# Janitos Basic: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-unfall-janitos-basic.php
- Rechtlicher Träger: Janitos Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-unfall-janitos-basic.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung, Basic (210000)](https://www.janitos.de/media/downloads/bedingungen/210000.pdf), Fassung Stand 01.04.2021, Bedingungsnummer 210000

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Grundsumme für Invalidität (dauernde Beeinträchtigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. | ZB 2.1.1.2 b), Seite 8 |
| Geltungsbereich (weltweit, rund um die Uhr, Beruf und Freizeit) | ja | Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle auf der ganzen Welt. | ZB 1.2, Seite 6 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (AUB) | ja | Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, wird der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedingungen regulieren. | AB 9, Seite 6 |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | ja | Wir garantieren, dass die Leistungsinhalte dieses Vertrages, die Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Stand 28.09.2015) voll erfüllen. | AB 10, Seite 6 |
| Besserstellungsgarantie (bessere Bedingungen anderer Anbieter gelten mit) | nicht geregelt |  |  |
| Vorversicherergarantie (Leistung mindestens wie im Vorvertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbare Personen (keine Ausnahme für Pflegebedürftige oder schwer Erkrankte) | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Arms | ja | Arm 70 75 100 75 100 100 70 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk | ja | Hand 60 75 100 75 100 100 70 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Daumen | ja | Daumen 25 30 60 30 100 60 30 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Zeigefinger und andere Finger | ja | Zeigefinger 10 20 60 20 100 60 20 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Bein über der Mitte des Oberschenkels | ja | Bein über der Mitte des | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Bein bis unterhalb des Knies | ja | Bein bis unterhalb des Knies 60 75 75 75 75 100 70 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Fuß im Fußgelenk | ja | Fuß 45 50 50 50 50 100 70 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Auge (Verlust der Sehfähigkeit) | ja | ein Auge 50 60 60 80 80 80 70 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr | ja | Gehör eines Ohres 35 50 50 80 80 80 70 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Geruchssinn | ja | Geruchssinn 15 20 20 25 25 25 25 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Geschmackssinn | ja | Geschmackssinn 15 20 20 25 25 25 25 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Stimme (Verlust der Sprechfähigkeit) | ja | Stimme 60 100 100 100 100 100 100 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: innere Organe (Niere, Milz, Lunge) | ja | eine Niere 25 25 25 25 25 25 25 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Progression 225 Prozent | ja | a) Progressionsmodell 225 der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird zweifach entschädigt. | ZB 2.1.1.4 a), Seite 8 |
| Progression 350 Prozent | ja | b) Progressionsmodell 350 der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt. | ZB 2.1.1.4 b), Seite 8 |
| Progression 500 Prozent | ja | c) Progressionsmodell 500 der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt. | ZB 2.1.1.4 c), Seite 8 |
| Progression 1000 Prozent | ja | e) Progressionsmodell 1000 der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt. | ZB 2.1.1.4 e), Seite 8 |
| Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen: Kürzung erst ab einem Mitwirkungsanteil von | ja | Im Falle einer unfallbedingten Invalidität wird Janitos den Prozentsatz des Invaliditätsgrades jedoch nur dann entsprechend dem Mitwirkungsanteil der Krankheit oder des Gebrechens mindern, wenn der Mitwirkungsanteil 30 Prozent oder mehr beträgt. | ZB 3, Seite 12 |
| Frist für den Eintritt der Invalidität nach dem Unfall | ja | Die Invalidität muss innerhalb von 14 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein. | ZB 2.1.1.1 b), Seite 7 |
| Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität | ja | Die Invalidität muss innerhalb von 16 Monaten nach dem Unfall | ZB 2.1.1.1 c), Seite 7 |
| Frist für die Geltendmachung der Invalidität beim Versicherer | ja | Die Invalidität muss innerhalb von 16 Monaten nach dem Unfall von Ihnen bei uns geltend gemacht werden. | ZB 2.1.1.1 d), Seite 7 |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, bei Kindern) | ja | Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. | ZB 10 e), Seite 17 |
| Vorinvalidität: Abzug einer bereits bestehenden Beeinträchtigung | ja | Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt | ZB 2.1.1.2 f), Seite 8 |
| Vorschuss auf die Invaliditätsleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse. | ZB 10 d), Seite 17 |
| Mindestinvaliditätsgrad, unter dem nichts gezahlt wird (Abzugsfranchise) | keine | Im Grundmodell entspricht die Kapitalleistung dem durch den Grad der Invalidität bezeichneten Prozentsatz der Invaliditätssumme. | ZB 2.1.1.4, Seite 8 |
| Unfall durch Eigenbewegung (ohne äußere Einwirkung) | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhte Kraftanstrengung (Verrenkung, Zerrung, Zerreißung) | ja | Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln, Menisken oder Knorpel gezerrt oder zerrissen werden oder | ZB 1.4 a), Seite 7 |
| Zeckenbiss (FSME, Borreliose) | ja, bis zur Versicherungssumme | Dazu zählen insbesondere auch Infektionen durch Insektenstiche und -bisse oder durch sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen (z. B. Borreliose, FSME oder Malaria) | ZB 1.6, Seite 7 |
| Insektenstich und Tierbiss (auch allergische Reaktion) | ja, bis zur Versicherungssumme | Gesundheitsschäden durch allergische Reaktionen, die infolge von Unfallverletzungen verursacht wurden. | ZB 1.5 g), Seite 7 |
| Infektionen durch Unfallverletzung und Infektionskrankheiten mit Unfallbezug | ja, bis zur Versicherungssumme | Infektionen und Infektionskrankheiten, die durch einen Unfall gemäß Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen entstanden sind. | ZB 1.6 a), Seite 7 |
| Lebensmittelvergiftung und Vergiftung durch Einnahme von Stoffen | ja, bis zur Versicherungssumme | Gesundheitsschäden infolge der Aufnahme von Nahrung oder sonstiger Stoffe durch den Schlund. | ZB 1.5 h), Seite 7 |
| Tod und Schäden durch Ertrinken oder Ersticken unter Wasser | ja | der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser. | ZB 1.5 j), Seite 6 |
| Erfrierungen | ja | Gesundheitsschäden infolge von Erfrierungen sowie der Erfrierungstod. | ZB 1.5 i), Seite 7 |
| Sonnenstich, Hitzschlag, Sonnenbrand | ja | das Erleiden eines Sonnenbrandes oder eines Sonnenstichs. | ZB 1.5 d), Seite 7 |
| Plötzliches Einatmen von Gasen und Dämpfen | ja | wenn die versicherte Person den schädlichen Stoffen oder Einwirkungen durch unabwendbare Umstände über einen Zeitraum von mehreren Stunden ausgesetzt war. | ZB 1.5 c), Seite 7 |
| Bandscheibenvorfall durch Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Nicht versichert sind Gesundheitsschäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis gemäß Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen die überwiegende Ursache ist. | ZB 4.7, Seite 12 |
| Bauchwand- und Unterleibsbrüche | ja, bis zur Versicherungssumme | Bauch- oder Unterleibsbrüche verursacht werden. | ZB 1.4 c), Seite 7 |
| Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallursache oder Unfallfolge | ja, bis zur Versicherungssumme | Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Herzinfarkts. | ZB 4.1 g), Seite 12 |
| Psychische Reaktionen nach einem Unfall (posttraumatische Belastungsstörung) | nein | Nicht versichert sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen. | ZB 4.9, Seite 13 |
| Bewusstseinsstörungen und Unfälle unter Alkohol oder Medikamenten (Promillegrenze) | ja | Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums. Beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahrzeugen jedoch nur, sofern der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt 1,3 Promille nicht übersteigt. | ZB 4.1 c), Seite 12 |
| Epileptische und andere Krampfanfälle als Unfallursache | ja | Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge epileptischer Anfälle oder sonstiger Krampfanfälle. | ZB 4.1 e), Seite 12 |
| Kinderkrankheiten mit dauernder Beeinträchtigung (Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung) | nicht geregelt |  |  |
| Impfschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | die Gesundheitsschäden in ursächlichem Zusammenhang mit unfallbedingten, medizinisch notwendigen Impfungen sowie mit Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen und versicherte Infektionskrankheiten gemäß Ziffer 1.6 der Zusatzbedingungen stehen. | ZB 4.8 a), Seite 12 |
| Unfallrente (monatlich, ab welchem Invaliditätsgrad) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Voraussetzung für die Leistung einer Unfall-Rente gilt als erfüllt, wenn infolge eines Unfalles ein gemäß Ziffer 2.1.1. der Zusatzbedingungen ermittelter, dauerhafter Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent eingetreten ist. | ZB 2.1.2.1, Seite 9 |
| Übergangsleistung bei starker Beeinträchtigung über Monate | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld | ja, bis zur Versicherungssumme | Das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, mindestens jedoch für 3 Tage | ZB 2.1.4.1, Seite 10 |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Unfall-Genesungsgeld wird in gleicher Höhe wie die vereinbarte Versicherungssumme für das Unfall-Krankenhaustagegeld gezahlt. | ZB 2.1.5.2, Seite 10 |
| Leistung bei Unfalltod | ja, bis zur Versicherungssumme | Die vereinbarte Unfall-Todesfallleistung wird gezahlt | ZB 2.1.6.1, Seite 9 |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen (Querschnitt, Amputation, Hirnschaden) | ja, bis 10.000 € | eine Sofortleistung in Höhe von 10 Prozent der versicherten Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progression), maximal 10.000 Euro. | ZB 2.2.11, Seite 11 |
| Leistung bei Knochenbrüchen (auch ohne Invalidität) | nicht geregelt |  |  |
| Such-, Bergungs- und Rettungskosten (auch Hubschrauber, Rücktransport) | ja, bis 20.000 € | Der Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie Mehraufwendungen ist auf insgesamt 20.000 Euro begrenzt. | ZB 2.2.1 c), Seite 10 |
| Kosmetische Operationen nach einem Unfall (auch Zahnersatz) | ja, bis 20.000 € | Der Kostenersatz für kosmetische Operationen ist auf insgesamt 20.000 Euro begrenzt. Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze beträgt der maximale Kostenersatz für Zahnbehandlungen und Zahnersatz 2.500 Euro. | ZB 2.2.5 d), Seite 11 |
| Kurkosten und Rehabilitationsmaßnahmen | ja, bis 5.000 € | Der Kostenersatz für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ist auf insgesamt 5.000 Euro begrenzt. | ZB 2.2.6 d), Seite 11 |
| Reha-Management (Begleitung durch einen Rehabilitationsdienst) | nicht geregelt |  |  |
| Rooming-in (Unterbringung eines Elternteils beim Kind im Krankenhaus) | ja, bis 500 € | Je Übernachtung werden maximal 25 Euro ersetzt. Insgesamt übernehmen wir die Kosten für maximal 20 Übernachtungen. | ZB 2.2.9.3 b), Seite 11 |
| Motorsport: Rennen, Training, Fahrsicherheitstraining mitversichert | nein | Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges während der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. | ZB 4.5, Seite 12 |
| Luftfahrt: Fluggast, Privatpilot, Gleitschirm, Fallschirm mitversichert | ja | im Rahmen einer Tätigkeit als Raum- oder Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird. | ZB 4.4 a), Seite 12 |
| Kriegsereignisse und innere Unruhen: passives Kriegsrisiko im Ausland | ja | mindestens jedoch bis 14 Tage nach Kriegsausbruch oder dem Beginn der Feindseligkeiten. | ZB 4.3 a), Seite 12 |
| Kernenergie und Strahlen: Umfang des Ausschlusses (Heilbehandlung mitversichert) | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Strahlenschäden, soweit diese in Zusammenhang mit Kernenergie stehen. | ZB 4.6, Seite 12 |
| Tauchen: tauchtypische Gesundheitsschäden (Caissonkrankheit, Trommelfell) mitversichert | ja | tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen. | ZB 1.5 k), Seite 7 |
| Wassersport: Segeln, Regatten, Hochseetörns ohne Ausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Gefahrenerhöhung bei Berufswechsel (Wechsel der Gefahrengruppe, Meldefrist) | ja | Wird der Wechsel in eine Berufstätigkeit mit höherem Unfallrisiko nicht innerhalb von 30 Tagen angezeigt, bleibt der Versicherungsschutz zwar vollumfänglich bestehen | AB 7.3 c), Seite 6 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | ja | Prämienbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers | ZB 5.3, Seite 13 |
| Nachversicherungsgarantie (Summe erhöhen ohne Gesundheitsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (auch Kündigung nach einem Unfall) | ja | Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. | AB 1.3 a), Seite 3 |
| Obliegenheiten nach einem Unfall (Meldefrist, Arzt, Kosten ärztlicher Gutachten) | ja | Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. | ZB 8 a), Seite 17 |
| Capital por fallecimiento (Todesfallkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente nach Baremo (Tabelle im Werk, Bezug zum gesetzlichen Baremo) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos de sepelio (Bestattungskosten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. | ZB 2.2.4, Seite 10 |
| Asistencia sanitaria (Heilkosten, freie Arztwahl oder Vertragskliniken) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung, Basic (210000)

```text
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Vers


       Janitos
       Unfallversicherung
       Produktlinie Basic
       Versicherungsbedingungen und Informationen
       Stand: 01.04.2021 | Bedingungsnummer: 210000

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                  Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung
                                             (Stand 01.04.2021)


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Unfälle passieren im Haushalt, im Beruf und in der Freizeit. Dann hilft Ihre Unfallversicherung. Egal, wo
und wann sich der Unfall ereignet.

Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und - wenn
mit Ihnen vereinbart - weitere Bedingungen. Zusammen mit dem Antrag und dem Versicherungsschein
legen diese den Inhalt Ihrer Unfallversicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente.

Bitte lesen Sie die AUB daher vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. So
können Sie auch später, besonders nach einem Unfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen.

Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit Ihnen
das weitere Vorgehen.

Auch wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht ver-
ständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erklären wir bestimmte
Fachbegriffe oder erläutern sie durch Beispiele. Wenn wir Beispiele verwenden, sind diese nicht abschlie-
ßend.

Ihre Unfallversicherung


Wer ist wer?

• Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.
• Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. Das können Sie
selbst und andere Personen sein.


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                         Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung
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Die Versicherungsdauer                                                         8. Planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie (Dynamik)
1. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?                                    9. Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen
                                                                               10. Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen des Arbeitskreises
Die Versicherungsprämie                                                            Beratungsprozesse
2. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?                             11. Versicherungsschutz bei Versichererwechsel
3. Prämienanpassungsklausel                                                    12. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
Weitere Bestimmungen                                                           13. Welches Gericht ist zuständig?
4. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen         14. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung
   zueinander?                                                                     Ihrer Anschrift?
5. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?                            15. Sanktionsklausel
6. Altersumstellungen                                                          16. Welches Recht findet Anwendung?
7. Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufstätigkeit oder
   Beschäftigung beachten?


                                                                               1.4. Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.
                                                                                    Einsätzen
Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein.
                                                                               Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft,
Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.         sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet,
                                                                               die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den Ländern
                                                                               China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder
Die Versicherungsdauer                                                         USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre
                                                                               Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
1.   Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
                                                                               1.5. Versicherungsjahr
1.1. Beginn des Versicherungsschutzes                                          Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf
                                                                               Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange-            Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die
gebenen Zeitpunkt, wenn Sie die erste Prämie unverzüglich nach Fällig-         folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind
keit im Sinne von Ziffer 2.3 der Allgemeinen Bedingungen zahlen.               jeweils ganze Jahre.

1.2. Dauer und Ende des Vertrages
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge-           Die Versicherungsprämie
schlossen.
a)   Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich         2.   Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beach-
     der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätes-
     tens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres             ten?
     eine Kündigung zugegangen ist.                                            Was geschieht, wenn Sie eine Prämie nicht rechtzeitig zahlen?
b)   Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der
     Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen            2.1. Prämienzahlung
     Zeitpunkt.                                                                Die Prämien können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-,
c)   Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den           Halbjahres- oder Jahresprämien entrichtet werden. Die Versicherungspe-
     Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf fol-        riode umfasst bei Monatsprämien einen Monat, bei Vierteljahresprämien
     genden Jahres kündigen; die Kündigung muss uns spätestens drei            ein Vierteljahr, bei Halbjahresprämien ein Halbjahr und bei Jahresprämien
     Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zuge-            ein Jahr.
     gangen sein.
d)   Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder einzel-         2.2. Versicherungssteuer
     ne Leistungsarten beschränkt werden.                                      Die in Rechnung gestellte Prämie enthält die Versicherungssteuer, die Sie
                                                                               in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.
1.3. Kündigung nach Versicherungsfall
a)   Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn             2.3. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung der ersten
     wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leis-             oder einmaligen Prämie
     tung erhoben haben. Die Kündigung kann auf die betroffene versi-
                                                                               2.3.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
     cherte Person oder die betroffene Leistungsart beschränkt werden.
                                                                               Die erste Prämie wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach
b)   Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach
                                                                               Zugang des Versicherungsscheins fällig.
     Leistung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagerücknah-
     me, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform      2.3.2. Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
     zugegangen sein.
                                                                               Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, sondern zu
c)   Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei            einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab
     uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu           diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder
     jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Versi-         durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts-
     cherungsjahres, wirksam wird.                                             folge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen,
d)   Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei           dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
     Ihnen wirksam.
                                                                               2.3.3. Rücktritt
                                                                               Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, können wir
                                                                               vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht gezahlt ist. Wir kön-


                                                                         2 von 5

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                                     Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung

nen nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung              Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die durch den einzelnen
nicht zu vertreten haben.                                                           Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund
                                                                                    und Höhe der Versicherungsleistungen.
2.4. Zahlung und die Folgen verspäteter Zahlung der                            c)   Sofern die Berechnung nach Ziffer 3 b) eine Veränderung von
     Folgeprämie                                                                    mindestens 20 Prozent ergibt, ist der Versicherer im Falle einer
                                                                                    Steigerung berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, den
2.4.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung                                   Prämiensatz für die bestehenden Verträge ab dem 01.07. zur jewei-
Die Folgeprämien werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.               ligen Hauptfälligkeit des Vertrages anzupassen.

2.4.2. Verzug                                                                  d)   Senkungen des Prämiensatzes gelten ohne besondere Mitteilung ab
                                                                                    dem 01.07. zur jeweiligen Hauptfälligkeit des Vertrages, die auf den
a)   Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne              Abschluss der Überprüfung folgt.
     Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung
     nicht zu vertreten haben.                                                 e)   Beträgt die Erhöhung oder Verminderung des Durchschnitts der
                                                                                    Schadenzahlungen nach Ziffer 3 b) weniger als 20 Prozent, besteht
b)   Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern              kein Anpassungsrecht und auch keine Anpassungsverpflichtung.
     und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.
     Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen      f)   Der neue Prämiensatz darf nicht höher sein als der Prämiensatz für
     Beträge der Prämie sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen bezif-             den gleichen Versicherungsschutz im Neugeschäft.
     fern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den Ziffern 2.4.3 und
     2.4.4 der Allgemeinen Bedingungen mit dem Fristablauf verbunden
     sind.                                                                     Weitere Bestimmungen
c)   Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen
     Schadens zu verlangen.                                                    4.   Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag
2.4.3. Kein Versicherungsschutz                                                     beteiligten Personen zueinander?
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug,      a)   Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem ande-
besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz,               ren zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der Rechte
wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b) der Allgemei-            aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern Ihnen zu.
nen Bedingungen darauf hingewiesen wurden.                                          Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Oblie-
                                                                                    genheiten verantwortlich.
2.4.4. Kündigung
                                                                               b)   Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfol-
a)   Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in              ger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
     Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündi-
                                                                               c)   Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere
     gen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b)
                                                                                    Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
     der Allgemeinen Bedingungen darauf hingewiesen haben.
b)   Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats
                                                                               5.   Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
     die angemahnte Prämie, besteht der Vertrag fort. Für Versiche-
     rungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zah-
     lung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.           5.1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über
                                                                                    gefahrerhebliche Umstände
2.5. Rechtzeitigkeit        der     Zahlung         bei    Lastschrift-        a)   Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen
     ermächtigung                                                                   bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir
                                                                                    Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheb-
a)   Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt die
                                                                                    lich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie
     Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie zu dem Fälligkeitstag ein-
                                                                                    sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Ver-
     gezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht
                                                                                    tragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne
     widersprechen.
                                                                                    des Satzes 1 in Textform stellen. Gefahrerheblich sind die Umstän-
b)   Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden von uns nicht einge-            de, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben,
     zogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie             den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschlie-
     unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsauf-                 ßen.
     forderung erfolgt.
                                                                               b)   Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen für
c)   Kann die fällige Prämie nicht eingezogen werden, weil Sie die                  die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerhebli-
     Einzugsermächtigung widerrufen haben, oder haben Sie aus ande-                 chen Umstände und die Beantwortung der an sie gestellten Fragen
     ren Gründen zu vertreten, dass die Prämie wiederholt nicht eingezo-            verantwortlich.
     gen werden kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des
                                                                               c)   Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser
     Lastschriftverfahrens zu verlangen. Sie sind zur Übermittlung der
                                                                                    den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln las-
     Prämie erst verpflichtet, wenn Sie von uns hierzu in Textform aufge-
                                                                                    sen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig
     fordert worden sind.
                                                                                    verschwiegen.

2.6. Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
                                                                               5.2. Rücktritt
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht etwas
anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil der Prämie, die dem            5.2.1. Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts
Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.                 a)   Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen
                                                                                    Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzu-
3.   Prämienanpassungsklausel                                                       treten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in
a)   Der Versicherer ist jährlich zum 01.04., erstmalig zum 01.04.2022,             Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen
     berechtigt und verpflichtet, die Prämiensätze für bestehende Versi-            haben.
     cherungsverträge zu überprüfen und der Schadenentwicklung anzu-           b)   Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schriftlich
     passen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von                geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die
     Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung                 wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir
     (Zahlung der Versicherungsprämie) wieder herzustellen. Dabei hat               auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklä-
     der Versicherer die anerkannten Grundsätze der Versicherungsma-                rung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von
     thematik und Versicherungstechnik zu berücksichtigen.                          der Verletzung der Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht begrün-
b)   Der Versicherer ermittelt hierfür, um welchen Prozentsatz sich in den          det, Kenntnis erlangen.
     vergangenen drei Kalenderjahren das Verhältnis aus den Schaden-           c)   Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.
     zahlungen zu den Nettoprämieneinnahmen (Prämie ohne Steueran-
     teile) gegenüber dem kalkuliertem Verhältnis aus Schadenzahlun-
     gen und den Nettoprämieneinnahmen erhöht oder vermindert hat.


                                                                         3 von 5

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                                      Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung

5.2.2. Ausschluss des Rücktrittsrechts                                        6.   Altersumstellungen
a)   Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir
     den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An-       6.1. Anpassung der Prämien
     zeige kannten.
                                                                              a)   Wir führen in folgenden Altersgruppen eine automatische Anpas-
b)   Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder            sung der Prämie durch. Beim Wechsel in eine andere Altersgruppe
     Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder              gelten die zum Zeitpunkt des Wechsels gültigen Tarifprämien für die
     vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.                               jeweilige Altersgruppe. Die Versicherungssummen bleiben dabei un-
c)   Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzei-           verändert.
     gepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag       b)   Die Anpassung erfolgt zum Ende des Versicherungsjahres, in dem
     auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu                die versicherte Person das Alter der darauffolgenden Altersgruppe
     anderen Bedingungen, geschlossen hätten.                                      erreicht.

5.2.3. Folgen des Rücktritts                                                  c)   Die Janitos Unfallversicherung sieht folgende Altersgruppen vor:
                                                                                   –    Kinder von 0 bis einschließlich 14 Jahre
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
                                                                                   –    Erwachsene von 15 bis einschließlich 67 Jahre
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den             –    Senioren ab 68 Jahre
Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der
                                                                              d)   Als Alter gilt die Differenz zwischen dem Geburtsjahr der versicher-
unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des
                                                                                   ten Person und dem Jahr der Prämienanpassung.
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leis-
tung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungs-     e)   Zum Anpassungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über
schutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.                      die für die neue Altersgruppe gültigen Prämien.
Uns steht der Teil der Prämie zu, der der bis zum Wirksamwerden der
                                                                              6.2. Wahlrecht
Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
                                                                              Wünschen Sie keine automatische Prämienanpassung bei gleich-
5.3. Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung                            bleibender Versicherungssumme, können Sie innerhalb von 6 Wochen
                                                                              nach unserer schriftlichen Mitteilung über die Anpassung eine alternative
5.3.1. Kündigung                                                              Weiterführung des Vertrags vereinbaren. Hierzu stehen Ihnen die beiden
                                                                              folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
a)   Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung einer
     Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit be-      a)   Bei planmäßiger Erhöhung der Prämie kann alternativ eine Vermin-
     ruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer             derung der Versicherungssumme vereinbart werden.
     Frist von einem Monat in Schriftform kündigen. Dies gilt nur, wenn       b)   Bei planmäßiger Verringerung der Prämie kann alternativ eine
     wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer          Erhöhung der Versicherungssumme vereinbart werden.
     Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
     Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklä-        6.3. Außerordentliches Kündigungsrecht nach Vertrags-
     rung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich          umstellung
     weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die
                                                                              Wünschen Sie weder die automatische noch eine individuelle Umstellung
     Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Ihrer
                                                                              des Unfallversicherungsschutzes, können Sie den Vertrag innerhalb eines
     Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben.
                                                                              Monats nach Zugang unserer Mitteilung über den Umfang und Ausgestal-
b)   Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepflicht-           tung der Umstellung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeit-
     verletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrum-       punkt des Wirksamwerdens der Umstellung, kündigen.
     stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
                                                                              Wir werden Sie in dem Nachtrag zum Versicherungsschein nochmals auf
c)   Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachwei-           das Kündigungsrecht hinweisen.
     sen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
     Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hät-
                                                                              7.   Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufs-
     ten.
                                                                                   tätigkeit oder Beschäftigung beachten?
5.3.2. Rückwirkende Vertragsanpassung
a)   Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag        7.1. Einstufung anhand der Gefahrengruppen
     auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen        Die Höhe der Versicherungssummen bzw. der Prämie hängt maßgeblich
     Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen           von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung und dem Alter der versi-
     auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die       cherten Person ab. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder der Beschäfti-
     Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingun-       gung der versicherten Person müssen Sie uns daher unverzüglich anzei-
     gen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.           gen.
     Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
     auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.         Grundlage für die Einstufung der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung
                                                                              anhand des Unfallrisikos und damit auch der Bemessung der Versiche-
b)   Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats schrift-         rungssummen und Prämien ist unser geltendes Gefahrengruppenver-
     lich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf         zeichnis. Im Rahmen unseres Tarifes unterscheiden wir folgende Gefah-
     die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen       rengruppen:
     wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer
     Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, mit dem wir      Gefahrengruppe A: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen
     von der Verletzung der Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpas-        zuzuordnen die einer verwaltenden / beratenden Tätigkeit nachgehen.
     sung berechtigt, Kenntnis erlangen.                                      Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Bankkaufleute, Buchhal-
                                                                              ter, Datentypisten, Handelsvertreter, Pädagogen, Produktmanager, Rich-
c)   Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir        ter, Sachbearbeiter, Tagesmütter, Verkäufer, Versicherungsfachleute oder
     den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An-       Wirtschaftswissenschaftler.
     zeige kannten.
                                                                              Gefahrengruppe B: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen
d)   Erhöht sich durch die Vertragsanpassung die Prämie um mehr als           zuzuordnen die einer körperlichen / handwerklichen Tätigkeit nachgehen.
     10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht        Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Gärtner, Drucker, Schlos-
     angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines          ser, Bäcker, Köche, Gastwirte, Techniker, Elektriker, Gastronomen,
     Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform kündi-        Hausmeister oder Sportlehrer.
     gen.
                                                                              Gefahrengruppe C: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen
                                                                              zuzuordnen die in Ihrem Beruf einer besonders risikoreichen Tätigkeit
5.4. Anfechtung
                                                                              nachgehen. Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Dachdecker,
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten,             Feuerwehrleute, Jäger, Landwirte, Maurer, Polizist, Soldaten, Tischler.
bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil der Prämie zu,
                                                                              Bei den unter den Gefahrengruppen aufgezählten Berufen handelt es sich
der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen
                                                                              jeweils nur um eine beispielhafte Aufzählung, die keinen Anspruch auf
Vertragszeit entspricht.
                                                                              Vollständigkeit erhebt. Der Abruf des vollständigen Gefahrengruppenver-


                                                                        4 von 5

[Seite 6]
                                      Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung

zeichnisses ist im Internet über www.janitos.de möglich. Gerne übersen-        9.   Leistungsgarantie gegenüber den GDV-
den wir es Ihnen auch auf Nachfrage per Mail oder auf dem Postweg.
                                                                                    Musterbedingungen
7.2. Wechsel in einen Beruf mit niedrigerem Unfallrisiko                       Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen für die Janitos
                                                                               Unfallversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den
a)   Errechnen sich beim Wechsel der versicherten Person in eine
                                                                               durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohle-
     Berufstätigkeit mit niedrigerem Unfallrisiko bei gleich bleibender
                                                                               nen Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, wird der
     Prämie höhere Versicherungssummen, so gelten diese, sobald wir
                                                                               Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedin-
     Kenntnis von der Änderung erlangen, spätestens jedoch nach Ablauf
                                                                               gungen regulieren.
     von 30 Tagen ab der Änderung. Grundlage der Berechnung bildet
     der zum Zeitpunkt der Änderung gültige Tarif.
                                                                               10. Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen
b)   Sofern gewünscht, führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen
     Versicherungssummen bei entsprechend verminderter Prämie wei-
                                                                                   des Arbeitskreises Beratungsprozesse
     ter, sobald uns eine entsprechende Erklärung von Ihnen zugeht.            Wir garantieren, dass die Leistungsinhalte dieses Vertrages, die Empfeh-
c)   Die neu errechneten Versicherungssummen bzw. Prämien gelten               lungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Stand 28.09.2015) voll
     sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.               erfüllen.


7.3. Wechsel in einen Beruf mit höherem Unfallrisiko                           11. Versicherungsschutz bei Versichererwechsel
a)   Errechnet sich beim Wechsel der versicherten Person in eine Be-           Tritt nach einem Wechsel des Unfallversicherers ein Unfall ein, dessen
     rufstätigkeit mit höherem Unfallrisiko bei gleich bleibenden Versiche-    genauen Zeitpunkt des Unfallereignisses der Versicherungsnehmer auch
     rungssummen eine höhere Prämie, so gilt diese nach Ablauf von 30          durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so tritt die Janitos Versiche-
     Tagen ab der Änderung. Grundlage der Berechnung bildet der zum            rung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schaden-
     Zeitpunkt der Änderung gültige Tarif.                                     meldung in die Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 1.2 der Allgemeinen Bedin-
                                                                               gungen zur Janitos Unfallversicherung 2021 fällt.
b)   Sofern gewünscht, führen wir den Vertrag auch mit der bisherigen
     Prämie bei entsprechend verminderten Versicherungssummen wei-
     ter, sobald uns eine entsprechende Erklärung zugeht.                      12. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
c)   Wird der Wechsel in eine Berufstätigkeit mit höherem Unfallrisiko         a)   Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren.
     nicht innerhalb von 30 Tagen angezeigt, bleibt der Versicherungs-              Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften
     schutz zwar vollumfänglich bestehen, es erfolgt jedoch immer eine              des Bürgerlichen Gesetzbuches.
     Fortführung des Vertrags mit der bisherigen Prämie bei entspre-           b)   Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet
     chend verminderten Versicherungssummen mit Wirkung zum Ablauf                  worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt
     der Frist.                                                                     gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
d)   Die neu errechneten Versicherungssummen bzw. Prämien gelten
     sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.               13. Welches Gericht ist zuständig?
                                                                               a)   Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns, bestimmt sich
7.4. Sondergefahren                                                                 die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer
Ergeben sich im Rahmen der versicherten Berufstätigkeit oder Beschäfti-             für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich
gung ausnahmsweise Sondergefahren, die grundsätzlich einer Tätigkeit                zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der
mit niedrigerem oder höherem Unfallrisiko zuzurechnen sind, so fällt dies           Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
nicht unter den Wechsel der Berufstätigkeit gemäß Ziffer 7.2 oder 7.3 der           Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Allgemeinen Bedingungen, wenn die Sondergefahren nur kurzfristiger             b)   Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie, müssen bei dem
Natur – also kein Dauerzustand – sind und eine grundsätzliche Änderung              Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermange-
der versicherten Tätigkeit nicht beinhalten.                                        lung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zustän-
Zu den Sondergefahren zählen beispielsweise bei leitenden oder aufsicht-            dig ist.
führenden Personen körperliche Tätigkeiten bei der Arbeitsvorbereitung
oder -nachbereitung sowie gelegentliche Urlaubs- oder Krankheits-              14. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
vertretungen. Ebenfalls nicht unter den Wechsel der Berufstätigkeit fällt
                                                                                   Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?
eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.
                                                                               a)   Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere
8.   Planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie                                    Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in des-
                                                                                    sen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet
     (Dynamik)                                                                      werden.
a)   Sofern eine planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie (Dyna-            b)   Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt
     mik) vereinbart ist, werden Versicherungssummen und Prämien jähr-              für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die
     lich um den im Versicherungsschein festgelegten Prozentsatz er-                Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns be-
     höht. Dabei werden die Versicherungssummen für Invalidität und                 kannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung
     Tod auf volle Tausend Euro und die Versicherungssumme für die                  des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall ei-
     Rente auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Die Prämie erhöht              ner Änderung Ihres Namens.
     sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
b)   Die planmäßige Erhöhung von Versicherungssummen und Prämie                15. Sanktionsklausel
     erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, erstmals zum
                                                                               Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –
     Beginn des zweiten Versicherungsjahres. Wir teilen Ihnen die neuen
                                                                               Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Ver-
     Versicherungssummen und die neuen Prämien in einem Nachtrag
                                                                               tragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
     zum Versicherungsschein spätestens mit der Aufforderung zur Zah-
                                                                               sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesre-
     lung der neuen Prämie mit.
                                                                               publik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-,
c)   Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie der Erhöhung innerhalb        Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinig-
     eines Monats nach Beginn des neuen Versicherungsjahres wider-             ten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden,
     sprechen oder wenn Sie die erste erhöhte Prämie nicht innerhalb           soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entge-
     von zwei Monaten nach der Zahlungsaufforderung zahlen.                    genstehen.
d)   Sie und wir können die planmäßige Erhöhung von Leistung und
     Prämie kündigen, wir jedoch nur mit einer Frist von drei Monaten.         16. Welches Recht findet Anwendung?
     Haben Sie die Vereinbarung gekündigt, wird sie auf Ihren Antrag zu        Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
     Beginn des folgenden Versicherungsjahres wieder in Kraft gesetzt.


                                                                         5 von 5

[Seite 7]
                                                  Zusatzbedingungen zu Ihrer
                                                Janitos Unfallversicherung Basic
                                                                 (Stand 01.04.2021)


Der Versicherungsumfang                                                      7. Zusatzpaket Medic
1. Gegenstand der Versicherung                                               Der Leistungsfall
2. Prämienpflichtige und -freie Leistungen                                   8. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?                       9. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
4. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?             10. Wann sind die Leistungen fällig?
Sonstige Leistungserweiterungen
5. Familien-Vorsorgeversicherung
6. Innovationsupdate


                                                                                  –     die infolge von unfallbedingten Heilmaßnahmen verursacht
Der Versicherungsumfang                                                                 wurden.
                                                                             h)   Gesundheitsschäden infolge der Aufnahme von Nahrung oder
1. Gegenstand der Versicherung                                                    sonstiger Stoffe durch den Schlund. Dies gilt insbesondere auch
                                                                                  dann, wenn es dadurch zu Vergiftungen oder allergischen Reaktio-
                                                                                  nen kommt.
1.1. Was ist versichert?
                                                                             i)   Gesundheitsschäden infolge von Erfrierungen sowie der Erfrie-
Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person
                                                                                  rungstod.
während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.
                                                                             j)   der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser.
1.2. Wo besteht Versicherungsschutz?                                         k)   tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle auf der ganzen Welt.                      Trommelfellverletzungen. Darüber hinaus sind die Kosten für De-
                                                                                  kompressionskammerbehandlungen gemäß Ziffer 2.2.3 der Zusatz-
                                                                                  bedingungen mitversichert.
1.3. Unfallbegriff
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von    Die unter Ziffer 1.5 b) bis k) genannten Unfälle sind nur versichert, sofern
außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig      die versicherte Person die Gesundheitsschädigungen unfreiwillig erlitten
eine Gesundheitsschädigung erleidet.                                         hat.

1.4. Erhöhte Kraftanstrengungen                                              1.6. Infektionen
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung               Im Rahmen der Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfall-Rente
                                                                             gemäß Ziffer 2.1.1. und 2.1.2. der Zusatzbedingungen gilt die erstmalige
a)    Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln, Menisken oder Knorpel gezerrt
                                                                             ärztliche Diagnose von Infektionen bzw. Infektionskrankheiten als Unfall:
      oder zerrissen werden oder
b)    Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule eintreten oder         a)   Infektionen und Infektionskrankheiten, die durch einen Unfall gemäß
c)    Bauch- oder Unterleibsbrüche verursacht werden.                             Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen entstanden sind. Dazu zählen
                                                                                  insbesondere auch Infektionen durch Insektenstiche und -bisse oder
Ausgenommen hiervon sind Schädigungen an Bandscheiben.
                                                                                  durch sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen (z. B. Bor-
                                                                                  reliose, FSME oder Malaria) sowie Infektionen durch sonstige ge-
1.5. Erweiterungen des Unfallbegriffs                                             ringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen.
Als Unfall gilt/gelten auch:                                                 b)   Infektionen bzw. Infektionskrankheiten, die in Ausübung der versi-
a)    das bewusste in Kauf nehmen von Gesundheitsschäden, sofern die              cherten Berufstätigkeit der versicherten Person entstanden sind und
      versicherte Person diese infolge rechtmäßiger Verteidigung oder bei         aus deren Krankheitsgeschichte, Befund oder Natur hervorgeht,
      der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen er-               dass durch das Einspritzen infektiöser Massen in Auge, Mund oder
      litten hat.                                                                 Nase Krankheitserreger in den Körper gelangt sind. Anhauchen,
                                                                                  Anniesen oder Anhusten erfüllen den Tatbestand des Einspritzens
b)    plötzlich von außen auf den Körper wirkende mechanische, chemi-
                                                                                  nicht. Anhusten nur dann, wenn durch einen Hustenstoß eines
      sche, thermische oder elektrische Schädigungen sowie Schall-, Ex-
                                                                                  Diphtheriekranken infektiöse Massen in Auge, Mund oder Nase ge-
      plosions- und sonstige Druckwellen.
                                                                                  langen.
c)    wenn die versicherte Person den schädlichen Stoffen oder Einwir-
                                                                             Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die erstmalige
      kungen durch unabwendbare Umstände über einen Zeitraum von
                                                                             ärztliche Diagnose der Erkrankung frühestens 3 Monate nach Ausstel-
      mehreren Stunden ausgesetzt war.
                                                                             lung des Versicherungsscheins stattfindet.
d)    das Erleiden eines Sonnenbrandes oder eines Sonnenstichs.
e)    Gesundheitsschädigungen oder der Tod durch den Entzug von              2. Prämienpflichtige und -freie Leistungen
      Flüssigkeit, Nahrung oder Sauerstoff. Dies gilt jedoch nicht, wenn
      Verdursten, Verhungern oder der Sauerstoffentzug auf einem
      Krankheitszustand beruht oder trotz ärztlicher Behandlung die Auf-
                                                                             2.1. Welche Leistungsarten können prämienpflichtig verein-
      nahme von Nahrungsflüssigkeiten oder Nahrungsmitteln vom Kör-          bart werden?
      per verweigert wird.                                                   Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versiche-
f)    das infolge einer Entführung oder Geiselnahme erfolgende unsach-       rungssummen ergeben sich aus dem Vertrag.
      gemäße Verabreichen von Medikamenten sowie der Medikamen-
                                                                             2.1.1. Invaliditätsleistung
      tenentzug. Bei den hierdurch erlittenen Gesundheitsschädigungen
      wird auf die Anrechnung einer eventuellen Mitwirkung gemäß Ziffer      Versicherungsschutz für Invaliditätsleistung besteht, sofern die Leistungs-
      3 der Zusatzbedingungen für die Janitos Unfallversicherung verzich-    art im Versicherungsschein aufgeführt ist.
      tet.
                                                                             2.1.1.1. Voraussetzungen für die Leistung
g)    Gesundheitsschäden durch allergische Reaktionen,
                                                                             a)     Infolge eines Unfalles muss eine dauerhafte Beeinträchtigung der
      –   die infolge von Unfallverletzungen verursacht wurden. Dies                körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten
          beinhaltet auch geringfügige Haut- oder Schleimhautverlet-                Person eingetreten sein (Invalidität).
          zungen sowie Tierbisse oder –stiche.                                      Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich län-


                                                                       1 von 11

[Seite 8]
                                                     Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic

           ger als 3 Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes
           nicht erwartet werden kann.                                                                                            d)   Bei allen nicht in der Gliedertaxe genannten Körperteilen, Körper-
  b)       Die Invalidität muss innerhalb von 14 Monaten nach dem Unfall                                                               funktionen und Sinnesorganen, bemisst sich der Invaliditätsgrad
           eingetreten sein.                                                                                                           danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungs-
  c)       Die Invalidität muss innerhalb von 16 Monaten nach dem Unfall                                                               fähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich me-
           von einem Arzt schriftlich festgestellt werden.                                                                             dizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

  d)       Die Invalidität muss innerhalb von 16 Monaten nach dem Unfall                                                          e)   Bei den in der Gliedertaxe genannten inneren Organen können Sie
           von Ihnen bei uns geltend gemacht werden.                                                                                   vor der gutachterlichen Erstbewertung schriftlich verlangen, dass
                                                                                                                                       keine Bemessung des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe ge-
  2.1.1.2. Art und Höhe der Leistung                                                                                                   mäß Ziffer 2.1.1.2 c), sondern eine individuelle ärztliche Einschät-
  a)      Die Invaliditätsleistung wird als Kapitalleistung gezahlt.                                                                   zung anhand medizinischer Gesichtspunkte gemäß Ziffer 2.1.1.2 d)
                                                                                                                                       erfolgen soll.
  b)      Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die vereinbarte
          Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad.                                                             f)   Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funk-
                                                                                                                                       tionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Inva-
  c)      Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend                                                               liditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert.
          genannten Körperteile, Körperfunktionen und Sinnesorgane gelten
          ausschließlich die in der vereinbarten Gliedertaxenvariante festge-                                                     g)   Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall
          legten, in Prozentsätzen angegebenen Invaliditätsgrade. Bei Teil-                                                            beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen
          verlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-                                                          ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100
          chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.                                                                                    Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt.
          Welche Gliedertaxenvariante für Ihren Vertrag Gültigkeit hat, hängt                                                     2.1.1.3. Tod der versicherten Person nach dem Unfall
          davon ab, welche Variante Sie mit uns vereinbart haben und ist im
          Versicherungsschein aufgeführt.                                                                                         Stirbt die versicherte Person
                                                                                                                                  a)   unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein
                                Gliedertaxe


                                              Gliedertaxe


                                                            Gliedertaxe


                                                                          Gliedertaxe


                                                                                        Gliedertaxe


                                                                                                      Gliedertaxe


                                                                                                                    Gliedertaxe
                                                                                                                                       Anspruch auf Invaliditätsleistung.
                                                                                                       Exklusiv


                                                                                                                      Spezial
                                   Trend


                                                                             Sinne
                                                               Hand


                                                                                            Med


       Alle Angaben in
                                                  Top


           Prozent                                                                                                                b)   nachdem ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden war aus
                                                                                                                                       unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder
                                                                                                                                       unabhängig von der Ursache später als ein Jahr nach dem Unfall,
        beide Augen                100           100           100           100           100           100           100             leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztli-
          ein Auge                   50            60            60            80            80            80            70            chen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
ein Auge, sofern das andere                                                                                                       2.1.1.4. Progressionsmodell
 bereits verloren oder völlig        50          100           100           100           100           100           100
    funktionsunfähig war                                                                                                          Im Grundmodell entspricht die Kapitalleistung dem durch den Grad der
    Gehör beider Ohren               70          100           100           100           100           100           100        Invalidität bezeichneten Prozentsatz der Invaliditätssumme. In den Pro-
    Gehör eines Ohres                35            50            50            80            80            80            70       gressionsmodellen ist der als Kapitalleistung zu erbringende Prozentsatz
Gehör eines Ohres, sofern
                                                                                                                                  der Invaliditätssumme bei bestimmten Invaliditätsgraden höher als der
 das des anderen bereits             35          100           100           100           100           100           100        Invaliditätsgrad.
 vollständig verloren war
                                                                                                                                  Das mit uns für die jeweilige versicherte Person vereinbarte Leistungs-
        Geruchssinn                  15            20            20            25            25            25            25       modell (Progression) ergibt sich aus dem Versicherungsschein und
       Geschmackssinn                15            20            20            25            25            25            25       seinen jeweiligen Nachträgen.
           Stimme                    60          100           100           100           100           100           100        Führt ein versicherter Unfall gemäß den Voraussetzungen und Bestim-
             Arm                     70            75          100             75          100           100             70       mungen zu einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 Prozent, so erhöht
   Arm bis oberhalb des
                                     70            75          100             75          100           100             70
                                                                                                                                  sich die Leistung wie folgt:
    Ellenbogengelenks
                                                                                                                                  a)   Progressionsmodell 225
   Arm bis unterhalb des
                                     65            75          100             75          100           100             70            –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
    Ellenbogengelenks
                                                                                                                                            Invaliditätsgrades wird zweifach entschädigt.
            Hand                     60            75          100             75          100           100             70
                                                                                                                                       –    der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
          Daumen                     25            30            60            30          100             60            30
                                                                                                                                            dreifach entschädigt.
         Zeigefinger                 10            20            60            20          100             60            20
                                                                                                                                  b)   Progressionsmodell 350
       anderer Finger                 5            10            20            10            20            20            10
                                                                                                                                       –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
sämtliche Finger einer Hand
                                     50            75          100             75          100           100             70                 Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
          maximal
  Bein über der Mitte des                                                                                                              –    der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
                                     70            75            75            75            75          100             70
      Oberschenkels                                                                                                                         fünffach entschädigt.
   Bein bis zur Mitte des                                                                                                         c)   Progressionsmodell 500
                                     70            75            75            75            75          100             70
      Oberschenkels
                                                                                                                                       –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
   Bein bis unterhalb des                                                                                                                   Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
                                     60            75            75            75            75          100             70
            Knies
                                                                                                                                       –    der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
   Bein bis zur Mitte des
                                     50            75            75            75            75          100             70                 achtfach entschädigt.
      Unterschenkels
             Fuß                     45            50            50            50            50          100             70       d)   Progressionsmodell 600
         große Zehe                   8             8             8             8             8            20            20            –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
        andere Zehe                   5             5             5             5             5            10            10                 Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
        beide Nieren               100           100           100           100           100           100           100             –    der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
                                                                                                                                            zehnfach entschädigt.
          eine Niere                 25            25            25            25            25            25            25
   eine Niere, sofern die                                                                                                         e)   Progressionsmodell 1000
andere bereits verloren oder         75          100           100           100           100           100           100             –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
 völlig funktionsunfähig war                                                                                                                Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
             Milz                    10            10            10            10            10            10            10            –    der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
 Milz bei Kindern vor Voll-                                                                                                                 achtzehnfach entschädigt.
 endung des 14. Lebens-              20            20            20            20            20            20            20
           jahres
         Gallenblase                  –            10            10            10            10            10            10
           Magen                      –            30            30            30            30            30            30
         Dünndarm                     –            30            30            30            30            30            30
          Dickdarm                    –            30            30            30            30            30            30
       ein Lungenflügel               –            50            50            50            50            50            50
            Leber                     –            50            50            50            50            50            50
    Bauchspeicheldrüse                –            35            35            35            35            35            35


                                                                                                                        2 von 11

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                                   Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic

Hilfstabelle zur Leistungsberechnung je nach vereinbartem Leistungsmo-
dell (Progression) und Invaliditätsgrad:


                                                                                                                                                         1000 %
                                                                                                                         225 %


                                                                                                                                 350 %


                                                                                                                                         500 %


                                                                                                                                                 600 %
                                                                                                                linear
                                                                                        Invaliditätsgrad
                                                                                           in Prozent


                                                                    1000 %
                                    225 %


                                            350 %


                                                    500 %


                                                            600 %
                          linear
     Invaliditätsgrad
        in Prozent
                                                                                               63                 63     114     165     204     230      334
                                                                                               64                 64     117     170     212     240      352
                                                                                               65                 65     120     175     220     250      370
            1                 1        1       1       1       1        1
                                                                                               66                 66     123     180     228     260      388
            2                 2        2       2       2       2        2
                                                                                               67                 67     126     185     236     270      406
            3                 3        3       3       3       3        3
                                                                                               68                 68     129     190     244     280      424
            4                 4        4       4       4       4        4
                                                                                               69                 69     132     195     252     290      442
            5                 5        5       5       5       5        5
                                                                                               70                 70     135     200     260     300      460
            6                 6        6       6       6       6        6
                                                                                               71                 71     138     205     268     310      478
            7                 7        7       7       7       7        7
                                                                                               72                 72     141     210     276     320      496
            8                 8        8       8       8       8        8
                                                                                               73                 73     144     215     284     330      514
            9                 9        9       9       9       9        9
                                                                                               74                 74     147     220     292     340      532
           10               10        10      10      10      10      10
                                                                                               75                 75     150     225     300     350      550
           11               11        11      11      11      11      11
                                                                                               76                 76     153     230     308     360      568
           12               12        12      12      12      12      12
                                                                                               77                 77     156     235     316     370      586
           13               13        13      13      13      13      13
                                                                                               78                 78     159     240     324     380      604
           14               14        14      14      14      14      14
                                                                                               79                 79     162     245     332     390      622
           15               15        15      15      15      15      15
                                                                                               80                 80     165     250     340     400      640
           16               16        16      16      16      16      16
                                                                                               81                 81     168     255     348     410      658
           17               17        17      17      17      17      17
                                                                                               82                 82     171     260     356     420      676
           18               18        18      18      18      18      18
                                                                                               83                 83     174     265     364     430      694
           19               19        19      19      19      19      19
                                                                                               84                 84     177     270     372     440      712
           20               20        20      20      20      20      20
                                                                                               85                 85     180     275     380     450      730
           21               21        21      21      21      21      21
                                                                                               86                 86     183     280     388     460      748
           22               22        22      22      22      22      22
                                                                                               87                 87     186     285     396     470      766
           23               23        23      23      23      23      23
                                                                                               88                 88     189     290     404     480      784
           24               24        24      24      24      24      24
                                                                                               89                 89     192     295     412     490      802
           25               25        25      25      25      25      25
                                                                                               90                 90     195     300     420     500      820
           26               26        27      28      28      28      28
                                                                                               91                 91     198     305     428     510      838
           27               27        29      31      31      31      31
                                                                                               92                 92     201     310     436     520      856
           28               28        31      34      34      34      34
                                                                                               93                 93     204     315     444     530      874
           29               29        33      37      37      37      37
                                                                                               94                 94     207     320     452     540      892
           30               30        35      40      40      40      40
                                                                                               95                 95     210     325     460     550      910
           31               31        37      43      43      43      43
                                                                                               96                 96     213     330     468     560      928
           32               32        39      46      46      46      46
                                                                                               97                 97     216     335     476     570      946
           33               33        41      49      49      49      49
                                                                                               98                 98     219     340     484     580      964
           34               34        43      52      52      52      52
                                                                                               99                 99     222     345     492     590      982
           35               35        45      55      55      55      55
                                                                                              100                100     225     350     500     600     1000
           36               36        47      58      58      58      58
           37               37        49      61      61      61      61
           38               38        51      64      64      64      64
                                                                                   2.1.2. Unfall-Rente
           39               39        53      67      67      67      67
                                                                                   Versicherungsschutz für Unfall-Rente besteht, sofern die Leistungsart im
           40               40        55      70      70      70      70           Versicherungsschein aufgeführt ist.
           41               41        57      73      73      73      73
           42               42        59      76      76      76      76           2.1.2.1. Voraussetzungen für die Leistung
           43               43        61      79      79      79      79           Die Voraussetzung für die Leistung einer Unfall-Rente gilt als erfüllt, wenn
           44               44        63      82      82      82      82           infolge eines Unfalles ein gemäß Ziffer 2.1.1. der Zusatzbedingungen
                                                                                   ermittelter, dauerhafter Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent
           45               45        65      85      85      85      85
                                                                                   eingetreten ist.
           46               46        67      88      88      88      88
                                                                                   Welche Gliedertaxenvariante für die Ermittlung des Invaliditätsgrades
           47               47        69      91      91      91      91
                                                                                   gemäß Ziffer 2.1.1. der Zusatzbedingungen Gültigkeit hat, hängt davon
           48               48        71      94      94      94      94
                                                                                   ab, welche Variante Sie mit uns vereinbart haben und ist im Versiche-
           49               49        73      97      97      97      97           rungsschein aufgeführt.
           50               50        75    100     100     100      100
                                                                                   Wird neben der Unfall-Rente gleichzeitig eine Invaliditätsleistung verein-
           51               51        78    105     108     110      118           bart, gilt die gewählte Gliedertaxenvariante immer für beide Leistungsar-
           52               52        81    110     116     120      136           ten. Eine Wahl unterschiedlicher Varianten ist nicht zulässig.
           53               53        84    115     124     130      154
                                                                                   2.1.2.2. Höhe der Leistung
           54               54        87    120     132     140      172
           55               55        90    125     140     150      190           Die Unfall-Rente wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
                                                                                   gezahlt.
           56               56        93    130     148     160      208
           57               57        96    135     156     170      226           Eine Minderung des Prozentsatzes des Invaliditätsgrades entsprechend
           58               58        99    140     164     180      244
                                                                                   dem Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen gemäß Ziffer 3
                                                                                   der Zusatzbedingungen erfolgt generell nicht.
           59               59      102     145     172     190      262
                                                                                   2.1.2.3. Beginn und Dauer der Unfall-Rente
           60               60      105     150     180     200      280           Die Unfall-Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der
           61               61      108     155     188     210      298           Unfall ereignet hat, gezahlt. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus.
           62               62      111     160     196     220      316


                                                                             3 von 11

[Seite 10]
                                    Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic

Die Unfall-Rente wird bis zum Ersten des Monats gezahlt, in dem                  2.1.6.1. Voraussetzungen für die Leistung
a)   die versicherte Person stirbt. Zur Überprüfung der Voraussetzungen          Die vereinbarte Unfall-Todesfallleistung wird gezahlt, sofern die versicher-
     für den Rentenbezug sind wir berechtigt Lebensbescheinigungen               te Person infolge eines Unfalles innerhalb eines Jahres nach dem Unfall
     anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt,           verstirbt.
     ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
                                                                                 Ist eine versicherte Person verschollen, so entsteht Anspruch auf die
b)   eine nach Ziffer 9 der Zusatzbedingungen vorgenommene Neube-                Unfall-Todesfallleistung, sofern die versicherte Person im Aufgebotsver-
     messung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter         fahren für tot erklärt und die Verschollenheit öffentlich bekannt gemacht
     50 Prozent gesunken ist.                                                    wurde. Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so ist die
2.1.3. Unfall-Tagegeld                                                           Leistung zurückzuzahlen.

Versicherungsschutz für Unfall-Tagegeld besteht, sofern die Leistungsart         2.1.6.2. Höhe der Leistung
im Versicherungsschein aufgeführt ist.                                           Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
2.1.3.1. Voraussetzungen für die Leistung                                        gezahlt.

Das vereinbarte Unfall-Tagegeld wird gezahlt, sofern die versicherte
                                                                                 2.2. Versicherte prämienfreie Leistungen
Person infolge eines Unfalles in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in
ärztlicher Behandlung ist.                                                       a)   Die folgenden, prämienfreien Leistungen gelten automatisch versi-
                                                                                      chert, sofern mindestens die Leistungsart Invaliditätsleistung oder
Geht die versicherte Person nach einem Unfall aus Pflichtgefühl ihrem
                                                                                      Unfall-Rente vereinbart wurde.
Beruf soweit wie möglich nach, so wird dieses nicht zu ihren Ungunsten
ausgelegt.                                                                       b)   Bestehen bei Janitos mehrere Unfallversicherungen, können die
                                                                                      prämienfreien Leistungen nur aus einem dieser Verträge verlangt
Für die Bemessung des Grades der Arbeitsbeeinträchtigung ist der                      werden.
objektive ärztliche Befund ausschlaggebend.
                                                                                 c)   Die prämienfreien Leistungen stehen ausschließlich subsidiär, also
2.1.3.2. Höhe der Leistung                                                            nachrangig zur Verfügung. Das heißt, es können nur die Leistungen
                                                                                      und Restkosten geltend gemacht werden, für die nicht ein anderer
Das Unfall-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
                                                                                      Ersatzpflichtiger eintritt. Dies kann zum Beispiel ein Haftpflicht- oder
berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung
                                                                                      Krankenversicherer sein. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige al-
der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft.
                                                                                      lerdings seine Leistungspflicht, können Sie sich auch direkt an Jani-
2.1.3.3. Dauer der Leistung                                                           tos wenden.
Unfall-Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens          d)   Beziehen sich prämienfreie Leistungen auf Unfälle im Ausland,
für 365 Tage, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.                                    dann gilt der Versicherungsschutz in allen Ländern, in denen die
                                                                                      versicherte Person keinen festen Wohnsitz hat und in denen sie
2.1.4. Unfall-Krankenhaustagegeld                                                     sich nicht länger als 90 Tage im Jahr aufhält.
Versicherungsschutz für Unfall-Krankenhaustagegeld besteht, sofern die           2.2.1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten
Leistungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist.
                                                                                 a)   Nach einem Unfall der versicherten Person ersetzen wir die not-
2.1.4.1. Voraussetzungen für die Leistung                                             wendigen Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze von
Das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag                 öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungs-
gezahlt, mindestens jedoch für 3 Tage:                                                diensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden.

a)   an dem sich die versicherte Person unfallbedingt in einer medizi-                Die Kosten ersetzen wir auch dann, wenn ein Unfall nicht eingetre-
     nisch notwendigen vollstationären Heil- oder Rehabilitationsbehand-              ten ist, aber unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umstän-
     lung befindet.                                                                   den zu vermuten war.

b)   an dem bei der versicherten Person unfallbedingt ein medizinisch            b)   Darüber hinaus übernehmen wir die im Rahmen von Such-, Ber-
     notwendiger ambulant-operativer Eingriff durchgeführt wird.                      gungs- und Rettungseinsätzen anfallenden Mehraufwendungen für
                                                                                      Mittel und Einrichtungen, die zur Vermeidung von unfallbedingten
Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht                Gesundheitsschäden bei der versicherten Person notwendig sind.
als medizinisch notwendige Heil- oder Rehabilitationsbehandlung.
                                                                                 c)   Der Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie
2.1.4.2. Höhe der Leistung                                                            Mehraufwendungen ist auf insgesamt 20.000 Euro begrenzt.
Das Unfall-Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versiche-           2.2.2. Krankentransporte und Flugrückholungen
rungssumme gezahlt.
                                                                                 a)   Nach einem Unfall der versicherten Person ersetzen wir die not-
2.1.4.3. Beginn und Dauer der Leistung                                                wendigen
Das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld wird, vom Unfalltag an                     –    Kosten für den Transport der versicherten Person in das
gerechnet, innerhalb eines Zeitraums von längstens 2 Jahren gezahlt.                       nächste Krankenhaus oder in eine Spezialklinik, soweit er
                                                                                           ärztlich angeordnet oder nach Art der Verletzung unvermeid-
2.1.5. Unfall-Genesungsgeld                                                                bar war.
Versicherungsschutz für Unfall-Genesungsgeld besteht, sofern die Leis-                –    Mehraufwendungen für den Rücktransport der verletzten Per-
tungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist.                                            son zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit sie auf ärztliche An-
                                                                                           ordnungen zurückzuführen sind oder nach Art der Verletzung
2.1.5.1. Voraussetzungen für die Leistung                                                  unvermeidbar waren. Die Leistungen umfassen dabei auch
Das vereinbarte Unfall-Genesungsgeld wird gezahlt, sofern ein Leis-                        Rückholungen in Ambulanzflugzeugen.
tungsanspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld gemäß Ziffer 2.1.4 der              b)   Die Kosten für Kranken- und Rücktransporte werden im Rahmen
Zusatzbedingungen besteht.                                                            der Such-, Bergungs- und Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1 der
                                                                                      Zusatzbedingungen ersetzt, maximal jedoch bis 20.000 Euro.
2.1.5.2. Höhe der Leistung
Das Unfall-Genesungsgeld wird in gleicher Höhe wie die vereinbarte               2.2.3. Behandlungskosten bei Tauchunfällen
Versicherungssumme für das Unfall-Krankenhaustagegeld gezahlt.                   Nach einem Tauchunfall der versicherten Person ersetzen wir die not-
                                                                                 wendigen Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer.
2.1.5.3. Dauer der Leistung
                                                                                 Die Behandlungskosten werden im Rahmen der Such-, Bergungs- und
Unfall-Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen               Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1 der Zusatzbedingungen ersetzt,
gezahlt, für die ein Leistungsanspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld            maximal jedoch bis 20.000 Euro.
gemäß Ziffer 2.1.4 der Zusatzbedingungen bestand, längstens jedoch für
100 Tage.                                                                        2.2.4. Bestattungs- und Überführungskosten

2.1.6. Unfall-Todesfallleistung                                                  Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für
                                                                                 die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Versicherungsschutz für Unfall-Todesfallleistung besteht, sofern die
Leistungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist.                              Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten
                                                                                 für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten
                                                                                 ständigen Wohnsitz.


                                                                           4 von 11

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                                  Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic

2.2.5. Kosmetische Operationen                                               b)   Der Kostenersatz für psychologische Betreuung und Behandlungen
a)   Wurden unfallbedingte Beeinträchtigungen des äußeren Erschei-                ist auf insgesamt 500 Euro begrenzt.
     nungsbildes der versicherten Person durch eine infolge des Unfalles     2.2.9. Besondere Leistungen für Kinder
     durchgeführte Heilbehandlung nicht beseitigt, ersetzen wir die not-
     wendigen Kosten                                                         2.2.9.1. Zusätzliche Todesfallleistung
     –    der kosmetischen Operationen zur Beseitigung oder Minde-           Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das gleiche
          rung der Beeinträchtigungen (ohne Zahnbehandlung und               Unfallereignis tödlich verletzt, wird zusätzlich – unabhängig von einem
          Zahnersatz).                                                       bereits vertraglich vereinbarten Todesfallschutz – eine Todesfallleistung
     –    Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz zur Beseiti-            von 10.000 Euro erbracht.
          gung oder Minderung von Beeinträchtigungen durch den Ver-          Voraussetzung ist, dass mindestens 1 Kind der versicherten Person das
          lust oder Teilverlust von natürlichen Schneide- und Eckzäh-        18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
          nen. Behandlungen an anderen, insbesondere künstlichen,
          Zähnen gelten nicht als kosmetische Operationen.                   2.2.9.2. Haushaltshilfe und Kinderbetreuung
b)   Ersetzt werden die Kosten für Arzthonorare, die sonstigen Kosten        a)   Kann die versicherte Person unfallbedingt ihren Versorgungs- und
     der kosmetischen Operationen und Zahnbehandlungen sowie die                  Betreuungspflichten für im Haushalt lebende minderjährige Kinder
     Kosten der Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus.                     nicht nachkommen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für die
c)   Voraussetzung für die Leistungen ist, dass die kosmetischen Opera-           Kinderbetreuung und eine Haushaltshilfe.
     tionen und unter a) aufgeführten Zahnbehandlungen spätestens bis        b)   Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 25 Euro pro Tag.
     zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall erfolgt sind.
                                                                             c)   Die Leistungen werden erbracht, bis der versicherten Person zuge-
     Hat die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt das 18. Lebensjahr
                                                                                  mutet werden kann, ihre Versorgungs- und Betreuungspflichten
     noch nicht vollendet, genügt es, wenn die Operationen und Behand-
                                                                                  wieder selbst zu übernehmen, längstens jedoch bis 30 Tage nach
     lungen vor Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.
                                                                                  dem Unfallereignis.
d)   Der Kostenersatz für kosmetische Operationen ist auf insgesamt
     20.000 Euro begrenzt. Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze             2.2.9.3. Rooming-in-Leistung
     beträgt der maximale Kostenersatz für Zahnbehandlungen und              a)   Befindet sich ein versichertes Kind nach einem Unfall, der sich vor
     Zahnersatz 2.500 Euro.                                                       Vollendung des 14. Lebensjahres ereignet hat, in medizinisch not-
                                                                                  wendiger vollstationärer Heilbehandlung, übernehmen wir die not-
2.2.6. Kur- und Rehabilitationskosten
                                                                                  wendigen Kosten für die Übernachtung eines Erziehungsberechtig-
a)   Wir ersetzen die unfallbedingten, medizinisch notwendigen Kosten             ten im Krankenhaus (Rooming-in).
     für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen der versicherten Person,
                                                                             b)   Je Übernachtung werden maximal 25 Euro ersetzt. Insgesamt
     sofern die Maßnahmen
                                                                                  übernehmen wir die Kosten für maximal 20 Übernachtungen.
     –     infolge eines Unfalles notwendig werden, welcher gemäß Zif-
           fer 2.1.1. der Zusatzbedingungen zu einem dauerhaften Inva-       c)   Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund des Unfallereignisses ist
           liditätsgrad von mindestens 25 Prozent geführt hat und                 durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
     –     innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, durchge-      2.2.10. Versorgung von Haustieren
           führt werden und
                                                                             a)   Kann die versicherte Person unfallbedingt ihren Versorgungspflich-
     –     für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens ei-
                                                                                  ten gegenüber den im Haushalt lebenden Haustieren nicht nach-
           ner Woche durchgeführt werden.
                                                                                  kommen, erstatten wir die notwendigen Kosten für die tiergerechte
b)   Die Voraussetzungen, wie auch die medizinische Notwendigkeit,                Unterbringung.
     sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
                                                                             b)   Als Haustiere im Sinne dieser Bestimmungen gelten nur Tiere, die
c)   Nicht als Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme im Sinne dieser                  in Deutschland allgemein üblich und in zulässiger Weise als Hau-
     Bestimmungen gelten stationäre Behandlungen, bei denen die ärzt-             stiere gehalten werden, insbesondere Hunde, Katzen, Vögel sowie
     liche Heilbehandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht.                  kleine Säugetiere.
d)   Der Kostenersatz für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ist auf          c)   Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 25 Euro pro Tag.
     insgesamt 5.000 Euro begrenzt.
                                                                             d)   Die Leistungen werden erbracht, bis der versicherten Person zuge-
2.2.7. Umschulungsmaßnahmen                                                       mutet werden kann, ihre Versorgungspflichten wieder selbst zu
                                                                                  übernehmen, längstens jedoch bis 14 Tage nach dem Unfallereig-
a)   Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten einer
                                                                                  nis.
     staatlich anerkannten Umschulungsmaßnahme, sofern
     –      die versicherte Person die Kosten selbst zu tragen hat und       2.2.11. Sofortleistung bei schweren Unfallverletzungen
     –      die notwendigen Umschulungsmaßnahmen ausschließlich              Wir zahlen bei Eintritt einer der unter a) bis d) genannten schweren
            aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erfor-    Unfallverletzungen eine Sofortleistung in Höhe von 10 Prozent der versi-
            derlich sind und                                                 cherten Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progression), maximal
     –      die versicherte Person voraussichtlich außerstande ist, ihren    10.000 Euro.
            Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die ihrer Aus-
                                                                             Voraussetzung für die Leistung ist der Nachweis der Schwerverletzung
            bildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkei-
                                                                             infolge eines Unfalles durch eine schriftliche ärztliche Diagnose.
            ten voraussetzt und
     –      die Umschulungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren, vom             Ein Anspruch auf die Sofortleistung besteht jedoch nicht, wenn die versi-
            Unfalltag an gerechnet, durchgeführt werden.                     cherte Person innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfallereignis an
                                                                             dessen Folgen verstirbt.
b)   Der Kostenersatz für Umschulungsmaßnahmen ist auf insgesamt
     5.000 Euro begrenzt.                                                    Die Sofortleistung wird auf die endgültige Invaliditätsleistung angerechnet.
                                                                             Ein Rückforderungsanspruch unsererseits entsteht allerdings nicht, wenn
2.2.8. Psychologische Betreuung                                              die endgültige Invaliditätsleistung geringer als die Vorauszahlung ist oder
a)   Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten für              keine dauerhafte Invalidität festgestellt wird.
     psychologische Betreuung und Behandlungen, sofern                       a)   Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen
     –    diese aufgrund einer direkten oder indirekten Unfalleinwirkung          Hand
          ärztlich angeordnet werden oder                                    b)   Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
     –    die versicherte Person unfallbedingt einen Leistungsanspruch
                                                                             c)   Dauerhafte Erblindung beider Augen
          auf Sofortleistungen bei schweren Unfallverletzungen gemäß
          Ziffer 2.2.11. der Zusatzbedingungen hat oder                      d)   Dauerhafte Verminderung der Sehschärfe an jedem Auge um
     –    die versicherte Person einen Leistungsanspruch auf Kapital-             mindestens 60 Prozent.
          leistungen gemäß Ziffer 2.2.12 der Zusatzbedingungen hat
                                                                             2.2.12. Kapitalleistung bei schweren Verbrennungen
          oder
     –    eine mitversicherte Person aufgrund eines Unfalles tödlich         a)   Erleidet die versicherte Person unfreiwillig Verbrennungen
          verletzt wird oder                                                      III. Grades von mehr als 30 Prozent der Körperoberfläche, zahlen
                                                                                  wir eine Kapitalleistung in Höhe von 12 Prozent der versicherten In-
     –    die versicherte Person Opfer eines Überfalls oder einer Gei-
                                                                                  validitätssumme (Grundsumme ohne Progression), maximal 12.000
          selnahme geworden ist, und danach eine psychologische So-
                                                                                  Euro.
          forthilfe ärztlich angeordnet wird.


                                                                       5 von 11

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                                   Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic

b)   Voraussetzungen für die Leistung sind der Nachweis der Verletzun-
     gen durch ein fachärztliches Attest sowie die schriftliche Geltend-        4.2. Straftaten
     machung der Leistung innerhalb von 3 Jahren nach dem Verlet-               Nicht versichert sind Unfälle, die der versicherten Person dadurch zusto-
     zungsereignis.                                                             ßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
c)   Besteht gleichzeitig ein Anspruch auf Invaliditätsleistung gemäß           Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für Unfälle
     Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen, wird die Kapitalleistung auf die
                                                                                a)    die eine minderjährige versicherte Person durch Herstellung oder
     endgültige Invaliditätsleistung angerechnet.
                                                                                      Gebrauch selbst gebauter Feuerwerkskörper erleidet, sofern durch
     Ein Anspruch auf die Leistung besteht nicht, wenn die versicherte                die Herstellung oder den Gebrauch der Feuerwerkskörper keine
     Person innerhalb von 72 Stunden nach dem Verletzungsereignis an                  Sachbeschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde.
     dessen Folgen verstirbt.
                                                                                b)    die eine minderjährige versicherte Person beim Lenken oder Fahren
2.2.13. Janitos Unfallvorsorge                                                        von Land- und Wasserfahrzeugen erleidet, ohne im Besitz einer gül-
                                                                                      tigen Fahrerlaubnis zu sein. Voraussetzung ist jedoch, dass keine
Erleidet eine versicherte Person eine Gesundheitsschädigung durch
                                                                                      weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt begangen wurde.
einen Unfall gemäß Ziff. 1.3 der Zusatzbedingungen während einer
privaten Aktivität, bei der üblicherweise das Tragen eines Helmes               c)    infolge passiver oder aktiver Teilnahme an inneren Unruhen und
und/oder Rückenprotektors empfohlen wird (z.B. Fahrrad, Ski oder Snow-                sonstigen gewalttätigen Auseinandersetzungen, sofern die versi-
board fahren), beteiligt sich Janitos mit 20 Euro am Neukauf eines Hel-               cherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter stand.
mes / Rückenprotektors. Wurde bei dem Unfall kein Helm / Rückenprotek-
tor getragen, beteiligt sich Janitos mit 20 Euro an der Erstanschaffung.        4.3. Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
Voraussetzung für die Leistung ist                                              Nicht versichert sind Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs-
– der Nachweis der Gesundheitsschädigung durch Vorlage eines                    oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.
    ärztlichen Attests,                                                         Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für
– der Nachweis, dass die Gesundheitsschädigung durch einen Fahr-
                                                                                a)    Auslandsreisen, wenn die versicherte Person überraschend von
    rad- oder Ski-Unfall, etc. verursacht wurde (geht dies nicht aus dem
                                                                                      Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Dieser Versi-
    ärztlichen Attest hervor, ist der Nachweis anderweitig zu erbringen),
                                                                                      cherungsschutz besteht, so lange die versicherte Person nachweis-
– die Geltendmachung der Leistung innerhalb von 12 Monaten vom                        lich keine Möglichkeit hatte, das Kriegs- oder Bürgerkriegsgebiet zu
    Unfalltag an.                                                                     verlassen, mindestens jedoch bis 14 Tage nach Kriegsausbruch
                                                                                      oder dem Beginn der Feindseligkeiten.
3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Ge-                                       Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf de-
brechen?                                                                              ren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch
Krankheiten oder Gebrechen, unter denen eine versicherte Person bereits               nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg, für Unfälle
vor Eintritt eines Unfallereignisses leidet, können die aus einem Unfall              durch ABC-Waffen sowie im Zusammenhang mit einem Krieg oder
                                                                                      kriegsähnlichen Zustand zwischen den Ländern China, Deutsch-
resultierenden Gesundheitsschäden oder deren Folgen verstärken. Sie
können darüber hinaus im Zusammenspiel mit den aus dem Unfall resul-                  land, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA.
tierenden Gesundheitsschäden sogar die überwiegende Ursache sein,               b)    Terroranschläge außerhalb eines Kriegs- oder Bürgerkriegsgebie-
dass der Unfall zu einer dauerhaften Invalidität beim Versicherten führt. In          tes. Dies gilt auch dann, wenn der Terroranschlag in mittelbarem
beiden Fällen spricht man von der Mitwirkung von Krankheiten oder                     oder unmittelbarem Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürger-
Gebrechen. Da Krankheiten oder Gebrechen nicht Gegenstand der                         krieg steht. Für Terroranschläge innerhalb eines Kriegs- oder Bür-
Unfallversicherung sind, mindert sich im Falle einer Invalidität der Pro-             gerkriegsgebietes besteht Versicherungsschutz gemäß Ziff. 4.3 a).
zentsatz des Invaliditätsgrades entsprechend dem Mitwirkungsanteil der
Krankheit oder des Gebrechens.                                                  4.4. Luft- und Raumfahrtrisiken
Im Falle einer unfallbedingten Invalidität wird Janitos den Prozentsatz des
                                                                                Nicht versichert sind Unfälle
Invaliditätsgrades jedoch nur dann entsprechend dem Mitwirkungsanteil
der Krankheit oder des Gebrechens mindern, wenn der Mitwirkungsanteil           a)   im Rahmen einer Tätigkeit als Raum- oder Luftfahrzeugführer (auch
30 Prozent oder mehr beträgt.                                                        Luftsportgeräteführer), soweit nach deutschem Recht dafür eine Er-
                                                                                     laubnis benötigt wird. Die Ausübung von Kite-Sportarten wird nicht
                                                                                     als das Führen von Luftsportgeräten angesehen.
4. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus-                           b)   im Rahmen einer Tätigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied eines
geschlossen?                                                                         Raum- oder Luftfahrzeuges.
                                                                                c)   im Rahmen einer mit Hilfe eines Raum- oder Luftfahrzeugs auszu-
4.1. Geistes- oder Bewusstseinsstörungen                                             übenden beruflichen Tätigkeit.
Nicht versichert sind Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen.        Wurde die Gliedertaxe „Med“ vereinbart, besteht abweichend von Ziffer
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für:                        4.4 b) und c) Versicherungsschutz für Mediziner, wenn zur Ausübung
                                                                                ihrer beruflichen Tätigkeit die Nutzung von Luftfahrzeugen erforderlich ist.
a)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, wenn diese Störungen durch
                                                                                Dies gilt insbesondere bei der Durchführung von Rettungs- oder Kranken-
     ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht wurden.
                                                                                transportflügen.
b)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, wenn diese Störungen nicht
     durch einen krankhaften Zustand verursacht wurden.                         4.5. Motorfahrzeuge
c)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums.                Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder
     Beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahrzeu-            Insasse eines Motorfahrzeuges während der Teilnahme an Fahrtveran-
     gen jedoch nur, sofern der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt           staltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
     1,3 Promille nicht übersteigt.                                             ankommt. Auch im Rahmen der dazugehörigen Übungsfahrten besteht
d)   Unfälle unter Medikamenteneinfluss. Voraussetzung für den Versi-           kein Versicherungsschutz.
     cherungsschutz ist, dass die Einnahme gemäß den Anweisungen                Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz beim Absolvieren
     des Arztes erfolgt ist und eine entsprechende ärztliche Verordnung         von Sicherheitstrainings sowie bei Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf
     vorlag.                                                                    die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt. Dazu zählen
e)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge epileptischer Anfälle          unter anderem Stern-, Zuverlässigkeits-, Orientierungs- und Ballon-
     oder sonstiger Krampfanfälle.                                              verfolgungsfahrten.
f)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Schlaganfalls.
                                                                                4.6. Strahlenschäden
g)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Herzinfarkts.
                                                                                Kein Versicherungsschutz besteht für Strahlenschäden, soweit diese in
h)   Unfälle im Zustand der Übermüdung (Schlaftrunkenheit), Unfälle
                                                                                Zusammenhang mit Kernenergie stehen.
     durch Einschlafen infolge einer Übermüdung, Unfälle im Zustand
     des Schlafwandelns sowie Unfälle durch Erschrecken.
                                                                                4.7. Schäden an Bandscheiben, inneren Organen und Ge-
                                                                                hirn
                                                                                Nicht versichert sind Gesundheitsschäden an Bandscheiben sowie
                                                                                Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen.


                                                                          6 von 11

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                                 Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic

Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag                   fällt der Versicherungsschutz des entsprechenden Kindes nach Ab-
fallendes Unfallereignis gemäß Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen die                 lauf des versicherten Zeitraumes rückwirkend.
überwiegende Ursache ist.
                                                                               5.3. Prämienbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers
4.8. Heilmaßnahmen                                                             a)   Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben,
Nicht versichert sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder                   –   wird die Versicherung Ihres Kindes mit den zu diesem Zeit-
Eingriffe am Körper der versicherten Person.                                            punkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn                               Versicherungsjahres prämienfrei weitergeführt, in dem das
                                                                                        versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
a)   die Gesundheitsschäden in ursächlichem Zusammenhang mit
                                                                                    –   wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – der gesetzliche
     unfallbedingten, medizinisch notwendigen Impfungen sowie mit
                                                                                        Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer
     Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen und versicherte
     Infektionskrankheiten gemäß Ziffer 1.6 der Zusatzbedingungen              b)   Voraussetzungen für die Prämienbefreiung sind:
     stehen.                                                                        –    Sie hatten bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch
b)   die Heilmaßnahmen oder Eingriffe in ursächlichem Zusammen-                          nicht vollendet und
     hang mit einem unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis ste-              –    die Versicherung war zum Zeitpunkt des Todes nicht gekün-
     hen.                                                                                digt und
                                                                                    –    Ihr Tod wurde nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
c)   es sich bei den Eingriffen um Maniküre, Pediküre sowie das
                                                                                         verursacht.
     Entfernen von Hühneraugen oder Hornhaut handelt.

4.9. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen                       6. Innovationsupdate
Nicht versichert sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktio-        Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
nen.                                                                           für die Janitos Unfallversicherung oder Zusatzbedingungen für die Janitos
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für psychische             Unfallversicherung ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrprämie
und nervöse Störungen, die im Anschluss an einen Unfall neu eintreten.         geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch
                                                                               für Ihren Vertrag.
Die Leistungen werden jedoch nur erbracht, soweit diese Störungen auf
eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensys-
tems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzufüh-         7. Zusatzpaket Medic
ren sind.                                                                      Versicherungsschutz für das Zusatzpaket Medic besteht, sofern dieses im
                                                                               Versicherungsschein aufgeführt ist.

Sonstige Leistungserweiterungen                                                7.1. Pflege-Assistanceleistungen
                                                                               Die Pflege-Assistanceleistungen stehen ausschließlich subsidiär, also
5. Familien-Vorsorgeversicherung                                               nachrangig zur Verfügung. Das heißt, es können nur die Leistungen und
                                                                               Restkosten geltend gemacht werden, für die nicht ein anderer Ersatz-
                                                                               pflichtiger eintritt. Dies kann zum Beispiel ein Haftpflichtversicherer oder
5.1. Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft
                                                                               die gesetzliche Pflegeversicherung sein.
a)   Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämien-
                                                                               Bestreitet der andere Ersatzpflichtige allerdings seine Leistungspflicht,
     freien, automatischen Versicherungsschutz im Falle einer Ehe-
                                                                               können Sie sich auch direkt an Janitos wenden.
     schließung oder mit Beginn einer eingetragenen Lebenspartner-
     schaft. Der Versicherungsschutz besteht allerdings nur dann, wenn         Die Pflege-Assistanceleistungen werden ausschließlich in Deutschland
     für den Ehegatten bzw. Lebenspartner weder bei uns noch bei ei-           erbracht.
     nem anderen Versicherer bereits eine Unfallversicherung besteht.
                                                                               7.1.1. Pflege-Assistanceleistungen für versicherte Personen
     Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie
                                                                               Die versicherte Person hat Anspruch auf die unter Ziffer 7.1.1 a) bis i)
     Basic mit der Leistungsart Invalidität, einer Versicherungssumme
                                                                               aufgeführten Pflege-Assistanceleistungen, sofern eine der beiden folgen-
     von 30.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression.
                                                                               den Voraussetzungen erfüllt wird und bei Eintritt des Unfalles noch keine
b)   Der Versicherungsschutz wird für einen Zeitraum von 3 Monaten             Pflegebedürftigkeit nach deutschem Sozialgesetzbuch (§ 14 und § 15
     gewährt.                                                                  SGB XI mit Stand 12.04.2012 oder später) bestand.
c)   Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge kein Antrag auf          –     Die versicherte Person befand sich unfallbedingt über einen zu-
     Einschluss des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners                    sammenhängenden Zeitraum von 16 Wochen in einer medizinisch
     gestellt, entfällt der Versicherungsschutz der entsprechenden Per-              notwendigen, vollstationären Heilbehandlung und ist danach in ihrer
     son nach Ablauf des versicherten Zeitraumes rückwirkend.                        körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so stark beeinträch-
                                                                                     tigt, dass sie Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkeh-
5.2. Schwangerschaft, Geburt oder Adoption                                           renden Verrichtungen und Aufgaben des täglichen Lebens benötigt.
                                                                               –     Bei der versicherten Person tritt eine der unter Ziffer 2.2.11 oder
a)   Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämien-
                                                                                     Ziffer 2.2.12 der Zusatzbedingungen genannten schweren Unfall-
     freien, automatischen Versicherungsschutz im Falle einer Schwan-
                                                                                     verletzungen ein und ist danach in ihrer körperlichen oder geistigen
     gerschaft, Geburt oder Adoption gemäß den Regelungen in b) bis
                                                                                     Leistungsfähigkeit so stark beeinträchtigt, dass sie Hilfe bei den
     d).
                                                                                     gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen und
     Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie                 Aufgaben des täglichen Lebens benötigt.
     Basic mit der Leistungsart Invalidität, einer Versicherungssumme
                                                                               Wir übernehmen die Kosten der Vermittlung und Organisation qualifizier-
     von 30.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression.
                                                                               ter Dienstleister, sowie die notwendigen Kosten der Pflege-
b)   Schwangerschaft                                                           Assistanceleistungen.
     Für Ihre ungeborenen Kinder besteht Unfallversicherungsschutz
                                                                               a)   Tägliche Versorgung mit einer warmen Mahlzeit.
     längstens bis zum Tag der Geburt. Gesundheitsschäden des unge-
     borenen Kindes sind sowohl bei einer unfallbedingten Einwirkung           b)   Bis zu zweimal pro Woche Einkauf von regelmäßig benötigten
     auf die Mutter, als auch bei einer direkten unfallbedingten Einwir-            Waren und Lebensmitteln sowie Erledigung notwendiger Besorgun-
     kung auf das Kind versichert.                                                  gen (die Kosten für eingekaufte Waren und Lebensmittel werden
                                                                                    nicht übernommen).
c)   Geburt eines Kindes
     Der Versicherungsschutz für Ihre neugeborenen Kinder wird ab              c)   Bis zu zweimal pro Woche Fahrdienst inkl. Begleitung zu notwendi-
     dem Tag der Geburt für einen Zeitraum von 3 Monaten gewährt.                   gen Behörden-, Arzt- und Therapieterminen im Umkreis von bis zu
d)   Adoption eines Kindes                                                          50 km.
     Der Versicherungsschutz gilt für Ihre adoptierten Kinder unter 10         d)   Bis zu insgesamt 10 Stunden pro Woche für die Reinigung der
     Jahren. Er wird ab Rechtswirksamkeit der Adoption für einen Zeit-              Wohnung, die Reinigung und Versorgung von Wäsche sowie die
     raum von 3 Monaten gewährt.                                                    Versorgung von Pflanzen (auch im zur Wohnung gehörenden Vor-
e)   Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge kein Antrag auf               garten).
     Einschluss des neugeborenen oder adoptierten Kindes gestellt, ent-


                                                                         7 von 11

[Seite 14]
                                  Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic

e)   Sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind, Versor-                   –     durch absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttö-
     gung mit einer Hausnotrufanlage, über die eine Rufzentrale 24                        tung.
     Stunden am Tag erreichbar ist.                                                 –     durch Abhängigkeit oder Missbrauch von Alkohol sowie durch
                                                                                          den Konsum in Deutschland illegaler Drogen.
f)   Notfall-Vermittlung eines Pflegeplatzes für nicht suizidgefährdete
     Erwachsene in einer qualitätsgeprüften Pflegeeinrichtung. Es wird        b)    Beachten Sie bitte auch die Ausschlüsse bestimmter Eingriffe und
     ein möglichst ortsnaher Pflegeplatz vermittelt, ein Anspruch auf ei-           Krankheitsbilder. Diese sind jeweils in den Bestimmungen und Be-
     nen ortsnahen Pflegeplatz besteht jedoch nicht. Die Kosten für die             schreibungen der versicherten schweren Krankheiten aufgeführt.
     Unterbringung werden nicht übernommen.                                   c)    Darüber hinaus weisen wir explizit auf die Wartezeiten hin, die bei
g)   Tag- und Nachtwache bis 48 Stunden nach dem Krankenhaus-                       der versicherten Angioplastie am Herzen gemäß Ziffer 7.2.5.3 der
     aufenthalt, soweit dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.            Zusatzbedingungen, bei den versicherten Krebserkrankungen ge-
                                                                                    mäß Ziffer 7.2.5.8 und Ziffer 7.2.5.9 der Zusatzbedingungen und bei
h)   Information zur gesetzlichen Pflegeversicherung, Empfehlung
                                                                                    Multipler Sklerose gemäß Ziffer 7.2.5.14 der Zusatzbedingungen zu
     geeigneter Pflegeeinrichtungen, Beratung über Pflegehilfsmittel so-
                                                                                    beachten sind.
     wie Vermittlung einer Pflegeschulung für Angehörige.
i)   Tägliche Grundpflege im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung        7.2.4. Regelung bei Eintritt eines Leistungsfalles
     in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Leis-        Sofern ein versicherter Leistungsfall aus einer der nach Ziffer 7.2.5 der
     tung wird für 2 Monate ab Geltendmachung der Unfallleistung er-          Zusatzbedingungen versicherten schweren Erkrankung eingetreten ist,
     bracht, längstens jedoch bis zu 6 Monate ab dem Unfallereignis.          endet automatisch der Versicherungsschutz für die betroffene Erkran-
Sofern in den jeweiligen Bestimmungen nichts anderes vereinbart ist,          kung. Der Versicherungsschutz für alle anderen unter Ziffer 7.2.5 der
enden sämtliche unter Ziffer 7.1.1 a) bis h) aufgeführten Pflege-             Zusatzbedingungen aufgeführten schweren Erkrankungen bleibt dagegen
Assistanceleistungen spätestens sechs Monate nach dem Unfallereignis.         unverändert bestehen.

7.1.2. Pflege-Assistanceleistungen für Angehörige                             7.2.5. Versicherte schwere Erkrankungen

a)   Die gemäß Ziffer 7.1.1. a) bis i) der Zusatzbedingungen beschrie-        7.2.5.1. Herzinfarkt
     benen Pflege-Assistanceleistungen werden auch für die in häusli-         a)    Das erste Auftreten eines Herzinfarktes, d. h. das Absterben eines
     cher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden pflegebe-               Teils des Herzmuskels infolge unzureichender Blutzufuhr zum
     dürftigen Angehörigen erbracht.                                                Herzmuskel (Myokard). Die Diagnose muss durch einen Kardiolo-
b)   Die versicherte Person hat Anspruch auf die Pflege-                            gen nach den Regeln der deutschen Gesellschaft für Kardiologie
     Assistanceleistungen für pflegebedürftige Angehörige, sofern die               bzw. den entsprechenden in einem anderen anerkannten Staat an-
     folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:                                      gewandten Regeln und durch typische Brustschmerzen, erhöhte
     –     Bei der versicherten Person ist eine der unter Ziffer 2.2.14 a)          herzspezifische Enzyme und frische, typische EKG-Veränderungen
           bis e) oder Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen genannten                nachgewiesen werden.
           schweren Unfallverletzungen eingetreten.                                 Vereinfachte Erläuterung:
     –     Die pflegebedürftigen Angehörigen waren bereits vor dem Un-              Ein Herzinfarkt (auch Myokardinfarkt) tritt auf, wenn infolge man-
           fall der versicherten Person ganz oder teilweise nicht in der            gelnder Sauerstoffversorgung ein Bereich des Herzmuskels ab-
           Lage, die Verrichtungen und Aufgaben des täglichen Lebens                stirbt. Ursache hierfür ist ein plötzlicher Verschluss einer Herz-
           zu bewältigen.                                                           kranzarterie.
     –     Die Pflegeaufgaben wurden bereits vor dem Unfallzeitpunkt          b)    Kein Versicherungsschutz besteht für
           von der versicherten Person wahrgenommen.
                                                                                    –    die Diagnose Angina Pectoris.
c)   Die Leistungen werden längstens bis 2 Monate nach dem Unfaller-                –    Herzinfarkte, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert
     eignis erbracht.                                                                    wurden.
                                                                              7.2.5.2. Bypass-Operation der Herzkranzgefäße
7.2. Schwere Erkrankungen
                                                                              a)    Operation am offenen Herzen zur Beseitigung von Verengungen
7.2.1. Was ist versichert?                                                          und Verschlüssen einer oder mehrerer Herzkranzgefäße mittels An-
                                                                                    lage von Bypassgefäßen. Die medizinische Notwendigkeit der Ope-
Wir zahlen bei Vorliegen einer der aufgeführten schweren Erkrankungen,
                                                                                    ration muss von einem Kardiologen nach den Regeln der deutschen
deren endgültige, nachweislich belegte Diagnose die versicherte Person
                                                                                    Gesellschaft für Kardiologie bzw. den entsprechenden in einem an-
14 Tage überlebt, einen einmaligen Betrag von 2.000 Euro.
                                                                                    deren anerkannten Staat angewandten Regeln bestätigt und durch
7.2.2. Allgemeine Erläuterungen                                                     eine Angiographie nachgewiesen werden.

a)   Die unter Ziffer 7.2.5 der Zusatzbedingungen genannten qualifizier-            Vereinfachte Erläuterung:
     ten Ärzte bzw. Fachärzte im Sinne dieser Versicherungsbedingun-                Eine Bypass-Operation ist erforderlich, wenn eine oder mehrere Ar-
     gen sind Ärzte bzw. Fachärzte, die in einem der folgenden Staaten              terien, welche das Herz mit Blut versorgen, verengt oder verstopft
     eine gültige staatliche Zulassung als Arzt bzw. Facharzt besitzen              sind. Bei dem Eingriff wird nach medizinischer Praxis (Stand 2004)
     und aktive Mitglieder der dort ansässigen Ärztekammer sind: ein                eine Vene aus dem Oberschenkel oder aus der Brustwand des Pa-
     Mitgliedstaat der EU, Australien, Island, Kanada, Liechtenstein,               tienten entnommen und dazu genutzt, das Blut an der blockierten
     Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA. Wir können auch auf An-                    Stelle des Herzens vorbeizuleiten.
     trag Ärzte, die in einem anderen Staat eine Zulassung besitzen und       b)    Kein Versicherungsschutz besteht für eine Bypass-Operation der
     Mitglied der entsprechenden Ärztekammer sind, als qualifizierte Ärz-           Herzkranzgefäße, deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsab-
     te anerkennen. Eine für den Anspruch auf Leistung notwendige Di-               schluss diagnostiziert wurde.
     agnose bzw. Bestätigung muss endgültig und eindeutig sein sowie
     eine Begründung (ggf. auch die von uns ausdrücklich verlangten           7.2.5.3. Angioplastie am Herzen
     Begründungen bzw. Tests) enthalten. Soweit in den Definitionen           a)    Behandlung zur Korrektur von zwei oder mehreren zu mindestens
     besondere Unterlagen genannt sind, sind sie der Diagnose bzw.                  70 Prozent verengten Herzkranzgefäßen. Die medizinische Not-
     Bestätigung beizufügen.                                                        wendigkeit der Behandlung muss von einem Kardiologen nach den
b)   Wir haben versucht, die Definitionen für Sie verständlicher zu                 Regeln der deutschen Gesellschaft für Kardiologie bzw. den ent-
     machen, indem wir manchen Definitionen eine vereinfachte Erläute-              sprechenden in einem anderen anerkannten Staat angewandten
     rung medizinischer Begriffe beigefügt haben. Diese vereinfachten               Regeln bestätigt und durch eine Angiographie nachgewiesen wer-
     Erläuterungen sind jedoch rechtlich unverbindlich. Der Anspruch auf            den.
     Leistung hängt allein von der jeweiligen Definition, ggf. unter Be-            Beispiele eingeschlossener Behandlungen sind:
     rücksichtigung von Ausschlüssen, ab.                                           –    Percutane transluminale Coronarangioplastie (PTCA)
                                                                                    –    Implantation von Metallgeflechten (Stents)
7.2.3. Allgemeine Ausschlüsse
                                                                                    –    Atherektomie
a)   Grundsätzlich leisten wir für Leistungsfälle, die während der Versi-           –    Ballondilatation und Rotarablation
     cherungsdauer eingetreten sind, unabhängig davon, wo und                       –    Laser
     wodurch es zum Versicherungsfall gekommen ist. Wir werden aber
                                                                                    Vereinfachte Erläuterung:
     nicht leisten, wenn der Versicherungsfall für eine versicherte Person
     verursacht worden ist                                                          Mit verschiedenen Techniken können Herzkranzgefäße erweitert
                                                                                    werden. Hierdurch ist es möglich, Ablagerungen an den Gefäßwän-


                                                                        8 von 11

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                                   Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic

      den zu entfernen und die Arterie möglichst dauerhaft für das Blut              sen. Ausgeschlossen sind transitorische ischämische Attacken
      wieder durchgängig zu machen.                                                  (TIA).
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine Angioplastie am Herzen,               Vereinfachte Erläuterung:
     deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb                Das Gehirn kontrolliert alle Funktionen des Körpers. Verletzungen in
     der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach Ein-                  diesem Bereich können daher ernsthafte Auswirkungen haben. Ein
     schluss des Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird.                         Schlaganfall (auch Hirninfarkt) tritt auf, wenn das Gehirn stark durch
                                                                                     interne Blutungen geschädigt wurde bzw. wenn die Blut- und
7.2.5.4. Aortenplastik                                                               Sauerstoffversorgung durch eine verstopfte Arterie unterbunden ist
a)   Operativer Eingriff an der thorakalen oder abdominalen Aorta                    und es somit zu einer akuten Blutleere kommt. Eine transitorische
     aufgrund einer lebensgefährlichen Gefäßerkrankung. Die medizini-                ischämische Attacke (TIA) ist eine Durchblutungsstörung von kurzer
     sche Notwendigkeit des Eingriffs aus diesem Grund muss von ei-                  Dauer. Die Symptome bilden sich folgenlos innerhalb von 24 Stun-
     nem Kardiologen nach den Regeln der deutschen Gesellschaft für                  den zurück.
     Kardiologie bzw. den entsprechenden in einem anderen anerkann-             b)   Kein Versicherungsschutz besteht für Schlaganfälle, die bereits vor
     ten Staat angewandten Regeln bestätigt werden.                                  Vertragsabschluss diagnostiziert wurden.
     Beispiele versicherter Eingriffe sind:
     –     Eingriffe an der Aortenbifurkation                                   7.2.5.8. Krebs (ohne Lymphknotenkrebs und Blutkrebs)
     –     chirurgisches Einbringen von Gefäßprothesen bei Aorten-              a)   Krebs ist die Diagnose eines fortgeschrittenen, bösartigen Tumors.
           aneurysma                                                                 Ein bösartiger Tumor liegt vor, wenn es zu unkontrolliertem Wachs-
     –     Aortendissektion.                                                         tum, der Aussaat von Tumorzellen mit Einwanderung in umliegen-
      Vereinfachte Erläuterung:                                                      des Gewebe und der Zerstörung von gesundem Gewebe kommt.
      Die Aorta ist die Hauptschlagader des Körpers und liegt im Brust-              Krebserkrankungen werden entsprechend der Definition der „TNM
      korb bzw. Bauchraum. Sie versorgt über von ihr abgehende Arterien              Klassifikation maligner Tumore, Siebente Auflage“ der International
      den gesamten Körper mit sauerstoffreichem Blut. Die Aorta kann                 Union against Cancer (UICC) in 4 Stadien klassifiziert (I – IV). Diese
      durch Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose), die sich an den Gefäß-              Stadieneinteilung folgt dem Schweregrad einer Krebserkrankung.
      wänden ablagern, verengt sein. Ausbuchtungen der Gefäßwände
                                                                                     Tumore des Gehirns werden wie Krebserkrankungen berücksichtigt.
      (sog. Aneurysmen) können eine Erweiterung der Aorta verursa-
                                                                                     Diese Tumore werden entsprechend der WHO (World Health Orga-
      chen, was ebenfalls eine operative Behandlung erforderlich macht.
                                                                                     nisation) Klassifikation von 2007 (WHO Classification of Tumours of
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für                                            the Central Nervous System) nicht in Stadien, sondern in „Grade“
     –    das Einbringen von Stents mittels minimal invasiven Verfahren              (Schweregrade) I bis IV eingeteilt.
          und Eingriffen an den Seitenästen der Aorta.
                                                                                     Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die Diagnose einer
     –    eine Aortenplastik am Herzen, deren Notwendigkeit bereits
          vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.                                Krebserkrankung ab Stadium III bzw. Schweregrad III bei Hirntumo-
                                                                                     ren.
7.2.5.5. Herzklappenoperation
                                                                                     Vereinfachte Erläuterung:
a)    Die erste offene oder endoskopische Herzklappenchirurgie, ausge-               Der Begriff „Krebs“ umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore,
      führt, um eine oder mehrere Herzklappen zu ersetzen oder zu repa-              die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu
      rieren, als Folge von Schäden, die allein durch intraarterielle Kathe-         gibt es so genannte gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne
      terverfahren nicht behoben werden können. Die Chirurgie muss auf               Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen
      Empfehlung eines behandelnden Kardiologen hin erfolgen.                        und die Krebszellen können über Blutkreislauf und Lymphsystem in
      Vereinfachte Erläuterung:                                                      andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr
      Wenn eine Herzklappe nicht richtig funktioniert, weil sie verengt ist          Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden.
      oder nicht vollständig schließt, kann eine Operation erforderlich         b)   Kein Versicherungsschutz besteht für:
      sein. Hierbei wird die betroffene Herzklappe wiederhergestellt bzw.            –    alle Carcinoma-in-situ (TIS)
      durch eine künstliche Herzklappe ersetzt.                                      –    Gebärmutterhalsdysplasien CIN-1, CIN-2, CIN-3
b)    Kein Versicherungsschutz besteht für eine Herzklappen-Operation,               –    Krebs, der bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb der
      deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert                    ersten sechs Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach
      wurde.                                                                              Einschluss des Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird.

7.2.5.6. Erkrankung des Herzmuskels (Kardiomyopathie)                           7.2.5.9. Lymphknotenkrebs und Blutkrebs

a)   Schwere Störung der Pumpfunktion des Herzens aufgrund entwe-               a)   Unter diese Begriffe fallen alle Tumorformen des Blutes, der blutbil-
     der einer Erweiterung der Herzhöhlen (dilatative Kardiomyopathie)               denden Organe und des Lymphsystems einschließlich Leukämie,
     oder einer Zunahme der Herzwanddicke (hypertrophische Kardio-                   Lymphome und Morbus Hodgkin.
     myopathie). Es müssen trotz optimaler medikamentöser Therapie                   Die Krebserkrankungen der Lymphknoten und des Blutes werden je
     schwere Zeichen einer Herzleistungsschwäche vorliegen (physische                nach Ausprägung in Stadien eingeteilt:
     Einschränkung von mindestens Klasse IV gemäß NYHA*). Die Di-                     – Stadium 1: Befall einer einzigen Lymphknotenregion ober- o-
     agnose muss durch einen Kardiologen nach den Regeln der deut-                        der unterhalb des Zwerchfells.
     schen Gesellschaft für Kardiologie bzw. den entsprechenden in ei-                – Stadium 2: Befall von zwei oder mehr Lymphknotenregionen
     nem anderen anerkannten Staat angewandten Regeln nachgewie-                          ober- oder unterhalb des Zwerchfells.
     sen werden.                       *NYHA = New York Heart Association
                                                                                      – Stadium 3: Befall auf beiden Seiten des Zwerchfells.
     Vereinfachte Erläuterung:                                                        – Stadium 4: Befall von nicht primär lymphatischen Organen
     Kardiomyopathie ist ein ernst zu nehmender Zustand oft unbekann-                     (z. B. Leber, Knochenmark).
     ter Ursache, wobei der Herzmuskel nicht mehr in der Lage ist, Blut
                                                                                     Versicherungsschutz besteht ausschließlich für alle Blutkrebs- oder
     effektiv durch den Körper zu pumpen. Manchmal ist dieser Zustand
                                                                                     Lymphknotenkrebserkrankungen des Stadiums 3 oder größer.
     nur vorübergehend, in einigen Fällen entwickelt sich jedoch eine
     andauernde Herzschwäche.                                                        Vereinfachte Erläuterung:
     Eine permanente Kardiomyopathie kann nicht geheilt werden und                   Der Begriff „Krebs“ umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore,
     verschlimmert sich mit der Zeit. Symptome sind Kurzatmigkeit bei                die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu
     geringer Anstrengung, Brustschmerzen und ein allgemeines                        gibt es so genannte gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne
     Schwächegefühl.                                                                 Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen
                                                                                     und die Krebszellen können über Blutkreislauf und Lymphsystem in
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine Erkrankungen des Herz-
                                                                                     andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr
     muskels, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
                                                                                     Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden.
7.2.5.7. Schlaganfall                                                           b)   Es besteht kein Versicherungsschutz für Lymphknoten- oder Blut-
a)   Dauerhafte Schädigung des Gehirns durch einen nach einer Ge-                    krebs, der bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb der ersten
     hirnblutung, Thrombose oder Embolie erlittenen Hirninfarkt, der auf-            sechs Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss des
     grund entsprechender bildgebender Diagnostik (Computer-                         Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird.
     tomographie, Kernspintomographie) durch die Diagnose eines Arz-
                                                                                7.2.5.10. Nierenversagen
     tes für Neurologie/Psychiatrie nachgewiesen wird. Ein dauerhafter
     Verlust neurologischer Fähigkeiten ist ebenfalls ärztlich nachzuwei-       a)   Endgültiges, nicht mehr zu behebendes Versagen beider Nieren,
                                                                                     aufgrund dessen eine regelmäßige Dialyse durchgeführt werden


                                                                          9 von 11

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                                  Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic

     muss. Die Diagnose muss durch einen Arzt für Nephrologie nach-           7.2.5.14. Multiple Sklerose
     gewiesen werden.
                                                                              a)    Definition der versicherten Multiple Sklerose:
     Vereinfachte Erläuterung:                                                      Multiple Sklerose im Sinne der Bedingungen ist eine entzündliche
     Aufgabe der Nieren ist es, Abfallstoffe aus dem Blut zu filtern. Wenn          Erkrankung des Zentralen Nervensystems mit Entmarkungsherden
     die Nieren nicht richtig funktionieren, sammeln sich die Abfallstoffe          in der weißen Substanz des Gehirns oder Rückenmarks.
     im Körper an, was zu lebensbedrohlichen Gesundheitsproblemen
     führen kann. Sofern eine Niere ausfällt, kann die zweite Niere die             Unsere Leistungspflicht besteht nur, wenn alle der folgenden Be-
     Aufgabe mit übernehmen. Sobald aber beide Nieren nicht mehr in                 dingungen erfüllt sind und uns nachgewiesen werden:
     der Lage sind, das Blut zu filtern, muss diese Aufgabe durch eine              –    Bei schubförmigem Verlauf der Erkrankung müssen nach-
     Dialysemaschine übernommen werden bzw. ist eine Organtrans-                         weisbar bereits mindestens zwei Schübe aufgetreten sein.
     plantation erforderlich.                                                       –    Bei chronisch voranschreitendem (progredientem) Verlauf der
                                                                                         Erkrankung muss mindestens ein Jahr nach der erstmaligen
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für ein Nierenversagen, das                        ärztlichen Diagnose einer chronisch progredienten Multiplen
     bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.                                 Sklerose vergangen sein.

7.2.5.11. Fortgeschrittene Lebererkrankung                                          Die Erkrankung manifestiert sich in neurologischen Defiziten, die
                                                                                    mindestens eine der folgenden Beeinträchtigungen zur Folge ha-
a)   Endstadium einer Lebererkrankung oder Diagnose einer Leberzir-                 ben:
     rhose. Es müssen dabei mindestens zwei der folgenden Krank-                    –    Die versicherte Person ist dauerhaft, d. h. voraussichtlich über
     heitsbilder vorliegen:                                                              einen Zeitraum von drei Jahren, nicht in der Lage – auch bei
     –     Hepatische Enzephalopathie                                                    Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße –
     –     Unkontrollierbarer Aszites (Wasserbauch)                                      ohne fremde Hilfe bereits vorbereitete essfertige Nahrung und
                                                                                         Getränke aufzunehmen.
     –     Permanente Gelbsucht
                                                                                    –    Die versicherte Person ist dauerhaft, d. h. voraussichtlich über
     –     Varizen (Krampfadern) in der Speiseröhre oder im Magen                        einen Zeitraum von drei Jahren nicht in der Lage ohne Hilfs-
     Die Diagnose muss durch einen Arzt für Gastroenterologie nachge-                    mittel (wie z. B. eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl) eine Ent-
     wiesen werden.                                                                      fernung von 200 Metern über einen ebenen Boden gehend zu-
                                                                                         rückzulegen, ohne anzuhalten, sich abzustützen oder sich
     Vereinfachte Erläuterung:                                                           setzen zu müssen.
     Eine fortgeschrittene Lebererkrankung hat das Versagen der meis-               –    Es liegt ein neurologisch nachgewiesener Verlust des zentra-
     ten oder sogar aller Leberfunktionen zur Folge. Charakteristische                   len Sehens (ein so genanntes Zentralskotom) vor.
     Anzeichen für diese Erkrankung sind die oben erwähnten Sympto-
     me. Gelbsucht lässt die Haut gelblich erscheinen und ist üblicher-       b)    Wartezeiten bei MS Erkrankungen sowie Leistungsausschlüsse:
     weise ein Anzeichen für eine nicht richtig funktionierende Leber.              Es besteht kein Versicherungsschutz für MS Erkrankungen, deren
     „Wasserbauch“ beschreibt eine Flüssigkeitsansammlung im Bauch-                 erstmalige Symptome vor dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
     bereich. Unter der hepatischen Enzephalopathie versteht man Be-                oder innerhalb der ersten 12 Monate nach Versicherungsbeginn
     wusstseinsstörungen und Persönlichkeitsveränderungen als Folge                 bzw. nach Einschluss des Zusatzbausteines diagnostiziert worden
     des Leberversagens.                                                            sind bzw. diagnostiziert werden.
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Leberer-      7.2.5.15. Gutartiger Hirntumor
     krankung, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
                                                                              a)    Nicht bösartiger Tumor des Hirns oder der Hirnanhangdrüse. Die
7.2.5.12. Fortgeschrittene Lungenerkrankung (inklusive schwerem Em-                 medizinische Notwendigkeit einer Operation des Tumors oder, falls
physem)                                                                             inoperabel, das Vorliegen dauerhafter neurologischer Störungen
                                                                                    muss durch die Diagnose eines Arztes für Neurologie nachgewie-
a)   Endstadium einer Lungenerkrankung, die zur chronisch respiratori-
                                                                                    sen werden.
     schen Insuffizienz führt. Die Diagnose muss aufgrund folgender Be-
     funde durch einen Arzt für Lungenkrankheiten nachgewiesen wer-                 Vereinfachte Erläuterung:
     den:                                                                           Ein gutartiger Tumor ist gekennzeichnet durch ein nicht krebsartiges
     –    Eine ununterbrochene Sauerstoffversorgung wegen Hypoxie                   abnormales Gewebewachstum. Ein solcher Tumor im Gehirn ist
                                                                                    sehr ernst zu nehmen, auch wenn er nicht krebsartig ist. Der wach-
     –    FEV1 (Forciertes expiratorisches Volumen in der 1. Sekunde
                                                                                    sende Tumor kann Druck auf andere Bereiche des Gehirns ausü-
          = Tiffenau-Test) beträgt dauerhaft weniger als 1 Liter
                                                                                    ben und daher lebensbedrohlich sein, wenn er nicht entfernt wird.
     –    Ruhedyspnoe
     –    Arterielle Blutgasanalyse mit partiellem Sauerstoffdruck von        b)    Kein Versicherungsschutz besteht für
          55 mm Hg oder weniger (Pa02 < 55 mm Hg)                                   –    Zysten, Granulome, Neurinome, Abszesse, Malformationen
                                                                                         (Missbildungen) innerhalb oder außerhalb der Arterien oder
     Vereinfachte Erläuterung:                                                           Venen des Gehirns sowie Hämatome und Tumore der Wirbel-
     Bei der so genannten chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung                        säule.
     kommt es zu einer Verengung großer Bereiche der Atemwege, was                  –    gutartige Hirntumore, die bereits vor Vertragsabschluss diag-
     vor allem beim Ausatmen zu einem erhöhten Atemwegswiderstand                        nostiziert wurden.
     führt. Eine Folge kann die Ausbildung eines Emphysems sein, d. h.,
     der normale Aufbau der Lunge ist zerstört und es kommt zu einer          7.2.5.16. Bakterielle Meningitis
     Lungenblähung.                                                           a)    Entzündung der Hirnhäute oder der Rückenmarkshäute, die zu
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Lungen-             einer mindestens drei Monate andauernden neurologischen Schä-
     erkrankung, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.            digung (z. B. Sprachstörungen, Halbseitenlähmung) führt. Die Diag-
                                                                                    nose muss durch einen Arzt für Neurologie und durch eine Untersu-
7.2.5.13. Kinderlähmung (Poliomyelitis)                                             chung der zerebrospinalen Flüssigkeit (Liquor) nachgewiesen wer-
a)   Infektion mit dem Poliovirus mit Beeinflussung von Atmung oder                 den.
     Motorik, die zu einer dauerhaften paralytischen Erkrankung geführt             Vereinfachte Erläuterung:
     hat. Die Diagnose muss durch einen Arzt für Neurologie nachge-                 Meningitis ist eine Entzündung der harten oder weichen Hirnhaut
     wiesen werden.                                                                 sowie der Rückenmarkshäute. Die Infektion kann durch Bakterien,
     Vereinfachte Erläuterung:                                                      Viren, Protozoen (meist tropische Parasiten) oder Pilze verursacht
     Kinderlähmung ist eine akute infektiöse Erkrankung, die sich durch             sein. Allgemein ist die Erkrankung als „Hirnhautentzündung“ be-
     Muskellähmung aufgrund einer Zerstörung von Zellen im Rücken-                  kannt.
     mark oder Hirnstamm auszeichnet. Bedingt durch die auftretenden          b)    Kein Versicherungsschutz besteht für eine bakterielle Meningitis, die
     Lähmungen, die eine oder mehrere Extremitäten oder Muskelgrup-                 bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
     pen betreffen, kann es zu Muskelschwund mit anschließender De-
     formation kommen, wenn keine Heilung zu erzielen ist. In früheren        7.2.5.17. Fortgeschrittene Alzheimer-Krankheit
     Zeiten war diese Krankheit die häufigste Ursache einer Lähmung           a)    Die Erkrankung muss vor dem 68. Geburtstag zum Verlust von
     bei Kindern und wurde aus diesem Grund als „Kinderlähmung“ be-                 geistiger und sozialer Kompetenz sowie zur Notwendigkeit einer
     zeichnet.                                                                      ständigen Beaufsichtigung führen. Die Diagnose muss durch einen
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine Kinderlähmung, die                   Arzt für Neurologie und durch standardisierte Tests und Fragebogen
     bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.                            für Morbus Alzheimer nachgewiesen werden.


                                                                       10 von 11

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                                  Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Basic

      Vereinfachte Erläuterung:                                              b)   Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berech-
      Charakteristisch für eine Alzheimer-Erkrankung ist der fortschrei-          tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens ent-
      tende Verlust von Erinnerungsvermögen, Orientierung, Urteilsver-            sprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie
      mögen und Intelligenz. Der Verlauf der Erkrankung ist nicht aufzu-          durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hin-
      halten. Symptome zeigen sich in einer Verminderung der Gehirn-              gewiesen haben.
      größe und einem Verlust von Nervenzellen im Gehirn.                         Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Alzhei-           verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
     mer-Krankheit, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wur-         Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachwei-
     de.                                                                          sen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt o-
7.2.5.18. Enzephalitis                                                            der die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststel-
                                                                                  lung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,
a)   Schwere Entzündung des Hirngewebes, die zu einer mindestens                  wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
     drei Monate andauernden neurologischen Störung (z. B. Sprachstö-
     rungen) geführt hat. Diese Schädigung muss durch einen Arzt für         c)   Unterlassen Sie die Abgabe einer Anzeige oder geben fahrlässig
     Neurologie nachgewiesen werden.                                              eine unrichtige Anzeige ab oder unterlassen fahrlässig die Erfüllung
                                                                                  einer sonstigen Obliegenheit, so werden wir von der Verpflichtung
      Vereinfachte Erläuterung:                                                   zur Leistung jedoch nicht frei, wenn Sie nachweisen, dass das Ver-
      Enzephalitis ist eine Entzündung der grauen bzw. weißen Substanz            säumnis nur auf einem Versehen beruht und nach seinem Erkennen
      des Hirngewebes oder des gesamten Gehirns und wird verursacht               unverzüglich nachgeholt wird. Handelt es sich um die Anzeige eines
      durch Bakterien, Viren oder Protozoen (meist tropische Parasiten).          Umstandes, aufgrund dessen eine Zuschlagsprämie zu entrichten
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine Enzephalitis, die bereits          ist, so muss diese rückwirkend ab dem Zeitpunkt bezahlt werden,
     vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.                                  an dem dieser Umstand eingetreten ist.
                                                                             d)   Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns
7.2.5.19. Pflegebedürftigkeit                                                     zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vorver-
a)   Die versicherte Person erhält während der Vertragslaufzeit eine              traglichen Anzeigepflicht ausüben.
     Einstufung in die Pflegestufe I, II oder III bzw. mindestens Pflege-
     grad 2 nach deutschem Sozialgesetzbuch (§ 14 und § 15 SGB XI            10. Wann sind die Leistungen fällig?
     mit Stand 12.04.2012 oder später).
                                                                             a)   Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts-
b)   Kein Versicherungsschutz besteht, sofern bereits vor Vertragsab-             anspruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob
     schluss eine Pflegebedürftigkeit bestand oder festgestellt wurde.            und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris-
                                                                                  ten beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen:
                                                                                  –     Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen,
Der Leistungsfall                                                                 –     beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den
                                                                                        Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung
                                                                                        der Invalidität notwendig ist.
8. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegen-
                                                                             b)   Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs-
heiten)?                                                                          anspruchs entstehen, übernehmen wir.
Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere       c)   Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
Leistung nicht erbringen.                                                         Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
a)   Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbei-    d)   Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest,
     führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen             zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
     Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrich-              Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor-
     ten.                                                                         schuss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer-
     Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn die versicherte             den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr besteht.
     Person bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen erst
     dann einen Arzt hinzuzieht und uns unterrichtet, wenn der wirkliche     e)   Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längs-
     Umfang erkennbar wird. Eine generelle Verpflichtung der versicher-           tens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen
     ten Person sich einer Operation zu unterziehen, besteht jedoch               zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
     nicht.                                                                       verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht
                                                                                  muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leis-
b)   Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versi-              tungspflicht gemäß Ziffer 9 a), von Ihnen vor Ablauf der Frist ausge-
     cherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns zurücksenden;                 übt werden.
     von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen
     in gleicher Weise erteilt werden.                                       f)   Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung,
                                                                                  als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jähr-
c)   Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn Sie oder die                lich zu verzinsen.
     versicherte Person die Schadenmeldung gemäß Ziffer 7 a) und b)
     innerhalb des ersten Jahres vom Unfalltag an gerechnet bei uns          g)   Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir
     einreichen.                                                                  berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei-
                                                                                  nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der
d)   Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Person            nächsten Fälligkeit.
     auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten ein-
     schließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen
     wir.
     Kann bei Selbstständigen der Verdienstausfall nicht konkret nach-
     gewiesen werden, wird ein fester Betrag von 2 Promille der für die
     versicherte Person vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, höchstens
     jedoch 500 Euro erstattet.
e)   Ärzte, die die versicherte Person – auch aus anderen Anlässen –
     behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versiche-
     rungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen
     Auskünfte zu erteilen.
f)   Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion
     durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

9. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Oblie-
genheiten?
a)   Wird eine Obliegenheit gemäß Ziffer 8 der Zusatzbedingungen
     vorsätzlich verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.


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