# Janitos Best Selection: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-unfall-janitos-best-selection.php
- Rechtlicher Träger: Janitos Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-unfall-janitos-best-selection.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung, Best Selection (210002)](https://secure.janitos.de/media/downloads/bedingungen/210002.pdf), Fassung Stand 01.04.2021, Bedingungsnummer 210002

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Grundsumme für Invalidität (dauernde Beeinträchtigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. | ZB 2.1.1.2 b), Seite 8 |
| Geltungsbereich (weltweit, rund um die Uhr, Beruf und Freizeit) | ja | Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle auf der ganzen Welt. | ZB 1.2, Seite 7 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (AUB) | ja | Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, wird der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedingungen regulieren. | AB 9, Seite 6 |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | ja | Wir garantieren, dass die Leistungsinhalte dieses Vertrages, die Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Stand 28.09.2015) voll erfüllen. | AB 10, Seite 6 |
| Besserstellungsgarantie (bessere Bedingungen anderer Anbieter gelten mit) | nicht geregelt |  |  |
| Vorversicherergarantie (Leistung mindestens wie im Vorvertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbare Personen (keine Ausnahme für Pflegebedürftige oder schwer Erkrankte) | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Arms | ja | Arm 70 75 100 75 100 100 70 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk | ja | Hand 60 75 100 75 100 100 70 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Daumen | ja | Daumen 25 30 60 30 100 60 30 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Zeigefinger und andere Finger | ja | Zeigefinger 10 20 60 20 100 60 20 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Bein über der Mitte des Oberschenkels | ja | Bein über der Mitte des | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Bein bis unterhalb des Knies | ja | Bein bis unterhalb des Knies 60 75 75 75 75 100 70 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Fuß im Fußgelenk | ja | Fuß 45 50 50 50 50 100 70 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Auge (Verlust der Sehfähigkeit) | ja | ein Auge 50 60 60 80 80 80 70 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr | ja | Gehör eines Ohres 35 50 50 80 80 80 70 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Geruchssinn | ja | Geruchssinn 15 20 20 25 25 25 25 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Geschmackssinn | ja | Geschmackssinn 15 20 20 25 25 25 25 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: Stimme (Verlust der Sprechfähigkeit) | ja | Stimme 60 100 100 100 100 100 100 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Gliedertaxe: innere Organe (Niere, Milz, Lunge) | ja | eine Niere 25 25 25 25 25 25 25 | ZB 2.1.1.2 c), Seite 8 |
| Progression 225 Prozent | ja | a) Progressionsmodell 225 der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird zweifach entschädigt. | ZB 2.1.1.4 a), Seite 8 |
| Progression 350 Prozent | ja | b) Progressionsmodell 350 der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt. | ZB 2.1.1.4 b), Seite 9 |
| Progression 500 Prozent | ja | c) Progressionsmodell 500 der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt. | ZB 2.1.1.4 c), Seite 9 |
| Progression 1000 Prozent | ja | e) Progressionsmodell 1000 der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt. | ZB 2.1.1.4 e), Seite 9 |
| Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen: Kürzung erst ab einem Mitwirkungsanteil von | ja | Wir verzichten jedoch generell auf die Anrechnung des Mitwirkungsanteils von Krankheiten oder Gebrechen, wenn der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent beträgt oder | ZB 3, Seite 14 |
| Frist für den Eintritt der Invalidität nach dem Unfall | ja | Die Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein. | ZB 2.1.1.1 b), Seite 8 |
| Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität | ja | Die Invalidität muss innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall | ZB 2.1.1.1 c), Seite 8 |
| Frist für die Geltendmachung der Invalidität beim Versicherer | ja | Die Invalidität muss innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall von Ihnen bei uns geltend gemacht werden. | ZB 2.1.1.1 d), Seite 8 |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, bei Kindern) | ja | Sie sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. | ZB 14 e), Seite 22 |
| Vorinvalidität: Abzug einer bereits bestehenden Beeinträchtigung | ja | Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt | ZB 2.1.1.2 f), Seite 8 |
| Vorschuss auf die Invaliditätsleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse. | ZB 14 d), Seite 23 |
| Mindestinvaliditätsgrad, unter dem nichts gezahlt wird (Abzugsfranchise) | keine | Im Grundmodell entspricht die Kapitalleistung dem durch den Grad der Invalidität bezeichneten Prozentsatz der Invaliditätssumme. | ZB 2.1.1.4, Seite 8 |
| Unfall durch Eigenbewegung (ohne äußere Einwirkung) | ja | Als Unfall gelten darüber hinaus Gesundheitsschäden am gesamten Körper, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen verursacht wurden. | ZB 1.4, Seite 7 |
| Erhöhte Kraftanstrengung (Verrenkung, Zerrung, Zerreißung) | ja | Als Unfall gelten darüber hinaus Gesundheitsschäden am gesamten Körper, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen verursacht wurden. | ZB 1.4, Seite 7 |
| Zeckenbiss (FSME, Borreliose) | ja, bis zur Versicherungssumme | Dazu zählen insbesondere auch Infektionen durch Insektenstiche und -bisse oder durch sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen (z. B. Borreliose, FSME oder Malaria) | ZB 1.6, Seite 7 |
| Insektenstich und Tierbiss (auch allergische Reaktion) | ja, bis zur Versicherungssumme | Gesundheitsschäden durch allergische Reaktionen, die infolge von Unfallverletzungen verursacht wurden. | ZB 1.5 h), Seite 7 |
| Infektionen durch Unfallverletzung und Infektionskrankheiten mit Unfallbezug | ja, bis zur Versicherungssumme | Infektionen und Infektionskrankheiten, die durch einen Unfall gemäß Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen entstanden sind. | ZB 1.6 b), Seite 7 |
| Lebensmittelvergiftung und Vergiftung durch Einnahme von Stoffen | ja, bis zur Versicherungssumme | Gesundheitsschäden infolge der Aufnahme von Nahrung oder sonstiger Stoffe durch den Schlund. | ZB 1.5 i), Seite 7 |
| Tod und Schäden durch Ertrinken oder Ersticken unter Wasser | ja | der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser. | ZB 1.5 k), Seite 7 |
| Erfrierungen | ja | Gesundheitsschäden infolge von Erfrierungen sowie der Erfrierungstod. | ZB 1.5 j), Seite 7 |
| Sonnenstich, Hitzschlag, Sonnenbrand | ja | das Erleiden eines Sonnenbrandes oder eines Sonnenstichs. | ZB 1.5 d), Seite 7 |
| Plötzliches Einatmen von Gasen und Dämpfen | ja | wenn die versicherte Person den schädlichen Stoffen oder Einwirkungen durch unabwendbare Umstände über einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen ausgesetzt war. | ZB 1.5 c), Seite 7 |
| Bandscheibenvorfall durch Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Nicht versichert sind Gesundheitsschäden an Bandscheiben sowie Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen die überwiegende Ursache ist. | ZB 4.7, Seite 15 |
| Bauchwand- und Unterleibsbrüche | ja, bis zur Versicherungssumme | Als Unfall gelten darüber hinaus Gesundheitsschäden am gesamten Körper, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen verursacht wurden. | ZB 1.4, Seite 7 |
| Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallursache oder Unfallfolge | ja, bis zur Versicherungssumme | Gesundheitsschäden durch Herzinfarkt und Schlaganfall, wenn diese innerhalb von 60 Minuten nach einem Unfall eintreten. | ZB 1.5 g), Seite 7 |
| Psychische Reaktionen nach einem Unfall (posttraumatische Belastungsstörung) | nein | Nicht versichert sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen. | ZB 4.9, Seite 15 |
| Bewusstseinsstörungen und Unfälle unter Alkohol oder Medikamenten (Promillegrenze) | ja | Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums. Beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahrzeugen jedoch nur, sofern der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt 1,6 Promille nicht übersteigt. | ZB 4.1 c), Seite 14 |
| Epileptische und andere Krampfanfälle als Unfallursache | ja | Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge epileptischer Anfälle oder sonstiger Krampfanfälle. | ZB 4.1 e), Seite 14 |
| Kinderkrankheiten mit dauernder Beeinträchtigung (Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps | ZB 1.6 a), Seite 7 |
| Impfschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | die Gesundheitsschäden in ursächlichem Zusammenhang mit Schutzimpfungen stehen. | ZB 4.8 a), Seite 15 |
| Unfallrente (monatlich, ab welchem Invaliditätsgrad) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Voraussetzung für die Leistung einer Unfall-Rente gilt als erfüllt, wenn infolge eines Unfalles ein gemäß Ziffer 2.1.1. der Zusatzbedingungen ermittelter, dauerhafter Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent eingetreten ist. | ZB 2.1.2.1, Seite 9 |
| Übergangsleistung bei starker Beeinträchtigung über Monate | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld | ja, bis zur Versicherungssumme | Das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, mindestens jedoch für 3 Tage | ZB 2.1.4.1, Seite 10 |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Unfall-Genesungsgeld wird in gleicher Höhe wie die vereinbarte Versicherungssumme für das Unfall-Krankenhaustagegeld gezahlt. | ZB 2.1.5.2, Seite 10 |
| Leistung bei Unfalltod | ja, bis zur Versicherungssumme | Die vereinbarte Unfall-Todesfallleistung wird gezahlt, sofern die versicherte Person infolge eines Unfalles innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall verstirbt. | ZB 2.1.6.1, Seite 10 |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen (Querschnitt, Amputation, Hirnschaden) | ja, bis 20.000 € | Wir zahlen bei Eintritt einer der unter a) bis f) genannten schweren Unfallverletzungen eine Sofortleistung in Höhe von 20.000 Euro, maximal jedoch die versicherte Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progression). | ZB 2.2.15.1, Seite 13 |
| Leistung bei Knochenbrüchen (auch ohne Invalidität) | ja, bis 250 € | zahlen wir einmalig ein Gipsgeld in Höhe von 250 EUR. | ZB 2.2.16, Seite 14 |
| Such-, Bergungs- und Rettungskosten (auch Hubschrauber, Rücktransport) | ja, bis 1 Mio. € | Der Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie Mehraufwendungen ist auf insgesamt eine Million Euro begrenzt. | ZB 2.2.1 c), Seite 11 |
| Kosmetische Operationen nach einem Unfall (auch Zahnersatz) | ja, bis 100.000 € | Der Kostenersatz für kosmetische Operationen und Zahnersatz ist auf insgesamt 100.000 Euro begrenzt. | ZB 2.2.5.1 d), Seite 11 |
| Kurkosten und Rehabilitationsmaßnahmen | ja, bis 60.000 € | Der Kostenersatz für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ist auf insgesamt 60.000 Euro begrenzt. | ZB 2.2.8 d), Seite 12 |
| Reha-Management (Begleitung durch einen Rehabilitationsdienst) | ja | Im Rahmen des Rehabilitationsmanagements organisieren und koordinieren wir auf Ihren Wunsch die notwendigen Heil- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie die berufliche Wiedereingliederung nach einem Unfall. | ZB 2.2.7.1 b), Seite 12 |
| Rooming-in (Unterbringung eines Elternteils beim Kind im Krankenhaus) | ja, bis zur Versicherungssumme | übernehmen wir einen pauschalen Kostenzuschuss in Höhe von 60 Euro je Übernachtung eines Erziehungsberechtigten oder vormundschaftlichen Betreuers im Krankenhaus (Rooming-in). | ZB 2.2.13.5, Seite 13 |
| Motorsport: Rennen, Training, Fahrsicherheitstraining mitversichert | nein | Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges während der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. | ZB 4.5, Seite 15 |
| Luftfahrt: Fluggast, Privatpilot, Gleitschirm, Fallschirm mitversichert | ja | im Rahmen einer Tätigkeit als Raum- oder Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird. | ZB 4.4 a), Seite 15 |
| Kriegsereignisse und innere Unruhen: passives Kriegsrisiko im Ausland | ja | mindestens jedoch bis 21 Tage nach Kriegsausbruch oder dem Beginn der Feindseligkeiten. | ZB 4.3 a), Seite 15 |
| Kernenergie und Strahlen: Umfang des Ausschlusses (Heilbehandlung mitversichert) | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Strahlenschäden, soweit diese in Zusammenhang mit Kernenergie stehen. | ZB 4.6, Seite 15 |
| Tauchen: tauchtypische Gesundheitsschäden (Caissonkrankheit, Trommelfell) mitversichert | ja | tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen. | ZB 1.5 l), Seite 7 |
| Wassersport: Segeln, Regatten, Hochseetörns ohne Ausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Gefahrenerhöhung bei Berufswechsel (Wechsel der Gefahrengruppe, Meldefrist) | ja | Wird der Wechsel abweichend von Ziffer 7.3 c) der Allgemeinen Bedingungen nicht innerhalb von 60 Tagen angezeigt, bleibt der Versicherungsschutz zwar vollumfänglich bestehen | ZB 7, Seite 17 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | ja | Werden Sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages arbeitslos, befreien wir Sie auf Ihren Wunsch von der Prämienzahlungspflicht (Prämienbefreiung). | ZB 6.1, Seite 16 |
| Nachversicherungsgarantie (Summe erhöhen ohne Gesundheitsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (auch Kündigung nach einem Unfall) | ja | Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. | AB 1.3 a), Seite 3 |
| Obliegenheiten nach einem Unfall (Meldefrist, Arzt, Kosten ärztlicher Gutachten) | ja | Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. | ZB 12 a), Seite 21 |
| Capital por fallecimiento (Todesfallkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente nach Baremo (Tabelle im Werk, Bezug zum gesetzlichen Baremo) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos de sepelio (Bestattungskosten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. | ZB 2.2.4, Seite 11 |
| Asistencia sanitaria (Heilkosten, freie Arztwahl oder Vertragskliniken) | ja, bis zur Versicherungssumme | medizinisch notwendige Heilbehandlungskosten. Die Leistungen umfassen dabei auch privatärztliche Behandlungen. | ZB 2.2.6.1 a), Seite 12 |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung, Best Selection (210002)

```text
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Vers


       Janitos
       Unfallversicherung
       Produktlinie Best Selection
       Versicherungsbedingungen und Informationen
       Stand: 01.04.2021 | Bedingungsnummer: 210002

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                  Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung
                                             (Stand 01.04.2021)


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Unfälle passieren im Haushalt, im Beruf und in der Freizeit. Dann hilft Ihre Unfallversicherung. Egal, wo
und wann sich der Unfall ereignet.

Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und - wenn
mit Ihnen vereinbart - weitere Bedingungen. Zusammen mit dem Antrag und dem Versicherungsschein
legen diese den Inhalt Ihrer Unfallversicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente.

Bitte lesen Sie die AUB daher vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. So
können Sie auch später, besonders nach einem Unfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen.

Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit Ihnen
das weitere Vorgehen.

Auch wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht ver-
ständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erklären wir bestimmte
Fachbegriffe oder erläutern sie durch Beispiele. Wenn wir Beispiele verwenden, sind diese nicht abschlie-
ßend.

Ihre Unfallversicherung


Wer ist wer?

• Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.
• Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. Das können Sie
selbst und andere Personen sein.


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                         Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung
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Die Versicherungsdauer                                                         8. Planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie (Dynamik)
1. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?                                    9. Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen
                                                                               10. Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen des Arbeitskreises
Die Versicherungsprämie                                                            Beratungsprozesse
2. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?                             11. Versicherungsschutz bei Versichererwechsel
3. Prämienanpassungsklausel                                                    12. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
Weitere Bestimmungen                                                           13. Welches Gericht ist zuständig?
4. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen         14. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung
   zueinander?                                                                     Ihrer Anschrift?
5. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?                            15. Sanktionsklausel
6. Altersumstellungen                                                          16. Welches Recht findet Anwendung?
7. Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufstätigkeit oder
   Beschäftigung beachten?


                                                                               1.4. Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.
                                                                                    Einsätzen
Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein.
                                                                               Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft,
Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.         sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet,
                                                                               die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den Ländern
                                                                               China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder
Die Versicherungsdauer                                                         USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre
                                                                               Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
1.   Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
                                                                               1.5. Versicherungsjahr
1.1. Beginn des Versicherungsschutzes                                          Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf
                                                                               Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange-            Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die
gebenen Zeitpunkt, wenn Sie die erste Prämie unverzüglich nach Fällig-         folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind
keit im Sinne von Ziffer 2.3 der Allgemeinen Bedingungen zahlen.               jeweils ganze Jahre.

1.2. Dauer und Ende des Vertrages
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge-           Die Versicherungsprämie
schlossen.
a)   Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich         2.   Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beach-
     der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätes-
     tens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres             ten?
     eine Kündigung zugegangen ist.                                            Was geschieht, wenn Sie eine Prämie nicht rechtzeitig zahlen?
b)   Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der
     Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen            2.1. Prämienzahlung
     Zeitpunkt.                                                                Die Prämien können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-,
c)   Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den           Halbjahres- oder Jahresprämien entrichtet werden. Die Versicherungspe-
     Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf fol-        riode umfasst bei Monatsprämien einen Monat, bei Vierteljahresprämien
     genden Jahres kündigen; die Kündigung muss uns spätestens drei            ein Vierteljahr, bei Halbjahresprämien ein Halbjahr und bei Jahresprämien
     Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zuge-            ein Jahr.
     gangen sein.
d)   Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder einzel-         2.2. Versicherungssteuer
     ne Leistungsarten beschränkt werden.                                      Die in Rechnung gestellte Prämie enthält die Versicherungssteuer, die Sie
                                                                               in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.
1.3. Kündigung nach Versicherungsfall
a)   Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn             2.3. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung der ersten
     wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leis-             oder einmaligen Prämie
     tung erhoben haben. Die Kündigung kann auf die betroffene versi-
                                                                               2.3.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
     cherte Person oder die betroffene Leistungsart beschränkt werden.
                                                                               Die erste Prämie wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach
b)   Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach
                                                                               Zugang des Versicherungsscheins fällig.
     Leistung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagerücknah-
     me, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform      2.3.2. Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
     zugegangen sein.
                                                                               Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, sondern zu
c)   Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei            einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab
     uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu           diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder
     jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Versi-         durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts-
     cherungsjahres, wirksam wird.                                             folge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen,
d)   Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei           dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
     Ihnen wirksam.
                                                                               2.3.3. Rücktritt
                                                                               Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, können wir
                                                                               vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht gezahlt ist. Wir kön-


                                                                         2 von 5

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                                     Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung

nen nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung              Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die durch den einzelnen
nicht zu vertreten haben.                                                           Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund
                                                                                    und Höhe der Versicherungsleistungen.
2.4. Zahlung und die Folgen verspäteter Zahlung der                            c)   Sofern die Berechnung nach Ziffer 3 b) eine Veränderung von
     Folgeprämie                                                                    mindestens 20 Prozent ergibt, ist der Versicherer im Falle einer
                                                                                    Steigerung berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, den
2.4.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung                                   Prämiensatz für die bestehenden Verträge ab dem 01.07. zur jewei-
Die Folgeprämien werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.               ligen Hauptfälligkeit des Vertrages anzupassen.

2.4.2. Verzug                                                                  d)   Senkungen des Prämiensatzes gelten ohne besondere Mitteilung ab
                                                                                    dem 01.07. zur jeweiligen Hauptfälligkeit des Vertrages, die auf den
a)   Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne              Abschluss der Überprüfung folgt.
     Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung
     nicht zu vertreten haben.                                                 e)   Beträgt die Erhöhung oder Verminderung des Durchschnitts der
                                                                                    Schadenzahlungen nach Ziffer 3 b) weniger als 20 Prozent, besteht
b)   Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern              kein Anpassungsrecht und auch keine Anpassungsverpflichtung.
     und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.
     Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen      f)   Der neue Prämiensatz darf nicht höher sein als der Prämiensatz für
     Beträge der Prämie sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen bezif-             den gleichen Versicherungsschutz im Neugeschäft.
     fern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den Ziffern 2.4.3 und
     2.4.4 der Allgemeinen Bedingungen mit dem Fristablauf verbunden
     sind.                                                                     Weitere Bestimmungen
c)   Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen
     Schadens zu verlangen.                                                    4.   Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag
2.4.3. Kein Versicherungsschutz                                                     beteiligten Personen zueinander?
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug,      a)   Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem ande-
besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz,               ren zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der Rechte
wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b) der Allgemei-            aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern Ihnen zu.
nen Bedingungen darauf hingewiesen wurden.                                          Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Oblie-
                                                                                    genheiten verantwortlich.
2.4.4. Kündigung
                                                                               b)   Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfol-
a)   Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in              ger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
     Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündi-
                                                                               c)   Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere
     gen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b)
                                                                                    Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
     der Allgemeinen Bedingungen darauf hingewiesen haben.
b)   Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats
                                                                               5.   Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
     die angemahnte Prämie, besteht der Vertrag fort. Für Versiche-
     rungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zah-
     lung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.           5.1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über
                                                                                    gefahrerhebliche Umstände
2.5. Rechtzeitigkeit        der     Zahlung         bei    Lastschrift-        a)   Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen
     ermächtigung                                                                   bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir
                                                                                    Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheb-
a)   Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt die
                                                                                    lich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie
     Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie zu dem Fälligkeitstag ein-
                                                                                    sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Ver-
     gezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht
                                                                                    tragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne
     widersprechen.
                                                                                    des Satzes 1 in Textform stellen. Gefahrerheblich sind die Umstän-
b)   Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden von uns nicht einge-            de, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben,
     zogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie             den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschlie-
     unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsauf-                 ßen.
     forderung erfolgt.
                                                                               b)   Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen für
c)   Kann die fällige Prämie nicht eingezogen werden, weil Sie die                  die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerhebli-
     Einzugsermächtigung widerrufen haben, oder haben Sie aus ande-                 chen Umstände und die Beantwortung der an sie gestellten Fragen
     ren Gründen zu vertreten, dass die Prämie wiederholt nicht eingezo-            verantwortlich.
     gen werden kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des
                                                                               c)   Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser
     Lastschriftverfahrens zu verlangen. Sie sind zur Übermittlung der
                                                                                    den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln las-
     Prämie erst verpflichtet, wenn Sie von uns hierzu in Textform aufge-
                                                                                    sen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig
     fordert worden sind.
                                                                                    verschwiegen.

2.6. Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
                                                                               5.2. Rücktritt
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht etwas
anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil der Prämie, die dem            5.2.1. Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts
Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.                 a)   Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen
                                                                                    Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzu-
3.   Prämienanpassungsklausel                                                       treten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in
a)   Der Versicherer ist jährlich zum 01.04., erstmalig zum 01.04.2022,             Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen
     berechtigt und verpflichtet, die Prämiensätze für bestehende Versi-            haben.
     cherungsverträge zu überprüfen und der Schadenentwicklung anzu-           b)   Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schriftlich
     passen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von                geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die
     Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung                 wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir
     (Zahlung der Versicherungsprämie) wieder herzustellen. Dabei hat               auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklä-
     der Versicherer die anerkannten Grundsätze der Versicherungsma-                rung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von
     thematik und Versicherungstechnik zu berücksichtigen.                          der Verletzung der Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht begrün-
b)   Der Versicherer ermittelt hierfür, um welchen Prozentsatz sich in den          det, Kenntnis erlangen.
     vergangenen drei Kalenderjahren das Verhältnis aus den Schaden-           c)   Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.
     zahlungen zu den Nettoprämieneinnahmen (Prämie ohne Steueran-
     teile) gegenüber dem kalkuliertem Verhältnis aus Schadenzahlun-
     gen und den Nettoprämieneinnahmen erhöht oder vermindert hat.


                                                                         3 von 5

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                                      Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung

5.2.2. Ausschluss des Rücktrittsrechts                                        6.   Altersumstellungen
a)   Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir
     den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An-       6.1. Anpassung der Prämien
     zeige kannten.
                                                                              a)   Wir führen in folgenden Altersgruppen eine automatische Anpas-
b)   Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder            sung der Prämie durch. Beim Wechsel in eine andere Altersgruppe
     Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder              gelten die zum Zeitpunkt des Wechsels gültigen Tarifprämien für die
     vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.                               jeweilige Altersgruppe. Die Versicherungssummen bleiben dabei un-
c)   Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzei-           verändert.
     gepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag       b)   Die Anpassung erfolgt zum Ende des Versicherungsjahres, in dem
     auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu                die versicherte Person das Alter der darauffolgenden Altersgruppe
     anderen Bedingungen, geschlossen hätten.                                      erreicht.

5.2.3. Folgen des Rücktritts                                                  c)   Die Janitos Unfallversicherung sieht folgende Altersgruppen vor:
                                                                                   –    Kinder von 0 bis einschließlich 14 Jahre
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
                                                                                   –    Erwachsene von 15 bis einschließlich 67 Jahre
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den             –    Senioren ab 68 Jahre
Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der
                                                                              d)   Als Alter gilt die Differenz zwischen dem Geburtsjahr der versicher-
unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des
                                                                                   ten Person und dem Jahr der Prämienanpassung.
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leis-
tung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungs-     e)   Zum Anpassungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über
schutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.                      die für die neue Altersgruppe gültigen Prämien.
Uns steht der Teil der Prämie zu, der der bis zum Wirksamwerden der
                                                                              6.2. Wahlrecht
Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
                                                                              Wünschen Sie keine automatische Prämienanpassung bei gleich-
5.3. Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung                            bleibender Versicherungssumme, können Sie innerhalb von 6 Wochen
                                                                              nach unserer schriftlichen Mitteilung über die Anpassung eine alternative
5.3.1. Kündigung                                                              Weiterführung des Vertrags vereinbaren. Hierzu stehen Ihnen die beiden
                                                                              folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
a)   Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung einer
     Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit be-      a)   Bei planmäßiger Erhöhung der Prämie kann alternativ eine Vermin-
     ruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer             derung der Versicherungssumme vereinbart werden.
     Frist von einem Monat in Schriftform kündigen. Dies gilt nur, wenn       b)   Bei planmäßiger Verringerung der Prämie kann alternativ eine
     wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer          Erhöhung der Versicherungssumme vereinbart werden.
     Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
     Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklä-        6.3. Außerordentliches Kündigungsrecht nach Vertrags-
     rung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich          umstellung
     weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die
                                                                              Wünschen Sie weder die automatische noch eine individuelle Umstellung
     Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Ihrer
                                                                              des Unfallversicherungsschutzes, können Sie den Vertrag innerhalb eines
     Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben.
                                                                              Monats nach Zugang unserer Mitteilung über den Umfang und Ausgestal-
b)   Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepflicht-           tung der Umstellung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeit-
     verletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrum-       punkt des Wirksamwerdens der Umstellung, kündigen.
     stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
                                                                              Wir werden Sie in dem Nachtrag zum Versicherungsschein nochmals auf
c)   Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachwei-           das Kündigungsrecht hinweisen.
     sen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
     Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hät-
                                                                              7.   Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufs-
     ten.
                                                                                   tätigkeit oder Beschäftigung beachten?
5.3.2. Rückwirkende Vertragsanpassung
a)   Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag        7.1. Einstufung anhand der Gefahrengruppen
     auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen        Die Höhe der Versicherungssummen bzw. der Prämie hängt maßgeblich
     Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen           von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung und dem Alter der versi-
     auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die       cherten Person ab. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder der Beschäfti-
     Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingun-       gung der versicherten Person müssen Sie uns daher unverzüglich anzei-
     gen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.           gen.
     Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
     auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.         Grundlage für die Einstufung der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung
                                                                              anhand des Unfallrisikos und damit auch der Bemessung der Versiche-
b)   Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats schrift-         rungssummen und Prämien ist unser geltendes Gefahrengruppenver-
     lich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf         zeichnis. Im Rahmen unseres Tarifes unterscheiden wir folgende Gefah-
     die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen       rengruppen:
     wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer
     Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, mit dem wir      Gefahrengruppe A: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen
     von der Verletzung der Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpas-        zuzuordnen die einer verwaltenden / beratenden Tätigkeit nachgehen.
     sung berechtigt, Kenntnis erlangen.                                      Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Bankkaufleute, Buchhal-
                                                                              ter, Datentypisten, Handelsvertreter, Pädagogen, Produktmanager, Rich-
c)   Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir        ter, Sachbearbeiter, Tagesmütter, Verkäufer, Versicherungsfachleute oder
     den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An-       Wirtschaftswissenschaftler.
     zeige kannten.
                                                                              Gefahrengruppe B: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen
d)   Erhöht sich durch die Vertragsanpassung die Prämie um mehr als           zuzuordnen die einer körperlichen / handwerklichen Tätigkeit nachgehen.
     10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht        Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Gärtner, Drucker, Schlos-
     angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines          ser, Bäcker, Köche, Gastwirte, Techniker, Elektriker, Gastronomen,
     Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform kündi-        Hausmeister oder Sportlehrer.
     gen.
                                                                              Gefahrengruppe C: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen
                                                                              zuzuordnen die in Ihrem Beruf einer besonders risikoreichen Tätigkeit
5.4. Anfechtung
                                                                              nachgehen. Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Dachdecker,
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten,             Feuerwehrleute, Jäger, Landwirte, Maurer, Polizist, Soldaten, Tischler.
bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil der Prämie zu,
                                                                              Bei den unter den Gefahrengruppen aufgezählten Berufen handelt es sich
der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen
                                                                              jeweils nur um eine beispielhafte Aufzählung, die keinen Anspruch auf
Vertragszeit entspricht.
                                                                              Vollständigkeit erhebt. Der Abruf des vollständigen Gefahrengruppenver-


                                                                        4 von 5

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                                      Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung

zeichnisses ist im Internet über www.janitos.de möglich. Gerne übersen-        9.   Leistungsgarantie gegenüber den GDV-
den wir es Ihnen auch auf Nachfrage per Mail oder auf dem Postweg.
                                                                                    Musterbedingungen
7.2. Wechsel in einen Beruf mit niedrigerem Unfallrisiko                       Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen für die Janitos
                                                                               Unfallversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den
a)   Errechnen sich beim Wechsel der versicherten Person in eine
                                                                               durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohle-
     Berufstätigkeit mit niedrigerem Unfallrisiko bei gleich bleibender
                                                                               nen Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, wird der
     Prämie höhere Versicherungssummen, so gelten diese, sobald wir
                                                                               Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedin-
     Kenntnis von der Änderung erlangen, spätestens jedoch nach Ablauf
                                                                               gungen regulieren.
     von 30 Tagen ab der Änderung. Grundlage der Berechnung bildet
     der zum Zeitpunkt der Änderung gültige Tarif.
                                                                               10. Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen
b)   Sofern gewünscht, führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen
     Versicherungssummen bei entsprechend verminderter Prämie wei-
                                                                                   des Arbeitskreises Beratungsprozesse
     ter, sobald uns eine entsprechende Erklärung von Ihnen zugeht.            Wir garantieren, dass die Leistungsinhalte dieses Vertrages, die Empfeh-
c)   Die neu errechneten Versicherungssummen bzw. Prämien gelten               lungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Stand 28.09.2015) voll
     sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.               erfüllen.


7.3. Wechsel in einen Beruf mit höherem Unfallrisiko                           11. Versicherungsschutz bei Versichererwechsel
a)   Errechnet sich beim Wechsel der versicherten Person in eine Be-           Tritt nach einem Wechsel des Unfallversicherers ein Unfall ein, dessen
     rufstätigkeit mit höherem Unfallrisiko bei gleich bleibenden Versiche-    genauen Zeitpunkt des Unfallereignisses der Versicherungsnehmer auch
     rungssummen eine höhere Prämie, so gilt diese nach Ablauf von 30          durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so tritt die Janitos Versiche-
     Tagen ab der Änderung. Grundlage der Berechnung bildet der zum            rung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schaden-
     Zeitpunkt der Änderung gültige Tarif.                                     meldung in die Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 1.2 der Allgemeinen Bedin-
                                                                               gungen zur Janitos Unfallversicherung 2021 fällt.
b)   Sofern gewünscht, führen wir den Vertrag auch mit der bisherigen
     Prämie bei entsprechend verminderten Versicherungssummen wei-
     ter, sobald uns eine entsprechende Erklärung zugeht.                      12. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
c)   Wird der Wechsel in eine Berufstätigkeit mit höherem Unfallrisiko         a)   Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren.
     nicht innerhalb von 30 Tagen angezeigt, bleibt der Versicherungs-              Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften
     schutz zwar vollumfänglich bestehen, es erfolgt jedoch immer eine              des Bürgerlichen Gesetzbuches.
     Fortführung des Vertrags mit der bisherigen Prämie bei entspre-           b)   Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet
     chend verminderten Versicherungssummen mit Wirkung zum Ablauf                  worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt
     der Frist.                                                                     gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
d)   Die neu errechneten Versicherungssummen bzw. Prämien gelten
     sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.               13. Welches Gericht ist zuständig?
                                                                               a)   Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns, bestimmt sich
7.4. Sondergefahren                                                                 die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer
Ergeben sich im Rahmen der versicherten Berufstätigkeit oder Beschäfti-             für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich
gung ausnahmsweise Sondergefahren, die grundsätzlich einer Tätigkeit                zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der
mit niedrigerem oder höherem Unfallrisiko zuzurechnen sind, so fällt dies           Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
nicht unter den Wechsel der Berufstätigkeit gemäß Ziffer 7.2 oder 7.3 der           Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Allgemeinen Bedingungen, wenn die Sondergefahren nur kurzfristiger             b)   Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie, müssen bei dem
Natur – also kein Dauerzustand – sind und eine grundsätzliche Änderung              Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermange-
der versicherten Tätigkeit nicht beinhalten.                                        lung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zustän-
Zu den Sondergefahren zählen beispielsweise bei leitenden oder aufsicht-            dig ist.
führenden Personen körperliche Tätigkeiten bei der Arbeitsvorbereitung
oder -nachbereitung sowie gelegentliche Urlaubs- oder Krankheits-              14. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
vertretungen. Ebenfalls nicht unter den Wechsel der Berufstätigkeit fällt
                                                                                   Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?
eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.
                                                                               a)   Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere
8.   Planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie                                    Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in des-
                                                                                    sen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet
     (Dynamik)                                                                      werden.
a)   Sofern eine planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie (Dyna-            b)   Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt
     mik) vereinbart ist, werden Versicherungssummen und Prämien jähr-              für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die
     lich um den im Versicherungsschein festgelegten Prozentsatz er-                Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns be-
     höht. Dabei werden die Versicherungssummen für Invalidität und                 kannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung
     Tod auf volle Tausend Euro und die Versicherungssumme für die                  des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall ei-
     Rente auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Die Prämie erhöht              ner Änderung Ihres Namens.
     sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
b)   Die planmäßige Erhöhung von Versicherungssummen und Prämie                15. Sanktionsklausel
     erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, erstmals zum
                                                                               Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –
     Beginn des zweiten Versicherungsjahres. Wir teilen Ihnen die neuen
                                                                               Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Ver-
     Versicherungssummen und die neuen Prämien in einem Nachtrag
                                                                               tragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
     zum Versicherungsschein spätestens mit der Aufforderung zur Zah-
                                                                               sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesre-
     lung der neuen Prämie mit.
                                                                               publik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-,
c)   Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie der Erhöhung innerhalb        Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinig-
     eines Monats nach Beginn des neuen Versicherungsjahres wider-             ten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden,
     sprechen oder wenn Sie die erste erhöhte Prämie nicht innerhalb           soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entge-
     von zwei Monaten nach der Zahlungsaufforderung zahlen.                    genstehen.
d)   Sie und wir können die planmäßige Erhöhung von Leistung und
     Prämie kündigen, wir jedoch nur mit einer Frist von drei Monaten.         16. Welches Recht findet Anwendung?
     Haben Sie die Vereinbarung gekündigt, wird sie auf Ihren Antrag zu        Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
     Beginn des folgenden Versicherungsjahres wieder in Kraft gesetzt.


                                                                         5 von 5

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                                                 Zusatzbedingungen zu Ihrer
                                           Janitos Unfallversicherung Best Selection
                                                               (Stand 01.04.2021)


Der Versicherungsumfang                                                         8. Unfallschäden an Kraftfahrzeugen und Hausrat
1. Gegenstand der Versicherung                                                  9. Updategarantien
2. Prämienpflichtige und -freie Leistungen                                      10. Zusatzpaket Medic
3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?                          11. Zusatzpaket Plus
4. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?                Der Leistungsfall
Sonstige Leistungserweiterungen                                                 12. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
5. Familien-Vorsorgeversicherung                                                13. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
6. Arbeitslosigkeit / Arbeitsunfähigkeit                                        14. Wann sind die Leistungen fällig?
7. Wechsel der Berufstätigkeit


                                                         Für die Hilfeleistungen steht Ihnen das
                                                               Janitos Assistance Center
                                                   24 Stunden – „rund um die Uhr“ – 365 Tage im Jahr
                                                               unter der Telefonnummer
                                                                 +49 (0) 6221 709 2002
                                                                     zur Verfügung


Der Versicherungsumfang
                                                                                h)    Gesundheitsschäden durch allergische Reaktionen,
                                                                                      –   die infolge von Unfallverletzungen verursacht wurden. Dies
1. Gegenstand der Versicherung                                                            beinhaltet auch geringfügige Haut- oder Schleimhautverlet-
                                                                                          zungen sowie Tierbisse oder -stiche.
1.1. Was ist versichert?                                                              –   die infolge von unfallbedingten Heilmaßnahmen verursacht
Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person                  wurden.
während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.                                 i)    Gesundheitsschäden infolge der Aufnahme von Nahrung oder
                                                                                      sonstiger Stoffe durch den Schlund. Dies gilt insbesondere auch
1.2. Wo besteht Versicherungsschutz?                                                  dann, wenn es dadurch zu Vergiftungen oder allergischen Reaktio-
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle auf der ganzen Welt.                          nen kommt.
                                                                                j)    Gesundheitsschäden infolge von Erfrierungen sowie der Erfrie-
1.3. Unfallbegriff                                                                    rungstod.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von       k)    der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser.
außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig         l)    tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder
eine Gesundheitsschädigung erleidet.                                                  Trommelfellverletzungen. Darüber hinaus sind die Kosten für De-
                                                                                      kompressionskammerbehandlungen gemäß Ziffer 2.2.3 der Zusatz-
1.4. Erhöhte Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen                                   bedingungen mitversichert.
Als Unfall gelten darüber hinaus Gesundheitsschäden am gesamten                 Die unter Ziffer 1.5 b) bis l) genannten Unfälle sind nur versichert, sofern
Körper, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen               die versicherte Person die Gesundheitsschädigungen unfreiwillig erlitten
verursacht wurden.                                                              hat.
Ausgenommen hiervon sind Schädigungen an Bandscheiben.
                                                                                1.6. Infektionen
1.5. Erweiterungen des Unfallbegriffs                                           Im Rahmen der Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfall-Rente
Als Unfall gilt/gelten auch:                                                    gemäß Ziffer 2.1.1. und 2.1.2. der Zusatzbedingungen gilt die erstmalige
                                                                                ärztliche Diagnose folgender Infektionen bzw. Infektionskrankheiten als
a)    das bewusste in Kauf nehmen von Gesundheitsschäden, sofern die
                                                                                Unfall:
      versicherte Person diese infolge rechtmäßiger Verteidigung oder bei
      der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen er-             a)    Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, Echi-
      litten hat.                                                                     nokokkose, Fleckfieber, FSME, Gelbfieber, Enzephalitis, Gürtelro-
                                                                                      se, Malaria, Meningitis, Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps, Pa-
b)    plötzlich von außen auf den Körper wirkende mechanische, chemi-
                                                                                      ratyphus, Pest, Pfeiffer-Drüsenfieber, Pocken, Röteln, Scharlach,
      sche, thermische oder elektrische Schädigungen sowie Schall-, Ex-
      plosions- und sonstige Druckwellen.                                             Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis), Tollwut, Tuberku-
                                                                                      lose, Tularämie, Typhus, Windpocken und Wundstarrkrampf.
c)    wenn die versicherte Person den schädlichen Stoffen oder Einwir-
      kungen durch unabwendbare Umstände über einen Zeitraum von                b)    Infektionen und Infektionskrankheiten, die durch einen Unfall
                                                                                      gemäß Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen entstanden sind. Dazu
      bis zu 7 Tagen ausgesetzt war.
                                                                                      zählen insbesondere auch Infektionen durch Insektenstiche und -
d)    das Erleiden eines Sonnenbrandes oder eines Sonnenstichs.                       bisse oder durch sonstige von Tieren verursachte Hautverletzun-
e)    Gesundheitsschädigungen oder der Tod durch den Entzug von                       gen (z. B. Borreliose, FSME oder Malaria) sowie Infektionen durch
      Flüssigkeit, Nahrung oder Sauerstoff. Dies gilt jedoch nicht, wenn              sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen.
      Verdursten, Verhungern oder der Sauerstoffentzug auf einem                c)    Sofern nicht bereits über Ziffer 1.6 a) oder b) versichert:
      Krankheitszustand beruht oder trotz ärztlicher Behandlung die Auf-
                                                                                      Infektionen, soweit diese in Ausübung der versicherten Berufstä-
      nahme von Nahrungsflüssigkeiten oder Nahrungsmitteln vom Kör-
                                                                                      tigkeit der versicherten Person entstanden sind und aus deren
      per verweigert wird.
                                                                                      Krankheitsgeschichte, Befund oder Natur hervorgeht, dass durch
f)    das infolge einer Entführung oder Geiselnahme erfolgende unsach-                das Einspritzen infektiöser Massen in Auge, Mund oder Nase
      gemäße Verabreichen von Medikamenten sowie der Medikamen-                       Krankheitserreger in den Körper gelangt sind. Anhauchen, Annie-
      tenentzug.                                                                      sen oder Anhusten erfüllen den Tatbestand des Einspritzens nicht.
g)    Gesundheitsschäden durch Herzinfarkt und Schlaganfall, wenn
      diese innerhalb von 60 Minuten nach einem Unfall eintreten.


                                                                       1 von 17

[Seite 8]
                                         Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection

 Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die erstmalige
 ärztliche Diagnose der Erkrankung frühestens 3 Monate nach Ausstel-


                                                                                                                                                        Gliedertaxe


                                                                                                                                                                      Gliedertaxe


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                                                                                                                                                                                                                                              Spezial
 lung des Versicherungsscheins stattfindet.


                                                                                                                                                           Trend


                                                                                                                                                                                                     Sinne
                                                                                                                                                                                       Hand


                                                                                                                                                                                                                    Med
                                                                                                                                                                          Top
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 2. Prämienpflichtige und -freie Leistungen

 2.1. Welche Leistungsarten können prämienpflichtig verein-                                                                  Bein bis zur Mitte des
                                                                                                                                                            70            75            75            75            75          100             70
 bart werden?                                                                                                                   Oberschenkels
                                                                                                                             Bein bis unterhalb des
 Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versiche-                                                                                        60            75            75            75            75          100             70
                                                                                                                                      Knies
 rungssummen ergeben sich aus dem Vertrag.
                                                                                                                             Bein bis zur Mitte des
                                                                                                                                                            50            75            75            75            75          100             70
                                                                                                                                Unterschenkels
 2.1.1. Invaliditätsleistung                                                                                                             Fuß                45            50            50            50            50          100             70
 Versicherungsschutz für Invaliditätsleistung besteht, sofern die Leistungs-                                                         große Zehe              8             8             8             8             8            20            20
 art im Versicherungsschein aufgeführt ist.                                                                                         andere Zehe              5             5             5             5             5            10            10

 2.1.1.1. Voraussetzungen für die Leistung                                                                                          beide Nieren          100           100           100           100           100           100           100
                                                                                                                                      eine Niere            25            25            25            25            25            25            25
 a)      Infolge eines Unfalles muss eine dauerhafte Beeinträchtigung der
         körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten Per-                                                 eine Niere, sofern die
                                                                                                                             andere bereits verloren
         son eingetreten sein (Invalidität).                                                                                                                75          100           100           100           100           100           100
                                                                                                                             oder völlig funktionsun-
         Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger                                                       fähig war
         als 3 Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht                                                                 Milz               10            10            10            10            10            10            10
         erwartet werden kann.                                                                                                Milz bei Kindern vor
 b)      Die Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall                                                        Vollendung des 14.            20            20            20            20            20            20            20
                                                                                                                                 Lebensjahres
         eingetreten sein.
                                                                                                                                     Gallenblase             –            10            10            10            10            10            10
 c)      Die Invalidität muss innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall von
                                                                                                                                       Magen                 –            30            30            30            30            30            30
         einem Arzt schriftlich festgestellt werden.
                                                                                                                                     Dünndarm                –            30            30            30            30            30            30
 d)      Die Invalidität muss innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall von
                                                                                                                                      Dickdarm               –            30            30            30            30            30            30
         Ihnen bei uns geltend gemacht werden.
                                                                                                                                   ein Lungenflügel          –            50            50            50            50            50            50
 2.1.1.2. Art und Höhe der Leistung:                                                                                                    Leber                –            50            50            50            50            50            50
 a)      Die Invaliditätsleistung wird als Kapitalleistung gezahlt.                                                           Bauchspeicheldrüse             –            35            35            35            35            35            35

 b)      Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die vereinbarte
         Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad.                                                          d)       Bei allen nicht in der Gliedertaxe genannten Körperteilen, Körper-
                                                                                                                                       funktionen und Sinnesorganen, bemisst sich der Invaliditätsgrad
 c)      Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend
                                                                                                                                       danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungs-
         genannten Körperteile, Körperfunktionen und Sinnesorgane gelten
                                                                                                                                       fähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich me-
         ausschließlich die in der vereinbarten Gliedertaxenvariante festge-
                                                                                                                                       dizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
         legten, in Prozentsätzen angegebenen Invaliditätsgrade. Bei Teil-
         verlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-                                                  e)       Bei den in der Gliedertaxe genannten inneren Organen können Sie
         chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.                                                                                     vor der gutachterlichen Erstbewertung schriftlich verlangen, dass
                                                                                                                                       keine Bemessung des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe ge-
         Welche Gliedertaxenvariante für Ihren Vertrag Gültigkeit hat, hängt
                                                                                                                                       mäß Ziffer 2.1.1.2 c), sondern eine individuelle ärztliche Einschät-
         davon ab, welche Variante Sie mit uns vereinbart haben und ist im
                                                                                                                                       zung anhand medizinischer Gesichtspunkte gemäß Ziffer 2.1.1.2 d)
         Versicherungsschein aufgeführt.
                                                                                                                                       erfolgen soll.
                                                                                                                              f)       Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funk-
                                                                                                                                       tionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invali-
                           Gliedertaxe


                                                       Gliedertaxe
                                         Gliedertaxe


                                                                     Gliedertaxe


                                                                                   Gliedertaxe


                                                                                                 Gliedertaxe


                                                                                                               Gliedertaxe


                                                                                                                                       ditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert.
                                                                                                  Exklusiv


                                                                                                                 Spezial
                              Trend


                                                                        Sinne
                                                          Hand


                                                                                       Med
                                             Top


      Alle Angaben
       in Prozent                                                                                                             g)       Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall
                                                                                                                                       beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen
                                                                                                                                       ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100
                                                                                                                                       Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt.
      beide Augen            100           100           100           100           100           100           100
        ein Auge               50            60            60            80            80            80            70         2.1.1.3. Tod der versicherten Person nach dem Unfall
 ein Auge, sofern das                                                                                                         Stirbt die versicherte Person
andere bereits verloren
                               50          100           100           100           100           100           100          a)       unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein
oder völlig funktionsun-
       fähig war                                                                                                                       Anspruch auf Invaliditätsleistung.
 Gehör beider Ohren            70          100           100           100           100           100           100          b)       nachdem ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden war aus
  Gehör eines Ohres            35            50            50            80            80            80            70                  unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder
  Gehör eines Ohres,                                                                                                                   unabhängig von der Ursache später als ein Jahr nach dem Unfall,
sofern das des anderen
                               35          100           100           100           100           100           100                   leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztli-
   bereits vollständig                                                                                                                 chen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
     verloren war
      Geruchssinn              15            20            20            25            25            25            25         2.1.1.4. Progressionsmodell
   Geschmackssinn              15            20            20            25            25            25            25         Im Grundmodell entspricht die Kapitalleistung dem durch den Grad der
         Stimme                60          100           100           100           100           100           100          Invalidität bezeichneten Prozentsatz der Invaliditätssumme. In den Pro-
           Arm                 70            75          100             75          100           100             70         gressionsmodellen ist der als Kapitalleistung zu erbringende Prozentsatz
 Arm bis oberhalb des                                                                                                         der Invaliditätssumme bei bestimmten Invaliditätsgraden höher als der
                               70            75          100             75          100           100             70
  Ellenbogengelenks                                                                                                           Invaliditätsgrad.
Arm bis unterhalb des                                                                                                         Das mit uns für die jeweilige versicherte Person vereinbarte Leistungs-
                               65            75          100             75          100           100             70
 Ellenbogengelenks
                                                                                                                              modell (Progression) ergibt sich aus dem Versicherungsschein und
          Hand                 60            75          100             75          100           100             70         seinen jeweiligen Nachträgen.
        Daumen                 25            30            60            30          100             60            30
                                                                                                                              Führt ein versicherter Unfall gemäß den Voraussetzungen und Bestim-
       Zeigefinger             10            20            60            20          100             60            20         mungen zu einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 Prozent, so erhöht
      anderer Finger            5            10            20            10            20            20            10         sich die Leistung wie folgt:
sämtliche Finger einer                                                                                                        a)       Progressionsmodell 225
                               50            75          100             75          100           100             70
   Hand maximal
                                                                                                                                       –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
Bein über der Mitte des
                               70            75            75            75            75          100             70                       Invaliditätsgrades wird zweifach entschädigt.
    Oberschenkels


                                                                                                                       2 von 17

[Seite 9]
                            Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection

     –     der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird


                                                                                                                                                        1000%
           dreifach entschädigt.


                                                                                                               linear


                                                                                                                        225%


                                                                                                                               350%


                                                                                                                                       500%


                                                                                                                                               600%
                                                                                       Invaliditätsgrad
                                                                                          in Prozent
b)   Progressionsmodell 350
     –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
          Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.                                       45                45       65     85      85      85       85
     –    der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird                       46                46       67     88      88      88       88
          fünffach entschädigt.                                                               47                47       69     91      91      91       91
c)   Progressionsmodell 500                                                                   48                48       71     94      94      94       94
     –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des                          49                49       73     97      97      97       97
          Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.                                       50                50       75    100     100     100      100
     –    der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird                       51                51       78    105     108     110      118
          achtfach entschädigt.                                                               52                52       81    110     116     120      136
d)   Progressionsmodell 600                                                                   53                53       84    115     124     130      154
     –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des                          54                54       87    120     132     140      172
          Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.                                       55                55       90    125     140     150      190
     –    der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird                       56                56       93    130     148     160      208
          zehnfach entschädigt.
                                                                                              57                57       96    135     156     170      226
e)   Progressionsmodell 1000                                                                  58                58       99    140     164     180      244
     –    der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des                          59                59      102    145     172     190      262
          Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
                                                                                              60                60      105    150     180     200      280
     –    der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
                                                                                              61                61      108    155     188     210      298
          achtzehnfach entschädigt.
                                                                                              62                62      111    160     196     220      316
Hilfstabelle zur Leistungsberechnung je nach vereinbartem Leistungsmo-                        63                63      114    165     204     230      334
dell (Progression) und Invaliditätsgrad:                                                      64                64      117    170     212     240      352
                                                                                              65                65      120    175     220     250      370
                                                                    1000%
                            linear


                                     225%


                                            350%


                                                   500%


                                                           600%


     Invaliditätsgrad                                                                         66                66      123    180     228     260      388
        in Prozent                                                                            67                67      126    185     236     270      406
                                                                                              68                68      129    190     244     280      424
            1                  1       1      1      1       1        1
                                                                                              69                69      132    195     252     290      442
            2                  2       2      2      2       2        2
                                                                                              70                70      135    200     260     300      460
            3                  3       3      3      3       3        3
                                                                                              71                71      138    205     268     310      478
            4                  4       4      4      4       4        4
                                                                                              72                72      141    210     276     320      496
            5                  5       5      5      5       5        5
                                                                                              73                73      144    215     284     330      514
            6                  6       6      6      6       6        6
                                                                                              74                74      147    220     292     340      532
            7                  7       7      7      7       7        7
                                                                                              75                75      150    225     300     350      550
            8                  8       8      8      8       8        8
                                                                                              76                76      153    230     308     360      568
            9                  9       9      9      9       9        9
                                                                                              77                77      156    235     316     370      586
           10                10      10     10      10      10       10
                                                                                              78                78      159    240     324     380      604
           11                11      11     11      11      11       11
                                                                                              79                79      162    245     332     390      622
           12                12      12     12      12      12       12
                                                                                              80                80      165    250     340     400      640
           13                13      13     13      13      13       13
                                                                                              81                81      168    255     348     410      658
           14                14      14     14      14      14       14
                                                                                              82                82      171    260     356     420      676
           15                15      15     15      15      15       15
                                                                                              83                83      174    265     364     430      694
           16                16      16     16      16      16       16
                                                                                              84                84      177    270     372     440      712
           17                17      17     17      17      17       17
                                                                                              85                85      180    275     380     450      730
           18                18      18     18      18      18       18
                                                                                              86                86      183    280     388     460      748
           19                19      19     19      19      19       19
                                                                                              87                87      186    285     396     470      766
           20                20      20     20      20      20       20
                                                                                              88                88      189    290     404     480      784
           21                21      21     21      21      21       21
                                                                                              89                89      192    295     412     490      802
           22                22      22     22      22      22       22
                                                                                              90                90      195    300     420     500      820
           23                23      23     23      23      23       23
                                                                                              91                91      198    305     428     510      838
           24                24      24     24      24      24       24
                                                                                              92                92      201    310     436     520      856
           25                25      25     25      25      25       25
                                                                                              93                93      204    315     444     530      874
           26                26      27     28      28      28       28
                                                                                              94                94      207    320     452     540      892
           27                27      29     31      31      31       31
                                                                                              95                95      210    325     460     550      910
           28                28      31     34      34      34       34
                                                                                              96                96      213    330     468     560      928
           29                29      33     37      37      37       37
                                                                                              97                97      216    335     476     570      946
           30                30      35     40      40      40       40
                                                                                              98                98      219    340     484     580      964
           31                31      37     43      43      43       43
                                                                                              99                99      222    345     492     590      982
           32                32      39     46      46      46       46
                                                                                             100               100      225    350     500     600     1000
           33                33      41     49      49      49       49
           34                34      43     52      52      52       52
                                                                                  2.1.2. Unfall-Rente
           35                35      45     55      55      55       55
           36                36      47     58      58      58       58
                                                                                  Versicherungsschutz für Unfall-Rente besteht, sofern die Leistungsart im
                                                                                  Versicherungsschein aufgeführt ist.
           37                37      49     61      61      61       61
           38                38      51     64      64      64       64           2.1.2.1. Voraussetzungen für die Leistung
           39                39      53     67      67      67       67           Die Voraussetzung für die Leistung einer Unfall-Rente gilt als erfüllt, wenn
           40                40      55     70      70      70       70           infolge eines Unfalles ein gemäß Ziffer 2.1.1. der Zusatzbedingungen
           41                41      57     73      73      73       73           ermittelter, dauerhafter Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent
           42                42      59     76      76      76       76           eingetreten ist.
           43                43      61     79      79      79       79           Welche Gliedertaxenvariante für die Ermittlung des Invaliditätsgrades
           44                44      63     82      82      82       82           gemäß Ziffer 2.1.1. der Zusatzbedingungen Gültigkeit hat, hängt davon


                                                                            3 von 17

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                              Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection

ab, welche Variante Sie mit uns vereinbart haben und ist im Versiche-            c)   an dem sich die versicherte Person unfallbedingt in einer medizi-
rungsschein aufgeführt.                                                               nisch notwendigen vollstationären Desensibilisierungsmaßnahme
Wird neben der Unfall-Rente gleichzeitig eine Invaliditätsleistung verein-            zur Behandlung von Allergien befindet.
bart, gilt die gewählte Gliedertaxenvariante immer für beide Leistungsar-        d)   an dem bei der versicherten Person unfallbedingt ein medizinisch
ten. Eine Wahl unterschiedlicher Varianten ist nicht zulässig.                        notwendiger ambulant-operativer Eingriff durchgeführt wird.

2.1.2.2. Höhe der Leistung                                                       e)   an dem bei der versicherten Person eine unfallbedingte und medizi-
                                                                                      nisch notwendige ambulante ärztliche Erstversorgung eines Kno-
Die Unfall-Rente wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme                     chenbruchs durchgeführt wird.
gezahlt.
Eine Minderung des Prozentsatzes des Invaliditätsgrades entsprechend             2.1.4.2. Höhe der Leistung
dem Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen gemäß Ziffer 3              Das Unfall-Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versiche-
der Zusatzbedingungen erfolgt generell nicht.                                    rungssumme gezahlt.

2.1.2.3. Beginn und Dauer der Unfall-Rente                                       Es wird bei Auslandsaufenthalten verdoppelt, sofern und solange sich die
                                                                                 versicherte Person dort unfallbedingt in einer medizinisch notwendigen
Die Unfall-Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der          vollstationären Heilbehandlung befindet. Als Ausland gelten alle Länder,
Unfall ereignet hat, gezahlt. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus.           in denen die versicherte Person keinen festen Wohnsitz hat und in denen
Die Unfall-Rente wird bis zum Ersten des Monats gezahlt, in dem                  sie sich nicht länger als 90 Tage im Jahr aufhält.
a)   die versicherte Person stirbt. Zur Überprüfung der Voraussetzungen          2.1.4.3. Beginn und Dauer der Leistung
     für den Rentenbezug sind wir berechtigt Lebensbescheinigungen
     anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt,           Das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld wird, vom Unfalltag an
     ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.                          gerechnet, innerhalb eines Zeitraums von längstens 5 Jahren gezahlt.

b)   eine nach Ziffer 14 der Zusatzbedingungen vorgenommene Neu-                 2.1.5. Unfall-Genesungsgeld
     bemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad
     unter 50 Prozent gesunken ist.                                              Versicherungsschutz für Unfall-Genesungsgeld besteht, sofern die Leis-
                                                                                 tungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist.
2.1.2.4. Dynamisierung während des Leistungsfalls (Passivdynamik)
                                                                                 2.1.5.1. Voraussetzungen für die Leistung
Die monatliche Unfall-Rente erhöht sich jährlich um 1,5 Prozent jeweils
zum 1. Januar eines jeden Jahres; erstmals zum 1. Januar des zweiten             Das vereinbarte Unfall-Genesungsgeld wird gezahlt, sofern ein Leis-
auf den Unfall-Rentenbeginn folgenden Jahres. Dabei wird der Betrag der          tungsanspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld gemäß Ziffer 2.1.4 der
Unfall-Rente auf volle Euro mathematisch gerundet.                               Zusatzbedingungen besteht.

2.1.2.5. Fortführung der Leistungen bei Tod des Rentenbeziehers                  2.1.5.2. Höhe der Leistung

Nach dem Tod des Unfall-Rentenbeziehers verbleibt ein Anspruch von               Das Unfall-Genesungsgeld wird in gleicher Höhe wie die vereinbarte
insgesamt 70 Prozent der Unfall-Rente bei den Erbberechtigten gemäß              Versicherungssumme für das Unfall-Krankenhaustagegeld gezahlt.
gesetzlicher Erbfolge. Als Bemessungsgrundlage gilt die Höhe der Unfall-         2.1.5.3. Dauer der Leistung
Rente in dem Monat, in dem der Unfall-Rentenbezieher verstirbt.
                                                                                 Unfall-Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen
An minderjährige Erbberechtigte werden die Leistungen maximal bis zur            gezahlt, für die ein Leistungsanspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld
Vollendung des 18. Lebensjahres weitergezahlt.                                   gemäß Ziffer 2.1.4 der Zusatzbedingungen bestand, längstens jedoch für
An volljährige Erbberechtigte werden die Leistungen 36 Monate lang nach          750 Tage.
dem Tod des Unfall-Rentenbeziehers weitergezahlt.                                Der Anspruch auf Unfall-Genesungsgeld bleibt auch dann bestehen,
                                                                                 wenn die versicherte Person während der vollstationären Heilbehandlung
2.1.3. Unfall-Tagegeld                                                           oder Rehabilitationsmaßnahme an den Unfallfolgen verstirbt.
Versicherungsschutz für Unfall-Tagegeld besteht, sofern die Leistungsart
im Versicherungsschein aufgeführt ist.                                           2.1.6. Unfall-Todesfallleistung

2.1.3.1. Voraussetzungen für die Leistung                                        Versicherungsschutz für Unfall-Todesfallleistung besteht, sofern die
                                                                                 Leistungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist.
Das vereinbarte Unfall-Tagegeld wird gezahlt, sofern die versicherte
Person infolge eines Unfalles in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in    2.1.6.1. Voraussetzungen für die Leistung
ärztlicher Behandlung ist.                                                       Die vereinbarte Unfall-Todesfallleistung wird gezahlt, sofern die versicher-
Geht die versicherte Person nach einem Unfall aus Pflichtgefühl ihrem            te Person infolge eines Unfalles innerhalb von zwei Jahren nach dem
Beruf soweit wie möglich nach, so wird dieses nicht zu ihren Ungunsten           Unfall verstirbt. War im zweiten Jahr ein Anspruch auf eine Invaliditätsleis-
ausgelegt.                                                                       tung entstanden, ist diese auf die Todesfallleistung anzurechnen.
Für die Bemessung des Grades der Arbeitsbeeinträchtigung ist der                 Ist eine versicherte Person verschollen, so entsteht Anspruch auf die
objektive ärztliche Befund ausschlaggebend.                                      Unfall-Todesfallleistung, sofern die versicherte Person im Aufgebotsver-
                                                                                 fahren für tot erklärt und die Verschollenheit öffentlich bekannt gemacht
2.1.3.2. Höhe der Leistung                                                       wurde. Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so ist die
Das Unfall-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme             Leistung zurückzuzahlen.
berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung
der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft.                                2.1.6.2. Höhe der Leistung
                                                                                 Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
2.1.3.3. Dauer der Leistung                                                      gezahlt.
Unfall-Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens          Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das gleiche
für 365 Tage, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.                               Unfallereignis tödlich verletzt, wird die doppelte Versicherungssumme
                                                                                 gezahlt, maximal jedoch 300.000 Euro. Voraussetzung ist, dass mindes-
2.1.4. Unfall-Krankenhaustagegeld                                                tens ein erbberechtigtes Kind der verstorbenen Elternteile das 18. Le-
Versicherungsschutz für Unfall-Krankenhaustagegeld besteht, sofern die           bensjahr noch nicht vollendet hat. Bestehen für die versicherten Elterntei-
Leistungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist.                              le bei Janitos mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Leis-
                                                                                 tung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.
2.1.4.1. Voraussetzungen für die Leistung
Das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag            2.1.7. Unfall-Pflegegeld und Unfall-Komageld
gezahlt, mindestens jedoch für 3 Tage,                                           Versicherungsschutz für Unfall-Pflegegeld und Unfall-Komageld besteht
a)   an dem sich die versicherte Person unfallbedingt in einer medizi-           automatisch, wenn die Leistungsart Unfall-Krankenhaustagegeld im
     nisch notwendigen vollstationären Heil- oder Rehabilitationsbehand-         Versicherungsschein aufgeführt ist.
     lung befindet.
                                                                                 2.1.7.1. Voraussetzungen für die Leistung
b)   an dem die versicherte Person unfallbedingt einen medizinisch
     notwendigen vollstationären Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt ab-             Unfall-Pflegegeld wird gezahlt, sofern infolge eines Unfalles – ohne
     solviert.                                                                   Mitwirkung von Krankheiten und/oder Gebrechen gemäß Ziffer 3 der
                                                                                 Zusatzbedingungen – bei der versicherten Person eine dauernde Pflege-


                                                                           4 von 17

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                              Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection

bedürftigkeit mit Einstufung in Pflegestufe I, II oder III bzw. mindestens            transporte auch ohne medizinische Notwendigkeit, maximal jedoch
Pflegegrad 2 der sozialen Pflegeversicherung (§ 14 und § 15 SGB XI mit                bis 60.000 Euro, übernommen.
Stand 12.04.2012 oder später) eintritt.                                          d)   Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation
Sofern die Pflege-Assistanceleistungen gemäß Ziffer 10.1 der Zusatzbe-                und Vermittlung der Krankentransporte und Flugrückholungen.
dingungen in Anspruch genommen werden, beginnt der Anspruch auf
Unfall-Pflegegeld erst nach Ende unserer Pflege-Assistanceleistungen.            2.2.3. Behandlungskosten bei Tauchunfällen
Unfall-Komageld wird gezahlt, sofern nach Ziffer 2.1.4 der Zusatzbedin-          Nach einem Tauchunfall der versicherten Person ersetzen wir die not-
gungen ein Anspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld entstanden ist und            wendigen Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer.
die versicherte Person im Koma liegt.                                            Darüber hinaus werden weitere, im Rahmen der Dekompressions-
2.1.7.2. Höhe der Leistung                                                       Therapie anfallende, medizinisch notwendige Behandlungskosten über-
                                                                                 nommen, soweit diese auf Anweisungen des behandelnden Arztes
Das Unfall-Pflegegeld wie auch das Unfall-Komageld beträgt 30 Euro je            zurückgehen.
Kalendertag.
                                                                                 Die Behandlungskosten werden im Rahmen der Such-, Bergungs- und
Besteht ein gleichzeitiger Anspruch auf Unfall-Pflegegeld, Unfall-               Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1 der Zusatzbedingungen ersetzt,
Komageld und Unfall-Krankenhaustagegeld, ist unsere Leistungspflicht             maximal jedoch bis 100.000 Euro.
insgesamt maximal auf das Dreifache des Unfall-Krankenhaustagegeldes
begrenzt.                                                                        2.2.4. Bestattungs- und Überführungskosten
2.1.7.3. Dauer der Leistung                                                      Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für
Unfall-Pflegegeld wird für die Dauer der Einstufung in eine Pflegestufe          die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
bzw. Pflegegrad der sozialen Pflegeversicherung, längstens für 3 Jahre           Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten
vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.                                             für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten
Unfall-Komageld wird für die Dauer des Komas, längstens für ein Jahr,            ständigen Wohnsitz.
vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.                                             Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation der
                                                                                 Bestattung bzw. Überführung.
2.2. Versicherte prämienfreie Leistungen
                                                                                 2.2.5. Kosmetische Operationen und Zahnersatz
a)   Die folgenden, prämienfreien Leistungen gelten automatisch versi-
     chert, sofern mindestens die Leistungsart Invaliditätsleistung oder         2.2.5.1. Unfallbedingte kosmetische Operationen und Zahnersatz
     Unfall-Rente vereinbart wurde.
                                                                                 a)   Wurden unfallbedingte Beeinträchtigungen des äußeren Erschei-
b)   Bestehen bei Janitos mehrere Unfallversicherungen, können die                    nungsbildes der versicherten Person durch eine infolge des Unfalles
     prämienfreien Leistungen nur aus einem dieser Verträge verlangt                  durchgeführte Heilbehandlung nicht beseitigt, ersetzen wir die not-
     werden.                                                                          wendigen
c)   Die prämienfreien Leistungen stehen ausschließlich subsidiär, also               – Kosten der kosmetischen Operationen zur Beseitigung oder
     nachrangig zur Verfügung. Das heißt, es können nur die Leistungen                    Minderung der Beeinträchtigungen.
     und Restkosten geltend gemacht werden, für die nicht ein anderer                 – Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz zur Beseitigung
     Ersatzpflichtiger eintritt. Dies kann zum Beispiel ein Haftpflicht- oder             oder Minderung von Beeinträchtigungen durch den Verlust,
     Krankenversicherer sein. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige al-                  Teilverlust oder die Beschädigung von Zähnen.
     lerdings seine Leistungspflicht, können Sie sich auch direkt an Jani-
                                                                                 b)   Ersetzt werden die Kosten für Arzthonorare, die sonstigen Kosten
     tos wenden.
                                                                                      der kosmetischen Operationen und Zahnbehandlungen sowie die
d)   Beziehen sich prämienfreie Leistungen auf Unfälle im Ausland,                    Kosten der Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus.
     dann gilt der Versicherungsschutz in allen Ländern, in denen die
                                                                                 c)   Voraussetzung für die Leistungen ist, dass die kosmetischen Opera-
     versicherte Person keinen festen Wohnsitz hat und in denen sie
                                                                                      tionen sowie die Zahn- und Zahnersatzbehandlungen spätestens
     sich nicht länger als 90 Tage im Jahr aufhält.
                                                                                      bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall erfolgt sind.
2.2.1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten                                            Hat die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt das 18. Lebensjahr
                                                                                      noch nicht vollendet, genügt es, wenn die Operationen und Behand-
a)   Nach einem Unfall der versicherten Person ersetzen wir die not-
                                                                                      lungen vor Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.
     wendigen Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze von
     öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungs-         d)   Der Kostenersatz für kosmetische Operationen und Zahnersatz ist
     diensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden.                auf insgesamt 100.000 Euro begrenzt.

     Die Kosten ersetzen wir auch dann, wenn ein Unfall nicht eingetre-          2.2.5.2. Kosmetische Operationen bei schweren Erkrankungen
     ten ist, aber unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umstän-
                                                                                 Der Versicherungsschutz für kosmetische Operationen bei schweren
     den zu vermuten war.
                                                                                 Erkrankungen besteht, sofern das Zusatzpaket Medic im Versicherungs-
b)   Darüber hinaus übernehmen wir die im Rahmen von Such-, Ber-                 schein aufgeführt ist.
     gungs- und Rettungseinsätzen anfallenden Mehraufwendungen für
                                                                                 a)   Ein Anspruch auf Kostenersatz für kosmetische Operationen be-
     Mittel und Einrichtungen, die zur Vermeidung von unfallbedingten
                                                                                      steht, sofern zuvor ein Anspruch auf eine Zahlung gemäß Ziffer 10.2
     Gesundheitsschäden bei der versicherten Person notwendig sind.
                                                                                      der Zusatzbedingungen entstanden ist und die schwere Erkrankung
c)   Der Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie                 ursächlich zu einer Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbil-
     Mehraufwendungen ist auf insgesamt eine Million Euro begrenzt.                   des der versicherten Person geführt hat.
                                                                                 b)   Darüber hinaus entsteht – abweichend von Ziffer 10.2.5.8 und
2.2.2. Krankentransporte und Flugrückholungen
                                                                                      10.2.5.9 der Zusatzbedingungen – bei einer Krebserkrankung be-
a)   Nach einem Unfall der versicherten Person ersetzen wir die not-                  reits ab Stadium/Schweregrad I bzw. Stadium 1 ein Anspruch auf
     wendigen                                                                         Kostenersatz für kosmetische Operationen, sofern diese ursächlich
     – Kosten für den Transport der versicherten Person in das nächs-                 zu einer Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der ver-
        te Krankenhaus oder in eine Spezialklinik, soweit er ärztlich                 sicherten Person geführt hat.
        angeordnet oder nach Art der Verletzung unvermeidbar war.                c)   Ersetzt werden die notwendigen
     – Mehraufwendungen für den Rücktransport der verletzten Per-                     – Kosten der kosmetischen bzw. plastischen Operationen zur
        son zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit sie auf ärztliche An-                     Beseitigung oder Minderung der Beeinträchtigungen.
        ordnungen zurückzuführen sind oder nach Art der Verletzung
                                                                                      – Kosten der Kosmetikerbehandlungen zur Beseitigung oder
        unvermeidbar waren. Die Leistungen umfassen dabei auch
                                                                                          Minderung der Beeinträchtigungen.
        Rückholungen in Ambulanzflugzeugen.
                                                                                 d)   Die Leistungen umfassen die Kosten für Arzt- und Kosmetikerhono-
b)   Die Kosten für Kranken- und Rücktransporte werden im Rahmen
                                                                                      rare, die sonstigen Kosten der kosmetischen Operationen und Be-
     der Such-, Bergungs- und Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1 der
                                                                                      handlungen sowie die Kosten der Unterbringung und Verpflegung
     Zusatzbedingungen ersetzt, maximal jedoch bis eine Million Euro.
                                                                                      im Krankenhaus.
c)   Dauert ein unfallbedingter Krankenhausaufenthalt voraussichtlich
                                                                                 e)   Der Kostenersatz für kosmetische bzw. plastische Operationen und
     länger als sieben Tage, werden die Mehraufwendungen für Rück-
                                                                                      Kosmetikbehandlungen ist auf insgesamt 5.000 Euro begrenzt.


                                                                           5 von 17

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                              Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection

f)   Ein Anspruch auf die Leistung besteht nicht, wenn die Erkrankung               Wir ersetzen die zusätzlichen Rückreise-, Unterbringungs- und Ver-
     bereits vor Antragstellung bestand oder diagnostiziert wurde.                  pflegungskosten des Verunfallten, des mitreisenden (Ehe-) Part-
                                                                                    ners, mitreisender Familienangehöriger sowie sonstiger mitreisen-
2.2.6. Auslandsleistungen                                                           der, bei Janitos unfallversicherter Personen, sofern diese infolge ei-
                                                                                    nes Krankenhausaufenthalts notwendig werden.
2.2.6.1. Heilmaßnahmen und Behandlungskosten bei Auslandsreisen
                                                                               f)   Rückreisebegleitung
Die folgenden Leistungen erbringen wir für Auslandsreisen mit einer
                                                                                    Wir ersetzen die zusätzlichen Rückreisekosten - inkl. Kosten einer
geplanten Reisedauer von maximal 60 Tagen:
                                                                                    Begleitperson - für mitreisende (Ehe-)Partner, mitreisende Familien-
Nach einem Unfall der versicherten Person im Ausland ersetzen wir                   angehörige sowie für sonstige mitreisende, bei Janitos unfallversi-
a)   medizinisch notwendige Heilbehandlungskosten. Die Leistungen                   cherte Personen. Voraussetzung für die Leistung ist, dass die ge-
     umfassen dabei auch privatärztliche Behandlungen.                              nannten Personen alters- oder krankheitsbedingt bei der Rückreise
                                                                                    auf eine Begleitperson angewiesen sind und durch die Situation
b)   Mehraufwendungen für ein Ein- oder Zweibettzimmer, sofern ein
                                                                                    nach dem Unfall eine Betreuung vor Ort nicht möglich ist.
     stationärer Krankenhausaufenthalt im Ausland erforderlich wird.
     Darüber hinaus ersetzen wir die sonstigen Kosten der stationären          g)   Heimtransport von Haustieren
     Unterbringung.                                                                 Wir ersetzen die zusätzlichen Kosten für den Heimtransport mitge-
c)   auf schriftliche Anordnung des behandelnden Facharztes zurückge-               führter Haustiere des Verunfallten, sofern dieser unfallbedingt sei-
     hende Verlegungskosten in ein anderes Krankenhaus, sofern eine                 nen Versorgungspflichten nicht nachkommen kann.
     ausreichende medizinische Versorgung im momentanen Kranken-               h)   Krankenbesuche
     haus nicht gewährleistet werden kann und dadurch eine Gesund-                  Befindet sich die versicherte Person für voraussichtlich länger als 7
     heitsschädigung oder -verschlechterung zu befürchten ist.                      aufeinander folgende Tage in einer notwendigen vollstationären
2.2.6.2. Hilfs- und Assistanceleistungen im Ausland                                 Heilbehandlung im Ausland, ersetzen wir einmalig die Reisekosten
                                                                                    einer dem Verunfallten nahestehenden Person zum Ort des Kran-
Um unsere Hilfs- und Assistanceleistungen in Anspruch nehmen zu                     kenhauses und von dort zurück zum Wohnort.
können, ist es notwendig, dass Sie an uns oder unsere Dienstleister alle
sachdienlichen Informationen weitergeben, die eine Einschätzung über           2.2.7. Rehabilitationsmanagement
den Umfang der erforderlichen Hilfeleistung ermöglichen. In diesem
Zusammenhang sind unter Umständen auch Einverständniserklärungen               2.2.7.1. Voraussetzungen für die Leistungen
zu erteilen.                                                                   a)   Die versicherte Person hat Anspruch auf die Leistungen des Reha-
Für die Inanspruchnahme von Kostenerstattungen sind Maßnahmen und                   bilitationsmanagements, sofern eine der beiden folgenden Voraus-
Leistungen zuvor mit dem Janitos Assistance Center abzustimmen.                     setzungen erfüllt wird:
Falls ein Unfall durch eine dritte Person verursacht wurde, sind die An-            –       die versicherte Person befand sich unfallbedingt über einen
weisungen des Janitos Assistance Centers einzuholen, um eventuelle                          zusammenhängenden Zeitraum von 16 Wochen in einer me-
Regressansprüche zu sichern.                                                                dizinisch notwendigen, vollstationären Heilbehandlung.
                                                                                    –       bei der versicherten Person tritt eine der unter Ziffer 2.2.15.1
Im Rahmen der Hilfs- und Assistanceleistungen gewähren wir nach einem
                                                                                            a) bis e) oder Ziffer 2.2.15.2 der Zusatzbedingungen genann-
Unfall der versicherten Person im Ausland die folgenden Leistungen:                         ten schweren Unfallverletzungen ein.
a)   24-Stunden-Informationsdienst                                             b)   Im Rahmen des Rehabilitationsmanagements organisieren und
     Das Janitos Assistance Center steht Ihnen bzw. der versicherten                koordinieren wir auf Ihren Wunsch die notwendigen Heil- und Reha-
     Person 24 Stunden, „rund um die Uhr“, 365 Tage im Jahr, in unfall-             bilitationsmaßnahmen sowie die berufliche Wiedereingliederung
     bedingten Notsituationen unter folgender Service-Telefonnummer                 nach einem Unfall.
     zur Verfügung:                                                                 Darüber hinaus übernehmen wir die daraus entstehenden Organisa-
                            +49 (0) 06221 709 2002                                  tions- und Koordinationskosten.

                                                                               2.2.7.2. Art der Leistungen
     Das Janitos Assistance Center bietet allgemeine Beratung über
     Maßnahmen in Notsituationen, insbesondere medizinische Notfälle,          Wir gewähren im Rahmen des Rehabilitationsmanagements die folgen-
     sowie Auskünfte über Notdienste von Apotheken, Ärzten und Kran-           den Leistungen:
     kenhäusern.                                                               a)   Medizinmanagement
     Darüber hinaus leistet es auf Wunsch auch organisatorische und                 –    Beratung zu medizinischen Maßnahmen, Einrichtungen und
     vermittelnde Unterstützung, für die unter Ziffer 2.2.6.2 c) bis h) be-              Hilfsmitteln
     schriebenen Leistungsfälle.
                                                                                    –    Erstellung eines Rehabilitationsplanes
b)   Informationsleistungen                                                         –    Umsetzung der Behandlungsschritte:
     Das Janitos Assistance Center informiert auf Wunsch über die Mög-                   Organisation und Koordination von medizinischen Maßnah-
     lichkeiten ärztlicher Versorgung. Soweit möglich benennt sie einen                  men, Organisation psychologischer Betreuung, Klärung von
     deutsch oder englisch sprechenden Arzt. Auf Wunsch stellt das Ja-                   Kostenübernahmen, Hilfestellung bei Anträgen, Unterstützung
     nitos Assistance Center auch den Kontakt zum Arzt selbst her.                       bei der Organisation von Hilfsmitteln sowie Begleitung zu
     Befindet sich die versicherte Person in notwendiger vollstationärer                 Arztbesuchen, Behörden und Ämtern.
     Heilbehandlung im Ausland, stellt das Janitos Assistance Center auf       b)   Berufliches Wiedereingliederungsmanagement
     Wunsch über einen von ihr beauftragten Arzt den Kontakt zwischen               –     Beratung bei der behinderungsgerechten Umgestaltung des
     dem jeweiligen Hausarzt der versicherten Person und den behan-                       Arbeitsplatzes
     delnden Krankenhausärzten her.
                                                                                    –     Initiierung einer stufenweise durchgeführten Wiedereingliede-
     Während des Krankenhausaufenthaltes sorgt das Janitos As-                            rung
     sistance Center für die Übermittlung von Informationen zwischen                –     Zusammenarbeit mit beteiligten öffentlichen Reha-Trägern
     den beteiligten Ärzten.
                                                                                    –     Analyse des Arbeitsmarkes
     Auf Wunsch werden auch die Angehörigen und/oder der Arbeit-                    –     Entwicklung neuer Berufsziele
     geber der versicherten Person informiert.
                                                                                    –     Organisation geeigneter Qualifizierungs- oder Umschulungs-
c)   Kostenübernahmegarantie bei Krankenhausaufenthalten                                  maßnahmen
     Das Janitos Assistance Center gibt bei einer unfallbedingten und               –     Training von Bewerbungsgesprächen
     medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung der versi-
     cherten Person, soweit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie         2.2.8. Kur- und Rehabilitationskosten
     bis zu 15.000 Euro ab. Die vom Janitos Assistance Center veraus-          a)   Wir ersetzen die unfallbedingten, medizinisch notwendigen Kosten
     lagten Beträge, sind von der versicherten Person binnen eines Mo-              für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen der versicherten Person,
     nats nach Rechnungsstellung zurückzuzahlen.                                    sofern die Maßnahmen
d)   Arznei-, Hilfsmittel und medizinische Geräte                                   –     infolge eines Unfalles notwendig werden, welcher gemäß Zif-
     Wir ersetzen die Versand- und Zollkosten für Arznei-, Hilfsmittel und                fer 2.1.1. der Zusatzbedingungen zu einem dauerhaften Inva-
     medizinische Geräte, sofern diese medizinisch notwendig und vor                      liditätsgrad von mindestens 25 Prozent geführt hat und
     Ort nicht erhältlich sind oder nicht zur Verfügung stehen.                     –     innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, durchge-
                                                                                          führt werden und
e)   Rückreise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten


                                                                         6 von 17

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                            Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection

     –    für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens ei-                  –     die versicherte Person einen Leistungsanspruch auf Kapital-
          ner Woche durchgeführt werden.                                                 leistungen gemäß Ziffer 2.2.15.2 der Zusatzbedingungen hat
b)   Die Voraussetzungen, wie auch die medizinische Notwendigkeit,                       oder
     sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.                                –     eine mitversicherte Person aufgrund eines Unfalles tödlich
                                                                                         verletzt wird oder
c)   Nicht als Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme im Sinne dieser
                                                                                   –     die versicherte Person Opfer eines Überfalls oder einer Gei-
     Bestimmungen gelten stationäre Behandlungen, bei denen die ärzt-
                                                                                         selnahme geworden ist, und danach eine psychologische So-
     liche Heilbehandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht.
                                                                                         forthilfe ärztlich angeordnet wird.
d)   Der Kostenersatz für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ist auf
                                                                              b)   Der Kostenersatz für psychologische Betreuung und Behandlungen
     insgesamt 60.000 Euro begrenzt.
                                                                                   ist auf insgesamt 2.000 Euro begrenzt.
2.2.9. Behinderungsbedingte Kosten
                                                                              2.2.13. Besondere Leistungen für Kinder
a)   Wir ersetzen die unter b) genannten behinderungsbedingten Kos-
     ten. Die Voraussetzungen für den Kostenersatz gelten als erfüllt,        2.2.13.1. Vollwaisenrente
     wenn                                                                     a)   Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das
     –     Infolge eines Unfalles ein gemäß Ziffer 2.1.1 und Ziffer 3 die-         gleiche Unfallereignis tödlich verletzt, zahlen wir an alle zum Unfall-
           ser Zusatzbedingungen ermittelter, dauerhafter Invaliditäts-            zeitpunkt mitversicherten minderjährigen Kinder jährlich eine Voll-
           grad von mindestens 25 Prozent eingetreten ist und                      waisenrente.
     –     der Kostenersatz ausschließlich aufgrund der durch den Unfall      b)   Die jährliche Rente je Kind bemisst sich an der Bruttojahresprämie,
           verursachten Invalidität erforderlich ist und                           der zum Unfallzeitpunkt für das jeweilige Kind zu entrichten war. Die
     –     der Kostenersatz innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an               Höhe der Rente beträgt das Fünfzigfache dieser Jahresprämie, ma-
           gerechnet, von Ihnen geltend gemacht wird.                              ximal jedoch 10.000 Euro pro Jahr und Kind.
b)   Wir ersetzen die aufgrund des Unfalles notwendigen                       c)   Die Rente wird längstens bis zu dem Jahr gezahlt, in dem das Kind
     –    Kosten für künstliche Organe sowie Organtransplantationen.               das 18. Lebensjahr vollendet.
     –    Organisations- und Umbaukosten für den behindertengerech-
                                                                              2.2.13.2. Zusätzliche Todesfallleistung
          ten Umbau des Wohnsitzes der versicherten Person oder al-
          ternativ den Umzug in einen behindertengerechten Wohnsitz.          Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das gleiche
     –    Umbaukosten eines Kraftfahrzeuges in ein behindertenge-             Unfallereignis tödlich verletzt, wird zusätzlich – unabhängig von einem
          rechtes Fahrzeug.                                                   bereits vertraglich vereinbarten Todesfallschutz – eine Todesfallleistung
                                                                              von 10.000 Euro erbracht.
     –    Kosten für künstliche Gliedmaßen und künstliche Gelenke.
     –    Kosten für Hilfsmittel und Hilfsgeräte wie Gehhilfen, Rollstüh-     Voraussetzung ist, dass mindestens 1 Kind der versicherten Person das
          le, Hörgeräte, Sehhilfen oder Sprechgeräte.                         18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
     –    Anschaffungs- und Ausbildungskosten eines erforderlichen            2.2.13.3. Haushaltshilfe und Kinderbetreuung
          Assistenzhundes, zum Beispiel eines Blinden- oder Signal-
          hundes.                                                             a)   Kann die versicherte Person unfallbedingt ihren Versorgungs- und
                                                                                   Betreuungspflichten für im Haushalt lebende, minderjährige Kinder
     –    Kosten einer behindertengerechten Fortbildung (zum Beispiel
                                                                                   nicht nachkommen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für die
          das Erlernen von Gebärdensprache oder Blindenschrift).
                                                                                   Kinderbetreuung und eine Haushaltshilfe.
c)   Der Kostenersatz für behinderungsbedingte Kosten ist auf insge-
     samt 15.000 Euro begrenzt.                                               b)   Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 60 Euro pro Tag.
                                                                                   Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation
2.2.10. Reparaturkosten für künstliche Gliedmaßen                                  und Vermittlung der Kinderbetreuung bzw. Haushaltshilfe.
a)   Wir ersetzen die Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten für            c)   Die Leistungen werden erbracht, bis der versicherten Person zuge-
     zerstörte oder beschädigte künstliche Gliedmaßen, die die versi-              mutet werden kann, ihre Versorgungs- und Betreuungspflichten
     cherte Person bereits vor dem Unfall benötigte, sofern                        wieder selbst zu übernehmen, längstens jedoch bis 100 Tage nach
     –     die künstlichen Gliedmaßen durch ein unter diesen Vertrag               dem Unfallereignis.
           fallendes Unfallereignis zerstört oder beschädigt wurden und       2.2.13.4. Privat- und Nachhilfeunterricht
     –     das Unfallereignis gleichzeitig zu einer Gesundheitsschädi-
                                                                              a)   Kann das versicherte minderjährige Kind unfallbedingt nicht oder
           gung führte, die eine ärztliche Heilbehandlung erforderlich
                                                                                   nicht regelmäßig am regulären schulischen Unterricht teilnehmen,
           machte.
                                                                                   erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für den notwendigen Pri-
b)   Der Kostenersatz für die Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkos-               vatunterricht, um die Fehlzeiten auszugleichen.
     ten künstlicher Gliedmaßen ist auf insgesamt 3.000 Euro begrenzt.
                                                                              b)   Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 40 Euro je ausgefallenem
2.2.11. Umschulungsmaßnahmen                                                       Schultag.
                                                                                   Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation
a)   Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten einer
                                                                                   und Vermittlung des Privatunterrichts.
     staatlich anerkannten Umschulungsmaßnahme, sofern
     –      die versicherte Person die Kosten selbst zu tragen hat und        c)   Die Leistungen werden längstens bis 100 Tage nach dem Unfaller-
                                                                                   eignis erbracht.
     –      die notwendigen Umschulungsmaßnahmen ausschließlich
            aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erfor-     2.2.13.5. Rooming-in-Leistung
            derlich sind und
                                                                              a)   Befindet sich ein versichertes Kind nach einem Unfall in medizinisch
     –      die versicherte Person voraussichtlich außerstande ist, ihren
                                                                                   notwendiger vollstationärer Heilbehandlung, übernehmen wir einen
            Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die ihrer Aus-
                                                                                   pauschalen Kostenzuschuss in Höhe von 60 Euro je Übernachtung
            bildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkei-
                                                                                   eines Erziehungsberechtigten oder vormundschaftlichen Betreuers
            ten voraussetzt und
                                                                                   im Krankenhaus (Rooming-in). Auf Wunsch werden alternativ auch
     –      die Umschulungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren, vom                   die tatsächlich entstandenen, nachgewiesenen Übernachtungskos-
            Unfalltag an gerechnet, durchgeführt werden.                           ten ersetzt.
b)   Der Kostenersatz für Umschulungsmaßnahmen ist auf insgesamt              b)   Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund des Unfallereignisses ist
     12.000 Euro begrenzt.                                                         durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

2.2.12. Psychologische Betreuung                                              2.2.14. Versorgung und Heimtransport von Haustieren
a)   Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten für               a)   Kann die versicherte Person unfallbedingt ihren Versorgungspflich-
     psychologische Betreuung und Behandlungen, sofern                             ten gegenüber den im Haushalt lebenden Haustieren nicht nach-
     –    diese aufgrund einer direkten oder indirekten Unfalleinwirkung           kommen, erstatten wir die notwendigen Kosten für die tiergerechte
          ärztlich angeordnet werden oder                                          Unterbringung.
     –    die versicherte Person unfallbedingt einen Leistungsanspruch        b)   Als Haustiere im Sinne dieser Bestimmungen gelten nur Tiere, die
          auf Sofortleistungen bei schweren Unfallverletzungen gemäß               in Deutschland allgemein üblich und in zulässiger Weise als Hau-
          Ziffer 2.2.15.1 der Zusatzbedingungen hat oder                           stiere gehalten werden, insbesondere Hunde, Katzen, Vögel sowie
                                                                                   kleine Säugetiere.


                                                                        7 von 17

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                             Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection

c)   Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 40 Euro pro Tag.                   2.2.16. Gipsgeld
     Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation             Muss eine versicherte Person aufgrund eines versicherten Unfallereignis-
     und Vermittlung der Unterbringung.                                         ses, das zu einer Fraktur führt, länger als 14 Tage einen Gipsverband
d)   Die Leistungen werden erbracht, bis der versicherten Person zuge-          tragen, zahlen wir einmalig ein Gipsgeld in Höhe von 250 EUR. Die
     mutet werden kann, ihre Versorgungspflichten wieder selbst zu              Leistung ist bei uns innerhalb von 36 Monaten vom Unfalltag an gerech-
     übernehmen, längstens jedoch bis 100 Tage nach dem Unfallereig-            net durch Vorlage eines ärztlichen Attests geltend zu machen.
     nis.
e)   Nach einem Unfall der versicherten Person im Inland ersetzen wir           2.2.17. Helmgeld
     außerdem die zusätzlichen Kosten für den Heimtransport mitgeführ-          Hat die versicherte Person aufgrund eines versicherten Unfalls eine
     ter Haustiere des Verunfallten, sofern dieser unfallbedingt seinen         Invalidität gemäß Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen erlitten und zum
     Versorgungspflichten nicht nachkommen kann.                                Zeitpunkt des Unfallereignisses nachweisbar einen Helm getragen,
                                                                                zahlen wir einmalig einen Betrag in Höhe von 250 EUR. Die Leistung ist
2.2.15. Schwerverletztenklausel                                                 bei uns innerhalb von 36 Monaten vom Unfalltag an gerechnet geltend zu
                                                                                machen.
2.2.15.1. Sofortleistung bei schweren Unfallverletzungen
Wir zahlen bei Eintritt einer der unter a) bis f) genannten schweren Unfall-    2.2.18. Janitos Unfallvorsorge
verletzungen eine Sofortleistung in Höhe von 20.000 Euro, maximal               Erleidet eine versicherte Person eine Gesundheitsschädigung durch
jedoch die versicherte Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progressi-            einen Unfall gemäß Ziff. 1.3 der Zusatzbedingungen während einer
on).                                                                            privaten Aktivität, bei der üblicherweise das Tragen eines Helmes
Voraussetzung für die Leistung ist der Nachweis der Schwerverletzung            und/oder Rückenprotektors empfohlen wird (z.B. Fahrrad, Ski oder Snow-
infolge eines Unfalles durch eine schriftliche ärztliche Diagnose.              board fahren), beteiligt sich Janitos mit 20 Euro am Neukauf eines Hel-
Ein Anspruch auf die Sofortleistung besteht jedoch nicht, wenn die versi-       mes / Rückenprotektors. Wurde bei dem Unfall kein Helm / Rückenprotek-
cherte Person innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfallereignis an               tor getragen, beteiligt sich Janitos mit 20 Euro an der Erstanschaffung.
dessen Folgen verstirbt.                                                        Voraussetzung für die Leistung ist
a)   Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen                 – der Nachweis der Gesundheitsschädigung durch Vorlage eines
     Hand.                                                                          ärztlichen Attests,
                                                                                – der Nachweis, dass die Gesundheitsschädigung durch einen Fahr-
b)   Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks.
                                                                                    rad- oder Ski-Unfall, etc. verursacht wurde (geht dies nicht aus dem
c)   Dauerhafte Erblindung beider Augen.                                            ärztlichen Attest hervor, ist der Nachweis anderweitig zu erbringen),
d)   Dauerhafte Verminderung der Sehschärfe an jedem             Auge um        – die Geltendmachung der Leistung innerhalb von 12 Monaten vom
     mindestens 60 Prozent.                                                         Unfalltag an.
e)   Dauerhafte Hemiparese nach Schädel-Hirn-Trauma.
                                                                                3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Ge-
f)   Mehrfachverletzung / Polytrauma:
                                                                                brechen?
     –    Fraktur an zwei langen Röhrenknochen unterschiedlicher
          Körperregionen oder                                                   Krankheiten oder Gebrechen, unter denen eine versicherte Person bereits
     –    Gewebe zerstörende Schäden an mindestens zwei der fol-                vor Eintritt eines Unfallereignisses leidet, können die aus einem Unfall
          genden Organe: Herz, Lungen, Leber, Milz oder Nieren oder             resultierenden Gesundheitsschäden oder deren Folgen verstärken. Sie
     –    Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzun-              können darüber hinaus im Zusammenspiel mit den aus dem Unfall resul-
          gen: Fraktur eines langen Röhrenknochens, Beckenfraktur,              tierenden Gesundheitsschäden sogar die überwiegende Ursache sein,
          Wirbelkörperfraktur sowie Gewebe zerstörender Schaden an              dass der Unfall zu einer dauerhaften Invalidität beim Versicherten führt. In
          Herz, Lunge, Leber, Milz oder Nieren.                                 beiden Fällen spricht man von der Mitwirkung von Krankheiten oder
                                                                                Gebrechen. Da Krankheiten oder Gebrechen nicht Gegenstand der
2.2.15.2. Kapitalleistung bei schweren Verbrennungen                            Unfallversicherung sind, mindert sich im Falle einer Invalidität der Pro-
a)   Erleidet die versicherte Person unfreiwillig Verbrennungen II. oder        zentsatz des Invaliditätsgrades entsprechend dem Mitwirkungsanteil der
     III. Grades von mehr als 20 Prozent der Körperoberfläche, zahlen           Krankheit oder des Gebrechens.
     wir eine Kapitalleistung in Höhe von 23.000 Euro, maximal jedoch
                                                                                Im Falle einer unfallbedingten Invalidität wird Janitos den Prozentsatz des
     die versicherte Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progression).
                                                                                Invaliditätsgrades jedoch nur dann entsprechend dem Mitwirkungsanteil
b)   Voraussetzungen für die Leistung sind der Nachweis der Verletzun-          der Krankheit oder des Gebrechens mindern, wenn
     gen durch ein fachärztliches Attest sowie die schriftliche Geltend-
                                                                                 –   es sich bei der mitwirkenden Krankheit um Osteoporose handelt
     machung der Leistung innerhalb von 3 Jahren nach dem Verlet-
                                                                                     oder
     zungsereignis.
                                                                                 –   das ursächliche Unfallereignis durch Kraftanstrengungen oder Ei-
c)   Ein Anspruch auf die Leistung besteht nicht, wenn die versicherte               genbewegungen gemäß Ziffer 1.4 der Zusatzbedingungen verur-
     Person innerhalb von 72 Stunden nach dem Verletzungsereignis an                 sacht wurde.
     dessen Folgen verstirbt.                                                   Wir verzichten jedoch generell auf die Anrechnung des Mitwirkungsanteils
                                                                                von Krankheiten oder Gebrechen, wenn
2.2.15.3. Erhöhte Sofort- bzw. Kapitalleistung nach Immobilienerwerb
Abweichend von Ziffer 2.2.15.1 und 2.2.15.2 der Zusatzbedingungen gilt:          –   der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent beträgt oder
                                                                                 –   durch das Unfallereignis ein dauerhafter Invaliditätsgrad von mehr
a)   Wir zahlen eine erhöhte Sofort- bzw. Kapitalleistung, wenn Sie
                                                                                     als 50 Prozent gemäß Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen eingetre-
     und/oder Ihr Partner (Ehepartner oder Partner einer eingetragenen
                                                                                     ten ist.
     Lebensgemeinschaft) während der Gültigkeit des Unfallversiche-
     rungsvertrages erstmals Wohneigentum zur Eigennutzung erwerben
                                                                                4. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus-
     oder bauen und während eines Zeitraums von 5 Jahren ab Baube-
     ginn oder Eigentumserwerb bei Ihnen oder Ihrem Partner eine der            geschlossen?
     unter Ziffer 2.2.15.1 a) bis f) oder Ziffer 2.2.15.2 der Zusatzbedin-
     gungen genannten schweren Unfallverletzungen eintritt.                     4.1. Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
b)   Die Sofort- bzw. Kapitalleistung beträgt für Sie und Ihren Partner         Nicht versichert sind Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen.
     (jeweils soweit im Rahmen des Vertrages mitversichert) je 30.000
                                                                                Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für
     Euro.
                                                                                a)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, wenn diese Störungen durch
c)   Der Anspruch auf die Zahlung der erhöhten Sofort- bzw. Kapitalleis-
                                                                                     ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht wurden.
     tung kann während eines Zeitraums von insgesamt 3 Jahren, vom
     Unfallereignis an gerechnet, geltend gemacht werden. Er endet je-          b)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, wenn diese Störungen nicht
     doch in jedem Fall zum Zeitpunkt der Veräußerung des Wohneigen-                 durch einen krankhaften Zustand verursacht wurden.
     tums oder der Beendigung des Versicherungsvertrags.                        c)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums.
d)   Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Zeitpunkt des Eigen-              Beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahrzeu-
     tumserwerbs bzw. des Baubeginns von Ihnen nachzuweisen.                         gen jedoch nur, sofern der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt
                                                                                     1,6 Promille nicht übersteigt.


                                                                          8 von 17

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                                Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection

d)   Unfälle unter Medikamenteneinfluss. Dies gilt auch, wenn keine            Wurde die Gliedertaxe „Med“ vereinbart, besteht abweichend von Ziffer
     ärztliche Verordnung vorlag oder ärztliche Anweisungen bzw. die           4.4 b) und c) Versicherungsschutz für Mediziner, wenn zur Ausübung
     Angaben des Beipackzettels missachtet wurden.                             ihrer beruflichen Tätigkeit die Nutzung von Luftfahrzeugen erforderlich ist.
e)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge epileptischer Anfälle         Dies gilt insbesondere bei der Durchführung von Rettungs- oder Kranken-
     oder sonstiger Krampfanfälle.                                             transportflügen.

f)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Schlaganfalls.
                                                                               4.5. Motorfahrzeuge
g)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Herzinfarkts,
                                                                               Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder
     sonstiger Herz- oder Kreislaufstörungen oder der zum Unfallzeit-
                                                                               Insasse eines Motorfahrzeuges während der Teilnahme an Fahrtveran-
     punkt herrschenden Witterungsbedingungen.
                                                                               staltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
h)   Unfälle im Zustand der Übermüdung (Schlaftrunkenheit), Unfälle            ankommt. Auch im Rahmen der dazugehörigen Übungsfahrten besteht
     durch Einschlafen infolge einer Übermüdung, Unfälle im Zustand            kein Versicherungsschutz.
     des Schlafwandelns sowie Unfälle durch Erschrecken.
                                                                               Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz beim Absolvieren
i)   Unfälle infolge einer ungewollten Einnahme narkotisierend wirken-         von Sicherheitstrainings sowie bei Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf
     der Substanzen, insbesondere sogenannter K.-o.-Tropfen (z. B.             die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt. Dazu zählen
     Benzodiazepine oder GHB). Versicherungsschutz besteht jedoch              unter anderem Stern-, Zuverlässigkeits-, Orientierungs- und Ballon-
     nur, wenn die Verabreichung als strafbare Handlung bei der Polizei        verfolgungsfahrten.
     angezeigt und dort protokolliert wurde.
                                                                               Sofern dafür keine Lizenz erforderlich ist, besteht darüber hinaus Versi-
j)   Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Zuckerschocks           cherungsschutz für Unfälle, die sich infolge gelegentlichen Fahrens mit
     (Über- oder Unterzuckerung).                                              Leihkarts auf einer Indoor-, Outdoor- oder Crosskart-Anlage ereignen.
Wurde eine Unfall-Todesfallleistung vereinbart, besteht Versicherungs-
schutz gemäß Ziffer 2.1.6 der Zusatzbedingungen, auch wenn sich der            4.6. Strahlenschäden
Unfall ursächlich durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung ereigne-        Kein Versicherungsschutz besteht für Strahlenschäden, soweit diese in
te. Die Leistung ist in diesen Fällen jedoch auf maximal 25 Prozent der        Zusammenhang mit Kernenergie stehen.
vereinbarten Versicherungssumme für die Unfall-Todesfallleistung be-
grenzt.
                                                                               4.7. Bandscheibenschäden und Gehirnblutungen
4.2. Straftaten                                                                Nicht versichert sind Gesundheitsschäden an Bandscheiben sowie
                                                                               Gehirnblutungen.
Nicht versichert sind Unfälle, die der versicherten Person dadurch zusto-
ßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.                Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag
                                                                               fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen die über-
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für Unfälle                wiegende Ursache ist.
a)    die eine minderjährige versicherte Person durch Herstellung oder
      Gebrauch selbst gebauter Feuerwerkskörper erleidet, sofern durch         4.8. Heilmaßnahmen
      die Herstellung oder den Gebrauch der Feuerwerkskörper keine
                                                                               Nicht versichert sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder
      Sachbeschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde.
                                                                               Eingriffe am Körper der versicherten Person.
b)    die eine minderjährige versicherte Person beim Lenken oder Fahren
                                                                               Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn
      von Land- und Wasserfahrzeugen erleidet, ohne im Besitz einer gül-
      tigen Fahrerlaubnis zu sein. Voraussetzung ist jedoch, dass keine        a)   die Gesundheitsschäden in ursächlichem Zusammenhang mit
      weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt begangen wurde.                   Schutzimpfungen stehen.
c)    infolge passiver oder aktiver Teilnahme an inneren Unruhen und           b)   die Heilmaßnahmen oder Eingriffe in ursächlichem Zusammenhang
      sonstigen gewalttätigen Auseinandersetzungen, sofern die versi-               mit einem unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis stehen.
      cherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter stand.                  c)   es sich bei den Eingriffen um Maniküre, Pediküre sowie das Entfer-
                                                                                    nen von Hühneraugen oder Hornhaut handelt.
4.3. Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
Nicht versichert sind Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs-    4.9. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen
oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.                                   Nicht versichert sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktio-
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für                        nen.
a)   Auslandsreisen, wenn die versicherte Person überraschend von              Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für psychische
     Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Dieser Versi-        und nervöse Störungen, die im Anschluss an einen Unfall neu eintreten.
     cherungsschutz besteht, so lange die versicherte Person nachweis-         Die Leistungen werden jedoch nur erbracht, soweit diese Störungen auf
     lich keine Möglichkeit hatte, das Kriegs- oder Bürgerkriegsgebiet zu      eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensys-
     verlassen, mindestens jedoch bis 21 Tage nach Kriegsausbruch              tems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzufüh-
     oder dem Beginn der Feindseligkeiten.                                     ren sind.
     Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf de-
     ren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch         Sonstige Leistungserweiterungen
     nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg, für Unfälle
     durch ABC-Waffen sowie im Zusammenhang mit einem Krieg oder
     kriegsähnlichen Zustand zwischen den Ländern China, Deutsch-
                                                                               5. Familien-Vorsorgeversicherung
     land, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA.
                                                                               5.1. Familienvorsorge
b)   Terroranschläge außerhalb eines Kriegs- oder Bürgerkriegsgebie-
     tes. Dies gilt auch dann, wenn der Terroranschlag in mittelbarem
                                                                               5.1.1. Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft
     oder unmittelbarem Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürger-
     krieg steht. Für Terroranschläge innerhalb eines Kriegs- oder Bür-        a)   Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämien-
     gerkriegsgebietes besteht Versicherungsschutz gemäß Ziff. 4.3 a).              freien, automatischen Versicherungsschutz im Falle einer Ehe-
                                                                                    schließung oder mit Beginn einer eingetragenen Lebenspartner-
4.4. Luft- und Raumfahrtrisiken                                                     schaft. Der Versicherungsschutz besteht allerdings nur dann, wenn
                                                                                    für den Ehegatten bzw. Lebenspartner weder bei uns noch bei ei-
Nicht versichert sind Unfälle
                                                                                    nem anderen Versicherer bereits eine Unfallversicherung besteht.
a)   im Rahmen einer Tätigkeit als Raum- oder Luftfahrzeugführer (auch
                                                                                    Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie
     Luftsportgeräteführer), soweit nach deutschem Recht dafür eine Er-
                                                                                    Best Selection mit folgenden Leistungsarten und Konditionen:
     laubnis benötigt wird. Die Ausübung von Kite-Sportarten wird nicht
                                                                                    –    Invaliditätsleistung mit einer Versicherungssumme von
     als das Führen von Luftsportgeräten angesehen.
                                                                                         100.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression
b)   im Rahmen einer Tätigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied eines               –    Unfall-Todesfallleistung mit einer Versicherungssumme von
     Raum- oder Luftfahrzeuges.                                                          10.000 Euro
c)   im Rahmen einer mit Hilfe eines Raum- oder Luftfahrzeugs auszu-                –    Unfall-Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe von
     übenden beruflichen Tätigkeit.                                                      20 Euro


                                                                         9 von 17

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                            Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection

b)   Der Versicherungsschutz wird bis zur nächsten Hauptfälligkeit des            Leistungsumfang     des   Versicherungsnehmers      möglichst   nahe
     Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate gewährt.                           kommt.
c)   Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge ein Antrag auf         b)   Für den Ehepartner bzw. Partner der eingetragenen Lebenspartner-
     Einschluss des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners                 schaft sowie die neugeborenen und adoptierten Kinder wird der
     gestellt, wird auf eine Gesundheitsprüfung bei dieser Person ver-            prämienfreie Versicherungsschutz längstens bis zur nächsten
     zichtet.                                                                     Hauptfälligkeit des Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate ge-
                                                                                  währt.
5.1.2. Schwangerschaft, Geburt oder Adoption                                      Für ungeborene Kinder gestaltet sich die Dauer der Familienvorsor-
a)   Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämien-                   ge ohne Abweichungen gemäß Ziffer 5.1.2 der Zusatzbedingungen.
     freien, automatischen Versicherungsschutz im Falle einer Schwan-
     gerschaft, Geburt oder Adoption gemäß den Regelungen in b) bis          6. Arbeitslosigkeit / Arbeitsunfähigkeit
     d).
     Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie         6.1. Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
     Best Selection mit folgenden Leistungsarten und Konditionen:            a)   Werden Sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages
     –    Invaliditätsleistung mit einer Versicherungssumme von 60.000            arbeitslos, befreien wir Sie auf Ihren Wunsch von der Prämienzah-
          Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression.                          lungspflicht (Prämienbefreiung). Der Versicherungsschutz bleibt
     –    Unfall-Todesfallleistung mit einer Versicherungssumme von               während dieser Zeit unverändert bestehen.
          10.000 Euro.                                                       b)   Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie als Versicherungsnehmer keiner
b)   Schwangerschaft                                                              bezahlten Vollbeschäftigung nachgehen, bei der Agentur für Arbeit
     Für Ihre ungeborenen Kinder besteht Unfallversicherungsschutz                als arbeitslos gemeldet sind, Arbeitslosengeld I oder II beziehen und
     längstens bis zum Tag der Geburt. Gesundheitsschäden des unge-               sich aktiv um Arbeit bemühen.
     borenen Kindes sind sowohl bei einer unfallbedingten Einwirkung         c)   Die Prämienbefreiung erfolgt, sofern alle folgenden Voraussetzun-
     auf die Mutter, als auch bei einer direkten unfallbedingten Einwir-          gen erfüllt werden:
     kung auf das Kind versichert.                                                –     die Arbeitslosigkeit war unverschuldet.
c)   Geburt eines Kindes                                                          –     das Arbeitsverhältnis war unbefristet und die wöchentliche Ar-
     Der Versicherungsschutz für Ihre neugeborenen Kinder wird ab dem                   beitszeit betrug vor der Kündigung mindestens 30 Stunden.
     Tag der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages zu-            –     der Unfallversicherungsvertrag bestand bei Eintritt der Arbeits-
     züglich zwölf weiterer Monate gewährt.                                             losigkeit seit mindestens 12 Monaten.
d)   Adoption eines Kindes                                                        –     bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bestand kein Prämienrück-
     Der Versicherungsschutz gilt für Ihre adoptierten Kinder unter 15                  stand.
     Jahren. Er wird ab Rechtswirksamkeit der Adoption bis zur nächsten      d)   Die Prämienbefreiung beginnt ab der ersten Fälligkeit, die der
     Hauptfälligkeit des Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate ge-            Meldung der Arbeitslosigkeit folgt.
     währt.                                                                       Die Prämienbefreiung endet mit der Beendigung der Arbeitslosig-
e)   Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge ein Antrag auf              keit. Darüber hinaus erlischt der Unfallversicherungsvertrag ohne
     Einschluss eines neugeborenen oder adoptierten Kindes gestellt,              besondere Vereinbarung, wenn die Prämienbefreiung mehr als 18
     gilt der beantragte, prämienpflichtige Unfallschutz zusätzlich zum           Monate dauert.
     prämienfreien Schutz der Familienvorsorge.                              e)   Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzei-
     Darüber hinaus wird in diesen Fällen auf eine Gesundheitsprüfung             gen. Die entsprechenden Nachweise über die Arbeitslosigkeit sind
     bei dem zu versichernden Kind verzichtet.                                    von Ihnen zu erbringen.
                                                                             f)   Kein Anspruch auf Prämienbefreiung besteht für Arbeitslosigkeit, die
5.1.3. Prämienbefreiung bei Tod oder Invalidität des Versicherungs-
                                                                                  bei Antragstellung bereits bekannt oder schriftlich angekündigt war.
nehmers
a)   Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben,                        6.2. Prämienbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit
     –   wird die Versicherung Ihres Kindes sowie Ihres Ehepartners          a)   Werden Sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages
         bzw. Partners der eingetragenen Lebensgemeinschaft mit den               zu 100 Prozent arbeitsunfähig, befreien wir Sie auf Ihren Wunsch
         zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis                    von der Prämienzahlungspflicht (Prämienbefreiung). Der Versiche-
         zum Ablauf des Versicherungsjahres prämienfrei weiterge-                 rungsschutz bleibt während dieser Zeit unverändert bestehen.
         führt, in dem das versicherte Kind das 21. Lebensjahr vollen-
                                                                             b)   Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie als Versicherungsnehmer Ihre
         det.
                                                                                  berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in
     –   wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – der gesetzliche
                                                                                  keiner Weise ausüben können, sie auch nicht ausüben und keiner
         Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer.
                                                                                  anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
b)   Wenn Sie während der Versicherungsdauer aufgrund eines über
                                                                             c)   Die Prämienbefreiung erfolgt, sofern alle folgenden Voraussetzun-
     diesen Vertrag versicherten Unfalles eine Invalidität von mindestens
                                                                                  gen erfüllt werden:
     50 Prozent gemäß Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen erleiden,
                                                                                  –    die Arbeitsunfähigkeit bestand ununterbrochen für mindestens
     –    wird die Versicherung Ihres Kindes sowie Ihres Ehepartners
                                                                                       6 Wochen
          bzw. Partners der eingetragenen Lebensgemeinschaft mit den
                                                                                  –    der Unfallversicherungsvertrag bestand bei Eintritt der Ar-
          zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis
                                                                                       beitsunfähigkeit seit mindestens 12 Monaten
          zum Ablauf des Versicherungsjahres prämienfrei weiterge-
          führt, in dem das versicherte Kind das 21. Lebensjahr vollen-           –    bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bestand kein Prämienrück-
          det.                                                                         stand.

c)   Voraussetzungen für die Prämienbefreiung gemäß Ziffer 5.1.3 a)          d)   Die Prämienbefreiung beginnt ab der ersten Fälligkeit, die der
     und b) sind:                                                                 Meldung der Arbeitsunfähigkeit folgt, frühestens jedoch 6 Wochen
                                                                                  nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
     –    die Versicherung war zum Zeitpunkt des Todes bzw. des Un-
          fallereignisses nicht gekündigt und                                     Die Prämienbefreiung endet mit dem Tag der Beendigung der Ar-
                                                                                  beitsunfähigkeit, spätestens jedoch 12 Monate nach Beginn der
     –    Ihr Tod oder Ihre Invalidität wurde nicht durch Kriegs- oder
                                                                                  Prämienbefreiung.
          Bürgerkriegsereignisse verursacht.
                                                                             e)   Der Eintritt, die Dauer und das Ende der Arbeitsunfähigkeit, sowie
5.2. Familienvorsorge im Rahmen der Individualgarantie                            deren Grad sind durch Bescheinigung des behandelnden Arztes
                                                                                  nachzuweisen.
a)   Abweichend von Ziffer 5.1 der Zusatzbedingungen gelten – auf
     Ihren Wunsch – im Rahmen einer erweiterten Familienvorsorge hin-        f)   Kein Anspruch auf Prämienbefreiung besteht für Arbeitsunfähigkeit,
     sichtlich Versicherungssumme, versicherter Leistungsarten, Glie-             die bei Antragstellung bereits vorlag, die in einem Zeitraum von 6
     dertaxe und Progression für die prämienfrei versicherten Personen            Monaten nach Vertragsschluss eintrat oder die vorsätzlich durch
     die gleichen Vereinbarungen, wie für den Versicherungsnehmer.                den Versicherungsnehmer herbeigeführt wurde.
     Widersprechen diese allerdings ganz oder teilweise den Annahme-
     richtlinien oder Tarifbestimmungen, werden wir die Familienvorsor-      7. Wechsel der Berufstätigkeit
     ge leistungs- und summenmäßig so ausgestalten, dass sie dem             Abweichend von Ziffer 7.3 a) der Allgemeinen Bedingungen gilt bei
                                                                             Wechsel der versicherten Person in eine Berufstätigkeit mit höherem


                                                                      10 von 17

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                             Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection

Unfallrisiko bei gleich bleibenden Versicherungssummen eine höhere              9.2.4. Ende der Leistungen
Prämie nach Ablauf von 60 Tagen ab der Änderung.                                Wurde bis zum Ende des Gültigkeitszeitraumes der automatischen
Wird der Wechsel abweichend von Ziffer 7.3 c) der Allgemeinen Bedin-            Mitversicherung das Änderungsrisiko nicht angezeigt, entfällt ab diesem
gungen nicht innerhalb von 60 Tagen angezeigt, bleibt der Versiche-             Zeitpunkt die automatische Mitversicherung.
rungsschutz zwar vollumfänglich bestehen, es erfolgt jedoch immer eine
Fortführung des Vertrages mit der bisherigen Prämie bei entsprechend            9.3. Neutarifgarantie
verminderten Versicherungssummen mit Wirkung zum Ablauf der Frist.
                                                                                9.3.1. Gegenstand der Leistungen
8. Unfallschäden an Kraftfahrzeugen und Hausrat                                 Im Rahmen der Neutarifgarantie reguliert Janitos Leistungsfälle von
                                                                                Unfallversicherungsverträgen, die sich noch in einer alten Tarifgeneration
8.1. Rabattschutz und Erstattung der Selbstbeteiligung in                       befinden, immer entsprechend dem Leistungsumfang der aktuell im
der Janitos Fahrzeugversicherung                                                Neugeschäft angebotenen Tarifgeneration.
Besteht ein zum Unfallzeitpunkt ungekündigter Kfz-Vollkasko-                    Sollte die ursprünglich abgeschlossene Tarifgeneration dagegen bessere
versicherungsvertrag bei der Janitos Versicherung AG, gilt folgende             Leistungen bieten als die aktuelle, behält die für den Versicherungsneh-
Regelung:                                                                       mer günstigere Variante ihre Gültigkeit.
a)   Führt ein Unfall einer versicherten Person ursächlich zu einem
                                                                                9.3.2. Umfang und Einschränkungen der Neutarifgarantie
     vollstationären Krankenhausaufenthalt und wird in unmittelbarem
     Zusammenhang mit diesem Unfall das bei Janitos versicherte Kraft-          Die Neutarifgarantie gilt für alle zukünftigen Bedingungsänderungen der
     fahrzeug einer versicherten Person beschädigt oder zerstört, ver-          Produktlinie Best Selection,
     zichten wir auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung in der Vollkas-       –    die Leistungsverbesserungen hinsichtlich der Leistungsarten gemäß
     koversicherung bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro.                        Ziffer 2.1 der Zusatzbedingungen Best Selection darstellen. Ausge-
     Darüber hinaus verbleibt das Fahrzeug in der bisherigen Kasko-                  nommen hiervon sind Verbesserungen hinsichtlich Ziff. 2.1.1.2
     Schadenfreiheitsklasse und wird nicht zurückgestuft.                            (Gliedertaxe) und Ziff. 2.1.1.4 (Progressionsmodell), sowie aller
b)   Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger (z. B. Kfz-Haftpflichtversicherer)         Leistungsarten, die zum Zeitpunkt des versicherten Unfallereignis-
     in Anspruch genommen werden kann, kann der Erstattungsan-                       ses nicht vereinbart und nicht im Versicherungsschein aufgeführt
     spruch aus diesem Vertrag nur wegen der restlichen Kosten geltend               sind.
     gemacht werden. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leis-         –    die Leistungsverbesserungen hinsichtlich der Regelungen gemäß
     tungspflicht, kann sich der Versicherungsnehmer der Vollkaskover-               Ziffern 2.2 bis 9 der Zusatzbedingungen Best Selection darstellen.
     sicherung auch direkt an die Janitos Versicherung AG wenden.               Die Neutarifgarantie gilt generell nicht für zukünftige Bedingungsände-
                                                                                rungen,
8.2. Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten von Hausrat
                                                                                –    die Leistungsverbesserungen hinsichtlich der Regelungen gemäß
Besteht ein zum Unfallzeitpunkt ungekündigter Hausratversicherungs-                  Ziff. 10 (Zusatzpaket Medic) und Ziff.11 (Zusatzpaket Plus) der Zu-
vertrag bei der Janitos Versicherung AG, gilt folgende Regelung:                     satzbedingungen Best Selection darstellen,
a)   Führt ein Unfall einer versicherten Person ursächlich zu einem             –    bei denen es sich um Assistanceleistungen oder sonstige versiche-
     vollstationären Krankenhausaufenthalt und werden in unmittelbarem               rungsfremde Dienstleistungen handelt,
     Zusammenhang mit diesem Unfall im Rahmen des Janitos Hausrat-              –    die in einer zukünftigen Tarifgeneration nur im Rahmen eines
     vertrags versicherte Fahrräder, Gepäckstücke, Kleidung oder sons-               zusätzlich ausgewiesenen Mehrbeitrags versicherbar sind.
     tiger Hausrat einer versicherten Person beschädigt oder zerstört,
     werden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten dieser Sa-             9.3.3. Kündigung
     chen ersetzt.                                                              Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer
b)   Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger (z. B. Haftpflichtversicherer) in     Frist von einem Monat die Neutarifgarantie durch eine Erklärung in Text-
     Anspruch genommen werden kann, kann der Erstattungsanspruch                form kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine
     aus diesem Vertrag nur wegen der restlichen Kosten geltend ge-             Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam
     macht werden. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leis-           wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so
     tungspflicht, kann sich der Versicherungsnehmer der Hausratversi-          kann der Versicherungsnehmer den gesamten Unfallversicherungsvertrag
     cherung auch direkt an die Janitos Versicherung AG wenden.                 innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum
c)   Die Erstattung der Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten des            gleichen Zeitpunkt kündigen. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages
     Hausrats ist auf insgesamt 2.000 Euro begrenzt.                            hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der der abge-
                                                                                laufenen Versicherungszeit entspricht.
9. Updategarantien
                                                                                10. Zusatzpaket Medic
9.1. Innovationsupdate                                                          Versicherungsschutz für das Zusatzpaket Medic besteht, sofern dieses im
Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen               Versicherungsschein aufgeführt ist.
für die Janitos Unfallversicherung oder Zusatzbedingungen für die Janitos
Unfallversicherung ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrprämie          10.1. Pflege-Assistanceleistungen
geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch           Die Pflege-Assistanceleistungen stehen ausschließlich subsidiär, also
für Ihren Vertrag.                                                              nachrangig zur Verfügung. Das heißt, es können nur die Leistungen und
                                                                                Restkosten geltend gemacht werden, für die nicht ein anderer Ersatz-
9.2. Individualgarantie                                                         pflichtiger eintritt. Dies kann zum Beispiel ein Haftpflichtversicherer oder
                                                                                die gesetzliche Pflegeversicherung sein.
9.2.1. Gegenstand der Leistungen                                                Bestreitet der andere Ersatzpflichtige allerdings seine Leistungspflicht,
Im Rahmen der Individualgarantie besteht automatisch Versicherungs-             können Sie sich auch direkt an Janitos wenden.
schutz für Risikoänderungen und neue Unfallrisiken, ohne dass eine              Die Pflege-Assistanceleistungen werden ausschließlich in Deutschland
Änderungsanzeige durch den Versicherungsnehmer erfolgen muss.
                                                                                erbracht.

9.2.2. Voraussetzung für die Leistungen
                                                                                10.1.1. Pflege-Assistanceleistungen für versicherte Personen
Die Risikoänderungen und neuen Risiken sind im Rahmen der zum
                                                                                Die versicherte Person hat Anspruch auf die unter Ziffer 10.1.1 a) bis i)
Zeitpunkt der Änderung gültigen Versicherungsbedingungen und Annah-
                                                                                aufgeführten Pflege-Assistanceleistungen, sofern eine der beiden folgen-
merichtlinien zur Janitos Unfallversicherung versicherbar.
                                                                                den Voraussetzungen erfüllt wird und bei Eintritt des Unfalles noch keine
                                                                                Pflegebedürftigkeit nach deutschem Sozialgesetzbuch (§ 14 und § 15
9.2.3. Zeitlicher Umfang der Leistungen                                         SGB XI mit Stand 12.04.2012 oder später) bestand:
Der Zeitraum der automatischen Mitversicherung beginnt mit dem Datum            –     Die versicherte Person befand sich unfallbedingt über einen zu-
der Risikoänderung bzw. mit dem Eintritt des neuen Risikos. Sie gilt bis              sammenhängenden Zeitraum von 16 Wochen in einer medizinisch
zur folgenden Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages zuzüglich zwölf              notwendigen, vollstationären Heilbehandlung und ist danach in ihrer
weiterer Monate.                                                                      körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so stark beeinträch-
                                                                                      tigt, dass sie Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkeh-
                                                                                      renden Verrichtungen und Aufgaben des täglichen Lebens benötigt.


                                                                         11 von 17

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                              Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection

–    Bei der versicherten Person tritt eine der unter Ziffer 2.2.15.1 a) bis         zen und aktive Mitglieder der dort ansässigen Ärztekammer sind:
     e) oder Ziffer 2.2.15.2 der Zusatzbedingungen genannten schweren                ein Mitgliedstaat der EU, Australien, Island, Kanada, Liechtenstein,
     Unfallverletzungen ein und ist danach in ihrer körperlichen oder                Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA. Wir können auch auf An-
     geistigen Leistungsfähigkeit so stark beeinträchtigt, dass sie Hilfe            trag Ärzte, die in einem anderen Staat eine Zulassung besitzen und
     bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrich-                    Mitglied der entsprechenden Ärztekammer sind, als qualifizierte Ärz-
     tungen und Aufgaben des täglichen Lebens benötigt.                              te anerkennen. Eine für den Anspruch auf Leistung notwendige Di-
Wir übernehmen die Kosten der Vermittlung und Organisation qualifizier-              agnose bzw. Bestätigung muss endgültig und eindeutig sein sowie
ter Dienstleister, sowie die notwendigen Kosten der Pflege-                          eine Begründung (ggf. auch die von uns ausdrücklich verlangten
Assistanceleistungen.                                                                Begründungen bzw. Tests) enthalten. Soweit in den Definitionen
                                                                                     besondere Unterlagen genannt sind, sind sie der Diagnose bzw.
a)   tägliche Versorgung mit einer warmen Mahlzeit.                                  Bestätigung beizufügen.
b)   bis zu zweimal pro Woche Einkauf von regelmäßig benötigten                 b)   Wir haben versucht, die Definitionen für Sie verständlicher zu
     Waren und Lebensmitteln sowie Erledigung notwendiger Besorgun-                  machen, indem wir manchen Definitionen eine vereinfachte Erläute-
     gen (die Kosten für eingekaufte Waren und Lebensmittel werden                   rung medizinischer Begriffe beigefügt haben. Diese vereinfachten
     nicht übernommen).                                                              Erläuterungen sind jedoch rechtlich unverbindlich. Der Anspruch auf
c)   bis zu zweimal pro Woche Fahrdienst inkl. Begleitung zu notwendi-               Leistung hängt allein von der jeweiligen Definition, ggf. unter Be-
     gen Behörden-, Arzt- und Therapieterminen im Umkreis von bis zu                 rücksichtigung von Ausschlüssen, ab.
     50 km.
                                                                                10.2.3. Allgemeine Ausschlüsse

d)   bis zu insgesamt 10 Stunden pro Woche für die Reinigung der                a)   Grundsätzlich leisten wir für Leistungsfälle, die während der Versi-
     Wohnung, die Reinigung und Versorgung von Wäsche sowie die                      cherungsdauer eingetreten sind, unabhängig davon, wo und
     Versorgung von Pflanzen (auch im zur Wohnung gehörenden Vor-                    wodurch es zum Versicherungsfall gekommen ist. Wir werden aber
     garten)                                                                         nicht leisten, wenn der Versicherungsfall für eine versicherte Person
                                                                                     verursacht worden ist
e)   Sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind, Versor-
                                                                                     –      durch absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttö-
     gung mit einer Hausnotrufanlage, über die eine Rufzentrale 24                          tung.
     Stunden am Tag erreichbar ist.                                                  –      durch Abhängigkeit oder Missbrauch von Alkohol sowie durch
f)   Notfall-Vermittlung eines Pflegeplatzes für nicht suizidgefährdete                     den Konsum in Deutschland illegaler Drogen.
     Erwachsene in einer qualitätsgeprüften Pflegeeinrichtung. Es wird          b)   Beachten Sie bitte auch die Ausschlüsse bestimmter Eingriffe und
     ein möglichst ortsnaher Pflegeplatz vermittelt, ein Anspruch auf ei-            Krankheitsbilder. Diese sind jeweils in den Bestimmungen und Be-
     nen ortsnahen Pflegeplatz besteht jedoch nicht. Die Kosten für die              schreibungen der versicherten schweren Krankheiten aufgeführt.
     Unterbringung werden nicht übernommen.
                                                                                c)   Darüber hinaus weisen wir explizit auf die Wartezeiten hin, die bei
g)   Tag- und Nachtwache bis 48 Stunden nach dem Krankenhaus-                        der versicherten Angioplastie am Herzen gemäß Ziffer 10.2.5.3 der
     aufenthalt, soweit dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.             Zusatzbedingungen, bei den versicherten Krebserkrankungen ge-
h)   Information zur gesetzlichen Pflegeversicherung, Empfehlung                     mäß Ziffer 10.2.5.8 und Ziffer 10.2.5.9 der Zusatzbedingungen und
     geeigneter Pflegeeinrichtungen, Beratung über Pflegehilfsmittel so-             bei Multipler Sklerose gemäß Ziffer 10.2.5.14 der Zusatzbedingun-
     wie Vermittlung einer Pflegeschulung für Angehörige.                            gen zu beachten sind.
i)   tägliche Grundpflege im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung
                                                                                10.2.4. Regelung bei Eintritt eines Leistungsfalles
     in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Leis-
     tung wird für 2 Monate ab Geltendmachung der Unfallleistung er-            Sofern ein versicherter Leistungsfall aus einer der gemäß Ziffer 10.2.5 der
     bracht, längstens jedoch bis zu 6 Monate ab dem Unfallereignis.            Zusatzbedingungen versicherten schweren Erkrankung eingetreten ist,
                                                                                endet automatisch der Versicherungsschutz für die betroffene Erkran-
Sofern in den jeweiligen Bestimmungen nichts anderes vereinbart ist,
                                                                                kung. Der Versicherungsschutz für alle anderen gemäß Ziffer 10.2.5 der
enden sämtliche unter a) bis h) aufgeführten Pflege-Assistanceleistungen
                                                                                Zusatzbedingungen aufgeführten schweren Erkrankungen bleibt dagegen
spätestens sechs Monate nach dem Unfallereignis.
                                                                                unverändert bestehen.

10.1.2. Pflege-Assistanceleistungen für Angehörige
                                                                                10.2.5. Versicherte schwere Erkrankungen
a)   Die gemäß Ziffer 10.1.1. a) bis i) der Zusatzbedingungen beschrie-
     benen Pflege-Assistanceleistungen werden auch für die in häusli-           10.2.5.1. Herzinfarkt
     cher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden pflegebe-           a)   Das erste Auftreten eines Herzinfarktes, d. h. das Absterben eines
     dürftigen Angehörigen erbracht.                                                 Teils des Herzmuskels infolge unzureichender Blutzufuhr zum
b)   Die versicherte Person hat Anspruch auf die Pflege-                             Herzmuskel (Myokard). Die Diagnose muss durch einen Kardiolo-
     Assistanceleistungen für pflegebedürftige Angehörige, sofern die                gen nach den Regeln der deutschen Gesellschaft für Kardiologie
     folgende Voraussetzungen erfüllt werden:                                        bzw. den entsprechenden in einem anderen anerkannten Staat an-
     –     Bei der versicherten Person ist eine der unter Ziffer 2.2.15.1            gewandten Regeln und durch typische Brustschmerzen, erhöhte
           a) bis e) oder Ziffer 2.2.15.2 der Zusatzbedingungen genann-              herzspezifische Enzyme und frische, typische EKG-Veränderungen
           ten schweren Unfallverletzungen eingetreten.                              nachgewiesen werden.
     –     Die pflegebedürftigen Angehörigen waren bereits vor dem Un-                Vereinfachte Erläuterung:
           fall der versicherten Person ganz oder teilweise nicht in der              Ein Herzinfarkt (auch Myokardinfarkt) tritt auf, wenn infolge man-
           Lage, die Verrichtungen und Aufgaben des täglichen Lebens                  gelnder Sauerstoffversorgung ein Bereich des Herzmuskels ab-
           zu bewältigen.                                                             stirbt. Ursache hierfür ist ein plötzlicher Verschluss einer Herz-
     –     Die Pflegeaufgaben wurden bereits vor dem Unfallzeitpunkt                  kranzarterie.
           von der versicherten Person wahrgenommen.                            b)   Kein Versicherungsschutz besteht für
c)   Die Leistungen werden längstens bis 2 Monate nach dem Unfaller-                 –    die Diagnose Angina Pectoris.
     eignis erbracht.                                                                –    Herzinfarkte, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert
                                                                                          wurden.
10.2. Schwere Erkrankungen
                                                                                10.2.5.2. Bypass-Operation der Herzkranzgefäße
10.2.1. Was ist versichert?                                                     a)   Operation am offenen Herzen zur Beseitigung von Verengungen
                                                                                     und Verschlüssen einer oder mehrerer Herzkranzgefäße mittels An-
Wir zahlen bei Vorliegen einer der aufgeführten schweren Erkrankungen,
                                                                                     lage von Bypassgefäßen. Die medizinische Notwendigkeit der Ope-
deren endgültige, nachweislich belegte Diagnose die versicherte Person
                                                                                     ration muss von einem Kardiologen nach den Regeln der deutschen
14 Tage überlebt, einen einmaligen Betrag von 2.000 Euro.
                                                                                     Gesellschaft für Kardiologie bzw. den entsprechenden in einem an-
                                                                                     deren anerkannten Staat angewandten Regeln bestätigt und durch
10.2.2. Allgemeine Erläuterungen
                                                                                     eine Angiographie nachgewiesen werden.
a)   Die unter Ziffer 10.2.5 der Zusatzbedingungen genannten qualifi-
                                                                                      Vereinfachte Erläuterung:
     zierten Ärzte bzw. Fachärzte im Sinne dieser Versicherungsbedin-
                                                                                      Eine Bypass-Operation ist erforderlich, wenn eine oder mehrere Ar-
     gungen sind Ärzte bzw. Fachärzte, die in einem der folgenden Staa-
                                                                                      terien, welche das Herz mit Blut versorgen, verengt oder verstopft
     ten eine gültige staatliche Zulassung als Arzt bzw. Facharzt besit-
                                                                                      sind. Bei dem Eingriff wird nach medizinischer Praxis (Stand 2004)


                                                                         12 von 17

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                            Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection

     eine Vene aus dem Oberschenkel oder aus der Brustwand des Pa-                  Einschränkung von mindestens Klasse IV gemäß NYHA*). Die Di-
     tienten entnommen und dazu genutzt, das Blut an der blockierten                agnose muss durch einen Kardiologen nach den Regeln der deut-
     Stelle des Herzens vorbeizuleiten.                                             schen Gesellschaft für Kardiologie bzw. den entsprechenden in ei-
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine Bypass-Operation der                 nem anderen anerkannten Staat angewandten Regeln nachgewie-
     Herzkranzgefäße, deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsab-                   sen werden.
                                                                                                                       *NYHA = New York Heart Association
     schluss diagnostiziert wurde.
                                                                                    Vereinfachte Erläuterung:
10.2.5.3. Angioplastie am Herzen                                                    Kardiomyopathie ist ein ernst zu nehmender Zustand oft unbekann-
a)   Behandlung zur Korrektur von zwei oder mehreren zu mindestens                  ter Ursache, wobei der Herzmuskel nicht mehr in der Lage ist, Blut
     70 Prozent verengten Herzkranzgefäßen. Die medizinische Not-                   effektiv durch den Körper zu pumpen. Manchmal ist dieser Zustand
     wendigkeit der Behandlung muss von einem Kardiologen nach den                  nur vorübergehend, in einigen Fällen entwickelt sich jedoch eine
     Regeln der deutschen Gesellschaft für Kardiologie bzw. den ent-                andauernde Herzschwäche.
     sprechenden in einem anderen anerkannten Staat angewandten                     Eine permanente Kardiomyopathie kann nicht geheilt werden und
     Regeln bestätigt und durch eine Angiographie nachgewiesen wer-                 verschlimmert sich mit der Zeit. Symptome sind Kurzatmigkeit bei
     den.                                                                           geringer Anstrengung, Brustschmerzen und ein allgemeines
                                                                                    Schwächegefühl.
     Beispiele eingeschlossener Behandlungen sind:
     –    Percutane transluminale Coronarangioplastie (PTCA)                   b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine Erkrankungen des Herz-
     –    Implantation von Metallgeflechten (Stents)                                muskels, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
     –    Atherektomie                                                         10.2.5.7. Schlaganfall
     –    Ballondilatation und Rotarablation
                                                                               a)   Dauerhafte Schädigung des Gehirns durch einen nach einer Ge-
     –    Laser                                                                     hirnblutung, Thrombose oder Embolie erlittenen Hirninfarkt, der auf-
     Vereinfachte Erläuterung                                                       grund entsprechender bildgebender Diagnostik (Computer-
     Mit verschiedenen Techniken können Herzkranzgefäße erweitert                   tomographie, Kernspintomographie) durch die Diagnose eines Arz-
     werden. Hierdurch ist es möglich, Ablagerungen an den Gefäßwän-                tes für Neurologie/Psychiatrie nachgewiesen wird. Ein dauerhafter
     den zu entfernen und die Arterie möglichst dauerhaft für das Blut              Verlust neurologischer Fähigkeiten ist ebenfalls ärztlich nachzuwei-
     wieder durchgängig zu machen.                                                  sen. Ausgeschlossen sind transitorische ischämische Attacken
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine Angioplastie am Herzen,              (TIA).
     deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb               Vereinfachte Erläuterung:
     der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach Ein-                 Das Gehirn kontrolliert alle Funktionen des Körpers. Verletzungen in
     schluss des Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird.                        diesem Bereich können daher ernsthafte Auswirkungen haben. Ein
                                                                                    Schlaganfall (auch Hirninfarkt) tritt auf, wenn das Gehirn stark durch
10.2.5.4. Aortenplastik                                                             interne Blutungen geschädigt wurde bzw. wenn die Blut- und
a)   Operativer Eingriff an der thorakalen oder abdominalen Aorta                   Sauerstoffversorgung durch eine verstopfte Arterie unterbunden ist
     aufgrund einer lebensgefährlichen Gefäßerkrankung. Die medizini-               und es somit zu einer akuten Blutleere kommt. Eine transitorische
     sche Notwendigkeit des Eingriffs aus diesem Grund muss von ei-                 ischämische Attacke (TIA) ist eine Durchblutungsstörung von kurzer
     nem Kardiologen nach den Regeln der deutschen Gesellschaft für                 Dauer. Die Symptome bilden sich folgenlos innerhalb von 24 Stun-
     Kardiologie bzw. den entsprechenden in einem anderen anerkann-                 den zurück.
     ten Staat angewandten Regeln bestätigt werden.                            b)   Kein Versicherungsschutz besteht für Schlaganfälle, die bereits vor
     Beispiele versicherter Eingriffe sind                                          Vertragsabschluss diagnostiziert wurden.
     –    Eingriffe an der Aortenbifurkation.
                                                                               10.2.5.8. Krebs (ohne Lymphknotenkrebs und Blutkrebs)
     –    chirurgisches Einbringen von Gefäßprothesen bei Aorten-
          aneurysma.                                                           a)   Krebs ist die Diagnose eines fortgeschrittenen, bösartigen Tumors.
     –    Aortendissektion                                                          Ein bösartiger Tumor liegt vor, wenn es zu unkontrolliertem Wachs-
                                                                                    tum, der Aussaat von Tumorzellen mit Einwanderung in umliegen-
     Vereinfachte Erläuterung:                                                      des Gewebe und der Zerstörung von gesundem Gewebe kommt.
     Die Aorta ist die Hauptschlagader des Körpers und liegt im Brust-
     korb bzw. Bauchraum. Sie versorgt über von ihr abgehende Arterien              Krebserkrankungen werden entsprechend der Definition der „TNM
     den gesamten Körper mit sauerstoffreichem Blut. Die Aorta kann                 Klassifikation maligner Tumore, Siebente Auflage“ der International
                                                                                    Union against Cancer (UICC) in 4 Stadien klassifiziert (I – IV). Diese
     durch Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose), die sich an den Gefäß-
     wänden ablagern, verengt sein. Ausbuchtungen der Gefäßwände                    Stadieneinteilung folgt dem Schweregrad einer Krebserkrankung.
     (sog. Aneurysmen) können eine Erweiterung der Aorta verursa-                   Tumore des Gehirns werden wie Krebserkrankungen berücksichtigt.
     chen, was ebenfalls eine operative Behandlung erforderlich macht.              Diese Tumore werden entsprechend der WHO (World Health Orga-
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für:                                          nisation) Klassifikation von 2007 (WHO Classification of Tumours of
                                                                                    the Central Nervous System) nicht in Stadien sondern in „Grade“
     –    das Einbringen von Stents mittels minimal invasiven Verfah-
                                                                                    (Schweregrade) I bis IV eingeteilt.
          ren und Eingriffen an den Seitenästen der Aorta.
     –    eine Aortenplastik am Herzen, deren Notwendigkeit bereits                 Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die Diagnose einer
          vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.                               Krebserkrankung ab Stadium III bzw. Schweregrad III bei Hirntumo-
                                                                                    ren.
10.2.5.5. Herzklappenoperation
                                                                                    Vereinfachte Erläuterung:
a)   Die erste offene oder endoskopische Herzklappenchirurgie, ausge-               Der Begriff „Krebs“ umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore,
     führt um eine oder mehrere Herzklappen zu ersetzen oder zu repa-               die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu
     rieren, als Folge von Schäden, die allein durch intraarterielle Kathe-         gibt es so genannte gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne
     terverfahren nicht behoben werden können. Die Chirurgie muss auf               Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen
     Empfehlung eines behandelnden Kardiologen hin erfolgen.                        und die Krebszellen können über Blutkreislauf und Lymphsystem in
     Vereinfachte Erläuterung:                                                      andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr
     Wenn eine Herzklappe nicht richtig funktioniert, weil sie verengt ist          Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden.
     oder nicht vollständig schließt, kann eine Operation erforderlich         b)   Kein Versicherungsschutz besteht für:
     sein. Hierbei wird die betroffene Herzklappe wiederhergestellt bzw.            –    alle Carcinoma-in-situ (TIS)
     durch eine künstliche Herzklappe ersetzt.                                      –    Gebärmutterhalsdysplasien CIN-1, CIN-2, CIN-3
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine Herzklappen-Operation,               –    Es besteht kein Versicherungsschutz für Krebs, der bereits
     deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert                    vor Vertragsabschluss oder innerhalb der ersten sechs Mona-
     wurde.                                                                              te nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss des Zu-
                                                                                         satzbausteines diagnostiziert wurde/wird.
10.2.5.6. Erkrankung des Herzmuskels (Kardiomyopathie)
a)   Schwere Störung der Pumpfunktion des Herzens aufgrund entwe-              10.2.5.9. Lymphknotenkrebs und Blutkrebs
     der einer Erweiterung der Herzhöhlen (dilatative Kardiomyopathie)         a)   Unter diese Begriffe fallen alle Tumorformen des Blutes, der blutbil-
     oder einer Zunahme der Herzwanddicke (hypertrophische Kardio-                  denden Organe und des Lymphsystems einschließlich Leukämie,
     myopathie). Es müssen trotz optimaler medikamentöser Therapie                  Lymphome und Morbus Hodgkin.
     schwere Zeichen einer Herzleistungsschwäche vorliegen (physische


                                                                        13 von 17

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                              Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection

     Die Krebserkrankungen der Lymphknoten und des Blutes werden je                Vereinfachte Erläuterung:
     nach Ausprägung in Stadien eingeteilt.                                        Bei der so genannten chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung
     –    Stadium 1: Befall einer einzigen Lymphknotenregion ober-                 kommt es zu einer Verengung großer Bereiche der Atemwege, was
          oder unterhalb des Zwerchfells.                                          vor allem beim Ausatmen zu einem erhöhten Atemwegswiderstand
     –    Stadium 2: Befall von zwei oder mehr Lymphknotenregionen                 führt. Eine Folge kann die Ausbildung eines Emphysems sein, d. h.,
          ober- oder unterhalb des Zwerchfells.                                    der normale Aufbau der Lunge ist zerstört und es kommt zu einer
     –    Stadium 3: Befall auf beiden Seiten des Zwerchfells.                     Lungenblähung.
     –    Stadium 4: Befall von nicht primär lymphatischen Organen            b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Lungen-
          (z. B. Leber, Knochenmark)                                               erkrankung, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
     Versicherungsschutz besteht ausschließlich für alle Blutkrebs- oder      10.2.5.13. Kinderlähmung (Poliomyelitis)
     Lymphknotenkrebserkrankungen des Stadiums 3 oder größer.                 a)   Infektion mit dem Poliovirus mit Beeinflussung von Atmung oder
     Vereinfachte Erläuterung:                                                     Motorik, die zu einer dauerhaften paralytischen Erkrankung geführt
     Der Begriff „Krebs“ umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore,          hat. Die Diagnose muss durch einen Arzt für Neurologie nachge-
     die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu               wiesen werden.
     gibt es so genannte gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne               Vereinfachte Erläuterung:
     Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen                    Kinderlähmung ist eine akute infektiöse Erkrankung, die sich durch
     und die Krebszellen können über Blutkreislauf und Lymphsystem in              Muskellähmung aufgrund einer Zerstörung von Zellen im Rücken-
     andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr                     mark oder Hirnstamm auszeichnet. Bedingt durch die auftretenden
     Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden.                  Lähmungen, die eine oder mehrere Extremitäten oder Muskelgrup-
b)   Es besteht kein Versicherungsschutz für Lymphknoten- oder Blut-               pen betreffen, kann es zu Muskelschwund mit anschließender De-
     krebs, der bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb der ersten            formation kommen, wenn keine Heilung zu erzielen ist. In früheren
     sechs Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss des                Zeiten war diese Krankheit die häufigste Ursache einer Lähmung
     Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird.                                   bei Kindern und wurde aus diesem Grund als „Kinderlähmung“ be-
                                                                                   zeichnet.
10.2.5.10. Nierenversagen
                                                                              b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine Kinderlähmung, die
a)   Endgültiges, nicht mehr zu behebendes Versagen beider Nieren,                 bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
     aufgrund dessen eine regelmäßige Dialyse durchgeführt werden
     muss. Die Diagnose muss durch einen Arzt für Nephrologie nach-           10.2.5.14. Multiple Sklerose
     gewiesen werden.                                                         a)   Definition der versicherten Multiple Sklerose:
     Vereinfachte Erläuterung:                                                     Multiple Sklerose im Sinne der Bedingungen ist eine entzündliche
     Aufgabe der Nieren ist es, Abfallstoffe aus dem Blut zu filtern. Wenn         Erkrankung des Zentralen Nervensystems mit Entmarkungsherden
     die Nieren nicht richtig funktionieren, sammeln sich die Abfallstoffe         in der weißen Substanz des Gehirns oder Rückenmarks.
     im Körper an, was zu lebensbedrohlichen Gesundheitsproblemen                  Unsere Leistungspflicht besteht nur, wenn alle der folgenden Bedin-
     führen kann. Sofern eine Niere ausfällt, kann die zweite Niere die            gungen erfüllt sind und uns nachgewiesen werden:
     Aufgabe mit übernehmen. Sobald aber beide Nieren nicht mehr in
                                                                                   –    Bei schubförmigem Verlauf der Erkrankung müssen nach-
     der Lage sind, das Blut zu filtern, muss diese Aufgabe durch eine
                                                                                        weisbar bereits mindestens zwei Schübe aufgetreten sein.
     Dialysemaschine übernommen werden bzw. ist eine Organtrans-
                                                                                   –    Bei chronisch voranschreitendem (progredientem) Verlauf der
     plantation erforderlich.
                                                                                        Erkrankung muss mindestens ein Jahr nach der erstmaligen
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für ein Nierenversagen, das                       ärztlichen Diagnose einer chronisch progredienten Multiplen
     bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.                                Sklerose vergangen sein.
10.2.5.11. Fortgeschrittene Lebererkrankung                                        Die Erkrankung manifestiert sich in neurologischen Defiziten, die
                                                                                   mindestens eine der folgenden Beeinträchtigungen zur Folge ha-
a)   Endstadium einer Lebererkrankung oder Diagnose einer Leberzir-
                                                                                   ben:
     rhose. Es müssen dabei mindestens zwei der folgenden Krank-
     heitsbilder vorliegen:                                                        –    Die versicherte Person ist dauerhaft, d. h. voraussichtlich über
                                                                                        einen Zeitraum von drei Jahren, nicht in der Lage - auch bei
     –     Hepatische Enzephalopathie
                                                                                        Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße -
     –     Unkontrollierbarer Aszites (Wasserbauch)
                                                                                        ohne fremde Hilfe bereits vorbereitete essfertige Nahrung und
     –     Permanente Gelbsucht                                                         Getränke aufzunehmen.
     –     Varizen (Krampfadern) in der Speiseröhre oder im Magen                  –    Die versicherte Person ist dauerhaft, d. h. voraussichtlich über
     Die Diagnose muss durch einen Arzt für Gastroenterologie nachge-                   einen Zeitraum von drei Jahren nicht in der Lage ohne Hilfs-
     wiesen werden.                                                                     mittel (wie z. B. eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl) eine Ent-
     Vereinfachte Erläuterung:                                                          fernung von 200 Metern über einen ebenen Boden gehend
     Eine fortgeschrittene Lebererkrankung hat das Versagen der meis-                   zurückzulegen, ohne anzuhalten, sich abzustützen oder sich
     ten oder sogar aller Leberfunktionen zur Folge. Charakteristische                  setzen zu müssen.
     Anzeichen für diese Erkrankung sind die oben erwähnten Sympto-                –    Es liegt ein neurologisch nachgewiesener Verlust des zentra-
     me. Gelbsucht lässt die Haut gelblich erscheinen und ist üblicher-                 len Sehens (ein so genanntes Zentralskotom) vor.
     weise ein Anzeichen für eine nicht richtig funktionierende Leber.        b)   Wartezeiten bei MS Erkrankungen sowie Leistungsausschlüsse:
     „Wasserbauch“ beschreibt eine Flüssigkeitsansammlung im Bauch-                Es besteht kein Versicherungsschutz für MS Erkrankungen, deren
     bereich. Unter der hepatischen Enzephalopathie versteht man Be-               erstmalige Symptome vor dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
     wusstseinsstörungen und Persönlichkeitsveränderungen als Folge                oder innerhalb der ersten 12 Monate nach Versicherungsbeginn
     des Leberversagens.                                                           bzw. nach Einschluss des Zusatzbausteines diagnostiziert worden
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Leberer-           sind bzw. diagnostiziert werden.
     krankung, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.        10.2.5.15. Gutartiger Hirntumor
10.2.5.12. Fortgeschrittene   Lungenerkrankung     (inklusive   schwerem      a)   Nicht bösartiger Tumor des Hirns oder der Hirnanhangdrüse. Die
Emphysem)                                                                          medizinische Notwendigkeit einer Operation des Tumors oder, falls
a)   Endstadium einer Lungenerkrankung, die zur chronisch respiratori-             inoperabel, das Vorliegen dauerhafter neurologischer Störungen
     schen Insuffizienz führt. Die Diagnose muss aufgrund folgender Be-            muss durch die Diagnose eines Arztes für Neurologie nachgewie-
     funde durch einen Arzt für Lungenkrankheiten nachgewiesen wer-                sen werden.
     den:                                                                          Vereinfachte Erläuterung:
     –    Eine ununterbrochene Sauerstoffversorgung wegen Hypoxie                  Ein gutartiger Tumor ist gekennzeichnet durch ein nicht krebsartiges
     –    FEV1 (Forciertes expiratorisches Volumen in der 1. Sekunde               abnormales Gewebewachstum. Ein solcher Tumor im Gehirn ist
          = Tiffenau-Test) beträgt dauerhaft weniger als 1 Liter                   sehr ernst zu nehmen, auch wenn er nicht krebsartig ist. Der wach-
     –    Ruhedyspnoe                                                              sende Tumor kann Druck auf andere Bereiche des Gehirns ausü-
     –    Arterielle Blutgasanalyse mit partiellem Sauerstoffdruck von             ben und daher lebensbedrohlich sein, wenn er nicht entfernt wird.
          55 mm Hg oder weniger (Pa02 < 55 mm Hg)                             b)   Kein Versicherungsschutz besteht für:
                                                                                   –    Zysten, Granulome, Neurinome, Abszesse, Malformationen
                                                                                        (Missbildungen) innerhalb oder außerhalb der Arterien oder


                                                                       14 von 17

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                             Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection

           Venen des Gehirns sowie Hämatome und Tumore der Wirbel-            11.2. Prämienpflichtige Leistungen
           säule.
     –     gutartige Hirntumore, die bereits vor Vertragsabschluss diag-      11.2.1. Unfall-Rente
           nostiziert wurden.
                                                                              Abweichend von Ziffer 2.1.2.5 der Zusatzbedingungen verbleibt ein
10.2.5.16. Bakterielle Meningitis                                             Anspruch von insgesamt 100 Prozent der Unfall-Rente bei den Erbbe-
                                                                              rechtigten gemäß gesetzlicher Erbfolge. Als Bemessungsgrundlage gilt
a)   Entzündung der Hirnhäute oder der Rückenmarkshäute, die zu               die Höhe der Unfall-Rente in dem Monat, in dem der Unfall-
     einer mindestens drei Monate andauernden neurologischen Schä-            Rentenbezieher verstirbt.
     digung (z. B. Sprachstörungen, Halbseitenlähmung) führt. Die Diag-
     nose muss durch einen Arzt für Neurologie und durch eine Untersu-        Abweichend von Ziffer 2.1.2.5 der Zusatzbedingungen werden die Leis-
     chung der zerebrospinalen Flüssigkeit (Liquor) nachgewiesen wer-         tungen an volljährige Erbberechtigte 5 Jahren lang nach dem Tod des
     den.                                                                     Unfall-Rentenbeziehers weitergezahlt.

     Vereinfachte Erläuterung:                                                11.2.2. Unfall-Krankenhaustagegeld
     Meningitis ist eine Entzündung der harten oder weichen Hirnhaut
     sowie der Rückenmarkshäute. Die Infektion kann durch Bakterien,          Abweichend von Ziffer 2.1.4.1 der Zusatzbedingungen gilt:
     Viren, Protozoen (meist tropische Parasiten) oder Pilze verursacht       a)   Das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld wird für mindestens
     sein. Allgemein ist die Erkrankung als „Hirnhautentzündung“ be-               für 5 Tage geleistet.
     kannt.
                                                                              b)   Das Unfall-Krankenhaustagegeld wird auch für jeden Kalendertag,
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine bakterielle Meningitis, die         mindestens jedoch für 5 Tage geleistet, sofern die versicherte Per-
     bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.                           son unfallbedingt einen medizinisch notwendigen Kurzzeitpflege-
                                                                                   Aufenthalt in einem Pflege- oder Seniorenheim absolviert, der in
10.2.5.17. Fortgeschrittene Alzheimer-Krankheit                                    unmittelbarem Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchge-
a)   Die Erkrankung muss vor dem 68. Geburtstag zum Verlust von                    führt wird. Der Leistungsanspruch ist in diesen Fällen auf insgesamt
     geistiger und sozialer Kompetenz sowie zur Notwendigkeit einer                30 Kalendertage begrenzt.
     ständigen Beaufsichtigung führen. Die Diagnose muss durch einen
     Arzt für Neurologie und durch standardisierte Tests und Fragebogen       11.2.3. Unfall-Pflegegeld
     für Morbus Alzheimer nachgewiesen werden.
                                                                              Abweichend von Ziffer 2.1.7 der Zusatzbedingungen gilt:
     Vereinfachte Erläuterung:
                                                                              a)   Die Höhe des Unfall-Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe
     Charakteristisch für eine Alzheimer-Erkrankung ist der fortschrei-
                                                                                   bzw. dem Pflegegrad der sozialen Pflegeversicherung (§ 14 und §
     tende Verlust von Erinnerungsvermögen, Orientierung, Urteilsver-
                                                                                   15 SGB XI mit Stand 12.04.2012 oder später). Es gilt folgende Staf-
     mögen und Intelligenz. Der Verlauf der Erkrankung ist nicht aufzu-
                                                                                   felung:
     halten. Symptome zeigen sich in einer Verminderung der Gehirn-
                                                                                   –     30 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe I bzw.
     größe und einem Verlust von Nervenzellen im Gehirn.
                                                                                         Pflegegrad 2 der sozialen Pflegeversicherung.
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Alzhei-            –     40 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe II bzw.
     mer-Krankheit, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wur-                Pflegegrad 3 der sozialen Pflegeversicherung.
     de.                                                                           –     60 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe III bzw.
10.2.5.18. Enzephalitis                                                                  mindestens Pflegegrad 4 der sozialen Pflegeversicherung.

a)   Schwere Entzündung des Hirngewebes, die zu einer mindestens              b)   Die Begrenzung unserer Leistungspflicht auf das insgesamt Dreifa-
     drei Monate andauernden neurologischen Störung (z. B. Sprachstö-              che des Unfall-Krankenhaustagegeldes entfällt, auch wenn ein
     rungen) geführt hat. Diese Schädigung muss durch einen Arzt für               gleichzeitiger Anspruch auf Unfall-Pflegegeld, Unfall-Komageld und
     Neurologie nachgewiesen werden.                                               Unfall-Krankenhaustagegeld besteht.

     Vereinfachte Erläuterung:
                                                                              11.2.4. Unfall-Komageld
     Enzephalitis ist eine Entzündung der grauen bzw. weißen Substanz
     des Hirngewebes oder des gesamten Gehirns und wird verursacht            Abweichend von Ziffer 2.1.7 der Zusatzbedingungen gilt:
     durch Bakterien, Viren oder Protozoen (meist tropische Parasiten).       a)   Das Unfall-Komageld wird für die Dauer des Komas, längstens für 3
b)   Kein Versicherungsschutz besteht für eine Enzephalitis, die bereits           Jahre vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.
     vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.                              b)   Die Begrenzung unserer Leistungspflicht auf das insgesamt Dreifa-
                                                                                   che des Unfall-Krankenhaustagegeldes entfällt, auch wenn ein
10.2.5.19. Pflegebedürftigkeit
                                                                                   gleichzeitiger Anspruch auf Unfall-Pflegegeld, Unfall-Komageld und
a)   Die versicherte Person erhält während der Vertragslaufzeit eine               Unfall-Krankenhaustagegeld besteht.
     Einstufung in die Pflegestufe I, II oder III bzw. mindestens Pflege-
     grad 2 nach deutschem Sozialgesetzbuch (§ 14 und § 15 SGB XI             11.3. Prämienfreie Leistungen
     mit Stand 12.04.2012 oder später).
b)   Kein Versicherungsschutz besteht, sofern bereits vor Vertragsab-         11.3.1. Such-, Bergungs-, und Rettungskosten
     schluss eine Pflegebedürftigkeit bestand oder festgestellt wurde.        Abweichend von Ziffer 2.2.1 der Zusatzbedingungen werden die Kosten
                                                                              für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie Mehraufwendungen
                                                                              ohne Höchstgrenze ersetzt.
11. Zusatzpaket Plus
Versicherungsschutz für Leistungserweiterungen in dem Zusatzpaket             11.3.2. Krankentransporte und Flugrückholungen
Plus besteht, sofern dieses im Versicherungsschein aufgeführt ist.            Abweichend von Ziffer 2.2.2 b) der Zusatzbedingungen werden die
                                                                              Kosten für Kranken- und Rücktransporte im Rahmen der Such-, Ber-
11.1. Ausschlüsse                                                             gungs- und Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1. der Zusatzbedingungen
a)   Abweichend von Ziffer 4.1 der Zusatzbedingungen besteht Versi-           ohne Höchstgrenze ersetzt.
     cherungsschutz für                                                       Davon unberührt bleibt der Kostenersatz gemäß Ziffer 2.2.2 c) für Mehr-
     –    Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums          aufwendungen ohne medizinische Notwendigkeit bei unfallbedingten
          beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahr-        Krankenhausaufenthalten, die voraussichtlich länger als sieben Tage
          zeugen auch dann, wenn der Blutalkoholgehalt zum Unfall-            dauern, auf 60.000 Euro begrenzt.
          zeitpunkt 1,6 Promille übersteigt.
     –    Unfälle infolge Drogeneinfluss.                                     11.3.3. Behandlungskosten bei Tauchunfällen

     Darüber hinaus wird bei einem Todesfall infolge eines Unfalles, der      Abweichend von Ziffer 2.2.3 der Zusatzbedingungen werden die Behand-
     sich ursächlich durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung er-         lungskosten im Rahmen der Such-, Bergungs- und Rettungskosten
     eignete, die vereinbarte Versicherungssumme für den Todesfall in         gemäß Ziffer 2.2.1. der Zusatzbedingungen ohne Höchstgrenze ersetzt.
     voller Höhe gezahlt.
                                                                              11.3.4. Kosmetische Operationen und Zahnersatz
b)   Abweichend von Ziffer 4.7 der Zusatzbedingungen besteht Versi-
     cherungsschutz für Gehirnblutungen auch dann, wenn ein unter             Abweichend von Ziffer 2.2.5.1 der Zusatzbedingungen werden die Kosten
     diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 der Zusatz-      für kosmetische Operationen und Zahnersatz ohne Höchstgrenze ersetzt.
     bedingungen nicht die überwiegende Ursache ist.


                                                                       15 von 17

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                            Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection

11.3.5. Kur- und Rehabilitationskosten                                        11.7. Verdienstausfall von Selbständigen
Abweichend von Ziffer 2.2.8 der Zusatzbedingungen werden die Kosten           Abweichend von Ziffer 12 der Zusatzbedingungen wird bei Selbständigen
für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ohne Höchstgrenze ersetzt.              ein fester Betrag von 4 Promille der für die versicherte Person vereinbar-
                                                                              ten Invaliditätsgrundsumme, höchstens jedoch 1.000 Euro erstattet,
11.3.6. Behinderungsbedingte Kosten                                           sofern der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen werden kann.
Abweichend von Ziffer 2.2.9 der Zusatzbedingungen ist der Ersatz behin-
derungsbedingter Kosten auf insgesamt 25.000 Euro begrenzt.
                                                                              Der Leistungsfall
11.3.7. Umschulungsmaßnahmen
Abweichend von Ziffer 2.2.11 der Zusatzbedingungen werden die Kosten          12. Was ist nach einem Unfall zu beachten
für Umschulungsmaßnahmen ohne Höchstgrenze ersetzt.                           (Obliegenheiten)?
11.3.8. Psychologische Betreuung                                              Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere
                                                                              Leistung nicht erbringen.
Abweichend von Ziffer 2.2.12 der Zusatzbedingungen ist der Kostener-
satz für psychologische Betreuung und Behandlungen auf insgesamt              a)   Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbei-
5.000 Euro begrenzt.                                                               führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen
                                                                                   Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrich-
                                                                                   ten.
11.3.9. Besondere Leistungen für Kinder
                                                                                   Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn die versicherte
a)   Abweichend von Ziffer 2.2.13.1 der Zusatzbedingungen beträgt die              Person bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen erst
     Höhe der Vollwaisenrente mindestens 12.000 Euro pro Jahr und                  dann einen Arzt hinzuzieht und uns unterrichtet, wenn der wirkliche
     Kind.                                                                         Umfang erkennbar wird. Eine generelle Verpflichtung der versicher-
b)   Abweichend von Ziffer 2.2.13.3 der Zusatzbedingungen werden die               ten Person sich einer Operation zu unterziehen, besteht jedoch
     nachgewiesenen Kosten für die Kinderbetreuung und eine Haus-                  nicht.
     haltshilfe bis maximal 120 € pro Tag übernommen.                         b)   Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versi-
     Die Leistungen werden erbracht, bis der versicherten Person zuge-             cherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns zurücksenden;
     mutet werden kann, ihre Versorgungs- und Betreuungspflichten                  von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen
     wieder selbst zu übernehmen, längstens jedoch bis 6 Monate nach               in gleicher Weise erteilt werden.
     dem Unfallereignis.
                                                                              c)   Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn Sie oder die
c)   Abweichend von Ziffer 2.2.13.4 der Zusatzbedingungen werden die               versicherte Person die Schadenmeldung gemäß Ziffer 12 a) und
     nachgewiesenen Kosten für den notwendigen Privatunterricht ohne               b) innerhalb des ersten Jahres vom Unfalltag an gerechnet bei uns
     Höchstgrenze ersetzt.                                                         einreichen.
     Die Leistungen werden für maximal 6 Monate übernommen.
                                                                              d)   Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Person
                                                                                   auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten ein-
11.3.10. Versorgung von Haustieren
                                                                                   schließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen
Abweichend von Ziffer 2.2.14 der Zusatzbedingungen werden die Kosten               wir.
für die tiergerechte Unterbringung ohne Höchstgrenze ersetzt. Die Leis-            Kann bei Selbstständigen der Verdienstausfall nicht konkret nach-
tungen werden erbracht, bis der versicherten Person zugemutet werden               gewiesen werden, wird ein fester Betrag von 2 Promille der für die
kann, ihre Versorgungspflichten wieder selbst zu übernehmen, längstens             versicherte Person vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, höchstens
jedoch bis 12 Monate nach dem Unfallereignis.                                      jedoch 750 Euro erstattet.
                                                                              e)   Ärzte, die die versicherte Person – auch aus anderen Anlässen –
11.3.11. Schwerverletztenklausel
                                                                                   behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versiche-
a)   Abweichend von Ziffer 2.2.15.1 und 2.2.15.2 der Zusatzbedingun-               rungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen
     gen zahlen wir eine Sofort- bzw. Kapitalleistung in Höhe von 25.000           Auskünfte zu erteilen.
     €. Eine Begrenzung auf die versicherte Invaliditätssumme (Grund-         f)   Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion
     summe ohne Progression) entfällt.                                             durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
b)   Abweichend von Ziffer 2.2.15.3 der Zusatzbedingungen zahlen wir
     folgende erhöhte Sofort- bzw. Kapitalleistung nach Immobiliener-         13. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Oblie-
     werb:                                                                    genheiten?
     –     50.000 Euro bei Eintritt im 1. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.
                                                                              a)   Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 12 der Zusatzbedingungen
     –     45.000 Euro bei Eintritt im 2. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.
                                                                                   vorsätzlich verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
     –     40.000 Euro bei Eintritt im 3. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.
     –     35.000 Euro bei Eintritt im 4. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.           b)   Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berech-
                                                                                   tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens ent-
     –     35.000 Euro bei Eintritt im 5. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.
                                                                                   sprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie
                                                                                   durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen
11.4. Arbeitslosigkeit
                                                                                   hingewiesen haben.
Abweichend von Ziffer 6.1 der Zusatzbedingungen erlischt der Unfallver-
                                                                                   Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
sicherungsvertrag ohne besondere Vereinbarung erst, wenn die Prämien-
                                                                                   verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
befreiung mehr als 36 Monate dauert.
                                                                                   Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachwei-
11.5. Fälligkeit der Leistung                                                      sen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt o-
                                                                                   der die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststel-
Abweichend von Ziffer 14 der Zusatzbedingungen sind wir verpflichtet, bei          lung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,
einem Invaliditätsanspruch innerhalb eines Monats in Textform zu erklä-            wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
ren, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen.
                                                                              c)   Unterlassen Sie die Abgabe einer Anzeige oder geben fahrlässig
                                                                                   eine unrichtige Anzeige ab oder unterlassen fahrlässig die Erfüllung
11.6. Familien-Vorsorgeversicherung
                                                                                   einer sonstigen Obliegenheit, so werden wir von der Verpflichtung
a)   Abweichend von Ziffer 5.1.2 der Zusatzbedingungen gilt im Rahmen              zur Leistung jedoch nicht frei, wenn Sie nachweisen, dass das Ver-
     des Versicherungsschutzes der Familienvorsorge bei Schwanger-                 säumnis nur auf einem Versehen beruht und nach seinem Erken-
     schaft, Geburt und Adoption für die Leistungsart Invaliditätsleistung         nen unverzüglich nachgeholt wird. Handelt es sich um die Anzeige
     eine Versicherungssumme von 100.000 Euro.                                     eines Umstandes, aufgrund dessen eine Zuschlagsprämie zu ent-
     Darüber hinaus gilt bei Geburt und Adoption eines Kindes die Leis-            richten ist, so muss diese rückwirkend ab dem Zeitpunkt bezahlt
     tungsart Unfall-Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe                 werden, an dem dieser Umstand eingetreten ist.
     von 20 Euro versichert.
                                                                              d)   Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns
b)   Abweichend zu Ziffer 5.1.3 c) der Zusatzbedingungen gelten die                zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vorver-
     Bestimmungen der Ziffern 5.1.3 a) und 5.1.3 b) der Zusatzbedin-               traglichen Anzeigepflicht ausüben.
     gungen auch dann, wenn die Versicherung zum Zeitpunkt des To-
     des oder des Unfallereignisses bereits gekündigt war.


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14. Wann sind die Leistungen fällig?
a)   Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts-
     anspruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob
     und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris-
     ten beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen:
     –     Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen,
     –     beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den
           Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung
           der Invalidität notwendig ist.
b)   Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs-
     anspruchs entstehen, übernehmen wir.
c)   Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
     Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
d)   Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest,
     zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
     Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor-
     schuss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer-
     den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr besteht.
e)   Sie sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis
     zu drei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen.
     Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert
     sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von
     Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden.
f)   Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis
     zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen.
     Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert
     sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns
     zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge-
     mäß Ziffer 14 a) der Zusatzbedingungen ausgeübt werden.
g)   Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung,
     als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent
     jährlich zu verzinsen.
h)   Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir
     berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei-
     nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der
     nächsten Fälligkeit.


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