# DONAU Klausel: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-wohnwagen-donau-wohnwagen-klausel.php
- Rechtlicher Träger: DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-wohnwagen-donau-wohnwagen-klausel.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [DONAU Klausel 49B (Wohnwagen)](https://donauversicherung.at/fileadmin/03_service/rechtliches-compliance/klauseln-bedingungen/sach-unfall/49B.pdf), Fassung Klausel 49B, ohne Datum

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
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| Versicherbare Objekte (Wohnwagen, Wohnanhänger, Klappanhänger, Mobilheim, Tiny House auf Rädern) | ja | Für die versicherten Sachen (Wohnwagen, Inhalt) wird nur solange Versicherungsschutz gewährt, als sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. | Klausel 49B, Seite 1 |
| Zulassung zum Straßenverkehr nötig oder auch abgemeldete Wohnwagen versicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter des Wohnwagens bei Abschluss (Jahre ab Erstzulassung) | nicht geregelt |  |  |
| Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht für den Anhänger (pauschal) | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht des Gespanns: Regelung zwischen Anhänger und Zugfahrzeug (Ausgleich, Mitversicherung über das Zugfahrzeug) | nicht geregelt |  |  |
| Ruheversicherung bei Abmeldung oder außerhalb der Saison (Dauer in Monaten) | nicht geregelt |  |  |
| Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen möglich | nicht geregelt |  |  |
| Gelegentliche Vermietung an Dritte erlaubt | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Europa, EU mit Türkei, Mittelmeeranrainer, nur Inland für Dauercamping) | nicht geregelt |  |  |
| Brand und Explosion, auch durch die Gasanlage | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl des ganzen Wohnwagens, auch abgekuppelt und abgestellt | nicht geregelt |  |  |
| Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Mangel dieser Sicherungen werden Schäden durch Sturm nur insoweit vergütet, als sie hiedurch weder in ihrer Entstehung noch in ihrem Ausmaß erleichtert wurden. | Klausel 49B, Seite 1 |
| Weitere Naturgefahren (Schneedruck, Lawine, Erdrutsch, Erdbeben, umstürzende Bäume) | nicht geregelt |  |  |
| Glasbruch einschließlich Kunststofffenster und Dachhauben | nicht geregelt |  |  |
| Tierbiss an Kabeln und Leitungen samt Folgeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Unfallschäden am Wohnwagen, auch beim Rangieren und Abkuppeln (Vollkasko) | nicht geregelt |  |  |
| Mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte | nicht geregelt |  |  |
| Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl (Monate oder Jahre ab Erstzulassung) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Feuchtigkeit, Undichtigkeit und Fäulnis des Aufbaus ausgeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Vorzelt, Sonnendach und Reisevorzelt | nicht geregelt |  |  |
| Dauerstandzelt nur versichert, wenn winter- und sturmfest (Voraussetzung) | nicht geregelt |  |  |
| Sturmschäden am Vorzelt mitversichert (Windstärke, Ausschluss bei Reisevorzelten) | nicht geregelt |  |  |
| Markise und Kurbelmarkise | nicht geregelt |  |  |
| Feste Anbauten auf dem Stellplatz (Schutzdach, Holzvorbau, Terrasse, Carport, Zaun) | nicht geregelt |  |  |
| Fest eingebaute Wohnausstattung (Küche, Kühlschrank, Heizung, Sanitär) | nicht geregelt |  |  |
| Nachträglich eingebautes Zubehör (Wertgrenze ohne Anmeldung) | nicht geregelt |  |  |
| Rangierhilfe (Mover), Satellitenanlage und Solaranlage | nicht geregelt |  |  |
| Gasflaschen, Gasanlage und Gasprüfung als Voraussetzung | nicht geregelt |  |  |
| Wasser aus Tanks und Leitungen sowie Frostschäden | nicht geregelt |  |  |
| Persönlicher Inhalt im Wohnwagen und Vorzelt versichert | ja, bis zur Versicherungssumme | Für die versicherten Sachen (Wohnwagen, Inhalt) wird nur solange Versicherungsschutz gewährt | Klausel 49B, Seite 1 |
| Versicherungssumme für den Inhalt | nicht geregelt |  |  |
| Inhalt im Vorzelt (eigene Grenze) | nicht geregelt |  |  |
| Wertsachen, Bargeld und Schmuck (Grenze) | nicht geregelt |  |  |
| Unterhaltungs- und mobile Elektronik (Fernseher, Laptop, Kamera) | nicht geregelt |  |  |
| Fahrräder und E-Bikes am Stellplatz oder auf dem Träger | nicht geregelt |  |  |
| Einbruchdiebstahl aus dem verschlossenen Wohnwagen | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl aus dem Vorzelt oder vom Stellplatz | nicht geregelt |  |  |
| Nachtzeitklausel oder Pflicht zum Abstellen auf bewachtem Platz | nicht geregelt |  |  |
| Inhalt im Winterlager mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Dauercamping auf festem Stellplatz versicherbar | ja | auf einem Fundament (oder Sockel) so aufzustellen und mit diesem fest zu verbinden, dass er von einem Sturm nicht unterfangen werden kann | Klausel 49B lit. a, Seite 1 |
| Schutz nur auf offiziellem Campingplatz oder umfriedetem Grundstück | ja | Für die versicherten Sachen (Wohnwagen, Inhalt) wird nur solange Versicherungsschutz gewährt, als sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. | Klausel 49B, Seite 1 |
| Stellplatz nur im Inland oder in bestimmten Ländern | nicht geregelt |  |  |
| Feuer, Blitz und Explosion am Stellplatz (Gebäudeart, Neuwert) | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht als Inhaber des Stellplatzes und des abgestellten Wohnwagens | nicht geregelt |  |  |
| Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse am Stellplatz | nicht geregelt |  |  |
| Folgen längerer Unbewohntheit (Frist in Tagen, Winterpause) | nicht geregelt |  |  |
| Räumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Pannen- und Unfallhilfe für den Wohnwagen (auch ohne Defekt am Zugfahrzeug) | nicht geregelt |  |  |
| Abschleppen und Bergen des Wohnwagens (Grenze in Euro) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport des Wohnwagens, wenn das Zugfahrzeug ausfällt | nicht geregelt |  |  |
| Übernachtungskosten bei Ausfall des Wohnwagens | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in der Teilkasko | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in der Vollkasko | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung im Inhalts- und Dauercamperschutz | nicht geregelt |  |  |
| Vorgeschriebene Diebstahlsicherung (Deichselschloss, Radkralle, Ortung) | ja | mit vier Stahlseilen so zu befestigen, dass der Gefahr des Umstürzens bei einem Sturm erhöhter Widerstand entgegengesetzt wird. | Klausel 49B lit. b, Seite 1 |
| Pflicht zum Unterstellen oder Winterlager auf befestigtem Platz | nicht geregelt |  |  |
| Unterversicherungsverzicht oder Neuwertsumme mit Anpassung | nicht geregelt |  |  |
| Schadenfreiheitsrabatt oder Bonus-Malus für Wohnwagen | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (Saisonvertrag, Kündigung nach Schaden) | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Anhänger unter 750 kg über das Zugfahrzeug und Hinweise zur Versicherungssteuer | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Caravana unter 750 kg in der Póliza des Zugfahrzeugs (Mitteilungspflicht) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Responsabilidad civil voluntaria für den Remolque über die Pflichtdeckung hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Riesgos extraordinarios über das Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: DONAU Klausel 49B (Wohnwagen)

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[Seite 1]
49B - WOHNWAGEN

Der Wohnwagen ist entweder

a) auf einem Fundament (oder Sockel) so aufzustellen und mit diesem fest zu verbinden, dass er von
   einem Sturm nicht unterfangen werden kann
oder
b) mit vier Stahlseilen so zu befestigen, dass der Gefahr des Umstürzens bei einem Sturm erhöhter
   Widerstand entgegengesetzt wird. Bei Mangel dieser Sicherungen werden Schäden durch Sturm
   nur insoweit vergütet, als sie hiedurch weder in ihrer Entstehung noch in ihrem Ausmaß erleichtert
   wurden.

Bei Eigenheimversicherungen gilt diese Bestimmung sowohl für die Sturmschadenversicherung des
Wohnwagens als auch auf das im Rahmen der Haushaltversicherung eingeschlossene
Sturmschadenrisiko (Art. 2, Pkt. 2 der Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen), soweit
diese Sparten versichert sind.
Für die versicherten Sachen (Wohnwagen, Inhalt) wird nur solange Versicherungsschutz gewährt, als
sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
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