# uniVersa Vitalplus: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-unfall-universa-vitalplus.php
- Rechtlicher Träger: uniVersa Allgemeine Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-unfall-universa-vitalplus.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen Unfallversicherung (UVB 100)](https://www.universa.de/site/assets/files/115140/uvb-100_09_26.pdf), Fassung UVB 100 09/26 mit AUB 2023

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Grundsumme für Invalidität (dauernde Beeinträchtigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | zwischen 25 % und 39 % erlitten, zahlen wir einmalig den vereinbarten Kapitalbetrag. | AUB Vitalplus 2.1.1, Seite 42 |
| Geltungsbereich (weltweit, rund um die Uhr, Beruf und Freizeit) | ja | Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt. | 1.2, Seite 41 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (AUB) | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungsgarantie (bessere Bedingungen anderer Anbieter gelten mit) | nicht geregelt |  |  |
| Vorversicherergarantie (Leistung mindestens wie im Vorvertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbare Personen (keine Ausnahme für Pflegebedürftige oder schwer Erkrankte) | nein | Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 | 4.1, Seite 45 |
| Gliedertaxe: Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Arms | ja | Arm 85 % | 1.7.3.1, Seite 42 |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk | ja | Hand 70 % | 1.7.3.1, Seite 42 |
| Gliedertaxe: Daumen | ja | Daumen 30 % | 1.7.3.1, Seite 42 |
| Gliedertaxe: Zeigefinger und andere Finger | ja | Zeigefinger 20 % | 1.7.3.1, Seite 42 |
| Gliedertaxe: Bein über der Mitte des Oberschenkels | ja | Bein über der Mitte des Oberschenkels 85 % | 1.7.3.1, Seite 42 |
| Gliedertaxe: Bein bis unterhalb des Knies | ja | Bein bis unterhalb des Knies 70 % | 1.7.3.1, Seite 42 |
| Gliedertaxe: Fuß im Fußgelenk | ja | Fuß 55 % | 1.7.3.1, Seite 42 |
| Gliedertaxe: Auge (Verlust der Sehfähigkeit) | ja | Sehkraft eines Auges 60 % | 1.7.3.1, Seite 42 |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr | ja | Gehör auf einem Ohr 45 % | 1.7.3.1, Seite 42 |
| Gliedertaxe: Geruchssinn | ja | Geruchssinn 20 % | 1.7.3.1, Seite 42 |
| Gliedertaxe: Geschmackssinn | ja | Geschmackssinn 20 % | 1.7.3.1, Seite 42 |
| Gliedertaxe: Stimme (Verlust der Sprechfähigkeit) | ja | Stimme 100 % | 1.7.3.1, Seite 42 |
| Gliedertaxe: innere Organe (Niere, Milz, Lunge) | ja | Eine Niere 25 % | 1.7.3.1, Seite 42 |
| Progression 225 Prozent | nicht geregelt |  |  |
| Progression 350 Prozent | nicht geregelt |  |  |
| Progression 500 Prozent | nicht geregelt |  |  |
| Progression 1000 Prozent | nicht geregelt |  |  |
| Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen: Kürzung erst ab einem Mitwirkungsanteil von | ja | Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 35 %, unterbleibt jedoch die Minderung. | 3, Seite 45 |
| Frist für den Eintritt der Invalidität nach dem Unfall | ja | innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten und | 1.7.1, Seite 42 |
| Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität | ja | innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall von einem Arzt in Textform festgestellt und in Textform von Ihnen bei uns geltend gemacht worden. | 1.7.1, Seite 42 |
| Frist für die Geltendmachung der Invalidität beim Versicherer | ja | innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall von einem Arzt in Textform festgestellt und in Textform von Ihnen bei uns geltend gemacht worden. | 1.7.1, Seite 42 |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, bei Kindern) | ja | Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. | 8.3, Seite 46 |
| Vorinvalidität: Abzug einer bereits bestehenden Beeinträchtigung | ja | Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt | 1.7.3.3, Seite 42 |
| Vorschuss auf die Invaliditätsleistung | nein | Die Rentenleistung kann jedoch frühestens 12 Monate nach dem Unfall beansprucht werden. | 8.2, Seite 46 |
| Mindestinvaliditätsgrad, unter dem nichts gezahlt wird (Abzugsfranchise) | ja | zwischen 25 % und 39 % erlitten, zahlen wir einmalig den vereinbarten Kapitalbetrag. | 2.1.1, Seite 42 |
| Unfall durch Eigenbewegung (ohne äußere Einwirkung) | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhte Kraftanstrengung (Verrenkung, Zerrung, Zerreißung) | ja | wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine Schädigung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule erfolgt. | 1.4.1, Seite 41 |
| Zeckenbiss (FSME, Borreliose) | ja, bis zur Versicherungssumme | der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch während der Vertragslaufzeit erlittene Insektenstiche oder -bisse oder durch sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden (z. B. Malaria, Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME), Borreliose, Gelbfieber, Pest) | 1.4.4, Seite 41 |
| Insektenstich und Tierbiss (auch allergische Reaktion) | ja, bis zur Versicherungssumme | Mitversichert sind allergische Reaktionen auf Insektenstiche oder | 1.4.4, Seite 41 |
| Infektionen durch Unfallverletzung und Infektionskrankheiten mit Unfallbezug | ja, bis zur Versicherungssumme | der Ausbruch von Tollwut und Wundstarrkrampf | 1.4.6, Seite 41 |
| Lebensmittelvergiftung und Vergiftung durch Einnahme von Stoffen | ja, bis zur Versicherungssumme | Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund, einschließlich Nahrungsmittelvergiftungen | 1.5, Seite 41 |
| Tod und Schäden durch Ertrinken oder Ersticken unter Wasser | ja | das Ersticken, Ertrinken oder Erfrieren | 1.4.2, Seite 41 |
| Erfrierungen | ja | das Ersticken, Ertrinken oder Erfrieren | 1.4.2, Seite 41 |
| Sonnenstich, Hitzschlag, Sonnenbrand | ja | das Erleiden eines Sonnenbrandes oder Sonnenstichs | 1.4.2, Seite 41 |
| Plötzliches Einatmen von Gasen und Dämpfen | ja | Vergiftungen durch Einatmen ausströmender Gase und Dämpfe, Dünste, Staubwolken, Säuren und Ähnliches | 1.5, Seite 41 |
| Bandscheibenvorfall durch Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen ... die überwiegende Ursache ist. | 5.2.1, Seite 46 |
| Bauchwand- und Unterleibsbrüche | ja, bis zur Versicherungssumme | Bauch- oder Unterleibsbrüche. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden sind. | 5.2.5, Seite 46 |
| Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallursache oder Unfallfolge | ja, bis zur Versicherungssumme | Unfälle, die durch Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht wurden. Mitversichert sind nur die Unfallfolgen | 1.5, Seite 41 |
| Psychische Reaktionen nach einem Unfall (posttraumatische Belastungsstörung) | nein | Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. | 5.2.4, Seite 46 |
| Bewusstseinsstörungen und Unfälle unter Alkohol oder Medikamenten (Promillegrenze) | ja | Mitversichert sind jedoch Unfälle infolge von Trunkenheit (beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,3 Promille liegt) | 5.1.1, Seite 45 |
| Epileptische und andere Krampfanfälle als Unfallursache | nein | durch epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. | 5.1.1, Seite 45 |
| Kinderkrankheiten mit dauernder Beeinträchtigung (Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung) | ja, bis zur Versicherungssumme | sowie die Infektionskrankheiten Typhus, Cholera, Tuberkulose, Kinderlähmung | 1.4.4, Seite 41 |
| Impfschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | eine Schutzimpfung gegen die in Ziffer 1.4.4 | 1.4.5, Seite 41 |
| Unfallrente (monatlich, ab welchem Invaliditätsgrad) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist die versicherte Person ein Jahr nach dem Unfallereignis als Folge des Unfalls voraussichtlich dauernd mindestens 40 % invalide | 2.1.2.1, Seite 42 |
| Übergangsleistung bei starker Beeinträchtigung über Monate | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt | 2.4.3, Seite 45 |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Verbessertes Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten | 2.5.2.1, Seite 45 |
| Leistung bei Unfalltod | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Höhe der Todesfallleistung beträgt das 12-fache der einfachen Unfallrente. | 2.1.5.2, Seite 43 |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen (Querschnitt, Amputation, Hirnschaden) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Knochenbrüchen (auch ohne Invalidität) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei einem Oberschenkelhalsbruch (siehe Ziffer 1.6 dieses Bedingungswerkes) der versicherten Person zahlen wir unabhängig vom voraussichtlichen Invaliditätsgrad eine Sofortleistung. | 2.3.1, Seite 44 |
| Such-, Bergungs- und Rettungskosten (auch Hubschrauber, Rücktransport) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze | 2.1.6, Seite 43 |
| Kosmetische Operationen nach einem Unfall (auch Zahnersatz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Ersatz für nachgewiesene | 2.1.7.2, Seite 43 |
| Kurkosten und Rehabilitationsmaßnahmen | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kurbeihilfe wird in Höhe der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme einmal je Unfall gezahlt. | 2.1.8.2, Seite 43 |
| Reha-Management (Begleitung durch einen Rehabilitationsdienst) | ja | Die versicherte Person hat einen Unfall gemäß Ziffer 1 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen der uniVersa Allgemeine Versicherung AG erlitten. | E.9 ZB Reha 2012, Seite 53 |
| Rooming-in (Unterbringung eines Elternteils beim Kind im Krankenhaus) | nicht geregelt |  |  |
| Motorsport: Rennen, Training, Fahrsicherheitstraining mitversichert | nein | Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen, einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. | 5.1.5, Seite 45 |
| Luftfahrt: Fluggast, Privatpilot, Gleitschirm, Fallschirm mitversichert | ja | als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges; | 5.1.4, Seite 46 |
| Kriegsereignisse und innere Unruhen: passives Kriegsrisiko im Ausland | ja | endet mit dem 14. Tag nach Kriegsausbruch. | 5.1.3, Seite 45 |
| Kernenergie und Strahlen: Umfang des Ausschlusses (Heilbehandlung mitversichert) | ja | Mitversichert sind jedoch Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Laser-, Maserstrahlen sowie durch energiereiche Strahlen bis 100 Elektronenvolt | 5.2.2, Seite 46 |
| Tauchen: tauchtypische Gesundheitsschäden (Caissonkrankheit, Trommelfell) mitversichert | ja | der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden, wie z. B. Caissonkrankheit. | 1.4.3, Seite 41 |
| Wassersport: Segeln, Regatten, Hochseetörns ohne Ausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Gefahrenerhöhung bei Berufswechsel (Wechsel der Gefahrengruppe, Meldefrist) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie (Summe erhöhen ohne Gesundheitsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (auch Kündigung nach einem Unfall) | ja | Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. | 9.3, Seite 47 |
| Obliegenheiten nach einem Unfall (Meldefrist, Arzt, Kosten ärztlicher Gutachten) | ja | müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen | 6.1, Seite 46 |
| Capital por fallecimiento (Todesfallkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente nach Baremo (Tabelle im Werk, Bezug zum gesetzlichen Baremo) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos de sepelio (Bestattungskosten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. | 2.1.6, Seite 43 |
| Asistencia sanitaria (Heilkosten, freie Arztwahl oder Vertragskliniken) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen Unfallversicherung (UVB 100)

```text
[Seite 1]
Versicherungsbedingungen
für die Unfallversicherung


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      Im Schadenfall für Sie immer erreichbar:
      24h-Schadenhotline: +49 911 5307-3850
      Homepage: www.universa.de/kundenservice
      E-Mail: schaden@universa.de                        Jetzt scannen und die
                                                         Kontaktdaten bequem
      Bei Fragen rund um Ihre Unfallversicherung:        im Handy speichern
      Telefonisch: +49 911 5307-3773 (Mo-Fr, 8-19 Uhr)
      E-Mail: unfallversicherung@universa.de
                                                                                           g: s-
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      Guten Tag!
      Bitte beachten Sie, dass von den nachfolgenden Versicherungsbedingungen nur diejenigen für unser
      Vertragsverhältnis gelten, die vereinbart wurden.

      Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Dokument ausschließlich männliche
      Personenbezeichnungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese stellvertretend für alle
      Geschlechter stehen.


      Inhaltsverzeichnis
      A.     Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Komfort (AUB 2023 Komfort)                   5

      B.     Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Exklusiv (AUB 2023 Exklusiv)                17

      C.     Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Vital (AUB 2023 Vital)                      31

      D.     Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Vitalplus (AUB 2023 Vitalplus)              41

      E.     Besondere- und Zusatzbedingungen zu AUB 2023                                                51

      F.     Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)                                   57


-2-

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                                                                      AUB 2023 Komfort
 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Komfort
                                      (AUB 2023 Komfort)


                                                                      AUB 2023 Exklusiv
 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Exklusiv
                                      (AUB 2023 Exklusiv)


                                                                      AUB 2023 Vital
     Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Vital
                                          (AUB 2023 Vital)


                                                                      AUB 2023 Vitalplus
 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Vitalplus
                                      (AUB 2023 Vitalplus)


                                                                      Zusatzbedingungen
           Besondere- und Zusatzbedingungen zu AUB 2023
                                                             Versicherungsvertrags­
                                                                     gesetz


Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)


                                                             -3-

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                         A
      Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen
                     2023 Komfort
                  (AUB 2023 Komfort)


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                                                        A.
                            Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Komfort


            Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Personen können Sie und/oder andere Personen sein. Wir als Ver-


                                                                                                                                                                   AUB 2023 Komfort
            sicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.


      Inhaltsverzeichnis
            Der Versicherungsumfang
      1     Was ist versichert?                                                          -	bei Umstellung des Tarifes nach Vollendung des
      2	Welche Leistungen können vereinbart werden oder sind                               65. Lebensjahres?
            enthalten?
      2.1   Invaliditätsleistung                                                         Der Leistungsfall
      2.2   Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen          7       Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
      2.3   Tagegeld                                                             8       Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
      2.4   Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Operationen                          9       Wann sind die Leistungen fällig?
      2.5   Verbessertes Genesungsgeld
      2.6   Todesfallleistung                                                        Die Versicherungsdauer
      2.7   Monatliche Unfall-Rente                                              10	Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Wann ruht der Ver-
      2.8   Gestaffelte monatliche Unfall-Rente                                      sicherungsschutz bei militärischen Einsätzen?
      2.9   Tagegeld für Koma-Patienten
      2.10 Bergungs- und Rettungskosten                                              Der Versicherungsbeitrag
      2.11 Kosten für kosmetische Operationen                                    11	Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was ge-
      2.12	Vorsorgeschutz für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und             schieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
            Kinder
      2.13 Kurbeihilfe                                                                Weitere Bestimmungen
      2.14	Erhöhung von Leistung und Beitrag / Dynamik (wenn vereinbart)        12	Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
      2.15 Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes                             Personen zueinander?
      2.16 Gipsgeld                                                              13   Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
      2.17	Kostenbeteiligung bei Erlernung von Gebärdensprache und              14   Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
            Blindenschrift                                                       15   Welches Gericht ist zuständig?
      3     Welche Auswirkungen haben Krankheiten oder Gebrechen?                16	Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Ände-
      4     Welche Personen sind nicht versicherbar?                                  rung Ihrer Anschrift?
      5	In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?           17   Welches Recht findet Anwendung?
      6     Was müssen Sie beachten                                              18 	An wen können Sie sich zur außergerichtlichen Streitbeilegung
            -    bei vereinbartem Kinder-Tarif,                                       wenden?
            -	bei Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten in Bezug          19	Leistungsgarantie gegenüber den Allgemeinen Unfallversi-
                 auf die Höhe der Versicherungsleistung bei Berufsunfällen,           cherungs-Bedingungen 2020 (AUB 2020) des Gesamtverbands
                                                                                      der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)


                                                                                           werkes.
            Der Versicherungsumfang
                                                                                 1.4.5     der Ausbruch von Tollwut und Wundstarrkrampf sowie der Aus-
                                                                                           bruch von Infektionskrankheiten, bei denen Krankheitserreger
1           Was ist versichert?                                                            durch eine Unfallverletzung infolge eines Unfalls in den Körper
                                                                                           gelangten oder welche durch Heilmaßnahmen bzw. Eingriffe
1.1	Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten                     verursacht wurden, die durch ein unter diesen Vertrag fallendes
     Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.                                Schadenereignis veranlasst waren. Versicherungsschutz besteht
                                                                                           nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Beginn der
1.2         Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.                   Versicherung und spätestens einen Monat nach Beendigung der
                                                                                           Versicherung ausbricht.
1.3         Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötz-
            lich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereig-               Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 2.3.3 dieses Bedingungs-
            nis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.                         werkes.

1.4         Als Unfall gilt auch,                                                1.5       Versicherungsschutz besteht auch für

1.4.1       wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine Schädigung an                    -	
                                                                                             Unfälle, die durch Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht
            Gliedmaßen oder Wirbelsäule erfolgt. Dies gilt jedoch nicht für                  wurden. Mitversichert sind nur die Unfallfolgen; die Gesund-
            Schädigungen der Bandscheibe.                                                    heitsschädigung durch den eigentlichen Herzinfarkt oder
                                                                                             Schlaganfall ist nicht mitversichert.
1.4.2       das Ersticken, Ertrinken oder Erfrieren.
                                                                                           -	Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch
1.4.3       der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden, wie z.B. Cais-                    den Schlund, einschließlich Nahrungsmittelvergiftungen, soweit
            sonkrankheit.                                                                     die Einnahmedauer sieben Tage nicht überschreitet.

1.4.4       der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch während der                  -	Unfälle, die die versicherte Person bewusst in Kauf nimmt, wenn
            Vertragslaufzeit erlittene Insektenstiche oder -bisse oder durch                  sie diese bei rechtmäßiger Verteidigung oder beim Bemühen
            sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertra-                         zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet.
            gen wurden (z. B. Malaria, Frühsommer-Meningo-Enzephalitis
            (FSME), Borreliose, Gelbfieber, Pest). Versicherungsschutz be-                 -	Blutvergiftungen (Sepsis) als Folge eines Unfallereignisses.
            steht nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Be-
            ginn der Versicherung und spätestens einen Monat nach Beendi-        1.6       Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung
            gung der Versicherung ausbricht.                                               (Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus-
                                                                                           schlüsse (Ziffer 5) in diesem Bedingungswerk weisen wir hin. Sie
            Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 2.3.3 dieses Bedingungs-                 gelten für alle Leistungsarten.


                                                                                                                                                                 -5-

[Seite 6]
                   2         Welche Leistungen können vereinbart                                                 Verlust der Sehkraft, wenn bereits ein Auge er-         85 %
                             werden oder sind enthalten?                                                         blindet war
                                                                                                                 Verlust des Gehörs, wenn bereits Gehörlosig-            65 %
                             Die Leistungen, die Sie vereinbaren können, werden im Folgen-
                                                                                                                 keit auf einem Ohr vorhanden war
                             den oder in zusätzlichen Bedingungen beschrieben.

                             Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungen und die Versiche-                   Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-
                             rungssummen ergeben sich aus dem Vertrag.                                         chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
AUB 2023 Komfort


                   2.1       Invaliditätsleistung                                                    2.1.2.2.2 Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Inva-
                                                                                                               liditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder gei-
                   2.1.1     Voraussetzungen für die Leistung:                                                 stige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind
                                                                                                               ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
                   2.1.1.1   Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten
                             Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine   2.1.2.2.3 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren
                             Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger                   Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird
                             als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes                      der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist
                             nicht erwartet werden kann.                                                       nach Ziffer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 dieses Bedingungs-
                                                                                                               werkes zu bemessen.
                             Die Invalidität ist
                             - innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten und              2.1.2.2.4 Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall be-
                             -	innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall von einem Arzt in                    einträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen
                                Textform festgestellt und in Textform von Ihnen bei uns geltend                ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als
                                gemacht worden.                                                                100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.

                   2.1.1.2   Wir zahlen Ihnen bereits im 1. Jahr nach dem Unfallereignis wäh-        2.1.2.3   Stirbt die versicherte Person
                             rend des laufenden Heilverfahrens einen Vorschuss auf die Inva-
                             liditätsleistung in Höhe von bis zu 5 % der vereinbarten Versiche-                -	aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem
                             rungssumme, maximal jedoch 10.000 EUR, wenn durch die von                            Unfall oder
                             uns vorgenommene Soforteinschätzung festgestellt wird, dass                       -	gleichgültig, aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach
                             der Unfall voraussichtlich zu einer dauernden Beeinträchtigung                       dem Unfall
                             der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität)
                             führt.                                                                            und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten
                                                                                                               wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen
                             Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres                Befunde zu rechnen gewesen wäre.
                             nach dem Unfall, fordern wir den Vorschuss von den Erben der
                             versicherten Person zurück.                                             2.1.2.4   Mehrleistungen bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %

                   2.1.1.3   Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versi-                   Wenn Sie mit uns eine Unfallversicherung mit Mehrleistungen bei
                             cherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem                       Invalidität vereinbart haben, gilt Folgendes:
                             Unfall stirbt.
                                                                                                     2.1.2.4.1 Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 dieses Bedin-
                   2.1.2     Art und Höhe der Leistung:                                                        gungswerkes ermittelt.

                   2.1.2.1   Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag.                            Ziffer 2.1 dieses Bedingungswerkes wird wie folgt ergänzt:

                   2.1.2.2   Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versiche-          2.1.2.4.2 Wir zahlen die doppelte Invaliditätsleistung, wenn der Unfall zu
                             rungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität (siehe                    einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % führt.
                             jedoch Ziffer 6.2 dieses Bedingungswerkes).
                                                                                                     2.1.2.4.3 Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf 150.000
                   2.1.2.2.1 Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genann-                     EUR beschränkt.
                             ten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die fol-
                             genden Invaliditätsgrade:                                               2.1.2.5   Progressive Invaliditätsstaffel

                                                                                                               Wenn Sie mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invali-
                              Arm                                                       70 %
                                                                                                               ditätsstaffel vereinbart haben, gilt Folgendes:
                              Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks                    65 %
                                                                                                     2.1.2.5.1 Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 dieses Bedin-
                              Arm unterhalb des Ellenbogengelenks                       60 %
                                                                                                               gungswerkes ermittelt.
                              Hand                                                      55 %
                                                                                                               Ziffer 2.1 dieses Bedingungswerkes wird wie folgt ergänzt:
                              Daumen                                                    20 %
                              Zeigefinger                                               12 %         2.1.2.5.2 Für jeden Prozentpunkt, der den Invaliditätsgrad von 25 Prozent
                                                                                                               übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus der Versiche-
                              anderer Finger                                             5%
                                                                                                               rungssumme.
                              Bein über der Mitte des Oberschenkels                     70 %
                                                                                                     2.1.2.5.3 Für jeden Prozentpunkt, der den Invaliditätsgrad von 50 Prozent
                              Bein bis zur Mitte des Oberschenkels                      60 %
                                                                                                               übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 3 Prozent aus der Versi-
                              Bein bis unterhalb des Knies                              50 %                   cherungssumme.
                              Bein bis zur Mitte des Unterschenkels                     45 %
                                                                                                     2.1.2.5.4 Für jeden Prozentpunkt, der den Invaliditätsgrad von 75 Prozent
                              Fuß                                                       40 %                   übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 4 Prozent aus der Versi-
                              große Zehe                                                 7%                    cherungssumme.

                              andere Zehe                                                2%
                              Sehkraft eines Auges                                      50 %
                              Gehör auf einem Ohr                                       30 %
                              Geruchssinn                                               10 %
                              Geschmackssinn                                            10 %
                              Stimme                                                    60 %


            -6-

[Seite 7]
2.1.2.5.5 Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung                          87                              370
          im Einzelnen wie folgt aus:                                                               88                              380
                                                                                                    89                              390
                  Unfallbedingter                Leistung aus der                                   90                              400
                  Invaliditätsgrad             Versicherungssumme
                                                                                                    91                              410
                         %                              %                                           92                              420
                        26                              28                                          93                              430


                                                                                                                                                           AUB 2023 Komfort
                        27                               31                                         94                              440
                        28                               34                                         95                              450
                        29                               37                                         96                              460
                        30                               40                                         97                              470
                        31                               43                                         98                              480
                        32                               46                                         99                              490
                        33                               49                                        100                              500
                        34                               52
                                                                             2.2	Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen
                        35                               55
                        36                               58                  2.2.1   Voraussetzungen für die Leistung:
                        37                               61
                        38                               64                          Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der ver-
                                                                                     sicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
                        39                               67
                                                                                     unfallbedingt
                        40                               70
                        41                               73                          -	nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet
                        42                               76                             und
                                                                                     -	ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
                        43                               79
                        44                               82                          noch um mindestens 50 % beeinträchtigt.
                        45                               85
                        46                               88                          Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununter-
                        47                               91                          brochen bestanden.
                        48                               94                          Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des
                        49                               97                          Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend
                        50                              100                          gemacht worden.
                        51                              106
                                                                             2.2.2   Art und Höhe der Leistung:
                        52                              112
                        53                              118                          Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versiche-
                        54                              124                          rungssumme gezahlt.
                        55                              130
                                                                             2.2.3   Die Versicherungssumme für Übergangsleistung wird bei fol-
                        56                              136
                                                                                     genden schweren Verletzungen sofort fällig, sofern nicht der Tod
                        57                              142                          innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt.
                        58                              148
                        59                              154                          a) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks,
                                                                                     b) Amputation einer Hand oder eines Fußes,
                        60                              160
                                                                                     c)	Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Kör-
                        61                              166                              peroberfläche,
                        62                              172                          d) Erblindung auf beiden Augen,
                        63                              178                          e)	Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen
                        64                              184                              (auch von zwei Organen oder von zwei Knochen):
                                                                                         -	gewebezerstörender Schaden an Herz, Lunge, Leber, Milz
                        65                              190                                 oder Nieren,
                        66                              196                              -	Bruch des Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel- oder Unter-
                        67                              202                                 schenkelknochens,
                        68                              208                              - Wirbelkörperbruch,
                                                                                         - Beckenringbruch.
                        69                              214
                        70                              220                  2.3     Tagegeld
                        71                              226
                        72                              232                  2.3.1   Voraussetzungen für die Leistung:
                        73                              238
                                                                                     Die versicherte Person ist unfallbedingt
                        74                              244
                        75                              250                          - in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
                        76                              260                          - in ärztlicher Behandlung.
                        77                              270
                                                                             2.3.2   Höhe und Dauer der Leistung:
                        78                              280
                        79                              290                          Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme
                        80                              300                          berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträch-
                                                                                     tigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft.
                        81                              310
                        82                              320                          Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, läng-
                        83                              330                          stens für ein Jahr, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.
                        84                              340
                        85                              350                  2.3.3   Eine Tagegeldleistung aus einem Unfallereignis gemäß Ziffer
                                                                                     1.4.4 und Ziffer 1.4.5 dieses Bedingungswerkes entfällt.
                        86                              360


                                                                                                                                                         -7-

[Seite 8]
                   2.4       Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Operationen                                    fer 2.1.1 dieses Bedingungswerkes gegeben.

                   2.4.1     Voraussetzungen für die Leistung:                                              Der Unfall hat zu einem nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.4
                                                                                                            und Ziffer 3 dieses Bedingungswerkes ermittelten Invaliditätsgrad
                             Die versicherte Person                                                         von mindestens 50 % geführt.

                             -	befindet sich wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger       2.7.2     Höhe der Leistung:
                                vollstationärer Heilbehandlung oder
                             -	unterzieht sich wegen eines Unfalles einer ambulanten chirur-               Wir zahlen unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person
AUB 2023 Komfort


                                gischen Operation und ist deswegen für mindestens 5 Tage                    die Unfall-Rente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
                                ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig bzw. vollständig in
                                ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich beeinträchtigt.                       Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrlei-
                                                                                                            stungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe
                   2.4.2     Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen                      der Leistung unberücksichtigt.
                             gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung. Erfolgt
                             jedoch die Heilbehandlung in einem Institut, das sowohl der          2.7.3     Beginn und Dauer der Leistung:
                             Heilbehandlung als auch der Rehabilitation dient, so entfällt die
                             Leistung nicht, wenn es sich um eine Notfalleinweisung handelt       2.7.3.1   Die Unfall-Rente zahlen wir
                             oder die Krankenanstalt das einzige Versorgungs-Krankenhaus
                             in der Umgebung des Wohnortes der versicherten Person ist.                     -	rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall er-
                                                                                                               eignet hat,
                   2.4.3     Höhe und Dauer der Leistung:                                                   - monatlich im Voraus.

                             -	
                               Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten             2.7.3.2   Die Unfall-Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem
                               Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstatio-
                               nären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre,                   -	die versicherte Person stirbt oder wir Ihnen mitteilen, dass
                               vom Unfalltag an gerechnet.                                                     eine nach Ziffer 9.4 dieses Bedingungswerkes vorgenommene
                                                                                                               Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invalidi-
                             	Ereignet sich der Unfall im Ausland, zahlen wir für die ersten                  tätsgrad unter 50 % gesunken ist. Tritt dieser Fall ein, erhalten
                               sieben Tage des Krankenhaus-Aufenthaltes in dem betref-                         Sie eine einmalige Abschlusszahlung in Höhe von zwei Mo-
                               fenden Land den doppelten Krankenhaus-Tagegeldsatz. Als                         natsrenten.
                               Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem die
                               versicherte Person keinen Wohnsitz hat.                            2.8       Gestaffelte monatliche Unfall-Rente

                             -	Bei ambulanten chirurgischen Operationen nach Ziffer 2.4.1        2.8.1     Voraussetzungen für die Leistung:
                                dieses Bedingungswerkes zahlen wir das Krankenhaus-Tage-
                                geld für drei Tage.                                                         Die Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung sind nach Zif-
                                                                                                            fer 2.1.1 dieses Bedingungswerkes gegeben.
                   2.5       Verbessertes Genesungsgeld
                                                                                                            Der Unfall hat zu einem nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.4
                   2.5.1     Voraussetzungen für die Leistung:                                              und Ziffer 3 dieses Bedingungswerkes ermittelten Invaliditätsgrad
                                                                                                            von mindestens 50 % geführt.
                             Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung
                             entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld         2.8.2     Höhe der Leistung:
                             nach Ziffer 2.4 dieses Bedingungswerkes.
                                                                                                            Wir zahlen unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person
                   2.5.2     Höhe und Dauer der Leistung:                                                   die Unfall-Rente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

                   2.5.2.1   Verbessertes Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten                       Beträgt der Invaliditätsgrad nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.4
                             Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen                    und Ziffer 3 dieses Bedingungswerkes mindestens 90 %, erbrin-
                             gezahlt, für die wir Krankenhaus-Tagegeld leisten, längstens für               gen wir die doppelte Rentenleistung.
                             zwei Jahre.
                                                                                                            Fällt der Invaliditätsgrad aufgrund einer vorgenommenen Neube-
                   2.5.2.2   Ereignet sich der Unfall im Ausland, verbleibt es bei der Leistung             messung gemäß Ziffer 9.4 dieses Bedingungswerkes unter 90 %
                             nach Ziffer 2.5.2.1 dieses Bedingungswerkes. Eine Verdoppelung                 und beträgt mindestens 50 %, erbringen wir die einfache Ren-
                             der Leistung tritt nicht ein.                                                  tenleistung.

                   2.6       Todesfallleistung                                                              Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrlei-
                                                                                                            stungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe
                   2.6.1     Voraussetzungen für die Leistung:                                              der Leistung unberücksichtigt.

                             Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb eines      2.8.3     Beginn und Dauer der Leistung:
                             Jahres gestorben.
                                                                                                  2.8.3.1   Die Unfall-Rente zahlen wir
                             Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 7.5 dieses Bedingungs-
                             werkes weisen wir hin.                                                         -	rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall er-
                                                                                                               eignet hat,
                   2.6.2     Höhe der Leistung:                                                             - monatlich im Voraus.

                             Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versiche-        2.8.3.2   Die Unfall-Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem
                             rungssumme gezahlt.
                                                                                                            -	die versicherte Person stirbt oder wir Ihnen mitteilen, dass eine
                   2.6.3     Der unfallbedingte Tod gilt als nachgewiesen, wenn die ver-                       nach Ziffer 9.4 dieses Bedingungswerkes vorgenommene
                             sichterte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugun-                  Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invalidi-
                             fall), § 7 (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes                   tätsgrad unter 50 % gesunken ist. Tritt dieser Fall ein, erhalten
                             rechtswirksam für tot erklärt wurde. Hat die versicherte Person                   Sie eine einmalige Abschlusszahlung in Höhe von zwei Mo-
                             die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen                natsrenten.
                             zurückzuzahlen.
                                                                                                  2.9       Tagegeld für Komapatienten
                   2.7       Monatliche Unfall-Rente
                                                                                                            Gilt als nicht versichert.
                   2.7.1     Voraussetzungen für die Leistung:

                             Die Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung sind nach Zif-


            -8-

[Seite 9]
2.10       Bergungs- und Rettungskosten                                              2.12.1.1 bei Eheschließung/Eintragung einer Lebenspartnerschaft des
                                                                                              Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person für den
2.10.1     Art der Leistung:                                                                  Ehe- bzw. Lebenspartner;

2.10.1.1 Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs-              2.12.1.2 bei Niederkunft der Versicherungsnehmerin, der Ehe- bzw. Le-
         oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrecht-                     benspartnerin des Versicherungsnehmers oder einer weiblichen
         lich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise                    versicherten Person für das Kind oder bei Geburt eines Enkels;
         Gebühren berechnet werden.
         Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmit-                 2.12.1.3 bei Adoption eines minderjährigen Kindes sowie für minderjährige


                                                                                                                                                                           AUB 2023 Komfort
         telbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu                        Stiefkinder ab Ihrer Eheschließung/Eintragung einer Lebenspart-
         vermuten war.                                                                        nerschaft;

2.10.1.2 Wir informieren Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung            2.12.1.4 unter der Voraussetzung, dass zu diesem Zeitpunkt ein wirk-
         und stellen auf Wunsch eine Verbindung zwischen dem Hausarzt                         sames Vertragsverhältnis und kein Zahlungsrückstand besteht.
         der versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Kran-
         kenhaus her.                                                                2.12.2    Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer die Eheschlie-
                                                                                               ßung/Eintragung einer Lebenspartnerschaft , die Geburt oder die
2.10.1.3 Wir ersetzen die Kosten für die Behandlung in einer Dekompres-                        Adoption innerhalb des laufenden Versicherungsjahres ab Ehe-
         sionskammer nach Tauchunfällen.                                                       schließung/Eintragung einer Lebenspartnerschaft, Geburt oder
                                                                                               Adoption anzuzeigen.
2.10.1.4 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport
         der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik.                         Wir gewähren Vorsorgeschutz für den Ehe- bzw. Lebenspartner,
                                                                                               das Kind, adoptierte Kind bzw. Stiefkind oder den Enkel ab Ehe-
2.10.1.5 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten                          schließung/Eintragung einer Lebenspartnerschaft, Geburt bzw.
         Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf                         Adoption, wenn uns die Anzeige innerhalb von zwei Monaten ab
         ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart                          Eheschließung/Eintragung einer Lebenspartnerschaft, Geburt
         unvermeidbar waren.                                                                   bzw. Adoption zugeht. Andernfalls gewähren wir Versicherungs-
                                                                                               schutz ab Zugang der Anzeige.
2.10.1.6 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entste-
         henden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende                           Der Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des dritten Monats nach
         minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicher-                      Ende des laufenden Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer
         ten Person.                                                                           10.5.

2.10.1.7 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Ko-                    Die Versicherungssummen betragen:
         sten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
                                                                                               EUR 25.000 bei Invalidität (Mehrleistungsmodell 90 %)
           Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die                     EUR 50.000 bei Vollinvalidität
           Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung                       EUR 5.000 bei Tod
           zum letzten ständigen Wohnsitz.                                                     EUR     15 Krankenhaus-Tagegeld
                                                                                               EUR     15 verbessertes Genesungsgeld
2.10.1.8   Für die Ziffern 2.10.1.3 bis 2.10.1.7 dieses Bedingungswerkes gilt:                 EUR 2.500	Höchstleistung für Bergungs-/Rettungskosten

           Wir gewähren subsidiären Versicherungsschutz, d. h., ein Dritter ist                in der Unfallversicherung.
           nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.
                                                                                     2.12.3    Wird dem Versicherer für die über den Vorsorgeschutz versicher-
2.10.2     Höhe der Leistungen:                                                                te Person ein Leistungsfall gemeldet, muss der Versicherungs-
                                                                                               nehmer dem Versicherer die Eheschließung/Eintragung einer
2.10.2.1 Die Höhe der Leistungen ist insgesamt auf den im Versicherungs-                       Lebenspartnerschaft, die Geburt bzw. Adoption anhand von ent-
         schein genannten Betrag begrenzt.                                                     sprechenden amtlichen Dokumenten nachweisen.

2.11       Kosten für kosmetische Operationen                                        2.12.4    Bestehen bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen
                                                                                               mit einem Anspruch auf Vorsorgeschutz, so kann dieser nur aus
2.11.1     Voraussetzungen für die Leistungen:                                                 einem der Verträge geltend gemacht werden.

2.11.1.1   Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag fal-         2.12.5    Im Übrigen finden die Bestimmungen dieses Bedingungswerkes
           lenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen.                              Anwendung.
           Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbe-
           handlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine            2.13      Kurbeihilfe
           unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes
           der versicherten Person zu beheben.                                                 Wir bieten entsprechend der nachfolgenden Regelung Versiche-
                                                                                               rungsschutz bei Kuraufenthalten:
2.11.1.2   Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach
           dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebens-             2.13.1    Voraussetzung für die Leistung:
           jahres.
                                                                                     2.13.1.1 Die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag fallenden
2.11.1.3   Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine              Unfall im Sinne von Ziffer 1 dieses Bedingungswerkes wegen der
           Leistungspflicht.                                                                  durch das Unfallereignis hervor gerufenen Gesundheitsschädigung
                                                                                              oder deren Folgen innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an ge-
2.11.2     Art und Höhe der Leistungen:                                                       rechnet, für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens
                                                                                              drei Wochen eine medizinisch notwendige Kur durchgeführt.
           Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versiche-
           rungssumme Ersatz für nachgewiesene                                                 Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch ein ärztliches
                                                                                               Attest nachgewiesen.
           - Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
           -	notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in                 2.13.1.2 Als Kur gilt nicht eine stationäre Behandlung, bei der die ärztliche
              einem Krankenhaus,                                                              Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht.
           -	Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen un-
              fallbedingten Verlust oder Teilverlust von natürlichen Zähnen          2.13.2    Höhe der Leistung:
              entstanden sind.
                                                                                               Die Kurbeihilfe wird in Höhe der im Versicherungsschein genann-
2.12	Vorsorgeschutz für Ehepartner/eingetragene Lebenspart-                                   ten Versicherungssumme einmal je Unfall gezahlt.
      ner* und Kinder
                                                                                               * Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen
2.12.1     Der Vorsorgeschutz entsteht                                                         Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder
                                                                                               einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten
                                                                                               lebt. Als eingetragene Lebenspartnerschaften gelten auch die den Part-
                                                                                               nerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vergleichbaren
                                                                                               Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten.
                                                                                                                                                                         -9-

[Seite 10]
                            Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft         2.15      Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes
                            mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Kurbeihilfe
                            nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.                                 Wir übernehmen die innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall
                                                                                                           entstehenden Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes
                   2.14	Erhöhung von Leistung und Beitrag / Dynamik (wenn ver-                            einmalig bis zur versicherten Summe, sofern der Unfall zum voll-
                         einbart)                                                                          ständigen Verlust der Sehkraft geführt hat.

                            Sie haben mit uns eine Unfallversicherung vereinbart, deren          2.16      Gipsgeld
                            Summen und Beitrag jährlich angepasst werden.
AUB 2023 Komfort


                                                                                                 2.16.1    Voraussetzung für die Leistung
                   2.14.1   Wir erhöhen die Versicherungssumme jährlich um 5 % zum Be-
                            ginn des Versicherungsjahres, und zwar erstmals zum Beginn           2.16.1.1 Die versicherte Person hat einen Unfall mit einer der folgenden
                            des zweiten Versicherungsjahres.                                              Verletzungen erlitten:

                   2.14.2   Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet:                    -	Kopfverletzungen: Schädeldachfraktur, Schädelbasisfraktur,
                                                                                                              Joch­­beinfraktur
                            -	Für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle 500 EUR,                      -	Rückenverletzungen: Halswirbelfraktur, Brustwirbelfraktur,
                                                                                                              Lendenwirbelfraktur
                            -	für die Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverlet-              -	Sonstige Verletzungen: Brustbeinfraktur, Schlüsselbeinfraktur
                               zungen auf 50 EUR,                                                          -	Obere Gliedmaßen: Oberarmkopffraktur, Oberarmschaftfrak-
                                                                                                              tur, Ellenbogengelenksfraktur, Unterarmschaftfraktur
                            -	für die monatliche Unfall-Rente und die gestaffelte monatliche              -	Untere Gliedmaßen: Hüftgelenksfraktur, Beckenfraktur,
                               Unfall-Rente auf 25 EUR,                                                       Oberschenkelschaftfraktur,     Kniescheibenfraktur,    Unter-
                                                                                                              schenkelschaftfraktur
                            -	für Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld (wahlweise mit verbes-
                               sertem Genesungsgeld) 0,50 EUR.                                   2.16.1.2 Eine in Ziffer 2.16.1.1 dieses Bedingungswerkes genannte Ver-
                                                                                                          letzung muss unverzüglich ärztlich festgestellt werden und der
                   2.14.3   Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Er-                 Anspruch auf Gipsgeld muss innerhalb von sechs Monaten vom
                            höhungstermin eintretenden Leistungsfälle.                                    Unfalltag an gerechnet durch Vorlage eines Arztberichts bei uns
                                                                                                          geltend gemacht werden.
                   2.14.4   Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versiche-
                            rungssummen.                                                         2.16.2    Der Anspruch auf Gipsgeld erlischt nach Ablauf von sechs Mona-
                                                                                                           ten, vom Unfalltag an gerechnet, oder wenn das Unfallereignis zum
                   2.14.5   Wird in Folge der Dynamisierung oder bei Versicherungsbeginn                   Tod führt, bevor der Anspruch auf Gipsgeld geltend gemacht wur-
                            für eine der in Ziffer 2.14.2 dieses Bedingungswerkes genannten                de.
                            Leistungen der vom Versicherer angebotene Höchstsatz dieser
                            Leistung erreicht, nimmt diese Leistung an weiteren dynamischen      2.16.3    Höhe der Leistung
                            Erhöhungen nicht teil. Es gelten folgende Höchstsätze:
                                                                                                 2.16.3.1 Wir leisten einmal je Unfall die versicherte Summe.
                            -	Invaliditäts-Mehrleistungsmodell 90 %
                               Grundsumme:                                      750.000 EUR      2.17      Kostenbeteiligung zur Erlernung von Gebärdensprache und
                                                                                                           Blindenschrift
                            -	Progressive Invaliditätsleistung 500 %
                               Grundsumme:                                      200.000 EUR      2.17.1    Hat der Unfall zur vollständigen Gehörlosigkeit geführt, beteiligen
                                                                                                           wir uns an den Kosten für die Erlernung der Gebärdensprache bis
                            -	Todesfallsumme in Verbindung mit                                            zur Höhe der versicherten Summe.
                               Invaliditäts-Mehrleistungsmodell 90 %            500.000 EUR
                                                                                                 2.17.2    Hat der Unfall zum vollständigen Verlust der Sehkraft geführt, be-
                            -	Todesfallsumme in Verbindung                                                teiligen wir uns an den Kosten für die Erlernung der Blindenschrift
                               mit progressiver Invaliditätsleistung           200.000 EUR                 bis zur Höhe der versicherten Summe.

                            - Tagegeld                                              100 EUR
                                                                                                 3         Welche Auswirkungen haben Krankheiten
                            -	Krankenhaus-Tagegeld                                                       oder Gebrechen?
                                (wahlweise mit verbessertem Genesungsgeld)          100 EUR
                                                                                                           Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krank-
                            -	Übergangsleistung mit Sofortleistung                                        heiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursach-
                               bei Schwerverletzungen                            20.000 EUR                ten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert
                                                                                                           sich
                            - monatliche Unfall-Rente                             2.000 EUR
                                                                                                           -	im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades,
                            - gestaffelte monatliche Unfall-Rente                 1.000 EUR                - im Todesfall und in allen anderen Fällen die Leistung

                   2.14.6   Die Leistungen Bergungs- und Rettungskosten (Ziffer 2.10), Ko-                 entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens.
                            sten für kosmetische Operationen (Ziffer 2.11), Vorsorgeschutz
                            für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und Kinder (Ziffer                   Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 30 %, unterbleibt je-
                            2.12), Kurbeihilfe (Ziffer 2.13), Kosten für die Anschaffung eines             doch die Minderung.
                            Blindenhundes (Ziffer 2.15), Gipsgeld (Ziffer 2.16) sowie die Ko-
                            stenbeteiligung zur Erlernung der Gebärdensprache und Blin-
                            denschrift (Ziffer 2.17) dieses Bedingungswerkes werden durch        4         Welche Personen sind nicht versicherbar?
                            die Dynamik nicht erhöht.
                                                                                                 4.1	Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind
                   2.14.7   Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung         dauernd pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 3 Sozialge-
                            über die Erhöhung.                                                        setzbuch XI (SGB – Stand: 01.01.2023) sowie Geisteskranke.

                            Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen       4.2       Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte Person
                            nach unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Auf die Frist               im Sinne von Ziffer 4.1 dieses Bedingungswerkes nicht mehr ver-
                            werden wir Sie hinweisen.                                                      sicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung.

                   2.14.8   Sie und wir können die Vereinbarung über die planmäßige Erhö-        4.3       Wir zahlen für die nicht versicherbaren Personen (Ziffer 4.1) den
                            hung von Leistung und Beitrag auch für die gesamte Restlaufzeit                seit Eintritt der Nichtversicherbarkeit entrichteten Beitrag zurück.
                            des Vertrages widerrufen. Der Widerruf muss in Textform, späte-
                            stens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, erfolgen.


         - 10 -

[Seite 11]
5        In welchen Fällen ist der Versicherungs-                               5.1.6   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verur-
         schutz ausgeschlossen?                                                         sacht sind, sowie Gesundheitsschäden durch Strahlen.

5.1      Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:                 5.2	Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beein­
                                                                                     trächtigungen:
5.1.1    Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusst-
         seinsstörungen, auch verursacht durch Konsum von Drogen                5.2.1   Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Or-
         oder sonstiger Mittel, die das Bewusstsein beeinträchtigen, sowie              ganen und Gehirnblutungen.
         durch epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den


                                                                                                                                                                     AUB 2023 Komfort
         ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.                               Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Ver-
                                                                                        trag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 dieses Bedingungs-
         Mitversichert sind jedoch Unfälle infolge von Trunkenheit (beim                werkes die überwiegende Ursache ist.
         Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholge-
         halt unter 1,3 Promille liegt) sowie Unfälle infolge Bewusstseinstö-   5.2.2   Gesundheitsschäden durch Strahlen.
         rungen durch verschreibungspflichtige Medikamente, wenn diese
         vorschrifts- bzw. weisungsgemäß eingenommen oder unfreiwillig          5.2.3   Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am
         (unbemerkt/zwangsweise) verabreicht wurden.                                    Körper der versicherten Person.
                                                                                        Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen
         Versicherungsschutz besteht auch, wenn diese Störungen oder                    oder Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische,
         Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis                durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst
         verursacht waren.                                                              waren.

5.1.2    Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie        5.2.4   Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch
         vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.                              wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.

         Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Per-          5.2.5   Bauch- oder Unterleibsbrüche.
         son das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder entmündigt
         ist und die Straftat im Führen eines Land- oder Wasserfahrzeuges               Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter
         ohne Führerschein besteht oder ein unbefugter Gebrauch eines                   diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Ein-
         Fahrzeuges vorliegt (§ 248 b Strafgesetzbuch). Voraussetzung                   wirkung entstanden sind.
         ist, dass keine weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt be-
         gangen wurde.                                                          5.2.6   Infektionen, die nicht nach Ziffer 1.4.4 und 1.4.5 versichert sind.

5.1.3    Versicherungsschutz besteht für Kriegs- oder Bürgerkriegsereig-
         nisse, wenn die versicherte Person während einer Auslandsreise         6       Was müssen Sie beachten,
         durch ein Kriegsereignis überrascht wird. Dieser Versicherungs-
         schutz endet mit dem 14. Tag nach Kriegsausbruch. Sofern und                   - bei vereinbartem Kinder-Tarif,
         solange es der versicherten Person trotz aller Bemühungen und
         aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen unmöglich ist, das Ge-
                                                                                        - bei Ausübung bestimmter beruflicher
         biet des Staates früher zu verlassen, verlängert sich die Frist um                Tätigkeiten in Bezug auf die Höhe der
         weitere sieben Tage.                                                              Versicherungsleistung bei Berufsunfällen,

         Mitversichert sind zudem Unfälle durch Terroranschläge, die au-
                                                                                        -	bei Umstellung des Tarifes nach Vollen-
         ßerhalb der Territorien der Krieg führenden Parteien ausgeführt
                                                                                           dung des 65. Lebensjahres?
         werden.
                                                                                6.1     Umstellung des Kinder-Tarifs
         Kein Versicherungsschutz besteht für unmittelbar oder mittelbar
         durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursachte Unfälle          6.1.1   Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.5,
                                                                                        in dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Le-
         -	innerhalb Deutschlands oder eines Staates, in dem sich die                  bensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den verein-
            versicherte Person mehr als drei Monate aufhält;                            barten Versicherungssummen. Danach gilt der zu diesem Zeit-
         -	bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits                  punkt gültige Tarif für Erwachsene. Sie haben jedoch folgendes
            Krieg- oder Bürgerkrieg herrscht;                                           Wahlrecht:
         - bei aktiver Teilnahme an einem Krieg oder Bürgerkrieg;
         -	durch ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische                       -	Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Ver-
            Waffen);                                                                       sicherungssummen entsprechend.
         -	im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnlichen Zu-                    -	Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir be-
            stand zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich,                     rechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
            Großbritannien, Japan, Russland oder USA.
                                                                                6.1.2   Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen
5.1.4    Unfälle der versicherten Person                                                Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate
                                                                                        nach Beginn des neuen Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer
         -	als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er              10.5 mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahl-
            nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie                   möglichkeit fort.
            als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;
         -	bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruf-        6.2      usübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten in Bezug auf
                                                                                        A
            lichen Tätigkeit;                                                           die Höhe der Versicherungsleistung bei Berufsunfällen
         - bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.
                                                                                        Für alle versicherten erwachsenen Personen gelten unabhängig von
5.1.5    Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie                der beruflichen Tätigkeit gleiche Beitragssätze zur Ermittlung des der
         sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an               gewünschten Versicherungsleistung entsprechenden Beitrags.
         Fahrtveranstaltungen, einschließlich der dazugehörigen Übungs-
         fahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstge-                Für Personen mit überwiegend körperlicher oder überwiegend
         schwindigkeiten ankommt.                                                       handwerklicher Berufstätigkeit, Tätigkeit mit ätzenden, giftigen,
                                                                                        leicht entzündlichen oder explosiblen Stoffen, Berufs- und
	Ausnahme:                                                                             Zeitsoldaten der Bundeswehr, Angehörige der Bundespolizei,
  - Der Unfall wurde durch eine Fahrt auf einer öffentlichen Kart-                     im Außendienst tätige Angehörige der Landespolizei, der Forst-,
     bahn in Deutschland verursacht,                                                    Steuer- oder Zollverwaltung, Berufskraftfahrer, in der Landwirt-
  - die Veranstaltung hatte reinen Freizeitcharakter und                               schaft tätige Personen, Tierärzte, Tänzer, Turn-, Sport- und
  - die versicherte Person ist kein Berufs-, Lizenz oder Vertrags-                     Tanzlehrer gilt allerdings folgende Regelung:
     sportler, Vertragsamateur oder Vereinsmitglied im Bereich Mo-
     torsport.                                                                          Wird die versicherte Person bei Ausübung der Berufstätigkeit
                                                                                        von einem Unfallereignis betroffen, vermindern sich die Versiche-
                                                                                        rungsleistungen aus diesem Vertrag um 40 %. Bei Freizeitunfäl-


                                                                                                                                                                 - 11 -

[Seite 12]
                            len kommt hingegen die volle Versicherungsleistung zum Tragen.               Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns
                                                                                                         zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vor-
                            Als Unfallereignisse bei Ausübung der Berufstätigkeit gelten                 vertraglichen Anzeigepflicht ausüben.
                            auch Wegeunfälle im Sinne des § 8 Absatz 2 SGB VII (Stand:
                            01.01.2023). Für Personen, die nicht in der gesetzlichen Unfall-
                            versicherung versichert sind, findet § 8 Absatz 2 SGB VII (Stand:    9       Wann sind die Leistungen fällig?
                            01.01.2023) entsprechende Anwendung.
                                                                                                 9.1     Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditäts-
                   6.3	Umstellung des Tarifes nach Vollendung des                                       anspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären,
AUB 2023 Komfort


                        65. Lebensjahres                                                                 ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die
                                                                                                         Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen:
                   6.3.1    Zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.5, in              - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen;
                            dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, wird                -	beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den
                            der Versicherungsvertrag dieser Person in einen für dieses Alter                Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung
                            angebotenen Tarif umgestellt.                                                   der Invalidität notwendig ist.
                            Nach der Umstellung gelten die Allgemeinen Unfallversicherungs-
                            Bedingungen (AUB) des neuen Tarifes.                                         Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des
                                                                                                         Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir in voller Höhe.
                   6.3.2    Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Mo-                 Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
                            nats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers zu dem Zeit-
                            punkt kündigen, zu dem die Umstellung wirksam werden würde.          9.2     Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
                                                                                                         Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.

                            Der Leistungsfall                                                    9.3     Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest,
                                                                                                         zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.

                   7        Was ist nach einem Unfall zu beachten                                        Zusätzlich kann vor Abschluss des Heilverfahrens eine Invalidi-
                            (Obliegenheiten)?                                                            tätsleistung innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall bis zur
                                                                                                         Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
                            Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir
                            unsere Leistung nicht erbringen.                                     9.4     Neufestsetzung der Invalidität

                   7.1      Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht her-    9.4.1   Der Grad der Invalidität kann durch Sie oder uns jährlich erneut
                            beiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich                ärztlich bemessen werden. Die endgültige Bemessung erfolgt je-
                            einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns                   doch spätestens
                            unterrichten.
                                                                                                         - drei Jahre nach dem Unfall.
                   7.2      Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die ver-                -	fünf Jahre nach dem Unfall, bei Kindern bis zur Vollendung des
                            sicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich                   14. Lebensjahres.
                            zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche
                            Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.                   9.4.2   Das Verlangen einer Neubemessung können

                   7.3      Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte                   -	Sie vor Ablauf der Frist nach Ziffer 9.4.1 dieses Bedingungs-
                            Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen                      werkes oder
                            Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstaus-               -	wir anlässlich der Erklärung über unsere Leistungspflicht nach
                            falles tragen wir.                                                              Ziffer 9.1 dieses Bedingungswerkes

                            Können Unternehmer, Geschäftsführer oder Selbständige den                    aussprechen.
                            Verdienstausfall nicht konkret nachweisen, erstatten wir als fes-
                            ten Betrag 1 Promille der vereinbarten Versicherungssumme für        9.4.3   Ergibt die endgültige Bemessung eine niedrigere Invaliditätsleis-
                            Invalidität, maximal 500 EUR.                                                tung, als wir bereits erbracht haben, fordern wird den überzahlten
                                                                                                         Betrag zurück.
                   7.4      Die Ärzte, die die versicherte Person - auch aus anderen Anläs-
                            sen - behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Ver-      9.5     Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir
                            sicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erfor-               berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Be-
                            derlichen Auskünfte zu erteilen.                                             scheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzah-
                                                                                                         lung ab der nächsten Fälligkeit.
                   7.5	Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies zu melden, auch
                        wenn uns der Unfall schon angezeigt war.
                                                                                                 Die Versicherungsdauer
                            Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion
                            durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
                                                                                                 10      Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
                                                                                                         Wann ruht der Versicherungsschutz bei mili-
                   8        Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von
                                                                                                         tärischen Einsätzen?
                            Obliegenheiten?
                            Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 7 dieses Bedingungswerkes         10.1    Beginn des Versicherungsschutzes
                            vorsätzlich verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei
                            grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berech-             Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
                            tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens                angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag unverzüg-
                            entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir               lich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 dieses Bedingungs-
                            Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfol-             werkes zahlen.
                            gen hingewiesen haben.
                                                                                                 10.2    Dauer und Ende des Vertrages
                            Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
                            verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.                     Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit
                                                                                                         abgeschlossen.
                            Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nach-
                            weisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den                   Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert
                            Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die           sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns
                            Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das                spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Versiche-
                            gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.              rungsdauer eine Kündigung zugegangen ist.


         - 12 -

[Seite 13]
         Die Kündigung ist in Textform zu erklären.                                     wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu ver-
                                                                                        treten haben.
10.3     Kündigung nach Versicherungsfall
                                                                               11.2.3   Rücktritt
         Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden,
         wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf                   Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom
         eine Leistung erhoben haben.                                                   Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir
                                                                                        können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die
         Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat                       Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.


                                                                                                                                                                AUB 2023 Komfort
         nach Leistung oder - im Falle eines Rechtsstreits - nach Klage-
         rücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils       11.3     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag
         in Textform zugegangen sein.
                                                                               11.3.1   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
         Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei
         uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung                   Die Folgebeiträge sind zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt des
         zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des                  vereinbarten Beitragszeitraums fällig.
         Versicherungsjahres, wirksam wird.
                                                                               11.3.2   Verzug
         Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang
         bei Ihnen wirksam.                                                             Wird der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne
                                                                                        Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung
10.4	Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Ein-                            nicht zu vertreten haben.
      sätzen
                                                                                        Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffor-
         Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer                 dern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen
         Kraft, sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen For-            setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die
         mation leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz                  rückständigen Beträge des Beitrages sowie die Zinsen und Ko-
         zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Groß-                     sten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die
         britannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist. Der Versiche-              nach den Ziffern 11.3.3 und 11.3.4 dieses Bedingungswerkes mit
         rungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre Anzeige über die                  dem Fristablauf verbunden sind.
         Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
                                                                                        Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstan-
10.5     Versicherungsjahr                                                              denen Schadens zu verlangen.

         Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von          11.3.3   Kein Versicherungsschutz
         zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch
         nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-                 Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung
         sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum                   in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Ver-
         vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.                          sicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach
                                                                                        Ziffer 11.3.2, Absatz 2 dieses Bedingungswerkes darauf hinge-
                                                                                        wiesen wurden.
         Der Versicherungsbeitrag
                                                                                        Sie haben mit uns die dynamische Erhöhung Ihres Versiche-
                                                                                        rungsschutzes mit gleichzeitiger Beitragsangleichung verein-
11       Was müssen Sie bei der Beitragszahlung                                         bart. Sie versäumen, der Anpassung in Textform zu widerspre-
         beachten? Was geschieht, wenn Sie einen                                        chen und zahlen nur den Vorjahresbeitrag. Abweichend von
                                                                                        Ziffer 11.3.3, Absatz 1 dieses Bedingungswerkes bleibt nach
         Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                                              Ablauf der Zahlungsfrist dann der Versicherungsschutz zu den
                                                                                        Versicherungssummen bestehen, die dem bezahlten Beitrag
11.1     Beitrag und Versicherungsteuer                                                 entsprechen.

11.1.1   Beitragszahlung                                                       11.3.4   Kündigung

         Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vier-                  Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung
         teljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden. Die             in Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist
         Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat,                  kündigen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Zif-
         bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen            fer 11.3.2, Absatz 2 dieses Bedingungswerkes darauf hingewie-
         ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.                                 sen haben.

11.1.2   Versicherungsteuer                                                             Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines
                                                                                        Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für
         Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteu-                Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung
         er, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu ent-                  und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versiche-
         richten haben.                                                                 rungsschutz.

11.2	Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag                    11.4     Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung

11.2.1   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung                                     Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt
                                                                                        die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeits-
         Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen                tag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einzie-
         nach Zugang des Versicherungsscheines fällig.                                  hung nicht widersprechen.

         Weicht der Inhalt des Antrages vom Versicherungsschein ab, so                  Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht
         wird der erste Beitrag unverzüglich nach Ablauf der einmonatigen               eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,
         Widerspruchsfrist, die mit Zugang des Versicherungsscheines                    wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen
         beginnt, fällig.                                                               Zahlungsaufforderung erfolgt.

11.2.2   Späterer Beginn des Versicherungsschutzes                                      Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen wer-
                                                                                        den kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des
         Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem              Lastschriftverfahrens zu verlangen.
         späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab die-
         sem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform              Sie sind zur Übermittlung der Prämie erst verpflichtet, wenn Sie
         oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf                von uns hierzu in Textform aufgefordert worden sind. Außerdem
         diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht,                   haben Sie uns die durch den Rückläufer zusätzlich entstandenen


                                                                                                                                                            - 13 -

[Seite 14]
                            Kosten zu erstatten.                                                 13.2.1   Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts

                   11.5     Entfällt                                                                      Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen
                                                                                                          Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurück-
                   11.6     Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                                    zutreten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung
                                                                                                          in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hinge-
                            Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht              wiesen haben.
                            etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Bei-                Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schrift-
                            trags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz                lich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben,
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                            bestanden hat.                                                                auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist
                                                                                                          dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung
                   11.7     Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern                            unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt,
                                                                                                          zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die unser
                   11.7.1   Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und                           Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis erlangen. Der Rücktritt erfolgt
                                                                                                          durch Erklärung Ihnen gegenüber.
                            -	Sie bei Versicherungsbeginn das 55. Lebensjahr noch nicht
                               vollendet hatten,                                                 13.2.2   Ausschluss des Rücktrittsrechts
                            - die Versicherung nicht gekündigt war und
                            -	Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verur-             Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir
                               sacht wurde,                                                               den angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An-
                                                                                                          zeige kannten.
                            gilt Folgendes:
                                                                                                          Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie
                   11.7.2   Die Versicherung wird mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden                   oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben
                            Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres                    weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
                            beitragsfrei weitergeführt, in dem das versicherte Kind das 18.
                            Lebensjahr vollendet.                                                         Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der
                                                                                                          Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den
                   11.7.3   Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungs-                Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
                            nehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.                                   auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

                                                                                                 13.2.3   Folgen des Rücktritts
                            Weitere Bestimmungen
                                                                                                          Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.

                   12       Wie sind die Rechtsverhältnisse der am                                        Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir
                            Vertrag beteiligten Personen zueinander?                                      den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen,
                                                                                                          dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder
                   12.1	Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem                      für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung
                         anderen zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der                     oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
                         Rechte aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern
                         Ihnen zu.                                                                        Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn
                                                                                                          Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
                            Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann
                            an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen                Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwer-
                            versicherten Person zugestoßen ist.                                           den der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

                            Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Ob-     13.3     Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung
                            liegenheiten verantwortlich.
                                                                                                 13.3.1   Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung
                   12.2	Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnach-                   der Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch grober Fahrlässigkeit
                         folger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.                     beruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung
                                                                                                          einer Frist von einem Monat in Schriftform kündigen.

                   13       Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige-                                     Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
                            pflicht?                                                                      auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.

                   13.1 	Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrer-                      Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Er-
                          hebliche Umstände                                                               klärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nach-
                                                                                                          träglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung
                            Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung die Ihnen                angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
                            bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen                   Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben.
                            wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss
                            erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie-            Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeige-
                            ßen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach            pflichtverletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
                            Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fra-                Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
                            gen im Sinne des Satzes 1 in Textform stellen.
                                                                                                          Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nach-
                            Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf un-                 weisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-
                            seren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt mit                zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-
                            dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.                                        schlossen hätten.

                            Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen     13.3.2   Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver-
                            für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrer-                trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu
                            heblichen Umstände und die Beantwortung der an sie gestellten                 anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen
                            Fragen verantwortlich.                                                        Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand-
                                                                                                          teil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die
                            Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt die-               anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode
                            ser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behan-                  Vertragsbestandteil.
                            deln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder
                            dies arglistig verschwiegen.                                                  Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
                                                                                                          auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
                   13.2     Rücktritt
                                                                                                          Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats


         - 14 -

[Seite 15]
         schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände an-          17     Welches Recht findet Anwendung?
         zugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Mo-
         natsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Be-              Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
         gründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem
         Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die
         uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis erlangen.              18     An wen können Sie sich zur außergericht-
                                                                                      lichen Streitbeilegung wenden?
         Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn
         wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit               Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder


                                                                                                                                                                     2023 Komfort
         der Anzeige kannten.                                                         eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge-
                                                                                      wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
         Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr                  nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
         als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
         angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb             18.1   Versicherungsombudsmann


                                                                                                                                                                 AUB08
         eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform


                                                                                                                                                                AUB
         kündigen.                                                                    Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher
                                                                                      oder um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher
13.4     Anfechtung                                                                   Lage befindet, gilt:

         Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufech-               Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
         ten, bleibt unberührt.                                                       Versicherungsnehmer an den Versicherungsombudsmann e.V.
                                                                                      wenden.
         Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrages zu, der der
         bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen                  Versicherungsombudsmann e.V.
         Vertragszeit entspricht.                                                     Postfach 080632
                                                                                      10006 Berlin
                                                                                      E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
14       Wann verjähren die Ansprüche aus dem                                         Internet: www.versicherungsombudsmann.de
         Vertrag?
                                                                                      Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und
14.1	Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei                    kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich
      Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen                   verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
      Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
                                                                               18.2   Versicherungsaufsicht
14.2     Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemel-
         det worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem                  Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versiche-
         Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Text-                 rers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der
         form zugeht.                                                                 Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundes-
                                                                                      anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versiche-
                                                                                      rer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
15       Welches Gericht ist zuständig?                                               tungsaufsicht.

15.1     Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt                   Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
         sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder un-               Sektor Versicherungsaufsicht
         serer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.                Graurheindorfer Straße 108
         Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur             53117 Bonn
         Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung                   E-Mail: poststelle@bafin.de
         eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.                          Internet: https://www.bafin.de

15.2     Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei                     Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne
         dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in                  Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
         Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufent-
         haltes zuständig ist.                                                 18.3   Hinweise auf den Rechtsweg

                                                                                      Unabhängig von der Möglichkeit, sich an den Versicherungs-
16       Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?                                 ombudsmann oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht
         Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?                                       Ihnen der Rechtsweg offen.

16.1     Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an un-
         sere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder          19     Wir garantieren Ihnen, dass dieses Bedin-
         in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle               gungswerk ausschließlich zu Ihrem Vorteil
         gerichtet werden.
                                                                                      von den Allgemeinen Unfallversicherungs-
16.2     Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, ge-            Bedingungen 2020 (AUB 2020) des Gesamt-
         nügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben                verbands der Deutschen Versicherungswirt-
         ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte
         uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Ab-            schaft (GDV) abweicht.
         sendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für
         den Fall einer Änderung Ihres Namens.


                                                                                                                                                            - 15 -

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                            B
         Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen
                        2023 Exklusiv
                     (AUB 2023 Exklusiv)


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                            Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Exklusiv


            Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Personen können Sie und/oder andere Personen sein. Wir als Ver-
            sicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.


      Inhaltsverzeichnis
            Der Versicherungsumfang
      1     Was ist versichert?                                                      -	bei Umstellung des Tarifes nach Vollendung des
      2     Welche Leistungen können vereinbart werden oder sind ent-                   65. Lebensjahres?
            halten?
      2.1   Invaliditätsleistung                                                             Der Leistungsfall
      2.2   Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen              7       Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?


                                                                                                                                                                        AUB 2023 Exklusiv
      2.3   Tagegeld                                                                 8       Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
      2.4   Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Operationen                              9       Wann sind die Leistungen fällig?
      2.5   Verbessertes Genesungsgeld
      2.6   Todesfallleistung                                                                Die Versicherungsdauer
      2.7   Monatliche Unfall-Rente                                                  10      Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Wann ruht der Ver-
      2.8   Gestaffelte monatliche Unfall-Rente                                              sicherungsschutz bei militärischen Einsätzen?
      2.9   Tagegeld für Koma-Patienten
      2.10 Bergungs- und Rettungskosten                                                      Der Versicherungsbeitrag
      2.11 Kosten für kosmetische Operationen                                        11      Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
      2.12 Vorsorgeschutz für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und                      Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zah-
            Kinder                                                                           len?
      2.13 Kurbeihilfe
      2.14 Erhöhung von Leistung und Beitrag / Dynamik (wenn vereinbart)                  Weitere Bestimmungen
      2.15 Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes                            12   Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
      2.16 Gipsgeld                                                                       Personen zueinander?
      2.17	Kostenbeteiligung bei Erlernung von Gebärdensprache und                  13   Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
            Blindenschrift                                                           14   Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
      3     Welche Auswirkungen haben Krankheiten oder Gebrechen?                    15   Welches Gericht ist zuständig?
      4     Welche Personen sind nicht versicherbar?                                 16   Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Ände-
      5     In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlos-                    rung Ihrer Anschrift?
            sen?                                                                     17   Welches Recht findet Anwendung?
      6     Was müssen Sie beachten                                                  18 	An wen können Sie sich zur außergerichtlichen
            -    bei vereinbartem Kinder-Tarif,                                           Streitbeilegung wenden?
            -	bei Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten in Bezug              19   Leistungsgarantie gegenüber den Allgemeinen Unfallversiche-
                 auf die Höhe der Versicherungsleistung bei Berufsunfällen,               rungs-Bedingungen 2020 (AUB 2020) des Gesamtverbands der
                                                                                          Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)


            Der Versicherungsumfang                                                            sonkrankheit.

                                                                                     1.4.4     der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch während der
1           Was ist versichert?                                                                Vertragslaufzeit erlittene Insektenstiche oder -bisse oder durch
                                                                                               sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen
1.1         Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten                  wurden (z. B. Malaria, Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME),
            Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.                             Borreliose, Gelbfieber, Pest) sowie die Infektionskrankheiten Ty-
                                                                                               phus, Cholera, Tuberkulose, Kinderlähmung, Masern, Mumps
1.2         Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.                        und Röteln. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Krankheit
                                                                                               frühestens einen Monat nach Beginn der Versicherung und späte-
1.3         Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötz-                 stens einen Monat nach Beendigung der Versicherung ausbricht.
            lich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereig-
            nis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.                             Mitversichert sind allergische Reaktionen auf Insektenstiche oder
                                                                                               Insektenbisse als nicht infektionsbedingte Folge des Stichs oder
1.4         Als Unfall gilt auch,                                                              Bisses.

1.4.1       wenn durch eine Eigenbewegung (normale Kraftanstrengung)                           Als Unfallfolge sind Wundinfektionen infolge geringfügiger Hautver-
            eine Schädigung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule erfolgt. Dies                       letzungen mitversichert, wenn uns das ursächliche Ereignis binnen
            gilt jedoch nicht für Schädigungen der Bandscheibe, des Knie-                      vier Wochen angezeigt wird.
            gelenks mit den dazugehörigen Menisken, Bändern und Sehnen
            und des Sprunggelenks mit den dazugehörigen Bändern und                            Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 2.3.3 dieses Bedingungs-
            Sehnen oder                                                                        werkes.

            wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine Schädigung an              1.4.5     eine Schutzimpfung gegen die in Ziffer 1.4.4 dieses Bedingungs-
            Gliedmaßen oder Wirbelsäule erfolgt. Dies gilt jedoch nicht für                    werkes genannten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte
            Schädigungen der Bandscheibe.                                                      Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet.

1.4.2       das Ersticken, Ertrinken oder Erfrieren, unfreiwillig erlittener Flüs-             Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 2.3.3 dieses Bedin-
            sigkeits- oder Nahrungsentzug sowie das Erleiden eines Sonnen-                     gungswerkes.
            brandes oder Sonnenstichs.
            Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 5.2.6 dieses Bedingungs-           1.4.6     der Ausbruch von Tollwut und Wundstarrkrampf sowie der Aus-
            werkes.                                                                            bruch von Infektionskrankheiten, bei denen Krankheitserreger
                                                                                               durch eine Unfallverletzung infolge eines Unfalls in den Körper
1.4.3       der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden, wie z. B. Cais-                    gelangten oder welche durch Heilmaßnahmen bzw. Eingriffe


                                                                                                                                                                     - 17 -

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                              verursacht wurden, die durch ein unter diesen Vertrag fallendes         2.1.2     Art und Höhe der Leistung:
                              Schadenereignis veranlasst waren. Versicherungsschutz besteht
                              nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Beginn der          2.1.2.1   Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag.
                              Versicherung und spätestens einen Monat nach Beendigung der
                              Versicherung ausbricht.                                                 2.1.2.2   Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versiche-
                                                                                                                rungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität (siehe
                              Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 2.3.3 dieses Bedingungs-                    jedoch Ziffer 6.2 dieses Bedingungswerkes).
                              werkes.
                                                                                                      2.1.2.2.1 Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genann-
                    1.5       Versicherungsschutz besteht auch für                                              ten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die fol-
                                                                                                                genden Invaliditätsgrade:
                              -	
                                Unfälle, die durch Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht
                                wurden. Mitversichert sind nur die Unfallfolgen; die Gesund-                     Arm                                                  85 %
                                heitsschädigung durch den eigentlichen Herzinfarkt oder
                                Schlaganfall ist nicht mitversichert.                                            Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks               80 %
                                                                                                                 Arm unterhalb des Ellenbogengelenks                  75 %
                              -	Vergiftungen durch Einatmen ausströmender Gase und Dämp-                        Hand                                                 70 %
                                 fe, Dünste, Staubwolken, Säuren und Ähnliches, wenn die ver-                    Daumen                                               30 %
                                 sicherte Person durch besondere Umstände den Einwirkungen
                                                                                                                 Zeigefinger                                          20 %
                                 mehrere Stunden, längstens bis zu sieben Tage ausgesetzt war.
                                                                                                                 anderer Finger                                       10 %
AUB 2023 Exklusiv


                              -	Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch                Mehrere Finger einer Hand                       max. 55 %
                                 den Schlund, einschließlich Nahrungsmittelvergiftungen, soweit                  Bein über der Mitte des Oberschenkels                85 %
                                 die Einnahmedauer sieben Tage nicht überschreitet.
                                                                                                                 Bein bis zur Mitte des Oberschenkels                 75 %
                              -	Blutvergiftungen (Sepsis) als Folge eines Unfallereignisses.                    Bein bis unterhalb des Knies                         70 %
                                                                                                                 Bein bis zur Mitte des Unterschenkels                60 %
                              -	
                                Unfälle, die die versicherte Person bewusst in Kauf nimmt,                       Fuß                                                  55 %
                                wenn sie diese bei rechtmäßiger Verteidigung oder beim Be-
                                                                                                                 große Zehe                                           15 %
                                mühen zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erlei-
                                det.                                                                             andere Zehe                                           7%
                                                                                                                 Sehkraft eines Auges                                 60 %
                              -	
                                Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinanderset-                            Gehör auf einem Ohr                                  45 %
                                zungen und innere Unruhen, wenn die versicherte Person                           Geruchssinn                                          20 %
                                nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.
                                                                                                                 Geschmackssinn                                       20 %
                    1.6       Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung                           Stimme                                             100 %
                              (Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus-                 Verlust der Sehkraft, wenn bereits ein Auge        100 %
                              schlüsse (Ziffer 5) in diesem Bedingungswerk weisen wir hin. Sie                   erblindet war
                              gelten für alle Leistungsarten.                                                    Verlust des Gehörs, wenn bereits Gehörlosigkeit      75 %
                                                                                                                 auf einem Ohr vorhanden war
                    2         Welche Leistungen können vereinbart                                                eine Niere                                           25 %
                                                                                                                 beide Nieren                                         50 %
                              werden oder sind enthalten?
                                                                                                                 Milz                                                 10 %
                              Die Leistungen, die Sie vereinbaren können, werden im Folgen-                      Gallenblase                                          10 %
                              den oder in zusätzlichen Bedingungen beschrieben.
                                                                                                                 Magen                                                15 %
                              Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungen und die Versiche-                    Zwölffinger-, Dünn-, Dick- oder Enddarm jeweils      20 %
                              rungssummen ergeben sich aus dem Vertrag.                                          Lungenflügel                                         45 %

                    2.1       Invaliditätsleistung                                                              Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-
                                                                                                                chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
                    2.1.1     Voraussetzungen für die Leistung:
                                                                                                      2.1.2.2.2 Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Inva-
                    2.1.1.1   Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten                 liditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder gei-
                              Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine             stige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind
                              Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger                   ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
                              als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes
                              nicht erwartet werden kann.                                             2.1.2.2.3 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren
                                                                                                                Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird
                              Die Invalidität ist                                                               der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach
                                                                                                                Ziffer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 dieses Bedingungswerkes zu
                              - innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall eingetreten und                       bemessen.
                              -	innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall von einem Arzt in
                                 Textform, festgestellt und in Textform von Ihnen bei uns gel-        2.1.2.2.4 Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall be-
                                 tend gemacht worden.                                                           einträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen
                                                                                                                ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als
                    2.1.1.2   Wir zahlen Ihnen bereits im 1. Jahr nach dem Unfallereignis                       100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.
                              während des laufenden Heilverfahrens einen Vorschuss auf die
                              Invaliditätsleistung in Höhe von bis zu 10 % der vereinbarten           2.1.2.3   Stirbt die versicherte Person
                              Versicherungssumme, maximal jedoch 20.000 EUR, wenn durch
                              die von uns vorgenommene Soforteinschätzung festgestellt wird,                    -	aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem
                              dass der Unfall voraussichtlich zu einer dauernden Beeinträchti-                     Unfall oder
                              gung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidi-                 -	gleichgültig, aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach
                              tät) führt.                                                                          dem Unfall

                              Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres                und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten
                              nach dem Unfall, fordern wir den Vorschuss von den Erben der                      wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen
                              versicherten Person zurück.                                                       Befunde zu rechnen gewesen wäre.

                    2.1.1.3   Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die ver-           2.1.2.4   Mehrleistungen bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %
                              sicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem
                              Unfall stirbt.                                                                    Wenn Sie mit uns eine Unfallversicherung mit Mehrleistungen bei


          - 18 -

[Seite 19]
          Invalidität vereinbart haben, gilt Folgendes:                                                 59                            172
                                                                                                        60                            180
2.1.2.4.1 Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 dieses Bedin-
                                                                                                        61                            188
          gungswerkes ermittelt.
          Ziffer 2.1 dieses Bedingungswerkes wird wie folgt ergänzt:                                    62                            196
                                                                                                        63                            204
2.1.2.4.2 Wir zahlen die doppelte Invaliditätsleistung, wenn der Unfall zu                              64                            212
          einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % führt.                                             65                            220
2.1.2.4.3 Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf 150.000                                 66                            228
          EUR beschränkt.                                                                               67                            236
                                                                                                        68                            244
2.1.2.5   Progressive Invaliditätsstaffel                                                               69                            252
                                                                                                        70                            260
          Wenn Sie mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invali-
          ditätsstaffel vereinbart haben, gilt Folgendes:                                               71                            268
                                                                                                        72                            276
2.1.2.5.1 Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 dieses Bedin-                          73                            284
          gungswerkes ermittelt.
                                                                                                        74                            292
          Ziffer 2.1 dieses Bedingungswerkes wird wie folgt ergänzt:                                    75                            300


                                                                                                                                                               AUB 2023 Exklusiv
                                                                                                        76                            310
2.1.2.5.2 Für jeden Prozentpunkt, der den Invaliditätsgrad von 25 % über-                               77                            320
          steigt, zahlen wir zusätzlich 2 % aus der Versicherungssumme.
                                                                                                        78                            330
2.1.2.5.3 Für jeden Prozentpunkt, der den Invaliditätsgrad von 50 % über-                               79                            340
          steigt, zahlen wir zusätzlich weitere 5 % aus der Versicherungs-                              80                            350
          summe.                                                                                        81                            360
                                                                                                        82                            370
2.1.2.5.4 Für jeden Prozentpunkt, der den Invaliditätsgrad von 75 % über-
          steigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versicherungs-                              83                            380
          summe.                                                                                        84                            390
                                                                                                        85                            400
          Ab einem Invaliditätsgrad von 95 % zahlen wir die maximale Leis-                              86                            410
          tung von 500 % der Versicherungssumme.
                                                                                                        87                            420
2.1.2.5.5 Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung                              88                            430
          im Einzelnen wie folgt aus:                                                                   89                            440
                                                                                                        90                            450
                   Unfallbedingter                 Leistung aus der                                     91                            460
                   Invaliditätsgrad              Versicherungssumme                                     92                            470
                          %                                %                                            93                            480
                          26                              28                                            94                            490
                          27                              31                                            95                            500
                          28                              34                                            96                            500
                          29                              37                                            97                            500
                          30                              40                                            98                            500
                          31                              43                                            99                            500
                          32                              46                                           100                            500
                          33                              49
                          34                              52                     2.2	Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwer­
                          35                              55                          verletzungen
                          36                              58
                                                                                 2.2.1   Voraussetzungen für die Leistung:
                          37                              61
                          38                              64                             Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der
                          39                              67                             versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen
                          40                              70                             Bereich unfallbedingt
                          41                              73
                                                                                         -	nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet
                          42                              76                                und
                          43                              79                             - ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
                          44                              82
                          45                              85                             noch um mindestens 50 % beeinträchtigt.
                          46                              88                             Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununter-
                          47                              91                             brochen bestanden.
                          48                              94
                          49                              97                             Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des
                                                                                         Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend
                          50                             100
                                                                                         gemacht worden.
                          51                             108
                          52                              116                    2.2.2   Art und Höhe der Leistung:
                          53                             124
                                                                                         Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versiche-
                          54                             132
                                                                                         rungssumme gezahlt.
                          55                             140
                          56                             148                     2.2.3   Die Versicherungssumme für Übergangsleistung wird bei fol-
                          57                             156                             genden schweren Verletzungen sofort fällig, sofern nicht der Tod
                                                                                         innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt.
                          58                             164


                                                                                                                                                            - 19 -

[Seite 20]
                            a) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks,               2.5.2.1   Verbessertes Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versi-
                            b) Amputation einer Hand oder eines Fußes,                                      cherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt,
                            c)	Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Kör-               für die wir Krankenhaus-Tagegeld leisten, längstens für drei Jahre.
                                peroberfläche,
                            d) Erblindung auf beiden Augen,                                       2.5.2.2   Ereignet sich der Unfall im Ausland, verbleibt es bei der Leistung
                            e)	Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen                  nach Ziffer 2.5.2.1 dieses Bedingungswerkes. Eine Verdoppelung
                                (auch von zwei Organen oder von zwei Knochen):                              der Leistung tritt nicht ein.
                                -	gewebezerstörender Schaden an Herz, Lunge, Leber, Milz
                                   oder Nieren,                                                   2.6       Todesfallleistung
                                -	Bruch des Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel- oder Unter-
                                   schenkelknochens,                                              2.6.1     Voraussetzungen für die Leistung:
                                - Wirbelkörperbruch,
                                - Beckenringbruch.                                                          Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb eines
                                                                                                            Jahres gestorben.
                    2.3     Tagegeld
                                                                                                            Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 7.5 dieses Bedingungs-
                    2.3.1   Voraussetzungen für die Leistung:                                               werkes weisen wir hin.

                            Die versicherte Person ist unfallbedingt                              2.6.2     Höhe der Leistung:

                            - in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und                                    Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versiche-
AUB 2023 Exklusiv


                            - in ärztlicher Behandlung.                                                     rungssumme gezahlt.

                    2.3.2   Höhe und Dauer der Leistung:                                          2.6.3     Der unfallbedingte Tod gilt als nachgewiesen, wenn die versi-
                                                                                                            cherte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugun-
                            Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme                      fall), § 7 (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes
                            berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträch-                 rechtswirksam für tot erklärt wurde. Hat die versicherte Person
                            tigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft.                        die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen
                                                                                                            zurückzuzahlen.
                            Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, läng-
                            stens für ein Jahr, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.              2.7       Monatliche Unfall-Rente

                    2.3.3   Eine Tagegeldleistung aus einem Unfallereignis gemäß Zif-             2.7.1     Voraussetzungen für die Leistung:
                            fer 1.4.4, Ziffer 1.4.5 und Ziffer 1.4.6 dieses Bedingungswerkes
                            entfällt.                                                                       Die Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung sind nach Zif-
                                                                                                            fer 2.1.1 dieses Bedingungswerkes gegeben.
                    2.4     Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Operationen
                                                                                                            Der Unfall hat zu einem nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.4
                    2.4.1   Voraussetzungen für die Leistung:                                               und Ziffer 3 dieses Bedingungswerkes ermittelten Invaliditätsgrad
                                                                                                            von mindestens 50 % geführt.
                            Die versicherte Person
                                                                                                  2.7.2     Höhe der Leistung:
                            -	befindet sich wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger
                               vollstationärer Heilbehandlung oder                                          Wir zahlen unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person
                                                                                                            die Unfall-Rente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
                            -	unterzieht sich wegen eines Unfalles einer ambulanten chirur-
                               gischen Operation und ist deswegen für mindestens fünf Tage                  Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrlei-
                               ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig bzw. vollständig in                stungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe
                               ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich beeinträchtigt.                        der Leistung unberücksichtigt.

                    2.4.2   Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen             2.7.3     Beginn und Dauer der Leistung:
                            gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung. Erfolgt
                            jedoch die Heilbehandlung in einem Institut, das sowohl der Heil-     2.7.3.1   Die Unfall-Rente zahlen wir
                            behandlung als auch der Rehabilitation dient, so entfällt die Leis-
                            tung nicht, wenn es sich um eine Notfalleinweisung handelt oder                 -	rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall er-
                            die Krankenanstalt das einzige Versorgungs-Krankenhaus in der                      eignet hat,
                            Umgebung des Wohnortes der versicherten Person ist.                             - monatlich im Voraus.

                    2.4.3   Höhe und Dauer der Leistung:                                          2.7.3.2   Die Unfall-Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem

                            -	Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Ver-                  - die versicherte Person stirbt oder
                               sicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären                    -	wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 dieses Bedin-
                               Behandlung gezahlt, längstens jedoch für drei Jahre, vom Un-                    gungswerkes vorgenommene Neubemessung ergeben hat,
                               falltag an gerechnet.                                                           dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken
                                                                                                               ist. Tritt dieser Fall ein, erhalten Sie eine einmalige Abschluss-
                            	Ereignet sich der Unfall im Ausland, zahlen wir für die ersten                   zahlung in Höhe von vier Monatsrenten.
                              14 Tage des Krankenhaus-Aufenthaltes in dem betreffenden
                              Land den doppelten Krankenhaus-Tagegeldsatz. Als Ausland            2.8       Gestaffelte monatliche Unfall-Rente
                              gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem die versicherte
                              Person keinen Wohnsitz hat.                                         2.8.1     Voraussetzungen für die Leistung:

                    	-	Bei ambulanten chirurgischen Operationen nach Ziffer 2.4.1                         Die Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung sind nach Zif-
                         dieses Bedingungswerkes zahlen wir das Krankenhaus-Tage-                           fer 2.1.1 dieses Bedingungswerkes gegeben.
                         geld für fünf Tage.
                                                                                                            Der Unfall hat zu einem nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.4
                    2.5     Verbessertes Genesungsgeld                                                      und Ziffer 3 dieses Bedingungswerkes ermittelten Invaliditätsgrad
                                                                                                            von mindestens 50 % geführt.
                    2.5.1   Voraussetzungen für die Leistung:
                                                                                                  2.8.2     Höhe der Leistung:
                            Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung
                            entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld                    Wir zahlen unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person
                            nach Ziffer 2.4 dieses Bedingungswerkes.                                        die Unfall-Rente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

                    2.5.2   Höhe und Dauer der Leistung:                                                    Beträgt der Invaliditätsgrad nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.4


          - 20 -

[Seite 21]
           und Ziffer 3 dieses Bedingungswerkes mindestens 90 %, erbrin-           2.10.2     Höhe der Leistungen:
           gen wir die doppelte Rentenleistung.
                                                                                   2.10.2.1 Die Höhe der Leistungen ist insgesamt auf den im Versicherungs-
           Fällt der Invaliditätsgrad aufgrund einer vorgenommenen Neube-                   schein genannten Betrag begrenzt.
           messung gemäß Ziffer 9.4 dieses Bedingungswerkes unter 90 %
           und beträgt mindestens 50 %, erbringen wir die einfache Ren-            2.11       Kosten für kosmetische Operationen
           tenleistung.
                                                                                   2.11.1     Voraussetzungen für die Leistungen:
           Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrlei-
           stungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe       2.11.1.1   Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag fal-
           der Leistung unberücksichtigt.                                                     lenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen.
                                                                                              Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbe-
2.8.3      Beginn und Dauer der Leistung:                                                     handlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine
                                                                                              unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes
2.8.3.1    Die Unfall-Rente zahlen wir                                                        der versicherten Person zu beheben.

           -	rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall er-         2.11.1.2   Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach
              eignet hat,                                                                     dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebens-
           - monatlich im Voraus.                                                             jahres.

2.8.3.2    Die Unfall-Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem           2.11.1.3   Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine


                                                                                                                                                                           AUB 2023 Exklusiv
                                                                                              Leistungspflicht.
           - die versicherte Person stirbt oder
           -	wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 dieses Bedin-         2.11.2     Art und Höhe der Leistungen:
              gungswerkes vorgenommene Neubemessung ergeben hat,
              dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 Prozent ge-                   Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versiche-
              sunken ist. Tritt dieser Fall ein, erhalten Sie eine einmalige Ab-              rungssumme Ersatz für nachgewiesene
              schlusszahlung in Höhe von vier Monatsrenten.
                                                                                              - Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
2.9        Tagegeld für Komapatienten                                                         -	notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in
                                                                                                 einem Krankenhaus,
           Wir zahlen maximal für die Dauer eines Jahres vom Unfalltag an                     -	Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen un-
           gerechnet ein Tagegeld in Höhe der versicherten Summe für je-                         fallbedingten Verlust oder Teilverlust von natürlichen Zähnen
           den Kalendertag, an dem die versicherte Person unfallbedingt im                       entstanden sind.
           Koma liegt.
                                                                                   2.12	Vorsorgeschutz für Ehepartner/eingetragene Lebenspart-
2.10       Bergungs- und Rettungskosten                                                  ner* und Kinder

2.10.1     Art der Leistung:                                                       2.12.1     Der Vorsorgeschutz entsteht

2.10.1.1 Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs-            2.12.1.1 bei Eheschließung/Eintragung einer Lebenspartnerschaft des
         oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrecht-                   Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person für den
         lich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise                  Ehe- bzw. Lebenspartner;
         Gebühren berechnet werden.
                                                                                   2.12.1.2 bei Niederkunft der Versicherungsnehmerin, der Ehe- bzw. Le-
           Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmit-                      benspartnerin des Versicherungsnehmers oder einer weiblichen
           telbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu                    versicherten Person für das Kind oder bei Geburt eines Enkels;
           vermuten war.
                                                                                   2.12.1.3 bei Adoption eines minderjährigen Kindes sowie für minderjährige
2.10.1.2 Wir informieren Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung                   Stiefkinder ab Ihrer Eheschließung/Eintragung einer Lebenspart-
         und stellen auf Wunsch eine Verbindung zwischen dem Hausarzt                       nerschaft;
         der versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Kran-
         kenhaus her.                                                              2.12.1.4 unter der Voraussetzung, dass zu diesem Zeitpunkt ein wirk-
                                                                                            sames Vertragsverhältnis und kein Zahlungsrückstand besteht.
2.10.1.3 Wir ersetzen die Kosten für die Behandlung in einer Dekompres-
         sionskammer nach Tauchunfällen.                                           2.12.2     Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer die Eheschlie-
                                                                                              ßung/Eintragung einer Lebenspartnerschaft, die Geburt oder die
2.10.1.4 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport                      Adoption innerhalb des laufenden Versicherungsjahres im Sinne
         der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik.                        von Ziffer 10.5 ab Eheschließung/Eintragung einer Lebenspart-
                                                                                              nerschaft, Geburt oder Adoption anzuzeigen.
2.10.1.5 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten
         Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf                        Wir gewähren Vorsorgeschutz für den Ehe- bzw. Lebenspartner,
         ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart                         das Kind, adoptierte Kind bzw. Stiefkind oder den Enkel ab Ehe-
         unvermeidbar waren.                                                                  schließung/Eintragung einer Lebenspartnerschaft, Geburt bzw.
                                                                                              Adoption, wenn uns die Anzeige innerhalb von zwei Monaten
2.10.1.6 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entste-                      nach Eheschließung/Eintragung einer Lebenspartnerschaft, Ge-
         henden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende                          burt bzw. Adoption zugeht. Andernfalls gewähren wir Versiche-
         minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicher-                     rungsschutz ab Zugang der Anzeige.
         ten Person.
                                                                                              Der Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des dritten Monats nach Ende
2.10.1.7 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Ko-                   des laufenden Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.5.
         sten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
                                                                                              Die Versicherungssummen betragen:
           Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die
           Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung                      EUR 50.000 bei Invalidität (Mehrleistungsmodell 90 %)
           zum letzten ständigen Wohnsitz.                                                    EUR 100.000 bei Vollinvalidität
                                                                                              EUR 10.000 bei Tod
2.10.1.8   Für die Ziffern 2.10.1.3 bis 2.10.1.7 dieses Bedingungswerkes gilt:                EUR      20 Krankenhaus-Tagegeld
                                                                                              EUR      20 verbessertes Genesungsgeld
           Wir gewähren subsidiären Versicherungsschutz, d. h., ein Dritter                   EUR 10.000	Höchstleistung für Bergungs-/Rettungskosten
           ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungs-
           pflicht.                                                                           in der Unfallversicherung.

                                                                                              * Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen
                                                                                              Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder
                                                                                              einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten
                                                                                              lebt. Als eingetragene Lebenspartnerschaften gelten auch die den Part-
                                                                                              nerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vergleichbaren      - 21 -
                                                                                              Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten.

[Seite 22]
                    2.12.3    Wird dem Versicherer für die über den Vorsorgeschutz versicher-                 -	Todesfallsumme in Verbindung mit
                              te Person ein Leistungsfall gemeldet, muss der Versicherungs-                      Invaliditäts-Mehrleistungsmodell 90 %            500.000 EUR
                              nehmer dem Versicherer die Eheschließung/Eintragung einer
                              Lebenspartnerschaft, die Geburt bzw. die Adoption anhand von                    -	Todesfallsumme in Verbindung
                              entsprechenden amtlichen Dokumenten nachweisen.                                    mit progressiver Invaliditätsleistung:           200.000 EUR

                    2.12.4    Bestehen bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen                     Tagegeld                                              100 EUR
                              mit einem Anspruch auf Vorsorgeschutz, so kann dieser nur aus
                              einem der Verträge geltend gemacht werden.                                      -	Krankenhaus-Tagegeld
                                                                                                                 (wahlweise mit verbessertem Genesungsgeld)            100 EUR
                    2.12.5    Im Übrigen finden die Bestimmungen dieses Bedingungswerkes
                              Anwendung.                                                                      -	Übergangsleistung mit Sofortleistung
                                                                                                                 bei Schwerverletzungen                             20.000 EUR
                    2.13      Kurbeihilfe
                                                                                                              -	monatliche Unfall-Rente                             2.000 EUR
                              Wir bieten entsprechend der nachfolgenden Regelung Versiche-
                              rungsschutz bei Kuraufenthalten:                                                - gestaffelte monatliche Unfall-Rente                  1.000 EUR

                    2.13.1    Voraussetzung für die Leistung:                                       2.14.6    Die Leistungen Tagegeld für Komapatienten (Ziffer 2.9), Ber-
                                                                                                              gungs- und Rettungskosten (Ziffer 2.10), Kosten für kosmetische
                    2.13.1.1 Die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag fal-                     Operationen (Ziffer 2.11), Vorsorgeschutz für Ehepartner/ einge-
AUB 2023 Exklusiv


                             lenden Unfall im Sinne von Ziffer 1 dieses Bedingungswerkes we-                  tragene Lebenspartner und Kinder (Ziffer 2.12), Kurbeihilfe (Zif-
                             gen der durch das Unfallereignis hervor gerufenen Gesundheits-                   fer 2.13), Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes (Ziffer
                             schädigung oder deren Folgen innerhalb von drei Jahren, vom                      2.15), Gipsgeld (Ziffer 2.16) sowie die Kostenbeteiligung zur Er-
                             Unfalltag an gerechnet, für einen zusammenhängenden Zeitraum                     lernung von Gebärdensprache und Blindenschrift (Ziffer 2.17) die-
                             von mindestens drei Wochen eine medizinisch notwendige Kur                       ses Bedingungswerkes werden durch die Dynamik nicht erhöht.
                             durchgeführt.
                                                                                                    2.14.7    Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung
                              Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch ein ärztliches                     über die Erhöhung.
                              Attest nachgewiesen.
                                                                                                              Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen
                    2.13.1.2 Als Kur gilt nicht eine stationäre Behandlung, bei der die ärztliche             nach unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Auf die Frist
                             Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht.                                werden wir Sie hinweisen.

                    2.13.2    Höhe der Leistung:                                                    2.14.8    Sie und wir können die Vereinbarung über die planmäßige Erhö-
                                                                                                              hung von Leistung und Beitrag auch für die gesamte Restlaufzeit
                              Die Kurbeihilfe wird in Höhe der im Versicherungsschein genann-                 des Vertrages widerrufen. Der Widerruf muss in Textform, späte-
                              ten Versicherungssumme einmal je Unfall gezahlt.                                stens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, erfolgen.

                              Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft          2.15      Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes
                              mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Kurbeihilfe
                              nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.                                  Wir übernehmen die innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall
                                                                                                              entstehenden Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes
                    2.14	Erhöhung von Leistung und Beitrag / Dynamik                                         einmalig bis zur versicherten Summe, sofern der Unfall zum voll-
                          (wenn vereinbart)                                                                   ständigen Verlust der Sehkraft geführt hat.

                              Sie haben mit uns eine Unfallversicherung vereinbart, deren           2.16      Gipsgeld
                              Summen und Beitrag jährlich angepasst werden.
                                                                                                    2.16.1    Voraussetzung für die Leistung
                    2.14.1    Wir erhöhen die Versicherungssumme jährlich um 5 % zum Be-
                              ginn des Versicherungsjahres, und zwar erstmals zum Beginn            2.16.1.1 Die versicherte Person hat einen Unfall mit einer der folgenden
                              des zweiten Versicherungsjahres.                                               Verletzungen erlitten:

                    2.14.2    Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet:                     -	Kopfverletzungen: Schädeldachfraktur, Schädelbasisfraktur,
                                                                                                                 Jochbeinfraktur
                              - Für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle 500 EUR,                        -	Rückenverletzungen: Halswirbelfraktur, Brustwirbelfraktur,
                                                                                                                 Lendenwirbelfraktur
                              -	für die Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverlet-               -	Sonstige Verletzungen: Brustbeinfraktur, Schlüsselbeinfraktur
                                 zungen auf 50 EUR,                                                           -	Obere Gliedmaßen: Oberarmkopffraktur, Oberarmschaftfrak-
                                                                                                                 tur, Ellenbogengelenksfraktur, Unterarmschaftfraktur
                              -	für die monatliche Unfall-Rente und die gestaffelte monatliche               -	Untere Gliedmaßen: Hüftgelenksfraktur, Beckenfraktur, Ober-
                                 Unfall-Rente auf 25 EUR,                                                        schenkelschaftfraktur, Kniescheibenfraktur, Unterschenkel-
                                                                                                                 schaftfraktur
                              -	für Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld (wahlweise mit verbes-
                                 sertem Genesungsgeld) 0,50 EUR.                                    2.16.1.2 Eine in Ziffer 2.16.1.1 dieses Bedingungswerkes genannte Ver-
                                                                                                             letzung muss unverzüglich ärztlich festgestellt werden und der
                    2.14.3    Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Er-                  Anspruch auf Gipsgeld muss innerhalb von sechs Monaten vom
                              höhungstermin eintretenden Leistungsfälle.                                     Unfalltag an gerechnet durch Vorlage eines Arztberichts bei uns
                                                                                                             geltend gemacht werden.
                    2.14.4    Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versiche-
                              rungssummen.                                                          2.16.2    Der Anspruch auf Gipsgeld erlischt nach Ablauf von sechs Mo-
                                                                                                              naten, vom Unfalltag an gerechnet, oder wenn das Unfallereignis
                    2.14.5    Wird in Folge der Dynamisierung oder bei Versicherungsbeginn                    zum Tod führt, bevor der Anspruch auf Gipsgeld geltend gemacht
                              für eine der in Ziffer 2.14.2 dieses Bedingungswerkes genannten                 wurde.
                              Leistungen der vom Versicherer angebotene Höchstsatz dieser
                              Leistung erreicht, nimmt diese Leistung an weiteren dynamischen       2.16.3    Höhe der Leistung
                              Erhöhungen nicht teil. Es gelten folgende Höchstsätze:
                                                                                                    2.16.3.1 Wir leisten einmal je Unfall die versicherte Summe.
                              -	Invaliditäts-Mehrleistungsmodell 90 %
                                 Grundsumme:                                      750.000 EUR      2.17      Kostenbeteiligung zur Erlernung von Gebärdensprache und
                                                                                                              Blindenschrift
                              -	Progressive Invaliditätsleistung 500 %
                                 Grundsumme:                                      200.000 EUR      2.17.1    Hat der Unfall zur vollständigen Gehörlosigkeit geführt, beteiligen
                                                                                                              wir uns an den Kosten für die Erlernung der Gebärdensprache bis


          - 22 -

[Seite 23]
         zur versicherten Summe.                                                           versicherte Person mehr als drei Monate aufhält;
                                                                                        -	bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits
2.17.2   Hat der Unfall zum vollständigen Verlust der Sehkraft geführt, be-                Krieg- oder Bürgerkrieg herrscht;
         teiligen wir uns an den Kosten für die Erlernung der Blindenschrift            - bei aktiver Teilnahme an einem Krieg oder Bürgerkrieg;
         bis zur versicherten Summe.                                                    -	durch ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische
                                                                                           Waffen);
                                                                                        -	im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnlichen Zu-
3        Welche Auswirkungen haben Krankheiten                                             stand zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich,
         oder Gebrechen?                                                                   Großbritannien, Japan, Russland oder USA.

         Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Für durch den      5.1.4   Unfälle der versicherten Person
         Unfall ausgelöste Gesundheitsschädigungen werden keine Leis-
         tungen erbracht, falls diese vollständig auf bereits bestehende                -	als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er
         Krankheiten oder Gebrechen zurückzuführen sind.                                   nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie
                                                                                           als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;
         Haben Krankheiten und Gebrechen lediglich mitgewirkt, leisten                  -	bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruf-
         wir hingegen unabhängig vom Mitwirkungsanteil in vollem Um-                       lichen Tätigkeit;
         fang.                                                                          - bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.

                                                                                5.1.5   Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie
4        Welche Personen sind nicht versicherbar?                                       sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an


                                                                                                                                                                   AUB 2023 Exklusiv
                                                                                        Fahrtveranstaltungen, einschließlich der dazugehörigen Übungs-
4.1      Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind             fahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstge-
         dauernd pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 3 Sozialge-                    schwindigkeiten ankommt.
         setzbuch XI (SGB – Stand: 01.01.2023) sowie Geisteskranke.
                                                                                        Ausnahme:
4.2      Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte Person                - Der Unfall wurde durch eine Fahrt auf einer öffentlichen Kart-
         im Sinne von Ziffer 4.1 dieses Bedingungswerkes nicht mehr ver-                   bahn in Deutschland verursacht,
         sicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung.                            - die Veranstaltung hatte reinen Freizeitcharakter und
                                                                                        - die versicherte Person ist kein Berufs-, Lizenz oder Vertrags-
4.3      Wir zahlen für die nicht versicherbaren Personen (Ziffer 4.1) den                 sportler, Vertragsamateur oder Vereinsmitglied im Bereich Mo-
         seit Eintritt der Nichtversicherbarkeit entrichteten Beitrag zurück.              torsport.

                                                                                5.1.6   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verurs-
5        In welchen Fällen ist der Versicherungs-                                       acht sind, sowie Gesundheitsschäden durch Strahlen.
         schutz ausgeschlossen?
                                                                                5.2 	Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen:
5.1      Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
                                                                                5.2.1   Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Or-
5.1.1    Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusst-                   ganen und Gehirnblutungen.
         seinsstörungen, auch verursacht durch Konsum von Drogen
         oder sonstiger Mittel, die das Bewusstsein beeinträchtigen, sowie              Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Ver-
         durch epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den                  trag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 dieses Bedingungs-
         ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.                               werkes die überwiegende Ursache ist.

         Mitversichert sind jedoch Unfälle infolge von Trunkenheit (beim        5.2.2   Gesundheitsschäden durch Strahlen.
         Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholge-
         halt unter 1,3 Promille liegt) sowie Unfälle infolge von Bewusst-              Mitversichert sind jedoch Gesundheitsschäden durch Röntgen-,
         seinstörungen durch verschreibungspflichtige Medikamente,                      Laser-, Maserstrahlen sowie durch energiereiche Strahlen bis 100
         wenn diese vorschrifts- bzw. weisungsgemäß eingenommen oder                    Elektronenvolt, sofern sie nicht Folge eines regelmäßigen Um-
         unfreiwillig (unbemerkt/zwangsweise) verabreicht wurden.                       ganges mit strahlenerzeugenden Geräten sind.

         Versicherungsschutz besteht auch, wenn diese Störungen oder            5.2.3   Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am
         Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis                Körper der versicherten Person.
         verursacht waren.
                                                                                        Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen
5.1.2    Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie                oder Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische,
         vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.                              durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst
                                                                                        waren.
         Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Per-
         son das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder entmündigt        5.2.4   Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch
         ist und die Straftat im Führen eines Land- oder Wasserfahrzeuges               wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.
         ohne Führerschein besteht oder ein unbefugter Gebrauch eines
         Fahrzeuges vorliegt (§ 248 b Strafgesetzbuch). Voraussetzung           5.2.5   Bauch- oder Unterleibsbrüche.
         ist, dass keine weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt be-
         gangen wurde.                                                                  Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter
                                                                                        diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Ein-
5.1.3    Versicherungsschutz besteht für Kriegs- oder Bürgerkriegsereig-                wirkung entstanden sind.
         nisse, wenn die versicherte Person während einer Auslandsreise
         durch ein Kriegsereignis überrascht wird. Dieser Versicherungs-        5.2.6   Sonnenbrände oder -stiche als Folge der Benutzung eines Solari-
         schutz endet mit dem 14. Tag nach Kriegsausbruch. Sofern und                   ums sowie Folgeerkrankungen infolge eines Sonnenbrandes
         solange es der versicherten Person trotz aller Bemühungen und                  oder -stiches.
         aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen unmöglich ist, das Ge-
         biet des Staates früher zu verlassen, verlängert sich die Frist um     5.2.7   Infektionen, die nicht nach Ziffer 1.4.4, 1.4.5 oder 1.4.6 versichert
         weitere sieben Tage.                                                           sind.

         Mitversichert sind zudem Unfälle durch Terroranschläge, die au-
         ßerhalb der Territorien der Krieg führenden Parteien ausgeführt        6       Was müssen Sie beachten,
         werden.
                                                                                        - bei vereinbartem Kinder-Tarif,
         Kein Versicherungsschutz besteht für unmittelbar oder mittelbar
         durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursachte Unfälle                  - bei Ausübung bestimmter beruflicher
                                                                                           Tätigkeiten in Bezug auf die Höhe der
         -	innerhalb Deutschlands oder eines Staates, in dem sich die


                                                                                                                                                                - 23 -

[Seite 24]
                               Versicherungsleistung bei Berufsunfällen,                                     Wenn die Folgen eines Unfalles anfänglich als geringfügig er-
                                                                                                             scheinen und wenn nach Hinzuziehung eines Arztes erst der
                            -	bei Umstellung des Tarifes nach Vollen-                                       wirkliche Umfang der Unfallfolgen erkennbar wird und wir dann
                               dung des 65. Lebensjahres?                                                    unverzüglich unterrichtet werden, stellt diese Verhaltensweise
                                                                                                             keine Obliegenheitsverletzung dar.
                    6.1     Umstellung des Kinder-Tarifs
                                                                                                    7.2      Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die ver-
                    6.1.1   Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.5,                 sicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich
                            in dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Le-                    zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche
                            bensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den verein-                   Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
                            barten Versicherungssummen. Danach gilt der zu diesem Zeit-
                            punkt gültige Tarif für Erwachsene. Sie haben jedoch folgendes          7.3      Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Per-
                            Wahlrecht:                                                                       son auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Ko-
                                                                                                             sten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstaus-
                            -	Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Ver-                 falles tragen wir.
                               sicherungssummen entsprechend.
                            -	Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir be-                   Können Unternehmer, Geschäftsführer oder Selbständige den
                               rechnen einen entsprechend höheren Beitrag.                                   Verdienstausfall nicht konkret nachweisen, erstatten wir als fes-
                                                                                                             ten Betrag 1 Promille der vereinbarten Versicherungssumme für
                    6.1.2   Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen                Invalidität, maximal 1.000 EUR.
                            Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate
AUB 2023 Exklusiv


                            nach Beginn des neuen Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer           7.4      Die Ärzte, die die versicherte Person - auch aus anderen Anläs-
                            10.5 mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahl-                   sen - behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Ver-
                            möglichkeit fort.                                                                sicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erfor-
                                                                                                             derlichen Auskünfte zu erteilen.
                    6.2      usübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten in Bezug auf
                            A
                            die Höhe der Versicherungsleistung bei Berufsunfällen                   7.5      Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies zu melden, auch
                                                                                                             wenn uns der Unfall schon angezeigt war.
                            Für alle versicherten erwachsenen Personen gelten unabhängig
                            von der beruflichen Tätigkeit gleiche Beitragssätze zur Ermittlung               Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion
                            des der gewünschten Versicherungsleistung entsprechenden                         durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
                            Beitrags.

                            Für Personen mit überwiegend körperlicher oder überwiegend              8        Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von
                            handwerklicher Berufstätigkeit, Tätigkeit mit ätzenden, giftigen,                Obliegenheiten?
                            leicht entzündlichen oder explosiblen Stoffen, Berufs- und Zeitsol-
                            daten der Bundeswehr, Angehörige der Bundespolizei, im Au-                       Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 7 dieses Bedingungswerkes
                            ßendienst tätige Angehörige der Landespolizei, der Forst-, Steuer-               vorsätzlich verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei
                            oder Zollverwaltung, Berufskraftfahrer, in der Landwirtschaft tätige             grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berech-
                            Personen, Tierärzte, Tänzer, Turn-, Sport- und Tanzlehrer gilt aller-            tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens
                            dings folgende Regelung:                                                         entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir
                                                                                                             Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfol-
                            Wird die versicherte Person bei Ausübung der Berufstätigkeit                     gen hingewiesen haben.
                            von einem Unfallereignis betroffen, vermindern sich die Versiche-
                            rungsleistungen aus diesem Vertrag um 40 %.                                      Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
                                                                                                             verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
                            Bei Freizeitunfällen kommt hingegen die volle Versicherungslei-
                            stung zum Tragen.                                                                Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nach-
                                                                                                             weisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den
                            Als Unfallereignisse bei Ausübung der Berufstätigkeit gelten                     Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die
                            auch Wegeunfälle im Sinne des § 8 Absatz 2 SGB VII (Stand:                       Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das
                            01.01.2023). Für Personen, die nicht in der gesetzlichen Unfall-                 gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
                            versicherung versichert sind, findet § 8 Absatz 2 SGB VII (Stand:
                            01.01.2023) entsprechende Anwendung.                                             Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns
                                                                                                             zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vor-
                    6.3	Umstellung des Tarifes nach Vollendung des                                          vertraglichen Anzeigepflicht ausüben.
                         65. Lebensjahres

                    6.3.1   Zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.5, in         9        Wann sind die Leistungen fällig?
                            dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, wird
                            der Versicherungsvertrag dieser Person in einen für dieses Alter        9.1      Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditäts-
                            angebotenen Tarif umgestellt.                                                    anspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären,
                                                                                                             ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die
                            Nach der Umstellung gelten die Allgemeinen Unfallversicherungs-                  Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen:
                            Bedingungen (AUB) des neuen Tarifes.
                                                                                                             - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen;
                    6.3.2   Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Mo-                     -	beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den
                            nats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers zu dem Zeit-                       Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung
                            punkt kündigen, zu dem die Umstellung wirksam werden würde.                         der Invalidität notwendig ist.

                                                                                                             Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des
                            Der Leistungsfall                                                                Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir in voller Höhe.
                                                                                                             Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

                    7       Was ist nach einem Unfall zu beachten                                   9.2	Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
                            (Obliegenheiten)?                                                            Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.

                            Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir         9.3	Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest,
                            unsere Leistung nicht erbringen.                                             zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse.

                    7.1     Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht her-                Zusätzlich kann vor Abschluss des Heilverfahrens eine Invalidi-
                            beiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich                    tätsleistung innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall bis zur
                            einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns                       Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
                            unterrichten.


          - 24 -

[Seite 25]
9.4     Neufestsetzung der Invalidität                                                 Beendigung des Dienstes zugegangen ist.

9.4.1   Der Grad der Invalidität kann durch Sie oder durch uns jährlich       10.5     Versicherungsjahr
        erneut ärztlich bemessen werden. Die endgültige Bemessung er-
        folgt jedoch spätestens                                                        Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von
                                                                                       zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch
        - drei Jahre nach dem Unfall.                                                  nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-
        -	fünf Jahre nach dem Unfall, bei Kindern bis zur Vollendung des              sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum
           14. Lebensjahres.                                                           vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.

9.4.2   Das Verlangen einer Neubemessung können
                                                                                       Der Versicherungsbeitrag
        -	Sie vor Ablauf der Frist nach Ziffer 9.4.1 dieses Bedingungs-
           werkes oder
        -	wir anlässlich der Erklärung über unsere Leistungspflicht nach     11       Was müssen Sie bei der Beitragszahlung
           Ziffer 9.1 dieses Bedingungswerkes                                          beachten? Was geschieht, wenn Sie einen
        aussprechen.                                                                   Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?

9.4.3   Ergibt die endgültige Bemessung eine niedrigere Invaliditätsleis-     11.1     Beitrag und Versicherungsteuer
        tung, als wir sie bereits erbracht haben, fordern wir den überzahl-


                                                                                                                                                                AUB 2023 Exklusiv
        ten Betrag zurück.                                                    11.1.1   Beitragszahlung

9.5     Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir                   Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vier-
        berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Be-                    teljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden. Die
        scheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzah-                  Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat,
        lung ab der nächsten Fälligkeit.                                               bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen
                                                                                       ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

        Die Versicherungsdauer                                                11.1.2   Versicherungsteuer

                                                                                       Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteu-
10      Wann beginnt und wann endet der Vertrag?                                       er, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrich-
        Wann ruht der Versicherungsschutz bei mili-                                    ten haben.

        tärischen Einsätzen?                                                  11.2	Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag

10.1    Beginn des Versicherungsschutzes                                      11.2.1   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung

        Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein                  Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen
        angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag unverzüg-                   nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
        lich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 dieses Bedingungs-
        werkes zahlen.                                                                 Weicht der Inhalt des Antrages vom Versicherungsschein ab, so
                                                                                       wird der erste Beitrag unverzüglich nach Ablauf der einmonatigen
10.2    Dauer und Ende des Vertrages                                                   Widerspruchsfrist, die mit Zugang des Versicherungsscheins be-
                                                                                       ginnt, fällig.
        Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit
        abgeschlossen.                                                        11.2.2   Späterer Beginn des Versicherungsschutzes

        Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert                   Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem
        sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns                späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab die-
        spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Versiche-                 sem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
        rungsdauer eine Kündigung zugegangen ist.                                      oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf
                                                                                       diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht,
        Die Kündigung ist in Textform zu erklären.                                     wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu ver-
                                                                                       treten haben.
10.3    Kündigung nach Versicherungsfall
                                                                              11.2.3   Rücktritt
        Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden,
        wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf                   Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom
        eine Leistung erhoben haben.                                                   Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir
                                                                                       können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die
        Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat                       Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
        nach Leistung oder - im Falle eines Rechtsstreits - nach Klage-
        rücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils       11.3     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag
        in Textform zugegangen sein.
                                                                              11.3.1   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
        Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei
        uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung                   Die Folgebeiträge sind zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt des
        zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des                  vereinbarten Beitragszeitraums fällig.
        Versicherungsjahres, wirksam wird.
                                                                              11.3.2   Verzug
        Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang
        bei Ihnen wirksam.                                                             Wird der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne
                                                                                       Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung
10.4	Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen                                nicht zu vertreten haben.
      Einsätzen
                                                                                       Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffor-
        Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer                 dern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen
        Kraft, sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen For-            setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die
        mation leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz                  rückständigen Beträge des Beitrags sowie die Zinsen und Kosten
        zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Groß-                     im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach
        britannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist. Der Versiche-              den Ziffern 11.3.3 und 11.3.4 dieses Bedingungswerkes mit dem
        rungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre Anzeige über die                  Fristablauf verbunden sind.


                                                                                                                                                             - 25 -

[Seite 26]
                             Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstande-              Weitere Bestimmungen
                             nen Schadens zu verlangen.

                    11.3.3   Kein Versicherungsschutz                                            12       Wie sind die Rechtsverhältnisse der am
                                                                                                          Vertrag beteiligten Personen zueinander?
                             Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung
                             in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Ver-    12.1     Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem
                             sicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach                 anderen zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der
                             Ziffer 11.3.2, Absatz 2 dieses Bedingungswerkes darauf hinge-                Rechte aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern
                             wiesen wurden.                                                               Ihnen zu.

                             Sie haben mit uns die dynamische Erhöhung Ihres Versiche-                    Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann
                             rungsschutzes mit gleichzeitiger Beitragsangleichung vereinbart.             an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen
                             Sie versäumen, der Anpassung in Textform zu widersprechen und                versicherten Person zugestoßen ist.
                             zahlen nur den Vorjahresbeitrag. Abweichend von Ziffer 11.3.3,
                             Absatz 1 dieses Bedingungswerkes bleibt nach Ablauf der Zah-                 Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Ob-
                             lungsfrist dann der Versicherungsschutz zu den Versicherungs-                liegenheiten verantwortlich.
                             summen bestehen, die dem bezahlten Beitrag entsprechen.
                                                                                                 12.2     Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnach-
                    11.3.4   Kündigung                                                                    folger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
AUB 2023 Exklusiv


                             Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung
                             in Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist       13       Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige-
                             kündigen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Zif-                pflicht?
                             fer 11.3.2, Absatz 2 dieses Bedingungswerkes darauf hingewie-
                             sen haben.                                                          13.1 	Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahr-
                                                                                                        erhebliche Umstände
                             Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines
                             Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für                Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung die Ihnen
                             Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und                bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen
                             der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungs-             wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss
                             schutz.                                                                      erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie-
                                                                                                          ßen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach
                    11.4     Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung                      Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fra-
                                                                                                          gen im Sinne des Satzes 1 in Textform stellen.
                             Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt
                             die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeits-            Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf un-
                             tag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einzie-                seren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt mit
                             hung nicht widersprechen.                                                    dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.

                             Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht                Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen
                             eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,               für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrer-
                             wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen                   heblichen Umstände und die Beantwortung der an sie gestellten
                             Zahlungsaufforderung erfolgt.                                                Fragen verantwortlich.

                             Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen wer-               Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt die-
                             den kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des                 ser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behan-
                             Lastschriftverfahrens zu verlangen.                                          deln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder
                                                                                                          dies arglistig verschwiegen.
                             Sie sind zur Übermittlung der Prämie erst verpflichtet, wenn Sie
                             von uns hierzu in Textform aufgefordert worden sind. Außerdem       13.2     Rücktritt
                             haben Sie uns die durch den Rückläufer zusätzlich entstandenen
                             Kosten zu erstatten.                                                13.2.1   Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts

                    11.5     Entfallen                                                                    Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen
                                                                                                          Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurück-
                    11.6     Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                                   zutreten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung
                                                                                                          in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hinge-
                             Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht             wiesen haben.
                             etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Bei-
                             trags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz               Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schrift-
                             bestanden hat.                                                               lich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben,
                                                                                                          auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist
                    11.7     Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern                           dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung
                                                                                                          unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt,
                    11.7.1   Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und                          zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die unser
                                                                                                          Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis erlangen. Der Rücktritt erfolgt
                             -	Sie bei Versicherungsbeginn das 55. Lebensjahr noch nicht                 durch Erklärung Ihnen gegenüber.
                                vollendet hatten,
                             - die Versicherung nicht gekündigt war und                          13.2.2   Ausschluss des Rücktrittsrechts
                             -	Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verur-
                                sacht wurde,                                                              Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir
                                                                                                          den angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An-
                             gilt Folgendes:                                                              zeige kannten.

                    11.7.2   Die Versicherung wird mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden                  Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie
                             Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres                   oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben
                             beitragsfrei weitergeführt, in dem das versicherte Kind das 18.              weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
                             Lebensjahr vollendet.
                                                                                                          Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der
                    11.7.3   Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungs-               Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den
                             nehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.                                  Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
                                                                                                          auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.


          - 26 -

[Seite 27]
13.2.3   Folgen des Rücktritts                                                         Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen
                                                                                       Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
         Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
                                                                                14.2   Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemel-
         Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir            det worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem
         den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen,                  Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Text-
         dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder                form zugeht.
         für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung
         oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
                                                                                15     Welches Gericht ist zuständig?
         Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn
         Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.                       15.1   Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt
                                                                                       sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder unse-
         Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwer-              rer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ört-
         den der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.             lich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit
                                                                                       der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
13.3     Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung                                 solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

13.3.1   Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung         15.2   Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei
         der Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch grober Fahrlässigkeit               dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in
         beruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung                 Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufent-


                                                                                                                                                                AUB 2023 Exklusiv
         einer Frist von einem Monat in Schriftform kündigen.                          haltes zuständig ist.

         Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
         auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.       16     Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
                                                                                       Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?
         Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Er-
         klärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nach-       16.1   Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an un-
         träglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung                    sere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder
         angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der              in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle
         Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben.                         gerichtet werden.

         Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeige-                16.2   Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, ge-
         pflichtverletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten               nügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben
         Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.                     ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte
                                                                                       uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Ab-
         Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nach-                   sendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für
         weisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-                den Fall einer Änderung Ihres Namens.
         zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-
         schlossen hätten.
                                                                                17     Welches Recht findet Anwendung?
13.3.2   Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver-
         trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu                Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
         anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen
         Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand-
         teil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die   18     An wen können Sie sich zur außergericht-
         anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode                     lichen Streitbeilegung wenden?
         Vertragsbestandteil.
                                                                                       Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder
         Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform           eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge-
         auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.              wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
                                                                                       nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
         Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats
         schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände an-           18.1   Versicherungsombudsmann
         zugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Mo-
         natsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Be-               Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher
         gründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem                 oder um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher
         Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die              Lage befindet, gilt:
         uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis erlangen.
                                                                                       Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
         Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn                 Versicherungsnehmer an den Versicherungsombudsmann e.V.
         wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit                wenden.
         der Anzeige kannten.
                                                                                       Versicherungsombudsmann e.V.
         Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr                   Postfach 080632
         als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht               10006 Berlin
         angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb                     E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
         eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform              Internet: www.versicherungsombudsmann.de
         kündigen.
                                                                                       Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und
13.4     Anfechtung                                                                    kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich
                                                                                       verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
         Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufech-
         ten, bleibt unberührt.                                                 18.2   Versicherungsaufsicht

         Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrages zu, der der           Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versiche-
         bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen                   rers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der
         Vertragszeit entspricht.                                                      Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundes-
                                                                                       anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versiche-
                                                                                       rer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
14       Wann verjähren die Ansprüche aus dem                                          tungsaufsicht.
         Vertrag?
                                                                                       Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
14.1     Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei                  Sektor Versicherungsaufsicht


                                                                                                                                                             - 27 -

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                           Graurheindorfer Straße 108
                           53117 Bonn
                           E-Mail: poststelle@bafin.de
                           Internet: https://www.bafin.de

                           Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne
                           Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.

                    18.3   Hinweise auf den Rechtsweg

                           Unabhängig von der Möglichkeit, sich an den Versicherungs-
                           ombudsmann oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht
                           Ihnen der Rechtsweg offen.


                    19     Wir garantieren Ihnen, dass dieses Bedin-
                           gungswerk ausschließlich zu Ihrem Vorteil
                           von den Allgemeinen Unfallversicherungs-
                           Bedingungen 2020 (AUB 2020) des Gesamt-
                           verbands der Deutschen Versicherungswirt-
AUB 2023 Exklusiv


                           schaft (GDV) abweicht.


          - 28 -

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         AUB 2023 Exklusiv

[Seite 30]
                            C
         Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen
                           2023 Vital
                       (AUB 2023 Vital)


- 30 -

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                                                          C.
                                Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Vital


            Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Personen können Sie und/oder andere Personen sein.
            Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.


      Inhaltsverzeichnis

               Der Versicherungsumfang                                                      Die Versicherungsdauer
      1        Was ist versichert?                                                  9       Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Wann ruht der
      2        Welche Leistungen können vereinbart werden oder sind ent-                    Versicherungsschutz bei militärischen Einsätzen?
               halten?
      2.1      Geldleistungen                                                               Der Versicherungsbeitrag
      2.2      Unfallhilfe                                                          10      Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was ge-
      2.3      Sonderleistungen                                                             schieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
      2.4      Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Operationen
      2.5      Verbessertes Genesungsgeld                                                   Weitere Bestimmungen
      2.6      Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes                       11      Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
      2.7      Gipsgeld                                                                     Personen zueinander?
      2.8      Kostenbeteiligung zur Erlernung von Gebärdensprache und              12      Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
               Blindenschrift                                                       13      Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
      3        Welche Auswirkungen haben Krankheiten oder Gebrechen?                14      Welches Gericht ist zuständig?
      4        Welche Personen sind nicht versicherbar?                             15      Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Än-
      5        In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlos-                   derung Ihrer Anschrift?
               sen?                                                                 16      Welches Recht findet Anwendung?


                                                                                                                                                                    AUB 2023 Vital
                                                                                    17      An wen können Sie sich zur außergerichtlichen
               Der Leistungsfall                                                            Streitbeilegung wenden?
      6        Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
      7        Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
      8        Wann sind die Leistungen fällig?


            Der Versicherungsumfang                                                 1.4.6   der Ausbruch von Tollwut und Wundstarrkrampf sowie der Aus-
                                                                                            bruch von Infektionen, bei denen Krankheitserreger durch eine
                                                                                            Unfallverletzung infolge eines Unfalls in den Körper gelangten
1           Was ist versichert?                                                             oder, welche durch Heilmaßnahmen bzw. Eingriffe verursacht
                                                                                            wurden, die durch ein unter diesen Vertrag fallendes Schadene-
1.1         Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten               reignis veranlasst waren. Versicherungsschutz besteht nur, wenn
            Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.                          die Krankheit frühestens einen Monat nach Beginn der Versiche-
                                                                                            rung und spätestens einen Monat nach Beendigung der Versiche-
1.2	
    Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.                             rung ausbricht.

1.3         Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötz-              Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung
            lich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereig-                (Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus-
            nis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.                          schlüsse (Ziffer 5) in diesem Bedingungswerk weisen wir hin. Sie
                                                                                            gelten für alle Leistungsarten.
1.4         Als Unfall gilt auch,
                                                                                    1.5     Versicherungsschutz besteht auch für
1.4.1       wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine Schädigung an
            Gliedmaßen oder Wirbelsäule erfolgt. Dies gilt jedoch nicht für                 -	
                                                                                              Unfälle, die durch Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht
            Schädigungen der Bandscheibe.                                                     wurden. Mitversichert sind nur die Unfallfolgen; die Gesund-
                                                                                              heitsschädigung durch den eigentlichen Herzinfarkt oder
1.4.2       das Ersticken, Ertrinken oder Erfrieren sowie unfreiwillig erlittener             Schlaganfall ist nicht mitversichert.
            Flüssigkeits- oder Nahrungsentzug.
                                                                                            -	
                                                                                              Vergiftungen durch Einatmen ausströmender Gase und
1.4.3       der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden, wie z. B. Cais-                   Dämpfe, Dünste, Staubwolken, Säuren und Ähnliches, wenn
            sonkrankheit.                                                                     die versicherte Person durch besondere Umstände den Ein-
                                                                                              wirkungen mehrere Stunden ausgesetzt war.
1.4.4       der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch während der
            Vertragslaufzeit erlittene Insektenstiche oder -bisse oder durch                -	Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe
            sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen                        durch den Schlund, einschließlich Nahrungsmittelvergiftungen.
            wurden (z. B. Malaria, Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME),
            Borreliose, Gelbfieber, Pest) sowie die Infektionskrankheiten Ty-               - Blutvergiftungen (Sepsis) als Folge eines Unfallereignisses.
            phus, Cholera, Tuberkulose, Kinderlähmung. Versicherungsschutz
            besteht nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Be-                 -	Unfälle, die die versicherte Person bewusst in Kauf nimmt, wenn
            ginn der Versicherung und spätestens einen Monat nach Beendi-                      sie diese bei rechtmäßiger Verteidigung oder beim Bemühen
            gung der Versicherung ausbricht.                                                   zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet.

1.4.5       eine Schutzimpfung gegen die in Ziffer 1.4.4 dieses Bedingungs-                 -	
                                                                                              Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinanderset-
            werkes genannten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte                      zungen und innere Unruhen, wenn die versicherte Person
            Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet.                                       nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.


                                                                                                                                                                 - 31 -

[Seite 32]
                             Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung                          ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
                             (Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus-
                             schlüsse (Ziffer 5) in diesem Bedingungswerk weisen wir hin. Sie        1.7.3.3   Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren
                             gelten für alle Leistungsarten.                                                   Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird
                                                                                                               der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach
                   1.6       Zusätzlich gilt als versicherter Unfall                                           Ziffer 1.7.3.1 und Ziffer 1.7.3.2 dieses Bedingungswerkes zu be-
                                                                                                               messen.
                             -	jeder Oberschenkelhalsbruch (OSH) (ein OSH liegt vor, wenn
                                der Oberschenkelkopf, der große Rollhügel oder der Ober-             1.7.3.4   Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall be-
                                schenkelhals gebrochen ist);                                                   einträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen
                                                                                                               ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 %
                             -	jeder Armbruch (ein Armbruch liegt vor, wenn der Oberarm                       werden jedoch nicht berücksichtigt.
                                (einschließlich Oberarmkopf), der Unterarm (Speiche und/
                                oder Elle) oder das Handgelenk (Handgelenkwurzelknochen)
                                gebrochen ist).                                                      2         Welche Leistungen können vereinbart
                                                                                                               werden oder sind enthalten?
                             Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung
                             (Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus-                Die Leistungen, die Sie vereinbaren können, werden im Folgen-
                             schlüsse (Ziffer 5) in diesem Bedingungswerk weisen wir hin. Sie                  den beschrieben.
                             gelten für alle Leistungsarten.
                                                                                                               Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungen und die Versiche-
                   1.7       Invalidität                                                                       rungssummen ergeben sich aus dem Vertrag.

                   1.7.1     Voraussetzungen für die Leistung:                                       2.1       Geldleistungen

                             Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten       2.1.1     Kapitalzahlung bei Invalidität
                             Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine
                             Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger                   Hat die versicherte Person ein Jahr nach dem Unfallereignis und
                             als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes                      als Folge des Unfalls einen dauerhaften Invaliditätsgrad (Ziffer 1.7
                             nicht erwartet werden kann.                                                       dieses Bedingungswerkes) zwischen 25 % und 49 % erlitten, zah-
                                                                                                               len wir einmalig den vereinbarten Kapitalbetrag.
                             Die Invalidität ist
                                                                                                               Kein Anspruch auf Kapitalzahlung besteht, wenn die versicher-
                             -	innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten und                       te Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall
AUB 2023 Vital


                             -	innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall von einem Arzt in                    stirbt.
                                Textform festgestellt und in Textform von Ihnen bei uns geltend
                                gemacht worden.                                                      2.1.2     Lebenslange Unfallrente

                   1.7.2     Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versiche-          2.1.2.1   Ist die versicherte Person ein Jahr nach dem Unfallereignis als
                             rungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität.                          Folge des Unfalls voraussichtlich dauernd mindestens 50 % inva-
                                                                                                               lide (Ziffer 1.7 dieses Bedingungswerkes), zahlen wir rückwirkend
                   1.7.3     Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genann-                     ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, monat-
                             ten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die fol-                   lich im Voraus die lebenslange Unfallrente.
                             genden Invaliditätsgrade:
                                                                                                               Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Invaliditätsgrad. Sie er-
                   1.7.3.1   Gliedertaxe                                                                       halten entweder:

                              Arm                                                     80 %                     -	die einfache Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 50 %
                                                                                                                  oder
                              Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks                  75 %                     - die doppelte Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 90 %.
                              Arm unterhalb des Ellenbogengelenks                     70 %
                              Hand                                                    65 %                     Die Höhe der lebenslangen Unfallrente sehen Sie im Versiche-
                              Daumen                                                  25 %                     rungsschein.
                              Zeigefinger                                             15 %
                                                                                                               Kein Anspruch auf Rentenleistung besteht, wenn die versicherte
                              anderer Finger                                          10 %                     Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
                              Mehrere Finger einer Hand                          max. 55 %
                              Bein über der Mitte des Oberschenkels                   80 %           2.1.2.2   Rentengarantiezeit für die lebenslange Unfallrente:
                              Bein bis zur Mitte des Oberschenkels                    70 %
                                                                                                               Erhält die versicherte Person eine Unfallrente gemäß Ziffer
                              Bein bis unterhalb des Knies                            60 %                     2.1.2.1 und verstirbt vor Ablauf von zehn Jahren Rentenbezug
                              Bein bis zur Mitte des Unterschenkels                   55 %                     und vor Vollendung des 85. Lebensjahres, gewähren wir folgende
                              Fuß                                                     50 %                     Rentengarantie:
                              große Zehe                                              12 %
                                                                                                               Wir zahlen die Unfallrente weiter, bis maximal zehn Jahre Ren-
                              andere Zehe                                              7%                      tenleistungen bezogen wurden. Der Rentenbezug endet aber
                              Sehkraft eines Auges                                    60 %                     automatisch, wenn die verstorbene Person das 85. Lebensjahr
                              Gehör auf einem Ohr                                     40 %                     vollendet haben würde.
                              Geruchssinn                                             20 %
                                                                                                               Die Rentengarantiezeit beginnt mit Eintritt des Unfallereignisses.
                              Geschmackssinn                                          20 %
                              Stimme                                                  60 %                     Die Auszahlung erfolgt monatlich als einfache Unfallrente bei
                              Verlust der Sehkraft, wenn bereits ein Auge           100 %                      einem Invaliditätsgrad ab 50 %, auch wenn sich aufgrund des
                              erblindet war                                                                    unfallbedingten Invaliditätsgrades nach Ziffer 2.1.2.1 eine höhere
                              Verlust des Gehörs, wenn bereits Gehörlo-                70 %                    Unfallrente ergibt.
                              sigkeit auf einem Ohr vorhanden war
                                                                                                     2.1.2.3   Auszahlungsoption Kapitalisierung der Unfallrente

                             Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-                  Anstatt der lebenslangen Unfallrente können Sie auch eine ein-
                             chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.                                         malige Kapitalleistung wählen. Mit Zahlung der einmaligen Kapi-
                                                                                                               talleistung sind alle die Unfallrente betreffenden Ansprüche ab-
                   1.7.3.2   Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Inva-                    gegolten.
                             liditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder gei-
                             stige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind                 Auf die Auszahlungsoption weisen wir Sie im Rahmen der Ge-


          - 32 -

[Seite 33]
          währung einer lebenslangen Unfallrente hin. Wenn Sie die Aus-        2.1.5.1.7 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Ko-
          zahlungsoption nicht innerhalb eines Monats ab Zugang unserer                  sten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
          Information ausüben, wird automatisch die Unfallrente bezahlt.
                                                                                         Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die
          Hat die versicherte Person im Zeitpunkt des Unfalls das 75. Le-                Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung
          bensjahr noch nicht vollendet, beträgt die Kapitalleistung 120 Un-             zum letzten ständigen Wohnsitz.
          fallrenten.
                                                                               2.1.5.1.8 Für die Ziffern 2.1.5.1.3 bis 2.1.5.1.7 dieses Bedingungswerkes gilt:
          Hat die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt bereits das 75.
          Lebensjahr vollendet, errechnet sich die Höhe der Kapitalleistung              Wir gewähren subsidiären Versicherungsschutz, d. h. ein Dritter ist
          aus der Differenz des Alters zum Zeitpunkt des Unfallereignisses               nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.
          und dem Monat, in dem die versicherte Person das 85. Lebens-
          jahr vollendet haben würde.                                          2.1.5.2   Höhe der Leistungen:

          Bei Wahl des einmaligen Kapitalbetrages wird für dessen Berech-      2.1.5.2.1 Die Höhe der Leistungen ist insgesamt auf den im Versicherungs-
          nung von der einfachen Unfallrente ausgegangen, auch wenn                      schein genannten Betrag begrenzt.
          sich aufgrund des unfallbedingten Invaliditätsgrades nach Ziffer
          2.1.2.1 eine höhere Unfallrente ergibt.                              2.1.6     Kosten für kosmetische Operationen

2.1.3     Hilfeleistung bei Invalidität ab 50 %                                2.1.6.1   Voraussetzungen für die Leistungen:

          Wird aufgrund einer Invalidität ab 50 % für die versicherte Person   2.1.6.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag
          eine lebenslange Unfallrente gezahlt, erhalten Sie zusätzlich eine             fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als
          einmalige Hilfeleistung.                                                       kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehand-
                                                                                         lung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfall-
          Die Höhe der Hilfeleistung beträgt das 18-fache der einfachen                  bedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der
          Unfallrente.                                                                   versicherten Person zu beheben.

2.1.4     Todesfallleistung                                                    2.1.6.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach
                                                                                         dem Unfall.
2.1.4.1   Voraussetzungen für die Leistung:
                                                                               2.1.6.1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine
          Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb eines                Leistungspflicht.
          Jahres gestorben.


                                                                                                                                                                      AUB 2023 Vital
                                                                               2.1.6.2   Art und Höhe der Leistungen:
          Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 6.5 dieses Bedingungs-
          werkes weisen wir hin.                                                         Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versiche-
                                                                                         rungssumme Ersatz für nachgewiesene
2.1.4.2   Die Höhe der Todesfallleistung beträgt das 12-fache der einfachen
          Unfallrente.                                                                   - Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
                                                                                         -	notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in
2.1.4.3   Entfällt                                                                          einem Krankenhaus,
                                                                                         -	Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen un-
2.1.4.4   Der unfallbedingte Tod gilt als nachgewiesen, wenn die versi-                     fallbedingten Verlust oder Teilverlust von natürlichen Zähnen
          cherte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugun-                     entstanden sind.
          fall), § 7 (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes
          rechtswirksam für tot erklärt wurde. Hat die versicherte Person      2.1.7     Kurbeihilfe
          die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen
          zurückzuzahlen.                                                                Wir bieten entsprechend der nachfolgenden Regelung Versiche-
                                                                                         rungsschutz bei Kuraufenthalten:
2.1.5     Bergungs- und Rettungskosten
                                                                               2.1.7.1   Voraussetzung für die Leistung:
2.1.5.1   Art der Leistung:
                                                                               2.1.7.1.1 Die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag fal-
2.1.5.1.1 Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs-                 lenden Unfall im Sinne von Ziffer 1 dieses Bedingungswerkes we-
          oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrecht-               gen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheits-
          lich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise              schädigung oder deren Folgen innerhalb von drei Jahren, vom
          Gebühren berechnet werden.                                                     Unfalltag an gerechnet, für einen zusammenhängenden Zeitraum
                                                                                         von mindestens drei Wochen eine medizinisch notwendige Kur
          Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmit-                    durchgeführt.
          telbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu
          vermuten war.                                                                  Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch ein ärztliches
                                                                                         Attest nachgewiesen.
2.1.5.1.2 Wir informieren Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung
          und stellen auf Wunsch eine Verbindung zwischen dem Hausarzt         2.1.7.1.2 Als Kur gilt nicht eine stationäre Behandlung, bei der die ärztliche
          der versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Kran-                   Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht.
          kenhaus her.
                                                                               2.1.7.2   Höhe der Leistung:
2.1.5.1.3 Wir ersetzen die Kosten für die Behandlung in einer Dekompres-
          sionskammer nach Tauchunfällen.                                                Die Kurbeihilfe wird in Höhe der im Versicherungsschein genann-
                                                                                         ten Versicherungssumme einmal je Unfall gezahlt.
2.1.5.1.4 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport
          der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik.                  Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft
                                                                                         mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Kurbeihilfe
2.1.5.1.5 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten                   nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.
          Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf
          ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart         2.1.8     Entfällt
          unvermeidbar waren.
                                                                               2.1.9     Erhöhung von Leistung und Beitrag / Dynamik
2.1.5.1.6 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entste-                (wenn vereinbart)
          henden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende
          minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicher-               Sie haben mit uns eine Unfall-Rentenversicherung vereinbart,
          ten Person.                                                                    deren Versicherungssumme und Beitrag nach jeweils zwei Versi-
                                                                                         cherungsjahren angepasst wird.


                                                                                                                                                                   - 33 -

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                   2.1.9.1   Wir erhöhen die Versicherungssumme nach jeweils zwei Versi-                     unfallbedingt erforderlich ist. Die Kosten für die vermittelten Leis-
                             cherungsjahren um 5 Prozent und zwar erstmals zum Beginn des                    tungen werden nicht übernommen.
                             dritten Versicherungsjahres.
                                                                                                   2.3       Sonderleistungen
                   2.1.9.2   Die Versicherungssumme wird auf volle 25 EUR aufgerundet.
                                                                                                   2.3.1     Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch
                   2.1.9.3   Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Er-
                             höhungstermin eintretenden Leistungsfälle.                                      Bei einem Oberschenkelhalsbruch (siehe Ziffer 1.6 dieses Be-
                                                                                                             dingungswerkes) der versicherten Person zahlen wir unabhängig
                   2.1.9.4   Der Beitrag erhöht sich in gleichem Verhältnis wie die Versiche-                vom voraussichtlichen Invaliditätsgrad eine Sofortleistung.
                             rungssummen.
                                                                                                             Die Höhe der Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch beträgt
                   2.1.9.5   Wird in Folge der Dynamisierung oder bei Versicherungsbeginn                    das Zweifache der Unfallrente.
                             für eine der in Ziffer 2.1 dieses Bedingungswerkes genannten
                             Leistungen der vom Versicherer angebotene Höchstsatz dieser           2.3.2     Sofortleistung bei Armbruch
                             Leistung erreicht, nimmt diese Leistung an weiteren dynamischen
                             Erhöhungen nicht teil. Es gelten folgende Höchstsätze:                          Bei einem Armbruch (siehe Ziffer 1.6 dieses Bedingungswerkes)
                                                                                                             der versicherten Person zahlen wir unabhängig vom voraussicht-
                   2.1.9.5.1 Lebenslange Unfallrente           1.000 EUR                                     lichen Invaliditätsgrad eine Sofortleistung.

                   2.1.9.6   Die Leistungen für Bergungs- und Rettungskosten (Ziffer 2.1.5),                 Die Höhe der Sofortleistung bei Armbruch beträgt das Zweifache
                             Kosten für kosmetische Operationen (Ziffer 2.1.6), Kurbeihilfe                  der Unfallrente.
                             (Ziffer 2.1.7), Unfallhilfe (Ziffer 2.2), Krankenhaus-Tagegeld, am-
                             bulante Operationen (Ziffer 2.4), verbessertes Genesungsgeld          2.3.3     Sofortleistung bei Verkehrsunfällen
                             (Ziffer 2.5), Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes (Zif-
                             fer 2.6), Gipsgeld (Ziffer 2.7) sowie Kostenbeteiligung zur Erler-              Hat die versicherte Person als Fahrer, Mitfahrer oder Insasse
                             nung von Gebärdensprache und Blindenschrift (Ziffer 2.8) dieses                 eines Kraftfahrzeuges oder Kraftrades einen unter diesen Vertrag
                             Bedingungswerkes werden durch die Dynamik nicht erhöht.                         fallenden Unfall erlitten, der eine medizinisch notwendige voll-
                                                                                                             stationäre Heilbehandlung von mindestens 14 Tagen zur Folge
                   2.1.9.7   Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung               hat, zahlen wir unabhängig von voraussichtlicher Invalidität eine
                             über die Erhöhung.                                                              Sofortleistung.

                             Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen                  Die Höhe der Sofortleistung bei Verkehrsunfällen beträgt das
                             nach unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Auf die Frist                Zweifache der Unfallrente.
AUB 2023 Vital


                             werden wir Sie hinweisen.
                                                                                                   2.4       Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Operationen
                   2.1.9.8   Sie und wir können die Vereinbarung über die planmäßige Erhö-
                             hung von Leistung und Beitrag auch für die gesamte Restlaufzeit       2.4.1     Voraussetzungen für die Leistung:
                             des Vertrages widerrufen. Der Widerruf muss in Textform, späte-
                             stens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, erfolgen.                 Die versicherte Person

                   2.2       Unfallhilfe                                                                     -	befindet sich wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger
                                                                                                                vollstationärer Heilbehandlung oder
                   2.2.1     Unfall-Nothilfe                                                                 -	unterzieht sich wegen eines Unfalles einer ambulanten chirur-
                                                                                                                gischen Operation und ist deswegen für mindestens 5 Tage
                             Direkt nach einem versicherten Unfall übernehmen wir auf                           ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig bzw. vollständig in
                             Wunsch die Organisation:                                                           ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich beeinträchtigt.

                             -	von Such-, Bergungs- und Rettungseinsätzen für die versi-          2.4.2     Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen
                                cherte Person;                                                               gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung. Erfolgt
                             -	von Transporten der versicherten Person zu medizinischen                     jedoch die Heilbehandlung in einem Institut, das sowohl der
                                Einrichtungen;                                                               Heilbehandlung als auch der Rehabilitation dient, so entfällt die
                             - von psychologischer Betreuung der versicherten Person;                        Leistung nicht, wenn es sich um eine Notfalleinweisung handelt
                             - von Transportbegleitung der versicherten Person;                              oder die Krankenanstalt das einzige Versorgungs-Krankenhaus
                             - von Krankenrücktransporten der versicherten Person;                           in der Umgebung des Wohnortes der versicherten Person ist.
                             -	der Bestattung oder Überführung der versicherten Person bei
                                Unfall-Tod;                                                        2.4.3     Höhe und Dauer der Leistung:
                             - der Rückholung der Kinder, auch bei Unfall-Tod;
                             -	der Rückholung der Haustiere, dies gilt nur für gewöhnliche        2.4.3.1   Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Ver-
                                Tiere;                                                                       sicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Be-
                             - der Rückholung des eigenen Fahrzeugs;                                         handlung gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltag
                             -	der Benachrichtigung von Angehörigen der versicherten                        an gerechnet.
                                Person;
                             - von Krankenhausbesuchen bei der versicherten Person;                          Ereignet sich der Unfall im Ausland, zahlen wir für die ersten sie-
                             -	einer verspäteten Rückreise nach einem Unfall der versicher-                 ben Tage des Krankenhaus-Aufenthaltes in dem betreffenden
                                ten Person.                                                                  Land den doppelten Krankenhaus-Tagegeldsatz. Als Ausland gilt
                                                                                                             jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem die versicherte Per-
                             Weitere Voraussetzung ist, dass die Organisationsleistungen un-                 son keinen Wohnsitz hat.
                             fallbedingt erforderlich sind. Die über die Organisationskosten hi-
                             nausgehenden Kosten werden nicht übernommen, soweit sie nicht         2.4.3.2   Bei ambulanten chirurgischen Operationen nach Ziffer 2.4.1 die-
                             gemäß Ziffer 2.1.5 dieses Bedingungswerkes mitversichert sind.                  ses Bedingungswerkes zahlen wir das Krankenhaus-Tagegeld für
                                                                                                             drei Tage.
                   2.2.2     Unfall-Anschlusshilfe
                                                                                                   2.4.3.3   Hat die versicherte Person das 76. Lebensjahr vollendet, halbiert
                             Nach einem versicherten Unfall vermitteln wir Ihnen auf Wunsch                  sich die Versicherungssumme.
                             - einen Hüter für Ihr Haus;
                             -	einen Hüter für das Haustier bzw. eine Tierpension, dies gilt      2.5       Verbessertes Genesungsgeld
                                nur für gewöhnliche Haustiere;
                             - einen Lieferservice für Arzneimittel;                               2.5.1     Voraussetzung für die Leistung:
                             - ambulante Pflegeleistungen;
                             - Haushaltshilfen;                                                              Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung
                             - stationäre und mobile Notrufanlagen.                                          entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld
                                                                                                             nach Ziffer 2.4.1 dieses Bedingungswerkes.
                             Weitere Voraussetzung ist, dass die Vermittlung der Leistungen


          - 34 -

[Seite 35]
2.5.2     Höhe und Dauer der Leistung:                                            4.2      Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte Person
                                                                                           im Sinne von Ziffer 4.1 dieses Bedingungswerkes nicht mehr ver-
2.5.2.1   Verbessertes Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten                         sicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung.
          Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen
          gezahlt, für die wir Krankenhaus-Tagegeld leisten, längstens für        4.3      Wir zahlen für die nicht versicherbaren Personen (Ziffer 4.1) den
          zwei Jahre.                                                                      seit Eintritt der Nichtversicherbarkeit entrichteten Beitrag zurück.

2.5.2.2   Hat die versicherte Person das 76. Lebensjahr vollendet, halbiert
          sich die Versicherungssumme.                                            5        In welchen Fällen ist der Versicherungs-
                                                                                           schutz ausgeschlossen?
2.6       Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes
                                                                                  5.1      Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
          Wir übernehmen die innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall
          entstehenden Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes             5.1.1    Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusst-
          einmalig bis zur versicherten Summe, sofern der Unfall zum voll-                 seinsstörungen, auch verursacht durch Konsum von Drogen oder
          ständigen Verlust der Sehkraft geführt hat.                                      sonstiger Mittel, die das Bewusstsein beeinträchtigen, sowie
                                                                                           durch epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den
2.7       Gipsgeld                                                                         ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.

2.7.1     Voraussetzung für die Leistung:                                                  Mitversichert sind jedoch Unfälle infolge von Trunkenheit (beim
                                                                                           Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholge-
2.7.1.1   Die versicherte Person hat einen Unfall mit einer der folgenden                  halt unter 1,3 Promille liegt) sowie Unfälle infolge von Bewusst-
          Verletzungen erlitten:                                                           seinstörungen durch verschreibungspflichtige Medikamente,
                                                                                           wenn diese vorschrifts- bzw. weisungsgemäß eingenommen oder
          -	Kopfverletzungen: Schädeldachfraktur, Schädelbasisfraktur,                    unfreiwillig (unbemerkt/zwangsweise) verabreicht wurden.
             Jochbeinfraktur
          -	Rückenverletzungen: Halswirbelfraktur, Brustwirbelfraktur,                    Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder
             Lendenwirbelfraktur                                                           Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis
          -	Sonstige Verletzungen: Brustbeinfraktur, Schlüsselbeinfraktur                 verursacht waren.
          -	Obere Gliedmaßen: Oberarmkopffraktur, Oberarmschaftfrak-
             tur, Ellenbogengelenksfraktur, Unterarmschaftfraktur                 5.1.2    Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie
          -	Untere Gliedmaßen: Hüftgelenksfraktur, Beckenfraktur, Ober-                   vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
             schenkelschaftfraktur, Kniescheibenfraktur, Unterschenkel-
             schaftfraktur                                                        5.1.3    Versicherungsschutz besteht für Kriegs- oder Bürgerkriegsereig-


                                                                                                                                                                     AUB 2023 Vital
                                                                                           nisse, wenn die versicherte Person während einer Auslandsreise
2.7.1.2   Eine in Ziffer 2.7.1.1 dieses Bedingungswerkes genannte Ver-                     durch ein Kriegsereignis überrascht wird. Dieser Versicherungs-
          letzung muss unverzüglich ärztlich festgestellt werden und der                   schutz endet mit dem 14. Tag nach Kriegsausbruch. Sofern und
          Anspruch auf Gipsgeld muss innerhalb von sechs Monaten vom                       solange es der versicherten Person trotz aller Bemühungen und
          Unfalltag an gerechnet durch Vorlage eines Arztberichts bei uns                  aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen unmöglich ist, das Ge-
          geltend gemacht werden.                                                          biet des Staates früher zu verlassen, verlängert sich die Frist um
                                                                                           weitere sieben Tage.
2.7.2     Der Anspruch auf Gipsgeld erlischt nach Ablauf von sechs Mo-
          naten, vom Unfalltag an gerechnet, oder wenn das Unfallereignis                  Mitversichert sind zudem Unfälle durch Terroranschläge, die au-
          zum Tod führt, bevor der Anspruch auf Gipsgeld geltend gemacht                   ßerhalb der Territorien der Krieg führenden Parteien ausgeführt
          wurde.                                                                           werden.

2.7.3     Höhe der Leistung                                                                Kein Versicherungsschutz besteht für unmittelbar oder mittelbar
                                                                                           durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursachte Unfälle
          Wir leisten einmal je Unfall die versicherte Summe.
                                                                                           -	innerhalb Deutschlands oder eines Staates, in dem sich die
2.8       Kostenbeteiligung zur Erlernung von Gebärdensprache und                             versicherte Person mehr als drei Monate aufhält;
          Blindenschrift                                                                   -	bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits
                                                                                              Krieg oder Bürgerkrieg herrscht;
2.8.1     Hat der Unfall zur vollständigen Gehörlosigkeit geführt, beteiligen              - bei aktiver Teilnahme an einem Krieg oder Bürgerkrieg;
          wir uns an den Kosten für die Erlernung der Gebärdensprache in                   -	durch ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische
          Höhe der versicherten Summe.                                                        Waffen);
                                                                                           -	im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnlichen Zu-
2.8.2     Hat der Unfall zum vollständigen Verlust der Sehkraft geführt, be-                  stand zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich,
          teiligen wir uns an den Kosten für die Erlernung der Blindenschrift                 Großbritannien, Japan, Russland oder USA.
          in Höhe der versicherten Summe.
                                                                                  5.1.4    Unfälle der versicherten Person

3         Welche Auswirkungen haben Krankheiten                                            -	als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er
          oder Gebrechen?                                                                     nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie
                                                                                              als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;
          Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krank-                 -	bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruf-
          heiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verurs-                      lichen Tätigkeit;
          achten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt,                       - bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.
          mindert sich
                                                                                  5.1.5    Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie
          -	im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades,            sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an
          - im Todesfall und in allen anderen Fällen die Leistung                          Fahrtveranstaltungen, einschließlich der dazugehörigen Übungs-
                                                                                           fahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstge-
          entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens.                       schwindigkeiten ankommt.

          Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 35 %, unterbleibt je-                  Ausnahme:
          doch die Minderung.                                                              - Der Unfall wurde durch eine Fahrt auf einer öffentlichen Kart-
                                                                                             bahn in Deutschland verursacht,
                                                                                           - die Veranstaltung hatte reinen Freizeitcharakter und
4         Welche Personen sind nicht versicherbar?                                         - die versicherte Person ist kein Berufs-, Lizenz oder Vertrags-
                                                                                             sportler, Vertragsamateur oder Vereinsmitglied im Bereich Mo-
4.1       Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind                 torsport.
          dauernd Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 Sozialgesetzbuch XI
          (SGB – Stand: 01.01.2023) sowie Geisteskranke.                          5.1.6	Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verurs-


                                                                                                                                                                  - 35 -

[Seite 36]
                            acht sind, sowie Gesundheitsschäden durch Strahlen.                         entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir
                                                                                                        Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechts-
                   5.2 	Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen:                      folgen hingewiesen haben.

                   5.2.1    Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Or-                     Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
                            ganen und Gehirnblutungen.                                                  verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

                            Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Ver-              Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nach-
                            trag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 dieses Bedingungs-            weisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den
                            werkes die überwiegende Ursache ist.                                        Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die
                                                                                                        Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das
                   5.2.2    Gesundheitsschäden durch Strahlen.                                          gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

                            Mitversichert sind jedoch Gesundheitsschäden durch Röntgen-,                Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns
                            Laser-, Maserstrahlen sowie durch energiereiche Strahlen bis 100            zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vor-
                            Elektronenvolt, sofern sie nicht Folge eines regelmäßigen Um-               vertraglichen Anzeigepflicht ausüben.
                            ganges mit strahlenerzeugenden Geräten sind.

                   5.2.3    Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am              8     Wann sind die Leistungen fällig?
                            Körper der versicherten Person.
                                                                                                  8.1   Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditäts-
                            Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen                  anspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären,
                            oder Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische,             ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die
                            durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren.         Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen:

                   5.2.4    Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch                   - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen;
                            wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.                            -	beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den
                                                                                                           Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung
                   5.2.5    Bauch- oder Unterleibsbrüche.                                                  der Invalidität notwendig ist.

                            Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter               Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des
                            diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Ein-                  Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir in voller Höhe.
                            wirkung entstanden sind.                                                    Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
AUB 2023 Vital


                                                                                                  8.2   Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
                            Der Leistungsfall                                                           Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
                                                                                                        Die Rentenleistung kann jedoch frühestens 12 Monate nach dem
                                                                                                        Unfall beansprucht werden.
                   6        Was ist nach einem Unfall zu beachten
                            (Obliegenheiten)?                                                     8.3   Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich,
                                                                                                        längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich
                            Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir             bemessen zu lassen. Dieses Recht muss
                            unsere Leistung nicht erbringen.
                                                                                                        -	von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere
                   6.1      Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht her-              Leistungspflicht nach Ziffer 8.1 dieses Bedingungswerkes,
                            beiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich               -	von Ihnen vor Ablauf der Frist nach 8.3 dieses Bedingungs-
                            einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns                     werkes
                            unterrichten.
                                                                                                        ausgeübt werden.
                            Wenn die Folgen eines Unfalles anfänglich als geringfügig er-
                            scheinen und wenn nach Hinzuziehung eines Arztes erst der                   Ergibt die endgültige Bemessung eine niedrigere Invaliditätsleis-
                            wirkliche Umfang der Unfallfolgen erkennbar wird, und wir dann              tung, als wir bereits erbracht haben, fordern wir den überzahlten
                            unverzüglich unterrichtet werden, stellt diese Verhaltensweise              Betrag zurück.
                            keine Obliegenheitsverletzung dar.
                                                                                                  8.4   Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir
                   6.2      Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die ver-               berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Be-
                            sicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich               scheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzah-
                            zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche               lung ab der nächsten Fälligkeit.
                            Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.

                   6.3      Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Per-             Die Versicherungsdauer
                            son auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Ko-
                            sten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstaus-
                            falles tragen wir.                                                    9     Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
                                                                                                        Wann ruht der Versicherungsschutz bei mili-
                   6.4	Die Ärzte, die die versicherte Person - auch aus anderen Anläs-
                        sen - behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Ver-                 tärischen Einsätzen?
                        sicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erfor-
                        derlichen Auskünfte zu erteilen.                                          9.1   Beginn des Versicherungsschutzes

                   6.5	Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies zu melden, auch                  Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
                        wenn uns der Unfall schon angezeigt war.                                        angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen
                                                                                                        Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 die-
                            Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion             ses Bedingungswerkes zahlen.
                            durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
                                                                                                  9.2   Dauer und Ende des Vertrages

                   7        Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von                                    Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit
                            Obliegenheiten?                                                             abgeschlossen.

                            Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 6 dieses Bedingungswerkes                Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert
                            vorsätzlich verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei          sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns
                            grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berech-            spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Versiche-
                            tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens               rungsdauer eine Kündigung zugegangen ist.


          - 36 -

[Seite 37]
         Die Kündigung ist in Textform zu erklären.                            10.2.3   Rücktritt

9.3      Kündigung nach Versicherungsfall                                               Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom
                                                                                        Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir
         Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden,                       können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die
         wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf                   Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
         eine Leistung erhoben haben.
                                                                               10.3     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag
         Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat
         nach Leistung oder - im Falle eines Rechtsstreits - nach Klage-       10.3.1   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
         rücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils
         in Textform zugegangen sein.                                                   Die Folgebeiträge sind zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt des
                                                                                        vereinbarten Beitragszeitraums fällig.
         Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei
         uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung          10.3.2   Verzug
         zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des
         Versicherungsjahres, wirksam wird.                                             Wird der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne
                                                                                        Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung
         Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang                    nicht zu vertreten haben.
         bei Ihnen wirksam.
                                                                                        Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffor-
9.4	Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Ein-                             dern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen
     sätzen                                                                             setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die
                                                                                        rückständigen Beträge des Beitrages sowie die Zinsen und Ko-
         Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer                 sten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die
         Kraft, sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen For-            nach Ziffer 10.3.3 und 10.3.4 dieses Bedingungswerkes mit dem
         mation leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz                  Fristablauf verbunden sind.
         zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Groß-
         britannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist. Der Versiche-              Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstan-
         rungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre Anzeige über die                  denen Schadens zu verlangen.
         Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
                                                                               10.3.3   Kein Versicherungsschutz
9.5      Versicherungsjahr
                                                                                        Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung


                                                                                                                                                                AUB 2023 Vital
         Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von                   in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Ver-
         zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch                    sicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach
         nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-                 Ziffer 10.3.2, Absatz 2 dieses Bedingungswerkes darauf hinge-
         sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum                   wiesen wurden.
         vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
                                                                                        Sie haben mit uns die dynamische Erhöhung Ihres Versiche-
                                                                                        rungsschutzes mit gleichzeitiger Beitragsangleichung vereinbart.
         Der Versicherungsbeitrag                                                       Sie versäumen, der Anpassung in Textform zu widersprechen und
                                                                                        zahlen nur den Vorjahresbeitrag. Abweichend von Ziffer 10.3.3,
                                                                                        Absatz 1 dieses Bedingungswerkes bleibt nach Ablauf der Zah-
10       Was müssen Sie bei der Beitragszahlung                                         lungsfrist dann der Versicherungsschutz zu den Versicherungs-
         beachten? Was geschieht, wenn Sie einen                                        summen bestehen, die dem bezahlten Beitrag entsprechen.

         Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                                     10.3.4   Kündigung

10.1     Beitrag und Versicherungsteuer                                                 Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in
                                                                                        Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündi-
10.1.1   Beitragszahlung                                                                gen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 10.3.2,
                                                                                        Absatz 2 dieses Bedingungswerkes darauf hingewiesen haben.
         Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vier-
         teljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden. Die             Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines
         Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat,                  Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für
         bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen            Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung
         ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.                                 und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versiche-
                                                                                        rungsschutz.
10.1.2   Versicherungsteuer
                                                                               10.4     Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung
         Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteu-
         er, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu ent-                  Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt
         richten haben.                                                                 die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeits-
                                                                                        tag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einzie-
10.2	Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag                             hung nicht widersprechen.

10.2.1   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung                                     Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht
                                                                                        eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,
         Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen                wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen
         nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.                                   Zahlungsaufforderung erfolgt.
         Weicht der Inhalt des Antrages vom Versicherungsschein ab, so
         wird der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Ablauf                 Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen wer-
         der einmonatigen Widerspruchsfrist, die mit Zugang des Versi-                  den kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des
         cherungsscheins beginnt, fällig.                                               Lastschriftverfahrens zu verlangen.

10.2.2   Späterer Beginn des Versicherungsschutzes                                      Sie sind zur Übermittlung der Prämie erst verpflichtet, wenn Sie
                                                                                        von uns hierzu in Textform aufgefordert worden sind.
         Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem
         späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab die-               Außerdem haben Sie uns die durch den Rückläufer zusätzlich
         sem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform              entstandenen Kosten zu erstatten.
         oder durch auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese
         Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht, wenn Sie       10.5     Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
         nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.


                                                                                                                                                             - 37 -

[Seite 38]
                            Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht               Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der An-
                            etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Bei-                 zeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den
                            trags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz                 Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
                            bestanden hat.                                                                 auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

                                                                                                  12.2.3   Folgen des Rücktritts
                            Weitere Bestimmungen
                                                                                                           Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
                                                                                                           Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir
                   11       Wie sind die Rechtsverhältnisse der am                                         den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen,
                            Vertrag beteiligten Personen zueinander?                                       dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder
                                                                                                           für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung
                   11.1     Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem                    oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
                            anderen zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der
                            Rechte aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern                  Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn
                            Ihnen zu.                                                                      Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.

                            Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann                   Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwer-
                            an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen                 den der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
                            versicherten Person zugestoßen ist.
                                                                                                  12.3     Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung
                            Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Ob-
                            liegenheiten verantwortlich.                                          12.3.1   Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung
                                                                                                           der Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch grober Fahrlässigkeit
                   11.2     Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnach-                 beruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung
                            folger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.                   einer Frist von einem Monat in Schriftform kündigen.

                                                                                                           Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
                   12       Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige-                                      auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
                            pflicht?
                                                                                                           Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Er-
                   12.1	Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrer-                        klärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nach-
                         hebliche Umstände                                                                 träglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung
                                                                                                           angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
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                            Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung die Ihnen                 Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben.
                            bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen
                            wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss               Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeige-
                            erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie-             pflichtverletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
                            ßen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach             Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
                            Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fra-
                            gen im Sinne des Satzes 1 in Textform stellen.                                 Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nach-
                                                                                                           weisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-
                            Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf un-                  zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-
                            seren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt                     schlossen hätten.
                            oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.
                                                                                                  12.3.2   Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver-
                            Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen               trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu
                            für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrer-                 anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen
                            heblichen Umstände und die Beantwortung der an sie gestellten                  Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand-
                            Fragen verantwortlich.                                                         teil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die
                                                                                                           anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode
                            Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt die-                Vertragsbestandteil.
                            ser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behan-
                            deln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder                  Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
                            dies arglistig verschwiegen.                                                   auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.

                   12.2     Rücktritt                                                                      Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats
                                                                                                           schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände an-
                   12.2.1   Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts                                    zugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Mo-
                                                                                                           natsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Be-
                            Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen                 gründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem
                            Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurück-                    Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die
                            zutreten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung              uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis erlangen.
                            in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hinge-
                            wiesen haben.                                                                  Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn
                                                                                                           wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit
                            Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schrift-               der Anzeige kannten.
                            lich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben,
                            auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist                Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr
                            dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung                   als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
                            unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt,                angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb
                            zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die unser                    eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform
                            Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis erlangen. Der Rücktritt erfolgt            kündigen.
                            durch Erklärung Ihnen gegenüber.
                                                                                                  12.4     Anfechtung
                   12.2.2   Ausschluss des Rücktrittsrechts
                                                                                                           Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufech-
                            Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir               ten, bleibt unberührt.
                            den angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An-
                            zeige kannten.                                                                 Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrages zu, der der
                                                                                                           bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen
                            Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie
                            oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben                Vertragszeit entspricht.
                            weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.


          - 38 -

[Seite 39]
13       Wann verjähren die Ansprüche aus dem                                17     An wen können Sie sich zur außer-
         Vertrag?                                                                   gerichtlichen Streitbeilegung wenden?
13.1     Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei               Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder
         Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen              eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge-
         Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.                                wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
                                                                                    nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
13.2	Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemel-
      det worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem            17.1   Versicherungsombudsmann
      Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Text-
      form zugeht.                                                                  Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher
                                                                                    oder um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher
                                                                                    Lage befindet, gilt:
14       Welches Gericht ist zuständig?
                                                                                    Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
14.1     Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt                 Versicherungsnehmer an den Versicherungsombudsmann e.V.
         sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder un-             wenden.
         serer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
         Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur           Versicherungsombudsmann e.V.
         Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung                 Postfach 080632
         eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.                        10006 Berlin
                                                                                    E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
14.2     Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei                   Internet: www.versicherungsombudsmann.de
         dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in
         Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufent-              Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und
         haltes zuständig ist.                                                      kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich
                                                                                    verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

15       Was ist bei Mitteilungen an uns zu beach-                           17.2   Versicherungsaufsicht
         ten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?
                                                                                    Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versiche-
15.1     Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an un-             rers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der
         sere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder               Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundes-
         in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle             anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versiche-


                                                                                                                                                             AUB 2023 Vital
         gerichtet werden.                                                          rer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
                                                                                    tungsaufsicht.
15.2     Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, ge-
         nügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben              Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
         ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte            Sektor Versicherungsaufsicht
         uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Ab-          Graurheindorfer Straße 108
         sendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für             53117 Bonn
         den Fall einer Änderung Ihres Namens.                                      E-Mail: poststelle@bafin.de
                                                                                    Internet: https://www.bafin.de

16       Welches Recht findet Anwendung?                                            Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne
                                                                                    Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
         Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
                                                                             17.3   Hinweise auf den Rechtsweg

                                                                                    Unabhängig von der Möglichkeit, sich an den Versicherungs-
                                                                                    ombudsmann oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht
                                                                                    Ihnen der Rechtsweg offen.


                                                                                                                                                          - 39 -

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                            D
         Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen
                       2023 Vitalplus
                    (AUB 2023 Vitalplus)


- 40 -

[Seite 41]
                                                       D.
                           Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Vitalplus


            Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Personen können Sie und/oder andere Personen sein. Wir als Ver-
            sicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.


      Inhaltsverzeichnis

                Der Versicherungsumfang                                                    Die Versicherungsdauer
      1         Was ist versichert?                                               9        Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Wann ruht der
      2         Welche Leistungen können vereinbart werden oder sind                       Versicherungsschutz bei militärischen Einsätzen?
                enthalten?
      2.1       Geldleistungen                                                             Der Versicherungsbeitrag
      2.2       Unfallhilfe                                                       10       Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was
      2.3       Sonderleistungen                                                           geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
      2.4       Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Operationen
      2.5       Verbessertes Genesungsgeld                                            Weitere Bestimmungen
      2.6       Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes                    11  Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
      2.7       Gipsgeld                                                              Personen zueinander?
      2.8       Kostenbeteiligung zur Erlernung von Gebärdensprache und           12  Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
                Blindenschrift                                                    13  Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
      3         Welche Auswirkungen haben Krankheiten oder Gebrechen?             14  Welches Gericht ist zuständig?
      4         Welche Personen sind nicht versicherbar?                          15  Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei
      5         In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlos-            Änderung Ihrer Anschrift?
                sen?                                                              16  Welches Recht findet Anwendung?
                                                                                  17	An wen können Sie sich zur außergerichtlichen
                Der Leistungsfall                                                     Streitbeilegung wenden?
      6         Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
      7         Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
      8         Wann sind die Leistungen fällig?


            Der Versicherungsumfang


                                                                                                                                                                    AUB 2023 Vitalplus
                                                                                           Als Unfallfolge sind Wundinfektionen infolge geringfügiger Haut-
                                                                                           verletzungen mitversichert, wenn uns das ursächliche Ereignis
1           Was ist versichert?                                                            binnen vier Wochen angezeigt wird.

1.1         Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten     1.4.5    eine Schutzimpfung gegen die in Ziffer 1.4.4 dieses Bedingungs-
            Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.                         werkes genannten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte
                                                                                           Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet.
1.2         Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.
                                                                                  1.4.6    der Ausbruch von Tollwut und Wundstarrkrampf sowie der Aus-
1.3         Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötz-             bruch von Infektionskrankheiten, bei denen Krankheitserreger
            lich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereig-               durch eine Unfallverletzung infolge eines Unfalls in den Körper
            nis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.                         gelangten oder welche durch Heilmaßnahmen bzw. Eingriffe
                                                                                           verursacht wurden, die durch ein unter diesen Vertrag fallendes
1.4         Als Unfall gilt auch,                                                          Schadenereignis veranlasst waren. Versicherungsschutz besteht
                                                                                           nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Beginn der
1.4.1       wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine Schädigung an                    Versicherung und spätestens einen Monat nach Beendigung der
            Gliedmaßen oder Wirbelsäule erfolgt. Dies gilt jedoch nicht für                Versicherung ausbricht.
            Schädigungen der Bandscheibe.
                                                                                           Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung
1.4.2       das Ersticken, Ertrinken oder Erfrieren sowie unfreiwillig erlitte-            (Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus-
            ner Flüssigkeits- oder Nahrungsentzug, sowie das Erleiden eines                schlüsse (Ziffer 5) in diesem Bedingungswerk weisen wir hin. Sie
            Sonnenbrandes oder Sonnenstichs. Zum Leistungsumfang siehe                     gelten für alle Leistungsarten.
            auch Ziffer 5.2.6 dieses Bedingungswerkes.
                                                                                  1.5      Versicherungsschutz besteht auch für
1.4.3       der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden, wie z. B. Cais-
            sonkrankheit.                                                                  -	
                                                                                             Unfälle, die durch Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht
                                                                                             wurden. Mitversichert sind nur die Unfallfolgen; die Gesund-
1.4.4       der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch während der                    heitsschädigung durch den eigentlichen Herzinfarkt oder
            Vertragslaufzeit erlittene Insektenstiche oder -bisse oder durch                 Schlaganfall ist nicht mitversichert.
            sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertra-
            gen wurden (z. B. Malaria, Frühsommer-Meningo-Enzephalitis                     -	
                                                                                             Vergiftungen durch Einatmen ausströmender Gase und
            (FSME), Borreliose, Gelbfieber, Pest) sowie die Infektionskrank-                 Dämpfe, Dünste, Staubwolken, Säuren und Ähnliches, wenn
            heiten Typhus, Cholera, Tuberkulose, Kinderlähmung.Versiche-                     die versicherte Person durch besondere Umstände den Ein-
            rungsschutz besteht nur, wenn die Krankheit frühestens einen                     wirkungen mehrere Stunden, längstens bis zu sieben Tagen,
            Monat nach Beginn der Versicherung und spätestens einen Mo-                      ausgesetzt war.
            nat nach Beendigung der Versicherung ausbricht.
                                                                                           -	Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe
            Mitversichert sind allergische Reaktionen auf Insektenstiche oder                 durch den Schlund, einschließlich Nahrungsmittelvergiftungen,
            –bisse als nicht infektionsbedingte Folge des Stichs oder Bisses.                 soweit die Einnahmedauer sieben Tage nicht überschreitet.


                                                                                                                                                                - 41 -

[Seite 42]
                                - Blutvergiftungen (Sepsis) als Folge eines Unfallereignisses.                    Verlust der Sehkraft, wenn bereits ein Auge               100 %
                                                                                                                  erblindet war
                                -	Unfälle, die die versicherte Person bewusst in Kauf nimmt, wenn                Verlust des Gehörs, wenn bereits Gehörlosigkeit            75 %
                                   sie diese bei rechtmäßiger Verteidigung oder beim Bemühen                      auf einem Ohr vorhanden war
                                   zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet.
                                                                                                                  Eine Niere                                                 25 %
                                -	
                                  Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinanderset-                           Beide Nieren                                               50 %
                                  zungen und innere Unruhen, wenn die versicherte Person                          Milz                                                       10 %
                                  nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.                            Gallenblase                                                10 %
                                                                                                                  Magen                                                      15 %
                                Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung
                                (Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus-                Zwölffinger-, Dünn-, Dick- oder Enddarm jeweils            20 %
                                schlüsse (Ziffer 5) in diesem Bedingungswerk weisen wir hin. Sie                  Lungenflügel                                               45 %
                                gelten für alle Leistungsarten.
                                                                                                                  Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-
                      1.6       Zusätzlich gilt als versicherter Unfall                                           chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.

                                -	jeder Oberschenkelhalsbruch (OSH) (ein OSH liegt vor, wenn           1.7.3.2   Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Inva-
                                   der Oberschenkelkopf, der große Rollhügel oder der Ober-                       liditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder gei-
                                   schenkelhals gebrochen ist);                                                   stige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind
                                                                                                                  ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
                                -	jeder Armbruch (ein Armbruch liegt vor, wenn der Oberarm
                                   (einschließlich Oberarmkopf), der Unterarm (Speiche und/             1.7.3.3   Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren
                                   oder Elle) oder das Handgelenk (Handgelenkwurzelknochen)                       Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird
                                   gebrochen ist).                                                                der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach
                                                                                                                  Ziffer 1.7.3.1 und Ziffer 1.7.3.2 dieses Bedingungswerkes zu be-
                                Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung                          messen.
                                (Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus-
                                schlüsse (Ziffer 5) in diesem Bedingungswerk weisen wir hin. Sie        1.7.3.4   Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall be-
                                gelten für alle Leistungsarten.                                                   einträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen
                                                                                                                  ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 %
                      1.7       Invalidität                                                                       werden jedoch nicht berücksichtigt.

                      1.7.1     Voraussetzungen für die Leistung:
                                                                                                        2         Welche Leistungen können vereinbart
                                Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten                 werden oder sind enthalten?
                                Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine
                                Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger                   Die Leistungen, die Sie vereinbaren können, werden im Folgen-
                                als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes                      den beschrieben.
                                nicht erwartet werden kann.
                                                                                                                  Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungen und die Versiche-
                                Die Invalidität ist                                                               rungssummen ergeben sich aus dem Vertrag.

                                - innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten und              2.1       Geldleistungen
                                -	innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall von einem Arzt in
AUB 2023 Vitalplus


                                   Textform festgestellt und in Textform von Ihnen bei uns geltend      2.1.1     Kapitalzahlung bei Invalidität
                                   gemacht worden.
                                                                                                                  Hat die versicherte Person ein Jahr nach dem Unfallereignis und
                      1.7.2     Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versiche-                    als Folge des Unfalls einen dauerhaften Invaliditätsgrad (Ziffer 1.7
                                rungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität.                          dieses Bedingungswerkes) zwischen 25 % und 39 % erlitten, zah-
                                                                                                                  len wir einmalig den vereinbarten Kapitalbetrag.
                      1.7.3     Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genann-
                                ten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die fol-                   Kein Anspruch auf Kapitalzahlung besteht, wenn die versicherte
                                genden Invaliditätsgrade:                                                         Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.

                      1.7.3.1   Gliedertaxe                                                             2.1.2     Lebenslange Unfallrente

                                 Arm                                                       85 %         2.1.2.1   Ist die versicherte Person ein Jahr nach dem Unfallereignis als
                                                                                                                  Folge des Unfalls voraussichtlich dauernd mindestens 40 % inva-
                                 Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks                    80 %
                                                                                                                  lide (Ziffer 1.7 dieses Bedingungswerkes), zahlen wir rückwirkend
                                 Arm unterhalb des Ellenbogengelenks                       75 %                   ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, monat-
                                 Hand                                                      70 %                   lich im Voraus die lebenslange Unfallrente.
                                 Daumen                                                    30 %
                                                                                                                  Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Invaliditätsgrad. Sie er-
                                 Zeigefinger                                               20 %
                                                                                                                  halten entweder:
                                 anderer Finger                                            10 %
                                 Mehrere Finger einer Hand                             max.55 %                   -	die halbe Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 40 % oder
                                 Bein über der Mitte des Oberschenkels                     85 %                   -	die einfache Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von
                                                                                                                     50 % oder
                                 Bein bis zur Mitte des Oberschenkels                      75 %
                                                                                                                  -	die doppelte Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von
                                 Bein bis unterhalb des Knies                              70 %                      70 % oder
                                 Bein bis zur Mitte des Unterschenkels                     60 %                   -	die dreifache Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von
                                 Fuß                                                       55 %                      90 %.
                                 große Zehe                                                15 %
                                                                                                                  Die Höhe der lebenslangen Unfallrente sehen Sie im Versiche-
                                 andere Zehe                                                7%                    rungsschein.
                                 Sehkraft eines Auges                                      60 %
                                 Gehör auf einem Ohr                                       45 %                   Kein Anspruch auf Rentenleistung besteht, wenn die versicherte
                                 Geruchssinn                                               20 %                   Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
                                 Geschmackssinn                                            20 %         2.1.2.2   Rentengarantie für die lebenslange Unfallrente:
                                 Stimme                                                  100 %
                                                                                                                  Erhält die versicherte Person eine Unfallrente gemäß Ziffer
                                                                                                                  2.1.2.1 und verstirbt vor Ablauf von zehn Jahren Rentenbezug


             - 42 -

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          und vor Vollendung des 85. Lebensjahres, gewähren wir folgende                  lich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise
          Rentengarantie:                                                                 Gebühren berechnet werden.

          Wir zahlen die Unfallrente weiter, bis maximal zehn Jahre Ren-                  Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmit-
          tenleistungen bezogen wurden. Der Rentenbezug endet aber                        telbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu
          automatisch, wenn die verstorbene Person das 85. Lebensjahr                     vermuten war.
          vollendet haben würde.
                                                                               2.1.6.1.2 Wir informieren Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung
          Die Rentengarantiezeit beginnt mit Eintritt des Unfallereignisses.             und stellen auf Wunsch eine Verbindung zwischen dem Hausarzt
                                                                                         der versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Kran-
          Die Auszahlung erfolgt monatlich als halbe Unfallrente bei einem               kenhaus her.
          Invaliditätsgrad von 40 % - 49 % und als einfache Unfallrente bei
          einem Invaliditätsgrad ab 50 %, auch wenn sich aufgrund des          2.1.6.1.3 Wir ersetzen die Kosten für die Behandlung in einer Dekompres-
          unfallbedingten Invaliditätsgrades nach Ziffer 2.1.2.1 eine höhere             sionskammer nach Tauchunfällen.
          Unfallrente ergibt.
                                                                               2.1.6.1.4 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport
2.1.2.3   Auszahlungsoption Kapitalisierung der Unfallrente:                             der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik.

          Anstatt der lebenslangen Unfallrente können Sie auch eine ein-       2.1.6.1.5 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten
          malige Kapitalleistung wählen. Mit Zahlung der einmaligen Kapi-                Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf
          talleistung sind alle die Unfallrente betreffenden Ansprüche ab-               ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart
          gegolten.                                                                      unvermeidbar waren.

          Auf die Auszahlungsoption weisen wir Sie im Rahmen der Ge-           2.1.6.1.6 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entste-
          währung einer lebenslangen Unfallrente hin. Wenn Sie die Aus-                  henden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende
          zahlungsoption nicht innerhalb eines Monats ab Zugang unserer                  minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicher-
          Information ausüben, wird automatisch die Unfallrente bezahlt.                 ten Person.

          Hat die versicherte Person im Zeitpunkt des Unfalls das 75. Le-      2.1.6.1.7 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Ko-
          bensjahr noch nicht vollendet, beträgt die Kapitalleistung 120 Un-             sten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
          fallrenten.
                                                                                          Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die
          Hat die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt bereits das                      Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung
          75. Lebensjahr vollendet, errechnet sich die Höhe der Kapital-                  zum letzten ständigen Wohnsitz.
          leistung aus der Differenz des Alters zum Zeitpunkt des Unfal-
          lereignisses und dem Monat, in dem die versicherte Person das        2.1.6.1.8 Für die Ziffern 2.1.6.1.3 bis 2.1.6.1.7 dieses Bedingungswerkes gilt:
          85. Lebensjahr vollendet haben würde.
                                                                                          Wir gewähren subsidiären Versicherungsschutz, d. h. ein Dritter
          Bei Wahl des einmaligen Kapitalbetrages wird für dessen Berech-                 ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungs-
          nung bei einem Invaliditätsgrad von 40 % - 49 % von der halben                  pflicht.
          Unfallrente und ab einem Invaliditätsgrad von 50 % von der ein-
          fachen Unfallrente ausgegangen, auch wenn sich aufgrund des          2.1.6.2    Höhe der Leistungen:
          unfallbedingten Invaliditätsgrades nach Ziffer 2.1.2.1 eine höhere
          Unfallrente ergibt.                                                  2.1.6.2.1 Die Höhe der Leistungen ist insgesamt auf den im Versicherungs-
                                                                                         schein genannten Betrag begrenzt.


                                                                                                                                                                     AUB 2023 Vitalplus
2.1.3     Entfällt
                                                                               2.1.7      Kosten für kosmetische Operationen
2.1.4     Hilfeleistung bei Invalidität ab 50 %
                                                                               2.1.7.1    Voraussetzungen für die Leistungen:
          Wird aufgrund einer Invalidität ab 50 % für die versicherte Person
          eine lebenslange Unfallrente gezahlt, erhalten Sie zusätzlich eine   2.1.7.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag
          einmalige Hilfeleistung.                                                       fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als
                                                                                         kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehand-
          Die Höhe der Hilfeleistung beträgt das 24-fache der einfachen                  lung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfall-
          Unfallrente.                                                                   bedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der
                                                                                         versicherten Person zu beheben.
2.1.5     Todesfallleistung
                                                                               2.1.7.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach
2.1.5.1   Voraussetzungen für die Leistung:                                              dem Unfall.

          Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb eines      2.1.7.1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine
          Jahres gestorben.                                                              Leistungspflicht.

          Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 6.5 dieses Bedingungs-      2.1.7.2    Art und Höhe der Leistungen:
          werkes weisen wir hin.
                                                                                          Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versiche-
2.1.5.2   Die Höhe der Todesfallleistung beträgt das 12-fache der ein-                    rungssumme Ersatz für nachgewiesene
          fachen Unfallrente.
                                                                                          - Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
2.1.5.3   Entfällt                                                                        -	notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in
                                                                                             einem Krankenhaus,
2.1.5.4   Der unfallbedingte Tod gilt als nachgewiesen, wenn die versi-                   -	Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen un-
          cherte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugun-                      fallbedingten Verlust oder Teilverlust von natürlichen Zähnen
          fall), § 7 (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes                    entstanden sind.
          rechtswirksam für tot erklärt wurde. Hat die versicherte Person
          die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistun-     2.1.8      Kurbeihilfe
          gen zurückzuzahlen.
                                                                                          Wir bieten entsprechend der nachfolgenden Regelung Versiche-
2.1.6     Bergungs- und Rettungskosten                                                    rungsschutz bei Kuraufenthalten:

2.1.6.1   Art der Leistung:                                                    2.1.8.1    Voraussetzung für die Leistung:

2.1.6.1.1 Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs-       2.1.8.1.1 Die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag fal-
          oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrecht-               lenden Unfall im Sinne von Ziffer 1 dieses Bedingungswerkes we-


                                                                                                                                                                 - 43 -

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                                gen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheits-                  - von Transportbegleitung der versicherten Person;
                                schädigung oder deren Folgen innerhalb von drei Jahren, vom                    - von Krankenrücktransporten der versicherten Person;
                                Unfalltag an gerechnet, für einen zusammenhängenden Zeitraum                   -	der Bestattung oder Überführung der versicherten Person bei
                                von mindestens drei Wochen eine medizinisch notwendige Kur                        Unfall-Tod;
                                durchgeführt.                                                                  - der Rückholung der Kinder, auch bei Unfall-Tod;
                                                                                                               -	der Rückholung der Haustiere, dies gilt nur für gewöhnliche
                                Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch ein ärztliches                       Tiere;
                                Attest nachgewiesen.                                                           - der Rückholung des eigenen Fahrzeugs;
                                                                                                               -	der Benachrichtigung von Angehörigen der versicherten
                      2.1.8.1.2 Als Kur gilt nicht eine stationäre Behandlung, bei der die ärztliche              Person;
                                Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht.                              - von Krankenhausbesuchen bei der versicherten Person;
                                                                                                               -	einer verspäteten Rückreise nach einem Unfall der versicher-
                      2.1.8.2   Höhe der Leistung:                                                                ten Person.

                                Die Kurbeihilfe wird in Höhe der im Versicherungsschein genann-                Weitere Voraussetzung ist, dass die Organisationsleistungen un-
                                ten Versicherungssumme einmal je Unfall gezahlt.                               fallbedingt erforderlich sind. Die über die Organisationskosten
                                                                                                               hinausgehenden Kosten werden nicht übernommen, soweit sie
                                Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft                   nicht gemäß Ziffer 2.1.6 dieses Bedingungswerkes mitversichert
                                mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Kurbeihilfe                 sind.
                                nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.
                                                                                                       2.2.2   Unfall-Anschlusshilfe
                      2.1.9     Entfällt
                                                                                                               Nach einem versicherten Unfall vermitteln wir Ihnen auf Wunsch
                      2.1.10    Erhöhung von Leistung und Beitrag / Dynamik
                                (wenn vereinbart)                                                              - einen Hüter für Ihr Haus;
                                                                                                               -	einen Hüter für das Haustier bzw. eine Tierpension, dies gilt
                                Sie haben mit uns eine Unfall-Rentenversicherung vereinbart,                      nur für gewöhnliche Haustiere;
                                deren Versicherungssumme und Beitrag nach jeweils zwei Versi-                  - einen Lieferservice für Arzneimittel;
                                cherungsjahren angepasst wird.                                                 - ambulante Pflegeleistungen;
                                                                                                               - Haushaltshilfen;
                      2.1.10.1 Wir erhöhen die Versicherungssumme nach jeweils zwei Versi-                     - stationäre und mobile Notrufanlagen.
                               cherungsjahren um 5 Prozent und zwar erstmals zum Beginn des
                               dritten Versicherungsjahres.                                                    Weitere Voraussetzung ist, dass die Vermittlung der Leistungen
                                                                                                               unfallbedingt erforderlich ist. Die Kosten für die vermittelten Leis-
                      2.1.10.2 Die Versicherungssumme wird auf volle 25 EUR aufgerundet.                       tungen werden nicht übernommen.

                      2.1.10.3 Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Er-           2.3     Sonderleistungen
                               höhungstermin eintretenden Leistungsfälle.
                                                                                                       2.3.1   Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch
                      2.1.10.4 Der Beitrag erhöht sich in gleichem Verhältnis wie die Versiche-
                               rungssummen.                                                                    Bei einem Oberschenkelhalsbruch (siehe Ziffer 1.6 dieses Be-
                                                                                                               dingungswerkes) der versicherten Person zahlen wir unabhängig
                      2.1.10.5 Wird in Folge der Dynamisierung oder bei Versicherungsbeginn                    vom voraussichtlichen Invaliditätsgrad eine Sofortleistung.
                               für eine der in Ziffer 2.1 dieses Bedingungswerkes genannten
                               Leistungen der vom Versicherer angebotene Höchstsatz dieser                     Die Höhe der Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch beträgt
AUB 2023 Vitalplus


                               Leistung erreicht, nimmt diese Leistung an weiteren dynamischen                 das Zweifache der Unfallrente.
                               Erhöhungen nicht teil. Es gelten folgende Höchstsätze:
                                                                                                       2.3.2   Sofortleistung bei Armbruch
                      2.1.10.5.1 Lebenslange Unfallrente 1.000 EUR
                                                                                                               Bei einem Armbruch (siehe Ziffer 1.6 dieses Bedingungswerkes)
                      2.1.10.6 Die Leistungen Kapitalzahlung bei Invalidität (Ziffer 2.1.1),                   der versicherten Person zahlen wir unabhängig vom voraussicht-
                               Bergungs- und Rettungskosten (Ziffer 2.1.6), Kosten für kos-                    lichen Invaliditätsgrad eine Sofortleistung.
                               metische Operationen (Ziffer 2.1.7), Kurbeihilfe (Ziffer 2.1.8),
                               Unfallhilfe (Ziffer 2.2), Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Ope-                  Die Höhe der Sofortleistung bei Armbruch beträgt das Zweifache
                               rationen (Ziffer 2.4), verbessertes Genesungsgeld (Ziffer 2.5),                 der Unfallrente.
                               Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes (Ziffer 2.6),
                               Gipsgeld (Ziffer 2.7) sowie Kostenbeteiligung zur Erlernung von         2.3.3   Sofortleistung bei Verkehrsunfällen
                               Gebärdensprache und Blindenschrift (Ziffer 2.8) dieses Bedin-
                               gungswerkes werden durch die Dynamik nicht erhöht.                              Hat die versicherte Person als Fahrer, Mitfahrer oder Insasse
                                                                                                               eines Kraftfahrzeuges oder Kraftrades einen unter diesen Vertrag
                      2.1.10.7 Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung               fallenden Unfall erlitten, der eine medizinisch notwendige voll-
                               über die Erhöhung.                                                              stationäre Heilbehandlung von mindestens 14 Tagen zur Folge
                                                                                                               hat, zahlen wir unabhängig von voraussichtlicher Invalidität eine
                                Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen                 Sofortleistung.
                                nach unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Auf die Frist
                                werden wir Sie hinweisen.                                                      Die Höhe der Sofortleistung bei Verkehrsunfällen beträgt das
                                                                                                               Zweifache der Unfallrente.
                      2.1.10.8 Sie und wir können die Vereinbarung über die planmäßige Erhö-
                               hung von Leistung und Beitrag auch für die gesamte Restlaufzeit         2.4     Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Operationen
                               des Vertrages widerrufen. Der Widerruf muss in Textform, späte-
                               stens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, erfolgen.         2.4.1   Voraussetzungen für die Leistung:

                      2.2       Unfallhilfe                                                                    Die versicherte Person

                      2.2.1     Unfall-Nothilfe                                                                -	befindet sich wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger
                                                                                                                  vollstationärer Heilbehandlung oder
                                Direkt nach einem versicherten Unfall übernehmen wir auf
                                Wunsch die Organisation:                                                       -	unterzieht sich wegen eines Unfalles einer ambulanten chirur-
                                                                                                                  gischen Operation und ist deswegen für mindestens 5 Tage
                                -	von Such-, Bergungs- und Rettungseinsätzen für die versi-                      ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig bzw. vollständig in
                                   cherte Person;                                                                 ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich beeinträchtigt.
                                -	von Transporten der versicherten Person zu medizinischen
                                   Einrichtungen;                                                      2.4.2   Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen
                                - von psychologischer Betreuung der versicherten Person;                       gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung. Erfolgt


             - 44 -

[Seite 45]
          jedoch die Heilbehandlung in einem Institut, das sowohl der         2.8     Kostenbeteiligung zur Erlernung von Gebärdensprache und
          Heilbehandlung als auch der Rehabilitation dient, so entfällt die           Blindenschrift
          Leistung nicht, wenn es sich um eine Notfalleinweisung handelt
          oder die Krankenanstalt das einzige Versorgungs-Krankenhaus         2.8.1   Hat der Unfall zur vollständigen Gehörlosigkeit geführt, beteiligen
          in der Umgebung des Wohnortes der versicherten Person ist.                  wir uns an den Kosten für die Erlernung der Gebärdensprache bis
                                                                                      zur Höhe der versicherten Summe.
2.4.3     Höhe und Dauer der Leistung:
                                                                              2.8.2   Hat der Unfall zum vollständigen Verlust der Sehkraft geführt, be-
2.4.3.1   Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Ver-                 teiligen wir uns an den Kosten für die Erlernung der Blindenschrift
          sicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Be-               bis zur Höhe der versicherten Summe.
          handlung gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltag
          an gerechnet.
                                                                              3       Welche Auswirkungen haben Krankheiten
          Ereignet sich der Unfall im Ausland, zahlen wir für die ersten 14           oder Gebrechen?
          Tage des Krankenhaus-Aufenthaltes in dem betreffenden Land
          den doppelten Krankenhaus-Tagegeldsatz. Als Ausland gilt jedes              Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krank-
          Land außerhalb Deutschlands, in dem die versicherte Person kei-             heiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursach-
          nen Wohnsitz hat.                                                           ten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert
                                                                                      sich
2.4.3.2   Bei ambulanten chirurgischen Operationen nach Ziffer 2.4.1 die-
          ses Bedingungswerkes zahlen wir das Krankenhaus-Tagegeld für                -	im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades,
          fünf Tage.                                                                  - im Todesfall und in allen anderen Fällen die Leistung

2.4.3.3   Hat die versicherte Person das 76. Lebensjahr vollendet, halbiert           entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens.
          sich die Versicherungssumme.                                                Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 35 %, unterbleibt je-
                                                                                      doch die Minderung.
2.5       Verbessertes Genesungsgeld

2.5.1     Voraussetzung für die Leistung:                                     4       Welche Personen sind nicht versicherbar?
          Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung       4.1     Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind
          entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld                dauernd pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 3 Sozialge-
          nach Ziffer 2.4.1 dieses Bedingungswerkes.                                  setzbuch XI (SGB – Stand: 01.01.2023) sowie Geisteskranke.

2.5.2     Höhe und Dauer der Leistung:                                        4.2     Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte Person
                                                                                      im Sinne von Ziffer 4.1 dieses Bedingungswerkes nicht mehr ver-
2.5.2.1   Verbessertes Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten                    sicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung.
          Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen
          gezahlt, für die wir Krankenhaus-Tagegeld leisten, längstens für    4.3     Wir zahlen für die nicht versicherbaren Personen (Ziffer 4.1) den
          zwei Jahre.                                                                 seit Eintritt der Nichtversicherbarkeit entrichteten Beitrag zurück.

2.5.2.2   Hat die versicherte Person das 76. Lebensjahr vollendet, halbiert
          sich die Versicherungssumme.                                        5       In welchen Fällen ist der Versicherungs-
                                                                                      schutz ausgeschlossen?
2.6       Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes


                                                                                                                                                                  AUB 2023 Vitalplus
                                                                              5.1     Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
          Wir übernehmen die innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall
          entstehenden Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes         5.1.1   Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusst-
          einmalig bis zur versicherten Summe, sofern der Unfall zum voll-            seinsstörungen, auch verursacht durch Konsum von Drogen oder
          ständigen Verlust der Sehkraft geführt hat.                                 sonstiger Mittel, die das Bewusstsein beeinträchtigen, sowie
                                                                                      durch epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den
2.7       Gipsgeld                                                                    ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.

2.7.1     Voraussetzung für die Leistung                                              Mitversichert sind jedoch Unfälle infolge von Trunkenheit (beim
                                                                                      Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholge-
2.7.1.1   Die versicherte Person hat einen Unfall mit einer der folgenden             halt unter 1,3 Promille liegt) sowie Unfälle infolge von Bewusst-
          Verletzungen erlitten:                                                      seinstörungen durch verschreibungspflichtige Medikamente,
          -	Kopfverletzungen: Schädeldachfraktur, Schädelbasisfraktur,               wenn diese vorschrifts- bzw. weisungsgemäß eingenommen oder
             Jochbeinfraktur                                                          unfreiwillig (unbemerkt/zwangsweise) verabreicht wurden.
          -	Rückenverletzungen: Halswirbelfraktur, Brustwirbelfraktur,
             Lendenwirbelfraktur                                                      Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder
          -	Sonstige Verletzungen: Brustbeinfraktur, Schlüsselbeinfraktur            Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis
          -	Obere Gliedmaßen: Oberarmkopffraktur, Oberarmschaftfrak-                 verursacht waren.
             tur, Ellenbogengelenksfraktur, Unterarmschaftfraktur
          -	Untere Gliedmaßen: Hüftgelenksfraktur, Beckenfraktur, Ober-      5.1.2   Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie
             schenkelschaftfraktur, Kniescheibenfraktur, Unterschenkel-               vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
             schaftfraktur
                                                                              5.1.3   Versicherungsschutz besteht für Kriegs- oder Bürgerkriegsereig-
2.7.1.2   Eine in Ziffer 2.7.1.1 dieses Bedingungswerkes genannte Ver-                nisse, wenn die versicherte Person während einer Auslandsreise
          letzung muss unverzüglich ärztlich festgestellt werden und der              durch ein Kriegsereignis überrascht wird. Dieser Versicherungs-
          Anspruch auf Gipsgeld muss innerhalb von sechs Monaten vom                  schutz endet mit dem 14. Tag nach Kriegsausbruch. Sofern und
          Unfalltag an gerechnet durch Vorlage eines Arztberichts bei uns             solange es der versicherten Person trotz aller Bemühungen und
          geltend gemacht werden.                                                     aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen unmöglich ist, das Ge-
                                                                                      biet des Staates früher zu verlassen, verlängert sich die Frist um
2.7.2     Der Anspruch auf Gipsgeld erlischt nach Ablauf von sechs Mo-                weitere sieben Tage.
          naten, vom Unfalltag an gerechnet, oder wenn das Unfallereignis
          zum Tod führt, bevor der Anspruch auf Gipsgeld geltend gemacht              Mitversichert sind zudem Unfälle durch Terroranschläge, die au-
          wurde.                                                                      ßerhalb der Territorien der Krieg führenden Parteien ausgeführt
                                                                                      werden.
2.7.3     Höhe der Leistung
                                                                                      Kein Versicherungsschutz besteht für unmittelbar oder mittelbar
          Wir leisten einmal je Unfall die versicherte Summe.                         durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursachte Unfälle

                                                                                      -	innerhalb Deutschlands oder eines Staates, in dem sich die


                                                                                                                                                              - 45 -

[Seite 46]
                                  versicherte Person mehr als drei Monate aufhält;                       beiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich
                               -	bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits             einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns
                                  Krieg oder Bürgerkrieg herrscht;                                       unterrichten.
                               - bei aktiver Teilnahme an einem Krieg oder Bürgerkrieg;
                               -	durch ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische                  Wenn die Folgen eines Unfalles anfänglich als geringfügig er-
                                  Waffen);                                                               scheinen und wenn nach Hinzuziehung eines Arztes erst der wirk-
                               -	im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnlichen Zu-               liche Umfang der Unfallfolgen erkennbar wird, und wir dann un-
                                  stand zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich,             verzüglich unterrichtet werden, stellt diese Verhaltensweise keine
                                  Großbritannien, Japan, Russland oder USA.                              Obliegenheitsverletzung dar.

                      5.1.4    Unfälle der versicherten Person                                     6.2   Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die ver-
                                                                                                         sicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich
                               -	als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er         zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche
                                  nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie              Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
                                  als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;
                               -	bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruf-     6.3   Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte
                                  lichen Tätigkeit;                                                      Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen
                               - bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.                                   Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstaus-
                                                                                                         falles tragen wir.
                      5.1.5    Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie
                               sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an    6.4   Die Ärzte, die die versicherte Person - auch aus anderen Anläs-
                               Fahrtveranstaltungen, einschließlich der dazugehörigen Übungs-            sen - behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Ver-
                               fahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstge-           sicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erfor-
                               schwindigkeiten ankommt.                                                  derlichen Auskünfte zu erteilen.

                               Ausnahme:                                                           6.5   Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies zu melden, auch
                               - Der Unfall wurde durch eine Fahrt auf einer öffentlichen Kart-         wenn uns der Unfall schon angezeigt war.
                                  bahn in Deutschland verursacht,
                               -d  ie Veranstaltung hatte reinen Freizeitcharakter und                  Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion
                               - die versicherte Person ist kein Berufs-, Lizenz oder Vertrags-         durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
                                  sportler, Vertragsamateur oder Vereinsmitglied im Bereich Mo-
                                  torsport.
                                                                                                   7     Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von
                      5.1.6    Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verurs-         Obliegenheiten?
                               acht sind, sowie Gesundheitsschäden durch Strahlen.
                                                                                                         Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 6 dieses Bedingungswerkes
                      5.2      Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen:                 vorsätzlich verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei
                                                                                                         grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berech-
                      5.2.1    Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Or-                   tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens
                               ganen und Gehirnblutungen.                                                entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir
                                                                                                         Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfol-
                               Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Ver-            gen hingewiesen haben.
                               trag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 dieses Bedingungs-
                               werkes die überwiegende Ursache ist.                                      Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
                                                                                                         verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
AUB 2023 Vitalplus


                      5.2.2    Gesundheitsschäden durch Strahlen.
                                                                                                         Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nach-
                               Mitversichert sind jedoch Gesundheitsschäden durch Röntgen-,              weisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den
                               Laser-, Maserstrahlen sowie durch energiereiche Strahlen bis 100          Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die
                               Elektronenvolt, sofern sie nicht Folge eines regelmäßigen Um-             Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das
                               ganges mit strahlenerzeugenden Geräten sind.                              gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

                      5.2.3    Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am                  Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns
                               Körper der versicherten Person.                                           zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vor-
                                                                                                         vertraglichen Anzeigepflicht ausüben.
                               Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen
                               oder Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische,
                               durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst        8     Wann sind die Leistungen fällig?
                               waren.
                                                                                                   8.1   Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditäts-
                      5.2.4    Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch                 anspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären,
                               wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.                          ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die
                                                                                                         Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen:
                      5.2.5    Bauch- oder Unterleibsbrüche.
                                                                                                         - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen;
                               Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter             -	beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den
                               diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Ein-                   Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung
                               wirkung entstanden sind.                                                     der Invalidität notwendig ist.

                      5.2.6    Sonnenbrände oder –stiche als Folge der Benutzung eines So-               Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des
                               lariums sowie Folgeerkrankungen infolge eines Sonnenbrandes               Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir in voller Höhe.
                               oder –stiches.                                                            Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

                                                                                                   8.2   Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
                               Der Leistungsfall                                                         Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
                                                                                                         Die Rentenleistung kann jedoch frühestens 12 Monate nach dem
                                                                                                         Unfall beansprucht werden.
                      6        Was ist nach einem Unfall zu beachten
                               (Obliegenheiten)?                                                   8.3   Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, läng-
                                                                                                         stens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemes-
                               Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir           sen zu lassen. Dieses Recht muss
                               unsere Leistung nicht erbringen.
                                                                                                         -	
                                                                                                           von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere
                      6.1	Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht her-               Leistungspflicht nach Ziffer 8.1 dieses Bedingungswerkes,


             - 46 -

[Seite 47]
        -	von Ihnen vor Ablauf der Frist nach 8.3 dieses Bedingungs-                  Der Versicherungsbeitrag
           werkes

        ausgeübt werden.                                                      10       Was müssen Sie bei der Beitragszahlung be-
                                                                                       achten? Was geschieht, wenn Sie einen Bei-
        Ergibt die endgültige Bemessung eine niedrigere Invaliditätsleis-
        tung, als wir bereits erbracht haben, fordern wir den überzahlten              trag nicht rechtzeitig zahlen?
        Betrag zurück.
                                                                              10.1     Beitrag und Versicherungsteuer
8.4     Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir
        berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Be-           10.1.1   Beitragszahlung
        scheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzah-
        lung ab der nächsten Fälligkeit.                                               Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vier-
                                                                                       teljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden. Die
                                                                                       Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat,
        Die Versicherungsdauer                                                         bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen
                                                                                       ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

9       Wann beginnt und wann endet der Vertrag?                              10.1.2   Versicherungsteuer
        Wann ruht der Versicherungsschutz bei mili-
                                                                                       Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer,
        tärischen Einsätzen?                                                           die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten
                                                                                       haben.
9.1     Beginn des Versicherungsschutzes
                                                                              10.2	Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag
        Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
        angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag unverzüg-          10.2.1   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
        lich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 dieses Bedingungs-
        werkes zahlen.                                                                 Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen
                                                                                       nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.Weicht der Inhalt
9.2     Dauer und Ende des Vertrages                                                   des Antrages vom Versicherungsschein ab, so wird der erste Bei-
                                                                                       trag unverzüglich nach Ablauf der einmonatigen Widerspruchs-
        Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit                 frist, die mit Zugang des Versicherungsscheins beginnt, fällig.
        abgeschlossen.
                                                                              10.2.2   Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
        Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert
        sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns                Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem
        spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Versiche-                 späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab die-
        rungsdauer eine Kündigung zugegangen ist.                                      sem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
                                                                                       oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf-
        Die Kündigung ist in Textform zu erklären.                                     merksam gemacht wurden. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen,
                                                                                       dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
9.3     Kündigung nach Versicherungsfall
                                                                              10.2.3   Rücktritt
        Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden,


                                                                                                                                                                 AUB 2023 Vitalplus
        wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf                   Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom
        eine Leistung erhoben haben.                                                   Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir
                                                                                       können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die
        Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat                       Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
        nach Leistung oder - im Falle eines Rechtsstreits - nach Klage-
        rücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils       10.3     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag
        in Textform zugegangen sein.
                                                                              10.3.1   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
        Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei
        uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung                   Die Folgebeiträge sind zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt des
        zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des                  vereinbarten Beitragszeitraums fällig.
        Versicherungsjahres, wirksam wird.
                                                                              10.3.2   Verzug
        Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang
        bei Ihnen wirksam.                                                             Wird der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne
                                                                                       Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung
9.4	Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Ein-                            nicht zu vertreten haben.
     sätzen
                                                                                       Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffor-
        Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer                 dern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen
        Kraft, sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen For-            setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die
        mation leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz                  rückständigen Beträge des Beitrages sowie die Zinsen und Ko-
        zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Groß-                     sten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die
        britannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist. Der Versiche-              nach Ziffer 10.3.3 und 10.3.4 dieses Bedingungswerkes mit dem
        rungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre Anzeige über die                  Fristablauf verbunden sind.
        Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
                                                                                       Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstan-
9.5     Versicherungsjahr                                                              denen Schadens zu verlangen.

        Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von          10.3.3   Kein Versicherungsschutz
        zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch
        nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-                 Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung
        sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum                   in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Ver-
        vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.                          sicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach
                                                                                       Ziffer 10.3.2, Absatz 2 dieses Bedingungswerkes darauf hinge-
                                                                                       wiesen wurden.

                                                                                       Sie haben mit uns die dynamische Erhöhung Ihres Versiche-
                                                                                       rungsschutzes mit gleichzeitiger Beitragsangleichung vereinbart.


                                                                                                                                                             - 47 -

[Seite 48]
                               Sie versäumen, der Anpassung in Textform zu widersprechen und                 Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf un-
                               zahlen nur den Vorjahresbeitrag. Abweichend von Ziffer 10.3.3,                seren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt
                               Absatz 1 dieses Bedingungswerkes bleibt nach Ablauf der Zah-                  oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.
                               lungsfrist dann der Versicherungsschutz zu den Versicherungs-
                               summen bestehen, die dem bezahlten Beitrag entsprechen.                       Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen
                                                                                                             für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrer-
                      10.3.4   Kündigung                                                                     heblichen Umstände und die Beantwortung der an sie gestellten
                                                                                                             Fragen verantwortlich.
                               Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in
                               Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündi-             Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt die-
                               gen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 10.3.2,            ser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behan-
                               Absatz 2 dieses Bedingungswerkes darauf hingewiesen haben.                    deln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder
                                                                                                             dies arglistig verschwiegen.
                               Haben wir gekündigt und zahlen Sie danach innerhalb eines
                               Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für        12.2     Rücktritt
                               Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und
                               der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungs-     12.2.1   Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts
                               schutz.
                                                                                                             Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen
                      10.4     Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung                       Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurück-
                                                                                                             zutreten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung
                               Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt              in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hinge-
                               die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeits-             wiesen haben.
                               tag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einzie-
                               hung nicht widersprechen.                                                     Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schrift-
                                                                                                             lich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben,
                               Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht                 auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist
                               eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,                dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung
                               wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen                    unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt,
                               Zahlungsaufforderung erfolgt.                                                 zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die unser
                                                                                                             Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis erlangen. Der Rücktritt erfolgt
                               Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen wer-                durch Erklärung Ihnen gegenüber.
                               den kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des
                               Lastschriftverfahrens zu verlangen.                                  12.2.2   Ausschluss des Rücktrittsrechts

                               Sie sind zur Übermittlung der Prämie erst verpflichtet, wenn Sie              Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir
                               von uns hierzu in Textform aufgefordert worden sind. Außerdem                 den angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An-
                               haben Sie uns die durch den Rückläufer zusätzlich entstandenen                zeige kannten.
                               Kosten zu erstatten.
                                                                                                             Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie
                      10.5     Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                                    oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben
                                                                                                             weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
                      	Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht
                        etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Bei-                       Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der
                        trags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz                       Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den
AUB 2023 Vitalplus


                        bestanden hat.                                                                       Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
                                                                                                             auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

                               Weitere Bestimmungen                                                 12.2.3   Folgen des Rücktritts

                                                                                                             Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
                      11       Wie sind die Rechtsverhältnisse der am
                               Vertrag beteiligten Personen zueinander?                                      Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir
                                                                                                             den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen,
                      11.1     Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem                   dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder
                               anderen zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der                  für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung
                               Rechte aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern                 oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
                               Ihnen zu.
                                                                                                             Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn
                               Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann                  Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
                               an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen
                               versicherten Person zugestoßen ist.                                           Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwer-
                                                                                                             den der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
                               Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Ob-
                               liegenheiten verantwortlich.                                         12.3     Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung

                      11.2     Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnach-       12.3.1   Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung der
                               folger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.                  Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch grober Fahrlässigkeit be-
                                                                                                             ruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer
                                                                                                             Frist von einem Monat in Schriftform kündigen.
                      12       Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige-
                               pflicht?                                                                      Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
                                                                                                             auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
                      12.1 	Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrer-
                             hebliche Umstände                                                               Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Er-
                                                                                                             klärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nach-
                               Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung die Ihnen                träglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung
                               bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen                   angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
                               wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss              Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben.
                               erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie-
                               ßen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach            Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeige-
                               Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fra-                pflichtverletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
                               gen im Sinne des Satzes 1 in Textform stellen.                                Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.


             - 48 -

[Seite 49]
         Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nach-                   sendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für
         weisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-                den Fall einer Änderung Ihres Namens.
         zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-
         schlossen hätten.
                                                                                16     Welches Recht findet Anwendung?
12.3.2   Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver-
         trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu                Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
         anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen
         Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand-
         teil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die   17     An wen können Sie sich zur außer-
         anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode                     gerichtlichen Streitbeilegung wenden?
         Vertragsbestandteil.
                                                                                       Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder
         Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform           eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge-
         auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.              wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
                                                                                       nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
         Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats
         schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände an-           17.1   Versicherungsombudsmann
         zugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Mo-
         natsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Be-               Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher
         gründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem                 oder um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher
         Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die              Lage befindet, gilt:
         uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis erlangen.
                                                                                       Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
         Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn                 Versicherungsnehmer an den Versicherungsombudsmann e.V.
         wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit                wenden.
         der Anzeige kannten.
                                                                                       Versicherungsombudsmann e.V.
         Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als               Postfach 080632
         10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht an-               10006 Berlin
         gezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines                 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
         Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform kündigen.          Internet: www.versicherungsombudsmann.de

12.4     Anfechtung                                                                    Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und
                                                                                       kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich
         Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufech-                verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
         ten, bleibt unberührt.
                                                                                17.2   Versicherungsaufsicht
         Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrages zu, der der
         bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen                   Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versiche-
         Vertragszeit entspricht.                                                      rers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der
                                                                                       Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundes-
                                                                                       anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versiche-
13       Wann verjähren die Ansprüche aus dem                                          rer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
         Vertrag?                                                                      tungsaufsicht.


                                                                                                                                                                 AUB 2023 Vitalplus
13.1     Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei                  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
         Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen                 Sektor Versicherungsaufsicht
         Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.                                   Graurheindorfer Straße 108
                                                                                       53117 Bonn
13.2     Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemel-                E-Mail: poststelle@bafin.de
         det worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem                   Internet: https://www.bafin.de
         Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Text-
         form zugeht.                                                                  Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne
                                                                                       Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.

14       Welches Gericht ist zuständig?                                         17.3   Hinweise auf den Rechtsweg

14.1     Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt                    Unabhängig von der Möglichkeit, sich an den Versicherungs-
         sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder un-                ombudsmann oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht
         serer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.                 Ihnen der Rechtsweg offen.
         Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur
         Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung
         eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

14.2     Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei
         dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in
         Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufent-
         haltes zuständig ist.


15	Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
    Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

15.1     Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an un-
         sere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder
         in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle
         gerichtet werden.

15.2     Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, ge-
         nügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben
         ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte
         uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Ab-


                                                                                                                                                             - 49 -

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                             E
         Besondere- und Zusatzbedingungen zu AUB 2023


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                                                    E.
                               Besondere- und Zusatzbedingungen zu AUB 2023


E.1   Besondere Bedingungen für Haushaltshilfen/                            2     Das Schulausfallgeld zahlen wir längstens für 18 Monate, vom Unfall-
      Tagesbetreuungspersonen in der Kinder-                                      tag an gerechnet. Ferien oder vorübergehende Schulschließung gel-
                                                                                  ten nicht als Schulausfall. Mehrere Schulausfälle wegen desselben
      Unfallversicherung (BB Haushaltshilfe 2023)                                 Unfalles werden wie ein ununterbrochener Schulausfall gewertet.

      Ziffer 2 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Kom-         3     Ziffer 7 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Kom-
      fort/Exklusiv wird um folgende Leistungsart erweitert:                      fort/Exklusiv wird wie folgt ergänzt:

1     Die unfallbedingten Verletzungen des beaufsichtigenden Erzie-               Jeder Anspruch auf Zahlung des Schulausfallgeldes ist unter
      hungsberechtigten des versicherten Kindes erfordern eine medi-              Vorlage eines ärztlichen Attestes sowie einer Bescheinigung der
      zinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung und daher ist              Schule zu begründen.
      die Versorgung des versicherten Kindes durch eine Haushalts-
      hilfe oder die Unterbringung des versicherten Kindes bei einer        4     Die Leistung Schulausfallgeld nimmt an einer für andere Leistungs-
      Tagesbetreuungsperson notwendig.                                            arten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.

2     Für jeden Anwesenheitstag der Haushaltshilfe oder jeden Aufent-
      haltstag bei der Tagesbetreuungsperson wird dann eine Kosten-         E.4   Besondere Bedingungen für erhöhte
      pauschale für bis zu 30 Tage gezahlt. Die Höhe der Kostenpau-               Leistung bei Verkehrsunfällen in der
      schale pro Tag ergibt sich aus dem Vertrag.
                                                                                  Kinder-Unfallversicherung
3     Bestehen bei uns noch weitere Verträge für das versicherte Kind,            (BB Verkehrsunfälle 2023)
      wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht. Die Kosten-
      pauschale wird nur einmal gezahlt, wenn durch denselben Unfall              Ziffer 1 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Kom-
      mehrere versicherte Kinder oder Erziehungsberechtigte betroffen             fort/Exklusiv wird wie folgt ergänzt:
      sind.
                                                                                  Erleidet das versicherte Kind bei Benutzung eines von ihm ge-
4     Die Leistung nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbar-            steuerten Fortbewegungsmittels (z. B. Fahrrad, Roller, Skate-
      ten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.                           Board, Inline-Skater) einen Verkehrsunfall und hat beim Unfall die
                                                                                  erforderliche Schutzkleidung getragen (mindestens Helm) erhöht
                                                                                  sich unsere vertragliche Leistung um 20 %.
E.2   Besondere Bedingungen für die Übernahme
      von Rooming-in-Kosten in der Kinder-
                                                                            E.5   Besondere Bedingungen für Kostenbeteili-
      Unfallversicherung (BB Rooming-in 2023)
                                                                                  gung an der unfallbedingten Beschädigung
1     Hat die versicherte Person, die das 12. Lebensjahr noch nicht               einer Zahnspange in der Kinder-Unfallver-
      vollendet hat, einen unter den Versicherungsvertrag fallenden Un-           sicherung (BB Zahnspange 2023)
      fall im Sinne von Ziffer 1 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedin-
      gungen 2023 Komfort/Exklusiv erlitten, der einen vollstationären            Ziffer 2 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen 2023
      Krankenhausaufenthalt medizinisch notwendig macht, werden                   Komfort/Exklusiv wird um folgende Leistungsart erweitert:
      die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung eines Erzie-
      hungsberechtigten im Krankenhaus (Rooming-in) bis zu einem im         1     Wird unfallbedingt die von der versicherten Person getragene
      Vertrag festgelegten Höchstbetrag übernommen.                               feste Zahnspange beschädigt, beteiligen wir uns an den Kosten
                                                                                  für eine neue feste Zahnspange. Die Höhe der Kostenbeteiligung
2     Wir erstatten die durch das Rooming-in entstandenen Kosten,                 können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.
      abzüglich vom Krankenversicherer hierfür erbrachter Leistungen,
      bis zur Höhe des festgelegten Höchstbetrages. Bis zu diesem           2     Der festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an
      Höchstbetrag übernehmen wir die Rooming-in-Kosten, die auf-                 einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von


                                                                                                                                                             Zusatzbedingungen
      grund eines Unfallereignisses entstehen.                                    Leistung und Beitrag nicht teil.

3     Mit Vollendung des 12. Lebensjahres endet die Mitversicherung
      von Rooming-in-Kosten für das versicherte Kind. Den Vertrag füh-      E.6   Besondere Bedingungen zur Unfallversi-
      ren wir ohne die Leistung „Rooming-in-Kosten“ weiter.                       cherung für Beamte sowie Angestellte und
4     Der festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an                  Arbeiter im Öffentlichen Dienst (BB ÖD 2023)
      einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von
      Leistung und Beitrag nicht teil.                                      1     Der „Beamten-Tarif“ gilt für

                                                                            1.1   Beamte, Angestellte und Arbeiter des Bundes, der Länder, der
E.3   Besondere Bedingungen für den Einschluss                                    Gemeinden und Gemeindeverbände, der Körperschaften, An-
      von Schulausfallgeld in der Kinder-Unfall-                                  stalten und Stiftungen des deutschen Öffentlichen Rechts sowie
                                                                                  für Richter und Berufs- bzw. Zeitsoldaten (nicht Wehrpflichtige);
      versicherung (BB Schulausfallgeld 2023)
                                                                            1.2   Pensionäre und Rentner der unter Ziffer 1.1 dieser Besonderen
      Ziffer 2 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Kom-               Bedingungen aufgeführten Institutionen;
      fort/Exklusiv wird um folgende Leistungsart erweitert:
                                                                            1.3   Personen, die in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis bei
1     Kann die versicherte Person wegen eines Unfalles (Ziffer 1 Allge-           den unter Ziffer 1.1 dieser Besonderen Bedingungen aufge-
      meine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Komfort/Exklusiv)                führten Institutionen stehen;
      nicht am Schulunterricht (allgemein bildende Schule oder gleich-
      gestellte Einrichtung) teilnehmen, zahlen wir das im Versicherungs-   1.4   nicht erwerbstätige Ehepartner des unter Ziffer 1.1 dieser Beson-
      schein ausgewiesene Schulausfallgeld ab dem 20. Schulausfalltag             deren Bedingungen genannten Personenkreises, solange sie mit
      nach dem Unfall.                                                            diesem in häuslicher Gemeinschaft leben;


                                                                                                                                                         - 51 -

[Seite 52]
                     1.5     Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr des unter Ziffer 1.1         2.1     Hilfsleistungen
                             bis 1.3 dieser Besonderen Bedingungen genannten Personen-
                             kreises, solange sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben       2.1.1   Erstgespräch
                             und sich noch in der Berufsausbildung befinden.
                                                                                                            In einem telefonischen Gespräch wird der jeweilige Bedarf der
                     2       Endet das Dienstverhältnis des Versicherungsnehmers oder einer                 Hilfeleistungen mit der versicherten Person bzw. ihren Angehö-
                             versicherten Person im Öffentlichen Dienst (mit Ausnahme des                   rigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt
                             Übergangs in den Ruhestand), so ist ab diesem Zeitpunkt der                    festgestellt, und die Art, die Durchführung und die Termine der
                             Beitrag nach dem dann gültigen Normaltarif zu zahlen. Das glei-                Hilfeleistung abgesprochen.
                             che gilt, wenn der mitversicherte Ehepartner eine Erwerbstätig-
                             keit aufnimmt, die mitversicherten Kinder die Ausbildung beenden       2.1.2   Menüservice
                             oder das 27. Lebensjahr vollenden oder Ehepartner bzw. Kinder
                             nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungs-                   Es erfolgt die Versorgung der versicherten Person mit sieben
                             nehmer leben, für die jeweilige mitversicherte Person.                         Hauptmahlzeiten nach vorheriger freier Auswahl aus dem ange-
                                                                                                            botenen Menüsortiment. Die Menüs werden je nach Möglichkeit
                     3       Die vorstehend unter Ziffer 2 dieser Besonderen Bedingungen                    des Dienstleisters jeweils wochenweise (sieben Mahlzeiten) tief-
                             aufgeführten Veränderungen sind dem Versicherer unverzüglich                   gekühlt oder täglich warm angeliefert. Die Kosten für die Mahl-
                             in Textform anzuzeigen. Tritt nach Ablauf eines Monats ab dem                  zeiten werden übernommen.
                             Zeitpunkt der eingetretenen Änderungen ein Versicherungsfall
                             ein, ohne dass eine Änderungsanzeige erfolgt oder eine Eini-           2.1.3   Arztbesuche/Behördengänge
                             gung über den Beitrag erzielt worden ist, vermindern sich die
                             Versicherungssummen im Verhältnis des erforderlichen Beitrages                 Für die Dauer von bis zu vier Wochen wird bis zu zweimal wö-
                             (Normaltarif) zum bisherigen Beitrag (Beamtentarif).                           chentlich die versicherte Person bei Behördengängen und Arzt-
                                                                                                            besuchen begleitet, wenn persönliches Erscheinen bei Behörden
                     4	Im Übrigen finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde                         oder Ärzten unumgänglich ist.
                        gelegten Versicherungsbedingungen (Allgemeine Unfallversiche-
                        rungs-Bedingungen 2023 Komfort/Exklusiv) Anwendung.                         2.1.4   Reinigen der Wohnung

                                                                                                            Der allgemein übliche Lebensbereich (z. B. Wohnraum, Bad, Toi-
                     E.7     - entfallen-                                                                   lette, Küche, Schlafraum) wird einmal wöchentlich gereinigt. Dies
                                                                                                            setzt voraus, dass sich die Wohnung vor dem Unfall in einem ord-
                                                                                                            nungsgemäßen Zustand befand.
                     E.8     Zusatzbedingungen für die Mitversicherung
                             von Assistance-Leistungen in der Unfallver-                            2.1.5   Besorgungen/Einkäufe

                             sicherung (ZB Assistance 2012)                                                 Besorgungen und Einkäufe werden bis zu zweimal pro Woche
                                                                                                            durchgeführt.
                     1       Voraussetzungen und Dauer der Leistungen:
                                                                                                            Zu Besorgungen und Einkäufen zählen:
                     1.1     Die versicherte Person ist durch den Unfall in ihrer körperlichen
                             oder geistigen Leistungsfähigkeit derart beeinträchtigt, dass sie              -	das Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände
                             für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrich-                      des täglichen Bedarfs,
                             tungen im Ablauf des täglichen Lebens im Sinne des Leistungska-                -	das Einkaufen (einschließlich Arzneimittelbeschaffung) und
                             taloges (siehe Ziffer 2) dieser Zusatzbedingungen der Hilfe bedarf                notwendige Besorgungen (z. B. Bankgänge, Abholung von
                             (Hilfebedürftigkeit).                                                             Rezepten, Bringen/Abholen der Wäsche bei einer Reinigung),
                                                                                                            -	die Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebens-
                             Die Hilfebedürftigkeit ist von Ihnen bei uns geltend gemacht worden.              mittel,
                                                                                                            -	die Anleitung zur Beachtung der Genieß- und Haltbarkeit von
                     1.2     Die Leistungen werden für eine Dauer von maximal sechs Mona-                      Lebensmitteln.
                             ten, vom Unfalltag an gerechnet, erbracht, sofern in den einzel-
                             nen Bestimmungen keine andere zeitliche Begrenzung angege-                     Die Kosten für die Lebensmittel, Gegenstände des täglichen Be-
                             ben ist. Leistungen mit kürzerer Dauer werden zum benötigten                   darfs sowie für die Reinigung werden nicht übernommen.
                             Zeitpunkt innerhalb dieser sechs Monate erbracht.
                                                                                                    2.1.6   Tierbetreuung inkl. Tiertransportkosten
                     1.3     Die Leistungen werden ausschließlich über eine von uns beauf-
                             tragte Hilfsdienstorganisation und nur innerhalb der Bundesrepu-               Wir übernehmen die Kosten für eine Tierbetreuung für die ge-
                             blik Deutschland erbracht.                                                     wöhnlichen Tiere der versicherten Person (z. B. Hunde, Katzen,
Zusatzbedingungen


                                                                                                            Vögel, Fische) bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000 EUR. Die
                             Kein Leistungsanspruch entsteht, wenn die versicherte Person                   Kostenübernahme erstreckt sich auch auf den Tiertransport zu
                             selbst eine Hilfsdienstorganisation auswählt sowie für die Zeit                und von der Betreuungsstätte.
                             eines Auslandsaufenthaltes.
                                                                                                    2.1.7   Hausnotrufdienst
                     1.4     Wenn und soweit einzelne Leistungen im Rahmen der Pflegever-
                             sicherung / Krankenversicherung erbracht werden, endet unsere                  Sofern die erforderlichen technischen Voraussetzungen vorhan-
                             Leistungspflicht.                                                              den sind, wird bei Bedarf für die versicherte Person eine Hausnot-
                                                                                                            rufanlage inklusive Funkfinger oder Funkarmband zur Verfügung
                             Bestehen für die versicherte Person bei der uniVersa Allgemei-                 gestellt. Außerdem wird die 24-stündige Erreichbarkeit der Ruf-
                             ne Versicherung AG mehrere Unfallversicherungen mit Hilfelei-                  zentrale mit Gesprächkontakt gewährleistet.
                             stungen, können diese Leistungen nur aus einem dieser Verträ-
                             ge verlangt werden.                                                    2.1.8   Wäscheservice

                     1.5     Sie und die versicherte Person sind verpflichtet, die erforderlichen           Einmal wöchentlich wird bei Bedarf
                             Auskünfte und Einverständniserklärungen, die für die Erbringung
                             der Leistungen notwendig werden, dem beauftragten Dienstlei-                   -   das Waschen und Trocknen,
                             ster gegenüber abzugeben.                                                      -   das Bügeln,
                                                                                                            -   das Ausbessern,
                                                                                                            -   das Sortieren und Einräumen der Wäsche,
                     2       Art und Umfang der Leistungen                                                  -   die Schuhpflege

                             Diese Leistungen erbringt ein von der uniVersa Allgemeine Ver-                 übernommen.
                             sicherung AG sorgfältig ausgewählter Dienstleister, der die Auf-
                             wendungen für die erbrachten Dienstleistungen der uniVersa All-        2.1.9   Pflegehilfsmittelvermittlung
                             gemeine Versicherung AG in Rechnung stellt.
                                                                                                            Es wird die Vermittlung von Pflegehilfsmitteln (z. B. Krankenbett,


            - 52 -

[Seite 53]
         Rollstuhl, Gehhilfen) übernommen. Die Kosten für die Pflegehilfs-             Dieser Unfall hat zur Folge, dass
         mittel sind nicht eingeschlossen.
                                                                                       -	bei der versicherten Person nach erster ärztlicher Einschät-
2.1.10   Beratung bei Umbau                                                               zung von einem dauernden Invaliditätsgrad von mindestens
                                                                                          20% im Tarif Exklusiv und Vitalplus im Sinne der zugrunde
         Im Fall einer Dauerbehinderung der versicherten Person wird                      liegenden Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen der
         eine Beratung für den behindertengerechten Umbau der Woh-                        uniVersa Allgemeine Versicherung AG auszugehen ist
         nung/des Kraftfahrzeuges vermittelt. Die Kosten des Umbaus
         selbst sind nicht versichert.                                                 -	bzw. mindestens 40 % im Tarif Komfort bzw. Vital im Sinne
                                                                                          der zugrunde liegenden Allgemeinen Unfallversicherungs-Be-
2.2      Pflegeleistungen                                                                 dingungen der uniVersa Allgemeine Versicherung AG auszu-
                                                                                          gehen ist oder
2.2.1    Grundpflege
                                                                                       -	sich die versicherte Person mindestens 20 Tage ununterbro-
         Die versicherte Person erhält bei Bedarf bis zu vier Wochen eine                 chen in medizinisch notwendige vollstationäre Krankenhaus-
         Grundpflege. Zu den Leistungen der Grundpflege zählen                            behandlung begeben muss.

         - Waschen, Duschen, Baden,                                                    Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen, sowie Kuren
         - Mund-, Zahn- und Lippenpflege,                                              fallen nicht unter den Begriff einer vollstationären Krankenhaus-
         - Rasieren,                                                                   behandlung.
         - Hautpflege,
         - Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen),                                          Die versicherte Person ist verpflichtet, die erforderlichen Auskünf-
         - Nagelpflege,                                                                te und Einwilligungserklärungen, die für die Erbringung unserer
         - An- und Auskleiden einschl. An- und Ablegen von Körperer-                   Leistungen erforderlich sind, uns und dem beauftragten Vertrags-
           satzstücken,                                                                partner abzugeben.
         - Vorbereiten / Aufräumen des Pflegebereichs.
                                                                                       Ein Anspruch besteht nur, sofern kein Dritter (z. B. ein Sozialver-
2.2.2    Pflegeschulung für Angehörige                                                 sicherungsträger) zu Leistungen verpflichtet ist bzw. dieser seine
                                                                                       Leistungspflicht bestreitet.
         Wenn die versicherte Person von Angehörigen gepflegt wird, wer-
         den sie für die tägliche Pflege geschult.
                                                                               2       Art und Umfang der Leistungen
2.2.3    Pflegeberatung
                                                                               2.1     Liegen die Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 vor, kann die ver-
         Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig eine Pflegebera-                 sicherte Person die Leistungen des Reha-Managements in An-
         tung statt. Zur Pflegeberatung gehören:                                       spruch nehmen. Diese werden von einem von uns sorgfältig aus-
                                                                                       gewählten Vertragspartner (Rehamanager) erbracht.
         -	Feststellung des Umfangs der Pflegebedürftigkeit und der
            Pflegeprobleme,                                                    2.2     Im Rahmen eines persönlichen Gespräches führt der Rehama-
         - Planung der Pflegeeinsätze,                                                 nager mit der versicherten Person eine Situationsanalyse mit Be-
         - Hilfe bei der Wahl von notwendigen Pflegehilfsmitteln,                      darfserhebung durch, in der die subjektiven Rehabilitations- und
         -	Beratung zur Antragstellung und zu Leistungen der Pflege-                  Versorgungsbedürfnisse der versicherten Person ermittelt wer-
            kassen.                                                                    den. Die Situationsanalyse umfasst die medizinische Situation
                                                                                       der versicherten Person, die sich aus den medizinischen Gege-
2.2.4    Tag- und Nachtwache                                                           benheiten resultierende Bedürfnislage (z. B. Bedarf an Hilfsmit-
                                                                                       teln, pflegerischer Versorgung, weiteren Therapien, technischen
         Für einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden nach der Entlassung                  Umbauten von Wohnung und Kfz zur Mobilitätssteigerung), die
         aus einer stationären Behandlung wird eine Tag- und Nachtwache                berufliche und soziale Situation. Im Anschluss an die Situations-
         organisiert, wenn aus medizinischen Gründen eine Beaufsichti-                 analyse wird unter Einbeziehung der versicherten Person und
         gung der versicherten Person erforderlich ist.                                aller Beteiligter (z. B. Ärzte, Pflegepersonal, Arbeitgeber etc.) ein
                                                                                       individuelles, an den Bedürfnissen der versicherten Person ori-
                                                                                       entiertes Rehabilitationskonzept mit Rehabilitationszielen erstellt.
3        Beitragsanpassung                                                             Sollte die versicherte Person keinen persönlichen Kontakt wün-
                                                                                       schen, erfolgt die Situationsanalyse nach Aktenlage. Je nach indi-
         Wenn der Dienstleister seine Preise ab Beginn des Versiche-                   viduellem Bedarf umfasst das Reha-Management dabei folgende
         rungsschutzes oder der letzten Preisanpassung um insgesamt                    Leistungen:
         mehr als 5 Prozent erhöht hat (Summe aller ab diesem Zeitpunkt


                                                                                                                                                                   Zusatzbedingungen
         vorgenommenen Anpassungen) und deshalb der Tarifbeitrag um            2.2.1   Medizinische Rehabilitation:
         mehr als 5 Prozent für neue Verträge erhöht wird, ist der Versiche-
         rer berechtigt, den Beitrag mit Wirkung zur nächsten Hauptfällig-             Nach einem Unfall nimmt der Rehamanager Kontakt zu den die
         keit bis zur Höhe des neuen Tarifbeitrages anzuheben.                         versicherte Person behandelnden Ärzten auf, klärt mit diesen die
                                                                                       medizinische Situation und überprüft die Qualität der medizini-
         Eine solche Beitragserhöhung wird nur wirksam, wenn der Versi-                schen und therapeutischen Behandlung der versicherten Person.
         cherer dem Versicherungsnehmer die Änderung unter Kenntlich-                  Im Anschluss daran wird ein Rehabilitationskonzept erarbeitet, d.
         machung des Unterschieds zwischen altem und neuem Beitrag                     h. die Weiterbehandlung geplant und organisiert. Insbesondere
         spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens                   wird geprüft, ob eine besondere Heilbehandlung im Sinne der be-
         mitteilt und ihn schriftlich über sein Kündigungsrecht belehrt.               rufsgenossenschaftlichen Vorschriften notwendig ist. Weiter wer-
                                                                                       den geeignete Hilfsmittel und Leistungserbringer (Rehakliniken,
         Der Versicherungsnehmer kann im Fall der Beitragserhöhung den                 Ärzte, Psychotherapeuten etc.) benannt, empfohlen und die Kos-
         Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des                 tenübernahme mit den zuständigen Kostenträgern abgestimmt.
         Versicherers zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragser-
         höhung wirksam werden würde.                                          2.2.2   Berufliche Rehabilitation:

                                                                                       Je nach Bedarf unterstützt der Rehamanager die versicherte
E.9      Zusatzbedingungen für die Mitversicherung                                     Person beratend bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben.
         von Reha-Management in der Unfallversi-                                       Er gibt Empfehlungen zum Erhalt des bisherigen Arbeitsplatzes
                                                                                       (z. B. Wiedereingliederungsplan, innerbetriebliche Umsetzung,
         cherung (ZB Reha 2012)                                                        Umbau des Arbeitsplatzes, Hilfsmittel) ab. Sofern eine Rückkehr
                                                                                       an den bisherigen Arbeitsplatz oder eine innerbetriebliche Um-
1        Voraussetzungen                                                               setzung nicht möglich sind, unterstützt er die versicherte Person
                                                                                       bei der Erarbeitung neuer beruflicher Perspektiven, z. B. durch
         Die versicherte Person hat einen Unfall gemäß Ziffer 1 der Allge-             Bewerbungstraining, Kontakt mit öffentlichen Trägern, die Vermitt-
         meinen Unfallversicherungs-Bedingungen der uniVersa Allgemei-                 lung von Zusatzqualifikationen, Umschulung, die Akquise eines
         ne Versicherung AG erlitten.                                                  behindertengerechten Arbeitsplatzes sowie bei der Förderung der


                                                                                                                                                               - 53 -

[Seite 54]
                             Selbständigkeit.


                     2.2.3   Pflegeberatung und Vermittlung:

                             Der Rehamanager ermittelt gemeinsam mit der versicherten Per-
                             son und deren behandelnden Ärzten und Therapeuten den erfor-
                             derlichen Pflegebedarf sowie der erforderlichen Pflegehilfsmittel.
                             Bei Bedarf gibt er Empfehlungen zu geeigneten Institutionen und
                             unterstützt bei der Antragstellung für den Bezug von Pflegelei-
                             stungen. Er berät auch hinsichtlich aller Fragen im Zusammen-
                             hang mit der häuslichen Pflege (z. B. erforderliche Umbaumaß-
                             nahmen) und der Optimierung des Mitteleinsatzes (Begrenzung
                             je Pflegegrad). Im Anschluss daran wird ein individuelles Pflege-
                             konzept erstellt, das je nach Bedarf Folgendes beinhaltet: Vermitt-
                             lung von geeigneten Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen, Ab-
                             stimmung mit der versicherten Person und den Angehörigen zur
                             Optimierung der häuslichen Pflege oder in geeigneten Pflegein-
                             richtungen, Vermittlung von Entlastungsmaßnahmen pflegender
                             Angehöriger.

                             Der Rehamanager begleitet den Pflegeprozess durch Überprü-
                             fung der Qualität der Leistungserbringer, Plausibilität der Rech-
                             nungslegung, Dokumentation von Veränderungsprozessen und
                             der ggf. notwendigen Anpassung des Pflegekonzepts.

                     2.2.4   Beratung bei Umbaumaßnahmen:

                             Kann die versicherte Person unfallbedingt ihre Wohnung oder ihr
                             Fahrzeug nicht mehr im bisherigen Umfang nutzen, berät der Re-
                             hamanager bei der Planung und dem Umbau eines barrierefreien
                             Wohnumfeldes bzw. dem Umbau des Fahrzeuges. Der Reha-
                             manager empfiehlt der versicherten Person für die Umbaumaß-
                             nahmen qualifizierte Architekten bzw. Werkstätten. Will die versi-
                             cherte Person ihr bisheriges Fahrzeug nicht umbauen, berät der
                             Rehamanager bei der Anschaffung eines behindertengerechten
                             Fahrzeuges.

                     2.3     Die Kosten für Leistungen nach Ziffer 2.2 übernehmen wir insge-
                             samt bis zur Höhe der versicherten Summe.

                     2.4     An den Kosten für die aufgrund der Beratung nach Ziffer 2.2 zur
                             Rehabitilation der versicherten Person erforderlichen Rehabi-
                             litationsmaßnahmen (Hilfsmittel, Heilbehandlungen, berufliche
                             Qualifizierungsmaßnahmen, Pflegeheimunterbringung, Umbau-
                             maßnahmen bzgl. Wohnung/Kfz und Anschaffung eines behin-
                             dertengerechten Kfz) beteiligen wir uns insgesamt bis zur Höhe
                             der versicherten Summe.

                     2.5     Wir erbringen die Leistungen nur innerhalb der Bundesrepublik
                             Deutschland.

                     2.6     Kein Leistungsanspruch entsteht, wenn die versicherte Person
                             selbst einen Dienstleister für die oben genannten Leistungen aus-
                             wählt.

                     2.7     Bestehen für die versicherte Person bei der uniVersa Allgemeine
Zusatzbedingungen


                             Versicherung AG mehrere Unfallversicherungen, erbringen wir
                             die Leistungen nur aus einem Vertrag.

                     2.8     Die Dauer der Leistungserbringung ist abhängig vom individu-
                             ellen Bedarf, maximal erbringen wir die Leistungen jedoch über
                             einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Unfallereignis.


                     3       Obliegenheiten
                             Der Anspruch auf Leistungen aus unserem Reha-Management
                             muss von Ihnen oder der versicherten Person innerhalb von
                             sechs Monaten nach dem Unfall bei uns geltend gemacht wer-
                             den.


            - 54 -

[Seite 55]
- 55 -
         Zusatzbedingungen

[Seite 56]
                                 F
         Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag
                               (VVG)


- 56 -

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                                                 F.
                         Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag
                                        vom 01.01.2008 (VVG)

                               § 19                                               fang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Hat der
                                                                                  Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der
(1)   Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertrags-                 Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
      erklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Ent-
      schluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt     (3)   Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 erlöschen
      zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in              nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Hat der Versi-
      Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Ver-           cherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
      sicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers,               letzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.
      aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinne des Satzes 1, ist der
      Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
                                                                                                           § 22
(2)   Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Ab-
      satz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.                      Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täu-
                                                                                  schung anzufechten, bleibt unberührt.
(3)   Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn
      der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich
      noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat der Versiche-                                  § 37
      rer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem
      Monat zu kündigen.                                                    (1)   Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt,
                                                                                  ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum
(4)   Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger                Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungs-
      Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Ab-             nehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
      satz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei
      Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu ande-           (2)   Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versiche-
      ren Bedingungen, geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen                 rungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung
      werden auf Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer                verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nicht-
      vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverlet-                zahlung nicht zu vertreten.
      zung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
                                                                                  Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den Versicherungs-
(5)   Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis                   nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen
      4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte                  auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfol-
      Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverlet-           gen der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.
      zung hingewiesen hat. Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn
      der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die
      Unrichtigkeit der Anzeige kannte.                                                                    § 38
(6)   Erhöht sich im Fall des Absatzes 4 Satz 2 durch eine Vertrags-        (1)   Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Ver-
      änderung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der                sicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Text-
      Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Um-             form eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen
      stand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb               betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die
      eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne               rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel-
      Einhaltung einer Frist kündigen. Der Versicherer hat den Versi-             nen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Absätzen
      cherungsnehmer in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen.              2 und 3 mit dem Fristablauf verbunden sind; bei zusammenge-
                                                                                  fassten Verträgen sind die Beiträge jeweils getrennt anzugeben.

                               § 20                                         (2)   Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Ver-
                                                                                  sicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder
      Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers               der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur
      geschlossen, sind bei der Anwendung des § 19 Abs. 1 bis 4 und               Leistung verpflichtet.
      des § 21 Abs. 2 Satz 2 sowie Abs. 3 Satz 2 sowohl die Kennt-
      nis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die      (3)   Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhal-
      Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Der Versi-             tung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit
      cherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht              der Zahlung der geschuldeten Beiträge in Verzug ist.
      vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen,
      wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vor-                  Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so
      satz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.                              verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn
                                                                                  der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung
                                                                                  in Verzug ist; hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündi-
                               § 21                                               gung ausdrücklich hinzuweisen.

(1)   Der Versicherer muss die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 zustehenden             Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer
                                                                                                                                                        Versicherungsvertrags­


      Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die               innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit
      Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der             der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Mo-
      Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte             nats nach Fristablauf die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unbe-
                                                                                                                                                                gesetz


      Recht begründet, Kenntnis erlangt.                                          rührt.

      Der Versicherer hat bei der Ausübung seiner Rechte die Umstän-
      de anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nach-
      träglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung an-
      geben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.

(2)   Im Fall eines Rücktrittes nach § 19 Abs. 2 nach Eintritt des Versi-
      cherungsfalles ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet,
      es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf
      einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung
      des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Um-


                                                                                                                                                        - 57 -

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                                                                Dr. Marco Wimmer
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