# Neodigital NEO S: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-unfall-neodigital-neo-s.php
- Rechtlicher Träger: Neodigital Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-unfall-neodigital-neo-s.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen Unfallversicherung NEO S 2025](https://neodigital.de/app/uploads/2025/06/UV_NEO_S_2025_D01.pdf), Fassung AUB NEO S 2025 (UV_NEO_S_2025_V01_B)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Grundsumme für Invalidität (dauernde Beeinträchtigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. | Ziffer 2.1.2.1, Seite 6 |
| Geltungsbereich (weltweit, rund um die Uhr, Beruf und Freizeit) | ja | Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit und rund um die Uhr. | Ziffer 1.2, Seite 6 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (AUB) | ja | Wir garantieren, dass die dieser Unfall-Versicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und Besonderen Bedingungen zur Unfall-Versicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen | 19NEO-12, Seite 15 |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | ja | die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ -Stand 28.09.2015- empfohlen wurden. | 19NEO-13, Seite 16 |
| Besserstellungsgarantie (bessere Bedingungen anderer Anbieter gelten mit) | nicht geregelt |  |  |
| Vorversicherergarantie (Leistung mindestens wie im Vorvertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbare Personen (keine Ausnahme für Pflegebedürftige oder schwer Erkrankte) | ja | Nicht versicherbare Berufe: Stuntmen, Statisten, Komparsen | 20NEO Tarifbestimmungen 2.3, Seite 16 |
| Gliedertaxe: Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Arms | ja | Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. | Ziffer 2.1.2.2.1, Seite 7 |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Daumen | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Zeigefinger und andere Finger | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Bein über der Mitte des Oberschenkels | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Bein bis unterhalb des Knies | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Fuß im Fußgelenk | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Auge (Verlust der Sehfähigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Geruchssinn | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Geschmackssinn | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Stimme (Verlust der Sprechfähigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: innere Organe (Niere, Milz, Lunge) | nicht geregelt |  |  |
| Progression 225 Prozent | ja | Bei einer vereinbarten progressiven Invaliditätsstaffel bis 225 | 19NEO-08, Seite 14 |
| Progression 350 Prozent | ja | Bei einer vereinbarten progressiven Invaliditätsstaffel bis 350 | 19NEO-09, Seite 14 |
| Progression 500 Prozent | ja | Bei einer vereinbarten progressiven Invaliditätsstaffel bis 500 | 19NEO-10, Seite 14 |
| Progression 1000 Prozent | nicht geregelt |  |  |
| Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen: Kürzung erst ab einem Mitwirkungsanteil von | ja | Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25%, nehmen wir keine Minderung vor. | Ziffer 3.2.2, Seite 8 |
| Frist für den Eintritt der Invalidität nach dem Unfall | ja | Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt worden. | Ziffer 2.1.1.2, Seite 6 |
| Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität | ja | Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt worden. | Ziffer 2.1.1.2, Seite 6 |
| Frist für die Geltendmachung der Invalidität beim Versicherer | ja | Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. | Ziffer 2.1.1.3, Seite 6 |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, bei Kindern) | ja | Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf 5 Jahre. | Ziffer 9.4, Seite 10 |
| Vorinvalidität: Abzug einer bereits bestehenden Beeinträchtigung | ja | Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. | Ziffer 2.1.2.2.3, Seite 7 |
| Vorschuss auf die Invaliditätsleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse. | Ziffer 9.3, Seite 10 |
| Mindestinvaliditätsgrad, unter dem nichts gezahlt wird (Abzugsfranchise) | keine | Bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR und einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 20% zahlen wir 20.000 EUR. | Ziffer 2.1.2.1, Seite 6 |
| Unfall durch Eigenbewegung (ohne äußere Einwirkung) | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhte Kraftanstrengung (Verrenkung, Zerrung, Zerreißung) | ja | Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. | Ziffer 1.4, Seite 6 |
| Zeckenbiss (FSME, Borreliose) | nicht geregelt |  |  |
| Insektenstich und Tierbiss (auch allergische Reaktion) | nicht geregelt |  |  |
| Infektionen durch Unfallverletzung und Infektionskrankheiten mit Unfallbezug | ja, bis zur Versicherungssumme | mit anderen Krankheitserregern, die durch nicht nur geringfügige Unfallverletzungen in den Körper gelangten. | Ziffer 5.2.4, Seite 9 |
| Lebensmittelvergiftung und Vergiftung durch Einnahme von Stoffen | ja, bis zur Versicherungssumme | Mitversichert ist in Erweiterung zu Ziffer 5.2.5 und Ziffer 1.3 AUB die Einnahme von schädlichen Stoffen, deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war (z. B. Nahrungsmittelvergiftung). | 5.2.5-01NEO, Seite 14 |
| Tod und Schäden durch Ertrinken oder Ersticken unter Wasser | ja | Als Unfallereignis gilt auch in Erweiterung zu Ziffer 1.3 AUB der unfreiwillige Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser. | 1.3-05NEO, Seite 14 |
| Erfrierungen | ja | Als Unfallereignis gelten auch in Erweiterung zu Ziffer 1.3 AUB Gesundheitsschäden durch unfreiwillige Erfrierungen. | 1.3-04NEO, Seite 14 |
| Sonnenstich, Hitzschlag, Sonnenbrand | nicht geregelt |  |  |
| Plötzliches Einatmen von Gasen und Dämpfen | ja | In Erweiterung zu Ziffer 1.3 AUB sind Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase und Dämpfe auch dann mitversichert | 1.3-02NEO, Seite 14 |
| Bandscheibenvorfall durch Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. | Ziffer 5.2.1, Seite 9 |
| Bauchwand- und Unterleibsbrüche | ja, bis zur Versicherungssumme | Bauch- oder Unterleibsbrüche. | Ziffer 5.2.7, Seite 9 |
| Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallursache oder Unfallfolge | nein | Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle | Ziffer 5.1.1, Seite 8 |
| Psychische Reaktionen nach einem Unfall (posttraumatische Belastungsstörung) | nein | Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. | Ziffer 5.2.6, Seite 9 |
| Bewusstseinsstörungen und Unfälle unter Alkohol oder Medikamenten (Promillegrenze) | ja | Beim Lenken von Kraftfahrzeugen sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen aufgrund Alkoholkonsums nur versichert, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,3 Promille liegt. | 5.1.1-04NEO, Seite 14 |
| Epileptische und andere Krampfanfälle als Unfallursache | nein | Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. | Ziffer 5.1.1, Seite 8 |
| Kinderkrankheiten mit dauernder Beeinträchtigung (Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung) | nicht geregelt |  |  |
| Impfschäden | nicht geregelt |  |  |
| Unfallrente (monatlich, ab welchem Invaliditätsgrad) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50%. | Ziffer 2.2.1, Seite 6 |
| Übergangsleistung bei starker Beeinträchtigung über Monate | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an. | Ziffer 2.3.1.1, Seite 7 |
| Krankenhaustagegeld | ja, bis zur Versicherungssumme | für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 2 Jahre ab dem Tag des Unfalls. | Ziffer 2.5.2, Seite 8 |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen das Genesungsgeld in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 100 Tage. | 2.5.3NEO-01, Seite 15 |
| Leistung bei Unfalltod | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. | Ziffer 2.6.2, Seite 6 |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen (Querschnitt, Amputation, Hirnschaden) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Knochenbrüchen (auch ohne Invalidität) | nicht geregelt |  |  |
| Such-, Bergungs- und Rettungskosten (auch Hubschrauber, Rücktransport) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. | Ziffer 2.8.2, Seite 8 |
| Kosmetische Operationen nach einem Unfall (auch Zahnersatz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. | Ziffer 2.7.2, Seite 8 |
| Kurkosten und Rehabilitationsmaßnahmen | ja, bis zur Versicherungssumme | eine medizinisch notwendige ununterbrochene Kur von mindestens 3 Wochen Dauer durchgeführt hat. | 2.9NEO-01, Seite 15 |
| Reha-Management (Begleitung durch einen Rehabilitationsdienst) | nicht geregelt |  |  |
| Rooming-in (Unterbringung eines Elternteils beim Kind im Krankenhaus) | nicht geregelt |  |  |
| Motorsport: Rennen, Training, Fahrsicherheitstraining mitversichert | nein | Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen. | Ziffer 5.1.5, Seite 9 |
| Luftfahrt: Fluggast, Privatpilot, Gleitschirm, Fallschirm mitversichert | nein | als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt | Ziffer 5.1.4, Seite 9 |
| Kriegsereignisse und innere Unruhen: passives Kriegsrisiko im Ausland | ja | Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staats, in dem sich die versicherte Person aufhält. | Ziffer 5.1.3, Seite 9 |
| Kernenergie und Strahlen: Umfang des Ausschlusses (Heilbehandlung mitversichert) | ja | In Abänderung von Ziffer 5.2.2 sind Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Maser- und Laserstrahlen | 5.2.2-01NEO, Seite 14 |
| Tauchen: tauchtypische Gesundheitsschäden (Caissonkrankheit, Trommelfell) mitversichert | ja | erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung | 1.3-06NEO, Seite 14 |
| Wassersport: Segeln, Regatten, Hochseetörns ohne Ausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Gefahrenerhöhung bei Berufswechsel (Wechsel der Gefahrengruppe, Meldefrist) | ja | Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. | Ziffer 6.2.1, Seite 10 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | ja | Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet. | Ziffer 11.6.1, Seite 11 |
| Nachversicherungsgarantie (Summe erhöhen ohne Gesundheitsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (auch Kündigung nach einem Unfall) | ja | Der Vertrag kann in Erweiterung zu Ziffer 10.2 AUB vom Versicherungsnehmer jederzeit mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer | 10.2-01NEO, Seite 15 |
| Obliegenheiten nach einem Unfall (Meldefrist, Arzt, Kosten ärztlicher Gutachten) | ja | Die Frist wird von 48 Stunden auf 7 Tage verlängert. | 7.5-02NEO, Seite 15 |
| Capital por fallecimiento (Todesfallkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente nach Baremo (Tabelle im Werk, Bezug zum gesetzlichen Baremo) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos de sepelio (Bestattungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Asistencia sanitaria (Heilkosten, freie Arztwahl oder Vertragskliniken) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen Unfallversicherung NEO S 2025

```text
[Seite 1]
Versicherungsbedingungen und Informationen zur
Unfallversicherung

Inhalt:
I.    Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB) mit den Besonderen Bedingungen und Klauseln

II.   Produktinformationsblatt

III. Vertragsinformation

IV. Information zur Kommunikation auf digitalem Weg

V.    Merkblatt zur Datenverarbeitung / Datenschutzerklärung

VI. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung
der gesetzlichen Anzeigepflicht

[Seite 2]
I. Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB) - NEO S 2025


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Unfälle passieren im Haushalt, im Beruf und in der Freizeit. Dann hilft Ihre Unfallversicherung. Egal, wo und wann
sich der Unfall ereignet.

Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und - wenn mit Ihnen
vereinbart - weitere Bedingungen. Zusammen mit dem Antrag und dem Versicherungsschein legen diese den Inhalt
Ihrer Unfallversicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente.

Bitte lesen Sie die AUB daher vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. So können Sie
auch später, besonders nach einem Unfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen.

Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit Ihnen das weitere
Vorgehen.

Auch wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir
möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erklären wir bestimmte Fachbegriffe oder
erläutern sie durch Beispiele. Wenn wir Beispiele verwenden, sind diese nicht abschließend.

Ihre Unfallversicherung
Wer ist wer?
- Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.
- Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. Das können Sie selbst und
andere Personen sein.


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Inhaltsverzeichnis

Der Versicherungsumfang

1 Was ist versichert?
1.1 Grundsatz
1.2 Geltungsbereich
1.3 Unfallbegriff
1.4 Erweiterter Unfallbegriff
1.5 Einschränkungen unserer Leistungspflicht

2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten?
2.1 Invaliditätsleistung
2.2 Unfallrente
2.3 Übergangsleistung
2.4 Tagegeld
2.5 Krankenhaustagegeld
2.6 Todesfallleistung
2.7 Kosten für kosmetische Operationen
2.8 Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze

3 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammentreffen?
3.1 Krankheiten und Gebrechen
3.2 Mitwirkung

4 Gestrichen

5 Was ist nicht versichert?
5.1 Ausgeschlossene Unfälle
5.2 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden

6 Was müssen Sie bei einem Kinder-Tarif und bei Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten?
6.1 Umstellung des Kindertarifs
6.2 Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung

Der Leistungsfall

7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?

8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?

9 Wann sind die Leistungen fällig?
9.1 Erklärung über die Leistungspflicht
9.2 Fälligkeit der Leistung
9.3 Vorschüsse
9.4 Neubemessung des Invaliditätsgrads

Die Versicherungsdauer

10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
10.1 Beginn des Versicherungsschutzes
10.2 Dauer und Ende des Vertrags
10.3 Kündigung nach Versicherungsfall
10.4 Versicherungsjahr

Der Versicherungsbeitrag

11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
11.1 Beitrag und Versicherungssteuer
11.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag


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11.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag
11.4 Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte und andere Zahlungsdienstleister
11.5 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
11.6 Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern

Weitere Bestimmungen

12 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander?
12.1 Fremdversicherung
12.2 Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
12.3 Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen

13 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung?
13.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht
13.2 Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
13.3 Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
13.4 Anfechtung
13.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes

14 Gestrichen

15 Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag?
15.1 Gesetzliche Verjährung
15.2 Aussetzung der Verjährung

16 Welches Gericht ist zuständig?

17 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

18 Welches Recht findet Anwendung?

19NEO Besondere Bedingungen und Klauseln

Unfallbegriff
1.3-01NEO Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen
1.3-02NEO Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe
1.3-03NEO Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug
1.3-04NEO Erfrieren
1.3-05NEO Ertrinken und Ersticken
1.3-06NEO Tauchtypische Gesundheitsschäden und Druckkammerkosten
5.1.1-04NEO Bewusstseinsstörungen durch Alkohol, Medikamente und beim Führen von Kraftfahrzeugen
5.2.2-01NEO Strahlenschäden
5.2.5-01NEO Vergiftungen durch Einnahme schädlicher Stoffe und Nahrungsmittelvergiftungen

Invalidität
19NEO-05 Beitragsfreie Leistungen
19NEO-07 Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %
19NEO-08 Progressive Invaliditätsstaffel bis 225% der Grundversicherungssumme
19NEO-09 Progressive Invaliditätsstaffel bis 350% der Grundversicherungssumme
19NEO-10 Progressive Invaliditätsstaffel bis 500% der Grundversicherungssumme

Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld
2.5.3NEO-01 Genesungsgeld (nur in Kombination mit dem Krankenhaustagegeld) bei vollstationärer Behandlung

Todesfallleistung
2.6.3NEO Todesfallleistung bei Verschollenheit
5.1.1-01NEO Todesfallleistung trotz Unfall durch Geistes- oder Bewusstseinsstörung

Kurkosten
2.9NEO-01 Kurkostenbeihilfe und Reha-Hilfe

Sonstiges


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[Seite 5]
5.1.3-01NEO Terroranschläge

Obliegenheiten
7.5-02NEO Verlängerte Meldefrist bei Unfalltod

Allgemeine Leistungen
9-02NEO Kündigung bei Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit

Allgemeine Bestimmungen
10.2-01NEO Tägliches Kündigungsrecht
10.2-02NEO Teilkündigungsrecht
19NEO-11 Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen

Sonstige Bestimmungen
19NEO-12 Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen
19NEO-13 Garantie zur Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse

20NEO Tarifbestimmungen


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Der Versicherungsumfang                                                                - eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
                                                                                       Beispiel: Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn die versicherte Person einen
                                                                                       Knochenbruch erleidet, der innerhalb eines Jahres folgenlos ausheilt.
1 Was ist versichert?

                                                                                       2.1.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität
1.1 Grundsatz
                                                                                       Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten
                                                                                       - eingetreten und
Person.
                                                                                       - von einem Arzt schriftlich festgestellt worden.
                                                                                       Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf
1.2 Geltungsbereich                                                                    Invaliditätsleistung.
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags
- weltweit und
                                                                                       2.1.1.3 Geltendmachung der Invalidität
- rund um die Uhr.
                                                                                       Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend
                                                                                       machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Invalidität
1.3 Unfallbegriff                                                                      ausgehen.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch                                Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen.
- ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)         Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist
- unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung                                              versäumt haben.
erleidet.                                                                              Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren
                                                                                       deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
1.4 Erweiterter Unfallbegriff
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte              2.1.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr
Kraftanstrengung                                                                       Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall,
- ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.                              besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.
Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt      In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (Ziffer 2.6), sofern diese vereinbart
sich dabei das Ellenbogengelenk.                                                       ist.
- Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt
oder zerreißt.
                                                                                       2.1.2 Art und Höhe der Leistung
Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am
Unterarm.
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln.             2.1.2.1 Berechnung der Invaliditätsleistung
Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.                                  Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die          Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die                - die vereinbarte Versicherungssumme und
Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der   - der unfallbedingte Invaliditätsgrad.
versicherten Person.                                                                   Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR und einem unfallbedingten
                                                                                       Invaliditätsgrad von 20% zahlen wir 20.000 EUR.
1.5 Einschränkungen unserer Leistungspflicht
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur            2.1.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemessung
eingeschränkt Leistungen erbringen.                                                    Der Invaliditätsgrad richtet sich
Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und             - nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1), sofern die betroffenen Körperteile oder
Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 5).                               Sinnesorgane dort genannt sind,
                                                                                       - ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige
                                                                                       Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2).
2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden?
                                                                                       Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des
Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen
                                                                                       dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch
Leistungsarten?
                                                                                       für spätere Bemessungen der Invalidität (Ziffer 9.4).
Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten von Leistungen und deren
Voraussetzungen.
Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sie mit uns        2.1.2.2.1 Gliedertaxe
vereinbart haben, und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen           Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder
genannt sind.                                                                          Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade.


2.1 Invaliditätsleistung

2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung

2.1.1.1 Invalidität
Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten.
Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt
- die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit
- dauerhaft
beeinträchtigt ist.
Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn


                                                                   Seite 5 von 16                                                                      UV_NEO_S_2025_V01_B

[Seite 7]
                                                                                         2.2 Unfallrente

                                                                                         2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung
                                                                                         Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50%.
                                                                                         Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die Ziffern 2.1.1
                                                                                         und 2.1.2.2.
                                                                                         Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt Ziffer 2.1.2.3.

                                                                                         2.2.2 Art und Höhe der Leistung
                                                                                         Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

                                                                                         2.2.3 Beginn und Dauer der Leistung

                                                                                         2.2.3.1 Wir zahlen die Unfallrente
                                                                                         - rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach
                                                                                         - monatlich im Voraus.

                                                                                         2.2.3.2 Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil
                                                                                         - die versicherte Person stirbt oder
der genannten Invaliditätsgrade.
                                                                                         - wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung nach Ziffer 9.4 der
Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad
                                                                                         unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50% gesunken ist.
von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen
                                                                                         Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug
Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
                                                                                         Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht
                                                                                         unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
2.1.2.2.2 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe
Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Invaliditätsgrad danach, in    2.3 Übergangsleistung
welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt
dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnittliche Person gleichen
Alters und Geschlechts.                                                                  2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung
Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten.
                                                                                         2.3.1.1 Die versicherte Person ist unfallbedingt
2.1.2.2.3 Minderung bei Vorinvalidität                                                   - im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor     - ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach Ziffer 2.1.2.2.1 und Ziffer     - zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen
2.1.2.2.2 bemessen.                                                                      Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität.                               Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6
Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditätsgrad 70%.    Monate an.
War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in seiner Funktion
beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität 7% (=ein Zehntel von 70%). Diese 7%           2.3.1.2 Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall
Vorinvalidität werden abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von   bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen
63%.                                                                                     uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen.
                                                                                         Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist
2.1.2.2.4 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile oder                versäumt haben.
Sinnesorgane                                                                             Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren
Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sinnesorgane beeinträchtigt           deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
sein. Dann werden die Invaliditätsgrade, die nach den vorstehenden Bestimmungen
ermittelt wurden, zusammengerechnet.                                                     2.3.2 Art und Höhe der Leistung
Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.                                       Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Beispiel: Durch einen Unfall ist ein Arm vollständig funktionsunfähig (70%) und ein
Bein zur Hälfte in seiner Funktion beeinträchtigt (35%). Auch wenn die Addition der
Invaliditätsgrade 105 % ergibt, ist die Invalidität auf 100 % begrenzt.                  2.4 Tagegeld


2.1.2.3 Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person                             2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung
Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine         Die versicherte Person ist unfallbedingt
Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen:                                    - in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
- Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem    - in ärztlicher Behandlung.
Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und
- die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind      2.4.2 Höhe und Dauer der Leistung
erfüllt.                                                                                 Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu        - die vereinbarte Versicherungssumme und
rechnen gewesen wäre.                                                                    - der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
                                                                                         Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich
                                                                                         - nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten


                                                                   Seite 6 von 16                                                                         UV_NEO_S_2025_V01_B

[Seite 8]
Beruf weiter nachzugehen.
- nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie      2.8.1 Voraussetzungen für die Leistung
zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.                                           Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.                            - für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich
Beispiel: Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 100% zahlen wir das          organisierten Rettungsdiensten oder
vereinbarte Tagegeld in voller Höhe. Bei einem ärztlich festgestellten Grad der            - für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus
Beeinträchtigung von 50% zahlen wir die Hälfte des Tagegelds.                              oder zur Spezialklinik
Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein         entstanden.
Jahr ab dem Tag des Unfalls.                                                               Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den
                                                                                           konkreten Umständen zu vermuten war.
                                                                                           Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer)
2.5 Krankenhaustagegeld
                                                                                           nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.

2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung                                                     2.8.2 Art und Höhe der Leistung
Die versicherte Person                                                                     Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten insgesamt
- ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder         bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist
deswegen für mindestens einen Tag ununterbrochen und vollständig in der Ausübung
ihres Berufs beeinträchtigt. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls          3 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen
nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten.            zusammentreffen?

Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als                  3.1 Krankheiten und Gebrechen
medizinisch notwendige Heilbehandlung.                                                     Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Gesundheitsschädigungen und
                                                                                           ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
2.5.2 Höhe und Dauer der Leistung                                                          Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld                                             Beispiele: Krankheiten sind z. B. Diabetes oder Gelenkerkrankungen; Gebrechen sind
- für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 2 Jahre ab dem       z. B. Fehlstellungen der Wirbelsäule, angeborene Sehnenverkürzung
Tag des Unfalls.
- für 3 Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.                                     3.2 Mitwirkung
                                                                                           Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt Folgendes:
2.6 Todesfallleistung
                                                                                           3.2.1 Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der
2.6.1 Voraussetzungen für die Leistung                                                     Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil),
Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall.        mindert sich
Beachten Sie dann die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.5.                                    - bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfallrente der Prozentsatz des
                                                                                           Invaliditätsgrads.
                                                                                           - bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, bei den
2.6.2 Art und Höhe der Leistung
                                                                                           anderen Leistungsarten die Leistung selbst.
Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.              Beispiel: Nach einer Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad von 10%. Dabei hat
                                                                                           eine Rheumaerkrankung zu 50% mitgewirkt. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad
2.7 Kosten für kosmetische Operationen                                                     beträgt daher 5%.

2.7.1 Voraussetzungen für die Leistung                                                     3.2.2 Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25%, nehmen wir keine Minderung
Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation unterzogen, um eine           vor.
unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben.
Soweit Zähne betroffen sind, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren                4 Gestrichen
Erscheinungsbild.
Die kosmetische Operation erfolgt
- durch einen Arzt,                                                                        5 Was ist nicht versichert?
- nach Abschluss der Heilbehandlung und
- bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor        5.1 Ausgeschlossene Unfälle
Vollendung des 21. Lebensjahres.                                                           Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer)
nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
                                                                                           5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen sowie durch
                                                                                           Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper
2.7.2 Art und Höhe der Leistung                                                            der versicherten Person ergreifen.
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene                              Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in ihrer Aufnahme-
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten,                                              und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen der
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus,                konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist.
- Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten                                                    Ursachen für die Bewusstseinsstörung können sein:
insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.                                - eine gesundheitliche Beeinträchtigung,
                                                                                           - die Einnahme von Medikamenten,
2.8 Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze                                      - Alkoholkonsum,
                                                                                           - Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Bewusstsein beeinträchtigen.
                                                                                           Beispiele:


                                                                     Seite 7 von 16                                                                        UV_NEO_S_2025_V01_B

[Seite 9]
Die versicherte Person
- stürzt infolge einer Kreislaufstörung die Treppe hinunter.                           5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der
- kommt unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrzeug von der Straße ab.
                                                                                       versicherten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe gelten auch
- torkelt alkoholbedingt auf dem Heimweg von der Gaststätte und fällt in eine
                                                                                       strahlendiagnostische und strahlentherapeutische Handlungen.
Baugrube.
                                                                                       Ausnahme:
- balanciert aufgrund Drogenkonsums auf einem Geländer und stürzt ab.
                                                                                       - Die Heilmaßnahmen oder Eingriffe waren durch einen Unfall veranlasst, und
Ausnahme:
                                                                                       - für diesen Unfall besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag.
Die Bewusstseinsstörung oder der Anfall wurde durch ein Unfallereignis nach Ziffer
                                                                                       In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
1.3 verursacht, für das nach diesem Vertrag Versicherungsschutz besteht.
                                                                                       Beispiel: Die versicherte Person erleidet einen Unfall und lässt die Unfallverletzung
In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
                                                                                       ärztlich behandeln. Ein Behandlungsfehler führt dabei zu weiteren Schädigungen.
Beispiel:
Die versicherte Person hatte während der Vertragslaufzeit einen Unfall mit einer
Hirnschädigung. Ein neuer Unfall ereignet sich durch einen epileptischen Anfall, der   5.2.4 Infektionen.
auf die alte Hirnschädigung zurückzuführen ist. Wir zahlen für die Folgen des neuen    Ausnahme:
Unfalls.                                                                               Die versicherte Person infiziert sich
                                                                                       - mit Tollwut oder Wundstarrkrampf.
                                                                                       - mit anderen Krankheitserregern, die durch nicht nur geringfügige Unfallverletzungen
5.1.2 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich
                                                                                       in den Körper gelangten. Geringfügig sind Unfallverletzungen, die ohne die Infektion
eine Straftat ausführt oder versucht.
                                                                                       und ihre Folgen keiner ärztlichen Behandlung bedürfen.
                                                                                       - durch solche Heilmaßnahmen oder Eingriffe, für die ausnahmsweise
5.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder                       Versicherungsschutz besteht (Ziff 5.2.3).
Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.                                                In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
Ausnahme:
Die versicherte Person wird auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder        5.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
Bürgerkriegsereignissen betroffen.
                                                                                       (Eingang der Speiseröhre).
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
                                                                                       Ausnahme:
Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des siebten Tages nach Beginn eines
                                                                                       Die versicherte Person hat zum Zeitpunkt des Unfalls das 14. Lebensjahr noch nicht
Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staats, in dem sich die versicherte
                                                                                       vollendet.
Person aufhält.
                                                                                       Für diesen Fall gilt der Ausschluss nicht, es sei denn, die Vergiftung ist durch
Diese Ausnahme gilt nicht
                                                                                       Nahrungsmittel verursacht.
- bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg
herrscht,
- für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg,                                  5.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch
- für Unfälle durch atomare, biologische oder chemische Waffen.                        einen Unfall verursacht wurden.
In diesen Fällen gilt der Ausschluss.                                                  Beispiele:
                                                                                       - Posttraumatische Belastungsstörung nach Beinbruch durch einen Verkehrsunfall
                                                                                       - Angstzustände des Opfers einer Straftat
5.1.4 Unfälle der versicherten Person
- als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit er nach deutschem
Recht dafür eine Erlaubnis benötigt,                                                   5.2.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche.
Beispiel: Pilot, Gleitschirm- oder Drachenflieger                                      Ausnahme:
- als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs,                                - Sie sind durch eine gewaltsame, von außen kommende Einwirkung entstanden, und
Beispiel: Funker, Bordmechaniker, Flugbegleiter                                        - für die Einwirkung besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag.
- bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahrzeugs auszuüben sind.       In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
Beispiel: Luftfotograf, Sprühflüge zur Schädlingsbekämpfung.
                                                                                       6 Was müssen Sie bei Kindern und bei Änderungen der Berufstätigkeit oder
5.1.5 Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit                Beschäftigung beachten?
Motorfahrzeugen.
Teilnehmer ist jeder Fahrer, Beifahrer oder Insasse des Motorfahrzeugs.                6.1 Umstellung eines Kindes
Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörige Übungsfahrten, bei denen es auf
die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
                                                                                       6.1.1 Nach Ablauf des Versicherungsjahres (Ziffer 10.4), in dem das Kind das 18.
                                                                                       Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags
5.1.6 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.       gültigen Erwachsenentarif um.
                                                                                       Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
5.2 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden                                                 - Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen
Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheitsschäden:             entsprechend, oder
                                                                                       - Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen
                                                                                       entsprechend höheren Beitrag.
5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und
Gehirnblutungen.
Ausnahme:                                                                              6.1.2 Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis
- Ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3 hat diese Gesundheitsschäden überwiegend (das     spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine
heißt: zu mehr als 50%) verursacht, und                                                Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
- für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag.
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.                                              6.2 Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
                                                                                       Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der
5.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen.                                               Beschäftigung der versicherten Person ab.


                                                                   Seite 8 von 16                                                                      UV_NEO_S_2025_V01_B

[Seite 10]
Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende             Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere
Berufsgruppenverzeichnis nach Ziffer 20.2 AUB.                                          Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
                                                                                        kürzen.
6.2.1 Mitteilung der Änderung                                                           Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese
                                                                                        Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person
                                                                                        Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der
müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst, militärische
                                                                                        Versicherungsschutz bestehen.
Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z. B.
                                                                                        Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die
Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht darunter.
                                                                                        Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des
                                                                                        Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich
6.2.2 Auswirkungen der Änderung                                                         war.
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleich bleibendem    Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber,
Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese        wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre
                                                                                        9 Wann sind die Leistungen fällig?
Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
                                                                                        Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben,
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und
                                                                                        die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer
außerberufliche Unfälle.
                                                                                        Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes:
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen
Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre
Mitteilung zugeht.                                                                      9.1 Erklärung über die Leistungspflicht
                                                                                        Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in
                                                                                        welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung und
Der Leistungsfall                                                                       Unfallrente beträgt die Frist drei Monate.
                                                                                        Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen:
7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?                               - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen.
Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in      - Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss
Ziffer 2 geregelt.                                                                      des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die            ist.
versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe     Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.
können wir unsere Leistung nicht erbringen.                                             Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs
                                                                                        entstehen, übernehmen wir.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder
die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen           9.2 Fälligkeit der Leistung
befolgen und uns unterrichten.                                                          Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe
                                                                                        geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
7.2 Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person bitten, müssen
wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.                            9.3 Vorschüsse
                                                                                        Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren
                                                                                        Wunsch - angemessene Vorschüsse.
7.3 Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht
                                                                                        Beispiel: Es steht fest, dass Sie von uns eine Invaliditätsleistung erhalten. Allerdings
erforderlich ist.
                                                                                        ist die Höhe der Leistung noch nicht bestimmbar.
Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen.
                                                                                        Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die
                                                                                        Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme
Untersuchung entsteht.
                                                                                        beansprucht werden.

7.4 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte
                                                                                        9.4 Neubemessung des Invaliditätsgrads
von
                                                                                        Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen des
- Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder
                                                                                        Gesundheitszustands ergeben.
untersucht haben.
                                                                                        Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen
- anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
                                                                                        zu lassen.
Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen
                                                                                        Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu.
Auskünfte zu erhalten.
                                                                                        Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von
Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen,
                                                                                        drei auf 5 Jahre.
uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die
                                                                                        - Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit der
Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
                                                                                        Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.
                                                                                        - Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist
7.5 Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von   mitteilen.
48 Stunden zu melden.                                                                   Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits
Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu          gezahlt haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
verschaffen, eine Obduktion – durch einen von uns beauftragten Arzt – durchführen
zu lassen.
                                                                                        Die Versicherungsdauer
8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten Obliegenheiten      10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz.


                                                                    Seite 9 von 16                                                                       UV_NEO_S_2025_V01_B

[Seite 11]
                                                                                        Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Diese haben Sie in
10.1 Beginn des Versicherungsschutzes                                                   der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen
Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder
                                                                                        11.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag
den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des
Versicherungsscheins zahlen.
                                                                                        11.2.1 Fälligkeit der Zahlung
10.2 Dauer und Ende des Vertrags                                                        Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den ersten Beitrag
                                                                                        unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.

10.2.1 Vertragsdauer
                                                                                        11.2.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
                                                                                        Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der
                                                                                        Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Darauf müssen wir Sie durch
10.2.2 Stillschweigende Verlängerung                                                    gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um        Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Kündigen können       Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben,
sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate       beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
                                                                                        11.2.3 Rücktritt
10.2.3 Vertragsbeendigung                                                               Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum                zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten,
vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.                            wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum
Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre
                                                                                        11.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag
Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen
Versicherungsjahres zugehen.
                                                                                        11.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
10.3 Kündigung nach Versicherungsfall                                                   Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben,
oder wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.                          11.3.2 Verzug
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder             Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch
Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.                                           ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können       Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird;          Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch
spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen          den Verzug entstanden ist (Ziffer 11.3.3).
Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
                                                                                        11.3.3 Zahlungsfrist
10.4 Versicherungsjahr                                                                  Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.                                              Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens
Ausnahme:                                                                               zwei Wochen betragen.
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste           Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen
Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum       enthält:
vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.                                   - Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert
Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste                      sein und
Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.                   - die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 mit der
                                                                                        Fristüberschreitung verbunden sind.
Der Versicherungsbeitrag
                                                                                        11.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung
                                                                                        Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag nicht bezahlt
11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?                                     haben,
Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                         - besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz.
                                                                                        - können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach
11.1 Beitrag und Versicherungssteuer                                                    unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen,
                                                                                        besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der
                                                                                        Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz.
11.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich
oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode:        11.4 Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte und andere
Sie beträgt                                                                             Zahlungsdienstleister
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,                                                      Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart haben, gilt die
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,                                           Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und                                              kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen.
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.                                                         Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden
                                                                                        nicht eingezogen werden kann und Sie nach einer Aufforderung in Textform
                                                                                        unverzüglich zahlen.
11.1.2 Versicherungssteuer
                                                                                        Wenn Sie es zu vertreten haben, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden


                                                                   Seite 10 von 16                                                                     UV_NEO_S_2025_V01_B

[Seite 12]
kann, sind wir berechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu verlangen.
Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform aufgefordert     13.2 Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
haben.                                                                                   Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren
                                                                                         Versicherungsschutz haben. Wir können in einem solchen Fall
                                                                                         - vom Vertrag zurücktreten,
11.5 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
                                                                                         - den Vertrag kündigen,
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags haben wir nur Anspruch auf den Teil des          - den Vertrag ändern oder
Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.                         - den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

11.6 Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern                                  13.2.1 Rücktritt
Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und                                      Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten.
- Sie bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten,            Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
- die Versicherung nicht gekündigt war und                                               - weder eine vorsätzliche,
- Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde,              - noch eine grob fahrlässige
gilt Folgendes:                                                                          Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
                                                                                         Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein
11.6.1 Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden                 Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z.
Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem       B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis
das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.                                       der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
                                                                                         Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
                                                                                         Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt unsere
11.6.2 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn
                                                                                         Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung bestehen:
nichts anderes vereinbart ist.
                                                                                         Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand,
                                                                                         der
Weitere Bestimmungen                                                                     - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls,
                                                                                         - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
                                                                                         ursächlich war.
12 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander?
                                                                                         Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt unsere Leistungspflicht.

12.1 Fremdversicherung
                                                                                         13.2.2 Kündigung
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als
                                                                                         Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verletzung der Anzeigepflicht
Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch, wenn die Versicherung gegen Unfälle
                                                                                         weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Vertrag unter
abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
                                                                                         Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an Sie aus, wenn der
                                                                                         Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag - möglicherweise
Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
                                                                                         zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten
                                                                                         Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen
verantwortlich.
                                                                                         Umstände geschlossen hätten.

12.2 Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
                                                                                         13.2.3 Vertragsänderung
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige
                                                                                         Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag - möglicherweise
Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
                                                                                         zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
                                                                                         Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen
12.3 Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen                                          Umstände geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere             hin rückwirkend Vertragsbestandteil.
Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.                                      Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen
                                                                                         Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 11.1.1)
13 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre            Vertragsbestandteil.
                                                                                         Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unsere Mitteilung
Verletzung?
                                                                                         erhalten haben, fristlos kündigen, wenn
                                                                                         - wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als 10% erhöhen oder
13.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht                                                      - wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand ausschließen.
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten       Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertragsänderung
gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben,                    hinweisen.
wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die
für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu
                                                                                         13.3 Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
schließen, erheblich sind.
                                                                                         Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen uns
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir
                                                                                         nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer
- nach Ihrer Vertragserklärung,
                                                                                         Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
- aber noch vor Vertragsannahme
                                                                                         Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung, wenn
in Textform stellen.
                                                                                         wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen
                                                                                         Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung
– zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet.
                                                                                         nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen für Sie
                                                                                         Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend
beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder
                                                                                         gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen.
arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis
                                                                                         Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere
gehabt oder arglistig gehandelt.
                                                                                         Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände


                                                                  Seite 11 von 16                                                                      UV_NEO_S_2025_V01_B

[Seite 13]
angeben, wenn für diese die Monatsfrist noch nicht verstrichen ist.                     Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum
Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor
Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist
geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden,
beträgt die Frist zehn Jahre.

13.4 Anfechtung
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur Annahme des
Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt
beeinflusst worden ist.
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags zu, der der bis zum
Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

13.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz
nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

14 Gestrichen

15 Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag?

15.1 Gesetzliche Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die
Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuchs.

15.2 Aussetzung der Verjährung
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht worden, ist
die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu
dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.

16 Welches Gericht ist zuständig?

16.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte
zuständig:
- das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für
Ihren Vertrag zuständig ist.
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort
Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.

16.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres
Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.

17 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer
Anschrift?

17.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:
- an unsere Hauptverwaltung oder
- an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Welche Geschäftsstelle dies ist,
ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.

17.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben
wollen, gilt Folgendes:
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per
Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.

18 Welches Recht findet Anwendung?


                                                                     Seite 12 von 16                                               UV_NEO_S_2025_V01_B

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                                                                                         (z. B. Nahrungsmittelvergiftung).
19NEO Besondere Bedingungen und Klauseln
                                                                                         Invalidität
Unfallbegriff
                                                                                         19NEO-05 Beitragsfreie Leistungen
1.3-01NEO Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen                                       Folgende Leistungen sind, in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Summe,
Nimmt die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung         beitragsfrei für jede versicherte Person mitversichert:
zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf,         - Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
so gelten in Erweiterung zu Ziffer 1.3 AUB diese dennoch als unfreiwillig erlitten und   - Kosmetische Operationen
sind mitversichert.                                                                      - Kurkostenbeihilfe.


1.3-02NEO Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe                                            19NEO-07 Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %
In Erweiterung zu Ziffer 1.3 AUB sind Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender       Sofern zu dieser Unfallversicherung eine Mehrleistung vereinbart wurde, gilt
Gase und Dämpfe auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen           Folgendes:
dieser Gase und Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang                  Der Invaliditätsgrad wird nach den Ziffern 2.1 und 3 AUB ermittelt.
ausgesetzt war.                                                                          Wir zahlen die doppelte Invaliditätsleistung, wenn der Unfall zu einem Invaliditätsgrad
Ausgeschlossen sind die durch den Beruf an sich bedingten, insbesondere auch die         von mindestens 90 % geführt hat.
durch gewöhnliche Einatmung allmählich zustande kommenden Schädigungen.                  Die Mehrleistung wird jedoch für jede versicherte Person auf max. 150.000 EUR
                                                                                         beschränkt, auch wenn weitere Unfallversicherungen bei uns bestehen.
1.3-03NEO Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug
Als Unfallereignis gelten auch in Erweiterung zu Ziffer 1.3 AUB der unfreiwillige        19NEO-08 Progressive Invaliditätsstaffel bis 225% der Grundversicherungssumme
Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmitteln oder Sauerstoff.                                 Bei einer vereinbarten progressiven Invaliditätsstaffel bis 225 % der versicherten
                                                                                         Grundversicherungssumme werden die Ziffern 2.1 AUB und 3 AUB wie folgt erweitert:
                                                                                         Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden
1.3-04NEO Erfrieren
                                                                                         Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der
Als Unfallereignis gelten auch in Erweiterung zu Ziffer 1.3 AUB Gesundheitsschäden
                                                                                         Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen
durch unfreiwillige Erfrierungen.
                                                                                         zugrunde gelegt:
                                                                                         1. für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im
1.3-05NEO Ertrinken und Ersticken                                                        Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme,
Als Unfallereignis gilt auch in Erweiterung zu Ziffer 1.3 AUB der unfreiwillige          2. für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent übersteigenden Teil des
Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser.                                           Invaliditätsgrades die zweifache Summe,
                                                                                         3. für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache
1.3-06NEO Tauchtypische Gesundheitsschäden und Druckkammerkosten                         Summe.
1. In Erweiterung zu Ziffer 1.3 AUB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf      Die zu zahlende Invaliditätsleistung erhöht sich aus diesen Bedingungen im Einzelnen
tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder                         wie folgt:
Trommelfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis, d.h. ein plötzlich von außen auf
den Körper wirkendes Ereignis, eingetreten sein muss.
2. Bei versicherten Tauchunfällen werden die notwendigen Therapiekosten
einschließlich der Behandlung in einer Dekompressionskammer im Rahmen der
Such-, Bergungs- oder Rettungskosten bis maximal 50.000 EUR gezahlt.
3. Ziffer 2.3 der Tarifbestimmungen (20NEO Tarifbestimmungen 2.3) bleibt
unberührt.

5.1.1-04NEO Bewusstseinsstörungen durch Alkohol, Medikamente und beim Führen
von Kraftfahrzeugen
In Erweiterung zu Ziffer 5.1.1 AUB sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen,
die durch Alkoholkonsum oder Einnahme von Medikamenten verursacht sind,
versichert.
Beim Lenken von Kraftfahrzeugen sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen
aufgrund Alkoholkonsums nur versichert, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,3
Promille liegt.

5.2.2-01NEO Strahlenschäden
In Abänderung von Ziffer 5.2.2 sind Gesundheitsschäden durch
- Röntgen-, Maser- und Laserstrahlen,
                                                                                         19NEO-09 Progressive Invaliditätsstaffel bis 350% der Grundversicherungssumme
- künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen und
                                                                                         Bei einer vereinbarten progressiven Invaliditätsstaffel bis 350% der versicherten
- energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt
                                                                                         Grundversicherungssumme werden die Ziffern 2.1 AUB und 3 AUB wie folgt erweitert:
mitversichert.
                                                                                         Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die als Folge
                                                                                         Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der
regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten.
                                                                                         Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen
                                                                                         zugrunde gelegt:
5.2.5-01NEO Vergiftungen durch Einnahme schädlicher Stoffe und                           1. für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im
Nahrungsmittelvergiftungen                                                               Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme,
Mitversichert ist in Erweiterung zu Ziffer 5.2.5 und Ziffer 1.3 AUB die Einnahme von     2. für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent übersteigenden Teil des
schädlichen Stoffen, deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war


                                                                    Seite 13 von 16                                                                     UV_NEO_S_2025_V01_B

[Seite 15]
Invaliditätsgrades die dreifache Summe,                                                Krankenhaustagegeld hatte und aus der vollstationären Behandlung entlassen wurde.
3. für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die fünffache         Wir zahlen das Genesungsgeld in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für
Summe.                                                                                 die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die wir Krankenhaustagegeld leisten,
Die zu zahlende Invaliditätsleistung erhöht sich aus diesen Bedingungen im Einzelnen   längstens für 100 Tage.
wie folgt:                                                                             Das Genesungsgeld wird auch gezahlt, wenn die versicherte Person im Krankenhaus
                                                                                       verstirbt.

                                                                                       Todesfallleistung

                                                                                       2.6.3NEO Todesfallleistung bei Verschollenheit
                                                                                       Der Unfalltod gilt in Erweiterung zu Ziffer 2.6 AUB als nachgewiesen, wenn die
                                                                                       versicherte Person nach §§ 5 bis 7 Verschollenheitsgesetz (Fahrt auf See, Flug,
                                                                                       andere Lebensgefahr) rechtswirksam für tot erklärt wird. Sie müssen die
                                                                                       Verschollenheit innerhalb eines Jahres nach geplantem Ende der Fahrt auf See, des
                                                                                       Fluges oder der Beendigung der anderen Lebensgefahr bei uns geltend machen.
                                                                                       Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Verschollenheit
                                                                                       ausgehen.
                                                                                       Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte
                                                                                       Leistungen zurückzuzahlen.

                                                                                       5.1.1-01NEO Todesfallleistung trotz Unfall durch Geistes- oder Bewusstseinsstörung
                                                                                       Wir zahlen in Erweiterung zu Ziffer 5 AUB bis zu 5.000 EUR Todesfallleistung auch,
                                                                                       wenn der Versicherungsschutz nach Ziffer 5.1.1 AUB (Unfälle durch Geistes- und
                                                                                       Bewusstseinsstörungen) ausgeschlossen ist.

                                                                                       Kurkosten
19NEO-10 Progressive Invaliditätsstaffel bis 500% der Grundversicherungssumme
Bei einer vereinbarten progressiven Invaliditätsstaffel bis 500% der versicherten
                                                                                       2.9NEO-01 Kurkostenbeihilfe und Reha-Hilfe
Grundversicherungssumme werden die Ziffern 2.1 AUB und 3 AUB wie folgt erweitert:
                                                                                       1. Der Versicherer zahlt nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall nach Ziffer 1
Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden
                                                                                       AUB in Erweiterung zu Ziffer 2 AUB eine Kurkostenbeihilfe für nachgewiesene, vom
Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der
                                                                                       Versicherten selbst getragene Kurkosten bis zur Höhe des im Versicherungsschein
Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen
                                                                                       angegebenen Betrags, wenn die versicherte Person
zugrunde gelegt:
                                                                                       - innerhalb von 2 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
1. für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im
                                                                                       - wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder
Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme,
                                                                                       deren Folgen
2. für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent übersteigenden Teil des
                                                                                       - eine medizinisch notwendige ununterbrochene Kur von mindestens 3 Wochen Dauer
Invaliditätsgrades die dreifache Summe,
                                                                                       durchgeführt hat.
3. für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die achtfache
                                                                                       2. Die medizinische Notwendigkeit der Kur und der Zusammenhang mit dem
Summe.
                                                                                       Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Die zu zahlende Invaliditätsleistung erhöht sich aus diesen Bedingungen im Einzelnen
                                                                                       3. Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind
wie folgt:
                                                                                       keine Kur.
                                                                                       4. Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
                                                                                       Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person,
                                                                                       wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.

                                                                                       Sonstiges

                                                                                       5.1.3-01NEO Terroranschläge
                                                                                       Terroranschläge in ursächlichem Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg,
                                                                                       die außerhalb der Krisenregion ausgeführt werden sind mitversichert.

                                                                                       Obliegenheiten

                                                                                       7.5-02NEO Verlängerte Meldefrist bei Unfalltod
                                                                                       In Erweiterung zu Ziffer 7.5 AUB beginnt die Meldefrist erst dann, wenn Sie, Ihre Erben
                                                                                       oder die bezugsberechtigten Personen Kenntnis von dem Tod der versicherten
                                                                                       Person und der Möglichkeit einer Unfallursächlichkeit haben. Die Frist wird von 48
                                                                                       Stunden auf 7 Tage verlängert.
                                                                                       Wir werden uns auch bei Fristüberschreitung nicht auf eine Obliegenheitsverletzung
                                                                                       berufen, wenn uns noch alle Möglichkeit zur Leistungsprüfung zur Verfügung stehen.
Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld                                                      Allgemeine Leistungen
2.5.3NEO-01 Genesungsgeld (nur in Kombination mit dem Krankenhaustagegeld) bei         9-02NEO Kündigung bei Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit
vollstationärer Behandlung                                                             Wird bei der versicherten Person eine
Zusätzlich zum Krankenhaustagegeld bei vollstationärer Behandlung zahlen wir           - dauernde Schwer- oder Schwerst-Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen
Genesungsgeld, wenn die versicherte Person Anspruch nach Ziffer 2.5 AUB auf            Pflegeversicherung oder


                                                                Seite 14 von 16                                                                       UV_NEO_S_2025_V01_B

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- eine Geisteskrankheit
ärztlich festgestellt und durch Bescheid der Pflegekasse nachgewiesen, so können
Sie den Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen.
Wir erstatten in Erweiterung zu Ziffer 9 AUB den Beitrag für die betroffene Person ab
dem Zeitpunkt der Feststellung, maximal jedoch für die letzten 2 Jahre.

Allgemeine Bestimmungen

10.2-01NEO Tägliches Kündigungsrecht
Der Vertrag kann in Erweiterung zu Ziffer 10.2 AUB vom Versicherungsnehmer
jederzeit mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von
ihm gewünschten späteren Zeitpunkt – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin –
gekündigt werden.

10.2-02NEO Teilkündigungsrecht
In Erweiterung zu den Ziffern 10.2 und 10.3 AUB haben beide Parteien das Recht,
einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der
Gesamtvertrag beendet wird. Bei Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer
kann er bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm
bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll. Bei Teilkündigung durch den Versicherer kann
dies nur nach den Bestimmungen der Ziffern 10.2 und 10.3 AUB erfolgen. Wird eine
Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den
Gesamtvertrag zu kündigen. Die Kündigung des Gesamtvertrages muss spätestens
einen Monat nach Zugang der Teilkündigung dem jeweiligen Vertragspartner
zugegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Teilkündigung.

19NEO-11 Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen
Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und
Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten
die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag. Ist
mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, so
hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger
Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt, zu kündigen, sofern
die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über
die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.

Sonstige Bestimmungen

19NEO-12 Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen
Wir garantieren, dass die dieser Unfall-Versicherung zugrunde liegenden Allgemeinen
Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und Besonderen Bedingungen zur
Unfall-Versicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den
durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen
Bedingungen -Stand 25.03.2014- abweichen.

19NEO-13 Garantie zur Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises
Beratungsprozesse
Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zu Grunde liegenden Allgemeinen
Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und Besonderen Bedingungen zur
Unfall-Versicherung die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Arbeitskreis
„Beratungsprozesse“ -Stand 28.09.2015- empfohlen wurden. (Der Arbeitskreis
Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist eine Initiative mehrerer
Vermittlerverbände und Servicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt
Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für die Vermittler.)

19NEO-15 Embargobestimmung
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –
Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien
direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos
der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die
durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden,
soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.


                                                                  Seite 15 von 16       UV_NEO_S_2025_V01_B

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20NEO Tarifbestimmungen                                                                „B“ ausübt, erfolgt die Einstufung in die gefahrenträchtigere Gefahrengruppe B1, B2
1. Tarifmerkmale                                                                       oder B3.
Tarifmerkmale sind alle Informationen, die der Versicherer zur Bestimmung des
versicherten Risikos und zur Berechnung des Beitrages im Antrag abfragt und die im     Die Gefahrengruppe ermittelt sich nach der Berufseingabe und wird im
Versicherungsschein als Tarifmerkmal dokumentiert sind.                                Versicherungsschein ausgewiesen.
Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweiligen Voraussetzungen
erfüllt sind.                                                                           2.3 Nicht versicherbare Berufe:
Eine Veränderung von Tarifmerkmalen kann zu einer Beitragssenkung oder                 - Stuntmen, Statisten, Komparsen
Beitragserhöhung führen.                                                                - Sprengpersonal, Kampfmittelräumdienst, Munitionssucher
                                                                                       - Taucher
1.1 Tarifmerkmal Wohnort:                                                              - Artisten, Akrobaten
Der Beitrag richtet sich nach der Postleitzahl des Wohnsitzes des                      - Profisportler und Berufssportler, die durch den Sport ihren Lebensunterhalt
Versicherungsnehmers. Bei einem Umzug des Versicherungsnehmers                         bestreiten und ihn zeitgemäß wie einen Beruf ausüben.
berücksichtigen wir den Beitrag für die neue Postleitzahl ab dem Tag der Änderung.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Änderung der Postleitzahl, können Sie den         3. Vorerkrankungsliste
Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang Ihres geänderten                            -entfällt-
Versicherungsscheines zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

1.2 Tarifmerkmal Alter der versicherten Person
Der Beitrag richtet sich bei Vertragsabschluss und während der gesamten
Vertragslaufzeit nach dem Alter der versicherten Person. Grundlage hierfür bilden
unsere Altersfaktoren.
 Der neue Beitrag wird Ihnen mit der Beitragsinformation mitgeteilt.
Bei einer Erhöhung können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang
unserer Mitteilung über die Änderung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam,
frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Wir teilen Ihnen
die Änderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr
Kündigungsrecht hin.

1.3 Tarifmerkmal Vorschäden
Der Beitrag richtet sich danach, ob und wieviel Schäden in den letzten 5 Jahren vor
dem Beginn des Versicherungsvertrages entstanden sind. Wir sind berechtigt zu
überprüfen, ob die von Ihnen bei Antragsstellung gemachten Angaben zutreffend
sind.

 1.4 Folgen von unzutreffenden Angaben
Wurde der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben des
Versicherungsnehmers günstigeren Merkmalen zugeordnet oder diese Zuordnung
während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, so wird bei Bekanntwerden der
richtigen Umstände der Beitrag ab dem Tag der Änderungsmitteilung den
tatsächlichen Tarifmerkmalen angepasst.

2. Berufsgruppenverzeichnis
Für die Einstufung und die Berechnung der Versicherungsbeiträge ist die tatsächlich
ausgeübte Tätigkeit bzw. Beschäftigung maßgeblich, nicht der erlernte Beruf.

Wir unterscheiden nach den folgenden Einstufungen:

2.1 Gefahrengruppe A:
Kinder bis zum Alter von 18 Jahren, Schüler, Studenten, Hausfrauen, Hausmänner,
kaufmännische/verwaltende Tätigkeiten im Innen- und Außendienst, lehrende,
planende, leitende und aufsichtsführende Tätigkeiten, Tätigkeiten im Verkauf, in der
Datenerfassung und Datenverarbeitung, im Gesundheitswesen (humanitärer Bereich,
außer Sanitäter), in der Schönheitspflege.
Innerhalb der Gefahrengruppe A erfolgt eine Differenzierung nach A1 und A2.

2.2 Gefahrengruppe B:
Körperliche/handwerkliche Tätigkeit, wie Tätigkeit auf Baustellen, Gerüsten etc.,
Bedienen, Steuern, Einrichten und Warten von Maschinen und Anlagen, Tätigkeit mit
ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen, Angehörige
(technischer Dienst) der Polizei, Bundesgrenzschutz, Steuer- und Zollfahndung,
Berufssoldaten, Berufskraftfahrer, Feuerwehrleute, Landwirte, Tätigkeiten in der
Tierpflege, Tiergesundheit und Tierzucht sowie Arbeitssuchende, Arbeitslose, Rentner
und Pensionäre.
 Innerhalb der Gefahrengruppe B erfolgt eine Differenzierung nach B1, B2 und B3.


                                                                  Seite 16 von 16                                                                    UV_NEO_S_2025_V01_B

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II. Produktinformationsblatt
     Unfallversicherung
     Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
     Neodigital Versicherung AG                                         Produkte:
     Sitz: St. Ingbert (Deutschland)                                    NEO S / NEO M / NEO L


Diese Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte unserer Versicherung bietet Ihnen einen ersten Überblick und keine
vollständige Darstellung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag,
Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, zusätzlichen Vereinbarungen).

Beachten Sie bitte, dass dieser Überblick weder eine Beratung durch Ihre/n Ansprechpartner/in vor Ort noch ein Lesen der
Vertragsbestimmungen ersetzt. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine private Unfallversicherung. Sie sichert ab gegen finanzielle Risiken durch Unfallverletzungen.

          Was ist versichert?                                                  Was ist nicht versichert?
          Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z. B. vor,                 •    Krankheiten (z. B. Diabetes,
          wenn die versicherte Person sich verletzt, weil                           Gelenkarthrose, Schlaganfall)
          sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten                   •    Kosten für die ärztliche Heilbehandlung
          wir insbesondere folgende Leistungen:                                •    Sachschäden (z. B. Brille, Kleidung)
             einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften
             Beeinträchtigungen (z. B.
             Bewegungseinschränkungen)
             lebenslange Unfallrente bei besonders
             schweren Beeinträchtigungen
             Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
             bei Krankenhausaufenthalten oder
             ambulanten Operationen
             Kostenersatz für Such-, Bergungs- und
             Rettungseinsätze
             Kurkostenbeihilfe
             Kostenerstattung für unfallbedingte
             kosmetische Operationen
             bei Unfalltod Auszahlung einer
             Todesfallsumme
          Die Leistungsarten und die
          Versicherungssummen dazu vereinbaren wir mit
          Ihnen im Versicherungsvertrag.


     Seite 1 von 2                                                                                    UV_NEO_2025_V02_PIB

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      Gibt es Deckungseinschränkungen?
      Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.:

      •   Unfälle durch Drogenkonsum
      •   Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat
      •   Bandscheibenschäden
      •   Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts
      •   Unfälle durch Kernenergie
      Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen, kann es zu Leistungskürzungen kommen.


      Wo bin ich versichert?
      Sie haben weltweit Versicherungsschutz.

      Welche Verpflichtungen habe ich?
      Es bestehen zum Beispiel folgende Pflichten:

      •   Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten
      •   Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben
      •   Sie müssen uns einen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, damit wir den Vertrag anpassen können
      •   Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren


      Wann und wie zahle ich?
      Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich (d. h. in der Regel innerhalb von 2 Wochen) nach dem
      Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies
      gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist
      im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich,
      halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder mit uns vereinbaren, dass wir die
      Beiträge per SEPA-Lastschriftverfahren, über Kreditkarte oder den sonst mit Ihnen vereinbarten
      Zahlungsdienstleister einziehen. Eine monatliche Zahlungsweise ist nur in Verbindung mit einem
      Einzugsverfahren möglich.

      Wann beginnt und endet die Deckung?
      Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der
      fällige (einmalige oder der erste) Versicherungsbeitrag ordnungsgemäß gezahlt wird. Andernfalls beginnt der
      Versicherungsschutz erst mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert
      er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, außer Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.

      Wie kann ich den Vertrag kündigen?
      Sie können den Vertrag jederzeit täglich kündigen. Wir hingegen können den Vertrag zum Ende der
      vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Wir können aber auch
      vorzeitig z. B. nach einem Schadenfall kündigen. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten
      Dauer.


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                                                                                       Vorschlägen und sonstigen Preisangaben.


                                                                                       9. Wie kommt der Vertrag zustande?
III. Vertragsinformation                                                               Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn wir Ihren Antrag mit einem
                                                                                       Versicherungsschein angenommen haben. Eine Frist, während der Sie an Ihren
                                                                                       Antrag gebunden sind, besteht nicht.
1. Wer ist Ihr Versicherer?
                                                                                       10. Widerrufsbelehrung
Ihr Vertragspartner ist die
                                                                                       Abschnitt 1 – Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Neodigital Versicherung AG
Rechtsform: Aktiengesellschaft
                                                                                       Widerrufsrecht
Sitz der Gesellschaft: Heinz-Kettler-Str. 1,
                                                                                       Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angaben
66386 St. Ingbert
                                                                                       von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 103769
                                                                                       Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 815678585
Vorstand: Stephen Voss (Sprecher), Angela Kuts, Stefan Wirtz, Dirk Wittling            • der Versicherungsschein,
Vorsitzender des Aufsichtsrats: David Zimmer                                           • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden
                                                                                       Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der
                                                                                       Tarifbestimmungen,
2. Was ist die Hauptgeschäftstätigkeit Ihres Versicherers?                             • diese Belehrung,
Die Hauptgeschäftstätigkeit der Neodigital Versicherung AG ist die Sach-,              • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutzversicherung sowie die                              • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
Kraftfahrzeugversicherung.                                                             jeweils in Textform zugegangen sind.
                                                                                       Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
3. Welche Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen gelten?
                                                                                       Der Widerruf ist zu entrichten an:
Für das Versicherungsverhältnis gelten der Antrag, der Versicherungsschein, die
                                                                                       Neodigital Versicherung AG
gesetzlichen Bestimmungen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie
                                                                                       Heinz-Kettler-Str. 1
die für die einzelnen Versicherungsarten geltenden Besonderen Bedingungen,
                                                                                       66386 St. Ingbert, vertreten durch den Vorstand
Zusatzbedingungen, Tarifbestimmungen und Sondervereinbarungen.
                                                                                       E-Mail: info@neodigital.de

4. Was sind die wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung?                        Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online über unsere Website oder das
Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung können dem Antrag, dem             Serviceportal ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir
Versicherungsschein und den zugrundeliegenden Vertragsbestimmungen                     Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich
entnommen werden. Diese Unterlagen enthalten auch Angaben über Art, Umfang,            eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung
Fälligkeit und Erfüllung der Leistung.                                                 sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

                                                                                       Widerrufsfolgen
5. Wie hoch ist der Gesamtpreis der Versicherung?                                      Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist, endet im Falle
Die Höhe des zu entrichtenden Gesamtbeitrages einschließlich der gesetzlichen          eines wirksamen Widerrufs der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen
Versicherungssteuer und der Zeitraum, für den der Beitrag zu zahlen ist, sind dem      nur den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der
Antrag und dem Versicherungsschein zu entnehmen.                                       Prämien zurückzugewähren. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang
                                                                                       der Widerrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten. Sie
6. Fallen zusätzliche Kosten an?                                                       dürfen in diesem Fall Versicherungsleistungen, die Sie vor der Ausübung des
Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht erhoben.                Widerrufsrechts aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem Versicherungsvertrag
Erhoben werden lediglich Kosten für fehlgeschlagene Einzugsversuche bei                in Anspruch genommen haben, einbehalten.
Nichteinlösung im Lastschriftverfahren, bei Kreditkarte oder einer anderen             Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der
vereinbarten Zahlungsart.                                                              wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren
                                                                                       sind.
                                                                                       Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen,
7. Wie erfolgt die Beitragszahlung?                                                    zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem Zugang und für
Die Beitragszahlung erfolgt im Lastschriftverfahren, über Kreditkarte oder über        den Versicherungsnehmer mit der Abgabe der Widerrufserklärung.
andere Zahlungsdienstleister, abhängig von der Vereinbarung mit Ihnen. Hierzu
müssen Sie uns (der Neodigital) ein SEPA-Lastschriftmandat, eine Ermächtigung          Besondere Hinweise
zum Einzug über Kreditkarte oder über den sonstigen Zahlungsdienstleister erteilen.    Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag gebunden.
Je nach Vereinbarung wird die Prämie monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich   Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
abgebucht.                                                                             sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
Hierbei ist von Ihnen sicherzustellen, dass bei SEPA-Lastschriftverfahren Ihr Konto    Widerrufsrecht ausgeübt haben.
bei Fälligkeit des Beitrags die erforderliche Deckung aufweist. Entsprechendes gilt,   Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem
wenn die Zahlung des Beitrages über Kreditkarte oder einen anderen                     Vertragsschluss.
Zahlungsdienstleister vereinbart wurde.
                                                                                       Abschnitt 2 – Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren
                                                                                       Informationen
8. Welche Gültigkeitsdauer haben die zur Verfügung gestellten Informationen?
Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten
Informationen (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen,                      Hinsichtlich in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die
Tarifbestimmungen, Prämienhöhe, etc.) haben eine befristete Gültigkeitsdauer.          Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
Sofern in den Informationen kein anderer Zeitraum angegeben ist, gelten sie für
sechs Wochen, in der Kraftfahrtversicherung für vier Wochen. Dies gilt auch für        Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
unverbindliche Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) sowie bei
                                                                                       Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:


                                                                   Seite 1 von 3                                                                             NEO_2025_V02_VI

[Seite 21]
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der
Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei
dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;               12. Wann endet der Vertrag?
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für     Der Vertrag ist für die dokumentierte Zeit abgeschlossen. Sofern vereinbart und im
die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei          Versicherungsschein dokumentiert, verlängert sich das Versicherungsverhältnis
juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen              stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn Ihnen nicht drei Monate vor dem jeweiligen
eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der            Ablauf eine Kündigung von uns (der Neodigital) in Textform zugegangen ist.
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen           Wenn sich das Vertragsverhältnis automatisch verlängert und Sie das
erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten     Vertragsverhältnis beenden möchten, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, den
Form;                                                                                  Vertrag täglich in Textform zu kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang bei uns
                                                                                       wirksam. Sie können aber auch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren
3. die Hauptgeschäftsfähigkeit des Versicherers;                                       Zeitpunkt wirksam werden soll. Sofern vereinbart und in den
4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben           Versicherungsbedingungen dokumentiert können Sie das Vertragsverhältnis
über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;                         darüber hinaus kündigen. Die Regelungen dazu und zur sonstigen
5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen         Vertragsbeendigung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen der
Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das                einzelnen Produkte.
Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen
soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den         Für die Kraftfahrtversicherung gilt:
Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises                   Der Vertrag ist für die dokumentierte Zeit abgeschlossen. Sofern vereinbart und im
ermöglichen;                                                                           Versicherungsschein dokumentiert, verlängert sich das Versicherungsverhältnis
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur           stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn Ihnen nicht einen Monat vor dem jeweiligen
Zahlungsweise der Prämien;                                                             Ablauf eine Kündigung von uns (der Neodigital) in Textform zugegangen ist.
7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen,     Der Vertrag endet mit einer fristgerechten Kündigung durch Sie oder uns. Die
beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich    Kündigung bedarf der Textform. Wenn Sie das Vertragsverhältnis beenden möchten,
des Preises;                                                                           haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen. Die Kündigung zum
8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den              Ablauf wird mit Zugang bei uns wirksam. Einzelheiten zu den
Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist,       Kündigungsmöglichkeiten und zur Vertragsbeendigung entnehmen Sie G.1 bis G.8,
während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;                        H.1.1 bis H.1.3 und H.1.7 AKB.
9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die
Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift
derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die
Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie
im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch
Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen                   13. Welches Recht ist anwendbar?
Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer                     Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen ist das Recht der
hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;                                         Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
10. a) Angaben über Laufzeit des Vertrages;
b) Angaben über Mindestlaufzeit des Vertrages;                                         14. Welches Gericht ist zuständig?
11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen            Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns (die Neodigital) sind folgende
Kündigungsbedingungen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der                    Gerichte zuständig:
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen           - das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für
erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten     Ihren Vertrag zuständig ist.
Form;                                                                                  - das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort
12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der        Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags              Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts
zugrunde legt;                                                                         oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen
13. das auf den Vertrag anwendbare Recht;                                              Aufenthalts zuständig.
14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt
genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich
der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der       15. Was ist die Vertragssprache?
Laufzeit dieses Vertrags zu führen;                                                    Die Versicherungsbedingungen und sämtliche vor oder nach Vertragsschluss
15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und         ausgehändigten Informationen werden in deutscher Sprache verfasst. Wir führen die
Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen               Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages in deutscher Sprache.
Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den
Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;                                    16. Zu welchen außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren haben
16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit          Sie Zugang?
einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.                                          Der Anspruch der Neodigital ist es, alle Angelegenheiten zur vollsten Zufriedenheit
                                                                                       unserer Kunden zu erledigen. Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, dass Sie
Ende der Widerrufsbelehrung                                                            Anlass zur Beschwerde sehen. In solchen Fällen können Sie sich an folgende Stellen
                                                                                       wenden
11. Wann beginnt der Vertrag und welche Laufzeit ist vereinbart?                       - Ihren Vermittler
Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrages können dem Antrag und dem                    - den Vorstand der Neodigital Versicherung AG
Versicherungsschein entnommen werden.                                                  - die Bundesanstalt für
Die Versicherungsdauer beträgt in der Regel mindestens ein Jahr.                       Finanzdienstleistungsaufsicht
Für die Kraftfahrtversicherung gilt: Der Versicherungsvertrag verlängert sich          Bereich Versicherungen
stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht durch Sie oder uns fristgerecht        Graurheindorfer Straße 108
gekündigt wird. Dies gilt auch, wenn die Vertragsdauer nur deshalb weniger als ein     53117 Bonn
Jahr ist, weil der Beginn des nächsten Versicherungsjahres das Kalenderjahr oder       - Versicherungsombudsmann e. V.
der Saisonbeginn des Fahrzeugs ist. Weitere Einzelheiten finden Sie nachstehend
unter Ziffer 12 und unter B.1 ,B.2 , C.1 und C.2 AKB.


                                                                   Seite 2 von 3                                                                          NEO_2025_V02_VI

[Seite 22]
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
- Online-Streitbeilegung der Europäischen Union:
Haben Sie als Verbraucher den Vertrag elektronisch geschlossen (z.B. über eine
Internetseite oder per E-Mail), können Sie sich bei Beschwerden auch an die
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Union (Online Dispute
Resolution, ODR) wenden. Diese finden Sie auf dem Portal der Europäischen
Kommission. Ihre Beschwerde wird dann über die Plattform für außergerichtliche
Online-Streitbeilegung dem Versicherungsombudsmann e.V. weitergeleitet.

Wenn Sie sich an diese Stellen wenden, bleibt die Möglichkeit für Sie, den
Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt.


                                                                    Seite 3 von 3   NEO_2025_V02_VI

[Seite 23]
IV. Information zur                                                                     c) Wie korrigieren Sie Eingabefehler vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung?
                                                                                        Ihren Antrag zum Abschluss des Versicherungsvertrages können Sie, bevor Sie auf
                                                                                        den Button „jetzt beantragen“ klicken [Bezeichnung des Antragsfeldes abhängig vom
Kommunikation auf digitalem                                                             Onlineportal] jederzeit korrigieren. Vor Übermittlung Ihres Antrages werden für Sie
                                                                                        alle angegebenen Daten noch einmal zusammengestellt. Hier können Sie die Daten

Weg                                                                                     überprüfen und wenn nötig auch berichtigen.


                                                                                        d) Welche Sprachen stehen zum Abschluss der Verträge zur Verfügung?
NEODIGITAL ist ein moderner Anbieter für Versicherungslösungen. Wir sind direkt,        Wir schließen unsere Verträge in deutscher Sprache.
schnell und unkompliziert.

Was bedeutet das?


1. Abschluss von Verträgen

Uns ist es wichtig, die Vorteile der digitalen Kommunikation zu nutzen!

Verträge schließen wir nach dem sogenannten Antragsmodell, d.h. Sie oder Ihr
Vertriebspartner übermitteln uns auf elektronischem Weg über das Onlineportal des
Vertriebspartners einen Antrag.

Deswegen benötigen wir von Ihnen immer eine aktuelle E-Mail-Adresse.

Wir prüfen Ihren Antrag. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihren Antrag
annehmen. Annahme oder Ablehnung erfolgen durch eine gesonderte Mitteilung.


2. Ihr Weg zu uns und unser Weg zu Ihnen

Wir glauben, dass die digitale Kommunikation auch für Sie viele Vorteile bietet!

Deswegen arbeiten wir mit einer speziell für unsere Versicherungsprodukte
entwickelten App (App). Dort erreichen wir Sie und Sie uns schnell und unkompliziert,
egal ob im Schadensfall, bei Vertragsänderung oder für Informationen.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen –
soweit gesetzlich zulässig - digital per E-Mail an die von Ihnen zuletzt genannte
E-Mail-Adresse zugestellt werden können.


3. Datenschutzrechtliche Hinweise

Egal ob Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Schadensbearbeitung,
Datenschutz gilt immer!

Beachten Sie daher bitte das beigefügte Merkblatt zur Datenverarbeitung.


4. Weitere Informationen zu Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr


a) Welche technischen Schritte führen zum Vertragsschluss?
Sie übermitteln uns Ihren Antrag zum Abschluss eines Versicherungsvertrages über
unser Onlineportal oder das Onlineportal Ihres Vertriebspartners. In technischer
Hinsicht geschieht dies, wenn Sie dort auf das Antragsfeld [z.B. „jetzt beantragen“ –
Bezeichnung ist abhängig vom Portal] klicken. Wir prüfen Ihren Antrag. Wenn wir den
Antrag annehmen, stellen wir Ihnen den Versicherungsschein in Ihren geschützten
Kundenbereich der App ein.


b) Wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert und ist er
zugänglich?
Wir hinterlegen für Sie die Vertragstexte in der App. Hierzu erhalten Sie
Zugangsdaten per E-Mail. Der Vertragstext wird in nicht veränderbarer Form dort
gespeichert und ist Ihnen mit Ihren Zugangsdaten über die App zugänglich.


                                                                    Seite 1 von 1                                                                        NEO_2018_V04_IDK

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                                                                                        unverschlüsselter E-Mail besteht die Möglichkeit, dass sensible Inhalte von Dritten
                                                                                        ausgelesen oder manipuliert werden können. Das Bundesamt für die Sicherheit in der
V. Merkblatt zur                                                                        Informationstechnik empfiehlt die Verschlüsselung von E-Mails.
                                                                                        Die Einwilligungserklärung gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages

Datenverarbeitung /                                                                     hinaus, endet jedoch - außer in der Unfallversicherung - schon mit Ablehnung des
                                                                                        Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf. Sie haben das Recht, Ihre
                                                                                        Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Wird die
Datenschutzerklärung                                                                    Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es
                                                                                        unter Umständen nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw.
                                                                                        teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und
Vorbemerkung                                                                            -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen         beschrieben, erfolgen.
Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt,
schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der     Schweigepflichtentbindungserklärung
Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen             Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B. beim Arzt, einem
manuellen Verfahren.                                                                    Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen
Die Mitarbeiter der Neodigital Versicherung AG sind zur Verschwiegenheit über           (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Unfallversicherung
personenbezogene Daten verpflichtet. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt     (Personenversicherung) ist daher in der Schaden-/ Leistungsanzeige auch eine
nur, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist. Solche Dritte sind ebenfalls    Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.
der Neodigital Versicherung AG durch Vereinbarungen zur Beachtung des
Datenschutzes der Nutzer verpflichtet.
Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird                   Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die
insbesondere durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt.                     Datenverarbeitung und -nutzung nennen:
Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn die DSGVO oder eine
andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat.          Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer
Die DSGVO erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung, wenn dies im Rahmen der           Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind
Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen                      zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten).
Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter               Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten, wie Kundennummer
Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme       (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag,
besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der         Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines
Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.                                                    Vermittlers (Vertragsdaten) gespeichert. Im Falle des Widerrufs über das
                                                                                        Widerrufsformular werden Ihr Name, Ihre Vertragsnummer sowie Ihre E-Mail-Adresse
Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:                                   verarbeitet/gespeichert.
Neodigital Versicherung AG
Heinz-Kettler-Str. 1                                                                    Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch
66386 St. Ingbert                                                                       Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit.
                                                                                        Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO.
Automatisierte Einzelfallentscheidung
Neodigital nutzt automatisierte Verfahren bei Entscheidungen gegenüber                  Im Einzelfall kann es vorkommen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zur
Antragstellern über das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages. Die                Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit unserer IT-Infrastruktur
Entscheidung beruht auf von Neodigital im Vorhinein festgelegten Kriterien.             verarbeiten. Eine solche Verarbeitung erfolgt nur dann, wenn eine Fehlerbehebung
Genutzte Kriterien sind unter anderem Angaben zu vorherigen                             unter Verwendung von anonymisierten Daten nicht möglich ist. Vor einer solchen
Versicherungsverhältnissen (z.B. Vorschäden), Merkmale des zu versichernden             Verarbeitung erfolgt eine Prüfung und Freigabe der betroffenen personenbezogenen
Risikos und eine Bonitätsprüfung. Diese Kriterien werden genutzt, um zu ermitteln, ob   Daten im Einzelfall. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist unser berechtigtes
Neodigital das Risiko übernehmen kann.                                                  Interesses, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO.
Wird ein Kriterium nicht erfüllt oder wird der für ein Kriterium definierte Grenzwert
überschritten (z.B. eine Überschreitung der Höchstversicherungssumme) wird Ihr          Jeder Ihrer Zugriffe auf das Internetangebot der Neodigital Versicherung AG wird in
Antrag abgelehnt werden.                                                                einer Protokolldatei für eine begrenzte Zeit mit folgenden Daten gespeichert:
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie das Recht, eine Erläuterung der
                                                                                        - Datum und Uhrzeit des Abrufs,
wesentlichen Gründe dieser Entscheidung von uns zu erhalten. In diesem Zuge
                                                                                        - Anfragedetails und Zieladresse,
erhalten Sie auch die Möglichkeit, Ihren eigenen Standpunkt darzulegen und eine
                                                                                        - Name der abgerufenen Datei und übertragene Datenmenge und
Überprüfung der Entscheidung durch unsere Sachbearbeiter zu verlangen.
                                                                                        - Meldung, ob der Abruf erfolgreich war.
                                                                                        Diese Daten werden für statistische und Sicherungszwecke sowie zur Optimierung
                                                                                        unseres Internetangebotes ausgewertet. Es erfolgt keine personenbezogene
Einwilligungserklärung                                                                  Auswertung oder Profilbildung.
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im            Dessen ungeachtet behalten wir uns vor, Ihre IP-Adresse bei Angriffen auf die
Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren        Internetinfrastruktur der Neodigital Versicherung AG auszuwerten.
Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO aufgenommen
worden. Diese Einwilligungserklärung nach der DSGVO umfasst auch die Zustimmung         Datenübermittlung an Rückversicherer
zum Bezug und zur Nutzung von Adressinformationen, Informationen zum bisherigen         Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen
Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer        Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen
Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten von der Infoscore Consumer Data         Fällen einen Teil der Risiken an einen Rückversicherer ab. Dieser Rückversicherer
GmbH (ICD), Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden zum Zwecke des                              benötigt ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie
Vertragsabschlusses und der Vertragsabwicklung, der Personenidentifikation und bei      Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und
Bedarf im Verlauf der aktiven Geschäftsbeziehung (z.B. im Schadenfall). Die             Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit der
Einwilligung beinhaltet auch die Zustimmung zur Übermittlung personenbezogener          Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirkt, werden ihm auch
Daten mittels einer unverschlüsselten E-Mail. Bei der Kommunikation mittels             die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen
                                                                                        sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls
                                                                                        entsprechende Daten übergeben. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von


                                                                   Seite 1 von 2                                                                           NEO_2025_V02_MDV

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Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO.                    Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch
                                                                                        Vermittlungsgesellschaften. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können,
Datenübermittlung an andere Versicherer                                                 erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder      notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B.
Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des       Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos,
Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu                Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich
gehören z.B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über          zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den
gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder             zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden.
gekündigte der letzten 5 Jahre). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern,              Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im
eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um             Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von
Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es            uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist
erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende          gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen der DSGVO und seine
Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen           besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis)
(Mehrfachversicherung, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei                        zu beachten. Für den Fall, dass das Vermittlungsverhältnis Ihres Vermittlers zu
Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den               unserer Gesellschaft endet, werden Sie hierüber informiert.
Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und
Anschrift, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum               Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf            Wir kümmern uns um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in allen
Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO.      Bereichen unseres Unternehmens. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch
                                                                                        direkt an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten wenden:
Zentrale Hinweissysteme
Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur               Datenschutzbeauftragter c/o Neodigital Versicherung AG
Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung       Heinz-Kettler-Str. 1
von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an             66386 St. Ingbert
andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer      datenschutz@neodigital.de
zu beantworten. Dazu bestehen zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese
Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem
jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte                     Sie haben als Betroffener neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein
Voraussetzungen erfüllt sind.                                                           Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, ein Recht auf Auskunft sowie unter
Beispiele:                                                                              bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung
Sachversicherer                                                                         oder Mitnahme Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer
Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn                Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen
aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird          Datenschutzbeauftragten unseres Unternehmens unter der oben genannten
und bestimmte Schadensummen erreicht sind.                                              Anschrift. Bitte richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung,
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs.             Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets
Unfallversicherer                                                                       an uns.
Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht,
Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall,          Beruht eine Datenverarbeitung auf einem berechtigten Interesse nach Art. 6 Abs. 1
wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, außerordentlicher               Buchst. f) DSGVO, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer
Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf         besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir verarbeiten die Daten dann nur
Leistung.                                                                               weiter, wenn hierfür zwingende, schutzwürdige Gründe vorliegen, die Ihre
Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.                        Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung für die
                                                                                        Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich
Externe Dienstleister                                                                   ist.
Im Zusammenhang mit Versicherungswechsel, der Versicherungsbestätigungen des
Kraftfahrtbundesamtes und der Geltendmachung von Schäden werden Daten an die            Wir verarbeiten die Daten nur so lange, wie es für den Zweck der Verarbeitung
zuständige Stelle, die GDV Dienstleistungs-GmbH, zur dortigen Verarbeitung              erforderlich ist.
weitergeleitet.

Kommunikationsweg E-Mail
Unter Umständen ist es notwendig, dass bestimmte Informationen per E-Mail
versandt werden müssen, beispielsweise in der Vertragsanbahnung. Neodigital
versendet daher E-Mails grundsätzlich über einen speziell gesicherten Mailserver, der
in der Lage ist, diese E-Mails auch geeignet zu verschlüsseln. Dieser kommuniziert
mit dem Ziel-Mail-Server und versucht das beste Verschlüsselungsverfahren
auszuhandeln, um den Transportweg zu sichern (zu verschlüsseln). Schlägt das fehl,
wird das nächst schwächere Verfahren geprüft. Unterstützt der Ziel-Mail-Server
keines der Verschlüsselungsverfahren oder liegt eine Fehlkonfiguration vor, wird die
E-Mail unter Umständen unverschlüsselt versandt. Unverschlüsselt bedeutet in
diesem Zusammenhang, dass der Transportweg durch das Internet nicht gesichert
ist. Wie oben bereits erläutert, willigen die Betroffenen in diese notfalls
unverschlüsselte Kommunikation ein.

Betreuung durch Versicherungsvermittler
In Ihren Versicherungsangelegenheiten werden Sie durch einen Vermittler betreut.


                                                                    Seite 2 von 2                                                                         NEO_2025_V02_MDV

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VI. Mitteilung nach § 19 Abs. 5                                                           werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die
                                                                                          Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der

Versicherungsvertragsgesetz                                                               laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.

                                                                                          Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen
(VVG) über die Folgen einer                                                               wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den
                                                                                          Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die

Verletzung der gesetzlichen                                                               Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer
                                                                                          Mitteilung hinweisen.

Anzeigepflicht                                                                            4. Ausübung unserer Rechte
                                                                                          Wir (die Neodigital) können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                                                 Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist
damit wir (die Neodigital) Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können,         beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das
ist es notwendig, dass Sie die im Versicherungsantrag gestellten Fragen                   von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung
wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände                  unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung
anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.                                     stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
                                                                                          für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
                                                                                          Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie                Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand
unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen          oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information              Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit
entnehmen.                                                                                Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
                                                                                          Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                                        Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten        verletzt haben.
gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir (die Neodigital) in Textform gefragt
haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer
                                                                                          5. Stellvertretung durch eine andere Person
Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen
                                                                                          Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so
Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
                                                                                          sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der
                                                                                          Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte sowohl
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt         die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und
wird?                                                                                     Arglist zu berücksichtigen.
                                                                                          Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
                                                                                          verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
                                                                                          oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir (die Neodigital) vom
Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch
grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht
haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt
nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet,
wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt
haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrages zu, welcher der bis zum
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.


2. Kündigung
Können wir (die Neodigital) nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die
vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt
haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis
der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen
hätten.


3. Vertragsänderung
Können wir (die Neodigital) nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen
Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser


                                                                     Seite 1 von 1                                                                       NEO_2018_V03_MT19VVG
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