# degenia T17 classic: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-unfall-degenia-t17-classic.php
- Rechtlicher Träger: degenia Versicherungsdienst AG (Assekuradeur)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-unfall-degenia-t17-classic.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Chubb T17 Bedingungen classic](https://degenia.de/wp-content/uploads/2018/10/Chubb_T17_Bedingungen_classic_Stand_10_2018.pdf), Fassung T17 classic, Stand 10/2018

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Grundsumme für Invalidität (dauernde Beeinträchtigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität. | Ziffer 2.1.2.2, Seite 9 |
| Geltungsbereich (weltweit, rund um die Uhr, Beruf und Freizeit) | ja | umfasst Unfälle in der ganzen Welt gilt rund um die Uhr besteht für alle beruflichen und außerberuflichen Unfälle. | Ziffer 1.2, Seite 8 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (AUB) | ja | Kein Nachteil gegenüber GDV-Musterbedingungen | Besondere Klauseln degenia, Seite 24 |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | ja | Wir garantieren Ihnen, dass unsere Bedingungen die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom Februar 2010 erfüllen. | Besondere Klauseln degenia, Seite 24 |
| Besserstellungsgarantie (bessere Bedingungen anderer Anbieter gelten mit) | nicht geregelt |  |  |
| Vorversicherergarantie (Leistung mindestens wie im Vorvertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbare Personen (keine Ausnahme für Pflegebedürftige oder schwer Erkrankte) | ja | Personen, die keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und sich hier nur vorübergehend oder illegal aufhalten. c) Personen ab dem 68. Lebensjahr. | Ziffer 4, Seite 13 |
| Gliedertaxe: Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Arms | ja | Arm 70 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 9 |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk | ja | Hand 55 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 9 |
| Gliedertaxe: Daumen | ja | Daumen 20 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 9 |
| Gliedertaxe: Zeigefinger und andere Finger | ja | Zeigefinger 10 % anderer Finger 5% | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 9 |
| Gliedertaxe: Bein über der Mitte des Oberschenkels | ja | Bein 70 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 9 |
| Gliedertaxe: Bein bis unterhalb des Knies | ja | Bein 70 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 9 |
| Gliedertaxe: Fuß im Fußgelenk | ja | Fuß 50 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 9 |
| Gliedertaxe: Auge (Verlust der Sehfähigkeit) | ja | Auge 50 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 9 |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr | ja | Gehör auf einem Ohr 30 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 9 |
| Gliedertaxe: Geruchssinn | ja | Geruchssinn 10 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 9 |
| Gliedertaxe: Geschmackssinn | ja | Geschmackssinn 10 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 9 |
| Gliedertaxe: Stimme (Verlust der Sprechfähigkeit) | ja | Stimme 100 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 9 |
| Gliedertaxe: innere Organe (Niere, Milz, Lunge) | ja | Niere 20 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 9 |
| Progression 225 Prozent | ja | Progressive Invaliditätsstaffel bis 225 % der Grundversicherungssumme | Bedingungen progressive Invaliditätsstaffel 1, Seite 21 |
| Progression 350 Prozent | ja | Progressive Invaliditätsstaffel bis 350 % der Grundversicherungssumme | Bedingungen progressive Invaliditätsstaffel 2, Seite 22 |
| Progression 500 Prozent | ja | Progressive Invaliditätsstaffel bis 500 % der Grundversicherungssumme | Bedingungen progressive Invaliditätsstaffel 3, Seite 23 |
| Progression 1000 Prozent | nicht geregelt |  |  |
| Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen: Kürzung erst ab einem Mitwirkungsanteil von | ja | Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 30 %, unterbleibt jedoch die Minderung. | Ziffer 3, Seite 13 |
| Frist für den Eintritt der Invalidität nach dem Unfall | ja | innerhalb 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten | Ziffer 2.1.1.1, Seite 9 |
| Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität | ja | innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt in Textform festgestellt | Ziffer 2.1.1.1, Seite 9 |
| Frist für die Geltendmachung der Invalidität beim Versicherer | ja | innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt in Textform festgestellt und von Ihnen bei uns unter Vorlage eines Attestes geltend gemacht worden. | Ziffer 2.1.1.1, Seite 9 |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, bei Kindern) | ja | Das in Ziffer 9.4.1 genannte Recht gilt bis zu drei Jahre, für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Unfall. | Ziffer 9.4.2, Seite 17 |
| Vorinvalidität: Abzug einer bereits bestehenden Beeinträchtigung | ja | Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. | Ziffer 2.1.2.2.4, Seite 9 |
| Vorschuss auf die Invaliditätsleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse. | Ziffer 9.3, Seite 17 |
| Mindestinvaliditätsgrad, unter dem nichts gezahlt wird (Abzugsfranchise) | keine | Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität. | Ziffer 2.1.2.2, Seite 9 |
| Unfall durch Eigenbewegung (ohne äußere Einwirkung) | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhte Kraftanstrengung (Verrenkung, Zerrung, Zerreißung) | ja | durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. | Ziffer 1.4.1, Seite 8 |
| Zeckenbiss (FSME, Borreliose) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auf folgende Infektionen, sowie Tierbisse oder Insektenstiche: | Ziffer 1.5.2, Seite 9 |
| Insektenstich und Tierbiss (auch allergische Reaktion) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auf folgende Infektionen, sowie Tierbisse oder Insektenstiche: | Ziffer 1.5.2, Seite 9 |
| Infektionen durch Unfallverletzung und Infektionskrankheiten mit Unfallbezug | ja, bis zur Versicherungssumme | Mitversichert sind alle entstandenen Infektionen, bei denen aus der Krankengeschichte, dem Befund oder der Natur der Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger durch irgendeine Beschädigung der Haut | Ziffer 1.5.1, Seite 9 |
| Lebensmittelvergiftung und Vergiftung durch Einnahme von Stoffen | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz besteht jedoch für Vergiftungen durch Nahrungsmittel | Ziffer 5.2.5.1, Seite 14 |
| Tod und Schäden durch Ertrinken oder Ersticken unter Wasser | ja | Hitze oder Kälte, Erfrieren, Ertrinken, Ersticken | Ziffer 1.4.4, Seite 8 |
| Erfrierungen | ja | Hitze oder Kälte, Erfrieren, Ertrinken, Ersticken | Ziffer 1.4.4, Seite 8 |
| Sonnenstich, Hitzschlag, Sonnenbrand | nicht geregelt |  |  |
| Plötzliches Einatmen von Gasen und Dämpfen | ja | Dünsten, Staubwolken, ausströmenden Gasen und Dämpfen, Säuren, sonstigen schädlichen Mitteln/Stoffen | Ziffer 1.4.4, Seite 8 |
| Bandscheibenvorfall durch Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 die überwiegende Ursache ist. | Ziffer 5.2.1, Seite 13 |
| Bauchwand- und Unterleibsbrüche | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden sind. | Ziffer 5.2.7, Seite 14 |
| Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallursache oder Unfallfolge | nein | durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. | Ziffer 5.1.1, Seite 13 |
| Psychische Reaktionen nach einem Unfall (posttraumatische Belastungsstörung) | nein | Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. | Ziffer 5.2.6, Seite 14 |
| Bewusstseinsstörungen und Unfälle unter Alkohol oder Medikamenten (Promillegrenze) | ja | für Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die auf Trunkenheit beruhen; beim Lenken eines Motorfahrzeuges jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt zum Zeitpunkt des Unfalles unter 0,8 Promille lag. | Ziffer 5.1.1, Seite 13 |
| Epileptische und andere Krampfanfälle als Unfallursache | nein | durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. | Ziffer 5.1.1, Seite 13 |
| Kinderkrankheiten mit dauernder Beeinträchtigung (Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Gelbfieber, Keuchhusten, Kinderlähmung, Lepra, Malaria, Masern, Meningitis, Mumps, Pest, Pocken, Röteln, Scharlach | Ziffer 1.5.2, Seite 9 |
| Impfschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Einer Infektion gleichgestellt sind Schutzimpfungen gegen Infektionen, bei denen ein Impfschaden eintritt. | Ziffer 1.5.3, Seite 9 |
| Unfallrente (monatlich, ab welchem Invaliditätsgrad) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Unfall hat zu einem nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.5 und Ziffer 3 ermittelten Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent geführt. | Ziffer 2.2.1, Seite 10 |
| Übergangsleistung bei starker Beeinträchtigung über Monate | ja, bis zur Versicherungssumme | nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet noch um mindestens 50 %. | Ziffer 2.3.1.1.2, Seite 10 |
| Krankenhaustagegeld | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme innerhalb von 5 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für 500 Tage. | Ziffer 2.5.2.1, Seite 10 |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens jedoch für 100 Tage. | Ziffer 2.6.2, Seite 10 |
| Leistung bei Unfalltod | ja, bis zur Versicherungssumme | Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb von 15 Monaten gestorben. | Ziffer 2.7.1, Seite 10 |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen (Querschnitt, Amputation, Hirnschaden) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. | Ziffer 2.12.3.1, Seite 12 |
| Leistung bei Knochenbrüchen (auch ohne Invalidität) | nicht geregelt |  |  |
| Such-, Bergungs- und Rettungskosten (auch Hubschrauber, Rücktransport) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten | Ziffer 2.9.1.1, Seite 11 |
| Kosmetische Operationen nach einem Unfall (auch Zahnersatz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen unfallbedingten Verlust oder Teilverlust natürlicher Zähne entstanden sind. | Ziffer 2.8.2, Seite 11 |
| Kurkosten und Rehabilitationsmaßnahmen | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Kururlaubs-Tagegeld wird in Höhe der im Versicherungsschein genannten Summe für maximal 30 Tage je Unfall gezahlt. | Ziffer 2.14.2, Seite 12 |
| Reha-Management (Begleitung durch einen Rehabilitationsdienst) | nicht geregelt |  |  |
| Rooming-in (Unterbringung eines Elternteils beim Kind im Krankenhaus) | ja, bis 1.250 € | Ein Erziehungsberechtigter übernachtet mit dem Kind im Krankenhaus oder in einem speziell dafür vorgesehenen Haus in der Nähe des Krankenhauses (Rooming-in). | Ziffer 6.4.3, Seite 16 |
| Motorsport: Rennen, Training, Fahrsicherheitstraining mitversichert | nein | sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. | Ziffer 5.1.4, Seite 13 |
| Luftfahrt: Fluggast, Privatpilot, Gleitschirm, Fallschirm mitversichert | nein | Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer, sonstige Besatzungsmitglieder eines Luftfahrzeuges sowie bei der Benutzung von Raumfahrzeugen) | Ziffer 4, Seite 13 |
| Kriegsereignisse und innere Unruhen: passives Kriegsrisiko im Ausland | ja | Versicherungsschutz erlischt am Ende des 14. Tages nach Beginn eines Krieges | Ziffer 5.1.3, Seite 13 |
| Kernenergie und Strahlen: Umfang des Ausschlusses (Heilbehandlung mitversichert) | ja | Versicherungsschutz besteht jedoch für Gesundheitsschäden durch unfallbedingte Einwirkung von Röntgen-, Laser-, Maser- und künstlich erzeugten ultravioletten Strahlen sowie sonstigen Strahlen (außer Kernenergie). | Ziffer 5.2.2, Seite 13 |
| Tauchen: tauchtypische Gesundheitsschäden (Caissonkrankheit, Trommelfell) mitversichert | ja | die versicherte Person tauchtypische Gesundheitsschäden wie z.B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzungen oder Ertrinkungs- oder Erstickungstod unter Wasser erleidet, auch wenn kein Unfallereignis festgestellt werden kann. | Ziffer 1.4.2, Seite 8 |
| Wassersport: Segeln, Regatten, Hochseetörns ohne Ausschluss | ja | besteht für alle beruflichen und außerberuflichen Unfälle. | Ziffer 1.2, Seite 8 |
| Gefahrenerhöhung bei Berufswechsel (Wechsel der Gefahrengruppe, Meldefrist) | ja | Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns daher unverzüglich mitteilen. | Ziffer 6.2.3, Seite 14 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | ja | Der Versicherungsvertrag wird bei Arbeitslosigkeit auf Ihren Antrag abweichend von Ziffer 10 und 11 beitragsfrei bis zu 12 Monate weitergeführt. | Ziffer 6.3.1.2, Seite 15 |
| Nachversicherungsgarantie (Summe erhöhen ohne Gesundheitsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (auch Kündigung nach einem Unfall) | ja | Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. | Ziffer 10.3, Seite 17 |
| Obliegenheiten nach einem Unfall (Meldefrist, Arzt, Kosten ärztlicher Gutachten) | ja | Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Kenntnis zu melden | Ziffer 7.5, Seite 16 |
| Capital por fallecimiento (Todesfallkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente nach Baremo (Tabelle im Werk, Bezug zum gesetzlichen Baremo) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos de sepelio (Bestattungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Asistencia sanitaria (Heilkosten, freie Arztwahl oder Vertragskliniken) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Chubb T17 Bedingungen classic

```text
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Kundeninformation
Vertragsunterlagen


Private Unfallversicherung (PUV)


                 Tarif T 17 (Stand Oktober 2018)

                   classic


                                                                                                       Seite 1 von 25
                                                   1
    degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 2]
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr.

Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG,
die Private Unfallversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige
Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.

Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein
beschrieben.

Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.

Ihre
degenia Versicherungsdienst AG


Inhaltsverzeichnis                                                                                          Seite


        Produktinformationsblatt zur degenia Unfallversicherung                                             03-04
        Allgemeine Kundeninformationen                                                                      05-06
        Mitteilung über die Vorvertragliche Anzeigepflicht                                                    07
        Bedingungen für die degenia Unfallversicherung                                                      08-20
        Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel 225 %                     21
        Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel 350 %                     22
        Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel 500 %                     23
        Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“                                                       24
        Datenschutzhinweis für Versicherungsunterlagen                                                        25


                                                                                                                   Seite 2 von 25


               degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Private Unfallversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Chubb European Group Limited - Direktion für Deutschland.
Eingetragen HRB Frankfurt 58029, Hauptbevollmächtigter: Andreas Wania. Chubb European Group Limited unterliegt der
Zulassung und Regulierung der Prudential Regulation Authority ( UK Financial Services Register no 202803) sowie in
Deutschland zusätzlich den Regularien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Ausübung der
Geschäftstätigkeit, welche sich von den Regularien des Vereinigten Königreichs (UK) unterscheiden können.
Produkt: Private Unfallversicherung Classic Tarif T17


 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer
 Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag,
 Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen
 durch.


Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine private Unfallversicherung. Sie sichert ab gegen Risiken durch Unfallverletzungen


            Was ist versichert?                                           Was ist nicht versichert?

  Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z. B.                  Krankheiten (z.B. Diabetes, Gelenksarthrose, Schlaganfall)
      vor, wenn die versicherte Person sich verletzt,
      weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür              Kosten für ärztliche Heilbehandlung
      bieten wir insbesondere folgende                              Sachschäden (z.B. Brille, Kleidung)
      Leistungsarten, sofern diese vereinbart sind:


Geldleistungen

  Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften
      Beeinträchtigungen (z.B.
      Bewegungseinschränkungen)
     Einmalige Leistung bei Unfalltod
     Zahlung eines Tagegelde
     Zahlung einer Unfallrente                                           Gibt es Deckungsbeschränkungen?
     Bergungsleistungen                                  Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz
                                                          ausgeschlossen sind zum Beispiel:

                                                          !       Unfälle durch Alkohol- oder Drogenkonsum
                                                          !       Unfälle als Artist, Berufssportler, Berufstaucher, Pilot, etc.
                                                                  und aufgrund der Teilnahme an Motorrennen
Die Leistungsarten und die Versicherungssummen            !       Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat
dazu vereinbaren wir mit Ihnen im
Versicherungsvertrag
                                                          !   Bandscheibenschäden
                                                          !   Infektionen und Vergiftungen.

                                                          Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen, kann es zu
                                                          Leistungskürzungen kommen.


                                                                                                                     Seite 3 von 25


               degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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          Wo bin ich versichert?
     Sie haben weltweiten Versicherungsschutz.


           Welche Verpflichtungen habe ich?
Bei Vertragsabschluss:
- Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
Während der Vertragslaufzeit:
- Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
- Änderungen von Adresse und Bankverbindung rechtzeitig mitteilen.
- Sie müssen uns einen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, damit wir den Vertrag anpassen können.

Im Schadensfall:
- Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren.
- Todesfälle sind innerhalb von 7 Tagen zu melden.


              Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren
Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, sie von Ihrem Konto
einzuziehen.


              Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer.
Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie
nicht kündigen.


            Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei
Monate vorher geschehen). Sie oder wir können den Vertrag auch kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben, oder
wenn Sie Klage gegen uns auf Leistung erhoben haben. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer.


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               degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Allgemeine Kundeninformationen
Angaben der Gesellschaften                                                         5.    Gesamtpreis/Kosten
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der für Ihren Vertrag möglichen                  Mit Ausnahme des im Versicherungsschein genannten Beitrags
Gesellschaften. Die speziell für Ihren Vertrag bzw. für Ihr Angebot                      (einschließlich gesetzlicher Versicherungssteuer) sind von Ihnen
zutreffende Gesellschaft entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw.                           keine weiteren Kosten für den Vertragsabschluss und den
Angebot. Ziffer 1 – 3 gilt für die von Ihnen ausgewählte Gesellschaft. Ab                Versicherungsschutz zu tragen. Der Beitrag richtet sich nach der
Ziffer 4 – 14 gelten die Bestimmungen für Chubb.                                         Höhe der versicherten Leistungen.

I.       Chubb European Group Limited                                              6.    Zahlungsweise
1.       Identität des Versicherers                                                      Der Beitrag ist gemäß der im Versicherungsschein aufgeführten
1.1      Hauptsitz der Gesellschaft                                                      Zahlungsweise von Ihnen zu leisten. Der erste Beitrag wird
         Chubb European Group Limited                                                    unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des
         20 Moorgate, London EC2R 6DA                                                    Versicherungsscheins fällig. Folgebeiträge werden zu dem jeweils
         Registered in England, Company No. 1112892                                      vereinbarten Zeitpunkt fällig. Weitere Details siehe Ziffer 11 UB.

1.2      Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden                  7.    Gültigkeitsdauer unseres Angebots
         soll/wurde                                                                      Diese Versicherungsbedingungen können von uns für neue, nicht
         Chubb European Group Limited                                                    jedoch für bestehende, Verträge jederzeit geändert werden.
         Direktion für Deutschland                                                       An unser Angebot (Quotierung) halten wir uns 30 Tage gebunden.
         Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main.
         Handelregisternummer: HRB Frankfurt 58029                                 8.    Zustandekommen Ihres Vertrages
                                                                                         Der Vertrag ist durch unsere Deckungsbestätigung oder durch die
2.       Ladungsfähige Anschrift/Name des Vertretungsberechtigten                        Annahme Ihres Antrags durch uns oder unseren Vertreter
                                                                                         zustande gekommen. Beginn des Vertrages und Ihres
         Chubb European Group Limited                                                    Versicherungsschutzes ist der im Versicherungsschein genannte
         Direktion für Deutschland                                                       Tag, 00.00 Uhr.
         Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main
         Telefon: 069 75613 0                                                            Sie sind an Ihren Antrag 30 Tage gebunden.
         Telefax: 069 746193
         www2.chubb.com/de-de/                                                     9.    Widerrufsrecht und Folgen

         Gesetzlicher Vertreter der Chubb European Group Limited,                  9.1   Widerrufsrecht
         Direktion für Deutschland, ist der Hauptbevollmächtigte Andreas                 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
         Wania, Frankfurt.                                                               Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
                                                                                         widerrufen.
3.       Hauptgeschäftstätigkeit
         Betrieb sämtlicher Sparten der Sach- und Personenversicherung                   Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die
         (nicht aber Lebens- und substitutive Krankenversicherungen),                    Vertragsbestimmungen         einschließlich  der     Allgemeinen
         Geschäft der Rückversicherung und Vertrieb von Versicherung                     Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7
         aller Art.                                                                      Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit
                                                                                         den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und
4.       Versicherungsbedingungen/       Wesentliche      Merkmale      der              diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht
         Versicherungsleistung                                                           vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 des
                                                                                         Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 § 3 des
4.1      Versicherungsbedingungen                                                        Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche.
         Für das Versicherungsverhältnis gelten die nachstehenden
         Versicherungs-Bedingungen für die degenia Unfallversicherung                    Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
         (UB), in die unsere Tarifbestimmungen eingeflossen sind.                        Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an

4.2      Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung                                  degenia Versicherungsdienst AG
         Diese Versicherung versichert Sie gegen Unfälle (siehe Ziffer 1 UB)             Brückes 63-63a
         mit den in Ihrem Versicherungsschein aufgeführten und in Ziffer                 55545 Bad Kreuznach
         2 UB definierten Leistungen, die gemäß Ziffer 9 UB fällig werden.               E-Mail: info@degenia.de
         Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten                      Fax: 0671 - 84003 - 29
         Versicherungsleistungen im Rahmen dieser Versicherungs-
         bedingungen. Die versicherten Summen ergeben sich aus dem                 9.2   Widerrufsfolgen
         Antrag (sofern vorhanden) und dem Versicherungsschein.                          Im    Falle   eines     wirksamen    Widerrufs    endet    der
                                                                                         Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit
                                                                                         nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn
                                                                                         Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem
                                                                                         Ende der Widerrufsfrist beginnt.

                                                                                         Den Teil der Beiträge, der auf die Zeit bis zum Zugang des
                                                                                         Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei
                                                                                         handelt es sich um einen Betrag, der wie folgt errechnet wird:
                                                                                         Jahresbeitrag geteilt durch 360 mal Anzahl der Tage, an denen
                                                                                         Versicherungsschutz bestanden hat.

                                                                                         Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich,
                                                                                         spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.


                                                                                                                                        Seite 5 von 25
                                                                               5
                      degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 6]
      Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der                       Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
      Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass                    solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
      empfangene Leistungen zurück zu gewähren und gezogene
      Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.                            12.2 Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem
                                                                                  Versicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden,
9.3   Besondere Hinweise                                                          das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den
      Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren                     Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
      ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns
      vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt         12.3 Liegt Ihr Wohnsitz in einem Staat außerhalb der Europäischen
      haben.                                                                      Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz, ist der
                                                                                  Gerichtsstand wiederum Frankfurt am Main.
      Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit
      von weniger als einem Monat.                                           13.   Vertragssprache
                                                                                   Die Vertragssprache ist deutsch. Jegliche Kommunikation erfolgt
                                                                                   ausschließlich in deutscher Sprache.
      - Ende der Widerrufsbelehrung
                                                                             14.   Beschwerdemöglichkeiten / Aufsichtsbehörde

9.4   Anhang zum Widerrufsrecht § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB: Pflichten          14.1 Ombudsmann
      im elektronischen Geschäftsverkehr                                          Unser Risikoträger ist Mitglied im Verein Versicherungs-
      Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines               Ombudsmann e.V. Sie können damit das kostenlose
      Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung              außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch
      von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im            nehmen.
      elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden
                                                                                   Der Versicherungs-Ombudsmann kann Beschwerden bis zu einem
         1.    angemessene, wirksame und zugängliche technische                    Streitwert von z.Zt. 100.000 EUR behandeln.
               Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der
               Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung                    Wir verpflichten uns, bei Entscheidungen bis zu einer Höhe von
               erkennen und berichtigen kann,                                      10.000 EUR auf die Anrufung eines Gerichts zu verzichten und den
         2.    die in Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum                  Schlichterspruch des Ombudsmannes anzuerkennen.
               Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen
               rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und               Die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten bleibt für Sie
               verständlich mitzuteilen,                                           hiervon unberührt.
         3.    den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf
               elektronischem Wege zu bestätigen und                               Der Versicherungs-Ombudsmann ist zu erreichen unter
         4.    die       Möglichkeit     zu      verschaffen,      die             beschwerde@versicherungsombudsmann.de
               Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen                 Postfach 080632, 10006 Berlin.
               Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen
               und in wiedergabefähiger Form zu speichern.                   14.2 Zuständige Aufsichtsbehörde
         5.    Bestellung und Empfangsbestätigung im Sinne von Satz 1             Die Chubb European Group Limited unterliegt der Zulassung und
               Nr. 3 gelten als zugegangen, wenn die Parteien, für die            Regulierung der Prudential Regulation Authority, 20 Moorgate,
               sie bestimmt sind, sie unter gewöhnlichen Umständen                London EC2R 6DA, UK.
               abrufen können.
                                                                                   Die Direktion für Deutschland unterliegt zusätzlich den Regularien
10.   Laufzeit und Kündigungsbedingungen                                           der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
      Die Laufzeit des Vertrages ist ein Jahr.
                                                                                   Eine Beschwerde bezüglich Chubb kann gerichtet werden an:
      Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr,
      sofern Sie oder wir ihn nicht spätestens drei Monate vor dem                 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
      jeweiligen Verlängerungszeitpunkt kündigen. Die Kündigung muss               Graurheindorfer Str. 108
      Ihnen bzw. uns bis zu diesem Zeitpunkt zugegangen sein.                      53117 Bonn

11.   Anwendbares Recht                                                            www.bafin.de
      Für diesen Vertrag und dessen Anbahnung gilt deutsches Recht.                Tel: 0228 41080

12. Zuständiges Gericht                                                            Die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten bleibt für Sie
12.1 Der Gerichtsstand für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen               hiervon unberührt.
     uns ist Frankfurt am Main. Sind Sie eine natürliche Person, ist
     auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der


                                                                                                                                 Seite 6 von 25


                   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 7]
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der
gesetzlichen Anzeigepflicht

Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer,

damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und
vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der degenia
Versicherungsdienst AG, Brückes 63 – 63 a, 55545 Bad Kreuznach in Textform nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen.
Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.


Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                           3. Vertragsänderung
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen     Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform             bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir           anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform           Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur          Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen
Anzeige verpflichtet.                                                        rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos
                                                                             verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Welche Folgen können eintreten,           wenn     eine   vorvertragliche    Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Anzeigepflicht verletzt wird?
                                                                             Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                           oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag     Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz       Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.                                          Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein           Ausübung unserer Rechte
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht            Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,                      Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend
geschlossen hätten.                                                          machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
                                                                             Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den    begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur     wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht        Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
richtig angegebene Umstand                                                   für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.

  - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles     Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
  - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht       Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
                                                                             Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.                                     Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
                                                                             erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis      für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit          Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
entspricht.                                                                  arglistig verletzt haben.

2. Kündigung                                                                 Stellvertretung durch eine andere Person
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche      Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben,   vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der
können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat          Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
kündigen.                                                                    Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters
                                                                             als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch          sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen            verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch
Bedingungen, geschlossen hätten.                                             Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


                                                                                                                                    Seite 7 von 25


                   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Unfall-Versicherungsbedingungen degenia classic T17

UB – Fassung 10/2017 –

                                        Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (UB)

Der Versicherungsumfang                                                           Der Leistungsfall
1.      Was ist versichert                                                        7.       Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
2.      Welche Leistungsarten können vereinbart werden?                           8.       Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
2.1     Invaliditätsleistung                                                      9.       Wann sind die Leistungen fällig?
2.2     Unfall-Rente
2.3     Übergangsleistung                                                         Die Versicherungsdauer
2.4     Tagegeld                                                                  10.     Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
2.5     Krankenhaus-Tagegeld                                                              Wann ruht der Versicherungsschutz bei militärischen
2.6     Genesungsgeld                                                                     Einsätzen?
2.7     Todesfallleistung                                                                 Wann ruht der Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit?
2.8     Kosmetische Operationen und Zahnersatz
2.9     Bergungskosten                                                            Der Versicherungsbeitrag
2.10    Krankentransport - Kosten                                                 11.     Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
2.11    Kosten für Dekompressionskammer                                                   Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
2.12    Sofortleistung bei Schwerverletzungen                                             zahlen?
2.13    Koma-Leistung
2.14    Kururlaubs-Tagegeld                                                       Weitere Bestimmungen
2.15    Krankenhaus-Selbstbehalt                                                  12.     Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
2.16    Wohnungs- & KFZ-Umbaukosten                                                       Personen zueinander?
2.17    Transplantations- & Hilfsmittel-Kosten                                    13.     Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
2.18    Umschulungsmaßnahmen                                                      14.     Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
                                                                                          Was gilt bei Änderungen Ihrer Anschrift?
3.      Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?                       15.     Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
4.      Welche Personen sind nicht versicherbar?                                  16.     Welches Gericht ist zuständig?
5.      In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?             17.     Welches Recht findet Anwendung?
6.      Was müssen Sie bei vereinbartem Kinder-Tarif und bei                      18.     Änderungen von Bedingungen und Beitrag
        Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten?
        Wie ist die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und
        Arbeitsunfähigkeit geregelt?
        Was gilt für die Familien-Unfallversicherung?


Der Versicherungsumfang
1. Was ist versichert?                                                                   Mitversichert sind auch Gesundheitsschäden durch gewalttätige
1.1        Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der                          Auseinandersetzungen und innere Unruhen, wenn die
           versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages                     versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter daran
           zustoßen.                                                                     teilgenommen hat.

1.2       Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:                     1.4.4     die versicherte Person dadurch unfreiwillig eine Gesundheits-
          Der Versicherungsschutz                                                        schädigung erleidet, dass sie folgenden Einwirkungen
             umfasst Unfälle in der ganzen Welt                                         unvorhergesehen ausgesetzt ist, ohne sich ihnen entziehen zu
             gilt rund um die Uhr                                                       können:
             besteht für alle beruflichen und außerberuflichen Unfälle.                    Dünsten, Staubwolken, ausströmenden Gasen und
                                                                                               Dämpfen, Säuren, sonstigen schädlichen Mitteln/Stoffen
1.3       Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein                          oder dem Fehlen von Sauerstoff,
          plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis                           Hitze oder Kälte, Erfrieren, Ertrinken, Ersticken
          (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
                                                                                         Die Plötzlichkeit ist auch dann gegeben, wenn die versicherte
1.4       Als Unfall gilt auch, wenn                                                     Person durch besondere Umstände den Einwirkungen mehrere
1.4.1     durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder                         Stunden unfreiwillig ausgesetzt war und erst dadurch die
          Wirbelsäule                                                                    Gesundheitsschädigung entstanden ist.
             ein Gelenk verrenkt wird oder
             Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder                          Ein Unfall liegt nicht vor, wenn die versicherte Person den
                zerrissen werden.                                                        Einwirkungen mehrfach über eine längere Zeit oder dauerhaft
                                                                                         ausgesetzt war und dadurch eine Gesundheitsschädigung
1.4.2     die versicherte Person tauchtypische Gesundheitsschäden wie                    (z. B. eine Berufs- oder Gewerbekrankheit) eingetreten ist.
          z.B.    Caissonkrankheit,      Trommelfellverletzungen  oder
          Ertrinkungs- oder Erstickungstod unter Wasser erleidet, auch         1.4.5     die versicherte Person infolge von unfreiwillig mangelnder
          wenn kein Unfallereignis festgestellt werden kann.                             Zuführung von Flüssigkeit oder Nahrungsmitteln verhungert oder
                                                                                         verdurstet.
1.4.3     die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder der
          Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen                          Diese Erweiterung gilt jedoch nicht, wenn das Verhungern oder
          Gesundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt. Dies gilt dennoch                    Verdursten auf einem Krankheitszustand beruht oder vom
          als unfreiwillig erlitten und ist mitversichert.                               Körper die Aufnahme von Nahrungsflüssigkeiten oder
                                                                                         Nahrungsmitteln verweigert wird.
                                                                                                                                  Seite 8 von 25


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1.5       Versicherungsschutz besteht auch für Infektionen:                       2.1.2.2.1 Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend
1.5.1     Mitversichert sind alle entstandenen Infektionen, bei denen aus                   genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die
          der Krankengeschichte, dem Befund oder der Natur der                              folgenden Invaliditätsgrade:
          Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger durch
          irgendeine Beschädigung der Haut, wobei mindestens die äußere                     Arm                                                      70 %
          Hautschicht durchtrennt sein muss, oder durch ein plötzliches                     Hand                                                     55 %
          Eindringen infektiöser Massen in Auge, Mund oder Nase in den                      Daumen                                                   20 %
          Körper gelangt sind.                                                              Zeigefinger                                              10 %
                                                                                            anderer Finger                                            5%
1.5.2     Der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auf                         Bein                                                     70 %
          folgende Infektionen, sowie Tierbisse oder Insektenstiche:                        Fuß                                                      50 %
                                                                                            große Zehe                                                5%
          Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Drei-Tage-Fieber,                    andere Zehe                                               2%
          Echinokokkose, Fleckfieber, FSME / Zeckenenzephalitis,                            Auge                                                     50 %
          Gelbfieber, Keuchhusten, Kinderlähmung, Lepra, Malaria,                           sofern jedoch die Sehkraft des anderen Auges vor
          Masern, Meningitis, Mumps, Pest, Pocken, Röteln, Scharlach,                       dem Unfall bereits verloren war                         100 %
          Schlafkrankheit, Tetanus, Tollwut, Tularämie, Typhus und                          Gehör auf einem Ohr                                      30 %
          Paratyphus, Wundstarrkrampf.                                                      sofern jedoch das Gehör des anderen Ohres vor
                                                                                            dem Unfall bereits verloren war                         100 %
1.5.3     Einer Infektion gleichgestellt sind Schutzimpfungen gegen                         Geruchssinn                                              10 %
          Infektionen, bei denen ein Impfschaden eintritt. Ein Impfschaden                  Geschmackssinn                                           10 %
          ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion                               Stimme                                                  100 %
          hinausgehende Gesundheitsschädigung.                                              Niere                                                    20 %
                                                                                            sofern jedoch die andere Niere vor dem Unfall
          Ein Anspruch auf die Invaliditätsleistung entsteht erst dann,                     bereits verloren war                                    100 %
          wenn sich nach den Bestimmungen der Ziffer 2.1.2.2.1 bis                          beide Nieren                                            100 %
          2.1.2.2.3 und – sofern andere Krankheiten oder Gebrechen                          Milz                                                     10 %
          mitgewirkt haben – unter entsprechender Berücksichtigung der                      Gallenblase                                              10 %
          Ziffer 3 ein Invaliditätsgrad von mehr als 20 % ergibt.                           Magen                                                    20 %
                                                                                            Darm                                                     20 %
          Ergibt sich bei einer durch Schutzimpfungen hervorgerufenen                       Lungenflügel                                             30 %
          Infektion ein Invaliditätsanspruch in Höhe von mehr als 20 %, so
          besteht ein Anspruch in Höhe der sich ergebenden                                  Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der
          Gesamtinvalidität.                                                                entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.

1.6       Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung                2.1.2.2.2 Unter Ausschluss des Nachweises eines höheren oder niedrigeren
          (Ziffer 3), sowie die Ausschlüsse (Ziffer 5) weisen wir hin. Sie                  Invaliditätsgrades liegt folgender Invaliditätsgrad vor:
          gelten für alle Leistungsarten.
                                                                                            Bei vollständigem Verlust der Gebärfähigkeit bei
2.        Welche Leistungsarten können vereinbart werden?                                   Frauen vor den Wechseljahren (vor der Prämenopause) 50 %
          Die Leistungsarten, die Sie vereinbaren können, werden im                         Bei vollständigem Verlust der Stillfähigkeit bei
          Folgenden oder in zusätzlichen Bedingungen beschrieben. Die                       Frauen vor den Wechseljahren (vor der Prämenopause) 25 %
          von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die                             Bei vollständigem Verlust der Zeugungsfähigkeit bei
          Versicherungssummen ergeben sich aus dem Versicherungs-                           Männern                                             50 %
          schein oder seinen Nachträgen.
                                                                                            Für den Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt
2.1       Invaliditätsleistung                                                              die folgende Ziffer 2.1.2.2.3.
2.1.1     Voraussetzungen für die Leistung:
2.1.1.1   Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten       2.1.2.2.3 Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der
          Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine             Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder
          Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als               geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind
          drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht                    ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
          erwartet werden kann.
                                                                                  2.1.2.2.4 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren
          Die Invalidität ist                                                               Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird
             innerhalb 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten und                          der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist
             innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt                       nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.3 zu bemessen.
                 in Textform festgestellt und von Ihnen bei uns unter
                 Vorlage eines Attestes geltend gemacht worden.                   2.1.2.2.5 Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall
                                                                                            beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen
2.1.1.2   Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die                          ermittelten Invaliditätsgrade zusammen-gerechnet. Mehr als
          versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem                  100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.
          Unfall stirbt.
                                                                                  2.1.2.3    Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb
2.1.2     Art und Höhe der Leistung:                                                         eines Jahres nach dem Unfall oder gleichgültig, aus welcher
2.1.2.1   Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag.                             Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein
                                                                                             Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten wir nach
2.1.2.2   Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die                               dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu
          Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten                                rechnen gewesen wäre.
          Invalidität.


                                                                                                                                       Seite 9 von 25


                  degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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2.2       Unfall-Rente                                                                    Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung
2.2.1     Voraussetzungen für die Leistung:                                               innerhalb von zwei Jahren vom Unfalltag an gerechnet, längstens
          Die Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung sind nach Ziffer              jedoch für 365 Tage gezahlt.
          2.1.1.1 gegeben.
                                                                                          Ist die Arbeitsfähigkeit nach Abschluss der ärztlichen Behandlung
          Der Unfall hat zu einem nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.5              noch beeinträchtigt, wird weiter Tagegeld gezahlt, wenn
          und Ziffer 3 ermittelten Invaliditätsgrad von mindestens 50                         der behandelnde Arzt die Beeinträchtigung bescheinigt
          Prozent geführt.                                                                        und
                                                                                              eine Invalidität gemäß Ziffer 2.1 (noch) nicht ärztlich
2.2.2     Höhe der Leistung:                                                                      festgestellt wurde bzw. noch keine Unfallrente gezahlt
          Wir zahlen unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person                           wird.
          die Unfallrente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
                                                                                2.5       Krankenhaus-Tagegeld
          Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige            2.5.1     Voraussetzungen für die Leistung:
          Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der   2.5.1.1   Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalles in
          Höhe der Leistung unberücksichtigt.                                             medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder
                                                                                          wird wegen eines Unfalles in einem Krankenhaus unter
2.2.3     Beginn und Dauer der Leistung                                                   Vollnarkose ambulant operiert.
2.2.3.1   Die Unfallrente zahlen wir
             rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall          2.5.1.2   Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen
                ereignet hat,                                                             gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
             monatlich im Voraus.
                                                                                          Anschlussheilbehandlung (AHB) und Berufsgenossenschaftlich -
2.2.3.2   Die Unfallrente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem                    Stationäre Weiterbehandlung (BGSW), gelten als medizinisch
             die versicherte Person stirbt oder                                          notwendige Heilbehandlung.
             wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 UB
                vorgenommene Neubemessung ergeben hat, dass der                 2.5.2     Höhe und Dauer der Leistung:
                unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 Prozent gesunken       2.5.2.1   Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten
                ist.                                                                      Versicherungssumme innerhalb von 5 Jahren, vom Unfalltag an
                                                                                          gerechnet, für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung
2.3       Übergangsleistung                                                               gezahlt, längstens jedoch für 500 Tage.
2.3.1     Voraussetzungen für die Leistung:
2.3.1.1   Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der          2.5.2.2   Wir zahlen das Krankenhaus-Tagegeld in Höhe der vereinbarten
          versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen                    Versicherungssumme.
          Bereich unfallbedingt ohne Mitwirkung von Krankheiten oder
          Gebrechen wie folgt beeinträchtigt:                                   2.5.2.3   Bei einer ambulanten Operation wird              das    vereinbarte
                                                                                          Krankenhaus-Tagegeld für 3 Tage gezahlt.
2.3.1.1.1 nach Ablauf von drei Monaten vom Unfalltag an gerechnet noch
          um 100 % oder                                                         2.6       Genesungsgeld
                                                                                2.6.1     Voraussetzungen für die Leistung:
2.3.1.1.2 nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet noch                   Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung
          um mindestens 50 %.                                                             entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld
                                                                                          nach Zifferl2.5.
2.3.1.2   Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der genannten Zeit
          ununterbrochen bestanden. Sie ist von Ihnen spätestens sieben         2.6.2     Höhe und Dauer der Leistung
          Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen                Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten
          Attestes bei uns geltend gemacht worden.                                        Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen
                                                                                          gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens jedoch
2.3.2     Art und Höhe der Leistung:                                                      für 100 Tage.
          Die Übergangsleistung wird wie folgt gezahlt:
2.3.2.1   in Höhe von 50 % der vereinbarten Versicherungssumme für              2.7       Todesfallleistung
          Übergangsleistung bei einer Beeinträchtigung gemäß Ziffer             2.7.1     Voraussetzungen für die Leistung:
          2.3.1.1.1;                                                                      Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb von 15
                                                                                          Monaten gestorben.
2.3.2.2   in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme abzüglich
          eventueller Leistungen aus Ziffer 2.3.2.1 bei einer                             Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 7.5 weisen wir hin.
          Beeinträchtigung gemäß Ziffer 2.3.1.1.2.
                                                                                2.7.2     Verschollenheit
2.4       Tagegeld                                                                        Der unfallbedingte Tod gilt als nachgewiesen, wenn die
2.4.1     Voraussetzungen für die Leistung:                                               versicherte     Person        gemäß  Verschollenheitsgesetzes
2.4.1.1   Die versicherte Person geht einer regelmäßigen Berufstätigkeit                  rechtswirksam für tot erklärt wurde.
          oder entgeltlichen Beschäftigung nach.
                                                                                          Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so sind
2.4.1.2   Die versicherte Person ist unfallbedingt                                        bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.
            – in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
            – in ärztlicher Behandlung.                                         2.7.3     Höhe der Leistung:
                                                                                          Die Todesfallleistung wird        in   Höhe    der     vereinbarten
2.4.2     Höhe und Dauer der Leistung:                                                    Versicherungssumme gezahlt.
          Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme
          berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der
          Beeinträchtigung   der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
          abgestuft.
                                                                                                                                    Seite 10 von 25


                  degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Zusatzleistungen                                                               2.10.2.1   den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum
Für alle Zusatzleistungen gilt:                                                           nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder zu einer
Bestehen für die versicherte Person bei der degenia Versicherungsdienst AG                Spezialklinik;
mehrere Unfallversicherungen, können diese Leistungen nur aus einem
dieser Verträge verlangt werden.                                               2.10.2.2   medizinisch sinnvolle Verlegungstransporte von Krankenhaus zu
                                                                                          Krankenhaus, z.B. zum Krankenhaus in der Nähe des
2.8        Kosmetische Operationen und Zahnersatz                                         Heimatortes;
2.8.1      Voraussetzungen für die Leistung:
2.8.1.1    Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag        2.10.2.3   medizinisch sinnvolle Rücktransporte aus dem Ausland zu dem
           fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen.                      Wohnsitz der versicherten Person nächstgelegenen geeigneten
                                                                                          Krankenhaus mit einem medizinisch geeigneten Transportmittel
           Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der                         (Ambulanzfahrzeug oder Luftfahrzeug); die Entscheidung, ob die
           Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel,                versicherte Person zu Lande oder in einem Luftfahrzeug
           eine    unfallbedingte      Beeinträchtigung     des   äußeren                 transportiert wird, übernimmt der vom Assisteur beauftragte
           Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.                         Arzt in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt;

2.8.1.2    Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach    2.10.2.4   den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu
           dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor                         ihrem Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung
           Vollendung des 21. Lebensjahres.                                               zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren;

2.8.1.3    Ein Dritter (z.B. ein anderer Versicherer)                          2.10.2.5   den Mehraufwand bei der Heimfahrt oder für zusätzliche
              ist nicht zur Leistung verpflichtet oder                                   Unterbringung für mitreisende minderjährige Kinder und den
              bestreitet seine Leistungspflicht oder                                     mitreisenden Partner der versicherten Person bei einem Unfall
              hat seine Leistung erbracht, diese hat aber zur Begleichung                im Ausland;
                  der Kosten nicht ausgereicht.
                                                                               2.10.2.6   die Standard-Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz oder
2.8.2      Art und Höhe der Leistung:                                                     wahlweise die Bestattung im Ausland bis zur selben Höhe bei
           Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der Vereinbarten                            einem bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland.
           Versicherungssumme Ersatz für nachgewiesene
              Arzthonorare                                                    2.11       Kosten für Dekompressionskammer
              sonstige Operationskosten                                       2.11.1     Voraussetzungen für die Leistung:
              notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung im          2.11.1.1   Die versicherte Person hat einen Tauchunfall erlitten und muss
                 Krankenhaus                                                              infolge dessen medizinisch behandelt werden.
              Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen
                 unfallbedingten Verlust oder Teilverlust natürlicher Zähne    2.11.1.2   Ein Dritter (z.B. ein anderer Versicherer)
                 entstanden sind. Kein Leistungsanspruch besteht für                         ist nicht zur Leistung verpflichtet oder
                 beschädigten oder verloren gegangen Zahnersatz                              bestreitet seine Leistungspflicht oder
                 (Zahnbrücken, -kronen, -implantate, Gebisse und                             hat seine Leistung erbracht, diese hat aber zur
                 Prothesen).                                                                     Begleichung der Kosten nicht ausgereicht.

2.9        Bergungskosten                                                      2.11.2     Art und Höhe der Leistung:
2.9.1      Art der Leistungen:                                                            Wir ersetzen Kosten bis zur im Versicherungsschein genannten
2.9.1.1    Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs-                 Höhe für einen notwendigen Aufenthalt in einer
           oder     Bergungseinsätze     von   öffentlich-rechtlich  oder                 Dekompressionskammer.
           privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür
           üblicherweise Gebühren berechnet werden.                            2.12.      Sofortleistung bei Schwerverletzungen
                                                                               2.12.1     Voraussetzungen für die Leistung:
           Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall                           Die versicherte Person hat durch einen unter den
           unmittelbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten                          Versicherungsvertrag fallenden Unfall eine der nachfolgenden
           Umständen zu vermuten war.                                                     schweren Verletzungen erlitten und diese innerhalb von sechs
                                                                                          Monaten nach dem Unfall bei uns unter Vorlage eines ärztlichen
2.9.2      Höhe der Leistung:                                                             Attests geltend gemacht:
2.9.2.1    Die Höhe der Leistungen ist insgesamt auf               den   im
           Versicherungsschein genannten Betrag begrenzt.                      2.12.1.1   Querschnittlähmung nach Schädigung des Rückenmarks

2.9.2.2    Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, zahlen wir nur die   2.12.1.2   Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen
           darüber hinausgehenden Kosten.                                                 Hand

2.10       Krankentransport-Kosten                                             2.12.1.3   Schwere Mehrfachverletzungen / Polytrauma:
2.10.1     Voraussetzungen für die Leistung:                                              a) Fraktur an zwei langen Röhrenknochen (zur Klarstellung: Ein
2.10.1.1   Der versicherten Person sind infolge des Unfalles notwendige                       gleichzeitiger Bruch von Elle (Ulna) und Speiche (Radius) bzw.
           Kosten für ihren Transport entstanden.                                             Schienbein (Tibia) und Wadenbein (Fibula) an ein und
                                                                                              derselben Extremität rufen keine Leistungspflicht im Sinne der
2.10.1.2   Ein Dritter (z.B. ein anderer Versicherer)                                         Sofortleistung hervor),
              ist nicht zur Leistung verpflichtet oder
              bestreitet seine Leistungspflicht oder                                     b) Gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen,
              hat seine Leistung erbracht, diese hat aber zur
                  Begleichung der Kosten nicht ausgereicht.                               c)   Kombination aus mindestens zwei der folgenden
                                                                                               Verletzungen:
2.10.2     Art und Höhe der Leistung:                                                             Fraktur eines langen Röhrenknochens (siehe
           Wir ersetzen Kosten bis zur im Versicherungsschein genannten                              Klarstellung unter a))
           Höhe für                                                                               Fraktur des Beckens
                                                                                                                                   Seite 11 von 25


                   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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                      Fraktur eines oder mehrerer Wirbelknochen            2.15.2     Höhe der Leistung:
                      Gewebezerstörende Schäden eines inneren Organs                  Der Krankenhaus-Selbstbehalt wird in Höhe des Betrages
                                                                                       erstattet, den die versicherte Person von ihrer gesetzlichen
2.12.1.4   Verbrennungen zweiten oder dritten Grades von mehr als 30 %                 Krankenversicherung nachweislich in Rechnung gestellt
           der Körperoberfläche                                                        bekommt.

2.12.1.5   Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen; bei                Selbstbehalte einer privaten Krankenversicherung werden nicht
           Sehbehinderung Sehschärfe nicht mehr als fünf Prozent.                      erstattet.

2.12.2     Kein Anspruch auf Sofortleistung besteht, wenn die versicherte              Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere
           Person innerhalb von zwei Monaten, vom Unfalltag an gerechnet,              Unfallversicherungen, kann die Leistung für Krankenhaus-
           verstirbt.                                                                  Selbstbehalt nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.

2.12.3     Art und Höhe der Leistung                                        2.16       Wohnungs- & KFZ-Umbaukosten
2.12.3.1   Die Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird in Höhe der       2.16.1     Voraussetzungen für die Leistung:
           vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.                         2.16.1.1   Die versicherte Person ist durch einen Unfall voraussichtlich auf
                                                                                       Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit
2.12.3.2   Die Sofortleistung wird anlässlich eines Unfalls nur einmal                 beeinträchtigt (Invalidität).
           erbracht, unabhängig davon, wie viele der genannten
           Verletzungen die versicherte Person erleidet.                               Ein Umbau von Wohnung oder Kraftwagen kann die Folgen der
                                                                                       Invalidität mindern oder erträglicher machen.
2.13       Koma-Leistung
2.13.1     Voraussetzungen für die Leistung:                                2.16.1.2   Der Anspruch auf entstandene Umbaukosten wird innerhalb von
           Die versicherte Person ist wegen der durch einen Unfall                     zwei Jahren nach dem Unfall bei uns geltend gemacht.
           entstandenen Gesundheitsschädigungen innerhalb von zwei
           Jahren vom Unfalltag an gerechnet in ein Koma gefallen oder      2.16.1.3   Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine
           wurde für mindestens 5 Tage in ein künstliches Koma versetzt.               Leistungspflicht oder seine Leistung hat zur Begleichung der
                                                                                       Kosten nicht ausgereicht.
2.13.2     Höhe und Dauer der Leistung:
           Die Koma-Leistung wird in Höhe der vereinbarten                  2.16.2     Art und Höhe der Leistung:
           Versicherungssumme pro Tag gezahlt, maximal für 200 Tage.        2.16.2.1   Wir ersetzen insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten
                                                                                       Versicherungssumme nachgewiesene Kosten für
2.14       Kururlaubs-Tagegeld                                                            den Umbau der Wohnung und/ oder des Hauses in dem die
2.14.1     Voraussetzungen für die Leistung:                                                 versicherte Person wohnt (z.B. Türenverbreiterung,
2.14.1.1   Die versicherte Person hat                                                        Rampenbau, Aufzug, sanitäre Einrichtungen und Küchen),
              nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall                              den Umbau oder die Neuanschaffung an die Wohnung
              wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen                            gebundener Maschinen und Geräte (z.B. Telefonanlage,
                 Gesundheitsschädigung oder deren Folgen                                     Fax, PC, Notrufsystem),
              innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet                      den Umbau eines von der versicherten Person genutzten
                                                                                             Kraftwagens,
           einen Kururlaub im In- oder Ausland durchgeführt.                              die Neuanschaffung eines Kraftfahrzeuges bis zur Differenz
                                                                                             des Kaufpreises mit notwendiger behindertengerechter
2.14.1.2   Als Kururlaub gilt ein Urlaub                                                     Sonderausstattung zum Kaufpreis eines vergleichbaren
              in einem offiziell anerkannten Kurort                                         Kraftwagens ohne eine solche Sonderausstattung,
              bei dem die versicherte Person werktäglich mindestens                      einen Umzug in eine behindertengerechte Wohnung.
                  zwei Anwendungen durchführen lässt, die der Minderung
                  der Unfallfolgen dienen                                   2.17       Transplantations- & Hilfsmittel-Kosten
              bei dem die versicherte Person in einem Hotel am Kurort      2.17.1     Voraussetzungen für die Leistung
                  übernachtet                                               2.17.1.1   Die versicherte Person erleidet unfallbedingt eine Invalidität
              für den die Krankenversicherung der versicherten Person                 gemäß Ziffer 2.1 UB.
                  keine oder nur teilweise Leistungen übernimmt.
                                                                                       Der Umgang und das Leben mit der Behinderung können
           Keine Leistung wird gezahlt für die Tage, für die bereits ein               erleichtert werden. Die Erleichterung wird durch ein ärztliches
           anderes Tagegeld irgendwelcher Art (z.B. Krankenhaus-Tagegeld,              Attest und durch einen Kostenvoranschlag für die Erleichterung
           Tagegeld, Genesungsgeld) aus diesem oder einem andern Vertrag               nachgewiesen.
           von uns gezahlt wird.
                                                                                       Bei der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindert sich
2.14.2     Höhe der Leistung:                                                          die Leistung entsprechend der Ziffer 3 UB.
           Das     Kururlaubs-Tagegeld  wird  in    Höhe    der   im
           Versicherungsschein genannten Summe für maximal 30 Tage je       2.17.1.2   Der Anspruch auf entstandene Kosten wird innerhalb von zwei
           Unfall gezahlt.                                                             Jahren nach dem Unfall bei uns geltend gemacht.

2.15       Krankenhaus-Selbstbehalt                                         2.17.1.3   Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine
2.15.1     Voraussetzungen für die Leistung:                                           Leistungspflicht oder seine Leistung hat zur Begleichung der
2.15.1.1   Der versicherten Person werden von ihrem gesetzlichen                       Kosten nicht ausgereicht.
           Krankenversicherer Kosten (Selbstbehalt) für eine wegen des
           Unfalles medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung    2.17.2     Art und Höhe der Leistung
           in Rechnung gestellt.                                            2.17.2.1   Wir ersetzen insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten
                                                                                       Versicherungssummen nachgewiesene Kosten für
2.15.1.2   Ein weiterer Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder                  künstliche Organe sowie Organtransplantationen
           bestreitet seine Leistungspflicht oder seine Leistung hat zur                  medizinisch sinnvolle Hilfsmittel und Hilfsgeräte wie
           Begleichung der Kosten nicht ausgereicht.                                         Hörgeräte, Sehhilfen, Sprechgeräte
                                                                                                                                  Seite 12 von 25


                     degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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                   Anschaffung und Ausbildung eines erforderlichen            5.      In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
                    Blindenhundes                                              5.1     Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
                   Behindertengerechte Fortbildung wie Gebärdensprache
                    oder Blindenschrift, sofern medizinisch notwendig.         5.1.1   Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder
                                                                                       Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische
         Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere                           Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der
         Unfallversicherungen, kann die Leistung Transplantations- &                   versicherten Person ergreifen.
         Hilfsmittel-Kosten nur aus einem dieser Verträge verlangt
         werden.                                                                       Versicherungsschutz besteht jedoch,
                                                                                          wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diesen
         Bitte beachten Sie, dass für Hörgeräte, Sehhilfen               und                 Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren
         Sprechgeräte gesonderte Versicherungssummen gelten.                              für Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die auf
         Diese entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.                                Trunkenheit       beruhen;      beim      Lenken  eines
                                                                                             Motorfahrzeuges jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt
2.18     Umschulungsmaßnahmen                                                                zum         Zeitpunkt       des        Unfalles   unter
2.18.1   Voraussetzungen für die Leistung                                                    0,8 Promille lag.
         Hat die versicherte Person infolge einer unfallbedingten
         Invalidität eine vom gesetzlichen Versicherer geförderte oder         5.1.2   Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie
         gezahlte staatlich anerkannte Umschulung durchgeführt, werden                 vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
         die hierfür anfallenden und nachgewiesenen Kosten, soweit sie
         nicht vom gesetzlichen Versicherer oder dem Staat übernommen          5.1.3   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder
         werden erstattet.                                                             Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.

2.18.2   Art und Höhe der Leistung                                                     Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte
         Die Kosten für Umschulungsmaßnahmen werden in Höhe der                        Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder
         vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.                                      Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Dieser Versicherungs-
                                                                                       schutz erlischt am Ende des 14. Tages nach Beginn eines Krieges
         Auch Aufwendungen für zusätzliche            Unterbringung    und             oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die
         Verpflegung gelten als Kosten.                                                versicherte Person aufhält.

3.       Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?                           Mitversichert sind Unfälle durch Terroranschläge, die außerhalb
         Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben                     der Territorien der Krieg führenden Parteien ausgeführt werden.
         Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis
         verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen                          Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf
         mitgewirkt, vermindert sich                                                   deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt
            im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des                            auch nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg
               Invaliditätsgrades,                                                     sowie für Unfälle durch ABC-Waffen und im Zusammenhang mit
            im Falle der Übergangsleistung der Grad der                               einem Krieg oder kriegsähnlichen Zustand zwischen den Ländern
               Beeinträchtigung,                                                       China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland
            im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in                  oder USA.
               allen anderen Fällen die Leistung
         entsprechend des Anteils der Krankheit oder des Gebrechens.           5.1.4   Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie
         Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 30 %, unterbleibt                   sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an
         jedoch die Minderung.                                                         Fahrtveranstaltungen       einschließlich   der   dazugehörigen
                                                                                       Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von
4.       Welche Personen sind nicht versicherbar?                                      Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
         Nicht versichert werden können:
         a) Akrobaten, Arbeiter auf einer Bohrinsel (Erdöl- und                5.1.5   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie
             Erdgasgewinner und –techniker), Artisten, Bergleute über                  verursacht sind.
             und unter Tage, Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler (z.B.
             Boxer, 1., 2., und 3. Liga Fußball, 1. und 2. Liga Handball,      5.2     Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen:
             Eishockey DEL und Bundesliga, Rennfahrer, Rennreiter),            5.2.1   Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen
             Berufstaucher,        Binnenschiffer,      Blitzableiterbauer,            und Gehirnblutungen.
             Dachdecker, Fährleute, Fahrradkuriere, Fassadenreiniger,
             Feuerwehrleute,      Feuerwerker,     Figuranten,      Fischer,           Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen
             Fischverarbeiter,      Fleischer,     Fleischwarenhersteller,             Vertrag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 die überwiegende
             Gerüstbauer, Grenzschutzbedienstete, Hafenmeister und –                   Ursache ist.
             schiffer, Höhlenforscher, Holzfäller, Kutscher, Leibwächter,
             Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer, sonstige          5.2.2   Gesundheitsschäden durch Strahlen.
             Besatzungsmitglieder eines Luftfahrzeuges sowie bei der
             Benutzung von Raumfahrzeugen), Metzger, Personenschutz-                   Versicherungsschutz besteht jedoch für Gesundheitsschäden
             fachkräfte, Polizisten, Schwiffs(wand)reiniger, Schiffsköche,             durch unfallbedingte Einwirkung von Röntgen-, Laser-, Maser-
             Schlachter, Sicherheitsbedienstete, Skilehrer und –trainer,               und künstlich erzeugten ultravioletten Strahlen sowie sonstigen
             Soldaten, Spreng- und Räumpersonal für explosibles                        Strahlen (außer Kernenergie).
             Material sowie in Munitionssuchtrupps, Stuntmann,
             Tierbändiger, Wachbedienstete und ähnliche.                       5.2.3   Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am
                                                                                       Körper der versicherten Person.
         b) Personen, die keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik
            Deutschland haben und sich hier nur vorübergehend oder                     Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen
            illegal aufhalten.                                                         oder Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische,
                                                                                       durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst
         c)       Personen ab dem 68. Lebensjahr.                                      waren.
                                                                                                                                 Seite 13 von 25


                     degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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5.2.4     Infektionen, soweit nicht unter Ziffer 1.5 mitversichert.             6.2.2.1   Gefahrengruppe A
                                                                                          Alle Personen, bei denen nicht eine der Gefahrenmerkmale der
5.2.5     Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch                Gefahrengruppen B oder K vorliegt. Hierzu gehören z. B.
          den Schlund.                                                                    Personen die kaufmännisch, verwaltend, planend, gestaltend, im
                                                                                          Gesundheitswesen, in der Schönheitspflege oder im Labor tätig
5.2.5.1   Versicherungsschutz besteht jedoch für Vergiftungen durch                       sind, ausschließlich leitend oder aufsichtsführend tätig sind oder
          Nahrungsmittel oder wenn es sich um eine einmalige Einnahme                     Personen die keine berufliche Tätigkeit ausüben, z. B. Rentner,
          von Stoffen handelt, deren Schädlichkeit der versicherten Person                Pensionäre, Hausfrauen/-männer, Schuler, Studenten.
          nicht bewusst war und deren Gesundheitsschädigungen für die
          versicherte Person unentrinnbar eingetreten sind.                     6.2.2.2   Gefahrengruppe B
                                                                                          Personen
5.2.5.2   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Gesundheits-                        mit körperlicher (auch sportlicher) Berufsarbeit z. B. Holz,
          schädigungen, die durch jegliche Art von Suchtmitteln                                 Metall, Kunststoff, Steine, Erde be- oder verarbeiten,
          entstanden sind.                                                                      Maschinen reparieren, warten oder einrichten und
                                                                                                pflegen, sofern dies nicht nur elektronisch geschieht, Tiere
5.2.6     Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch                             behandeln oder pflegen (auch Tierärzte), aber auch
          wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.                                      Angehörige der Forst-, Steuer- und Zollverwaltung,
                                                                                                Berufskraftfahrer, Landwirte, Tänzer, Turn-, Sport- und
          Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im                             Tanzlehrer.
          Anschluss an einen Unfall eintreten, werden jedoch Leistungen                      mit handwerklicher Berufsarbeit
          erbracht, wenn und soweit diese Störungen unmittelbar auf eine                        d.h. Berufe gemäß Handwerksordnung, wie z.B. Zimmerer,
          durch den Unfall verursachte organische Verletzung oder einen                         Schornsteinfeger oder Raumausstatter, Keramiker,
          organischen Schaden oder durch eine neu entstandene Epilepsie                         Textilreiniger. Ausnahme: Fotografen, Friseure, Optiker,
          zurückzuführen sind.                                                                  Schneider, Uhrmacher sind in Gefahrengruppe A
                                                                                                einzustufen.
5.2.7     Bauch- oder Unterleibsbrüche.                                                      tätig mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder
                                                                                                explosiblen Stoffen.
          Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter
          diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende                 6.2.2.3   Gefahrengruppe K
          Einwirkung entstanden sind.                                                     Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

6         Was müssen Sie bei vereinbartem Kinder-Tarif und bei                  6.2.3     Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der
          Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten?                     versicherten Person müssen Sie uns daher unverzüglich
          Wie ist die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und                          mitteilen. Pflichtwehrdienst, Zivildienst oder militärische
          Arbeitsunfähigkeit geregelt? Was gilt für die Familien-                         Reserveübungen fallen nicht darunter.
          Unfallversicherung?
6.1       Umstellung des Kinder-Tarifs                                          6.2.4     Errechnen sich bei gleichbleibendem Beitrag nach dem zum
6.1.1     Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das nach dem                     Zeitpunkt    der   Änderung     gültigen  Tarif   niedrigere
          Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet, besteht             Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Erklärung
          Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen.                    zugeht.
          Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene.
                                                                                          Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten
          Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht:                                           diese, sobald uns Ihre Erklärung zugeht, spätestens jedoch nach
             Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die                    Ablauf eines Monats ab der Änderung.
                Versicherungssummen entsprechend oder
             Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir                     Die neu errechneten Versicherungssummen gelten sowohl für
                berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.                             berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.

6.1.2     Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen     6.2.5     Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen
          Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate                Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag
          nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der                   weiter, sobald uns Ihre Erklärung zugeht.
          Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.
                                                                                6.2.6     Bitte beachten Sie, dass besonders risikoreiche Tätigkeiten
6.1.3     Leistungen, die im Rahmen dieser Bedingungen und der                            generell   nicht    versichert    sind    (siehe   Ziffer  4.).
          vereinbarten Besonderen Bedingungen speziell für Kinder                         Versicherungsschutz besteht in diesen Fällen nur außerhalb der
          vorgesehen sind, nehmen nicht an der Umstellung des Kinder-                     genannten Tätigkeiten.
          Tarifes teil. Diese Leistungen entfallen, da sie nicht im gültigen
          Tarif für Erwachsene angeboten werden. Ist mit diesen                 6.3       Bedingungen für die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und
          Leistungen eine Beitragspflicht verbunden, entfällt dieser                      Arbeitsunfähigkeit
          Beitragsanteil.                                                                 Dieser Versicherungsschutz ist ausdrücklich vertraglich zu
                                                                                          vereinbaren und erfordert auch die Vereinbarung eines
6.2       Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung                                 besonderen Beitrags.
6.2.1     Die Höhe der Versicherungssummen bzw. des Beitrages hängt
          maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der         6.3.1     Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
          versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung der               6.3.1.1   Voraussetzungen für die Leistung:
          Versicherungssummen sind die nachfolgenden Ausführungen.                        Sie befinden sich in einem Arbeitsverhältnis und verlieren durch
                                                                                          Kündigung Ihres Arbeitgebers Ihren Arbeitsplatz und melden sich
6.2.2     Es wird in 3 Gefahrengruppen unterschieden. Die einzelne                        bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitslos.
          Gefahrengruppe ist dabei maßgeblich für die Höhe des Beitrags.
          Bitte fragen Sie bei uns an, wenn Sie nicht sicher sind, zu welcher
          Gefahrengruppe Sie gehören.

                                                                                                                                    Seite 14 von 25


                  degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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          Das Arbeitsverhältnis war sozialversicherungspflichtig, unbefristet               Der Versicherungsvertrag wird bei Arbeitsunfähigkeit auf Ihren
          und bei Abschluss des Versicherungsvertrages ungekündigt. Die                     Antrag abweichend von Ziffer 10 und Ziffer 11 beitragsfrei bis zu
          wöchentliche Arbeitszeit betrug mindestens 30 Stunden. Das                        12 Monate weitergeführt.
          Arbeitsverhältnis unterlag dem deutschen Arbeitsrecht und wurde
          nicht zum Zweck der Ausbildung in einem Beruf oder zum Zwecke                     Versicherungsschutz besteht in Höhe der zu Beginn der
          der Umschulung in einen anderen Beruf geschlossen.                                Beitragsbefreiung geltenden Versicherungssummen.

          Das Arbeitsverhältnis bestand entweder seit mindestens zwei                       Die Beitragsbefreiung beginnt mit Ablauf von 6 Wochen, vom
          Jahren ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber oder es                           ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an gerechnet. Die
          bestand seit einem Jahr ununterbrochen beim gleichen                              Beitragsbefreiung endet mit dem Tag der Beendigung der
          Arbeitgeber und schloss unmittelbar an ein/e mindestens                           Arbeitsunfähigkeit, spätestens aber 12 Monate nach dem ersten
          zweijährige/s ununterbrochene/s:                                                  Tag der Beitragsbefreiung.
             Kindererziehungszeit oder
             Berufsausbildung oder                                                         Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit aus dem gleichen Grund setzt die
             Studium oder                                                                  Beitragsbefreiung wieder ein, soweit nicht bereits eine Dauer der
             vorheriges Arbeitsverhältnis an.                                              Beitragsbefreiung von insgesamt 12 Monaten innerhalb der
                                                                                            letzten 2 Jahre erreicht wurde. Nach der Beendigung der
          Andere Arbeitsverhältnisse bleiben unversichert.                                  Beitragsbefreiung wird der Versicherungsvertrag unverändert,
                                                                                            jedoch beitragspflichtig weitergeführt. Beiträge, die schon für die
          Die Dauer der Arbeitslosigkeit und deren Grund sind durch                         Zeit der Beitragsbefreiung gezahlt sind, werden mit den
          geeignete Unterlagen nachzuweisen. Geeignete Unterlagen                           Folgebeiträgen verrechnet, die nach der Beitragsbefreiung zu
          erstellen Ämter, Behörden, Arbeitgeber und Ausbildungsträger                      zahlen sind.
          wie Schulen und Universitäten.
                                                                                            Der Versicherungsvertrag verlängert sich um die Dauer der
6.3.1.2   Art und Dauer der Leistung:                                                       Beitragsbefreiung.
          Eine Leistung erfolgt frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von
          sechs Monaten ab Versicherungsbeginn.                                             Das Ende der Arbeitsunfähigkeit ist uns unverzüglich mitzuteilen.

          Der Versicherungsvertrag wird bei Arbeitslosigkeit auf Ihren            6.4       Was gilt für die Familien-Unfallversicherung
          Antrag abweichend von Ziffer 10 und 11 beitragsfrei bis zu 12                     Als Familien-Unfallversicherung gilt eine Versicherung, bei der
          Monate weitergeführt.                                                             Sie als Versicherungsnehmer gleichzeitig versicherte Person und
                                                                                            Elternteil oder Partner einer mitversicherten Person sind. Sofern
          Versicherungsschutz besteht in Höhe der zu Beginn der                             nichts anderes vereinbart ist, gilt:
          Beitragsbefreiung geltenden Versicherungssummen.
                                                                                  6.4.1     Vorsorgeversicherung für Neugeborene und Adoptivkinder des
          Die Beitragsbefreiung      beginnt    mit   dem    60.   Tag      der             Versicherungsnehmers
          Arbeitslosigkeit.                                                                 Ihre und Ihres mitversicherten Partners während der
                                                                                            Vertragsdauer geborene Kinder oder adoptierte Kinder des
          Die Beitragsbefreiung endet mit dem Tag der Aufnahme eines                        Versicherungsnehmers vor Vollendung deren 18. Lebensjahres,
          neuen Arbeitsverhältnisses, spätestens aber 12 Monate nach dem                    sind ab der Vollendung der Geburt oder ab dem Tag der Adoption
          ersten Tag der Beitragsbefreiung.                                                 bis zur nächsten Hauptfälligkeit, maximal für ein Jahr beitragsfrei
                                                                                            versichert.
          Bei erneuter Arbeitslosigkeit setzt die Beitragsbefreiung wieder
          ein, soweit nicht bereits eine Dauer der Beitragsbefreiung von                    Die Versicherungssumme ist begrenzt auf 25.000 EUR für
          insgesamt 12 Monaten innerhalb der letzten 2 Jahre erreicht                       Invalidität gemäß Ziffer 2.1 und 5.000 EUR für Tod gemäß
          wurde.                                                                            Ziffer 2.7.

          Nach der Beendigung der Beitragsbefreiung wird der                                Dem Versicherungsschutz liegen die Vereinbarungen dieses
          Versicherungsvertrag unverändert, jedoch beitragspflichtig                        Vertrages zu Grunde.
          weitergeführt. Beiträge, die schon für die Zeit der
          Beitragsbefreiung gezahlt sind, werden mit den Folgebeiträgen                     Wird das Kind innerhalb des ersten Lebensjahres bei uns
          verrechnet, die nach der Beitragsbefreiung zu zahlen sind.                        versichert, gelten die beitragsfreien Versicherungssummen
          Der Versicherungsvertrag verlängert sich um die Dauer der                         zusätzlich während der genannten Zeit von maximal einem Jahr.
          Beitragsbefreiung.                                                                Bestehen bei uns noch weitere Verträge, über die Neugeborene
                                                                                            versichert sind, wird die Leistung nur aus einem
          Das Ende der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich mitzuteilen.                   Versicherungsvertrag erbracht.

6.3.2     Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit                                6.4.2     Beitragsbefreiung bei Tod
          Von den Ziffern 1.3 und 5.2 wird abgewichen.                            6.4.2.1   Stirbt der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer
                                                                                            und
6.3.2.1   Voraussetzungen für die Leistung:                                                    hatte bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch
          Sie werden unfallbedingt oder krankheitsbedingt für mehr als 6                           nicht vollendet,
          Wochen zu 100 % arbeitsunfähig und weisen die Dauer der                              war die Versicherung nicht gekündigt und
          Arbeitsunfähigkeit, den Grad und deren Grund durch ein ärztliches                    wurde         der   Tod     nicht     durch      Kriegs- oder
          Attest nach.                                                                             Bürgerkriegsereignisse verursacht, gilt folgendes:

6.3.2.2   Art und Höhe der Leistung:                                                        Die Versicherung wird mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden
          Nach Ablauf einer Wartezeit von 6 Monaten tritt die                               Versicherungssummen beitragsfrei weitergeführt und zwar
          Arbeitsunfähigkeit erstmals ein.                                                     für das versichert Kind bis zum Ablauf des
                                                                                                  Versicherungsjahres, in dem es das 18. Lebensjahr erreicht
          Die Wartezeit beginnt mit dem Versicherungsbeginn.                                      hat, sowie

                                                                                                                                      Seite 15 von 25


                  degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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               für den mitversicherten Partner bis zum Ablauf des                    Wir werden uns bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen
                Versicherungsjahres in dem das (letzte) versicherte Kind das          nicht auf Obliegenheitsverletzung berufen, wenn Sie den Arzt erst
                18. Lebensjahr erreicht hat. Sind keine Kinder mitversichert,         dann hinzugezogen haben, als der wirkliche Umfang erkennbar
                beträgt die Beitragsbefreiung für Partner ein                         wurde.
                Versicherungsjahr.
                                                                                7.2   Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die
6.4.2.2   Der    gesetzliche Vertreter    des    Kindes    wird       neuer           versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich
          Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.                    zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche
                                                                                      Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
6.4.3     Rooming-in
6.4.3.1   Voraussetzungen für die Leistung:                                     7.3   Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Person
          Die unfallbedingten Verletzungen des versicherten Kindes                    auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten
          erfordern   eine    medizinisch   notwendige vollstationäre                 einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen
          Heilbehandlung von mindestens 7 Tagen.                                      wir.

          Ein Erziehungsberechtigter übernachtet mit dem Kind im                      Ist bei Selbstständigen, Geschäftsführern oder freiberuflich Tätigen
          Krankenhaus oder in einem speziell dafür vorgesehenen Haus in               der Lohnausfall nicht konkret nachzuweisen, so wird ein fester
          der Nähe des Krankenhauses (Rooming-in).                                    Betrag erstattet, der 1 ‰ der versicherten Invaliditätssumme,
                                                                                      höchstens jedoch 100 EUR beträgt.
6.4.3.2   Art und Höhe der Leistung:
          Wir zahlen eine einmalige Leistung bei einem vollstationären          7.4   Ärzte, welche die versicherte Person (auch aus anderen Anlässen)
          Aufenthalt von mindestens                                                   behandelt oder untersucht haben, Krankenhäuser und sonstige
            – 7 Tagen in Höhe von EUR 125,-                                           Krankenanstalten,    andere     Personenversicherer,  gesetzliche
            – 10 Tagen in Höhe von EUR 250,-                                          Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden sind zu
            – 14 Tagen in Höhe von EUR 500,-                                          ermächtigen, alle für die Beurteilung der Leistungspflicht
            – 30 Tagen in Höhe von EUR 1.250,-.                                       erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

          Bestehen bei uns noch weitere Verträge für das versicherte Kind,            Wir werden Sie über die Erhebung personengebundener
          wird die Leistung nur aus einem Versicherungsvertrag erbracht.              Gesundheitsdaten unterrichten, falls uns schon vor dem
          Die Kostenpauschale wird nur einmal gezahlt, wenn durch                     Leistungsfall Ihre Einwilligung vorliegt. Sie können einer Erhebung
          denselben     Unfall   mehrere      versicherte  Kinder    oder             widersprechen; dies kann jedoch zu einem Verlust Ihrer
          Erziehungsberechtigte betroffen sind.                                       Leistungsansprüche führen.

6.5       Wie reduzieren sich die Versicherungssummen bei Erreichen                   Sie können jederzeit verlangen, dass eine Erhebung von Daten nur
          des 68. Lebensjahres?                                                       erfolgt, wenn jeweils in die einzelne Erhebung eingewilligt worden
          Für alle Versicherungsleistungen gilt Folgendes:                            ist.

6.5.1     Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte        7.5   Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies unverzüglich,
          Person     das    67.     Lebensjahr     vollendet,    besteht              spätestens jedoch sieben Tage nach Kenntnis zu melden, auch wenn
          Versicherungsschutz        mit        den         vereinbarten              uns der Unfall schon angezeigt war.
          Versicherungssummen.
                                                                                      Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion
          Danach haben Sie folgendes Wahlrecht:                                       durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
             Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die
               vereinbarten Versicherungssummen auf 50 Prozent oder             7.6   Bei den einzelnen Leistungsarten sind zum Teil noch weitere Fristen
             Sie legen uns ein ärztliches Attest über den Gesundheits-               zu beachten, bei denen es sich allerdings nicht um Obliegenheiten,
               zustand der versicherten Person vor und wir berechnen                  sondern um Anspruchsvoraussetzungen handelt.
               die neuen Versicherungssummen und einen entsprechend
               höheren Beitrag.                                                 8.    Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
                                                                                8.1   Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 7 vorsätzlich verletzt, verlieren
6.5.2     Kommt eine Vereinbarung über neue Versicherungssummen und                   Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer
          Beiträge nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des                   Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der
          neuen Versicherungsjahres zustande, setzt sich der Vertrag                  Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
          automatisch     mit     um     50    Prozent    reduzierten                 Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in
          Versicherungssummen fort.                                                   Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.

          Eine Dokumentierung dieser Änderung erfolgt nicht. Im                       Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
          Leistungsfall wird das Alter der versicherten Person festgestellt           verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
          und die Zahlung der Leistung erfolgt entsprechend.
                                                                                      Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie
          Der Leistungsfall                                                           nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den
7.        Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?                     Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die
          Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir             Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt
          unsere Leistung nicht erbringen.                                            nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

7.1       Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht                Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns
          herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich            zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer
             einen Arzt hinzuziehen,                                                 vorvertraglichen Anzeigepflicht ausüben.
             seine Anordnungen befolgen und
             uns unterrichten.                                                 8.2   Eine Obliegenheitsverletzung liegt insbesondere nicht vor, wenn
                                                                                           die versicherte Person einen Arzt erst dann hinzuzieht,
                                                                                               wenn der wirkliche Umfang erkennbar wird
                                                                                                                                  Seite 16 von 25


                  degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 17]
              die versicherte Person nach einem Unfall aus Pflichtgefühl       9.6    Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Bezug einer
               ihrem Beruf nachgeht                                                    Unfallrente gemäß Ziffer 2.2 sind wir berechtigt,
              zunächst anzunehmen war, dass die Unfallfolgen nicht                    Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung
               eintreten und eine unverzügliche Schadenmeldung deshalb                 nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der
               unterblieb                                                              nächsten Fälligkeit.
              die Erfüllung einer Obliegenheit versehentlich unterblieb
               aber nach ihrem Erkennen unverzüglich erfüllt wurde.                    Die Versicherungsdauer
                                                                                10.    Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Wann ruht der
9.      Wann sind die Leistungen fällig?                                               Versicherungsschutz bei militärischen Einsätzen? Wann ruht der
9.1     Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monates, beim                           Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit?
        Invaliditätsanspruch und der Unfallrente innerhalb von drei             10.1   Beginn des Versicherungsschutzes
        Monaten, in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir                 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
        einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem                        angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag unverzüglich
        Eingang folgender Unterlagen:                                                  nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.3 zahlen.
           Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen
           beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den          10.2   Dauer und Ende des Vertrages
               Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung               Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit
               der Invalidität notwendig ist                                           abgeschlossen.
           bei der Unfallrente zusätzlich die ärztliche Bescheinigung
               über eine voraussichtliche dauerhafte Invalidität von                   Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert
               mindestens 50 Prozent.                                                  sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns
                                                                                       spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen
        Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des                          Versicherungsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
        Leistungsanspruches entstehen, übernehmen wir, sofern wir das
        Gutachten in Auftrag gegeben haben. Sonstige Kosten                            Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der
        übernehmen wir nicht.                                                          Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen
                                                                                       Zeitpunkt.
9.2     Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
        Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.                Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den
                                                                                       Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes
9.3     Vorschüsse auf eine Invaliditätsleistung                                       darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss uns
        Für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1 gilt:                             spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen
                                                                                       Versicherungsjahres zugegangen sein.
        Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest,
        zahlen wir auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse.                     10.3   Kündigung nach Versicherungsfall
                                                                                       Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn
        Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein Vorschuss innerhalb                  wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine
        eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten               Leistung erhoben haben.
        Todesfallsumme beansprucht werden.
                                                                                       Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach
9.4     Neubemessung der Invalidität                                                   Leistung oder im Falle eines Rechtsstreits nach Klagerücknahme,
9.4.1   Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich                 Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform
        erneut ärztlich bemessen zu lassen.                                            zugegangen sein.

9.4.2   Das in Ziffer 9.4.1 genannte Recht gilt bis zu drei Jahre, für Kinder          Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei
        bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres jedoch bis zu fünf Jahre               uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung
        nach dem Unfall.                                                               zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der
                                                                                       laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
9.4.3   Das in Ziffer 9.4.1 genannte Recht muss
           von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere                         Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang
               Leistungspflicht nach Ziffer 9.1,                                       bei Ihnen wirksam.
           von Ihnen vor Ablauf der Frist nach 9.4.2
                                                                                10.4   Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Einsätzen
        ausgeübt werden.                                                               Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer
                                                                                       Kraft, sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen
9.4.4   Um Ihr Recht auf Neubemessung der Invalidität gemäß Ziffer                     Formation leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz
        9.4.1 fristgemäß gemäß Ziffer 9.4.2 und 9.4.3 durchführen zu                   zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich,
        können, müssen Sie uns die Möglichkeit geben, einen Arzt                       Großbritannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist. Der
        rechtzeitig vor Ablauf der Frist mit der Untersuchung der                      Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre Anzeige über
        versicherten Person zu beauftragen. Ihre Erklärung, das Recht                  die Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
        ausüben zu wollen, sollte uns daher möglichst drei Monate nach
        unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1,         10.5   Versicherungsjahr
        muss uns aber spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist nach                 Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von
        Ziffer 9.4.2 vorliegen.                                                        zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch
                                                                                       nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr
9.5     Ergibt die endgültige Bemessung des Invaliditätsgrades für die                 entsprechend verkürzt.
        Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1 eine höhere Leistung als wir
        bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag jährlich mit 5               10.6   Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland
        Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.                    Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne
                                                                                       Beibehaltung eines Wohnsitzes im Inland - kann das
                                                                                       Versicherungsverhältnis gekündigt werden.

                                                                                                                                Seite 17 von 25


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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         Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort        11.4.3   Kein Versicherungsschutz
         nach ihrem Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG                     Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in
         wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen,                      Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein
         dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens                   Versicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach
         jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam                  Ziffer 11.4.2 Absatz 2 darauf hingewiesen wurden.
         wird.
                                                                             11.4.4   Kündigung
         Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen                 Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in
         Monat nach ihrem Zugang wirksam.                                             Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist
                                                                                      kündigen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer
         Der Versicherungsbeitrag                                                     11.4.2 Absatz 2 darauf hingewiesen haben.
11.      Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
         Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?              Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines
11.1     Beitragszahlung                                                              Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für
         Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-,                      Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und
         Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet                   der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein
         werden. Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen                 Versicherungsschutz.
         einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei
         Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein        11.5     Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung
         Jahr.                                                                        Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt
                                                                                      die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag
11.2     Versicherungsteuer                                                           eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung
         Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer,            nicht widersprechen.
         die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten
         haben.                                                                       Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht
                                                                                      eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,
11.3     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag                        wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen
11.3.1   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung                                   Zahlungsaufforderung erfolgt.
         Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf
         von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.                 Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil Sie die
         Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als             Einzugsermächtigung widerrufen haben, oder haben Sie aus
         erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.                 anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht
                                                                                      eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung
11.3.2   Späterer Beginn des Versicherungsschutzes                                    außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Sie sind zur
         Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig,             Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn Sie von uns
         sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der                             hierzu in Textform aufgefordert worden sind.
         Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch
         gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen      11.6     Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung
         Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge                         Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die
         aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht, wenn Sie                          noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung
         nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.              einer Rate in Verzug sind.

11.3.3   Rücktritt                                                                    Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung
         Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom              verlangen.
         Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir
         können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die        11.7     Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
         Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.                                       Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht
                                                                                      etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des
11.4     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag                          Beitrages,    der    dem      Zeitraum   entspricht,  in   dem
11.4.1   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung                                   Versicherungsschutz bestanden hat.
         Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt
         fällig.                                                                      Falls die versicherte Person während der Vertragslaufzeit
                                                                                      verstirbt, erstatten wir den Beitrag rückwirkend ab dem
         Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im                         Todesdatum.
         Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
         Zeitpunkt erfolgt.                                                  11.8     Beitragsanpassungsklausel
                                                                             11.8.1   Der Versicherer ist berechtigt, die mit Ihnen vertraglich
11.4.2   Verzug                                                                       vereinbarten Beiträge für Ihren Versicherungsvertrag zum
         Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne            jeweiligen Vertragsablauf der allgemeinen Schaden und
         Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung              Kostenentwicklung (Schadenaufwendungen und Kosten aller
         nicht zu vertreten haben.                                                    Verträge mit gleichen Tarifmerkmalen übersteigen die
                                                                                      Beitragseinnahmen      ohne      Versicherungssteuer eines
         Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung                       Geschäftsjahres) anzupassen, um das bei Vertragsabschluss
         auffordern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei                  angestrebte Gleichgewicht von Leistung (Gewährung von
         Wochen setzen.                                                               Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung der
                                                                                      Versicherungsbeitrag) wieder herzustellen.
         Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die
         rückständigen Beträge des Beitrags sowie die Zinsen und Kosten               Die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und
         im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach                der Versicherungstechnik sind anzuwenden.
         den Ziffern 11.4.3 und 11.4.4 mit dem Fristablauf verbunden sind.
         Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug
         entstandenen Schadens zu verlangen.
                                                                                                                                Seite 18 von 25


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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         Die    Anpassung     wird    zum      Beginn    der     nächsten      13.2     Rücktritt
         Versicherungsperiode wirksam; sie darf den im Zeitpunkt der           13.2.1   Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts
         Änderung geltende Tarifbeitrag nicht übersteigen. Die                          Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen
         Beitragserhöhung ist dem Versicherungsnehmer spätestens drei                   Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag
         Monate vor Vertragsablauf schriftlich bekannt zu geben.                        zurückzutreten.

         Führt der Versicherer eine Beitragsnanpassung durch, so kann                   Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in
         der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag bis zum                       Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
         Ende der Versicherungsperiode zu dem Zeitpunkt kündigen, an                    hingewiesen haben.
         dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde. Die
         Kündigung ist in Textform zu erklären.                                         Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats
                                                                                        schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände
11.8.2   Vermindert sich der Tarifbeitrag, ist der Versicherer verpflichtet,            anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der
         den Beitrag von Beginn der nächsten Versicherungsperiode auf                   Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur
         die Höhe des neuen Tarifbeitrags zu senken.                                    Begründung unserer Erklärung angeben.

         Weitere Bestimmungen                                                           Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
12.      Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten                     Verletzung der Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht
         Personen zueinander?                                                           begründet, Kenntnis erlangen.
12.1     Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem
         anderen zustoßen (Fremdversicherung), gilt Folgendes:                          Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.

12.1.1   Die versicherte Person kann Leistungen aus der Unfallversicherung     13.2.2   Ausschluss des Rücktrittsrechts
         ohne Ihre Zustimmung unmittelbar bei uns geltend machen. Wir                   Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir
         leisten direkt an die versicherte Person.                                      den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der
                                                                                        Anzeige kannten.
12.1.2   Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person
         über den im Rahmen dieses Vertrages bestehenden                                Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie
         Versicherungsschutz und über das Recht der versicherten Person                 oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben
         gemäß Ziffer 12.1.1.                                                           weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.

12.1.3   Die Ausübung sonstiger Rechte aus dem Vertrag steht nicht der                  Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der
         versicherten Person sondern nur Ihnen zu.                                      Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den
                                                                                        Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
12.1.4   Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der                   auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
         Obliegenheiten verantwortlich.
                                                                               13.2.3   Folgen des Rücktritts
12.2     Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren                             Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
         Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend
         anzuwenden.                                                                    Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir
                                                                                        den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen,
12.3     Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere                   dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder
         Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.                            für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung
                                                                                        oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
13.      Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
13.1     Vollständigkeit   und    Richtigkeit   von     Angaben         über            Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn
         gefahrerhebliche Umstände                                                      Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.

         Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen                Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum
         bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen                    Wirksamwerden        der Rücktrittserklärung abgelaufenen
         wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss               Vertragszeit entspricht.
         erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu
         schließen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir   13.3     Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung
         nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme        13.3.1   Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung
         Fragen im Sinne des Satzes 1 in Textform stellen.                              einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober
                                                                                        Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Versicherungsvertrag
         Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren              unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform
         Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit                  kündigen.
         dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.
                                                                                        Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in
         Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen               Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
         für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der                           hingewiesen haben.
         gefahrerheblichen Umstände und die Beantwortung der an sie
         gestellten Fragen verantwortlich.                                              Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere
                                                                                        Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch
         Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt                     nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung
         dieser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so                       angeben.
         behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt
         oder dies arglistig verschwiegen.                                              Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
                                                                                        Verletzung Ihrer Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben.


                                                                                                                                  Seite 19 von 25


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 20]
         Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen                     15.    Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
         Anzeigepflichtverletzung nicht berufen, wenn wir den nicht         15.1   Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei
         angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige              Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen
         kannten.                                                                  Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

         Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie              15.2   Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns
         nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht              angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu
         angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,                   dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in
         geschlossen hätten.                                                       Textform zugeht.

13.3.2   Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den          16.    Welches Gericht ist zuständig?
         Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber     16.1   Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt
         zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen             sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem
         Bedingungen       auf     unser      Verlangen    rückwirkend             unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
         Vertragsbestandteil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu             Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur
         vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden                Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder in Ermangelung
         Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.                                 eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

         Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in         16.2   Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem
         Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung                    Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem Gericht erhoben
         hingewiesen haben.                                                        werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
                                                                                   solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig ist.
         Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats
         schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände                  Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige
         anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der            Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung.
         Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur
         Begründung unserer Erklärung angeben.                              17.    Welches Recht findet Anwendung?
                                                                                   Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
         Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
         Verletzung der Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpassung       18.    Änderung von Bedingungen und Beitrag
         berechtigt, Kenntnis erlangen.                                            Werden die zwischen degenia und Chubb allgemein vereinbarten
                                                                                   Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen im Laufe der
         Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn             Versicherungsdauer zu Gunsten des Versicherungsnehmers
         wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit            geändert, so gelten sie mit sofortiger Wirkung auf diesen
         der Anzeige kannten.                                                      Vertrag.

         Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als
         10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
         angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines
         Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform
         kündigen.

13.4     Anfechtung
         Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung
         anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns
         der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der
         Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

14.      Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
         Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?
14.1     Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an
         unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder
         in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle
         gerichtet werden.

14.2     Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt,
         genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben
         ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte
         uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der
         Absendung des Briefes als zugegangen.

         Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Ihres Namens.


                                                                                                                              Seite 20 von 25


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel
-sofern im Versicherungsvertrag vereinbart-

1. Progressive Invaliditätsstaffel bis 225 % der Grundversicherungssumme

Im Leistungsfall berechnet sich die Höhe der Invaliditätsleistung nach dem im Versicherungsschein vereinbarten Progressionsmodell. Der Invaliditätsgrad
wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 der Unfallversicherungs-Bedingungen ermittelt.

Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt:

Ergibt sich ein Invaliditätsgrad von

             bis zu 25 Prozent, erfolgt keine Erhöhung der Versicherungsleistung;

             25 bis 50 Prozent, wird jeder Prozentpunkt, der 25 übersteigt, verdoppelt;

             über 50 Prozent, wird zusätzlich jeder Prozentpunkt, der 50 übersteigt, verdreifacht.

Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im Einzelnen wie folgt aus:


  Unfallbed.           Leistung aus        Unfallbed.       Leistung aus       Unfallbed.        Leistung aus   Unfallbed.     Leistung aus
  Inv.-Grad              der Vers.         Inv.-Grad          der Vers.        Inv.-Grad           der Vers.    Inv.-Grad        der Vers.
                          Summe                                Summe                                Summe                         Summe
        von                 auf               von                auf                 von              auf          von             auf
        %                    %                 %                  %                  %                %             %               %
        26                   27                45                65                  64               117          83              174
        27                   29                46                67                  65               120          84              177
        28                   31                47                69                  66               123          85              180
        29                   33                48                71                  67               126          86              183
        30                   35                49                73                  68               129          87              186
        31                   37                50                75                  69               132          88              189
        32                   39                51                78                  70               135          89              192
        33                   41                52                81                  71               138          90              195
        34                   43                53                84                  72               141          91              198
        35                   45                54                87                  73               144          92              201
        36                   47                55                90                  74               147          93              204
        37                   49                56                93                  75               150          94              207
        38                   51                57                96                  76               153          95              210
        39                   53                58                99                  77               156          96              213
        40                   55                59                102                 78               159          97              216
        41                   57                60                105                 79               162          98              219
        42                   59                61                108                 80               165          99              222
        43                   61                62                111                 81               168          100             225
        44                   63                63                114                 82               171


                                                                                                                                         Seite 21 von 25


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[Seite 22]
Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel
-sofern im Versicherungsvertrag vereinbart-

2. Progressive Invaliditätsstaffel bis 350 % der Grundversicherungssumme

Im Leistungsfall berechnet sich die Höhe der Invaliditätsleistung nach dem im Versicherungsschein vereinbarten Progressionsmodell. Der Invaliditätsgrad
wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 der Unfallversicherungs-Bedingungen ermittelt.

Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt:

Ergibt sich ein Invaliditätsgrad von

             bis zu 25 Prozent, erfolgt keine Erhöhung der Versicherungsleistung;

             25 bis 50 Prozent, wird jeder Prozentpunkt, der 25 übersteigt, verdreifacht;

             über 50 Prozent, wird zusätzlich jeder Prozentpunkt, der 50 übersteigt, verfünffacht.

Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im Einzelnen wie folgt aus:


  Unfallbed.           Leistung aus        Unfallbed.       Leistung aus       Unfallbed.        Leistung aus   Unfallbed.     Leistung aus
  Inv.-Grad              der Vers.         Inv.-Grad          der Vers.        Inv.-Grad           der Vers.    Inv.-Grad        der Vers.
                          Summe                                Summe                                Summe                         Summe
        von                 auf               von                auf                 von              auf          von             auf
        %                    %                 %                  %                  %                %             %               %
        26                   28                45                85                  64               170          83              265
        27                   31                46                88                  65               175          84              270
        28                   34                47                91                  66               180          85              275
        29                   37                48                94                  67               185          86              280
        30                   40                49                97                  68               190          87              285
        31                   43                50                100                 69               195          88              290
        32                   46                51                105                 70               200          89              295
        33                   49                52                110                 71               205          90              300
        34                   52                53                115                 72               210          91              305
        35                   55                54                120                 73               215          92              310
        36                   58                55                125                 74               220          93              315
        37                   61                56                130                 75               225          94              320
        38                   64                57                135                 76               230          95              325
        39                   67                58                140                 77               235          96              330
        40                   70                59                145                 78               240          97              335
        41                   73                60                150                 79               245          98              340
        42                   76                61                155                 80               250          99              345
        43                   79                62                160                 81               255          100             350
        44                   82                63                165                 82               260


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                       degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel
-sofern im Versicherungsvertrag vereinbart-

3. Progressive Invaliditätsstaffel bis 500 % der Grundversicherungssumme

Im Leistungsfall berechnet sich die Höhe der Invaliditätsleistung nach dem im Versicherungsschein vereinbarten Progressionsmodell. Der Invaliditätsgrad
wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 der Unfallversicherungs-Bedingungen ermittelt.

Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt:

Ergibt sich ein Invaliditätsgrad von

             bis zu 25 Prozent, erfolgt keine Erhöhung der Versicherungsleistung;

             25 bis 50 Prozent, wird jeder Prozentpunkt, der 25 übersteigt, verdreifacht;

             50 bis 75 Prozent, wird jeder Prozentpunkt, der 50 übersteigt, versechsfacht;

             über 75 Prozent, wir zusätzlich jeder Prozentpunkt, der 75 übersteigt, verzehnfacht

Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im Einzelnen wie folgt aus:


  Unfallbed.           Leistung aus        Unfallbed.       Leistung aus       Unfallbed.       Leistung aus   Unfallbed.      Leistung aus
  Inv.-Grad              der Vers.         Inv.-Grad          der Vers.        Inv.-Grad          der Vers.    Inv.-Grad         der Vers.
                          Summe                                Summe                               Summe                          Summe
        von                 auf               von                auf                 von            auf           von              auf
        %                    %                 %                  %                  %               %             %                %
        26                   28                45                85                  64             184           83               330
        27                   31                46                88                  65             190           84               340
        28                   34                47                91                  66             196           85               350
        29                   37                48                94                  67             202           86               360
        30                   40                49                97                  68             208           87               370
        31                   43                50                100                 69             214           88               380
        32                   46                51                106                 70             220           89               390
        33                   49                52                112                 71             226           90               400
        34                   52                53                118                 72             232           91               410
        35                   55                54                124                 73             238           92               420
        36                   58                55                130                 74             244           93               430
        37                   61                56                136                 75             250           94               440
        38                   64                57                142                 76             260           95               450
        39                   67                58                148                 77             270           96               460
        40                   70                59                154                 78             280           97               470
        41                   73                60                160                 79             290           98               480
        42                   76                61                166                 80             300           99               490
        43                   79                62                172                 81             310           100              500
        44                   82                63                178                 82             320


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                       degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“
Innovationsklausel/Bedingungsverbesserungen                                Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht zu belehren:
Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk der                   Erhöht die degenia Versicherungsdienst AG die Beiträge, kann der
vereinbarten Produktlinie <classic premium oder optimum> ( dazu            Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der
gehören     <Allgemeine     Versicherungsbedingungen,    Besondere         Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des
Bedingungen, Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen,               Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, den Versicherungsvertrag
Zusatzbedingungen und Klauseln und die Leistungsbeschreibung zum           kündigen
Versicherungsschutz >) vom Versicherer für Neuverträge geändert, so
gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen               Kein Nachteil gegenüber GDV-Musterbedingungen
automatisch auch für den bestehenden Vertrag:                              Die Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen
                                                                           weichen ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den entsprechenden
      das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum                    Musterbedingungen ab, wie sie zum Stichtag 10/2010 vom
       zugrundeliegenden          Bedingungswerk        ausschließlich     Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
       Leistungsverbesserungen (das kann z.B. eine Erweiterung des         empfohlen werden.
       Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines Ausschlussgrundes
       oder einer Obliegenheit sein)                                       Mindeststandards Arbeitskreis Beratungsprozesse
 und                                                                       Wir    garantieren  Ihnen,     dass    unsere   Bedingungen   die
                                                                           Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom Februar
      die       im       neuen        Bedingungswerk       enthaltenen    2010 erfüllen.
       Leistungsverbesserungen führen für Neuverträge im Vergleich
       zum bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung        Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland
       der Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage.                Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne
                                                                           Beibehaltung eines Wohnsitzes im Inland - kann das
Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab              Versicherungsverhältnis gekündigt werden.
Beginn der nächsten Versicherungsperiode Anwendung, die auf den
Zeitpunkt folgt, zu dem der Versicherer das neue Bedingungswerk für        Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach
Neuverträge verwendet.                                                     ihrem Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der
                                                                           Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung
Werden die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen              zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden
ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne                Versicherungsperiode, wirksam wird.
Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger
Wirkung auch für diesen Vertrag.                                           Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat
                                                                           nach ihrem Zugang wirksam.
Wechsel des Versicherers
Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne         Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG
Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des          Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia
Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. Dies ist jedoch nur        genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen
möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und bei                       Versicherer durch.
gleichbleibendem Beitrag/ gleichbleibendem Beitragssatz.                      Degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen,
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens             Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu
innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen. Der                 nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu
Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein                   gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen
außerordentliches Kündigungsrecht.                                              jeglicher Art (z.B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben.
                                                                                Beiträge gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei
Beitragsanpassung                                                               degenia eingegangen sind.
In Erweiterung der Ziffer 11.8 UB ist die degenia Versicherungsdienst AG      Degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den
in Rücksprache mit dem Versicherer berechtigt, die vertraglich                  Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die
vereinbarten Beiträge für Versicherungsverträge mit gleichen                    Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären.
Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen, wenn die               Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die
Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die                        Änderung aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine
Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf diese           Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber
Verträge, überschreiten. Die anerkannten Grundsätze der                         abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an
Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik sind                       die letzte der degenia bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei
anzuwenden.                                                                     Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt
                                                                                auch entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des
Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten                Versicherungsnehmers.
Versicherungsjahres in Kraft. Die degenia Versicherungsdienst AG teilt
dem Versicherungsnehmer die Anpassung der Beiträge spätestens einen
Monat vor Fälligkeit des Beitrages schriftlich mit.


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                   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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