# Württembergische PremiumSchutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-unfall-wuerttembergische-premium.php
- Rechtlicher Träger: Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-unfall-wuerttembergische-premium.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen Unfallversicherung PremiumSchutz (AUB Premium 2021)](https://wuerttembergische.de/media/media/ref/pk/bedingungen_avb_1/unfallversicherung/4044_AUB_Premium.pdf), Fassung AUB Premium 2026, Formular 4044, Stand 01.06.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Grundsumme für Invalidität (dauernde Beeinträchtigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. | 2.2.1.2.1, Seite 7 |
| Geltungsbereich (weltweit, rund um die Uhr, Beruf und Freizeit) | ja | Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit und rund um die Uhr. | 1.2, Seite 2 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (AUB) | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllt | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungsgarantie (bessere Bedingungen anderer Anbieter gelten mit) | nicht geregelt |  |  |
| Vorversicherergarantie (Leistung mindestens wie im Vorvertrag) | ja | Sie können im Versicherungsfall verlangen, dass nach den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags beim Vorversicherer reguliert wird | 2.3.2.1, Seite 14 |
| Versicherbare Personen (keine Ausnahme für Pflegebedürftige oder schwer Erkrankte) | nein | dauerhaft schwer- oder schwerstpflegebedürftig im Sinne der sozialen oder privaten Pflegeversicherung ist und/oder ein Pflegegrad 4 oder 5 festgestellt wurde. | 4.1, Seite 15 |
| Gliedertaxe: Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Arms | ja | Arm 80 Prozent | 2.2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk | ja | Hand 80 Prozent | 2.2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Daumen | ja | Daumen 30 Prozent | 2.2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Zeigefinger und andere Finger | ja | Zeigefinger 20 Prozent | 2.2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Bein über der Mitte des Oberschenkels | ja | Bein über der Mitte des Oberschenkels 80 Prozent | 2.2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Bein bis unterhalb des Knies | ja | Bein bis unterhalb des Knies 80 Prozent | 2.2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Fuß im Fußgelenk | ja | Fuß 60 Prozent | 2.2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Auge (Verlust der Sehfähigkeit) | ja | Auge 70 Prozent | 2.2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr | ja | Gehör auf einem Ohr 60 Prozent | 2.2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Geruchssinn | ja | Geruchssinn 20 Prozent | 2.2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Geschmackssinn | ja | Geschmackssinn 20 Prozent | 2.2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: Stimme (Verlust der Sprechfähigkeit) | ja | Stimme 100 Prozent | 2.2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Gliedertaxe: innere Organe (Niere, Milz, Lunge) | ja | Milz 20 Prozent | 2.2.1.2.2.1, Seite 8 |
| Progression 225 Prozent | ja | Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 1 Prozent aus der Versicherungssumme. | BB Progression 225, Seite 25 |
| Progression 350 Prozent | ja | Besondere Bedingungen Progression 350 | BB Progression 350, Seite 2 |
| Progression 500 Prozent | ja | Besondere Bedingungen Progression 500 | BB Progression 500, Seite 2 |
| Progression 1000 Prozent | ja | Besondere Bedingungen Progression 1.000 | BB Progression 1.000, Seite 2 |
| Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen: Kürzung erst ab einem Mitwirkungsanteil von | ja | Wir nehmen keine Minderung vor, wenn der Mitwirkungsanteil weniger als 75 Prozent beträgt. | 3.2, Seite 15 |
| Frist für den Eintritt der Invalidität nach dem Unfall | ja | Die Invalidität ist innerhalb von 30 Monaten nach dem Unfall eingetreten | 2.2.1.1.2, Seite 7 |
| Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität | ja | von einem Arzt schriftlich festgestellt worden. | 2.2.1.1.2, Seite 7 |
| Frist für die Geltendmachung der Invalidität beim Versicherer | ja | Sie müssen die Invalidität innerhalb von 30 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. | 2.2.1.1.3, Seite 7 |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, bei Kindern) | ja | Dieses Recht steht Ihnen längstens bis zu fünf Jahre und uns längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall zu. | 9.2.4, Seite 20 |
| Vorinvalidität: Abzug einer bereits bestehenden Beeinträchtigung | ja | Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. | 2.2.1.2.2.3, Seite 8 |
| Vorschuss auf die Invaliditätsleistung | ja, bis 30.000 € | Wir zahlen – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse, wenn die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach feststeht. | 9.2.3, Seite 19 |
| Mindestinvaliditätsgrad, unter dem nichts gezahlt wird (Abzugsfranchise) | keine | Bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR und einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 20 Prozent zahlen wir 20.000 EUR. | 2.2.1.2.1, Seite 7 |
| Unfall durch Eigenbewegung (ohne äußere Einwirkung) | ja | Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung | 1.4.2, Seite 3 |
| Erhöhte Kraftanstrengung (Verrenkung, Zerrung, Zerreißung) | ja | Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln oder Menisken zerrt oder zerreißt. | 1.4.2, Seite 3 |
| Zeckenbiss (FSME, Borreliose) | ja, bis zur Versicherungssumme | Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) | 5.2.4, Seite 17 |
| Insektenstich und Tierbiss (auch allergische Reaktion) | ja, bis zur Versicherungssumme | Mitversichert sind auch allergische Reaktionen in Folge von Insektenstichen und -bissen. | 5.2.4, Seite 17 |
| Infektionen durch Unfallverletzung und Infektionskrankheiten mit Unfallbezug | ja, bis zur Versicherungssumme | mit Krankheitserregern, die durch nicht nur geringfügige Unfallverletzungen in den Körper gelangten. | 5.2.4, Seite 17 |
| Lebensmittelvergiftung und Vergiftung durch Einnahme von Stoffen | ja, bis zur Versicherungssumme | Vergiftungen durch Nahrungsmittel (keine Alkoholvergiftungen) und Nahrungsmittelallergien, | 5.2.5, Seite 18 |
| Tod und Schäden durch Ertrinken oder Ersticken unter Wasser | ja | Erfrierungs-, Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod, | 1.4.1, Seite 3 |
| Erfrierungen | ja | Erfrierungen, | 1.4.1, Seite 3 |
| Sonnenstich, Hitzschlag, Sonnenbrand | ja | Erleiden eines Sonnenbrands/Sonnenstichs, | 1.4.1, Seite 3 |
| Plötzliches Einatmen von Gasen und Dämpfen | ja | Bei Vergiftungen durch plötzlich ausströmende Gase und Dämpfe | 1.4.6, Seite 3 |
| Bandscheibenvorfall durch Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3 hat diese Gesundheitsschäden überwiegend (d. h. zu mehr als 50 Prozent) verursacht | 5.2.1, Seite 16 |
| Bauchwand- und Unterleibsbrüche | ja, bis zur Versicherungssumme | einen Bauch-, Unterleibs- oder Knochenbruch erleidet. | 1.4.2, Seite 3 |
| Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallursache oder Unfallfolge | ja, bis zur Versicherungssumme | Die eigentlichen Gesundheitsschädigungen des Schlaganfalls, Herzinfarkts, Zuckerschocks, | 5.1.1, Seite 16 |
| Psychische Reaktionen nach einem Unfall (posttraumatische Belastungsstörung) | nein | Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. | 5.2.6, Seite 18 |
| Bewusstseinsstörungen und Unfälle unter Alkohol oder Medikamenten (Promillegrenze) | ja | jedoch nur dann, wenn der Blutalkoholgehalt nicht mehr als 1,5 Promille beträgt, | 5.1.1, Seite 16 |
| Epileptische und andere Krampfanfälle als Unfallursache | ja | einen epileptischen Anfall oder Krampfanfall, | 5.1.1, Seite 16 |
| Kinderkrankheiten mit dauernder Beeinträchtigung (Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Spinale Kinderlähmung | 5.2.4, Seite 17 |
| Impfschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Als Unfall gilt auch eine Schutzimpfung gegen die in Ziffer 5.2.4 aufgeführten Infektionskrankheiten, die einen Impfschaden verursacht. | 5.2.3, Seite 17 |
| Unfallrente (monatlich, ab welchem Invaliditätsgrad) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50 Prozent. | 2.2.2.1, Seite 8 |
| Übergangsleistung bei starker Beeinträchtigung über Monate | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen die verbesserte Übergangsleistung in Höhe von 50 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. | 2.2.4, Seite 9 |
| Krankenhaustagegeld | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, | 2.2.8.1.2, Seite 10 |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | längstens für 365 Tage in doppelter Höhe (Genesungsgeld), auch wenn die versicherte Person verstirbt. | 2.2.8.1.2, Seite 10 |
| Leistung bei Unfalltod | ja, bis zur Versicherungssumme | Die versicherte Person stirbt innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall an den Unfallfolgen. | 2.2.6.1, Seite 10 |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen (Querschnitt, Amputation, Hirnschaden) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen die Sofortleistung bei Schwerverletzungen in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme als Einmalzahlung. | 2.2.5.2, Seite 10 |
| Leistung bei Knochenbrüchen (auch ohne Invalidität) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Leistung bei Knochenbrüchen und Bänderrissen wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt | 2.2.7.2, Seite 9 |
| Such-, Bergungs- und Rettungskosten (auch Hubschrauber, Rücktransport) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. | 2.2.13.3, Seite 11 |
| Kosmetische Operationen nach einem Unfall (auch Zahnersatz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten Kosten bis zu 50.000 EUR. | 2.2.12.2, Seite 4 |
| Kurkosten und Rehabilitationsmaßnahmen | ja, bis 20.000 € | Rehabilitations- und Kurmaßnahmen sowie Anschlussheilbehandlungen, sofern diese medizinisch indiziert sind und wir diesen zugestimmt haben, | 2.1.3.3, Seite 4 |
| Reha-Management (Begleitung durch einen Rehabilitationsdienst) | ja | Die versicherte Person befand sich unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung für mindestens fünf Tage. | 2.1.3.1, Seite 4 |
| Rooming-in (Unterbringung eines Elternteils beim Kind im Krankenhaus) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir übernehmen die Kosten für die Übernachtung der nahestehenden Person. | 2.2.9.2, Seite 11 |
| Motorsport: Rennen, Training, Fahrsicherheitstraining mitversichert | nein | Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen. | 5.1.5, Seite 16 |
| Luftfahrt: Fluggast, Privatpilot, Gleitschirm, Fallschirm mitversichert | ja | als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, | 1.4.9, Seite 3 |
| Kriegsereignisse und innere Unruhen: passives Kriegsrisiko im Ausland | ja | Die versicherte Person wird auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen. | 5.1.3, Seite 15 |
| Kernenergie und Strahlen: Umfang des Ausschlusses (Heilbehandlung mitversichert) | nein | Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind. | 5.1.6, Seite 16 |
| Tauchen: tauchtypische Gesundheitsschäden (Caissonkrankheit, Trommelfell) mitversichert | ja | Für das Risiko des Tauchens besteht Versicherungsschutz für tauchtypische Gesundheitsschädigungen, auch wenn kein Unfallereignis eingetreten ist. | 1.4.4, Seite 2 |
| Wassersport: Segeln, Regatten, Hochseetörns ohne Ausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Gefahrenerhöhung bei Berufswechsel (Wechsel der Gefahrengruppe, Meldefrist) | ja | Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns innerhalb eines Jahres ab dem Änderungszeitraum mitteilen. | 6.1.1, Seite 18 |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers | ja | Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, | 11.6.1.1, Seite 21 |
| Nachversicherungsgarantie (Summe erhöhen ohne Gesundheitsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (auch Kündigung nach einem Unfall) | ja | wir erstmals eine Leistung erbracht haben oder | 10.3.1, Seite 20 |
| Obliegenheiten nach einem Unfall (Meldefrist, Arzt, Kosten ärztlicher Gutachten) | ja | Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unverzüglich | 7.1, Seite 19 |
| Capital por fallecimiento (Todesfallkapital) | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente nach Baremo (Tabelle im Werk, Bezug zum gesetzlichen Baremo) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos de sepelio (Bestattungskosten) | nicht geregelt |  |  |
| Asistencia sanitaria (Heilkosten, freie Arztwahl oder Vertragskliniken) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen Unfallversicherung PremiumSchutz (AUB Premium 2021)

```text
[Seite 1]
Unfallversicherung 2026
Formular 4044 – Stand 01.06.2026


Teil I
Allgemeine Bedingungen Unfallversicherung PremiumSchutz
(AUB Premium 2026)
Der Versicherungsumfang                                               2.2.18    Kosten für psychologische Betreuung
1         Was ist versichert?                                         2.2.19    Zusatzleistungen in der Kinder-Unfallversicherung
1.1       Grundsatz                                                   2.3       Garantien
1.2       Geltungsbereich                                             2.4       Vorsorgeversicherung
1.3       Unfallbegriff                                               2.5       Vorsorgeversicherung für private Bauvorhaben (Bauhelfer-
1.4       Erweiterter Unfallbegriff                                             Unfallversicherung)
1.5       Einschränkungen der Leistungspflicht                        3         Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Ge-
                                                                                brechen zusammentreffen?
2         Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche
          Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die ein-   4         Welche Personen sind nicht versicherbar?
          zelnen Leistungsarten?                                      5         Was ist nicht versichert
2.1       Assistance-Leistungen                                       6         Änderung bei Beruf und Alter
2.1.1     Unfall-Lotse                                                Der Leistungsfall
2.1.2     Allgemeine Bestimmungen für alle Assistance-Leistungen      7         Was ist nach einem Unfall zu beachten? (Fristen und Ob-
2.1.3     Reha-Management                                                       liegenheiten)
2.1.4     Hilfeleistungen                                             8         Welche Folgen haben das Nichteinhalten von Fristen und
                                                                                die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
2.1.5     Familien-Management
                                                                      9         Wann sind die Leistungen fällig?
2.2       Geldleistungen
                                                                      Die Versicherungsdauer
2.2.1     Invaliditätsleistung
                                                                      10        Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
2.2.2     Unfall-Rente
                                                                      Der Versicherungsbeitrag
2.2.3     Verbesserte Unfall-Rente
                                                                      11        Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
2.2.4     Verbesserte Übergangsleistung                                         Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
2.2.5     Sofortleistung bei Schwerverletzungen                                 zahlen?
2.2.6     Todesfall-Leistung                                          12        Wie ist der Beitrag kalkuliert und in welchen Fällen kann der
2.2.7     Leistung bei Knochenbrüchen und Bänderrissen                          Beitrag für die Hilfeleistungen oder das Familien-Manage-
                                                                                ment neu festgesetzt werden?
2.2.8     Verbessertes Krankenhaustagegeld
                                                                      Weitere Bestimmungen
2.2.9     Rooming-in
                                                                      13        Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
2.2.10    Tagegeld                                                              Personen zueinander?
2.2.11    Kosten für kosmetische Operationen                          14        Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
2.2.12    Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten                       15        Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
2.2.13    Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie      16        Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten, wo ist der
          Rücktransport oder Verlegung                                          Gerichtsstand?
2.2.14    Umbau- und Umschulungsmaßnahmen                             17        Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei
2.2.15    Medizinische Hilfsmittel                                              Änderungen Ihrer Anschrift?
2.2.16    Übernahme von Druckkammerkosten                             18        Wie und unter welchen Voraussetzungen können Bedin-
2.2.17    Ersatz/Reparatur für Gliedmaßenprothesen                              gungen angepasst werden?
                                                                      19        Welches Recht findet Anwendung?


Teil II
Zusatzbedingungen
Gelten generell in der Gruppen-Unfallversicherung:
–     Zusatzbedingungen Gruppen-Unfallversicherung                    –     Zusatzbedingungen Leistungsbegrenzung
      (ZB GruppenUV 2026)                                                   (ZB Leistungsbegrenzung 2026)

[Seite 2]
Teil III
Besondere Bedingungen
Gelten sofern vereinbart:                                               –   Besondere Bedingungen Progression 1.000
–   Besondere Bedingungen Mehrleistungen 300                                (BB Progression 2026 – 1.000 Prozent)
    (BB Mehrleistungen 2026 – 300 Prozent)                              –   Besondere Bedingungen verbesserte Gliedertaxe
–   Besondere Bedingungen Mehrleistungen 500                                (BB verbesserte Gliedertaxe 2026)
    (BB Mehrleistungen 2026 – 500 Prozent)                              –   Besondere Bedingungen Unfallversicherung PremiumPlus
–   Besondere Bedingungen Progression 225                                   (BB Unfall PremiumPlus 2026)
    (BB Progression 2026 – 225 Prozent)                                 –   Besondere Bedingungen Dynamik
–   Besondere Bedingungen Progression 300                                   (BB Dynamik 2026 – Modell 8)
    (BB Progression 2026 – 300 Prozent)                                 –   Besondere Bedingungen Dynamik
–   Besondere Bedingungen Progression 350                                   (BB Dynamik 2026 – Modell 10)
    (BB Progression 2026 – 350 Prozent)                                 –   Besondere Bedingungen Sofort-Schutz
–   Besondere Bedingungen Progression 500                                   (BB Sofort-Schutz 2026)
    (BB Progression 2026 – 500 Prozent)


Was Sie über Ihre Unfallversicherung wissen sollten
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                               –   mit kaufmännischer oder verwaltender Tätigkeit im Innen- oder
Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Allgemeinen Bedingungen              Außendienst,
Unfallversicherung PremiumSchutz (AUB Premium 2026) und –               –   leitend oder Aufsicht führend im Betrieb oder auf Baustellen (kei-
wenn mit Ihnen vereinbart – weitere Bedingungen. Zusammen mit               nerlei körperliche Mitarbeit),
dem Antrag und dem Versicherungsschein legen diese den Inhalt           –   tätig im Laden, Labor (außer bei Arbeit mit ätzenden, giftigen,
Ihrer Unfallversicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente.                 leicht entzündlichen oder explosiblen Stoffen – dann Gefahren-
Bitte lesen Sie die AUB Premium 2026 daher vollständig und gründ-           gruppe B),
lich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. So können Sie auch      –   im Gesundheitswesen oder in der Schönheitspflege,
später, besonders nach einem Unfall, alles Wichtige nachlesen.
                                                                        –   im Innendienst tätige Angehörige der Polizei, der Forst-, Steuer-
Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst       und Zollverwaltung (keinerlei Außendiensttätigkeit),
schnell. Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.
                                                                        –   Tierärzte,
Nach schweren Unfällen koordinieren wir dabei als Unfall-Lotse (Zif-
fer 2.1.1) Ihren gesamten Heilungs- und Genesungsprozess und            –   Fotografen, Künstler, Optiker, Rechtsanwälte, Reporter, Schnei-
stehen dabei mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie dies wünschen.             der, Studenten (außer Sportstudenten), Uhrmacher.
Was nach einem Unfall zu beachten ist, können Sie in Ziffer 7 Ihrer     Gefahrengruppe B
AUB Premium 2026 (Fristen und Obliegenheiten) nachlesen.                Versicherte Personen
Wir kommen als Versicherer nicht ganz ohne Fachbegriffe aus.            –   mit körperlicher oder handwerklicher Berufsarbeit oder tätig mit
Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten aber, dass          ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiblen Stoffen,
Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erklären wir be-           –   Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei,
stimmte Fachbegriffe oder erläutern sie durch Beispiele. Wenn wir
Beispiele verwenden, sind diese nicht abschließend. Weitere Be-         –   im Außendienst tätige Angehörige der Polizei, der Forst-,
griffe finden Sie in unserem Glossar.                                       Steuer- und Zollverwaltung,
In Ihrem Versicherungsschein haben wir die konkret vereinbarten         –   Berufskraftfahrer, Landwirte, Sportlehrer, Sportstudenten.
Bedingungen aufgeführt.                                                 Erhöhtes Berufsrisiko
Berufstätigkeit der versicherten Person/Gefahrengruppen                 Versicherte Personen mit extrem gefährlichen Berufen, z. B.:
Die Berufstätigkeit der zu versichernden Personen legt die Gefah-       –   Artisten, Stuntmen und Tierbändiger,
rengruppe fest.                                                         –   Rennfahrer, Rennreiter,
Wir unterscheiden in der Beitragsberechnung für die Unfallversiche-     –   Sprengpersonal, Munitionssuch- und Räumtrupps,
rung zwischen den Gefahrengruppen A und B sowie dem erhöhten
Berufsrisiko.                                                           –   Beschäftigte auf Ölplattformen und Bohrinseln.
Wenn die versicherte Person Berufstätigkeiten nach beiden Gefah-        Nicht versicherbare Personen
rengruppen A und B ausübt, wird der Beitrag nach der Gefahren-          Dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige im Sinne der sozi-
gruppe B berechnet.                                                     alen oder privaten Pflegeversicherung mit Pflegegrad 4 oder 5 sind
Übt die versicherte Person ein erhöhtes Berufsrisiko aus, ist ein Ab-   nicht versicherbar und erhalten deshalb trotz eventueller Beitrags-
schluss oder eine Fortführung der Unfallversicherung nur nach Zu-       zahlung keine Leistungen im Falle eines Unfalls.
stimmung der Direktion möglich.                                         Sobald die versicherte Person nicht mehr versicherbar ist, erlischt
Gefahrengruppe A                                                        der Versicherungsschutz. Gleichzeitig endet die Unfallversicherung
                                                                        für die versicherte Person und zu viel bezahlte Versicherungsbei-
Versicherte Personen                                                    träge werden erstattet.

[Seite 3]
Teil I
Allgemeine Bedingungen Unfallversicherung PremiumSchutz
(AUB Premium 2026)
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder eine andere Person sein.
Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.


Der Versicherungsumfang                                                          Der Begriff Eigenbewegung bezeichnet einen selbst-
1            Was ist versichert?                                                 verschuldeten Unfall, der durch einen Bewegungsab-
                                                                                 lauf entsteht. Eine Fremdeinwirkung von außen ist
1.1          Grundsatz                                                           nicht erforderlich.
             Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei                 Beispiel:
             Unfällen der versicherten Person.
                                                                                 Beim Joggen erleidet die versicherte Person, ohne äu-
1.2          Geltungsbereich                                                     ßere Einwirkung, einen Muskelfaserriss.
             Versicherungsschutz besteht während der Wirksam-          1.4.3     Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen
             keit des Vertrags
                                                                                 Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person Ge-
             – weltweit und                                                      sundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt, die sie
             – rund um die Uhr.                                                  – bei der rechtmäßigen Verteidigung oder
1.3          Unfallbegriff                                                       – aus dem Bemühen zur Rettung von Menschen, Tie-
             Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch               ren oder Sachen erleidet.
             – ein plötzlich,                                          1.4.4     Berufliches und außerberufliches Tauchen
             – von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Un-                Für das Risiko des Tauchens besteht Versicherungs-
               fallereignis),                                                    schutz für tauchtypische Gesundheitsschädigungen,
             – unfreiwillig,                                                     auch wenn kein Unfallereignis eingetreten ist.
             – eine Gesundheitsschädigung erleidet.                              Beispiel:
1.4          Erweiterter Unfallbegriff                                           Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen
1.4.1        Unfreiwillige Gesundheitsschädigungen                     1.4.5     Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen
             Als Unfallereignis gelten auch unfreiwillige Gesund-                Für Unfälle, die der versicherten Person, auch in Aus-
             heitsschädigungen durch                                             übung ihrer beruflichen Tätigkeit, bei inneren Unruhen,
                                                                                 Schlägereien oder anderen gewalttätigen Auseinan-
             – Erfrierungen,                                                     dersetzungen zustoßen, ohne dass sie hierbei vorsätz-
             – Erleiden eines Sonnenbrands/Sonnenstichs,                         lich eine Straftat ausführt oder versucht, besteht Versi-
             – Erfrierungs-, Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod,                   cherungsschutz. Ziffer 5.1.2 bleibt unberührt.
             – Explosions-, Schall- oder sonstige Druckwellen          1.4.6     Gase und Dämpfe
               (z. B. Knalltrauma),                                              Bei Vergiftungen durch plötzlich ausströmende Gase
             – mechanische (z. B. Sturz), chemische (z. B. Verät-                und Dämpfe, Dünste, Staubwolken, Säuren und durch
               zung) oder elektrische (z. B. Stromschlag) Einwir-                sonstige schädliche Mittel wird der Begriff der Plötz-
               kungen,                                                           lichkeit auch dann angenommen, wenn die versicherte
                                                                                 Person
             – akute Höhenkrankheit.
                                                                                 – durch besondere Umstände,
1.4.2        Erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegung
                                                                                 – den Einwirkungen,
             Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person
             durch eine erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewe-                 – unentrinnbar,
             gung                                                                – bis zu sieben Tagen lang ausgesetzt war.
             – ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule                     Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben jedoch aus-
               verrenkt.                                                         geschlossen.
             – Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln oder Menisken          1.4.7     Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- und/oder Sauer-
               zerrt oder zerreißt.                                              stoffentzug
             – einen Bauch-, Unterleibs- oder Knochenbruch erlei-                Die Folgen eines unfreiwilligen Flüssigkeits-, Nah-
               det.                                                              rungsmittel- und/oder Sauerstoffentzugs gelten eben-
             Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder                     falls als Unfall.
             noch Kapseln. Deshalb werden Sie von dieser Rege-         1.4.8     Oberschenkelhalsbruch
             lung nicht erfasst.                                                 Als Unfall gilt auch – unabhängig von der Ursache –
             Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, de-                ein Bruch des/der
             ren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des                  – Oberschenkelkopfs,
             täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Be-
             urteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen                – großen Rollhügels,
             körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.                  – Oberschenkelhalses,
             Beispiel:                                                           – Oberarmknochens,
             Die versicherte Person stützt einen schweren Gegen-                 – Elle oder Speiche.
             stand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogenge-                  Hierbei bleibt eine Mitwirkung von Krankheiten und
             lenk.                                                               Gebrechen (Ziffer 3) unberücksichtigt.

[Seite 4]
1.4.9       Luftfahrt                                                                Beratung, bei der mit dem Verletzten die derzeitige
            Versichert sind Unfälle, die der versicherten Person                     medizinische Rehabilitation abgestimmt wird. Unter
            zustoßen                                                                 Berücksichtigung der Versicherungssituation des Ver-
                                                                                     letzten werden Möglichkeiten der Optimierung bespro-
            – als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts,                   chen und gegebenenfalls unter Einbeziehung der
            – als sonstiges Mitglied der Besatzung eines Luftfahr-                   Ärzte die Verlegung in eine geeignete Fachklinik zur
              zeugs (z. B. Funker, Bordmechaniker, Flugbeglei-                       Weiterbehandlung oder die anschließende Aufnahme
              ter),                                                                  in eine geeignete Rehabilitationsklinik vermittelt.
            – als Fluggast,                                              2.1.3.2.2   Pflegeberatung
            – bei einer beruflichen Tätigkeit, die sie mit Hilfe eines               Ist die versicherte Person durch den Unfall in ihrer kör-
              Luftfahrzeugs ausübt (z. B. Überwacher des Luftver-                    perlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart be-
              kehrs, Luftbildfotograf).                                              einträchtigt, dass die Voraussetzungen eines Pflege-
1.5         Einschränkungen der Leistungspflicht                                     grades nach dem Sozialgesetzbuch gegeben sind,
                                                                                     wird schon während der Rehabilitationsmaßnahme mit
            Wir können für bestimmte Unfälle und Gesundheits-                        den Ärzten die optimale Pflege zu Hause oder in einer
            schädigungen keine oder nur eingeschränkt Leistun-                       geeigneten Einrichtung abgestimmt.
            gen erbringen.
                                                                         2.1.3.2.3   Wohnungsberatung
            Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwir-
            kung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3), zu                        Ist infolge des Unfalls die dauernde Nutzung der bis-
            den nicht versicherbaren Personen (Ziffer 4) sowie zu                    herigen ständig bewohnten Wohnung nicht mehr mög-
            den Ausschlüssen (Ziffer 5).                                             lich, berät der Reha-Berater vor Ort über den behin-
                                                                                     dertengerechten Umbau oder unterstützt bei der Su-
2           Welche Leistungsarten können vereinbart wer-                             che nach einem behindertengerechten Objekt.
            den? Welche Fristen und sonstigen Voraussetzun-
            gen gelten für die einzelnen Leistungsarten?                 2.1.3.2.4   Mobilitätsberatung
            Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten von                      Zur Erhaltung der Mobilität erhält der Verletzte bei Be-
            Leistungen und deren Voraussetzungen.                                    darf eine Beratung über den behindertengerechten
                                                                                     Umbau seines Kraftfahrzeugs. Auf Wunsch wird eine
            Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versiche-                     entsprechende Fachfirma vermittelt.
            rungssummen, die Sie mit uns vereinbart haben, und
            die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nach-            2.1.3.2.5   Hilfsmittelberatung
            trägen genannt sind.                                                     Mit dem Verletzten, den Ärzten und Therapeuten wird
            Wenn wir eine Assistance-Leistung (Ziffer 2.1) erbrin-                   ein Konzept zur Hilfsmittelversorgung entwickelt, das
            gen, ist damit keine Anerkennung unserer Leistungs-                      mit den zuständigen Kostenträgern abgestimmt wird.
            pflicht für Geldleistungen (Ziffer 2.2) verbunden.           2.1.3.2.6   Dauer der Beratungsleistungen
2.1         Assistance-Leistungen                                                    Der Anspruch auf Reha-Management endet spätes-
2.1.1       Unfall-Lotse                                                             tens drei Jahre nach dem Unfall der versicherten Per-
                                                                                     son.
            Um nach einem Unfall einen optimalen Heilungs- und
            Rehabilitationsverlauf zu erreichen, begleiten wir Sie       2.1.3.2.7   Höhe der Leistung
            aktiv durch Ihren gesamten Heilungs- und Genesungs-                      Wir übernehmen die Kosten für Beratungsleistungen
            prozess und unterstützen Sie dabei auch organisato-                      im Reha-Management.
            risch. Wir erbringen Beratungs-, Unterstützungs- und         2.1.3.3     Rehabilitations- und Fitnessmaßnahmen
            Geldleistungen im Rahmen des Reha-Managements
            (Ziffer 2.1.3), der Hilfeleistungen (Ziffer 2.1.4) sowie                 Wir erstatten die Kosten für ärztlich angeordnete oder
            des Familienmanagements (Ziffer 2.1.5).                                  empfohlene
2.1.2       Allgemeine Bestimmungen für alle Assistance-                             – Rehabilitations- und Kurmaßnahmen sowie An-
            Leistungen                                                                 schlussheilbehandlungen, sofern diese medizinisch
                                                                                       indiziert sind und wir diesen zugestimmt haben,
            Wir erbringen Assistance-Leistungen durch einen ex-
            ternen Dienstleister. Die Leistungen werden nur inner-                   – Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio für maximal
            halb Deutschlands erbracht.                                                ein Jahr,
            Kann der Dienstleister in Folge von höherer Gewalt,                      – Massage-, Bewegungs-, Elektro-, Wärme- oder Käl-
            Krieg oder Streik die Leistungen nicht erbringen, so be-                   tetherapien,
            steht kein Anspruch auf Leistung.                                        – Lymphdrainagen,
            Kein Leistungsanspruch besteht, wenn und soweit ein                      – Krankengymnastik bzw. Physiotherapien,
            Dienstleister ohne unsere Vermittlung beauftragt wird.                   – Traktionsbehandlungen oder Medi-Taping,
            Ergibt sich nachträglich, dass die Voraussetzungen                       – osteopathische Behandlungen,
            dem Grund oder dem Umfang nach nicht bestehen,
            enden insoweit die Leistungen.                                           – Trainingseinheiten bei einem lizenzierten Personal-
                                                                                       Trainer für bis zu 20 Stunden,
            Bestehen für die versicherte Person bei unserer Ge-
            sellschaft mehrere Unfallversicherungen, können As-                      – Teilnahme an einem Gesundheitskurs
            sistance-Leistungen nur aus einem dieser Verträge                        bis zu insgesamt 20.000 EUR.
            verlangt werden.                                                         Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer-
            Welche der nachfolgend beschriebenen Assistance-                         den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der
            Leistungen beansprucht werden können, richtet sich                       andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt
            nach den jeweiligen Leistungsvoraussetzungen.                            es beim vollen Leistungsanspruch.
            Die Leistungen beginnen frühestens, wenn Sie diese                       Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver-
            bei uns geltend gemacht haben.                                           träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur
2.1.3       Reha-Management                                                          aus einem Vertrag erbracht.
2.1.3.1     Voraussetzungen                                              2.1.4       Hilfeleistungen (sofern vereinbart)
            Die versicherte Person befand sich unfallbedingt in          2.1.4.1     Voraussetzungen für alle Hilfeleistungen
            vollstationärer Heilbehandlung für mindestens fünf                       Führt ein Unfall der versicherten Person zu einer Hilfs-
            Tage.                                                                    bedürftigkeit, erbringen wir die nachstehend beschrie-
2.1.3.2     Beratungsleistungen                                                      benen Hilfeleistungen.
2.1.3.2.1   Medizinische Beratung                                                    Hilfsbedürftigkeit besteht, wenn die versicherte Person
                                                                                     durch den Unfall in ihrer körperlichen oder geistigen
            Bei einer drohenden oder bereits eingetretenen Invali-                   Leistungsfähigkeit derart beeinträchtigt ist, dass sie für
            dität nach Ziffer 2.2.1 erfolgt eine persönliche Reha-

[Seite 5]
            die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden                         – Unterbringung und Versorgung der eingekauften
            Verrichtungen des täglichen Lebens der Hilfe bedarf.                      Waren.
            Hierbei bleibt eine Mitwirkung von Krankheiten und                      Diese werden insgesamt einmal wöchentlich bis zu
            Gebrechen (Ziffer 3) unberücksichtigt.                                  vier Stunden durchgeführt.
2.1.4.2     Dauer der Hilfeleistungen                                   2.1.4.5.2   Höhe der Leistung
            Wir erbringen die Leistungen längstens für ein Jahr                     Wir übernehmen die Kosten für die mit dieser Leistung
            vom Unfalltag an gerechnet. Wird die Nachbarschafts-                    betrauten Person.
            hilfe (Ziffer 2.1.4.17) in Anspruch genommen, werden        2.1.4.6     Reinigung der Wohnung
            die Leistungen längstens für ein Jahr nach dem Ende
            der geleisteten Nachbarschaftshilfe erbracht.               2.1.4.6.1   Voraussetzungen für die Leistung
            Kein Anspruch auf Hilfeleistungen besteht, wenn ein                     Die Wohnung war vor dem Unfall in einem ordnungs-
            Leistungsanspruch in der sozialen oder privaten Pfle-                   gemäßen Zustand.
            geversicherung ab Pflegegrad 2 anerkannt ist. Lau-          2.1.4.6.2   Art der Leistung
            fende Hilfeleistungen enden zum Zeitpunkt der Aner-                     Versichert ist die Reinigung des allgemein üblichen Le-
            kennung.                                                                bensbereichs (Wohnraum, Bad, Toilette, Küche,
            Werden bis zum Ablauf des fünften Jahres, vom Un-                       Schlafraum, Flur).
            falltag an gerechnet, unfallbedingt in den Körper ein-                  Dies wird einmal wöchentlich bis zu vier Stunden im
            gebrachte Metallteile operativ entfernt und tritt dadurch               üblichen Umfang durchgeführt.
            eine erneute Hilfsbedürftigkeit ein, so werden Hilfeleis-
            tungen für maximal einen weiteren Monat erbracht, so-       2.1.4.6.3   Höhe der Leistung
            fern im ersten Jahr nach dem Unfall Hilfeleistungen be-                 Wir übernehmen die Kosten für das Reinigungsperso-
            zogen wurden.                                                           nal.
2.1.4.3     Hausnotruf                                                  2.1.4.7     Versorgung der Wäsche
2.1.4.3.1   Voraussetzungen für die Leistung                            2.1.4.7.1   Art der Leistung
            Die versicherte Person erhält mindestens eine Leis-                     Versichert ist
            tung aus Ziffer 2.1.4.4 bis 2.1.4.16.                                   – das Waschen, Trocknen und Bügeln der Wäsche,
            Die technischen Voraussetzungen, wie z. B. ein ent-                     – das Sortieren und Einräumen der Wäsche und
            sprechender Strom- und Telefonanschluss, müssen
            vorhanden sein.                                                         – die Schuhpflege.
2.1.4.3.2   Art der Leistung                                                        Dies wird insgesamt einmal wöchentlich bis zu vier
                                                                                    Stunden durchgeführt.
            Wir stellen eine Hausnotrufanlage in der Wohnung der
            versicherten Person zur Verfügung.                          2.1.4.7.2   Höhe der Leistung
            Die Rufzentrale ist rund um die Uhr erreichbar.                         Wir übernehmen die Kosten für die mit dieser Leistung
                                                                                    betrauten Person.
2.1.4.3.3   Höhe der Leistung
                                                                        2.1.4.8     Begleitservice zu Arztterminen, Therapien und Be-
            Wir übernehmen die Kosten für die Bereitstellung der                    hördengängen
            Anlage. Für den Abbau der Anlage übernehmen wir die
            Kosten, wenn dieser innerhalb von einem Jahr, vom           2.1.4.8.1   Art der Leistung
            Unfalltag an gerechnet, durchgeführt wird. Telefonkos-                  Versichert ist die Begleitung der versicherten Person
            ten und die sich durch Einsätze ergebenden Folgekos-                    zu Arztterminen, Therapien (wie z. B. Krankengym-
            ten, wie z. B. Einsatz des Notarztes oder der Feuer-                    nastik, Reha- und Kuraufenthalt) und Behördengän-
            wehr, werden von uns nicht übernommen.                                  gen.
2.1.4.4     Mahlzeitenservice                                                       Die Begleitung erfolgt bis zu zweimal wöchentlich im
2.1.4.4.1   Art der Leistung                                                        Umkreis von 50 km vom ständigen Wohnsitz.
            Die versicherte Person und deren in häuslicher Ge-          2.1.4.8.2   Höhe der Leistung
            meinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartner erhal-                      Wir übernehmen die Kosten für die Begleitperson.
            ten je eine Hauptmahlzeit pro Tag.                          2.1.4.9     Grundpflege
            Die versicherte Person kann aus dem vom Dienstleis-         2.1.4.9.1   Voraussetzungen für die Leistung
            ter angebotenen Essenssortiment auswählen. Die
            Mahlzeiten werden täglich warm oder jeweils wochen-                     Die Voraussetzungen eines Pflegegrades nach dem
            weise tiefgekühlt angeliefert.                                          Sozialgesetzbuch sind gegeben. Es ist jedoch nicht er-
                                                                                    forderlich, dass die Pflegebedürftigkeit der versicher-
            Einrichtungen zum Tiefkühlen oder Erhitzen der Mahl-                    ten Person dauerhaft besteht.
            zeiten gehören nicht zum Lieferumfang.
                                                                        2.1.4.9.2   Art der Leistung
2.1.4.4.2   Höhe der Leistung
                                                                                    Versichert ist die Unterstützung bei
            Wir übernehmen die Kosten für die Mahlzeiten und de-
            ren Anlieferung.                                                        – der Körperpflege einschließlich Teil- oder Ganz-
                                                                                      waschungen,
2.1.4.5     Besorgungen, Einkäufe und Medikamentenservice
                                                                                    – dem An- und Auskleiden,
2.1.4.5.1   Art der Leistung
                                                                                    – der Lagerung im Bett,
            Versichert sind die
                                                                                    – der Durchführung von Bewegungsübungen,
            – Zusammenstellung des Einkaufszettels für Waren
              des täglichen Bedarfs,                                                – der Zubereitung von Mahlzeiten und
            – Besorgung bzw. das Einkaufen von Waren des täg-                       – der Nahrungsaufnahme.
              lichen Bedarfs,                                                       Die Grundpflege wird insgesamt täglich bis zu vier
            – notwendigen Besorgungen (wie z. B. Bank- und Be-                      Stunden durchgeführt.
              hördengänge, Abholung von Rezepten),                      2.1.4.9.3   Höhe der Leistung
            – Beschaffung von Medikamenten,                                         Wir übernehmen die Kosten für das Pflegepersonal.
            – Beschaffung von medizinischen Hilfsmitteln,

[Seite 6]
2.1.4.10     Hausmeisterdienst                                          2.1.4.15.2   Höhe der Leistung
2.1.4.10.1   Art der Leistung                                                        Wir übernehmen die Fahrtkosten für die Hin- und
             Versichert ist die Erfüllung von Reinigungspflichten                    Rückfahrt.
             und von Räum- und Streupflichten, die der versicher-       2.1.4.16     Tag- und Nachtwache
             ten Person obliegen.                                       2.1.4.16.1   Art der Leistung
2.1.4.10.2   Höhe der Leistung                                                       Wir organisieren für die versicherte Person eine Tag-
             Wir übernehmen die Kosten für die mit dieser Leistung                   und Nachtwache für einen Zeitraum von bis zu
             betrauten Person.                                                       48 Stunden nach Entlassung aus einer stationären Be-
2.1.4.11     Garten-/Pflanzenpflege                                                  handlung, wenn aus medizinischen Gründen eine in-
                                                                                     tensive Beaufsichtigung der versicherten Person erfor-
2.1.4.11.1   Voraussetzungen für die Leistung                                        derlich ist.
             Der Garten war vor dem Unfall in einem ordnungsge-         2.1.4.16.2   Höhe der Leistung
             mäßen Zustand.
                                                                                     Wir übernehmen die Kosten für die mit dieser Leistung
2.1.4.11.2   Art der Leistung                                                        betrauten Person.
             Versichert ist die Versorgung des Gartens an der           2.1.4.17     Nachbarschaftshilfe
             selbst genutzten Wohneinheit. Dies wird einmal wö-
             chentlich bis zu vier Stunden im üblichen Umfang           2.1.4.17.1   Voraussetzungen für die Leistung
             durchgeführt.                                                           Die versicherte Person ist
             Beispiel:                                                               – hilfsbedürftig und
             – Rasen mähen                                                           – wird durch eine Person aus dem privaten Umfeld un-
             – Laub entfernen                                                          terstützt.
             – Pflanzen im Garten und innerhalb des Wohnraums                        Hilfsbedürftigkeit besteht, wenn die versicherte Person
               wässern                                                               durch den Unfall in ihrer körperlichen oder geistigen
                                                                                     Leistungsfähigkeit derart beeinträchtigt ist, dass sie für
2.1.4.11.3   Höhe der Leistung                                                       die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
             Wir übernehmen die Kosten für die mit dieser Leistung                   Verrichtungen des täglichen Lebens der Hilfe bedarf.
             betrauten Person.                                                       Sie müssen die Hilfsbedürftigkeit durch die Vorlage ei-
             Anfallende Gebühren (z. B. für Strom, Wasser und Ab-                    nes ärztlichen Attests nachweisen.
             transport von Schnittgut) werden nicht übernommen.                      Kein Anspruch auf Nachbarschaftshilfe besteht, wenn
2.1.4.12     Pflegeschulung für Angehörige                                           ein Leistungsanspruch in der sozialen oder privaten
2.1.4.12.1   Art der Leistung                                                        Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 anerkannt ist.
                                                                                     Laufende Nachbarschaftshilfe endet zum Zeitpunkt
             Versichert ist die Schulung der pflegenden Angehöri-                    der Anerkennung.
             gen über die täglichen Pflegetätigkeiten.
                                                                        2.1.4.17.2   Art, Höhe und Dauer der Leistung
             Diese Schulung erfolgt innerhalb eines Jahres vom
             Unfalltag an gerechnet.                                                 Wir zahlen
2.1.4.12.2   Höhe der Leistung                                                       – je angefangene Kalenderwoche 140 EUR,
             Wir übernehmen die Kosten für das Schulungsperso-                       – für bis zu zehn Wochen,
             nal.                                                                    – auch im Anschluss an eine unfallbedingte stationäre
2.1.4.13     Haustierversorgung                                                        Behandlung.
2.1.4.13.1   Voraussetzungen für die Leistung                                        Ausnahme:
             Die versicherte Person ist unfallbedingt nicht mehr in                  Nimmt die versicherte Person
             der Lage ihre Haustiere zu versorgen.                                   – vom Unfalltag an gerechnet oder im Anschluss an
2.1.4.13.2   Art der Leistung                                                          eine unfallbedingte stationäre Behandlung in den
                                                                                       ersten zehn Wochen
             Wir organisieren die Unterbringung der Haustiere in ei-
             ner Tierbetreuungsstätte.                                               – Hilfeleistungen nach Ziffer 2.1.4.3 bis 2.1.4.16 in An-
                                                                                       spruch,
2.1.4.13.3   Höhe der Leistung
                                                                                     – wird die Leistung aus dieser Nachbarschaftshilfe um
             Wir übernehmen die Transportkosten und für maximal                        jede Kalenderwoche gekürzt, in der Hilfeleistungen
             zehn Wochen die Kosten für die Unterbringung.                             nach Ziffer 2.1.4.3 bis 2.1.4.16 geleistet werden.
2.1.4.14     Pflegeplatzgarantie                                        2.1.5        Familien-Management (sofern vereinbart)
2.1.4.14.1   Voraussetzung für die Leistung                                          Die Leistungen des Familien-Managements ergänzen
             Die versicherte Person erfüllt unfallbedingt die Voraus-                die Hilfeleistungen nach Ziffer 2.1.4 und können daher
             setzungen eines Pflegegrades nach dem Sozialge-                         nur zusammen mit den Hilfeleistungen vereinbart wer-
             setzbuch.                                                               den.
2.1.4.14.2   Art der Leistung                                                        Familien-Management erlischt ohne besondere Kündi-
             Wir vermitteln einen Pflegeplatz in einer Pflegeeinrich-                gung, wenn die Hilfeleistungen nach Ziffer 2.1.4 nicht
             tung in Deutschland                                                     mehr Vertragsbestandteil sind.
             – innerhalb von 24 Stunden nach Aufforderung,              2.1.5.1      Voraussetzungen
             – spätestens zum Ende des folgenden Arbeitstages.                       Die versicherte Person ist durch den Unfall in ihrer kör-
                                                                                     perlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart be-
             Es wird möglichst ein wohnortnaher Pflegeplatz ver-                     einträchtigt, dass sie für die gewöhnlichen und regel-
             mittelt. Ein Anspruch auf diesen wohnortnahen Pflege-                   mäßig wiederkehrenden Verrichtungen bei der Betreu-
             platz besteht nicht.                                                    ung und Versorgung der Kinder/Eltern/Schwiegerel-
2.1.4.15     Fahrdienst zu Arztterminen, Therapien und Behör-                        tern der Hilfe bedarf.
             den                                                                     Betreut und versorgt werden alle im Haushalt leben-
2.1.4.15.1   Art der Leistung                                                        den
             Versichert ist die Beförderung zu Arztterminen, Thera-                  – minderjährigen leiblichen Kinder,
             pien (wie z. B. Krankengymnastik, Reha- und Kurau-                      – minderjährigen Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder,
             fenthalt) und Behördengängen bis zu zweimal wö-
             chentlich im Umkreis von 50 km vom ständigen Wohn-                      – behinderten Kinder über 18 Jahre,
             sitz.                                                                   – Eltern oder Schwiegereltern,

[Seite 7]
            die bei den gewöhnlichen und regelmäßigen Verrich-       2.1.5.6.2   Höhe der Leistung
            tungen des täglichen Lebens auf die Hilfe der Eltern                 Wir übernehmen die Kosten für die Begleitperson.
            bzw. Kinder angewiesen sind, jedoch keiner Grund-
            pflege bedürfen.                                         2.2         Geldleistungen
2.1.5.2     Dauer der Leistung                                       2.2.1       Invaliditätsleistung (sofern vereinbart)
            Wir erbringen die Leistung innerhalb des ersten Jahres   2.2.1.1     Voraussetzungen für die Leistung
            nach dem Unfall längstens für sechs Monate.              2.2.1.1.1   Invalidität
2.1.5.3     Mobilitätsleistung                                                   Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten.
2.1.5.3.1   Voraussetzung für die Leistung                                       Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt
            Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage die                – die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit,
            übliche Mobilität der betreuten Personen (Zif-                       – dauerhaft beeinträchtigt ist.
            fer 2.1.5.1) zu gewährleisten.
                                                                                 Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn
2.1.5.3.2   Art der Leistung
                                                                                 – sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen
            Die Kinder/Eltern/Schwiegereltern werden zu folgen-                    wird und
            den Terminen gebracht und wieder abgeholt:
                                                                                 – eine Änderung des Zustandes nicht zu erwarten ist.
            – Fahrten der Kinder zum Kindergarten/-hort, zur
              Schule oder zu sonstigen Unterrichtsstunden.                       Beispiel:
            – Fahrten der betreuten Personen (Ziffer 2.1.5.1) zu                 Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn die
              Arztterminen, Therapien (wie z. B. Krankengymnas-                  versicherte Person einen Knochenbruch erleidet, der
              tik) oder zum Verein im Umkreis bis zu 50 km vom                   innerhalb eines Jahres folgenlos ausheilt.
              ständigen Wohnsitz.                                    2.2.1.1.2   Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität
2.1.5.3.3   Höhe der Leistung                                                    Die Invalidität ist innerhalb von 30 Monaten nach dem
            Wir übernehmen die Kosten für die mit dieser Leistung                Unfall
            betrauten Person einschließlich Fahrtkosten.                         – eingetreten und
2.1.5.4     Betreuung                                                            – von einem Arzt schriftlich festgestellt worden.
2.1.5.4.1   Voraussetzung für die Leistung                                       Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht
            Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, die               kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.
            Betreuung zu übernehmen.                                 2.2.1.1.3   Geltendmachung der Invalidität
2.1.5.4.2   Art und Dauer der Leistung                                           Sie müssen die Invalidität innerhalb von 30 Monaten
            Die Betreuung der in Ziffer 2.1.5.1 genannten Perso-                 nach dem Unfall bei uns geltend machen.
            nen bei gewöhnlichen und regelmäßigen wiederkeh-                     Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von
            renden Verrichtungen des täglichen Lebens.                           einer Invalidität ausgehen.
            Die Leistung ist auf längstens zehn Stunden am Tag                   Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Inva-
            begrenzt.                                                            liditätsleistung ausgeschlossen.
            In den ersten beiden Tagen nach dem Unfall kann                      Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich ent-
            auch eine 24-Stunden-Betreuung stattfinden.                          schuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
2.1.5.4.3   Höhe der Leistung                                                    Beispiel:
            Wir übernehmen die Kosten für die mit dieser Leistung                Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen
            betrauten Person.                                                    erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns
2.1.5.5     Mahlzeitenservice                                                    Kontakt aufzunehmen.
2.1.5.5.1   Voraussetzung für die Leistung                           2.2.1.1.4   Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten
                                                                                 Jahr
            Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, den
            betreuten Personen (Ziffer 2.1.5.1) täglich eine warme               Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb ei-
            Mahlzeit zuzubereiten.                                               nes Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch
                                                                                 auf Invaliditätsleistung.
2.1.5.5.2   Art der Leistung
                                                                                 Wir zahlen in diesem Fall eine Todesfall-Leistung (Zif-
            Pro Tag und betreute Person (Ziffer 2.1.5.1) wird je                 fer 2.2.6), sofern diese vereinbart ist.
            eine Hauptmahlzeit angeliefert. Die Mahlzeiten werden
            täglich warm oder jeweils wochenweise tiefgekühlt an-    2.2.1.2     Art und Höhe der Leistung
            geliefert.                                               2.2.1.2.1   Berechnung der Invaliditätsleistung
            Einrichtungen zum Tiefkühlen oder Erhitzen der Mahl-                 Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung.
            zeiten gehören nicht zum Lieferumfang.                               Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
2.1.5.5.3   Höhe der Leistung                                                    – die vereinbarte Versicherungssumme und
            Wir übernehmen die Kosten für die Mahlzeiten und de-                 – der unfallbedingte Invaliditätsgrad.
            ren Anlieferung.
                                                                                 Beispiel:
2.1.5.6     Begleitservice zu Arztterminen, Therapien und Be-
            hördengängen                                                         Bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR und
                                                                                 einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 20 Prozent
2.1.5.6.1   Art der Leistung                                                     zahlen wir 20.000 EUR.
            Versichert ist die Begleitung der betreuten Personen     2.2.1.2.2   Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die
            (Ziffer 2.1.5.1) zu Arztterminen, Therapien (wie z. B.               Bemessung
            Krankengymnastik, Reha- und Kuraufenthalt) und Be-
            hördengängen.                                                        Der Invaliditätsgrad richtet sich
            Dies erfolgt bis zu zweimal wöchentlich im Umkreis                   – nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.2.1.2.2.1), sofern die
            von 50 km vom ständigen Wohnsitz.                                      betroffenen Körperteile oder Organe dort genannt
                                                                                   sind,

[Seite 8]
              – ansonsten danach, in welchem Umfang die normale                         Beispiel:
                körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauer-                     Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der In-
                haft beeinträchtigt ist (Ziffer 2.2.1.2.2.2).                           validitätsgrad 80 Prozent. War dieser Arm schon vor
              Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszu-                          dem Unfall um ein Zehntel in seiner Funktion beein-
              stand, der spätestens am Ende des fünften Jahres                          trächtigt, beträgt die Vorinvalidität 8 Prozent (= ein
              nach dem Unfall erkennbar ist.                                            Zehntel von 80 Prozent). Diese 8 Prozent Vorinvalidi-
2.2.1.2.2.1   Gliedertaxe                                                               tät werden abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter
                                                                                        Invaliditätsgrad von 72 Prozent.
              Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der fol-
              genden Körperteile oder Organe gelten ausschließlich                      Ausnahme:
              die hier genannten Invaliditätsgrade:                                     Die versicherte Person verliert durch einen Unfall voll-
              Arm                                          80 Prozent                   ständig das Gehör oder Augenlicht. Eine frühere dau-
                                                                                        ernde Beeinträchtigung wird nicht mindernd angerech-
              Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 80 Prozent                         net, wenn diese durch akustische oder optische Hilfen
              Arm unterhalb des Ellenbogengelenks          80 Prozent                   (Hörgeräte, Brillen, Linsen) ausgeglichen wurde.
              Hand                                         80 Prozent     2.2.1.2.2.4   Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer
              Daumen                                       30 Prozent                   Körperteile oder Organe
              Zeigefinger                                  20 Prozent                   Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder
                                                                                        Organe beeinträchtigt sein. Dann werden die Invalidi-
              anderer Finger                               10 Prozent                   tätsgrade, die nach den vorstehenden Bestimmungen
              Bein über der Mitte des Oberschenkels        80 Prozent                   ermittelt wurden, zusammengerechnet.
              Bein bis zur Mitte des Oberschenkels         80 Prozent                   Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht berücksich-
              Bein bis unterhalb des Knies                 80 Prozent                   tigt.
              Bein bis zur Mitte des Unterschenkels        80 Prozent                   Beispiel:
              Fuß                                          60 Prozent                   Durch einen Unfall ist ein Arm vollständig funktionsun-
                                                                                        fähig (80 Prozent) und ein Bein zur Hälfte in seiner
              große Zehe                                   15 Prozent                   Funktion beeinträchtigt (40 Prozent). Auch wenn die
              andere Zehe                                   5 Prozent                   Addition der Invaliditätsgrade 120 Prozent ergibt, ist
              Auge                                         70 Prozent                   die Invalidität auf 100 Prozent begrenzt.
              Auge, sofern die Sehkraft des anderen                       2.2.1.2.3     Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Per-
              Auges bereits verloren bzw. funktions-                                    son
              unfähig war                                 100 Prozent                   Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der
              Gehör auf einem Ohr                          60 Prozent                   Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter fol-
                                                                                        genden Voraussetzungen:
              Gehör auf beiden Ohren                      100 Prozent
                                                                                        – Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt inner-
              Gehör, sofern das Gehör auf einem Ohr                                       halb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben
              bereits verloren war                         80 Prozent                     (Ziffer 2.2.1.1.4) und
              Geruchssinn                                  20 Prozent                   – die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditäts-
              Geschmackssinn                               20 Prozent                     leistung nach Ziffer 2.2.1.1 sind erfüllt.
              Stimme                                      100 Prozent                   Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem auf-
              Niere, eine                                  25 Prozent                   grund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen
                                                                                        wäre.
              beide Nieren                                100 Prozent
                                                                          2.2.2         Unfall-Rente (sofern vereinbart)
              Niere, sofern bereits eine Niere fehlt
              oder funktionsunfähig ist                    50 Prozent     2.2.2.1       Voraussetzungen für die Leistung
              Milz                                         20 Prozent                   Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens
                                                                                        50 Prozent.
              ein Lungenflügel                             50 Prozent
                                                                                        Für die Voraussetzungen und die Bemessung der In-
              Magen                                        20 Prozent                   validität gelten die Ziffern 2.2.1.1 und 2.2.1.2.2.
              Zwölffinger-, Dünn-, Dick-, Enddarm je       25 Prozent                   Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung
              Gallenblase                                  10 Prozent                   der Invalidität, gilt Ziffer 2.2.1.2.3.
              Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchti-      2.2.2.2       Art und Höhe der Leistung
              gung gilt der entsprechende Teil der genannten Invali-
                                                                                        Wir zahlen die Unfall-Rente monatlich in Höhe der ver-
              ditätsgrade.
                                                                                        einbarten Versicherungssumme.
              Beispiel:                                                   2.2.2.3       Beginn und Dauer der Leistung
              Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das ei-
                                                                                        Wir zahlen die Unfall-Rente
              nen Invaliditätsgrad von 80 Prozent. Ist er um ein
              Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das ei-                 – rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der
              nen Invaliditätsgrad von 8 Prozent (= ein Zehntel von                       Unfall ereignet hat und
              80 Prozent).                                                              – danach monatlich im Voraus.
2.2.1.2.2.2   Bemessung außerhalb der Gliedertaxe                                       Wir zahlen die Unfall-Rente bis zum Ende des Monats,
              Für andere Körperteile oder Organe richtet sich der In-                   in dem
              validitätsgrad danach, in welchem Umfang die normale                      – die versicherte Person stirbt oder
              körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt                    – wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemes-
              dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durch-                       sung nach Ziffer 9.2.4 der unfallbedingte Invalidi-
              schnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts.                        tätsgrad unter 50 Prozent gesunken ist.
              Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizini-                       Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen
              schen Gesichtspunkten.                                                    für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzu-
2.2.1.2.2.3   Minderung bei Vorinvalidität                                              fordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht unver-
              Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körper-                      züglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der
              teile oder Organe schon vor dem Unfall dauerhaft be-                      nächsten Fälligkeit so lange, bis uns die Bescheini-
              einträchtigt waren. Sie wird nach Ziffer 2.2.1.2.2.1 und                  gung vorliegt.
              Ziffer 2.2.1.2.2.2 bemessen.
              Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidi-
              tät.

[Seite 9]
2.2.3       Verbesserte Unfall-Rente (sofern vereinbart)            2.2.4.2     Leistung sechs Monate nach dem Unfallereignis
2.2.3.1     Voraussetzungen für die Leistung                        2.2.4.2.1   Voraussetzungen für die Leistung
            Die Voraussetzungen für eine Unfall-Rente nach Zif-                 Die versicherte Person ist unfallbedingt
            fer 2.2.2.1 sind gegeben.                                           – im beruflichen oder außerberuflichen Bereich,
2.2.3.2     Art und Höhe der Leistung                                           – ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen,
            Wir zahlen die verbesserte Unfall-Rente in Höhe der                 – zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körper-
            vereinbarten Versicherungssumme.                                      lichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträch-
            Hat der Unfall zu einem unfallbedingten Invaliditäts-                 tigt.
            grad von mindestens 70 Prozent geführt, zahlen wir                  Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerech-
            die verbesserte Unfall-Rente in doppelter Höhe der                  net, ununterbrochen mindestens sechs Monate an.
            vereinbarten Versicherungssumme.
                                                                                Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von sieben
2.2.3.3     Beginn und Dauer der Leistung                                       Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches
            Wir zahlen die verbesserte Unfall-Rente                             Attest geltend machen. Geltend machen heißt: Sie tei-
            – rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der                 len uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von
              Unfall ereignet hat und                                           mindestens sechs Monaten ausgehen.
            – danach monatlich im Voraus.                                       Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich ent-
                                                                                schuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
            Wir zahlen die verbesserte Unfall-Rente bis zum Ende
            des Monats, in dem                                                  Beispiel:
            – die versicherte Person stirbt oder                                Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen
                                                                                erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns
            – wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemes-                Kontakt aufzunehmen.
              sung nach Ziffer 9.2.4 der unfallbedingte Invalidi-
              tätsgrad unter 50 Prozent gesunken ist.               2.2.4.2.2   Art und Höhe der Leistung
            Ergibt eine Neubemessung des Invaliditätsgrades                     Wir zahlen die verbesserte Übergangsleistung in Höhe
            nach Ziffer 9.2.4, dass der Invaliditätsgrad unter                  von 50 Prozent der vereinbarten Versicherungs-
            70 Prozent gesunken ist, entfällt die Verdopplung der               summe.
            verbesserten Unfall-Rente.                                          Haben Sie noch keine verbesserte Übergangsleistung
            Sofern sich der Unfall vor Ablauf des Versicherungs-                nach Ziffer 2.2.4.1 erhalten, zahlen wir die verbesserte
            jahres ereignete, in dem die versicherte Person das                 Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versiche-
            70. Lebensjahr vollendet, zahlen wir die verbesserte                rungssumme.
            Unfall-Rente auch nach deren Tod, bis zu zehn Jahre     2.2.5       Sofortleistung bei Schwerverletzungen
            vom Unfalltag an gerechnet, weiter.                     2.2.5.1     Voraussetzungen für die Leistung
            Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen    2.2.5.1.1   Unmittelbare Schwerverletzung nach Unfallereig-
            für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzu-                     nis
            fordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht unver-
            züglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der                     Die versicherte Person hat eine der folgenden Schwer-
            nächsten Fälligkeit so lange, bis uns die Bescheini-                verletzungen als unmittelbare Folge eines Unfalls erlit-
            gung vorliegt.                                                      ten. Unmittelbar bedeutet, die Gesundheitsschädigung
                                                                                ist als eine direkte Folge des Unfalls entstanden.
2.2.4       Verbesserte Übergangsleistung (sofern verein-
            bart)                                                               – Querschnittslähmung nach Schädigung des Rü-
                                                                                  ckenmarks
2.2.4.1     Leistung drei Monate nach dem Unfallereignis
                                                                                – Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder
2.2.4.1.1   Voraussetzungen für die Leistung                                      einer ganzen Hand
            Die versicherte Person ist unfallbedingt                            – Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachge-
            – im beruflichen oder außerberuflichen Bereich,                       wiesener Hirnprellung (Contusion) oder Hirnblutung,
            – ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen,                     wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereig-
                                                                                  nis nach Ziffer 1.3 die überwiegende Ursache ist
            – zu 100 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder
              geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.                      – Verbrennungen II. oder III. Grads von mehr als
                                                                                  30 Prozent der Körperoberfläche
            Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerech-
            net, ununterbrochen mindestens drei Monate an.                      – Vollständige Erblindung auf einem Auge
            Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von vier                  – Schwere Mehrfachverletzung (Polytrauma):
            Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches                  – Fraktur an zwei langen Röhrenknochen (Ober-
            Attest geltend machen. Geltend machen heißt: Sie tei-                   /Unterarm, Ober-/Unterschenkel) an zwei unter-
            len uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von                    schiedlichen Gliedmaßenabschnitten oder
            mindestens drei Monaten ausgehen.                                     – Gewebezerstörende Schäden an zwei inneren
            Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich ent-                     Organen oder
            schuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.                      – Kombination aus mindestens zwei der folgenden
            Beispiel:                                                             Verletzungen:
            Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen                   – Fraktur eines langen Röhrenknochens
            erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns                 – Fraktur des Beckens
            Kontakt aufzunehmen.
                                                                                  – Fraktur der Wirbelsäule
2.2.4.1.2   Art und Höhe der Leistung
                                                                                  – Gewebezerstörender Schaden an einem inneren
            Wir zahlen die verbesserte Übergangsleistung in Höhe                    Organ
            von 50 Prozent der vereinbarten Versicherungs-
            summe.                                                  2.2.5.1.2   Kein Unfalltod innerhalb von 48 Stunden
                                                                                Die versicherte Person ist nicht nach dem Unfall
                                                                                – innerhalb von 48 Stunden und

[Seite 10]
            – infolge des Unfalls                                     2.2.7.2     Höhe der Leistung
            gestorben.                                                            Die Leistung bei Knochenbrüchen und Bänderrissen
2.2.5.1.3   Geltendmachung der Sofortleistung                                     wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
                                                                                  gezahlt und einmal je Unfall erbracht.
            Sie müssen die Gesundheitsschädigung innerhalb von
            15 Monaten nach dem Unfall bei uns durch einen ob-                    Hierbei bleibt eine Mitwirkung von Krankheiten und
            jektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orien-                  Gebrechen (Ziffer 3) unberücksichtigt.
            tierten, ärztlichen Bericht geltend machen. Geltend       2.2.8       Verbessertes Krankenhaustagegeld (sofern ver-
            machen heißt: Sie legen uns den ärztlichen Bericht                    einbart)
            vor, aus dem die Schwerverletzungen zu entnehmen          2.2.8.1     Krankenhaustagegeld bei unfallbedingt vollstatio-
            sind.                                                                 nären Aufenthalten
            Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf So-       2.2.8.1.1   Voraussetzungen für die Leistung
            fortleistung ausgeschlossen. Nur in besonderen Aus-
            nahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die                 Die versicherte Person ist unfallbedingt in
            Frist versäumt haben.                                                 – medizinisch notwendiger vollstationären Heilbe-
            Beispiel:                                                               handlung,
            Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen                   – in ärztlich angeordneter vollstationären Rehabilitati-
            erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns                   onsbehandlung
            Kontakt aufzunehmen.                                                  oder in einer an den ersten Krankenhausaufenthalt
2.2.5.2     Art und Höhe der Leistung                                             – anschließenden, vollstationären Anschlussheilbe-
            Wir zahlen die Sofortleistung bei Schwerverletzungen                    handlung
            in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme als                       oder
            Einmalzahlung.                                                        – anschließenden, berufsgenossenschaftlich statio-
            Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver-                     nären Weiterbehandlung.
            träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur               Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungs-
            aus einem Vertrag erbracht.                                           heimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heil-
2.2.6       Todesfall-Leistung (sofern vereinbart)                                behandlung.
2.2.6.1     Voraussetzungen für die Leistung                                      Ebenfalls erbringen wir diese Leistung, wenn die ver-
            Die versicherte Person stirbt innerhalb von zwei Jah-                 sicherte Person in
            ren nach dem Unfall an den Unfallfolgen.                              – medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbe-
            Beachten Sie die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.9.                      handlung,
2.2.6.2     Höhe der Leistung                                                     – in einem Institut für Heilbehandlungen und Rehabili-
                                                                                    tation (sogenannte gemischte Institute) ist.
            Wir zahlen die Todesfall-Leistung
                                                                      2.2.8.1.2   Höhe und Dauer der Leistung
            – innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall in
              Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.                           Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld für
                                                                                  jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung,
            – innerhalb des zweiten Jahres zahlen wir 50 Prozent
              der vereinbarten Versicherungssumme.                                – längstens für fünf Jahre ab dem Tag des Unfalls,
2.2.6.3     Verdopplung der Todesfall-Leistung                                    – mindestens für drei Tage,
            Versterben beide versicherten Elternteile innerhalb ei-               – längstens für 365 Tage in doppelter Höhe (Gene-
            nes Jahres aufgrund desselben Unfallereignisses, ver-                   sungsgeld), auch wenn die versicherte Person ver-
            doppeln wir die für den Unfalltod der Eltern vereinbar-                 stirbt.
            ten Todesfall-Leistungen für die bezugsberechtigten,                  Sollte sich die versicherte Person wegen des Unfalls in
            minderjährigen Kinder.                                                ambulanter Krankenhausbehandlung von mindestens
2.2.6.4     Verschollenheit                                                       sechs Stunden befinden, eine vollstationäre Heilbe-
                                                                                  handlung aber medizinisch nicht nötig sein, zahlen wir
            Der unfallbedingte Tod gilt als nachgewiesen, wenn                    das Krankenhaustagegeld für drei Tage in Höhe der
            die versicherte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6                 vereinbarten Versicherungssumme.
            (Luftfahrzeugunfall) oder § 7 (sonstige Lebensgefahr)
            des Verschollenheitsgesetzes rechtswirksam für tot er-                Wir verdoppeln das Krankenhaustagegeld für jeden
            klärt wurde.                                                          Tag, längstens für drei Monate, an dem die versicherte
                                                                                  Person in einem unfallbedingten natürlichen oder
2.2.6.5     Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln                            künstlichen Koma liegt.
            Die versicherte Person benutzt ein Verkehrsmittel des                 Ist nach Ablauf des fünften Jahres nach dem Unfalltag
            öffentlichen Personennahverkehrs. Hierzu zählen                       eine stationäre Nachbehandlung erforderlich (z. B. zur
            auch sonstige öffentliche Schienenfahrzeuge, Perso-                   Entfernung des Osteosynthesematerials), zahlen wir
            nenfährschiffe und Omnibusse. Bei deren Nutzung                       das Krankenhaustagegeld, wenn die Nachbehandlung
            wird die versicherte Person unfallbedingt tödlich ver-                aus medizinischen Gründen nicht früher möglich war.
            letzt. Wir zahlen die vereinbarte Todesfall-Leistung in
            doppelter Höhe, maximal 50.000 EUR.                       2.2.8.2     Zusätzliches Krankenhaustagegeld im Ausland
2.2.7       Leistung bei Knochenbrüchen und Bänderrissen              2.2.8.2.1   Voraussetzungen für die Leistung
            (sofern vereinbart)                                                   Die versicherte Person ist wegen eines Unfalls im Aus-
2.2.7.1     Voraussetzungen für die Leistung                                      land in
            Die versicherte Person erleidet unfallbedingt eine der                – medizinisch notwendiger,
            nachfolgenden genannten Verletzungen:                                 – vollstationärer Heilbehandlung,
            – Bruch eines Knochens (vollständige Zusammen-                        – in einem Krankenhaus im Ausland.
              hangstrennung des Knochens),                                        Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands,
            – vollständige Zerreißung eines Muskels, einer                        in dem die versicherte Person keinen ständigen Wohn-
              Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel an Glied-                     sitz hat.
              maßen.                                                  2.2.8.2.2   Höhe und Dauer der Leistung
            Sie machen den Anspruch auf die Leistung spätestens                   Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld
            bis zum Ende des ersten Unfalljahres, vom Unfalltag
            an gerechnet, unter Vorlage eines schriftlichen ärztli-               – für jeden Kalendertag der vollstationären Behand-
            chen Attestes bei uns geltend.                                          lung im Ausland,
                                                                                  – längstens für fünf Jahre ab dem Tag des Unfalls,

[Seite 11]
            – zusätzlich zum Krankenhaustagegeld nach Zif-                       Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich nach
              fer 2.2.8.1.                                                       – der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu
2.2.8.3     Krankenhaustagegeld bei ambulanten chirurgi-                           dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen,
            schen Operationen                                                    – der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person,
2.2.8.3.1   Voraussetzungen für die Leistung                                       Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls
            Die versicherte Person unterzieht sich unfallbedingt                   nicht berufstätig war.
            – innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag des Unfalls,                  Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchti-
                                                                                 gung abgestuft.
            – einer ausschließlich wegen Unfallfolgen,
                                                                                 Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen
            – medizinisch notwendigen,                                           Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des
            – ambulanten chirurgischen Operation, welche                         Unfalls.
              – anstelle einer an sich üblichen, vollstationären                 Geht der Versicherte nach einem Unfall aus Pflichtge-
                Behandlung,                                                      fühl seinem Beruf soweit wie möglich nach, so wird
              – unter Narkose durchgeführt wird und                              dies nicht zu seinen Ungunsten ausgelegt. Für die Be-
                                                                                 messung der Beeinträchtigung der körperlichen oder
              – nicht einzig wegen Hautverletzungen erfolgt.                     geistigen Leistungsfähigkeit ist nur der objektive ärztli-
            Sie müssen die zuvor genannten Voraussetzungen                       che Befund maßgebend.
            durch einen Arztbericht schriftlich feststellen lassen.   2.2.11     Kosten für kosmetische Operationen
2.2.8.3.2   Höhe und Dauer der Leistung                               2.2.11.1   Voraussetzungen für die Leistung
            Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld für                   Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen
            sechs Tage.                                                          Operation unterzogen, um eine unfallbedingte Beein-
2.2.8.4     Krankenhaustagegeld bei teilstationärer oder am-                     trächtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu behe-
            bulanter Rehabilitation                                              ben.
2.2.8.4.1   Voraussetzungen für die Leistung                                     Laserbehandlungen von Narben sind auch kosmeti-
            Die versicherte Person führt unfallbedingt                           sche Operationen, nicht jedoch Zahnbehandlung und
                                                                                 Zahnersatz.
            – wegen der Gesundheitsschädigung oder deren Fol-
              gen,                                                               Die kosmetische Operation erfolgt
            – innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag des Unfalls,                  – durch einen Arzt,
            – im Anschluss an eine vollstationäre Krankenhaus-                   – nach Abschluss der Heilbehandlung und
              behandlung,                                                        – bei Erwachsenen innerhalb von fünf Jahren nach
            – eine medizinisch notwendige,                                         dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des
                                                                                   25. Lebensjahres.
            – teilstationäre oder ambulante Rehabilitation,
                                                                      2.2.11.2   Art und Höhe der Leistung
            – mit den vorgesehenen ärztlichen und therapeuti-
              schen Maßnahmen,                                                   Wir erstatten
            – ohne Übernachtungen,                                               – Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
            – im Klinikum oder in einer gleichgestellten Einrich-                – notwendige Kosten für Unterbringung und Verpfle-
              tung durch.                                                          gung in einem Krankenhaus,
2.2.8.4.2   Höhe der Leistung                                                    – Kosten für medizinisch notwendige Heilmittel,
            Wir zahlen pro Tag der teilstationären oder ambulan-                 – Kosten für die Entfernung, Korrektur oder das Über-
            ten Rehabilitation das vereinbarte Krankenhaustage-                    stechen eines Tattoos,
            geld für maximal 15 Tage.                                            bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
2.2.9       Rooming-in                                                           Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer-
2.2.9.1     Voraussetzungen für die Leistung                                     den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der
                                                                                 andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt
            Eine nahestehende Person übernachtet mit der versi-                  es beim vollen Leistungsanspruch.
            cherten Person im Krankenhaus (Rooming-in). Der be-
            handelnde Arzt hat die Übernachtung genehmigt.                       Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver-
                                                                                 träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur
2.2.9.2     Höhe und Dauer der Leistung                                          aus einem Vertrag erbracht.
            Wir übernehmen die Kosten für die Übernachtung der        2.2.12     Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten
            nahestehenden Person.
                                                                      2.2.12.1   Voraussetzungen für die Leistung
            Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver-
            träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur              Der versicherten Person sind unfallbedingt Kosten für
            aus einem Vertrag erbracht.                                          – Zahnbehandlung,
2.2.10      Tagegeld (sofern vereinbart)                                         – Zahnersatz oder
2.2.10.1    Voraussetzungen für die Leistung                                     – Reparatur bzw. Ersatz einer Zahnspange
            Die versicherte Person ist unfallbedingt                             entstanden.
            – in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und                       Sie müssen die Kosten durch Vorlage der Rechnung
            – in ärztlicher Behandlung.                                          des Arztes nachweisen.
2.2.10.2    Höhe und Dauer der Leistung                               2.2.12.2   Höhe der Leistung
            Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind                      Wir erstatten Kosten bis zu 50.000 EUR.
            – die vereinbarte Versicherungssumme und                             Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer-
                                                                                 den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der
            – der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der                   andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt
              Arbeitsfähigkeit.                                                  es beim vollen Leistungsanspruch.

[Seite 12]
           Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver-                  andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt
           träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur              es beim vollen Leistungsanspruch.
           aus einem Vertrag erbracht.                                          Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver-
2.2.13     Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungsein-                         träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur
           sätze sowie Rücktransport oder Verlegung                             aus einem Vertrag erbracht.
2.2.13.1   Voraussetzung für die Leistung                            2.2.14     Umbau- und Umschulungsmaßnahmen
           Der versicherten Person sind unfallbedingt Kosten für     2.2.14.1   Voraussetzungen für die Leistung
           – Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von orga-                   Die versicherte Person ist unfallbedingt dauerhaft in ih-
             nisierten Rettungsdiensten,                                        rer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit be-
           – den ärztlich angeordneten Transport der verletzten                 einträchtigt. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt
             Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik                      mindestens 50 Prozent.
           – den Transport aufgrund einer Verlegung in ein woh-                 Für die Voraussetzungen und die Bemessung der In-
             nortnahes Krankenhaus,                                             validität gelten die Bedingungen für die Invaliditätsleis-
                                                                                tung (Ziffern 2.2.1.1 und 2.2.1.2.2).
           – den ärztlich angeordneten oder nach der Verlet-
             zungsart unvermeidbaren Mehraufwand bei der                        Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung
             Rückkehr zu ihrem ständigen Wohnsitz,                              der Invalidität, gilt Ziffer 2.2.1.2.3.
           – die Überführung beim unfallbedingten Todesfall zu                  Nach Abschluss der Umbau- oder Umschulungsmaß-
             ihrem letzten, ständigen Wohnsitz                                  nahmen, sind die jeweiligen Originalrechnungen ein-
                                                                                zureichen.
           entstanden.
                                                                     2.2.14.2   Art und Höhe der Leistung
           Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar
           drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermu-                   Wir erstatten
           ten war.                                                             – behindertengerechte Umbaukosten des Arbeitsplat-
           Den mitreisenden Kindern, Eltern/Schwiegereltern und                   zes, bei Selbständigen auch für Büro- und Ge-
           dem mitreisenden Ehe- oder Lebenspartner sind zu-                      schäftsräume,
           sätzliche Kosten für die                                             – Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschu-
           – Übernachtungen inkl. Verpflegung oder                                lungsmaßnahmen,
           – Rückkehr zu ihrem ständigen Wohnsitz                               – behindertengerechte Umbaukosten der Wohnung
                                                                                  oder die Umzugskosten in eine behindertengerechte
           wegen eines Unfalls der versicherten Person entstan-                   Wohnung,
           den.
                                                                                – behindertengerechte Umbaukosten des Kraftfahr-
2.2.13.2   Art der Leistung                                                       zeuges
           Wir übernehmen die entstandenen Kosten der versi-                    bis zu 50.000 EUR.
           cherten Person für
                                                                                Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer-
           – Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze,                            den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der
           – den ärztlich angeordneten Transport zum Kranken-                   andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt
             haus oder zur Spezialklinik,                                       es beim vollen Leistungsanspruch.
           – den Transport aufgrund einer Verlegung in ein woh-                 Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver-
             nortnahes Krankenhaus,                                             träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur
           – den ärztlich angeordneten oder nach der Verlet-                    aus einem Vertrag erbracht.
             zungsart unvermeidbaren Mehraufwand bei der             2.2.15     Medizinische Hilfsmittel
             Rückkehr zu ihrem ständigen Wohnsitz,                   2.2.15.1   Voraussetzungen für die Leistung
           – die Überführung beim unfallbedingten Todesfall zu                  Die versicherte Person hat
             ihrem letzten ständigen Wohnsitz.
                                                                                – wegen der durch das Unfallereignis verursachten
           Ebenso übernehmen wir die entstandenen Kosten der                      Gesundheitsschädigung oder deren Folgen,
           mitreisenden Kinder, der Eltern/Schwiegereltern und
           des Ehe- oder Lebenspartners der versicherten Per-                   – innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerech-
           son                                                                    net,
           – für die Rückkehr zu ihrem ständigen Wohnsitz,                      medizinische Hilfsmittel angeschafft.
           – für die Unterbringung inkl. Verpflegung von bis zu                 Als medizinische Hilfsmittel gelten
             zwei Wochen,                                                       – Gliedmaßen-Prothesen,
           – für eine Begleitung für Kinder oder hilfsbedürftige                – Rollstühle,
             Mitreisende.                                                       – Krankenfahrstühle,
           Wir organisieren                                                     – Treppenlifte oder
           – die ärztlich angeordnete Verlegung der versicherten                – Badewannenlifte.
             Person vom Krankenhaus zur Spezialklinik,
                                                                                Die Erforderlichkeit des Hilfsmittels und der Zusam-
           – die ärztlich angeordnete oder nach der Verletzungs-                menhang mit dem Unfallereignis werden von Ihnen
             art unvermeidbaren Rückkehr der versicherten Per-                  durch ein ärztliches Attest nachgewiesen.
             son zu ihrem ständigen Wohnsitz,
                                                                     2.2.15.2   Höhe der Leistung
           – die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz
             der versicherten Person im Todesfall,                              Wir erstatten Kosten für medizinische Hilfsmittel bis zu
                                                                                50.000 EUR.
           – den medizinisch notwendigen Rücktransport in ein
             geeignetes Krankenhaus innerhalb Deutschlands,                     Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer-
                                                                                den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der
           – die gegebenenfalls notwendige Heimfahrt, Unter-                    andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt
             bringung inkl. Verpflegung und Begleitung für die                  es beim vollen Leistungsanspruch.
             mitreisenden Kinder, Eltern/Schwiegereltern und
             den Ehe- oder Lebenspartner.                                       Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver-
                                                                                träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur
2.2.13.3   Höhe der Leistung                                                    aus einem Vertrag erbracht.
           Wir erstatten Kosten bis zur Höhe der vereinbarten
           Versicherungssumme.
           Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer-
           den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der

[Seite 13]
2.2.16     Übernahme von Druckkammerkosten                                        Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver-
2.2.16.1   Voraussetzungen für die Leistung                                       träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur
                                                                                  aus einem Vertrag erbracht.
           Die versicherte Person erleidet beim Tauchen eine De-
           kompressionskrankheit (Caissonkrankheit) Typ I und        2.2.19.2     Schulausfallgeld
           II.                                                       2.2.19.2.1   Voraussetzungen für die Leistung
2.2.16.2   Art und Höhe der Leistung                                              Das versicherte Kind nimmt unfallbedingt nicht am Un-
           Wir erstatten Kosten für die Druckkammerbehandlung                     terricht einer allgemeinbildenden Schule teil.
           bis zu 50.000 EUR.                                                     Sie müssen uns eine Bescheinigung der Schule über
           Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer-                die Ausfalltage und ein ärztliches Attest vorlegen.
           den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der     2.2.19.2.2   Höhe und Dauer der Leistung
           andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt                 Wir zahlen für jeden Tag des Schulausfalles 50 EUR,
           es beim vollen Leistungsanspruch.                                      längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls, außer-
           Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver-                    halb der Ferienzeit und sonstiger unterrichtsfreier
           träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur                Tage.
           aus einem Vertrag erbracht.                                            Mehrere Schulausfälle wegen desselben Unfalls gel-
2.2.17     Ersatz/Reparatur von Gliedmaßenprothesen                               ten als ein Schulausfall.
2.2.17.1   Voraussetzungen für die Leistung                          2.2.19.3     Privatärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung)
           In Folge eines Unfalls werden Gliedmaßenprothesen         2.2.19.3.1   Voraussetzungen für die Leistung
           beschädigt, die die versicherte Person bereits vor dem                 Das versicherte Kind befindet sich wegen eines Unfalls
           Unfall hatte.                                                          in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehand-
           Der Ersatz oder die Reparatur von Gliedmaßenprothe-                    lung innerhalb Deutschlands und hat Anspruch auf
           sen erfolgt innerhalb der ersten drei Jahre nach dem                   Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Kran-
           Unfalltag.                                                             kenversicherung.
2.2.17.2   Art und Höhe der Leistung                                 2.2.19.3.2   Art, Höhe und Dauer der Leistung
           Wir übernehmen die Kosten für                                          Wir erstatten die gesondert berechneten ärztlichen
           – die Reparatur oder                                                   Leistungen (auch Sachkosten) bis zum 3,5- fachen der
                                                                                  Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Kosten für die
           – die Anschaffungskosten neuer Prothesen, falls eine                   Unterbringung in einem Zweibettzimmer.
             Reparatur nicht mehr möglich ist,
                                                                                  Unsere Leistungspflicht endet, wenn keine medizi-
           bis zu 2.500 EUR.                                                      nisch begründete stationäre Behandlungsbedürftigkeit
           Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer-                mehr besteht, spätestens jedoch nach zwei Jahren,
           den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der                  vom Unfalltag an gerechnet.
           andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt    2.2.19.4     Verätzungen
           es beim vollen Leistungsanspruch.
                                                                                  Verätzungen
           Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver-
           träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur                – in Mund- oder Rachenraum,
           aus einem Vertrag erbracht.                                            – in Speiseröhre, Magen und Darm,
2.2.18     Kosten für psychologische Betreuung                                    – der Haut bzw. Schleimhaut,
2.2.18.1   Voraussetzungen für die Leistung                                       – im Augenbereich
           Die versicherte Person muss wegen                                      sind mitversichert.
           – eines Unfalls oder                                      2.2.19.5     Helmbonus
           – einer Geiselnahme oder                                               Bei unfallbedingten Verletzungen wird die vereinbarte
           – eines Raubüberfalls oder                                             Invaliditätsgrundsumme um 25 Prozent, maximal um
                                                                                  50.000 EUR erhöht, wenn zum Unfallzeitpunkt nach-
           – einer Bedrohung mit körperlicher Gewalt oder                         weislich ein Helm mit CE-Kennzeichnung getragen
           – Körperverletzung oder                                                wurde.
           – des Unfalltodes einer nahestehenden Person                           Ausnahme:
           psychologisch betreut werden.                                          Dies gilt nicht, sofern zum Unfallzeitpunkt innerhalb
           Sie müssen uns die entstandenen Kosten nachweisen.                     Deutschlands eine Pflicht zum Tragen eines Helmes
                                                                                  bestand.
2.2.18.2   Art und Höhe der Leistung
                                                                                  Wird infolge des versicherten Unfalls der benutzte
           Wir erstatten die entstanden Kosten für die psycholo-                  Helm beschädigt oder zerstört, übernehmen wir die
           gische Betreuung bis zu 5.000 EUR.                                     Kosten für die Ersatzbeschaffung eines Helmes glei-
           Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver-                    cher Art und Güte zum Neuwert.
           träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur   2.2.19.6     Logopädische/psychotherapeutische Therapie
           aus einem Vertrag erbracht.
                                                                     2.2.19.6.1   Voraussetzungen für die Leistung
2.2.19     Zusatzleistungen in der Kinder-Unfallversicherung
                                                                                  Das versicherte Kind befindet sich nach einer unfallbe-
2.2.19.1   Voraussetzungen für alle Zusatzleistungen                              dingten Verletzung der Sprachzentren und den
           Der Unfall ereignete sich vor Ablauf des Versiche-                     dadurch aufgetretenen Beeinträchtigungen beim
           rungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Le-                   – Sprechen und/oder
           bensjahr vollendet.
                                                                                  – im Sprachverständnis und/oder
           Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer-
           den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der                  – beim Lesen und Schreiben und/oder
           andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt                 – beim Nichtsprechen aufgrund einer psychischen
           es beim vollen Leistungsanspruch.                                        Reaktion
                                                                                  in einer notwendigen logopädischen bzw. psychothe-
                                                                                  rapeutischen Therapie.

[Seite 14]
             Diese erfolgt innerhalb von drei Jahren vom Unfalltag    2.4       Vorsorgeversicherung (gilt nicht für Firmen-Grup-
             an gerechnet.                                                      pen-Unfall)
2.2.19.6.2   Art und Höhe der Leistung                                2.4.1     Allgemeine Vorsorge
             Wir erstatten die Kosten bis zu 1.500 EUR.               2.4.1.1   Wer ist versichert?
2.2.19.7     Kindergarten- oder Kindertagesstättenausfallgeld                   Wir bieten vorläufigen Versicherungsschutz (Vorsor-
2.2.19.7.1   Voraussetzungen für die Leistung                                   geversicherung) für Ihre während der Dauer des Ver-
                                                                                trags
             Das versicherte Kind kann unfallbedingt nicht den Kin-
             dergarten oder die Kindertagesstätte besuchen.                     – geborenen Kinder,
             Sie müssen uns eine Bescheinigung des Kindergar-                   – hinzukommenden Adoptivkinder,
             tens oder der Kindertagesstätte über die Ausfalltage               – hinzukommenden Pflegekinder,
             und ein ärztliches Attest vorlegen.                                – hinzukommenden Stiefkinder,
2.2.19.7.2   Höhe und Dauer der Leistung                                        – hinzukommenden Ehepartner.
             Wir zahlen für jeden Tag des Kindergarten- oder Kin-               Die Vorsorgeversicherung gilt nicht für dauernd
             dertagesstättenausfalls 20 EUR, längstens für ein Jahr             Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige mit Pflege-
             ab dem Tag des Unfalls.                                            grad 4 oder 5.
2.3          Garantien                                                2.4.1.2   In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz?
2.3.1        Update-Garantie                                                    Der vorläufige Versicherungsschutz besteht für die
2.3.1.1      Bieten wir neue Bedingungen mit abweichenden Re-                   Dauer von einem Jahr ab dem Zeitpunkt
             gelungen zum versicherten Leistungsumfang an, so                   – der Geburt für das hinzukommende Kind,
             gelten mit Datum ihrer Einführung jeweils die für Sie
             günstigeren Regelungen.                                            – des Wirksamwerdens der Adoption für das Adoptiv-
                                                                                  kind,
2.3.1.2      Die Leistungsverbesserungen nach Ziffer 2.3.1.1 gel-
             ten für die Dauer von fünf Jahren ab der erstmaligen               – der Aufnahme des Pflege-/Stiefkindes,
             Vereinbarung der dem Vertrag zugrunde liegenden                    – der Heirat für den hinzukommenden Ehepartner.
             Bedingungen. Danach gelten wieder die ursprünglich                 Die Versicherungssummen betragen:
             vereinbarten Leistungen.
                                                                                100.000 EUR Invaliditätsleistung
2.3.2        Besserstellungs-Garantie gegenüber Vorvertrag
                                                                                300.000 EUR Vollinvalidität
2.3.2.1      Sie können im Versicherungsfall verlangen, dass nach
             den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags beim                    10.000 EUR Todesfall-Leistung
             Vorversicherer reguliert wird, die zum Zeitpunkt des                     10 EUR verbessertes Krankenhaustagegeld
             Versicherungsbeginns des Anschlussvertrags bei uns                   5.000 EUR Sofortleistung bei Schwerverletzungen
             galten.
                                                                                 75.000 EUR Kosten für kosmetische Operationen
2.3.2.2      Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
                                                                                 75.000 EUR Bergungskosten
2.3.2.2.1    Es handelt sich um allgemeine Versicherungsbedin-
             gungen einschließlich in den Vertrag eventuell einbe-              Beratungsleistungen im Reha-Management sind versi-
             zogener und zur standardmäßigen Verwendung vor-                    chert.
             gesehener besonderer Bedingungen eines in Deutsch-                 Die Besonderen Bedingungen Mehrleistungen 300
             land zum Betrieb zugelassenen Versicherers. Der Vor-               (BB Mehrleistungen 2026 – 300 Prozent) sind verein-
             vertrag unterlag deutschem Recht.                                  bart.
2.3.2.2.2    Der bei uns bestehende Vertrag schließt unmittelbar                Weitere in diesem Vertrag vereinbarte Leistungen und
             an den Vorvertrag an.                                              Bedingungen finden keine Anwendung.
2.3.2.2.3    Die Vorversicherung wurde bei Antragstellung angege-               Sie sollten uns jede neue hinzukommende Person in-
             ben.                                                               nerhalb eines Jahres melden.
2.3.2.2.4    Sie stellen uns im Versicherungsfall die Bedingungen               Bestehen für den Versicherungsnehmer bei unserer
             des Vorvertrags im Original zur Verfügung.                         Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen, kann die
2.3.2.2.5    Der Versicherungsfall ist nicht später als fünf Jahre              Vorsorgeversicherung nur aus einem dieser Verträge
             nach Vertragsbeginn bei uns eingetreten.                           verlangt werden.
2.3.2.3      Die bei uns geltenden Versicherungssummen stellen                  Endet der bestehende Vertrag vor Ablauf von einem
             nach Abzug vereinbarter Selbstbeteiligungen die                    Jahr, besteht die Vorsorgeversicherung längstens bis
             Höchstentschädigungen je Versicherungsfall dar.                    zum Ende des Vertrags.
2.3.2.4      Die Besserstellungs-Garantie gegenüber Vorvertrag        2.4.2     Fahrer und Beifahrer von Oldtimer-Kraftfahrzeu-
             gilt nicht,                                                        gen bei privaten Fahrten
2.3.2.4.1    soweit es sich bei den Versicherungsbedingungen des      2.4.2.1   Wer ist versichert?
             Vorvertrags um                                                     Wir bieten Versicherungsschutz (Vorsorgeversiche-
             – einzelvertragliche bzw. individuelle Vereinbarungen,             rung) für den Fahrer und Beifahrer bei privaten Fahrten
                                                                                mit Ihren Oldtimer-Kraftfahrzeugen.
             – Assistance-Leistungen und sonstige Dienstleistun-
               gen                                                              Die Vorsorgeversicherung gilt nicht für dauernd
                                                                                Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige mit Pflege-
             handelt;                                                           grad 4 oder 5.
2.3.2.4.2    für Gefahren, Leistungen und Risiken, die im Vorver-     2.4.2.2   In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz?
             trag versichert waren, jedoch im aktuellen Vertrag bei
             uns nicht vereinbart werden konnten, weil diese von                Der Versicherungsschutz besteht für die Fahrer und
             Ihnen nicht gewünscht oder von uns abgelehnt wur-                  Beifahrer während der privaten Fahrten mit Oldtimer-
             den;                                                               Kraftfahrzeugen.
2.3.2.4.3    in der Unfallversicherung für                                      Die Versicherungssummen betragen:
             – von diesem Vertrag abweichende Progressionsstaf-                 100.000 EUR Invaliditätsleistung
               feln, Mehrleistungsmodelle, Rentenmodelle und                    300.000 EUR Vollinvalidität
               Gliedertaxen;                                                     10.000 EUR Todesfall-Leistung
             – Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse;                     10 EUR verbessertes Krankenhaustagegeld
             – Unfälle durch Rennen mit Motorfahrzeugen.                          5.000 EUR Sofortleistung bei Schwerverletzungen
                                                                                 75.000 EUR Kosten für kosmetische Operationen
                                                                                 75.000 EUR Bergungskosten

[Seite 15]
          Beratungsleistungen im Reha-Management sind versi-               5.000 EUR Sofortleistung bei Schwerverletzungen
          chert.                                                          75.000 EUR Kosten für kosmetische Operationen
          Die Besonderen Bedingungen Mehrleistungen 300                   75.000 EUR Bergungskosten
          (BB Mehrleistungen 2026 – 300 Prozent) sind verein-
          bart.                                                          Beratungsleistungen im Reha-Management sind versi-
                                                                         chert.
          Weitere in diesem Vertrag vereinbarte Leistungen und
          Bedingungen finden keine Anwendung.                            Die Besonderen Bedingungen Mehrleistungen 300
                                                                         (BB Mehrleistungen 2026 – 300 Prozent) sind verein-
          Bestehen für den Versicherungsnehmer bei unserer               bart.
          Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen, kann die
          Vorsorgeversicherung nur aus einem dieser Verträge             Weitere in diesem Vertrag vereinbarte Leistungen und
          verlangt werden.                                               Bedingungen finden keine Anwendung.
2.4.3     Fahrer, Beifahrer und Servicemechaniker von Old-               Bestehen für den Versicherungsnehmer bei unserer
          timer-Kraftfahrzeugen bei organisierten Fahrtver-              Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen, kann die
          anstaltungen                                                   Vorsorgeversicherung nur aus einem dieser Verträge
                                                                         verlangt werden.
2.4.3.1   Wer ist versichert?
                                                                   3.    Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten
          Wir bieten Versicherungsschutz (Vorsorgeversiche-              oder Gebrechen zusammentreffen?
          rung) für den Fahrer, Beifahrer und Servicemechaniker
          während der Teilnahme an und bei Auf- und Abbauar-       3.1   Krankheiten und Gebrechen
          beiten von organisierten Fahrtveranstaltungen mit Old-         Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind
          timer-Kraftfahrzeugen.                                         Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch
          Die Vorsorgeversicherung gilt nicht für dauernd                das Unfallereignis verursacht wurden.
          Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige mit Pflege-              Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
          grad 4 oder 5.                                                 Beispiel:
2.4.3.2   In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz?                 Krankheiten sind z. B. Durchblutungsstörungen oder
          Der Versicherungsschutz besteht für den Fahrer, Bei-           Gelenkserkrankungen; Gebrechen sind z. B. Fehlstel-
          fahrer und Servicemechaniker für die Dauer von einer           lungen der Wirbelsäule, angeborene Sehnenverkür-
          Woche ab Beginn der organisierten Fahrtveranstal-              zung.
          tung.                                                    3.2   Mitwirkung
          Die Versicherungssummen betragen:                              Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen
          200.000 EUR Invaliditätsleistung                               zusammen, gilt Folgendes:
          600.000 EUR Vollinvalidität                                    Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder
           20.000 EUR Todesfall-Leistung                                 Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren
                                                                         Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil), mindert
               20 EUR verbessertes Krankenhaustagegeld                   sich
            5.000 EUR Sofortleistung bei Schwerverletzungen              – bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Un-
           75.000 EUR Kosten für kosmetische Operationen                   fall-Rente der Prozentsatz des Invaliditätsgrads.
           75.000 EUR Bergungskosten                                     – bei der Todesfall-Leistung, dem verbesserten Kran-
          Beratungsleistungen im Reha-Management sind versi-               kenhaustagegeld, der verbesserten Übergangsleis-
          chert.                                                           tung und dem Tagegeld die Leistung selbst.
          Die Besonderen Bedingungen Mehrleistungen 300                  Wir nehmen keine Minderung vor, wenn der Mitwir-
          (BB Mehrleistungen 2026 – 300 Prozent) sind verein-            kungsanteil weniger als 75 Prozent beträgt.
          bart.                                                          Der Mitwirkungsverzicht in Höhe von 75 Prozent gilt
          Weitere in diesem Vertrag vereinbarte Leistungen und           nicht für Personen, die an einer oder mehrerer der fol-
          Bedingungen finden keine Anwendung.                            genden Krankheiten leiden:
          Bestehen für den Versicherungsnehmer bei unserer               – Diabetes
          Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen, kann die            – Bluterkrankheit
          Vorsorgeversicherung nur aus einem dieser Verträge             – Glasknochenkrankheit
          verlangt werden.
                                                                         In diesen Fällen nehmen wir keine Minderung vor,
2.5       Vorsorgeversicherung für private Bauvorhaben                   wenn der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent be-
          (Bauhelfer-Unfallversicherung)                                 trägt.
2.5.1     Wer ist versichert?                                            Beispiel:
          Wir bieten Versicherungsschutz                                 Nach einer Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad
          – für bis zu zehn private Bauhelfer,                           von 10 Prozent. Dabei hat eine Diabeteserkrankung zu
          – während der Dauer eines privaten Bauvorhabens,               50 Prozent mitgewirkt. Der unfallbedingte Invaliditäts-
                                                                         grad beträgt daher 5 Prozent.
          – in eigener Regie der versicherten Person,
                                                                   4     Welche Personen sind nicht versicherbar?
          – innerhalb Deutschlands.
                                                                   4.1   Nicht versicherbare Personen
2.5.2     In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz?
                                                                         Wir können die versicherte Person nicht weiter versi-
          Der Versicherungsschutz beginnt mit Betreten und en-           chern, wenn diese
          det mit Verlassen der Baustelle. Hin- und Rückweg
          sind nicht versichert.                                         – dauerhaft schwer- oder schwerstpflegebedürftig im
                                                                           Sinne der sozialen oder privaten Pflegeversicherung
          Die Versicherungssummen betragen:                                ist und/oder
          100.000 EUR Invaliditätsleistung                               – ein Pflegegrad 4 oder 5
          300.000 EUR Vollinvalidität                                    festgestellt wurde.
           10.000 EUR Todesfall-Leistung
               10 EUR verbessertes Krankenhaustagegeld

[Seite 16]
        Die Nichtversicherbarkeit gilt auch, wenn Sie uns die-              – durch Herstellung oder Gebrauch selbstgebauter
        sen Umstand nicht mitteilen und weiterhin Beiträge für                Feuerwerkskörper eine Gesundheitsschädigung
        Ihre Unfallversicherung entrichten.                                   entsteht.
        Ab Pflegegrad 2 wird der Vertrag als Unfallversiche-                Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass
        rung ohne Hilfeleistungen und Familien-Management                   keine weitere Straftat begangen wurde.
        (sofern vereinbart) fortgeführt. Der Beitrag verringert     5.1.3   Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
        sich entsprechend.
                                                                            Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs-
4.2     Folgen der Nichtversicherbarkeit, Vertragsende                      oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.
        Sie erhalten keine Leistung mehr aus Ihrer Unfallversi-             Ausnahme:
        cherung, sobald die versicherte Person nicht mehr ver-
        sicherbar ist (Ziffer 4.1). Gleichzeitig endet die Versi-           Die versicherte Person wird auf Reisen im Ausland
        cherung für die versicherte Person.                                 überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis-
                                                                            sen betroffen.
4.3     Beitragserstattung
                                                                            In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
        Wir zahlen den für nicht versicherbare Personen ent-
        richteten Beitrag ab Eintritt der Versicherungsunfähig-             Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des
        keit zurück.                                                        28. Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrie-
                                                                            ges auf dem Gebiet des Staats, in dem sich die versi-
5       Was ist nicht versichert?                                           cherte Person aufhält.
5.1     Ausgeschlossene Unfälle                                             Diese Ausnahme gilt nicht
        Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Un-                   – bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet
        fälle:                                                                bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht,
5.1.1   Bewusstseinsstörungen                                               – für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg,
        Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseins-                 – für Unfälle durch atomare, biologische oder chemi-
        störungen.                                                            sche Waffen.
        Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versi-         5.1.4   Raumfahrt
        cherte Person in ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähig-
        keit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen              Unfälle der versicherten Person bei der Benutzung von
        der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist.                Raumfahrzeugen.
        Ursachen für die Bewusstseinsstörung können sein:           5.1.5   Rennen mit Motorfahrzeugen
        – eine gesundheitliche Beeinträchtigung                             Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme
                                                                            an Rennen mit Motorfahrzeugen.
        – die Einnahme von Medikamenten
                                                                            Teilnehmer ist jeder Fahrer, Beifahrer oder Insasse
        – Alkoholkonsum                                                     des Motorfahrzeugs.
        – Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das                 Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörige
          Bewusstsein beeinträchtigen                                       Übungsfahrten, bei denen es auf die Erzielung von
        Ausnahme:                                                           Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
        Die Bewusstseinsstörung oder der Anfall wurde verur-                Ausnahme:
        sacht durch                                                         Unfälle bei der Beteiligung an genehmigten Fahrtver-
        – ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3, für das nach die-             anstaltungen mit Motorfahrzeugen, für die keine Li-
          sem Vertrag Versicherungsschutz besteht,                          zenz erforderlich ist, sind mitversichert.
        – Herzinfarkt oder Schlaganfall,                                    Das Absolvieren von Sicherheitstrainings sowie
        – Zuckerschock,                                                     Stern-, Zuverlässigkeits-, Orientierungs- und Ballon-
                                                                            verfolgungsfahrten sind mitversichert.
        – einen epileptischen Anfall oder Krampfanfall,
                                                                    5.1.6   Kernenergie
        – die Einnahme von Medikamenten,
                                                                            Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernener-
        – Alkoholkonsum. Beim Lenken von Kraftfahrzeugen                    gie verursacht sind.
          jedoch nur dann, wenn der Blutalkoholgehalt nicht
          mehr als 1,5 Promille beträgt,                            5.1.7   Berufsbedingte Sportunfälle
        – legalen Konsum von Cannabis nach den gesetzli-                    Es besteht kein Versicherungsschutz für berufsbe-
          chen Bestimmungen des Konsumcannabisgesetzes                      dingte Sportunfälle, welche die versicherte Person
          (KCanG) sowie des Straßenverkehrsgesetzes                         – als Berufssportler,
          (StVG),                                                           – als Vertragsamateur oder -sportler in der ersten, bei
        – ungewollte Einnahme von sogenannten „K. O.-Trop-                    Handball und Eishockey in der ersten oder zweiten
          fen“, soweit dies von der versicherten Person bei der               und bei Fußball in der ersten, zweiten oder dritten
          Polizei angezeigt worden ist,                                       Spiel- bzw. Leistungsklasse oder
        – Herz-Kreislauf-Störungen und Ohnmachtsanfälle,                    – bei der Sportausübung im Rahmen der Sportförde-
          auch sofern diese witterungsbedingt eingetreten                     rung von Polizei, Bundeswehr und ähnlichen Ein-
          sind,                                                               richtungen
        – Übermüdung (Schlaftrunkenheit),          Einschlafen,             erleidet.
          Schlafwandeln und Erschrecken.                                    Ausnahme:
        Die eigentlichen Gesundheitsschädigungen des                        Die Bruttoeinnahmen aus dem Sport betragen nicht
        Schlaganfalls, Herzinfarkts, Zuckerschocks, epilepti-               mehr als 25.000 EUR im Jahr.
        schen Anfalls, Krampfanfalls, Medikamentenmiss-
        brauchs oder Alkoholkonsums sind nicht mitversichert.               Zu diesen Einnahmen zählen insbesondere
5.1.2   Straftaten                                                          – feste Gehälter,
        Unfälle, die der versicherten Person dadurch zusto-                 – Sieg- oder Antrittsprämien,
        ßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder               – Preisgelder,
        versucht.                                                           – Einnahmen aus Werbeverträgen,
        Ausnahme:                                                           – materielle Unterstützung und
        Bei Personen unter 18 Jahren sowie Entmündigten ist                 – Sponsoring.
        auch dann Versicherungsschutz gegeben, wenn
                                                                    5.2     Ausgeschlossene Gesundheitsschäden
        – die versicherte Person ein Land- oder Wasserfahr-
          zeug lenkt oder fährt, ohne im Besitz einer gültigen              Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Ge-
          Fahrerlaubnis zu sein (§ 21 StVG),                                sundheitsschäden:

[Seite 17]
5.2.1   Bandscheiben und innere Organe                               Infektion und ihre Folgen keiner ärztlichen Behand-
        Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inne-            lung bedürfen.
        ren Organen und Gehirnblutungen.                           – durch solche Heilmaßnahmen oder Eingriffe, für die
        Ausnahme:                                                    ausnahmsweise Versicherungsschutz besteht (Zif-
                                                                     fer 5.2.3).
        – Ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3 hat diese Gesund-
          heitsschäden überwiegend (d. h. zu mehr als              – in Ausübung ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen
          50 Prozent) verursacht und                                 Tätigkeit und die Krankheitserreger sind durch eine
                                                                     Beschädigung der Haut, wobei mindestens die äu-
        – für dieses Unfallereignis besteht Versicherungs-           ßere Hautschicht durchtrennt sein muss oder durch
          schutz nach diesem Vertrag.                                Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, Mund
        In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.                    oder Nase in den Körper gelangt. Anhauchen, An-
5.2.2   Strahlungen                                                  niesen oder Anhusten erfüllen den Tatbestand des
                                                                     Einspritzens nicht.
        Gesundheitsschäden, die durch Strahlungen aller Art
        verursacht sind.                                           Folgende Infektionskrankheiten sind ebenfalls versi-
                                                                   chert:
        Ausnahme:
                                                                   – Borreliose
        Die versicherte Person erleidet Gesundheitsschäden
        durch Laser-, Maser-, Röntgenstrahlen, ultraviolette       – Brucellose
        Strahlen sowie energiereiche Strahlen bis 100 Elektro-     – Chikungunja-Fieber
        nenvolt.                                                   – Cholera
        Diese Ausnahme gilt nicht, wenn die Gesundheits-           – Dengue-Fieber
        schäden
                                                                   – Diphterie
        – eine Folge regelmäßigen Umgangs mit Strahlen er-
          zeugenden Apparaten oder                                 – Dreitagefieber
        – eine Folge von Berufskrankheiten sind oder               – Echinokokkose
        – durch strahlendiagnostische oder therapeutische          – Enzephalitis
          Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versi-        – Fleckfieber
          cherten Person entstanden sind.                          – Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
5.2.3   Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper                     – Gelbfieber
        Gesundheitsschäden, die durch Heilmaßnahmen oder           – Gürtelrose
        Eingriffe am Körper der versicherten Person verur-
        sacht werden.                                              – Japanische Enzephalitis
        Maniküre oder Pediküre sowie das Entfernen von Hüh-        – Keuchhusten
        neraugen oder Hornhaut gelten nicht als Heilmaß-           – Lepra
        nahme oder Eingriffe am eigenen Körper und sind mit-       – Lyme-Borreliose
        versichert.
                                                                   – Malaria
        Ausnahme:
                                                                   – Masern
        – Die Heilmaßnahmen oder Eingriffe waren durch ei-
          nen Unfall veranlasst und                                – Meningitis
        – für diesen Unfall besteht Versicherungsschutz nach       – Mumps
          diesem Vertrag.                                          – Paratyphus
        Als Unfall gilt auch eine Schutzimpfung gegen die in       – Pest
        Ziffer 5.2.4 aufgeführten Infektionskrankheiten, die ei-   – Pfeiffersches Drüsenfieber
        nen Impfschaden verursacht.
                                                                   – Pocken
        Ein Impfschaden ist eine Gesundheitsschädigung, die
        über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion (z. B. Fie-     – Röteln
        ber, Müdigkeit, Schwellung an der Einstichstelle, Kopf-    – Rückfallfieber
        schmerzen) hinausgeht.                                     – Scharlach
        Voraussetzung ist:                                         – Schlafkrankheit (Tse-Tse-Krankheit)
        – Der Impfstoff wurde seitens der Europäischen Kom-        – Spinale Kinderlähmung
          mission auf Empfehlung der Europäischen Arznei-
          mittel-Agentur (EMA) zugelassen.                         – Tollwut
        – Die Impfung wurde von einer zuständigen Behörde          – Tuberkulose
          angeordnet oder empfohlen.                               – Typhus
        – Der Impfschaden ist durch einen ärztlichen Bericht,      – Windpocken
          der sich objektiv am Stand medizinischer Erkennt-        – Wundstarrkrampf
          nisse orientiert und entsprechende Laborbefunde
                                                                   Mitversichert sind auch allergische Reaktionen in
          enthält, durch Sie nachzuweisen. Die genannten
          Fristen der Leistungsarten beginnen mit der erstma-      Folge von Insektenstichen und -bissen.
          ligen Diagnose durch einen Arzt.                         Krankenhausaufenthalte, die zur Desensibilisierung
                                                                   nach einer allergischen Reaktion stattfinden, gelten als
5.2.4   Infektionen
                                                                   unfallbedingter Krankenhausaufenthalt.
        Gesundheitsschäden, die durch Infektionen der versi-
        cherten Person verursacht werden.                          Die Infektionen und allergische Reaktionen sind durch
                                                                   einen ärztlichen Bericht, der sich objektiv am Stand
        Ausnahme:                                                  medizinischer Erkenntnisse orientiert und entspre-
        Die versicherte Person infiziert sich                      chende Laborbefunde enthält, durch Sie nachzuwei-
        – mit Krankheitserregern, die durch nicht nur geringfü-    sen. Die genannten Fristen der Leistungsarten begin-
          gige Unfallverletzungen in den Körper gelangten.         nen mit der erstmaligen Diagnose durch einen Arzt.
          Geringfügig sind Unfallverletzungen, die ohne die

[Seite 18]
5.2.5   Vergiftungen                                                          Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssum-
        Gesundheitsschäden durch Vergiftungen infolge Ein-                    men, gelten diese ab dem Zeitpunkt der Änderung der
        nahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund                  Berufstätigkeit oder Beschäftigung.
        (Eingang der Speiseröhre).                                            Die neu errechneten Versicherungssummen gelten für
        Ausnahmen:                                                            berufliche und außerberufliche Unfälle.
        – Vergiftungen durch Nahrungsmittel (keine Alkohol-                   Die Leistungsarten Sofortleistung bei Schwerverlet-
          vergiftungen) und Nahrungsmittelallergien,                          zungen, Kosten für kosmetische Operationen, Kosten
                                                                              für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätzen sowie
        – Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger                 Leistung bei Knochenbrüchen und Bänderrissen sind
          Stoffe durch den Schlund (Eingang der Speise-                       von der Kürzung bzw. der Erhöhung nicht betroffen.
          röhre),
                                                                              Wenn Sie es wünschen, führen wir den Vertrag auch
        – Vergiftungen durch Pflanzen, welche durch Berüh-                    mit den bisherigen Versicherungssummen bei einem
          ren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von                       erhöhten oder gesenkten Beitrag weiter, sobald uns
          Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden,                  Ihre Mitteilung zugeht.
          wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person
          nicht bewusst war,                                      6.2         Änderungen nach Vollendung des 18. Lebensjah-
                                                                              res
        – Vergiftungen durch Medikamente, Tabak und Alko-
          hol infolge Einnahme, Ausprobieren, Ausspucken          6.2.1       Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das
          oder Herunterschlucken, sofern der Unfall sich vor                  nach dem Tarif für die Kinder-Unfallversicherung ver-
          Ablauf des Versicherungsjahres ereignet, in dem die                 sicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet, besteht
          versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet.                    Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versiche-
                                                                              rungssummen. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt
5.2.6   Krankhafte Störungen infolge psychischer Reakti-                      gültige Tarif für Erwachsene.
        onen
                                                                              Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
        Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen,
        auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wur-                    – Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzie-
        den.                                                                    ren die Versicherungssummen entsprechend, oder
        Beispiel:                                                             – Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen
                                                                                und wir berechnen einen entsprechend höheren
        – Posttraumatische Belastungsstörung nach Bein-                         Beitrag.
          bruch durch einen Verkehrsunfall
                                                                              Die Leistungsarten Sofortleistung bei Schwerverlet-
        – Angstzustände des Opfers einer Straftat.                            zungen, Kosten für kosmetische Operationen, Kosten
        Ausnahme:                                                             für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätzen sowie
        Versicherungsschutz besteht für die Folgen nervöser                   Leistung bei Knochenbrüchen und Bänderrissen sind
        Störungen, die im Anschluss an einen Unfall entste-                   von der Kürzung nicht betroffen.
        hen, wenn diese Störungen auf eine durch den Unfall       6.2.2       Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informie-
        – verursachte organische Erkrankung des Nervensys-                    ren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Be-
          tems oder                                                           ginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl
                                                                              getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Ver-
        – neu entstandene Epilepsie                                           sicherungssummen fort.
        zurückzuführen sind.                                      6.3         Änderungen nach Vollendung des 65. Lebensjah-
6       Änderung bei Beruf und Alter                                          res
6.1     Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung           6.3.1       Anpassung der Versicherungsbeiträge
        Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Be-                    Mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versi-
        rufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten                 cherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, erhöhen
        Person ab.                                                            wir den Jahresnettobeitrag jährlich um fünf Prozent.
        Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für                  Mit Vollendung des 85. Lebensjahres endet die Bei-
        Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis                       tragsanpassung.
        (siehe Seite zwei – Was Sie über Ihre Unfallversiche-                 Den neuen Beitrag teilen wir Ihnen jährlich mit.
        rung wissen sollten).                                                 Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nach-
6.1.1   Mitteilung der Änderung                                               dem unsere Mitteilung über die Beitragserhöhung zu-
        Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung                  gegangen ist, kündigen. Der Vertrag endet dann zu
        der versicherten Person müssen Sie uns innerhalb ei-                  dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam
        nes Jahres ab dem Änderungszeitraum mitteilen.                        wird.
        Freiwilliger oder verpflichtender Wehrdienst, militäri-   6.4         Änderungen nach Vollendung des 70. Lebensjah-
        sche Reserveübungen und freiwillige soziale Dienste                   res
        (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht darunter.               Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die
        Ausnahme:                                                             versicherte Person das 70. Lebensjahr vollendet, be-
                                                                              steht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versi-
        Übt die versicherte Person                                            cherungssummen.
        – geringfügige Beschäftigungen oder                                   Danach entfallen in der Einzel- und Gruppenunfallver-
        – geringfügige selbstständige Tätigkeiten                             sicherung die Leistungsarten (sofern vereinbart):
        im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 des vierten Sozialgesetz-               – Hilfeleistungen inkl. Nachbarschaftshilfe
        buches (SGB IV) aus, müssen Sie uns die Änderung                      – Familien-Management
        nicht mitteilen.
                                                                              – Tagegeld
        Diese Ausnahme gilt nicht, wenn das Entgelt/der Um-
        satz aus diesen Beschäftigungen insgesamt höher als                   Der Beitrag verringert sich entsprechend.
        25.000 EUR pro Jahr ist.                                  Der Leistungsfall
6.1.2   Auswirkungen der Änderung                                 7           Was ist nach einem Unfall zu beachten? (Fristen
        Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Be-                  und Obliegenheiten)
        schäftigung bei gleichbleibendem Beitrag nach dem                     Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die
        zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarif niedrigere                  einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Be-
        Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf von                     achten Sie insbesondere die folgenden Fristen bei den
        einem Jahr ab der Änderung.                                           Leistungsarten:
                                                                              – Invaliditätsleistung
                                                                              – Verbesserte Übergangsleistung

[Seite 19]
      – Sofortleistung bei Schwerverletzungen                    7.9     Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person
      – Kosten für Kosmetische Operationen                               führt:
      Wir beschreiben im Folgenden Verhaltensregeln (Ob-                 Soweit zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich, ist
      liegenheiten). Sie oder die versicherte Person müssen              uns das Recht zu verschaffen, eine Blutprobe und/
      diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mit-              oder eine Obduktion – durch einen von uns beauftrag-
      hilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen.                  ten Arzt – vornehmen zu lassen.
7.1   Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs-     8       Welche Folgen haben das Nichteinhalten von Fris-
      pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte               ten und die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
      Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An-      8.1     Fristversäumnis
      ordnungen befolgen und uns unverzüglich unterrich-                 Ihr Leistungsanspruch entfällt, wenn die Fristen zur
      ten.                                                               Geltendmachung von Leistungen nicht eingehalten
      Bei geringfügigen Verletzungen, bei denen Sie zu-                  werden. Es ist unerheblich, ob Sie dabei ein Verschul-
      nächst davon ausgehen, dass der Unfall keine Leis-                 den trifft. Soweit Ausnahmen bestehen, sind diese in
      tungspflicht auslöst, werten wir es jedoch nicht als Ob-           den Voraussetzungen für die Leistungen genannt.
      liegenheitsverletzung, wenn Sie einen Arzt erst dann       8.2     Nichtbeachtung von Obliegenheiten
      hinzuziehen, wenn der wirkliche Umfang erkennbar ist.
                                                                         Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Zif-
7.2   Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versi-                  fer 7 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen,
      cherte Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, voll-                 verlieren Sie den Versicherungsschutz.
      ständig und unverzüglich erteilt werden.
                                                                         Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit
7.3   Vermitteln wir eine Leistung an Dienstleister, müssen              sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der
      Sie oder die versicherte Person auch diesen gegen-                 Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhält-
      über Auskünfte und Einverständniserklärungen im Zu-                nis zu kürzen.
      sammenhang mit zu erbringenden Assistance-Leistun-
      gen abgeben.                                                       Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei-
                                                                         lung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen
7.4   Sie und die versicherte Person sind damit einverstan-              haben.
      den, dass wir im erforderlichen Umfang Daten an
      Dienstleister im Rahmen der Vertragsdurchführung                   Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob
      übermitteln. Dazu gehören auch Angaben zum Ge-                     fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungs-
      sundheitszustand und dem persönlichen Umfeld.                      schutz bestehen.
7.5   Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unse-            Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn
      rer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten           Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit
      muss sich die versicherte Person untersuchen lassen.               weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versi-
      Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienst-               cherungsfalls noch für die Feststellung oder den Um-
      ausfall, der durch die Untersuchung entsteht.                      fang der Leistung ursächlich war.
      Wird bei Geschäftsführern, Selbständigen oder freibe-              Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegen-
      ruflich Tätigen der Verdienstausfall nicht konkret nach-           heitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versi-
      gewiesen, so erstatten wir einmalig einen Betrag in                cherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
      Höhe von 750 EUR.                                          9       Wann sind die Leistungen fällig?
7.6   Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir             Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Er-
      möglicherweise Auskünfte von                                       hebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung
      – Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach                 des Versicherungsfalles und des Umfangs unserer
        dem Unfall behandelt oder untersucht haben.                      Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes:
      – anderen Versicherern, Versicherungsträgern und           9.1     Assistance-Leistungen (Ziffer 2.1)
        Behörden.                                                9.1.1   Erklärung über die Leistungspflicht
      Sie oder die versicherte Person müssen es uns er-                  Sobald wir den individuellen Bedarf der versicherten
      möglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten.               Person an Hilfeleistungen, im Familien-Management
      Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die                 oder im Reha-Management feststellen konnten, erklä-
      genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte di-               ren wir unverzüglich, wann wir welche Leistungen er-
      rekt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Per-              bringen werden.
      son die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfü-       9.2     Geldleistungen (Ziffer 2.2)
      gung stellen.                                              9.2.1   Erklärung über die Leistungspflicht
7.7   Sie oder die versicherte Person müssen beim zustän-                Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Text-
      digen Versicherungsträger unverzüglich einen Antrag                form zu erklären, ob und in welchem Umfang wir un-
      auf Leistungen stellen, wenn sich nach einem Unfall                sere Leistungspflicht anerkennen. Abweichend hier-
      eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen oder pri-           von beträgt die Frist bei Invaliditätsleistung und Unfall-
      vaten Pflegeversicherung ergibt. Sie sind verpflichtet,            Rente drei Monate.
      uns die Anerkennung oder Ablehnung eines Pflege-
      grades unverzüglich zu melden.                                     Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen
                                                                         zugehen:
7.8   Sie oder die versicherte Person müssen uns über den
      Gesundheitszustand der versicherten Person umfas-                  – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen.
      send informieren, falls wir oder der beauftragte Dienst-           – Bei Invaliditätsleistung und Unfall-Rente zusätzlich
      leister Sie bei Beginn unserer Assistance-Leistungen                 der Nachweis über den Abschluss des Heilverfah-
      (Ziffer 2.1) darum bitten.                                           rens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditäts-
      Während wir oder der beauftragte Dienstleister As-                   grads notwendig ist.
      sistance-Leistungen (Ziffer 2.1) erbringen, sind uns               Beachten Sie dabei die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.
      Änderungen des Gesundheitszustandes der versicher-                 Wir übernehmen die ärztlichen Gebühren, die Ihnen
      ten Person unverzüglich mitzuteilen.                               zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, in
                                                                         voller Höhe.

[Seite 20]
9.2.2      Fälligkeit der Leistung                                                 – Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben ha-
           Wenn wir den Anspruch anerkennen oder uns mit                             ben.
           Ihnen über Grund und Höhe geeinigt haben, leisten wir                   Die Kündigung muss Ihnen oder uns in Textform (z. B.
           innerhalb von zwei Wochen.                                              E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat
9.2.3      Vorschüsse                                                              nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zu-
                                                                                   gegangen sein.
           Wir zahlen – auf Ihren Wunsch – angemessene Vor-
           schüsse, wenn die Leistungspflicht zunächst nur dem          10.3.2     Wirksamwerden Ihrer Kündigung
           Grunde nach feststeht.                                                  Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit ihrem Zugang
           Vor Abschluss des Heilverfahrens kann innerhalb ei-                     bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass
           nes Jahres nach dem Unfall ein Vorschuss beantragt                      die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätes-
           werden. Die Vorschussleistung ist in diesem Fall auf                    tens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungs-
           50 Prozent der Invaliditätsgrundsumme, maximal                          jahres, wirksam wird.
           30.000 EUR begrenzt.                                         10.3.3     Wirksamwerden unserer Kündigung
           Beispiel:                                                               Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zu-
           Es steht fest, dass Sie von uns eine Invaliditätsleistung               gang bei Ihnen wirksam.
           erhalten. Allerdings ist die Höhe der Leistung noch          10.4       Kündigung bei Verlegung des Wohnsitzes ins Aus-
           nicht bestimmbar.                                                       land
9.2.4      Neubemessung des Invaliditätsgrades                          10.4.1     Kündigungsrecht
           Nach der Bemessung des Invaliditätsgrades können                        Sie und wir können den Vertrag kündigen, wenn
           sich Veränderungen des Gesundheitszustandes erge-                       – Sie und/oder die versicherte Person Ihren im Inland
           ben.                                                                      bestehenden Wohnsitz nicht nur vorübergehend,
           Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität                     sondern für unbestimmte Zeit ins Ausland verlegen
           jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen.                              und
           Dieses Recht steht Ihnen längstens bis zu fünf Jahre                    – dabei Ihren im Inland bestehenden Wohnsitz nicht
           und uns längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall                       mehr beibehalten.
           zu.                                                          10.4.2     Wirksamwerden Ihrer Kündigung
           – Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir                       Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit ihrem Zugang
             Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über unsere                     bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass
             Leistungspflicht mit.                                                 die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätes-
           – Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen                           tens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungs-
             Sie uns dies drei Monate vor Ablauf der Frist mittei-                 jahres, wirksam wird.
             len.                                                       10.4.3     Wirksamwerden unserer Kündigung
           Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invalidi-                   Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zu-
           tätsleistung, als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehr-              gang bei Ihnen wirksam.
           betrag mit vier Prozent jährlich zu verzinsen.
                                                                        10.5       Versicherungsjahr
Die Versicherungsdauer
                                                                                   Das Versicherungsjahr dauert ein Jahr.
10         Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
                                                                                   Ausnahme:
10.1       Beginn des Versicherungsschutzes
                                                                                   Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan-
           Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versiche-                     zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entspre-
           rungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung                        chend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis
           für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten                    zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze
           oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf                    Jahre.
           von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungs-
           scheins zahlen.                                                         Beispiel:
10.2       Dauer und Ende des Vertrags                                             Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das
                                                                                   erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Ver-
10.2.1     Vertragsdauer                                                           sicherungsjahr 12 Monate.
           Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein ange-         Der Versicherungsbeitrag
           gebene Zeit abgeschlossen.
                                                                        11         Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beach-
10.2.2     Stillschweigende Verlängerung                                           ten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht
           Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr                       rechtzeitig zahlen?
           verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn        11.1       Beitrag und Versicherungssteuer
           der Vertrag nicht gekündigt wird. Sie als auch wir kön-
           nen in Textform kündigen. Die Kündigung muss Ihnen           11.1.1     Beitragszahlung
           oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der                      Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monat-
           Vertragsdauer zugehen.                                                  lich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen.
10.2.3     Vertragsbeendigung                                                      Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungs-
                                                                                   periode. Sie beträgt bei
           Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
           endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne                      – Monatsbeiträgen einen Monat,
           dass es einer Kündigung bedarf.                                         – Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
           Bei einer Vertragsdauer von drei oder mehr Jahren                       – Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
           können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten                     – Jahresbeiträgen ein Jahr.
           Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.
           Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor           11.1.2     Versicherungssteuer
           Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.                      Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versiche-
10.3       Kündigung nach Versicherungsfall                                        rungssteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Ge-
                                                                                   setz bestimmten Höhe zu zahlen.
10.3.1     Kündigungsrecht
                                                                        11.2       Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung – Erster
           Sie und wir können den Vertrag in Textform kündigen,                    Beitrag
           wenn
                                                                        11.2.1     Fälligkeit der Zahlung
           – wir erstmals eine Leistung erbracht haben oder
                                                                                   Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten,
           – wir erstmals eine Invaliditätsleistung oder die Unfall-               müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unver-
             Rente gezahlt haben oder                                              züglich nach Ablauf von zwei Wochen bezahlen.

[Seite 21]
11.2.2   Späterer Beginn des Versicherungsschutzes                            Wenn Sie es zu vertreten haben, dass der fällige Bei-
         Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei-                   trag nicht eingezogen werden kann, sind wir berech-
         nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi-                  tigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu verlangen.
         cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.                    Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie
         Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in                 hierzu in Textform aufgefordert haben.
         Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Ver-     11.5       Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
         sicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
                                                                              Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags haben wir nur
         Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete                     Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum
         Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-                  des Versicherungsschutzes entspricht.
         cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
                                                                   11.6       Beitragsbefreiung in der Kinder-Unfallversiche-
11.2.3   Rücktritt                                                            rung
         Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht         11.6.1     Bei Tod eines Elternteils:
         rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurück-
         treten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir kön-              Wenn ein Elternteil während der Versicherungsdauer
         nen nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass                    stirbt und
         Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.                  – bei der Beitragszahlung der Kinder-Unfallversiche-
11.3     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung – Folge-                        rung kein Verzug (Ziffer 11.3.2) besteht,
         beitrag                                                              – die Kinder-Unfallversicherung nicht gekündigt war,
11.3.1   Fälligkeit der Zahlung                                               gilt Folgendes:
         Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten      11.6.1.1   Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeit-
         Zeitpunkt fällig.                                                    punkt geltenden Versicherungsumfang bis zum Ablauf
11.3.2   Verzug                                                               des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem
                                                                              das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
         Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-
         len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine                  Die Versicherung endet danach automatisch.
         Mahnung von uns erhalten haben.                           11.6.1.2   Handelt es sich beim verstorbenen Elternteil um den
         Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht               Versicherungsnehmer, wird der gesetzliche Vertreter
         verschuldet haben.                                                   des Kindes neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts
                                                                              anderes festgelegt ist.
         Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden
         zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist     11.6.2     Bei Invalidität eines Elternteils:
         (Ziffer 11.3.3).                                                     Wenn ein über uns versichertes Elternteil während der
11.3.3   Zahlungsfrist                                                        Wirksamkeit der Kinder-Unfallversicherung einen Un-
                                                                              fall erleidet, für den wir einen unfallbedingten Invalidi-
         Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-                 tätsgrad von mindestens 50 % anerkennen und
         len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine
         Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindes-                 – bei der Beitragszahlung der Kinder-Unfallversiche-
         tens zwei Wochen betragen.                                             rung kein Verzug (Ziffer 11.3.2) besteht,
         Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn                    – die Kinder-Unfallversicherung nicht gekündigt war,
         sie folgende Informationen enthält:                                  gilt Folgendes:
         – Die ausstehenden Beiträge, die Zinsen und die Kos-      11.6.2.1   Wir führen die Versicherung mit dem zum Zeitpunkt
           ten müssen im Einzelnen beziffert sein und                         der Anerkennung geltenden Leistungsumfang bis zum
         – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach                   Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in
           Ziffer 11.3.4 mit der Fristüberschreitung verbunden                dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollen-
           sind.                                                              det.
11.3.4   Verlust des Versicherungsschutzes und Kündi-                         Die Versicherung endet danach automatisch.
         gung                                                      12         Wie ist der Beitrag kalkuliert und in welchen Fällen
         Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-                     kann der Beitrag für die Hilfeleistungen oder das
         mahnten Betrag nicht bezahlt haben,                                  Familien-Management neu festgesetzt werden?
         – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein        12.1       Beitragskalkulation
           Versicherungsschutz.                                               Der Gesamtbeitrag für Ihre Unfallversicherung errech-
         – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist                   net sich aus der Summe der Beiträge für die vertraglich
           einzuhalten.                                                       vereinbarten Leistungen.
         Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines                      Die Kalkulation der Beiträge berücksichtigt
         Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht                      – den erwarteten Bedarf für Schadenaufwendungen,
         der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem                – die Kosten für Vertrieb, Verwaltung und Rückversi-
         Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht                     cherung sowie
         kein Versicherungsschutz.
                                                                              – einen Gewinn.
11.4     Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschrift-
         mandat                                                               In dieser Unfallversicherung errechnet sich der Tarif-
                                                                              beitrag aus der Addition der Beiträge für die Geld- und
         Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem                       Assistance-Leistungen (Hilfeleistungen und Familien-
         Konto vereinbart haben, gilt die Zahlung als rechtzei-               Management). Die Beiträge für die Geld- und As-
         tig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen               sistance-Leistungen sind kalkuliert unter Berücksichti-
         werden kann und Sie der Einziehung nicht widerspre-                  gung des erwarteten Schadenbedarfs, der Kosten für
         chen.                                                                Vertrieb, Verwaltung, Rückversicherung sowie des
         Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn der fällige              Gewinnansatzes.
         Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen wer-                   Eine Beitragsanpassung beschränkt sich auf den Bei-
         den kann und Sie nach einer Aufforderung in Textform                 trag für die Hilfeleistungen nach Ziffer 2.1.4 und für das
         unverzüglich zahlen.                                                 Familien-Management nach Ziffer 2.1.5.

[Seite 22]
12.2      Beitragsanpassung für die Hilfeleistungen und das                   erheblich sind die Umstände, die für unsere Entschei-
          Familien-Management                                                 dung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbar-
12.2.1    Für die Hilfeleistungen (Ziffer 2.1.4) und für das Fami-            ten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
          lien-Management (Ziffer 2.1.5) gilt diese Beitragsan-               Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahr-
          passung als vereinbart.                                             erheblichen Umständen, die wir
12.2.2    Wenn sich Ihr Vertrag verlängert (Ziffer 10.2.2), kön-              – nach Ihrer Vertragserklärung,
          nen wir den Tarifbeitrag zu Beginn des Verlängerungs-               – aber noch vor Vertragsannahme
          zeitraums absenken oder erhöhen.
                                                                              in Textform stellen.
          Diese Beitragsanpassung berücksichtigt
                                                                              Soll eine andere Person als Sie selbst versichert wer-
          – den seit der letzten Beitragskalkulation eingetrete-              den, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsge-
            nen, tatsächlichen Bedarf für Schadenaufwendun-                   mäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen
            gen sowie                                                         verpflichtet.
          – den bis zum Ende des Verlängerungszeitraums er-                   Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer-
            warteten Bedarf für Schadenaufwendungen.                          heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn
          Die Beitragskalkulation erfolgt nach Ziffer 12.1.                   diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt
          Wir sind berechtigt, für die Anpassung die statistischen            oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als
          Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen                       hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig
          Versicherungswirtschaft e. V. zu berücksichtigen und                gehandelt.
          einen unabhängigen Treuhänder mit der Prüfung der          14.2     Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
          Neukalkulation zu beauftragen.                                      Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche
12.2.3    Haben Sie Ihre Unfallversicherung für fünf Jahre oder               Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.
          länger abgeschlossen, gilt die Beitragsanpassung für                Wir können in einem solchen Fall
          das Ende des fünften und jedes darauffolgenden Ver-                 – vom Vertrag zurücktreten,
          sicherungsjahrs als vereinbart.
                                                                              – den Vertrag kündigen,
12.2.4    Wir werden für den bestehenden Vertrag keinen höhe-
          ren Beitrag verlangen als für neu abzuschließende                   – den Vertrag ändern oder
          Verträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem                   – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfech-
          Versicherungsschutz. Tarifmerkmale sind Merkmale,                     ten.
          die für die Berechnung des Beitrags notwendig sind.        14.2.1   Rücktritt
          Wir senken den Tarifbeitrag für den bestehenden Ver-                Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, kön-
          trag entsprechend dem Tarifbeitrag für neu abzu-                    nen wir vom Vertrag zurücktreten.
          schließende Verträge, wenn der neuere Tarifbeitrag
          bei gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Versiche-                  Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
          rungsschutz niedriger ist.                                          – weder eine vorsätzliche
12.2.5    Eine Beitragserhöhung wird nur wirksam, wenn wir Sie                – noch eine grob fahrlässige
          hierüber spätestens einen Monat vor Wirksamkeit der                 Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
          Beitragserhöhung informieren.
                                                                              Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt
          Wir werden Sie dann auch darüber informieren, dass                  wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir
          Sie Ihren Versicherungsvertrag aufgrund der Beitrags-               den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingun-
          erhöhung kündigen können. Sie haben nach Erhalt                     gen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versi-
          dieser Mitteilung einen Monat Zeit, uns Ihre Kündigung              cherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht ange-
          in Textform zuzustellen. Die Kündigung des Vertrags                 zeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hät-
          ist zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem die Beitragser-                ten.
          höhung wirksam werden soll.
                                                                              Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungs-
Weitere Bestimmungen                                                          schutz.
13        Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag be-                  Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück-
          teiligten Personen zueinander?                                      treten, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgender
13.1      Fremdversicherung                                                   Voraussetzung bestehen:
          Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht                    Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei-
          ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu.                    nen gefahrerheblichen Umstand, der
          Das gilt auch, wenn die Versicherung gegen Unfälle                  – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver-
          abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen                         sicherungsfalls
          (Fremdversicherung).
                                                                              – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
          Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag                    Leistungspflicht
          auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen,
          sondern einer anderen versicherten Person zugesto-                  ursächlich war.
          ßen ist.                                                            Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt unsere
          Sie sind neben der versicherten Person für die Erfül-               Leistungspflicht.
          lung der Obliegenheiten verantwortlich.                    14.2.2   Kündigung
13.2      Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller                       Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil
          Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren                  die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich
          Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller ent-                  noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Vertrag
          sprechend anzuwenden.                                               unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündi-
                                                                              gen.
13.3      Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen
                                                                              Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir
          Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können                   den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingun-
          vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertra-                gen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versi-
          gen noch verpfändet werden.                                         cherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht ange-
14        Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?                    zeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hät-
14.1      Vorvertragliche Anzeigepflicht                                      ten.
          Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-       14.2.3   Vertragsänderung
          pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Um-               Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir
          stände, nach denen wir in Textform gefragt haben,                   den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingun-
          wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahr-                  gen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versi-

[Seite 23]
       cherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht ange-          16     Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten, wo
       zeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hät-                 ist der Gerichtsstand?
       ten, werden die anderen Bedingungen auf unser Ver-           16.1   Außergerichtliche alternative Streitbeilegung
       langen hin rückwirkend Vertragsbestandteil.
                                                                           Vor oder anstelle einer Klage können Sie auch die kos-
       Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertre-             tenlose, alternative Streitbeilegung nutzen. Richten
       ten, werden die anderen Bedingungen erst ab der lau-                Sie dazu Ihr Anliegen an den
       fenden Versicherungsperiode (Ziffer 11.1.1) Vertrags-
       bestandteil.                                                                  Versicherungsombudsmann e. V.
                                                                                            Postfach 08 06 32
       Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nach-                                    10006 Berlin
       dem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, in Textform
       fristlos kündigen, wenn                                             Weitere Informationen finden Sie im Internet:
       – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag                  www.versicherungsombudsmann.de
         um mehr als zehn Prozent erhöhen oder                             Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z. B.
       – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeig-               Makler oder Vertreter) kann der Ombudsmann einen
         ten Umstand ausschließen.                                         Schlichtungsvorschlag unterbreiten.
       Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über              Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig
       die Vertragsänderung hinweisen.                                     bis zu einem Beschwerdewert von 100.000 EUR und
                                                                           nur für Ihre privaten Verträge. Der Ombudsmann
14.3   Voraussetzungen       für   die   Ausübung       unserer            spricht eine Empfehlung aus, die bis 10.000 EUR für
       Rechte                                                              uns bindend ist.
       Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur                 In jedem Fall steht Ihnen im Anschluss der gesamte
       Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie                    Rechtsweg zu den Gerichten offen.
       durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen
       einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.            16.2   Versicherungsaufsicht
       Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung                   Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
       oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht ange-                 treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsab-
       zeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige                  wicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zu-
       kannten.                                                            ständige Aufsicht wenden:
       Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-                     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
       gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines                                         (BaFin)
       Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt                            Sektor Versicherungsaufsicht
       mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der                             Graurheindorfer Straße 108
       Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte                                         53117 Bonn
       Recht begründet, Kenntnis erlangen.                                              E-Mail: poststelle@bafin.de
                                                                                Tel.: 0228 4108- 0; Fax: 0228 4108-1550
       Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-
       stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen.               Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle
       Zur Begründung können wir nachträglich weitere Um-                  ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei-
       stände angeben, wenn für diese die Monatsfrist noch                 den kann.
       nicht verstrichen ist.                                       16.3   Gerichtsstand
       Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlö-              Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
       schen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung                    Ausnahme:
       oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall
       vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die                 Wenn Ihr Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Ge-
       Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.                   schäftssitz
       Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt          – ins Ausland verlegt wurde oder
       worden, beträgt die Frist zehn Jahre.                               – nicht bekannt ist,
14.4   Anfechtung                                                          können wir Sie auch vor dem für unseren Sitz zustän-
       Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere                 digen Gericht verklagen.
       Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-              17     Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was
       richtige oder unvollständige Angaben bewusst und ge-                gilt bei Änderungen Ihrer Anschrift?
       wollt beeinflusst worden ist.                                17.1   Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen
       Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags              gerichtet werden:
       zu, der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklä-                 – An unsere Hauptverwaltung oder
       rung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
                                                                           – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Wel-
14.5   Erweiterung des Versicherungsschutzes                                 che Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem
       Die Ziffern 14.1 bis 14.4 gelten entsprechend, wenn                   Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
       der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird          17.2   Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
       und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich
       ist.                                                                Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine
                                                                           rechtliche Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes:
15     Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
                                                                           Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als
15.1   Die Ansprüche aus der Unfallversicherung verjähren in               zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre
       drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den              letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
       allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz-
       buchs.                                                              Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Na-
                                                                           mens nicht mitteilen.
15.2   Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
       uns angemeldet worden, ist die Verjährung von der An-
       meldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen
       unsere Entscheidung in Textform zugeht.

[Seite 24]
18     Wie und unter welchen Voraussetzungen können              18.4   Wie wird die Anpassung durchgeführt?
       Bedingungen angepasst werden?                                    Durch die Anpassung darf das bei Vertragsschluss zu-
18.1   Voraussetzungen                                                  grunde gelegte Verhältnis zwischen Leistung und Ge-
       Wir sind berechtigt bei                                          genleistung bei Gesamtbetrachtung nicht zu Ihrem
                                                                        Nachteil geändert werden (Verschlechterungsverbot).
       – Änderung bestehender oder Inkrafttreten neuer                  Die Anpassung muss nach den Grundsätzen einer er-
         Rechtsvorschriften, die sich unmittelbar auf einzelne          gänzenden Vertragsauslegung unter Wahrung der bei-
         Bestimmungen des Versicherungsvertrags auswir-                 derseitigen Interessen erfolgen.
         ken,
                                                                 18.5   Wer überprüft die Anpassung?
       – den Versicherungsvertrag betreffenden Änderun-
         gen der höchstrichterlichen Rechtsprechung,                    Die Zulässigkeit und Angemessenheit der Anpassung
                                                                        muss von einem unabhängigen Treuhänder überprüft
       – rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit ein-            und bestätigt werden. Die Bestimmungen des Versi-
         zelner Bedingungen durch ein Gericht,                          cherungsvertragsgesetzes für die Bestellung eines
       – Beanstandung einzelner Bedingungen als mit gel-                Treuhänders gelten entsprechend.
         tendem Recht nicht vereinbar durch die Versiche-        18.6   Wie informieren wir Sie über eine Anpassung?
         rungsaufsichtsbehörde oder Kartellbehörde im
         Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes                  Wir werden Ihnen die angepassten Bedingungen
         oder                                                           schriftlich mitteilen und erläutern. Die angepassten Be-
                                                                        dingungen gelten als genehmigt, wenn Sie nicht inner-
       – Verstoß einzelner Bedingungen gegen Leitlinien                 halb von sechs Wochen nach der Mitteilung widerspre-
         oder Rundschreiben der Versicherungsaufsichtsbe-               chen. Hierauf werden wir Sie in der Mitteilung aus-
         hörde oder Kartellbehörde                                      drücklich hinweisen. Zur Wahrung der Frist genügt die
       die betroffenen Bedingungen zu ändern, zu ergänzen               rechtzeitige Absendung Ihres Widerspruchs.
       oder zu ersetzen (Anpassung).                             18.7   Unser Kündigungsrecht bei Ihrem Widerspruch
18.2   Welche Regelungen können angepasst werden?                       Wenn Sie fristgemäß widersprechen, tritt die Anpas-
       Die Anpassung kommt nur in Betracht für Bedingun-                sung nicht in Kraft. Wir können innerhalb von einem
       gen über Gegenstand und Umfang der Versicherung,                 Monat nach Zugang des Widerspruchs den Versiche-
       Ausschlüsse, Ihre Obliegenheiten nach Vertrags-                  rungsvertrag mit einer Frist von acht Wochen zum
       schluss, Beitragsanpassung, Vertragsdauer und Kün-               Ende eines jeden Monats kündigen, wenn für uns das
       digung.                                                          Festhalten an dem Vertrag ohne die Anpassung unzu-
18.3   Wann ist eine Anpassung zulässig?                                mutbar ist.
       Die Anpassung ist nur zulässig, wenn durch die ge-        19     Welches Recht findet Anwendung?
       nannten Änderungsanlässe das bei Vertragsschluss                 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
       zugrunde gelegte Verhältnis zwischen Leistung und                Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes
       Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße gestört                hin:
       ist. In den Fällen der Unwirksamkeit und der Beanstan-
       dung einzelner Bedingungen ist die Anpassung dar-                Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim-
       über hinaus nur dann zulässig, wenn die gesetzlichen             mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und so-
       Vorschriften keine Regelungen enthalten, die an Stelle           lange dem keine auf die Vertragsparteien direkt an-
       der unwirksamen oder beanstandeten Bedingungen                   wendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti-
       treten.                                                          onen bzw. Embargos der Europäischen Union oder
                                                                        Deutschlands entgegenstehen.
       Unsere Anpassungsbefugnis besteht unter den oben
       genannten Voraussetzungen für im Wesentlichen in-                Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
       haltsgleiche Bedingungen, wenn sich die gerichtlichen            sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten
       oder behördlichen Entscheidungen gegen Bedingun-                 von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der
       gen anderer Versicherer richten.                                 Europäischen Union oder Deutschlands entgegenste-
                                                                        hen.

[Seite 25]
Teil II
Zusatzbedingungen
Diese Zusatzbedingungen ergänzen die Allgemeinen Bedingungen Unfallversicherung PremiumSchutz (AUB Premium 2026), sie gelten
generell in der Gruppen-Unfallversicherung.


Zusatzbedingungen Gruppen-Unfallversicherung                               Andere in diesem Vertrag vereinbarte Leistungen und Bedingun-
(ZB GruppenUV 2026)                                                        gen finden keine Anwendung.
Sie können die Gruppen-Unfallversicherung mit oder ohne Angabe             Bestehen für Sie bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallversi-
der Namen der versicherten Personen abschließen. Die vereinbarte           cherungen, können die vorgenannten Versicherungssummen
Form ergibt sich aus dem Vertrag.                                          nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.
1   Was gilt für die Versicherungen ohne Namensangabe?                 4   Praktikanten, Werkstudenten und Ferienjobber
1.1 Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Ver-          Für Praktikanten, Werkstudenten und Ferienjobber besteht Ver-
    trag bezeichneten Gruppe angehören.                                    sicherungsschutz für Unfälle während der Tätigkeit für den Ver-
1.2 Sie müssen die zu versichernden Personen so bezeichnen und             sicherungsnehmer. Dieser besteht für drei Monate ab Beginn
    erfassen, dass deren Zugehörigkeit zu dem versicherten Perso-          des Arbeitsverhältnisses.
    nenkreis eindeutig feststeht.                                          Die Versicherungssummen betragen:
1.3 Wir werden Sie regelmäßig auffordern, die Anzahl der im zurück-        25.000 EUR Invaliditätsleistung
    liegenden Zeitabschnitt versicherten Personen anzugeben.               75.000 EUR Vollinvaliditätsleistung
    Diese Angabe müssen Sie uns innerhalb eines Monats nach un-
    serer Aufforderung machen.                                             10.000 EUR Todesfall-Leistung
    Inhalt der Angabe:                                                     Die Besonderen Bedingungen Mehrleistungen 300 (BB Mehr-
                                                                           leistungen 2026 – 300 Prozent) sind vereinbart.
    – Aufteilung nach Monaten,
                                                                           Andere in diesem Vertrag vereinbarte Leistungen und Bedingun-
    – Angabe des jeweils höchsten Stands eines Monats,                     gen finden keine Anwendung.
    – Angaben für jede versicherte Gruppe getrennt, falls mehrere          Bestehen für Sie bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallversi-
      Gruppen versichert sind.                                             cherungen, können die vorgenannten Versicherungssummen
    Eine Durchschnittsberechnung ist nicht zulässig.                       nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.
1.4 Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir den zu zahlenden Beitrag      5   Wann endet der Versicherungsschutz für die einzelne versi-
    für den zurückliegenden Zeitabschnitt. Sie erhalten eine Bei-          cherte Person? Wann endet der Vertrag?
    tragsabrechnung.                                                       Ergänzend zu Ziffer 10 AUB Premium 2026 gilt:
2   Was gilt für Versicherungen mit Namensangabe?                      5.1 Der Versicherungsschutz einer versicherten Person erlischt,
2.1 Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Per-          – wenn sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis
    sonen.                                                                   oder aus der Vereinigung ausscheidet oder
2.2 Für noch nicht versicherte Personen gilt Folgendes:                    – wenn sie einen neuen Beruf oder eine neue Beschäftigung
    Sie können jederzeit Personen bei uns anmelden, deren Beruf,             aufnimmt, für die vereinbarungsgemäß keine Unfallversiche-
    Beschäftigung und Versicherungssummen die gleichen sind wie              rung vorgesehen ist.
    die der bereits versicherten Personen.                             5.2 Sie oder wir können den Versicherungsschutz einer versicherten
    Der Versicherungsschutz für die hinzukommenden Personen                Person durch Mitteilung in Textform Ihnen gegenüber kündigen,
    beginnt frühestens mit Eingang Ihrer Anmeldung bei uns.                wenn wir für diese erstmals eine Leistung erbracht haben oder
2.3 Personen in anderen Berufen oder mit anderer Beschäftigung             wir für diese erstmals eine Invaliditätsleistung oder Unfall-Rente
    oder mit anderen Versicherungssummen sind erst versichert,             gezahlt haben oder wenn wegen dieser Leistung gegen uns
    nachdem Sie sich mit uns über den Versicherungsschutz geei-            Klage erhoben wurde.
    nigt haben.                                                            Die Mitteilung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat
2.4 Wir haben das Recht, nach Risikoprüfung den Einschluss des             nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen
    Einzelnen in den Vertrag abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der       sein.
    Versicherungsschutz für diese Person einen Monat nach Ab-              Der Versicherungsschutz für die einzelne Person endet einen
    gabe unserer Erklärung.                                                Monat, nachdem Sie oder wir die Mitteilung erhalten haben.
3   Besucher, Kunden und Gäste                                         5.3 Der Versicherungsvertrag endet, wenn der Betrieb eingestellt
    Für Besucher, Kunden und Gäste des Versicherungsnehmers                oder die Vereinigung aufgelöst wird. Ein Betriebsübergang ist
    besteht Versicherungsschutz für Unfälle, die diesen in den Ge-         keine Einstellung des Betriebs.
    schäftsräumen oder auf dem Betriebsgelände des Versiche-           6   Änderungen nach Vollendung des 65. Lebensjahres
    rungsnehmers zustoßen.                                                 Ziffer 6.3.1 AUB Premium 2026 findet keine Anwendung.
    Die Versicherungssummen betragen:                                  Zusatzbedingungen Leistungsbegrenzung
    25.000 EUR Invaliditätsleistung                                    (ZB Leistungsbegrenzung 2026)
    75.000 EUR Vollinvaliditätsleistung                                Werden mehrere durch diesen Vertrag versicherte Personen ge-
    10.000 EUR Todesfall-Leistung                                      meinsam von einem Unfallereignis betroffen und übersteigt unsere
                                                                       Leistungspflicht den Betrag von insgesamt 10.000.000 EUR, ist un-
    Die Besonderen Bedingungen Mehrleistungen 300 (BB Mehr-            sere Gesamtleistung auf diesen Betrag begrenzt. Die auf den Ein-
    leistungen 2026 – 300 Prozent) sind vereinbart.                    zelnen entfallenden Leistungen reduzieren sich entsprechend.

[Seite 26]
Teil III
Besondere Bedingungen
Diese Besonderen Bedingungen ändern oder ergänzen je nach Vereinbarung die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen Unfallversi-
cherung PremiumSchutz (AUB Premium 2026).


Besondere Bedingungen Mehrleistungen 300                                  Besondere Bedingungen Progression 225
(BB Mehrleistungen 2026 – 300 Prozent)                                    (BB Progression 2026 – 225 Prozent)
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Mehrleistungen bei          Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Progression bei Inva-
Invalidität vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.2.1 und   lidität vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.2.1 und Zif-
Ziffer 3 AUB Premium 2026 ermittelt.                                      fer 3 AUB Premium 2026 ermittelt.
Ziffer 2.2.1 AUB Premium 2026 wird wie folgt ergänzt:                     Ziffer 2.2.1 AUB Premium 2026 wird wie folgt ergänzt:
1   Wir zahlen                                                            1   Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad
    – ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens                von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 1 Prozent aus
      70 Prozent die doppelte,                                                der Versicherungssumme.
    – ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens            2   Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad
      80 Prozent die zweieinhalbfache,                                        von 50 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 1 Pro-
                                                                              zent aus der Versicherungssumme.
    – ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens
      90 Prozent die dreifache                                            Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im
                                                                          Einzelnen wie folgt aus:
    Invaliditätsleistung.
                                                                          Invaliditäts-        Invaliditäts-        Invaliditäts-         Invaliditäts-
2   Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf
    1.200.000 EUR beschränkt.                                             Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung
    Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft          in %      in %       in %     in %        in %     in %         in %     in %
    mehrere Unfallversicherungen, so gilt dieser Höchstbetrag für             1            1      26           27      51           78       76           153
    alle Versicherungen zusammen.
                                                                              2            2      27           29      52           81       77           156
Besondere Bedingungen Mehrleistungen 500
                                                                              3            3      28           31      53           84       78           159
(BB Mehrleistungen 2026 – 500 Prozent)
                                                                              4            4      29           33      54           87       79           162
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Mehrleistungen bei
Invalidität vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.2.1 und       5            5      30           35      55           90       80           165
Ziffer 3 AUB Premium 2026 ermittelt.                                          6            6      31           37      56           93       81           168
Ziffer 2.2.1 AUB Premium 2026 wird wie folgt ergänzt:                         7            7      32           39      57           96       82           171
1   Wir zahlen                                                                8            8      33           41      58           99       83           174
    – ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens                9            9      34           43      59           102      84           177
      70 Prozent die doppelte,
                                                                              10          10      35           45      60           105      85           180
    – ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens
                                                                              11          11      36           47      61           108      86           183
      80 Prozent die dreifache,
                                                                              12          12      37           49      62           111      87           186
    – ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens
      90 Prozent die fünffache                                                13          13      38           51      63           114      88           189
    Invaliditätsleistung.                                                     14          14      39           53      64           117      89           192
2   Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf                     15          15      40           55      65           120      90           195
    1.600.000 EUR beschränkt.                                                 16          16      41           57      66           123      91           198
    Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft              17          17      42           59      67           126      92           201
    mehrere Unfallversicherungen, so gilt dieser Höchstbetrag für
                                                                              18          18      43           61      68           129      93           204
    alle Versicherungen zusammen.
                                                                              19          19      44           63      69           132      94           207
                                                                              20          20      45           65      70           135      95           210
                                                                              21          21      46           67      71           138      96           213
                                                                              22          22      47           69      72           141      97           216
                                                                              23          23      48           71      73           144      98           219
                                                                              24          24      49           73      74           147      99           222
                                                                              25          25      50           75      75           150    100            225

[Seite 27]
Besondere Bedingungen Progression 300                                                  Besondere Bedingungen Progression 350
(BB Progression 2026 – 300 Prozent)                                                    (BB Progression 2026 – 350 Prozent)
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Progression bei Inva-                    Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Progression bei Inva-
lidität vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.2.1 und Zif-               lidität vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.2.1 und Zif-
fer 3 AUB Premium 2026 ermittelt.                                                      fer 3 AUB Premium 2026 ermittelt.
Ziffer 2.2.1 AUB Premium 2026 wird wie folgt ergänzt:                                  Ziffer 2.2.1 AUB Premium 2026 wird wie folgt ergänzt:
1   Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad                   1   Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad
    von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus                         von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus
    der Versicherungssumme.                                                                der Versicherungssumme.
2   Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad                   2   Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad
    von 50 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 1 Pro-                        von 50 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 Pro-
    zent aus der Versicherungssumme.                                                       zent aus der Versicherungssumme.
Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im                    Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im
Einzelnen wie folgt aus:                                                               Einzelnen wie folgt aus:
Invaliditäts-        Invaliditäts-         Invaliditäts-         Invaliditäts-         Invaliditäts-        Invaliditäts-         Invaliditäts-         Invaliditäts-
Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung                                Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung
 in %    in %        in %     in %         in %     in %         in %     in %         in %      in %       in %     in %         in %     in %         in %     in %
    1           1       26           28       51           104      76           204       1            1      26           28       51           105      76           230
    2           2       27           31       52           108      77           208       2            2      27           31       52           110      77           235
    3           3       28           34       53           112      78           212       3            3      28           34       53           115      78           240
    4           4       29           37       54           116      79           216       4            4      29           37       54           120      79           245
    5           5       30           40       55           120      80           220       5            5      30           40       55           125      80           250
    6           6       31           43       56           124      81           224       6            6      31           43       56           130      81           255
    7           7       32           46       57           128      82           228       7            7      32           46       57           135      82           260
    8           8       33           49       58           132      83           232       8            8      33           49       58           140      83           265
    9           9       34           52       59           136      84           236       9            9      34           52       59           145      84           270
    10          10      35           55       60           140      85           240       10          10      35           55       60           150      85           275
    11          11      36           58       61           144      86           244       11          11      36           58       61           155      86           280
    12          12      37           61       62           148      87           248       12          12      37           61       62           160      87           285
    13          13      38           64       63           152      88           252       13          13      38           64       63           165      88           290
    14          14      39           67       64           156      89           256       14          14      39           67       64           170      89           295
    15          15      40           70       65           160      90           260       15          15      40           70       65           175      90           300
    16          16      41           73       66           164      91           264       16          16      41           73       66           180      91           305
    17          17      42           76       67           168      92           268       17          17      42           76       67           185      92           310
    18          18      43           79       68           172      93           272       18          18      43           79       68           190      93           315
    19          19      44           82       69           176      94           276       19          19      44           82       69           195      94           320
    20          20      45           85       70           180      95           280       20          20      45           85       70           200      95           325
    21          21      46           88       71           184      96           284       21          21      46           88       71           205      96           330
    22          22      47           91       72           188      97           288       22          22      47           91       72           210      97           335
    23          23      48           94       73           192      98           292       23          23      48           94       73           215      98           340
    24          24      49           97       74           196      99           296       24          24      49           97       74           220      99           345
    25          25      50           100      75           200    100            300       25          25      50           100      75           225    100            350

[Seite 28]
Besondere Bedingungen Progression 500                                                  Besondere Bedingungen Progression 1.000
(BB Progression 2026 – 500 Prozent)                                                    (BB Progression 2026 – 1.000 Prozent)
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Progression bei Inva-                    Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Progression bei Inva-
lidität vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.2.1 und Zif-               lidität vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.2.1 und Zif-
fer 3 AUB Premium 2026 ermittelt.                                                      fer 3 der AUB Premium 2026 ermittelt.
Ziffer 2.2.1 AUB Premium 2026 wird wie folgt ergänzt:                                  Ziffer 2.2.1 AUB Premium 2026 wird wie folgt ergänzt:
1   Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad                   1   Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad
    von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus                         von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 4 Prozent aus
    der Versicherungssumme.                                                                der Versicherungssumme.
2   Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad                   2   Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad
    von 50 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 5 Pro-                        von 50 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 12 Pro-
    zent aus der Versicherungssumme.                                                       zent aus der Versicherungssumme.
Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im                    Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im
Einzelnen wie folgt aus:                                                               Einzelnen wie folgt aus:
Invaliditäts-        Invaliditäts-         Invaliditäts-         Invaliditäts-         Invaliditäts-        Invaliditäts-         Invaliditäts-         Invaliditäts-
Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung                                Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung
 in %    in %        in %     in %         in %     in %         in %     in %         in %      in %       in %     in %         in %     in %         in %     in %
    1           1       26           28       51           108      76           308       1            1      26           30       51           167      76           592
    2           2       27           31       52           116      77           316       2            2      27           35       52           184      77           609
    3           3       28           34       53           124      78           324       3            3      28           40       53           201      78           626
    4           4       29           37       54           132      79           332       4            4      29           45       54           218      79           643
    5           5       30           40       55           140      80           340       5            5      30           50       55           235      80           660
    6           6       31           43       56           148      81           348       6            6      31           55       56           252      81           677
    7           7       32           46       57           156      82           356       7            7      32           60       57           269      82           694
    8           8       33           49       58           164      83           364       8            8      33           65       58           286      83           711
    9           9       34           52       59           172      84           372       9            9      34           70       59           303      84           728
    10          10      35           55       60           180      85           380       10          10      35           75       60           320      85           745
    11          11      36           58       61           188      86           388       11          11      36           80       61           337      86           762
    12          12      37           61       62           196      87           396       12          12      37           85       62           354      87           779
    13          13      38           64       63           204      88           404       13          13      38           90       63           371      88           796
    14          14      39           67       64           212      89           412       14          14      39           95       64           388      89           813
    15          15      40           70       65           220      90           420       15          15      40           100      65           405      90           830
    16          16      41           73       66           228      91           428       16          16      41           105      66           422      91           847
    17          17      42           76       67           236      92           436       17          17      42           110      67           439      92           864
    18          18      43           79       68           244      93           444       18          18      43           115      68           456      93           881
    19          19      44           82       69           252      94           452       19          19      44           120      69           473      94           898
    20          20      45           85       70           260      95           460       20          20      45           125      70           490      95           915
    21          21      46           88       71           268      96           468       21          21      46           130      71           507      96           932
    22          22      47           91       72           276      97           476       22          22      47           135      72           524      97           949
    23          23      48           94       73           284      98           484       23          23      48           140      73           541      98           966
    24          24      49           97       74           292      99           492       24          24      49           145      74           558      99           983
    25          25      50           100      75           300    100            500       25          25      50           150      75           575    100        1000

[Seite 29]
Besondere Bedingungen verbesserte Gliedertaxe                               – Der Impfschaden wurde nach den Vorgaben des deutschen
(BB verbesserte Gliedertaxe 2026)                                             Infektionsschutzgesetzes ärztlich gemeldet, behördlich er-
Abweichend von Ziffer 2.2.1.2.2.1 AUB Premium 2026 gelten bei                 fasst und anerkannt.
Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genann-          Ein Impfschaden, der im Zusammenhang mit einem von der
ten Körperteile und Organe ausschließlich die folgenden Invaliditäts-       Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufenen Pandemie-
grade:                                                                      fall steht, gilt als nicht versichert.
Arm oder Hand                                           100 Prozent     3   Helmbonus
Daumen oder Zeigefinger                                  60 Prozent         Bei unfallbedingten Verletzungen wird die vereinbarte Invalidi-
anderer Finger                                           20 Prozent         tätsgrundsumme um 25 Prozent, maximal um 50.000 EUR er-
                                                                            höht, wenn zum Unfallzeitpunkt nachweislich ein Helm mit CE-
Bein                                                    100 Prozent         Kennzeichnung getragen wurde.
Fuß                                                      80 Prozent         Ausnahme:
große Zehe                                               15 Prozent         Dies gilt nicht, sofern zum Unfallzeitpunkt innerhalb Deutsch-
andere Zehe                                              10 Prozent         lands eine Pflicht zum Tragen eines Helms bestand.
Auge                                                     80 Prozent         Wird infolge des versicherten Unfalls der benutzte Helm beschä-
Geruchsinn                                               25 Prozent         digt oder zerstört, übernehmen wir die Kosten für die Ersatzbe-
                                                                            schaffung eines Helms gleicher Art und Güte zum Neuwert.
Geschmackssinn                                           25 Prozent
                                                                            Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die
Niere, eine                                              30 Prozent         versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag er-
Niere, sofern bereits eine Niere fehlt oder                                 bracht.
funktionsunfähig war                                     75 Prozent     Besondere Bedingungen Dynamik
ein Lungenflügel                                         55 Prozent     (BB Dynamik 2026 – Modell 8)
Milz                                                     25 Prozent     1   Wir erhöhen die Versicherungssummen für die Leistungsarten
Magen                                                    30 Prozent         – Invaliditätsleistung
Zwölffinger-, Dünn-, Dick-, Enddarm je                   30 Prozent         – Todesfall-Leistung
Gallenblase                                              20 Prozent         – Unfall-Rente
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung der ge-           – verbesserte Unfall-Rente
nannten Körperteile und Organe gilt der entsprechende Teil des je-          – verbesserte Übergangsleistung
weiligen Prozentsatzes.
                                                                            – Verbessertes Krankenhaustagegeld und
Besondere Bedingungen Unfallversicherung PremiumPlus
(BB Unfall PremiumPlus 2026)                                                – Tagegeld
Der Versicherungsschutz der Allgemeinen Unfallversicherungs-Be-             jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur ge-
dingungen (AUB Premium 2026) wird um folgende Punkte erweitert:             setzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben
                                                                            wird, mindestens jedoch jährlich um fünf Prozent, höchstens
1   Mitwirkungsanteil                                                       aber um acht Prozent. Die Versicherungssummen für andere
    Abweichend von Ziffer 3.2 AUB 2026 nehmen wir keine Leis-               vereinbarte Leistungsarten werden nicht erhöht.
    tungskürzung bei der Mitwirkung von unfallfremden Krankheiten           Die Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjah-
    oder Gebrechen vor.                                                     res, das dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrags folgt
    Der Mitwirkungsverzicht in Höhe von 100 Prozent gilt nicht für          oder mit ihm übereinstimmt.
    Personen, die an einer oder mehrerer der folgenden Krankheiten      2   Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet:
    leiden:
                                                                            – für die Invaliditäts- und Todesfall-Leistung auf volle 1.000 EUR,
    – Diabetes
                                                                            – für die Unfall-Rente/verbesserte Unfall-Rente auf volle 10 EUR,
    – Bluterkrankheit
                                                                            – für die verbesserte Übergangsleistung auf volle 100 EUR,
    – Glasknochenkrankheit
                                                                            – für das verbesserte Krankenhaustagegeld und Tagegeld auf
    In diesen Fällen nehmen wir keine Minderung vor, wenn der Mit-            volle 1 EUR.
    wirkungsanteil weniger als 50 Prozent beträgt.
                                                                        3   Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem
    Sind die durch den Unfall ausgelösten Gesundheitsschädigun-             Erhöhungstermin eintretenden Leistungsfälle.
    gen vollständig auf bestehende Krankheiten zurückzuführen,
    werden keine Leistungen erbracht.                                   4   Der Beitrag für die angepassten Versicherungssummen erhöht
                                                                            sich entsprechend.
    Beispiel:
                                                                        5   Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mittei-
    Die versicherte Person hat sich den Zeh gebrochen. Dieser               lung über die Erhöhung. Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr in-
    muss alleine aufgrund einer bestehenden Durchblutungsstörung            nerhalb von sechs Wochen nach unserer Mitteilung in Textform
    amputiert werden. In diesem Fall wird für den amputierten Zeh           widersprechen. Auf die Frist werden wir Sie hinweisen.
    keine Leistung fällig.
                                                                        6   Sie und wir können diese Dynamik für die Restlaufzeit des Ver-
2   Impfschäden                                                             trags widerrufen. Der Widerruf muss in Textform spätestens drei
    Als Unfall gilt auch eine Schutzimpfung, die eine Gesundheits-          Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eingegangen sein
    schädigung (Impfschaden) verursacht.                                    und gilt ab dem nächsten Versicherungsjahr.
    Ein Impfschaden ist eine Gesundheitsschädigung, die über das        7   Die Dynamik endet, wenn für die versicherte Person eine der
    übliche Ausmaß einer Impfreaktion (z. B. Fieber, Müdigkeit,             folgenden Höchstsummen für eine Leistungsart überschritten ist:
    Schwellung an der Einstichstelle, Kopfschmerzen) hinausgeht.             400.000 EUR Invaliditätsleistung mit Mehrleistung 300
    Voraussetzung ist:                                                       300.000 EUR Invaliditätsleistung mit Mehrleistung 500
    – Der Impfstoff wurde seitens der Europäischen Kommission                400.000 EUR Invaliditätsleistung mit Progression 225,300,350
      auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur
      (EMA) zugelassen.                                                      300.000 EUR Invaliditätsleistung mit Progression 500
    – Die Impfung wurde gesetzlich vorgeschrieben bzw. von einer             200.000 EUR Invaliditätsleistung mit Progression 1.000
      zuständigen Behörde angeordnet oder empfohlen.                        2.000.000 EUR Vollinvalidität

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        2.500 EUR Unfall-Rente                                                   35.000 EUR verbesserte Übergangsleistung
        1.250 EUR verbesserte Unfall-Rente                                     400.000 EUR Todesfall-Leistung
       35.000 EUR verbesserte Übergangsleistung                                      150 EUR verbessertes Krankenhaustagegeld
     400.000 EUR Todesfall-Leistung                                                   80 EUR Tagegeld
          150 EUR verbessertes Krankenhaustagegeld                        Besondere Bedingungen Sofort-Schutz
           80 EUR Tagegeld                                                (BB Sofort-Schutz 2026)
Besondere Bedingungen Dynamik                                             1   Anwendung
(BB Dynamik 2026 – Modell 10)                                                 Besteht für Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für das im
1   Wir erhöhen die Versicherungssummen für die Leistungsarten                Rahmen dieses Vertrags versicherte Risiko bereits Versiche-
                                                                              rungsschutz bei einem anderen Versicherer (Vorversicherer),
    – Invaliditätsleistung                                                    findet der nachfolgend beschriebene Sofort-Schutz Anwendung.
    – Todesfall-Leistung                                                  2   Wesen
    – Unfall-Rente                                                            Der Vertrag des Vorversicherers geht dem bei uns bestehenden
    – verbesserte Unfall-Rente                                                Vertrag im Falle eines Schadenereignisses grundsätzlich vor.
    – verbesserte Übergangsleistung                                           Hierbei gilt Folgendes vereinbart:
    – Verbessertes Krankenhaustagegeld und                                2.1 Die Leistung aus dem Sofort-Schutz berechnet sich nach den
    – Tagegeld                                                                Bedingungen und Vereinbarungen dieses Vertrags abzüglich ei-
                                                                              ner Leistung des Vorversicherers.
    jeweils um drei Prozent zu Beginn des Versicherungsjahres. Die
    Versicherungssummen für andere vereinbarte Leistungsarten             2.2 Der Versicherungsschutz im Rahmen des Sofort-Schutzes be-
    werden nicht erhöht.                                                      zieht sich nur auf den Teil des Schadens, der vom Versiche-
                                                                              rungsumfang der bereits bestehenden Versicherung nicht er-
    Die Erhöhung erfolgt erstmals zum Beginn des zweiten Versi-               fasst wird und/oder diesen der Höhe nach übersteigt.
    cherungsjahres.
                                                                          2.3 Eine beim Vorversicherer bestehende Selbstbeteiligung wird
2   Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet:               nicht vom Sofort-Schutz erfasst.
    – für die Invaliditäts- und Todesfall-Leistung auf volle 1.000 EUR,   2.4 Eine Aufhebung der bestehenden Vorversicherung oder eine
    – für die Unfall-Rente/verbesserte Unfall-Rente auf volle 10 EUR,         Minderung ihres Leistungsumfanges nach Beantragung dieses
    – für die verbesserte Übergangsleistung auf volle 100 EUR,                Vertrags bewirkt vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 4 keine Er-
                                                                              höhung des Sofort-Schutzes dieses Vertrags.
    – für das verbesserte Krankenhaustagegeld und Tagegeld auf
      volle 1 EUR.                                                        2.5 Eine Leistung im Rahmen des Sofort-Schutzes kann insoweit
                                                                              nicht beansprucht werden, als der Vorversicherer wegen Pflicht-
3   Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem                 (z. B. Beitragsverzug) bzw. Obliegenheitsverletzungen von der
    Erhöhungstermin eintretenden Leistungsfälle.                              Verpflichtung zur Leistung frei ist.
4   Der Beitrag für die angepassten Versicherungssummen erhöht            3   Obliegenheiten
    sich entsprechend.
                                                                              Sie sind verpflichtet, auf Anforderung alle Unterlagen und Nach-
5   Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mittei-            träge zur bestehenden Vorversicherung einzureichen.
    lung über die Erhöhung. Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr in-
    nerhalb von sechs Wochen nach unserer Mitteilung in Textform              Dazu gehören im Versicherungsfall auch die Schadenabrech-
    widersprechen. Auf die Frist werden wir Sie hinweisen.                    nungen des Vorversicherers.
6   Sie und wir können diese Dynamik für die Restlaufzeit des Ver-            Änderungen der Vorversicherung, die nach der Beantragung
    trags widerrufen. Der Widerruf muss in Textform spätestens drei           dieses Vertrags vorgenommen werden, sind uns unverzüglich
    Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eingegangen sein                anzuzeigen.
    und gilt ab dem nächsten Versicherungsjahr.                           4   Ende
7   Die Dynamik endet, wenn für die versicherte Person eine der               Der Sofort-Schutz endet vereinbarungsgemäß zum nächstmög-
    folgenden Höchstsummen für eine Leistungsart überschritten ist:           lichen Ablauf des Vorvertrags, spätestens jedoch nach Ablauf
     400.000 EUR Invaliditätsleistung mit Mehrleistung 300                    von drei Jahren ab Beginn dieses Vertrags.
     300.000 EUR Invaliditätsleistung mit Mehrleistung 500                    Wird die Vorversicherung vor dem für das Ende des Sofort-
                                                                              Schutzes vereinbarten Zeitpunkt beendet, ist dies uns unverzüg-
     400.000 EUR Invaliditätsleistung mit Progression 225,300,350             lich anzuzeigen. In diesem Fall endet der Sofort-Schutz mit dem
     300.000 EUR Invaliditätsleistung mit Progression 500                     Ende der Vorversicherung.
     200.000 EUR Invaliditätsleistung mit Progression 1.000                   Mit Ende des Sofort-Schutzes beginnt der vereinbarte Versiche-
    2.000.000 EUR Vollinvalidität                                             rungsschutz.
        2.500 EUR Unfall-Rente                                                Ein für das Bestehen der Vorversicherung gewährter Beitragsra-
                                                                              batt entfällt ab diesem Zeitpunkt.
        1.250 EUR verbesserte Unfall-Rente

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Glossar
Nicht jeder Fachausdruck kann durch einen Begriff aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ersetzt werden. Daher haben wir einige verwen-
dete Fachausdrücke für Sie erläutert.


C      Caissonkrankheit                                                     Werden diese Obliegenheiten nicht erfüllt, kann dies eine
       Eine Erkrankung, die bei zu schnellem Auftauchen aus gro-            Kündigung sowie unsere vollständige oder teilweise Leis-
       ßen Tiefen entstehen kann. Sie wird durch Gasblasen im               tungsfreiheit zur Folge haben.
       Blut verursacht und kann zu Schmerzen oder schweren Ge-              Osteosynthesematerial
       sundheitsschäden führen.                                             Metall oder Kunststoffteile, die bei Operationen zur Stabili-
       Contusion                                                            sierung von Knochen eingesetzt werden, z. B. Schrauben
       Medizinischer Begriff für eine Prellung. Dabei wird Gewebe           oder Platten.
       durch stumpfe Gewalt verletzt, ohne dass die Haut aufreißt.      P   Polytrauma
D      Dekompressionskrankheit                                              Schwere Verletzung mehrerer Körperregionen gleichzeitig,
       Siehe Caissonkrankheit. Entsteht durch zu schnellen Druck-           z. B. nach einem Verkehrsunfall.
       abfall, z. B. beim Tauchen.                                      S   Stillschweigende Verlängerung
G      Gefahrengruppe                                                       Automatische Verlängerung des Versicherungsvertrags,
       Einteilung von Berufen oder Tätigkeiten nach ihrem Risiko.           wenn keine Kündigung erfolgt.
       Berufe wie Bauarbeiter haben eine höhere Gefahrengruppe          T   Traktionsbehandlung
       als Büroangestellte.                                                 Therapie, bei der Zugkräfte auf Gelenke oder die Wirbel-
       Gliedertaxe                                                          säule wirken, um Schmerzen zu lindern oder Fehlstellungen
       Eine Tabelle, die festlegt, wie hoch die Entschädigung bei           zu korrigieren.
       Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile ist.        Textform
H      Hauptfälligkeit                                                      Der Begriff "Textform" bezieht sich auf eine bestimmte Art
       Zeitpunkt, zu dem die Versicherungsbeiträge vollständig fäl-         der Dokumentation, die in vielen rechtlichen Kontexten ver-
       lig werden.                                                          wendet wird. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist
                                                                            die Textform eine der zulässigen Formen für die Abgabe von
I      Invaliditätsgrad                                                     Willenserklärungen oder Verträgen.
       Prozentangabe, wie stark die körperliche oder geistige Leis-         Die Textform erfordert, dass der Inhalt einer Erklärung in
       tungsfähigkeit nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist.       einer lesbaren Weise auf einem dauerhaften Datenträger
K      Knalltrauma                                                          festgehalten wird. Zudem muss der Absender identifizierbar
       Hörschädigung durch einen plötzlichen sehr lauten Knall,             sein.
       z. B. Explosion oder Schuss.                                     U   Unverzüglich
L      Lymphdrainage                                                        Ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell wie möglich.
       Therapeutische Massage, die den Abfluss von Lymphflüs-           V   Versicherte Person
       sigkeit fördert und Schwellungen reduziert.                          Die Person, für die der Versicherungsschutz gilt.
M      Medi-Taping                                                          Versicherungsfall
       Behandlung mit elastischen Klebebändern (Tapes), die                 Der Begriff „Versicherungsfall“ bezeichnet ein Ereignis, Ur-
       Muskeln und Gelenke unterstützen und Schmerzen lindern.              sache oder eine Situation, die den Anspruch auf Versiche-
       Mitwirkungsanteil                                                    rungsleistungen auslöst.
       Anteil, zu dem eine bestehende Krankheit oder ein Gebre-             Die Voraussetzungen für einen Versicherungsfall sind in den
       chen die Folgen eines Unfalls verschlimmert hat.                     jeweiligen Versicherungsbedingungen beschrieben.
O      Obliegenheiten                                                       Vorsätzlich
       Obliegenheiten sind gesetzlich oder vertraglich geregelte            Vorsätzlich handelt jemand, wenn er bewusst eine Tat mit
       Pflichten, die Sie und die versicherten Personen beachten            Wissen und Wollen, also in Kenntnis oder sogar absichtlich
       und einhalten müssen.                                                begeht.
```

