# PETPROTECT OP-Kostenversicherung für Tiere Exklusiv: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-petprotect-tier-op-exklusiv.php
- Rechtlicher Träger: PETPROTECT (Vertriebsmarke), Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (Risikoträger laut Fundstelle)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-tierkranken-petprotect-tier-op-exklusiv.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PETPROTECT Operationskostenversicherung für Tiere Exklusiv (AVB PETPROTECT Tier-OP Exklusiv)](https://a.storyblok.com/f/288340637667316/fae2fc7fbf/petprotect_versicherungsbedingungen_hunde-op_exklusiv_2024-01.pdf), Fassung AVB A 3882-02, Stand 01.01.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung) | ja | Versichert ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall). | Ziffer 2.1.1.1, Seite 2 |
| Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tier | ja | Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Regelungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere. | Ziffer 1, Seite 2 |
| Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammen | ja, bis zur Versicherungssumme | Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstentschädigung je Abrechnungsjahr | Ziffer 2.5, Seite 3 |
| Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operation | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fach | ja | Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zur 3-fachen Höhe | Ziffer 2.3.1 a), Seite 3 |
| Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr) | ja | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen. | Ziffer 2.4, Seite 3 |
| Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen. | Ziffer 2.4, Seite 3 |
| Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinik | nicht geregelt |  |  |
| Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinik | ja | Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. | Ziffer 4.3, Seite 4 |
| Allgemeine Wartezeit für Krankheiten | ja | Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit (siehe Ziffer 2.1.1.1) beträgt die Wartezeit 30 Tage. | Ziffer 2.2.2, Seite 2 |
| Wartezeit für Operationen | ja | Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit (siehe Ziffer 2.1.1.1) beträgt die Wartezeit 30 Tage. | Ziffer 2.2.2, Seite 2 |
| Wartezeit bei Unfällen | keine | besteht keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist. | Ziffer 2.2.4.1, Seite 2 |
| Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren) | ja | Die Wartezeit beträgt 12 Monate für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden Erkrankungen | Ziffer 2.2.3.1, Seite 2 |
| Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherer | ja | Die allgemeine Wartezeit kommt nicht zur Anwendung, wenn vor diesem Vertrag über einen anderen Vertrag ein vergleichbarer Versicherungsschutz bestanden hat | Ziffer 2.2.4.2, Seite 2 |
| Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen) | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalter | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antrag | ja | Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. | Ziffer 6.1, Seite 4 |
| Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierung | ja | wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung durch einen Chip mit Chipnummer oder durch eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet | Ziffer 1, Seite 1 |
| Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge) | nicht geregelt |  |  |
| Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerden | nein | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Erbliche Erkrankungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder | Ziffer 3.1, Seite 3 |
| Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ellbogengelenksdysplasie (ED)*; Hüftgelenksdysplasie (HD)*; | Ziffer 2.2.3, Seite 2 |
| Kreuzbandriss und Kreuzbandoperation | nicht geregelt |  |  |
| Patellaluxation | ja, bis zur Versicherungssumme | Patellaluxation; Radius curvus. | Ziffer 2.2.3, Seite 2 |
| Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation) | nein | Operationen im Zusammenhang mit dem Brachycephalen Syndrom (z. B. Operation eines zu langen Gaumensegels); | Ziffer 3.2, Seite 3 |
| Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahre | nicht geregelt |  |  |
| Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung) | nicht geregelt |  |  |
| Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnung | nicht geregelt |  |  |
| Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material) | ja, bis zur Versicherungssumme | Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie zur Wiederherstellung des | Ziffer 2.1.1.1 a), Seite 2 |
| Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher) | ja, bis zur Versicherungssumme | Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, einen Befund zu | Ziffer 2.3.2, Seite 3 |
| Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Anzahl der versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage nach dem Tag der Operation) wird im Versicherungsschein dokumentiert. | Ziffer 2.3.3, Seite 3 |
| Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden. | Ziffer 2.3.4, Seite 3 |
| Stationäre Unterbringung in der Tierklinik | nicht geregelt |  |  |
| Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grund | ja, bis zur Versicherungssumme | Kastration/Sterilisation (operativ), die wegen gynäkologischen, andrologischen oder onkologischen Erkrankungen durchgeführt werden muss | Ziffer 2.2.3, Seite 2 |
| Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss) | nein | Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration oder Sterilisation (Ausnahme siehe Ziffer 2.2.3.1). | Ziffer 3.4, Seite 3 |
| Kaiserschnitt und Geburtshilfe | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind einmalig je versichertes Tier die Operationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kaiserschnitt entstehen, | Ziffer 3.3, Seite 3 |
| Magendrehung und Fremdkörperoperation | ja, bis zur Versicherungssumme | Auch das Verschlucken von Fremd-/ Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle. | Ziffer 2.1.1.1 c), Seite 2 |
| Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung) | nein | Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Untersuchung nicht | Ziffer 2.1.1.2, Seite 2 |
| Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operation | nein |  |  |
| Labor, Röntgen und Ultraschall | ja, bis zur Versicherungssumme | spezielle Untersuchungen (z. B. Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor). | Ziffer 2.3.2, Seite 3 |
| Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT) | nicht geregelt |  |  |
| Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitation | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen der Nachbehandlung | Ziffer 2.3.3, Seite 3 |
| Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker) | ja, bis zur Versicherungssumme | Dazu gehören auch komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B. Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, | Ziffer 2.3.3, Seite 3 |
| Diätfutter auf tierärztliche Verordnung | nein | Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn diese zur Behandlung eingesetzt werden, | Ziffer 3.2 e), Seite 3 |
| Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen) | ja, bis 500 € | Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 500 EUR an den Kosten von Prothesen | Ziffer 2.3.5, Seite 3 |
| Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion) | nein | Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien | Ziffer 3.2 b), Seite 3 |
| Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlungen. | Ziffer 2.1.1.1 a), Seite 2 |
| Professionelle Zahnreinigung als Vorsorge | nein | Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung | Ziffer 3.2 b), Seite 3 |
| Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck) | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Impfungen | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken) | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Jährliche Gesundheitsuntersuchung | nein | Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht | Ziffer 3.2 a), Seite 3 |
| Notdienstgebühr und Notdienstzuschläge | ja, bis zur Versicherungssumme | die Notdienstgebühr nach der GOT, | Ziffer 2.3.1 b), Seite 3 |
| Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satz | ja | die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes | Ziffer 2.3.1 b), Seite 3 |
| Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit) | ja | Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht je ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weltweit für bis zu 12 | Ziffer 2.6, Seite 3 |
| Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieres | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus muss | nicht geregelt |  |  |
| Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Einschläferung auf tierärztlichen Rat | ja, bis zur Versicherungssumme | eine Tötung durch Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hierfür angefallenen Kosten nach der GOT. | Ziffer 2.3.8, Seite 3 |
| Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Tierhalterhaftpflicht mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfall | ja | Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. | Ziffer 9.3, Seite 5 |
| Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieres | ja | Der Beitrag erhöht sich, wenn das versicherte Tier das Alter der nächsthöheren Altersgruppe erreicht. | Ziffer 10.6, Seite 6 |
| Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT) | ja | Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen. | Ziffer 11.2, Seite 6 |
| Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigungsfristen | ja | Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. | Ziffer 9.2.3, Seite 5 |
| Frist zum Einreichen von Rechnungen | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschluss | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PETPROTECT Operationskostenversicherung für Tiere Exklusiv (AVB PETPROTECT Tier-OP Exklusiv)

```text
[Seite 1]
    Allgemeine Versicherungsbedingungen
    für die PETPROTECT Operationskosten-
    versicherung für Tiere Exklusiv
    (AVB PETPROTECT Tier-OP Exklusiv) Risikoträger ist die
                                                                                                                                              Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                                                                                                              Barmenia-Allee 1
                                                                                                                                              42119 Wuppertal


    Stand 01.01.2024


Inhaltsübersicht                                              Seite                                                                     Seite                                                                     Seite


Versichertes Risiko / Versicherungsumfang                               Ihre Pflichten und Obliegenheiten                                          Der Versicherungsbeitrag

1       Versichertes Risiko ..................................... 2     6     Was bedeutet die vorvertragliche                                     10      Was müssen Sie bei der Beitrags-
                                                                              Anzeigepflicht und welche Folgen                                             zahlung beachten?
2       Leistungsvoraussetzungen und                                          hat ihre Verletzung? ................................... 4                   Was geschieht, wenn Sie einen
        Leistungsumfang ........................................ 2                                                                                         Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? .............. 6
        2.1 Wann liegt ein                                              7     Ihre Obliegenheiten .................................... 4                   10.1 Beitrag und Versicherungsteuer......... 6
              Versicherungsfall vor ......................... 2               7.1 Welche Obliegenheiten müssen                                             10.2 Zahlung und Folgen verspäteter
        2.2 Wartezeiten für Versicherungsfälle ... 2                                Sie vor Eintritt des Versicherungs-                                          Zahlung des Erstbeitrages oder
              2.2.1 Bedeutung und Dauer                                             falls beachten? .................................. 4                         einmaligen Beitrages ......................... 6
                    der Wartezeit ........................... 2               7.2 Welche Obliegenheiten müssen                                             10.3 Zahlung und Folgen verspäteter
              2.2.2 Allgemeine Wartezeit .............. 2                           Sie nach Eintritt des Versiche-                                              Zahlung des Folgebeitrages .............. 6
              2.2.3 Besondere Wartezeiten .......... 2                              rungsfalls beachten? ......................... 4                       10.4 Beitragszahlung per SEPA-Last-
              2.2.4 Wegfall der Wartezeit .............. 2                    7.3 Was müssen Sie uns mitteilen,                                                  schriftmandat, PayPal oder mit
              2.2.5 Krankheiten und Unfälle, die                                    wenn Sie im Versicherungsfall                                                Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/
                    zwischen dem Zeitpunkt des                                      auch eine andere Versicherung                                                Kündigungsrecht bei Widerruf ............ 6
                    Vertragsabschlusses (Antrag-                                    in Anspruch nehmen können? .......... 5                                10.5 Beitrag bei vorzeitiger
                    stellung) und dem vereinbar-                              7.4 Welche Rechtsfolgen haben                                                      Vertragsbeendigung .......................... 6
                    ten Versicherungsbeginn                                         Obliegenheitsverletzungen? .............. 5                            10.6 Beitragsberechnung/Änderung
                    auftreten................................... 2                                                                                               des Beitrages im Vertragsverlauf ....... 6
        2.3 Welche Kosten ersetzen wir                                  8     Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte
              im Versicherungsfall? ........................ 2                auf uns über und welche Obliegenheit                                 11      Beitragsanpassung .................................... 6
        2.4 Selbstbeteiligung ............................... 3               müssen Sie dabei beachten? ..................... 5
        2.5 Jahreshöchstentschädigung............... 3
        2.6 In welchen Ländern besteht                                                                                                             Weitere Bestimmungen
              Versicherungsschutz? ....................... 3            Die Versicherungsdauer
                                                                                                                                                   12      Versicherung für fremde Rechnung ......... 7
3       Welche Kosten übernehmen wir nicht                              9     Wann beginnt und wann endet der
        (Leistungsausschlüsse) ............................. 3                Vertrag? ....................................................... 5   13      Wann verjähren die Ansprüche
        3.1 Ausschluss bekannter                                              9.1 Beginn und Ende des                                                      aus diesem Vertrag? .................................. 7
               Beeinträchtigungen ............................ 3                    Versicherungsschutzes ..................... 5
        3.2 Ausgeschlossene Operationen                                       9.2 Dauer und Ende des Vertrages ......... 5                         14      Was ist bei Mitteilungen an uns
               und sonstige veterinärärztliche                                9.3 Kündigung nach Versicherungsfall .... 5                                  zu beachten?
               Leistungen ......................................... 3         9.4 Versicherungsjahr............................... 5                       Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift ..... 7
        3.3 Beeinträchtigungen im Zusammen-
               hang mit Trächtigkeit und Geburt ...... 3                                                                                           15      Bedingungsänderung ................................ 7
        3.4 Kastration, Sterilisation ...................... 3
                                                                                                                                                   16      Welches Gericht ist zuständig? ................ 7
4       Wann werden unsere
        Geldleistungen fällig? ................................ 4                                                                                  17      Welches Recht findet Anwendung? ......... 7

5       Rangverhältnis der Leistungen bei                                                                                                          18      Sanktions-/Embargoklausel ...................... 7
        mehreren Versicherungsverträgen............ 4
                                                                                                                                                   19      Wenn Sie mit uns einmal nicht
                                                                                                                                                           zufrieden sind.............................................. 7


                                                                                                                                                   Definition Abrechnungsjahr .................................. 8

                                                                                                                                                   Erläuterungen der Fachausdrücke ...................... 8


A 3882-02 01/2024                                                                        Seite 1 von 8

[Seite 2]
Versichertes Risiko / Versicherungsumfang               2.1.2     Beginn und Ende des                           2.2.4     Wegfall der Wartezeit
                                                                  Versicherungsfalls                            2.2.4.1 Bei Unfällen
1   Versichertes Risiko                                                                                         Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen
                                                        2.1.2.1 Beginn des Versicherungsfalls                   (siehe Definitionen unter Ziffer 2.1.1.1 c)), besteht
Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Rege-       Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versi-    keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließ-
lungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten         cherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststel-    lich und nachweislich auf das Unfallereignis zurück-
Tiere.                                                  lung der Diagnose – die zu der Operation führt – er-    zuführen ist.
                                                        forderlich war (s. Ziffer 2.3.2).
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,                                                                  2.2.4.2 Bei Bestehen einer Vorversicherung, an
dass dasjenige Tier, für dessen Behandlung Sie eine     2.1.2.2 Ende des Versicherungsfalls                     die dieser Vertrag ohne zeitliche Unterbrechung als
Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig           Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des verein-      Folgeversicherung anschließt, gilt Folgendes:
identifizierbar ist. Dies ist der Fall,                 barten Nachbehandlungszeitraums.                        - Die allgemeine Wartezeit kommt nicht zur An-
– wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung                                                                         wendung, wenn vor diesem Vertrag über einen
     durch einen Chip mit Chipnummer oder durch         2.1.2.3 Verlängerter Versicherungsfall                       anderen Vertrag ein vergleichbarer Versiche-
     eine eintätowierte Nummer eindeutig gekenn-        Sind wegen derselben Krankheit oder desselben Un-            rungsschutz bestanden hat und die von Ihnen
     zeichnet und entsprechend in der von Ihnen         falles mehrere Operationen veterinärmedizinisch              zu diesem Barmenia-Vertrag geltende ge-
     eingereichten Rechnung des behandelnden            notwendig, so zählen diese Operationen, deren je-            machte Leistung auch Bestandteil des Vorversi-
     Tierarztes durch die Angabe der identischen        weilige operationsvorbereitende Untersuchung                 cherungsvertrages war.
     Nummer identifiziert ist, oder,                    (siehe Ziffer 2.3.2) und deren jeweilige Nachbehand-    - Bei besonderen Wartezeiten wird die beste-
– wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeu-         lungen danach als ein zusammenhängender Versi-               hende Versicherungsdauer der Vorversicherung
     tige Kennzeichnung des behandelten Tieres          cherungsfall. Dieser endet nach dem Ende des ver-            auf die Wartezeit angerechnet. Dies gilt nicht für
     mittels einer Chipnummer oder einer eintäto-       einbarten Nachbehandlungszeitraums.                          solche Leistungsinhalte- und -umfänge, die
     wierten Nummer auf unsere Anforderung nach-                                                                     über den Vorversicherungsvertrag nicht erstat-
     geholt und von Ihnen nachgewiesen wird.            2.2 Wartezeiten für Versicherungsfälle                       tet worden wären (z. B. durch Leistungsaus-
                                                                                                                     schlüsse, höhere Selbstbeteiligung, niedrigeren
2   Leistungsvoraussetzungen und                        2.2.1      Bedeutung und Dauer der Wartezeit                 Erstattungssatz, niedrigere Höchstentschädi-
    Leistungsumfang                                     Der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag be-               gung, geringeren GOT2-Satz).
                                                        ginnt für jedes in diesem Vertrag versicherte Tier
2.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?               erst nach Ablauf einer Wartezeit.                       2.2.4.3 Nachweispflicht
                                                                                                                Um den Wegfall oder die Anrechnung der Wartezeit
2.1.1    Versicherungsfall                              Die Wartezeit beginnt für das einzelne versicherte      prüfen zu können, müssen Sie uns folgende Unterla-
2.1.1.1 Versichert ist die veterinärmedizinisch         Tier mit dem für das jeweilige Tier vereinbarten Ver-   gen einreichen:
notwendige Operation des versicherten Tieres we-        sicherungsbeginn.                                       - Die Kündigungsbestätigung Ihres
gen Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall).                                                                       Vorversicherers,
                                                        Liegt der Zeitpunkt                                     - den Versicherungsschein Ihres Vorversiche-
a) Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendi-     a) klinisch relevanter Symptome von Erkrankun-               rers mit den gültigen Versicherungsbedingun-
ger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des            gen oder                                                gen.
versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokal-      b) der Diagnosestellung von Erkrankungen vor Be-
anästhesie zur Wiederherstellung des Gesundheits-       ginn des nach Ablauf von Wartzeiten einsetzenden        2.2.5     Krankheiten und Unfälle, die zwischen
zustandes. Hierbei muss die Haut oder darunter lie-     Versicherungsschutzes, so sind die jeweilige Krank-               dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt          heit und deren Folgen dauerhaft nicht mitversichert.              (Antragstellung) und dem vereinbarten
werden.                                                                                                                   Versicherungsbeginn auftreten
Mitversichert sind auch folgende Eingriffe unter        2.2.2      Allgemeine Wartezeit                         Für solche Fälle bieten wir – bei einem Wechsel des
Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie:                      Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit           Versicherers ohne zeitliche Unterbrechung des Ver-
– Wundversorgung durch Nähen oder Klammern              (siehe Ziffer 2.1.1.1) beträgt die Wartezeit 30 Tage.   sicherungsschutzes – ab Beginn dieses Vertrages
     (primäre und sekundäre Wundnaht),                                                                          Versicherungsschutz, sofern die anfallenden Opera-
– Zahnextraktionen und                                  2.2.3     Besondere Wartezeiten                         tionen auch beim Vorversicherer versichert gewesen
– Zahnwurzelbehandlungen.                               Für Versicherungsfälle aufgrund der nachfolgend         wären. Unsere Leistung ist begrenzt auf die Leis-
                                                        aufgeführten Erkrankungen sowie für einen Kosten-       tung, die der direkte Vorversicherer gezahlt hätte,
b) Krankheit ist ein nach dem aktuellen und allge-      zuschuss für Prothesen (Ziffer 2.2.3.2) gelten beson-   wenn der Vertrag dort ungekündigt fortgeführt wor-
mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen       dere Wartezeiten.                                       den wäre.
Wissenschaft in Deutschland anormaler, unvorher-
sehbar eintretender, körperlicher Zustand.              2.2.3.1 Die Wartezeit beträgt 12 Monate                 Gilt für diese Operationen eine besondere Wartezeit,
                                                        für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden           so werden die Kosten dafür nur dann übernommen,
c) Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen     Erkrankungen1 bzw. für folgende Operationen:            wenn die besondere Wartezeit zum Zeitpunkt des
auf den Körper des versicherten Tieres einwirkt und     – Entropium;                                            Unfalles/der Feststellung der Krankheit gemäß
eine körperliche Schädigung des versicherten Tieres     – Nabelbruch;                                           2.2.4.2 bereits abgelaufen ist.
nach sich zieht. Auch das Verschlucken von Fremd-/      – Kastration/Sterilisation (operativ), die wegen
Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Le-            gynäkologischen, andrologischen oder onkolo-       2.3 Welche Kosten ersetzen wir im
bensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle.                  gischen Erkrankungen durchgeführt werden               Versicherungsfall?
                                                             muss (ausschließlich bei Entzündungen oder
d) Der Versicherungsfall muss nach Beginn des                tumorösen Veränderungen der Geschlechtsor-         Voraussetzung für die Erstattung der in den Zif-
Versicherungsschutzes (siehe Ziffer 9.1) und vor             gane, hormonabhängigen sonstigen Tumoren).         fern 2.3.1 bis 2.3.8 bezeichneten Kosten ist, dass die
Vertragsende (siehe Ziffer 9.2.3) eingetreten sein.          Der Ausschluss Scheinträchtigkeit (Ziffer 3.3)     Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die
                                                             bleibt bestehen.                                   vom Tierarzt verordneten/verschriebenen Medika-
2.1.1.2 Versichert ist auch die operationsvorberei-     – Ektropium;                                            mente und Verbrauchsmaterialien nach dem aktuel-
tende Untersuchung (siehe Ziffern 2.1.2.1 und 2.3.2)    – Ellbogengelenksdysplasie (ED)*;                       len und allgemein anerkannten Stand der veterinär-
sowie die befristete Nachbehandlung nach der Ope-       – Hüftgelenksdysplasie (HD)*;                           medizinischen Wissenschaft in Deutschland für das
ration (siehe Ziffer 2.3.3). Wenn die Operation nicht   – Patellaluxation;                                      jeweilige Krankheitsbild beziehungsweise die Unfall-
durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende      – Radius curvus.                                        folge medizinisch notwendig, zweckmäßig, ange-
Untersuchung nicht versichert.                          *Darunter fallen z. B. auch Fragmentierter Processus    messen und verhältnismäßig sind.
                                                        coronoideus medialis ulnae (FPC) und Isolierter Pro-
                                                        cessus anconaeus (IPA).                                 2 Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte

                                                                                                                (GOT) in der zum Zeitpunkt des Eintritts des Versi-
                                                        2.2.3.2 Eine Wartezeit von 12 Monaten gilt auch         cherungsfalls jeweils gültigen Fassung
1 Erläuterungen zu den Fachbegriffen finden Sie         hinsichtlich des Einsetzens und Fixierens von Pro-
 auf Seite 8                                            thesen und den dafür in Ziffer 2.3.5 zugesagten
                                                        Kostenzuschuss.

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[Seite 3]
2.3.1    Vergütungen des Tierarztes                        Endet der Versicherungsvertrag vor Abschluss der            Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschut-
a) Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes            Nachbehandlung, so bleiben laufende Nachbehand-             zes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder ange-
nach der GOT bis zur 3-fachen Höhe des Gebühren-           lungen für maximal 15 Kalendertage nach der Ope-            borene, genetisch bedingte oder erworbenen Fehl-
satzes.                                                    ration weiter versichert.                                   entwicklungen besteht im Rahmen dieser Versiche-
                                                           Bei verlängerten Versicherungsfällen nach 2.1.2.3           rungsbedingungen Versicherungsschutz.
b) Für tierärztliche Leistungen im Rahmen eines            sind nur Operationen versichert, die während der
tierärztlichen Notdienstes, die in Notfällen erbracht      Laufzeit des Vertrages durchgeführt werden.                 Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind
werden erstatten wir                                                                                                   Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der vete-
– die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT              2.3.4     Medikamente, Verbrauchsmaterial und               rinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich
      bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes                       Hilfsmittel                                       bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungs-
      sowie                                                Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Ver-             bedingten Anomalien beruhen.
– die Notdienstgebühr nach der GOT,                        brauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom
wenn die tierärztlichen Leistungen bei Nacht, am           Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.                3.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige
Wochenende oder an Feiertagen gemäß den in der                                                                               veterinärärztliche Leistungen
GOT definierten Zeiträumen durchgeführt wurden.            2.3.5       Kostenzuschuss für Prothesen                    Für die nachfolgend genannten Operationen (inklu-
Das Vorliegen eines Notfalles ist durch den Tierarzt       Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 500 EUR          sive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie
zu bestätigen. Liegt kein Notfall vor, erstatten wir die   an den Kosten von Prothesen (künstliche Gliedma-            sonstige veterinärärztliche Leistungen werden keine
Vergütungen des Tierarztes gemäß Ziffer 2.3.1 a).          ßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe/Organ-           Kosten übernommen.
                                                           teile, z. B. künstliches Hüftgelenk), wenn diese vete-      a) Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersu-
2.3.2      Kosten für operationsvorbereitende              rinärmedizinisch notwendig und nach Ablauf der be-          chungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zu-
           Untersuchungen                                  sonderen Wartezeit von 12 Monaten (siehe Zif-               sammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall
Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir         fer 2.2.3.2) vom Tierarzt verordnet oder verschrieben       stehen;
auch die Kosten                                            wurden.                                                     b) Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische
– der Untersuchung, die zur Feststellung der                                                                           Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von
     Diagnose – die zu der Operation führt – erfor-        2.3.6     Wegegeld und Reisekosten bei                      Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistierende
     derlich war (s. Ziffer 2.1.1.2), sowie                          fehlender Transportfähigkeit                      Milchcanini);
– für daran anschließende weitere Untersuchun-             Wir erstatten bei Hausbesuchen des Tierarztes die           c) Operationen, die der Herstellung des jeweiligen
     gen, die der Operationsvorbereitung dienen.           Entschädigungen für Wegegeld und Reisekosten                Rassestandards dienen;
Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnah-          nur, wenn das versicherte Tier nicht transportfähig         d) Operationen im Zusammenhang mit dem
men, die geeignet erscheinen, einen Befund zu er-          war und der Tierarzt dies bestätigt. Es gilt nicht als      Brachycephalen Syndrom (z. B. Operation eines zu
heben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Unter-       Transportunfähigkeit, wenn lediglich ein geeignetes         langen Gaumensegels);
suchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B.            Transportmittel fehlt.                                      e) Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn
Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor).                                                                                  diese zur Behandlung eingesetzt werden, und vor-
                                                           2.3.7     Kosten für Behandlung im Ausland                  beugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate;
Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Nar-           Wenn der Versicherungsfall während einer Reise im           f) Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gut-
kose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt,       Ausland eintritt (siehe Ziffer 2.6) oder eine Behand-       achten, medizinischen Auskünften, Befunden und
auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht      lung im Ausland erfolgt, erstatten wir die Kosten ge-       Tierarztbriefen;
begonnen hatte.                                            mäß den Ziffern 2.3.1 bis 2.3.8 bis zur Höhe der im         g) Operationen aufgrund von Schäden, die Sie
                                                           jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der          bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeige-
2.3.3      Kosten für Nachbehandlung                       Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der          führt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig
Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kos-         in Deutschland geltenden GOT.                               erhoben haben;
ten für eine sich anschließende Nachbehandlung im                                                                      h) Operationen von Krankheiten oder Unfällen, die
Zusammenhang mit der Operation. Die Anzahl der             2.3.8      Kosten für Einschläferung durch Injektion        durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand
versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage           Kann der Gesundheitszustand des versicherten Tie-           und Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen
nach dem Tag der Operation) wird im Versiche-              res nicht wiederhergestellt werden und ist, um das          Ansammlung oder Kundgebung entstehen;
rungsschein dokumentiert.                                  Leiden des Tieres zu beenden, eine Tötung durch             i) Operationen aufgrund von Krankheiten oder
                                                           Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hier-   Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen
Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operati-           für angefallenen Kosten nach der GOT.                       und Kernenergie entstehen;
ven Eingriffes notwendige Behandlung, um die Ge-                                                                       j) Operationen aufgrund von Krankheiten, die in-
sundheit des versicherten Tieres wieder herzustel-         2.4 Selbstbeteiligung                                       folge von Epidemien oder Pandemien entstehen;
len, den Zustand zu verbessern oder eine Ver-              Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von       k) Goldakupunktur/Goldimplantation/Golddrahtim-
schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch             der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versiche-                plantation;
komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B.               rungsschein können Sie entnehmen, ob und in wel-            l) Operationen aufgrund von Kryptorchismus.
Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, La-               cher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart ha-
sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera-           ben.                                                        3.3 Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit
pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise                                                                               Trächtigkeit und Geburt
veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert       2.5 Jahreshöchstentschädigung                               Nicht übernommen werden die Kosten für Operatio-
sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge-         Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen,             nen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehand-
mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen          ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstent-            lung) von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusam-
Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an-         schädigung je Abrechnungsjahr (Definition siehe             menhang mit dem Decken oder der Scheinträchtig-
gewandt, verschrieben oder verordnet werden.               letzte Seite) für Operationen vereinbart haben.             keit des versicherten Tieres stehen.

Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen           2.6 In welchen Ländern besteht                              Versichert sind einmalig je versichertes Tier die Ope-
der Nachbehandlung einer über diesen Vertrag ver-                Versicherungsschutz?                                  rationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang
sicherten Operation insgesamt auf 10 Behandlungen          Versicherungsschutz besteht in Deutschland.                 mit einem Kaiserschnitt entstehen, der wegen Kom-
mit maximal 30 Minuten Dauer begrenzt.                     Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht            plikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch not-
                                                           je ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weltweit             wendig ist.
Was zählt zur Physiotherapie?                              für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz.
In diesen Versicherungsbedingungen werden Be-                                                                          3.4 Kastration, Sterilisation
handlungen, die zur Stabilisierung und Stärkung des        3    Welche Kosten übernehmen wir nicht                     Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration
Bewegungsapparates eingesetzt werden unter dem                  (Leistungsausschlüsse)?                                oder Sterilisation (Ausnahme siehe Ziffer 2.2.3.1).
Oberbegriff "Physiotherapie" zusammengefasst.
Hierzu gehören beispielsweise auch Chiropraktik            3.1 Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen
und Osteopathie.                                           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
                                                           Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch be-
                                                           dingte oder erworbenen Fehlentwicklungen, die
                                                           Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes
                                                           (Ziffer 9.1) bekannt geworden sind.

A 3882-02 01/2024                                                               Seite 3 von 8

[Seite 4]
4    Wann werden unsere Geldleistungen fällig?            hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis-     Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,
                                                          tig gehandelt.                                           nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist-
4.1 Fälligkeit unserer Geldleistung                                                                                los kündigen, wenn
Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir          6.2 Mögliche Folgen einer                                – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den
die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest-               Anzeigepflichtverletzung                                Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder
stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs           Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche       – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-
unserer Leistungspflicht notwendig sind.                  Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.             zeigten Umstand ausschließen.
                                                          Je nach den Umständen des Einzelfalls können wir
4.2 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung                     in einem solchen Fall                                    Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung
Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Mo-          – vom Vertrag zurücktreten,                              über die Vertragsänderung hinweisen.
nats nach Anzeige des Versicherungsfalls abge-            – den Vertrag kündigen,
schlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in          – den Vertrag ändern oder                                6.3 Voraussetzungen für die Ausübung
Höhe des Betrages verlangen, den wir voraussicht-         – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung                     unserer Rechte
lich mindestens zahlen müssen. Verzögern sich je-               anfechten.                                         Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
doch unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden,                                                                      zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir
verlängert sich die Monatsfrist entsprechend.             6.2.1     Rücktritt                                      Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die
                                                          Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt,        Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen
4.3 Direktabrechnung mit                                  können wir vom Vertrag zurücktreten.                     haben.
      dem Tierarzt / der Tierklinik
Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die          Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn                       Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung
von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten        – weder eine vorsätzliche,                               oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-
Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen        – noch eine grob fahrlässige                             gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An-
den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen         Anzeigepflichtverletzung vorliegt.                       zeige kannten.
Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik.
Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik   Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt    Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
ab.                                                       wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn      gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
                                                          wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-       Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt
5    Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren           gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter       mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung
     Versicherungsverträgen                               Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht       der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge-
                                                          angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-         machte Recht begründet, Kenntnis erlangen.
Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn           sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen      Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-
Sie auch eine andere Versicherung in Anspruch             Versicherungsschutz.                                     stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-
nehmen können?                                                                                                     zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei-
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versi-       Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-        tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats-
cherung mit einer anderen Versicherungsgesell-            rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol-    frist noch nicht verstrichen ist.
schaft eine Leistung beanspruchen können, geht            gender Voraussetzung bestehen:
dieser Anspruch grundsätzlich unserer Leistungs-                                                                   Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-
pflicht vor. Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Ver-     Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei-   löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
sicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn           nen gefahrerheblichen Umstand, der                       oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall
Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir          – weder für den Eintritt oder die Feststellung des       vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung               Versicherungsfalls,                                 Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
treten. Sie sind jedoch verpflichtet, uns den anderen     – noch für die Feststellung oder den Umfang              Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
Versicherer zu benennen. Einzelheiten können Sie               unserer Leistungspflicht                            letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
Ziffer 7.3 entnehmen.                                     ursächlich war.
                                                                                                                   6.4 Anfechtung
                                                          Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt     Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
Ihre Pflichten und Obliegenheiten                         unsere Leistungspflicht.                                 Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
                                                                                                                   richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
6    Was bedeutet die vorvertragliche                     6.2.2     Kündigung                                      gewollt beeinflusst worden ist.
     Anzeigepflicht und welche Folgen                     Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil
     hat ihre Verletzung?                                 die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich      Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitra-
                                                          noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver-       ges zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfech-
6.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht                        trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat        tungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-      kündigen.
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen                                                                  6.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha-          Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn           Die Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten entsprechend, wenn
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.           wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-       der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere         gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter       und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem          Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht       ist.
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.         angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-
                                                          sen hätten.                                              7    Ihre Obliegenheiten
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach
gefahrerheblichen Umständen, die wir                      6.2.3    Vertragsänderung                                7.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor
– nach Ihrer Vertragserklärung,                           Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil             Eintritt des Versicherungsfalls beachten?
– aber noch vor Vertragsannahme                           wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin-       Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maß-
in Textform stellen.                                      gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter       nahmen ergreifen (z. B. auch Einhaltung behördli-
                                                          Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht       cher Sicherheitsvorschriften), um Krankheiten und
Soll das eine andere Person als Sie selbst treffende      angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-         Unfälle des versicherten Tieres zu vermeiden.
Operationsrisiko für das Tier versichert werden, ist      sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf
auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer            unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-         7.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie nach
und vollständiger Beantwortung der Fragen ver-            teil.                                                         Eintritt des Versicherungsfalls beachten?
pflichtet.                                                                                                         7.2.1     Vorlage der Rechnung
                                                          Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-     Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer-         treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der       müssen Sie uns die durch die versicherte Behand-
heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn          laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 10.1.1) Ver-      lung entstandenen Kosten durch Vorlage der Rech-
diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt          tragsbestandteil.                                        nung nachweisen.
oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als                                                               Aus der Rechnung muss ersichtlich sein


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[Seite 5]
–     der Name des Halters des Tieres, für das die        Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob       Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf-
      Leistung erbracht worden ist;                       fahrlässig erfolgt ist.                                   zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform
– der Name und Beschreibung des Tieres                                                                              kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.
      (Chip/Tätowierungsnummer) für das die               8    Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte               Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können
      Leistung erbracht worden ist;                            auf uns über und welche Obliegenheit                 Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der
– die Diagnose;                                                müssen Sie dabei beachten?                           Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,
– die berechnete Leistungsposition gemäß der                                                                        an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön-
      geltenden GOT;                                      8.1 Übergang von Ersatzansprüchen                         nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu-
– das Datum der erbrachten Leistungen.                    Wenn Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten         kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.
Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres             zusteht, geht dieser Anspruch bis zu der Höhe auf         Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist
spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle              uns über, in der wir den Schaden ersetzen. Der            von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in
diagnostische Verfahren (EKG, Röntgen, Ultraschall        Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend ge-         Textform kündigen.
etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden             macht werden. Wenn sich Ihr Ersatzanspruch gegen
sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden           eine Person richtet, mit der Sie bei Eintritt des Scha-   9.2.4       Verzicht auf das ordentliche Kündigungs-
Untersuchungsdokumente vorzulegen.                        dens in häuslicher Gemeinschaft leben, können wir                     recht zum Ablauf durch uns
                                                          den übergegangenen Anspruch gegen diese Person            Mit Beginn des vierten Versicherungsjahres (Zif-
7.2.2     Auskunftspflicht                                nur geltend machen, wenn sie den Schaden vorsätz-         fer 9.4) verzichten wir als Versicherer auf unser Kün-
Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,          lich verursacht hat.                                      digungsrecht zum jeweiligen Ablauftermin gemäß
müssen Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß                                                                       Ziffer 9.2.3 mit folgenden Ausnahmen:
jede Auskunft erteilen, die für die Feststellung des      8.2 Ihre Obliegenheit im Zusammenhang                     – Wir können Ihren Vertrag unter Einhaltung einer
Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-              mit Ersatzansprüchen                                       Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf-
tungspflicht erforderlich ist. Wir sind berechtigt, bei   Nachdem der Anspruch auf uns übergegangen ist,                  termin kündigen, wenn wir innerhalb eines Zeit-
den Tierärzten, die das versicherte Tier behandelt        müssen Sie uns bei der Durchsetzung des An-                     rahmens von drei Monaten alle Versicherungs-
oder untersucht haben, die zur Feststellung des Ver-      spruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist.             verträge der "Operationskostenversicherung für
sicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-                                                                            Tiere" zu deren jeweiligen Ablauf kündigen
tungspflicht erforderlichen Auskünfte in Bezug auf        8.3 Folgen einer Obliegenheitsverletzung                        (Aufgabe des Geschäftszweiges "Operations-
das versicherte Tier einzuholen.                          Abweichend von Ziffer 7.4 gilt bei Verletzung der Ob-           kostenversicherung für Tiere").
                                                          liegenheit nach Ziffer 8.2 Folgendes:                     – Kündigungsrecht wegen Verletzung der vorver-
7.2.3    Untersuchungsrecht                               Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich ver-             traglichen Anzeigepflicht nach Ziffer 6;
Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,          letzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflich-   – Kündigungsrecht wegen Nichtbeachtung von
müssen Sie uns gestatten, das Tier durch einen von        tet, als wir aufgrund Ihrer Obliegenheitsverletzung             Obliegenheiten nach Ziffer 7 und
uns bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen. Die        von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können.           – Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung des
Kosten dieser Untersuchung tragen wir.                    Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig              Erst- bzw. Folgebeitrages sowie wegen Wider-
                                                          verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen                rufs der Lastschrifteinzugsermächtigung oder
7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im             Ersatz verlangen können, können wir unsere Leis-                sonstiger Zahlungsarten gemäß Ziffern 10.2 bis
     Versicherungsfall auch eine andere Versi-            tung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach            10.4.
     cherung in Anspruch nehmen können?                   der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung un-          Die vorstehenden Ausnahmen sind von unserem
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen            terbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe          Kündigungsverzicht nicht betroffen und bleiben als
Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen         Fahrlässigkeit vorliegt.                                  Rechte für uns bestehen.
können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen.
In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzuge-                                                                9.3 Kündigung nach Versicherungsfall
ben.                                                      Die Versicherungsdauer                                    Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung
                                                                                                                    beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie
7.4 Welche Rechtsfolgen haben                             9    Wann beginnt und wann endet der Vertrag?             gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
     Obliegenheitsverletzungen?                                                                                     Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens
7.4.1      Nachteilige Auswirkungen auf unsere            9.1 Beginn und Ende des                                   einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines
           Leistungspflicht                                     Versicherungsschutzes                               Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt-
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies           Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-          nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text-
dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis-      cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie            form zugegangen sein.
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:                   den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-           nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlen, je-      Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem
     zen, sind wir nicht leistungspflichtig.              doch nicht vor Ablauf der jeweils geltenden Warte-        Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim-
– Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver-          zeit für Versicherungsfälle (Ziffer 2.2).                 men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit-
     letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu                                                                punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden
     kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der            Der Versicherungsschutz endet – auch für schwe-           Versicherungsjahres, wirksam wird.
     Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei-          bende oder verlängerte Versicherungsfälle – mit
     sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt,       dem Ende des Vertrages (Ziffer 9.2.3).                    Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach
     kürzen wir die Leistung nicht.                       Ausnahme: Laufende Nachbehandlungen im Rah-               ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Mit Beginn des
     Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs-       men eines operativen Eingriffes bleiben gemäß Ziffer      vierten Versicherungsjahres (Ziffer 9.4) verzichten
     sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver-       2.3.3 bis zu 15 Kalendertage nach der Operation           wir als Versicherer auf unser Kündigungsrecht nach
     pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver-     weiter versichert.                                        einem Versicherungsfall.
     letzung der Obliegenheit
     – weder für den Eintritt oder die Feststellung       9.2 Dauer und Ende des Vertrages                          9.4 Versicherungsjahr
           des Versicherungsfalls                         9.2.1    Vertragsdauer                                    Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
     – noch für die Feststellung oder den Umfang          Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-        Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-
           unserer Leistungspflicht ursächlich war.       gegebenen Zeitraum abgeschlossen.                         sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-
     Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis-                                                             nen Zeitpunkt.
     tig verletzt haben.                                  9.2.2     Stillschweigende Verlängerung
                                                          Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-       Ausnahme:
7.4.2      Unser Kündigungsrecht                          tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr     Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan-
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver-        stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-        zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-
letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er-   lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi-         sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs-
füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif-       gung zugegangen ist.                                      jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-
fer 7.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos                                                                    weils ganze Jahre.
kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb          9.2.3     Vertragsbeendigung
eines Monats, nachdem wir von der Verletzung              Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist       endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung
ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die             bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.

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[Seite 6]
     Beispiel:                                           10.3.2 Verzug                                            10.4.2       Änderung des Zahlungsweges
     Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-          Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung
     trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,         len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine      nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift
     das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.           Mahnung von uns erhalten haben.                          von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut
                                                         Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht   trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir
                                                         verschuldet haben.                                       hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-
Der Versicherungsbeitrag                                                                                          den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-
                                                         Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-     lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu
10   Was müssen Sie bei der Beitragszahlung              den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-          verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-
     beachten? Was geschieht, wenn Sie einen             standen ist (Ziffer 10.3.3).                             gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei-
     Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                                                                            nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,
                                                         10.3.3 Zahlungsfrist                                     wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert
10.1 Beitrag und Versicherungsteuer                      Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-
10.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode          len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform        gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug
Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die         eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-       können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich,      frist muss mindestens zwei Wochen betragen.
halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt                                                              10.5 Beitrag bei vorzeitiger
sich die Dauer der Versicherungsperiode:                 Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn             Vertragsbeendigung
Sie beträgt                                              sie folgende Informationen enthält:                      Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,
– bei Monatsbeiträgen einen Monat,                       – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die           soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-
– bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,                  Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und      spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum
– bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und               – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die            des Versicherungsschutzes entspricht.
– bei Jahresbeiträgen ein Jahr.                                nach Ziffer 10.3.4 mit der Fristüberschreitung
                                                               verbunden sind.                                    10.6 Beitragsberechnung/Änderung des
10.1.2 Versicherungsteuer                                                                                               Beitrages im Vertragsverlauf
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-     10.3.4   Verlust des Versicherungsschutzes               Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag, wird vom Versi-
cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom                 und Kündigung                                   cherungsbeginn an berechnet und ist abhängig vom
Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.                        Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-         Alter des versicherten Tieres bei Vertragsbeginn.
                                                         mahnten Betrag nicht bezahlt haben,
10.2 Zahlung und Folgen verspäteter                      – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung            Für Tiere, die bei Vertragsbeginn das 7. Lebensjahr
     Zahlung des Erstbeitrages oder                         kein Versicherungsschutz.                             noch nicht vollendet haben, gilt: Der Beitrag erhöht
     einmaligen Beitrages                                – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine             sich gemäß den im Versicherungsschein dokumen-
10.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung           Frist einzuhalten.                                    tierten Vereinbarungen, wenn das versicherte Tier
Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird             Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei-         das Alter der nächsthöheren Altersgruppe erreicht.
der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach          nes Monats den angemahnten Betrag bezah-              Es gibt folgende Altersgruppen:
Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die         len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-     ab 3. Lebensmonat,
Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt          fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und       ab 1. Geburtstag,
vereinbart und im Versicherungsschein angegeben             Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-             ab 3. Geburtstag,
und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi-         schutz.                                               ab 5. Geburtstag,
cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un-                                                                ab 7. Geburtstag,
verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.         Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-           ab 9. Geburtstag.
                                                         lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab-    Ab wann ist der Beitrag der nächsten Altersgruppe
10.2.2    Späterer Beginn des                            lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit      zu zahlen? Ab Beginn des auf den Geburtstag fol-
          Versicherungsschutzes                          der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie       genden Versicherungsjahres.
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu           bei der Kündigung ausdrücklich hin.
einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver-                                                               Im Fall einer Beitragsanpassung gemäß Ziffer 11
sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.      10.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift-               ändern sich die Beiträge und Risikozuschläge ent-
Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung              mandat, PayPal oder mit Kreditkarte                sprechend.
in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im            als Geschäftsgrundlage/
Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.                  Kündigungsrecht bei Widerruf                       11   Beitragsanpassung
                                                         Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete         abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen         11.1 Prüfung der Beiträge
Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-      oder von einer anderen Person durch ein SEPA-            Wir sind berechtigt und verpflichtet, mindestens ein-
cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.               Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar-      mal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu
                                                         tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs-         prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können
10.2.3    Zahlung bei abweichendem                       dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt      oder eine Anpassung (Erhöhung oder Absenkung)
          Versicherungsschein                            werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw.      vorgenommen werden muss. Zweck der Prüfung ist
Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag          deren Konto einzuziehen.                                 es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge und
oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste                                                                 eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen
oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach       10.4.1 Ihre Pflichten                                    aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen.
Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.               a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen
                                                              Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt     11.2 Regeln der Prüfung
10.2.4 Rücktritt                                              der Fälligkeit des Beitrages eine ausreichende      Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht             Deckung aufweist.                                   Regeln:
rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-         b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden       a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der
rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir        von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-       Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik
können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,               lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-       an. Bei der Überprüfung werden Tier-Operations-
dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet             verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-       kostenversicherungsverträge aus dem Bestand der
haben.                                                        nen Zahlungsaufforderung erfolgt.                   Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG, die nach
                                                         c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-           versicherungsmathematischen Grundsätzen einen
10.3 Zahlung und Folgen verspäteter                           schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum           gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusam-
     Zahlung des Folgebeitrages                               Beitragseinzug                                      mengefasst.
10.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung             Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-        Die Überprüfung richtet sich nach der bisherigen
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar-            derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug          Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der
ten Zeitpunkt fällig.                                         widerrufen, so können wir den Vertrag zum           voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung
                                                              Ende des laufenden Versicherungsmonats              bis zur nächsten Überprüfung. Wir sind dabei insbe-
                                                              außerordentlich kündigen.


A 3882-02 01/2024                                                            Seite 6 von 8

[Seite 7]
sondere berechtigt, Veränderungen der Gebühren-          Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht      15.2 Störung des Gleichgewichts zwischen
ordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu         an, wenn                                                      Leistung und Gegenleistung
berücksichtigen.                                         – der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen             Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
b) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt-            worden ist oder                                    standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene
nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi-           – es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie           Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von           rechtzeitig zu benachrichtigen.                    in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht
uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen             Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es            keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
Treuhänders zu berücksichtigen.                          dagegen an,                                             Lücke.
                                                         – wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge-
11.3 Beitragserhöhung                                         schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags       15.3 Keine Schlechterstellung
Ergibt die Prüfung einen höheren Beitrag als bisher,          nicht darüber informiert haben.                    Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-
sind wir berechtigt, den für Ihren Vertrag geltenden                                                             zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit
Beitrag um die Differenz anzuheben.                      13   Wann verjähren die Ansprüche                       anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-
                                                              aus diesem Vertrag?                                ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen
11.4 Beitragsermäßigung                                                                                          Regelungen.
Ergibt die Prüfung einen niedrigeren Beitrag als bis-    13.1 Gesetzliche Verjährung
her, sind wir verpflichtet, den für Ihren Vertrag gel-   Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-         15.4 Durchführung der Anpassung
tenden Beitrag um die Differenz abzusenken.              jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet      Die nach den Ziffern 15.1 bis 15.3 zulässigen Ände-
                                                         sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli-    rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben
11.5 Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge           chen Gesetzbuchs.                                       und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen
Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver-                                                                die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des
träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie-         13.2 Aussetzung der Verjährung                          Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf
ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste-       Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei       Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 15.5 hinweisen.
hende und für die neu abzuschließenden Verträge          uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-
die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den         hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu          15.5 Kündigung
gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für        dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung         Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu        in Textform zugeht.                                     passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-
abzuschließende Verträge verlangen.                                                                              halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-
                                                         14 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beach-            lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü-
11.6 Wirksamwerden der Anpassung                            ten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?          hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
Wir können den Beitrag im Verlauf eines Versiche-                                                                der Bedingungsanpassung.
rungsjahres einmal anpassen.                             14.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende
Wir werden Ihnen die Anpassung spätestens einen          Stellen gerichtet werden:                               16   Welches Gericht ist zuständig?
Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des angepass-       – an unsere Hauptverwaltung oder
ten Beitrages mitteilen.                                 – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.    16.1      Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
                                                              Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus   gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
11.7 Kündigung bei Beitragserhöhung                           Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen          – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens
Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungs-              Nachträgen.                                             oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-
rechts nach Ziffer 11.1 den Beitrag, können Sie den                                                                   trag zuständig ist.
Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unse-         14.2       Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie        – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie
rer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die        uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen         keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-
Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu       gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol-             wöhnlichen Aufenthalts.
dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung wirk-          len, gilt Folgendes:
sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragser-      Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als     16.2     Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam-           zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre       gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn
werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht        letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.          Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres
hin.                                                     Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres         gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Die sonstigen Kündigungsmöglichkeiten nach diesen        Namens nicht mitteilen.
Bedingungen bleiben hiervon unberührt.                                                                           17   Welches Recht findet Anwendung?
                                                         15   Bedingungsänderung
                                                                                                                 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Weitere Bestimmungen                                     Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver-
                                                         sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende        18   Sanktions-/Embargoklausel
12   Versicherung für fremde Rechnung                    Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen
                                                         (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den          Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
12.1 Rechte aus dem Vertrag                              Ziffern 15.1 bis 15.3 erfüllt sind:                     stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine                                                                   solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
andere Person schließen (Versicherung für fremde         15.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen                 anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche-       Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen         sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben.          ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:       oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person         – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des              hen.
den Versicherungsschein besitzt.                               Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich       Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
                                                               oder                                              sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten
12.2 Zahlung der Entschädigung                           – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,          von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften
Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung               die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-      der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere                 trifft oder                                       Deutschland entgegenstehen.
Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung       – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-
abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt            dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-       19   Wenn Sie mit uns einmal nicht
hat.                                                           dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör-         zufrieden sind
                                                               den im Wege eines bestandskräftigen Verwal-
12.3 Kenntnis und Verhalten                                    tungsakts.                                        Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind!
Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de-       – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in-          Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie
ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen             haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe-     bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele-
haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten               dingungen eines anderen Versicherers durch        genheit klären können.
gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie-           eines der genannten Ereignisse unwirksam ge-
genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son-           worden ist.                                       Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich-
dern auch von der anderen Person.                                                                                keiten:


A 3882-02 01/2024                                                            Seite 7 von 8

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19.1 Versicherungsombudsmann                                 Definition Abrechnungsjahr
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns           Das Abrechnungsjahr ist immer ein Zeitraum von
einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-             zwölf Monaten. Dieser Zeitraum beginnt immer an
nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-              dem Tag und Monat des Versicherungsbeginns.
mann für Versicherungen wenden.
                                                                 Beispiel: Bei einem Versicherungsbeginn am
Versicherungsombudsmann e. V.                                    15.04.2023 beginnt das jeweilige Abrechnungs-
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin                                  jahr immer am 15.04. eines Jahres.
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Tel.: 0800 3696000                                           Erläuterung der Fachausdrücke
Fax: 0800 3699000
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).                  Wichtiger Hinweis:
                                                             Die nachfolgenden Erläuterungen sind lediglich ein
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-           Hilfsmittel, das die Verständlichkeit schwieriger
bührenpflichtigen Rufnummern:                                Fachausdrücke erleichtern soll. Sie sind weder Be-
Tel.: +49 30 20605899                                        standteil des Versicherungsvertrags noch eine Aus-
Fax: +49 30 20605898.                                        legungshilfe für den Vertrag. Grundlage zur Ausle-
                                                             gung sind allein der Text der Versicherungsbedin-
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-             gungen und die dafür maßgeblichen Rechtsvor-
hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende            schriften.
Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.                      –   Ektropium:
                                                                 Auswärtsstülpung des Lidrandes (Roll-Lid nach
Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über               außen)
eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-             –   Ellbogengelenksdysplasie (ED):
ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online                Fehlentwicklung des Ellbogengelenks.
an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/              Als Folge können weitere Erkrankungen wie
wenden.                                                          auch Arthrosen auftreten.
Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an            –   Entropium:
den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.                      Einstülpung des Lidrandes (Roll-Lid nach in-
                                                                 nen).
19.2 Versicherungsaufsicht                                   –   Fragmentierter Processus coronoideus medialis
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder              ulnae:
treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-               Weitere Erkrankung, die zur Ellbogengelenk-
abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns              dysplasie führt.
zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-             –   Hüftgelenksdysplasie (HD):
ternehmen unterliegen wir der                                    Die Hüftgelenksdysplasie ist eine Fehlentwick-
Aufsicht der                                                     lung des Hüftgelenks.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht              –   Isolierter Processus anconaeus (IPA):
(BaFin)                                                          IPA bezeichnet eine von vier Erkrankungen die
Sektor Versicherungsaufsicht                                     zur Fehlentwicklung (Dysplasie) des Ellbogen-
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn                             gelenks führt.
E-Mail: poststelle@bafin.de                                  –   Kryptorchismus:
Tel.: 0228 4108-0                                                Ein- oder beidseitiger Fehlstand des Hodens,
Fax: 0228 4108-1550.                                             bei dem sich der Hoden vorübergehend oder
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-                dauerhaft außerhalb des Hodensacks befindet.
stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-   –   Nabelbruch:
scheiden kann.                                                   Bezeichnet einen Durchbruch in der Bauch-
                                                                 wand.
19.3. Rechtsweg                                              –   Patellaluxation:
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-                  Kniegelenksverletzung (Verrenkung der Knie-
weg zu beschreiten.                                              scheibe), die entwicklungsbedingt sein kann.
                                                             –   Persistierende Milchcanini:
                                                                 Milchfangzähne, die noch längere Zeit nach
                                                                 dem Durchbruch der bleibenden Fangzähne im
                                                                 Zahnbogen verbleiben.
                                                             –   Radius curvus:
                                                                 Wachstumsstörung im Bereich des Unterarms,
                                                                 die zu einer Fehlstellung der Gliedermaße führt.
                                                             –   Zu langes Gaumensegel:
                                                                 Kann insbesondere bei flachgesichtig gezüchte-
                                                                 ten Tieren zu Problemen bei der Atmung füh-
                                                                 ren.


A 3882-02 01/2024                                                               Seite 8 von 8
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