# Atradius Direkt Start: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-warenkredit-atradius-direkt-start.php
- Rechtlicher Träger: Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Niederlassung Deutschland (Köln)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-warenkredit-atradius-direkt-start.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Vertragsbedingungen zur Kreditversicherung Atradius Direkt Start](https://atradius.de/documents/vertragsbedingungen-atradius-direkt-start.pdf), Fassung 07/2022

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Forderungen (Lieferungen und Leistungen an gewerbliche Abnehmer, mit Zahlungsziel) | ja | dem Versicherungsnehmer gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieses Versicherungsvertrages den Ausfall von versicherten Forderungen zu ersetzen | 00200.00, Seite 1 |
| Zielgruppe des Tarifs nach Jahresumsatz auf Ziel (Umsatzgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Ganzumsatzprinzip: alle Abnehmer mit Zahlungsziel müssen angedient werden | ja | Der Versicherungsnehmer benötigt für jeden Abnehmer, auf den der Versicherungsvertrag Anwendung findet, ein Kreditlimit. | 09600.00, Seite 2 |
| Forderungen gegen Abnehmer im Inland versichert | ja | gegen Abnehmer in Ländern, die in der Länderliste aufgeführt sind | 01700.00 a), Seite 1 |
| Forderungen gegen Abnehmer im Ausland versichert | ja | gegen Abnehmer in Ländern, die in der Länderliste aufgeführt sind | 01700.00 a), Seite 1 |
| Forderungen aus Dienst- und Werkleistungen (nicht nur Warenlieferungen) | ja | die sich auf innerhalb der Vertragslaufzeit versandte Waren oder erbrachte Dienst- oder Werkleistungen beziehen | 01700.00 c), Seite 1 |
| Forderungen gegen Privatkunden (Verbraucher) mitversichert | ja | Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Forderungen gegen Abnehmer, die Privatkunden sind und keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. | 01900.00, Seite 7 |
| Ausschluss von Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen | ja | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Forderungen gegen Abnehmer, die der mittelbaren oder unmittelbaren Kontrolle des Versicherungsnehmers unterliegen | 08400.00, Seite 2 |
| Forderungen gegen öffentliche Auftraggeber versichert | ja | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Forderungen gegen Staaten sowie alle staatlichen Institutionen, Organisationen oder sonstigen Körperschaften, die nicht insolvenzfähig sind. | 08700.00, Seite 2 |
| Höchstzulässiges Zahlungsziel (in Tagen) | ja | für die das mit dem Abnehmer vereinbarte Zahlungsziel nicht das in der Vertragsübersicht festgelegte maximale Zahlungsziel | 01700.00 e), Seite 1 |
| Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Abnehmers | ja | Die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens oder Verwaltungsverfahrens nach dem Gesetz des Heimatlandes des Abnehmers | 00300.00 a), Seite 1 |
| Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse | ja | Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde vom Gericht mangels Masse abgewiesen oder eingestellt | 00300.00 b), Seite 1 |
| Außergerichtlicher Vergleich mit allen Gläubigern | ja | Ein außergerichtlicher endgültiger Vergleich wurde mit allen oder der Mehrheit der Gläubiger geschlossen, und der Versicherer hat vorher seine Zustimmung erteilt | 00300.00 d), Seite 1 |
| Fruchtlose Zwangsvollstreckung beim Abnehmer | ja | Die Zwangsvollstreckung aus einem Titel durch den Versicherungsnehmer reicht nicht zur vollen Befriedigung des geschuldeten Betrages aus | 00300.00 c), Seite 1 |
| Nichtzahlung ohne Insolvenz (protracted default) als Versicherungsfall | ja | liegt der Versicherungsfall Protracted Default vor, wenn ein Abnehmer seiner Zahlungsverpflichtung | 00700.00, Seite 1 |
| Wartefrist bis zum Nichtzahlungstatbestand (Monate nach Fälligkeit oder Meldung) | ja | Die Karenzfrist beginnt mit dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum einer Forderung. | 00700.00, Seite 1 |
| Politische Risiken bei Exportforderungen (Transfer, Moratorium, Krieg) | nein | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Forderungsausfälle, die direkt oder indirekt entstehen durch oder zurückzuführen sind auf: a) ein allgemeines Moratorium | 01300.00, Seite 1 |
| Fabrikationsrisiko (Ausfall vor Lieferung, Kosten angearbeiteter Ware) | ja | den Versicherungsnehmer für jeden ihm entstehenden Forderungsausfall, sofern während des | 43500.00, Seite 7 |
| Insolvenzanfechtung: Rückforderung bereits erhaltener Zahlungen durch den Insolvenzverwalter mitversichert | ja | der Versicherungsnehmer gemäß gesetzlicher Vorschriften aufgrund rechtmäßiger Insolvenzanfechtung oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung Zahlungen, die er vom Abnehmer vor dessen Insolvenz erhalten hat, zurückerstattet, kann er den daraus resultierenden Forderungsausfall als Schaden geltend machen. | 22900.01, Seite 5 |
| Bestrittene Forderungen: Entschädigung nach rechtskräftiger Klärung | ja | Dieser Ausschluss gilt nur so lange, bis die Streitigkeit zu Gunsten des Versicherungsnehmers beigelegt wurde, entweder einvernehmlich oder durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil | 01200.00 b), Seite 1 |
| Namentliche Kreditlimite je Abnehmer durch den Versicherer | ja | Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer eine Kreditlimitentscheidung erhalten, nachdem er vorab ein Kreditlimit für den benötigten Betrag | 10400.00, Seite 2 |
| Selbstprüfungsgrenze: Deckung bis zu einem Betrag im eigenen Ermessen ohne Antrag | nicht geregelt |  |  |
| Pauschaldeckung kleiner Forderungen (Anonymdeckung) ohne Limitantrag | nicht geregelt |  |  |
| Versicherer kann Limite jederzeit mit Wirkung für künftige Lieferungen herabsetzen oder aufheben | ja | Der Versicherer kann ebenfalls jederzeit und aus beliebigen Gründen die Kreditlimitentscheidungen ändern, herabsetzen oder aufheben. | 10400.00, Seite 2 |
| Neukunden und Erstlieferungen: Deckung ab der ersten Lieferung | nicht geregelt |  |  |
| Selbstprüfung über Bonitätsindex oder Auskunftei (Grade Cover, Bonitätsprüfung mit Auskunft) | ja | Der Versicherungsnehmer kann eine Kreditlimitentscheidung durch Nutzung der Credit Check-Einrichtung des Kreditversicherungs-Online-Systems erhalten. | 10800.01, Seite 2 |
| Gebühren für Kreditprüfung und Limitbearbeitung | ja | Der Versicherungsnehmer hat die in der Vertragsübersicht festgelegten Prüfungsgebühren zu zahlen. | 11200.00, Seite 3 |
| Laufende Bonitätsüberwachung der Abnehmer durch den Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigungsquote (versicherter Prozentsatz der Forderung) | ja | Prozentsatz des versicherten Schadens oder dem versicherten Prozentsatz des Kreditlimits für den Abnehmer, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. | 21700.00 Nr. 3, Seite 5 |
| Jährliche Selbstbeteiligung (Aggregate First Loss) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstentschädigung je Versicherungsjahr (fester Betrag oder Vielfaches der Prämie) | ja | Die Höchsthaftung entspricht dem jeweils höheren der nachstehenden Beträge | 23300.00, Seite 5 |
| Mindestschaden oder Bagatellgrenze je Abnehmer | ja | Der Versicherer haftet nicht für Forderungsausfälle, sofern ein Forderungsausfall für den jeweiligen Abnehmer geringer oder gleich hoch ist wie der in der Vertragsübersicht festgelegte und zum Schadentag gültige Betrag der Forderungsfranchise. | 26100.00, Seite 5 |
| Umsatzsteuer in der versicherten Forderung enthalten | nicht geregelt | Die Umsatzsteuer oder eine der Umsatzsteuer entsprechende Steuer auf versicherte Forderungen ist entweder in den Versicherungsschutz | 02400.00, Seite 2 |
| Verzugszinsen und Mahnkosten mitversichert | nein | in Bezug auf Fälligkeits- und/oder Verzugszinsen | 05400.00 a), Seite 2 |
| Rechtsverfolgungskosten (Gericht, Anwalt) mitversichert | nein | Versicherungsnehmer bei der Beilegung von Streitfragen zwischen ihm und seinen Abnehmern oder die dem Versicherungsnehmer aufgrund gegen ihn oder von ihm eingeleiteter rechtlicher Schritte entstehen | 05400.00 d), Seite 2 |
| Auszahlungsfrist nach Nachweis des Versicherungsfalls | ja | Der Versicherer übermittelt dem Versicherungsnehmer die Ergebnisse seiner Schadenprüfung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt aller von ihm angeforderten Informationen und Unterlagen. | 21700.00 Nr. 2, Seite 4 |
| Anrechnung von Zahlungen und Gutschriften auf die jeweils älteste Forderung (Anrechnungsklausel) | ja | werden in Anwendung dieses Versicherungsvertrages in chronologischer Reihenfolge nach ihrer Fälligkeit auf alle offenen Forderungen gegen den jeweiligen Abnehmer angerechnet. | 21300.00, Seite 4 |
| Eigentumsvorbehalt als Voraussetzung der Deckung | nicht geregelt |  |  |
| Inkasso durch den Versicherer oder Partner nach Meldung | ja | Das vom Versicherer festgelegte Unternehmen ist in der Vertragsübersicht unter Inkassounternehmen oder -dienstleister spezifiziert. | 00710.00, Seite 1 |
| Pflicht zur Übergabe überfälliger Forderungen an das Inkasso | ja | wenn der Versicherungsnehmer das Inkasso über die Gesamtsumme der offenen Forderungen gegen den jeweiligen Abnehmer spätestens 30 Tage, nachdem der maximale Verlängerungszeitraum für die unbezahlte Forderung mit dem frühesten Fälligkeitsdatum abgelaufen ist | 00700.00, Seite 1 |
| Inkassogebühren für den Versicherungsnehmer | ja | Der Versicherer beteiligt sich nicht an den Kosten, die dem Versicherungsnehmer bei der Erfüllung seiner Obliegenheit zur Abwendung oder Minderung des Forderungsausfalls oder durch die Einleitung des Inkassos entstehen. | 20800.00, Seite 7 |
| Bonitätsauskünfte im Beitrag enthalten | nein | Die Prüfungsgebühren werden dem Versicherungsnehmer durch die Kreditprüfungsgesellschaft in Rechnung gestellt. | 13000.02, Seite 3 |
| Online-Portal für Limitanträge und Meldungen vertraglich vorgesehen | ja | die Möglichkeiten seiner Internetverbindung mit dem Versicherer nutzen, die der Versicherer ihm zu diesem Zweck zur Verfügung stellt. | 44700.00, Seite 6 |
| Umsatzmeldung (monatlich, quartalsweise oder jährlich) | ja | Versicherer seinen während dieses Meldezeitraumes an die Abnehmer, auf die der Versicherungsvertrag Anwendung findet, fakturierten Umsatz zu melden. | 30100.01, Seite 5 |
| Meldefrist für überfällige Forderungen (Tage nach Fälligkeit) | ja | sofern eine Forderung gegen einen Abnehmer bei Ablauf des maximalen Verlängerungszeitraumes unbezahlt und damit überfällig ist. | 18500.01, Seite 3 |
| Höchstzulässige Prolongation oder Stundung ohne Zustimmung | ja | vorausgesetzt, diese Verlängerung liegt innerhalb des maximalen Verlängerungszeitraumes, der in der Vertragsübersicht festgelegt ist. | 16900.00, Seite 3 |
| Liefersperre nach Meldung oder bei negativen Merkmalen | ja | Der Versicherer haftet nicht für Forderungsausfälle aus Warenlieferungen oder Dienst- oder Werkleistungen, die nach einem der folgenden Umstände versandt bzw. | 17700.01, Seite 3 |
| Pflicht zur Meldung negativer Informationen über Abnehmer (Gefahrerhöhung) | ja | Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherer unverzüglich über Umstände oder Ereignisse zu informieren, die zu einem Schaden führen können. | 18900.00, Seite 4 |
| Frist zur Einreichung der Schadenunterlagen | ja | Jeder Schaden, einschließlich aller verfügbaren Informationen, muss bis spätestens 12 Monate nach dem Schadentag bei dem Versicherer angemeldet werden. | 21700.00 Nr. 1, Seite 4 |
| Vorgaben zum eigenen Kreditmanagement (Mahnwesen, Auskünfte, Sicherheiten) | ja | Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei allen Geschäften mit seinen Abnehmern die Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, die der eines ordentlichen Kaufmannes entspricht. | 20100.00, Seite 4 |
| Bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung nur anteilige Kürzung statt Leistungsfreiheit | nein | Der Versicherer ist im Einzelfall von der Verpflichtung zur Leistung frei, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Versicherungsnehmer eine ihm aufgrund Gesetzes oder des Versicherungsvertrages auferlegte Verpflichtung oder | 28100.00 Nr. 1, Seite 4 |
| Beitragsgrundlage (Umsatz, Forderungsbestand, Zahl der Abnehmer oder Pauschale) | ja | Die Prämie wird auf der Basis des/der in der Vertragsübersicht festgelegten Prämiensatzes/-sätze berechnet | 32500.00, Seite 6 |
| Mindestbeitrag je Versicherungsjahr | ja | hat der Versicherungsnehmer die Mindestprämie für das abgeschlossene Versicherungsjahr zu zahlen. | 33300.00, Seite 6 |
| Beitragsrückerstattung oder Bonus bei Schadenfreiheit | ja | erstattet der Versicherer dem Versicherungsnehmer in Abhängigkeit der Schadenquote einen Bonus oder berechnet ihm einen Malus. | 35300.01, Seite 6 |
| Vertragslaufzeit und Verlängerung | ja | Der Versicherungsvertrag verlängert sich stillschweigend zu den gleichen Bedingungen und für die gleiche Laufzeit | 38500.00, Seite 6 |
| Kündigungsfrist zum Ablauf | ja | wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer mit einer Frist von zwei Monaten vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. | 38500.00, Seite 6 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung für Forderungen aus Lieferungen vor Vertragsende | nein | Der Schadentag muss innerhalb der in der Vertragsübersicht festgelegten Vertragslaufzeit eintreten. | 00200.00, Seite 1 |
| Einschluss bei Vertragsbeginn bereits bestehender Forderungen | nein | die sich auf innerhalb der Vertragslaufzeit versandte Waren oder erbrachte Dienst- oder Werkleistungen beziehen | 01700.00 c), Seite 1 |
| Anwendbares Recht und Gerichtsstand | ja | Der Versicherungsvertrag unterliegt dem in der Vertragsübersicht festgelegten anwendbaren Recht. | 47500.00, Seite 7 |

## Volltext der Bedingungen: Vertragsbedingungen zur Kreditversicherung Atradius Direkt Start

```text
[Seite 1]
Vertragsbedingungen zur Kreditversicherung Atradius Direkt Start
Gegenstand der Versicherung (00200.00)             pflichtung hinsichtlich einer Forderung nicht           se Genehmigungen erst nach dem Beginn
Der Versicherer hat dem in der Vertragsüber-       innerhalb der in der Vertragsübersicht fest-            des Versicherungsschutzes für die jeweilige
sicht genannten Versicherungsnehmer den            gelegten Karenzfrist nachkommt. Ist in der              Forderung erforderlich wurden bzw. diese
vorliegenden Versicherungsvertrag ausgestellt.     Länderliste eine längere Karenzfrist für das            devisenrechtlichen Vorschriften erst nach
Der Versicherer verpflichtet sich, dem Versiche-   Land des Abnehmers festgelegt, so ist diese             diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind;
rungsnehmer gemäß den Bestimmungen und             maßgeblich. Die Karenzfrist beginnt mit dem          e) Forderungsausfälle in Verbindung mit
Bedingungen dieses Versicherungsvertrages          ursprünglichen Fälligkeitsdatum einer For-              einem Drittland, sofern Waren in ein ande-
den Ausfall von versicherten Forderungen zu        derung. Für diesen Versicherungsfall gilt als           res Land als das des Abnehmers geliefert,


                                                                                                                                                             atr_vertragsbedingungen_atradius_direkt_20220720
ersetzen, sofern dieser durch einen eingetrete-    Schadentag das Datum, an dem die maßgebli-              Dienst- oder Werkleistungen dort erbracht
nen Versicherungsfall entsteht. Der Schadentag     che Karenzfrist abläuft. Der Versicherer ist je-        oder Zahlungen dort(hin) erfolgen sollen,
muss innerhalb der in der Vertragsübersicht        doch nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn           es sei denn, der Versicherer trifft schriftlich
festgelegten Vertragslaufzeit eintreten.           der Versicherungsnehmer das Inkasso über die            eine anderweitige Entscheidung.
                                                   Gesamtsumme der offenen Forderungen gegen
                                                   den jeweiligen Abnehmer spätestens 30 Tage,          Ausschluss des Politischen Risikos (01300.00)
Versicherungsfälle                                 nachdem der maximale Verlängerungszeit-              Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
                                                   raum für die unbezahlte Forderung mit dem            Forderungsausfälle, die direkt oder indirekt
Insolvenz (00300.00)                               frühesten Fälligkeitsdatum abgelaufen ist, dem       entstehen durch oder zurückzuführen sind auf:
In Anwendung des Versicherungsvertrages            vom Versicherer festgelegten Unternehmen             a) ein allgemeines Moratorium, erlassen von
sind unter dem Versicherungsfall Insolvenz         übertragen und die erforderlichen Informatio-           der Regierung des Landes des Abnehmers
abschließend die folgenden Situationen oder        nen und Unterlagen zur Verfügung gestellt hat.          oder eines anderen Landes, über das die
Fälle zu verstehen:                                                                                        Zahlung vorzunehmen ist;
a) Die Eröffnung eines gerichtlichen Insol-        Inkassounternehmen (00710.00)                        b) politische    Ereignisse,   wirtschaftliche
   venzverfahrens oder Verwaltungsverfah-          Das vom Versicherer festgelegte Unternehmen             Schwierigkeiten, Devisenknappheit, Geld-
   rens nach dem Gesetz des Heimatlandes des       ist in der Vertragsübersicht unter Inkassoun-           entwertung oder -schwankungen, oder ge-
   Abnehmers, wodurch die Vermögenswerte           ternehmen oder -dienstleister spezifiziert.             setzliche oder administrative Maßnahmen
   und Geschäftsvorgänge des Abnehmers der                                                                 im Land des Abnehmers, die den Transfer
   Kontrolle oder Überwachung eines Gerichts                                                               der vom Abnehmer vertragsmäßig erfolgten
   oder einer vom Gericht oder aufgrund Geset-     Ausgeschlossene Versicherungsfälle                      Zahlungen verhindern oder verzögern;
   zes bestellten Person zum Zweck der Neu-                                                             c) Krieg (einschließlich Bürgerkrieg, Kampf-
   organisation oder Auflösung des Abnehmers       Allgemeine Haftungsausschlüsse (01200.00)               handlungen, Aufstand und Aufruhr), Revolu-
   oder zur Umschuldung, Aussetzung oder Til-      Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:            tion oder Volksunruhen;
   gung seiner Schulden unterstellt werden;        a) Forderungsausfälle, die direkt oder indirekt      d) Wirbelstürme, Überflutungen, Erdbeben,
b) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens            entstehen oder mitverursacht werden durch            Vulkanausbrüche, Flutwellen oder andere
   wurde vom Gericht mangels Masse abgewie-           ionisierende, radioaktive, giftige, explosive        Arten von Naturkatastrophen oder höherer
   sen oder eingestellt;                              oder sonstige gefährliche oder kontaminie-           Gewalt;
c) Die Zwangsvollstreckung aus einem Titel            rende Eigenschaften oder Auswirkungen             e) die Einführung von Import- oder Export-
   durch den Versicherungsnehmer reicht nicht         einer explosiven atomaren Einrichtung oder           beschränkungen oder der Widerruf von
   zur vollen Befriedigung des geschuldeten           einer ihrer Komponenten, nukleare Brenn-             Import- oder Exportlizenzen oder andere
   Betrages aus;                                      materialien, Verbrennung oder nuklearen              Maßnahmen einer Regierung, die die Ver-
d) Ein außergerichtlicher endgültiger Vergleich       Abfall;                                              tragserfüllung verhindern.
   wurde mit allen oder der Mehrheit der Gläu-     b) Forderungsausfälle, die zurückzuführen
   biger geschlossen, und der Versicherer hat         sind auf Streitigkeiten, in denen der Ab-
   vorher seine Zustimmung erteilt;                   nehmer aus irgendeinem Grund für sich in          Versicherte Forderungen
e) Der Versicherungsnehmer kann dem Ver-              Anspruch nimmt, zu der (teilweisen) Zu-
   sicherer nachweislich zu dessen Zufrieden-         rückhaltung der Zahlungen oder der Nicht-         Versicherte Forderungen (01700.00)
   heit belegen, dass die finanzielle Lage des        ausführung einer seiner vertraglichen             Versichert sind Forderungen, die dem Versi-
   Abnehmers sich derart gestaltet, dass die          Verpflichtungen berechtigt zu sein. Dieser        cherungsnehmer zustehen:
   Einleitung oder Fortführung gerichtlicher          Ausschluss gilt nur so lange, bis die Streitig-   a) gegen Abnehmer in Ländern, die in der Län-
   Schritte zu keinem wirtschaftlichen Ergeb-         keit zu Gunsten des Versicherungsnehmers             derliste aufgeführt sind, und
   nis führen wird;                                   beigelegt wurde, entweder einvernehmlich          b) die aus dem regelmäßigen Geschäftsbetrieb
f) Solche Situationen oder Fälle, die – aus-          oder durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil        des Versicherungsnehmers entstehen, wie in
   schließlich nach Einschätzung des Versiche-        oder einen rechtskräftigen Schiedsgerichts-          der Vertragsübersicht festgelegt, und
   rers – in ihrem Wesen oder ihren Auswir-           beschluss;                                        c) die sich auf innerhalb der Vertragslaufzeit
   kungen den oben unter a) bis d) aufgeführten    c) Forderungsausfälle, die dadurch entstehen            versandte Waren oder erbrachte Dienst- oder
   Situationen und Fällen gleichwertig sind.          oder mitverursacht werden, dass der Versi-           Werkleistungen beziehen und
Für diesen Versicherungsfall gilt als Schaden-        cherungsnehmer, einer seiner Vertreter oder       d) für die dem Versicherungsnehmer ein für
tag: für a) und b) das Datum des Gerichtsurteils      eine für den Versicherungsnehmer handeln-            diesen Abnehmer gültiges Kreditlimit vor-
oder Gerichtsbeschlusses; für c) der Tag, an          de Person es unterlassen hat, die Bestim-            liegt und
dem die Fruchtlosigkeit der Zwangsvollstre-           mungen und Bedingungen des Vertrages zu           e) für die das mit dem Abnehmer vereinbarte
ckung attestiert wurde; für d) der Tag, an dem        erfüllen oder die geltenden gesetzlichen Be-         Zahlungsziel nicht das in der Vertragsüber-
alle oder die Mehrheit der Gläubiger dem Ver-         stimmungen, Regelungen oder Anordnun-                sicht festgelegte maximale Zahlungsziel,
gleich zugestimmt haben; für e) und f) der Tag,       gen zu befolgen;                                     ermittelt ab dem Tag der Fakturierung, über-
an dem der Versicherer den Versicherungsneh-       d) Forderungsausfälle, die der Versicherungs-           schreitet und
mer schriftlich darüber informiert hat, dass er       nehmer aufgrund der Nichteinholung von            f) die die Bedingungen für den Versicherungs-
sich eine entsprechende Meinung gebildet hat.         Import-, Export- oder anderen Genehmigun-            schutz im Hinblick auf das Land des Abneh-
                                                      gen erleidet, die für die Vertragserfüllung          mers gemäß der Länderliste erfüllen.
Protracted Default (00700.00)                         notwendig sind oder bei denen im Falle der
In Anwendung des Versicherungsvertrages               Vertragserfüllung gegen devisenrechtliche
liegt der Versicherungsfall Protracted Default        Vorschriften verstoßen würde. Dieser Aus-
vor, wenn ein Abnehmer seiner Zahlungsver-            schluss findet keine Anwendung, wenn die-


                                                                                                                                         Stand: 07/2022

[Seite 2]
Fakturierungszeitraum (02100.00)                     Ausschluss im Falle von Sanktionen                   Kreditlimite
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, in-        (05406.01)
nerhalb des in der Vertragsübersicht festgeleg-      Forderungen gelten als nicht versichert und          Kreditlimite (09600.00)
ten Fakturierungszeitraumes seine Rechnun-           der Versicherer ist nicht verpflichtet eine Ent-     Kreditlimite legen den Höchstbetrag und die
gen gegen seine Abnehmer zu erstellen. Der           schädigung zu zahlen oder eine Versicherungs-        Bedingungen fest, zu denen der Versicherer
Fakturierungszeitraum berechnet sich wie folgt:      leistung zu erbringen, sofern und soweit der         eine Haftung für einen Abnehmer, auf den
a) für Warenlieferungen: ab dem Versandda-           Versicherer durch die Gewährung von Versi-           der Versicherungsvertrag Anwendung findet,
   tum der Waren;                                    cherungsschutz oder Zahlung einer Entschädi-         übernimmt. Der Versicherungsnehmer benö-
b) für Dienst- oder Werkleistungen: ab dem Da-       gung oder Bereitstellung einer Versicherungs-        tigt für jeden Abnehmer, auf den der Versiche-
   tum, an dem der Versicherungsnehmer die           leistung für betroffene Forderungen in Konflikt      rungsvertrag Anwendung findet, ein Kreditli-
   Dienst- oder Werkleistungen erbracht hat,         mit Sanktionen, Verboten oder Restriktionen          mit. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
   für die er gegenüber seinem Abnehmer zum          gemäß den relevanten Handels- und Wirt-              unverzüglich ein Kreditlimit festzusetzen. Ein
   Erhalt von Zahlungen berechtigt ist.              schaftssanktionsgesetzen oder -bestimmun-            Kreditlimit muss jedoch spätestens vor Eintritt
                                                     gen gerät oder hiergegen verstoßen würde.            des Schadenfalls vorliegen. Forderungen, die
Umsatzsteuer (02400.00)                                                                                   das Kreditlimit übersteigen, rücken insoweit
Die Umsatzsteuer oder eine der Umsatzsteuer          Ausschluss von Bankgarantien (06200.00)              in den Versicherungsschutz nach, als durch
entsprechende Steuer auf versicherte Forde-          Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind          Bezahlung älterer, innerhalb des Kreditlimits
rungen ist entweder in den Versicherungs-            Forderungen oder Forderungsteile gegen Ab-           liegender Forderungen ein solches Nachrücken
schutz eingeschlossen oder ausgeschlossen.           nehmer, bei denen der Versicherungsnehmer            in den Versicherungsschutz ermöglicht wird.
Dieser Punkt wird in der Vertragsübersicht           eine Bankgarantie vorliegen hat, es sei denn,
festgelegt.                                          eine Bankgarantie wurde zur Voraussetzung            Kreditlimitentscheidungen/
                                                     für den Versicherungsschutz für den jeweiligen       Kreditmitteilungen (10400.00)
Konsignationslager (02700.01)                        Abnehmer gemacht.                                    Der Versicherungsnehmer kann vom Versi-
Sofern der Versicherungsnehmer Waren auf                                                                  cherer eine Kreditlimitentscheidung erhalten,
Konsignationslagerbasis liefert, beginnt der         Ausschluss von Bürgschaften (06250.00)               nachdem er vorab ein Kreditlimit für den benö-
Versicherungsschutz mit der Warenentnahme            Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind          tigten Betrag beim Versicherer beantragt hat.
durch den Abnehmer oder eine mit seinem Ein-         Forderungen, für die der Versicherungsnehmer         Diese Kreditlimitentscheidung erfolgt in Form
verständnis oder mit seiner Genehmigung han-         eine Garantie eines Bürgschaftsunternehmens          einer schriftlichen oder elektronischen Kredit-
delnden Person aus dem Konsignationslager.           oder einer Kreditversicherung vorliegen hat,         mitteilung. Der Versicherer ist jederzeit und aus
Voraussetzung für den Versicherungsschutz            es sei denn, eine Garantie wurde zur Voraus-         beliebigen Gründen berechtigt, Bestimmungen
ist, dass der Versicherungsnehmer dem Abneh-         setzung für den Versicherungsschutz für den          und Bedingungen an die Kreditlimitentschei-
mer die entsprechenden Forderungen inner-            jeweiligen Abnehmer gemacht.                         dung zu knüpfen. Diese Bestimmungen und
halb von 30 Tagen nach Entnahme der Waren                                                                 Bedingungen können die Versicherungsver-
in Rechnung stellt.                                  Ausschluss von Vorauszahlungen (06600.00)            tragsbestimmungen ändern oder außer Kraft
Sofern das Fabrikationsrisiko im Rahmen die-         Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind          setzen. Der Versicherer kann ebenfalls jeder-
ses Vertrags versichert ist, findet dieses keine     Forderungen oder Forderungsteile, für die der        zeit und aus beliebigen Gründen die Kreditli-
Anwendung auf Konsignationslagerverträge.            Abnehmer eine An- bzw. Vorauszahlung vor             mitentscheidungen ändern, herabsetzen oder
                                                     Versand der Waren oder Beginn von Dienst-            aufheben. Änderungen, Herabsetzungen und
                                                     oder Werkleistungen geleistet hat.                   Aufhebungen gelten nicht rückwirkend. Kre-
Ausgeschlossene Forderungen                                                                               ditlimitentscheidungen bleiben so lange gültig,
                                                     Ausschluss von Vermietung und Verpachtung            bis sie vom Versicherer aufgehoben werden
Ausgeschlossene Forderungsausfälle                   (06900.00)                                           oder der Versicherungsvertrag endet.
(05400.00)                                           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind          Forderungen oder Forderungsteile aus Vermie-         Credit Checks (10800.01)
Forderungsausfälle:                                  tung und/oder Verpachtung von Immobilien.            Der Versicherungsnehmer kann eine Kredit-
a) in Bezug auf Fälligkeits- und/oder Verzugs-                                                            limitentscheidung durch Nutzung der Credit
   zinsen;                                           Ausschluss von Bargeschäften (07000.00)              Check-Einrichtung des Kreditversicherungs-
b) in Bezug auf Vertragsstrafen oder Schadens-       Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind          Online-Systems erhalten. Ein positiver Online-
   ersatz, gleichgültig ob vertraglich oder an-      alle Bargeschäfte.                                   Credit Check führt zu einem Kreditlimit für den
   derweitig geregelt, auf deren Zahlung der                                                              in der Vertragsübersicht als Credit Check-Be-
   Versicherungsnehmer gegen den Abnehmer                                                                 trag festgelegten Betrag. Ein negativer Online-
   zusätzlich zu den ausstehenden Forderun-          Ausgeschlossene Abnehmer                             Credit Check entspricht einer Limitablehnung.
   gen einen Anspruch hat;                                                                                Der Versicherer kann jederzeit und aus belie-
c) in Bezug auf Bankkosten, es sei denn, es ist      Ausschluss von verbundenen Unternehmen               bigen Gründen Credit Checks aufheben, wobei
   vertraglich festgelegt, dass diese als Teil der   (08400.00)                                           diese Aufhebung nicht rückwirkend gilt. Credit
   ausstehenden Forderungen gegen einen Ab-          Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen               Checks bleiben so lange gültig, bis sie vom Ver-
   nehmer gelten;                                    sind Forderungen gegen Abnehmer, die der             sicherer aufgehoben werden oder der Versiche-
d) in Bezug auf alle Kosten, die dem Versiche-       mittelbaren oder unmittelbaren Kontrolle des         rungsvertrag endet.
   rungsnehmer bei der Beilegung von Streit-         Versicherungsnehmers unterliegen oder an
   fragen zwischen ihm und seinen Abneh-             denen er mittelbar oder unmittelbar beteiligt        Maximaler Gesamtbetrag der gewährten
   mern oder die dem Versicherungsnehmer             ist, oder gegen Abnehmer, die eine solche Kon-       Kreditlimite (10950.02)
   aufgrund gegen ihn oder von ihm eingeleite-       trolle über den Versicherungsnehmer ausüben          Der maximale Gesamtbetrag der gewährten
   ter rechtlicher Schritte entstehen;               oder über eine solche Beteiligung an seinen          Kreditlimite sollte nicht den in der Vertrags-
e) soweit diese durch andere Versicherungen,         Geschäftsanteilen verfügen, es sei denn, der         übersicht festgelegten maximalen Gesamtbe-
   die der Versicherungsnehmer abgeschlos-           Versicherer trifft schriftlich eine anderweitige     trag der gewährten Kreditlimite überschreiten.
   sen hat oder von denen ihm rechtmäßig             Entscheidung.                                        Sobald der maximale Gesamtbetrag der ge-
   Zahlungen oder Entschädigungen zustehen,                                                               währten Kreditlimite diesen Betrag erreicht, hat
   gedeckt sind (oder gedeckt wären, falls der       Ausschluss von öffentlich-rechtlichen                der Versicherer das Recht, die Bearbeitung wei-
   vorliegende Versicherungsvertrag nicht            Abnehmern (08700.00)                                 terer Kreditlimitanträge zurückzustellen. Der
   existieren würde).                                Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind          Versicherungsnehmer wird informiert, sobald
                                                     Forderungen gegen Staaten sowie alle staatli-        der Versicherer dieses Recht ausübt. Um dies
                                                     chen Institutionen, Organisationen oder sonsti-      zu vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer
                                                     gen Körperschaften, die nicht insolvenzfähig sind.   regelmäßig den maximalen Gesamtbetrag der


                                                                                                                                          Stand: 07/2022

[Seite 3]
gewährten Kreditlimite reduzieren, indem er       ge besteht nur für Verträge:                      Verlängerungszeitraum hinaus zu oder erlaubt
nicht mehr benötigte existierende Kreditlimit-    a) die mit Abnehmern abgeschlossen wurden,        er eine solche Verlängerung, besteht kein Recht
entscheidungen streicht oder herabsetzt.             für die der Versicherungsnehmer nachwei-       auf Entschädigung für diese Forderung, es sei
                                                     sen kann, dass bisherige Forderungen in-       denn, der Versicherer hat einer solchen Verlän-
Prüfungsgebühren (11200.00)                          nerhalb des maximalen Verlängerungszeit-       gerung vorab schriftlich zugestimmt.
Der Versicherungsnehmer hat die in der Ver-          raumes gezahlt wurden, und                     Für die Anwendung der Versicherungsver-
tragsübersicht festgelegten Prüfungsgebühren      b) bei denen der vereinbarte Liefertermin (oder   tragsbestimmungen gilt weiterhin das ur-
zu zahlen. Die aufgeführten Beträge verste-          im Falle von Dienst- oder Werkleistungen       sprüngliche Fälligkeitsdatum.
hen sich netto ohne Steuer. Sofern sie Steuern       das vereinbarte Fertigstellungsdatum) nicht    Eine solche Verlängerung ist nicht möglich im
unterliegen, werden diese gemeinsam mit den          später als 3 Monate nach dem Datum der         Falle von Wechseln, Schuldscheinen, Zahlung
angefallenen Prüfungsgebühren dem Versi-             Aufhebung oder Herabsetzung liegt.             gegen Dokumente (cash against documents),
cherungsnehmer in Rechnung gestellt.              c) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,      Dokumenten gegen Akzept/ Zahlung eines
                                                     den Versicherer schriftlich nicht später als   Sichtwechsels oder falls die Zahlung mit einem
Kreditinformationsdienste (13000.02)                 5 Tage nach Aufhebung oder Herabsetzung        Akkreditiv zu leisten ist.
Kreditinformationen sind für die Festlegung          über die oben genannten Umstände zu infor-
von Kreditlimiten erforderlich. Der Versi-           mieren und dem Versicherer zu dessen Zu-       Automatische Beendigung des
cherungsnehmer ist verantwortlich für die            friedenheit nachzuweisen, dass ein solcher     Versicherungsschutzes (17700.01)
Beschaffung akkurater und aktueller Kredit-          Bindender Vertrag existiert.                   Der Versicherer haftet nicht für Forderungsaus-
informationen für alle Abnehmer, für die er       Der Versicherungsschutz für Bindende Ver-         fälle aus Warenlieferungen oder Dienst- oder
ein Kreditlimit beantragt. Um diese Kredit-       träge findet keine Anwendung, falls die Auf-      Werkleistungen, die nach einem der folgenden
information zu erhalten, beauftragt der Versi-    hebung oder Herabsetzung aufgrund einer der       Umstände versandt bzw., im Falle von Dienst-
cherungsnehmer den Versicherer hiermit un-        folgenden Tatbestände erfolgte:                   oder Werkleistungen, fakturiert werden:
widerruflich, in seinem Namen und für seine       a) Beendigung des Geschäftsbetriebs des Ab-       a) eine Forderung gegen einen Abnehmer ist
Rechnung – oder in Fällen von Mitversicherten        nehmers;                                          bei Ablauf des in der Vertragsübersicht fest-
in deren Namen und für deren Rechnung – die       b) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens;              gelegten maximalen Verlängerungszeitrau-
in der Vertragsübersicht aufgeführte Kredit-      c) Umwandlung der Firma des Abnehmers in             mes noch immer unbezahlt und damit über-
prüfungsgesellschaft zu beauftragen, entspre-        eine Holding oder                                 fällig. Wird eine solche Forderung innerhalb
chende Kreditinformationen bereitzustellen.       d) Änderung der Rechtsform des Abnehmers.            von 30 Tagen nach Ablauf des maximalen
Im Namen des Versicherungsnehmers oder im                                                              Verlängerungszeitraumes bezahlt, lebt der
Namen der Mitversicherten wird der Versiche-                                                           Versicherungsschutz rückwirkend für Wa-
rer der Kreditprüfungsgesellschaft alle Details   Länderbedingungen                                    renlieferungen oder Dienst- oder Werkleis-
des Abnehmers übermitteln, für den der Ver-                                                            tungen auf, die nach Ablauf des maximalen
sicherungsnehmer ein Kreditlimit beantragt,       Länderbedingungen (15600.00)                         Verlängerungszeitraumes für diese Forde-
und die Kreditprüfungsgesellschaft wird die       Der Versicherer kann im Hinblick auf ein be-         rung versandt, bzw. im Falle von Dienst- oder
Kreditinformationen direkt an den Versicherer     stimmtes Land jederzeit die Bedingungen für          Werkleistungen, fakturiert wurden, voraus-
übermitteln. Der Versicherer verpflichtet sich,   den Versicherungsschutz ändern oder den Ver-         gesetzt es liegt kein anderer Umstand vor,
die Kreditinformationen für die Festlegung von    sicherungsschutz aufheben und die Länder-            der zur automatischen Beendigung des Ver-
Kreditlimiten zu nutzen.                          liste entsprechend anpassen. Diese Änderung          sicherungsschutzes führt. Wird eine solche
Obwohl die Kreditinformationen durch die          oder Aufhebung gilt nicht rückwirkend und            Forderung später als 30 Tage nach Ablauf
Kreditprüfungsgesellschaft an den Versicherer     findet auf Warenlieferungen oder Dienst- oder        des maximalen Verlängerungszeitraumes
übermittelt werden, bleibt der Versicherungs-     Werkleistungen Anwendung, die nach dem in            bezahlt, besteht erst wieder Versicherungs-
nehmer verpflichtet, dem Versicherer alle Um-     der geänderten Länderliste festgelegten Datum        schutz für Warenlieferungen und Dienst-
stände mitzuteilen, die für die Risikobeurtei-    versandt oder erbracht werden.                       oder Werkleistungen, die nach dem Tag des
lung relevant sein können. Der Versicherer                                                             Zahlungseinganges versandt, bzw. im Falle
ist dazu berechtigt, die Kreditprüfungsgesell-                                                         von Dienst- oder Werkleistungen, fakturiert
schaft über diese Umstände zu informieren.        Beginn und Ende des Versicherungsschutzes,           werden, vorausgesetzt es liegt kein anderer
Für die Dienstleistungen, die durch die Kredit-   Informationspflichten                                Umstand vor, der zur automatischen Beendi-
prüfungsgesellschaft im Namen des Versiche-                                                            gung des Versicherungsschutzes führt;
rungsnehmers zur Verfügung gestellt werden,       Beginn des Versicherungsschutzes (16500.00)       b) der Versicherungsnehmer hat ein Inkasso-
muss der Versicherungsnehmer die in der Ver-      Der Versicherungsschutz für jede einzelne For-       unternehmen mit der Beitreibung von For-
tragsübersicht festgelegten Kreditprüfungsge-     derung beginnt:                                      derungen gegen den jeweiligen Abnehmer
bühren zahlen. Die Prüfungsgebühren werden        a) für Warenlieferungen: mit dem Versand der         beauftragt. Sobald diese Forderungen be-
dem Versicherungsnehmer durch die Kredit-            Ware. Der Versand gilt als ausgeführt, wenn       zahlt sind, besteht wieder Versicherungs-
prüfungsgesellschaft in Rechnung gestellt. Die       der Versicherungsnehmer oder eine in sei-         schutz für Warenlieferungen oder Dienst-
aufgeführten Beträge sind als Nettobeträge ohne      nem Namen handelnde Person den Besitz an          oder Werkleistungen, die nach dem Tag des
Steuern und Abgaben zu verstehen. Sofern sie         der Ware aufgibt zum Zweck der Erfüllung          Zahlungseinganges versandt, bzw. im Falle
Steuern oder Abgaben unterliegen, werden diese       seiner vertraglichen Verpflichtungen mit          von Dienst- oder Werkleistungen, fakturiert
dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt.        dem Abnehmer;                                     werden, vorausgesetzt es liegt kein anderer
                                                  b) für Dienst- oder Werkleistungen: sobald der       Umstand vor, der zur automatischen Beendi-
Bindende Verträge (15200.01)                         Versicherungsnehmer an den Abnehmer               gung des Versicherungsschutzes führt;
Hat der Versicherer die Kreditlimitentscheidung      eine Rechnung für die jeweils erbrachte        c) Insolvenz des Abnehmers oder
für einen Abnehmer aufgehoben oder herabge-          Dienst- oder Werkleistung versandt hat.        d) der Versicherer hebt die Kreditlimitentschei-
setzt oder den Versicherungsschutz im Hinblick                                                         dung für einen Abnehmer oder den Versiche-
auf das Land des Abnehmers aufgehoben, findet     Maximaler Verlängerungszeitraum (16900.00)           rungsschutz im Hinblick auf das Land des
diese Aufhebung oder Herabsetzung keine An-       Sofern im Einzelfall erforderlich, kann der          Abnehmers auf.
wendung auf Verträge, die der Versicherungs-      Versicherungsnehmer einer Verlängerung
nehmer vor dem Datum der Aufhebung oder           des ursprünglichen Fälligkeitsdatums einer        Noch nicht fakturierte Dienst- oder
Herabsetzung durch den Versicherer abge-          Forderung zustimmen, vorausgesetzt, diese         Werkleistungen (18100.00)
schlossen hat und von denen er sich auch auf-     Verlängerung liegt innerhalb des maximalen        Es besteht Versicherungsschutz auch für For-
grund einer Verschlechterung der finanziellen     Verlängerungszeitraumes, der in der Vertrags-     derungsausfälle aus Dienst- oder Werkleistun-
Situation des jeweiligen Abnehmers nicht lösen    übersicht festgelegt ist.                         gen, die vor der automatischen Beendigung des
kann (im Folgenden Bindende Verträge).            Stimmt der Versicherungsnehmer einer Ver-         Versicherungsschutzes erbracht, jedoch zu die-
Der Versicherungsschutz für Bindende Verträ-      längerung der Fälligkeit über den maximalen       sem Zeitpunkt noch nicht fakturiert wurden.


                                                                                                                                    Stand: 07/2022

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Verpflichtung zur Meldung einer                   Der Versicherungsnehmer ist nicht verpflich-        Anrechnung von Zahlungen nach
Überschreitung des maximalen                      tet, den Versicherer über die Überfälligkeit die-   automatischer Beendigung des
Verlängerungszeitraumes (18500.01)                ses bestrittenen Gesamtbetrages zu informie-        Versicherungsschutzes (21311.00)
Der Versicherungsnehmer hat den Versicherer       ren und das Inkasso bezüglich des bestrittenen      1. Sofern der Versicherungsnehmer nach der
innerhalb von 30 Tagen schriftlich zu informie-   Gesamtbetrages einzuleiten.                            automatischen Beendigung des Versiche-
ren, sofern eine Forderung gegen einen Abneh-     Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers,            rungsschutzes Waren liefert oder Dienst-
mer bei Ablauf des maximalen Verlängerungs-       den Versicherer unverzüglich über Umstände             oder Werkleistungen erbringt und
zeitraumes unbezahlt und damit überfällig ist.    oder Ereignisse zu informieren, die zu einem        2. Der Versicherungsnehmer und der Abneh-
Dies gilt nicht, wenn die Forderung innerhalb     Schaden führen können, bleibt hiervon unbe-            mer schriftlich eine Tilgungsvereinbarung
dieser 30 Tage bezahlt wird.                      rührt.                                                 für Zahlungen auf diese Warenlieferungen,
                                                                                                         Dienst- oder Werkleistungen treffen, die
Verpflichtung zur Mitteilung negativer                                                                   von den Anrechnungsbestimmungen des
Informationen (18900.00)                          Schadenminderung und Inkasso                           Versicherungsvertrages abweicht, wird der
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den                                                            Versicherer im Schadenfall Zahlungen ent-
Versicherer unverzüglich über Umstände oder       Maßnahmen zur Schadenminderung                         sprechend der Tilgungsvereinbarung mit
Ereignisse zu informieren, die zu einem Scha-     (20100.00)                                             dem Abnehmer anrechnen.
den führen können. Solche Umstände oder Er-       Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei       Die folgenden Bedingungen finden Anwen-
eignisse liegen u. a. vor, wenn:                  allen Geschäften mit seinen Abnehmern die           dung:
a) der Abnehmer um eine Verlängerung des          Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, die der     a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
   Fälligkeitsdatums über den maximalen Ver-      eines ordentlichen Kaufmannes entspricht. Der          den Versicherer unverzüglich über Waren-
   längerungszeitraum hinaus bittet;              Versicherungsnehmer hat hierzu alle geeigne-           lieferungen oder Dienst- oder Werkleistun-
b) der Abnehmer die Ware oder Dokumente nicht     ten Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahlung             gen nach automatischer Beendigung des
   annimmt, wenn Zahlung gegen Dokumente          des ausstehenden Betrages durch den Abneh-             Versicherungsschutzes sowie über die vom
   (cash against documents) vereinbart war;       mer zu erreichen und das Risiko eines Forde-           Versicherungsvertrag abweichende Til-
c) die Insolvenz des Abnehmers droht oder ein-    rungsausfalls zu minimieren. Dies beinhaltet           gungsvereinbarung mit dem Abnehmer zu
   getreten ist;                                  insbesondere die Geltendmachung aller Rech-            informieren und
d) der Versicherungsnehmer Grund zu der An-       te an Waren, gegen Abnehmer und dritte Par-         b) Es muss eine Vereinbarung über die Rück-
   nahme hat, dass der Abnehmer nicht in der      teien. Der Versicherungsnehmer ist ebenfalls           zahlung der zum Zeitpunkt der automa-
   Lage ist oder wahrscheinlich nicht in der      verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen,             tischen Beendigung des Versicherungs-
   Lage sein wird, seine Vertragspflichten zu     die vom Versicherer in Verbindung mit einem            schutzes bestehenden offenen Forderungen
   erfüllen;                                      potentiellen oder tatsächlichen Forderungs-            gegenüber dem Abnehmer getroffen worden
e) ein Wechsel oder ein Scheck des Abnehmers      ausfall sowohl vor als auch nach einer Ent-            sein.
   mangels Deckung nicht eingelöst wird;          schädigungszahlung angeordnet werden. Dies          Alle sonstigen Bestimmungen und Bedingun-
f) rechtliche Schritte aufgrund einer ausste-     schließt die Einleitung rechtlicher Schritte ein.   gen des Versicherungsvertrages bleiben hier-
   henden Zahlung gegen einen Abnehmer ein-                                                           von unberührt.
   geleitet werden;                               Inkasso-Mindestbetrag (21000.01)
g) der Versicherungsnehmer Kenntnis von ne-       Die Verpflichtung zur Beauftragung des vom          Schäden (21700.00)
   gativen Informationen im Hinblick auf die      Versicherer festgelegten Unternehmens mit           1. Frist zur Anmeldung eines Schadens
   finanzielle Situation, den Ruf oder die Zah-   dem Inkasso findet keine Anwendung, solange            Jeder Schaden, einschließlich aller verfüg-
   lungsweise des Abnehmers erhalten hat.         der bei Ablauf des maximalen Verlängerungs-            baren Informationen, muss bis spätestens
                                                  zeitraumes überfällige Betrag gegen einen              12 Monate nach dem Schadentag bei dem
Meldegrenze (19300.01)                            Abnehmer geringer oder gleich dem in der Ver-          Versicherer angemeldet werden. Der Versi-
Ist der überfällige Gesamtbetrag gegen einen      tragsübersicht festgelegten Inkasso-Mindest-           cherungsnehmer ist verpflichtet, alle für die
Abnehmer bei Ablauf des maximalen Verlän-         betrag ist.                                            Schadenabrechnung erforderlichen Infor-
gerungszeitraumes kleiner oder gleich der in      Der Versicherungsnehmer darf das vom Versi-            mationen und Unterlagen bis spätestens 12
der Vertragsübersicht festgelegten Meldegren-     cherer bestimmte Unternehmen nicht mit dem             Monate, nachdem sie durch den Versicherer
ze, gilt folgendes:                               Inkasso einer unterhalb dieses Betrages liegen-        angefordert wurden, einzureichen.
a) der Versicherungsnehmer ist nicht ver-         den Forderung beauftragen. Ebenso wenig ist         2. Rückmeldung des Versicherers
   pflichtet, diese Überfälligkeit anzuzeigen     das Unternehmen verpflichtet, solche Inkasso-          Der Versicherer übermittelt dem Versiche-
   und                                            aufträge auszuführen. Der Versicherer haftet in        rungsnehmer die Ergebnisse seiner Scha-
b) die Nichtzahlung dieser Forderung(en) gilt     diesen Fällen nicht für eventuell entstehende          denprüfung innerhalb von 30 Tagen nach
   nicht als Umstand, der zu einer automati-      Inkassokosten des Versicherungsnehmers.                Erhalt aller von ihm angeforderten Informa-
   schen Beendigung des Versicherungsschut-                                                              tionen und Unterlagen.
   zes für zukünftige Lieferungen/ Leistungen                                                         3. Schadenberechnung
   an diesen Abnehmer führt; dies gilt maximal    Schäden                                                Der Forderungsausfall des Versicherungsneh-
   bis zum Eintritt eines Versicherungsfalles.                                                           mers ist der Betrag, der dem Versicherungs-
Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers,       Anrechnung von Zahlungen (21300.00)                    nehmer am Schadentag gegen den Abnehmer
den Versicherer unverzüglich über Umstände        Alle Zahlungen, die der Versicherungsnehmer,           zusteht, abzüglich aller Einsparungen, die dem
oder Ereignisse zu informieren, die zu einem      eine für ihn handelnde Person oder der Versi-          Versicherungsnehmer durch die Nichterfül-
Schaden führen können, bleibt hiervon unbe-       cherer vor dem Schadentag erhält, werden in            lung des Vertrages entstehen (einschließlich
rührt.                                            Anwendung dieses Versicherungsvertrages in             nicht zu zahlender Provisionen für Agenten).
                                                  chronologischer Reihenfolge nach ihrer Fällig-         Weiterhin werden in Anwendung der Versi-
Bestrittene Forderungen (19700.01)                keit auf alle offenen Forderungen gegen den je-        cherungsvertragsbestimmungen die folgen-
Bestreitet der Abnehmer eine Forderung oder       weiligen Abnehmer angerechnet. Alle Zahlun-            den Beträge in Abzug gebracht:
behauptet er, dass eine Gegenforderung be-        gen, die der Versicherungsnehmer, eine für ihn      a) vom Abnehmer oder dritten Parteien ge-
steht, gilt die Nichtzahlung solcher Forderun-    handelnde Person oder der Versicherer nach             leistete Zahlungen (einschließlich Barzah-
gen bei Ablauf des maximalen Verlängerungs-       dem Schadentag erhält, werden entsprechend             lungen), jedoch unter Ausschluss noch nicht
zeitraumes nicht als Umstand, der zu einer        dem Verhältnis, in welchem der Versicherungs-          eingelöster Schecks oder Wechsel;
automatischen Beendigung des Versicherungs-       nehmer und der Versicherer den Schaden tra-         b) Gutschriften;
schutzes für zukünftige Lieferungen/Leistun-      gen, aufgeteilt. Der Versicherungsnehmer ist        c) aufrechenbare oder aufgerechnete Forde-
gen an diesen Abnehmer führt, vorausgesetzt       verpflichtet, den Versicherer über den Erhalt          rungen;
die Gesamtsumme der bestrittenen Forderun-        einer entsprechenden Zahlung unverzüglich           d) Gegenforderungen;
gen beträgt weniger als 10.000 Euro.              zu benachrichtigen.                                 e) Erlöse aus Sicherheiten oder Garantien und


                                                                                                                                      Stand: 07/2022

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f) Erlöse aus dem Wiederverkauf von zurück-          c) der Versicherungsnehmer muss nachwei-            Selbstbehalt (27700.00)
   genommenen Waren.                                    sen, dass die Zahlungen an die Insolvenz-        Der Versicherungsnehmer trägt den Betrag, der
   Als versicherter Schaden gilt der Forde-             masse des Abnehmers zurückerstattet und          über die im Rahmen des vorliegenden Versi-
   rungsausfall des Versicherungsnehmers,               die offenen Forderungen im Insolvenzver-         cherungsvertrages vom Versicherer zu leisten-
   soweit er sich auf unbezahlte versicherte            fahren zur Tabelle angemeldet wurden.            de Entschädigung hinausgeht, als unversicher-
   Forderungen bezieht. Die Höhe der Entschä-                                                            tes Risiko ausschließlich selbst. Er darf diesen
   digung entspricht entweder dem versicher-         Höchsthaftung des Versicherers (23300.00)           nicht anderweitig versichern.
   ten Prozentsatz des versicherten Schadens         Die Höchsthaftung ist der Betrag, für den der
   oder dem versicherten Prozentsatz des             Versicherer pro Versicherungsjahr maximal           Konsequenzen der Nichterfüllung von
   Kreditlimits für den Abnehmer, je nachdem,        haftet. Die Höchsthaftung entspricht dem je-        Vertragspflichten (28100.00)
   welcher Betrag niedriger ist.                     weils höheren der nachstehenden Beträge:            1. Der Versicherer ist im Einzelfall von der Ver-
4. Abtretung und Zustimmung                          – der Betrag der Höchsthaftung des Versiche-           pflichtung zur Leistung frei, ohne dass es
   Auf Wunsch des Versicherers können Scha-             rers oder                                           einer Kündigung bedarf, wenn der Versiche-
   denzahlungen unter der Voraussetzung ge-          – ein Vielfaches der im Hinblick auf das Versi-        rungsnehmer eine ihm aufgrund Gesetzes
   leistet werden, dass die Gesamtforderung             cherungsjahr gezahlten Prämien (netto ohne          oder des Versicherungsvertrages auferlegte
   gegenüber einem Abnehmer einschließlich              etwaige anfallende Steuern)                         Verpflichtung oder Obliegenheit nicht er-
   aller Rechte und Sicherheiten an den Ver-         Ungeachtet dessen kann die Höchsthaftung des           füllt, es sei denn, dass die Verletzung als un-
   sicherer abgetreten wird. Auf Wunsch des          Versicherers geringer sein als der versicherte         verschuldet anzusehen ist.
   Versicherers können die Schadenzahlun-            Prozentsatz eines einzelnen Kreditlimits oder       2. Handelt es sich um die Verletzung einer Ob-
   gen der vorherigen Anerkennung des Ver-           der Summe der Kreditlimite. Der Betrag der             liegenheit, die vom Versicherungsnehmer
   sicherungsnehmers zu der vom Versicherer          Höchsthaftung des Versicherers und das Viel-           zum Zwecke der Minderung der Gefahr oder
   erstellten Schadenabrechnung unterliegen.         fache sind in der Vertragsübersicht festgelegt.        Verhinderung einer Gefahrerhöhung dem
                                                                                                            Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, kann
Abzug von erwarteten Erlösen/vorläufige              Zuordnung von Schadenzahlungen                         sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit
Abrechnung (22500.00)                                (24500.00)                                             nicht berufen, wenn die Verletzung keinen
Bei der Berechnung der Höhe des Schadens be-         Alle Schadenzahlungen des Versicherers wer-            Einfluss auf den Eintritt des Versicherungs-
rücksichtigt der Versicherer auch die zu erwar-      den dem Versicherungsjahr zugeordnet, in dem           falls oder die Höhe der vom Versicherer zu
tenden Erlöse. Steht die Höhe des Forderungs-        der Schadentag eingetreten ist.                        erbringenden Entschädigung hatte.
ausfalls sechs Monate nach dem Schadentag                                                                3. Handelt es sich um die Verletzung einer Ob-
noch nicht endgültig fest, entschädigt der Ver-      Forderungsfranchise (26100.00)                         liegenheit, die nach dem Eintritt des Versiche-
sicherer den Versicherungsnehmer auf der             Der Versicherer haftet nicht für Forderungs-           rungsfalls zu erfüllen ist, tritt Leistungsfrei-
Basis einer vorläufigen Schadenabrechnung,           ausfälle, sofern ein Forderungsausfall für den         heit des Versicherers ein, wenn die Verletzung
in der er die von ihm geschätzten zu erwarten-       jeweiligen Abnehmer geringer oder gleich               auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit be-
den Erlöse abzieht. Ist eine solche Schätzung        hoch ist wie der in der Vertragsübersicht fest-        ruht. Dies gilt jedoch nicht, wenn die vorsätz-
nicht möglich, wird zunächst eine vorläufige         gelegte und zum Schadentag gültige Betrag              liche oder grob fahrlässige Verletzung keinen
Entschädigung in Höhe von 50 % des mutmaß-           der Forderungsfranchise. Forderungen oder              Einfluss auf den Eintritt des Versicherungs-
lichen versicherten Schadens geleistet. Diese        Teilforderungen, deren Wert unter dem Betrag           falls oder die Höhe der Entschädigung hatte.
Bestimmung findet nur auf Forderungsausfäl-          der Forderungsfranchise liegt, unterliegen der      4. Die Anbietungspflicht und die Verpflich-
le, die auf Insolvenz beruhen, Anwendung. Bei        Prämienpflicht und sind in den Meldungen zur           tung zur Offenlegung aller Informationen,
gerichtlich bestätigten langfristigen Insolvenz-     Prämienberechnung, falls gemäß Versiche-               insbesondere der zur Prämienberechnung
plänen gilt diese Bestimmung nicht.                  rungsvertrag erforderlich, anzugeben.                  benötigten, sind einklagbare, vom Versiche-
                                                                                                            rungsnehmer zu erfüllende Vertragspflich-
Rückerstattung von Zahlungen zur                                                                            ten. Verletzt der Versicherungsnehmer eine
Insolvenzmasse (22900.01)                            Obliegenheiten und Folgen der Nichterfüllung           dieser Vertragspflichten, ist der Versicherer
Hat der Versicherungsnehmer gemäß gesetzli-                                                                 – ohne dass es einer Kündigung bedarf – von
cher Vorschriften aufgrund rechtmäßiger Insol-       Informationspflicht (27300.00)                         der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei
venzanfechtung oder aufgrund gerichtlicher Ent-      Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem          denn, dass die Verletzung als unverschuldet
scheidung Zahlungen, die er vom Abnehmer vor         Versicherer alle Informationen und Unterlagen          anzusehen ist. Außerdem ist der Versicherer
dessen Insolvenz erhalten hat, zurückerstattet,      zur Verfügung zu stellen, die der Versicherer zur      für den Fall, dass der Versicherungsnehmer
kann er den daraus resultierenden Forderungs-        Prüfung der Einhaltung der versicherungsver-           es versäumt, die für die Prämienberechnung
ausfall als Schaden geltend machen. Vorausset-       traglichen Obliegenheiten und Verpflichtungen          benötigten Informationen während drei auf-
zung hierfür ist, dass sich die Forderungsausfälle   durch den Versicherungsnehmer anfordert. Auf           einander folgender Meldezeiträume zur Ver-
auf versicherte Forderungen beziehen und die         Verlangen des Versicherers hat der Versiche-           fügung zu stellen, berechtigt, eine auf den
Bestimmungen und Bedingungen des Versiche-           rungsnehmer mit einem vereidigten Wirtschafts-         letzten drei Meldungen beruhende Durch-
rungsvertrages eingehalten wurden.                   prüfer oder einer anderen vom Versicherer              schnittsprämie zu berechnen, nachdem er
Der Versicherer wird den Schaden gemäß den           beauftragten unabhängigen Partei zusammen-             den Versicherungsnehmer im Hinblick auf
zum Zeitpunkt der Eröffnung der Insolvenz des        zuarbeiten, um die Richtigkeit der zur Verfügung       dieses Versäumnis gemahnt hat.
Abnehmers geltenden vertraglichen Bedingun-          gestellten Angaben und Informationen zu über-
gen abrechnen. Diese Regelung kann jedoch            prüfen. Der Versicherungsnehmer garantiert,
nicht dazu führen, dass der Versicherer ins-         dass alle zur Verfügung gestellten Informationen    Prämie
gesamt mehr als den versicherten Prozentsatz         und Unterlagen nach bestem Wissen und Ge-
des Kreditlimits für einen Abnehmer zahlt. Die       wissen korrekt sind. Der Versicherungsnehmer        Meldungen zur Prämienberechnung
folgenden Bedingungen finden Anwendung:              ist verpflichtet, unverzüglich alle Informationen   (30100.01)
a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,         und Unterlagen, die die im Rahmen des vorlie-       Nach Ablauf eines jeden in der Vertragsüber-
   den Versicherer unverzüglich über die Auf-        genden Versicherungsvertrages versicherten Ri-      sicht festgelegten Meldezeitraumes ist der Ver-
   forderung zur Rückerstattung aufgrund An-         siken beeinflussen oder auf die Akzeptanz oder      sicherungsnehmer verpflichtet, dem Versiche-
   fechtung oder gerichtlicher Entscheidung zu       die Beurteilung der im Rahmen des vorliegenden      rer seinen während dieses Meldezeitraumes an
   informieren;                                      Versicherungsvertrages versicherten Risiken         die Abnehmer, auf die der Versicherungsvertrag
b) der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,         und Abnehmer durch den Versicherer Einfluss         Anwendung findet, fakturierten Umsatz zu mel-
   die Berechtigung der Anfechtung zu prüfen         haben könnten, zur Verfügung zu stellen.            den. Die Meldungen des Versicherungsnehmers
   und gegebenenfalls geeignete rechtliche                                                               sind dem Versicherer an den in der Vertrags-
   Maßnahmen zur Abwehr der Rückforde-                                                                   übersicht festgelegten Terminen zuzusenden.
   rungsansprüche zu ergreifen;                                                                          Forderungen oder Forderungsteile, die explizit


                                                                                                                                           Stand: 07/2022

[Seite 6]
vom Versicherungsschutz ausgenommen sind,           Die in der Vertragsübersicht festgelegte Min-       Beendigung des Versicherungsvertrages
sind nicht in die Meldung aufzunehmen. Die          destprämie versteht sich netto ohne Versiche-       (Sanktionsgesetze oder –vorschriften)
Meldung hat getrennt nach Abnehmerländern           rungssteuer oder entsprechende Steuer. Sofern       (39310.00)
und, falls sich die Prämiensätze in Abhängigkeit    sie Steuern unterliegt, werden diese dem Ver-       Der Versicherer hat das Recht, den Versiche-
der Zahlungsziele unterscheiden, auch getrennt      sicherungsnehmer in Rechnung gestellt.              rungsvertrag zu beenden, wenn der Versi-
nach den vereinbarten Zahlungszielen zu erfol-                                                          cherungsnehmer, ein Mitglied der Unterneh-
gen.                                                Bonus/Malus (35300.01 und 38300.00)                 mensleitung oder eine andere Person oder
Die Meldung hat in der Versicherungsvertrags-       Sobald der im Hinblick auf den Bemessungs-          Gesellschaft, die die Kontrolle über den Versi-
währung oder der Vertragswährung zu erfolgen.       zeitraum zu zahlende Prämienbetrag feststeht,       cherungsnehmer ausübt oder zu mehr als 50%
Der Versicherungsnehmer darf von seiner Mel-        erstattet der Versicherer dem Versicherungs-        an dem Versicherungsnehmer beteiligt ist, im
dung nicht in Abzug bringen:                        nehmer – in Abhängigkeit der Schadenquote –         Rahmen der Bestimmungen der Vereinten Nati-
a) Gutschriften, es sei denn, diese beziehen sich   einen Bonus oder berechnet ihm einen Malus.         onen, den Sanktionsgesetzen oder -bestimmun-
   auf Korrekturen und haben keine Auswir-          Der Bonus oder Malus entspricht dem in der          gen der Europäischen Union, des Vereinigten
   kung auf ein bereits versichertes Risiko, für    Vertragsübersicht aufgeführten Prozentsatz          Königreichs oder der Vereinigten Staaten von
   welches der Versicherer zum Erhalt von Prä-      der für den Bemessungszeitraum zu zahlenden         Amerika oder einer entsprechenden Nation ge-
   mie berechtigt ist;                              Nettoprämie (ohne Versicherungssteuer oder          mäß anwendbaren nationalen Sanktionsgeset-
b) das Kreditlimit überschreitende Forderun-        entsprechende Steuer).                              zen oder Bestimmungen gelistet werden.
   gen;                                             Als Bemessungszeitraum gilt jedes Versiche-
c) Forderungen, die vor Aufhebung eines Kre-        rungsjahr. Als Schadenquote gilt:
   ditlimits entstehen;                             – der Gesamtbetrag der vom Versicherer in           Sonstiges
d) Forderungen, die mit Scheck bezahlt werden;         dem jeweiligen Bemessungszeitraum an-
e) Forderungen gegen Abnehmer im Rahmen                erkannten Schäden abzüglich aller dem            Kommunikation (44700.00)
   der Pauschaldeckung;                                Versicherer zustehenden Regresserlöse, die       Der Versicherungsnehmer sollte im Rahmen
f) Forderungen, die vor dem Datum der Mel-             während des Bemessungszeitraumes abge-           seiner Kommunikation im Hinblick auf die
   dung zur Prämienberechnung gezahlt wer-             rechnet wurden dividiert durch                   Vertragsverwaltung und die Erfüllung seiner
   den;                                             – den Gesamtnettoprämienbetrag (ohne Ver-           Verpflichtungen aus dem vorliegenden Ver-
g) Gegenforderungen des Abnehmers und                  sicherungssteuer oder entsprechende Steuer),     sicherungsvertrag die Möglichkeiten seiner
h) bestrittene Forderungen/Rechnungen.                 der für den Bemessungszeitraum zu zahlen ist.    Internetverbindung mit dem Versicherer nut-
Sofern keine versicherten Umsätze entstanden        Für die Anwendung dieser Bonus-/Malusver-           zen, die der Versicherer ihm zu diesem Zweck
sind, ist eine Meldung mit dem Wert „0“ einzu-      einbarung wird jeder nach Beendigung oder           zur Verfügung stellt. Der Versicherer kann im
reichen.                                            Nichtverlängerung des Versicherungsvertra-          Rahmen seiner Kommunikation mit dem Ver-
                                                    ges vom Versicherer anerkannte Schaden dem          sicherungsnehmer im Hinblick auf die Ver-
Prämienzahlung (32500.00)                           letzten Bemessungszeitraum zugerechnet. Ist         tragsverwaltung und die Bekanntgabe von
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Prä-      in der Vertragsübersicht eine Mindestprämie         Vertragsänderungen (wie u. a. Änderungen in
mie und Versicherungssteuer oder entsprechen-       festgelegt, kann die Anwendung dieser Bonus-/       den Länderbedingungen) seine Internetver-
de Steuer auf die gemeldeten Beträge zu zahlen.     Malusvereinbarung nicht dazu führen, dass           bindung mit dem Versicherungsnehmer ein-
Die Prämie wird auf der Basis des/der in der        der Versicherungsnehmer einen geringeren            setzen.
Vertragsübersicht festgelegten Prämiensatzes/-      Prämienbetrag als die für diesen Bemessungs-
sätze berechnet und ist zu den Terminen fällig,     zeitraum geltende Mindestprämie zahlt.              Übertragung von Rechten aus dem
die durch den Versicherer festgelegt werden.        Falls der Versicherungsvertrag beendet oder         Versicherungsvertrag (45100.01)
                                                    nicht verlängert wird, wird für den letzten Be-     Der Versicherungsnehmer kann die ihm aus
Vorausprämie (32900.00)                             messungszeitraum kein Bonus gewährt.                dem vorliegenden Versicherungsvertrag ent-
Die in der Vertragsübersicht festgelegten                                                               stehenden Rechte oder das Recht auf Schaden-
Prämienbeträge sind Vorausprämien. Diese                                                                zahlungen nur mit der vorherigen schriftlichen
Beträge verstehen sich netto ohne Versiche-         Vertragslaufzeit und Beendigung des                 Zustimmung durch den Versicherer übertragen
rungssteuer oder entsprechende Steuer. Sofern       Vertrages                                           (z.B. durch Verpfändung, Abtretung oder in
Steuer anfällt, wird sie in der Rechnung an den                                                         sonstiger Form).
Versicherungsnehmer ausgewiesen.                    Vertragslaufzeit und -verlängerung
Am Ende des Versicherungsjahres wird die            (38500.00)                                          Zustimmung zum Erwerb von Sicherheiten
tatsächlich im Hinblick auf diesen Zeitraum         Der Vertragsbeginn und die Vertragslaufzeit         (45500.00)
fällige Prämie auf Grundlage der vom Versiche-      sind in der Vertragsübersicht festgelegt. Der       Mit der Unterzeichnung des vorliegenden Ver-
rungsnehmer erhaltenen Meldungen und des            Versicherungsvertrag verlängert sich still-         sicherungsvertrages ermächtigt der Versiche-
vereinbarten Prämiensatzes berechnet.               schweigend zu den gleichen Bedingungen und          rungsnehmer den Versicherer und erteilt seine
Falls die tatsächlich zu zahlende Prämie die        für die gleiche Laufzeit, wenn er nicht durch       Zustimmung dazu, im gemeinsamen Interesse
gesamte Vorausprämie überschreitet, zahlt der       den Versicherungsnehmer oder den Versiche-          Sicherheiten zu erwerben und/oder Verein-
Versicherungsnehmer dem Versicherer die Dif-        rer mit einer Frist von zwei Monaten vor Ende       barungen im Hinblick auf Forderungen zu
ferenz.                                             der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Falls      treffen, für die der Versicherer Versicherungs-
Falls die tatsächlich zu zahlende Prämie gerin-     eine andere zukünftige Vertragslaufzeit in der      schutz im Rahmen des vorliegenden Versiche-
ger ist als die gesamte Vorausprämie, erstattet     Vertragsübersicht festgelegt ist, gilt die still-   rungsvertrages gewährt hat.
der Versicherer dem Versicherungsnehmer die         schweigende Verlängerung für die Dauer dieser
Differenz zurück. Die Verpflichtung zur Zah-        zukünftigen Vertragslaufzeit.                       Versicherungsvertragswährung und
lung der vertraglich vereinbarten Mindestprä-                                                           Umrechnung (46700.00)
mie bleibt hiervon unberührt.                       Beendigung des Vertrages (39200.00)                 Für den vorliegenden Versicherungsvertrag ist
                                                    Der Versicherungsvertrag endet automatisch          die in der Vertragsübersicht festgelegte Ver-
Mindestprämie (33300.00)                            und mit sofortiger Wirkung, sobald der Versi-       sicherungsvertragswährung maßgeblich. Für
Ist die auf Grundlage der Meldungen des Ver-        cherungsnehmer zahlungsunfähig im Sinne ei-         Meldungen zur Prämienberechnung und für
sicherungsnehmers berechnete Prämie für ein         nes durch die Gesetzgebung seines Landes de-        die Berechnung von Schäden werden Beträge in
abgeschlossenes Versicherungsjahr geringer          finierten Konkurs- oder Insolvenzverfahrens         einer anderen Währung als der Versicherungs-
als die in der Vertragsübersicht festgelegte        wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein gericht-     vertragswährung in diese umgerechnet. Hierzu
Mindestprämie, so hat der Versicherungsneh-         liches Insolvenzverfahren über das Vermögen         wird der Wechselkurs zugrunde gelegt, der am
mer die Mindestprämie für das abgeschlossene        des Versicherungsnehmers eröffnet wurde.            letzten Arbeitstag des Monats, in dem der Versi-
Versicherungsjahr zu zahlen.                                                                            cherungsschutz begonnen hat, gültig war. Vom
                                                                                                        Versicherungsnehmer, einer in seinem Namen


                                                                                                                                        Stand: 07/2022

[Seite 7]
handelnden Person oder vom Versicherer nach        oder der Versicherer eine entsprechende Nie-
dem Schadentag in einer anderen Währung als        derlassung in Bezug auf die Verarbeitung der
der Versicherungsvertragswährung erhaltene         personenbezogenen Daten unterhalten. Der
Beträge werden in diese umgerechnet. Hierzu        entsprechende Anhang zu den Standardver-
wird der Wechselkurs zugrunde gelegt, der am       tragsklauseln mit einer Beschreibung der per-
Tag des Zahlungseingangs gültig war. Der für       sonenbezogenen Daten, die der Versicherer
ein bestimmtes Datum geltende Wechselkurs          gegebenenfalls übermittelt, kann dem Versi-
ist der bei Börsenschluss ausgegebene Mittel-      cherungsnehmer auf Anfrage zur Verfügung
kurs der Europäischen Zentralbank, oder, falls     gestellt werden.
die Europäische Zentralbank einen solchen          Keine der Bestimmungen dieses Vertragsver-
Kurs nicht ausgegeben hat, der des Londoner        hältnisses ist dahin auszulegen, dass diese im
Devisenmarktes, oder, falls der Londoner Devi-     Widerspruch steht oder Vorrang hat zu Be-
senmarkt einen solchen Kurs nicht angegeben        stimmungen der anwendbaren Europäischen
hat, der der Zentralbank des Landes des Versi-     Alternativen Standardvertragsklausen oder zu
cherungsnehmers.                                   anderen Regelungen zur Datenübermittlung.

Lastschrifteinzug (47100.00)                       Anwendbares Recht, Gerichtsstand und
Prämien und Prüfungsgebühren einschließlich        Vertragssprache (47500.00)
etwaigen anfallenden Steuern sind per Last-        Der Versicherungsvertrag unterliegt dem in der
schriftverfahren zu zahlen.                        Vertragsübersicht festgelegten anwendbaren
                                                   Recht. Alle zwischen dem Versicherer und dem
Vertraulichkeitsrevers (47300.00)                  Versicherungsnehmer in Verbindung mit dem
Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich,         vorliegenden Versicherungsvertrag entstehen-
sämtliche Informationen streng vertraulich         den Streitigkeiten unterliegen dem Gerichts-
zu behandeln und sie nicht an Dritte weiter-       stand des in der Vertragsübersicht festgelegten
zugeben. Weiterhin übernimmt der Versiche-         zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts. Die
rungsnehmer die Verpflichtung, den Versi-          Vertragssprache ist in der Vertragsübersicht
cherer von Schäden freizustellen, die dadurch      festgelegt. Hat der Versicherer Übersetzungen
entstehen können, dass Dritte Zugang zu den        des Versicherungsvertrages zur Verfügung ge-
vertraulichen Informationen erhalten haben.        stellt, gilt die in der Vertragssprache ausgestellte
Alle Informationen, u.a. einschließlich Kredit-    Version als bindend, sollte es zu Widersprüchen
limitentscheidungen, enthalten keine verbind-      oder Unterschieden in der Auslegung kommen.
lichen Aussagen. Der Versicherer übernimmt
keine Haftung für Schäden, die der Versiche-       Laufende Versicherung (47550.00)
rungsnehmer dadurch erleidet, dass er diese        Dieser Kreditversicherungsvertrag fällt unter
Information verwendet, insbesondere für seine      die laufende Versicherung im Sinne des § 53
eigenen wirtschaftlichen Entscheidungen.           Versicherungsvertragsgesetz.

Schutz personenbezogener Daten (47310.01)          Privatpersonen (01900.00)
In Zusammenhang mit diesem Versicherungs-          Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch
vertrag gelten Versicherungsnehmer und Ver-        auf Forderungen gegen Abnehmer, die Privat-
sicherer hinsichtlich aller personenbezogenen      kunden sind und keine wirtschaftliche Tätig-
Daten, die jeweils für eigene Zwecke und mit       keit ausüben.
eigenen Mitteln und/oder im jeweils eigenen
Namen verarbeitet werden, als voneinander          Keine Kostenbeteiligung (20800.00)
unabhängige Datenverantwortliche unter dem         Der Versicherer beteiligt sich nicht an den
geltenden Datenschutzrecht.                        Kosten, die dem Versicherungsnehmer bei
Werden personenbezogene Daten, die zu dem          der Erfüllung seiner Obliegenheit zur Abwen-
Zwecke verarbeitet wurden, dem Versiche-           dung oder Minderung des Forderungsaus-
rungsnehmer Versicherungsschutz unter die-         falls oder durch die Einleitung des Inkassos
sem Versicherungsvertrag oder sonstige damit       entstehen.
in Zusammenhang stehende Dienstleistungen          Fabrikationsrisiko/Vorlaufdeckung (43500.00)
zu gewähren, in ein Land außerhalb des recht-      Der Versicherer entschädigt den Versiche-
lichen Geltungsbereichs des Europäischen Wirt-     rungsnehmer für jeden ihm entstehenden For-
schaftsraums (EWR) übermittelt, und gewährt        derungsausfall, sofern während des Fabrika-
das dort geltende Recht kein angemessenes          tionsrisikozeitraumes:
Datenschutzniveau gemäß der Entscheidung           a) die Insolvenz des Abnehmers eintritt oder
der Europäischen Kommission, so gelten für         b) das Kreditlimit für den Abnehmer aufgrund
die übermittelten Daten die Europäischen Al-          seiner finanziellen Situation aufgehoben
ternativen Standardvertragsklauseln für die           wird und
Übermittlung personenbezogener Daten von           c) die Ausführung des Vertrages/Auftrages
einem Verantwortlichen zu einem anderen Ver-          oder eines Teils des Vertrages/ Auftrages mit
antwortlichen in ihrer jeweils gültigen Fassung.      dem Abnehmer mit Zustimmung des Versi-
Unter Verweis auf diese Fälle finden die Euro-        cherers eingestellt wird.
päischen Alternativen Standardvertragsklau-
seln hiermit auch für das Vertragsverhältnis
zwischen Versicherungsnehmer und Versiche-
rer Anwendung. Da Versicherungsnehmer und
Versicherer jeweils unabhängig voneinander
Daten übermitteln, gelten diese Alternativen
Standardvertragsklauseln in Verbindung mit
dem bestehenden Datenschutzrecht des Lan-
des, in dem der Versicherungsnehmer und/


                                                                                                          Stand: 07/2022
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