# Atradius Direkt Klassik: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-warenkredit-atradius-direkt-klassik.php
- Rechtlicher Träger: Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Niederlassung Deutschland (Köln)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-warenkredit-atradius-direkt-klassik.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Vertragsbedingungen zur Kreditversicherung Atradius Direkt Klassik](https://atradius.de/documents/vertragsbedingungen-atradius-direkt-klassik.pdf), Fassung 07/2022

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Forderungen (Lieferungen und Leistungen an gewerbliche Abnehmer, mit Zahlungsziel) | ja | dem Versicherungsnehmer gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieses Versicherungsvertrages den Ausfall von versicherten Forderungen zu ersetzen | 00200.00, Seite 1 |
| Zielgruppe des Tarifs nach Jahresumsatz auf Ziel (Umsatzgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Ganzumsatzprinzip: alle Abnehmer mit Zahlungsziel müssen angedient werden | ja | Der Versicherungsnehmer benötigt für jeden Abnehmer, auf den der Versicherungsvertrag Anwendung findet, ein Kreditlimit. | 09600.00, Seite 2 |
| Forderungen gegen Abnehmer im Inland versichert | ja | gegen Abnehmer in Ländern, die in der Länderliste aufgeführt sind | 01700.00 a), Seite 1 |
| Forderungen gegen Abnehmer im Ausland versichert | ja | gegen Abnehmer in Ländern, die in der Länderliste aufgeführt sind | 01700.00 a), Seite 1 |
| Forderungen aus Dienst- und Werkleistungen (nicht nur Warenlieferungen) | ja | die sich auf innerhalb der Vertragslaufzeit versandte Waren oder erbrachte Dienst- oder Werkleistungen beziehen | 01700.00 c), Seite 1 |
| Forderungen gegen Privatkunden (Verbraucher) mitversichert | ja | Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Forderungen gegen Abnehmer, die Privatkunden sind und keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. | 01900.00, Seite 8 |
| Ausschluss von Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen | ja | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Forderungen gegen Abnehmer, die der mittelbaren oder unmittelbaren Kontrolle des Versicherungsnehmers unterliegen | 08400.00, Seite 2 |
| Forderungen gegen öffentliche Auftraggeber versichert | ja | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Forderungen gegen Staaten sowie alle staatlichen Institutionen, Organisationen oder sonstigen Körperschaften, die nicht insolvenzfähig sind. | 08700.00, Seite 2 |
| Höchstzulässiges Zahlungsziel (in Tagen) | ja | für die das mit dem Abnehmer vereinbarte Zahlungsziel nicht das in der Vertragsübersicht festgelegte maximale Zahlungsziel | 01700.00 e), Seite 1 |
| Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Abnehmers | ja | Die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens oder Verwaltungsverfahrens nach dem Gesetz des Heimatlandes des Abnehmers | 00300.00 a), Seite 1 |
| Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse | ja | Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde vom Gericht mangels Masse abgewiesen oder eingestellt | 00300.00 b), Seite 1 |
| Außergerichtlicher Vergleich mit allen Gläubigern | ja | Ein außergerichtlicher endgültiger Vergleich wurde mit allen oder der Mehrheit der Gläubiger geschlossen, und der Versicherer hat vorher seine Zustimmung erteilt | 00300.00 d), Seite 1 |
| Fruchtlose Zwangsvollstreckung beim Abnehmer | ja | Die Zwangsvollstreckung aus einem Titel durch den Versicherungsnehmer reicht nicht zur vollen Befriedigung des geschuldeten Betrages aus | 00300.00 c), Seite 1 |
| Nichtzahlung ohne Insolvenz (protracted default) als Versicherungsfall | ja | liegt der Versicherungsfall Protracted Default vor, wenn ein Abnehmer seiner Zahlungsverpflichtung | 00700.00, Seite 1 |
| Wartefrist bis zum Nichtzahlungstatbestand (Monate nach Fälligkeit oder Meldung) | ja | Die Karenzfrist beginnt mit dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum einer Forderung. | 00700.00, Seite 1 |
| Politische Risiken bei Exportforderungen (Transfer, Moratorium, Krieg) | nein | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Forderungsausfälle, die direkt oder indirekt entstehen durch oder zurückzuführen sind auf: a) ein allgemeines Moratorium | 01300.00, Seite 1 |
| Fabrikationsrisiko (Ausfall vor Lieferung, Kosten angearbeiteter Ware) | ja | Der Versicherer entschädigt den Versicherungsnehmer für jeden ihm entstehenden Forderungsausfall, sofern während des Fabrikationsrisikozeitraumes | 43500.00, Seite 8 |
| Insolvenzanfechtung: Rückforderung bereits erhaltener Zahlungen durch den Insolvenzverwalter mitversichert | ja | Hat der Versicherungsnehmer gemäß gesetzlicher Vorschriften aufgrund rechtmäßiger Insolvenzanfechtung oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung Zahlungen, die er vom Abnehmer vor dessen Insolvenz erhalten hat, zurückerstattet, kann er den daraus resultierenden Forderungsausfall als Schaden geltend machen. | 22900.01, Seite 4 |
| Bestrittene Forderungen: Entschädigung nach rechtskräftiger Klärung | ja | Dieser Ausschluss gilt nur so lange, bis die Streitigkeit zu Gunsten des Versicherungsnehmers beigelegt wurde, entweder einvernehmlich oder durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil | 01200.00 b), Seite 1 |
| Namentliche Kreditlimite je Abnehmer durch den Versicherer | ja | eine Kreditlimitentscheidung erhalten, nachdem er vorab ein Kreditlimit für den benötigten Betrag beim Versicherer beantragt hat. | 10400.00, Seite 2 |
| Selbstprüfungsgrenze: Deckung bis zu einem Betrag im eigenen Ermessen ohne Antrag | ja | kann der Versicherungsnehmer unter Zugrundelegung von Kreditauskünften selbst ein Kreditlimit | 13210.02, Seite 3 |
| Pauschaldeckung kleiner Forderungen (Anonymdeckung) ohne Limitantrag | ja | Für Abnehmer in Ländern, für die gemäß der Länderliste die Pauschaldeckung möglich ist, kann der Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung von Zahlungserfahrungen selbst ein Kreditlimit festsetzen. | 13620.02, Seite 3 |
| Versicherer kann Limite jederzeit mit Wirkung für künftige Lieferungen herabsetzen oder aufheben | ja | Der Versicherer kann ebenfalls jederzeit und aus beliebigen Gründen die Kreditlimitentscheidungen ändern, herabsetzen oder aufheben. | 10400.00, Seite 2 |
| Neukunden und Erstlieferungen: Deckung ab der ersten Lieferung | nicht geregelt |  |  |
| Selbstprüfung über Bonitätsindex oder Auskunftei (Grade Cover, Bonitätsprüfung mit Auskunft) | ja | Der Versicherungsnehmer kann eine Kreditlimitentscheidung durch Nutzung der Credit Check-Einrichtung des Kreditversicherungs-Online-Systems erhalten. | 10800.01, Seite 2 |
| Gebühren für Kreditprüfung und Limitbearbeitung | ja | Der Versicherungsnehmer hat die in der Vertragsübersicht festgelegten Prüfungsgebühren zu zahlen. | 11200.00, Seite 3 |
| Laufende Bonitätsüberwachung der Abnehmer durch den Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigungsquote (versicherter Prozentsatz der Forderung) | ja | Prozentsatz des versicherten Schadens oder dem versicherten Prozentsatz des Kreditlimits für den Abnehmer, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. | 21700.00 Nr. 3, Seite 5 |
| Jährliche Selbstbeteiligung (Aggregate First Loss) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstentschädigung je Versicherungsjahr (fester Betrag oder Vielfaches der Prämie) | ja | Die Höchsthaftung entspricht dem jeweils höheren der nachstehenden Beträge | 23300.00, Seite 5 |
| Mindestschaden oder Bagatellgrenze je Abnehmer | ja | Der Versicherer haftet nicht für Forderungsausfälle, sofern ein Forderungsausfall für den jeweiligen Abnehmer geringer oder gleich hoch ist wie der in der Vertragsübersicht festgelegte und zum Schadentag gültige Betrag der Forderungsfranchise. | 26100.00, Seite 6 |
| Umsatzsteuer in der versicherten Forderung enthalten | nicht geregelt | Die Umsatzsteuer oder eine der Umsatzsteuer entsprechende Steuer auf versicherte Forderungen ist entweder in den Versicherungsschutz eingeschlossen oder ausgeschlossen. | 02400.00, Seite 2 |
| Verzugszinsen und Mahnkosten mitversichert | nein | in Bezug auf Fälligkeits- und/oder Verzugszinsen | 05400.00 a), Seite 2 |
| Rechtsverfolgungskosten (Gericht, Anwalt) mitversichert | nein | in Bezug auf alle Kosten, die dem Versicherungsnehmer bei der Beilegung von Streitfragen zwischen ihm und seinen Abnehmern oder die dem Versicherungsnehmer aufgrund gegen ihn oder von ihm eingeleiteter rechtlicher Schritte entstehen | 05400.00 d), Seite 2 |
| Auszahlungsfrist nach Nachweis des Versicherungsfalls | ja | Der Versicherer übermittelt dem Versicherungsnehmer die Ergebnisse seiner Schadenprüfung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt aller von ihm angeforderten Informationen und Unterlagen. | 21700.00 Nr. 2, Seite 5 |
| Anrechnung von Zahlungen und Gutschriften auf die jeweils älteste Forderung (Anrechnungsklausel) | ja | werden in Anwendung dieses Versicherungsvertrages in chronologischer Reihenfolge nach ihrer Fälligkeit auf alle offenen Forderungen gegen den jeweiligen Abnehmer angerechnet. | 21300.00, Seite 5 |
| Eigentumsvorbehalt als Voraussetzung der Deckung | nicht geregelt |  |  |
| Inkasso durch den Versicherer oder Partner nach Meldung | ja | Das vom Versicherer festgelegte Unternehmen ist in der Vertragsübersicht unter Inkassounternehmen oder -dienstleister spezifiziert. | 00710.00, Seite 1 |
| Pflicht zur Übergabe überfälliger Forderungen an das Inkasso | ja | wenn der Versicherungsnehmer das Inkasso über die Gesamtsumme der offenen Forderungen gegen den jeweiligen Abnehmer spätestens 30 Tage, nachdem der maximale Verlängerungszeitraum für die unbezahlte Forderung mit dem frühesten Fälligkeitsdatum abgelaufen ist | 00700.00, Seite 1 |
| Inkassogebühren für den Versicherungsnehmer | ja | Der Versicherer beteiligt sich nicht an den Kosten, die dem Versicherungsnehmer bei der Erfüllung seiner Obliegenheit zur Abwendung oder Minderung des Forderungsausfalls oder durch die Einleitung des Inkassos entstehen. | 20800.00, Seite 8 |
| Bonitätsauskünfte im Beitrag enthalten | nein | Die Prüfungsgebühren werden dem Versicherungsnehmer durch die Kreditprüfungsgesellschaft in Rechnung gestellt. | 13000.02, Seite 3 |
| Online-Portal für Limitanträge und Meldungen vertraglich vorgesehen | ja | die Möglichkeiten seiner Internetverbindung mit dem Versicherer nutzen, die der Versicherer ihm zu diesem Zweck zur Verfügung stellt. | 44700.00, Seite 7 |
| Umsatzmeldung (monatlich, quartalsweise oder jährlich) | ja | ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer seinen während dieses Meldezeitraumes an die Abnehmer, auf die der Versicherungsvertrag Anwendung findet, fakturierten Umsatz zu melden. | 30100.01, Seite 6 |
| Meldefrist für überfällige Forderungen (Tage nach Fälligkeit) | ja | innerhalb von 30 Tagen schriftlich zu informieren, sofern eine Forderung gegen einen Abnehmer bei Ablauf des maximalen Verlängerungszeitraumes unbezahlt und damit überfällig | 18500.01, Seite 4 |
| Höchstzulässige Prolongation oder Stundung ohne Zustimmung | ja | vorausgesetzt, diese Verlängerung liegt innerhalb des maximalen Verlängerungszeitraumes, der in der Vertragsübersicht festgelegt ist. | 16900.00, Seite 4 |
| Liefersperre nach Meldung oder bei negativen Merkmalen | ja | Der Versicherer haftet nicht für Forderungsausfälle aus Warenlieferungen oder Dienst- oder Werkleistungen, die nach einem der folgenden Umstände versandt bzw. | 17700.01, Seite 4 |
| Pflicht zur Meldung negativer Informationen über Abnehmer (Gefahrerhöhung) | ja | Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherer unverzüglich über Umstände oder Ereignisse zu informieren, die zu einem Schaden führen können. | 18900.00, Seite 4 |
| Frist zur Einreichung der Schadenunterlagen | ja | Jeder Schaden, einschließlich aller verfügbaren Informationen, muss bis spätestens 12 Monate nach dem Schadentag bei dem Versicherer angemeldet werden. | 21700.00 Nr. 1, Seite 5 |
| Vorgaben zum eigenen Kreditmanagement (Mahnwesen, Auskünfte, Sicherheiten) | ja | Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei allen Geschäften mit seinen Abnehmern die Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, die der eines ordentlichen Kaufmannes entspricht. | 20100.00, Seite 4 |
| Bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung nur anteilige Kürzung statt Leistungsfreiheit | nein | Der Versicherer ist im Einzelfall von der Verpflichtung zur Leistung frei, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Versicherungsnehmer eine ihm aufgrund Gesetzes oder des Versicherungsvertrages auferlegte Verpflichtung oder | 28100.00 Nr. 1, Seite 6 |
| Beitragsgrundlage (Umsatz, Forderungsbestand, Zahl der Abnehmer oder Pauschale) | ja | Die Prämie wird auf der Basis des/der in der Vertragsübersicht festgelegten Prämiensatzes/-sätze berechnet | 32500.00, Seite 6 |
| Mindestbeitrag je Versicherungsjahr | ja | hat der Versicherungsnehmer die Mindestprämie für das abgeschlossene Versicherungsjahr zu zahlen. | 33300.00, Seite 6 |
| Beitragsrückerstattung oder Bonus bei Schadenfreiheit | ja | der Versicherer dem Versicherungsnehmer in Abhängigkeit der Schadenquote einen Bonus oder berechnet ihm einen Malus. | 35300.01, Seite 6 |
| Vertragslaufzeit und Verlängerung | ja | Der Versicherungsvertrag verlängert sich stillschweigend zu den gleichen Bedingungen und für die gleiche Laufzeit | 38500.00, Seite 7 |
| Kündigungsfrist zum Ablauf | ja | Versicherungsnehmer oder den Versicherer mit einer Frist von zwei Monaten vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. | 38500.00, Seite 7 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung für Forderungen aus Lieferungen vor Vertragsende | nein | Der Schadentag muss innerhalb der in der Vertragsübersicht festgelegten Vertragslaufzeit eintreten. | 00200.00, Seite 1 |
| Einschluss bei Vertragsbeginn bereits bestehender Forderungen | ja | In den Versicherungsschutz eingeschlossen sind auch bei Vertragsbeginn bestehende offene Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienst- oder Werkleistungen, soweit sie nicht früher als 3 Monate vor dem Vertragsbeginn entstanden sind | 04200.01, Seite 2 |
| Anwendbares Recht und Gerichtsstand | ja | Der Versicherungsvertrag unterliegt dem in der Vertragsübersicht festgelegten anwendbaren Recht. | 47500.00, Seite 7 |

## Volltext der Bedingungen: Vertragsbedingungen zur Kreditversicherung Atradius Direkt Klassik

```text
[Seite 1]
Vertragsbedingungen zur Kreditversicherung Atradius Direkt Klassik
Gegenstand der Versicherung (00200.00)             pflichtung hinsichtlich einer Forderung nicht           se Genehmigungen erst nach dem Beginn
Der Versicherer hat dem in der Vertragsüber-       innerhalb der in der Vertragsübersicht fest-            des Versicherungsschutzes für die jeweilige
sicht genannten Versicherungsnehmer den            gelegten Karenzfrist nachkommt. Ist in der              Forderung erforderlich wurden bzw. diese
vorliegenden Versicherungsvertrag ausgestellt.     Länderliste eine längere Karenzfrist für das            devisenrechtlichen Vorschriften erst nach
Der Versicherer verpflichtet sich, dem Versiche-   Land des Abnehmers festgelegt, so ist diese             diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind;
rungsnehmer gemäß den Bestimmungen und             maßgeblich. Die Karenzfrist beginnt mit dem          e) Forderungsausfälle in Verbindung mit
Bedingungen dieses Versicherungsvertrages          ursprünglichen Fälligkeitsdatum einer For-              einem Drittland, sofern Waren in ein ande-
den Ausfall von versicherten Forderungen zu        derung. Für diesen Versicherungsfall gilt als           res Land als das des Abnehmers geliefert,


                                                                                                                                                             atr_vertragsbedingungen_atradius_direkt_20220720
ersetzen, sofern dieser durch einen eingetrete-    Schadentag das Datum, an dem die maßgebli-              Dienst- oder Werkleistungen dort erbracht
nen Versicherungsfall entsteht. Der Schadentag     che Karenzfrist abläuft. Der Versicherer ist je-        oder Zahlungen dort(hin) erfolgen sollen,
muss innerhalb der in der Vertragsübersicht        doch nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn           es sei denn, der Versicherer trifft schriftlich
festgelegten Vertragslaufzeit eintreten.           der Versicherungsnehmer das Inkasso über die            eine anderweitige Entscheidung.
                                                   Gesamtsumme der offenen Forderungen gegen
                                                   den jeweiligen Abnehmer spätestens 30 Tage,          Ausschluss des Politischen Risikos (01300.00)
Versicherungsfälle                                 nachdem der maximale Verlängerungszeit-              Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
                                                   raum für die unbezahlte Forderung mit dem            Forderungsausfälle, die direkt oder indirekt
Insolvenz (00300.00)                               frühesten Fälligkeitsdatum abgelaufen ist, dem       entstehen durch oder zurückzuführen sind auf:
In Anwendung des Versicherungsvertrages            vom Versicherer festgelegten Unternehmen             a) ein allgemeines Moratorium, erlassen von
sind unter dem Versicherungsfall Insolvenz         übertragen und die erforderlichen Informatio-           der Regierung des Landes des Abnehmers
abschließend die folgenden Situationen oder        nen und Unterlagen zur Verfügung gestellt hat.          oder eines anderen Landes, über das die
Fälle zu verstehen:                                                                                        Zahlung vorzunehmen ist;
a) Die Eröffnung eines gerichtlichen Insol-        Inkassounternehmen (00710.00)                        b) politische    Ereignisse,   wirtschaftliche
   venzverfahrens oder Verwaltungsverfah-          Das vom Versicherer festgelegte Unternehmen             Schwierigkeiten, Devisenknappheit, Geld-
   rens nach dem Gesetz des Heimatlandes des       ist in der Vertragsübersicht unter Inkassoun-           entwertung oder -schwankungen, oder ge-
   Abnehmers, wodurch die Vermögenswerte           ternehmen oder -dienstleister spezifiziert.             setzliche oder administrative Maßnahmen
   und Geschäftsvorgänge des Abnehmers der                                                                 im Land des Abnehmers, die den Transfer
   Kontrolle oder Überwachung eines Gerichts                                                               der vom Abnehmer vertragsmäßig erfolgten
   oder einer vom Gericht oder aufgrund Geset-     Ausgeschlossene Versicherungsfälle                      Zahlungen verhindern oder verzögern;
   zes bestellten Person zum Zweck der Neu-                                                             c) Krieg (einschließlich Bürgerkrieg, Kampf-
   organisation oder Auflösung des Abnehmers       Allgemeine Haftungsausschlüsse (01200.00)               handlungen, Aufstand und Aufruhr), Revolu-
   oder zur Umschuldung, Aussetzung oder Til-      Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:            tion oder Volksunruhen;
   gung seiner Schulden unterstellt werden;        a) Forderungsausfälle, die direkt oder indirekt      d) Wirbelstürme, Überflutungen, Erdbeben,
b) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens            entstehen oder mitverursacht werden durch            Vulkanausbrüche, Flutwellen oder andere
   wurde vom Gericht mangels Masse abgewie-           ionisierende, radioaktive, giftige, explosive        Arten von Naturkatastrophen oder höherer
   sen oder eingestellt;                              oder sonstige gefährliche oder kontaminie-           Gewalt;
c) Die Zwangsvollstreckung aus einem Titel            rende Eigenschaften oder Auswirkungen             e) die Einführung von Import- oder Export-
   durch den Versicherungsnehmer reicht nicht         einer explosiven atomaren Einrichtung oder           beschränkungen oder der Widerruf von
   zur vollen Befriedigung des geschuldeten           einer ihrer Komponenten, nukleare Brenn-             Import- oder Exportlizenzen oder andere
   Betrages aus;                                      materialien, Verbrennung oder nuklearen              Maßnahmen einer Regierung, die die Ver-
d) Ein außergerichtlicher endgültiger Vergleich       Abfall;                                              tragserfüllung verhindern.
   wurde mit allen oder der Mehrheit der Gläu-     b) Forderungsausfälle, die zurückzuführen
   biger geschlossen, und der Versicherer hat         sind auf Streitigkeiten, in denen der Ab-
   vorher seine Zustimmung erteilt;                   nehmer aus irgendeinem Grund für sich in          Versicherte Forderungen
e) Der Versicherungsnehmer kann dem Ver-              Anspruch nimmt, zu der (teilweisen) Zu-
   sicherer nachweislich zu dessen Zufrieden-         rückhaltung der Zahlungen oder der Nicht-         Versicherte Forderungen (01700.00)
   heit belegen, dass die finanzielle Lage des        ausführung einer seiner vertraglichen             Versichert sind Forderungen, die dem Versi-
   Abnehmers sich derart gestaltet, dass die          Verpflichtungen berechtigt zu sein. Dieser        cherungsnehmer zustehen:
   Einleitung oder Fortführung gerichtlicher          Ausschluss gilt nur so lange, bis die Streitig-   a) gegen Abnehmer in Ländern, die in der Län-
   Schritte zu keinem wirtschaftlichen Ergeb-         keit zu Gunsten des Versicherungsnehmers             derliste aufgeführt sind, und
   nis führen wird;                                   beigelegt wurde, entweder einvernehmlich          b) die aus dem regelmäßigen Geschäftsbetrieb
f) Solche Situationen oder Fälle, die – aus-          oder durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil        des Versicherungsnehmers entstehen, wie in
   schließlich nach Einschätzung des Versiche-        oder einen rechtskräftigen Schiedsgerichts-          der Vertragsübersicht festgelegt, und
   rers – in ihrem Wesen oder ihren Auswir-           beschluss;                                        c) die sich auf innerhalb der Vertragslaufzeit
   kungen den oben unter a) bis d) aufgeführten    c) Forderungsausfälle, die dadurch entstehen            versandte Waren oder erbrachte Dienst- oder
   Situationen und Fällen gleichwertig sind.          oder mitverursacht werden, dass der Versi-           Werkleistungen beziehen und
Für diesen Versicherungsfall gilt als Schaden-        cherungsnehmer, einer seiner Vertreter oder       d) für die dem Versicherungsnehmer ein für
tag: für a) und b) das Datum des Gerichtsurteils      eine für den Versicherungsnehmer handeln-            diesen Abnehmer gültiges Kreditlimit vor-
oder Gerichtsbeschlusses; für c) der Tag, an          de Person es unterlassen hat, die Bestim-            liegt und
dem die Fruchtlosigkeit der Zwangsvollstre-           mungen und Bedingungen des Vertrages zu           e) für die das mit dem Abnehmer vereinbarte
ckung attestiert wurde; für d) der Tag, an dem        erfüllen oder die geltenden gesetzlichen Be-         Zahlungsziel nicht das in der Vertragsüber-
alle oder die Mehrheit der Gläubiger dem Ver-         stimmungen, Regelungen oder Anordnun-                sicht festgelegte maximale Zahlungsziel,
gleich zugestimmt haben; für e) und f) der Tag,       gen zu befolgen;                                     ermittelt ab dem Tag der Fakturierung, über-
an dem der Versicherer den Versicherungsneh-       d) Forderungsausfälle, die der Versicherungs-           schreitet und
mer schriftlich darüber informiert hat, dass er       nehmer aufgrund der Nichteinholung von            f) die die Bedingungen für den Versicherungs-
sich eine entsprechende Meinung gebildet hat.         Import-, Export- oder anderen Genehmigun-            schutz im Hinblick auf das Land des Abneh-
                                                      gen erleidet, die für die Vertragserfüllung          mers gemäß der Länderliste erfüllen.
Protracted Default (00700.00)                         notwendig sind oder bei denen im Falle der
In Anwendung des Versicherungsvertrages               Vertragserfüllung gegen devisenrechtliche
liegt der Versicherungsfall Protracted Default        Vorschriften verstoßen würde. Dieser Aus-
vor, wenn ein Abnehmer seiner Zahlungsver-            schluss findet keine Anwendung, wenn die-


                                                                                                                                         Stand: 07/2022

[Seite 2]
Fakturierungszeitraum (02100.00)                     e) soweit diese durch andere Versicherungen,       Versicherer trifft schriftlich eine anderweitige
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, in-           die der Versicherungsnehmer abgeschlos-         Entscheidung.
nerhalb des in der Vertragsübersicht festgeleg-         sen hat oder von denen ihm rechtmäßig
ten Fakturierungszeitraumes seine Rechnun-              Zahlungen oder Entschädigungen zustehen,        Ausschluss von öffentlich-rechtlichen
gen gegen seine Abnehmer zu erstellen. Der              gedeckt sind (oder gedeckt wären, falls der     Abnehmern (08700.00)
Fakturierungszeitraum berechnet sich wie folgt:         vorliegende Versicherungsvertrag nicht          Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
a) für Warenlieferungen: ab dem Versandda-              existieren würde).                              Forderungen gegen Staaten sowie alle staatli-
   tum der Waren;                                                                                       chen Institutionen, Organisationen oder sonsti-
b) für Dienst- oder Werkleistungen: ab dem Da-                                                          gen Körperschaften, die nicht insolvenzfähig sind.
   tum, an dem der Versicherungsnehmer die           Ausschluss im Falle von Sanktionen
   Dienst- oder Werkleistungen erbracht hat,         (05406.01)
   für die er gegenüber seinem Abnehmer zum          Forderungen gelten als nicht versichert und        Kreditlimite
   Erhalt von Zahlungen berechtigt ist.              der Versicherer ist nicht verpflichtet eine Ent-
                                                     schädigung zu zahlen oder eine Versicherungs-      Kreditlimite (09600.00)
Umsatzsteuer (02400.00)                              leistung zu erbringen, sofern und soweit der       Kreditlimite legen den Höchstbetrag und die
Die Umsatzsteuer oder eine der Umsatzsteuer          Versicherer durch die Gewährung von Versi-         Bedingungen fest, zu denen der Versicherer
entsprechende Steuer auf versicherte Forde-          cherungsschutz oder Zahlung einer Entschädi-       eine Haftung für einen Abnehmer, auf den
rungen ist entweder in den Versicherungs-            gung oder Bereitstellung einer Versicherungs-      der Versicherungsvertrag Anwendung findet,
schutz eingeschlossen oder ausgeschlossen.           leistung für betroffene Forderungen in Konflikt    übernimmt. Der Versicherungsnehmer benö-
Dieser Punkt wird in der Vertragsübersicht           mit Sanktionen, Verboten oder Restriktionen        tigt für jeden Abnehmer, auf den der Versiche-
festgelegt.                                          gemäß den relevanten Handels- und Wirt-            rungsvertrag Anwendung findet, ein Kreditli-
                                                     schaftssanktionsgesetzen oder -bestimmun-          mit. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
Konsignationslager (02700.01)                        gen gerät oder hiergegen verstoßen würde.          unverzüglich ein Kreditlimit festzusetzen. Ein
Sofern der Versicherungsnehmer Waren auf                                                                Kreditlimit muss jedoch spätestens vor Eintritt
Konsignationslagerbasis liefert, beginnt der         Ausschluss von Bankgarantien (06200.00)            des Schadenfalls vorliegen. Forderungen, die
Versicherungsschutz mit der Warenentnahme            Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind        das Kreditlimit übersteigen, rücken insoweit
durch den Abnehmer oder eine mit seinem Ein-         Forderungen oder Forderungsteile gegen Ab-         in den Versicherungsschutz nach, als durch
verständnis oder mit seiner Genehmigung han-         nehmer, bei denen der Versicherungsnehmer          Bezahlung älterer, innerhalb des Kreditlimits
delnden Person aus dem Konsignationslager.           eine Bankgarantie vorliegen hat, es sei denn,      liegender Forderungen ein solches Nachrücken
Voraussetzung für den Versicherungsschutz            eine Bankgarantie wurde zur Voraussetzung          in den Versicherungsschutz ermöglicht wird.
ist, dass der Versicherungsnehmer dem Abneh-         für den Versicherungsschutz für den jeweiligen
mer die entsprechenden Forderungen inner-            Abnehmer gemacht.                                  Kreditlimitentscheidungen/
halb von 30 Tagen nach Entnahme der Waren                                                               Kreditmitteilungen (10400.00)
in Rechnung stellt.                                  Ausschluss von Bürgschaften (06250.00)             Der Versicherungsnehmer kann vom Versi-
Sofern das Fabrikationsrisiko im Rahmen die-         Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind        cherer eine Kreditlimitentscheidung erhalten,
ses Vertrags versichert ist, findet dieses keine     Forderungen, für die der Versicherungsnehmer       nachdem er vorab ein Kreditlimit für den benö-
Anwendung auf Konsignationslagerverträge.            eine Garantie eines Bürgschaftsunternehmens        tigten Betrag beim Versicherer beantragt hat.
                                                     oder einer Kreditversicherung vorliegen hat,       Diese Kreditlimitentscheidung erfolgt in Form
Altsaldendeckung (04200.01)                          es sei denn, eine Garantie wurde zur Voraus-       einer schriftlichen oder elektronischen Kredit-
In den Versicherungsschutz eingeschlossen            setzung für den Versicherungsschutz für den        mitteilung. Der Versicherer ist jederzeit und aus
sind auch bei Vertragsbeginn bestehende of-          jeweiligen Abnehmer gemacht.                       beliebigen Gründen berechtigt, Bestimmungen
fene Forderungen aus Warenlieferungen oder                                                              und Bedingungen an die Kreditlimitentschei-
Dienst- oder Werkleistungen, soweit sie nicht        Ausschluss von Vorauszahlungen (06600.00)          dung zu knüpfen. Diese Bestimmungen und
früher als 3 Monate vor dem Vertragsbeginn           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind        Bedingungen können die Versicherungsver-
entstanden sind und soweit diese Forderungen         Forderungen oder Forderungsteile, für die der      tragsbestimmungen ändern oder außer Kraft
allen übrigen Versicherungsvertragsbestim-           Abnehmer eine An- bzw. Vorauszahlung vor           setzen. Der Versicherer kann ebenfalls jeder-
mungen entsprechen.                                  Versand der Waren oder Beginn von Dienst-          zeit und aus beliebigen Gründen die Kreditli-
                                                     oder Werkleistungen geleistet hat.                 mitentscheidungen ändern, herabsetzen oder
                                                                                                        aufheben. Änderungen, Herabsetzungen und
Ausgeschlossene Forderungen                          Ausschluss von Vermietung und Verpachtung          Aufhebungen gelten nicht rückwirkend. Kre-
                                                     (06900.00)                                         ditlimitentscheidungen bleiben so lange gültig,
Ausgeschlossene Forderungsausfälle                   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind        bis sie vom Versicherer aufgehoben werden
(05400.00)                                           Forderungen oder Forderungsteile aus Vermie-       oder der Versicherungsvertrag endet.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind          tung und/oder Verpachtung von Immobilien.
Forderungsausfälle:                                                                                     Credit Checks (10800.01)
a) in Bezug auf Fälligkeits- und/oder Verzugs-       Ausschluss von Bargeschäften (07000.00)            Der Versicherungsnehmer kann eine Kredit-
   zinsen;                                           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind        limitentscheidung durch Nutzung der Credit
b) in Bezug auf Vertragsstrafen oder Schadens-       alle Bargeschäfte.                                 Check-Einrichtung des Kreditversicherungs-
   ersatz, gleichgültig ob vertraglich oder an-                                                         Online-Systems erhalten. Ein positiver Online-
   derweitig geregelt, auf deren Zahlung der                                                            Credit Check führt zu einem Kreditlimit für den
   Versicherungsnehmer gegen den Abnehmer            Ausgeschlossene Abnehmer                           in der Vertragsübersicht als Credit Check-Be-
   zusätzlich zu den ausstehenden Forderun-                                                             trag festgelegten Betrag. Ein negativer Online-
   gen einen Anspruch hat;                           Ausschluss von verbundenen Unternehmen             Credit Check entspricht einer Limitablehnung.
c) in Bezug auf Bankkosten, es sei denn, es ist      (08400.00)                                         Der Versicherer kann jederzeit und aus belie-
   vertraglich festgelegt, dass diese als Teil der   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen             bigen Gründen Credit Checks aufheben, wobei
   ausstehenden Forderungen gegen einen Ab-          sind Forderungen gegen Abnehmer, die der           diese Aufhebung nicht rückwirkend gilt. Credit
   nehmer gelten;                                    mittelbaren oder unmittelbaren Kontrolle des       Checks bleiben so lange gültig, bis sie vom Ver-
d) in Bezug auf alle Kosten, die dem Versiche-       Versicherungsnehmers unterliegen oder an           sicherer aufgehoben werden oder der Versiche-
   rungsnehmer bei der Beilegung von Streit-         denen er mittelbar oder unmittelbar beteiligt      rungsvertrag endet.
   fragen zwischen ihm und seinen Abneh-             ist, oder gegen Abnehmer, die eine solche Kon-
   mern oder die dem Versicherungsnehmer             trolle über den Versicherungsnehmer ausüben
   aufgrund gegen ihn oder von ihm eingeleite-       oder über eine solche Beteiligung an seinen
   ter rechtlicher Schritte entstehen;               Geschäftsanteilen verfügen, es sei denn, der


                                                                                                                                         Stand: 07/2022

[Seite 3]
Maximaler Gesamtbetrag der gewährten               nehmer verpflichtet, dem Versicherer alle Um-          nehmer den Abnehmer während der letzten
Kreditlimite (10950.02)                            stände mitzuteilen, die für die Risikobeurtei-         zwölf Monate vor Beginn des Versicherungs
Der maximale Gesamtbetrag der gewährten            lung relevant sein können. Der Versicherer             schutzes mindestens zwei Mal gegen Zah-
Kreditlimite sollte nicht den in der Vertrags-     ist dazu berechtigt, die Kreditprüfungsgesell-         lungsziel beliefert und Zahlungen innerhalb
übersicht festgelegten maximalen Gesamtbe-         schaft über diese Umstände zu informieren.             des maximalen Verlängerungszeitraumes
trag der gewährten Kreditlimite überschreiten.     Für die Dienstleistungen, die durch die Kredit-        erhalten hat;
Sobald der maximale Gesamtbetrag der ge-           prüfungsgesellschaft im Namen des Versiche-        b) der Versicherungsnehmer darf in den zwölf
währten Kreditlimite diesen Betrag erreicht, hat   rungsnehmers zur Verfügung gestellt werden,            Monaten vor Beginn des Versicherungs
der Versicherer das Recht, die Bearbeitung wei-    muss der Versicherungsnehmer die in der Ver-           schutzes keinen Forderungsausfall durch
terer Kreditlimitanträge zurückzustellen. Der      tragsübersicht festgelegten Kreditprüfungsge-          den jeweiligen Abnehmer erlitten haben und
Versicherungsnehmer wird informiert, sobald        bühren zahlen. Die Prüfungsgebühren werden         c) jede Kreditlimitentscheidung durch den Ver-
der Versicherer dieses Recht ausübt. Um dies       dem Versicherungsnehmer durch die Kredit-              sicherer (einschließlich Limitablehnung)
zu vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer       prüfungsgesellschaft in Rechnung gestellt. Die         setzt ab ihrem Ausstellungsdatum alle durch
regelmäßig den maximalen Gesamtbetrag der          aufgeführten Beträge sind als Nettobeträge ohne        den Versicherungsnehmer im Rahmen der
gewährten Kreditlimite reduzieren, indem er        Steuern und Abgaben zu verstehen. Sofern sie           Pauschaldeckung festgesetzten Kreditlimi-
nicht mehr benötigte existierende Kreditlimit-     Steuern oder Abgaben unterliegen, werden diese         te für den jeweiligen Abnehmer außer Kraft.
entscheidungen streicht oder herabsetzt.           dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt.          Nach einer Limitablehnung kann der Ver-
                                                                                                          sicherungsnehmer jedoch selbst wieder ein
Aufschiebende Wirkung von Herabsetzungen           Pauschaldeckung durch Bank-,                           Kreditlimit im Rahmen der Pauschaldeckung
oder Aufhebungen von Kreditlimiten                 Handelsauskünfte (13210.02)                            festsetzen; dieses Pauschallimit gilt nur für
(11010.00)                                         Für Abnehmer in Ländern, für die gemäß der             Forderungen, für die der Versicherungsschutz
Wird ein Kreditlimit nicht ausdrücklich ge-        Länderliste die Pauschaldeckung möglich ist,           nicht früher als 12 Monate nach der letzten,
mäß Kreditlimitentscheidung mit sofortiger         kann der Versicherungsnehmer unter Zugrun-             aktuellsten Limitablehnung beginnt.
Wirkung herabgesetzt oder aufgehoben, so gilt      delegung von Kreditauskünften selbst ein Kre-      Ein aufgrund von Zahlungserfahrungen festge-
die jeweilige Aufhebung oder Herabsetzung 10       ditlimit festsetzen.                               setztes Kreditlimit kann nicht für solche Forde-
Kalendertage nach dem Ausfertigungsdatum           Die folgenden Bedingungen finden hierbei An-       rungen gelten, die dem Versicherungsnehmer
der entsprechenden Kreditlimitentscheidung         wendung:                                           weniger Sicherheiten einräumen als die, auf
oder zu dem in der Kreditlimitentscheidung         a) die Kreditauskunft muss von einer unab-         welchen die Pauschaldeckung aufgrund von
genannten Gültigkeitsdatum, wobei der jeweils         hängigen Kreditauskunftei oder einer Bank       Zahlungserfahrungen beruht.
spätere Zeitpunkt maßgeblich ist.                     im Land des Versicherungsnehmers oder im
                                                      Land des Abnehmers stammen;                     Bindende Verträge (15200.01)
Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers,        b) die Auskunft darf keine negativen Informa-      Hat der Versicherer die Kreditlimitentscheidung
alle Bedingungen und Bestimmungen des Ver-            tionen im Hinblick auf die finanzielle Situ-    für einen Abnehmer aufgehoben oder herabge-
sicherungsvertrages einzuhalten, bleibt von           ation, den Ruf oder die Zahlungsweise des       setzt oder den Versicherungsschutz im Hinblick
dieser Regelung unberührt.                            Abnehmers enthalten;                            auf das Land des Abnehmers aufgehoben, findet
                                                   c) der Versicherungsnehmer darf in den zwölf       diese Aufhebung oder Herabsetzung keine An-
Prüfungsgebühren (11200.00)                           Monaten vor Beginn des Versicherungs-           wendung auf Verträge, die der Versicherungs-
Der Versicherungsnehmer hat die in der Ver-           schutzes keinen Forderungsausfall durch         nehmer vor dem Datum der Aufhebung oder
tragsübersicht festgelegten Prüfungsgebühren          den jeweiligen Abnehmer erlitten haben und      Herabsetzung durch den Versicherer abge-
zu zahlen. Die aufgeführten Beträge verste-        d) jede Kreditlimitentscheidung durch den Ver-     schlossen hat und von denen er sich auch auf-
hen sich netto ohne Steuer. Sofern sie Steuern        sicherer (einschließlich Limitablehnung)        grund einer Verschlechterung der finanziellen
unterliegen, werden diese gemeinsam mit den           setzt ab ihrem Ausstellungsdatum alle durch     Situation des jeweiligen Abnehmers nicht lösen
angefallenen Prüfungsgebühren dem Versi-              den Versicherungsnehmer im Rahmen der           kann (im Folgenden Bindende Verträge).
cherungsnehmer in Rechnung gestellt.                  Pauschaldeckung festgesetzten Kreditlimi-       Der Versicherungsschutz für Bindende Verträ-
                                                      te für den jeweiligen Abnehmer außer Kraft.     ge besteht nur für Verträge:
Kreditinformationsdienste (13000.02)                  Nach einer Limitablehnung kann der Ver-         a) die mit Abnehmern abgeschlossen wurden,
Kreditinformationen sind für die Festlegung           sicherungsnehmer jedoch selbst wieder ein          für die der Versicherungsnehmer nachwei-
von Kreditlimiten erforderlich. Der Versi-            Kreditlimit im Rahmen der Pauschaldeckung          sen kann, dass bisherige Forderungen in-
cherungsnehmer ist verantwortlich für die             festsetzen; dieses Pauschallimit gilt nur für      nerhalb des maximalen Verlängerungszeit-
Beschaffung akkurater und aktueller Kredit-           Forderungen, für die der Versicherungs-            raumes gezahlt wurden, und
informationen für alle Abnehmer, für die er           schutz nicht früher als 12 Monate nach der      b) bei denen der vereinbarte Liefertermin (oder
ein Kreditlimit beantragt. Um diese Kredit-           letzten, aktuellsten Limitablehnung beginnt.       im Falle von Dienst- oder Werkleistungen
information zu erhalten, beauftragt der Versi-     Ein aufgrund von Kreditauskünften festgesetz-         das vereinbarte Fertigstellungsdatum) nicht
cherungsnehmer den Versicherer hiermit un-         tes Kreditlimit:                                      später als 3 Monate nach dem Datum der
widerruflich, in seinem Namen und für seine        a) ist für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab        Aufhebung oder Herabsetzung liegt.
Rechnung – oder in Fällen von Mitversicherten         dem Datum der Auskunft gültig und               c) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
in deren Namen und für deren Rechnung – die        b) darf den in der Vertragsübersicht festgeleg-       den Versicherer schriftlich nicht später als
in der Vertragsübersicht aufgeführte Kredit-          ten Betrag der Pauschaldeckung nicht über-         5 Tage nach Aufhebung oder Herabsetzung
prüfungsgesellschaft zu beauftragen, entspre-         schreiten.                                         über die oben genannten Umstände zu infor-
chende Kreditinformationen bereitzustellen.                                                              mieren und dem Versicherer zu dessen Zu-
Im Namen des Versicherungsnehmers oder im          Pauschaldeckung durch Zahlungserfahrung               friedenheit nachzuweisen, dass ein solcher
Namen der Mitversicherten wird der Versiche-       (13620.02)                                            Bindender Vertrag existiert.
rer der Kreditprüfungsgesellschaft alle Details                                                       Der Versicherungsschutz für Bindende Ver-
des Abnehmers übermitteln, für den der Ver-        Für Abnehmer in Ländern, für die gemäß der         träge findet keine Anwendung, falls die Auf-
sicherungsnehmer ein Kreditlimit beantragt,        Länderliste die Pauschaldeckung möglich ist,       hebung oder Herabsetzung aufgrund einer der
und die Kreditprüfungsgesellschaft wird die        kann der Versicherungsnehmer unter Berück-         folgenden Tatbestände erfolgte:
Kreditinformationen direkt an den Versicherer      sichtigung von Zahlungserfahrungen selbst ein      a) Beendigung des Geschäftsbetriebs des Ab-
übermitteln. Der Versicherer verpflichtet sich,    Kreditlimit festsetzen.                               nehmers;
die Kreditinformationen für die Festlegung von     Die folgenden Bedingungen finden hierbei An-       b) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens;
Kreditlimiten zu nutzen.                           wendung:                                           c) Umwandlung der Firma des Abnehmers in
Obwohl die Kreditinformationen durch die           a) das Kreditlimit entspricht dem in der Ver-        eine Holding oder
Kreditprüfungsgesellschaft an den Versicherer          tragsübersicht festgelegten Betrag der Pau-    d) Änderung der Rechtsform des Abnehmers.
übermittelt werden, bleibt der Versicherungs-          schaldeckung, sofern der Versicherungs-


                                                                                                                                      Stand: 07/2022

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Länderbedingungen                                     renlieferungen oder Dienst- oder Werkleis-         Lage sein wird, seine Vertragspflichten zu
                                                      tungen auf, die nach Ablauf des maximalen          erfüllen;
Länderbedingungen (15600.00)                          Verlängerungszeitraumes für diese Forde-        e) ein Wechsel oder ein Scheck des Abnehmers
Der Versicherer kann im Hinblick auf ein be-          rung versandt, bzw. im Falle von Dienst- oder      mangels Deckung nicht eingelöst wird;
stimmtes Land jederzeit die Bedingungen für           Werkleistungen, fakturiert wurden, voraus-      f) rechtliche Schritte aufgrund einer ausste-
den Versicherungsschutz ändern oder den Ver-          gesetzt es liegt kein anderer Umstand vor,         henden Zahlung gegen einen Abnehmer ein-
sicherungsschutz aufheben und die Länder-             der zur automatischen Beendigung des Ver-          geleitet werden;
liste entsprechend anpassen. Diese Änderung           sicherungsschutzes führt. Wird eine solche      g) der Versicherungsnehmer Kenntnis von ne-
oder Aufhebung gilt nicht rückwirkend und             Forderung später als 30 Tage nach Ablauf           gativen Informationen im Hinblick auf die
findet auf Warenlieferungen oder Dienst- oder         des maximalen Verlängerungszeitraumes              finanzielle Situation, den Ruf oder die Zah-
Werkleistungen Anwendung, die nach dem in             bezahlt, besteht erst wieder Versicherungs-        lungsweise des Abnehmers erhalten hat.
der geänderten Länderliste festgelegten Datum         schutz für Warenlieferungen und Dienst-
versandt oder erbracht werden.                        oder Werkleistungen, die nach dem Tag des       Meldegrenze (19300.01)
                                                      Zahlungseinganges versandt, bzw. im Falle       Ist der überfällige Gesamtbetrag gegen einen
                                                      von Dienst- oder Werkleistungen, fakturiert     Abnehmer bei Ablauf des maximalen Verlän-
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes,            werden, vorausgesetzt es liegt kein anderer     gerungszeitraumes kleiner oder gleich der in
Informationspflichten                                 Umstand vor, der zur automatischen Beendi-      der Vertragsübersicht festgelegten Meldegren-
                                                      gung des Versicherungsschutzes führt;           ze, gilt folgendes:
Beginn des Versicherungsschutzes (16500.00)        b) der Versicherungsnehmer hat ein Inkasso-        a) der Versicherungsnehmer ist nicht ver-
Der Versicherungsschutz für jede einzelne For-        unternehmen mit der Beitreibung von For-           pflichtet, diese Überfälligkeit anzuzeigen
derung beginnt:                                       derungen gegen den jeweiligen Abnehmer             und
a) für Warenlieferungen: mit dem Versand der          beauftragt. Sobald diese Forderungen be-        b) die Nichtzahlung dieser Forderung(en) gilt
   Ware. Der Versand gilt als ausgeführt, wenn        zahlt sind, besteht wieder Versicherungs-          nicht als Umstand, der zu einer automati-
   der Versicherungsnehmer oder eine in sei-          schutz für Warenlieferungen oder Dienst-           schen Beendigung des Versicherungsschut-
   nem Namen handelnde Person den Besitz an           oder Werkleistungen, die nach dem Tag des          zes für zukünftige Lieferungen/ Leistungen
   der Ware aufgibt zum Zweck der Erfüllung           Zahlungseinganges versandt, bzw. im Falle          an diesen Abnehmer führt; dies gilt maximal
   seiner vertraglichen Verpflichtungen mit           von Dienst- oder Werkleistungen, fakturiert        bis zum Eintritt eines Versicherungsfalles.
   dem Abnehmer;                                      werden, vorausgesetzt es liegt kein anderer     Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers,
b) für Dienst- oder Werkleistungen: sobald der        Umstand vor, der zur automatischen Beendi-      den Versicherer unverzüglich über Umstände
   Versicherungsnehmer an den Abnehmer                gung des Versicherungsschutzes führt;           oder Ereignisse zu informieren, die zu einem
   eine Rechnung für die jeweils erbrachte         c) Insolvenz des Abnehmers oder                    Schaden führen können, bleibt hiervon unbe-
   Dienst- oder Werkleistung versandt hat.         d) der Versicherer hebt die Kreditlimitentschei-   rührt.
                                                      dung für einen Abnehmer oder den Versiche-
Maximaler Verlängerungszeitraum (16900.00)            rungsschutz im Hinblick auf das Land des        Bestrittene Forderungen (19700.01)
Sofern im Einzelfall erforderlich, kann der           Abnehmers auf.                                  Bestreitet der Abnehmer eine Forderung oder
Versicherungsnehmer einer Verlängerung                                                                behauptet er, dass eine Gegenforderung be-
des ursprünglichen Fälligkeitsdatums einer         Noch nicht fakturierte Dienst- oder                steht, gilt die Nichtzahlung solcher Forderun-
Forderung zustimmen, vorausgesetzt, diese          Werkleistungen (18100.00)                          gen bei Ablauf des maximalen Verlängerungs-
Verlängerung liegt innerhalb des maximalen         Es besteht Versicherungsschutz auch für For-       zeitraumes nicht als Umstand, der zu einer
Verlängerungszeitraumes, der in der Vertrags-      derungsausfälle aus Dienst- oder Werkleistun-      automatischen Beendigung des Versicherungs-
übersicht festgelegt ist.                          gen, die vor der automatischen Beendigung des      schutzes für zukünftige Lieferungen/Leistun-
Stimmt der Versicherungsnehmer einer Ver-          Versicherungsschutzes erbracht, jedoch zu die-     gen an diesen Abnehmer führt, vorausgesetzt
längerung der Fälligkeit über den maximalen        sem Zeitpunkt noch nicht fakturiert wurden.        die Gesamtsumme der bestrittenen Forderun-
Verlängerungszeitraum hinaus zu oder erlaubt                                                          gen beträgt weniger als 10.000 Euro.
er eine solche Verlängerung, besteht kein Recht    Verpflichtung zur Meldung einer                    Der Versicherungsnehmer ist nicht verpflich-
auf Entschädigung für diese Forderung, es sei      Überschreitung des maximalen                       tet, den Versicherer über die Überfälligkeit die-
denn, der Versicherer hat einer solchen Verlän-    Verlängerungszeitraumes (18500.01)                 ses bestrittenen Gesamtbetrages zu informie-
gerung vorab schriftlich zugestimmt.               Der Versicherungsnehmer hat den Versicherer        ren und das Inkasso bezüglich des bestrittenen
Für die Anwendung der Versicherungsver-            innerhalb von 30 Tagen schriftlich zu informie-    Gesamtbetrages einzuleiten.
tragsbestimmungen gilt weiterhin das ur-           ren, sofern eine Forderung gegen einen Abneh-      Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers,
sprüngliche Fälligkeitsdatum.                      mer bei Ablauf des maximalen Verlängerungs-        den Versicherer unverzüglich über Umstände
Eine solche Verlängerung ist nicht möglich im      zeitraumes unbezahlt und damit überfällig ist.     oder Ereignisse zu informieren, die zu einem
Falle von Wechseln, Schuldscheinen, Zahlung        Dies gilt nicht, wenn die Forderung innerhalb      Schaden führen können, bleibt hiervon unbe-
gegen Dokumente (cash against documents),          dieser 30 Tage bezahlt wird.                       rührt.
Dokumenten gegen Akzept/ Zahlung eines
Sichtwechsels oder falls die Zahlung mit einem     Verpflichtung zur Mitteilung negativer
Akkreditiv zu leisten ist.                         Informationen (18900.00)                           Schadenminderung und Inkasso
                                                   Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den
Automatische Beendigung des                        Versicherer unverzüglich über Umstände oder        Maßnahmen zur Schadenminderung
Versicherungsschutzes (17700.01)                   Ereignisse zu informieren, die zu einem Scha-      (20100.00)
Der Versicherer haftet nicht für Forderungsaus-    den führen können. Solche Umstände oder Er-        Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei
fälle aus Warenlieferungen oder Dienst- oder       eignisse liegen u. a. vor, wenn:                   allen Geschäften mit seinen Abnehmern die
Werkleistungen, die nach einem der folgenden       a) der Abnehmer um eine Verlängerung des           Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, die der
Umstände versandt bzw., im Falle von Dienst-          Fälligkeitsdatums über den maximalen Ver-       eines ordentlichen Kaufmannes entspricht. Der
oder Werkleistungen, fakturiert werden:               längerungszeitraum hinaus bittet;               Versicherungsnehmer hat hierzu alle geeigne-
a) eine Forderung gegen einen Abnehmer ist         b) der Abnehmer die Ware oder Dokumente nicht      ten Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahlung
   bei Ablauf des in der Vertragsübersicht fest-      annimmt, wenn Zahlung gegen Dokumente           des ausstehenden Betrages durch den Abneh-
   gelegten maximalen Verlängerungszeitrau-           (cash against documents) vereinbart war;        mer zu erreichen und das Risiko eines Forde-
   mes noch immer unbezahlt und damit über-        c) die Insolvenz des Abnehmers droht oder ein-     rungsausfalls zu minimieren. Dies beinhaltet
   fällig. Wird eine solche Forderung innerhalb       getreten ist;                                   insbesondere die Geltendmachung aller Rech-
   von 30 Tagen nach Ablauf des maximalen          d) der Versicherungsnehmer Grund zu der An-        te an Waren, gegen Abnehmer und dritte Par-
   Verlängerungszeitraumes bezahlt, lebt der          nahme hat, dass der Abnehmer nicht in der       teien. Der Versicherungsnehmer ist ebenfalls
   Versicherungsschutz rückwirkend für Wa-            Lage ist oder wahrscheinlich nicht in der       verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen,


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[Seite 5]
die vom Versicherer in Verbindung mit einem            tischen Beendigung des Versicherungs-            ausfalls sechs Monate nach dem Schadentag
potentiellen oder tatsächlichen Forderungs-            schutzes bestehenden offenen Forderungen         noch nicht endgültig fest, entschädigt der Ver-
ausfall sowohl vor als auch nach einer Ent-            gegenüber dem Abnehmer getroffen worden          sicherer den Versicherungsnehmer auf der
schädigungszahlung angeordnet werden. Dies             sein.                                            Basis einer vorläufigen Schadenabrechnung,
schließt die Einleitung rechtlicher Schritte ein.   Alle sonstigen Bestimmungen und Bedingun-           in der er die von ihm geschätzten zu erwarten-
                                                    gen des Versicherungsvertrages bleiben hier-        den Erlöse abzieht. Ist eine solche Schätzung
Inkasso-Mindestbetrag (21000.01)                    von unberührt.                                      nicht möglich, wird zunächst eine vorläufige
Die Verpflichtung zur Beauftragung des vom                                                              Entschädigung in Höhe von 50 % des mutmaß-
Versicherer festgelegten Unternehmens mit           Schäden (21700.00)                                  lichen versicherten Schadens geleistet. Diese
dem Inkasso findet keine Anwendung, solange         1. Frist zur Anmeldung eines Schadens               Bestimmung findet nur auf Forderungsausfäl-
der bei Ablauf des maximalen Verlängerungs-            Jeder Schaden, einschließlich aller verfüg-      le, die auf Insolvenz beruhen, Anwendung. Bei
zeitraumes überfällige Betrag gegen einen              baren Informationen, muss bis spätestens         gerichtlich bestätigten langfristigen Insolvenz-
Abnehmer geringer oder gleich dem in der Ver-          12 Monate nach dem Schadentag bei dem            plänen gilt diese Bestimmung nicht.
tragsübersicht festgelegten Inkasso-Mindest-           Versicherer angemeldet werden. Der Versi-
betrag ist.                                            cherungsnehmer ist verpflichtet, alle für die    Rückerstattung von Zahlungen zur
Der Versicherungsnehmer darf das vom Versi-            Schadenabrechnung erforderlichen Infor-          Insolvenzmasse (22900.01)
cherer bestimmte Unternehmen nicht mit dem             mationen und Unterlagen bis spätestens 12        Hat der Versicherungsnehmer gemäß gesetzli-
Inkasso einer unterhalb dieses Betrages liegen-        Monate, nachdem sie durch den Versicherer        cher Vorschriften aufgrund rechtmäßiger Insol-
den Forderung beauftragen. Ebenso wenig ist            angefordert wurden, einzureichen.                venzanfechtung oder aufgrund gerichtlicher Ent-
das Unternehmen verpflichtet, solche Inkasso-       2. Rückmeldung des Versicherers                     scheidung Zahlungen, die er vom Abnehmer vor
aufträge auszuführen. Der Versicherer haftet in        Der Versicherer übermittelt dem Versiche-        dessen Insolvenz erhalten hat, zurückerstattet,
diesen Fällen nicht für eventuell entstehende          rungsnehmer die Ergebnisse seiner Scha-          kann er den daraus resultierenden Forderungs-
Inkassokosten des Versicherungsnehmers.                denprüfung innerhalb von 30 Tagen nach           ausfall als Schaden geltend machen. Vorausset-
                                                       Erhalt aller von ihm angeforderten Informa-      zung hierfür ist, dass sich die Forderungsausfälle
                                                       tionen und Unterlagen.                           auf versicherte Forderungen beziehen und die
Schäden                                             3. Schadenberechnung                                Bestimmungen und Bedingungen des Versiche-
                                                       Der Forderungsausfall des Versicherungsneh-      rungsvertrages eingehalten wurden.
Anrechnung von Zahlungen (21300.00)                    mers ist der Betrag, der dem Versicherungs-      Der Versicherer wird den Schaden gemäß den
Alle Zahlungen, die der Versicherungsnehmer,           nehmer am Schadentag gegen den Abnehmer          zum Zeitpunkt der Eröffnung der Insolvenz des
eine für ihn handelnde Person oder der Versi-          zusteht, abzüglich aller Einsparungen, die dem   Abnehmers geltenden vertraglichen Bedingun-
cherer vor dem Schadentag erhält, werden in            Versicherungsnehmer durch die Nichterfül-        gen abrechnen. Diese Regelung kann jedoch
Anwendung dieses Versicherungsvertrages in             lung des Vertrages entstehen (einschließlich     nicht dazu führen, dass der Versicherer ins-
chronologischer Reihenfolge nach ihrer Fällig-         nicht zu zahlender Provisionen für Agenten).     gesamt mehr als den versicherten Prozentsatz
keit auf alle offenen Forderungen gegen den je-        Weiterhin werden in Anwendung der Versi-         des Kreditlimits für einen Abnehmer zahlt. Die
weiligen Abnehmer angerechnet. Alle Zahlun-            cherungsvertragsbestimmungen die folgen-         folgenden Bedingungen finden Anwendung:
gen, die der Versicherungsnehmer, eine für ihn         den Beträge in Abzug gebracht:                   a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
handelnde Person oder der Versicherer nach          a) vom Abnehmer oder dritten Parteien ge-              den Versicherer unverzüglich über die Auf-
dem Schadentag erhält, werden entsprechend             leistete Zahlungen (einschließlich Barzah-          forderung zur Rückerstattung aufgrund An-
dem Verhältnis, in welchem der Versicherungs-          lungen), jedoch unter Ausschluss noch nicht         fechtung oder gerichtlicher Entscheidung zu
nehmer und der Versicherer den Schaden tra-            eingelöster Schecks oder Wechsel;                   informieren;
gen, aufgeteilt. Der Versicherungsnehmer ist        b) Gutschriften;                                    b) der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
verpflichtet, den Versicherer über den Erhalt       c) aufrechenbare oder aufgerechnete Forde-             die Berechtigung der Anfechtung zu prüfen
einer entsprechenden Zahlung unverzüglich              rungen;                                             und gegebenenfalls geeignete rechtliche
zu benachrichtigen.                                 d) Gegenforderungen;                                   Maßnahmen zur Abwehr der Rückforde-
                                                    e) Erlöse aus Sicherheiten oder Garantien und          rungsansprüche zu ergreifen;
Anrechnung von Zahlungen nach                       f) Erlöse aus dem Wiederverkauf von zurück-         c) der Versicherungsnehmer muss nachwei-
automatischer Beendigung des                           genommenen Waren.                                   sen, dass die Zahlungen an die Insolvenz-
Versicherungsschutzes (21311.00)                       Als versicherter Schaden gilt der Forde-            masse des Abnehmers zurückerstattet und
1. Sofern der Versicherungsnehmer nach der             rungsausfall des Versicherungsnehmers,              die offenen Forderungen im Insolvenzver-
   automatischen Beendigung des Versiche-              soweit er sich auf unbezahlte versicherte           fahren zur Tabelle angemeldet wurden.
   rungsschutzes Waren liefert oder Dienst-            Forderungen bezieht. Die Höhe der Entschä-
   oder Werkleistungen erbringt und                    digung entspricht entweder dem versicher-        Höchsthaftung des Versicherers (23300.00)
2. Der Versicherungsnehmer und der Abneh-              ten Prozentsatz des versicherten Schadens        Die Höchsthaftung ist der Betrag, für den der
   mer schriftlich eine Tilgungsvereinbarung           oder dem versicherten Prozentsatz des            Versicherer pro Versicherungsjahr maximal
   für Zahlungen auf diese Warenlieferungen,           Kreditlimits für den Abnehmer, je nachdem,       haftet. Die Höchsthaftung entspricht dem je-
   Dienst- oder Werkleistungen treffen, die            welcher Betrag niedriger ist.                    weils höheren der nachstehenden Beträge:
   von den Anrechnungsbestimmungen des              4. Abtretung und Zustimmung                         – der Betrag der Höchsthaftung des Versiche-
   Versicherungsvertrages abweicht, wird der           Auf Wunsch des Versicherers können Scha-            rers oder
   Versicherer im Schadenfall Zahlungen ent-           denzahlungen unter der Voraussetzung ge-         – ein Vielfaches der im Hinblick auf das Versi-
   sprechend der Tilgungsvereinbarung mit              leistet werden, dass die Gesamtforderung            cherungsjahr gezahlten Prämien (netto ohne
   dem Abnehmer anrechnen.                             gegenüber einem Abnehmer einschließlich             etwaige anfallende Steuern)
Die folgenden Bedingungen finden Anwen-                aller Rechte und Sicherheiten an den Ver-        Ungeachtet dessen kann die Höchsthaftung des
dung:                                                  sicherer abgetreten wird. Auf Wunsch des         Versicherers geringer sein als der versicherte
a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,           Versicherers können die Schadenzahlun-           Prozentsatz eines einzelnen Kreditlimits oder
   den Versicherer unverzüglich über Waren-            gen der vorherigen Anerkennung des Ver-          der Summe der Kreditlimite. Der Betrag der
   lieferungen oder Dienst- oder Werkleistun-          sicherungsnehmers zu der vom Versicherer         Höchsthaftung des Versicherers und das Viel-
   gen nach automatischer Beendigung des               erstellten Schadenabrechnung unterliegen.        fache sind in der Vertragsübersicht festgelegt.
   Versicherungsschutzes sowie über die vom
   Versicherungsvertrag abweichende Til-            Abzug von erwarteten Erlösen/vorläufige             Zuordnung von Schadenzahlungen
   gungsvereinbarung mit dem Abnehmer zu            Abrechnung (22500.00)                               (24500.00)
   informieren und                                  Bei der Berechnung der Höhe des Schadens be-        Alle Schadenzahlungen des Versicherers wer-
b) Es muss eine Vereinbarung über die Rück-         rücksichtigt der Versicherer auch die zu erwar-     den dem Versicherungsjahr zugeordnet, in dem
   zahlung der zum Zeitpunkt der automa-            tenden Erlöse. Steht die Höhe des Forderungs-       der Schadentag eingetreten ist.


                                                                                                                                         Stand: 07/2022

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Forderungsfranchise (26100.00)                           heit des Versicherers ein, wenn die Verletzung    Prämienzahlung (32500.00)
Der Versicherer haftet nicht für Forderungs-             auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit be-    Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Prä-
ausfälle, sofern ein Forderungsausfall für den           ruht. Dies gilt jedoch nicht, wenn die vorsätz-   mie und Versicherungssteuer oder entsprechen-
jeweiligen Abnehmer geringer oder gleich                 liche oder grob fahrlässige Verletzung keinen     de Steuer auf die gemeldeten Beträge zu zahlen.
hoch ist wie der in der Vertragsübersicht fest-          Einfluss auf den Eintritt des Versicherungs-      Die Prämie wird auf der Basis des/der in der
gelegte und zum Schadentag gültige Betrag                falls oder die Höhe der Entschädigung hatte.      Vertragsübersicht festgelegten Prämiensatzes/-
der Forderungsfranchise. Forderungen oder             4. Die Anbietungspflicht und die Verpflich-          sätze berechnet und ist zu den Terminen fällig,
Teilforderungen, deren Wert unter dem Betrag             tung zur Offenlegung aller Informationen,         die durch den Versicherer festgelegt werden.
der Forderungsfranchise liegt, unterliegen der           insbesondere der zur Prämienberechnung
Prämienpflicht und sind in den Meldungen zur             benötigten, sind einklagbare, vom Versiche-       Vorausprämie (32900.00)
Prämienberechnung, falls gemäß Versiche-                 rungsnehmer zu erfüllende Vertragspflich-         Die in der Vertragsübersicht festgelegten
rungsvertrag erforderlich, anzugeben.                    ten. Verletzt der Versicherungsnehmer eine        Prämienbeträge sind Vorausprämien. Diese
                                                         dieser Vertragspflichten, ist der Versicherer     Beträge verstehen sich netto ohne Versiche-
                                                         – ohne dass es einer Kündigung bedarf – von       rungssteuer oder entsprechende Steuer. Sofern
Obliegenheiten und Folgen der Nichterfüllung             der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei       Steuer anfällt, wird sie in der Rechnung an den
                                                         denn, dass die Verletzung als unverschuldet       Versicherungsnehmer ausgewiesen.
Informationspflicht (27300.00)                           anzusehen ist. Außerdem ist der Versicherer       Am Ende des Versicherungsjahres wird die
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem            für den Fall, dass der Versicherungsnehmer        tatsächlich im Hinblick auf diesen Zeitraum
Versicherer alle Informationen und Unterlagen            es versäumt, die für die Prämienberechnung        fällige Prämie auf Grundlage der vom Versiche-
zur Verfügung zu stellen, die der Versicherer zur        benötigten Informationen während drei auf-        rungsnehmer erhaltenen Meldungen und des
Prüfung der Einhaltung der versicherungsver-             einander folgender Meldezeiträume zur Ver-        vereinbarten Prämiensatzes berechnet.
traglichen Obliegenheiten und Verpflichtungen            fügung zu stellen, berechtigt, eine auf den       Falls die tatsächlich zu zahlende Prämie die
durch den Versicherungsnehmer anfordert. Auf             letzten drei Meldungen beruhende Durch-           gesamte Vorausprämie überschreitet, zahlt der
Verlangen des Versicherers hat der Versiche-             schnittsprämie zu berechnen, nachdem er           Versicherungsnehmer dem Versicherer die Dif-
rungsnehmer mit einem vereidigten Wirtschafts-           den Versicherungsnehmer im Hinblick auf           ferenz.
prüfer oder einer anderen vom Versicherer                dieses Versäumnis gemahnt hat.                    Falls die tatsächlich zu zahlende Prämie gerin-
beauftragten unabhängigen Partei zusammen-                                                                 ger ist als die gesamte Vorausprämie, erstattet
zuarbeiten, um die Richtigkeit der zur Verfügung                                                           der Versicherer dem Versicherungsnehmer die
gestellten Angaben und Informationen zu über-         Prämie                                               Differenz zurück. Die Verpflichtung zur Zah-
prüfen. Der Versicherungsnehmer garantiert,                                                                lung der vertraglich vereinbarten Mindestprä-
dass alle zur Verfügung gestellten Informationen      Meldungen zur Prämienberechnung                      mie bleibt hiervon unberührt.
und Unterlagen nach bestem Wissen und Ge-             (30100.01)
wissen korrekt sind. Der Versicherungsnehmer          Nach Ablauf eines jeden in der Vertragsüber-         Mindestprämie (33300.00)
ist verpflichtet, unverzüglich alle Informationen     sicht festgelegten Meldezeitraumes ist der Ver-      Ist die auf Grundlage der Meldungen des Ver-
und Unterlagen, die die im Rahmen des vorlie-         sicherungsnehmer verpflichtet, dem Versiche-         sicherungsnehmers berechnete Prämie für ein
genden Versicherungsvertrages versicherten Ri-        rer seinen während dieses Meldezeitraumes an         abgeschlossenes Versicherungsjahr geringer
siken beeinflussen oder auf die Akzeptanz oder        die Abnehmer, auf die der Versicherungsvertrag       als die in der Vertragsübersicht festgelegte
die Beurteilung der im Rahmen des vorliegenden        Anwendung findet, fakturierten Umsatz zu mel-        Mindestprämie, so hat der Versicherungsneh-
Versicherungsvertrages versicherten Risiken           den. Die Meldungen des Versicherungsnehmers          mer die Mindestprämie für das abgeschlossene
und Abnehmer durch den Versicherer Einfluss           sind dem Versicherer an den in der Vertrags-         Versicherungsjahr zu zahlen.
haben könnten, zur Verfügung zu stellen.              übersicht festgelegten Terminen zuzusenden.          Die in der Vertragsübersicht festgelegte Min-
                                                      Forderungen oder Forderungsteile, die explizit       destprämie versteht sich netto ohne Versiche-
Selbstbehalt (27700.00)                               vom Versicherungsschutz ausgenommen sind,            rungssteuer oder entsprechende Steuer. Sofern
Der Versicherungsnehmer trägt den Betrag, der         sind nicht in die Meldung aufzunehmen. Die           sie Steuern unterliegt, werden diese dem Ver-
über die im Rahmen des vorliegenden Versi-            Meldung hat getrennt nach Abnehmerländern            sicherungsnehmer in Rechnung gestellt.
cherungsvertrages vom Versicherer zu leisten-         und, falls sich die Prämiensätze in Abhängigkeit
de Entschädigung hinausgeht, als unversicher-         der Zahlungsziele unterscheiden, auch getrennt       Bonus/Malus (35300.01 und 38300.00)
tes Risiko ausschließlich selbst. Er darf diesen      nach den vereinbarten Zahlungszielen zu erfol-       Sobald der im Hinblick auf den Bemessungs-
nicht anderweitig versichern.                         gen.                                                 zeitraum zu zahlende Prämienbetrag feststeht,
                                                      Die Meldung hat in der Versicherungsvertrags-        erstattet der Versicherer dem Versicherungs-
Konsequenzen der Nichterfüllung von                   währung oder der Vertragswährung zu erfolgen.        nehmer – in Abhängigkeit der Schadenquote –
Vertragspflichten (28100.00)                          Der Versicherungsnehmer darf von seiner Mel-         einen Bonus oder berechnet ihm einen Malus.
1. Der Versicherer ist im Einzelfall von der Ver-     dung nicht in Abzug bringen:                         Der Bonus oder Malus entspricht dem in der
   pflichtung zur Leistung frei, ohne dass es         a) Gutschriften, es sei denn, diese beziehen sich    Vertragsübersicht aufgeführten Prozentsatz
   einer Kündigung bedarf, wenn der Versiche-            auf Korrekturen und haben keine Auswir-           der für den Bemessungszeitraum zu zahlenden
   rungsnehmer eine ihm aufgrund Gesetzes                kung auf ein bereits versichertes Risiko, für     Nettoprämie (ohne Versicherungssteuer oder
   oder des Versicherungsvertrages auferlegte            welches der Versicherer zum Erhalt von Prä-       entsprechende Steuer).
   Verpflichtung oder Obliegenheit nicht er-             mie berechtigt ist;                               Als Bemessungszeitraum gilt jedes Versiche-
   füllt, es sei denn, dass die Verletzung als un-    b) das Kreditlimit überschreitende Forderun-         rungsjahr. Als Schadenquote gilt:
   verschuldet anzusehen ist.                            gen;                                              – der Gesamtbetrag der vom Versicherer in
2. Handelt es sich um die Verletzung einer Ob-        c) Forderungen, die vor Aufhebung eines Kre-            dem jeweiligen Bemessungszeitraum an-
   liegenheit, die vom Versicherungsnehmer               ditlimits entstehen;                                 erkannten Schäden abzüglich aller dem
   zum Zwecke der Minderung der Gefahr oder           d) Forderungen, die mit Scheck bezahlt werden;          Versicherer zustehenden Regresserlöse, die
   Verhinderung einer Gefahrerhöhung dem              e) Forderungen gegen Abnehmer im Rahmen                 während des Bemessungszeitraumes abge-
   Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, kann           der Pauschaldeckung;                                 rechnet wurden dividiert durch
   sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit         f) Forderungen, die vor dem Datum der Mel-           – den Gesamtnettoprämienbetrag (ohne Ver-
   nicht berufen, wenn die Verletzung keinen             dung zur Prämienberechnung gezahlt wer-              sicherungssteuer oder entsprechende Steuer),
   Einfluss auf den Eintritt des Versicherungs-          den;                                                 der für den Bemessungszeitraum zu zahlen ist.
   falls oder die Höhe der vom Versicherer zu         g) Gegenforderungen des Abnehmers und                Für die Anwendung dieser Bonus-/Malusver-
   erbringenden Entschädigung hatte.                  h) bestrittene Forderungen/Rechnungen.               einbarung wird jeder nach Beendigung oder
3. Handelt es sich um die Verletzung einer Ob-        Sofern keine versicherten Umsätze entstanden         Nichtverlängerung des Versicherungsvertra-
   liegenheit, die nach dem Eintritt des Versiche-    sind, ist eine Meldung mit dem Wert „0“ einzu-       ges vom Versicherer anerkannte Schaden dem
   rungsfalls zu erfüllen ist, tritt Leistungsfrei-   reichen.                                             letzten Bemessungszeitraum zugerechnet. Ist


                                                                                                                                           Stand: 07/2022

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in der Vertragsübersicht eine Mindestprämie         den Länderbedingungen) seine Internetver-          rungsnehmer dadurch erleidet, dass er diese
festgelegt, kann die Anwendung dieser Bonus-/       bindung mit dem Versicherungsnehmer ein-           Information verwendet, insbesondere für seine
Malusvereinbarung nicht dazu führen, dass           setzen.                                            eigenen wirtschaftlichen Entscheidungen.
der Versicherungsnehmer einen geringeren
Prämienbetrag als die für diesen Bemessungs-        Übertragung von Rechten aus dem                    Schutz personenbezogener Daten (47310.01)
zeitraum geltende Mindestprämie zahlt.              Versicherungsvertrag (45100.01)                    In Zusammenhang mit diesem Versicherungs-
Falls der Versicherungsvertrag beendet oder         Der Versicherungsnehmer kann die ihm aus           vertrag gelten Versicherungsnehmer und Ver-
nicht verlängert wird, wird für den letzten Be-     dem vorliegenden Versicherungsvertrag ent-         sicherer hinsichtlich aller personenbezogenen
messungszeitraum kein Bonus gewährt.                stehenden Rechte oder das Recht auf Schaden-       Daten, die jeweils für eigene Zwecke und mit
                                                    zahlungen nur mit der vorherigen schriftlichen     eigenen Mitteln und/oder im jeweils eigenen
                                                    Zustimmung durch den Versicherer übertragen        Namen verarbeitet werden, als voneinander
Vertragslaufzeit und Beendigung des                 (z.B. durch Verpfändung, Abtretung oder in         unabhängige Datenverantwortliche unter dem
Vertrages                                           sonstiger Form).                                   geltenden Datenschutzrecht.
                                                                                                       Werden personenbezogene Daten, die zu dem
Vertragslaufzeit und -verlängerung                  Zustimmung zum Erwerb von Sicherheiten             Zwecke verarbeitet wurden, dem Versiche-
(38500.00)                                          (45500.00)                                         rungsnehmer Versicherungsschutz unter die-
Der Vertragsbeginn und die Vertragslaufzeit         Mit der Unterzeichnung des vorliegenden Ver-       sem Versicherungsvertrag oder sonstige damit
sind in der Vertragsübersicht festgelegt. Der       sicherungsvertrages ermächtigt der Versiche-       in Zusammenhang stehende Dienstleistungen
Versicherungsvertrag verlängert sich still-         rungsnehmer den Versicherer und erteilt seine      zu gewähren, in ein Land außerhalb des recht-
schweigend zu den gleichen Bedingungen und          Zustimmung dazu, im gemeinsamen Interesse          lichen Geltungsbereichs des Europäischen Wirt-
für die gleiche Laufzeit, wenn er nicht durch       Sicherheiten zu erwerben und/oder Verein-          schaftsraums (EWR) übermittelt, und gewährt
den Versicherungsnehmer oder den Versiche-          barungen im Hinblick auf Forderungen zu            das dort geltende Recht kein angemessenes
rer mit einer Frist von zwei Monaten vor Ende       treffen, für die der Versicherer Versicherungs-    Datenschutzniveau gemäß der Entscheidung
der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Falls      schutz im Rahmen des vorliegenden Versiche-        der Europäischen Kommission, so gelten für
eine andere zukünftige Vertragslaufzeit in der      rungsvertrages gewährt hat.                        die übermittelten Daten die Europäischen Al-
Vertragsübersicht festgelegt ist, gilt die still-                                                      ternativen Standardvertragsklauseln für die
schweigende Verlängerung für die Dauer dieser       Versicherungsvertragswährung und                   Übermittlung personenbezogener Daten von
zukünftigen Vertragslaufzeit.                       Umrechnung (46700.00)                              einem Verantwortlichen zu einem anderen Ver-
                                                    Für den vorliegenden Versicherungsvertrag ist      antwortlichen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Beendigung des Vertrages (39200.00)                 die in der Vertragsübersicht festgelegte Ver-      Unter Verweis auf diese Fälle finden die Euro-
Der Versicherungsvertrag endet automatisch          sicherungsvertragswährung maßgeblich. Für          päischen Alternativen Standardvertragsklau-
und mit sofortiger Wirkung, sobald der Versi-       Meldungen zur Prämienberechnung und für            seln hiermit auch für das Vertragsverhältnis
cherungsnehmer zahlungsunfähig im Sinne ei-         die Berechnung von Schäden werden Beträge in       zwischen Versicherungsnehmer und Versiche-
nes durch die Gesetzgebung seines Landes de-        einer anderen Währung als der Versicherungs-       rer Anwendung. Da Versicherungsnehmer und
finierten Konkurs- oder Insolvenzverfahrens         vertragswährung in diese umgerechnet. Hierzu       Versicherer jeweils unabhängig voneinander
wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein gericht-     wird der Wechselkurs zugrunde gelegt, der am       Daten übermitteln, gelten diese Alternativen
liches Insolvenzverfahren über das Vermögen         letzten Arbeitstag des Monats, in dem der Versi-   Standardvertragsklauseln in Verbindung mit
des Versicherungsnehmers eröffnet wurde.            cherungsschutz begonnen hat, gültig war. Vom       dem bestehenden Datenschutzrecht des Lan-
                                                    Versicherungsnehmer, einer in seinem Namen         des, in dem der Versicherungsnehmer und/
Beendigung des Versicherungsvertrages               handelnden Person oder vom Versicherer nach        oder der Versicherer eine entsprechende Nie-
(Sanktionsgesetze oder –vorschriften)               dem Schadentag in einer anderen Währung als        derlassung in Bezug auf die Verarbeitung der
(39310.00)                                          der Versicherungsvertragswährung erhaltene         personenbezogenen Daten unterhalten. Der
Der Versicherer hat das Recht, den Versiche-        Beträge werden in diese umgerechnet. Hierzu        entsprechende Anhang zu den Standardver-
rungsvertrag zu beenden, wenn der Versi-            wird der Wechselkurs zugrunde gelegt, der am       tragsklauseln mit einer Beschreibung der per-
cherungsnehmer, ein Mitglied der Unterneh-          Tag des Zahlungseingangs gültig war. Der für       sonenbezogenen Daten, die der Versicherer
mensleitung oder eine andere Person oder            ein bestimmtes Datum geltende Wechselkurs          gegebenenfalls übermittelt, kann dem Versi-
Gesellschaft, die die Kontrolle über den Versi-     ist der bei Börsenschluss ausgegebene Mittel-      cherungsnehmer auf Anfrage zur Verfügung
cherungsnehmer ausübt oder zu mehr als 50%          kurs der Europäischen Zentralbank, oder, falls     gestellt werden.
an dem Versicherungsnehmer beteiligt ist, im        die Europäische Zentralbank einen solchen          Keine der Bestimmungen dieses Vertragsver-
Rahmen der Bestimmungen der Vereinten Nati-         Kurs nicht ausgegeben hat, der des Londoner        hältnisses ist dahin auszulegen, dass diese im
onen, den Sanktionsgesetzen oder -bestimmun-        Devisenmarktes, oder, falls der Londoner Devi-     Widerspruch steht oder Vorrang hat zu Be-
gen der Europäischen Union, des Vereinigten         senmarkt einen solchen Kurs nicht angegeben        stimmungen der anwendbaren Europäischen
Königreichs oder der Vereinigten Staaten von        hat, der der Zentralbank des Landes des Versi-     Alternativen Standardvertragsklausen oder zu
Amerika oder einer entsprechenden Nation ge-        cherungsnehmers.                                   anderen Regelungen zur Datenübermittlung.
mäß anwendbaren nationalen Sanktionsgeset-
zen oder Bestimmungen gelistet werden.              Lastschrifteinzug (47100.00)                       Anwendbares Recht, Gerichtsstand und
                                                    Prämien und Prüfungsgebühren einschließlich        Vertragssprache (47500.00)
                                                    etwaigen anfallenden Steuern sind per Last-        Der Versicherungsvertrag unterliegt dem in der
Sonstiges                                           schriftverfahren zu zahlen.                        Vertragsübersicht festgelegten anwendbaren
                                                                                                       Recht. Alle zwischen dem Versicherer und dem
Kommunikation (44700.00)                            Vertraulichkeitsrevers (47300.00)                  Versicherungsnehmer in Verbindung mit dem
Der Versicherungsnehmer sollte im Rahmen            Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich,         vorliegenden Versicherungsvertrag entstehen-
seiner Kommunikation im Hinblick auf die            sämtliche Informationen streng vertraulich         den Streitigkeiten unterliegen dem Gerichts-
Vertragsverwaltung und die Erfüllung seiner         zu behandeln und sie nicht an Dritte weiter-       stand des in der Vertragsübersicht festgelegten
Verpflichtungen aus dem vorliegenden Ver-           zugeben. Weiterhin übernimmt der Versiche-         zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts. Die
sicherungsvertrag die Möglichkeiten seiner          rungsnehmer die Verpflichtung, den Versi-          Vertragssprache ist in der Vertragsübersicht
Internetverbindung mit dem Versicherer nut-         cherer von Schäden freizustellen, die dadurch      festgelegt. Hat der Versicherer Übersetzungen
zen, die der Versicherer ihm zu diesem Zweck        entstehen können, dass Dritte Zugang zu den        des Versicherungsvertrages zur Verfügung ge-
zur Verfügung stellt. Der Versicherer kann im       vertraulichen Informationen erhalten haben.        stellt, gilt die in der Vertragssprache ausgestellte
Rahmen seiner Kommunikation mit dem Ver-            Alle Informationen, u.a. einschließlich Kredit-    Version als bindend, sollte es zu Widersprüchen
sicherungsnehmer im Hinblick auf die Ver-           limitentscheidungen, enthalten keine verbind-      oder Unterschieden in der Auslegung kommen.
tragsverwaltung und die Bekanntgabe von             lichen Aussagen. Der Versicherer übernimmt
Vertragsänderungen (wie u. a. Änderungen in         keine Haftung für Schäden, die der Versiche-


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Laufende Versicherung (47550.00)
Dieser Kreditversicherungsvertrag fällt unter
die laufende Versicherung im Sinne des § 53
Versicherungsvertragsgesetz.

Privatpersonen (01900.00)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch
auf Forderungen gegen Abnehmer, die Privat-
kunden sind und keine wirtschaftliche Tätig-
keit ausüben.

Keine Kostenbeteiligung (20800.00)
Der Versicherer beteiligt sich nicht an den
Kosten, die dem Versicherungsnehmer bei
der Erfüllung seiner Obliegenheit zur Abwen-
dung oder Minderung des Forderungsaus-
falls oder durch die Einleitung des Inkassos
entstehen.
Fabrikationsrisiko/Vorlaufdeckung (43500.00)
Der Versicherer entschädigt den Versiche-
rungsnehmer für jeden ihm entstehenden For-
derungsausfall, sofern während des Fabrika-
tionsrisikozeitraumes:
a) die Insolvenz des Abnehmers eintritt oder
b) das Kreditlimit für den Abnehmer aufgrund
   seiner finanziellen Situation aufgehoben
   wird und
c) die Ausführung des Vertrages/Auftrages
   oder eines Teils des Vertrages/ Auftrages mit
   dem Abnehmer mit Zustimmung des Versi-
   cherers eingestellt wird.


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