# PETPROTECT OP-Kostenversicherung für Hunde nach Unfällen Komfort: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-petprotect-hunde-unfall-op.php
- Rechtlicher Träger: PETPROTECT (Vertriebsmarke), Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (Risikoträger laut Fundstelle)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-petprotect-hunde-unfall-op.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PETPROTECT Operationskostenversicherung für Hunde nach Unfällen Komfort](https://a.storyblok.com/f/288340637667316/67cb77a4fa/petprotect_versicherungsbedingungen_hunde-unfall-op_2024-01.pdf), Fassung AVB A 3886-02, Stand 01.01.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung) | ja | Versichert ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Unfall (Versicherungsfall). | Ziffer 2.1.1.1, Seite 2 |
| Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tier | ja | Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Regelungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde. | Ziffer 1, Seite 2 |
| Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammen | nicht geregelt |  |  |
| Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operation | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fach | ja | Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls jeweils gültigen Fassung bis zur 3-fachen Höhe des Gebührensatzes. | Ziffer 2.2.1 a), Seite 2 |
| Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr) | ja | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen. | Ziffer 2.3, Seite 2 |
| Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen. | Ziffer 2.3, Seite 2 |
| Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinik | nicht geregelt |  |  |
| Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinik | ja | Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. | Ziffer 4.3, Seite 3 |
| Allgemeine Wartezeit für Krankheiten | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit für Operationen | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit bei Unfällen | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen) | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalter | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antrag | ja | Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. | Ziffer 6.1, Seite 3 |
| Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierung | ja | einen Chip mit Chipnummer oder durch eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet | Ziffer 1, Seite 2 |
| Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge) | nicht geregelt |  |  |
| Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerden | nein | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Unfälle des Hundes, die Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes bekannt waren. | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Erbliche Erkrankungen | nein | Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungen | nein | Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED) | nein | Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Kreuzbandriss und Kreuzbandoperation | nicht geregelt |  |  |
| Patellaluxation | nein | Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation) | nein | Operationen im Zusammenhang mit dem Brachycephalen Syndrom (z. B. Operation eines zu langen Gaumensegels); | Ziffer 3.2, Seite 3 |
| Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahre | nein | Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung) | nein | Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnung | nicht geregelt |  |  |
| Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material) | ja, bis zur Versicherungssumme | Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie zur Wiederherstellung | Ziffer 2.1.1.1 a), Seite 2 |
| Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher) | ja, bis zur Versicherungssumme | Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, einen Befund zu | Ziffer 2.2.2, Seite 2 |
| Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Anzahl der versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage nach dem Tag der Operation) wird im Versicherungsschein dokumentiert. | Ziffer 2.2.3, Seite 2 |
| Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden. | Ziffer 2.2.4, Seite 2 |
| Stationäre Unterbringung in der Tierklinik | nicht geregelt |  |  |
| Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grund | nein | Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration oder Sterilisation. | Ziffer 3.4, Seite 3 |
| Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss) | nein | Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration oder Sterilisation. | Ziffer 3.4, Seite 3 |
| Kaiserschnitt und Geburtshilfe | nein | Nicht übernommen werden die Kosten für Operationen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehandlung) aufgrund von Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Decken, der Trächtigkeit, | Ziffer 3.3, Seite 3 |
| Magendrehung und Fremdkörperoperation | ja, bis zur Versicherungssumme | Auch das Verschlucken von Fremd-/ Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle. | Ziffer 2.1.1.1 c), Seite 2 |
| Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung) | nein | Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert. | Ziffer 2.1.1.2, Seite 2 |
| Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operation | nein |  |  |
| Labor, Röntgen und Ultraschall | ja, bis zur Versicherungssumme | spezielle Untersuchungen (z. B. Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor). | Ziffer 2.2.2, Seite 2 |
| Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT) | nicht geregelt |  |  |
| Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitation | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen der Nachbehandlung | Ziffer 2.2.3, Seite 2 |
| Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker) | ja, bis zur Versicherungssumme | Dazu gehören auch komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B. Akupunktur | Ziffer 2.2.3, Seite 2 |
| Diätfutter auf tierärztliche Verordnung | nein | Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn diese zur Behandlung eingesetzt werden, | Ziffer 3.2 e), Seite 3 |
| Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen) | ja, bis 500 € | Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 500 EUR an den Kosten von Prothesen | Ziffer 2.2.5, Seite 2 |
| Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion) | nein | Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien | Ziffer 3.2 b), Seite 3 |
| Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnextraktionen nach Unfällen. | Ziffer 2.1.1.1 b), Seite 2 |
| Professionelle Zahnreinigung als Vorsorge | nein | Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung | Ziffer 3.2 b), Seite 3 |
| Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck) | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Impfungen | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken) | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Jährliche Gesundheitsuntersuchung | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Notdienstgebühr und Notdienstzuschläge | ja, bis zur Versicherungssumme | die Notdienstgebühr nach der GOT, | Ziffer 2.2.1 b), Seite 2 |
| Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satz | ja | die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes | Ziffer 2.2.1 b), Seite 2 |
| Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit) | ja | Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht je ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weltweit für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz. | Ziffer 2.4, Seite 3 |
| Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus muss | nicht geregelt |  |  |
| Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Einschläferung auf tierärztlichen Rat | ja, bis zur Versicherungssumme | eine Tötung durch Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hierfür angefallenen Kosten nach der GOT. | Ziffer 2.2.8, Seite 2 |
| Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Tierhalterhaftpflicht mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfall | ja | Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. | Ziffer 9.3, Seite 5 |
| Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieres | keine | Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn an berechnet. | Ziffer 10.6, Seite 6 |
| Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT) | ja | Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen. | Ziffer 11.2, Seite 6 |
| Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigungsfristen | ja | Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. | Ziffer 9.2.3, Seite 5 |
| Frist zum Einreichen von Rechnungen | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschluss | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PETPROTECT Operationskostenversicherung für Hunde nach Unfällen Komfort

```text
[Seite 1]
    Allgemeine Versicherungsbedingungen
    für die PETPROTECT Operationskosten-
    versicherung für Hunde nach Unfällen
    Komfort
                                                                                                                                                   Risikoträger ist die
    (AVB PETPROTECT                                                                                                                                Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                                                                                                                   Barmenia-Allee 1
    Hunde-OP-Kosten-Unfall Komfort)                                                                                                                42119 Wuppertal


    Stand 01.01.2024


Inhaltsübersicht                                              Seite                                                                     Seite                                                                     Seite


Versichertes Risiko / Versicherungsumfang                               Ihre Pflichten und Obliegenheiten                                            Der Versicherungsbeitrag

1       Versichertes Risiko ..................................... 2     6     Was bedeutet die vorvertragliche                                       10    Was müssen Sie bei der Beitrags-
                                                                              Anzeigepflicht und welche Folgen                                             zahlung beachten? ..................................... 5
2       Leistungsvoraussetzungen und                                          hat ihre Verletzung? ................................... 3                   Was geschieht, wenn Sie einen
        Leistungsumfang ........................................ 2                                                                                         Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? .............. 5
        2.1 Wann liegt ein                                              7     Ihre Obliegenheiten .................................... 4                   10.1 Beitrag und Versicherungsteuer......... 5
              Versicherungsfall vor ......................... 2               7.1 Welche Obliegenheiten müssen                                             10.2 Zahlung und Folgen verspäteter
        2.2 Welche Kosten ersetzen wir                                              Sie vor Eintritt des Versicherungs-                                          Zahlung des Erstbeitrages oder
              im Versicherungsfall? ........................ 2                      falls beachten? .................................. 4                         einmaligen Beitrages ......................... 5
        2.3 Selbstbeteiligung ............................... 2               7.2 Welche Obliegenheiten müssen                                             10.3 Zahlung und Folgen verspäteter
        2.4 In welchen Ländern besteht                                              Sie nach Eintritt des Versiche-                                              Zahlung des Folgebeitrages .............. 5
              Versicherungsschutz? ....................... 3                        rungsfalls beachten? ......................... 4                       10.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift-
                                                                              7.3 Was müssen Sie uns mitteilen,                                                  mandat, PayPal oder mit
3       Welche Kosten übernehmen wir nicht                                          wenn Sie im Versicherungsfall                                                Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/
        (Leistungsausschlüsse) ............................. 3                      auch eine andere Versicherung                                                Kündigungsrecht bei Widerruf ............ 5
        3.1 Ausschluss bekannter                                                    in Anspruch nehmen können? .......... 4                                10.5 Beitrag bei vorzeitiger
               Beeinträchtigungen ............................ 3              7.4 Welche Rechtsfolgen haben                                                      Vertragsbeendigung .......................... 6
        3.2 Ausgeschlossene Operationen                                             Obliegenheitsverletzungen ................ 4                           10.6 Beitragsberechnung/Änderung
               und sonstige veterinärärztliche                                                                                                                   des Beitrages im Vertragsverlauf ....... 6
               Leistungen ......................................... 3   8     Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte
        3.3 Beeinträchtigungen im Zusammen-                                   auf uns über und welche Obliegenheit                                   11    Beitragsanpassung .................................... 6
               hang mit Trächtigkeit und Geburt ...... 3                      müssen Sie dabei beachten? ..................... 4
        3.4 Kastration, Sterilisation ...................... 3
                                                                                                                                                     Weitere Bestimmungen
4       Wann werden unsere                                              Die Versicherungsdauer
        Geldleistungen fällig? ................................ 3                                                                                    12    Versicherung für fremde Rechnung ......... 6
                                                                        9     Wann beginnt und wann endet der
5       Rangverhältnis der Leistungen bei                                     Vertrag? ....................................................... 4     13    Wann verjähren die Ansprüche
        mehreren Versicherungsverträgen............ 3                         9.1 Beginn des Versicherungsschutzes .. 4                                    aus diesem Vertrag? .................................. 6
                                                                              9.2 Dauer und Ende des Vertrages ......... 4
                                                                              9.3 Kündigung nach Versicherungsfall .... 5                            14    Was ist bei Mitteilungen an uns
                                                                              9.4 Versicherungsjahr............................... 5                       zu beachten?
                                                                                                                                                           Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift ..... 6

                                                                                                                                                     15    Bedingungsänderung ................................ 6

                                                                                                                                                     16    Welches Gericht ist zuständig? ................ 7

                                                                                                                                                     17    Welches Recht findet Anwendung? ......... 7

                                                                                                                                                     18    Sanktions-/Embargoklausel ...................... 7

                                                                                                                                                     19    Wenn Sie mit uns einmal nicht
                                                                                                                                                           zufrieden sind.............................................. 7


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[Seite 2]
Versichertes Risiko / Versicherungsumfang               2.1.2.3 Verlängerter Versicherungsfall                     Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, La-
                                                        Sind wegen desselben Unfalles mehrere Operatio-            sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera-
1   Versichertes Risiko                                 nen veterinärmedizinisch notwendig, so zählen diese        pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise
                                                        Operationen, deren jeweilige operationsvorberei-           veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert
Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Rege-       tende Untersuchung (siehe Ziffer 2.2.2) und deren          sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge-
lungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten         jeweilige Nachbehandlungen danach als ein zusam-           mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen
Hunde.                                                  menhängender Versicherungsfall. Dieser endet nach          Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an-
                                                        dem Ende des vereinbarten Nachbehandlungszeit-             gewandt, verschrieben oder verordnet werden.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,          raums.
dass derjenige Hund, für dessen Behandlung Sie                                                                     Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen
eine Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig      2.2 Welche Kosten ersetzen wir im                          der Nachbehandlung insgesamt auf 10 Behandlun-
identifizierbar ist. Dies ist der Fall,                       Versicherungsfall?                                   gen mit maximal 30 Minuten Dauer begrenzt.
– wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung            Voraussetzung für die Erstattung der in den Zif-
     durch einen Chip mit Chipnummer oder durch         fern 2.2.1 bis 2.2.8 bezeichneten Kosten ist, dass die     Was zählt zur Physiotherapie?
     eine eintätowierte Nummer eindeutig gekenn-        Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die             In diesen Versicherungsbedingungen werden Be-
     zeichnet und entsprechend in der von Ihnen         vom Tierarzt verordneten/verschriebenen Medika-            handlungen, die zur Stabilisierung und Stärkung des
     eingereichten Rechnung des behandelnden            mente und Verbrauchsmaterial nach dem aktuellen            Bewegungsapparates eingesetzt werden unter dem
     Tierarztes durch die Angabe der identischen        und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedi-         Oberbegriff "Physiotherapie" zusammengefasst.
     Nummer identifiziert ist, oder,                    zinischen Wissenschaft in Deutschland für die Un-          Hierzu gehören beispielsweise auch Chiropraktik
– wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeu-         fallfolge medizinisch notwendig, zweckmäßig, ange-         und Osteopathie.
     tige Kennzeichnung des behandelten Hundes          messen und verhältnismäßig sind.
     mittels einer Chipnummer oder einer eintäto-                                                                  Endet der Versicherungsvertrag vor Abschluss der
     wierten Nummer auf unsere Anforderung nach-        2.2.1     Vergütungen des Tierarztes                       Nachbehandlung, so bleiben laufende Nachbehand-
     geholt und von Ihnen nachgewiesen wird.            a) Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes            lungen für maximal 15 Kalendertage nach der Ope-
                                                        nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und             ration weiter versichert.
2   Leistungsvoraussetzungen und                        Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Eintritts         Bei verlängerten Versicherungsfällen nach 2.1.2.3
    Leistungsumfang                                     des Versicherungsfalls jeweils gültigen Fassung bis        sind nur Operationen versichert, die während der
                                                        zur 3-fachen Höhe des Gebührensatzes.                      Laufzeit des Vertrages durchgeführt werden.
2.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
                                                        b) Für tierärztliche Leistungen im Rahmen eines            2.2.4     Medikamente, Verbrauchsmaterial und
2.1.1     Versicherungsfall                             tierärztlichen Notdienstes, die in Notfällen                         Hilfsmittel
2.1.1.1 Versichert ist die veterinärmedizinisch not-    erbracht werden erstatten wir                              Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Ver-
wendige Operation des versicherten Tieres wegen         – die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT              brauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom
Unfall (Versicherungsfall).                                   bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes so-         Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.
                                                              wie
a) Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendi-     – die Notdienstgebühr nach der GOT,                        2.2.5       Kostenzuschuss für Prothesen
ger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des ver-   wenn die tierärztlichen Leistungen bei Nacht, am           Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 500 EUR
sicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokalan-       Wochenende oder an Feiertagen gemäß den in der             an den Kosten von Prothesen (künstliche Gliedma-
ästhesie zur Wiederherstellung des Gesundheitszu-       GOT definierten Zeiträumen durchgeführt wurden.            ßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe/Organ-
standes. Hierbei muss die Haut oder darunter liegen-    Das Vorliegen eines Notfalles ist durch den Tierarzt       teile, z. B. künstliches Hüftgelenk), wenn diese vete-
des Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt wer-        zu bestätigen. Liegt kein Notfall vor, erstatten wir die   rinärmedizinisch notwendig und vom Tierarzt verord-
den.                                                    Vergütungen des Tierarztes gemäß Ziffer 2.2.1 a).          net oder verschrieben wurden.

b) Mitversichert sind auch folgende Eingriffe unter     2.2.2      Kosten für operationsvorbereitende              2.2.6     Wegegeld und Reisekosten bei
Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie:                                 Untersuchung                                              fehlender Transportfähigkeit
– Wundversorgung durch Nähen oder Klammern              Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir         Wir erstatten bei Hausbesuchen des Tierarztes die
    (primäre und sekundäre Wundnaht),                   auch die Kosten                                            Entschädigungen für Wegegeld und Reisekosten
– Zahnextraktionen nach Unfällen.                       – der Untersuchung, die zur Feststellung der               nur, wenn das versicherte Tier nicht transportfähig
                                                             Diagnose – die zu der Operation führt – erfor-        war und der Tierarzt dies bestätigt. Es gilt nicht als
c) Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen          derlich war (s. Ziffer 2.1.2.1), sowie                Transportunfähigkeit, wenn lediglich ein geeignetes
auf den Körper des versicherten Hundes einwirkt         – für daran anschließende weitere Untersuchun-             Transportmittel fehlt.
und eine körperliche Schädigung des versicherten             gen, die der Operationsvorbereitung dienen.
Hundes nach sich zieht. Auch das Verschlucken von       Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnah-          2.2.7     Kosten für Behandlung im Ausland
Fremd-/ Schadkörpern und Vergiftungen (einschließ-      men, die geeignet erscheinen, einen Befund zu er-          Wenn der Versicherungsfall während einer Reise im
lich Lebensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle.      heben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Unter-       Ausland eintritt (siehe Ziffer 2.4) oder eine Behand-
                                                        suchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B.            lung im Ausland erfolgt, erstatten wir die Kosten ge-
d) Der Versicherungsfall muss nach Beginn des           Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor).                      mäß den Ziffern 2.2.1 bis 2.2.8 bis zur Höhe der im
Versicherungsschutzes (siehe Ziffer 9) und vor Ver-                                                                jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der
tragsende (siehe Ziffer 9.2.3) eingetreten sein.        Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Nar-           Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der
                                                        kose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt,       in Deutschland geltenden GOT.
2.1.1.2 Versichert ist auch die operationsvorberei-     auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht
tende Untersuchung (siehe Ziffern 2.1.2.1 und 2.2.2)    begonnen hatte.                                            2.2.8 Kosten für Einschläferung durch Injektion
sowie die befristete Nachbehandlung nach der Ope-                                                                  Kann der Gesundheitszustand des versicherten
ration (siehe Ziffer 2.2.3). Wenn die Operation nicht   2.2.3      Kosten für Nachbehandlung                       Hundes nicht wiederhergestellt werden und ist, um
durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende      Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kos-         das Leiden des Hundes zu beenden, eine Tötung
Untersuchung nicht versichert.                          ten für eine sich anschließende Nachbehandlung im          durch Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir
                                                        Zusammenhang mit der Operation. Die Anzahl der             die hierfür angefallenen Kosten nach der GOT.
2.1.2      Beginn und Ende des                          versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage
           Versicherungsfalles                          nach dem Tag der Operation) wird im Versiche-              2.3 Selbstbeteiligung
2.1.2.1 Beginn des Versicherungsfalls                   rungsschein dokumentiert.                                  Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von
Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versi-                                                               der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versiche-
cherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststel-    Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operati-           rungsschein können Sie entnehmen, ob und in wel-
lung der Diagnose – die zu der Operation führt – er-    ven Eingriffes notwendige Behandlung, um die Ge-           cher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart ha-
forderlich war (s. Ziffer 2.2.2).                       sundheit des versicherten Hundes wieder herzustel-         ben.
                                                        len, den Zustand zu verbessern oder eine Ver-
2.1.2.2 Ende des Versicherungsfalls                     schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch
Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des verein-      komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B.
barten Nachbehandlungszeitraums.

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2.4 In welchen Ländern besteht                          3.4 Kastration, Sterilisation                             diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt
    Versicherungsschutz?                                Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration         oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als
Versicherungsschutz besteht in Deutschland.             oder Sterilisation.                                       hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis-
                                                                                                                  tig gehandelt.
Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht        4    Wann werden unsere Geldleistungen fällig?
je ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weltweit                                                                   6.2 Mögliche Folgen einer
für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz.               4.1 Fälligkeit unserer Geldleistung                             Anzeigepflichtverletzung
                                                        Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir          Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche
3   Welche Kosten übernehmen wir nicht                  die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest-         Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.
    (Leistungsausschlüsse)?                             stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs           Je nach den Umständen des Einzelfalls können wir
                                                        unserer Leistungspflicht notwendig sind.                  in einem solchen Fall
3.1 Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen                                                                       – vom Vertrag zurücktreten,
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Un-         4.2 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung                     – den Vertrag kündigen,
fälle des Hundes, die Ihnen bis zum Beginn des Ver-     Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Mo-          – den Vertrag ändern oder
sicherungsschutzes bekannt waren. Krankheiten und       nats nach Anzeige des Versicherungsfalls abge-            – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung
angeborene, genetisch bedingte oder erworbene           schlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in                anfechten.
Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz          Höhe des Betrags verlangen, den wir voraussichtlich
ausgeschlossen.                                         mindestens zahlen müssen. Verzögern sich jedoch           6.2.1     Rücktritt
                                                        unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlän-          Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt,
Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind         gert sich die Monatsfrist entsprechend.                   können wir vom Vertrag zurücktreten.
Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der vete-
rinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich      4.3 Direktabrechnung mit                                  Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungs-             dem Tierarzt / der Tierklinik                       – weder eine vorsätzliche,
bedingten Anomalien beruhen.                            Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die          – noch eine grob fahrlässige
                                                        von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten        Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
3.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige            Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen
      veterinärärztliche Leistungen                     den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen         Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt
Für die nachfolgend genannten Operationen (inklu-       Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik.    wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn
sive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie          Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik   wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-
sonstige veterinärärztliche Leistungen werden keine     ab.                                                       gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
Kosten übernommen.                                                                                                Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht
a) Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersu-        5    Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren           angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-
chungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zu-            Versicherungsverträgen                               sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen
sammenhang mit einem Unfall stehen;                                                                               Versicherungsschutz.
b) Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische          Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn
Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von          Sie auch eine andere Versicherung in Anspruch             Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-
Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistierende         nehmen können?                                            rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol-
Milchcanini);                                           Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versi-       gender Voraussetzung bestehen:
c) Operationen, die der Herstellung des jeweiligen      cherung mit einem anderen Versicherer eine Leis-
Rassestandards dienen;                                  tung beanspruchen können, geht dieser Anspruch            Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei-
d) Operationen im Zusammenhang mit dem                  grundsätzlich unserer Leistungspflicht vor. Es steht      nen gefahrerheblichen Umstand, der
Brachycephalen Syndrom (z. B. Operation eines zu        Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Ver-       – weder für den Eintritt oder die Feststellung des
langen Gaumensegels);                                   sicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versiche-              Versicherungsfalls,
e) Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn          rungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer            – noch für die Feststellung oder den Umfang
diese zur Behandlung eingesetzt werden, und vor-        Verpflichtungen in Vorleistung treten. Sie sind jedoch         unserer Leistungspflicht
beugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate;            verpflichtet, uns den anderen Versicherer zu benen-       ursächlich war.
f) Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gut-           nen. Einzelheiten können Sie Ziffer 7.3 entnehmen.
achten, medizinischen Auskünften, Befunden und                                                                    Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt
Tierarztbriefen;                                                                                                  unsere Leistungspflicht.
g) Operationen aufgrund von Schäden, die Sie            Ihre Pflichten und Obliegenheiten
bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeige-                                                                6.2.2     Kündigung
führt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig   6    Was bedeutet die vorvertragliche                     Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil
erhoben haben;                                               Anzeigepflicht und welche Folgen                     die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich
h) Operationen von Unfällen, die durch Kriegser-             hat ihre Verletzung?                                 noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver-
eignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttä-                                                               trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
tigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung      6.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht                        kündigen.
oder Kundgebung entstehen;                              Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-
i) Operationen aufgrund von Unfällen, die durch         pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen         Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn
Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie              Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha-          wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-
entstehen;                                              ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.           gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
j) Operationen aufgrund von Krankheiten und Un-         Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere         Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht
fällen, die infolge von Epidemien oder Pandemien        Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem          angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-
entstehen;                                              vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.         sen hätten.
k) Operationen von Kryptorchismus;
l) Goldakupunktur/Goldimplantation/Golddrahtim-         Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach            6.2.3    Vertragsänderung
plantation.                                             gefahrerheblichen Umständen, die wir                      Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil
                                                        – nach Ihrer Vertragserklärung,                           wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin-
3.3 Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit              – aber noch vor Vertragsannahme                           gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
     Trächtigkeit und Geburt                            in Textform stellen.                                      Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht
Nicht übernommen werden die Kosten für Operatio-                                                                  angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-
nen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehand-          Soll das eine andere Person als Sie selbst treffende      sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf
lung) aufgrund von Unfällen, die im Zusammenhang        Operationsrisiko für das Tier versichert werden, ist      unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-
mit dem Decken, der Trächtigkeit, der Scheinträch-      auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer            teil.
tigkeit oder der Gebärvorgang des versicherten Hun-     und vollständiger Beantwortung der Fragen ver-
des stehen.                                             pflichtet.                                                Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-
                                                                                                                  treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der
                                                        Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer-         laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 10.1.1) Ver-
                                                        heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn          tragsbestandteil.

A 3886-02 01/2024                                                           Seite 3 von 7

[Seite 4]
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,           Aus der Rechnung muss ersichtlich sein                    ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die
nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist-     – der Name des Halters des Hundes, für das die            Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob
los kündigen, wenn                                             Leistung erbracht worden ist;                       fahrlässig erfolgt ist.
– wir im Rahmen einer Vertragsänderung den               – der Name und Beschreibung des Hundes
     Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder                     (Chip/Tätowierungsnummer) für das die               8    Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte
– wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-              Leistung erbracht worden ist;                            auf uns über und welche Obliegenheit
     zeigten Umstand ausschließen.                       – die Diagnose;                                                müssen Sie dabei beachten?
                                                         – die berechnete Leistungsposition gemäß der
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung              geltenden GOT;                                      8.1 Übergang von Ersatzansprüchen
über die Vertragsänderung hinweisen.                     – das Datum der erbrachten Leistungen.                    Wenn Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten
                                                         Wenn für Behandlungen des versicherten Hundes             zusteht, geht dieser Anspruch bis zu der Höhe auf
6.3 Voraussetzungen für die Ausübung                     spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle              uns über, in der wir den Schaden ersetzen. Der
     unserer Rechte                                      diagnostische Verfahren (EKG, Röntgen, Ultraschall        Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend ge-
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder          etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden             macht werden. Wenn sich Ihr Ersatzanspruch gegen
zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir         sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden           eine Person richtet, mit der Sie bei Eintritt des Scha-
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die      Untersuchungsdokumente vorzulegen.                        dens in häuslicher Gemeinschaft leben, können wir
Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen                                                                  den übergegangenen Anspruch gegen diese Person
haben.                                                   7.2.2     Auskunftspflicht                                nur geltend machen, wenn sie den Schaden vorsätz-
                                                         Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,          lich verursacht hat.
Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung        müssen Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß
oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-        jede Auskunft erteilen, die für die Feststellung des      8.2 Ihre Obliegenheit im Zusammenhang
gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An-         Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-             mit Ersatzansprüchen
zeige kannten.                                           tungspflicht erforderlich ist. Wir sind berechtigt, bei   Nachdem der Anspruch auf uns übergegangen ist,
                                                         den Tierärzten, die das versicherte Tier behandelt        müssen Sie uns bei der Durchsetzung des An-
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-       oder untersucht haben, die zur Feststellung des Ver-      spruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist.
gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines       sicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-
Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt     tungspflicht erforderlichen Auskünfte in Bezug auf        8.3 Folgen einer Obliegenheitsverletzung
mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung         das versicherte Tier einzuholen.                          Abweichend von Ziffer 7.4 gilt bei Verletzung der Ob-
der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge-                                                                    liegenheit nach Ziffer 8.2 Folgendes:
machte Recht begründet, Kenntnis erlangen.               7.2.3    Untersuchungsrecht                               Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich ver-
                                                         Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,          letzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflich-
Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-           müssen Sie uns gestatten, das Tier durch einen von        tet, als wir aufgrund Ihrer Obliegenheitsverletzung
stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-       uns bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen. Die        von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können.
zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei-         Kosten dieser Untersuchung tragen wir.                    Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig
tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats-                                                                  verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen
frist noch nicht verstrichen ist.                        7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im             Ersatz verlangen können, können wir unsere Leis-
                                                              Versicherungsfall auch eine andere Versi-            tung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-          cherung in Anspruch nehmen können?                   der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung un-
löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung       Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen            terbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe
oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall     Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen         Fahrlässigkeit vorliegt.
vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die      können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen.
Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.        In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzuge-
Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-   ben.                                                      Die Versicherungsdauer
letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
                                                         7.4 Welche Rechtsfolgen haben                             9    Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
6.4 Anfechtung                                                Obliegenheitsverletzungen?
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere      7.4.1      Nachteilige Auswirkungen auf unsere            9.1 Beginn und Ende des
Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-                     Leistungspflicht                                   Versicherungsschutzes
richtige oder unvollständige Angaben bewusst und         Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies           Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-
gewollt beeinflusst worden ist.                          dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis-      cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie
                                                         tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:                   den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-       – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-           nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlen.
trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-               zen, sind wir nicht leistungspflichtig.
fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-        – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver-          Der Versicherungsschutz endet – auch für schwe-
spricht.                                                      letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu      bende oder verlängerte Versicherungsfälle – mit
                                                              kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der            dem Ende des Vertrages (Ziffer 9.2).
6.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes                     Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei-          Ausnahme: Laufende Nachbehandlungen im Rah-
Die Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten entsprechend, wenn             sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt,       men eines operativen Eingriffes bleiben gemäß Ziffer
der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird           kürzen wir die Leistung nicht.                       2.2.3 bis zu 15 Kalendertage nach der Operation
und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich           Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs-       weiter versichert.
ist.                                                          sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver-
                                                              pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver-     9.2 Dauer und Ende des Vertrages
7    Ihre Obliegenheiten                                      letzung der Obliegenheit                             9.2.1    Vertragsdauer
                                                              – weder für den Eintritt oder die Feststellung       Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-
7.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor                            des Versicherungsfalls                         gegebenen Zeitraum abgeschlossen.
     Eintritt des Versicherungsfalls beachten?                – noch für die Feststellung oder den Umfang
Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maß-                       unserer Leistungspflicht ursächlich war.       9.2.2     Stillschweigende Verlängerung
nahmen ergreifen (z. B. auch Einhaltung behördli-             Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis-   Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-
cher Sicherheitsvorschriften), um Unfälle des versi-          tig verletzt haben.                                  tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr
cherten Hundes zu vermeiden.                                                                                       stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-
                                                         7.4.2      Unser Kündigungsrecht                          lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi-
7.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie nach                Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver-        gung zugegangen ist.
     Eintritt des Versicherungsfalls beachten?           letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er-
7.2.1     Vorlage der Rechnung                           füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif-       9.2.3     Vertragsbeendigung
Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,         fer 7.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos          Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
müssen Sie uns die durch die versicherte Behand-         kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb          endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung
lung entstandenen Kosten durch Vorlage der Rech-         eines Monats, nachdem wir von der Verletzung              bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
nung nachweisen.                                         Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist

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[Seite 5]
Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf-      Der Versicherungsbeitrag                                 Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-
zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform                                                                den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-
kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.          10   Was müssen Sie bei der Beitragszahlung              standen ist (Ziffer 10.3.3).
Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können              beachten? Was geschieht, wenn Sie einen
Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der             Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                   10.3.3 Zahlungsfrist
Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,                                                                Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-
an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön-        10.1 Beitrag und Versicherungsteuer                      len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform
nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu-       10.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode          eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-
kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.                      Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die         frist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist      Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich,
von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in          halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt     Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn
Textform kündigen.                                       sich die Dauer der Versicherungsperiode:                 sie folgende Informationen enthält:
                                                         Sie beträgt                                              – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die
9.2.4       Verzicht auf das ordentliche Kündigungs-     – bei Monatsbeiträgen einen Monat,                             Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
            recht zum Ablauf durch uns                   – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,            – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die
Mit Beginn des vierten Versicherungsjahres (Zif-         – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und                     nach Ziffer 10.3.4 mit der Fristüberschreitung
fer 9.4) verzichten wir als Versicherer auf unser Kün-   – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.                                verbunden sind.
digungsrecht zum jeweiligen Ablauftermin gemäß
Ziffer 9.2.3 mit folgenden Ausnahmen:                    10.1.2 Versicherungsteuer                                10.3.4   Verlust des Versicherungsschutzes
– Wir können Ihren Vertrag unter Einhaltung einer        Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-              und Kündigung
      Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf-      cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom        Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-
      termin kündigen, wenn wir innerhalb eines Zeit-    Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.                        mahnten Betrag nicht bezahlt haben,
      rahmens von drei Monaten alle Versicherungs-                                                                – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung
      verträge der "Operationskostenversicherung für     10.2 Zahlung und Folgen verspäteter                         kein Versicherungsschutz.
      Hunde nach Unfällen" zu deren jeweiligen Ab-            Zahlung des Erstbeitrages oder                      – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine
      lauf kündigen (Aufgabe des Geschäftszweiges             einmaligen Beitrages                                   Frist einzuhalten.
      "Operationskostenversicherung für Tiere").         10.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung           Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei-
– Kündigungsrecht wegen Verletzung der vorver-           Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird             nes Monats den angemahnten Betrag bezah-
      traglichen Anzeigepflicht nach Ziffer 6;           der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach          len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-
– Kündigungsrecht wegen Nichtbeachtung von               Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die         fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und
      Obliegenheiten nach Ziffer 7 und                   Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt          Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-
– Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung des                 vereinbart und im Versicherungsschein angegeben             schutz.
      Erst- bzw. Folgebeitrages sowie wegen Wider-       und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi-
      rufs der Lastschrifteinzugsermächtigung oder       cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un-       Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-
      sonstiger Zahlungsarten gemäß Ziffer 10.4.         verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.         lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab-
Die vorstehenden Ausnahmen sind von unserem                                                                       lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit
Kündigungsverzicht nicht betroffen und bleiben als       10.2.2    Späterer Beginn des                            der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie
Rechte für uns bestehen.                                           Versicherungsschutzes                          bei der Kündigung ausdrücklich hin.
                                                         Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu
9.3 Kündigung nach Versicherungsfall                     einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver-      10.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftman-
Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung          sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.           dat, mit Kreditkarte oder PayPal
beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie        Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung             als Geschäftsgrundlage/
gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.         in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im           Kündigungsrecht bei Widerruf
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens             Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines                                                                   Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur
Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt-          Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete         abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen
nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text-     Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-      oder von einer anderen Person durch ein SEPA-
form zugegangen sein.                                    cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.               Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar-
                                                                                                                  tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs-
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem      10.2.3    Zahlung bei abweichendem                       dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt
Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim-                  Versicherungsschein                            werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw.
men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit-          Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag          deren Konto einzuziehen.
punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden        oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste
Versicherungsjahres, wirksam wird.                       oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach       10.4.1 Ihre Pflichten
                                                         Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.               a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach                                                                         Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt
ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Mit Beginn des           10.2.4 Rücktritt                                              der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende
vierten Versicherungsjahres (Ziffer 9.4) verzichten      Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht             Deckung aufweist.
wir als Versicherer auf unser Kündigungsrecht nach       rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-         b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden
einem Versicherungsfall.                                 rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir        von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-
                                                         können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,               lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-
9.4 Versicherungsjahr                                    dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet             verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.               haben.                                                        nen Zahlungsaufforderung erfolgt.
Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-                                                                c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-
sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-        10.3 Zahlung und Folgen verspäteter                           schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum
nen Zeitpunkt.                                                Zahlung des Folgebeitrages                               Beitragseinzug
                                                         10.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung             Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-
Ausnahme:                                                Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar-            derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan-     ten Zeitpunkt fällig.                                         widerrufen, so können wir den Vertrag zum
zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-                                                                      Ende des laufenden Versicherungsmonats
sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs-         10.3.2 Verzug                                                 außerordentlich kündigen.
jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-       Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-
weils ganze Jahre.                                       len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine      10.4.2 Änderung des Zahlungsweges
                                                         Mahnung von uns erhalten haben.                          Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung
    Beispiel:                                            Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht   nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift
    Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-           verschuldet haben.                                       von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut
    trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,                                                                   trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir
    das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.

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[Seite 6]
hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-    gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für      14   Was ist bei Mitteilungen an uns zu beach-
den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-      die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu           ten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?
lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu         abzuschließende Verträge verlangen.
verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-                                                             14.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende
gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei-    11.6      Wirksamwerden der Anpassung                  Stellen gerichtet werden:
nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,          Wir können den Beitrag im Verlauf eines Versiche-      – an unsere Hauptverwaltung oder
wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert         rungsjahres einmal anpassen.                           – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.
wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-          Wir werden Ihnen die Anpassung spätestens einen             Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus
gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug          Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des angepass-          Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen
können wir Ihnen in Rechnung stellen.                    ten Beitrages mitteilen.                                    Nachträgen.

10.5 Beitrag bei vorzeitiger                             11.7       Kündigung bei Beitragserhöhung              14.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns
     Vertragsbeendigung                                  Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungs-       mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen ge-
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,      rechts nach Ziffer 11.1 den Beitrag, können Sie den    genüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen,
soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-         Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unse-       gilt Folgendes:
spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum       rer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die      Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als
des Versicherungsschutzes entspricht.                    Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu     zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre
                                                         dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung wirk-        letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
10.6 Beitragsberechnung                                  sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragser-    Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres
Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und wird vom Ver-      höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam-         Namens nicht mitteilen.
sicherungsbeginn an berechnet.                           werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht
                                                         hin.                                                   15   Bedingungsänderung
11 Beitragsanpassung                                     Die sonstigen Kündigungsmöglichkeiten nach diesen
                                                         Bedingungen bleiben hiervon unberührt.                 Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver-
11.1      Prüfung der Beiträge                                                                                  sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende
Wir sind berechtigt und verpflichtet, mindestens ein-    Weitere Bestimmungen                                   Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen
mal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu                                                                (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den
prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können        12   Versicherung für fremde Rechnung                  Ziffern 15.1 bis 15.3 erfüllt sind:
oder eine Anpassung (Erhöhung oder Absenkung)
vorgenommen werden muss. Zweck der Prüfung ist           12.1 Rechte aus dem Vertrag                            15.1         Unwirksamkeit einzelner Regelungen
es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge und          Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine         Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen
eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen    andere Person schließen (Versicherung für fremde       ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:
aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen.          Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche-     – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des
                                                         rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben.              Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich
11.2 Regeln der Prüfung                                  Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person             oder
Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende             den Versicherungsschein besitzt.                       – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,
Regeln:                                                                                                               die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-
a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der             12.2 Zahlung der Entschädigung                               trifft oder
Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik         Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung       – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-
an. Bei der Überprüfung werden Tier-Operations-          an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere               dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-
kostenversicherungsverträge aus dem Bestand der          Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung           dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör-
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG, die nach           abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt          den im Wege eines bestandskräftigen Verwal-
versicherungsmathematischen Grundsätzen einen            hat.                                                         tungsakts.
gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusam-                                                             – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in-
mengefasst.                                              12.3 Kenntnis und Verhalten                                  haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe-
Die Überprüfung richtet sich nach der bisherigen         Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de-           dingungen eines anderen Versicherers durch
Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der            ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen           eines der genannten Ereignisse unwirksam ge-
voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung         haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten             worden ist.
bis zur nächsten Überprüfung. Wir sind dabei insbe-      gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie-
sondere berechtigt, Veränderungen der Gebühren-          genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son-   15.2 Störung des Gleichgewichts zwischen
ordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu         dern auch von der anderen Person.                            Leistung und Gegenleistung
berücksichtigen.                                         Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht     Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
b) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt-       an, wenn                                               standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene
nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi-           – der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen            Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von           worden ist oder                                   in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht
uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen             – es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie          keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
Treuhänders zu berücksichtigen.                               rechtzeitig zu benachrichtigen.                   Lücke.
                                                         Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es
11.3 Beitragserhöhung                                    dagegen an,                                            15.3 Keine Schlechterstellung
Ergibt die Prüfung einen höheren Beitrag als bisher,     – wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge-          Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-
sind wir berechtigt, den für Ihren Vertrag geltenden          schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags      zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit
Beitrag um die Differenz anzuheben.                           nicht darüber informiert haben.                   anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-
                                                                                                                ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen
11.4 Beitragsermäßigung                                  13 Wann verjähren die Ansprüche                        Regelungen.
Ergibt die Prüfung einen niedrigeren Beitrag als bis-       aus diesem Vertrag?
her, sind wir verpflichtet, den für Ihren Vertrag gel-                                                          15.4 Durchführung der Anpassung
tenden Beitrag um die Differenz abzusenken.              13.1 Gesetzliche Verjährung                            Die nach den Ziffern 15.1 bis 15.3 zulässigen Ände-
                                                         Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-        rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben
11.5 Vergleich mit Beiträgen                             jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet     und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen
      für neue Verträge                                  sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli-   die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des
Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver-        chen Gesetzbuchs.                                      Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf
träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie-                                                                Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 15.5 hinweisen.
ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste-       13.2 Aussetzung der Verjährung
hende und für die neu abzuschließenden Verträge          Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei      15.5 Kündigung
die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den         uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-     Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
                                                         hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu         passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-
                                                         dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung        halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-
                                                         in Textform zugeht.

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[Seite 7]
lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü-     Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens           hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
der Bedingungsanpassung.                                  Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
                                                          dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
16 Welches Gericht ist zuständig?
                                                          Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
16.1      Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag         eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:               ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online
– das Gericht am Sitz unseres Unternehmens                an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
     oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-       wenden.
     trag zuständig ist.                                  Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an
– das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie               den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
     keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-
     wöhnlichen Aufenthalts.                              19.2 Versicherungsaufsicht
                                                          Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
16.2     Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag          treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn       abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres       zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.                       ternehmen unterliegen wir der
                                                          Aufsicht der
17 Welches Recht findet Anwendung?                        Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                          (BaFin)
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.                  Sektor Versicherungsaufsicht
                                                          Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
18 Sanktions-/Embargoklausel                              E-Mail: poststelle@bafin.de
                                                          Tel.: 0228 4108-0
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-          Fax: 0228 4108-1550.
stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und          Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt         stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-           scheiden kann.
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-          19.3. Rechtsweg
hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder       Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten            weg zu beschreiten.
Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
republik Deutschland entgegenstehen.

19 Wenn Sie mit uns einmal nicht
    zufrieden sind

Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind!
Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie
bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele-
genheit klären können.

Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich-
keiten:

19.1 Versicherungsombudsmann
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
mann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).

Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-
bührenpflichtigen Rufnummern:
Tel.: +49 30 20605899
Fax: +49 30 20605898.


A 3886-02 01/2024                                                              Seite 7 von 7
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