# HDI Austria HDI Messeversicherung mit Klauseln: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-transport-hdi-austria-messe-ausstellung.php
- Rechtlicher Träger: HDI Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-transport-hdi-austria-messe-ausstellung.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Geschriebene Besondere Bedingungen 2017 zur Messeversicherung (Ausstellung und Transport)](https://hp-prod.hdi.at/geschriebene_besondere_bedingungen_2017_c3f4bf9b25.pdf), Fassung Geschriebene Besondere Bedingungen 2017, Version 1.0, gültig ab 01.02.2017
- Original beim Versicherer (PDF): [Klausel Eingeschränkte Deckung Transport und Ausstellung 2017](https://hp-prod.hdi.at/klausel_eingeschraenkte_deckung_transport_ausstellung_messe_c21efaa32c.pdf), Fassung Klausel Eingeschränkte Deckung Transport und Ausstellung 2017, Version 1.0, gültig ab 01.02.2017
- Original beim Versicherer (PDF): [Klausel Mitversicherung von Schäden durch Sturm 2017 (Messeversicherung)](https://hp-prod.hdi.at/klausel_schaeden_durch_sturm_messe_a775ffe021.pdf), Fassung Klausel Mitversicherung von Schäden durch Sturm 2017, Version 1.0, gültig ab 01.02.2017

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
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| Versicherungssumme oder Höchsthaftung je Transportmittel, je Sendung oder je Ereignis | laut Polizze |  |  |
| Vertragsform: Einzelpolice, Jahres- oder Pauschalpolice, laufende Versicherung mit Umsatz- oder Einzelmeldung, Baustein eines Firmenvertrags | nicht geregelt |  |  |
| Allgefahrendeckung (volle Deckung): versichert ist jede Gefahr, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist | ja | Während des Transportes wird Versicherungsschutz auf Basis der AÖTB der jeweils gültigen Fassung zur Deckungsform „VOLLE DECKUNG (gegen alle Risken)“ gemäß Artikel 4 (1) gewährt. | Geschriebene Besondere Bedingungen 2017 Ziffer 4, Seite 1 |
| Eigene Güter und Handelswaren des Betriebs versichert | nicht geregelt |  |  |
| Werkzeuge, Messgeräte, Maschinen und Arbeitsgeräte, die zum Eigengebrauch mitgeführt werden (Autoinhalt, Handwerkerausstattung) | nicht geregelt |  |  |
| Fremde Güter in Obhut des Betriebs (Kundeneigentum, Reparaturgut, Kommissionsware) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherte Transportwege und Transportmittel (Straße, Schiene, Luft, See, Binnengewässer) | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Deutschland, Österreich, Spanien, Europa, weltweit) | nicht geregelt |  |  |
| Haus-zu-Haus-Deckung: Beginn mit dem Verlassen des Absendeorts, Ende mit der Ablieferung am Bestimmungsort | nicht geregelt |  |  |
| Transportbedingte Zwischenlagerung (Dauer in Tagen wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden beim Be- und Entladen, auch durch eigene Mitarbeiter und Ladegeräte | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungswert: Rechnungs- oder Marktwert plus Fracht, Kosten und imaginärer Gewinn | nicht geregelt |  |  |
| Transporte mit betriebseigenen, gemieteten oder geleasten Fahrzeugen (Werkverkehr) versichert | nicht geregelt |  |  |
| Privatfahrzeuge von Mitarbeitern auf Dienstfahrten einbezogen | nicht geregelt |  |  |
| Transportmittelunfall (Zusammenstoß, Umstürzen, Abkommen von der Fahrbahn, Brücken- oder Tunneleinsturz) | nicht geregelt |  |  |
| Betriebsschäden ohne Unfall (Verrutschen der Ladung, Bremsen, Ausweichen) | nicht geregelt |  |  |
| Brand, Blitzschlag und Explosion während des Transports | nicht geregelt |  |  |
| Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben und andere Elementarereignisse | ja, bis zur Versicherungssumme | Während der Ausstellung sowie des Aufenthaltes sind Schäden infolge von Naturkatastrophen mitversichert. | Geschriebene Besondere Bedingungen 2017 Ziffer 3, Seite 1 |
| Diebstahl des ganzen Fahrzeugs samt Ladung | nicht geregelt |  |  |
| Einbruchdiebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Raub und räuberische Erpressung des Fahrers | nicht geregelt |  |  |
| Nachtklausel: Diebstahlschutz nachts nur in verschlossener Garage, auf bewachtem Platz oder mit Bewachung | nicht geregelt |  |  |
| Vorgaben für das unbeaufsichtigte Fahrzeug tagsüber (Höchstdauer, verschlossen, Alarmanlage) | nicht geregelt |  |  |
| Versand über fremde Frachtführer, Spediteure und Logistiker versichert | nicht geregelt |  |  |
| Post- und Paketsendungen (Paketdienste, Kurier, Express) | nicht geregelt |  |  |
| See- und Lufttransporte einschließlich Container | nicht geregelt |  |  |
| Beiträge zur großen Haverei und Aufopferung | nicht geregelt |  |  |
| Bruch zerbrechlicher Güter (Glas, Keramik, Elektronik) | nicht geregelt |  |  |
| Kühl- und Tiefkühlgut, auch bei Ausfall des Kühlaggregats | nicht geregelt |  |  |
| Valoren: Geld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, Kunst | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, Streik, Aufruhr, innere Unruhen und Beschlagnahme | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden durch unzureichende Verpackung oder Verladung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von innerem Verderb, natürlicher Beschaffenheit, Schwund und Rost | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Verzögerungs-, Markt- und Vermögensschäden | nicht geregelt |  |  |
| Ausstellungs- und Messeversicherung (Hin- und Rücktransport plus Aufenthalt) | ja | In Abänderung des Pkt. 2 der besonderen Versicherungsbedingungen von Gütern auf Messen und gewerblichen Ausstellungen gilt der Versicherungsschutz wie folgt erweitert: | Geschriebene Besondere Bedingungen 2017, Seite 1 |
| Gefahren während des Aufenthalts auf Messe oder Ausstellung (Auf- und Abbau, Ausstellungsdauer) | ja, bis zur Versicherungssumme | Während des Auf- und Abbaus gelten Beschädigungen infolge von Ungeschicklichkeit mitversichert. | Geschriebene Besondere Bedingungen 2017 Ziffer 2, Seite 1 |
| Diebstahl und Abhandenkommen vom Messestand (auch einfacher Diebstahl) | nicht geregelt |  |  |
| Bewachungs- oder Verschlussvorgabe für den Messestand außerhalb der Öffnungszeiten | nicht geregelt |  |  |
| Musterkollektionen und Reiselager von Außendienst und Handelsvertretern | nicht geregelt |  |  |
| Messestand, Standbau, Dekoration und Präsentationstechnik mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Haftung als Frachtführer im Straßengüterverkehr nach Landesrecht (HGB, österreichisches Recht, LCTTM) | nicht geregelt |  |  |
| Haftung nach CMR bei grenzüberschreitenden Straßentransporten | nicht geregelt |  |  |
| Haftung als Spediteur (ADSp, AÖSp, condiciones del transitario) | nicht geregelt |  |  |
| Haftung als Lagerhalter | nicht geregelt |  |  |
| Kabotage und Transporte innerhalb anderer Staaten | nicht geregelt |  |  |
| Deckung bei qualifiziertem Verschulden (Vorsatz oder Leichtfertigkeit von Mitarbeitern, Durchbrechung der Haftungsgrenzen) | nicht geregelt |  |  |
| Einsatz von Subunternehmern mitversichert (Haftung für beauftragte Frachtführer) | nicht geregelt |  |  |
| Güterfolge- und reine Vermögensschäden (Lieferfristüberschreitung, Nachnahmefehler) | nicht geregelt |  |  |
| Ausgeschlossene Güter (Umzugsgut, Tiere, Valoren, Tabak, Spirituosen, Elektronik) | nicht geregelt |  |  |
| Anmelde- oder Umsatzmeldepflicht je Transport oder Abrechnung nach Umsatz | nicht geregelt |  |  |
| Rettungs-, Bergungs- und Schadenminderungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Schadenfeststellung (Havariekommissar, Sachverständiger) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Umladen, Zwischenlagerung und Weiterbeförderung nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Aufräumungs-, Vernichtungs- und Entsorgungskosten beschädigter Güter | nicht geregelt |  |  |
| Zölle, Steuern und Abgaben auf beschädigte oder verlorene Güter | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion der Verkehrshaftungsversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhte oder prozentuale Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Kühlgut oder Bruch | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzung | nicht geregelt |  |  |
| Sicherungsvorgaben (Ladungssicherung, Schlösser, Alarmanlage, Ortung, Fahrerauswahl) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Havariekommissar, Vorbehalt bei Annahme) | nicht geregelt |  |  |
| Regressverzicht gegenüber Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellung: Leistung nach Musterbedingungen (DTV) oder Bedingungen des Vorversicherers, wenn günstiger | nicht geregelt |  |  |
| Innovationsklausel: künftige Verbesserungen gelten ohne Mehrbeitrag | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Geschriebene Besondere Bedingungen 2017 zur Messeversicherung (Ausstellung und Transport)

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[Seite 1]
Geschriebene Besondere Bedingungen zur Messeversicherung (Ausstellung & Transport)
(Geschriebene Besondere Bedingungen 2017)


          In Abänderung des Pkt. 2 der besonderen Versicherungsbedingungen von Gütern auf
          Messen und gewerblichen Ausstellungen gilt der Versicherungsschutz wie folgt
          erweitert:

 1        Während der Ausstellung ist die versehentliche oder mutwillige Beschädigung durch
          Dritte mitversichert.

 2        Während des Auf- und Abbaus gelten Beschädigungen infolge von Ungeschicklichkeit
          mitversichert.

 3        Während der Ausstellung sowie des Aufenthaltes sind Schäden infolge von Naturkata-
          strophen mitversichert.

 4        Während des Transportes wird Versicherungsschutz auf Basis der AÖTB der jeweils
          gültigen Fassung zur Deckungsform „VOLLE DECKUNG (gegen alle Risken)“
          gemäß Artikel 4 (1) gewährt.
          ANMERKUNG: Die Ausschlüsse gem. AÖTB Art. 6 bleiben aufrecht.


 Geschriebene Besondere Bedingungen 2017   Version 1.0, gültig ab 01.02.2017           Seite 1 von 1
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## Volltext der Bedingungen: Klausel Eingeschränkte Deckung Transport und Ausstellung 2017

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[Seite 1]
Klausel Eingeschränkte Deckung Transport und Ausstellung 2017


In Abänderung des Punkt 2a und b der „Besonderen Versicherungsbedingungen von Gütern auf
Messen und gewerblichen Ausstellungen“ werden nur Beschädigungen und Verluste ersetzt, die
entstanden sind
a) während des Transportes durch Transportmittelunfall, Feuer und Höhere Gewalt;
b) während des Aufenthaltes auf dem Ausstellungsgelände durch Feuer, Einbruchdiebstahl und
Leitungswasser;

Die „Geschriebenen besonderen Bedingungen“ gelten als gestrichen.


Klausel Eingeschränkte Deckung Transport und Ausstellung 2017   Version 1.0, gültig ab 01.02.2017   Seite 1 von 1
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## Volltext der Bedingungen: Klausel Mitversicherung von Schäden durch Sturm 2017 (Messeversicherung)

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[Seite 1]
Klausel Mitversicherung von Schäden durch Sturm 2017


In Abänderung von Punkt 2b der „Besonderen Versicherungsbedingungen von Gütern auf
Messen und gewerblichen Ausstellungen“ sind Schäden durch die unmittelbare
Einwirkung von Sturm (Sturm ist eine wetterdingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8)
an in Zelten oder unter freiem Himmel ausgestelltem Ausstellungsgut versichert.


Klausel Mitversicherung von Schäden durch Sturm 2017   Version 1.0, gültig ab 01.02.2017   Seite 1 von 1
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