# Mannheimer REGNUM Umweltbaustein: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-umwelthaftpflicht-mannheimer-regnum-umwelt.php
- Rechtlicher Träger: Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-umwelthaftpflicht-mannheimer-regnum-umwelt.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [REGNUM Bedingungen hp 013](https://makler.mannheimer.de/cms-media/g/makler_portal/regnum/bedingungen/hp_013_0715.pdf), Fassung ZB 8 Umweltschadensgesetz 2010, Stand 01.07.2010 (HP_013_0715)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
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| Versicherungssumme der Umwelthaftpflicht (privatrechtliche Ansprüche Dritter) je Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungssumme der Umweltschadensversicherung (öffentlich-rechtliche Sanierungspflicht) je Versicherungsfall | ja, bis 1 Mio. € | Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der vertraglichen Versicherungssumme je Versicherungsfall EUR 1.000.000,00 | Ziff. 2.3, Seite 1 |
| Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung je Versicherungsjahr) | ja, bis 1 Mio. € | begrenzt auf EUR 1.000.000,00 für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. | Ziff. 2.3, Seite 1 |
| Als eigenständiger Vertrag abschließbar (nicht nur als Baustein der Betriebshaftpflicht) | nein | Mitversichert sind abweichend von Ziff. 1.1 AHB in der jeweils vereinbarten Fassung öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG) | Ziff. 1.1, Seite 1 |
| Zugrunde liegendes Musterwerk (Deutschland UHV-Modell oder AVB USV des GDV, Österreich Musterbedingungen des VVO zur USKV, Spanien Póliza del Pool Español de Riesgos Medioambientales) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Örtlicher Geltungsbereich (Inland, EU und EWR, weltweit) | ja | im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. | Ziff. 3, Seite 1 |
| Als Deckungsvorsorge oder garantía financiera nach Gesetz geeignet (Spanien Ley 26/2007 Art. 24, sonst ausdrücklich genannte Nachweisfunktion) | nicht geregelt |  |  |
| Anlagen zur Lagerung gewässer- oder umweltgefährlicher Stoffe (WHG-Anlagen, Tanks, Lager) | nicht geregelt |  |  |
| Anlagen nach Anhang 1 Umwelthaftungsgesetz (genehmigungsbedürftige Anlagen, Deutschland UmweltHG, Österreich B-UHG Anhang 1, Spanien Anexo III Ley 26/2007) | nicht geregelt |  |  |
| Sonstige genehmigungs- oder meldepflichtige Anlagen (Abwasser, Emissionen, BImSchG) | nicht geregelt |  |  |
| Abwasseranlagen und Einleitungen | nein | die durch gewerbliche Abwässer von unterirdischen Abwasseranlagen ausgehen. | Ziff. 2.2 b), Seite 1 |
| Umwelt-Regressrisiko: Planung, Herstellung, Lieferung, Montage und Wartung von Anlagen für Dritte | nicht geregelt |  |  |
| Umwelt-Restrisiko (alle übrigen Umwelteinwirkungen, die keiner Anlagenposition zugeordnet sind) | nicht geregelt |  |  |
| Transport gefährlicher Stoffe und Abfälle (außerhalb des Betriebsgrundstücks) | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Anlagen oder Tätigkeiten | nicht geregelt |  |  |
| Versichert sind nur die im Versicherungsschein ausdrücklich deklarierten Anlagen (Enumerationsprinzip) | nicht geregelt |  |  |
| Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser | nicht geregelt |  |  |
| Vermögensschäden infolge Umwelteinwirkung (auch ohne vorausgehenden Sachschaden, soweit versichert) | nicht geregelt |  |  |
| Deckung der Gefährdungshaftung (Deutschland UmweltHG und § 89 WHG, Österreich ABGB und Wasserrechtsgesetz, Spanien Código Civil) | nicht geregelt |  |  |
| Allmähliche Umwelteinwirkung (nicht nur plötzlicher, unfallartiger Störfall) | nicht geregelt |  |  |
| Rettungskosten vor Eintritt des Versicherungsfalls (Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines unmittelbar bevorstehenden Schadens) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden am eigenen Grundstück oder eigenen Gewässer des Versicherungsnehmers (Sanierung eigenes Erdreich) | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unbegründeter Ansprüche und Kosten des Rechtsstreits | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen (Biodiversität) | ja, bis zur Versicherungssumme | Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, | Ziff. 1.2, Seite 1 |
| Schädigung von Gewässern | ja, bis zur Versicherungssumme | Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser, | Ziff. 1.2, Seite 1 |
| Schädigung des Bodens | ja, bis zur Versicherungssumme | Schädigung des Bodens. | Ziff. 1.2, Seite 1 |
| Umweltschäden auf eigenen, gemieteten oder gepachteten Grundstücken (Zusatzbaustein 1 der AVB USV) | ja, bis zur Versicherungssumme | Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken | Ziff. 1.2, Seite 1 |
| Schäden an Grundwasser und Gewässern auf eigenem Grundstück (Zusatzbaustein 2 der AVB USV) | ja, bis zur Versicherungssumme | Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser, | Ziff. 1.2, Seite 1 |
| Primäre Sanierung (Wiederherstellung des Ausgangszustands) | nicht geregelt |  |  |
| Ergänzende und Ausgleichssanierung (Ersatzflächen, zwischenzeitliche Verluste) | nicht geregelt |  |  |
| Vermeidungskosten bei unmittelbarer Gefahr eines Umweltschadens (Gefahrenabwehr, auch ohne eingetretenen Schaden) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Behörde, Gutachter und Verfahren (Verwaltungsverfahren, Ersatzvornahme) | nicht geregelt |  |  |
| Deckung für Umweltschäden in anderen EU-Staaten nach deren Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG | ja, bis zur Versicherungssumme | auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o.g. EU-Richtlinie nicht überschreiten. | Ziff. 3, Seite 1 |
| Deckung über das Gesetz hinaus (Schäden an nicht geschützten Arten oder Flächen, soweit vereinbart) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden aus dem bestimmungsgemäßen Normalbetrieb (unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen) | ja | die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen. | Ziff. 2.2 a), Seite 1 |
| Ausschluss bei bewusstem Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen, behördliche Auflagen | ja | dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. | Ziff. 2.1, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht oder bekannt waren (Altlasten) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei unterlassener Wartung oder Instandhaltung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gentechnisch veränderter Organismen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Deponien und Abfallentsorgungsanlagen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Asbest und asbesthaltiger Stoffe | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Klimaschäden und Treibhausgasen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatz | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss höherer Gewalt (Naturereignisse, Krieg, Terror) | nicht geregelt |  |  |
| Definition des Versicherungsfalls (Feststellung des Schadens, Schadenereignis, Anspruchserhebung) | nicht geregelt |  |  |
| Rückwärtsdeckung für Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht, aber erst danach festgestellt wurden | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung nach Vertragsende (Dauer in Jahren wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zu wiederkehrenden Prüfungen und Wartung der Anlagen | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Anzeige von Änderungen der Anlagen oder des Risikos | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigefrist für Schadenereignisse und behördliche Verfahren | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Umweltrisikoanalyse oder zum Nachweis eines Umweltmanagements | nicht geregelt |  |  |
| Kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung (Quote wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgrundlage (Lohnsumme, Umsatz, Anlagen, Wassergefährdungsklasse) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestlaufzeit und stillschweigende Verlängerung | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht beider Seiten nach dem Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsangleichung oder Prämienanpassung während der Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungs- oder Update-Klausel (künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |
| Risiko im Mitversicherungspool (Pool Español de Riesgos Medioambientales) | nicht geregelt |  |  |
| Hinweis auf den Fondo de Compensación de Daños Medioambientales des Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliche Deckung der zivilrechtlichen Haftung für Verschmutzung (responsabilidad civil por contaminación) im selben Vertrag | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: REGNUM Bedingungen hp 013

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                                                                                          Zusatzbedingungen und Risikobeschreibungen 2010
                                                                                          der Mannheimer Versicherung AG für die
                                                                                          Versicherung von Pflichten oder Ansprüchen
                                                                                          gemäß Umweltschadensgesetz
                                                                                          ZB 8 Umweltschadensgesetz 2010
                                                                                          (Stand: 01.07.2010)
                                                                                          HP_013_0715


                                                                                           halter-Haftpflicht-Versicherung - BBR Tiere in der jeweils vereinbarten Fassung
                                                                                           und Ziff. 5.1 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen der
1     Öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschä-         Mannheimer Versicherung AG für die Privat-Haftpflichtversicherung Basis, Kom-
      den gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG)                                             fort und Top - BBR PHV Basis, Komfort, Top in der jeweils vereinbarten Fassung
1.1   Mitversichert sind abweichend von Ziff. 1.1 AHB in der jeweils vereinbarten          auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen an
      Fassung öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Um-         derer EU- Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang
      weltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), soweit während der                 der o.g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
      Wirksamkeit des Versicherungsvertrages
      - die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestim-
        mungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
      - die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungs-
        widrig erfolgt ist.

      1.2 Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht
      Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder
      anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn
      der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktions-
      fehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein Versiche-
      rungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeug-
      nisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt wer-
      den können (Entwicklungsrisiko).

      Umweltschaden ist eine
      - Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
      - Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
      - Schädigung des Bodens.

      Mitversichert sind - teilweise abweichend von Ziff. 7.6 AHB in der jeweils ver-
      einbarten Fassung - Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eige-
      nen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, so-
      weit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind.
      Diese Deckungserweiterung gilt nicht für die Besondere Bedingungen und Risi-
      kobeschreibungen der Mannheimer Versicherung AG für die Hunde- und Pfer-
      dehalter-Haftpflicht-Versicherung - BBR Tiere in der jeweils vereinbarten Fassung
      sowie für die Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen der Mannhei-
      mer Versicherung AG für die Privat-Haftpflichtversicherung Basis, Komfort und
      Top - BBR PHV Basis, Komfort, Top in der jeweils vereinbarten Fassung.

2     Nicht versichert sind
2.1    Pflichten oder Ansprüche soweit sich diese gegen die Personen
      (Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter) richten, die den Schaden
      dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder
      an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Ver-
      fügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
2.2    Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden
      a) die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkun-
           gen auf die Umwelt entstehen.
      b) die durch gewerbliche Abwässer von unterirdischen Abwasseranlagen aus-
           gehen.
      c) für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag
           (z.B. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) Versicherungsschutz hat oder
           hätte erlangen können.
2.3    Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen keine höheren Versiche-
       rungssummen dokumentiert wurden, gilt: Die Höchstersatzleistung beträgt in-
       nerhalb der vertraglichen Versicherungssumme je Versicherungsfall
       EUR 1.000.000,00, begrenzt auf EUR 1.000.000,00 für alle Versicherungsfälle
       eines Versicherungsjahres.
3.     Ausland
       Versichert sind - abweichend von Ziff. 7.9 AHB in der jeweils vereinbarten Fas-
       sung sowie Ziff. 3.1 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen
       der Mannheimer Versicherung AG für die Hunde- und Pferdehalter-Haftpflicht-
       Versicherung - BBR Tiere in der jeweils vereinbarten Fassung und Ziff. 5.1 der
       Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen der Mannheimer Versiche-
       rung AG für die Privat-Haftpflichtversicherung Basis, Komfort und Top - BBR
       PHV Basis, Komfort, Top in der jeweils vereinbarten Fassung im Umfang dieses
       Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie
       (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle.

      Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziff. 7.9 AHB in der
      jeweils vereinbarten Fassung sowie für die Besondere Bedingungen und Risiko-
      beschreibungen der Mannheimer Versicherung AG für die Hunde- und Pferde-
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