# degenia T17 optimum: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-unfall-degenia-t17-optimum.php
- Rechtlicher Träger: degenia Versicherungsdienst AG (Assekuradeur)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-unfall-degenia-t17-optimum.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen Unfallversicherung T17 optimum](https://degenia.de/wp-content/uploads/2017/10/Unfall_T17_Bedingungen_optimum.pdf), Fassung T17 optimum, 10/2017

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Grundsumme für Invalidität (dauernde Beeinträchtigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität. | Ziffer 2.1.2.2, Seite 8 |
| Geltungsbereich (weltweit, rund um die Uhr, Beruf und Freizeit) | ja | umfasst Unfälle in der ganzen Welt gilt rund um die Uhr besteht für alle beruflichen und außerberuflichen Unfälle. | Ziffer 1.2, Seite 7 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (AUB) | ja | Kein Nachteil gegenüber GDV-Musterbedingungen | Besondere Klauseln degenia, Seite 24 |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | ja | Wir garantieren Ihnen, dass unsere Bedingungen die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom Februar 2010 erfüllen. | Besondere Klauseln degenia, Seite 24 |
| Besserstellungsgarantie (bessere Bedingungen anderer Anbieter gelten mit) | nicht geregelt |  |  |
| Vorversicherergarantie (Leistung mindestens wie im Vorvertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbare Personen (keine Ausnahme für Pflegebedürftige oder schwer Erkrankte) | ja | Personen, die keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und sich hier nur vorübergehend oder illegal aufhalten. c) Personen ab dem 68. Lebensjahr. | Ziffer 4, Seite 12 |
| Gliedertaxe: Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Arms | ja | Arm 100 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk | ja | Hand 80 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Daumen | ja | Daumen 40 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Zeigefinger und andere Finger | ja | Zeigefinger 25 % anderer Finger 15 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Bein über der Mitte des Oberschenkels | ja | Bein 100 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Bein bis unterhalb des Knies | ja | Bein 100 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Fuß im Fußgelenk | ja | Fuß 70 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Auge (Verlust der Sehfähigkeit) | ja | Auge 70 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr | ja | Gehör auf einem Ohr 50 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Geruchssinn | ja | Geruchssinn 20 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Geschmackssinn | ja | Geschmackssinn 20 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Stimme (Verlust der Sprechfähigkeit) | ja | Stimme 100 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: innere Organe (Niere, Milz, Lunge) | ja | Niere 25 % | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Progression 225 Prozent | ja | Progressive Invaliditätsstaffel bis 225 % der Grundversicherungssumme | Bedingungen progressive Invaliditätsstaffel 1, Seite 21 |
| Progression 350 Prozent | ja | Progressive Invaliditätsstaffel bis 350 % der Grundversicherungssumme | Bedingungen progressive Invaliditätsstaffel 2, Seite 22 |
| Progression 500 Prozent | ja | Progressive Invaliditätsstaffel bis 500 % der Grundversicherungssumme | Bedingungen progressive Invaliditätsstaffel 3, Seite 23 |
| Progression 1000 Prozent | nicht geregelt |  |  |
| Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen: Kürzung erst ab einem Mitwirkungsanteil von | ja | Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 %, unterbleibt jedoch die Minderung. | Ziffer 3, Seite 12 |
| Frist für den Eintritt der Invalidität nach dem Unfall | ja | innerhalb 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten | Ziffer 2.1.1.1, Seite 8 |
| Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität | ja | innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt in Textform festgestellt | Ziffer 2.1.1.1, Seite 8 |
| Frist für die Geltendmachung der Invalidität beim Versicherer | ja | innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt in Textform festgestellt und von Ihnen bei uns unter Vorlage eines Attestes geltend gemacht worden. | Ziffer 2.1.1.1, Seite 8 |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, bei Kindern) | ja | Das in Ziffer 9.4.1 genannte Recht gilt bis zu drei Jahre, für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Unfall. | Ziffer 9.4.2, Seite 17 |
| Vorinvalidität: Abzug einer bereits bestehenden Beeinträchtigung | ja | Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. | Ziffer 2.1.2.2.4, Seite 8 |
| Vorschuss auf die Invaliditätsleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse. | Ziffer 9.3, Seite 17 |
| Mindestinvaliditätsgrad, unter dem nichts gezahlt wird (Abzugsfranchise) | keine | Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität. | Ziffer 2.1.2.2, Seite 8 |
| Unfall durch Eigenbewegung (ohne äußere Einwirkung) | ja | die versicherte Person eine durch Eigenbewegung verursachte Schädigung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule erleidet. | Ziffer 1.4.2, Seite 7 |
| Erhöhte Kraftanstrengung (Verrenkung, Zerrung, Zerreißung) | ja | durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. | Ziffer 1.4.1, Seite 7 |
| Zeckenbiss (FSME, Borreliose) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auf folgende Infektionen, sowie Tierbisse oder Insektenstiche: | Ziffer 1.5.2, Seite 8 |
| Insektenstich und Tierbiss (auch allergische Reaktion) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auf folgende Infektionen, sowie Tierbisse oder Insektenstiche: | Ziffer 1.5.2, Seite 8 |
| Infektionen durch Unfallverletzung und Infektionskrankheiten mit Unfallbezug | ja, bis zur Versicherungssumme | Mitversichert sind alle entstandenen Infektionen, bei denen aus der Krankengeschichte, dem Befund oder der Natur der Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger durch irgendeine Beschädigung der Haut | Ziffer 1.5.1, Seite 8 |
| Lebensmittelvergiftung und Vergiftung durch Einnahme von Stoffen | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz besteht jedoch für Vergiftungen durch Nahrungsmittel | Ziffer 5.2.5.1, Seite 13 |
| Tod und Schäden durch Ertrinken oder Ersticken unter Wasser | ja | Hitze oder Kälte, Erfrieren, Ertrinken, Ersticken | Ziffer 1.4.5, Seite 7 |
| Erfrierungen | ja | Hitze oder Kälte, Erfrieren, Ertrinken, Ersticken | Ziffer 1.4.5, Seite 7 |
| Sonnenstich, Hitzschlag, Sonnenbrand | ja | Sonnenbrände und Sonnenstiche sind als Folge eines Unfalles mitversichert. | Ziffer 1.6, Seite 8 |
| Plötzliches Einatmen von Gasen und Dämpfen | ja | Dünsten, Staubwolken, ausströmenden Gasen und Dämpfen, Säuren, sonstigen schädlichen Mitteln/Stoffen | Ziffer 1.4.5, Seite 7 |
| Bandscheibenvorfall durch Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 die überwiegende Ursache ist. | Ziffer 5.2.1, Seite 13 |
| Bauchwand- und Unterleibsbrüche | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden sind. | Ziffer 5.2.7, Seite 13 |
| Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallursache oder Unfallfolge | ja, bis zur Versicherungssumme | für Unfälle die durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall entstehen | Ziffer 5.1.1, Seite 13 |
| Psychische Reaktionen nach einem Unfall (posttraumatische Belastungsstörung) | nein | Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. | Ziffer 5.2.6, Seite 13 |
| Bewusstseinsstörungen und Unfälle unter Alkohol oder Medikamenten (Promillegrenze) | ja | für Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die auf Trunkenheit beruhen; beim Lenken eines Motorfahrzeuges jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt zum Zeitpunkt des Unfalles unter 1,5 Promille lag | Ziffer 5.1.1, Seite 12 |
| Epileptische und andere Krampfanfälle als Unfallursache | nein | durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. | Ziffer 5.1.1, Seite 12 |
| Kinderkrankheiten mit dauernder Beeinträchtigung (Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Gelbfieber, Keuchhusten, Kinderlähmung, Lepra, Malaria, Masern, Meningitis, Mumps, Pest, Pocken, Röteln, Scharlach | Ziffer 1.5.2, Seite 8 |
| Impfschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Einer Infektion gleichgestellt sind Schutzimpfungen gegen Infektionen, bei denen ein Impfschaden eintritt. | Ziffer 1.5.3, Seite 8 |
| Unfallrente (monatlich, ab welchem Invaliditätsgrad) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Unfall hat zu einem nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.5 und Ziffer 3 ermittelten Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent geführt. | Ziffer 2.2.1, Seite 9 |
| Übergangsleistung bei starker Beeinträchtigung über Monate | ja, bis zur Versicherungssumme | nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet noch um mindestens 50 %. | Ziffer 2.3.1.1.2, Seite 9 |
| Krankenhaustagegeld | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme innerhalb von 5 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für 1.500 Tage. | Ziffer 2.5.2.1, Seite 9 |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens jedoch für 300 Tage. | Ziffer 2.6.2, Seite 9 |
| Leistung bei Unfalltod | ja, bis zur Versicherungssumme | Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb von 15 Monaten gestorben. | Ziffer 2.7.1, Seite 9 |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen (Querschnitt, Amputation, Hirnschaden) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. | Ziffer 2.13.3.1, Seite 11 |
| Leistung bei Knochenbrüchen (auch ohne Invalidität) | nicht geregelt |  |  |
| Such-, Bergungs- und Rettungskosten (auch Hubschrauber, Rücktransport) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten | Ziffer 2.10.1.1, Seite 10 |
| Kosmetische Operationen nach einem Unfall (auch Zahnersatz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen unfallbedingten Verlust oder Teilverlust natürlicher Zähne entstanden sind. | Ziffer 2.8.2, Seite 10 |
| Kurkosten und Rehabilitationsmaßnahmen | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Rehabilitations-Beihilfe wird in Höhe der im Versicherungsschein genannten Summe einmal je Unfall gezahlt. | Ziffer 2.9.2, Seite 10 |
| Reha-Management (Begleitung durch einen Rehabilitationsdienst) | nicht geregelt |  |  |
| Rooming-in (Unterbringung eines Elternteils beim Kind im Krankenhaus) | ja, bis 5.000 € | Ein Erziehungsberechtigter übernachtet mit dem Kind im Krankenhaus oder in einem speziell dafür vorgesehenen Haus in der Nähe des Krankenhauses (Rooming-in). | Ziffer 6.4.3, Seite 15 |
| Motorsport: Rennen, Training, Fahrsicherheitstraining mitversichert | nein | sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. | Ziffer 5.1.4, Seite 13 |
| Luftfahrt: Fluggast, Privatpilot, Gleitschirm, Fallschirm mitversichert | nein | Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer, sonstige Besatzungsmitglieder eines Luftfahrzeuges sowie bei der Benutzung von Raumfahrzeugen) | Ziffer 4, Seite 12 |
| Kriegsereignisse und innere Unruhen: passives Kriegsrisiko im Ausland | ja | Versicherungsschutz erlischt am Ende des 21. Tages nach Beginn eines Krieges | Ziffer 5.1.3, Seite 13 |
| Kernenergie und Strahlen: Umfang des Ausschlusses (Heilbehandlung mitversichert) | ja | Versicherungsschutz besteht jedoch für Gesundheitsschäden durch unfallbedingte Einwirkung von Röntgen-, Laser-, Maser-, künstlich erzeugten ultravioletten UV und sonstigen Strahlen (außer Kernenergie). | Ziffer 5.2.2, Seite 13 |
| Tauchen: tauchtypische Gesundheitsschäden (Caissonkrankheit, Trommelfell) mitversichert | ja | die versicherte Person tauchtypische Gesundheitsschäden wie z.B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzungen oder Ertrinkungs- oder Erstickungstod unter Wasser erleidet, auch wenn kein Unfallereignis festgestellt werden kann. | Ziffer 1.4.3, Seite 7 |
| Wassersport: Segeln, Regatten, Hochseetörns ohne Ausschluss | ja | besteht für alle beruflichen und außerberuflichen Unfälle. | Ziffer 1.2, Seite 7 |
| Gefahrenerhöhung bei Berufswechsel (Wechsel der Gefahrengruppe, Meldefrist) | ja | Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns daher unverzüglich mitteilen. | Ziffer 6.2.3, Seite 14 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | ja | Der Versicherungsvertrag wird bei Arbeitslosigkeit auf Ihren Antrag abweichend von Ziffer 10 und 11 beitragsfrei bis zu 12 Monate weitergeführt. | Ziffer 6.3.1.2, Seite 14 |
| Nachversicherungsgarantie (Summe erhöhen ohne Gesundheitsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (auch Kündigung nach einem Unfall) | ja | Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. | Ziffer 10.3, Seite 17 |
| Obliegenheiten nach einem Unfall (Meldefrist, Arzt, Kosten ärztlicher Gutachten) | ja | Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Kenntnis zu melden | Ziffer 7.5, Seite 16 |
| Capital por fallecimiento (Todesfallkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente nach Baremo (Tabelle im Werk, Bezug zum gesetzlichen Baremo) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos de sepelio (Bestattungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Asistencia sanitaria (Heilkosten, freie Arztwahl oder Vertragskliniken) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen Unfallversicherung T17 optimum

```text
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Kundeninformation
Vertragsunterlagen


Private Unfallversicherung (PUV)


                 Tarif T 17 (Stand Oktoberr 2017)

                   optimum


                                                                                                       Seite 1 von 26
                                                   1
    degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr.

Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG,
die Private Unfallversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise
zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.

Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein
beschrieben.

Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.

Ihre
degenia Versicherungsdienst AG


Inhaltsverzeichnis                                                                                          Seite


        Produktinformationsblatt zur degenia Unfallversicherung                                              03
        Allgemeine Kundeninformationen                                                                      04-05
        Mitteilung über die Vorvertragliche Anzeigepflicht                                                   06
        Bedingungen für die degenia Unfallversicherung                                                      07-20
        Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel 225 %                    21
        Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel 350 %                    22
        Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel 500 %                    23
        Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“                                                      24
        Merkblatt Datenverarbeitung                                                                         25-26


                                                                                                                  Seite 2 von 26


               degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Service Line 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Produktinformationsblatt Private Unfallversicherung
Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung. Diese Information ist nicht abschließend. Der vollständige
Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein (dort finden Sie auch die vereinbarten Versicherungsleistungen und
Versicherungssummen sowie die versicherte/n Personen) und den beigefügten Versicherungsbedingungen (welche die rechtlich geltenden genauen
Definitionen enthalten). Für Fragen steht Ihnen Ihr Versicherungsvermittler, die degenia Versicherungsdienst AG oder Chubb European Group Limited
(im Folgenden Chubb genannt) bzw. die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (im Folgenden Barmenia genannt) als Versicherer gern zur Verfügung.

1. Art der Versicherung                                                             Die meisten Infektionskrankheiten, einige Vergiftungen und
Bei diesem Vertrag handelt es sich um eine Private Unfallversicherung                Gesundheitsschäden durch manche Strahlen
gemäß degenia optimum T17 Unfallversicherungsbedingungen                            Bandscheiben-Schäden und innere Blutungen, die nicht
(nachfolgend „UB“ genannt).                                                          überwiegend durch einen Unfall verursacht wurden, sowie
                                                                                     Bauch-/ Unterleibsbrüche ohne äußere Gewalteinwirkung
2. Versichertes Risiko, ausgeschlossene Risiken & versicherte                       Sofern Unfallfolgen durch Krankheiten verstärkt wurden, erfolgt
Leistungen (Ziff. 1 & 2 UB).                                                         ggf. eine Leistungskürzung.
Versichert sind Unfälle, die der versicherten Person im privaten und
beruflichen Bereich (auch Sport- & Verkehrsunfälle) weltweit rund um          5. – 7. Obliegenheiten sind Pflichten(bei Vertragsabschluss, während
die Uhr zustoßen.                                                             der Dauer des Vertrages und im Leistungsfall), die Sie unbedingt
                                                                              beachten müssen, um den Versicherungsschutz nicht ganz oder
Keine Unfälle sind z.B. Krankheiten (wie Schlaganfall, Herzinfarkt),          teilweise zu verlieren.
Abnutzungserscheinungen (z.B. Rückenleiden durch ständiges Sitzen)
sowie freiwillig selbst zugefügte Gesundheitsschäden (auch Freitod).          5. Ihre Obliegenheiten bei Vertragsabschluss & Folgen von
                                                                              Verletzungen dieser Obliegenheiten (Ziff. 13 UB)
Versicherte Leistungen (Ziff. 2 UB) aus der Unfallversicherung erhalten          Antragsfragen unbedingt wahrheitsgemäß & vollständig
Sie meist zusätzlich zu anderen Zahlungen, z.B. Krankenversicherung,                beantworten, sonst könnten Sie den Versicherungsschutz
gegnerische Haftpflichtversicherung, gesetzliche oder andere                        verlieren.
Unfallversicherung. Lediglich bei Leistungen mit Kostenersatz werden
Zahlungen     Dritter    angerechnet,      z.B.    bei    Kosmetischen        6. Ihre Obliegenheiten / Pflichten während der Vertragslaufzeit &
Operationskosten für einen Arzt, Zahnarzt oder Klinikaufenthalt,              Folgen von Verletzungen derselben ( Ziff. 11.5 & 14 UB)
Wohnungs- und Kfz-Umbaukosten oder Bergungskosten für die Suche,                 Änderung Ihrer Anschrift/Ihres Namens melden, damit Ihnen
Rettung und Bergung nach einem Unfall.                                              Briefe rechtzeitig zugestellt werden können.
                                                                                    Andernfalls gelten Ihnen Mitteilungen der Chubb, Barmenia bzw.
Wenn die versicherte Person                                                         degenia Versicherungsdienst AG 3 Tage nach Absendung als
  durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist (Invalidität) – z.B.             zugegangen.
     durch Bewegungseinschränkung, Lähmung, Amputation – wird                    Änderung Ihrer Bankverbindung/Kreditkartennummer melden,
     ein Einmalbetrag (Invaliditätsleistung, Höhe je nach                           damit die Beiträge eingezogen werden können.
     Versicherungssumme und Grad der Beeinträchtigung) gezahlt.
  innerhalb eines Jahres aufgrund des Unfalls stirbt, wird die                      Andernfalls könnten Sie in       Verzug    geraten   und   den
     vereinbarte Todesfall-Leistung gezahlt.                                         Versicherungsschutz verlieren.
  wegen eines Unfalls ganztägig im Krankenhaus behandelt wird,
     erhält sie pro Tag das vereinbarte Krankenhaus-Tagegeld.                 7. Ihre Obliegenheiten nach einem Unfall & Folgen von Verletzungen
                                                                              dieser Obliegenheiten (Ziff. 7 & 8 UB)
3. Ihr Beitrag, wann Sie Ihn bezahlen müssen & was passiert, wenn Sie            So schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen und seinen
nicht oder verspätetet zahlen (Ziff. 11 UB)                                          Anordnungen folgen
Der Beitrag ist jährlich/halbjährlich/vierteljährlich/monatlich zahlbar          Chubb, Barmenia bzw. degenia sofort informieren
und erstmals 2 Wochen nachdem Sie den Versicherungsschein erhalten               Todesfälle sind innerhalb von 7 Tagen zu melden.
haben fällig. Bitte sorgen Sie bei Lastschrifteinzug durch die degenia
Versicherungsdienst AG für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto,                     Andernfalls kann dies zum vollständigen oder teilweisen Verlust
damit wie vereinbart abgebucht werden kann.                                          des Versicherungsschutzes führen.

Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der                  8. Beginn & Ende Ihres Versicherungsschutzes (Ziff. 10 UB)
Versicherungsschutz erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei             Beginn: zum vereinbarten Zeitpunkt wenn der Beitrag rechtzeitig
uns, und wir können vom Vertrag zurücktreten.                                       gezahlt wird.
                                                                                 Vertragslaufzeit: ein Jahr mit automatischer jährlicher
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, mahnen wir Sie. Wenn               Verlängerung.
Sie dann nicht innerhalb von 2 Wochen zahlen, entfällt Ihr                       Ende: wenn der Vertrag endet (siehe Pkt. 9) oder nach Ablauf der
Versicherungsschutz und der Vertrag ist gekündigt.                                  Zahlungsfrist ein Folgebeitrag nicht gezahlt ist.

Die jeweiligen Fälligkeiten, die Beiträge und den Zahlungszeitraum            9. Möglichkeiten einer Beendigung des Vertrags (Ziff. 10 & 11.4.4 UB)
entnehmen Sie ebenfalls dem Vorschlag/Antrag oder dem                            Der Vertrag endet, wenn Sie oder Chubb bzw. Barmenia den
Versicherungsschein.                                                               Vertrag kündigen (Kündigungsfrist: 3 Monate zur nächsten
                                                                                   Fälligkeit bzw. nach 2 Wochen, wenn Chubb bzw. Barmenia
4. Leistungsausschlüsse (d. h., in diesen Fällen erhalten Sie keine                aufgrund Nichtzahlung eines Beitrags kündigt).
Leistung) & Einschränkungen sind z.B. (Ziff. 3 & 5 UB)                           Wenn Chubb bzw. Barmenia eine Versicherungs-Leistung
   Unfälle durch Alkohol und Drogen und sonstige Störung des                      erbracht hat oder Sie Klage auf eine Leistung erhoben haben,
      Bewusstseins                                                                 können Sie/kann Chubb bzw. Barmenia kündigen
   Unfälle als Artist, Berufssportler, Berufstaucher, Pilot, etc. und
      aufgrund der Teilnahme an Motorrennen
   Unfälle durch Kernenergie und Krieg (Außer im
      Überraschungsfall) oder wenn der Versicherte eine Straftat
      begeht

                                                                                                                                 Seite 3 von 26


                   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Service Line 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Allgemeine Kundeninformationen

Angaben der Gesellschaften                                                    Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der für Ihren Vertrag möglichen       Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117
Gesellschaften. Die speziell für Ihren Vertrag bzw. für Ihr Angebot           Bonn.
zutreffende Gesellschaft entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. Angebot.
Ziffer 1 – 3 gilt für die von Ihnen ausgewählte Gesellschaft. Ab Ziffer 4 –   4.    Versicherungsbedingungen/       Wesentliche      Merkmale       der
14 gelten die Bestimmungen für Chubb und Barmenia.                                  Versicherungsleistung

I.    Chubb European Group Limited                                            4.1   Versicherungsbedingungen
1.    Identität des Versicherers                                                    Für das Versicherungsverhältnis gelten die nachstehenden
1.1   Hauptsitz der Gesellschaft                                                    Versicherungs-Bedingungen für die degenia Unfallversicherung
      Chubb European Group Limited                                                  (UB), in die unsere Tarifbestimmungen eingeflossen sind.
      20 Moorgate, London EC2R 6DA
      Registered in England, Company No. 1112892                              4.2   Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
                                                                                    Diese Versicherung versichert Sie gegen Unfälle (siehe Ziffer 1 UB)
1.2   Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden                      mit den in Ihrem Versicherungsschein aufgeführten und in Ziffer 2
      soll/wurde                                                                    UB definierten Leistungen, die gemäß Ziffer 9 UB fällig werden. Wir
      Chubb European Group Limited                                                  als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten
      Direktion für Deutschland                                                     Versicherungsleistungen im Rahmen dieser Versicherungs-
      Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main.                                       bedingungen. Die versicherten Summen ergeben sich aus dem
      Handelsregisternummer: HRB Frankfurt 58029                                    Antrag (sofern vorhanden) und dem Versicherungsschein.

2.    Ladungsfähige Anschrift/Name des Vertretungsberechtigten                5.    Gesamtpreis/Kosten
                                                                                    Mit Ausnahme des im Versicherungsschein genannten Beitrags
      Chubb European Group Limited                                                  (einschließlich gesetzlicher Versicherungssteuer) sind von Ihnen
      Direktion für Deutschland                                                     keine weiteren Kosten für den Vertragsabschluss und den
      Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main                                        Versicherungsschutz zu tragen. Der Beitrag richtet sich nach der
      Telefon: 069 75613 0                                                          Höhe der versicherten Leistungen.
      Telefax: 069 746193
      www2.chubb.com/de-de/                                                   6.    Zahlungsweise
                                                                                    Der Beitrag ist gemäß der im Versicherungsschein aufgeführten
      Gesetzlicher Vertreter der Chubb European Group Limited,                      Zahlungsweise von Ihnen zu leisten. Der erste Beitrag wird
      Direktion für Deutschland, ist der Hauptbevollmächtigte Andreas               unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des
      Wania, Frankfurt.                                                             Versicherungsscheins fällig. Folgebeiträge werden zu dem jeweils
                                                                                    vereinbarten Zeitpunkt fällig. Weitere Details siehe Ziffer 11 UB.
3.    Hauptgeschäftstätigkeit
      Betrieb sämtlicher Sparten der Sach- und Personenversicherung           7.    Gültigkeitsdauer unseres Angebots
      (nicht aber Lebens- und substitutive Krankenversicherungen),                  Diese Versicherungsbedingungen können von uns für neue, nicht
      Geschäft der Rückversicherung und Vertrieb von Versicherung aller             jedoch für bestehende, Verträge jederzeit geändert werden.
      Art.                                                                          An unser Angebot (Quotierung) halten wir uns 30 Tage gebunden.

II.   Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG                                    8.    Zustandekommen Ihres Vertrages
1.                                                                                  Der Vertrag ist durch unsere Deckungsbestätigung oder durch die
1.1   Identität des Versicherers                                                    Annahme Ihres Antrags durch uns oder unseren Vertreter zustande
      Versicherer ist die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG in der               gekommen. Beginn des Vertrages und Ihres Versicherungsschutzes
      Rechtsform der Aktiengesellschaft mit Sitz in Wuppertal,                      ist der im Versicherungsschein genannte Tag, 00.00 Uhr.
      Amtsgericht Wuppertal HRB 3033.
      Die Anschrift der Hauptverwaltung lautet:                                     Sie sind an Ihren Antrag 30 Tage gebunden.
      Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal

1.2   Identität eines Vertreters des Versicherers innerhalb der EU
      Entfällt
                                                                              9.    Widerrufsrecht und Folgen
2.    Ladungsfähige Anschrift/Name des Vertretungsberechtigten
                                                                              9.1   Widerrufsrecht
                                                                                    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
      Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                                                    Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
      Barmenia-Allee 1,
                                                                                    widerrufen.
      42119 Wuppertal
      www.barmenia.de
                                                                                    Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die
                                                                                    Vertragsbestimmungen        einschließlich   der    Allgemeinen
      Die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG wird vertreten durch
                                                                                    Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7
      den Vorstand. Vorstandsvorsitzender ist Herr Dipl.-Kfm. Dr.
                                                                                    Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit
      Andreas Eurich.
                                                                                    den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese
                                                                                    Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor
3.    Hauptgeschäftstätigkeit
                                                                                    Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 des
      Die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG ist durch die
                                                                                    Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 § 3 des
      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Betrieb von
                                                                                    Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche.
      Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherung zugelassen.


                                                                                                                                   Seite 4 von 26


                    degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Service Line 0671 84003-0 | www.degenia.de

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                                                                               10.   Laufzeit und Kündigungsbedingungen
                                                                                     Die Laufzeit des Vertrages ist ein Jahr.
      Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
      des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:                                 Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr,
                                                                                     sofern Sie oder wir ihn nicht spätestens drei Monate vor dem
      degenia Versicherungsdienst AG                                                 jeweiligen Verlängerungszeitpunkt kündigen. Die Kündigung muss
      Brückes 63-63a                                                                 Ihnen bzw. uns bis zu diesem Zeitpunkt zugegangen sein.
      55545 Bad Kreuznach
      E-Mail: info@degenia.de                                                  11.   Anwendbares Recht
      Fax: 0671 - 84003 - 29                                                         Für diesen Vertrag und dessen Anbahnung gilt deutsches Recht.

9.2   Widerrufsfolgen                                                          12. Zuständiges Gericht
      Im    Falle     eines   wirksamen      Widerrufs    endet      der       12.1 Der Gerichtsstand für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen
      Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach            uns ist Frankfurt am Main. Sind Sie eine natürliche Person, ist auch
      Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie                 das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der
      zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der               Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
      Widerrufsfrist beginnt.                                                       solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

      Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs     12.2 Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem
      entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich        Versicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden,
      um einen Betrag, der wie folgt errechnet wird: Jahresbeitrag geteilt          das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort
      durch 360 mal Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz                   Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
      bestanden hat.
                                                                               12.3 Liegt Ihr Wohnsitz in einem Staat außerhalb der Europäischen
      Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich,                Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz, ist der
      spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.                                 Gerichtsstand wiederum Frankfurt am Main.

      Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der                   13.   Vertragssprache
      Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass                      Die Vertragssprache ist deutsch. Jegliche Kommunikation erfolgt
      empfangene Leistungen zurück zu gewähren und gezogene                          ausschließlich in deutscher Sprache.
      Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.
                                                                               14.   Beschwerdemöglichkeiten / Aufsichtsbehörde
9.3   Besondere Hinweise
      Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren                  14.1 Ombudsmann
      ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns                       Unser Risikoträger ist Mitglied im Verein Versicherungs-
      vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.         Ombudsmann e.V. Sie können damit das kostenlose
                                                                                    außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch
      Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit             nehmen.
      von weniger als einem Monat.
                                                                                     Der Versicherungs-Ombudsmann kann Beschwerden bis zu einem
                                                                                     Streitwert von z.Zt. 100.000 EUR behandeln.
      - Ende der Widerrufsbelehrung
                                                                                     Wir verpflichten uns, bei Entscheidungen bis zu einer Höhe von
                                                                                     10.000 EUR auf die Anrufung eines Gerichts zu verzichten und den
9.4   Anhang zum Widerrufsrecht § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB: Pflichten                  Schlichterspruch des Ombudsmannes anzuerkennen.
      im elektronischen Geschäftsverkehr
      Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines                  Die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten bleibt für Sie
      Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung                 hiervon unberührt.
      von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im
      elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden                            Der Versicherungs-Ombudsmann ist zu erreichen unter
                                                                                     beschwerde@versicherungsombudsmann.de
         1.    angemessene, wirksame und zugängliche technische                      Postfach 080632, 10006 Berlin.
               Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde
               Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und         14.2 Zuständige Aufsichtsbehörde
               berichtigen kann,                                                    Die Chubb European Group Limited unterliegt der Zulassung und
         2.    die in Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum                   Regulierung der Prudential Regulation Authority, 20 Moorgate,
               Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen                    London EC2R 6DA, UK.
               rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und
               verständlich mitzuteilen,                                             Die Direktion für Deutschland unterliegt zusätzlich den Regularien
         3.    den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf                     der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
               elektronischem Wege zu bestätigen und
         4.    die       Möglichkeit       zu       verschaffen,       die           Eine Beschwerde bezüglich Chubb bzw. Barmenia kann gerichtet
               Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen                   werden an:
               Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und
               in wiedergabefähiger Form zu speichern.                               Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
         5.    Bestellung und Empfangsbestätigung im Sinne von Satz 1                Graurheindorfer Str. 108
               Nr. 3 gelten als zugegangen, wenn die Parteien, für die sie           53117 Bonn
               bestimmt sind, sie unter gewöhnlichen Umständen                       www.bafin.de
               abrufen können.                                                       Tel: 0228 41080

                                                                                     Die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten bleibt für Sie
                                                                                     hiervon unberührt.
                                                                                                                                    Seite 5 von 26


                   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Service Line 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 6]
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der
gesetzlichen Anzeigepflicht

Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer,

damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig
beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der degenia
Versicherungsdienst AG, Brückes 63 – 63 a, 55545 Bad Kreuznach in Textform nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen.
Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.


Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                               3. Vertragsänderung
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen         Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform                 bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir               anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform               Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur              Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen
Anzeige verpflichtet.                                                            rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos
                                                                                 verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Welche Folgen können eintreten,            wenn    eine    vorvertragliche       Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Anzeigepflicht verletzt wird?
                                                                                 Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                               oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag         Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz           Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.                                              Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein               Ausübung unserer Rechte
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht                Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen              Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
hätten.                                                                          Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
                                                                                 Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet,
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den        Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur         Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht            Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
richtig angegebene Umstand                                                       für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.

  - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles         Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
  - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht           Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
                                                                                 Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.                                         Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
                                                                                 erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum      für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit                  Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
entspricht.                                                                      arglistig verletzt haben.

2. Kündigung                                                                     Stellvertretung durch eine andere Person
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche          Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben,       vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der
können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat              Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
kündigen.                                                                        Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als
                                                                                 auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei          darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen                    verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch
Bedingungen, geschlossen hätten.                                                 Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


                                                                                                                                       Seite 6 von 26


                    degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 7]
Unfall-Versicherungsbedingungen degenia optimum T17

UB – Fassung 10/2017 –

                                         Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (UB)

Der Versicherungsumfang                                                           Der Leistungsfall
1.      Was ist versichert                                                        7.       Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
2.      Welche Leistungsarten können vereinbart werden?                           8.       Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
2.1     Invaliditätsleistung                                                      9.       Wann sind die Leistungen fällig?
2.2     Unfall-Rente
2.3     Übergangsleistung                                                         Die Versicherungsdauer
2.4     Tagegeld                                                                  10.     Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
2.5     Krankenhaus-Tagegeld                                                              Wann ruht der Versicherungsschutz bei militärischen
2.6     Genesungsgeld                                                                     Einsätzen?
2.7     Todesfallleistung                                                                 Wann ruht der Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit?
2.8     Kosmetische Operationen und Zahnersatz
2.9     Rehabilitations-Beihilfe                                                  Der Versicherungsbeitrag
2.10    Bergungskosten                                                            11.     Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
2.11    Krankentransport - Kosten                                                         Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
2.12    Kosten für Dekompressionskammer                                                   zahlen?
2.13    Sofortleistung bei Schwerverletzungen
2.14    Koma-Leistung                                                             Weitere Bestimmungen
2.15    Kururlaubs-Tagegeld                                                       12.     Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
2.16    Krankenhaus-Selbstbehalt                                                          Personen zueinander?
2.17    Wohnungs- & KFZ-Umbaukosten                                               13.     Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
2.18    Transplantations- & Hilfsmittel-Kosten                                    14.     Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
2.19    Umschulungsmaßnahmen                                                              Was gilt bei Änderungen Ihrer Anschrift?
                                                                                  15.     Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
3.      Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?                       16.     Welches Gericht ist zuständig?
4.      Welche Personen sind nicht versicherbar?                                  17.     Welches Recht findet Anwendung?
5.      In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?             18.     Änderungen von Bedingungen und Beitrag
6.      Was müssen Sie bei vereinbartem Kinder-Tarif und bei
        Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten?
        Wie ist die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und
        Arbeitsunfähigkeit geregelt?
        Was gilt für die Familien-Unfallversicherung?

Der Versicherungsumfang                                                        1.4.4     die versicherte Person bei bei rechtmäßiger Verteidigung oder der
1. Was ist versichert?                                                                   Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen
1.1        Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten             Gesundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt. Dies gilt dennoch als
           Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.                        unfreiwillig erlitten und ist mitversichert.

1.2       Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:                               Mitversichert sind auch Gesundheitsschäden durch gewalttätige
          Der Versicherungsschutz                                                        Auseinandersetzungen und innere Unruhen, wenn die versicherte
                                                                                         Person nicht auf Seiten der Unruhestifter daran teilgenommen
                 umfasst Unfälle in der ganzen Welt                                     hat.
                 gilt rund um die Uhr
                 besteht für alle beruflichen und außerberuflichen Unfälle.   1.4.5     die versicherte Person dadurch unfreiwillig eine Gesundheits-
                                                                                         schädigung erleidet, dass sie folgenden Einwirkungen
1.3       Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein                    unvorhergesehen ausgesetzt ist, ohne sich ihnen entziehen zu
          plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis                        können:
          (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
                                                                                              Dünsten, Staubwolken, ausströmenden Gasen und
1.4       Als Unfall gilt auch, wenn                                                           Dämpfen, Säuren, sonstigen schädlichen Mitteln/Stoffen
1.4.1     durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder                               oder dem Fehlen von Sauerstoff,
          Wirbelsäule                                                                         Hitze oder Kälte, Erfrieren, Ertrinken, Ersticken

                 ein Gelenk verrenkt wird oder                                          Die Plötzlichkeit ist auch dann gegeben, wenn die versicherte
                 Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder                      Person durch besondere Umstände den Einwirkungen mehrere
                  zerrissen werden.                                                      Stunden unfreiwillig ausgesetzt war und erst dadurch die
                                                                                         Gesundheitsschädigung entstanden ist.
1.4.2     die versicherte Person eine durch Eigenbewegung verursachte
          Schädigung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule erleidet. Diese                      Ein Unfall liegt nicht vor, wenn die versicherte Person den
          Erweiterung gilt jedoch nicht für Schädigungen der Bandscheiben                Einwirkungen mehrfach über eine längere Zeit oder dauerhaft
          und des Meniskus.                                                              ausgesetzt war und dadurch eine Gesundheitsschädigung
                                                                                         (z. B. eine Berufs- oder Gewerbekrankheit) eingetreten ist.
1.4.3     die versicherte Person tauchtypische Gesundheitsschäden wie
          z.B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzungen oder Ertrinkungs-     1.4.6     die versicherte Person infolge von unfreiwillig mangelnder
          oder Erstickungstod unter Wasser erleidet, auch wenn kein                      Zuführung von Flüssigkeit oder Nahrungsmitteln verhungert oder
          Unfallereignis festgestellt werden kann.                                       verdurstet.
                                                                                                                                   Seite 7 von 26


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Service Line 0671 84003-0 | www.degenia.de

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          Diese Erweiterung gilt jedoch nicht, wenn das Verhungern oder           2.1.2     Art und Höhe der Leistung:
          Verdursten auf einem Krankheitszustand beruht oder vom Körper           2.1.2.1   Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag.
          die Aufnahme von Nahrungsflüssigkeiten oder Nahrungsmitteln
          verweigert wird.                                                        2.1.2.2   Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die
                                                                                            Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität.
1.5       Versicherungsschutz besteht auch für Infektionen:
1.5.1     Mitversichert sind alle entstandenen Infektionen, bei denen aus         2.1.2.2.1 Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend
          der Krankengeschichte, dem Befund oder der Natur der                              genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die
          Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger durch                           folgenden Invaliditätsgrade:
          irgendeine Beschädigung der Haut, wobei mindestens die äußere
          Hautschicht durchtrennt sein muss, oder durch ein plötzliches                     Arm                                                      100 %
          Eindringen infektiöser Massen in Auge, Mund oder Nase in den                      Hand                                                      80 %
          Körper gelangt sind.                                                              Daumen                                                    40 %
                                                                                            Zeigefinger                                               25 %
1.5.2     Der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auf                         anderer Finger                                            15 %
          folgende Infektionen, sowie Tierbisse oder Insektenstiche:                        Bein                                                     100 %
                                                                                            Fuß                                                       70 %
          Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Drei-Tage-Fieber,                    große Zehe                                                20 %
          Echinokokkose, Fleckfieber, FSME / Zeckenenzephalitis,                            andere Zehe                                               10 %
          Gelbfieber, Keuchhusten, Kinderlähmung, Lepra, Malaria, Masern,                   Auge                                                      70 %
          Meningitis, Mumps, Pest, Pocken, Röteln, Scharlach,                               sofern jedoch die Sehkraft des anderen Auges vor
          Schlafkrankheit, Tetanus, Tollwut, Tularämie, Typhus und                          dem Unfall bereits verloren war                          100 %
          Paratyphus, Wundstarrkrampf.                                                      Gehör auf einem Ohr                                       50 %
                                                                                            sofern jedoch das Gehör des anderen Ohres vor
1.5.3     Einer Infektion gleichgestellt sind Schutzimpfungen gegen                         dem Unfall bereits verloren war                          100 %
          Infektionen, bei denen ein Impfschaden eintritt. Ein Impfschaden                  Geruchssinn                                               20 %
          ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion                               Geschmackssinn                                            20 %
          hinausgehende Gesundheitsschädigung.                                              Stimme                                                   100 %
                                                                                            Niere                                                     25 %
          Ein Anspruch auf die Invaliditätsleistung entsteht erst dann, wenn                sofern jedoch die andere Niere vor dem Unfall
          sich nach den Bestimmungen der Ziffer 2.1.2.2.1 bis 2.1.2.2.3 und                 bereits verloren war                                     100 %
          – sofern andere Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben –                     beide Nieren                                             100 %
          unter entsprechender Berücksichtigung der Ziffer 3 ein                            Milz                                                      10 %
          Invaliditätsgrad von mehr als 20 % ergibt.                                        Gallenblase                                               10 %
                                                                                            Magen                                                     20 %
          Ergibt sich bei einer durch Schutzimpfungen hervorgerufenen                       Darm                                                      20 %
          Infektion ein Invaliditätsanspruch in Höhe von mehr als 20 %, so                  Lungenflügel                                              30 %
          besteht ein Anspruch in Höhe der sich ergebenden
          Gesamtinvalidität.                                                                Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der
                                                                                            entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
1.6       Sonnenbrände und Sonnenstiche sind als Folge eines Unfalles
          mitversichert.                                                          2.1.2.2.2 Unter Ausschluss des Nachweises eines höheren oder niedrigeren
                                                                                            Invaliditätsgrades liegt folgender Invaliditätsgrad vor:
1.7       Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung (Ziffer
          3), sowie die Ausschlüsse (Ziffer 5) weisen wir hin. Sie gelten für               Bei vollständigem Verlust der Gebärfähigkeit bei
          alle Leistungsarten.                                                              Frauen vor den Wechseljahren (vor der Prämenopause) 50 %
                                                                                            Bei vollständigem Verlust der Stillfähigkeit bei
2.        Welche Leistungsarten können vereinbart werden?                                   Frauen vor den Wechseljahren (vor der Prämenopause) 25 %
          Die Leistungsarten, die Sie vereinbaren können, werden im                         Bei vollständigem Verlust der Zeugungsfähigkeit bei
          Folgenden oder in zusätzlichen Bedingungen beschrieben. Die von                   Männern                                             50 %
          Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die
          Versicherungssummen ergeben sich aus dem Versicherungs-                           Für den Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt
          schein oder seinen Nachträgen.                                                    die folgende Ziffer 2.1.2.2.3.

2.1       Invaliditätsleistung                                                    2.1.2.2.3 Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der
2.1.1     Voraussetzungen für die Leistung:                                                 Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder
2.1.1.1   Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten                 geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind
          Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine             ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
          Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als
          drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht          2.1.2.2.4 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren
          erwartet werden kann.                                                             Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der
                                                                                            Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach
          Die Invalidität ist                                                               Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.3 zu bemessen.

                innerhalb 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten und             2.1.2.2.5 Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall
                innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt                    beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen
                 in Textform festgestellt und von Ihnen bei uns unter Vorlage               ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 %
                 eines Attestes geltend gemacht worden.                                     werden jedoch nicht berücksichtigt.

2.1.1.2   Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die                2.1.2.3    Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb
          versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem                   eines Jahres nach dem Unfall oder gleichgültig, aus welcher
          Unfall stirbt.                                                                     Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch
                                                                                                                                        Seite 8 von 26


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          auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten wir nach dem                2.4.2     Höhe und Dauer der Leistung:
          Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu                       Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme
          rechnen gewesen wäre.                                                              berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der
                                                                                             Beeinträchtigung   der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
2.2       Unfall-Rente                                                                       abgestuft.
2.2.1     Voraussetzungen für die Leistung:
          Die Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung sind nach Ziffer                 Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung
          2.1.1.1 gegeben.                                                                   innerhalb von zwei Jahren vom Unfalltag an gerechnet, längstens
                                                                                             jedoch für 365 Tage gezahlt.
          Der Unfall hat zu einem nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.5 und
          Ziffer 3 ermittelten Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent                    Ist die Arbeitsfähigkeit nach Abschluss der ärztlichen Behandlung
          geführt.                                                                           noch beeinträchtigt, wird weiter Tagegeld gezahlt, wenn

2.2.2     Höhe der Leistung:                                                                      der behandelnde Arzt die Beeinträchtigung bescheinigt und
          Wir zahlen unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person                           eine Invalidität gemäß Ziffer 2.1 (noch) nicht ärztlich
          die Unfallrente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.                             festgestellt wurde bzw. noch keine Unfallrente gezahlt
                                                                                                   wird.
          Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige
          Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der      2.5       Krankenhaus-Tagegeld
          Höhe der Leistung unberücksichtigt.                                      2.5.1     Voraussetzungen für die Leistung:
                                                                                   2.5.1.1   Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalles in
2.2.3     Beginn und Dauer der Leistung                                                      medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder
2.2.3.1   Die Unfallrente zahlen wir                                                         wird wegen eines Unfalles in einem Krankenhaus unter
                                                                                             Vollnarkose ambulant operiert.
                rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall
                 ereignet hat,                                                     2.5.1.2   Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen
                monatlich im Voraus.                                                        gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
                                                                                             Anschlussheilbehandlung (AHB) und Berufsgenossenschaftlich -
2.2.3.2   Die Unfallrente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem                       Stationäre Weiterbehandlung (BGSW), gelten als medizinisch
                                                                                             notwendige Heilbehandlung.
                die versicherte Person stirbt oder
                wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 UB                 2.5.2     Höhe und Dauer der Leistung:
                 vorgenommene Neubemessung ergeben hat, dass der                   2.5.2.1   Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten
                 unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 Prozent gesunken                   Versicherungssumme innerhalb von 5 Jahren, vom Unfalltag an
                 ist.                                                                        gerechnet, für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung
                                                                                             gezahlt, längstens jedoch für 1.500 Tage.
2.3       Übergangsleistung
2.3.1     Voraussetzungen für die Leistung:                                        2.5.2.2   Wir zahlen das Krankenhaus-Tagegeld in Höhe der vereinbarten
2.3.1.1   Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der                       Versicherungssumme.
          versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen
          Bereich unfallbedingt ohne Mitwirkung von Krankheiten oder               2.5.2.3   Bei einer ambulanten Operation wird              das   vereinbarte
          Gebrechen wie folgt beeinträchtigt:                                                Krankenhaus-Tagegeld für 5 Tage gezahlt.

2.3.1.1.1 nach Ablauf von drei Monaten vom Unfalltag an gerechnet noch um          2.5.2.4   Ereignet sich der Unfall im Ausland, verdoppelt sich das
          100 % oder                                                                         Krankenhaustagegeld für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes
                                                                                             in dem betreffenden Land, höchstens jedoch für 21 Tage. Als
2.3.1.1.2 nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet noch                      Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem die
          um mindestens 50 %.                                                                versicherte Person keinen Wohnsitz hat.

2.3.1.2   Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der genannten Zeit                  2.6       Genesungsgeld
          ununterbrochen bestanden. Sie ist von Ihnen spätestens sieben            2.6.1     Voraussetzungen für die Leistung:
          Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen                   Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung
          Attestes bei uns geltend gemacht worden.                                           entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld
                                                                                             nach Zifferl2.5.
2.3.2     Art und Höhe der Leistung:
          Die Übergangsleistung wird wie folgt gezahlt:                            2.6.2     Höhe und Dauer der Leistung
2.3.2.1   in Höhe von 50 % der vereinbarten Versicherungssumme für                           Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten
          Übergangsleistung bei einer Beeinträchtigung gemäß Ziffer                          Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen
          2.3.1.1.1;                                                                         gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens jedoch
                                                                                             für 300 Tage.
2.3.2.2   in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme abzüglich
          eventueller Leistungen aus Ziffer 2.3.2.1 bei einer Beeinträchtigung     2.7       Todesfallleistung
          gemäß Ziffer 2.3.1.1.2.                                                  2.7.1     Voraussetzungen für die Leistung:
                                                                                             Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb von 15
2.4       Tagegeld                                                                           Monaten gestorben.
2.4.1     Voraussetzungen für die Leistung:
2.4.1.1   Die versicherte Person geht einer regelmäßigen Berufstätigkeit                     Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 7.5 weisen wir hin.
          oder entgeltlichen Beschäftigung nach.
                                                                                   2.7.2     Verschollenheit
2.4.1.2   Die versicherte Person ist unfallbedingt                                           Der unfallbedingte Tod gilt als nachgewiesen, wenn die versicherte
             in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und                                     Person gemäß Verschollenheitsgesetzes rechtswirksam für tot
             in ärztlicher Behandlung.                                                      erklärt wurde.
                                                                                                                                       Seite 9 von 26


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Service Line 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 10]
          Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so sind       2.9.1.2    Mitversichert sind teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen, bei
          bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.                                      denen die versicherte Person, mit Ausnahme der Übernachtung,
                                                                                            ein Therapieprogramm wie stationäre Patienten erhält.
2.7.3     Höhe der Leistung:
          Die Todesfallleistung wird         in   Höhe     der   vereinbarten    2.9.1.3    Nicht versichert sind
          Versicherungssumme gezahlt.
                                                                                                 Intensive Rehabilitations-Nachsorge (IRENA),
Zusatzleistungen                                                                                 Anschlussheilbehandlung (AHB) unmittelbar nach einem
                                                                                                  Krankenhausaufenthalt,
Für alle Zusatzleistungen gilt:                                                                  Berufsgenossenschaftlich-Stationäre Weiterbehandlung
Bestehen für die versicherte Person bei der degenia Versicherungsdienst AG                        (BGSW) unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt,
mehrere Unfallversicherungen, können diese Leistungen nur aus einem dieser                       sonstige vollstationäre Heilbehandlungen für die
Verträge verlangt werden.                                                                         Krankenhaus-Tagegeld       (aus   einer   Unfall- oder
                                                                                                  Krankenversicherung) bei unserer oder einer anderen
2.8       Kosmetische Operationen und Zahnersatz                                                  Gesellschaft bezogen wird.
2.8.1     Voraussetzungen für die Leistung:
2.8.1.1   Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag           2.9.2      Höhe der Leistung:
          fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen.                         Die Rehabilitations-Beihilfe wird in Höhe der im
                                                                                            Versicherungsschein genannten Summe einmal je Unfall gezahlt.
          Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der
          Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel,        2.10       Bergungskosten
          eine    unfallbedingte      Beeinträchtigung     des   äußeren         2.10.1     Art der Leistungen:
          Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.                 2.10.1.1   Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs-
                                                                                            oder     Bergungseinsätze     von   öffentlich-rechtlich  oder
2.8.1.2   Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach                  privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür
          dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung                 üblicherweise Gebühren berechnet werden.
          des 21. Lebensjahres.
                                                                                            Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar
2.8.1.3   Ein Dritter (z.B. ein anderer Versicherer)                                        drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu
                                                                                            vermuten war.
                  ist nicht zur Leistung verpflichtet oder
                  bestreitet seine Leistungspflicht oder                        2.10.2     Höhe der Leistung:
                  hat seine Leistung erbracht, diese hat aber zur Begleichung   2.10.2.1   Die Höhe der Leistungen ist insgesamt auf                den   im
                   der Kosten nicht ausgereicht.                                            Versicherungsschein genannten Betrag begrenzt.

2.8.2     Art und Höhe der Leistung:                                             2.10.2.2   Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, zahlen wir nur die
          Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der                 Vereinbarten               darüber hinausgehenden Kosten.
          Versicherungssumme Ersatz für nachgewiesene
                                                                                 2.11       Krankentransport-Kosten
                  Arzthonorare                                                  2.11.1     Voraussetzungen für die Leistung:
                  sonstige Operationskosten                                     2.11.1.1   Der versicherten Person sind infolge des Unfalles notwendige
                  notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung im                   Kosten für ihren Transport entstanden.
                   Krankenhaus
                  Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen        2.11.1.2   Ein Dritter (z.B. ein anderer Versicherer)
                   unfallbedingten Verlust oder Teilverlust natürlicher Zähne
                   entstanden sind. Kein Leistungsanspruch besteht für                           ist nicht zur Leistung verpflichtet oder
                   beschädigten oder verloren gegangen Zahnersatz                                bestreitet seine Leistungspflicht oder
                   (Zahnbrücken, -kronen, -implantate, Gebisse und                               hat seine Leistung erbracht, diese hat aber zur Begleichung
                   Prothesen).                                                                    der Kosten nicht ausgereicht.

2.9       Rehabilitations-Beihilfe                                               2.11.2     Art und Höhe der Leistung:
2.9.1     Voraussetzungen für die Leistung:                                                 Wir ersetzen Kosten bis zur im Versicherungsschein genannten
2.9.1.1   Die versicherte Person hat                                                        Höhe für
                                                                                 2.11.2.1   den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum
                  nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall                            nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder zu einer
                  wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen                       Spezialklinik;
                   Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
                  innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltage an gerechnet        2.11.2.2   medizinisch sinnvolle Verlegungstransporte von Krankenhaus zu
                  für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens                      Krankenhaus, z.B. zum Krankenhaus in der Nähe des Heimatortes;
                   drei Wochen
                                                                                 2.11.2.3   medizinisch sinnvolle Rücktransporte aus dem Ausland zu dem
          eine medizinisch         notwendige     Rehabilitationsmaßnahme                   Wohnsitz der versicherten Person nächstgelegenen geeigneten
          durchgeführt.                                                                     Krankenhaus mit einem medizinisch geeigneten Transportmittel
                                                                                            (Ambulanzfahrzeug oder Luftfahrzeug); die Entscheidung, ob die
          Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch Vorlage des                          versicherte Person zu Lande oder in einem Luftfahrzeug
          ärztlichen Entlassungsberichtes sowie der Bewilligungsunterlagen                  transportiert wird, übernimmt der vom Assisteur beauftragte Arzt
          zur Rehabilitationsmaßnahme durch die BfA, die gesetzliche oder                   in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt;
          private Krankenkasse oder das Sozial- oder Versorgungsamt
          nachgewiesen.                                                          2.11.2.4   den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu
                                                                                            ihrem Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung
                                                                                            zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren;


                                                                                                                                         Seite 10 von 26


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Service Line 0671 84003-0 | www.degenia.de

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2.11.2.5   den Mehraufwand bei der Heimfahrt oder für zusätzliche                  2.14       Koma-Leistung
           Unterbringung für mitreisende minderjährige Kinder und den              2.14.1     Voraussetzungen für die Leistung:
           mitreisenden Partner der versicherten Person bei einem Unfall im                   Die versicherte Person ist wegen der durch einen Unfall
           Ausland;                                                                           entstandenen Gesundheitsschädigungen innerhalb von zwei
                                                                                              Jahren vom Unfalltag an gerechnet in ein Koma gefallen oder
2.11.2.6   die Standard-Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz oder                       wurde für mindestens 5 Tage in ein künstliches Koma versetzt.
           wahlweise die Bestattung im Ausland bis zur selben Höhe bei
           einem bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland.                   2.14.2     Höhe und Dauer der Leistung:
                                                                                              Die Koma-Leistung wird in Höhe der vereinbarten
2.12       Kosten für Dekompressionskammer                                                    Versicherungssumme pro Tag gezahlt, maximal für 200 Tage.
2.12.1     Voraussetzungen für die Leistung:
2.12.1.1   Die versicherte Person hat einen Tauchunfall erlitten und muss          2.15       Kururlaubs-Tagegeld
           infolge dessen medizinisch behandelt werden.                            2.15.1     Voraussetzungen für die Leistung:
                                                                                   2.15.1.1   Die versicherte Person hat
2.12.1.2   Ein Dritter (z.B. ein anderer Versicherer)                                            nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall
              ist nicht zur Leistung verpflichtet oder                                          wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen
              bestreitet seine Leistungspflicht oder                                               Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
              hat seine Leistung erbracht, diese hat aber zur Begleichung                       innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet
                  der Kosten nicht ausgereicht.
                                                                                              einen Kururlaub im In- oder Ausland durchgeführt.
2.12.2     Art und Höhe der Leistung:
           Wir ersetzen Kosten bis zur im Versicherungsschein genannten            2.15.1.2   Als Kururlaub gilt ein Urlaub
           Höhe für einen notwendigen Aufenthalt in einer                                        in einem offiziell anerkannten Kurort
           Dekompressionskammer.                                                                 bei dem die versicherte Person werktäglich mindestens zwei
                                                                                                     Anwendungen durchführen lässt, die der Minderung der
2.13.      Sofortleistung bei Schwerverletzungen                                                     Unfallfolgen dienen
2.13.1     Voraussetzungen für die Leistung:                                                     bei dem die versicherte Person in einem Hotel am Kurort
           Die versicherte Person hat durch einen unter den                                          übernachtet
           Versicherungsvertrag fallenden Unfall eine der nachfolgenden                          für den die Krankenversicherung der versicherten Person
           schweren Verletzungen erlitten und diese innerhalb von sechs                              keine oder nur teilweise Leistungen übernimmt.
           Monaten nach dem Unfall bei uns unter Vorlage eines ärztlichen
           Attests geltend gemacht:                                                           Keine Leistung wird gezahlt für die Tage, für die bereits ein anderes
                                                                                              Tagegeld irgendwelcher Art (z.B. Krankenhaus-Tagegeld, Tagegeld,
2.13.1.1   Querschnittlähmung nach Schädigung des Rückenmarks                                 Genesungsgeld) aus diesem oder einem andern Vertrag von uns
                                                                                              gezahlt wird.
2.13.1.2   Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen
           Hand.                                                                   2.15.2     Höhe der Leistung:
                                                                                              Das Kururlaubs-Tagegeld wird in Höhe der im Versicherungsschein
2.13.1.3   Schwere Mehrfachverletzungen / Polytrauma:                                         genannten Summe für maximal 30 Tage je Unfall gezahlt.
           a) Fraktur an zwei langen Röhrenknochen (zur Klarstellung: Ein
               gleichzeitiger Bruch von Elle (Ulna) und Speiche (Radius) bzw.      2.16       Krankenhaus-Selbstbehalt
               Schienbein (Tibia) und Wadenbein (Fibula) an ein und                2.16.1     Voraussetzungen für die Leistung:
               derselben Extremität rufen keine Leistungspflicht im Sinne der      2.16.1.1   Der versicherten Person werden von ihrem gesetzlichen
               Sofortleistung hervor),                                                        Krankenversicherer Kosten (Selbstbehalt) für eine wegen des
                                                                                              Unfalles medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung in
           b) Gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen,                              Rechnung gestellt.

           c)   Kombination aus mindestens zwei der folgenden                      2.16.1.2   Ein weiterer Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder
                Verletzungen:                                                                 bestreitet seine Leistungspflicht oder seine Leistung hat zur
                   Fraktur eines langen Röhrenknochens          (siehe                       Begleichung der Kosten nicht ausgereicht.
                      Klarstellung unter a))
                   Fraktur des Beckens                                            2.16.2     Höhe der Leistung:
                   Fraktur eines oder mehrerer Wirbelknochen                                 Der Krankenhaus-Selbstbehalt wird in Höhe des Betrages
                   Gewebezerstörende Schäden eines inneren Organs                            erstattet, den die versicherte Person von ihrer gesetzlichen
                                                                                              Krankenversicherung nachweislich in Rechnung gestellt
2.13.1.4   Verbrennungen zweiten oder dritten Grades von mehr als 30 % der                    bekommt.
           Körperoberfläche
                                                                                              Selbstbehalte einer privaten Krankenversicherung werden nicht
2.13.1.5   Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen; bei                       erstattet.
           Sehbehinderung Sehschärfe nicht mehr als fünf Prozent.
                                                                                              Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere
2.13.2     Kein Anspruch auf Sofortleistung besteht, wenn die versicherte                     Unfallversicherungen, kann die Leistung für Krankenhaus-
           Person innerhalb von zwei Monaten, vom Unfalltag an gerechnet,                     Selbstbehalt nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.
           verstirbt.
                                                                                   2.17       Wohnungs- & KFZ-Umbaukosten
2.13.3     Art und Höhe der Leistung                                               2.17.1     Voraussetzungen für die Leistung:
2.13.3.1   Die Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird in Höhe der              2.17.1.1   Die versicherte Person ist durch einen Unfall voraussichtlich auf
           vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.                                           Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit
                                                                                              beeinträchtigt (Invalidität).
2.13.3.2   Die Sofortleistung wird anlässlich eines Unfalls nur einmal erbracht,
           unabhängig davon, wie viele der genannten Verletzungen die                         Ein Umbau von Wohnung oder Kraftwagen kann die Folgen der
           versicherte Person erleidet.                                                       Invalidität mindern oder erträglicher machen.
                                                                                                                                         Seite 11 von 26


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2.17.1.2   Der Anspruch auf entstandene Umbaukosten wird innerhalb von             2.19.2   Art und Höhe der Leistung
           zwei Jahren nach dem Unfall bei uns geltend gemacht.                             Die Kosten für Umschulungsmaßnahmen werden in Höhe der
                                                                                            vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Auch Aufwendungen
2.17.1.3   Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine            für zusätzliche Unterbringung und Verpflegung gelten als Kosten.
           Leistungspflicht oder seine Leistung hat zur Begleichung der Kosten
           nicht ausgereicht.                                                      3.       Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?
                                                                                            Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben
2.17.2     Art und Höhe der Leistung:                                                       Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis
2.17.2.1   Wir ersetzen insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten                             verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
           Versicherungssumme nachgewiesene Kosten für                                      mitgewirkt, vermindert sich

                 den Umbau der Wohnung und/ oder des Hauses in dem die                              im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des
                  versicherte Person wohnt (z.B. Türenverbreiterung,                                  Invaliditätsgrades,
                  Rampenbau, Aufzug, sanitäre Einrichtungen und Küchen),                             im Falle der Übergangsleistung der Grad der
                 den Umbau oder die Neuanschaffung an die Wohnung                                    Beeinträchtigung,
                  gebundener Maschinen und Geräte (z.B. Telefonanlage, Fax,                          im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen
                  PC, Notrufsystem),                                                                  anderen Fällen die Leistung
                 den Umbau eines von der versicherten Person genutzten
                  Kraftwagens,                                                              entsprechend des Anteils der Krankheit oder des Gebrechens.
                 die Neuanschaffung eines Kraftfahrzeuges bis zur Differenz                Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 %, unterbleibt jedoch
                  des Kaufpreises mit notwendiger behindertengerechter                      die Minderung.
                  Sonderausstattung zum Kaufpreis eines vergleichbaren
                  Kraftwagens ohne eine solche Sonderausstattung,                  4.       Welche Personen sind nicht versicherbar?
                 einen Umzug in eine behindertengerechte Wohnung.                          Nicht versichert werden können:
                                                                                            a) Akrobaten, Arbeiter auf einer Bohrinsel (Erdöl- und
2.18       Transplantations- & Hilfsmittel-Kosten                                               Erdgasgewinner und –techniker), Artisten, Bergleute über
2.18.1     Voraussetzungen für die Leistung                                                     und unter Tage, Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler (z.B.
2.18.1.1   Die versicherte Person erleidet unfallbedingt eine Invalidität gemäß                 Boxer, 1., 2., und 3. Liga Fußball, 1. und 2. Liga Handball,
           Ziffer 2.1 UB.                                                                       Eishockey DEL und Bundesliga, Rennfahrer, Rennreiter),
           Der Umgang und das Leben mit der Behinderung können erleichtert                      Berufstaucher,        Binnenschiffer,      Blitzableiterbauer,
           werden. Die Erleichterung wird durch ein ärztliches Attest und                       Dachdecker, Fährleute, Fahrradkuriere, Fassadenreiniger,
           durch einen Kostenvoranschlag für die Erleichterung                                  Feuerwehrleute,      Feuerwerker,     Figuranten,      Fischer,
           nachgewiesen.                                                                        Fischverarbeiter,      Fleischer,     Fleischwarenhersteller,
                                                                                                Gerüstbauer, Grenzschutzbedienstete, Hafenmeister und –
           Bei der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindert sich                       schiffer, Höhlenforscher, Holzfäller, Kutscher, Leibwächter,
           die Leistung entsprechend der Ziffer 3 UB.                                           Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer, sonstige
                                                                                                Besatzungsmitglieder eines Luftfahrzeuges sowie bei der
2.18.1.2   Der Anspruch auf entstandene Kosten wird innerhalb von zwei                          Benutzung von Raumfahrzeugen), Metzger, Personenschutz-
           Jahren nach dem Unfall bei uns geltend gemacht.                                      fachkräfte, Polizisten, Schiffs(wand)reiniger, Schiffsköche,
                                                                                                Schlachter, Sicherheitsbedienstete, Skilehrer und –trainer,
2.18.1.3   Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine                Soldaten, Spreng- und Räumpersonal für explosives Material
           Leistungspflicht oder seine Leistung hat zur Begleichung der Kosten                  sowie in Munitionssuchtrupps, Stuntmann, Tierbändiger,
           nicht ausgereicht.                                                                   Wachbedienstete und ähnliche.

2.18.2     Art und Höhe der Leistung                                                        b) Personen, die keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik
2.18.2.1   Wir ersetzen insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten                                Deutschland haben und sich hier nur vorübergehend oder
           Versicherungssummen nachgewiesene Kosten für                                        illegal aufhalten.

                 künstliche Organe sowie Organtransplantationen                            c)       Personen ab dem 68. Lebensjahr.
                 medizinisch sinnvolle Hilfsmittel und Hilfsgeräte wie
                  Hörgeräte, Sehhilfen, Sprechgeräte                               5.       In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
                 Anschaffung und Ausbildung eines erforderlichen                  5.1      Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
                  Blindenhundes
                 Behindertengerechte Fortbildung wie Gebärdensprache              5.1.1    Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder
                  oder Blindenschrift, sofern medizinisch notwendig.                        Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische
                                                                                            Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der
           Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere                              versicherten Person ergreifen.
           Unfallversicherungen, kann die Leistung Transplantations- &
           Hilfsmittel-Kosten nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.                Versicherungsschutz besteht jedoch,

           Bitte beachten Sie, dass für Hörgeräte, Sehhilfen und Sprechgeräte                        wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diesen
           gesonderte Versicherungssummen gelten. Diese entnehmen Sie                                 Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren
           bitte Ihrem Versicherungsschein.                                                          für Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die auf
                                                                                                      Trunkenheit beruhen; beim Lenken eines Motorfahrzeuges
2.19       Umschulungsmaßnahmen                                                                       jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt zum Zeitpunkt des
2.19.1     Voraussetzungen für die Leistung                                                           Unfalles unter 1,5 Promille lag
           Hat die versicherte Person infolge einer unfallbedingten                                  für Unfälle, die sich infolge Bewusstseinsstörungen
           Invalidität eine vom gesetzlichen Versicherer geförderte oder                              aufgrund ärztlich verordneter Medikamente ereignen,
           gezahlte staatlich anerkannte Umschulung durchgeführt, werden                              sofern die Bewusstseinsstörung nicht durch Medikamente
           die hierfür anfallenden und nachgewiesenen Kosten, soweit sie                              der    folgenden     Gruppen      hervorgerufen   wurde:
           nicht vom gesetzlichen Versicherer oder dem Staat übernommen                               Psychopharmaka, Opioide, Muskelrelaxanzien oder
           werden erstattet.                                                                          Lokalanästhetika (abschließende Aufzählung)
                                                                                                                                           Seite 12 von 26


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Service Line 0671 84003-0 | www.degenia.de

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              für Unfälle die durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall      5.2.3     Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am
               entstehen                                                                Körper der versicherten Person.
              wenn diese Störungen durch Übermüdung bzw. Einschlafen
               infolge Übermüdung fallen verursacht wurden.                             Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen
                                                                                        oder Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische,
5.1.2   Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie                 durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst
        vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.                               waren.

        Versicherungsschutz besteht jedoch für versicherte Personen           5.2.4     Infektionen, soweit nicht unter Ziffer 1.5 mitversichert.
        unter 18 Jahren, wenn diese ohne Zustimmung des
        Fahrzeuginhabers ohne Führerschein oder durch unbefugten              5.2.5     Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch
        Gebrauch ein Land- oder Wasserfahrzeug lenken oder führen,                      den Schlund.
        sofern keine weitere Straftat den Zugriff auf das Fahrzeug
        ermöglicht hat.                                                       5.2.5.1   Versicherungsschutz besteht jedoch für Vergiftungen durch
                                                                                        Nahrungsmittel oder wenn es sich um eine einmalige Einnahme
        Für Unfälle bei Raufhändel und Schlägereien, in die der                         von Stoffen handelt, deren Schädlichkeit der versicherten Person
        Versicherte nicht als Urheber -somit als Straftäter- oder in                    nicht bewusst war und deren Gesundheitsschädigungen für die
        Ausübung seines Berufes bzw. sonstiger berufsähnlicher Tätigkeit                versicherte Person unentrinnbar eingetreten sind.
        gerät, besteht Versicherungsschutz.
                                                                              5.2.5.2   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Gesundheits-
5.1.3   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder                      schädigungen, die durch jegliche Art von Suchtmitteln entstanden
        Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.                                         sind.

        Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person                 Versicherungsschutz besteht jedoch bei Vergiftungen durch
        auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder                             Alkohol für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalles das 10.
        Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Dieser Versicherungs-                   Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
        schutz erlischt am Ende des 21. Tages nach Beginn eines Krieges
        oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die        5.2.6     Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn
        versicherte Person aufhält.                                                     diese durch einen Unfall verursacht wurden.

        Mitversichert sind Unfälle durch Terroranschläge, die außerhalb                 Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im
        der Territorien der Krieg führenden Parteien ausgeführt werden.                 Anschluss an einen Unfall eintreten, werden jedoch Leistungen
                                                                                        erbracht, wenn und soweit diese Störungen unmittelbar auf eine
        Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf                durch den Unfall verursachte organische Verletzung oder einen
        deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch             organischen Schaden oder durch eine neu entstandene Epilepsie
        nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg sowie für              zurückzuführen sind.
        Unfälle durch ABC-Waffen und im Zusammenhang mit einem
        Krieg oder kriegsähnlichen Zustand zwischen den Ländern China,        5.2.7     Bauch- oder Unterleibsbrüche.
        Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder
        USA.                                                                            Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter
                                                                                        diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende
5.1.4   Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie                 Einwirkung entstanden sind.
        sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an
        Fahrtveranstaltungen       einschließlich   der   dazugehörigen       6         Was müssen Sie bei vereinbartem Kinder-Tarif und bei
        Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von                     Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten?
        Höchstgeschwindigkeiten ankommt.                                                Wie ist die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und
                                                                                        Arbeitsunfähigkeit geregelt? Was gilt für die Familien-
        Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrtveranstaltung mit                   Unfallversicherung?
        Motorfahrzeugen bei der Benutzung von Kartbahnen, Slalom- und         6.1       Umstellung des Kinder-Tarifs
        Orientierungsfahrten, sofern die versicherte Person nicht             6.1.1     Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das nach dem
        regelmäßig Rennsport betreibt.                                                  Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet, besteht
                                                                                        Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen.
5.1.5   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie                       Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene.
        verursacht sind.
                                                                                        Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht:
5.2     Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen:
                                                                                             Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die
5.2.1   Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen                           Versicherungssummen entsprechend oder
        und Gehirnblutungen.                                                                 Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir
                                                                                              berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
        Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen
        Vertrag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 die überwiegende     6.1.2     Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen
        Ursache ist.                                                                    Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate
                                                                                        nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der
5.2.2   Gesundheitsschäden durch Strahlen.                                              Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.

        Versicherungsschutz besteht jedoch für Gesundheitsschäden             6.1.3     Leistungen, die im Rahmen dieser Bedingungen und der
        durch unfallbedingte Einwirkung von Röntgen-, Laser-, Maser-,                   vereinbarten Besonderen Bedingungen speziell für Kinder
        künstlich erzeugten ultravioletten UV und sonstigen Strahlen                    vorgesehen sind, nehmen nicht an der Umstellung des Kinder-
        (außer Kernenergie).                                                            Tarifes teil. Diese Leistungen entfallen, da sie nicht im gültigen
                                                                                        Tarif für Erwachsene angeboten werden. Ist mit diesen Leistungen
                                                                                        eine Beitragspflicht verbunden, entfällt dieser Beitragsanteil.
                                                                                                                                    Seite 13 von 26


              degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Service Line 0671 84003-0 | www.degenia.de

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6.2       Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung                        6.3.1     Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
6.2.1     Die Höhe der Versicherungssummen bzw. des Beitrages hängt              6.3.1.1   Voraussetzungen für die Leistung:
          maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der                    Sie befinden sich in einem Arbeitsverhältnis und verlieren durch
          versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung der                          Kündigung Ihres Arbeitgebers Ihren Arbeitsplatz und melden sich
          Versicherungssummen sind die nachfolgenden Ausführungen.                         bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitslos.

6.2.2     Es wird in 3 Gefahrengruppen unterschieden. Die einzelne                         Das Arbeitsverhältnis war sozialversicherungspflichtig, unbefristet
          Gefahrengruppe ist dabei maßgeblich für die Höhe des Beitrags.                   und bei Abschluss des Versicherungsvertrages ungekündigt. Die
          Bitte fragen Sie bei uns an, wenn Sie nicht sicher sind, zu welcher              wöchentliche Arbeitszeit betrug mindestens 30 Stunden. Das
          Gefahrengruppe Sie gehören.                                                      Arbeitsverhältnis unterlag dem deutschen Arbeitsrecht und wurde
                                                                                           nicht zum Zweck der Ausbildung in einem Beruf oder zum Zwecke
6.2.2.1   Gefahrengruppe A                                                                 der Umschulung in einen anderen Beruf geschlossen.
          Alle Personen, bei denen nicht eine der Gefahrenmerkmale der
          Gefahrengruppen B oder K vorliegt. Hierzu gehören z. B. Personen                 Das Arbeitsverhältnis bestand entweder seit mindestens zwei
          die kaufmännisch, verwaltend, planend, gestaltend, im                            Jahren ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber oder es bestand
          Gesundheitswesen, in der Schönheitspflege oder im Labor tätig                    seit einem Jahr ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber und
          sind, ausschließlich leitend oder aufsichtsführend tätig sind oder               schloss unmittelbar an ein/e mindestens zweijährige/s
          Personen die keine berufliche Tätigkeit ausüben, z. B. Rentner,                  ununterbrochene/s:
          Pensionäre, Hausfrauen/-männer, Schuler, Studenten.
                                                                                                Kindererziehungszeit oder
6.2.2.2   Gefahrengruppe B                                                                      Berufsausbildung oder
          Personen                                                                              Studium oder
             mit körperlicher (auch sportlicher) Berufsarbeit z. B. Holz,                      vorheriges Arbeitsverhältnis an.
                Metall, Kunststoff, Steine, Erde be- oder verarbeiten,
                Maschinen reparieren, warten oder einrichten und pflegen,                  Andere Arbeitsverhältnisse bleiben unversichert.
                sofern dies nicht nur elektronisch geschieht, Tiere
                behandeln oder pflegen (auch Tierärzte), aber auch                         Die Dauer der Arbeitslosigkeit und deren Grund sind durch
                Angehörige der Forst-, Steuer- und Zollverwaltung,                         geeignete Unterlagen nachzuweisen. Geeignete Unterlagen
                Berufskraftfahrer, Landwirte, Tänzer, Turn-, Sport- und                    erstellen Ämter, Behörden, Arbeitgeber und Ausbildungsträger wie
                Tanzlehrer.                                                                Schulen und Universitäten.
             mit handwerklicher Berufsarbeit
                d.h. Berufe gemäß Handwerksordnung, wie z.B. Zimmerer,           6.3.1.2   Art und Dauer der Leistung:
                Schornsteinfeger oder Raumausstatter, Keramiker,                           Eine Leistung erfolgt frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von
                Textilreiniger. Ausnahme: Fotografen, Friseure, Optiker,                   sechs Monaten ab Versicherungsbeginn.
                Schneider, Uhrmacher sind in Gefahrengruppe A
                einzustufen.                                                               Der Versicherungsvertrag wird bei Arbeitslosigkeit auf Ihren Antrag
             tätig mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder                      abweichend von Ziffer 10 und 11 beitragsfrei bis zu 12 Monate
                explosiblen Stoffen.                                                       weitergeführt.

6.2.2.3   Gefahrengruppe K                                                                 Versicherungsschutz besteht in Höhe der zu Beginn der
          Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.                  Beitragsbefreiung geltenden Versicherungssummen.

6.2.3     Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der                         Die Beitragsbefreiung beginnt mit dem 60. Tag der Arbeitslosigkeit.
          versicherten Person müssen Sie uns daher unverzüglich mitteilen.
          Pflichtwehrdienst, Zivildienst oder militärische Reserveübungen                  Die Beitragsbefreiung endet mit dem Tag der Aufnahme eines
          fallen nicht darunter.                                                           neuen Arbeitsverhältnisses, spätestens aber 12 Monate nach dem
                                                                                           ersten Tag der Beitragsbefreiung.
6.2.4     Errechnen sich bei gleichbleibendem Beitrag nach dem zum
          Zeitpunkt    der   Änderung      gültigen   Tarif    niedrigere                  Bei erneuter Arbeitslosigkeit setzt die Beitragsbefreiung wieder ein,
          Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf von drei Monaten                   soweit nicht bereits eine Dauer der Beitragsbefreiung von
          ab der Änderung.                                                                 insgesamt 12 Monaten innerhalb der letzten 2 Jahre erreicht
                                                                                           wurde.
          Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten
          diese, sobald uns Ihre Erklärung zugeht, spätestens jedoch nach                  Nach der Beendigung der Beitragsbefreiung wird der
          Ablauf eines Monats ab der Änderung.                                             Versicherungsvertrag unverändert, jedoch beitragspflichtig
                                                                                           weitergeführt. Beiträge, die schon für die Zeit der Beitragsbefreiung
          Die neu errechneten Versicherungssummen gelten sowohl für                        gezahlt sind, werden mit den Folgebeiträgen verrechnet, die nach
          berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.                                 der Beitragsbefreiung zu zahlen sind.

6.2.5     Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen                  Der Versicherungsvertrag verlängert sich um die Dauer der
          Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag                          Beitragsbefreiung.
          weiter, sobald uns Ihre Erklärung zugeht.
                                                                                           Das Ende der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich mitzuteilen.
6.2.6     Bitte beachten Sie, dass besonders risikoreiche Tätigkeiten generell
          nicht versichert sind (siehe Ziffer 4.). Versicherungsschutz besteht   6.3.2     Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit
          in diesen Fällen nur außerhalb der genannten Tätigkeiten.                        Von den Ziffern 1.3 und 5.2 wird abgewichen.

6.3       Bedingungen für die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und         6.3.2.1   Voraussetzungen für die Leistung:
          Arbeitsunfähigkeit                                                               Sie werden unfallbedingt oder krankheitsbedingt für mehr als 6
          Dieser Versicherungsschutz ist ausdrücklich vertraglich zu                       Wochen zu 100 % arbeitsunfähig und weisen die Dauer der
          vereinbaren und erfordert auch die Vereinbarung eines                            Arbeitsunfähigkeit, den Grad und deren Grund durch ein ärztliches
          besonderen Beitrags.                                                             Attest nach.
                                                                                                                                      Seite 14 von 26


               degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Service Line 0671 84003-0 | www.degenia.de

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6.3.2.2   Art und Höhe der Leistung:                                                       gilt folgendes:
          Nach Ablauf einer Wartezeit von 6 Monaten tritt die                              Die Versicherung wird mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden
          Arbeitsunfähigkeit erstmals ein.                                                 Versicherungssummen beitragsfrei weitergeführt und zwar

          Die Wartezeit beginnt mit dem Versicherungsbeginn.                                    für das versichert Kind bis zum Ablauf des
                                                                                                 Versicherungsjahres, in dem es das 18. Lebensjahr erreicht
          Der Versicherungsvertrag wird bei Arbeitsunfähigkeit auf Ihren                         hat, sowie
          Antrag abweichend von Ziffer 10 und Ziffer 11 beitragsfrei bis zu 12                  für den mitversicherten Partner bis zum Ablauf des
          Monate weitergeführt.                                                                  Versicherungsjahres in dem das (letzte) versicherte Kind das
                                                                                                 18. Lebensjahr erreicht hat. Sind keine Kinder mitversichert,
          Versicherungsschutz besteht in Höhe der zu Beginn der                                  beträgt die Beitragsbefreiung für Partner ein
          Beitragsbefreiung geltenden Versicherungssummen.                                       Versicherungsjahr.

          Die Beitragsbefreiung beginnt mit Ablauf von 6 Wochen, vom             6.4.2.2   Der    gesetzliche Vertreter    des    Kindes    wird       neuer
          ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an gerechnet. Die                              Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.
          Beitragsbefreiung endet mit dem Tag der Beendigung der
          Arbeitsunfähigkeit, spätestens aber 12 Monate nach dem ersten          6.4.3     Rooming-in
          Tag der Beitragsbefreiung.                                             6.4.3.1   Voraussetzungen für die Leistung:
                                                                                           Die unfallbedingten Verletzungen des versicherten Kindes
          Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit aus dem gleichen Grund setzt die                 erfordern   eine    medizinisch   notwendige vollstationäre
          Beitragsbefreiung wieder ein, soweit nicht bereits eine Dauer der                Heilbehandlung von mindestens 7 Tagen.
          Beitragsbefreiung von insgesamt 12 Monaten innerhalb der letzten
          2 Jahre erreicht wurde. Nach der Beendigung der Beitragsbefreiung                Ein Erziehungsberechtigter übernachtet mit dem Kind im
          wird der Versicherungsvertrag unverändert, jedoch beitrags-                      Krankenhaus oder in einem speziell dafür vorgesehenen Haus in der
          pflichtig weitergeführt. Beiträge, die schon für die Zeit der                    Nähe des Krankenhauses (Rooming-in).
          Beitragsbefreiung gezahlt sind, werden mit den Folgebeiträgen
          verrechnet, die nach der Beitragsbefreiung zu zahlen sind.             6.4.3.2   Art und Höhe der Leistung:
                                                                                           Wir zahlen eine einmalige Leistung bei einem vollstationären
          Der Versicherungsvertrag verlängert sich um die Dauer der                        Aufenthalt von mindestens
          Beitragsbefreiung.
                                                                                                  7 Tagen in Höhe von EUR 500,-
          Das Ende der Arbeitsunfähigkeit ist uns unverzüglich mitzuteilen.                       10 Tagen in Höhe von EUR 1.000,-
                                                                                                  14 Tagen in Höhe von EUR 2.000,-
6.4       Was gilt für die Familien-Unfallversicherung                                            30 Tagen in Höhe von EUR 5.000,-.
          Als Familien-Unfallversicherung gilt eine Versicherung, bei der Sie
          als Versicherungsnehmer gleichzeitig versicherte Person und                      Bestehen bei uns noch weitere Verträge für das versicherte Kind,
          Elternteil oder Partner einer mitversicherten Person sind. Sofern                wird die Leistung nur aus einem Versicherungsvertrag erbracht. Die
          nichts anderes vereinbart ist, gilt:                                             Kostenpauschale wird nur einmal gezahlt, wenn durch denselben
                                                                                           Unfall mehrere versicherte Kinder oder Erziehungsberechtigte
6.4.1     Vorsorgeversicherung für Neugeborene und Adoptivkinder des                       betroffen sind.
          Versicherungsnehmers
          Ihre und Ihres mitversicherten Partners während der Vertragsdauer      6.4.4     Haushaltshilfe oder Tagesmutter
          geborene       Kinder      oder     adoptierte     Kinder      des     6.4.4.1   Voraussetzungen für die Leistung:
          Versicherungsnehmers vor Vollendung deren 18. Lebensjahres,                      Die unfallbedingten Verletzungen eines Erziehungs-berechtigten
          sind ab der Vollendung der Geburt oder ab dem Tag der Adoption                   des versicherten Kindes erfordern eine medizinisch notwendige
          bis zur nächsten Hauptfälligkeit, maximal für ein Jahr beitragsfrei              vollstationäre Heilbehandlung und daher ist die Versorgung des
          versichert.                                                                      versicherten Kindes durch eine Haushaltshilfe oder die
                                                                                           Unterbringung des versicherten Kindes bei einer Tagesmutter
          Die Versicherungssumme ist begrenzt auf 100.000 EUR für                          notwendig.
          Invalidität gemäß Ziffer 2.1 und 10.000 EUR für Tod gemäß Ziffer
          2.7.                                                                   6.4.4.2   Art und Höhe der Leistung:
                                                                                           Wir zahlen eine einmalige Leistung bei einer Anwesenheit der
          Dem Versicherungsschutz liegen die Vereinbarungen dieses                         Haushaltshilfe bzw. Dauer des Aufenthalts bei der Tagesmutter von
          Vertrages zu Grunde.                                                             mindestens

          Wird das Kind innerhalb des ersten Lebensjahres bei uns versichert,                     7 Tagen in Höhe von EUR 500,-
          gelten die beitragsfreien Versicherungssummen zusätzlich                                10 Tagen in Höhe von EUR 1.000,-
          während der genannten Zeit von maximal einem Jahr. Bestehen bei                         14 Tagen in Höhe von EUR 2.000,-
          uns noch weitere Verträge, über die Neugeborene versichert sind,                        30 Tagen in Höhe von EUR 5.000,-.
          wird die Leistung nur aus einem Versicherungsvertrag erbracht.
                                                                                           Bestehen bei uns noch weitere Verträge für das versicherte Kind,
6.4.2     Beitragsbefreiung bei Tod                                                        wird die Leistung nur aus einem Versicherungsvertrag erbracht. Die
6.4.2.1   Stirbt der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer                    Kostenpauschale wird nur einmal gezahlt, wenn durch denselben
          und                                                                              Unfall mehrere versicherte Kinder oder Erziehungsberechtigte
                                                                                           betroffen sind.
                hatte bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht
                 vollendet,                                                      6.4.5     Nachhilfe
                war die Versicherung nicht gekündigt und                        6.4.5.1   Voraussetzungen für die Leistung:
                wurde      der    Tod    nicht     durch   Kriegs-    oder                Die unfallbedingten Verletzungen des versicherten Kindes
                 Bürgerkriegsereignisse verursacht,                                        erfordern   eine    medizinisch   notwendige     vollstationäre
                                                                                           Heilbehandlung und halten das Kind deshalb vom Schulunterricht
                                                                                           ab.
                                                                                                                                     Seite 15 von 26


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Service Line 0671 84003-0 | www.degenia.de

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6.4.5.2   Art und Höhe der Leistung:                                                  Der Leistungsfall
          Wir zahlen eine einmalige Leistung bei einer Abwesenheit von
          allgemeinen oder berufsbildenden Schulen von mindestens               7.    Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
                                                                                      Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir
                 7 Tagen in Höhe von EUR 500,-                                       unsere Leistung nicht erbringen.
                 10 Tagen in Höhe von EUR 1.000,-                              7.1   Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht
                 14 Tagen in Höhe von EUR 2.000,-                                    herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich
                 30 Tagen in Höhe von EUR 5.000,-.
                                                                                           einen Arzt hinzuziehen,
          soweit bei einem anerkannten Nachhilfelehrer oder Institut                       seine Anordnungen befolgen und
          Nachhilfeunterricht genommen wird.                                               uns unterrichten.

          Bestehen bei uns noch weitere Verträge für das versicherte Kind,            Wir werden uns bei zunächst geringfügig erscheinenden
          wird die Leistung nur aus einem Versicherungsvertrag erbracht. Die          Unfallfolgen nicht auf Obliegenheitsverletzung berufen, wenn Sie
          Kostenpauschale wird nur einmal gezahlt, wenn durch denselben               den Arzt erst dann hinzugezogen haben, als der wirkliche Umfang
          Unfall mehrere versicherte Kinder betroffen sind.                           erkennbar wurde.

6.4.6     Erhöhte Invaliditätsleistung bei Benutzung eines Fahrradhelmes        7.2   Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die
          Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt:                                          versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich
          Die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme für               zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche
          Invalidität wird um 25 % erhöht. Der Invaliditätsgrad wird nach             Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
          Ziffer 2.1 und Ziffer 3 ermittelt.
                                                                                7.3   Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Person
          Voraussetzung für die Leistung:                                             auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten
                                                                                      einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles
                das versicherte Kind hat das 16. Lebensjahr noch nicht               tragen wir.
                 vollendet;
                der Unfall ist bei der Benutzung eines Fahrrades eingetreten         Ist bei Selbstständigen, Geschäftsführern oder freiberuflich Tätigen
                 und das versicherte Kind hat zum Zeitpunkt des Unfalles              der Lohnausfall nicht konkret nachzuweisen, so wird ein fester
                 einen handelsüblichen Fahrradhelm getragen.                          Betrag erstattet, der 1 ‰ der versicherten Invaliditätssumme,
                                                                                      höchstens jedoch 500 EUR beträgt.
6.4.7     Vollwaisen-Todesfallleistungen
          Besteht im Rahmen des Vertrages Versicherungsschutz für Eltern        7.4   Ärzte, welche die versicherte Person (auch aus anderen Anlässen)
          und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr wird eine                 behandelt oder untersucht haben, Krankenhäuser und sonstige
          zusätzliche Todesfallleistung gezahlt.                                      Krankenanstalten, andere Personenversicherer, gesetzliche
                                                                                      Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden sind zu
6.4.7.1   Voraussetzungen für die Leistung:                                           ermächtigen, alle für die Beurteilung der Leistungspflicht
                                                                                      erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
                Beide versicherten Elternteile werden durch das gleiche
                 Unfallereignis tödlich verletzt;                                     Wir werden Sie über die Erhebung personengebundener
                Die versicherten Kinder haben das 14. Lebensjahr noch                Gesundheitsdaten unterrichten, falls uns schon vor dem
                 nicht vollendet.                                                     Leistungsfall Ihre Einwilligung vorliegt. Sie können einer Erhebung
                                                                                      widersprechen; dies kann jedoch zu einem Verlust Ihrer
6.4.7.2   Höhe der Leistung:                                                          Leistungsansprüche führen.
          Wir zahlen zusätzlich 100 % der versicherten Todesleistung beider
          Eltern, höchstens 50.000 EUR.                                               Sie können jederzeit verlangen, dass eine Erhebung von Daten nur
                                                                                      erfolgt, wenn jeweils in die einzelne Erhebung eingewilligt worden
6.5       Wie reduzieren sich die Versicherungssummen bei Erreichen des               ist.
          68. Lebensjahres?
          Für alle Versicherungsleistungen gilt Folgendes:                      7.5   Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies unverzüglich,
                                                                                      spätestens jedoch sieben Tage nach Kenntnis zu melden, auch
6.5.1     Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte              wenn uns der Unfall schon angezeigt war.
          Person das 67. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz
          mit den vereinbarten Versicherungssummen.                                   Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion
                                                                                      durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
          Danach haben Sie folgendes Wahlrecht:
                                                                                7.6   Bei den einzelnen Leistungsarten sind zum Teil noch weitere Fristen
                Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die             zu beachten, bei denen es sich allerdings nicht um Obliegenheiten,
                 vereinbarten Versicherungssummen auf 50 Prozent oder                 sondern um Anspruchsvoraussetzungen handelt.
                Sie legen uns ein ärztliches Attest über den Gesundheits-
                 zustand der versicherten Person vor und wir berechnen die      8.    Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
                 neuen Versicherungssummen und einen entsprechend               8.1   Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 7 vorsätzlich verletzt, verlieren
                 höheren Beitrag.                                                     Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung
                                                                                      einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
6.5.2     Kommt eine Vereinbarung über neue Versicherungssummen und                   der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
          Beiträge nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen             kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung
          Versicherungsjahres zustande, setzt sich der Vertrag automatisch            in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
          mit um 50 Prozent reduzierten Versicherungssummen fort.
                                                                                      Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
          Eine Dokumentierung dieser Änderung erfolgt nicht. Im                       verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
          Leistungsfall wird das Alter der versicherten Person festgestellt
          und die Zahlung der Leistung erfolgt entsprechend.
                                                                                                                                 Seite 16 von 26


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        Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie                  9.4.4   Um Ihr Recht auf Neubemessung der Invalidität gemäß Ziffer 9.4.1
        nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den                  fristgemäß gemäß Ziffer 9.4.2 und 9.4.3 durchführen zu können,
        Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die              müssen Sie uns die Möglichkeit geben, einen Arzt rechtzeitig vor
        Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt              Ablauf der Frist mit der Untersuchung der versicherten Person
        nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.                      zu beauftragen. Ihre Erklärung, das Recht ausüben zu wollen,
                                                                                        sollte uns daher möglichst drei Monate nach unserer Erklärung
        Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns                      über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, muss uns aber
        zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer                          spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist nach Ziffer 9.4.2
        vorvertraglichen Anzeigepflicht ausüben.                                        vorliegen.

8.2     Eine Obliegenheitsverletzung liegt insbesondere nicht vor, wenn         9.5     Ergibt die endgültige Bemessung des Invaliditätsgrades für die
                                                                                        Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1 eine höhere Leistung als wir
              die versicherte Person einen Arzt erst dann hinzuzieht, wenn             bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag jährlich mit 5
               der wirkliche Umfang erkennbar wird                                      Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.
              die versicherte Person nach einem Unfall aus Pflichtgefühl
               ihrem Beruf nachgeht                                             9.6     Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Bezug einer Unfallrente
              zunächst anzunehmen war, dass die Unfallfolgen nicht                     gemäß Ziffer 2.2 sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen
               eintreten und eine unverzügliche Schadenmeldung deshalb                  anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich
               unterblieb                                                               übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
              die Erfüllung einer Obliegenheit versehentlich unterblieb
               aber nach ihrem Erkennen unverzüglich erfüllt wurde.                     Die Versicherungsdauer

9.      Wann sind die Leistungen fällig?                                        10.     Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Wann ruht der
9.1     Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monates, beim                            Versicherungsschutz bei militärischen Einsätzen? Wann ruht der
        Invaliditätsanspruch und der Unfallrente innerhalb von drei                     Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit?
        Monaten, in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir          10.1    Beginn des Versicherungsschutzes
        einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang                 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
        folgender Unterlagen:                                                           angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag unverzüglich
                                                                                        nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.3 zahlen.
              Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen
              beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den       10.2    Dauer und Ende des Vertrages
               Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung                Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit
               der Invalidität notwendig ist                                            abgeschlossen.
              bei der Unfallrente zusätzlich die ärztliche Bescheinigung
               über eine voraussichtliche dauerhafte Invalidität von                    Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich
               mindestens 50 Prozent.                                                   der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns
                                                                                        spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen
        Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des                           Versicherungsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
        Leistungsanspruches entstehen, übernehmen wir, sofern wir das
        Gutachten in Auftrag gegeben haben. Sonstige Kosten                             Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der
        übernehmen wir nicht.                                                           Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen
                                                                                        Zeitpunkt.
9.2     Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
        Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.                 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den
                                                                                        Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes
9.3     Vorschüsse auf eine Invaliditätsleistung                                        darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss uns
        Für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1 gilt:                              spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen
                                                                                        Versicherungsjahres zugegangen sein.
        Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest,
        zahlen wir auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse.                     10.3    Kündigung nach Versicherungsfall
                                                                                        Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn
        Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein Vorschuss innerhalb                   wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine
        eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten                Leistung erhoben haben.
        Todesfallsumme beansprucht werden.
                                                                                        Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach
9.4     Neubemessung der Invalidität                                                    Leistung oder im Falle eines Rechtsstreits nach Klagerücknahme,
9.4.1   Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut           Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform
        ärztlich bemessen zu lassen.                                                    zugegangen sein.

9.4.2   Das in Ziffer 9.4.1 genannte Recht gilt bis zu drei Jahre, für Kinder           Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei
        bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres jedoch bis zu fünf Jahre                uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu
        nach dem Unfall.                                                                einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der
                                                                                        laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
9.4.3   Das in Ziffer 9.4.1 genannte Recht muss
                                                                                        Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei
              von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere                       Ihnen wirksam.
               Leistungspflicht nach Ziffer 9.1,
              von Ihnen vor Ablauf der Frist nach 9.4.2                        10.4    Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Einsätzen
                                                                                        Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft,
        ausgeübt werden.                                                                sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation
                                                                                        leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den

                                                                                                                                    Seite 17 von 26


              degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Service Line 0671 84003-0 | www.degenia.de

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         Ländern China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan,            11.4.2   Verzug
         Russland oder USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz lebt                      Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne
         wieder auf, sobald uns Ihre Anzeige über die Beendigung des                        Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung
         Dienstes zugegangen ist.                                                           nicht zu vertreten haben.

10.5     Versicherungsjahr                                                                  Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern
         Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von                       und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.
         zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch
         nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr                          Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die
         entsprechend verkürzt.                                                             rückständigen Beträge des Beitrags sowie die Zinsen und Kosten im
                                                                                            Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den
10.6     Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland                                        Ziffern 11.4.3 und 11.4.4 mit dem Fristablauf verbunden sind.
         Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne
         Beibehaltung eines Wohnsitzes im Inland - kann das                                 Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen
         Versicherungsverhältnis gekündigt werden.                                          Schadens zu verlangen.

         Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort              11.4.3   Kein Versicherungsschutz
         nach ihrem Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG                           Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in
         wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass                       Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein
         die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch                       Versicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach
         zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.                         Ziffer 11.4.2 Absatz 2 darauf hingewiesen wurden.

         Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen              11.4.4   Kündigung
         Monat nach ihrem Zugang wirksam.                                                   Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in
                                                                                            Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist
         Der Versicherungsbeitrag                                                           kündigen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer
                                                                                            11.4.2 Absatz 2 darauf hingewiesen haben.
11.      Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
         Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                    Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines
11.1     Beitragszahlung                                                                    Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für
         Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-,                            Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und
         Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden.                 der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein
         Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen                         Versicherungsschutz.
         Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei
         Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein              11.5     Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung
         Jahr.                                                                              Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die
                                                                                            Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag
11.2     Versicherungssteuer                                                                eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung
         Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer,                 nicht widersprechen.
         die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten
         haben.                                                                             Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht
                                                                                            eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,
11.3     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag                              wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen
11.3.1   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung                                         Zahlungsaufforderung erfolgt.
         Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von
         zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.                           Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil Sie die
         Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster            Einzugsermächtigung widerrufen haben, oder haben Sie aus
         Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.                              anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht
                                                                                            eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung
11.3.2   Späterer Beginn des Versicherungsschutzes                                          außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Sie sind zur
         Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig,                   Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn Sie von uns
         sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der                                   hierzu in Textform aufgefordert worden sind.
         Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch
         gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen            11.6     Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung
         Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam                    Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch
         gemacht wurden. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die                  ausstehenden Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung einer
         Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.                                             Rate in Verzug sind.

11.3.3   Rücktritt                                                                          Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung
         Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom                    verlangen.
         Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir
         können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die              11.7     Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
         Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.                                             Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht
                                                                                            etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des
11.4     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag                                Beitrages,    der    dem      Zeitraum   entspricht,  in   dem
11.4.1   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung                                         Versicherungsschutz bestanden hat.
         Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt
         fällig.                                                                            Falls die versicherte Person während der Vertragslaufzeit
                                                                                            verstirbt, erstatten wir den Beitrag rückwirkend ab dem
         Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im                               Todesdatum.
         Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
         Zeitpunkt erfolgt.
                                                                                                                                        Seite 18 von 26


              degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Service Line 0671 84003-0 | www.degenia.de

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11.8     Beitragsanpassungsklausel                                                      Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren
11.8.1   Der Versicherer ist berechtigt, die mit Ihnen vertraglich                      Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit
         vereinbarten Beiträge für Ihren Versicherungsvertrag zum                       dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.
         jeweiligen Vertragsablauf der allgemeinen Schaden und
         Kostenentwicklung (Schadenaufwendungen und Kosten aller                        Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen
         Verträge mit gleichen Tarifmerkmalen übersteigen die                           für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der
         Beitragseinnahmen      ohne      Versicherungssteuer eines                     gefahrerheblichen Umstände und die Beantwortung der an sie
         Geschäftsjahres) anzupassen, um das bei Vertragsabschluss                      gestellten Fragen verantwortlich.
         angestrebte Gleichgewicht von Leistung (Gewährung von
         Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung der                            Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser
         Versicherungsbeitrag) wieder herzustellen.                                     den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln
                                                                                        lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies
         Die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und                     arglistig verschwiegen.
         der Versicherungstechnik sind anzuwenden.
                                                                               13.2     Rücktritt
         Die    Anpassung     wird    zum      Beginn    der     nächsten      13.2.1   Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts
         Versicherungsperiode wirksam; sie darf den im Zeitpunkt der                    Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen
         Änderung geltende Tarifbeitrag nicht übersteigen. Die                          Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag
         Beitragserhöhung ist dem Versicherungsnehmer spätestens drei                   zurückzutreten.
         Monate vor Vertragsablauf schriftlich bekannt zu geben.
                                                                                        Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
         Führt der Versicherer eine Beitragsanpassung durch, so kann der                auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
         Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag bis zum Ende der
         Versicherungsperiode zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die                     Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats
         Beitragserhöhung wirksam werden würde. Die Kündigung ist                       schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände
         schriftlich zu erklären.                                                       anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der
                                                                                        Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur
11.8.2   Vermindert sich der Tarifbeitrag, ist der Versicherer verpflichtet,            Begründung unserer Erklärung angeben.
         den Beitrag von Beginn der nächsten Versicherungsperiode auf
         die Höhe des neuen Tarifbeitrags zu senken.                                    Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung
                                                                                        der Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis
         Weitere Bestimmungen                                                           erlangen.

12.      Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten                     Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.
         Personen zueinander?
12.1     Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem           13.2.2   Ausschluss des Rücktrittsrechts
         anderen zustoßen (Fremdversicherung), gilt Folgendes:                          Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir
                                                                                        den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der
12.1.1   Die versicherte Person kann Leistungen aus der Unfallversicherung              Anzeige kannten.
         ohne Ihre Zustimmung unmittelbar bei uns geltend machen. Wir
         leisten direkt an die versicherte Person.                                      Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder
                                                                                        Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder
12.1.2   Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person                vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
         über den im Rahmen dieses Vertrages bestehenden
         Versicherungsschutz und über das Recht der versicherten Person                 Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der
         gemäß Ziffer 12.1.1.                                                           Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den
                                                                                        Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
12.1.3   Die Ausübung sonstiger Rechte aus dem Vertrag steht nicht der                  auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
         versicherten Person sondern nur Ihnen zu.
                                                                               13.2.3   Folgen des Rücktritts
12.1.4   Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der                   Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
         Obliegenheiten verantwortlich.
                                                                                        Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir
12.2     Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren                             den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen,
         Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend                     dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder
         anzuwenden.                                                                    für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder
                                                                                        den Umfang der Leistung ursächlich war.
12.3     Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere
         Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.                            Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn
                                                                                        Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
13.      Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
13.1     Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche              Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden
         Umstände                                                                       der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

         Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen       13.3     Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung
         bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen           13.3.1   Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung einer
         wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss               Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit
         erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu                     beruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung
         schließen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir            einer Frist von einem Monat in Textform kündigen.
         nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme
         Fragen im Sinne des Satzes 1 in Textform stellen.                              Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
                                                                                        auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
                                                                                                                                    Seite 19 von 26


              degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Service Line 0671 84003-0 | www.degenia.de

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         Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere            15.    Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
         Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch          15.1   Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei
         nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung               Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen
         angeben.                                                                     Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

         Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung    15.2   Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet
         Ihrer Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben.                                 worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem
                                                                                      Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in
         Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen                               Textform zugeht.
         Anzeigepflichtverletzung nicht berufen, wenn wir den nicht
         angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige          16.    Welches Gericht ist zuständig?
         kannten.                                                              16.1   Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt
                                                                                      sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem
         Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie                        unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
         nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht                 Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit
         angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,                      der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines
         geschlossen hätten.                                                          solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

13.3.2   Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag     16.2   Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem
         auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu                    Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem Gericht erhoben
         anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen                   werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
         Bedingungen       auf      unser     Verlangen       rückwirkend             solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig ist.
         Vertragsbestandteil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu
         vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden                   Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige
         Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.                                    Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung.

         Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform   17.    Welches Recht findet Anwendung?
         auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.             Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.

         Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats               18.    Änderung von Bedingungen und Beitrag
         schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände                     Werden die zwischen degenia und Chubb bzw. Barmenia
         anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der               allgemein vereinbarten Allgemeinen Unfallversicherungs-
         Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur                Bedingungen im Laufe der Versicherungsdauer zu Gunsten des
         Begründung unserer Erklärung angeben.                                        Versicherungsnehmers geändert, so gelten sie mit sofortiger
                                                                                      Wirkung auf diesen Vertrag.
         Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung
         der Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpassung berechtigt,
         Kenntnis erlangen.

         Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn
         wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit
         der Anzeige kannten.

         Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als
         10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
         angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines
         Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform
         kündigen.

13.4     Anfechtung
         Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung
         anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der
         Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der
         Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

14.      Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
         Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?
14.1     Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere
         Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in
         dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle
         gerichtet werden.

14.2     Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt,
         genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben
         ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns
         bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der
         Absendung des Briefes als zugegangen.

         Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Ihres Namens.


                                                                                                                                  Seite 20 von 26


              degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Service Line 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel
-sofern im Versicherungsvertrag vereinbart-

1. Progressive Invaliditätsstaffel bis 225 % der Grundversicherungssumme

Im Leistungsfall berechnet sich die Höhe der Invaliditätsleistung nach dem im Versicherungsschein vereinbarten Progressionsmodell. Der Invaliditätsgrad
wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 der Unfallversicherungs-Bedingungen ermittelt.

Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt:

Ergibt sich ein Invaliditätsgrad von

         bis zu 25 Prozent, erfolgt keine Erhöhung der Versicherungsleistung;

         25 bis 50 Prozent, wird jeder Prozentpunkt, der 25 übersteigt, verdoppelt;

         über 50 Prozent, wird zusätzlich jeder Prozentpunkt, der 50 übersteigt, verdreifacht.

Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im Einzelnen wie folgt aus:


    Unfallbed.        Leistung aus      Unfallbed.        Leistung aus       Unfallbed.        Leistung aus    Unfallbed.       Leistung aus
    Inv.-Grad           der Vers.       Inv.-Grad           der Vers.        Inv.-Grad           der Vers.     Inv.-Grad          der Vers.
                         Summe                               Summe                                Summe                            Summe
        von                auf              von               auf                von               auf            von               auf
        %                   %                %                 %                  %                 %              %                 %
        26                 27               45                 65                64                117             83               174
        27                 29               46                 67                65                120             84               177
        28                 31               47                 69                66                123             85               180
        29                 33               48                 71                67                126             86               183
        30                 35               49                 73                68                129             87               186
        31                 37               50                 75                69                132             88               189
        32                 39               51                 78                70                135             89               192
        33                 41               52                 81                71                138             90               195
        34                 43               53                 84                72                141             91               198
        35                 45               54                 87                73                144             92               201
        36                 47               55                 90                74                147             93               204
        37                 49               56                 93                75                150             94               207
        38                 51               57                 96                76                153             95               210
        39                 53               58                 99                77                156             96               213
        40                 55               59                102                78                159             97               216
        41                 57               60                105                79                162             98               219
        42                 59               61                108                80                165             99               222
        43                 61               62                111                81                168            100               225
        44                 63               63                114                82                171


                                                                                                                                          Seite 21 von 26


                    degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel
-sofern im Versicherungsvertrag vereinbart-

2. Progressive Invaliditätsstaffel bis 350 % der Grundversicherungssumme

Im Leistungsfall berechnet sich die Höhe der Invaliditätsleistung nach dem im Versicherungsschein vereinbarten Progressionsmodell. Der Invaliditätsgrad
wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 der Unfallversicherungs-Bedingungen ermittelt.

Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt:

Ergibt sich ein Invaliditätsgrad von

         bis zu 25 Prozent, erfolgt keine Erhöhung der Versicherungsleistung;

         25 bis 50 Prozent, wird jeder Prozentpunkt, der 25 übersteigt, verdreifacht;

         über 50 Prozent, wird zusätzlich jeder Prozentpunkt, der 50 übersteigt, verfünffacht.

Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im Einzelnen wie folgt aus:


    Unfallbed.        Leistung aus      Unfallbed.        Leistung aus       Unfallbed.        Leistung aus    Unfallbed.       Leistung aus
    Inv.-Grad           der Vers.       Inv.-Grad           der Vers.        Inv.-Grad           der Vers.     Inv.-Grad          der Vers.
                         Summe                               Summe                                Summe                            Summe
        von                auf              von               auf                von               auf            von               auf
        %                   %                %                 %                  %                 %              %                 %
        26                 28               45                 85                64                170             83               265
        27                 31               46                 88                65                175             84               270
        28                 34               47                 91                66                180             85               275
        29                 37               48                 94                67                185             86               280
        30                 40               49                 97                68                190             87               285
        31                 43               50                100                69                195             88               290
        32                 46               51                105                70                200             89               295
        33                 49               52                110                71                205             90               300
        34                 52               53                115                72                210             91               305
        35                 55               54                120                73                215             92               310
        36                 58               55                125                74                220             93               315
        37                 61               56                130                75                225             94               320
        38                 64               57                135                76                230             95               325
        39                 67               58                140                77                235             96               330
        40                 70               59                145                78                240             97               335
        41                 73               60                150                79                245             98               340
        42                 76               61                155                80                250             99               345
        43                 79               62                160                81                255            100               350
        44                 82               63                165                82                260


                                                                                                                                    Seite 22 von 26


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Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel
-sofern im Versicherungsvertrag vereinbart-

3. Progressive Invaliditätsstaffel bis 500 % der Grundversicherungssumme

Im Leistungsfall berechnet sich die Höhe der Invaliditätsleistung nach dem im Versicherungsschein vereinbarten Progressionsmodell. Der Invaliditätsgrad
wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 der Unfallversicherungs-Bedingungen ermittelt.

Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt:

Ergibt sich ein Invaliditätsgrad von

         bis zu 25 Prozent, erfolgt keine Erhöhung der Versicherungsleistung;

         25 bis 50 Prozent, wird jeder Prozentpunkt, der 25 übersteigt, verdreifacht;

         50 bis 75 Prozent, wird jeder Prozentpunkt, der 50 übersteigt, versechsfacht;

         über 75 Prozent, wir zusätzlich jeder Prozentpunkt, der 75 übersteigt, verzehnfacht

Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im Einzelnen wie folgt aus:


    Unfallbed.        Leistung aus      Unfallbed.        Leistung aus       Unfallbed.         Leistung aus   Unfallbed.       Leistung aus
    Inv.-Grad           der Vers.       Inv.-Grad           der Vers.        Inv.-Grad            der Vers.    Inv.-Grad          der Vers.
                         Summe                               Summe                                 Summe                           Summe
        von                auf              von               auf                von                auf           von               auf
        %                   %                %                 %                  %                  %             %                 %
        26                 28               45                 85                64                 184            83               330
        27                 31               46                 88                65                 190            84               340
        28                 34               47                 91                66                 196            85               350
        29                 37               48                 94                67                 202            86               360
        30                 40               49                 97                68                 208            87               370
        31                 43               50                100                69                 214            88               380
        32                 46               51                106                70                 220            89               390
        33                 49               52                112                71                 226            90               400
        34                 52               53                118                72                 232            91               410
        35                 55               54                124                73                 238            92               420
        36                 58               55                130                74                 244            93               430
        37                 61               56                136                75                 250            94               440
        38                 64               57                142                76                 260            95               450
        39                 67               58                148                77                 270            96               460
        40                 70               59                154                78                 280            97               470
        41                 73               60                160                79                 290            98               480
        42                 76               61                166                80                 300            99               490
        43                 79               62                172                81                 310           100               500
        44                 82               63                178                82                 320


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                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Service Line 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“
Innovationsklausel/Bedingungsverbesserungen                                Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht zu belehren:
Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk der                   Erhöht die degenia Versicherungsdienst AG die Beiträge, kann der
vereinbarten Produktlinie <classic premium oder optimum> ( dazu            Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der
gehören      <Allgemeine    Versicherungsbedingungen,      Besondere       Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des
Bedingungen, Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen,               Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, den Versicherungsvertrag
Zusatzbedingungen und Klauseln und die Leistungsbeschreibung zum           kündigen
Versicherungsschutz >) vom Versicherer für Neuverträge geändert, so gilt
das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen automatisch        Kein Nachteil gegenüber GDV-Musterbedingungen
auch für den bestehenden Vertrag:                                          Die Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen
                                                                           weichen ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den entsprechenden
      das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum                    Musterbedingungen ab, wie sie zum Stichtag 10/2010 vom
       zugrundeliegenden          Bedingungswerk        ausschließlich     Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
       Leistungsverbesserungen (das kann z.B. eine Erweiterung des         empfohlen werden.
       Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines Ausschlussgrundes
       oder einer Obliegenheit sein)                                       Mindeststandards Arbeitskreis Beratungsprozesse
 und                                                                       Wir garantieren Ihnen, dass unsere Bedingungen die Mindeststandards
                                                                           des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom Februar 2010 erfüllen.
      die       im       neuen       Bedingungswerk      enthaltenen
       Leistungsverbesserungen führen für Neuverträge im Vergleich zum     Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland
       bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der        Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung
       Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage.                    eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt
                                                                           werden.
Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab Beginn
der nächsten Versicherungsperiode Anwendung, die auf den Zeitpunkt         Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach
folgt, zu dem der Versicherer das neue Bedingungswerk für Neuverträge      ihrem Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der
verwendet.                                                                 Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung
                                                                           zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden
Werden die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen              Versicherungsperiode, wirksam wird.
ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne
Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger       Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat
Wirkung auch für diesen Vertrag.                                           nach ihrem Zugang wirksam.

Wechsel des Versicherers                                                   Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG
Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne
Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des            Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia
Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. Dies ist jedoch nur         genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen
möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und bei                        Versicherer durch.
gleichbleibendem Beitrag / gleichbleibendem Beitragssatz.                       Degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen,
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens              Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu
innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen. Der                  nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu
Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein                    gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen
außerordentliches Kündigungsrecht.                                               jeglicher Art (z.B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben.
                                                                                 Beiträge gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei
Beitragsanpassung                                                                degenia eingegangen sind.
In Erweiterung der Ziffer 11.8 UB ist die degenia Versicherungsdienst AG        Degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den
in Rücksprache mit dem Versicherer berechtigt, die vertraglich                   Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die
vereinbarten Beiträge für Versicherungsverträge mit gleichen                     Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären.
Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen, wenn die                 Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die
Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die                         Änderung aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine
Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf diese            Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber
Verträge, überschreiten. Die anerkannten Grundsätze der                          abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an
Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik sind                        die letzte der degenia bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei
anzuwenden.                                                                      Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch
                                                                                 entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des
Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten                 Versicherungsnehmers.
Versicherungsjahres in Kraft. Die degenia Versicherungsdienst AG teilt
dem Versicherungsnehmer die Anpassung der Beiträge spätestens einen
Monat vor Fälligkeit des Beitrages schriftlich mit.


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                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Service Line 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Merkblatt Datenverarbeitung
Vorbemerkung                                                                 3. Datenübermittlung an andere Versicherer
Versicherungsdienstleistungsunternehmen,                Versicherungen,      Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei
Versicherungsvermittler und an der Vermittlung, Betreuung, Verwaltung        Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem
und Schadenbearbeitung beteiligte Dritte können heute Ihre Aufgaben          Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die
nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen.      Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B.
Nur so lassen sich die Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und             frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über
wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der      gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte
Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die             oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern,
bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt             eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären
gegebenen       Daten    zu     Ihrer    Person    wird    durch    das      oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die                      schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu
Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine             bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.
andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt
hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn         Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen,
dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder          gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines
vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur       Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern.
Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist     Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und
und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige                Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des
Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder            Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag.
Nutzung überwiegt.
                                                                             4. Hinweis- und Informationssystem (HIS)
Einwilligungserklärung                                                       Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem
Unabhängig       von    dieser     im     Einzelfall   vorzunehmenden        der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS meldet der Versicherer –
Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für      ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie
die Datenverarbeitung ist in Ihrem Versicherungsvertrag eine                 Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und
Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt          daher einer näheren Prüfung bedürfen.
über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch –
außer in der Lebens- und Unfallversicherung - schon mit Ablehnung des        Betroffene Personen werden von der Übermittlung ihrer Daten an das HIS
Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf. Wird die              durch den Versicherer benachrichtigt. Sie haben das Recht, von informa
Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise abgelehnt,     IRFP GmbH Auskunft darüber zu erhalten, ob und mit welchen Daten sie
kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder         im System gespeichert sind. Darüber hinaus hat der Betroffene die
ganz bzw. teilweise abgelehnter Einwilligungserklärung kann eine             Möglichkeit zu überprüfen und ggf. nachzufragen, ob das HIS tatsächlich
Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen       nur von den Unternehmen genutzt wurde, mit denen er wegen eines
Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.                       Antrags oder eines Leistungsfalls in Verbindung stand.

Schweigepflichtentbindungserklärung                                          Die Kontaktdaten von informa IRFP GmbH sind:
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt,
einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des              informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-,              Rheinstr. 99
Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im          76532 Baden-Baden
Antrag auch eine Schweigepflicht-Entbindungsklausel enthalten.
Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die           Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter
Datenverarbeitung und -nutzung nennen.                                       www.informa-irfp.de.

1. Datenspeicherung                                                          - Komposit -
Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind.        (Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Transportversicherung)
Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden       An das HIS meldet der Versicherer                  - ebenso wie andere
zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer,                  Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die
Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung              auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren
sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten,         z. B. eines     Prüfung bedürfen.
Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt
(Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben      Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann
zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt        eine Person oder eine Sache, z.B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur
ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer               Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden
Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer         oder z.B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu
Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten).                   bringen ist.

2. Datenübermittlung an den Rückversicherer                                  Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf       schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon
einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb             einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund meldet der
geben Versicherer in vielen Fällen einen Teil der Risiken an                 Versicherer Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben,
Rückversicherer ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls                gestohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne
entsprechende versicherungstechnische Angaben von dem Versicherer,           Reparaturnachweis. Immobilien meldet der Versicherer an das HIS, wenn
wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und          er eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellt. Sollte der
des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien.   Versicherer Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden,
Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung                werden Sie in jedem Fall über die Meldung von dem Versicherer
mitwirken, werden Ihnen auch die dafür entsprechenden Unterlagen zur         benachrichtigt.
Verfügung gestellt.
In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer
Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.

                                                                                                                               Seite 25 von 26


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Service Line 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages     Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen
oder Regulierung eines Schadens, richten wir oder der Versicherer            Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das
Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die      Gesetz auch hier von "Datenübermittlung", bei der die Vorschriften des
Ergebnisse der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis          Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische
durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von        Daten - wie z. B. Gesundheitsdaten – bleiben dagegen unter
den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch     ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Für alle
diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des               zugriffsberechtigten Mitarbeiter gelten die Pflichten bei der Einhaltung
Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir         des Datenschutzes und Schweigepflicht.
oder der Versicherer Anfragen anderer Versicherer in einem späteren
Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall          6. Betreuung durch Versicherungsvermittler
geben müssen.                                                                In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen
                                                                             Dienstleistungsangebots werden Sie durch Ihren Versicherungsvermittler
- Rechtsschutz -                                                             betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen
An das HIS meldet der Versicherer - ebenso wie andere                        Finanzdienstleistungen berät. Vermittler in diesem Sinne sind neben
Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken. Verträge werden                  Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften und Pools, die der
gemeldet, wenn ungewöhnlich häufig Rechtsschutzfälle gemeldet                Vermittler nutzt.
werden.
                                                                             Um diese Aufgabe ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der
Sollte der Versicherer Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber         Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung
benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines           notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten,
Versicherungsvertrages richten wir oder der Versicherer Anfragen zur         z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und
Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen.           des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von
Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es       Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen
sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten          Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und
Grund der Meldung benötigen.                                                 Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von
                                                                             Vertragsanpassungen können an den zuständigen Vermittler auch
Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages     Gesundheitsdaten übermittelt werden.
richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und
speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf        Die Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen
risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen             Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden.
zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung                 Auch werden sie von den jeweiligen Gesellschaften über Änderungen der
benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag                  kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und
beantragen, können wir oder der Versicherer Anfragen an das HIS stellen.     vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine
                                                                             besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und
In diesem Fall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein,   Datengeheimnis) zu beachten.
genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an
das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir     Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet
oder der Versicherer, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls      seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z. B. durch Kündigung des
relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir oder der Versicherer       Vermittlervertrages oder bei Pensionierung), regelt das Unternehmen
Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsantrag               Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.
beantworten und daher Auskunft geben müssen. Werden im
Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei anderen                7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, erfolgt dies nur mit Ihrem            Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem
ausdrücklichen Einverständnis oder - soweit zulässig - auf gesetzlicher      eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter
Grundlage.                                                                   bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder
                                                                             Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten.
5. Datenverarbeitung in und außerhalb des Unternehmens
Einzelne   Versicherungsbranchen     (z.   B.   Lebens-,     Kranken-,       Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie
Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite und       sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres
Bausparen, werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen                 Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft,
betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz               Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer
anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in                       gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.
Unternehmensgruppen zusammen.
                                                                             8. Datenübermittlung zwecks Bonitätsprüfung
Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert,            Der Versicherer wird berechtigt zum Zwecke des Vertragsabschlusses und
beispielsweise die Datenverarbeitung, das Inkasso, die interne Revision,     bei Bedarf im Verlauf der aktiven Geschäftsbeziehung zu Zwecken der
die Rechtsabteilung, der Vertrieb und der Datenschutz. So wird z. B. Ihre    Vertragsverwaltung und -abwicklung (z. B. Schadensfall) Informationen zu
Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Ihre Verträge mit              Ihrem Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis
verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; auch Ihre                  mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von
Versicherungsnummer, die Art der Verträge und das versicherte Risiko         Anschriftendaten Dritter zu beziehen und zu nutzen.
bzw. die Versicherungssumme, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und
Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und                 Die Berechtigung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen
Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt und          werden. Außerdem besteht ein Auskunftsrecht bei dem Versicherer zu
sind von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann        den über den Versicherungsnehmer gespeicherten Daten, deren
u. a. eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen         Herkunft, Empfänger und Zweck der Speicherung.
Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch
Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt
verbucht werden.


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