# Allianz Sachschäden durch Umweltstörung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-umwelthaftpflicht-allianz-umweltstoerung.php
- Rechtlicher Träger: Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-umwelthaftpflicht-allianz-umweltstoerung.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Besondere Bedingungen Umweltstörung (BesBed 0106)](https://www.allianz.at/content/dam/onemarketing/cee/azat/pdf/BesBed_0106_Umweltstoerung.pdf), Fassung Besondere Bedingung Nr. 0106

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
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| Versicherungssumme der Umwelthaftpflicht (privatrechtliche Ansprüche Dritter) je Versicherungsfall | ja, bis 750.000 € | Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Pauschalversicherungssumme EUR 750.000,00. | Pkt. 3, Seite 1 |
| Versicherungssumme der Umweltschadensversicherung (öffentlich-rechtliche Sanierungspflicht) je Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung je Versicherungsjahr) | nicht geregelt |  |  |
| Als eigenständiger Vertrag abschließbar (nicht nur als Baustein der Betriebshaftpflicht) | nein | Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6 AHVB ist getroffen. | Pkt. 1, Seite 1 |
| Zugrunde liegendes Musterwerk (Deutschland UHV-Modell oder AVB USV des GDV, Österreich Musterbedingungen des VVO zur USKV, Spanien Póliza del Pool Español de Riesgos Medioambientales) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Örtlicher Geltungsbereich (Inland, EU und EWR, weltweit) | nicht geregelt |  |  |
| Als Deckungsvorsorge oder garantía financiera nach Gesetz geeignet (Spanien Ley 26/2007 Art. 24, sonst ausdrücklich genannte Nachweisfunktion) | nicht geregelt |  |  |
| Anlagen zur Lagerung gewässer- oder umweltgefährlicher Stoffe (WHG-Anlagen, Tanks, Lager) | nicht geregelt |  |  |
| Anlagen nach Anhang 1 Umwelthaftungsgesetz (genehmigungsbedürftige Anlagen, Deutschland UmweltHG, Österreich B-UHG Anhang 1, Spanien Anexo III Ley 26/2007) | nicht geregelt |  |  |
| Sonstige genehmigungs- oder meldepflichtige Anlagen (Abwasser, Emissionen, BImSchG) | nicht geregelt |  |  |
| Abwasseranlagen und Einleitungen | nicht geregelt |  |  |
| Umwelt-Regressrisiko: Planung, Herstellung, Lieferung, Montage und Wartung von Anlagen für Dritte | nicht geregelt |  |  |
| Umwelt-Restrisiko (alle übrigen Umwelteinwirkungen, die keiner Anlagenposition zugeordnet sind) | nicht geregelt |  |  |
| Transport gefährlicher Stoffe und Abfälle (außerhalb des Betriebsgrundstücks) | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Anlagen oder Tätigkeiten | nicht geregelt |  |  |
| Versichert sind nur die im Versicherungsschein ausdrücklich deklarierten Anlagen (Enumerationsprinzip) | nicht geregelt |  |  |
| Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser | ja, bis zur Versicherungssumme | Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6 AHVB ist getroffen. | Pkt. 1, Seite 1 |
| Vermögensschäden infolge Umwelteinwirkung (auch ohne vorausgehenden Sachschaden, soweit versichert) | nicht geregelt |  |  |
| Deckung der Gefährdungshaftung (Deutschland UmweltHG und § 89 WHG, Österreich ABGB und Wasserrechtsgesetz, Spanien Código Civil) | nicht geregelt |  |  |
| Allmähliche Umwelteinwirkung (nicht nur plötzlicher, unfallartiger Störfall) | nicht geregelt |  |  |
| Rettungskosten vor Eintritt des Versicherungsfalls (Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines unmittelbar bevorstehenden Schadens) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden am eigenen Grundstück oder eigenen Gewässer des Versicherungsnehmers (Sanierung eigenes Erdreich) | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unbegründeter Ansprüche und Kosten des Rechtsstreits | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen (Biodiversität) | nicht geregelt |  |  |
| Schädigung von Gewässern | nicht geregelt |  |  |
| Schädigung des Bodens | nicht geregelt |  |  |
| Umweltschäden auf eigenen, gemieteten oder gepachteten Grundstücken (Zusatzbaustein 1 der AVB USV) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Grundwasser und Gewässern auf eigenem Grundstück (Zusatzbaustein 2 der AVB USV) | nicht geregelt |  |  |
| Primäre Sanierung (Wiederherstellung des Ausgangszustands) | nicht geregelt |  |  |
| Ergänzende und Ausgleichssanierung (Ersatzflächen, zwischenzeitliche Verluste) | nicht geregelt |  |  |
| Vermeidungskosten bei unmittelbarer Gefahr eines Umweltschadens (Gefahrenabwehr, auch ohne eingetretenen Schaden) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Behörde, Gutachter und Verfahren (Verwaltungsverfahren, Ersatzvornahme) | nicht geregelt |  |  |
| Deckung für Umweltschäden in anderen EU-Staaten nach deren Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG | nicht geregelt |  |  |
| Deckung über das Gesetz hinaus (Schäden an nicht geschützten Arten oder Flächen, soweit vereinbart) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden aus dem bestimmungsgemäßen Normalbetrieb (unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei bewusstem Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen, behördliche Auflagen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht oder bekannt waren (Altlasten) | ja | besteht Versicherungsschutz, in Abänderung der Art. 1, Pkt. 2 bzw. Art. 6 AHVB nur für den Teil des Schadens, für den der Versicherungsnehmer nachweist, dass er auf Umweltstörungen zurückzuführen ist, die erst nach Beginn dieses Vertrages | Pkt. 2, Seite 1 |
| Ausschluss bei unterlassener Wartung oder Instandhaltung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gentechnisch veränderter Organismen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Deponien und Abfallentsorgungsanlagen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Asbest und asbesthaltiger Stoffe | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Klimaschäden und Treibhausgasen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatz | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss höherer Gewalt (Naturereignisse, Krieg, Terror) | nicht geregelt |  |  |
| Definition des Versicherungsfalls (Feststellung des Schadens, Schadenereignis, Anspruchserhebung) | nicht geregelt |  |  |
| Rückwärtsdeckung für Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht, aber erst danach festgestellt wurden | nein | nur für den Teil des Schadens, für den der Versicherungsnehmer nachweist, dass er auf Umweltstörungen zurückzuführen ist, die erst nach Beginn dieses Vertrages | Pkt. 2, Seite 1 |
| Nachhaftung nach Vertragsende (Dauer in Jahren wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zu wiederkehrenden Prüfungen und Wartung der Anlagen | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Anzeige von Änderungen der Anlagen oder des Risikos | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigefrist für Schadenereignisse und behördliche Verfahren | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Umweltrisikoanalyse oder zum Nachweis eines Umweltmanagements | nicht geregelt |  |  |
| Kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung (Quote wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgrundlage (Lohnsumme, Umsatz, Anlagen, Wassergefährdungsklasse) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestlaufzeit und stillschweigende Verlängerung | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht beider Seiten nach dem Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsangleichung oder Prämienanpassung während der Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungs- oder Update-Klausel (künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |
| Risiko im Mitversicherungspool (Pool Español de Riesgos Medioambientales) | nicht geregelt |  |  |
| Hinweis auf den Fondo de Compensación de Daños Medioambientales des Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliche Deckung der zivilrechtlichen Haftung für Verschmutzung (responsabilidad civil por contaminación) im selben Vertrag | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Besondere Bedingungen Umweltstörung (BesBed 0106)

```text
[Seite 1]
Besondere Bedingung Nr. 0106
Umweltstörung
1.   Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6 AHVB ist getroffen.

2.   Ist zweifelhaft, ob Sachschäden durch Umweltstörung gemäß Art. 6 AHVB ganz oder teilweise auf
     Umweltstörungen zurückzuführen sind, die bei Abschluss dieses Vertrages bzw. der Besonderen Bedingung
     bereits vorhanden waren, besteht Versicherungsschutz, in Abänderung der Art. 1, Pkt. 2 bzw. Art. 6 AHVB
     nur für den Teil des Schadens, für den der Versicherungsnehmer nachweist, dass er auf Umweltstörungen
     zurückzuführen ist, die erst nach Beginn dieses Vertrages bzw. der besonderen Vereinbarungen eingetreten
     sind.

3.   Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Pauschalversicherungssumme EUR 750.000,00.
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