# Janitos Best Selection: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-unfall-janitos-best-selection.php
- Rechtlicher Träger: Janitos Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-unfall-janitos-best-selection.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung Österreich, Best Selection (210182)](https://secure.janitos.de/media/downloads/bedingungen/210182.pdf), Fassung Stand 01.08.2021

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Grundsumme für Invalidität (dauernde Beeinträchtigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. | ZB Ziffer 2.1.1.2 b, Seite 8 |
| Geltungsbereich (weltweit, rund um die Uhr, Beruf und Freizeit) | ja | Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle auf der ganzen Welt. | ZB Ziffer 1.2, Seite 7 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (AUB) | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungsgarantie (bessere Bedingungen anderer Anbieter gelten mit) | ja | reguliert Janitos Leistungsfälle von Unfallversicherungsverträgen, die sich noch in einer alten Tarifgeneration befinden, immer entsprechend dem Leistungsumfang der aktuell im Neugeschäft angebotenen Tarifgeneration. | ZB Ziffer 7.3.1, Seite 17 |
| Vorversicherergarantie (Leistung mindestens wie im Vorvertrag) | ja | Tritt nach einem Wechsel des Unfallversicherers ein Unfall ein, dessen genauen Zeitpunkt des Unfallereignisses | AB Ziffer 9, Seite 5 |
| Versicherbare Personen (keine Ausnahme für Pflegebedürftige oder schwer Erkrankte) | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Arms | ja | Arm 70 75 100 80 100 | ZB Ziffer 2.1.1.2 c, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk | ja | Hand 65 65 100 65 100 | ZB Ziffer 2.1.1.2 c, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Daumen | ja | Daumen 25 30 60 30 100 | ZB Ziffer 2.1.1.2 c, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Zeigefinger und andere Finger | ja | Zeigefinger 10 20 60 20 75 anderer Finger 5 10 20 10 20 | ZB Ziffer 2.1.1.2 c, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Bein über der Mitte des Oberschenkels | ja | Bein über der Mitte des 70 70 70 80 80 Oberschenkels | ZB Ziffer 2.1.1.2 c, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Bein bis unterhalb des Knies | ja | Bein bis unterhalb des Knies 60 60 60 70 70 | ZB Ziffer 2.1.1.2 c, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Fuß im Fußgelenk | ja | Fuß 45 50 50 50 50 | ZB Ziffer 2.1.1.2 c, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Auge (Verlust der Sehfähigkeit) | ja | ein Auge 50 50 50 70 70 | ZB Ziffer 2.1.1.2 c, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr | ja | Gehör eines Ohres 30 35 35 70 70 | ZB Ziffer 2.1.1.2 c, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Geruchssinn | ja | Geruchssinn 15 20 20 25 25 | ZB Ziffer 2.1.1.2 c, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Geschmackssinn | ja | Geschmackssinn 10 20 20 25 25 | ZB Ziffer 2.1.1.2 c, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Stimme (Verlust der Sprechfähigkeit) | ja | Stimme 60 100 100 100 100 | ZB Ziffer 2.1.1.2 c, Seite 8 |
| Gliedertaxe: innere Organe (Niere, Milz, Lunge) | ja | eine Niere 25 25 25 25 25 | ZB Ziffer 2.1.1.2 c, Seite 8 |
| Progression 225 Prozent | ja | Progressionsmodell 225 | ZB Ziffer 2.1.1.4 a, Seite 9 |
| Progression 350 Prozent | nicht geregelt |  |  |
| Progression 500 Prozent | ja | Progressionsmodell 500 | ZB Ziffer 2.1.1.4 d, Seite 9 |
| Progression 1000 Prozent | nicht geregelt |  |  |
| Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen: Kürzung erst ab einem Mitwirkungsanteil von | ja | der Mitwirkungsanteil 75 Prozent oder mehr beträgt oder | ZB Ziffer 3, Seite 14 |
| Frist für den Eintritt der Invalidität nach dem Unfall | ja | Die Invalidität muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall | ZB Ziffer 2.1.1.1 b, Seite 8 |
| Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität | ja | Die Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall von … einem Arzt schriftlich festgestellt werden. | ZB Ziffer 2.1.1.1 c, Seite 8 |
| Frist für die Geltendmachung der Invalidität beim Versicherer | ja | Die Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall von … Ihnen bei uns geltend gemacht werden. | ZB Ziffer 2.1.1.1 d, Seite 8 |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, bei Kindern) | ja | erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. | ZB Ziffer 12 e, Seite 23 |
| Vorinvalidität: Abzug einer bereits bestehenden Beeinträchtigung | ja | wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. | ZB Ziffer 2.1.1.2 f, Seite 8 |
| Vorschuss auf die Invaliditätsleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. | ZB Ziffer 12 d, Seite 23 |
| Mindestinvaliditätsgrad, unter dem nichts gezahlt wird (Abzugsfranchise) | keine | Im Grundmodell entspricht die Kapitalleistung dem durch den Grad der Invalidität bezeichneten Prozentsatz der Invaliditätssumme. | ZB Ziffer 2.1.1.4, Seite 8 |
| Unfall durch Eigenbewegung (ohne äußere Einwirkung) | ja | Als Unfall gelten darüber hinaus Gesundheitsschäden am gesamten Körper, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen | ZB Ziffer 1.4, Seite 7 |
| Erhöhte Kraftanstrengung (Verrenkung, Zerrung, Zerreißung) | ja | Als Unfall gelten darüber hinaus Gesundheitsschäden am gesamten Körper, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen | ZB Ziffer 1.4, Seite 7 |
| Zeckenbiss (FSME, Borreliose) | ja, bis zur Versicherungssumme | durch sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen (z. B. Borreliose, FSME oder Malaria) | ZB Ziffer 1.6 a, Seite 7 |
| Insektenstich und Tierbiss (auch allergische Reaktion) | ja, bis zur Versicherungssumme | Gesundheitsschäden durch allergische Reaktionen oder einen anaphylaktischen Schock, | ZB Ziffer 1.5 g, Seite 7 |
| Infektionen durch Unfallverletzung und Infektionskrankheiten mit Unfallbezug | ja, bis zur Versicherungssumme | Infektionen und Infektionskrankheiten, die durch einen Unfall gemäß Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen entstanden sind. | ZB Ziffer 1.6 a, Seite 7 |
| Lebensmittelvergiftung und Vergiftung durch Einnahme von Stoffen | ja, bis zur Versicherungssumme | Gesundheitsschäden infolge der Aufnahme von Nahrung oder sonstiger Stoffe durch den Schlund. | ZB Ziffer 1.5 h, Seite 7 |
| Tod und Schäden durch Ertrinken oder Ersticken unter Wasser | ja | der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser. | ZB Ziffer 1.5 j, Seite 7 |
| Erfrierungen | ja | Gesundheitsschäden infolge von Erfrierungen sowie der Erfrierungstod. | ZB Ziffer 1.5 i, Seite 7 |
| Sonnenstich, Hitzschlag, Sonnenbrand | ja | das Erleiden eines Sonnenbrandes oder eines Sonnenstichs. | ZB Ziffer 1.5 d, Seite 7 |
| Plötzliches Einatmen von Gasen und Dämpfen | ja | wenn die versicherte Person schädlichen Stoffen oder Einwirkungen durch unabwendbare Umstände über einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen ausgesetzt war. | ZB Ziffer 1.5 c, Seite 7 |
| Bandscheibenvorfall durch Unfall | nein | Nicht versichert sind Gesundheitsschäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. | ZB Ziffer 4.7, Seite 15 |
| Bauchwand- und Unterleibsbrüche | ja | Als Unfall gelten darüber hinaus Gesundheitsschäden am gesamten Körper, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen | ZB Ziffer 1.4, Seite 7 |
| Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallursache oder Unfallfolge | ja | Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Schlaganfalls. | ZB Ziffer 4.1 f, Seite 15 |
| Psychische Reaktionen nach einem Unfall (posttraumatische Belastungsstörung) | ja | Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für psychische und nervöse Störungen, die im Anschluss an einen Unfall neu eintreten. | ZB Ziffer 4.9, Seite 16 |
| Bewusstseinsstörungen und Unfälle unter Alkohol oder Medikamenten (Promillegrenze) | ja | jedoch nur, sofern der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt 1,6 Promille nicht übersteigt. | ZB Ziffer 4.1 c, Seite 15 |
| Epileptische und andere Krampfanfälle als Unfallursache | ja | Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge epileptischer Anfälle oder sonstiger Krampfanfälle. | ZB Ziffer 4.1 e, Seite 15 |
| Kinderkrankheiten mit dauernder Beeinträchtigung (Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung) | nicht geregelt |  |  |
| Impfschäden | ja | medizinisch notwendigen Impfungen sowie mit … Schutzimpfungen stehen. | ZB Ziffer 4.8 a, Seite 16 |
| Unfallrente (monatlich, ab welchem Invaliditätsgrad) | ja | dauerhafter Invaliditätsgrad von mindestens 35 Prozent eingetreten ist. | ZB Ziffer 2.1.2.1 a, Seite 10 |
| Übergangsleistung bei starker Beeinträchtigung über Monate | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld | ja | innerhalb eines Zeitraums von längstens 5 Jahren gezahlt. | ZB Ziffer 2.1.4.3, Seite 10 |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | ja | längstens jedoch für 500 Tage. | ZB Ziffer 2.1.5.3, Seite 11 |
| Leistung bei Unfalltod | ja | Die vereinbarte Unfall-Todesfallleistung wird gezahlt, sofern die … Person infolge eines Unfalles innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall verstirbt. | ZB Ziffer 2.1.6.1, Seite 11 |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen (Querschnitt, Amputation, Hirnschaden) | ja, bis 15.000 € | eine Sofortleistung in Höhe von 15.000 Euro, maximal jedoch die versicherte Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progression). | ZB Ziffer 2.2.14, Seite 14 |
| Leistung bei Knochenbrüchen (auch ohne Invalidität) | ja, bis 250 € | länger als 10 Tage einen Gipsverband tragen, zahlen wir einmalig ein Gipsgeld in Höhe von 250 EUR. | ZB Ziffer 2.2.16, Seite 14 |
| Such-, Bergungs- und Rettungskosten (auch Hubschrauber, Rücktransport) | ja, bis 50.000 € | Der Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie Mehraufwendungen ist auf insgesamt 50.000 Euro begrenzt. | ZB Ziffer 2.2.1, Seite 11 |
| Kosmetische Operationen nach einem Unfall (auch Zahnersatz) | ja, bis 50.000 € | Der Kostenersatz für kosmetische Operationen und Zahnersatz ist auf insgesamt 50.000 Euro begrenzt. | ZB Ziffer 2.2.5.1 d, Seite 12 |
| Kurkosten und Rehabilitationsmaßnahmen | ja, bis 30.000 € | Der Kostenersatz für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ist auf … insgesamt 30.000 Euro begrenzt. | ZB Ziffer 2.2.8 d, Seite 13 |
| Reha-Management (Begleitung durch einen Rehabilitationsdienst) | ja | Die versicherte Person hat Anspruch auf die Leistungen des Rehabilitationsmanagements | ZB Ziffer 2.2.7.1, Seite 13 |
| Rooming-in (Unterbringung eines Elternteils beim Kind im Krankenhaus) | ja, bis 50 € | übernehmen wir einen pauschalen Kostenzuschuss in Höhe von 50 Euro je Übernachtung | ZB Ziffer 2.2.12.5, Seite 14 |
| Motorsport: Rennen, Training, Fahrsicherheitstraining mitversichert | nein | während der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. | ZB Ziffer 4.5.1, Seite 15 |
| Luftfahrt: Fluggast, Privatpilot, Gleitschirm, Fallschirm mitversichert | ja | im Rahmen einer Tätigkeit als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird. | ZB Ziffer 4.4 a, Seite 15 |
| Kriegsereignisse und innere Unruhen: passives Kriegsrisiko im Ausland | ja | mindestens jedoch bis 21 Tage nach Kriegsausbruch … oder dem Beginn der Feindseligkeiten. | ZB Ziffer 4.3 a, Seite 15 |
| Kernenergie und Strahlen: Umfang des Ausschlusses (Heilbehandlung mitversichert) | nein | Kein Versicherungsschutz besteht für Strahlenschäden, soweit diese in Zusammenhang mit Kernenergie stehen. | ZB Ziffer 4.6, Seite 15 |
| Tauchen: tauchtypische Gesundheitsschäden (Caissonkrankheit, Trommelfell) mitversichert | ja | tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen. | ZB Ziffer 1.5 k, Seite 7 |
| Wassersport: Segeln, Regatten, Hochseetörns ohne Ausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Gefahrenerhöhung bei Berufswechsel (Wechsel der Gefahrengruppe, Meldefrist) | ja | Im Rahmen der Individualgarantie besteht automatisch Versicherungsschutz für Risikoänderungen und neue Unfallrisiken, ohne dass eine Änderungsanzeige durch den Versicherungsnehmer erfolgen muss. | ZB Ziffer 7.2.1, Seite 17 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | ja | befreien wir Sie auf Ihren Wunsch von der … (Prämienbefreiung). Der Versicherungsschutz bleibt | ZB Ziffer 6, Seite 16 |
| Nachversicherungsgarantie (Summe erhöhen ohne Gesundheitsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (auch Kündigung nach einem Unfall) | ja | Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung | AB Ziffer 1.3 b, Seite 2 |
| Obliegenheiten nach einem Unfall (Meldefrist, Arzt, Kosten ärztlicher Gutachten) | ja | müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrich | ZB Ziffer 10 a, Seite 22 |
| Capital por fallecimiento (Todesfallkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente nach Baremo (Tabelle im Werk, Bezug zum gesetzlichen Baremo) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos de sepelio (Bestattungskosten) | ja | Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. | ZB Ziffer 2.2.4, Seite 12 |
| Asistencia sanitaria (Heilkosten, freie Arztwahl oder Vertragskliniken) | ja | Für die Behebung der Unfallfolgen werden die innerhalb eines Jahres nach dem Unfall erwachsenen notwendigen Kosten des Heilverfahrens | ZB Ziffer 2.1.8.2 a, Seite 11 |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung Österreich, Best Selection (210182)

```text
[Seite 1]
Vers


       Janitos
       Unfallversicherung Österreich
       Produktlinie Best Selection
       Versicherungsbedingungen und Informationen
       Stand: 01.08.2021 | Bedingungsnummer: 210182

[Seite 2]
               Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung Österreich
                                                                (Stand 01.08.2021)

Die Versicherungsdauer                                                         7. Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufstätigkeit bzw.
                                                                                  Beschäftigung oder der Änderung Ihres Wohnsitzes beachten?
1. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
                                                                               8. Planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie (Dynamik)
Die Versicherungsprämie                                                        9. Versicherungsschutz bei Versichererwechsel
2. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?                             10. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
3. Prämienanpassungsklausel                                                    11. Welches Gericht ist zuständig?
Weitere Bestimmungen                                                           12. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung
                                                                                   Ihrer Anschrift?
4. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen
   zueinander?                                                                 13. Sanktionsklausel
5. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?                            14. Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten (Ärztekommission)
6. Altersumstellungen                                                          15. Welches Recht findet Anwendung?


Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.
                                                                               1.4. Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen
Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein.
                                                                                    Einsätzen
Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.
                                                                               Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft,
                                                                               sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet,
                                                                               die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den Ländern
Die Versicherungsdauer                                                         China, Deutschland, Österreich, Frankreich, Großbritannien, Japan,
                                                                               Russland oder USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz lebt wieder auf,
1.   Wann beginnt und wann endet der Vertrag?                                  sobald uns Ihre Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen
                                                                               ist.
1.1. Beginn des Versicherungsschutzes
                                                                               1.5. Versicherungsjahr
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange-
gebenen Zeitpunkt, wenn Sie die erste Prämie unverzüglich nach Fällig-         Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf
keit im Sinne von Ziffer 2.3 der Allgemeinen Bedingungen zahlen.               Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen
                                                                               Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die
                                                                               folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind
1.2. Dauer und Ende des Vertrages
                                                                               jeweils ganze Jahre.
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge-
schlossen.
a)   Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich         Die Versicherungsprämie
     der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätes-
     tens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjah-
     res eine Kündigung zugegangen ist.                                        2.   Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beach-
b)   Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der                   ten?
     Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen            Was geschieht, wenn Sie eine Prämie nicht rechtzeitig zahlen?
     Zeitpunkt.
c)   Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den           2.1. Prämienzahlung
     Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf fol-        Die Prämien können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-,
     genden Jahres kündigen; die Kündigung muss uns spätestens einen           Halbjahres- oder Jahresprämien entrichtet werden. Die Versicherungspe-
     Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegan-          riode umfasst bei Monatsprämien einen Monat, bei Vierteljahresprämien
     gen sein.                                                                 ein Vierteljahr, bei Halbjahresprämien ein Halbjahr und bei Jahresprämien
d)   Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder einzel-         ein Jahr.
     ne Leistungsarten beschränkt werden.
                                                                               2.2. Versicherungssteuer
1.3. Kündigung nach Versicherungsfall                                          Die in Rechnung gestellte Prämie enthält die Versicherungssteuer, die Sie
a)   Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn             in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.
     wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leis-
     tung erhoben haben. Die Kündigung kann auf die betroffene versi-          2.3. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung der ersten
     cherte Person oder die betroffene Leistungsart beschränkt werden.              oder einmaligen Prämie
b)   Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach
                                                                               2.3.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
     Leistung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagerücknah-
     me, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform      Die erste Prämie wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach
     zugegangen sein.                                                          Zugang des Versicherungsscheins fällig.
c)   Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei            2.3.2. Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
     uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu
                                                                               Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, sondern zu
     jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Versi-
                                                                               einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab
     cherungsjahres, wirksam wird.
                                                                               diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder
d)   Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei           durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts-
     Ihnen wirksam.                                                            folge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen,
                                                                               dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

                                                                               2.3.3. Rücktritt
                                                                               Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, können wir
                                                                               vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht gezahlt ist. Wir kön-


                                                                         1 von 5

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                              Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung Österreich

nen nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung              Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die durch den einzelnen
nicht zu vertreten haben.                                                           Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund
                                                                                    und Höhe der Versicherungsleistungen.
2.4. Zahlung und die Folgen verspäteter Zahlung der                            c)   Sofern die Berechnung nach Ziffer 3 b) eine Veränderung von
     Folgeprämie                                                                    mindestens 20 Prozent ergibt, ist der Versicherer im Falle einer
                                                                                    Steigerung berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, den
2.4.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung                                   Prämiensatz für die bestehenden Verträge ab dem 01.08. zur jewei-
Die Folgeprämien werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.               ligen Hauptfälligkeit des Vertrages anzupassen.

2.4.2. Verzug                                                                  d)   Senkungen des Prämiensatzes gelten ohne besondere Mitteilung ab
                                                                                    dem 01.08. zur jeweiligen Hauptfälligkeit des Vertrages, die auf den
a)   Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne              Abschluss der Überprüfung folgt.
     Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung
     nicht zu vertreten haben.                                                 e)   Beträgt die Erhöhung oder Verminderung des Durchschnitts der
                                                                                    Schadenzahlungen nach Ziffer 3 b) weniger als 20 Prozent, besteht
b)   Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern              kein Anpassungsrecht und auch keine Anpassungsverpflichtung.
     und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.
     Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen      f)   Der neue Prämiensatz darf nicht höher sein als der Prämiensatz für
     Beträge der Prämie sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen bezif-             den gleichen Versicherungsschutz im Neugeschäft.
     fern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den Ziffern 2.4.3 und
     2.4.4 der Allgemeinen Bedingungen mit dem Fristablauf verbunden
     sind.                                                                     Weitere Bestimmungen
c)   Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen
     Schadens zu verlangen.                                                    4.   Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag
2.4.3. Kein Versicherungsschutz                                                     beteiligten Personen zueinander?
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug,      a)   Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem ande-
besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz,               ren zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der Rechte
wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b) der Allgemei-            aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern Ihnen zu.
nen Bedingungen darauf hingewiesen wurden.                                          Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Oblie-
                                                                                    genheiten verantwortlich.
2.4.4. Kündigung
                                                                               b)   Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfol-
a)   Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in              ger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
     Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündi-
                                                                               c)   Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere
     gen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b)
                                                                                    Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
     der Allgemeinen Bedingungen darauf hingewiesen haben.
b)   Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats         5.   Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
     die angemahnte Prämie, besteht der Vertrag fort. Für Versiche-
     rungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zah-
     lung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
                                                                               5.1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über
                                                                                    gefahrerhebliche Umstände
2.5. Rechtzeitigkeit        der     Zahlung         bei    Lastschrift-        a)   Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen
     ermächtigung                                                                   bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir
                                                                                    Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheb-
a)   Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt die
                                                                                    lich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie
     Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie zu dem Fälligkeitstag ein-
                                                                                    sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Ver-
     gezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht
                                                                                    tragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne
     widersprechen.
                                                                                    des Satzes 1 in Textform stellen. Gefahrerheblich sind die Umstän-
b)   Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden von uns nicht einge-            de, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben,
     zogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie             den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschlie-
     unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsauf-                 ßen.
     forderung erfolgt.
                                                                               b)   Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen für
c)   Kann die fällige Prämie nicht eingezogen werden, weil Sie die                  die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerhebli-
     Einzugsermächtigung widerrufen haben, oder haben Sie aus ande-                 chen Umstände und die Beantwortung der an sie gestellten Fragen
     ren Gründen zu vertreten, dass die Prämie wiederholt nicht eingezo-            verantwortlich.
     gen werden kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des
                                                                               c)   Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser
     Lastschriftverfahrens zu verlangen. Sie sind zur Übermittlung der
                                                                                    den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln las-
     Prämie erst verpflichtet, wenn Sie von uns hierzu in Textform aufge-
                                                                                    sen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig
     fordert worden sind.
                                                                                    verschwiegen.

2.6. Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
                                                                               5.2. Rücktritt
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht etwas
anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil der Prämie, die dem            5.2.1. Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts
Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.                 a)   Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen
                                                                                    Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzu-
3.   Prämienanpassungsklausel                                                       treten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in
a)   Der Versicherer ist jährlich zum 01.08., erstmalig zum 01.08.2022,             Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen
     berechtigt und verpflichtet, die Prämiensätze für bestehende Versi-            haben.
     cherungsverträge zu überprüfen und der Schadenentwicklung anzu-           b)   Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schriftlich
     passen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von                geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die
     Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung                 wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir
     (Zahlung der Versicherungsprämie) wieder herzustellen. Dabei hat               auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklä-
     der Versicherer die anerkannten Grundsätze der Versicherungsma-                rung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von
     thematik und Versicherungstechnik zu berücksichtigen.                          der Verletzung der Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht begrün-
b)   Der Versicherer ermittelt hierfür, um welchen Prozentsatz sich in den          det, Kenntnis erlangen.
     vergangenen drei Kalenderjahren das Verhältnis aus den Schaden-           c)   Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.
     zahlungen zu den Nettoprämieneinnahmen (Prämie ohne Steueran-
     teile) gegenüber dem kalkuliertem Verhältnis aus Schadenzahlun-
     gen und den Nettoprämieneinnahmen erhöht oder vermindert hat.


                                                                         2 von 5

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                               Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung Österreich

5.2.2. Ausschluss des Rücktrittsrechts                                        6.   Altersumstellungen
a)   Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir
     den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An-       6.1. Anpassung der Prämien
     zeige kannten.
                                                                              a)   Wir führen in folgenden Altersgruppen eine automatische Anpas-
b)   Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder            sung der Prämie durch. Beim Wechsel in eine andere Altersgruppe
     Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder              gelten die zum Zeitpunkt des Wechsels gültigen Tarifprämien für die
     vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.                               jeweilige Altersgruppe. Die Versicherungssummen bleiben dabei un-
c)   Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzei-           verändert.
     gepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag       b)   Die Anpassung erfolgt zum Ende des Versicherungsjahres, in dem
     auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu                die versicherte Person das Alter der darauffolgenden Altersgruppe
     anderen Bedingungen, geschlossen hätten.                                      erreicht.

5.2.3. Folgen des Rücktritts                                                  c)   Die Janitos Unfallversicherung sieht folgende Altersgruppen vor:
                                                                                   –     Kinder von 0 bis einschließlich 17 Jahre
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
                                                                                   –     Erwachsene von 18 bis einschließlich 67 Jahre
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den             –     Senioren ab 68 Jahre
Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der
                                                                              d)   Als Alter gilt die Differenz zwischen dem Geburtsjahr der versicher-
unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des
                                                                                   ten Person und dem Jahr der Prämienanpassung.
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leis-
tung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungs-     e)   Zum Anpassungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über
schutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.                      die für die neue Altersgruppe gültigen Prämien.
Uns steht der Teil der Prämie zu, der der bis zum Wirksamwerden der           6.2. Wahlrecht
Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
                                                                              Wünschen Sie keine automatische Prämienanpassung bei gleich-
5.3. Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung                            bleibender Versicherungssumme, können Sie innerhalb von 6 Wochen
                                                                              nach unserer schriftlichen Mitteilung über die Anpassung eine alternative
5.3.1. Kündigung                                                              Weiterführung des Vertrags vereinbaren. Hierzu stehen Ihnen die beiden
                                                                              folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
a)   Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung einer
     Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit be-      a)   Bei planmäßiger Erhöhung der Prämie kann alternativ eine Vermin-
     ruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer             derung der Versicherungssumme vereinbart werden.
     Frist von einem Monat in Schriftform kündigen. Dies gilt nur, wenn       b)   Bei planmäßiger Verringerung der Prämie kann alternativ eine
     wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer          Erhöhung der Versicherungssumme vereinbart werden.
     Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
     Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklä-        6.3. Außerordentliches Kündigungsrecht nach Vertrags-
     rung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich          umstellung
     weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die
                                                                              Wünschen Sie weder die automatische noch eine individuelle Umstellung
     Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Ihrer
                                                                              des Unfallversicherungsschutzes, können Sie den Vertrag innerhalb eines
     Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben.
                                                                              Monats nach Zugang unserer Mitteilung über den Umfang und Ausgestal-
b)   Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepflicht-           tung der Umstellung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeit-
     verletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrum-       punkt des Wirksamwerdens der Umstellung, kündigen.
     stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
                                                                              Wir werden Sie in dem Nachtrag zum Versicherungsschein nochmals auf
c)   Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachwei-           das Kündigungsrecht hinweisen.
     sen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
     Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hät-
                                                                              7.   Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufs-
     ten.
                                                                                   tätigkeit bzw. Beschäftigung oder der Änderung
5.3.2. Rückwirkende Vertragsanpassung                                              Ihres Wohnsitzes beachten?
a)   Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
     auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen        7.1. Änderung der Berufstätigkeit bzw. Beschäftigung
     Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen
     auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die       7.1.1. Einstufung anhand der Gefahrengruppen
     Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingun-       Die Höhe der Versicherungssummen bzw. der Prämie hängt maßgeblich
     gen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.           von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung und dem Alter der versi-
     Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform      cherten Person ab. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder der Beschäfti-
     auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.         gung der versicherten Person müssen Sie uns daher unverzüglich anzei-
b)   Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats schrift-         gen.
     lich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf         Grundlage für die Einstufung der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung
     die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen       anhand des Unfallrisikos und damit auch der Bemessung der Versiche-
     wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer            rungssummen und Prämien ist unser geltendes Gefahrengruppenver-
     Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, mit dem wir      zeichnis. Im Rahmen unseres Tarifes unterscheiden wir folgende Gefah-
     von der Verletzung der Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpas-        rengruppen:
     sung berechtigt, Kenntnis erlangen.
                                                                              Gefahrengruppe A: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen
c)   Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir        zuzuordnen die einer verwaltenden/beratenden Tätigkeit nachgehen.
     den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An-       Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Bankkaufleute, Buchhal-
     zeige kannten.                                                           ter, Datentypisten, Handelsvertreter, Pädagogen, Produktmanager, Rich-
d)   Erhöht sich durch die Vertragsanpassung die Prämie um mehr als           ter, Sachbearbeiter, Tagesmütter, Verkäufer, Versicherungsfachleute oder
     10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht        Wirtschaftswissenschaftler.
     angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines          Gefahrengruppe B: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen
     Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform kündi-        zuzuordnen die einer körperlichen/handwerklichen Tätigkeit nachgehen.
     gen.                                                                     Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Gärtner, Drucker, Schlos-
                                                                              ser, Bäcker, Köche, Gastwirte, Techniker, Elektriker, Gastronomen,
5.4. Anfechtung                                                               Hausmeister oder Sportlehrer.
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten,             Gefahrengruppe C: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen
bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil der Prämie zu,    zuzuordnen die in Ihrem Beruf einer besonders risikoreichen Tätigkeit
der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen           nachgehen. Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Dachdecker,
Vertragszeit entspricht.                                                      Feuerwehrleute, Jäger, Landwirte, Maurer, Polizist, Soldaten, Tischler.


                                                                        3 von 5

[Seite 5]
                              Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung Österreich

Bei den unter den Gefahrengruppen aufgezählten Berufen handelt es sich         7.2.2. Umzug in ein Bundesland mit niedrigerem Unfallrisiko
jeweils nur um eine beispielhafte Aufzählung, die keinen Anspruch auf          a)   Errechnen sich beim Umzug des Versicherungsnehmers in ein
Vollständigkeit erhebt. Der Abruf des vollständigen Gefahrengruppenver-             Bundesland mit niedrigerem Unfallrisiko bei gleich bleibender Prä-
zeichnisses ist im Internet über www.janitos.at möglich. Gerne übersen-             mie höhere Versicherungssummen, so gelten diese, sobald wir
den wir es Ihnen auch auf Nachfrage per Mail oder auf dem Postweg.                  Kenntnis von der Änderung erlangen, spätestens jedoch nach Ablauf
7.1.2. Wechsel in einen Beruf mit niedrigerem Unfallrisiko                          von 30 Tagen ab der Änderung. Grundlage der Berechnung bildet
                                                                                    der zum Zeitpunkt der Änderung gültige Tarif.
a)   Errechnen sich beim Wechsel der versicherten Person in eine
     Berufstätigkeit mit niedrigerem Unfallrisiko bei gleich bleibender        b)   Sofern gewünscht, führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen
     Prämie höhere Versicherungssummen, so gelten diese, sobald wir                 Versicherungssummen bei entsprechend verminderter Prämie wei-
     Kenntnis von der Änderung erlangen, spätestens jedoch nach Ablauf              ter, sobald uns eine entsprechende Erklärung von Ihnen zugeht.
     von 30 Tagen ab der Änderung. Grundlage der Berechnung bildet             7.2.3. Umzug in ein Bundesland mit höherem Unfallrisiko
     der zum Zeitpunkt der Änderung gültige Tarif.
                                                                               a)   Errechnet sich beim Umzug des Versicherungsnehmers in ein
b)   Sofern gewünscht, führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen               Bundesland mit höherem Unfallrisiko bei gleich bleibenden Versiche-
     Versicherungssummen bei entsprechend verminderter Prämie wei-                  rungssummen eine höhere Prämie, so gilt diese nach Ablauf von 30
     ter, sobald uns eine entsprechende Erklärung von Ihnen zugeht.                 Tagen ab der Änderung. Grundlage der Berechnung bildet der zum
c)   Die neu errechneten Versicherungssummen bzw. Prämien gelten                    Zeitpunkt der Änderung gültige Tarif.
     sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.               b)   Sofern gewünscht, führen wir den Vertrag auch mit der bisherigen
7.1.3. Wechsel in einen Beruf mit höherem Unfallrisiko                              Prämie bei entsprechend verminderten Versicherungssummen wei-
                                                                                    ter, sobald uns eine entsprechende Erklärung zugeht.
a)   Errechnet sich beim Wechsel der versicherten Person in eine Be-
     rufstätigkeit mit höherem Unfallrisiko bei gleich bleibenden Versiche-    c)   Wird der Umzug in ein Bundesland mit höherem Unfallrisiko nicht
     rungssummen eine höhere Prämie, so gilt diese nach Ablauf von 30               innerhalb von 30 Tagen angezeigt, bleibt der Versicherungsschutz
     Tagen ab der Änderung. Grundlage der Berechnung bildet der zum                 zwar vollumfänglich bestehen, es erfolgt jedoch immer eine Fortfüh-
     Zeitpunkt der Änderung gültige Tarif.                                          rung des Vertrags mit der bisherigen Prämie bei entsprechend ver-
                                                                                    minderten Versicherungssummen mit Wirkung zum Ablauf der Frist.
b)   Sofern gewünscht, führen wir den Vertrag auch mit der bisherigen
     Prämie bei entsprechend verminderten Versicherungssummen wei-
     ter, sobald uns eine entsprechende Erklärung zugeht.
                                                                               8.   Planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie
                                                                                    (Dynamik)
c)   Wird der Wechsel in eine Berufstätigkeit mit höherem Unfallrisiko
     nicht innerhalb von 30 Tagen angezeigt, bleibt der Versicherungs-         a)   Sofern eine planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie (Dyna-
     schutz zwar vollumfänglich bestehen, es erfolgt jedoch immer eine              mik) vereinbart ist, werden Versicherungssummen und Prämien jähr-
     Fortführung des Vertrags mit der bisherigen Prämie bei entspre-                lich um den im Versicherungsschein festgelegten Prozentsatz er-
     chend verminderten Versicherungssummen mit Wirkung zum Ablauf                  höht. Dabei werden die Versicherungssummen für Invalidität und
     der Frist.                                                                     Tod auf volle Tausend Euro und die Versicherungssumme für die
                                                                                    Rente auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Die Prämie erhöht
d)   Die neu errechneten Versicherungssummen bzw. Prämien gelten
                                                                                    sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
     sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.
                                                                               b)   Die planmäßige Erhöhung von Versicherungssummen und Prämie
7.1.4. Sondergefahren                                                               erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, erstmals zum
Ergeben sich im Rahmen der versicherten Berufstätigkeit oder Beschäfti-             Beginn des zweiten Versicherungsjahres. Wir teilen Ihnen die neuen
gung ausnahmsweise Sondergefahren, die grundsätzlich einer Tätigkeit                Versicherungssummen und die neuen Prämien in einem Nachtrag
mit niedrigerem oder höherem Unfallrisiko zuzurechnen sind, so fällt dies           zum Versicherungsschein spätestens mit der Aufforderung zur Zah-
nicht unter den Wechsel der Berufstätigkeit gemäß Ziffer 7.1.2 oder 7.1.3           lung der neuen Prämie mit.
der Allgemeinen Bedingungen, wenn die Sondergefahren nur kurzfristiger         c)   Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie der Erhöhung innerhalb
Natur – also kein Dauerzustand – sind und eine grundsätzliche Änderung              eines Monats nach Beginn des neuen Versicherungsjahres wider-
der versicherten Tätigkeit nicht beinhalten.                                        sprechen oder wenn Sie die erste erhöhte Prämie nicht innerhalb
Zu den Sondergefahren zählen beispielsweise bei leitenden oder aufsicht-            von zwei Monaten nach der Zahlungsaufforderung zahlen.
führenden Personen körperliche Tätigkeiten bei der Arbeitsvorbereitung         d)   Sie und wir können die planmäßige Erhöhung von Leistung und
oder -nachbereitung sowie gelegentliche Urlaubs- oder Krankheits-                   Prämie kündigen, wir jedoch nur mit einer Frist von drei Monaten.
vertretungen. Ebenfalls nicht unter den Wechsel der Berufstätigkeit fällt           Haben Sie die Vereinbarung gekündigt, wird sie auf Ihren Antrag zu
eine Tätigkeit im Rahmen des Pflichtwehrdienstes, Zivildienstes oder                Beginn des folgenden Versicherungsjahres wieder in Kraft gesetzt.
militärischer Reserveübungen.
                                                                               9.   Versicherungsschutz bei Versichererwechsel
7.2. Änderung des Wohnsitzes
                                                                               Tritt nach einem Wechsel des Unfallversicherers ein Unfall ein, dessen
7.2.1. Einstufung anhand des Bundeslandes                                      genauen Zeitpunkt des Unfallereignisses der Versicherungsnehmer auch
Die Höhe der Versicherungssummen bzw. der Prämie hängt davon ab, in            durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so tritt die Janitos Versiche-
welchem Bundesland Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben. Einen Umzug             rung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schaden-
in ein anderes Bundesland müssen Sie uns daher unverzüglich anzeigen.          meldung in die Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 1.2 der Allgemeinen Bedin-
                                                                               gungen zur Janitos Unfallversicherung 2021 fällt.
Grundlage für die Einstufung des Unfallrisikos anhand Ihres ständigen
Wohnsitzes und damit auch der Bemessung der Versicherungssummen
und Prämien sind folgende Bundesländer-Risikogruppen:
                                                                               10. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
Gruppe 1: Für Versicherungsnehmer mit ständigen Wohnsitz in folgenden          a)   Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren.
Bundesländern wird ein Zuschlag auf alle Leistungsarten erhoben:                    Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften
–   Tirol                                                                           des Bürgerlichen Gesetzbuches.
–   Vorarlberg                                                                 b)   Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet
Gruppe 2: Für Versicherungsnehmer mit ständigen Wohnsitz in folgenden               worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt
Bundesländern wird kein Zuschlag erhoben:                                           gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
–   Salzburg
–   Oberösterreich                                                             11. Welches Gericht ist zuständig?
–   Kärnten                                                                    a)   Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns, bestimmt sich
Gruppe 3: Für Versicherungsnehmer mit ständigen Wohnsitz in folgenden               die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer
Bundesländern wird ein Rabatt auf alle Leistungsarten gewährt:                      für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich
–   Wien                                                                            zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der
–   Burgenland                                                                      Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
–   Steiermark                                                                      Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
–   Niederösterreich


                                                                         4 von 5

[Seite 6]
                              Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung Österreich

b)   Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie, müssen bei dem              g)   Die Kosten der Ärztekommission werden von ihr festgesetzt und
     Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermange-                sind im Verhältnis des Obsiegens von Ihnen und uns zu tragen. Im
     lung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zustän-              Fall der Neubemessung der Invalidität gemäß Ziffer 9 e) der Zusatz-
     dig ist.                                                                        bedingungen Basic, Ziffer 11 e) der Zusatzbedingungen Balance
                                                                                     und Ziffer 12 e) der Zusatzbedingungen Best Selection trägt die Kos-
12. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?                                     ten, wer die Neubemessung verlangt hat.
    Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?                                           Der Anteil der Kosten, den Sie zu tragen haben, ist mit 5 Prozent der
                                                                                     für den Tod und Invalidität zusammen versicherten Summe, höchs-
a)   Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere               tens jedoch mit 50 Prozent des strittigen Betrages, begrenzt.
     Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in des-
     sen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet
     werden.                                                                    15. Welches Recht findet Anwendung?
b)   Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt       Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwin-
     für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die          gende österreichische Verbraucherschutzvorschriften sind zu Ihren Guns-
     Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns be-             ten auch für diesen Vertrag gültig.
     kannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung
     des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall ei-
     ner Änderung Ihres Namens.

13. Sanktionsklausel
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Ver-
sicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragspar-
teien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen
bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels-
oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten
von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht
europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.

14. Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten (Ärzte-
kommission)
a)   In folgenden Fällen entscheidet die Ärztekommission:
     –      Meinungsverschiedenheiten über Art und Umfang der Unfall-
            folgen.
     –      Meinungsverschiedenheiten darüber, in welchem Umfang die
            eingetretene Beeinträchtigung auf den Versicherungsfall zu-
            rückzuführen ist.
     –      Meinungsverschiedenheiten über die Beeinflussung der Unfall-
            folgen durch Krankheit oder Gebrechen.
     –      Meinungsverschiedenheiten im Fall der Neubemessung der
            Invalidität gemäß Ziffer 9 e) der Zusatzbedingungen Basic, Zif-
            fer 11 e) der Zusatzbedingungen Balance und Ziffer 12 e) der
            Zusatzbedingungen Best Selection.
b)   In den Fällen der unter Ziffer 14 a) aufgeführten und der Ärztekom-
     mission zur Entscheidung vorbehaltenen Meinungsverschiedenhei-
     ten, können Sie innerhalb von 6 Monaten nach Zugang unserer Er-
     klärung über die Leistungspflicht gemäß Ziffer 9 a) der Zusatzbedin-
     gungen Basic, Ziffer 11 a) der Zusatzbedingungen Balance und Zif-
     fer 12 a) der Zusatzbedingungen Best Selection unter Bekanntgabe
     Ihrer Forderungen Widerspruch erheben und die Entscheidung der
     Ärztekommission beantragen.
c)   Das Recht, die Entscheidung der Ärztekommission zu beantragen,
     steht auch uns zu.
d)   Für die Ärztekommission bestimmen Sie und wir je einen in der
     österreichischen Ärzteliste eingetragenen Arzt. Wenn ein Vertrags-
     teil innerhalb zweier Wochen nach Aufforderung in Textform keinen
     Arzt benennt, wird dieser von der für den Wohnsitz der versicherten
     Person zuständigen Ärztekammer bestellt. Die beiden Ärzte bestel-
     len einvernehmlich vor Beginn ihrer Tätigkeit einen weiteren Arzt als
     Obmann, für den Fall, dass sie sich nicht oder nur zum Teil einigen
     sollten, im Rahmen der durch die Gutachten der beiden Ärzte gege-
     benen Grenzen entscheidet.
     Einigen sich die beiden Ärzte über die Person des Obmannes nicht,
     wird ein für den Versicherungsfall zuständiger medizinischer Sach-
     verständiger durch die für den Wohnsitz der versicherten Person zu-
     ständige Ärztekammer als Obmann bestellt.
e)   Die versicherte Person ist verpflichtet, sich von den Ärzten der
     Kommission untersuchen zu lassen und sich jenen Maßnahmen zu
     unterziehen, die diese Kommission für notwendig hält.
f)   Die Ärztekommission hat über ihre Tätigkeit ein Protokoll zu führen;
     in diesem ist die Entscheidung schriftlich zu begründen. Bei Nicht-
     einhaltung hat jeder Arzt seine Auffassung im Protokoll gesondert
     niederzulegen. Ist eine Entscheidung durch den Obmann erforder-
     lich, legt auch er sie mit Begründung in einem Protokoll nieder. Die
     Akten des Verfahrens werden von uns verwahrt.


                                                                          5 von 5

[Seite 7]
                                          Zusatzbedingungen zu Ihrer
                               Janitos Unfallversicherung Best Selection Österreich
                                                                (Stand 01.08.2021)


Der Versicherungsumfang                                                           7. Updategarantien
1. Gegenstand der Versicherung                                                    8. Zusatzpaket Medic
2. Prämienpflichtige und -freie Leistungen                                        9. Zusatzpaket Plus
3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?                            Der Leistungsfall
4. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?                  10. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
Sonstige Leistungserweiterungen                                                   11. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
5. Familien-Vorsorgeversicherung                                                  12. Wann sind die Leistungen fällig?
6. Prämienfreistellung bei Arbeitslosigkeit


                                                           Für die Hilfeleistungen steht Ihnen das
                                                                Janitos Assistance Center
                                              24 Stunden – „rund um die Uhr“ – 365 Tage im Jahr zur Verfügung.
                                                 Die Telefonnummer entnehmen Sie bitte unserer Homepage
                                                                     www.janitos.at.


                                                                                        Bei den hierdurch erlittenen Gesundheitsschädigungen wird auf
Der Versicherungsumfang                                                                 die Anrechnung einer eventuellen Mitwirkung gemäß Ziffer 3 der
                                                                                        Zusatzbedingungen für die Janitos Unfallversicherung verzichtet.
1. Gegenstand der Versicherung                                                    g)    Gesundheitsschäden durch Herzinfarkt und Schlaganfall, wenn
                                                                                        diese innerhalb von 60 Minuten nach einem Unfall eintreten.
1.1. Was ist versichert?                                                          h)    Gesundheitsschäden durch einen allergische Reaktionen oder
                                                                                        einen anaphylaktischen Schock,
Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person
während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.                                         –     die infolge von Unfallverletzungen verursacht wurden. Dies
                                                                                             beinhaltet auch geringfügige Haut- oder Schleimhautverlet-
                                                                                             zungen sowie Tierbisse oder -stiche.
1.2. Wo besteht Versicherungsschutz?
                                                                                        –     die infolge von unfallbedingten Heilmaßnahmen verursacht
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle auf der ganzen Welt.                                 wurden.
                                                                                  i)    Gesundheitsschäden infolge der Aufnahme von Nahrung oder
1.3. Unfallbegriff
                                                                                        sonstiger Stoffe durch den Schlund. Dies gilt insbesondere auch
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von               dann, wenn es dadurch zu Vergiftungen oder allergischen Reakti-
außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig                 onen oder einem anaphylaktischen Schock kommt.
eine Gesundheitsschädigung erleidet.
                                                                                  j)    Gesundheitsschäden infolge von Erfrierungen sowie der Erfrie-
                                                                                        rungstod.
1.4. Erhöhte Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen
                                                                                  k)    der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser.
Als Unfall gelten darüber hinaus Gesundheitsschäden am gesamten
Körper, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen                 l)    tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit
verursacht wurden.                                                                      oder Trommelfellverletzungen. Darüber hinaus sind die Kosten für
                                                                                        Dekompressionskammerbehandlungen gemäß Ziffer 2.2.3 der Zu-
Ausgenommen hiervon sind Schädigungen an Bandscheiben.                                  satzbedingungen mitversichert.

1.5. Erweiterungen des Unfallbegriffs                                             Die unter Ziffer 1.5 b) bis l) genannten Unfälle sind nur versichert, sofern
                                                                                  die versicherte Person die Gesundheitsschädigungen unfreiwillig erlitten
Als Unfall gilt/gelten auch:
                                                                                  hat.
a)    das bewusste in Kauf nehmen von Gesundheitsschäden, sofern
      die versicherte Person diese infolge rechtmäßiger Verteidigung              1.6. Infektionen
      oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder
      Sachen erlitten hat.                                                        Im Rahmen der Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfall-Rente
                                                                                  gemäß Ziffer 2.1.1. und 2.1.2. der Zusatzbedingungen gilt die erstmalige
b)    plötzlich von außen auf den Körper wirkende mechanische, che-               ärztliche Diagnose folgender Infektionen bzw. Infektionskrankheiten als
      mische, thermische oder elektrische Schädigungen sowie Schall-,             Unfall:
      Explosions- und sonstige Druckwellen.
                                                                                  a)    Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, Echi-
c)    wenn die versicherte Person schädlichen Stoffen oder Einwirkun-                   nokokkose, Fleckfieber, FSME, Gelbfieber, Gürtelrose, Malaria,
      gen durch unabwendbare Umstände über einen Zeitraum von bis                       Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps, Paratyphus, Pest, Pfeiffer-
      zu 7 Tagen ausgesetzt war.                                                        Drüsenfieber, Pocken, Röteln, Scharlach, Schlafkrankheit (afrika-
d)    das Erleiden eines Sonnenbrandes oder eines Sonnenstichs.                         nische Trypanosomiasis), Tollwut, Tularämie, Typhus, Windpo-
                                                                                        cken und Wundstarrkrampf.
e)    Gesundheitsschädigungen oder der Tod durch den Entzug von
      Flüssigkeit, Nahrung oder Sauerstoff. Dies gilt jedoch nicht, wenn          b)    Infektionen und Infektionskrankheiten, die durch einen Unfall
      Verdursten, Verhungern oder der Sauerstoffentzug auf einem                        gemäß Ziffer 1.3 Zusatzbedingungen entstanden sind. Dazu zäh-
      Krankheitszustand beruht oder trotz ärztlicher Behandlung die                     len insbesondere auch Infektionen durch Insektenstiche und- bisse
      Aufnahme von Nahrungsflüssigkeiten oder Nahrungsmitteln vom                       oder durch sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen
      Körper verweigert wird.                                                           (z.B. Borreliose, FSME oder Malaria) sowie Infektionen durch
                                                                                        sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen.
f)    das infolge einer Entführung oder Geiselnahme erfolgende un-
      sachgemäße Verabreichen von Medikamenten sowie der Medi-                    c)    Sofern nicht bereits über Ziffer 1.6 a) oder b) versichert:
      kamentenentzug.                                                                   Infektionen, soweit diese in Ausübung der versicherten Berufstä-
                                                                                        tigkeit der versicherten Person entstanden sind und aus deren
                                                                                        Krankheitsgeschichte, Befund oder Natur hervorgeht, dass durch


                                                                           1 von 17

[Seite 8]
                         Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Österreich

      das Einspritzen infektiöser Massen in Auge, Mund oder Nase


                                                                                                                                                     Gliedertaxe


                                                                                                                                                                   Gliedertaxe


                                                                                                                                                                                 Gliedertaxe


                                                                                                                                                                                               Gliedertaxe


                                                                                                                                                                                                             Gliedertaxe
      Krankheitserreger in den Körper gelangt sind. Anhauchen, Annie-


                                                                                                                                                        Trend


                                                                                                                                                                                                  Sinne
                                                                                                                                                                                    Hand
      sen oder Anhusten erfüllen den Tatbestand des Einspritzens nicht.


                                                                                                                                                                                                                 Med
                                                                                                                                                                       Top
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Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die erstmalige
ärztliche Diagnose der Erkrankung frühestens 3 Monate nach Ausstel-
lung des Versicherungsscheins stattfindet.
                                                                                                                      Bein über der Mitte des
                                                                                                                                                          70            70            70            80            80
                                                                                                                      Oberschenkels
2. Prämienpflichtige und -freie Leistungen                                                                            Bein bis zur Mitte des
                                                                                                                                                          70            70            70            75            75
                                                                                                                      Oberschenkels
                                                                                                                      Bein bis unterhalb des
2.1. Welche Leistungsarten können prämienpflichtig verein-                                                            Knies
                                                                                                                                                          60            60            60            70            70
bart werden?                                                                                                          Bein bis zur Mitte des
                                                                                                                                                          50            55            55            60            60
Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versiche-                                                   Unterschenkels
rungssummen ergeben sich aus dem Vertrag.                                                                             Fuß                                 45            50            50            50            50
                                                                                                                      große Zehe                           5             8             8             8             8
2.1.1. Invaliditätsleistung                                                                                           andere Zehe                          2             5             5             5             5
Versicherungsschutz für Invaliditätsleistung besteht, sofern die Leistungs-                                           beide Nieren                      100           100           100           100           100
art im Versicherungsschein aufgeführt ist.                                                                            eine Niere                          25            25            25            25            25
                                                                                                                      eine Niere, sofern die
2.1.1.1. Voraussetzungen für die Leistung                                                                             andere bereits verloren oder        75          100           100           100           100
                                                                                                                      völlig funktionsunfähig war
a)    Infolge eines Unfalles muss eine dauerhafte Beeinträchtigung der
      körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten                                                 Milz                                10            10            10            10            10
      Person eingetreten sein (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist                                                Milz bei Kindern vor Vollen-
                                                                                                                                                          20            20            20            20            20
                                                                                                                      dung des 14. Lebensjahres
      dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahre bestehen
      wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden                                                      Gallenblase                          –            10            10            10            10
      kann.                                                                                                           Magen                                –            30            30            30            30

b)    Die Invalidität muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall                                                   Dünndarm                             –            30            30            30            30
      eingetreten sein.                                                                                               Dickdarm                             –            30            30            30            30

c)    Die Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall                                                   ein Lungenflügel                     –            50            50            50            50
      von einem Arzt schriftlich festgestellt werden.                                                                 Leber                                –            50            50            50            50

d)    Die Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall                                                   Bauchspeicheldrüse                   –            35            35            35            35
      von Ihnen bei uns geltend gemacht werden.
                                                                                                                 d)    Bei allen nicht in der Gliedertaxe genannten Körperteilen, Körper-
2.1.1.2. Art und Höhe der Leistung                                                                                     funktionen und Sinnesorganen, bemisst sich der Invaliditätsgrad
                                                                                                                       danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungs-
a)    Die Invaliditätsleistung wird als Kapitalleistung gezahlt.
                                                                                                                       fähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich me-
b)    Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die vereinbarte                                                 dizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
      Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad.
                                                                                                                 e)    Bei den in der Gliedertaxe genannten inneren Organen können Sie
c)    Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend                                                   vor der gutachterlichen Erstbewertung in Textform verlangen, dass
      genannten Körperteile, Körperfunktionen und Sinnesorgane gelten                                                  keine Bemessung des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe ge-
      ausschließlich die in der vereinbarten Gliedertaxenvariante festge-                                              mäß Ziffer 2.1.1.2 c), sondern eine individuelle ärztliche Einschät-
      legten, in Prozentsätzen angegebenen Invaliditätsgrade. Bei Teil-                                                zung anhand medizinischer Gesichtspunkte gemäß Ziffer 2.1.1.2 d)
      verlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-                                              erfolgen soll.
      chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
                                                                                                                 f)    Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funk-
      Welche Gliedertaxenvariante für Ihren Vertrag Gültigkeit hat, hängt                                              tionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invali-
      davon ab, welche Variante Sie mit uns vereinbart haben und ist im                                                ditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert.
      Versicherungsschein aufgeführt.
                                                                                                                 g)    Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall
                                                                                                                       beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen
                                                                                                                       ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100
                                    Gliedertaxe


                                                  Gliedertaxe


                                                                Gliedertaxe


                                                                              Gliedertaxe


                                                                                            Gliedertaxe


                                                                                                                       Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt.
                                       Trend


                                                                                 Sinne
                                                                   Hand


                                                                                                Med
                                                      Top


     Alle Angaben in
     Prozent
                                                                                                                 2.1.1.3. Tod der versicherten Person nach dem Unfall
                                                                                                                 Stirbt die versicherte Person
     beide Augen                       100           100           100           100           100               a)    unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein
     ein Auge                            50            50            50            70            70                    Anspruch auf Invaliditätsleistung.
     ein Auge, sofern das andere                                                                                 b)    nachdem ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden war aus
     bereits verloren oder völlig        65          100           100           100           100
     funktionsunfähig war                                                                                              unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall
     Gehör beider Ohren                  60            70            70          100           100
                                                                                                                       oder unabhängig von der Ursache später als ein Jahr nach dem
                                                                                                                       Unfall, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der
     Gehör eines Ohres                   30            35            35            70            70
                                                                                                                       ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
     Gehör eines Ohres, sofern
     das des anderen bereits             45          100           100           100           100
     vollständig verloren war                                                                                    2.1.1.4. Progressionsmodell
     Geruchssinn                         15            20            20            25            25              Im Grundmodell entspricht die Kapitalleistung dem durch den Grad der
     Geschmackssinn                      10            20            20            25            25              Invalidität bezeichneten Prozentsatz der Invaliditätssumme. In den Pro-
     Stimme                              60          100           100           100           100
                                                                                                                 gressionsmodellen ist der als Kapitalleistung zu erbringende Prozentsatz
                                                                                                                 der Invaliditätssumme bei bestimmten Invaliditätsgraden höher als der
     Arm                                 70            75          100             80          100
                                                                                                                 Invaliditätsgrad.
     Arm bis oberhalb des
                                         70            70          100             75          100               Das mit uns für die jeweilige versicherte Person vereinbarte Leistungs-
     Ellenbogengelenks
     Arm bis unterhalb des                                                                                       modell (Progression) ergibt sich aus dem Versicherungsschein und
                                         65            65          100             70          100               seinen jeweiligen Nachträgen.
     Ellenbogengelenks
     Hand                                65            65          100             65          100               Führt ein versicherter Unfall gemäß den Voraussetzungen und Bestim-
     Daumen                              25            30            60            30          100               mungen zu einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 Prozent, so erhöht
     Zeigefinger                         10            20            60            20            75              sich die Leistung wie folgt:
     anderer Finger                       5            10            20            10            20
     sämtliche Finger einer Hand
                                          –            75             –            75             –
     maximal


                                                                                                          2 von 17

[Seite 9]
                        Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Österreich

a)   Progressionsmodell 225
     –


                                                                                                                     225 %


                                                                                                                             300 %


                                                                                                                                     400 %


                                                                                                                                             500 %


                                                                                                                                                     750 %
                                                                                                            linear
          der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des                     Invaliditätsgrad
          Invaliditätsgrades wird zweifach entschädigt.                                     in Prozent
     –    der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
          dreifach entschädigt.                                                                36             36       47     58       58      58      58
b)   Progressionsmodell 300                                                                    37             37       49     61       61      61      61
     –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des                           38             38       51     64       64      64      64
          Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.                                        39             39       53     67       67      67      67
     –    der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird                        40             40       55     70       70      70      70
          vierfach entschädigt.
                                                                                               41             41       57     73       73      73      73
c)   Progressionsmodell 400
                                                                                               42             42       59     76       76      76      76
     –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
                                                                                               43             43       61     79       79      79      79
          Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
                                                                                               44             44       63     82       82      82      82
     –    der über 50 Prozent und unter 76 Prozent liegende Teil des
                                                                                               45             45       65     85       85      85      85
          Invaliditätsgrades wird fünffach entschädigt.
                                                                                               46             46       67     88       88      88      88
     –     der über 75 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
           siebenfach entschädigt.                                                             47             47       69     91       91      91      91

d)   Progressionsmodell 500                                                                    48             48       71     94       94      94      94

     –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des                           49             49       73     97       97      97      97
          Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.                                        50             50       75    100     100     100     100
     –    der über 50 Prozent und unter 76 Prozent liegende Teil des                           51             51       78    104     105     105     108
          Invaliditätsgrades wird fünffach entschädigt.                                        52             52       81    108     110     110     116
     –    der über 75 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird                        53             53       84    112     115     115     124
          elffach entschädigt.                                                                 54             54       87    116     120     120     132
e)   Progressionsmodell 750                                                                    55             55       90    120     125     125     140
     –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des                           56             56       93    124     130     130     148
          Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.                                        57             57       96    128     135     135     156
     –    der über 50 Prozent und unter 76 Prozent liegende Teil des                           58             58       99    132     140     140     164
          Invaliditätsgrades wird achtfach entschädigt.
                                                                                               59             59     102     136     145     145     172
     –    der über 75 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
                                                                                               60             60     105     140     150     150     180
          achtzehnfach entschädigt.
                                                                                               61             61     108     144     155     155     188
Hilfstabelle zur Leistungsberechnung je nach vereinbartem Leistungsmo-
                                                                                               62             62     111     148     160     160     196
dell (Progression) und Invaliditätsgrad:
                                                                                               63             63     114     152     165     165     204
                                                                                               64             64     117     156     170     170     212
                                      225 %


                                              300 %


                                                      400 %


                                                              500 %


                                                                      750 %


                                                                                               65             65     120     160     175     175     220
                             linear


     Invaliditätsgrad
        in Prozent                                                                             66             66     123     164     180     180     228
                                                                                               67             67     126     168     185     185     236
            1                    1       1       1       1       1       1                     68             68     129     172     190     190     244
            2                    2       2       2       2       2       2                     69             69     132     176     195     195     252
            3                    3       3       3       3       3       3                     70             70     135     180     200     200     260
            4                    4       4       4       4       4       4                     71             71     138     184     205     205     268
            5                    5       5       5       5       5       5                     72             72     141     188     210     210     276
            6                    6       6       6       6       6       6                     73             73     144     192     215     215     284
            7                    7       7       7       7       7       7                     74             74     147     196     220     220     292
            8                    8       8       8       8       8       8                     75             75     150     200     225     225     300
            9                    9       9       9       9       9       9                     76             76     153     204     232     236     318
           10                  10       10      10      10      10      10                     77             77     156     208     239     247     336
           11                  11       11      11      11      11      11                     78             78     159     212     246     258     354
           12                  12       12      12      12      12      12                     79             79     162     216     253     269     372
           13                  13       13      13      13      13      13                     80             80     165     220     260     280     390
           14                  14       14      14      14      14      14                     81             81     168     224     267     291     408
           15                  15       15      15      15      15      15                     82             82     171     228     274     302     426
           16                  16       16      16      16      16      16                     83             83     174     232     281     313     444
           17                  17       17      17      17      17      17                     84             84     177     236     288     324     462
           18                  18       18      18      18      18      18                     85             85     180     240     295     335     480
           19                  19       19      19      19      19      19                     86             86     183     244     302     346     498
           20                  20       20      20      20      20      20                     87             87     186     248     309     357     516
           21                  21       21      21      21      21      21                     88             88     189     252     316     368     534
           22                  22       22      22      22      22      22                     89             89     192     256     323     379     552
           23                  23       23      23      23      23      23                     90             90     195     260     330     390     570
           24                  24       24      24      24      24      24                     91             91     198     264     337     401     588
           25                  25       25      25      25      25      25                     92             92     201     268     344     412     606
           26                  26       27      28      28      28      28                     93             93     204     272     351     423     624
           27                  27       29      31      31      31      31                     94             94     207     276     358     434     642
           28                  28       31      34      34      34      34                     95             95     210     280     365     445     660
           29                  29       33      37      37      37      37                     96             96     213     284     372     456     678
           30                  30       35      40      40      40      40                     97             97     216     288     379     467     696
           31                  31       37      43      43      43      43                     98             98     219     292     386     478     714
           32                  32       39      46      46      46      46                     99             99     222     296     393     489     732
           33                  33       41      49      49      49      49                     100          100      225     300     400     500     750
           34                  34       43      52      52      52      52
           35                  35       45      55      55      55      55


                                                                              3 von 17

[Seite 10]
                        Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Österreich


                                                                                    2.1.2.2. Höhe der Leistung
2.1.2. Unfall-Rente
                                                                                    Die Unfall-Rente wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
Versicherungsschutz für Unfall-Rente besteht, sofern die Leistungsart im
                                                                                    gezahlt.
Versicherungsschein aufgeführt ist.
                                                                                    2.1.2.3. Beginn und Dauer der Leistung
2.1.2.1. Voraussetzungen für die Leistung
                                                                                    Die Unfall-Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der
a)      Voraussetzung für die lebenslange Leistung ab 35 Prozent Invalidi-          Unfall ereignet hat, gezahlt. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus.
        tät (sofern vereinbart):
                                                                                    Die Unfall-Rente wird bis zum Ersten des Monats gezahlt, in dem
        Die Voraussetzung für die Leistung einer Unfall-Rente gilt als erfüllt,
        wenn infolge eines Unfalles ein gemäß Ziffer 2.1.1 der Zusatzbe-            a)   die versicherte Person stirbt. Zur Überprüfung der Voraussetzungen
        dingungen ermittelter, dauerhafter Invaliditätsgrad von mindestens               für den Rentenbezug sind wir berechtigt Lebensbescheinigungen
        35 Prozent eingetreten ist.                                                      anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt,
                                                                                         ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
b)      Voraussetzung für die lebenslange Leistung ab 50 Prozent Invalidi-
        tät (sofern vereinbart):                                                    b)   eine nach Ziffer 12 der Zusatzbedingungen vorgenommene Neu-
                                                                                         bemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad
        Die Voraussetzung für die Leistung einer Unfall-Rente gilt als erfüllt,
                                                                                         unter 35 Prozent gemäß Ziffer 2.1.2.1 a) oder 50 Prozent gemäß
        wenn infolge eines Unfalles ein gemäß Ziffer 2.1.1 der Zusatzbe-                 Ziffer 2.1.2.1 b) gesunken ist.
        dingungen ermittelter, dauerhafter Invaliditätsgrad von mindestens
        50 Prozent eingetreten ist.
                                                                                    2.1.2.4. Dynamisierung während des Leistungsfalls (Passivdynamik)
c)      Zur Ermittlung des Invaliditätsgrades bei der Unfall-Rente gilt
                                                                                    Die monatliche Unfall-Rente erhöht sich jährlich um 1,5 Prozent jeweils
        abweichend von Ziffer 2.1.1.2 c) der Zusatzbedingungen aus-
                                                                                    zum 1. Januar eines jeden Jahres; erstmals zum 1. Januar des zweiten
        schließlich die nachfolgende Gliedertaxe „Rente“.
                                                                                    auf den Unfall-Rentenbeginn folgenden Jahres. Dabei wird der Betrag der
        Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend ge-          Unfall-Rente auf volle Euro mathematisch gerundet.
        nannten Körperteile, Körperfunktionen und Sinnesorgane gelten
        ausschließlich die in Prozentsätzen angegebenen Invaliditätsgrade.          2.1.3. Unfall-Tagegeld
        Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der
                                                                                    Versicherungsschutz für Unfall-Tagegeld besteht, sofern die Leistungsart
        entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
                                                                                    im Versicherungsschein aufgeführt ist.
d)      Eine Minderung des Prozentsatzes des Invaliditätsgrades entspre-
        chend dem Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen ge-              2.1.3.1. Voraussetzungen für die Leistung
        mäß Ziffer 3 der Zusatzbedingungen erfolgt generell nicht.
                                                                                    Das vereinbarte Unfall-Tagegeld wird gezahlt, sofern die versicherte
                                                                                    Person infolge eines Unfalles in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in
                                                              Gliedertaxe           ärztlicher Behandlung ist.
 Alle Angaben in Prozent
                                                                 Rente              Geht die versicherte Person nach einem Unfall aus Pflichtgefühl ihrem
                                                                                    Beruf soweit wie möglich nach, so wird dieses nicht zu ihren Ungunsten
 beide Augen                                                     100
                                                                                    ausgelegt.
 ein Auge                                                         70
                                                                                    Für die Bemessung des Grades der Arbeitsbeeinträchtigung ist der
 ein Auge, sofern das andere bereits verloren oder völlig
                                                                  80                objektive ärztliche Befund ausschlaggebend.
 funktionsunfähig war
 Gehör beider Ohren                                              100
                                                                                    2.1.3.2. Höhe der Leistung
 Gehör eines Ohres                                                70
 Gehör eines Ohres, sofern das Gehör des anderen                                    Das Unfall-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
                                                                  80                berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung
 bereits vollständig verloren war
 Geruchssinn                                                      10                der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft.
 Geschmackssinn                                                   10
                                                                                    2.1.3.3. Dauer der Leistung
 Stimme                                                           60
 Arm                                                              75
                                                                                    Unfall-Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens
                                                                                    für 365 Tage, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.
 Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks                           70
 Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenks                          65
                                                                                    2.1.4. Unfall-Spitalgeld
 Hand                                                             65
                                                                                    Versicherungsschutz für Unfall-Spitalgeld besteht, sofern die Leistungsart
 Daumen                                                           30
                                                                                    im Versicherungsschein aufgeführt ist.
 Zeigefinger                                                      20
 anderer Finger                                                   10                2.1.4.1. Voraussetzungen für die Leistung
 sämtliche Finger einer Hand maximal                              75                Das vereinbarte Unfall-Spitalgeld wird für jeden Kalendertag gezahlt,
 Bein über der Mitte des Oberschenkels                            70                mindestens jedoch für 3 Tage,
 Bein bis zur Mitte des Oberschenkels                             70                a)    an dem sich die versicherte Person unfallbedingt in einer medizi-
 Bein bis unterhalb des Knies                                     60                      nisch notwendigen vollstationären Heil- oder Rehabilitationsbe-
 Bein bis zur Mitte des Unterschenkels                            55                      handlung befindet.
 Fuß                                                              50                b)    an dem bei der versicherten Person unfallbedingt ein medizinisch
 große Zehe                                                       8                       notwendiger ambulant-operativer Eingriff durchgeführt wird.
 andere Zehe                                                      5                 Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten
 beide Nieren                                                    100                nicht als medizinisch notwendige Heil- oder Rehabilitationsbehandlung.
 eine Niere                                                       25
 eine Niere, sofern die andere bereits verloren oder völlig                         2.1.4.2. Höhe der Leistung
                                                                 100
 funktionsunfähig war                                                               Das Unfall-Spitalgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
 Milz                                                             10                gezahlt.
 Milz bei Kindern vor Vollendung des 14. Lebensjahres             20                Es wird bei Auslandsaufenthalten verdoppelt, sofern und solange sich die
 Gallenblase                                                      10                versicherte Person dort unfallbedingt in einer medizinisch notwendigen
 Magen                                                            30                vollstationären Heilbehandlung befindet.
 Dünndarm                                                         30
 Dickdarm                                                         30
                                                                                    2.1.4.3. Beginn und Dauer der Leistung
 ein Lungenflügel                                                 50                Das vereinbarte Unfall-Spitalgeld wird, vom Unfalltag an gerechnet,
 Leber                                                            50                innerhalb eines Zeitraums von längstens 5 Jahren gezahlt.
 Bauchspeicheldrüse                                               35


                                                                             4 von 17

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                      Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Österreich

2.1.5. Unfall-Genesungsgeld                                                       2.1.8.2. Art und Höhe der Leistung
Versicherungsschutz für Unfall-Genesungsgeld besteht, sofern die Leis-            a)   Für die Behebung der Unfallfolgen werden die innerhalb eines
tungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist.                                        Jahres nach dem Unfall erwachsenen notwendigen Kosten des
                                                                                       Heilverfahrens für künstliche Glieder und anderweitige nach dem
2.1.5.1. Voraussetzungen für die Leistung                                              ärztlichen Ermessen erforderliche Anschaffungen bis zum versi-
Das vereinbarte Unfall-Genesungsgeld wird gezahlt, sofern ein Leis-                    cherten Betrag für jeden Versicherungsfall ersetzt. Als Kosten des
tungsanspruch auf Unfall-Spitalgeld gemäß Ziffer 2.1.4 der Zusatzbedin-                Heilverfahrens gelten Arzthonorare, soweit sie nach einer amtlichen
gungen besteht.                                                                        Gebührenordnung unter Berücksichtigung der Verhältnisse des
                                                                                       Versicherten begründet sind, Kosten für Arzneien und sonstige ärzt-
2.1.5.2. Höhe der Leistung                                                             lich verordnete Hilfsmittel, Verbandszeug, notwendige Kranken-
                                                                                       transporte, stationäre Behandlung und Verpflegung sowie für Rönt-
Das Unfall-Genesungsgeld wird in gleicher Höhe wie die vereinbarte                     genaufnahmen.
Versicherungssumme für das Unfall-Spitalgeld gezahlt.
                                                                                  b)   Ausgeschlossen vom Ersatz sind die Kosten für Nahrungs- und
2.1.5.3. Dauer der Leistung                                                            Genussmittel, für Bade- und Erholungsreisen sowie für Kranken-
                                                                                       pflege, soweit nicht die Zuziehung von beruflichem Pflegepersonal
Unfall-Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen                     ärztlich angeordnet wird.
gezahlt, für die ein Leistungsanspruch auf Unfall-Spitalgeld gemäß Ziffer
2.1.4 der Zusatzbedingungen bestand, längstens jedoch für 500 Tage.               c)   Die Entschädigung der genannten Kosten ist auf den im Versiche-
                                                                                       rungsschein ausgewiesenen Betrag begrenzt.
2.1.6. Unfall-Todesfallleistung
                                                                                  2.1.8.3. Kündigung der Leistung
Versicherungsschutz für Unfall-Todesfallleistung besteht, sofern die
Leistungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist.                               Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer
                                                                                  Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch
2.1.6.1. Voraussetzungen für die Leistung                                         Erklärung in Textform verlangen, dass dieser Versicherungsschutz für
                                                                                  Heilkosten mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt.
Die vereinbarte Unfall-Todesfallleistung wird gezahlt, sofern die versicher-
                                                                                  Macht der Versicherer von diesem Recht gemäß Gebrauch, so kann der
te Person infolge eines Unfalles innerhalb von zwei Jahren nach dem
                                                                                  Versicherungsnehmer diesen Vertrag innerhalb eines Monats ab Zugang
Unfall verstirbt. War im zweiten Jahr ein Anspruch auf eine Invaliditätsleis-
tung entstanden, ist diese auf die Todesfallleistung anzurechnen.                 der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungs-
                                                                                  jahres kündigen.
Ist eine versicherte Person verschollen, so entsteht Anspruch auf die
Unfall-Todesfallleistung, sofern die versicherte Person im Aufgebotsver-          2.2. Versicherte prämienfreie Leistungen
fahren für tot erklärt und die Verschollenheit öffentlich bekannt gemacht
wurde. Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so ist die        a)   Die folgenden, prämienfreien Leistungen gelten automatisch versi-
Leistung zurückzuzahlen.                                                               chert, sofern mindestens die Leistungsart Invaliditätsleistung oder
                                                                                       Unfall-Rente vereinbart wurde.
2.1.6.2. Höhe der Leistung                                                        b)   Bestehen bei Janitos mehrere Unfallversicherungen, können die
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme                 prämienfreien Leistungen nur aus einem dieser Verträge verlangt
gezahlt.                                                                               werden.

Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das gleiche          c)   Die prämienfreien Leistungen stehen ausschließlich subsidiär, also
Unfallereignis tödlich verletzt, wird die doppelte Versicherungssumme                  nachrangig zur Verfügung. Das heißt, es können nur die Leistungen
gezahlt, maximal jedoch 50.000 Euro. Voraussetzung ist, dass mindes-                   und Restkosten geltend gemacht werden, für die nicht ein anderer
tens ein erbberechtigtes Kind der verstorbenen Elternteile das 18. Le-                 Ersatzpflichtiger eintritt. Dies kann zum Beispiel ein Haftpflicht- oder
bensjahr noch nicht vollendet hat. Bestehen für die versicherten Elterntei-            Krankenversicherer sein. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige al-
le bei Janitos mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Leis-                lerdings seine Leistungspflicht, können Sie sich auch direkt an Jani-
tung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.                                    tos wenden.
                                                                                  d)   Beziehen sich prämienfreie Leistungen auf Unfälle im Ausland,
2.1.7. Unfall-Komageld                                                                 dann gilt der Versicherungsschutz in allen Ländern, in denen die
Versicherungsschutz für Unfall-Komageld besteht automatisch, wenn die                  versicherte Person keinen festen Wohnsitz hat und in denen sie
Leistungsart Unfall-Spitalgeld im Versicherungsschein aufgeführt ist.                  sich nicht länger als 90 Tage im Jahr aufhält.

2.1.7.1. Voraussetzungen für die Leistung                                         2.2.1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten

Unfall-Komageld wird gezahlt, sofern nach Ziffer 2.1.4 der Zusatzbedin-          a)    Nach einem Unfall der versicherten Person ersetzen wir die not-
gungen ein Anspruch auf Unfall-Spitalgeld entstanden ist und die versi-                wendigen Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze von
cherte Person im Koma liegt.                                                           öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungs-
                                                                                       diensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden.
2.1.7.2. Höhe der Leistung                                                             Die Kosten ersetzen wir auch dann, wenn ein Unfall nicht eingetre-
Das Unfall-Komageld wird in gleicher Höhe wie die vereinbarte Versiche-                ten ist, aber unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umstän-
rungssumme für das Unfall-Spitalgeld gezahlt, maximal 30 Euro je Kalen-                den zu vermuten war.
dertag.                                                                          b)    Darüber hinaus übernehmen wir die im Rahmen von Such-, Ber-
                                                                                       gungs- und Rettungseinsätzen anfallenden Mehraufwendungen für
2.1.7.3. Dauer der Leistung                                                            Mittel und Einrichtungen, die zur Vermeidung von unfallbedingten
Unfall-Komageld wird ab dem 7. Tag des Komas für die Dauer des Ko-                     Gesundheitsschäden bei der versicherten Person notwendig sind.
mas gezahlt, längstens jedoch für 100 Tage, vom Unfalltag an gerechnet.          c)    Der Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie
                                                                                       Mehraufwendungen ist auf insgesamt 50.000 Euro begrenzt.
2.1.8. Heilkosten
Versicherungsschutz für Heilkosten besteht, sofern die Leistungsart im            2.2.2. Krankentransporte und Flugrückholungen
Versicherungsschein aufgeführt ist.                                               a)   Nach einem Unfall der versicherten Person ersetzen wir die not-
                                                                                       wendigen
2.1.8.1. Voraussetzungen für die Leistung                                              –    Kosten für den Transport der versicherten Person in das
Die unter Ziffer 2.1.8.2 der Zusatzbedingungen genannten Kosten werden                      nächste Spital oder in eine Spezialklinik, soweit er ärztlich an-
nur insoweit gewährt, als der Krankenversicherer seine vertraglichen                        geordnet oder nach Art der Verletzung unvermeidbar war.
Leistungen voll erfüllt hat und diese zur Deckung der entstandenen                     –    Mehraufwendungen für den Rücktransport der verletzten Per-
Kosten nicht ausgereicht haben. Ist der Krankenversicherer leistungsfrei                    son zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit sie auf ärztliche An-
oder bestreitet er seine Leistungspflicht, so kann der Versicherungsneh-                    ordnungen zurückzuführen sind oder nach Art der Verletzung
mer sich unmittelbar an den Unfallversicherer halten.                                       unvermeidbar waren. Die Leistungen umfassen dabei auch
                                                                                            Rückholungen in Ambulanzflugzeugen.


                                                                           5 von 17

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                     Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Österreich

b)   Die Kosten für Kranken- und Rücktransporte werden im Rahmen              e)   Der Kostenersatz für kosmetische bzw. plastische Operationen und
     der Such-, Bergungs- und Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1 der                Kosmetikbehandlungen ist auf insgesamt 5.000 Euro begrenzt.
     Zusatzbedingungen ersetzt, maximal jedoch bis 50.000 Euro.               f)   Ein Anspruch auf die Leistung besteht nicht, wenn die Erkrankung
c)   Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation                bereits vor Antragstellung bestand oder diagnostiziert wurde.
     und Vermittlung der Krankentransporte und Flugrückholungen.
                                                                              2.2.6. Auslandsleistungen
2.2.3. Behandlungskosten bei Tauchunfällen                                    Um unsere Hilfs- und Assistanceleistungen in Anspruch nehmen zu
Nach einem Tauchunfall der versicherten Person ersetzen wir die not-          können, ist es notwendig, dass Sie an uns oder unsere Dienstleister alle
wendigen Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer.                     sachdienlichen Informationen weitergeben, die eine Einschätzung über
Darüber hinaus werden weitere, im Rahmen der Dekompressions-                  den Umfang der erforderlichen Hilfeleistung ermöglichen. In diesem
Therapie anfallende, medizinisch notwendige Behandlungskosten über-           Zusammenhang sind unter Umständen auch Einverständniserklärungen
nommen, soweit diese auf Anweisungen des behandelnden Arztes                  zu erteilen.
zurückgehen.                                                                  Für die Inanspruchnahme von Kostenerstattungen sind Maßnahmen und
Die Behandlungskosten werden im Rahmen der Such-, Bergungs- und               Leistungen zuvor mit dem Janitos Assistance Center abzustimmen.
Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1 der Zusatzbedingungen ersetzt,              Falls ein Unfall durch eine dritte Person verursacht wurde, sind die An-
maximal jedoch bis 50.000 Euro.                                               weisungen des Janitos Assistance Centers einzuholen, um eventuelle
                                                                              Regressansprüche zu sichern.
2.2.4. Bestattungs- und Überführungskosten                                    Im Rahmen der Hilfs- und Assistanceleistungen gewähren wir nach einem
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für     Unfall der versicherten Person im Ausland die folgenden Leistungen:
die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.                               a)   24-Stunden-Informationsdienst
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten             Das Janitos Assistance Center steht Ihnen bzw. der versicherten
für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten                 Person 24 Stunden, „rund um die Uhr“, 365 Tage im Jahr, in unfall-
ständigen Wohnsitz.                                                                bedingten Notsituationen zur Verfügung. Die Telefonnummer ent-
Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation der                 nehmen Sie bitte unserer Homepage www.janitos.at.
Bestattung bzw. Überführung.                                                       Das Janitos Assistance Center bietet allgemeine Beratung über
                                                                                   Maßnahmen in Notsituationen, insbesondere medizinische Notfälle,
2.2.5. Kosmetische Operationen und Zahnersatz                                      sowie Auskünfte über Notdienste von Apotheken, Ärzten und Spitä-
                                                                                   lern.
2.2.5.1. Unfallbedingte kosmetische Operationen und Zahnersatz
                                                                                   Darüber hinaus leistet es auf Wunsch auch organisatorische und
a)   Wurden unfallbedingte Beeinträchtigungen des äußeren Erschei-                 vermittelnde Unterstützung für die unter Ziffer 2.2.6. c) bis h) be-
     nungsbildes der versicherten Person durch eine infolge des Unfalles           schriebenen Leistungsfälle.
     durchgeführte Heilbehandlung nicht beseitigt, ersetzen wir die not-
                                                                              b)   Informationsleistungen
     wendigen
     –    Kosten der kosmetischen Operationen zur Beseitigung oder                 Das Janitos Assistance Center informiert auf Wunsch über die Mög-
          Minderung der Beeinträchtigungen.                                        lichkeiten ärztlicher Versorgung. Soweit möglich benennt sie einen
     –    Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz zur Beseiti-                  deutsch oder englisch sprechenden Arzt. Auf Wunsch stellt das Ja-
                                                                                   nitos Assistance Center auch den Kontakt zum Arzt selbst her.
          gung oder Minderung von Beeinträchtigungen durch den Ver-
          lust oder Teilverlust von Zähnen.                                        Befindet sich die versicherte Person in notwendiger vollstationärer
b)   Ersetzt werden die Kosten für Arzthonorare, die sonstigen Kosten              Heilbehandlung im Ausland, stellt das Janitos Assistance Center auf
     der kosmetischen Operationen und Zahnbehandlungen sowie die                   Wunsch über einen von ihr beauftragten Arzt den Kontakt zwischen
     Kosten der Unterbringung und Verpflegung im Spital.                           dem jeweiligen Hausarzt der versicherten Person und den behan-
                                                                                   delnden Spitalärzten her.
c)   Voraussetzung für die Leistungen ist, dass die kosmetischen Opera-
     tionen sowie die Zahn- und Zahnersatzbehandlungen spätestens                  Während des Spitalaufenthaltes sorgt das Janitos Assistance Cen-
     bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall erfolgt sind.               ter für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten
                                                                                   Ärzten.
     Hat die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt das 18. Lebensjahr
     noch nicht vollendet, genügt es, wenn die Operationen und Behand-             Auf Wunsch werden auch die Angehörigen und/oder der Arbeit-
     lungen vor Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.                          geber der versicherten Person informiert.
                                                                              c)   Kostenübernahmegarantie bei Spitalaufenthalten
d)   Der Kostenersatz für kosmetische Operationen und Zahnersatz ist
     auf insgesamt 50.000 Euro begrenzt.                                           Das Janitos Assistance Center gibt bei einer unfallbedingten und
                                                                                   medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung der versi-
2.2.5.2. Kosmetische Operationen bei schweren Erkrankungen                         cherten Person, soweit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie
                                                                                   bis zu 15.000 Euro ab. Die vom Janitos Assistance Center veraus-
Der Versicherungsschutz für kosmetische Operationen bei schweren
                                                                                   lagten Beträge sind von der versicherten Person binnen eines Mo-
Erkrankungen besteht, sofern das Zusatzpaket Medic im Versicherungs-
schein aufgeführt ist.                                                             nats nach Rechnungsstellung zurückzuzahlen.
                                                                              d)   Arznei-, Hilfsmittel und medizinische Geräte
a)   Ein Anspruch auf Kostenersatz für kosmetische Operationen bei
     schweren Erkrankungen besteht, sofern zuvor ein Anspruch auf ei-              Wir ersetzen die Versand- und Zollkosten für Arznei-, Hilfsmittel und
     ne Zahlung gemäß Ziffer 8.2. der Zusatzbedingungen entstanden ist             medizinische Geräte, sofern diese medizinisch notwendig und vor
     und die schwere Erkrankung ursächlich zu einer Beeinträchtigung               Ort nicht erhältlich sind oder nicht zur Verfügung stehen.
     des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person geführt           e)   Rückreise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten
     hat.
                                                                                   Wir ersetzen die zusätzlichen Rückreise-, Unterbringungs- und Ver-
b)   Darüber hinaus entsteht – abweichend von Ziffer 8.2.5.8 und 8.2.5.9           pflegungskosten des Verunfallten, des mitreisenden (Ehe-) Part-
     der Zusatzbedingungen – bei einer Krebserkrankung bereits ab                  ners, mitreisender Familienangehöriger sowie sonstiger mitreisen-
     Stadium/Schweregrad I bzw. Stadium 1 ein Anspruch auf Kostener-               der, bei Janitos unfallversicherter Personen, sofern diese infolge ei-
     satz für kosmetische Operationen, sofern diese ursächlich zu einer            nes Spitalaufenthaltes notwendig werden.
     Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten
     Person geführt hat.                                                      f)   Rückreisebegleitung

c)   Ersetzt werden die notwendigen                                                Wir ersetzen die zusätzlichen Rückreisekosten - inkl. Kosten einer
                                                                                   Begleitperson - für mitreisende (Ehe-)Partner, mitreisende Familien-
     –    Kosten der kosmetischen bzw. plastischen Operationen zur
                                                                                   angehörige sowie für sonstige mitreisende, bei Janitos unfallversi-
          Beseitigung oder Minderung der Beeinträchtigungen.
                                                                                   cherte Personen. Voraussetzung für die Leistung ist, dass die ge-
     –    Kosten der Kosmetikerbehandlungen zur Beseitigung oder                   nannten Personen alters- oder krankheitsbedingt bei der Rückreise
          Minderung der Beeinträchtigungen.
                                                                                   auf eine Begleitperson angewiesen sind und durch die Situation
d)   Die Leistungen umfassen die Kosten für Arzt- und Kosmetikerhono-              nach dem Unfall eine Betreuung vor Ort nicht möglich ist.
     rare, die sonstigen Kosten der kosmetischen Operationen und Be-
     handlungen sowie die Kosten der Unterbringung und Verpflegung
     im Spital.


                                                                       6 von 17

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                     Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Österreich

g)   Heimtransport von Haustieren                                                  2.2.9. Behinderungsbedingte Kosten
     Wir ersetzen die zusätzlichen Kosten für den Heimtransport mitge-             a)   Die Voraussetzungen für den Ersatz behinderungsbedingter Kosten
     führter Haustiere des Verunfallten, sofern dieser unfallbedingt sei-               gelten als erfüllt, wenn infolge eines Unfalles – ohne Mitwirkung von
     nen Versorgungspflichten nicht nachkommen kann.                                    Krankheiten und/oder Gebrechen gemäß Ziffer 3 der Zusatzbedin-
h)   Krankenbesuche                                                                     gungen – ein gemäß den Bestimmungen der Ziffer 2.1.1. der Zu-
                                                                                        satzbedingungen ermittelter, dauerhafter Invaliditätsgrad von min-
     Befindet sich die versicherte Person für voraussichtlich länger als 7              destens 25 Prozent eingetreten ist und der Kostenersatz innerhalb
     aufeinander folgende Tage in einer notwendigen vollstationären                     von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, von Ihnen geltend ge-
     Heilbehandlung im Ausland, ersetzen wir einmalig die Reisekosten                   macht wird.
     einer dem Verunfallten nahestehenden Person zum Ort des Spitals
     und von dort zurück zum Wohnort.                                              b)   Wir ersetzen die aufgrund des Unfalles notwendigen
                                                                                        –     Kosten für künstliche Organe sowie Organtransplantationen.
2.2.7. Rehabilitationsmanagement                                                        –     Organisations- und Umbaukosten für den behindertengerech-
                                                                                              ten Umbau des Wohnsitzes der versicherten Person oder al-
2.2.7.1. Voraussetzungen für die Leistungen                                                   ternativ den Umzug in einen behindertengerechten Wohnsitz.
a)   Die versicherte Person hat Anspruch auf die Leistungen des Reha-                   –     Umbaukosten eines Kraftfahrzeuges in ein behindertenge-
                                                                                              rechtes Fahrzeug.
     bilitationsmanagements, sofern eine der beiden folgenden Voraus-
     setzungen erfüllt wird:                                                            –     Kosten für künstliche Gliedmaßen und künstliche Gelenke.
     –       die versicherte Person befand sich unfallbedingt über einen                –     Kosten für Hilfsmittel und Hilfsgeräte wie Gehhilfen, Rollstüh-
             zusammenhängenden Zeitraum von 16 Wochen in einer me-                            le, Hörgeräte, Sehhilfen oder Sprechgeräte.
             dizinisch notwendigen, vollstationären Heilbehandlung.                     –     Anschaffungs- und Ausbildungskosten eines erforderlichen
     –       bei der versicherten Person tritt eine der unter Ziffer 2.2.14 a)                Blinden- oder Signalhundes.
             bis e) oder unter Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen genann-              –     Kosten einer behindertengerechten Fortbildung (zum Beispiel
             ten schweren Unfallverletzungen ein.                                             das Erlernen von Gebärdensprache oder Blindenschrift).
b)   Im Rahmen des Rehabilitationsmanagements organisieren und                     c)   Der Kostenersatz für behinderungsbedingte Kosten ist auf insge-
     koordinieren wir auf Ihren Wunsch die notwendigen Heil- und Reha-                  samt 10.000 Euro begrenzt.
     bilitationsmaßnahmen sowie die berufliche Wiedereingliederung
     nach einem Unfall.                                                            2.2.10. Umschulungsmaßnahmen
     Darüber hinaus übernehmen wir die daraus entstehenden Organisa-               a)   Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten einer
     tions- und Koordinationskosten.                                                    staatlich anerkannten Umschulungsmaßnahme, sofern

2.2.7.2. Art der Leistungen                                                             –     die notwendigen Umschulungsmaßnahmen ausschließlich auf
                                                                                              die Folgen eines Unfalles der versicherten Person – ohne
Wir gewähren im Rahmen des Rehabilitationsmanagements die folgen-                             Mitwirkung von Krankheiten und/oder Gebrechen gemäß Zif-
den Leistungen:                                                                               fer 3 der Zusatzbedingungen – zurückzuführen sind und
a)   Medizinmanagement                                                                  –     die versicherte Person voraussichtlich außerstande ist, ihren
     –    Beratung zu medizinischen Maßnahmen, Einrichtungen und                              Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die ihrer Aus-
          Hilfsmitteln                                                                        bildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkei-
     –    Erstellung eines Rehabilitationsplanes                                              ten voraussetzt und
     –    Umsetzung der Behandlungsschritte:                                            –     die Umschulungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren, vom
          Organisation und Koordination von medizinischen Maßnah-                             Unfalltag an gerechnet, durchgeführt werden.
          men, Organisation psychologischer Betreuung, Klärung von                 b)   Der Kostenersatz für Umschulungsmaßnahmen ist auf insgesamt
          Kostenübernahmen, Hilfestellung bei Anträgen, Unterstützung                   8.000 Euro begrenzt.
          bei der Organisation von Hilfsmitteln sowie Begleitung zu
          Arztbesuchen, Behörden und Ämtern.                                       2.2.11. Psychologische Betreuung
b)   Berufliches Wiedereingliederungsmanagement                                    a)   Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten für
     –     Beratung bei der behinderungsgerechten Umgestaltung des                      psychologische Betreuung und Behandlungen, sofern
           Arbeitsplatzes
                                                                                        –    diese aufgrund einer direkten oder indirekten Unfalleinwirkung
     –     Initiierung einer stufenweise durchgeführten Wiedereingliede-                     ärztlich angeordnet werden oder
           rung
                                                                                        –    die versicherte Person unfallbedingt einen Leistungsanspruch
     –     Zusammenarbeit mit beteiligten öffentlichen Reha-Trägern
                                                                                             auf Sofortleistungen bei schweren Unfallverletzungen gemäß
     –     Analyse des Arbeitsmarkes                                                         Ziffer 2.2.14 der Zusatzbedingungen hat oder
     –     Entwicklung neuer Berufsziele                                                –    die versicherte Person einen Leistungsanspruch auf Kapitalleis-
     –     Organisation geeigneter Qualifizierungs- oder Umschulungs-                        tungen gemäß Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen hat oder
           maßnahmen                                                                    –    eine mitversicherte Person aufgrund eines Unfalles tödlich ver-
     –     Training von Bewerbungsgesprächen                                                 letzt wird oder
                                                                                        –    die versicherte Person Opfer eines Überfalls oder einer Geisel-
2.2.8. Kur- und Rehabilitationskosten                                                        nahme geworden ist, und danach eine psychologische Sofort-
a)   Wir ersetzen die unfallbedingten, medizinisch notwendigen Kosten                        hilfe ärztlich angeordnet wird.
     für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen der versicherten Person,                b)   Der Kostenersatz für psychologische Betreuung und Behandlungen
     sofern die Maßnahmen                                                               ist auf insgesamt 1.000 Euro begrenzt.
     –    infolge eines Unfalles notwendig werden, welcher gemäß Zif-
           fer 2.1.1. der Zusatzbedingungen zu einem dauerhaften Inva-             2.2.12. Besondere Leistungen für Kinder
           liditätsgrad von mindestens 25 Prozent geführt hat und
     –    innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, durchge-             2.2.12.1. Vollwaisenrente
           führt werden und
                                                                                   a)   Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das
     –    für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens ei-                       gleiche Unfallereignis tödlich verletzt, zahlen wir an alle zum Unfall-
           ner Woche durchgeführt werden.
                                                                                        zeitpunkt mitversicherten minderjährigen Kinder jährlich eine Voll-
b)   Die Voraussetzungen, wie auch die medizinische Notwendigkeit,                      waisenrente.
     sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
                                                                                   b)   Die jährliche Rente je Kind bemisst sich an der Bruttojahresprämie,
c)   Nicht als Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme im Sinne dieser                        der zum Unfallzeitpunkt für das jeweilige Kind zu entrichten war. Die
     Bestimmungen gelten stationäre Behandlungen, bei denen die ärzt-                   Höhe der Rente beträgt das Fünfzigfache dieser Jahresprämie, ma-
     liche Heilbehandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht.                        ximal jedoch 8.000 Euro pro Jahr und Kind.
d)   Der Kostenersatz für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ist auf                c)   Die Rente wird längstens bis zu dem Jahr gezahlt, in dem das Kind
     insgesamt 30.000 Euro begrenzt.                                                    das 18. Lebensjahr vollendet.


                                                                            7 von 17

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                     Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Österreich

2.2.12.2. Zusätzliche Todesfallleistung                                          a)   Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen
Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das gleiche              Hand.
Unfallereignis tödlich verletzt, wird zusätzlich – unabhängig von einem          b)   Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks.
bereits vertraglich vereinbarten Todesfallschutz – eine Todesfallleistung        c)   Dauerhafte Erblindung beider Augen.
von 10.000 Euro erbracht.
                                                                                 d)   Dauerhafte Verminderung der Sehschärfe an jedem Auge um
Voraussetzung ist, dass mindestens 1 Kind der versicherten Person das                 mindestens 60 Prozent.
18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
                                                                                 e)   Dauerhafte Hemiparese nach Schädel-Hirn-Trauma.
2.2.12.3. Haushaltshilfe und Kinderbetreuung                                     f)   Mehrfachverletzung / Polytrauma:
a)   Kann die versicherte Person unfallbedingt ihren Versorgungs- und                 –    gleichzeitig eine Fraktur langer Röhrenknochen von unterer
     Betreuungspflichten für im Haushalt lebende minderjährige Kinder                      und oberer Körperhälfte vorliegt oder
     nicht nachkommen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für                    –    Gewebe zerstörende Schäden an mindestens zwei der fol-
     die Kinderbetreuung und eine Haushaltshilfe.                                          genden Organe: Herz, Lungen, Leber, Milz oder Nieren oder
b)   Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 50 Euro pro Tag.                         –    Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzun-
     Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation                        gen: Fraktur eines langen Röhrenknochens, Beckenfraktur,
     und Vermittlung der Kinderbetreuung bzw. Haushaltshilfe.                              Wirbelkörperfraktur sowie Gewebe zerstörender Schaden an
                                                                                           Herz, Lunge, Leber, Milz oder Nieren.
c)   Die Leistungen werden erbracht, bis der versicherten Person zuge-
     mutet werden kann, ihre Versorgungs- und Betreuungspflichten                2.2.15. Kapitalleistung bei schweren Verbrennungen
     wieder selbst zu übernehmen, längstens jedoch bis 30 Tage nach
     dem Unfallereignis.                                                         a)   Erleidet die versicherte Person unfreiwillig Verbrennungen II. oder
                                                                                      III. Grades von mehr als 30 Prozent der Körperoberfläche, zahlen
2.2.12.4. Privat- und Nachhilfeunterricht                                             wir eine Kapitalleistung in Höhe von 18.000 Euro, maximal jedoch
                                                                                      die versicherte Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progression).
a)   Kann das versicherte minderjährige Kind unfallbedingt nicht oder
     nicht regelmäßig am regulären schulischen Unterricht teilnehmen,            b)   Voraussetzungen für die Leistung sind der Nachweis der Verletzun-
     erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für den notwendigen Pri-                 gen durch ein fachärztliches Attest sowie die Geltendmachung der
     vatunterricht, um die Fehlzeiten auszugleichen.                                  Leistung in Textform innerhalb von 3 Jahren nach dem Verlet-
                                                                                      zungsereignis.
b)   Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 30 Euro je ausgefallenem
     Schultag.                                                                   c)   Besteht gleichzeitig ein Anspruch auf Invaliditätsleistung gemäß
     Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation                   Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen, wird die Kapitalleistung auf die
     und Vermittlung des Privatunterrichts.                                           endgültige Invaliditätsleistung angerechnet.

c)   Die Leistungen werden längstens bis 30 Tage nach dem Unfaller-                   Ein Anspruch auf die Leistung besteht nicht, wenn die versicherte
     eignis erbracht.                                                                 Person innerhalb von 72 Stunden nach dem Verletzungsereignis an
                                                                                      dessen Folgen verstirbt.
2.2.12.5. Rooming-in-Leistung
                                                                                 2.2.16. Gipsgeld
a)   Befindet sich ein versichertes Kind nach einem Unfall, der sich vor
                                                                                 Muss eine versicherte Person aufgrund eines versicherten Unfallereignis-
     Vollendung des 18. Lebensjahres ereignet hat, in medizinisch not-
                                                                                 ses, das zu einer Fraktur führt, länger als 10 Tage einen Gipsverband
     wendiger vollstationärer Heilbehandlung, übernehmen wir einen
                                                                                 tragen, zahlen wir einmalig ein Gipsgeld in Höhe von 250 EUR.
     pauschalen Kostenzuschuss in Höhe von 50 Euro je Übernachtung
     eines Erziehungsberechtigten im Spital (Rooming-in).                        Die Leistung ist bei uns innerhalb von 36 Monaten vom Unfalltag an
                                                                                 gerechnet durch Vorlage eines ärztlichen Attests geltend zu machen.
b)   Insgesamt übernehmen wir den Kostenzuschuss für maximal 20
     Übernachtungen.
                                                                                 3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Ge-
c)   Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund des Unfallereignisses ist
     durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.                                   brechen?
                                                                                 Krankheiten oder Gebrechen, unter denen eine versicherte Person bereits
2.2.13. Versorgung von Haustieren                                                vor Eintritt eines Unfallereignisses leidet, können die aus einem Unfall
a)   Kann die versicherte Person unfallbedingt ihren Versorgungspflich-          resultierenden Gesundheitsschäden oder deren Folgen verstärken. Sie
     ten gegenüber den im Haushalt lebenden Haustieren nicht nach-               können darüber hinaus im Zusammenspiel mit den aus dem Unfall resul-
     kommen, erstatten wir die notwendigen Kosten für die tiergerechte           tierenden Gesundheitsschäden sogar die überwiegende Ursache sein,
     Unterbringung.                                                              dass der Unfall zu einer dauerhaften Invalidität beim Versicherten führt.

b)   Als Haustiere im Sinne dieser Bestimmungen gelten nur Tiere, die            In beiden Fällen spricht man von der Mitwirkung von Krankheiten oder
     in Deutschland allgemein üblich und in zulässiger Weise als Hau-            Gebrechen. Da Krankheiten oder Gebrechen nicht Gegenstand der
     stiere gehalten werden, insbesondere Hunde, Katzen, Vögel sowie             Unfallversicherung sind, mindert sich im Falle einer Invalidität der Pro-
     kleine Säugetiere.                                                          zentsatz des Invaliditätsgrades entsprechend dem Mitwirkungsanteil der
                                                                                 Krankheit oder des Gebrechens.
c)   Die Höhe der Leistung beträgt maximal 30 Euro pro Tag.
     Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation              Im Falle einer unfallbedingten Invalidität wird Janitos den Prozentsatz des
     und Vermittlung der Unterbringung.                                          Invaliditätsgrades jedoch nur dann entsprechend dem Mitwirkungsanteil
                                                                                 der Krankheit oder des Gebrechens mindern, wenn
d)   Die Leistungen werden erbracht, bis der versicherten Person zuge-
     mutet werden kann, ihre Versorgungspflichten wieder selbst zu               –    der Mitwirkungsanteil 75 Prozent oder mehr beträgt oder
     übernehmen, längstens jedoch bis 30 Tage nach dem Unfallereig-              –    der Mitwirkungsanteil 50 Prozent oder mehr beträgt und es sich bei
     nis.                                                                             der mitwirkenden Krankheit um Osteoporose handelt oder
                                                                                 –    der Mitwirkungsanteil 50 Prozent oder mehr beträgt und das ursäch-
2.2.14. Sofortleistung bei schweren Unfallverletzungen                                liche Unfallereignis durch Kraftanstrengungen oder Eigenbewegun-
                                                                                      gen gemäß Ziffer 1.4 der Zusatzbedingungen verursacht wurde.
Wir zahlen bei Eintritt einer der unter a) bis f) genannten schweren Unfall-
verletzungen eine Sofortleistung in Höhe von 15.000 Euro, maximal                Wir verzichten generell auf die Anrechnung des Mitwirkungsanteils von
jedoch die versicherte Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progressi-             Krankheiten oder Gebrechen, wenn durch das Unfallereignis ein dauer-
on).                                                                             hafter Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent gemäß Ziffer 2.1.1
                                                                                 der Zusatzbedingungen eingetreten ist.
Voraussetzung für die Leistung ist der Nachweis der Schwerverletzung
infolge eines Unfalles durch eine schriftliche ärztliche Diagnose.
Ein Anspruch auf die Sofortleistung besteht jedoch nicht, wenn die versi-        4. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus-
cherte Person innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfallereignis an                geschlossen?
dessen Folgen verstirbt.
Die Sofortleistung wird auf die endgültige Invaliditätsleistung angerechnet.     4.1. Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
Ein Rückforderungsanspruch unsererseits entsteht allerdings nicht, wenn          Nicht versichert sind Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen.
die endgültige Invaliditätsleistung geringer als die Vorauszahlung ist oder
keine dauerhafte Invalidität festgestellt wird.


                                                                          8 von 17

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                      Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Österreich

Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für:                        a)   im Rahmen einer Tätigkeit als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportge-
a)    Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, wenn diese Störungen durch                räteführer), soweit nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis be-
      ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht wurden.           nötigt wird. Die Ausübung von Kite-Sportarten wird nicht als das
                                                                                     Führen von Luftsportgeräten angesehen.
b)    Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, wenn diese Störungen nicht
      durch einen krankhaften Zustand verursacht wurden.                        b)   im Rahmen einer Tätigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied eines
                                                                                     Luftfahrzeuges.
c)    Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums.
      Beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahrzeu-           c)   im Rahmen einer mit Hilfe eines Luftfahrzeugs auszuübenden
      gen jedoch nur, sofern der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt               beruflichen Tätigkeit.
      1,6 Promille nicht übersteigt.                                            d)   bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.
d)    Unfälle unter Medikamenteneinfluss. Dies gilt auch, wenn keine
      ärztliche Verordnung vorlag oder ärztliche Anweisungen bzw. die           4.5. Motorfahrzeuge
      Angaben des Beipackzettels missachtet wurden.
                                                                                4.5.1. Ausschluss von Rennveranstaltungen
e)    Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge epileptischer Anfälle
                                                                                Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder
      oder sonstiger Krampfanfälle.
                                                                                Insasse eines Motorfahrzeuges während der Teilnahme an Fahrtveran-
f)    Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Schlaganfalls.          staltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
g)    Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Herzinfarkts,           ankommt. Auch im Rahmen der dazugehörigen Übungsfahrten besteht
      sonstiger Herz- oder Kreislaufstörungen oder der zum Unfallzeit-          kein Versicherungsschutz.
      punkt herrschenden Witterungsbedingungen.                                 Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz beim Absolvieren
h)    Unfälle im Zustand der Übermüdung (Schlaftrunkenheit), Unfälle            von Sicherheitstrainings sowie bei Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf
      durch Einschlafen infolge einer Übermüdung sowie Unfälle durch            die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt. Dazu zählen
      Erschrecken.                                                              unter anderem Stern-, Zuverlässigkeits-, Orientierungs- und Ballonverfol-
                                                                                gungsfahrten.
i)    Unfälle infolge einer ungewollten Einnahme narkotisierend wirken-
      der Substanzen, insbesondere sogenannter K.-o.-Tropfen (z. B.             Sofern dafür keine Lizenz erforderlich ist, besteht darüber hinaus Versi-
      Benzodiazepine oder GHB). Versicherungsschutz besteht jedoch              cherungsschutz für Unfälle, die sich infolge gelegentlichen Fahrens mit
      nur, wenn die Verabreichung als strafbare Handlung bei der Polizei        Leihkarts auf einer Indoor-, Outdoor- oder Crosskart-Anlage ereignen.
      angezeigt und dort protokolliert wurde.
                                                                                4.5.2. Motorradrisiko
j)    Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Zuckerschocks
                                                                                a)   Eingeschränkter Versicherungsschutz besteht für Unfälle als Fahrer
      (Über- oder Unterzuckerung).
                                                                                     eines Motorrades.
Wurde eine Unfall-Todesfallleistung vereinbart, besteht Versicherungs-
                                                                                     Die Höhe der Versicherungssummen bzw. der Prämie hängt maß-
schutz gemäß Ziffer 2.1.6 der Zusatzbedingungen auch dann, wenn sich
                                                                                     geblich davon ab, ob die versicherte Person Fahrer eines Motorra-
der Unfall ursächlich durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung
                                                                                     des ist (Motorradrisiko). Als Motorräder gelten alle Krafträder, Kraft-
ereignete. Die Leistung ist in diesen Fällen jedoch auf maximal 10 Pro-
                                                                                     roller, Quads oder Trikes mit einem Hubraum ab 50ccm.
zent der vereinbarten         Versicherungssumme für       die Unfall-
Todesfallleistung begrenzt.                                                          Eine Änderung des Motorradrisikos der versicherten Person müs-
                                                                                     sen Sie uns unverzüglich mitteilen.
4.2. Straftaten                                                                 b)   Wegfall des Motorradrisikos
Nicht versichert sind Unfälle, die der versicherten Person dadurch zusto-            –   Vermindert sich das Unfallrisiko der versicherten Person durch
ßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.                          Wegfall des Motorradrisikos und errechnen sich dadurch bei
                                                                                         gleich bleibender Prämie höhere Versicherungssummen, so
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für Unfälle,                         gelten diese sobald wir Kenntnis von der Änderung erlangen,
a)   die eine minderjährige versicherte Person durch Herstellung oder                    spätestens jedoch nach Ablauf von 30 Tagen ab der Ände-
     Gebrauch selbst gebauter Feuerwerkskörper erleidet, sofern durch                    rung. Grundlage der Berechnung bildet der zum Zeitpunkt der
     die Herstellung oder den Gebrauch der Feuerwerkskörper keine                        Änderung gültige Tarif.
     Sachbeschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde.                      –   Sofern gewünscht, führen wir den Vertrag auch mit den bishe-
b)   die eine minderjährige versicherte Person beim Lenken oder Fahren                   rigen Versicherungssummen bei entsprechend verminderter
     von Land- und Wasserfahrzeugen erleidet, ohne im Besitz einer gül-                  Prämie weiter, sobald uns eine entsprechende Erklärung von
     tigen Fahrerlaubnis zu sein. Voraussetzung ist jedoch, dass keine                   Ihnen zugeht.
     weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt begangen wurde.                c)   Hinzukommen des Motorradrisikos
c)   infolge passiver oder aktiver Teilnahme an inneren Unruhen und                  –    Erhöht sich das Unfallrisiko der versicherten Person durch
     sonstigen gewalttätigen Auseinandersetzungen, sofern die versi-                      Hinzukommen des Motorradrisikos und errechnet sich
     cherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter stand.                              dadurch bei gleich bleibenden Versicherungssummen eine
                                                                                          höhere Prämie, so gilt diese ab dem Zeitpunkt der Motor-
4.3. Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse                                                  radnutzung. Grundlage der Berechnung bildet der zum Zeit-
                                                                                          punkt der Änderung gültige Tarif.
Nicht versichert sind Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs-          –    Sofern gewünscht, führen wir den Vertrag auch mit der bishe-
oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.
                                                                                          rigen Prämie bei entsprechend verminderten Versicherungs-
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für                                   summen weiter, sobald uns eine entsprechende Erklärung zu-
a)   Auslandsreisen, wenn die versicherte Person überraschend von                         geht.
     Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Dieser Versi-              –    Wird das höhere Unfallrisiko als Fahrer eines Motorrades nicht
     cherungsschutz besteht, so lange die versicherte Person nachweis-                    angezeigt, bleibt der Versicherungsschutz zwar vollumfänglich
     lich keine Möglichkeit hatte, das Kriegs- oder Bürgerkriegsgebiet zu                 bestehen, es erfolgt jedoch immer eine Fortführung des Ver-
     verlassen, mindestens jedoch bis 21 Tage nach Kriegsausbruch                         trags mit der bisherigen Prämie bei entsprechend verminder-
     oder dem Beginn der Feindseligkeiten.                                                ten Versicherungssummen mit Wirkung zum Zeitpunkt der
     Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf de-                 Motorradnutzung.
     ren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch
     nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg, für Unfälle      4.6. Strahlenschäden
     durch ABC-Waffen sowie im Zusammenhang mit einem Krieg oder                Kein Versicherungsschutz besteht für Strahlenschäden, soweit diese in
     kriegsähnlichen Zustand zwischen den Ländern China, Deutsch-               Zusammenhang mit Kernenergie stehen.
     land, Österreich, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder
     USA.                                                                       4.7. Schäden an Bandscheiben, inneren Organen und Ge-
b)    Terroranschläge in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen-               hirn
      hang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg, sofern sie außerhalb der
                                                                                Nicht versichert sind Gesundheitsschäden an Bandscheiben sowie
      Territorien der Krieg führender Staaten verübt werden.
                                                                                Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen.

4.4. Luftfahrtrisiken                                                           Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag
                                                                                fallendes Unfallereignis gemäß Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen die
Nicht versichert sind Unfälle                                                   überwiegende Ursache ist.


                                                                         9 von 17

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                    Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Österreich


4.8. Heilmaßnahmen                                                                  Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie
                                                                                    Best Selection mit der Leistungsart Invalidität, einer Versicherungs-
Nicht versichert sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder
                                                                                    summe von 30.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression.
Eingriffe am Körper der versicherten Person.
                                                                               b)   Schwangerschaft
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn
                                                                                    Für Ihre ungeborenen Kinder besteht Unfallversicherungsschutz
a)   die Gesundheitsschäden in ursächlichem Zusammenhang mit                        längstens bis zum Tag der Geburt. Gesundheitsschäden des unge-
     unfallbedingten, medizinisch notwendigen Impfungen sowie mit                   borenen Kindes sind sowohl bei einer unfallbedingten Einwirkung
     Schutzimpfungen stehen.                                                        auf die Mutter, als auch bei einer direkten unfallbedingten Einwir-
b)   die Heilmaßnahmen oder Eingriffe in ursächlichem Zusammenhang                  kung auf das Kind versichert.
     mit einem unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis stehen.           c)   Geburt eines Kindes
c)   es sich bei den Eingriffen um Maniküre, Pediküre sowie das Entfer-             Der Versicherungsschutz für Ihre neugeborenen Kinder wird ab
     nen von Hühneraugen oder Hornhaut handelt.                                     dem Tag der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages
                                                                                    zuzüglich zwölf weiterer Monate gewährt.
4.9. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen                       d)   Adoption eines Kindes
                                                                                    Der Versicherungsschutz gilt für Ihre adoptierten Kinder unter 15
Nicht versichert sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktio-
                                                                                    Jahren. Er wird ab Rechtswirksamkeit der Adoption bis zur nächs-
nen.
                                                                                    ten Hauptfälligkeit des Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für psychische                  gewährt.
und nervöse Störungen, die im Anschluss an einen Unfall neu eintreten.
                                                                               e)   Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge ein Antrag auf
Die Leistungen werden jedoch nur erbracht, soweit diese Störungen auf               Einschluss eines neugeborenen oder adoptierten Kindes gestellt,
eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensys-              gilt der beantragte, prämienpflichtige Unfallschutz zusätzlich zum
tems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzufüh-              prämienfreien Schutz der Familienvorsorge.
ren sind.                                                                           Darüber hinaus wird in diesen Fällen auf eine Gesundheitsprüfung
                                                                                    bei dem zu versichernden Kind verzichtet.
4.10. Sportausübung
                                                                               5.1.3. Prämienbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers
Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle bei der Teilnahme an
Landes-, Bundes-, oder internationalen Wettbewerben auf dem Gebiet             a)   Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben,
des nordischen und alpinen Schisports, des Snowboardens sowie Free-                 –   wird die Versicherung Ihres Kindes mit den zu diesem Zeit-
styling, Bob-, Schibob- oder Skeletonfahrens oder Rodeln sowie am                       punkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des
offiziellen Training für diese Veranstaltungen.                                         Versicherungsjahres prämienfrei weitergeführt, in dem das
                                                                                        versicherte Kind das 21. Lebensjahr vollendet.
Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für Unfälle, bei einer
entgeltlichen Teilnahme an Wettbewerben und Ligaspielen und bei dem                 –   wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – der gesetzliche
Training für diese Veranstaltungen.                                                     Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer
                                                                               b)   Voraussetzungen für die Prämienbefreiung sind:
4.11. Berufsunfälle                                                                 –    die Versicherung war zum Zeitpunkt des Todes nicht gekün-
Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle bei Tätigkeiten, die im                     digt und
Rahmen der folgenden Berufsbilder auftreten:                                        –    Ihr Tod wurde nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
                                                                                         verursacht.
Akrobaten, Mitarbeiter von Munitions-, Minensuch- und Räumtrupps,
Mitarbeiter von Betrieben, die explosive Stoffe herstellen, lagern oder
hiermit Handel treiben, Offshore-Besatzungen, Sprengmeister, Stuntman
                                                                               5.2. Familienvorsorge im Rahmen der Individualgarantie
und Testfahrer, Sportler mit Verträgen oder Lizenzen sowie Berufssport-        a)   Abweichend von Ziffer 5.1 der Zusatzbedingungen gelten – auf
ler. (Sportler mit Verträgen oder Lizenzen im Sinne dieser Bedingungen              Ihren Wunsch – im Rahmen einer erweiterten Familienvorsorge hin-
sind Personen, die Ihren Lebensunterhalt überwiegend durch die Aus-                 sichtlich Versicherungssumme, versicherter Leistungsarten, Glieder-
übung von Sport verdienen oder die durchschnittlich mehr als 3 Stunden              taxe und Progression für die prämienfrei versicherten Personen die
                                                                                    gleichen Vereinbarungen, wie für den Versicherungsnehmer.
am Tag Sport betreiben).
                                                                                    Widersprechen diese allerdings ganz oder teilweise den Annahme-
                                                                                    richtlinien oder Tarifbestimmungen, werden wir die Familienvorsor-
Sonstige Leistungserweiterungen                                                     ge leistungs- und summenmäßig so ausgestalten, dass sie dem
                                                                                    Leistungsumfang des Versicherungsnehmers möglichst nahe
                                                                                    kommt.
5. Familien-Vorsorgeversicherung                                               b)   Für den Ehepartner bzw. Partner der eingetragenen Lebenspartner-
                                                                                    schaft sowie die neugeborenen und adoptierten Kinder wird der
5.1. Familienvorsorge                                                               prämienfreie Versicherungsschutz längstens bis zur nächsten
                                                                                    Hauptfälligkeit des Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate ge-
                                                                                    währt.
5.1.1. Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft
                                                                                    Für ungeborene Kinder gestaltet sich die Dauer der Familienvorsor-
a)   Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämien-                     ge ohne Abweichungen gemäß Ziffer 5.1.2 der Zusatzbedingungen.
     freien, automatischen Versicherungsschutz im Falle einer Ehe-
     schließung oder mit Beginn einer eingetragenen Lebenspartner-             6. Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
     schaft. Der Versicherungsschutz besteht allerdings nur dann, wenn
                                                                               a)   Werden Sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages
     für den Ehegatten bzw. Lebenspartner weder bei uns noch bei ei-
                                                                                    arbeitslos, befreien wir Sie auf Ihren Wunsch von der Prämienzah-
     nem anderen Versicherer bereits eine Unfallversicherung besteht.
                                                                                    lungspflicht (Prämienbefreiung). Der Versicherungsschutz bleibt
     Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie                während dieser Zeit unverändert bestehen.
     Best Selection mit der Leistungsart Invalidität, einer Versicherungs-
                                                                               b)   Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie als Versicherungsnehmer keiner
     summe von 30.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression.
                                                                                    bezahlten Vollbeschäftigung nachgehen, bei der Agentur für Arbeit
b)   Der Versicherungsschutz wird bis zur nächsten Hauptfälligkeit des              als arbeitslos gemeldet sind, Arbeitslosengeld I oder II beziehen
     Vertrages zuzüglich 12 weiterer Monate gewährt.                                und sich aktiv um Arbeit bemühen.
c)   Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge ein Antrag auf           c)   Die Prämienbefreiung erfolgt, sofern alle folgenden Voraussetzun-
     Einschluss des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners                   gen erfüllt werden:
     gestellt, wird auf eine Gesundheitsprüfung bei dieser Person ver-              –    die Arbeitslosigkeit war unverschuldet.
     zichtet.
                                                                                    –    das Arbeitsverhältnis war unbefristet und die wöchentliche Ar-
                                                                                         beitszeit betrug vor der Kündigung mindestens 30 Stunden.
5.1.2. Schwangerschaft, Geburt oder Adoption
                                                                                    –    der Unfallversicherungsvertrag bestand bei Eintritt der Arbeits-
a)   Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämien-                          losigkeit seit mindestens 12 Monaten.
     freien, automatischen Versicherungsschutz im Falle einer Schwan-               –    bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bestand kein Prämienrück-
     gerschaft, Geburt oder Adoption gemäß den Regelungen in b) bis                      stand.
     d).


                                                                        10 von 17

[Seite 17]
                     Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Österreich

d)   Die Prämienbefreiung beginnt ab der ersten Fälligkeit, die der            7.3.3. Kündigung
     Meldung der Arbeitslosigkeit folgt.                                       Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer
     Die Prämienbefreiung endet mit der Beendigung der Arbeitslosig-           Frist von einem Monat die Neutarifgarantie durch eine Erklärung in Text-
     keit. Darüber hinaus erlischt der Unfallversicherungsvertrag ohne         form kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine
     besondere Vereinbarung, wenn die Prämienbefreiung mehr als 12             Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam
     Monate dauert.                                                            wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so
                                                                               kann der Versicherungsnehmer den gesamten Unfallversicherungsvertrag
e)   Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzei-         innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum
     gen. Die entsprechenden Nachweise über die Arbeitslosigkeit sind          gleichen Zeitpunkt kündigen. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages
     von Ihnen zu erbringen.                                                   hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der der abge-
f)   Kein Anspruch auf Prämienbefreiung besteht für Arbeitslosigkeit,          laufenen Versicherungszeit entspricht.
     die bei Antragstellung bereits bekannt oder schriftlich angekündigt
     war.                                                                      8. Zusatzpaket Medic
                                                                               Versicherungsschutz für das Zusatzpaket Medic besteht, sofern dieses im
7. Updategarantien                                                             Versicherungsschein aufgeführt ist.


7.1. Innovationsupdate                                                         8.1. Pflege-Assistanceleistungen
Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen              Die Pflege-Assistanceleistungen stehen ausschließlich subsidiär, also
für die Janitos Unfallversicherung oder Zusatzbedingungen für die Janitos      nachrangig zur Verfügung. Das heißt, es können nur die Leistungen und
Unfallversicherung Österreich ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne         Restkosten geltend gemacht werden, für die nicht ein anderer Ersatz-
Mehrprämie geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger            pflichtiger eintritt. Dies kann zum Beispiel ein Haftpflichtversicherer oder
Wirkung auch für Ihren Vertrag.                                                die gesetzliche Pflegeversicherung sein.
                                                                               Bestreitet der andere Ersatzpflichtige allerdings seine Leistungspflicht,
7.2. Individualgarantie                                                        können Sie sich auch direkt an Janitos wenden.
                                                                               Die Pflege-Assistanceleistungen werden ausschließlich in Österreich
7.2.1. Gegenstand der Leistungen                                               erbracht.
Im Rahmen der Individualgarantie besteht automatisch Versicherungs-
schutz für Risikoänderungen und neue Unfallrisiken, ohne dass eine             8.1.1. Pflege-Assistanceleistungen für versicherte Personen
Änderungsanzeige durch den Versicherungsnehmer erfolgen muss.                  Die versicherte Person hat Anspruch auf die unter Ziffer 8.1.1 a) bis i)
                                                                               aufgeführten Pflege-Assistanceleistungen, sofern eine der beiden folgen-
7.2.2. Voraussetzung für die Leistungen
                                                                               den Voraussetzungen erfüllt wird und bei Eintritt des Unfalles noch keine
Die Risikoänderungen und neuen Risiken sind im Rahmen der zum                  Pflegebedürftigkeit nach österreichischem Bundespflegegeldgesetz
Zeitpunkt der Änderung gültigen Versicherungsbedingungen und Annah-            (Stand 24.03.2021) bestand.
merichtlinien zur Janitos Unfallversicherung Österreich versicherbar.          –     Die versicherte Person befand sich unfallbedingt über einen zu-
7.2.3. Zeitlicher Umfang der Leistungen                                              sammenhängenden Zeitraum von 16 Wochen in einer medizinisch
                                                                                     notwendigen, vollstationären Heilbehandlung und ist danach in ihrer
Der Zeitraum der automatischen Mitversicherung beginnt mit dem Datum
                                                                                     körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so stark beeinträch-
der Risikoänderung bzw. mit dem Eintritt des neuen Risikos. Sie gilt bis
zur folgenden Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages zuzüglich zwölf             tigt, dass sie Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkeh-
weiterer Monate.                                                                     renden Verrichtungen und Aufgaben des täglichen Lebens benötigt.
                                                                               –     Bei der versicherten Person tritt eine der unter Ziffer 2.2.14 a) bis e)
7.2.4. Ende der Leistungen                                                           oder Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen genannten schweren Un-
Wurde bis zum Ende des Gültigkeitszeitraumes der automatischen                       fallverletzungen ein und ist danach in ihrer körperlichen oder geisti-
Mitversicherung das Änderungsrisiko nicht angezeigt, entfällt ab diesem              gen Leistungsfähigkeit so stark beeinträchtigt, dass sie Hilfe bei den
Zeitpunkt die automatische Mitversicherung.                                          gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen und
                                                                                     Aufgaben des täglichen Lebens benötigt.
7.3. Neutarifgarantie
                                                                               Wir übernehmen die Kosten der Vermittlung und Organisation qualifizier-
7.3.1. Gegenstand der Leistungen                                               ter Dienstleister, sowie die notwendigen Kosten der Pflege-
                                                                               Assistanceleistungen.
Im Rahmen der Neutarifgarantie reguliert Janitos Leistungsfälle von
Unfallversicherungsverträgen, die sich noch in einer alten Tarifgeneration     a)    Tägliche Versorgung mit einer warmen Mahlzeit.
befinden, immer entsprechend dem Leistungsumfang der aktuell im                b)    Bis zu zweimal pro Woche Einkauf von regelmäßig benötigten
Neugeschäft angebotenen Tarifgeneration.                                             Waren und Lebensmitteln sowie Erledigung notwendiger Besorgun-
Sollte die ursprünglich abgeschlossene Tarifgeneration dagegen bessere
                                                                                     gen (die Kosten für eingekaufte Waren und Lebensmittel werden
Leistungen bieten als die aktuelle, behält die für den Versicherungsneh-
                                                                                     nicht übernommen).
mer günstigere Variante ihre Gültigkeit.
                                                                               c)    Bis zu zweimal pro Woche Fahrdienst inkl. Begleitung zu notwendi-
                                                                                     gen Behörden-, Arzt- und Therapieterminen im Umkreis von bis zu
7.3.2. Umfang und Einschränkungen der Neutarifgarantie
                                                                                     50 km.
Die Neutarifgarantie gilt für alle zukünftigen Bedingungsänderungen der
                                                                               d)    Bis zu insgesamt 10 Stunden pro Woche für die Reinigung der
Produktlinie Best Selection,
                                                                                     Wohnung, die Reinigung und Versorgung von Wäsche sowie die
–    die Leistungsverbesserungen hinsichtlich der Leistungsarten gemäß
                                                                                     Versorgung von Pflanzen (auch im zur Wohnung gehörenden Vor-
     Ziffer 2.1 der Zusatzbedingungen Best Selection darstellen. Ausge-
                                                                                     garten).
     nommen hiervon sind Verbesserungen hinsichtlich Ziff. 2.1.1.2
     (Gliedertaxe) und Ziff. 2.1.1.4 (Progressionsmodell), sowie aller         e)    Sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind, Versor-
     Leistungsarten, die zum Zeitpunkt des versicherten Unfallereignis-              gung mit einer Hausnotrufanlage, über die eine Rufzentrale 24
     ses nicht vereinbart und nicht im Versicherungsschein aufgeführt                Stunden am Tag erreichbar ist.
     sind.                                                                     f)    Notfall-Vermittlung eines Pflegeplatzes für nicht suizidgefährdete
–    die Leistungsverbesserungen hinsichtlich der Regelungen gemäß                   Erwachsene in einer qualitätsgeprüften Pflegeeinrichtung. Es wird
     Ziffern 2.2 bis 7 der Zusatzbedingungen Best Selection darstellen.              ein möglichst ortsnaher Pflegeplatz vermittelt, ein Anspruch auf ei-
                                                                                     nen ortsnahen Pflegeplatz besteht jedoch nicht. Die Kosten für die
Die Neutarifgarantie gilt generell nicht für zukünftige Bedingungsänderun-
                                                                                     Unterbringung werden nicht übernommen.
gen,
                                                                               g)    Tag- und Nachtwache bis 48 Stunden nach dem Spitalaufenthalt,
–    die Leistungsverbesserungen hinsichtlich der Regelungen gemäß
                                                                                     soweit dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
     Ziff. 8 (Zusatzpaket Medic) und Ziff.9 (Zusatzpaket Plus) der Zu-
     satzbedingungen Best Selection darstellen,                                h)    Information zur gesetzlichen Pflegeversicherung, Empfehlung
                                                                                     geeigneter Pflegeeinrichtungen, Beratung über Pflegehilfsmittel so-
–    bei denen es sich um Assistanceleistungen oder sonstige versiche-
                                                                                     wie Vermittlung einer Pflegeschulung für Angehörige.
     rungsfremde Dienstleistungen handelt,
                                                                               i)    Tägliche Grundpflege im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung
–    die in einer zukünftigen Tarifgeneration nur im Rahmen eines
     zusätzlich ausgewiesenen Mehrbeitrags versicherbar sind.                        in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Leis-
                                                                                     tung wird für 2 Monate ab Geltendmachung der Unfallleistung er-
                                                                                     bracht, längstens jedoch bis zu 6 Monate ab dem Unfallereignis.


                                                                        11 von 17

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                    Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Österreich

Sofern in den jeweiligen Bestimmungen nichts anderes vereinbart ist,           Erkrankung. Der Versicherungsschutz für alle anderen unter Ziffer 8.2.5
enden sämtliche unter Ziffer 8.1.1 a) bis h) aufgeführten Pflege-              der Zusatzbedingungen aufgeführten schweren Erkrankungen bleibt
Assistanceleistungen spätestens sechs Monate nach dem Unfallereignis.          dagegen unverändert bestehen.

8.1.2. Pflege-Assistanceleistungen für Angehörige                              8.2.5. Versicherte schwere Erkrankungen
a)   Die gemäß Ziffer 8.1.1. a) bis i) der Zusatzbedingungen beschrie-
     benen Pflege-Assistanceleistungen werden auch für die in häusli-          8.2.5.1. Herzinfarkt
     cher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden pflegebe-          a)    Das erste Auftreten eines Herzinfarktes, d. h. das Absterben eines
     dürftigen Angehörigen erbracht.                                                 Teils des Herzmuskels infolge unzureichender Blutzufuhr zum
b)   Die versicherte Person hat Anspruch auf die Pflege-                             Herzmuskel (Myokard). Die Diagnose muss durch einen Kardiolo-
     Assistanceleistungen für pflegebedürftige Angehörige, sofern die                gen nach den Regeln der deutschen Gesellschaft für Kardiologie
     folgende Voraussetzungen erfüllt werden:                                        bzw. den entsprechenden in einem anderen anerkannten Staat an-
                                                                                     gewandten Regeln und durch typische Brustschmerzen, erhöhte
     –     Bei der versicherten Person ist eine der unter Ziffer 2.2.14 a)
                                                                                     herzspezifische Enzyme und frische, typische EKG-Veränderungen
           bis e) oder Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen genannten
                                                                                     nachgewiesen werden.
           schweren Unfallverletzungen eingetreten.
     –     Die pflegebedürftigen Angehörigen waren bereits vor dem Un-               Vereinfachte Erläuterung:
           fall der versicherten Person ganz oder teilweise nicht in der             Ein Herzinfarkt (auch Myokardinfarkt) tritt auf, wenn infolge man-
           Lage, die Verrichtungen und Aufgaben des täglichen Lebens                 gelnder Sauerstoffversorgung ein Bereich des Herzmuskels ab-
           zu bewältigen.                                                            stirbt. Ursache hierfür ist ein plötzlicher Verschluss einer Herz-
     –     Die Pflegeaufgaben wurden bereits vor dem Unfallzeitpunkt                 kranzarterie.
           von der versicherten Person wahrgenommen.                           b)    Kein Versicherungsschutz besteht für
c)   Die Leistungen werden längstens bis 2 Monate nach dem Unfaller-                 –     die Diagnose Angina Pectoris.
     eignis erbracht.                                                                –     Herzinfarkte, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert
                                                                                           wurden.
8.2. Schwere Erkrankungen                                                      8.2.5.2. Bypass-Operation der Herzkranzgefäße
                                                                               a)    Operation am offenen Herzen zur Beseitigung von Verengungen
8.2.1. Was ist versichert?
                                                                                     und Verschlüssen einer oder mehrerer Herzkranzgefäße mittels An-
Wir zahlen bei Vorliegen einer der aufgeführten schweren Erkrankungen,               lage von Bypassgefäßen. Die medizinische Notwendigkeit der Ope-
deren endgültige, nachweislich belegte Diagnose die versicherte Person               ration muss von einem Kardiologen nach den Regeln der deutschen
14 Tage überlebt, einen einmaligen Betrag von 2.000 Euro.                            Gesellschaft für Kardiologie bzw. den entsprechenden in einem an-
                                                                                     deren anerkannten Staat angewandten Regeln bestätigt und durch
8.2.2. Allgemeine Erläuterungen                                                      eine Angiographie nachgewiesen werden.
a)   Die unter Ziffer 8.2.5 der Zusatzbedingungen genannten qualifizier-             Vereinfachte Erläuterung:
     ten Ärzte bzw. Fachärzte im Sinne dieser Versicherungsbedingun-                 Eine Bypass-Operation ist erforderlich, wenn eine oder mehrere Ar-
     gen sind Ärzte bzw. Fachärzte, die in einem der folgenden Staaten               terien, welche das Herz mit Blut versorgen, verengt oder verstopft
     eine gültige staatliche Zulassung als Arzt bzw. Facharzt besitzen               sind. Bei dem Eingriff wird nach medizinischer Praxis (Stand 2004)
     und aktive Mitglieder der dort ansässigen Ärztekammer sind: ein                 eine Vene aus dem Oberschenkel oder aus der Brustwand des Pa-
     Mitgliedstaat der EU, Australien, Island, Kanada, Liechtenstein,                tienten entnommen und dazu genutzt, das Blut an der blockierten
     Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA. Wir können auch auf An-                     Stelle des Herzens vorbeizuleiten.
     trag Ärzte, die in einem anderen Staat eine Zulassung besitzen und
                                                                               b)    Kein Versicherungsschutz besteht für eine Bypass-Operation der
     Mitglied der entsprechenden Ärztekammer sind, als qualifizierte Ärz-
                                                                                     Herzkranzgefäße, deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsab-
     te anerkennen. Eine für den Anspruch auf Leistung notwendige Di-
                                                                                     schluss diagnostiziert wurde.
     agnose bzw. Bestätigung muss endgültig und eindeutig sein sowie
     eine Begründung (ggf. auch die von uns ausdrücklich verlangten
                                                                               8.2.5.3. Angioplastie am Herzen
     Begründungen bzw. Tests) enthalten. Soweit in den Definitionen
     besondere Unterlagen genannt sind, sind sie der Diagnose bzw.             a)    Behandlung zur Korrektur von zwei oder mehreren zu mindestens
     Bestätigung beizufügen.                                                         70 Prozent verengten Herzkranzgefäßen. Die medizinische Not-
                                                                                     wendigkeit der Behandlung muss von einem Kardiologen nach den
b)   Wir haben versucht, die Definitionen für Sie verständlicher zu
                                                                                     Regeln der deutschen Gesellschaft für Kardiologie bzw. den ent-
     machen, indem wir manchen Definitionen eine vereinfachte Erläute-
                                                                                     sprechenden in einem anderen anerkannten Staat angewandten
     rung medizinischer Begriffe beigefügt haben. Diese vereinfachten
                                                                                     Regeln bestätigt und durch eine Angiographie nachgewiesen wer-
     Erläuterungen sind jedoch rechtlich unverbindlich. Der Anspruch auf
                                                                                     den.
     Leistung hängt allein von der jeweiligen Definition, ggf. unter Be-
     rücksichtigung von Ausschlüssen, ab.                                            Beispiele eingeschlossener Behandlungen sind:
                                                                                     –     Percutane transluminale Coronarangioplastie (PTCA)
8.2.3. Allgemeine Ausschlüsse                                                        –     Implantation von Metallgeflechten (Stents)
a)   Grundsätzlich leisten wir für Leistungsfälle, die während der Versi-            –     Atherektomie
     cherungsdauer eingetreten sind, unabhängig davon, wo und                        –     Ballondilatation und Rotarablation
     wodurch es zum Versicherungsfall gekommen ist. Wir werden aber                  –     Laser
     nicht leisten, wenn der Versicherungsfall für eine versicherte Person           Vereinfachte Erläuterung:
     verursacht worden ist
                                                                                     Mit verschiedenen Techniken können Herzkranzgefäße erweitert
     –      durch absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttö-             werden. Hierdurch ist es möglich, Ablagerungen an den Gefäßwän-
            tung.
                                                                                     den zu entfernen und die Arterie möglichst dauerhaft für das Blut
     –      durch Abhängigkeit oder Missbrauch von Alkohol sowie durch
                                                                                     wieder durchgängig zu machen.
            den Konsum in Deutschland illegaler Drogen.
b)   Beachten Sie bitte auch die Ausschlüsse bestimmter Eingriffe und          b)    Kein Versicherungsschutz besteht für eine Angioplastie am Herzen,
     Krankheitsbilder. Diese sind jeweils in den Bestimmungen und Be-                deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb
     schreibungen der versicherten schweren Krankheiten aufgeführt.                  der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach Ein-
                                                                                     schluss des Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird.
c)   Darüber hinaus weisen wir explizit auf die Wartezeiten hin, die bei
     der versicherten Angioplastie am Herzen gemäß Ziffer 8.2.5.3 der          8.2.5.4. Aortenplastik
     Zusatzbedingungen, bei den versicherten Krebserkrankungen ge-
     mäß Ziffer 8.2.5.8 und Ziffer 8.2.5.9 der Zusatzbedingungen und bei       a)    Operativer Eingriff an der thorakalen oder abdominalen Aorta
     Multipler Sklerose gemäß Ziffer 8.2.5.14 der Zusatzbedingungen zu               aufgrund einer lebensgefährlichen Gefäßerkrankung. Die medizini-
     beachten sind.                                                                  sche Notwendigkeit des Eingriffs aus diesem Grund muss von ei-
                                                                                     nem Kardiologen nach den Regeln der deutschen Gesellschaft für
8.2.4. Regelung bei Eintritt eines Leistungsfalles                                   Kardiologie bzw. den entsprechenden in einem anderen anerkann-
                                                                                     ten Staat angewandten Regeln bestätigt werden.
Sofern ein versicherter Leistungsfall aus einer der nach Ziffer 8.2.5 der
Zusatzbedingungen versicherten schweren Erkrankung eingetreten ist,
endet automatisch der Versicherungsschutz für die betroffene


                                                                        12 von 17

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                        Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Österreich

     Beispiele versicherter Eingriffe sind:                                    b)   Kein Versicherungsschutz besteht für Schlaganfälle, die bereits vor
     –    Eingriffe an der Aortenbifurkation                                        Vertragsabschluss diagnostiziert wurden.
     –    chirurgisches Einbringen von Gefäßprothesen bei Aorten-
          aneurysma                                                            8.2.5.8. Krebs (ohne Lymphknotenkrebs und Blutkrebs)
     –    Aortendissektion.                                                    a)   Krebs ist die Diagnose eines fortgeschrittenen, bösartigen Tumors.
     Vereinfachte Erläuterung:                                                      Ein bösartiger Tumor liegt vor, wenn es zu unkontrolliertem Wachs-
     Die Aorta ist die Hauptschlagader des Körpers und liegt im Brust-              tum, der Aussaat von Tumorzellen mit Einwanderung in umliegen-
     korb bzw. Bauchraum. Sie versorgt über von ihr abgehende Arterien              des Gewebe und der Zerstörung von gesundem Gewebe kommt.
     den gesamten Körper mit sauerstoffreichem Blut. Die Aorta kann                 Krebserkrankungen werden entsprechend der Definition der „TNM
     durch Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose), die sich an den Gefäß-              Klassifikation maligner Tumore, Siebente Auflage“ der International
     wänden ablagern, verengt sein. Ausbuchtungen der Gefäßwände                    Union against Cancer (UICC) in 4 Stadien klassifiziert (I – IV). Diese
     (sog. Aneurysmen) können eine Erweiterung der Aorta verursa-                   Stadieneinteilung folgt dem Schweregrad einer Krebserkrankung.
     chen, was ebenfalls eine operative Behandlung erforderlich macht.              Tumore des Gehirns werden wie Krebserkrankungen berücksichtigt.
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für                                           Diese Tumore werden entsprechend der WHO (World Health Orga-
     –    das Einbringen von Stents mittels minimal invasiven Verfahren             nisation) Klassifikation von 2007 (WHO Classification of Tumours of
          und Eingriffen an den Seitenästen der Aorta.                              the Central Nervous System) nicht in Stadien sondern in „Grade“
     –     eine Aortenplastik am Herzen, deren Notwendigkeit bereits                (Schweregrade) I bis IV eingeteilt.
           vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
                                                                                    Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die Diagnose einer
                                                                                    Krebserkrankung ab Stadium III bzw. Schweregrad III bei Hirntumo-
8.2.5.5. Herzklappenoperation
                                                                                    ren.
a)   Die erste offene oder endoskopische Herzklappenchirurgie, ausge-
                                                                                    Vereinfachte Erläuterung:
     führt um eine oder mehrere Herzklappen zu ersetzen oder zu repa-
                                                                                    Der Begriff „Krebs“ umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore,
     rieren, als Folge von Schäden, die allein durch intraarterielle Kathe-
                                                                                    die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu
     terverfahren nicht behoben werden können. Die Chirurgie muss auf
                                                                                    gibt es so genannte gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne
     Empfehlung eines behandelnden Kardiologen hin erfolgen.
                                                                                    Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen
     Vereinfachte Erläuterung:                                                      und die Krebszellen können über Blutkreislauf und Lymphsystem in
     Wenn eine Herzklappe nicht richtig funktioniert, weil sie verengt ist          andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr
     oder nicht vollständig schließt, kann eine Operation erforderlich              Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden.
     sein. Hierbei wird die betroffene Herzklappe wiederhergestellt bzw.
                                                                               b)   Kein Versicherungsschutz besteht für:
     durch eine künstliche Herzklappe ersetzt.
                                                                                    –     alle Carcinoma-in-situ (TIS)
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine Herzklappen-Operation,               –     Gebärmutterhalsdysplasien CIN-1, CIN-2, CIN-3
     deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert               –     Krebs, der bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb der
     wurde.                                                                               ersten sechs Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach
                                                                                          Einschluss des Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird.
8.2.5.6. Erkrankung des Herzmuskels (Kardiomyopathie)
                                                                               8.2.5.9. Lymphknotenkrebs und Blutkrebs
a)   Schwere Störung der Pumpfunktion des Herzens aufgrund entwe-
     der einer Erweiterung der Herzhöhlen (dilatative Kardiomyopathie)         a)   Unter diese Begriffe fallen alle Tumorformen des Blutes, der blutbil-
     oder einer Zunahme der Herzwanddicke (hypertrophische Kardio-                  denden Organe und des Lymphsystems einschließlich Leukämie,
     myopathie). Es müssen trotz optimaler medikamentöser Therapie                  Lymphome und Morbus Hodgkin.
     schwere Zeichen einer Herzleistungsschwäche vorliegen (physische               Die Krebserkrankungen der Lymphknoten und des Blutes werden je
     Einschränkung von mindestens Klasse IV gemäß NYHA*). Die Di-                   nach Ausprägung in Stadien eingeteilt:
     agnose muss durch einen Kardiologen nach den Regeln der deut-
                                                                                    –    Stadium 1: Befall einer einzigen Lymphknotenregion ober- o-
     schen Gesellschaft für Kardiologie bzw. den entsprechenden in ei-
                                                                                         der unterhalb des Zwerchfells.
     nem anderen anerkannten Staat angewandten Regeln nachgewie-
                                                                                    –    Stadium 2: Befall von zwei oder mehr Lymphknotenregionen
     sen werden.                       *NYHA = New York Heart Association
                                                                                         ober- oder unterhalb des Zwerchfells.
     Vereinfachte Erläuterung:                                                      –    Stadium 3: Befall auf beiden Seiten des Zwerchfells.
     Kardiomyopathie ist ein ernst zu nehmender Zustand oft unbekann-
                                                                                    –    Stadium 4: Befall von nicht primär lymphatischen Organen
     ter Ursache, wobei der Herzmuskel nicht mehr in der Lage ist, Blut
                                                                                         (z. B. Leber, Knochenmark).
     effektiv durch den Körper zu pumpen. Manchmal ist dieser Zustand
     nur vorübergehend, in einigen Fällen entwickelt sich jedoch eine               Versicherungsschutz besteht ausschließlich für alle Blutkrebs- oder
     andauernde Herzschwäche.                                                       Lymphknotenkrebserkrankungen des Stadiums 3 oder größer.
     Eine permanente Kardiomyopathie kann nicht geheilt werden und                  Vereinfachte Erläuterung:
     verschlimmert sich mit der Zeit. Symptome sind Kurzatmigkeit bei               Der Begriff „Krebs“ umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore,
     geringer Anstrengung, Brustschmerzen und ein allgemeines                       die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu
     Schwächegefühl.                                                                gibt es so genannte gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine Erkrankungen des Herz-               Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen
     muskels, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.               und die Krebszellen können über Blutkreislauf und Lymphsystem in
                                                                                    andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr
8.2.5.7. Schlaganfall                                                               Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden.

a)   Dauerhafte Schädigung des Gehirns durch einen nach einer Ge-              b)   Es besteht kein Versicherungsschutz für Lymphknoten- oder Blut-
     hirnblutung, Thrombose oder Embolie erlittenen Hirninfarkt, der auf-           krebs, der bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb der ersten
     grund entsprechender bildgebender Diagnostik (Computer-                        sechs Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss des
     tomographie, Kernspintomographie) durch die Diagnose eines Arz-                Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird.
     tes für Neurologie/Psychiatrie nachgewiesen wird. Ein dauerhafter
     Verlust neurologischer Fähigkeiten ist ebenfalls ärztlich nachzuwei-      8.2.5.10. Nierenversagen
     sen. Ausgeschlossen sind transitorische ischämische Attacken              a)   Endgültiges, nicht mehr zu behebendes Versagen beider Nieren,
     (TIA).                                                                         aufgrund dessen eine regelmäßige Dialyse durchgeführt werden
     Vereinfachte Erläuterung:                                                      muss. Die Diagnose muss durch einen Arzt für Nephrologie nach-
     Das Gehirn kontrolliert alle Funktionen des Körpers. Verletzungen in           gewiesen werden.
     diesem Bereich können daher ernsthafte Auswirkungen haben. Ein                 Vereinfachte Erläuterung:
     Schlaganfall (auch Hirninfarkt) tritt auf, wenn das Gehirn stark durch         Aufgabe der Nieren ist es, Abfallstoffe aus dem Blut zu filtern. Wenn
     interne Blutungen geschädigt wurde bzw. wenn die Blut- und                     die Nieren nicht richtig funktionieren, sammeln sich die Abfallstoffe
     Sauerstoffversorgung durch eine verstopfte Arterie unterbunden ist             im Körper an, was zu lebensbedrohlichen Gesundheitsproblemen
     und es somit zu einer akuten Blutleere kommt. Eine transitorische              führen kann. Sofern eine Niere ausfällt, kann die zweite Niere die
     ischämische Attacke (TIA) ist eine Durchblutungsstörung von kurzer             Aufgabe mit übernehmen. Sobald aber beide Nieren nicht mehr in
     Dauer. Die Symptome bilden sich folgenlos innerhalb von 24 Stun-               der Lage sind, das Blut zu filtern, muss diese Aufgabe durch eine
     den zurück.                                                                    Dialysemaschine übernommen werden bzw. ist eine Organtrans-
                                                                                    plantation erforderlich.


                                                                        13 von 17

[Seite 20]
                     Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Österreich

b)   Kein Versicherungsschutz besteht für ein Nierenversagen, das                 –      Bei chronisch voranschreitendem (progredientem) Verlauf der
     bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.                                 Erkrankung muss mindestens ein Jahr nach der erstmaligen
                                                                                         ärztlichen Diagnose einer chronisch progredienten Multiplen
8.2.5.11. Fortgeschrittene Lebererkrankung                                               Sklerose vergangen sein.
                                                                                  Die Erkrankung manifestiert sich in neurologischen Defiziten, die
a)   Endstadium einer Lebererkrankung oder Diagnose einer Leberzir-
                                                                                  mindestens eine der folgenden Beeinträchtigungen zur Folge ha-
     rhose. Es müssen dabei mindestens zwei der folgenden Krank-
                                                                                  ben:
     heitsbilder vorliegen:
                                                                                  –     Die versicherte Person ist dauerhaft, d. h. voraussichtlich über
     –     Hepatische Enzephalopathie                                                   einen Zeitraum von drei Jahren, nicht in der Lage – auch bei
     –     Unkontrollierbarer Aszites (Wasserbauch)                                     Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße –
     –     Permanente Gelbsucht                                                         ohne fremde Hilfe bereits vorbereitete essfertige Nahrung und
     –     Varizen (Krampfadern) in der Speiseröhre oder im Magen                       Getränke aufzunehmen.
                                                                                  –     Die versicherte Person ist dauerhaft, d. h. voraussichtlich über
     Die Diagnose muss durch einen Arzt für Gastroenterologie nachge-                   einen Zeitraum von drei Jahren nicht in der Lage ohne Hilfs-
     wiesen werden.                                                                     mittel (wie z. B. eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl) eine Ent-
     Vereinfachte Erläuterung:                                                          fernung von 200 Metern über einen ebenen Boden gehend zu-
                                                                                        rückzulegen, ohne anzuhalten, sich abzustützen oder sich
     Eine fortgeschrittene Lebererkrankung hat das Versagen der meis-
                                                                                        setzen zu müssen.
     ten oder sogar aller Leberfunktionen zur Folge. Charakteristische
                                                                                  –     Es liegt ein neurologisch nachgewiesener Verlust des zentra-
     Anzeichen für diese Erkrankung sind die oben erwähnten Sympto-
                                                                                        len Sehens (ein so genanntes Zentralskotom) vor.
     me. Gelbsucht lässt die Haut gelblich erscheinen und ist üblicher-
     weise ein Anzeichen für eine nicht richtig funktionierende Leber.       b)   Wartezeiten bei MS Erkrankungen sowie Leistungsausschlüsse:
     „Wasserbauch“ beschreibt eine Flüssigkeitsansammlung im Bauch-               Es besteht kein Versicherungsschutz für MS Erkrankungen, deren
     bereich. Unter der hepatischen Enzephalopathie versteht man Be-              erstmalige Symptome vor dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
     wusstseinsstörungen und Persönlichkeitsveränderungen als Folge               oder innerhalb der ersten 12 Monate nach Versicherungsbeginn
     des Leberversagens.                                                          bzw. nach Einschluss des Zusatzbausteines diagnostiziert worden
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Leberer-          sind bzw. diagnostiziert werden.
     krankung, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
                                                                             8.2.5.15. Gutartiger Hirntumor
8.2.5.12. Fortgeschrittene Lungenerkrankung (inklusive schwerem Em-          a)   Nicht bösartiger Tumor des Hirns oder der Hirnanhangdrüse. Die
physem)                                                                           medizinische Notwendigkeit einer Operation des Tumors oder, falls
a)   Endstadium einer Lungenerkrankung, die zur chronisch respiratori-            inoperabel, das Vorliegen dauerhafter neurologischer Störungen
     schen Insuffizienz führt. Die Diagnose muss aufgrund folgender Be-           muss durch die Diagnose eines Arztes für Neurologie nachgewie-
     funde durch einen Arzt für Lungenkrankheiten nachgewiesen wer-               sen werden.
     den:                                                                          Vereinfachte Erläuterung:
     –    Eine ununterbrochene Sauerstoffversorgung wegen Hypoxie                  Ein gutartiger Tumor ist gekennzeichnet durch ein nicht krebsartiges
     –    FEV1 (Forciertes expiratorisches Volumen in der 1. Sekunde               abnormales Gewebewachstum. Ein solcher Tumor im Gehirn ist
          = Tiffenau-Test) beträgt dauerhaft weniger als 1 Liter                   sehr ernst zu nehmen, auch wenn er nicht krebsartig ist. Der wach-
     –    Ruhedyspnoe                                                              sende Tumor kann Druck auf andere Bereiche des Gehirns ausü-
                                                                                   ben und daher lebensbedrohlich sein, wenn er nicht entfernt wird.
     –    Arterielle Blutgasanalyse mit partiellem Sauerstoffdruck von
          55 mm Hg oder weniger (Pa02 < 55 mm Hg)                            b)   Kein Versicherungsschutz besteht für
     Vereinfachte Erläuterung:                                                    –     Zysten, Granulome, Neurinome, Abszesse, Malformationen
                                                                                       (Missbildungen) innerhalb oder außerhalb der Arterien oder
     Bei der so genannten chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung
                                                                                       Venen des Gehirns sowie Hämatome und Tumore der Wirbel-
     kommt es zu einer Verengung großer Bereiche der Atemwege, was
                                                                                       säule.
     vor allem beim Ausatmen zu einem erhöhten Atemwegswiderstand
                                                                                  –     gutartige Hirntumore, die bereits vor Vertragsabschluss diag-
     führt. Eine Folge kann die Ausbildung eines Emphysems sein, d. h.,                 nostiziert wurden.
     der normale Aufbau der Lunge ist zerstört und es kommt zu einer
     Lungenblähung.                                                          8.2.5.16. Bakterielle Meningitis
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Lungen-      a)   Entzündung der Hirnhäute oder der Rückenmarkshäute, die zu
     erkrankung, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.          einer mindestens drei Monate andauernden neurologischen Schä-
                                                                                  digung (z. B. Sprachstörungen, Halbseitenlähmung) führt. Die Diag-
8.2.5.13. Kinderlähmung (Poliomyelitis)                                           nose muss durch einen Arzt für Neurologie und durch eine Untersu-
a)   Infektion mit dem Poliovirus mit Beeinflussung von Atmung oder               chung der zerebrospinalen Flüssigkeit (Liquor) nachgewiesen wer-
     Motorik, die zu einer dauerhaften paralytischen Erkrankung geführt           den.
     hat. Die Diagnose muss durch einen Arzt für Neurologie nachge-                Vereinfachte Erläuterung:
     wiesen werden.                                                                Meningitis ist eine Entzündung der harten oder weichen Hirnhaut
     Vereinfachte Erläuterung:                                                     sowie der Rückenmarkshäute. Die Infektion kann durch Bakterien,
     Kinderlähmung ist eine akute infektiöse Erkrankung, die sich durch            Viren, Protozoen (meist tropische Parasiten) oder Pilze verursacht
     Muskellähmung aufgrund einer Zerstörung von Zellen im Rücken-                 sein. Allgemein ist die Erkrankung als „Hirnhautentzündung“ be-
     mark oder Hirnstamm auszeichnet. Bedingt durch die auftretenden               kannt.
     Lähmungen, die eine oder mehrere Extremitäten oder Muskelgrup-          b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine bakterielle Meningitis, die
     pen betreffen, kann es zu Muskelschwund mit anschließender De-               bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
     formation kommen, wenn keine Heilung zu erzielen ist. In früheren
     Zeiten war diese Krankheit die häufigste Ursache einer Lähmung          8.2.5.17. Fortgeschrittene Alzheimer-Krankheit
     bei Kindern und wurde aus diesem Grund als „Kinderlähmung“ be-
     zeichnet.                                                               a)   Die Erkrankung muss vor dem 68. Geburtstag zum Verlust von
                                                                                  geistiger und sozialer Kompetenz sowie zur Notwendigkeit einer
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine Kinderlähmung, die                 ständigen Beaufsichtigung führen. Die Diagnose muss durch einen
     bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.                          Arzt für Neurologie und durch standardisierte Tests und Fragebogen
                                                                                  für Morbus Alzheimer nachgewiesen werden.
8.2.5.14. Multiple Sklerose
                                                                                   Vereinfachte Erläuterung:
a)   Definition der versicherten Multiple Sklerose:                                Charakteristisch für eine Alzheimer-Erkrankung ist der fortschrei-
     Multiple Sklerose im Sinne der Bedingungen ist eine entzündliche              tende Verlust von Erinnerungsvermögen, Orientierung, Urteilsver-
     Erkrankung des Zentralen Nervensystems mit Entmarkungsherden                  mögen und Intelligenz. Der Verlauf der Erkrankung ist nicht aufzu-
     in der weißen Substanz des Gehirns oder Rückenmarks.                          halten. Symptome zeigen sich in einer Verminderung der Gehirn-
     Unsere Leistungspflicht besteht nur, wenn alle der folgenden Be-              größe und einem Verlust von Nervenzellen im Gehirn.
     dingungen erfüllt sind und uns nachgewiesen werden:                     b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Alzhei-
     –    Bei schubförmigem Verlauf der Erkrankung müssen nach-                   mer-Krankheit, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wur-
          weisbar bereits mindestens zwei Schübe aufgetreten sein.                de.


                                                                      14 von 17

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                      Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Österreich

8.2.5.18. Enzephalitis                                                           9.2.3. Unfall-Pflegegeld
a)   Schwere Entzündung des Hirngewebes, die zu einer mindestens                 Es besteht Versicherungsschutz für Unfall-Pflegegeld, wenn die Leis-
     drei Monate andauernden neurologischen Störung (z. B. Sprachstö-            tungsart Unfall-Spitalgeld im Versicherungsschein aufgeführt ist.
     rungen) geführt hat. Diese Schädigung muss durch einen Arzt für             a)   Das Unfall-Pflegegeld wird gezahlt, sofern infolge eines Unfalles –
     Neurologie nachgewiesen werden.                                                  ohne Mitwirkung von Krankheiten und/oder Gebrechen gemäß Ziffer
     Vereinfachte Erläuterung:                                                        3 der Zusatzbedingungen – bei der versicherten Person eine dau-
     Enzephalitis ist eine Entzündung der grauen bzw. weißen Substanz                 ernde Pflegebedürftigkeit mit Einstufung in Pflegestufe I, II, III, IV, V,
     des Hirngewebes oder des gesamten Gehirns und wird verursacht                    VI oder VII nach österreichischem Bundespflegegeldgesetz (Stand
     durch Bakterien, Viren oder Protozoen (meist tropische Parasiten).               24.03.2021) eintritt.
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine Enzephalitis, die bereits              Sofern die Pflege-Assistanceleistungen gemäß Ziffer 8.1 der Zu-
     vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.                                      satzbedingungen in Anspruch genommen werden, beginnt der An-
                                                                                      spruch auf Unfall-Pflegegeld erst nach Ende unserer Pflege-
8.2.5.19. Pflegebedürftigkeit                                                         Assistanceleistungen.
a)   Die versicherte Person erhält während der Vertragslaufzeit eine             b)   Die Höhe des Unfall-Pflegegeldes richtet sich nach der
     Einstufung in die Pflegestufe I, II, III, IV, V, VI oder VII nach öster-         Pflegestufe des österreichischen Bundespflegegeldgesetzes (Stand
     reichischem Bundespflegegeldgesetz (Stand 24.03.2021).                           24.03.2021). Es gilt folgende Staffelung:
b)   Kein Versicherungsschutz besteht, sofern bereits vor Vertragsab-                 –     30 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe I-III nach
     schluss eine Pflegebedürftigkeit bestand oder festgestellt wurde.                      österreichischen Bundespflegegeldgesetz
                                                                                      –     40 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe IV nach
                                                                                            österreichischen Bundespflegegeldgesetz
9. Zusatzpaket Plus                                                                   –     60 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe V-VII
Versicherungsschutz für Leistungserweiterungen in dem Zusatzpaket                           nach österreichischen Bundespflegegeldgesetz
Plus besteht, sofern dieses im Versicherungsschein aufgeführt ist.               c)   Unfall-Pflegegeld wird für die Dauer der Einstufung in eine Pflege-
                                                                                      stufe des österreichischen Bundespflegegeldgesetzes, längstens für
9.1. Ausschlüsse                                                                      3 Jahre vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.
a)   Abweichend von Ziffer 4.1 der Zusatzbedingungen besteht Versi-
     cherungsschutz für                                                          9.2.4. Unfall-Komageld
     –    Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums             a)   Abweichend von Ziffer 2.1.7 der Zusatzbedingungen beträgt das
          beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahr-                Unfall-Komageld – unabhängig von der Höhe der vereinbarten Ver-
          zeugen auch dann, wenn der Blutalkoholgehalt zum Unfall-                    sicherungssumme für das Unfall-Spitalgeld – 30 Euro je Kalender-
          zeitpunkt 1,6 Promille übersteigt.                                          tag.
     –    Unfälle infolge Drogeneinfluss.                                        b)   Unfall-Komageld wird abweichend von Ziffer 2.1.7 der Zusatzbedin-
     Darüber hinaus wird bei einem Todesfall infolge eines Unfalles, der              gungen ab dem 1. Tag des Komas für die Dauer des Komas ge-
     sich ursächlich durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung er-                 zahlt, längstens für 3 Jahre vom Unfalltag an gerechnet.
     eignete, die vereinbarte Versicherungssumme für den Todesfall in
     voller Höhe gezahlt.                                                        9.3. Prämienfreie Leistungen
b)   Abweichend von Ziffer 4.7 der Zusatzbedingungen besteht Versi-
                                                                                 9.3.1. Such-, Bergungs-, und Rettungskosten
     cherungsschutz für Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblu-
     tungen auch dann, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfall-           Abweichend von Ziffer 2.2.1 der Zusatzbedingungen werden die Kosten
     ereignis nach Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen nicht die überwie-           für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie Mehraufwendungen
     gende Ursache ist.                                                          ohne Höchstgrenze ersetzt.

9.2. Prämienpflichtige Leistungen                                                9.3.2. Krankentransporte und Flugrückholungen
                                                                                 Abweichend von Ziffer 2.2.2 der Zusatzbedingungen werden die Kosten
9.2.1. Unfall-Rente                                                              für Kranken- und Rücktransporte im Rahmen der Such-, Bergungs- und
                                                                                 Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1. der Zusatzbedingungen ohne
In Ergänzung zu Ziffer 2.1.2 der Zusatzbedingungen gilt:
                                                                                 Höchstgrenze ersetzt.
Nach dem Tod des Unfall-Rentenbeziehers verbleibt ein Anspruch von
insgesamt 100 Prozent der Unfall-Rente bei den Erbberechtigten gemäß             9.3.3. Behandlungskosten bei Tauchunfällen
gesetzlicher Erbfolge. Als Bemessungsgrundlage gilt die Höhe der Unfall-         Abweichend von Ziffer 2.2.3 der Zusatzbedingungen werden die Behand-
Rente in dem Monat, in dem der Unfall-Rentenbezieher verstirbt.                  lungskosten im Rahmen der Such-, Bergungs- und Rettungskosten
An minderjährige Erbberechtigte werden die Leistungen maximal bis zur            gemäß Ziffer 2.2.1. der Zusatzbedingungen ohne Höchstgrenze ersetzt.
Vollendung des 18. Lebensjahres weitergezahlt.
                                                                                 9.3.4. Kosmetische Operationen und Zahnersatz
An volljährige Erbberechtigte werden die Leistungen 5 Jahre lang nach
dem Tod des Unfall-Rentenbeziehers weitergezahlt.                                Abweichend von Ziffer 2.2.5.1 der Zusatzbedingungen werden die Kosten
                                                                                 für kosmetische Operationen und Zahnersatz ohne Höchstgrenze ersetzt.
9.2.2. Unfall-Spitalgeld
                                                                                 9.3.5. Kur- und Rehabilitationskosten
Abweichend von Ziffer 2.1.4.1 der Zusatzbedingungen wird das vereinbar-
te Unfall-Spitalgeld für mindestens 5 Tage gezahlt. Die weiteren Voraus-         Abweichend von Ziffer 2.2.8 der Zusatzbedingungen werden die Kosten
setzungen gemäß Ziffer 2.1.4.1 a) und b) bleiben unberührt.                      für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ohne Höchstgrenze ersetzt.

Darüber hinaus wird – in Ergänzung zu Ziffer 2.1.4.1 – das vereinbarte           9.3.6. Behinderungsbedingte Kosten
Unfall-Spitalgeld für jeden Kalendertag gezahlt, mindestens jedoch für 5
Tage,                                                                            Abweichend von Ziffer 2.2.9 der Zusatzbedingungen ist der Ersatz behin-
                                                                                 derungsbedingter Kosten auf insgesamt 25.000 Euro begrenzt.
a)   an dem die versicherte Person unfallbedingt einen medizinisch
     notwendigen vollstationären Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt ab-
                                                                                 9.3.7. Umschulungsmaßnahmen
     solviert.
                                                                                 Abweichend von Ziffer 2.2.10 der Zusatzbedingungen werden die Kosten
b)   an dem sich die versicherte Person unfallbedingt in einer medizi-
                                                                                 für Umschulungsmaßnahmen ohne Höchstgrenze ersetzt.
     nisch notwendigen vollstationären Desensibilisierungsmaßnahme
     zur Behandlung von Allergien befindet.
                                                                                 9.3.8. Psychologische Betreuung
c)   an dem bei der versicherten Person eine unfallbedingte und medizi-
                                                                                 Abweichend von Ziffer 2.2.11 der Zusatzbedingungen ist der Kostener-
     nisch notwendige ambulante ärztliche Erstversorgung eines Kno-
                                                                                 satz für psychologische Betreuung und Behandlungen auf insgesamt
     chenbruchs durchgeführt wird.                                               5.000 Euro begrenzt.
d)   an dem die versicherte Person unfallbedingt einen medizinisch
     notwendigen Kurzzeitpflege-Aufenthalt in einem Pflege- oder Senio-          9.3.9. Besondere Leistungen für Kinder
     renheim absolviert, der in unmittelbarem Anschluss an einen Spital-         a)   Abweichend von Ziffer 2.2.12.1 der Zusatzbedingungen beträgt die
     aufenthalt durchgeführt wird. Der Leistungsanspruch ist in diesen                Höhe der Vollwaisenrente mindestens 12.000 Euro pro Jahr und
     Fällen auf insgesamt 30 Kalendertage begrenzt.                                   Kind.


                                                                          15 von 17

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                     Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Österreich

b)   Abweichend von Ziffer 2.2.12.3 der Zusatzbedingungen werden die            9.6.2. Schwangerschaft, Geburt oder Adoption
     nachgewiesenen Kosten für die Kinderbetreuung und eine Haus-
                                                                                Abweichend von Ziffer 5.1.2. der Zusatzbedingungen gilt im Rahmen des
     haltshilfe bis maximal 120 € pro Tag übernommen. Die Leistungen
     werden erbracht, bis der versicherten Person zugemutet werden              Versicherungsschutzes der Familienvorsorge bei Schwangerschaft,
     kann, ihre Versorgungs- und Betreuungspflichten wieder selbst zu           Geburt und Adoption für die Leistungsart Invalidität eine Versicherungs-
     übernehmen, längstens jedoch bis 6 Monate nach dem Unfallereig-            summe von 100.000 Euro. Zusätzlich gilt die Leistungsart Unfall-
     nis.                                                                       Todesfallleistung in Höhe von 10.000 Euro versichert.
c)   Abweichend von Ziffer 2.2.12.4 der Zusatzbedingungen werden die            Darüber hinaus gilt bei Geburt und Adoption eines Kindes die Leistungs-
     nachgewiesenen Kosten für den notwendigen Privatunterricht ohne            art Unfall-Spitalgeld mit Genesungsgeld in Höhe von 20 Euro versichert.
     Höchstgrenze ersetzt.
     Die Leistungen werden für maximal 6 Monate übernommen.                     9.6.3. Prämienbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers
d)   Abweichend von Ziffer 2.2.12.5 der Zusatzbedingungen ersetzen              Abweichend von Ziffer 5.1.3 b) der Zusatzbedingungen gelten die Best-
     wir im Rahmen der versicherten Rooming-in-Leistungen auf Ihren             immungen der Ziffer 5.1.3 a) der Zusatzbedingungen auch dann, wenn
     Wunsch auch alternativ die tatsächlich entstandenen, nachgewie-            die Versicherung zum Zeitpunkt des Todes bereits gekündigt war.
     senen Übernachtungskosten. Auf eine Begrenzung der Anzahl der
     Übernachtungen wird verzichtet.
                                                                                9.7. Verdienstausfall von Selbständigen
9.3.10. Versorgung von Haustieren                                               Abweichend von Ziffer 10 der Zusatzbedingungen wird bei Selbständigen
Abweichend von Ziffer 2.2.13 der Zusatzbedingungen werden die Kosten            ein fester Betrag von 4 Promille der für die versicherte Person vereinbar-
für die tiergerechte Unterbringung ohne Höchstgrenze ersetzt. Die Leis-         ten Invaliditätsgrundsumme, höchstens jedoch 1.000 Euro erstattet,
tungen werden erbracht, bis der versicherten Person zugemutet werden            sofern der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen werden kann.
kann, ihre Versorgungspflichten wieder selbst zu übernehmen, längstens
jedoch bis 12 Monate nach dem Unfallereignis.
                                                                                Der Leistungsfall
9.3.11. Sofort- bzw. Kapitalleistung bei schweren Verletzungen und
Verbrennungen
                                                                                10. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Oblie-
a)   Abweichend von Ziffer 2.2.14 und 2.2.15 a) der Zusatzbedingungen
     zahlen wir eine Sofort- bzw. Kapitalleistung in Höhe von 25.000 €.         genheiten)?
     Eine Begrenzung auf die versicherte Invaliditätssumme (Grund-              Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere
     summe ohne Progression) entfällt.
                                                                                Leistung nicht erbringen.
b)   In Ergänzung zu Ziffer 2.2.14 und 2.2.15 der Zusatzbedingungen
                                                                                a)   Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht
     gilt bei Immobilienerwerb folgende Regelung:
                                                                                     herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich
     Wir zahlen eine erhöhte Sofort- bzw. Kapitalleistung, wenn Sie
                                                                                     einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns un-
     und/oder Ihr Partner (Ehepartner oder Partner einer eingetragenen
                                                                                     terrichten.
     Lebensgemeinschaft) während der Gültigkeit des Unfall-
                                                                                     Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn die versicherte
     Versicherungsvertrages erstmals Wohneigentum zur Eigennutzung
                                                                                     Person bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen erst
     erwerben oder bauen und während eines Zeitraums von 5 Jahren
                                                                                     dann einen Arzt hinzuzieht und uns unterrichtet, wenn der wirkli-
     ab Baubeginn oder Eigentumserwerb bei Ihnen oder Ihrem Partner
                                                                                     che Umfang erkennbar wird. Eine generelle Verpflichtung der ver-
     eine der unter Ziffer 2.2.14. a) bis f) oder Ziffer 2.2.15 der Zusatz-
                                                                                     sicherten Person sich einer Operation zu unterziehen, besteht je-
     bedingungen genannten schweren Unfallverletzungen eintritt.
                                                                                     doch nicht.
     Die erhöhte Sofort- bzw. Kapitalleistung beträgt für Sie und Ihren
                                                                                b)   Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die
     Partner (jeweils soweit im Rahmen des Vertrages mitversichert):
                                                                                     versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns zurücksen-
     –    50.000 Euro bei Eintritt im 1. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.                   den; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte
     –    45.000 Euro bei Eintritt im 2. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.                   müssen in gleicher Weise erteilt werden.
     –    40.000 Euro bei Eintritt im 3. Jahr ab Erwerb/Baubeginn               c)   Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn Sie oder die
     –    35.000 Euro bei Eintritt im 4. Jahr ab Erwerb/Baubeginn                    versicherte Person die Schadenmeldung gemäß Ziffer 10 a) und
     –    35.000 Euro bei Eintritt im 5. Jahr ab Erwerb/Baubeginn                    b) innerhalb des ersten Jahres vom Unfalltag an gerechnet bei uns
     Der Anspruch auf die Zahlung der erhöhten Sofort- bzw. Kapitalleis-             einreichen.
     tung kann während eines Zeitraums von insgesamt 3 Jahren, vom              d)   Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte
     Unfallereignis an gerechnet, geltend gemacht werden.                            Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen
     Er endet jedoch in jedem Fall zum Zeitpunkt der Veräußerung des                 Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstaus-
     Wohneigentums oder der Beendigung des Versicherungsvertrages.                   falles tragen wir.
     Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Zeitpunkt des Eigen-              Kann bei Selbstständigen der Verdienstausfall nicht konkret nach-
     tumserwerbs bzw. des Baubeginns von Ihnen nachzuweisen.                         gewiesen werden, wird ein fester Betrag von 2 Promille der für die
                                                                                     versicherte Person vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, höchs-
                                                                                     tens jedoch 500 Euro erstattet.
9.4. Arbeitslosigkeit
                                                                                e)   Ärzte, die die versicherte Person – auch aus anderen Anlässen –
Abweichend von Ziffer 6 der Zusatzbedingungen erlischt der Unfallversi-
                                                                                     behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versiche-
cherungsvertrag ohne besondere Vereinbarung, wenn die Prämien-
befreiung mehr als 36 Monate dauert.                                                 rungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen
                                                                                     Auskünfte zu erteilen.
9.5. Fälligkeit der Leistung                                                    f)   Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion
Abweichend von Ziffer 12 der Zusatzbedingungen sind wir verpflichtet, bei            durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
einem Invaliditätsanspruch innerhalb eines Monats in Textform zu erklä-
ren, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen.                    11. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Oblie-
                                                                                genheiten?
9.6. Familien-Vorsorgeversicherung
                                                                                a)   Wird eine Obliegenheit gemäß Ziffer 10 der Zusatzbedingungen
9.6.1. Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft                           vorsätzlich verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
Abweichend von Ziffer 5.1.1. der Zusatzbedingungen gilt:                        b)   Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berech-
                                                                                     tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens ent-
     Im Rahmen des Versicherungsschutzes der Familienvorsorge gilt
                                                                                     sprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie
     bei Eheschließung oder mit Beginn einer eingetragenen Lebens-
                                                                                     durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen
     partnerschaft für die Leistungsart Invalidität eine Versicherungs-
                                                                                     hingewiesen haben.
     summe von 100.000 Euro.
     Darüber hinaus gilt die Leistungsart Unfall-Todesfallleistung in Höhe           Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
     von 10.000 Euro und die Leistungsart Unfall-Spitalgeld mit Gene-                verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
     sungsgeld in Höhe von 20 Euro versichert.                                       Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachwei-
                                                                                     sen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt o-
                                                                                     der die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststel-


                                                                         16 von 17

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                    Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Österreich

     lung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,
     wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
c)   Unterlassen Sie die Abgabe einer Anzeige oder geben fahrlässig
     eine unrichtige Anzeige ab oder unterlassen fahrlässig die Erfüllung
     einer sonstigen Obliegenheit, so werden wir von der Verpflichtung
     zur Leistung jedoch nicht frei, wenn Sie nachweisen, dass das Ver-
     säumnis nur auf einem Versehen beruht und nach seinem Erken-
     nen unverzüglich nachgeholt wird. Handelt es sich um die Anzeige
     eines Umstandes, aufgrund dessen eine Zuschlagsprämie zu ent-
     richten ist, so muss diese rückwirkend ab dem Zeitpunkt bezahlt
     werden, an dem dieser Umstand eingetreten ist.
d)   Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns
     zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vorver-
     traglichen Anzeigepflicht ausüben.


12. Wann sind die Leistungen fällig?
a)   Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts-
     anspruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob
     und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris-
     ten beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen:
     –     Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen,
     –     beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den
           Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung
           der Invalidität notwendig ist.
b)   Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs-
     anspruchs entstehen, übernehmen wir.
c)   Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
     Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
d)   Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest,
     zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
     Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor-
     schuss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer-
     den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr besteht.
e)   Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längs-
     tens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen
     zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
     verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht
     muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leis-
     tungspflicht gemäß Ziffer 12 a), von Ihnen vor Ablauf der Frist aus-
     geübt werden.
f)   Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung,
     als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent
     jährlich zu verzinsen.
g)   Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir
     berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei-
     nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der
     nächsten Fälligkeit.


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