# BarmeniaGothaer Barmenia Premium-Schutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-unfall-barmenia-premium.php
- Rechtlicher Träger: Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-unfall-barmenia-premium.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Barmenia-Unfallversicherungsbedingungen Premium-Schutz (A3160)](https://barmenia-direkt.de/wp-content/uploads/2024/01/A3160-Premium.pdf), Fassung A 3160-11 01/2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Grundsumme für Invalidität (dauernde Beeinträchtigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind – die vereinbarte Versicherungssumme und – der unfallbedingte Invaliditätsgrad. | Ziffer 2.1.2.1, Seite 7 |
| Geltungsbereich (weltweit, rund um die Uhr, Beruf und Freizeit) | ja | Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags – weltweit und – rund um die Uhr. | Ziffer 1.2, Seite 7 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (AUB) | ja | in keinem Punkt schlechter stellen als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung. | Ziffer 9.4, Seite 21 |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | ja | die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Arbeitskreis "Beratungsprozesse" (mit Stand 28.09.2015) empfohlen wurden. | Ziffer 9.5, Seite 21 |
| Besserstellungsgarantie (bessere Bedingungen anderer Anbieter gelten mit) | ja | so gelten diese neuen Bedingungen ab … ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle. | Ziffer 9.3, Seite 21 |
| Vorversicherergarantie (Leistung mindestens wie im Vorvertrag) | ja, bis 250.000 € | insgesamt auf einen Betrag von 250.000 EUR begrenzt. | Ziffer 9.1.2.1.3, Seite 20 |
| Versicherbare Personen (keine Ausnahme für Pflegebedürftige oder schwer Erkrankte) | nein | Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, die folgende Berufstätigkeiten/Beschäftigungen ausüben: | Ziffer 10.2.2, Seite 22 |
| Gliedertaxe: Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Arms | ja | Arm ................................................................ 70 % | Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk | ja | Hand .............................................................. 60 % | Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Daumen | ja | Daumen ......................................................... 25 % | Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Zeigefinger und andere Finger | ja | Zeigefinger ..................................................... 20 % | Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Bein über der Mitte des Oberschenkels | ja | Bein über der Mitte des Oberschenkels ........ 70 % | Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Bein bis unterhalb des Knies | ja | Bein bis unterhalb des Knies ......................... 65 % | Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Fuß im Fußgelenk | ja | Fuß ................................................................. 55 % | Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Auge (Verlust der Sehfähigkeit) | ja | Auge ............................................................... 80 % | Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr | ja | Gehör auf einem Ohr ..................................... 50 % | Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Geruchssinn | ja | Geruchssinn ................................................... 25 % | Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Geschmackssinn | ja | Geschmackssinn ........................................... 25 % | Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Stimme (Verlust der Sprechfähigkeit) | ja | Sprachvermögen ......................................... 100 % | Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: innere Organe (Niere, Milz, Lunge) | ja | Niere .............................................................. 30 % | Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8 |
| Progression 225 Prozent | ja | 225 %-Staffel – abgekürzt P225 – sofern im Vertrag vereinbart – | Ziffer 4.3, Seite 14 |
| Progression 350 Prozent | ja | 350%-Staffel – abgekürzt P350 – sofern im Vertrag vereinbart – | Ziffer 4.4, Seite 14 |
| Progression 500 Prozent | ja | 500 %-Staffel – abgekürzt P500 – sofern im Vertrag vereinbart – | Ziffer 4.5, Seite 14 |
| Progression 1000 Prozent | ja | 1.000 %-Staffel – abgekürzt P1.000 – sofern im Vertrag vereinbart – | Ziffer 4.8, Seite 15 |
| Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen: Kürzung erst ab einem Mitwirkungsanteil von | ja | Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 70 %, nehmen wir keine Minderung vor. | Ziffer 6.2.2.3, Seite 19 |
| Frist für den Eintritt der Invalidität nach dem Unfall | ja | Die Invalidität ist innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall – eingetreten und | Ziffer 2.1.1.2, Seite 7 |
| Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität | ja | innerhalb von 36 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt worden. | Ziffer 2.1.1.2, Seite 7 |
| Frist für die Geltendmachung der Invalidität beim Versicherer | ja | Sie müssen die Invalidität innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. | Ziffer 2.1.1.3, Seite 7 |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, bei Kindern) | ja | fünf Jahre nach dem Unfall bei Beantragung durch Sie, | Ziffer 13.4.1, Seite 23 |
| Vorinvalidität: Abzug einer bereits bestehenden Beeinträchtigung | ja | Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. | Ziffer 2.1.2.2.3, Seite 8 |
| Vorschuss auf die Invaliditätsleistung | ja, bis 15.000 € | Ist keine Todesfallsumme vereinbart, kann ein angemessener Vorschuss auf die zu erwartende Invaliditätsleistung bis höchstens 15.000 EUR verlangt werden, sofern keine akute Lebensgefahr | Ziffer 13.3, Seite 23 |
| Mindestinvaliditätsgrad, unter dem nichts gezahlt wird (Abzugsfranchise) | keine | Bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR und einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 20 % zahlen … wir 20.000 EUR. | Ziffer 2.1.2.1, Seite 7 |
| Unfall durch Eigenbewegung (ohne äußere Einwirkung) | ja | Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung | Ziffer 1.4.5, Seite 7 |
| Erhöhte Kraftanstrengung (Verrenkung, Zerrung, Zerreißung) | ja | Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. | Ziffer 1.4.5, Seite 7 |
| Zeckenbiss (FSME, Borreliose) | ja | Frühsommer Meningo-Enzephalitis | Ziffer 3.18.1.2 a), Seite 13 |
| Insektenstich und Tierbiss (auch allergische Reaktion) | ja | Mitversichert sind Insektenstiche, die nachfolgend abschließend aufgeführten Infektionen und andere Haut- oder Schleimhautverletzungen einschließlich allergischer Reaktionen. | Ziffer 3.18.1.1, Seite 13 |
| Infektionen durch Unfallverletzung und Infektionskrankheiten mit Unfallbezug | ja | Versicherungsschutz für Gesundheitsschäden besteht, wenn die erstmalige … Diagnose der Erkrankung durch einen Arzt frühestens drei Monate nach Ausstellung des Versicherungsscheines erfolgt. | Ziffer 3.18.1.2, Seite 13 |
| Lebensmittelvergiftung und Vergiftung durch Einnahme von Stoffen | ja | als Folge von Vergiftungen durch die Einnahme von Stoffen, deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war (z. B. Nahrungsmittelvergiftungen); | Ziffer 1.4.4 a), Seite 7 |
| Tod und Schäden durch Ertrinken oder Ersticken unter Wasser | ja | das Ertrinken sowie der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung; | Ziffer 1.4.1.1, Seite 7 |
| Erfrierungen | ja | Gesundheitsschäden durch Erfrierungen; | Ziffer 1.4.1.2, Seite 7 |
| Sonnenstich, Hitzschlag, Sonnenbrand | ja | Gesundheitsschäden durch Erleiden eines Sonnenbrandes oder Sonnenstiches; | Ziffer 1.4.1.3, Seite 7 |
| Plötzliches Einatmen von Gasen und Dämpfen | ja | durch allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Staubwolken, Säuren und Ähnliches erleidet, sofern es sich nicht um Gesundheitsschäden handelt, die als Berufs- und Gewerbekrankheiten gelten. | Ziffer 1.4.3, Seite 7 |
| Bandscheibenvorfall durch Unfall | nein | Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und | Ziffer 8.2.1, Seite 19 |
| Bauchwand- und Unterleibsbrüche | ja | Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche erleidet, | Ziffer 1.4.5 a), Seite 7 |
| Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallursache oder Unfallfolge | ja | die Bewusstseinsstörung durch einen akuten Herzinfarkt oder einen akuten Schlaganfall verursacht wurde; die unmittelbaren Gesundheitsschäden durch den Herzinfarkt oder den Schlaganfall selbst bleiben von der Leistungspflicht ausgeschlossen. | Ziffer 3.23 c), Seite 13 |
| Psychische Reaktionen nach einem Unfall (posttraumatische Belastungsstörung) | nein | Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen … auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. | Ziffer 8.2.5, Seite 20 |
| Bewusstseinsstörungen und Unfälle unter Alkohol oder Medikamenten (Promillegrenze) | ja | die Bewusstseinsstörung durch Trunkenheit verursacht ist; beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt nicht über 1,3 Promille liegt; | Ziffer 3.23 a), Seite 13 |
| Epileptische und andere Krampfanfälle als Unfallursache | ja | der Unfall durch einen epileptischen Anfall oder anderen Krampfanfall, der den ganzen Körper der versicherten Person ergreift, hervorgerufen wird; | Ziffer 3.23 e), Seite 13 |
| Kinderkrankheiten mit dauernder Beeinträchtigung (Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung) | ja | Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Paratyphus, Pest, Pocken, Röteln, Scharlach, | Ziffer 3.18.1.2 a), Seite 13 |
| Impfschäden | ja | Versicherungsschutz besteht für Impfschäden durch Schutzimpfungen, sofern die erstmalige Diagnose der von einer Impfung verursachten Erkrankung durch einen Arzt nicht vor Ablauf von drei Monaten nach Ausstellung des Versicherungsscheines erfolgt. | Ziffer 3.19, Seite 13 |
| Unfallrente (monatlich, ab welchem Invaliditätsgrad) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der nach den vertraglichen Vereinbarungen zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls geltenden Versicherungssumme für die Rentenleistung. | Ziffer 2.1.3.2, Seite 8 |
| Übergangsleistung bei starker Beeinträchtigung über Monate | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. | Ziffer 2.7.2, Seite 10 |
| Krankenhaustagegeld | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens jedoch für fünf Jahre ab dem Tag des Unfalls. | Ziffer 2.2.2, Seite 9 |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 2 Jahre in … Höhe der für das Krankenhaustagegeld vereinbarten Versicherungssumme. | Ziffer 2.3.2, Seite 9 |
| Leistung bei Unfalltod | ja, bis zur Versicherungssumme | Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall. | Ziffer 2.4.1, Seite 9 |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen (Querschnitt, Amputation, Hirnschaden) | ja, bis 25.000 € | wird einmalig eine Sofortleistung in Höhe von 25.000 EUR gezahlt, sofern nicht der Tod innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall eintritt: | Ziffer 3.4.1, Seite 10 |
| Leistung bei Knochenbrüchen (auch ohne Invalidität) | ja, bis 5.000 € | Schmerzensgeld bei bestimmten Unfallverletzungen – sofern im Vertrag vereinbart | Ziffer 4.2, Seite 14 |
| Such-, Bergungs- und Rettungskosten (auch Hubschrauber, Rücktransport) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten. | Ziffer 3.2.3, Seite 10 |
| Kosmetische Operationen nach einem Unfall (auch Zahnersatz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten (einschließlich Material- und Laborkosten). | Ziffer 3.7.2, Seite 11 |
| Kurkosten und Rehabilitationsmaßnahmen | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen die nachgewiesenen, von der versicherten Person selbst … getragenen Reha-/Kurkosten ohne Begrenzung. | Ziffer 3.3.2, Seite 10 |
| Reha-Management (Begleitung durch einen Rehabilitationsdienst) | ja, bis 10.000 € | Kosten bis zu einem Betrag von 10.000 EUR je Versicherungsfall. | Ziffer 3.1.3, Seite 10 |
| Rooming-in (Unterbringung eines Elternteils beim Kind im Krankenhaus) | ja, bis zur Versicherungssumme | so übernehmen wir die dafür anfallenden Mehrkosten. | Ziffer 3.20, Seite 13 |
| Motorsport: Rennen, Training, Fahrsicherheitstraining mitversichert | nein | Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen. | Ziffer 8.1.5, Seite 19 |
| Luftfahrt: Fluggast, Privatpilot, Gleitschirm, Fallschirm mitversichert | ja | Es besteht Versicherungsschutz als Flugschüler, weil dafür (noch) keine Lizenz erforderlich ist sowie als Passagier in Luftfahrzeugen einschließlich Luftsportgeräten, | Ziffer 8.1.4, Seite 19 |
| Kriegsereignisse und innere Unruhen: passives Kriegsrisiko im Ausland | ja | Die versicherte Person wird auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen. | Ziffer 8.1.3, Seite 19 |
| Kernenergie und Strahlen: Umfang des Ausschlusses (Heilbehandlung mitversichert) | nein | Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind. | Ziffer 8.1.6, Seite 19 |
| Tauchen: tauchtypische Gesundheitsschäden (Caissonkrankheit, Trommelfell) mitversichert | ja | das Ertrinken sowie der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung; | Ziffer 1.4.1.1, Seite 7 |
| Wassersport: Segeln, Regatten, Hochseetörns ohne Ausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Gefahrenerhöhung bei Berufswechsel (Wechsel der Gefahrengruppe, Meldefrist) | ja | Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen … Sie uns unverzüglich mitteilen. | Ziffer 10.2.1, Seite 21 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | ja | so wird der Versicherungsvertrag für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt. | Ziffer 3.16.2, Seite 12 |
| Nachversicherungsgarantie (Summe erhöhen ohne Gesundheitsprüfung) | ja | Innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren können Sie die Versicherungssummen um 25 % der jeweils zuletzt geltenden | Ziffer 2.5.3, Seite 9 |
| Laufzeit und Kündigung (auch Kündigung nach einem Unfall) | ja | Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. | Ziffer 14.2.3, Seite 23 |
| Obliegenheiten nach einem Unfall (Meldefrist, Arzt, Kosten ärztlicher Gutachten) | ja | Nach einem Unfall müssen Sie oder die versicherte Person einen Arzt hinzuziehen und uns Mitteilung machen. | Ziffer 11.1, Seite 22 |
| Capital por fallecimiento (Todesfallkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente nach Baremo (Tabelle im Werk, Bezug zum gesetzlichen Baremo) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos de sepelio (Bestattungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Asistencia sanitaria (Heilkosten, freie Arztwahl oder Vertragskliniken) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Barmenia-Unfallversicherungsbedingungen Premium-Schutz (A3160)

```text
[Seite 1]
 Ihre Unfallversicherung
 „Premium-Schutz“
 im Überblick…

                                                                                                  Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                                                                  Barmenia-Allee 1
                                                                                                  42119 Wuppertal


Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen der Unfallversicherung „Premium-Schutz“
● in keinem Punkt schlechter sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen
    Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung;
● die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ (mit Stand 28.09.2015) empfohlen wurden.

Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Unfallversicherung „Premium-Schutz“ verschaffen kön-
nen, sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Vorteile aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen
verbindlichen Regelungen finden Sie in den „Barmenia-Unfallversicherungsbedingungen – Premium-Schutz“ (ab Seite 5).
In der Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen die
ausführlichen verbindlichen Regelungen zu finden sind.


Diese Leistung des Premium-Schutzes                                                                                   finden Sie in den Versi-
                                                                                                                      cherungsbedingungen
                                                                                                                      auf Seite unter Ziffer


– Versichert sind Unfälle – weltweit.                                                                                     7                      1
  Wir leisten für Gesundheitsschädigungen, die durch Unfälle hervorgerufen werden.
– Keine Leistungsminderung bei Mitwirkung von Krankheiten/Gebrechen an den Unfallfolgen, sofern die versicherte          18                      6
  Person zum Unfallzeitpunkt maximal 67 Jahre als ist und keine Pflegebedürftigkeit (ab Pflegerad 3) besteht
  Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen.

A. Diese Leistungsarten können Sie versichern

– Invaliditätsleistung                                                                                                    7                   2.1
  – Invaliditäts-Kapitalleistung                                                                                          7                 2.1.2
  – Unfallrente                                                                                                           8                 2.1.3
– Krankenhaustagegeld                                                                                                     8                   2.2
– Genesungsgeld (automatisch versichert, wenn Sie ein Krankenhaustagegeld gewählt haben)                                  9                   2.3
– Todesfallleistung                                                                                                       9                   2.4
– Übergangsleistung                                                                                                       9                   2.7

B. Wichtige Fristen zur Invaliditätsleistung

– Für den Anspruch auf eine Invaliditätsleistung müssen folgende Fristen eingehalten werden:                              7               2.1.1.2
  – Die Invalidität muss eingetreten sein innerhalb von           36 Monaten nach dem Unfall;
  – Die Invalidität muss ärztlich festgestellt sein innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall;
  – Sie müssen Ihren Anspruch auf Invaliditätsleistung
    geltend machen innerhalb von                                  36 Monaten nach dem Unfall.                             7               2.1.1.3

C. Erweiterungen des „Unfallbegriffs“

Mitversichert sind auch folgende Ereignisse und Gesundheitsschäden:
– Ertrinken;                                                                                                              7               1.4.1.1
– Tauchtypische Gesundheitsschäden z. B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzung – wir leisten auch für die               7              1.4.1.1+
  Behandlung in einer Dekompressionskammer;                                                                              10               3.2.2.1
– Erfrierungen;                                                                                                           7               1.4.1.2
– Gesundheitsschäden durch Sonnenbrand und Sonnenstich;                                                                   7               1.4.1.3
– Unfreiwilliger Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug (auch Ersticken);                                         7               1.4.1.4
– Gesundheitsschäden durch ein Höhenlungenödem oder Höhenhirnödem aufgrund akuter Höhenkrankheit;                         7               1.4.1.5
– Gesundheitsschäden durch Explosions- oder Druckwellen;                                                                  7               1.4.1.6
– Gesundheitsschäden durch mechanische, chemische oder elektrische Einwirkungen;                                          7               1.4.1.7

A 3160-11 01/2024                                                  Seite 1 von 27

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                                                                                                                     auf Seite unter Ziffer


– Bewusst in Kauf genommene Gesundheitsschäden wegen der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen;                       7               1.4.2
– Gesundheitsschädigungen durch allmähliche Einwirkung von Gasen und Dämpfen, Staubwolken und Säuren                     7               1.4.3
  (nicht aber Berufs-/Gewerbekrankheiten);
– Vergiftungen (durch Einnahme schädlicher Stoffe) – auch Nahrungsmittelvergiftungen sind versichert;                    7             1.4.4 a)
– Vergiftungen durch den Kontakt zu Pflanzen oder anderen Stoffen;                                                       7             1.4.4 b)
– Alkoholvergiftungen;                                                                                                   7             1.4.4 c)
– Durch erhöhte Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen verursachte                                                       7               1.4.5
  – Bauch- oder Unterleibs- und Knochenbrüche,
  – Verrenkungen von Gelenken,
  – Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken,
  – sonstige Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule,
  nicht aber Schädigung der Bandscheiben;
– Oberschenkelhals- und Armbruch sind – unabhängig von der Ursache (also auch durch Krankheit) – versichert;             7               1.4.6
– Gesundheitsschädigungen durch nicht oder falsch verabreichte Medikamente infolge Entführung/Geiselnahme.               7               1.4.7

D. Aufhebung/Einschränkung von Ausschlüssen

Unter Ziffer 8 der Versicherungsbedingungen sind die Versicherungsausschlüsse geregelt.
Von diesen Ausschlüssen gelten etliche Ausnahmen, für die wir trotzdem leisten.
Hier die wichtigsten Fälle, für die wir Versicherungsschutz bieten:
– Unfälle bei Raufereien und Schlägereien sind mitversichert, wenn die versicherte Person nicht der Urheber war;        19               8.1.2
– Unbefugter Gebrauch eines Kfz durch Minderjährige oder entmündigte Erwachsene;                                        19             8.1.2 a)
– Herstellung oder Gebrauch selbstgebauter Feuerwerkskörper durch Minderjährige oder entmündigte Erwachsene             19             8.1.2 b)
  (Voraussetzung ist jedoch, dass mit dem Feuerwerkskörper keine Sachbeschädigung oder Körperverletzung
  beabsichtigt wurde);
– Kitesurfen;                                                                                                           19               8.1.4
– Fahrtveranstaltungen (bei denen es auf die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt) sind versichert      19             8.1.5 a)
  (z. B. Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten, Ballonverfolgungsfahrten und Sicherheitstrainings);
– Gelegentliche Fahrten mit Leihkarts auf Kartanlagen sind versichert (weltweit);                                       19             8.1.5 b)
– Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Laser-, Maserstrahlen und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen                19               8.2.2
  sind versichert.

E. Generell im Versicherungsschutz enthaltene Leistungsarten

– Rehabilitations-Management-Serviceleistungen bis 10.000 EUR;                                                          10                 3.1
– Bergungskosten inklusive Rücktransportkosten ohne Begrenzung;                                                         10                 3.2
– Kurkostenbeihilfe/Reha-Kosten in Höhe der tatsächlich aufgewendeten Kosten – ohne Begrenzung;                         10                 3.3
– Sofortleistung bei bestimmten Schwerverletzungen bis 25.000 EUR;                                                      10                 3.4
– Zusätzliche Leistung bei Schwerverletzungen nach Erwerb/Bau von selbstgenutztem Wohneigentum den                      10                 3.5
  letzten 5 Jahren vor dem Unfall – gestaffelt bis auf 25.000 EUR;
– Komageld: 36 EUR ab dem ersten Tag für längstens 3 Jahre;                                                             11                 3.6
– Kosten für kosmetische Operationen einschließlich Zahnersatzkosten;                                                   11                 3.7
– Behinderungsbedingte Mehraufwendungen ab 50 %-iger Invalidität bis zu 50.000 EUR                                      11                 3.8
  (z. B. für den Umbau von Kfz und Wohnung oder Umzug);
– Kostenbeteiligung – bis 3 Jahre nach dem Unfall – für                                                                 11                 3.9
  – ärztlich verordnete medizinische Hilfsmittel
    (z. B. für Arm-/Beinprothese, Geh-/Stützapparate, Roll-/Krankenfahrstuhl),
  – künstliche Organe und Organtransplantationen;
– Umschulungsmaßnahmen – Kostenerstattung bei Durchführung einer staatlich anerkannten Umschulung wegen                 11                3.10
  unfallbedingter Berufsunfähigkeit bis 20.000 EUR;
– Haushaltshilfegeld bis 50 EUR je Tag, längstens für 30 Tage;                                                          11                3.11
– Psychologische Soforthilfe nach Überfall/Geiselnahme (Kostenübernahme für die ersten 10 Sitzungen);                   11                3.12
– Kosten für psychologische Unterstützung der versicherten Person werden bis 1.000 EUR übernommen, wenn                 11                3.13
  Anspruch auf Sofortleistungen bei Schwerverletzungen besteht;
– Volle Kostenübernahme für Nachhilfeunterricht versicherter Kinder – bis 6 Monate;                                     11                3.14
– Beistandsleistungen des Barmenia-Assistance-Centers                                                                   11                3.15

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                                                                                                                     auf Seite unter Ziffer

  (z. B. 24-Stunden-Informationsdienst und viele Hilfen bei Notfällen im In- und Ausland);
– Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit für max. 12 Monate;                                                            12                3.16
– Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit für max. 12 Monate;                                                          12                3.17
– Versicherungsschutz besteht für                                                                                       13                3.18
  – folgende Infektionen:
    Borreliose, Bruccellose, Cholera, Diphterie, Dreitagefieber, Echinokokkose (Fuchsbandwurm), Kinderlähmung
    (Poliomyelitis), Fleckfieber, FSME (Frühsommer Meningo-Enzephalitis), Gelbfieber, Gürtelrose Hirnhautentzün-
    dung (Meningitis), Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Paratyphus, Pest, Pocken, Röteln, Scharlach,
    Schlafkrankheit, Tularämie (Hasenpest), Typhus, Windpocken) nach einer Wartezeit von 3 Monaten,
  – Tetanus (Wundstarrkrampf), Tollwut;
  – Infektionen durch Parasitenbefall und das Eindringen von Tiergelegen;
  – Infektionen durch geringfügige Haut-/Schleimhautverletzungen, wenn das ursächliche Ereignis innerhalb
    4 Wochen angezeigt wurde (Wartezeit 3 Monate);
  – Infektionen durch sonstige (nicht geringfügige) Unfallverletzungen;
    einschließlich Blutvergiftungen und Wundinfektionen;
  – Nicht infektionsbedingte Folgen von Insektenstichen und anderen Haut- oder Schleimhautverletzungen ein-
    schließlich allergischer Reaktionen. Eine stationäre Desensibilisierungsmaßnahme auf Grund einer solchen
    allergischen Reaktion gilt als unfallbedingter Krankenhausaufenthalt.
– Versicherungsschutz besteht für Impfschäden nach einer Schutzimpfung (Wartezeit 3 Monate);                            13                3.19
– Volle Kostenübernahme bei Rooming-In Leistungen für minderjährige Kinder;                                             13                3.20
– 25.000 EUR bei Tod beider bei uns versicherter Elternteile durch ein Unfallereignis;                                                    3.21
– 2.500 EUR Soforthilfe bei Gewaltstraftat;                                                                             13                3.22
– Mitversicherung von alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen (beim Lenken von Kfz gilt die Mitversicherung            13 und       3.23 a) und
  bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,3 ‰);                                                                            19               8.1.1
– Mitversicherung von Bewusstseinsstörungen durch ärztlich verordnete Medikamente;                                      13             3.23 b)
– Unfälle durch
  – Herzinfarkt, Schlaganfall (die unmittelbaren Gesundheitsschäden durch den Herzinfarkt oder den Schlaganfall         13             3.23 c)
     selbst sind nicht versichert),
  – Herz- oder Kreislaufstörungen, Ohnmachtsanfällen, Schwindel, Bewusstlosigkeit,                                      13             3.23 d)
  – epileptische Anfälle und andere Krampfanfälle;                                                                      13             3.23 e)
  sind mitversichert.
– Bewusstseinsstörungen, die durch die unfreiwillige Verabreichung von sog. K.-o.-Tropfen verursacht werden;            14             3.23 g)
– Übermüdung (Schlaftrunkenheit), Schlafwandeln und das Einschlafen durch Übermüdung gelten nicht als                   14             3.23 h)
  Bewusstseinsstörung;
– Bewusstseinsstörungen, die durch Unterzuckerung oder Überzuckerung verursacht werden.                                 14              3.23 i)

F. Familien-Vorsorgeversicherung

– Beitragsfreie Vorsorgeversicherung für Ihren Ehepartner (auch eingetragener Lebenspartner) ab Eheschließung           18                      5
  und für Ihre Kinder ab Geburt bzw. Adoption für 1 Jahr mit den Versicherungssummen für die Invaliditätsleistung,
  die für Sie vereinbart sind, höchstens 100.000 EUR für die Invaliditäts-Kapitalleistung und 1.000 EUR für die
  Unfallrente;
  – Dieser Schutz gilt auch für das ungeborene Leben.
  – Die unter E. beschriebenen Leistungen gelten auch für die Familien-Vorsorgeversicherung.
– Nachversicherungsgarantie für Kinder während der beitragsfreien Vorsorgezeit – ohne Gesundheitsprüfung.               18                 5.5

G. Der Versicherungsschutz kann ergänzt werden um folgende Leistungen (gegen Zusatzbeitrag)

– Leistungsdynamik zur Unfallrente:                                                                                     14                 4.1
  Zahlen wir eine Unfallrente, so wird sie zum 01.01. jeden Jahres um 1,5 % erhöht;
– Schmerzensgeld bei bestimmten Unfallverletzungen z. B. Knochenbrüche, bis 5.000 EUR;                                  14                 4.2
– Verschiedene Progressionsstaffeln;                                                                                  14/15         4.3 bis 4.8
– Rentenmodelle Verdoppelung der Rente "ab 90 % Invalidität" oder "bei Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 4)";          15                 4.9
– Hilfeleistungen/Familienhilfe                                                                                         15                4.10
  ▪ Schnelle Hilfeleistungen bis zu 6 Monate nach dem Unfall
       (Menüservice, Hausnotruf, Unterstützung bei Arzt- und Behördengängen, Besorgungen und Einkäufe, Reini-
       gung der Wohnung, Waschen und Pflegen der Wäsche, Körperpflege, Gespräch zur Feststellung der Pflege
       probleme;
  ▪ bis zu 14 Tagen leisten wir eine Versorgung von Haustieren und
  ▪ bis zu einer Woche leisten wir Krankenhaushilfe;
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                                                                                                                             auf Seite unter Ziffer


     ▪     Familienhilfe bis zu einem Monat nach dem Unfall: Organisation und Bezahlung einer Betreuungsperson
           für die Kinderbetreuung und –versorgung und Haushaltsführung. Die Betreuungsperson sorgt auch für die
           Mobilität der Kinder (Begleitung zur Tagesstätte, Kindergarten, Schule, Vereinssportveranstaltungen,
           organisierten entgeltlichen Kursen/Unterrichtsstunden, Arztterminen, etc.);
– Einmalige Sofortleistung (Diagnosegeld) bei Krebs.                                                                            17                4.11

H. Wichtige Obliegenheiten nach einem Unfall

– Nach einem Unfall muss so schnell wie möglich ein Arzt aufgesucht und seine Anordnungen befolgt werden                        22                11.1
  (für die versicherte Person besteht aber keine Pflicht, sich einer Operation zu unterziehen) – außerdem müssen
  Sie uns informieren;
– Es gilt nicht als Obliegenheitsverletzung, wenn bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen ein Arzt zu               22                11.1
  spät hinzugezogen wird;
– Folgenlos bleibt eine versehentlich unterbliebene Anzeige bzw. Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit, wenn               22               12 b)
  diese nach Erkennen des Versehens unverzüglich nachgeholt wird.

I.       Beitragsfreistellung

– Der Unfallschutz wird für mitversicherte minderjährige Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr beitragsfrei weiterge-              24              15.6.1
  führt, wenn Sie
  – während der Vertragslaufzeit durch Unfall oder Krankheit sterben (nicht aber durch Krieg/Bürgerkrieg);
     – Voraussetzung: Sie waren bei Vertragsabschluss jünger als 55 Jahre –
  – durch einen Unfall mindestens zu 50 % invalide werden;
– Die Beitragsfreistellung gilt auch für den mitversicherten Ehe-/Lebenspartner bis zum 18. Lebensjahr des jüngsten             24              15.6.4
  versicherten Kindes.

J. Sonstige Erweiterungen zu einzelnen Leistungsarten

– Zur Invaliditätsleistung:
     – Um 20 % erhöhte Invaliditäts-Kapitalleistung bei Kopfverletzungen, die die versicherte Person bei einem Fahr-             8             2.1.2.4
       rad-, Pedelec-, eScooter-, Ski-, Reit- oder Inliner-Unfall erlitten hat, obwohl sie durch einen Helm geschützt war.
     – Ein Vorschuss bei laufendem Heilverfahren auf die zu erwartende Invaliditätsleistung ist möglich innerhalb des           23                13.3
       ersten Jahres nach dem Unfall bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme. Ist keine Todesfallsumme ver-
       einbart, ist ein Vorschuss bis zu einem Betrag von 15.000 EUR möglich (Voraussetzung: Die versicherte Person
       ist nicht in Lebensgefahr);
– Zum Krankenhaustagegeld (bis zu 5 Jahre nach dem Tag des Unfalls):
  – Für Aufenthalte in Sanatorien im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt zahlen wir für bis zu 60 Tage 50 %                9/           2.2.2.2 +
    des vereinbarten Krankenhaustagegeldes;                                                                                     8              2.2.1.1
  – Wir leisten auch für Aufenthalte in einem Institut, das sowohl der Heilbehandlung als auch der Reha dient;                  9              2.2.2.2
  – Wir leisten auch für ambulante Operationen 3 Tagessätze;                                                                    8              2.2.1.2
  – Das Krankenhaustagegeld wird verdoppelt bei einem Unfall und vollstationärem Krankenhausaufenthalt                          8              2.2.1.3
    im Ausland;                                                                                                                 9              2.2.2.1
  – Rooming-In für Kinder bis 14 Jahre:
    Wird ein Elternteil als Begleitperson stationär aufgenommen, verdoppelt sich das für das Kind vereinbarte                    9             2.2.2.4
    Krankenhaustagegeld für die Dauer der Begleitung;
– Zum Genesungsgeld:
  – Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Tagen gezahlt, wie Krankenhaustagegeld gezahlt wurde,                      9               2.3.2
    längstens aber für 2 Jahre;
  – Wir leisten auch für ambulante Operationen 3 Tagessätze;                                                                    8/9           2.2.1.3+
  – Ein Anspruch auf Zahlung des Genesungsgeldes besteht auch dann, wenn die versicherte Person noch vor                         9               2.3.2
    Entlassung aus dem Krankenhaus stirbt;                                                                                                       2.3.3
– Zur Todesfallleistung:
  – Verschollenheit nach §§ 5 bis 7 Verschollenheitsgesetz gilt als Nachweis des Unfalltodes;                                    9             2.4.1.1
  – Für minderjährige Kinder bei Unfalltod beider Eltern:                                                                        9             2.4.2.1
    Sterben beide Eltern bei einem Unfallereignis und hinterlassen sie minderjährige Kinder, so verdoppeln sich die
    vereinbarten Todesfallleistungen der Eltern;                                                                                 9             2.4.2.2
  – Verdoppelung einer mitversicherten Todesfallleistung für Unfälle bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel;
  – Um 20 % erhöhte Todesfallleistung bei Kopfverletzungen, die die versicherte Person bei einem Fahrrad-, Pede-                 9             2.4.2.3
    lec-, eScooter-, Ski-, Reit- oder Inliner-Unfall erlitten hat, obwohl sie durch einen Helm geschützt war;
  – Keine Verpflichtung, den Unfalltod innerhalb einer bestimmten Frist zu melden.


A 3160-11 01/2024                                                      Seite 4 von 27

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 Barmenia-Unfallversicherungs-
 bedingungen
 – Premium-Schutz

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                                                                                                                                Barmenia-Allee 1
                                                                                                                                42119 Wuppertal
 Stand 01.01.2024


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                Inhaltsübersicht                                            Seite                                                                     Seite

Unfälle passieren im Haushalt, im Beruf und in der       Der Versicherungsumfang                                                  3.16   Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit...... 12
Freizeit. Dann hilft Ihre Unfallversicherung. Egal, wo                                                                            3.17   Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit . 12
und wann sich der Unfall ereignet.                       1       Was ist versichert? ...................................7 3.18           Infektionen und Insektenstiche ................ 13
                                                         1.1     Grundsatz....................................................7 3.19     Schutzimpfungen...................................... 13
Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Barmenia-         1.2     Geltungsbereich ..........................................7 3.20        Rooming-In Leistung für
Unfallversicherungsbedingungen – Premium-Schutz.         1.3     Unfallbegriff .................................................7        minderjährige Kinder ................................ 13
Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi-           1.4     Erweiterter Unfallbegriff ..............................7 3.21          Unfalltod beider Elternteile ....................... 13
cherungsschein legen diese den Inhalt Ihrer Unfall-      1.5     Einschränkung unserer Leistungspflicht .....7 3.22                      Gewaltstraftat ........................................... 13
versicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente.                                                                                   3.23   Unfälle der versicherten Person
                                                         2       Welche Leistungsarten können                                            durch Bewusstseinsstörungen ................. 13
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher vollständig              vereinbart werden?
und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig              Welche Fristen und sonstigen                                     4      Welche Leistungserweiterungen
auf. So können Sie auch später, besonders nach ei-               Voraussetzungen gelten für die                                          können gegen zusätzlichen Beitrag
nem Unfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen.                einzelnen Leistungsarten? ......................7                       in den Versicherungsschutz
                                                         2.1     Invaliditätsleistung.......................................7            eingeschlossen werden? ...................... 14
Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns    2.1.2   Art und Höhe der Invaliditäts-                                   4.1    Jährliche Erhöhung der Unfallrente
bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit Ihnen               Kapitalleistung .............................................7          im Leistungsfall (Leistungsdynamik) ........ 14
das weitere Vorgehen.                                    2.1.3   Unfallrente bei einem                                            4.2    Schmerzensgeld bei bestimmten
                                                                 Invaliditätsgrad ab 50 %..............................8                 Unfallverletzungen ................................... 14
Auch wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne          2.2     Krankenhaustagegeld .................................8 4.3              Progressive Invaliditätsstaffel
Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht ver-     2.3     Genesungsgeld ...........................................9              225 %-Staffel ............................................ 14
ständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Versiche-     2.4     Todesfallleistung .........................................9 4.4        Progressive Invaliditätsstaffel
rung gut verstehen. Deshalb erklären wir bestimmte       2.5     Erhöhung der Versicherungssummen                                        350%-Staffel ............................................. 14
Fachbegriffe oder erläutern sie durch Beispiele.                 ohne erneute Gesundheitsprüfung                                  4.5    Progressive Invaliditätsstaffel
Wenn wir Beispiele verwenden, sind diese nicht                   (Nachversicherungsgarantie)......................9                      500 %-Staffel ............................................ 14
abschließend.                                            2.6     Planmäßige Erhöhung der Versiche-                                4.6    Progressive Invaliditätsstaffel
                                                                 rungssummen und des Beitrag                                             500 %Plus-Staffel .................................... 15
Ihre Barmenia                                                    (Summendynamik) ......................................9 4.7             Progressive Invaliditätsstaffel
                                                         2.7     Übergangsleistung ......................................9               700 %-Staffel ............................................ 15
Wer ist wer?                                                                                                                      4.8    Progressive Invaliditätsstaffel
– Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit           3       Welche Leistungen sind                                                  1000 %-Staffel.......................................... 15
    unser Vertragspartner.                                       generell mitversichert? ......................... 10 4.9                Rentenmodelle und Voraussetzungen..... 15
– Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versi-       3.1     Rehabilitations-Management-                                      4.10   Hilfeleistungen/Familienhilfe .................... 15
    cherungsschutz mit uns vereinbart haben. Das                 Serviceleistungen..................................... 10 4.11          Einmalige Sofortleistung
    können Sie selbst und andere Personen sein.          3.2     Kosten für Such-, Bergungs- oder                                        (Diagnosegeld) bei Krebs......................... 17
                                                                 Rettungseinsätze ..................................... 10
Sämtliche Personenbezeichnungen in diesen Bar-           3.3     Kurkostenbeihilfe/Reha-Kosten ............... 10 5                      Familien-Vorsorgeversicherung ........... 18
menia-Unfallversicherungsbedingungen – Premium-          3.4     Sofortleistung bei Schwerverletzungen ... 10
Schutz gelten gleichermaßen für männliche, weibli-       3.5     Erweiterte Leistung bei Schwerver-                               6      Was passiert, wenn Unfallfolgen
che und anderweitige Geschlechter.                               letzungen nach Hausbau/-kauf ................ 10                        mit Krankheiten oder Gebrechen
                                                         3.6     Komageld ................................................. 11           zusammentreffen? ................................. 18
                                                         3.7     Kosten für kosmetische Operationen ..... 11 6.1                         Krankheiten und Gebrechen .................... 18
                                                         3.8     Behinderungsbedingte                                             6.2    Mitwirkung ................................................ 18
                                                                 Mehraufwendungen ................................. 11
                                                         3.9     Kostenbeteiligung für ärztlich                                   7      Kündigungsmöglichkeit bei
                                                                 verordnete medizinische Hilfsmittel ........ 11                         Pflegebedürftigkeit................................. 19
                                                         3.10    Umschulungsmaßnahmen ....................... 11
                                                         3.11    Haushaltshilfegeld.................................... 11 8             Was ist nicht versichert?....................... 19
                                                         3.12    Psychologische Soforthilfe nach                                  8.1    Ausgeschlossene Unfälle ......................... 19
                                                                 Überfall/Geiselnahme ............................. 11 8.2               Ausgeschlossene Gesundheitsschäden .. 19
                                                         3.13    Kosten für psychologische
                                                                 Unterstützung ........................................... 11
                                                         3.14    Kosten für Nachhilfeunterricht ................. 11
                                                         3.15    Beistandsleistungen des Barmenia-
                                                                 Assistance-Centers .................................. 11


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9           Garantien der Barmenia                                          Weitere Regelungen
9.1         Nicht-Schlechterstellugns-Garantie ..........20
9.2         Barmenia-Konditions-Differenz-                                  16      Wie sind die Rechtsverhältnisse
            Versicherung .............................................20            der am Vertrag beteiligten
9.3         Künftige Bedingungsverbesserungen.......21                              Personen zueinander? .......................... 25
9.4         Leistungsgarantie gegenüber                                     16.1    Fremdversicherung .................................. 25
            GDV-Musterbedingungen .........................21               16.2    Rechtsnachfolger und sonstige
9.5         Garantie über die Erfüllung der vom                                     Anspruchsteller ........................................ 25
            Arbeitskreis "Beratungsprozesse"                                16.3    Übertragung und Verpfändung von
            empfohlenen Mindestleistungsstandards .21                               Ansprüchen .............................................. 25

10          Was müssen Sie bei einem Kinder-                                17      Was bedeutet die vorvertragliche
            Tarif und bei Änderungen der                                            Anzeigepflicht und welche Folgen
            Berufstätigkeit oder Beschäf-                                           hat ihre Verletzung? .............................. 25
            tigung beachten? ....................................21         17.1    Vorvertragliche Anzeigepflicht ................. 25
10.1        Umstellung des Kindertarifs ......................21            17.2    Mögliche Folgen einer Anzeige-
10.2        Änderung der Berufstätigkeit oder                                       pflichtverletzung ....................................... 25
            Beschäftigung ...........................................21     17.3    Voraussetzung für die Ausübung
                                                                                    unserer Rechte......................................... 25
Der Leistungsfall                                                           17.4    Anfechtung ............................................... 25
                                                                            17.5    Erweiterung des Versicherungs-
11          Was ist nach einem Unfall zu                                            schutzes ................................................... 25
            beachten (Obliegenheiten)? ..................22
                                                                      18     Wann verjähren die Ansprüche
12       Welche Folgen hat die Nicht-                                        aus dem Vertrag?................................... 25
         beachtung von Obliegenheiten? ...........22 18.1                    Gesetzliche Verjährung............................ 25
                                                                      18.2   Aussetzung der Verjährung ..................... 26
13       Wann sind die Leistungen fällig? .........22
13.1     Erklärung über die Leistungspflicht ..........22 19                 Was ist bei Mitteilungen an uns
13.2     Fälligkeit der Leistung ...............................22           zu beachten? Was gilt bei Änderung
13.3     Vorschüsse ...............................................23        Ihrer Anschrift? ...................................... 26
13.4     Neubemessung des Invaliditätsgrades.....23
                                                                      20     Bedingungsänderung ............................ 26
Die Versicherungsdauer
                                                                      21     Welches Gericht ist zuständig? ........... 26
14       Wann beginnt und wann endet
         der Vertrag?                                                 22     Welches Recht findet Anwendung?..... 26
         Wann ruht der Versicherungs-
         schutz bei militärischen Einsätzen? .....23 23                      Sanktions-/Embargoklausel.................. 26
14.1     Beginn des Versicherungsschutzes .........23
14.2     Dauer und Ende des Vertrages ................23 24                  Wenn Sie mit uns einmal nicht
14.3     Kündigung nach Versicherungsfall ...........23                      zufrieden sind ......................................... 26
14.4     Ruhen des Versicherungsschutzes
         und der Beitragszahlungspflicht                              Anlage
         bei militärischen Einsätzen ......................23 Tabelle zu den progressiven Invaliditätsstaffeln .... 27
14.5     Versicherungsjahr .....................................23

Der Versicherungsbeitrag

15          Was müssen Sie bei der Beitrags-
            zahlung beachten?
            Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag
            nicht rechtzeitig zahlen?
            Welche Tarifstufen gibt es beim Kinder-
            Tarif und beim Erwachsenen-Tarif und
            welche Regelungen gelten für die
            Umstufung? .............................................23
15.1        Beitrag und Versicherungsteuer ...............23
15.2        Zahlung und Folgen verspäteter Zah-
            lung/Erster oder einmaliger Beitrag ..........23
15.3        Zahlung und Folgen verspäteter
            Zahlung/Folgebeitrag ................................23
15.4        Beitragszahlung per SEPA-
            Lastschriftmandat, PayPal oder mit
            Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/
            Kündigungsrecht bei Widerruf ..................24
15.5        Beitrag bei vorzeitiger Vertrags-
            beendigung ...............................................24
15.6        Beitragsbefreiung bei der Versicherung
            von Kindern ...............................................24
15.7        Tarifstufen (altersabhängig) ......................24


A 3160-11 01/2024                                                                                Seite 6 von 27

[Seite 7]
Der Versicherungsumfang                                  a) Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche erlei-         – dauerhaft
                                                         det,                                                    beeinträchtigt ist.
1         Was ist versichert?                            b) Gelenke verrenkt,
                                                              Beispiel:                                          Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn
1.1       Grundsatz                                           Die versicherte Person stützt einen schweren       – sie voraussichtlich länger als drei Jahre beste-
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei           Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das              hen wird und
Unfällen der versicherten Person.                             Ellenbogengelenk.                                  – eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwar-
                                                         c) Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln oder                    ten ist.
1.2       Geltungsbereich                                Menisken zerrt oder zerreißt,
Versicherungsschutz besteht während der Wirksam-              Beispiel:                                               Beispiel:
keit des Vertrags                                             Die versicherte Person zerrt sich bei einem             Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn
– weltweit und                                                Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.                    die versicherte Person einen Knochenbruch er-
– rund um die Uhr.                                       d) sonstige Schädigungen an Gliedmaßen oder                  leidet, der innerhalb eines Jahres folgenlos
                                                         Wirbelsäule erleidet mit Ausnahme von Schäden an             ausheilt.
1.3       Unfallbegriff                                  den Bandscheiben.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person                                                                2.1.1.2   Eintritt und ärztliche Feststellung der
durch                                                    Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung,                  Invalidität
– ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirken-       deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen        Die Invalidität ist innerhalb von 36 Monaten nach
     des Ereignis (Unfallereignis)                       des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die     dem Unfall
– unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung                Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuel-    – eingetreten und
     erleidet.                                           len körperlichen Verhältnisse der versicherten Per-     – innerhalb von 36 Monaten von einem Arzt
                                                         son.                                                         schriftlich festgestellt worden.
1.4        Erweiterter Unfallbegriff
1.4.1      Als Unfall gelten auch                        1.4.6   Oberschenkelhals- und Armbrüche gelten          Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht
1.4.1.1 das Ertrinken sowie der Eintritt tauchtypi-      – unabhängig von der Ursache – als Unfälle.             kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.
scher Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrank-
heit oder Trommelfellverletzung;                         1.4.7     Nicht oder falsch verabreichte Medikamen-     2.1.1.3 Geltendmachung der Invalidität
Die Kosten für die Behandlung in einer Dekompres-                  te infolge Entführung/Geiselnahme             Sie müssen die Invalidität innerhalb von 36 Monaten
sionskammer sind im Rahmen der Bergungskosten            Werden infolge einer Entführung oder Geiselnahme        nach dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend
(Ziffer 3.2) mitversichert.                              Medikamente nicht oder falsch verabreicht, gilt auch    machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer
1.4.1.2 Gesundheitsschäden durch Erfrierungen;           dies als Unfall.                                        Invalidität ausgehen.
1.4.1.3 Gesundheitsschäden durch Erleiden eines
Sonnenbrandes oder Sonnenstiches;                        1.4.8      Wird ein Unfall durch Erschrecken ausge-     Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf
1.4.1.4 unfreiwillig erlittener Flüssigkeits-, Nah-      löst, so besteht Versicherungsschutz.                   Invaliditätsleistung ausgeschlossen.
rungs- oder Sauerstoffentzug;
1.4.1.5 Gesundheitsschäden durch ein Höhenlun-           1.5      Einschränkung unserer Leistungspflicht         Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich ent-
genödem (HAPE) oder Höhenhirnödem (HACE) auf-            Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigun-         schuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
grund akuter Höhenkrankheit (AMS);                       gen können wir keine oder nur eingeschränkt Leis-
1.4.1.6 Gesundheitsschäden durch Explosions-,            tungen erbringen.                                            Beispiel:
Schall- oder Druckwellen;                                                                                             Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverlet-
1.4.1.7 Gesundheitsschäden durch mechanische,            Bitte beachten Sie daher                                     zungen erlitten und waren deshalb nicht in der
chemische oder elektrische Einwirkungen.                 – die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten              Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
                                                               und Gebrechen
1.4.2     Nimmt die versicherte Person bei rechtmä-            – bei Personen, die zum Unfallzeitpunkt           2.1.1.4    Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im
ßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Ret-                   älter als 67 Jahre sind oder                            ersten Jahr
tung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesund-                  – mindestens im Pflegrad 3 eingestuft sind        Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb
heitsschäden bewusst in Kauf, so gelten diese den-                  (Ziffer 6.2.2), sowie                        eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein An-
noch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.   – die Ausschlüsse (Ziffer 8). Sie gelten für alle       spruch auf Invaliditätsleistung.
                                                               Leistungsarten.
1.4.3     Ein Unfall liegt auch vor, wenn die versi-                                                             In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung
cherte Person unfreiwillig Gesundheitsschäden            2         Welche Leistungsarten können                  (Ziffer 2.4), sofern diese vereinbart ist.
durch allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen,                   vereinbart werden?
Staubwolken, Säuren und Ähnliches erleidet, sofern                 Welche Fristen und sonstigen Voraus-          2.1.2     Art und Höhe der
es sich nicht um Gesundheitsschäden handelt, die                   setzungen gelten für die einzelnen                      Invaliditäts-Kapitalleistung
als Berufs- und Gewerbekrankheiten gelten.                         Leistungsarten?                               2.1.2.1 Berechnung der Invaliditäts-Kapitalleistung
                                                                                                                 Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzah-
1.4.4     Mitversichert sind unfreiwillige Gesund-       Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten         lung.
heitsschädigungen der versicherten Person                von Leistungen und deren Voraussetzungen.
a) als Folge von Vergiftungen durch die Einnahme                                                                 Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
von Stoffen, deren Schädlichkeit der versicherten        Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versi-       – die vereinbarte Versicherungssumme und
Person nicht bewusst war (z. B. Nahrungsmittelver-       cherungssummen, die Sie mit uns vereinbart haben,       – der unfallbedingte Invaliditätsgrad.
giftungen);                                              und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen
b) als Folge von Vergiftungen durch den Kontakt          Nachträgen genannt sind.                                     Beispiel:
zu Pflanzen oder anderen Stoffen, wenn deren                                                                          Bei einer Versicherungssumme von
Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst      2.1        Invaliditätsleistung                              100.000 EUR und einem unfallbedingten Invali-
war;                                                     Für den Fall einer Invalidität können die folgenden          ditätsgrad von 20 % zahlen wir 20.000 EUR.
     Beispiele für "Kontakt":                            Leistungsarten vereinbart werden:
     Hautkontakt, einatmen, schlucken                    – die Invaliditäts-Kapitalleistung (siehe Zif-          2.1.2.2    Bemessung des Invaliditätsgrades, Zeit-
c) die auf eine konkrete Alkoholvergiftung zurück-            fer 2.1.2) und/oder                                           raum für die Bemessung
zuführen sind. Allerdings sind Gesundheitsschäden,       – die Unfallrente (siehe Ziffer 2.1.3).                 Der Invaliditätsgrad richtet sich
die auf regelmäßigen, wiederholten Alkoholkonsum                                                                 – nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1), sofern
zurückzuführen sind (wie beispielsweise Leberzir-        2.1.1     Voraussetzungen für die Leistung:                  die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane
rhose), ausgeschlossen.                                                                                               dort genannt sind,
                                                         2.1.1.1 Invalidität                                     – ansonsten danach, in welchem Umfang die
1.4.5    Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte      Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten.        normale körperliche oder geistige Leistungs-
Person durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigen-                                                                     fähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Zif-
bewegung                                                 Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt               fer 2.1.2.2.2).
                                                         – die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit

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[Seite 8]
Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszu-                              grade wirken sich nach dem dann geltenden Tarif            2.1.3      Unfallrente bei einem
stand, der spätestens am Ende des dritten Jahres                              beitragsmindernd, Erhöhungen beitragssteigernd                        Invaliditätsgrad ab 50 %
nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für                           aus.                                                       Für die Voraussetzungen und die Bemessung der
die erste als auch für spätere Bemessungen der In-                                                                                       Invalidität gelten die Ziffern 2.1.1 und 2.1.2.2.
validität (Ziffer 12.4).                                                      2.1.2.2.2 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe              Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung
                                                                              Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet           der Invalidität, gilt Ziffer 2.1.2.3.
2.1.2.2.1 Gliedertaxen                                                        sich der Invaliditätsgrad danach, in welchem Umfang
                                                                              die normale körperliche oder geistige Leistungsfä-         Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln (Ziffern
2.1.2.2.1.1 Standard-Gliedertaxe Premium-Schutz                               higkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maß-       4.3 bis 4.8) oder sonstige Mehrleistungen im Invalidi-
Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der                            stab ist eine durchschnittliche Person gleichen Alters     tätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der
nachstehend genannten Körperteile und Sinnesor-                               und Geschlechts.                                           Leistung unberücksichtigt. Vereinbarte Gliederta-
gane gelten ausschließlich die hier genannten Invali-                                                                                    xenmodelle gemäß Ziffer 2.1.2.2.1.2 werden nur be-
ditätsgrade:                                                                  Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizini-        rücksichtigt, sofern dies ausdrücklich vereinbart wur-
Arm ................................................................ 70 %     schen Gesichtspunkten.                                     de.
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks ..... 70 %
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks ......... 65 %                            2.1.2.2.3 Minderung bei Vorinvalidität                     2.1.3.1 Voraussetzungen für die Leistung
Hand .............................................................. 60 %      Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körper-       Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindes-
Daumen ......................................................... 25 %         teile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dau-          tens 50 %.
Zeigefinger ..................................................... 20 %        erhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach Zif-
Mittelfinger ..................................................... 15 %       fer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 bemessen.               2.1.3.2 Art und Höhe der Leistung
Ringfinger ...................................................... 15 %        Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese                 Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der
kleiner Finger ................................................. 15 %         Vorinvalidität.                                            nach den vertraglichen Vereinbarungen zum Zeit-
sämtliche Finger einer Hand, jedoch maximal 60 %                                                                                         punkt des Eintritts des Versicherungsfalls geltenden
Bein über der Mitte des Oberschenkels ........ 70 %                                Beispiel:                                             Versicherungssumme für die Rentenleistung.
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels ........... 70 %                              Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt
Bein bis unterhalb des Knies ......................... 65 %                        der Invaliditätsgrad 70 %. War dieser Arm             2.1.3.3 Beginn und Dauer der Leistung
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels .......... 60 %                              schon vor dem Unfall um ein Zehntel in seiner         2.1.3.3.1 Wir zahlen die Unfallrente
Fuß ................................................................. 55 %         Funktion beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität   – rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich
große Zehe .................................................... 15 %               7 % (=ein Zehntel von 70 %). Diese 7 % Vorin-              der Unfall ereignet hat, und danach
andere Zehe .................................................. 10 %                validität werden abgezogen. Es verbleibt ein un-      – monatlich im Voraus.
Auge ............................................................... 80 %          fallbedingter Invaliditätsgrad von 63 %.
Gehör auf einem Ohr ..................................... 50 %                                                                           2.1.3.3.2 Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende
Gehör auf beiden Ohren .............................. 100 %                   2.1.2.2.4 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung meh-       des Monats, in dem
Geruchssinn ................................................... 25 %                     rerer Körperteile oder Sinnesorgane             – die versicherte Person stirbt oder
Geschmackssinn ........................................... 25 %               Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder         – wir Ihnen mitteilen, dass auf Grund einer Neu-
Sprachvermögen ......................................... 100 %                Sinnesorgane beeinträchtigt sein. Dann werden die               bemessung nach Ziffer 12.4 der unfallbedingte
Niere .............................................................. 30 %     Invaliditätsgrade, die nach den vorstehenden Be-                Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.
Beide Nieren oder letzte Niere (falls die                                     stimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnet.
      andere Niere bereits verloren/vollständig                                                                                          Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzun-
      funktionsunfähig war) ........................... 100 %                 Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.         gen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen
Milz ................................................................. 20 %                                                              anzufordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht
Milz bei Kindern bis 14 Jahre ........................ 25 %                        Beispiel:                                             unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab
Gallenblase .................................................... 20 %              Durch einen Unfall ist ein Arm vollständig funk-      der nächsten Fälligkeit.
Magen ............................................................ 35 %            tionsunfähig (70 %) und ein Bein zur Hälfte in
Zwölffinger-, Dünn-, Dick-, Enddarm – je ...... 35 %                               seiner Funktion beeinträchtigt (35 %). Auch           2.1.3.4 Todesfall-Kapitalleistung
ein Lungenflügel ............................................ 50 %                 wenn die Addition der Invaliditätsgrade 105 %         Wird zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Per-
Leber .............................................................. 50 %          ergibt, ist die Invalidität auf 100 % begrenzt.       son eine Unfallrente aus diesem Vertrag gezahlt, so
Bauchspeicheldrüse ...................................... 35 %                                                                           zahlen wir – ggf. zusätzlich zu Leistungen nach Zif-
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchti-                        2.1.2.3    Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten   fer 2.4 – eine einmalige Todesfall-Kapitalleistung in
gung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Pro-                                     Person                                          Höhe des 12-fachen des zum Todeszeitpunkt ge-
zentsatzes.                                                                   Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der        zahlten monatlichen Unfallrente-Betrages.
                                                                              Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter
      Beispiel:                                                               folgenden Voraussetzungen:                                 2.2        Krankenhaustagegeld
      Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt                        – Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt in-       2.2.1      Voraussetzungen für die Leistung
      das einen Invaliditätsgrad von 80 %. Ist er um                               nerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall ver-        Die versicherte Person befindet sich wegen des Un-
      ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt,                               storben (Ziffer 2.1.1.4), und                         falls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heil-
      ergibt das einen Invaliditätsgrad von 8 %                               – die sonstigen Voraussetzungen für die Invalidi-          behandlung.
      (= ein Zehntel von 80 %).                                                    tätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt.
                                                                                                                                         2.2.1.1 Sanatoriumsaufenthalt
Bei allen Berechnungs-Beispielen wird mit der Stan-                           Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem auf         Bei unfallbedingtem Aufenthalt in Sanatorien wird
dard-Gliedertaxe Premium-Schutz gerechnet.                                    Grund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen            das Krankenhaustagegeld nur gezahlt, wenn die ver-
                                                                              wäre.                                                      sicherte Person vor dem unfallbedingten Sanatori-
2.1.2.2.1.2 Gliedertaxenmodelle                                                                                                          umsaufenthalt auf Grund des Unfalles stationär im
Anstelle der oben aufgeführten Gliedertaxe können                             2.1.2.4    Erhöhte Invaliditäts-Kapitalleistung bei        Krankenhaus behandelt wurde.
Sie als Versicherungsnehmer Gliedertaxenmodelle                                          Kopfverletzungen, wenn ein Schutzhelm
wählen, die z. B. für bestimmte Berufe konfiguriert                                      getragen wurde                                  2.2.1.2 Aufenthalt in "Gemischten Anstalten"
wurden, wie die "Gliedertaxe Büro" oder die "Glieder-                         Die vereinbarte Versicherungssumme wird um 20 %            Erfolgt die unfallbedingte Heilbehandlung in einer
taxe Arzt". Die Gliedertaxe mit den vertraglich ver-                          erhöht, wenn der Unfall beim                               Anstalt, die sowohl der Heilbehandlung als auch der
einbarten Invaliditätsgraden ist im Versicherungs-                            – Fahrrad-/Pedelec fahren (bei Kindern auch Rol-           Rehabilitation dient, so bleibt der Krankenhaustage-
schein genannt.                                                                    ler-, Laufrad- oder Dreiradfahren),                   geldanspruch bestehen.
                                                                              – eScooter fahren,
Das laut dem Versicherungsschein gewählte Glie-                               – Skifahren,                                               2.2.1.3 Ambulante Operationen
dertaxenmodell gilt für die jeweilige versicherte Per-                        – Inlineskaten, Rollschuhfahren oder Schlittschuh-         Wir zahlen ein Krankenhaustagegeld auch dann,
son bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem                                   laufen, Reiten                                        wenn sich die versicherte Person wegen eines Un-
sie 68 Jahre alt wird, danach entfällt das Gliederta-                         eingetreten ist und die versicherte Person zum Zeit-       falls einer ambulanten chirurgischen Operation un-
xenmodell. Es gilt dann die "Standard-Gliedertaxe                             punkt des Unfalles einen entsprechenden Schutz-            terzieht und sie deswegen für mindestens 3 Tage
Premium-Schutz". Senkungen einzelner Invaliditäts                             helm bzw. beim Reiten eine Reitkappe getragen hat.         ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig bzw. voll-


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[Seite 9]
ständig in ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich         2.4.2.1 Unfalltod beider Elternteile                      Für alle anderen Leistungsarten und Leistungserwei-
beeinträchtigt ist.                                      Werden durch ein Unfallereignis beide Elternteile         terungen erfolgt keine dynamische Erhöhung. Der
                                                         tödlich verletzt und hinterlassen sie minderjährige       Beitrag wird aus den neuen Versicherungssummen
2.2.2     Höhe und Dauer der Leistung                    Kinder, so verdoppelt sich die für den jeweiligen         errechnet. Für die Beitragsberechnung der Summen-
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld           Elternteil in diesem Vertrag vereinbarte Versiche-        erhöhung wird das Alter der versicherten Person am
für jeden Kalendertag der vollstationären Behand-        rungssumme für den Todesfall.                             Tag des Wirksamwerdens der Erhöhung zu Grunde
lung, längstens jedoch für fünf Jahre ab dem Tag                                                                   gelegt.
des Unfalls.                                             2.4.2.2 Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
                                                         Wird die versicherte Person bei der Benutzung öf-         2.6.2     Eine erhöhte Versicherungssumme gilt für
Für Aufenthalte in Sanatorien gilt eine geringere        fentlicher Verkehrsmittel durch einen Unfall tödlich      die ab dem im Versicherungsschein genannten Än-
Leistungshöhe und -dauer gemäß Ziffer 2.2.2.2.           verletzt, so verdoppelt sich die vereinbarte Todesfall-   derungstermin eintretenden Schadensfälle. Mithin
                                                         leistung.                                                 entfalten zukünftige Erhöhungen durch die Sum-
2.2.2.1 Das vereinbarte Krankenhaustagegeld ver-                                                                   mendynamik für zum Erhöhungszeitpunkt bereits
doppelt sich, wenn sich der Unfall im Ausland er-        2.4.2.3    Erhöhte Todesfallleistung bei Kopf-            eingetretene Versicherungsfälle keine Wirkung.
eignet und dort eine medizinisch notwendige vollsta-                verletzungen wenn ein Schutzhelm
tionäre Heilbehandlung stattgefunden hat, für deren                 getragen wurde                                 2.6.3      Die Erhöhung der Versicherungssummen
Dauer.                                                   Die vereinbarte Versicherungssumme wird um 20 %           erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres
                                                         erhöht, wenn der Unfall beim                              und zwar erstmals zum Beginn des zweiten Versi-
2.2.2.2 Bei Aufenthalt in Sanatorien gemäß Zif-          – Fahrrad-/Pedelec fahren (bei Kindern auch Rol-          cherungsjahres, frühestens aber 11 Monate nach
fer 2.2.1.1 zahlen wir längstens bis zu einer Dauer           ler-, Laufrad- oder Dreiradfahren),                  Versicherungbeginn.
von 60 Tagen 50 % des versicherten Krankenhaus-          – eScooter fahren,
tagegeldes. Eine Mehrleistung gemäß Ziffer 2.2.2.1       – Skifahren,                                              2.6.4    Wir werden Sie über die erhöhten Versi-
gilt hierfür nicht.                                      – Inlineskaten, Rollschuhfahren oder Schlittschuh-        cherungssummen unterrichten, spätestens mit der
                                                              laufen, Reiten                                       Aufforderung zur Zahlung des neuen Beitrages. Über
2.2.2.3 Bei ambulanten chirurgischen Operatio-           eingetreten ist und die versicherte Person zum Zeit-      die neuen Versicherungssummen erhalten Sie einen
nen gemäß Ziffer 2.2.1.3 zahlen wir das vereinbarte      punkt des Unfalles einen entsprechenden Schutz-           Nachtrag zum Versicherungsschein.
Krankenhaustagegeld für drei Tage.                       helm bzw. beim Reiten eine Reitkappe getragen hat.
                                                                                                                   2.6.5     Die Erhöhung entfällt, wenn Sie dieser in-
2.2.2.4  Rooming-In für die Kinder-                      2.5       Erhöhung der Versicherungssummen                nerhalb von zwei Monaten, nachdem Ihnen unsere
         Unfallversicherung                                        ohne erneute Gesundheitsprüfung                 Information über die Erhöhung zugegangen ist, in
Wird neben einem versicherten Kind bis zum vollen-                 (Nachversicherungsgarantie)                     Textform (z. B. per E-Mail, Fax oder Brief) wider-
deten 14. Lebensjahr während einer stationären           2.5.1     Sie können die vereinbarten Versiche-           sprechen.
Heilbehandlung ein Elternteil als Begleitperson stati-   rungssummen für
onär aufgenommen, verdoppelt sich das für das Kind       – die Invaliditäts-Kapitalleistung (Ziffer 2.1.2),        2.6.6       Automatische Beendigung der Summen-
vereinbarte Krankenhaustagegeld für die Dauer der        – die Unfallrente (Ziffer 2.1.3),                                     dynamik für einzelne versicherte Personen
Begleitung. Die Dauer der Begleitung ist durch eine      – das Krankenhaustagegeld (Ziffer 2.2) und                Die Vereinbarung über die Summendynamik endet
Bescheinigung des Krankenhauses nachzuweisen.            – die Todesfallleistung (Ziffer 2.4)                      – ohne dass eine ausdrückliche Kündigung erforder-
                                                         unter den in den Ziffern 2.5.2 und 2.5.3 genannten        lich ist – für die jeweilige versicherte Person
2.3       Genesungsgeld                                  Voraussetzungen jederzeit ohne erneute Gesund-            a) wenn für diese eine der Versicherungssummen
2.3.1     Voraussetzungen für die Leistung               heitsprüfung erhöhen. Dabei sind die Versicherungs-       den Höchstbetrag erreicht hat, der in unseren zum
Die versicherte Person ist aus der vollstationären       summen für die Invaliditäts-Kapital- und Todesfall-       Zeitpunkt der Dynamisierung maßgeblichen Annah-
Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch           leistung auf volle 500 EUR, für die Unfallrente und       merichtlinien angegeben ist. Gleichzeitig entfällt auch
auf Krankenhaustagegeld nach Ziffer 2.2.                 für das Krankenhaustagegeld auf volle Euro zu run-        die Erhöhung der übrigen für die jeweilige versicher-
                                                         den. Der neue Beitrag wird aus den erhöhten Versi-        te Person vereinbarten Versicherungssummen.
2.3.2      Höhe und Dauer der Leistung                   cherungssummen berechnet. Für die Beitragsbe-             b) zum Ende des Versicherungsjahres, in dem
Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von        rechnung der Summenerhöhung wird das Alter der            diese versicherte Person das 68. Lebensjahr vollen-
Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustage-      versicherten Person am Tag des Wirksamwerdens             det.
geld leisten, längstens für 2 Jahre in Höhe der für      der Erhöhung zu Grunde gelegt.
das Krankenhaustagegeld vereinbarten Versiche-                                                                     2.7       Übergangsleistung
rungssumme.                                              2.5.2      Voraussetzungen für die Erhöhung der           2.7.1     Voraussetzungen für die Leistung
                                                                    Versicherungssummen                            2.7.1.1 Die versicherte Person ist unfallbedingt
2.3.3    Genesungsgeldanspruch bei Tod der               a) Die versicherte Person hat das 50. Lebensjahr          – im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
         versicherten Person                             noch nicht vollendet.                                     – ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebre-
Der Anspruch auf Genesungsgeld bleibt auch dann          b) Die versicherte Person hat noch keinen Unfall               chen
bestehen, wenn die versicherte Person während des        erlitten, der zu einer Leistung aus diesem Vertrag ge-    – zu mindestens 50 % in ihrer normalen körperli-
Krankenhausaufenthaltes an den Unfallfolgen stirbt.      führt hat.                                                     chen oder geistigen Leistungsfähigkeit beein-
                                                                                                                        trächtigt.
2.4       Todesfallleistung                              2.5.3     Begrenzung der Erhöhungsmöglichkeit
2.4.1     Voraussetzungen für die Leistung               a) Innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren kön-           Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an ge-
Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb    nen Sie die Versicherungssummen um 25 % der je-           rechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
von 15 Monaten nach dem Unfall.                          weils zuletzt geltenden Summen heraufsetzen.
                                                         b) Die zum Zeitpunkt der Erhöhung in unseren An-          2.7.1.2      Sie müssen die Beeinträchtigung inner-
2.4.1.1 Verschollenheit                                  nahmerichtlinien festgelegten Höchstversicherungs-        halb von 7 Monaten nach dem Unfall bei uns durch
Der unfallbedingte Tod gilt als nachgewiesen, wenn       summen bilden die Höchstgrenze für eine Nachver-          ein ärztliches Attest geltend machen. Geltend ma-
die versicherte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6    sicherung.                                                chen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer
(Luftfahrzeugunfall) oder § 7 (sonstige Lebensge-                                                                  Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen.
fahr) des Verschollenheitsgesetzes rechtswirksam         2.6        Planmäßige Erhöhung der Versiche-
für tot erklärt wurde. Ergibt sich im Nachhinein, dass              rungssummen und des Beitrages                  Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich ent-
die für tot erklärte versicherte Person doch überlebt               (Summendynamik)                                schuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
hat, so sind bereits erbrachte Leistungen zurückzu-                 – sofern im Vertrag vereinbart –
zahlen.                                                  2.6.1      Die Versicherungssummen für die Leis-                      Beispiel:
                                                         tungsarten Invaliditäts-Kapitalleistung, Unfallrente,                 Sie haben durch den Unfall schwere
2.4.2    Art und Höhe der Leistung                       Krankenhaustagegeld und Todesfallleistung, werden                     Kopfverletzungen erlitten und waren
Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der verein-     gemäß den Bestimmungen in Ziffer 2.6.2 jährlich um                    deshalb nicht in der Lage, mit uns Kon-
barten Versicherungssumme.                               jeweils 5 % erhöht. Die Versicherungssummen für                       takt aufzunehmen.
                                                         die Invaliditäts-Kapital- und Todesfallleistung werden
                                                         auf volle 500 EUR, für die Unfallrente und für das
                                                         Krankenhaustagegeld auf volle Euro aufgerundet.

A 3160-11 01/2024                                                            Seite 9 von 27

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2.7.2       Art und Höhe der Leistung                    schen/beruflichen Rehabilitation nicht mehr zu erwar-      3.2.3     Höhe der Leistung
Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der ver-        ten sind, längstens bis zum Erreichen des Höchstbe-        Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten
einbarten Versicherungssumme.                            trages von 10.000 EUR für die Kostenübernahme.             übernommene Kosten.

3        Welche Leistungen sind                          3.1.5     Ort der Leistungserbringung                      3.3        Kurkostenbeihilfe/Reha-Kosten
         generell mitversichert?                         Die Leistungen werden ausschließlich in der Bundes-        3.3.1      Voraussetzungen für die Leistung
                                                         republik Deutschland erbracht. Hält sich die versi-        Die versicherte Person hat
Die nachstehenden Leistungen sind auch ohne              cherte Person im Ausland auf, können für die Zeit          – nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall
besondere Vereinbarung und ohne gesonderte Bei-          des Auslandsaufenthaltes die Leistungen nicht be-                im Sinne von Ziffer 1
tragsberechnung in Ihrem Versicherungsvertrag mit-       ansprucht werden. Dies gilt nicht, wenn der Aus-           – wegen der durch das Unfallereignis hervorgeru-
versichert.                                              landsaufenthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist,           fenen Gesundheitsschädigung oder deren Fol-
                                                         der von uns oder vom eingeschalteten medizinisch-                gen
Soweit für die nachstehenden Leistungen ein ande-        berufskundlichen Beratungs- und Rehabilitationsma-         – innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltage an
rer Ersatzpflichtiger (z. B. Krankenversicherer) ein-    nagementdienst vorgeschlagen wurde.                              gerechnet,
tritt, kann der jeweilige Erstattungsanspruch gegen                                                                 – für einen zusammenhängenden Zeitraum von
uns nur wegen der restlichen Kosten geltend ge-          3.1.6     Zahlung ohne endgültige Prüfung des                    mindestens drei Wochen
macht werden. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige               Anspruchs                                        eine medizinisch notwendige Kur/einen medizinisch
seine Leistungspflicht, können Sie sich auch unmit-      Da vor einer Einschaltung des medizinisch-berufs-          notwendigen Sanatoriums-/Rehaaufenthalt (teil- oder
telbar an uns halten.                                    kundlichen Beratungs- und Rehabilitationsmanage-           vollstationär) durchgeführt. Diese Voraussetzungen
                                                         mentdienstes nicht immer abschließend geprüft wer-         müssen von Ihnen durch ein ärztliches Attest nach-
Bestehen bei unserer Gesellschaft mehrere Unfall-        den kann, ob Versicherungsschutz besteht, ist mit          gewiesen werden.
versicherungen, können diese Leistungen nur aus          der Erbringung der Rehabilitations-Management-             Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationä-
einer Versicherung beantragt werden.                     Serviceleistungen eine Anerkennung unserer Leis-           re Heilbehandlungen sind keine Kur- oder Reha-
                                                         tungspflicht aus diesem Vertrag nicht verbunden. In        Maßnahme.
Soweit Entschädigungsgrenzen genannt sind, wer-          jedem Fall tragen wir die Kosten für bereits erbrachte
den diese nicht im Rahmen von vereinbarten Dyna-         Rehabilitations-Management-Serviceleistungen.              3.3.2    Höhe der Leistung
mikanpassungen erhöht.                                                                                              Wir zahlen die nachgewiesenen, von der versicher-
                                                         3.2        Kosten für Such-, Bergungs- oder                ten Person selbst getragenen Reha-/Kurkosten ohne
3.1        Rehabilitations-Management-                              Rettungseinsätze                                Begrenzung. Dabei wird die Regelug der Ziffer 6.2.2.
           Serviceleistungen                             3.2.1      Voraussetzungen für die Leistung                entsprechend berücksichtigt.
3.1.1      Voraussetzung für die Leistung                Der versicherten Person sind nach einem Unfall
Ist nach den Bemessungsgrundsätzen der Zif-              Kosten                                                     3.4       Sofortleistung bei Schwerverletzungen
fer 2.1.2.2 auf Basis der zuletzt erhobenen ärztlichen   – für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von           3.4.1     Voraussetzung und Umfang der Leistung
Befunde ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von min-         öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Ret-   Führt der Unfall bei der versicherten Person zu einer
destens 50 % zu erwarten, so entsteht ein Anspruch            tungsdiensten oder                                    im Folgenden genannten Verletzung, wird einmalig
auf die Rehabilitations-Management-Serviceleis-          – für den ärztlich angeordneten Transport der ver-         eine Sofortleistung in Höhe von 25.000 EUR gezahlt,
tungen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.                  letzten Person zum Krankenhaus oder zur Spe-          sofern nicht der Tod innerhalb von 48 Stunden nach
                                                              zialklinik                                            dem Unfall eintritt:
3.1.2      Art der Leistung                              entstanden.                                                a) Querschnittslähmung nach Schädigung des
Wir wählen einen medizinisch-berufskundlichen Be-                                                                   Rückenmarks;
ratungs- und Rehabilitationsmanagementdienst aus,        Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittel-      b) Amputation mindestens eines ganzen Fußes
der in unserem Auftrag die folgenden Serviceleistun-     bar drohte oder nach den konkreten Umständen zu            oder einer ganzen Hand;
gen erbringt.                                            vermuten war.                                              c) Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades;
– In der ersten Leistungsphase wird auf der                                                                         d) Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als
     Grundlage der medizinischen Diagnosen und           Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Kran-      30 % der Hautoberfläche;
     Unterlagen unter Berücksichtigung der individu-     kenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kos-      e) Erblindung;
     ellen Situation der versicherten Person die         tenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungs-       f) Schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma nach-
     grundsätzliche Vorgehensweise empfohlen.            pflicht bestreitet.                                        folgend genannter Art:
– In der zweiten Leistungsphase werden für die                                                                      – Fraktur an zwei langen Röhrenknochen an un-
     versicherte Person umfassende Empfehlungen          3.2.2      Art der Leistung                                     terschiedlichen Gliedmaßen (Ober-/Unterarm,
     zur medizinischen, schulischen, berufskundli-       3.2.2.1 Wir ersetzen die Mehraufwendungen für                   Ober-/Unterschenkel);
     chen und sozialen rehabilitativen Betreuung für     Mittel und Einrichtungen (z. B. Behandlungskosten in                 Beispiel:
     die kommenden Monate oder Jahre erarbeitet.         einer Dekompressionskammer nach einem Tauch-                         Die versicherte Person erleidet einen Fahr-
– In der dritten Leistungsphase wird die versicher-      unfall), die zur Vermeidung von unfallbedingten Ge-                  radunfall. Durch den Sturz bricht sie sich
     te Person auf Basis der in der zweiten Leis-        sundheitsschäden der versicherten Person notwen-                     das Schienbein und den Oberarmknochen.
     tungsphase erarbeiteten Empfehlungen kontinu-       dig sind.                                                            Ein gleichzeitiger Bruch zweier in dersel-
     ierlich bis zur medizinischen, sozialen und schu-                                                                        ben Gliedmaße befindlicher Röhrenkno-
     lischen/beruflichen Rehabilitation begleitet.       3.2.2.2 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der                         chen – wie z. B. von Elle und Speiche oder
                                                         Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen                    von Schienbein und Wadenbein – löst kei-
3.1.3    Höhe der Leistung                               Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche An-                    nen Leistungsanspruch auf diese "Sofort-
Wir übernehmen ausschließlich die für die medizi-        ordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart                     leistung bei Schwerverletzungen" aus.
nisch-berufskundliche Beratungstätigkeit anfallenden     unvermeidbar waren.                                             oder
Kosten bis zu einem Betrag von 10.000 EUR je Ver-                                                                   – gewebezerstörende Schäden an zwei inneren
sicherungsfall.                                          3.2.2.3 Wir ersetzen bei einem Unfall im Ausland                Organen oder
Die Kosten, die aus der Durchführung der empfohle-       die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Unter-         – Kombination aus mindestens zwei der folgen-
nen Maßnahmen entstehen, werden nicht übernom-           bringungskosten für mitreisende minderjährige Kin-              den Verletzungen:
men.                                                     der und den mitreisenden Partner der versicherten               – Fraktur eines langen Röhrenknochens;
                                                         Person.                                                         – Fraktur des Beckens;
3.1.4      Art und Umfang der Leistungen sowie                                                                           – Fraktur der Wirbelsäule;
           Dauer der Leistungserbringung                 3.2.2.4 Bei einem unfallbedingten Todesfall im In-              – gewebezerstörender Schaden eines
Art und Umfang der Leistungen sowie die Dauer der        land ersetzen wir die Kosten für die Überführung                     inneren Organs.
Leistungserbringung sind insbesondere abhängig           zum letzten ständigen Wohnsitz. Bei einem unfallbe-
von der Art der Erkrankung, ihrem Verlauf und ihren      dingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten       3.5        Erweiterte Leistung bei Schwer-
Folgen.                                                  für die Bestattung im Ausland oder für die Überfüh-                   verletzungen nach Hausbau/-kauf
Die Leistungen werden erbracht, bis nach Beurtei-        rung zum letzten ständigen Wohnsitz.                       3.5.1      Wenn Sie während der Gültigkeit des Ver-
lung des medizinisch-berufskundlichen Beratungs-                                                                    sicherungsvertrages selbstgenutztes Wohneigentum
und Rehabilitationsmanagementdienstes Fortschritte                                                                  erstmalig erwerben oder bauen, erhöht sich die nach
hinsichtlich der medizinischen, sozialen und schuli-                                                                Ziffer 3.4 versicherte Sofortleistung bei Schwerver-

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letzungen für Sie und Ihren Ehe-/Lebenspartner, der     –    die Anschaffung und Ausbildung eines erforder-       Schwerverletzungen gemäß Ziffer 3.4 führt, über-
mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und unter          lichen Blindenhundes                                 nehmen wir für die versicherte Person die nachge-
Ihrer Anschrift gemeldet ist, (jeweils soweit im Rah-   medizinisch notwendig, erstatten wir hierfür entste-      wiesenen Kosten für psychologische Unterstützungs-
men des Vertrages versichert) einmalig abhängig         hende Kosten bis zu drei Jahre vom Unfalltag an ge-       leistungen bis zu 1.000 EUR.
vom Jahr des Erwerbs/Baubeginns wie folgt um            rechnet bis zur Höhe von 50.000 EUR.
– 25.000 EUR im 1. Jahr ab Erwerb/Baubeginn,            Die Leistung wird bei entsprechendem Nachweis der         3.14       Kosten für Nachhilfeunterricht
– 20.000 EUR im 2. Jahr ab Erwerb/Baubeginn,            medizinischen Notwendigkeit erbracht.                     Befindet sich das versicherte Kind wegen eines unter
– 15.000 EUR im 3. Jahr ab Erwerb/Baubeginn,                                                                      diesen Vertrag fallenden Unfalls in medizinisch not-
– 10.000 EUR im 4. Jahr ab Erwerb/Baubeginn,            3.9        Kostenbeteiligung für ärztlich                 wendiger Heilbehandlung und kann nicht am Schul-
–      5.000 EUR im 5. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.                   verordnete medizinische Hilfsmittel            unterricht teilnehmen, zahlen wir die nachweislich
                                                        Werden auf Grund der Unfallfolgen                         angefallenen Kosten für erteilten Nachhilfeunterricht
3.5.2     Der Versicherungsschutz beginnt mit dem       – Künstliche Gliedmaßen, künstliche Gelenke,              bis zu 6 Monate nach dem Unfall.
Erwerb des Wohneigentums oder – wenn das                     künstliche Organe sowie Organtransplantatio-
Wohneigentumnoch nicht bezugsfertig war – mit Be-            nen,                                                 3.15       Beistandsleistungen des Barmenia-
ginn der Bauarbeiten und endet zum frühesten der        – Hilfsmittel und Hilfsgeräte wie Gehhilfen, Roll-                   Assistance-Centers
folgenden Termine                                            stühle, Hörgeräte, Sehhilfen oder Sprechgeräte       Für die nachfolgenden Hilfeleistungen wenden Sie
a) mit dem 5. Jahr nach Erwerb/Baubeginn,               medizinisch notwendig und ärztlich verordnet, erstat-     sich bitte an das Barmenia-Assistance-Center:
b) mit Veräußerung des Wohneigentums,                   ten wir hierfür entstehende Kosten bis zu drei Jahre      Telefon (0202) 438-3777.
c) mit Beendigung der Unfallversicherung.               vom Unfalltag an gerechnet. Die Leistung wird bei         Das Barmenia-Assistance-Center wird von einem
                                                        entsprechendem Nachweis über die medizinische             Dienstleister betrieben, den die Barmenia auswählt
3.6      Komageld                                       Notwendigkeit und ärztliche Verordnung erbracht.          und mit der Ausführung der nachstehenden Bei-
Wir zahlen innerhalb von drei Jahren vom Unfalltag                                                                standsleistungen beauftragt.
an gerechnet ein Tagegeld in Höhe von 36 EUR für        3.10       Umschulungsmaßnahmen                           Auf die besonderen Voraussetzungen (siehe Zif-
jeden Kalendertag, an dem sich die versicherte Per-     Hat der Unfall die Berufsunfähigkeit der versicherten     fer 3.15.11) und die Haftungsbeschränkungen (siehe
son auf Grund des Unfalles in einem natürlichen         Person zur Folge und absolviert sie daher spätes-         Ziffer 3.15.12) weisen wir ausdrücklich hin.
oder künstlichen Koma befindet.                         tens innerhalb von 5 Jahren, vom Unfalltag an ge-
                                                        rechnet, eine staatlich anerkannte Umschulung, wer-       3.15.1 24-Stunden-Informationsdienst
3.7      Kosten für kosmetische Operationen             den die Kosten hierfür bis zu 20.000 EUR erstattet.       Das Barmenia-Assistance-Center steht Ihnen bzw.
3.7.1    Voraussetzungen für die Leistung:              Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen             der versicherten Person 24 Stunden "Rund um die
                                                        heißt, dass die versicherte Person voraussichtlich        Uhr", 365 Tage im Jahr, in einer durch einen unter
Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen      dauernd außer Stande ist, ihren Beruf oder eine ähn-      diesen Vertrag fallenden Unfall der versicherten Per-
Operation unterzogen, um eine unfallbedingte Beein-     liche Tätigkeit auszuüben, die ihrer Ausbildung ent-      son entstandenen Notsituation mit folgenden Leis-
trächtigung des äußeren Erscheinungsbildes zu be-       spricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkei-        tungen zur Verfügung:
heben.                                                  ten voraussetzt.                                          – Allgemeine Beratung über Maßnahmen in Not-
                                                                                                                       situationen;
Wir ersetzen die Kosten die durch einen unfallbe-       3.11      Haushaltshilfegeld                              – Auskünfte über Notdienste von Apotheken und
dingten Verlust oder Teilverlust von natürlichen oder   3.11.1 Führt ein unter den Vertrag fallender Unfall            Ärzten;
bereits mit festem Zahnersatz oder -teilersatz (z. B.   zum Tod der den Haushalt versorgenden versicher-          – Benennung – soweit möglich – von geeigneten
Brücken, Implantate, Kronen, Inlays) versehenen         ten Person, zu einem vollstationären Krankenhaus-              Reha-Einrichtungen;
Zähnen entstanden sind.                                 aufenthalt oder zu einer Beeinträchtigung ihrer kör-      – Informationen über Einrichtungen zur Beschaf-
Ausgeschlossen von dem Kostenersatz bleibt her-         perlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart,            fung von medizinischen Hilfsmitteln (Rollstuhl,
ausnehmbarer Zahnersatz, wie z. B. Vollprothesen,       dass sie nicht mehr in der Lage ist, die in ihrem              Elektromobil etc.);
Klammerprothesen, Geschiebeprothesen, Teles-            Haushalt lebenden Kinder im Sinne der Ziffer 3.11.2       – Benennung von Unternehmen, die auf den be-
kopprothesen.                                           zu betreuen oder zu versorgen, übernehmen wir die              hindertengerechten Umbau einer Wohnung/
Die kosmetische Operation erfolgt                       nachgewiesenen Kosten für eine Haushaltshilfe für              eines Hauses spezialisiert sind, sofern der Un-
– durch einen Arzt,                                     bis zu 50 EUR je Tag, längstens für 30 Tage.                   fall zu einer Schwerstverletzung (z. B. Quer-
– nach Abschluss der Heilbehandlung und                                                                                schnittslähmung) geführt hat;
– bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren             Sofern Leistungen von gesetzlichen Sozialversiche-        – Vermittlung psychologischer Betreuung nach
     nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollen-    rungsträgern übernommen werden, leisten wir nur für            einem Unfall, sofern der Unfall zu einer Invalidi-
     dung des 21. Lebensjahres.                         darüber hinaus anfallenden Kosten.                             tät über 30 % oder zum Tod einer versicherten
                                                                                                                       Person geführt hat.
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Kran-   3.11.2 Eine Übernahme der Kosten für eine
kenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kos-   Haushaltshilfe setzt voraus, dass im Haushalt der         3.15.2     Botendienst für ärztlich verordnete
tenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungs-    versicherten Person Kinder leben, die zum Zeitpunkt                  Arzneimittel
pflicht bestreitet oder seine Leistung zur Deckung      des Unfalls                                               Ist die versicherte Person nach einem unter diesen
der angefallenen Kosten nicht ausreicht.                – das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben           Vertrag fallenden Unfall vom Arzt als arbeitsunfähig
                                                             oder                                                 erklärt worden und muss sie auf ärztliche Anordnung
3.7.2     Art und Höhe der Leistung                     – in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfä-       hin für mindestens 48 aufeinanderfolgende Stunden
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten            higkeit derart beeinträchtigt sind, dass sie für     das Bett hüten, beauftragt das Barmenia-Assistance-
übernommene                                                  die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkeh-           Center einen Botendienst, der der versicherten Per-
– Arzthonorare und sonstige Operationskosten,                renden Verrichtungen im Ablauf des täglichen         son die Medikamente zustellt und trägt die dabei an-
– notwendige Kosten für Unterbringung und Ver-               Lebens dauerhaft der Hilfe bedürfen.                 fallenden Botendienstkosten.
     pflegung in einem Krankenhaus,
– Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten (ein-           3.12      Psychologische Soforthilfe nach                 3.15.3 Versorgung von Haustieren
     schließlich Material- und Laborkosten).                      Überfall/Geiselnahme                            Befindet sich die versicherte Person nach einem un-
                                                        Benötigt die versicherte Person nach einem Überfall       ter diesen Vertrag fallenden Unfall in notwendiger
3.8       Behinderungsbedingte                          oder einer Geiselnahme, dessen/deren Opfer sie            vollstationärer Heilbehandlung für mindestens 48
          Mehraufwendungen                              geworden ist, auf Grund ärztlicher Anordnung psy-         aufeinanderfolgende Stunden oder verstirbt die ver-
Hat der Unfall zu einem nach Ziffer 2.1.2.2 ermittel-   chologische Soforthilfe, werden die Kosten für die        sicherte Person unfallbedingt und keiner der Mitbe-
ten unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens     ersten 10 Sitzungen ersetzt.                              wohner ist physisch in der Lage, die Versorgung der
50 % geführt und wird auf Grund der Unfallfolgen        Diese Leistung erbringen wir, auch ohne dass ein          im Haushalt der versicherten Person befindlichen
– ein behindertengerechter Umbau des Pkw der            Unfallereignis im Sinne der Ziffer 1 vorliegt. Der Aus-   Haustiere zu übernehmen, vermittelt bzw. veranlasst
     versicherten Person,                               schluss gemäß Ziffer 8.2.5 gilt hierfür nicht.            das Barmenia-Assistance-Center während des Kran-
– ein behindertengerechter Umbau der Wohnung                                                                      kenhausaufenthaltes die Versorgung der Haustiere
     der versicherten Person oder der Umzug in eine     3.13       Kosten für psychologische                      und übernimmt die dabei tatsächlich anfallenden und
     behindertengerechte Wohnung,                                  Unterstützung                                  nachgewiesenen Kosten bis maximal 25 EUR je Tag.
– eine behindertengerechte Fortbildung wie Ge-          Erleidet die versicherte Person einen schweren Un-        Die Übernahme erfolgt längstens für die Dauer von
     bärdensprache oder Blindenschrift,                 fall, der zu einem Anspruch auf Sofortleistung bei        14 Tagen.

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Als Haustiere gelten nur die Tiere, die in Deutsch-       portmitteln (einschließlich Ambulanzflugzeug) medi-       Für die Leistungen der von uns nur vermittelten
land allgemein üblich und in zulässiger Weise als         zinisch erforderlich, organisiert das Barmenia-           - gegebenenfalls in Ihrem Namen beauftragten - Be-
Haustiere gehalten werden. Als Haustiere gelten           Assistance-Center den Rücktransport an den                förderungsunternehmen und sonstigen unmittelbaren
nicht wilde und exotische Tiere (wie z. B. Schlangen,     Wohnort der versicherten Person bzw. in das dem           Leistungserbringer übernehmen wir keine Haftung.
Spinnen).                                                 Wohnort nächstgelegene Krankenhaus und über-
Die vollstationäre Heilbehandlung auf Grund des Un-       nimmt die gegenüber der ursprünglich geplanten            3.16       Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
fallereignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzu-   Rückreise entstehenden Mehrkosten. Medizinisch            Bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen Arbeitslo-
weisen.                                                   notwendig ist ein Rücktransport dann, wenn dieser         sigkeit, die bei Ihnen vor Vollendung des 58. Lebens-
                                                          ärztlich angeordnet ist und eine ausreichende medi-       jahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag bei Vor-
Sind für die versicherte Person Hifleleistungen ge-       zinische Versorgung vor Ort nicht gewährleistet wer-      liegen der nachfolgenden Kriterien in dem dortge-
mäß Ziffer 4.6 vereinbart und im Versicherungs-           den kann und dadurch eine Gesundheitsschädigung           nannten zeitlichem Umfang bei fortbestehendem
schein dokumentiert, besteht über diese Regelungen        oder -verschlechterung zu befürchten ist.                 Versicherungsschutz beitragsfrei gestellt.
hinaus Versicherungsschutz für die Versorgung von
Haustieren im Umfang der Ziffer 4.6.10.                   3.15.9 Bestattung/Überführung bei unfallbeding-           3.16.1 Begriff der Arbeitslosigkeit
                                                          tem Tod im Ausland                                        Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn
3.15.4 Informationen bei Unfällen im Ausland              Stirbt die versicherte Person auf Grund eines unter       – Sie von der Agentur für Arbeit nach den Rege-
Erleidet die versicherte Person im Ausland einen un-      diesen Vertrag fallenden im Ausland erlittenen Unfal-          lungen des Sozialgesetzbuches (SGB) III als
ter diesen Vertrag fallenden Unfall, informiert das       les im Ausland, organisiert das Barmenia-Assis-                arbeitslose Person geführt werden und
Barmenia-Assistance-Center auf Anfrage über die           tance-Center auf Wunsch der Angehörigen die Be-           – Arbeitslosengeld (gemäß SGB III) oder Arbeits-
Möglichkeiten ärztlicher Versorgung. Soweit möglich       stattung im Ausland oder die Überführung des Ver-              losengeld II (gemäß SGB II) beziehen.
benennt es einen Deutsch oder Englisch sprechen-          storbenen zum Bestattungsort in Deutschland. Die
den Arzt. Auf Wunsch stellt das Barmenia-                 hierfür anfallenden Kosten übernehmen wir im Rah-         3.16.2      Leistungsvoraussetzungen und
Assistance-Center den Kontakt zum Arzt selbst her.        men der versicherten Bergungskosten gemäß Zif-                        Leistungsdauer
                                                          fer 3.2.                                                  – Standen Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit min-
3.15.5     Kontakt zwischen Arzt und Krankenhaus                                                                          destens 24 Monate ununterbrochen in einem
           bei Unfällen im Ausland                        3.15.10 Rückholung von minderjährigen Kindern                   Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige
Befindet sich die versicherte Person nach einem un-                 bei Unfällen im Ausland                               Beschäftigung) und
ter diesen Vertrag fallenden im Ausland erlittenen        Können mitreisende Kinder unter 14 Jahren auf einer       – bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt
Unfall in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung      Auslandsreise wegen eines unter diesen Vertrag fal-             der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und
im Ausland, stellt das Barmenia-Assistance-Center         lenden erlittenen Unfalles der versicherten Person        – ist der Beitrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit
auf Anfrage über einen von ihm beauftragten Arzt          weder von der versicherten Person noch von einem                bezahlt,
den Kontakt zwischen dem jeweiligen Hausarzt der          anderen Familienangehörigen betreut werden, sorgt         so wird der Versicherungsvertrag für maximal 12
versicherten Person und den behandelnden Kran-            das Barmenia-Assistance-Center für deren Abholung         Monate beitragsfrei gestellt. Dies gilt ab der Beitrags-
kenhausärzten her. Während des Krankenhausauf-            und Rückfahrt mit einer Begleitperson (mit dem Zug,       fälligkeit, die der Meldung über die bestehende Ar-
enthaltes sorgt das Barmenia-Assistance-Center für        1. Klasse, bzw. mit einem Linienflugzeug, Economy         beitslosigkeit an uns folgt. Die Beendigung der Ar-
die Übermittlung von Informationen zwischen den           Class) zu ihrem ständigen Wohnsitz und übernimmt          beitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
beteiligten Ärzten. Auf Wunsch werden auch die An-        die hierdurch entstehenden Mehrkosten gegenüber
gehörigen und/oder der Arbeitgeber der versicherten       der ursprünglich geplanten Rückreise.                     3.16.3 Unterbrechung der Arbeitslosigkeit
Person informiert.                                                                                                  Werden Sie während dieser 12 Monate von der
                                                          3.15.11 Voraussetzungen/Obliegenheiten                    Agentur für Arbeit nicht mehr als arbeitslose Person
3.15.6 Krankenbesuch bei Unfällen im Ausland              Die Hilfeleistungen nach Ziffer 3.15.2 werden nur am      geführt und sollten Sie dann in diesem Zeitraum er-
Befindet sich die versicherte Person nach einem un-       ständigen Wohnsitz der versicherten Person in der         neut im Sinne dieser Bedingungen arbeitslos wer-
ter diesen Vertrag fallenden im Ausland erlittenen        Bundesrepublik Deutschland erbracht.                      den, wird die Beitragsfreistellung des Versicherungs-
Unfall in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung      Die Hilfeleistungen nach den Ziffern 3.15.4               vertrages fortgesetzt. Dies gilt ab der Beitragsfällig-
im Ausland für mindestens zehn aufeinanderfolgen-         bis 3.15.10 finden Anwendung bei Reisen außerhalb         keit, die der Meldung über die erneute Arbeitslosig-
de Tage, organisiert das Barmenia-Assistance-             der Bundesrepublik Deutschland und werden für die         keit an uns folgt.
Center auf Wunsch die Reise einer der versicherten        ersten 62 Tage dieser Reise gewährt.                      Die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages
Person nahe stehenden Person zum Ort des Kran-            Ein Anspruch auf Kostenerstattung bezüglich der Hil-      ist auch bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit auf
kenhauses und von dort zurück zum Wohnort und             feleistungen nach den Ziffern 3.15.2 und 3.15.3 und       insgesamt maximal 12 Monate begrenzt.
übernimmt die Kosten für das Transportmittel. Die         3.15.6 bis 3.15.10 besteht nur, wenn nach vorheriger
Kosten des Aufenthaltes werden nicht ersetzt.             Kontaktaufnahme mit dem Barmenia-Assistance-              3.16.4 Arbeitslosigkeit von Selbstständigen
                                                          Center die Durchführung der Hilfe abgestimmt war.         Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre
3.15.7     Kostenübernahme und Abrechnung mit             Dabei sind die Anweisungen des Barmenia-Assis-            selbstständige Tätigkeit, außer durch Arbeitsunfähig-
           der Krankenversicherung bei Unfällen           tance-Centers einzuholen, falls ein Unfall durch eine     keit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend einge-
           im Ausland                                     dritte Person verursacht wurde, um eventuelle Re-         stellt haben (z. B. durch Konkurs) und sich nach bes-
Befindet sich die versicherte Person nach einem un-       gressansprüche zu sichern.                                ten Kräften um Arbeit bemühen.
ter diesen Vertrag fallenden im Ausland erlittenen        Das Barmenia-Assistance-Center leistet im Zweifel         Eine Beitragsfreistellung als Selbstständiger kann
Unfall in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung      vor, behält sich jedoch das Recht vor, nach Prüfung       nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch
im Ausland, gibt das Barmenia-Assistance-Center,          der Sachlage unberechtigte Leistungen zurückzuver-        genommen werden. Die Beendigung der Arbeitslo-
soweit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie         langen.                                                   sigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
bis zu 12.500 EUR ab. Das Barmenia-Assistance-            Sie bzw. die versicherte Person sind verpflichtet, alle
Center übernimmt namens und im Auftrag der versi-         sachdienlichen Informationen an das Barmenia-             3.16.5 Nachweispflicht
cherten Person die Abrechnung mit dem Kranken-            Assistance-Center weiterzugeben, die eine Ein-            Die entsprechenden Nachweise über die Erfüllung
versicherer oder sonstigen Dritten, die zur Kosten-       schätzung über den Umfang der erforderlichen Hilfe-       der Voraussetzungen sind von Ihnen zu erbringen.
tragung der vollstationären Heilbehandlung verpflich-     leistung ermöglichen.                                     Kein Anspruch auf Beitragsfreistellung besteht für
tet sind.                                                 Die ärztlichen Belege und/oder Rechnungsbelege            Arbeitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits be-
Soweit die vom Barmenia-Assistance-Center veraus-         sind im Original vorzulegen.                              kannt oder schriftlich angekündigt war, dies gilt auch
lagten Beträge nicht von einem Krankenversicherer                                                                   für befristete Arbeitsverträge.
oder Dritten übernommen werden, sind sie von der          3.15.12 Haftungsbeschränkungen
versicherten Person binnen eines Monats nach              Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.      3.17       Beitragsbefreiung bei
Rechnungstellung an das Barmenia-Assistance-              Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der                    Arbeitsunfähigkeit
Center zurückzuzahlen.                                    Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-           3.17.1 Voraussetzung
                                                          sundheit sowie für Schäden aus der Verletzung von         3.17.1.1 Werden Sie während der Wirksamkeit des
3.15.8    Krankenrücktransport bei Unfällen               wesentlichen Vertragspflichten. Bei der leicht fahr-      Versicherungsvertrages zu 100 Prozent arbeitsunfä-
          im Ausland                                      lässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflich-      hig, befreien wir Sie auf Ihren Wunsch von der Bei-
Ist nach einem unter diesen Vertrag fallenden im          ten ist unsere Haftung jedoch auf die vertragstypisch     tragszahlungspflicht. Der Versicherungsschutz bleibt
Ausland erlittenen Unfall der versicherten Person ein     vorhersehbaren Schäden begrenzt.                          während dieser Zeit unverändert bestehen.
Rücktransport mit medizinisch adäquaten Trans-

A 3160-11 01/2024                                                            Seite 12 von 27

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3.17.1.2 Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre     der erstmaligen Diagnose der Infektion durch einen         3.19      Schutzimpfungen
berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund           Arzt.                                                      Versicherungsschutz besteht für Impfschäden durch
vorübergehend in keiner Weise ausüben können,                                                                       Schutzimpfungen, sofern die erstmalige Diagnose
diese auch nicht ausüben und keiner anderweitigen        3.18.2      Für Angehörige bestimmter Berufsgruppen        der von einer Impfung verursachten Erkrankung
Erwerbstätigkeit nachgehen.                                          im Heilwesen gilt folgender erweiterter Ver-   durch einen Arzt nicht vor Ablauf von drei Monaten
                                                                     sicherungsschutz für Infektionen:              nach Ausstellung des Versicherungsscheines erfolgt.
3.17.1.3 Die Beitragsbefreiung erfolgt, sofern:          3.18.2.1 Für Unfallversicherungen von
– die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen für mehr         – Ärzten/innen, Zahnärzten/innen, Zahntechni-              3.20      Rooming-In Leistung für
     als 6 Wochen bestand und                                  kern/innen, Heilpraktikern/innen, Hebammen                     minderjährige Kinder
– der Unfallversicherungsvertrag bei Eintritt der              und Entbindungspflegern,                             Befindet sich das versicherte minderjährige Kind
     Arbeitsunfähigkeit seit mindestens 24 Monaten       – Studenten/innen der Medizin und der Zahnheil-            nach einem versicherten Unfallereignis in medizi-
     bestand und                                               kunde, Krankenpflegepersonal (Kranken-               nisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung
– bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit kein Beitrags-           schwester/Krankenpfleger, Kinderkranken-             und übernachtet eine dem Kind nahestehende Per-
     rückstand bestand.                                        schwester/Kinderkrankenpfleger, Krankenpfle-         son mit dem versicherten Kind im Krankenhaus
                                                               gehelfer/in),                                        (Rooming-In), so übernehmen wir die dafür anfallen-
3.17.2 Beginn und Dauer der Leistung                     – Tierärzten/innen und Studenten/innen der Tier-           den Mehrkosten. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger
Die Beitragsbefreiung beginnt ab der ersten Fällig-            heilkunde                                            einzutreten hat (Krankenversicherer, Unfallverursa-
keit, die der Meldung der Arbeitsunfähigkeit folgt,      gilt:                                                      cher und dergleichen), besteht aus diesem Vertrag
frühestens jedoch 6 Wochen nach deren Beginn und         a) Voraussetzungen für die Leistung:                       nur ein Leistungsanspruch auf Erstattung der vom
ist auf 12 Monate begrenzt.                              aa) Die versicherte Person hat sich in Ausübung            Ersatzpflichtigen nicht übernommenen restlichen
                                                         ihrer im Vertrag genannten beruflichen Tätigkeit           Kosten. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine
Der Eintritt, die Dauer und das Ende der Arbeitsun-      infiziert.                                                 Leistungspflicht, erstatten wir Ihnen (gegen Abtre-
fähigkeit sowie deren Grad sind durch Bescheini-         bb) Aus der Krankengeschichte, dem Befund oder             tung Ihrer gegen den oder die anderen Ersatzpflich-
gung des behandelnden Arztes nachzuweisen.               der Natur der Erkrankung geht hervor, dass die             tigen bestehenden Forderungen auf Zahlung der
                                                         Krankheitserreger auf eine der nachfolgend be-             Rooming-In-Kosten) die gesamten vorgenannten
Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht für Ar-      stimmten Arten in den Körper gelangt sind:                 Rooming-In-Kosten.
beitsunfähigkeit, die von Ihnen vorsätzlich herbeige-    – durch eine Beschädigung der Haut, wobei min-
führt wurde.                                                   destens die äußere Hautschicht durchtrennt           3.21       Unfalltod beider Elternteile
                                                               sein muss, oder                                      Werden durch ein Unfallereignis beide über uns un-
3.18      Infektionen und Insektenstiche                 – durch Einspritzen infektiöser Substanzen in              fallversicherte Elternteile tödlich verletzt und hinter-
3.18.1.1 Mitversichert sind Insektenstiche, die nach-          Auge, Mund oder Nase.                                lassen sie minderjährige Kinder, so zahlen wir eine
folgend abschließend aufgeführten Infektionen und        Anhauchen, Anniesen oder Anhusten erfüllen den             einmalige Kapitalleistung in Höhe von 25.000 EUR
andere Haut- oder Schleimhautverletzungen ein-           Tatbestand des Einspritzens nicht.                         (ggf. zusätzlich zu Ziffer 2.4.2.1).
schließlich allergischer Reaktionen. Wird auf Grund      Für versicherte Personen, die in Heilberufen tätig
einer solchen allergischen Reaktion eine stationäre      sind, gilt: Versicherungsschutz besteht in diesem Zu-      3.22      Gewaltstraftat
Desensibilisierungsmaßnahme durchgeführt, gilt die-      sammenhang jedoch für Tuberkulose.                         Wird die versicherte Person Opfer einer bei der Poli-
se als unfallbedingter Krankenhausaufenthalt.                                                                       zei angezeigten Gewaltstraftat im Sinne der §§ 176,
                                                         b) Erweiterter Schutz im Invaliditätsfall                  176 a, 176 b,177, 178, 180, 182, 211 bis 213, 224
3.18.1.2 Versicherungsschutz besteht ausschließ-         Abweichend von Ziffer 2.1.1.2 besteht auch dann            bis 227 sowie der §§ 239, 239 a und 239 b des
lich für:                                                noch Anspruch auf Invaliditätsleistung, wenn die in-       Strafgesetzbuches, die einen Personenschaden mit
a) folgende Infektionskrankheiten:                       fektionsbedingte Invalidität                               einem stationären Krankenhausaufenthalt mehr als 2
Borreliose, Bruccellose, Cholera, Diphterie, Dreitage-   – innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall ein-           Tagen zur Folge hat, leisten wir eine Soforthilfe in
fieber, Echinokokkose (Fuchsbandwurm), Kinder-                 getreten und                                         Höhe von 2.500 EUR.
lähmung (Poliomyelitis), Fleckfieber, FSME (Früh-        – innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt
sommer Meningo-Enzephalitis), Gelbfieber, Gürtel-              schriftlich festgestellt                             3.23      Unfälle der versicherten Person durch
rose, Hirnhautentzündung (Meningitis), Keuchhus-         und von Ihnen innerhalb von weiteren drei Monaten                    Bewusstseinsstörungen
ten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Paratyphus,          bei uns geltend gemacht worden ist.                        Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versi-
Pest, Pocken, Röteln, Scharlach, Schlafkrankheit,                                                                   cherte Person in ihrer Aufnahme- und Reaktionsfä-
Tularämie (Hasenpest), Typhus, Windpocken;               3.18.2.2 Für Unfallversicherungen von Chemikern            higkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anforde-
b) Infektionen durch Parasitenbefall und das Ein-        und Desinfektoren gilt:                                    rungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr ge-
dringen von Tiergelegen;                                 a) Voraussetzungen für die Leistung:                       wachsen ist.
c) Tetanus (Wundstarrkrampf), Tollwut;                   aa) Die versicherte Person hat sich in Ausübung ih-
d) Infektionen durch Tierbisse;                          rer im Vertrag genannten beruflichen Tätigkeit infi-       Versicherungsschutz besteht beispielsweise, wenn
e) Infektionen, auch Wundinfektionen und Blutver-        ziert.                                                     a) die Bewusstseinsstörung durch Trunkenheit
giftungen, bei denen die Krankheitserreger durch Un-     bb) Aus der Krankengeschichte, dem Befund oder             verursacht ist; beim Lenken von Kraftfahrzeugen je-
fallverletzungen, die nicht nur geringfügige Haut-       der Natur der Erkrankung geht hervor, dass die             doch nur, wenn der Blutalkoholgehalt nicht über
oder Schleimhautverletzungen sind, in den Körper         Krankheitserreger auf eine der nachfolgend be-             1,3 Promille liegt;
gelangten.                                               stimmten Arten in den Körper gelangt sind:                 b) die Bewusstseinsstörung durch die Einnahme
(Definition: Geringfügig sind Unfallverletzungen, die    – durch eine Beschädigung der Haut, wobei min-             von ärztlich verordneten Medikamenten hervorgeru-
ohne die Infektion und ihre Folgen keiner ärztlichen           destens die äußere Hautschicht durchtrennt           fen wird; Voraussetzung für den Versicherungs-
Behandlung bedürfen.)                                          sein muss, oder                                      schutz ist, dass die Medikamente entsprechend den
f) Hat ein Unfall nur geringfügige Haut- oder            – durch plötzliches Eindringen infektiöser Sub-            Anweisungen des Arztes eingenommen wurden.
Schleimhautverletzungen zur Folge, besteht Versi-              stanzen in Auge, Mund oder Nase.                     c) die Bewusstseinsstörung durch einen akuten
cherungsschutz nur, wenn uns das ursächliche Un-         cc) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen                 Herzinfarkt oder einen akuten Schlaganfall verur-
fallereignis innerhalb von vier Wochen angezeigt         bleiben Schädigungen, die als Folge der berufsmä-          sacht wurde; die unmittelbaren Gesundheitsschäden
wird.                                                    ßigen Beschäftigung mit Chemikalien allmählich zu-         durch den Herzinfarkt oder den Schlaganfall selbst
                                                         standekommen und Berufskrankheiten sind.                   bleiben von der Leistungspflicht ausgeschlossen.
Für a), b) und f) gilt:                                                                                             d) die Bewusstseinsstörung durch Ohnmachtsan-
Versicherungsschutz für Gesundheitsschäden be-           b) Erweiterter Schutz im Invaliditätsfall                  fälle, Schwindel, Bewusstlosigkeit, Herz- oder Kreis-
steht, wenn die erstmalige Diagnose der Erkrankung       Abweichend von Ziffer 2.1.1.2 besteht auch dann            laufstörungen oder durch die zum Unfallzeitpunkt am
durch einen Arzt frühestens drei Monate nach Aus-        noch Anspruch auf Invaliditätsleistung, wenn die in-       Unfallort herrschenden Witterungsbedingungen ver-
stellung des Versicherungsscheines erfolgt.              fektionsbedingte Invalidität                               ursacht wurde;
                                                         – innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall ein-           e) der Unfall durch einen epileptischen Anfall oder
3.18.1.3 Die in diesen Versicherungsbedingungen                getreten und                                         anderen Krampfanfall, der den ganzen Körper der
bei den einzelnen Leistungsarten (Ziffer 2) genann-      – innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt                versicherten Person ergreift, hervorgerufen wird;
ten Fristen beginnen in den Fällen der Ziffer 3.18.1.1         schriftlich festgestellt                             f) die Bewusstseinsstörung oder der Anfall durch
und 3.18.1.2 a) bis f) nicht mit dem Unfall (z. B. mit   und von Ihnen innerhalb von weiteren drei Monaten          ein Unfallereignis nach Ziffer 1 verursacht wurde, für
dem Zeitpunkt des Insektenstichs), sondern erst mit      bei uns geltend gemacht worden ist.

A 3160-11 01/2024                                                           Seite 13 von 27

[Seite 14]
das nach diesem Vertrag Versicherungsschutz be-                 -     Bein einschließlich Fuß                                                Ermittlung des Entschädigungsbetrages:
steht.                                                                (ohne Zehen) .................................... 1.500 EUR
                                                                -     Eine Zehe oder mehrere Zehen .......... 500 EUR                        Invaliditäts-                   im
                                                                                                                                                              Ziffer
     Beispiel:                                                                                                                               grad                          Beispiel
     Die versicherte Person hatte während der Ver-              Mehrfache Verletzungen eines Knochens werden so                                 0 bis 25 %    4.3 a)   1 x 25 % = 25 %
     tragslaufzeit einen Unfall mit einer Hirnschädi-           behandelt, als wäre nur eine einzige Verletzung ein-                           26 bis 50 %    4.3 b)   2 x 25 % = 50 %
     gung. Ein neuer Unfall ereignet sich durch einen           getreten. Sind mehrere Knochen verletzt, für die ins-                          51 bis 60 %    4.3 c)   3 x 10 % = 30 %
     epileptischen Anfall, der auf die alte Hirnschädi-         gesamt in der Tabelle ein einziger Betrag ausgewie-                          Summe                                  105 %
     gung zurückzuführen ist. Wir zahlen für die Fol-           sen ist, so wird dieser auch nur einmal für die Leis-
     gen des neuen Unfalls.                                     tungsberechnung angesetzt.                                                   105 % von 100.000 EUR sind 105.000 EUR
g) die Bewusstseinsstörung durch die unfreiwillige
Verabreichung von sogenannten K.-o.-Tropfen ver-                4.2.2.2 bei sonstigen Verletzungen                                           In diesem Beispiel würden aufgrund der verein-
ursacht wurde.                                                  - Augapfelprellung mit Einblutung in                                         barten Progression 105.000 EUR als Invalidi-
h) die Bewusstseinsstörung durch Übermüdung                          den Glaskörper ................................. 1.500 EUR              täts-Kapitalleistung gezahlt.
(Schlaftrunkenheit), Schlafwandeln und dem Ein-                 - Vollständige Zerreißung von stabi-
schlafen infolge einer Übermüdung verursacht wur-                    lisierenden Kapselbandstrukturen                                  4.4        Progressive Invaliditätsstaffel
de.                                                                  (Bandrupturen) und vollständige                                              350%-Staffel – abgekürzt P350
i) die Bewusstseinsstörung durch Hypoglykämie                        Zerreißungen von Sehnen                                                      – sofern im Vertrag vereinbart –
(Unterzuckerung) oder Hyperglykämie (Überzucke-                      (nicht unter den Versicherungsschutz                              Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen
rung) verursacht wurde.                                              fallen Teilrupturen, Muskel- und                                  der Ziffern 2.1.2.2 und 6.2.2 (Mitwirkung von Krank-
                                                                     Muskelfaserrisse) ................................. 250 EUR       heiten und Gebrechen an den Unfallfolgen) zu einer
4          Welche Leistungserweiterungen                        - Verbrennungen ab 2. Grades von                                       dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder
           können gegen zusätzlichen Beitrag                         mindestens 20 % der                                               geistigen Leistungsfähigkeit, werden für die Berech-
           in den Versicherungsschutz einge-                         Körperoberfläche .............................. 2.500 EUR         nung der Invaliditäts-Kapitalleistung (Ziffer 2.1.2) fol-
           schlossen werden?                                    - Ruptur der Milz, Leber oder                                          gende Versicherungssummen zu Grunde gelegt:
                                                                     einer Niere ........................................... 500 EUR   a) Für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil
Auf besondere Vereinbarung können Sie Ihren Ver-                                                                                       des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein
sicherungsschutz um die nachstehend genannten                   4.2.2.3 Sind durch den Unfall mehrere der unter                        festgelegte Invaliditätssumme;
Leistungserweiterungen gegen zusätzliche Beitrags-              Ziffer 4.2.2 aufgeführten Verletzungen entstanden,                     b) für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent über-
zahlung ergänzen. Es gelten jeweils nur die Leis-               werden die jeweiligen Beträge zusammengerechnet.                       steigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache
tungserweiterungen als vertraglich vereinbart, die im           Mehr als maximal 5.000 EUR werden jedoch nicht                         Invaliditätssumme;
Versicherungsschein dokumentiert sind.                          angenommen.                                                            c) für den 50 Prozent übersteigenden Teil des In-
                                                                                                                                       validitätsgrades die fünffache Invaliditätssumme.
4.1       Jährliche Erhöhung der Unfallrente im                 4.2.3     Ausschluss der Dynamik                                       Welcher Prozentsatz sich aus der hier dargestellten
          Leistungsfall (Leistungsdynamik)                      Die Versicherungssumme nimmt nicht an einer für                        progressiven Leistungssteigerung errechnet, haben
          – sofern im Vertrag vereinbart –                      andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von                        wir in der Anlage zu diesen Bedingungen dargestellt.
Zahlen wir Ihnen aus diesem Vertrag eine Unfallren-             Leistung und Beitrag teil.
te gemäß Ziffer 2.1.3, erhöhen wir zum 1.1. eines je-                                                                                        Beispiel:
den Jahres den für das jeweils vergangene Kalen-                4.2.4     Beendigung des Versicherungsschutzes für                           Es wird ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von
derjahr geltenden Monatsrentenbetrag um 1,5 %,                            Schmerzensgeld bei bestimmten Unfallver-                           60 % festgestellt. Es ist eine Invaliditäts-
erstmals zum 1.1. des zweiten auf den Rentenbeginn                        letzungen                                                          Kapitalleistung (Grundsumme) von
folgenden Kalenderjahres. Der Betrag der Monats-                Diese Leistungen bei unfallbedingten Knochenbrü-                             100.000 EUR vereinbart.
rente wird dabei auf volle Euro aufgerundet.                    chen entfallen - ohne dass es einer Kündigung be-
                                                                darf - zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die                          Ermittlung des Entschädigungsbetrages:
4.2        Schmerzensgeld bei bestimmten                        versicherte Person das 68. Lebensjahr vollendet.
           Unfallverletzungen                                                                                                                Invaliditäts-                     im
           – sofern im Vertrag vereinbart                       4.3           Progressive Invaliditätsstaffel                                                Ziffer
                                                                                                                                             grad                            Beispiel
4.2.1      Voraussetzungen für die Leistung                                   225 %-Staffel – abgekürzt P225                                    0 bis 25 %   4.4 a)    1x     25 %       = 25 %
Die versicherte Person erleidet einen unter diesen                            – sofern im Vertrag vereinbart –
                                                                                                                                               26 bis 50 %   4.4 b)    3x     25 %       = 75 %
Versicherungsvertrag fallenden Unfall, der eine der                Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen
                                                                                                                                               51 bis 60 %   4.4 c)    5x     10 %       = 50 %
nachfolgend unter Ziffer 4.2.2 aufgeführten Verlet-                der Ziffern 2.1.2.2 und 6.2.2 (Mitwirkung von Krank-
                                                                                                                                             Summe                                        125 %
zungen zur Folge hat.                                              heiten und Gebrechen an den Unfallfolgen) zu einer
Die Verletzung muss unverzüglich ärztlich festge-                  dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder
                                                                                                                                             125 % von 100.000 EUR sind 125.000 EUR
stellt werden. Der Anspruch auf diese Leistung er-                 geistigen Leistungsfähigkeit, werden für die Berech-
lischt, wenn er nicht innerhalb eines Jahres, vom Un-              nung der Invaliditäts-Kapitalleistung (Ziffer 2.1.2) fol-
                                                                                                                                             In diesem Beispiel würden aufgrund der verein-
falltag an gerechnet, unter Vorlage eines ärztlichen               gende Versicherungssummen zu Grunde gelegt:
                                                                                                                                             barten Progression 125.000 EUR als Invalidi-
Berichtes geltend gemacht wird. Der Anspruch er-                   a) für den 25 % nicht übersteigenden Teil des In-
                                                                                                                                             täts-Kapitalleistung gezahlt.
lischt auch, wenn die versicherte Person in Folge ei-              validitätsgrades die im Versicherungsschein festge-
nes Unfalls stirbt, bevor der Anspruch geltend ge-                 legte Invaliditätssumme;
                                                                                                                                       4.5        Progressive Invaliditätsstaffel
macht wurde.                                                       b) für den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden
                                                                                                                                                  500 %-Staffel – abgekürzt P500
                                                                   Teil des Invaliditätsgrades die zweifache Invaliditäts-
                                                                                                                                                  – sofern im Vertrag vereinbart –
4.2.2     Höhe der Leistung                                        summe;
                                                                                                                                       Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen
4.2.2.1 bei Knochenbrüchen                                         c) für den 50 %, übersteigenden Teil des Invalidi-
                                                                                                                                       der Ziffern 2.1.2.2 und 6.2.2 (Mitwirkung von Krank-
- Schädeldach, Schädelbasis ............. 5.000 EUR tätsgrades die dreifache Invaliditätssumme.
                                                                                                                                       heiten und Gebrechen an den Unfallfolgen) zu einer
- Gesichtsschädel (ohne Nasenbein) .. 1.500 EUR Welcher Prozentsatz sich aus der hier dargestellten
                                                                                                                                       dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder
- Hals-, Brust-, Lendenwirbelsäule ...... 3.000 EUR progressiven Leistungssteigerung errechnet, haben
                                                                                                                                       geistigen Leistungsfähigkeit, werden für die Berech-
- Schulterblatt, Schlüsselbein, Brust-                             wir in der Anlage zu diesen Bedingungen dargestellt.
                                                                                                                                       nung der Invaliditäts-Kapitalleistung (Ziffer 2.1.2) fol-
     bein, eine oder mehrere Rippen ....... 1.000 EUR
                                                                                                                                       gende Versicherungssummen zu Grunde gelegt:
- Arm einschließlich Hand                                                Beispiel:
                                                                                                                                       a) für den 25 % nicht übersteigenden Teil des In-
     (ohne Finger) .................................... 1.500 EUR        Es wird ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von
                                                                                                                                       validitätsgrades die im Versicherungsschein festge-
- Ein Finger oder mehrere Finger .......... 500 EUR                      60 % festgestellt. Es ist eine Invaliditäts-
                                                                                                                                       legte Invaliditätssumme;
- Beckenfrakturen, die nach der                                          Kapitalleistung (Grundsumme) von
                                                                                                                                       b) für den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden
     AO-Klassifikation dem Typ A                                         100.000 EUR vereinbart.
                                                                                                                                       Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Invaliditäts-
     entsprechen (stabile Beckenfraktur) .... 500 EUR
                                                                                                                                       summe;
- sonstige Beckenfrakturen
                                                                                                                                       c) für den 50 %, übersteigenden Teil des Invalidi-
     (ohne Steißbein) ............................... 5.000 EUR
                                                                                                                                       tätsgrades die achtfache Invaliditätssumme.
- Steißbein .............................................. 500 EUR


A 3160-11 01/2024                                                                      Seite 14 von 27

[Seite 15]
Welcher Prozentsatz sich aus der hier dargestellten         d) für den 90 % übersteigenden Teil des Invalidi-           4.9        Rentenmodelle und Voraussetzungen
progressiven Leistungssteigerung errechnet, haben           tätsgrades die vierzigfache Invaliditätssumme.                         – sofern im Vertrag vereinbart –
wir in der Anlage zu diesen Bedingungen dargestellt.        Welcher Prozentsatz sich aus der hier dargestellten         Wenn eine Unfallrente ab 50 % Invalidiät
                                                            progressiven Leistungssteigerung errechnet, haben           (Ziffer 2.1.3) vereinbart wird, kann zusätzlich die
      Beispiel:                                             wir in der Anlage zu diesen Bedingungen dargestellt.        Verdoppelung ab 90 % Invalidität oder die Verdoppe-
      Es wird ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von                                                                  lung bei Pflegebedürftigkeit vereinbart werden.
      60 % festgestellt. Es ist eine Invaliditäts-                Beispiel:
      Kapitalleistung (Grundsumme) von                            Es wird ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von      4.9.1      Verdoppelung ab 90 % Invalidität
      100.000 EUR vereinbart.                                     95 % festgestellt. Es ist eine Invaliditäts-          Die versicherte Person ist jünger als 69 Jahre. Bei
                                                                  Kapitalleistung (Grundsumme) von                      einer unfallbedingten Invalidität ab 90 % zahlen wir
      Ermittlung des Entschädigungsbetrages:                      100.000 EUR vereinbart.                               das 2fache der vereinbarten Rente gemäß Zif-
                                                                                                                        fer 2.1.3.
      Invaliditäts-                     im                        Ermittlung des Entschädigungsbetrages:
                      Ziffer
      grad                            Beispiel                                                                          4.9.2     Verdoppelung bei Pflegebedürftigkeit
         0 bis 25 %   4.5 a)    1x     25 % = 25 %                Invaliditäts-                    im                   Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
                                                                                   Ziffer
        26 bis 50 %   4.5 b)    3x     25 % = 75 %                grad                           Beispiel               a) Die versicherte Person erhält eine Unfallrente
        51 bis 60 %   4.5 c)    8x     10 % = 80 %                   0 bis 25 %    4.7 a)   1x    25 %    = 25 %        gemäß Ziffer 2.1.3 und
      Summe                                    180 %                26 bis 50 %    4.7 b)   3x    25 %    = 75 %        b) sie wird während der Vertragslaufzeit,
                                                                    51 bis 90 %    4.7 c)   5x    40 % = 200 %          c) aber nach dem Unfall, der zur Rentenleistung
      180 % von 100.000 EUR sind 180.000 EUR                        91 bis 95 %    4.7 d)   40 x 5 % = 200 %            geführt hat,
                                                                  Summe                                    500 %        d) gleichgültig aus welcher Ursache
      In diesem Beispiel würden aufgrund der verein-                                                                    e) in den Pflegegrad 4 oder in einen höheren Pfle-
      barten Progression 180.000 EUR als Invalidi-                500 % von 100.000 EUR sind 500.000 EUR                gegrad gemäß Pflegestärkungsgesetz II eingestuft.
      täts-Kapitalleistung gezahlt.
                                                                  In diesem Beispiel würden aufgrund der verein-        Sind diese Voraussetzungen erfüllt, verdoppeln wir
4.6        Progressive Invaliditätsstaffel                        barten Progression 500.000 EUR als Invalidi-          unsere Unfall-Rentenleistung für die Dauer der Pfle-
           500 %-Plus-Staffel                                     täts-Kapitalleistung gezahlt.                         gebedürftigkeit.
           – abgekürzt P500-Plus)
           – sofern im Vertrag vereinbart –                 4.8        Progressive Invaliditätsstaffel                         Beispiel:
Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen                        1.000 %-Staffel – abgekürzt P1.000                      Die versicherte Person erhält nach einem Auto-
der Ziffern 2.1.2.2 und 6.2.2 (Mitwirkung von Krank-                   – sofern im Vertrag vereinbart –                        unfall die vereinbarte Unfallrente aufgrund einer
heiten und Gebrechen an den Unfallfolgen) zu einer          Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen                    60 %igen Invalidität. Der Versicherungsvertrag
dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder            der Ziffern 2.1.2.2 und 6.2.2 (Mitwirkung von Krank-               läuft unverändert weiter. Jahre später ver-
geistigen Leistungsfähigkeit, werden für die Berech-        heiten und Gebrechen an den Unfallfolgen) zu einer                 schlechtert sich der Gesundheitszustand wegen
nung der Invaliditäts-Kapitalleistung (Ziffer 2.1.2) fol-   dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder                   einer Erkrankung, die mit den Unfallfolgen
gende Versicherungssummen zu Grunde gelegt:                 geistigen Leistungsfähigkeit, werden für die Berech-               nichts zu tun hat. Nach Begutachtung wird die
a) für den 25 % nicht übersteigenden Teil des In-           nung der Invaliditäts-Kapitalleistung (Ziffer 2.1.2) fol-          versicherte Person in Pflegegrad 4 eingestuft.
validitätsgrades die im Versicherungsschein festge-         gende Versicherungssummen zu Grunde gelegt:                        Sie erhält daher ab dem Zeitpunkt der Einstu-
legte Invaliditätssumme;                                    a) für den 25 % nicht übersteigenden Teil des In-                  fung die doppelte Rente.
b) für den 25 % übersteigenden, aber unter 50 %             validitätsgrades die im Versicherungsschein festge-
liegenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache         legte Invaliditätssumme;                                    4.10      Hilfeleistungen/Familienhilfe
Invaliditätssumme.                                          b) für den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden                       – sofern im Vertrag vereinbart –
c) Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 %           Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Invaliditäts-     4.10.1 Voraussetzungen und Dauer der
erbringen wir die vereinbarte Maximalleistung von           summe;                                                                Leistungen
500 % der Versicherungssumme.                               c) für den 50 %, nicht aber 90 % übersteigen den            4.10.1.1 Hat der Unfall zur Folge, dass die körperli-
Welcher Prozentsatz sich aus der hier dargestellten         Teil des Invaliditätsgrades die fünffache Invaliditäts-     che oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten
progressiven Leistungssteigerung errechnet, haben           summe;                                                      Person derart beeinträchtigt ist, dass sie für die ge-
wir in der Anlage zu diesen Bedingungen dargestellt.        d) für den 90 % übersteigenden Teil des Invalidi-           wöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Ver-
                                                            tätsgrades die siebzigfache Invaliditätssumme.              richtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe
      Beispiel:                                             Welcher Prozentsatz sich aus der hier dargestellten         bedarf, so entsteht Anspruch auf Hilfeleistungen.
      Es wird ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von      progressiven Leistungssteigerung errechnet, haben
      55 % festgestellt. Es ist eine Invaliditäts-          wir in der Anlage zu diesen Bedingungen dargestellt.        4.10.1.2 Die Hilfeleistungen werden für die Dauer
      Kapitalleistung (Grundsumme) von                                                                                  erbracht, die die versicherte Person im Sinne der Zif-
      100.000 EUR vereinbart.                                     Beispiel:                                             fer 4.10.1.1 hilfsbedürftig ist, längstens für einen Zeit-
      In diesem Beispiel würden aufgrund der verein-              Es wird ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von      raum von sechs Monaten vom Unfalltag an gerech-
      barten Progression 500.000 EUR als Invalidi-                95 % festgestellt. Es ist eine Invaliditäts-          net.
      täts-Kapitalleistung gezahlt.                               Kapitalleistung (Grundsumme) von
                                                                  100.000 EUR vereinbart.                               Die Kinderbetreuung und -versorgung (Ziffer
4.7        Progressive Invaliditätsstaffel                                                                              4.10.2.9) wird längstens für den Zeitraum eines Mo-
           700 %-Staffel – abgekürzt P700                         Ermittlung des Entschädigungsbetrages:                nats, die Haustierversorgung (Ziffer 4.10.2.10) längs-
           – sofern im Vertrag vereinbart –                                                                             tens für zwei Wochen und die Krankenhaushilfe (Zif-
Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen                   Invaliditäts-                    im                   fer 4.10.2.11) längstens für einen Zeitraum von einer
der Ziffern 2.1.2.2 und 6.2.2 (Mitwirkung von Krank-                               Ziffer                               Woche erbracht.
                                                                  grad                           Beispiel
heiten und Gebrechen an den Unfallfolgen) zu einer                   0 bis 25 %    4.8 a)   1x    25 %    = 25 %
dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder                                                                        4.10.1.3 Die Leistungen werden ausschließlich in-
                                                                    26 bis 50 %    4.8 b)   3x    25 %    = 75 %
geistigen Leistungsfähigkeit, werden für die Berech-                                                                    nerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht.
                                                                    51 bis 90 %    4.8 c)   5x    40 % = 200 %
nung der Invaliditäts-Kapitalleistung (Ziffer 2.1.2) fol-                                                               Hält sich die versicherte Person im Ausland auf,
                                                                    91 bis 95 %    4.8 d)   70 x 5 % = 350 %
gende Versicherungssummen zu Grunde gelegt:                                                                             können für die Zeit des Auslandsaufenthaltes die
                                                                  Summe                                    650 %        Leistungen nicht beansprucht werden.
a) für den 25 % nicht übersteigenden Teil des In-
validitätsgrades die im Versicherungsschein festge-
                                                                  650 % von 100.000 EUR sind 650.000 EUR                4.10.1.4 Welche der nachfolgenden Hilfeleistungen
legte Invaliditätssumme;
b) für den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden                                                                         beansprucht werden können, richtet sich nach dem
                                                                  In diesem Beispiel würden aufgrund der verein-        Umfang der Hilfsbedürftigkeit der versicherten Per-
Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Invaliditäts-
                                                                  barten Progression 650.000 EUR als Invalidi-          son. Wir wählen eine Pflegeeinrichtung/einen Dienst-
summe;                                                            täts-Kapitalleistung gezahlt.
c) für den 50 %, nicht aber 90 % übersteigen den                                                                        leister aus, die/der mit der Pflege hilfsbedürftiger
Teil des Invaliditätsgrades die fünffache Invaliditäts-                                                                 Personen vertraut ist, und beauftragen diese/diesen
summe;                                                                                                                  mit der Ausführung der notwendigen Hilfeleistungen.


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4.10.2 Art und Umfang der Leistungen                     4.10.2.7.2 Teilwaschung                                  – Kleiden und Betten
4.10.2.1 Menüservice                                     – Teilwaschung (z. B. Intimbereich)                      jeweils in ihrem häuslichen Umfeld durch eine Be-
Wir versorgen die versicherte Person mit täglich ei-     – Mund-, Zahn- und Lippenpflege                          treuungsperson (Kinderversorgung).
nem Menü aus dem Angebot des Dienstleisters und          – Rasieren                                               Die Betreuungsperson steht – sofern notwendig – bis
tragen die Kosten dafür. Die versicherte Person kann     – Hautpflege                                             zu 24 Stunden am Tag zur Verfügung; ausreichende
Menüs aus einem Menüsortiment frei auswählen.            – Haarpflege                                             Ruhezeiten sind zu berücksichtigen. Dabei muss die
                                                              (Kämmen, gegebenenfalls Waschen)                    Betreuungsperson im Haushalt der versicherten Per-
4.10.2.2 Hausnotruf                                      – Nagelpflege                                            son, wenn möglich in einem eigenen Zimmer, unter-
Der versicherten Person wird eine Hausnotrufanlage       – An- und Auskleiden einschließlich An- und Ab-          gebracht werden.
zur Verfügung gestellt und eingerichtet, über die eine        legen von Körperersatzstücken
Rufzentrale 24 Stunden am Tag erreichbar ist.            – Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches              b) Mobilitätsleistung
Wir übernehmen die hierfür anfallenden Kosten.                                                                    Falls erforderlich, begleiten wir die Kinder von bzw.
                                                         4.10.2.8 Besteht Anspruch auf Leistung aus der           zu
4.10.2.3 Unterstützung bei Arzt- und Behörden-           Pflegepflichtversicherung gemäß Sozialgesetz-            – der Tagesstätte, Tagesmutter, Kindergarten,
          gängen bis zu zweimal je Woche                 buch XI, dann hat die versicherte Person Anspruch              Schule,
Wir bringen und begleiten die versicherte Person zu      auf folgende Leistungen:                                 – Vereinssportveranstaltungen sowie organisier-
notwendigen Arzt-, Therapie- und Behördenterminen        Gespräch zur Feststellung der Pflegeprobleme                   ten und entgeltlichen Kursen und Unterrichts-
bis zu zweimal je Woche. Wir übernehmen die Kos-         (vor Aufnahme der Pflege)                                      stunden,
ten der Begleitung und – für Fahrten in einem Um-        a) Feststellung der Pflegeprobleme                       – Arztterminen und vom Arzt verordneten Anwen-
kreis von 25 Kilometern Entfernung vom Aufent-           b) Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürf-               dungen,
haltsort der versicherten Person – die für die versi-    tigen                                                     in einem Umkreis von 25 km Entfernung vom Auf-
cherte Person selbst anfallenden Fahrtkosten, soweit     c) Planung der Pflegeeinsätze                             enthaltsort der versicherten Person. Wir überneh-
diese nicht durch den zuständigen Versicherungsträ-      d) Gespräch mit Angehörigen/Arzt                          men die Kosten der Begleitung und die für die Kin-
ger zu erstatten sind. Sind Fahrten erforderlich, die    e) Informationen über weitere Hilfen                      der selbst anfallenden Fahrtkosten. Sind Fahrten er-
über den Umkreis von 25 Kilometer vom Aufent-            f) inkl. Hausbesuchspauschale                             forderlich, die über den Umkreis von 25 Kilometer
haltsort der versicherten Person hinausgehen, ist zur                                                              vom Aufenthaltsort der versicherten Person hinaus-
Klärung einer Übernahme der Fahrtkosten eine vor-        4.10.2.9 Kinderbetreuung und –versorgung                  gehen, ist zur Klärung einer Übernahme der Fahrt-
herige Abstimmung mit uns erforderlich.                  Wir erbringen im Rahmen der nachstehenden Rege-           kosten eine vorherige Abstimmung mit uns erforder-
                                                         lungen Leistungen der Kinderbetreuung und                 lich.
4.10.2.4 Besorgungen und Einkäufe                        -versorgung.
          bis zu zweimal je Woche                                                                                 4.10.2.9.3      Dauer der Leistung
Hierzu zählen                                            4.10.2.9.1 Voraussetzung für die Kinder-                 a) Wir erbringen die Leistungen der Kinderbetreu-
a) das Zusammenstellen des Einkaufszettels für                         betreuung und –versorgung                  ung und –versorgung (Ziffer 4.10.2.9.2) solange und
Gegenstände des täglichen Bedarfs,                       a) Im Haushalt der versicherten Person leben Kin-        soweit die versicherte Person dazu im Sinne der Zif-
b) das Einkaufen (einschließlich Arzneimittelbe-         der, die zum Zeitpunkt des Unfalls                       fer 4.10.2.9.1 b) nicht in der Lage ist, längstens je-
schaffung) und notwendige Besorgungen (z. B.             – das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben          doch für einen Zeitraum von einem Monat vom Un-
Bank- und Behördengänge),                                      oder                                               falltag an gerechnet.
c) die Unterbringung und Versorgung der einge-           – in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfä-      b) Sofern Leistungen von gesetzlichen Sozialver-
kauften Lebensmittel,                                          higkeit derart beeinträchtigt sind, dass sie für   sicherungsträgern übernommen werden, leisten wir
d) die Anleitung zur Beachtung von Genieß- und                 die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkeh-         nur für die darüber hinaus anfallenden Kosten.
Haltbarkeit von Lebensmitteln sowie                            renden Verrichtungen im Ablauf des täglichen
e) gegebenenfalls Wäsche zur Reinigung bringen                 Lebens dauerhaft der Hilfe bedürfen.               4.10.2.9.4     Obliegenheiten
und abholen.                                             b) Führt ein unter den Vertrag fallender Unfall zum      Ergänzend zur Ziffer 11 gilt folgende Obliegenheit:
Die Kosten für die Lebensmittel, Gegenstände des         Tod der versicherten Person, zu einem Kranken-           a) Ist die versicherte Person gesetzlich kranken-
täglichen Bedarfs sowie für die Reinigung tragen Sie.    hausaufenthalt oder zu einer Beeinträchtigung ihrer      versichert oder handelt es sich um einen Arbeitsun-
                                                         körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart,   fall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung, ist
4.10.2.5 Reinigung der Wohnung einmal je Woche           dass sie nicht mehr in der Lage ist, die in ihrem        ein Antrag auf Bewilligung einer Haushaltshilfe un-
Hierzu zählt das Reinigen des allgemein üblichen         Haushalt lebenden Kinder im Sinne der Zif-               verzüglich nach dem Unfall bei dem zuständigen
Lebensbereiches (z. B. Wohnraum, Bad, Toilette,          fer 4.10.2.9.1 a) zu betreuen oder zu versorgen, er-     Sozialversicherungsträger zu stellen.
Küche). Diese Leistung setzt voraus, dass die Woh-       bringen wir Leistungen der Kinderbetreuung und           b) Wird diese Obliegenheit schuldhaft verletzt,
nung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen             -versorgung gemäß Ziffer 4.10.2.9.2 nach dem indi-       können wir nach Maßgabe der Regelungen der Zif-
Zustand war.                                             viduellen Bedarf. Dabei berücksichtigen wir,             fer 12 zur Kürzung der Leistung, zur Kündigung be-
                                                         – was die versicherte Person vor dem Unfall übli-        rechtigt oder auch leistungsfrei sein.
4.10.2.6 Waschen und Pflegen der Wäsche und                    cherweise an Leistungen erbracht hat und un-
         Kleidung einmal pro Woche                             fallbedingt nicht mehr erbringen kann und          4.10.2.10 Versorgung von Haustieren
Hierzu zählen                                            – was nach den Grundbedürfnissen eines Kindes            Befindet sich die versicherte Person nach einem un-
– das Waschen und Trocknen,                                    vergleichbaren Alters, Entwicklungsstands und      ter diesen Vertrag fallenden Unfall für mindestens 48
– das Bügeln,                                                  Gesundheitsstands notwendig und üblich ist.        aufeinanderfolgende Stunden in notwendiger vollsta-
– das Ausbessern,                                        Zusätzlich berücksichtigen wir, inwieweit andere         tionärer Heilbehandlung oder verstirbt die versicherte
– das Sortieren und Einräumen sowie                      Haushaltsmitglieder den Bedarf an einzelnen Leis-        Person unfallbedingt und ist keiner von deren Mitbe-
– die Schuhpflege.                                       tungen der Kinderbetreuung und -versorgung in zu-        wohnern physisch in der Lage, die Versorgung der
                                                         mutbarer Weise abdecken können. Als zumutbar gel-        im Haushalt der versicherten Person befindlichen
4.10.2.7 Körperpflege                                    ten Leistungen, soweit diesen nicht berechtigte Inte-    Haustiere zu übernehmen, vermitteln bzw. veranlas-
Die versicherte Person erhält entsprechend dem           ressen (z. B. Ausübung der Berufstätigkeit, Berufs-      sen wir (auf Antrag) die Versorgung der Haustiere
Umfang ihrer Hilfsbedürftigkeit folgende Leistungen:     oder Schulausbildung) der Haushaltsmitglieder ent-       und übernehmen die dabei anfallenden Kosten bis
                                                         gegenstehen.                                             maximal 25 EUR je Tag, längstens jedoch für den
4.10.2.7.1 Ganzwaschung                                                                                           Zeitraum von 14 Tagen.
– Waschen, Duschen, Baden                                4.10.2.9.2 Leistungen der Kinderbetreuung                Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für die
– Mund-, Zahn- und Lippenpflege                                       und -versorgung                             Versorgung von Haustieren im Umfang der Zif-
– Rasieren                                               Soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, gel-    fer 3.15.3.
– Hautpflege                                             ten die folgenden Leistungen für Kinder im Sinne der
– Haarpflege                                             Ziffer 4.10.2.9.1 a).                                    Als Haustiere gelten nur die Tiere, die in Deutsch-
     (Kämmen, gegebenenfalls Waschen)                    a) Kinderbetreuung und –versorgung                       land allgemein üblich und in rechtlich zulässiger
– Nagelpflege                                            Wir beaufsichtigen die Kinder – auch bei der Erledi-     Weise als Haustiere gehalten werden. Nicht als
– An- und Auskleiden einschließlich An- und Ab-          gung von Hausaufgaben (Kinderbetreuung).                 Haustiere gelten dementsprechend wilde und exoti-
     legen von Körperersatzstücken                       Wir versorgen die Kinder in den Bereichen                sche Tiere (wie z. B. Schlangen, Spinnen).
– Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches              – Körperpflege,
                                                         – Ernährung,

A 3160-11 01/2024                                                           Seite 16 von 27

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4.10.2.11 Krankenhaushilfe                                  gen wir die Kosten für bereits erbrachte Hilfeleistun-   kündigen. Wir können die Mitversicherung der Hilfe-
Wird die versicherte Person unmittelbar nach einem          gen.                                                     leistungen unter Einhaltung einer Frist von drei Mo-
Unfall in einem Krankenhaus stationär aufgenom-                                                                      naten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjah-
men, sorgen wir auf Wunsch dafür, dass                      4.10.5 Beitragsanpassung                                 res in Textform kündigen.
– die Personen, die Sie uns benannt haben bzw.              4.10.5.1 Prüfung der Beiträge für die
     nennen, über den Krankenhausaufenthalt in-                       Hilfeleistungen/Familienhilfe                  4.10.7     Mitwirkung von Krankheiten oder
     formiert werden;                                       Wir sind berechtigt, mindestens einmal im Kalender-                 Gebrechen an den Unfallfolgen
– die Haus-/Wohnungsschlüssel abgeholt werden;              jahr bei bestehenden Verträgen zu prüfen, ob die         Die Regelungen der Ziffer 6.2.2 gelten nicht für die
– eine erste Ausstattung mit den nötigsten Dingen           Beiträge für die Hilfeleistungen/Familienhilfe beibe-    Hilfeleistungen.
     aus der Wohnung der versicherten Person ins            halten werden können oder eine Anpassung (Erhö-
     Krankenhaus gebracht wird;                             hung oder Absenkung) vorgenommen werden muss.            4.11      Einmalige Sofortleistung
     Hierzu zählen z. B. ausreichend Kleidung, Pro-         Zweck der Prüfung ist es, eine sachgemäße Berech-                  (Diagnosegeld) bei Krebs
     dukte zur Körperpflege und persönlichen Hygie-         nung der Beiträge und eine dauerhafte Erfüllbarkeit                – sofern im Vertrag vereinbart –
     ne, persönliche Hilfsmittel (z. B. Brille, Hörgerät,   unserer Verpflichtungen aus den Versicherungsver-
     Gehhilfe), persönliche Dinge, die den Klinikauf-       trägen sicherzustellen.                                  Versichert sind – während der Vertragslaufzeit –
     enthalt angenehmer gestalten (z. B. Bücher,                                                                     diagnostizierte Krebserkrankungen nach Ziffer 4.11.1
     Illustrierte, Musik).                                  4.10.5.2 Regeln der Prüfung
– an zwei Tagen der ersten Woche des Kranken-               Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende Regeln:     Kein Versicherungsschutz besteht für Erkrankungen,
     hausaufenthaltes der Briefkasten der Wohnung           a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der             die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wur-
     der versicherten Person geleert und die Post ins       Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik         den oder deren klinisch relevante Symptome erstma-
     Krankenhaus gebracht wird und                          an.                                                      lig vor Vertragsabschluss aufgetreten sind.
– an zwei Tagen der ersten Woche des Kranken-               b) Wir sind berechtigt, Veränderungen der seit der
     hausaufenthaltes die Pflanzen in der Wohnung           letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich einge-      Die Erkrankung muss von Ihnen durch ein ärztliches
     der versicherten Person gegossen werden.               tretenen Schaden- und Kostenentwicklung zu be-           Gutachten nachgewiesen werden.
Wir übernehmen die für die Ausführung dieser Leis-          rücksichtigen. Bei steigenden Kosten berücksichti-
tungen angefallenen Kosten, längstens für die erste         gen wir nur – bei Vertragsschluss nicht vorhersehba-     4.11.1 Feststellung einer Krebserkrankung
Woche des Krankenhausaufenthaltes.                          re – Erhöhungen der Verwaltungskosten, höhere            4.11.1.1 Voraussetzung für die Leistung
                                                            Regulierungskosten für Schadensfälle, inflationär        Als Leistungsfall gilt der Eintritt einer Krebserkran-
4.10.3    Hilfeleistungen für pflegebedürftige              bedingte Preissteigerungen und Steuererhöhungen.         kung (bösartige, maligne Tumoren) mit Stadi-
          Ehe-/Lebenspartner und Verwandte                  Eine Anpassung der Beiträge aus Gründen der Ge-          um/Grad 3 oder 4 (Ziffer 4.11.1.2), bzw. Blutkrebs
          1. Grades                                         winnsteigerung o. Ä. kommt nicht in Betracht.            mit Schweregrad II (Ziffer 4.11.1.2.3).
4.10.3.1 Voraussetzungen für die Leistungen                 c) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt-
4.10.3.1.1      Betreut die versicherte Person ihren        nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi-           Ein bösartiger Tumor liegt vor, wenn es zu unkontrol-
Ehe- oder Lebenspartner oder Verwandten 1. Gra-             cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von      liertem Wachstum, der Aussaat von Tumorzellen mit
des, mit dem sie in häuslicher Gemeinschaft zu-             uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen             Einwanderung in umliegendes Gewebe und der Zer-
sammenlebt, in häuslicher Pflege und führt ein unter        Treuhänders zu berücksichtigen.                          störung von gesundem Gewebe kommt.
den Vertrag fallender Unfall dazu, dass die versicher-
te Person nicht mehr in der Lage ist, diese Betreu-         4.10.5.3 Beitragserhöhung                                Ausgeschlossen sind:
ungsleistung fortzusetzen, dann erbringen wir die Hil-      Ergibt die Prüfung höhere Beiträge für die Hilfeleis-    – alle Carcinoma-in-situ (TIS),
feleistungen im Rahmen der Ziffern 4.10.1 und               tungen/Familienhilfe als die bisherigen, sind wir be-    – Gebärmutterhalsdysplasien CIN-1, CIN-2,
4.10.2.1 bis 4.10.2.8 sowie Ziffer 4.10.4 auch für die-     rechtigt, sie um die Differenz anzuheben. Geringfü-          CIN-3,
se Person (Pflegebedürftiger).                              gige Anpassungen von bis zu 5 % des Jahresbeitra-        – sowie alle Hautkrebserkrankungen der
Voraussetzung ist, dass für den Pflegebedürftigen           ges für die Hilfeleistungen/Familienhilfe bleiben un-        Stadien I und II.
vor dem Unfallereignis eine Pflegestufe/Pflegegrad          berücksichtigt, wobei wir in Folgejahren diese Gren-
im Sinne der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung         ze vortragen können.                                     4.11.1.2 Bewertungsmaßstab
anerkannt wurde, die zum Unfallzeitpunkt noch be-                                                                    4.11.1.2.1 Krebs – ohne Lymphknotenkrebs und
stand.                                                      4.10.5.4 Beitragsermäßigung                                           Blutkrebs
                                                            Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge für die Hilfe-    Als Krebserkrankungen im Sinne der Ziffer 4.11.1.1
4.10.3.1.2     Erhält der Pflegebedürftige zum Un-          leistungen/Familienhilfe als die bisherigen, sind wir    gelten solche Erkrankungen, die entsprechend der
fallzeitpunkt Sachleistungen (vollumfänglich oder           verpflichtet, sie um die Differenz abzusenken.           Definition der "TNM classification of malignant tu-
teilweise) von der gesetzlichen Pflegepflichtversiche-                                                               mours, sixth edition" der International Union Against
rung, erbringen wir die Hilfeleistungen nur, soweit         4.10.5.5 Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge       Cancer (UICC) in 4 Stadien klassifiziert (I-IV) sind.
diese nicht von der gesetzlichen Pflegepflichtversi-        Sind die ermittelten Beiträge für die Hilfeleistun-      Diese Stadieneinteilung folgt dem Schweregrad einer
cherung erbracht werden.                                    gen/Familienhilfe bei bestehenden Verträgen höher        Krebserkrankung.
                                                            als die Beiträge für die Hilfeleistungen/Familienhilfe
4.10.3.1.3     Besteht für die versicherte Person           bei neu abzuschließenden Verträgen und enthalten         Tumoren des Gehirns werden wie Krebserkrankun-
über diesen Vertrag kein Versicherungsschutz für            die Tarife für bestehende und für die neu abzu-          gen im Sinne von Ziffer 4.11.1.1 berücksichtigt. Die-
das Unfallereignis, so kann auch für den Pflegebe-          schließenden Verträge die gleichen Beitragsberech-       se Tumoren werden entsprechend der WHO (World
dürftigen keine Leistung beansprucht werden.                nungsmerkmale und den gleichen Versicherungsum-          Health Organisation) Klassifikation in der zum Zeit-
                                                            fang, können wir auch für die bestehenden Verträge       punkt des Eintritts des Versicherungsfalls jeweils gül-
4.10.3.2 Dauer der Leistung                                 nur die Beiträge für neu abzuschließende Verträge        tigen Fassung WHO Classification of Tumours of the
Die Hilfeleistungen für den Pflegebedürftigen werden        verlangen.                                               Central Nervous System) nicht in Stadien, sondern in
solange erbracht, wie die versicherte Person unfall-                                                                 "Grade" (Schweregrade 1 bis 4) eingeteilt.
bedingt dazu nicht in der Lage ist, längstens jedoch        4.10.5.6 Kündigung bei Beitragserhöhung
für einen Zeitraum von sechs Monaten nach dem               Erhöhen wir auf Grund unseres Beitragsanpassungs-        4.11.1.2.2 Lymphknotenkrebs
Unfall der versicherten Person.                             rechts nach Ziffer 4.10.5.1 den Beitrag für die Hilfe-   Unter diesen Begriff fallen alle Tumorformen des
                                                            leistungen/Familienhilfe, können Sie die Vereinba-       Lymphsystems einschließlich Lymphome und
4.10.4 Fälligkeit der Hilfeleistungen                       rung über die Mitversicherung der Hilfeleistun-          Morbus Hodgkin.
Haben Sie uns gegenüber die Hilfsbedürftigkeit              gen/Familienhilfe gemäß Ziffer 4.10.6 kündigen. Wir
schlüssig dargelegt, werden wir die notwendigen Hil-        teilen Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen       Die Krebserkrankungen der Lymphknoten werden je
feleistungen gemäß Ziffer 4.10.2 unverzüglich fest-         Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie           nach Ausprägung in 4 Stadien eingeteilt.
stellen und – soweit erforderlich – erbringen.              auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Wegen der in Ihrem Interesse liegenden gebotenen                                                                     Stadium 1: Befall einer einzigen Lymphknotenregion
Eilbedürftigkeit kann vor Beginn der Hilfeleistungen        4.10.6    Kündigung der Mitversicherung der                         ober- oder unterhalb des Zwerchfells,
nicht immer abschließend geprüft werden, ob Versi-                    Hilfeleistungen                                Stadium 2: Befall von zwei oder mehr Lymphknoten-
cherungsschutz besteht. Deshalb ist mit der Erbrin-         Sie können die Vereinbarung über die Mitversiche-                   regionen ober- oder unterhalb des
gung von Hilfeleistungen eine Anerkennung unserer           rung der Hilfeleistungen jederzeit ohne besondere                   Zwerchfells,
Leistungspflicht nicht verbunden. In jedem Fall tra-        Frist zum Ablauf eines jeden Versicherungsmonats         Stadium 3: Befall auf beiden Seiten des Zwerchfells,

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Stadium 4: Befall von nicht primär lymphatischen       –     bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren           Kinder mit der Vollendung der Geburt und für adop-
           Organen (z. B. Leber, Knochenmark).               nach der Diagnosestellung, bei Minderjährigen       tierte Kinder mit der Rechtswirksamkeit der Adoption;
                                                             vor Vollendung des 21. Lebensjahres.                er gilt für die Dauer von einem Jahr. Der Ehegatte
4.11.1.2.3 Blutkrebs                                                                                             und die leiblichen oder adoptierten Kinder sind je-
Als Blutkrebs im Sinne dieser Bedingungen gelten al-   Voraussetzung ist zudem, dass ein Dritter (z. B.          weils mit den für Sie vereinbarten Versicherungs-
le Tumorformen des Blutes und der blutbildenden        Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer      summen für den Invaliditätsfall versichert, maximal
Organe einschließlich Leukämie.                        Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leis-        jedoch mit den nachstehenden Versicherungssum-
                                                       tungspflicht bestreitet oder seine Leistung zur De-       men:
Die Blutkrebserkrankungen werden je nach Ausprä-       ckung der angefallenen Kosten nicht ausreicht.            100.000 EUR für die Leistungsart Invaliditäts-
gung in 2 Grade eingeteilt.                                                                                      Kapitalleistung und
                                                       c) Wir ersetzen die Kosten, für die durch den             1.000 EUR für die Leistungsart Unfallrente.
Schweregrad I:                                         Krebs bedingten Verlust oder Teilverlust von natürli-
Blutkrebserkrankung ohne Stammzell- und/oder           chen oder bereits mit festem Zahnersatz oder              5.3        Ausgeschlossene Leistungs-
Knochenmarktransplantation.                            -teilersatz (z. B. Brücken, Implantate, Kronen, Inlays)              erweiterungen
Schweregrad II:                                        versehenen Zähnen entstanden sind.                        Sind für Sie Leistungserweiterungen gemäß Ziffer 4
Blutkrebserkrankung mit Stammzell- und/oder Kno-       Ausgeschlossen von dem Kostenersatz bleibt her-           vereinbart (beispielsweise Progressions- und Mehr-
chenmarktransplantation.                               ausnehmbarer Zahnersatz, wie z. B. Vollprothesen,         leistungsmodelle), oder Gliedertaxenmodelle gemäß
                                                       Klammerprothesen, Geschiebeprothesen, Teleskop-           Ziffer 2.1.2.2.1.2, so gelten diese nicht für den Ehe-
4.11.2 Fälligkeit und Höhe des Diagnosegeldes          prothesen.                                                gatten und die Kinder.
4.11.2.1 Fälligkeit der Leistung
Das Diagnosegeld zahlen wir innerhalb eines Monats     d) Art und Höhe der Leistung                              5.4       Mitversicherte Leistungsarten
nachdem uns alle zur Beurteilung erforderlichen Un-    Wir erstatten für kosmetische Operationen nachge-         Die unter Ziffer 3 genannten Leistungsarten gelten
terlagen in Textform vorgelegt wurden, sofern die      wiesene und nicht von Dritten übernommene                 dagegen auch für diese Familien-Vorsorge-
vorgenannten Voraussetzungen für diese Leistungen      – Arzthonorare und sonstige Operationskosten,             versicherung.
erfüllt sind.                                          – notwendige Kosten für Unterbringung und Ver-
                                                            pflegung in einem Krankenhaus,                       5.5       Nachversicherungsgarantie für Kinder
4.11.2.2 Höhe der Leistung                             – Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten                   Wird ein Kind während der Dauer der Familienvor-
4.11.2.2.1 Diagnosegeld                                     (einschließlich Material- und Laborkosten)           sorgeversicherung in den Vertrag eingeschlossen,
Das Diagnosegeld orientiert sich an der im Vertrag     insgesamt bis zur Höhe des von uns gezahlten Di-          – so gilt dieser beitragsfreie Schutz zusätzlich zu
vereinbarten Versicherungssumme. Diese können          agnosegeldes.                                                 den beantragten Versicherungssummen.
Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.                                                                         – so entfällt auf Ihren Antrag hin die Gesundheits-
                                                       4.11.5     Beendigung des Versicherungsschutzes               prüfung.
Das Diagnosegeld ist im ersten Jahr begrenzt. Die                 nach Ziffer 4.11
Gesamtleistung beträgt:                                4.11.5.1 Beendigung nach Leistung                         6         Was passiert, wenn Unfallfolgen mit
- in den ersten sechs Monaten                          Wird eine Sofortleistung ausgezahlt, so endet der                   Krankheiten oder Gebrechen zusam-
     10 % der vereinbarten Versicherungssumme,         Versicherungsschutz für das Risiko einer diagnosti-                 mentreffen?
- ab dem 6. Monat bis zum Ende des 12. Monats          zierten Krebserkrankung
     50 % der vereinbarten Summe,                      - für die betroffene versicherte Person                   6.1       Krankheiten und Gebrechen
- ab dem 2. Jahr die volle vereinbarte Summe.          - zum Ende des Monats, in dem das Diagnose-               Wir leisten für Unfallfolgen. Dies sind Gesundheits-
Bei der Berechnung der vorgenannten Zeitabschnitte           geld an den Leistungsempfänger ausgezahlt           schädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfall-
wird der im Vertrag vereinbarte Beginn des Versiche-         wurde                                               ereignis verursacht wurden.
rungsschutzes für diese Sofortleistung zu Grunde       automatisch – ohne dass es einer Kündigung bedarf.
gelegt.                                                Dies gilt auch für weitere Barmenia-Unfallver-            6.2       Mitwirkung
                                                       sicherungen – unabhängig davon, ob die Leistung
Werden gleichzeitig mehrere Krebserkrankungen          dort in Anspruch genommen wurde oder nicht.               6.2.1      Keine Anrechnung
nach Ziffer 4.11.1 festgestellt, so hat dies keine                                                               Sollten sich Krankheiten oder Gebrechen bei den
Auswirkungen auf die Höhe der Leistung; diese kann     Ein erneuter Einschluss dieser Leistungserweiterung       Folgen eines Unfalles ausgewirkt haben, werden wir
nur einmalig in Anspruch genommen werden.              für die entsprechende versicherte Person ist in die-      die Leistung auf Grund dieser Mitwirkung nicht kür-
                                                       sem Fall nicht möglich.                                   zen, sofern
Die Gesamtleistung der "Einmaligen Sofortleistung                                                                – Sie als Verunfallter oder die vom Unfall be-
bei Krebs" ist auf die vereinbarte Versicherungs-      4.11.5.2 Beendigung bei Erreichen der Altersgrenze             troffene versicherte Person zum Zeitpunkt des
summe, jedoch max. auf einen Betrag von                Die Absicherung diagnostizierter Krebserkrankungen             Unfalles maximal 67 Jahre alt ist und
25.000 EUR je betroffene Person begrenzt. Dies gilt    mit der Leistung "einmalige Sofortleistung bei Krebs"     – keine Einstufung in Pflegegrad 3 oder höher im
auch dann, wenn mehrere Barmenia-                      entfällt - ohne dass es einer Kündigung bedarf – spä-          Sinne der sozialen Pflegepflichtversicherung
Unfallversicherungen mit dieser Leistung abge-         testens zum Ende des Versicherungsjahres, in dem               vorliegt.
schlossen wurden.                                      die versicherte Person das 68. Lebensjahr vollendet.
                                                                                                                 6.2.2      Anrechnung ab einem
4.11.3 Ausschluss der Dynamik                          5         Familien-Vorsorgeversicherung                              Mitwirkungsanteil von 70 %
Die Versicherungssumme nimmt für die Leistung                                                                    6.2.2.1 Ist die verunfallte Person älter als 67 Jahre
"Einmalige Sofortleistung bei Krebs" nicht an einer    5.1       Voraussetzung für die Mitversicherung           oder liegt eine Einstufung in Pflegegrad 3 oder höher
für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung        Sind Sie als Versicherungsnehmer zugleich versi-          im Sinne der sozialen Pflegepflichtversicherung vor,
von Leistung und Beitrag teil.                         cherte Person, so ist, wenn Sie während der Wirk-         so endet der Verzicht auf die Anrechung der Mitwir-
                                                       samkeit des Vertrages die Ehe schließen, Ihr Ehe-         kung.
4.11.4    Zusatzleistung                               gatte oder eingetragener Lebenspartner gemäß Zif-
          Kosten für kosmetische Operationen           fern 5.2 bis 5.4 vorübergehend ohne zusätzlichen          6.2.2.2 Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen.
a) Voraussetzung für die Leistung:                     Beitrag mitversichert. Das Gleiche gilt, wenn Ihr Kind    Dies sind Gesundheitsschädigungen und ihre Fol-
Es besteht ein versicherter Leistungsfall nach Zif-    geboren wird oder wenn ein Kind adoptiert wird.           gen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
fer 4.11.1.                                            Auch Ihre ungeborenen Kinder sind während der
                                                       Schwangerschaft für den Fall von Gesundheitsschä-         Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
Die versicherte Person hat sich im Anschluss an die    den infolge einer direkten Unfalleinwirkung oder ei-
Operation/Heilbehandlung einer kosmetischen Ope-       nes Unfalles der – auch über diese Familien-                    Beispiele:
ration unterzogen, um die Beeinträchtigung des äu-     Vorsorgeversicherung – versicherten Mutter versi-               Krankheiten sind z. B. Diabetes oder
ßeren Erscheinungsbildes zu beheben.                   chert.                                                          Gelenkerkrankungen;
                                                                                                                       Gebrechen sind z. B. Fehlstellungen der
b)   Die kosmetische Operation erfolgt                 5.2      Beginn, Dauer und Höhe des                             Wirbelsäule, angeborene Sehnenverkürzungen
–    durch einen Arzt,                                          Versicherungsschutzes
–    nach Abschluss der Heilbehandlung und             Der Versicherungsschutz nach Ziffer 5.1 beginnt für
                                                       den Ehegatten mit der Eheschließung, für leibliche

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6.2.2.3 Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder         8.1.2     Unfälle, die der versicherten Person             sowie bei Fallschirm-Tandemsprüngen. Ebenso bie-
Gebrechen zusammen, gilt Folgendes:                       dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine                ten wir Versicherungsschutz beim Kitesurfen.
Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten               Straftat ausführt oder versucht.
oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung                                                                          8.1.5    Unfälle der versicherten Person durch
oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsan-        Ausnahmen                                                  die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen.
teil), mindert sich                                       In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht:
– bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und         Mitversichert sind jedoch Unfälle bei inneren Unru-        Teilnehmer ist jeder Fahrer, Beifahrer oder Insasse
       Unfallrente der Prozentsatz des Invaliditätsgra-   hen und sonstigen gewalttätigen Auseinanderset-            des Motorfahrzeuges.
       des um den Prozentsatz des Mitwirkungsanteils.     zungen, wenn die versicherte Person an den Gewalt-
– bei der Todesfallleistung und, soweit nicht et-         tätigkeiten nicht aktiv teilgenommen hat oder wenn         Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörige
       was anderes bestimmt ist, bei den anderen          sie zwar aktiv beteiligt war, jedoch nicht auf der Seite   Übungsfahrten, bei denen es auf die Erzielung von
       Leistungsarten die Leistung selbst um den Pro-     der Unruhestifter.                                         Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
       zentsatz des Mitwirkungsanteils.
                                                          Versicherungsschutz bieten wir jedoch für Minderjäh-       Ausnahmen:
     Beispiel:                                            rige sowie entmündigte Erwachsene,                         Versicherungsschutz besteht jedoch für Unfälle
     Nach einer Beinverletzung besteht ein Invalidi-      a) wenn die Straftat im Führen eines Land- oder            a) bei der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen, bei
     tätsgrad von 10 %. Dabei hat eine Rheumaer-          Wasserfahrzeuges ohne Führerschein besteht oder            denen es hauptsächlich auf die Erzielung einer
     krankung zu 70 % mitgewirkt. Der unfallbeding-       ein unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges vorliegt          Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt (z. B. Stern-,
     te Invaliditätsgrad beträgt daher 3 %.               (§ 248 b Strafgesetzbuch). Voraussetzung für unsere        Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten, Ballon-
                                                          Leistung ist, dass keine weitere Straftat zur Ermögli-     verfolgungsfahrten sowie Sicherheitstrainings),
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 70 %,           chung der Fahrt begangen wurde;                            b) infolge von einem gelegentlichen Fahren mit
nehmen wir keine Minderung vor.                           b) wenn der Unfall durch Herstellung oder Ge-              Leihkarts auf einer Indoor-, Outdoor- oder Crosskart-
                                                          brauch selbstgebauter Feuerwerkskörper entstanden          Anlage, wobei es auf die Erzielung einer Höchstge-
Ausnahme:                                                 ist. Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass mit       schwindigkeit ankommt, sofern hierfür keine Lizenz
Diese Regelungen werden nicht angewendet in den           dem Feuerwerkskörper keine Sachbeschädigung                erforderlich ist.
Fällen                                                    oder Körperverletzung beabsichtigt wurde.
– von nicht oder falsch verabreichten Medikamen-                                                                     8.1.6   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar
     ten infolge Entführung/Geiselnahme gemäß             8.1.3    Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar           durch Kernenergie verursacht sind.
     Ziffer 1.4.7;                                        durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse ver-
– der Hilfeleistungen/Familienhilfe gemäß                 ursacht sind.                                              8.2      Ausgeschlossene Gesundheitsschäden
     Ziffer 4.10;                                                                                                    Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für fol-
– Diagnosegeld bei Krebs gemäß Ziffer 4.11.               Ausnahmen                                                  gende Gesundheitsschäden:
                                                          In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht:
7         Kündigungsmöglichkeit bei                       – Die versicherte Person wird auf Reisen im Aus-           8.2.1   Schäden an Bandscheiben sowie Blu-
          Pflegebedürftigkeit                                  land überraschend von Kriegs- oder Bürger-            tungen aus inneren Organen und Gehirnblutun-
                                                               kriegsereignissen betroffen.                          gen.
7.1       Wird bei der versicherten Person eine Pfle-
gebedürftigkeit (mindestens Pflegegrad 3 im Sinne              Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende         Ausnahme
der sozialen Pflegepflichtversicherung) festgestellt,          des 14. Tages nach Beginn eines Krieges oder          In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht:
so können Sie den Versicherungsschutz für diese                Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staats, in           – Ein Unfallereignis nach Ziffer 1 hat diese Ge-
versicherte Person rückwirkend zum Zeitpunkt der               dem sich die versicherte Person aufhält.                   sundheitsschäden verursacht, und
Feststellung kündigen.                                         Diese Frist verlängert sich, sofern und solange       – für dieses Unfallereignis besteht Versicherungs-
Es wird der Beitrag für die betroffene Person ab dem           es der versicherten Person unmöglich ist, das              schutz nach diesem Vertrag.
Zeitpunkt der Feststellung, maximal jedoch für die             Gebiet des betreffenden Staates zu verlassen.
letzten drei Jahre erstattet.                             –    Mitversichert sind Unfälle durch Terroranschlä-       8.2.2    Gesundheitsschäden durch Strahlen.
                                                               ge, die außerhalb der Territorien der Krieg füh-
7.2      Liegt eine Einstufung in mindestens Pfle-             renden Parteien ausgeführt werden.                    Ausnahmen
gegrad 3 vor, reduziert sich der Verzicht auf Anrech-                                                                In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht:
nung einer Mitwirkung auf 70 % (siehe Ziffer 6.2.2).      Vorstehende Ausnahmen gelten nicht                         a) Röntgenstrahlen,
                                                          – bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren              b) Laserstrahlen,
8         Was ist nicht versichert?                            Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht,       c) Maserstrahlen (z. B. Mikrowelle),
                                                          – für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürger-           d) künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sowie
8.1      Ausgeschlossene Unfälle                               krieg,                                                e) energiereiche Strahlen mit einer Härte bis
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Un-         – für Unfälle durch atomare, biologische oder              100 Elektronenvolt,
fälle:                                                         chemische Waffen.                                     soweit sie nicht als Folge des regelmäßigen Um-
                                                          In diesen Fällen gilt der Ausschluss.                      gangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten.
8.1.1    Unfälle der versicherten Person durch
alkohol- und drogenbedingte Bewusstseinsstö-              8.1.4     Unfälle der versicherten Person                  8.2.3    Gesundheitsschäden durch Heilmaß-
rungen.                                                   – als Führer eines Luftfahrzeuges oder Luft-               nahmen oder Eingriffe am Körper der versicher-
                                                               sportgeräts, soweit er nach deutschem Recht           ten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe gel-
Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle der               dafür eine Erlaubnis benötigt,                        ten auch strahlendiagnostische und strahlenthera-
versicherten Person, die durch Bewusstseinsstörun-             Beispiel: Pilot, Gleitschirm- oder                    peutische Handlungen.
gen                                                            Drachenflieger
a) beim Lenken von Kraftfahrzeugen, wenn der              – als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luft-             Ausnahmen
Blutalkoholgehalt über 1,3 Promille liegt; oder                fahrzeuges,                                           In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht:
b) durch den Konsum von Drogen oder sonstigen                  Beispiel: Funker, Bordmechaniker,                     – Das Schneiden/Feilen/Abschmirgeln von Nä-
Mitteln, die das Bewusstsein beinträchtigen (sofern            Flugbegleiter                                              geln, Hühneraugen oder Hornhaut,
diese nicht nach Ziffer 3.23 ausdrücklich mitversi-       – bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe ei-           – die Heilmaßnahmen oder Eingriffe waren durch
chert sind) eintreten.                                         nes Luftfahrzeuges auszuüben sind.                         einen Unfall veranlasst und
                                                               Beispiel: Luftfotograf, Sprühflüge zur Schäd-         – für diesen Unfall besteht Versicherungsschutz
     Beispiele:                                                lingsbekämpfung.                                           nach diesem Vertrag.
     Die versicherte Person
     – kommt unter Alkoholeinfluss (Blutalkohol-          Ausnahmen:                                                     Beispiel:
          gehalt von mehr als 1,3 Promille) mit dem       Es besteht Versicherungsschutz als Flugschüler, weil           Die versicherte Person erleidet einen Unfall und
          Fahrzeug von der Straße ab.                     dafür (noch) keine Lizenz erforderlich ist sowie als           lässt die Unfallverletzung ärztlich behandeln.
     – balanciert auf Grund Drogenkonsums auf             Passagier in Luftfahrzeugen einschließlich Luftsport-          Ein Behandlungsfehler oder eine Infektion durch
          einem Geländer und stürzt ab.                   geräten, wie z. B. in Ballonen oder Segelflugzeugen            die Behandlung führt dabei zu weiteren Schädi-
                                                                                                                         gungen.

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8.2.4   Infektionen, die nicht unter Ziffer 3.18         9.1.2     Der Leistungsfall                              –    eine gegebenenfalls vereinbarte progressive
ausdrücklich mitversichert sind.                                                                                       Invaliditätsstaffel und
                                                         9.1.2.1 Leistungsumfang                                  – eine gleichartige Garantie des Vorversicherers.
8.2.5    Krankhafte Störungen infolge psychi-            Für die Feststellung des Leistungsumfanges sind die      Das heißt, Berechnungsgrundlage für die Leistung
scher Reaktionen, auch wenn diese durch einen            Vertragsgrundlagen/Versicherungsbedingungen der          der Barmenia ist die mit der Barmenia-Unfallversi-
Unfall verursacht wurden.                                Vorversicherung maßgeblich, die zum Zeitpunkt des        cherung "Premium-Schutz" vereinbarte Gliedertaxe
                                                         Abschlusses dieser Unfallversicherung "Premium-          und gegebenenfalls progressive Invaliditätsstaffel.
      Beispiele:                                         Schutz" galten. Danach beantragte bzw. vorgenom-
      – Posttraumatische Belastungsstörung nach          mene Änderungen der Vorversicherung werden nicht         9.1.3.3 Assistanceleistungen, sonstige versiche-
          Beinbruch durch einen Verkehrsunfall           berücksichtigt.                                          rungsfremde Leistungen sowie von dem Vorversi-
      – Angstzustände des Opfers einer                                                                            cherer extern zugekaufte Versicherungs- und Dienst-
          Straftat                                       9.1.2.1.1 Tritt ein Schadensfall ein, für den wir nach   leistungen fallen ebenfalls nicht unter die "Nicht-
                                                         den geltenden Versicherungsbedingungen nicht zur         Schlechterstellungs-Garantie".
Ausnahme                                                 Leistung verpflichtet sind, so erhalten Sie dann eine
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht:                Leistung, wenn für den Schadensfall über die Versi-      9.1.4     Obliegenheiten und Folgen einer
Wir leisten jedoch für die Folgen psychischer und        cherungsbedingungen des unmittelbaren Vorversi-                    Obliegenheitsverletzung
                                                         cherungsvertrages Versicherungsschutz bestanden
nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Un-
                                                         hätte.                                                   Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung
fall eintreten, wenn und soweit diese Störungen auf
                                                                                                                  nicht erbringen. Im Versicherungsfall müssen Sie
eine
                                                         9.1.2.1.2 Gilt nach den Versicherungsbedingungen         daher
- durch den Unfall verursachte organische Er-
                                                         des unmittelbaren Vorversicherungsvertrages für          – zusätzlich zu den Obliegenheiten der Barmenia-
      krankung des Nervensystems oder
                                                         einen Schadensfall                                       Unfallversicherung "Premium-Schutz" – insbesonde-
- durch den Unfall neu entstandene Epilepsie
                                                         a) eine höhere Entschädigungsgrenze als nach             re diese Pflichten erfüllen:
zurückzuführen sind.                                          den geltenden Versicherungsbedingungen für
                                                              die Barmenia-Unfallversicherung "Premium-           9.1.4.1 Ihre Pflichten im Versicherungsfall
                                                              Schutz" (als Leistungsgrenze innerhalb der für      9.1.4.1.1 Aufklärungs- und Nachweispflicht
9         Garantien der Barmenia                              den Vertrag vereinbarten Versicherungs-             Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi-
                                                              summe), so wird bei der Entschädigungsbe-           cherungsfalls und des Umfangs unsererLeistungs-
9.1       Nicht-Schlechterstellungs-Garantie                  rechnung die höhere Entschädigungsgrenze            pflicht erforderlich ist.
          beim Wechsel der Unfallversicherung                 des Vorversicherungsvertrages zu Grunde             Sie müssen dabei insbesondere
          zur Barmenia Allgemeine Versiche-                   gelegt;                                             – unsere Fragen zu den Umständen des Schade-
          rungs-AG/Adcuri GmbH                           b) für einzelne Leistungseinschlüsse eine geringe-             nereignisses und zu unserer Leistungspflicht
                                                              re Selbstbeteiligung als nach den geltenden               wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
9.1.1     Gegenstand und Voraussetzungen für                  Versicherungsbedingungen für die Barmenia-                Wir können verlangen, dass Sie in Textform
          die "Nicht-Schlechterstellungs-                     Unfallversicherung "Premium-Schutz", so wird              antworten.
          Garantie"                                           bei der Entschädigungsberechnung die geringe-       – uns über den Vorversicherungsvertrag
                                                              re Selbstbeteiligung des Vorversicherungsver-       – den Versicherungsschein und
9.1.1.1 Die "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie"              trages berücksichtigt.                              – die allgemeinen und speziellen Versicherungs-
gilt für den Fall, dass ein Schadensfall über die Bar-                                                                  bedingungen einreichen;
menia-Unfallversicherung "Premium-Schutz"                9.1.2.1.3 Höchstersatzleistung                           – unsangeforderte Nachweise vorlegen, soweit es
a) nicht oder                                            Unsere Leistungen, die unter diese Leistungsgaran-             Ihnen billigerweise zugemutet werden kann,
b) summenmäßig im Rahmen von Deckungs-                   tie fallen, sind – im Rahmen der für die Barmenia-             diese zu beschaffen.
       erweiterungen/Sublimits nicht ausreichend         Unfallversicherung "Premium-Schutz" vereinbarten
versichert ist, der Schadensfall im Deckungsumfang       Versicherungssummen (unter Berücksichtigung einer        9.1.4.2 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
Ihres unmittelbaren Vorversicherungsvertrages für        ggf. vorhandenen Vorsorgeregelung) – für alle Scha-      Bei vorsätzlicher Verletzung einer nach Eintritt eines
dasselbe Risiko bei einer anderen Versicherungsge-       densfälle, die während der gesamten Vertragslauf-        Schadensfalles zu erfüllenden Obliegenheit nach
sellschaft jedoch gedeckt oder mit einer höheren         zeit eintreten, insgesamt auf einen Betrag von           9.1.4.1 brauchen wir aus dieser Nicht-
Entschädigungsgrenze oder einer geringeren               250.000 EUR begrenzt.                                    Schlechterstellungs-Garantie nicht zu leisten.
Selbstbeteiligung versichert war. Nicht erfasst von                                                               Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, sind
der Nicht-Schlechter-Stellungs-Garantie wird ein         Wir leisten nicht für die Differenz zwischen der für     wir berechtigt, unsereLeistung in einem der Schwere
Schadenfall, der im Rahmen des Vorvertrages nicht        den Vorversicherungsvertrag vereinbarten Versiche-       IhresVerschuldens entsprechenden Verhältnis zu
durch ein eigenes Leistungsversprechen, sonder nur       rungssumme und der für die Barmenia-                     kürzen.
aufgrund einer gleichartigen Garantie des unmittel-      Unfallversicherung "Premium-Schutz" vereinbarten
baren Vorversicherers abgesichert gewesen wäre.          Versicherungssumme, wenn die Differenz von Ihnen         Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen,
                                                         willentlich verursacht wurde.                            a) wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegen-
9.1.1.2 Für eine Leistung der Barmenia im Rah-                                                                         heit nicht grob fahrlässig verletzt haben,
men der "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" müs-        9.1.3     Einschränkungen der "Nicht-                    b) wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheits-
sen die folgenden weiteren Voraussetzungen erfüllt                 Schlechterstellungs-Garantie"                       verletzung weder für den Eintritt oder die Fest-
sein:                                                                                                                  stellung des Versicherungsfalls noch für die
Der unmittelbare Vorversicherungsvertrag                 9.1.3.1   Leistungen die nur gegen Beitragszuschlag           Feststellung oder den Umfang der Leistung ur-
a) wurde nicht vom Vorversicherer, sondern von                     versichert werden können                            sächlich war,
      Ihnen gekündigt und                                a)     Für Leistungen des Vorversicherungsvertra-        c) wenn wir es unterlassen hatten, Sie durch eine
b) muss mindestens für ein volles Versicherungs-         ges, die bei uns nur gegen Beitragszuschlag versi-            gesonderte Mitteilung in Textform auf die vor-
      jahr bestanden haben;                              cherbar sind, gilt die "Nicht-Schlechterstellungs-            genannten Rechtsfolgen der Obliegenheitsver-
c) Der Zeitraum zwischen der Beendigung des              Garantie" nur dann, wenn diese Leistungen in die              letzung hinzuweisen.
      unmittelbaren Vorversicherungsvertrages und        Barmenia-Unfallversicherung "Premium-Schutz" ein-        Der Versicherungsschutz entfällt trotz nachgewiese-
      dem Beginn der Barmenia-Unfallversicherung         geschlossen wurden.                                      ner fehlender Ursächlichkeit gemäß b), wenn Siedie
      "Premium-Schutz" darf nicht mehr als drei Mo-                                                               Obliegenheit arglistig verletzt haben.
      nate betragen.                                     b)      Für Leistungen des Vorversicherungsvertra-
                                                         ges, die Sie beim Vorversicherer gegen einen Bei-        9.2     Konditions-Differenz-Versicherung
9.1.1.3 Sind die Voraussetzungen für die "Nicht-         tragszuschlag eingeschlossen haben und die bei uns
Schlechterstellungs-Garantie" gemäß 9.1.1.1              nicht versicherbar sind, gilt die Nicht-Schlechter-      9.2.1 Gegenstand der Konditions-Differenz-
und 9.1.1.2 erfüllt, werden wir uns nicht auf Leis-      stellungs-Garantie nicht.                                      Versicherung
tungsausschlüsse bzw. Leistungseinschränkungen in                Beispiel:
den Versicherungsbedingungen für die Barmenia-                   Dread-Desease-Baustein (schwere                  9.2.1.1 Diese Konditions-Differenz-Versicherung
Unfallversicherung "Premium-Schutz" berufen, son-                Erkrankungen)                                    gilt für den Fall, dass
dern den Schadensfall nach den Bestimmungen des
Vorversicherungsvertrages im Umfang von 9.1.2 und                                                                 – zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Ange-
                                                         9.1.3.2 Nicht unter die Leistungsgarantie fallen die            botsannahme dieser Unfallversicherung
9.1.3 regulieren.                                        im Vorversicherungsvertrag                               – für das gleiche Risiko
                                                         – vereinbarte Gliedertaxe,

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[Seite 21]
–    noch ein weiterer, in den nächsten 15 Monaten      von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise be-     Erwachsene. Teil der Tarifierung im Erwachsenen-
     auslaufender bzw. gekündigter Versicherungs-       freit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leistung aus    Tarif ist der ausgeübte Beruf der versicherten Per-
     vertrag bei einem anderen Versicherer (Vorver-     der Konditions-Differenz-Versicherung. In diesen Fäl-   son. Hierfür erfolgt eine Einstufung in die Barmenia-
     sicherer) besteht.                                 len erbringen wir unsere Leistung, als hätte keiner     Berufsgruppenliste (vergleiche dazu unter Ziffer
                                                        der vorgenannten Gründe für den Wegfall oder die        10.2).
9.2.1.2 Mit der Konditions-Differenz-Versicherung       Reduzierung der Leistung des Vorversicherers vor-
erhalten Sie – für die Zeit bis zur Beendigung der      gelegen.                                                10.1.2 Wurde die versicherte Person vor dem 10.
Vorversicherung – ausschließlich die (Mehr )Leistun-                                                            Geburtstag versichert, ordnen wir den Vertrag auto-
gen im Rahmen dieser Unfallversicherung, die über       9.2.5 Beginn und Ende der Konditions-                   matisch der Barmenia-Berufsgruppe 2 zu.
den Versicherungsumfang Ihrer Vorversicherung                 Differenz-Versicherung                            Diese Zuordnung bleibt – unabhängig vom tatsäch-
hinausgehen. Dies gilt nicht für solche Leistungen/                                                             lich ausgeübten Beruf – während der gesamten Ver-
Gefahren, die bei der Barmenia nur gegen zusätzli-      Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt        tragslaufzeit erhalten.
chen Beitrag in den Versicherungsschutz einge-          der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die         Diese Berufsgruppe bleibt bestehen, auch wenn
schlossen werden können (z. B. verbesserte              Zeit bis zum Beginn dieser Unfallversicherung bei       – die Versicherungssummen im Rahmen einer
Gliedertaxen und Mehrleistungsmodelle wie               der Barmenia, längstens für 15 Monate.                        bereits vereinbarten Summendynamik erhöht
z. B. progressive Invaliditätsstaffeln etc.).           Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre              werden,
                                                        Vertragserklärung widerrufen oder der Vertrag           – ein Versicherungsnehmerwechsel erfolgt oder
9.2.1.3 Für die Feststellung des Umfangs unserer        (z. B. wegen Nichtzahlung des Erstbeitrages)            – der tatsächlich ausgeübte Beruf höher
Leistungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen/         rückwirkend aufgehoben wird.                                  einzustufen wäre.
Versicherungsbedingungen der Vorversicherung
zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebots-         9.2.6 Obliegenheiten und Folgen einer                   Die Zuordnung zur Berufsgruppe 2 endet, wenn der
annahme dieser Unfallversicherung. Danach bean-               Obliegenheitsverletzung                           Vertrag auf Antrag in die Berufsgruppe 1 umgestuft
tragte bzw. vorgenommene Änderungen der Vorver-                                                                 wird.
sicherung oder dieser Unfallversicherung werden         Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie die-
nicht berücksichtigt.                                   sen der Barmenia spätestens dann anzuzeigen,            Die Berechnung erfolgt gemäß der Berufsgruppe des
                                                        wenn der Vorversicherer den Versicherungsschutz         tatsächlich ausgeübten Berufe bei
9.2.1.4 Nicht ersetzt wird eine generelle Selbst-       ganz oder teilweise abgelehnt hat.                      – Erhöhungen der Versicherungssummen,
beteiligung, die für den gesamten Vorversicherungs-     Im Übrigen gelten für die Konditions-Differenz-         – Einschluss einer Summen- und/oder Leistungs-
vertrag vereinbart wurde.                               Versicherung die für diese Unfallversicherung ver-           dynamik,
                                                        einbarten Obliegenheiten (siehe unter Ziffer 10). Die   – Einschlüssen weiterer Leistungsarten und/oder
9.2.2 Versicherungssumme(n)/                            Rechtsfolgen einer Verletzung von Obliegenheiten        – Einschlüssen zuschlagspflichtiger Leistungs-
      Selbstbeteiligung                                 sind unter Ziffer 11 beschrieben.                            erweiterungen.

Unsere Entschädigungsleistung ist begrenzt auf die      9.3      Künftige Bedingungsverbesserungen              10.1.3 Über den neuen Beitrag werden wir Sie
für den Vorversicherungsvertrag vereinbarten Versi-                                                             rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt informieren. Sie
cherungssummen, höchstens jedoch                        Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für          können der mit der Tarifänderung verbundenen Bei-
– auf die mit uns in diesem Vertrag vereinbarte(n)      neue Versicherungsverträge die "Unfallversiche-         tragsänderung innerhalb von zwei Monaten nach Er-
     Versicherungssumme(n) und                          rungsbedingungen – Premium-Schutz" ausschließ-          halt unserer Information über die Umstellung in Text-
– auf die Entschädigungsgrenzen, die in dieser          lich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatz-      form widersprechen.
     Barmenia-Unfallversicherung als Leistungs-         beitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Be-
     grenzen innerhalb der für den Vertrag verein-      dingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen       Ohne fristgerechten Widerspruch gilt die Beitragsän-
     barten Versicherungssummen gelten.                 Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintreten-     derung als genehmigt. Hierauf werden wir Sie in un-
                                                        den Leistungsfälle.                                     serer Information besonders hinweisen.
Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung verein-
bart, so wird diese bei der Entschädigungsberech-       9.4      Leistungsgarantie gegenüber                    Im Fall Ihres fristgerechten Widerspruches wird der
nung berücksichtigt.                                             GDV-Musterbedingungen                          Vertrag mit dem bisherigen Beitrag fortgesetzt und
                                                                                                                wir reduzieren die Versicherungssummen entspre-
9.2.3 Versicherungsfall                                 Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen die die-     chend.
                                                        ser Unfallversicherung zu Grunde liegenden "Unfall-
Versicherungsfall in dieser Konditions-Differenz-       versicherungsbedingungen – Premium-Schutz" Sie          10.2      Änderung der Berufstätigkeit oder
Versicherung ist die vollständige oder teilweise Ab-    in keinem Punkt schlechter stellen als die vom Ge-                Beschäftigung
lehnung einer Leistung aus der bestehenden Vorver-      samtverband der Deutschen Versicherungswirt-            Die Höhe des Beitrages im Erwachsenen-Tarif
sicherung durch den Vorversicherer bzw. die ab-         schaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in de-       (15 bis einschließlich 67 Jahre) hängt maßgeblich
schließende Entschädigungszahlung des Vorversi-         ren jeweils gültigen Fassung.                           von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der
cherers (nachweisbar durch das Leistungsableh-                                                                  versicherten Person ab.
nungsschreiben des Vorversicherers oder dessen          9.5       Garantie über die Erfüllung der vom
Leistungsabrechnung).                                             Arbeitskreis "Beratungsprozesse" emp-         Grundlage für die Bemessung des Beitrages ist das
                                                                  fohlenen Mindestleistungsstandards            für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis.
9.2.4 Einschränkungen unserer Leistungspflicht          Wir garantieren Ihnen, dass unsere "Unfallversiche-     In dem Verzeichnis sind die Berufe je nach ihrer Ri-
                                                        rungsbedingungen – Premium-Schutz" die Mindest-         sikoträchtigkeit in die Berufsgruppe 1 (Berufe mit ge-
9.2.4.1 Aus dieser Konditions-Differenz-Versiche-       leistungsstandards erfüllen, wie sie vom Arbeitskreis   ringem Unfallrisiko) bis 6 (Berufe mit hohem Unfallri-
rung besteht kein Leistungsanspruch, wenn der           "Beratungsprozesse" (mit Stand 28.09.2015) emp-         siko) eingestuft. Risikobedingt ist der Tarifbeitrag für
Vorversicherer                                          fohlen wurden. (Der Arbeitskreis Beratungsprozesse      versicherte Personen, die einen Beruf der Berufs-
a) wegen eines zwischen Ihnen und ihm getroffe-         (www.beratungsprozesse.de) ist eine Initiative meh-     gruppe 6 ausüben, deutlich höher als der Tarifbeitrag
     nen Vergleichs den Schaden nicht in vollem         rerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften.     für eine in die Berufsgruppe 1 eingestufte Tätigkeit.
     Umfang erstattet;                                  Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Min-
b) wegen fehlender Nachweise lediglich eine pau-        destleistungsstandards für die Vermittler.)             10.2.1 Mitteilung der Änderung
     schale oder teilweise Entschädigung erbringt                                                               Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäfti-
     oder seine Leistungspflicht vollständig ablehnt.   10       Was müssen Sie bei einem Kinder-Tarif          gung der versicherten Person müssen Sie uns un-
c) wegen                                                         und bei Änderungen der Berufstätigkeit         verzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst, militäri-
     – arglistiger Täuschung und/oder                            oder Beschäftigung beachten?                   sche Reserveübungen und befristete freiwillige so-
     – Verletzung der vorvertraglichen                                                                          ziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen
          Anzeigepflicht                                10.1     Umstellung des Kindertarifs                    nicht darunter.
von seiner Leistungspflicht befreit ist.                10.1.1 Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in
                                                        dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das      10.2.1.1 Unterbleibt die Anzeige über die Änderung
9.2.4.2 Ist der Vorversicherer wegen                    18. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungs-        der Berufstätigkeit oder Beschäftigung versehentlich
– Nichtzahlung des Beitrages oder                       schutz zu den vereinbarten Versicherungssummen.         und wird bei Erkennen dieser Pflichtverletzung die
– Obliegenheitsverletzung                               Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für   Anzeige unverzüglich nachgeholt, tritt eine Änderung

A 3160-11 01/2024                                                          Seite 21 von 27

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der vereinbarten Versicherungssumme gemäß Zif-          Beginn des nächsten Versicherungsjahres gemäß              12        Welche Folgen hat die Nichtbeachtung
fer 10.2.3 nicht ein. Ist die neue Beschäftigung nach   des Erwachsenen-Tarifs 68 neu berechnet.                             von Obliegenheiten?
Ziffer 10.2.2 nicht versicherbar, endet der Vertrag –
auch unabhängig von einer Nachholung der Anzei-                                                                    Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Zif-
ge – ab dem Datum der Aufnahme des neuen nicht          Der Leistungsfall                                          fer 11 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verlet-
versicherbaren Berufes.                                                                                            zen, verlieren Sie den Versicherungsschutz.
                                                        11        Was ist nach einem Unfall zu beachten            Bei grob fahrlässiger Verletzung einer vorgenannten
10.2.1.2 Ergeben sich im Rahmen der im Antrag                     (Obliegenheiten)?                                Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in
genannten Tätigkeit ausnahmsweise Sondergefah-                                                                     einem der Schwere Ihres Verschuldens entspre-
ren, so besteht hierfür Versicherungsschutz, wenn       Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die          chenden Verhältnis zu kürzen.
die Sondergefahr vorübergehender bzw. kurzfristiger     einzelnen Leistungsarten/Leistungen sind in den Zif-       Verletzen Sie eine solche Obliegenheit nicht vorsätz-
Natur – also kein Dauerzustand – ist.                   fern 2 bis 4 geregelt.                                     lich, so verzichten wir bis zu einem Entschädigungs-
                                                                                                                   betrag in Höhe von maximal 50.000 EUR, auf den
    Beispiel:                                           Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Ob-         Einwand der Leistungsfreiheit und auf eine Leis-
    In einem Kleinbetrieb muss ein Büro-Sachbe-         liegenheiten). Sie oder die versicherte Person müs-        tungskürzung. Für den 50.000 EUR übersteigenden
    arbeiter zweimal jährlich für 2-3 Wochen einen      sen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne            Teil des Entschädigungsbetrages bleiben wir berech-
    Lagerarbeiter vertreten.                            Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbrin-     tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres
                                                        gen.                                                       Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
10.2.2 Nicht versicherbar und trotz Beitragszah-
lung nicht versichert sind Personen, die folgende Be-   11.1      Arztpflicht                                      Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit-
rufstätigkeiten/Beschäftigungen ausüben:                Nach einem Unfall müssen Sie oder die versicherte          teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewie-
– Akrobaten/Artisten/Trapezkünstler                     Person einen Arzt hinzuziehen und uns Mitteilung           sen haben.
– Bergführer                                            machen.
– Bergsteiger                                           Schienen die Unfallfolgen zunächst geringfügig zu          Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen,
– Berufs-/Vertrags-/Lizenzsportler                      sein oder wurde fälschlicherweise davon ausgegan-          a) wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegen-
– Berufstaucher (z. B. Bergungstaucher,                 gen, dass der Unfall keine Leistungspflicht auslöst,       heit nicht grob fahrlässig verletzt haben,
     Forschungstaucher)                                 sind diese Obliegenheiten nachzuholen, sobald der          b) wenn die Obliegenheitsverletzung versehentlich
– Dompteur                                              wirkliche Umfang erkennbar wird. Die ärztlichen An-        erfolgte und die Erfüllung bei Erkennen unverzüglich
– Feuerwerker                                           ordnungen sind zu befolgen.                                nachgeholt wurde.
– Fluglehrer (auch Lehrer für Drachenflug,              Die versicherte Person ist jedoch nicht verpflichtet,
     Paragliding etc.)                                  sich einer Operation zu unterziehen.                       Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen,
– Flugpersonal (Besatzungsmitglieder)                                                                              wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Ob-
– Lehrer für das Fallschirmspringen                     11.2     Vollständige und wahre Auskunft                   liegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung
– Mitglieder von Munitionssuch- und                     Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versi-          des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder
     –räumtrupps                                        cherte Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, voll-         den Umfang der Leistung ursächlich war.
– Mitglieder von Spezialeinsatzkommandos                ständig und unverzüglich erteilt werden.
– Mitglieder von U-Boot-Besatzungen                                                                                Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Oblie-
– Piloten                                               11.3      Ärztliche Untersuchung/                          genheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die
– Pyrotechniker                                                   Kosten/Verdienstausfall                          versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt
– Radrennfahrer                                         Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung un-      haben.
– Rennfahrer                                            serer Leistungspflicht erforderlich ist.
– Sprengpersonal                                        Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person         13        Wann sind die Leistungen fällig?
– Stuntmen                                              untersuchen lassen.
– Test-/Versuchsfahrer/Werksfahrer                                                                                 Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die
– Tierbändiger                                          Wir tragen die notwendigen Kosten und den Ver-             Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststel-
Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versi-     dienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.        lung des Versicherungsfalls und des Umfangs unse-
cherte Person eine Berufstätigkeit/Beschäftigung                                                                   rer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Fol-
gemäß Ziffer 10.2.2 aufnimmt und damit nicht mehr       Wird bei Unternehmern, Geschäftsführern, Selbst-           gendes:
versicherbar ist. Gleichzeitig erlischt die Versiche-   ständigen oder freiberuflich Tätigen der Verdienst-
rung.                                                   ausfall nicht konkret nachgewiesen, erstatten wir ei-      13.1       Erklärung über die Leistungspflicht
                                                        nen festen Betrag in Höhe von 2 ‰ der für die versi-       Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Text-
10.2.3 Auswirkungen der Änderung                        cherte Person geltenden Versicherungssumme für             form zu erklären, ob und in welchem Umfang wir un-
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Be-    die Invaliditäts-Kapitalleistung, höchstens jedoch         sere Leistungspflicht anerkennen. Bei der Invalidi-
schäftigung bei gleichbleibendem Beitrag nach dem       500 EUR pro Unfallereignis. Ist für die versicherte        täts-Kapitalleistung und der Unfallrente beträgt die
vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen,      Person als Invaliditätsleistung nur eine Unfallrente       Frist drei Monate.
gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Ände-      (Ziffer 2.1.3) vereinbart, so erstatten wir einen festen
rung.                                                   Betrag in Höhe von 20 % eines Monatsrentenbetra-           Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterla-
                                                        ges, höchstens 500 EUR pro Unfallereignis.                 gen zugehen:
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungs-                                                                       – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfol-
summen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung        11.4      Schweigepflichtentbindung                             gen.
zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats      Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen         – Bei Invaliditäts-Kapitalleistung und Unfallrente
ab der Änderung.                                        wir möglicherweise Auskünfte von                                zusätzlich der Nachweis über den Abschluss
                                                        – Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach              des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemes-
Auch die neu errechneten Versicherungssummen                 dem Unfall behandelt oder untersucht haben.                sung des Invaliditätsgrades notwendig ist.
gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.      – anderen Versicherern, Versicherungsträgern
                                                             und Behörden.                                         Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach
10.2.4 Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag                                                                     Ziffer 11.
auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei         Sie oder die versicherte Person müssen es uns er-
erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns      möglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten.       Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung
Ihre Mitteilung zugeht.                                                                                            des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir
                                                        Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die         in voller Höhe.
10.2.5 Wegfall von Berufsgruppen                        genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte           Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
Ab 68 Jahre (= Erwachsenen-Tarif 68) hängt die Hö-      direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte
he des Beitrages nicht mehr von der Berufstätigkeit     Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur           13.2      Fälligkeit der Leistung
oder Beschäftigung der versicherten Person ab. Für      Verfügung stellen.                                         Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns
versicherte Personen, die während der Laufzeit des                                                                 mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir
Vertrages 68 Jahre alt werden, wird der Beitrag zum                                                                innerhalb von zwei Wochen.


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13.3      Vorschüsse                                      Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf-     Der Versicherungsbeitrag
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde        zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform
nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – ange-          kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.         15        Was müssen Sie bei der Beitrags-
messene Vorschüsse.                                       Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können                  zahlung beachten?
                                                          Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der                 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag
          Beispiel:                                       Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,                nicht rechtzeitig zahlen?
          Es steht fest, dass Sie von uns eine Invali-    an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön-                 Welche Tarifstufen gibt es beim Kinder-
          ditätsleistung erhalten. Allerdings ist die     nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu-                Tarif und beim Erwachsenen-Tarif und
          Höhe der Leistung noch nicht bestimmbar.        kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.                               welche Regelungen gelten für die
                                                          Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist               Umstufung?
Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invalidi-      von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in
tätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall       Textform kündigen.                                      15.1       Beitrag und Versicherungsteuer
nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme                                                                15.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode
beansprucht werden. Ist keine Todesfallsumme ver-         14.3      Kündigung nach Versicherungsfall              Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung mo-
einbart, kann ein angemessener Vorschuss auf die          Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wir      natlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich be-
zu erwartende Invaliditätsleistung bis höchstens          eine Leistung erbracht haben, oder wenn Sie gegen       zahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versi-
15.000 EUR verlangt werden, sofern keine akute            uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.              cherungsperiode: Sie beträgt
Lebensgefahr mehr besteht.                                                                                        – bei Monatsbeiträgen einen Monat,
                                                          Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei-        – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
13.4     Neubemessung des Invaliditätsgrades              nen Monat nach Leistung oder Beendigung des             – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
                                                          Rechtsstreits zugegangen sein.                          – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Nach der Bemessung des Invaliditätsgrades können
sich Veränderungen des Gesundheitszustands erge-
                                                          Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam,         15.1.2 Versicherungsteuer
ben.
                                                          sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim-        Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-
                                                          men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit-         cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
13.4.1 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der
                                                          punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des       Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu las-
                                                          Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen
sen.
                                                          Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.         15.2        Zahlung und Folgen verspäteter Zah-
Die endgültige Bemessung erfolgt jedoch spätestens
                                                                                                                              lung/Erster oder einmaliger Beitrag
– zwei Jahre nach dem Unfall bei Beantragung
                                                          14.4      Ruhen des Versicherungsschutzes               15.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
     durch uns,
                                                                    und der Beitragszahlungspflicht bei           Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
– fünf Jahre nach dem Unfall bei Beantragung
                                                                    militärischen Einsätzen                       der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
     durch Sie,
                                                          Befindet sich die versicherte Person als Berufs- oder   Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
– fünf Jahre nach dem Unfall bei Kindern bis zur
                                                          Zeitsoldat auf einem Auslandseinsatz, so besteht        Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits-
     Vollendung des 14. Lebensjahres.
                                                          während dieser Zeit kein Versicherungsschutz und        zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein an-
                                                          keine Verpflichtung zur Beitragszahlung.                gegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt
13.4.2 Das Verlangen einer Neubemessung
                                                                                                                  des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der Bei-
können
                                                          Ausnahmen                                               trag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zah-
– Sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist
                                                          In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht:             len.
      nach Ziffer 13.4.1 oder
                                                          – Beim Auslandseinsatz wird nur humanitäre Hilfe
– wir anlässlich der Erklärung über unsere Leis-
                                                               oder Katastrophenhilfe geleistet oder              15.2.2    Späterer Beginn des
      tungspflicht nach Ziffer 13.1
                                                          – es handelt sich um (Wehr-)Übungen/ Manö-                        Versicherungsschutzes
aussprechen.
                                                               ver/Reserveübungen.                                Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei-
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invali-
                                                                                                                  nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi-
ditätsleistung, als wir sie bereits erbracht haben, ist
                                                          Der ruhende Versicherungsschutz und die Beitrags-       cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
der Mehrbetrag mit fünf Prozent jährlich zu verzin-
                                                          zahlungspflicht leben wieder auf, sobald uns Ihre       Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung
sen.
                                                          Anzeige über die Beendigung des Dienstes zuge-          in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
                                                          gangen ist.                                             Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
Die Versicherungsdauer
                                                          14.5     Versicherungsjahr                              Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete
                                                          Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.              Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-
14        Wann beginnt und wann endet der
                                                          Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-      cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
          Vertrag?
                                                          sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-
          Wann ruht der Versicherungsschutz bei
                                                          nen Zeitpunkt.                                          15.2.3    Zahlung bei abweichendem
          militärischen Einsätzen?
                                                                                                                            Versicherungsschein
                                                          Ausnahme:                                               Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag
14.1      Beginn des Versicherungsschutzes
                                                          Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus         oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-
                                                          ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr         oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie
                                                          entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche-          Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich
nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 14.2 zahlen.          rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind
                                                          jeweils ganze Jahre.                                    15.2.4 Rücktritt
                                                                                                                  Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
14.2     Dauer und Ende des Vertrages
                                                                 Beispiel:                                        rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurück-
14.2.1      Vertragsdauer
                                                                 Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt   treten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir kön-
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-
                                                                 das erste Versicherungsjahr nur 3 Monate, das    nen nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass
gegebenen Zeitraum abgeschlossen.
                                                                 folgende Versicherungsjahr 12 Monate.            Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
14.2.2 Stillschweigende Verlängerung
                                                                                                                  15.3      Zahlung und Folgen verspäteter
Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-
                                                                                                                            Zahlung/Folgebeitrag
tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr
                                                                                                                  15.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-
                                                                                                                  Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar-
lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi-
                                                                                                                  ten Zeitpunkt fällig.
gung zugegangen ist.
                                                                                                                  15.3.2 Verzug
14.2.3 Vertragsbeendigung
                                                                                                                  Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
                                                                                                                  len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine
endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung
                                                                                                                  Mahnung von uns erhalten haben.
bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
                                                                                                                  Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht
                                                                                                                  verschuldet haben.
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Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-    gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf       15.7.2.1 Erwachsenen-Tarif
den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-         einem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,       Für Personen von 15 bis einschließlich 67 Jahren.
standen ist (Ziffer 15.3.3).                            wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert        Der Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Eintrittsalter
                                                        wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-         der versicherten Person (mit Zu- oder Abschlägen für
15.3.3 Zahlungsfrist                                    gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug         berufliche Tätigkeiten (Ziffer 10.2). Im Erwachsenen-
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-    können wir Ihnen in Rechnung stellen.                   Tarif können alle Leistungserweiterungen nach Ziffer
len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform ei-                                                           4 vereinbart werden.
ne Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungsfrist    15.5      Beitrag bei vorzeitiger Vertrags-
muss mindestens zwei Wochen betragen.                             beendigung                                    15.7.2.2 Erwachsenen-Tarif 68
                                                        Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,     Für Personen von 68 bis einschließlich 74 Jahren.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn       soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-        Bei Geltung des Erwachsenen-Tarifs 68 für Sie bzw.
sie folgende Informationen enthält:                     spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum      versicherte Personen mit einem Alter von mehr als
– Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die          des Versicherungsschutzes entspricht.                   67 Jahren können folgende Leistungserweiterungen
      Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und                                                             nicht mehr vereinbart werden:
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die           15.6       Beitragsbefreiung bei der Versicherung       – Gliedertaxenmodell (Ziffer 2.1.2.2.1.2)
      nach Ziffer 15.3.4 mit der Fristüberschreitung               von Kindern                                  – Summendynamik (Ziffer 2.6)
      verbunden sind.                                   15.6.1 Voraussetzung                                    – Schmerzensgeld bei bestimmten
                                                        Die Versicherung der im Rahmen des Vertrages ver-            Unfallverletzungen (Ziffer 4.2)
15.3.4   Verlust des Versicherungsschutzes und          sicherten minderjährigen Kinder wird – sofern der       – Einmalige Sofortleistung bei Krebs
         Kündigung                                      Vertrag noch nicht gekündigt war – beitragsfrei wei-         (Diagnosegeld) (Ziffer 4.11)
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-
                                                        tergeführt, falls Sie während der Wirksamkeit des       – Zu- und Abschläge für berufliche Tätigkeiten
mahnten Betrag nicht bezahlt haben,
                                                        Vertrages                                                    (Ziffer 10.2)
– besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung
                                                        a) durch Unfall oder Krankheit sterben (nicht aber      – Progressionen (Ziffer 4.3 bis 4.8)
   kein Versicherungsschutz.
                                                        infolge eines Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisses)     – Verdoppelung der Rente ab 90 % (Ziffer 4.9.1).
– können wir den Vertrag kündigen, ohne eine
                                                        oder
   Frist einzuhalten.
                                                        b) einen Unfall erleiden, der nach den Bedingun-        15.7.2.3 Erwachsenen-Tarif 75
   Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb
                                                        gen dieses Vertrages zu einer Invalidität von mindes-   Für Personen von 75 bis einschließlich 79 Jahren.
   eines Monats den angemahnten Betrag bezah-
                                                        tens 50 % führt.
   len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-
   fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und      Voraussetzung für eine beitragsfreie Versicherung       15.7.2.4 Erwachsenen-Tarif 80
   Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-            gemäß a) ist, dass Sie bei Versicherungsbeginn das      Ab 80 Jahren ist der Abschluss einer Unfallversiche-
   schutz.                                              55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.             rung nicht mehr möglich.

Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-          15.6.2 Versicherungsumfang und Dauer                    15.7.3    Umstufung von bestehenden
lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab-   Die beitragsfreie Versicherung gilt mit dem Leis-                 Versicherungen
lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit     tungsumfang der zum Zeitpunkt des Todes oder der
der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie      Feststellung des Invaliditätsgrades von mindestens      15.7.3.1 Ab dem Erwachsenen-Tarif 68 entfallen –
bei der Kündigung ausdrücklich hin.                     50 % gültig war, und bleibt bis zum Ende des Versi-     sofern vereinbart – folgende (Leistungs-) Erweite-
                                                        cherungsjahres bestehen, in dem das versicherte         rungen und Zu- und Abschläge bzw.
15.4      Beitragszahlung per SEPA-Last-                Kind das 18. Lebensjahr vollendet.                      – Gliedertaxenmodelle (Ziffer 2.1.2.2.1.2)
          schriftmandat, PayPal oder mit                                                                        – Summendynamik (Ziffer 2.6)
          Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/           15.6.3 Neuer Versicherungsnehmer                        – Schmerzensgeld bei bestimmten
          Kündigungsrecht bei Widerruf                  Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird im Fall der        Unfallverletzungen (Ziffer 4.2)
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur       Ziffer 15.6.1 a) neuer Versicherungsnehmer, wenn        – Einmalige Sofortleistung bei Krebs
abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen        nichts anderes vereinbart ist.                               (Diagnosegeld) (Ziffer 4.11)
oder von einer anderen Person ermächtigt wurden,                                                                – Zu- und Abschläge für berufliche Tätigkeiten
den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. deren       15.6.4     Beitragsbefreiung bei der Versicherung von        (Ziffer 10.2).
Bankkonto einzuziehen. Die Zahlung des Beitrags ist                Ehegatten/Lebenspartnern
möglich durch das SEPA-Lastschriftverfahren, per        Ist neben den Kindern auch Ihr Ehegatte oder Le-        Sobald eine versicherte Person das 68. Lebensjahr
Kreditkarte oder PayPal.                                benspartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemein-        vollendet, entfällt der Verzicht auf die Anrechnung
                                                        schaft lebt und unter Ihrer Anschrift gemeldet ist,     des Mitwirkungsanteils (Ziffer 6.2.1). Es gilt dann Zif-
15.4.1 Ihre Pflichten                                   versichert, gilt die beitragsfreie Versicherung auch    fer 6.2.2 (Anrechnung ab einem Mitwirkungsanteil
a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen        für diesen. Die beitragsfreie Versicherung für den      von 70 %).
     Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt    Ehegatten oder Lebenspartner endet gleichzeitig mit
     der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende      der des jüngsten Kindes. Sind sowohl Ihr Ehegatte       15.7.3.2 Sobald die versicherte Person das Endalter
     Deckung aufweist.                                  als auch Ihr Lebensgefährte über diesen Vertrag         einer der Tarifstufen erreicht, erfolgt eine Umstufung
b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden      versichert, so wird – wenn nichts anderes vereinbart    in die jeweils nächste Tarifstufe und der Beitrag ab
     von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-      ist – die Versicherung des Ehegatten beitragsfrei       dem Beginn des darauf folgenden Versicherungsjah-
     lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-      weitergeführt.                                          res wird nach der dann gültigen Tarifstufe berechnet.
     verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-
     nen Zahlungsaufforderung erfolgt.                  15.7       Tarifstufen (altersabhängig)                      Beispiel:
c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-               15.7.1 Kinder-Tarif (Neuabschlüsse)                          Die versicherte Person hat mit 60 Jahren die
     Lastschriftmandates bzw. der Ermächtigung          Der Kinder-Tarif gilt für Personen von 0 bis ein-            Unfallversicherung abgeschlossen und wird jetzt
     zum Beitragseinzug                                 schließlich 14 Jahren.                                       68 Jahre alt.
     Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-       Folgende Leistungserweiterungen können bei einer
     derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug         Versicherung nach dem Kinder-Tarif nicht vereinbart          Ab dem nächsten Versicherungsjahr wird der
     widerrufen, so können wir den Vertrag zum En-      werden:                                                      Beitrag nach dem teureren Erwachsenen-Tarif
     de des laufenden Versicherungsmonats außer-        – Verdoppelung der Rente ab 90 % Invalidität                 68 berechnet.
     ordentlich kündigen.                                    (Ziffer 4.9.1),                                         – Zuschläge oder Nachlässe auf Grund der
                                                        – Verdoppelung der Rente bei Pflegebedürftigkeit                  Berufstätigkeit entfallen ab diesem Zeit-
15.4.2 Änderung des Zahlungsweges                            (Ziffer 4.9.2).                                              punkt.
Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung nicht                                                                  – Ein ggf. nach Ziffer 2.1.2.2.1.2 vereinbartes
abgebucht werden oder wird eine Lastschrift von         15.7.2 Erwachsenen-Tarife (Neuabschlüsse)                         Gliedertaxenmodell entfällt, dafür wird die
dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut         Der Erwachsenen-Tarif ist in verschiedene Tarifstu-               Standard-Gliedertaxe Premium-Schutz zu
trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir       fen aufgeteilt. Ausschlaggebend ist jeweils das Alter             Grunde gelegt. Senkungen einzelner Inva-
hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-   der versicherten Person:                                          liditätsgrade wirken sich nach dem dann
den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-                                                                       geltenden Tarif beitragsmindernd, Erhö-
lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu                                                                          hungen beitragssteigernd aus.
verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-
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Zusätzlich zu den in Ziffer 15.7.2 genannten Erwach-    Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr-            Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-
senen-Tarifen gibt es für bestehende Verträge noch      erheblichen Umständen für Sie beantwortet und              treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der
weitere Tarifstufen:                                    wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand            laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 15.1.1) Ver-
                                                        kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan-         tragsbestandteil.
15.7.3.3 Erwachsenen-Tarif 80                           delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt
Für die Fälligkeiten nach dem 80. Geburtstag.           oder arglistig gehandelt.                                  Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,
                                                                                                                   nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist-
15.7.3.4 Erwachsenen Tarif 85                           17.2      Mögliche Folgen einer                            los kündigen, wenn
Für die Fälligkeiten nach dem 85. Geburtstag.                     Anzeigepflichtverletzung                         – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Bei-
                                                        Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche              trag um mehr als 10 % erhöhen oder
15.7.4    Ihre Kündigungsmöglichkeit nach               Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.          – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-
          Beitragserhöhungen                            Wir können in einem solchen Fall                                zeigten Umstand ausschließen.
Wir werden Sie jeweils rechtzeitig in Textform über     – vom Vertrag zurücktreten,
die Veränderung des Beitrages und über Ihr Ände-        – den Vertrag kündigen,                                    Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung
rungs-/Kündigungsrecht informieren. Sie können den      – den Vertrag ändern oder                                  über die Vertragsänderung hinweisen.
Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach        – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an-
Zugang unserer Mitteilung über die Erhöhung mit              fechten.                                              17.3      Voraussetzungen für die Ausübung
sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt                                                                          unserer Rechte
des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen.              17.2.1 Rücktritt                                           Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
                                                        Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, kön-     zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir
                                                        nen wir vom Vertrag zurücktreten.                          Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die
Weitere Regelungen                                                                                                 Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen
                                                        Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn                         haben.
16       Wie sind die Rechtsverhältnisse der            – weder eine vorsätzliche,
         am Vertrag beteiligten Personen                – noch eine grob fahrlässige                               Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung
         zueinander?                                    Anzeigepflichtverletzung vorliegt.                         oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-
                                                                                                                   gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei-
16.1      Fremdversicherung                             Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt      ge kannten.
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht        wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn
ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu.        wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin-         Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
Das gilt auch, wenn die Versicherung gegen Unfälle      gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter         gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen           Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht         Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt
(Fremdversicherung).                                    angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-           mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung
                                                        sen hätten.                                                der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach-
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsver-                                                                    te Recht begründet, Kenntnis erlangen.
trag auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht        Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche-
Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person        rungsschutz.                                               Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-
zugestoßen ist.                                                                                                    stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-
                                                        Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-          zen. Zur Begründung können wir nachträglich weite-
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfül-   rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol-      re Umstände angeben, wenn für diese die Monats-
lung der Obliegenheiten verantwortlich.                 gender Voraussetzung bestehen:                             frist noch nicht verstrichen ist.

16.2       Rechtsnachfolger und sonstige                Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf         Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-
           Anspruchsteller                              einen gefahrerheblichen Umstand, der                       löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren      – weder für den Eintritt oder die Feststellung des         oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall
Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller ent-           Versicherungsfalls,                                   vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
sprechend anzuwenden.                                   – noch für die Feststellung oder den Umfang un-            Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
                                                             serer Leistungspflicht                                Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
16.3     Übertragung und Verpfändung von                ursächlich war.                                            letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
         Ansprüchen
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kön-         Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt un-   17.4      Anfechtung
nen vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder         sere Leistungspflicht.                                     Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
übertragen noch verpfändet werden.                                                                                 Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
                                                        17.2.2      Kündigung                                      richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
17       Was bedeutet die vorvertragliche Anzei-        Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil        gewollt beeinflusst worden ist.
         gepflicht und welche Folgen hat ihre           die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich
         Verletzung?                                    noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Vertrag      Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
                                                        unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündi-        trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-
17.1        Vorvertragliche Anzeigepflicht              gen.                                                       fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-                                                               spricht.
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen       Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha-        wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-         17.5       Erweiterung des Versicherungsschutzes
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.         gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter         Die Absätze 17.1. bis 17.4 gelten entsprechend,
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere       Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht         wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem        angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-           wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erfor-
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.       sen hätten.                                                derlich ist.

Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach ge-      17.2.3 Vertragsänderung                                    18       Wann verjähren die Ansprüche aus
fahrerheblichen Umständen, die wir                      Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil                   diesem Vertrag?
– nach Ihrer Vertragserklärung,                         wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-
– aber noch vor Vertragsannahme                         gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter         18.1      Gesetzliche Verjährung
in Textform stellen.                                    Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht         Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
                                                        angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-           jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
Soll eine andere Person als Sie selbst versichert       sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf             sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli-
werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahr-         unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-           chen Gesetzbuchs.
heitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der         teil.
Fragen verpflichtet.


A 3160-11 01/2024                                                           Seite 25 von 27

[Seite 26]
18.2      Aussetzung der Verjährung                      und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen       Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei        die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des           hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-       Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf          Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu           Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 20.5 hinweisen.           dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung
in Textform zugeht.                                      20.5     Kündigung                                        Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
                                                         Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-            eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
19        Was ist bei Mitteilungen an uns zu             passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-           ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online
          beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer          halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-         an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
          Anschrift?                                     lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam,          wenden.
19.1      Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol-       frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwer-           Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an
gende Stellen gerichtet werden:                          dens der Bedingungsanpassung.                             den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
– an unsere Hauptverwaltung oder
– an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.     21        Welches Gericht ist zuständig?                  24.2        Versicherungsaufsicht
     Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus                                                              Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
     Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen           21.1      Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag         treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
     Nachträgen.                                         gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:               abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
                                                         – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens                zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
19.2       Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie              oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-       ternehmen unterliegen wir der
uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen          trag zuständig ist.                                  Aufsicht der
gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol-         – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei-          Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
len, gilt Folgendes:                                          nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-          (BaFin)
                                                              wöhnlichen Aufenthalts.                              Sektor Versicherungsaufsicht
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als                                                                Graurheindorfer Str. 108
zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre        21.2     Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag          53117 Bonn
letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.           gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn       E-Mail: poststelle@bafin.de
                                                         Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres       Tel.:       0228 4108-0
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres          gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.                       Fax:        0228 4108-1550.
Namens nicht mitteilen.                                                                                            Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
                                                         22        Welches Recht findet Anwendung?
                                                                                                                   stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich
20       Bedingungsänderung                                                                                        entscheiden kann.
                                                         Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Un-                                                                24.3     Rechtsweg
                                                         23        Sanktions-/Embargoklausel
fallversicherungsbedingungen mit Wirkung für beste-                                                                Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
hende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu er-                                                                  weg zu beschreiten.
                                                         Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
setzen (Anpassung), wenn die Voraussetzungen
                                                         stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
nach den Ziffern 19.1 bis 19.3 erfüllt sind:
                                                         solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
                                                         anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
20.1       Unwirksamkeit einzelner Regelungen
                                                         sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
Die Regelung in diesen Unfallversicherungsbedin-
                                                         oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
gungen ist unwirksam geworden durch folgende Er-
                                                         hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
eignisse:
                                                         Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
– ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des
                                                         Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
     Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich
                                                         schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
     oder
                                                         republik Deutschland entgegenstehen.
– es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,
     die den Versicherungsvertrag unmittelbar betrifft
                                                         24        Wenn Sie mit uns einmal nicht
     oder
                                                                   zufrieden sind
– es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-
     dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-
                                                         Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind!
     dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden
                                                         Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bit-
     im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungs-
                                                         te direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele-
     akts.
                                                         genheit klären können.
– Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in-
                                                         Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkei-
     haltsgleiche Regelung in den Unfallversiche-
                                                         ten:
     rungsbedingungen eines anderen Versicherers
     durch eines der genannten Ereignisse unwirk-
                                                         24.1       Versicherungsombudsmann
     sam geworden ist.
                                                         Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
                                                         nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
20.2       Störung des Gleichgewichts zwischen
                                                         einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
           Leistung und Gegenleistung
                                                         nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
                                                         mann für Versicherungen wenden.
standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene
Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
                                                         Versicherungsombudsmann e. V.
in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht
                                                         Postfach 08 06 32
keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
                                                         10006 Berlin
Lücke.
                                                         E-Mail: beschwerde@
                                                                   versicherungsombudsmann.de
20.3      Keine Schlechterstellung
                                                         Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Die angepassten Regelungen dürfen Sie als einzelne
                                                         Tel.:     0800 3696000
Bedingungen oder im Zusammenwirken mit anderen
                                                         Fax:      0800 3699000
Bedingungen des Vertrages nicht schlechter stellen
                                                         (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelun-
gen.
                                                         Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-
                                                         bührenpflichtigen Rufnummern:
20.4     Durchführung der Anpassung
                                                         Tel.:     +49 30 20605899
Die nach den Ziffern 20.1 bis 20.3 zulässigen Ände-
                                                         Fax:      +49 30 20605898.
rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben

A 3160-11 01/2024                                                           Seite 26 von 27

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Anlage zu den Barmenia-Unfallversicherungsbedingungen – Premium-Schutz


Sofern Sie für eine Invaliditäts-Kapitalleistung eine progressive Invaliditätsstaffel vereinbart haben, können Sie aus der folgenden Tabelle ablesen, welcher Leis-
tungsprozentsatz sich durch die Progression für die jeweiligen Invaliditätsgrade ergibt.


                Progression          Leistungsprozentsatz                                                                      Leistungsprozentsatz


                                                                                                         Progression
Invaliditäts-


                                                                                         Invaliditäts-
grad in %


                                                                                         grad in %
                                                       P500Plus


                                                                                                                                                 P500Plus
                                                                           P1.000


                                                                                                                                                                      P1.000
                ohne


                                                                                                         ohne
                              P225


                                      P350


                                               P500


                                                                   P700


                                                                                                                        P225


                                                                                                                                P350


                                                                                                                                         P500


                                                                                                                                                             P700
    1              1           1       1       1        1           1       1             51              51            78     105     108      500         105      105
    2              2           2       2       2        2           2       2             52              52            81     110     116      500         110      110
    3              3           3       3       3        3           3       3             53              53            84     115     124      500         115      115
    4              4           4       4       4        4           4       4             54              54            87     120     132      500         120      120
    5              5           5       5       5        5           5       5             55              55            90     125     140      500         125      125
    6              6           6       6       6        6           6       6             56              56            93     130     148      500         130      130
    7              7           7       7       7        7           7       7             57              57            96     135     156      500         135      135
    8              8           8       8       8        8           8       8             58              58            99     140     164      500         140      140
    9              9           9       9       9        9           9       9             59              59           102     145     172      500         145      145
   10             10          10      10      10       10          10      10             60              60           105     150     180      500         150      150
   11             11          11      11      11       11          11      11             61              61           108     155     188      500         155      155
   12             12          12      12      12       12          12      12             62              62           111     160     196      500         160      160
   13             13          13      13      13       13          13      13             63              63           114     165     204      500         165      165
   14             14          14      14      14       14          14      14             64              64           117     170     212      500         170      170
   15             15          15      15      15       15          15      15             65              65           120     175     220      500         175      175
   16             16          16      16      16       16          16      16             66              66           123     180     228      500         180      180
   17             17          17      17      17       17          17      17             67              67           126     185     236      500         185      185
   18             18          18      18      18       18          18      18             68              68           129     190     244      500         190      190
   19             19          19      19      19       19          19      19             69              69           132     195     252      500         195      195
   20             20          20      20      20       20          20      20             70              70           135     200     260      500         200      200
   21             21          21      21      21       21          21      21             71              71           138     205     268      500         205      205
   22             22          22      22      22       22          22      22             72              72           141     210     276      500         210      210
   23             23          23      23      23       23          23      23             73              73           144     215     284      500         215      215
   24             24          24      24      24       24          24      24             74              74           147     220     292      500         220      220
   25             25          25      25      25       25          25      25             75              75           150     225     300      500         225      225
   26             26          27      28      28       28          28      28             76              76           153     230     308      500         230      230
   27             27          29      31      31       31          31      31             77              77           156     235     316      500         235      235
   28             28          31      34      34       34          34      34             78              78           159     240     324      500         240      240
   29             29          33      37      37       37          37      37             79              79           162     245     332      500         245      245
   30             30          35      40      40       40          40      40             80              80           165     250     340      500         250      250
   31             31          37      43      43       43          43      43             81              81           168     255     348      500         255      255
   32             32          39      46      46       46          46      46             82              82           171     260     356      500         260      260
   33             33          41      49      49       49          49      49             83              83           174     265     364      500         265      265
   34             34          43      52      52       52          52      52             84              84           177     270     372      500         270      270
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