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker) | ja, bis zur Versicherungssumme | Dazu gehören auch komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B. Akupunktur | Ziffer 2.2.3, Seite 2 |
| Diätfutter auf tierärztliche Verordnung | nein | Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn diese zur Behandlung eingesetzt werden, | Ziffer 3.2 e), Seite 3 |
| Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen) | ja, bis 500 € | Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 500 EUR an den Kosten von Prothesen | Ziffer 2.2.5, Seite 2 |
| Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion) | nein | Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien | Ziffer 3.2 b), Seite 3 |
| Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnextraktionen nach Unfällen. | Ziffer 2.1.1.1 b), Seite 2 |
| Professionelle Zahnreinigung als Vorsorge | nein | Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung | Ziffer 3.2 b), Seite 3 |
| Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck) | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Impfungen | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken) | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Jährliche Gesundheitsuntersuchung | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Notdienstgebühr und Notdienstzuschläge | ja, bis zur Versicherungssumme | die Notdienstgebühr nach der GOT, | Ziffer 2.2.1 b), Seite 2 |
| Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satz | ja | die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes | Ziffer 2.2.1 b), Seite 2 |
| Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit) | ja | Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht je ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weltweit für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz. | Ziffer 2.4, Seite 3 |
| Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus muss | nicht geregelt |  |  |
| Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Einschläferung auf tierärztlichen Rat | ja, bis zur Versicherungssumme | eine Tötung durch Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hierfür angefallenen Kosten nach der GOT. | Ziffer 2.2.8, Seite 2 |
| Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Tierhalterhaftpflicht mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfall | ja | Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. | Ziffer 9.3, Seite 5 |
| Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieres | keine | Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn an berechnet. | Ziffer 10.6, Seite 6 |
| Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT) | ja | Wir sind berechtigt, Veränderungen der seit der letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich eingetretenen Schaden- und Kostenentwicklung zu berücksichtigen. | Ziffer 11.2, Seite 6 |
| Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigungsfristen | ja | Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. | Ziffer 9.2.3, Seite 5 |
| Frist zum Einreichen von Rechnungen | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschluss | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen Hunde OP-Versicherung Unfall (AVB Hunde-OP-Kosten-Unfall)

```text
[Seite 1]
    Allgemeine Versicherungsbedingungen
    für die Operationskostenversicherung
    für Hunde nach Unfällen
    (AVB Hunde-OP-Kosten-Unfall)                                                                                                                   Risikoträger ist die
                                                                                                                                                   Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                                                                                                                   Barmenia-Allee 1
                                                                                                                                                   42119 Wuppertal


    Stand 01.09.2022


Inhaltsübersicht                                              Seite                                                                     Seite                                                                  Seite


Versichertes Risiko / Versicherungsumfang                               Ihre Pflichten und Obliegenheiten                                          Der Versicherungsbeitrag

1       Versichertes Risiko ..................................... 2     6     Was bedeutet die vorvertragliche                                     10    Was müssen Sie bei der Beitrags-
                                                                              Anzeigepflicht und welche Folgen                                           zahlung beachten? ..................................... 5
2       Leistungsvoraussetzungen und                                          hat ihre Verletzung? ................................... 3                 Was geschieht, wenn Sie einen
        Leistungsumfang ........................................ 2                                                                                       Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? .............. 5
        2.1 Wann liegt ein                                              7     Ihre Obliegenheiten .................................... 4                 10.1 Beitrag und Versicherungsteuer......... 5
              Versicherungsfall vor ......................... 2               7.1 Welche Obliegenheiten müssen                                           10.2 Zahlung und Folgen verspäteter
        2.2 Welche Kosten ersetzen wir                                              Sie vor Eintritt des Versicherungs-                                        Zahlung des Erstbeitrages oder
              im Versicherungsfall? ........................ 2                      falls beachten? .................................. 4                       einmaligen Beitrages ......................... 5
        2.3 Selbstbeteiligung ............................... 2               7.2 Welche Obliegenheiten müssen                                           10.3 Zahlung und Folgen verspäteter
        2.4 In welchen Ländern besteht                                              Sie nach Eintritt des Versiche-                                            Zahlung des Folgebeitrages .............. 5
              Versicherungsschutz? ....................... 3                        rungsfalls beachten? ......................... 4                     10.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift-
                                                                              7.3 Was müssen Sie uns mitteilen,                                                mandat, PayPal oder mit
3       Welche Kosten übernehmen wir nicht                                          wenn Sie im Versicherungsfall                                              Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/
        (Leistungsausschlüsse) ............................. 3                      auch eine andere Versicherung                                              Kündigungsrecht bei Widerruf ............ 5
        3.1 Ausschluss bekannter                                                    in Anspruch nehmen können? .......... 4                              10.5 Beitrag bei vorzeitiger
               Beeinträchtigungen ............................ 3              7.4 Welche Rechtsfolgen haben                                                    Vertragsbeendigung .......................... 6
        3.2 Ausgeschlossene Operationen                                             Obliegenheitsverletzungen ................ 4                         10.6 Beitragsberechnung/Änderung
               und sonstige veterinärärztliche                                                                                                                 des Beitrages im Vertragsverlauf ....... 6
               Leistungen ......................................... 3   8     Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte
        3.3 Beeinträchtigungen im Zusammen-                                   auf uns über und welche Obliegenheit                                 11    Beitragsanpassung .................................... 6
               hang mit Trächtigkeit und Geburt ...... 3                      müssen Sie dabei beachten? ..................... 4
        3.4 Kastration, Sterilisation ...................... 3
                                                                                                                                                   Weitere Bestimmungen
4       Wann werden unsere                                              Die Versicherungsdauer
        Geldleistungen fällig? ................................ 3                                                                                  12    Versicherung für fremde Rechnung ......... 6
                                                                        9     Wann beginnt und wann endet der
5       Rangverhältnis der Leistungen bei                                     Vertrag? ....................................................... 4   13    Wann verjähren die Ansprüche
        mehreren Versicherungsverträgen............ 3                         9.1 Beginn des Versicherungsschutzes .. 4                                  aus diesem Vertrag? .................................. 6
                                                                              9.2 Dauer und Ende des Vertrages ......... 4
                                                                              9.3 Kündigung nach Versicherungsfall .... 5                          14    Was ist bei Mitteilungen an uns
                                                                              9.4 Versicherungsjahr............................... 5                     zu beachten?
                                                                                                                                                         Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift ..... 6

                                                                                                                                                   15    Bedingungsänderung ................................ 6

                                                                                                                                                   16    Künftige Bedingungsverbesserungen ..... 7

                                                                                                                                                   17    Welches Gericht ist zuständig? ................ 7

                                                                                                                                                   18    Welches Recht findet Anwendung? ......... 7

                                                                                                                                                   19    Sanktions-/Embargoklausel ...................... 7

                                                                                                                                                   20    Wenn Sie mit uns einmal nicht
                                                                                                                                                         zufrieden sind.............................................. 7


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Versichertes Risiko / Versicherungsumfang               2.1.2.3 Verlängerter Versicherungsfall                     Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, La-
                                                        Sind wegen desselben Unfalles mehrere Operatio-            sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera-
1   Versichertes Risiko                                 nen veterinärmedizinisch notwendig, so zählen diese        pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise
                                                        Operationen, deren jeweilige operationsvorberei-           veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert
Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Rege-       tende Untersuchung (siehe Ziffer 2.2.2) und deren          sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge-
lungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten         jeweilige Nachbehandlungen danach als ein zusam-           mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen
Hunde.                                                  menhängender Versicherungsfall. Dieser endet nach          Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an-
                                                        dem Ende des vereinbarten Nachbehandlungszeit-             gewandt, verschrieben oder verordnet werden.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,          raums.
dass derjenige Hund, für dessen Behandlung Sie                                                                     Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen
eine Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig      2.2 Welche Kosten ersetzen wir im                          der Nachbehandlung insgesamt auf 10 Behandlun-
identifizierbar ist. Dies ist der Fall,                       Versicherungsfall?                                   gen mit maximal 30 Minuten Dauer begrenzt.
– wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung            Voraussetzung für die Erstattung der in den Zif-
     durch einen Chip mit Chipnummer oder durch         fern 2.2.1 bis 2.2.8 bezeichneten Kosten ist, dass die     Was zählt zur Physiotherapie?
     eine eintätowierte Nummer eindeutig gekenn-        Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die             In diesen Versicherungsbedingungen werden Be-
     zeichnet und entsprechend in der von Ihnen         vom Tierarzt verordneten/verschriebenen Medika-            handlungen, die zur Stabilisierung und Stärkung des
     eingereichten Rechnung des behandelnden            mente und Verbrauchsmaterial nach dem aktuellen            Bewegungsapparates eingesetzt werden unter dem
     Tierarztes durch die Angabe der identischen        und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedi-         Oberbegriff "Physiotherapie" zusammengefasst.
     Nummer identifiziert ist, oder,                    zinischen Wissenschaft in Deutschland für die Un-          Hierzu gehören beispielsweise auch Chiropraktik
– wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeu-         fallfolge medizinisch notwendig, zweckmäßig, ange-         und Osteopathie.
     tige Kennzeichnung des behandelten Hundes          messen und verhältnismäßig sind.
     mittels einer Chipnummer oder einer eintäto-                                                                  Endet der Versicherungsvertrag vor Abschluss der
     wierten Nummer auf unsere Anforderung nach-        2.2.1      Vergütungen des Tierarztes                      Nachbehandlung, so bleiben laufende Nachbehand-
     geholt und von Ihnen nachgewiesen wird.            a) Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes            lungen für maximal 15 Kalendertage nach der Ope-
                                                        nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in            ration weiter versichert.
2   Leistungsvoraussetzungen und                        der zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungs-         Bei verlängerten Versicherungsfällen nach 2.1.2.3
    Leistungsumfang                                     falls jeweils gültigen Fassung bis zur 3-fachen Höhe       sind nur Operationen versichert, die während der
                                                        des Gebührensatzes.                                        Laufzeit des Vertrages durchgeführt werden.
2.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
                                                        b) Für tierärztliche Leistungen im Rahmen eines            2.2.4     Medikamente, Verbrauchsmaterial und
2.1.1     Versicherungsfall                             tierärztlichen Notdienstes, die in Notfällen                         Hilfsmittel
2.1.1.1 Versichert ist die veterinärmedizinisch not-    erbracht werden erstatten wir                              Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Ver-
wendige Operation des versicherten Tieres wegen         – die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT              brauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom
Unfall (Versicherungsfall).                                   bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes so-         Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.
                                                              wie
a) Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendi-     – die Notdienstgebühr nach der GOT,                        2.2.5       Kostenzuschuss für Prothesen
ger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des ver-   wenn die tierärztlichen Leistungen bei Nacht, am           Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 500 EUR
sicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokal-         Wochenende oder an Feiertagen gemäß den in der             an den Kosten von Prothesen (künstliche Gliedma-
anästesie zur Wiederherstellung des Gesundheitszu-      GOT definierten Zeiträumen durchgeführt wurden.            ßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe/Organ-
standes. Hierbei muss die Haut oder darunter liegen-    Das Vorliegen eines Notfalles ist durch den Tierarzt       teile, z. B. künstliches Hüftgelenk), wenn diese vete-
des Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt wer-        zu bestätigen. Liegt kein Notfall vor, erstatten wir die   rinärmedizinisch notwendig und vom Tierarzt verord-
den.                                                    Vergütungen des Tierarztes gemäß Ziffer 2.2.1 a).          net oder verschrieben wurden.

b) Mitversichert sind auch folgende Eingriffe unter     2.2.2      Kosten für operationsvorbereitende              2.2.6     Wegegeld und Reisekosten bei
Narkose/Sedierung/Lokalanästesie:                                  Untersuchung                                              fehlender Transportfähigkeit
– Wundversorgung durch Nähen oder Klammern              Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir         Wir erstatten bei Hausbesuchen des Tierarztes die
    (primäre und sekundäre Wundnaht),                   auch die Kosten                                            Entschädigungen für Wegegeld und Reisekosten
– Zahnextraktionen nach Unfällen.                       – der Untersuchung, die zur Feststellung der               nur, wenn das versicherte Tier nicht transportfähig
                                                             Diagnose – die zu der Operation führt – erfor-        war und der Tierarzt dies bestätigt. Es gilt nicht als
c) Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen          derlich war (s. Ziffer 2.1.2.1), sowie                Transportunfähigkeit, wenn lediglich ein geeignetes
auf den Körper des versicherten Hundes einwirkt         – für daran anschließende weitere Untersuchun-             Transportmittel fehlt.
und eine körperliche Schädigung des versicherten             gen, die der Operationsvorbereitung dienen.
Hundes nach sich zieht. Auch das Verschlucken von       Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnah-          2.2.7     Kosten für Behandlung im Ausland
Fremd-/ Schadkörpern und Vergiftungen (einschließ-      men, die geeignet erscheinen, einen Befund zu er-          Wenn der Versicherungsfall während einer Reise im
lich Lebensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle.      heben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Unter-       Ausland eintritt (siehe Ziffer 2.4) oder eine Behand-
                                                        suchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B.            lung im Ausland erfolgt, erstatten wir die Kosten ge-
d) Der Versicherungsfall muss nach Beginn des           Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor).                      mäß den Ziffern 2.2.1 bis 2.2.8 bis zur Höhe der im
Versicherungsschutzes (siehe Ziffer 9) und vor Ver-                                                                jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der
tragsende (siehe Ziffer 9.2.3) eingetreten sein.        Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Nar-           Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der
                                                        kose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt,       in Deutschland geltenden GOT.
2.1.1.2 Versichert ist auch die operationsvorberei-     auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht
tende Untersuchung (siehe Ziffern 2.1.2.1 und 2.2.2)    begonnen hatte.                                            2.2.8 Kosten für Einschläferung durch Injektion
sowie die befristete Nachbehandlung nach der Ope-                                                                  Kann der Gesundheitszustand des versicherten
ration (siehe Ziffer 2.2.3). Wenn die Operation nicht   2.2.3      Kosten für Nachbehandlung                       Hundes nicht wiederhergestellt werden und ist, um
durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende      Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kos-         das Leiden des Hundes zu beenden, eine Tötung
Untersuchung nicht versichert.                          ten für eine sich anschließende Nachbehandlung             durch Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir
                                                        nach der Operation. Die Anzahl der versicherten            die hierfür angefallenen Kosten nach der GOT.
2.1.2      Beginn und Ende des                          Nachbehandlungstage (= Kalendertage nach der
           Versicherungsfalles                          Operation) wird im Versicherungsschein dokumen-            2.3 Selbstbeteiligung
2.1.2.1 Beginn des Versicherungsfalls                   tiert.                                                     Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei
Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versi-                                                               jedem Versicherungsfall von der Entschädigung ab-
cherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststel-    Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operati-           gezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie
lung der Diagnose – die zu der Operation führt – er-    ven Eingriffes notwendige Behandlung, um die Ge-           entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbst-
forderlich war (s. Ziffer 2.2.2).                       sundheit des versicherten Hundes wieder herzustel-         beteiligung vereinbart haben.
                                                        len, den Zustand zu verbessern oder eine Ver-
2.1.2.2 Ende des Versicherungsfalls                     schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch
Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des verein-      komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B.
barten Nachbehandlungszeitraums.

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2.4 In welchen Ländern besteht                          4    Wann werden unsere Geldleistungen fällig?            6.2 Mögliche Folgen einer
    Versicherungsschutz?                                                                                                Anzeigepflichtverletzung
Versicherungsschutz besteht in Deutschland.             4.1 Fälligkeit unserer Geldleistung                       Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche
                                                        Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir          Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.
Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht        die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest-         Je nach den Umständen des Einzelfalls können wir
je ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weltweit         stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs           in einem solchen Fall
für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz.               unserer Leistungspflicht notwendig sind.                  – vom Vertrag zurücktreten,
                                                                                                                  – den Vertrag kündigen,
3   Welche Kosten übernehmen wir nicht                  4.2 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung                     – den Vertrag ändern oder
    (Leistungsausschlüsse)?                             Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Mo-          – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung
                                                        nats nach Anzeige des Versicherungsfalls abge-                  anfechten.
3.1 Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen             schlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Un-         Höhe des Betrags verlangen, den wir voraussichtlich       6.2.1     Rücktritt
fälle des Hundes, die Ihnen bis zum Beginn des Ver-     mindestens zahlen müssen. Verzögern sich jedoch           Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt,
sicherungsschutzes bekannt waren. Krankheiten und       unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlän-          können wir vom Vertrag zurücktreten.
angeborene, genetisch bedingte oder erworbene           gert sich die Monatsfrist entsprechend.
Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz                                                                    Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
ausgeschlossen.                                         4.3 Direktabrechnung mit                                  – weder eine vorsätzliche,
                                                              dem Tierarzt / der Tierklinik                       – noch eine grob fahrlässige
Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind         Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die          Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der vete-     von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten
rinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich      Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen        Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt
bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungs-       den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen         wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn
bedingten Anomalien beruhen.                            Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik.    wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-
                                                        Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik   gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
3.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige            ab.                                                       Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht
      veterinärärztliche Leistungen                                                                               angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-
Für die nachfolgend genannten Operationen (inklu-       5    Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren           sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen
sive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie               Versicherungsverträgen                               Versicherungsschutz.
sonstige veterinärärztliche Leistungen werden keine
Kosten übernommen.                                      Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn           Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-
a) Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersu-        Sie auch eine andere Versicherung in Anspruch             rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol-
chungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zu-       nehmen können?                                            gender Voraussetzung bestehen:
sammenhang mit einem Unfall stehen;                     Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versi-
b) Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische          cherung mit einem anderen Versicherer eine Leis-          Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei-
Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von          tung beanspruchen können, geht dieser Anspruch            nen gefahrerheblichen Umstand, der
Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistierende         grundsätzlich unserer Leistungspflicht vor. Es steht      – weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Milchcanini);                                           Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Ver-            Versicherungsfalls,
c) Operationen, die der Herstellung des jeweiligen      sicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versiche-         – noch für die Feststellung oder den Umfang
Rassestandards dienen;                                  rungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer                 unserer Leistungspflicht
d) Operationen aufgrund des Brachycephalen              Verpflichtungen in Vorleistung treten. Sie sind jedoch    ursächlich war.
Syndroms (z. B. Operation eines zu langen Gau-          verpflichtet, uns den anderen Versicherer zu benen-
mensegels);                                             nen. Einzelheiten können Sie Ziffer 7.3 entnehmen.        Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt
e) Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn                                                                    unsere Leistungspflicht.
diese zur Behandlung eingesetzt werden, und vor-
beugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate;            Ihre Pflichten und Obliegenheiten                         6.2.2     Kündigung
f) Erstellung von Gesundheitszeugnissen und                                                                       Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil
Gutachten;                                              6    Was bedeutet die vorvertragliche                     die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich
g) Operationen aufgrund von Schäden, die Sie                 Anzeigepflicht und welche Folgen                     noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver-
bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeige-           hat ihre Verletzung?                                 trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
führt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig                                                             kündigen.
erhoben haben;                                          6.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht
h) Operationen von Unfällen, die durch Kriegser-        Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-      Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn
eignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttä-     pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen         wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-
tigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung      Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha-          gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
oder Kundgebung entstehen;                              ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.           Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht
i) Operationen aufgrund von Unfällen, die durch         Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere         angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-
Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie              Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem          sen hätten.
entstehen;                                              vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
j) Operationen aufgrund von Krankheiten und Un-                                                                   6.2.3    Vertragsänderung
fällen, die infolge von Epidemien oder Pandemien        Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach            Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil
entstehen;                                              gefahrerheblichen Umständen, die wir                      wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin-
k) Operationen von Kryptorchismus;                      – nach Ihrer Vertragserklärung,                           gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
l) Goldakupunktur/Goldimplatation/Golddrahtim-          – aber noch vor Vertragsannahme                           Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht
plantation.                                             in Textform stellen.                                      angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-
                                                                                                                  sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf
3.3 Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit              Soll das eine andere Person als Sie selbst treffende      unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-
     Trächtigkeit und Geburt                            Operationsrisiko für das Tier versichert werden, ist      teil.
Nicht übernommen werden die Kosten für Operatio-        auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer
nen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehand-          und vollständiger Beantwortung der Fragen ver-            Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-
lung) aufgrund von Unfällen, die im Zusammenhang        pflichtet.                                                treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der
mit dem Decken, der Trächtigkeit, der Scheinträch-                                                                laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 10.1.1) Ver-
tigkeit oder der Gebärvorgang des versicherten Hun-     Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer-         tragsbestandteil.
des stehen.                                             heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn
                                                        diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt          Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,
3.4 Kastration, Sterilisation                           oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als      nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist-
Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration       hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis-      los kündigen, wenn
oder Sterilisation.                                     tig gehandelt.

A 3685-02 09/2022                                                           Seite 3 von 7

[Seite 4]
–   wir im Rahmen einer Vertragsänderung den             –     der Name und Beschreibung des Hundes                8 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte
    Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder                      (Chip/Tätowierungsnummer) für das die               auf uns über und welche Obliegenheit
–   wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-            Leistung erbracht worden ist;                       müssen Sie dabei beachten?
    zeigten Umstand ausschließen.                        – die Diagnose;
                                                         – die berechnete Leistungsposition gemäß der              8.1 Übergang von Ersatzansprüchen
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung              geltenden GOT;                                      Wenn Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten
über die Vertragsänderung hinweisen.                     – das Datum der erbrachten Leistungen.                    zusteht, geht dieser Anspruch bis zu der Höhe auf
                                                         Wenn für Behandlungen des versicherten Hundes             uns über, in der wir den Schaden ersetzen. Der
6.3 Voraussetzungen für die Ausübung                     spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle              Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend ge-
     unserer Rechte                                      diagnostische Verfahren (EKG, Röntgen, Ultraschall        macht werden. Wenn sich Ihr Ersatzanspruch gegen
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder          etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden             eine Person richtet, mit der Sie bei Eintritt des Scha-
zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir         sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden           dens in häuslicher Gemeinschaft leben, können wir
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die      Untersuchungsdokumente vorzulegen.                        den übergegangenen Anspruch gegen diese Person
Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen                                                                  nur geltend machen, wenn sie den Schaden vorsätz-
haben.                                                   7.2.2     Auskunftspflicht                                lich verursacht hat.
                                                         Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,
Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung        müssen Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß             8.2 Ihre Obliegenheit im Zusammenhang
oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-        jede Auskunft erteilen, die für die Feststellung des          mit Ersatzansprüchen
gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An-         Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-         Nachdem der Anspruch auf uns übergegangen ist,
zeige kannten.                                           tungspflicht erforderlich ist. Wir sind berechtigt, bei   müssen Sie uns bei der Durchsetzung des An-
                                                         den Tierärzten, die das versicherte Tier behandelt        spruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist.
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-       oder untersucht haben, die zur Feststellung des Ver-
gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines       sicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-            8.3 Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt     tungspflicht erforderlichen Auskünfte in Bezug auf        Abweichend von Ziffer 7.4 gilt bei Verletzung der Ob-
mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung         das versicherte Tier einzuholen.                          liegenheit nach Ziffer 8.2 Folgendes:
der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge-                                                                    Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich ver-
machte Recht begründet, Kenntnis erlangen.               7.2.3    Untersuchungsrecht                               letzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflich-
                                                         Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,          tet, als wir auf Grund Ihrer Obliegenheitsverletzung
Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-           müssen Sie uns gestatten, das Tier durch einen von        von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können.
stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-       uns bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen. Die        Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig
zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei-         Kosten dieser Untersuchung tragen wir.                    verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen
tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats-                                                                  Ersatz verlangen können, können wir unsere Leis-
frist noch nicht verstrichen ist.                        7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im             tung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach
                                                              Versicherungsfall auch eine andere Versi-            der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung un-
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-          cherung in Anspruch nehmen können?                   terbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe
löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung       Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen            Fahrlässigkeit vorliegt.
oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall     Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen
vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die      können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen.
Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.        In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzuge-      Die Versicherungsdauer
Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-   ben.
letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.                                                                        9    Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
                                                         7.4 Welche Rechtsfolgen haben
6.4 Anfechtung                                                Obliegenheitsverletzungen?                           9.1 Beginn und Ende des
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere      7.4.1      Nachteilige Auswirkungen auf unsere                Versicherungsschutzes
Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-                     Leistungspflicht                               Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-
richtige oder unvollständige Angaben bewusst und         Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies           cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie
gewollt beeinflusst worden ist.                          dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis-      den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich
                                                         tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:                   nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlen.
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-       – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-
trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-               zen, sind wir nicht leistungspflichtig.              Der Versicherungsschutz endet – auch für schwe-
fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-        – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver-          bende oder verlängerte Versicherungsfälle – mit
spricht.                                                      letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu      dem Ende des Vertrages (Ziffer 9.2).
                                                              kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der            Ausnahme: Laufende Nachbehandlungen im Rah-
6.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes                     Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei-          men eines operativen Eingriffes bleiben gemäß Ziffer
Die Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten entsprechend, wenn             sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt,       2.2.3 bis zu 15 Kalendertage nach der Operation
der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird           kürzen wir die Leistung nicht.                       weiter versichert.
und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich           Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs-
ist.                                                          sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver-       9.2 Dauer und Ende des Vertrages
                                                              pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver-     9.2.1    Vertragsdauer
7   Ihre Obliegenheiten                                       letzung der Obliegenheit                             Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-
                                                              – weder für den Eintritt oder die Feststellung       gegebenen Zeitraum abgeschlossen.
7.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor                            des Versicherungsfalls
     Eintritt des Versicherungsfalls beachten?                – noch für die Feststellung oder den Umfang          9.2.2     Stillschweigende Verlängerung
Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maß-                       unserer Leistungspflicht ursächlich war.       Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-
nahmen ergreifen (z. B. auch Einhaltung behördli-             Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis-   tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr
cher Sicherheitsvorschriften), um Unfälle des versi-          tig verletzt haben.                                  stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-
cherten Hundes zu vermeiden.                                                                                       lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi-
                                                         7.4.2      Unser Kündigungsrecht                          gung zugegangen ist.
7.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie nach                Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver-
     Eintritt des Versicherungsfalls beachten?           letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er-   9.2.3     Vertragsbeendigung
7.2.1     Vorlage der Rechnung                           füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif-       Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,         fer 7.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos          endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung
müssen Sie uns die durch die versicherte Behand-         kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb          bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
lung entstandenen Kosten durch Vorlage der Rech-         eines Monats, nachdem wir von der Verletzung
nung nachweisen.                                         Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist       Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf-
Aus der Rechnung muss ersichtlich sein                   ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die             zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform
– der Name des Halters des Hundes, für das die           Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob       kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.
     Leistung erbracht worden ist;                       fahrlässig erfolgt ist.

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[Seite 5]
Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können         Der Versicherungsbeitrag                                 Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-
Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der                                                                 den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-
Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,       10   Was müssen Sie bei der Beitragszahlung              standen ist (Ziffer 10.3.3).
an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön-             beachten? Was geschieht, wenn Sie einen
nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu-            Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                   10.3.3 Zahlungsfrist
kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.                                                                               Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist      10.1 Beitrag und Versicherungsteuer                      len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform
von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in          10.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode          eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-
Textform kündigen.                                       Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die         frist muss mindestens zwei Wochen betragen.
                                                         Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich,
9.2.4       Verzicht auf das ordentliche Kündigungs-     halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt     Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn
            recht zum Ablauf durch uns                   sich die Dauer der Versicherungsperiode:                 sie folgende Informationen enthält:
Mit Beginn des vierten Versicherungsjahres (Zif-         Sie beträgt                                              – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die
fer 9.4) verzichten wir als Versicherer auf unser Kün-   – bei Monatsbeiträgen einen Monat,                             Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
digungsrecht zum jeweiligen Ablauftermin gemäß           – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,            – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die
Ziffer 9.2.3 mit folgenden Ausnahmen:                    – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und                     nach Ziffer 10.3.4 mit der Fristüberschreitung
– Wir können Ihren Vertrag unter Einhaltung einer        – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.                                verbunden sind.
      Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf-
      termin kündigen, wenn wir innerhalb eines Zeit-    10.1.2 Versicherungsteuer                                10.3.4   Verlust des Versicherungsschutzes
      rahmens von drei Monaten alle Versicherungs-       Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-              und Kündigung
      verträge der "Operationskostenversicherung für     cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom        Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-
      Hunde nach Unfällen" zu deren jeweiligen Ab-       Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.                        mahnten Betrag nicht bezahlt haben,
      lauf kündigen (Aufgabe des Geschäftszweiges                                                                 – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung
      "Operationskostenversicherung für Tiere").         10.2 Zahlung und Folgen verspäteter                         kein Versicherungsschutz.
– Kündigungsrecht wegen Verletzung der vorver-                Zahlung des Erstbeitrages oder                      – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine
      traglichen Anzeigepflicht nach Ziffer 6;                einmaligen Beitrages                                   Frist einzuhalten.
– Kündigungsrecht wegen Nichtbeachtung von               10.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung           Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei-
      Obliegenheiten nach Ziffer 7 und                   Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird             nes Monats den angemahnten Betrag bezah-
– Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung des                 der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach          len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-
      Erst- bzw. Folgebeitrages sowie wegen Wider-       Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die         fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und
      rufs der Lastschrifteinzugsermächtigung oder       Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt          Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-
      sonstiger Zahlungsarten gemäß Ziffer 10.4.         vereinbart und im Versicherungsschein angegeben             schutz.
Die vorstehenden Ausnahmen sind von unserem              und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi-
Kündigungsverzicht nicht betroffen und bleiben als       cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un-       Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-
Rechte für uns bestehen.                                 verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.         lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab-
                                                                                                                  lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit
9.3 Kündigung nach Versicherungsfall                     10.2.2    Späterer Beginn des                            der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie
Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung                    Versicherungsschutzes                          bei der Kündigung ausdrücklich hin.
beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie        Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu
gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.         einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver-      10.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftman-
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens             sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.           dat, mit Kreditkarte oder PayPal
einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines          Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung             als Geschäftsgrundlage/
Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt-          in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im           Kündigungsrecht bei Widerruf
nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text-     Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
form zugegangen sein.                                                                                             Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur
                                                         Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete         abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem      Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-      oder von einer anderen Person durch ein SEPA-
Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim-        cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.               Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar-
men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit-                                                                   tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs-
punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden        10.2.3    Zahlung bei abweichendem                       dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt
Versicherungsjahres, wirksam wird.                                 Versicherungsschein                            werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw.
                                                         Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag          deren Konto einzuziehen.
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach           oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste
ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Mit Beginn des           oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach       10.4.1 Ihre Pflichten
vierten Versicherungsjahres (Ziffer 9.4) verzichten      Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.               a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen
wir als Versicherer auf unser Kündigungsrecht nach                                                                     Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt
einem Versicherungsfall.                                 10.2.4 Rücktritt                                              der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende
                                                         Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht             Deckung aufweist.
9.4 Versicherungsjahr                                    rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-         b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.               rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir        von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-
Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-       können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,               lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-
sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-        dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet             verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-
nen Zeitpunkt.                                           haben.                                                        nen Zahlungsaufforderung erfolgt.
                                                                                                                  c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-
Ausnahme:                                                10.3 Zahlung und Folgen verspäteter                           schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan-          Zahlung des Folgebeitrages                               Beitragseinzug
zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-        10.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung             Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-
sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs-         Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar-            derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug
jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-       ten Zeitpunkt fällig.                                         widerrufen, so können wir den Vertrag zum
weils ganze Jahre.                                                                                                     Ende des laufenden Versicherungsmonats
                                                         10.3.2 Verzug                                                 außerordentlich kündigen.
    Beispiel:                                            Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-
    Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-           len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine      10.4.2 Änderung des Zahlungsweges
    trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,          Mahnung von uns erhalten haben.                          Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung
    das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.            Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht   nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift
                                                         verschuldet haben.                                       von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut
                                                                                                                  trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir


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hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-     gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für       –    an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.
den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-       die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu            Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus
lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu          abzuschließende Verträge verlangen.                          Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen
verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-                                                                    Nachträgen.
gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei-     11.6     Kündigung bei Beitragserhöhung
nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,           Erhöhen wir auf Grund unseres Beitragsanpas-            14.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns
wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert          sungsrechts nach Ziffer 11.1 den Beitrag, können        mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen ge-
wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-           Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zu-         genüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen,
gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug           gang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündi-     gilt Folgendes:
können wir Ihnen in Rechnung stellen.                     gen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens je-   Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als
                                                          doch zu dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung       zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre
10.5 Beitrag bei vorzeitiger                              wirksam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Bei-        letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
     Vertragsbeendigung                                   tragserhöhung spätestens einen Monat vor dem            Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,       Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündi-         Namens nicht mitteilen.
soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-          gungsrecht hin.
spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum                                                                15   Bedingungsänderung
des Versicherungsschutzes entspricht.
                                                          Weitere Bestimmungen                                    Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver-
10.6 Beitragsberechnung                                                                                           sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende
Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und wird vom Ver-       12   Versicherung für fremde Rechnung                   Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen
sicherungsbeginn an berechnet.                                                                                    (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den
                                                          12.1 Rechte aus dem Vertrag                             Ziffern 15.1 bis 15.3 erfüllt sind:
11 Beitragsanpassung                                      Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine
                                                          andere Person schließen (Versicherung für fremde        15.1         Unwirksamkeit einzelner Regelungen
11.1      Prüfung der Beiträge                            Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche-      Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen
Wir sind berechtigt, mindestens einmal im Kalender-       rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben.         ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:
jahr bei bestehenden Verträgen zu prüfen, ob die          Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person        – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des
Beiträge beibehalten werden können oder eine An-          den Versicherungsschein besitzt.                              Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich
passung (Erhöhung oder Absenkung) vorgenommen                                                                           oder
werden muss. Zweck der Prüfung ist es, eine sach-         12.2 Zahlung der Entschädigung                          – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,
gemäße Berechnung der Beiträge und eine dauer-            Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung              die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-
hafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus den       an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere                trifft oder
Versicherungsverträgen sicherzustellen.                   Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung      – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-
                                                          abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt           dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-
11.2 Regeln der Prüfung                                   hat.                                                          dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör-
Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende                                                                            den im Wege eines bestandskräftigen Verwal-
Regeln:                                                   12.3 Kenntnis und Verhalten                                   tungsakts.
a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der              Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de-      – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in-
Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik          ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen            haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe-
an.                                                       haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten              dingungen eines anderen Versicherers durch
b) Wir sind berechtigt, Veränderungen der seit der        gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie-          eines der genannten Ereignisse unwirksam ge-
letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich einge-       genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son-          worden ist.
tretenen Schaden- und Kostenentwicklung zu be-            dern auch von der anderen Person.
rücksichtigen. Bei steigenden Kosten berücksichti-        Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht      15.2 Störung des Gleichgewichts zwischen
gen wir nur – bei Vertragsschluss nicht vorherseh-        an, wenn                                                      Leistung und Gegenleistung
bare – Erhöhungen der Verwaltungskosten, höhere           – der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen             Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
Regulierungskosten für Schadensfälle, inflationär be-          worden ist oder                                    standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene
dingte Preissteigerungen und Steuererhöhungen.            – es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie           Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
Eine Anpassung der Beiträge aus Gründen der Ge-                rechtzeitig zu benachrichtigen.                    in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht
winnsteigerung o. Ä. kommt nicht in Betracht.             Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es            keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
c) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt-        dagegen an,                                             Lücke.
nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi-            – wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge-
cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von            schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags       15.3 Keine Schlechterstellung
uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen                   nicht darüber informiert haben.                    Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-
Treuhänders zu berücksichtigen.                                                                                   zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit
                                                          13 Wann verjähren die Ansprüche                         anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-
11.3 Beitragserhöhung                                        aus diesem Vertrag?                                  ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen
Ergibt die Prüfung höhere Beiträge als die bisheri-                                                               Regelungen.
gen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzu-      13.1 Gesetzliche Verjährung
heben. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis         Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-         15.4 Durchführung der Anpassung
zu 5 % des Jahresbeitrages bleibt unberücksichtigt,       jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet      Die nach den Ziffern 15.1 bis 15.3 zulässigen Ände-
wobei wir in Folgejahren diese Grenze vortragen           sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli-    rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben
können.                                                   chen Gesetzbuchs.                                       und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen
                                                                                                                  die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des
11.4 Beitragsermäßigung                                   13.2 Aussetzung der Verjährung                          Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf
Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge als die bisheri-   Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei       Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 15.5 hinweisen.
gen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzu-    uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-
senken.                                                   hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu          15.5 Kündigung
                                                          dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung         Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
11.5 Vergleich mit Beiträgen                              in Textform zugeht.                                     passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-
      für neue Verträge                                                                                           halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-
Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver-         14   Was ist bei Mitteilungen an uns zu beach-          lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü-
träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie-               ten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?        hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste-                                                                der Bedingungsanpassung.
hende und für die neu abzuschließenden Verträge           14.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende
die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den          Stellen gerichtet werden:
                                                          – an unsere Hauptverwaltung oder


A 3685-02 09/2022                                                            Seite 6 von 7

[Seite 7]
16 Künftige Bedingungsverbesserungen                      Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
                                                          hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG           Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche-        dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
rungsverträge die „Allgemeine Versicherungsbedin-
gungen für die Operationskostenversicherung für           Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
Hunde nach Unfällen“ ausschließlich zu Ihren Guns-        eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
ten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet          ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online
wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem          an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab die-   wenden.
sem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.            Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an
                                                          den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
17 Welches Gericht ist zuständig?
                                                          20.2 Versicherungsaufsicht
17.1      Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag         Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:               treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
– das Gericht am Sitz unseres Unternehmens                abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
     oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-       zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
     trag zuständig ist.                                  ternehmen unterliegen wir der
– das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie               Aufsicht der
     keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-       Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
     wöhnlichen Aufenthalts.                              (BaFin)
                                                          Sektor Versicherungsaufsicht
17.2     Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag          Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn       E-Mail: poststelle@bafin.de
Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres       Tel.: 0228 4108-0
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.                       Fax: 0228 4108-1550.
                                                          Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
18 Welches Recht findet Anwendung?                        stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
                                                          scheiden kann.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
                                                          20.3. Rechtsweg
19 Sanktions-/Embargoklausel                              Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
                                                          weg zu beschreiten.
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
republik Deutschland entgegenstehen.

20 Wenn Sie mit uns einmal nicht
    zufrieden sind

Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind!
Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie
bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele-
genheit klären können.

Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich-
keiten:

20.1 Versicherungsombudsmann
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
mann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).

Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-
bührenpflichtigen Rufnummern:
Tel.: +49 30 20605899
Fax: +49 30 20605898.


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