# Bernhard Assekuranz kurzfristige Veranstaltungen: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-veranstaltungshaftpflicht-bernhard-assekuranz-veranstalterhaftpflicht-kurzfristig.php
- Rechtlicher Träger: Bernhard Assekuranz (Assekuradeur, Risikoträger am Text prüfen)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-veranstaltungshaftpflicht-bernhard-assekuranz-veranstalterhaftpflicht-kurzfristig.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Veranstalterhaftpflicht kurzfristige Veranstaltungen, Information (Vertragsgrundlagen AHB 2012 und BBR Veranstaltungen)](https://bernhard-assekuranz.com/fileadmin/resources/files/pdf/Veranstalterhaft-kurz_Info.pdf), Fassung Maklerinformation Stand 06/2018 (Grundlage AHB 2012, BBR Veranstaltungen)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme für Personen- und Sachschäden (pauschal je Schadenereignis) | ja, bis 5 Mio. € | 5.000.000 € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden | Ziff. 4, Seite 2 |
| Vermögensschäden (echte Vermögensschäden, nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens) | ja, bis 300.000 € | 300.000 € für Vermögensschäden | Ziff. 4, Seite 2 |
| Höchstersatzleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres oder einer Veranstaltung (Maximierung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Versicherungssummen sind je Versicherngsjahr doppelt maximiert. | Ziff. 4, Seite 2 |
| Einzelpolice für eine einmalige oder kurzfristige Veranstaltung | ja | Veranstalter- Haftpflichtversicherung kurzfristiger Einzelvertrag | Titel, Seite 1 |
| Jahresvertrag für wiederkehrende Veranstaltungen eines Veranstalters | nicht geregelt |  |  |
| Private Feiern versicherbar (Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum, Gartenfest) | ja | Privatfeste, Geburtstagsfeiern | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Höchstzahl der Besucher oder Teilnehmer, bis zu der der Tarif gilt | ja | Großveranstaltungen für 10.000 Besucher und Gäste, Tourneen | Ziff. 3.1, Seite 2 |
| Höchstdauer der Veranstaltung (Tage) für die Einzelpolice | nicht geregelt |  |  |
| Auf- und Abbau sowie Vor- und Nacharbeiten mitversichert | ja | Veranstalter-Haftpflicht für die Planung, Vorbereitung, Durchführung und das Proben von Veranstaltungen jeder Art | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) | ja | Europa* bezogen aber auf den Ort und die Dauer der angemeldeten und versicherten Veranstaltung bzw. Maßnahme. | Ziff. 7, Seite 3 |
| Straßen-, Dorf-, Stadt-, Zelt- und Vereinsfeste | ja | Stadt- und Bürgerfeste, Wein- und Bierfeste, Kinderfeste und Kinderzirkus | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Konzerte, auch Open Air und Rock- oder Popkonzerte | ja | Konzerte aller Art, Discos, Schaumpartys | Ziff. 3.1, Seite 2 |
| Märkte, Flohmärkte, Weihnachtsmärkte, Ausstellungen und Messen | ja | Ausstellungen, Messen, Präsentationen, Floh- und Weihnachtsmärkte, Bazare | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Firmenfeiern, Betriebsausflüge, Tagungen und Kongresse | ja | Betriebsausflüge | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Sportveranstaltungen (Läufe, Turniere, Radrennen ohne Motor) | ja | Sportwettkämpfe | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Tanzveranstaltungen, Bälle, Discos und Partys mit Eintritt | ja | Tanz- und Theaterveranstaltungen | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Umzüge, Festumzüge, Faschings- und Karnevalsumzüge | ja | Umweltaktionen, Umzüge, Festzüge, Paraden | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Kinderfeste, Ferienspiele und Veranstaltungen für Kinder | ja | Kinderfeste und Kinderzirkus | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Zelte, Bühnen, Tribünen und Podeste (Aufbau und Betrieb) | ja | Auf- und Abbau von Zelten, Bühnen, Podien, Tribünen, Ständen, Maibäumen in eigener Verantwortung | Ziff. 3.2, Seite 2 |
| Hüpfburgen und aufblasbare Spielgeräte | nein | Einsatz und Aufstellen von mobilen Eventsportgeräten (Hüpfburg, Trampolin etc.) | Ziff. 6.2, Seite 3 |
| Abbrennen von Feuerwerk und Einsatz von Pyrotechnik | ja | Risikoerhöhungen wie Feuerwerk, Feuerschlucken, Schrottschweißen | Ziff. 3.2, Seite 2 |
| Abgabe von Speisen und Getränken, auch Ausschank von Alkohol | ja | Gastronomiebetrieb (Ab- und Ausgabe von Getränken und / oder Speisen in eigener Regie und Verantwortung | Ziff. 3.2, Seite 2 |
| Gebrauch nicht zulassungspflichtiger Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen (bis 6 oder 20 km/h) | ja | Schäden durch den Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Arbeitsmaschinen bis 20 km/h | Ziff. 3.2, Seite 2 |
| Einsatz von Tieren (Pferde, Kutschen, Ponyreiten, Streichelzoo) | ja | Tierhalter-Haftpflicht für Hunde, Pferde, Esel etc. (Umzüge, Kutschfahrten, Jugendfarmen, Reiterferien etc.) | Ziff. 3.2, Seite 2 |
| Werbeanlagen, Transparente, Absperrungen und Verkehrssicherung auf Wegen und Parkplätzen | nicht geregelt |  |  |
| Persönliche Haftpflicht der Helfer, Ordner und ehrenamtlich Mitwirkenden | ja | Alle haupt- und freiberuflich, ehren- und nebenamtlich tätigen Personen und Mitarbeiter/innen | Ziff. 2, Seite 1 |
| Personenschäden von Helfern und Mitarbeitern untereinander (Arbeitsunfälle, Regress der Sozialversicherung) | nein | Schadenersatzansprüche von den mitversicherten Mitarbeitern gegen den Dienstherrn/Veranstalter | Ziff. 6.1, Seite 3 |
| Haftung aus der Beauftragung von Fremdfirmen (Sicherheitsdienst, Bühnenbau, Catering) | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht von Künstlern, Musikern und Mitwirkenden auf der Bühne | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht der Teilnehmer, Sportler und Aussteller | ja | Alle Veranstaltungsteilnehmer, sogar auch für Ansprüche untereinander (mit Ausnahme von Verwandten 1. Grades) | Ziff. 2, Seite 1 |
| Mitveranstalter, Grundstückseigentümer und Gemeinde als Mitversicherte | nein | Schadenersatzansprüche von mitversicherten Veranstaltern untereinander | Ziff. 6.1, Seite 3 |
| Mietsachschäden an gemieteten Räumen, Hallen und Gebäuden | ja, bis 2 Mio. € | Mietsachschäden, sind Schäden an den gemieteten, gepachteten Gebäuden, Sälen, Räumlichkeiten (Immobilien) | Ziff. 1, Seite 1 |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten beweglichen Sachen (Zelte, Technik, Mobiliar) | ja, bis 10.000 €, Selbstbeteiligung 50 € | 10.000 € für Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen | Ziff. 4, Seite 2 |
| Schäden an Gelände, Rasen, Wegen und Flur des Veranstaltungsorts | nicht geregelt |  |  |
| Verlust fremder Schlüssel und Zugangskarten (Halle, Gemeinschaftshaus) | nicht geregelt |  |  |
| Abhandenkommen oder Beschädigung von Garderobe und abgegebenen Sachen der Besucher | nein | Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen | Ziff. 6.1, Seite 3 |
| Tätigkeitsschäden an fremden Sachen (Bearbeitung, Benutzung, Aufbau) | ja, bis 10.000 €, Selbstbeteiligung 50 € | 10.000 € für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden | Ziff. 4, Seite 2 |
| Umwelthaftpflicht und Gewässerschäden (Aggregate, Generatoren, Kraftstoff) | ja, bis 5 Mio. € | 5.000.000 € pauschal für die Umweltbasis-Haftpflicht | Ziff. 4, Seite 2 |
| Öffentlich-rechtliche Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (Biodiversität, Boden) | ja, bis 5 Mio. € | 5.000.000 € pauschal für die Umweltschaden- Versicherung | Ziff. 4, Seite 2 |
| Abwasserschäden und Schäden durch Leitungswasser in fremden Gebäuden | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Motorsport, Rennen und Fahrveranstaltungen | ja | Schäden infolge Teilnahme an oder Vorbereitung zu Rennen jeder Art, auch Rad-, Ski- oder Seifenkisten- Rennen | Ziff. 6.2, Seite 2 |
| Ausschluss von Luftfahrzeugen, Ballonen, Drohnen und Flugvorführungen | ja | Risiken wie Ballon fahren, Segelfliegen, Sportwettkämpfe von Extremsportarten | Ziff. 6.2, Seite 3 |
| Ausschluss von Fahrgeschäften, Kletterwänden, Bungee und Risikoattraktionen | ja | Halfpipes, Kletterwänden oder -parcours | Ziff. 6.2, Seite 3 |
| Ausgeschlossene Veranstaltungsarten (Festivals, Rockkonzerte, Großveranstaltungen über eine Besucherzahl) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Verstoß gegen behördliche Auflagen, Genehmigungen oder Sicherheitsvorschriften | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall, Absage oder Verschiebung der Veranstaltung nicht versichert (eigene Ausfallversicherung nötig) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Höhere Selbstbeteiligung bei Mietsachschäden oder gemieteten Sachen | 50 € | 10% mind. 50 € max. 500 € | Ziff. 5, Seite 2 |
| Abschlussfrist vor Veranstaltungsbeginn (Antrag muss vorher eingehen) | nicht geregelt |  |  |
| Vertrag endet ohne Kündigung nach der Veranstaltung | nicht geregelt |  |  |
| Beitragserstattung, wenn die Veranstaltung ausfällt | nicht geregelt |  |  |
| Vorgaben an den Veranstalter (Ordnerdienst, Sanitätsdienst, Sicherheitskonzept, Genehmigungen) | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Schadenanzeige | nicht geregelt |  |  |
| Freistellung des Grundstückseigentümers oder der Gemeinde (vertraglich übernommene Haftung) | nein | vertraglich übernommene Haftungen, soweit diese über gesetzliche hinausgehen | Ziff. 6.1, Seite 3 |
| Strafrechtsschutz oder Kosten der Strafverteidigung für den Veranstalter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche wegen Diskriminierung (AGG), etwa bei Einlasskontrollen | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Veranstalterhaftpflicht kurzfristige Veranstaltungen, Information (Vertragsgrundlagen AHB 2012 und BBR Veranstaltungen)

```text
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                      Veranstalter- Haftpflichtversicherung
                              kurzfristiger Einzelvertrag
     für Vereine, Verbände, Stiftungen, Initiativen, Kommunen und sonstige
 gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Kinder, Jugend, Kultur, Bildung,
                                Freizeit und Natur

1) Versicherungsumfang (auszugsweise)            und/oder          Beaufsichtigung      der
                                                 Veranstaltungen an- bzw. abgestellt sind,
• Schäden     an Dritten durch fahrlässiges      für Schäden an Dritten in Ausübung ihres
  Verschulden von den mitversicherten            Dienstes während der versicherten
  Personen, Mitarbeitern, Mitgliedern und        Veranstaltung, nicht aber gegen den
  Helfern des Veranstalters,                     Veranstalter selbst,
• Schadenersatzansprüche         bei   einer   • Alle        Aufsichtführenden          der
  Verletzung der Aufsichtspflicht an und         mitversicherten Einrichtungen, die in der
  durch die zu betreuenden Minderjährigen,       Trägerschaft der jeweiligen versicherten
• Mietsachschäden, sind Schäden an den           Organisationen (Veranstalter) stehen,
  gemieteten,      gepachteten     Gebäuden,   • Alle Veranstaltungsteilnehmer, sogar auch
  Sälen, Räumlichkeiten (Immobilien), dazu       für    Ansprüche     untereinander    (mit
  aber und auch an gemieteten oder               Ausnahme von Verwandten 1. Grades),
  geliehenen (d.h. auch unentgeltliche           aber nur dann, wenn dafür keine Privat-
  überlassenen) beweglichen Sachen (das          Haftpflichtversicherung    in   Anspruch
  gilt aber nicht für Kfz) in Abweichung von     genommen werden kann           (Subsidiär-
  den AHB,                                       Deckung)
• Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung
  von Grundstücken, Gebäuden, Sälen und
  Räumlichkeiten (z.B. Verkehrssicherungs-,
                                               3) Versicherte Risiken
  sowie Streu- und Räumpflicht),                 3.1 Grunddeckungen:
• als Bauherr oder Unternehmer von
  Bauarbeiten (Umbau/Renovierung) bis zu       Veranstalter-Haftpflicht für die Planung,
  einer Bausumme von 1.000.000,00 €,           Vorbereitung, Durchführung und das Proben
• Be- und Entladeschäden aus und an            von Veranstaltungen jeder Art wie z.B.
  fremden Kraftfahrzeugen,                     • Privatfeste, Geburtstagsfeiern,

• Tätigkeitsschäden,                           • Hochzeiten,      Jubiläen,      Schulfeiern,
• Prüfung der Haftpflichtfrage, d.h. die         Betriebsausflüge,
  Befriedigung der berechtigten Ansprüche,     • Informations-Veranstaltungen, Tagungen,

  aber auch die Abwehr der unberechtigten        Lehrgänge, Vorträge, Seminare, Kurse,
  Ansprüche                                      etc.,
                                               • Ausstellungen, Messen, Präsentationen,
                                                 Floh- und Weihnachtsmärkte, Bazare,
2) Versicherter Personenkreis                  • Umweltaktionen,      Umzüge,      Festzüge,
  (persönliche gesetzliche Haftpflicht)          Paraden;
                                               • Stadt- und Bürgerfeste, Wein- und
• Alle gesetzlichen und satzungsgemäßen          Bierfeste, Kinderfeste und Kinderzirkus,
  Vertreter/innen      des        jeweiligen   • Sportwettkämpfe,,
  versicherten Veranstalters,                  • Bundes- und Landestreffen, Zeltlager,
• Alle haupt- und freiberuflich, ehren- und      Work- Camps,
  nebenamtlich tätigen Personen und            • Tanz- und Theaterveranstaltungen,
  Mitarbeiter/innen,   die    zur    Leitung

[Seite 2]
  Kabarett und Varieté, Kulturtage und -
  festivals,
• Konzerte aller Art, Discos, Schaumpartys,
• Open-Air-Festivals       und       Freiluft-
  Aufführungen, Open-Air-Kino,
• Großveranstaltungen für 10.000 Besucher
  und Gäste, Tourneen,
• Umweltbasis-Haftpflicht für die Lagerung       4) Versicherungssummen
  von         geringfügigen          Mengen
  gewässerschädlicher         Stoffe     und     Die Versicherungssummen sind je
  Flüssigkeiten                                  Versicherngsjahr doppelt maximiert.
                                                 5.000.000 € pauschal für Personen-
                                                              und/oder Sachschäden
  3.2 Zusatzdeckungen je nach Bedarf               300.000 € für Vermögensschäden
• Gastronomiebetrieb (Ab- und Ausgabe von        2.000.000 € für Schäden an gemieteten
  Getränken und / oder Speisen in eigener                     unbeweglichen Sachen
  Regie und Verantwortung,                                    (Gebäude) im Rahmen des
• Auf- und Abbau von Zelten, Bühnen,                          Regressverzichtsabkommens
  Podien, Tribünen, Ständen, Maibäumen in        1.000.000 € für Be- und Entladeschäden
  eigener Verantwortung; auch nur bei                         (Be- und Entladen von Kfz)
  Mithilfe beim Auf- und Abbau,                      1.500 € für Schäden an Sachen der
• Rennen (sportliche Wettkämpfe, bei denen                     Mitarbeiter/ Mithelfer
  es      auf     die     Erzielung    einer                   (Belegschaftshabe)
  Höchstgeschwindigkeit ankommt) z.B.               10.000 € für Schäden an gemieteten,
  Skirennen, Seifenkisten- Rennen usw.                         geliehenen beweglichen
  sowie Schießen (Pistole, Gewehr, Bogen)                      Sachen
  oder Extremsport,                                 10.000 € für Bearbeitungs- und
• Tierhalter-Haftpflicht für Hunde, Pferde,                    Tätigkeitsschäden
  Esel etc. (Umzüge, Kutschfahrten,              5.000.000 € pauschal für die
  Jugendfarmen, Reiterferien etc.),                            Umweltbasis-Haftpflicht
• Gefahrerhöhende        Umstände      bzw.      5.000.000 € pauschal für die Umwelt-
  Risikoerhöhungen        wie     Feuerwerk,                   schaden- Versicherung
  Feuerschlucken,          Schrottschweißen,
  Abschalten der Straßenbeleuchtung,             5) Selbstbeteiligungen je Schadenfall
• Schäden durch den Gebrauch von nicht
  zulassungs-             und          nicht     10% mind. 50 € max. 500 €
  versicherungspflichtigen                       • Für Schäden an Kfz durch Be- und

  Arbeitsmaschinen bis 20 km/h                     Entladen
                                                 • Für Schäden an gemieteten, beweglichen
                                                   Sachen
                                                 • Für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden
                                                 • Für Schäden an Sachen der Mitarbeiter/
                                                   Helfern (Belegschaftshabe)

[Seite 3]
                                                 Box-      oder       Ringkämpfen,         an
                                                 erlebnispädagogischen        Maßnahmen,
                                                 Bogenschießen,        Luftgewehr-       oder
                                                 Kleinkaliberschießen,
                                               • Risiken wie Ballon fahren, Segelfliegen,
                                                 Sportwettkämpfe von Extremsportarten,
                                                 besonders risikoreiche Aktivitäten,
                                               • Besitz    oder     Betrieb   von      festen
6) Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise)           Einrichtungen           wie          Kultur-,
                                                 Kommunikations- oder Jugendzentren,
  6.1 Grundsätzliche Ausschlüsse                 Theatern, Zeltplätzen, Skateboard-Bahnen,
                                                 Halfpipes, Kletterwänden oder -parcours,
• vertraglich  übernommene Haftungen,
                                               • Einsatz und Aufstellen von mobilen
  soweit     diese      über     gesetzliche
                                                 Eventsportgeräten (Hüpfburg, Trampolin
  hinausgehen (z.B. die Haftung als
                                                 etc.),
  Reiseveranstalter        nach        dem
                                               • Boots-Haftpflicht       und      Tierhalter-
  Reisevertragsrecht
                                                 Haftpflicht für das Veranstalterrisiko,
  § 651 a BGB),
                                               • Boots-Kasko     für Segel- und/ oder
• Schadenersatzansprüche        von      den
                                                 Motorboote       (geht    über     separate
  mitversicherten Mitarbeitern gegen den
                                                 Jahresversicherungen),
  Dienstherrn/Veranstalter, den Arbeitgeber
                                               • Abbrennen von Feuerwerk, bengalischer
  oder gegen den versicherten Verein,
                                                 Beleuchtung, Johannis- oder Osterfeuer u.
  Verband bzw. Organisation,
                                                 ä.
• Schadenersatzansprüche                 von
  mitversicherten             Veranstaltern
  untereinander,                               7) Geltungsbereich
• Schäden durch Vorsatz oder durch             Europa* - bezogen aber auf den Ort und die
  mutwillige Beschädigung,                     Dauer der angemeldeten und versicherten
• Schäden      durch      Diebstahl    oder    Veranstaltung        bzw.     Maßnahme.
  Abhandenkommen von Sachen,                   Weltweit – nur auf Anfrage.
• Schäden durch den Gebrauch von Luft-,        *Innerhalb und zwischen den Staaten
  Kraft-      oder        Wasserfahrzeugen      Europas (geographische Grenzen), jedoch
  (ausgenommen Ruderboote und Kanus);           nicht der Staaten der GUS, sowie den
  Achtung: Hierunter fällt nicht nur das        asiatischen Teil der Türkei.
  Fahren bzw. Führen und Halten sondern
  auch z.B. das Ein- und Aussteigen.
                                               8) Vertragsgrundlagen (Bedingungen)
6.2 Versicherbare Ausschlüsse                  AHB 2012, BBR Veranstaltungen, UHB-AHB
                                               und VERHK
(separat gegen Zuschlag)                       Hinweis:
                                               Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und
• Schäden an Geräten und Anlagen durch
                                               der Wortlaut des Versicherungsscheins und
  Kurzschluss      oder      Überspannung,
                                               der Versicherungsbedingungen.
  Diebstahl, Vandalismus oder höhere
  Gewalt      (geht     über      separate
  Veranstaltungsversicherungen wie z.B.
  Elektronik, Fotoapparate/Videoanlagen,
  Musikinstrumente, Zelte, etc.).
• Schäden infolge Teilnahme an oder
  Vorbereitung zu Rennen jeder Art, auch
  Rad-, Ski- oder Seifenkisten- Rennen, an

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                   9) Einmalprämie                                                                                                10) Hinweise für Schadenfälle
                   Die Berechnung der Einmalprämien ist                                                                           Schäden durch unbekannte Täter sind nicht
                   abhängig von der Art und Dauer der zu                                                                          in der Versicherung abgesichert. Aus
                   versichernden Veranstaltung bzw. dem                                                                           diesem Grund empfehlen wir, um bereits
                   Umfang der zu versichernden Maßnahmen                                                                          vorhandene Schäden vor der Veranstaltung
                   oder Aktivitäten, der Art und dem Umfang                                                                       festzustellen, eine Besichtigung mit dem
                   der notwendigen Zusatzdeckungen und der                                                                        Vermieter inkl. Protokoll durchzuführen.
                   Anzahl der Teilnehmer oder Besucher/
                   Gäste bzw. der Mitarbeiter.
                   Die Prämie ist grundsätzlich vor Beginn der
                   Veranstaltung fällig und nur über
                   Lastschrifteinzug zu bezahlen. Ausnahmen
                   nur auf Anfrage!


                                                                                                                                                                                                Stand 06/2018


                     Schadenmeldungen richten Sie bitte an: https://bernhard-assekuranz.com/formulare/sa-sos/
                                                                                    BERNHARD ASSEKURANZMAKLER GMBH & CO. KG

Hauptverwaltung:                     Persönlich haftende Gesellschafterin:     Niederlassungen:                                                                                    BANKVERBINDUNG

Mühlweg 2b                           Bernhard Verwaltungs-GmbH                 Gänsemarkt 44                                   Clausewitzstraße 1                                  Volksbank Raiffeisenbank Starnberg
D-82054 Sauerlach (bei München)      Vertreten durch den                       D-20354 Hamburg                                 D-10629 Berlin                                      IBAN DE04 7009 3200 0001 2797 00
Telefon +49 (0) 81 04/89 16-0        Geschäftsführer                           Telefon +49 (0) 40/1 80 40 74-0                 Telefon +49 (0) 30/ 8 89 11 97-0                    BIC GENODEF1STH
Telefax +49 (0) 81 04/89 17-35       Thorsten M. Kuhr                          Telefax +49 (0) 40/1 80 40 74-77                Telefax +49 (0) 30/ 8 89 11 97-29                   Steuer-Nr. 144/235/41173             www.bernhard-assekuranz.com
                                                                                                                                                                                                                        info@bernhard-assekuranz.com
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                   Wir sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis gemäß § 34d Abs.1 GewO mit der Registrierungsnummer: D-10U0-FGI33-05 und Erlaubnis gemäß § 34f Abs. 1 GewO mit der Registrierungsnummer D-F-155-QUF6-83
                                                                           Rechtliche Informationen finden Sie unter: https://bernhard-assekuranz.com/rechtliche-informationen/

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                                                        Anfragen bitte an: https://bernhard-assekuranz.com/kontakt/


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