# die Bayerische Tier OP-Versicherung Premium Plus: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-die-bayerische-tier-op-premium-plus.php
- Rechtlicher Träger: BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG, Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (Risikoträger laut Bedingungen)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-die-bayerische-tier-op-premium-plus.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen Tier OP-Versicherung Premium Plus (AVB Tier-OP Premium Plus)](https://www.diebayerische.de/dam/jcr:1a2fc314-a797-43c7-b019-dacfa509ba1d/avb_tier-op-versicherung_premium-plus.pdf), Fassung AVB Tier-OP Premium Plus A 3856-02, Stand 01.01.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung) | ja | Versichert ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall). | Ziffer 2.1.1.1, Seite 2 |
| Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tier | ja | Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Regelungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere. | Ziffer 1, Seite 2 |
| Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammen | ja, bis zur Versicherungssumme | Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstentschädigung je Abrechnungsjahr | Ziffer 2.5, Seite 3 |
| Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operation | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fach | ja | Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zur 3-fachen Höhe | Ziffer 2.3.1 a), Seite 3 |
| Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr) | ja | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen. | Ziffer 2.4, Seite 3 |
| Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen. | Ziffer 2.4, Seite 3 |
| Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinik | nicht geregelt |  |  |
| Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinik | ja | Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. | Ziffer 4.3, Seite 4 |
| Allgemeine Wartezeit für Krankheiten | ja | Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit (siehe Ziffer 2.1.1.1) beträgt die Wartezeit 30 Tage. | Ziffer 2.2.2, Seite 2 |
| Wartezeit für Operationen | ja | Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit (siehe Ziffer 2.1.1.1) beträgt die Wartezeit 30 Tage. | Ziffer 2.2.2, Seite 2 |
| Wartezeit bei Unfällen | keine | besteht keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist. | Ziffer 2.2.4.1, Seite 2 |
| Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren) | ja | Die Wartezeit beträgt 6 Monate für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden | Ziffer 2.2.3.1, Seite 2 |
| Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherer | ja | Die allgemeine Wartezeit kommt nicht zur Anwendung, wenn vor diesem Vertrag über einen anderen Vertrag ein vergleichbarer Versicherungsschutz bestanden hat | Ziffer 2.2.4.2, Seite 2 |
| Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen) | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalter | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antrag | ja | Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. | Ziffer 6.1, Seite 4 |
| Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierung | ja | wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung durch einen Chip mit Chipnummer oder durch eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet | Ziffer 1, Seite 2 |
| Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge) | nicht geregelt |  |  |
| Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerden | nein | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Erbliche Erkrankungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ellbogengelenksdysplasie (ED)*; Hüftgelenksdysplasie (HD)*; | Ziffer 2.2.3, Seite 2 |
| Kreuzbandriss und Kreuzbandoperation | nicht geregelt |  |  |
| Patellaluxation | ja, bis zur Versicherungssumme | Patellaluxation; Radius curvus. | Ziffer 2.2.3, Seite 2 |
| Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation) | nein | Operationen im Zusammenhang mit dem Brachycephalen Syndrom (z. B. Operation eines zu langen Gaumensegels); | Ziffer 3.2, Seite 3 |
| Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahre | nicht geregelt |  |  |
| Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung) | nicht geregelt |  |  |
| Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnung | nicht geregelt |  |  |
| Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material) | ja, bis zur Versicherungssumme | Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie zur Wiederherstellung des | Ziffer 2.1.1.1 a), Seite 2 |
| Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher) | ja, bis zur Versicherungssumme | Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, einen Befund zu | Ziffer 2.3.2, Seite 3 |
| Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Anzahl der versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage nach dem Tag der Operation) wird im Versicherungsschein dokumentiert. | Ziffer 2.3.3, Seite 3 |
| Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden. | Ziffer 2.3.4, Seite 3 |
| Stationäre Unterbringung in der Tierklinik | nicht geregelt |  |  |
| Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grund | ja, bis zur Versicherungssumme | Kastration/Sterilisation (operativ), die wegen gynäkologischen, andrologischen oder onkologischen Erkrankungen durchgeführt werden muss | Ziffer 2.2.3, Seite 2 |
| Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss) | ja, bis 150 € | einmalig während der Laufzeit des Vertrages einen Zuschuss zur Kastration/Sterilisation des versicherten Tieres bis zu maximal | Ziffer 2.7, Seite 3 |
| Kaiserschnitt und Geburtshilfe | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind einmalig je versichertes Tier die Operationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kaiserschnitt entstehen, | Ziffer 3.3, Seite 3 |
| Magendrehung und Fremdkörperoperation | ja, bis zur Versicherungssumme | Auch das Verschlucken von Fremd-/ Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle. | Ziffer 2.1.1.1 c), Seite 2 |
| Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung) | nein | Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert. | Ziffer 2.1.1.2, Seite 2 |
| Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operation | nein |  |  |
| Labor, Röntgen und Ultraschall | ja, bis zur Versicherungssumme | spezielle Untersuchungen (z. B. Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor). | Ziffer 2.3.2, Seite 3 |
| Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT) | nicht geregelt |  |  |
| Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitation | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen der Nachbehandlung | Ziffer 2.3.3, Seite 3 |
| Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker) | ja, bis zur Versicherungssumme | Mitversichert sind Behandlungen des versicherten Tieres mit Goldakupunktur/Goldimplantation/Golddrahtimplantation, | Ziffer 2.8, Seite 3 |
| Diätfutter auf tierärztliche Verordnung | nein | Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn diese zur Behandlung eingesetzt werden, | Ziffer 3.2 e), Seite 3 |
| Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir übernehmen die Kosten von Prothesen | Ziffer 2.3.5, Seite 3 |
| Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion) | nein | Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien | Ziffer 3.2 b), Seite 3 |
| Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlungen. | Ziffer 2.1.1.1 a), Seite 2 |
| Professionelle Zahnreinigung als Vorsorge | nein | Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung | Ziffer 3.2 b), Seite 3 |
| Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck) | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Impfungen | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken) | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Jährliche Gesundheitsuntersuchung | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Notdienstgebühr und Notdienstzuschläge | ja, bis zur Versicherungssumme | die Notdienstgebühr nach der GOT, | Ziffer 2.3.1 b), Seite 3 |
| Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satz | ja | die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes | Ziffer 2.3.1 b), Seite 3 |
| Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit) | ja | Versicherungsschutz besteht weltweit. | Ziffer 2.6, Seite 3 |
| Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus muss | nicht geregelt |  |  |
| Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Einschläferung auf tierärztlichen Rat | ja, bis zur Versicherungssumme | eine Tötung durch Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hierfür angefallenen Kosten nach der GOT. | Ziffer 2.3.8, Seite 3 |
| Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Tierhalterhaftpflicht mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfall | ja | Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. | Ziffer 9.3, Seite 5 |
| Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieres | ja | Der Beitrag erhöht sich, wenn das versicherte Tier das Alter der nächsthöheren Altersgruppe erreicht. | Ziffer 10.6, Seite 6 |
| Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT) | ja | Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen. | Ziffer 11.2, Seite 7 |
| Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigungsfristen | ja | Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. | Ziffer 9.2.3, Seite 5 |
| Frist zum Einreichen von Rechnungen | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschluss | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen Tier OP-Versicherung Premium Plus (AVB Tier-OP Premium Plus)

```text
[Seite 1]
    Allgemeine Versicherungsbedingungen
    für die Operationskostenversicherung
    für Tiere – Premium Plus
    (AVB Tier-OP Premium Plus)
                                                                                                                                                     Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                                                                                                                     Barmenia-Allee 1
                                                                                                                                                     42119 Wuppertal


    Stand 01.01.2024


Inhaltsübersicht                                               Seite                                                                      Seite                                                                   Seite


Versichertes Risiko / Versicherungsumfang                                 Ihre Pflichten und Obliegenheiten                                          Der Versicherungsbeitrag

1       Versichertes Risiko ..................................... 2       6     Was bedeutet die vorvertragliche                                     10     Was müssen Sie bei der Beitrags-
                                                                                Anzeigepflicht und welche Folgen                                            zahlung beachten?
2       Leistungsvoraussetzungen und                                            hat ihre Verletzung? ................................... 4                  Was geschieht, wenn Sie einen
        Leistungsumfang ........................................ 2                                                                                          Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? .............. 6
        2.1 Wann liegt ein                                                7     Ihre Obliegenheiten .................................... 4                  10.1 Beitrag und Versicherungsteuer......... 6
              Versicherungsfall vor ......................... 2                 7.1 Welche Obliegenheiten müssen                                            10.2 Zahlung und Folgen verspäteter
        2.2 Wartezeiten für Versicherungsfälle ... 2                                  Sie vor Eintritt des Versicherungs-                                         Zahlung des Erstbeitrages oder
              2.2.1 Bedeutung und Dauer                                               falls beachten? .................................. 4                        einmaligen Beitrages ......................... 6
                      der Wartezeit ........................... 2               7.2 Welche Obliegenheiten müssen                                            10.3 Zahlung und Folgen verspäteter
              2.2.2 Allgemeine Wartezeit .............. 2                             Sie nach Eintritt des Versiche-                                             Zahlung des Folgebeitrages .............. 6
              2.2.3 Besondere Wartezeiten .......... 2                                rungsfalls beachten? ......................... 5                      10.4 Beitragszahlung per SEPA-Last-
              2.2.4 Wegfall der Wartezeit .............. 2                      7.3 Was müssen Sie uns mitteilen,                                                 schriftmandat, PayPal oder mit
              2.2.5 Krankheiten und Unfälle, die                                      wenn Sie im Versicherungsfall                                               Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/
                      zwischen dem Zeitpunkt des                                      auch eine andere Versicherung                                               Kündigungsrecht bei Widerruf ............ 6
                      Vertragsabschlusses (Antrag-                                    in Anspruch nehmen können? .......... 5                               10.5 Beitrag bei vorzeitiger
                      stellung) und dem vereinbar-                              7.4 Welche Rechtsfolgen haben                                                     Vertragsbeendigung .......................... 6
                      ten Versicherungsbeginn                                         Obliegenheitsverletzungen? .............. 5                           10.6 Beitragsberechnung/Änderung
                      auftreten................................... 2                                                                                              des Beitrages im Vertragsverlauf ....... 6
        2.3 Welche Kosten ersetzen wir                                    8     Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte
              im Versicherungsfall? ........................ 2                  auf uns über und welche Obliegenheit                                 11     Beitragsanpassung .................................... 6
        2.4 Selbstbeteiligung ............................... 3                 müssen Sie dabei beachten? ..................... 5
        2.5 Jahreshöchstentschädigung............... 3
        2.6 In welchen Ländern besteht                                                                                                               Weitere Bestimmungen
              Versicherungsschutz? ....................... 3              Die Versicherungsdauer
        2.7 Einmaliger Zuschuss zur Kastration/                                                                                                      12     Versicherung für fremde Rechnung ......... 7
              Sterilisation ......................................... 3   9     Wann beginnt und wann endet der
        2.8 Goldakupunktur/Goldimplanta-                                        Vertrag? ....................................................... 5   13     Wann verjähren die Ansprüche
              tion/Golddrahtimplantation ................. 3                    9.1 Beginn und Ende des                                                     aus diesem Vertrag? .................................. 7
                                                                                      Versicherungsschutzes ..................... 5
3       Welche Kosten übernehmen wir nicht                                      9.2 Dauer und Ende des Vertrages ......... 5                         14     Was ist bei Mitteilungen an uns
        (Leistungsausschlüsse) ............................. 3                  9.3 Kündigung nach Versicherungsfall .... 5                                 zu beachten?
        3.1 Ausschluss bekannter                                                9.4 Versicherungsjahr............................... 5                      Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift ..... 7
               Beeinträchtigungen ............................ 3
        3.2 Ausgeschlossene Operationen                                                                                                              15     Bedingungsänderung ................................ 7
               und sonstige veterinärärztliche
               Leistungen ......................................... 3                                                                                16     Künftige Bedingungsverbesserungen ..... 7
        3.3 Beeinträchtigungen im Zusammen-
               hang mit Trächtigkeit und Geburt ...... 3                                                                                             17     Welches Gericht ist zuständig? ................ 7
        3.4 Kastration, Sterilisation ...................... 4
                                                                                                                                                     18     Welches Recht findet Anwendung? ......... 7
4       Wann werden unsere
        Geldleistungen fällig? ................................ 4                                                                                    19     Sanktions-/Embargoklausel ...................... 7

5       Rangverhältnis der Leistungen bei                                                                                                            20     Wenn Sie mit uns einmal nicht
        mehreren Versicherungsverträgen............ 4                                                                                                       zufrieden sind.............................................. 8


                                                                                                                                                     Erläuterungen der Fachausdrücke ...................... 8


A 3856-02 01/2024                                                                          Seite 1 von 8

[Seite 2]
Versichertes Risiko / Versicherungsumfang               2.1.2     Beginn und Ende des                           2.2.3.2 Eine Wartezeit von 6 Monaten gilt auch
                                                                  Versicherungsfalls                            hinsichtlich des Einsetzens und Fixierens von Pro-
1   Versichertes Risiko                                                                                         thesen gemäß Ziffer 2.3.5.
                                                        2.1.2.1 Beginn des Versicherungsfalls
Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Rege-       Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versi-    2.2.4     Wegfall der Wartezeit
lungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten         cherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststel-    2.2.4.1 Bei Unfällen
Tiere.                                                  lung der Diagnose – die zu der Operation führt – er-    Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen
                                                        forderlich war (s. Ziffer 2.3.2).                       (siehe Definitionen unter Ziffer 2.1.1.1 c)), besteht
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,                                                                  keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließ-
dass dasjenige Tier, für dessen Behandlung Sie eine     2.1.2.2 Ende des Versicherungsfalls                     lich und nachweislich auf das Unfallereignis zurück-
Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig           Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des verein-      zuführen ist.
identifizierbar ist. Dies ist der Fall,                 barten Nachbehandlungszeitraums.
– wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung                                                                    2.2.4.2 Bei Bestehen einer Vorversicherung, an
     durch einen Chip mit Chipnummer oder durch         2.1.2.3 Verlängerter Versicherungsfall                  die dieser Vertrag ohne zeitliche Unterbrechung als
     eine eintätowierte Nummer eindeutig gekenn-        Sind wegen derselben Krankheit oder desselben Un-       Folgeversicherung anschließt, gilt Folgendes:
     zeichnet und entsprechend in der von Ihnen         falles mehrere Operationen veterinärmedizinisch         - Die allgemeine Wartezeit kommt nicht zur An-
     eingereichten Rechnung des behandelnden            notwendig, so zählen diese Operationen, deren je-            wendung, wenn vor diesem Vertrag über einen
     Tierarztes durch die Angabe der identischen        weilige operationsvorbereitende Untersuchung                 anderen Vertrag ein vergleichbarer Versiche-
     Nummer identifiziert ist, oder,                    (siehe Ziffer 2.3.2) und deren jeweilige Nachbehand-         rungsschutz bestanden hat und die von Ihnen
– wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeu-         lungen danach als ein zusammenhängender Versi-               zu diesem Barmenia-Vertrag geltende ge-
     tige Kennzeichnung des behandelten Tieres          cherungsfall. Dieser endet nach dem Ende des ver-            machte Leistung auch Bestandteil des Vorversi-
     mittels einer Chipnummer oder einer eintäto-       einbarten Nachbehandlungszeitraums.                          cherungsvertrages war.
     wierten Nummer auf unsere Anforderung nach-                                                                - Bei besonderen Wartezeiten wird die beste-
     geholt und von Ihnen nachgewiesen wird.            2.2 Wartezeiten für Versicherungsfälle                       hende Versicherungsdauer der Vorversicherung
                                                                                                                     auf die Wartezeit angerechnet. Dies gilt nicht für
2   Leistungsvoraussetzungen und                        2.2.1      Bedeutung und Dauer der Wartezeit                 solche Leistungsinhalte- und -umfänge, die
    Leistungsumfang                                     Der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag be-               über den Vorversicherungsvertrag nicht erstat-
                                                        ginnt für jedes in diesem Vertrag versicherte Tier           tet worden wären (z. B. durch Leistungsaus-
2.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?               erst nach Ablauf einer Wartezeit.                            schlüsse, höhere Selbstbeteiligung, niedrigeren
                                                                                                                     Erstattungssatz, niedrigere Höchstentschädi-
2.1.1    Versicherungsfall                              Die Wartezeit beginnt für das einzelne versicherte           gung, geringeren GOT2-Satz).
2.1.1.1 Versichert ist die veterinärmedizinisch not-    Tier mit dem für das jeweilige Tier vereinbarten Ver-
wendige Operation des versicherten Tieres wegen         sicherungsbeginn.                                       2.2.4.3 Nachweispflicht
Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall).                                                                      Um den Wegfall oder die Anrechnung der Wartezeit
                                                        Liegt der Zeitpunkt                                     prüfen zu können, müssen Sie uns folgende Unterla-
a) Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendi-     a) klinisch relevanter Symptome von Erkrankun-          gen einreichen:
ger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des            gen oder                                           - Die Kündigungsbestätigung Ihres
versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokal-      b) der Diagnosestellung von Erkrankungen vor Be-             Vorversicherers,
anästhesie zur Wiederherstellung des Gesundheits-       ginn des nach Ablauf von Wartzeiten einsetzenden        - den Versicherungsschein Ihres Vorversiche-
zustandes. Hierbei muss die Haut oder darunter lie-     Versicherungsschutzes, so sind die jeweilige Krank-          rers mit den gültigen Versicherungsbedingun-
gendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt          heit und deren Folgen dauerhaft nicht mitversichert.         gen.
werden.
Mitversichert sind auch folgende Eingriffe unter        2.2.2      Allgemeine Wartezeit                         2.2.5     Krankheiten und Unfälle, die zwischen
Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie:                      Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit                     dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
– Wundversorgung durch Nähen oder Klammern              (siehe Ziffer 2.1.1.1) beträgt die Wartezeit 30 Tage.             (Antragstellung) und dem vereinbarten
     (primäre und sekundäre Wundnaht),                                                                                    Versicherungsbeginn auftreten
– Zahnextraktionen und                                  2.2.3      Besondere Wartezeiten                        Für solche Fälle bieten wir – bei einem Wechsel des
– Zahnwurzelbehandlungen.                               Für Versicherungsfälle aufgrund der nachfolgend un-     Versicherers – ab Beginn dieses Vertrages Ver-
                                                        ter der Ziffer 2.2.3.1 aufgeführten Erkrankungen so-    sicherungsschutz, sofern die anfallenden Opera-
b) Krankheit ist ein nach dem aktuellen und allge-      wie für Prothesen (Ziffer 2.2.3.2) gelten besondere     tionen auch beim Vorversicherer versichert gewesen
mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen       Wartezeiten.                                            wären. Unsere Leistung ist begrenzt auf die Leis-
Wissenschaft in Deutschland anormaler, unvorher-                                                                tung, die der direkte Vorversicherer gezahlt hätte,
sehbar eintretender, körperlicher Zustand.              2.2.3.1 Die Wartezeit beträgt 6 Monate                  wenn der Vertrag dort ungekündigt fortgeführt wor-
                                                        für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden           den wäre.
c) Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen     Erkrankungen1 bzw. für folgende Operationen:
auf den Körper des versicherten Tieres einwirkt und     – Entropium;                                            Gilt für diese Operationen eine besondere Wartezeit,
eine körperliche Schädigung des versicherten Tieres     – Nabelbruch;                                           so werden die Kosten dafür nur dann übernommen,
nach sich zieht. Auch das Verschlucken von Fremd-/      – Kastration/Sterilisation (operativ), die wegen        wenn die besondere Wartezeit zum Zeitpunkt des
Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Le-            gynäkologischen, andrologischen oder onkolo-       Unfalles/der Feststellung der Krankheit gemäß
bensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle.                  gischen Erkrankungen durchgeführt werden           2.2.4.2 bereits abgelaufen ist.
                                                             muss (ausschließlich bei Entzündungen oder
d) Der Versicherungsfall muss nach Beginn des                tumorösen Veränderungen der Geschlechtsor-         2.3 Welche Kosten ersetzen wir im
Versicherungsschutzes (siehe Ziffer 9.1) und vor             gane, hormonabhängigen sonstigen Tumoren).             Versicherungsfall?
Vertragsende (siehe Ziffer 9.2.3) eingetreten sein.          Der Ausschluss Scheinträchtigkeit (Ziffer 3.3)
                                                             bleibt bestehen.                                   Voraussetzung für die Erstattung der in den Zif-
2.1.1.2 Versichert ist auch die operationsvorberei-     – Goldakupunktur/Goldimplantation/Golddrahtim-          fern 2.3.1 bis 2.3.8 bezeichneten Kosten ist, dass die
tende Untersuchung (siehe Ziffern 2.1.2.1 und 2.3.2)         plantation gemäß Ziffer 2.8;                       Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die
sowie die befristete Nachbehandlung nach der Ope-       – Ektropium;                                            vom Tierarzt verordneten/verschriebenen Medika-
ration (siehe Ziffer 2.3.3). Wenn die Operation nicht   – Ellbogengelenksdysplasie (ED)*;                       mente und Verbrauchsmaterialien nach dem aktuel-
durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende      – Hüftgelenksdysplasie (HD)*;                           len und allgemein anerkannten Stand der veterinär-
Untersuchung nicht versichert.                          – Patellaluxation;                                      medizinischen Wissenschaft in Deutschland für das
                                                        – Radius curvus.                                        jeweilige Krankheitsbild beziehungsweise die Unfall-
                                                                                                                folge medizinisch notwendig, zweckmäßig, ange-
                                                        *Darunter fallen z. B. auch Fragmentierter Processus    messen und verhältnismäßig sind.
                                                        coronoideus medialis ulnae (FPC) und Isolierter Pro-
1 Erläuterungen zu den Fachbegriffen finden Sie         cessus anconaeus (IPA).                                 2 Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte

 auf Seite 8                                                                                                    (GOT) in der zum Zeitpunkt des Eintritts des Versi-
                                                                                                                cherungsfalls jeweils gültigen Fassung
A 3856-02 01/2024                                                           Seite 2 von 8

[Seite 3]
2.3.1    Vergütungen des Tierarztes                        lungen für maximal 15 Kalendertage nach der Ope-            drahtimplantation, wenn diese Behandlung nach Ab-
a) Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes            ration weiter versichert.                                   lauf der besonderen Wartezeit von 6 Monaten (siehe
nach der GOT bis zur 3-fachen Höhe des Gebühren-           Bei verlängerten Versicherungsfällen nach 2.1.2.3           Ziffer 2.2.3) vom Tierarzt angewandt, verordnet oder
satzes.                                                    sind nur Operationen versichert, die während der            verschrieben wurde.
                                                           Laufzeit des Vertrages durchgeführt werden.
b) Für tierärztliche Leistungen im Rahmen eines                                                                        3   Welche Kosten übernehmen wir nicht
tierärztlichen Notdienstes, die in Notfällen erbracht      2.3.4     Medikamente, Verbrauchsmaterial und                   (Leistungsausschlüsse)?
werden erstatten wir                                                 Hilfsmittel
– die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT              Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Ver-             3.1 Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen
      bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes             brauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom            Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
      sowie                                                Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.                Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch be-
– die Notdienstgebühr nach der GOT,                                                                                    dingte oder erworbenen Fehlentwicklungen, die
wenn die tierärztlichen Leistungen bei Nacht, am           2.3.5      Prothesen                                        Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes
Wochenende oder an Feiertagen gemäß den in der             Wir übernehmen die Kosten von Prothesen (künstli-           (Ziffer 9.1) bekannt geworden sind.
GOT definierten Zeiträumen durchgeführt wurden.            che Gliedmaßen, künstliche Gelenke, künstliche Or-          Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschut-
Das Vorliegen eines Notfalles ist durch den Tierarzt       gane/Organteile, z. B. künstliches Hüftgelenk), wenn        zes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder ange-
zu bestätigen. Liegt kein Notfall vor, erstatten wir die   diese veterinärmedizinisch notwendig und nach Ab-           borene, genetisch bedingte oder erworbenen Fehl-
Vergütungen des Tierarztes gemäß Ziffer 2.3.1 a).          lauf der besonderen Wartezeit von 6 Monaten (siehe          entwicklungen besteht im Rahmen dieser Versiche-
                                                           Ziffer 2.2.3.2) vom Tierarzt verordnet oder verschrie-      rungsbedingungen Versicherungsschutz.
2.3.2      Kosten für operationsvorbereitende              ben wurden.
           Untersuchungen                                                                                              Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind
Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir         2.3.6     Wegegeld und Reisekosten bei                      Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der vete-
auch die Kosten                                                      fehlender Transportfähigkeit                      rinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich
– der Untersuchung, die zur Feststellung der               Wir erstatten bei Hausbesuchen des Tierarztes die           bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungs-
     Diagnose – die zu der Operation führt – erfor-        Entschädigungen für Wegegeld und Reisekosten                bedingten Anomalien beruhen.
     derlich war (s. Ziffer 2.1.1.2), sowie                nur, wenn das versicherte Tier nicht transportfähig
– für daran anschließende weitere Untersuchun-             war und der Tierarzt dies bestätigt. Es gilt nicht als      3.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige
     gen, die der Operationsvorbereitung dienen.           Transportunfähigkeit, wenn lediglich ein geeignetes               veterinärärztliche Leistungen
Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnah-          Transportmittel fehlt.                                      Für die nachfolgend genannten Operationen (inklu-
men, die geeignet erscheinen, einen Befund zu er-                                                                      sive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie
heben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Unter-       2.3.7     Kosten für Behandlung im Ausland                  sonstige veterinärärztliche Leistungen werden keine
suchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B.            Wenn der Versicherungsfall während einer Reise im           Kosten übernommen.
Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor).                      Ausland eintritt (siehe Ziffer 2.6) oder eine Behand-       a) Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersu-
                                                           lung im Ausland erfolgt, erstatten wir die Kosten ge-       chungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zu-
Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Nar-           mäß den Ziffern 2.3.1 bis 2.3.8 bis zur Höhe der im         sammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall
kose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt,       jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der          stehen;
auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht      Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der          b) Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische
begonnen hatte.                                            in Deutschland geltenden GOT.                               Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von
                                                                                                                       Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistierende
2.3.3      Kosten für Nachbehandlung                       2.3.8      Kosten für Einschläferung durch Injektion        Milchcanini);
Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kos-         Kann der Gesundheitszustand des versicherten Tie-           c) Operationen, die der Herstellung des jeweiligen
ten für eine sich anschließende Nachbehandlung im          res nicht wiederhergestellt werden und ist, um das          Rassestandards dienen;
Zusammenhang mit der Operation. Die Anzahl der             Leiden des Tieres zu beenden, eine Tötung durch             d) Operationen im Zusammenhang mit dem
versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage           Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hier-   Brachycephalen Syndrom (z. B. Operation eines zu
nach dem Tag der Operation) wird im Versiche-              für angefallenen Kosten nach der GOT.                       langen Gaumensegels);
rungsschein dokumentiert.                                                                                              e) Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn
                                                           2.4 Selbstbeteiligung                                       diese zur Behandlung eingesetzt werden, und vor-
Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operati-           Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von       beugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate;
ven Eingriffes notwendige Behandlung, um die Ge-           der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versiche-                f) Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gut-
sundheit des versicherten Tieres wieder herzustel-         rungsschein können Sie entnehmen, ob und in wel-            achten, medizinischen Auskünften, Befunden und
len, den Zustand zu verbessern oder eine Ver-              cher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart ha-         Tierarztbriefen;
schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch             ben.                                                        g) Operationen aufgrund von Schäden, die Sie
komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B.               Der einmalige Zuschuss zur Kastration/Sterilisation         bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeige-
Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, La-               gemäß Ziffer 2.7 wird ohne Abzug einer Selbstbetei-         führt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig
sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera-           ligung bis zur vereinbarten Grenze erstattet.               erhoben haben;
pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise                                                                         h) Operationen von Krankheiten oder Unfällen, die
veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert       2.5 Jahreshöchstentschädigung                               durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand
sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge-         Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen,             und Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen
mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen          ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstent-            Ansammlung oder Kundgebung entstehen;
Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an-         schädigung je Abrechnungsjahr (Definition siehe             i) Operationen aufgrund von Krankheiten oder
gewandt, verschrieben oder verordnet werden.               letzte Seite) für Operationen vereinbart haben.             Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen
                                                                                                                       und Kernenergie entstehen;
Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen           2.6 In welchen Ländern besteht                              j) Operationen aufgrund von Krankheiten, die in-
der Nachbehandlung einer über diesen Vertrag ver-              Versicherungsschutz?                                    folge von Epidemien oder Pandemien entstehen,
sicherten Operation insgesamt auf 10 Behandlungen          Versicherungsschutz besteht weltweit.                       k) Operationen aufgrund von Kryptorchismus.
mit maximal 30 Minuten Dauer begrenzt.
                                                           2.7 Einmaliger Zuschuss zur Kastration/                     3.3 Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit
Was zählt zur Physiotherapie?                                   Sterilisation                                                Trächtigkeit und Geburt
In diesen Versicherungsbedingungen werden Be-              Wir zahlen – auch ohne medizinische Indikation –            Nicht übernommen werden die Kosten für Operatio-
handlungen, die zur Stabilisierung und Stärkung des        einmalig während der Laufzeit des Vertrages einen           nen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehand-
Bewegungsapparates eingesetzt werden unter dem             Zuschuss zur Kastration/Sterilisation des versicher-        lung) von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusam-
Oberbegriff "Physiotherapie" zusammengefasst.              ten Tieres bis zu maximal 150 EUR.                          menhang mit dem Decken oder der Scheinträchtig-
Hierzu gehören beispielsweise auch Chiropraktik                                                                        keit des versicherten Tieres stehen.
und Osteopathie.                                           2.8 Goldakupunktur/Goldimplantation/
                                                                Golddrahtimplantation                                  Versichert sind einmalig je versichertes Tier die Ope-
Endet der Versicherungsvertrag vor Abschluss der           Mitversichert sind Behandlungen des versicherten            rationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang
Nachbehandlung, so bleiben laufende Nachbehand-            Tieres mit Goldakupunktur/Goldimplantation/Gold-


A 3856-02 01/2024                                                               Seite 3 von 8

[Seite 4]
mit einem Kaiserschnitt entstehen, der wegen Kom-         und vollständiger Beantwortung der Fragen ver-           Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-
plikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch not-      pflichtet.                                               treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der
wendig ist.                                                                                                        laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 10.1.1) Ver-
                                                          Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer-        tragsbestandteil.
3.4 Kastration, Sterilisation                             heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn
Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration         diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt         Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,
oder Sterilisation (Ausnahme siehe Ziffer 2.2.3.1).       oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als     nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist-
                                                          hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis-     los kündigen, wenn
4    Wann werden unsere Geldleistungen fällig?            tig gehandelt.                                           – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den
                                                                                                                        Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder
4.1 Fälligkeit unserer Geldleistung                       6.2 Mögliche Folgen einer                                – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-
Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir                Anzeigepflichtverletzung                                zeigten Umstand ausschließen.
die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest-         Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche
stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs           Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.        Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung
unserer Leistungspflicht notwendig sind.                  Je nach den Umständen des Einzelfalls können wir         über die Vertragsänderung hinweisen.
                                                          in einem solchen Fall
4.2 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung                     – vom Vertrag zurücktreten,                              6.3 Voraussetzungen für die Ausübung
Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Mo-          – den Vertrag kündigen,                                       unserer Rechte
nats nach Anzeige des Versicherungsfalls abge-            – den Vertrag ändern oder                                Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
schlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in          – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung                zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir
Höhe des Betrages verlangen, den wir voraussicht-               anfechten.                                         Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die
lich mindestens zahlen müssen. Verzögern sich je-                                                                  Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen
doch unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden,             6.2.1     Rücktritt                                      haben.
verlängert sich die Monatsfrist entsprechend.             Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt,
                                                          können wir vom Vertrag zurücktreten.                     Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung
4.3 Direktabrechnung mit                                                                                           oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-
      dem Tierarzt / der Tierklinik                       Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn                       gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An-
Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die          – weder eine vorsätzliche,                               zeige kannten.
von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten        – noch eine grob fahrlässige
Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen        Anzeigepflichtverletzung vorliegt.                       Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen                                                                  gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik.    Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt    Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt
Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik   wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn      mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung
ab.                                                       wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-       der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge-
                                                          gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter       machte Recht begründet, Kenntnis erlangen.
5    Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren           Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht       Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-
     Versicherungsverträgen                               angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-         stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-
                                                          sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen      zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei-
Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn           Versicherungsschutz.                                     tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats-
Sie auch eine andere Versicherung in Anspruch                                                                      frist noch nicht verstrichen ist.
nehmen können?                                            Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versi-       rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol-    Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-
cherung mit einer anderen Versicherungsgesell-            gender Voraussetzung bestehen:                           löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
schaft eine Leistung beanspruchen können, geht                                                                     oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall
dieser Anspruch grundsätzlich unserer Leistungs-          Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei-   vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
pflicht vor. Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Ver-     nen gefahrerheblichen Umstand, der                       Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
sicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn           – weder für den Eintritt oder die Feststellung des       Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir               Versicherungsfalls,                                 letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung          – noch für die Feststellung oder den Umfang
treten. Sie sind jedoch verpflichtet, uns den anderen          unserer Leistungspflicht                            6.4 Anfechtung
Versicherer zu benennen. Einzelheiten können Sie          ursächlich war.                                          Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
Ziffer 7.3 entnehmen.                                                                                              Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
                                                          Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt     richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
                                                          unsere Leistungspflicht.                                 gewollt beeinflusst worden ist.
Ihre Pflichten und Obliegenheiten
                                                          6.2.2     Kündigung                                      Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitra-
6    Was bedeutet die vorvertragliche                     Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil      ges zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfech-
     Anzeigepflicht und welche Folgen                     die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich      tungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
     hat ihre Verletzung?                                 noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver-
                                                          trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat        6.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
6.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht                        kündigen.                                                Die Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten entsprechend, wenn
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-                                                               der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen         Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn           und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha-          wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-       ist.
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.           gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere         Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht       7   Ihre Obliegenheiten
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem          angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.         sen hätten.                                              7.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor
                                                                                                                        Eintritt des Versicherungsfalls beachten?
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach            6.2.3    Vertragsänderung                                Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maß-
gefahrerheblichen Umständen, die wir                      Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil        nahmen ergreifen (z. B. auch Einhaltung behördli-
– nach Ihrer Vertragserklärung,                           wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin-       cher Sicherheitsvorschriften), um Krankheiten und
– aber noch vor Vertragsannahme                           gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter       Unfälle des versicherten Tieres zu vermeiden.
in Textform stellen.                                      Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht
                                                          angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-
Soll das eine andere Person als Sie selbst treffende      sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf
Operationsrisiko für das Tier versichert werden, ist      unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-
auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer            teil.

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7.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie nach                 7.4.2      Unser Kündigungsrecht                          9.2.2     Stillschweigende Verlängerung
      Eintritt des Versicherungsfalls beachten?           Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver-        Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-
7.2.1      Vorlage der Rechnung                           letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er-   tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr
Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,          füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif-       stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-
müssen Sie uns die durch die versicherte Behand-          fer 7.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos          lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi-
lung entstandenen Kosten durch Vorlage der Rech-          kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb          gung zugegangen ist.
nung nachweisen.                                          eines Monats, nachdem wir von der Verletzung
Aus der Rechnung muss ersichtlich sein                    Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist       9.2.3      Vertragsbeendigung
– der Name des Halters des Tieres, für das die            ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die             Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
      Leistung erbracht worden ist;                       Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob       endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung
– der Name und Beschreibung des Tieres                    fahrlässig erfolgt ist.                                   bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
      (Chip/Tätowierungsnummer) für das die                                                                         Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf-
      Leistung erbracht worden ist;                       8    Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte               zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform
– die Diagnose;                                                auf uns über und welche Obliegenheit                 kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.
– die berechnete Leistungsposition gemäß der                   müssen Sie dabei beachten?                           Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können
      geltenden GOT;                                                                                                Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der
– das Datum der erbrachten Leistungen.                    8.1 Übergang von Ersatzansprüchen                         Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,
Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres             Wenn Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten         an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön-
spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle              zusteht, geht dieser Anspruch bis zu der Höhe auf         nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu-
diagnostische Verfahren (EKG, Röntgen, Ultraschall        uns über, in der wir den Schaden ersetzen. Der            kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.
etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden             Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend ge-         Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist
sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden           macht werden. Wenn sich Ihr Ersatzanspruch gegen          von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in
Untersuchungsdokumente vorzulegen.                        eine Person richtet, mit der Sie bei Eintritt des Scha-   Textform kündigen.
                                                          dens in häuslicher Gemeinschaft leben, können wir
7.2.2     Auskunftspflicht                                den übergegangenen Anspruch gegen diese Person            9.2.4       Verzicht auf das ordentliche Kündigungs-
Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,          nur geltend machen, wenn sie den Schaden vorsätz-                     recht zum Ablauf durch uns
müssen Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß             lich verursacht hat.                                      Mit Beginn des vierten Versicherungsjahres (Zif-
jede Auskunft erteilen, die für die Feststellung des                                                                fer 9.4) verzichten wir als Versicherer auf unser Kün-
Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-         8.2 Ihre Obliegenheit im Zusammenhang                     digungsrecht zum jeweiligen Ablauftermin gemäß
tungspflicht erforderlich ist. Wir sind berechtigt, bei       mit Ersatzansprüchen                                  Ziffer 9.2.3 mit folgenden Ausnahmen:
den Tierärzten, die das versicherte Tier behandelt        Nachdem der Anspruch auf uns übergegangen ist,            – Wir können Ihren Vertrag unter Einhaltung einer
oder untersucht haben, die zur Feststellung des Ver-      müssen Sie uns bei der Durchsetzung des An-                     Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf-
sicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-            spruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist.             termin kündigen, wenn wir innerhalb eines Zeit-
tungspflicht erforderlichen Auskünfte in Bezug auf                                                                        rahmens von drei Monaten alle Versicherungs-
das versicherte Tier einzuholen.                          8.3 Folgen einer Obliegenheitsverletzung                        verträge der "Operationskostenversicherung für
                                                          Abweichend von Ziffer 7.4 gilt bei Verletzung der Ob-           Tiere" zu deren jeweiligen Ablauf kündigen
7.2.3    Untersuchungsrecht                               liegenheit nach Ziffer 8.2 Folgendes:                           (Aufgabe des Geschäftszweiges "Operations-
Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,          Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich ver-             kostenversicherung für Tiere").
müssen Sie uns gestatten, das Tier durch einen von        letzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflich-   – Kündigungsrecht wegen Verletzung der vorver-
uns bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen. Die        tet, als wir aufgrund Ihrer Obliegenheitsverletzung             traglichen Anzeigepflicht nach Ziffer 6;
Kosten dieser Untersuchung tragen wir.                    von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können.           – Kündigungsrecht wegen Nichtbeachtung von
                                                          Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig              Obliegenheiten nach Ziffer 7 und
7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im             verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen          – Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung des
     Versicherungsfall auch eine andere Versi-            Ersatz verlangen können, können wir unsere Leis-                Erst- bzw. Folgebeitrages sowie wegen Wider-
     cherung in Anspruch nehmen können?                   tung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach            rufs der Lastschrifteinzugsermächtigung oder
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen            der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung un-                sonstiger Zahlungsarten gemäß Ziffern 10.2 bis
Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen         terbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe                10.4.
können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen.       Fahrlässigkeit vorliegt.                                  Die vorstehenden Ausnahmen sind von unserem
In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzuge-                                                                Kündigungsverzicht nicht betroffen und bleiben als
ben.                                                                                                                Rechte für uns bestehen.
                                                          Die Versicherungsdauer
7.4 Welche Rechtsfolgen haben                                                                                       9.3 Kündigung nach Versicherungsfall
     Obliegenheitsverletzungen?                           9    Wann beginnt und wann endet der Vertrag?             Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung
7.4.1      Nachteilige Auswirkungen auf unsere                                                                      beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie
           Leistungspflicht                               9.1 Beginn und Ende des                                   gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies                 Versicherungsschutzes                               Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens
dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis-      Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-          einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:                   cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie            Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt-
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-           den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich           nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text-
     zen, sind wir nicht leistungspflichtig.              nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlen, je-      form zugegangen sein.
– Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver-          doch nicht vor Ablauf der jeweils geltenden Warte-
     letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu      zeit für Versicherungsfälle (Ziffer 2.2).                 Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem
     kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der                                                                      Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim-
     Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei-          Der Versicherungsschutz endet – auch für schwe-           men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit-
     sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt,       bende oder verlängerte Versicherungsfälle – mit           punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden
     kürzen wir die Leistung nicht.                       dem Ende des Vertrages (Ziffer 9.2.3).                    Versicherungsjahres, wirksam wird.
     Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs-       Ausnahme: Laufende Nachbehandlungen im Rah-
     sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver-       men eines operativen Eingriffes bleiben gemäß Ziffer      Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach
     pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver-     2.3.3 bis zu 15 Kalendertage nach der Operation           ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Mit Beginn des
     letzung der Obliegenheit                             weiter versichert.                                        vierten Versicherungsjahres (Ziffer 9.4) verzichten
     – weder für den Eintritt oder die Feststellung                                                                 wir als Versicherer auf unser Kündigungsrecht nach
           des Versicherungsfalls                         9.2 Dauer und Ende des Vertrages                          einem Versicherungsfall.
     – noch für die Feststellung oder den Umfang          9.2.1    Vertragsdauer
           unserer Leistungspflicht ursächlich war.       Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-        9.4 Versicherungsjahr
     Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis-   gegebenen Zeitraum abgeschlossen.                         Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
     tig verletzt haben.                                                                                            Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-
                                                                                                                    sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-
                                                                                                                    nen Zeitpunkt.

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Ausnahme:                                                10.3 Zahlung und Folgen verspäteter                           Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan-          Zahlung des Folgebeitrages                               derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug
zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-        10.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung             widerrufen, so können wir den Vertrag zum
sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs-         Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar-            Ende des laufenden Versicherungsmonats
jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-       ten Zeitpunkt fällig.                                         außerordentlich kündigen.
weils ganze Jahre.
                                                         10.3.2 Verzug                                            10.4.2 Änderung des Zahlungsweges
     Beispiel:                                           Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung
     Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-          len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine      nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift
     trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,         Mahnung von uns erhalten haben.                          von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut
     das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.           Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht   trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir
                                                         verschuldet haben.                                       hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-
                                                                                                                  den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-
Der Versicherungsbeitrag                                 Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-     lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu
                                                         den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-          verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-
10   Was müssen Sie bei der Beitragszahlung              standen ist (Ziffer 10.3.3).                             gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei-
     beachten? Was geschieht, wenn Sie einen                                                                      nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,
     Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                   10.3.3 Zahlungsfrist                                     wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert
                                                         Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-
10.1 Beitrag und Versicherungsteuer                      len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform        gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug
10.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode          eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-       können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die         frist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich,                                                               10.5 Beitrag bei vorzeitiger
halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt     Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn             Vertragsbeendigung
sich die Dauer der Versicherungsperiode:                 sie folgende Informationen enthält:                      Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,
Sie beträgt                                              – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die           soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-
– bei Monatsbeiträgen einen Monat,                             Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und      spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum
– bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,            – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die            des Versicherungsschutzes entspricht.
– bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und                     nach Ziffer 10.3.4 mit der Fristüberschreitung
– bei Jahresbeiträgen ein Jahr.                                verbunden sind.                                    10.6 Beitragsberechnung/Änderung des
                                                                                                                        Beitrages im Vertragsverlauf
10.1.2 Versicherungsteuer                                10.3.4   Verlust des Versicherungsschutzes               Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag, wird vom Versi-
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-              und Kündigung                                   cherungsbeginn an berechnet und ist abhängig vom
cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom        Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-         Alter des versicherten Tieres bei Vertragsbeginn.
Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.                        mahnten Betrag nicht bezahlt haben,
                                                         – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung            Für Tiere, die bei Vertragsbeginn das 7. Lebensjahr
10.2 Zahlung und Folgen verspäteter                         kein Versicherungsschutz.                             noch nicht vollendet haben, gilt: Der Beitrag erhöht
     Zahlung des Erstbeitrages oder                      – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine             sich, wenn das versicherte Tier das Alter der nächst-
     einmaligen Beitrages                                   Frist einzuhalten.                                    höheren Altersgruppe erreicht.
10.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung           Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei-         Es gibt folgende Altersgruppen:
Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird             nes Monats den angemahnten Betrag bezah-              ab 3. Lebensmonat,
der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach          len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-     ab 1. Geburtstag,
Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die         fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und       ab 3. Geburtstag,
Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt          Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-             ab 5. Geburtstag,
vereinbart und im Versicherungsschein angegeben             schutz.                                               ab 7. Geburtstag,
und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi-                                                               ab 9. Geburtstag.
cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un-       Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-           Ab wann ist der Beitrag der nächsten Altersgruppe
verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.         lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab-    zu zahlen? Ab Beginn des auf den Geburtstag fol-
                                                         lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit      genden Versicherungsjahres.
10.2.2    Späterer Beginn des                            der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie
          Versicherungsschutzes                          bei der Kündigung ausdrücklich hin.                      Im Fall einer Beitragsanpassung gemäß Ziffer 11
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu                                                                    ändern sich die Beiträge und Risikozuschläge ent-
einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver-      10.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift-               sprechend.
sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.            mandat, PayPal oder mit Kreditkarte
Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung              als Geschäftsgrundlage/                            11   Beitragsanpassung
in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im            Kündigungsrecht bei Widerruf
Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.            Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur        11.1 Prüfung der Beiträge
                                                         abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen         Wir sind berechtigt und verpflichtet, mindestens ein-
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete         oder von einer anderen Person durch ein SEPA-            mal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu
Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-      Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar-      prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können
cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.               tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs-         oder eine Anpassung (Erhöhung oder Absenkung)
                                                         dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt      vorgenommen werden muss. Zweck der Prüfung ist
10.2.3    Zahlung bei abweichendem                       werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw.      es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge und
          Versicherungsschein                            deren Konto einzuziehen.                                 eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen
Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag                                                                   aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen.
oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste        10.4.1 Ihre Pflichten
oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach       a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen         11.2 Regeln der Prüfung
Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.                    Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt     Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende
                                                              der Fälligkeit des Beitrages eine ausreichende      Regeln:
10.2.4 Rücktritt                                              Deckung aufweist.                                   a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht        b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden       Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik
rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-              von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-       an. Bei der Überprüfung werden Tier-Operationskos-
rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir        lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-       tenversicherungsverträge aus dem Bestand der Bar-
können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,               verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-       menia Allgemeine Versicherungs-AG, die nach versi-
dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet             nen Zahlungsaufforderung erfolgt.                   cherungsmathematischen Grundsätzen einen gleich-
haben.                                                   c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-           artigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammenge-
                                                              schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum           fasst.
                                                              Beitragseinzug

A 3856-02 01/2024                                                            Seite 6 von 8

[Seite 7]
Die Überprüfung richtet sich nach der bisherigen         gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie-         eines der genannten Ereignisse unwirksam ge-
Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der            genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son-         worden ist.
voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung         dern auch von der anderen Person.
bis zur nächsten Überprüfung. Wir sind dabei insbe-      Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht      15.2 Störung des Gleichgewichts zwischen
sondere berechtigt, Veränderungen der Gebühren-          an, wenn                                                      Leistung und Gegenleistung
ordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu         – der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen             Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
berücksichtigen.                                              worden ist oder                                    standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene
b) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt-       – es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie           Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi-                rechtzeitig zu benachrichtigen.                    in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht
cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von      Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es            keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen             dagegen an,                                             Lücke.
Treuhänders zu berücksichtigen.                          – wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge-
                                                              schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags       15.3 Keine Schlechterstellung
11.3 Beitragserhöhung                                         nicht darüber informiert haben.                    Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-
Ergibt die Prüfung einen höheren Beitrag als bisher,                                                             zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit
sind wir berechtigt, den für Ihren Vertrag geltenden     13   Wann verjähren die Ansprüche                       anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-
Beitrag um die Differenz anzuheben.                           aus diesem Vertrag?                                ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen
                                                                                                                 Regelungen.
11.4 Beitragsermäßigung                                  13.1 Gesetzliche Verjährung
Ergibt die Prüfung einen niedrigeren Beitrag als bis-    Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-         15.4 Durchführung der Anpassung
her, sind wir verpflichtet, den für Ihren Vertrag gel-   jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet      Die nach den Ziffern 15.1 bis 15.3 zulässigen Ände-
tenden Beitrag um die Differenz abzusenken.              sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli-    rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben
                                                         chen Gesetzbuchs.                                       und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen
11.5 Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge                                                                   die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des
Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver-        13.2 Aussetzung der Verjährung                          Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf
träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie-         Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei       Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 15.5 hinweisen.
ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste-       uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-
hende und für die neu abzuschließenden Verträge          hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu          15.5 Kündigung
die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den         dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung         Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für        in Textform zugeht.                                     passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-
die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu                                                                halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-
abzuschließende Verträge verlangen.                      14   Was ist bei Mitteilungen an uns zu beach           lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü-
                                                              ten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?        hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
11.6 Wirksamwerden der Anpassung                                                                                 der Bedingungsanpassung.
Wir können den Beitrag im Verlauf eines Versiche-        14.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende
rungsjahres einmal anpassen.                             Stellen gerichtet werden:                               16   Künftige Bedingungsverbesserungen
Wir werden Ihnen die Anpassung spätestens einen          – an unsere Hauptverwaltung oder
Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des angepass-       – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.    Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für
ten Beitrages mitteilen.                                      Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus   neue Versicherungsverträge die „Allgemeinen Versi-
                                                              Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen          cherungsbedingungen für die Operationskostenver-
11.7 Kündigung bei Beitragserhöhung                           Nachträgen.                                        sicherung für Tiere – Premium Plus“ ausschließlich
Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungs-                                                                 zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag
rechts nach Ziffer 11.1 den Beitrag, können Sie den      14.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns          berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen
Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unse-         mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen ge-    ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für
rer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die        genüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen,       alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leis-
Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu       gilt Folgendes:                                         tungsfälle.
dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung wirk-          Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als
sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragser-      zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre       17   Welches Gericht ist zuständig?
höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam-           letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht        Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres         17.1      Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
hin.                                                     Namens nicht mitteilen.                                 gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
Die sonstigen Kündigungsmöglichkeiten nach diesen                                                                – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens
Bedingungen bleiben hiervon unberührt.                   15   Bedingungsänderung                                      oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-
                                                                                                                      trag zuständig ist.
Weitere Bestimmungen                                     Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver-    – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie
                                                         sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende             keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-
12   Versicherung für fremde Rechnung                    Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen             wöhnlichen Aufenthalts.
                                                         (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den
12.1 Rechte aus dem Vertrag                              Ziffern 15.1 bis 15.3 erfüllt sind:                     17.2     Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine                                                                   gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn
andere Person schließen (Versicherung für fremde         15.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen                 Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres
Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche-       Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen         gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben.          ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:
Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person         – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des              18   Welches Recht findet Anwendung?
den Versicherungsschein besitzt.                               Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich
                                                               oder                                              Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
12.2 Zahlung der Entschädigung                           – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,
Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung               die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-      19   Sanktions-/Embargoklausel
an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere                 trifft oder
Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung       – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-       Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt            dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-       stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
hat.                                                           dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör-    solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
                                                               den im Wege eines bestandskräftigen Verwal-       anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
12.3 Kenntnis und Verhalten                                    tungsakts.                                        sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de-       – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in-          oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen             haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe-     hen.
haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten               dingungen eines anderen Versicherers durch        Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
                                                                                                                 sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten

A 3856-02 01/2024                                                            Seite 7 von 8

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von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften             Definition Abrechnungsjahr
der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
Deutschland entgegenstehen.                                  Das Abrechnungsjahr ist immer ein Zeitraum von
                                                             zwölf Monaten. Dieser Zeitraum beginnt immer an
20    Wenn Sie mit uns einmal nicht                          dem Tag und Monat des Versicherungsbeginns.
      zufrieden sind
                                                                 Beispiel: Bei einem Versicherungsbeginn am
Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind!                    15.01.2022 beginnt das jeweilige Abrechnungs-
Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie               jahr immer am 15.01. eines Jahres.
bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele-
genheit klären können.
                                                             Erläuterung der Fachausdrücke
Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich-
keiten:                                                      Wichtiger Hinweis:
                                                             Die nachfolgenden Erläuterungen sind lediglich ein
20.1 Versicherungsombudsmann                                 Hilfsmittel, das die Verständlichkeit schwieriger
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung            Fachausdrücke erleichtern soll. Sie sind weder Be-
nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns           standteil des Versicherungsvertrags noch eine Aus-
einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-             legungshilfe für den Vertrag. Grundlage zur Ausle-
nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-              gung sind allein der Text der Versicherungsbedin-
mann für Versicherungen wenden.                              gungen und die dafür maßgeblichen Rechtsvor-
                                                             schriften.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin                              –   Ektropium:
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                    Auswärtsstülpung des Lidrandes (Roll-Lid nach
Internet: www.versicherungsombudsmann.de                         außen)
Tel.: 0800 3696000                                           –   Ellbogengelenksdysplasie (ED):
Fax: 0800 3699000                                                Fehlentwicklung des Ellbogengelenks.
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).                      Als Folge können weitere Erkrankungen wie
                                                                 auch Arthrosen auftreten.
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-           –   Entropium:
bührenpflichtigen Rufnummern:                                    Einstülpung des Lidrandes (Roll-Lid nach in-
Tel.: +49 30 20605899                                            nen).
Fax: +49 30 20605898.                                        –   Fragmentierter Processus coronoideus medialis
                                                                 ulnae:
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-                 Weitere Erkrankung, die zur Ellbogengelenk-
hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende                dysplasie führt.
Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an           –   Hüftgelenksdysplasie (HD):
dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.                          Die Hüftgelenksdysplasie ist eine Fehlentwick-
                                                                 lung des Hüftgelenks.
Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über           –   Isolierter Processus anconaeus (IPA):
eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-                 IPA bezeichnet eine von vier Erkrankungen die
ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online                zur Fehlentwicklung (Dysplasie) des Ellbogen-
an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/              gelenks führt.
wenden.                                                      –   Kryptorchismus:
Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an                Ein- oder beidseitiger Fehlstand des Hodens,
den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.                      bei dem sich der Hoden vorübergehend oder
                                                                 dauerhaft außerhalb des Hodensacks befindet.
20.2 Versicherungsaufsicht                                   –   Nabelbruch:
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder              Bezeichnet einen Durchbruch in der Bauch-
treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-               wand.
abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns          –   Patellaluxation:
zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-                 Kniegelenksverletzung (Verrenkung der Knie-
ternehmen unterliegen wir der                                    scheibe), die entwicklungsbedingt sein kann.
Aufsicht der                                                 –   Persistierende Milchcanini:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht                  Milchfangzähne, die noch längere Zeit nach
(BaFin)                                                          dem Durchbruch der bleibenden Fangzähne im
Sektor Versicherungsaufsicht                                     Zahnbogen verbleiben.
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn                         –   Radius curvus:
E-Mail: poststelle@bafin.de                                      Wachstumsstörung im Bereich des Unterarms,
Tel.: 0228 4108-0                                                die zu einer Fehlstellung der Gliedermaße führt.
Fax: 0228 4108-1550.                                         –   Zu langes Gaumensegel:
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-                Kann insbesondere bei flachgesichtig gezüchte-
stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-       ten Tieren zu Problemen bei der Atmung füh-
scheiden kann.                                                   ren.

20.3. Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
weg zu beschreiten.


A 3856-02 01/2024                                                               Seite 8 von 8
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