# Janitos Balance: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-unfall-janitos-balance.php
- Rechtlicher Träger: Janitos Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-unfall-janitos-balance.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung, Balance (210001)](https://secure.janitos.de/media/downloads/bedingungen/210001.pdf), Fassung Stand 01.04.2021, Bedingungsnummer 210001

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Grundsumme für Invalidität (dauernde Beeinträchtigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. | ZB 2.1.1.2 b), Seite 8 |
| Geltungsbereich (weltweit, rund um die Uhr, Beruf und Freizeit) | ja | Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle auf der ganzen Welt. | ZB 1.2, Seite 7 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (AUB) | ja | Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, wird der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedingungen regulieren. | AB 9, Seite 6 |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | ja | Wir garantieren, dass die Leistungsinhalte dieses Vertrages, die Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Stand 28.09.2015) voll erfüllen. | AB 10, Seite 6 |
| Besserstellungsgarantie (bessere Bedingungen anderer Anbieter gelten mit) | nicht geregelt |  |  |
| Vorversicherergarantie (Leistung mindestens wie im Vorvertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbare Personen (keine Ausnahme für Pflegebedürftige oder schwer Erkrankte) | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Arms | ja | Arm 70 75 100 75 100 100 70 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk | ja | Hand 60 75 100 75 100 100 70 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Daumen | ja | Daumen 25 30 60 30 100 60 30 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Zeigefinger und andere Finger | ja | Zeigefinger 10 20 60 20 100 60 20 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Bein über der Mitte des Oberschenkels | ja | Bein über der Mitte des | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Bein bis unterhalb des Knies | ja | Bein bis unterhalb des Knies 60 75 75 75 75 100 70 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Fuß im Fußgelenk | ja | Fuß 45 50 50 50 50 100 70 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Auge (Verlust der Sehfähigkeit) | ja | ein Auge 50 60 60 80 80 80 70 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr | ja | Gehör eines Ohres 35 50 50 80 80 80 70 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Geruchssinn | ja | Geruchssinn 15 20 20 25 25 25 25 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Geschmackssinn | ja | Geschmackssinn 15 20 20 25 25 25 25 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Stimme (Verlust der Sprechfähigkeit) | ja | Stimme 60 100 100 100 100 100 100 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: innere Organe (Niere, Milz, Lunge) | ja | eine Niere 25 25 25 25 25 25 25 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Progression 225 Prozent | ja | a) Progressionsmodell 225 der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird zweifach entschädigt. | ZB 2.1.1.4 a), Seite 8 |
| Progression 350 Prozent | ja | b) Progressionsmodell 350 der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt. | ZB 2.1.1.4 b), Seite 8 |
| Progression 500 Prozent | ja | c) Progressionsmodell 500 der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt. | ZB 2.1.1.4 c), Seite 9 |
| Progression 1000 Prozent | ja | e) Progressionsmodell 1000 der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt. | ZB 2.1.1.4 e), Seite 9 |
| Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen: Kürzung erst ab einem Mitwirkungsanteil von | ja | Im Falle einer unfallbedingten Invalidität wird Janitos den Prozentsatz des Invaliditätsgrades jedoch nur dann entsprechend dem Mitwirkungsanteil der Krankheit oder des Gebrechens mindern, wenn der Mitwirkungsanteil 75 Prozent oder mehr beträgt oder | ZB 3, Seite 13 |
| Frist für den Eintritt der Invalidität nach dem Unfall | ja | Die Invalidität muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein. | ZB 2.1.1.1 b), Seite 8 |
| Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität | ja | Die Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall | ZB 2.1.1.1 c), Seite 8 |
| Frist für die Geltendmachung der Invalidität beim Versicherer | ja | Die Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall von Ihnen bei uns geltend gemacht werden. | ZB 2.1.1.1 d), Seite 8 |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, bei Kindern) | ja | Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. | ZB 12 e), Seite 20 |
| Vorinvalidität: Abzug einer bereits bestehenden Beeinträchtigung | ja | Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt | ZB 2.1.1.2 f), Seite 8 |
| Vorschuss auf die Invaliditätsleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse. | ZB 12 d), Seite 21 |
| Mindestinvaliditätsgrad, unter dem nichts gezahlt wird (Abzugsfranchise) | keine | Im Grundmodell entspricht die Kapitalleistung dem durch den Grad der Invalidität bezeichneten Prozentsatz der Invaliditätssumme. | ZB 2.1.1.4, Seite 8 |
| Unfall durch Eigenbewegung (ohne äußere Einwirkung) | ja | Als Unfall gelten darüber hinaus Gesundheitsschäden am gesamten Körper, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen verursacht wurden. | ZB 1.4, Seite 7 |
| Erhöhte Kraftanstrengung (Verrenkung, Zerrung, Zerreißung) | ja | Als Unfall gelten darüber hinaus Gesundheitsschäden am gesamten Körper, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen verursacht wurden. | ZB 1.4, Seite 7 |
| Zeckenbiss (FSME, Borreliose) | ja, bis zur Versicherungssumme | Dazu zählen insbesondere auch Infektionen durch Insektenstiche und -bisse oder durch sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen (z. B. Borreliose, FSME oder Malaria) | ZB 1.6, Seite 7 |
| Insektenstich und Tierbiss (auch allergische Reaktion) | ja, bis zur Versicherungssumme | Gesundheitsschäden durch allergische Reaktionen, die infolge von Unfallverletzungen verursacht wurden. | ZB 1.5 h), Seite 7 |
| Infektionen durch Unfallverletzung und Infektionskrankheiten mit Unfallbezug | ja, bis zur Versicherungssumme | Infektionen und Infektionskrankheiten, die durch einen Unfall gemäß Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen entstanden sind. | ZB 1.6 b), Seite 7 |
| Lebensmittelvergiftung und Vergiftung durch Einnahme von Stoffen | ja, bis zur Versicherungssumme | Gesundheitsschäden infolge der Aufnahme von Nahrung oder sonstiger Stoffe durch den Schlund. | ZB 1.5 i), Seite 7 |
| Tod und Schäden durch Ertrinken oder Ersticken unter Wasser | ja | der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser. | ZB 1.5 k), Seite 7 |
| Erfrierungen | ja | Gesundheitsschäden infolge von Erfrierungen sowie der Erfrierungstod. | ZB 1.5 j), Seite 7 |
| Sonnenstich, Hitzschlag, Sonnenbrand | ja | das Erleiden eines Sonnenbrandes oder eines Sonnenstichs. | ZB 1.5 d), Seite 7 |
| Plötzliches Einatmen von Gasen und Dämpfen | ja | wenn die versicherte Person den schädlichen Stoffen oder Einwirkungen durch unabwendbare Umstände über einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen ausgesetzt war. | ZB 1.5 c), Seite 7 |
| Bandscheibenvorfall durch Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Nicht versichert sind Gesundheitsschäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis gemäß Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen die überwiegende Ursache ist. | ZB 4.7, Seite 14 |
| Bauchwand- und Unterleibsbrüche | ja, bis zur Versicherungssumme | Als Unfall gelten darüber hinaus Gesundheitsschäden am gesamten Körper, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen verursacht wurden. | ZB 1.4, Seite 7 |
| Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallursache oder Unfallfolge | ja, bis zur Versicherungssumme | Gesundheitsschäden durch Herzinfarkt und Schlaganfall, wenn diese innerhalb von 60 Minuten nach einem Unfall eintreten. | ZB 1.5 g), Seite 7 |
| Psychische Reaktionen nach einem Unfall (posttraumatische Belastungsstörung) | nein | Nicht versichert sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen. | ZB 4.9, Seite 15 |
| Bewusstseinsstörungen und Unfälle unter Alkohol oder Medikamenten (Promillegrenze) | ja | Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums. Beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahrzeugen jedoch nur, sofern der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt 1,6 Promille nicht übersteigt. | ZB 4.1 c), Seite 14 |
| Epileptische und andere Krampfanfälle als Unfallursache | ja | Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge epileptischer Anfälle oder sonstiger Krampfanfälle. | ZB 4.1 e), Seite 14 |
| Kinderkrankheiten mit dauernder Beeinträchtigung (Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps | ZB 1.6 a), Seite 7 |
| Impfschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Darüber hinaus besteht ab dem 01.12.2020 | ZB 4.8 a), Seite 15 |
| Unfallrente (monatlich, ab welchem Invaliditätsgrad) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Voraussetzung für die Leistung einer Unfall-Rente gilt als erfüllt, wenn infolge eines Unfalles ein gemäß Ziffer 2.1.1. der Zusatzbedingungen ermittelter, dauerhafter Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent eingetreten ist. | ZB 2.1.2.1, Seite 9 |
| Übergangsleistung bei starker Beeinträchtigung über Monate | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld | ja, bis zur Versicherungssumme | Das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, mindestens jedoch für 3 Tage | ZB 2.1.4.1, Seite 10 |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Unfall-Genesungsgeld wird in gleicher Höhe wie die vereinbarte Versicherungssumme für das Unfall-Krankenhaustagegeld gezahlt. | ZB 2.1.5.2, Seite 10 |
| Leistung bei Unfalltod | ja, bis zur Versicherungssumme | Die vereinbarte Unfall-Todesfallleistung wird gezahlt, sofern die versicherte Person infolge eines Unfalles innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall verstirbt. | ZB 2.1.6.1, Seite 10 |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen (Querschnitt, Amputation, Hirnschaden) | ja, bis 15.000 € | Wir zahlen bei Eintritt einer der unter a) bis f) genannten schweren Unfallverletzungen eine Sofortleistung in Höhe von 15.000 Euro, maximal jedoch die versicherte Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progression). | ZB 2.2.14, Seite 13 |
| Leistung bei Knochenbrüchen (auch ohne Invalidität) | nicht geregelt |  |  |
| Such-, Bergungs- und Rettungskosten (auch Hubschrauber, Rücktransport) | ja, bis 100.000 € | Der Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie Mehraufwendungen ist auf insgesamt 100.000 Euro begrenzt. | ZB 2.2.1 c), Seite 10 |
| Kosmetische Operationen nach einem Unfall (auch Zahnersatz) | ja, bis 75.000 € | Der Kostenersatz für kosmetische Operationen und Zahnersatz ist auf insgesamt 75.000 Euro begrenzt. | ZB 2.2.5.1 d), Seite 11 |
| Kurkosten und Rehabilitationsmaßnahmen | ja, bis 30.000 € | Der Kostenersatz für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ist auf insgesamt 30.000 Euro begrenzt. | ZB 2.2.8 d), Seite 12 |
| Reha-Management (Begleitung durch einen Rehabilitationsdienst) | ja | Im Rahmen des Rehabilitationsmanagements organisieren und koordinieren wir auf Ihren Wunsch die notwendigen Heil- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie die berufliche Wiedereingliederung nach einem Unfall. | ZB 2.2.7.1 b), Seite 12 |
| Rooming-in (Unterbringung eines Elternteils beim Kind im Krankenhaus) | ja, bis 1.000 € | übernehmen wir einen pauschalen Kostenzuschuss in Höhe von 50 Euro je Übernachtung eines Erziehungsberechtigten im Krankenhaus (Rooming-in). | ZB 2.2.12.5, Seite 13 |
| Motorsport: Rennen, Training, Fahrsicherheitstraining mitversichert | nein | Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges während der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. | ZB 4.5, Seite 14 |
| Luftfahrt: Fluggast, Privatpilot, Gleitschirm, Fallschirm mitversichert | ja | im Rahmen einer Tätigkeit als Raum- oder Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird. | ZB 4.4 a), Seite 14 |
| Kriegsereignisse und innere Unruhen: passives Kriegsrisiko im Ausland | ja | mindestens jedoch bis 21 Tage nach Kriegsausbruch oder dem Beginn der Feindseligkeiten. | ZB 4.3 a), Seite 14 |
| Kernenergie und Strahlen: Umfang des Ausschlusses (Heilbehandlung mitversichert) | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Strahlenschäden, soweit diese in Zusammenhang mit Kernenergie stehen. | ZB 4.6, Seite 14 |
| Tauchen: tauchtypische Gesundheitsschäden (Caissonkrankheit, Trommelfell) mitversichert | ja | tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen. | ZB 1.5 l), Seite 7 |
| Wassersport: Segeln, Regatten, Hochseetörns ohne Ausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Gefahrenerhöhung bei Berufswechsel (Wechsel der Gefahrengruppe, Meldefrist) | ja | Wird der Wechsel in eine Berufstätigkeit mit höherem Unfallrisiko nicht innerhalb von 30 Tagen angezeigt, bleibt der Versicherungsschutz zwar vollumfänglich bestehen | AB 7.3 c), Seite 6 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | ja | Werden Sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages arbeitslos, befreien wir Sie auf Ihren Wunsch von der Prämienzahlungspflicht (Prämienbefreiung). | ZB 6, Seite 15 |
| Nachversicherungsgarantie (Summe erhöhen ohne Gesundheitsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (auch Kündigung nach einem Unfall) | ja | Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. | AB 1.3 a), Seite 3 |
| Obliegenheiten nach einem Unfall (Meldefrist, Arzt, Kosten ärztlicher Gutachten) | ja | Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. | ZB 10 a), Seite 20 |
| Capital por fallecimiento (Todesfallkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente nach Baremo (Tabelle im Werk, Bezug zum gesetzlichen Baremo) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos de sepelio (Bestattungskosten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. | ZB 2.2.4, Seite 11 |
| Asistencia sanitaria (Heilkosten, freie Arztwahl oder Vertragskliniken) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung, Balance (210001)

```text
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Vers


       Janitos
       Unfallversicherung
       Produktlinie Balance
       Versicherungsbedingungen und Informationen
       Stand: 01.04.2021 | Bedingungsnummer: 210001

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                  Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung
                                             (Stand 01.04.2021)


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Unfälle passieren im Haushalt, im Beruf und in der Freizeit. Dann hilft Ihre Unfallversicherung. Egal, wo
und wann sich der Unfall ereignet.

Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und - wenn
mit Ihnen vereinbart - weitere Bedingungen. Zusammen mit dem Antrag und dem Versicherungsschein
legen diese den Inhalt Ihrer Unfallversicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente.

Bitte lesen Sie die AUB daher vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. So
können Sie auch später, besonders nach einem Unfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen.

Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit Ihnen
das weitere Vorgehen.

Auch wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht ver-
ständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erklären wir bestimmte
Fachbegriffe oder erläutern sie durch Beispiele. Wenn wir Beispiele verwenden, sind diese nicht abschlie-
ßend.

Ihre Unfallversicherung


Wer ist wer?

• Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.
• Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. Das können Sie
selbst und andere Personen sein.


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                         Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung
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Die Versicherungsdauer                                                         8. Planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie (Dynamik)
1. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?                                    9. Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen
                                                                               10. Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen des Arbeitskreises
Die Versicherungsprämie                                                            Beratungsprozesse
2. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?                             11. Versicherungsschutz bei Versichererwechsel
3. Prämienanpassungsklausel                                                    12. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
Weitere Bestimmungen                                                           13. Welches Gericht ist zuständig?
4. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen         14. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung
   zueinander?                                                                     Ihrer Anschrift?
5. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?                            15. Sanktionsklausel
6. Altersumstellungen                                                          16. Welches Recht findet Anwendung?
7. Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufstätigkeit oder
   Beschäftigung beachten?


                                                                               1.4. Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.
                                                                                    Einsätzen
Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein.
                                                                               Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft,
Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.         sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet,
                                                                               die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den Ländern
                                                                               China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder
Die Versicherungsdauer                                                         USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre
                                                                               Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
1.   Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
                                                                               1.5. Versicherungsjahr
1.1. Beginn des Versicherungsschutzes                                          Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf
                                                                               Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange-            Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die
gebenen Zeitpunkt, wenn Sie die erste Prämie unverzüglich nach Fällig-         folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind
keit im Sinne von Ziffer 2.3 der Allgemeinen Bedingungen zahlen.               jeweils ganze Jahre.

1.2. Dauer und Ende des Vertrages
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge-           Die Versicherungsprämie
schlossen.
a)   Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich         2.   Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beach-
     der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätes-
     tens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres             ten?
     eine Kündigung zugegangen ist.                                            Was geschieht, wenn Sie eine Prämie nicht rechtzeitig zahlen?
b)   Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der
     Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen            2.1. Prämienzahlung
     Zeitpunkt.                                                                Die Prämien können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-,
c)   Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den           Halbjahres- oder Jahresprämien entrichtet werden. Die Versicherungspe-
     Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf fol-        riode umfasst bei Monatsprämien einen Monat, bei Vierteljahresprämien
     genden Jahres kündigen; die Kündigung muss uns spätestens drei            ein Vierteljahr, bei Halbjahresprämien ein Halbjahr und bei Jahresprämien
     Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zuge-            ein Jahr.
     gangen sein.
d)   Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder einzel-         2.2. Versicherungssteuer
     ne Leistungsarten beschränkt werden.                                      Die in Rechnung gestellte Prämie enthält die Versicherungssteuer, die Sie
                                                                               in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.
1.3. Kündigung nach Versicherungsfall
a)   Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn             2.3. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung der ersten
     wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leis-             oder einmaligen Prämie
     tung erhoben haben. Die Kündigung kann auf die betroffene versi-
                                                                               2.3.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
     cherte Person oder die betroffene Leistungsart beschränkt werden.
                                                                               Die erste Prämie wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach
b)   Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach
                                                                               Zugang des Versicherungsscheins fällig.
     Leistung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagerücknah-
     me, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform      2.3.2. Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
     zugegangen sein.
                                                                               Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, sondern zu
c)   Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei            einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab
     uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu           diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder
     jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Versi-         durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts-
     cherungsjahres, wirksam wird.                                             folge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen,
d)   Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei           dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
     Ihnen wirksam.
                                                                               2.3.3. Rücktritt
                                                                               Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, können wir
                                                                               vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht gezahlt ist. Wir kön-


                                                                         2 von 5

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                                     Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung

nen nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung              Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die durch den einzelnen
nicht zu vertreten haben.                                                           Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund
                                                                                    und Höhe der Versicherungsleistungen.
2.4. Zahlung und die Folgen verspäteter Zahlung der                            c)   Sofern die Berechnung nach Ziffer 3 b) eine Veränderung von
     Folgeprämie                                                                    mindestens 20 Prozent ergibt, ist der Versicherer im Falle einer
                                                                                    Steigerung berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, den
2.4.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung                                   Prämiensatz für die bestehenden Verträge ab dem 01.07. zur jewei-
Die Folgeprämien werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.               ligen Hauptfälligkeit des Vertrages anzupassen.

2.4.2. Verzug                                                                  d)   Senkungen des Prämiensatzes gelten ohne besondere Mitteilung ab
                                                                                    dem 01.07. zur jeweiligen Hauptfälligkeit des Vertrages, die auf den
a)   Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne              Abschluss der Überprüfung folgt.
     Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung
     nicht zu vertreten haben.                                                 e)   Beträgt die Erhöhung oder Verminderung des Durchschnitts der
                                                                                    Schadenzahlungen nach Ziffer 3 b) weniger als 20 Prozent, besteht
b)   Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern              kein Anpassungsrecht und auch keine Anpassungsverpflichtung.
     und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.
     Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen      f)   Der neue Prämiensatz darf nicht höher sein als der Prämiensatz für
     Beträge der Prämie sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen bezif-             den gleichen Versicherungsschutz im Neugeschäft.
     fern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den Ziffern 2.4.3 und
     2.4.4 der Allgemeinen Bedingungen mit dem Fristablauf verbunden
     sind.                                                                     Weitere Bestimmungen
c)   Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen
     Schadens zu verlangen.                                                    4.   Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag
2.4.3. Kein Versicherungsschutz                                                     beteiligten Personen zueinander?
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug,      a)   Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem ande-
besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz,               ren zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der Rechte
wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b) der Allgemei-            aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern Ihnen zu.
nen Bedingungen darauf hingewiesen wurden.                                          Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Oblie-
                                                                                    genheiten verantwortlich.
2.4.4. Kündigung
                                                                               b)   Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfol-
a)   Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in              ger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
     Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündi-
                                                                               c)   Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere
     gen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b)
                                                                                    Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
     der Allgemeinen Bedingungen darauf hingewiesen haben.
b)   Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats
                                                                               5.   Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
     die angemahnte Prämie, besteht der Vertrag fort. Für Versiche-
     rungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zah-
     lung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.           5.1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über
                                                                                    gefahrerhebliche Umstände
2.5. Rechtzeitigkeit        der     Zahlung         bei    Lastschrift-        a)   Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen
     ermächtigung                                                                   bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir
                                                                                    Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheb-
a)   Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt die
                                                                                    lich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie
     Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie zu dem Fälligkeitstag ein-
                                                                                    sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Ver-
     gezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht
                                                                                    tragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne
     widersprechen.
                                                                                    des Satzes 1 in Textform stellen. Gefahrerheblich sind die Umstän-
b)   Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden von uns nicht einge-            de, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben,
     zogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie             den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschlie-
     unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsauf-                 ßen.
     forderung erfolgt.
                                                                               b)   Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen für
c)   Kann die fällige Prämie nicht eingezogen werden, weil Sie die                  die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerhebli-
     Einzugsermächtigung widerrufen haben, oder haben Sie aus ande-                 chen Umstände und die Beantwortung der an sie gestellten Fragen
     ren Gründen zu vertreten, dass die Prämie wiederholt nicht eingezo-            verantwortlich.
     gen werden kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des
                                                                               c)   Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser
     Lastschriftverfahrens zu verlangen. Sie sind zur Übermittlung der
                                                                                    den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln las-
     Prämie erst verpflichtet, wenn Sie von uns hierzu in Textform aufge-
                                                                                    sen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig
     fordert worden sind.
                                                                                    verschwiegen.

2.6. Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
                                                                               5.2. Rücktritt
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht etwas
anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil der Prämie, die dem            5.2.1. Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts
Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.                 a)   Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen
                                                                                    Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzu-
3.   Prämienanpassungsklausel                                                       treten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in
a)   Der Versicherer ist jährlich zum 01.04., erstmalig zum 01.04.2022,             Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen
     berechtigt und verpflichtet, die Prämiensätze für bestehende Versi-            haben.
     cherungsverträge zu überprüfen und der Schadenentwicklung anzu-           b)   Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schriftlich
     passen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von                geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die
     Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung                 wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir
     (Zahlung der Versicherungsprämie) wieder herzustellen. Dabei hat               auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklä-
     der Versicherer die anerkannten Grundsätze der Versicherungsma-                rung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von
     thematik und Versicherungstechnik zu berücksichtigen.                          der Verletzung der Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht begrün-
b)   Der Versicherer ermittelt hierfür, um welchen Prozentsatz sich in den          det, Kenntnis erlangen.
     vergangenen drei Kalenderjahren das Verhältnis aus den Schaden-           c)   Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.
     zahlungen zu den Nettoprämieneinnahmen (Prämie ohne Steueran-
     teile) gegenüber dem kalkuliertem Verhältnis aus Schadenzahlun-
     gen und den Nettoprämieneinnahmen erhöht oder vermindert hat.


                                                                         3 von 5

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                                      Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung

5.2.2. Ausschluss des Rücktrittsrechts                                        6.   Altersumstellungen
a)   Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir
     den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An-       6.1. Anpassung der Prämien
     zeige kannten.
                                                                              a)   Wir führen in folgenden Altersgruppen eine automatische Anpas-
b)   Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder            sung der Prämie durch. Beim Wechsel in eine andere Altersgruppe
     Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder              gelten die zum Zeitpunkt des Wechsels gültigen Tarifprämien für die
     vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.                               jeweilige Altersgruppe. Die Versicherungssummen bleiben dabei un-
c)   Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzei-           verändert.
     gepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag       b)   Die Anpassung erfolgt zum Ende des Versicherungsjahres, in dem
     auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu                die versicherte Person das Alter der darauffolgenden Altersgruppe
     anderen Bedingungen, geschlossen hätten.                                      erreicht.

5.2.3. Folgen des Rücktritts                                                  c)   Die Janitos Unfallversicherung sieht folgende Altersgruppen vor:
                                                                                   –    Kinder von 0 bis einschließlich 14 Jahre
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
                                                                                   –    Erwachsene von 15 bis einschließlich 67 Jahre
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den             –    Senioren ab 68 Jahre
Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der
                                                                              d)   Als Alter gilt die Differenz zwischen dem Geburtsjahr der versicher-
unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des
                                                                                   ten Person und dem Jahr der Prämienanpassung.
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leis-
tung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungs-     e)   Zum Anpassungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über
schutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.                      die für die neue Altersgruppe gültigen Prämien.
Uns steht der Teil der Prämie zu, der der bis zum Wirksamwerden der
                                                                              6.2. Wahlrecht
Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
                                                                              Wünschen Sie keine automatische Prämienanpassung bei gleich-
5.3. Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung                            bleibender Versicherungssumme, können Sie innerhalb von 6 Wochen
                                                                              nach unserer schriftlichen Mitteilung über die Anpassung eine alternative
5.3.1. Kündigung                                                              Weiterführung des Vertrags vereinbaren. Hierzu stehen Ihnen die beiden
                                                                              folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
a)   Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung einer
     Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit be-      a)   Bei planmäßiger Erhöhung der Prämie kann alternativ eine Vermin-
     ruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer             derung der Versicherungssumme vereinbart werden.
     Frist von einem Monat in Schriftform kündigen. Dies gilt nur, wenn       b)   Bei planmäßiger Verringerung der Prämie kann alternativ eine
     wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer          Erhöhung der Versicherungssumme vereinbart werden.
     Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
     Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklä-        6.3. Außerordentliches Kündigungsrecht nach Vertrags-
     rung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich          umstellung
     weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die
                                                                              Wünschen Sie weder die automatische noch eine individuelle Umstellung
     Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Ihrer
                                                                              des Unfallversicherungsschutzes, können Sie den Vertrag innerhalb eines
     Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben.
                                                                              Monats nach Zugang unserer Mitteilung über den Umfang und Ausgestal-
b)   Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepflicht-           tung der Umstellung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeit-
     verletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrum-       punkt des Wirksamwerdens der Umstellung, kündigen.
     stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
                                                                              Wir werden Sie in dem Nachtrag zum Versicherungsschein nochmals auf
c)   Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachwei-           das Kündigungsrecht hinweisen.
     sen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
     Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hät-
                                                                              7.   Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufs-
     ten.
                                                                                   tätigkeit oder Beschäftigung beachten?
5.3.2. Rückwirkende Vertragsanpassung
a)   Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag        7.1. Einstufung anhand der Gefahrengruppen
     auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen        Die Höhe der Versicherungssummen bzw. der Prämie hängt maßgeblich
     Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen           von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung und dem Alter der versi-
     auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die       cherten Person ab. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder der Beschäfti-
     Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingun-       gung der versicherten Person müssen Sie uns daher unverzüglich anzei-
     gen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.           gen.
     Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
     auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.         Grundlage für die Einstufung der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung
                                                                              anhand des Unfallrisikos und damit auch der Bemessung der Versiche-
b)   Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats schrift-         rungssummen und Prämien ist unser geltendes Gefahrengruppenver-
     lich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf         zeichnis. Im Rahmen unseres Tarifes unterscheiden wir folgende Gefah-
     die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen       rengruppen:
     wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer
     Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, mit dem wir      Gefahrengruppe A: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen
     von der Verletzung der Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpas-        zuzuordnen die einer verwaltenden / beratenden Tätigkeit nachgehen.
     sung berechtigt, Kenntnis erlangen.                                      Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Bankkaufleute, Buchhal-
                                                                              ter, Datentypisten, Handelsvertreter, Pädagogen, Produktmanager, Rich-
c)   Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir        ter, Sachbearbeiter, Tagesmütter, Verkäufer, Versicherungsfachleute oder
     den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An-       Wirtschaftswissenschaftler.
     zeige kannten.
                                                                              Gefahrengruppe B: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen
d)   Erhöht sich durch die Vertragsanpassung die Prämie um mehr als           zuzuordnen die einer körperlichen / handwerklichen Tätigkeit nachgehen.
     10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht        Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Gärtner, Drucker, Schlos-
     angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines          ser, Bäcker, Köche, Gastwirte, Techniker, Elektriker, Gastronomen,
     Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform kündi-        Hausmeister oder Sportlehrer.
     gen.
                                                                              Gefahrengruppe C: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen
                                                                              zuzuordnen die in Ihrem Beruf einer besonders risikoreichen Tätigkeit
5.4. Anfechtung
                                                                              nachgehen. Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Dachdecker,
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten,             Feuerwehrleute, Jäger, Landwirte, Maurer, Polizist, Soldaten, Tischler.
bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil der Prämie zu,
                                                                              Bei den unter den Gefahrengruppen aufgezählten Berufen handelt es sich
der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen
                                                                              jeweils nur um eine beispielhafte Aufzählung, die keinen Anspruch auf
Vertragszeit entspricht.
                                                                              Vollständigkeit erhebt. Der Abruf des vollständigen Gefahrengruppenver-


                                                                        4 von 5

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                                      Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung

zeichnisses ist im Internet über www.janitos.de möglich. Gerne übersen-        9.   Leistungsgarantie gegenüber den GDV-
den wir es Ihnen auch auf Nachfrage per Mail oder auf dem Postweg.
                                                                                    Musterbedingungen
7.2. Wechsel in einen Beruf mit niedrigerem Unfallrisiko                       Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen für die Janitos
                                                                               Unfallversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den
a)   Errechnen sich beim Wechsel der versicherten Person in eine
                                                                               durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohle-
     Berufstätigkeit mit niedrigerem Unfallrisiko bei gleich bleibender
                                                                               nen Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, wird der
     Prämie höhere Versicherungssummen, so gelten diese, sobald wir
                                                                               Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedin-
     Kenntnis von der Änderung erlangen, spätestens jedoch nach Ablauf
                                                                               gungen regulieren.
     von 30 Tagen ab der Änderung. Grundlage der Berechnung bildet
     der zum Zeitpunkt der Änderung gültige Tarif.
                                                                               10. Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen
b)   Sofern gewünscht, führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen
     Versicherungssummen bei entsprechend verminderter Prämie wei-
                                                                                   des Arbeitskreises Beratungsprozesse
     ter, sobald uns eine entsprechende Erklärung von Ihnen zugeht.            Wir garantieren, dass die Leistungsinhalte dieses Vertrages, die Empfeh-
c)   Die neu errechneten Versicherungssummen bzw. Prämien gelten               lungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Stand 28.09.2015) voll
     sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.               erfüllen.


7.3. Wechsel in einen Beruf mit höherem Unfallrisiko                           11. Versicherungsschutz bei Versichererwechsel
a)   Errechnet sich beim Wechsel der versicherten Person in eine Be-           Tritt nach einem Wechsel des Unfallversicherers ein Unfall ein, dessen
     rufstätigkeit mit höherem Unfallrisiko bei gleich bleibenden Versiche-    genauen Zeitpunkt des Unfallereignisses der Versicherungsnehmer auch
     rungssummen eine höhere Prämie, so gilt diese nach Ablauf von 30          durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so tritt die Janitos Versiche-
     Tagen ab der Änderung. Grundlage der Berechnung bildet der zum            rung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schaden-
     Zeitpunkt der Änderung gültige Tarif.                                     meldung in die Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 1.2 der Allgemeinen Bedin-
                                                                               gungen zur Janitos Unfallversicherung 2021 fällt.
b)   Sofern gewünscht, führen wir den Vertrag auch mit der bisherigen
     Prämie bei entsprechend verminderten Versicherungssummen wei-
     ter, sobald uns eine entsprechende Erklärung zugeht.                      12. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
c)   Wird der Wechsel in eine Berufstätigkeit mit höherem Unfallrisiko         a)   Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren.
     nicht innerhalb von 30 Tagen angezeigt, bleibt der Versicherungs-              Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften
     schutz zwar vollumfänglich bestehen, es erfolgt jedoch immer eine              des Bürgerlichen Gesetzbuches.
     Fortführung des Vertrags mit der bisherigen Prämie bei entspre-           b)   Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet
     chend verminderten Versicherungssummen mit Wirkung zum Ablauf                  worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt
     der Frist.                                                                     gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
d)   Die neu errechneten Versicherungssummen bzw. Prämien gelten
     sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.               13. Welches Gericht ist zuständig?
                                                                               a)   Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns, bestimmt sich
7.4. Sondergefahren                                                                 die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer
Ergeben sich im Rahmen der versicherten Berufstätigkeit oder Beschäfti-             für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich
gung ausnahmsweise Sondergefahren, die grundsätzlich einer Tätigkeit                zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der
mit niedrigerem oder höherem Unfallrisiko zuzurechnen sind, so fällt dies           Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
nicht unter den Wechsel der Berufstätigkeit gemäß Ziffer 7.2 oder 7.3 der           Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Allgemeinen Bedingungen, wenn die Sondergefahren nur kurzfristiger             b)   Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie, müssen bei dem
Natur – also kein Dauerzustand – sind und eine grundsätzliche Änderung              Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermange-
der versicherten Tätigkeit nicht beinhalten.                                        lung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zustän-
Zu den Sondergefahren zählen beispielsweise bei leitenden oder aufsicht-            dig ist.
führenden Personen körperliche Tätigkeiten bei der Arbeitsvorbereitung
oder -nachbereitung sowie gelegentliche Urlaubs- oder Krankheits-              14. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
vertretungen. Ebenfalls nicht unter den Wechsel der Berufstätigkeit fällt
                                                                                   Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?
eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.
                                                                               a)   Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere
8.   Planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie                                    Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in des-
                                                                                    sen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet
     (Dynamik)                                                                      werden.
a)   Sofern eine planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie (Dyna-            b)   Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt
     mik) vereinbart ist, werden Versicherungssummen und Prämien jähr-              für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die
     lich um den im Versicherungsschein festgelegten Prozentsatz er-                Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns be-
     höht. Dabei werden die Versicherungssummen für Invalidität und                 kannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung
     Tod auf volle Tausend Euro und die Versicherungssumme für die                  des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall ei-
     Rente auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Die Prämie erhöht              ner Änderung Ihres Namens.
     sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
b)   Die planmäßige Erhöhung von Versicherungssummen und Prämie                15. Sanktionsklausel
     erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, erstmals zum
                                                                               Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –
     Beginn des zweiten Versicherungsjahres. Wir teilen Ihnen die neuen
                                                                               Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Ver-
     Versicherungssummen und die neuen Prämien in einem Nachtrag
                                                                               tragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
     zum Versicherungsschein spätestens mit der Aufforderung zur Zah-
                                                                               sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesre-
     lung der neuen Prämie mit.
                                                                               publik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-,
c)   Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie der Erhöhung innerhalb        Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinig-
     eines Monats nach Beginn des neuen Versicherungsjahres wider-             ten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden,
     sprechen oder wenn Sie die erste erhöhte Prämie nicht innerhalb           soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entge-
     von zwei Monaten nach der Zahlungsaufforderung zahlen.                    genstehen.
d)   Sie und wir können die planmäßige Erhöhung von Leistung und
     Prämie kündigen, wir jedoch nur mit einer Frist von drei Monaten.         16. Welches Recht findet Anwendung?
     Haben Sie die Vereinbarung gekündigt, wird sie auf Ihren Antrag zu        Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
     Beginn des folgenden Versicherungsjahres wieder in Kraft gesetzt.


                                                                         5 von 5

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                                                 Zusatzbedingungen zu Ihrer
                                              Janitos Unfallversicherung Balance
                                                               (Stand 01.04.2021)


Der Versicherungsumfang                                                          7. Innovationsupdate
                                                                                 8. Zusatzpaket Medic
1. Gegenstand der Versicherung
                                                                                 9. Zusatzpaket Plus
2. Prämienpflichtige und -freie Leistungen
3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?
                                                                                 Der Leistungsfall
4. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?                 10. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
                                                                                 11. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
Sonstige Leistungserweiterungen
                                                                                 12. Wann sind die Leistungen fällig?
5. Familien-Vorsorgeversicherung
6. Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit


                                                          Für die Hilfeleistungen steht Ihnen das
                                                               Janitos Assistance Center
                                                   24 Stunden – „rund um die Uhr“ – 365 Tage im Jahr
                                                               unter der Telefonnummer
                                                                 +49 (0) 6221 709 2002
                                                                      zur Verfügung


                                                                                       mäß Ziffer 3 der Zusatzbedingungen für die Janitos Unfallversiche-
Der Versicherungsumfang                                                                rung verzichtet.
                                                                                 g)    Gesundheitsschäden durch Herzinfarkt und Schlaganfall, wenn
1. Gegenstand der Versicherung                                                         diese innerhalb von 60 Minuten nach einem Unfall eintreten.
                                                                                 h)    Gesundheitsschäden durch allergische Reaktionen,
1.1. Was ist versichert?                                                               –   die infolge von Unfallverletzungen verursacht wurden. Dies
Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person                   beinhaltet auch geringfügige Haut- oder Schleimhautverlet-
während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.                                            zungen sowie Tierbisse oder -stiche.
                                                                                       –   die infolge von unfallbedingten Heilmaßnahmen verursacht
1.2. Wo besteht Versicherungsschutz?                                                       wurden.

Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle auf der ganzen Welt.                     i)    Gesundheitsschäden infolge der Aufnahme von Nahrung oder
                                                                                       sonstiger Stoffe durch den Schlund. Dies gilt insbesondere auch
                                                                                       dann, wenn es dadurch zu Vergiftungen oder allergischen Reakti-
1.3. Unfallbegriff
                                                                                       onen kommt.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von
                                                                                 j)    Gesundheitsschäden infolge von Erfrierungen sowie der Erfrie-
außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig
                                                                                       rungstod.
eine Gesundheitsschädigung erleidet.
                                                                                 k)    der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser.
1.4. Erhöhte Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen                              l)    tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit
Als Unfall gelten darüber hinaus Gesundheitsschäden am gesamten                        oder Trommelfellverletzungen. Darüber hinaus sind die Kosten für
Körper, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen                      Dekompressionskammerbehandlungen gemäß Ziffer 2.2.3 der Zu-
verursacht wurden.                                                                     satzbedingungen mitversichert.

Ausgenommen hiervon sind Schädigungen an Bandscheiben.                           Die unter Ziffer 1.5 b) bis l) genannten Unfälle sind nur versichert, sofern
                                                                                 die versicherte      Person die Gesundheitsschädigungen unfreiwillig
1.5. Erweiterungen des Unfallbegriffs                                            erlitten hat.
Als Unfall gilt/gelten auch:
                                                                                 1.6. Infektionen
a)    das bewusste in Kauf nehmen von Gesundheitsschäden, sofern
                                                                                 Im Rahmen der Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfall-Rente
      die versicherte Person diese infolge rechtmäßiger Verteidigung
      oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder                gemäß Ziffer 2.1.1. und 2.1.2. der Zusatzbedingungen gilt die erstmalige
      Sachen erlitten hat.                                                       ärztliche Diagnose folgender Infektionen bzw. Infektionskrankheiten als
                                                                                 Unfall:
b)    plötzlich von außen auf den Körper wirkende mechanische, che-
                                                                                 a)    Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, Echi-
      mische, thermische oder elektrische Schädigungen sowie Schall-,
      Explosions- und sonstige Druckwellen.                                            nokokkose, Fleckfieber, FSME, Gelbfieber, Gürtelrose, Malaria,
                                                                                       Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps, Paratyphus, Pest, Pfeiffer-
c)    wenn die versicherte Person den schädlichen Stoffen oder Einwir-                 Drüsenfieber, Pocken, Röteln, Scharlach, Schlafkrankheit (afrika-
      kungen durch unabwendbare Umstände über einen Zeitraum von                       nische Trypanosomiasis), Tollwut, Tularämie, Typhus, Windpo-
      bis zu 7 Tagen ausgesetzt war.                                                   cken und Wundstarrkrampf.
d)    das Erleiden eines Sonnenbrandes oder eines Sonnenstichs.                  b)    Infektionen und Infektionskrankheiten, die durch einen Unfall
e)    Gesundheitsschädigungen oder der Tod durch den Entzug von                        gemäß Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen entstanden sind. Dazu
      Flüssigkeit, Nahrung oder Sauerstoff. Dies gilt jedoch nicht, wenn               zählen insbesondere auch Infektionen durch Insektenstiche und -
      Verdursten, Verhungern oder der Sauerstoffentzug auf einem                       bisse oder durch sonstige von Tieren verursachte Hautverletzun-
      Krankheitszustand beruht oder trotz ärztlicher Behandlung die                    gen (z. B. Borreliose, FSME oder Malaria) sowie Infektionen durch
      Aufnahme von Nahrungsflüssigkeiten oder Nahrungsmitteln vom                      sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen.
      Körper verweigert wird.                                                    c)    Sofern nicht bereits über Ziffer 1.6 a) oder b) versichert:
f)    das infolge einer Entführung oder Geiselnahme erfolgende un-                     Infektionen, soweit diese in Ausübung der versicherten Berufstä-
      sachgemäße Verabreichen von Medikamenten sowie der Medi-                         tigkeit der versicherten Person entstanden sind und aus deren
      kamentenentzug. Bei den hierdurch erlittenen Gesundheitsschädi-                  Krankheitsgeschichte, Befund oder Natur hervorgeht, dass durch
      gungen wird auf die Anrechnung einer eventuellen Mitwirkung ge-                  das Einspritzen infektiöser Massen in Auge, Mund oder Nase


                                                                           1 von 15

[Seite 8]
                                                Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance

          Krankheitserreger in den Körper gelangt sind. Anhauchen, Annie-                                                           Bein über der Mitte des
                                                                                                                                                                 70      75      75      75      75     100       70
          sen oder Anhusten erfüllen den Tatbestand des Einspritzens nicht.                                                             Oberschenkels

  Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die erstmalige                                                                 Bein bis zur Mitte des
                                                                                                                                                                 70      75      75      75      75     100       70
                                                                                                                                        Oberschenkels
  ärztliche Diagnose der Erkrankung frühestens 3 Monate nach Ausstel-
                                                                                                                                    Bein bis unterhalb des
  lung des Versicherungsscheins stattfindet.                                                                                                                     60      75      75      75      75     100       70
                                                                                                                                            Knies
                                                                                                                                     Bein bis zur Mitte des
                                                                                                                                                                 50      75      75      75      75     100       70
  2. Prämienpflichtige und -freie Leistungen                                                                                            Unterschenkels
                                                                                                                                               Fuß               45      50      50      50      50     100       70
  2.1. Welche Leistungsarten können prämienpflichtig verein-                                                                               große Zehe             8      8       8       8       8       20       20
  bart werden?                                                                                                                            andere Zehe             5      5       5       5       5       10       10
                                                                                                                                          beide Nieren           100    100     100     100     100     100       100
  Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versiche-
  rungssummen ergeben sich aus dem Vertrag.                                                                                                 eine Niere           25      25      25      25      25      25       25
                                                                                                                                     eine Niere, sofern die
  2.1.1. Invaliditätsleistung                                                                                                     andere bereits verloren oder   75     100     100     100     100     100       100
                                                                                                                                   völlig funktionsunfähig war
  Versicherungsschutz für Invaliditätsleistung besteht, sofern die Leistungs-                                                                  Milz              10      10      10      10      10      10       10
  art im Versicherungsschein aufgeführt ist.
                                                                                                                                   Milz bei Kindern vor Voll-
                                                                                                                                   endung des 14. Lebens-        20      20      20      20      20      20       20
  2.1.1.1. Voraussetzungen für die Leistung                                                                                                  jahres
  a)      Infolge eines Unfalles muss eine dauerhafte Beeinträchtigung der                                                                 Gallenblase            –      10      10      10      10      10       10
          körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten                                                                    Magen                –      30      30      30      30      30       30
          Person eingetreten sein (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist
                                                                                                                                           Dünndarm               –      30      30      30      30      30       30
          dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahre bestehen
                                                                                                                                            Dickdarm              –      30      30      30      30      30       30
          wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden
          kann.                                                                                                                          ein Lungenflügel         –      50      50      50      50      50       50
                                                                                                                                              Leber               –      50      50      50      50      50       50
  b)      Die Invalidität muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall
          eingetreten sein.                                                                                                           Bauchspeicheldrüse          –      35      35      35      35      35       35

  c)      Die Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall
                                                                                                                                    d)      Bei allen nicht in der Gliedertaxe genannten Körperteilen, Körper-
          von einem Arzt schriftlich festgestellt werden.
                                                                                                                                            funktionen und Sinnesorganen, bemisst sich der Invaliditätsgrad
  d)      Die Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall                                                                     danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungs-
          von Ihnen bei uns geltend gemacht werden.                                                                                         fähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich me-
                                                                                                                                            dizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
  2.1.1.2. Art und Höhe der Leistung
                                                                                                                                    e)      Bei den in der Gliedertaxe genannten inneren Organen können Sie
  a)      Die Invaliditätsleistung wird als Kapitalleistung gezahlt.
                                                                                                                                            vor der gutachterlichen Erstbewertung schriftlich verlangen, dass
  b)      Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die vereinbarte                                                                  keine Bemessung des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe ge-
          Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad.                                                                       mäß Ziffer 2.1.1.2 c), sondern eine individuelle ärztliche Einschät-
  c)      Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend                                                                    zung anhand medizinischer Gesichtspunkte gemäß Ziffer 2.1.1.2 d)
          genannten Körperteile, Körperfunktionen und Sinnesorgane gelten                                                                   erfolgen soll.
          ausschließlich die in der vereinbarten Gliedertaxenvariante festge-                                                       f)      Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funk-
          legten, in Prozentsätzen angegebenen Invaliditätsgrade. Bei Teil-                                                                 tionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invali-
          verlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-                                                               ditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert.
          chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
                                                                                                                                    g)      Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall
          Welche Gliedertaxenvariante für Ihren Vertrag Gültigkeit hat, hängt                                                               beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen
          davon ab, welche Variante Sie mit uns vereinbart haben und ist im                                                                 ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100
          Versicherungsschein aufgeführt.                                                                                                   Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt.

                                                                                                                                    2.1.1.3. Tod der versicherten Person nach dem Unfall
                                                                                                                                    Stirbt die versicherte Person
                                Gliedertaxe


                                                            Gliedertaxe
                                              Gliedertaxe


                                                                          Gliedertaxe


                                                                                        Gliedertaxe


                                                                                                      Gliedertaxe


                                                                                                                    Gliedertaxe
                                                                                                       Exklusiv


                                                                                                                      Spezial
                                   Trend


                                                                             Sinne
                                                               Hand


                                                                                            Med


                                                                                                                                    a)      unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein
                                                  Top


       Alle Angaben in
           Prozent                                                                                                                          Anspruch auf Invaliditätsleistung.
                                                                                                                                    b)      nachdem ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden war aus
                                                                                                                                            unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall
        beide Augen                100           100           100           100           100           100           100                  oder unabhängig von der Ursache später als ein Jahr nach dem
          ein Auge                   50            60            60            80            80            80            70                 Unfall, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der
ein Auge, sofern das andere                                                                                                                 ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
 bereits verloren oder völlig        50          100           100           100           100           100           100
    funktionsunfähig war                                                                                                            2.1.1.4. Progressionsmodell
    Gehör beider Ohren               70          100           100           100           100           100           100          Im Grundmodell entspricht die Kapitalleistung dem durch den Grad der
    Gehör eines Ohres                35            50            50            80            80            80            70         Invalidität bezeichneten Prozentsatz der Invaliditätssumme. In den Pro-
Gehör eines Ohres, sofern                                                                                                           gressionsmodellen ist der als Kapitalleistung zu erbringende Prozentsatz
 das des anderen bereits             35          100           100           100           100           100           100          der Invaliditätssumme bei bestimmten Invaliditätsgraden höher als der
 vollständig verloren war                                                                                                           Invaliditätsgrad.
        Geruchssinn                  15            20            20            25            25            25            25         Das mit uns für die jeweilige versicherte Person vereinbarte Leistungs-
       Geschmackssinn                15            20            20            25            25            25            25         modell (Progression) ergibt sich aus dem Versicherungsschein und
          Stimme                     60          100           100           100           100           100           100          seinen jeweiligen Nachträgen.
            Arm                      70            75          100             75          100           100             70         Führt ein versicherter Unfall gemäß den Voraussetzungen und Bestim-
   Arm bis oberhalb des                                                                                                             mungen zu einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 Prozent, so erhöht
                                     70            75          100             75          100           100             70
    Ellenbogengelenks                                                                                                               sich die Leistung wie folgt:
   Arm bis unterhalb des
                                     65            75          100             75          100           100             70         a)      Progressionsmodell 225
    Ellenbogengelenks
           Hand                      60            75          100             75          100           100             70                 –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
                                                                                                                                                 Invaliditätsgrades wird zweifach entschädigt.
          Daumen                     25            30            60            30          100             60            30
                                                                                                                                            –    der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
         Zeigefinger                 10            20            60            20          100             60            20
                                                                                                                                                 dreifach entschädigt.
       anderer Finger                 5            10            20            10            20            20            10
                                                                                                                                    b)      Progressionsmodell 350
sämtliche Finger einer Hand
                                     50            75          100             75          100           100             70                 –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
          maximal
                                                                                                                                                 Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.


                                                                                                                        2 von 15

[Seite 9]
                                     Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance

     –     der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird


                                                                                                                                                            1000 %
                                                                                                                            225 %


                                                                                                                                    350 %


                                                                                                                                            500 %


                                                                                                                                                    600 %
                                                                                                                   linear
           fünffach entschädigt.                                                           Invaliditätsgrad
                                                                                              in Prozent
c)   Progressionsmodell 500
     –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des                              50                 50       75    100     100     100      100
          Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.                                           51                 51       78    105     108     110      118
     –    der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird                           52                 52       81    110     116     120      136
          achtfach entschädigt.
                                                                                                  53                 53       84    115     124     130      154
d)   Progressionsmodell 600                                                                       54                 54       87    120     132     140      172
     –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des                              55                 55       90    125     140     150      190
          Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
                                                                                                  56                 56       93    130     148     160      208
     –    der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
                                                                                                  57                 57       96    135     156     170      226
          zehnfach entschädigt.
                                                                                                  58                 58       99    140     164     180      244
e)   Progressionsmodell 1000
                                                                                                  59                 59     102     145     172     190      262
     –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
                                                                                                  60                 60     105     150     180     200      280
          Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
                                                                                                  61                 61     108     155     188     210      298
     –    der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
          achtzehnfach entschädigt.                                                               62                 62     111     160     196     220      316
                                                                                                  63                 63     114     165     204     230      334
Hilfstabelle zur Leistungsberechnung je nach vereinbartem Leistungsmo-
dell (Progression) und Invaliditätsgrad:                                                          64                 64     117     170     212     240      352
                                                                                                  65                 65     120     175     220     250      370
                                                                                                  66                 66     123     180     228     260      388
                                                                       1000 %
                                       225 %


                                               350 %


                                                       500 %


                                                               600 %
                            linear


     Invaliditätsgrad                                                                             67                 67     126     185     236     270      406
        in Prozent
                                                                                                  68                 68     129     190     244     280      424
            1                   1         1       1       1       1        1                      69                 69     132     195     252     290      442
            2                   2         2       2       2       2        2                      70                 70     135     200     260     300      460
            3                   3         3       3       3       3        3                      71                 71     138     205     268     310      478
            4                   4         4       4       4       4        4                      72                 72     141     210     276     320      496
            5                   5         5       5       5       5        5                      73                 73     144     215     284     330      514
            6                   6         6       6       6       6        6                      74                 74     147     220     292     340      532
            7                   7         7       7       7       7        7                      75                 75     150     225     300     350      550
            8                   8         8       8       8       8        8                      76                 76     153     230     308     360      568
            9                   9         9       9       9       9        9                      77                 77     156     235     316     370      586
           10                 10         10      10      10      10      10                       78                 78     159     240     324     380      604
           11                 11         11      11      11      11      11                       79                 79     162     245     332     390      622
           12                 12         12      12      12      12      12                       80                 80     165     250     340     400      640
           13                 13         13      13      13      13      13                       81                 81     168     255     348     410      658
           14                 14         14      14      14      14      14                       82                 82     171     260     356     420      676
           15                 15         15      15      15      15      15                       83                 83     174     265     364     430      694
           16                 16         16      16      16      16      16                       84                 84     177     270     372     440      712
           17                 17         17      17      17      17      17                       85                 85     180     275     380     450      730
           18                 18         18      18      18      18      18                       86                 86     183     280     388     460      748
           19                 19         19      19      19      19      19                       87                 87     186     285     396     470      766
           20                 20         20      20      20      20      20                       88                 88     189     290     404     480      784
           21                 21         21      21      21      21      21                       89                 89     192     295     412     490      802
           22                 22         22      22      22      22      22                       90                 90     195     300     420     500      820
           23                 23         23      23      23      23      23                       91                 91     198     305     428     510      838
           24                 24         24      24      24      24      24                       92                 92     201     310     436     520      856
           25                 25         25      25      25      25      25                       93                 93     204     315     444     530      874
           26                 26         27      28      28      28      28                       94                 94     207     320     452     540      892
           27                 27         29      31      31      31      31                       95                 95     210     325     460     550      910
           28                 28         31      34      34      34      34                       96                 96     213     330     468     560      928
           29                 29         33      37      37      37      37                       97                 97     216     335     476     570      946
           30                 30         35      40      40      40      40                       98                 98     219     340     484     580      964
           31                 31         37      43      43      43      43                       99                 99     222     345     492     590      982
           32                 32         39      46      46      46      46                      100                100     225     350     500     600     1000
           33                 33         41      49      49      49      49
           34                 34         43      52      52      52      52           2.1.2. Unfall-Rente
           35                 35         45      55      55      55      55           Versicherungsschutz für Unfall-Rente besteht, sofern die Leistungsart im
           36                 36         47      58      58      58      58           Versicherungsschein aufgeführt ist.
           37                 37         49      61      61      61      61
                                                                                      2.1.2.1. Voraussetzungen für die Leistung
           38                 38         51      64      64      64      64
                                                                                      Die Voraussetzung für die Leistung einer Unfall-Rente gilt als erfüllt, wenn
           39                 39         53      67      67      67      67
                                                                                      infolge eines Unfalles ein gemäß Ziffer 2.1.1. der Zusatzbedingungen
           40                 40         55      70      70      70      70           ermittelter, dauerhafter Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent
           41                 41         57      73      73      73      73           eingetreten ist.
           42                 42         59      76      76      76      76
                                                                                      Welche Gliedertaxenvariante für die Ermittlung des Invaliditätsgrades
           43                 43         61      79      79      79      79           gemäß Ziffer 2.1.1. der Zusatzbedingungen Gültigkeit hat, hängt davon
           44                 44         63      82      82      82      82           ab, welche Variante Sie mit uns vereinbart haben und ist im Versiche-
           45                 45         65      85      85      85      85           rungsschein aufgeführt.
           46                 46         67      88      88      88      88           Wird neben der Unfall-Rente gleichzeitig eine Invaliditätsleistung verein-
           47                 47         69      91      91      91      91           bart, gilt die gewählte Gliedertaxenvariante immer für beide Leistungsar-
           48                 48         71      94      94      94      94           ten. Eine Wahl unterschiedlicher Varianten ist nicht zulässig.
           49                 49         73      97      97      97      97


                                                                                3 von 15

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                                  Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance

2.1.2.2. Höhe der Leistung                                                       2.1.5.1. Voraussetzungen für die Leistung
Die Unfall-Rente wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme                Das vereinbarte Unfall-Genesungsgeld wird gezahlt, sofern ein Leis-
gezahlt.                                                                         tungsanspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld gemäß Ziffer 2.1.4 der
Eine Minderung des Prozentsatzes des Invaliditätsgrades entsprechend             Zusatzbedingungen besteht.
dem Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen gemäß Ziffer 3              2.1.5.2. Höhe der Leistung
der Zusatzbedingungen erfolgt generell nicht.
                                                                                 Das Unfall-Genesungsgeld wird in gleicher Höhe wie die vereinbarte
2.1.2.3. Beginn und Dauer der Unfall-Rente                                       Versicherungssumme für das Unfall-Krankenhaustagegeld gezahlt.
Die Unfall-Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der          2.1.5.3. Dauer der Leistung
Unfall ereignet hat, gezahlt. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus.
                                                                                 Unfall-Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen
Die Unfall-Rente wird bis zum Ersten des Monats gezahlt, in dem                  gezahlt, für die ein Leistungsanspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld
a)   die versicherte Person stirbt. Zur Überprüfung der Voraussetzungen          gemäß Ziffer 2.1.4 der Zusatzbedingungen bestand, längstens jedoch für
     für den Rentenbezug sind wir berechtigt Lebensbescheinigungen               500 Tage.
     anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt,
     ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.                          2.1.6. Unfall-Todesfallleistung
b)   eine nach Ziffer 12 der Zusatzbedingungen vorgenommene Neu-                 Versicherungsschutz für Unfall-Todesfallleistung besteht, sofern die
     bemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad             Leistungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist.
     unter 50 Prozent gesunken ist.
                                                                                 2.1.6.1. Voraussetzungen für die Leistung
2.1.3. Unfall-Tagegeld                                                           Die vereinbarte Unfall-Todesfallleistung wird gezahlt, sofern die versicher-
Versicherungsschutz für Unfall-Tagegeld besteht, sofern die Leistungsart         te Person infolge eines Unfalles innerhalb von zwei Jahren nach dem
im Versicherungsschein aufgeführt ist.                                           Unfall verstirbt. War im zweiten Jahr ein Anspruch auf eine Invaliditätsleis-
                                                                                 tung entstanden, ist diese auf die Todesfallleistung anzurechnen.
2.1.3.1. Voraussetzungen für die Leistung                                        Ist eine versicherte Person verschollen, so entsteht Anspruch auf die
Das vereinbarte Unfall-Tagegeld wird gezahlt, sofern die versicherte             Unfall-Todesfallleistung, sofern die versicherte Person im Aufgebotsver-
Person infolge eines Unfalles in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in    fahren für tot erklärt und die Verschollenheit öffentlich bekannt gemacht
ärztlicher Behandlung ist.                                                       wurde. Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so ist die
Geht die versicherte Person nach einem Unfall aus Pflichtgefühl ihrem            Leistung zurückzuzahlen.
Beruf soweit wie möglich nach, so wird dieses nicht zu ihren Ungunsten           2.1.6.2. Höhe der Leistung
ausgelegt.
                                                                                 Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
Für die Bemessung des Grades der Arbeitsbeeinträchtigung ist der                 gezahlt.
objektive ärztliche Befund ausschlaggebend.
                                                                                 Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das gleiche
2.1.3.2. Höhe der Leistung                                                       Unfallereignis tödlich verletzt, wird die doppelte Versicherungssumme
Das Unfall-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme             gezahlt, maximal jedoch 50.000 Euro. Voraussetzung ist, dass mindes-
berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung             tens ein erbberechtigtes Kind der verstorbenen Elternteile das 18. Le-
der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft.                                bensjahr noch nicht vollendet hat. Bestehen für die versicherten Elterntei-
                                                                                 le bei Janitos mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Leis-
2.1.3.3. Dauer der Leistung                                                      tung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.
Unfall-Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens
für 365 Tage, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.                               2.1.7. Unfall-Komageld
                                                                                 Versicherungsschutz für Unfall-Komageld besteht automatisch, wenn die
2.1.4. Unfall-Krankenhaustagegeld                                                Leistungsart Unfall-Krankenhaustagegeld im Versicherungsschein aufge-
Versicherungsschutz für Unfall-Krankenhaustagegeld besteht, sofern die           führt ist.
Leistungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist.                              2.1.7.1. Voraussetzungen für die Leistung
2.1.4.1. Voraussetzungen für die Leistung                                        Unfall-Komageld wird gezahlt, sofern nach Ziffer 2.1.4 der Zusatzbedin-
Das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag            gungen ein Anspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld entstanden ist und
gezahlt, mindestens jedoch für 3 Tage,                                           die versicherte Person im Koma liegt.

a)    an dem sich die versicherte Person unfallbedingt in einer medizi-          2.1.7.2. Höhe der Leistung
      nisch notwendigen vollstationären Heil- oder Rehabilitationsbe-            Das Unfall-Komageld wird in gleicher Höhe wie die vereinbarte Versiche-
      handlung befindet.                                                         rungssumme für das Unfall-Krankenhaustagegeld gezahlt, maximal 30
b)    an dem bei der versicherten Person unfallbedingt ein medizinisch           Euro je Kalendertag.
      notwendiger ambulant-operativer Eingriff durchgeführt wird.
                                                                                 2.1.7.3. Dauer der Leistung
Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten
nicht als medizinisch notwendige Heil- oder Rehabilitationsbehandlung.           Unfall-Komageld wird ab dem 7. Tag des Komas für die Dauer des Ko-
                                                                                 mas gezahlt, längstens jedoch für 100 Tage, vom Unfalltag an gerechnet.
2.1.4.2. Höhe der Leistung
Das Unfall-Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versiche-           2.2. Versicherte prämienfreie Leistungen
rungssumme gezahlt.                                                              a)   Die folgenden, prämienfreien Leistungen gelten automatisch versi-
Es wird bei Auslandsaufenthalten verdoppelt, sofern und solange sich die              chert, sofern mindestens die Leistungsart Invaliditätsleistung oder
versicherte Person dort unfallbedingt in einer medizinisch notwendigen                Unfall-Rente vereinbart wurde.
vollstationären Heilbehandlung befindet. Als Ausland gelten alle Länder,         b)   Bestehen bei Janitos mehrere Unfallversicherungen, können die
in denen die versicherte Person keinen festen Wohnsitz hat und in denen               prämienfreien Leistungen nur aus einem dieser Verträge verlangt
sie sich nicht länger als 90 Tage im Jahr aufhält.                                    werden.
2.1.4.3. Beginn und Dauer der Leistung                                           c)   Die prämienfreien Leistungen stehen ausschließlich subsidiär, also
                                                                                      nachrangig zur Verfügung. Das heißt, es können nur die Leistungen
Das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld wird, vom Unfalltag an
                                                                                      und Restkosten geltend gemacht werden, für die nicht ein anderer
gerechnet, innerhalb eines Zeitraums von längstens 5 Jahren gezahlt.
                                                                                      Ersatzpflichtiger eintritt. Dies kann zum Beispiel ein Haftpflicht- oder
                                                                                      Krankenversicherer sein. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige al-
2.1.5. Unfall-Genesungsgeld
                                                                                      lerdings seine Leistungspflicht, können Sie sich auch direkt an Jani-
Versicherungsschutz für Unfall-Genesungsgeld besteht, sofern die Leis-                tos wenden.
tungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist.
                                                                                 d)   Beziehen sich prämienfreie Leistungen auf Unfälle im Ausland,
                                                                                      dann gilt der Versicherungsschutz in allen Ländern, in denen die
                                                                                      versicherte Person keinen festen Wohnsitz hat und in denen sie
                                                                                      sich nicht länger als 90 Tage im Jahr aufhält.


                                                                           4 von 15

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                                Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance

2.2.1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten                                   2.2.5.2. Kosmetische Operationen bei schweren Erkrankungen
a)   Nach einem Unfall der versicherten Person ersetzen wir die not-         Der Versicherungsschutz für kosmetische Operationen bei schweren
     wendigen Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze von           Erkrankungen besteht, sofern das Zusatzpaket Medic im Versicherungs-
     öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungs-     schein aufgeführt ist.
     diensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden.       a)   Ein Anspruch auf Kostenersatz für kosmetische Operationen bei
     Die Kosten ersetzen wir auch dann, wenn ein Unfall nicht eingetre-           schweren Erkrankungen besteht, sofern zuvor ein Anspruch auf ei-
     ten ist, aber unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umstän-             ne Zahlung gemäß Ziffer 8.2. der Zusatzbedingungen entstanden ist
     den zu vermuten war.                                                         und die schwere Erkrankung ursächlich zu einer Beeinträchtigung
b)   Darüber hinaus übernehmen wir die im Rahmen von Such-, Ber-                  des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person geführt
     gungs- und Rettungseinsätzen anfallenden Mehraufwendungen für                hat.
     Mittel und Einrichtungen, die zur Vermeidung von unfallbedingten        b)   Darüber hinaus entsteht – abweichend von Ziffer 8.2.5.8 und 8.2.5.9
     Gesundheitsschäden bei der versicherten Person notwendig sind.               der Zusatzbedingungen – bei einer Krebserkrankung bereits ab
c)   Der Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie             Stadium/Schweregrad I bzw. Stadium 1 ein Anspruch auf Kostener-
     Mehraufwendungen ist auf insgesamt 100.000 Euro begrenzt.                    satz für kosmetische Operationen, sofern diese ursächlich zu einer
                                                                                  Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten
2.2.2. Krankentransporte und Flugrückholungen                                     Person geführt hat.

a)   Nach einem Unfall der versicherten Person ersetzen wir die not-         c)   Ersetzt werden die notwendigen
     wendigen                                                                     –    Kosten der kosmetischen bzw. plastischen Operationen zur
     –   Kosten für den Transport der versicherten Person in das                       Beseitigung oder Minderung der Beeinträchtigungen.
          nächste Krankenhaus oder in eine Spezialklinik, soweit er               –    Kosten der Kosmetikerbehandlungen zur Beseitigung oder
          ärztlich angeordnet oder nach Art der Verletzung unvermeid-                  Minderung der Beeinträchtigungen.
          bar war.                                                           d)   Die Leistungen umfassen die Kosten für Arzt- und Kosmetikerhono-
     –   Mehraufwendungen für den Rücktransport der verletzten Per-               rare, die sonstigen Kosten der kosmetischen Operationen und Be-
          son zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit sie auf ärztliche An-           handlungen sowie die Kosten der Unterbringung und Verpflegung
          ordnungen zurückzuführen sind oder nach Art der Verletzung              im Krankenhaus.
          unvermeidbar waren. Die Leistungen umfassen dabei auch             e)   Der Kostenersatz für kosmetische bzw. plastische Operationen und
          Rückholungen in Ambulanzflugzeugen.                                     Kosmetikbehandlungen ist auf insgesamt 5.000 Euro begrenzt.
b)   Die Kosten für Kranken- und Rücktransporte werden im Rahmen             f)   Ein Anspruch auf die Leistung besteht nicht, wenn die Erkrankung
     der Such-, Bergungs- und Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1 der               bereits vor Antragstellung bestand oder diagnostiziert wurde.
     Zusatzbedingungen ersetzt, maximal jedoch bis 75.000 Euro.
c)   Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation          2.2.6. Auslandsleistungen
     und Vermittlung der Krankentransporte und Flugrückholungen.             Um unsere Hilfs- und Assistanceleistungen in Anspruch nehmen zu
                                                                             können, ist es notwendig, dass Sie an uns oder unsere Dienstleister alle
2.2.3. Behandlungskosten bei Tauchunfällen                                   sachdienlichen Informationen weitergeben, die eine Einschätzung über
Nach einem Tauchunfall der versicherten Person ersetzen wir die not-         den Umfang der erforderlichen Hilfeleistung ermöglichen. In diesem
wendigen Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer.                    Zusammenhang sind unter Umständen auch Einverständniserklärungen
Darüber hinaus werden weitere, im Rahmen der Dekompressions-                 zu erteilen.
Therapie anfallende, medizinisch notwendige Behandlungskosten über-          Für die Inanspruchnahme von Kostenerstattungen sind Maßnahmen und
nommen, soweit diese auf Anweisungen des behandelnden Arztes                 Leistungen zuvor mit dem Janitos Assistance Center abzustimmen.
zurückgehen.                                                                 Falls ein Unfall durch eine dritte Person verursacht wurde, sind die An-
Die Behandlungskosten werden im Rahmen der Such-, Bergungs- und              weisungen des Janitos Assistance Centers einzuholen, um eventuelle
Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1 der Zusatzbedingungen ersetzt,             Regressansprüche zu sichern.
maximal jedoch bis 75.000 Euro.                                              Im Rahmen der Hilfs- und Assistanceleistungen gewähren wir nach einem
                                                                             Unfall der versicherten Person im Ausland die folgenden Leistungen:
2.2.4. Bestattungs- und Überführungskosten
                                                                             a)   24-Stunden-Informationsdienst
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für
                                                                                  Das Janitos Assistance Center steht Ihnen bzw. der versicherten
die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
                                                                                  Person 24 Stunden, „rund um die Uhr“, 365 Tage im Jahr, in unfall-
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten            bedingten Notsituationen unter folgender Service-Telefonnummer
für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten                zur Verfügung:
ständigen Wohnsitz.
                                                                                                         +49 (0) 6221 709 2002
Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation der
Bestattung bzw. Überführung.
                                                                                  Das Janitos Assistance Center bietet allgemeine Beratung über
2.2.5. Kosmetische Operationen und Zahnersatz                                     Maßnahmen in Notsituationen, insbesondere medizinische Notfälle,
                                                                                  sowie Auskünfte über Notdienste von Apotheken, Ärzten und Kran-
2.2.5.1. Unfallbedingte kosmetische Operationen und Zahnersatz                    kenhäusern.
a)   Wurden unfallbedingte Beeinträchtigungen des äußeren Erschei-                Darüber hinaus leistet es auf Wunsch auch organisatorische und
     nungsbildes der versicherten Person durch eine infolge des Unfalles          vermittelnde Unterstützung für die unter Ziffer 2.2.6. c) bis h) be-
     durchgeführte Heilbehandlung nicht beseitigt, ersetzen wir die not-          schriebenen Leistungsfälle.
     wendigen                                                                b)   Informationsleistungen
     –    Kosten der kosmetischen Operationen zur Beseitigung oder                Das Janitos Assistance Center informiert auf Wunsch über die Mög-
          Minderung der Beeinträchtigungen.                                       lichkeiten ärztlicher Versorgung. Soweit möglich benennt sie einen
     –    Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz zur Beseiti-                 deutsch oder englisch sprechenden Arzt. Auf Wunsch stellt das Ja-
          gung oder Minderung von Beeinträchtigungen durch den Ver-               nitos Assistance Center auch den Kontakt zum Arzt selbst her.
          lust oder Teilverlust von Zähnen.
                                                                                  Befindet sich die versicherte Person in notwendiger vollstationärer
b)   Ersetzt werden die Kosten für Arzthonorare, die sonstigen Kosten             Heilbehandlung im Ausland, stellt das Janitos Assistance Center auf
     der kosmetischen Operationen und Zahnbehandlungen sowie die                  Wunsch über einen von ihr beauftragten Arzt den Kontakt zwischen
     Kosten der Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus.                     dem jeweiligen Hausarzt der versicherten Person und den behan-
c)   Voraussetzung für die Leistungen ist, dass die kosmetischen Opera-           delnden Krankenhausärzten her.
     tionen sowie die Zahn- und Zahnersatzbehandlungen spätestens                 Während des Krankenhausaufenthaltes sorgt das Janitos As-
     bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall erfolgt sind.              sistance Center für die Übermittlung von Informationen zwischen
     Hat die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt das 18. Lebensjahr            den beteiligten Ärzten.
     noch nicht vollendet, genügt es, wenn die Operationen und Behand-            Auf Wunsch werden auch die Angehörigen und/oder der Arbeit-
     lungen vor Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.                         geber der versicherten Person informiert.
d)   Der Kostenersatz für kosmetische Operationen und Zahnersatz ist
     auf insgesamt 75.000 Euro begrenzt.


                                                                       5 von 15

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                                  Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance

c)   Kostenübernahmegarantie bei Krankenhausaufenthalten                               –    Organisation geeigneter Qualifizierungs- oder Umschulungs-
     Das Janitos Assistance Center gibt bei einer unfallbedingten und                       maßnahmen
     medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung der versi-                 –    Training von Bewerbungsgesprächen
     cherten Person, soweit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie
     bis zu 15.000 Euro ab. Die vom Janitos Assistance Center veraus-             2.2.8. Kur- und Rehabilitationskosten
     lagten Beträge sind von der versicherten Person binnen eines Mo-             a)   Wir ersetzen die unfallbedingten, medizinisch notwendigen Kosten
     nats nach Rechnungsstellung zurückzuzahlen.                                       für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen der versicherten Person,
d)   Arznei-, Hilfsmittel und medizinische Geräte                                      sofern die Maßnahmen
                                                                                       –    infolge eines Unfalles notwendig werden, welcher gemäß Zif-
     Wir ersetzen die Versand- und Zollkosten für Arznei-, Hilfsmittel und
                                                                                             fer 2.1.1. der Zusatzbedingungen zu einem dauerhaften Inva-
     medizinische Geräte, sofern diese medizinisch notwendig und vor
                                                                                             liditätsgrad von mindestens 25 Prozent geführt hat und
     Ort nicht erhältlich sind oder nicht zur Verfügung stehen.
                                                                                       –    innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, durchge-
e)   Rückreise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten                                      führt werden und
     Wir ersetzen die zusätzlichen Rückreise-, Unterbringungs- und Ver-                –    für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens ei-
     pflegungskosten des Verunfallten, des mitreisenden (Ehe-) Part-                         ner Woche durchgeführt werden.
     ners, mitreisender Familienangehöriger sowie sonstiger mitreisen-            b)   Die Voraussetzungen, wie auch die medizinische Notwendigkeit,
     der, bei Janitos unfallversicherter Personen, sofern diese infolge ei-            sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
     nes Krankenhausaufenthalts notwendig werden.
                                                                                  c)   Nicht als Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme im Sinne dieser
f)   Rückreisebegleitung                                                               Bestimmungen gelten stationäre Behandlungen, bei denen die ärzt-
     Wir ersetzen die zusätzlichen Rückreisekosten - inkl. Kosten einer                liche Heilbehandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht.
     Begleitperson - für mitreisende (Ehe-)Partner, mitreisende Familien-         d)   Der Kostenersatz für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ist auf
     angehörige sowie für sonstige mitreisende, bei Janitos unfallversi-               insgesamt 30.000 Euro begrenzt.
     cherte Personen. Voraussetzung für die Leistung ist, dass die ge-
     nannten Personen alters- oder krankheitsbedingt bei der Rückreise            2.2.9. Behinderungsbedingte Kosten
     auf eine Begleitperson angewiesen sind und durch die Situation
     nach dem Unfall eine Betreuung vor Ort nicht möglich ist.                    a)   Wir ersetzen die unter b) genannten behinderungsbedingten Kos-
                                                                                       ten. Die Voraussetzungen für den Kostenersatz gelten als erfüllt,
g)   Heimtransport von Haustieren                                                      wenn
     Wir ersetzen die zusätzlichen Kosten für den Heimtransport mitge-                 –     Infolge eines Unfalles ein gemäß Ziffer 2.1.1 und Ziffer 3 die-
     führter Haustiere des Verunfallten, sofern dieser unfallbedingt sei-                    ser Zusatzbedingungen ermittelter, dauerhafter Invaliditäts-
     nen Versorgungspflichten nicht nachkommen kann.                                         grad von mindestens 25 Prozent eingetreten ist und
h)   Krankenbesuche                                                                    –     der Kostenersatz ausschließlich aufgrund der durch den Unfall
     Befindet sich die versicherte Person für voraussichtlich länger als 7                   verursachten Invalidität erforderlich ist und
     aufeinander folgende Tage in einer notwendigen vollstationären                    –     der Kostenersatz innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an
     Heilbehandlung im Ausland, ersetzen wir einmalig die Reisekosten                        gerechnet, von Ihnen geltend gemacht wird.
     einer dem Verunfallten nahestehenden Person zum Ort des Kran-                b)   Wir ersetzen die aufgrund des Unfalles notwendigen
     kenhauses und von dort zurück zum Wohnort.                                        –     Kosten für künstliche Organe sowie Organtransplantationen.
                                                                                       –     Organisations- und Umbaukosten für den behindertengerech-
2.2.7. Rehabilitationsmanagement                                                             ten Umbau des Wohnsitzes der versicherten Person oder al-
                                                                                             ternativ den Umzug in einen behindertengerechten Wohnsitz.
2.2.7.1. Voraussetzungen für die Leistungen
                                                                                       –     Umbaukosten eines Kraftfahrzeuges in ein behindertenge-
a)   Die versicherte Person hat Anspruch auf die Leistungen des Reha-                        rechtes Fahrzeug.
     bilitationsmanagements, sofern eine der beiden folgenden Voraus-
                                                                                       –     Kosten für künstliche Gliedmaßen und künstliche Gelenke.
     setzungen erfüllt wird:
                                                                                       –     Kosten für Hilfsmittel und Hilfsgeräte wie Gehhilfen, Rollstüh-
     –       die versicherte Person befand sich unfallbedingt über einen
                                                                                             le, Hörgeräte, Sehhilfen oder Sprechgeräte.
             zusammenhängenden Zeitraum von 16 Wochen in einer me-
                                                                                       –     Anschaffungs- und Ausbildungskosten eines erforderlichen
             dizinisch notwendigen, vollstationären Heilbehandlung.
                                                                                             Assistenzhundes, zum Beispiel eines Blinden- oder Signal-
     –       bei der versicherten Person tritt eine der unter Ziffer 2.2.14 a)
                                                                                             hundes.
             bis e) oder unter Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen genann-
                                                                                       –     Kosten einer behindertengerechten Fortbildung (zum Beispiel
             ten schweren Unfallverletzungen ein.
                                                                                             das Erlernen von Gebärdensprache oder Blindenschrift).
b)   Im Rahmen des Rehabilitationsmanagements organisieren und
                                                                                  c)   Der Kostenersatz für behinderungsbedingte Kosten ist auf insge-
     koordinieren wir auf Ihren Wunsch die notwendigen Heil- und Reha-
                                                                                       samt 10.000 Euro begrenzt.
     bilitationsmaßnahmen sowie die berufliche Wiedereingliederung
     nach einem Unfall.
                                                                                  2.2.10. Umschulungsmaßnahmen
     Darüber hinaus übernehmen wir die daraus entstehenden Organisa-
     tions- und Koordinationskosten.                                              a)   Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten einer
                                                                                       staatlich anerkannten Umschulungsmaßnahme, sofern
2.2.7.2. Art der Leistungen
                                                                                       –    die versicherte Person die Kosten selbst zu tragen hat und
Wir gewähren im Rahmen des Rehabilitationsmanagements die folgen-                      –    die notwendigen Umschulungsmaßnahmen ausschließlich
den Leistungen:                                                                             aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erfor-
a)   Medizinmanagement                                                                      derlich sind und
     –    Beratung zu medizinischen Maßnahmen, Einrichtungen und                       –    die versicherte Person voraussichtlich außerstande ist, ihren
          Hilfsmitteln                                                                      Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die ihrer Aus-
     –    Erstellung eines Rehabilitationsplanes                                            bildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkei-
     –    Umsetzung der Behandlungsschritte:                                                ten voraussetzt und
          Organisation und Koordination von medizinischen Maßnah-                      –    die Umschulungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren, vom
          men, Organisation psychologischer Betreuung, Klärung von                          Unfalltag an gerechnet, durchgeführt werden.
          Kostenübernahmen, Hilfestellung bei Anträgen, Unterstützung             b)   Der Kostenersatz für Umschulungsmaßnahmen ist auf insgesamt
          bei der Organisation von Hilfsmitteln sowie Begleitung zu                    8.000 Euro begrenzt.
          Arztbesuchen, Behörden und Ämtern.
b)   Berufliches Wiedereingliederungsmanagement                                   2.2.11. Psychologische Betreuung
     –     Beratung bei der behinderungsgerechten Umgestaltung des                a)   Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten für
           Arbeitsplatzes                                                              psychologische Betreuung und Behandlungen, sofern
     –     Initiierung einer stufenweise durchgeführten Wiedereingliede-               – diese aufgrund einer direkten oder indirekten Unfalleinwirkung
           rung                                                                            ärztlich angeordnet werden oder
     –     Zusammenarbeit mit beteiligten öffentlichen Reha-Trägern                    – die versicherte Person unfallbedingt einen Leistungsanspruch
     –     Analyse des Arbeitsmarkes                                                       auf Sofortleistungen bei schweren Unfallverletzungen gemäß
     –     Entwicklung neuer Berufsziele                                                   Ziffer 2.2.14 der Zusatzbedingungen hat oder


                                                                            6 von 15

[Seite 13]
                                  Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance

     –    die versicherte Person einen Leistungsanspruch auf Kapitalleis-       c)   Die Höhe der Leistung beträgt maximal 30 Euro pro Tag.
          tungen gemäß Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen hat oder                  Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation
     –    eine mitversicherte Person aufgrund eines Unfalles tödlich ver-            und Vermittlung der Unterbringung.
          letzt wird oder                                                       d)   Die Leistungen werden erbracht, bis der versicherten Person zuge-
     –    die versicherte Person Opfer eines Überfalls oder einer Geisel-            mutet werden kann, ihre Versorgungspflichten wieder selbst zu
          nahme geworden ist, und danach eine psychologische Sofort-                 übernehmen, längstens jedoch bis 30 Tage nach dem Unfallereig-
          hilfe ärztlich angeordnet wird.                                            nis.
b)   Der Kostenersatz für psychologische Betreuung und Behandlungen             e)   Nach einem Unfall der versicherten Person im Inland ersetzen wir
     ist auf insgesamt 1.000 Euro begrenzt.                                          außerdem die zusätzlichen Kosten für den Heimtransport mitgeführ-
                                                                                     ter Haustiere des Verunfallten, sofern dieser unfallbedingt seinen
2.2.12. Besondere Leistungen für Kinder                                              Versorgungspflichten nicht nachkommen kann.

2.2.12.1. Vollwaisenrente
                                                                                2.2.14. Sofortleistung bei schweren Unfallverletzungen
a)   Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das
                                                                                Wir zahlen bei Eintritt einer der unter a) bis f) genannten schweren Unfall-
     gleiche Unfallereignis tödlich verletzt, zahlen wir an alle zum Unfall-
                                                                                verletzungen eine Sofortleistung in Höhe von 15.000 Euro, maximal
     zeitpunkt mitversicherten minderjährigen Kinder jährlich eine Voll-
                                                                                jedoch die versicherte Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progressi-
     waisenrente.
                                                                                on).
b)   Die jährliche Rente je Kind bemisst sich an der Bruttojahresprämie,
                                                                                Voraussetzung für die Leistung ist der Nachweis der Schwerverletzung
     der zum Unfallzeitpunkt für das jeweilige Kind zu entrichten war. Die
                                                                                infolge eines Unfalles durch eine schriftliche ärztliche Diagnose.
     Höhe der Rente beträgt das Fünfzigfache dieser Jahresprämie, ma-
     ximal jedoch 8.000 Euro pro Jahr und Kind.                                 Ein Anspruch auf die Sofortleistung besteht jedoch nicht, wenn die versi-
                                                                                cherte Person innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfallereignis an
c)   Die Rente wird längstens bis zu dem Jahr gezahlt, in dem das Kind
                                                                                dessen Folgen verstirbt.
     das 18. Lebensjahr vollendet.
                                                                                Die Sofortleistung wird auf die endgültige Invaliditätsleistung angerechnet.
2.2.12.2. Zusätzliche Todesfallleistung                                         Ein Rückforderungsanspruch unsererseits entsteht allerdings nicht, wenn
Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das gleiche        die endgültige Invaliditätsleistung geringer als die Vorauszahlung ist oder
Unfallereignis tödlich verletzt, wird zusätzlich – unabhängig von einem         keine dauerhafte Invalidität festgestellt wird.
bereits vertraglich vereinbarten Todesfallschutz – eine Todesfallleistung       a)   Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen
von 10.000 Euro erbracht.                                                            Hand.
Voraussetzung ist, dass mindestens 1 Kind der versicherten Person das           b)   Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks.
18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
                                                                                c)   Dauerhafte Erblindung beider Augen.
2.2.12.3. Haushaltshilfe und Kinderbetreuung                                    d)   Dauerhafte Verminderung der Sehschärfe an jedem             Auge um
a)   Kann die versicherte Person unfallbedingt ihren Versorgungs- und                mindestens 60 Prozent.
     Betreuungspflichten für im Haushalt lebende minderjährige Kinder           e)   Dauerhafte Hemiparese nach Schädel-Hirn-Trauma.
     nicht nachkommen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für
                                                                                f)   Mehrfachverletzung / Polytrauma:
     die Kinderbetreuung und eine Haushaltshilfe.
                                                                                     –    Fraktur an zwei langen Röhrenknochen unterschiedlicher
b)   Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 50 Euro pro Tag.                             Körperregionen oder
     Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation                  –    Gewebe zerstörende Schäden an mindestens zwei der fol-
     und Vermittlung der Kinderbetreuung bzw. Haushaltshilfe.                             genden Organe: Herz, Lungen, Leber, Milz oder Nieren oder
c)   Die Leistungen werden erbracht, bis der versicherten Person zuge-               –    Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzun-
     mutet werden kann, ihre Versorgungs- und Betreuungspflichten                         gen: Fraktur eines langen Röhrenknochens, Beckenfraktur,
     wieder selbst zu übernehmen, längstens jedoch bis 30 Tage nach                       Wirbelkörperfraktur sowie Gewebe zerstörender Schaden an
     dem Unfallereignis.                                                                  Herz, Lunge, Leber, Milz oder Nieren.

2.2.12.4. Privat- und Nachhilfeunterricht
                                                                                2.2.15. Kapitalleistung bei schweren Verbrennungen
a)   Kann das versicherte minderjährige Kind unfallbedingt nicht oder
                                                                                a)   Erleidet die versicherte Person unfreiwillig Verbrennungen II. oder
     nicht regelmäßig am regulären schulischen Unterricht teilnehmen,
                                                                                     III. Grades von mehr als 30 Prozent der Körperoberfläche, zahlen
     erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für den notwendigen Pri-
                                                                                     wir eine Kapitalleistung in Höhe von 18.000 Euro, maximal jedoch
     vatunterricht, um die Fehlzeiten auszugleichen.
                                                                                     die versicherte Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progression).
b)   Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 30 Euro je ausgefallenem
                                                                                b)   Voraussetzungen für die Leistung sind der Nachweis der Verletzun-
     Schultag.
                                                                                     gen durch ein fachärztliches Attest sowie die schriftliche Geltend-
     Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation
                                                                                     machung der Leistung innerhalb von 3 Jahren nach dem Verlet-
     und Vermittlung des Privatunterrichts.
                                                                                     zungsereignis.
c)   Die Leistungen werden längstens bis 30 Tage nach dem Unfaller-
                                                                                c)   Besteht gleichzeitig ein Anspruch auf Invaliditätsleistung gemäß
     eignis erbracht.
                                                                                     Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen, wird die Kapitalleistung auf die
2.2.12.5. Rooming-in-Leistung                                                        endgültige Invaliditätsleistung angerechnet.

a)   Befindet sich ein versichertes Kind nach einem Unfall, der sich vor             Ein Anspruch auf die Leistung besteht nicht, wenn die versicherte
     Vollendung des 18. Lebensjahres ereignet hat, in medizinisch not-               Person innerhalb von 72 Stunden nach dem Verletzungsereignis an
     wendiger vollstationärer Heilbehandlung, übernehmen wir einen                   dessen Folgen verstirbt.
     pauschalen Kostenzuschuss in Höhe von 50 Euro je Übernachtung
                                                                                2.2.16. Janitos Unfallvorsorge
     eines Erziehungsberechtigten im Krankenhaus (Rooming-in).
                                                                                Erleidet eine versicherte Person eine Gesundheitsschädigung durch
b)   Insgesamt übernehmen wir den Kostenzuschuss für maximal 20
                                                                                einen Unfall gemäß Ziff. 1.3 der Zusatzbedingungen während einer
     Übernachtungen.
                                                                                privaten Aktivität, bei der üblicherweise das Tragen eines Helmes
c)   Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund des Unfallereignisses ist       und/oder Rückenprotektors empfohlen wird (z.B. Fahrrad, Ski oder Snow-
     durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.                                  board fahren), beteiligt sich Janitos mit 20 Euro am Neukauf eines Hel-
                                                                                mes / Rückenprotektors. Wurde bei dem Unfall kein Helm / Rückenprotek-
2.2.13. Versorgung und Heimtransport von Haustieren                             tor getragen, beteiligt sich Janitos mit 20 Euro an der Erstanschaffung.
a)   Kann die versicherte Person unfallbedingt ihren Versorgungspflich-         Voraussetzung für die Leistung ist
     ten gegenüber den im Haushalt lebenden Haustieren nicht nach-              – der Nachweis der Gesundheitsschädigung durch Vorlage eines
     kommen, erstatten wir die notwendigen Kosten für die tiergerechte              ärztlichen Attests,
     Unterbringung.
                                                                                – der Nachweis, dass die Gesundheitsschädigung durch einen Fahr-
b)   Als Haustiere im Sinne dieser Bestimmungen gelten nur Tiere, die               rad- oder Ski-Unfall, etc. verursacht wurde (geht dies nicht aus dem
     in Deutschland allgemein üblich und in zulässiger Weise als Hau-               ärztlichen Attest hervor, ist der Nachweis anderweitig zu erbringen),
     stiere gehalten werden, insbesondere Hunde, Katzen, Vögel sowie            – die Geltendmachung der Leistung innerhalb von 12 Monaten vom
     kleine Säugetiere.                                                             Unfalltag an.


                                                                          7 von 15

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                                  Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance

3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Ge-                                      die Herstellung oder den Gebrauch der Feuerwerkskörper keine
                                                                                     Sachbeschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde.
brechen?
                                                                                b)   die eine minderjährige versicherte Person beim Lenken oder Fahren
Krankheiten oder Gebrechen, unter denen eine versicherte Person bereits
                                                                                     von Land- und Wasserfahrzeugen erleidet, ohne im Besitz einer gül-
vor Eintritt eines Unfallereignisses leidet, können die aus einem Unfall
                                                                                     tigen Fahrerlaubnis zu sein. Voraussetzung ist jedoch, dass keine
resultierenden Gesundheitsschäden oder deren Folgen verstärken. Sie
                                                                                     weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt begangen wurde.
können darüber hinaus im Zusammenspiel mit den aus dem Unfall resul-
tierenden Gesundheitsschäden sogar die überwiegende Ursache sein,               c)   infolge passiver oder aktiver Teilnahme an inneren Unruhen und
dass der Unfall zu einer dauerhaften Invalidität beim Versicherten führt. In         sonstigen gewalttätigen Auseinandersetzungen, sofern die versi-
beiden Fällen spricht man von der Mitwirkung von Krankheiten oder                    cherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter stand.
Gebrechen. Da Krankheiten oder Gebrechen nicht Gegenstand der
Unfallversicherung sind, mindert sich im Falle einer Invalidität der Pro-       4.3. Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
zentsatz des Invaliditätsgrades entsprechend dem Mitwirkungsanteil der          Nicht versichert sind Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs-
Krankheit oder des Gebrechens.                                                  oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.
Im Falle einer unfallbedingten Invalidität wird Janitos den Prozentsatz des     Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für
Invaliditätsgrades jedoch nur dann entsprechend dem Mitwirkungsanteil
der Krankheit oder des Gebrechens mindern, wenn                                 a)   Auslandsreisen, wenn die versicherte Person überraschend von
                                                                                     Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Dieser Versi-
–    der Mitwirkungsanteil 75 Prozent oder mehr beträgt oder                         cherungsschutz besteht, so lange die versicherte Person nachweis-
–    der Mitwirkungsanteil 50 Prozent oder mehr beträgt und es sich bei              lich keine Möglichkeit hatte, das Kriegs- oder Bürgerkriegsgebiet zu
     der mitwirkenden Krankheit um Osteoporose handelt oder                          verlassen, mindestens jedoch bis 21 Tage nach Kriegsausbruch
–    der Mitwirkungsanteil 50 Prozent oder mehr beträgt und das ursäch-              oder dem Beginn der Feindseligkeiten.
     liche Unfallereignis durch Kraftanstrengungen oder Eigenbewegun-                Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf de-
     gen gemäß Ziffer 1.4 der Zusatzbedingungen verursacht wurde.                    ren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch
Wir verzichten generell auf die Anrechnung des Mitwirkungsanteils von                nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg, für Unfälle
Krankheiten oder Gebrechen, wenn durch das Unfallereignis ein dauer-                 durch ABC-Waffen sowie im Zusammenhang mit einem Krieg oder
hafter Invaliditätsgrad von mehr als 50 Prozent gemäß Ziffer 2.1.1 der               kriegsähnlichen Zustand zwischen den Ländern China, Deutsch-
Zusatzbedingungen eingetreten ist.                                                   land, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA.
                                                                                b)   Terroranschläge außerhalb eines Kriegs- oder Bürgerkriegsgebie-
                                                                                     tes. Dies gilt auch dann, wenn der Terroranschlag in mittelbarem
4. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus-                                oder unmittelbarem Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürger-
geschlossen?                                                                         krieg steht. Für Terroranschläge innerhalb eines Kriegs- oder Bür-
                                                                                     gerkriegsgebietes besteht Versicherungsschutz gemäß Ziff. 4.3 a).
4.1. Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
                                                                                4.4. Luft- und Raumfahrtrisiken
Nicht versichert sind Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen.
                                                                                Nicht versichert sind Unfälle
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für:
                                                                                a)   im Rahmen einer Tätigkeit als Raum- oder Luftfahrzeugführer (auch
a)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, wenn diese Störungen durch                 Luftsportgeräteführer), soweit nach deutschem Recht dafür eine Er-
     ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht wurden.            laubnis benötigt wird. Die Ausübung von Kite-Sportarten wird nicht
b)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, wenn diese Störungen nicht                 als das Führen von Luftsportgeräten angesehen.
     durch einen krankhaften Zustand verursacht wurden.                         b)   im Rahmen einer Tätigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied eines
c)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums.                     Raum- oder Luftfahrzeuges.
     Beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahrzeu-            c)   im Rahmen einer mit Hilfe eines Raum- oder Luftfahrzeugs auszu-
     gen jedoch nur, sofern der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt                übenden beruflichen Tätigkeit.
     1,6 Promille nicht übersteigt.
                                                                                Wurde die Gliedertaxe „Med“ vereinbart, besteht abweichend von Ziffer
d)   Unfälle unter Medikamenteneinfluss. Dies gilt auch, wenn keine             4.4 b) und c) Versicherungsschutz für Mediziner, wenn zur Ausübung
     ärztliche Verordnung vorlag oder ärztliche Anweisungen bzw. die            ihrer beruflichen Tätigkeit die Nutzung von Luftfahrzeugen erforderlich ist.
     Angaben des Beipackzettels missachtet wurden.                              Dies gilt insbesondere bei der Durchführung von Rettungs- oder Kranken-
e)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge epileptischer Anfälle          transportflügen.
     oder sonstiger Krampfanfälle.
f)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Schlaganfalls.           4.5. Motorfahrzeuge
g)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Herzinfarkts,            Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder
     sonstiger Herz- oder Kreislaufstörungen oder der zum Unfallzeit-           Insasse eines Motorfahrzeuges während der Teilnahme an Fahrtveran-
     punkt herrschenden Witterungsbedingungen.                                  staltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
                                                                                ankommt. Auch im Rahmen der dazugehörigen Übungsfahrten besteht
h)   Unfälle im Zustand der Übermüdung (Schlaftrunkenheit), Unfälle
                                                                                kein Versicherungsschutz.
     durch Einschlafen infolge einer Übermüdung, Unfälle im Zustand
     des Schlafwandelns sowie Unfälle durch Erschrecken.                        Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz beim Absolvieren
                                                                                von Sicherheitstrainings sowie bei Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf
i)   Unfälle infolge einer ungewollten Einnahme narkotisierend wirken-
                                                                                die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt. Dazu zählen
     der Substanzen, insbesondere sogenannter K.-o.-Tropfen (z. B.
                                                                                unter anderem Stern-, Zuverlässigkeits-, Orientierungs- und Ballon-
     Benzodiazepine oder GHB). Versicherungsschutz besteht jedoch
                                                                                verfolgungsfahrten.
     nur, wenn die Verabreichung als strafbare Handlung bei der Polizei
     angezeigt und dort protokolliert wurde.                                    Sofern dafür keine Lizenz erforderlich ist, besteht darüber hinaus Versi-
                                                                                cherungsschutz für Unfälle, die sich infolge gelegentlichen Fahrens mit
j)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Zuckerschocks
                                                                                Leihkarts auf einer Indoor-, Outdoor- oder Crosskart-Anlage ereignen.
     (Über- oder Unterzuckerung).
Wurde eine Unfall-Todesfallleistung vereinbart, besteht Versicherungs-          4.6. Strahlenschäden
schutz gemäß Ziffer 2.1.6 der Zusatzbedingungen auch dann, wenn sich
der Unfall ursächlich durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung              Kein Versicherungsschutz besteht für Strahlenschäden, soweit diese in
ereignete. Die Leistung ist in diesen Fällen jedoch auf maximal 10 Pro-         Zusammenhang mit Kernenergie stehen.
zent der vereinbarten Versicherungssumme für die Unfall-
Todesfallleistung begrenzt.                                                     4.7. Schäden an Bandscheiben, inneren Organen und Ge-
                                                                                hirn
4.2. Straftaten                                                                 Nicht versichert sind Gesundheitsschäden an Bandscheiben sowie
Nicht versichert sind Unfälle, die der versicherten Person dadurch zusto-       Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen.
ßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.                 Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für Unfälle                 fallendes Unfallereignis gemäß Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen die
                                                                                überwiegende Ursache ist.
a)   die eine minderjährige versicherte Person durch Herstellung oder
     Gebrauch selbst gebauter Feuerwerkskörper erleidet, sofern durch


                                                                          8 von 15

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                                Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance

4.8. Heilmaßnahmen                                                          5.3. Prämienbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers
Nicht versichert sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder           a)   Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben,
Eingriffe am Körper der versicherten Person.                                     –   wird die Versicherung Ihres Kindes mit den zu diesem Zeit-
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn                            punkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des
                                                                                     Versicherungsjahres prämienfrei weitergeführt, in dem das
a)   die Gesundheitsschäden in ursächlichem Zusammenhang mit
                                                                                     versicherte Kind das 21. Lebensjahr vollendet.
     unfallbedingten, medizinisch notwendigen Impfungen sowie mit
                                                                                 –   wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – der gesetzliche
     Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen und versicherte In-
                                                                                     Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer.
     fektionskrankheiten gemäß Ziffer 1.6. der Zusatzbedingungen ste-
     hen. Darüber hinaus besteht ab dem 01.12.2020 Versicherungs-           b)   Voraussetzungen für die Prämienbefreiung sind:
     schutz für Gesundheitsschäden, die in ursächlichem Zusammen-                –    die Versicherung war zum Zeitpunkt des Todes nicht gekün-
     hang mit Schutzimpfungen stehen.                                                 digt und
b)   die Heilmaßnahmen oder Eingriffe in ursächlichem Zusammenhang               –    Ihr Tod wurde nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
     mit einem unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis stehen.                  verursacht.
c)   es sich bei den Eingriffen um Maniküre, Pediküre sowie das Entfer-
     nen von Hühneraugen oder Hornhaut handelt.                             6. Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
                                                                            a)   Werden Sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages
4.9. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen                         arbeitslos, befreien wir Sie auf Ihren Wunsch von der Prämienzah-
Nicht versichert sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktio-          lungspflicht (Prämienbefreiung). Der Versicherungsschutz bleibt
nen.                                                                             während dieser Zeit unverändert bestehen.
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für psychische          b)   Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie als Versicherungsnehmer keiner
und nervöse Störungen, die im Anschluss an einen Unfall neu eintreten.           bezahlten Vollbeschäftigung nachgehen, bei der Agentur für Arbeit
                                                                                 als arbeitslos gemeldet sind, Arbeitslosengeld I oder II beziehen
Die Leistungen werden jedoch nur erbracht, soweit diese Störungen auf
                                                                                 und sich aktiv um Arbeit bemühen.
eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensys-
tems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzufüh-      c)   Die Prämienbefreiung erfolgt, sofern alle folgenden Voraussetzun-
ren sind.                                                                        gen erfüllt werden:
                                                                                 –    die Arbeitslosigkeit war unverschuldet.
                                                                                 –    das Arbeitsverhältnis war unbefristet und die wöchentliche Ar-
Sonstige Leistungserweiterungen                                                       beitszeit betrug vor der Kündigung mindestens 30 Stunden.
                                                                                 –    der Unfallversicherungsvertrag bestand bei Eintritt der Arbeits-
                                                                                      losigkeit seit mindestens 12 Monaten.
5. Familien-Vorsorgeversicherung                                                 –    bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bestand kein Prämienrück-
                                                                                      stand.
5.1. Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft                    d)   Die Prämienbefreiung beginnt ab der ersten Fälligkeit, die der
a)   Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämien-                  Meldung der Arbeitslosigkeit folgt.
     freien, automatischen Versicherungsschutz im Falle einer Ehe-               Die Prämienbefreiung endet mit der Beendigung der Arbeitslosig-
     schließung oder mit Beginn einer eingetragenen Lebenspartner-               keit. Darüber hinaus erlischt der Unfallversicherungsvertrag ohne
     schaft. Der Versicherungsschutz besteht allerdings nur dann, wenn           besondere Vereinbarung, wenn die Prämienbefreiung mehr als 12
     für den Ehegatten bzw. Lebenspartner weder bei uns noch bei ei-             Monate dauert.
     nem anderen Versicherer bereits eine Unfallversicherung besteht.
                                                                            e)   Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzei-
     Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie             gen. Die entsprechenden Nachweise über die Arbeitslosigkeit sind
     Balance mit der Leistungsart Invalidität, einer Versicherungssumme          von Ihnen zu erbringen.
     von 30.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression.
                                                                            f)   Kein Anspruch auf Prämienbefreiung besteht für Arbeitslosigkeit,
b)   Der Versicherungsschutz wird für einen Zeitraum von 3 Monaten               die bei Antragstellung bereits bekannt oder schriftlich angekündigt
     gewährt.                                                                    war.
c)   Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge ein Antrag auf
     Einschluss des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners           7. Innovationsupdate
     gestellt, wird auf eine Gesundheitsprüfung bei dieser Person ver-
     zichtet.                                                               Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
                                                                            für die Janitos Unfallversicherung oder Zusatzbedingungen für die Janitos
                                                                            Unfallversicherung ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrprämie
5.2. Schwangerschaft, Geburt oder Adoption
                                                                            geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch
a)   Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämien-             für Ihren Vertrag.
     freien, automatischen Versicherungsschutz im Falle einer Schwan-
     gerschaft, Geburt oder Adoption gemäß den Regelungen in b) bis
     d).                                                                    8. Zusatzpaket Medic
     Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie
                                                                            Versicherungsschutz für das Zusatzpaket Medic besteht, sofern dieses im
     Balance mit der Leistungsart Invalidität, einer Versicherungssumme
                                                                            Versicherungsschein aufgeführt ist.
     von 30.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression.
b)   Schwangerschaft                                                        8.1. Pflege-Assistanceleistungen
     Für Ihre ungeborenen Kinder besteht Unfallversicherungsschutz
     längstens bis zum Tag der Geburt. Gesundheitsschäden des unge-         Die Pflege-Assistanceleistungen stehen ausschließlich subsidiär, also
     borenen Kindes sind sowohl bei einer unfallbedingten Einwirkung        nachrangig zur Verfügung. Das heißt, es können nur die Leistungen und
     auf die Mutter, als auch bei einer direkten unfallbedingten Einwir-    Restkosten geltend gemacht werden, für die nicht ein anderer Ersatz-
     kung auf das Kind versichert.                                          pflichtiger eintritt. Dies kann zum Beispiel ein Haftpflichtversicherer oder
                                                                            die gesetzliche Pflegeversicherung sein.
c)   Geburt eines Kindes
     Der Versicherungsschutz für Ihre neugeborenen Kinder wird ab           Bestreitet der andere Ersatzpflichtige allerdings seine Leistungspflicht,
     dem Tag der Geburt für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt.          können Sie sich auch direkt an Janitos wenden.
d)   Adoption eines Kindes                                                  Die Pflege-Assistanceleistungen werden ausschließlich in Deutschland
     Der Versicherungsschutz gilt für Ihre adoptierten Kinder unter 15      erbracht.
     Jahren. Er wird ab Rechtswirksamkeit der Adoption für einen Zeit-
     raum von 12 Monaten gewährt.                                           8.1.1. Pflege-Assistanceleistungen für versicherte Personen
e)   Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge ein Antrag auf        Die versicherte Person hat Anspruch auf die unter Ziffer 8.1.1 a) bis i)
     Einschluss eines neugeborenen oder adoptierten Kindes gestellt,        aufgeführten Pflege-Assistanceleistungen, sofern eine der beiden folgen-
     gilt der beantragte, prämienpflichtige Unfallschutz zusätzlich zum     den Voraussetzungen erfüllt wird und bei Eintritt des Unfalles noch keine
     prämienfreien Schutz der Familienvorsorge.                             Pflegebedürftigkeit nach deutschem Sozialgesetzbuch (§ 14 und § 15
     Darüber hinaus wird in diesen Fällen auf eine Gesundheitsprüfung       SGB XI mit Stand 12.04.2012 oder später) bestand.
     bei dem zu versichernden Kind verzichtet.


                                                                      9 von 15

[Seite 16]
                                  Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance

–    Die versicherte Person befand sich unfallbedingt über einen zu-             8.2.2. Allgemeine Erläuterungen
     sammenhängenden Zeitraum von 16 Wochen in einer medizinisch                 a)    Die unter Ziffer 8.2.5 der Zusatzbedingungen genannten qualifizier-
     notwendigen, vollstationären Heilbehandlung und ist danach in ihrer               ten Ärzte bzw. Fachärzte im Sinne dieser Versicherungsbedingun-
     körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so stark beeinträch-               gen sind Ärzte bzw. Fachärzte, die in einem der folgenden Staaten
     tigt, dass sie Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkeh-               eine gültige staatliche Zulassung als Arzt bzw. Facharzt besitzen
     renden Verrichtungen und Aufgaben des täglichen Lebens benötigt.                  und aktive Mitglieder der dort ansässigen Ärztekammer sind: ein
–    Bei der versicherten Person tritt eine der unter Ziffer 2.2.14 a) bis e)          Mitgliedstaat der EU, Australien, Island, Kanada, Liechtenstein,
     oder Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen genannten schweren Un-                   Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA. Wir können auch auf An-
     fallverletzungen ein und ist danach in ihrer körperlichen oder geisti-            trag Ärzte, die in einem anderen Staat eine Zulassung besitzen und
     gen Leistungsfähigkeit so stark beeinträchtigt, dass sie Hilfe bei den            Mitglied der entsprechenden Ärztekammer sind, als qualifizierte Ärz-
     gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen und                     te anerkennen. Eine für den Anspruch auf Leistung notwendige Di-
     Aufgaben des täglichen Lebens benötigt.                                           agnose bzw. Bestätigung muss endgültig und eindeutig sein sowie
Wir übernehmen die Kosten der Vermittlung und Organisation qualifizier-                eine Begründung (ggf. auch die von uns ausdrücklich verlangten
ter Dienstleister, sowie die notwendigen Kosten der Pflege-                            Begründungen bzw. Tests) enthalten. Soweit in den Definitionen
Assistanceleistungen.                                                                  besondere Unterlagen genannt sind, sind sie der Diagnose bzw.
                                                                                       Bestätigung beizufügen.
a)   Tägliche Versorgung mit einer warmen Mahlzeit.
                                                                                 b)    Wir haben versucht, die Definitionen für Sie verständlicher zu
b)   Bis zu zweimal pro Woche Einkauf von regelmäßig benötigten
                                                                                       machen, indem wir manchen Definitionen eine vereinfachte Erläute-
     Waren und Lebensmitteln sowie Erledigung notwendiger Besorgun-
                                                                                       rung medizinischer Begriffe beigefügt haben. Diese vereinfachten
     gen (die Kosten für eingekaufte Waren und Lebensmittel werden
                                                                                       Erläuterungen sind jedoch rechtlich unverbindlich. Der Anspruch auf
     nicht übernommen).
                                                                                       Leistung hängt allein von der jeweiligen Definition, ggf. unter Be-
c)   Bis zu zweimal pro Woche Fahrdienst inkl. Begleitung zu notwendi-                 rücksichtigung von Ausschlüssen, ab.
     gen Behörden-, Arzt- und Therapieterminen im Umkreis von bis zu
     50 km.                                                                      8.2.3. Allgemeine Ausschlüsse
d)   Bis zu insgesamt 10 Stunden pro Woche für die Reinigung der                 a)    Grundsätzlich leisten wir für Leistungsfälle, die während der Versi-
     Wohnung, die Reinigung und Versorgung von Wäsche sowie die                        cherungsdauer eingetreten sind, unabhängig davon, wo und
     Versorgung von Pflanzen (auch im zur Wohnung gehörenden Vor-                      wodurch es zum Versicherungsfall gekommen ist. Wir werden aber
     garten).                                                                          nicht leisten, wenn der Versicherungsfall für eine versicherte Person
e)   Sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind, Versor-                      verursacht worden ist
     gung mit einer Hausnotrufanlage, über die eine Rufzentrale 24                     –      durch absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttö-
     Stunden am Tag erreichbar ist.                                                           tung.
                                                                                       –      durch Abhängigkeit oder Missbrauch von Alkohol sowie durch
f)   Notfall-Vermittlung eines Pflegeplatzes für nicht suizidgefährdete
                                                                                              den Konsum in Deutschland illegaler Drogen.
     Erwachsene in einer qualitätsgeprüften Pflegeeinrichtung. Es wird
     ein möglichst ortsnaher Pflegeplatz vermittelt, ein Anspruch auf ei-        b)    Beachten Sie bitte auch die Ausschlüsse bestimmter Eingriffe und
     nen ortsnahen Pflegeplatz besteht jedoch nicht. Die Kosten für die                Krankheitsbilder. Diese sind jeweils in den Bestimmungen und Be-
     Unterbringung werden nicht übernommen.                                            schreibungen der versicherten schweren Krankheiten aufgeführt.

g)   Tag- und Nachtwache bis 48 Stunden nach dem Krankenhaus-                    c)    Darüber hinaus weisen wir explizit auf die Wartezeiten hin, die bei
     aufenthalt, soweit dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.               der versicherten Angioplastie am Herzen gemäß Ziffer 8.2.5.3 der
                                                                                       Zusatzbedingungen, bei den versicherten Krebserkrankungen ge-
h)   Information zur gesetzlichen Pflegeversicherung, Empfehlung
                                                                                       mäß Ziffer 8.2.5.8 und Ziffer 8.2.5.9 der Zusatzbedingungen und bei
     geeigneter Pflegeeinrichtungen, Beratung über Pflegehilfsmittel so-
                                                                                       Multipler Sklerose gemäß Ziffer 8.2.5.14 der Zusatzbedingungen zu
     wie Vermittlung einer Pflegeschulung für Angehörige.
                                                                                       beachten sind.
i)   Tägliche Grundpflege im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung
     in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Leis-           8.2.4. Regelung bei Eintritt eines Leistungsfalles
     tung wird für 2 Monate ab Geltendmachung der Unfallleistung er-
                                                                                 Sofern ein versicherter Leistungsfall aus einer der nach Ziffer 8.2.5 der
     bracht, längstens jedoch bis zu 6 Monate ab dem Unfallereignis.
                                                                                 Zusatzbedingungen versicherten schweren Erkrankung eingetreten ist,
Sofern in den jeweiligen Bestimmungen nichts anderes vereinbart ist,             endet automatisch der Versicherungsschutz für die betroffene Erkran-
enden sämtliche unter Ziffer 8.1.1 a) bis h) aufgeführten Pflege-                kung. Der Versicherungsschutz für alle anderen unter Ziffer 8.2.5 der
Assistanceleistungen spätestens sechs Monate nach dem Unfallereignis.            Zusatzbedingungen aufgeführten schweren Erkrankungen bleibt dagegen
                                                                                 unverändert bestehen.
8.1.2. Pflege-Assistanceleistungen für Angehörige
a)   Die gemäß Ziffer 8.1.1. a) bis i) der Zusatzbedingungen beschrie-           8.2.5. Versicherte schwere Erkrankungen
     benen Pflege-Assistanceleistungen werden auch für die in häusli-            8.2.5.1. Herzinfarkt
     cher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden pflegebe-
     dürftigen Angehörigen erbracht.                                             a)    Das erste Auftreten eines Herzinfarktes, d. h. das Absterben eines
                                                                                       Teils des Herzmuskels infolge unzureichender Blutzufuhr zum
b)   Die versicherte Person hat Anspruch auf die Pflege-                               Herzmuskel (Myokard). Die Diagnose muss durch einen Kardiolo-
     Assistanceleistungen für pflegebedürftige Angehörige, sofern die                  gen nach den Regeln der deutschen Gesellschaft für Kardiologie
     folgende Voraussetzungen erfüllt werden:                                          bzw. den entsprechenden in einem anderen anerkannten Staat an-
     –     Bei der versicherten Person ist eine der unter Ziffer 2.2.14 a)             gewandten Regeln und durch typische Brustschmerzen, erhöhte
           bis e) oder Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen genannten                   herzspezifische Enzyme und frische, typische EKG-Veränderungen
           schweren Unfallverletzungen eingetreten.                                    nachgewiesen werden.
     –     Die pflegebedürftigen Angehörigen waren bereits vor dem Un-
                                                                                       Vereinfachte Erläuterung:
           fall der versicherten Person ganz oder teilweise nicht in der
                                                                                       Ein Herzinfarkt (auch Myokardinfarkt) tritt auf, wenn infolge man-
           Lage, die Verrichtungen und Aufgaben des täglichen Lebens
                                                                                       gelnder Sauerstoffversorgung ein Bereich des Herzmuskels ab-
           zu bewältigen.
                                                                                       stirbt. Ursache hierfür ist ein plötzlicher Verschluss einer Herz-
     –     Die Pflegeaufgaben wurden bereits vor dem Unfallzeitpunkt                   kranzarterie.
           von der versicherten Person wahrgenommen.
                                                                                 b)    Kein Versicherungsschutz besteht für
c)   Die Leistungen werden längstens bis 2 Monate nach dem Unfaller-
                                                                                       –    die Diagnose Angina Pectoris.
     eignis erbracht.
                                                                                       –    Herzinfarkte, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert
                                                                                            wurden.
8.2. Schwere Erkrankungen
                                                                                 8.2.5.2. Bypass-Operation der Herzkranzgefäße
8.2.1. Was ist versichert?                                                       a)    Operation am offenen Herzen zur Beseitigung von Verengungen
                                                                                       und Verschlüssen einer oder mehrerer Herzkranzgefäße mittels An-
Wir zahlen bei Vorliegen einer der aufgeführten schweren Erkrankungen,
                                                                                       lage von Bypassgefäßen. Die medizinische Notwendigkeit der Ope-
deren endgültige, nachweislich belegte Diagnose die versicherte Person
                                                                                       ration muss von einem Kardiologen nach den Regeln der deutschen
14 Tage überlebt, einen einmaligen Betrag von 2.000 Euro.
                                                                                       Gesellschaft für Kardiologie bzw. den entsprechenden in einem an-
                                                                                       deren anerkannten Staat angewandten Regeln bestätigt und durch
                                                                                       eine Angiographie nachgewiesen werden.


                                                                          10 von 15

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                                  Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance

      Vereinfachte Erläuterung:                                                 8.2.5.6. Erkrankung des Herzmuskels (Kardiomyopathie)
      Eine Bypass-Operation ist erforderlich, wenn eine oder mehrere Ar-
      terien, welche das Herz mit Blut versorgen, verengt oder verstopft        a)   Schwere Störung der Pumpfunktion des Herzens aufgrund entwe-
      sind. Bei dem Eingriff wird nach medizinischer Praxis (Stand 2004)             der einer Erweiterung der Herzhöhlen (dilatative Kardiomyopathie)
      eine Vene aus dem Oberschenkel oder aus der Brustwand des Pa-                  oder einer Zunahme der Herzwanddicke (hypertrophische Kardio-
      tienten entnommen und dazu genutzt, das Blut an der blockierten                myopathie). Es müssen trotz optimaler medikamentöser Therapie
      Stelle des Herzens vorbeizuleiten.                                             schwere Zeichen einer Herzleistungsschwäche vorliegen (physische
                                                                                     Einschränkung von mindestens Klasse IV gemäß NYHA*). Die Di-
b)    Kein Versicherungsschutz besteht für eine Bypass-Operation der                 agnose muss durch einen Kardiologen nach den Regeln der deut-
      Herzkranzgefäße, deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsab-                   schen Gesellschaft für Kardiologie bzw. den entsprechenden in ei-
      schluss diagnostiziert wurde.                                                  nem anderen anerkannten Staat angewandten Regeln nachgewie-
8.2.5.3. Angioplastie am Herzen                                                      sen werden.                       *NYHA = New York Heart Association

a)   Behandlung zur Korrektur von zwei oder mehreren zu mindestens                   Vereinfachte Erläuterung:
     70 Prozent verengten Herzkranzgefäßen. Die medizinische Not-                    Kardiomyopathie ist ein ernst zu nehmender Zustand oft unbekann-
     wendigkeit der Behandlung muss von einem Kardiologen nach den                   ter Ursache, wobei der Herzmuskel nicht mehr in der Lage ist, Blut
     Regeln der deutschen Gesellschaft für Kardiologie bzw. den ent-                 effektiv durch den Körper zu pumpen. Manchmal ist dieser Zustand
     sprechenden in einem anderen anerkannten Staat angewandten                      nur vorübergehend, in einigen Fällen entwickelt sich jedoch eine
     Regeln bestätigt und durch eine Angiographie nachgewiesen wer-                  andauernde Herzschwäche.
     den.                                                                            Eine permanente Kardiomyopathie kann nicht geheilt werden und
                                                                                     verschlimmert sich mit der Zeit. Symptome sind Kurzatmigkeit bei
     Beispiele eingeschlossener Behandlungen sind:                                   geringer Anstrengung, Brustschmerzen und ein allgemeines
     –    Percutane transluminale Coronarangioplastie (PTCA)                         Schwächegefühl.
     –    Implantation von Metallgeflechten (Stents)
                                                                                b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine Erkrankungen des Herz-
     –    Atherektomie                                                               muskels, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
     –    Ballondilatation und Rotarablation
     –    Laser                                                                 8.2.5.7. Schlaganfall
      Vereinfachte Erläuterung:                                                 a)   Dauerhafte Schädigung des Gehirns durch einen nach einer Ge-
      Mit verschiedenen Techniken können Herzkranzgefäße erweitert                   hirnblutung, Thrombose oder Embolie erlittenen Hirninfarkt, der auf-
      werden. Hierdurch ist es möglich, Ablagerungen an den Gefäßwän-                grund entsprechender bildgebender Diagnostik (Computer-
      den zu entfernen und die Arterie möglichst dauerhaft für das Blut              tomographie, Kernspintomographie) durch die Diagnose eines Arz-
      wieder durchgängig zu machen.                                                  tes für Neurologie/Psychiatrie nachgewiesen wird. Ein dauerhafter
                                                                                     Verlust neurologischer Fähigkeiten ist ebenfalls ärztlich nachzuwei-
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine Angioplastie am Herzen,               sen. Ausgeschlossen sind transitorische ischämische Attacken
     deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb                (TIA).
     der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach Ein-
     schluss des Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird.                         Vereinfachte Erläuterung:
                                                                                     Das Gehirn kontrolliert alle Funktionen des Körpers. Verletzungen in
8.2.5.4. Aortenplastik                                                               diesem Bereich können daher ernsthafte Auswirkungen haben. Ein
a)   Operativer Eingriff an der thorakalen oder abdominalen Aorta                    Schlaganfall (auch Hirninfarkt) tritt auf, wenn das Gehirn stark durch
     aufgrund einer lebensgefährlichen Gefäßerkrankung. Die medizini-                interne Blutungen geschädigt wurde bzw. wenn die Blut- und
     sche Notwendigkeit des Eingriffs aus diesem Grund muss von ei-                  Sauerstoffversorgung durch eine verstopfte Arterie unterbunden ist
     nem Kardiologen nach den Regeln der deutschen Gesellschaft für                  und es somit zu einer akuten Blutleere kommt. Eine transitorische
     Kardiologie bzw. den entsprechenden in einem anderen anerkann-                  ischämische Attacke (TIA) ist eine Durchblutungsstörung von kurzer
     ten Staat angewandten Regeln bestätigt werden.                                  Dauer. Die Symptome bilden sich folgenlos innerhalb von 24 Stun-
                                                                                     den zurück.
     Beispiele versicherter Eingriffe sind:
                                                                                b)   Kein Versicherungsschutz besteht für Schlaganfälle, die bereits vor
     –    Eingriffe an der Aortenbifurkation
                                                                                     Vertragsabschluss diagnostiziert wurden.
     –    chirurgisches Einbringen von Gefäßprothesen bei Aorten-
          aneurysma                                                             8.2.5.8. Krebs (ohne Lymphknotenkrebs und Blutkrebs)
     –    Aortendissektion.                                                     a)   Krebs ist die Diagnose eines fortgeschrittenen, bösartigen Tumors.
      Vereinfachte Erläuterung:                                                      Ein bösartiger Tumor liegt vor, wenn es zu unkontrolliertem Wachs-
      Die Aorta ist die Hauptschlagader des Körpers und liegt im Brust-              tum, der Aussaat von Tumorzellen mit Einwanderung in umliegen-
      korb bzw. Bauchraum. Sie versorgt über von ihr abgehende Arterien              des Gewebe und der Zerstörung von gesundem Gewebe kommt.
      den gesamten Körper mit sauerstoffreichem Blut. Die Aorta kann                 Krebserkrankungen werden entsprechend der Definition der „TNM
      durch Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose), die sich an den Gefäß-              Klassifikation maligner Tumore, Siebente Auflage“ der International
      wänden ablagern, verengt sein. Ausbuchtungen der Gefäßwände                    Union against Cancer (UICC) in 4 Stadien klassifiziert (I – IV). Diese
      (sog. Aneurysmen) können eine Erweiterung der Aorta verursa-                   Stadieneinteilung folgt dem Schweregrad einer Krebserkrankung.
      chen, was ebenfalls eine operative Behandlung erforderlich macht.
                                                                                     Tumore des Gehirns werden wie Krebserkrankungen berücksichtigt.
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für                                            Diese Tumore werden entsprechend der WHO (World Health Orga-
     –    das Einbringen von Stents mittels minimal invasiven Verfahren              nisation) Klassifikation von 2007 (WHO Classification of Tumours of
          und Eingriffen an den Seitenästen der Aorta.                               the Central Nervous System) nicht in Stadien sondern in „Grade“
     –    eine Aortenplastik am Herzen, deren Notwendigkeit bereits                  (Schweregrade) I bis IV eingeteilt.
          vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
                                                                                     Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die Diagnose einer
8.2.5.5. Herzklappenoperation                                                        Krebserkrankung ab Stadium III bzw. Schweregrad III bei Hirntumo-
a)    Die erste offene oder endoskopische Herzklappenchirurgie, ausge-               ren.
      führt um eine oder mehrere Herzklappen zu ersetzen oder zu repa-               Vereinfachte Erläuterung:
      rieren, als Folge von Schäden, die allein durch intraarterielle Kathe-         Der Begriff „Krebs“ umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore,
      terverfahren nicht behoben werden können. Die Chirurgie muss auf               die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu
      Empfehlung eines behandelnden Kardiologen hin erfolgen.                        gibt es so genannte gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne
      Vereinfachte Erläuterung:                                                      Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen
      Wenn eine Herzklappe nicht richtig funktioniert, weil sie verengt ist          und die Krebszellen können über Blutkreislauf und Lymphsystem in
      oder nicht vollständig schließt, kann eine Operation erforderlich              andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr
      sein. Hierbei wird die betroffene Herzklappe wiederhergestellt bzw.            Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden.
      durch eine künstliche Herzklappe ersetzt.                                 b)   Kein Versicherungsschutz besteht für:
b)    Kein Versicherungsschutz besteht für eine Herzklappen-Operation,               –    alle Carcinoma-in-situ (TIS)
      deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert               –    Gebärmutterhalsdysplasien CIN-1, CIN-2, CIN-3
      wurde.                                                                         –    Krebs, der bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb der
                                                                                          ersten sechs Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach
                                                                                          Einschluss des Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird.


                                                                         11 von 15

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                                Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance

8.2.5.9. Lymphknotenkrebs und Blutkrebs                                            –     Ruhedyspnoe
                                                                                   –     Arterielle Blutgasanalyse mit partiellem Sauerstoffdruck von
a)   Unter diese Begriffe fallen alle Tumorformen des Blutes, der blutbil-
                                                                                         55 mm Hg oder weniger (Pa02 < 55 mm Hg)
     denden Organe und des Lymphsystems einschließlich Leukämie,
     Lymphome und Morbus Hodgkin.                                                  Vereinfachte Erläuterung:
     Die Krebserkrankungen der Lymphknoten und des Blutes werden je                Bei der so genannten chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung
     nach Ausprägung in Stadien eingeteilt:                                        kommt es zu einer Verengung großer Bereiche der Atemwege, was
                                                                                   vor allem beim Ausatmen zu einem erhöhten Atemwegswiderstand
     –     Stadium 1: Befall einer einzigen Lymphknotenregion ober- o-
                                                                                   führt. Eine Folge kann die Ausbildung eines Emphysems sein, d. h.,
           der unterhalb des Zwerchfells.
                                                                                   der normale Aufbau der Lunge ist zerstört und es kommt zu einer
     –     Stadium 2: Befall von zwei oder mehr Lymphknotenregionen                Lungenblähung.
           ober- oder unterhalb des Zwerchfells.
                                                                              b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Lungen-
     –     Stadium 3: Befall auf beiden Seiten des Zwerchfells.
                                                                                   erkrankung, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
     –     Stadium 4: Befall von nicht primär lymphatischen Organen
           (z. B. Leber, Knochenmark).                                        8.2.5.13. Kinderlähmung (Poliomyelitis)
     Versicherungsschutz besteht ausschließlich für alle Blutkrebs- oder      a)   Infektion mit dem Poliovirus mit Beeinflussung von Atmung oder
     Lymphknotenkrebserkrankungen des Stadiums 3 oder größer.                      Motorik, die zu einer dauerhaften paralytischen Erkrankung geführt
     Vereinfachte Erläuterung:                                                     hat. Die Diagnose muss durch einen Arzt für Neurologie nachge-
     Der Begriff „Krebs“ umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore,          wiesen werden.
     die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu               Vereinfachte Erläuterung:
     gibt es so genannte gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne               Kinderlähmung ist eine akute infektiöse Erkrankung, die sich durch
     Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen                    Muskellähmung aufgrund einer Zerstörung von Zellen im Rücken-
     und die Krebszellen können über Blutkreislauf und Lymphsystem in              mark oder Hirnstamm auszeichnet. Bedingt durch die auftretenden
     andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr                     Lähmungen, die eine oder mehrere Extremitäten oder Muskelgrup-
     Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden.                  pen betreffen, kann es zu Muskelschwund mit anschließender De-
b)   Es besteht kein Versicherungsschutz für Lymphknoten- oder Blut-               formation kommen, wenn keine Heilung zu erzielen ist. In früheren
     krebs, der bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb der ersten            Zeiten war diese Krankheit die häufigste Ursache einer Lähmung
     sechs Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss des                bei Kindern und wurde aus diesem Grund als „Kinderlähmung“ be-
     Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird.                                   zeichnet.
8.2.5.10. Nierenversagen                                                      b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine Kinderlähmung, die
                                                                                   bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
a)   Endgültiges, nicht mehr zu behebendes Versagen beider Nieren,
     aufgrund dessen eine regelmäßige Dialyse durchgeführt werden             8.2.5.14. Multiple Sklerose
     muss. Die Diagnose muss durch einen Arzt für Nephrologie nach-
                                                                              a)   Definition der versicherten Multiple Sklerose:
     gewiesen werden.
                                                                                   Multiple Sklerose im Sinne der Bedingungen ist eine entzündliche
     Vereinfachte Erläuterung:                                                     Erkrankung des Zentralen Nervensystems mit Entmarkungsherden
     Aufgabe der Nieren ist es, Abfallstoffe aus dem Blut zu filtern. Wenn         in der weißen Substanz des Gehirns oder Rückenmarks.
     die Nieren nicht richtig funktionieren, sammeln sich die Abfallstoffe
                                                                                   Unsere Leistungspflicht besteht nur, wenn alle der folgenden Be-
     im Körper an, was zu lebensbedrohlichen Gesundheitsproblemen
                                                                                   dingungen erfüllt sind und uns nachgewiesen werden:
     führen kann. Sofern eine Niere ausfällt, kann die zweite Niere die
                                                                                   –    Bei schubförmigem Verlauf der Erkrankung müssen nach-
     Aufgabe mit übernehmen. Sobald aber beide Nieren nicht mehr in
                                                                                        weisbar bereits mindestens zwei Schübe aufgetreten sein.
     der Lage sind, das Blut zu filtern, muss diese Aufgabe durch eine
                                                                                   –    Bei chronisch voranschreitendem (progredientem) Verlauf der
     Dialysemaschine übernommen werden bzw. ist eine Organtrans-
                                                                                        Erkrankung muss mindestens ein Jahr nach der erstmaligen
     plantation erforderlich.                                                           ärztlichen Diagnose einer chronisch progredienten Multiplen
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für ein Nierenversagen, das                       Sklerose vergangen sein.
     bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.                           Die Erkrankung manifestiert sich in neurologischen Defiziten, die
                                                                                   mindestens eine der folgenden Beeinträchtigungen zur Folge ha-
8.2.5.11. Fortgeschrittene Lebererkrankung                                         ben:
a)   Endstadium einer Lebererkrankung oder Diagnose einer Leberzir-                –    Die versicherte Person ist dauerhaft, d. h. voraussichtlich über
     rhose. Es müssen dabei mindestens zwei der folgenden Krank-                        einen Zeitraum von drei Jahren, nicht in der Lage – auch bei
     heitsbilder vorliegen:                                                             Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße –
                                                                                        ohne fremde Hilfe bereits vorbereitete essfertige Nahrung und
     –     Hepatische Enzephalopathie
                                                                                        Getränke aufzunehmen.
     –     Unkontrollierbarer Aszites (Wasserbauch)
                                                                                   –    Die versicherte Person ist dauerhaft, d. h. voraussichtlich über
     –     Permanente Gelbsucht                                                         einen Zeitraum von drei Jahren nicht in der Lage ohne Hilfs-
     –     Varizen (Krampfadern) in der Speiseröhre oder im Magen                       mittel (wie z. B. eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl) eine Ent-
                                                                                        fernung von 200 Metern über einen ebenen Boden gehend zu-
     Die Diagnose muss durch einen Arzt für Gastroenterologie nachge-
                                                                                        rückzulegen, ohne anzuhalten, sich abzustützen oder sich
     wiesen werden.                                                                     setzen zu müssen.
     Vereinfachte Erläuterung:                                                     –    Es liegt ein neurologisch nachgewiesener Verlust des zentra-
     Eine fortgeschrittene Lebererkrankung hat das Versagen der meis-                   len Sehens (ein so genanntes Zentralskotom) vor.
     ten oder sogar aller Leberfunktionen zur Folge. Charakteristische
                                                                              b)   Wartezeiten bei MS Erkrankungen sowie Leistungsausschlüsse:
     Anzeichen für diese Erkrankung sind die oben erwähnten Sympto-
                                                                                   Es besteht kein Versicherungsschutz für MS Erkrankungen, deren
     me. Gelbsucht lässt die Haut gelblich erscheinen und ist üblicher-
                                                                                   erstmalige Symptome vor dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
     weise ein Anzeichen für eine nicht richtig funktionierende Leber.
                                                                                   oder innerhalb der ersten 12 Monate nach Versicherungsbeginn
     „Wasserbauch“ beschreibt eine Flüssigkeitsansammlung im Bauch-
                                                                                   bzw. nach Einschluss des Zusatzbausteines diagnostiziert worden
     bereich. Unter der hepatischen Enzephalopathie versteht man Be-
                                                                                   sind bzw. diagnostiziert werden.
     wusstseinsstörungen und Persönlichkeitsveränderungen als Folge
     des Leberversagens.                                                      8.2.5.15. Gutartiger Hirntumor
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Leberer-      a)   Nicht bösartiger Tumor des Hirns oder der Hirnanhangdrüse. Die
     krankung, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.             medizinische Notwendigkeit einer Operation des Tumors oder, falls
                                                                                   inoperabel, das Vorliegen dauerhafter neurologischer Störungen
8.2.5.12. Fortgeschrittene Lungenerkrankung (inklusive schwerem Em-
                                                                                   muss durch die Diagnose eines Arztes für Neurologie nachgewie-
physem)
                                                                                   sen werden.
a)   Endstadium einer Lungenerkrankung, die zur chronisch respiratori-
                                                                                   Vereinfachte Erläuterung:
     schen Insuffizienz führt. Die Diagnose muss aufgrund folgender Be-
                                                                                   Ein gutartiger Tumor ist gekennzeichnet durch ein nicht krebsartiges
     funde durch einen Arzt für Lungenkrankheiten nachgewiesen wer-
                                                                                   abnormales Gewebewachstum. Ein solcher Tumor im Gehirn ist
     den:
                                                                                   sehr ernst zu nehmen, auch wenn er nicht krebsartig ist. Der wach-
     –    Eine ununterbrochene Sauerstoffversorgung wegen Hypoxie
                                                                                   sende Tumor kann Druck auf andere Bereiche des Gehirns ausü-
     –    FEV1 (Forciertes expiratorisches Volumen in der 1. Sekunde               ben und daher lebensbedrohlich sein, wenn er nicht entfernt wird.
          = Tiffenau-Test) beträgt dauerhaft weniger als 1 Liter


                                                                       12 von 15

[Seite 19]
                                   Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance

b)    Kein Versicherungsschutz besteht für                                          tungen auch dann, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfall-
      –    Zysten, Granulome, Neurinome, Abszesse, Malformationen                   ereignis nach Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen nicht die überwie-
           (Missbildungen) innerhalb oder außerhalb der Arterien oder               gende Ursache ist.
           Venen des Gehirns sowie Hämatome und Tumore der Wirbel-
           säule.                                                              9.2. Prämienpflichtige Leistungen
      –    gutartige Hirntumore, die bereits vor Vertragsabschluss diag-
           nostiziert wurden.
                                                                               9.2.1. Unfall-Rente
8.2.5.16. Bakterielle Meningitis                                               In Ergänzung zu Ziffer 2.1.2 der Zusatzbedingungen gilt:
a)    Entzündung der Hirnhäute oder der Rückenmarkshäute, die zu               Nach dem Tod des Unfall-Rentenbeziehers verbleibt ein Anspruch von
      einer mindestens drei Monate andauernden neurologischen Schä-            insgesamt 100 Prozent der Unfall-Rente bei den Erbberechtigten gemäß
      digung (z. B. Sprachstörungen, Halbseitenlähmung) führt. Die Diag-       gesetzlicher Erbfolge. Als Bemessungsgrundlage gilt die Höhe der Unfall-
      nose muss durch einen Arzt für Neurologie und durch eine Untersu-        Rente in dem Monat, in dem der Unfall-Rentenbezieher verstirbt.
      chung der zerebrospinalen Flüssigkeit (Liquor) nachgewiesen wer-
                                                                               An minderjährige Erbberechtigte werden die Leistungen maximal bis zur
      den.
                                                                               Vollendung des 18. Lebensjahres weitergezahlt.
      Vereinfachte Erläuterung:
                                                                               An volljährige Erbberechtigte werden die Leistungen 5 Jahren lang nach
      Meningitis ist eine Entzündung der harten oder weichen Hirnhaut
                                                                               dem Tod des Unfall-Rentenbeziehers weitergezahlt.
      sowie der Rückenmarkshäute. Die Infektion kann durch Bakterien,
      Viren, Protozoen (meist tropische Parasiten) oder Pilze verursacht
                                                                               9.2.2. Unfall-Krankenhaustagegeld
      sein. Allgemein ist die Erkrankung als „Hirnhautentzündung“ be-
      kannt.                                                                   Abweichend von Ziffer 2.1.4.1 der Zusatzbedingungen wird das vereinbar-
                                                                               te Unfall-Krankenhaustagegeld für mindestens 5 Tage gezahlt. Die
b)    Kein Versicherungsschutz besteht für eine bakterielle Meningitis, die    weiteren Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.1.4.1 a) und b) bleiben unbe-
      bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.                      rührt.
8.2.5.17. Fortgeschrittene Alzheimer-Krankheit                                 Darüber hinaus wird – in Ergänzung zu Ziffer 2.1.4.1 – das vereinbarte
                                                                               Unfall-Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag gezahlt, mindestens
a)    Die Erkrankung muss vor dem 68. Geburtstag zum Verlust von               jedoch für 5 Tage,
      geistiger und sozialer Kompetenz sowie zur Notwendigkeit einer
                                                                               a)   an dem die versicherte Person unfallbedingt einen medizinisch
      ständigen Beaufsichtigung führen. Die Diagnose muss durch einen
                                                                                    notwendigen vollstationären Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt ab-
      Arzt für Neurologie und durch standardisierte Tests und Fragebogen
                                                                                    solviert.
      für Morbus Alzheimer nachgewiesen werden.
                                                                               b)   an dem sich die versicherte Person unfallbedingt in einer medizi-
      Vereinfachte Erläuterung:
                                                                                    nisch notwendigen vollstationären Desensibilisierungsmaßnahme
      Charakteristisch für eine Alzheimer-Erkrankung ist der fortschrei-
                                                                                    zur Behandlung von Allergien befindet.
      tende Verlust von Erinnerungsvermögen, Orientierung, Urteilsver-
      mögen und Intelligenz. Der Verlauf der Erkrankung ist nicht aufzu-       c)   an dem bei der versicherten Person eine unfallbedingte und medizi-
      halten. Symptome zeigen sich in einer Verminderung der Gehirn-                nisch notwendige ambulante ärztliche Erstversorgung eines Kno-
      größe und einem Verlust von Nervenzellen im Gehirn.                           chenbruchs durchgeführt wird.
                                                                               d)   an dem die versicherte Person unfallbedingt einen medizinisch
b)    Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Alzhei-
                                                                                    notwendigen Kurzzeitpflege-Aufenthalt in einem Pflege- oder Senio-
      mer-Krankheit, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wur-
                                                                                    renheim absolviert, der in unmittelbarem Anschluss an einen Kran-
      de.
                                                                                    kenhausaufenthalt durchgeführt wird. Der Leistungsanspruch ist in
8.2.5.18. Enzephalitis                                                              diesen Fällen auf insgesamt 30 Kalendertage begrenzt.
a)    Schwere Entzündung des Hirngewebes, die zu einer mindestens
                                                                               9.2.3. Unfall-Pflegegeld
      drei Monate andauernden neurologischen Störung (z. B. Sprachstö-
      rungen) geführt hat. Diese Schädigung muss durch einen Arzt für          Es besteht Versicherungsschutz für Unfall-Pflegegeld, wenn die Leis-
      Neurologie nachgewiesen werden.                                          tungsart Unfall-Krankenhaustagegeld im Versicherungsschein aufgeführt
                                                                               ist.
      Vereinfachte Erläuterung:
                                                                               a)   Das Unfall-Pflegegeld wird gezahlt, sofern infolge eines Unfalles –
      Enzephalitis ist eine Entzündung der grauen bzw. weißen Substanz
                                                                                    ohne Mitwirkung von Krankheiten und/oder Gebrechen gemäß Ziffer
      des Hirngewebes oder des gesamten Gehirns und wird verursacht
                                                                                    3 der Zusatzbedingungen – bei der versicherten Person eine dau-
      durch Bakterien, Viren oder Protozoen (meist tropische Parasiten).
                                                                                    ernde Pflegebedürftigkeit mit Einstufung in Pflegestufe I, II oder III
b)    Kein Versicherungsschutz besteht für eine Enzephalitis, die bereits           bzw. mindestens Pflegegrad 2 der sozialen Pflegeversicherung (§
      vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.                                   14 und § 15 SGB XI mit Stand 12.04.2012 oder später) eintritt.
8.2.5.19. Pflegebedürftigkeit                                                       Sofern die Pflege-Assistanceleistungen gemäß Ziffer 8.1 der Zu-
                                                                                    satzbedingungen in Anspruch genommen werden, beginnt der An-
a)    Die versicherte Person erhält während der Vertragslaufzeit eine
                                                                                    spruch auf Unfall-Pflegegeld erst nach Ende unserer Pflege-
      Einstufung in die Pflegestufe I, II oder III bzw. mindestens Pflege-
                                                                                    Assistanceleistungen.
      grad 2 nach deutschem Sozialgesetzbuch (§ 14 und § 15 SGB XI
      mit Stand 12.04.2012 oder später).                                       b)   Die Höhe des Unfall-Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe
                                                                                    bzw. dem Pflegegrad der sozialen Pflegeversicherung. Es gilt fol-
b)    Kein Versicherungsschutz besteht, sofern bereits vor Vertragsab-
                                                                                    gende Staffelung:
      schluss eine Pflegebedürftigkeit bestand oder festgestellt wurde.
                                                                                    –    30 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe I bzw.
                                                                                         Pflegegrad 2 der sozialen Pflegeversicherung.
9. Zusatzpaket Plus                                                                 –    40 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe II bzw.
Versicherungsschutz für Leistungserweiterungen in dem Zusatzpaket                        Pflegegrad 3 der sozialen Pflegeversicherung.
Plus besteht, sofern dieses im Versicherungsschein aufgeführt ist.                  –    60 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe III bzw.
                                                                                         mindestens Pflegegrad 4 der sozialen Pflegeversicherung.
9.1. Ausschlüsse                                                               c)   Unfall-Pflegegeld wird für die Dauer der Einstufung in eine Pflege-
a)    Abweichend von Ziffer 4.1 der Zusatzbedingungen besteht Versi-                stufe bzw. Pflegegrad der sozialen Pflegeversicherung, längstens
      cherungsschutz für                                                            für 3 Jahre vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.
      –    Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums
                                                                               9.2.4. Unfall-Komageld
           beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahr-
           zeugen auch dann, wenn der Blutalkoholgehalt zum Unfall-            a)   Abweichend von Ziffer 2.1.7 der Zusatzbedingungen beträgt das
           zeitpunkt 1,6 ‰ übersteigt.                                              Unfall-Komageld – unabhängig von der Höhe der vereinbarten Ver-
      –    Unfälle infolge Drogeneinfluss.                                          sicherungssumme für das Unfall-Krankenhaustagegeld – 30 Euro je
                                                                                    Kalendertag.
      Darüber hinaus wird bei einem Todesfall infolge eines Unfalles, der
      sich ursächlich durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung er-         b)   Unfall-Komageld wird abweichend von Ziffer 2.1.7 der Zusatzbedin-
      eignete, die vereinbarte Versicherungssumme für den Todesfall in              gungen ab dem 1. Tag des Komas für die Dauer des Komas ge-
      voller Höhe gezahlt.                                                          zahlt, längstens für 3 Jahre vom Unfalltag an gerechnet.
b)    Abweichend von Ziffer 4.7 der Zusatzbedingungen besteht Versi-
      cherungsschutz für Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblu-


                                                                        13 von 15

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                               Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance

                                                                                 erwerben oder bauen und während eines Zeitraums von 5 Jahren
9.3. Prämienfreie Leistungen                                                     ab Baubeginn oder Eigentumserwerb bei Ihnen oder Ihrem Partner
                                                                                 eine der unter Ziffer 2.2.14. a) bis f) oder Ziffer 2.2.15 der Zusatz-
9.3.1. Such-, Bergungs-, und Rettungskosten                                      bedingungen genannten schweren Unfallverletzungen eintritt.
Abweichend von Ziffer 2.2.1 der Zusatzbedingungen werden die Kosten              Die erhöhte Sofort- bzw. Kapitalleistung beträgt für Sie und Ihren
für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie Mehraufwendungen                 Partner (jeweils soweit im Rahmen des Vertrages mitversichert):
ohne Höchstgrenze ersetzt.
                                                                                 –    50.000 Euro bei Eintritt im 1. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.
9.3.2. Krankentransporte und Flugrückholungen                                    –    45.000 Euro bei Eintritt im 2. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.
                                                                                 –    40.000 Euro bei Eintritt im 3. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
Abweichend von Ziffer 2.2.2 der Zusatzbedingungen werden die Kosten
für Kranken- und Rücktransporte im Rahmen der Such-, Bergungs- und               –    35.000 Euro bei Eintritt im 4. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1. der Zusatzbedingungen ohne                    –    35.000 Euro bei Eintritt im 5. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
Höchstgrenze ersetzt.                                                            Der Anspruch auf die Zahlung der erhöhten Sofort- bzw. Kapitalleis-
                                                                                 tung kann während eines Zeitraums von insgesamt 3 Jahren, vom
9.3.3. Behandlungskosten bei Tauchunfällen                                       Unfallereignis an gerechnet, geltend gemacht werden.
Abweichend von Ziffer 2.2.3 der Zusatzbedingungen werden die Behand-             Er endet jedoch in jedem Fall zum Zeitpunkt der Veräußerung des
lungskosten im Rahmen der Such-, Bergungs- und Rettungskosten                    Wohneigentums oder der Beendigung des Versicherungsvertrags.
gemäß Ziffer 2.2.1. der Zusatzbedingungen ohne Höchstgrenze ersetzt.
                                                                                 Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Zeitpunkt des Eigen-
                                                                                 tumserwerbs bzw. des Baubeginns von Ihnen nachzuweisen.
9.3.4. Kosmetische Operationen und Zahnersatz
Abweichend von Ziffer 2.2.5.1 der Zusatzbedingungen werden die Kosten       9.4. Arbeitslosigkeit
für kosmetische Operationen und Zahnersatz ohne Höchstgrenze ersetzt.
                                                                            Abweichend von Ziffer 6 der Zusatzbedingungen erlischt der Unfallversi-
9.3.5. Kur- und Rehabilitationskosten                                       cherungsvertrag ohne besondere Vereinbarung, wenn die Prämienbefrei-
                                                                            ung mehr als 36 Monate dauert.
Abweichend von Ziffer 2.2.8 der Zusatzbedingungen werden die Kosten
für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ohne Höchstgrenze ersetzt.
                                                                            9.5. Fälligkeit der Leistung
9.3.6. Behinderungsbedingte Kosten                                          Abweichend von Ziffer 12 der Zusatzbedingungen sind wir verpflichtet, bei
Abweichend von Ziffer 2.2.9 der Zusatzbedingungen ist der Ersatz behin-     einem Invaliditätsanspruch innerhalb eines Monats in Textform zu erklä-
derungsbedingter Kosten auf insgesamt 25.000 Euro begrenzt.                 ren, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen.

9.3.7. Umschulungsmaßnahmen                                                 9.6. Familien-Vorsorgeversicherung
Abweichend von Ziffer 2.2.10 der Zusatzbedingungen werden die Kosten
für Umschulungsmaßnahmen ohne Höchstgrenze ersetzt.                         9.6.1. Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft
                                                                            Abweichend von Ziffer 5.1 der Zusatzbedingungen gilt:
9.3.8. Psychologische Betreuung
                                                                            a)   Im Rahmen des Versicherungsschutzes der Familienvorsorge gilt
Abweichend von Ziffer 2.2.11 der Zusatzbedingungen ist der Kostener-             bei Eheschließung oder mit Beginn einer eingetragenen Lebens-
satz für psychologische Betreuung und Behandlungen auf insgesamt
                                                                                 partnerschaft für die Leistungsart Invalidität eine Versicherungs-
5.000 Euro begrenzt.
                                                                                 summe von 100.000 Euro.
9.3.9. Besondere Leistungen für Kinder                                           Darüber hinaus gilt die Leistungsart Unfall-Todesfallleistung in Höhe
                                                                                 von 10.000 Euro und die Leistungsart Unfall-Krankenhaustagegeld
a)   Abweichend von Ziffer 2.2.12.1 der Zusatzbedingungen beträgt die            mit Genesungsgeld in Höhe von 20 Euro versichert.
     Höhe der Vollwaisenrente mindestens 12.000 Euro pro Jahr und
     Kind.                                                                  b)   Der Versicherungsschutz wird für einen Zeitraum von 6 Monaten
                                                                                 gewährt.
b)   Abweichend von Ziffer 2.2.12.3 der Zusatzbedingungen werden die
     nachgewiesenen Kosten für die Kinderbetreuung und eine Haus-
     haltshilfe bis maximal 120 € pro Tag übernommen.                       9.6.2. Schwangerschaft, Geburt oder Adoption
     Die Leistungen werden erbracht, bis der versicherten Person zuge-      Abweichend von Ziffer 5.2 der Zusatzbedingungen gilt im Rahmen des
     mutet werden kann, ihre Versorgungs- und Betreuungspflichten           Versicherungsschutzes der Familienvorsorge bei Schwangerschaft,
     wieder selbst zu übernehmen, längstens jedoch bis 6 Monate nach
                                                                            Geburt und Adoption für die Leistungsart Invalidität eine Versicherungs-
     dem Unfallereignis.
                                                                            summe von 100.000 Euro. Zusätzlich gilt die Leistungsart Unfall-
c)   Abweichend von Ziffer 2.2.12.4 der Zusatzbedingungen werden die        Todesfallleistung in Höhe von 10.000 Euro versichert.
     nachgewiesenen Kosten für den notwendigen Privatunterricht ohne
     Höchstgrenze ersetzt.                                                  Darüber hinaus gilt bei Geburt und Adoption eines Kindes die Leistungs-
     Die Leistungen werden für maximal 6 Monate übernommen.                 art Unfall-Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe von 20 Euro
                                                                            versichert.
d)   Abweichend von Ziffer 2.2.12.5 der Zusatzbedingungen ersetzen
     wir im Rahmen der versicherten Rooming-in-Leistungen auf Ihren
     Wunsch auch alternativ die tatsächlich entstandenen, nachgewie-        9.6.3. Prämienbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers
     senen Übernachtungskosten. Auf eine Begrenzung der Anzahl der          Abweichend zu Ziffer 5.3 b) der Zusatzbedingungen gelten die Bestim-
     Übernachtungen wird verzichtet.                                        mungen der Ziffer 5.3 a) der Zusatzbedingungen auch dann, wenn die
                                                                            Versicherung zum Zeitpunkt des Todes bereits gekündigt war.
9.3.10. Versorgung von Haustieren
Abweichend von Ziffer 2.2.13 der Zusatzbedingungen werden die Kosten        9.7. Verdienstausfall von Selbständigen
für die tiergerechte Unterbringung ohne Höchstgrenze ersetzt. Die Leis-
                                                                            Abweichend von Ziffer 10 der Zusatzbedingungen wird bei Selbständigen
tungen werden erbracht, bis der versicherten Person zugemutet werden
                                                                            ein fester Betrag von 4 Promille der für die versicherte Person vereinbar-
kann, ihre Versorgungspflichten wieder selbst zu übernehmen, längstens
                                                                            ten Invaliditätsgrundsumme, höchstens jedoch 1.000 Euro erstattet,
jedoch bis 12 Monate nach dem Unfallereignis.
                                                                            sofern der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen werden kann.
9.3.11. Sofort- bzw. Kapitalleistung bei schweren Verletzungen und
Verbrennungen
                                                                            Der Leistungsfall
a)   Abweichend von Ziffer 2.2.14 und 2.2.15 a) der Zusatzbedingungen
     zahlen wir eine Sofort- bzw. Kapitalleistung in Höhe von 25.000 €.
     Eine Begrenzung auf die versicherte Invaliditätssumme (Grund-          10. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Oblie-
     summe ohne Progression) entfällt.
                                                                            genheiten)?
b)   In Ergänzung zu Ziffer 2.2.14 und 2.2.15 der Zusatzbedingungen
     gilt bei Immobilienerwerb folgende Regelung:                           Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere
     Wir zahlen eine erhöhte Sofort- bzw. Kapitalleistung, wenn Sie         Leistung nicht erbringen.
     und/oder Ihr Partner (Ehepartner oder Partner einer eingetragenen      a)   Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht
     Lebensgemeinschaft) während der Gültigkeit des Unfall-                      herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich
     Versicherungsvertrages erstmals Wohneigentum zur Eigennutzung


                                                                     14 von 15

[Seite 21]
                                Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance

     einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns un-                Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor-
     terrichten.                                                                   schuss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer-
     Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn die versicherte              den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr besteht.
     Person bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen erst          e)   Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längs-
     dann einen Arzt hinzuzieht und uns unterrichtet, wenn der wirkli-             tens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen
     che Umfang erkennbar wird. Eine generelle Verpflichtung der ver-              zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
     sicherten Person sich einer Operation zu unterziehen, besteht je-             verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht
     doch nicht.                                                                   muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leis-
b)   Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die                      tungspflicht gemäß Ziffer 12 a), von Ihnen vor Ablauf der Frist aus-
     versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns zurücksen-                geübt werden.
     den; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte
                                                                              f)   Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung,
     müssen in gleicher Weise erteilt werden.
                                                                                   als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent
c)   Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn Sie oder die                 jährlich zu verzinsen.
     versicherte Person die Schadenmeldung gemäß Ziffer 10 a) und
                                                                              g)   Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir
     b) innerhalb des ersten Jahres vom Unfalltag an gerechnet bei uns
                                                                                   berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei-
     einreichen.
                                                                                   nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der
d)   Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte                    nächsten Fälligkeit.
     Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen
     Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstaus-
     falles tragen wir.
     Kann bei Selbstständigen der Verdienstausfall nicht konkret nach-
     gewiesen werden, wird ein fester Betrag von 2 Promille der für die
     versicherte Person vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, höchs-
     tens jedoch 500 Euro erstattet.
e)   Ärzte, die die versicherte Person – auch aus anderen Anlässen –
     behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versiche-
     rungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen
     Auskünfte zu erteilen.
f)   Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion
     durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.


11. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Oblie-
genheiten?
a)   Wird eine Obliegenheit gemäß Ziffer 10 der Zusatzbedingungen
     vorsätzlich verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
b)   Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berech-
     tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens ent-
     sprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie
     durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen
     hingewiesen haben.
     Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
     verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
     Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachwei-
     sen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt o-
     der die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststel-
     lung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,
     wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
c)   Unterlassen Sie die Abgabe einer Anzeige oder geben fahrlässig
     eine unrichtige Anzeige ab oder unterlassen fahrlässig die Erfüllung
     einer sonstigen Obliegenheit, so werden wir von der Verpflichtung
     zur Leistung jedoch nicht frei, wenn Sie nachweisen, dass das Ver-
     säumnis nur auf einem Versehen beruht und nach seinem Erken-
     nen unverzüglich nachgeholt wird. Handelt es sich um die Anzeige
     eines Umstandes, aufgrund dessen eine Zuschlagsprämie zu ent-
     richten ist, so muss diese rückwirkend ab dem Zeitpunkt bezahlt
     werden, an dem dieser Umstand eingetreten ist.
d)   Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns
     zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vorver-
     traglichen Anzeigepflicht ausüben.


12. Wann sind die Leistungen fällig?
a)   Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts-
     anspruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob
     und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris-
     ten beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen:
     –     Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen,
     –     beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den
           Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung
           der Invalidität notwendig ist.
b)   Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs-
     anspruchs entstehen, übernehmen wir.
c)   Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
     Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
d)   Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest,
     zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.


                                                                       15 von 15
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